Common use of Haftzeit Clause in Contracts

Haftzeit. Die Haftzeit legt den Zeitraum fest, für welchen der Versicherer Entschädigung für den Ertragsausfallschaden leistet. Die Haftzeit beginnt mit Eintritt des Sachschadens. Die Haftzeit beträgt 12 Monate, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Ist die Haftzeit nach Monaten bemessen, so gelten jeweils 30 Kalendertage als ein Monat. Ist jedoch ein Zeitraum von 12 Monaten vereinbart, so beträgt die Haftzeit ein volles Kalenderjahr. Ertragsausfallschäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen werden nur ersetzt, wenn sie als Folge eines Sachschadens am Datenträger, auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, entstanden sind. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Ertragsausfallschäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfüg- barkeit von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist, die nicht betriebsfertig oder nicht lauffähig sind oder die sich nur im Arbeitsspeicher der Zentraleinheit befinden. Die im Vertrag für die Betriebseinrichtung und Vorräte (Sach-Versicherungsvertrag) vereinbarte Sach-Versicherungssumme gilt auch als Versicherungssumme für die Klein-EA-Versicherung. Diese Versicherungssumme für die Klein-EA-Versicherung kann zur Vermeidung einer Unterversicherung erhöht werden, soweit Betriebseinrichtung oder Vorräte, die dem versicherten Betrieb dienen, nicht oder nicht mit ihrem vollen Wert durch den Sach-Versicherungsvertrag versichert sind. Entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls die für die Klein-EA-Versicherung zugrunde gelegte Versicherungssumme nicht dem für den Sachversicherungsvertrag maßgebenden Versicherungswert zuzüglich der Sachwerte gemäß Satz 2, kann die Regelung über die Unterversicherung zur Anwendung kommen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.continentale.info, makler.continentale.de

Haftzeit. Die Haftzeit legt den Zeitraum fest, für welchen der Versicherer Entschädigung für den Ertragsausfallschaden leistet. Die Haftzeit beginnt mit Eintritt des Sachschadens. Die Haftzeit beträgt 12 Monate, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Ist die Haftzeit nach Monaten bemessen, so gelten jeweils 30 Kalendertage als ein Monat. Ist jedoch ein Zeitraum von 12 Monaten vereinbart, so beträgt die Haftzeit ein volles Kalenderjahr. Ertragsausfallschäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen werden nur ersetzt, wenn sie als Folge eines Sachschadens nach diesem Vertrag am Datenträger, auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, entstanden sind. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Ertragsausfallschäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfüg- barkeit Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist, die nicht betriebsfertig oder nicht lauffähig sind oder die sich nur im Arbeitsspeicher der Zentraleinheit befinden. Die im Vertrag für die Betriebseinrichtung und Vorräte (Sach-VersicherungsvertragVersi- cherungsvertrag) vereinbarte Sach-Versicherungssumme Sachversicherungssumme gilt auch als Versicherungssumme für die Klein-EA-VersicherungErtragsausfallversicherung. Diese Versicherungssumme für die Klein-EAErtragsausfall-Versicherung Versiche- rung kann zur Vermeidung einer Unterversicherung erhöht werden, soweit Betriebseinrichtung oder Vorräte, die dem versicherten Betrieb dienen, nicht oder nicht mit ihrem vollen Wert durch den Sach-Versicherungsvertrag Sachver- sicherungsvertrag versichert sind. Entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls die für die Klein-EA-Versicherung Klein- Ertragsausfallversicherung zugrunde gelegte Versicherungssumme nicht dem für den Sachversicherungsvertrag Sach-Versicherungsvertrag maßgebenden Versicherungswert Ver- sicherungswert zuzüglich der Sachwerte gemäß Satz 2, . kann die Regelung über die Unterversicherung zur Anwendung kommen.

