Common use of Gewährleistung und Haftung Clause in Contracts

Gewährleistung und Haftung. Der Lieferant leistet Gewähr und haftet für die vertragsgemässe Erfüllung des Vertrages. Der Lieferant sichert zu, dass die Lieferung die ver- einbarten Eigenschaften aufweist und den ver- traglichen Spezifikationen sowie den anwendba- ren Gesetzen und Vorschriften entspricht. Der Lieferant verpflichtet sich, alle vorgeschriebenen Konformitätserklärungen unaufgefordert abzu- geben. Die Annahme bzw. Abnahme der Liefe- rung erfolgt soweit und sobald dies der Ge- schäftsgang von Vetropack erlaubt. Die gesetz- lichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten kommen nicht zur Anwendung. Die Gewährleis- tungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 2 Jahre für unbewegliche Sachen 3 Jahre es sei denn, das lokale Recht sehe längere Fristen vor. Die Frist beginnt mit der Annahme bzw. Abnahme der Lieferung (oder Auftragsende). Mit Mängel- behebung durch den Lieferanten beginnt die Ge- währleistungsfrist neu zu laufen. Im Gewährleis- tungsfall ist Vetropack unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigt, nach eigener Xxxx vom Vertrag zurückzutreten, Ersatzlieferung, Mängelbehebung oder angemessene Minde- rung des Kaufpreises zu verlangen. In dringen- den Fällen steht Vetropack das Recht zu, ohne Fristansetzung zur Mängelbehebung, auf Kosten des Lieferanten die Mängel selbst beheben oder durch Dritte beheben zu lassen. Der Lieferant trägt alle durch mangelhafte Lieferung bei Vetropack entstehenden Kosten, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits-, Material- oder Ent- sorgungskosten und hält Vetropack für alle di- rekten und indirekten Schäden schadlos. Ver- steckte Mängel sind von Vetropack nach ihrer Entdeckung, jedoch jederzeit innerhalb der gel- tenden Gewährleistungsfrist, schriftlich oder mündlich zu rügen. Der Lieferant verzichtet auf Ansprüche und Rechtsmittel wegen verspäteter Mängelrüge durch Vetropack. Unbeschadet sonstiger Verpflichtungen stellt der Lieferant Vetropack von Produkthaftungsansprüchen Drit- ter im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen des Lieferanten frei. Der Lieferant verpflichtet sich, eine allgemeine Haftpflichtver- sicherung (die insbesondere auch Produkthaf- tungsfälle abdeckt) mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 5 Mio. pro Einzelfall abzu- schliessen und zu unterhalten. Der entspre- chende Versicherungsnachweis ist auf Verlan- gen von Vetropack zur Verfügung zu stellen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. Der Lieferant leistet Gewähr und haftet 14.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt für die vertragsgemässe Erfüllung des Vertrages. Der Lieferant sichert zuLieferung einer Ware jene Gewähr- leistungsfrist, dass die Lieferung die ver- einbarten Eigenschaften aufweist auch zwischen BITFACTORY und den ver- traglichen Spezifikationen sowie den anwendba- ren Gesetzen und Vorschriften entspricht. Der Lieferant verpflichtet sich, alle vorgeschriebenen Konformitätserklärungen unaufgefordert abzu- geben. Die Annahme bzw. Abnahme der Liefe- rung erfolgt soweit und sobald dies der Ge- schäftsgang von Vetropack erlaubt. Die gesetz- lichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten kommen nicht zur Anwendung. Die Gewährleis- tungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 2 Jahre für unbewegliche Sachen 3 Jahre es sei denn, das lokale Recht sehe längere Fristen vorihrem Lieferanten vereinbart wurde. Die Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen endet daher mit dieser Frist. Erwerber können diese Frist jederzeit bei BITFACTORY erfra- gen. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Annahme bzwÜbergabe der Ware an den Erwerber. Abnahme Der Erwerber nimmt zur Kenntnis, dass BITFACTORY selbst keine Waren produziert. BITFACTORY ist ausschließlich als Händler tätig. Allfällige Ge- währleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche aus der Lieferung (Mangelhaftigkeit einer gelieferten Ware sind daher ausschließlich gegen den Lieferanten von BITFACTORY geltend zu machen. Zu diesem Zweck werden von BITFACTORY sämtliche Gewähr- leistungs- und/oder Auftragsende)Schadenersatzansprüche aus einer an sie gelieferten mangel- haften Ware, die BITFACTORY ihrerseits an einen Erwerber geliefert hat, an den Er- werber abgetreten. Mit Mängel- behebung Der Erwerber verzichtet auf die Geltendmachung von Gewähr- leistungs- und/oder Schadenersatzansprüche, welche aus einer mangelhaften Ware resultieren, gegen BITFACTORY, sodass der Erwerber seine Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche aus der Mangelhaftigkeit einer gelieferten Ware nur gegen den Lieferanten von BITFACTORY geltend machen kann. 14.2. Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Erwerber aufgetretene Mängel in angemessener Frist schriftlich angezeigt hat, und zwar entweder BITFACTORY oder dem Lieferanten von BITFACTORY. Insofern wird auf die §§ 377 UGB verwiesen. Inhalt und Umfang eines Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche be- stimmen sich an der zwischen der BITFACTORY und ihrem Lieferanten vereinbarten Regelung, welche dem Erwerber jederzeit gerne ausgehändigt wird. 14.3. Von der Gewährleistung und von Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen sind jedenfalls solche Mängel, die aus einer unsachgerechten Behandlung der Ware durch den Erwerber folgen. 14.4. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, sowie der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, indirekten Schäden, Produk- tionsausfall, Finanzierungskosten, Kosten für Ersatzenergie, Verlust von Energie, Da- ten oder Informationen, des entgangenen Gewinns, nicht erzielter Ersparnisse, von Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Erwerber gene- rell ausgeschlossen, und zwar auch gegen den Lieferanten beginnt die Ge- währleistungsfrist neu zu laufen. Im Gewährleis- tungsfall ist Vetropack unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigt, nach eigener Xxxx vom Vertrag zurückzutreten, Ersatzlieferung, Mängelbehebung oder angemessene Minde- rung des Kaufpreises zu verlangen. In dringen- den Fällen steht Vetropack das Recht zu, ohne Fristansetzung zur Mängelbehebung, auf Kosten des Lieferanten die Mängel selbst beheben oder durch Dritte beheben zu lassen. Der Lieferant trägt alle durch mangelhafte Lieferung bei Vetropack entstehenden Kosten, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits-, Material- oder Ent- sorgungskosten und hält Vetropack für alle di- rekten und indirekten Schäden schadlos. Ver- steckte Mängel sind von Vetropack nach ihrer Entdeckung, jedoch jederzeit innerhalb der gel- tenden Gewährleistungsfrist, schriftlich oder mündlich zu rügen. Der Lieferant verzichtet auf Ansprüche und Rechtsmittel wegen verspäteter Mängelrüge durch Vetropack. Unbeschadet sonstiger Verpflichtungen stellt der Lieferant Vetropack von Produkthaftungsansprüchen Drit- ter im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen des Lieferanten frei. Der Lieferant verpflichtet sich, eine allgemeine Haftpflichtver- sicherung (die insbesondere auch Produkthaf- tungsfälle abdeckt) mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 5 Mio. pro Einzelfall abzu- schliessen und zu unterhalten. Der entspre- chende Versicherungsnachweis ist auf Verlan- gen von Vetropack zur Verfügung zu stellenWare an BITFACTORY.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. Der Lieferant leistet a) Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Xxxx Gewähr und haftet durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache, für die vertragsgemässe Erfüllung uns eine angemessene Frist zu setzen ist, welche die Leistungsfrist des VertragesVertrages nicht unterschreiten darf. b) Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Xxxx, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewähltenNacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art derNacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Für die Nacherfüllung ist uns eine angemessene Frist zu setzen, welche die Leistungsfrist des Vertrages nicht unterschreiten darf. c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. d) Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Erklärung bei uns. e) Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertrags- widrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist ebenfalls der Zugang der Erklärung. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen seine Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies giltnicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. f) Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. g) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Lieferant sichert zuSchadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht im Fall unserer Arglist. h) Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, dass die Lieferung die ver- einbarten Eigenschaften aufweist und den ver- traglichen Spezifikationen sowie den anwendba- ren Gesetzen und Vorschriften entsprichtaus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung unserer Leistung oder fehlerhafter Umsetzung unserer Vorschläge herrühren. Der Lieferant verpflichtet sichKunde wird unsere Leistung vor jedweder Weiterverwendung eingehend vollständig prüfen. Wir haften nicht für solche Schäden, alle vorgeschriebenen Konformitätserklärungen unaufgefordert abzu- gebendie durch die Weiterverwendung unserer mangelbehafteten Leistung entstehen. Die Annahme bzwGeringfügige Abweichungen vom Original gelten bei Reproduktionen in allen Druckverfahren nicht als Grund für eine Beanstandung. Abnahme Dasselbe gilt fürden Vergleich zwischen Probeausdrucken und dem Auflagendruck. Verlangt der Liefe- rung erfolgt soweit Kunde in diesem Falle trotz-dem erneut Probedrucke, so gelten diese als Autorenkorrektur und sobald dies werden gesondert in Rechnung gestellt. i) Soweit wir auf Wunsch des Kunden unsere Leistung und/oder Waren an Dritte versenden, geschieht dieses einschließlich der Ge- schäftsgang von Vetropack erlaubt. Die gesetz- lichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten kommen nicht zur Anwendung. Die Gewährleis- tungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 2 Jahre für unbewegliche Sachen 3 Jahre Versandvorbereitung unter Ausschluss jedweder Haftung, es sei denn, das lokale Recht sehe längere Fristen vorwir handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Die Frist beginnt Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Dritten die dem Kunden obliegendenVerpflichtungen zur Prüfung wahrnehmen. Dieses gilt insbesondere für die Prüfung auf Falschlieferung. j) Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen, insbesondere aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohlgegen uns als auch gegen alle unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt oder wesentliche Vertragspflichten schuldhaft verletzt werden. Soweit eine Haftung danach besteht, haften wir gegenüber Unternehmern nur bis zur Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens. Das gilt insbesondere auch für Folgeschäden. k) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, für Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, sofern uns der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Punkt d bzw. e). l) Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns beschafften Papiers, Kartons und sonstigen Materials kön- nen nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der Papierindustrie oder der sonst zu- ständigen Lieferindustrie, die auf Anfordern dem Auftraggeber zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf durch die Drucktechnik bedingten Unterschieden zwischen Andruck und Auflage beruhen. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben und Bronzen sowie für Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haften wir nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Soweit uns der Kunde Material gleich welcher Art liefert, hat dieses frei Haus zu erfolgen. Unsere Eingangsbestätigung erfolgt ohne Übernahme einer Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge. Bei größeren Posten sind die mit der Annahme bzwZählung oder gewichtsmäßigen Prüfung verbundenen Kosten sowie die Lagerspesen zu erstatten. Abnahme Bei Zurverfügungstellung der Lieferung (oder Auftragsende). Mit Mängel- behebung Papiere und Kartons durch den Lieferanten beginnt Kunden bleiben das Verpackungsmaterial und die Ge- währleistungsfrist neu zu laufen. Im Gewährleis- tungsfall ist Vetropack unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigtAbfälle durch unvermeidlichen Abgang bei Druckzurichtungen und Fotodruck, nach eigener Xxxx vom Vertrag zurückzutretendurch Beschnitt, Ersatzlieferung, Mängelbehebung oder angemessene Minde- rung des Kaufpreises zu verlangen. In dringen- den Fällen steht Vetropack das Recht zu, ohne Fristansetzung zur Mängelbehebung, auf Kosten des Lieferanten die Mängel selbst beheben oder durch Dritte beheben zu lassen. Der Lieferant trägt alle durch mangelhafte Lieferung bei Vetropack entstehenden Kosten, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits-, Material- oder Ent- sorgungskosten Ausstanzen und hält Vetropack für alle di- rekten und indirekten Schäden schadlos. Ver- steckte Mängel sind von Vetropack nach ihrer Entdeckung, jedoch jederzeit innerhalb der gel- tenden Gewährleistungsfrist, schriftlich oder mündlich zu rügen. Der Lieferant verzichtet auf Ansprüche und Rechtsmittel wegen verspäteter Mängelrüge durch Vetropack. Unbeschadet sonstiger Verpflichtungen stellt der Lieferant Vetropack von Produkthaftungsansprüchen Drit- ter im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen des Lieferanten frei. Der Lieferant verpflichtet sich, eine allgemeine Haftpflichtver- sicherung (die insbesondere auch Produkthaf- tungsfälle abdeckt) mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 5 Mio. pro Einzelfall abzu- schliessen und zu unterhalten. Der entspre- chende Versicherungsnachweis ist auf Verlan- gen von Vetropack zur Verfügung zu stellendergleichen unserEigentum.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. Der Lieferant leistet Gewähr und haftet für 10.1. Hinsichtlich der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit der Software gelten die vertragsgemässe Erfüllung des VertragesGewährleistungsvorschriften der §§ 535 ff BGB. Der Lieferant sichert zu, dass die Lieferung die ver- einbarten Eigenschaften aufweist und den ver- traglichen Spezifikationen sowie den anwendba- ren Gesetzen und Vorschriften entsprichtverschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen. 10.2. Der Lieferant verpflichtet sichAuftraggeber ist verpflichtet, alle vorgeschriebenen Konformitätserklärungen unaufgefordert abzu- gebendie vertragsgegenständliche Software und ihre Funktionsfähigkeit unverzüglich nach Einräumung der Nutzungsmöglichkeit zu untersuchen und erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Die Annahme bzw. Abnahme Unterlässt der Liefe- rung erfolgt soweit und sobald dies der Ge- schäftsgang von Vetropack erlaubt. Die gesetz- lichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten kommen nicht zur Anwendung. Die Gewährleis- tungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 2 Jahre für unbewegliche Sachen 3 Jahre Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Software als genehmigt, es sei denn, das lokale Recht sehe längere Fristen vordass er sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Die Frist beginnt Das gleiche gilt sinngemäß bei später auftretenden Mängeln. 10.3. Verzug mit der Annahme bzw. Abnahme der Lieferung (oder Auftragsende). Mit Mängel- behebung Mängelbehebung setzt das Setzen einer angemessenen Frist zur Fehlerbehebung durch den Lieferanten beginnt die Ge- währleistungsfrist neu Auftraggeber voraus. Verstreicht diese Frist, hat der Auftraggeber das Recht, Ingenious eine weitere angemessene Ausschlussfrist zur Fehlerbehebung zu laufensetzen. Behebt Ingenious Mängel nicht innerhalb dieser Frist, hat der Auftraggeber das Recht, das vereinbarte Entgelt angemessen zu mindern. Alle Fristsetzungen haben schriftlich zu erfolgen. 10.4. Im Gewährleis- tungsfall ist Vetropack unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigtÜbrigen finden die Vorschriften des Dienstvertragsrechts nach §§ 611 ff. BGB Anwendung, wobei Ansprüche des Auftraggebers gegen Ingenious wegen Schlechtleistung oder Mängeln in der Ausführung der Dienstleistungen sechs Monate nach eigener Anspruchsentstehung und Kenntnis bzw. grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unkenntnis der den Anspruch begründenden Umstände verjähren. 10.5. Ingenious und/oder ihre Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertreter haften nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vertragliche und außervertragliche Haftung für Xxxxxxxxxxxx Xxx. 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx (CEO) Xxxxx Xxxxxx Xxxxx xxx xxx Xxxx vom Vertrag zurückzutreten(Chairman) Xxxxx Xxxxxxxxx Xxxx Xxxxxxxx-Xxx HRB 160612 Tax No.: 30/358/36764 VAT ID: DE814087813 Commerzbank AG IBAN DE29 7008 0000 0409 8547 00 BIC XXXXXXXX000 Sach- und Vermögensschäden, Ersatzlieferungentgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden des Auftraggebers wird bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, Mängelbehebung oder angemessene Minde- rung soweit es sich nicht um die Haftung für die Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) handelt. Unter Kardinalpflichten sind diejenigen Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufpreises zu verlangenVertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In dringen- den Fällen steht Vetropack das Recht zuder leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. 10.6. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, ohne Fristansetzung zur Mängelbehebungwobei der Haftungsausschluss nicht im Falle eines Schadens an Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen, sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzes gilt. 10.7. Als Dienstleister haftet Ingenious nicht für Schäden, die auf Kosten des Lieferanten Grund technischer Störungen oder Leistungsstörungen der Anbieter oder anderer Dritter entstehen. Ingenious haftet auch nicht für Xxxxxxx, die Mängel selbst beheben oder der Auftraggeber durch Dritte beheben zu lassen. Der Lieferant trägt alle durch mangelhafte Lieferung bei Vetropack entstehenden Kostendiesem zumutbare Maßnahmen, insbesondere Transport-regelmäßige, Weg-mindestens tägliche, Arbeits-, Material- oder Ent- sorgungskosten Programm- und hält Vetropack für alle di- rekten und indirekten Schäden schadlos. Ver- steckte Mängel sind von Vetropack nach ihrer Entdeckung, jedoch jederzeit innerhalb der gel- tenden Gewährleistungsfrist, schriftlich oder mündlich zu rügen. Der Lieferant verzichtet auf Ansprüche und Rechtsmittel wegen verspäteter Mängelrüge durch Vetropack. Unbeschadet sonstiger Verpflichtungen stellt der Lieferant Vetropack von Produkthaftungsansprüchen Drit- ter im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen des Lieferanten frei. Der Lieferant verpflichtet sich, eine allgemeine Haftpflichtver- sicherung (die insbesondere auch Produkthaf- tungsfälle abdeckt) mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 5 Mio. pro Einzelfall abzu- schliessen und zu unterhalten. Der entspre- chende Versicherungsnachweis ist auf Verlan- gen von Vetropack zur Verfügung zu stellenDatensicherung hätte verhindern können.