Lieferbedingungen. 5.1 Die Lieferung hat am im Kaufvertrag oder in der Bestellung niedergelegten Liefertag zu erfolgen. 5.2 Der Verkäufer ist verpflichtet, OKE unverzüglich schriftlich oder in Textform zu benachrich- tigen, wenn ein Lieferverzug eintritt. 5.3 Die Versandvorschriften von OKE sind einzuhalten, insbesondere sind in allen Versandpa- pieren, Zuschriften und Rechnungen die Bestell- und Artikelnummern von OKE anzugeben. 5.4 Liefert der Verkäufer vor dem vereinbarten Liefertermin, trägt er alle damit verbundenen Kosten, insbesondere auch für die Lagerung durch OKE. Sollte eine Annahme der verfrüh- ten Lieferung für OKE unmöglich sein, so ist diese zur Annahmeverweigerung berechtigt. 5.5 Gerät der Verkäufer schuldhaft in Lieferverzug, ist OKE berechtigt, vom Verkäufer schrift- lich oder in Textform zu verlangen, eine Verzugsentschädigung für zusätzlich entstandene Kosten (z. B. für Transport, Versicherung, Lagerung) zu zahlen, jedoch nicht mehr als 4,5 % des gesamten Vertragswertes. 5.6 Einzelvertraglich kann eine Vertragsstrafe für den Fall des Lieferverzuges zwischen den Parteien vereinbart werden. Auf Punkt 7.3 dieser Vereinbarung wird ausdrücklich verwie- sen. 5.7 Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie sonstige Personen des Verkäufers, die in Ver- richtung oder Erfüllung des Vertragsgegenstandes Arbeiten auf dem Werksgelände von OKE ausführen, verpflichten sich, die geltenden Bestimmungen der Betriebsordnung von OKE zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die vorgenannten Personen auf dem Werksge- lände von OKE zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese Unfälle nicht durch eine vorsätz- liche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter von OKE oder deren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Bei Körper– und Gesundheits- schäden haftet OKE hingegen bereits für leichte Fahrlässigkeit.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Lieferbedingungen. 5.1 Die Lieferung hat am 3.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Übergäbe oder Abnahme im Kaufvertrag Werk von . Erfolgten die Übernahme oder in Abnahme nicht durch den Kunden selbst, sondern durch einen Beauftragten, so muss dieser nachweisen können, dass er zur Entgegennahme der Bestellung niedergelegten Liefertag Ware berechtigt ist. ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diesen Nachweis zu erfolgenprüfen.
5.2 Der Verkäufer ist verpflichtet3.2. Wird auf Wunsch des Kunden eine Versendung vorgenommen, OKE unverzüglich schriftlich oder in Textform zu benachrich- tigenso erfolgt diese auf dessen Kosten.
3.3. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
3.4. Von angegebene Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn ein Lieferverzug eintrittsie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
5.3 Die Versandvorschriften von OKE sind einzuhalten, insbesondere sind 3.5. Gerät in allen Versandpa- pieren, Zuschriften und Rechnungen die Bestell- und Artikelnummern von OKE anzugeben.
5.4 Liefert der Verkäufer vor dem vereinbarten Liefertermin, trägt er alle damit verbundenen Kosten, insbesondere auch für die Lagerung durch OKELiefer- bzw. Sollte eine Annahme der verfrüh- ten Lieferung für OKE unmöglich seinLeistungsverzug, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Xxxxxxx bzw. leistet nicht innerhalb dieser Nachfrist, ist diese zur Annahmeverweigerung der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.5 Gerät der Verkäufer schuldhaft in Lieferverzug3.6. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder anderer unvorhergesehener und unverschuldeter Ereignisse, die die Lieferung oder Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - auch wenn sie bei Lieferanten von oder deren Unterlieferanten eintreten - hat auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist OKE berechtigt, entweder den Liefertermin bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Verkäufer schrift- lich oder in Textform zu verlangenVertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche, eine Verzugsentschädigung für zusätzlich entstandene Kosten (z. B. für Transportaus welchem Rechtsgrund auch immer, Versicherung, Lagerung) zu zahlen, jedoch nicht mehr als 4,5 % des gesamten Vertragswertes.
5.6 Einzelvertraglich kann eine Vertragsstrafe für den Fall des Lieferverzuges zwischen den Parteien vereinbart werdensind im Falle höherer Gewalt sowie anderer unvorhersehbarer und unverschuldeter Ereignisse ausgeschlossen. Auf Punkt 7.3 dieser Vereinbarung wird ausdrücklich verwie- sen.
