Common use of Lieferbedingungen Clause in Contracts

Lieferbedingungen. 1. Veräußert die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH Gegenstände, die sich in ihrem Eigentum befinden, bleiben diese Gegenstände Eigentum der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsverbindung mit dem Kunden/Besteller. Der Kunde/Besteller ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Handelt es sich bei dem Kunden um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder einen Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für diejenigen Forderungen, die die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH aus der laufenden Geschäftsbeziehung gegenüber dem Kunden/Besteller hat. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Vereinbarung, Vermischung oder Verbindung mit Gegenständen der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH entstehenden Erzeugnisses zu deren vollen Wert, wobei die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH als Hersteller gilt. Etwaige, sich aus einem Wiederverkauf ergebende Forderungen gegenüber Dritten tritt der Kunde/Besteller vorab sicherheitshalber insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteiles an die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH ab. ALUCHROM Tel.: +00 (0) 00000 0000 0 E-Mail: xxxx@xxxxxxxx.xx Geschäftsführer: USt-Id-Nr.: DE315967140 Oberflächentechnik GmbH Fax: +00 (0) 00000 0000 00 Internet: xxx.xxxxxxxx.xx Xxxxxxx Xxxxxxx Steuernr.: 228/105/01468 Auf Verlangen des Kunden/Bestellers ist die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde/Besteller sämtliche, mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht. 2. Nimmt die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH die gelieferte Ware wieder an sich, so sind sich diese und der Kunde/Besteller darüber einig, dass die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH dem Kunden/Besteller den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Kunden/Besteller, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Xxxx des Kunden/Bestellers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Die Kosten hierfür fallen dem Kunden/Besteller zur Last. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung des Kaufgegenstandes zulässig. 3. Bei Zugriff von Dritten, insbesondere Pfändung des Vertragsgegenstandes oder bei Ausübung eines fremden Pfandrechtes hat der Kunde/Besteller bei der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen sowie Dritte unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH hinzuweisen. 4. Die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH ist berechtigt bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden/Bestellers (Zahlungsverzuge, Scheckprotest, Wechselprotest etc.) die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden/Bestellers zurückzunehmen. 5. Erfüllungsort ist Sitz der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH. Die Versendung von Ware erfolgt auf Risiko des Kunden/Bestellers.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferbedingungen. 1. Veräußert die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH Gegenstände, die sich in ihrem Eigentum befinden, bleiben diese Gegenstände Eigentum Der Lieferant wird anhand der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsverbindung mit dem Kunden/Besteller. Der Kunde/Besteller ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Handelt es sich bei dem Kunden um eine juristische Person schrift- lich durchgeführten und bestätigten Bestellung oder anhand des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder einen Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für diejenigen Forderungen, die die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH aus der laufenden Geschäftsbeziehung gegenüber dem Kunden/Besteller hat. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Vereinbarung, Vermischung oder Verbindung mit Gegenständen der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH entstehenden Erzeugnisses zu deren vollen Wert, wobei die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH als Hersteller gilt. Etwaige, sich aus einem Wiederverkauf ergebende Forderungen gegenüber Dritten tritt der Kunde/Besteller vorab sicherheitshalber insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteiles abge- schlossenen Vertrages an die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH ab. ALUCHROM Tel.: +00 (0) 00000 0000 0 E-Mail: xxxx@xxxxxxxx.xx Geschäftsführer: USt-Id-Nr.: DE315967140 Oberflächentechnik GmbH Fax: +00 (0) 00000 0000 00 Internet: xxx.xxxxxxxx.xx Xxxxxxx Xxxxxxx Steuernr.: 228/105/01468 Auf Verlangen des Kunden/Bestellers ist die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH zum Verzicht auf Gesell- schaft Nemak Slovakia Waren oder Dienstleistungen unter den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde/Besteller sämtliche, mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung bestehtin diesen AEB festgelegten Bedingungen liefern. 2. Nimmt Der Lieferant wird die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH Waren oder Dienstleistungen im Ort und in der Zeit liefern, die gelieferte Ware wieder an sich, so sind sich diese und im abgeschlossenen Vertrag oder in der Kunde/Besteller darüber einig, dass die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH dem Kunden/Besteller den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt Bestellung der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Kunden/Besteller, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Xxxx des Kunden/Bestellers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den gewöhnlichen Verkaufswert ermittelnGe- sellschaft Nemak Slovakia bestimmt sind. Die Kosten hierfür fallen dem Kunden/Besteller zur LastWarenlieferung bzw. Solange Erbrin- gung der Eigentumsvorbehalt bestehtDienstleistungen wird sei- tens des Lieferanten anhand eines Lieferscheines, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung Serviceprotokolls, ggf. einer Auflistung erbrachter Dienstleis- tungen nachgewiesen, die eine detail- lierte und ausreichend bestimmte sei- tens der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH eine VeräußerungGesellschaft Nemak Slovakia bestätigte Beschreibung der geliefer- ten Waren oder Dienstleistungen (d.h. Typ und Menge gelieferter Waren oder Dienstleistungen, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung Ort und Termin der Lieferung von Waren oder anderweitige beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung des Kaufgegenstandes zulässigDienstleis- tungen) enthalten werden. 