Common use of Lieferung Clause in Contracts

Lieferung. 5.1 Die Waren müssen so verpackt, versiegelt und gesichert sein, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an den 5.2 Der Verkäufer muss die Waren zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzw. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben ist, so muss der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die Vertragserfüllung. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzw. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werden, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungen, die der Verkäufer vorzunehmen versucht, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preis, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; und

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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen

Lieferung. 5.1 Die Waren müssen so verpacktLieferung der Produkte erfolgt elektronisch und online, versiegelt und gesichert seinnämlich mittels Bereitstel- lung zum Download (uptoIP®-Software) bzw. elektronischer Übersendung von Zugangs- codes zur uptoIP®-Portallösung. ABP wird sich nach Kräften bemühen, dem KUNDEN die Zugangsdaten oder den Down- load zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Eine allfällige, verzögerte Be- reitstellung ist nicht ABP zuzurechnen, wenn diese auf die Nichterfüllung der Kunden- seitigen Parameter (zB erforderliche Systemumgebung) durch den KUNDEN zurückzu- führen ist. Sollte der KUNDE einen Verzug seitens ABP geltend machen, trifft den KUN- DEN die Nachweispflicht, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an den 5.2 Der Verkäufer muss die Waren zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb er alle Kundenseitigen Parameter zum vereinbarten Lie- ferzeitpunkt erfüllt hatte. Ein allfälliger Anspruch auf nachweislichen Verzugsschaden ist mit maximal dem Jahresbetrag für das Produkt gedeckelt. Führen Verzögerungen auf Seiten des KUNDEN, insbesondere durch Nichterfüllung der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzw. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben ist, so muss der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die Vertragserfüllung. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzw. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werden, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungen, die der Verkäufer vorzunehmen versuchtKundenseitigen Parameter, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für AusgabenMehrkosten, hat diese der KUNDE zu tragen. Für die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sindInbetriebnahme des Produktes ist der KUNDE selbst verantwortlich. Behauptet der KUNDE ein Problem bei der Lieferung des Produktes, gilt bis zum Beweis des Gegen- teils die Vermutung, dass ADM dem KUNDEN bei der Inbetriebnahme Fehler unterlaufen sind und/oder die Waren bzwKundenseitigen Parameter nicht erfüllt wurden. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffteAuf vorherige, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen rechtzeitige Anfrage des KUNDEN wird ABP dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist KUNDEN eine kosten- pflichtige Inbetriebnahme-Unterstützung, telefonisch oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangenvor Ort, anbieten. Dieser gegenwärtige Preis ist der PreisDas Produkt gilt als geliefert, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undwenn die definierten User des Produktes die Zugangsda- ten übermittelt bekommen haben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung. 5.1 1. Alle von der Auftragnehmerin gemachten Angaben über die Zeitdauer der Arbeiten sind nur annähernd maßgebend. Die Waren müssen so verpackt, versiegelt und gesichert seinEinhaltung einer dennoch ausnahmsweise fest vereinbarten Lieferfrist setzt jedoch voraus, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin geklärt sind frachtfrei an denund der Auftraggeber alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. 5.2 Der Verkäufer muss 2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Waren Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Soweit eine Abnahme zu den im Auftrag angegebenen Terminen erfolgen hat, ist der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Auftragnehmerin zur Abnahmebereitschaft. 3. Beruht die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höherer Gewalt oder innerhalb auf außerhalb des Einflussbereiches der im Auftrag angegebenen Fristen liefern Auftragnehmerin liegende Ereignisse, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Beginn und Ende derartiger Ereignisse dem Auftraggeber baldmöglichst mitzuteilen. 4. Werden der Versand bzw. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben ist, so muss der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die Vertragserfüllung. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzw. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werden, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der DienstleistungenAbnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Verkäufer vorzunehmen versuchtAuftraggeber zu vertreten hat, so trägt er die durch die Verzögerung entstandenen Kosten. 5. Die Auftragnehmerin behält sich vor, nach Setzung einer fruchtlos verstrichenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verweigern; (iii) verfügen und den Ver- käufer Auftraggeber mit angemessenen, verlängerten Fristen zu beliefern. 6. Der Auftraggeber kann bei teilweiser Unmöglichkeit nur vom Vertrag zurücktreten, wenn die Teilleistung nachweisbar für Ausgabenden Auftraggeber ohne Interesse ist, im Übrigen hat der Auftraggeber den auf die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Teillieferungen entfallenden Preis zu verlangenzahlen. 7. Dieser gegenwärtige Preis ist der PreisTritt Unmöglichkeit oder Unvermögen während des Annahmeverzugs oder durch Verschulden des Auftraggebers ein, der am Lieferort giltbleibt er zur Gegenleistung verpflichtet. 8. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kannHat die Unmöglichkeit kein Vertragspartner zu vertreten, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen so kann die Auftragnehmerin Vergütung für Transportkosten ; unddie geleistete Teilarbeit geltend machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung. 5.1 Die Waren müssen so verpacktLieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte: a) Datum der Auftragsbestätigung b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer obliegenden technischen, versiegelt kaufmännischen und gesichert seinsonstigen Voraussetzungen; c) Datum, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an dendem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung oder Sicherheit erhält. 5.2 Der Verkäufer muss Behördliche und etwa für die Waren Ausführung von Anlagen erforderliche Genehmigungen Dritter sind vom Käufer zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzwerwirken. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben istErfolgen solche Genehmigungen nicht rechtzeitig, so muss der Verkäufer verlängert sich die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die VertragserfüllungLieferfrist entsprechend. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzwDer Verkäufer ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werdenIst Lieferung auf Abruf vereinbart, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz gilt die Ware spätestens 1 Jahr nach Bestellung als abgerufen. 5.4 Sofern unvorhersehbare oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungenvom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, eintreten, die die Einhaltung der Verkäufer vorzunehmen versuchtvereinbarten Lieferfrist behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; dazu zählen insbesondere bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten. Diese vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten. 5.5 Falls zwischen den Vertragsparteien bei Vertragsabschluss eine Vertragsstrafe (Pönale) für Lieferverzug vereinbart wurde, wird diese nach folgender Regelung geleistet, wobei ein Abweichen von dieser in einzelnen Punkten ihre Anwendung im Übrigen unberührt lässt: Eine nachweislich durch alleiniges Verschulden des Verkäufers eingetretene Verzögerung in der Erfüllung berechtigt den Käufer, für jede vollendete Woche der Verspätung eine Vertragsstrafe von höchstens ½ %, insgesamt jedoch maximal 5 %, vom Wert desjenigen Teiles der gegenständlichen Gesamtlieferung zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preisbeanspruchen, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher infolge nicht festgestekkt rechtzeitiger Lieferung eines wesentlichen Teiles nicht benützt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undsofern dem Käufer ein Schaden in dieser Höhe erwachsen ist. Weitergehende Ansprüche aus dem Titel des Verzuges sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen

Lieferung. 5.1 Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Lieferung ab Werk mit einem von HYDRO bestimmten Frachtspediteur, dessen Kosten der Kunde gem. Ziffer 3 trägt. Schriftlich von HYDRO bestätigte Lieferzeiten oder -termine setzen die verbindliche Klärung sämtlicher kaufmännischer und techni- scher Einzelheiten und das Vorliegen aller erforderlichen Beschei- nigungen zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung voraus und ver- längern sich bei Verzögerungen entsprechend. Die Waren müssen so verpacktLieferung vor einem vereinbarten Liefertermin ist stets zulässig. Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, versiegelt doch ist in jedem Fall eine Mahnung durch den Kun- den erforderlich. Im Fall eines von HYDRO nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten und gesichert sein, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an den 5.2 Der Verkäufer muss die Waren zu den eine Nachfrist von einer Woche überschreitenden Lieferverzugs haftet HYDRO für jede weitere vollendete Woche Verzug ausschliesslich im Auftrag angegebenen Terminen Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des Lieferwertes, insgesamt jedoch höchstens 5% des Wertes der verspäteten Lieferung. Weitergehende Schadensersatzan- sprüche sind ausgeschlossen. Nimmt der Kunde die Ware am vereinbarten Lieferort oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzw. vereinbarten Abnahmefrist nicht ab, ist HYDRO nach eigener Xxxx berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb so- fortige Bezahlung der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben ist, so muss der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die Vertragserfüllung. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzw. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werden, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungen, die der Verkäufer vorzunehmen versucht, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis Ware zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist In letzterem Fall wird HYDRO die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einlagern. Dasselbe gilt, wenn bei einem Rahmenvertrag oder Verkauf auf Ab- ruf die Ware nicht innerhalb der Preis, der am Lieferort giltvorgesehenen Zeiten abgerufen wird. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undEtwaige Schadensersatzansprüche von HYDRO bleiben un- berührt.

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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts

Lieferung. 5.1 4.1 Die Waren müssen so verpackt, versiegelt und gesichert seinEinhaltung von Lieferfristen setzt voraus, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen sämt- liche technischen Fragen zwischen IED und dem Auf- traggeber geklärt sind frachtfrei und der Auftraggeber alle ihm ob- liegenden Pflichten, wie insbesondere die Beistellung von Plänen und Freigaben sowie die Leistung vereinbar- ter Zahlungen, erfüllt hat. Erfolgen diese Vorausleistun- gen nicht rechtzeitig, verlängern sich die Fristen ange- messen. 4.2 Teillieferungen sind zulässig. IED ist berechtigt, auch vor dem vereinbarten Termin zu liefern. 4.3 Wird IED durch Umstände, die erst nach Vertragsschluss erkennbar geworden sind, insbesondere durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Eingriffe, Verzögerungen bei der Verzol- lung, Verkehrsstörungen oder aus anderen gleichartigen Gründen, an den 5.2 Der Verkäufer muss der rechtzeitigen Erfüllung der Lieferver- pflichtung gehindert, so ruht die Waren zu den Lieferverpflichtung für die Dauer des Hindernisses und im Auftrag angegebenen Terminen Umfang ihrer Wir- kung. XXX hat den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darüber zu unterrichten, dass und aus welchen Gründen die zeitweise Behinderung oder innerhalb Unmöglichkeit der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzwLie- ferung oder Leistung eingetreten ist. die Dienst- leistungen Ist das Ruhen der Leistungsverpflichtung für den Auftraggeber nicht zu- mutbar, ist dieser nach Ablauf einer von ihm zu setzen- den im Auftrag angegebenen Terminen angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrag zu- rückzutreten. IED hat Nichtleistung oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringenverspätete Leistung aus den oben genannten Gründen nicht zu vertreten. Wenn keine Frist angegeben ist, so muss der Verkäufer die Waren prompt liefern bzwEin Anspruch auf Schadenersatz oder Auf- wendungsersatz ist ausgeschlossen. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die Vertragserfüllung. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzw. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werden, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der DienstleistungenBei Leistungsverzö- gerungen, die der Verkäufer vorzunehmen versuchtAuftraggeber zu vertreten hat, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren ver- längern bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffteverschieben sich die vereinbarten Liefer- fristen und Liefertermine entsprechend. 4.4 IED haftet im Falle des Lieferverzugs für jede vollen- dete Woche im Rahmen einer pauschalierten Verzugs- entschädigung in Höhe von 0,5 % pro Woche, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten maximal 5 % des Lieferwertes der vom Verzug betroffenen Lie- ferungen und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangenLeistungen. Dieser gegenwärtige Preis ist der PreisDarüber hinausgehende An- sprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kannVerzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von IED, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undseiner Organe oder Erfüllungsgehilfen.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale and Delivery

Lieferung. 5.1 Die Waren müssen so verpackt1. Von VConsyst angegebene und angewendete Lieferfristen verstehen sich als Richtwerte und wurden nach bestem Wissen und anhand der Daten, versiegelt und gesichert seindie VConsyst zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt waren, dass festgestellt. Vorbehaltlich ander- slautender schriftlicher Vereinbarungen der Vertrags- parteien können sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an den 5.2 Der Verkäufer muss die Waren zu den keinem Fall als Frist im Auftrag Sinne von Artikel 6:83 Buchstabe a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs betrachtet werden. VConsyst haftet in keinem Fall für die Folgen der Überschreitung einer angegebenen Terminen Lieferfrist. 2. Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nicht zur Auflösung des Vertrags. Auch bei Überschreitung der Lieferfrist bleibt der Auftrag- geber uneingeschränkt verpflichtet, seine vertragli- chen Obliegenheiten, darunter die Zahlungspflicht, zu erfüllen. 3. VConsyst ist nicht an Lieferfristen gebunden, die aufgrund von Umständen, die nach Vertragsschluss eingetreten sind, nicht mehr eingehalten werden können. 4. Wenn sich die Ausführung des Auftrags auf Wunsch des Auftraggebers oder innerhalb infolge fehlender Daten oder Anweisungen oder aus anderen dem Auftraggeber anzulastenden Gründen verzögert, ist der Auftraggeber dennoch verpflichtet, die Produkte abzunehmen und für deren Bezahlung zu sorgen. VConsyst kann entscheiden, die Produkte für den Auftraggeber während des Zeitraums, um den sich die Ausführung des Auftrags verzögert, zu lagern. In diesem Fall erhöhen sich die Preise und/oder Tarife um alle zusätzlichen Kosten, darunter Zinsverluste, die VConsyst hierdurch entstehen. 5. Das Produkt gilt hinsichtlich der Lieferzeit als geliefert, wenn es, sofern eine Prüfung im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzw. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb Unterne- hmen von VConsyst vereinbart wurde, zur Prüfung und in anderen Fällen zum Versand bereit ist und der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben ist, so muss Auftraggeber darüber schriftlich benachrichtigt wurde; dies gilt unbeschadet der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die VertragserfüllungVerpflichtung des Auftragnehmers zur Erfüllung seiner eventuellen Montage-/Installationsverpflichtungen. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzw. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werden, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungen, die der Verkäufer vorzunehmen versucht, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preis, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; und

