Lieferbedingungen. Die Lieferverpflichtung der NAG setzt die Abklärung sämtlicher technischer Fragen, die ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Kunden und die Verfügbarkeit des Produktionsmaterials zum Zeitpunkt der Lieferung voraus. Unsere Lieferzeiten und Liefermengen verstehen sich vorbehaltlich möglicher Änderungen. Die NAG ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen von Kaufgegenständen vorzunehmen und zu verrechnen. Der Kunde ist verpflichtet, die NAG unverzüglich, spätestens jedoch vor Übergabe des Kaufgegenstandes, über jegliche persönlichen oder sachlichen Hindernisse, die dem Versand oder der Verwendung des Kaufgegenstandes am Bestimmungsort entgegenstehen, schriftlich zu informieren. Der Kunde garantiert, dass die Einfuhr und/oder Verwendung des Kaufgegenstandes nur unter Einhaltung sämtlicher einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Glücksspielgesetze, Zulassungsvorschriften) und behördlichen Auflagen erfolgt. Die für den Transport und den Betrieb der Kaufgegenstände erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind vom Kunden einzuholen. Desgleichen hat der Kunde unverzüglich sämtliche erforderlichen Anträge im Zusammenhang mit der Ausfuhr der Kaufgegenstände aus dem Zollgebiet der Europäischen Union zu stellen, sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und insbesondere die entsprechenden Ausfuhrnachweise (Ausfuhrformular EX1, Versandpapiere sowie Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke) unaufgefordert zu übermitteln. Jegliche missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Kaufgegenstände berechtigt die NAG – auch nach vollständiger Bezahlung – zur Einbringung von Unterlassungsklagen, zur Geltendmachung von Schadenersatz und zur sofortigen Auflösung sämtlicher weiteren mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge. Im Falle von innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen (Lieferungen innerhalb der Europäischen Union) hat der Kunde unaufgefordert sämtliche erforderlichen Transportunterlagen (Versandpapiere, Wareneingangsbestätigungen, Bestätigungen über den Transport in ein anderes EU-Land und gegebenenfalls einen Nachweis über die Identität der abholenden Person und eine entsprechende Vollmacht) zur Verfügung zu stellen. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen hat der Kunde darüber hinaus innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab Gefahrenübergang unaufgefordert seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben (siehe Punkt 10 der AGB). Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund verspäteter Lieferung. Im Falle einer verspäteten Abgabe von Ausfuhranmeldungen innerhalb von 3 (drei) Monaten ab Gefahrenübergang (siehe Punkt 10 der AGB) ist die NAG ausdrücklich berechtigt, die Umsatzsteuer und Verzugszinsen gemäß Punkt 6 der AGB rückwirkend zu verrechnen. Dies kommt auch zur Anwendung, sofern der Kunde bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Gegenständen die erforderlichen Beförderungspapiere nicht vorlegt oder seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht angibt. Gleichermaßen ist die NAG berechtigt, bei Rechnungsstellung einen Vorschuss auf die Umsatzsteuer zu erheben, bis die NAG sämtliche erforderlichen Transport- oder Exportdokumente erhalten hat.
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Lieferbedingungen. Die Lieferverpflichtung Soweit nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich durch den Verkäufer anerkannt werden die Produkte „Geliefert benannter Bestimmungsort“ an dem in der NAG setzt die Abklärung sämtlicher technischer Fragen, die ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Kunden und die Verfügbarkeit des Produktionsmaterials zum Zeitpunkt der Lieferung voraus. Unsere Lieferzeiten und Liefermengen verstehen sich vorbehaltlich möglicher Änderungen. Die NAG ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen von Kaufgegenständen vorzunehmen und zu verrechnen. Der Kunde ist verpflichtet, die NAG unverzüglich, spätestens jedoch vor Übergabe des Kaufgegenstandes, über jegliche persönlichen oder sachlichen Hindernisse, die dem Versand oder der Verwendung des Kaufgegenstandes am Bestimmungsort entgegenstehen, schriftlich zu informieren. Der Kunde garantiert, dass die Einfuhr und/oder Verwendung des Kaufgegenstandes nur unter Einhaltung sämtlicher einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen Auftragsbestätigung benannten Ort verkauft (insbesondere Glücksspielgesetze, Zulassungsvorschriften) und behördlichen Auflagen erfolgtIncoterms® 2010 „DAP“). Die für die Lieferung angegebene Zeit ist nur ein Hinweis und begründet keine vertragliche Verpflichtung, es sei denn anderweitig ausdrücklich schriftlich durch den Transport und Verkäufer bestätigt. Die Nichteinhaltung einer solchen Lieferungszeit führt nicht zu einem Recht, Verluste oder Schäden geltend zu machen, es sei denn eine solche Nichteinhaltung ist das Ergebnis von vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Verkäufers. Wenn eine Lieferungszeit ausdrücklich schriftlich durch den Betrieb Verkäufer bestätigt wurde, berührt eine solche Lieferungszeit nicht höhere Gewalt, die es dem Verkäufer automatisch erlaubt, Lieferungen ohne jedwede Entschädigung des Käufers aufzuschieben. Bei Ankunft der Kaufgegenstände erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind vom Kunden einzuholen. Desgleichen hat Produkte am Lieferungsort wird der Kunde unverzüglich sämtliche erforderlichen Anträge im Zusammenhang mit Käufer zur angegebenen Lieferzeit (von der Ausfuhr der Kaufgegenstände aus dem Zollgebiet der Europäischen Union zu stellen, sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und insbesondere die entsprechenden Ausfuhrnachweise (Ausfuhrformular EX1, Versandpapiere sowie Ausfuhrbescheinigung für UmsatzsteuerzweckeVerkäufer den Käufer rechtzeitig in Kenntnis gesetzt hat) unaufgefordert zu übermitteln. Jegliche missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Kaufgegenstände berechtigt die NAG – auch nach vollständiger Bezahlung – zur Einbringung von Unterlassungsklagen, zur Geltendmachung von Schadenersatz und zur sofortigen Auflösung sämtlicher weiteren mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge. Im Falle von innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen (Lieferungen innerhalb der Europäischen Union) hat der Kunde unaufgefordert sämtliche erforderlichen Transportunterlagen (Versandpapiere, Wareneingangsbestätigungen, Bestätigungen über den Transport in ein anderes EU-Land und gegebenenfalls einen Nachweis über die Identität der abholenden Person und eine entsprechende Vollmacht) Entladeanlagen zur Verfügung stellen und die Produkte unverzüglich entladen. Jede Hilfestellung durch den Verkäufer oder seinen Subunternehmer bezüglich des Entladens ist vollständig auf eigene Gefahr des Käufers. Ein Nichterfüllen der unverzüglichen Beförderung durch den Käufer berechtigt den Verkäufer, alle sich daraus ergebenden Kosten und Auslagen ersetzt zu stellenverlangen und entweder den Verkauf ganz oder teilweise zu kündigen oder die Produkte bei einer dritten Partei seiner Xxxx deponieren zu lassen. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen hat der Kunde darüber hinaus innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab Gefahrenübergang unaufgefordert seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben (siehe Punkt 10 der AGB). Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund verspäteter Lieferung. Im In Falle einer verspäteten Abgabe von Ausfuhranmeldungen innerhalb von 3 (drei) Monaten ab Gefahrenübergang (siehe Punkt 10 Beförderung EXW fällt jede Hilfestellung durch den Verkäufer oder seinen Subunternehmer bezüglich der AGB) Verladung vollständig in den Risikobereich des Käufers. Wenn der Verkäufer an den Käufer eine Menge an Produkten liefert, die bis zu 5 Prozent die durch den Käufer bestellte Menge unterschreitet, ist die NAG ausdrücklich der Käufer nicht berechtigt, die Umsatzsteuer gelieferten Produkte wegen der Fehlmenge abzulehnen. Von der Ablieferung der Produkte an ist der Käufer vollständig und Verzugszinsen gemäß Punkt 6 ausschließlich für die Produkte verant- wortlich, einschließlich der AGB rückwirkend zu verrechnenEinhaltung von verpflichtenden Standards des Umweltschutzrechts, der Verpackung und der Verpackungsmaterialien. Dies kommt auch zur AnwendungWenn Laderoste und Paletten Eigentum des Verkäufers sind und zurückgegeben werden können, sofern der Kunde bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Gegenständen die erforderlichen Beförderungspapiere müssen sie dem Verkäufer zurückgegeben werden. Jeglicher Wiedergebrauch solcher Gerätschaften durch den Käufer ist nicht vorlegt oder seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht angibt. Gleichermaßen ist die NAG berechtigt, bei Rechnungsstellung einen Vorschuss gestattet und geschieht folglich vollständig auf die Umsatzsteuer zu erheben, bis die NAG sämtliche erforderlichen Transport- oder Exportdokumente erhalten hateigene Gefahr des Käufers.
