Leistungsverweigerungsrecht. Sofern der Kunde den vorgenannten Mitwirkungspflichten nicht oder nicht ausreichend nachkommt, wird LIPINSKI TELEKOM von entsprechenden Leistungspflichten frei bzw. verschiebt sich die entsprechende Leistungserbringung durch LIPINSKI TELEKOM um den Zeitraum bis zur vollständigen Erbringung der Mitwirkungsleistung zuzüglich einer angemessenen Leistungszeit.
Leistungsverweigerungsrecht. Falls über das Vermögen des Auftraggebers (Käufers) das Insolvenz-, Vergleichs- oder ein ähnliches Verfahren zur Regulierung der Schulden beantragt wird oder falls sich sonst die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers (Käufers) so wesentlich verschlechtern, dass hierdurch unsere Zahlungsansprüche gefährdet werden, ist diese unabhängig von den vertraglichen Vereinbarungen jederzeit berechtigt, die Lieferung oder sonstige Leistungen zu verweigern oder von Vorauszahlungen oder Gestellung von Sicherheiten abhängig zu machen.
Leistungsverweigerungsrecht. Liegt nach begründeter Einschätzung von APPTEC ein Verhalten des Kunden oder ein dem Kun- den zurechenbares Verhalten Dritter vor, das offensichtlich gegen das anwendbare Recht oder Rechte Dritter oder gegen diese Geschäftsbedingungen verstößt, kann APPTEC die Erbringung seiner Leistungen verweigern. APPTEC wird den Kunden hierüber unverzüglich zumindest in Textform informieren. APPTEC ist berechtigt, die Wiederaufnahme der Leistungserbringung da- von abhängig zu machen, dass der Kunde den rechtswidrigen Zustand beseitigt und zum Aus- schluss einer Wiederholungsgefahr eine Vertragsstrafen bewehrte Unterlassungserklärung ge- genüber APPTEC abgibt.
Leistungsverweigerungsrecht. Gerät der Käufer mit der Erfüllung von Verpflichtungen irgendwelcher Art und auf welchem Rechtsgrund sie auch beruhen, in Rückstand, so ist die SK GmbH zur Verweigerung aller ihr obliegenden Leistungen berechtigt, bis der Käufer ihre Ansprüche erfüllt hat. Die SK GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer V. 4. vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
Leistungsverweigerungsrecht. Mainova ist berechtigt Leistungen aus dieser Anlage zu verweigern, wenn der Kunde wiederholt, trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in Verzug kommt.
Leistungsverweigerungsrecht. Nach Fristsetzung zur Zug um Zug- o. Sicherheitsleistung ⇨ Rücktritt BGH, Urt. v. 24.10.1996, BauR 1997, 154 🡺 HOAI enthält keine normativen Leitbilder BGH, Urt. v. 24.06.2004, BauR 2004, 1640 �� Auslegung des Vertrages bei Bezugnahme auf § 15 HOAI Kommentare im Schrifttum: „Meilenstein für das gesamte Architekten- recht?“ „Abschied vom Begriff der zentralen Leistung?“ „Oberwasser für Oberlehrer“ „Beginn der Erbsenzählerei“ ⮚ Umfang und Inhalt der Architektenleistungen • richten sich nach Vertragsrecht des BGB (nicht HOAI) • sind durch Auslegung zu ermitteln ⮚ A schuldet nicht nur mangelfreie Errichtung (so BGH, Urt. v. 11.03.1982) ⮚ Er schuldet darüber hinaus bestimmte Arbeits- schritte als Teilerfolg des geschuldeten Gesamt- erfolges Der Auftraggeber wird im Regelfall ein Interesse an den Arbeitsschritten haben, ⮚ die als Vorgaben aufgrund der Planung des A für die BU erforderlich sind, damit diese die Planung vertragsgerecht umsetzen können. (d.h. ausführungsreife Planung und vollständige LV‘s) ⮚ die es ihm ermöglichen zu überprüfen, ob der A den geschuldeten Erfolg vertragsgemäß bewirkt hat. (d.h. Dokumentation der erbrachten Architekten- leistungen) Der Auftraggeber wird im Regelfall ein Interesse an den Arbeitsschritten haben, ⮚ die ihn in die Lage versetzen, etwaige Gewährleistungs- ansprüche gegen BU durchzusetzen. (d.h. umfassende Dokumentation der Leistungen des BU) ⮚ die erforderlich sind, die Maßnahmen zur Unterhal- tung des Bauwerkes und dessen Bewirtschaftung zu planen. (d.h. Bestandsdokumentation) Fragen: Wie werden Teilerfolge definiert? Ist der Gesamterfolg die Summe der Teilerfolge? Eine an den Leistungsphasen orientierte ver- tragliche Vereinbarung begründet im Regelfall, dass der Architekt die vereinbarten Arbeits- schritte als Teilerfolg des Gesamterfolges schuldet.
Leistungsverweigerungsrecht. 1. Der Dauerparker ist zur Bezahlung der Einstellgebühren vor Übergabe des Dauerparkausweises verpflichtet (Vorleistungspflicht). Die SWB ist berechtigt, die Versendung oder sonstige Übergabe der Dauerparkausweise von dem Nachweis der vorhergehenden Bezahlung des Einstellpreises abhängig zu machen.
Leistungsverweigerungsrecht. Xxxxx nach Vertragsschluss eine erhebliche Gefährdung unseres Zahlungsanspruches wegen einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Vertragspartners ein, so können wir Vorauszahlung oder Sicherheit binnen angemessener Frist verlangen und die Leistung bis zur Erfüllung unseres Verlangens verweigern. Bei Verweigerung des Vertragspartners oder fruchtlosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Xxxxxxxxxxxxx wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Leistungsverweigerungsrecht. Kommt das EVU einem schriftlichen Verlangen nach Sicherheitsleistung nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach, ist ABRN ohne weitere Ankündigung zur Leistungsverweigerung berechtigt.
Leistungsverweigerungsrecht. Ergreift der Arbeitgeber keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnah- men zur Unterbindung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, sind die betroffenen Beschäftigten berechtigt, ihre Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgelts einzustellen, soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist. § 273 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt.