Common use of Lieferbedingungen Clause in Contracts

Lieferbedingungen. Die vereinbarten Liefertermine und –fristen sind verbindlich. Bei fehlender Vereinbarung kommt der Verkäufer in Verzug, wenn er die übliche und angemessene Lieferzeit, die den Umständen nach gegeben wäre, nicht eingehalten hat. Der Verkäufer ist verpflichtet, SDG schriftlich zu benachrichtigen, wenn für ihn ersichtlich ist, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Der Verkäufer hat auf seine Kosten alles zu unternehmen, um den vereinbarten Liefertermin einzuhalten. Der Verkäufer kommt in Verzug, sobald er den vereinbarten Liefertermin überschritten hat, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Gerät der Verkäufer in Lieferverzug, ist SDG berechtigt, unbeschadet sonstiger Rechte, eine Vertragsstrafe von 1% des Lieferwertes je angefangene Kalenderwoche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 5% des gesamten Lieferwertes. Dem Verkäufer stehe der Nachweis offen, dass aufgrund seines Verzuges kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. SDG behält sich jedoch weitergehendere gesetzliche Ansprüche vor. Darüber hinaus ist SDG berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung, vom Vertrag zurück zu treten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Die vorbehaltslose Annahme der verspäteten Lieferung enthält keinen Verzicht auf SDG vor- genannten Ansprüche. Annahmeverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände außerhalb SDGs Einflussnahme wie z.B. Betriebsunterbrechungen, Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, haben wir nicht zu vertreten. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, so sind SDG und der Verkäufer nach Ablauf einer zusätzlichen angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles zurückzutreten. Der Verkäufer hat die Versandvorschriften von SDG einzuhalten. In allen Versandpapieren, Zuschriften und Rechnungen wird die Bestellnummer von SDG angegeben. Der Verkäufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese schriftlich mit SDG vereinbart wurden.

