Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Pkt. 1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.
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Samples: Glasbruchversicherung Gewerbe, Dauercamper Versicherung, Dauercampingversicherung
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 A 3.1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.
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Samples: Fahrrad/E Bike Versicherung, Fahrrad/E Bike Versicherung, Glasversicherung
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 B 3.1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweistnach- weist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Abschnitt B3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.
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Samples: Fahrradversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Hundehalterhaftpflichtversicherung, Pedelec / E Bike Versicherung
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Ziffer 1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.
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Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung (Thv Hund 2020), Privathaftpflichtversicherung (Phv 2020), Versicherungsbedingungen Tierhalterhaftpflicht
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlosweder vorsätzlich noch grob fahrlässig, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.
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Samples: Hausratversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Hundehalterhaftpflichtversicherung
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Nr. 1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.
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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Unfallversicherung
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen glei- chen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.
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Samples: Private Tierhalterhaftpflicht, Privathaftpflichtversicherung, Private Tierhalterhaftpflicht
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 B.3.1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Ver sicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände Umstän de zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.
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Samples: Reisegepäckversicherung, Musikinstrumentenversicherung, Fahrradversicherung
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Ziffer 1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer Ver- sicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossenausge- schlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten ange- zeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen ge- schlossen hätte.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Hausratversicherung, Hausratversicherung Und Glasversicherung, Hausratversicherung
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten ange- zeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinenversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag Ver- trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb Cyber)
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht An- zeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig fahr- lässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen geschlos- sen hätte.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung Exclusiv Schutz, Hundehalterhaftpflichtversicherung Comfort Schutz
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen ge- schlossen hätte.
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Samples: Cyberschutz Für Kleine Und Mittlere Unternehmen, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3B 3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen geschlos- sen hätte.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz Nr. 3.1.1 Abs. 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.
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Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3D3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung Für It Dienstleister
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten an- gezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Bauleistungen, Maschinenversicherung
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 B.3.1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.
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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 B 3.1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossenausge- schlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Mo- nats ab Kenntniserlangung kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.
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Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung Für Hunde / Reittiere, Privathaftpflichtversicherung
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz Nr. 3.1.1 Abs. 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer Ver- sicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.
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Samples: Pferde Op Versicherung, Pferde Op Versicherung
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3B 3-1.1 Absatz Ab- satz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen ge- schlossen hätte.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 3.1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht Kündi- gungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag Ver- trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.
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Samples: Widerrufsrecht
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht Kündigungs- recht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.
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Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 B.3.1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände Um- stände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen ge- schlossen hätte.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 gemäß Nr. B 3.1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen geschlos- sen hätte.
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Samples: Bauleistungs Versicherung
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 B.3.1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Ver sicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.
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Samples: Hausratversicherung
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht Kündi- gungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag Ver- trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände Um- stände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen ge- schlossen hätte.
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Samples: Hausratversicherung
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Nr. 12.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 D 3.1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände Um- stände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.
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Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen geschlos- sen hätte.
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Samples: Hausratversicherung
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer Ver- sicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz Ab- satz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis Kennt- nis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.
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Samples: Hausratversicherung
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 Absatz Ab- satz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen ge- schlossen hätte.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Kündigung. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3-1.1 J 3.1.1 Absatz 1 leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Hausratversicherung