3. Bei Zugriff von DrittenDie Zeit der Waren- oder Dienstleis- tungslieferung kann durch ein festes Datum, insbesondere Pfändung ggf. eine Frist festgelegt wer- den, deren Ablauf vom Tag des Vertragsgegenstandes Ver- tragsabschlusses beginnt. Wenn die Zeit der Waren- oder bei Ausübung eines fremden Pfandrechtes hat Dienstleistungs- lieferung durch eine Frist festgelegt wird, ist der Kunde/Besteller bei Lieferant berechtigt die Waren oder Dienstleistungen an Ar- beitstagen während der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH unverzüglich schriftlich Mitteilung gesamten Laufzeit festgelegter Lieferfrist zu machen sowie Dritte unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH hinzuweisenlie- fern. 4. Die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH ist berechtigt bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden/Bestellers (ZahlungsverzugeWenn die Vertragsbeteiligten unterei- nander nichts anderes vereinbaren, Scheckprotest, Wechselprotest etc.) die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden/Bestellers zurückzunehmengilt als Lieferort im Sinne dieser AEB der Sitz der Gesellschaft Nemak Slo- vakia. 5. Erfüllungsort Der Lieferant ist Sitz berechtigt den Transportweg der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH. Waren bzw. ihrer Teile, sowie auch das Transportmittel zu bestimmen, wenn die Vertragsbe- teiligten nichts anderes vereinbaren. Der Lieferant verpflichtet sich jedoch die Liefer- und Abfertigungsvorschrif- ten, insbesondere die Transportrou- ten, den Transporttyp, sowie auch die Transportmittel und die Form der Wa- renverpackung konsequent einzuhal- ten. 6. Der Lieferant ist verpflichtet der Ge- sellschaft Nemak Slovakia unverzüg- lich alle für die Handhabung der Wa- ren notwendigen Urkunden zukom- men zu lassen. Die Versendung von seitens der Gesell- schaft Nemak Slovakia geforderten Ursprungsurkunden (z.B. Erklärungen des Lieferanten, Transportbestätigun- gen für die Waren im Sinne der Ur- sprungsbestimmungen EWG-CEFTA) werden sämtliche seitens der Gesell- schaft Nemak Slovakia geforderten Förmlichkeiten enthalten und der Lie- ferant ist ebenso verpflichtet diese unverzüglich der Gesellschaft Nemak Slovakia zukommen zu lassen. Der Lieferant ist weiter verpflichtet der Gesellschaft Nemak Slovakia mit jeder Warenlieferung den Lieferschein und beim Material auf chemischer Basis auch einen Attest bezüglich seiner Gü- te zu liefern. 7. Der Lieferant hat die Gesellschaft Nemak Slovakia in dem Fall zu infor- mieren, wenn der Liefergegenstand, d.h. die Ware erfolgt auf Risiko des Kunden/Bestellersoder Dienstleistung, den Exporteinschränkungen in Überein- stimmung mit der slowakischen oder mit einer anderen ausländischen Wirt- schaftslegislative unterliegt.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Lieferbedingungen. 14.1 Ist eine Direktbelieferung durch die Preysing Obst GmbH vereinbart worden, so ist der Erfüllungsort beim Käufer. Veräußert Das Abladen und der Eintransport ist stets Aufgabe des Käufers, auch bei Lieferung frei Haus. Wird die Aluchrom Oberflächentechnik Ware bei Ablieferung nicht fristgerecht übernommen, so ist die Preysing Obst GmbH Gegenständeberechtigt, die sich in ihrem Eigentum befinden, bleiben diese Gegenstände Eigentum Ware auf Kosten des Käufers ordnungsgemäß abzuladen und/oder einzulagern. Das Haftungsrisiko geht bei der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH bis zur vollständigen Bezahlung Übergabe der Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsverbindung mit dem Kunden/BestellerWare auf den Käufer über. Der Kunde/Besteller ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Handelt Übergabe steht es sich bei dem Kunden um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder einen Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für diejenigen Forderungen, die die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH aus der laufenden Geschäftsbeziehung gegenüber dem Kunden/Besteller hat. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Vereinbarung, Vermischung oder Verbindung mit Gegenständen der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH entstehenden Erzeugnisses zu deren vollen Wert, wobei die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH als Hersteller gilt. Etwaige, sich aus einem Wiederverkauf ergebende Forderungen gegenüber Dritten tritt der Kunde/Besteller vorab sicherheitshalber insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteiles an die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH ab. ALUCHROM Tel.: +00 (0) 00000 0000 0 E-Mail: xxxx@xxxxxxxx.xx Geschäftsführer: USt-Id-Nr.: DE315967140 Oberflächentechnik GmbH Fax: +00 (0) 00000 0000 00 Internet: xxx.xxxxxxxx.xx Xxxxxxx Xxxxxxx Steuernr.: 228/105/01468 Auf Verlangen des Kunden/Bestellers ist die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtetgleich, wenn der Kunde/Besteller sämtlicheKäufer im Verzug der Annahme ist. Seite2 4.2 Ist eine Belieferung durch Fremdfirmen im Auftrag der Preysing Obst GmbH erforderlich, so ist der Erfüllungsort beim Käufer. Das Haftungsrisiko geht bei der Übergabe der Ware auf den Käufer über. 4.3 Bei Direktabholung von der Preysing Obst GmbH erfolgt der Gefahrübergang der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Kaufgegenstand Verlassen der Firmengeländes der Preysing Obst GmbH, auf Gefahr des Käufers, ohne Rücksicht darauf, wer die Frachtkosten trägt. In jedem Fall werden Versicherungen nur über ausdrücklichen Wunsch und im Zusammenhang stehenden Forderungen erfüllt hat Namen und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht. 2. Nimmt die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH die gelieferte Ware wieder an sich, so sind sich diese und der Kunde/Besteller darüber einig, dass die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH dem Kunden/Besteller den gewöhnlichen Verkaufswert auf Rechnung des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Kunden/Besteller, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Xxxx des Kunden/Bestellers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Die Kosten hierfür fallen dem Kunden/Besteller zur Last. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung des Kaufgegenstandes zulässig. 3. Bei Zugriff von Dritten, insbesondere Pfändung des Vertragsgegenstandes oder bei Ausübung eines fremden Pfandrechtes hat der Kunde/Besteller bei der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen sowie Dritte unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH hinzuweisen. 4. Die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH ist berechtigt bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden/Bestellers (Zahlungsverzuge, Scheckprotest, Wechselprotest etc.) die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden/Bestellers zurückzunehmen. 5Käufers abgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz der Aluchrom Oberflächentechnik Preysing Obst GmbH. Die Versendung von Ware erfolgt Das Haftungsrisiko geht auf Risiko des Kunden/Bestellersden Käufer über, sobald dieser das Betriebsgelände der Preysing Obst GmbH verlassen hat. 4.4 Lieferungen der Preysing Obst GmbH an Käufer hinsichtlich Waren, die nicht am Lager vorrätig sind, stehen unter Vorbehalt der rechtzeitigen und vertragsgerechten Selbstbelieferung der Preysing Obst GmbH durch deren Lieferanten. 4.5 Falls der Versand ohne Verschulden der Preysing Obst GmbH unmöglich wird, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Meldung der Versandbereitschaft der Preysing Obst GmbH auf den Käufer über.

