Gewährleistung und Haftung. 8.1 Die Gewährleistungsfrist gilt entsprechend der gesetzlichen Regeln und beginnt mit dem Datum der Lieferung. 8.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, kann der Auftragnehmer nach seiner Xxxx und unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche eine Nachbesserung durchführen oder Ersatz liefern. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die wiederholte Nachbesserung nach weiterer angemessener Fristsetzung fehl, so kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen ver- langen. 8.3 Offensichtliche Mängel müssen dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Für fehlerhafte Produktbeschreibungen, falsche technische Daten und fehlerhafte Bedienungsanleitungen des Herstellers übernehmen wir keine Haftung. 8.4 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.1 Die Gewährleistungsfrist gilt entsprechend Wortdiamant bemüht sich um einwandfreie, mit größter Sorgfalt erbrachte Leistungen, kann jedoch, den Eigenschaften der gesetzlichen Regeln Textarbeit entsprechend, keine Garantie für absolute Fehlerfreiheit erbringen. Wortdiamant haftet daher lediglich bei Vorsatz und beginnt mit dem Datum grober Fahrlässigkeit. Insbesondere stilistische Änderungsvorschläge, die vom individuellen Sprachgefühl abhängen, sind von der LieferungHaftung ausgenommen.
8.2 Ist Der Kunde hat etwaige offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung, an Wortdiamant schriftlich zu melden. Verdeckte Mängel müssen ebenfalls innerhalb von sieben Tagen nach Erkennen an Wortdiamant gemeldet werden. Das Vorliegen eines Mangels zum Zeitpunkt der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, kann Übergabe der Auftragnehmer nach seiner Xxxx und unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche eine Nachbesserung durchführen oder Ersatz liefern. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die wiederholte Nachbesserung nach weiterer angemessener Fristsetzung fehl, so kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages unter Leistung ist vom Kunden zu beweisen (Ausschluss von Schadensersatzansprüchen ver- langen§ 924 ABGB).
8.3 Offensichtliche Mängel müssen dem Auftragnehmer unverzüglichIst die Mängelrüge berechtigt, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werdenso steht Wortdiamant eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder zum Austausch der Leistung zu. Für fehlerhafte ProduktbeschreibungenErfolgt die Mängelbeseitigung nicht, falsche technische Daten und fehlerhafte Bedienungsanleitungen besitzt der Kunde Anspruch auf eine angemessene Minderung des Herstellers übernehmen wir keine Haftungvereinbarten Preises. Darüberhinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
8.4 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit Der Kunde verpflichtet sich, die Leistung von Wortdiamant auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Wortdiamant führt eine Grobkontrolle durch und haftet nicht bei Klagen Dritter, wenn der LeistungKunde die Inhalte genehmigt oder vorgegeben hat.
8.5 Wortdiamant haftet nicht für Xxxxxx, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen die nach Übergabe der Leistung an den Auftragnehmer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich Kunden durch Dritte oder grob fahrlässig diesen selbst verursacht wurdewurden.
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Gewährleistung und Haftung. 8.1 9.1. Der Kunde erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Plattform für den Ka- talogeinkauf technisch nicht zu realisieren ist. Die Gewährleistungsfrist gilt entsprechend KoPart gewährleistet daher nicht, dass die Plattform für den Katalogeinkauf jederzeit erreichbar und fehlerfrei ist. Die KoPart behält sich vor, Änderungen des Dienstes und der gesetzlichen Regeln technischen Umgebung vorzunehmen, sofern dies den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang aufrecht- erhält, zur Verbesserung des Dienstes notwendig ist und/oder der technischen Wei- terentwicklung Rechnung trägt. Sie wird Wartungsarbeiten soweit möglich und beginnt mit dem Datum der Lieferungzu- mutbar im Voraus ankündigen, um den Kunden möglichst wenig zu beeinträchti- gen.
8.2 Ist 9.2. Die KoPart wird die übernommenen Aufgaben mit der Liefergegenstand mangelhaft gebotenen Sorgfalt erfüllen. Sie haftet nicht für den Erfolg ihrer Tätigkeit, insbesondere nicht für ein Verhalten des Lieferanten oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, kann der Auftragnehmer nach seiner Xxxx und unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche eine Nachbesserung durchführen oder Ersatz liefern. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die wiederholte Nachbesserung nach weiterer angemessener Fristsetzung fehl, so kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen ver- langenErfüllungsgehilfen.
8.3 Offensichtliche Mängel müssen dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden9.3. Für fehlerhafte Produktbeschreibungen, falsche technische Daten und fehlerhafte Bedienungsanleitungen des Herstellers übernehmen wir keine Haftung.
8.4 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossenDatenverlust haftet die KoPart nur, soweit keine ordnungsgemäße Sicherung der Schaden Daten, die in der Regel täglich erfolgt, durchgeführt wurde. Die KoPart haftet nicht für eine fehlerhafte Datenübermittlung, es sei denn, die KoPart oder ihre Sub- unternehmer haben vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurdegehandelt.
