Haftung und Haftungsbeschränkungen Musterklauseln

Haftung und Haftungsbeschränkungen. 21.1 Für von ihr schuldhaft verursachte Personenschäden haftet die net services unbe- schränkt. 21.2 Die Haftung der net services, seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungs- gehilfen für fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Per- sonen- oder Sachschadens darstellen, sowie im Falle der Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung auf 12.500 Euro je geschädigtem Endnutzer beschränkt. Sofern die net services aufgrund einer einheitlichen fahrlässigen Handlung oder eines einheitlichen fahr- lässig verursachten Ereignisses gegenüber mehreren Endnutzern haftet, so ist die Scha- densersatzpflicht in der Summe auf insgesamt höchstens dreißig Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Schadensersatz- oder Entschädigungsverpflichtungen, die mehreren Kunden aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz oder die Entschädigung in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatz- oder Entschädigungsansprüche zur Höchstgrenze steht. Die gesetzlichen Ansprüche auf den Ersatz eines Verzugsschadens bleiben von diesen Beschränkungen unberührt. 21.3 Für alle sonstigen Schäden haftet die net services, wenn der Schaden von der net services, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Die net services haftet darüber hinaus bei leicht fahr- lässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflichten“), in diesen Fällen aller- dings begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch mit einem Betrag von 12.500,- Euro je Schadensereignis. 21.4 Soweit die net services aufgrund einer Vorschrift dem Kunden eine Entschädigung zu leis- ten hat oder dem Kunden nach den allgemeinen Vorschriften zum Schadensersatz ver- pflichtet ist, ist diese Entschädigung oder dieser Schadensersatz auf einen Schadenser- satz nach vorstehendem Absatz anzurechnen; ein Schadensersatz nach vorstehendem Absatz ist auf die Entschädigung oder einen Schadensersatz nach den allgemeinen Vor- schriften anzurechnen. 21.5 Die net services haftet nicht für entgangenen Gewinn oder direkte oder indirekte Schäden bei Kunden oder Dritten, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen die Leistungen der net se...
Haftung und Haftungsbeschränkungen. 19.1 Für Personenschäden haftet die teutel bei Verschulden unbeschränkt. 19.2 Für Vermögensschäden, die durch die teutel, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungs- gehilfen bei der Erbringung von öffentlichen Telekommunikationsdiensten verursacht wurden und die nicht auf Vorsatz beruhen, ist die Haftung der teutel gegenüber dem Kunden auf höchstens 12.500,00 € je Kunde beschränkt. 19.3 Entsteht die Schadensersatzpflicht im Sinne des Absatz 2 durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Ziffer 19.2 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. 19.4 Die Haftungsbegrenzung nach den Ziffern 19.2 und 19.3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Scha- dens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht. 19.5 Für sonstige Schäden haftet die teutel, wenn der Schaden von der teutel, ihren gesetzlichen Ver- tretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Die teutel haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalspflichten (wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch mit einem Betrag von 12.500,00 € je Nutzer. 19.6 Die Haftung der teutel, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen, beschränkt sich auf 12.500,00 € je Endnutzer. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren End- nutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Über- steigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgren...
Haftung und Haftungsbeschränkungen. 12.1 Der Anbieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Anbieter in demselben Umfang. 12.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (12.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
Haftung und Haftungsbeschränkungen. 13.1 SCANACS haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SCANACS unbeschränkt im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt auch für Schäden, die von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von SCANACS verursacht werden. 13.2 Im Übrigen haftet SCANACS bei leichter Fahrlässigkeit nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung von SCANACS wird in derartigen Fällen jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. 13.3 Die verschuldensunabhängige Haftung von SCANACS auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a BGB wird ausgeschlossen. Die Regelungen in Ziffer 13.1 und 13.1 bleiben unberührt. 13.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Haftung und Haftungsbeschränkungen. 13.1 Für Sach- und Rechtsmängel haftet MCN nach den gesetzlichen Bestimmungen. 13.2 Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet MCN unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. MCN haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und für die Verletzung von Kardinalpflichten 13.3 Die Haftungsbeschränkungen des Abs. 2 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 13.4 Ist die Haftung von MCN ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 13.5 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die MCN oder Dritte, durch die
Haftung und Haftungsbeschränkungen. 21.1 Für von ihr schuldhaft verursachte Personenschäden haftet die net services unbe- schränkt. 21.2 Die Haftung der net services, seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungs- gehilfen für fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Per- sonen- oder Sachschadens darstellen, sowie im Falle der Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung auf 12.500 Euro je geschädigtem Endnutzer beschränkt. Sofern die net services aufgrund einer einheitlichen fahrlässigen Handlung oder eines einheitlichen fahr- lässig verursachten Ereignisses gegenüber mehreren Endnutzern haftet, so ist die Scha- densersatzpflicht in der Summe auf insgesamt höchstens dreißig Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Schadensersatz- oder Entschädigungsverpflichtungen, die mehreren Kunden aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz oder die Entschädigung in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatz- oder Entschädigungsansprüche zur Höchstgrenze steht. Die gesetzlichen Ansprüche auf den Ersatz eines Verzugsschadens bleiben von diesen Beschränkungen unberührt.