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Lieferung. 5.1 1. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart sind. Im Zweifel gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Lieferfristen. Der Lauf der Frist beginnt mit Vertragsabschluss, jedoch nicht vor Erfüllung bestehender Mitwirkungspflichten durch den Besteller. Insbesondere Beibringung der vom Besteller zu beschaffenen Unterlagen, Beistellungen, Genehmigungen, Freigaben und ggf. nach Leistung vereinbarter Anzahlungen. Die Waren müssen so verpacktvereinbarten Termine gelten auch mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, versiegelt und gesichert sein, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an den 5.2 Der Verkäufer muss wenn die Waren zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzw. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben ist, so muss der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die Vertragserfüllung. 5.3 Wenn die Waren ohne unser Verschulden nicht fristgerecht rechtzeitig geliefert bzw. die Dienstleistungen Leistung nicht fristgerecht rechtzeitig erbracht werdenwerden konnte. 2. Ist die Nichteinhaltung von Lieferfristen auf höhere Gewalt oder auf andere durch uns nicht zu vertretende Störungen, auch solche die Zulieferer betreffen – zurückzuführen, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen angemessen. Das gilt auch dann, wenn die Störungen zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden. 3. Bei schuldhafter Nichteinhaltung einer verbindlichen Lieferfrist aus anderen als den in Ziffer III.2. genannten Gründen kann der Besteller nach Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. 4. Weitergehende Rechte des Bestellers aus Verzug, insbesondere auf weitergehenden Schadenersatz, sind in dem in Ziffer VII. bestimmten Umfang ausgeschlossen. 5. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht kann Bühler Hydraulik GmbH beginnend einen Monat nach Meldung der Versandbereitschaft die durch Lagerung entstandenen Kosten oder 1% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnen. Nach nutzlosem Xxxxxxxxxxxx einer angemessenen Frist behalten wir uns darüber hinaus vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw, vom Vertrag zurückzutreten. Er- bringungen der Dienstleistungen, die der Verkäufer vorzunehmen versucht, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM Die uns hierbei entstandenen Kosten werden dem Besteller in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzwRechnung gestellt. 6. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten Teillieferungen und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preis, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undentsprechende Abrechnungen sind zulässig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung. 5.1 Die Waren müssen so verpackt, versiegelt und gesichert sein2.7.1. Der Lieferant hat die Produkte bis zu dem in der Bestellung oder im Angebot angegebenen Datum zu liefern. Eine Abweichung von den vereinbarten Lieferzeiten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Käufers möglich. Rechtzeitige Lieferung der Produkte bedeutet, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an den 5.2 Der Verkäufer muss die Waren zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder Lieferung innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzw. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb Lieferzeit in der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringenvereinbarten Menge und Qualität erfolgt. 2.7.2. Wenn keine Frist angegeben istdie Lieferung der Produkte nicht zu dem/den vereinbarten Termin(en) erfolgt, so muss kann der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die Vertragserfüllung.Käufer: 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzw. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werden, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag Vertrag ganz oder teilweise zu annullieren; kündigen; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen jede weitere Lieferung der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungen, die der Verkäufer vorzunehmen versucht, zu verweigern; Produkte ablehnen; (iii) den Ver- käufer für Ausgabenvom Lieferanten alle Kosten zurückfordern, die ADM in vertretbarem Maße dem Käufer vernünftigerweise dadurch entstanden sind, dass ADM er die Waren bzw. Dienstleistungen Produkte ersatzweise bei von einem anderen Ver- käufer beschaffteLieferanten bezogen hat; (iv) Schadensersatz für Kosten, Verluste, Aufwendungen und pauschalen Schadensersatz verlangen, die dem Käufer aufgrund der Verzögerung durch den Lieferanten entstanden sind; und/oder (v) einen pauschalen Schadensersatz in Regress Höhe von 0,5 % des Gesamtvertragspreises pro Woche für jede angefangene Woche des Verzugs verlangen. 2.7.3. Der pauschale Schadensersatz gemäß dieser Bestimmung wird zum Zeitpunkt der schriftlichen Aufforderung des Käufers fällig und wird sofort von dem Lieferanten geschuldeten Betrag abgezogen. Die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes durch den Lieferanten gemäß dieser Bestimmung beeinträchtigt nicht das Recht des Käufers, andere Ansprüche gegen den Lieferanten in Zusammenhang mit der verspäteten Lieferung geltend zu nehmen; machen. 2.7.4. Wenn der Lieferant die Produkte nicht innerhalb der angegebenen Frist oder überhaupt nicht liefert und der Käufer einen anderen Lieferanten gemäß Punkt (iv)die Dif- ferenz iii) 2.7.2. mit der vollständigen oder teilweisen Ausführung der Arbeiten beauftragt, kann der Käufer dem Lieferanten eine Zahlung in Höhe von 5% des Gesamtpreises für die Produkte und/oder Leistungen zur Deckung der Gemeinkosten in Rechnung stellen. 2.7.5. Der Lieferant haftet auch für alle Schäden, die der Käufer aufgrund der verspäteten oder nicht erfolgten Lieferung des Lieferanten erleidet und die über die oben genannte Vertragsstrafe hinausgehen. Der Schaden wird dem Lieferanten als Differenz zwischen dem vertraglich bestimmten entstandenen Schaden und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist in Rechnung gestellten Vertragsstrafe in Rechnung gestellt. 2.7.6. Etwaige Vertragsstrafen oder Schadensersatzleistungen werden auf einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preis, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis besonderen Rechnung des Käufers an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undden Lieferanten ausgewiesen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Lieferung. 5.1 Die Waren müssen so verpackt1. Xxxxxxx der Eintritt unvorhersehbarer Umstände uns an der Erfüllung unserer Verpflichtungen und konnten wir dies auch bei Beachtung der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht erkennen oder abwenden, versiegelt verlängert sich die Lieferzeit in angemessenem Umfang, wenn uns die Lieferung noch möglich ist. Andernfalls erlischt die Lieferverpflichtung für uns. Schadensersatzansprüche des Bestellers bestehen in diesem Zusammenhang nicht. Unsere Verantwortlichkeit für Vorsatz und gesichert seingrobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Solche unvorhersehbaren Umstände sind insbesondere bei uns oder von unseren Unterlieferanten eintretende Betriebsstörungen, dass sie ihren Bestimmungsort Verzögerungen in gutem Zustand erreichen der Anlieferung wesentlicher Roh- und Betriebsstoffe oder Auswirkungen von Arbeitskämpfen, auch bei Dritten. Der Besteller übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Bekannt gewordene leistungshindernde Umstände werden wir dem Besteller unverzüglich mitteilen. Solchen unvorhersehbaren Umständen steht höhere Gewalt gleich und ferner alle Umstände, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie beispielsweise währungs- und handelspolitische sowie sonstige hoheitliche Maßnahmen unter Beachtung Punkt VII. der Zahlungs- und Lieferbedingungen. 2. Liefertermine und Lieferfristen sind frachtfrei an denunverbindlich. Lieferfristen zählen erst ab Klärung aller die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Fragen, frühestens ab unserer Auftragsbestätigung. 5.2 Der Verkäufer muss die Waren zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzw3. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht ausdrücklich gegenteiliges vereinbart ist, so muss der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. 4. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für Abschreibung von Abrufen erfolgt unverbindlich nach Maßgabe der vorgenommenen Lieferungen. Wird über die VertragserfüllungBestellmenge hinaus abgerufen, sind wir berechtigt, den Überschuss zu streichen oder diesen nach einer Preisvereinbarung gemäß Ziffer III 2. neu zu vereinbaren. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzw5. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werden, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise Unter- und Überlieferungen durch uns bis zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen 10 % der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungen, die der Verkäufer vorzunehmen versucht, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preis, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undvorgesehenen Menge sind zulässig.

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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Lieferung. 5.1 Die Waren müssen so verpacktLieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte: a) Datum der Auftragsbestätigung b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer obliegenden technischen, versiegelt kauf- männischen und gesichert seinsonstigen Voraussetzungen; c) Datum, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an dendem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung oder Sicherheit erhält. 5.2 Der Verkäufer muss Behördliche und etwa für die Waren Ausführung von Anlagen erforderliche Ge- nehmigungen Dritter sind vom Käufer zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzwerwirken. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben istErfolgen solche Geneh- migungen nicht rechtzeitig, so muss der Verkäufer verlängert sich die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die VertragserfüllungLieferfrist entsprechend. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzwDer Verkäufer ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werdenIst Lieferung auf Abruf vereinbart, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz gilt die Ware spätes- tens 1 Jahr nach Bestellung als abgerufen. 5.4 Sofern unvorhersehbare oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungenvom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, eintreten, die die Einhaltung der Verkäufer vorzunehmen versuchtvereinbarten Lieferfrist behindern, zu verweigernverlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; (iii) den Ver- käufer für Ausgabendazu zählen insbesondere bewaffnete Auseinander- setzungen, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sindbehördliche Eingriffe und Verbote, dass ADM die Waren bzwTransport- und Verzollungs- verzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf Diese vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis frist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten. 5.5 Falls zwischen den Vertragsparteien bei Vertragsabschluss eine Vertrags- strafe (Pönale) für Lieferverzug vereinbart wurde, wird diese nach folgender Regelung geleistet, wobei ein Abweichen von dieser in einzelnen Punkten ihre Anwendung im Übrigen unberührt lässt: Eine nachweislich durch alleiniges Verschulden des Verkäufers eingetretene Verzögerung in der Erfüllung berechtigt den Käufer, für jede vollendete Woche der Verspätung eine Vertragsstrafe von höchstens ½ %, insgesamt jedoch maximal 5 %, vom Wert desjenigen Teiles der gegenständlichen Gesamtlieferung zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preisbeanspruchen, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher infolge nicht festgestekkt rechtzeitiger Lieferung eines wesentlichen Teiles nicht benützt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undsofern dem Käufer ein Schaden in dieser Höhe erwachsen ist. Weitergehende Ansprüche aus dem Titel des Verzuges sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Lieferung. 5.1 Die Waren müssen so verpackt1. Soweit eine Lieferfrist vereinbart ist, versiegelt und gesichert sein, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an den 5.2 beginnt diese mit Zugang der schrift- lichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers beim Auftraggeber. Der Verkäufer muss Auftragnehmer darf die Waren Lieferfrist um bis zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern einer Stunde über- bzw. unterschreiten. Dies gilt auch für Teillieferungen. 2. Eine schriftliche Freigabe der Verlegepläne muss mindestens acht Werktage vor Ablauf der Lieferfrist vorliegen. Sollte diese nicht vor- liegen, verändert sich die Dienst- leistungen zu Lieferrist um den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb Zeitraum, der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben vergangen ist, so vom Tag der Verpflichtung an, die Pläne vorzulegen bis zu deren tatsächlicher Vorlage beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat technische Unterlagen, insbesondere Verlege- pläne, die er erstellt hat, dem Auftraggeber unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber muss diese unverzüglich prüfen und Ab- weichungen vom Inhalt des Vertrages unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Verkäufer Verlegepläne, dem Auftragnehmer schriftlich anzeigen. Unterlässt der Auftraggeber diese Anzeige, gelten die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die VertragserfüllungUnterlagen als freigegeben. 5.3 Wenn 3. Verzögert sich die Waren nicht fristgerecht geliefert bzw. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werden, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der DienstleistungenLieferung wegen Umständen, die der Verkäufer vorzunehmen versuchtAuftragneh- mer nicht zu vertreten hat, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgabeninsbesondere wegen Maßnahmen während eines Arbeitskampfes, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereig- nisse, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden außerhalb des Willen des Auftragnehmers liegen, soweit solche Umstände nachweislich auf die vertraglichen Leistungsplichten des Auftragnehmers von erheblichen Einfluss sind, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Zu- lieferung des Auftragnehmers eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Auftragneh- mer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse hat der Auftragnehmer in wichtigen Fällen dem Auftraggeber baldmöglichst mitzuteilen. Wenn dem Auftraggeber wegen einer Verzögerung, infolge des Ver- schuldens des Auftragnehmers Schaden erwächst, so ist er berechtigt, eine Verzögerungsentschädigung zu fordern. Diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 % im Ganzen aber höchstens 5 % vom Wert derjenigen Teile der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder vertragsgemäß genutzt werden kann. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitende Angestellte, sowie bei schuldhafter Ver- letzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Auftragnehmer hat das Recht nachzuweisen, dass ADM dem Auftragge- ber ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder in niedriger Höhe als die Waren Pauschale. 4. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Lieferung müssen dem Auftrag- nehmer sämtliche vom Prüfingenieur freigegebene Produktionspläne vorliegen. Bei Verzögerungen verschiebt sich eine vereinbarte Liefer- frist entsprechend IV Nr. 2, Satz 2. 5. Der Auftraggeber muss die vertragliche Leistung zum Liefertermin entgegennehmen. Nimmt er diese nicht entgegen, ist der Auftragneh- mer berechtigt, die gelieferten Gegenstände auf Kosten des Auftragge- bers zu lagern und als ab Werk geliefert abzurechnen. Zusätzliche Kos- ten trägt der Auftragnehmer. Verzögert sich die Lieferung auf Wunsch des Auftraggebers, so hat er die für die Lagerung entstandene Kosten, bei Lagerung im Werk des Auftragnehmers mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat zu zahlen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, über den Vertragsgegenstand ander- weitig zu verfügen und den Auftraggeber mit angemessener verlän- gerter Frist zu beliefern, nachdem der Auftragnehmer ihm zuvor eine angemessene Frist gesetzt hat und diese abgelaufen ist. 6. Der Auftraggeber muss auf seine Kosten: a) notwendige Straßensperrungen bei den zuständigen Behörden be- antragen, b) auf der Transportstrecke für freie Durchfahrt sorgen. Dabei hat der Auftraggeber zu beachten, dass die Transportfahrzeuge eine Länge von bis zu 18 m haben können und eine Durchfahrtshöhe von mindestens 4 m benötigen. c) Der Auftraggeber hat die Voraussetzungen für die Stellfläche eines mobilen Kranes mit der zuständigen Kranfirma abzustimmen und vorab die Zustimmung der Grundstücksnachbarn einzuholen. Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Auftragnehmer den Kran zu stellen hat, muss der Auftraggeber in dessen Schwenkbereich auf seine Kosten Freileitungen und sonstige Hindernisse vor Montagebeginn entfernen. 7. Bei Berechnung der Lieferfrist, gelten für den Zeitraum 22.12. – 14.01. des Folgejahres Stillstandzeiten als vereinbart. Warte- und Entladungszeiten ergeben sich aus den Zubehörpreislisten. 8. Der Auftragnehmer ist zu Teilleistungen berechtigt 9. Der Auftraggeber hat die Bauteile unverzüglich nach der Lieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dies dem Auftragneh- mer unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, gelten die gelieferten Bau- teile als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss der Auftraggeber dies un- verzüglich nach seiner Entdeckung anzeigen, andererseits gelten die Bauteile auch wegen dieses Mangels als genehmigt. Der Auftraggeber wahrt seine Rechte mit der rechtzeitigen Absendung der Anzeige. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer Gelegenheit geben, den ge- rügten Mangel zu prüfen. Hat der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen, gelten diese Regelungen nicht. Der Auftraggeber muss angelieferte Bauteile entgegennehmen und ab- nehmen, wenn sie unwesentliche Mängel haben. Davon unberührt sind Ansprüche des Auftraggebers auf Nacherfüllung und Gewährleistung. 10. Die Abnahme findet nach dem Ausbetonieren der Doppelwandele- mente, bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen nach dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf Betonieren der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preis, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undDecken satt.