Appears in 1 contract

Samples: trading.samsungcnt.com

Lieferbedingungen. Die vereinbarten Liefertermine und –fristen sind verbindlich. Bei fehlender Vereinbarung kommt Lieferverpflichtung der Verkäufer in Verzug, wenn er NAG setzt die übliche und angemessene LieferzeitAbklärung sämtlicher technischer Fragen, die den Umständen nach gegeben wäreordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Kunden und die Verfügbarkeit des Produktionsmaterials zum Zeitpunkt der Lieferung voraus. Unsere Lieferzeiten und Liefermengen verstehen sich vorbehaltlich möglicher Änderungen. Die NAG ist berechtigt, nicht eingehalten hatTeil- oder Vorlieferungen von Kaufgegenständen vorzunehmen und zu verrechnen. Der Verkäufer Kunde ist verpflichtet, SDG die NAG unverzüglich, spätestens jedoch vor Übergabe des Kaufgegenstandes, über jegliche persönlichen oder sachlichen Hindernisse, die dem Versand oder der Verwendung des Kaufgegenstandes am Bestimmungsort entgegenstehen, schriftlich zu benachrichtigen, wenn für ihn ersichtlich istinformieren. Der Kunde garantiert, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Der Verkäufer hat auf seine Kosten alles zu unternehmen, um den vereinbarten Liefertermin einzuhalten. Der Verkäufer kommt in Verzug, sobald er den vereinbarten Liefertermin überschritten hat, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Gerät der Verkäufer in Lieferverzug, ist SDG berechtigt, unbeschadet sonstiger Rechte, eine Vertragsstrafe von 1% des Lieferwertes je angefangene Kalenderwoche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 5% des gesamten Lieferwertes. Dem Verkäufer stehe der Nachweis offen, dass aufgrund seines Verzuges kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. SDG behält sich jedoch weitergehendere gesetzliche Ansprüche vor. Darüber hinaus ist SDG berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung, vom Vertrag zurück zu treten Einfuhr und/oder Schadensersatz zu verlangenVerwendung des Kaufgegenstandes nur unter Einhaltung sämtlicher einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Glücksspielgesetze, Zulassungsvorschriften) und behördlichen Auflagen erfolgt. Die vorbehaltslose Annahme für den Transport und den Betrieb der Kaufgegenstände erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind vom Kunden einzuholen. Desgleichen hat der Kunde unverzüglich sämtliche erforderlichen Anträge im Zusammenhang mit der Ausfuhr der Kaufgegenstände aus dem Zollgebiet der Europäischen Union zu stellen, sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und insbesondere die entsprechenden Ausfuhrnachweise (Ausfuhrformular EX1, Versandpapiere sowie Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke) unaufgefordert zu übermitteln. Jegliche missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Kaufgegenstände berechtigt die NAG – auch nach vollständiger Bezahlung – zur Einbringung von Unterlassungsklagen, zur Geltendmachung von Schadenersatz und zur sofortigen Auflösung sämtlicher weiteren mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge. Im Falle von innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen (Lieferungen innerhalb der Europäischen Union) hat der Kunde unaufgefordert sämtliche erforderlichen Transportunterlagen (Versandpapiere, Wareneingangsbestätigungen, Bestätigungen über den Transport in ein anderes EU-Land und gegebenenfalls einen Nachweis über die Identität der abholenden Person und eine entsprechende Vollmacht) zur Verfügung zu stellen. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kaufgegenständen hat der Kunde darüber hinaus innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab Gefahrenübergang unaufgefordert seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben (siehe Punkt 10 der AGB). Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund verspäteter Lieferung. Im Falle einer verspäteten Lieferung enthält keinen Verzicht auf SDG vor- genannten Ansprüche. Annahmeverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände außerhalb SDGs Einflussnahme wie z.B. Betriebsunterbrechungen, Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, haben wir nicht zu vertreten. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um Abgabe von Ausfuhranmeldungen innerhalb von 3 (drei) Monaten ab Gefahrenübergang (siehe Punkt 10 der AGB) ist die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, so sind SDG und der Verkäufer nach Ablauf einer zusätzlichen angemessenen Nachfristsetzung NAG ausdrücklich berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich des noch die Umsatzsteuer und Verzugszinsen gemäß Punkt 6 der AGB rückwirkend zu verrechnen. Dies kommt auch zur Anwendung, sofern der Kunde bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Gegenständen die erforderlichen Beförderungspapiere nicht erfüllten Teiles zurückzutretenvorlegt oder seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht angibt. Der Verkäufer hat Gleichermaßen ist die Versandvorschriften von SDG einzuhalten. In allen Versandpapieren, Zuschriften und Rechnungen wird die Bestellnummer von SDG angegeben. Der Verkäufer ist nur zu Teillieferungen NAG berechtigt, sofern diese schriftlich mit SDG vereinbart wurdenbei Rechnungsstellung einen Vorschuss auf die Umsatzsteuer zu erheben, bis die NAG sämtliche erforderlichen Transport- oder Exportdokumente erhalten hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.novomatic.com