5.7 Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie sonstige Personen des Verkäufers, die in Ver- richtung oder Erfüllung des Vertragsgegenstandes Arbeiten auf dem Werksgelände AGB Verbraucher Stand: 04/2021-A Seite 1 von OKE ausführen, verpflichten sich, die geltenden Bestimmungen der Betriebsordnung von OKE zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die vorgenannten Personen auf dem Werksge- lände von OKE zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese Unfälle nicht durch eine vorsätz- liche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter von OKE oder deren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Bei Körper– und Gesundheits- schäden haftet OKE hingegen bereits für leichte Fahrlässigkeit.3
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Lieferbedingungen. 5.1 Die Lieferung hat am 3.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgten die Übergabe oder Abnahme im Kaufvertrag Werk von . Erfolgten die Übernahme oder in der Bestellung niedergelegten Liefertag Abnahme nicht durch den Kunden selbst, sondern durch einen Beauftragten, so muss sich dieser durch eine entsprechende Legitimation ausweisen. ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese Legitimation zu erfolgenprüfen.
5.2 Der Verkäufer ist verpflichtet3.2. Wird auf Wunsch des Kunden eine Versendung vorgenommen, OKE unverzüglich schriftlich oder in Textform zu benachrich- tigenso erfolgt diese auf dessen Kosten und Gefahr. Eine Transportversicherung wird nur auf Verlangen des Kunden und dann auf dessen Rechnung abgeschlossen.
3.3. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
3.4. Von angegebene Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn ein Lieferverzug eintrittsie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
5.3 Die Versandvorschriften von OKE sind einzuhalten, insbesondere sind 3.5. Gerät in allen Versandpa- pieren, Zuschriften und Rechnungen die Bestell- und Artikelnummern von OKE anzugeben.
5.4 Liefert der Verkäufer vor dem vereinbarten Liefertermin, trägt er alle damit verbundenen Kosten, insbesondere auch für die Lagerung durch OKELiefer- bzw. Sollte eine Annahme der verfrüh- ten Lieferung für OKE unmöglich seinLeistungsverzug, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Xxxxxxx bzw. leistet APS nicht innerhalb dieser Nachfrist, ist diese zur Annahmeverweigerung der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.5 Gerät der Verkäufer schuldhaft in Lieferverzug3.6. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder anderer unvorhergesehener und unverschuldeter Ereignisse, die die Lieferung oder Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - auch wenn sie bei Lieferanten von oder deren Unterlieferanten eintreten - hat auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist OKE berechtigt, entweder den Liefertermin bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Verkäufer schrift- lich oder in Textform zu verlangenVertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche, eine Verzugsentschädigung für zusätzlich entstandene Kosten (z. B. für Transportaus welchem Rechtsgrund auch immer, Versicherung, Lagerung) zu zahlen, jedoch nicht mehr als 4,5 % des gesamten Vertragswertessind im Falle höherer Gewalt sowie anderer unvorhersehbarer und unverschuldeter Ereignisse ausgeschlossen.
5.6 Einzelvertraglich kann eine Vertragsstrafe für den Fall des Lieferverzuges zwischen den Parteien vereinbart werden. Auf Punkt 7.3 dieser Vereinbarung wird ausdrücklich verwie- sen.
5.7 Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie sonstige Personen des Verkäufers, die in Ver- richtung oder Erfüllung des Vertragsgegenstandes Arbeiten auf dem Werksgelände von OKE ausführen, verpflichten sich, die geltenden Bestimmungen der Betriebsordnung von OKE zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die vorgenannten Personen auf dem Werksge- lände von OKE zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese Unfälle nicht durch eine vorsätz- liche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter von OKE oder deren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Bei Körper– und Gesundheits- schäden haftet OKE hingegen bereits für leichte Fahrlässigkeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferbedingungen. 5.1 8.1 Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart, wird die Anlage auf Gefahr des Käufers befördert und die Kosten einer Versicherung der Anlage trägt der Käufer selbst.
8.2 Die Lieferung hat am Liefertermine und -fristen sind im Kaufvertrag oder in Vertrag ausdrücklich anzugeben. Die angegebenen Lieferfristen gelten für alle Zwecke, ausgenommen bei Höherer Gewalt und vorausgesetzt, dass der Käufer alle im Vertrag festgelegten Bedingungen einhält, insbesondere mit Bezug auf: • die Vorlage von Spezifikationen, Konstruktionen, Mustern, Layouts, Genehmigungen und sonstigen Informationen, die für die Bearbeitung der Bestellung niedergelegten Liefertag zu erfolgennotwendig sind; • die Vorlage von Prüfmaterialien innerhalb der Fristen in den vereinbarten Mengen und Qualitäten; • die Leistung der Anzahlungen und/oder die Einhaltung nachfolgender Zahlungstermine.
5.2 Der 8.3 Es wird vereinbart, dass im Falle einer Unterlassung des Käufers, dem Verkäufer ist verpflichtetInformationen, OKE unverzüglich schriftlich oder in Textform Unterlagen und Materialien zur Verfügung zu benachrich- tigenstellen, wenn ein Lieferverzug eintritt.
5.3 Die Versandvorschriften von OKE sind einzuhaltendie für die Lieferung gemäß dem Vertrag notwendig sind, insbesondere sind in allen Versandpa- pierenund falls der Käufer eine Verzögerung bei der Lieferung der Anlage ganz gleich auf welcher Art und Weise verursacht, Zuschriften und Rechnungen die Bestell- und Artikelnummern von OKE anzugeben.
5.4 Liefert der Verkäufer vor dem vereinbarten Liefertermin, trägt er alle damit verbundenen Kosten, insbesondere auch für die Lagerung durch OKE. Sollte eine Annahme der verfrüh- ten Lieferung für OKE unmöglich sein, so ist diese zur Annahmeverweigerung berechtigtKosten des Verkäufers dem Käufer belastet werden.
5.5 Gerät 8.4 Der Käufer hat die Anlage bei Erhalt sofort zu prüfen. Falls offensichtliche Mängel an der Anlage festgestellt werden, hat der Käufer den Verkäufer umgehend innerhalb von sieben (7) Tagen nach der Lieferung zu benachrichtigen (die Frist beginnt an dem Tag, an dem die Lieferung gemäß den Bestimmungen der anwendbaren INCOTERMS 2010 erfolgt ist); eine Unterlassung des Käufers, den Verkäufer innerhalb der oben genannten Frist zu benachrichtigen, gilt als Verzicht des Käufers auf die Ausübung seiner diesbezüglichen Rechte. Die schadhafte Anlage und die maßgebliche Verpackung müssen aufbewahrt werden, damit der Verkäufer schuldhaft in Lieferverzug, ist OKE berechtigt, vom Verkäufer schrift- lich und/oder in Textform zu verlangen, eine Verzugsentschädigung für zusätzlich entstandene Kosten (z. B. für Transport, Versicherung, Lagerung) zu zahlen, jedoch nicht mehr als 4,5 % des gesamten Vertragswertesder Frachtführer sie überprüfen können.
5.6 Einzelvertraglich kann eine Vertragsstrafe für den Fall des Lieferverzuges zwischen den Parteien vereinbart werden. Auf Punkt 7.3 dieser Vereinbarung wird ausdrücklich verwie- sen.
5.7 Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie sonstige Personen des Verkäufers, die in Ver- richtung oder Erfüllung des Vertragsgegenstandes Arbeiten auf dem Werksgelände von OKE ausführen, verpflichten sich, die geltenden Bestimmungen der Betriebsordnung von OKE zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die vorgenannten Personen auf dem Werksge- lände von OKE zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese Unfälle nicht durch eine vorsätz- liche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter von OKE oder deren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Bei Körper– und Gesundheits- schäden haftet OKE hingegen bereits für leichte Fahrlässigkeit.
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Lieferbedingungen. 5.1 4.1 Die Bedingungen und Zeiten der Lieferung hat am sind in der Auftragsbestätigung angegeben. Wenn die Lieferbedingungen und –Zeiten nicht angegeben sind, verpflichtet sich der Verkäufer, die Produkte so schnell wie möglich zu liefern. Bei Mehrfachlieferungen kann der Verkäufer in angemessenem Umfang Teillieferungen der Produkte vornehmen, sobald der Kaufpreis für den jeweiligen Vertragsteil beglichen wurde.
4.2 Die Lieferbedingungen sind keine wesentlichen Bedingungen im Kaufvertrag oder in der Bestellung niedergelegten Liefertag zu erfolgenSinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere nicht im Sinne des § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB, und enthalten jedenfalls keine Transportzeiten.
5.2 Der Verkäufer ist verpflichtet4.3 Die Einhaltung der Lieferbedingungen setzt voraus, OKE unverzüglich schriftlich oder in Textform zu benachrich- tigendass der Kunde ihn treffende Pflichten für deren Umsetzung erfüllt, wenn ein Lieferverzug eintritteinschließlich die Beibringung erforderlicher Unterlagen und Zahlung fälliger Beträge; im Falle eines Verzugs des Kunden verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
5.3 Die Versandvorschriften von OKE sind einzuhalten4.4 Wenn der Kunde Kenntnis davon hat, insbesondere sind dass er zu liefernde Produkte nicht entgegennehmen kann, hat er den Verkäufer unverzüglich zu informieren unter Angabe des Grundes für diese Unmöglichkeit sowie eines angemessenen Zeitraums, in allen Versandpa- pieren, Zuschriften und Rechnungen dem er die Bestell- und Artikelnummern von OKE anzugebenProdukte voraussichtlich entgegennehmen kann.
