Leistungsverweigerungsrecht Musterklauseln

Leistungsverweigerungsrecht. Sofern der Kunde den vorgenannten Mitwirkungspflichten nicht oder nicht ausreichend nachkommt, wird LIPINSKI TELEKOM von entsprechenden Leistungspflichten frei bzw. verschiebt sich die entsprechende Leistungserbringung durch LIPINSKI TELEKOM um den Zeitraum bis zur vollständigen Erbringung der Mitwirkungsleistung zuzüglich einer angemessenen Leistungszeit.
Leistungsverweigerungsrecht. Falls über das Vermögen des Auftraggebers (Käufers) das Insolvenz-, Vergleichs- oder ein ähnliches Verfahren zur Regulierung der Schulden beantragt wird oder falls sich sonst die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers (Käufers) so wesentlich verschlechtern, dass hierdurch unsere Zahlungsansprüche gefährdet werden, ist diese unabhängig von den vertraglichen Vereinbarungen jederzeit berechtigt, die Lieferung oder sonstige Leistungen zu verweigern oder von Vorauszahlungen oder Gestellung von Sicherheiten abhängig zu machen.
Leistungsverweigerungsrecht. 4.1 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde, der Unternehmer ist, nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder rechtskräftig festgestellt bzw. von uns ausdrücklich anerkannt wurde.
Leistungsverweigerungsrecht. 2. Nach Fristsetzung zur Zug um Zug- o. Sicherheitsleistung ⇨ Rücktritt BGH, Urt. v. 24.10.1996, BauR 1997, 154 🡺 HOAI enthält keine normativen Leitbilder BGH, Urt. v. 24.06.2004, BauR 2004, 1640 �� Auslegung des Vertrages bei Bezugnahme auf § 15 HOAI Kommentare im Schrifttum: „Meilenstein für das gesamte Architekten- recht?“ „Abschied vom Begriff der zentralen Leistung?“ „Oberwasser für Oberlehrer“ „Beginn der Erbsenzählerei“ ⮚ Umfang und Inhalt der Architektenleistungen • richten sich nach Vertragsrecht des BGB (nicht HOAI) • sind durch Auslegung zu ermitteln ⮚ A schuldet nicht nur mangelfreie Errichtung (so BGH, Urt. v. 11.03.1982) ⮚ Er schuldet darüber hinaus bestimmte Arbeits- schritte als Teilerfolg des geschuldeten Gesamt- erfolges Der Auftraggeber wird im Regelfall ein Interesse an den Arbeitsschritten haben, ⮚ die als Vorgaben aufgrund der Planung des A für die BU erforderlich sind, damit diese die Planung vertragsgerecht umsetzen können. (d.h. ausführungsreife Planung und vollständige LV‘s) ⮚ die es ihm ermöglichen zu überprüfen, ob der A den geschuldeten Erfolg vertragsgemäß bewirkt hat. (d.h. Dokumentation der erbrachten Architekten- leistungen) Der Auftraggeber wird im Regelfall ein Interesse an den Arbeitsschritten haben, ⮚ die ihn in die Lage versetzen, etwaige Gewährleistungs- ansprüche gegen BU durchzusetzen. (d.h. umfassende Dokumentation der Leistungen des BU) ⮚ die erforderlich sind, die Maßnahmen zur Unterhal- tung des Bauwerkes und dessen Bewirtschaftung zu planen. (d.h. Bestandsdokumentation) Fragen: Wie werden Teilerfolge definiert? Ist der Gesamterfolg die Summe der Teilerfolge? Eine an den Leistungsphasen orientierte ver- tragliche Vereinbarung begründet im Regelfall, dass der Architekt die vereinbarten Arbeits- schritte als Teilerfolg des Gesamterfolges schuldet.
Leistungsverweigerungsrecht. 19. Xxxxx nach Vertragsschluss eine erhebliche Gefährdung unseres Zahlungsanspruches wegen einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Vertragspartners ein, so können wir Vorauszahlung oder Sicherheit binnen angemessener Frist verlangen und die Leistung bis zur Erfüllung unseres Verlangens verweigern. Bei Verweigerung des Vertragspartners oder fruchtlosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Xxxxxxxxxxxxx wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Leistungsverweigerungsrecht. Wir sind nicht verpflichtet, das DSA zu erfüllen, wenn dieser Erfüllung Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Außenhandels- oder Zollbestimmungen, eines Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Sie bestätigen ferner, dass Siemens unter Exportkontroll- und Sanktionsrecht, das Siemens betrifft, dazu verpflichtet sein kann, Ihren und/oder den Zugang Ihrer Nutzer zu den Diensten einzuschränken oder zu sperren.
Leistungsverweigerungsrecht. Soweit Hexagon zur Vorleistung verpflichtet ist, kann Hexagon die Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird, dass der Anspruch von Hexagon auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird.
Leistungsverweigerungsrecht. Ergreift der Arbeitgeber keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnah- men zur Unterbindung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, sind die betroffenen Beschäftigten berechtigt, ihre Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgelts einzustellen, soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist. § 273 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt.
Leistungsverweigerungsrecht. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Erfüllung all seiner Verpflichtungen, unter anderem die Abgabe von Unterlagen oder anderen Sachen an den Auftraggeber oder Dritte, bis zu dem Zeitpunkt zu verweigern, an dem alle fälligen Forderungen gegenüber dem Auftraggeber vollständig beglichen sind. Der Auftragnehmer darf die Verpflichtung, die Unterlagen abzugeben, erst verweigern, nachdem eine sorgfältige Interessenabwägung erfolgt ist.
Leistungsverweigerungsrecht. 3.1 Begleitung von Großraum- und Schwertransporten: Der Auftragnehmer ist berechtigt, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche, die Begleitung des Großraum- und Schwertransports nach Ziffer 2.1 solange zu verweigern, bis eine gültige Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwertransport vorliegt, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu befürchten ist, dass bei Transportdurchführung gegen behördliche Auflagen oder Anordnungen der Erlaubnis- bzw. Genehmigungsbehörde verstoßen werden muss, oder wenn andere Verkehrsgefahren zu befürchten sind. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche die Begleitung des Großraum- und Schwertransports zu unterbrechen, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte die Besorgnis besteht, dass bei Fortsetzung des Transports eine über das bei Transportbeginn vorhersehbare Maß deutlich hinausgehende Gefahr für die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Straßenverkehrs zu befürchten ist oder wesentliche Schäden an Sachen Dritter oder an Sachen des Auftragnehmers und/oder fremden oder eigenen Vermögenswerten drohen. Bei einer Unterbrechung der Begleitung ist sicherzustellen, dass der Transport nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt wird. Wenn ein Abstellen außerhalb der öffentlichen Straßen nicht möglich ist, ist sicherzustellen, dass der im öffentlichen Verkehrsraum abgestellte Transport ausreichend gesichert ist.