Common use of Lieferung Clause in Contracts

Lieferung. Erfüllungsort unserer Lieferungen und Leistungen ist der Firmensitz. Bei Lieferung und Versendung der Ware trägt der Kunde die Gefahr. Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb Deutschlands. Liefe- rungen in Gebiete außerhalb Deutschlands bedürfen einer vorheri- gen, gesonderten Vereinbarung. Eine in Tagen angegebene Lieferzeit bezieht sich auf volle Arbeits- tage und beginnt mit dem Tage der einwandfrei geklärten und be- stätigten Bestellung. Bei Mitwirkungspflichten des Vertragspartners beginnt der Lieferzeitraum erst, nachdem der Vertragspartner alles ihm obliegende getan hat, um die Lieferung ausführen zu können. frei, wenn außergewöhnliche Ereignisse (höhere Gewalt / Force Majeure) wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, extreme Witterung, Fahrzeugausfall, Arbeitskämpfe, Produktionsstörungen bei unseren Lieferwerken usw. eintreten. Für die Dauer dieser Ein- wirkungen sind wir von der Lieferpflicht befreit. Dabei ist es unbe- achtlich, ob das Ereignis bei uns oder einen Vorlieferanten von uns bzw. Erfüllungsgehilfen eintritt. Unsere Vertragserfüllung steht auch unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Dem Ver- tragspartner bleibt es frei, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine angemessene Nachfrist zur Lieferung in schriftlicher Form gesetzt wurde. „frei Baustelle/nicht abgeladen“ bzw. „frei Lager/nicht abgela- den“, außer bei Schüttgütern. Die Lieferung setzt eine mit einem schweren Lastzug befahrbare Anfahrstraße voraus. Bei unwegsamem Gelände trifft den Vertragspartner bei der Bestellung eine Hinweis- pflicht in Textform. Sämtliche dem Lieferanten entstehende Kos- ten durch Verletzung dieser Hinweispflicht trägt der Vertragspart- ner. Das gleiche gilt, wenn zwar eine Anfahrt auf befestigter Straße möglich ist, das Abladen jedoch wegen eines unwegsamen Geländes nicht oder nicht vollständig möglich ist. Abladen bedeutet Abstellen der Ware an der Grundstücksgrenze durch unsere Mitarbeiter und/ oder einem Dritten, sofern nicht eine geeignete Zufahrtsmöglichkeit auf das Grundstück besteht. Bei Kranentladungen erfolgt das Ab- stellen im Wirkungsbereich des Kranes. Das Abladen wird gesondert berechnet. Verzögert sich das Abladen aus Gründen, die der Ver- tragspartner zu vertreten hat, länger als 30 Minuten, ebenso, wenn der Vertragspartner selbst abladen will, ist die Wartezeit des LKW zu vergüten. Kann aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat die Lieferung zu dem von uns vorgesehenen und dem Kunden zuvor mit- geteilten Termin nicht erfolgen, sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Untersuchung feststellbar sind.

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Samples: www.beda-dach.de

Lieferung. Erfüllungsort unserer Lieferungen FancyFence GmbH wird mit der Bearbeitung eines Auftrages nach Eingang der vertraglich vereinbarten Anzahlung beginnen. Die Lieferzeit beträgt ca. 3 Monate ab dem Eingang der Anzahlung auf dem Bankkonto oder der letzten Klärung bzw. Änderung eines Parameters der Bestellung, je nachdem welcher Zeitpunkt später liegt. Angemessene und/oder begründete Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx bestätigter Xxxxxxxxxxxxx berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt oder Preisminderung. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Bestellers von einem durch uns zu bestimmenden Ort aus. Die Verpackung, die Versandart und Leistungen ist der Firmensitz. Bei Lieferung und Versendung der Ware trägt der Kunde die Gefahr. Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb Deutschlands. Liefe- rungen in Gebiete außerhalb Deutschlands bedürfen einer vorheri- gen, gesonderten Vereinbarung. Eine in Tagen angegebene Lieferzeit bezieht sich auf volle Arbeits- tage und beginnt mit dem Tage der einwandfrei geklärten und be- stätigten Bestellung. Bei Mitwirkungspflichten des Vertragspartners beginnt der Lieferzeitraum erst, nachdem der Vertragspartner alles ihm obliegende getan hat, um die Lieferung ausführen zu können. frei, wenn außergewöhnliche Ereignisse (höhere Gewalt / Force Majeure) wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, extreme Witterung, Fahrzeugausfall, Arbeitskämpfe, Produktionsstörungen bei unseren Lieferwerken usw. eintreten. Für die Dauer dieser Ein- wirkungen sind wir von der Lieferpflicht befreit. Dabei ist es unbe- achtlich, ob das Ereignis bei uns oder einen Vorlieferanten Versandweg werden mangels abweichender Vereinbarung von uns bzwgewählt. Erfüllungsgehilfen eintrittMehrkosten für Sonderwünsche des Bestellers gehen zu seinen Lasten. Unsere Vertragserfüllung steht auch unter dem Vorbehalt, dass Es besteht keine Hindernisse aufgrund nationaler Verpflichtung zur Xxxx der günstigsten Versandart. Wird der Versand oder internationaler Vorschriften die Zustellung auf Wunsch des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Dem Ver- tragspartner bleibt es frei, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine angemessene Nachfrist zur Lieferung in schriftlicher Form gesetzt wurde. „frei Baustelle/nicht abgeladen“ bzw. „frei Lager/nicht abgela- den“, außer bei Schüttgütern. Die Lieferung setzt eine mit einem schweren Lastzug befahrbare Anfahrstraße voraus. Bei unwegsamem Gelände trifft den Vertragspartner bei der Bestellung eine Hinweis- pflicht in Textform. Sämtliche dem Lieferanten entstehende Kos- ten durch Verletzung dieser Hinweispflicht trägt der Vertragspart- ner. Das gleiche gilt, wenn zwar eine Anfahrt auf befestigter Straße möglich ist, das Abladen jedoch wegen eines unwegsamen Geländes nicht oder nicht vollständig möglich ist. Abladen bedeutet Abstellen der Ware an der Grundstücksgrenze durch unsere Mitarbeiter und/ oder einem Dritten, sofern nicht eine geeignete Zufahrtsmöglichkeit auf das Grundstück besteht. Bei Kranentladungen erfolgt das Ab- stellen im Wirkungsbereich des Kranes. Das Abladen wird gesondert berechnet. Verzögert sich das Abladen aus Gründen, die der Ver- tragspartner zu vertreten hat, länger als 30 Minuten, ebenso, wenn der Vertragspartner selbst abladen will, ist die Wartezeit des LKW zu vergüten. Kann aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat die Lieferung zu dem von uns vorgesehenen und dem Kunden zuvor mit- geteilten Termin nicht erfolgenBestellers verzögert, sind wir berechtigt, Schadensersatz dem Besteller eine angemessene Abnahmefrist zu setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf unverzügliche Abnahmen sowie den Ersatz unseres Verzugsschadens (z.B. Lagerkosten von 200Euro/Woche) zu verlangen. Untersuchung feststellbar sindHöhere Gewalt und andere von uns nicht verschuldete Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages beeinträchtigen können, insbesondere Lieferverzögerungen seitens unserer Lieferer, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Pandemie, Werkstoff- und Energiemangel, berechtigen uns die Lieferung hinauszuschieben, ohne dass dem Besteller hieraus Ersatzansprüche wachsen. Die vorbezeichneten Ereignisse oder Umstände sind von uns auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Lieferverzugs eintreten. Die Ware ist bei Anlieferung zu prüfen. Für die Prüfung bzw. Anerkennung einer Reklamation muss die schriftliche Bestätigung vom Speditionsfahrer oder des Übergebenden vorliegen. Reklamationen von äußeren Beschädigungen wie z.B. Pulverbeschichtung und Verzinkung können nur direkt bei Abnahme der Ware gegenüber dem Spediteur oder Lieferanten (vor Montage der Zaunanlage) schriftlich geltend gemacht werden. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen den Besteller nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Es ist zwingend notwendig, dass bei Lieferung der Besteller selbst oder ein Bevollmächtigter anwesend ist. Diese Vollmacht benötigt FancyFence GmbH schriftlich vor der Lieferung. Andernfalls kann die Ware nicht übergeben werden. Die Anlieferung erfolgt bis an die Grundstücksgrenze und wird einige Tage vor Lieferung bekannt gegeben. Schlägt ein Anlieferungsversuch ohne schuldhaftes Verursachen seitens FancyFence GmbH oder deren beauftragter Spedition fehl und wird dadurch eine neue Anlieferung notwendig, trägt der Käufer die entstandenen zusätzlichen Kosten. Der Besteller benötigt einen Gabelstapler oder 4 eigene Helfer (je nach Tor/Zaun Größe) um die sichere Entladung zu gewährleisten. Unsere LKWs verfügen über keinen Gabelstapler/Entladebühne2.

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Samples: fancyfence.de

Lieferung. Erfüllungsort unserer Lieferungen Ihr Lieferant liefert Ihnen die Stomaartikel kostenlos frei Haus. Die Hilfsmittel wurden mir heute in einem einwandfreien Zustand übergeben. In den Gebrauch der Hilfsmittel wurde ich eingewiesen. □ Ich wurde vor Beginn der Versorgung über meine Ansprüche hinsichtlich einer aufzah- lungsfreien Versorgung aufgeklärt. □ Ich wurde dabei insbesondere darüber beraten, welche Hilfsmittel und welche zusätzlich zur Bereitstellung der Hilfsmittel zu erbringenden Leistungen für meine konkrete Versor- gungssituation individuell geeignet und notwendig sind. Dabei wurde ich vor allem über das Angebotsspektrum der Produkte informiert, die ich als Sachleistung ohne Mehrkosten be- anspruchen kann. Ich wurde des Weiteren darüber informiert, dass ich im Rahmen meiner Mitwirkungspflicht: - ausschließlich den Lieferanten zu informieren und zu beauftragen habe, wenn die Nach- lieferung der Hilfsmittel sowie sonstige Service- und Dienstleistungen notwendig werden. Kosten, die aus einer zusätzlichen Versorgung durch andere Hilfsmittelanbieter entstehen, können von der AOK Baden-Württemberg nicht beansprucht werden. Ein Erstattungsan- spruch gegenüber dem Lieferanten oder der AOK Baden-Württemberg besteht nicht. - den Lieferanten unverzüglich bei einem anstehenden Wohnort- oder Krankenkassenwech- sel, insbesondere bei Umzug in ein stationäres Pflegeheim, bei planbaren Aufenthalten in einem Krankenhaus oder in eine Rehabilitationseinrichtung zu informieren habe, - den Lieferanten sowie die AOK Baden-Württemberg über den Wechsel zu einem anderen Hilfsmittelanbieter informieren muss. Der nächstmögliche Termin für den Wechsel ist der Firmensitz. Bei Lieferung und Versendung der Ware trägt der Kunde die Gefahr. Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb Deutschlands. Liefe- rungen in Gebiete außerhalb Deutschlands bedürfen einer vorheri- gen, gesonderten Vereinbarung. Eine in Tagen angegebene Lieferzeit bezieht sich auf volle Arbeits- tage und beginnt so- wohl mit dem Tage bisherigen als auch mit dem neuen Hilfsmittelanbieter abzustimmen und der einwandfrei geklärten AOK Baden-Württemberg anzuzeigen. Ich bestätige nachstehend die Kenntnisnahme. Ein Exemplar dieser Information habe ich er- halten. *Name, Vorname des gesetzlichen Vertreters: Datenfeld Hilfsmittelanbieter (Absender) Name – Adresse - IK Datenfeld Versicherter Angaben Krankenversicherungskarte Ich wurde über das qualitativ hochwertige aufzahlungsfreie (gesetzliche Zuzahlung ausge- nommen) Angebot einer Versorgung mit medizinisch notwendigen Stomaartikeln informiert. Mir wurden dabei mehrere aufzahlungsfreie und be- stätigten Bestellung. Bei Mitwirkungspflichten des Vertragspartners beginnt der Lieferzeitraum erst, nachdem der Vertragspartner alles ihm obliegende getan hat, um die Lieferung ausführen zu können. frei, wenn außergewöhnliche Ereignisse (höhere Gewalt / Force Majeure) wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, extreme Witterung, Fahrzeugausfall, Arbeitskämpfe, Produktionsstörungen bei unseren Lieferwerken usw. eintreten. Für die Dauer dieser Ein- wirkungen sind wir von der Lieferpflicht befreit. Dabei ist es unbe- achtlich, ob das Ereignis bei uns oder einen Vorlieferanten von uns bzw. Erfüllungsgehilfen eintritt. Unsere Vertragserfüllung steht auch unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Dem Ver- tragspartner bleibt es frei, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine angemessene Nachfrist zur Lieferung in schriftlicher Form gesetzt wurde. „frei Baustelle/nicht abgeladen“ bzw. „frei Lager/nicht abgela- den“, außer bei Schüttgüternfür mich geeignete Produkte angeboten. Die Lieferung setzt eine mit einem schweren Lastzug befahrbare Anfahrstraße voraus. Bei unwegsamem Gelände trifft den Vertragspartner bei der Bestellung eine Hinweis- pflicht von mir persönlich zu tragenden Mehrkosten sind begründet durch: Die daraus entstehenden Mehrkosten in Textform. Sämtliche dem Lieferanten entstehende Kos- ten durch Verletzung dieser Hinweispflicht trägt der Vertragspart- ner. Das gleiche giltHöhe von , wenn zwar eine Anfahrt auf befestigter Straße möglich ist, das Abladen jedoch wegen eines unwegsamen Geländes nicht oder nicht vollständig möglich ist. Abladen bedeutet Abstellen der Ware an der Grundstücksgrenze durch unsere Mitarbeiter und/ oder einem Dritten, sofern nicht eine geeignete Zufahrtsmöglichkeit auf das Grundstück besteht. Bei Kranentladungen erfolgt das Ab- stellen im Wirkungsbereich des Kranes. Das Abladen wird gesondert berechnet. Verzögert sich das Abladen aus Gründen, die der Ver- tragspartner zu vertreten hat, länger als 30 Minuten, ebenso, wenn der Vertragspartner selbst abladen will, ist die Wartezeit des LKW zu vergüten. Kann aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat die Lieferung zu dem von uns vorgesehenen und dem Kunden zuvor mit- geteilten Termin nicht erfolgen, sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Untersuchung feststellbar sindEuro trage ich selbst.