5.4 Liefert 4.5 Verzögert sich die Lieferung aus einem Grund, den der Verkäufer vor dem vereinbarten LieferterminKunden zu vertreten hat, trägt er alle damit verbundenen Kosten, insbesondere auch werden die Kosten für die Lagerung durch OKEder Produkte beim Verkäufer in Höhe von 100,00 € (einhundert Euro) pro Tag der Verzögerung dem Kunden in Rechnung gestellt; ungeachtet dessen, dass das Risiko der Beschädigung, der Wertminderung, des Verlusts und/oder des Diebstahls der Produkte ab dem vereinbarten Lieferdatum auf den Kunden übergeht. Sollte eine Annahme Wenn die Produkte nicht abgeholt werden oder der verfrüh- ten Lieferung für OKE unmöglich seinKunde die Abholung der Produkte unberechtigterweise verweigert, so ist diese zur Annahmeverweigerung berechtigthat der Verkäufer das Recht, die erhaltenen Beträge einzubehalten; er kann die vollständige Zahlung des Restpreises verlangen und die betreffenden Produkte an Dritte verkaufen.
5.5 Gerät 4.8 Der Kunde bestätigt den Erhalt der Verkäufer schuldhaft in Lieferverzug, ist OKE berechtigt, vom Verkäufer schrift- lich oder in Textform zu verlangen, eine Verzugsentschädigung Produkte durch Unterzeichnung des Lieferscheins für zusätzlich entstandene Kosten (z. B. für Transport, Versicherung, Lagerung) zu zahlen, jedoch nicht mehr als 4,5 % des gesamten Vertragswertesdie Produkte.
5.6 Einzelvertraglich kann eine Vertragsstrafe für den Fall des Lieferverzuges zwischen den Parteien vereinbart werden. Auf Punkt 7.3 dieser Vereinbarung wird ausdrücklich verwie- sen.
5.7 Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie sonstige Personen des Verkäufers, die in Ver- richtung oder Erfüllung des Vertragsgegenstandes Arbeiten auf dem Werksgelände von OKE ausführen, verpflichten sich, die geltenden Bestimmungen der Betriebsordnung von OKE zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die vorgenannten Personen auf dem Werksge- lände von OKE zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese Unfälle nicht durch eine vorsätz- liche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter von OKE oder deren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Bei Körper– und Gesundheits- schäden haftet OKE hingegen bereits für leichte Fahrlässigkeit.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Lieferbedingungen. 5.1 Die Lieferung hat am 3.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Übergabe oder Abnahme im Kaufvertrag Werk von Piper. Erfolgt die Übernahme oder in Abnahme nicht durch den Kunden selbst, sondern durch einen Beauftragten, so muss dieser nachweisen können, dass er zur Entgegennahme der Bestellung niedergelegten Liefertag Ware berechtigt ist. Xxxxx ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diesen Nachweis zu erfolgenprüfen.
5.2 Der Verkäufer ist verpflichtet3.2 Wird auf Wunsch des Kunden eine Versendung vorgenommen, OKE unverzüglich schriftlich oder in Textform zu benachrich- tigenso erfolgt diese auf dessen Kosten.
3.3 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
3.4 Von Piper angegebene Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn ein Lieferverzug eintrittsie ausdrücklich schrift- lich vereinbart wurden.
5.3 Die Versandvorschriften von OKE sind einzuhalten, insbesondere sind 3.5 Gerät Piper in allen Versandpa- pieren, Zuschriften und Rechnungen die Bestell- und Artikelnummern von OKE anzugeben.
5.4 Liefert der Verkäufer vor dem vereinbarten Liefertermin, trägt er alle damit verbundenen Kosten, insbesondere auch für die Lagerung durch OKELiefer- bzw. Sollte eine Annahme der verfrüh- ten Lieferung für OKE unmöglich seinLeistungsverzug, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Liefert bzw. leistet Piper nicht innerhalb dieser Nachfrist, ist diese zur Annahmeverweigerung der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.5 Gerät der Verkäufer schuldhaft in Lieferverzug, ist OKE berechtigt, vom Verkäufer schrift- lich 3.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder in Textform zu verlangen, eine Verzugsentschädigung für zusätzlich entstandene Kosten (z. B. für Transport, Versicherung, Lagerung) zu zahlen, jedoch nicht mehr als 4,5 % des gesamten Vertragswertes.
5.6 Einzelvertraglich kann eine Vertragsstrafe für den Fall des Lieferverzuges zwischen den Parteien vereinbart werden. Auf Punkt 7.3 dieser Vereinbarung wird ausdrücklich verwie- sen.
5.7 Erfüllungs- anderer unvorherge- sehener und Verrichtungsgehilfen sowie sonstige Personen des Verkäufersunverschuldeter Ereignisse, die in Ver- richtung die Lieferung oder Erfüllung des Vertragsgegenstandes Arbeiten auf dem Werksgelände Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - auch wenn sie bei Lieferanten von OKE ausführen, verpflichten sich, die geltenden Bestimmungen der Betriebsordnung von OKE zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die vorgenannten Personen auf dem Werksge- lände von OKE zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese Unfälle nicht durch eine vorsätz- liche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter von OKE Piper oder deren Verrichtungs- Unterlieferanten eintreten - hat Piper auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist Piper berech- tigt, entweder den Liefertermin bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszu- schieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche, aus welchem Rechts- grund auch immer, sind im Falle höherer Gewalt sowie anderer unvorhersehbarer und Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Bei Körper– und Gesundheits- schäden haftet OKE hingegen bereits für leichte Fahrlässigkeitunver- schuldeter Ereignisse ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferbedingungen. 5.1 4.1. Die Lieferung hat am von Lizenzsoftware erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. hsp ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern solchen kein erkennbares berechtigtes Interesse des Kunden entgegensteht. Der Gefahrübergang auf den Kunden im Kaufvertrag oder in Hinblick auf die Lizenzsoftware erfolgt grundsätzlich mit dem Verlassen des Betriebs der Bestellung niedergelegten Liefertag zu erfolgenhsp, spätestens jedoch mit der Ablieferung.
5.2 Der Verkäufer ist verpflichtet4.2. Sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist, OKE unverzüglich schriftlich oder in Textform zu benachrich- tigen, wenn ein Lieferverzug eintrittsind angegebene Lieferzeiten stets unverbindlich.
5.3 Die Versandvorschriften 4.3. Setzt der Kunde der hsp nach dem Eintritt eines Verzugs eine angemessene Frist, so hat der Kunde nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist das Recht, von OKE dem Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferfristen oder -terminen bzw. Nichterfüllung sind einzuhaltenausgeschlossen, insbesondere es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer fahrlässigen erheblichen Pflichtverletzung. In diesem Falle umfasst die Haftung nur die unmittelbar durch den Verzug verursachten Schäden. Zudem ist die Haftung in diesen Fällen auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn der hsp kann Vorsatz vorgeworfen werden.
4.4. Ereignisse höherer Gewalt sowie Lieferverzögerungen aufgrund anderer unvorhergesehener und nicht von hsp zu vertretender Umstände führen nicht zu einem Verzug. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich automatisch um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, so sind beide Parteien nach Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in allen Versandpa- pieren, Zuschriften und Rechnungen die Bestell- und Artikelnummern von OKE anzugebensolchen Fällen ausgeschlossen.
5.4 Liefert 4.5. Gerät der Verkäufer vor dem vereinbarten Liefertermin, trägt Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er alle damit verbundenen Kosten, insbesondere auch für die Lagerung durch OKE. Sollte eine Annahme der verfrüh- ten Lieferung für OKE unmöglich seinvertragliche Mitwirkungspflichten, so ist diese zur Annahmeverweigerung berechtigtkann hsp den Ersatz hierdurch entste- hender Schäden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen verlangen. In solchen Fällen geht auch die Gefahr des zufälligen Unter- gangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Lizenzsoftware oder von Teilen hiervon in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem er in Annahmeverzug gerät.
5.5 Gerät der Verkäufer schuldhaft in Lieferverzug, ist OKE berechtigt, vom Verkäufer schrift- lich oder in Textform zu verlangen, eine Verzugsentschädigung für zusätzlich entstandene Kosten (z. B. für Transport, Versicherung, Lagerung) zu zahlen, jedoch nicht mehr als 4,5 % des gesamten Vertragswertes.
5.6 Einzelvertraglich kann eine Vertragsstrafe für den Fall des Lieferverzuges zwischen den Parteien vereinbart werden. Auf Punkt 7.3 dieser Vereinbarung wird ausdrücklich verwie- sen.
5.7 Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie sonstige Personen des Verkäufers, die in Ver- richtung oder Erfüllung des Vertragsgegenstandes Arbeiten auf dem Werksgelände von OKE ausführen, verpflichten sich, die geltenden Bestimmungen der Betriebsordnung von OKE zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die vorgenannten Personen auf dem Werksge- lände von OKE zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese Unfälle nicht durch eine vorsätz- liche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter von OKE oder deren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Bei Körper– und Gesundheits- schäden haftet OKE hingegen bereits für leichte Fahrlässigkeit.