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Samples: Sales Contracts

Lieferbedingungen. 1a) Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen können noch Versandkosten anfallen. Veräußert Nähere Bestimmungen zu ggf. anfallenden Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten. Die Lieferung erfolgt an die Aluchrom Oberflächentechnik vom Kunden angegebene Lieferadresse (ausschließlich Festland, keine Inseln). Wir liefern nicht an Packstationen. Sie haben grundsätzlich auch die Möglichkeit der Abholung bei RP Bauelemente GmbH, Quermathe 14 , 00000 Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: Montag bis Xxxxxxx von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr außer an Feiertagen. Bitte informieren Sie vor Ihrer Abholung, damit wir die Ware aus unserem Lager bereitstellen können. b) Die auf den Internetseiten der RP Bauelemente GmbH Gegenstände, die sich in ihrem Eigentum befinden, bleiben diese Gegenstände Eigentum aufgeführten Produkte und Preise stehen unter dem Vorbehalt der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus Verfügbarkeit vom jeweiligen Hersteller oder Vertriebsunternehmen. c) Auf Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Geschäftsverbindung mit dem Kunden/Besteller. Der Kunde/Besteller ist befugtProduktseite, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Handelt es sich bei dem Kunden um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen den Angeboten oder einen Kaufmann, bei dem auf der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für diejenigen Forderungen, die die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH aus der laufenden Geschäftsbeziehung gegenüber dem Kunden/Besteller hat. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Vereinbarung, Vermischung oder Verbindung mit Gegenständen der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH entstehenden Erzeugnisses zu deren vollen Wert, wobei die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH als Hersteller gilt. Etwaige, sich aus einem Wiederverkauf ergebende Forderungen gegenüber Dritten tritt der Kunde/Besteller vorab sicherheitshalber insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteiles an die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH ab. ALUCHROM Tel.: +00 (0) 00000 0000 0 E-Mail: xxxx@xxxxxxxx.xx Geschäftsführer: USt-Id-Nr.: DE315967140 Oberflächentechnik GmbH Fax: +00 (0) 00000 0000 00 Internet: xxx.xxxxxxxx.xx Xxxxxxx Xxxxxxx Steuernr.: 228/105/01468 Auf Verlangen des Kunden/Bestellers ist die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde/Besteller sämtliche, mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung bestehtAuftragsbestätigung hin. 2. Nimmt die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH die gelieferte Ware wieder an sich, so sind d) Sollte sich diese und der Kunde/Besteller darüber einignach Vertragsschluss herausstellen, dass die Aluchrom Oberflächentechnik bestellte Ware vom Vertriebspartner der RP Bauelemente GmbH dem Kunden/Besteller den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Kunden/Besteller, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert nicht oder nicht rechtzeitig geliefert werden kann, wird nach Xxxx des Kunden/Bestellers ein öffentlich bestellter der Kunde davon unverzüglich in Kenntnis gesetzt. In diesem Fall kann er vom Kaufvertrag zurücktreten. Eine Haftung der RP Bauelemente GmbH ist ausgeschlossen, soweit ihr kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. e) Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands und vereidigter Sachverständiger den gewöhnlichen Verkaufswert ermittelnTeilen Österreichs (Oberösterreich, Salzburger Land). Das Luxmetall, NaturinForm, Eternit und Profil-Dekor-Programm kann nur innerhalb Deutschlands ausgeliefert werden. Die Lieferung erfolgt unabgeladen zu einer mit Lkw befahrbaren Baustelle. Bei Anlieferung ist eine ausreichende Anzahl an Abladehilfen zu stellen, die dem Kraftfahrer beim Abladen der Ware zur Hand geht. Die benötigte Anzahl an Helfern geben wir Ihnen mit der Auftragsbestätgigung bekannt. Sofern der Besteller die notwendigen Voraussetzungen für die Entgegennahme nicht schafft oder nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Besteller mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Besteller die Kosten hierfür fallen dem Kunden/Besteller zur Last. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung des Kaufgegenstandes zulässigfür die erfolglose Anlieferung. 3f) Arbeitskämpfe oder unvorhersehbare Ereignisse wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw. Bei Zugriff befreien die RP Bauelemente GmbH für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit von Drittender Lieferpflicht. Im Falle des Leistungsverzuges des Verkäufers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen, insbesondere Pfändung es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vertragsgegenstandes oder bei Ausübung eines fremden Pfandrechtes hat der Kunde/Besteller bei der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen sowie Dritte unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH hinzuweisenVerkäufers. 4. Die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH ist berechtigt bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden/Bestellers (Zahlungsverzuge, Scheckprotest, Wechselprotest etc.) die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden/Bestellers zurückzunehmen. 5. Erfüllungsort ist Sitz der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH. Die Versendung von Ware erfolgt auf Risiko des Kunden/Bestellers.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferbedingungen. 1. Veräußert die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH Gegenstände, die sich Jeder Lieferung ist durch den Lieferanten ein Lieferschein in ihrem Eigentum befinden, bleiben diese Gegenstände Eigentum der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsverbindung mit dem Kunden/Bestellerzwei- facher Ausfertigung beizufügen. Der Kunde/Besteller Lieferschein ist befugtmit Bestell-, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang Artikel- und Lieferantennummer zu verfügen. Handelt es sich bei dem Kunden um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder einen Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für diejenigen Forderungen, die die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH aus der laufenden Geschäftsbeziehung gegenüber dem Kunden/Besteller hat. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Vereinbarung, Vermischung oder Verbindung mit Gegenständen der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH entstehenden Erzeugnisses zu deren vollen Wert, wobei die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH als Hersteller gilt. Etwaige, sich aus einem Wiederverkauf ergebende Forderungen gegenüber Dritten tritt der Kunde/Besteller vorab sicherheitshalber insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteiles an die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH ab. ALUCHROM Tel.: +00 (0) 00000 0000 0 E-Mail: xxxx@xxxxxxxx.xx Geschäftsführer: USt-Id-Nr.: DE315967140 Oberflächentechnik GmbH Fax: +00 (0) 00000 0000 00 Internet: xxx.xxxxxxxx.xx Xxxxxxx Xxxxxxx Steuernr.: 228/105/01468 Auf Verlangen des Kunden/Bestellers ist die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde/Besteller sämtliche, mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung bestehtversehen. 2. Nimmt Die Lieferung erfolgt gemäß der in der Bestellung vereinbarten INCOTERMS 2010. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, hat die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH die gelieferte Ware wieder an sich, so sind sich diese und der Kunde/Besteller darüber einig, dass die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH dem Kunden/Besteller den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Kunden/Besteller, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Xxxx des Kunden/Bestellers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Die Kosten hierfür fallen dem Kunden/Besteller zur Last. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung des Kaufgegenstandes zulässigLieferung gemäß „DDP“ Bestimmungsort zu erfolgen. 3. SWISSLOG ist nicht verpflichtet, Vertragsgegenstände anzuneh- men, die vor dem vereinbarten Liefertermin geliefert werden. Der Lieferant trägt die Gefahr des Untergangs und der Ver- schlechterung von Vertragsgegenständen, die vor dem Lieferter- min geliefert wurden. Bei Zugriff früherer Anlieferung als vereinbart be- hält sich SWISSLOG die Rücksendung auf Kosten des Lieferanten vor. Erfolgt bei vorzeitiger Lieferung keine Rücksendung, so la- gert die Ware bis zum Liefertermin bei SWISSLOG auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. SWISSLOG behält sich im Falle vorzeitiger Lieferung vor, die Zahlung erst am vereinbarten Fälligkeitstag vorzunehmen. SWISSLOG ist berechtigt, etwaige Zuviellieferun- gen auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden. Der Lieferant trägt die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung von DrittenZuviellieferungen. SWISSLOG ist berechtigt, insbesondere Pfändung des Vertragsgegenstandes oder bei Ausübung eines fremden Pfandrechtes hat der Kunde/Besteller bei der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen sowie Dritte unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH hinzuweiseneiner Zuweniglie- ferung die gesamte Lieferung zurückzuweisen. 4. Soweit zwischen SWISSLOG und dem Lieferanten nicht ausdrück- lich etwas Abweichendes vereinbart wurde, gelten die Versand-, Verpackungs- und Transportvorschriften von SWISSLOG. Die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH Ver- tragsgegenstände sind mindestens industrieüblich, unter Beach- tung handelsüblicher Sorgfalt sowie sachgerecht zu verpacken. SWISSLOG ist berechtigt bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden/Bestellers (Zahlungsverzugeaber nicht verpflichtet, Scheckprotest, Wechselprotest etcdem Lieferanten die geeignete Art und Weise der Verpackung nach billigem Er- messen vorzuschreiben.) die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden/Bestellers zurückzunehmen. 5. Erfüllungsort ist Sitz der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH. Die Versendung von Ware erfolgt auf Risiko des Kunden/Bestellers.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Lieferbedingungen. 1. Veräußert die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH GegenständeErfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers, die sich in ihrem Eigentum befindensoweit nichts anderes vereinbart ist. Wird ein anderer Erfüllungsort als der Sitz des Verkäufers vereinbart, bleiben diese Gegenstände Eigentum der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsverbindung mit dem Kunden/Besteller. Der Kunde/Besteller so ist befugt, über die gekaufte Ware dies im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Handelt es sich bei dem Kunden um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen Kauf- oder einen Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für diejenigen Forderungen, die die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH aus der laufenden Geschäftsbeziehung gegenüber dem Kunden/Besteller hat. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Vereinbarung, Vermischung oder Verbindung mit Gegenständen der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH entstehenden Erzeugnisses zu deren vollen Wert, wobei die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH als Hersteller gilt. Etwaige, sich aus einem Wiederverkauf ergebende Forderungen gegenüber Dritten tritt der Kunde/Besteller vorab sicherheitshalber insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteiles an die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH ab. ALUCHROM Tel.: +00 (0) 00000 0000 0 E-Mail: xxxx@xxxxxxxx.xx Geschäftsführer: USt-Id-Nr.: DE315967140 Oberflächentechnik GmbH Fax: +00 (0) 00000 0000 00 Internet: xxx.xxxxxxxx.xx Xxxxxxx Xxxxxxx Steuernr.: 228/105/01468 Auf Verlangen des Kunden/Bestellers ist die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde/Besteller sämtliche, mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung bestehtWerkvertrag schriftlich festzuhalten. 2. Nimmt die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH die gelieferte Ware wieder an Der Verkäufer verpflichtet sich, so sind sich diese dem Käufer den Kaufgegenstand auf der Grundlage des abgeschlossenen Kauf- oder Werkvertrags zum vertraglich festgelegten Termin zu liefern. Die Übergabe und der Kunde/Besteller darüber einig, dass die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH dem Kunden/Besteller den gewöhnlichen Verkaufswert Übernahme des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch wird von Vertretern des Kunden/Besteller, der nur unverzüglich nach Rücknahme Verkäufers und des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Xxxx Käufers anhand des Kunden/Bestellers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Die Kosten hierfür fallen dem Kunden/Besteller zur Last. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung Lieferscheins oder anderweitige beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung des Kaufgegenstandes zulässigÜbergabeprotokolls bestätigt. 3. Bei Zugriff von Dritten, insbesondere Pfändung Eine etwaige Inbetriebnahme ist im Kauf- oder Werkvertrag ausdrücklich zu vereinbaren und berührt nicht die gesetzlichen Regelungen zum Gefahrübergang (§§ 2121 ff. des Vertragsgegenstandes oder bei Ausübung eines fremden Pfandrechtes hat der Kunde/Besteller bei der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen sowie Dritte unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH hinzuweisenNeuen Bürgerlichen Gesetzbuchs und §§ 2132 ff. des Neuen Bürgerlichen Gesetzbuchs). 