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Samples: General Terms and Conditions for Delivery

Lieferung. 5.1 4.1 Die Waren müssen so verpacktsind frachtfrei (sofern im Vertrag nicht anders vereinbart) an den Geschäftssitz des Unternehmens oder an einen anderen, versiegelt und gesichert seinim Vertrag spezifizierten oder anderswo schriftlich vereinbarten Lieferort zu liefern. Die Dienstleistungen werden am Geschäftssitz des Unternehmens oder an einem anderen, im Vertrag spezifizierten oder anderswo schriftlich vereinbarten Ort, erbracht. 4.2 Das Lieferdatum für die Waren oder die Erbringung der Dienstleistungen wird in der Bestellung angegeben. Wird kein solches Datum angegeben, erfolgt die Lieferung innerhalb von 28 Tagen nach der Bestellung. 4.3 In Bezug auf Waren stellt der Verkäufer dem Unternehmen die Rechnung bei, jedoch getrennt vom, Erhalt der Waren durch das Unternehmen. Das Rechnungsdatum darf jedoch nicht vor diesem Datum liegen. In Bezug auf Dienstleistungen erfolgt die Rechnungstellung nach Fertigstellung der Dienstleistungen. Das Rechnungsdatum darf nicht vor diesem Datum liegen. Jede Rechnung muss sämtliche Informationen (einschließlich der entsprechenden Bestellnummer) enthalten, die das Unternehmen vernünftigerweise für die Überprüfung der Richtigkeit der Rechnung benötigt. 4.4 Der Verkäufer hat sicherzustellen, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen jeder Lieferung ein Lieferschein beigefügt ist, aus dem unter anderem die Bestellnummer, das Bestelldatum, die Anzahl der Pakete und sind frachtfrei an den 5.2 Der Verkäufer muss die Waren zu den der Inhalt und im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb Falle einer Teillieferung der noch zu liefernde offene Betrag hervorgeht. 4.5 Wenn im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzw. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist Vertrag eine Lieferzeit angegeben ist, so muss der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die Vertragserfüllungdiese von wesentlicher Bedeutung. 5.3 Wenn 4.6 Sofern von dem Unternehmen in der Bestellung nicht anders festgelegt, werden Lieferungen von dem Unternehmen nur zu den üblichen Geschäftszeiten angenommen. 4.7 Werden die Waren nicht fristgerecht zum Fälligkeitsdatum geliefert bzw. oder die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werdenam Fälligkeitsdatum erbracht, so behält ADM sich das Unternehmen unbeschadet eventueller anderer seiner sonstigen Rechte von ADM und nach Ablauf einer vom Unternehmen gesetzten angemessenen Frist (mit Ausnahme der Fälle, in denen die Festsetzung einer solchen angemessenen Frist aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht erforderlich ist) das Recht vor: : (ia) den Ver- trag ganz oder Vertrag teilweise oder, falls das Unternehmen kein Interesse an einer teilweisen Erfüllung hat, vollständig zu annullieren; kündigen; (iib) die An- nahme nachfolgender Lieferungen Annahme einer nachträglichen Lieferung der Waren bzw. Er- bringungen oder Erbringung der Dienstleistungen, die der Verkäufer vorzunehmen zu erbringen versucht, zu verweigern; (c) vom Verkäufer alle Ausgaben des Unternehmens für den Bezug von Ersatzwaren und/oder - dienstleistungen von einem anderen Lieferanten zurückzufordern; (d) die Rückerstattung solcher Beträge zu verlangen, die das Unternehmen im Voraus für Dienstleistungen, die vom Verkäufer nicht erbracht wurden und/oder Waren, die vom Verkäufer nicht geliefert wurden, bezahlt hat; und (iiie) den Ver- käufer Schadenersatz für alle zusätzlichen Kosten, Verluste oder Ausgaben zu fordern, die infolge der schuldhaft verspäteten Lieferung oder Leistung des Verkäufers entstanden sind (dazu gehören, um Missverständnisse zu verhindern, auch finanzielle Verluste oder Ausgaben, die ADM von Kunden der Unternehmensgruppe geltend gemacht werden, soweit solche Verluste oder Ausgaben in vertretbarem Maße dadurch entstanden sindBezug auf, dass ADM infolge oder im Zusammenhang mit der verspäteten Lieferung oder Leistung des Verkäufers entstehen). 4.8 Falls der Verkäufer vom Unternehmen verlangt, Verpackungsmaterial an den Verkäufer zurückzusenden, muss diese Tatsache auf jedem dem Unternehmen zugestellten Lieferschein deutlich vermerkt werden. Solches Verpackungsmaterial wird nur auf Kosten des Verkäufers an den Verkäufer zurückgesandt. 4.9 Werden dem Unternehmen über die bestellte Menge hinaus waren geliefert, so ist das Unternehmen nicht verpflichtet, für den Überschuss zu bezahlen. Gesetzliche Rechte des Verkäufers bleiben hiervon unberührt. 4.10 Die waren gelten erst dann als vom Unternehmen abgenommen, wenn ihm nach Lieferung eine angemessene Zeitspanne zur Prüfung eingeräumt worden ist (eine angemessene Zeitspanne im Sinne dieser Bestimmung beträgt nicht weniger als 2 Werktage für offensichtliche und erkennbare Mängel und 10 Tage für Mängel, die von Unternehmen im Rahmen der geschäftsüblichen Prüfung festgestellt werden können). Daneben hat das Unternehmen das Recht, die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffteinnerhalb von 21 Tagen nachdem ein versteckter Mangel offensichtlich geworden ist, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preiszurückzuweisen, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher als wären sie gar nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; underst angenommen worden.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Lieferung. 5.1 Die Waren müssen so verpackt, versiegelt und gesichert sein, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an denLieferung erfolgt ab Geschäftssitz von wizAI. 5.2 Der Verkäufer muss die Waren zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb Die Versendung der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzw. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb Produkte von wizAI erfolgt hinsichtlich der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben istTransportart nach Ermessen der wizAI, so muss der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die Vertragserfüllunges sei denn, eine bestimmte Transportart wurde vereinbart. 5.3 Wenn Bei Vereinbarung einer Übergabe der Ware an den Kunden am Geschäftssitz der wizAI hat der Kunde die Waren Pflicht, den Vertragsgegenstand innerhalb von 5 Werktagen nach Ablauf einer vereinbarten Bereitstellungsfrist und Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Kommt der Kunde seiner Abnahmeverpflichtung innerhalb der oben genannten Frist nicht fristgerecht geliefert bzwnach, setzt wizAI eine Nachfrist von weiteren 10 Werktagen. die Dienstleistungen Sollte eine Abholung durch den Kunden auch nach Ablauf dieser Frist nicht fristgerecht erbracht werdenerfolgen, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungenist wizAI berechtigt, die Kosten der Verkäufer vorzunehmen versucht, Lagerung geltend zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten machen oder vom Vertrag zurückzutreten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis Schadensersatz zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis Die Höhe des Schadensersatzes wird pauschal mit 15% des Nettoauftragspreises vereinbart. wizAI bleibt die Geltendmachung eines im Einzelfall höheren Schadens vorbehalten, dem Kunden der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder dass er wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Eine Pflicht zur Nachfristsetzung entfällt, wenn der PreisKunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder ersichtlich zur Zahlung des Kaufpreises innerhalb dieser Zeit nicht imstande ist. 5.4 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug oder wird der Vertragsgegenstand an einen Beauftragten des Kunden, an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer zwecks Versendung übergeben, so geht die Gefahr bezüglich des Vertragsgegenstandes auch bei frachtfreier Lieferung auf den Kunden über. 5.5 Wird eine Anlieferung, Aufstellung oder Montage durch wizAI vereinbart, wird dies in der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undAuftragsbestätigung gesondert vermerkt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung. 5.1 Die Waren müssen so verpackt, versiegelt Lieferfristen setzen die pünktliche Einhaltung aller Verbindlichkeiten auf Kunden- seite voraus. Dies gilt insbesondere für alle Zahlungen und gesichert sein, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an den 5.2 Der Verkäufer muss die Waren zu den iErstellung aller Voraus- setzungen für die Lieferung durch Xxxx. Im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern Falle von Auftrags-änderungen bzw. Mo- difikationen des Kaufgegenstandes beginnen die Dienst- leistungen Lieferzeiten von neuem zu laufen. Der Liefertermin wird von Xxxx nach Möglichkeit eingehalten, ist jedoch unverbind- lich. Der Kunde bleibt auch danach zur Annahme verpflichtet. Erst nach fruchtlosem Verstreichen einer vom Kunden gesetzten zumindest sechsmonatigen Nachfrist ist die- ser berechtigt, seinerseits den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Verladung, Trans- port, Entladung und Versand erfolgen auf Gefahr und Kosten des Kunden. Xxxx behält sich Konstruktions- und Formänderungen während der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringenLieferzeit vor, soweit der Kaufgegenstand dadurch nicht grundlegend geändert wird. Die Angaben in den Beschreibungen über Leistung, Gewicht, Betriebskosten, Geschwindigkeit usw. sind als Näherungswerte zu betrachten. Wenn keine Frist angegeben istvor der Übergabe beim Kunden Umstände vorliegen, eintreten oder bekannt werden, die die Einbringlichkeit der Forderungen gefährden, so muss der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die Vertragserfüllung. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzw. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werdenXxxx berechtigt, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz Barzahlung binnen einer Woche oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungen, die der Verkäufer vorzunehmen versucht, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis Sicherstellung zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis Kommt der Kunde dieser Forderung nicht nach, so ist der Preis, der am Lieferort giltXxxx berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz bzw. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undeine Stornogebühr gem. Punkt 3. zu fordern. Diesfalls trifft Xxxx auch keinerlei Ersatzpflicht aus welchem Rechtsgrund auch immer.