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Samples: www.aok.de

Lieferung. Erfüllungsort unserer Lieferungen und Leistungen ist der Firmensitz. Bei Lieferung und Versendung der Ware trägt der Kunde die Gefahr. Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb Deutschlands. Liefe- rungen in Gebiete außerhalb Deutschlands bedürfen einer vorheri- gena. Sofern nicht ausdrücklich ein anderes vereinbart wurde, gesonderten Vereinbarung. Eine in Tagen angegebene Lieferzeit bezieht sich auf volle Arbeits- tage und beginnt mit dem Tage der einwandfrei geklärten und be- stätigten Bestellung. Bei Mitwirkungspflichten des Vertragspartners beginnt der Lieferzeitraum erst, nachdem der Vertragspartner alles ihm obliegende getan hat, um erfolgt die Lieferung ausführen zu können. freistets ex works vom Lagerplatz von Van Stokkum, und zwar auch dann, wenn außergewöhnliche Ereignisse (höhere Gewalt / Force Majeure) wie hoheitliche Maßnahmensie es auf sich nimmt, Verkehrsstörungendas Gekaufte zu transportieren. b. Die Warenverkäufe erfolgen stets gegen der tatsächlichen Lieferung vorausgehende Bezahlungen. Käufer ist gegenüber Xxx Xxxxxxx zur unverzüglichen Empfangnahme der Leistung, extreme Witterungsobald ihm diese angeboten wird, Fahrzeugausfallverpflichtet. Nimmt Käufer eine Sache nicht in Empfang, Arbeitskämpfeso gilt diese ab dem Moment, Produktionsstörungen bei unseren Lieferwerken uswan welchem sie von Xxx Xxxxxxx angeboten wurde, als geliefert, und hält sie sie ab diesem Moment auf Rechnung und Gefahr von Käufer in ihrem Besitz. eintretenXxx Xxxxxxx muß die aufbewahrte Sache nicht versichern. Für die Dauer Aufbewahrung der Waren gemachte Kosten werden Käufer zu marktgerechten Tarifen berechnet; die Bezahlung dieser Ein- wirkungen sind wir von Kosten hat vor der Lieferpflicht befreitFreigabe dieser Waren durch Van Stokkum zu erfolgen. Dabei ist es unbe- achtlich, ob das Ereignis bei uns c. Vereinbarte Lieferfristen gelten - auch wenn ein bestimmtes Enddatum oder einen Vorlieferanten von uns bzw. Erfüllungsgehilfen eintritt. Unsere Vertragserfüllung steht auch unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Dem Ver- tragspartner bleibt es frei, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine angemessene Nachfrist zur Lieferung in schriftlicher Form gesetzt wurde. „frei Baustelle/bestimmte Frist vereinbart wurde - als Richtwerte und nicht abgeladen“ bzw. „frei Lager/nicht abgela- den“, außer bei Schüttgütern. Die Lieferung setzt eine mit einem schweren Lastzug befahrbare Anfahrstraße voraus. Bei unwegsamem Gelände trifft den Vertragspartner bei der Bestellung eine Hinweis- pflicht in Textform. Sämtliche dem Lieferanten entstehende Kos- ten durch Verletzung dieser Hinweispflicht trägt der Vertragspart- ner. Das gleiche gilt, wenn zwar eine Anfahrt auf befestigter Straße möglich ist, das Abladen jedoch wegen eines unwegsamen Geländes nicht oder nicht vollständig möglich ist. Abladen bedeutet Abstellen der Ware an der Grundstücksgrenze durch unsere Mitarbeiter und/ oder einem Drittenals Ausschlußfristen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein anderes vereinbart wurde. Im Falle einer nicht fristgemäßen Lieferung ist Xxx Xxxxxxx schriftlich in Verzug zu setzen, wobei Xxx Xxxxxxx eine geeignete Zufahrtsmöglichkeit auf nach Absprache mit ihr zu bestimmende angemessene Frist einzuräumen ist, in welcher sie noch liefern kann. x. Xxx Xxxxxxx hat das Grundstück bestehtRecht, in Teillieferungen zu liefern, unter der Bedingung, daß dies innerhalb der vereinbarten bzw. Bei Kranentladungen erfolgt der gemäß vorigem Absatz oder aufgrund höherer Gewalt verlängerten Frist erfolgt. Sofern nicht ein anderes vereinbart wird, hat Xxx Xxxxxxx stets das Ab- stellen im Wirkungsbereich des KranesRecht, Lieferungen per Nachnahme zu versenden. Das Abladen e. Die Bedeutung der Lieferbedingungen wird gesondert berechnetanhand der letzten Ausgabe der Incoterms der Internationalen Handelskammer ausgelegt. Verzögert sich das Abladen aus Gründen, die der Ver- tragspartner zu vertreten hat, länger als 30 Minuten, ebenso, wenn der Vertragspartner selbst abladen will, ist die Wartezeit des LKW zu vergüten. Kann aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat die Lieferung zu dem von uns vorgesehenen und dem Kunden zuvor mit- geteilten Termin nicht erfolgen, sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Untersuchung feststellbar sind3.

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Samples: www.vanstokkum.eu

Lieferung. Erfüllungsort unserer Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung des Käufers. Sämtliche Nebenkosten des Versandes wie insbe- sondere Befestigungs- und Leistungen ist Abdeckmaterial, Leih- und Abnutzungsgebühren für Verpackungsmaterial, Wiegekosten, Rollgelder, Bahnanschlussgebühren pp, gehen zu Lasten des Käufers. Dies gilt auch für die Mehrfracht bei Express- und Eilgutsendungen, Lieferzeitangaben sind verbindlich. Sie sind abhängig von der FirmensitzKlarstellung aller technischen Fragen und der recht-zeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners sowie der technischen Freigabe der Auftragsbestätigung. Bei Lieferung LKW-Lieferungen - befahrbare Anfuhrstraße vorausgesetzt - hat der Käufer das Abladen unverzüglich durch eine ausreichende Anzahl von Arbeitskräften vorzunehmen. Wartezeiten ab einer halben Stunde werden berechnet. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen. Falls trotz vereinbarter Fran- xx-Xxxxxxxxx auf Wunsch des Käufers Selbstabholung durch diesen erfolgt, berechtigt dies den Käufer nicht zu einem Frachtabzug. Eine Frachtvergütung muss in jedem Fall vorher vereinbart werden und Versendung schriftlich oder in Textform bestätigt sein. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Xxxx von WINDOR überlassen, Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden bei WINDOR oder bei einem von WINDOR ausgewählten Dritten. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Bei Waren-rücksendungen aus Gründen, die WINDOR nicht zu vertreten hat, trägt der Kunde die GefahrGefahr bis zum Eingang bei WINDOR. Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb DeutschlandsDer Besteller darf Teillieferungen, soweit ihm dies zumutbar ist, nicht zurückweisen. Liefe- rungen in Gebiete außerhalb Deutschlands bedürfen einer vorheri- genWenn aus-drück- lich vereinbart, gesonderten Vereinbarungerfolgt die Montage von uns gelieferter Bauteile durch unsere Subunter-nehmer. Eine in Tagen angegebene Lieferzeit bezieht sich auf volle Arbeits- tage Das für die Montage erforderliche Rüstzeug, Gerüst und beginnt mit dem Tage der einwandfrei geklärten Kran sowie Kraftstrom und be- stätigten BestellungWasseranschlüsse sind bauseitig kostenlos zu stellen. Bei Mitwirkungspflichten Den Monteuren unserer Subunternehmer ist jede Entgegennahme von Bargeld oder anderen Bezahlungen untersagt. Solche Zahlungen sind für uns nicht verbindlich und werden von uns als nicht geleistet angesehen. Baulohnstunden sind unseren Subunternehmen oder deren Monteuren durch die Bauleitung oder einem Beauftragten des Vertragspartners beginnt der Lieferzeitraum erst, nachdem der Vertragspartner alles ihm obliegende getan hat, um die Lieferung ausführen Bauherrn zu können. frei, wenn außergewöhnliche Ereignisse (höhere Gewalt / Force Majeure) wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, extreme Witterung, Fahrzeugausfall, Arbeitskämpfe, Produktionsstörungen bei unseren Lieferwerken usw. eintretenbescheinigen. Für die Dauer dieser Ein- wirkungen sind wir von der Lieferpflicht befreit. Dabei ist es unbe- achtlich, ob das Ereignis bei uns oder einen Vorlieferanten von uns bzw. Erfüllungsgehilfen eintritt. Unsere Vertragserfüllung steht auch unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Dem Ver- tragspartner bleibt es frei, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine angemessene Nachfrist zur Lieferung in schriftlicher Form gesetzt wurde. „frei Baustelle/nicht abgeladen“ bzw. „frei Lager/nicht abgela- den“, außer bei Schüttgütern. Die Lieferung setzt eine mit einem schweren Lastzug befahrbare Anfahrstraße voraus. Bei unwegsamem Gelände trifft den Vertragspartner besondere Erschwernisse bei der Bestellung eine Hinweis- pflicht in Textform. Sämtliche dem Lieferanten entstehende Kos- ten Montage sowie nicht vorhergesehene Wartezeit infolge Lieferverzuges durch Verletzung dieser Hinweispflicht trägt der Vertragspart- ner. Das gleiche gilt, wenn zwar eine Anfahrt auf befestigter Straße möglich ist, das Abladen jedoch wegen eines unwegsamen Geländes nicht oder nicht vollständig möglich ist. Abladen bedeutet Abstellen der Ware an der Grundstücksgrenze durch unsere Mitarbeiter und/ oder einem Dritten, sofern nicht eine geeignete Zufahrtsmöglichkeit auf das Grundstück besteht. Bei Kranentladungen erfolgt das Ab- stellen im Wirkungsbereich des Kranes. Das Abladen wird gesondert berechnet. Verzögert sich das Abladen aus Gründen, die der Ver- tragspartner zu vertreten hat, länger als 30 Minuten, ebenso, wenn der Vertragspartner selbst abladen will, ist die Wartezeit des LKW zu vergüten. Kann aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat die Lieferung zu dem von uns vorgesehenen und dem Kunden zuvor mit- geteilten Termin nicht erfolgen, bauseitiges Verschulden sind wir berechtigt, Schadensersatz einen angemessenen Mehrpreis zu verlangen. Untersuchung feststellbar sindDies gilt auch bei Unterbrechung der Montage durch Verschulden des Bestellers oder durch höhere Gewalt. Der Besteller ist ver-pflichtet, geeignete Lagerungsmöglichkeiten für geliefertes Material bereitzustellen und das Mate-rial vor Diebstahl zu schützen. Für die Zeitdauer der Montage ist ein verschließbarer Raum zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhaft verspäteter Rückgabe oder Verlust von Transporthilfsmit-teln hat der Kunde den entstandenen Schaden zu tragen. Leihpaletten sind Handelsware und werden beson- ders berechnet. Gutschrift erfolgt bei frachtloser Rückgabe. Gemäß § 15 des Verpackungsgesetzes ist der Kunde berechtigt, Transportverpackungen am Geschäfts- sitz von WINDOR zurückzugeben. Die Rückgabe kann ausschließlich während der Geschäftszeit von WINDOR erfolgen. Die zurückgegebenen Transportverpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlichen Verpackungen sortiert sein. Andern-falls ist WINDOR berechtigt, vom Kunden die bei der Entsorgung entstandenen Mehrkosten zu verlangen. Der Besteller übernimmt die Gewähr dafür, dass die Herstellung und Lieferung von Gegenständen, die nach seinen Angaben gefertigt werden, nicht Schutzrechte Dritter verletzen. Werden wir von Dritten wegen der Verletzung von Schutzrechten in Anspruch genommen, ist der Besteller im Falle des Verschul- dens verpflichtet, uns von diesen Ansprüchen und allen damit verbundenen erforderlichen Aufwendun- gen (z. B. Rechtsverteidigungskosten) auf erstes Anfordern freizustellen. An Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen oder wenn der Auftrag nicht an uns erteilt wird, unverzüglich zurückzugeben. Eingesandte Abbildungen, Zeichnungen, Modelle oder Muster werden nur auf Wunsch zurückgegeben; kommt ein Auftrag nicht zustande, so können wir sie bei fehlendem Rückforderungsverlangen des Kunden drei Monate nach Angebotsabgabe vernichten, in allen anderen Fällen sechs Monate nach Rechnungserteilung.

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Samples: karriere.windor-fensterwerk.de

Lieferung. Erfüllungsort unserer Lieferungen und Leistungen Hat der Mieter im Auftrag bzw. Mietvertrag einen Liefertermin angegeben, so ist der Firmensitzdieser verbindlich. Der Rechnungsbetrag ist im Voraus per Überweisung zu entrichten. Bei Lieferung Mietzeiten von über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat im Voraus per Überweisung und Versendung der Ware trägt der Kunde für die GefahrFolgemonate jeweils bis zum 3. Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb Deutschlands. Liefe- rungen in Gebiete außerhalb Deutschlands bedürfen einer vorheri- gen, gesonderten Vereinbarung. Eine in Tagen angegebene Lieferzeit bezieht sich auf volle Arbeits- tage und beginnt mit dem Tage der einwandfrei geklärten und be- stätigten BestellungWerktag eines jeden Monats kostenfrei per Überweisung zu entrichten. Bei Mitwirkungspflichten des Vertragspartners beginnt der Lieferzeitraum erst, nachdem der Vertragspartner alles ihm obliegende getan hat, um vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung ausführen an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird. Der Mieter hat hierfür mit der eventuellen Location zu könnenklären, wann Aufbau und Abholung stattfinden kann. freiDer Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter wurde vor dem Aufbau des Photobooth-System ein fester Standplatz zugeteilt. Das Kamerasystem wurde dort auf die örtlichen Lichtverhältnisse eingemessen. Insbesondere wurde Wert auf die richtige Ausleuchtung und den richtigen Bildausschnitt gelegt. Hiervon wurden Probeaufnahmen gemacht und gesichert. Jede örtliche Lichtveränderung kann sich negativ auf die Photoboothaufnahmen auswirken. Wir empfehlen dem Mieter für gleichbleibende Lichtverhältnisse zu sorgen. Überbelichtete, unterbelichtete oder unscharfe Aufnahmen können daher nicht als Mangel geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn außergewöhnliche Ereignisse Lieferung mit Installation (höhere Gewalt / Force Majeure§4. Abs. 3. dieser AGB) wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, extreme Witterung, Fahrzeugausfall, Arbeitskämpfe, Produktionsstörungen bei unseren Lieferwerken uswvereinbart ist. eintreten. Für die Dauer dieser Ein- wirkungen sind wir von der Lieferpflicht befreit. Dabei ist es unbe- achtlich, ob das Ereignis bei uns oder einen Vorlieferanten von uns Das Mietverhältnis beginnt am vertraglich vereinbarten Tag/Uhrzeit bzw. Erfüllungsgehilfen eintrittwenn der Vermieter die Mietsache liefert. Unsere Vertragserfüllung Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer. Die Rückgabe der Mietsache erfolgt bei Abholung der Mietsache durch den Vermieter. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht auch unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Dem Ver- tragspartner bleibt es frei, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine angemessene Nachfrist zur Lieferung in schriftlicher Form gesetzt wurde. „frei Baustelle/die Mietsache zum vereinbarten Rückgabetermin nicht abgeladen“ bereit bzw. „frei Lager/nicht abgela- den“, außer bei Schüttgütern. Die Lieferung setzt eine mit einem schweren Lastzug befahrbare Anfahrstraße voraus. Bei unwegsamem Gelände trifft kann die Abholung durch den Vertragspartner bei der Bestellung eine Hinweis- pflicht in Textform. Sämtliche dem Lieferanten entstehende Kos- ten durch Verletzung dieser Hinweispflicht trägt der Vertragspart- ner. Das gleiche gilt, wenn zwar eine Anfahrt auf befestigter Straße möglich ist, das Abladen jedoch wegen eines unwegsamen Geländes nicht oder nicht vollständig möglich ist. Abladen bedeutet Abstellen der Ware an der Grundstücksgrenze durch unsere Mitarbeiter und/ oder einem Dritten, sofern nicht eine geeignete Zufahrtsmöglichkeit auf das Grundstück besteht. Bei Kranentladungen erfolgt das Ab- stellen im Wirkungsbereich des Kranes. Das Abladen wird gesondert berechnet. Verzögert sich das Abladen aus Gründen, die der Ver- tragspartner zu vertreten hat, länger als 30 Minuten, ebenso, wenn der Vertragspartner selbst abladen will, ist die Wartezeit des LKW zu vergüten. Kann aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat die Lieferung zu dem von uns vorgesehenen und dem Kunden zuvor mit- geteilten Termin Vermieter nicht erfolgen, sind pro angefangene 30 Minuten Wartezeit eine Standgebühr von 50,00 € an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt. Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Xxxxxx- bzw. Abholtermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Kündigt der Mieter den mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag, so fallen folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an: Bis zu 8 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 10 %, Bis zu 6 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 20 %, Bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 30 %, Bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 50 %, der Gesamtsumme. Innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe. Wir vermieten unter anderem elektronische Komponenten. Trotz intensiver Pflege und Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen. Wir behalten uns daher ein außerordentliches Kündigungsrecht vor und zwar im Fall eines Ausfalls einer wichtigen Hauptkomponente bzw. einer oder mehrerer Teilkomponenten der Mietgegenstände. Bei dem Ausfall einer oder mehrerer Komponenten des Mietgegenstands versuchen wir berechtigtdefekte Teile schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, Schadensersatz zu verlangenkönnen wir von „Höherer Gewalt“ ausgehen und müssen leider vom Mietvertrag zurücktreten (Außerordentliches Kündigungsrecht). Untersuchung feststellbar sindDies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin zur Auslieferung zum Mieter und bei Systemausfall während der Vermietung. Bei einem Systemausfall zahlen wir Ihnen die bis dahin geleistete Zahlungen zurück.

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Samples: snapbooth.de

Lieferung. Erfüllungsort unserer Lieferungen Der Händler ist verpflichtet, die angebotenen Produkte verfügbar zu halten. Der Händler liefert die bestellten Produkte direkt an die vom Nutzer angegebene Lieferadresse. Diese Adresse muss im Bundesgebiet der Republik Österreich liegen. Der Händler ist verpflichtet, den Marktplatz-Betreiber unverzüglich ab Kenntnis Meldung zu erstatten bezüglich • Versand • Lieferverzögerung • Storno • Retoure der Ware. Der Händler ist verpflichtet, nach dem Erhalt einer elektronischen Information über eine Kundenbestellung, dem Marktplatz-Betreiber spätestens am letzten Tag der Versendefrist (= Versandbereitstellungszeit) für das jeweilige Produkt eine Versandmeldung (d.h. die für die Generierung der Versandbestätigung sendungsrelevanten Daten, Inhalte und Leistungen ist Informationen, z.B. Sendungsnummer, Versanddaten des speditionellen Versands etc.) zu übermitteln. Sollte es zu einer Verspätung der FirmensitzVersendung oder einer Stornierung kommen, hat der Händler den Marktplatz-Betreiber umgehend von diesem Umstand unter Bekanntgabe des Grundes zu informieren. Bei Lieferung Der Marktplatz-Betreiber generiert daraufhin auf Basis der vom Händler bereitgestellten Informationen eine Verspätungsmeldungen oder eine Stornomeldung an den Nutzer. Unverzüglich nach Erhalt der Rücksendung von bestellten Artikeln hat der Händler dem Marktplatz-Betreiber eine Retourenmeldung (beinhaltend: Status der Retoure, die gültige Retoure, ob ein Retourenlabel benutzt wurde oder nicht, die Artikel, die retourniert wurden, und Versendung deren Anzahl und Betrag, der Ware trägt der Kunde die Gefahr. Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb Deutschlands. Liefe- rungen in Gebiete außerhalb Deutschlands bedürfen einer vorheri- gen, gesonderten Vereinbarung. Eine in Tagen angegebene Lieferzeit bezieht sich auf volle Arbeits- tage und beginnt mit dem Tage der einwandfrei geklärten und be- stätigten Bestellung. Bei Mitwirkungspflichten des Vertragspartners beginnt der Lieferzeitraum erst, nachdem der Vertragspartner alles ihm obliegende getan hat, um die Lieferung ausführen zu können. frei, wenn außergewöhnliche Ereignisse (höhere Gewalt / Force MajeureBesteller pro Artikel vom Händler rückerstattet wird inklusive dem jeweils anwendbaren USt-Satz) wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, extreme Witterung, Fahrzeugausfall, Arbeitskämpfe, Produktionsstörungen bei unseren Lieferwerken usw. eintretenim Händlerportal offenzulegen. Für die Dauer dieser Ein- wirkungen sind wir von Lieferung an den Nutzer muss sich der Lieferpflicht befreitHändler der Österreichischen Post AG bedienen – davon ausgenommenen ist der Versand per Spedition, den die Österreichische Post AG nicht anbietet. Dabei Der Händler ist es unbe- achtlichverpflichtet, ob das Ereignis bei uns oder einen Vorlieferanten von uns bzwden Versandvorgang unmittelbar nach elektronischer, schriftlicher Information seitens des Payment Service Providers in Gang zu setzen, indem der Händler dem Marktplatz-Betreiber die für die Generierung der Versandbestätigung sendungsrelevanten Daten, Inhalte und Informationen (z.B. Sendungsnummer, etc.) zur Verfügung stellt. Erfüllungsgehilfen eintrittDer Versand des bestellten Produktes hat nicht vor schriftlicher elektronischer Benachrichtigung über die Übermittlung der Versandbestätigung an den Nutzer zu erfolgen, andernfalls der jeweilige Händler den für den Nutzer daraus entstehenden Nachteil zu tragenhat. Unsere Vertragserfüllung steht auch unter dem VorbehaltDer Händler hat sicherzustellen, dass für jede Lieferung (und auch Teillieferung) eine Sendungsnummer im Händlerportal hinterlegt wird, sobald ihm diese bekannt ist. Für jede Lieferung oder auch Teillieferung darf nur eine Sendungsnummer übermittelt werden. Hiervon ausgenommen ist der Speditionsversand. Nach Hinterlegung der Sendungsnummer hat zeitgerecht der Versand zu erfolgen. Bei einem Verstoß wird pro Bestellung eine Pönale in der Höhe von 5,- EUR fällig. Der Händler gewährt kostenfreien Standardversand per Post bei Bestellung von Produkten mit einem Warenwert in einer vom Marktplatz-Betreiber festgelegten und von diesem jederzeit abänderbaren Höhe (= Frachtfreigrenze); bei Warenwerten unter dieser Grenze hat der Händler dem Nutzer Versandkosten in der vom Marktplatz-Betreiber festzulegenden Höhe in Rechnung zu stellen. Erfordert ein Versand den Einsatz einer Spedition oder ist mit der Lieferung des Produktes Montage oder Aufstellservice etc. (= den Warenkauf ergänzende Dienstleistungen) verbunden, hat der Nutzer die jeweils vom Händler dafür vorgesehenen Kosten zu tragen. Die den Warenkauf ergänzenden Dienstleistungen bleiben für oben erwähnte Frachtfreigrenze unberücksichtigt. Ist speditioneller Versand erforderlich, so stellt der Händler dem Kunden keine Hindernisse aufgrund nationaler weitere Paketversandgebühr für dieselbe Bestellung in Rechnung. Sofern Bestellungen auf Initiative des Händlers in Teillieferungen geliefert werden, ist der Händler nicht berechtigt weitere Versandkosten für die nach der ersten Teillieferung folgenden Teillieferungen zu verrechnen. Die weiteren Bedingungen der Lieferung für den Nutzer richten sich nach den Händler-AGB. Beim Kaufvertrag mit einem Verbraucher geht beim Versand der Ware die Gefahr für den Verlust oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos die Beschädigung der Ware erst dann auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Dem Ver- tragspartner bleibt es freian einen von diesem bestimmten, vom Vertrag zurückzutretenBeförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, wenn ohne dabei eine angemessene Nachfrist zur Lieferung in schriftlicher Form gesetzt wurde. „frei Baustelle/nicht abgeladen“ bzw. „frei Lager/nicht abgela- den“vom Händler vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, außer bei Schüttgütern. Die Lieferung setzt eine so geht die Gefahr bereits mit einem schweren Lastzug befahrbare Anfahrstraße voraus. Bei unwegsamem Gelände trifft den Vertragspartner bei der Bestellung eine Hinweis- pflicht in Textform. Sämtliche dem Lieferanten entstehende Kos- ten durch Verletzung dieser Hinweispflicht trägt der Vertragspart- ner. Das gleiche gilt, wenn zwar eine Anfahrt auf befestigter Straße möglich ist, das Abladen jedoch wegen eines unwegsamen Geländes nicht oder nicht vollständig möglich ist. Abladen bedeutet Abstellen Aushändigung der Ware an der Grundstücksgrenze durch unsere Mitarbeiter und/ oder einem Dritten, sofern nicht eine geeignete Zufahrtsmöglichkeit auf das Grundstück besteht. Bei Kranentladungen erfolgt das Ab- stellen im Wirkungsbereich des Kranes. Das Abladen wird gesondert berechnet. Verzögert sich das Abladen aus Gründen, die der Ver- tragspartner zu vertreten hat, länger als 30 Minuten, ebenso, wenn der Vertragspartner selbst abladen will, ist die Wartezeit des LKW zu vergüten. Kann aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat die Lieferung zu dem von uns vorgesehenen und dem Kunden zuvor mit- geteilten Termin nicht erfolgen, sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Untersuchung feststellbar sindden Beförderer über.

