Common use of Lieferung Clause in Contracts

Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffen.

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Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten und -termine Bei den vom Verkäufer genannten oder in seiner Auftragsbestätigung angekündigten Lieferterminen handelt es um ungefähre Angaben; diese binden den Verkäufer rechtlich nicht. Der Verkäufer kann keinen bestimmten Lie- fertermin garantieren. Dem Käufer wird die jeweils tatsächlich gelieferte Menge in Rechnung gestellt. Soweit die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, sind nur als Annäherungswert zu betrachten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignissesich, wenn und soweit der Käufer einer seiner Verpftichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht rechtzeitig nachkommt. Der Verkäufer wird unter keinen Umständen für irgendwelche Verluste oder Schäden haften, die uns oder unsere Zulieferanten betreffenwegen verzögerter Lieferung entstanden sind, ausgenommen solcher Verluste und Schäden, die wir auch mit auf grobe Fahrlässigkeit oder auf vorsätzliches Fehlverhalten des Verkäufers zurückzuführen sind, sowie für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit. Die im Lieferschein des Verkäufers angegebene Menge gilt als von beiden Parteien als vertragsgemäß akzeptiert, es sei denn, der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und Käufer widerspricht innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Lieferung schriftlich. Lehnt der Käufer die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere KriegAnnahme einer Lieferung oder Teillieferung ab, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in ist der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir Verkäufer - unbeschadet seiner sonstigen Rechte - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme Lagerung der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt Produkte auf Kosten und Gefahr des Käufers zu veran- lassen. Die Gefahr des Verlusts und der Beschädigung geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Spediteur auf dem Gelände des Verkäufers übergeben wurde, oder zu irgendeinem anderen Ort, der schriftlich vereinbart wurde. Stellt der Kauf ein Geschäft im Sinne des § 286 Abs. 2, Nr. 4 BGB oder § 376 HGB dar, haftet der Verkäufer für Lieferverzug nach billigem Ermessen einzulagern den gesetzlichen Bestimmungen. Andernfalls haftet der Verkäufer für Lieferverzug nach Maßgabe von Artikel 7 dieser AGB. Vom Verkäufer gelieferte und in der Auftragsbestätigung des Verkäufers beschriebene Waren bleiben in dessen Eigentum, bis der Käufer alle Maßnahmen Produkte vollständig bezahlt hat. Bis zu dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs gilt folgendes: Für den Fall, dass der Käufer die Produkte oder Waren, die aus vom Verkäufer verkauften Produkten hergestellt wurden, weiterverkauft, tritt der Käufer dem Verkäufer im Voraus alle Ansprüche aus diesem Weiterverkauf ab. Der Käufer muss die Zahlungen auf die abgetretenen Ansprüche treuhänderisch für den Verkäufer getrennt verwahren. Der Verkäufer ist berechtigt, jedes Gelände des Käufers, auf dem die Erhaltung Produkte gelagert werden, zu betreten, um die Ware zu prüfen oder zurückzuholen, wenn der Ware nach billigem Ermessen Käufer seine vertraglichen Verpftichtungen gegenüber dem Verkäufer verletzt hat oder Insolvenz angemeldet hat, (vorübergehenden) Zahlungsaufschub erbittet, insolvent ist oder seine Schulden nicht zu treffentilgen in der Lage ist, oder irgendwelche Schritte in Richtung auf die Liquidierung des Unternehmens des Käufers unternimmt, oder andere Personen Schritte in diese Richtung unternehmen.

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Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten vereinbarten Lieferfristen und -termine sind nur gelten als Annäherungswert zu betrachtenungefähr, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufersausdrücklich ein fester Termin vereinbart wurde. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informierenLieferung unserer Produkte und Anlagen erfolgt durch ein Fuhr- unternehmen. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener EreignisseTransportkosten trägt der Kunde. Ereignisse hö- herer Gewalt, die wie z. X. Xxxxxx, öffentlich rechtliche Beschränkun- gen, Verkehrs- und Betriebsstörungen oder Aussperrungen, berech- tigen uns vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz wegen Nicht- erfüllung oder unsere Zulieferanten betreffenVerzuges ist in solchen Fällen ausgeschlossen. Dies gilt auch bei nicht fristgemäßer Selbstbelieferung durch unseren Vorlieferanten, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sindverschuldet haben. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen Das gleiche gilt bei Energie- oder VormaterialienRohstoffmangel. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden Die Gefahr und das unserer ErfüllungsgehilfenRisiko des Transportes liegt immer auf der Seite des Vertragspartners. Bei Transport mit den Fahrzeugen der Xx. Xxxxx GmbH gilt dasselbe, die Frachtkosten gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, dass zuvor etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Wird ein vereinbarter Xxxxxxxxxxxx von uns überschritten, so hat uns der Kunde eine Nachfrist von drei Wochen oder die im Einzelfall angemessene längere Nachfrist zu setzen. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich gegen offene Rechnung. Rech- nungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne je- den Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht jedoch für ausdrücklich etwas ande- res vereinbart wurde. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung. Ergänzend gilt das Verschulden unserer VorlieferantenGesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 01. 05. 2000. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Sollten uns Tatsachen vorliegen, da diese aus denen sich ergibt, dass der Ver- tragspartner nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtetmehr kreditwürdig ist, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutretenBar- zahlungen vor Lieferung auch dann zu verlangen, wenn ihm ein Festhalten an zuvor etwas anderes vereinbart wurde, unsere Forderungen fällig zu stellen, so- wie unsere Rechte aus dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenEigentumsvorbehalt wahrzunehmen.

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Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten Lieferung an einen Unternehmer erfolgt auf dessen Rechnung und -termine sind nur als Annäherungswert Gefahr. Der MASCHINRING ist berechtigt, auch Teillieferungen zu betrachtenerbringen, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Sie gelten im Übrigen nur unter Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des KäufersVertragspartner innerhalb angemessener Frist abzurufen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn Wird die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere KriegLieferung durch höhere Gewalt, behördliche EingriffeMaßnahmen, BetriebsstörungenBetriebsstilllegung, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in Streik, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände, auch bei Lieferanten des MASCHIERING, unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten MASCHINERING für die Dauer der Behinderung und deren Unterlieferanten eintretenNachwirkung von der Lieferpflicht frei. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir Von dem Käufer baldmöglichst mitEintritt solcher Ereignisse wird der MASCHINENRING den Vertragspartner unverzüglich unterrichten. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an Diese Ereignisse berechtigen den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigtMASCHINENRING auch, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, iIm Falle einer Lieferzeitverlängerung der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung des MASCHINENRING seitens seiner Vorlieferanten ist der MASCHINENRING von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutretenseinen Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihm zu liefernden Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wirdgetroffen hat und seine Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur Er verpflichtet sich, in diesem Fall seine Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen an den noch nicht erfüllten Teil des VertragesVertragspartner abzutreten. Transportkostenerhöhungen, Tarifänderungen, Eis-, Hoch- oder Niedrigwasserzuschläge können von dem MASCHINERING dem Kaufpreis zugeschlagen werden, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar istLieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in NrBei Versand an Unternehmer trägt dieser die Gefahr; dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten VoraussetzungenVereinbarte Anlieferung setzt eine mit schwerem Lastzug (40 t zulässiges Gesamtgewicht) befahrbare und von Witterung unbeeinträchtigte Anfuhrstraße bzw. Wird Lieferstelle voraus. Bei einer Anlieferung durch Schwerlastverkehr ist die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer Zufahrt entsprechend dem Gesamtgewicht des LKW zu vertreten hat verzögertgewährleisten. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Vertragspartners die befahrbare Anfuhrstraße, so sind wir berechtigt auf Kosten haftet dieser für auftretende Schäden. Kosten, die durch Unbefahrbarkeit der Anfuhrstraße oder Lieferstelle entstehen, trägt der Käufer. Ist bei Anlieferung die Lieferstelle nicht besetzt, so dass der Empfang nicht quittiert werden kann, wird Zeitpunkt und Gefahr Ort der Leistung durch Unterzeichnung des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung Lieferscheins vom Fahrer dokumentiert. Bei vereinbarter direkter Belieferung des Vertragspartners tritt Erfüllung der vertraglichen Lieferverpflichtungen mit Übergabe der Ware nach billigem Ermessen und Bestätigung der Übergabe durch Unterschrift des Kunden bzw. des Fahrers auf dem Lieferschein ein. Das Abladen ist Sache des Kunden und erfolgt auf seine Gefahr. Bei Zustellung mit Kranfahrzeugen werden die üblichen Abladekosten berechnet. Mehrkosten wegen fehlender Abnahmebereitschaft an der Lieferstelle gehen zu treffenLasten des Vertragspartners. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Aufstellung und Montage nicht im Preis enthalten.

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Lieferung. Die Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeiten Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen sowie die Übergabe und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachtenEignung der Materialien, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt istdes Weiteren die Übersendung aller technischen Unterlagen und Pläne durch den Kunden voraus. Sie gelten im Übrigen nur Alle Lieferfristen und –Termine stehen unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages dem Vorbehalt unvorhersehbarer Produktionsstörungen und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten Selbstbelieferung mit erforderlichen Materialien und bei Zukäufen oder Fremdvergaben unter dem Vorbehalt von Lieferfähigkeit und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Bei Verträgen über die Lohnbearbeitung von beigestelltem Material obliegt dem Kunden die Verantwortung über die Eignung, die Qualität, den Anliefertermin und die Quantität des Käufersbereitzustellenden Materials. Wir schulden hierbei lediglich die abgeforderte Lackierarbeit oder Pulverbeschichtung auf der Grundlage des Standes der Technik. Materialbedingter Ausschuss liegt nicht in der Verantwortung von uns und ist vom Kunden gesondert nachzuliefern. Sofern vereinbarte Anliefertermine des beigestellten Materials nicht eingehalten werden, kann die geschuldete Leistung von uns nicht termingetreu abgefordert werden. Wir behalten uns hierbei die Geltendmachung des daraus resultierenden Schadens vor. Die Lieferfrist Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt ebenfalls vorbehalten. Bei sonstigen Lieferungen und Leistungen sowie Komplettierungsarbeiten schulden wir den in den besonderen Individualvereinbarungen oder einzelnen Bestellungen vertraglich vereinbarten Leistungsumfang auf der Grundlage des Standes der Technik. In Fällen höherer Gewalt ruhen die vertraglichen Verpflichtungen beider Parteien und verschieben sich die Termine und Fristen für die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen entsprechend; als Fälle höherer Gewalt gelten auch Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen und sonstige von keiner der Parteien zu vertretende Umstände. Das Ereignis höherer Gewalt ist eingehaltender anderen Vertragspartei unverzüglich anzuzeigen. Frühestens sechs Wochen nach Erhalt dieser Anzeige ist jede der Vertragsparteien unter Ausschluss einer diesbezüglichen Ersatzverpflichtung zum Rücktritt von dem Vertrage berechtigt. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutretenden uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern die Voraussetzungen des Annahmeverzuges des Kunden vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Vertragsware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Der Käufer muss Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzenzu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur ist unsere Schadensersatzhaftung auf den noch vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gemäß vorstehenden Regelungen gelten nicht erfüllten Teil für Schäden aus der Verletzung des VertragesLebens, wenn die erbrachte Teilleistung des Körpers oder der Gesundheit; für diese haften wir nach den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffengesetzlichen Bestimmungen.

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Samples: www.pulverakademie.de

Lieferung. Die Werden von uns angegebenen Lieferzeiten angegebene Lieferfristen und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von Liefertermine um mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreteneinen Mo- nat überschritten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns kann der Vertragspartner schriftlich eine angemessene Nachfrist im Sinne von § 323 BGB von mindestens einem weiteren Monat mit dem Hinweis der Erklärung setzen, dass er die Annahme des Liefergegenstandes nach Ablauf der Ware nach Frist ablehne. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Fälle, in denen eine Fristsetzung entbehr- lich ist. Nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wirdAblauf der Nachfrist ist der Vertragspartner berechtigt, durch schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur Der An- spruch auf den noch nicht erfüllten Teil des VertragesLieferung und alle sonstigen Ansprüche, auch Ansprüche auf Schadener- satz sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. Nicht durch uns zu vertreten ist, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar istLieferung wegen höherer Gewalt oder an- derweitigen unvorhergesehenen Hindernissen, wie beispielsweise Pflichtverletzung unserer Vorlieferanten, Aufruhr, Betriebsstörungen, Streik oder Aussperrung verzö- gert oder unmöglich gemacht wird. Bei nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Vertragspartners gilt die vereinbarte Lieferzeit als aufgehoben. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur neue angemessene Lieferzeit bzw. - frist ist neu zu vereinbaren. Eine übernommene feste Liefer- und Leistungsfrist beginnt mit dem Inkrafttreten des Vertrages und der Einigung über die Ausführungsart und unter den in Nrder Voraussetzung der pünktlichen und vollen Einhaltung auch der Pflichten des Vertragspartners. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten VoraussetzungenEr hat insbesondere auf Anforderung hin vollständig die von uns als notwendig erachteten Unterlagen zur Verfügung zu stellen und für eine sorgfältige Einarbeitung seiner Mit- arbeiter nach unserer Vorgabe Sorge zu tragen. Wird Der Vertragspartner hat sich zu dem von uns angekündigten Liefertermin annahme- bereit zu halten und die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenInstallation erforderlichen Anschlüsse und Räume be- reitzustellen. Er haftet für alle Schäden im Fall nicht rechtzeitiger Abnahme und nicht ordnungsgemäßer Mitwirkung.

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Samples: henrichsen4easy.de

Lieferung. Die Lieferung erfolgt ab Werk. Mangels besonderer Vereinbarung sind wir berechtigt, das nach eigenem Ermessen am besten geeignete Transportmittel zu wählen. Mangels besonderer Vereinbarung eines Liefertermins, steht es uns frei, den jeweiligen Liefertermin festzulegen. Wir werden von uns angegebenen Lieferzeiten jeder Haftung entbunden und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachtensomit berechtigt, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter den Liefertermin entsprechend aufzuschieben, falls nach Abschluβ der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt jeweiligen Vereinbarung einer bzw. fertig gemeldet istmehrere der folgende Umstände eintreten und die Erfüllung unmöglich machen: Arbeitskampfmaβnah- men und sonstige, auβerhalb des Einfluβbereiches der Vertrags- parteien liegende Umstände wie z.B. Feuer, ungewöhnliche Witterung Naturkatastrophen, Krieg, Mobilmachung bzw. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- unvorhersehbare Einberufungen zum Wehrdienst von unverzüglich informierenentsprechendes Ausmaβ, Requisition, Beschlagnahme, Devisenbeschränkungen, politische Unruhen bzw. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener EreignisseAufruhr, Mangel an Transportmitteln, allgemeiner Warenmangel, Beschränkungen der verfügbaren Antriebskraft sowie Mängel an Lieferungen bzw. Lieferverzug seitens von Zulieferern, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit auf irgendwelche der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss in diesem Punkt erwähnten Umstände zurückzuführen sind. Hierzu gehören insbesondere KriegFalls eine Behinderung der Lieferung wegen eines oder mehrere der in Punkt 6.3 erwähnten Umstände vorraussichtlich mehr als drei Monate bestehen bleibt, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr ohne daβ dies als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen Vertragsverletzung angesehen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den Falls der Käufer zu vertreten hat verzögertwährend der Ausführung der Arbeiten Änderungen gegenüber dem ursprünglich Vereinbarten verlangt, wird der Liefertermin entsprechend auf einen späteren Zeitpunkt aufgeschoben. Bei etwaigen Leistungen, die gemäβ der jeweiligen Vereinbarung dem Käufer obliegen, wie z.B. die Bereitstellung von Werkstoffproben, Verpackungsmustern, Maβzeichnungen, Gewichtsangaben usw., müssen diese so sind erbracht werden, daβ sie uns rechzeitig vorliegen, damit wir berechtigt von uns aus den Liefertermin einhalten können. Bei nicht termingerecht erfolgten Leistungen wird der Liefertermin entsprechend auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffeneinen späteren Zeitpunkt aufgeschoben.

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Samples: schultz-seating.com

Lieferung. Die Gase werden ausschließlich an die Anschrift der eigenen Betriebsstätte des Kunden versandt. Die Gefahr, während der Versendung trägt der Kunde, soweit der Lieferant nicht mit einem eigenen oder einem von uns angegebenen Lieferzeiten ihm beauftragten Fahrzeug anliefert. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung frei Betriebsstätte; der Warenpreis der Gase schließt die Kosten des Transportes ein. Ist eine Leergutaufnahme nicht mehr möglich, weil die Geschäftsbeziehungen abgebrochen wurden, muss der Kunde das Leergut auf seine Kosten an die ausliefernde Stelle zurückfüh- ren. Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, erfolgt die Zahlung netto Kasse. Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen Eigentum von CARBO. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Forderungen auf Dritte zu übertragen oder an Dritte abzutre- ten. CARBO liefert handelsübliche Qualität, das heißt technisch reine Gase, frei von Geruchs- und -termine sind Geschmacksstoffen. Die Lieferung von Sonderqua- litäten bedarf besonderer Vereinbarungen. Volumenangaben in Kubikme- tern (m³) beziehen sich auf einen Gasezustand von 15 Grad Celsius und eine Druckeinheit von 1 Bar. Bei Trockeneislieferungen ist das im Zeit- punkt der Herstellung ausgewiesene Gewicht maßgebend, CARBO haftet nicht für etwaige Verluste infolge des Transportes oder durch das Zu- schneiden von Blöcken. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Empfang zu prüfen. Beanstandungen werden nur als Annäherungswert zu betrachtenberücksichtigt, wenn sie binnen drei Tagen nach Empfang der Sendung gegenüber CARBO schriftlich unter Bezeichnung der Mängel angezeigt werden. Beanstandungen, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, werden nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt berücksichtigt. Für nachgewie- sene Mängel wird Ersatz durch Nachlieferung geleistet. XXXXX haftet für mengenmäßige und termingerechte Lieferung nur, soweit das im Einzelfall ausdrücklich von CARBO zugesagt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter XXXXX behält sich vor, die Lieferung auch durch Dritte ausführen zu lassen. CARBO ist berechtigt, auch Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten Kunde innerhalb angemessener Frist abzurufen. Die vereinbarten Preise basieren auf den kalkulierten Kosten zum Zeit- punkt des Vertragsabschlusses. Der Lieferant ist berechtigt, die Preise während der Laufzeit des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehaltenanzupassen, wenn sich die Ware fertiggestellt bzwKosten ändern, sofern die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgt. fertig gemeldet istInsbesondere ist der Lieferant berechtigt, Tarifänderungen (Lohn- kosten aufgrund kollektivvertraglicher, gesetzlicher oder innerbetrieblicher Abschlüsse), Transportkostenerhöhungen sowie Änderungen anderer, für die Preiskalkulation relevanter Kosten (Materialien, Beschaffung, Energie, Fremdarbeiten, Zölle, Steuern und behördliche Abgaben) dem Kaufpreis zuzuschlagen. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener EreignisseCARBO ist berechtigt, die uns aufgrund neuer Qualitäts- und / oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir Sicherheitsbestimmungen entstehende Kosten dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutretenKunden zu belasten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an Preiserhöhung wird der Lieferant dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er Kunden die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen Grundlage für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenPreisanpassung mitteilen.

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Lieferung. Die Bei einer von uns angegebenen Lieferzeiten und -termine sind nur als Annäherungswert TMS Software GmbH zu betrachten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter vertretenen Unmöglichkeit der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist Leistung ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir Kunde beziehungsweise Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, das gleiche im falle eines Lieferverzuges nach einer gesetzten Nachfrist von drei Wochen. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter Die Gefahr geht auf den in NrAuftraggeber über, wenn der Kaufgegenstand das Lager von TMS Software GmbH verläßt. 10Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht an, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer so ist TMS Software GmbH berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung nach Setzung und fruchtlosem Ablauf eine Nachfrist von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil 14 Tagen vom Vertrag zurückzutretenzurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzten Fall kann TMS Software GmbH 20% des Kaufpreises als Entschädigung verlangen, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren Schaden nach. TMS Software GmbH behält sich vor, einen höheren, tatsächlichen Schaden geltend zu machen. Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Fälle höherer Gewalt, Fabrikations-und Betriebsstörungen, Störungen des Transports sowie Nichteinhaltung der vereinbarten Liefertermine unserer Zulieferer befreien uns von der Verpflichtung zur Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Ist die Nichteinhaltung der vereinbarten Liefertermine nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss von uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögertoder liegen Lieferhindernisse wie urheberrechtlich bedingte Lieferverbote oder Import- bzw. Exportbeschränkungen vor und wird somit die Lieferung unmöglich und unzumutbar, so sind wir berechtigt auf Kosten berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach eigenem Ermessen die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Teillieferungen sind zulässig und Gefahr des Käufers können gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach billigem Ermessen Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Weist die gelieferte Ware erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf, hat der Kunde diese bei Anlieferung schriftlich auf der Empfangsbescheinigung das Transportunternehmens zu vermerken. Gleichzeitig ist unser Unternehmen von dem entstandenen Schaden zu unterrichten. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen. Unterbleibt eine Reklamation innerhalb von 4 Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Verdeckte Mängel sind innerhalb von 6 Monaten ab Rechnungsdatum geltend zu machen. Der Käufer hat bei Reklamationen die Ware in der Originalverpackung an uns frei Haus zurückzu- senden. Dem Käufer obliegt der Beweis für den Mangel und die auf die Beseitigung anfallenden Kosten. Gerät der Abnehmer mit der Abnahme oder Abholung der Ware in Verzug oder ist eine Verzögerung des Versandes oder der Zustellung von ihm zu vertreten, so sind wir unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, in Höhe der nicht abgenommenen Menge vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf seine Kosten einzulagern und alle Maßnahmen oder nach Ablauf einer angemessenen von uns gesetzten Nachfrist die Ware anderweitig zu veräußern, wobei der Abnehmer für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und Erlös aus dem anderweitigen Verkauf zu treffenhaften hat.

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Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten Alle Sendungen gehen auf Rechnung und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten Gefahr des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehaltenDas Beförderungsrisiko trägt der Käufer nach erfolgter Verladung. Sämtliche Nebenkosten des Versandes wie insbesondere Befestigungs- und Abdeck- material, wenn die Ware fertiggestellt bzwWiegekosten, Rollgelder, Bahnanschlussgebühren pp. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen Gehen zu Lasten des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder VormaterialienKäufers. Dies gilt auchauch für die Mehrfracht bei Express- und Eilsendungen. Lieferzeitangaben werden annähernd mitgeteilt und sind verbindlich. Sie sind abhängig von der Klarstellung aller technischen Fragen. In allen Fällen höherer Gewalt, wenn diese Umstände insbesondere Streiks aufgrund von Lohnverhandlungen etc. Verzögerungen bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintretenVorlieferanten etc. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter Kaufabschluss zurückzutreten oder den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten VoraussetzungenLiefertermin entsprechend hinauszuschieben. Der Käufer ist kann hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Bei LKW-Lieferungen hat der Käufer das Abladen unverzüglich durch eine Anzahl von Arbeitskräften vorzunehmen. Wartezeiten werden berechnet. Falls trotzdem vereinbarter Xxxxxx - Xxxxxxxxx auf Wunsch des Käufers Selbstabholung durch diesen erfolgt, berechtigt dieses den Käufer nicht zu einem Frachtabzug. Eine Frachtvergütung muss auf jeden Fall vorher vereinbart werden. Der Besteller darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Das für die Montagen erforderliche Rüstzeug sowie Kraftstrom- und Wasseranschlüsse sind bauseitig kostenlos zu stellen. Baustunden sind unseren Monteuren durch die Bauleitung oder einen Beauftragten des Bauherren zu bescheinigen. Für besondere Erschwernisse bei der Montage sowie nicht vorhergesehene Wartezeiten infolge Lieferverzug durch bauseitiges verschulden sind wir berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten isteinen angemessenen Mehrpreis zu verlangen. Dies gilt auch bei Unterbrechung der Montage durch Verschulden des Bestellers oder durch höhere Gewalt. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzenBesteller ist verpflichtet, dass er geeignete Lagermöglichkeiten für geliefertes Material bereitzustellen und das Material vor Diebstahl zu schützen. Für die Annahme Zeitdauer der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer Montage ist ein verschließbarer Raum zur Verfügung zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenstellen.

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Lieferung. Die von Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Sie beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung etwaig vom Kunden zu beschaffender Genehmigungen, Freigaben und sonstiger Unterlagen, die für die Abwicklung des Auftrages benötigt werden. Sofern nicht ausnahmsweise ausdrücklich anders vereinbart sind durch uns angegebenen Lieferzeiten getätigte Angaben zu einer Lieferzeit oder Lieferfrist nicht verbindlich. Der Kunde kann uns zwei Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins auffordern zu liefern. Mit dem Zugang dieser Aufforderung kommen wir in Verzug. Hat der Kunde deshalb Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei uns anzulastender leichter Fahrlässigkeit auf höchstens fünf Prozent des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurück- treten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er uns nach Ablauf der betreffenden Frist nach Satz 4 dieses Abschnitts eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen und -termine gleichzeitig androhen, vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung geltend machen zu wollen (Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung). Hat der Kunde Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kauf- preises. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatz- ansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird -während wir uns in Verzug befinden- die Lieferung durch Zufall unmöglich so haften wir nur als Annäherungswert zu betrachtenim Rahmen der vorstehend vereinbarten Haftungsbeschränkungen. Wir haften in diesem Falle dann nicht, wenn nicht der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. Wird ein verbindlicher Liefertermin überschritten oder eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter Lieferfrist überschritten, kommen wir bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des KäufersLieferfrist in Verzug. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzwRechte des Kunden bestimmen sich sodann nach Absatz 3 bis 11 dieses Abschnitts. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener EreignisseHöhere Gewalt oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern zum verein- barten Termin oder unsere Zulieferanten betreffeninnerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verlängern die wir auch mit in diesem Abschnitt genannten Termine und Fristen um die Dauer der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn durch diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintretenbedingten Störungen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle Führen entsprechende Störungen zu einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung Lieferverzögerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil kann der Kunde vom Vertrag zurückzutretenzurücktreten. Eine Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn ihm ein Festhalten an bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat oder dem Vertrag nicht zuzumuten istKunden die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar istWir sind zu Teillieferungen berechtigt. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter Leistungs- störung einer Teillieferung berechtigt den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenKunden nicht vom Vertrag im Ganzen zurückzutreten.