Appears in 1 contract

Samples: www.koepper-klaus.de

Haftzeit. Die Haftzeit legt den Zeitraum fest, für welchen der Versicherer Versi- cherer Entschädigung für den Ertragsausfallschaden leistetleis- tet. Die Haftzeit beginnt mit Eintritt des Sachschadens. Die Haftzeit beträgt 12 Monate, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Ist die Haftzeit nach Monaten bemessen, so gelten jeweils 30 Kalendertage als ein Monat. Ist jedoch ein Zeitraum von 12 Monaten vereinbart, so beträgt die Haftzeit ein volles Kalenderjahr. Ertragsausfallschäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen werden nur ersetzt, wenn sie als Folge eines Sachschadens Sachscha- dens am Datenträger, auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, entstanden sind. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Ertragsausfallschäden Ertragsausfall- schäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfüg- barkeit Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist, die nicht betriebsfertig oder nicht lauffähig sind oder die sich nur im Arbeitsspeicher der Zentraleinheit befinden. Die im Vertrag für die Betriebseinrichtung und Vorräte (Sach-Versicherungsvertrag) vereinbarte Sach-Sach- Versicherungssumme gilt auch als Versicherungssumme für die Klein-EABU-Versicherung. Diese Versicherungssumme für die Klein-EABU-Versicherung kann zur Vermeidung einer Unterversicherung erhöht werdenwer- den, soweit Betriebseinrichtung oder Vorräte, die dem versicherten ver- sicherten Betrieb dienen, nicht oder nicht mit ihrem vollen Wert durch den Sach-Versicherungsvertrag versichert sind. Entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls die für die Klein-EABU-Versicherung zugrunde gelegte Versicherungssumme Versicherungs- summe nicht dem für den Sachversicherungsvertrag maßgebenden maß- gebenden Versicherungswert zuzüglich der Sachwerte gemäß Satz 2, kann die Regelung über die Unterversicherung Unterversiche- rung zur Anwendung kommen.

Appears in 1 contract

Samples: www.carl-rieck.info

Haftzeit. Die Haftzeit legt den Zeitraum fest, für welchen der Versicherer Entschädigung für den Ertragsausfallschaden leistet. Die Haftzeit beginnt mit Eintritt des Sachschadens. Die Haftzeit beträgt 12 Monate, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Ist die Haftzeit Haft- zeit nach Monaten bemessen, so gelten jeweils 30 Kalendertage als ein Monat. Ist jedoch ein Zeitraum von 12 Monaten vereinbart, so beträgt die Haftzeit ein volles KalenderjahrKa- lenderjahr. Ertragsausfallschäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit Nichtverfügbar- keit von Daten und Programmen werden nur ersetzt, wenn sie als Folge eines Sachschadens Sach- schadens am Datenträger, auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, entstanden sind. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Ertragsausfallschäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfüg- barkeit Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist, die nicht betriebsfertig oder nicht lauffähig sind oder die sich nur im Arbeitsspeicher der Zentraleinheit befinden. Die im Vertrag für die Betriebseinrichtung und Vorräte (Sach-Versicherungsvertrag) vereinbarte Sach-Versicherungssumme gilt auch als Versicherungssumme für die Klein-EABU-Versicherung. Diese Versicherungssumme für die Klein-EABU-Versicherung kann zur Vermeidung einer ei- ner Unterversicherung erhöht werden, soweit Betriebseinrichtung oder Vorräte, die dem versicherten Betrieb dienen, nicht oder nicht mit ihrem vollen Wert durch den Sach-Versicherungsvertrag versichert sind. Entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls Versicherungsfalles die für die Klein-EABU-Versicherung zugrunde gelegte Versicherungssumme nicht dem für den Sachversicherungsvertrag maßgebenden Versicherungswert zuzüglich der Sachwerte gemäß Satz 2, kann die Regelung über die Unterversicherung zur Anwendung kommen.

