Common use of Grundsätze des Koordinierungsverfahrens Clause in Contracts

Grundsätze des Koordinierungsverfahrens. Liegen Anträge über zeitgleiche, miteinander nicht zu vereinbarende Nutzungen vor, geht das EIU im Rahmen des § 10 EIBV mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung wie folgt vor:

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen, Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtung Ebelebener Netz, www.erfurter-bahn.de

Grundsätze des Koordinierungsverfahrens. 3.3.1 Liegen Anträge über zeitgleiche, miteinander nicht zu vereinbarende Nutzungen vor, geht das EIU im Rahmen des § 10 EIBV 13 ERegG mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung wie folgt vor:

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen, www.sweg.de, dbkev.de

Grundsätze des Koordinierungsverfahrens. Liegen Anträge über zeitgleiche, miteinander nicht zu vereinbarende Nutzungen vor, geht kann das EIU im Rahmen des § 10 EIBV mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung wie folgt vorvorgehen:

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Samples: www.worms.de, www.friesoyther-eisenbahngesellschaft.de, Nutzungsbedingungen Für Die Serviceeinrichtung Ibb Industrie Bahnhof Stade Brunshausen GMBH

Grundsätze des Koordinierungsverfahrens. Liegen Anträge über zeitgleiche, miteinander nicht zu vereinbarende Nutzungen Nut- zungen vor, geht das EIU im Rahmen des § 10 EIBV mit dem Ziel einer einvernehmlichen ein- vernehmlichen Lösung wie folgt vor:

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen Allgemeiner Teil (Nbs At), Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen Der

Grundsätze des Koordinierungsverfahrens. 3.3.1 Liegen Anträge über zeitgleiche, miteinander nicht zu vereinbarende Nutzungen vor, geht das EIU im Rahmen des § 10 EIBV mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung wie folgt vor:

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Samples: Nutzungsbedingungen

Grundsätze des Koordinierungsverfahrens. Liegen Anträge über zeitgleiche, miteinander nicht zu vereinbarende Nutzungen vor, geht das EIU die HTB im Rahmen des § 10 EIBV mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung wie folgt vor:

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Samples: www.captrain.de

Grundsätze des Koordinierungsverfahrens. Liegen Anträge über zeitgleiche, miteinander nicht zu vereinbarende Nutzungen vor, geht das EIU im Rahmen des § 10 EIBV 13 ERegG mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung wie folgt vor:

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen Der Neukölln Mittenwalder Eisenbahn Gesellschaft Aktiengesellschaft in Berlin

Grundsätze des Koordinierungsverfahrens. Liegen Anträge über zeitgleiche, miteinander nicht zu vereinbarende Nutzungen vor, geht das EIU im Rahmen des § 10 EIBV mit dem Ziel einer einvernehmlichen einvernehmli- chen Lösung wie folgt vor:

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Samples: cdn.swk.de

Grundsätze des Koordinierungsverfahrens. Liegen Anträge über zeitgleiche, miteinander nicht zu vereinbarende Nutzungen vor, geht das EIU BwK im Rahmen des § 10 EIBV mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung wie folgt vor:

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Samples: www.bw-krefeld.net

Grundsätze des Koordinierungsverfahrens. 3.3.1 Liegen Anträge über zeitgleiche, miteinander nicht zu vereinbarende Nutzungen vor, geht das EIU im Rahmen des § 10 EIBV mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung wie folgt vor:gemäß Art. 10 bis

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen (Nbs)

Grundsätze des Koordinierungsverfahrens. 3.3.1 Liegen Anträge über zeitgleiche, miteinander nicht zu vereinbarende vereinbaren- de Nutzungen vor, geht das EIU im Rahmen des § 10 EIBV 13 ERegG mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung wie folgt vor:

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Samples: www.go-ahead-bw.de

Grundsätze des Koordinierungsverfahrens. Liegen Anträge über zeitgleiche, miteinander nicht zu vereinbarende Nutzungen vor, geht das EIU die ZIB im Rahmen des § 10 EIBV mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung wie folgt vor:

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Samples: www.zuelpich.de