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Lieferbedingungen. Die Lieferverpflichtung Lieferung erfolgt innerhalb Österreichs. Wir behalten uns vor, einige angebotene Waren von der NAG setzt Belieferung in bestimmte Landesteile auszuschließen. Über etwaige Beschränkungen informieren wir Sie während des Bestellvorgangs, wenn Sie Ihre Lieferadresse eingeben, oder in der Detailbeschreibung der Ware. Sofern nicht anders vereinbart und mit Ausnahme der Lieferung von Xxxxxxxxxxx (s.u.), erfolgt die Abklärung sämtlicher technischer FragenLieferung ab dem Lager von Lautsprecher Teufel an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Aufgrund der Größe unserer Produkte ist ein Versand an Packstationen nicht möglich. Bei Zustellung per DHL oder UPS erfolgt die Lieferung direkt bis an die Wohnungstür. Dabei kann es bei Lieferungen per DHL vorkommen, dass eine aus mehreren Paketen bestehende Sendung an verschiedenen Tagen angeliefert wird. Sollten Sie nicht zu Hause sein, erhalten Sie eine Benachrichtigung vom Lieferunternehmen, an welchem Ort (z.B. Postfiliale) Sie die Ware abholen können. Bei einer Zustellung per Spedition (innerhalb und außerhalb Deutschlands), also bei größeren, auf einer Einwegpalette verpackten Systemen, erfolgt die Lieferung bis vor das Grundstück (Bordsteinkante). Für den weiteren Transport muss der Kunde selber Sorge tragen. Einwegpaletten sind typischerweise nicht zur Weitergabe an den Kunden bestimmt. Sie dienen dazu, den Warenaustausch bei Abladung der bestellten Ware zu erleichtern, weshalb sie oftmals direkt mit der Ware verbunden ist. Die Spedition wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, die ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen Einwegpalette nach Anlieferung der Ware beim Kunden belassen. Die Einwegpalette ist entsprechend im Hausmüll oder über einen Wertstoffhof gesetzeskonform zu entsorgen. Sollte dies auf Wunsch des Kunden und nicht möglich sein, kann die Verfügbarkeit des Produktionsmaterials zum Zeitpunkt Spedition, sollte dies technisch möglich sein, die Palette unverzüglich nach Anlieferung der Lieferung vorausWare unentgeltlich zurücknehmen. Unsere Lieferzeiten und Liefermengen verstehen Anderenfalls setzen Sie sich vorbehaltlich möglicher Änderungenbitte mit unserem Kundenservice in Verbindung. Die NAG Lieferung von Teufel-Geschenk-Gutscheinen erfolgt per E-Mail in Form eines PDF-Dokuments. Bei den Produktdarstellungen im Onlineshop finden Sie Hinweise zur Verfügbarkeit von Produkten. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil wir mit diesem Produkt von unseren Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich informieren und Ihnen ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist berechtigtoder Sie keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünschen, Teil- oder Vorlieferungen von Kaufgegenständen vorzunehmen und zu verrechnenwerden wir Ihnen ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Der Kunde Liefertermin ist spätestens der 14. Tag ab Bestellung. Auf hiervon abweichende Lieferzeiten weisen wir auf unseren Produktseiten hin. Schwerwiegende, betriebsfremde, von außen herbeigeführte Ereignisse (‚höhere Gewalt‘), wie insbesondere aber nicht abschließend Naturkatastrophen, Epidemien, Arbeitskämpfe, politische Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien beide Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Die Parteien sind verpflichtet, die NAG unverzüglich, spätestens jedoch vor Übergabe des Kaufgegenstandes, über jegliche persönlichen oder sachlichen Hindernisse, die dem Versand oder der Verwendung des Kaufgegenstandes am Bestimmungsort entgegenstehen, schriftlich zu informieren. Der Kunde garantiert, dass die Einfuhr und/oder Verwendung des Kaufgegenstandes nur unter Einhaltung sämtlicher einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Glücksspielgesetze, Zulassungsvorschriften) und behördlichen Auflagen erfolgt. Die für den Transport und den Betrieb der Kaufgegenstände erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind vom Kunden einzuholen. Desgleichen hat der Kunde unverzüglich sämtliche erforderlichen Anträge im Zusammenhang mit der Ausfuhr der Kaufgegenstände aus dem Zollgebiet der Europäischen Union zu stellen, sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und insbesondere die entsprechenden Ausfuhrnachweise (Ausfuhrformular EX1, Versandpapiere sowie Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke) unaufgefordert zu übermitteln. Jegliche missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Kaufgegenstände berechtigt die NAG – auch nach vollständiger Bezahlung – zur Einbringung von Unterlassungsklagen, zur Geltendmachung von Schadenersatz und zur sofortigen Auflösung sämtlicher weiteren mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge. Im Falle von innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen (Lieferungen innerhalb der Europäischen Union) hat der Kunde unaufgefordert sämtliche erforderlichen Transportunterlagen (Versandpapiere, Wareneingangsbestätigungen, Bestätigungen sich über den Transport in ein anderes EU-Land Eintritt eines solchen Hindernisses unverzüglich zu benachrichtigen und gegebenenfalls einen Nachweis über die Identität der abholenden Person ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und eine entsprechende Vollmacht) zur Verfügung zu stellen. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen hat der Kunde darüber hinaus innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab Gefahrenübergang unaufgefordert seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben (siehe Punkt 10 der AGB). Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund verspäteter Lieferung. Im Falle einer verspäteten Abgabe von Ausfuhranmeldungen innerhalb von 3 (drei) Monaten ab Gefahrenübergang (siehe Punkt 10 der AGB) ist die NAG ausdrücklich berechtigt, die Umsatzsteuer und Verzugszinsen gemäß Punkt 6 der AGB rückwirkend zu verrechnen. Dies kommt auch zur Anwendung, sofern der Kunde bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Gegenständen die erforderlichen Beförderungspapiere nicht vorlegt oder seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht angibt. Gleichermaßen ist die NAG berechtigt, bei Rechnungsstellung einen Vorschuss auf die Umsatzsteuer zu erheben, bis die NAG sämtliche erforderlichen Transport- oder Exportdokumente erhalten hatGlauben anzupassen.
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Lieferbedingungen. Die Lieferverpflichtung Der Lieferzeitpunkt wird nicht garantiert, außer dies erfolgt im Vorfeld durch schriftlich getroffene Absprache. Der Vorbehalt einer ordnungsgemäßer Selbstbelieferung bildet das Fundament etwaiger Zusagen bezüglich des Lieferzeitpunktes. Behördliche Genehmigungen können ebenso ein Hemmnis für die rechtzeitige Lieferung bilden und begründen bei rechtzeitiger Beantragung der NAG setzt die Abklärung sämtlicher technischer FragenRinck Tanklogistik GmbH keine Ansprüche gegen ebendiese. Das Gleiche gilt bei störbehaftetem Ablauf des Transportes, welcher nicht auf eine Fehlkalkulation der Verkäuferin zurückzuführen ist. Der Käufer verpflichtet sich den Belieferungsort frühzeitig mitzuteilen, um eine pünktliche Belieferung zu ermöglichen. Für Fälle von höherer Gewalt oder externen Faktoren, die ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Kunden eine Lieferung erheblich erschweren, oder zur Unmöglichkeit führen, behält sich die Rinck Tanklogistik GmbH vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Bei unerwarteten Schwankungen im Markt und damit verbundenen stark erhöhten Deckungspreisen besteht für die Verfügbarkeit des Produktionsmaterials zum Zeitpunkt Verkäufer ebenso ein Rücktrittsrecht, falls der Lieferung voraus. Unsere Lieferzeiten und Liefermengen verstehen sich vorbehaltlich möglicher Änderungen. Die NAG ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen von Kaufgegenständen vorzunehmen und zu verrechnenKäufer einer konkreten Preisanpassung nicht zustimmen sollte. Der Kunde ist verpflichtetKäufer verpflichtet sich, die NAG unverzüglichvon ihm bestellten Waren zum vereinbarten Zeitpunkt im bestellten Umfang, spätestens jedoch ohne Verzögerung, abzunehmen. Ein Verzug seitens des Käufers führt u.A. zu einem Übergang des Warenrisikos. Ebenso ist die Verkäuferin berechtigt bei starken Abweichungen von der bestellten Menge an Mineralölen o.Ä. eine pauschale für den Rücktransport von zu viel transportierten Waren zu erheben. Bereits vor Übergabe des KaufgegenstandesBeginn der Betankung hat der Käufer alle Maßnahmen zu ergreifen, über jegliche persönlichen oder sachlichen Hindernissewelche einen reibungslosen Ablauf ermöglichen und eine Schädigung von Natur und Beteiligten verhindern. Hierzu zählen u.A. das Öffnen der erforderlichen Ventile, das Schließen von allen entsprechenden Öffnungen, welche durch bereits leichte Fahrlässigkeit bei der Belieferung kontaminiert werden könnten, das Prüfen der Bestände und damit verbunden das Übermitteln der konkreten Abnahmemenge. Ebenso gehört das Stellen von Schlauchwachen in ausreichender Stärke, sowie die dem Versand oder Unterrichtung bei Erreichen der Verwendung des Kaufgegenstandes am Bestimmungsort entgegenstehen, schriftlich Füllmenge zu informierenseinem Pflichtenkreis. Der Kunde garantiert, dass die Einfuhr und/oder Verwendung Empfänger der Waren verpflichtet sich zum schonenden Umgang mit den ihm temporär überlassenen Gerätschaften zur Erfüllung der Verbindlichkeit des Kaufgegenstandes nur unter Einhaltung sämtlicher einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Glücksspielgesetze, Zulassungsvorschriften) und behördlichen Auflagen erfolgt. Die für den Transport und den Betrieb der Kaufgegenstände erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind vom Kunden einzuholen. Desgleichen hat der Kunde unverzüglich sämtliche erforderlichen Anträge im Zusammenhang mit der Ausfuhr der Kaufgegenstände aus dem Zollgebiet der Europäischen Union zu stellen, sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und insbesondere die entsprechenden Ausfuhrnachweise (Ausfuhrformular EX1, Versandpapiere sowie Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke) unaufgefordert zu übermitteln. Jegliche missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Kaufgegenstände berechtigt die NAG – auch nach vollständiger Bezahlung – zur Einbringung von Unterlassungsklagen, zur Geltendmachung von Schadenersatz und zur sofortigen Auflösung sämtlicher weiteren mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge. Im Falle von innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen (Lieferungen innerhalb der Europäischen Union) hat der Kunde unaufgefordert sämtliche erforderlichen Transportunterlagen (Versandpapiere, Wareneingangsbestätigungen, Bestätigungen über den Transport in ein anderes EU-Land und gegebenenfalls einen Nachweis über die Identität der abholenden Person und eine entsprechende Vollmacht) zur Verfügung zu stellen. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen hat der Kunde darüber hinaus innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab Gefahrenübergang unaufgefordert seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben (siehe Punkt 10 der AGB). Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund verspäteter Lieferung. Im Falle einer verspäteten Abgabe von Ausfuhranmeldungen innerhalb von 3 (drei) Monaten ab Gefahrenübergang (siehe Punkt 10 der AGB) ist die NAG ausdrücklich berechtigt, die Umsatzsteuer und Verzugszinsen gemäß Punkt 6 der AGB rückwirkend zu verrechnen. Dies kommt auch zur Anwendung, sofern der Kunde bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Gegenständen die erforderlichen Beförderungspapiere nicht vorlegt oder seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht angibt. Gleichermaßen ist die NAG berechtigt, bei Rechnungsstellung einen Vorschuss auf die Umsatzsteuer zu erheben, bis die NAG sämtliche erforderlichen Transport- oder Exportdokumente erhalten hatVerkäufers.