Lieferbedingungen. Die vereinbarten von uns angegebenen Liefertermine sind freibleibend und –fristen angenähert, es sei denn es wurden ausdrücklich einzelvertraglich Fixtermine vereinbart. Lieferfristen und vom Kunden geforderte Liefertermine sind verbindlichin jeden Fall schriftlich festzuhalten und von uns zu bestätigen. Termine sind von uns grundsätzlich einzuhalten, ein Schadensersatzanspruch aus zu spät gelieferter oder mangelbehafteter Leistung besteht seitens des Kunden nicht. Für die Abnahme von Konstruktionsunterlagen (Zeichnungen und Stücklisten) ist der Kunde verpflichtet eine Kontrolle durchzuführen und mittels Freigabevermerk zu dokumentieren. Mängel in Bezug auf fehlerhafte Angaben sind schriftlich innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen. Eine unverzügliche Nachbesserung und Beseitigung des Mangels wird dann von uns vorgenommen. Sollte der Kunden dieser Verpflichtung nicht nachkommen, übernimmt Sänger Gbr keine Haftung für Mangelfolgeschäden. Voraussetzung für die termingerechte Lieferung ist in jeden Fall die bei Vertragsabschluss unverzügliche Bereitstellung sämtlicher zur Erbringung der Leistung notwendigen Daten und Informationen seitens des Kunden. Bei fehlender Vereinbarung kommt Verzögerung der Verkäufer in VerzugBereitstellung oben genannter Positionen behalten wir uns das Recht vor, wenn er die übliche und angemessene Lieferzeit, die den Umständen Liefertermin nach gegeben wäre, nicht eingehalten hat. Der Verkäufer ist verpflichtet, SDG schriftlich hinten zu benachrichtigen, wenn für ihn ersichtlich ist, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Der Verkäufer hat auf seine Kosten alles zu unternehmen, um den vereinbarten Liefertermin einzuhalten. Der Verkäufer kommt in Verzug, sobald er den vereinbarten Liefertermin überschritten hat, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Gerät der Verkäufer in Lieferverzug, ist SDG berechtigt, unbeschadet sonstiger Rechte, eine Vertragsstrafe von 1% des Lieferwertes je angefangene Kalenderwoche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 5% des gesamten Lieferwertes. Dem Verkäufer stehe der Nachweis offen, dass aufgrund seines Verzuges kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. SDG behält sich jedoch weitergehendere gesetzliche Ansprüche vor. Darüber hinaus ist SDG berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung, vom Vertrag zurück zu treten und/oder Schadensersatz zu verlangenverschieben. Die vorbehaltslose Annahme der verspäteten Lieferung enthält keinen Verzicht auf SDG vor- genannten Ansprüche. Annahmeverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände außerhalb SDGs Einflussnahme wie z.B. Betriebsunterbrechungen, Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, haben wir nicht zu vertreten. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, von dem an der Kunde Korrekturabzüge, Layouts etc. von uns zur Prüfung hat, bis zum Tage des Zugangs seiner Stellungnahme bei Sänger Gbr. Verlangt der Kunde nach der Auftragserteilung Änderungen des Auftrages, welche die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als einen MonatLeistungserbringung beeinflussen, so sind SDG verlängert sich die Lieferfrist um den entsprechenden Zeitraum. Die Lieferfrist verlängert sich darüber hinaus angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, wie z. B. Mobilmachung, Krieg, Auswirkungen von Arbeitskampfmaßnahmen usw., die außerhalb des Einflussbereiches von Sänger Gbr liegen und der Verkäufer nach Ablauf einer zusätzlichen angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich des noch von uns nicht erfüllten Teiles zurückzutreten. Der Verkäufer hat die Versandvorschriften von SDG einzuhalten. In allen Versandpapieren, Zuschriften und Rechnungen wird die Bestellnummer von SDG angegeben. Der Verkäufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese schriftlich mit SDG vereinbart wurdenvertreten sind.

