Leistungen des Auftragnehmers. Ziffer 4 der AEB wird wie folgt ergänzt/konkretisiert 2.1. Der Auftragnehmer wird prüfbare Leistungsnach- weise über die durch ihn erbrachten Dienstleistungen führen. Bei Leistungen innerhalb von Betriebsstätten der gen-ius und/oder Betriebsstätten des Endkun- den wird der Auftragnehmer die Leistungsnachweise von gen-ius bzw. dem Endkunden regelmäßig ab- zeichnen lassen. 2.2. Die Erfassung der durch den Auftragnehmer erbrach- ten Stunden erfolgt unabhängig von der Vergütungs- art (Festpreis/Aufwand) in der durch gen-ius hier- für zur Verfügung gestellten Vorlage. Die ausgefüllte Vorlage übersendet der Auftragnehmer per E-Mail an den durch gen-ius gegenüber dem Auftragnehmer benannten Projektmanager. 2.3. Der Auftragnehmer wird gen-ius unaufgefordert über diejenigen Tatsachen bzw. ihre Änderung unver- züglich informieren, die beim Auftragnehmer eine Vermutung der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung bzw. Scheinselbständigkeit begründen könnten.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Leistungen des Auftragnehmers. Ziffer 4 der AEB wird wie folgt ergänzt2.1 Dem Auftragnehmer werden die in der/konkretisiertden Arbeitskarte/n vom be- schriebenen Leistungen übertragen. Die Arbeitskarte/n ist/sind Vertragsbestandteil (siehe Nr.12, Anhang 2).
2.1. 2.2 Der Auftragnehmer wird prüfbare Leistungsnach- weise über ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die durch ihn erbrachten Dienstleistungen führen. Bei Leistungen innerhalb von Betriebsstätten zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der gen-ius und/oder Betriebsstätten des Endkun- Arbeitskarte erfasst sind und den wird normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
2.3 Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in ange- messener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
2.4 Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - ver- pflichtet, Störungen, die Leistungsnachweise von gen-ius die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäude- nutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich3 innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z.B. nachts und an Sonn- und Feiertagen) auszuführen, und zwar Mo.-Do 7:30 bis 15:30, Fr. 7:30 bis 14:30 3 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. dem Endkunden regelmäßig ab- zeichnen lassen.
2.2. Die Erfassung der durch den Auftragnehmer erbrach- ten Stunden erfolgt unabhängig von der Vergütungs- art (Festpreis/Aufwand) in der durch gen-ius hier- für zur Verfügung gestellten Vorlage. Die ausgefüllte Vorlage übersendet der Auftragnehmer per E-Mail an den durch gen-ius gegenüber dem Auftragnehmer benannten Projektmanager.
2.3. Der Auftragnehmer wird gen-ius unaufgefordert über diejenigen Tatsachen bzw. ihre Änderung unver- züglich informieren, die beim Auftragnehmer eine Vermutung der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung bzw. Scheinselbständigkeit begründen könnten.auszufüllen
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Samples: Instandhaltungsvertrag
Leistungen des Auftragnehmers. Ziffer 4 der AEB wird wie folgt ergänzt2.1 Dem Auftragnehmer werden die in der/konkretisiertden Arbeitskarte/n vom beschriebenen Leistungen übertragen. Die Arbeitskarte/n ist/sind Vertragsbestandteil (siehe Nr. 12, Anhang ).
2.1. 2.2 Der Auftragnehmer wird prüfbare Leistungsnach- weise über ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die durch ihn erbrachten Dienstleistungen führen. Bei Leistungen innerhalb von Betriebsstätten zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich sind, nicht ohnehin in der gen-ius und/oder Betriebsstätten des Endkun- Arbeitskarte erfasst sind und den wird normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
2.3 Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer die Leistungsnachweise von gen-ius bzwauf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. dem Endkunden regelmäßig ab- zeichnen lassenHierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
2.2. Die Erfassung der durch den Auftragnehmer erbrach- ten Stunden erfolgt unabhängig von der Vergütungs- art (Festpreis/Aufwand) in der durch gen-ius hier- für zur Verfügung gestellten Vorlage. Die ausgefüllte Vorlage übersendet der Auftragnehmer per E-Mail an den durch gen-ius gegenüber dem Auftragnehmer benannten Projektmanager.
2.3. 2.4 Der Auftragnehmer wird gen-ius unaufgefordert über diejenigen Tatsachen bzw. ihre Änderung unver- züglich informierenist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die beim Auftragnehmer eine Vermutung die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung bzw. Scheinselbständigkeit begründen könnten.betriebsüblichen Arbeitszeit, auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z. B. nachts und an Sonn- und Feiertagen) und zwar
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Samples: Wartungsvertrag
Leistungen des Auftragnehmers. Ziffer 4 der AEB wird wie folgt ergänzt2.1 Dem Auftragnehmer werden die in der/konkretisiertden Arbeitskarte/n vom be- schriebenen Leistungen übertragen. Die Arbeitskarte/n ist/sind Vertragsbestandteil (siehe Nr.12, Anhang 2).
2.1. 2.2 Der Auftragnehmer wird prüfbare Leistungsnach- weise über ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die durch ihn erbrachten Dienstleistungen führen. Bei Leistungen innerhalb von Betriebsstätten zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der gen-ius und/oder Betriebsstätten des Endkun- Arbeitskarte erfasst sind und den wird normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
2.3 Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in ange- messener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
2.4 Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - ver- pflichtet, Störungen, die Leistungsnachweise von gen-ius die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäude- nutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich3 auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z.B. nachts und an Sonn- und Feiertagen) auszuführen, und zwar 3 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. dem Endkunden regelmäßig ab- zeichnen lassen.
2.2. Die Erfassung der durch den Auftragnehmer erbrach- ten Stunden erfolgt unabhängig von der Vergütungs- art (Festpreis/Aufwand) in der durch gen-ius hier- für zur Verfügung gestellten Vorlage. Die ausgefüllte Vorlage übersendet der Auftragnehmer per E-Mail an den durch gen-ius gegenüber dem Auftragnehmer benannten Projektmanager.
2.3. Der Auftragnehmer wird gen-ius unaufgefordert über diejenigen Tatsachen bzw. ihre Änderung unver- züglich informieren, die beim Auftragnehmer eine Vermutung der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung bzw. Scheinselbständigkeit begründen könnten.auszufüllen
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Samples: Wartungsvertrag
Leistungen des Auftragnehmers. Ziffer 4 der AEB wird wie folgt ergänzt2.1 Dem Auftragnehmer werden die in der/konkretisiertden Arbeitskarte/n vom be- schriebenen Leistungen übertragen. Die Arbeitskarte/n ist/sind Vertragsbestandteil (siehe Nr.12, Anhang 2).
2.1. 2.2 Der Auftragnehmer wird prüfbare Leistungsnach- weise über ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die durch ihn erbrachten Dienstleistungen führen. Bei Leistungen innerhalb von Betriebsstätten zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der gen-ius und/oder Betriebsstätten des Endkun- Arbeitskarte erfasst sind und den wird normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
2.3 Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in ange- messener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
2.4 Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - ver- pflichtet, Störungen, die Leistungsnachweise von gen-ius die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäude- nutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich3 innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z.B. nachts und an Sonn- und Feiertagen) auszuführen, und zwar 3 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. dem Endkunden regelmäßig ab- zeichnen lassen.
2.2. Die Erfassung der durch den Auftragnehmer erbrach- ten Stunden erfolgt unabhängig von der Vergütungs- art (Festpreis/Aufwand) in der durch gen-ius hier- für zur Verfügung gestellten Vorlage. Die ausgefüllte Vorlage übersendet der Auftragnehmer per E-Mail an den durch gen-ius gegenüber dem Auftragnehmer benannten Projektmanager.
2.3. Der Auftragnehmer wird gen-ius unaufgefordert über diejenigen Tatsachen bzw. ihre Änderung unver- züglich informieren, die beim Auftragnehmer eine Vermutung der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung bzw. Scheinselbständigkeit begründen könnten.auszufüllen
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Samples: Wartungsvertrag