Leistungen des Auftragnehmers. (1) Soweit im Abruf (§ 1 Abs. 2 und 4) nichts anderes vereinbart ist, erbringt der AN im Rahmen eines Einzelauftrags regelmäßig die, im Leistungsverzeichnis Anlage 1 näher definierten, Leistungen, nach den dort näher definierten Qualitätsanforderungen in Bezug auf den, vom AG im jeweiligen Abruf, bestimmten Standort. (2) Werbung des AN auf der Baustelle und sonstige Veröffentlichungen in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung vom AG zulässig. Der AN ist berechtigt, seine an den AG erbrachten Leistungen gegenüber anderen öffentlichen Auftraggebern als Referenz zu benennen. (3) Der AN hat dem Auftraggeber auf Anforderung über seine Leistungen, insbesondere über den Fertigungs- und Bautenstand, unverzüglich und ohne besondere Vergütung Auskunft zu erteilen. (4) Der AN, seine Mitarbeiter sowie alle in seinem Auftrag an der Erbringung der jeweiligen Leistung arbeitenden Personen sind verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags bekannt gewordenen Vorgänge, Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Unbefugte weiterzugeben. Die Verpflichtung bleibt auch dann bestehen, wenn Mitarbeiter aus einem mit der Auftragsleistung befassten Unternehmen ausscheiden sowie nach Beendigung dieses Vertrages. (5) Der AN hat den im Zuge der Errichtung der Gewerke anfallenden Xxxxxx, Bau- und Verpackungsmaterial und dergleichen arbeitstäglich zu entsorgen bzw. fachgerecht zu lagern. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat der AG das Recht, die Entsorgung nach fruchtloser Mahnung auf Kosten des AN ausführen zu lassen. (6) Zu den Pflichten des AN gehört es in Ausnahmefällen, insbesondere, wenn die Wohnung keiner der Musterwohnungen zugeordnet werden kann, im Falle des Abrufs nach Kostenschätzung auch, für eine bevorstehende Modernisierungsmaßnahme im Rahmen dieses Rahmenvertrages das erforderliche Aufmaß an den AG zu liefern, soweit der AN die letzte vorhergehende Modernisierungsmaßnahme durchgeführt hat, die mit der bevorstehenden am besten vergleichbar ist. Maßstab für die Vergleichbarkeit ist die jeweilige Musterwohnung auf deren Basis die vorherige und künftige Modernisierung beauftragt wird. Das Aufmaß erfolgt durch den AN ohne gesonderte Vergütung nach schriftlicher Aufforderung durch den AG innerhalb einer vom AG gesetzten angemessenen Frist.
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Samples: Rahmenvereinbarung, Rahmenvereinbarung, Rahmenvereinbarung
Leistungen des Auftragnehmers. (1) Soweit im Abruf (§ 1 AbsLeistungs- und Lieferumfang ergeben sich aus der Bestellung sowie ergänzend aus dem Angebot, ggf. 2 und 4) nichts anderes vereinbart ist, erbringt der AN im Rahmen eines Einzelauftrags regelmäßig die, im Leistungsverzeichnis Anlage 1 näher definierten, Leistungen, nach den dort näher definierten Qualitätsanforderungen in Bezug auf den, vom AG im jeweiligen Abruf, bestimmten Standortauch aus einem gesonderten Leistungsschein.
(2) Werbung des AN auf Sämtliche Leistungen sind ordnungsgemäß nach dem jeweils zum Leistungszeitpunkt aktuellen Stand der Baustelle und sonstige Veröffentlichungen in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung vom AG zulässig. Der AN ist berechtigt, seine an den AG erbrachten Leistungen gegenüber anderen öffentlichen Auftraggebern als Referenz Technik zu benennenerbringen.
(3) Der AN hat dem Auftraggeber Auftragnehmer wird seine Leistungen nur mit Mitarbeitern erbringen, die über die jeweils notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Er ist verpflichtet, die für den Einsatz von Mitarbeitern erforderlichen Genehmigungen, Meldungen, Abgaben und sonstigen Erfordernisse selbst und auf Anforderung über seine Leistungen, insbesondere über den Fertigungs- eigene Kosten und Bautenstand, unverzüglich Verantwortung zu besorgen und ohne besondere Vergütung Auskunft zu erteilenauch sonst alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Das Weisungs- und Direktionsrecht gegenüber seinen Mitarbeitern verbleibt stets beim Auftragnehmer.
(4) Die vertraglichen Leistungen erfolgen grundsätzlich in deutscher Sprache. Der ANAuftrag- nehmer stellt sicher, seine Mitarbeiter sowie alle in seinem Auftrag an der Erbringung der jeweiligen Leistung arbeitenden Personen sind verpflichtet, alle im Zusammenhang dass die mit der Ausführung des Auftrags bekannt gewordenen Vorgänge, Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Unbefugte weiterzugeben. Die Verpflichtung bleibt auch dann bestehen, wenn Mitarbeiter aus einem mit Leistung betrauten Personen in ausreichendem Maße der Auftragsleistung befassten Unternehmen ausscheiden sowie nach Beendigung dieses Vertragesdeutschen Sprache mächtig sind.
(5) Erfüllungsort ist Offenburg. Der AN hat den im Zuge der Errichtung der Gewerke anfallenden Xxxxxx, Bau- Auftragnehmer erbringt seine Leistungen grundsätzlich am Standort des Auftraggebers in Offenburg oder einem anderen vom Auftraggeber be- stimmten Ort. Der Auftragnehmer kann Teilleistungen auch an einem von ihm gewählten Ort in Deutschland ausführen. Der Auftragnehmer wird die Security- und Verpackungsmaterial Zutrittsordnun- gen des Auftraggebers einhalten und dergleichen arbeitstäglich zu entsorgen bzw. fachgerecht zu lagern. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat der AG das Recht, die Entsorgung nach fruchtloser Mahnung auf Kosten Verlangen des AN ausführen zu lassenAuftraggebers gegenzeichnen.
(6) Zu Die in der Bestellung angegebenen Termine und Fristen sind bindend, der Auftragneh- mer kommt ohne Mahnung in Verzug. Der Auftragnehmer wird den Pflichten des AN gehört es Auftraggeber unver- züglich in Ausnahmefällen, insbesondereTextform in Kenntnis setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass vereinbarte Termine oder Fristen nicht eingehalten werden können.
(7) Kommt der Auftragnehmer in Leistungsverzug, so stehen dem Auftraggeber die Wohnung keiner gesetz- lichen Ansprüche zu. Der Auftraggeber ist insbesondere berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist Schadensersatz statt der Musterwohnungen zugeordnet werden kann, Leistung zu verlangen und / oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Dem Auftragnehmer bleibt es im Falle des Abrufs nach Kostenschätzung aucheiner Schadensersatzforderung unbenommen nachzuweisen, für eine bevorstehende Modernisierungsmaßnahme im Rahmen dieses Rahmenvertrages das erforderliche Aufmaß an den AG zu liefern, soweit dass dem Auftraggeber kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(8) Subunternehmer darf der AN die letzte vorhergehende Modernisierungsmaßnahme durchgeführt hat, die mit der bevorstehenden am besten vergleichbar ist. Maßstab für die Vergleichbarkeit ist die jeweilige Musterwohnung auf deren Basis die vorherige und künftige Modernisierung beauftragt wird. Das Aufmaß erfolgt durch den AN ohne gesonderte Vergütung Auftragnehmer nur nach schriftlicher Aufforderung durch den AG innerhalb einer vom AG gesetzten angemessenen FristZustimmung des Auftrag- gebers einsetzen. Der Auftraggeber darf die Zustimmung jedoch nicht aus unbilligen Gründen verweigern. Kommen Subunternehmer zum Einsatz, so handeln diese als Er- füllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(9) Der Auftraggeber behält sich vor, zu jeder Zeit Änderungen oder Ergänzungen zur Leis- tungsspezifikation zu bestimmen. Sofern Änderungen oder Ergänzungen zu Änderun- gen von Preis oder Lieferzeit führen, werden sich Auftraggeber und Auftragnehmer ein- vernehmlich über entsprechende Anpassungen des Vertrages abstimmen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Leistungen des Auftragnehmers. (15.1. Der Leistungsumfang richtet sich nach der Art der vereinbarten Dienstleistung.