Appears in 1 contract

Samples: cad-saenger.de

Lieferbedingungen. Die vereinbarten Liefertermine und –fristen sind verbindlich. Bei fehlender Vereinbarung kommt Der Ort der Verkäufer in VerzugAuslieferung ist stets einer der Sitze des Verkäufers, auch dann, wenn er die übliche und angemessene Lieferzeit, die den Umständen nach gegeben wäre, nicht eingehalten hatVerkäufe mit freiem Bestimmungsort oder anderem vorgenommen werden. Die Liefertermine sind vollkommen unverbindlich. Der Verkäufer ist verpflichtetnach seinen besten Möglichkeiten zur Einhaltung des vereinbarten Liefertermins gehalten, SDG schriftlich zu benachrichtigen, wenn gleichwohl verleihen etwaige Verspätungen dem Käufer nicht das Recht auf Aufhebung oder auf Entschädigung von mittelbaren oder unmittelbaren Schäden; die Lieferung unterliegt jedoch dem Recht auf Stornierung seitens des Kunden für ihn ersichtlich istden Fall, dass diese Verzögerung einen Zeitraum von drei (3) Monaten im Anschluss an die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kannMitteilung der mangelnden Lieferung mittels Einschreiben überschreiten sollte. Die Lieferung hat als voll wirksam abgeschlossen zu gelten, sobald der Spediteur die Güter am Sitz des Verkäufers in Empfang genommen hat oder dort zur Verfügung des Kunden hinterlegt hat. Daher gehen etwaige Gefahren und Kosten zu Lasten des Käufers, da der Versand im Namen und auf Gefahr des Käufers erfolgt, auch wenn die Transportkosten zu Lasten de Verkäufers sein sollten. Im Fall von teilweisen Lieferungen ist jede derselben als ein eigenständiges Geschäft mit allen entsprechenden Verwicklungen anzusehen. Die Wiege- und Bemusterungsabläufe (wo vorgesehen) erfolgen am Sitz des Verkäufers und sind verbindlich. Der Käufer oder dessen Vertreter haben das Recht, daran teilzunehmen, indem sie rechtzeitig den entsprechenden Antrag beim Verkäufer hat auf seine Kosten alles vorlegen. Ein Kaufvertrag, in dem die Lieferfristen nicht angegeben oder nur annähernd bezeichnet werden oder in dem andere Angaben fehlen, wird für den Verkäufer solange unverbindlich sein, bis dieser schriftlich die Liefertermine bzw. die vom Kunden bestimmten Vorgaben unterzeichnet hat. Letzterer ist ebenfalls gehalten, dem Verkäufer die Vorschläge dieser Vorgaben innerhalb der der ersten Lieferung vorangehenden Woche zu unternehmenzusenden. Sollte über diese Vorschläge keine Einigung erzielt werden, um den vereinbarten Liefertermin einzuhalten. Der Verkäufer kommt in Verzug, sobald er den vereinbarten Liefertermin überschritten hat, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Gerät ist der Verkäufer in Lieferverzug, ist SDG berechtigt, unbeschadet sonstiger Rechte, eine Vertragsstrafe von 1% des Lieferwertes je angefangene Kalenderwoche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 5% des gesamten Lieferwertes. Dem Verkäufer stehe den Kaufvertrag aufzuheben oder die im Kaufvertrag vereinbarten Mengen in Losen und annähernd gleichen Intervallen während der Nachweis offen, dass aufgrund seines Verzuges kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. SDG behält sich jedoch weitergehendere gesetzliche Ansprüche vor. Darüber hinaus ist SDG berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung, vom Vertrag zurück zu treten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Die vorbehaltslose Annahme der verspäteten Lieferung enthält keinen Verzicht auf SDG vor- genannten Ansprüche. Annahmeverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände außerhalb SDGs Einflussnahme wie z.B. Betriebsunterbrechungen, Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, haben wir nicht zu vertreten. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, so sind SDG und der Verkäufer nach Ablauf einer zusätzlichen angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles zurückzutreten. Der Verkäufer hat die Versandvorschriften von SDG einzuhalten. In allen Versandpapieren, Zuschriften und Rechnungen wird die Bestellnummer von SDG angegeben. Der Verkäufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese schriftlich mit SDG vereinbart wurdenverbliebenen Lieferzeit auszuliefern.,