4. Die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH ist berechtigt bei vertragswidrigen Verhalten Als Datum der steuerpflichtigen Leistungserbringung gilt das im Übergabeprotokoll angegebene Datum der Lieferung und Übergabe des Kunden/Bestellers (Zahlungsverzuge, Scheckprotest, Wechselprotest etc.) die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden/Bestellers zurückzunehmenKaufgegenstandes. 5. Erfüllungsort Der Kunde übernimmt die Produkte auf der im Kaufvertrag angegebenen Adresse von Warex und stellt zu diesem Zweck die Beförderung sicher. 6. Die Parteien können vereinbaren, dass die Beförderung der Produkte durch den Verkäufer auf Kosten des Kunden sichergestellt wird. 7. Soweit erforderlich, sorgt der Verkäufer für Transportverpackungen (sog. Transportwände), die der Kunde auf seine Kosten demontiert und entsorgt. 8. Der Käufer ist Sitz stets verpflichtet, den Verkäufer über alle Umstände zu informieren, die die Xxxx des Transportmittels für die Beförderung der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH. Produkte beeinflussen können (z. B. enge Hofeinfahrten u. ä.). 9. Wenn die Beförderung durch den Käufer sichergestellt wird, gelten folgende Lieferbedingungen: a. Der Käufer ist verpflichtet, einen Beförderungsvertrag über die Beförderung der Produkte ab Werk der WAREX spol. s r.o. auf eigene Kosten abzuschließen und gleichzeitig das entsprechende Transportmittel nach den Anweisungen des Verkäufers bereitzustellen. b. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Produkte an den Frachtführer zu übergeben und den Käufer davon in Kenntnis zu setzen. Die Versendung Produkte gelten als geliefert, wenn sie auf dem LKW des Frachtführers verladen sind. 10. Wenn die Beförderung durch den Verkäufer sichergestellt wird, gelten folgende Lieferbedingungen: a. Der Verkäufer ist verpflichtet, einen Beförderungsvertrag über die Beförderung der Produkte zum Bestimmungsort, der rechtzeitig durch den Käufer mitzuteilen ist, auf eigene Kosten abzuschließen. Der Beförderungsvertrag muss die Vereinbarung zur Versicherung für die Produkte enthalten. b. Der Käufer ist verpflichtet, einen geeigneten Zugangsweg und eine Handhabungseinrichtung mit ausreichender Nutzlast für die Entladung bzw. auch für die Aufstellung des Werks bereitzustellen. Wird die Entladung der Produkte verspätet, so ist der Käufer verpflichtet, die mit der Wartezeit der Transportmittel verbundenen Kosten zu übernehmen. 11. Die mit der Verladung der Produkte verbundenen Kosten trägt der Verkäufer. Die mit der Entladung der Ware verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. 12. Wenn der Käufer eine Terminänderung für die Anlieferung der Produkte anfordert, ist er verpflichtet, alle mit dieser Änderung verbundenen Kosten (einschließlich der Kosten für die Abbestellung der bestellten Beförderung) sowie die Kosten für die Lagerung der Container in Höhe von Ware erfolgt auf Risiko 100,- CZK ohne MwSt. pro Container und Tag an den Verkäufer zu zahlen. 13. Wenn die Montage der Produkte im Vertrag vorgesehen ist, hat der Käufer Folgendes bereitzustellen und nach Bedarf vorzulegen: a. Baugenehmigung oder Bewilligung des Bauvorhabens. b. Befestigter Zugangsweg für die Beförderung der Module und Montagematerial. c. Zugang für die Mitarbeiter des Verkäufers zur Baustelle. d. Fundamentplatte für die Aufstellung der Container gemäß den Anweisungen des Herstellers. Wenn das Fundament den Anforderungen des Verkäufers nicht entspricht, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Montage abzulehnen. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. e. Entsprechender Kran gemäß den Anweisungen des Verkäufers zur Handhabung mit den Containern. f. 400/230 V /32 A Stromanschluss im Umkreis von 10 Metern vom Aufstellungsort aus. g. Sanitär- oder mobile Einrichtungen für das Personal des Verkäufers für die Dauer der Montagearbeiten. h. Abfallbehälter für Bauschutt für die Dauer der Montagearbeiten und Entsorgung dieses Abfalls. i. Im Lieferumfang nicht enthalten sind der Wasser- und Abwasseranschluss, Heizung, Stromanschluss, elektrische Prüfung sowie die Erdung der Container. Hierfür hat der Käufer zu sorgen. j. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer vor der Übergabe der montierten Produkte eine Prüfung der elektrischen Installation, der Wasser- und Abwasserleitungen und der Heizung zu ermöglichen. Andernfalls gehen die mit der Anreise zu einer Garantiereparatur dieser Produkte verbundenen Kosten zu Lasten des Kunden/Bestellers. k. Wird die Montage infolge der Pflichtverletzung oder der Verzögerung durch den Käufer verspätet oder nicht ausgeführt, so verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer alle damit verbundenen (Mehr-)Kosten zu erstatten. 14. Wenn der Verzug des Käufers mit der Abnahme des Werks länger als 5 Werktage andauert, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer den Preis der bestellten Produkte unabhängig vom Zeitpunkt der Übernahme durch den Käufer in Rechnung zu stellen. 15. Gerät der Käufer mit der Übernahme der Produkte und des Werks in Verzug, so ist er verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,- CZK für jeden Tag der Verzögerung zu zahlen. Die weitgehenden Schadensersatzansprüche des Verkäufers sind durch die Zahlung der Vertragsstrafe nicht berührt. 16. Wenn der Verzug des Käufers mit der Übernahme der Produkte länger als 30 Tage andauert, fordert der Verkäufer den Käufer zur Übernahme der Produkte auf, setzt ihm dazu eine Nachfrist und weist den Käufer darauf hin, dass der Verkäufer nach erfolglosem Ablauf der Frist berechtigt ist, die Produkte zu entsorgen und der Käufer verpflichtet ist, sowohl den Preis der Produkte, Lagerkosten, die Vertragsstrafe für den Verzug mit der Übernahme der Produkte als auch alle mit der Entsorgung der Produkte verbundenen Kosten zu erstatten. 17. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte auf Aufforderung des Verkäufers abzunehmen. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Abnahme der Produkte wegen einzelner geringfügiger Mängel zu verweigern, die für sich alleine oder in Verbindung mit anderen die Nutzung der Produkte weder funktional noch ästhetisch verhindern. Die Abnahme der Produkte ist stets im Abnahmeprotokoll festzuhalten, in dem der Käufer sämtliche etwaige Mängel aufführt. Wird das Abnahmeprotokoll nicht erstellt, wird davon ausgegangen, dass die Produkte vollständig, unbeschädigt und einwandfrei übergeben wurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf, Lieferung Und Montage Von Wohn , Sanitär , Lager Und Technologischen Modulen/Containern