a) Soweit Die ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Verwertung/Beseitigung der im Abruf (§ 1 Abs. 2 und 4) nichts anderes vereinbart ist, erbringt der AN im Rahmen eines Einzelauftrags regelmäßig die, im Leistungsverzeichnis Anlage 1 näher definierten, Leistungen, nach den dort näher definierten Qualitätsanforderungen in Bezug auf den, vom AG im jeweiligen Abruf, bestimmten StandortVertrag fest gelegten Wertstoffe/Abfälle.
(2b) Werbung des AN auf Austausch/Umleerung der Baustelle bereitgestellten Behälter am vereinbarten Standort sowie Trans port zur Verwertung-/Beseitigungsanlage.
c) Bereitstellung von Behältern gemäß Vertrag.
5.2. Die Entsorgung erfolgt, soweit möglich, unter Zuhilfenahme von elektronischen Erfassungs- systemen. Zu diesem Zweck wir der Auftragnehmer zur Vornahme der erforderlichen Handlungen und sonstige Veröffentlichungen in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung vom AG zulässignotwendigen Erklärungen ermächtigt. Der AN ist berechtigtAuftragnehmer handelt dabei nach Weisungen des Auftragnehmers. Insbesondere prüft er die Beschaffenheit und Menge der zu übernehmenden Wertstoffe/Abfälle nur, seine an den AG erbrachten Leistungen gegenüber anderen öffentlichen Auftraggebern als Referenz zu benennenwenn der Auftragnehmer hierzu aufgrund einer Verpflichtung gehalten ist.
(3) 5.3. Alle Maßnahmen, die neben der eigentlichen Entsorgungsleistung, hier insbesondere Ver- sorgung, Analyse, durch den Auftragnehmer erfüllt werden, diene ausschließlich der Erfüllung der rechtlichen Pflichten des Auftraggebers.
5.4. Der AN Auftragnehmer übernimmt die Schaffung aller Voraussetzungen für eine gesetzeskon- forme und ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung.
5.5. Bei Abrufaufträgen erfolgt der Abruf der Leistungen in Textform, soweit nicht anders vereinbart.
5.6. Der Auftraggeber ist für die zutreffende und den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Deklaration der Abfälle allein verantwortlich; er haftet für deren Richtigkeit. Der Auftraggeber ist weiterhin allein dafür verantwortlich, dass bei der Lagerung und Bereitstellung der abzuholen- den Abfälle die gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen eingehalten werden. Un- sere Entsorgungspflicht besteht nur für Abfälle mit der vereinbarten Spezifikation. Unerhebliche Abweichungen bleiben außer Betracht.
5.7. Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm uns überlassenen Abfälle den vereinbarten Spezifikationen entsprechen sowie keine anderen Stoffe / Abfälle beigemischt sind. Änderun- gen in der Zusammensetzung der Abfälle sind uns umgehend mitzuteilen.
5.8. Die von uns zur Verfügung gestellten oder von uns gemieteten Abfallbehälter hat dem Auftraggeber auf Anforderung über seine Leistungender Auftrag- geber sorgfältig zu behandeln, insbesondere über zu sichern, nur mit den Fertigungs- und Bautenstand, unverzüglich vertraglich vereinbarten Abfällen zu befüllen und ohne besondere Vergütung Auskunft zu erteilen.
(4) Der AN, seine Mitarbeiter sowie alle in seinem Auftrag an der Erbringung der jeweiligen Leistung arbeitenden Personen sind verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags bekannt gewordenen Vorgänge, Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Unbefugte weiterzugebenBeschädigung zurückzugeben. Die Verpflichtung bleibt auch dann bestehen, wenn Mitarbeiter aus einem mit der Auftragsleistung befassten Unternehmen ausscheiden sowie nach Beendigung dieses Vertrages.
(5) Der AN hat den im Zuge der Errichtung der Gewerke anfallenden Xxxxxx, Bau- und Verpackungsmaterial und dergleichen arbeitstäglich zu entsorgen bzw. fachgerecht zu lagern. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, Vorbeschädigungen hat der AG das Recht, die Entsorgung nach fruchtloser Mahnung auf Kosten des AN ausführen zu lassenAuftraggeber bei der Übergabe uns sofort mitzuteilen.
(6) Zu den Pflichten des AN gehört es in Ausnahmefällen, insbesondere, wenn die Wohnung keiner der Musterwohnungen zugeordnet werden kann, im Falle des Abrufs nach Kostenschätzung auch, für eine bevorstehende Modernisierungsmaßnahme im Rahmen dieses Rahmenvertrages das erforderliche Aufmaß an den AG zu liefern, soweit der AN die letzte vorhergehende Modernisierungsmaßnahme durchgeführt hat, die mit der bevorstehenden am besten vergleichbar ist. Maßstab für die Vergleichbarkeit ist die jeweilige Musterwohnung auf deren Basis die vorherige und künftige Modernisierung beauftragt wird. Das Aufmaß erfolgt durch den AN ohne gesonderte Vergütung nach schriftlicher Aufforderung durch den AG innerhalb einer vom AG gesetzten angemessenen Frist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungen des Auftragnehmers. (1) Soweit im Abruf (§ 1 Abs. 2 Der AG kann die vertragsgemäße Durchführung der Bauleistungen überwachen.
2. Eine vom AN zugesagte Frist für die Lieferung und 4) nichts anderes vereinbart istBauausführung beginnt frühestens mit dem Tage der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages. Kommt der AG seinen Vertragsverpflichtungen nicht nach, erbringt so ist der AN im Rahmen eines Einzelauftrags regelmäßig die, im Leistungsverzeichnis Anlage 1 näher definierten, Leistungen, nach den dort näher definierten Qualitätsanforderungen in Bezug auf den, vom AG im jeweiligen Abruf, bestimmten Standortnicht an die Einhaltung der vereinbarten Fristen und Termine gebunden und haftet nicht für die Folgen einer Fristüberschreitung.
(23. Verzögert sich der festgesetzte Arbeitsbeginn oder der Arbeitsfortgang durch vom AN nicht zu vertretende Umstände, gilt folgendes:
a) Werbung des AN auf Es verschieben sich die Fertigstellungstermine entsprechend unter Berücksichtigung eines Zeitzuschlages für die Wiederaufnahme der Baustelle Arbeiten und sonstige Veröffentlichungen einer etwaigen Verschiebung in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung vom AG zulässigeine ungünstigere Jahreszeit.
b) Alle hierdurch entstehenden Kosten trägt der AG. Der AN ist berechtigthat jedoch alles zu tun, seine an den AG erbrachten Leistungen gegenüber anderen öffentlichen Auftraggebern als Referenz zu benennen.