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Lieferbedingungen. Die Lieferverpflichtung der NAG setzt die Abklärung sämtlicher technischer Fragenunter Druck stehenden Silos dürfen unter keinen Umständen geöffnet werden. Änderun- gen oder Reparaturen dürfen nur vom Lieferanten oder mit seinem ausdrücklichen Einver- ständnis durchgeführt werden. Achtung Lebensgefahr! 288 Bediener Benutzer Verarbeiter Fahrer Silosteller Bediener Benutzer Verarbeiter Fahrer Silosteller Fahrer Einblaszug Fahrer Einblaszug Die Bedienungsanleitung ist zu beachten. Bei Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten sind insbesondere Antriebe still zu setzen. Förderleitungen sind so zu verlegen, die ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Kunden dass es zu keinen Beschädigungen und die Verfügbarkeit des Produktionsmaterials zum Zeitpunkt der Lieferung vorausVerstopfungen kommen kann. Unsere Lieferzeiten Schläuche dürfen nicht über scharfe Kanten gezogen und Liefermengen verstehen sich vorbehaltlich möglicher Änderungen. Die NAG ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen von Kaufgegenständen vorzunehmen und zu verrechnennicht geknickt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die NAG unverzüglich, spätestens jedoch vor Übergabe Krümmungsradius des Kaufgegenstandes, über jegliche persönlichen oder sachlichen Hindernisse, die dem Versand oder Schlauches soll größer als der Verwendung des Kaufgegenstandes am Bestimmungsort entgegenstehen, schriftlich zu informieren6-fache Schlauchdurchmesser sein. Der Kunde garantiertBeachten Sie, dass die Einfuhr undSchläuche mit Schlauchhaken nur an solchen Konstruktionsteilen befestigt werden, die die im Betrieb auftretenden Kräfte aufnehmen können. Gitterabdeckungen erst entfernen, bzw. Maschine erst öffnen, wenn alle Maschinenteile zum Stillstand gekommen sind. Vorher ist die Anlage (Maschine) stromlos zu machen (Haupt- schalter ausschalten). Zum Beseitigen von Verstopfungen ist zunächst der Druck in der Förderleitung abzubauen. Vor dem Öffnen ist der Kupplungsbereich mit reißfester Folie abzudecken. Personen dürfen sich nur da aufhalten, wo sie von austretendem Mörtel nicht getroffen werden können. Bei Spritzarbeiten und beim Beseitigen von Verstopfungen ist immer eine Schutzbrille zu tragen. Beachten Sie auch den Hautschutz. Vermeiden Sie den Hautkontakt mit den Ma- terialien. Verwenden Sie Schutzhandschuhe. Sollte es dennoch zu Hautkon- takt mit Materialien kommen, so sind diese sofort mit viel Wasser abzuwaschen. 289 Bediener Benutzer Verarbeiter Fahrer Silosteller Fahrer Einblaszug Beim Aufstellen von Baustellensilos dürfen sich keine unbefugten Personen im Gefahrenbereich deз Siloз befinden. Beim Aufзtellen im Bereich von Baugruben und Gräben ist gemäß DIN 4124 Baugruben und Gräben/Böschungen, Arbeitsraum- arbeiten, Verbau darauf zu achten, dass der notwendige Sicherheitsabstand gewähr- leistet ist. Baustellensilos dürfen nur an den Aufnahmebeschlägen und nur mit dafür geeigneten Geräten durch befugtes Personal transportiert oder Verwendung umgestellt werden. Ein Krantrans- port ist nur nach Maßgabe des Kaufgegenstandes nur unter Einhaltung sämtlicher einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen Silostellers (insbesondere Glücksspielgesetze, Zulassungsvorschriftengemäß Betriebsanleitung für das Silo) und behördlichen Auflagen erfolgt. Die für den Transport und den Betrieb der Kaufgegenstände erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind vom Kunden einzuholen. Desgleichen hat der Kunde unverzüglich sämtliche erforderlichen Anträge nur im Zusammenhang mit der Ausfuhr der Kaufgegenstände aus dem Zollgebiet der Europäischen Union zu stellen, sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und insbesondere die entsprechenden Ausfuhrnachweise (Ausfuhrformular EX1, Versandpapiere sowie Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke) unaufgefordert zu übermittelnrestlos entleerten Zustand zulässig. Jegliche missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Kaufgegenstände berechtigt die NAG – auch nach vollständiger Bezahlung – zur Einbringung von Unterlassungsklagen, zur Geltendmachung von Schadenersatz und zur sofortigen Auflösung sämtlicher weiteren Ggf. ist Rücksprache mit dem Kunden abgeschlossenen VerträgeSilosteller zu halten. IAls Xxxxxxxxx für die Siloaufstellung dient die Beziehung: auch die nachfolgende Grafik. Daз Silo muзз in jedem Fall зenkrecht зtehen. > 1,00 m Falle von innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen (Lieferungen innerhalb der Europäischen Union) hat der Kunde unaufgefordert sämtliche erforderlichen Transportunterlagen (Versandpapiere, Wareneingangsbestätigungen, Bestätigungen über den Transport in ein anderes EU-Land und gegebenenfalls einen Nachweis über die Identität der abholenden Person und eine entsprechende Vollmacht) zur Verfügung zu stellen. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen hat der Kunde darüber hinaus innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab Gefahrenübergang unaufgefordert seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben (siehe Punkt 10 der AGB). Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund verspäteter Lieferung. Ibis 12 t Gesamtgewicht > 2,00 m Falle einer verspäteten Abgabe von Ausfuhranmeldungen innerhalb von 3 (drei) Monaten ab Gefahrenübergang (siehe Punkt 10 der AGB) ist die NAG ausdrücklich berechtigt, die Umsatzsteuer und Verzugszinsen gemäß Punkt 6 der AGB rückwirkend zu verrechnen. Dies kommt auch zur Anwendung, sofern der Kunde bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Gegenständen die erforderlichen Beförderungspapiere nicht vorlegt oder seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht angibt. Gleichermaßen ist die NAG berechtigt, bei Rechnungsstellung einen Vorschuss auf die Umsatzsteuer zu erheben, bis die NAG sämtliche erforderlichen Transport- oder Exportdokumente erhalten hat.mehr als 12 t Gesamtgewicht Böschungswinkel ß Lasteintragungswinkel
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Lieferbedingungen. Die Lieferverpflichtung Vor dem Transport müssen Dach- und Standrahmen der NAG setzt Silos von Verschmutzungen gesäu- bert sein! Einblas- und Entlüftungsleitungen sowie Siloverschlussklappen der Baustellensilos müssen beim Transport geschlossen sein. Bei Inbetriebnahme der drucklosen Silos ist die Abklärung sämtlicher technischer Fragen, die ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Kunden Einblas- und Entlüftungsleitung zu öffnen. Bediener Benutzer Verarbeiter Fahrer Silosteller Bediener Benutzer Verarbeiter Fahrer Silosteller Fahrer Einblaszug Fahrer Einblaszug Silos ohne nähere Druckangabe dürfen nur drucklos entleert werden und die Verfügbarkeit Entlüftungs- leitung muss beim Entleeren geöffnet sein! Drucksilos und deren Sicherheitseinrichtungen (Manometer, Sicherheitsventil) werden vor der Auslieferung im Werk gründlich geprüft. In Verbindung mit Luftdruckerzeugern (Kompressoren) dürfen die Drucksilos jedoch nur dann betrieben werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Vor dem täglichen Arbeitsende und dem Transport müssen alle die Silos drucklos gemacht werden. Silos dürfen ausschließlich im drucklosen Zustand transportiert werden. Vor dem Druckaufbau ist zu kontrollieren, ob die Einblas- und Entlüftungsleitung sowie der Domdeckel geschlossen und dicht sind. Silos müssen vor dem Befüllen drucklos gemacht werden. Der Kugelhahn muss geschlossen sein. Der Betriebsdruck von 2 bar darf nicht überschritten werden. Der mit dem Kompressor erreichbare Luftvolumenstrom darf den auf dem Typenschild des Produktionsmaterials zum Zeitpunkt der Lieferung voraus. Unsere Lieferzeiten und Liefermengen verstehen sich vorbehaltlich möglicher ÄnderungenSilos angegebenen Wert nicht übersteigen. Die NAG Sicherheitseinrichtungen des Kompressors müssen voll funktionsfähig sein. Das Überprüfen bzw. Anlüften des Sicherheitsventils ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen von Kaufgegenständen vorzunehmen und zu verrechnenregelmäßig durchzuführen. Der Kunde Das Öffnen des Domdeckels auf der Baustelle ist verpflichtet, die NAG unverzüglich, spätestens jedoch vor Übergabe verboten. Es dürfen nur vom Hersteller bzw. Eigentümer des Kaufgegenstandes, über jegliche persönlichen oder sachlichen Hindernisse, die dem Versand oder der Verwendung Behälters zugelassene Verdichter zur Herstellung des Kaufgegenstandes am Bestimmungsort entgegenstehen, schriftlich zu informieren. Der Kunde garantiert, dass die Einfuhr und/oder Verwendung des Kaufgegenstandes nur unter Einhaltung sämtlicher einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Glücksspielgesetze, Zulassungsvorschriften) und behördlichen Auflagen erfolgtÜberdrucks verwendet werden. Die für den Transport und den Sicherheitseinrichtungen des Drucksilos dürfen nicht außer Betrieb gesetzt oder eigen- mächtig ausgetauscht werden. Drucksilos, deren Sicherheitseinrichtungen auf der Kaufgegenstände erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind vom Kunden einzuholenBaustelle beschädigt wurden, dürfen nicht weiter betrieben werden. Desgleichen hat der Kunde unverzüglich sämtliche erforderlichen Anträge im Zusammenhang mit der Ausfuhr der Kaufgegenstände aus dem Zollgebiet der Europäischen Union zu stellen, sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und insbesondere die entsprechenden Ausfuhrnachweise Das Überprüfen bzw. Anlüften des Sicherheitsventils ist regelmäßig durchzuführen. Das Öffnen des Domdeckels durch Unbefugte ist nicht gestattet. (Ausfuhrformular EX1, Versandpapiere sowie Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke) unaufgefordert zu übermitteln. Jegliche missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Kaufgegenstände berechtigt die NAG – auch nach vollständiger Bezahlung – zur Einbringung von Unterlassungsklagen, zur Geltendmachung von Schadenersatz und zur sofortigen Auflösung sämtlicher weiteren mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge. Im Falle von innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen (Lieferungen innerhalb der Europäischen Union) hat der Kunde unaufgefordert sämtliche erforderlichen Transportunterlagen (Versandpapiere, Wareneingangsbestätigungen, Bestätigungen über den Transport in ein anderes EU-Land und gegebenenfalls einen Nachweis über die Identität der abholenden Person und eine entsprechende Vollmacht) zur Verfügung zu stellen. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen hat der Kunde darüber hinaus innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab Gefahrenübergang unaufgefordert seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben (siehe Punkt 10 der AGBAchtung: Silo könnte unter Druck stehen!). Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund verspäteter Lieferung. Im Falle einer verspäteten Abgabe von Ausfuhranmeldungen innerhalb von 3 (drei) Monaten ab Gefahrenübergang (siehe Punkt 10 der AGB) ist die NAG ausdrücklich berechtigt, die Umsatzsteuer und Verzugszinsen gemäß Punkt 6 der AGB rückwirkend zu verrechnen. Dies kommt auch zur Anwendung, sofern der Kunde bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Gegenständen die erforderlichen Beförderungspapiere nicht vorlegt oder seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht angibt. Gleichermaßen ist die NAG berechtigt, bei Rechnungsstellung einen Vorschuss auf die Umsatzsteuer zu erheben, bis die NAG sämtliche erforderlichen Transport- oder Exportdokumente erhalten hat.