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Samples: www.hestomed-helbig.de

Lieferung. Die Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung des Käufers. Sämtliche Nebenkosten des Versandes wie insbe- sondere Befestigungs- und Abdeckmaterial, Leih- und Abnutzungsgebühren für Verpackungsmaterial, Wiegekosten, Rollgelder, Bahnanschlussgebühren pp, gehen zu Lasten des Käufers. Dies gilt auch für die Mehrfracht bei Express- und Eilgutsendungen, Lieferzeitangaben sind verbindlich. Sie sind abhängig von uns angegebenen Lieferzeiten der Klarstellung aller technischen Fragen und -termine sind nur als Annäherungswert der recht-zeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners sowie der technischen Freigabe der Auftragsbestätigung. Bei LKW-Lieferungen - befahrbare Anfuhrstraße vorausgesetzt - hat der Käufer das Abladen unverzüglich durch eine ausreichende Anzahl von Arbeitskräften vorzunehmen. Wartezeiten ab einer halben Stunde werden berechnet. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen. Falls trotz vereinbarter Fran- xx-Xxxxxxxxx auf Wunsch des Käufers Selbstabholung durch diesen erfolgt, berechtigt dies den Käufer nicht zu betrachteneinem Frachtabzug. Eine Frachtvergütung muss in jedem Fall vorher vereinbart werden und schriftlich oder in Textform bestätigt sein. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter anders vereinbart, der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten Xxxx von WINDOR überlassen, Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehaltenKunden verzögert, wenn lagert die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers Kunden bei WINDOR oder bei einem von WINDOR ausgewählten Dritten. In diesem Fall steht die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Bei Waren-rücksendungen aus Gründen, die WINDOR nicht zu vertreten hat, trägt der Kunde die Gefahr bis zum Eingang bei WINDOR. Der Besteller darf Teillieferungen, soweit ihm dies zumutbar ist, nicht zurückweisen. Wenn aus-drück- lich vereinbart, erfolgt die Montage von uns gelieferter Bauteile durch unsere Subunter-nehmer. Das für die Erhaltung Montage erforderliche Rüstzeug, Gerüst und Kran sowie Kraftstrom und Wasseranschlüsse sind bauseitig kostenlos zu stellen. Den Monteuren unserer Subunternehmer ist jede Entgegennahme von Bargeld oder anderen Bezahlungen untersagt. Solche Zahlungen sind für uns nicht verbindlich und werden von uns als nicht geleistet angesehen. Baulohnstunden sind unseren Subunternehmen oder deren Monteuren durch die Bauleitung oder einem Beauftragten des Bauherrn zu bescheinigen. Für besondere Erschwernisse bei der Ware Montage sowie nicht vorhergesehene Wartezeit infolge Lieferverzuges durch bauseitiges Verschulden sind wir berechtigt, einen angemessenen Mehrpreis zu verlangen. Dies gilt auch bei Unterbrechung der Montage durch Verschulden des Bestellers oder durch höhere Gewalt. Der Besteller ist ver-pflichtet, geeignete Lagerungsmöglichkeiten für geliefertes Material bereitzustellen und das Mate-rial vor Diebstahl zu schützen. Für die Zeitdauer der Montage ist ein verschließbarer Raum zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhaft verspäteter Rückgabe oder Verlust von Transporthilfsmit-teln hat der Kunde den entstandenen Schaden zu tragen. Leihpaletten sind Handelsware und werden beson- ders berechnet. Gutschrift erfolgt bei frachtloser Rückgabe. Gemäß § 15 des Verpackungsgesetzes ist der Kunde berechtigt, Transportverpackungen am Geschäfts- sitz von WINDOR zurückzugeben. Die Rückgabe kann ausschließlich während der Geschäftszeit von WINDOR erfolgen. Die zurückgegebenen Transportverpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach billigem Ermessen unterschiedlichen Verpackungen sortiert sein. Andern-falls ist WINDOR berechtigt, vom Kunden die bei der Entsorgung entstandenen Mehrkosten zu treffenverlangen. Der Besteller übernimmt die Gewähr dafür, dass die Herstellung und Lieferung von Gegenständen, die nach seinen Angaben gefertigt werden, nicht Schutzrechte Dritter verletzen. Werden wir von Dritten wegen der Verletzung von Schutzrechten in Anspruch genommen, ist der Besteller im Falle des Verschul- dens verpflichtet, uns von diesen Ansprüchen und allen damit verbundenen erforderlichen Aufwendun- gen (z. B. Rechtsverteidigungskosten) auf erstes Anfordern freizustellen. An Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen oder wenn der Auftrag nicht an uns erteilt wird, unverzüglich zurückzugeben. Eingesandte Abbildungen, Zeichnungen, Modelle oder Muster werden nur auf Wunsch zurückgegeben; kommt ein Auftrag nicht zustande, so können wir sie bei fehlendem Rückforderungsverlangen des Kunden drei Monate nach Angebotsabgabe vernichten, in allen anderen Fällen sechs Monate nach Rechnungserteilung.

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Samples: karriere.windor-fensterwerk.de

Lieferung. Die Für Umfang, Art und Zeitpunkt der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Auch durch unsere Vertreter getätigte Verkäufe gelten von uns angegebenen Lieferzeiten und -termine sind nur erst dann als Annäherungswert zu betrachtenangenommen, wenn wir sie entweder schriftlich bestätigt oder ohne weiteres durch Lieferung ausgeführt haben. Änderungen der Lieferung und technischen Ausführungen sind insoweit zulässig, als der hierdurch bezweckte Erfolg unserer geschuldeten Leistung nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt istbeeinträchtigt wird. Sie Soweit dadurch Preiserhöhungen notwendig werden, sind diese vorher mit dem Besteller zu vereinbaren. Für den Zeitpunkt der Lieferung zulässige Nachberechnungen, Preiserhöhungen und Abgaben gelten im Übrigen nur als vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Inkrafttreten des Vertrages und der Einigung über die Ausführungsart unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten pünktlicher Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Sie beginnt von neuem zu laufen oder kann von uns anderweitig festgesetzt werden, wenn auf Wunsch des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des KäufersBestellers Änderungen vereinbart werden. Die Lieferfrist ist gilt mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet Versendung aus dem Lieferwerk oder dem Lager ohne unser Verschulden unmöglich ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mitauch für den Fall der Selbstabholung. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger bleiben bemüht, die vereinbarte Lieferzeit einzuhalten, lehnen jedoch Schadenersatzansprüche jeder Art oder Zinsvergütung für verspätete Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sindab. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle Bei Überschreitung der Lieferung muss der Besteller uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren zur Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen. Nach Ablauf der Nachfrist, dass kann er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertragesvom Vertrag insoweit zurücktreten, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers als die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenbis zum Fristablauf nicht versandbereit gemeldet war. Bei unverschuldetem Unvermögen von uns oder unseren Lieferanten sowie bei höherer Gewalt fällt das Rücktrittsrecht fort: Der Besteller kann Teillieferungen nicht zurückweisen.

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Samples: p-d-metallschleiferei.de

Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe Arbeits kämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder VormaterialienVorma terialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutretenabzu- treten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine HaftungsbegrenzungHaftungs - begrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers Käu fers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffen.

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Samples: www.isenmannsiebe.de

Lieferung. Die von Verladung und Lieferung ab Werk Wiener Neudorf, einem anderen Lieferwerk oder Auslieferungslager erfolgt auf Kosten des Bestellers. Für die Einhaltung der Lieferfristen ist das Datum der Zurverfügungstellung der Ware in unseren Werken oder Lagern maßgebend. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht, bevor vereinbarte Anzahlungen, Finan- zierungsnachweise oder sonstige vom Besteller beizuschaffende Unterlagen bei uns angegebenen Lieferzeiten eingegangen sind oder bevor alle technischen Details geklärt sind. Verletzt der Besteller seine vertraglichen Pflichten, so können wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Rücktrittsandrohung vom Vertrag zurücktreten und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachtenSchadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn der Besteller vereinbarte Anzahlungen nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehaltenerbringt, wenn Informationen nicht übermittelt, Genehmigungen nicht besorgt, die Ware fertiggestellt bzwnicht vereinbarungsgemäß abnimmt oder sonst seine Leistungen verzögert. fertig gemeldet istAls verschuldensunabhängige Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung können wir in diesem Fall pauschal 15 % der Auftragssumme (exkl. Teillieferungen sind Mehrwertsteuer) geltend machen. Darüberhinausgehende Ansprüche bleiben davon unberührt. Bei Annahmeverzug des Bestellers oder Verzögerung des Versandes auf Wunsch des Bestellers können wir dem Besteller die entstandenen Lagerkosten bei Lagerung in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden unserem Werk oder Lager mindestens 0,5 % der Auftragssumme für jeden angefangenen Monat, um den Käufer hier- von unverzüglich informierender Liefertermin überschritten wird, in Rechnung stellen. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener EreignisseWird die Lieferung oder Abnahme der Ware aus Gründen verzögert, die uns keine der Parteien zu vertreten hat, so wird die Lieferzeit angemessen verlängert, sofern solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen Ablieferung des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere KriegWir können jedoch vom Vertrag zurücktreten, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in wenn der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialienursprüngliche Liefertermin um mehr als sechs Wochen überschritten ist. Dies gilt auchinsbesondere bei Lieferverzögerungen, wenn diese Umstände bei die auf Streik, Aussperrung, Nichterteilung von öffentlichen Genehmigungen oder auf Nichterfüllung bzw. Schlechterfüllung von rechtzeitig mit unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sindabgeschlossenen Verträgen beruhen. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutretenTeil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur Ist Lieferung auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögertAbruf vereinbart, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers gilt die Ware spätestens ein Jahr nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenBestellung als abgerufen.

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Samples: cms.media.wilo.com

Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten und -termine sind Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder –bei Streckengeschäften- des Lieferwerkes geht die Gefahr auf den Käufer über. Eine Versicherung wird nur als Annäherungswert zu betrachten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten auf Weisung des Käufers, in dessen Namen und auf dessen Kosten abgeschlossen. Die Lieferfrist ist Lieferfristen und –termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware fertiggestellt bzwunseren Betrieb verlassen hat. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind Sie verlängern sich erst in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- angemessenem Umfang bei Maßnahmen im Rahmen von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisseunvorhersehbarer Hindernisse, die uns außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit Ablieferung der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen Ware von erheblichem Einfluss Einfluß sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese die Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten Vorlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse Derartige Umstände teilen wir dem Käufer baldmöglichst unverzüglich mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur Wird die Durchführung des Vertrages für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfeneine der Parteien aufgrund dieser Umstände unzumutbar, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sindso kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten. Wir sind jedoch verpflichtetzu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. § 4 Haftung für Mängel Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und etwaige, offensichtliche Mängel gegenüber dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu rügen. Bei nicht form- und/oder fristgerechter Rüge gilt die Ware als in einwandfreiem Zustand anerkannt. Dem Käufer stehen in diesem Fall Ansprüche, gleich welcher Art, nicht zu. Dies gilt nicht für Leistungen an einen Nichtkaufmann. Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich, steht ihm nur das Minderungsrecht zu. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, übernehmen wir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch. So lange der Käufer uns nicht Gelegenheit gibt, uns von dem Mangel zu überzeugen, er insbesondere auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende die beanstandete Ware oder Proben davon nicht zur Verfügung stellt, kann er sich auf Mängel der Ware nicht berufen. Weitere Ansprüche sind nach Maßgabe des § 5 ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Käufer abzutretender Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden). IOrdnungsgemäß gelieferte Ware wird vom Verkäufer ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung nur in Ausnahmefällen und im Falle Rahmen der Möglichkeiten zurückgenommen, wenn diese sich in einwandfreiem Zustand befindet und nicht aus einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung Auftragsfertigung stammt. Wir sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten25% des Warenwertes, mindestens aber 50,00 € zur Deckung der entstandenen Unkosten einzubehalten. Eine Schadensersatzpflicht besteht § 5 Haftungsbegrenzung und Verjährung Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir –auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllunsgehilfen- nur unter in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluß voraussehbaren vertragstypischen Schäden. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, in NrFällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. 10Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt. Soweit nichts anderes vereinbart, Allgemeine Haftungsbegrenzungverjähren vertragliche Ansprüche, genannten Voraussetzungen. Der die dem Käufer ist berechtigt, gegen uns aus Anlaß oder im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist Zusammenhang mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Lieferung der Ware entstehen, ein Jahr nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wirdAblieferung der Ware. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf Diese Frist gilt auch für solche Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, es sei denn, diese Verwendungsweise wurde schriftlich vereinbart. Davon unberührt bleiben unsere Haftung aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie die Verjährung von gesetzlichen Rückgriffansprüchen. In den noch Fällen der Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar isterneut zu laufen. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffen.§ 6

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Samples: www.maniteclifting.de

Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten unversicherte Ware wird auf Rechnung und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachtenGefahr des Verkäufers ab Lager geliefert, wenn nicht sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Mangels einer Versandvorschrift des Käufers bestimmt die Verkäuferin eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufersgünstig erscheinende Versandart. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzwAngaben über Lieferfristen der Verkäuferin gelten als annähernd und sind grundsätzlich unverbindlich. fertig gemeldet ist. Teillieferungen Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informierenausgeschlossen. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch beginnt mit der nach Abklärung technischer Details, nicht jedoch vor dem unwiderruflichen Eingang der vereinbarten Anzahlung oder der Erfüllung sonstiger Obliegenheiten und Verpflichtungen durch den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder VormaterialienKäufer zu laufen. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten ausdrücklich Lieferfristen und deren Unterlieferanten eintretenLiefertermine fest vereinbart wurden. Beginn Erfüllt der Käufer seine Verpflichtungen und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer ErfüllungsgehilfenObliegenheiten nicht rechtzeitig, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutretentreten ohne weiteres die Rechtsfolgen des Annahmeverzuges ein. Im Falle einer unmöglichen des Annahmeverzuges steht der Verkäuferin der Ersatz aller durch die Verzögerung oder unzumutbaren Lieferung sind wir durch die Nichtvornahme bedingten Aufwendungen und Schäden zu. Die Lieferfristen der Verkäuferin werden angemessen verlängert, wenn Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Materialmangel, Streik, Verkehrsstörungen, Witterungsbedingungen, Lieferstörungen bei Zulieferern, oder Umstände außerhalb der Einwirkungsmöglichkeit der Verkäuferin, die den Fällen höherer Gewalt in der Wirkung gleichkommen, eintreten und dadurch die terminliche Ausführung übernommener Aufträge unmöglich oder unzumutbar ist. Für den Fall, dass die Verkäuferin von ihrem Eigentumsvorbehalt Gebrauch macht oder Waren durch den Käufer zurückgestellt werden, ist die Verkäuferin berechtigt, vom Vertrag zurückzutretendennoch die Bezahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Wiederausfolgung der Ware zu begehren oder die zurückgenommene Ware auf die offene Forderung anzurechnen. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter Anrechnung erfolgt erst, wenn die zurückgenommene Ware wieder verkauft ist, wobei vor Anrechnung des Wiederverkaufspreises sämtliche Kosten der Rücknahme, sowie alle Aufwendungen, die für einen Wiederverkauf notwendig oder sinnvoll sind, gemäß den Aufzeichnungen der Verkäuferin in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten VoraussetzungenAbzug zu bringen sind. Der Käufer ist nicht berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr eigene, allfällig bestehende Forderungen, soweit sie nicht gerichtlich tituliert sind, den Forderungen der Verkäuferin entgegenzuhalten oder damit aufzurechnen. Erfüllungsort ist Brixlegg, als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten istGerichtsstand wird Rattenberg vereinbart. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wirdEs gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird einvernehmlich ausgeschlossen. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil Recht des VertragesKäufers, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar isteine Anfechtung oder Anpassung des Vertrages wegen Irrtums bzw. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffen§ 934 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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Samples: montes.at

Lieferung. Die 1. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart sind. In allen übrigen Fällen sind Lieferfristen, auch wenn sie von uns angegebenen Lieferzeiten genannt sind, stets freibleibend und -termine sind nur als Annäherungswert unverbindlich. In jedem Fall beginnt der Lauf der Lieferfrist erst mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor Erfüllung bestehender Mitwirkungspflichten durch den Besteller, insbesondere Eingang sämtlicher vom Besteller zu betrachtenliefernden Unterlagen, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages Beistellungen, erforderlichen Genehmigungen und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des KäufersFreigaben sowie vereinbarter Anzahlungen. Die Lieferfrist ist vereinbarten Termine gelten auch mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzwohne unser Verschulden nicht rechtzeitig geliefert wird. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren2. Die Lieferzeit vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen des Arbeitskampfes (insbesondere Streik und Aussperrung) und beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, unvorhersehbarer Ereignisse wie Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, Produktion von Betriebsstoffen Ausschuss, erheblichem Personalausfall, gleichgültig, ob diese Hindernisse bei uns oder Vormaterialienbei einem Zulieferanten eintreten, entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Das gleiche gilt für Verzögerungen in der notwendigen Mitarbeit des Bestellers. Auch Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt und andere von uns nicht zu vertretende Störungen, wie etwa Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, terroristische Anschläge u.a., verlängern die vereinbarten Lieferfristen angemessen. Dies gilt auchauch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten die Störungen zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden. Wir werden dem Besteller Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen derartige Ereignisse in wichtigen Fällen zeitnah mitteilen. 3. Soweit wir schuldhaft eine verbindliche Lieferfrist aus anderen als den in Absatz 2 genannten Gründen nicht eingehalten haben, kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag über die verspätete Lieferung zurücktreten. 4. Teillieferungen und vorzeitige Lieferungen sind zulässig, es sei denn, sie sind dem Käufer baldmöglichst mitBesteller nichtzumutbar. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind5. Wir sind jedoch Der Besteller ist verpflichtet, sich auf unser Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle innerhalb einer unmöglichen oder unzumutbaren angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen eines Verzugs der Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutretenzurücktritt und/oder Schadensersatz nach Maßgabe von Ziffer X. verlangt oder auf Lieferung besteht. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den 6.Weitergehende Rechte des Bestellers aus Verzug, insbesondere auf Schadensersatz sind in Nrdem in Ziffer X. bestimmten Umfang ausgeschlossen. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenIV.

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Samples: las-automation.de

Lieferung. Alle Lieferungen (Kauf + Miete) reisen auf eigene Rechnung und Gefahr des Käufers/Mieters. Nutzen und Gefahr gehen in jedem Fall mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Käufer/Xxxxxx über. Die von uns angegebenen Lieferzeiten zugesagten Lieferfristen und -termine werden von der Verkäuferin nach bestem Ermessen abgegeben und bestmöglich eingehalten, sind nur als Annäherungswert zu betrachten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten aber unverbindlich und berechtigten den Käu- fer/Mieter im Übrigen nur Fall ihrer Nichteinhaltung daher weder zum Vertragsrücktritt, noch zu Schadener- satz- oder anderen Ansprüchen. Die Verkäuferin behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teillieferungen auszuführen und diese in Rechnung zu stellen. Im Fall von höherer Gewalt und/oder ähnlichen Störungen, – unabhängig davon, ob bei der Verkäuferin oder ihren Lieferanten und Hilfspersonen eingetreten –, welche die Herstellung oder Lieferung der Ware hindern oder in unzumutbarer Weise erschweren, ist die Verkäuferin ohne Haftungsfolgen berechtigt, nach freiem Ermessen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzu- treten oder die Lieferfristen und –termine entsprechend abzuändern. Die Verkäuferin lehnt jede Haftung wegen verspäteter Erfüllung oder Vertragsrücktritt ab. Ist Lieferung der Ware auf Abruf durch den Käufer/Xxxxxx vereinbart, so ist dieser verpflichtet, die Waren innerhalb der vereinbarten Frist abzurufen. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Käufers/Mieters verzögert, so dass Zwischenlagerung der Ware erforderlich ist, werden die diesbezüglichen Lagerkosten dem Käufer/Mieter belastet. Bei Nichtabruf der vorge- sehenen Menge innert der vereinbarten Frist kann die Verkäuferin solche ganz in Rechnung stellen. Übernimmt die Verkäuferin die Zustellung der Ware und wird die Ware während den vereinbar- ten oder üblichen Lieferzeiten nicht angenommen, so ist der zusätzliche Aufwand einer weiteren Zustellung vom Käufer/Mieter zu vergüten. Aus der verspäteten Abnahme resultierende Lager- gelder, Zinsverlust und andere zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Käufers/Mieters. Lie- ferungen bedeutet immer Lieferung ohne Abladen durch den Anlieferer unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käuferseiner befahrbaren Anfuhrstrasse. Die Lieferfrist Eine befahrbare Anfuhrstrasse ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisseeine Strasse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten bela- denem und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sindschwerem Lastzug befahren werden kann. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe Das Abladen hat unverzüglich und Verzögerungen sach- gemäss durch vom Besteller in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialiengenügender Anzahl zu stellende Arbeitskräfte und Hilfsmittel zu erfolgen. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintretenWartezeiten werden berechnet. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche Beförderungen in/an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch Bau finden nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenstatt.

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Samples: meva.net

Lieferung. Die Lieferung bestellter Ware erfolgt so rasch wie möglich nach Eingang einer schriftlichen oder mündlichen Bestellung. Alle von uns angegebenen Lieferzeiten dem Verwender genannten Termine und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachtenFristen werden unverbindlich vereinbart, wenn soweit nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Sie gelten im Übrigen nur unter Es wird keine Gewähr für die Dauer des Transports und dessen rechtzeitige Ankunft beim Kunden übernommen. Das Transportrisiko, folglich das Risiko einer von keiner der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages Parteien zu vertretenen Beschädigung oder Verlustes der Sendung, geht mit Übergabe der Sendung an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Versendung bestimmten Person oder Anstalt, auf den Kunden über. Termine und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehaltenFristen verlängern sich in der Weise, wenn wie sich die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener EreignisseLieferung oder Leistung aus Gründen, die uns oder unsere Zulieferanten betreffender Kunde zu vertreten hat, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutretenverzögert. Im Falle einer unmöglichen höherer Gewalt (beispielsweise behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebs- oder unzumutbaren Verkehrsstörungen, Roh- oder Betriebsstoffverknappung) sowie beim Eintritt unvorhergesehener Umstände, die der Verwender nicht zu vertreten hat und die der Verwender oder seine Lieferanten die Lieferung sind wir wesentlich erschweren oder unmöglich machen, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. In diesem Fall wird der Verwender seine Kunden unverzüglich benachrichtigen. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate seit Zugang der Benachrichtigung fort, ist der Verwender wegen des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise zum Rücktritt berechtigt. Der Kunde ist im Fall der länger als 3 monatigen Behinderung nach angemessener Nachfristsetzung von mindestens 2 Wochen ebenfalls berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den Hiervon unberührt bleiben andere Rücktrittsrechte. Kommt der Kunde in Nr. 10Annahmeverzug, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer so ist der Verwender berechtigt, im Falle den ihm entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen geltend zu machen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutretenzufälligen Verschlechterung der Kaufsache ab dem Zeitpunkt, wenn ihm ein Festhalten an zu dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzener sich in Annahmeverzug befindet, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenKunden über.

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Samples: www.cardinate.de

Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachtenLieferung erfolgt auch dann auf Gefahr des Bestellers, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ausnahmsweise die Übernahme der Frachtkosten durch uns vereinbart ist. Sie gelten im Übrigen nur unter Wählen wir die Versandart, den Weg oder die Versandperson aus, so haften wir nur, wenn uns bei der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages betreffenden Auswahl grobes Verschulden trifft. Von uns angegebene Lieferfristen und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des KäufersTermine sind unverbindlich, sofern sie nicht als verbindlich vereinbart wurden. Auch verbindlich vereinbarte Termine sind keine Fixtermi- ne, wenn sie nicht ausdrücklich als solche bestimmt wurden. Die Lieferfrist ist eingehaltenLieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch uns setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit wir die Verzögerung zu vertreten haben. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und für uns nicht vorher- sehbarer und nicht verschuldeter Ereignisse, die uns die Lieferung oder Leistung wesent- lich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen und auch, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind wir uns in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informierenLieferverzug befinden, nicht zu vertre- ten. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisseentsprechend angemessen. Vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann der Besteller nur, wenn er uns zuvor eine angemessene, mindestens 4-wöchige Nachfrist mit der gleichzeitigen Androhung, bei Nichteinhaltung dieser Frist vom Vertrag zurückzutre- ten, gesetzt hat. Wird der Versand aus Gründen verzögert, die uns oder unsere Zulieferanten betreffender Besteller zu vertreten hat, so werden dem Besteller nach Anzeige der Versandbereitschaft die wir auch mit durch Lagerung entstandenen Kosten, im Fall der nach den Umständen Lagerung in unserem Werk mindestens 0,5 % des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und auf die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Kriegeingelager- ten Teile entfallenden Rechnungsbetrages, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sindjeden Monat berechnet. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grundeberech- tigt, den der Käufer Liefergegenstand auch außerhalb unseres Werkes zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenlagern.