(3) Der AN hat dem Auftraggeber auf Anforderung über seine Leistungen, insbesondere über den Fertigungs- und Bautenstand, unverzüglich und ohne besondere Vergütung Auskunft zu erteilen.
(4) Der AN, seine Mitarbeiter sowie alle in seinem Auftrag an der Erbringung der jeweiligen Leistung arbeitenden Personen sind verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags bekannt gewordenen Vorgänge, Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Unbefugte weiterzugeben. Die Verpflichtung bleibt auch dann bestehen, wenn Mitarbeiter aus einem mit der Auftragsleistung befassten Unternehmen ausscheiden sowie nach Beendigung dieses Vertrages.
(5) Der AN hat den im Zuge der Errichtung der Gewerke anfallenden Xxxxxx, Bau- und Verpackungsmaterial und dergleichen arbeitstäglich zu entsorgen bzw. fachgerecht zu lagern. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat der AG das Recht, die Entsorgung nach fruchtloser Mahnung auf Kosten des AN ausführen zu lassen.
(6) Zu den Pflichten des AN gehört es in Ausnahmefällen, insbesondere, wenn die Wohnung keiner der Musterwohnungen zugeordnet was ihm billigerweise zugemutet werden kann, um die Arbeiten baldmöglichst auszuführen.
c) Wird die Ausführung für länger als 3 Monate unterbrochen, so sind die ausgeführten Leistungen nach den Vertragspreisen abzurechnen und außerdem die Kosten zu vergüten, die dem AN bereits entstanden sind und in den Vertragspreisen des nicht ausgeführten Teils der Leistung enthalten waren.
d) Wird eine Wiederaufnahme der Arbeitsausführung dauernd unmöglich, so ermäßigt sich der Vertragspreis um den Betrag, den der AN durch die Nichtleistung der Fertigstellungsarbeiten erspart hat. Als vom AN nicht zu vertretende Umstände gelten insbesondere die nicht rechtzeitige Lieferung der Rohstoffe (z.B. verursacht durch Fehlproduktion), falls der AN zur Beschaffung dieser Baustoffe seinerseits fristgemäß das Erforderliche veranlaßt hat, ferner z.B. Streik, Aussperrung, Produktions- oder Versandbehinderung im Falle eigenen Betrieb oder bei den Lieferanten des Abrufs nach Kostenschätzung auchAN, für eine bevorstehende Modernisierungsmaßnahme im Rahmen dieses Rahmenvertrages das erforderliche Aufmaß an den AG zu liefernBruch oder Fehlcharge bei der Fabrikation, soweit Wasserschäden, Gewalt jeder Art. Hat der AN die letzte vorhergehende Modernisierungsmaßnahme durchgeführt hatVerzögerung, die mit Unterbrechung bzw. Unmöglichkeit der bevorstehenden am besten vergleichbar ist. Maßstab für die Vergleichbarkeit Bauausführung zu vertreten, so ist die jeweilige Musterwohnung seine Haftung begrenzt auf deren Basis die vorherige und künftige Modernisierung beauftragt wird. Das Aufmaß erfolgt durch den AN ohne gesonderte Vergütung nach schriftlicher Aufforderung durch den AG innerhalb einer vom AG gesetzten angemessenen Frist10 % der Auftragssumme.
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Samples: Sales Contracts
Leistungen des Auftragnehmers. 1. Der Auftragnehmer begleitet bzw. initiiert die außergerichtlichen sowie ggf. die gerichtlichen Maßnahmen, die für die schnelle und reibungslose Auszahlung des Rückkaufswertes (1nur bei derzeit noch laufenden Versicherungsverträgen möglich) Soweit und für das Erzielen des maximal erzielbaren Mehrerlöses (auch bei derzeit bereits gekündigten sowie bei bereits beendeten und ausgezahlten Versicherungsverträgen möglich) notwendig sind. Zu diesem Zweck plant und koordiniert der Auftragnehmer die Tätigkeit der von ihm bevollmächtigten Rechtsanwälte und unterstützt sie mit Informationen/Berechnungen, die diese in die Lage versetzen, den Anspruch des Auftragnehmers bestmöglich zu realisieren.
2. Das gesamte Abwicklungsverfahren besteht aus der Realisierung des Rückkaufswertes und/oder der Geltendmachung etwaiger Ansprüche nach Beendigung des Versicherungsvertrages im Abruf (§ 1 AbsWege der Eigen – oder Fremdkündigung und Geltendmachung von Ansprüche nach vertragsgemäßer Beendigung des Versicherungsvertrages und ggf. 2 und 4) nichts anderes vereinbart ist, erbringt der AN Geltendmachung von Ansprüchen im Rahmen eines Einzelauftrags regelmäßig dieSinne einer Rückabwicklung des Versicherungsvertrages nach erfolgtem Widerspruch nach § 5a VVG. Dem Auftraggeber ist klar, dass die Kündigung des Versicherungsvertrages dazu führt, dass der Versicherungsschutz entfällt und der Rückkaufswert kein Äquivalent der eingezahlten Beiträge darstellt.
3. Der Auftragnehmer erbringt bzw. veranlasst u.a. folgende Leistungen a) - Sammeln/Ordnen der erforderlichen Unterlagen/Nachfragen bei dem Vermittler und der Versicherungsgesellschaft - Weiterleiten der Unterlagen an die vom Auftragnehmer beauftragten Rechtsanwälte - Kommunikation mit den eingesetzten Rechtsanwälten und Versicherungsmathematikern/Aktuaren - Beschaffung einer Ersteinschätzung der beauftragten Rechtsanwälte - Betreuung des Auftraggebers hinsichtlich des vertragsgegenständlichen gemeinsamen Vorhabens - Mitteilung des aktuellen Verfahrensstandes gegenüber Auftraggeber - Kündigung laufender Verträge durch die eingesetzten Rechtsanwälte oder durch den Auftragnehmer - Sofort-Überweisungen des Rückkaufswertes gemäß Zahlungsanweisung durch die eingesetzten Rechtsanwälte oder den Auftragnehmer - kursorische Überprüfung der Abrechnung des Versicherers zum Rückkaufwert durch den Auftragnehmer und ggf. Nachforderung durch die eingesetzten Rechtsanwälte oder den Auftragnehmer - Prüfung der Voraussetzungen für und ggf. Durchführung der Rückabwicklung durch die eingesetzten Rechtsanwälte - Prüfung der Bedingungen einer ggf. bestehenden Rechtsschutzversicherung auf Deckung durch die eingesetzten Rechtsanwälte - Einholung der Deckungszusage beim Rechtsschutzversicherer durch die eingesetzten Rechtsanwälte - Bestandaufnahme zu den vorhandenen Versicherungsverträgen im Leistungsverzeichnis Anlage 1 näher definiertenSinne einer Gegenüberstellung von möglichen Vorteilen der Nettopolice zur Bruttopolice mittels eines Berechnungstools, Leistungenerstellt durch ein unabhängiges, nach den dort näher definierten Qualitätsanforderungen in Bezug auf den, vom AG im jeweiligen Abruf, bestimmten Standort.
(2) Werbung des AN auf der Baustelle renommiertes finanzmathematisches Institut - Außergerichtliche und sonstige Veröffentlichungen in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung vom AG zulässigggf. Der AN ist berechtigt, seine an den AG erbrachten Leistungen gegenüber anderen öffentlichen Auftraggebern als Referenz zu benennen.
(3) Der AN hat dem Auftraggeber auf Anforderung über seine Leistungen, insbesondere über den Fertigungs- und Bautenstand, unverzüglich und ohne besondere Vergütung Auskunft zu erteilen.
