Lieferfristen. Sofern nicht eine ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage unsererseits vorliegt, gilt eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbart. Sie beginnt mit dem Tage der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages, der Beibringung etwa erforderlichen Unterlagen und der ggf. vereinbarten An- bzw. Vorauszahlung. Sie verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten - innerhalb einer laufenden Geschäftsverbindung auch aus anderen Verträgen - in Verzug ist. Überschreitung einer solchen Frist berechtigt den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag, wenn uns nach Ablauf der Frist eine Nachfrist von mindestens einem Monat erfolglos gesetzt wurde. Dies gilt nicht, wenn ein in Ziffer 9 genannter Rücktrittsgrund vorliegt; in diesen Fällen verlängert sich die Lieferfrist - auch innerhalb eines Verzuges - um die Dauer des entsprechenden Ereignisses. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Nachlieferung kann nicht gefordert werden, es sei denn, diese wird gesondert vereinbart. Die Anlieferung erfolgt grundsätzlich am Sitz des Käufers. Abweichende Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Für Baustellenanlieferung wird aufgrund des Mehraufwands grundsätzlich ein Zuschlag in Höhe von 106,00 EUR zzgl. MwSt. erhoben. Hinsichtlich der Verbindlichkeit einer etwa genannten Lieferfrist gilt Satz 1. Sollte eine Baustellenanlieferung aus irgendwelchen Gründen - etwa wegen der Nichtanwesenheit einer annahmeberechtigten Person - nicht möglich sein, so sind wir berechtigt, nach unserer Xxxx die Ware wieder mitzunehmen oder am Sitz des Käufers abzuliefern. Hieraus können gegen uns keinerlei Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, hergeleitet werden.
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Lieferfristen. Die Lieferfrist beginnt frühestens mit Übermittlung der Auftragsbestätigung durch PWD oder - wenn dies im Einzelfall vorgesehen ist - nach Zeichnungsfreigabe durch den Kunden. Die Auftragsbestätigung ist maßgeblich für die Lieferbedingungen und den Leistungsumfang. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, ist PWD berechtigt, die Lieferung in einer oder mehreren Teillieferungen durchzuführen sowie auch vor einem allenfalls vereinbarten Liefertermin zu liefern. Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser AGB gilt jede Lieferung als gesonderter Vertrag. Eine Leistungsstörung bezüglich einer oder mehrerer Teillieferungen lässt den verbleibenden Vertrag unberührt. Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, wie insbesondere auch nachträgliche Änderungen einer Bestellung auf Wunsch des Kunden, welche eine ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage unsererseits vorliegtfristgerechte Lieferung hindern, gilt berechtigen PWD unter Ausschluss jeglicher Ansprüche des Kunden (insbesondere Schadenersatzansprüche), die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichteinhaltung eines Liefertermins durch PWD hat der Kunde schriftlich eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbart. Sie beginnt mit dem Tage der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages, der Beibringung etwa erforderlichen Unterlagen und der ggf. vereinbarten An- bzw. Vorauszahlung. Sie verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten - innerhalb einer laufenden Geschäftsverbindung auch aus anderen Verträgen - in Verzug ist. Überschreitung einer solchen Frist berechtigt den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag, wenn uns nach Ablauf der Frist eine angemessene Nachfrist von mindestens einem Monat erfolglos gesetzt wurde4 (vier) Wochen zu setzen. Dies gilt nichtFür den Fall, wenn ein in Ziffer 9 genannter Rücktrittsgrund vorliegt; in diesen Fällen verlängert sich die Lieferfrist - auch innerhalb eines Verzuges - um die Dauer des entsprechenden Ereignisses. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mitdass diese Nachfrist ungenützt verstreicht oder PWD erklärt, nicht liefern zu können, ist der Kunde berechtigt, vom Kauf hinsichtlich der verzögerten Liefermenge zurückzutreten. Der Käufer kann von uns die Rücktritt hat binnen 1 (einer) Woche nach Verstreichen der Nachfrist oder nach Abgabe einer diesbezüglichen Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollendurch PWD schriftlich zu erfolgen. Erklären wir uns Mängel berechtigen den Kunden unbeschadet seines Rechts zur Erhebung einer Mängelrüge nicht unverzüglich, so kann zur Verweigerung der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Nachlieferung kann nicht gefordert werden, es sei denn, diese wird gesondert vereinbart. Die Anlieferung erfolgt grundsätzlich am Sitz des Käufers. Abweichende Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Für Baustellenanlieferung wird aufgrund des Mehraufwands grundsätzlich ein Zuschlag in Höhe von 106,00 EUR zzgl. MwSt. erhoben. Hinsichtlich der Verbindlichkeit einer etwa genannten Lieferfrist gilt Satz 1. Sollte eine Baustellenanlieferung aus irgendwelchen Gründen - etwa wegen der Nichtanwesenheit einer annahmeberechtigten Person - nicht möglich sein, so sind wir berechtigt, nach unserer Xxxx die Ware wieder mitzunehmen oder am Sitz des Käufers abzuliefern. Hieraus können gegen uns keinerlei Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, hergeleitet werdenAnnahme.
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Lieferfristen. Sofern nicht eine ausdrücklich Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden vom Verkäufer schriftlich als verbindlich bezeichnete Zusage unsererseits vorliegt, gilt eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbartbestätigt. Sie beginnt mit dem Tage Jede Änderung unserer Leistungen nach der Klarstellung aller technischen Auftragsbestätigung verlängert den Liefertermin angemessen. Die Einhaltung der Liefertermine setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer etwaig beizubringender Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Einzelheiten des AuftragesVerpflichtungen durch den Käufer voraus. Verzögert oder unterlässt der Käufer seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen, der Beibringung etwa erforderlichen Unterlagen und der ggf. vereinbarten An- bzw. Vorauszahlung. Sie verlängert sich um den Zeitraumder Liefertermin angemessen. Liefertermine verlängern sich ferner, wenn eine Verzögerung in dem der Selbstbelieferung eintritt, die vom Verkäufer nicht zu vertreten ist. Die Verlängerung des Liefertermins entspricht der Dauer der Verzögerung. Entsprechendes gilt, wenn sich die Ausführung der Lieferung aufgrund höherer Gewalt verzögert. Als höhere Gewalt gelten solche Leistungshindernisse, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat, wie z.B. behördliche Anordnung, Betriebsstörungen oder Ausfall wichtiger Fertigungseinrichtungen / Maschinen, Verzögerungen in Anlieferung wesentlicher Roh- und Werkstoffe, Verzögerung bei der Beförderung sowie alle Fälle höherer Gewalt an, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. Wenn das Leistungshindernis länger als drei Monate dauert, ist der Käufer mit seinen Vertragspflichten - innerhalb einer laufenden Geschäftsverbindung auch aus anderen Verträgen - in Verzug istnach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Überschreitung einer solchen Frist berechtigt den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag, wenn uns nach Ablauf Verlängert sich der Frist eine Nachfrist Liefertermin oder werden wir von mindestens einem Monat erfolglos gesetzt wurde. Dies gilt nicht, wenn ein in Ziffer 9 genannter Rücktrittsgrund vorliegt; in diesen Fällen verlängert sich die Lieferfrist - auch innerhalb eines Verzuges - um die Dauer des entsprechenden Ereignisses. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglichunserer Verpflichtung frei, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktretenhieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Weitergehende Ansprüche des KäufersAuf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Nachlieferung kann nicht gefordert werden, es sei denn, diese wird gesondert vereinbart. Die Anlieferung erfolgt grundsätzlich am Sitz des Käufers. Abweichende Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Für Baustellenanlieferung wird aufgrund des Mehraufwands grundsätzlich ein Zuschlag in Höhe von 106,00 EUR zzgl. MwSt. erhoben. Hinsichtlich der Verbindlichkeit einer etwa genannten Lieferfrist gilt Satz 1. Sollte eine Baustellenanlieferung aus irgendwelchen Gründen - etwa wegen der Nichtanwesenheit einer annahmeberechtigten Person - nicht möglich sein, so sind wir berechtigt, nach unserer Xxxx die Ware wieder mitzunehmen oder am Sitz des Käufers abzuliefern. Hieraus können gegen uns keinerlei Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, hergeleitet werdenwenn er den Käufer unverzüglich insoweit benachrichtigt.
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Lieferfristen. Sofern nicht eine ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage unsererseits vorliegtAlle Lieferfristen werden nach bestem Ermessen, gilt eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbartjedoch unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung durch unsere Unterlieferanten, zugesagt. Sie beginnt mit dem Tage Für den Fall der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages, der Beibringung etwa erforderlichen Unterlagen und der ggf. vereinbarten An- bzw. Vorauszahlung. Sie verlängert sich um den Zeitraum, in dem Nichteinhaltung schriftlich zugesicherter Lieferfristen ist der Käufer mit seinen Vertragspflichten - innerhalb einer laufenden Geschäftsverbindung auch aus anderen Verträgen - in Verzug ist. Überschreitung einer solchen Frist berechtigt den Käufer zum Rücktritt vom Vertragverpflichtet, wenn uns nach Ablauf der Frist dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens einem Monat erfolglos gesetzt wurdevier Wochen schriftliche zu setzen. Dies gilt nicht, wenn ein in Ziffer 9 genannter Rücktrittsgrund vorliegt; in diesen Fällen verlängert sich die Lieferfrist - auch innerhalb eines Verzuges - um die Dauer des entsprechenden Ereignisses. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, so Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden. Weitergehende Ansprüche Wird die Nachfrist nicht eingehalten, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des Käufersnoch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, insbesondere SchadenersatzansprücheAussperrung und sonstige Umstände gleich, sind ausgeschlossendie uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten. Nachlieferung kann nicht gefordert werdenBezüglich einer Haftung für Verzugsschäden gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. IX (Schadenersatz) entsprechend. Gleiches gilt dann, es sei dennwenn der Käufer wegen des von uns vertretenden Verzugs geltend machen kann, diese wird gesondert vereinbartdass Sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Die Anlieferung erfolgt grundsätzlich am Sitz des Käufers. Abweichende Vereinbarungen bedürfen Kommt der Käufer in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Für Baustellenanlieferung wird aufgrund des Mehraufwands grundsätzlich ein Zuschlag in Höhe von 106,00 EUR zzgl. MwSt. erhoben. Hinsichtlich der Verbindlichkeit einer etwa genannten Lieferfrist gilt Satz 1. Sollte eine Baustellenanlieferung aus irgendwelchen Gründen - etwa wegen der Nichtanwesenheit einer annahmeberechtigten Person - nicht möglich seinAnnahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, nach unserer Xxxx den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche und die Ware wieder mitzunehmen Einrede des nichterfüllten Vertrages bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder am Sitz des Käufers abzuliefern. Hieraus können gegen uns keinerlei Ansprücheeiner zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, insbesondere Schadenersatzansprüche, hergeleitet werdenin dem dieser in Annahmeverzug gerät.
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Lieferfristen. Sofern entstanden ist: • Die Gewährleistung ist ausdrücklich auf den kostenfreien Ersatz von fehlerhaften Teilen beschränkt, die franko an unsere Adresse retourniert Die Lieferfristen werden zur Orientierung angegeben und verpflichten wurden. Die Instandsetzung oder der Ersatz der Teile verlängern nicht die uns nicht zu einer Lieferung zum angegebenen Datum. Wir bemühen uns Garantiedauer. jedoch die Lieferdaten unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten einzuhalten. • Die Personalkosten für die Demontage und die Montage der Produkte auf Gegebenenfalls wird der Beginn der Lieferfrist bis zur tatsächlichen Überweisung den Fahrzeugen oder anderen Anlagen gehen zu Lasten des Kunden, außer es einer in der Bestellung vorgesehenen Anzahlung verzögert. Pönale- oder bestehen anderweitige vertraglich festgelegte Bestimmungen. Entschädigungsforderung aufgrund von Haftungsverpflichtungen werden von uns • Durch eine ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage unsererseits vorliegtnormale Abnutzung, gilt mangelnde Wartung, eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbartfehlerhaften Montage nicht anerkannt. Sie beginnt mit dem Tage der Klarstellung aller technischen Unsere Liefer- sowie Haftungverpflichtungen werden rechtsgültig oder eine unübliche Benutzung oder durch ein unvorhersehbares Ereignis oder und sonstigen Einzelheiten des Auftrages, der Beibringung etwa erforderlichen Unterlagen ohne weitere Formalitäten aufgehoben und der ggf. vereinbarten An- bzw. Vorauszahlung. Sie verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten - innerhalb einer laufenden Geschäftsverbindung auch aus anderen Verträgen - in Verzug ist. Überschreitung einer solchen Frist berechtigt den Käufer zum Rücktritt vom Vertragerlöschen, wenn uns Ereignisse höhere Gewalt verursachte Beschädigungen werden nicht von der Garantieklausel eintreffen, wie beispielsweise Arbeitsniederlegungen, Ausfall eines Lieferanten, abgedeckt. Importeinschränkung oder -Verbote sowie im Falle des Eintretens von Umständen, • Die Garantie erlischt für Teile, die ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die nicht von unserem Willen oder jenem unserer Lieferanten abhängen und nach Ablauf den Verkäufer verändert wurden. Vertragsabschluss auftreten und dadurch eine Vertragserfüllung unter normalen Dauer und Beginn der Frist eine Nachfrist von mindestens einem Monat erfolglos gesetzt wurde. Dies gilt nicht, wenn ein in Ziffer 9 genannter Rücktrittsgrund vorliegt; in diesen Fällen verlängert sich die Lieferfrist - auch innerhalb eines Verzuges - um die Dauer des entsprechenden Ereignisses. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Nachlieferung kann nicht gefordert werden, es sei denn, diese wird gesondert vereinbart. Die Anlieferung erfolgt grundsätzlich am Sitz des Käufers. Abweichende Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Für Baustellenanlieferung wird aufgrund des Mehraufwands grundsätzlich ein Zuschlag in Höhe von 106,00 EUR zzgl. MwSt. erhoben. Hinsichtlich der Verbindlichkeit einer etwa genannten Lieferfrist gilt Satz 1. Sollte eine Baustellenanlieferung aus irgendwelchen Gründen - etwa wegen der Nichtanwesenheit einer annahmeberechtigten Person - nicht möglich sein, so sind wir berechtigt, nach unserer Xxxx die Ware wieder mitzunehmen oder am Sitz des Käufers abzuliefern. Hieraus können gegen uns keinerlei Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, hergeleitet werdenGarantie: Bedingungen unmöglich machen.
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Lieferfristen. Sofern Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht eine ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage unsererseits vorliegt, gilt eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbart. Sie beginnt mit dem Tage der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages, der Beibringung etwa erforderlichen Unterlagen und der ggf. vereinbarten An- bzw. Vorauszahlung. Sie verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten - innerhalb einer laufenden Geschäftsverbindung auch aus anderen Verträgen - in Verzug ist. Überschreitung einer solchen Frist berechtigt den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag, wenn uns nach Ablauf der Frist eine Nachfrist von mindestens einem Monat erfolglos gesetzt schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Dies gilt nichtEreignisse höherer Gewalt, wenn ein in Ziffer 9 genannter Rücktrittsgrund vorliegt; in diesen Fällen verlängert sich die Lieferfrist - auch innerhalb eines Verzuges - uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Erfüllung der vertraglichen Pflichten um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder hinsichtlich des entsprechenden Ereignisses. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mitnoch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück zu treten. Der Käufer kann höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwer- wiegend und unverschuldet sind. Wir unterrichten den Kunden unverzüglich über den Eintritt eines solchen Umstandes. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts informie- ren wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und erstatten ihm die Gegenleistung für den vom Rücktritt betroffenen Teil des Vertrags. Dauert eine von uns nicht zu vertretene Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung, die Erklärung verlangenmindestens zwei Wochen betragen muss, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollenberechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück zu treten. Erklären wir Verlängert sich die Lieferzeit aus von uns nicht unverzüglich, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüchezu vertretenden Gründen oder werden wir deshalb von unserer Verpflichtung frei, sind ausgeschlossenSchadensersatzansprüche ausge- schlossen, wenn der Kunden über die Hinderungsumstände unverzüglich benachrichtigt wurde. Nachlieferung kann nicht gefordert werdenSofern wir die Nichteinhaltung verbindlicher Fristen und Termine zu vertreten haben, ist der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz bzw. Verzugsentschädigung auf 1 % des Rechnungswertes für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt auf höchstens 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung beschränkt, es sei denn, diese wird gesondert vereinbartder Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit. Die Anlieferung erfolgt grundsätzlich am Sitz des KäufersNachträgliche Auftragsänderungen setzen die ursprünglich vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen außer Kraft. Abweichende Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Für Baustellenanlieferung wird aufgrund des Mehraufwands grundsätzlich ein Zuschlag in Höhe von 106,00 EUR zzgl. MwSt. erhoben. Hinsichtlich der Verbindlichkeit einer etwa genannten Lieferfrist gilt Satz 1. Sollte eine Baustellenanlieferung aus irgendwelchen Gründen - etwa wegen der Nichtanwesenheit einer annahmeberechtigten Person - nicht möglich sein, so Wir sind wir zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, nach unserer Xxxx die Ware wieder mitzunehmen oder am Sitz des Käufers abzuliefern. Hieraus können gegen uns keinerlei Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, hergeleitet werden.
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Samples: www.commpact.de
Lieferfristen. Sofern nicht eine ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage unsererseits vorliegtAlle Lieferfristen werden nach bestem Ermessen, gilt eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbartjedoch unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung durch unsere Unterlieferanten, zugesagt. Sie beginnt mit dem Tage Für den Fall der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages, der Beibringung etwa erforderlichen Unterlagen und der ggf. vereinbarten An- bzw. Vorauszahlung. Sie verlängert sich um den Zeitraum, in dem Nichteinhaltung schriftlich zugesicherter Lieferfristen ist der Käufer mit seinen Vertragspflichten - innerhalb einer laufenden Geschäftsverbindung auch aus anderen Verträgen - in Verzug istverpflichtet, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen schriftliche zu setzen. Überschreitung einer solchen Frist berechtigt den Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden. Wird die Nachfrist nicht eingehalten, ist der Käufer zum Rücktritt vom VertragVertrag berechtigt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, wenn uns nach Ablauf der Frist eine Nachfrist von mindestens einem Monat erfolglos gesetzt wurde. Dies gilt nicht, wenn ein in Ziffer 9 genannter Rücktrittsgrund vorliegt; in diesen Fällen verlängert sich die Lieferfrist - auch innerhalb eines Verzuges - Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des entsprechenden Ereignissesnoch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Beginn Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mitsonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten. Der Käufer kann hat das Recht, von uns die Erklärung zu verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns Erfolgt die Erklärung nicht unverzüglichin angemessener Frist, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche Bezüglich einer Haftung für Verzugsschäden gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. IX (Schadenersatz) entsprechend. Gleiches gilt dann, wenn der Käufer wegen des Käufersvon uns vertretenden Verzugs geltend machen kann, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossendass Sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Nachlieferung kann nicht gefordert werden, es sei denn, diese wird gesondert vereinbart. Die Anlieferung erfolgt grundsätzlich am Sitz des Käufers. Abweichende Vereinbarungen bedürfen Kommt der Käufer in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Für Baustellenanlieferung wird aufgrund des Mehraufwands grundsätzlich ein Zuschlag in Höhe von 106,00 EUR zzgl. MwSt. erhoben. Hinsichtlich der Verbindlichkeit einer etwa genannten Lieferfrist gilt Satz 1. Sollte eine Baustellenanlieferung aus irgendwelchen Gründen - etwa wegen der Nichtanwesenheit einer annahmeberechtigten Person - nicht möglich seinAnnahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, nach unserer Xxxx den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche und die Ware wieder mitzunehmen Einrede des nichterfüllten Vertrages bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder am Sitz des Käufers abzuliefern. Hieraus können gegen uns keinerlei Ansprücheeiner zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, insbesondere Schadenersatzansprüche, hergeleitet werdenin dem dieser in Annahmeverzug gerät.