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Samples: Kaufvertrag

Lieferung. 5.1 Die Waren müssen so verpackt4.1 Termine sind nur dann verbindlich, versiegelt und gesichert sein, dass wenn sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an den 5.2 Der Verkäufer muss die Waren zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzw. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben ist, so muss der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringenvon uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Die Fristeinhaltung Frist ist wesentlich eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unser Auslieferungslager verlassen hat oder wir dem Kunden unsere Leistungsbereitschaft mitgeteilt haben. Unvorhergesehene Umstände und Ereignisse wie zum Beispiel höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigung, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldet verspätete Materialanlieferung, Krieg, Aufruhr usw. verschieben Liefertermine entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges aufgetreten sind. 4.2 Überschreiten wir einen als verbindlich zugesagten Liefertermin und ist dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht zumutbar, kann er nach Eintritt des Verzuges und Abmahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist weitergehende Rechte geltend machen. In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Dies gilt auch für die VertragserfüllungVerletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzw. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werden4.3 Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungensind wir berechtigt, die der Verkäufer vorzunehmen versucht, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten von uns zu setzenden Nachfrist vorherrschenden Preis die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist Wir können stattdessen auch über die Ware anderweitig verfügen und den Kunden in einer neuen angemessenen Frist beliefern. 4.4 Versenden wir auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der PreisWare bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der am Lieferort giltVersendung bestimmten Person auf den Kunden über. Sofern ein solcher Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist. 4.5 Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zurückgenommen. 4.6 Soweit nicht festgestekkt werden kannanders vermerkt, gilt liefert media- service Waren grundsätzlich unter der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undVoraussetzung ihres Einsatzes und Verbleibs in dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung. 5.1 Alle Produkte in beigefügtem Angebot, die dem Kunden geliefert werden sollen, werden, soweit Autodesk nichts anderes schriftlich festgelegt hat, dem Kunden oder Beförderer unverzollt geliefert und der Kunde übernimmt alle jeweiligen Steuern, Zölle und ähnliche Abgaben, die nach der Übergabe im Werk von Autodesk festgesetzt werden. Wenn vom Kunden keine anderweitige schriftliche Anweisung erfolgt, wählt und beauftragt Autodesk den Beförderer zu diesen vereinbarten Bedingungen. Alle Frachtkosten, Versicherungen und sonstige Versandkosten sowie etwaige besondere Verpackungskosten sind vom Kunden zu zahlen. Autodesk wird alles wirtschaftlich Vertretbare unternehmen, um Lieferverzögerungen so gering wie möglich zu halten; das einzige Rechtsmittel des Kunden im Falle einer verspäteten Lieferung, die über sechzig (60) Tage hinaus verspätet ist, ist die schriftliche Kündigung dieser Vereinbarung ohne eine weitergehende Haftung gegenüber der jeweils anderen Partei. Die Waren müssen so verpacktLieferung von Produkten erfolgt CPT (Incoterms 2010) an die im Angebot an den Kunden genannte, versiegelt bzw., falls kein Angebot mit Nennung einer Lieferadresse vorliegt, an die vom Kunden in seiner Bestellung angegebene und gesichert seinvon Autodesk bestätigte Lieferadresse. Ungeachtet der obigen Bestimmungen behält sich Autodesk das Recht vor, Aufträge über Softwareprodukte und/oder Dienstleistungen im beigefügten Angebot auf die Weise zu erfüllen, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen diese Softwareprodukte oder Dienstleistungen dem Kunden zum Download von der Webseite zur Verfügung gestellt werden, die von Autodesk genannt wird oder auf die über einen Link zugegriffen werden kann, und sind frachtfrei (gegebenenfalls) durch Übersenden einer gültigen Seriennummer für diese Produkte oder Dienstleistungen an den 5.2 Der Verkäufer muss den Kunden. In diesem Fall erfolgt die Waren Lieferung dann, wenn dieser elektronische (Fern-)Zugang zu den Produkten oder Dienstleistungen dem Kunden zum Download oder über einen Link zur Verfügung gestellt worden ist, oder (gegebenenfalls) die entsprechenden gültigen Seriennummern an die E-Mail- Adresse gesandt worden sind, die der Kunde im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzwangegeben hat. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben ist, so muss der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die Vertragserfüllung. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzw. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werden, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungen, die der Verkäufer vorzunehmen versucht, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis Falls zutreffend ist der Preis, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undKunde

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Direktverkauf Von Software Und Dienstleistungen

Lieferung. 5.1 4.1 Hinsichtlich der Frist für Lieferung des bearbeiteten Textes sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Auftragnehmer angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Um- fang (z. B. Ausgangstext und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Die Waren müssen für die Texterstellung notwendigen Informationen (Stile- bene, Inhalt etc.) sowie individuelle Absprachen (spezielle Ortografie o.Ä.) werden bei Auftragserteilung schriftlich festgehalten. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verpacktverlängert sich die Lieferfrist angemessen. 4.2 Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, versiegelt wenn die Lieferfrist als fixe ausdrücklich vereinbart wurde und gesichert seinder Auftraggeber alle Voraussetzungen des Punktes 4.1 zwei- ter Absatz erfüllt hat. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden. 4.3 Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung entsprechend der Versandart, in der der Text dem Auftragnehmer oder einem von ihm beauftragten selbstständigen Korrektor/Lektor zugegangen ist. 4.4 Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber. 4.5 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Auftrages beim Auftragnehmer. Dieser hat keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit. Der Auftragnehmer hat jedoch dafür zu sorgen, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an den 5.2 Der Verkäufer muss die Waren zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzwdiese Unterlagen nicht ver- tragswidrig verwendet werden können. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben ist, so muss der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die Vertragserfüllung. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzw. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werden, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungen, die der Verkäufer vorzunehmen versucht, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preis, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undx tt wwee

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Samples: Service Agreement

Lieferung. 5.1 4.1. Die Waren müssen so verpacktvon uns genannten Lieferzeiten, versiegelt Fristen und gesichert seinTermine sind unverbindlich, dass sie ihren Bestimmungsort sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. In Verzug kommen wir in gutem Zustand erreichen jedem Fall erst durch schriftliche Mahnung nach Fälligkeit. 4.2. Teillieferungen und Lieferungen vor dem vereinbarten Termin sind frachtfrei an denzulässig. Der Kunde ist nicht berechtigt, Teillieferungen und Lieferungen vor dem vereinbarten Termin zurückzuweisen. Bei Verkauf auf Abruf trifft uns keine Verpflichtung, Vorräte zu halten. 5.2 Der Verkäufer muss die Waren zu den 4.3. Dem Kunden zumutbare technische Abweichungen in Konstruktion oder Ausführung von Angaben in schriftlichen und/ oder elektronischen Katalogen und anderen Unterlagen, sowie Modell- und Konstruktionsänderungen im Auftrag angegebenen Terminen Zuge des tech- nischen Fortschritts sind zulässig. 4.4. Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige für uns unvorhersehbare Umstände (insbesondere Beschaffungs-, Fabrikations-, Lieferstörungen, Streik, Aussperrung, bei uns oder innerhalb unseren Zulieferern) haben wir nicht zu vertreten und befreien uns für die Dauer der Störung sowie einer angemessenen Anlaufzeit – auch während eines bereits vorliegenden Verzugs – von unserer Lieferverpflichtung. Dies gilt auch, soweit für die Ausführung von Lieferungen erforderliche Ge- nehmigungen Dritter nicht rechtzeitig bei uns eingehen. 4.5. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit nicht nur unwesentlich im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzwRückstand ist. Kosten, die Dienst- leistungen uns hieraus entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuld- haft sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Kunde unbeschadet weitergehender Ansprüche verpflichtet, den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben istuns insoweit entstehenden Schaden, so muss der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die Vertragserfüllungeinschließlich etwaiger Mehraufwendungen und Lagerkosten, zu ersetzen. 5.3 Wenn die Waren 4.6. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden – mit Ausnahme von Paletten – nicht fristgerecht geliefert bzwzurückgenommen und vom Kunden auf eigene Kosten entsorgt. 4.7. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werdenGehört zu unserem Lieferumfang auch Software Dritter, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungen, die der Verkäufer vorzunehmen versucht, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preis, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undgelten insoweit auch deren Lizenzbedingungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung. 5.1 Die Waren müssen Ist kein besonderer Liefertermin zwischen den Parteien vereinbart, erfolgt die Lieferung der überarbeiteten Texte durch den Auftragnehmer innerhalb der für eine sorgfältige Erledigung erforderlichen Zeit. Lieferzeiten sind nur verbindlich, soweit dies ausdrücklich vereinbart wird. In allen anderen Fällen verstehen sich Xxxxxxxxxxxxx als unverbindliche Richtwerte. Sie werden nach Werktagen berechnet. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, ist der Auftragnehmer berechtigt, die von ihm korrigierten, lektorierten oder übersetzten Texte per E-Mail oder per Download-Link über das Kundenportal oder per Post an den Auftraggeber zu versenden. Der Liefertermin gilt als gewahrt, wenn die überarbeiteten Texte so verpackt, versiegelt und gesichert seinrechtzeitig versandt wurden, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an den 5.2 unter Berücksichtigung der üblichen Laufzeiten für die jeweils vereinbarte Versendungsart beim Kunden termingerecht hätten eingehen müssen. Der Verkäufer muss Auftragnehmer haftet nicht für Verspätungen, die Waren wegen höherer Gewalt oder aus Gründen, die von ihm nicht zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb vertreten sind, entstehen. Setzt der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzw. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben istAuftraggeber nach Verzugseintritt eine angemessene Nachfrist, so muss ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz statt der Verkäufer Leistung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Waren prompt liefern bzwHaftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Xxxxx der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne dass der Auftragnehmer hierzu Anlass gegeben hat, sind die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die Vertragserfüllung. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzw. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werdenbis zum Eintreffen der schriftlichen Rücktrittserklärung angefallenen Kosten und Übersetzungshonorare vom Auftraggeber zu zahlen, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte mindestens aber eine Stornopauschale in Höhe von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungen50 % des vereinbarten Auftragswerts, die der Verkäufer vorzunehmen versucht, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sindes sei denn, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preis, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undAuftraggeber einen tatsächlich geringeren Aufwand des Auftragnehmers nachweist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung. 5.1 Die Waren müssen so verpackt, versiegelt und gesichert sein, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an denden Geschäftsort von ADM oder einen anderen, von ADM vor der Lieferung der Waren schriftlich akzeptierten Ort zu liefern. 5.2 Der Verkäufer muss die Waren zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzw. die Dienst- leistungen Dienstleistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringenerbringen. Wenn keine Frist angegeben ist, so muss der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen Dienstleistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die Vertragserfüllung. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzw. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werden, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag Vertrag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme Annahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen Erbringungen der Dienstleistungen, die der Verkäufer vorzunehmen versucht, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer Verkäufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer Verkäufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz Differenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist Lieferfrist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preis, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren vergleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; und

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Samples: Einkaufsbedingungen

