Common use of Hotline Clause in Contracts

Hotline. 2.4.1 Ist eine Hotline vereinbart, nimmt der Auftragnehmer telefonische Störungsmeldungen und, soweit vereinbart, Fragen zur Nutzung des IT-Systems auf. Der Auftragnehmer wird, soweit möglich, die gemeldete Störung* durch telefonische Anleitung oder, soweit vereinbart, durch Teleservice* noch während des Telefonats beseitigen und, wenn vereinbart, Fragen zur Nutzung des IT-Systems beantworten. Ist dies in zumutbarer Zeit nicht gelungen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, • die Fragen zur Nutzung anderweitig zu klären und die Antworten telefonisch oder per E-Mail zu übermitteln bzw., • die Störungsmeldung zur Störungsbeseitigung innerhalb seiner Supportorganisation weiterzuleiten. Ist keine Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* gemäß Ziffer 2.2 vereinbart, unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot zur Störungsbeseitigung auf der Grundlage der vereinbarten Vergütung oder, wenn eine solche nicht vereinbart ist, zu angemessenen Bedingungen. Unabhängig davon, ob die Störungsmeldung bereits im Telefonat erledigt wurde oder nicht, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dieselbe nebst erläuternder Informationen in ein Ticketsystem* einzustellen, sofern die Nutzung eines solchen vereinbart ist.

Appears in 2 contracts

Samples: www.uni-bonn.de, www.it-planungsrat.de

Hotline. 2.4.1 2.3.1 Ist eine Hotline vereinbartvereinbart und finden sich keine abweichenden Regelungen dazu im Vertrag, nimmt der Auftragnehmer telefonische Störungsmeldungen Störungsmeldungen, soweit eine Störungsbeseitigung vereinbart ist und, soweit vereinbart, Fragen zur Nutzung des IT-Systems der Standardsoftware* auf. Der Auftragnehmer wird, soweit möglich, die gemeldete Störung* durch telefonische Anleitung oder, soweit vereinbart, durch Teleservice* noch während des Telefonats beseitigen und, wenn vereinbart, Fragen zur Nutzung des IT-Systems der Standardsoftware* beantworten. Ist dies in zumutbarer Zeit nicht gelungen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, • die Fragen zur Nutzung anderweitig zu klären und die Antworten telefonisch oder per E-Mail zu übermitteln bzw., . • die Störungsmeldung zur Störungsbeseitigung innerhalb seiner Supportorganisation weiterzuleitenweiterzulei- ten. Ist keine Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* Störungsbeseitigung gemäß Ziffer 2.2 vereinbart, unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot zur Störungsbeseitigung auf der Grundlage der vereinbarten Vergütung Ver- gütung oder, wenn eine solche nicht vereinbart ist, zu angemessenen Bedingungen. Unabhängig Ist die Nutzung eines Ticketsystems* vereinbart, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Störungsmeldung nebst erläuternder Informationen in dieses einzustellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Störungsmeldung bereits im Telefonat erledigt wurde oder nicht, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dieselbe nebst erläuternder Informationen in ein Ticketsystem* einzustellen, sofern die Nutzung eines solchen vereinbart ist.

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Samples: www.landkreis-heilbronn.de, www.uni-bonn.de

Hotline. 2.4.1 Ist eine Hotline vereinbartvereinbart und finden sich keine abweichenden Regelungen dazu im Vertrag, nimmt der Auftragnehmer telefonische Störungsmeldungen Störungsmeldungen, soweit eine Störungsbeseitigung vereinbart ist und, soweit vereinbart, Fragen zur Nutzung des IT-Systems der Hardware auf. Der Auftragnehmer wird, soweit möglich, die gemeldete Störung* durch telefonische Anleitung oder, soweit vereinbart, durch Teleservice* noch während des Telefonats beseitigen und, wenn vereinbart, Fragen zur Nutzung des IT-Systems der Hardware beantworten. Ist dies in zumutbarer Zeit nicht gelungen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, • die Fragen zur Nutzung anderweitig zu klären und die Antworten telefonisch oder per E-Mail zu übermitteln bzw., . • die Störungsmeldung zur Störungsbeseitigung innerhalb seiner Supportorganisation weiterzuleitenweiterzulei- ten. Ist keine Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* Störungsbeseitigung gemäß Ziffer 2.2 2.1 vereinbart, unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot zur Störungsbeseitigung auf der Grundlage der vereinbarten Vergütung Ver- gütung oder, wenn eine solche nicht vereinbart ist, zu angemessenen Bedingungen. Unabhängig davon, ob die Störungsmeldung bereits im Telefonat erledigt wurde oder nicht, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dieselbe nebst erläuternder Informationen in ein Ticketsystem* einzustellen, sofern die Nutzung eines solchen vereinbart ist.

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Samples: www.cio.bund.de