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Lieferbedingungen. Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde vereinbarte Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Teillieferungen auf unsere Kosten sind zulässig, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Wird der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten, ist der Kunde berechtigt, ohne Einhaltung weiterer Fristen vom Vertrag zurückzutreten. Ausgenommen davon sind auf Kundenwunsch konfigurierte Produkte. Leihgeräte liefern wir in funktionstüchtigem und sauberem Zustand. Wenn Xxxx nicht zugestellt werden kann, dürfen wir vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden unter Abzug einer Aufwandspauschale erstattet. Erhalten Sie Waren mit offensichtlichen Transportschäden, so reklamieren Sie solche Schäden bitte sofort bei dem Zusteller und benachrichtigen Sie uns schnellstmöglich per Telefon oder E-Mail. Das Versäumen einer Reklamation oder Kontaktaufnahme mit uns hat für Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Spediteur oder der Transportversicherung geltend machen zu können. Die Lieferverpflichtung SPORTident GmbH überlässt Software dem Kunden in der NAG setzt die Abklärung sämtlicher technischer FragenRegel, indem er sie auf einer Website unentgeltlich downloaden kann. Sie räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Software in unveränderter Form zu nutzen. Soweit die Überlassung durch die Übergabe auf einem Datenträger erfolgt, bleibt dem Kunden dessen Weitergabe unbenommen. Bei den überlassenen Produkten handelt es sich um standardisierte, nicht individuell angepasste Software. Kundenindividuelle Anpassungen schuldet die SPORTident GmbH nur, wenn dies gesondert vereinbart wird. Die SPORTident GmbH stellt dem Kunden für die überlassene Software eventuell erforderliche Lizenzschlüssel und die Verfügbarkeit des Produktionsmaterials zum Zeitpunkt Dokumentation in gedruckter Form oder als Datei zur Verfügung. Soweit vereinbart, berät die SPORTident GmbH den Kunden bzgl. der Lieferung vorausSoftware. Unsere Lieferzeiten Sie informiert den Kunden in diesem Fall insbesondere über die wesentlichen Funktionen, die Installation und Liefermengen verstehen sich vorbehaltlich möglicher Änderungen. Die NAG ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen von Kaufgegenständen vorzunehmen und zu verrechnendie Systemanforderungen. Der Kunde ist verpflichtet, gewährt der SPORTident GmbH die NAG unverzüglich, spätestens jedoch vor Übergabe des Kaufgegenstandes, über jegliche persönlichen oder sachlichen Hindernisse, die dem Versand oder der Verwendung des Kaufgegenstandes am Bestimmungsort entgegenstehen, schriftlich zu informierenfür eine sachgerechte Beratung erforderlichen Informationen. Der Kunde garantiert, dass die Einfuhr und/oder Verwendung des Kaufgegenstandes nur unter Einhaltung sämtlicher einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Glücksspielgesetze, Zulassungsvorschriften) und behördlichen Auflagen erfolgt. Die für den Transport und den Betrieb der Kaufgegenstände erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind vom Kunden einzuholen. Desgleichen hat Erforderlichenfalls gewährt der Kunde unverzüglich sämtliche erforderlichen Anträge im Zusammenhang mit der Ausfuhr der Kaufgegenstände aus dem Zollgebiet der Europäischen Union SPORTident GmbH entsprechenden Zugang zu stellenseinem System. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen erfolgt die Installation des Softwareproduktes durch den Kunden. Schulungs- und insbesondere Fortbildungsmaßnahmen sind nur Bestandteil des Vertrages, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Haben die entsprechenden Ausfuhrnachweise (Ausfuhrformular EX1Vertragsparteien Schulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen durch die SPORTident GmbH vereinbart, Versandpapiere sowie Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke) unaufgefordert zu übermitteln. Jegliche missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Kaufgegenstände berechtigt sollen nur geschulte Mitarbeiter die NAG – auch nach vollständiger Bezahlung – zur Einbringung von Unterlassungsklagen, zur Geltendmachung von Schadenersatz und zur sofortigen Auflösung sämtlicher weiteren mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge. Im Falle von innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen (Lieferungen innerhalb der Europäischen Union) hat der Kunde unaufgefordert sämtliche erforderlichen Transportunterlagen (Versandpapiere, Wareneingangsbestätigungen, Bestätigungen über den Transport in ein anderes EU-Land und gegebenenfalls einen Nachweis über die Identität der abholenden Person und eine entsprechende Vollmacht) zur Verfügung zu stellen. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen hat der Kunde darüber hinaus innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab Gefahrenübergang unaufgefordert seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben (siehe Punkt 10 der AGB). Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund verspäteter Lieferung. Im Falle einer verspäteten Abgabe von Ausfuhranmeldungen innerhalb von 3 (drei) Monaten ab Gefahrenübergang (siehe Punkt 10 der AGB) ist die NAG ausdrücklich berechtigt, die Umsatzsteuer und Verzugszinsen gemäß Punkt 6 der AGB rückwirkend zu verrechnen. Dies kommt auch zur Anwendung, sofern der Kunde bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Gegenständen die erforderlichen Beförderungspapiere nicht vorlegt oder seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht angibt. Gleichermaßen ist die NAG berechtigt, bei Rechnungsstellung einen Vorschuss auf die Umsatzsteuer zu erheben, bis die NAG sämtliche erforderlichen Transport- oder Exportdokumente erhalten hatüberlassene Software nutzen.