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewährleistung und Haftung. Der Lieferant leistet Gewähr und haftet für die vertragsgemässe Erfüllung des Vertrages1. Der Lieferant sichert zuist verpflichtet, dass zum Liefergegenstand einen Messbericht bzw. Erstmusterprüfbericht zu erstellen und an uns mit Auslieferung zu übergeben, sofern dies bei Bestellung vereinbart wurde. Die Qualitätsmerkmale des Messberichts bzw. Erstmusterprüfberichts für den Liefergegenstand sind als Beschaffenheitsgarantie vereinbart. Ist ein Messbericht bzw. Erstmusterprüfbericht nicht vereinbart, so ist das unserer Bestellung beigefügte GMP - Bauteilprotokoll vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen. Mit der Unterschrift und Ankreuzen von i.O. (in Ordnung) steht der Lieferant für die Lieferung die ver- einbarten Eigenschaften aufweist und Qualitätsmerkmale des Liefergegenstands entsprechend den ver- traglichen Spezifikationen sowie den anwendba- ren Gesetzen und Vorschriften entsprichtBestellunterlagen als Beschaffenheitsgarantie ein. 2. Der Lieferant ist zur Warenausgangskontrolle und zur Wahrung der Qualitätsmerkmale des Liefergegenstandes verpflichtet. 3. Der Lieferant ist verpflichtet sichseine Messmittel, alle vorgeschriebenen Konformitätserklärungen unaufgefordert abzu- gebendie zur Erstellung der Mess- und Prüfberichte bzw. des GMP - Bauteilprotokolles verwendet werden, zu überwachen und gemäß den Vorgaben zu kalibrieren. 4. Wir sind bei Direktanlieferung an uns nur verpflichtet, den Liefergegenstand einer Überprüfung auf sichtbare Mängel zu unterziehen. Auf dieser Grundlage ist eine Mängelrüge rechtzeitig, sobald sie innerhalb einer Frist von 10 Werktagen, gerechnet ab Wareneingang, oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, beim Lieferanten eingeht. Soweit der Liefergegenstand im Streckengeschäft direkt an unsere Abnehmer ausgeliefert wird, kommen wir unserer Rügepflicht nach, wenn wir eine Rüge unserer Abnehmer unverzüglich an den Lieferanten weiter leiten. 5. Die Annahme bzwgesetzlichen Gewährleistungsansprüche stehen uns ungekürzt zu. Abnahme der Liefe- rung erfolgt soweit und sobald dies der Ge- schäftsgang von Vetropack erlaubt. Die gesetz- lichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten kommen nicht zur Anwendung. Die Gewährleis- tungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 2 Jahre für unbewegliche Sachen 3 Jahre es sei denn, das lokale Recht sehe längere Fristen vor. Die Frist beginnt mit der Annahme bzw. Abnahme der Lieferung (oder Auftragsende). Mit Mängel- behebung durch den Lieferanten beginnt die Ge- währleistungsfrist neu zu laufen. Im Gewährleis- tungsfall ist Vetropack unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe Unabhängig davon sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach eigener unserer Xxxx vom Vertrag zurückzutreten, Ersatzlieferung, Mängelbehebung Mangelbeseitigung oder angemessene Minde- rung des Kaufpreises Ersatzlieferung zu verlangen. In dringen- den Fällen steht Vetropack das Recht zudiesem Fall ist der Lieferant verpflichtet, ohne Fristansetzung zur Mängelbehebung, auf Kosten des Lieferanten die Mängel selbst beheben alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung oder durch Dritte beheben der Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen zu lassen. Der Lieferant trägt alle durch mangelhafte Lieferung bei Vetropack entstehenden Kostentragen, insbesondere Transport-, Weg-Wege-, Arbeits-Arbeits- und Materialkosten. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. GMP German Machine Parts GmbH & Co. KG Xxxxxxxxxx. 0-0 00000 Xxxxxxxxx Tel +00 000 00 00 00 00 - 00 Fax +00 000 00 00 00 00 - 99 xxxx@xxx.xxxx xxx.xxx.xxxx Geschäftsführer Dr.-Ing. Xxxxxxxx Xxxxxxxx Amtsgericht Xxxxxxxxx XXX 000000 Steuernummer 93150/01527 USt-IdNr. DE281344871 Kreissparkasse Ludwigsburg BLZ 604 500 50 Konto 30109555 IBAN: XX00 0000 0000 0000 000000 BIC: XXXXXXX0XXX 6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, Material- so sind wir nach unserer Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Ent- sorgungskosten und hält Vetropack Minderung oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. 7. Die Verjährungsfrist für alle di- rekten und indirekten Schäden schadlosMängelansprüche beträgt zwei Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. 8. Ver- steckte Mängel sind von Vetropack Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach ihrer Entdeckungden §§ 478, jedoch jederzeit innerhalb der gel- tenden Gewährleistungsfrist, schriftlich oder mündlich zu rügen479 BGB bleibt unberührt; insoweit gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 9. Der Lieferant verzichtet Im Rahmen seiner Haftung auf Ansprüche und Rechtsmittel wegen verspäteter Mängelrüge durch Vetropack. Unbeschadet sonstiger Verpflichtungen stellt Schadensersatz ist der Lieferant Vetropack von Produkthaftungsansprüchen Drit- ter auch verpflichtet, uns etwaige Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns oder von unserem Kunden durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferungen Lieferanten – soweit möglich und Leistungen des Lieferanten freizumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unsere gesetzlichen Ansprüche bleiben hiervon unberührt. 10. Der Lieferant verpflichtet sichist verpflichtet, eine allgemeine Haftpflichtver- sicherung (die insbesondere auch Produkthaf- tungsfälle abdeckt) Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 5 Mio. € 5.000.000,00 pro Einzelfall abzu- schliessen und Schadensereignis pauschal zu unterhalten. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 11. Der entspre- chende Versicherungsnachweis ist Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber von seiner Haftung auf Verlan- gen den Mindestlohn freizustellen. Weiterhin verpflichtet er sich für den Fall der vom Auftraggeber genehmigten Beschäftigung von Vetropack zur Verfügung zu stellenSubunternehmern, diesen ebenfalls die in dieser Erklärung enthaltenen Bedingungen aufzuerlegen und deren Überwachung einzuhalten. Bei Pflichtverletzungen behalten wir uns die Möglichkeit der fristlosen Kündigung, bzw. Stornierung des Vertrages/ bzw. Auftrages vor.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 19.1 Der Lieferant leistet Gewähr und haftet für die vertragsgemässe Erfüllung des Vertrages. Der Lieferant sichert zuKunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Lieferung flatexDEGIRO Bank AG die ver- einbarten Eigenschaften aufweist Kursinformationen von Drittlieferanten bezieht. Bei Störungen der Vermittlung von Kursinformationen, insbesondere unvollständiger, fehlerhafter und den ver- traglichen Spezifikationen sowie den anwendba- ren Gesetzen und Vorschriften entspricht. Der Lieferant verpflichtet sichverzögerter Übertragung, alle vorgeschriebenen Konformitätserklärungen unaufgefordert abzu- gebendie außerhalb der betrieblichen Sphäre von der flatexDEGIRO Bank AG ihren Grund haben, haftet die flatexDEGIRO Bank AG nicht, insbesondere nicht für ein Verschulden der entsprechenden Börsen und/oder Datenanbieter (Drittlieferanten). Die Annahme bzw. Abnahme flatexDEGIRO Bank AG hat auf den Inhalt, die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Liefe- rung erfolgt soweit und sobald dies der Ge- schäftsgang von Vetropack erlaubtKursinformationen keinen Einfluss. Die gesetz- lichen Untersuchungs- flatexDEGIRO Bank AG übernimmt daher keine Gewähr für die Vollständigkeit, inhaltliche Richtigkeit und Rügeobliegenheiten kommen Aktualität der gesammelten und übermittelten Kursinformationen. 