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Samples: assets.ctfassets.net

Lieferung. Erfüllungsort unserer Lieferungen Der Liefertermin ist in der Auftragsbestätigung von SRG angegeben. Er dient nur zu Informationszwecken, basierend auf Free-Carrier; Incoterms® 2020 ("FCA"). Die Transportdauer ist nicht eingeschlossen. Die Einhaltung des Liefertermins durch den Verkäufer setzt voraus, dass alle geschäftlichen und Leistungen ist technischen Fragen zwischen den Parteien geklärt sind und der FirmensitzKäufer alle Verpflichtungen, z.B. die Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen und Genehmigungen oder Vorauszahlungen, erfüllt hat. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Gemäß Qualitätsverfahren des Verkäufers werden die Produkte im Werk geprüft und vor Auslieferung freigegeben. Jede Änderung dieses Prozesses muss vorab zwischen den Parteien vereinbart werden. Da die Waren FCA verkauft werden, werden sie dem Käufer oder dem vom Käufer oder vom Verkäufer genannten Spediteur diskontiert. Auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers veranlasst der Verkäufer den Transport. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers, je nach Incoterms. Warenlieferung und Gefahrenübergang für Schäden von Waren richten sich nach der im Vertrag festgelegten Incoterm 2020-Bedingung. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, den Status von Paketen und Waren bei Ankunft zu überprüfen und - falls erforderlich - Reklamationen gegen die Spediteure rechtzeitig einzureichen. Sofern keine besonderen Anweisungen des Käufers über die Art und Weise des Transports vorliegen, erfolgt dieser ohne Gewähr für das kostengünstigere und/oder schnellste Verfahren. Bei Lieferung und Versendung Produkten gilt der Ware trägt Liefertermin als eingehalten, sobald das zu liefernde Produkt das Werk und/oder Lager des Verkäufers verlässt, oder vor Liefertermin, sobald der Kunde Verkäufer eine Mitteilung über die Gefahr. Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb Deutschlands. Liefe- rungen in Gebiete außerhalb Deutschlands bedürfen einer vorheri- gen, gesonderten Vereinbarung. Eine in Tagen angegebene Lieferzeit bezieht sich auf volle Arbeits- tage und beginnt mit dem Tage der einwandfrei geklärten und be- stätigten BestellungVersandbereitschaft macht. Bei Mitwirkungspflichten des Vertragspartners beginnt der Lieferzeitraum erst, nachdem der Vertragspartner alles ihm obliegende getan hat, um Dienstleistungen ist die Lieferung ausführen zu können. freiLieferfrist abgeschlossen, wenn außergewöhnliche Ereignisse (höhere Gewalt / Force Majeure) wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, extreme Witterung, Fahrzeugausfall, Arbeitskämpfe, Produktionsstörungen bei unseren Lieferwerken usw. eintreten. Für die Dauer dieser Ein- wirkungen sind wir von der Lieferpflicht befreit. Dabei ist es unbe- achtlich, ob das Ereignis bei uns Verkäufer mit der Erbringung der vereinbarten Leistung begonnen hat oder einen Vorlieferanten von uns bzw. Erfüllungsgehilfen eintritt. Unsere Vertragserfüllung steht auch unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Dem Ver- tragspartner bleibt es frei, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine angemessene Nachfrist zur Lieferung in schriftlicher Form gesetzt wurde. „frei Baustelle/nicht abgeladen“ bzw. „frei Lager/nicht abgela- den“, außer bei Schüttgütern. Die Lieferung setzt eine mit einem schweren Lastzug befahrbare Anfahrstraße voraus. Bei unwegsamem Gelände trifft den Vertragspartner bei der Bestellung eine Hinweis- pflicht in Textform. Sämtliche dem Lieferanten entstehende Kos- ten durch Verletzung dieser Hinweispflicht trägt der Vertragspart- ner. Das gleiche gilt, wenn zwar eine Anfahrt auf befestigter Straße möglich ist, das Abladen jedoch wegen eines unwegsamen Geländes nicht oder nicht vollständig möglich ist. Abladen bedeutet Abstellen der Ware an der Grundstücksgrenze durch unsere Mitarbeiter und/ oder einem Dritten, sofern nicht eine geeignete Zufahrtsmöglichkeit auf das Grundstück besteht. Bei Kranentladungen erfolgt das Ab- stellen im Wirkungsbereich des Kranes. Das Abladen wird gesondert berechnetalle Vorbereitungen vor Leistungserbringung abgeschlossen hat. Verzögert sich das Abladen der Versand oder die Abnahme der Lieferung aus Gründen, die der Ver- tragspartner Käufer zu vertreten hat, länger als 30 Minutenwerden ihm, ebensobeginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend, wenn die Nichteinhaltung der Vertragspartner selbst abladen willLieferfrist auf höhere Gewalt (Ziffer 12.), Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige Ereignisse zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen. Der Verkäufer muss dem Käufer Beginn und Ende derartiger Umstände so schnell wie möglich mitteilen. Der Käufer kann fristlos vom Vertrag zurücktreten, wenn es dem Verkäufer unwiderruflich unmöglich ist, den Auftrag vor Gefahrenübergang fertigzustellen. Der Käufer kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung, die teilweise Lieferung des Produkts und/oder der Dienstleistung unmöglich ist und der Käufer einen begründeten Grund hat, eine Teillieferung zu verweigern. Ist dies nicht der Fall, muss der Käufer den für die Wartezeit des LKW zu vergütenTeillieferung fälligen Vertragspreis zahlen. Kann Der Käufer muss dem Verkäufer eine Entschädigung zahlen, wenn es dem Verkäufer aus Gründen, die der Kunde Käufer allein oder überwiegend zu vertreten hat hat, unmöglich ist, das Produkt und/oder die Dienstleistung während der vereinbarten Lieferzeit zu liefern. Teillieferungen durch den Verkäufer sind zulässig, der Verkäufer muss jedoch vor Lieferung zu dem von uns vorgesehenen und dem Kunden zuvor mit- geteilten Termin nicht erfolgeneine Mitteilung senden, sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Untersuchung feststellbar sindwenn die Waren in Teillieferungen geliefert werden.

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Samples: rotarexsrg.com

Lieferung. Erfüllungsort unserer Lieferungen Soweit kein ausdrücklicher und Leistungen ist verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind Liefertermine und Lieferfristen nur unverbindliche Angaben. Mit Übergabe der FirmensitzWare an ein Transportunternehmen, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers, geht die Gefahr eines Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Bei Lieferung und Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Die Pflicht zur Entladung sowie die damit verbundenen Kosten trägt der Kunde Besteller. Für eine Versicherung sorgt die Gefahr. Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb Deutschlands. Liefe- rungen in Gebiete außerhalb Deutschlands bedürfen einer vorheri- gen, gesonderten Vereinbarung. Eine in Tagen angegebene Lieferzeit bezieht sich Elsner und Eckert GmbH nur auf volle Arbeits- tage besondere Anweisung und beginnt mit dem Tage der einwandfrei geklärten und be- stätigten BestellungKostenübernahme des Bestellers. Bei Mitwirkungspflichten des Vertragspartners beginnt der Lieferzeitraum ersthöherer Gewalt, nachdem der Vertragspartner alles ihm obliegende getan hatArbeitskampfmaßnahmen und sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche dauern oder voraussichtlich dauern werden, wird die Lieferfrist um die Lieferung ausführen zu können. frei, wenn außergewöhnliche Ereignisse (höhere Gewalt / Force Majeure) wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, extreme Witterung, Fahrzeugausfall, Arbeitskämpfe, Produktionsstörungen bei unseren Lieferwerken usw. eintreten. Für die Dauer dieser Ein- wirkungen sind wir von der Lieferpflicht befreit. Dabei ist es unbe- achtlich, ob das Ereignis bei uns oder einen Vorlieferanten von uns bzw. Erfüllungsgehilfen eintritt. Unsere Vertragserfüllung steht auch unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Dem Ver- tragspartner bleibt es frei, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine angemessene Nachfrist zur Lieferung in schriftlicher Form gesetzt wurde. „frei Baustelle/nicht abgeladen“ bzw. „frei Lager/nicht abgela- den“, außer bei SchüttgüternBehinderung verlängert. Die Lieferung setzt eine mit einem schweren Lastzug befahrbare Anfahrstraße voraus. Bei unwegsamem Gelände trifft den Vertragspartner bei der Bestellung eine Hinweis- pflicht in Textform. Sämtliche dem Lieferanten entstehende Kos- ten durch Verletzung dieser Hinweispflicht trägt der Vertragspart- ner. Das gleiche gilt, wenn zwar eine Anfahrt auf befestigter Straße möglich ist, das Abladen jedoch wegen eines unwegsamen Geländes nicht oder nicht vollständig möglich ist. Abladen bedeutet Abstellen der Ware an der Grundstücksgrenze durch unsere Mitarbeiter und/ oder einem Dritten, sofern nicht eine geeignete Zufahrtsmöglichkeit auf das Grundstück besteht. Bei Kranentladungen erfolgt das Ab- stellen im Wirkungsbereich des Kranes. Das Abladen wird gesondert berechnet. Verzögert sich das Abladen aus Gründen, die der Ver- tragspartner zu vertreten hat, länger als 30 Minuten, ebensoVerlängerung tritt nur ein, wenn der Vertragspartner selbst abladen willanderen Partei unverzüglich Kenntnis von dem Grund und der voraussichtlichen Dauer der Behinderung gegeben wird, ist sobald zu übersehen ist, dass die Wartezeit Lieferfrist nicht eingehalten werden kann. Im Falle eines durch die Elsner und Eckert GmbH nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs haftet die Elsner und Eckert GmbH für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des LKW zu vergütenNettowertes (Lieferwert), maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes der verspätet gelieferten Ware. Kann aus GründenDie Elsner und Eckert GmbH kommt nicht in Verzug, wenn die Vorlieferanten die Ware nicht liefern und sich die Elsner und Eckert GmbH umgehend um einen anderen Lieferanten bemüht sowie ihrer Anzeigepflicht gegenüber dem Besteller genügt. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt. Der Beginn der Lieferzeit, die von der Kunde zu vertreten hat Elsner und Eckert GmbH angegeben wurde, setzt die Lieferung zu rechtzeitige und ordentliche und ordnungsgemäß erfüllte Bestellung seitens des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Wenn der Besteller sich auf Anfrage des Verkäufers innerhalb der Nachlieferungsfrist nicht dazu äußert, ob er auf Vertragserfüllung besteht. Werden der Versand oder die Zustellung der bestellten Ware auf Verlangen des Bestellers um mehr als einen Monat verschoben, kann dem Besteller Lagergeld in Höhe von uns vorgesehenen 0,5% des Preises der gelieferten Ware, insgesamt aber maximal 5%, zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Sowohl dem Besteller als auch der Elsner und Eckert GmbH bleibt der Nachweis niedrigerer oder höherer Lagerkosten vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache ab dem Kunden zuvor mit- geteilten Termin nicht erfolgenZeitpunkt auf den Besteller über, sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Untersuchung feststellbar sindin dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

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Samples: www.elsner-eckert.de