Lieferung. 5.1 2.1 Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt unserer vertragsgemäßen, insbesondere richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht vertragsgemäße, richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch uns verschuldet. 2.2 Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd. Vereinbarte Lieferzeiten beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung bzw. des Abrufs durch den Käufer und gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers, wie z.B. Beibringung aller behördlichen Bescheinigungen, Gestellung von Akkreditiven und Garantien oder Leistung von Anzahlungen. 2.3 Für die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager maßgebend. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. 2.4 Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Wir sind ferner berechtigt, die vereinbarten Liefermengen angemessen zu über- und unterschreiten. Die Waren müssen Angabe einer „circa"-Menge berechtigt uns zu einer Mehr-/ Minderlieferung von bis zu 10 %. 2.5 Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind uns Abrufe und Sorteneinteilungen für ungefähr gleiche Monatsmengen bzw. volle Ladungen aufzugeben; anderenfalls sind wir berechtigt, die Bestimmungen nach billigem Ermessen selbst vorzunehmen. 2.6 Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschritten, so verpacktsind wir zur Lieferung des Überschusses berechtigt, versiegelt und gesichert sein, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an den 5.2 Der Verkäufer muss die Waren aber nicht verpflichtet. Wir können den Überschuss zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bei dem Abruf bzw. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben ist, so muss der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die VertragserfüllungLieferung gültigen Preisen berechnen. 5.3 Wenn die Waren 2.7 Sofern nicht fristgerecht geliefert bzwanders vereinbart, sind Abrufaufträge innerhalb von 365 Tagen seit Vertragsschluss abzuwickeln. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werden, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der DienstleistungenNach Fristablauf sind wir berechtigt, die der Verkäufer vorzunehmen versucht, nicht abgerufene Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress lagern und ihm zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preis, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undberechnen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Lieferung. 5.1 Die Waren müssen so verpacktLiefertermine oder -fristen, versiegelt die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten sowie der Abklärung aller technischen Fragen und gesichert seinsetzen die Erfüllung aller anderen erforderlichen Mitwirkungspflichten des Käufers voraus. Sie verstehen sich stets ausschließlich der Transportdauer. Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Transportversicherungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, etc.) sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und sind frachtfrei an den 5.2 Der Verkäufer muss Terminen von uns nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Waren zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern Lieferung bzw. Leistung um die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben ist, so muss der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die Vertragserfüllung. 5.3 Wenn die Waren wegen des noch nicht fristgerecht geliefert bzw. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werden, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag erfüllten Teils ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der DienstleistungenBehinderung länger als drei Monate dauert, die der Verkäufer vorzunehmen versucht, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der PreisKäufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei, so ka nn der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, steht dem Käufer ein Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höch- stens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen zu. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undVerzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Lieferung. 5.1 Die Waren müssen 2.1. Von der bestellten Liefermenge kann bis zu +/- 10 Prozent abgewichen werden. Handelsübliche Über- und Unterlängen hat der Besteller abzunehmen. Teillieferungen sind zulässig. 2.2. Nach Ablauf einer Abnahmefrist oder, wenn der Besteller von einem vereinbarten Abruf binnen sechs Monaten nach Auftragserteilung keinen Gebrauch macht, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 2.3. Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers rechtfertigen, so verpacktdürfen wir vom Vertrag zurücktreten, versiegelt und gesichert seinVorauszahlung verlangen oder unsere Lieferung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Das gilt auch, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei wenn fällige Forderungen trotz Mahnung nicht beglichen werden. 2.4. Angegebene Lieferfristen bestimmen ungefähr den Zeitpunkt der Lieferung ab Werk nach Erfüllung aller Fertigungsvoraussetzungen. 2.5. Erfüllt der Besteller eine ihm oben liegende Mitwirkungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig (Vorlage von Zeichnungen, Angaben von Daten, Beistellung von Material etc.), so tritt an dendie Stelle der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist diejenige, die wir dem Besteller nach Erfüllung seiner Mitwirkungsfrist nennen oder, falls dies unterbleibt, eine angemessene verlängerte Frist. 5.2 Der Verkäufer muss die Waren zu den 2.6. Werden wir an der Lieferung durch Störungen im Auftrag angegebenen Terminen Betriebsablauf bei uns oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzw. unseren Lieferanten, die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen bei zumutbarer Sorgfalt nicht abzuwenden waren, oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben istdurch Arbeitskämpfe gehindert, so muss der Verkäufer verlängert sich die Waren prompt liefern bzwLieferfrist angemessen. Wird die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die VertragserfüllungLieferung dadurch unmög- lich, so entfällt unsere Lieferpflicht. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzw2.7. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werdenKommt der Besteller in Annahmeverzug, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen sind wir berechtigt, ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Waren bzw. Er- bringungen der DienstleistungenVersandbereitschaft, die der Verkäufer vorzunehmen versucht, entstehenden Lagerkosten zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preis, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undberechnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung. 5.1 Die Waren müssen so verpackt6.1 Sofern nicht schriftlich anderweitig vereinbart, versiegelt und gesichert seinerfolgt der Verkauf „ab Werk“ vom Gelände des Verkäufers (EXW) (gemäß Incoterms 2020). Daher handelt der Verkäufer, falls die Parteien vereinbaren, dass sie ihren Bestimmungsort der Versand insgesamt oder teilweise in gutem Zustand erreichen die Zuständigkeit des Verkäufers fällt, als Bevollmächtigter des Käufers, wobei vereinbart wird, dass der Transport auf Kosten und sind frachtfrei an den 5.2 Der Verkäufer muss die Waren zu Gefahr des Käufers geht, einschließlich anfallender Kosten für eine einwandfreie Lagerung in den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzw. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben ist, so muss der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die VertragserfüllungLagern des Spediteurs. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzw. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werden6.2 Die Lieferfrist beginnt an einem der folgenden Daten, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM wobei das Recht vorspäteste Datum maßgebend ist: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; Datum der Auftragsbestätigung, (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der DienstleistungenDatum des Eingangs aller Daten, die für die Durchführung der Lieferung benötigt werden. In dem per Gesetz zulässigen größtmöglichen Umfang und unter Ausschluss von grober Fahrlässigkeit und vorsätzlichem ordnungswidrigen Verhalten schließt der Verkäufer vorzunehmen versuchtim Fall eines Verzugs unmittelbare Schadensersatzleistungen aus, wie unter Paragraf 18 unten vorgesehen. 6.3 Sofern nicht schriftlich anderweitig vereinbart, erfolgt die Lieferung per schriftlicher Mitteilung an den Käufer (auch per Telex oder Telefax), um ihn zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgabeninformieren, dass die Produkte zu seiner Verfügung stehen. Dem Käufer wird eine Ausschlussfrist von 10 Tagen ab dem Eingang der Mitteilung eingeräumt, um die Waren abzuholen, wobei vereinbart wird, dass dem Käufer, sofern er es ohne gerechtfertigten Grund versäumt, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die gemäß den Vertragsbedingungen gelieferten Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen an dem vertraglich bestimmten vereinbarten Ort oder an dem vertraglich vereinbarten Datum abzuholen oder abzunehmen, die Lagerkosten gemäß den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Regelungen und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preis, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undSätzen in Rechnung gestellt werden.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Lieferung. 5.1 4.1. Die Waren müssen so verpacktLieferung erfolgt ab Werk und, versiegelt soweit keine Versandvorschriften gegeben sind, nach bestem Ermessen ohne Gewähr für den billigsten und gesichert sein, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und schnellsten Weg. 4.2. Teillieferungen sind frachtfrei an denzulässig. 5.2 Der Verkäufer muss 4.3. Abrufaufträge bedürfen spezieller Vereinbarungen. Nimmt der Auftraggeber die Waren Ware zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzw. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben ist, so muss der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die Vertragserfüllung. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzw. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werden, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag vereinbarten Termi- nen ganz oder teilweise nicht ab, so ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Ankündigung den noch lagernden Restbe- stand auszuliefern. Die Bezahlung hat jeweils den Teillieferungen zu annullieren; (ii) erfolgen, spätestens jedoch 6 Monate nach Auf- tragsbestätigung. 4.4. Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsordnung obliegenden Pflichten Verpa- ckungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurück. Die Verpackungen können dem Auftragnehmer auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, dem Auftraggeber ist eine andere Annahme-/ Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Anlieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlichen Verpackungen sortiert sein. Andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die An- nahme nachfolgender Lieferungen bei der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungen, die der Verkäufer vorzunehmen versucht, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist Die Kosten des Transports der Preis, ge- brauchten Verpackungen trägt der am Lieferort giltAuftraggeber. 4.5. Sofern ein solcher Entsorgungskosten für nicht festgestekkt abgenommene Ware werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undzu Selbstkosten dem Auftraggeber berechnet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Lieferung. 5.1 Die Waren müssen (1) Unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, es sei denn, die unrichtige oder verspätete Selbstbelieferung ist von uns zu vertreten. (2) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen nur dann berechtigt, wenn diese für den Kunden nach dem Vertragszweck von Interesse sind und dem Kunden dadurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht. (3) Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd, sofern nichts anderes mit dem Kunden vereinbart ist. Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und setzen die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. (4) Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware ab Lager/Werk. Ist Lieferung frei Baustelle vereinbart, so verpackt, versiegelt und gesichert seinsetzt dies voraus, dass sie ihren Bestimmungsort eine Anfahrt zur Baustelle mit Lkw möglich ist. Mehrkosten, die wegen fehlender Ablademöglichkeit oder fehlender Abnahmebereitschaft an der Lieferstelle entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. (5) Gerät der Kunde mit dem Abruf, der Annahme oder der Abholung der Ware in gutem Zustand erreichen Verzug, sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und sind frachtfrei an dendes zufälligen Untergangs auf den Kunden über. 5.2 Der Verkäufer muss die Waren zu den (6) Im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzuges haften wir für jede vollendete Woche Verzug im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzwRahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, max. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben ist, so muss der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die Vertragserfüllungjedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzw. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werden, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer (7) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungen, die der Verkäufer vorzunehmen versucht, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preis, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; unddes Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Lieferung. 5.1 Die 5.1. Eine vereinbarte Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn die Ware zum vereinba r- ten Zeitpunkt der Transportperson übergeben oder bei vom Lieferer nicht zu vertr e- tender Versendungsunmöglichkeit die Versandbereitschaft dem Besteller gemeldet ist. Bei Lieferverzug ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. 5.2. Für Verzögerungen bei der Lieferung aufgrund von nachträglichen Vertragsän- derungen durch den Besteller übernimmt der Lieferer keine Gewähr. 5.3. Auf Abruf bestellte Waren müssen so verpacktsind innerhalb von 12 Monaten nach Auftragsbestäti- gung abzunehmen. 5.4. Soweit der Lieferer an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener außergewöhnlicher Ereignisse gehindert wurde, versiegelt und gesichert sein, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an den 5.2 Der Verkäufer muss die Waren zu er trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte - gleichgültig ob im Auftrag angegebenen Terminen Werk des Lieferers oder innerhalb bei seinen Vorlieferanten eingetreten - insbesondere behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskäm pfe, Verzögerungen in der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzwAnlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben istLeistung unmöglich, so muss wird der Verkäufer Lieferer von der Lieferverpflic h- tung frei, ohne dass der Besteller Schadensersatz verlangen kann. Treten die Waren prompt liefern bzw. vorgenannten Hindernisse beim Besteller ein, so gelten die Dienst- leistungen prompt erbringengleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtungen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die VertragserfüllungVertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Teil Hindernisse der vorbezeichneten Art unverzüglich mitzuteilen. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzw. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werden, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungen, die der Verkäufer vorzunehmen versucht, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preis, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; und

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Lieferung. 5.1 Die Waren müssen so verpackt3.1 Abweichungen von unseren Abschlüssen und Bestellungen sind nur nach unserer vorherigen Zustimmung in Textform zulässig. 3.2 Genannte Termine und Fristen sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei uns. Ist nicht Lieferung „frei Werk“ (DAP oder DDP gemäß Incoterms 2010) vereinbart, versiegelt hat der Lieferant die Ware unter Berücksichtigung der mit dem Spediteur abzustimmenden Zeit für Verladung und gesichert sein, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen Versand rechtzeitig bereit zu stellen. 3.3 Hat der Lieferant die Aufstellung oder die Montage übernommen und sind frachtfrei an den 5.2 Der Verkäufer muss die Waren zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzw. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben istist nicht etwas anderes vereinbart, so muss trägt der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die VertragserfüllungLieferant alle erforderlichen Nebenkosten wie beispielsweise Reisekosten, Bereitstellung des Werkzeugs sowie Auslösungen, soweit nicht anders geregelt. 5.3 Wenn die Waren 3.4 Werden Termine nicht fristgerecht geliefert bzw. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werdeneingehalten, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz gelten die gesetzlichen Vorschriften. Sieht der Lieferant Schwierigkeiten hinsichtlich der Fertigung, Vormaterialversorgung, der Einhaltung des Liefertermins oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungenähnlicher Umstände voraus, die ihn an der Verkäufer vorzunehmen versuchttermingerechten Lieferung oder an der Lieferung in der vereinbarten Qualität hindern könnten, hat der Lieferant unverzüglich unsere bestellende Abteilung zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgabenbenachrichtigen. 3.5 Die vorbehaltlose Annahme oder Bezahlung der verspäteten Lieferung oder Leistung enthält keinen Verzicht auf die uns wegen der verspäteten Lieferung oder Leistung zustehenden Ansprüche. 3.6 Teillieferungen sind unzulässig, es sei denn, wir haben ihnen ausdrücklich zugestimmt oder sie sind uns zumutbar. 3.7 Für Stückzahlen, Gewichte und Maße sind, vorbehaltlich eines anderweitigen Nachweises, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzwvon uns bei der Wareneingangskontrolle ermittelten Werte maßgebend. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preis, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, Dasselbe gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen sinngemäß für Transportkosten ; undetwaige Rücksendungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung. 5.1 Die Waren müssen so verpackt, versiegelt 1. Liefertermine und gesichert sein, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen Lieferfristen gelten stets nur annähernd und sind frachtfrei an denfür uns unverbindlich, wir werden uns jedoch bemühen sie einzuhalten. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder wir die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. 5.2 Der Verkäufer muss die Waren zu den 2. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Besteller mit einer Verbindlichkeit im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb Rückstand ist. ferner bei Kriegsfall, inneren Unruhen und Verfügungen von Behörden sowie höherer Gewalt jeder Art tritt an Stelle der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzwdreimonatigen Frist eine solche von 6 Monaten. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb In Fällen der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben ist, so muss der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringengenannten Art hat auch das Lieferwerk nach Ablauf von 6 Monaten das Recht zum Rücktritt. 4. Die Fristeinhaltung ist wesentlich Lieferfirma behält sich vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, für die Vertragserfüllungden Fall, daß ihr nach Auftragsbestätigung und vor Lieferung Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers bekannt werden, durch welche ihr ihre Forderung nicht mehr ausreichend gesichert erscheint. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzw5. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werden, so Das Lieferwerk behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht Konstruktionsänderungen der Baumuster während der Lieferzeit vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungen, die der Verkäufer vorzunehmen versucht, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preis, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kanndadurch keine grundlegende Änderung in der Art des Kaufgegenstandes eintritt, gilt bleibt der Preis Käufer an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undden Vertrag gebunden. 6. Die Angaben in den Beschreibungen über Leistungen, Gewichte, Betriebskosten sind als annähernd zu betrachten. Sofern das Lieferwerk zur Bezeichnung der Bestellungen oder der bestellten Kaufgegenstände Zeichen oder Nummern gebraucht, können hieraus keine Rechte abgeleitet werden.