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Samples: www.stoeber.de

Lieferung. Die von Vorbehaltlich der Bedingungen in obiger Klausel 7 bezüglich der Lieferbarkeit der Produkte und sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, werden wir uns angegebenen Lieferzeiten und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachtenbemühen, die in der Versandbestätigung aufgeführten Produkte vor dem darin genannten Liefertermin oder, wenn kein Liefertermin angegeben wurde, in dem bei Auswahl der Versandart angezeigten voraussichtlichen Zeitraum und in jedem Fall innerhalb einer Frist von maximal 30 Tagen ab Datum der Auftragsbestätigung zu liefern. Trotzdem kann es aufgrund von an Kundenwünsche angepassten Artikeln, dem Auftreten unvorhergesehener Umstände oder wegen des Lieferungsbereichs zu Verzögerungen kommen. Für die virtuelle Gutscheinkarte (nachstehend „eCard“) gilt, dass die Lieferung an dem von Ihnen bei Aufgabe der Bestellung angegebenen Datum erfolgt. Sollten wir aus irgendwelchen Gründen den Liefertermin nicht einhalten können, werden wir Sie darüber informieren und Ihnen die Möglichkeit einräumen, entweder durch Festlegung eines neuen Lieferdatums mit dem Kauf fortzufahren oder die Bestellung bei voller Rückerstattung des bereits bezahlten Xxxxxxx zu annullieren. Beachten Sie dabei, dass wir generell weder samstags noch sonntags nach Hause liefern. Nur die eCard stellt hiervon eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer VorlieferantenAusnahme dar, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche sie an den Käufer abzutretendem von Ihnen angegebenen Datum geliefert wird. Im Falle einer unmöglichen Sinne dieser Bedingungen gilt die „Lieferung“ als ausgeführt bzw. die Bestellung als „geliefert“, sobald Sie oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung ein von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers Ihnen benannter Dritter die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen in Besitz genommen hat. Dies wird durch Unterzeichnung der Empfangsbestätigung der Bestellung an der von Ihnen angegebenen Lieferanschrift, oder wenn Sie einer Hinterlegung durch den Lieferdienst zugestimmt haben, durch die Hinterlegung belegt. Die eCard gilt in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenGutscheinkarten zum Zeitpunkt des Versands an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse als zugestellt.

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Samples: static.pullandbear.net

Lieferung. Die Wir erbringen unsere Leistungen innerhalb der vertraglich vorge- gebenen Zeit. Der Kunde hat für rechtzeitige, erforderliche behörd- liche und sonstige Genehmigungen sowie rechtzeitig vor Monta- gebeginn für den erforderlichen Baufortschritt zu sorgen. Der Kun- de verpflichtet sich im Übrigen, uns eventuelle Änderung von uns angegebenen Lieferzeiten Schlüsselterminen - insbesondere Vorverlegungen (Bauübergabe- termin, Eröffnungstermin, Liefertermine,…) unverzüglich zu mel- den und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachteneinen neuen, dann geltenden Liefertermin abzustimmen. Lieferverzug tritt erst ein, wenn wir innerhalb einer vom Kunden mittels Einschreiben gesetzten Nachfrist von zwei Wochen die Leistung nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käuferserbracht haben. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen an- gemessen im Falle höherer Gewalt sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisseunvorher- gesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, wie z.B. Betriebsstörungen, Verzögerung in der Belieferung durch un- sere Vorlieferanten oder Streik, Terminverschiebungen seitens des Kunden oder Dritten, die uns nicht rechtzeitig schriftlich zugegan- gen oder unsere Zulieferanten betreffennoch nicht von uns bestätigt sind. Sollte die dadurch ver- ursachte Verzögerung von unzumutbarer Dauer sein, sind wir be- rechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Kunden nur dann zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatzan- sprüchen, wenn der Liefertermin vertraglich vereinbart war, der Kunde danach kein Interesse mehr an dem Vertragsgegenstand hat und die wir auch Verzögerung aus von uns zu vertretenden Gründen er- folgte. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei grobem Verschulden des Verkäufers. Befindet sich der Kunde mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere KriegBegleichung irgendeiner Schuld aus der gesamten Geschäftsverbindung oder früher in Verzug, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen so sind wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger zur Lieferung nur für unser eigenes Verschulden gegen Barzahlung oder anderweitige Si- cherstellung des Kaufpreises und das unserer Erfüllungsgehilfender sonstigen Zahlungsverpflich- tungen verpflichtet. Bei endgültiger Nichtabnahme der Ware durch den Kunden nach Fristsetzung können wir statt der Erfüllung des Vertrages Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dieser beträgt vorbehaltlich der Geltendmachung eines nachzuweisenden weitergehenden Schadens mindestens 25% des Kaufpreises oder der vereinbarten Vergütung, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferantenes sei denn, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtetder Kunde weist nach, auf Verlangen eventuelle dass uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutretenein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle des Rücktritts des Kunden vom Vertrag oder jeder anderen nicht oder nicht vollständigen Erfüllung des Vertrags durch den Kunden, behalten wir uns die Geltendmachung einer unmöglichen pauschalen Entschä- digung in Höhe von 10% des Nettokaufpreises oder unzumutbaren Lieferung sind wir der vereinbar- ten Nettovergütung vor, wobei die Möglichkeit, einen tatsächlich entstandenen höheren Schaden geltend zu machen, vorbehalten bleibt. Der Nachweis eines tatsächlich entstandenen Schadens durch uns ist nicht erforderlich. Jedoch ist der Kunde zum Nach- weis berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den dass uns gar kein oder ein Schaden in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten geringerer Höhe entstanden ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffen.

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Lieferung. Die Alle Bestellungen von Produkten unterliegen deren Lieferbarkeit. Sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, werden wir uns angegebenen Lieferzeiten und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachtenbemühen, die inderVersandbestätigung aufgeführten Produkte vor demdarin genannten Liefertermin oder, wenn kein Liefertermin angegeben wurde, in dembei Auswahl der Versandart angezeigten voraussichtlichen Zeitraumund in jedemFall innerhalb einer Frist von maximal 14Tagen ab Datumder Versandbestätigung zu liefern. Trotzdemkann es aufgrund von an Kundenwünsche angepassten Artikeln, demAuftreten unvorhergesehener Umstände oder wegen des Lieferungsbereichs zu Verzögerungen kommen. Für die virtuelle Gutscheinkarte (nachstehend „eCard“) gilt, dass die Lieferung an demvon Ihnen bei Aufgabe der Bestellung angegebenen Datumerfolgt. Sollten wir aus irgendwelchen Gründen den Liefertermin nicht einhalten können, werden wir Sie darüber informieren und Ihnen die Möglichkeit einräumen, entweder durch Festlegung eines neuen Lieferdatums mit demKauf fortzufahren oder die Bestellung bei voller Rückerstattung des bereits bezahlten Xxxxxxx zu annullieren. Beachten Sie dabei, dass wir sonntags nicht nach Hause liefern. Nur die eCard stellt hiervon eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt istAusnahme dar. Diese wird an demvon Ihnen auf unserer Website ausgewählten Datum an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse versandt. ImSinne dieser Bedingungen gilt die „Lieferung“ als ausgeführt bzw. die Bestellung als „geliefert“, sobald Sie gelten im Übrigen nur unter oder ein von Ihnen benannter Dritter die Ware in Besitz genommen hat. Dies wird durch Unterzeichnung der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des KäufersEmpfangsbestätigung der Bestellung an der von Ihnen angegebenen Lieferanschrift belegt. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn eCard gilt wie in den Nutzungsbedingungen der Gutscheinkarte angegeben und in jedemFall zumZeitpunkt des Versands an die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr Ihnen angegebene E-Mail-Adresse als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenzugestellt.

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Lieferung. Die in unseren Angeboten und Bestätigungen genannten Lieferfristen sind für uns unverbindlich, da die Einhaltung derselben von Faktoren abhängig ist, die nicht von uns angegebenen Lieferzeiten beeinflusst werden können. Der Versand der Ware erfolgt stets für Rechnung und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachtenGefahr des Bestellers, auch dann, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Sie Ansprüche auf entstandenen Schaden lehnen wir in jedem Falle ab, da die Verpackung sachgemäß erfolgt. Die Ware muss nach Fertigstellung abgenommen werden und die Berechnung und vereinbarte Zahlung wird hierdurch nicht aufgehalten, auch dann nicht, wenn durch höhere Gewalt, Fehlen von Ein- und Ausfuhrbewilligungen die Waren in unserem Betrieb lagern müssen, bzw. auf ihrem Transport aufgehalten werden. Bei Eintreten von Ereignissen höherer Gewalt werden wir entweder ganz oder teilweise für die Dauer der Hemmung von der Erfüllung unseres Vertrages entbunden. Als solche Ereignisse gelten alle diejenigen Ursachen, die zur teilweisen oder vollständigen Arbeitseinstellung führen können, wie z.B. Materialmangel, Mangel an Betriebsstoffen, Transportschwierigkeiten, Krieg, Mobilmachung, Aufruhr, Streik oder Aussperrung, Störungen im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käuferseigenen oder im Betrieb unserer Lieferanten. Die Lieferfrist ist eingehaltenVerpflichtung der Käufer uns gegenüber, wenn in solchen Fällen die Ware fertiggestellt bzwauch mit Verspätung abzunehmen, bleibt bestehen. fertig gemeldet Fertiggestellte Ware lagert auf Rechnung und Gefahr bei uns. Ist dagegen eine Lieferzeit nicht vereinbart, so wird der Käufer drei Wochen vor Schluss des Kalendervierteljahres veranlasst, die bestellten Waren abzunehmen. Auch hier treten sinngemäß im Falle der Ablehnung die obengenannten Bedingungen in Kraft. Der Käufer ist in jedem Falle verpflichtet, die fertiggestellte Ware ganz oder teilweise abzunehmen. Der Besteller kann nicht beanspruchen, dass die genaue Stückzahl eingehalten wird, vielmehr ist er verpflichtet, Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Stückzahl anzunehmen. Es gelten die abgeschlossenen Qualitätsvereinbarungen. Ausfallmuster werden vor Lieferung zur Begutachtung vorgelegt und der Besteller hat zu prüfen, ob die Qualität unseres Fabrikats für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck ausreichend ist. Teillieferungen Bei Kauf nach Muster sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen Eigenschaften des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung Musters nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfenden ungefähren Charakter der Ware maßgebend. Für genaue Maßhaltigkeit wird im allgemeinen Gewähr geleistet, jedoch sind kleine Abweichungen technisch nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferantenvermeidbar, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle weshalb wir uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutretenentsprechende Toleranzen vorbehalten müssen. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung berechtigten Beanstandung sind wir berechtigtnur verpflichtet, vom Vertrag zurückzutretendie verkaufte Xxxx zurückzunehmen. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in NrHierdurch wird unser Recht nicht beeinträchtigt, dafür Ersatzware zu liefern. 10Weitergehende Ansprüche, Allgemeine Haftungsbegrenzungwie Vergütung von Schäden, genannten VoraussetzungenFracht, Arbeitslöhnen, Bearbeitungskosten, Verzugsstrafen usw. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich lehnen wir jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenausdrücklich ab.

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Lieferung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefern wir „ab Werk“. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor alle Einzelheiten der Ausführung klargestellt sind. Mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft gilt sie als einge- halten, wenn uns die Absendung ohne unser Verschulden unmöglich ist. Die von uns angegebenen Lieferzeiten genannten Lieferfristen gelten nur annähernd. Für die Einhaltung von Lieferfrist und -termine sind Liefertermin haften wir nur als Annäherungswert zu betrachten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufersbei ausdrücklicher Übernahme einer Gewähr. Die Lieferfrist ist eingehaltenverlän- gert sich - unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden, wenn um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist. Falls wir die Lieferzeit überschreiten, muss der Kunde uns eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist darf er vom Vertrag insoweit zurücktreten, als die Ware fertiggestellt bzw. fertig bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informierendarf der Kunde nicht zurückweisen. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unsere Zulieferanten betreffenunmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialschwierigkeiten, die wir Preisbewe- gungen sowie behördliche Anordnungen - berechtigen uns, auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände sie bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den wegen des noch nicht erfüllten Teil Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten istohne zu Schadensersatz verpflichtet zu sein. Der Käufer muss Kunde kann von uns schriftlich eine angemessene Nachfrist die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Kunde zurücktreten. Verschulden unserer Liefer- werke oder anderer Dritter, von deren Mitwirkung unsere Lieferung abhängig ist, sowie Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen (mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch Ausnahme von Vorsatz) haben wir nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenvertreten.

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Lieferung. Für jeden einzelnen Auftrag bleibt die Vereinbarung der Lieferzeit vorbehalten. Die von uns angegebenen Lieferzeiten und -termine sind nur Lieferzeit gilt mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als Annäherungswert zu betrachteneingehalten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt die Absendung ohne unser Verschulden unmöglich ist. Sie gelten im Übrigen Teillieferungen dürfen vom Käufer nicht zurückgewiesen werden. Bei Sonderanfertigungen sind Über- und Unterlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge zulässig. Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen kann nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käuferseines ungestörten Fabrikationsablaufes übernommen werden. Die Lieferfrist ist eingehaltenFolgen höherer Gewalt, wenn Betriebsstörung, behördlicher Maßnahmen, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen zur Zeit der Herstellung und andere unvorgesehene Umstände bei uns und unseren Lieferanten berechtigen uns, die Ware fertiggestellt Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben, bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialienvom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auchauch dann. wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintretenin dem wir uns im Verzug befinden. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle Zu einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung Nachlieferung der augefallenen Warenmengen sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet. Die Nichteinhaltung bestätigter Lieferfristen (Verzug des Lieferers) berechtigt weder zum Rücktritt vom Vertrag zurückzutretennoch zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Eine Schadensersatzpflicht besteht Das gleiche hat für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages (Unmöglichkeit des Lieferers) zu gelten, es sei denn, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Lieferers liegen vor. Mit Verlassen der Fabrik oder mit der Meldung der Versandbereitschaft geht die Gefahr auf den Käufer über und wir haften nur unter den in Nrfür Vorsatz oder grobe Fahrlässikeit, auch wenn sich der Kunde nicht im Annahmeverzug befindet. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten VoraussetzungenDie Xxxx des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisungen nach bestem Xxxxxxxx ohne irgendwelche Haftung für billigtste und schnellste Verfrachtung. Der Käufer ist berechtigtVersand geht stets, auch bei Franko- Lieferung und im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an des Eigentumsvorbehalts auf Gefahr des Empfängers. Bei Versandgeschäften ist die aus dem Vertrag nicht zuzumuten istentstehende Lieferpflicht mit der Übergabe der Lieferung an das Transportunternehmen erfüllt. Der Käufer muss uns Bei Anlieferung ist die Ware in Gegenwart des Fahrers auszupacken und auf eventuelle Transportschäden zu untersuchen. Diese sind vom Fahrer schriftlich eine angemessene Nachfrist mit zu bestätigen. Mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme durch Unterschrift bestätigtem Empfang ist jede Art von Reklamation in Bezug auf äußere Beschädigung der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wirdausgeschlossen. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur Bei der Anlieferung mit Nachtexpreß geht die Gefahr von Transportschäden, Abhandenkommen oder Diebstahl mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenEmpfänger über.

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Samples: www.anlima.de

Lieferung. Die 1.Von uns angegebene Lieferzeiten gelten nur ungefähr. Das gilt auch für den Fall, dass der Besteller Lieferzeiten angibt, denen wir nicht ausdrücklich widersprechen. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeiten ange- gebenen Lieferfrist setzt in jedem Fall die Abklärung aller techni- schen Fragen mit dem Besteller und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten die vereinbarte Bereitstellung der Rohware im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des KäufersBeschichtungswerk voraus. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; 2.Geraten wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffenaus Gründen, die wir zu vertreten haben, mit unserer Liefer- und Leistungspflicht in Verzug, so ist unsere Haftung für den Verzugsschaden auf einen Betrag in Höhe von 0,5 % des Net- topreises für jede vollendete Woche des Verzuges, max. jedoch auf 5 % des Lieferwertes der verspätet gelieferten Ware be- schränkt. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn der Verzug auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht sowie in Fällen der Verletzung des Le- bens oder der Gesundheit. Sowohl Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Leistung als auch mit Schadenser- satzansprüche statt der Leistung, die über die vorstehend genann- ten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Liefe- rung auch nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder VormaterialienAblauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Liefe- rung ausgeschlossen. Dies gilt auchnicht, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten soweit in Fällen des Vorsat- zes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Besteller gar kein Schaden oder nur ein wesentlich ge- ringerer Schaden als in Höhe der vorstehenden Pauschalen ent- standen ist. Die Rechte des Bestellers auf Gewährleistung und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer ErfüllungsgehilfenSchadenersatz nach den sonstigen Vorschriften dieser AGB, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, ins- besondere im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutretenAbschnitt „Haftung auf Schadensersatz wegen Ver- schuldens“ und unsere gesetzlichen Rechte, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzeninsbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglich- keit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffen.bleiben unberührt

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Samples: www.zeschky.de

Lieferung. Die Erfüllungsort für die Liefer-/Leistungsverpflichtung des Lieferanten ist die von uns angegebenen Lieferzeiten und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachtenbezeichnete Empfangsstelle. Bei der Übergabe ist mit der örtlichen Werkhofleitung oder Bauleitung bzw. dem bevollmächtigten Empfänger von Xxxx abzustimmen, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufersan welchen Ort die Kaufsache verbracht wird. Die Lieferfrist Kaufsache ist eingehaltenbei Anlieferung auf einer Baustelle seitens des Lieferanten bestmöglich gegen Diebstahl zu schützen. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein mit Angabe der Liefergegenstände sowie unserer Bestellnummer beizufügen. Unterlässt der Lieferant diese Angaben, wenn gilt die Ware fertiggestellt bzwLieferung erst mit ihrer Zuordnung bei uns als erfolgt. fertig gemeldet istDer Lieferant liefert den Kaufgegenstand DDP (Incoterms, aktuelle Fassung) und in geeigneter Verpackung an den vereinbarten Bestimmungsort. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informierenTransportschäden wegen ungenügender Verpackung trägt vollumfänglich der Lieferant. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener EreignisseSind für die Bestellung mehrere Bestimmungsorte vereinbart, die uns oder unsere Zulieferanten betreffenso hat der Lieferant separate Versandanzeigen auszustellen. Es darf, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfenauftragsbezogenen Lieferungen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferantenunterbeliefert oder überbeliefert werden. Es ist genau zu liefern. Teillieferungen, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sindUnter- oder Überbelieferungen müssen vorgängig schriftlich vereinbart werden. Wir sind jedoch verpflichtetFalschlieferungen und Übermengen können von uns auch nach vorbehaltloser Entgegennahme innerhalb der Mängelrügefrist zurückgewiesen werden und mit einer Pönale, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigtzu Lasten Lieferant, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungenangezeigt werden. Der Käufer ist berechtigtLieferant hat das Verpackungsmaterial grundsätzlich auf eigene Kosten zurückzunehmen, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutretenes sei denn, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns Xxxx verzichte schriftlich auf die Rücknahme- oder eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzenRücknahme macht ökologisch, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertragesnachweislich, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenkeinen Sinn.

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Samples: www.rothgerueste.ch

Lieferung. Die von Sofern nicht anders zwischen den Parteien schriftlich vereinbart, werden die Produkte “Free Carrier“ (FCA) Incoterms ® 2020 am Standort der asma geliefert. Wenn asma gmbh als erweitertes Kundenservice die Organisation des Transports bei Vereinbarung des Incoterms® FCA anbietet, so erfolgt dies ausschließlich auf Kosten und Risiko des Kunden. Asma gmbh behält sich vor für dieses Service zuzüglich Verpackung auch eine Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Der Liefertermin wird in der Auftragsbestätigung durch uns angegebenen Lieferzeiten und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufersfestgesetzt. Die Lieferfrist ist beginnt nach vollständiger Klärung des Auftrages, Erfüllung aller Kundenobliegenheiten und –verpflichtungen und Übersendung unserer Auftragsbestätigung. Der Liefertermin verschiebt sich bei höherer Gewalt, Streik, Verzögerung unserer Zulieferer, Nichtbereitstellung des angemessenen Mengenzuschlages durch den Kunden oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, im angemessenen Umfang. Mit Mitteilung der Versandbereitschaft oder Verlassen der Lieferung unseres Werkes, gilt die Lieferfrist als eingehalten. Das Recht auf Rücktritt vom Vertrag steht dem Kunden nach Setzung einer angemessenen, wenn die Ware fertiggestellt bzwzumindest vierwöchigen Nachfrist zu. fertig gemeldet istDiese hat mittels eingeschriebenem Brief und gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in einem Rechnung gestellt werden. Der Kunde kann dem Anspruch auf Bezahlung einer dem Kunden zumutbaren Umfange zulässig; wir Teilleistung kein Zurückbehaltungsrecht wegen des noch nicht ausgelieferten Teils der Bestellung entgegenhalten. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, wie Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Erstfertigung werden den Käufer hier- von unverzüglich informierenvor Beginn der Serienfertigung Muster zur Verfügung gestellt. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener EreignisseSofern nicht binnen 14 Tagen nach Übermittlung des Musters eine anders lautende Stellungnahme bei uns einlangt, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch gilt das Muster als genehmigt und es kann mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenSerienfertigung begonnen werden.

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Samples: asma.polyurethane.at

Lieferung. Die von 01 Wir sind bei sämtlichen Bestellungen in zumutbarem Umfang zu Teilleistungen berechtigt. Es bleibt uns angegebenen Lieferzeiten unbenommen vergleichbares Material (anderes Profil, anderer Hersteller) zu liefern. 02 Wir liefern nach unserer freien Xxxx unter Berücksichtigung der Interessen des Bestellers ab unserem eigenen Firmensitz, ab dem Werk des Herstellers oder ab dem Firmensitz des Lieferanten. Mit Übergabe der Ware zum Versand geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den Besteller über und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachtenzwar auch dann, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt istTeilleistungen erfolgen, unabhängig davon wer die Frachtkosten trägt. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn Ist die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert versandbereit und verzögert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns Versendung oder unsere Zulieferanten betreffendie Abnahme aus Gründen, die wir auch nicht zu vertre- ten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Auf Wunsch des Bestellers wird die zu liefernde Xxxx auf dessen Kosten gegen Transportschäden versichert. 03 Wir sind darauf eingerichtet, wenige Tage nach Eingang der Materialien lieferbereit zu sein. Material und ge- gebenenfalls erforderliche Fertigungswerkzeuge werden unverzüglich nach Abschluss der Liefervereinbarung geordert. Den Zeitpunkt des Eingangs des Materials können wir leider nicht immer beeinflussen. 04 Lieferfristen und -termine stellen daher stets bestmögliche Angaben dar, sind aber generell unverbindlich. Sofern Lieferfristen von beiden Vertragsparteien übereinstimmend vereinbart und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, sind wir an die dort genannte Frist gebunden. Wir befinden uns in Lieferverzug, sobald ein dort vereinbarter Liefertermin um mehr als 14 Kalendertage überschritten wird. Diese Vereinbarungen gelten jedoch nur dann, sofern und soweit uns ein Verschulden trifft. Dies ist nicht der Fall, wenn wir selbst nicht richtig oder rechtzeitig mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss vertragsgegenständlichen Ware beliefert worden sind. Hierzu gehören insbesondere KriegSofern wir nicht richtig oder nicht rechtzeitig selbst beliefert werden, behördliche Eingriffeverpflichten wir uns diesen Umstand nach eigener Kenntniser- langung dem Besteller unverzüglich mitzuteilen. 05 Soweit die bestellte Ware in handelsüblicher Weise zu verpacken ist – etwa zum Schutz – so erfolgt dies auf Kosten des Bestellers. Die Rücknahme der Verpackung erfolgt nur, Betriebsstörungenwenn wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. 06 Dem Besteller ist bekannt, Arbeitskämpfe dass im Eisen- und Verzögerungen in Stahlhandel die exakte Einhaltung von Liefermengen aus fertigungstechnischen Gründen oftmals nicht möglich ist. Daher sind wir zu Mehr- oder Minderlieferungen bei einem genau angegebenen Gewicht von +/- 1 % berechtigt. Handelt es sich bei den Gewichtsangaben um Circa-Angaben, so sind wir zur Lieferung von +/- 5 % berechtigt. 07 Sofern eine Lieferung bzw. Leistung auf Abruf vereinbart ist, hat der Anlieferung Besteller innerhalb angemessener Frist, spätestens aber innerhalb von Betriebsstoffen drei Monaten nach Vereinbarung des Abrufauftrages, die gesamte georderte Leistung abzunehmen. Wir sind am Ende dieser Abruffrist berechtigt, den gesamten Auftrag Zug um Zug gegen Bereitstellung der insgesamt bestellten Leistung abzurechnen. 08 Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder Vormaterialienverspätete Selbstbelieferung ist durch uns verschuldet. Wird die Lieferung bzw. Leistung durch Maßnahmen höherer Gewalt, wie z. B. Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrungen oder sonstige Ereignisse im In- und Ausland, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert, so verlängert sich die Leistungsfrist angemessen um die Dauer der Beeinträchtigung und deren Nachwirkungen. Dies gilt auchauch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Soweit das Ereignis höherer Gewalt dauerhafte Unmöglich- keit der Leistung zur Folge hat, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Gründe höherer Gewalt sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie ohne unser Verschulden während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen werden wir dem Käufer baldmöglichst mitin wichtigen Fällen unseren Kunden unverzüglich mitteilen. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, 09 Durch Verzögerungen bei der Erbringung von Leistungen geraten wir ebenfalls nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutretenVerzug, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzenoder unseren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffensolange keine vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.

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Samples: suelzle-gruppe.de

Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten Zugesagte Lieferfristen setzen eine detaillierte Bestellung und -termine ordnungsgemäße Beistellung aller notwendigen Waren, Daten und Informationen voraus. Wir sind nur als Annäherungswert berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und zu betrachten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt istverrechnen. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages Mehr- und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des KäufersMinderlieferungen bis zu 10% sind gestattet und werden verrechnet bzw. Die Lieferfrist gutgeschrieben. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzwdas Werk rechtzeitig verlassen hat oder - bei Abholung durch den Auftraggeber - die Lieferung versandbereit ist und dem Auftraggeber dies rechtzeitig mitgeteilt wird. fertig gemeldet ist. Teillieferungen Hat der Auftraggeber die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignissenach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,5% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers Auftraggebers bei einem dazu befugten Unternehmen einzulagern. In diesem Fall gilt die Ware nach billigem Ermessen einzulagern Lieferung als erbracht. Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, falls dies nicht anders vereinbart wurde. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen. Lieferfristen verlängern bzw. verschieben sich um alle Maßnahmen Verzögerungen, die durch den Auftraggeber, Lieferanten, behördliche Verfügungen, höhere Gewalt und anderer Umstände, die durch uns nicht zu vertreten sind, verursacht werden um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns unter Ausschluss von jedweden Schadenersatzansprüchen darüber hinaus, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn trotz üblicher und zumutbarer Anstrengungen die Leistung nicht erbracht werden kann. Höherer Gewalt stehen alle von uns nicht zu vertretenden Umstände gleich, welche die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. währungs-, handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen sowie Behinderungen der Verkehrswege und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns, dem Lieferwerk oder einem Unterlieferanten eintreten. Lieferverzögerungen berechtigen den Unternehmer nicht zur Geltendmachung von Schadenersatz- und/oder Irrtumsanfechtungsansprüchen. Änderungen der Lieferung und Leistung bleiben vorbehalten, soweit diese für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenden Auftraggeber zumutbar sind.