Lieferung. Erfüllungsort unserer Lieferungen Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden die bestellten Produkte DDP (Delivery Duty Paid) (Lager VDL TBP Electronics in Dirksland in den Niederlanden) gemäß den Incoterms 2020 geliefert und Leistungen die Services in der Niederlassung von VDL TBP Electronics erbracht. Die Lieferung darf die vereinbarte Menge nicht über- oder unterschreiten. Teillieferungen der bestellten Produkte und/oder Services bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von VDL TBP Electronics. Die Lieferung enthält mindestens die folgenden Angaben: die Bestellnummer, den Produkttyp (MPN), die Produktmenge und das Versanddatum. Der Verkäufer überreicht VDL TBP Electronics alle Zeichnungen und weiteren Dokumente gemäß der Vereinbarung. Die Genehmigung dieser Dokumente durch VDL TBP Electronics befreit den Verkäufer nicht von seiner Verantwortung für die Richtigkeit und/oder Genauigkeit der fraglichen Unterlagen. Der Verkäufer ist auch weiterhin vollumfänglich für die korrekte Abwicklung der Bestellung haftbar. Nach erfolgter Lieferung erfolgt der Gefahren- und Eigentums- übergang an den Produkten und/oder Services an VDL TBP Electronics. VDL TBP Electronics erwirbt das Eigentumsrecht an den Produkten und/oder Services bereits früher, wenn VDL TBP Electronics die Zahlung für die fraglichen Produkte und/oder Services veranlasst. VDL TBP Electronics prüft die Produkte in Bezug auf die Produktmenge und sichtbare Transportschäden. Die Verpflichtungen von VDL TBP Electronics bezüglich der Inspektion der Produkte und/oder Services übersteigt das vorstehend Genannte nicht. Nach erfolgter Inspektion gelten die Produkte als „Angenommen“. Mit dieser Annahme verzichtet VDL TBP Electronics nicht auf das Recht auf eine Garantieleistung beziehungsweise gilt diese unbeschadet des Rechts von VDL TBP Electronics, sich später darauf zu berufen, dass der Verkäufer seinen vereinbarungsgemäßen Pflichten nicht nachgekommen ist. Sofern erforderlich, sind VDL TBP Electronics oder bestimmte Drittparteien berechtigt, vor der Lieferung eine Inspektion oder Prüfung der bestellten Produkte während der Verarbeitung, Fertigung und Lagerung vorzunehmen. Der Verkäufer ist VDL TBP Electronics oder benannten Dritten uneingeschränkt dabei behilflich und sorgt in diesem Zusammenhang kostenlos für die notwendigen Einrichtungen und die entsprechende Unterstützung. Ungeachtet der Frage, ob VDL TBP Electronics ihr Recht gemäß dem vorigen Satz geltend macht, und unabhängig von den dort genannten Befunden der Inspektionen und Prüfungen sowie den Bemerkungen von VDL TBP Electronics gegenüber dem Verkäufer ist der FirmensitzVerkäufer weiterhin vollständig für die korrekte Abwicklung der Bestellung haftbar. Bei Der Verkäufer haftet für alle Schäden, die VDL TBP Electronics durch die Überschreitung der Lieferzeit und/oder Ausführungsfrist gemäß Absatz 1 dieses Artikels entstehen. Der Verkäufer bestätigt, dass die Lieferzeit bindend ist und dass die Zeit oberstes Gebot ist. Mit der Annahme der Bestellung von VDL TBP Electronics bestätigt der Verkäufer, dass die vereinbarte Lieferzeit und Menge nicht abweichen wird. Sollte der Verkäufer Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Lieferfrist erwarten, informiert der Verkäufer VDL TBP Electronics sofort schriftlich, sobald sich der Verkäufer davon bewusst wird. Die Mitteilung des Verkäufers enthält auch die Ursache der (möglicherweise) verspäteten Lieferung und Versendung der Ware trägt der Kunde sowie die Gefahr. Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb Deutschlands. Liefe- rungen in Gebiete außerhalb Deutschlands bedürfen einer vorheri- genMaßnahmen, gesonderten Vereinbarung. Eine in Tagen angegebene Lieferzeit bezieht sich auf volle Arbeits- tage und beginnt mit dem Tage der einwandfrei geklärten und be- stätigten Bestellung. Bei Mitwirkungspflichten des Vertragspartners beginnt der Lieferzeitraum erst, nachdem der Vertragspartner alles ihm obliegende getan hatdie ergriffen werden, um die Lieferung ausführen entsprechenden Konsequenzen zu könnenvermeiden und/oder einzuschränken. freiDer Verkäufer befindet sich im Verzug, wenn außergewöhnliche Ereignisse (höhere Gewalt / Force Majeure) wie hoheitliche Maßnahmendie Lieferung der Produkte und/oder Services nicht an dem mit VDL TBP Electronics vereinbarten Datum erfolgt. Wenn VDL TBP Electronics die Änderung der Menge oder des Lieferdatums verlangt, Verkehrsstörungenteilt der Verkäufer innerhalb von zwei [2] Werktagen nach dieser Anfrage mit, extreme Witterungwelche Konsequenzen die verlangten Änderungen haben. Wenn die Konsequenzen nach Auffassung von VDL TBP Electronics unangemessen sind, Fahrzeugausfallist VDL TBP Electronics berechtigt, Arbeitskämpfedie Vereinbarung ohne entsprechende Entschädigung des Verkäufers aufzulösen, Produktionsstörungen bei unseren Lieferwerken usw. eintreten. Für die Dauer dieser Ein- wirkungen sind wir von der Lieferpflicht befreit. Dabei ist es unbe- achtlich, ob das Ereignis bei uns oder einen Vorlieferanten von uns bzw. Erfüllungsgehilfen eintritt. Unsere Vertragserfüllung steht auch unter dem Vorbehaltvorausgesetzt, dass keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Dem Ver- tragspartner bleibt es frei, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine angemessene Nachfrist zur Lieferung in schriftlicher Form gesetzt wurde. „frei Baustelle/nicht abgeladen“ bzw. „frei Lager/nicht abgela- den“, außer bei Schüttgütern. Die Lieferung setzt eine mit einem schweren Lastzug befahrbare Anfahrstraße voraus. Bei unwegsamem Gelände trifft den Vertragspartner bei der Bestellung eine Hinweis- pflicht in Textform. Sämtliche die Kündigung vier [4] Wochen vor dem Lieferanten entstehende Kos- ten durch Verletzung dieser Hinweispflicht trägt der Vertragspart- ner. Das gleiche gilt, wenn zwar eine Anfahrt auf befestigter Straße möglich bestätigten Lieferdatum erfolgt ist, das Abladen jedoch wegen eines unwegsamen Geländes nicht oder nicht vollständig möglich ist. Abladen bedeutet Abstellen der Ware an der Grundstücksgrenze durch unsere Mitarbeiter und/ oder einem Dritten, sofern nicht eine geeignete Zufahrtsmöglichkeit auf das Grundstück besteht. Bei Kranentladungen erfolgt das Ab- stellen im Wirkungsbereich des Kranes. Das Abladen wird gesondert berechnet. Verzögert sich das Abladen aus Gründen, die der Ver- tragspartner zu vertreten hat, länger als 30 Minuten, ebenso, wenn der Vertragspartner selbst abladen will, ist die Wartezeit des LKW zu vergüten. Kann aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat die Lieferung zu dem von uns vorgesehenen und dem Kunden zuvor mit- geteilten Termin nicht erfolgen, sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Untersuchung feststellbar sind.

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Samples: www.vdltbpelectronics.com

Lieferung. Erfüllungsort unserer Lieferungen 1.Die Xxxx des Versandortes und Leistungen des Beförderungsweges sowie Transportmittels erfolgt, wenn nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung vorliegt duch P&M Furniture nach bestem Ermessen an die von der Gegenpartei angegebene Adresse. Die Artikel werden in der gebräuchlichen Verpackung an der Haustür der angegebenen Adresse abgeliefert. Sie werden bei der Ablieferung nicht montiert. Es ist möglich, schriftlich eine andere Vereinbarung zu treffen. 0.Xx ist P & M Furniture erlaubt, die verkauften Artikel in Teilen zu liefern. Wenn die Artikel in Teilen angeliefert werden, ist P & M Furniture berechtigt, für jede Teillieferung eine Rechnung auszustellen.3. Der Transport von Artikeln erfolgt auf Kosten und Risiko der FirmensitzGegenpartei. Bei Lieferung 4. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die verkauften Artikel in dem Augenblick abzunehmen, wo sie ihm geliefert werden, oder in dem Augenblick, wo sie ihm entsprechend dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden. Wenn die Gegenpartei die Abnahme verweigert oder es unterlässt, für die Abnahme bzw. die Zustellung benötigte Informationen oder Instruktionen zu erteilen, werden die verkauften Artikel zum Risiko der Gegenpartei gelagert. Die Gegenpartei trägt in dem Fall alle zusätzlichen Kosten, wozu in jedem Fall die Lagerungs- und Versendung der Ware trägt der Kunde die Gefahrextra Transportkosten gehören. Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb Deutschlands. Liefe- rungen P & M Furniture ist in Gebiete außerhalb Deutschlands bedürfen einer vorheri- gen, gesonderten Vereinbarung. Eine in Tagen angegebene Lieferzeit bezieht sich auf volle Arbeits- tage und beginnt mit dem Tage der einwandfrei geklärten und be- stätigten Bestellung. Bei Mitwirkungspflichten des Vertragspartners beginnt der Lieferzeitraum erst, nachdem der Vertragspartner alles ihm obliegende getan hatjedem Fall berechtigt, um 30 Tage nach der Sicherungsverwahrung von den Artikeln, diese nach Inverzugsetzung für die Lieferung ausführen Gegenpartei und in deren Namen zu können. frei, wenn außergewöhnliche Ereignisse verkaufen (höhere Gewalt / Force Majeure) wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, extreme Witterung, Fahrzeugausfall, Arbeitskämpfe, Produktionsstörungen bei unseren Lieferwerken usw. eintreten. Für die Dauer dieser Ein- wirkungen sind wir von der Lieferpflicht befreit. Dabei ist es unbe- achtlich, ob das Ereignis bei uns oder einen Vorlieferanten von uns bzw. Erfüllungsgehilfen eintrittverkaufen zu lassen), mit der Verpflichtung, den Gewinn an die Gegenpartei auszuzahlen, und zwar unter Abzug der P & M Furniture zustehenden Forderungen, wozu auch die Lagerungskosten und sonstigen Kosten des Weiterverkaufs gehören.5. Unsere Vertragserfüllung steht P & M Furniture behält sich die Abweichungen von den Maßen aller verkauften Artikel vor, so wie diese bei den mit der Herstellung beauftragen Betrieben gebräuchlich oder sonst wie angemessen sind. 6.Technische Daten, zu denen auch unter dem Vorbehaltdie Maße, Gewichte, Kapazitäten udgl. gehören, werden in Angaben, die in Deutschland gängig sind, in gutem Glauben der Wahrheit entsprechend erteilt. Sie sind freibleibend, es sei denn, dass keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Dem Ver- tragspartner bleibt es frei, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine angemessene Nachfrist zur Lieferung in schriftlicher Form gesetzt etwas anderes angegeben wurde. „frei BaustelleAlle Zeichnungen und/oder Abbildungen sind nicht abgeladen“ bzw. „frei Lager/nicht abgela- den“, außer bei Schüttgütern. Die Lieferung setzt eine mit einem schweren Lastzug befahrbare Anfahrstraße voraus. Bei unwegsamem Gelände trifft den Vertragspartner bei der Bestellung eine Hinweis- pflicht in Textform. Sämtliche dem Lieferanten entstehende Kos- ten durch Verletzung dieser Hinweispflicht trägt der Vertragspart- ner. Das gleiche gilt, wenn zwar eine Anfahrt auf befestigter Straße möglich ist, das Abladen jedoch wegen eines unwegsamen Geländes nicht oder nicht vollständig möglich ist. Abladen bedeutet Abstellen der Ware an der Grundstücksgrenze durch unsere Mitarbeiter und/ oder einem Dritten, sofern nicht eine geeignete Zufahrtsmöglichkeit auf das Grundstück besteht. Bei Kranentladungen erfolgt das Ab- stellen im Wirkungsbereich des Kranes. Das Abladen wird gesondert berechnet. Verzögert sich das Abladen aus Gründen, die der Ver- tragspartner zu vertreten hat, länger als 30 Minuten, ebenso, wenn der Vertragspartner selbst abladen will, ist die Wartezeit des LKW zu vergüten. Kann aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat die Lieferung zu dem von uns vorgesehenen bindend und dem Kunden zuvor mit- geteilten Termin nicht erfolgen, sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Untersuchung feststellbar sinddienen lediglich zur Orientierung.