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Samples: Sales Contracts

Lieferung. 5.1 4.1 Die Waren müssen so verpackt, versiegelt und gesichert seinLieferzeit ergibt sich aus den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch uns setzt voraus, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind frachtfrei an den 5.2 Der Verkäufer muss und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie zum Beispiel Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Waren zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb Leistung einer Anzahlung, erfüllt hat. Ist dies nicht der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzw. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben istFall, so muss verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit die Verzögerung von uns zu vertreten ist. 4.2 Die Einhaltung der Verkäufer Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. 4.3 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk verlassen hat oder die Waren prompt liefern bzwVersandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist - außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung - der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich der Besteller nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls sind wir von der Haftung für die Vertragserfüllung. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzwdaraus entstehenden Folgen befreit. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werdenNur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit beziehungsweise zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise wobei wir sofort zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungen, die der Verkäufer vorzunehmen versucht, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden verständigen sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschafftehat der Besteller das Recht, in Regress den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten lassen und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf von uns Ersatz der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der PreisVon den durch die Nachbesserung beziehungsweise Ersatzlieferung entstehenden Kosten tragen wir - soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstückes, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt einschließlich des Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus, ferner, falls dies nach Lage des Einzelfalls billigerweise verlangt werden kann, gilt die Kosten der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undetwa erforderlichen Gestellung der Monteure und Hilfskräfte.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Lieferung. 5.1 1) Lieferungen haben an den von uns angegebenen Bestimmungsort zu erfolgen. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung am Bestimmungsort "DDP" gemäß den Incoterms 2010. 2) Teillieferung sind nur zulässig, wenn wir ihnen ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Übernahme von Mehrkosten, die durch die Teillieferung entstehen, erfolgt durch die Lacon nur, wenn wir die Kostenübernahme ausdrücklich erklärt haben. 3) Bestellte Ware ist ordnungsgemäß verpackt und beschriftet anzuliefern. Sie reist auf Gefahr des Auftragnehmers. Die Verpackung muss beförderungssicher sein sowie den für die gewählte Transportart geltenden Beförderungsbestimmungen und etwaigen in unserer Bestellung genannten Verpackungsvorschriften entsprechen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine möglichst umweltfreundliche Verpackung zu verwenden und überflüssige Verpackungen zu unterlassen. Verpackungsmaterialien, die als Sonderabfall zu entsorgen wären, sind unzulässig. 4) Jeder Lieferung von Waren müssen so verpackt, versiegelt ist ein Lieferschein mit Angabe der in unserer Bestellung angegebenen Produktbezeichnung sowie Bestell- und gesichert Produktnummern beizufügen. Im Lieferschein ist die Reihenfolge der Artikel wie in der Bestellung beizubehalten. 5) Der Auftragnehmer hat die gesetzlichen Vorgaben zu Verpackungen und deren Entsorgung einzuhalten. Gebrauchte und restentleerte Verpackungen sind durch ihn unentgeltlich zurücknehmen. Sollte dies nicht möglich sein, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an den 5.2 Der Verkäufer muss hat er die Waren zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzwentsprechenden angemessenen Entsorgungskosten tragen. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben ist, so muss der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die Vertragserfüllung. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzw. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werden, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: Wir stellen diese „EXW“ (iIncoterms 2010) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungen, die der Verkäufer vorzunehmen versucht, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preis, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undgemäß Absatz 1) zur Abholung zur Verfügung.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Lieferung. 5.1 Die Waren müssen so verpackt, versiegelt und gesichert sein, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an den 5.2 Der Verkäufer muss die Waren zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb a. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzw. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben ist, so muss der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die VertragserfüllungAuftragsbe- stätigung. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzwx. Xxxxxxxxxxxxx und/oder -fristen sind schriftlich mitzuteilen. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werdenSie sind unverbindlich, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte es sei denn, sie sind ausdrücklich als Fixtermin i. S. d. HGB bezeichnet. x. Xxxxxx- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der DienstleistungenEreignissen, die der Verkäufer vorzunehmen versuchtVerkäuferin die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, witterungsbedingte Beein- trächtigungen, fehlerhafte oder verspätete Selbstbelieferung usw., auch wenn sie bei Lieferanten der Verkäuferin oder deren Unterlieferanten eintreten – hat die Verkäuferin auch bei verbindlich (fix) vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgabenvertreten. Sie berechtigen die Verkäuferin, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren Lieferung bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffteLeistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Frist hinauszuschieben. d. Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, in Regress es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse. e. Im Falle einer Warenrücknahme aus Kulanz sind wir be- rechtigt, eine Wiedereinlagerungsgebühr i.H.v. 10% des zu- rückgenommen Warenwertes, min. 5 EUR zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf berechnen. f. Der Käufer trägt die Kosten für die Rücksendung der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preis, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undWare.

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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen

Lieferung. 5.1 1. Sämtliche Angaben von Lieferzeiten und Lieferfristen sind unverbindlich. Die Waren müssen so verpacktLieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung zu laufen; dies jedoch nur dann, versiegelt wenn sämtliche vom Geschäftspartner zu liefernden Unterlagen und gesichert seinInformationen bei Pöttinger eingetroffen sind. 2. Pöttinger ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und ist berechtigt, Ausführungsände- rungen auch während der Lieferfrist vorzunehmen. 3. Ereignisse höherer Gewalt, zu denen auch Rohstoffmangel und Arbeitskämpfe zählen, berechtigt Pöttin- ger, Herstellung und Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Auftragsteiles vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an dendem Geschäftspartner daraus irgendwelche Ersatzansprüche, gleich welcher Art, entstünden. 5.2 Der Verkäufer muss die Waren zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb 4. Tritt der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzw. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben istGeschäftspartner vom rechtsverbindlich abgeschlossenen Kaufvertrag, gleich aus welchem Grund, zurück, so muss steht Pöttinger das Recht zu, bei Serienproduktionen eine Stornogebühr von 10 % des Bruttoverkaufspreises zu begehren; bei Sonderanfertigungen zusätzlich auch ein Ersatz der Verkäufer die Waren prompt liefern bzwaufge- laufenen Herstellungskosten, wobei in diesem Fall bereits hergestellte Teile dem Käufer zur Verfügung stehen. 5. die Dienst- leistungen prompt erbringenHat Pöttinger einen Lieferverzug zu vertreten, so kann der Geschäftspartner entweder Erfüllung ver- langen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Fristeinhaltung Rücktrittserklärung ist wesentlich für die Vertragserfüllungin allen Fällen mittels eingeschriebenen Briefes zu übersenden; der Geschäftspartner hat in diesem Fall Anspruch auf Rückzahlung seiner Anzahlungen in voller Höhe, jedoch ohne irgendwelche Zinsenansprüche und ohne Berechtigung irgendwelcher Ersatz- ansprüche, welcher Art auch immer, wegen des Lieferverzuges zu stellen. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzw. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werden, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungen, die der Verkäufer vorzunehmen versucht, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preis, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; und

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Samples: Sales Contracts

Lieferung. 5.1 Verbindliche Vereinbarungen von Lieferfristen oder - terminen bedürfen der Schriftform. Die Waren müssen so verpackt, versiegelt und gesichert sein, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an denLieferzeit beginnt - vorbehaltlich der Regelung 5.2 - erst mit Zugang der Auftragsbestätigung bei unserem Vertragspartner zu laufen. 5.2 Der Verkäufer muss Die Einhaltung von vereinbarten Fristen und Terminen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer beizubringender Unterlagen und der erforderlichen Genehmigungen und Freigaben sowie die Waren zu rechtzeitige Erteilung aller erforderlichen Auskünfte und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzwKäufer voraus. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben istWerden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so muss der Verkäufer verlängern sich die Waren prompt liefern bzw. Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die VertragserfüllungVerzögerungen zu vertreten haben. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzw. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werden, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte Liefer- und Leistungsverzögerungen bei uns oder unseren Lieferanten aufgrund von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz höherer Gewalt oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungendurch uns unverschuldeten Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen sowie sonstige Betriebsstörungen etc.), hemmen den Lauf der Verkäufer vorzunehmen versuchtLieferfrist. 5.4 Alle Lieferzusagen, zu verweigern; (iii) insbesondere Zeitangaben, stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. 5.5 Wir behalten uns Teillieferungen und Teilleistungen vor, soweit uns diese aus versandtechnischen Gründen erforderlich erscheinen. 5.6 Der Käufer ist für den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sindFall, dass ADM sich die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffteLieferung verspätet, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen berechtigt, von dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz statt der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis Leistung zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis , wenn eine vom Käufer gesetzte angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung fruchtlos abgelaufen ist. 5.7 Der Käufer ist auf unser Verlangen hin verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu erklären, ob er wegen der PreisVerzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangt oder weiterhin auf der Leistung besteht. 5.8 Ein Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens und auf Schadenersatz statt der Leistung ist außer in den Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kannHöhe nach auf den vertragstypischen, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undvorhersehbaren Schaden beschränkt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung. 5.1 5.1. Die Waren müssen so verpacktLieferfristen sind, versiegelt falls nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wird, stets unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt grundsätzlich mit allseitiger Vertragsunterfertigung bzw. Zugang der unterfertigten Auftragsbestätigung des Kunden bei FIX. Sollte nach Vertragsunterfertigung bzw. Auftragsbestätigung noch insbesondere technischer Klärungsbedarf bestehen, wird ausdrücklich vereinbart, dass die Lieferfristen erst mit dem Zeitpunkt der endgültigen Planfreigabe durch den Kunden zu laufen beginnen. Im Falle einer vereinbarten Änderung des Vertragsgegenstandes ist FIX berechtigt, den Liefertermin entsprechend neu festzulegen. Für unverschuldete oder auf bloß leichte Fahrlässigkeit basierende Lieferverzögerungen haftet FIX nicht. Für einen solchen Fall verzichtet der Kunde auf das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und gesichert auch auf die Geltendmachung von Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen. 5.2. Die Terminzusagen von FIX verstehen sich unter der Annahme, dass für das vertragsgegenständliche Auftragsvolumen vollständige technische Klarheit besteht. Sollte dies nicht der Fall sein, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an den 5.2 Der Verkäufer muss die Waren Nachtermine zu vereinbaren, welche sich nach den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzw. die Dienst- leistungen Möglichkeiten von FIX zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben ist, so muss der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die Vertragserfüllungrichten haben. 5.3 Wenn 5.3. FIX ist berechtigt, jederzeit die Waren Erfüllung seiner eigenen Pflichten auszusetzen oder zu hemmen, wenn sich nach dem Vertragsabschluss herausstellt, dass der Kunde einen wesentlichen Teil seiner Pflichten nicht fristgerecht geliefert bzwerfüllen wird. (I.) wegen eines schwerwiegenden Mangels seiner Fähigkeit, den Vertrag zu erfüllen oder (II.) wegen eines schwerwiegenden Mangels seiner Kreditwürdigkeit oder (III.) wegen seines Verhaltens bei der Vorbereitung der Erfüllung oder (IV.) bei der Erfüllung des Vertrages oder vorangehender Verträge. 5.4. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werdenFIX sind, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungensofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wurde, Teillieferungen, die der Verkäufer vorzunehmen versucht, vom Kunden abzunehmen und zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden bezahlen sind, dass ADM gestattet. FIX ist ferner berechtigt vor dem vereinbarten Liefertermin zu liefern. Der Rücktritt vom Vertrag oder eine sonstige Auflösung des Vertrages, aus welchen Gründen auch immer, hebt nicht den Vertrag über die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschafftebereits ausgeführten Teillieferungen auf, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preises sei denn, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen Grund für Transportkosten ; undden Rücktritt vom Vertrag oder die Auflösung des Vertrages erfasst auch die bereits ausgeführten Teillieferungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung. 5.1 1. Sämtliche Angaben von Lieferzeiten und Lieferfristen sind unverbindlich. Die Waren müssen so verpacktLieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung zu laufen; dies jedoch nur dann, versiegelt wenn sämtliche vom Geschäftspartner zu liefernden Unterlagen und gesichert seinInformationen bei Pöttinger eingetroffen sind. 2. Pöttinger ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und ist berechtigt, Ausführungsänderungen auch wäh- rend der Lieferfrist vorzunehmen. 3. Ereignisse höherer Gewalt, zu denen auch Rohstoffmangel und Arbeitskämpfe zählen, berechtigt Pöttinger, Herstellung und Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Auftragsteiles vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an dendem Geschäftspartner daraus irgendwel- che Ersatzansprüche, gleich welcher Art, entstünden. 5.2 Der Verkäufer muss die Waren zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb 4. Tritt der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzw. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben istGeschäftspartner vom rechtsverbindlich abgeschlossenen Kaufvertrag, gleich aus welchem Grund, zurück, so muss steht Pöttinger das Recht zu, bei Serienprdouktionen eine Stornogebühr von 10 % des Bruttoverkaufspreises zu begeh- ren; bei Sonderanfertigungen zusätzlich auch ein Ersatz der Verkäufer die Waren prompt liefern bzwaufgelaufenen Herstellungskosten, wobei in diesem Fall bereits hergestellte Teile dem Käufer zur Verfügung stehen. 5. die Dienst- leistungen prompt erbringenHat Pöttinger einen Lieferverzug zu vertreten, so kann der Geschäftspartner entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Fristeinhaltung Rücktritts- erklärung ist wesentlich für die Vertragserfüllungin allen Fällen mittels eingeschriebenen Briefes zu übersenden; der Geschäftspartner hat in diesem Fall Anspruch auf Rückzahlung seiner Anzahlungen in voller Höhe, jedoch ohne irgendwelche Zinsenansprüche und ohne Berechtigung irgendwelcher Ersatzansprüche, welcher Art auch immer, wegen des Lieferverzuges zu stellen. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzw. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werden, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungen, die der Verkäufer vorzunehmen versucht, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preis, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; und

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Samples: Sales Contracts

Lieferung. 5.1 (1) Der Beginn einer von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. (2) Die Waren müssen so verpacktEinhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Vor Montagebeginn hat uns der Kunde die für die Montage notwendigen Informationen zu liefern, versiegelt insbesondere die für das Aufmaß der Treppen erforderlichen Belagshöhen und gesichert sein, dass sie ihren Bestimmungsort die Lage von nicht erkennbaren Elektro- und Rohrleitungen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. (3) Kommt der Kunde in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an den 5.2 Der Verkäufer muss die Waren zu den im Auftrag angegebenen Terminen Annahmeverzug oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzw. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben istverletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so muss der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die Vertragserfüllung. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzw. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werdensind wir berechtigt, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungenuns in- soweit entstehenden Schaden, die der Verkäufer vorzunehmen versuchteinschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis ersetzt zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis Weitergehende Ansprüche oder Rech- te bleiben vorbehalten. (4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlech- terung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. (5) Ist der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. (6) Wir sind berechtigt, Teillieferungen zu erbringen und in Rechnung zu stellen, sofern der jeweilige Lieferteil eine in sich abge- schlossene Leistung ist. (7) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der Preis, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, weiteren Vertragserfüllung in Fort- fall geraten ist. (8) Im übrigen gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undunsere Schadensersatzverpflichtung Ziffer 10.

