Lieferfristen. 1. Die Lieferfrist erfolgt gemäß dem zwischen den Parteien vereinbarten Plan. Die Lieferfrist beginnt frühestens mit dem Datum, an dem Oerlikon das Material erhält und ihr die notwendige technische Dokumentation vorliegt. Gibt es keine Vereinbarung, bestimmt Oerlikon den Lieferzeitpunkt. Die Vereinbarung einer Lieferfrist qualifiziert das Geschäft nicht als Fixgeschäft. Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen, wie z.B. zum Rücktritt vom Vertrag, Gewährleistung, Irrtumsanfechtung oder Schadenersatz.
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Lieferfristen. 1. 5.1.) Die Lieferfrist erfolgt gemäß dem zwischen den Parteien vereinbarten Plan. Die Lieferfrist beginnt frühestens mit dem Datum, an dem Oerlikon Eifeler das Material erhält und ihr die notwendige technische Dokumentation vorliegt. Gibt es keine Vereinbarung, bestimmt Oerlikon Eifeler den Lieferzeitpunkt. Die Vereinbarung einer Lieferfrist qualifiziert das Geschäft nicht als Fixgeschäft. Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen, wie z.B. zum Rücktritt vom Vertrag, Gewährleistung, Irrtumsanfechtung oder Schadenersatz.
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Lieferfristen. 1. Die Lieferfrist erfolgt gemäß dem zwischen den Parteien vereinbarten Plan. Die Lieferfrist beginnt frühestens mit dem Datum, an dem Oerlikon das Material erhält und ihr die notwendige technische Dokumentation vorliegt. Gibt es keine Vereinbarung, bestimmt Oerlikon den Lieferzeitpunkt. Die Vereinbarung einer Lieferfrist qualifiziert das Geschäft nicht als Fixgeschäft. Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen, wie z.B. zum Rücktritt vom Vertrag, GewährleistungGe- währleistung, Irrtumsanfechtung oder Schadenersatz.
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