9.4. Die KoPart haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die KoPart haftet bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht höchstens im Um- fang des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
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Samples: Geschäftsbesorgungsvertrag
Gewährleistung und Haftung. 8.1 Die Gewährleistungsfrist gilt entsprechend der 9.1 Für Mängel an einer Kaufsache gelten die gesetzlichen Regeln und beginnt mit dem Datum der Vorschriften. Mängelansprüche verjähren nach 12 Monaten ab Lieferung.
8.2 Ist 9.2 Für Schäden auf Grund der Liefergegenstand mangelhaft Nutzung von Telekommu- nikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit haftet KTK nach den Regeln des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
9.3 Im Übrigen haftet KTK uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahr- lässigkeit ihrer Vertreter, Verrichtungs- oder fehlen ihm zugesicherte EigenschaftenErfüllungsgehilfen. Soweit ihr keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, kann ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer- weise eintretenden Schaden begrenzt. Im Falle der Auftragnehmer nach seiner Xxxx und unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche einfach fahr- lässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinal- pflicht) haftet die KTK gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt für die Haftung der KTK für Vertreter, Verrich-
9.4 Die Haftungsbeschränkung bzw. der Haftungsausschluss in Ziff. 9.3 gilt nicht in Fällen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Regelungen.
9.5 Für die Wiederherstellung von Daten haftet KTK im Umfang von Ziff. 9.3 nur dann, wenn der Kunde eine Nachbesserung durchführen oder Ersatz liefern. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die wiederholte Nachbesserung nach weiterer angemessener Fristsetzung fehltägliche Datensicher- ung durchgeführt hat, so kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen ver- langendass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
8.3 Offensichtliche Mängel müssen 9.6 Die Haftung nach dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Für fehlerhafte Produktbeschreibungen, falsche technische Daten und fehlerhafte Bedienungsanleitungen des Herstellers übernehmen wir keine HaftungProdukthaftungsgesetz bleibt un- berührt.
8.4 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.1 Die Gewährleistungsfrist gilt entsprechend 6.1 Bei sonstigen Dienstleistungen an beigestellter Hardware und Software, wie z.B. Installationen, Funktionserweiterungen u.ä., erbringt der gesetzlichen Regeln und beginnt mit Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen in dem Datum der LieferungAusmaß, das unter den vom Auftraggeber beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist.
8.2 Ist 6.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr, dass mit den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers erfüllt werden können. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Liefergegenstand mangelhaft Ersatz von Sachschaden im Sinne des §9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen. Xxxxx der Auftraggeber vom Vertrag aus Gründen, die nicht von Auftragnehmer zu verantworten sind, zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des vom Auftragnehmer nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20% des Nettoauftragswertes als vereinbart, wobei das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen wird. Der Auftragnehmer haftet nicht für Handlungen Dritter im Netzwerkbereich und übernimmt keinerlei Verantwortung für Schäden, die Dritte dem Auftraggeber im Zuge des Netzwerkbetriebes oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, kann durch dessen Ausfall zufügen.
6.3 Zur Durchführung der angebotenen Dienstleistungen setzt der Auftragnehmer nach seiner Xxxx Dienstleistungen von Dritten ein. Gehostete Systeme werden ausschließlich in Rechenzentren in Österreich betrieben. Bei technischen Störungen dieser Einrichtungen setzt sich der Auftragnehmer für eine rasche Behebung der Störung von Seiten des Dritten ein, hat aber keinen Einfluss auf eine chronologisch rasche Abfolge der Störungsbehebung. Der Auftragnehmer haftet nicht für Störungen und unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche eine Nachbesserung durchführen Dienstleistungsausfälle im Netzwerkbereich von Seiten Dritter und übernimmt keinerlei Verantwortung für Schäden, die Dritte dem Auftraggeber im Zuge des Netzwerkbetriebes oder Ersatz liefern. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die wiederholte Nachbesserung nach weiterer angemessener Fristsetzung fehl, so kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen ver- langendurch dessen Ausfall zufügen.
8.3 Offensichtliche Mängel müssen 6.4 Bei allen gehosteten Systemen wird ein tägliches Vollbackup (Datensicherung) der Daten durchgeführt. Diese Datensicherung dient ausschließlich der Wiederherstellung ganzer Serversysteme. Die Möglichkeit zur Wiederherstellung individueller Kundendaten kann dabei nicht garantiert werden. Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer unverzüglichjedoch bei Hosting Dienstleistungen die Möglichkeit, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen individuelle Datensicherungen mittels des zur Verfügung gestellten Hosting‐Control‐Panel (Plesk) selbständig durchzuführen. Die Zugangsdaten zum Hosting‐Control‐Panel werden dem Auftraggeber bei Vertragsbeginn übergeben. Die Kontrolle der erfolgreichen Datensicherung liegt dabei beim Auftraggeber selbst. Der Auftragnehmer haftet nicht bei Datenverlust und übernimmt keinerlei Haftung für daraus resultierende Schäden die dem Auftraggeber im Zuge des Datenverlusts entstehen.