19.2 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der direkte Bezug von Kurs-und Newsinformationen im Frontend oder über die Nutzung einer integrierten RTD-Schnittstelle durch einen Drittlieferanten, wie z.B. der Kursdaten-Provider TeleTrader Software GmbH, RSS-Feed oder andere Informationsquellen, nicht zur Anwendungin den Verantwortungsbereich der flatexDEGIRO Bank AG fallen. Bei Störungen der Vermittlung von Kurs- und Newsinformationen, insbesondere unvollständiger, fehlerhafter und verzögerter Übertragung, die außerhalb der betrieblichen Sphäre von der flatexDEGIRO Bank AG ihren Grund haben, haftet die flatexDEGIRO Bank AG nicht, insbesondere nicht für ein Verschulden der entsprechenden Börsen und/oder Datenanbieter (Drittlieferanten). Die Gewährleis- tungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 2 Jahre für unbewegliche Sachen 3 Jahre es sei dennflatexDEGIRO Bank AG hat auf den Inhalt, das lokale Recht sehe längere Fristen vordie Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Kurs- und Newsinformationen keinen Einfluss. Die Frist beginnt mit flatexDEGIRO Bank AG haftet daher für keine etwaigen Schäden, die aufgrund fehlender Vollständigkeit, inhaltlichen Richtigkeit und Aktualität der Annahme bzwgesammelten und übermittelten Kurs- und Newsinformationen verursacht wurden. Abnahme der Lieferung (oder Auftragsende)Endkundenvertrag HTX 2.1 Stand 06/2019 19.3 Obwohl die flatexDEGIRO Bank AG selbstverständlich bemüht ist, die Software ständig verfügbar und einsatzbereit zu halten, kann keine Gewähr für die ständige und ununterbrochene Funktionsfähigkeit gegeben werden. Mit Mängel- behebung durch den Lieferanten beginnt Zudem ist die Ge- währleistungsfrist neu zu laufen. IQualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Gewährleis- tungsfall ist Vetropack unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigt, nach eigener Xxxx vom Vertrag zurückzutreten, Ersatzlieferung, Mängelbehebung oder angemessene Minde- rung des Kaufpreises zu verlangen. In dringen- den Fällen steht Vetropack das Recht zu, ohne Fristansetzung zur MängelbehebungInternet abhängig von nachgelagerten Datenleitungen, auf Kosten die die flatexDEGIRO Bank AG keinen Einfluss hat und daher auch für diese keine Gewähr übernehmen kann. Insbesondere haftet die flatexDEGIRO Bank AG nicht bei Störungen der Qualität des Lieferanten Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Mängel selbst beheben die flatexDEGIRO Bank AG nicht zu vertreten hat und die dessen Leistungen wesentlich erschweren oder durch Dritte beheben zu lassen. Der Lieferant trägt alle durch mangelhafte Lieferung bei Vetropack entstehenden Kostenunmöglich machen. 19.4 Bei Vorsatz, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz haftet die flatexDEGIRO Bank AG nach den gesetzlichen Vorschriften. 19.5 Die Haftung der flatexDEGIRO Bank AG für Folgeschäden, insbesondere Transport-entgangenen Gewinn, Weg-, Arbeits-, Material- oder Ent- sorgungskosten und hält Vetropack ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet die flatexDEGIRO Bank AG nicht für alle di- rekten und indirekten Schäden schadlos. Ver- steckte Mängel sind von Vetropack nach ihrer Entdeckung, jedoch jederzeit innerhalb der gel- tenden Gewährleistungsfrist, schriftlich oder mündlich zu rügen. Der Lieferant verzichtet auf Ansprüche und Rechtsmittel wegen verspäteter Mängelrüge durch Vetropack. Unbeschadet sonstiger Verpflichtungen stellt der Lieferant Vetropack von Produkthaftungsansprüchen Drit- ter Schäden/Verluste im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen Börsengeschäften des Lieferanten freiKunden. Die flatexDEGIRO Bank AG weist darauf hin, dass bei der verwendeten Technologie Übertragungs- oder Verarbeitungsfehler nicht auszuschließen sind. Der Lieferant verpflichtet sichKunde geht daher ein Risiko ein, eine allgemeine Haftpflichtver- sicherung (die insbesondere auch Produkthaf- tungsfälle abdeckt) mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 5 Mio. pro Einzelfall abzu- schliessen und zu unterhalten. Der entspre- chende Versicherungsnachweis ist wenn Anlageentscheidungen ausschließlich oder überwiegend auf Verlan- gen von Vetropack Basis der zur Verfügung zu stellengestellten Daten und unter Zuhilfenahme der Software getroffen werden. Vorgenannter Haftungsausschluss gilt nicht in den Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 19.6 Soweit die Haftung für die flatexDEGIRO Bank AG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der flatexDEGIRO Bank AG. 19.7 Die flatexDEGIRO Bank AG haftet nicht für Schäden durch Trojaner, Keylogger und ähnliche Schadsoftware, sowie für sonstige Schäden, die infolge von unzureichenden Schutzmaßnahmen auf dem Kundenrechner, z.B. fehlende oder nicht aktualisierte Antivirensoftware, fehlende oder nicht korrekt konfigurierte Firewall, sowie fehlender Microsoft Sicherheitsupdates, entstehen. 19.8 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die flatexDEGIRO Bank AG nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

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Samples: Endkundenvertrag

Gewährleistung und Haftung. a. Informationen zur Gewährleistung werden mit den Produkten, in den Angeboten oder auf Wunsch und unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xx/xx-xxxxxxxx-xxxxx zur Verfügung gestellt. b. Jedes Produkt erhält eine weltweite Gewährleistung, die die Standard-Gewährleistung für das Land, in dem es gekauft wurde, beinhaltet; dies gilt jedoch mit der Maßgabe, dass weder die weltweite noch die Standard-Gewährleistung gilt, sofern eine Installation des Produkts erforderlich ist und diese Installation ohne die Beteiligung von Agilent durchgeführt wird. Zur Klarstellung: Der Lieferant leistet Gewähr Leasingnehmer ist der Begünstigte der genannten Gewährleistung und haftet kann sich direkt an Agilent wenden, um Dienstleistungen im Rahmen der Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. c. Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Gewährleistung zwölf (12) Monate innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch für Lieferung von Ersatzteilen und Reparaturdienstleistungen, die vertragsgemässe Erfüllung nach Ablauf des Vertragesursprünglichen Gewährleistungszeitraums erfolgen. Der Lieferant sichert zuEine abweichende Gewährleistung kann gelten, wenn der Kunde das Produkt als Teil eines Systems erwirbt. Kostenlose Reparaturdienstleistungen oder der Austausch von Produkten stellen nur dann das Anerkenntnis eines Mangels dar, soweit Xxxxxxx dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. d. Agilent gewährleistet, dass Agilent Hardware-Produkte frei von Material- und Herstellungsfehlern sind und den Spezifikationen entsprechen. Agilent gewährleistet weiterhin, dass Agilents proprietäre Standard-Software im Wesentlichen den Spezifikationen entspricht. Werden Agilent während des Gewährleistungszeitraums Mängel mitgeteilt, wird Agilent nach eigenem Ermessen die betroffenen Produkte reparieren, ersetzen (Nacherfüllung) oder dem Kunden das Recht einräumen, (i) kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder (ii) Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Vergütung (Minderung) oder (iii) Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen hat Agilent insoweit nicht zu tragen, wie sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferung die ver- einbarten Eigenschaften aufweist und Produkte nachträglich an einen anderen Ort als den ver- traglichen Spezifikationen sowie den anwendba- ren Gesetzen und Vorschriften entspricht. Der Lieferant verpflichtet sichLieferort verbracht worden sind, alle vorgeschriebenen Konformitätserklärungen unaufgefordert abzu- geben. Die Annahme bzw. Abnahme der Liefe- rung erfolgt soweit und sobald dies der Ge- schäftsgang von Vetropack erlaubt. Die gesetz- lichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten kommen nicht zur Anwendung. Die Gewährleis- tungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 2 Jahre für unbewegliche Sachen 3 Jahre es sei denn, das lokale Recht sehe längere Fristen vordie Verbringung entspricht deren bestimmungsgemäßen Gebrauch. e. Agilent haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, sowie in Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird. f. Agilent haftet darüber hinaus unbeschränkt für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Agilent, Agilents gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, sowie für schriftlich abgegebene Garantien. g. Abgesehen von der Haftung nach den lit. Die Frist beginnt mit f) und lit. g) dieser Ziffer haftet Xxxxxxx nur in Fällen der Annahme bzw. Abnahme der Lieferung (oder Auftragsende). Mit Mängel- behebung durch den Lieferanten beginnt schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Ge- währleistungsfrist neu zu laufen. Im Gewährleis- tungsfall ist Vetropack unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigt, nach eigener Xxxx vom Vertrag zurückzutreten, Ersatzlieferung, Mängelbehebung oder angemessene Minde- rung die Erreichung des Kaufpreises zu verlangenVertragszwecks gefährden. In dringen- diesen Fällen ist die Haftung auf jene Schäden beschränkt, die Agilent bei Vertragsschluss nach den Fällen steht Vetropack das Recht zu, ohne Fristansetzung zur Mängelbehebung, auf Kosten des Lieferanten die Mängel selbst beheben oder durch Dritte beheben zu lassen. Der Lieferant trägt alle durch mangelhafte Lieferung bei Vetropack entstehenden Kosten, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits-, Material- oder Ent- sorgungskosten und hält Vetropack für alle di- rekten und indirekten Schäden schadlos. Ver- steckte Mängel sind von Vetropack nach ihrer Entdeckung, jedoch jederzeit innerhalb der gel- tenden Gewährleistungsfrist, schriftlich oder mündlich zu rügen. Der Lieferant verzichtet auf Ansprüche und Rechtsmittel wegen verspäteter Mängelrüge durch Vetropack. Unbeschadet sonstiger Verpflichtungen stellt der Lieferant Vetropack von Produkthaftungsansprüchen Drit- ter im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen des Lieferanten frei. Der Lieferant verpflichtet sich, eine allgemeine Haftpflichtver- sicherung (die insbesondere auch Produkthaf- tungsfälle abdeckt) mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 5 Mio. pro Einzelfall abzu- schliessen und zu unterhalten. Der entspre- chende Versicherungsnachweis Agilent damals bekannten Umständen vernünftigerweise vorhersehen konnte. h. Eine weitergehende Haftung ist auf Verlan- gen von Vetropack zur Verfügung zu stellenausgeschlossen.