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Lieferung. 5.1 Die Waren müssen so verpacktLieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte: a) Datum der Auftragsbestätigung b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer obliegenden technischen, versiegelt kaufmänni- schen und gesichert seinsonstigen Voraussetzungen; c) Datum, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an dendem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung oder Sicherheit erhält. 5.2 Der Verkäufer muss Behördliche und etwa für die Waren Ausführung von Anlagen erforderliche Genehmigungen Dritter sind vom Käufer zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzwerwirken. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben istErfolgen solche Genehmigungen nicht rechtzeitig, so muss der Verkäufer verlängert sich die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die VertragserfüllungLieferfrist entsprechend. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzwDer Verkäufer ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werdenIst Lieferung auf Abruf vereinbart, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz gilt die Ware spätestens 1 Jahr nach Bestellung als abgerufen. 5.4 Sofern unvorhersehbare oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungenvom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, eintreten, die die Einhaltung der Verkäufer vorzunehmen versuchtvereinbarten Lieferfrist behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; dazu zählen insbesondere bewaffnete Auseinander- setzungen, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungs- verzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten. Diese vor- genannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten. 5.5 Falls zwischen den Vertragsparteien bei Vertragsabschluss eine Vertrags- strafe (Pönale) für Lieferverzug verein- bart wurde, wird diese nach folgender Regelung geleistet, wobei ein Ab- weichen von dieser in einzelnen Punkten ihre Anwendung im Übrigen unberührt lässt: Eine nachweislich durch alleiniges Verschulden des Verkäufers ein- getretene Verzögerung in der Erfüllung berechtigt den Käufer, für jede vollendete Woche der Verspätung eine Vertragsstrafe von höchstens ½ %, insgesamt jedoch maximal 5 %, vom Wert desjenigen Teiles der gegenständlichen Gesamtlieferung zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preisbeanspruchen, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher infolge nicht festgestekkt rechtzeitiger Lieferung eines wesentlichen Teiles nicht benützt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undsofern dem Käufer ein Schaden in dieser Höhe erwachsen ist. Weitergehende Ansprüche aus dem Titel des Verzuges sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung. 5.1 1. Die Waren müssen so verpacktLieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, versiegelt jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer evtl. vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges bei Vorliegen außerhalb des Machtbereiches der Lieferfirma liegender Tatsachen, z. B. Betriebsstörungen, behinderte Zufuhr der Roh-, Hilfs- und gesichert seinBetriebsstoffe, fehlende Verlademöglichkeiten, behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen u. ä. - angemessen. Beginn und Ende derartiger Tatsachen teilt die Lieferfirma dem Kunden baldmöglichst mit. Wenn die Behinderung länger als einen Monat dauert oder feststeht, dass sie ihren Bestimmungsort länger als einen Monat dauern wird, so können sowohl die Lieferfirma wie auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an dendiesem Falle nicht zu. 5.2 Der Verkäufer muss 2. Bei Sonderanfertigungen ist die Waren zu den Lieferfirma berechtigt, die im Auftrag angegebenen Terminen Kaufvertrag vereinbarten Liefermengen um 10% zu über- oder unterschreiten. 3. Ist Annahme von Teillieferungen innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzw. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben isteines bestimmten Zeitrahmens vereinbart, so muss gilt eine ungefähre gleichmäßige Verteilung der Verkäufer Lieferung als bedungen. Erfolgt die Waren prompt liefern bzwAndienung oder der Abruf nicht spätestens innerhalb eines Jahres, so erlischt die Verpflichtung der Lieferfirma zur Lieferung. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die VertragserfüllungDer Besteller bleibt aber auf Verlangen der Lieferfirma zur Annahme verpflichtet, ungeachtet des Rechtes der Lieferfirma auf Geltendmachung von Schadensersatz. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzw4. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werdenAlle Angebots- und Verkaufspreise basieren auf den jeweiligen Gestehungskosten; sollten sich diese verändern, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise bleibt - soweit rechtlich zulässig - vorbehalten, diejenigen Preise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungenberechnen, die sich am Tage der Verkäufer vorzunehmen versucht, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzwLieferung ergeben. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag Bei Sonderanfertigungen von kleinen Mengen wird ein Preiszuschlag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preis, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undbesonderer Berechnung erhoben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung. 5.1 Die Waren müssen so verpacktLieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte: a) Datum der Auftragsbestätigung b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer obliegenden technischen, versiegelt kaufmännischen und gesichert seinsonstigen Voraussetzungen; c) Datum, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an dendem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung oder Sicherheit erhält. 5.2 Der Verkäufer muss Behördliche und etwa für die Waren Ausführung von Anlagen erforderliche Genehmigungen Dritter sind vom Käufer zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzwerwirken. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben istErfolgen solche Genehmigungen nicht rechtzeitig, so muss der Verkäufer verlängert sich die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die VertragserfüllungLieferfrist entsprechend. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzwDer Verkäufer ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werdenIst Lieferung auf Abruf vereinbart, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz gilt die Ware spätestens 1 Jahr nach Bestellung als abgerufen. 5.4 Sofern unvorhersehbare oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungenvom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, eintreten, die die Einhaltung der Verkäufer vorzunehmen versuchtvereinbarten Lieferfrist behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; dazu zählen insbesondere bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten. Diese vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten. 5.5 Falls zwischen den Vertragsparteien bei Vertragsabschluss eine Vertragsstrafe (Pönale) für Lieferverzug vereinbart wurde, wird diese nach folgender Regelung geleistet, wobei ein Abweichen von dieser in einzelnen Punkten ihre Anwendung im Übrigen unberührt lässt: Eine nachweislich durch alleiniges Verschulden des Verkäufers eingetretene Verzögerung in der Erfüllung berechtigt den Käufer, für jede vollendete Woche der Verspätung eine Vertragsstrafe von höchstens ½ %, insgesamt jedoch maximal 5 %, vom Wert desjenigen Teiles der gegenständlichen Gesamtlieferung zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preisbeanspruchen, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher infolge nicht festgestekkt rechtzeitiger Lieferung eines wesentlichen Teiles nicht benützt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undsofern dem Käufer ein Schaden in dieser Höhe erwachsen ist. Weitergehende Ansprüche aus dem Titel des Verzuges sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung. 5.1 Die Waren müssen so verpacktvorgeschriebenen Liefertermine ergeben sich unter Berücksichtigung der Verpflichtungen des Verkäufers wie folgt: (1) Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. (2) Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware am vereinbarten Be- stimmungsort. Ist nicht Lieferung „frei Werk“ (DAP oder DDP gemäß Incoterms 2010) vereinbart, versiegelt und gesichert sein, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an den 5.2 Der Verkäufer muss die Waren zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzw. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben ist, so muss hat der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. Ware unter Berücksichtigung der mit dem Spediteur abzustimmenden Zeit für Verladung und Versand rechtzeitig bereit zu stellen. (3) Werden vereinbarte Termine nicht eingehalten, so bestimmen sich die Dienst- leistungen prompt erbringen. Rechte des Käufers, insbesondere auf Rück- tritt und Schadensersatz, nach den gesetzlichen Vorschriften. (4) Sieht der Verkäufer Schwierigkeiten hinsichtlich der Fertigung, Vormaterialversorgung, der Einhaltung des Lieferter- mins oder ähnlicher Umstände voraus, die ihn an der termingerechten Lieferung oder an der Lieferung in der vereinbar- ten Qualität hindern könnten, hat der Verkäufer unverzüglich den Käufer zu benachrichtigen. (5) Die Fristeinhaltung ist wesentlich vorbehaltlose Annahme der verspäteten Lieferung oder Leistung enthält keinen Verzicht auf die dem Käufer we- gen der verspäteten Lieferung oder Leistung zustehenden Ersatzansprüche; dies gilt bis zur vollständigen Zahlung des vom Käufer geschuldeten Entgelts für die Vertragserfüllungbetroffene Lieferung oder Leistung. 5.3 Wenn (6) Teillieferungen sind grundsätzlich unzulässig, es sei denn, der Käufer hat ihnen ausdrücklich zugestimmt oder sie sind dem Käufer zumutbar. (7) Der Verkäufer verpflichtet sich die Waren entweder nach den Vorgaben des Käufers zu verpacken oder – sofern eine solche Vorgabe nicht fristgerecht geliefert bzw. vorliegt – in eine für die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werden, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungen, die der Verkäufer vorzunehmen versucht, liefernde Ware und deren Transport geeignete Verpackung zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preis, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undverpa- cken.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Lieferung. 5.1 (1) Falls wir einen bestellten Artikel nach Abschluss eines Vertrags mit Ihnen nicht oder nicht rechtzeitig liefern können, obwohl wir vor Vertragsschluss einen entsprechenden Einkaufsvertrag mit einem Lieferanten geschlossen haben, sind wir berechtigt, uns von der Lieferverpflichtung zu lösen. Wir sind in diesem Fall verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Artikels zu unterrichten und ihm eine gegebenenfalls erbrachte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten. (2) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen nur dann berechtigt, wenn diese für den Kunden nach dem Vertragszweck von Interesse sind und dem Kunden dadurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht. (3) Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten sowie Abklärung aller technischen Fragen und setzen die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Waren müssen so verpacktEinrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. (4) Gerät der Kunde mit dem Abruf, versiegelt der Annahme oder der Abholung der Ware in Verzug, sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstandenen Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen, weitergehende Rechte oder Ansprüche bleiben vorbehalten. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und gesichert seindes zufälligen Untergangs auf den Kunden über. (5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, dass sie ihren Bestimmungsort soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an dendiesem Fall ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. 5.2 Der Verkäufer muss die Waren zu den (6) Im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzuges haften wir für jede vollendete Woche Verzug im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzwRahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes, max. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben ist, so muss der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die Vertragserfüllungjedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzw. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werden, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer (7) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungen, die der Verkäufer vorzunehmen versucht, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preis, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; unddes Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Lieferung. 5.1 Die Waren müssen so verpacktAlle Lieferungen erfolgen EXW unser Werk oder Auslieferungslager (Incoterms 2010). Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, versiegelt geht die Gefahr bereits mit Mitteilung der Versandbereitschaft über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und gesichert sein, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an denwer die Trans- portkosten trägt. 5.2 Der Verkäufer muss die Waren zu den im Auftrag angegebenen Terminen Die Sendung wird durch uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzw. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben ist, so muss der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die Vertragserfüllungsonstige versicherbare Risiken versichert. 5.3 Wenn Teillieferungen sind zulässig, wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertragli- chen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch weder erheblicher Mehraufwand noch zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit). 5.4 Werden Lieferungen und Leistungen als Abrufaufträge/ Rahmenaufträge (Sukzessiv-Lieferungs- verhältnisse) vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, die gesamte Vertragsmenge bzw. die Dienstleistungen den Rest da- von, soweit nicht fristgerecht erbracht werdenim Einzelfall eine andere Vereinbarung getroffen ist, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte spätestens nach Ablauf von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren 3 Monaten ab erster Teillieferung bzw. Er- bringungen soweit zuvor keine Teillieferung abgerufen wurde, spätestens nach Ablauf von 6 Monaten ab Vertragsschluss, abzurufen und abzunehmen. Erfüllt der DienstleistungenKunde diese Verpflichtung nicht, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist, die restliche Vertragsmenge dem Kunden auf seine Kosten und Gefahr zu liefern und in Rechnung zu stellen. Gerät der Verkäufer vorzunehmen versuchtKunde in Annahmeverzug, berechnen wir Lagerkosten in Höhe von 0,25 % des Rechnungs- betrages der zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgabenlagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche, die ADM jedoch insgesamt höchstens in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preis, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undHöhe von 3 % des Rechnungsbetrages

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung. 5.1 (1) Die Waren müssen so verpacktvon uns angegebene Lieferzeit kann Änderungen unter- liegen. Es können nur genaue Lieferzeiten (Zeiträume) festge- legt werden, versiegelt wenn alle Versanddetails insbesondere der Zielort und gesichert seinder Transport bestimmt wurden. Der Händler kann die Lie- ferzeiten im Falle von Betriebsanforderungen ändern. Die Erklä- rung oder Annahme der spezifischen Lieferzeiten stellt kein Handelsabkommen dar. (2) Im Falle einer Verzögerung der vereinbarten Lieferzeit von über 14 Tagen, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an denkann der Kunde nach einer schriftlichen Verlän- gerung von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. 5.2 (3) Im Falle von unvorhergesehenen Hindernissen, die die Lie- ferzeiten beeinflussen (Streik, Unterbrechung der Tätigkeit, nicht erfolgte Materiallieferung, Rohstoffmangel, Regierungs- interventionen, Verkehrsblockierung usw. oder im Falle von hö- herer Gewalt), hat der Verkäufer das Recht, den Lieferzeitraum nach eigenem Ermessen entsprechend zu verlängern oder voll- ständig oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. (4) Der Verkäufer muss die Waren zu hat das Recht, den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzwLiefermodus für den Käu- fer auszuwählen. Sofern möglich, werden eventuelle spezifische Anforderungen des Käufers für den Transport berücksichtigt, und letzterer übernimmt ggf. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen zusätzlichen Kosten, die durch die genannten Anfragen entstehen. (5) Sofern der Käufer die schon bezahlte Xxxx nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums reklamiert, oder innerhalb falls eine vorherge- hende Spedition nicht entsprechend beglichen wurde, kann der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben ist, so muss der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich Händler vom jeweiligen Vertrag für die Vertragserfüllungnicht reklamierte Ware ohne Verlängerungsfristen zurücktreten. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzw. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werden, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungen, die der Verkäufer vorzunehmen versucht, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preis, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; und

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung. 5.1 Die Waren müssen so verpacktLieferung erfolgt EXW (Incoterms 2020) am Geschäftssitz des Verkäufers, versiegelt und gesichert seinsobald der Verkäufer den Käufer benachrichtigt hat, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei die Ware zur Abholung bereit steht, oder soweit ein anderer Lieferort mit dem Verkäufer vereinbart wurde, durch Anlieferung der Ware an dendiesen Ort. 5.2 Sollte sich der Käufer am Fälligkeitstag im Annahmeverzug der Lieferung befinden, ist er dennoch verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen. Der Verkäufer muss wird in diesen Fällen die Waren zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzw. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben ist, so muss der Verkäufer die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die VertragserfüllungEinlagerung auf Risiko und Kosten des Käufers vornehmen. 5.3 Wenn Bei angegebenen Lieferdaten oder Lieferfristen handelt es sich um Schätzwerte. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist die Einhaltung der Lieferzeit keine wesentliche, haftungsrelevante Vertragspflicht. 5.4 Wird E+E von ihren Vorlieferanten für die an den Käufer zu liefernden Produkte oder für diejenigen Waren nicht fristgerecht geliefert bzw. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werden, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungen, die für die Bearbeitung oder Herstellung der an den Käufer zu liefernden Produkte notwendig sind, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefert, obwohl E+E hieran kein Verschulden trifft, so ist E+E verpflichtet, dies dem Käufer gegenüber unverzüglich anzuzeigen, und berechtigt, innerhalb angemessener Frist nach Auftreten solcher Lieferschwierigkeiten des Vorlieferanten vom Vertrag mit dem Käufer zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts ist E+E verpflichtet, dem Käufer unverzüglich dessen schon erbrachte Gegenleistungen, insbesondere Anzahlungen, zu erstatten. Weitere Ansprüche des Käufers sind in diesem Fall ausgeschlossen. 5.5 Sollte der Verkäufer vorzunehmen versuchtnicht rechtzeitig liefern, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der PreisKäufer berechtigt, nach zweimaliger erfolgloser Setzung einer angemessenen Nachfrist, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kannKäufer nur dann geltend machen, gilt wenn der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undLieferverzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Lieferung. 5.1 Die Waren müssen so verpackt1. Lieferungen finden am vereinbarten Ort statt, versiegelt und gesichert seinLieferklauseln sind nach den Incoterms 2020 auszulegen. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, erfolgt die Lieferung FCA an den von Dipasa genannten Ort. 2. Das Produkt gilt bezüglich der Lieferzeit als geliefert, wenn es für die Versendung bereitsteht und der Käufer darüber schriftlich informiert wurde. 3. Jede von Dipasa genannte oder vereinbarte Lieferzeit wird nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der Daten berechnet, die bei Vertragsabschluss vorlagen. Dipasa setzt sich dafür ein, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an den 5.2 Der Verkäufer muss die Waren zu den vereinbarten Lieferzeiten weitestmöglich eingehalten werden. Wegen einer einzelnen Überschreitung der genannten oder vereinbarten Lieferzeit ist Dipasa nicht im Auftrag angegebenen Terminen Verzug. Falls die Parteien schriftlich und ausdrücklich eine maximale Lieferfrist vereinbart haben sollten, kommt Dipasa wegen der Fristüberschreitung erst dann in Verzug, wenn der Käufer sie schriftlich gemahnt hat. 4. Die Überschreitung der Lieferzeit verleiht dem Käufer kein Recht, den Vertrag vollständig oder innerhalb teilweise aufzulösen, außer bei einer Fristüberschreitung von mehr als 6 Wochen. Der Käufer kann bei der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzw. die Dienst- leistungen letztgenannten Fristüberschreitung oder Mitteilung den Vertrag mittels einer schriftlichen Mitteilung an Dipasa auflösen und hat dann, soweit anwendbar, das Recht auf eine Erstattung der bereits für das Produkt geleisteten Teilzahlung und auf Schadensersatz des von ihm erlittenen Schadens bis zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringeneinem Höchstbetrag in Höhe von 10 Prozent des vereinbarten Produktpreises. Wenn keine Frist angegeben istder Käufer von seinem Vertragsauflösungsrecht Gebrauch macht, so muss der Verkäufer verleiht die Waren prompt liefern bzw. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die VertragserfüllungLieferfristüberschreitung – aufgrund welcher Ursache auch immer - ihm kein Recht, ohne einen Gerichtsbeschluss Ersatzkäufe zwecks Vertragserfüllung zu tätigen oder tätigen zu lassen. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzw. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werden, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungen, die der Verkäufer vorzunehmen versucht, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzw. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preis, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; und

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Lieferung. 5.1 1. Die Waren müssen so verpacktLieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, versiegelt jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer evtl. vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges bei Vorliegen außerhalb des Machtbereiches der Lieferfirma liegender Tatsachen, z. B. Betriebsstörungen, behinderte Zufuhr der Roh-, Hilfs- und gesichert seinBetriebsstoffe, fehlende Verlademöglichkeiten, behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen u.ä. - angemessen. Beginn und Ende derartiger Tatsachen teilt die Lieferfirma dem Kunden baldmöglichst mit. Wenn die Behinderung länger als einen Monate dauert oder feststeht, dass sie ihren Bestimmungsort länger als ein Monate dauern wird, so können sowohl die Lieferfirma wie auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an dendiesem Falle nicht zu. 5.2 Der Verkäufer muss 2. Bei Sonderanfertigungen ist die Waren zu den Lieferfirma berechtigt, die im Auftrag angegebenen Terminen Kaufvertrag vereinbarten Liefermengen um 10% zu über- oder unterschreiten. 3. Ist Annahme von Teillieferungen innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzw. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben isteines bestimmten Zeitrahmens vereinbart, so muss gilt eine ungefähre gleichmäßige Verteilung der Verkäufer Lieferung als bedungen. Erfolgt die Waren prompt liefern bzwAndienung oder der Abruf nicht spätestens innerhalb eines Jahres, so erlischt die Verpflichtung der Lieferfirma zur Lieferung. die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die VertragserfüllungDer Besteller bleibt aber auf Verlangen der Lieferfirma zur Annahme verpflichtet, ungeachtet des Rechtes der Lieferfirma auf Geltendmachung von Schadensersatz. 5.3 Wenn die Waren nicht fristgerecht geliefert bzw4. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werdenAlle Angebots- und Verkaufspreise basieren auf den jeweiligen Gestehungskosten; sollten sich diese verändern, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: (i) den Ver- trag ganz oder teilweise bleibt - soweit rechtlich zulässig - vorbehalten, diejenigen Preise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen der Waren bzw. Er- bringungen der Dienstleistungenberechnen, die sich am Tage der Verkäufer vorzunehmen versucht, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer für Ausgaben, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzwLieferung ergeben. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag Bei Sonderanfertigungen von kleinen Mengen wird ein Preiszuschlag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preis, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undbesonderer Berechnung erhoben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung. 5.1 1. Die Waren müssen so verpacktvom Verkäufer genannten Liefertermine sind niemals als bindende Fristen zu erachten. Eine Abweichung von diesen Terminen durch den Verkäufer gibt dem Käufer nicht das Recht, versiegelt und gesichert seinSchadenersatz zu verlangen oder den Vertrag zu stornieren oder zu beenden, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und sind frachtfrei an den 5.2 Der Verkäufer muss die Waren zu den sofern dies nicht ausdrücklich im Auftrag angegebenen Terminen Vertrag vereinbart wurde. 2. Die genannten Liefertermine verstehen sich immer vorbehaltlich des rechtzeitigen Erhalts von Genehmigungen oder innerhalb Lizenzen und der vom Käufer vorzulegenden Dokumentation und vorbehaltlich der rechtzeitigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen und anderer Pflichten des Käufers. Falls diese Bedingungen nicht erfüllt sind, können die genannten Termine vom Verkäufer entsprechend angepasst werden. 3. Sofern in der Auftragsbestätigung keine abweichende Regelung vorgesehen ist, werden alle zusätzlichen Kosten, zum Beispiel Versandversicherung, Verwaltungs- und Transportkosten usw., jeweils im Auftrag angegebenen Fristen liefern bzwweitestmöglichen Sinne separat (also zusätzlich zum für die Produkte/Dienste vereinbarten Preis) dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellt. die Dienst- leistungen zu den im Auftrag angegebenen Terminen oder innerhalb Falls eine solche zusätzliche Leistung erforderlich ist und vom Verkäufer übernommen wird, ohne dass der im Auftrag angegebenen Fristen er- bringen. Wenn keine Frist angegeben istPreis dafür ausdrücklich vereinbart wurde, so muss ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer die Waren prompt liefern bzw. tatsächlich angefallenen Kosten zuzüglich einer Gewinnmarge und/oder die Dienst- leistungen prompt erbringen. Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die Vertragserfüllungüblicherweise vom Verkäufer berechneten Sätze in Rechnung zu stellen. 5.3 Wenn 4. Falls die Waren nicht fristgerecht Produkte auf Pfandpaletten geliefert bzw. die Dienstleistungen nicht fristgerecht erbracht werden, so behält ADM sich unbeschadet eventueller anderer Rechte von ADM das Recht vor: wird die Pfandgebühr dem Käufer in Rechnung gestellt. 5. Innerhalb der EU werden die Produkte DAP (iDelivered At Place / Geliefert benannter Ort), außerhalb der EU werden die Produkte FCA (Free Carrier / Frei Frachtführer) den Ver- trag ganz oder teilweise zu annullieren; (ii) die An- nahme nachfolgender Lieferungen gemäß der Waren bzwIncoterms 2020 geliefert. 6. Er- bringungen der DienstleistungenDer Käufer ist jederzeit verpflichtet, die Lieferung der Verkäufer vorzunehmen versuchtProdukte anzunehmen, zu verweigern; (iii) den Ver- käufer es sei denn, Artikel 9.2 ist anzuwenden. Falls der Käufer die Lieferung nicht annimmt, haftet er für Ausgabenalle Schäden und/oder Kosten, die ADM in vertretbarem Maße dadurch entstanden sind, dass ADM die Waren bzwdem Verkäufer entstehen. Dienstleistungen ersatzweise bei einem anderen Ver- käufer beschaffte, in Regress zu nehmen; (iv)die Dif- ferenz zwischen dem vertraglich bestimmten und dem gegenwärtigen am ersten Tag nach Ablauf der Liefer- frist oder einer gesetzten Nachfrist vorherrschenden Preis zu verlangen. Dieser gegenwärtige Preis ist der Preis, der am Lieferort gilt. Sofern ein solcher nicht festgestekkt werden kann, gilt der Preis an einem ver- gleichbaren Ort mit entsprechenden Anpassungen für Transportkosten ; undDem Verkäufer stehen darüber hinaus alle gesetzlich vorgesehenen Rechte zur Verfügung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)