6.5 Ergänzend zu oben 6.4 kann optional und ausschließlich nach Lieferung schriftlich mitgeteilt schriftlicher Vereinbarung die Möglichkeit einer erweiterten Wartung für gehostete Systeme vereinbart werden. Für fehlerhafte Produktbeschreibungen, falsche technische Daten und fehlerhafte Bedienungsanleitungen des Herstellers übernehmen wir keine Haftung.
8.4 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen seine Erfüllungs- Diese optionale Dienstleistung umfasst unter anderen eine zuvor vereinbarte regelmäßige Datensicherung auf externe Serversysteme bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden Datenträger. Der Auftragnehmer haftet nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurdebei Datenverlust und übernimmt keinerlei Haftung für daraus resultierende Schäden die dem Auftraggeber im Zuge des Datenverlusts entstehen.
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Gewährleistung und Haftung. 8.1 8.1. TDC haftet nicht für die Realisierung, Zertifizierung und Umsetzbarkeit des Projektes/Konzeptes. Die Gewährleistungsfrist gilt entsprechend der gesetzlichen Regeln und beginnt mit dem Datum der Lieferungwirtschaftliche Verwertbarkeit des Produktes/Projektes/Konzeptes trifft ausschließlich den Auftraggeber.
8.2 Ist 8.2. TDC sichert zu, dass die Arbeitsergebnisse nach bestem Wissen nicht gegen Rechte Dritter, insbesondere Immaterialgüterrechte Dritter wie Patent-, Marken- und Musterschutzrechte, verstoßen.
8.3. Für die Haftung wegen Schadenersatz gelten – unbeschadet der Liefergegenstand mangelhaft sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen – die nachstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
a. TDC haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschafteneiner krass grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TDC beruht.
x. Xxxxxx haftet TDC für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, kann der Auftragnehmer nach seiner Xxxx deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche eine Nachbesserung durchführen oder Ersatz liefern. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die wiederholte Nachbesserung nach weiterer angemessener Fristsetzung fehl, so kann auf deren Einhaltung der Auftraggeber nach seiner Xxxx Herabsetzung regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet TDC jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. TDC haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen ver- langenin den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
8.3 Offensichtliche Mängel müssen dem Auftragnehmer unverzüglichc. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Für fehlerhafte Produktbeschreibungen, falsche technische Daten Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Mietgegenstandes und fehlerhafte Bedienungsanleitungen des Herstellers übernehmen wir keine Haftungbei arglistig verschwiegenen Mängeln.
8.4 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistungx. Xxxxxx die Haftung von TDC ausgeschlossen oder beschränkt ist, wegen Nichterfüllunggilt dies auch für die persönliche Haftung von dessen Arbeitnehmern, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss Vertretern und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurdeErfüllungsgehilfen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.1 Die Gewährleistungsfrist gilt entsprechend der gesetzlichen Regeln 7.1 Wir verschaffen dem Besteller die Software frei von Sach- und beginnt mit dem Datum der LieferungRechtsmängeln, wobei nur erhebliche Sachmängel beachtlich sind.
8.2 Ist 7.2 Aussagen zur Beschaffenheit der Liefergegenstand mangelhaft Software sind als Leistungsbe- schreibung zu verstehen und stellen keine Beschaffenheits- oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, kann der Auftragnehmer nach seiner Xxxx und unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche eine Nachbesserung durchführen oder Ersatz liefern. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die wiederholte Nachbesserung nach weiterer angemessener Fristsetzung fehl, so kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages unter Ausschluss Haltbarkeitsgarantie im Sinne von Schadensersatzansprüchen ver- langen§ 443 BGB dar.
8.3 Offensichtliche Mängel müssen dem Auftragnehmer unverzüglich7.3 Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers erstrecken sich nicht auf solche Software, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werdendie der Besteller verändert hat oder die in einer anderen als der bestimmungsgemäßen oder vertraglich vereinbarten Systemumgebung eingesetzt wird. Für fehlerhafte ProduktbeschreibungenDem Besteller bleibt es unbenommen, falsche technische Daten und fehlerhafte Bedienungsanleitungen des Herstellers übernehmen wir keine Haftungnachzuweisen, dass die anderweitige Nutzung für den Mangel nicht ursächlich gewesen ist.
8.4 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit 7.4 Der Besteller kann Gewährleistungsansprüche nur für reprodu- zierbare oder sonst feststellbare Mängel geltend machen. Er hat solche Mängel in Textform zu dokumentieren und uns die Man- gelanzeige sowie die Dokumentation unverzüglich unter Angabe aller ihm bekannten und zweckdienlichen Informationen zukom- men zu lassen. Der Besteller ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die eine Feststellung des Mangels und seiner Ursachen erleichtern.
7.5 Sind wir zur Mangelbeseitigung verpflichtet, können wir den Man- gel nach unserer Xxxx durch Beseitigung, Neulieferung der LeistungSoft- ware oder Aufzeigen oder Bereitstellen einer zumutbaren Umge- hungslösung beheben.