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Lieferbedingungen. Die Lieferverpflichtung der NAG setzt die Abklärung sämtlicher technischer FragenZusätzlich zu den angegebenen Preisen fallen Versandkosten an, die ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen zum Teil gewichtsabhängig und zum Teil pauschal berechnet sind. Auf unserer Homepage ist es auf Produktebene möglich sich die Versandkosten anzuschauen und mittels des Kunden und die Verfügbarkeit des Produktionsmaterials zum Zeitpunkt angegebenen Gewichts der Lieferung voraus. Unsere Lieferzeiten und Liefermengen verstehen sich vorbehaltlich möglicher Änderungen. Die NAG ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen von Kaufgegenständen vorzunehmen und zu verrechnen. Der Kunde ist verpflichteteinzelnen Produkte, die NAG unverzüglichVersandkosten selber zu berechnen. Im Warenkorb werden jeweils die für den aktuellen Warenkorb gültigen Versandkosten inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer angezeigt. Wir behalten uns vor Mindermengen bei Stuckleisten und Zierleisten bis zu einer Gesamtlänge von 10 Metern pro Auftrag in Stücken a 1000 mm zu versenden. Bei Sockelleisten behalten wir uns vor, spätestens jedoch vor Übergabe des Kaufgegenstandes, über jegliche persönlichen oder sachlichen Hindernissebis zu einer Gesamtlänge von bis zu 10 Metern pro Auftrag, die dem Versand oder Leisten zu halbieren. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Verwendung des Kaufgegenstandes am Bestimmungsort entgegenstehenAbholung bei VLD Trade GmbH, schriftlich Bei Rölkers Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx zu informieren. Der Kunde garantiert, dass die Einfuhr und/oder Verwendung des Kaufgegenstandes nur unter Einhaltung sämtlicher einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Glücksspielgesetze, Zulassungsvorschriften) und behördlichen Auflagen erfolgt. Die für den Transport und den Betrieb der Kaufgegenstände erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind vom Kunden einzuholen. Desgleichen hat der Kunde unverzüglich sämtliche erforderlichen Anträge im Zusammenhang mit der Ausfuhr der Kaufgegenstände aus dem Zollgebiet der Europäischen Union zu stellen, sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und insbesondere die entsprechenden Ausfuhrnachweise (Ausfuhrformular EX1, Versandpapiere sowie Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke) unaufgefordert zu übermitteln. Jegliche missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Kaufgegenstände berechtigt die NAG – auch nach vollständiger Bezahlung – zur Einbringung von Unterlassungsklagen, zur Geltendmachung von Schadenersatz und zur sofortigen Auflösung sämtlicher weiteren mit dem Kunden abgeschlossenen Verträgenachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: 10:00 - 17:00. Im Falle von innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen (Lieferungen innerhalb der Europäischen Union) hat Selbstabholung haftet der Kunde unaufgefordert sämtliche erforderlichen Transportunterlagen (VersandpapiereKäufer für einen Transportverlust und Transportschäden gemäß § 446 BGB. In unserem Profistuck.de-Shop können Sie die Bestellmenge für Leisten in Meter angeben. Wir fertigen unsere Produkte mit Toleranzen, Wareneingangsbestätigungen, Bestätigungen über den Transport in ein anderes EU-Land und gegebenenfalls einen Nachweis über die Identität der abholenden Person und eine entsprechende Vollmacht) zur Verfügung zu stellensich aus DIN 18202 ergeben. Wir liefern nicht an Packstationen. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen hat der Kunde darüber hinaus innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab Gefahrenübergang unaufgefordert seine Umsatzsteuerin das Nicht-Identifikationsnummer anzugeben (siehe Punkt 10 der AGB)EU Ausland fallen zusätzliche Zölle, Steuern und Gebühren an. Der Kunde verzichtet ausdrücklich Weitere Informationen finden Sie beispielsweise unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxx_xx.xxx und zur Einfuhrumsatzsteuer unter xxxx://xxxxxxxx.xxx-xxxxxx.xx/xxxx/Xxxxxxx.xx sowie speziell für die Schweiz unter xxxx://xxxxxx.xxxxx.xx/xxxxx Die Lieferung erfolgt je nach Warengruppe mit Paketdienst oder Spedition. Wir versenden unsere Waren mit GLS, DPD UPS und The Green Line. Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, sind wir zu Teillieferungen auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund verspäteter Lieferung. Im Falle einer verspäteten Abgabe von Ausfuhranmeldungen innerhalb von 3 (drei) Monaten ab Gefahrenübergang (siehe Punkt 10 der AGB) ist die NAG ausdrücklich unsere Kosten berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist. Sollte die Umsatzsteuer Zustellung der Ware trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, können wir vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden Ihnen unverzüglich erstattet. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil wir mit diesem Produkt von unseren Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich informieren und Verzugszinsen gemäß Punkt 6 der AGB rückwirkend zu verrechnenIhnen ggf. Dies kommt auch zur Anwendungdie Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder Sie keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünschen, sofern der Kunde bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Gegenständen die erforderlichen Beförderungspapiere werden wir Ihnen ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten. Die Ware wird durch uns branchenüblich verpackt und geliefert. Paletten und Sonderverpackungen werden nicht vorlegt oder seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht angibt. Gleichermaßen ist die NAG berechtigt, bei Rechnungsstellung einen Vorschuss auf die Umsatzsteuer zu erheben, bis die NAG sämtliche erforderlichen Transport- oder Exportdokumente erhalten hatgesondert berechnet.
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Lieferbedingungen. Der Kunde kann SE in der Geschäftsstelle bei der Sparkasse abholen oder die Sparkasse liefert SE direkt an die von ihm benannte Lieferanschrift. Die Lieferverpflichtung Zustellung erfolgt werktags außer samstags. Fällt der NAG setzt Zustellungstag auf einen beim Zustellungsort bestehenden Feiertag, Samstag oder Sonntag, so erfolgt die Abklärung sämtlicher technischer FragenZustellung am darauffolgenden Werktag. - Ist die Lieferanschrift eine Privatadresse kann eine Zustellung auch an den Ehegatten des Empfängers oder an einen durch schriftliche Vollmacht des Empfängers ausgewiesenen Empfangsberechtigten (Empfangsbevollmächtigten) erfolgen. - Sendungen, die ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen nicht in der oben beschrieben Weise zugestellt werden können, dürfen einem Ersatzempfänger ausgehändigt werden. Ersatzempfänger sind: - andere, in den Räumen des Kunden Empfängers anwesende Personen, sowie dessen Hausbewohner und Nachbarn im gleichen Haus oder der gleichen Straße, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind. - Ist eine Geschäftsadresse als Lieferanschrift angegeben, so wird der Transportdienstleister zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten die Lieferung bei der Postannahmestelle des Geschäftsbetriebes übergeben. - Einwürfe in Briefkästen werden nicht vorgenommen. - Sendungen, deren Zustellung nicht erfolgt ist, werden für den Empfänger innerhalb einer Frist von sieben Werktagen (einschl. Samstage) beginnend mit dem Werktag, der auf die versuchte Erstzustellung folgt, zur Abholung in einer Filiale/Agentur bereitgehalten. Dies gilt auch, wenn eine Ablieferung aufgrund außergewöhnlicher Umstände, unverhältnismäßiger Schwierigkeiten oder besonderer Gefahren am Bestimmungsort nicht zumutbar ist. - Die Aushändigung erfolgt nur gegen Empfangsbestätigung an den Empfänger, einen Empfangsbevollmächtigten oder Ersatzempfänger. - Der Transportdienstleister führt keine Legitimationsprüfung durch. - Sendungen sind unzustellbar, wenn keine empfangsberechtigte Person im vorher beschriebenen Sinne angetroffen wird und die Verfügbarkeit Abholfrist fruchtlos verstrichen ist, die Annahme durch den Empfänger, Empfangsbevollmächtigten oder Ersatzempfänger verweigert wird oder der Empfänger nicht ermittelt werden kann. - Unzustellbare Sendungen gehen zurück. Weitere Zustellungsversuche werden nicht durchgeführt. - Die Zustellung erfolgt in der Regel zwischen 8 und 12 Uhr. - Ist die Lieferanschrift eine Privatadresse, so kann eine Zustellung auch an den Ehegatten des Produktionsmaterials zum Zeitpunkt Empfängers oder an einen durch schriftliche Vollmacht des Empfängers ausgewiesenen Empfangsberechtigten (Empfangsbevoll- mächtigter) oder andere, in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind („Ersatzempfänger“), erfolgen. - Eine Zustellung an eine andere Adresse z. B. an Hausbewohner und Nachbarn im gleichen Haus oder in der gleichen Straße, sowie Einwürfe in Briefkästen werden nicht vorgenommen. - Ist eine Geschäftsadresse als Lieferanschrift angegeben, so wird der Transportdienstleister zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten die Lieferung vorausbei der Postannahmestelle des Geschäftsbetriebes übergeben. Unsere Lieferzeiten und Liefermengen verstehen sich vorbehaltlich möglicher Änderungen. - Die NAG ist berechtigtAushändigung erfolgt nur gegen Unterschrift auf dem Frachtbrief/Rollkarte durch den Empfänger, Teil- Empfangsbevollmächtigten oder Vorlieferungen von Kaufgegenständen vorzunehmen und zu verrechnenErsatzempfänger. Der Transportdienstleister führt keine Legitimationsprüfung durch. - Wird weder der Empfänger, noch ein Empfangsbevollmächtigter oder Ersatzempfänger unter der Lieferanschrift angetroffen, so wird der Transport- dienstleister eine Mitteilung mit der Maßgabe der Terminabstimmung für eine Anlieferung am folgenden Werktag hinterlassen. Meldet sich der Kunde ist verpflichtetauf die gewünschte telefonische Rücksprache für eine Anlieferung am folgenden Werktag des Erstzustellungsversuchs, erfolgt eine zusätzliche, kostenfreie Zustellung an dieselbe Adresse. - Sendungen sind unzustellbar, wenn beim Erstzustellungs- oder nachfolgenden weiteren Zustellungsversuch keine empfangsberechtigte Person im vorher beschriebenen Sinne angetroffen wird, die NAG unverzüglichAnnahme durch den Empfänger, spätestens jedoch vor Übergabe des Kaufgegenstandes, über jegliche persönlichen Empfangsbevollmächtigten oder sachlichen Hindernisse, die dem Versand Ersatzempfänger verweigert wird oder der Verwendung des Kaufgegenstandes am Bestimmungsort entgegenstehenEmpfänger nicht ermittelt werden kann. - Unzustellbare Sendungen gehen zurück. Weitere Zustellungsversuche werden nicht durchgeführt. - Vor der Auslieferung erfolgt eine Kontaktaufnahme mit dem Kunden, schriftlich zu informierenum den Zeitrahmen der Zustellung abzustimmen (z.B. zwischen 08:00 und 13:00 Uhr). Der Kunde garantiert, dass die Einfuhr und/oder Verwendung des Kaufgegenstandes nur unter Einhaltung sämtlicher einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Glücksspielgesetze, Zulassungsvorschriften) und behördlichen Auflagen erfolgt. Die - Wertesendungen für den Transport Kunden werden in zwei Botengängen zugestellt: o Botengang 1: Transponder wird beim Kunden hinterlegt. o Botengang 2: Die Wertsendung wird aus dem Werttransport- fahrzeug geholt und den Betrieb der Kaufgegenstände erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind vom Kunden einzuholenmit elektronischem Transport-Sicherungs- gerät zugestellt. Desgleichen hat - Alternativ kann eine 3-Mann-Logistik eingesetzt werden. - Um die Zustellung am Auslieferungstag sicherzustellen, erfolgt erneut eine Kontaktaufnahme beim Kunden, um unnötige Anfahrten zu vermeiden. Sofern der Kunde unverzüglich sämtliche erforderlichen Anträge im Zusammenhang telefonisch nicht erreichbar ist, wird kein Zustellungsversuch unternommen. Es erfolgt eine erneute Kontaktaufnahme mit dem Kunden, um den Zeitrahmen der Ausfuhr der Kaufgegenstände aus dem Zollgebiet der Europäischen Union zu stellen, sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und insbesondere die entsprechenden Ausfuhrnachweise (Ausfuhrformular EX1, Versandpapiere sowie Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke) unaufgefordert zu übermitteln. Jegliche missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Kaufgegenstände berechtigt die NAG – auch nach vollständiger Bezahlung – zur Einbringung von Unterlassungsklagen, zur Geltendmachung von Schadenersatz und zur sofortigen Auflösung sämtlicher weiteren zweiten Zustellungsanfahrt mit dem Kunden abgeschlossenen Verträgeabzustimmen. Im Falle von innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen - Die Zustellung der Wertsendungen ist vom Kunden zu quittieren. Bei der Zustellung der Wertsendung sind die Ausweisdokumente (Lieferungen innerhalb der Europäischen Union) hat der Kunde unaufgefordert sämtliche erforderlichen Transportunterlagen (VersandpapierePersonalausweis, Wareneingangsbestätigungen, Bestätigungen über den Transport in ein anderes EU-Land und gegebenenfalls einen Nachweis über die Identität der abholenden Person und eine entsprechende VollmachtReisepass) zur Verfügung Identifikation der empfangsberechtigten Person des Empfängers vorzuzeigen und die Nummer auf der Quittung zu stellennotieren. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen hat - Sollte die empfangsberechtigte Person die Vorlage der Kunde darüber hinaus innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab Gefahrenübergang unaufgefordert seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben (siehe Punkt 10 Ausweisdokumente zur Identifizierung verweigern, wird die Sendung vom Transportdienstleister nicht ausgehändigt und dies entsprechend vermerkt. - Als empfangsberechtigte Person gilt zum einen der AGB)im Auftrag genannte Empfänger oder Empfangsbevollmächtigte. - Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund verspäteter Lieferung. Im Falle einer verspäteten Abgabe von Ausfuhranmeldungen innerhalb von 3 (drei) Monaten ab Gefahrenübergang (siehe Punkt 10 Zustellung der AGB) ist die NAG ausdrücklich berechtigt, die Umsatzsteuer und Verzugszinsen gemäß Punkt 6 Wertsendung ausgegebene Transponder wird der AGB rückwirkend zu verrechnen. Dies kommt auch zur Anwendung, sofern der Kunde bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Gegenständen die erforderlichen Beförderungspapiere nicht vorlegt oder seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht angibt. Gleichermaßen ist die NAG berechtigt, bei Rechnungsstellung einen Vorschuss auf die Umsatzsteuer zu erheben, bis die NAG sämtliche erforderlichen Transport- oder Exportdokumente erhalten hatTransportdienstleister vom Kunden wieder mitnehmen.