Lieferbedingungen. 14.1. Veräußert die Aluchrom Oberflächentechnik Von MagVenture GmbH Gegenständein Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur an- nähernd, die es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. 4.2. Sofern Versendung vereinbart ist, beziehen sich in ihrem Eigentum befindenXxxxxxxxxx- ten und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, bleiben diese Gegenstände Eigentum der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsverbindung Frachtführer oder sonst mit dem Kunden/BestellerTransport beauftragten Dritten. 4.3. Der Kunde/Besteller ist befugtDie MagVenture GmbH kann – unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlan- gen, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Handelt es sich bei dem Kunden um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder einen Kaufmann, bei in dem der Vertrag Kunde seinen vertraglichen Verpflichtun- gen der MagVenture GmbH gegenüber nicht nachkommt. 4.4. Die MagVenture GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehörtZeitpunkt des Vertrags- abschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebs- störungen aller Art, gilt Schwierigkeiten in der Eigentumsvorbehalt auch für diejenigen ForderungenMaterial- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaf- fung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, be- hördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) ver- ursacht worden sind, die die Aluchrom Oberflächentechnik MagVenture GmbH aus nicht zu vertreten hat. 4.5. Sofern solche Ereignisse der laufenden Geschäftsbeziehung gegenüber dem Kunden/Besteller hat. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf MagVenture GmbH die durch VereinbarungLiefe- rung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehen- der Dauer ist, Vermischung oder Verbindung mit Gegenständen der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH entstehenden Erzeugnisses zu deren vollen Wert, wobei die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH als Hersteller gilt. Etwaige, sich aus einem Wiederverkauf ergebende Forderungen gegenüber Dritten tritt der Kunde/Besteller vorab sicherheitshalber insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteiles an die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH ab. ALUCHROM Tel.: +00 (0) 00000 0000 0 E-Mail: xxxx@xxxxxxxx.xx Geschäftsführer: USt-Id-Nr.: DE315967140 Oberflächentechnik GmbH Fax: +00 (0) 00000 0000 00 Internet: xxx.xxxxxxxx.xx Xxxxxxx Xxxxxxx Steuernr.: 228/105/01468 Auf Verlangen des Kunden/Bestellers ist die Aluchrom Oberflächentechnik MagVenture GmbH zum Verzicht auf Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Eigentumsvorbehalt verpflichtetZeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung ge- genüber der MagVenture GmbH vom Vertrag zurücktreten. 4.6. Die MagVenture GmbH ist nur zu Teillieferungen berech- tigt, wenn der Kunde/Besteller sämtliche, mit dem Kaufgegenstand  die Teillieferung für den Kunden im Zusammenhang stehenden Forderungen erfüllt hat Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,  die Lieferung der restlichen bestellten Liefergegenstände sichergestellt ist und für  dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung bestehtMagVenture GmbH erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit). 24.7. Nimmt Die MagVenture GmbH behält sich insbesondere vor, die Aluchrom Oberflächentechnik Lieferung von der Vorlage einer schriftlichen Finanzie- rungsbestätigung abhängig zu machen. Ist dies der Fall, ist diese unverzüglich nach Vertragsschluss vom Kunden vor- zulegen. 4.8. Gerät die MagVenture GmbH die gelieferte Ware wieder an sichmit einer Lieferung oder Leis- tung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so sind sich ist die Haftung der MagVenture GmbH, sofern diese und nicht bereits nach Zif- fer 4.4 ausgeschlossen ist, auf Schadensersatz nach Maß- gabe der Kunde/Besteller darüber einig, dass die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH dem Kunden/Besteller den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Kunden/Besteller, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Xxxx des Kunden/Bestellers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Die Kosten hierfür fallen dem Kunden/Besteller zur Last. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung des Kaufgegenstandes zulässigZiffer 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen beschränkt. 3. Bei Zugriff von Dritten, insbesondere Pfändung des Vertragsgegenstandes oder bei Ausübung eines fremden Pfandrechtes hat der Kunde/Besteller bei der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen sowie Dritte unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH hinzuweisen. 4. Die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH ist berechtigt bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden/Bestellers (Zahlungsverzuge, Scheckprotest, Wechselprotest etc.) die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden/Bestellers zurückzunehmen. 5. Erfüllungsort ist Sitz der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH. Die Versendung von Ware erfolgt auf Risiko des Kunden/Bestellers.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferbedingungen. 113.1 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem vereinbarten Ablauf der Liefergegenstand REMBE® verlassen hat oder wenn die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt wurde. 13.2 Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden. Veräußert REMBE® wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Ver- sandweg die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH GegenständeWünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Fracht- Frei-Lieferung – gehen zu Lasten des Kunden. Eine Transportversicherung hat der Kunde auf seine Kosten abzuschließen. 13.3 Der Gefahrübergang bestimmt sich nach dem jeweils gewählten Incoterm 2020. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung FCA vom Firmensitz von REMBE®. Der Kunde trägt spätestens ab Übergabe der Ware an den Transporteur das Belade-, Transport- und Entladerisiko. Dies gilt auch, wenn REMBE® die Transportkosten übernommen hat. Bei Abholung der Ware durch den Kunden an der Betriebsstätte von REMBE® geht die Gefahr, z. B. der Beschädigung oder Zerstörung, bei der Entgegennahme der Ware auf den Kunden über. 13.4 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich Versendung oder die Annahme aus Gründen, die sich in ihrem Eigentum befindenvon REMBE® nicht zu vertreten sind, bleiben diese Gegenstände Eigentum der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsverbindung so geht die Gefahr mit dem Kunden/BestellerZugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde/Besteller Versandfertig gemachte Xxxx muss der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen nach Meldung, abrufen. Erfolgt kein Abruf, ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Handelt es sich bei dem Kunden um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder einen Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für diejenigen ForderungenREMBE® berechtigt, die die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH aus der laufenden Geschäftsbeziehung gegenüber dem Kunden/Besteller hatWare auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch VereinbarungDEA-AVB_RSC-23018/0 Anschrift | Address: Xxxxxxxxxxx 00 | 00000 Xxxxxx, Vermischung oder Verbindung mit Gegenständen der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH entstehenden Erzeugnisses zu deren vollen WertXxxxxxx Geschäftsführer | CEO: Xxxxxx Xxxxx, wobei die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH als Hersteller gilt. EtwaigeMBP, sich aus einem Wiederverkauf ergebende Forderungen gegenüber Dritten tritt der Kunde/Besteller vorab sicherheitshalber insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteiles an die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH ab. ALUCHROM Tel.: +00 (0) 00000 0000 0 E-Mail: xxxx@xxxxxxxx.xx Geschäftsführer: BA IBA USt-IdId Nr. | VAT-Nr.ID: DE315967140 Oberflächentechnik GmbH FaxDE124281906 Amtsgericht | Court register: +00 (0) 00000 0000 00 InternetArnsberg | HRB 3577 Erfüllungsort + Gerichtsstand | Place of fulfillment + legal domicile: xxx.xxxxxxxx.xx Xxxxxxx Xxxxxxx Steuernr.Brilon, Germany Verkaufsbedingungen | Terms of sales: 228/105/01468 Auf Verlangen des Kunden/Bestellers ist die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde/Besteller sämtliche, mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht. 2. Nimmt die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH die gelieferte Ware wieder an sich, so sind sich diese und der Kunde/Besteller darüber einig, dass die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH dem Kunden/Besteller den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Kunden/Besteller, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Xxxx des Kunden/Bestellers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Die Kosten hierfür fallen dem Kunden/Besteller zur Last. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung des Kaufgegenstandes zulässig. 3. Bei Zugriff von Dritten, insbesondere Pfändung des Vertragsgegenstandes oder bei Ausübung eines fremden Pfandrechtes hat der Kunde/Besteller bei der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen sowie Dritte unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH hinzuweisen. 4. Die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH ist berechtigt bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden/Bestellers (Zahlungsverzuge, Scheckprotest, Wechselprotest etc.) die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden/Bestellers zurückzunehmen. 5. Erfüllungsort ist Sitz der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH. Die Versendung von Ware erfolgt auf Risiko des Kunden/Bestellers.xxx.xxxxx.xx

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Samples: Sales Contracts

Lieferbedingungen. 1. Veräußert 9.1 Die in der Preisliste aufgefuerthen Preise basieren in Deutschland aud die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH Gegenstände, DDU Bedinungen (Österreich und Schweiz -> EXW Bedinungen) 9.2 Bejot liefert die sich in ihrem Eigentum befinden, bleiben diese Gegenstände Eigentum Produkte teilweise zerlegt zur Montage durch den Vertragspartner gemäß der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsverbindung mit dem Kunden/Besteller. Der Kunde/Besteller ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Handelt es sich bei dem Kunden um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder einen Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für diejenigen Forderungen, die die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH aus der laufenden Geschäftsbeziehung gegenüber dem Kunden/Besteller hat. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Vereinbarung, Vermischung oder Verbindung mit Gegenständen der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH entstehenden Erzeugnisses zu deren vollen Wert, wobei die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH als Hersteller gilt. Etwaige, sich aus einem Wiederverkauf ergebende Forderungen gegenüber Dritten tritt der Kunde/Besteller vorab sicherheitshalber insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteiles an die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH ab. ALUCHROM Tel.: +00 (0) 00000 0000 0 E-Mail: xxxx@xxxxxxxx.xx Geschäftsführer: USt-Id-Nr.: DE315967140 Oberflächentechnik GmbH Fax: +00 (0) 00000 0000 00 Internet: xxx.xxxxxxxx.xx Xxxxxxx Xxxxxxx Steuernr.: 228/105/01468 Auf Verlangen des Kunden/Bestellers ist die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde/Besteller sämtliche, mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung bestehtProdukt beigelegten Montageanleitung. 2. Nimmt die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH die gelieferte Ware wieder an sich, so sind sich diese und der Kunde/Besteller darüber einig, dass die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH dem Kunden/Besteller den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes 9.3 Der Vertragspartner kann zum Zeitpunkt der Rücknahme vergütetBestellungserteilung komplett montierte Produkte bestellen. Auf Wunsch des Kunden/BestellerFür die Lieferung der komplett montierten Produkte wird eine zusätzliche Gebühr erhoben, die zum Zeitpunkt der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kannAuftragserteilung festgesetzt wird. 9.4 Bejot tritt das Recht zur Montage der Produkte ausschließlich an ihre Vertreiber ab. Der Endabnehmer ist für die Montage der Bejot-Produkte nicht unterwiesen. Um die Montage und Demontage der Produkte von Bejot zu erleichtern, wird nach Xxxx des Kunden/Bestellers ein öffentlich bestellter kann Xxxxx gegen Entgelt einen Satz zur Demontage von Unterlagen und vereidigter Sachverständiger Sitzfederungen übergeben. 9.5 Unter der Lieferung an den gewöhnlichen Verkaufswert ermittelnVertragspartner oder Endabnehmer ist die Lieferung zu seinem Lager zu verstehen, sie umfasst nicht das Hineintragen zum Büroraum, d.h. zum Endbenutzungsraum, und das Auspacken. Diese Dienstleistung ist entgeltlich und bedarf der schriftlichen Abstimmung der Lieferungsbedingungen mit Xxxxx. Die Kosten hierfür fallen dem Kunden/Besteller zur Last. Solange Lieferungsbedingungen werden während der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung Bestellungserteilung durch bevollmächtigten Vertreter des Kaufgegenstandes zulässigVertragspartners vereinbart. 