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Samples: www.pmfurniture.de

Lieferung. Erfüllungsort unserer Lieferungen und Leistungen Vor Beginn der Fertigung bzw. Auslieferung der Ausrüstungsteile ist der FirmensitzTerminplan mit der Bauleitung genauestens abzustimmen. Bei Zur Vermeidung von Folgeschäden durch vorzeitige Montage, wie z.B. Zerstörung von Maschinen durch mechanische Einwirkung, Staub, Wasserandrang, Diebstahl, können Lieferung und Versendung der Ware trägt der Kunde die Gefahr. Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb Deutschlands. Liefe- rungen in Gebiete außerhalb Deutschlands bedürfen einer vorheri- gen, gesonderten Vereinbarung. Eine in Tagen angegebene Lieferzeit bezieht sich auf volle Arbeits- tage und beginnt mit dem Tage der einwandfrei geklärten und be- stätigten Bestellung. Bei Mitwirkungspflichten des Vertragspartners beginnt der Lieferzeitraum erst, nachdem der Vertragspartner alles ihm obliegende getan hat, um die Lieferung ausführen zu können. freiMontage erst durchgeführt werden, wenn außergewöhnliche Ereignisse (höhere Gewalt / Force Majeure) wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, extreme Witterung, Fahrzeugausfall, Arbeitskämpfe, Produktionsstörungen bei unseren Lieferwerken uswein ausreichender Baufortschritt erzielt worden ist. eintreten. Für die Dauer dieser Ein- wirkungen sind wir von Vor Ausführung ist daher jeweils eine Abstimmung mit der Lieferpflicht befreit. Dabei ist es unbe- achtlich, ob das Ereignis bei uns oder einen Vorlieferanten von uns bzw. Erfüllungsgehilfen eintritt. Unsere Vertragserfüllung steht auch unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Dem Ver- tragspartner bleibt es frei, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine angemessene Nachfrist zur Lieferung in schriftlicher Form gesetzt wurde. „frei Baustelle/nicht abgeladen“ bzw. „frei Lager/nicht abgela- den“, außer bei SchüttgüternBauleitung erforderlich. Die Lieferung setzt hat innerhalb der angegebenen Lieferfrist, jedoch nach vorheriger Abstimmung mit der Bauoberbauleitung zu erfolgen. Die Lieferbereitschaft ist schriftlich anzuzeigen. Einzubetonierende Teile sind rechtzeitig vorab zu liefern. In die Einheitspreise ist einzurechnen, daß diese unmittelbar vor Beginn der Betonierungsarbeiten von einem erfahrenen Monteur des Auftragnehmers auf die richtige Lage überprüft werden. Für vorzeitig gefertigte Teile, die aus Gründen des Baufortschritts noch nicht geliefert werden können, ist eine mit einem schweren Lastzug befahrbare Anfahrstraße vorauskostenlose Zwischenlagerung im Werk des Bieters einzukalkulieren, sofern der Bieter den Fertigungstermin zu vertreten hat. Bei unwegsamem Gelände trifft Sofern Teile, z.B. Schaltschränke, MSR- und Analysegeräte-Geräte etc., vorzeitig geliefert werden, sind diese vom Bieter durch eigenverantwortlich zu treffende Vorkehrungen (Frostschutz- und Konservierungsmaßnahmen etc.) gegen Witterungseinflüsse zu schützen und zur Vermeidung von Diebstählen beweglicher Teile, wie Motore, Kabeltrommeln, Schaltschränke, Pumpen etc., zu demontieren und vor Inbetriebnahme wieder zu montieren. Der Versand geschieht auf Rechnung und Gefahr des Bieters. Kosten für Verpackung, Fracht und Versicherung sind in die entsprechenden Positionen des LV einzukalkulieren. Die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges ist Sache des Bieters. Die Lieferung hat frei Baustelle und frei unmittelbare Verwendungsstelle, einschließlich Abladen, zu erfolgen. Für Verladearbeiten bzw. für das Einbringen der Teile in die Bauwerke können bauseits, gegen Vergütung, Hebezeug und Hilfskräfte zur Verfügung gestellt werden. Verpackung wird nicht gesondert vergütet. Sie muss, falls erforderlich, vom Bieter kostenfrei zurückgenommen werden. Die angelieferten Materialien sind durch den Vertragspartner Auftragnehmer so zu lagern, dass auch bei der Bestellung eine Hinweis- pflicht in Textformlängerer Lagerzeit keine Qualitätsminderung auftreten kann. Sämtliche dem Lieferanten entstehende Kos- ten durch Verletzung dieser Hinweispflicht trägt der Vertragspart- ner. Das gleiche giltDie Haftung für angelieferte Materialien bleibt auch dann beim Auftragnehmer, wenn zwar für solche Unternehmerlieferungen vom Auftraggeber Abschlagszahlungen im Rahmen des Auftrages geleistet werden. Die Übernahme durch den Bauherrn erfolgt in jedem Fall erst im eingebauten Zustand am Tage der Abnahme. Zum Einbau dürfen nur einwandfreie Materialien in der vorgeschriebenen Art und Qualität gelangen. Die jeweiligen Fabrikate und Typenbezeichnungen müssen im Angebot angegeben werden, wenn im Text der Position dafür Freistellen vorgesehen sind‌ Teile, die einer ständigen Wartung unterliegen, sind so einzubauen, dass sie leicht zugänglich sind und eine Anfahrt auf befestigter Straße einfache Wartung möglich ist, das Abladen z.B. pH Sonden, Messumformer Die Montage hat innerhalb der vereinbarten Ablaufzeit, jedoch wegen nach vorheriger Abstimmung mit der Bauoberbauleitung, zu erfolgen. In der Montage muss enthalten sein: - Die betriebsfertig verlegten und angeschlossenen Kabel und Leitungen aller Verbraucher; die vollständig montierten und angeschlossenen Messgeräte; der Signaltest aller Sensoren und Aktoren über alle Klemmstellen hinweg; die vollständige Beschriftung aller Kabel; alle notwendigen Messungen wie Isolationsmessungen, Erdungsmessungen, Übergangswiderstände etc.; die Gestellung eines unwegsamen Geländes Fachmonteurs, der erforderlichen Hilfskräfte sowie aller Werk-, Rüst- und Hebezeuge. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass Hilfskräfte für Montagearbeiten nicht bauseits gestellt werden. - Die elektrischen Leitungen (Verlängerungen) für Elektroanschlüsse bei der Montage,z.B. für Schweiß- und Bohrarbeiten, von der vorhandenen Stromentnahmesteile bis zu den VerbrauchersteIlen. - Alle erforderlichen An- und Abreisen einschließlich Zeitaufwand für betriebsfertige Montage für montagemäßig bedingte Unterbrechungen und Abnahmen. - Wasser, sowie Strom für Licht und Kraftanschluss werden bauseitig an einer Entnahmestelle gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt; sofern im LV nichts anderes vereinbart ist. Die erforderlichen Zwischenzähler für die Verbrauchsmessungen sind bereitzustellen. Die Beseitigung des aus eigener Arbeit anfallenden Abfalls und die Reinhaltung der Baustelle ist Pflicht des Auftragnehmers. Kommt er der Aufforderung hierzu in angemessener Frist nicht oder nicht vollständig möglich istnur teilweise nach, so wird die Reinigung auf seine Kosten durch andere durchgeführt. Abladen bedeutet Abstellen Auf die Pflicht der Ware an getrennten Erfassung der Grundstücksgrenze durch unsere Mitarbeiter und/ oder einem Dritten, sofern nicht eine geeignete Zufahrtsmöglichkeit auf das Grundstück besteht. Bei Kranentladungen erfolgt das Ab- stellen im Wirkungsbereich des Kranes. Das Abladen Reststoffe wird gesondert berechnet. Verzögert sich das Abladen aus Gründen, die der Ver- tragspartner zu vertreten hat, länger als 30 Minuten, ebenso, wenn der Vertragspartner selbst abladen will, ist die Wartezeit des LKW zu vergüten. Kann aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat die Lieferung zu dem von uns vorgesehenen und dem Kunden zuvor mit- geteilten Termin nicht erfolgen, sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Untersuchung feststellbar sindhingewiesen.

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Samples: www.irrel.de

Lieferung. Erfüllungsort unserer Lieferungen Die vereinbarten Liefertermine und Leistungen Liefermengen sind verbindlich und durch den Lieferanten einzuhalten. Liefertermine werden grundsätzlich nach dem Kalender bestimmt angegeben und sind auch so zu bestätigen. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Firmensitz. Bei Lieferung und Versendung Eingang der Ware trägt der Kunde die Gefahr. Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb Deutschlands. Liefe- rungen in Gebiete außerhalb Deutschlands bedürfen einer vorheri- gen, gesonderten Vereinbarung. Eine in Tagen angegebene Lieferzeit bezieht sich auf volle Arbeits- tage und beginnt mit dem Tage der einwandfrei geklärten und be- stätigten Bestellung. Bei Mitwirkungspflichten des Vertragspartners beginnt der Lieferzeitraum erst, nachdem der Vertragspartner alles ihm obliegende getan hat, um die Lieferung ausführen zu können. frei, wenn außergewöhnliche Ereignisse (höhere Gewalt / Force Majeure) wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, extreme Witterung, Fahrzeugausfall, Arbeitskämpfe, Produktionsstörungen bei unseren Lieferwerken usw. eintreten. Für die Dauer dieser Ein- wirkungen sind wir von der Lieferpflicht befreit. Dabei ist es unbe- achtlich, ob das Ereignis bei uns oder einen Vorlieferanten an dem von uns bzwvorgegebenen Lieferort. Erfüllungsgehilfen eintrittVorzeitige Lieferungen sowie Teillieferungen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Einkauf zulässig. Unsere Vertragserfüllung steht auch unter dem VorbehaltIm Falle von Teillieferungen ist die Leistung erst erbracht, wenn insgesamt geliefert ist. Die durch Teillieferung entstehenden Mehrkosten z.B. Transport, Verpackung und Versicherung sind vom Lieferanten zu tragen. Teillieferungen werden von uns nicht als in sich jeweils abgeschlossenes Geschäft betrachtet. Erkennt der Lieferant, dass keine Hindernisse ein Liefertermin nicht eingehalten werden kann, so ist der Lieferant verpflichtet, Xxxx unverzüglich unter Angabe und Nachweis der Gründe sowie unter Mitteilung der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung zu informieren. Dies gilt auch für Verzögerungen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat wie z.B. Verzögerungen aufgrund nationaler höherer Gewalt oder internationaler Vorschriften unverschuldeter Arbeitskämpfe. Die Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Fristen und Termine wird dadurch nicht aufgehoben. Kommt der Lieferant seiner Benachrichtigungspflicht nicht nach, so kann er sich nicht darauf berufen, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Der Lieferant ist zum Ersatz des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder aufgrund verspäteter Benachrichtigung entstandenen Schadens verpflichtet. Der Lieferung ist ein Lieferschein beizulegen; eine Rechnung ist kein Lieferschein. Auf dem Lieferschein sind unsere Bestellnummer incl. Bestellposition, unsere Artikelnummer, unsere Artikelbezeichnung sowie, soweit anwendbar, unser ABK-Index incl. Arbeitsgang-Nummer anzugeben. Fehlen diese Angaben, so sind die dadurch entstehenden Verzögerungen in der Bearbeitung nicht von Xxxx zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet alle erforderlichen Warenbegleitpapiere, Lieferantenerklärungen, Prüfprotokolle Werksprüfzeugnisse und sonstige Sanktionen entgegenstehenUnterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und uns rechtzeitig vorzulegen. Dem Ver- tragspartner bleibt es freiHängt die Annahme der Lieferung von Dokumenten ab, vom Vertrag zurückzutretensind wir nicht in Annahmeverzug, wenn eine angemessene Nachfrist zur Lieferung in schriftlicher Form gesetzt wurde. „frei Baustelle/der Lieferant die Dokumente nicht abgeladen“ bzw. „frei Lager/nicht abgela- den“rechtzeitig, außer bei Schüttgüternunter Einschluss einer angemessenen Zeit für deren Prüfung, vorgelegt hat. Die Lieferung setzt eine mit einem schweren Lastzug befahrbare Anfahrstraße vorausist auf Kosten des Lieferanten industrieüblich, unter Beachtung handelsüblicher Sorgfalt sachgerecht und umweltschonend zu verpacken und zu versenden. Bei unwegsamem Gelände trifft den Vertragspartner bei der Bestellung eine Hinweis- pflicht in Textform. Sämtliche Loll ist berechtigt aber nicht verpflichtet, dem Lieferanten entstehende Kos- ten durch Verletzung dieser Hinweispflicht trägt die geeignete Art und Weise der Vertragspart- nerVerpackung vorzuschreiben. Das gleiche giltMit Überschreiten der vereinbarten Liefertermine und/oder Mengen gerät der Lieferant in Verzug, wenn zwar eine Anfahrt ohne dass es der Mahnung bedarf. Für den Eintritt des Verzugs kommt es nicht darauf an, ob der Lieferant selbst rechtzeitig beliefert wurde. Für jede Woche der Verspätung der Lieferung ist Loll berechtigt, einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 0,5% der Bestellsumme zu verlangen. Die Höhe dieses Verzugsschadens ist jedoch auf befestigter Straße möglich ist, das Abladen jedoch wegen eines unwegsamen Geländes nicht oder nicht vollständig möglich ist5% des Bestellvolumens begrenzt. Abladen bedeutet Abstellen der Ware an der Grundstücksgrenze durch unsere Mitarbeiter und/ oder einem Dritten, sofern nicht eine geeignete Zufahrtsmöglichkeit auf das Grundstück besteht. Bei Kranentladungen erfolgt das Ab- stellen im Wirkungsbereich Diese Pflicht zum Ersatz des Kranes. Das Abladen wird gesondert berechnet. Verzögert sich das Abladen aus Gründen, die der Ver- tragspartner zu vertreten hat, länger als 30 Minuten, ebensoVerzugsschadens gilt nicht, wenn der Vertragspartner selbst abladen willLieferant nachweist, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Wartezeit des LKW zu vergütenPauschale. Kann aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat die Lieferung zu dem von uns vorgesehenen und dem Kunden zuvor mit- geteilten Termin nicht erfolgen, sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Untersuchung feststellbar sindDas Recht zur Geltendmachung etwaiger weiterer Ansprüche durch Loll bleibt davon unberührt.

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Samples: www.loll-feinmechanik.de

Lieferung. Erfüllungsort unserer Es sind die für den Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Rastatt günstigsten Transportmöglichkeiten zu wählen, sofern der Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr nicht ausdrücklich bestimmte Beförderungsvorschriften angegeben haben. Die Lieferungen sind so zu verpacken, dass Transportschäden vermieden werden. Neben der Versandanschrift sind in den Transportpapieren die Bestellangaben (Bestell-Nr., Bestelldatum, Anlieferstelle, ggf. Name des Empfängers und Leistungen Material-Nr.) anzugeben. Bei der Lieferung von Gefahrstoffen ist der Firmensitz. Bei Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Produktinformationen, insbesondere Sicherheitsdatenblätter, rechtzeitig vor der Lieferung und Versendung der Ware trägt der Kunde die Gefahr. Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb Deutschlands. Liefe- rungen in Gebiete außerhalb Deutschlands bedürfen einer vorheri- gen, gesonderten Vereinbarung. Eine in Tagen angegebene Lieferzeit bezieht sich auf volle Arbeits- tage und beginnt mit dem Tage der einwandfrei geklärten und be- stätigten Bestellung. Bei Mitwirkungspflichten des Vertragspartners beginnt der Lieferzeitraum erst, nachdem der Vertragspartner alles ihm obliegende getan hat, um die Lieferung ausführen zu können. frei, wenn außergewöhnliche Ereignisse (höhere Gewalt / Force Majeure) wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, extreme Witterung, Fahrzeugausfall, Arbeitskämpfe, Produktionsstörungen bei unseren Lieferwerken usw. eintreten. Für die Dauer dieser Ein- wirkungen sind wir von der Lieferpflicht befreit. Dabei ist es unbe- achtlich, ob das Ereignis bei uns oder einen Vorlieferanten von uns bzw. Erfüllungsgehilfen eintritt. Unsere Vertragserfüllung steht auch unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Dem Ver- tragspartner bleibt es frei, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine angemessene Nachfrist zur Lieferung in schriftlicher Form gesetzt wurde. „frei Baustelle/nicht abgeladen“ bzw. „frei Lager/nicht abgela- den“, außer bei Schüttgütern. Die Lieferung setzt eine mit einem schweren Lastzug befahrbare Anfahrstraße voraus. Bei unwegsamem Gelände trifft den Vertragspartner bei der Bestellung eine Hinweis- pflicht in Textform. Sämtliche dem Lieferanten entstehende Kos- ten durch Verletzung dieser Hinweispflicht trägt der Vertragspart- nerübermitteln. Das gleiche gilt, wenn zwar eine Anfahrt auf befestigter Straße möglich ist, das Abladen jedoch wegen eines unwegsamen Geländes nicht oder nicht vollständig möglich istgilt für Informationen bezüglich gesetzlich bedingter Vermarktungsbeschränkungen. Abladen bedeutet Abstellen Die durch Fehlleitung von Lieferungen entstehenden Kosten trägt der Ware an der Grundstücksgrenze durch unsere Mitarbeiter und/ oder einem DrittenVertragspartner, sofern er den Transport übernimmt oder die Fehlleitung des Transportes verschuldet hat. Kosten, die den Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr durch Nichtbeachtung der angegebenen Versandanschrift entstehen, werden in der Rechnung gekürzt, ebenso Mehrfrachten (Eilgut, Express) bei Nichteinhaltung der Lieferfrist. Der Vertragspartner ist zu Teillieferungen / -leistungen grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr berechtigt. Es gelten grundsätzlich die von dem Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr vorgegebenen Zeichnungen, Maße, Toleranzen, Normen, Güten usw. Davon abweichende Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Toleranzen, Normen in vom Vertragspartner erstellten und übergegebenen Unterlagen und Angaben hierüber bedürfen der Zustimmung dem Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr. Eigentumsvorbehalte werden nicht eine geeignete Zufahrtsmöglichkeit auf das Grundstück bestehtanerkannt. Bei Kranentladungen erfolgt das Ab- stellen marktgängigen serienmäßigen Erzeugnissen, für die Einheitspreise im Wirkungsbereich Vertrag vorgesehen sind, ist der Vertragspartner verpflichtet, Mehrleistungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag festgelegten Mengen zu den im Vertrag festgelegten Einheitspreisen zu erbringen. Minderungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag festgelegten Mengen begründen keinen Anspruch auf Änderung der im Vertrag festgelegten Einheitspreise. Auf Verlangen sind neue Ausführungsfristen zu vereinbaren. Die Einschaltung von Subunternehmern mit Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des KranesBetriebsleiters des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr. Das Abladen wird gesondert berechnetAlle zur Prüfung dieses Vorhabens notwendigen Unterlagen sind vorab dem Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr zur Verfügung zu stellen. Verzögert sich das Abladen aus GründenDer Vertragspartner hat einem unter diesen Voraussetzungen verpflichteten Subunternehmer bei der Übertragung von Aufgaben alle Verpflichtungen aufzuerlegen und deren Einhaltung sicherzustellen, die der Ver- tragspartner zu vertreten er gegenüber dem Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr übernommen hat, länger als 30 Minuten, ebenso, wenn der Vertragspartner selbst abladen will, ist die Wartezeit des LKW zu vergüten. Kann aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat die Lieferung zu dem von uns vorgesehenen und dem Kunden zuvor mit- geteilten Termin nicht erfolgen, sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Untersuchung feststellbar sind.

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Samples: baden-in-rastatt.de

Lieferung. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung Xxxxxxxxxxxxx darf der Lieferant keine Teillieferungen der Ware vornehmen. Falls Wienerberger diese Zustimmung erteilt, verrechnet der Lieferant den Preis für jede Teillieferung gemäß Punkt 10.3 getrennt, wobei Wienerberger berechtigt ist, ihre Rechte und Rechtsbehelfe (sei es aus diesen Bedingungen oder anderweitig) hinsichtlich der jeweiligen Teillieferung bzw. des gesamten Vertrages nach ihrem alleinigen Ermessen auszuüben. Sofern in der Bestellung nicht anders angeführt, enthalten die Preise für die Ware sämtliche Kosten und Aufwendungen des Lieferanten samt Verpackung, Transport, Versicherung, Liefer- und Entladekosten und verstehen sich frei Erfüllungsort unserer Lieferungen (DDP). Die Ware wird zu dem in der Bestellung angegebenen Termin und Leistungen an die in der Bestellung angegebene Adresse frei Erfüllungsort (DDP) (gemäß Definition dieser Bestimmung in den Incoterms 2020) geliefert bzw., falls in der Bestellung keine Adresse angegeben ist, ist der Firmensitz. Bei Lieferung und Versendung Lieferort der Ware trägt der Kunde Sitz des jeweiligen Wienerberger-Unternehmens, das die Gefahr. Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb Deutschlands. Liefe- rungen in Gebiete außerhalb Deutschlands bedürfen einer vorheri- gen, gesonderten Vereinbarung. Eine in Tagen angegebene Lieferzeit bezieht sich auf volle Arbeits- tage und beginnt mit dem Tage der einwandfrei geklärten und be- stätigten Bestellung. Bei Mitwirkungspflichten des Vertragspartners beginnt der Lieferzeitraum erst, nachdem der Vertragspartner alles ihm obliegende getan Bestellung aufgegeben hat, um die Lieferung ausführen zu können. frei, wenn außergewöhnliche Ereignisse (höhere Gewalt / Force Majeure) wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, extreme Witterung, Fahrzeugausfall, Arbeitskämpfe, Produktionsstörungen bei unseren Lieferwerken usw. eintreten. Für die Dauer dieser Ein- wirkungen sind wir von der Lieferpflicht befreit. Dabei ist es unbe- achtlich, ob das Ereignis bei uns oder einen Vorlieferanten von uns bzw. Erfüllungsgehilfen eintritt. Unsere Vertragserfüllung steht auch unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Dem Ver- tragspartner bleibt es frei, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine angemessene Nachfrist zur Lieferung in schriftlicher Form gesetzt wurde. „frei Baustelle/nicht abgeladen“ bzw. „frei Lager/nicht abgela- den“, außer bei Schüttgütern. Die Lieferung setzt eine mit einem schweren Lastzug befahrbare Anfahrstraße vorausder Ware gilt als erfolgt, (a) wenn der Lieferant seine Lieferverpflichtung gemäß dem genannten Incoterm erfüllt hat oder (b) wenn die Ware vom Lieferanten an der Lieferadresse abgeladen wird, je nachdem welches Ereignis später eintritt. Bei unwegsamem Gelände trifft Wienerberger ist wahlweise berechtigt, die Ware im Werk des Lieferanten (EXW gemäß Definition dieser Bestimmung in den Vertragspartner bei Incoterms 2020) zu übernehmen, in welchem Fall Gebühren, Kosten und Auslagen für Export, Import, Zollgenehmigungen und Beförderung der Ware zur Lieferadresse vom Preis abgezogen werden. Macht Wienerberger von diesem Wahlrecht Xxxxxxxx, gibt sie dies dem Lieferanten so bald wie angemessenerweise möglich bekannt. Falls Import- oder Exportgenehmigungen und sonstige behördliche Genehmigungen oder Bewilligungen oder Zustimmungen Dritter zur Abwicklung der Bestellung erforderlich sind, hat der Lieferant diese rechtzeitig einzuholen. Gefahr und Eigentum in Bezug auf die Ware gehen zum Zeitpunkt der Lieferung frei von jeglichen Sicherungsrechten Dritter auf Wienerberger über. Der Lieferant wird dafür Sorge tragen, dass: dem jeweiligen Wienerberger-Unternehmen, das die Lieferung erhält, und der jeweiligen Abteilung vor der Lieferung eine Hinweis- pflicht Versandanzeige zugesandt wird; die Ware gemäß den Anweisungen von Wienerberger sowie gemäß anwendbarem Recht verpackt, gekennzeichnet und versandt wird, damit sie unbeschädigt an ihrem Bestimmungsort ankommt; Wienerberger bei bzw. vor Lieferung eine schriftliche Liste mit der Bezeichnung und Beschreibung schädlicher bzw. potenziell schädlicher Eigenschaften bzw. Bestandteile der gelieferten Ware sowie Informationen betreffend Veränderungen solcher Eigenschaften oder Bestandteile erhält; Wienerberger ist auf diese Informationen des Lieferanten angewiesen, damit sie ihre eigenen Verpflichtungen im Rahmen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes [ASchG - BGBl. Nr. 450/1994) und des einschlägigen anwendbaren Rechts erfüllen kann; Wienerberger bei bzw. vor Lieferung sämtliche Betriebs- und Sicherheitsanweisungen, deutlich angebrachte Warnhinweise und sonstige Informationen erhält, die gegebenenfalls für die ordnungsgemäße Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Ware notwendig sind, und falls der Lieferant wünscht, dass Wienerberger Verpackungsmaterial für die Ware retourniert, dieser Umstand deutlich auf dem Lieferschein angegeben ist, wobei dieses Verpackungsmaterial nur auf Kosten des Lieferanten retourniert wird. Der Lieferant ist für die Einhaltung der Lieferbedingungen durch seine Subauftragnehmer einschließlich der Transportunternehmen, die vom Lieferanten bzw. seinen Subauftragnehmern beauftragt wurden, verantwortlich. Alle Sendungen, die nicht übernommen werden können, lagern auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Wienerberger ist berechtigt, Inhalt und Zustand dieser Sendungen festzustellen. Sollte der Lieferant in Textformder Zeit zwischen Bestellung und Lieferung die Preise für die Ware bzw. Sämtliche dem die Leistungen herabsetzen, so gelten für die Bestellung die am Tage der Lieferung gültigen Preise, und die Rechnung des Lieferanten entstehende Kos- ten durch Verletzung dieser Hinweispflicht trägt der Vertragspart- nerwird entsprechend reduziert. Das gleiche giltPreiserhöhungen werden nur akzeptiert, wenn zwar eine Anfahrt auf befestigter Straße möglich ist, das Abladen jedoch wegen eines unwegsamen Geländes nicht Wienerberger vor Einlangen der Rechnung des Bei Mehr- oder nicht vollständig möglich ist. Abladen bedeutet Abstellen Minderlieferungen des Lieferanten gegenüber der Ware an der Grundstücksgrenze durch unsere Mitarbeiter und/ oder einem Dritten, sofern nicht eine geeignete Zufahrtsmöglichkeit auf das Grundstück besteht. Bei Kranentladungen erfolgt das Ab- stellen im Wirkungsbereich des Kranes. Das Abladen wird gesondert berechnet. Verzögert sich das Abladen aus GründenVertrag angegebenen Warenmenge ist Wienerberger berechtigt, die gelieferte Ware abzulehnen bzw. kann die überschüssige Ware und abgelehnte Ware (gegebenenfalls) auf Gefahr und Kosten des Lieferanten retourniert werden. Falls Wienerberger Mehr- oder Minderlieferungen gegenüber der Ver- tragspartner zu vertreten hatim Vertrag angegebenen Warenmenge akzeptiert, länger als 30 Minuten, ebenso, wenn wird der Vertragspartner selbst abladen will, ist die Wartezeit des LKW zu vergüten. Kann aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat die Lieferung zu dem von uns vorgesehenen und dem Kunden zuvor mit- geteilten Termin nicht erfolgen, sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Untersuchung feststellbar sindvom Lieferanten gemäß Punkt 10.3 in Rechnung gestellte Betrag entsprechend angepasst.