(4) Der AN, seine Mitarbeiter sowie alle in seinem Auftrag an der Erbringung der jeweiligen Leistung arbeitenden Personen sind verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags bekannt gewordenen Vorgänge, Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Unbefugte weiterzugeben. Die Verpflichtung bleibt auch dann bestehen, wenn Mitarbeiter gerichtliche Vertretung durch die eingesetzten Rechtsanwälte - Überweisungen aus einem mit der Auftragsleistung befassten Unternehmen ausscheiden sowie nach Beendigung dieses Vertrages.
(5) Der AN hat den im Zuge der Errichtung der Gewerke anfallenden Xxxxxx, Bau- und Verpackungsmaterial und dergleichen arbeitstäglich zu entsorgen bzw. fachgerecht zu lagern. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat der AG das Recht, Mehrerlös gemäß Zahlungsanweisung durch die Entsorgung nach fruchtloser Mahnung auf Kosten des AN ausführen zu lassen.
(6) Zu den Pflichten des AN gehört es in Ausnahmefällen, insbesondere, wenn die Wohnung keiner der Musterwohnungen zugeordnet werden kann, im Falle des Abrufs nach Kostenschätzung auch, für eine bevorstehende Modernisierungsmaßnahme im Rahmen dieses Rahmenvertrages das erforderliche Aufmaß an den AG zu liefern, soweit der AN die letzte vorhergehende Modernisierungsmaßnahme durchgeführt hat, die mit der bevorstehenden am besten vergleichbar ist. Maßstab für die Vergleichbarkeit ist die jeweilige Musterwohnung auf deren Basis die vorherige und künftige Modernisierung beauftragt wird. Das Aufmaß erfolgt eingesetzten Rechtsanwälte oder durch den AN ohne gesonderte Vergütung nach schriftlicher Aufforderung durch den AG innerhalb einer vom AG gesetzten angemessenen Frist.Auftragnehmer
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Samples: Vermittler/Makler Vertrag Zur Abwicklung Einer Lebens Oder Rentenversicherung
Leistungen des Auftragnehmers. (1) Soweit 2.1 Der Auftragnehmer hat die in der Projektbeschreibung dargestellten Ziele bei seinen Leistungen zu beachten und zu erreichen.
2.2 Übergeordnetes Ziel der Leistungen des Auftragnehmers ist die Erreichung der in der Projektbeschreibung dargestellten Projektziele und die planerische Fortentwicklung hin zum Entstehenlassen von mangelfreien Bauwerken im Abruf (§ 1 AbsGesamtkontext der technischen, wirtschaftlichen und zeitlichen Vorgaben des Auftraggebers. 2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Leistungen so zu erbringen, dass die beschriebenen Planungsaufgaben sowie die in der Projektbeschreibung genannten Ziele und 4) nichts anderes vereinbart Rahmenbedingungen erfüllt und eingehalten werden und die Baumaßnahmen gemäß den vertraglichen Vorgaben, Anregungen und Forderungen des Auftraggebers durchgeführt werden können. Dazu gehört insbesondere, dass die Planungen dauerhaft genehmigungsfähig sind und eine mangelfreie Bauleistung entsteht, die den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, den gültigen rechtlichen und technischen Vorschriften und den DIN-Normen entspricht sowie plan- und vertragsgerecht ist. Ferner gehört hierzu, erbringt dass die Bauleistungen rechtzeitig und unter Ausschluss vermeidbarer Kosten sowie innerhalb der AN im Rahmen eines Einzelauftrags regelmäßig dieBaukosten gemäß Projektbeschreibung abgeschlossen werden und dieses durch die Kostenfeststellung nachgewiesen wird. Dabei hat der Auftragnehmer das vorgegebene Baubudget gemäß Projektbeschreibung zu beachten. Dem Auftragnehmer ist bekannt, im Leistungsverzeichnis Anlage 1 näher definiertendass die Mittel des Auftraggebers für das vertragsgegenständliche Bauvorhaben budgetiert sind und dieses Budget grundsätzlich nicht überschritten werden darf. Die vom Auftragnehmer nach diesem Vertrag auszuführenden Planungs- und Architekten-/Ingenieurleistungen umfassen alle zur Erreichung des Werkerfolgs erforderlichen berufsspezifischen Architekten-/Ingenieur- und Planungstätigkeiten, Leistungenauch wenn sie nicht gesondert aufgeführt oder nicht ausdrücklich beschrieben, nach den dort näher definierten Qualitätsanforderungen in Bezug auf denjedoch zur Herbeiführung der diesem Vertrag zugrunde liegenden Vertrags- und Projektziele, vom AG im jeweiligen Abruf, bestimmten Standorterforderlich sind.
2.3 Sofern nach dem Verhandlungsprotokoll oder den Ausschreibungsunterlagen eine stufenweise Beauftragung erfolgen soll, wird mit der Annahmeerklärung des Auftraggebers (2Auftragserteilung) Werbung des AN auf der Baustelle und sonstige Veröffentlichungen in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben sind zunächst nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung vom AG zulässigdie dort genannte Stufe bzw. werden nur die dort genannten Stufen beauftragt. Der AN Auftraggeber ist berechtigt, seine an dem Auftragnehmer weitere Stufen nach den AG erbrachten Leistungen gegenüber anderen öffentlichen Auftraggebern als Referenz Ausschreibungsunterlagen gesondert durch spätere ausdrückliche schriftliche Beauftragungen zu benennen.
(3) Der AN hat dem Auftraggeber übertragen, ohne dass der Auftragnehmer einen Rechtsanspruch auf Anforderung über seine LeistungenBeauftragung oder Teilbeauftragung hat, insbesondere über keinen Erfüllungs- oder Schadensersatzanspruch, herleiten kann. Es können jeweils einzelne oder auch mehrere Stufen auf einmal abgerufen werden; die Stufen müssen nicht in der in den Fertigungs- Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Reihenfolge abgerufen werden und Bautenstand, unverzüglich und ohne besondere Vergütung Auskunft zu erteilen.
(4) es können auch Stufen übersprungen werden. Der AN, seine Mitarbeiter sowie alle in seinem Auftrag an der Erbringung der jeweiligen Leistung arbeitenden Personen sind Auftragnehmer ist verpflichtet, alle die ihm jeweils beauftragten Leistungen zu erbringen, soweit die Beauftragung durch den Auftraggeber innerhalb der in dem Verhandlungsprotokoll bestimmten Frist nach Beendigung der zuletzt beauftragten Leistungsstufe erklärt worden ist. Ist im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags bekannt gewordenen VorgängeVerhandlungsprotokoll keine solche Frist genannt, Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Unbefugte weiterzugeben. Die Verpflichtung bleibt auch dann bestehen, wenn Mitarbeiter aus einem mit der Auftragsleistung befassten Unternehmen ausscheiden sowie nach Beendigung dieses Vertragesgilt eine Frist von 3 Monaten.
(5) Der AN hat den im Zuge der Errichtung der Gewerke anfallenden Xxxxxx, Bau- und Verpackungsmaterial und dergleichen arbeitstäglich zu entsorgen bzw. fachgerecht zu lagern. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat der AG das Recht, die Entsorgung nach fruchtloser Mahnung auf Kosten des AN ausführen zu lassen.