Appears in 1 contract

Samples: www.fluidotech.it

Lieferbedingungen. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers ab unserer Betriebsstätte Mehring; auch wenn Versand- und Anfahrtskosten im Einzelfall ausnahmsweise von uns übernommen werden. Die vereinbarten Liefertermine Transport- und –fristen Anfahrtskosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Sinnvolle Teillieferungen sind verbindlichzulässig. Bei fehlender Vereinbarung kommt Soweit nach unserem Ermessen sinnvoll, werden wir im Einzelfall eine Transportversicherung im Namen und auf Kosten des Käufers abschließen. Transportmittel und Versandweg werden von uns nach dem Grundsatz der Verkäufer besten Eignung gewählt; unter möglichster Optimierung von Zeit, Weg und Kosten; es sei denn, der Käufer hat ausdrücklich eine schriftliche Weisung hierfür erteilt. Liefer- und Leistungszeitangaben erfolgen nach sorgfältigstem Ermessen auf Grundlage der jeweiligen Liefer- und Auftragslage. Die Angaben sind nur als annähernd zu betrachten, sofern nicht zusätzlich eine ausdrückliche und als solche bezeichnete verbindliche Lieferzusage für einen Fixtermin erfolgt. Gegenüber Kaufleuten und Körperschaften des öffentlichen Rechts bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in Verzugangemessenem Umfang, wenn er die übliche wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und angemessene Lieferzeitaußergewöhnliche Ereignisse gehindert werden, die den Umständen nach gegeben wäretrotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten. Als Ereignisse im Sinne von Satz 1 gelten insbesondere Krieg, nicht eingehalten hat. Der Verkäufer ist verpflichtet, SDG schriftlich zu benachrichtigen, wenn für ihn ersichtlich ist, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Der Verkäufer hat auf seine Kosten alles zu unternehmen, um den vereinbarten Liefertermin einzuhalten. Der Verkäufer kommt in Verzug, sobald er den vereinbarten Liefertermin überschritten hat, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Gerät der Verkäufer in Lieferverzug, ist SDG berechtigt, unbeschadet sonstiger Rechte, eine Vertragsstrafe von 1% des Lieferwertes je angefangene Kalenderwoche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 5% des gesamten Lieferwertes. Dem Verkäufer stehe der Nachweis offen, dass aufgrund seines Verzuges kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. SDG behält sich jedoch weitergehendere gesetzliche Ansprüche vor. Darüber hinaus ist SDG berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung, vom Vertrag zurück zu treten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Die vorbehaltslose Annahme der verspäteten Lieferung enthält keinen Verzicht auf SDG vor- genannten Ansprüche. Annahmeverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände außerhalb SDGs Einflussnahme wie z.B. BetriebsunterbrechungenUnruhen, Streiks, Aussperrungen, behördliche AnordnungenFeuer, Überschwemmungen, andere Naturereignisse, staatliche Maßnahmen, allgemeine Lieferengpässe, sowie nicht vorhersehbare Betriebsstörungen; auch bei Zulieferern. Ist die Liefer- bzw. Leistungszeit deutlich überschritten, und das wirtschaftliche Interesse des Käufers an der Lieferung oder Leistung deshalb entfallen, so kann der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist und schriftlicher Rücktrittsandrohung vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Sofern die unvorhergesehenen Ereignisse die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, sind wir dazu berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Xxxxxx wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir nicht zu vertretendies dem Käufer unverzüglich mitzuteilen. Eine vereinbarte Weitergehende Ansprüche des Käufers (z.B. Geltendmachung eines Verzugsschadens) sind in jedem Fall ausgeschlossen. Die Einhaltung von Liefer- und Leistungszeiten setzt die Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Käufers voraus. Bei Verzug des Käufers wird die Lieferfrist unterbrochen und verlängert sich um die Dauer den Zeitraum, in dem der Behinderung zzglKäufer sich in Verzug befindet; Ansprüche des Käufers durch Verzug, den er selbst zu verantworten hat, sind in jedem Fall ausgeschlossen. einer Eine Geltendmachung eines Schadens für uns hieraus bleibt gegen angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, so sind SDG und der Verkäufer nach Ablauf einer zusätzlichen angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles zurückzutreten. Der Verkäufer hat die Versandvorschriften von SDG einzuhalten. In allen Versandpapieren, Zuschriften und Rechnungen wird die Bestellnummer von SDG angegeben. Der Verkäufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese schriftlich mit SDG vereinbart wurdenNachweis vorbehalten.

Appears in 1 contract

Samples: www.bsv.gmbh

Lieferbedingungen. Die vereinbarten Liefertermine Ein Versand von Hardware, Programmträgern, Dokumentationen und –fristen sind verbindlichLeistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Bei fehlender Vereinbarung kommt der Verkäufer Darüber hinaus vom Kunden gewünschte Schulung, Installationen, Support, etc. werden gesondert in Verzug, wenn er die übliche und angemessene LieferzeitRechnung gestellt. Versicherungen werden nur über gesonderten Auftrag des Kunden abgeschlossen. Es steht uns frei, die Art der Versendung der Ware und das Transportmittel auf Kosten des Kunden auszuwählen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, des zufälligen Verlusts und/oder der zufälligen Beschädigung der Ware geht bei Übergabe an das Transportunternehmen auf den Umständen nach gegeben wäreKunden über. Behördliche und etwa für die Ausführung von Anlagen erforderliche Genehmigungen Dritter sind vom Kunden rechtzeitig zu erwirken. Wir sind bemüht, zugesagte Liefertermine möglichst einzuhalten. Liefertermine sind jedoch immer ohne Gewähr. Wir sind zu Teillieferungen und sachlich gerechtfertigten und angemessenen Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtung berechtigt. Jegliche Liefererschwerung, einschließlich Lieferverzögerungen auf Seiten unserer Lieferanten, berechtigt uns zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeit oder zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag. Schadenersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Kunden wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen, sofern uns nicht eingehalten hatgrobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz am Verzug oder am Unterbleiben der Lieferung trifft. Der Verkäufer Kunde informiert uns vor und während des vereinbarten Auftrages über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages erforderlich und von Bedeutung sind. Der Kunde ist verpflichtet, SDG schriftlich uns nach bestem Wissen und Gewissen zu benachrichtigenunterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Bevor ein Auftrag durchgeführt wird, wenn ist der Kunde verpflichtet, eine Programm- und Datensicherung durchzuführen. Der Kunde ist für ihn ersichtlich isteine laufende, ordnungsgemäße Programm- und Datensicherung auf eigene Kosten verantwortlich; diese Verpflichtung erstreckt sich sowohl auf eine allgemeine Programm- und Datensicherung im branchenüblichen Umfang als auch auf eine spezielle Sicherung von Programmen und Daten, die sich auf Rechnern befinden, bevor an diesen Maßnahmen von uns vorgenommen werden. Die Arbeiten werden, je nach Erfordernissen, in den Räumlichkeiten des Kunden oder in unseren Räumlichkeiten durchgeführt. Ist es erforderlich, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kannArbeiten beim Kunden vor Ort durchgeführt werden, hat der Kunde ungehinderten Zutritt zu ermöglichen und ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer Kunde hat auf seine Kosten alles weiters dafür zu unternehmensorgen, um den vereinbarten Liefertermin einzuhalten. Der Verkäufer kommt in Verzugdass uns die zur Erfüllung unserer Verpflichtungen notwendige Infrastruktur, sobald er den vereinbarten Liefertermin überschritten hatwie insbesondere die erforderlichen technischen Einrichtungen, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarfStrom, Telefon und Datenübertragungsleistungen kostenlos zur Verfügung stehen. Gerät der Verkäufer Kunde in LieferverzugAnnahmeverzug