7.6 Der Gewährleistung unterliegt die jeweils letzte, wegen Nichterfüllungvom Besteller übernommene Fassung der Software. Eine zumutbare neue Fas- sung ist vom Besteller zu übernehmen, aus positiver Forderungsverletzungwenn sie der Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln dient.
7.7 Bei Verlust von Daten haften wir nur für denjenigen Aufwand, aus Verschulden der bei Vertragsabschluss anwendungsadäquater Datensicherung durch den Bestel-
7.8 Im Übrigen finden Ziffern 8, 9 und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde10 unserer VLB ergänzende Anwendung.
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Samples: Sonderbedingungen Für Den Erwerb Und Die Nutzung Von Software
Gewährleistung und Haftung. 8.1 Die 6.1. Ist die Ware mangelhaft oder fehlt ihr eine zugesicherte Eigenschaft oder wird sie innerhalb der Gewährleistungsfrist gilt entsprechend schadhaft, so sind wir berechtigt nach unserer Xxxx Ersatz zu stellen. Mit der gesetzlichen Regeln und beginnt mit dem Datum der LieferungErsatzstellung erlöschen alle weiteren Gewährleistungsansprüche
6.2. Gebrauchte Geräte werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert.
8.2 Ist 6.3. Die Feststellung von Gewährleistungsmängeln muss uns bei erkennbaren Mängeln innerhalb von 10 Tagen nach Entgegennahme und bei Nicht-Erkennbarkeit unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Bei nicht erfolgter Anzeige gilt die Ware als genehmigt.
6.4. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Liefergegenstand mangelhaft Käufer / Mieter zur Wandlung oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, kann der Auftragnehmer Minderung nach seiner Xxxx und berechtigt. Ist ein anerkannter Mangel unwesentlich oder sind zu seiner Beseitigung ungewöhnlich hohe Kosten erforderlich, so sind wir berechtigt den Käufer / Mieter unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche aller weiteren Rechte durch eine Nachbesserung durchführen oder Ersatz liefern. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die wiederholte Nachbesserung nach weiterer angemessener Fristsetzung fehl, so kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen ver- langenWertminderung entsprechende Geldentschädigung abzufinden.
8.3 Offensichtliche Mängel müssen dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden6.5. Für fehlerhafte Produktbeschreibungen, falsche technische Daten und fehlerhafte Bedienungsanleitungen des Herstellers übernehmen Ersatzlieferungen haften wir keine Haftungim gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Ware. Für Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistung erneut.
8.4 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung6.6. Weitergehende Ansprüche des Käufers / Mieters , wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlunginsbesondere auf Schadensersatz, sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurdeaußer im Falle von grober Fahrlässigkeit unsererseits. 6.7.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.1 Die Gewährleistungsfrist gilt entsprechend Gewährleistungsansprüche des AG beschränken sich auf Verbesserung. ÖWD haftet für fach- und sachgemäße Leistung. Gewährleistungs- oder Scha- denersatzansprüche sind, bei sonstigem Verlust, unverzüglich nach Beendigung der gesetzlichen Regeln Arbeiten unter genauer Beschreibung der Mängel schriftlich (gemäß Pkt 25 der GVB.) anzuzeigen. Kein Gewährleistungs- oder Haftungsanspruch besteht für Schäden am Reinigungsgut durch nicht offenkundige Beschaffenheit vor Beginn der Dienstleistung (z.B. frühere unsachgemäße Handhabung, Teppiche, verlegt mit wasserlöslichem Kleber, Schäden durch ungenügende Festigung des Gewe- bes oder durch ungenügende Echtheit von Färbung und beginnt mit dem Datum Druck, Einlaufen etc.). Nimmt der Lieferung.
8.2 Ist AG oder eine von ihm beauftragte Person ohne entsprechende Mit- teilung an ÖWD während der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte EigenschaftenVertragsdauer eine Veränderung am Reinigungsgut vor, kann der Auftragnehmer entfallen grundsätzlich alle Haftungsansprüche Folgeschäden und Schäden, für die nach seiner Xxxx und unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche eine Nachbesserung durchführen oder Ersatz liefern. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die wiederholte Nachbesserung nach weiterer angemessener Fristsetzung fehl, so kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen ver- langen.
8.3 Offensichtliche Mängel müssen dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Für fehlerhafte Produktbeschreibungen, falsche technische Daten und fehlerhafte Bedienungsanleitungen des Herstellers übernehmen wir keine Haftung.
8.4 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlungden Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen kein Versi- cherungsschutz gewährt wird, sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen seine Erfüllungs- bzwvon jeglicher Haftung ausgenommen. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit Die Möglichkeit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurdeAnfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte wird ausge- schlossen.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistung und Haftung. 8.1 Die Gewährleistungsfrist gilt entsprechend 6.1. Durch die Tätigkeit von Komet sollen Auftraggeber als Suchende den zutreffenden Spezialisten für ihren jeweiligen Auftrag finden. Auftragsverhältnisse kommen, auch sofern über Komet vermittelt, nur unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Suchenden als Auftraggeber des Kunden zustande. Für die jeweilige Leistung des Kunden haftet allein der gesetzlichen Regeln und beginnt Kunde. Der Kunde stellt Xxxxx auch von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen Komet wegen Verletzung von Urheber-, Wettbewerbs-, Berufs-, Schadensersatz- oder sonstigen Rechten in Zusammenhang mit dem Datum der Lieferungindividuellen Profil oder durch den Kunden bereitgestellte Beiträge geltend machen. Dies umfasst auch die Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung, die direkt oder indirekt durch die Inanspruchnahme von Komet entstehen.