(6) Zu den Pflichten des AN gehört es in Ausnahmefällen, insbesondere, wenn die Wohnung keiner der Musterwohnungen zugeordnet werden kann, im Falle des Abrufs nach Kostenschätzung auch, für eine bevorstehende Modernisierungsmaßnahme im Rahmen dieses Rahmenvertrages das erforderliche Aufmaß an den AG zu liefern, soweit der AN die letzte vorhergehende Modernisierungsmaßnahme durchgeführt hat, die mit der bevorstehenden am besten vergleichbar ist. Maßstab für die Vergleichbarkeit ist die jeweilige Musterwohnung auf deren Basis die vorherige und künftige Modernisierung beauftragt wird. Das Aufmaß erfolgt durch den AN ohne gesonderte Vergütung nach schriftlicher Aufforderung durch den AG innerhalb einer vom AG gesetzten angemessenen Frist.
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Samples: Contract
Leistungen des Auftragnehmers. 1.1 Der Auftragnehmer erbringt die in der Anlage Bestellformular (1Anlage ……. zu dieser Bestellung) Soweit genannten Leistungen gemäß der Leistungsbeschreibung (Lastenheft und Typenblätter, Anlagen 1 und 2 zum Rahmenvertrag) selbständig und eigenverantwortlich.
1.2 Der Auftragnehmer hat alle Unterlagen, insbesondere technische Zeichnungen, technische Leistungsbeschreibungen und Bestellformular, im Abruf (§ 1 AbsHinblick auf die vertragsgemäße Leistung überprüft und hat keine Bedenken gegen den in diesem Vertrag und den Vertragsbestandteilen vereinbarten Leistungsumfang und die Art und Weise der vereinbarten Ausführung der Leistung. 2 und 4) nichts anderes vereinbart istDer Auftragnehmer ist verpflichtet, erbringt der AN dem Besteller unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn sich im Rahmen eines Einzelauftrags regelmäßig dieder Vertragserfüllung Bedenken gegen den in diesem Vertrag und den Vertragsbestandteilen vereinbarten Leistungsumfang und die Art und Weise der vereinbarten Ausführung der Leistung ergeben oder wenn er Fehler, im Leistungsverzeichnis Anlage 1 näher definierten, Leistungen, nach Widersprüche oder Unvollständigkeiten in den dort näher definierten Qualitätsanforderungen in Bezug auf den, vom AG im jeweiligen Abruf, bestimmten StandortUnterlagen feststellt. Gleiches gilt für die baulichen Gegebenheiten am Lieferort.
(2) Werbung des AN auf 1.3 Der Auftragnehmer stellt dem Besteller unmittelbar nach der Baustelle Bestellung die folgenden Dokumente zur Verfügung: ● Bestellbestätigung mit genauen Ausführungszeiten ● Bestätigung der Anmeldung der Montagearbeiten bei zuständigen Bahnhofsmanagement ● Bei Arbeiten in direkter Nähe zu Oberleitungen die formlose Bestätigung, dass das "Merkblatt Oberleitungsanlagen" der DB Netz zur Kenntnis genommen wurde ● Bei Arbeiten in der Nähe von Bahnbetriebsanlagen die formlose Bestätigung, dass die Arbeitsschutz- und sonstige Veröffentlichungen in Zusammenhang mit Sicherheitsvorgaben sowie einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zur Kenntnis genommen wurden
1.4 Der Auftragnehmer stellt dem Bauvorhaben sind nur Besteller nach vorheriger schriftlicher Zustimmung vom AG zulässig. Der AN ist berechtigtLieferung, seine an den AG erbrachten Leistungen gegenüber anderen öffentlichen Auftraggebern als Referenz zu benennen.
(3) Der AN hat dem Auftraggeber auf Anforderung über seine Leistungen, insbesondere über den Fertigungs- Aufbau und Bautenstand, unverzüglich und ohne besondere Vergütung Auskunft zu erteilen.
(4) Der AN, seine Mitarbeiter sowie alle in seinem Auftrag an der Erbringung Montage der jeweiligen Leistung arbeitenden Personen sind verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der Ausführung Leistungen folgende Dokumente zur Verfügung: Bestätigung des Auftrags bekannt gewordenen Vorgänge, Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Unbefugte weiterzugeben. Die Verpflichtung bleibt auch dann bestehen, wenn Mitarbeiter aus einem mit der Auftragsleistung befassten Unternehmen ausscheiden sowie nach Beendigung dieses Vertrages.
(5) Der AN hat den im Zuge der Errichtung der Gewerke anfallenden Xxxxxx, Bau- und Verpackungsmaterial und dergleichen arbeitstäglich zu entsorgen bzw. fachgerecht zu lagern. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat der AG das Recht, die Entsorgung nach fruchtloser Mahnung auf Kosten des AN ausführen zu lassen.
(6) Zu den Pflichten des AN gehört es in Ausnahmefällen, insbesondere, wenn die Wohnung keiner der Musterwohnungen zugeordnet werden kann, im Falle des Abrufs nach Kostenschätzung auch, für eine bevorstehende Modernisierungsmaßnahme im Rahmen dieses Rahmenvertrages das erforderliche Aufmaß an den AG zu liefern, soweit der AN die letzte vorhergehende Modernisierungsmaßnahme durchgeführt hat, die mit der bevorstehenden am besten vergleichbar ist. Maßstab Statik-Nachweise für die Vergleichbarkeit ist die jeweilige Musterwohnung auf deren Basis die vorherige und künftige Modernisierung beauftragt wird. Das Aufmaß erfolgt örtlich zutreffende Variante (wird durch den AN ohne gesonderte Vergütung nach schriftlicher Aufforderung durch Besteller mitgeteilt): ● Bestätigung des Nachweises, dass die Anlagen und deren Befestigung in jedem Auslastungszustand mindestens den AG innerhalb Anforderungen der Windlastzone 2, der Schneelastzone 3 (bis 285 m ü. NN) und einer vom AG gesetzten angemessenen Frist.Zug- Durchfahrtsgeschwindigkeit von bis zu 160 km/h genügen ● Bestätigung des Nachweises, dass die Anlagen und deren Befestigung in jedem Auslastungszustand mindestens den Anforderungen der Windlastzone 4, der Schneelastzone 3 (bis 285 m ü. NN) und einer Zug- Durchfahrtsgeschwindigkeit von 160 km/h – 230 km/h genügen
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Samples: Einzelvertrag
Leistungen des Auftragnehmers. (1) Soweit Der Auftragnehmer übernimmt als alleiniges Unternehmen die in dem Auftragsschreiben aufgeführten Dienstleistungen für den Auftraggeber. Der Leistungsumfang beinhaltet nach Art der vereinbarten Dienstleistung die Bereitstellung von Behältern/Container der im Abruf (§ 1 AbsAuftrag festgelegten Art, Größe und Anzahl und/oder den Austausch bzw. 2 die Umleerung sowie den Abzug der bereitgestellten Behälter am vereinbarten Standort und 4) nichts anderes vereinbart ist, erbringt den Transport der AN Abfälle zur Verwertungs-/Beseitigungsanlage und/oder die ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Verwertung/Beseitigung der im Auftrag festgelegten und durch den Auftraggeber ordnungsgemäß deklarierten Abfälle und/oder sonstige Dienstleistungen. Der Auftragnehmer handelt nach Weisung des Auftraggebers und ist zur Abgabe der notwendigen Erklärungen und Vornahmen der erforderlichen Handlungen im Rahmen eines Einzelauftrags regelmäßig die, der beleglosen Entsorgung ermächtigt. Die Zusammensetzung der Abfälle und die ordnungsgemäße Deklaration werden vom Auftragnehmer nur im Leistungsverzeichnis Anlage 1 näher definiertenRahmen einer gesetzlichen Verpflichtung geprüft. Bei Änderungen gesetzlicher Entsorgungsregelungen, Leistungendie zur Unzulässigkeit der bis dahin vorgenommenen Art und Weise der Entsorgung führen, nach den dort näher definierten Qualitätsanforderungen in Bezug auf den, verpflichtet sich der Auftragnehmer zur gesetzeskonformen Entsorgung. Dadurch entstehende Mehrkosten sind vom AG im jeweiligen Abruf, bestimmten Standort.