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Lieferbedingungen. Die Lieferverpflichtung vereinbarten Liefertermine und –fristen sind verbindlich. Bei fehlender Vereinbarung kommt der NAG setzt Verkäufer in Verzug, wenn er die Abklärung sämtlicher technischer Fragenübliche und angemessene Lieferzeit, die ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Kunden und die Verfügbarkeit des Produktionsmaterials zum Zeitpunkt der Lieferung voraus. Unsere Lieferzeiten und Liefermengen verstehen sich vorbehaltlich möglicher Änderungen. Die NAG ist berechtigtden Umständen nach gegeben wäre, Teil- oder Vorlieferungen von Kaufgegenständen vorzunehmen und zu verrechnennicht eingehalten hat. Der Kunde Verkäufer ist verpflichtet, die NAG unverzüglich, spätestens jedoch vor Übergabe des Kaufgegenstandes, über jegliche persönlichen oder sachlichen Hindernisse, die dem Versand oder der Verwendung des Kaufgegenstandes am Bestimmungsort entgegenstehen, SDG schriftlich zu informieren. Der Kunde garantiertbenachrichtigen, wenn für ihn ersichtlich ist, dass die Einfuhr vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Der Verkäufer hat auf seine Kosten alles zu unternehmen, um den vereinbarten Liefertermin einzuhalten. Der Verkäufer kommt in Verzug, sobald er den vereinbarten Liefertermin überschritten hat, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Gerät der Verkäufer in Lieferverzug, ist SDG berechtigt, unbeschadet sonstiger Rechte, eine Vertragsstrafe von 1% des Lieferwertes je angefangene Kalenderwoche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 5% des gesamten Lieferwertes. Dem Verkäufer stehe der Nachweis offen, dass aufgrund seines Verzuges kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. SDG behält sich jedoch weitergehendere gesetzliche Ansprüche vor. Darüber hinaus ist SDG berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung, vom Vertrag zurück zu treten und/oder Verwendung des Kaufgegenstandes nur unter Einhaltung sämtlicher einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Glücksspielgesetze, Zulassungsvorschriften) und behördlichen Auflagen erfolgtSchadensersatz zu verlangen. Die für den Transport vorbehaltslose Annahme der verspäteten Lieferung enthält keinen Verzicht auf SDG vor- genannten Ansprüche. Annahmeverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände außerhalb SDGs Einflussnahme wie z.B. Betriebsunterbrechungen, Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, haben wir nicht zu vertreten. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, so sind SDG und den Betrieb der Kaufgegenstände erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind Verkäufer nach Ablauf einer zusätzlichen angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, vom Kunden einzuholen. Desgleichen hat der Kunde unverzüglich sämtliche erforderlichen Anträge im Zusammenhang mit der Ausfuhr der Kaufgegenstände aus dem Zollgebiet der Europäischen Union zu stellen, sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und insbesondere die entsprechenden Ausfuhrnachweise (Ausfuhrformular EX1, Versandpapiere sowie Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke) unaufgefordert zu übermitteln. Jegliche missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Kaufgegenstände berechtigt die NAG – auch nach vollständiger Bezahlung – zur Einbringung von Unterlassungsklagen, zur Geltendmachung von Schadenersatz und zur sofortigen Auflösung sämtlicher weiteren mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge. Im Falle von innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen (Lieferungen innerhalb der Europäischen Union) hat der Kunde unaufgefordert sämtliche erforderlichen Transportunterlagen (Versandpapiere, Wareneingangsbestätigungen, Bestätigungen über den Transport in ein anderes EU-Land und gegebenenfalls einen Nachweis über die Identität der abholenden Person und eine entsprechende Vollmacht) zur Verfügung zu stellen. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen hat der Kunde darüber hinaus innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab Gefahrenübergang unaufgefordert seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben (siehe Punkt 10 der AGB)Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles zurückzutreten. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf Verkäufer hat die Geltendmachung Versandvorschriften von Schadenersatzansprüchen aufgrund verspäteter LieferungSDG einzuhalten. Im Falle einer verspäteten Abgabe In allen Versandpapieren, Zuschriften und Rechnungen wird die Bestellnummer von Ausfuhranmeldungen innerhalb von 3 (drei) Monaten ab Gefahrenübergang (siehe Punkt 10 der AGB) SDG angegeben. Der Verkäufer ist die NAG ausdrücklich nur zu Teillieferungen berechtigt, die Umsatzsteuer und Verzugszinsen gemäß Punkt 6 der AGB rückwirkend zu verrechnen. Dies kommt auch zur Anwendung, sofern der Kunde bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Gegenständen die erforderlichen Beförderungspapiere nicht vorlegt oder seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht angibt. Gleichermaßen ist die NAG berechtigt, bei Rechnungsstellung einen Vorschuss auf die Umsatzsteuer zu erheben, bis die NAG sämtliche erforderlichen Transport- oder Exportdokumente erhalten hatdiese schriftlich mit SDG vereinbart wurden.
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Lieferbedingungen. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers ab unserer Betriebsstätte Mehring; auch wenn Versand- und Anfahrtskosten im Einzelfall ausnahmsweise von uns übernommen werden. Die Lieferverpflichtung Transport- und Anfahrtskosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung durch Umstände, die der NAG Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Sinnvolle Teillieferungen sind zulässig. Soweit nach unserem Ermessen sinnvoll, werden wir im Einzelfall eine Transportversicherung im Namen und auf Kosten des Käufers abschließen. Transportmittel und Versandweg werden von uns nach dem Grundsatz der besten Eignung gewählt; unter möglichster Optimierung von Zeit, Weg und Kosten; es sei denn, der Käufer hat ausdrücklich eine schriftliche Weisung hierfür erteilt. Liefer- und Leistungszeitangaben erfolgen nach sorgfältigstem Ermessen auf Grundlage der jeweiligen Liefer- und Auftragslage. Die Angaben sind nur als annähernd zu betrachten, sofern nicht zusätzlich eine ausdrückliche und als solche bezeichnete verbindliche Lieferzusage für einen Fixtermin erfolgt. Gegenüber Kaufleuten und Körperschaften des öffentlichen Rechts bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse gehindert werden, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten. Als Ereignisse im Sinne von Satz 1 gelten insbesondere Krieg, Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen, andere Naturereignisse, staatliche Maßnahmen, allgemeine Lieferengpässe, sowie nicht vorhersehbare Betriebsstörungen; auch bei Zulieferern. Ist die Liefer- bzw. Leistungszeit deutlich überschritten, und das wirtschaftliche Interesse des Käufers an der Lieferung oder Leistung deshalb entfallen, so kann der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist und schriftlicher Rücktrittsandrohung vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Sofern die unvorhergesehenen Ereignisse die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, sind wir dazu berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Xxxxxx wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies dem Käufer unverzüglich mitzuteilen. Weitergehende Ansprüche des Käufers (z.B. Geltendmachung eines Verzugsschadens) sind in jedem Fall ausgeschlossen. Die Einhaltung von Liefer- und Leistungszeiten setzt die Abklärung sämtlicher technischer Fragen, die ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Kunden und die Verfügbarkeit des Produktionsmaterials zum Zeitpunkt der Lieferung Käufers voraus. Unsere Lieferzeiten Bei Verzug des Käufers wird die Lieferfrist unterbrochen und Liefermengen verstehen verlängert sich vorbehaltlich möglicher Änderungenum den Zeitraum, in dem der Käufer sich in Verzug befindet; Ansprüche des Käufers durch Verzug, den er selbst zu verantworten hat, sind in jedem Fall ausgeschlossen. Die NAG ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen von Kaufgegenständen vorzunehmen und zu verrechnen. Der Kunde ist verpflichtet, die NAG unverzüglich, spätestens jedoch vor Übergabe des Kaufgegenstandes, über jegliche persönlichen oder sachlichen Hindernisse, die dem Versand oder der Verwendung des Kaufgegenstandes am Bestimmungsort entgegenstehen, schriftlich zu informieren. Der Kunde garantiert, dass die Einfuhr und/oder Verwendung des Kaufgegenstandes nur unter Einhaltung sämtlicher einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Glücksspielgesetze, Zulassungsvorschriften) und behördlichen Auflagen erfolgt. Die Eine Geltendmachung eines Schadens für den Transport und den Betrieb der Kaufgegenstände erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind vom Kunden einzuholen. Desgleichen hat der Kunde unverzüglich sämtliche erforderlichen Anträge im Zusammenhang mit der Ausfuhr der Kaufgegenstände aus dem Zollgebiet der Europäischen Union zu stellen, sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und insbesondere die entsprechenden Ausfuhrnachweise (Ausfuhrformular EX1, Versandpapiere sowie Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke) unaufgefordert zu übermitteln. Jegliche missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Kaufgegenstände berechtigt die NAG – auch nach vollständiger Bezahlung – zur Einbringung von Unterlassungsklagen, zur Geltendmachung von Schadenersatz und zur sofortigen Auflösung sämtlicher weiteren mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge. Im Falle von innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen (Lieferungen innerhalb der Europäischen Union) hat der Kunde unaufgefordert sämtliche erforderlichen Transportunterlagen (Versandpapiere, Wareneingangsbestätigungen, Bestätigungen über den Transport in ein anderes EU-Land und gegebenenfalls einen uns hieraus bleibt gegen angemessenen Nachweis über die Identität der abholenden Person und eine entsprechende Vollmacht) zur Verfügung zu stellen. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen hat der Kunde darüber hinaus innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab Gefahrenübergang unaufgefordert seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben (siehe Punkt 10 der AGB). Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund verspäteter Lieferung. Im Falle einer verspäteten Abgabe von Ausfuhranmeldungen innerhalb von 3 (drei) Monaten ab Gefahrenübergang (siehe Punkt 10 der AGB) ist die NAG ausdrücklich berechtigt, die Umsatzsteuer und Verzugszinsen gemäß Punkt 6 der AGB rückwirkend zu verrechnen. Dies kommt auch zur Anwendung, sofern der Kunde bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Gegenständen die erforderlichen Beförderungspapiere nicht vorlegt oder seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht angibt. Gleichermaßen ist die NAG berechtigt, bei Rechnungsstellung einen Vorschuss auf die Umsatzsteuer zu erheben, bis die NAG sämtliche erforderlichen Transport- oder Exportdokumente erhalten hatvorbehalten.
