Haftzeit. a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, ab dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 12 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
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Haftzeit. a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, ab in dem die Räume Raume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 12 zwölf Monate seit dem Eintritt des VersicherungsfallesVersicherungsfalIes.
b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.
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Haftzeit. a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, ab in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch jedoch, soweit nichts anderes vereinbart ist, für 12 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
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Samples: Sturmversicherung Der Landwirtschaft
Haftzeit. a) 10.2.1 Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, ab in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens längstens jedoch für 12 zwölf Monate seit dem Eintritt des VersicherungsfallesVersicherungsfalls.
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Samples: Wohngebäudeversicherung