oder bei Vorauszahlungsverpflichtung in Zahlungsverzug oder kommt er Mitwirkungspflichten nicht nach und stellt nicht alle notwendigen Arbeitsplätze, ist SDG berechtigtMittel und Unterlagen vollständig zur Verfügung, unbeschadet sonstiger Rechtegeht damit die Gefahr des/der zufälligen Untergangs, eine Vertragsstrafe von 1% des Lieferwertes je angefangene Kalenderwoche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 5% des gesamten Lieferwertes. Dem Verkäufer stehe der Nachweis offen, dass aufgrund seines Verzuges kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. SDG behält sich jedoch weitergehendere gesetzliche Ansprüche vor. Darüber hinaus ist SDG berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung, vom Vertrag zurück zu treten Verlusts und/oder Schadensersatz Beschädigung der Ware auf den Kunden über. Wir sind berechtigt, vom Kunden Ersatz für alle uns durch den Annahmeverzug, Zahlungsverzug oder die unterlassene/verspätete Mitwirkung des Kunden entstehenden Nachteile zu verlangen. Die vorbehaltslose Annahme Weiters sind wir diesfalls berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden nach unserem eigenen Ermessen einzulagern und/oder nach Setzung/Gewährung einer Nachfrist von zumindest 8 Kalendertagen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Treten wir diesfalls ganz oder teilweise vom Vertrag zurück, hat uns der verspäteten Lieferung enthält keinen Verzicht auf SDG vor- genannten AnsprücheKunde eine vom Vorliegen eines Verschuldens und/oder vom Vorliegen oder Nachweis eines Schadens unabhängige Vertragsstrafe in der Höhe von 30 % des Bruttopreises der vom Rücktritt betroffenen Ware/n und/oder Leistung/en zu bezahlen und uns zusätzlich alle darüber hinausgehenden Schäden und Nachteile zu ersetzen, die uns durch den Rücktritt entstehen. Annahmeverzögerungen aufgrund höherer Gewalt Sollte sich im Zuge der Auftragsdurchführung herausstellen, dass die Ausführung des Auftrags tatsächlich oder unvorhersehbarer Umstände außerhalb SDGs Einflussnahme wie z.B. Betriebsunterbrechungenrechtlich unmöglich ist, Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, haben werden wir nicht zu vertretendies dem Kunden so rasch als möglich anzeigen. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, so sind SDG und der Verkäufer nach Ablauf einer zusätzlichen angemessenen Nachfristsetzung Jeder Vertragspartner ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles zurückzutreten. Der Verkäufer hat die Versandvorschriften Die bis dahin für unsere Tätigkeit angelaufenen Kosten und Spesen gemäß vorzulegender interner Projektabrechnung sind in diesem Fall vom Kunden zu ersetzen, soweit uns kein grobes Verschulden an der Unmöglichkeit trifft. Übernehmen wir Waren zur Reparatur, Wartung etc. in unsere Gewahrsame und holt der Kunde diese Ware nicht spätestens 6 Wochen nach dem bekannt gegebenen Abholtermin bei uns ab, so geht das Eigentum an dieser Ware auf uns über. Tauschen wir Ware beim Kunden aus, so geht das Eigentum an der ausgetauschten, von SDG einzuhaltenuns übernommenen Ware – sofern nicht sofortiger Eigentumserwerb vereinbart ist – nach 6 Wochen ab Übernahme in unser Eigentum über. In allen Versandpapieren, Zuschriften und Rechnungen wird die Bestellnummer von SDG angegeben. Der Verkäufer ist nur zu Teillieferungen all diesen Fällen sind wir insbesondere berechtigt, sofern diese schriftlich mit SDG vereinbart wurdendie in unser Eigentum übergegangene Ware auch zu entsorgen.