39.6 Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Erhalt der Lieferung mit dem Firmensiegel und der leserlichen Unterschrift der zum Empfang der Produkte berechtigten Person zu bestätigen. Bei Zugriff von Dritten, insbesondere Pfändung des Vertragsgegenstandes oder bei Ausübung eines fremden Pfandrechtes hat Es ist die erforderliche Bedingung zur Herausgabe der Kunde/Besteller bei der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen sowie Dritte unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH hinzuweisenbestellten Produkte. 49.7 Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Transportdokumente an Bejot per Post innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Lieferung der Produkte zurückzusenden. Die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH ist berechtigt bei vertragswidrigen Verhalten Dokumente sind mit der Unterschrift und dem Firmensiegel des Kunden/Bestellers (Zahlungsverzuge, Scheckprotest, Wechselprotest etcVertragspartners zu versehen.) die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden/Bestellers zurückzunehmen. 5. Erfüllungsort ist Sitz der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH. Die Versendung von Ware erfolgt auf Risiko des Kunden/Bestellers.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferbedingungen. 1. Veräußert die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH GegenständeBranchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% der bestellten Menge sind zulässig. Dies gilt auch für Sonderanfertigungen. Hierunter fallen auch DIN-Teile, die sich in ihrem Eigentum befinden, bleiben diese Gegenstände Eigentum besonders angefertigt werden müssen. Anderslautende Regelungen bedürfen der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsverbindung mit dem Kunden/Besteller. Der Kunde/Besteller ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Handelt es sich bei dem Kunden um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder einen Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für diejenigen Forderungen, die die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH aus der laufenden Geschäftsbeziehung gegenüber dem Kunden/Besteller hat. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch vorherigen schriftlichen Vereinbarung, Vermischung oder Verbindung mit Gegenständen der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH entstehenden Erzeugnisses zu deren vollen Wert, wobei die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH als Hersteller gilt. Etwaige, sich aus einem Wiederverkauf ergebende Forderungen gegenüber Dritten tritt der Kunde/Besteller vorab sicherheitshalber insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteiles an die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH ab. ALUCHROM Tel.: +00 (0) 00000 0000 0 E-Mail: xxxx@xxxxxxxx.xx Geschäftsführer: USt-Id-Nr.: DE315967140 Oberflächentechnik GmbH Fax: +00 (0) 00000 0000 00 Internet: xxx.xxxxxxxx.xx Xxxxxxx Xxxxxxx Steuernr.: 228/105/01468 Auf Verlangen des Kunden/Bestellers ist die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde/Besteller sämtliche, mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht. 2. Nimmt die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH die gelieferte Ware wieder an sich, so sind sich diese Unsere Lieferungen erfolgen unter dem Vorbehalt richtiger und der Kunde/Besteller darüber einig, dass die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH dem Kunden/Besteller den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Kunden/Besteller, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Xxxx des Kunden/Bestellers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Die Kosten hierfür fallen dem Kunden/Besteller zur Last. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung des Kaufgegenstandes zulässigrechtzeitiger Eigenbelieferung. 3. Auch wenn ein Liefertermin von uns in Schriftform bestätigt worden ist, bedeutet dies nicht, dass damit ein Fixgeschäft vereinbart ist. Ein Fixgeschäft gilt nur dann als vereinbart, wenn wir dies ausdrücklich unter Verwendung des Begriffs „Fixgeschäft“ schriftlich bestätigen. Verzugsstrafen finden nur dann Akzeptanz, wenn diese im Vorfeld beidseitig schriftlich vereinbart wurden. Soweit eine Mitwirkungspflicht des Kunden besteht, und der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, verschieben sich Liefertermine und Lieferfristen in angemessener Weise, und zwar in der Regel um die vom Kunden verursachte Verzögerung. Auf ein Verschulden auf Seiten des Kunden kommt es dabei nicht an. Bei Zugriff von Drittenunberechtigter Nichtannahme der Ware durch den Kunden gehen Kosten und Schäden, insbesondere Pfändung Transportrisiken sowie zusätzliche Transportkosten zulasten des Vertragsgegenstandes oder bei Ausübung eines fremden Pfandrechtes hat der Kunde/Besteller bei der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen sowie Dritte unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH hinzuweisendie Annahme unberechtigt verweigernden Kunden. 4. Die Aluchrom Oberflächentechnik GmbH Wird die Lieferfrist bzw. der Liefertermin von uns nicht eingehalten, ist berechtigt bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden/Bestellers (Zahlungsverzugeder Kunde verpflichtet, Scheckprotest, Wechselprotest etc.) die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden/Bestellers zurückzunehmenuns in Schriftform eine angemessene Nachlieferungsfrist zu setzen. 5. Erfüllungsort ist Sitz Beruht die Nichteinhaltung von Lieferfristen und Lieferterminen auf höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Aufruhr, Unwetter, Katastrophen oder ähnlichen Ereignissen, wie z.B. Streik, Aussperrung usw., so verlängern sich die Fristen angemessen, d.h. in der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH. Die Versendung von Ware erfolgt auf Risiko des Kunden/BestellersRegel um die Dauer der Verzögerungen. WEWO Schrauben-Befestigungsteile GmbH, Xx xxx Xxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx I. Area of Applicability of these Conditions 1. These terms and conditions shall only apply to the legal relations with business partners of the company and for all future business relationships even if they are not expressly agreed upon. 2. Our terms and conditions shall apply exclusively. Conflicting conditions or customer conditions that deviate from our terms and conditions shall not be recognised, unless we have expressly agreed upon their validity in writing. 3. Our terms and conditions shall also apply when we - despite conflicting conditions or customer conditions that deviate from our terms and conditions – provide or accept a service without reservation.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen