Haftzeit. a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 24 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles. b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.
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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung
Haftzeit. a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 24 3 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.
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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung
Haftzeit. a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 24 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft schuld- haft verzögert.
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Haftzeit. a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem zum Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 24 6 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.
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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen, Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen
Haftzeit. a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 24 12 Monate seit dem Eintritt des VersicherungsfallesVersicherungsfalls.
b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.. 1.Versicherungsumfang
a) Neubauwert
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Haftzeit. a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 24 Monate seit dem Eintritt des VersicherungsfallesVersiche- rungsfalles .
b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.
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Haftzeit. a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar be- nutzbar sind, höchstens jedoch für 24 12 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche mögli- che Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.
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Haftzeit. a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 24 12 Monate seit dem Eintritt des VersicherungsfallesVersicherungsfalls.
b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung Wiederbe- nutzung nicht schuldhaft verzögert.
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Haftzeit. a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 24 Monate den vereinbarten Zeitraum seit dem Eintritt des VersicherungsfallesVersicherungsfalls.
b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung Wiederbe- nutzung nicht schuldhaft verzögert.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Haftzeit. a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 24 36 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft schuld- haft verzögert.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Haftzeit. a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 24 12 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung Wieder- benutzung nicht schuldhaft verzögert.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Haftzeit. a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch je- doch für 24 30 Monate , wenn nicht ein anderer Zeitraum vereinbart ist, seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Haftzeit. a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt Zeit- punkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 24 12 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung Wieder- benutzung nicht schuldhaft verzögert.
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Haftzeit. a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 24 12 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Haftzeit. a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem zum Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 24 6 Monate seit dem Eintritt Ein- tritt des Versicherungsfalles.
b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Haftzeit. a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 24 Monate den vereinbarten Zeitraum seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Haftzeit. a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 24 zwölf Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.
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Haftzeit. a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzter- setzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch je- doch für 24 12 Monate seit dem Eintritt des VersicherungsfallesVersicherungsfalles .
b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.
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Haftzeit. a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 24 12 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer Versicherungs - nehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.
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Samples: Sachversicherung
Haftzeit. a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch jedoch, soweit nichts anderes vereinbart ist, für 24 12 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.
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Samples: Feuerversicherung Der Landwirtschaft
Haftzeit. a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 24 12 Monate seit dem Eintritt des VersicherungsfallesVersicherungs- falles.
b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung Wiederbenut- zung nicht schuldhaft verzögert.
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Samples: Insurance Agreement
Haftzeit. a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 24 Monate seit dem Eintritt Ein- tritt des Versicherungsfalles.
b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer Versicherungs - nehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.
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Haftzeit. a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar be- nutzbar sind, höchstens jedoch für 24 12 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzter- setzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.
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Haftzeit. a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 24 Monate den vereinbarten Zeitraum seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Haftzeit. a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens höch stens jedoch für 24 12 Monate seit dem Eintritt des VersicherungsfallesVer sicherungsfalles.
b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung Wiederbe nutzung nicht schuldhaft verzögert.
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Samples: Wohngebäudeversicherung