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Samples: Software License Agreement
Lieferbedingungen. 5.1 Der Ort der Auslieferung ist stets einer der Sitze des Verkäufers, auch dann, wenn die Verkäufe mit freiem Bestimmungsort oder anderem vorgenommen werden. Die Liefertermine sind vollkommen unverbindlich. Der Verkäufer ist nach seinen besten Möglichkeiten zur Einhaltung des vereinbarten Liefertermins gehalten, gleichwohl verleihen etwaige Verspätungen dem Käufer nicht das Recht auf Aufhebung oder auf Entschädigung von mittelbaren oder unmittelbaren Schäden; die Lieferung unterliegt jedoch dem Recht auf Stornierung seitens des Kunden für den Fall, dass diese Verzögerung einen Zeitraum von drei (3) Monaten im Anschluss an die Mitteilung der mangelnden Lieferung mittels Einschreiben überschreiten sollte. Die Lieferung hat als voll wirksam abgeschlossen zu gelten, sobald der Spediteur die Güter am Sitz des Verkäufers in Empfang genommen hat oder dort zur Verfügung des Kunden hinterlegt hat. Daher gehen etwaige Gefahren und Kosten zu Lasten des Käufers, da der Versand im Namen und auf Gefahr des Käufers erfolgt, auch wenn die Transportkosten zu Lasten de Verkäufers sein sollten. Im Fall von teilweisen Lieferungen ist jede derselben als ein eigenständiges Geschäft mit allen entsprechenden Verwicklungen anzusehen. Die Wiege- und Bemusterungsabläufe (wo vorgesehen) erfolgen am Sitz des Verkäufers und sind verbindlich. Der Käufer oder dessen Vertreter haben das Recht, daran teilzunehmen, indem sie rechtzeitig den entsprechenden Antrag beim Verkäufer vorlegen. Ein Kaufvertrag, in dem die Lieferfristen nicht angegeben oder nur annähernd bezeichnet werden oder in dem andere Angaben fehlen, wird für den Verkäufer solange unverbindlich sein, bis dieser schriftlich die Liefertermine bzw. die vom Kunden bestimmten Vorgaben unterzeichnet hat. Letzterer ist ebenfalls gehalten, dem Verkäufer die Vorschläge dieser Vorgaben innerhalb der der ersten Lieferung vorangehenden Woche zu zusenden. Sollte über diese Vorschläge keine Einigung erzielt werden, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufvertrag aufzuheben oder die im Kaufvertrag oder vereinbarten Mengen in Losen und annähernd gleichen Intervallen während der Bestellung niedergelegten Liefertag zu erfolgenverbliebenen Lieferzeit auszuliefern.
5.2 Der Verkäufer ist verpflichtet, OKE unverzüglich schriftlich oder in Textform zu benachrich- tigen, wenn ein Lieferverzug eintritt.
5.3 Die Versandvorschriften von OKE sind einzuhalten, insbesondere sind in allen Versandpa- pieren, Zuschriften und Rechnungen die Bestell- und Artikelnummern von OKE anzugeben.
5.4 Liefert der Verkäufer vor dem vereinbarten Liefertermin, trägt er alle damit verbundenen Kosten, insbesondere auch für die Lagerung durch OKE. Sollte eine Annahme der verfrüh- ten Lieferung für OKE unmöglich sein, so ist diese zur Annahmeverweigerung berechtigt.
5.5 Gerät der Verkäufer schuldhaft in Lieferverzug, ist OKE berechtigt, vom Verkäufer schrift- lich oder in Textform zu verlangen, eine Verzugsentschädigung für zusätzlich entstandene Kosten (z. B. für Transport, Versicherung, Lagerung) zu zahlen, jedoch nicht mehr als 4,5 % des gesamten Vertragswertes.
5.6 Einzelvertraglich kann eine Vertragsstrafe für den Fall des Lieferverzuges zwischen den Parteien vereinbart werden. Auf Punkt 7.3 dieser Vereinbarung wird ausdrücklich verwie- sen.