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Samples: Terms and Conditions

Gewährleistung und Haftung. Der Lieferant leistet Gewähr und haftet für LIEFERANT übernimmt gegenüber NAP unter ergänzender Anwendung der gesetzlichen Gewährleistungsregeln die vertragsgemässe Erfüllung des Vertragesnachfolgenden Verpflichtungen: a) Haftet einem einzelnen Vertragsprodukt ein Mangel an, wird der Mangel unverzüglich schriftlich durch einen Prüfbericht angemeldet. Der Lieferant sichert zu, dass die Lieferung die ver- einbarten Eigenschaften aufweist und den ver- traglichen Spezifikationen sowie den anwendba- ren Gesetzen und Vorschriften entspricht. Der Lieferant verpflichtet sich, alle vorgeschriebenen Konformitätserklärungen unaufgefordert abzu- gebenNAP liefert im Regelfall mangelhafte Vertragsprodukte mit einer Belastungsanzeige an der LIEFERANT zurück. Die Annahme Höhe der Belastungsanzeige richtet sich nach dem zwischen NAP und dem LIEFERANT vereinbarten Verkaufspreis zuzüglich einer Nebenkostenpauschale in Höhe von 30 Prozent bezogen auf den vereinbarten Verkaufspreis. b) Ersatzlieferungen werden ausschließlich in Form von NAP Bestellungen befriedigt. Anlieferungen von Xxxx, für welche keine NAP Bestellung vorliegt, werden kostenpflichtig an den LIEFERANT retourniert. c) Tritt bei bestimmten Auslieferungen von dem LIEFERANT an zahlreichen Exemplaren eines Vertragsprodukts ein Mangel auf, erfolgt neben den bereits in vorangegangenen Unterpunkten dieses Vertrages festgelegten Maßnahmen ein Qualitätsgespräch zwischen dem LIEFERANT und NAP. Ziel dieses Gespräches ist es, die mangelfreie Produktqualität kurzfristig, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und zeitlichen Bedingungen, zu erreichen. Kosten, welche aus diesen Aktivitäten entstehen, trägt der jeweilige Vertragspartner jeweils selbst. d) Der LIEFERANT wird, soweit die Mangelhaftigkeit einzelner Produkte den objektiv begründeten Mangelverdacht hinsichtlich weiterer NAP automotive Produkte GmbH | Xxxxx-Xxxxxx-Xxxxxx 00 | 00000 Xxxxxxxxx | Xxxxxxx | Phone +00 0000 00000-0 | Fax +00 0000 00000-000 xxxx@xxx-xxx.xx | xxx.xxx-xxx.xx | Geschäftsführung Xxxxxx Xxxxx, Dr.-Ing. Xxxxx Xxxx | Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx | XXX 000000 Xxx-XxXx. XX 164 080 348 | Sparkasse Pforzheim Calw | IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 | BIC-Swift XXXXXX00 Vertragsprodukte rechtfertigt, in angemessenem Umfang die Überprüfung und Sortierung der Vertragsprodukte durchführen. Soweit der LIEFERANT die Überprüfung und Sortierung trotz Aufforderung seitens NAP nicht in angemessener Frist oder in angemessenem Umfang durchführt, ist NAP nach Fristsetzung mit einer angemessenen Frist von mindestens 10 Kalendertagen berechtigt, die angemessenen und erforderlichen Überprüfungs- und Sortierungsarbeiten auf Kosten von dem LIEFERANT durchführen zu lassen. e) Die Haftung von dem LIEFERANT auf Schadensersatz für Mängel der Vertragsprodukte richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. f) Der LIEFERANT übernimmt keine Haftung für höhere Gewalt, insbesondere nicht für Lieferverzögerungen, auf welche der LIEFERANT keinen Einfluss hat bzw. Abnahme die der Liefe- rung erfolgt soweit und sobald dies der Ge- schäftsgang von Vetropack erlaubt. LIEFERANT nicht zu vertreten hat, etwa mangels Selbstbelieferung. g) Die gesetz- lichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten kommen nicht zur Anwendung. Die Gewährleis- tungsfrist Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 2 Jahre für unbewegliche Sachen 3 Jahre es sei denn, das lokale Recht sehe längere Fristen vor. Die Frist beginnt mit der Annahme 36 Monate ab Herstelldatum bzw. Abnahme der Lieferung (oder Auftragsende). Mit Mängel- behebung durch den Lieferanten beginnt die Ge- währleistungsfrist neu zu laufen. Im Gewährleis- tungsfall ist Vetropack unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigt, nach eigener Xxxx vom Vertrag zurückzutreten, Ersatzlieferung, Mängelbehebung oder angemessene Minde- rung des Kaufpreises zu verlangen. In dringen- den Fällen steht Vetropack das Recht zu, ohne Fristansetzung zur Mängelbehebung, auf Kosten des Lieferanten die Mängel selbst beheben oder durch Dritte beheben zu lassen. Der Lieferant trägt alle durch mangelhafte Lieferung bei Vetropack entstehenden Kosten, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits-, Material- oder Ent- sorgungskosten und hält Vetropack für alle di- rekten und indirekten Schäden schadlos. Ver- steckte Mängel sind von Vetropack nach ihrer Entdeckung, jedoch jederzeit innerhalb der gel- tenden Gewährleistungsfrist, schriftlich oder mündlich zu rügen. Der Lieferant verzichtet auf Ansprüche und Rechtsmittel wegen verspäteter Mängelrüge durch Vetropack. Unbeschadet sonstiger Verpflichtungen stellt der Lieferant Vetropack von Produkthaftungsansprüchen Drit- ter im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen des Lieferanten frei. Der Lieferant verpflichtet sich, eine allgemeine Haftpflichtver- sicherung (die insbesondere auch Produkthaf- tungsfälle abdeckt) mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 5 Mio. pro Einzelfall abzu- schliessen und zu unterhalten. Der entspre- chende Versicherungsnachweis ist auf Verlan- gen von Vetropack zur Verfügung zu stellenab Lieferdatum an NAP.

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Samples: Quality Assurance Agreement

Gewährleistung und Haftung. a. Informationen zur Gewährleistung werden mit den Produkten, in den Angeboten oder auf Wunsch und unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xx/xx-xxxxxxxx-xxxxx zur Verfügung gestellt. b. Jedes Produkt erhält eine weltweite Gewährleistung, die die Standard-Gewährleistung für das Land, in dem es gekauft wurde, beinhaltet; dies gilt jedoch mit der Maßgabe, dass weder die weltweite noch die Standard-Gewährleistung gilt, sofern eine Installation des Produkts erforderlich ist und diese Installation ohne die Beteiligung von Agilent durchgeführt wird. Zur Klarstellung: Der Lieferant leistet Gewähr Leasingnehmer ist der Begünstigte der genannten Gewährleistung und haftet kann sich direkt an Agilent wenden, um Dienstleistungen im Rahmen der Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. c. Agilent gewährleistet, dass Agilent Hardware-Produkte frei von Material- und Herstellungsfehlern sind und den Spezifikationen entsprechen. Agilent gewährleistet weiterhin, dass Agilents proprietäre Standard-Software im Wesentlichen den Spezifikationen entspricht. d. Werden Agilent während des Gewährleistungszeitraums Mängel mitgeteilt, wird Agilent nach eigenem Ermessen die betroffenen Produkte reparieren oder ersetzen. Dabei übernimmt der Kunde die Kosten für die vertragsgemässe Erfüllung Rücksendung von Produkten. Agilent übernimmt die Lieferkosten für Reparatur oder Ersatz des Vertragesbetroffenen Produkts. e. DIE VORSTEHENDE GEWÄHRLEISTUNG IST ABSCHLIESSEND, SONSTIGE AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE, SCHRIFTLICHE ODER MÜNDLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN BESTEHEN NICHT. Der Lieferant sichert zuAGILENT LEHNT INSBESONDERE JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG HINSICHTLICH DER MARKTÜBLICHKEIT UND GEEIGNETHEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AB. f. WEDER DER KUNDE NOCH AGILENT HAFTEN DER JEWEILS ANDEREN SEITE FÜR SPEZIELLE, dass die Lieferung die ver- einbarten Eigenschaften aufweist und den ver- traglichen Spezifikationen sowie den anwendba- ren Gesetzen und Vorschriften entsprichtINDIREKTE, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, FOLGE- ODER STRAFSCHADENERSATZ, INSBESONDERE NICHT WEGEN ENTGANGENEN GEWINNS, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE, SELBST WENN DIE JEWEILIGE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. Der Lieferant verpflichtet sichDIE AUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN IN DIESER KLAUSEL GELTEN IM VOLLEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG, alle vorgeschriebenen Konformitätserklärungen unaufgefordert abzu- gebenJEDOCH SCHLIESST AGILENT DIE HAFTUNG FÜR VERLETZUNG VON LEBEN, KÖRPER, GESUNDHEIT ODER DIE DURCH GROBE FAHRLÄSSIGKEIT VON AGILENT, SEINEN LEITENDEN ANGESTELLTEN, MITARBEITERN, AUFTRAGNEHMERN ODER VERTRETERN VERURSACHT WURDEN, NICHT AUS UND/ODER BESCHRÄNKT DIESE. Die Annahme bzw. Abnahme der Liefe- rung erfolgt soweit und sobald dies der Ge- schäftsgang von Vetropack erlaubt. Die gesetz- lichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten kommen nicht zur Anwendung. Die Gewährleis- tungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 2 Jahre für unbewegliche Sachen 3 Jahre es sei dennNICHTS IN DIESEM ABSCHNITT SOLL DIE HAFTUNG VON AGILENT FÜR SACHVERHALTE AUSSCHLIESSEN, das lokale Recht sehe längere Fristen vor. Die Frist beginnt mit der Annahme bzw. Abnahme der Lieferung (oder Auftragsende). Mit Mängel- behebung durch den Lieferanten beginnt die Ge- währleistungsfrist neu zu laufen. Im Gewährleis- tungsfall ist Vetropack unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigt, nach eigener Xxxx vom Vertrag zurückzutreten, Ersatzlieferung, Mängelbehebung oder angemessene Minde- rung des Kaufpreises zu verlangen. In dringen- den Fällen steht Vetropack das Recht zu, ohne Fristansetzung zur Mängelbehebung, auf Kosten des Lieferanten die Mängel selbst beheben oder durch Dritte beheben zu lassen. Der Lieferant trägt alle durch mangelhafte Lieferung bei Vetropack entstehenden Kosten, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits-, Material- oder Ent- sorgungskosten und hält Vetropack für alle di- rekten und indirekten Schäden schadlos. Ver- steckte Mängel sind von Vetropack nach ihrer Entdeckung, jedoch jederzeit innerhalb der gel- tenden Gewährleistungsfrist, schriftlich oder mündlich zu rügen. Der Lieferant verzichtet auf Ansprüche und Rechtsmittel wegen verspäteter Mängelrüge durch Vetropack. Unbeschadet sonstiger Verpflichtungen stellt der Lieferant Vetropack von Produkthaftungsansprüchen Drit- ter im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen des Lieferanten frei. Der Lieferant verpflichtet sich, eine allgemeine Haftpflichtver- sicherung (die insbesondere auch Produkthaf- tungsfälle abdeckt) mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 5 Mio. pro Einzelfall abzu- schliessen und zu unterhalten. Der entspre- chende Versicherungsnachweis ist auf Verlan- gen von Vetropack zur Verfügung zu stellenFÜR DIE EIN HAFTUNGSAUSSCHLUSS UNZULÄSSIG WÄRE.