(2) Werbung des AN auf der Baustelle und sonstige Veröffentlichungen in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung vom AG zulässigAuftraggeber zu tragen. Der AN Auftragnehmer ist berechtigt, seine sich zur Erfüllung dieses Vertrages Dritter zu bedienen. Der Auftragnehmer bedient sich zur Dokumentation der Leistungen elektronischer Systeme, die den Ort und den Zeitpunkt der Leistungserbringung dokumentieren. Der Auftraggeber akzeptiert diese Daten als Nachweis zur Leistungserledigung. Beim Einsatz von mobilen Pressen können die Füllstände automatisch erfasst und telematisch an den AG erbrachten Leistungen gegenüber anderen öffentlichen Auftraggebern als Referenz zu benennen.
(3) Der AN hat Auftragnehmer übermittelt werden. Für diesen Fall stimmt der Auftraggeber zu, dass der Abtransport der Pressen in dem Auftraggeber auf Anforderung über seine LeistungenBereich des Füllstandes zwischen 80 und 100% erfolgt, insbesondere über den Fertigungs- und Bautenstand, unverzüglich und ohne besondere Vergütung Auskunft zu erteilen.
(4) Der AN, seine Mitarbeiter sowie alle in seinem Auftrag an der Erbringung der jeweiligen Leistung arbeitenden Personen sind verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags bekannt gewordenen Vorgänge, Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Unbefugte weiterzugeben. Die Verpflichtung bleibt auch dann bestehen, wenn Mitarbeiter aus einem mit der Auftragsleistung befassten Unternehmen ausscheiden sowie nach Beendigung dieses Vertrages.
(5) Der AN hat den im Zuge der Errichtung der Gewerke anfallenden Xxxxxx, Bau- und Verpackungsmaterial und dergleichen arbeitstäglich zu entsorgen bzw. fachgerecht zu lagern. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat der AG das Recht, die Entsorgung nach fruchtloser Mahnung auf Kosten des AN ausführen zu lassen.
(6) Zu den Pflichten des AN gehört dass es in Ausnahmefällen, insbesondere, wenn die Wohnung keiner der Musterwohnungen zugeordnet werden kann, im Falle des Abrufs nach Kostenschätzung auch, für eine bevorstehende Modernisierungsmaßnahme im Rahmen dieses Rahmenvertrages das erforderliche Aufmaß an den AG zu liefern, soweit der AN die letzte vorhergehende Modernisierungsmaßnahme durchgeführt hat, die mit der bevorstehenden am besten vergleichbar ist. Maßstab für die Vergleichbarkeit ist die jeweilige Musterwohnung auf deren Basis die vorherige und künftige Modernisierung beauftragt wird. Das Aufmaß erfolgt einer separaten Beauftragung durch den AN ohne gesonderte Vergütung nach schriftlicher Aufforderung durch den AG innerhalb einer vom AG gesetzten angemessenen FristAuftraggeber bedarf.
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Samples: Allgemeine Leistungsbedingungen Für Die Entsorgung/Verwertung Von Abfallstoffen
Leistungen des Auftragnehmers. (1) Soweit 2.1 Unter den Begriff „Instandhaltung“ im Abruf (§ 1 Abs. 2 und 4) nichts anderes vereinbart istSinne des Vertrages fallen: • Inspektion, erbringt der AN • Wartung, • Instandsetzung, sowie alle damit im Rahmen eines Einzelauftrags regelmäßig dieZusammenhang stehenden Leistungen. Inspektion bedeutet Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes mit dem Ziel frühzeitiger Erkennung erforderlicher Instandsetzungsmaßnahmen. Wartung bedeutet Bewahrung des Soll-Zustandes. Instandsetzung bedeutet Wiederherstellung des Soll-Zustandes.
2.2 Aufträge zur Instandhaltung umfassen je nach Inhalt der Bestellung alle zur Inspektion, Wartung oder Instandsetzung erforderlichen Maßnahmen, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis Anlage 1 näher definiertenBestellschreiben nicht einzeln aufgeführt sind.
2.3 Die Instandhaltung ist so durchzuführen, Leistungen, nach den dort näher definierten Qualitätsanforderungen in Bezug auf den, vom AG dass die Anlagen einwandfrei betrieben werden können und die im jeweiligen Abruf, bestimmten Standort.
(2) Werbung des AN auf der Baustelle Vertrag genannten bzw. nach dem Vertrag vorausgesetzten Eigenschaften und sonstige Veröffentlichungen in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung vom AG zulässigFunktionen aufweist. Der AN ist berechtigt, seine an den AG erbrachten Leistungen gegenüber anderen öffentlichen Auftraggebern als Referenz zu benennen.
(3) Der AN hat dem Auftraggeber auf Anforderung über seine Leistungen, insbesondere über den Fertigungs- und Bautenstand, unverzüglich und ohne besondere Vergütung Auskunft zu erteilen.
(4) Der AN, seine Mitarbeiter sowie alle in seinem Auftrag an der Erbringung der jeweiligen Leistung arbeitenden Personen sind verpflichtet, alle Werden im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags bekannt gewordenen VorgängeInstandhaltungsmaßnahmen technische Veränderungen in Auftrag gegeben, Unterlagen sind Anlagenelemente und Informationen vertraulich -teile so zu behandeln gestalten und nicht an Unbefugte weiterzugeben. Die Verpflichtung bleibt auch dann bestehenanzuordnen, wenn Mitarbeiter aus einem mit der Auftragsleistung befassten Unternehmen ausscheiden sowie nach Beendigung dieses Vertragesdass sie gut und schnell inspiziert, gewartet und instand gesetzt werden können; Verschleißteile müssen eine hohe Standzeit haben.
2.4 Soweit sich aus den besonderen Herstellervorschriften und den anerkannten Regeln der Technik sowie dem Bestellumfang nicht ein anderes ergibt, beinhalten die Instandhaltungsarbeiten mindestens folgenden Leistungsumfang: a, Die Inspektion umfasst insbesondere • das Messen und Prüfen von Eigenschaften und Funktionen, • die Feststellung etwa vorhandener Schäden, • die Beurteilung festgestellter Schäden und möglicher Schadensfolgen, • einen Kostenvoranschlag über die Wiederherstellung des Soll-Zustandes, • ein Protokoll über das Ergebnis der Inspektion, in dem alle für einen einwandfreien Betrieb des inspizierten Gegenstandes erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen einzeln aufgeführt sind.
b, Die Wartung umfasst insbesondere • die Reinigung (5Entfernung von Fremd- und Hilfsstoffen), • die Konservierung (Schutzmaßnahmen gegen Fremdeinflüsse), • das Schmieren (Zuführung von Schmierstoffen zur Schmier- und/oder Reibstelle, Nachfüllen von Schmierstoffen), • das Auswechseln (Ersatz von Hilfsstoffen und Kleinteilen), • das Nachstellen (Beseitigung von Abweichungen). c, Die Instandsetzung umfasst insbesondere • das Ausbessern (Bearbeiten instand zu haltender Gegenstände) • das Austauschen (Ersetzen von Teilen).