5.7 Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie sonstige Personen des Verkäufers, die in Ver- richtung oder Erfüllung des Vertragsgegenstandes Arbeiten auf dem Werksgelände von OKE ausführen, verpflichten sich, die geltenden Bestimmungen der Betriebsordnung von OKE zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die vorgenannten Personen auf dem Werksge- lände von OKE zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese Unfälle nicht durch eine vorsätz- liche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter von OKE oder deren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Bei Körper– und Gesundheits- schäden haftet OKE hingegen bereits für leichte Fahrlässigkeit.,
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Samples: General Terms and Conditions
Lieferbedingungen. 5.1 3.1 Die Lieferung hat am im Kaufvertrag oder Lieferzeit wird nach bestem Wissen angegeben, sie beginnt mit dem in der Bestellung niedergelegten Liefertag zu erfolgenAuftragsbestätigung genann- ten Datum, frühestens jedoch mit dem Tage, an dem der Käufer dem Verkäufer alle nach dem Vertrage für die Erbringung der Leistung notwendigen technischen Daten und sonstigen Einzelheiten mitgeteilt hat. Die Selbst- belieferung des Verkäufers bleibt in jedem Falle vorbehalten.
5.2 3.2 Der Verkäufer ist verpflichtetim zumutbaren Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen gelten als zumutbar, OKE unverzüglich schriftlich wenn
3.3 Im Falle höherer Gewalt, bei Streik oder in Textform zu benachrich- tigenAussperrung verlängert sich, wenn ein Lieferverzug eintritt.
5.3 Die Versandvorschriften von OKE sind einzuhalten, insbesondere sind in allen Versandpa- pieren, Zuschriften und Rechnungen die Bestell- und Artikelnummern von OKE anzugeben.
5.4 Liefert der Verkäufer vor dem vereinbarten Lieferterminhierdurch an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung gehindert ist, trägt er alle damit verbundenen Kostendie Lieferfrist in angemessenem Umfang. Das Gleiche gilt bei Pandemien oder Epidemien, insbesondere Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Mangel an Trans- portmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten, und ähnlichen Ereignissen, wenn diese auf sonstigen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und vom Verkäufer unverschuldeten Umständen beruhen. Der Verkäufer kann sich auf die in Satz 1 und Satz 2 genannten Umstände auch berufen, wenn sie bei Vorlieferanten eintreten. Wird durch
3.4 Die Lieferpflicht des Verkäufers ruht, solange der Käufer fällige Rechnungsbeträge einschließlich geschuldeter Zinsen und Kosten nicht bezahlt hat oder erkennbar wird, dass Ansprüche des Verkäufers gegen den Käufer durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet sind. Dies gilt auch für Rückstände aus anderen Verträgen zwi- schen den Vertragsparteien, wenn diese aus einer ständigen Geschäftsverbindung stammen und die Lagerung durch OKEverschiedenen Verträge wegen ihres zeitlichen oder sachlichen Zusammenhangs als eine natürliche Einheit erscheinen. Sollte eine Annahme der verfrüh- ten Lieferung für OKE unmöglich sein, so ist diese zur Annahmeverweigerung berechtigt.
5.5 Gerät der Verkäufer schuldhaft in Lieferverzug, ist OKE berechtigt, vom Verkäufer schrift- lich oder in Textform zu verlangen, eine Verzugsentschädigung für zusätzlich entstandene Kosten (z. B. für Transport, Versicherung, Lagerung) zu zahlen, jedoch nicht mehr als 4,5 % des gesamten Vertragswertes.
5.6 Einzelvertraglich kann eine Vertragsstrafe für den Fall des Lieferverzuges zwischen den Parteien vereinbart werden. Auf Punkt 7.3 dieser Vereinbarung wird ausdrücklich verwie- sen.
5.7 Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie sonstige Personen des Verkäufers, die in Ver- richtung oder Erfüllung des Vertragsgegenstandes Arbeiten auf dem Werksgelände von OKE ausführen, verpflichten sich, die geltenden Bestimmungen der Betriebsordnung von OKE zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die vorgenannten Personen auf dem Werksge- lände von OKE zustoßen, Das Zu- rückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, soweit diese Unfälle nicht durch eine vorsätz- liche wenn dessen Geltendmachung unverhältnismäßig wäre oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter von OKE die Leistung des Käufers bewirkt oder deren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Bei Körper– und Gesundheits- schäden haftet OKE hingegen bereits für leichte FahrlässigkeitSicherheit geleistet wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferbedingungen. 5.1 3.1. Bei allen Lieferterminen und Lieferfristen handelt es sich um unverbindliche Angaben und es gelten diese vorbehaltlich unvorhersehbarer Ereignisse und Behinderungen.
3.2. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer auszuhändigender Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedin- gungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Käufer voraus. Werden diese Voraussetzun- gen nicht erfüllt, so verlängern sich die Lieferfristen in einem entsprechend angemessenen Ausmaß.