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Samples: Terms and Conditions

Gewährleistung und Haftung. 11.1 Der Lieferant leistet Gewähr Auftraggeber hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von acht Tagen nach Lieferung / Leistung durch die hiroki digital gmbh, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Lieferung / Leistung als genehmigt. In diesem Fall sind die Geltendmachung von Gewährleistungs- und haftet Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. 11.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Auftraggeber nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung / Leistung durch die hiroki digital gmbh zu. Die hiroki digital gmbh wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Auftraggeber der hiroki digital gmbh alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die hiroki digital gmbh ist berechtigt, die Verbesserung der Leistungen zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder für die vertragsgemässe Erfüllung des Vertrageshiroki digital gmbh mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Der Lieferant sichert In diesem Fall stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu, dass die Lieferung die ver- einbarten Eigenschaften aufweist und den ver- traglichen Spezifikationen sowie den anwendba- ren Gesetzen und Vorschriften entspricht. Der Lieferant verpflichtet sich, alle vorgeschriebenen Konformitätserklärungen unaufgefordert abzu- geben. Die Annahme bzw. Abnahme der Liefe- rung erfolgt soweit und sobald dies der Ge- schäftsgang von Vetropack erlaubt. Die gesetz- lichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten kommen nicht zur Anwendung. Die Gewährleis- tungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 2 Jahre für unbewegliche Sachen 3 Jahre es sei denn, das lokale Recht sehe längere Fristen vor. Die Frist beginnt mit der Annahme bzw. Abnahme der Lieferung (oder Auftragsende). Mit Mängel- behebung durch den Lieferanten beginnt die Ge- währleistungsfrist neu zu laufen. Im Gewährleis- tungsfall ist Vetropack unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigtFall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber, nach eigener Xxxx vom Vertrag zurückzutretendie Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen. 11.3 Sollte sich herausstellen, Ersatzlieferungdass Mängel durch den Auftraggeber oder Dritte verursacht wurden, Mängelbehebung oder angemessene Minde- rung des Kaufpreises sind der hiroki digital gmbh alle Aufwendungen gemäß den bei Leistungserbringung geltenden Stundensätzen der hiroki digital gmbh zu verlangen. In dringen- den Fällen steht Vetropack das Recht zuersetzen, ohne Fristansetzung zur Mängelbehebung, auf Kosten des Lieferanten die Mängel selbst beheben oder durch Dritte beheben zu lassen. Der Lieferant trägt alle durch mangelhafte Lieferung bei Vetropack entstehenden Kosten, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits-, Material- oder Ent- sorgungskosten und hält Vetropack für alle di- rekten und indirekten Schäden schadlos. Ver- steckte Mängel sind von Vetropack nach ihrer Entdeckung, jedoch jederzeit innerhalb der gel- tenden Gewährleistungsfrist, schriftlich oder mündlich zu rügen. Der Lieferant verzichtet auf Ansprüche und Rechtsmittel wegen verspäteter Mängelrüge durch Vetropack. Unbeschadet sonstiger Verpflichtungen stellt der Lieferant Vetropack von Produkthaftungsansprüchen Drit- ter im Zusammenhang mit den Lieferungen der Ursachenermittlung und Leistungen des Lieferanten freiMängelbeseitigung entstanden sind. 11.4 Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die hiroki digital gmbh ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zuverlässigkeit verpflichtet. Die hiroki digital gmbh haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Auftraggeber nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Auftraggeber vorgegeben oder genehmigt wurden. 11.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung / Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der hiroki digital gmbh gemäß §933b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung / Leistung. Der Lieferant verpflichtet sichAuftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung gemäß §924 ABGB wird ausgeschlossen. 11.6 Die von der hiroki digital gmbh erbrachten Leistungen können Open Source Software sowie Software von Drittanbietern enthalten. Die hiroki digital gmbh übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Systemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, anormale Betriebsbedingungen der hiroki digital gmbh beziehungsweise Dritter sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. 11.7 Fehler auf Drucksorten, welche der Auftraggeber für den Druck freigegeben hat, sind ausschließlich von diesem zu verantworten. Vereinzelte Rechtschreibfehler sind auch bei sorgfältigem Korrekturlesen nicht gänzlich ausschließen. Sie gelten als unerhebliche Abweichung und begründen keinen Gewährleistungsanspruch. 11.8 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine allgemeine Haftpflichtver- sicherung Haftung der hiroki digital gmbh und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Auftraggebers ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenem Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelnder oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist vom Auftraggeber zu beweisen. Soweit die Haftung der hiroki digital gmbh ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. 11.9 Jegliche Haftung der hiroki digital gmbh für Ansprüche, die auf Grund der von der hiroki digital gmbh erbrachten Leistung (zum Beispiel einer Werbemaßnahme) gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die insbesondere auch Produkthaf- tungsfälle abdeckt) mit einer Deckungssumme hiroki digital gmbh ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die hiroki digital gmbh nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von mindestens Euro 5 Mio. pro Einzelfall abzu- schliessen und zu unterhaltenUrteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Der entspre- chende Versicherungsnachweis ist Auftraggeber hat die hiroki digital gmbh diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. 11.10 Schadensersatzansprüche des Auftragsgebers verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der hiroki digital gmbh. Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt. 11.11 Werden die Leistungen der hiroki digital gmbh unter Einbindung von Dritten durchgeführt und der Auftraggeber davon benachrichtigt, so gelten nach Gesetz und den Geschäftsbedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Dritten als auf Verlan- gen von Vetropack zur Verfügung zu stellenden Auftraggeber abgetreten. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, und / oder Drittleistungen übernimmt die hiroki digital gmbh keinerlei Haftung oder Gewährleistung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 9.1 Der Lieferant leistet Gewähr gewährleistet, dass die Ware die zugesicherten Eigenschaften aufweist, keine ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigenden Mängel hat sowie den vom Lieferanten angebotenen und haftet für den vereinbarten Leistungen und Spezifikationen entspricht und von einwandfreier Qualität ist. Die Ware muss allen öffentlich- rechtlichen Vorschriften am Bestimmungsort – sofern dieser dem Lieferanten bekanntgegeben wurde – genügen und insbesondere die vertragsgemässe Erfüllung des Vertrageseinschlägigen EU-Richtlinien einhalten. Der Lieferant sichert zuhaftet in vollem Umfang für Leistungen und Lieferungen seiner Zulieferer. 9.2 Die zu liefernde Ware muss vom Lieferanten vor Versand geprüft werden. Die gesetzlichen Prüfungs- und Rügeobliegenheiten von Bystronic sind wegbedungen. Ausgenommen davon sind lediglich offensichtliche äussere Transportschäden, die innert zehn Tagen dem Lieferanten anzuzeigen sind. 9.3 Ein Serienmangel liegt vor, wenn gleiche oder gleichartige Mängel an mehr als 5 % der gleichen, in den letzten 12 Monaten vor dem Zeitpunkt der Rügeerhebung gelieferten Ware auftreten. Rügt Bystronic einen Serienmangel, so betrifft diese Rüge alle gleiche Ware, für welche die Gewährleistungsfrist gemäss Artikel 32 nachstehend im Zeitpunkt der Rügeerhebung noch nicht abgelaufen ist. Die Geltendmachung eines Serienmangels setzt voraus, dass die der Lieferant innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Zeitpunkt der Rügeerhebung mindestens 100 Stück der gleichen Ware an Bystronic geliefert hat. 9.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate ohne Schichtbegrenzung ab Lieferung die ver- einbarten Eigenschaften aufweist und den ver- traglichen Spezifikationen sowie den anwendba- ren Gesetzen und Vorschriften entsprichtder qualitativ einwandfreien Ware. Der Lieferant verpflichtet sichWo gesetzlich oder nach branchenüblichen Normen längere Gewährleistungsfristen vorgesehen sind, alle vorgeschriebenen Konformitätserklärungen unaufgefordert abzu- geben. Die Annahme bzw. Abnahme gelten diese. 