Appears in 1 contract

Samples: www.gdv.de

Haftzeit. Die Haftzeit legt den Zeitraum fest, für welchen der Versicherer Entschädigung Entschä- digung für den Ertragsausfallschaden leistet. Die Haftzeit beginnt mit Eintritt des Sachschadens. Die Haftzeit beträgt 12 Monate, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Ist die Haftzeit nach Monaten bemessenbemes- sen, so gelten jeweils 30 Kalendertage als ein Monat. Ist jedoch ein Zeitraum von 12 Monaten vereinbart, so beträgt die Haftzeit ein volles Kalenderjahr. Ertragsausfallschäden durch den VerlustVer- lust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit Nicht- verfügbarkeit von Daten und Programmen Program- men werden nur ersetzt, wenn sie als Folge eines Sachschadens nach die- sem Vertrag am Datenträger, auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, entstanden sind. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Ertragsausfallschäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfüg- barkeit Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt berech- tigt ist, die nicht betriebsfertig oder nicht lauffähig sind oder die sich nur im Arbeitsspeicher der Zentraleinheit befinden. Die im Vertrag für die Betriebseinrichtung Betriebsein- richtung und Vorräte (Sach-VersicherungsvertragVersiche- rungsvertrag) vereinbarte Sach-Versicherungssumme Sachver- sicherungssumme gilt auch als Versicherungssumme Ver- sicherungssumme für die Klein-EA-BU- Versicherung. Diese Versicherungssumme für die Klein-EABU-Versicherung kann zur Vermeidung Ver- meidung einer Unterversicherung erhöht werden, soweit Betriebseinrichtung Betriebsein- richtung oder Vorräte, die dem versicherten ver- sicherten Betrieb dienen, nicht oder nicht mit ihrem vollen Wert durch den SachSachversicherungs-Versicherungsvertrag Vertrag versichert sind. Entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls Versi- cherungsfalles die für die Klein-EA-BU- Versicherung zugrunde gelegte Versicherungssumme Ver- sicherungssumme nicht dem für den Sachversicherungsvertrag maßgebenden Sach-Versicherungsvertrag maßge- benden Versicherungswert zuzüglich der Sachwerte gemäß Satz 2, . kann die Regelung über die Unterversicherung zur Anwendung kommen.

Appears in 1 contract

Samples: www.kvd-versicherungen.de

Haftzeit. Die Haftzeit legt den Zeitraum fest, für welchen der Versicherer Entschädigung für den Ertragsausfallschaden leistet. Die Haftzeit beginnt mit Eintritt des Sachschadens. Die Haftzeit beträgt 12 Monate, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Ist die Haftzeit nach Monaten bemessen, so gelten jeweils 30 Kalendertage als ein Monat. Ist jedoch ein Zeitraum von 12 Monaten vereinbart, so beträgt die Haftzeit ein volles Kalenderjahr. Ertragsausfallschäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen werden nur ersetzt, wenn sie als Folge eines Sachschadens nach Nr. 1 am Datenträger, auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, entstanden sind. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Ertragsausfallschäden Ertragsausfall- schäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfüg- barkeit Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist, die nicht betriebsfertig oder nicht lauffähig sind oder die sich nur im Arbeitsspeicher der Zentraleinheit befinden. Die im Vertrag für die Betriebseinrichtung und Vorräte (Sach-Sach- Versicherungsvertrag) vereinbarte Sach-Versicherungssumme gilt auch als Versicherungssumme für die Klein-EABU-Versicherung. Diese Versicherungssumme für die Klein-EABU-Versicherung kann zur Vermeidung einer Unterversicherung erhöht werden, soweit Betriebseinrichtung oder Vorräte, die dem versicherten Betrieb dienen, nicht oder nicht mit ihrem vollen Wert durch den Sach-Sach- Versicherungsvertrag versichert sind. Entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls Versicherungsfalles die für die Klein-EABU-Versicherung zugrunde gelegte Versicherungssumme nicht dem für den Sachversicherungsvertrag maßgebenden Versicherungswert zuzüglich der Sachwerte gemäß Satz 2, kann die Regelung über die Unterversicherung zur Anwendung kommen.

Appears in 1 contract

Samples: huebener-ag.eu

Haftzeit. Die Haftzeit legt den Zeitraum fest, für welchen der Versicherer Entschädigung für den Ertragsausfallschaden leistet. Die Haftzeit beginnt mit Eintritt des Sachschadens. Die Haftzeit beträgt 12 Monate, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Ist die Haftzeit nach Monaten bemessen, so gelten jeweils 30 Kalendertage als ein Monat. Ist jedoch ein Zeitraum von 12 Monaten vereinbart, so beträgt die Haftzeit ein volles Kalenderjahr. Ertragsausfallschäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen werden nur ersetzt, wenn sie als Folge eines Sachschadens nach Nr. 1 am Datenträger, auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, entstanden sind. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Ertragsausfallschäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfüg- barkeit Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist, die nicht betriebsfertig oder nicht lauffähig sind oder die sich nur im Arbeitsspeicher der Zentraleinheit befinden. Die im Vertrag für die Betriebseinrichtung und Vorräte (Sach-Versicherungsvertrag) vereinbarte Sach-Versicherungssumme gilt auch als Versicherungssumme für die Klein-EA-BU- Versicherung. Diese Versicherungssumme für die Klein-EABU-Versicherung kann zur Vermeidung einer Unterversicherung erhöht werden, soweit Betriebseinrichtung oder Vorräte, die dem versicherten Betrieb dienen, nicht oder nicht mit ihrem vollen Wert durch den Sach-Sach- Versicherungsvertrag versichert sind. Entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls Versicherungsfalles die für die Klein-EABU-Versicherung zugrunde gelegte Versicherungssumme nicht dem für den Sachversicherungsvertrag Sach-Versicherungsvertrag maßgebenden Versicherungswert zuzüglich der Sachwerte gemäß Satz 2, kann die Regelung über die Unterversicherung zur Anwendung kommen.