Appears in 1 contract

Samples: www.techtime.at

Lieferbedingungen. Die vereinbarten Liefertermine und –fristen sind verbindlich. Bei fehlender Vereinbarung kommt der Verkäufer in VerzugDer Lieferzeitpunkt wird nicht garantiert, wenn er die übliche und angemessene Lieferzeit, die den Umständen nach gegeben wäre, nicht eingehalten hataußer dies erfolgt im Vorfeld durch schriftlich getroffene Absprache. Der Verkäufer ist verpflichtetVorbehalt einer ordnungsgemäßer Selbstbelieferung bildet das Fundament etwaiger Zusagen bezüglich des Lieferzeitpunktes. Behördliche Genehmigungen können ebenso ein Hemmnis für die rechtzeitige Lieferung bilden und begründen bei rechtzeitiger Beantragung der Rinck Tanklogistik GmbH keine Ansprüche gegen ebendiese. Das Gleiche gilt bei störbehaftetem Ablauf des Transportes, SDG schriftlich zu benachrichtigen, wenn für ihn ersichtlich welcher nicht auf eine Fehlkalkulation der Verkäuferin zurückzuführen ist, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Der Verkäufer hat auf seine Kosten alles zu unternehmenKäufer verpflichtet sich den Belieferungsort frühzeitig mitzuteilen, um den vereinbarten Liefertermin einzuhalteneine pünktliche Belieferung zu ermöglichen. Der Verkäufer kommt in Verzug, sobald er den vereinbarten Liefertermin überschritten hat, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Gerät der Verkäufer in Lieferverzug, ist SDG berechtigt, unbeschadet sonstiger Rechte, eine Vertragsstrafe Für Fälle von 1% des Lieferwertes je angefangene Kalenderwoche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 5% des gesamten Lieferwertes. Dem Verkäufer stehe der Nachweis offen, dass aufgrund seines Verzuges kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. SDG behält sich jedoch weitergehendere gesetzliche Ansprüche vor. Darüber hinaus ist SDG berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung, vom Vertrag zurück zu treten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Die vorbehaltslose Annahme der verspäteten Lieferung enthält keinen Verzicht auf SDG vor- genannten Ansprüche. Annahmeverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände außerhalb SDGs Einflussnahme wie z.B. Betriebsunterbrechungenexternen Faktoren, Streiksdie eine Lieferung erheblich erschweren, Aussperrungenoder zur Unmöglichkeit führen, behördliche Anordnungenbehält sich die Rinck Tanklogistik GmbH vor, haben wir nicht zu vertreten. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, so sind SDG und der Verkäufer nach Ablauf einer zusätzlichen angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag hinsichtlich des noch zu erklären. Bei unerwarteten Schwankungen im Markt und damit verbundenen stark erhöhten Deckungspreisen besteht für die Verkäufer ebenso ein Rücktrittsrecht, falls der Käufer einer konkreten Preisanpassung nicht erfüllten Teiles zurückzutretenzustimmen sollte. Der Verkäufer Käufer verpflichtet sich, die von ihm bestellten Waren zum vereinbarten Zeitpunkt im bestellten Umfang, ohne Verzögerung, abzunehmen. Ein Verzug seitens des Käufers führt u.A. zu einem Übergang des Warenrisikos. Ebenso ist die Verkäuferin berechtigt bei starken Abweichungen von der bestellten Menge an Mineralölen o.Ä. eine pauschale für den Rücktransport von zu viel transportierten Waren zu erheben. Bereits vor Beginn der Betankung hat der Käufer alle Maßnahmen zu ergreifen, welche einen reibungslosen Ablauf ermöglichen und eine Schädigung von Natur und Beteiligten verhindern. Hierzu zählen u.A. das Öffnen der erforderlichen Ventile, das Schließen von allen entsprechenden Öffnungen, welche durch bereits leichte Fahrlässigkeit bei der Belieferung kontaminiert werden könnten, das Prüfen der Bestände und damit verbunden das Übermitteln der konkreten Abnahmemenge. Ebenso gehört das Stellen von Schlauchwachen in ausreichender Stärke, sowie die Versandvorschriften von SDG einzuhalten. In allen Versandpapieren, Zuschriften und Rechnungen wird die Bestellnummer von SDG angegebenUnterrichtung bei Erreichen der Füllmenge zu seinem Pflichtenkreis. Der Verkäufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese schriftlich Empfänger der Waren verpflichtet sich zum schonenden Umgang mit SDG vereinbart wurdenden ihm temporär überlassenen Gerätschaften zur Erfüllung der Verbindlichkeit des Verkäufers.

Appears in 1 contract

Samples: www.rincktanklogistik.de