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Samples: www.wienerberger.com

Lieferung. Erfüllungsort unserer Lieferungen Der Händler ist verpflichtet, die angebotenen Produkte verfügbar zu halten. Der Händler liefert die bestellten Produkte direkt an die vom Nutzer angegebene Lieferadresse. Diese Adresse muss im Bundesgebiet der Republik Österreich liegen. Der Händler ist verpflichtet, den Marktplatz-Betreiber unverzüglich ab Kenntnis Meldung zu erstatten bezüglich • Versand • Lieferverzögerung • Storno • Retoure der Ware. Der Händler ist verpflichtet, nach dem Erhalt einer elektonischen Information über eine Kundenbestellung, dem Marktplatz-Betreiber spätestens am letzten Tag der Versendefrist (= Versandbereitstellungszeit) für das jeweilige Produkt eine Versandmeldung (d.h. die für die Generierung der Versandbestätigung sendungsrelevanten Daten, Inhalte und Leistungen ist Informationen, z.B. Sendungsnummer, Versanddaten des speditionellen Versands etc.) zu übermitteln. Sollte es zu einer Verspätung der FirmensitzVersendung oder einer Stornierung kommen, hat der Händler den Marktplatz-Betreiber umgehend von diesem Umstand unter Bekanntgabe des Grundes zu informieren. Bei Lieferung Der Marktplatz-Betreiber generiert daraufhin auf Basis der vom Händler bereitgestellten Informationen eine Verspätungsmeldungen oder eine Stornomeldung an den Nutzer. Unverzüglich nach Erhalt der Rücksendung von bestellten Artikeln hat der Händler dem Marktplatz-Betreiber eine Retourenmeldung (beinhaltend: Status der Retoure, die gültige Retoure, ob ein Retourenlabel benutzt wurde oder nicht, die Artikel, die retourniert wurden, und Versendung deren Anzahl und Betrag, der Ware trägt der Kunde die Gefahr. Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb Deutschlands. Liefe- rungen in Gebiete außerhalb Deutschlands bedürfen einer vorheri- gen, gesonderten Vereinbarung. Eine in Tagen angegebene Lieferzeit bezieht sich auf volle Arbeits- tage und beginnt mit dem Tage der einwandfrei geklärten und be- stätigten Bestellung. Bei Mitwirkungspflichten des Vertragspartners beginnt der Lieferzeitraum erst, nachdem der Vertragspartner alles ihm obliegende getan hat, um die Lieferung ausführen zu können. frei, wenn außergewöhnliche Ereignisse (höhere Gewalt / Force MajeureBesteller pro Artikel vom Händler rückerstattet wird inklusive dem jeweils anwendbaren USt-Satz) wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, extreme Witterung, Fahrzeugausfall, Arbeitskämpfe, Produktionsstörungen bei unseren Lieferwerken usw. eintretenim Händlerportal offenzulegen. Für die Dauer dieser Ein- wirkungen sind wir Lieferung an den Nutzer muss sich der Händler der Österreichischen Post AG bedienen – davon ausgenommenen ist der Versand per Spedition, den die Österreichische Post AG nicht anbietet. Der Händler ist – ausgenommen bei Bezahlung „auf Rechnung“ – verpflichtet, den Versandvorgang unmittelbar nach elektronischer, schriftlicher Information seitens des Payment Service Providers in Gang zu setzen, indem der Händler dem Marktplatz-Betreiber die für die Generierung der Versandbestätigung sendungsrelevanten Daten, Inhalte und Informationen (z.B. Sendungsnummer, etc.) zur Verfügung stellt. Der Versand des bestellten Produktes hat nicht vor schriftlicher elektronischer Benachrichtigung über die Übermittlung der Versandbestätigung an den Nutzer zu erfolgen, andernfalls der jeweilige Händler den für den Nutzer daraus entstehenden Nachteil zu tragenhat. Der Händler gewährt kostenfreien Standardversand per Post bei Bestellung von Produkten mit einem Warenwert von über 33,00 Euro (= Frachtfreigrenze); bei Warenwerten unter diesem Betrag hat der Lieferpflicht befreitHändler dem Nutzer Versandkosten in der Höhe von 3,30 Euro in Rechnung zu stellen. Dabei Erfordert ein Versand den Einsatz einer Spedition oder ist es unbe- achtlichmit der Lieferung des Produktes Montage oder Aufstellservice etc. (= den Warenkauf ergänzende Dienstleistungen) verbunden, ob das Ereignis bei uns hat der Nutzer die jeweils vom Händler dafür vorgesehenen Kosten zu tragen. Die den Warenkauf ergänzenden Dienstleistungen bleiben für oben erwähnte Frachtfreigrenze unberücksichtigt. Ist speditioneller Versand erforderlich, so stellt der Händler dem Kunden keine weitere Paketversandgebühr für dieselbe Bestellung in Rechnung. Sofern Bestellungen auf Initiative des Händlers in Teillieferungen geliefert werden, ist der Händler nicht berechtigt weitere Versandkosten für die nach der ersten Teillieferung folgenden Teillieferungen zu verrechnen. Die weiteren Bedingungen der Lieferung für den Nutzer richten sich nach den Händler-AGB. Beim Kaufvertrag mit einem Verbraucher geht beim Versand der Ware die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst dann auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen Vorlieferanten von uns bzw. Erfüllungsgehilfen eintritt. Unsere Vertragserfüllung steht auch unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Dem Ver- tragspartner bleibt es freidiesem bestimmten, vom Vertrag zurückzutretenBeförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, wenn ohne dabei eine angemessene Nachfrist zur Lieferung in schriftlicher Form gesetzt wurde. „frei Baustelle/nicht abgeladen“ bzw. „frei Lager/nicht abgela- den“vom Händler vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, außer bei Schüttgütern. Die Lieferung setzt eine so geht die Gefahr bereits mit einem schweren Lastzug befahrbare Anfahrstraße voraus. Bei unwegsamem Gelände trifft den Vertragspartner bei der Bestellung eine Hinweis- pflicht in Textform. Sämtliche dem Lieferanten entstehende Kos- ten durch Verletzung dieser Hinweispflicht trägt der Vertragspart- ner. Das gleiche gilt, wenn zwar eine Anfahrt auf befestigter Straße möglich ist, das Abladen jedoch wegen eines unwegsamen Geländes nicht oder nicht vollständig möglich ist. Abladen bedeutet Abstellen Aushändigung der Ware an der Grundstücksgrenze durch unsere Mitarbeiter und/ oder einem Dritten, sofern nicht eine geeignete Zufahrtsmöglichkeit auf das Grundstück besteht. Bei Kranentladungen erfolgt das Ab- stellen im Wirkungsbereich des Kranes. Das Abladen wird gesondert berechnet. Verzögert sich das Abladen aus Gründen, die der Ver- tragspartner zu vertreten hat, länger als 30 Minuten, ebenso, wenn der Vertragspartner selbst abladen will, ist die Wartezeit des LKW zu vergüten. Kann aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat die Lieferung zu dem von uns vorgesehenen und dem Kunden zuvor mit- geteilten Termin nicht erfolgen, sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Untersuchung feststellbar sindden Beförderer über.

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Samples: assets.ctfassets.net

Lieferung. Erfüllungsort unserer Lieferungen und Leistungen Hat der Mieter im Auftrag bzw. Mietvertrag einen Liefertermin angegeben, so ist der Firmensitzdieser verbindlich. Die „Mietkaution“ ist im Voraus zu entrichten. Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird. Der Mieter hat hierfür mit der eventuellen Location zu klären, wann Aufbau und Versendung Abholung stattfinden kann. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Ware trägt Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Kunde Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter wurde vor dem Aufbau der Fotobox ein fester Standplatz zugeteilt. Insbesondere wurde Wert auf die Gefahrrichtige Ausleuchtung und den richtigen Bildausschnitt gelegt. Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb DeutschlandsJede örtliche Lichtveränderung kann sich negativ auf die Fotoboxaufnahmen auswirken. Liefe- rungen Wir empfehlen dem Mieter für gleichbleibende Lichtverhältnisse zu sorgen. Überbelichtete, unterbelichtete oder unscharfe Aufnahmen können daher nicht als Mangel geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn Lieferung mit Installation (II. 3. dieser AGB) vereinbart ist. Das Mietverhältnis beginnt am vertraglich vereinbarten Tag/Uhrzeit bzw. wenn der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer (VI. Abs. 1 S. 2 dieser AGB). Die Rückgabe der Mietsache erfolgt bei Abholung der Mietsache durch den Vermieter. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin/Uhrzeit nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, sind pro angefangene 30 Minuten Wartezeit eine Standgebühr von 15,- € an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in Gebiete außerhalb Deutschlands jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer vorheri- gen, gesonderten Vereinbarungschriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt. Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Xxxxxx- bzw. Abholtermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Kündigt der Mieter den mit Xxxxxx Xxxxxx geschlossenen Vertrag, so fallen folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an: Bis zu 8 Wochen vor dem gebuchten Datum in Tagen angegebene Lieferzeit bezieht sich auf volle Arbeits- tage Höhe von 10 %, Bis zu 6 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 20 %, Bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 30 %, Bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 50 %, der Gesamtsumme. Innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe. Wir vermieten elektronische Komponenten. Trotz intensiver Pflege und beginnt mit dem Tage der einwandfrei geklärten Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden und be- stätigten Bestellungausfallen. Wir behalten uns daher ein außerordentliches Kündigungsrecht vor und zwar im Fall eines Ausfalls einer wichtigen Hauptkomponente bzw. einer oder mehrerer Teilkomponenten des Fotobox-Systems. Bei Mitwirkungspflichten dem Ausfall einer oder mehrerer Komponenten des Vertragspartners beginnt der Lieferzeitraum erstFotobox-Systems versuchen wir defekte teile schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, nachdem der Vertragspartner alles ihm obliegende getan hat, um die Lieferung ausführen zu können. frei, wenn außergewöhnliche Ereignisse (höhere Gewalt / Force Majeure) wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, extreme Witterung, Fahrzeugausfall, Arbeitskämpfe, Produktionsstörungen bei unseren Lieferwerken usw. eintreten. Für die Dauer dieser Ein- wirkungen sind können wir von „Höherer Gewalt“ ausgehen und müssen leider vom Mietvertrag zurücktreten (Außerordentliches Kündigungsrecht). Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin zur Auslieferung zum Mieter und bei Systemausfall während der Lieferpflicht befreitVermietung. Dabei ist es unbe- achtlich, ob das Ereignis bei uns oder einen Vorlieferanten von uns Bei einem Systemausfall zahlen wir Ihnen den vollen Mietbetrag bzw. Erfüllungsgehilfen eintritt. Unsere Vertragserfüllung steht auch unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Dem Ver- tragspartner bleibt es frei, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine angemessene Nachfrist zur Lieferung in schriftlicher Form gesetzt wurde. „frei Baustelle/nicht abgeladen“ bzw. „frei Lager/nicht abgela- den“, außer bei Schüttgütern. Die Lieferung setzt eine mit einem schweren Lastzug befahrbare Anfahrstraße voraus. Bei unwegsamem Gelände trifft den Vertragspartner bei der Bestellung eine Hinweis- pflicht in Textform. Sämtliche dem Lieferanten entstehende Kos- ten durch Verletzung dieser Hinweispflicht trägt der Vertragspart- ner. Das gleiche gilt, wenn zwar eine Anfahrt auf befestigter Straße möglich ist, das Abladen jedoch wegen eines unwegsamen Geländes nicht oder nicht vollständig möglich ist. Abladen bedeutet Abstellen der Ware an der Grundstücksgrenze durch unsere Mitarbeiter und/ oder einem Dritten, sofern nicht eine geeignete Zufahrtsmöglichkeit auf das Grundstück besteht. Bei Kranentladungen erfolgt das Ab- stellen im Wirkungsbereich des Kranes. Das Abladen wird gesondert berechnet. Verzögert sich das Abladen aus Gründen, die der Ver- tragspartner zu vertreten hat, länger als 30 Minuten, ebenso, wenn der Vertragspartner selbst abladen will, ist die Wartezeit des LKW zu vergüten. Kann aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat die Lieferung zu dem von uns vorgesehenen und dem Kunden zuvor mit- geteilten Termin nicht erfolgen, sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Untersuchung feststellbar sindvolle Kautionssumme zurück.

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Samples: Mietvertrag