8.2 Ist 6.2. Komet steht nicht für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten ein, soweit diese auf einem außerhalb ihres Einflussbereichs liegenden Grund (Naturkatastrophen, Krieg, Ein- und Ausfuhrsperren, Epidemien, Hindernisse im Verantwortungsbereich des Kunden bzw. der Liefergegenstand mangelhaft von ihm gewählten Online-Videoportale) beruht. Vereinbarte Leistungsfristen gelten als entsprechend verlängert. Dauert der Hinderungsgrund mehr als zwei Monate an, können die Parteien den Vertrag fristlos außerordentlich kündigen.
6.3. Xxxxx trifft alle zumutbaren technischen und personellen Vorkehrungen, die Überlastung oder fehlen ihm zugesicherte EigenschaftenAusfall der Server oder des Systems weitestgehend ausschließen. Eine 100%ige Erreichbarkeit kann jedoch nicht gewährleistet werden. Im Fall einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit der Webseite und/oder des Profils bemüht sich Komet um unverzügliche Problembeseitigung. Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund solcher Ausfälle sind ausgeschlossen. Komet haftet für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unbeschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Ansprüche wegen Schäden an Gesundheit, kann der Auftragnehmer nach seiner Xxxx Leib und unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche Leben bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Soweit eine Nachbesserung durchführen Haftung von Komet beschränkt oder Ersatz liefern. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die wiederholte Nachbesserung nach weiterer angemessener Fristsetzung fehlausgeschlossen ist, so kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen ver- langengilt dies auch für die Mitarbeiter, die gesetzlichen Vertreter, die Dienstleister und die sonstigen Erfüllungsgehilfen.
8.3 Offensichtliche Mängel müssen dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Für fehlerhafte Produktbeschreibungen, falsche technische Daten und fehlerhafte Bedienungsanleitungen des Herstellers übernehmen wir keine Haftung.
8.4 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
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Gewährleistung und Haftung. 8.1 Die Gewährleistungsfrist gilt entsprechend 8.1. Mängel wegen Beschaffenheit von Lieferungen sind in Fällen gesetzlicher bzw. vereinbarter Gewährleistung innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der gesetzlichen Regeln Ware am Lieferort schriftlich dem Auftragnehmer mitzuteilen. Bei termingerechter und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
8.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, kann gerechtfertigter Mängelrüge leistet der Auftragnehmer nach seiner Xxxx und unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche eine Nachbesserung durchführen jeweils ab Geschäftssitz kostenlose Mängelbehebung, kostenlosen Ersatz oder Ersatz liefernGutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware bzw. Mehrfache Nachbesserungen Stücke. Sonstige Mängelfolgen sind zulässig. Schlägt die wiederholte Nachbesserung nach weiterer angemessener Fristsetzung fehl, so kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen ver- langenausgeschlossen.
8.3 Offensichtliche Mängel müssen dem 8.2. Der Auftragnehmer unverzüglichübernimmt keine wie auch immer geartete Haftung bzw. Schadensvergütung für Schäden, spätestens jedoch innerhalb Kapital1 und Zinsverluste, die durch Maschinenfehler und/oder Störungen, Lieferzeitüberscheitungen sowie durch Lieferzeit bei Ersatzteilen entstehen, ausgenommen in Fällen von fünf Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werdenVorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für fehlerhafte Produktbeschreibungen, falsche technische Daten und fehlerhafte Bedienungsanleitungen des Herstellers übernehmen wir keine HaftungEine Haftung für Folgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.
8.4 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit 8.3. Rücksendung beanstandeter Ware bedarf des ausdrücklichen vorherigen Einverständnisses des Auftragnehmers und erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
8.4. Ein Anspruch auf Durchführung von Gewährleistung durch eMadeIT Solutions GmbH seitens des Auftraggebers wird, wenn nicht anderweitig schriftlich vereinbart auf maximal sechs Monate beschränkt. eMadeIT Solutions GmbH tritt nicht in eine Haftung ein, wenn der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden Hersteller nicht vorsätzlich mehr zur Befriedigung von Gewährleistung und/oder grob fahrlässig verursacht wurdeGarantieansprüchen fähig ist.
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Gewährleistung und Haftung. 8.1 6.1 Allgemeines, Gewährleistung und Haftung gegenüber Verbrau- cher und Unternehmer
6.1.1 Die Gewährleistungsfrist gilt entsprechend der gesetzlichen Regeln Angaben in unseren Sortiments- und beginnt mit dem Datum der LieferungLeistungsübersichten oder sonstigem Informations- und Werbematerial sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit des Liefergegenstandes zu verstehen. Derartige Beschaffenheitsgarantien sind nur wirksam, wenn sie schriftlich ausdrücklich vereinbart werden.
