GRUPPENVERSICHERUNG Musterklauseln

GRUPPENVERSICHERUNG. Diese Gruppenversicherung, die der Gruppen-Versicherungsnehmer im Interesse seiner Kunden abgeschlossen hat und deren Deckung Sie unter dieser Gruppenversicherung aktivieren können. GRUPPEN-VERSICHERUNGSNEHMER: XXXXXX XXXXX PARKS WOHNSITZLAND: Das Land, in dem sich Ihr Wohnsitz befindet.
GRUPPENVERSICHERUNG. Diese Gruppenversicherung, die der Gruppen-Versicherungsnehmer im Interesse seiner Kunden abgeschlossen hat und deren Deckung Sie unter dieser Gruppenversicherung aktivieren können. GRUPPEN-VERSICHERUNGSNEHMER: LANDAL GREENPARKS
GRUPPENVERSICHERUNG. In der Gruppenversicherung wird eine Personengruppe in einem gemeinsamen Versicherungsvertrag ge- gen ein definiertes Risiko versichert (zum versicherten Risiko siehe § 2). Der Vertragspartner ist dabei der Versicherungsnehmer und die Versicherung wird auch von diesem verwaltet.
GRUPPENVERSICHERUNG. Eine Gruppenversicherung sammelt viele Personen aus einer Gruppe in einem Ver- sicherungsvertrag und schützt diese gegen ein bestimmtes Risiko.
GRUPPENVERSICHERUNG. 1 Versicherte Personen 3 § 2 Art und Umfang des Versicherungsschutzes 3 § 3 Aufnahme von versicherten Personen 4 § 4 Beginn des Versicherungsschutzes 5 § 5 Auszahlung der Versicherungsleistungen 5 § 6 Beitragszahlung 5 § 7 Höhe der Beiträge 5 § 8 Ende des Versicherungsschutzes 5
GRUPPENVERSICHERUNG. GÜLTIG AB 01.08.2018, GAVB-HV-2G-256 G-12/18 Sparkasse Aachen gültig für: Konto LOGO! Plus 00000 Xxxxxx Telefon: +00 000 000-0000 xxx.xxxx-xxxxx.xx Deutsche Assistance Versicherung AG Xxxxxxxxxx 000 00000 Xxxxxxxxxx Vorstand: Xxxx Xxxxxxx-Xxxxxxx (Vorsitzender), Xxxxxx Xxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx Aufsichtsratsvorsitzender: Xx. Xxxxxxxx Xxxxxx Registergericht Düsseldorf HRB 64583 Ein Unternehmen der ÖRAG-Gesellschaften Der Versicherungsvertrag wird als Gruppenversicherungs- vertrag geschlossen, wobei die Erteilung eines Versicherungs- scheins an die Versicherten ausgeschlossen ist. Die Deutsche Assistance Versicherung AG ist der Versicherer und die S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG der Versicherungsnehmer. Als versicherte Xxxxxx gilt jeweils der berechtigte Inhaber eines gültigen Xxxxxx oder einer gültigen Kreditkarte mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, Belgien oder den Niederlanden. Hierfür muss das Kreditinstitut einen Gruppenversicherungs- vertrag für die Versicherung eines Mobiltelefons mit dem Ver- sicherer abgeschlossen und die versicherte Person das Regist- rierungsformular an das Service-Center übersandt haben. Bei einer Online-Registrierung entfällt die schriftliche Bestätigung durch das Service-Center. Als versicherte Sache gilt maximal ein Mobiltelefon (nachfol- gend „versicherte Sache“) je berechtigter Inhaber, für das auf den Namen des Kontoinhabers oder Kreditkarteninhabers ein Mobilfunktelefonanschluss im deutschen Mobilfunktelefon- netz besteht. Die versicherte Sache gilt nur dann als versichert, wenn sie im Eigentum des Versicherten steht oder durch diesen von ei- nem deutschen Mobilfunktelefonnetzbetreiber gemietet oder geleast ist und eine Bestätigung durch das Service-Center über den Eingang der Registrierung erfolgt ist oder eine er- folgreiche Registrierung bei einem angebotenen Online-Por- tal durchgeführt wurde. Bei einer Online-Registrierung ent- fällt die schriftliche Bestätigung durch das Service-Center.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.