9.5 Mangelhafte Lieferungen berechtigen Bystronic während der Liefe- rung erfolgt soweit und sobald dies der Ge- schäftsgang von Vetropack erlaubt. Die gesetz- lichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten kommen nicht zur Anwendung. Die Gewährleis- tungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 2 Jahre für unbewegliche Sachen 3 Jahre es sei denn, das lokale Recht sehe längere Fristen vor. Die Frist beginnt mit der Annahme bzw. Abnahme der Lieferung (gesamten Gewährleistungsfrist nach freier Xxxx entweder Ersatzlieferung oder Auftragsende). Mit Mängel- behebung durch den Nachbesserung auf Kosten des Lieferanten beginnt die Ge- währleistungsfrist neu zu laufen. Im Gewährleis- tungsfall ist Vetropack unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigt, nach eigener Xxxx vom Vertrag zurückzutreten, Ersatzlieferung, Mängelbehebung oder angemessene Minde- rung des Kaufpreises zu verlangen. In dringen- den dringenden Fällen steht Vetropack das Recht zuoder wenn der Lieferant die gerügten Mängel nicht sofort zu beheben vermag, ohne Fristansetzung zur Mängelbehebungist Bystronic berechtigt, die Mängel auf Kosten des Lieferanten die Mängel beseitigen zu lassen oder selbst beheben zu beseitigen. Leistet der Lieferant innerhalb der von Bystronic gesetzten Frist keine Nachbesserung oder durch Dritte beheben zu lassenist diese nicht erfolgreich, ist Bystronic zur Annullierung der ganzen Bestellung berechtigt. Der Lieferant trägt alle ist in jedem Fall und verschuldensunabhängig zum vollen Schadenersatz (einschliesslich Transportkosten, Reisekosten, Ein- und Ausbaukosten, Ersatz von Mangelfolgeschäden) verpflichtet. 9.6 Liegt ein Serienmangel vor, steht Bystronic zusätzlich zu den Rechten gemäss Artikel 33 vorstehend ein Wahlrecht zur Behebung des Serienmangels zu. Bystronic kann nach diesem Wahlrecht entweder: a) vom Lieferant verlangen, dass dieser sämtliche gelieferte Xxxx auf seine Kosten gegen neue, mangelfreie Ware austauscht, ungeachtet ob die einzelnen Stücke mangelhaft sind oder nicht; oder b) vom Lieferant auf seine Kosten eine Prüfung sämtlicher gelieferter Ware und den Ersatz oder die Nachbesserung der bei dieser Prüfung als mangelhaft beurteilten Ware verlangen. 9.7 Für Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate, dauert aber mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für die gesamte Lieferung. 9.8 Die Annahme und Bezahlung der Ware schliesst spätere Mängelrügen durch mangelhafte Lieferung bei Vetropack entstehenden KostenBystronic nicht aus. 9.9 Die vorgängige Genehmigung von Zeichnungen, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits-, Material- oder Ent- sorgungskosten und hält Vetropack für alle di- rekten und indirekten Schäden schadlosBerechnungen etc. Ver- steckte Mängel sind des Lieferanten durch Bystronic beschränkt die Gewährleistungsrechte von Vetropack nach ihrer Entdeckung, jedoch jederzeit innerhalb der gel- tenden Gewährleistungsfrist, schriftlich oder mündlich zu rügen. Bystronic nicht. 9.10 Der Lieferant verzichtet auf Ansprüche und Rechtsmittel wegen verspäteter Mängelrüge durch Vetropack. Unbeschadet sonstiger Verpflichtungen stellt gewährleistet während mindestens zehn Jahren, berechnet ab dem Zeitpunkt der Lieferant Vetropack letzten Lieferung von Produkthaftungsansprüchen Drit- ter im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen des Waren, die Lieferung von Ersatzteilen. 9.11 Bystronic ist nach entsprechender Voranmeldung berechtigt, beim Lieferanten frei. Der Lieferant verpflichtet sich, eine allgemeine Haftpflichtver- sicherung (die insbesondere auch Produkthaf- tungsfälle abdeckt) mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 5 Mio. pro Einzelfall abzu- schliessen und zu unterhalten. Der entspre- chende Versicherungsnachweis ist auf Verlan- gen von Vetropack zur Verfügung zu stellenoder dessen Unterlieferanten Audits durchzuführen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen Kauf Von Gütern

Gewährleistung und Haftung. 9.1 Sofern der Auftraggeber Xxxxxxxx ist, gelten bei einem Handelskaufvertrag die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377, 381 Abs. 2 HGB. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich in Textform Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung in Textform anzuzeigen. 9.2 Versäumt der Auftraggeber die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Einstandspflicht für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 9.3 Northrail GmbH Tel. +00 00 0000 00 0-0 Amtsgericht Hamburg Geschäftsführung: Xxxxx Kontor | Xxxxxxxxxxx 00 Fax +00 00 0000 00 0-000 HRB 116060 Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxx 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxxxxxx.xx USt-ID-Nr.: DE 258126997 Xxxxxxx Xxxxx-Xxx Kaufgegenstand. Die Entscheidung über die Art der Nacherfüllung liegt in unserem Ermessen. 9.4 Soweit in den Ziffer 9.5 – 9.7 nicht anders geregelt, sind Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung des Schuldverhältnisses und/oder aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. 9.5 Der Lieferant leistet Gewähr Haftungsausschluss nach Ziffer 9.4 gilt nicht • für Xxxxxxx des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; • für Schäden des Auftraggebers, die wir, einer unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten herbeigeführt haben. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und haftet auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. • im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart; • für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit anwendbar. 9.6 In den in Ziffer 9.4. genannten Fällen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei der Umfang der Haftung für die vertragsgemässe Erfüllung leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den Ersatz des Vertragesvertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. 9.7 Northrail GmbH Tel. Der Lieferant sichert zu, dass die Lieferung die ver- einbarten Eigenschaften aufweist und den ver- traglichen Spezifikationen sowie den anwendba- ren Gesetzen und Vorschriften entspricht+00 00 0000 00 0-0 Amtsgericht Hamburg Geschäftsführung: Xxxxx Kontor | Xxxxxxxxxxx 00 Fax +00 00 0000 00 0-000 HRB 116060 Xx. Der Lieferant verpflichtet sich, alle vorgeschriebenen Konformitätserklärungen unaufgefordert abzu- geben. Die Annahme bzw. Abnahme der Liefe- rung erfolgt soweit und sobald dies der Ge- schäftsgang von Vetropack erlaubt. Die gesetz- lichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten kommen nicht zur Anwendung. Die Gewährleis- tungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 2 Jahre für unbewegliche Sachen 3 Jahre es sei denn, das lokale Recht sehe längere Fristen vor. Die Frist beginnt mit der Annahme bzw. Abnahme der Lieferung (oder Auftragsende). Mit Mängel- behebung durch den Lieferanten beginnt die Ge- währleistungsfrist neu zu laufen. Im Gewährleis- tungsfall ist Vetropack unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigt, nach eigener Xxxx vom Vertrag zurückzutreten, Ersatzlieferung, Mängelbehebung oder angemessene Minde- rung des Kaufpreises zu verlangen. In dringen- den Fällen steht Vetropack das Recht zu, ohne Fristansetzung zur Mängelbehebung, auf Kosten des Lieferanten die Mängel selbst beheben oder durch Dritte beheben zu lassen. Der Lieferant trägt alle durch mangelhafte Lieferung bei Vetropack entstehenden Kosten, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits-, Material- oder Ent- sorgungskosten und hält Vetropack für alle di- rekten und indirekten Schäden schadlos. Ver- steckte Mängel sind von Vetropack nach ihrer Entdeckung, jedoch jederzeit innerhalb der gel- tenden Gewährleistungsfrist, schriftlich oder mündlich zu rügen. Der Lieferant verzichtet auf Ansprüche und Rechtsmittel wegen verspäteter Mängelrüge durch Vetropack. Unbeschadet sonstiger Verpflichtungen stellt der Lieferant Vetropack von Produkthaftungsansprüchen Drit- ter im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen des Lieferanten frei. Der Lieferant verpflichtet sich, eine allgemeine Haftpflichtver- sicherung (die insbesondere auch Produkthaf- tungsfälle abdeckt) mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 5 Mio. pro Einzelfall abzu- schliessen und zu unterhalten. Der entspre- chende Versicherungsnachweis ist auf Verlan- gen von Vetropack zur Verfügung zu stellenXxxxxx Xxxxxxxxx 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxxxxxx.xx USt-ID-Nr.: DE 258126997 Xxxxxxx Xxxxx-Xxx