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Samples: www.bsv.gmbh
Lieferbedingungen. VII.1 Die Lieferverpflichtung Lieferfrist beginnt am Abschlusstag des Kaufvertrags (mit Eingang der NAG setzt Auftragsbestätigung des Verkäufers bei dem Käufer). Wenn die Abklärung sämtlicher technischer FragenWare vorrätig ist, die ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Kunden wird sie ausgeliefert – an den Spediteur übergeben - und die Verfügbarkeit des Produktionsmaterials zum Zeitpunkt voraussichtliche Lieferfrist beträgt 3 Werktage nach der Lieferung vorausTransportbestellung beim Spediteur. Unsere Lieferzeiten Wenn die bestellte Xxxx nicht vorrätig ist, setzt der Verkäufer den Käufer davon in Kenntnis und Liefermengen verstehen sich vorbehaltlich möglicher Änderungeninformiert ihn gleichzeitig über den vorläufigen Liefertermin (Lieferfrist) oder bietet ihm ein anderes Produkt an, das mit dem ursprünglichen vergleichbar und innerhalb einer kürzeren Frist lieferbar ist. Die NAG ist berechtigtWare wird gemäß den gegenseitig abgestimmten Versanddispositionen geliefert, Teil- oder Vorlieferungen von Kaufgegenständen vorzunehmen und zu verrechnend.h. an die in der Bestellung als Bestimmungsort (Erfüllungs-, Lieferort) genannte Anschrift (Leistungsort), mit der sich der Verkäufer in der Auftragsbestätigung einverstanden erklärt hat. VII.2 Der Kunde ist verpflichtet, die NAG unverzüglich, spätestens jedoch vor Übergabe des Kaufgegenstandes, über jegliche persönlichen oder sachlichen Hindernisse, die dem Versand oder der Verwendung des Kaufgegenstandes am Bestimmungsort entgegenstehen, schriftlich zu informieren. Der Kunde garantiertKäufer nimmt zur Kenntnis, dass der Verkäufer keine Haftung für einen eventuellen Verzug mit dem Liefertermin übernimmt, der nachweislich auf höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände auf Seite des Spediteurs wie Störung des Transportmittels, Streik, nicht passierbare Straßen, Verkehrsstau etc. zurückzuführen ist. VII.3 Der Käufer hat die Einfuhr und/oder Verwendung bestellte Ware zum festgelegten Liefertermin (innerhalb der vereinbarten und vom Verkäufer bestätigten Lieferfrist) abzunehmen. Nimmt der Käufer die Ware nicht spätestens innerhalb von 14 Werktagen nach dem vereinbarten Liefertermin ab, hat er dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5% des Kaufgegenstandes nur unter Einhaltung sämtlicher einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Glücksspielgesetze, Zulassungsvorschriften) und behördlichen Auflagen erfolgt. Die Gesamtkaufpreises der nicht abgenommenen Ware für den Transport und den Betrieb der Kaufgegenstände erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind vom Kunden einzuholen. Desgleichen hat der Kunde unverzüglich sämtliche erforderlichen Anträge im Zusammenhang jeden angefangenen Tag des Verzugs mit der Ausfuhr Abnahme (Abholung) der Kaufgegenstände aus Ware bis zur vollständigen Abholung der bestellten Ware zu bezahlen. Das Recht des Verkäufers, dem Zollgebiet der Europäischen Union Käufer Lagergeld bzw. den eventuell entstandenen Schaden oder entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen, sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und insbesondere bleibt davon unberührt. VII.4 Die Lieferpflicht des Verkäufers gilt in dem Zeitpunkt als erfüllt, als der Verkäufer die entsprechenden Ausfuhrnachweise (Ausfuhrformular EX1Ware dem ersten Spediteur gemäß den Versanddispositionen zum Transport zum Bestimmungsort übergibt oder dem Käufer oder einem vom Käufer bevollmächtigten Dritten ermöglicht, Versandpapiere sowie Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke) unaufgefordert zu übermitteln. Jegliche missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Kaufgegenstände berechtigt die NAG – auch nach vollständiger Bezahlung – zur Einbringung von Unterlassungsklagen, zur Geltendmachung von Schadenersatz und zur sofortigen Auflösung sämtlicher weiteren mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge. Im Falle von innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen (Lieferungen innerhalb der Europäischen Union) hat der Kunde unaufgefordert sämtliche erforderlichen Transportunterlagen (Versandpapiere, Wareneingangsbestätigungen, Bestätigungen über den Transport in ein anderes EU-Land und gegebenenfalls einen Nachweis über die Identität Ware zu verfügen. Wird als Bestimmungsort der abholenden Person und eine entsprechende Vollmacht) zur Verfügung Lager oder die Betriebsstätte des Verkäufers vereinbart, so gilt, dass der Käufer oder der von ihm bevollmächtigte Dritte die Ware im Lager oder in der Betriebsstätte zu stellenübernehmen hat. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen hat Die Schadensgefahr an der Kunde darüber hinaus innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab Gefahrenübergang unaufgefordert seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben (siehe Punkt 10 Ware geht auf den Käufer entsprechend der AGB). Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf vereinbarten Lieferart zu dem Zeitpunkt über, an dem die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund verspäteter Lieferung. Im Falle einer verspäteten Abgabe von Ausfuhranmeldungen innerhalb von 3 (drei) Monaten ab Gefahrenübergang (siehe Punkt 10 der AGB) ist Ware dem ersten Spediteur zum Transport an den Käufer übergeben wird, oder zu dem Zeitpunkt, an dem es dem Käufer oder dem vom Käufer bevollmächtigten Dritten ermöglicht wird, über die NAG ausdrücklich berechtigt, die Umsatzsteuer und Verzugszinsen gemäß Punkt 6 der AGB rückwirkend Ware zu verrechnen. Dies kommt auch zur Anwendung, sofern der Kunde bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Gegenständen die erforderlichen Beförderungspapiere nicht vorlegt oder seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht angibt. Gleichermaßen ist die NAG berechtigt, bei Rechnungsstellung einen Vorschuss auf die Umsatzsteuer zu erheben, bis die NAG sämtliche erforderlichen Transport- oder Exportdokumente erhalten hatverfügen.