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Samples: www.brandsourcery.com

Lieferung. Die Lieferung von uns Waren im Rahmen dieser Bestellung muss in den vom Käufer angegebenen Lieferzeiten Mengen und -termine an den von ihm angegebenen Terminen erfolgen. Eine Unterlassung des Verkäufers, diese zu liefern, stellt einen erheblichen Vertragsbruch dar. Teillieferungen sind nur als Annäherungswert zu betrachtenzulässig, wenn sofern in der Bestellung ausdrücklich so angegeben. Sofern in der Bestellung nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage anders angegeben, erfolgt ist. Sie gelten die Lieferung DDP, wie in den Incoterms 2010 festgelegt, d. h. (im Übrigen nur unter ) der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehaltenVerkäufer liefert die Waren, wenn die Ware fertiggestellt bzwWaren dem Käufer zur Verfügung gestellt werden, auf dem Transportmittel für den Import verzollt sind, am benannten Zielort bereit für die Entladung und (ii) der Verkäufer trägt sämtliche Kosten und Risiken im Zusammenhang mit der Verbringung der Waren an den Zielort und ist verpflichtet, die Waren nicht nur für den Export, sondern auch für den Import zu verzollen; er hat alle Gebühren für Export und Import zu zahlen und alle Zollformalitäten für den Standort des Käufers oder ein anderes, in der Bestellung angegebenes Ziel zu erledigen. fertig gemeldet istDer Verkäufer erkennt an, dass die Produktions- und Vermarktungspläne des Käufers teilweise auf dem/den in der Bestellung angegebenen Liefer-/ Fertigstellungstermin(en) beruhen. Zeit und Ort der Lieferung sind daher zum Zweck der Erfüllung seitens des Verkäufers im Rahmen der Bestellung von wesentlicher Bedeutung. In der Bestellung oder einer nachfolgenden Vereinbarung des Käufers vorgesehene Bestimmungen für Teillieferungen der in der Bestellung angegebenen Positionen sind nicht als Verzicht auf diese Anforderung oder als Aufhebung der Verpflichtungen des Verkäufers bezüglich einer vollständigen pünktlichen Lieferung aller in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden der Bestellung aufgeführten Positionen anzusehen. Wenn der Verkäufer in gutem Glauben erklärt, dass er die Lieferung oder Leistung nicht zum vereinbarten Termin und am vereinbarten Ort oder in der festgelegten Weise erfüllen kann, hat der Verkäufer den Käufer hier- hierüber umgehend schriftlich zu informieren und den frühestmöglichen Termin zu nennen, an dem er in angemessener Weise die Lieferung und Leistung unter Aufwendung seiner bestmöglichen Anstrengungen durchführen kann. Ungeachtet einer solchen Mitteilung und ungeachtet der Tatsache, dass das Unvermögen des Verkäufers, eine ordnungsgemäße Lieferung oder Leistung durchzuführen, aufgrund höherer Gewalt der Fall ist oder sein kann (s. Kapitel 10 des vorliegenden Vertrages), berechtigt die nicht ordnungsgemäße Lieferung von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener EreignisseWaren oder Leistungen den Käufer, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach aktuelle Lieferung per schriftlicher Mitteilung an den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sindVerkäufer zu stornieren. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir Zu diesem Zweck ist dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, ein vertragliches Recht auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten VoraussetzungenRücktritt zu gewähren. Der Käufer ist anschließend berechtigt, nach Wunsch des Käufers und für den Käufer im Falle Rahmen dieses Vertrages unverbindlich in dem laut anwendbarem Recht zulässigen Maße zusätzlich zu anderen, dem Käufer im Rahmen dieses Vertrages oder des anwendbaren Rechts zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln, eine oder mehrere der folgenden Möglichkeiten anzuwenden oder anwenden zu lassen: vorherige Annahmen einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten Teillieferung oder -leistung des Verkäufers zurückzunehmen, sämtliche Teile oder einen Teil der gelieferten Waren, die zur teilweisen Erfüllung der Bestellung geliefert wurden, auf Risiko und Kosten des Verkäufers zurückzusenden, die Bestellung zu stornieren, eine Erstattung aller an den Verkäufer im Rahmen der Bestellung gezahlten Beträge für an den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutretenVerkäufer zurückgesandte Waren zu erhalten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist anderenorts Ersatzwaren oder -leistungen zu kaufen und den Verkäufer mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrageseventuell im Zusammenhang mit diesen Käufen entstandenen Verlusten oder zusätzlichen Kosten zu belasten und, wenn die erbrachte Teilleistung für Nichterfüllung des Verkäufers seit weniger als [fünf (5) Tagen] der Fall ist, den Verkäufer aufzufordern, alle Mängel bezüglich der Lieferung oder Leistung umgehend zu beheben und/oder anderenfalls den Käufer verwend- bar istmit geeigneten Waren oder Leistungen zu beliefern. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den Wenn der Verkäufer, um das vom Käufer geforderte Lieferdatum einzuhalten, die Waren über ein teureres Transportverfahren versenden muss als in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögertBestellung angegeben, so sind wir berechtigt jegliche daraus entstehenden erhöhten Transportkosten vom Verkäufer zu tragen, es sei denn, die Notwendigkeit für eine derartige Umleitung oder beschleunigte Bearbeitung wurde vom Käufer schriftlich gefordert. Mehrlieferungen können vom Käufer auf Gefahr und Kosten und Gefahr des Käufers Verkäufers zurückgesandt werden oder ohne Preiserhöhung beim Käufer verbleiben. Sofern nicht ausdrücklich in der Bestellung anders angegeben, kann die Ware Zahlung nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung Annahme der Ware nach billigem Ermessen zu treffenWaren oder Leistungen erfolgen.

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Samples: www.albemarle.com

Lieferung. Die von uns angegebenen Ist kein besonderer Liefertermin zwischen den Parteien vereinbart, erfolgt die Lieferung der überarbeiteten Texte durch den Auftragnehmer innerhalb der für eine sorgfältige Erledigung erforderlichen Zeit. Lieferzeiten und -termine sind nur verbindlich, soweit dies ausdrücklich vereinbart wird. In allen anderen Fällen verstehen sich Xxxxxxxxxxxxx als Annäherungswert zu betrachten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt istunverbindliche Richtwerte. Sie gelten im Übrigen nur unter werden nach Werktagen berechnet. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, ist der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des KäufersAuftragnehmer berechtigt, die von ihm korrigierten, lektorierten oder übersetzten Texte per E-Mail oder per Download-Link über das Kundenportal oder per Post an den Auftraggeber zu versenden. Die Lieferfrist ist eingehaltenDer Liefertermin gilt als gewahrt, wenn die Ware fertiggestellt bzwüberarbeiteten Texte so rechtzeitig versandt wurden, dass sie unter Berücksichtigung der üblichen Laufzeiten für die jeweils vereinbarte Versendungsart beim Kunden termingerecht hätten eingehen müssen. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener EreignisseDer Auftragnehmer haftet nicht für Verspätungen, die uns wegen höherer Gewalt oder unsere Zulieferanten betreffenaus Gründen, die wir auch mit von ihm nicht zu vertreten sind, entstehen. Setzt der Auftraggeber nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere KriegVerzugseintritt eine angemessene Nachfrist, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht Schadensersatz statt der Leistung steht dem Auftraggeber nur unter den in Nrzu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, iIm Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers auf den noch nicht erfüllten Teil vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Xxxxx der Auftraggeber vom Vertrag zurückzutretenzurück, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich ohne dass der Auftragnehmer hierzu Anlass gegeben hat, sind die bis zum Eintreffen der schriftlichen Rücktrittserklärung angefallenen Kosten und Übersetzungshonorare vom Auftraggeber zu zahlen, mindestens aber eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzenStornopauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswerts, es sei denn, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil Auftraggeber einen tatsächlich geringeren Aufwand des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenAuftragnehmers nachweist.

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Samples: www.unalingua.de

Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten Lieferung an einen Unternehmer erfolgt auf dessen Rechnung und -termine sind nur als Annäherungswert Gefahr. Der MASCHINENRING ist berechtigt, auch Teillieferungen zu betrachtenerbringen, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Sie gelten im Übrigen nur unter Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des KäufersVertragspartner innerhalb angemessener Frist abzurufen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn Wird die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere KriegLieferung durch höhere Gewalt, behördliche EingriffeMaßnahmen, BetriebsstörungenBetriebsstilllegung, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in Streik, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände, auch bei Lieferanten des MASCHINENRING, unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten MASCHINENRING für die Dauer der Behinderung und deren Unterlieferanten eintretenNachwirkung von der Lieferpflicht frei. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir Von dem Käufer baldmöglichst mitEintritt solcher Ereignisse wird der MASCHINENRING den Vertragspartner unverzüglich unterrichten. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an Diese Ereignisse berechtigen den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigtMASCHINENRING auch, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, iIm Falle einer Lieferzeitverlängerung der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung des MASCHINENRING seitens seiner Vorlieferanten ist der MASCHINENRING von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutretenseinen Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihm zu liefernden Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wirdgetroffen hat und seine Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur Er verpflichtet sich, in diesem Fall seine Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen an den noch nicht erfüllten Teil des VertragesVertragspartner abzutreten. Transportkostenerhöhungen, Tarifänderungen, Eis-, Hoch- oder Niedrigwasserzuschläge können von dem MASCHINENRING dem Kaufpreis zugeschlagen werden, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar istLieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in NrBei Versand an Unternehmer trägt dieser die Gefahr; dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten VoraussetzungenVereinbarte Anlieferung setzt eine mit schwerem Lastzug (40 t zulässiges Gesamtgewicht) befahrbare und von Witterung unbeeinträchtigte Anfuhrstraße bzw. Wird Lieferstelle voraus. Bei einer Anlieferung durch Schwerlastverkehr ist die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer Zufahrt entsprechend dem Gesamtgewicht des LKW zu vertreten hat verzögertgewährleisten. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Vertragspartners die befahrbare Anfuhrstraße, so sind wir berechtigt auf Kosten haftet dieser für auftretende Schäden. Kosten, die durch Unbefahrbarkeit der Anfuhrstraße oder Lieferstelle entstehen,trägt der Käufer. Ist bei Anlieferung die Lieferstelle nicht besetzt, so dass der Empfang nicht quittiert werden kann, wird Zeitpunkt und Gefahr Ort der Leistung durch Unterzeichnung des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung Lieferscheins vom Fahrer dokumentiert. Bei vereinbarter direkter Belieferung des Vertragspartners tritt Erfüllung der vertraglichen Lieferverpflichtungen mit Übergabe der Ware nach billigem Ermessen und Bestätigung der Übergabe durch Unterschrift des Kunden bzw. des Fahrers auf dem Lieferschein ein. Das Abladen ist Sache des Kunden und erfolgt auf seine Gefahr. Bei Zustellung mit Kranfahrzeugen werden die üblichen Abladekosten berechnet. Mehrkosten wegen fehlender Abnahmebereitschaft an der Lieferstelle gehen zu treffenLasten des Vertragspartners. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Aufstellung und Montage nicht im Preis enthalten.

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Samples: www.mr-montabaur.de

Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachtenLieferung der Produkte, wenn nicht Unterlagen und/oder die Erbringung der Dienstleistungen gemäß dem in der Bestellung festgelegten Zeitplan ist eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt istwesentliche Anforderung dieser Bestellung. Sie gelten im Übrigen nur unter FRISTEINHALTUNG IST WESENTLICHER BESTANDTEIL DIESER EINKAUFSBEDINGUNGEN. Der Verkäufer muss alle notwendigen Ressourcen bereitstellen, um die Einhaltung der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten festgelegten Liefertermine und/oder Leistungs- zeitpunkte sicherzustellen. Keine Handlungen des Käufers, insbesondere Änderungen an dieser Bestellung oder die Annahme verspäteter Lieferungen, stellen einen Verzicht auf diese Bestimmung dar. Die Lieferfrist ist eingehaltenDer Verkäufer stellt auch alle vom Käufer nach vernünftigem Ermessen verlangten Unterlagen, wenn um die Ware fertiggestellt bzwProdukte und/oder Dienstleistungen zu verwenden, zu bedienen und zu warten, kostenlos zur Verfügung. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen Sofern in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder VormaterialienBestellung nicht anders angegeben, sind alle Dokumente, Montage-, Wartungs- und Betriebshandbücher in Englisch. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintretenFür jeden Übersetzungsbedarf ist der Verkäufer verantwortlich. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter Alle Lieferungen müssen genau mit den in Nrdieser Bestellung festgelegten anwendbaren Mengen und Zeitplänen übereinstimmen. 10Sofern in dieser Bestellung nicht anders angegeben, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungenversendet der Verkäufer keine kleineren oder größeren Mengen als in dieser Bestellung angegeben. Der Käufer ist berechtigtnicht verpflichtet, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für Xxxxxx über den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten istin dieser Bestellung angegebenen Mengen zurückzuschicken oder dafür zu bezahlen. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzenbehält sich das Recht vor, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers Verkäufers, einschließlich Transport in beide Richtungen, die Ware gesamte oder einen Teil einer Lieferung abzulehnen und/oder zurückzuschicken, die von der vom Käufer für den Versand zugelassenen Qualität oder Menge abweicht. Der Käufer behält sich außerdem das Recht vor, solche Produkte mit aufgeschobener Zahlungsverpflichtung bis zum Eintritt der vereinbarten Zahlungsfrist nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen Lieferung gemäß dem Lieferzeitplan zu akzeptieren. Der Käufer gibt die anwendbare Lieferbedingung für die Erhaltung Produkte in der Ware Bestellung an. Wenn Verkäufer oder Käufer eine US-Organisation sind, kann der Käufer in der Bestellung angeben, dass die Lieferbedingung eine Uniform Commercial Code-Lieferbedingung („UCC“) ist. In diesem Fall werden die Lieferbedingungen gemäß dem einheitlichen Handelsgesetzbuch (Uniform Commercial Code - „UCC“) wie vom Staat New York, Vereinigte Staaten von Amerika verabschiedet ausgelegt. Wenn Verkäufer oder Käufer nicht in den USA ansässige Organisationen sind, kann der Käufer in der Bestellung angeben, dass die Lieferbedingung eine Incoterms-Lieferbedingung ist. „Incoterms“ bedeutet die gültigen internationalen Regeln für die Auslegung der Handelsklauseln der Internationalen Handelskammer an dem Datum, an dem die Bestellung vom Käufer aufgegeben wird. Jeder Begriff oder Ausdruck, der in den Bestimmungen der UCC oder Incoterms definiert ist oder dem darin eine besondere Bedeutung gegeben wird, hat in der Bestellung die gleiche Bedeutung, aber wenn es einen Widerspruch zwischen den Bestimmungen der UCC oder Incoterms und diesen Einkaufsbedingungen gibt, haben diese Einkaufsbedingungen Vorrang. Falls Verkäufer und Käufer US-Organisationen sind und keine Lieferbedingung in der Bestellung angegeben ist, erfolgt die Lieferung vom Verkäufer FOB Werk des Käufers wie von den UCC definiert. Falls Verkäufer oder Käufer nicht in den USA ansässige Organisationen sind und keine Lieferbedingung in der Bestellung angegeben ist, erfolgt die Lieferung vom Verkäufer DAP Werk des Käufers wie von Incoterms definiert. Auf Aufforderung stellt der Verkäufer dem Käufer alle aktuellen Informationen über den Fortschritt bei der Ausführung der Bestellung in einer für den Käufer akzeptablen Form und Häufigkeit zur Verfügung. Der Verkäufer liefert auf seine Kosten per Express oder Luftfrachtsendung oder auf dem schnellsten Wege zum Lieferort, wenn der Lieferzeitplan aus irgendeinem Grund ganz oder teilweise gefährdet ist. Falls der Verkäufer dies nicht tut, kann der Käufer den Transport dieser Gegenstände auf Kosten des Verkäufers übernehmen. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers darf der Verkäufer vor seiner angemessenen Durchlaufzeit keine Materialien herstellen oder beschaffen oder vorzeitig liefern. Der Verkäufer übergibt dem Käufer zur Zeit der Auslieferung einer Produktsendung an einen Frachtführer eine Versandanzeige. Der Verkäufer arbeitet mit dem Käufer zusammen, um die auf Sendungen zu entrichtenden Abgaben zu minimieren, einschließlich Streckenführung zum Schutz des niedrigsten Tarifsatzes. Wenn es sich zeigt, dass der Verkäufer den Lieferzeitplan nicht einhalten wird, muss der Verkäufer den Käufer sofort schriftlich über den Grund und die geschätzte Länge der Verspätung benachrichtigen. Diese Benachrichtigung ist nur zur Information und beeinträchtigt in keiner Weise die Rechte oder Rechtsmittel, die dem Käufer zustehen. Der Verkäufer bemüht sich nach billigem Ermessen Kräften, die Verspätung zu treffenverhindern oder so weit wie möglich zu minimieren. Alle zusätzlichen Kosten, die dem Käufer oder Verkäufer wegen einer verspäteten Lieferung entstehen, werden vom Verkäufer getragen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vom Käufer genehmigt. Wenn es vom Käufer verlangt wird, entwickelt und erhält der Verkäufer in einer für den Käufer akzeptablen Form einen umfassenden tätigkeits-/aufgabenbezogenen Zeitplan („der Zeitplan“) aufrecht. Der Käufer kann nach seiner Xxxx bei der Entwicklung des Zeitplans dem Verkäufer kostenlos Unterstützung leisten. Der Zeitplan enthält eine umfassende tätigkeitsbezogene Auflistung für alle von der Bestellung verlangten wichtigen Produkte, Dienstleistungen und/oder Arbeitsergebnisse und er enthält auch Informationen über alle Prozesse, die außerhalb des Werks des Verkäufers ausgeführt werden (externe Verarbeitung). Der Verkäufer aktualisiert den Zeitplan in regelmäßigen Zeitabständen, aber mindestens monatlich, um seine Richtigkeit zu gewährleisten. Der Verkäufer stellt dem Käufer seinen Zeitplan in einem vom Käufer vorgegebenen Format zu angemessener Zeit und an einem angemessenen Ort zur Überprüfung zur Verfügung. Wenn der Verkäufer die geforderten Lieferzeitpläne aus irgendeinem Grund nicht einhalten kann, ist der Käufer berechtigt: (1) diese Bestellung zu kündigen oder (2) diese Bestellung oder einen Teil davon aus anderen Quellen als dem Verkäufer zu beziehen und die Bestellmengen des Verkäufers ohne Erhöhung des Stückpreises und ohne Strafe für den Käufer entsprechend zu reduzieren. Die Rechte, die dem Käufer gemäß diesem Absatz zuerkannt werden, schränken nicht seine Rechte unter der Bestimmung „Kündigung“ dieser Bestellung ein. Der Verkäufer ist für die Verpackung, die Verladung und Verzurrung jeder Sendung gemäß den Spezifikationen und Anforderungen der Bestellung oder, sollten diese fehlen, in einer Weise verantwortlich, um die sichere Lieferung der Materialien oder bestellten Gegenstände zu garantieren.

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Lieferung. Die von uns in den Angeboten angegebenen Lieferzeiten und -termine Lieferfristen sind nur als Annäherungswert Erfahrungswerte zu betrachtenbetrachten und sind für uns nicht bindend. Voraussetzung für den Beginn und die Einhaltung von uns angegebener Lieferzeiten ist die Abklärung aller technischen Fragen sowie der rechtzeitige Eingang aller vom Besteller zu erbringenden Leistungen (Beistellungen, Genehmigungen, Freigaben, Pläne, sonstige Unterlagen, ...). Erfüllungsort für sämtliche Leistungen, die vom Besteller zur Durchführung der Arbeiten an uns zu erbringen sind, ist unser jeweiliges Lieferwerk. Bei nachträglichen Auftragsänderungen ist die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit unwirksam und ein neuer Liefertermin schriftlich zu vereinbaren, bzw. wird auf Anfrage von uns genannt. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wie z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Streik, Aussperrung, Ausfall an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, verlängert sich, wenn nicht wir dadurch an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung behindert sind, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Sollte ein vereinbarter Liefertermin aus Gründen überschritten werden, die wir zu vertreten haben, hat der Besteller uns schriftlich eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt istangemessene Frist zur Nachlieferung zu setzen. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des KäufersErst nach fristlosem Ablauf dieser Nachfrist ist er berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die mit Übergabe der Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutretenFrachtführer eingehalten. Branchenübliche Mehr- und Minderlieferungen der Mengen sind zulässig. Bei der Lieferung der Ware sind fertigungstechnisch bedingte Abweichungen bei Gewichten und Stückzahlen bis zu 10% gestattet, und zwar sowohl hinsichtlich der gesamten Abschlussmenge, der einzelnen Teillieferung, als auch der einzelnen Bestellpositionen. Wenn schriftlich keine besonderen Maßtoleranzen vereinbart wurden, gelten die allgemein bekannten DIN/EN-Normen. Im Falle einer unmöglichen Fall von nicht in den DIN/EN-Normen gelisteten Waren oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigtfalls keine besonderen Toleranzen schriftlich vereinbart wurden, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffengelten Freimaßtoleranzen.

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Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten Für alle Lieferungen gelten die Incoterms 2020 und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachten, wenn sofern nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten anderweitig im Übrigen nur unter Auftrag angegeben sind alle Produkte FCA an den von ITW benannten Übergabeort zu liefern. Der Verkäufer hat den von ITW bezeichneten Frachtführer zu beauftragen und das Packstück gemäß den Anweisungen von ITW oder des Frachtführers zu kennzeichnen und zu versenden. Das Eigentum an den Produkten und die Gefahrtragung gehen auf ITW über, sobald die Produkte gemäß den Vorgaben des betreffenden Auftrags am angegebenen Lieferort ausgeliefert und dort abgenommen worden sind. Für den Fall, dass es zur Einhaltung des von ITW vorgegebenen Lieferdatums erforderlich werden sollte, den Versand mit einem teureren Transportmittel oder über einen teureren Lieferweg als im Auftrag angegeben durchzuführen, hat der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten Verkäufer die etwaigen erhöhten Frachtkosten zu tragen, es sei denn, die Notwendigkeit für die betreffende Änderung des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt Transportmittels/Lieferwegs bzw. fertig gemeldet istbeschleunigte Transportabwicklung wurde ausschließlich von ITW verursacht. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir Für den Fall, dass die Lieferung der Produkte bis zu dem auf dem Auftrag angegebenen Datum nicht ausgeführt ist oder nicht wird ausgeführt werden können, ist ITW berechtigt, den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen Auftrag durch entsprechende Erklärung zu stornieren, welche mit Zugang beim Eintritt unvorhergesehener EreignisseVerkäufer wirksam wird, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen Produkte anderweitig zu beschaffen sowie dem Verkäufer einen ITW hierdurch etwa erlittenen Schaden in Rechnung zu stellen. Es besteht die Pflicht zu einer einhundertprozent pünktlichen Lieferung. Für den Fall, dass der Verkäufer die Produkte nicht termingerecht liefert, verringert sich der Kaufpreis für jeden Werktag, den die Leistungsstörung fortdauert, um ein Prozent (1 %) des ursprünglich vereinbarten Preises oder nach eigenem Ermessen von erheblichem Einfluss sindITW können etwaige ITW entstandenen Verspätungsgebühren oder Zusatzkosten mit jedweden dem Verkäufer geschuldeten Beträgen verrechnet werden. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, ITW ist nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen vorzeitige Lieferungen, verspätete Lieferungen, Teillieferungen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenvereinbarte Mehrlieferungen abzunehmen.

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Samples: www.itw.com

Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung verpackt und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufersfrei an unser Werk (DDP benannter Ort = Erfüllungsort). Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informierenGefahr geht erst mit Abnahme auf uns über. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Bei Vereinbarung einer Kalenderwoche ist spätestens am Xxxxxxx der Woche zu liefern. Lieferverzögerungen sind uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit unverzüglich unter Angabe der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten Gründe und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sindder Dauer schriftlich mitzuteilen. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen Eine Lieferverzöger- ung um mehr als 10 Werktage berechtigt uns in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, jedem Fall zum Rücktritt vom Vertrag zurückzutretenund verpflichtet den Lieferanten zum Schadensersatz, ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer Unabhängig von weiteren Schadensersatzansprüchen ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von bei Liefer- verzögerungen um mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten10 Werktage eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % des Auftragswertes pro Werktag rückwirkend seit dem ersten Werktag der Verzögerung verwirkt, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten isthöchstens jedoch 5 % des Auftragswertes. Der Käufer muss Bei vorzeitiger Anlieferung be- halten wir uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme Rücksendung oder Lagerung der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertragesbis zum vereinbarten Liefertermin vor, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt jeweils auf Kosten und Gefahr des Käufers Lieferanten. Bei höherer Gewalt und Arbeitskämpfen sind wir von der Verpflichtung zur Abnahme der bestellten Lieferung/ Leistung ganz oder teilweise befreit und insoweit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern die Lieferung/Leistung wegen der durch die höhere Gewalt bzw. den Arbeitskampf verursachten Verzögerung bei uns - unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte - nicht mehr verwertbar ist. Mit Ablieferung überträgt der Lieferant an uns unwiderruflich das ausschließliche Recht, die Ware nach billigem Ermessen einzulagern für alle bekannten Nutzungs- arten zu nutzen und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenverarbeiten.

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Samples: europtec.com

Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten Lieferung an einen Unternehmer erfolgt auf dessen Rechnung und -termine sind nur als Annäherungswert Gefahr. Die Agrarservice ist berechtigt, auch Teillieferungen zu betrachtenerbringen, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Sie gelten im Übrigen nur unter Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des KäufersVertragspartner innerhalb angemessener Frist abzurufen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn Wird die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere KriegLieferung durch höhere Gewalt, behördliche EingriffeMaßnahmen, BetriebsstörungenBetriebsstilllegung, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in Streik, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände, auch bei Lieferanten der Anlieferung von Betriebsstoffen Agrarservice, unmöglich oder Vormaterialien. Dies gilt auchübermäßig erschwert, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten so wird die Agrarservice für die Dauer der Behinderung und deren Unterlieferanten eintretenNachwirkung von der Lieferpflicht frei. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir Von dem Käufer baldmöglichst mitEintritt solcher Ereignisse wird die Agrarservice den Vertragspartner unverzüglich unterrichten. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigtDiese Ereignisse berechtigen die Agrarservice auch, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, iIm Falle einer Lieferzeitverlängerung der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung die Agrarservice seitens seiner Vorlieferanten ist die Agrarservice von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutretenseinen Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihm zu liefernden Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wirdgetroffen hat und seine Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur Er verpflichtet sich, in diesem Fall seine Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen an den noch nicht erfüllten Teil des VertragesVertragspartner abzutreten. Transportkostenerhöhungen, Tarifänderungen, Eis-, Hoch- oder Niedrigwasserzuschläge können von der Agrarservice dem Kaufpreis zugeschlagen werden, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar istLieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in NrBei Versand an Unternehmer trägt dieser die Gefahr; dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten VoraussetzungenVereinbarte Anlieferung setzt eine mit schwerem Lastzug (40 t zulässiges Gesamtgewicht) befahrbare und von Witterung unbeeinträchtigte Anfuhrstraße bzw. Wird Lieferstelle voraus. Bei einer Anlieferung durch Schwerlastverkehr ist die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer Zufahrt entsprechend dem Gesamtgewicht des LKW zu vertreten hat verzögertgewährleisten. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Vertragspartners die befahrbare Anfuhrstraße, so sind wir berechtigt auf Kosten haftet dieser für auftretende Schäden. Kosten, die durch Unbefahrbarkeit der Anfuhrstraße oder Lieferstelle entstehen, trägt der Käufer. Ist bei Anlieferung die Lieferstelle nicht besetzt, so dass der Empfang nicht quittiert werden kann, wird Zeitpunkt und Gefahr Ort der Leistung durch Unterzeichnung des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung Lieferscheins vom Fahrer dokumentiert. Bei vereinbarter direkter Belieferung des Vertragspartners tritt Erfüllung der vertraglichen Lieferverpflichtungen mit Übergabe der Ware nach billigem Ermessen und Bestätigung der Übergabe durch Unterschrift des Kunden bzw. des Fahrers auf dem Lieferschein ein. Das Abladen ist Sache des Kunden und erfolgt auf seine Gefahr. Mehrkosten wegen fehlender Abnahmebereitschaft an der Lieferstelle gehen zu treffenLasten des Vertragspartners. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Aufstellung und Montage nicht im Preis enthalten.

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Samples: www.mr-mitte.de

Lieferung. Liefermengen: Teillieferungen sind zulässig. Unter- und Überlängen +/- 10 % sind zulässig. Die von uns angegebenen Lieferzeiten Lieferung eines Kabels kann in verschiedenen produktionstechnisch oder kommerziell bedingten Teillängen erfolgen. Bei Sonderaufträgen sind Über- bzw. Unterlängen bis zu 15 % der Bestellmenge vom Kunden zu akzeptieren. Lieferfrist: Liefertermine und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter Fristvereinbarungen bedürfen der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des KäufersSchriftform. Die Lieferfrist ist eingehaltenbeginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung, wenn jedoch in keinem Fall vor vollständiger Klärung der Bestellung. Für die Ware fertiggestellt bzwEinhaltung von Fristen und Xxxxxxxx haften wir nur bei ausdrücklicher schriftlicher Übernahme einer Gewähr. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informierenFixgeschäfte müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Anzeige der Versandbereitschaft ist der Lieferung gleichzusetzen. Höhere Gewalt oder Ereignisse, die uns die Lieferung oder unsere Zulieferanten betreffenLeistung erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialschwierigkeiten, die wir Streik, Aussperrung, Personalmangel sowie behördliche Anordnungen - berechtigen uns, auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände sie bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger , die Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfenum die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den wegen des noch nicht erfüllten Teil Teiles vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten istohne zu Schadensersatz verpflichtet zu sein. Der Käufer Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern. Erklären wir uns nicht, kann der Kunde zurücktreten. Falls wir für die Einhaltung einer Frist oder eines Termins die Gewähr übernommen haben und kein Fall eines der höheren Gewalt gleichgestellten Ereignisses vorliegt, so muss uns der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist mit setzen. Liefern wir auch innerhalb der Nachfrist nicht und erwächst dem Hinweis setzenKunden durch Überschreiten der Nachfrist ein Schaden, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Entschädigung zu verlangen, höchstens aber bis zum Auftragswert desjenigen Teiles unserer Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig benutzt werden konnte. Der Kunde kann nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist stattdessen auch vom Vertrag zurücktreten, ohne Anspruch auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung Schadensersatz geltend machen zu können, sofern er dies bei Setzung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenNachfrist angekündigt hatte.

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Samples: www.itc-thermo-cable.de

Lieferung. Die Lieferfristen oder Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns angegebenen Lieferzeiten ausdrück­ lich und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachtenschriftlich bestätigt werden. Ist keine Lieferfrist vereinbart, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufersverpflichten wir uns zur schnellstmöglichen Lieferung. Die Lieferfrist ist eingehaltenbeginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignissejedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, die uns oder unsere Zulieferanten betreffenGenehmigungen, die wir auch mit der Frei­ gaben und gegebenenfalls nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutretenLeistung vereinbarter Anzahlungen. Im Falle einer unmöglichen ausdrücklich und schriftlich zugesicherten Lieferfrist ist diese einge­ halten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Geschäftsbereich verlassen hat. Außerhalb unseres Einflussbereiches liegende Umstände, welche die Leistungs­ erbringung, die Beschaffung oder unzumutbaren den Versand verhindern oder erschweren, z. B. höhere Gewalt, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie­ und Werkstoffmangel, Verkehrs­ oder Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen seitens unserer Lieferanten, befreien uns für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht. Werden durch diese Umstände das Lieferdatum bzw. die Lieferung um mehr als einen Monat überschritten bzw. aufgehalten, sind wir beide Teile, ohne dass dem Kunden hieraus Ersatzansprüche erwachsen, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des VertragesDies gilt auch dann, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar istgenannten Umstände zu einem Zeitpunkt eintreten, wenn wir uns in Verzug befinden. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in NrMehrlieferungen sind bis zu 3 % gestattet. 10Wir berechnen die gelieferte Menge. Teillieferungen sind zulässig, Allgemeine Haftungsbegrenzunges sei denn, genannten Voraussetzungender Kunde würde unangemessen benachteiligt. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenLieferung unseren Geschäftsbereich verlassen hat. Ansprüche wegen verspäteter postalischer und/oder sonstiger Zustellung sind ausgeschlossen.

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Samples: www.f-mp.de

Lieferung. Die Voraussetzung für die Lieferungspflicht ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Bestellers. Zweifel in dieser Hinsicht, insbesondere vergebliche Mahnungen, Zahlungseinstellungen bzw. Ablehnung der Absicherung durch die Warenkreditversicherung usw. berechtigen uns, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtlieferung oder Verzögerung der Lieferung ist durch uns verschuldet. Im Falle nicht richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung treten wir die Ansprüche gegen unseren Lieferanten an den Besteller ab, sofern wir vom Besteller aus der Haftung entlassen sind. Von uns genannte Liefertermine und Lieferfristen beziehen sich auf den Zeitpunkt der Versandbereitschaft ab Lieferwerk. Für die Lieferung an den Käufer gelten keine Fixtermine als vereinbart. Wird von uns angegebenen Lieferzeiten und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachteneine Lieferzeit mitgeteilt, wenn verpflichten wir uns lediglich zur Lieferung an dem vereinbarten Tag. Die Übernahme von Bereitstellungskosten (z.B. Geräte, Personal) am Liefertag ist damit ausgeschlossen. Können wir den vorgegebenen Liefertag nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt isteinhalten, werden wir den Käufer unverzüglich benachrichtigen. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, keinesfalls aber vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages Auftrages insbesondere Vorliegen der Spezifikation/Stückliste und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten Beibringung etwaiger erforderlicher in- und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungenausländischer Bescheinigungen. Der Käufer ist berechtigthat seine Abrufe nach den ihm bekanntgegebenen Fertigungsterminen auszurichten, im Falle die Stücklisten müssen bei uns mindestens 14 Tage vor dem vorgesehenen Fertigungstermin vorliegen. Ereignisse höherer Gewalt und sonstige von uns nicht vertretende Umstände, welche die Lieferung unmöglich machen oder übermäßig erschweren, berechtigen uns auch innerhalb des Verzuges, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Führen die vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten nicht nur vorübergehenden Leistungsverhinderung oder -erschwerung oder wird die Durchführung des Vertrages infolge der vorgenannten Ereignisse für den uns unzumutbar, so können wir hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teil Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten istganz oder teilweise zurücktreten. Der Käufer Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögertunverzüglich abrufen, so anderenfalls sind wir berechtigt unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern oder zu versenden und die Ware zu berechnen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, liefern wir die Ware mit der üblichen Werksverpackung. Wir sind nicht verpflichtet, die Verpackung zurückzunehmen, die der Käufer auf eigene Kosten zu entsorgen hat. Bei Elementen, die mit einer Schutzfolie ausgeliefert werden, ist bei Lagerung darauf zu achten, dass die Elemente nicht der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden und die Schutzfolie binnen 28 Tagen zu entfernen ist. Grundsätzlich ist die Schutzfolie nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen erfolgter Montage unmittelbar zu treffenentfernen.

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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen

Lieferung. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt so rasch wie möglich nach Eingang der schriftlichen oder mündlichen Bestätigung. Sämtliche Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt einer rechtzeitigen bzw. planmäßigen Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Wir sind zur Teillieferung berechtigt, ohne daß der Besteller hieraus Rechte irgendwelcher Art geltend machen kann. Aufträge über Sonderanfertigungen gelten nur dann als angenommen, wenn sie von uns angegebenen Lieferzeiten und -termine sind schriftlich bestätigt wer- den. Das gleiche gilt bei mündlichen Angeboten des Bestellers über Ausführung, Abmessung etc. Sofern von Auftragserteilung Muster angefordert werden, können diese nur als Annäherungswert zu betrachtengegen entsprechende geliefert werden. Sofern mit Auftragsbestätigung eine feste Lieferzeit abge- geben ist, wenn nicht darf diese um eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt istWoche überschritten wer- den. Sie gelten im Übrigen nur Vor Ausübung der Rechte aus § 326 BGB muß eine Nachfrist von mindestens einer Woche unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten den Voraussetzungen des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers§ 326 BGB gesetzt werden. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; Geraten wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffenaus Gründen, die wir auch zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Besteller berechtigt, für jede voll- endete Woche Verzug eine Pauschale Verzugsentschädigung in Höhe von 1 % des Lieferwertes maximal 5 % des Lieferwertes zu verlangen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, dem Besteller nachzuweisen, daß als Folge des Lieferverzuges gar kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden eingetreten ist. Setzt der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, die vorstehende beschriebene Nachfrist mit Ablehnungsan- drohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf der nach den Umständen Nachfrist berechtigt, vom Vertag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auchvorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur dann zu, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Haftungsbegrenzung gemäß des vorstehenden Satzes gilt nicht, sofern ein kaufmänni- sches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, daß sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Die Einhaltung unserer Lieferpflichten setzt die rechtzeitige und deren Unterlieferanten eintretenord- nungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung der Bestellers voraus. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer ErfüllungsgehilfenZeitraum auf den Besteller über, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutretenin dem dieser in Annahmeverzug gerät. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung höherer Gewalt sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10Benachrichtigung des Bestellers, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung ohne Schadensersatzverpflichtung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten istzurück- zutreten bzw. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzenkönnen wir die Erfüllung des Vertrages bis zur Behebung des Hindernisses verweigern, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den ohne dadurch in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer Verzug zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenkommen.

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Samples: www.ds-steuerungssysteme.de

Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten Lieferfristen (Termine) beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang etwa vereinbarter Anzahlungen und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung vor eindeutiger Klärung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung Auftrages unter Beibringung der erforderlichen Bescheinigungen und/oder Bereit- stellung aller Pflichten des Käufersnotwendigen Unterlagen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Gegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk bzw. unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist, wenn die Ware fertiggestellt bzwohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet wer- den kann. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener EreignisseBei Fristen und Lieferterminen, die in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als “fix“ bezeichnet sind, kann uns oder unsere Zulieferanten betreffender Kunde nach Über- schreitung eine angemessene Nachfrist zur Lieferung/Leistung setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist können wir in Verzug geraten. Fristen und Xxxxxxx verlängern sich unbeschadet unserer Rechte aus Zahlungsverzögerungen des Kunden um den Zeitraum, die wir auch mit um den der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht abwenden konnten nachkommt. Richtige und die auf unsere Verpflichtungen rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Unvorhersehbare, außergewöhnliche, von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffeuns nicht zu vertretende Ereignisse wie Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in behördliche Maß- nahmen, Transportstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt, gleich ob diese Ereignisse bei uns oder unserem Vorlieferanten auftre- ten, befreien uns von der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Verpflichtung aus dem jeweiligen Vertrag; Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung vorübergehender Natur allerdings nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfendie Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder für eine der Parteien unzumutbar, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Unsere Haftung für Verzögerungsschäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Pflichtverletzung führt zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in NrÄnderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit dieser Regelung nicht verbunden. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten soweit diese für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten istKunden zumutbar sind. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den Teillieferungen können gesondert in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenRechnung gestellt werden.

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Samples: yamatoscale.de

Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten 01 Wir sind bei sämtlichen Bestellungen in zumutbarem Umfang zu Teilleistungen berechtigt. 02 Wir liefern nach unserer freien Xxxx unter Berücksichtigung der Interessen des Bestellers ab unserem eigenen Firmensitz, ab dem Werk des Herstellers oder ab dem Firmensitz des Lieferanten. Mit Übergabe der Ware zum Versand geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den Besteller über und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachtenzwar auch dann, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt istTeilleistungen erfolgen, unabhängig davon wer die Frachtkosten trägt. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn Ist die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert versandbereit und verzö- gert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns Versendung oder unsere Zulieferanten betreffendie Abnahme aus Gründen, die wir auch nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Auf Wunsch des Bestellers wird die zu liefernde Xxxx auf dessen Kosten gegen Transport- schäden versichert. 03 Wir sind darauf eingerichtet, wenige Tage nach Eingang der Materialien lieferbereit zu sein. Material und gegebenenfalls erforderliche Fertigungswerkzeuge werden unverzüglich nach Abschluss der Liefervereinbarung geordert. Den Zeitpunkt des Eingangs des Materials können wir leider nicht immer beeinflussen. 04 Lieferfristen und -termine stellen daher stets bestmögliche Angaben dar, sind aber generell unverbindlich. Sofern Lieferfristen von beiden Vertragsparteien übereinstimmend vereinbart und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, sind wir an die dort genannt Frist ge- bunden. Wir befinden uns in Lieferverzug, sobald ein dort vereinbarter Liefertermin um mehr als 14 Kalendertage überschritten wird. Diese Vereinbarungen gelten jedoch nur dann, sofern und soweit uns ein Verschulden trifft. Dies ist nicht der Fall, wenn wir selbst nicht richtig oder rechtzeitig mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss vertragsgegenständlichen Ware beliefert worden sind. Hierzu gehören insbesondere KriegSofern wir nicht richtig oder nicht rechtzeitig selbst beliefert werden, behördliche Eingriffeverpflichten wir uns diesen Umstand nach eigener Kenntniserlangung dem Besteller unverzüglich mitzuteilen. 05 Soweit die bestellte Ware in handelsüblicher Weise zu verpacken ist – etwa zum Schutz – so erfolgt dies auf Kosten des Bestellers. Die Rücknahme der Verpackung erfolgt nur, Betriebsstörungenwenn wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. 06 Dem Besteller ist bekannt, Arbeitskämpfe dass im Eisen- und Verzögerungen Stahlhandel die exakte Einhaltung von Lie- fermengen aus fertigungstechnischen Gründen oftmals nicht möglich ist. Daher sind wir zu Mehr- oder Minderlieferungen in einem dem Besteller zumutbaren Umfang berechtigt: bei Aufträgen unter 5000 kg jedoch nicht mehr als 20 %, bei Aufträgen von 5000 kg und mehr maximal 10 %. 07 Sofern eine Lieferung bzw. Leistung auf Abruf vereinbart ist, hat der Anlieferung Besteller innerhalb an- gemessener Frist, spätestens aber innerhalb von Betriebsstoffen drei Monaten nach Vereinbarung des Abru- fauftrages, die gesamte georderte Leistung abzunehmen. Wir sind am Ende dieser Abruffrist berechtigt, den gesamten Auftrag Zug um Zug gegen Bereitstellung der insgesamt bestellten Leistung abzurechnen. 08 Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbst- belieferung, es sei denn, die nicht richtige oder Vormaterialienverspätete Selbstbelieferung ist durch uns verschuldet. Wird die Lieferung bzw. Leistung durch Maßnahmen höherer Gewalt, wie z. B. Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrungen oder sonstigen Ereignisse im In- und Ausland, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert, so verlängert sich die Leistungsfrist angemessen um die Dauer der Beeinträchtigung und deren Nachwirkungen. Dies gilt auchauch dann, wenn diese Umstände Um- stände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und Soweit das unserer ErfüllungsgehilfenEreignis höherer Gewalt dauerhafte Unmöglichkeit der Leistung zur Folge hat, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung Gründe höherer Gewalt sind auch dann von mehr als vier Monaten für den noch uns nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutretenzu vertreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag sie ohne unser Ver- schulden während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derarti- ger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen unseren Kunden unverzüglich mitteilen. 09 Durch Verzögerungen bei der Erbringung von Leistungen geraten wir ebenfalls nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertragesin Ver- zug, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nur unter den in Nr. 10leichte Fahrlässigkeit zu Last fällt, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffensolan- ge keine vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.

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Samples: suelzle-stahlpartner.de

Lieferung. Die Das Einhalten einer Lieferfrist ist von uns angegebenen Lieferzeiten der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und -termine sind nur als Annäherungswert scheitert diese Belieferung aus Gründen, die HeiTec nicht zu betrachtenvertreten hat, so ist Hei- Tec zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Scha- densersatz aus diesem Grunde nicht zu. Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und HeiTec dies nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt istzu vertreten haben. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehaltenZu solchen Ereignissen zählen insbe- sondere: Feuer, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener EreignisseÜberschwemmung, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche EingriffeArbeitskampf, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe Streik und Verzögerungen be- hördliche Anordnungen, die nicht unserem Betriebsrisiko zuzurechnen sind. Der Kunde wird in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialienden genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Verein- barte Lade- und Lieferfristen sind uneingeschränkt einzuhalten. Lieferanten und deren Unterlieferanten eintretenAb- nehmer sind verpflichtet HeiTec unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sobald erkennbar ist, dass der vereinbarte Lade- bzw. Beginn Liefertermin nicht eingehalten werden kann. Han- delt es sich bei dem Lade- bzw. Liefertermin um einen sogenannten Fixtermin hat HeiTec das Recht, die verspätete Ladung bzw. Lieferung abzulehnen. In einem sol- chen Fall hat der sich im Verzug befindliche Vertragspartner der HeiTec den durch den Verzug entstandenen Schaden zu übernehmen. Akzeptiert HeitTec die Ver- spätung, so ist lediglich ein eventuell durch die Verspätung entstandene Verzöge- rungsschaden auszugleichen. Mit Übernahme des Material versichert der Lieferant, das das übergebene Material sein alleiniges Eigentum und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mitfrei von Rechten Dritter ist – HeiTec wird insofern vollumfänglich von eventuellen Ansprüchen Dritter freigestellt. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur Der Lieferant übernimmt die Gefahr des zufälligen Untergangs bis zum Eintreffen am Bestimmungsort. Er ist verpflichtet das Material so abzufertigen, dass die Speditionen nicht berechtigt sind, Haftungen für unser eigenes Verschulden Transportschäden abzulehnen. Bestimmungen der jeweils gültigen Fassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, der Gefahrgutverord- nung und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sindder ADR sind zu beachten. Wir Lieferungen sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutretenmit unseren übermittelten Lie- ferscheinen / Versandpapieren eindeutig und unverwechselbar gekennzeichnet (Dispo-Nr.:). Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Die Gewichte jeder Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutretenmittels Wiegeschein zu erstellen. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den Ab- zugsfähige Verpackungen wie Paletten etc. sind in NrAnzahl und Gewicht darauf zu er- fassen. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, Teilabrufe von größeren Lieferungen sind jeweils im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Ladevolumen eines LKW (24 Tonnen) vorzunehmen. Die jeweiligen maximalen Abrufe sind im Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenfestge- legt.

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Samples: www.heitec-recycling.de

Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von hiervon unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen Verpflich- tungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer VorlieferantenVorlieferan- ten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ver- wendbar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen Maßnahme für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffen.

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Samples: www.siebtechnik-tema.de

Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten Alle Angaben über Lieferfristen und -termine sind nur als Annäherungswert unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu betrachtenbeschaffenden Unterlagen, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des KäufersGenehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Ware fertiggestellt Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich - auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen und innerhalb eines Lieferverzuges - angemessen bei Ereignissen höherer Gewalt. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, gleichgültig, ob die Umstände bei uns oder bei unseren Vorlieferanten eintreten. Der höheren Gewalt stehen insbesondere der Fall unserer Nichtbelieferung oder unserer ungenügenden Belieferung durch unseren Vorlieferanten gleich. Betriebsstörungen und Maschinenbruch, Zerstörung oder Beschädigung des Liefergegenstandes entbinden uns ganz oder teilweise von unserer Lieferverpflichtung, ohne dass der Besteller hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Liefergegenstände ab Werk oder Lager ( Standort ) auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen, frachtfreie Lieferung vereinbart wurde oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Der Verladevorgang am Abgabestandort ist ein Bestandteil des Versands. Für Transportschäden auch wenn sie durch die Art der Verpackung bzw. fertig gemeldet istBefestigung auf dem Transportmittel bedingt sind, haften wir nicht. Der Besteller hat das Recht, vor Versand der Ware Verpackung bzw. Befestigung zu überprüfen und/oder selbst vorzunehmen. Wird von uns - frei verladen - angeboten oder verkauft, so gehen zwar die Kosten des eigentlichen Aufladevorganges exklusive besonderen Verpackungsmaterials zu unseren Lasten, nicht aber das vom Käufer zu tragende und in Transportversicherungen normaler Art eingeschlossene Risiko des Aufladens hinsichtlich Bruch oder sonstiger Beschädigungen des gekauften Objektes. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferer gegen Diebstahl, Bruch, Transport, Feuer und Wasserschäden sowie sonstiger versicherbarer Risiken versichert. Dieser Wunsch ist vom Besteller spätestens bei Bestellung schriftlich zu äußern. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über, jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffen.

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Samples: r-b-w.eu

Lieferung. Die 4.1 Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns angegebenen Lieferzeiten und -termine ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Überschreiten wir einen als verbindlich zugesagten Liefertermin, sind wir berechtigt, binnen angemessener Frist Ersatzgeräte mit vergleichbarer Ausstattung dem Kunden leihweise zur Verfügung zu stellen. Diese Stellung von Ersatzgeräten ist nur als Annäherungswert zu betrachtendann kostenpflichtig, wenn sie auf Verlangen des Kunden ohne Überschreitung eines verbindlich zugesagten Termins erfolgt. In diesem Fall berechnen sich die Bereitstellungskosten, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach den bei uns geltenden aktuellen Preislisten für Gerätemietverträge. Ist dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur zumutbar, kann er nach Abmahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten Ablehnungsandrohung die Erfüllung des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten ablehnen. In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch des Käufers. Die Lieferfrist Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen eines unserer gesetzlichen Vertreter oder VormaterialienErfüllungsgehilfen zurückzuführen. Dies gilt auch, wenn diese Umstände auch für die Verletzung von Pflichten bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutretenVertragsverhandlungen. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung höherer Gewalt wie z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen usw. sind wir berechtigt, unsere Leistungen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer anschließenden angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder, wenn die Leistung tatsächlich oder wirtschaftlich unmöglich ist oder wird, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch im kaufmännischen Verkehr, wenn wir nicht innerhalb einer angemessenen Frist beliefert werden und nachweisen, dass wir selbst einen Vertrag über den Vertragsgegenstand mit einem Lieferanten (Deckungsgeschäft) geschlossen haben. In all diesen Fällen ist der Kunde aber nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er die Hindernisse zu vertreten hat. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter Teillieferungen sind zulässig. Verlangt der Kunde vor Auslieferung eine andere Ausführung und stimmen wir dem Ansinnen zu, wird der Lauf der Lieferfrist unterbrochen. Die Lieferfrist beginnt erneut. Ist der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von uns zu setzenden Nachfrist und entsprechender Androhung die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen. Wir können statt dessen auch über die Ware anderweitig verfügen und den Kunden in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungeneiner neuen angemessenen Frist beliefern. Der Käufer ist Schadensersatz beträgt 30 % des vereinbarten Preises, wobei es dem Kunden vorbehalten bleibt, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Versenden wir auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Gefahr des Kunden. Dies gilt nicht, wenn der Kunde zu überwiegend privaten Zwecken kauft (Verbrauchsgüterkauf). Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über. Tragen wir das Transportrisiko (z.B. beim Verbrauchsgüterkauf),ist der Kunde verpflichtet, die Sache unmittelbar bei Ankunft auf erkennbare Schäden zu untersuchen und uns von etwaigen Schäden sofort eine Schadensmeldung des Spediteurs und eine schriftliche Anzeige zu übersenden, die vom Kunden unterschrieben sein muss. Die beschädigten Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich bei Anlieferung befanden zur Besichtigung durch uns oder unsere Versicherung bereitzuhalten. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, beginnt der Annahmeverzug des Kunden mit dem Eingang der schriftlichen Anzeige unserer Versandbereitschaft beim Kunden. In diesem Fall sind wir berechtigt, beginnend zwei Wochen nach Zugang der Anzeige über die Versandbereitschaft die uns durch die Lagerung entstehenden Kosten mit mindestens 1 % des Rechnungsbetrages pro Monat dem Kunden in Rechnung zu stellen. In diesem Fall der Verzögerung des Versandes geht das Risiko der Beschädigung oder des Untergangs der Kaufsache mit dem Zeitpunkt des Zugangs der Anzeige der Versandbereitschaft beim Kunden auf den Kunden über. Dies gilt nicht, wenn der Kunde für überwiegend private Zwecke kauft (Verbrauchsgüterkauf). Das gilt auch im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten istdes Annahmeverzuges. Der Käufer muss Die Xxxx eines etwaigen Versandweges bleibt uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenvorbehalten.

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Samples: mc-technik.de

Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers Lieferanten, frei Be- stimmungsort. Der Lieferant bestätigt, dass ihm die Ware nach billigem Ermessen einzulagern örtlichen Gegebenheiten des Bestimmung- sortes einschließlich Zufahrt bekannt sind. Der Lieferant haftet für von ihm verursachte Verunreinigungen öffentlicher Verkehrsflächen und alle Maßnahmen hält den Bestel- ler schad- und klaglos. Der Lieferant hat seine Lieferungen den internationalen Vorschriften entspre- chend verpackt, konserviert und signiert zu versenden. Der Lieferant hat sämtliche Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsgesetzes samt Verordnungen sowie des Europäischen Übereinkommens über die interna- tionale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) einzuhalten. Die entsprechenden Aufwendungen, insbesondere etwaige Fracht-, Verpa- ckungs- und Versicherungskosten, hat der Lieferant in die Preise einzukalkulie- ren. Der Lieferant hat den Besteller unverzüglich zu informieren, sobald die Lieferung versandfertig bereitsteht. Die Versendung der Lieferung durch den Lieferanten, ist dem Besteller in jedem Falle unter Angabe der Stückzahl, der Abmessungen und der Gewichte der Lieferung unverzüglich anzuzeigen, so dass der Besteller die entsprechenden Vorbereitungen für die Erhaltung Entgegennahme der Ware Lieferung treffen kann. Der Besteller ist nicht verpflichtet, Mehrlieferungen entgegenzunehmen oder zu vergüten. Der Lieferant ist weiters verpflichtet, auf seine Kosten die gesamte Verpackung zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Besteller ist berechtigt, Verpackungsgut, insbesondere Gebinde, Xxxxxx, Xxxxxx usw. nach billigem Ermessen Entleerung frachtfrei gegen entsprechende Gutschrift an den Lieferanten zurückzusenden. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein in zweifacher Ausfertigung beizufügen, in welchem alle in der Bestellung enthaltenen Kennzeichnungen, insbesondere Be- stell-, Kostenstellen- Chargen- und Positions-Nummern angegeben sind. Etwaige Teil- und Restlieferungen sind als solche gesondert zu treffenkennzeichnen.

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Samples: porr.de

Lieferung. Unsere Lieferverpflichtung steht bei Geschäften mit Unternehmern unter dem Vorbehalt richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, nicht richtige oder verspätete Belieferung ist durch uns verschuldet. Lieferfristen und- termine gelten als nur annähernd vereinbart, es sei denn, dass der Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben hat. Die von uns angegebenen Lieferzeiten und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachtenLieferzeit beginnt mir dem Tag der Bestellungsannahme bzw. mit dem Zugang der Auftragsbestätigung, wenn jedoch nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages Ausführungseinzelheiten und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten Verpflichtungen des KäufersKäufers wie z.B. Leistung von Anzahlungen. Die Lieferfrist ist Fixgeschäfte sind ausgeschlossen. Bei Verkäufen ab Werk sind die Lieferfristen und Termin eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzwinnerhalb der Lieferfrist oder zu dem Liefertermin das Werk verlässt. fertig gemeldet Die Lieferfrist gilt mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignissebei höherer Gewalt, die uns oder unsere Zulieferanten betreffenArbeitskämpfen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen Unruhen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung Zulieferungen von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintretensonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der Störung. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mitDie vereinbarte Lieferfrist verlängert sich – unbeschadet mit den Rechten des Verkäufers aus Verzug des Bestellers – um den Zeitraum, um den der Besteller mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer ErfüllungsgehilfenDas Verstreichen bestimmter Lieferfristen/ -termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferantenvon der Setzung einer angemessenen, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als aller Regel vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Wochen betragenden Nachfrist mit dem Hinweis setzenzur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Annahme Leistung nach Ablauf der Ware Frist ablehnen werde. Liegt seitens des Verkäufers lediglich leichte Fahrlässigkeit vor, ist der Schadenersatz auf die Mehraufwendung für einen Deckungskauf oder Ersatzvornahme beschränkt. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung sind bei Verträgen mit Unternehmern ausgeschlossen. Der Besteller darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Transport- kund alle sonstigen Verpackungen nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wirdMaßgabe der Verpackungsverordnung werden vom Verkäufer nicht zurückgenommen. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur Der Käufer hat für eine ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackung auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer eigene Kosten zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffensorgen.

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Samples: stedele.de

Lieferung. Die Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss. Der Beginn der vereinbarten Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Weitere Voraussetzung ist rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten durch den Käufer. Werden wir aufgrund eines Umstandes, den wir oder ein Erfüllungsgehilfe zu vertreten haben, daran gehindert, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern (Lieferverzug), haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wenn der Lieferverzug nicht von uns angegebenen Lieferzeiten oder einem Erfüllungsgehilfen zu vertreten ist, haften wir nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Beruht der Lieferverzug lediglich auf einer Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, kann der Käufer einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 3 % des Lieferwertes pro vollendete Woche Verzug, maximal 15 % des Wertes der Lieferung geltend machen. Höhere Gewalt und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffenohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern (z.B. Streik, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche EingriffeAussperrung, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen Witterungseinflüsse oder Verkehrsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung Belieferung mit Rohstoffen oder Maschinen, Krieg oder hoheitliche Anordnungen), die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von Betriebsstoffen oder Vormaterialienmehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auchAndere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. Der Käufer ist zur Annahme der Kaufsache verpflichtet. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutretenErsatz des hieraus entstehenden Schadens zu verlangen. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter Bei Abholung durch den in NrKäufer oder durch den beauftragten Transportunternehmer müssen vereinbarte Termine pünktlich eingehalten werden. 10Bei Nichteinhaltung des Abholtermins für versandfertig gemeldete Xxxx sind wir berechtigt, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungenam nächsten Tag über das Material zu verfügen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung trägt sämtliche durch verspätete Abholung oder Bereitstellung von mehr als vier Monaten für den noch Frachtmitteln entstehenden Kosten. Werden die bei Aufträgen über Lieferung mehrerer Teilmengen vereinbarten Lieferfristen und - termine vom Käufer nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögerteingehalten, so sind wir nach fruchtloser Fristsetzung berechtigt, die restliche Ware zu liefern, von dem noch nicht erledigten Teil des Auftrags zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt; sie gelten als einzelnes Geschäft. Sofern der Kaufvertrag ein Fixgeschäft (§ 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB; § 376 HGB) darstellt, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Käufer als Folge des von uns zu vertretenden Lieferverzuges berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung ist, geltend zu machen, sein Interesse an der Ware nach billigem Ermessen zu treffenweiteren Vertragserfüllung sei entfallen.

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Samples: www.certus-autoteile.de

Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten IOI OLEO genannten Lieferdaten gelten als nur annähernd vereinbart und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachten, wenn für IOI OLEO nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mitbindend. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung für die Nichteinhaltung der von uns genannten Lieferdaten und -fristen nur, wenn wir diesen ausdrücklich zugestimmt haben und nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sindin dem von uns verschuldeten Xxx. Wir sind jedoch verpflichtethaften nicht für verspätete Liefe- rungen, die durch die Bahn oder andere für die Auslieferung, den Trans- port, die Verschiffung etc. verantwortliche Lieferanten oder die volle Aus- schöpfung der maximalen Auslastung des betroffenen Transportmittels. Der Käufer ist nur berechtigt, von einem möglichen Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen, wenn er zuvor schriftlich auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigtsein Vorhaben, vom Vertrag zurückzutreten, hingewiesen hat. Alle Produkte werden unter der Bedingung verkauft, dass die Lieferanten die Waren gemäß dem mit IOI OLEO geschlossenen Vertrag liefern. In zumutbarem Umfang sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teil- lieferung wird als separater Vertrag betrachtet bzw. behandelt. Wir können nach unserem Ermessen auch über Dritte erworbene Waren mit identischen Eigenschaften liefern. Wir behalten uns das Recht vor, das Lieferwerk und/oder Versandlager zu wählen. Wir treffen die Xxxx der Routen und Transportmittel, ohne dass wir ga- rantieren, die günstigste am Markt verfügbare Variante gewählt zu haben. Eine Schadensersatzpflicht besteht Versicherung wird nur unter auf ausdrückliche Anfrage des Käufers hin ab- geschlossen und die Kosten hierfür sind von Letzterem zu tragen. Im Fall eines CIF-Verkaufs und Transports über Wasserwege werden die Richt- linien für einen normalen Versand zugrunde gelegt. Sollten amtliche Bestätigungen, devisenrechtliche Genehmigungen und/ oder andere offizielle Genehmigungen erforderlich sein, sind diese nicht vertragsrelevant und es ist die Pflicht des Käufers, diese zu besorgen und die Kosten hierfür zu tragen. Für Verträge, bei denen eine „sukzessive Lieferung“ oder „sukzessive Abholung“ vereinbart wurde, muss die Lieferung oder Abholung der vertraglich festgelegten Menge in nahezu gleichen Teilen im Laufe der für eine solche Lieferung oder Abholung spezifizierten Frist erfolgen. Sollte der Käufer diese Liefer- bzw. Abholfristen nicht einhalten, ist IOI OLEO berechtigt, entweder auf der Leistung zu bestehen oder den in Nrnoch ausstehenden Teil des Vertrages zu kündigen oder Schadenersatz aufgrund von Nichterfüllung zu fordern, vorausgesetzt, dass eine etwaige Frist- verlängerung für die Leistung abgelaufen ist. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer XXX XXXX ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffen.Vertragserfüllung abzulehnen

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Samples: www.ioioleo.de

Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten Kann die Lieferung infolge höherer Gewalt oder durch andere Umständen darunter fallen auch Betriebsstörungen und -termine Materialmangel, Verkehrsbeschränkungen usw. nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen, so entsteht daraus kein Entschädigungsanspruch für den Käufer. Vom Auftraggeber genannte Termine und Lieferfristen sind nur als Annäherungswert zu betrachtenverbindlich, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialiendiese schriftlich bestätigt haben. Dies gilt auchauch für Abruftermine. Ihre Einhaltung setzt die rechtzeitige Erfüllung der dem Auftraggeber obliegenden Mitwirkungspflichten voraus, anderenfalls verlängern sich diese angemessen. Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden ihm beginnend einen Monat nach Meldung der Versand und Abnahmebereitschaft die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet. Bei Bestellungen auf Abruf haben wir nur dann Vorrat zu halten, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten wir uns hierzu verpflichten. Abruffristen müssen angemessen sein. Wurden Bestellungen auf Abruf bestätigt, müssen die dort angegebenen Mengen spätestens innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abgenommen werden. Anderenfalls können wir, wenn wir den Kunden aufgefordert haben, innerhalb einer Frist die Abrufe vorzunehmen, vom Vertrag zurücktreten und deren Unterlieferanten eintretendie vereinbarte Vergütung unter Abzug ersparter Aufwendungen verlangen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung Bei Sonderanfertigungen sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10die vereinbarte Liefermenge um 10 % zu über- oder unterschreiten, Allgemeine Haftungsbegrenzunges sei denn, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten dass dies für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten Auftraggeber unzumutbar ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er Kunde darf die Annahme Abnahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wirdbei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. Das Rücktrittsrecht erstreckt Verzögert sich jedoch nur die Abnahme der Ware infolge von Umständen, die der Koch GmbH nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr ab dem Tage der Meldung der Abnahmebereitschaft auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten VoraussetzungenKunden über. Wird der Versand oder die Auslieferung Abnahme verzögert oder aus einem GrundeUmständen verzögert, den die der Käufer Kunde zu vertreten hat verzögerthat, so sind können wir berechtigt auf Lagergeld für jeden angefangenen Monat 1 – 5 % des Rechnungsbetrags berechnen . Es können auch höhere Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung entstehen wenn diese Kosten von der Ware nach billigem Ermessen zu treffenKoch GmbH nachgewiesen werden.

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Samples: www.koch-farbenwerk.de

Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten Parität: ICC INCOTERMS 2010 Xxxxxxxxxxxx/ Verladetermine: Sämtliche Lieferungen sind dem Käufer per Verladeavis zu avisieren und -termine sind nur als Annäherungswert strikt einzuhalten. Dokumenten- Satz: Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu betrachtenkönnen, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten benötigen wir vor Ankunft der Ware im Übrigen nur unter Bestimmungshafen die handelsüblichen Verschiffungsdokumente zur Bearbeitung. Einhaltung Xxxxxxxxxxxx: Hält der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehaltenVerkäufer den Liefer-/Verladetermin nicht ein, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den kann der Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutretenzurücktreten und Schadenersatz fordern. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den Bei Nichteinhaltung der angegebenen Liefer-/Verladetermine gilt eine Vertragsstrafe in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten VoraussetzungenHöhe von bis zu 00.000 € pro Container als vereinbart. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung die Vertragsstrafe von mehr Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer in Abzug zu bringen. Der Liefer-/Verladetermin gilt nur als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutretendann eingehalten, wenn ihm ein Festhalten an dem sämtliche nach diesem Vertrag nicht zuzumuten istvorzunehmenden Lieferungen rechtzeitig erfolgen. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer muss uns unverzüglich schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass er der sich aus diesem Vertrag ergebende Liefer-/Verladetermin oder die Annahme termingerechte Lieferung in der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wirdvereinbarten Beschaffenheit und/oder Menge nicht eingehalten werden können. Das Rücktrittsrecht erstreckt Die Erfüllung dieser Verpflichtung lässt die dem Käufer in einem solchen Fall zustehenden Rechte unberührt. Falls der Verkäufer den sich jedoch nur auf den noch aus diesem Vertrag ergebenden Liefer- /Verladetermin oder die termingerechte Lieferung in der vereinbarten Beschaffenheit und/oder Menge nicht erfüllten Teil des Vertrageseinhält, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den ist der Käufer zu vertreten hat verzögertberechtigt, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers z.B. durch Deckungskäufe bei Dritten oder durch andere geeignete Maßnahmen, sicherzustellen, dass die vom Verkäufer nicht rechtzeitig oder in Beschaffenheit und/oder Menge nicht ordnungsgemäß gelieferte Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffendem Käufer unverzüglich zur Verfügung steht.

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Samples: www.canada-trade.de

Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachtenIncoterms 2010 gelten für alle Lieferungen außer solchen, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt istdie ausschließlich innerhalb der USA stattfinden. Sie gelten Falls im Übrigen nur unter Auftrag nicht anders angegeben, werden alle Produkte FCA an den von ITW angegebenen Ort geliefert (Incoterms 2010). Der Verkäufer verwendet die von ITW angegebenen Transportmittel und versendet und kennzeichnet die Verpackungen gemäß den vom Spediteur oder ITW gegebenen Anweisungen. Das Eigentum an und Verlustrisiko für die Produkte geht mit deren Anlieferung und Annahme am angegebenen Lieferort wie im Auftrag bestimmt auf ITW über. Wenn der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten Verkäufer, um die Einhaltung des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehaltenvon ITW geforderten Lieferdatums zu gewährleisten, eine Transportart wählt, welche die im Auftrag angegebenen Preise übersteigt, so wird der Verkäufer diese höheren Transportkosten tragen, wenn die Ware fertiggestellt bzwNotwendigkeit dieses alternativen Transports nicht einzig und allein von ITW verursacht wurde. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind Falls die Lieferung der bestellten Produkte nicht zum im Auftrag festgelegten Datum erfolgt, kann ITW diese durch schriftliche Mitteilung, welche mit Eingang der Mitteilung beim Verkäufer in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener EreignisseKraft tritt, stornieren, die uns oder unsere Zulieferanten betreffenProdukte an anderer Stelle beschaffen und dem Verkäufer die daraus entstandenen Verluste in Rechnung stellen. ITW verlangt 100-prozentige Liefertreue. Falls es dem Verkäufer nicht gelingt, die wir auch mit Produkte zum vereinbarten Datum zu liefern, wird sich der nach den Umständen Verkäufer einer Konventionalstrafe beugen und für jeden Verzugstag (Arbeitstag) 1% des Falles zumutbaren Sorgfalt Originalpreises jedoch insgesamt nicht abwenden konnten und die mehr als max. 5% des ursprünglichen Preises zahlen. Das Recht der ITW auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sindSchadensersatz bleibt vom Anspruch auf Zahlung einer Konventionalstrafe unberührt. Hierzu gehören insbesondere KriegITW kann frühzeitige Anlieferungen, behördliche Eingriffeverspätete Lieferungen, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen Teillieferungen oder VormaterialienMehrlieferungen zurückweisen. Dies gilt auchDer Verkäufer kann Zurückhaltungsrechte nur dann geltend machen, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen seine Widerklage unstrittig ist oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenrechtskräftig festgestellt wurde.

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Lieferung. Die Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Maßgebend fur die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei der von uns angegebenen Lieferzeiten Indunorm genannten Empfangs- oder Verwendungsstelle, sofern die Lieferung zu diesem Zeitpunkt vertragsgerecht erfolgt ist oder Indunorm die Lieferung als rechtzeitig erbracht bestätigt. Erkennt der Lieferant, dass der vereinbarte Termin, aus welchen Gründen auch immer, nicht eingehalten werden kann, so hat der Lieferant Indunorm dies unverzüglich unter Angabe der Grunde und -termine sind der Dauer der voraussichtlichen Verzögerung schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht un- verzüglich oder ist aus Sicht von Indunorm diese Verzögerung nicht hinnehmbar, so ist Ind- unorm ohne Angabe von Gründen berechtigt, entweder von Teilen der vereinbarten Lieferung oder vom Vertrag insgesamt zurückzutreten, ohne dass der Lieferant irgendwel- che Rechte hier aus herleiten könne. Vor Ausspruch des Rücktritts hat Indunorm dem Lie- feranten nur als Annäherungswert dann eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu betrachtensetzen, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt istkein Liefertermin vereinbart war. Sie gelten im Übrigen nur unter Indunorm ist darüber hinaus berechtigt, schon vor Eintritt der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehaltenFälligkeit der Leistung den Rücktritt zu erklären, wenn offensichtlich ist, dass die Ware fertiggestellt bzwVoraussetzungen hierfür eintreten werden. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung Bei Fristüberschreitungen sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht fur jede angefangene Woche der Fristüberschreitung eine Schadenspauschale von 1% des Rechnungsbetrages als Vertragsstrafe, höchstens jedoch in Höhe von 10% des Gesamt- wertes des Auftrags zu berechnen, es sei denn, der Lieferant weist nach, dass uns nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten geringer Schaden entstanden ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Die Geltendmachung eines weiter gehenden Schadens unsererseits bleibt davon unberührt. Die Annahme der verspäteten Lieferung/Leistung ent- hält keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche. Bei vorzeitiger Lieferung steht Indun- orm das Recht zu, entweder die Rücksendung auf Kosten des Lieferanten vorzunehmen oder die Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt bis zum vereinbarten Liefertermin allein auf Kosten und Gefahr des Käufers Liefe- ranten einzulagern. Teillieferungen akzeptiert Indunorm nur nach ausdrücklicher Verein- barung, bei vereinbarten Teillieferungen ist im Zeitpunkt der Anlieferung die Ware nach billigem Ermessen einzulagern verbleibende Restmenge schriftlich aufzuführen. Für Stück- zahlen, Gewichte und Maße sind, vorbehaltlich eines anderweitigen Nachweises, die von Indunorm bei der Wareneingangskontrolle ermittelten Werte maßgebend. Mehr- oder Minderlieferungen sind unbeschadet der Mängelhaftungsrechte seitens Ind- unorm nur bei schriftlicher Einwilligung möglich. Das gleiche gilt für eine Änderung des Fertigungsstandortes oder Fertigungsverfahrens. Hat der Lieferant die Aufstellung oder die Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Lieferant vor- behaltlich abweichender Regelungen alle Maßnahmen erforderlichen Nebenkosten wie beispielsweise Reisekosten, Bereitstellung des Werkzeugs sowie Auslösungen. An Software, die zum Produktlieferumfang gehört, einschließlich ihrer Dokumentation, haben wir das Recht zur Nutzung in dem gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69a ff. UrhG). An solcher Software einschließlich Dokumentation haben wir auch das Recht zur Nutzung mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen und in dem für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffeneine vertragsgemäße Verwen- dung des Produktes erforderlichen Umfang. Wir dürfen auch ohne ausdrückliche Verein- barung eine Sicherungskopie erstellen.

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Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten und -termine genannten Liefertermine bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden. Wir sind nur als Annäherungswert zu betrachtenTeillieferungen berechtigt, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt soweit dies nach den Umständen des Einzelfalls dem Besteller zumutbar ist. Sie Wir sind in diesem Fall berechtigt, die Teillieferungen einzeln abzurechnen; es gelten im Übrigen jeweils die Zahlungsbedingungen gemäß Ziffer 6. Vereinbarte Liefertermine gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages Auftrags und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten Verpflichtungen des KäufersBestellers. Die Lieferfrist ist Bei Nichteinhaltung eines ausdrücklich vereinbarten Liefertermins aus von uns zu vertretenden Gründen wird der Besteller uns schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Wird diese Nachfrist aus von uns zu vertretenden Gründen nicht eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit so hat der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und Besteller das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigtRecht, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht, sofern diese nach § 323 BGB ausnahmsweise entbehrlich ist. Geraten wir aufgrund leichter Fahrlässigkeit in Lieferverzug, so ist unsere Haftung für Verzögerungsschäden (Schadensersatz neben der Leistung) auf 5 % des Kaufpreises der verspätet gelieferten Ware beschränkt. Die Haftung wegen Verletzungen des Körpers, des Lebens und der Gesundheit bleibt unberührt. Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz statt der Leistung bestimmen sich nach Ziffer 10. Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung verzögern, unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z.B. Krieg, Pandemie, Epidemie, Eingriffe von hoher Hand, Naturgewalten, Unfälle, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Streik oder rechtmäßige Aussperrung, befreien uns, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Ist aufgrund der Dauer der Behinderung einer der Parteien ein Festhalten am Vertrag unter den in Nr. 10Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nicht mehr zumutbar, Allgemeine Haftungsbegrenzungso, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist jede der Parteien berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an der Besteller jedoch erst nach vorheriger Androhung. Die Lieferung erfolgt unter dem Vertrag Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Werden wir trotz Abschlusses eines kongruenten Deckungsvertrages von unserem Lieferanten aus von uns nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzenzu vertretenden Gründen nicht rechtzeitig beliefert, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grundesind wir berechtigt, den Liefertermin entsprechend hinauszuschieben. Bleibt die Lieferung dauerhaft aus oder verzögert sie sich um unzumutbare Dauer gilt Satz 2 des vorstehenden Absatzes entsprechend. Kommt der Käufer zu vertreten hat verzögertBesteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen berechtigt, Schadensersatz einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu treffenverlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

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Lieferung. 3.4.1 Abweichungen von unseren Abschlüssen und Bestellungen sind nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. 3.4.2 Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. Maß- gebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei uns. Ist nicht Lieferung „frei Werk“ (DAP oder DDP gemäß Incoterms 2010) vereinbart, hat der Lieferant die Ware unter Berücksichtigung der mit dem Spediteur abzustimmenden Zeit für Verladung und Versand rechtzeitig bereit zu stellen. 3.4.3 Hat der Lieferant die Aufstellung oder die Montage über- nommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Lieferant vorbehaltlich abweichender Regelungen alle er- forderlichen Nebenkosten wie beispielsweise Reisekosten, Bereitstellung des Werkzeugs sowie Auslösungen. 3.4.4 Werden vereinbarte Termine nicht eingehalten, so gelten die gesetzlichen Vorschriften. Sieht der Lieferant Schwierigkeiten hinsichtlich der Fertigung, Vormaterialversorgung, der Einhaltung des Liefertermins oder ähnlicher Umstände voraus, die ihn an der termingerechten Lieferung oder an der Lieferung in der vereinbarten Qualität hindern könnten, hat der Lieferant un- verzüglich unsere bestellende Abteilung zu benachrichtigen. 3.4.5 Die vorbehaltlose Annahme der verspäteten Lieferung oder Leistung enthält keinen Verzicht auf die uns wegen der ver- späteten Lieferung oder Leistung zustehenden Ersatzansprüche; dies gilt bis zur vollständigen Zahlung des von uns angegebenen Lieferzeiten und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt istgeschuldeten Entgelts für die betroffene Lieferung oder Leistung. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. 3.4.6 Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; grundsätzlich unzulässig, es sei denn, wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informierenhaben ihnen ausdrücklich zugestimmt oder sie sind uns zu- mutbar. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse3.4.7 Für Stückzahlen, Gewichte und Maße sind, vorbehaltlich eines anderweitigen Nachweises, die von uns oder unsere Zulieferanten betreffenbei der Waren- eingangskontrolle ermittelten Werte maßgebend. 3.4.8 An Software, die zum Produktlieferumfang gehört, ein- schließlich ihrer Dokumentation, haben wir auch das Recht zur Nutzung in dem gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69a ff. UrhG). 3.4.9 An solcher Software, einschließlich Dokumentation, haben wir das Recht zur Nutzung mit der nach den Umständen vereinbarten Leistungs- merkmalen und in dem für eine vertragsgemäße Verwendung 3.4 Delivery 3.4.1 Deviations from our contracts and orders are only permissible with our prior written consent. 3.4.2 Agreed dates and deadlines are binding. The receipt of the goods by us shall be decisive for compliance with the delivery date or the delivery period. If delivery "free works" (DAP or DDP according to Incoterms 2010) has not been agreed, the supplier shall deliver the goods taking into account the time for loading to be agreed with the carrier. time for loading and dispatch to be agreed with the freight forwarder. 3.4.3 If the supplier has taken over the installation or assembly and nothing to the contrary has been agreed, the supplier shall bear all necessary ancillary costs such as travel expenses, provision of tools and allowances, subject to deviating provisions. 3.4.4 If agreed deadlines are not met, the statutory provisions shall apply. If the supplier foresees difficulties with regard to production, the supply of input materials, compliance with the delivery date or similar circumstances which could prevent him from delivering on time or in the agreed quality, the supplier must notify our ordering department immediately. 3.4.5 The unconditional acceptance of the delayed delivery or service shall not constitute a waiver of the claims for compensation to which we are entitled on account of the delayed delivery or service; this shall apply until full payment of the remuneration owed by us for the delivery or service concerned. 3.4.6 Partial deliveries are generally not permitted unless we have expressly agreed to them or they are reasonable for us. 3.4.7 Unless proven otherwise, the values determined by us during the incoming goods inspection shall be decisive for quantities, weights and dimensions. 3.4.8 We have the right to use software that is part of the scope of delivery of the product, including its documentation, to the extent permitted by law (§§ 69a ff. UrhG [German Copyright Act]). 3.4.9 We have the right to use such software, including documentation, with the agreed performance features and to the extent necessary for the contractual use of the product. des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mitProdukts erforderlichen Umfang. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sinddürfen auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eine Sicherungskopie erstellen. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenWe may also make a backup copy without express agreement.

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Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten Der Fa. FSSF steht es frei, die Art der Versendung der Ware und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachtendas Transportmittel auszuwählen. Angekündigte Liefertermine gelten, wenn keine Fixgeschäfte vereinbart worden sind, als bloß annähernd geschätzt. Eine von der Fa. FSSF zugesagte Lieferfrist beginnt nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger vor Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des KäufersAuftrages. Die Lieferfrist ist Zugesagte Liefertermine werden bestmöglich eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet istsind nicht verbindlich und berechtigen Lieferverzögerungen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- . Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt und diesen gleichkommende Ereignisse außerhalb des Einflußbereiches der Fa. FSSF, insbesondere auch Lieferverzögerungen deren Vorlieferanten, berechtigen die Fa. FSSF, unter Ausschluß von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener EreignisseGewährleistungs-, die uns Irrutmsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen, zur Verlängerung der Fristen oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit zur Aufhebung der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder VormaterialienLieferverpflichtung. Dies gilt auchauch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in welchem sich die Fa. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mitFSSF in Verzug befindet. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Die Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sinderfolgt unverladen ab der von der Fa. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten VoraussetzungenFSSF zu bestimmenden Versandstelle. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur Transport erfolgt auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten Rechnung und Gefahr des Käufers Kunden, dies auch bei Teillieferungen. Dies gilt auch dann, wenn Frankolieferung vereinbart wurde. Eine Versicherung der zu versendenen Ware erfolgt nur auf Rechnung und ausdrücklichen Auftrag des Kunden. Es besteht auch keine Verpflichtung der Fa. FSSF, bei Eintritt einer der vorgenannten Umstände, die Eindeckung mit der vertragsgegenständlichen oder einer gleichartigen Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen bei fremden Bezugsquellen vorzunehmen. Bei Export der gekauften Ware ist der Kunde alleine verpflichtet, für die Erhaltung notwendigen Export- und Zollbewilligungen auf eigene Kosten zu sorgen. FSSF erteilt keine wie immer geartete Garantie für die Zulässigkeit der Ware nach billigem Ermessen zu treffenAusfuhr der gekauften Ware.

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Lieferung. Um eine reibungslose Abwicklung des Auftrages sicherzustellen, ist es notwendig, dass vom Käufer gemeinsam mit uns ein Lieferplan vereinbart wird. • Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen stets „ab Werk/ex works“ (EXW) gemäß INCOTERMS works“ (EXW) gemäß INCOTERMS 2020 gemäß INCOTERMS 2020 gelten gelieferte Waren als abgenommen, gehen alle Gefahren auf den Kunden über und müssen wir nicht weiter leistungsbereit bleiben. Es besteht eine Annahmepflicht für den Kunden. • Sofern Abweichendes vereinbart wurde, obliegt es dem Kunden, die Zufahrt und die Entladung der Ware vor Ort zu ermöglichen. Das Heranfahren und Entleeren des Fahrzeuges müssen ungehindert und ohne Wartezeit erfolgen können. Andernfalls steht uns das Recht zu, für angefahrene und verzögert abgenommene Mengen unsere übliche Wartegebühr zu berechnen und angefahrene und nicht abgenommene Mengen voll zu berechnen. Die von Mehrkosten, die uns angegebenen Lieferzeiten und -termine sind nur als Annäherungswert durch die Nichtabnahme entstehen, gehen zu betrachten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten Lasten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehalten• Für die Berechnung sind ausschließlich die in unserem Lieferschein bezeichneten Mengen maßgebend. • Mindermengen, wenn Transportgebühren und Extraleistungen entnehmen Sie aus den jeweils gültigen „Allgemeinen Dispo Info“. • Angeführte Liefer- und Leistungsfristen sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich. Verzögert sich die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener EreignisseLieferung oder Leistung um mehr als drei Monate, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und haben beide Parteien das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, Recht schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter • Die den in NrLieferschein unterzeichnenden Personen gelten uns gegenüber als zur Abnahme der Lieferung und zur Bestätigung des Empfanges und Prüfung der Ware bevollmächtigt. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist • Wir sind berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutretenan der Entladestelle in angemessenem Umfang Werbung anzubringen, wenn ihm ohne dass dem Käufer hierfür ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenEntgeltanspruch zusteht.

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Lieferung. Die Der Umfang der Lieferung und Ihre Ausführung ist durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich geregelt. Liefertermine und Xxxxxxx gelten stets nur annähernd. In Verzug kommen wir in jedem Fall erst durch eine nach Fälligkeit erfolgte Mahnung des Bestellers. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Teillieferungen können jeweils gesondert in Rechnung gestellt werden. Wir sind berechtigt, die bestellten Mengen um bis zu 10% zu überschreiten oder zu unterschreiten. Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zum Beispiel Betriebsstörungen aller Art, Lieferfristüberschreitungen von Vorlieferanten, Streiks, Arbeitskräftemangel, Aussperrungen, Energie oder Rohstoffen, das Fehlen behördlicher oder sonstiger für die Ausführung der Lieferung erforderlicher Genehmigungen befreien uns angegebenen Lieferzeiten für die Dauer der Störung und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachtenim Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Leistung, wenn soweit die Störung nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehaltenDies gilt auch dann, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sindStörung während eines bereits schriftlich gemahnten Verzuges eintritt. Wir sind verpflichtet den Besteller über solche Ereignisse unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei Hindernissen vorrübergehender Dauer verlängern sich die Liefer-oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer-oder Leistungstermine um den Zeitraum der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Nachfrist. Diese Nachfrist muss angemessen sein, mindestens jedoch verpflichtet20 Tage betragen. Geraten wir mit der Leistung in Verzug, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, so kann der Besteller durch eine schriftliche Erklärung unverzüglich vom Vertrag zurückzutretenzurücktreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an Soweit dem Vertrag Besteller infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss Wird uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzenLieferung oder Leistung, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertragesgleich aus welchem Grund, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögertunmöglich, so sind wir berechtigt ist unsere Haftung auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware Schadensersatz nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenMaßgabe von VIII. dieser Lieferbedingungen beschränkt.

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Lieferung. Die Erfüllungsort für die Lieferung ist der Ort des Lieferwerks, wird von uns angegebenen Lieferzeiten einem Lager aus geliefert, dann ist dieses Lager Erfüllungsort. Bei Versendung der Ware an den Käufer gehen Gefahren und -termine sind nur als Annäherungswert Lasten mit ihrer Übergabe an den Frachtführer oder Spediteur über. Kann die Versendung aus einem Grunde nicht erfolgen, den wir nicht zu betrachtenvertreten haben, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter so tritt der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten Gefahrenübergang mit Verständigung des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des KäufersKäufers von unserer Lieferbereitschaft ein, wobei die Lieferbereitschaft insbesondere durch Übersendung der Rechnung erklärt wird. Die Lieferfrist ist Auswahl des Transportmittels bleibt uns überlassen. Lieferungen werden nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Käufers versichert. Bei einem Einkaufswert von weniger als # 500,- verrechnen wir auch die Frachtkosten. Ist die Erstellung eines Akkreditivs vereinbart, sind wir so lange nicht verpflichtet, mit der Anschaffung und der Herstellung der Ware zu beginnen, als die vom Käufer zu beauftragende Bank das Akkreditiv nicht als gedeckt und unwiderruflich bestätigt hat. Die Akkreditivbank muss eine international anerkannte Großbank sein. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Alle Liefertermine sind freibleibend, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wird. Festvereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn wir die Ware fertiggestellt bzwbis spätestens zum letzten Tag der Lieferfrist versenden oder, wenn die Versendung aus einem Grund nicht erfolgen kann, den wir nicht zu vertreten haben, wenn wir unsere Lieferbereitschaft an diesem Tag anzeigen. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener EreignisseBei Verzug gewähren Sie uns eine angemessene, mindestens vierzehntägige Nachfrist, die mit Einlangen des eingeschriebenen Briefes, mit dem sie uns bekannt gegeben wird, zu laufen beginnt. Wird durch höhere Gewalt oder unsere Zulieferanten betreffenaus anderen Gründen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere zum Beispiel Maschinenbruch, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Krieg, Mangel an Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffen, behördliche EingriffeMaßnahmen, Betriebsstörungenwie Eingriff in den Zahlungs- und Handelsverkehr, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen eine Lieferung länger als vierzehn Tage verzögert oder Vormaterialien. Dies gilt auchdie Erfüllung des Vertrages unmöglich oder wesentlich erschwert, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, mit eingeschriebenem Brief oder per Fax vom Vertrag zurückzutretenbzw. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch seinem nicht erfüllten Teil ohne Ersatzpflicht zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn in den Verhältnissen der Person des Käufers oder des Staates, in welchem der Käufer seinen Wohn- oder Geschäftssitz hat, Umstände eintreten, bei deren Kenntnis der Vertrag nicht oder nicht zu den vereinbarten Bedingungen abgeschlossen worden wäre. Bei Sukzessivlieferungsverträgen oder Spezifikationskäufen hat uns der Käufer die allenfalls nötigen Daten, Abrufe bzw. Spezifikationen rechtzeitig, mindestens aber drei Wochen vor den vereinbarten oder gewünschten Lieferterminen bekannt zu geben, bei Käufen auf Abruf hat der Abruf, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung zu erfolgen. Bei Verzug sind wir, vorbehaltlich aller anderen Ansprüche, berechtigt, hinsichtlich einzelner oder aller ausstehender Teilleistungen vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten istunbeschadet des Anspruches auf Schadenersatz. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme Alle Lieferungen unterliegen den General Trade Rules vom 4.4.1929 der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den Finnish Norwegian and Swedish Paper Makers Association in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenjeweils gültigen Fassung.

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Lieferung. 1. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt möglicher Produktionsstörungen sowie richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit Vormaterial sowie dem Vorbehalt der Liefer- und Produktionsfähigkeit (z. B. Energie- und Gasversorgung). Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen unseres Vertragspartners/ Bestellers (Bereitstellung von uns angegebenen Lieferzeiten aussagekräftigen und vollständigen Bestellungen, Zeichnungen, Maßen usw.) voraus. Für die Einhaltung der Lieferfristen und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt istist der Zeitpunkt der Fertigmeldung ab Werk maßgebend. Sie gelten im Übrigen nur unter mit Meldung der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtetzu Teillieferungen und Teilleistungen zu jeder Zeit berechtigt. Kommt unser Vertragspartner/ Besteller in Annahmeverzug, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutretenErsatz des uns entstehenden Schadens zu verlangen. Eine Schadensersatzpflicht Erfolgt kein Abruf oder besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögertkeine Versandmöglichkeit, so sind wir berechtigt berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers Vertragspartners/ Bestellers nach eigenem Ermessen zu lagern und als geliefert zu berechnen. Der Vertragspartner/ Besteller kann Teillieferungen nicht zurückweisen. Bei Aufträgen mit fortlaufender Auslieferung sind uns Abrufe und Sorteneinteilungen aufzugeben. Wird nicht rechtzeitig abgerufen oder eingeteilt, so sind wir nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, selbst einzuteilen und die Ware nach billigem Ermessen einzulagern zu liefern oder von dem rückständigen Teil des Abschlusses zurückzutreten und alle Maßnahmen Schadenersatz zu verlangen. 2. Betriebsstörungen, auch bei unseren Vorlieferanten, Lieferwerken, und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die eingegangene Lieferfrist für die Erhaltung Dauer der Ware nach billigem Ermessen Betriebsbehinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu treffenverlängern und, wenn die näheren Umstände es erfordern, die Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren und unmöglich machen. Der höheren Gewalt stehen währungs-, handelspolitische und sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, von uns nicht verschuldete Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Maschinenbruch, Rohstoff- oder Energiemangel, Cyberattacken), Behinderungen der Verkehrswege, Verzögerung bei der Einfuhr-/ Zollabfertigung sowie alle sonstigen Umstände, wie insbesondere auch Pandemien, gleich welche, ohne von uns verschuldet zu sein, die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Umstände bei uns, oder einem Vorlieferanten eintreten. Wird aufgrund der vorgenannten Ereignisse die Ausführung des Vertrages für eine der Vertragsparteien unzumutbar, insbesondere verzögert sich die Ausführung des Vertrages in wesentlichen Teilen um mehr als 6 Monate, so kann diese Partei die Aufhebung des Vertrages erklären. IV.

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Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten Verbindliche Liefertermine und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachten-fristen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Wünscht der Händler eine veränderte Ausführung des Kaufgegenstandes und stimmen wir dieser Vertrags- änderung zu, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt istso läuft die Lieferfrist neu oder verschiebt sich der Lieferzeitpunkt um den zwischen ursprünglicher Lieferfrist und Änderungsvereinbarung verstrichenen Zeitraum, soweit die Parteien keine anderweitige Regelung treffen. Sie gelten im Übrigen nur unter Änderungsbedingte Mehrkosten trägt der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des KäufersHändler. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik- und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffenHindernisse, die wir auch mit nicht zu vertreten haben, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die auf unsere Verpflichtungen Lieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese die Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Diese Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Wir werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen dem Händler unverzüglich mitteilen. Etwaige Gegenleistungen des Händlers werden unverzüglich erstattet. Bei unverbindlichen oder nur ungefähren Lieferterminen und -fristen bemühen wir uns, diese nach besten Kräften einzuhalten. Der Händler kann uns sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist auffordern zu liefern. Mit dem Käufer baldmöglichst mitZugang der Aufforderung kommen wir in Lieferverzug. Geraten wir in Lieferverzug, kann uns der Händler eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Schadensersatzanspruch wegen verzögerter Lieferung und wegen Nichterfüllung stehen dem Händler im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Pflichten zu. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Verlangt der Händler Lieferung und haften wir bei leichter Fahrlässigkeit auf Ersatz eines durch die Verzögerung entstandenen Schadens, beschränkt sich dieser Anspruch auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden behalten uns Konstruktions- und das unserer ErfüllungsgehilfenFormänderungen der Baumuster während der Lieferzeit im Rahmen des Zumutbaren vor; zumutbare Änderungen liegen in der Regel vor, wenn der Kaufgegenstand und dessen Aussehen nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferantenwesentlich geändert werden und keine Wertverschlechterung eintritt. Rein ästhetische Veränderungen, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen die durch Modelländerungen bedingt sind, sind vom Händler hinzunehmen. Die Angaben in der Beschreibung über Leistungen, Gewichte, Betriebskosten, Geschwindigkeiten usw. sind als annähernd zu betrachten. Sofern wir zur Bezeichnung der Bestellungen oder der bestellten Kaufgegenstände Zeichen und Nummern gebrauchen, können hieraus keine Rechte abgeleitet werden. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich der Händler über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenEröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

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Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferdaten werden rahmenweise bestimmt, es sei denn, die Vertragsseiten haben auf schriftlichem Wege ein festes Datum festgelegt. Knauf Insulation kann eine Sammellieferung der angeforderten Produkte durchführen, unter der Voraussetzung, dass diese innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt. Wenn nichts anderes vereinbart ist, umfassen die vereinbarten Lieferzeiten keine Wochenenden, Staatsfeiertage und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt istFeiertage. Sie gelten im Übrigen nur Die Lieferzeiten werden unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller festgelegt, dass der Käufer vorher seinen Pflichten des Käufershinsichtlich der Zusammenarbeit nachkommt. Die Lieferfrist ist eingehaltenLieferungen samstags oder andere nicht standardmäßige Optionen (Eillieferung, wenn die Ware fertiggestellt bzwperiodische Lieferung usw.) sind nur aufgrund einer separaten Vereinbarung und unter der Voraussetzung möglich, dass der Käufer alle zusätzlichen Kosten trägt. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Erst nach Ablauf einer sinnvollen, vom Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignissegesetzten Aufschubfrist, die uns oder unsere Zulieferanten betreffennicht länger als 21 Arbeitstage betragen wird, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt wird angesehen, dass Knauf Insulation ihren Verpflichtungen nicht abwenden konnten und die nachkommt. Der Verzicht auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen Lieferung wird in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutretenschriftlicher Form mitgeteilt. Im Falle einer unmöglichen von höherer Gewalt und anderer unvorhersehbaren, außerordentlichen Umstände, die nicht von Knauf Insulation zu vertreten sind wie z. B. Betriebsstörungen und -ausfälle wegen Brand, Überschwemmungen oder unzumutbaren Lieferung sind wir ähnlicher Ereignisse, Störungen in Produktionsbetrieben und Maschinen, verspäteter Lieferungen oder inadäquater Lieferungen unserer Lieferanten, Betriebsunterbrechungen wegen Rohstoff, Strom- oder Arbeitskräftemangels, Streik, Ausschluss von der Arbeit, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Transportmitteln, Unterbrechungen oder Störungen im Verkehr oder offizieller Intervention, ist Knauf Insulation berechtigt, die Durchführung einer Lieferung und/oder die Erbringung einer Leistung über den Störungszeitraum plus eine sinnvolle Zeit, die für eine erneute Vornahme von Aktivitäten erforderlich ist, in dem Umfang, in dem er durch die genannten Umstände an der Pflichterfüllung verhindert wird. Kommt es in der Folge zu einem Verzug mit der Durchführung einer Lieferung oder Erbringung einer Leistung, der länger als einen Monat dauert, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt vom Vertrag zurückzutretenaufgrund einer schriftlichen Mitteilung berechtigt, alles im Zusammenhang mit den Mengen aus der verzögerten Lieferung. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach der Parität DAP, am vereinbarten Lieferort. Der Verkäufer wird sich, wenn immer möglich, an die Weisungen des Käufers über den Warenversand halten. Wenn der Käufer keine Ansprüche in Nrdiesem Sinne hat, kann der Verkäufer die Transportart nach billigem Ermessen wählen. 10Wenn der Käufer seinen Pflichten hinsichtlich der Annahme oder Übernahme von Waren oder Dienstleistungen nicht nachkommt oder wenn er für den Verzug von Waren oder Dienstleistungen haftbar ist, Allgemeine Haftungsbegrenzungist die Knauf Insulation unabhängig von anderen Ansprüchen berechtigt, genannten Voraussetzungeneinen einmaligen Betrag anzufordern, der dem Betrag der gewöhnlichen örtlichen Lagerungsgebühren entspricht, ungeachtet dessen, ob sich die Ware in den Lagerräumen der Gesellschaft Knauf Insulation oder eines Dritten befindet. Der Käufer ist berechtigtträgt die Beweislast für Schäden in einem geringeren Betrag oder für das Nichtvorhandensein eines Schadens. Die Bedeutung der Lieferungsklauseln wird nach den Incoterms-Regeln 2010 der Internationalen Handelskammer ausgelegt. Wenn in dieser Ausgabe die vereinbarte Lieferungsklausel nicht definiert wurde, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er kommt die Annahme neueste Ausgabe der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenIncoterms-Regeln zur Anwendung.

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Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten 8.1 Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufersannähernd. Die Lieferfrist beginnt im Zweifel mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch uns. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen voraus, den rechtzeitigen Erhalt alle etwa erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Freigaben, die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere vereinbarte Zahlungsbedingungen. Sind diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Lieferzeit angemessen verlängert. Dies gilt nicht, soweit wir die Verzögerung zu vertreten haben. 8.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefern wir "ab Werk". Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt Meldung der Versand- bzw. fertig gemeldet istAbholbereitschaft durch uns. 8.3 Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zumutbarem Umfang zulässig; wir . Sie werden den Käufer hier- gesondert in Rechnung gestellt. 8.4 Innerhalb einer Toleranz von unverzüglich informieren10 Prozent der Gesamtauftragsmenge sind fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen zulässig. Die Lieferzeit verlängert Ihrem Umfang entsprechend ändert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignissedadurch der Gesamtpreis. 8.5 In Fällen höherer Gewalt und bei allen Ereignissen, die außerhalb unseres Willens und Einflussnahme liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik und Aussperrung, behördliche Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, unvorhergesehene Hindernisse bei Herstellung oder Lieferungen – bei uns oder unsere Zulieferanten betreffenunseren Unterlieferanten – gilt die Lieferzeit als angemessen verlängert. Wir werden dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen. 8.6 Kommen wir in Verzug und erwächst dem Besteller hieraus ein Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche Verspätung 0,5%, im Ganzen aber höchstens 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtleistung, der in Folge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. 8.7 Sowohl Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Leistung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die wir auch mit der über die in Ziffer 8.6. genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder VormaterialienAblauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Lieferung ausgeschlossen. Dies gilt auchnicht in Fällen des Vorsatzes, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintretender groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mitVom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur dann zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch 8.8 Der Besteller ist verpflichtet, auf unser Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle innerhalb einer unmöglichen oder unzumutbaren angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutretenzurücktritt oder auf die Lieferung besteht. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffen8.

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Lieferung. Die Lieferkosten für die von uns angegebenen Lieferzeiten und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener EreignisseIhnen bestellten Produkte entsprechen denen, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit auf der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten Website angegeben sind und die auf unsere Verpflichtungen Ihnen bei der Bestellaufgabe mitgeteilt wurden. Wir bestätigen diese Kosten ebenfalls in unserer Bestellbestätigungsmail (siehe Klausel 3). Wir informieren Sie während des Bestellvorgangs, wann wir das/die von erheblichem Einfluss sindIhnen bestellte/n Produkt/e liefern werden. Hierzu gehören insbesondere KriegFalls während des Bestellvorgangs kein Lieferdatum bestätigt wird, behördliche Eingriffeliefern wir Ihnen die Produkte sobald wie möglich innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum unserer Bestellbestätigungsmail. Verzögert sich die Lieferung aus einem Grund, Betriebsstörungenden wir nicht zu verantworten haben, Arbeitskämpfe setzen wir uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung, um Sie darüber zu informieren, und bemühen uns, das Ausmaß der Verzögerung so gering wie möglich zu halten. Dies vorausgesetzt, haften wir nicht für Verzögerungen aufgrund von Zwischenfällen, sollte es jedoch zu einer größeren Verzögerung aus einem Grund kommen, den wir nicht zu verantworten haben, können Sie sich mit uns in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder VormaterialienVerbindung setzen, um den Vertrag zu beenden und eine Rückerstattung für bereits bezahlte und noch nicht empfangene Produkte zu erhalten. Dies gilt auchzusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten (wie z. B. das Umentscheidungs-/Widerrufsrecht). Wenn an der von Ihnen angegebenen Lieferadresse niemand die Produktlieferung in Empfang nimmt und die Sendung nicht in den Briefkasten passt, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintretenwird eine Nachricht hinterlassen, mit der Sie informiert werden, wie Sie eine Neuzustellung beantragen oder an welcher Adresse in der Nähe Sie die Sendung selbst abholen können. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer ErfüllungsgehilfenWenn Sie nach einem erfolglosen Zustellungsversuch nicht innerhalb von 7 Tagen eine Neuzustellung beantragen oder die Sendung selbst abholen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutretenden Auftrag zu stornieren , woraufhin dann Xxxxxxx 9 Absatz 2 Anwendung findet. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen die Neuzustellung von Sendungen in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutretenRechnung zu stellen, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten diese dadurch bedingt ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er Sie eine falsche Adresse angegeben haben. Die Verantwortung für alle von Ihnen bestellten Produkte tragen Sie ab dem Zeitpunkt der Zustellung an die Annahme uns mitgeteilte Adresse. Prüfen Sie unbedingt sämtliche Produkte so schnell wie möglich nach Erhalt und benachrichtigen Sie uns so schnell wie möglich (spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wirdLieferung) über etwaige Unstimmigkeiten oder offensichtliche Fehlmengen, Beschädigungen oder sonstige Mängel. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf Eigentumsrecht an den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn Produkten geht mit der Zustellung an die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenuns mitgeteilte Adresse an Sie über.