8.2 Ist 6.1.2 Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich bei Eingang zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Beanstan- dungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, kann der Auftragnehmer Ware – bei verborgenen Mängeln nach seiner Xxxx und ihrer Entdeckung – schriftlich unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche eine Nachbesserung durchführen oder Ersatz liefern. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die wiederholte Nachbesserung nach weiterer angemessener Fristsetzung fehl, so kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages unter Ausschluss Beifügung von Schadensersatzansprüchen ver- langenBelegen erhoben werden.
8.3 Offensichtliche Mängel müssen dem Auftragnehmer unverzüglich6.1.3 Bei jeder Mängelrüge sind wir berechtigt, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werdenden beanstande- ten Liefergegenstand zu überprüfen. Für fehlerhafte ProduktbeschreibungenHierzu können wir verlangen, falsche technische Daten und fehlerhafte Bedienungsanleitungen des Herstellers übernehmen wir keine Haftungdass der beanstandete Liefergegenstand auf unsere Kosten an uns zurückgesandt wird.
8.4 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen den Auftragnehmer 6.1.4 Erweist sich die Mängelrüge als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurdefahrläs- sig ungerechtfertigt, behalten wir uns ausdrücklich die Geltendma- chung des Ersatzes aller in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen vor.
6.1.5 Für beanstandete Ware beauftragen wir eine Abholung. Für unfrei zurückgesandte Xxxx verweigert die proSenio GmbH die Annahme.
6.1.6 Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, Lagerung, oder Transport durch den Käufer entstanden sind, sofern diese Schäden nicht auf unser schuldhaftes Verhalten zurückzuführen sind.
6.1.7 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.1 Die Gewährleistungsfrist gilt entsprechend 4.1 ESR erbringt seine Leistungen mit der gesetzlichen Regeln und beginnt mit dem Datum der LieferungSorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.
8.2 Ist 4.2 Beauftragt der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte EigenschaftenKunde ESR mit der Erbringung von Werbeleistungen, kann ist für den Inhalt der Auftragnehmer nach seiner Xxxx Werbung ausschließlich der Kunde verantwortlich. ESR trifft keine Verpflichtung zur Überprüfung der vom Kunden bereitgestellten Werbeinhalte. Im Falle der Inanspruchnahme von ESR wegen rechtswidriger Werbeinhalte des Kunden hat der Kunde ESR schad- und unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche eine Nachbesserung durchführen oder Ersatz liefern. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die wiederholte Nachbesserung nach weiterer angemessener Fristsetzung fehl, so kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen ver- langenklaglos zu halten.
8.3 Offensichtliche 4.3 Mängel müssen dem Auftragnehmer unverzüglichin der Leistung von ESR sind binnen 14 Tagen ab deren Erkennbarkeit schriftlich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Für fehlerhafte Produktbeschreibungenper Telefax oder E-Mail unter Angabe des Mangels gegenüber ESR anzuzeigen, falsche technische Daten widrigenfalls der Kunde Ansprüche auf Gewährleistung und fehlerhafte Bedienungsanleitungen des Herstellers übernehmen wir keine HaftungSchadenersatz sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Leistung nicht mehr geltend machen kann.
8.4 Schadensersatzansprüche 4.4 Ansprüche des Kunden aus Unmöglichkeit einer Mangelhaftigkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen Leistung von ESR verjähren nach 6 Monaten. Die Beweislast der Mangelhaftigkeit einer Leistung von ESR trifft uneingeschränkt den Auftragnehmer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen Kunden.
4.5 Die Haftung von ESR für leicht fahrlässig herbeigeführte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
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Samples: General Terms and Conditions (Gtc)
Gewährleistung und Haftung. 8.1 Die Gewährleistungsfrist gilt entsprechend Gewährleistungsansprüche des AG beschränken sich auf Verbesse- rung. ÖWD haftet für fach- und sachgemäße Leistung. Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche sind, bei sonstigem Verlust, unverzüg- lich nach Beendigung der gesetzlichen Regeln Arbeiten unter genauer Beschreibung der Mängel schriftlich (gemäß Pkt 26 der GVB.) anzuzeigen. Kein Ge- währleistungs- oder Haftungsanspruch besteht für Schäden am Rei- nigungsgut durch nicht offenkundige Beschaffenheit vor Beginn der Dienstleistung (z.B. frühere unsachgemäße Handhabung, Teppiche, verlegt mit wasserlöslichem Kleber, Schäden durch ungenügende Festigung des Gewebes oder durch ungenügende Echtheit von Fär- bung und beginnt mit dem Datum Druck, Einlaufen etc.). Nimmt der Lieferung.