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Samples: www.geomat.cz
Lieferbedingungen. Die Lieferverpflichtung Angebote der NAG setzt SÜMO und der Vertragslieferanten sind stets freibleibend. Ansonsten gelten die Abklärung sämtlicher technischer FragenLieferbedingungen der Vertragslieferanten, die ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Kunden und dem Mitglied bekannt sind. Falls nichts anderes vereinbart ist, werden die Verfügbarkeit des Produktionsmaterials zum Zeitpunkt am Tag der Lieferung vorausgültigen Preise berechnet. Unsere Lieferzeiten Lieferfristen und Liefermengen verstehen sich vorbehaltlich möglicher ÄnderungenLiefer-termine gelten nur als annähernd vereinbart, es sei denn, dass die SÜMO eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben hat. Dem Mitglied ist bekannt, dass die SÜMO keinen Einfluss auf die Lieferpünktlichkeit der Vertragslieferanten hat und daher auch keine diesbezüglichen Verpflichtungen übernehmen kann. Die NAG ist berechtigtLieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Teil- oder Vorlieferungen Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Kaufgegenständen vorzunehmen Zulieferungen der Vertragslieferanten, der eigenen Lieferanten und zu verrechnensonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der Störung. Der Kunde Die SÜMO ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die NAG unverzüglicherforderlichen Informationen zu geben und die eigenen Verpflich-tungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Teillieferungen sind, spätestens jedoch vor Übergabe in zumutbarem Umfang und für den Fall, dass dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint, zulässig. Mit der Bereitstellung der Ware an den Transporteur durch die SÜMO oder den Vertragslieferanten geht die Gefahr des Kaufgegenstandeszufälligen Untergangs auf das Mitglied über. Ist nichts vereinbart, über jegliche persönlichen oder sachlichen Hindernisseso erfolgen die Lieferungen der SÜMO und der Vertragslieferanten exw (Inco-Term 2010). Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Bei Anlieferung ist das Mitglied verpflichtet, die gelieferten und von ihm empfangenen Waren unverzüglich auf etwaige Schäden und Sachmängel zu untersuchen und einen etwaigen Mangel ohne Verzug a) gegenüber dem Versand Spediteur, b) dem Vertragslieferanten und c) der SÜMO anzuzeigen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Mängelrügen müssen innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich unter Angabe des Lieferscheins oder Rechnungsnummer angezeigt werden, andernfalls kann kein Recht hieraus abgeleitet werden. Ausgenommen hiervon sind versteckte Mängel. Dies gilt sinngemäß auch bei Direktlieferungen der Verwendung des Kaufgegenstandes am Bestimmungsort entgegenstehen, schriftlich Vertragslieferanten. In diesem Falle ist sowohl der Vertragslieferant als auch die SÜMO von den Mängeln zu informieren. Der Kunde garantiert, dass die Einfuhr und/oder Verwendung des Kaufgegenstandes nur unter Einhaltung sämtlicher einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Glücksspielgesetze, Zulassungsvorschriften) und behördlichen Auflagen erfolgtunterrichten. Die für den Transport und den Betrieb Mängelanzeige bewirkt keine Änderung der Kaufgegenstände erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind vom Kunden einzuholenvereinbarten Zahlungsbedingungen. Desgleichen hat der Kunde unverzüglich sämtliche erforderlichen Anträge im Zusammenhang mit der Ausfuhr der Kaufgegenstände aus dem Zollgebiet der Europäischen Union zu stellenErweist sich eine Mängelrüge als begründet, sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und insbesondere so wird innerhalb einer angemessenen Frist die entsprechenden Ausfuhrnachweise (Ausfuhrformular EX1, Versandpapiere sowie Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke) unaufgefordert zu übermittelnNachbesserung vorgenommen. Jegliche missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Kaufgegenstände berechtigt die NAG – auch nach vollständiger Bezahlung – zur Einbringung von Unterlassungsklagen, zur Geltendmachung von Schadenersatz und zur sofortigen Auflösung sämtlicher weiteren mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge. Im Falle von innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen (Lieferungen innerhalb der Europäischen Union) hat der Kunde unaufgefordert sämtliche erforderlichen Transportunterlagen (Versandpapiere, Wareneingangsbestätigungen, Bestätigungen über den Transport in ein anderes EU-Land und gegebenenfalls einen Nachweis Weitere über die Identität der abholenden Person und eine entsprechende Vollmacht) zur Verfügung zu stellen. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen hat der Kunde darüber hinaus innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab Gefahrenübergang unaufgefordert seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben (siehe Punkt 10 der AGB). Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund verspäteter Lieferung. Im Falle einer verspäteten Abgabe von Ausfuhranmeldungen innerhalb von 3 (drei) Monaten ab Gefahrenübergang (siehe Punkt 10 der AGB) ist die NAG ausdrücklich berechtigtNachbesserungspflicht hinausgehende Ansprüche, die Umsatzsteuer und Verzugszinsen gemäß Punkt 6 der AGB rückwirkend zu verrechnen. Dies kommt auch zur Anwendungaus den Mängeln hergeleitet werden können, sofern der Kunde bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Gegenständen die erforderlichen Beförderungspapiere nicht vorlegt insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, Gewinnersatz oder seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht angibt. Gleichermaßen ist die NAG berechtigt, bei Rechnungsstellung einen Vorschuss auf die Umsatzsteuer zu erheben, bis die NAG sämtliche erforderlichen Transport- oder Exportdokumente erhalten hatBearbeitungsgebühren sind ausgeschlossen.
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Lieferbedingungen. Die Lieferverpflichtung -Sollte die bestellte Ware aus unvorhersehbaren Gründen nicht mehr verfügbar sein, wird der NAG setzt Besteller umgehend informiert. -Bei Abholung erfolgt die Abklärung sämtlicher technischer FragenÜbergabe im Betrieb der Fa. Autoverwertung Ellar AVE GmbH & Co, KG. -Bestimmte unvorhersehbare Ereignisse, wie z. B. höhere Gewalt, rechtswidrige Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen und sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Ereignisse, berechtigen den Verkäufer, die ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben. Wird dadurch die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten. -Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen. -Nicht Gegenstand des Kaufvertrags sind Dichtungen, Schläuche, Rohrleitungen und Kabel, Zahnriemen sowie weitere Anbauteile, die Verfügbarkeit noch an dem gelieferten Teil befestigt sind, sofern sie nicht ausdrücklich zum Verkaufsgegenstand gemacht wurden! Die in Satz 1 genannten Teile gehen mit dem verkauften Teil in das Eigentum des Produktionsmaterials zum Zeitpunkt der Lieferung voraus. Unsere Lieferzeiten Käufers kostenlos über, unterliegen allerdings keinerlei Ansprüchen wegen Schadensersatz, Nichterfüllung, Mängel und Liefermengen verstehen sich vorbehaltlich möglicher ÄnderungenGewährleistung, können solche auch nicht begründen. Die NAG ist berechtigtBelehrungen über Ihr gesetzliches Widerrufrecht als Verbraucher, Teil- oder Vorlieferungen von Kaufgegenständen vorzunehmen und zu verrechnen. Der Kunde ist verpflichtetAusnahmen vom Widerrufrecht, dessen vorzeitiges Erlöschen, das Widerrufformular, die NAG unverzüglichFolgen des Widerrufs, spätestens jedoch vor Übergabe z. B. Rücksendung, Rücksendekosten und Wertersatz, finden Sie im ausführlichen eBay-Angebot in der Aussparung für das Widerrufrecht. Wir erbringen keine Kundendienstleistungen und gewähren selbst keine Garantien.Ein außergerichtliches Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren, dem wir unterworfen sind, gibt es nicht. Alle weiteren Informationen zu unserem Unternehmen, dem Angebot und der Abwicklung des Kaufgegenstandes, über jegliche persönlichen oder sachlichen HindernisseKaufs ergeben sich aus dem ausführlichen eBay-Angebot. -Technische Schritte zum Vertragsschluss Siehe Ziffer 1 der AGB sowie die eBay-AGB, die Sie am Ende jeder eBay-Seite finden (direkter Link: xxxxx://xxxxx.xxxx.xx/xxxx/xxxxxxxx/xxxx-xxxxxxxxx.xxxx ). -Vertragstextspeicherung / Ausdruck Der Vertragstext wird als eBay-Webseite nach Vertragsschluss 90 Tage lang gespeichert und kann von Ihnen bei eBay unter Eingabe der jeweiligen Artikelnummer eingesehen werden. Sie können den Vertragstext auch selbst abspeichern. Durch die Druckfunktion Ihres Browsers haben Sie zudem die Möglichkeit, den Vertragstext auszudrucken. Wir selbst speichern als Verkäufer nach dem Versand oder der Verwendung des Kaufgegenstandes am Bestimmungsort entgegenstehen, schriftlich zu informierenVertragsabschluss die Vertragstexte und machen diese unseren Kunden auf Nachfrage hin zugänglich. Der Kunde garantiert, dass die Einfuhr und/oder Verwendung des Kaufgegenstandes nur unter Einhaltung sämtlicher einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Glücksspielgesetze, Zulassungsvorschriften) und behördlichen Auflagen erfolgtWer darüber hinaus bzw. Die für den Transport und den Betrieb der Kaufgegenstände erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind vom Kunden einzuholen. Desgleichen hat der Kunde unverzüglich sämtliche erforderlichen Anträge im Zusammenhang mit der Ausfuhr der Kaufgegenstände aus dem Zollgebiet der Europäischen Union zu stellen, sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und insbesondere die entsprechenden Ausfuhrnachweise (Ausfuhrformular EX1, Versandpapiere sowie Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke) unaufgefordert zu übermitteln. Jegliche missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Kaufgegenstände berechtigt die NAG – auch nach vollständiger Bezahlung – zur Einbringung von Unterlassungsklagen, zur Geltendmachung von Schadenersatz und zur sofortigen Auflösung sämtlicher weiteren mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge. Im Falle von innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen (Lieferungen innerhalb der Europäischen Union) hat der Kunde unaufgefordert sämtliche erforderlichen Transportunterlagen (Versandpapiere, Wareneingangsbestätigungen, Bestätigungen über den Transport in ein anderes EU-Land und gegebenenfalls einen Nachweis über die Identität von eBay angebotenen Rahmen der abholenden Person und eine entsprechende Vollmacht) zur Verfügung zu stellen. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen hat der Kunde darüber Speicherung hinaus innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab Gefahrenübergang unaufgefordert seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben Vertragstexte sichern will, muss das selbst veranlassen (siehe Punkt 10 § 3 Nr. 12 der eBay-AGB). Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf -Korrekturmöglichkeit Ihre Eingaben können Sie während des Bestellvorgangs jederzeit korrigieren, indem Sie den Button "Zurück" im Browser wählen und dann die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund verspäteter Lieferungentsprechende Änderung vornehmen. Im Falle einer verspäteten Abgabe von Ausfuhranmeldungen innerhalb von 3 (drei) Monaten ab Gefahrenübergang (siehe Punkt 10 der AGB) ist die NAG ausdrücklich berechtigt, die Umsatzsteuer und Verzugszinsen gemäß Punkt Durch Schließen des Webbrowsers können Sie den gesamten Bestellvorgang jederzeit abbrechen. Weitere Informationen zur Gebotsrücknahme erhält § 6 der AGB rückwirkend zu verrechnen. Dies kommt auch zur Anwendung, sofern der Kunde bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Gegenständen die erforderlichen Beförderungspapiere nicht vorlegt oder seine UmsatzsteuereBay-Identifikationsnummer nicht angibt. Gleichermaßen ist die NAG berechtigt, bei Rechnungsstellung einen Vorschuss auf die Umsatzsteuer zu erheben, bis die NAG sämtliche erforderlichen Transport- oder Exportdokumente erhalten hatAGB.
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