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Lieferung. Die Lieferung erfolgt EXW (INCOTERMS 2010). Der Versand erfolgt stets - auch bei Vereinbarung einer abweichenden INCOTERMS-Klausel oder Regelung - auf Gefahr des Kunden. Wir sind nicht verpflichtet, die Xxxx vor Bereitstellung auf Ihre Vertragsgemäßheit zu untersuchen. Wir stellen die Kaufsache EXW (INCOTERMS 2010) an der in der Auftragsbestätigung bezeichneten Lieferanschrift zur Abholung bereit. Vereinbarte Liefertermine oder -fristen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Kunde Anzahlungen fristgerecht leistet, zu beschaffende Unterlagen und Genehmigungen rechtzeitig beibringt und alle sonstigen Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt sowie unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Lieferfristen beginnen mit Datum der Auftragsbestätigung zu laufen. Wir sind zur vorzeitigen Lieferung sowie zu Teillieferungen berechtigt. Wir sind ebenso zur Lieferung nach dem vereinbarten Liefertermin berechtigt, sofern wir den Kunden bezüglich der Verzögerung informiert und ihm einen Zeitraum für die Nacherfüllung benannt haben. Mehrfache Nacherfüllungsversuche sind unter Einhaltung der genannten Voraussetzungen möglich. Sofern und soweit die Nacherfüllung unzumutbar ist, steht dem Kunden ein Widerspruchsrecht zu, welches innerhalb angemessener Frist auszuüben ist. Nachweislich notwendiger Mehraufwand des Kunden, der aus der Lieferverzögerung resultiert, wird von uns angegebenen Lieferzeiten erstattet, sofern und -termine soweit wir gemäß dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der uvex group für Schäden einzustehen haben. Befinden wir uns in Lieferverzug, so ist unsere Haftung für Verzugsschäden auf 0,5% des verzögerten Lieferwertes pro vollendeter Woche, höchstens jedoch 5% des verzögerten Lieferwertes begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Dieser Absatz gilt nicht bei grobem Verschulden unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen sowie bei Personenschäden. In Erweiterung zu § 321 BGB sind nur als Annäherungswert wir berechtigt, die Unsicherheitseinrede zu betrachtenerheben, wenn wir befürchten, der Kunde werde seine Vertragspflichten ganz oder teilweise nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialienerfüllen. Dies gilt auch, wenn diese Umstände insbesondere bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintretenÜberschreiten oder drohendem Überschreiten des Warenkreditversicherungslimits sowie verzögertem bzw. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen ausfallendem Zahlungseingang. Alternativ können wir dem Käufer baldmöglichst mitVorkasse verlangen. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur nehmen kein Verpackungsmaterial zurück. Der Kunde ist auf eigene Kosten für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sindeine gesetzeskonforme Wiederverwendung bzw. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutretenEntsorgung verantwortlich. Im Falle einer unmöglichen des Annahmeverzugs oder unzumutbaren Lieferung Nichtabrufs von Xxxx trotz Vereinbarung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutretenpauschalierten Schadensersatz i.H.v. Eine Schadensersatzpflicht besteht 15% des betreffenden Warenwertes zu verlangen, sofern eine angemessene Nachfristsetzung erfolglos blieb. Dem Kunden steht es frei zu beweisen, dass uns kein oder nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Käufer muss Ist der uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzenentstandene Schaden nachweislich höher, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr zur Forderung des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenhöheren Betrages berechtigt.

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Lieferung. Die Liefertermine oder –fristen, die verbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Bei Verwendung von uns angegebenen Lieferzeiten „F“-Klauseln oder „C“-Klauseln gegenüber Unternehmern gelten die Incoterms in der jeweils gültigen Fassung als vereinbart. Für reine Dienstleistungen und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt istTransporte legen wir die Bedingungen der Tankleichter-Reisecharter zugrunde. Sie gelten iIm Übrigen nur Bunkergeschäft liefern wir ausschließlich aufgrund besonderer Kapitänsbestellung unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten Verpflich- tung des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten Reeders (§ 528 HGB). Bestellungen des KäufersCharterers müssen vom Kapitän aufgrund seiner gesetzlichen Reedervollmacht bestätigt werden. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzwVerpflichtung des Charterers aus seinen Bestel- lungen bleibt unberührt. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener EreignisseEreignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören unmöglich machen – insbesondere KriegStreik, behördliche EingriffeAnordnungen usw., Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, auch wenn diese Umstände sie bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintretenauftreten -, haben wir, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten haben. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mitSie berechtigen uns die Lieferung bzw. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschie- ben oder wegen des noch nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen erfüllten Teils ganz oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist der Kunde nach angemessener Nachfristset- zung berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teil Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Scha- densersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn ihm ein Festhalten wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen. Fristsetzungen und Rücktrittserklärungen des Kunden haben uns gegenüber schriftlich zu erfolgen. Die Auswahl des Beförderungsweges und des Transportmittels ist uns überlassen. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden objektiv nachweisbar nicht von Interesse. Für die Feststellung der endgültigen Liefermenge ist die Menge maßgebend, die an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen unserer oder an unserer Lieferanten-Messeinrichtung angezeigt wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt Von uns oder Dritten gestellte Gebinde (Leihgebinde, Paletten u.s.w.) dürfen weder vertauscht noch als Lagerbehälter verwandt oder Dritten überlassen werden und sind unverzüglich an uns oder die von uns bezeichnete Stelle zurückzugeben. Befindet sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertragesder Kunde mit der Rückgabe in Verzug, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den können Miet- kosten in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenhandelsüblicher Höhe berechnet werden.

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Samples: utg-tanklogistik.de

Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Fristen zur Lieferung und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen Leistung wird nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages eines ungestörten Betriebsablaufs übernommen; insbesondere Fälle höherer Gewalt und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käuferssonstige störende Ereignisse bei uns, bei unseren Lieferanten oder bei den Transportunternehmen, beispielsweise Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung oder Leistung und geben uns außerdem das Recht, unsere Lieferung ohne Nachlieferfrist einzustellen. Die Lieferfrist ist eingehaltenSchadensersatzansprüche wegen Verzuges oder Nichtleistung sind, wenn soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dem Besteller verbleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht. Beruht der Verzug oder die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffenUnmöglichkeit auf Umständen, die wir auch mit der zu vertreten haben, so ist ein Verzögerungsschaden oder ein Schadenersatz wegen Nichterfüllung in keinem Falle zu erstatten. Der Käufer hat lediglich das Recht, nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen Setzung einer angemessenen Nachfrist von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, mindestens einem Monat vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht Bei Aufträgen, deren Erfüllung aus mehreren Lieferungen besteht, ist Nichterfüllung, mangelhafte oder verspätete Erfüllung einer Lieferung ohne Einfluss auf andere Lieferungen des Auftrages. Abrufaufträge können nur im Rahmen der Herstellungsmöglichkeiten zur Ausführung gelangen. Jahresabrufaufträge werden zu 1/12 aufgeteilt und mit einer Produktionssicherheit von einem Monat vorgefertigt. Teillieferungen sind zulässig. Die Anmeldung eines Konkurses oder eines Vergleichsverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über ein Vermögensverzeichnis (früher Offenbarungseid genannt), eintretende Zahlungsschwierigkeiten, das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers oder ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Bestellers berechtigen uns, die Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern. An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen und in jedem Fall dann zurückzugeben, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird. Sofern wir Gegenstände nach vom Besteller übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter den in Nr. 10Berufung auf Schutzrechte, Allgemeine Haftungsbegrenzunginsbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände, genannten Voraussetzungensind wir - ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein - berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und Schadenersatz zu verlangen. Der Käufer ist berechtigtXxxxxxxxx verpflichtet sich außerdem, im Falle uns von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter unverzüglich freizustellen. Vom Besteller zur Auftragsdurchführung beigestellte Teile, z.B. einzuarbeitende Metallteile, sind von ihm frei dem von uns angegebenen Werk mit der vereinbarten, andernfalls einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten angemessenen Mehrmenge für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten istetwaigen Ausschuss rechtzeitig und in einwandfreier Beschaffenheit anzuliefern. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögertGeschieht dies nicht, so sind haben wir berechtigt auf das Recht, dadurch verursachte Kosten in Rechnung zu stellen und Gefahr des Käufers die Ware Fabrikation nach billigem unserem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen nicht aufzunehmen oder zu treffenunterbrechen.

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Samples: www.bamberger-gummi.de

Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten Der Verkäufer liefert die Produkte zum auf der Bestellung festgelegten Zeitpunkt. Lieferungen sind zeitkritisch. Falls der Verkäufer aus einem beliebigen Grund nicht in der Lage ist, die Produkte innerhalb der festgelegten Zeit zu liefern, teilt er dem Käufer schriftlich ohne Verzögerung seine Absicht mit, eine Verlängerungsfrist zu beantragen. Der Käufer kann dem Verkäufer eine solche Verlängerungsfrist nach eigenem Ermessen unbeschadet seiner Rechte gewähren. Falls die Produkte oder Teile der Produkte nicht innerhalb der auf der Bestellung festgelegten Lieferzeit(en) (oder einer (oder mehreren) vom Käufer gewährten Verlängerungsfrist(en)) geliefert werden, ist der Käufer berechtigt, die Bestellung in Bezug auf die nicht gelieferten Produkte und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachtenandere, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten bereits im Übrigen nur unter Rahmen der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages Bestellung gelieferte Produkte, die aufgrund der nicht gelieferten Produkte nicht wirksam und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehaltenkommerziell verwendbar sind, wenn die Ware fertiggestellt zu kündigen bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutretenzu stornieren. Im Falle Fall einer unmöglichen solchen Kündigung bzw. Stornierung ist der Käufer berechtigt: (a) bereits gelieferte Produkte, die wie oben erwähnt nicht wirksam und kommerziell verwendet werden können, dem Verkäufer auf dessen Kosten zurückzugeben und die vom Käufer dem Verkäufer gezahlten Geldbeträge in Bezug auf solche Produkte zurückzugewinnen; und (b) zusätzliche, angemessene vom Käufer getätigte Ausgaben in Verbindung mit der Beschaffung anderer Produkte zum Ersatz der im Zusammenhang mit der Kündigung der Bestellung nicht erhaltenen Produkte vom Verkäufer zurückzugewinnen. Sofern nicht anderweitig angegeben, liefert der Verkäufer die Produkte, die ordnungsgemäß verpackt und gesichert sein müssen, um ihren Zielort unter normalen Transportbedingungen in gutem Zustand zu erreichen, zum vom Käufer vorgegebenen Geschäftsort auf Kosten des Verkäufers und auf die in der Bestellung festgelegte Weise. Rechnungen müssen die Bestellnummer des Käufers ausweisen. Ein Packschein mit dieser Bestellnummer muss den Produkten bei ihrer Lieferung zum Lieferort beiliegen. Außerdem muss eine Liefermitteilung am Versandtag separat zum in der Bestellung festgelegten Ort geschickt werden. Gebühren für Verpackungsmaterialien oder unzumutbaren Lieferung -behälter sind wir berechtigtunzulässig, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungensofern nicht anderweitig mit dem Käufer vereinbart. Der Verkäufer ist für die Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen für die Einfuhr der Produkte in das Zielland und die Zahlung möglicher Zölle auf die Produkte verantwortlich. Falls der Verkäufer die Produkte nicht zur festgelegten Lieferzeit liefert, zahlt er dem Käufer ist berechtigtauf Aufforderung 1 % des zahlbaren Preises für solche Produkte für jede Woche der Verzögerung als pauschalierten Schadensersatz (oder der Käufer zieht diesen Prozentsatz von seinen Zahlungen an den Verkäufer ab), im Falle bis zu einer Lieferzeitverlängerung Höchstsumme von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist10 %. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzenDie Parteien bestätigen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil diese Beträge eine reale Voreinschätzung des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung Verlustes für den Käufer verwend- bar istdarstellen. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird Dem Verkäufer wird ohne die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen keine zusätzliche Zeit außerhalb der für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenLieferung festgelegten Zeit gewährt.

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Samples: static.aesseal.com

Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von hiervon unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. .Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer VorlieferantenVorlie- feranten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ver- wendbar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen Maßnahme für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffen.

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Samples: www.steinhaus-gmbh.de

Lieferung. Die von 2.1 Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart und sind für uns angegebenen Lieferzeiten und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informierenunverbindlich. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt gilt vorbehaltlich unvorhergesehener EreignisseHindernisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffenweder von uns, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen noch von erheblichem Einfluss unseren Unterlieferanten zu vertreten sind. Hierzu gehören 2.2 Der Käufer ist bei Versand der Ware für die unverzügliche Entladung der Ware unmittelbar nach Eintreffen am Entladeort verantwortlich, unabhängig davon, ob der Versand durch eigene oder fremde Transportmittel erfolgt. Wartezeiten werden dem Käufer in Rechnung gestellt. 2.3 Bei einem Lieferungsverzug ist der Käufer berechtigt und verpflichtet, uns eine angemessene schriftliche Nachfrist zu setzen. Eine Annullierung des Vertrages wegen nicht eingehaltener Lieferzeit kann nur insoweit vorgenommen werden, als die Ware innerhalb einer Nachfrist nicht als versandbereit angekündigt worden ist. Alle Ansprüche des Käufers, insbesondere KriegSchadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung, behördliche Eingriffesind mangels anderer Vereinbarung ausgeschlossen, es sei denn, dass uns grobes Verschulden nachgewiesen wird. 2.4 Betriebseinstellung, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Import- und Exportschwierigkeiten, behördliche Maßnahmen und Fälle höherer Gewalt, Verzögerungen beim Transport, Transportmangel, Straßensperren, Streik, Aussperrung, Arbeitskräftemangel, Rohmaterialmangel, Warenmangel, Feuer- und Wasserschäden, Schädlingsbefall, Ausbruch von Pflanzenkrankheiten, Dürre-, Hagel- und Frostschäden, starke Schnee- und Regenfälle, Kälteeinbruch oder sonstige Störungen, welche die Gewinnung oder den Transport der Ware in oder aus den Baumschulen, Forst- und Christbaumkulturen oder auf öffentlichen und privaten Verkehrswegen behindern oder wesentlich beeinträchtigen können, entbinden uns von der Anlieferung von Betriebsstoffen Lieferverpflichtung. Wenn eine Nachlieferung in angemessener Frist möglich ist, sind wir zu einer Teil- oder VormaterialienVolllieferung berechtigt. Dies gilt auch2.5 Sind die vom Käufer bestellten Arten, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mitGrößen oder Qualitäten nicht in ausreichendem Umfang vorhanden, so müssen eventuelle Abweichungen in den Mengen hingenommen werden. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfenbehalten uns vor, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sindähnliche Waren unter Berücksichtigung der Preisdifferenzen zur Verladung zu bringen. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten istTeillieferungen müssen angenommen werden. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzendie Abweichungen nicht akzeptieren, wenn sie unzumutbar sind. Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen, es sei denn, dass er die Annahme uns grobes Verschulden nachgewiesen wird. 2.6. Die Gefahr, auch für zufällige Veränderungen oder Verschlechterungen der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur geht immer mit der Übergabe der bestellten Waren an die den Transport durchführenden Person oder Einrichtung auf den noch nicht erfüllten Teil des VertragesBesteller über, auch wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar Frankolieferung vereinbart ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in NrDies gilt auch bei Verwendung unserer Transportmittel. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird Verzögern sich die Auslieferung Übergabe und Versand aus einem Grunde, den der Käufer von uns nicht zu vertreten hat verzögertvertretenden Gründen, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft der Ware auf den Besteller über. 2.7. Unter Vorbehalt der Liefermöglichkeiten bestätigte Aufträge binden den Besteller wie vorbehaltslose Aufträge, es sei denn, dass der Besteller dem Vorbehalt unverzüglich widerspricht. 2.8. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt auf Kosten berechtigt. 2.9. Sämtliche hier aufgeführten Lieferbedingungen gelten uneingeschränkt und Gefahr des Käufers in vollem Umfang unabhängig davon, ob der Besteller selbst, einer von ihm beauftragte Person oder Personengruppe die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffen.Waren in Wolframs-Eschenbach, bzw. Verladeort oder am vereinbarten Bestimmungsort entgegennimmt. 3

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Samples: www.xn--weihnachtsbume-messthaler-vec.de

Lieferung. Die Lieferfristen oder Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns angegebenen Lieferzeiten ausdrücklich und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachtenschriftlich bestätigt werden. Ist keine Lieferfrist vereinbart, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufersverpflichten wir uns zur schnellstmöglichen Lieferung. Die Lieferfrist ist eingehaltenbeginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignissejedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, die uns oder unsere Zulieferanten betreffenGenehmigungen, die wir auch mit der Freigaben und gegebenenfalls nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutretenLeistung vereinbarter Anzahlungen. Im Falle einer unmöglichen ausdrücklich und schriftlich zugesicherten Lieferfrist ist diese eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegen- stand unseren Geschäftsbereich verlassen hat. Außerhalb unseres Einflussbereiches liegende Umstände, welche die Leistungserbringung, die Beschaffung oder unzumutbaren den Versand verhindern oder erschweren, z.B. höhere Gewalt, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie- und Werkstoffmangel, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen seitens unserer Lieferanten, befreien uns für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht. Werden durch diese Umstände das Lieferdatum bzw. die Lieferung um mehr als einen Monat über- schritten bzw. aufgehalten, sind wir beide Teile, ohne dass dem Kunden hieraus Ersatzansprüche erwachsen, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des VertragesDies gilt auch dann, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar istgenannten Umstände zu einem Zeitpunkt eintreten, wenn wir uns in Verzug befinden. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in NrMehr- oder Minderlie- ferungen sind bis zu 10% gestattet. 10Wir berechnen die gelieferte Menge. Teillieferungen sind zulässig, Allgemeine Haftungsbegrenzunges sei denn, genannten Voraussetzungender Kunde würde unangemessen benachteiligt. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenLieferung unseren Geschäftsbereich verlassen hat. Ansprüche wegen verspäteter postalischer und/oder sonstiger Zustellung sind ausgeschlossen.

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Samples: www.jungpro.de

Lieferung. Die Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei der von uns angegebenen Lieferzeiten Indunorm genannten Empfangs- oder Verwendungsstelle, sofern die Lieferung zu diesem Zeitpunkt vertragsgerecht erfolgt ist oder Indunorm die Lieferung als rechtzeitig erbracht bestätigt. Erkennt der Lieferant, dass der vereinbarte Termin, aus welchen Gründen auch immer, nicht eingehalten werden kann, so hat der Lieferant Indunorm dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und -termine sind der Dauer der voraussichtlichen Verzögerung schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht unverzüglich oder ist aus Sicht von Indunorm diese Verzögerung nicht hinnehmbar, so ist Indunorm ohne Angabe von Gründen berechtigt, entweder von Teilen der vereinbarten Lieferung oder vom Vertrag insgesamt zurückzutreten, ohne dass der Lieferant irgendwelche Rechte hier aus herleiten könne. Vor Ausspruch des Rücktritts hat Indunorm dem Lieferanten nur als Annäherungswert dann eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu betrachtensetzen, wenn nicht kein Liefertermin vereinbart war. Indunorm ist darüber hinaus berechtigt, schon vor Eintritt der Fälligkeit der Leistung den Rücktritt zu erklären, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen hierfür eintreten werden. Bei Fristüberschreitungen sind wir berech- tigt, für jede angefangene Woche der Fristüberschreitung eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt Schadenspauschale von 1% des Rechnungsbetrages als Vertragsstrafe, höchstens jedoch in Höhe von 10% des Gesamtwertes des Auftrags zu berechnen, es sei denn, der Lieferant weist nach, dass uns nur ein geringer Schaden entstanden ist. Sie gelten im Übrigen nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des KäufersDie Geltendmachung eines weiter gehenden Schadens unsererseits bleibt davon unberührt. Die Lieferfrist ist eingehaltenAnnahme der verspäte- ten Lieferung/Leistung enthält keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche. Bei vorzeitiger Lieferung steht Indunorm das Recht zu, wenn entweder die Rücksendung auf Kosten des Lieferanten vorzunehmen oder die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt bis zum vereinbarten Liefertermin allein auf Kosten und Gefahr des Käufers Lieferanten einzulagern. Teillieferungen akzeptiert Indunorm nur nach ausdrücklicher Vereinbarung, bei vereinbarten Teillieferungen ist im Zeitpunkt der Anlieferung die Ware nach billigem Ermessen einzulagern verbleibende Restmenge schriftlich aufzuführen. Für Stückzahlen, Gewichte und Maße sind, vorbehaltlich eines anderweitigen Nachweises, die von Indunorm bei der Wareneingangskontrolle ermittelten Werte maßgebend. Mehr- oder Minderlieferungen sind unbeschadet der Mängelhaftungsrechte seitens Indunorm nur bei schriftlicher Einwilligung möglich. Das gleiche gilt für eine Änderung des Fertigungsstandortes oder Fertigungsverfahrens. anderes vereinbart, so trägt der Lieferant vorbehaltlich abweichender Regelungen alle Maßnahmen erforderlichen Nebenkosten wie beispielsweise Reisekosten, Bereitstellung des Werkzeugs sowie Auslösungen. An Software, die zum Produktlieferumfang gehört, einschließlich ihrer Dokumentation, haben wir das Recht zur Nutzung in dem gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69a ff. UrhG). An solcher Software einschließlich Dokumentation haben wir auch das Recht zur Nutzung mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen und in dem für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffeneine vertragsgemä- ße Verwendung des Produktes erforderlichen Umfang. Wir dürfen auch ohne ausdrük- kliche Vereinbarung eine Sicherungskopie erstellen.

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Samples: www.indunorm.eu

Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten und -termine sind nur als Annäherungswert Versandbereit gemeldete Xxxx ist vom Auftraggeber unverzüglich zu betrachten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage erfolgt istübernehmen. Sie gelten im Übrigen nur unter Andernfalls ist der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufers. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; wir werden den Käufer hier- von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten und die auf unsere Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere Krieg, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferanten, da diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware sie nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer eigener Xxxx zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt versenden oder auf Kosten und Gefahr des Käufers Auftraggebers zu lagern. Mit der Übergabe an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer bzw. mit Beginn der Lagerung, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, u. z. auch wenn der Auftragnehmer die Anlieferung übernommen hat. Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt. Jede Teillieferung gilt als besonderes Geschäft. Die Erfüllung oder Nichterfüllung einer Teillieferung ist ohne Einfluss auf andere Teillieferungen. Kann vom Auftragnehmer abgesehen werden, dass die Ware nicht innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich davon in Kenntnis setzen, ihm die Gründe hierfür mitteilen sowie nach billigem Ermessen einzulagern Möglichkeit den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt nennen. Betriebsstörungen sowohl im eigenen Betrieb als auch im fremden Betrieb von denen die Herstellung oder der Transport wesentlich abhängig sind, entbinden schadenersatzlos von der Einhaltung der Lieferfrist, soweit nicht rechtzeitig oder nur unter unverhältnismäßigen Aufwendungen Abhilfe geschaffen werden kann. Als Betriebsstörung in diesem Sinne gelten alle Hemmnisse schwerwiegender Art, die der Auftragnehmer bei objektiver Betrachtungsweise weder verschuldet hat, noch vorhersehen konnte, insbesondere allgemeine Rohstoff- und Energieknappheit, Verkehrsengpässe, behördliche Eingriffe, Arbeitskämpfe, Krieg und Aufruhr sowie alle Maßnahmen ausgedehnteren Brände. Vorstehender Absatz gilt sinngemäß wenn der Auftragnehmer trotz kongruenten Deckungskaufs nicht rechtzeitig und richtig vom Vorlieferanten beliefert wird. Bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse sind die Vertragspartner verpflichtet, im Rahmen des zumutbaren, unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtung, den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Verzögert sich die Lieferung durch die vorbenannten Umstände oder durch ein Handeln oder Unterlassen des Auftraggebers, wird eine den Umständen angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung, Änderungen des Auftrags, welche die Fertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit mit Bestätigung der Änderung. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn der Auftragnehmer die Nichteinhaltung des Liefertermins zu vertreten hat und der Auftraggeber dem Auftragnehmer erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Der Ersatz mittelbarer Schäden z. B. wegen entgangenen Gewinns oder Deckungskauf ist bei Leistungsstörungen ausgeschlossen. Die Abnahme hat gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zu erfolgen. Verzögert sich die Abnahme ist der Auftragnehmer berechtigt, die dadurch entstehenden Kosten zu berechnen. Wird die Abnahme durch den Auftraggeber verzögert, so werden ihm die durch die Lagerung entstandenen Kosten bei Lagerung im Werk des Auftragnehmers mindestens jedoch ½ v. H. des Rechnungsbetrages für die Erhaltung der Ware jeden Monat berechnet. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, nach billigem Ermessen Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu treffenverfügen und den Auftragnehmer mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.

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Lieferung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten und -termine sind nur als Annäherungswert zu betrachten, wenn nicht eine verbindliche ausdrückliche Zusage Lieferung erfolgt ist. Sie gelten im Übrigen nur unter entsprechend der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Vertrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Pflichten des Käufersjeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die Lieferfrist ist eingehaltenvereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, wenn die Ware fertiggestellt bzw. fertig gemeldet ist. Teillieferungen sind in einem zumutbaren Umfange zulässig; es sein denn, wir werden an der Erfüllung unserer Verbindlichkeiten durch den Käufer hier- Eintritt von unverzüglich informieren. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisseunvorhersehbaren, die uns oder unsere Zulieferanten betreffenaußergewöhnlichen Umständen, die wir auch mit trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten konnten, oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall, und wenn die auf unsere Verpflichtungen Lieferung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, werden wir von erheblichem Einfluss sindden Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Hierzu gehören insbesondere KriegSoweit "ALLES FRISCH! CATERING MIT GESCHMACK" insofern die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten haben, behördliche Eingriffebesteht kein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Besonderheiten die den Lieferort betreffen, Betriebsstörungenwie Baustellen, Arbeitskämpfe und Verzögerungen in der Anlieferung von Betriebsstoffen oder Vormaterialien. Dies gilt auchlange Wege, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für unser eigenes Verschulden und das unserer ErfüllungsgehilfenTreppenaufgänge, nicht jedoch für das Verschulden unserer Vorlieferantenfunktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Auftraggeber bei der Bestellung mitzuteilen, da diese damit "ALLES FRISCH! CATERING MIT GESCHMACK" sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten können. Fehlen uns solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten den Lieferort betreffend, behalten wir uns die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die wir selbst bei großer Sorgfalt nicht unsere Erfüllungsgehilfen sindbeeinflussen können. Wir Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind jedoch verpflichtetvom Kunden zu beschaffen. Verzögerungen durch höhere Gewalt, auf Verlangen eventuelle uns gegen unsere Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreteninsbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu unseren Lasten. Im Falle einer unmöglichen oder unzumutbaren Lieferung sind wir berechtigtFall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung. Spätestens mit Übergabe des Leistungsgegenstandes an den Auftraggeber geht die Gefahr für Verlust, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10Beschädigung, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Der Käufer ist berechtigt, im Falle einer Lieferzeitverlängerung von mehr als vier Monaten für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme der Ware nach erfolglosem Fristablauf ablehnen wird. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich jedoch nur Verminderung und Verschlechterung des Leistungsgegenstandes auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, wenn die erbrachte Teilleistung für den Käufer verwend- bar ist. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur unter den in Nr. 10, Allgemeine Haftungsbegrenzung, genannten Voraussetzungen. Wird die Auslieferung aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat verzögert, so sind wir berechtigt auf Kosten und Gefahr des Käufers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern und alle Maßnahmen für die Erhaltung der Ware nach billigem Ermessen zu treffenAuftraggeber über.

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