Haftung und Haftungsbeschränkungen. 10.1 Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt unsere Haftung bezogen auf 10.1.1 Tod oder Gesundheitsschäden, die unsererseits fahrlässig verursacht wurden; 10.1.2 oder im Fall grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Fehlverhaltens oder Unterlassungen unsererseits; 10.1.3 für andere Fälle, in denen es gesetzlich unzulässig für uns wäre, die Haftung auszuschließen oder den Versuch zu machen, dies zu tun; 10.1.4 Fälle betrügerischen Handelns oder einer arglistigen Täuschung unsererseits. 10.2 Keinesfalls haften wir Ihnen oder einem Dritten gegenüber für Schäden, die das Ergebnis ungesetzlicher Handlungen und/oder einer betrügerischen Verwendung der gekauften Artikel durch Sie oder einem Dritten sind, oder daraus entstanden sind. 10.3 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, („Kardinalpflichten“) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
Haftung und Haftungsbeschränkungen. 26.1. Verstößt YplaY vorsätzlich oder fahrlässig gegen das TKG, eine aufgrund des TKG erlassene Rechtsverordnung, eine aufgrund des TKG in einer Zuteilung auferlegte Verpflichtung oder eine Verfügung der Bundesnetzagentur, ist YplaY dem Kunden gegenüber zum Ersatz desjenigen Schadens verpflichtet, der dem Kunden aus dem Verstoß entstanden ist. Evtl. Ansprüche des Kunden nach dem vorstehendem Satz hat YplaY ab Eintritt des Schadens zu verzinsen. Die §§ 288 und 289 Satz 1 BGB sind entsprechend anwendbar. 26.2. Soweit YplaY dem Kunden eine Entschädigung zu leisten hat oder dem Kun- den außerhalb von Ziffer 26.1 zum Schadensersatz verpflichtet ist, ist diese Entschädigung oder dieser Schadensersatz auf einen Schadensersatz nach Ziffer 26.1 anzurechnen; ein Schadensersatz nach Ziffer 26.1 ist auf die Ent- schädigung oder einen anderweitigen Schadensersatz anzurechnen. 26.3. Soweit eine Verpflichtung von YplaY zum Ersatz eines Vermögensschadens oder zur Zahlung einer Entschädigung gegenüber dem Kunden besteht, ist die Haftung auf 12.500 Euro begrenzt. Besteht die Schadensersatz- oder Entschä- digungspflicht von YplaY wegen desselben Ereignisses gegenüber dem Kun- den und noch anderen Endnutzern im Sinne von § 3 Nr. 13 TKG, ist die Haftung auf insgesamt 30 Millionen Euro begrenzt. Übersteigt die Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht gegenüber mehreren Anspruchsberechtigten auf Grund desselben Ereignisses die Höchstgrenze nach dem vorstehenden Satz, wird der Schadensersatz oder die Entschädigung in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 dieser Ziffer 26.1 gilt nicht, wenn die Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von YplaY herbeige- führt wurde, sowie für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Ver- zug der Zahlung von Schadensersatz oder einer Entschädigung entsteht. 26.4. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, die nicht unter Ziffer 26.1 bis Ziffer 26.3 fallen, gilt Folgendes: 26.4.1. YplaY haftet dem Kunden gegenüber bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Auf- wendungen. 26.4.2. In sonstigen Fällen haftet YplaY – soweit in Ziffer 26.4.3 nicht abweichend ge- regelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren E...
Haftung und Haftungsbeschränkungen. 1. Schadensersatzansprüche außerhalb der Mängelgewährleistung sind sowohl gegenüber Xxxxx-Xxx.xx - IT-Service Xxxxxx Xxxxxxx wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungsgehilfen/ Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, Schäden aus einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 2. Xxxxx-Xxx.xx - IT-Service Xxxxxx Xxxxxxx haftet nicht für die über seine Dienste übermittelten Informationen Dritter, deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität oder dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. 3. Sofern nicht andere Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist diese gegenüber Kunden, die Vollkaufleute sind, bei Schäden, die a) durch die Inanspruchnahme von Xxxxx-Xxx.xx - IT-Service Xxxxxx Xxxxxxx - Diensten, b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch Xxxxx-Xxx.xx - IT-Service Xxxxxx Xxxxxxx, c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch Xxxxx-Xxx.xx - IT-Service Xxxxxx Xxxxxxx, d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Datenseiten von Xxxxx-Xxx.xx - IT-Service Xxxxxx Xxxxxxx oder e) deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch Xxxxx-Xxx.xx - IT- Service Xxxxxx Xxxxxxx nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf den nachgewiesenen vorhersehbaren Schaden begrenzt. 4. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Xxxxx-Xxx.xx - IT-Service Xxxxxx Xxxxxxx oder Dritte, durch die missbräuchlich oder rechtswidrige Verwendung der von Xxxxx-Xxx.xx - IT-Service Xxxxxx Xxxxxxx bereitgestellten Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
Haftung und Haftungsbeschränkungen. Die Regelungen der Holding Nutzungsbedingungen unter Ziffer 6 gelten entsprechend auch im Rahmen dieser „WSW OnlineService Nutzungsbedingungen“.