Appears in 1 contract

Samples: ostbeverner.de

Haftzeit. Die Haftzeit legt den Zeitraum fest, für welchen der Versicherer Entschädigung für den Ertragsausfallschaden leistet. Die Haftzeit beginnt mit Eintritt des Sachschadens. Die Haftzeit beträgt 12 Monate, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Ist die Haftzeit nach Monaten bemessen, so gelten jeweils 30 Kalendertage als ein Monat. Ist jedoch ein Zeitraum von 12 Monaten vereinbart, so beträgt die Haftzeit ein volles Kalenderjahr. Ertragsausfallschäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen werden nur ersetzt, wenn sie als Folge eines Sachschadens nach diesem Vertrag am Datenträger, auf dem die Daten und Programme gespeichert gespei- chert waren, entstanden sind. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Ertragsausfallschäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfüg- barkeit Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist, die nicht betriebsfertig oder nicht lauffähig sind oder die sich nur im Arbeitsspeicher der Zentraleinheit befinden. Die im Vertrag für die Betriebseinrichtung und Vorräte (Sach-VersicherungsvertragHauptvertrag) vereinbarte Sach-Versicherungssumme Sachversicherungssumme gilt auch als Versicherungssumme Versiche- rungssumme für die Klein-EABU-Versicherung. Diese Versicherungssumme für die Klein-EABU-Versicherung kann zur Vermeidung einer Unterversicherung erhöht werden, soweit Betriebseinrichtung oder Vorräte, die dem versicherten Betrieb dienen, nicht oder nicht mit ihrem vollen Wert durch den SachSachversi- cherungs-Versicherungsvertrag Vertrag versichert sind. Entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls Versicherungsfalles die für die Klein-EABU-Versicherung zugrunde gelegte Versicherungssumme nicht dem für den Sachversicherungsvertrag Sach-Versicherungsvertrag maßgebenden Versicherungswert zuzüglich der Sachwerte gemäß Satz 2, . kann die Regelung Rege- lung über die Unterversicherung zur Anwendung kommen.

Appears in 1 contract

Samples: www.fv.de

Haftzeit. Die Haftzeit legt den Zeitraum fest, für welchen der Versicherer Entschädigung für den Ertragsausfallschaden leistet. Die Haftzeit beginnt be- ginnt mit Eintritt des Sachschadens. Die Haftzeit beträgt 12 Monate, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Ist die Haftzeit nach Monaten bemessen, so gelten jeweils 30 Kalendertage als ein Monat. Ist jedoch ein Zeitraum von 12 Monaten vereinbart, so beträgt die Haftzeit ein volles Kalenderjahr. Ertragsausfallschäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen werden nur ersetzt, wenn sie als Folge eines Sachschadens nach Nr. 1 am Datenträger, auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, entstanden sind. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Ertragsausfallschäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfüg- barkeit Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist, die nicht betriebsfertig oder nicht lauffähig sind oder die sich nur im Arbeitsspeicher der Zentraleinheit befinden. Die im Vertrag für die Betriebseinrichtung und Vorräte (Sach-Sach- Versicherungsvertrag) vereinbarte Sach-Versicherungssumme gilt auch als Versicherungssumme für die Klein-EABU-Versicherung. Diese Versicherungssumme für die Klein-EABU-Versicherung kann zur Vermeidung einer Unterversicherung erhöht werden, soweit Betriebseinrichtung oder Vorräte, die dem versicherten Betrieb dienen, nicht oder nicht mit ihrem vollen Wert durch den Sach-Sach- Versicherungsvertrag versichert sind. Entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls Versicherungsfalles die für die Klein-EAKlein- BU-Versicherung zugrunde gelegte Versicherungssumme nicht dem für den Sachversicherungsvertrag maßgebenden Versicherungswert zuzüglich der Sachwerte gemäß Satz 2, kann die Regelung über die Unterversicherung zur Anwendung kommen.

Appears in 1 contract

Samples: www.clickvers.de