2.5 Der AN hat den im Zuge Auftragnehmer ist - auch außerhalb der Errichtung der Gewerke anfallenden Xxxxxxregelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Bau- und Verpackungsmaterial und dergleichen arbeitstäglich zu entsorgen bzw. fachgerecht zu lagern. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat der AG das RechtStörungen, die Entsorgung die Sicherheit oder den Betrieb der Anlagen gefährden oder ausschließen, nach fruchtloser Mahnung auf Kosten des AN ausführen Aufforderung zu lassenbeseitigen. Er hat die Arbeit unverzüglich auszuführen.
(6) Zu den Pflichten des AN gehört es in Ausnahmefällen, insbesondere, wenn die Wohnung keiner der Musterwohnungen zugeordnet werden kann, im Falle des Abrufs nach Kostenschätzung auch, für eine bevorstehende Modernisierungsmaßnahme im Rahmen dieses Rahmenvertrages das erforderliche Aufmaß an den AG zu liefern, soweit der AN die letzte vorhergehende Modernisierungsmaßnahme durchgeführt hat, die mit der bevorstehenden am besten vergleichbar ist. Maßstab für die Vergleichbarkeit ist die jeweilige Musterwohnung auf deren Basis die vorherige und künftige Modernisierung beauftragt wird. Das Aufmaß erfolgt durch den AN ohne gesonderte Vergütung nach schriftlicher Aufforderung durch den AG innerhalb einer vom AG gesetzten angemessenen Frist.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Leistungen des Auftragnehmers. (1) Soweit im Abruf (§ 1 Abs. 2 2.1 Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen nach Art und 4) nichts anderes vereinbart istUmfang alle Maßnahmen nach den Nummern 2.1.1 bis 2.1.3 sowie 2.2, erbringt der AN die im Rahmen eines Einzelauftrags regelmäßig dieder Instandhaltung für einen siche- ren, funktionstüchtigen und wirtschaftlichen Betrieb der Anlage(n) erforderlich sind. Für die Wirtschaftlichkeit gilt die Verantwortung des Auftragnehmers insoweit, wie sie im Leistungsverzeichnis Anlage 1 näher definierten, Leistungen, nach den dort näher definierten Qualitätsanforderungen in Bezug auf den, vom AG Rahmen der Instandhaltung übernommen werden kann. Andere Einflussfak- toren (z. B. Art und Umfang des Anlagenbetriebes) liegen außerhalb des Einfluss- bereiches des Auftragnehmers und damit auch außerhalb seiner Verantwortung. Es kann daher im jeweiligen AbrufRahmen des Instandhaltungsvertrages nicht verlangt werden, bestimmten Standort.
(2) Werbung des AN auf dass der Baustelle und sonstige Veröffentlichungen in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung vom AG zulässig. Der AN ist berechtigt, seine Auftragnehmer an den AG erbrachten Leistungen gegenüber anderen öffentlichen Auftraggebern als Referenz zu benennen.
(3) Der AN hat dem Auftraggeber auf Anforderung über seine Leistungen, insbesondere über den Fertigungs- und Bautenstand, unverzüglich und Anlagen technische Verbesserungen zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit ohne besondere Vergütung Auskunft zu erteilen.
(4) durchführt. Die aus Rechtsvorschriften sich ergebenden Pflichten des Betreibers werden durch den Abschluss eines In- standhaltungsvertrages nicht eingeschränkt. Der AN, seine Mitarbeiter sowie alle in seinem Auftrag an Auftragnehmer bestimmt den Umfang der Erbringung der jeweiligen Leistung arbeitenden Personen sind verpflichtet, alle Maßnahmen im Zusammenhang mit Einzelnen, soweit nachfolgend keine anderslautenden Regelungen getroffen worden sind. Erweisen sich die vom Auftragnehmer vorgesehenen Maßnahmen als unzureichend, so hat er sie ohne Anspruch auf Mehrvergütung anzupassen. Es sei denn, der Ausführung des Auftrags bekannt gewordenen Vorgänge, Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Unbefugte weiterzugeben. Die Verpflichtung bleibt auch dann bestehen, wenn Mitarbeiter aus einem mit der Auftragsleistung befassten Unternehmen ausscheiden sowie nach Beendigung dieses Vertrages.
(5) Der AN hat den im Zuge der Errichtung der Gewerke anfallenden Xxxxxx, Bau- und Verpackungsmaterial und dergleichen arbeitstäglich zu entsorgen bzw. fachgerecht zu lagern. Kommt er dieser Verpflichtung nicht Auftragnehmer weist nach, hat dass unvorhersehbare Umstände wie wesentliche Nutzungsänderungen, außerge- wöhnliche Umwelteinflüsse eine Änderung des Leistungsumfanges erfordern. Trotz des vorstehenden Grundsatzes sollte sich der AG das RechtAuftraggeber bei der Einholung von Instandhaltungsangeboten den beabsichtigten Leistungsumfang in branchenüb- licher Detaillierung angeben lassen, um die Entsorgung nach fruchtloser Mahnung auf Kosten Angemessenheit des AN ausführen Preises beurteilen zu lassen.
(6) Zu den Pflichten des AN gehört es in Ausnahmefällen, insbesonderekönnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Wohnung keiner Instandhaltung mit der Musterwohnungen zugeordnet Errichtung einer Anlage dem Wettbewerb unterstellt wird oder wenn für die Instandhaltung einer vorhandenen Anlage mehrere Angebote eingeholt werden. Sofern Arbeitskarten in der AMEV-Empfehlung „Wartung 2014” vorliegen, werden kanndiese als Grundlage zur Beurteilung empfohlen. Die Berücksichtigung von betriebs- spezifischen Sonderbedingungen und von Maßnahmen der Instandhaltung, im Falle die aus 3 Zutreffendes ergänzen
2.1.1 Die Wartung umfasst zur Erhaltung des Abrufs einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlage(n) regelmäßig erforderliche Maßnahmen nach Kostenschätzung aucheiner Arbeitsanweisung des Auftrag- nehmers einschließlich Beseitigen von betriebsbedingten Verunreinigungen an den Anla- gen selbst (Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvor- rates). Besondere Regelungen sind zu treffen, für eine bevorstehende Modernisierungsmaßnahme wenn auch Betriebsräume, Kanäle, Schächte usw. im Rahmen dieses Rahmenvertrages Vertrages zu reinigen sind. Weitere Vereinbarungen4: keine
2.1.2 Die Inspektion umfasst das erforderliche Aufmaß an den AG zu liefernregelmäßige Überprüfen der Anlagen auf einwandfreien Zu- stand und richtige Funktion (Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustan- des einer Einheit einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung). Weitere Vereinbarungen5: keine
2.1.3 Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, soweit der AN die letzte vorhergehende Modernisierungsmaßnahme durchgeführt hatdas Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile (physische Maßnahmen, die mit der bevorstehenden am besten vergleichbar ausgeführt werden, um die Funktion einer fehlerhaften Einheit wiederherzustellen). Weitere Vereinbarungen5: keine 4 Zutreffendes ergänzen, bedarfsweise Muster elektronisches Ergänzungsblatt verwenden 5 Zutreffendes ergänzen, bedarfsweise elektronisches Ergänzungsblatt verwenden Falls es zur Aufrechterhaltung wichtiger Funktionen nötig ist. Maßstab , für die Vergleichbarkeit Dauer der In- standsetzung ein geeignetes Ersatzgerät zu stellen, so ist dies besonders zu ver- einbaren.