3.3. Ereignisse höherer Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder nicht beeinflussbare Be- hinderungen, wie beispielsweise Streiks oder Verkehrsstörungen berechtigen SAWA-ARION Herstellung und Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen An- laufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzu- treten, und zwar auchdann, wenn sie bei einem Vorlieferanten eingetreten sind. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die die Lieferung wesentlich erschweren, verzögern oder un- möglich machen und nicht von SAWA-ARION zumindest grob fahrlässig verursacht wurden. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung wer- den vollumfänglich ausgeschlossen, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von SAWA-ARION beruhen.
3.4. Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, gilt ab Werk-Lieferung (ex works; entsprechend den Incoterms). Auch wenn SAWA-ARION die Zulieferung der Ware be- auftragt, bleibt Erfüllungsort das Werk des Herstellers bzw. das Lager von SAWA-ARION als Übergabeort des Kaufgegenstandes.
3.5. Die Lieferung hat am im Kaufvertrag gilt als erfüllt und die Gefahr auf den Käufer übergegangen, wenn der Kauf- gegenstand das Lager von SAWA-ARION oder in – bei Direkttransport vom Produzenten/Händ- ler an den Käufer – des vorgeschalteten Produzenten/Händlers verlässt. Das Risiko der Bestellung niedergelegten Liefertag zu erfolgenVer- ladung, des Transportes und der Entladung trägt der Käufer. Die Transportsicherung erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers, insbesondere übernimmt SAWA-ARION keine Haftung für allfällige Verpackungsmängel und daraus resultierende Schäden. Eine Transportversiche- rung des Kaufgegenstandes erfolgt nur über ausdrücklichen Wunsch und auf Rechnung des Käufers sowie aufgrund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
5.2 Der Verkäufer ist verpflichtet, OKE unverzüglich schriftlich oder in Textform zu benachrich- tigen, wenn ein Lieferverzug eintritt.
5.3 Die Versandvorschriften von OKE sind einzuhalten, insbesondere sind in allen Versandpa- pieren, Zuschriften und Rechnungen 3.7. Verzögert sich die Bestell- und Artikelnummern von OKE anzugeben.
5.4 Liefert der Verkäufer vor dem vereinbarten Liefertermin, trägt er alle damit verbundenen Kosten, insbesondere auch für die Lagerung Versendung des Kaufgegenstandes durch OKE. Sollte eine Annahme der verfrüh- ten Lieferung für OKE unmöglich sein, so ist diese zur Annahmeverweigerung berechtigt.
5.5 Gerät der Verkäufer schuldhaft in Lieferverzug, ist OKE berechtigt, vom Verkäufer schrift- lich oder in Textform zu verlangen, eine Verzugsentschädigung für zusätzlich entstandene Kosten (z. B. für Transport, Versicherung, Lagerung) zu zahlen, jedoch nicht mehr als 4,5 % des gesamten Vertragswertes.
5.6 Einzelvertraglich kann eine Vertragsstrafe für den Fall des Lieferverzuges zwischen den Parteien vereinbart werden. Auf Punkt 7.3 dieser Vereinbarung wird ausdrücklich verwie- sen.
5.7 Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie sonstige Personen des VerkäufersUmstände, die in Ver- richtung oder Erfüllung der Sphäre des Vertragsgegenstandes Arbeiten Käufers liegen, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf dem Werksgelände von OKE ausführen, verpflichten sich, den Käufer über. Der Kaufgegenstand lagert ab diesem Zeitpunkt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
3.8. Der Käufer ist verpflichtet die geltenden Bestimmungen Lieferung am Erfüllungsort und gegebenenfalls entspre- chend der Betriebsordnung von OKE zu beachtenim Vertrag vereinbarten Klausel der Incoterms abzunehmen. Die Haftung für UnfälleGeltendmachung von Ansprüchen wegen vertragswidriger Lieferung oder der Umstand, dass der Käufer nicht in der Lage war die vorgenannten Personen auf dem Werksge- lände Ware zu prüfen, berechtigen ihn nicht die Annahme zu verweigern oder zu verschieben.
3.9. Nimmt der Käufer die Ware ganz oder teilweise nicht ab, kann SAWA-ARION nach Set- zung einer Nachfrist von OKE zustoßen14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung begehren. Auch ohne Schadens- oder Schuldnachweis ist SAWA-ARION be- rechtigt, ist ausgeschlossen30 % der jeweiligen Auftragssumme und darüber hinaus auch den Ersatz des tatsäch- lich entstandenen Schadens einschließlich des entgangenen Gewinnes zu begehren. Gleiches gilt, soweit diese Unfälle wenn es aus anderen, von SAWA-ARION nicht durch eine vorsätz- liche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter von OKE oder deren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Bei Körper– und Gesundheits- schäden haftet OKE hingegen bereits für leichte Fahrlässigkeitzu vertretenden Gründen zur Vertragsauf- hebung kommt.
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