8.2 Ist AG oder eine von ihm beauftragte Person ohne entsprechende Mitteilung an ÖWD während der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte EigenschaftenVertragsdauer eine Veränderung am Reinigungsgut vor, kann der Auftragnehmer entfallen grundsätzlich alle Haftungsansprüche Folgeschäden und Schäden, für die nach seiner Xxxx und unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche eine Nachbesserung durchführen oder Ersatz liefern. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die wiederholte Nachbesserung nach weiterer angemessener Fristsetzung fehl, so kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen ver- langen.
8.3 Offensichtliche Mängel müssen dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Für fehlerhafte Produktbeschreibungen, falsche technische Daten und fehlerhafte Bedienungsanleitungen des Herstellers übernehmen wir keine Haftung.
8.4 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlungden Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen kein Versicherungsschutz gewährt wird, sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen seine Erfüllungs- bzwvon jeglicher Haftung ausgenommen. Verrichtungsgehilfen Die Möglichkeit der Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte wird ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.1 Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist gilt entsprechend der gesetzlichen Regeln und beginnt mit dem Datum der LieferungAbtretung dieser Ansprüche ist ausgeschlossen.
8.2 Ist der Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand mangelhaft selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaftenfür sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die vertragliche Haftung von uns ausgeschlossen oder beschränkt ist, kann der Auftragnehmer nach seiner Xxxx gilt dies auch für die persönliche Haftung von unseren Arbeitnehmern, Vertretern und unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche eine Nachbesserung durchführen oder Ersatz liefern. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die wiederholte Nachbesserung nach weiterer angemessener Fristsetzung fehl, so kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen ver- langenErfüllungsgehilfen.
8.3 Offensichtliche Mängel müssen dem Auftragnehmer unverzüglichVorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werdensoweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Für fehlerhafte ProduktbeschreibungenSofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht, falsche technische Daten sog. Kardinalspflicht, verletzen, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt, der den Kaufpreis im Regelfall nicht überschreitet und fehlerhafte Bedienungsanleitungen des Herstellers übernehmen wir keine Haftungauf den Schaden an der bestellten Ware begrenzt ist.
8.4 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit Ist die Nacherfüllung im Wege der LeistungErsatzlieferung erfolgt, wegen Nichterfüllungist der Besteller dazu verpflichtet, aus positiver Forderungsverletzungdie zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an Anbieter, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlungan die oben angegebene Adresse, sind sowohl gegen auf Kosten von Anbieter zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den Auftragnehmer als auch gegen seine Erfüllungs- bzwgesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossenWir behalten uns vor, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurdeunter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen.
8.5 Eine etwaige zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.6 Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre (24 Monate), gerechnet ab Lieferung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.1 Die Gewährleistungsfrist gilt entsprechend 9.1 Für Mängel der Website oder Applikation haftet Freundschafter nach Maßgabe der gesetzlichen Regeln und beginnt Bestimmungen, jedoch maximal mit dem Datum der Lieferung1000 Euro.
8.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften9.2 Freundschafter ist für die Inhalte, kann der Auftragnehmer nach seiner Xxxx und unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche eine Nachbesserung durchführen oder Ersatz liefern. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die wiederholte Nachbesserung nach weiterer angemessener Fristsetzung fehl, so kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen ver- langenbereit- stellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist Freundschafter nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
8.3 Offensichtliche Mängel müssen dem Auftragnehmer unverzüglich9.3 Der Auftraggeber stellt Freundschafter von sämtlichen Xxxxxx- xxxx Xxxxxxx frei, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Für fehlerhafte Produktbeschreibungendie sich auf den Inhalt der Website oder Applikation stützen und verpflichtet sich, falsche technische Daten und fehlerhafte Bedienungsanleitungen des Herstellers übernehmen wir keine HaftungFreundschafter die Kosten zu ersetzen, die Freundschafter wegen der möglichen Rechtsverletzung entste- hen.
8.4 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung9.4 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Freundschafter nur bei Verlet- zung vertragwesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, wegen Nichterfüllungvertragliche und außervertragliche Haftung von Freundschafter auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen den Auftragnehmer als wobei die Haftungsbegrenzung auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurdeim Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von Freundschafter gilt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werbe Dienstleistungen
Gewährleistung und Haftung. 8.1 Die Gewährleistungsfrist Es gelten die Garantiegewährleistungen des jeweiligen Herstellers. Zwischen Käufer und Xxxxxxxxx.Xxxxx gilt entsprechend als ver-einbart, dass der gesetzlichen Regeln und beginnt mit dem Datum Käufer im Garantiefall das allfällige Gerät zu der Lieferung.
8.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, kann der Auftragnehmer nach seiner Xxxx und unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche eine Nachbesserung durchführen oder Ersatz liefern. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die wiederholte Nachbesserung nach weiterer angemessener Fristsetzung fehl, so kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen ver- langen.
8.3 Offensichtliche Mängel müssen dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Für fehlerhafte Produktbeschreibungen, falsche technische Daten und fehlerhafte Bedienungsanleitungen jeweils zuständigen Servicestelle des Herstellers übernehmen wir keine Haftungeinbringt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Insoweit für Xxxxxxxxx.
8.4 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit Xxxxx eine Haftung auf Grund des Produkthaftungsgesetzes überhaupt in Frage kommt, haftet Xxxxxxxxx.Xxxxx auf Grund des Produkthaf- tungsgesetzes für sämtliche Personen- und Sachschäden, die der LeistungVerbraucher erleidet, wegen Nichterfüllunggegenüber Unternehmern jedoch bloß für Personenschäden und für Sachschäden, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurdezugefügt worden sind. Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungs- ansprüche für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmen ist ausgeschlossen. Der Käu- fer verpflichtet sich, den Ausschluss der Haftung für unternehmerische Sachschäden gemäß Produkthaftungsgesetz bei Weiterveräußerung der Ware einschließlich dieser Bestimmungen zu übernehmen. Für Mangelfolgeschäden, für die Verletzung von Schutz- und Sorgfaltspflichten und für die Verletzung von Schutzpflichten gegenüber Dritten, haftet Xxxxxxxxx.Xxxxx bloß bei Vorsatz und auffallender Sorglosigkeit (qualifiziert grober Fahrlässigkeit).
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Gewährleistung und Haftung. 8.1 Die Gewährleistungsfrist gilt entsprechend Der Beauftragte haftet für getreue und sorgfältige Ausführung und garantiert, dass seine Leistungen den vertraglichen Bedingungen und Spezifikationen sowie dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Der Beauftragte haftet insbesondere bei Ver- letzung seiner Sorgfalts- und Treuepflicht, für die Nichtbeachtung oder Verletzung aner- kannter Regeln seines Fachgebietes, bei mangelnder Koordination oder Beaufsichtigung, bei ungenügender Veranschlagung und Überwachung der gesetzlichen Regeln und beginnt Kosten inkl. Prüfung von Unter- nehmerrechnungen sowie bei Verlust von Mängelrechten gegenüber dem mit dem Datum der LieferungAusfüh- rung beauftragen Unternehmer.
8.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft Der Beauftragte haftet für Schäden, die er oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, kann der Auftragnehmer nach seiner Xxxx und unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche eine Nachbesserung durchführen oder Ersatz liefern. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die wiederholte Nachbesserung nach weiterer angemessener Fristsetzung fehl, so kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen ver- langenseine Mitarbeitenden in Ausübung ihrer Verrichtungen verursachen.
8.3 Offensichtliche Mängel müssen dem Auftragnehmer unverzüglichBei bauwerkvertraglichen Leistungen gelten für die Mängelanzeige, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Für fehlerhafte Produktbeschreibungen, falsche technische Daten -behebung und fehlerhafte Bedienungsanleitungen des Herstellers übernehmen wir keine Haftungfür die Rüge- und Garantiefristen die besonderen Vorschriften gemäss der SIA Norm 118 (Aus- gabe 2013).
8.4 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit Bei Aufträge zur Bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) gelten vollumfänglich die Pflichten und Vorschriften gemäss Pflichtenheft der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, Fachstelle Bodenschutz1. Abweichungen davon sind sowohl gegen den Auftragnehmer als im Auftrag schriftlich zu vereinbaren.
8.5 Bei anderen Leistungen (insbesondere auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich Planer- oder grob fahrlässig verursacht wurdeGutachterleistungen) gilt eine ge- nerelle Rügefrist von 30 Tagen seit Kenntnis eines Mangels oder einer Vertragsverletzung.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Gewährleistung und Haftung. 8.1 8.1. Die Gewährleistungsfrist gilt entsprechend der EWR GmbH haftet für Sach- und Rechtsmängel des gelieferten Smartphones nach den geltenden gesetzlichen Regeln Vorschriften, insbesondere den §§ 434 ff. BGB. Die Gewährleistungspflicht für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Datum Tag, an dem der LieferungKunde oder ein von ihm benannter Drit- ter, der nicht der Beförderer des Smartphones ist, die Produkte in Besitz ge- nommen hat.
8.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft 8.2. Etwaige vom Hersteller eingeräumte Herstellergarantien treten neben die An- sprüche wegen Sach- oder fehlen ihm zugesicherte EigenschaftenRechtsmängeln im Sinne von Ziffer 7.1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, kann der Auftragnehmer nach seiner Xxxx und unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche eine Nachbesserung durchführen oder Ersatz lieferndie dem Smartphone gegebenenfalls beiliegen. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die wiederholte Nachbesserung nach weiterer angemessener Fristsetzung fehl, so kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen ver- langenDie EWR GmbH übernimmt keine Gewähr für Herstellergarantien.
8.3 Offensichtliche Mängel müssen dem Auftragnehmer unverzüglich8.3. Im Übrigen haftet die EWR GmbH bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, spätestens auch ihrer Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die EWR GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen der Höhe nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werdenbeschränkt auf die bei Ver- tragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Für fehlerhafte ProduktbeschreibungenWesentliche Ver- tragspflichten sind solche, falsche technische Daten deren Erfüllung den Vertrag prägt und fehlerhafte Bedienungsanleitungen auf die der Kunde vertrauen darf. Die Bestimmungen des Herstellers übernehmen wir keine HaftungProdukthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
8.4 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
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