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. 1. Wir leisten Gewähr dafür, dass unsere Erzeugnisse im Zeitpunkt des Versands dem Stand der Technik entsprechen. Voraussetzung unserer Gewährleistung ist die Einhaltung unserer Betriebs- und Gebrauchsanweisungen. 2. Der Lieferant leistet Gewähr Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Vollständigkeit Sowie Mängel und haftet Beschaffenheit zu prüfen. Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware sind uns (Werk Adenau) unbeschadet kürzerer gesetzlicher Rügefristen spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Werden die Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, ist die Gewährleistung ausgeschlossen. 3. Ziff. VI 2 gilt entsprechend für nicht offensichtliche Mängel, sofern der Besteller Kaufmann ist. 4. Im Übrigen haften wir 6 Monate für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, sofern der Besteller nicht eigenmächtig Änderungen und Reparaturen an dem Liefergegenstand veranlasst hat. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Zur Ausführung aller uns notwendig erscheinenden Arbeiten, sowie zur Lieferung von Ersatz oder Teilersatz, hat der Besteller uns angemessene Zeit und Gelegenheit während der normalen Arbeitszeit zu gewähren. Sonderforderungen, sowie Ausführung der Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, in Nachtarbeit und an entlegenen Plätzen sind uns zu vergüten. Sofern dieses verweigert wird, sind wir von der Mängelhaftung befreit. Für Teile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach Art und Verwendung vorzeitigem Verschleiß ausgesetzt sind, übernehmen wir keine Haftung. Das gleiche gilt, wenn unsachgemäße Wartung und Pflege, Überbeanspruchung und Zweckentfremdung festgestellt werden. Für Fremderzeugnisse geben wir die Haftung der Hersteller weiter. Wir haften jedoch für die vertragsgemässe Erfüllung richtige Xxxx und Berechnung dieser Erzeugnisse. Eine Haftung für die Funktion unserer Erzeugnisse übernehmen wir nur, wenn die Aufstellung und der Anschluss sachgemäß und sorgfältig oder durch uns erfolgt sind. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung und/oder der Nachbesserung steht dem Besteller unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche, insbesondere auch von Schadenersatzansprüchen, ein Rücktrittsrecht zu. Ist der Kunde Vollkaufmann, sind die von uns nach § 439 BGB zu tragenden Kosten auf den Nettoauftragswert des Vertragesmangelhaften Gegenstandes beschränkt. 5. Der Lieferant sichert Im Beanstandungsfall muss uns auf Verlangen durch den Besteller die Möglichkeit der Nachprüfung des Mangels an Ort und Stelle oder durch Einsendung in unser Werk Gegeben werden. Bei Verletzung dieser Verpflichtung stehen dem Besteller keine Gewährleistungsansprüche gegen uns zu, dass die Lieferung die ver- einbarten Eigenschaften aufweist und den ver- traglichen Spezifikationen sowie den anwendba- ren Gesetzen und Vorschriften entspricht. Der Lieferant verpflichtet sich, alle vorgeschriebenen Konformitätserklärungen unaufgefordert abzu- geben. Die Annahme bzw. Abnahme der Liefe- rung erfolgt soweit und sobald dies der Ge- schäftsgang von Vetropack erlaubt. Die gesetz- lichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten kommen nicht zur Anwendung. Die Gewährleis- tungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 2 Jahre für unbewegliche Sachen 3 Jahre es sei denn, das lokale Recht sehe längere Fristen vordass die Verletzung dieser Pflicht unsere Überprüfung der Schadensursache weder behindert noch erschwert. Die Frist beginnt mit Kosten der Annahme bzwÜberprüfung und/oder Einsendung gehen zu unseren Lasten, falls unsere Lieferung mangelhaft war. Abnahme der Lieferung (oder Auftragsende). Mit Mängel- behebung durch den Lieferanten beginnt die Ge- währleistungsfrist neu zu laufen. Im Gewährleis- tungsfall ist Vetropack unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigtEin Recht, nach eigener Xxxx vom Vertrag zurückzutreten, Ersatzlieferung, Mängelbehebung oder angemessene Minde- rung des Kaufpreises zu verlangen. In dringen- den Fällen steht Vetropack das Recht zu, ohne Fristansetzung zur Mängelbehebung, etwaige Mängel auf unsere Kosten des Lieferanten die Mängel selbst beheben oder durch Dritte beheben beseitigen zu lassen. Der Lieferant trägt alle durch mangelhafte Lieferung bei Vetropack entstehenden Kostenlassen ohne zuvor unsere Zustimmung eingeholt zu haben oder deswegen Ansprüche auf Preisminderung uns gegenüber geltend zu machen, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits-, Material- oder Ent- sorgungskosten und hält Vetropack für alle di- rekten und indirekten Schäden schadlos. Ver- steckte Mängel sind von Vetropack nach ihrer Entdeckung, jedoch jederzeit innerhalb der gel- tenden Gewährleistungsfrist, schriftlich oder mündlich zu rügen. Der Lieferant verzichtet auf Ansprüche und Rechtsmittel wegen verspäteter Mängelrüge durch Vetropack. Unbeschadet sonstiger Verpflichtungen stellt der Lieferant Vetropack von Produkthaftungsansprüchen Drit- ter im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen des Lieferanten frei. Der Lieferant verpflichtet sich, eine allgemeine Haftpflichtver- sicherung (die insbesondere auch Produkthaf- tungsfälle abdeckt) mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 5 Mio. pro Einzelfall abzu- schliessen und zu unterhalten. Der entspre- chende Versicherungsnachweis ist auf Verlan- gen von Vetropack zur Verfügung zu stellensteht dem Besteller nicht zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung und Haftung. Der Lieferant leistet Gewähr 1. SWOF Xxxxxx Xxxxxxx steht dem Kunden dafür ein, daß die Leistung zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder mindern. Unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit kommt nicht als Fehler in Betracht. 2. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel oder Schäden, die zurückzuführen sind auf: - betriebsbedingte Abnutzung und haftet für die vertragsgemässe Erfüllung normalen Verschleiß - unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Vertrages. Der Lieferant sichert zuKunden - Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung, dass die Lieferung die ver- einbarten Eigenschaften aufweist sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen - Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen - Feuchtigkeit und den ver- traglichen Spezifikationen sowie den anwendba- ren Gesetzen und Vorschriften entspricht. Der Lieferant verpflichtet sichAbhandenkommen aller Art - falsche oder fehlerhafte Programm-, alle vorgeschriebenen Konformitätserklärungen unaufgefordert abzu- geben. Die Annahme bzw. Abnahme der Liefe- rung erfolgt soweit und sobald dies der Ge- schäftsgang von Vetropack erlaubt. Die gesetz- lichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten kommen nicht zur Anwendung. Die Gewährleis- tungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 2 Jahre für unbewegliche Sachen 3 Jahre es sei denn, das lokale Recht sehe längere Fristen vor. Die Frist beginnt mit der Annahme bzw. Abnahme der Lieferung (Software- und/oder Auftragsende). Mit Mängel- behebung durch den Lieferanten beginnt die Ge- währleistungsfrist neu zu laufenBearbeitungsdaten aller Art. 3. Im Gewährleis- tungsfall Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, kann SWOF Xxxxxx Xxxxxxx nach Xxxx verlangen, daß a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an SWOF Xxxxxx Xxxxxxx geschickt wird. b) der Käufer das schadhafte Gerät bereit hält und von SWOF Xxxxxx Xxxxxxx ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, daß Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann SWOF Xxxxxx Xxxxxxx diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu Standartsätzen von SWOF Xxxxxx Xxxxxxx zu bezahlen sind. 4. Gewährleistung wird nach Xxxx von SWOF Xxxxxx Xxxxxxx nur durch Instandsetzung oder Ersatz der betroffenen Teile bzw. Ersatzlieferung geleistet. Anspruch auf Wandelung oder Minderung ist Vetropack unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigtausgeschlossen. Nach mehrmaligem Fehlschlagen dieser Gewährleistung kann der Kunde wandeln oder mindern, sofern SWOF Xxxxxx Xxxxxxx zustimmt. 5. Jegliche Mängelansprüche verjähren 6 Monate nach eigener Xxxx vom Vertrag zurückzutreten, Ersatzlieferung, Mängelbehebung oder angemessene Minde- rung des Kaufpreises zu verlangenEingang der Ware am Bestimmungsort. 6. In dringen- den Fällen steht Vetropack das Recht zu, ohne Fristansetzung zur Mängelbehebung, auf Kosten des Lieferanten Über die Mängel selbst beheben oder durch Dritte beheben zu lassen. Der Lieferant trägt alle durch mangelhafte Lieferung bei Vetropack entstehenden Kosten, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits-, Material- oder Ent- sorgungskosten und hält Vetropack für alle di- rekten und indirekten Schäden schadlos. Ver- steckte Mängel vorstehend genannte Gewährleistung sind von Vetropack nach ihrer Entdeckung, jedoch jederzeit innerhalb der gel- tenden Gewährleistungsfrist, schriftlich oder mündlich zu rügen. Der Lieferant verzichtet auf Ansprüche und Rechtsmittel wegen verspäteter Mängelrüge durch Vetropack. Unbeschadet sonstiger Verpflichtungen stellt der Lieferant Vetropack von Produkthaftungsansprüchen Drit- ter im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen des Lieferanten frei. Der Lieferant verpflichtet sich, eine allgemeine Haftpflichtver- sicherung (die insbesondere auch Produkthaf- tungsfälle abdeckt) mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 5 Mio. pro Einzelfall abzu- schliessen und zu unterhalten. Der entspre- chende Versicherungsnachweis ist auf Verlan- gen von Vetropack zur Verfügung zu stellenweitere Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen