Common use of Leistungsarten Clause in Contracts

Leistungsarten. Die im Folgenden genannten Leistungsarten nehmen an der Dynamik teil: – Invaliditätsleistung – Unfallrente – Unfallpflegerente – Todesfall-Leistung – Kosten für kosmetische Operationen – Krankenhaustagegeld Plus Wir erhöhen die Versicherungssummen jährlich jeweils um den Prozentsatz, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens aber um 5 Prozent. Die Erhöhung erfolgt jeweils zum Beginn des Versicherungsjahres, – das dem Stichtag der Anhebung des Höchstbeitrags folgt, oder – mit ihm übereinstimmt. – für die Invaliditäts- und Todesfall-Leistung auf den nächsten durch volle Tausend EUR ohne Rest teilbaren Betrag, – für die Kosten für kosmetische Operationen auf den nächsten durch volle Hundert EUR ohne Rest teilbaren Betrag, – für die Unfallrente (Besondere Bedingungen für die Versicherung einer Unfallrente bei einem Invaliditätsgrad ab 50 Pro- zent) und die Unfallpflegerente (Besondere Bedingungen für die Versicherung einer Unfallpflegerente (Unfallpflegeren- te Plus)) auf den nächsten durch volle Fünf EUR ohne Rest teilbaren Betrag und – für das Krankenhaustagegeld Plus auf den nächsten durch volle EUR ohne Rest teilbaren Betrag. Erreicht die Versicherungssumme für die Invaliditätsleistung (Leistung bei Vollinvalidität) mehr als 600.000 EUR, gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für höhere Versicherungssummen. Der Tarif sieht einen Beitragszuschlag in Höhe von 35 Prozent für den die vorgenannten Versicherungssummen übersteigenden Teil vor. Sie können der Erhöhung innerhalb von sechs Wochen nach unserer Mitteilung in Textform widersprechen. Wir werden Sie auf die Frist hinweisen. Die Vereinbarung über die jährliche Erhöhung von Versicherungssumme und Beitrag beenden wir, wenn die versicherte Person das 80. Lebensjahr vollendet hat oder die für die einzelne Leistungsart vereinbarte und im Versicherungsschein ausgewiesene Höchstsumme erreicht ist.

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Leistungsarten. Die im Folgenden genannten Leistungsarten nehmen an der Dynamik teil: – Invaliditätsleistung – Unfallrente – Unfallpflegerente – Todesfall-Leistung – Kosten für kosmetische Operationen – Krankenhaustagegeld Plus Wir erhöhen die Versicherungssummen jährlich jeweils um den Prozentsatz, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens aber um 5 Prozent. Die Erhöhung erfolgt jeweils zum Beginn des Versicherungsjahres, – das dem Stichtag der Anhebung des Höchstbeitrags folgt, oder – mit ihm übereinstimmt. – für die Invaliditäts- und Todesfall-Leistung auf den nächsten durch volle Tausend EUR ohne Rest teilbaren Betrag, – für die Kosten für kosmetische Operationen auf den nächsten durch volle Hundert EUR ohne Rest teilbaren Betrag, – für die Unfallrente (Besondere Bedingungen für die Versicherung einer Unfallrente bei einem Invaliditätsgrad ab 50 Pro- zent) und die Unfallpflegerente (Besondere Bedingungen für die Versicherung einer Unfallpflegerente bei einem Inva- liditätsgrad ab 50 Prozent und Schwerstpflegebedürftigkeit bzw. schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Unfallpflegeren- te Unfallpflegerente Plus)) auf den nächsten durch volle Fünf EUR ohne Rest teilbaren Betrag und – für das Krankenhaustagegeld Plus auf den nächsten durch volle EUR ohne Rest teilbaren Betrag. Erreicht die Versicherungssumme für die Invaliditätsleistung (Leistung bei Vollinvalidität) mehr als 600.000 EUR, gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für höhere Versicherungssummen. Der Tarif sieht einen Beitragszuschlag in Höhe von 35 Prozent für den die vorgenannten Versicherungssummen übersteigenden Teil vor. vor.‌ Sie können der Erhöhung innerhalb von sechs Wochen nach unserer Mitteilung in Textform widersprechen. Wir werden Sie auf die Frist hinweisen. Die Vereinbarung über die jährliche Erhöhung von Versicherungssumme und Beitrag beenden wir, wenn die versicherte Person das 8065. Lebensjahr vollendet hat oder die für die einzelne Leistungsart vereinbarte und im Versicherungsschein ausgewiesene Höchstsumme erreicht ist. Sie haben mit uns eine Unfallversicherung vereinbart, deren Versicherungssummen und Beitrag jährlich angepasst werden (Dynamik).

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Leistungsarten. Die im Folgenden genannten folgenden Leistungsarten nehmen an der Dynamik Erhöhung teil: – Invaliditätsleistung – Unfallrente – Unfallpflegerente – Todesfall-Leistung – Kosten für kosmetische Operationen – Krankenhaustagegeld Plus Wir erhöhen die Versicherungssummen jährlich jeweils um den Prozentsatz, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens aber um 5 Prozent. Die Erhöhung erfolgt jeweils Prozent zum Beginn des Versicherungsjahres, – das dem Stichtag der Anhebung . Diese Erhöhung erfolgt erstmals zum Beginn des Höchstbeitrags folgt, oder – mit ihm übereinstimmtzweiten Versicherungsjahres. – für die Invaliditäts- und Todesfall-Leistung auf den nächsten durch volle Tausend EUR ohne Rest teilbaren Betrag, – für die Kosten für kosmetische Operationen auf den nächsten durch volle Hundert EUR ohne Rest teilbaren Betrag, – für die Unfallrente (Besondere Bedingungen für die Versicherung einer Unfallrente bei einem Invaliditätsgrad ab 50 Pro- zent) und die Unfallpflegerente (Besondere Bedingungen für die Versicherung einer Unfallpflegerente bei einem Inva- liditätsgrad ab 50 Prozent und Schwerstpflegebedürftigkeit bzw. schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Unfallpflegeren- te Unfallpflegerente Plus)) auf den nächsten durch volle Fünf EUR ohne Rest teilbaren Betrag und – für das Krankenhaustagegeld Plus auf den nächsten durch volle EUR ohne Rest teilbaren Betrag. Erreicht die Versicherungssumme für die Invaliditätsleistung (Leistung bei Vollinvalidität) mehr als 600.000 EUR, gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für höhere Versicherungssummen. Der Tarif sieht einen Beitragszuschlag in Höhe von 35 Prozent für den die vorgenannten Versicherungssummen übersteigenden Teil vor. Sie können der Erhöhung innerhalb von sechs Wochen nach unserer Mitteilung in Textform widersprechen. Wir werden Sie auf die Frist hinweisen. Die Vereinbarung über die jährliche Erhöhung von Versicherungssumme und Beitrag beenden wir, wenn die versicherte Person das 8065. Lebensjahr vollendet hat oder die für die einzelne Leistungsart vereinbarte und im Versicherungsschein ausgewiesene Höchstsumme erreicht ist.

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