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Lieferfristen. Sofern nicht eine ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage unsererseits vorliegtDer Käufer verpflichtet sich, gilt eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbartsoweit die Bauarbeiten entsprechend fortgeschritten sind, einen Aufmesser des Unternehmers abzurufen und mit ihm die genauen Maße und endgültige Ausführung der Elemente gemeinsam an der Baustelle festzulegen. Sie Die Lieferzeit beträgt durchschnittlich 8 Wochen, sie beginnt mit dem Tage nach Maßnehmen auf der Klarstellung aller technischen Baustelle und sonstigen Einzelheiten des Auftragesist jahreszeitlich verschieden. Die Lieferfristen werden nach bestem Ermessen, jedoch unter Vorbehalt der Beibringung etwa erforderlichen Unterlagen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Unterlie- feranten zugesagt. Für den Fall der ggf. vereinbarten An- bzw. Vorauszahlung. Sie verlängert sich um den Zeitraum, in dem Nichteihaltung schriftlich zugesicherter Lieferfristen ist der Käufer mit seinen Vertragspflichten - innerhalb einer laufenden Geschäftsverbindung auch aus anderen Verträgen - in Verzug ist. Überschreitung einer solchen Frist berechtigt den Käufer zum Rücktritt vom Vertragverpflichtet, wenn uns nach Ablauf der Frist dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens einem Monat erfolglos gesetzt wurdezwei Monaten schriftlich zu setzen. Dies gilt nicht, wenn ein in Ziffer 9 genannter Rücktrittsgrund vorliegt; in diesen Fällen verlängert sich die Lieferfrist - auch innerhalb eines Verzuges - um die Dauer des entsprechenden Ereignisses. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, so Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktretenzurück- treten. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche, auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Nachlieferung kann nicht gefordert werden, es sei denn, diese wird gesondert vereinbartsie sind grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Die Anlieferung erfolgt grundsätzlich am Sitz Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns die Lieferung um die Dauer der Behinde- rung und der angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des Käufersnoch nicht erfüllten Teils von Vertrag zurückzutreten unter Ausschluss von Ersatzansprüchen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten. Kommt der Käufer in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Für Baustellenanlieferung wird aufgrund des Mehraufwands grundsätzlich ein Zuschlag in Höhe von 106,00 EUR zzgl. MwSt. erhoben. Hinsichtlich der Verbindlichkeit einer etwa genannten Lieferfrist gilt Satz 1. Sollte eine Baustellenanlieferung aus irgendwelchen Gründen - etwa wegen der Nichtanwesenheit einer annahmeberechtigten Person - nicht möglich seinAnnahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, nach unserer Xxxx den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehrauf- wendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Ware wieder mitzunehmen Gefahr eines zufälligen Unter- gangs oder am Sitz des Käufers abzuliefern. Hieraus können gegen uns keinerlei Ansprücheeiner zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, insbesondere Schadenersatzansprüche, hergeleitet werdenin dem dieser in Annahmeverzug gerät.
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