2.2 Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören ferner − die jeweilige Musterwohnung Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen sicherheits- technischen Prüfungen durch anerkannte Sachverständige; − die Bescheinigung von aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (z. X. Xxxxxx- bauordnung, Produktsicherheitsgesetz, Bundes-Immissionsschutz-gesetz, Arbeits- stättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften) sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik (z.B. DIN, VDE) durch Sachkun- dige des Auftragnehmers durchzuführenden sicherheitstechnischen Prüfungen Weitere Vereinbarungen5: keine
2.3 Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen nicht
2.3.1 Grundüberholung von Anlagen;
2.3.2 Anpassungen oder Änderungen aufgrund von Vorgaben neuer oder geänderter gesetzli- cher Bestimmungen;
2.3.3 Lieferung und Einbau zusätzlicher Einrichtungen und Teile;
2.3.4 Schönheitsreparaturen;
2.3.5 Beseitigung der durch äußere Gewalt, andere unvorhersehbare Einwirkungen oder un- sachgemäße Bedienung verursachten Schäden; Der Auftragnehmer hat die unter 2.3 genannten Leistungen nach besonderer Auftragser- teilung in angemessener Frist, in Notfällen unverzüglich zu erbringen. In der Regel ist vor- her auf deren Basis die vorherige der Grundlage einer gemeinsamen Begehung ein detailliertes Angebot vorzulegen. Der Auftrag für Leistungen nach Nr. 2.3.5 gilt als erteilt, wenn6 Hier ist eine Regelung zu treffen, damit unter Nr. 2.3.5 fallende Leistungen mit ge- ringem Aufwand in mittelbarem Zusammenhang mit den Leistungen aus diesem Vertrag ausgeführt werden könnte. Leistungen mit geringem Aufwand sind festzu- legen, in der Regel durch eine Betragsgrenze je Wartung und künftige Modernisierung beauftragt wirdAnlage. Das Aufmaß erfolgt durch den AN ohne gesonderte Vergütung nach schriftlicher Aufforderung durch den AG innerhalb einer vom AG gesetzten angemessenen Frist.6 Zutreffendes ergänzen, bedarfsweise elektronisches Ergänzungsblatt verwenden
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Samples: Instandhaltungsvertrag
Leistungen des Auftragnehmers. (1) Soweit im Abruf (§ 1 AbsDer Auftragnehmer erbringt die jeweils in der Einzelvereinbarung beschriebenen Leistungen selbstständig, ohne an unmittelbare Weisungen des Auftraggebers in Bezug auf die konkrete Durchführung gebunden zu sein. 2 Der Auftragnehmer kann die Durchführung der beauftragten Tätigkeit und 4) nichts anderes vereinbart ist, erbringt der AN die Arbeitszeit im Rahmen eines Einzelauftrags regelmäßig dieder Durchführung des Vertrages frei gestalten. Zu welchen Zeiten er die Leistungen erbringt, im Leistungsverzeichnis Anlage 1 näher definierten, Leistungen, nach den dort näher definierten Qualitätsanforderungen in Bezug auf den, vom AG im jeweiligen Abruf, bestimmten Standort.
(2) Werbung des AN auf der Baustelle und sonstige Veröffentlichungen in Zusammenhang stimmt er gegebenenfalls selbständig mit dem Bauvorhaben Endkunden von Firma xy ab. Wunschtermine des Endkunden sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung vom AG zulässigzu beachten und deren Machbarkeit dem Auftraggeber mitzuteilen. Durch diesen Vertrag sowie durch eine ergänzende Einzelvereinbarung entsteht kein Dienstverhältnis. Dies gilt für den Auftragnehmer und für von diesem beauftragte Dritte gegenüber dem Auftragnehmer. Der AN Auftragnehmer verpflichtet sich, übernommene Aufträge kontinuierlich und nach Maß- gabe der herrschenden Projektsituation fertig zu stellen. Jegliche Leistungsunterbrechung ist unverzüglich mitzuteilen und bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass er seine kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber/Endkunden ohne rechtzeitige Absprache unterbricht. Eine derart schuldhafte Leistungsunterbrechung und Schäden in diesem Zusammenhang werden einvernehmlich mit EUR 800,-- pro Tag pauschaliert. Der Auftraggeber ist darüber hinaus berechtigt, seine an sämtliche vertragliche Vereinbarungen mit dem Auftragnehmer sofort aufzulösen und den AG erbrachten Leistungen gegenüber anderen öffentlichen Auftraggebern als Referenz dadurch entstandenen Schaden geltend zu benennen.
(3) machen. Der AN hat Auftraggeber behält sich ausdrücklich rechtliche Schritte vor. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die anfallenden Projektarbeiten auch in den Räum- lichkeiten des Auftraggebers/Endkunden zu verrichten, soweit die Projektsituation dies erfordert. Die diesbezügliche Festlegung trifft der Auftraggeber in Abstimmung mit dem Auftraggeber auf Anforderung über seine LeistungenEndkunden. Vereinbarte Termine zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und dem Endkunden sind verbindlich. Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich, alle für den gegenständlichen Vertrag und die in diesem Rahmen abgeschlossenen Einzelvereinbarungen erforderlichen rechtlichen, insbesondere über den Fertigungs- handels- und Bautenstandgewerberechtlichen Voraussetzungen und fachlichen Qualifika- tionen zu haben. Der Auftragnehmer haftet dafür, unverzüglich und ohne besondere Vergütung Auskunft zu erteilen.
(4) Der AN, seine Mitarbeiter sowie dass alle in seinem Auftrag an der zur Erbringung der jeweiligen Leistung arbeitenden vereinbarten Leistungen einge- setzten Personen auf dem letzten Wissens- und Kenntnisstand der Datenverarbeitung sind verpflichtetund auf eigene Kosten auf diesem Stand gehalten werden, alle im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags bekannt gewordenen Vorgänge, Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Unbefugte weiterzugeben. Die Verpflichtung bleibt auch dann bestehen, wenn Mitarbeiter aus einem mit der Auftragsleistung befassten Unternehmen ausscheiden sowie nach Beendigung dieses Vertrages.
(5) Der AN hat insbesondere in den im Zuge der Errichtung der Gewerke anfallenden Xxxxxx, Bau- und Verpackungsmaterial und dergleichen arbeitstäglich zu entsorgen bzw. fachgerecht zu lagern. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat der AG das Recht, die Entsorgung nach fruchtloser Mahnung auf Kosten des AN ausführen zu lassen.
(6) Zu den Pflichten des AN gehört es in Ausnahmefällen, insbesondere, wenn die Wohnung keiner der Musterwohnungen zugeordnet werden kann, im Falle des Abrufs nach Kostenschätzung auch, für eine bevorstehende Modernisierungsmaßnahme im Rahmen dieses Rahmenvertrages das erforderliche Aufmaß an den AG zu liefern, soweit der AN die letzte vorhergehende Modernisierungsmaßnahme durchgeführt hat, die mit der bevorstehenden am besten vergleichbar ist. Maßstab für die Vergleichbarkeit ist die jeweilige Musterwohnung auf deren Basis die vorherige und künftige Modernisierung beauftragt wird. Das Aufmaß erfolgt durch den AN ohne gesonderte Vergütung nach schriftlicher Aufforderung durch den AG innerhalb einer vom AG gesetzten angemessenen FristErbringung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Teilgebieten.
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Samples: Rahmenvereinbarung