Lieferzeit, Verzug. 4.1 Angegebene Liefertermine sind in der Regel unverbindlich und nur dann bindend, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird. Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung, je- doch nicht vor Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unter- lagen, Lizenzen, Genehmigungen und sonstigen Formalitäten sowie vor Leistung der vereinbarten Vorauszahlungen.
Lieferzeit, Verzug. 4.1 Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Eine Lieferfrist verlängert sich bzw. ein Liefertermin verschiebt sich entsprechend bei einemverspäteten Eingang der Anzahlung und/oder des vertragsgemäßen Akkreditivs sowie bei einer nachträglichen Änderung des Auftragsumfangs oder wenn der Käufer seine Vertragspflichten nicht rechtzeitig erfüllt, insbesondere die von ihm zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben nicht rechtzeitig beibringt. Der Verkäufer ist berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.
Lieferzeit, Verzug. 7.1 Die von uns in der Bestellung angegebe- ne Lieferfrist oder das angegebene Lieferda- tum bzw. von uns angegebene Termine sind für den AN verbindlich. Bei Überschreiten der vertraglich vereinbarten Zeiten gerät der AN ohne Mahnung in Verzug. Mangels abwei- chender schriftlicher Vereinbarung ist maß- geblich für die Einhaltung der Lieferfrist der Eingang der Ware am von uns in der Bestel- lung angegebenen Empfangsort bzw. -sofern eine Abnahme zu erfolgen hat - wir den Lie- fergegenstand abgenommen haben. Falls der Liefertermin nicht eingehalten werden kann, sind wir unverzüglich zu unterrichten. Der Lie- ferant ist nur nach schriftlicher Zustimmung berechtigt, Teilleistungen zu erbringen oder Lieferungen und Leistungen vor dieser Zeit zu bewirken.
Lieferzeit, Verzug. Lieferfristen gelten stets nur als annährend und unverbindlich, sofern sie nicht von uns ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Ansprüche des Kunden wegen Verzuges setzen stets schriftliche Mahnungen des Kunden voraus, selbst wenn der Lieferungs- oder Leistungszeitpunkt kalendermäßig bestimmt ist. Wir geraten nicht in Verzug, solange der Kunde mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug ist oder solange eine Lieferung oder Leistung sich wegen Störung des Betriebsablaufes, Ausfall oder Verzögerung von Lieferungen oder Leistungen unserer Lieferanten oder Transportunternehmen, behördlichen Anordnungen, wie z.B. Import- Exportbeschränkungen, oder wegen höherer Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Feuer usw.) verzögert. Der Kunde kann neben unserer Lieferung einen Verzugsschaden nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Verzuges kann der Kunde uns eine angemessene Nachfrist setzen, die mindestens 30 Tage betragen muss, verbunden mit dem Hinweis, dass nach Ablauf der Nachfrist die Annahme unserer Leistungen abgelehnt wird. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur geltend machen, wenn uns Vorsatz oder unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Lieferzeit, Verzug. Alle in der Angebotsannahme genannten Termine und Fristen sind verbindlich. Erkennt der Dienstleister das ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann, so hat es Eccos Impact GmbH/Xxxxx Xxxxx unverzüglich unter Angabe der Gründe und Dauer der Verzögerung hierüber in Kenntnis zu setzen. Im Falle der Nichteinhaltung eines Termines oder Fehler bei der Ausführung des Auftrages haftet der Dienstleister für daraus resultierende Schäden und Nachteile für Eccos Impact GmbH/Xxxxx Xxxxx. Der Dienstleister hat Nachbesserungen unverzüglich durchzuführen. Die Nachbesserungs- und Schadensersatzregelungen richten sich nach den Schweizer Gesetzen. Auf das Ausbleiben von Informationen und Unterlagen, die durch Eccos Impact GmbH/Xxxxx Xxxxx zu liefern sind, kann sich der Dienstleister nur berufen, wenn es vorher diese Unterlagen angemahnt hat und auch nach zweimaliger schriftlich erfolgter Mahnung diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist erhalten hat.
Lieferzeit, Verzug. (1) Lieferung und Leistung erfolgt innerhalb der von uns auf unseren Auftragsbestätigungen angegebenen Kalenderwoche. Bei Vertragsabschluss müssen uns alle vom Käufer zur Verfügung zu stellenden Unterlagen und Informationen vorliegen. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die angegebene Lieferzeit entsprechend.
Lieferzeit, Verzug. Der in der Einzelbeauftragung/Bestellung angegebene Liefertermin ist verbindlich. Bei Abrufaufträgen tritt Verzug durch eine entsprechende Mahnung der Lindenfarb Textilveredelung GmbH ein. Der Lieferant ist verpflichtet, der Lindenfarb Textilveredelung GmbH unverzüglich anzuzeigen, wenn er zu einem früheren Zeitpunkt liefern möchte oder den vereinbarten Liefertermin nicht einhalten kann. Die vertraglichen und gesetzlichen Rechte der Lindenfarb Textilveredelung GmbH wegen Verzugs bzw. Verzögerung bleiben unberührt. Gerät der Lieferant mit der Lieferung in Verzug, hat er für jeden Werktag des Verzuges 0,1 %, höchstens jedoch 5 % der Nettoauftragssumme als Vertragsstrafe zu zahlen. Sind Teillieferungen vereinbart oder handelt es sich um eine Einzelbeauftragung/Bestellung aus einem Rahmenvertrag, ist die Nettoauftragssumme für die Teillieferung bzw. die jeweilige Einzelbeauftragung/Bestellung in Ansatz zu bringen. Die Geltendmachung der gesetzlichen Ansprüche wegen Verzugs oder Verzögerung der Leistung bleiben von der Vertragsstrafe unberührt. Die Vertragsstrafe ist auf einen durch den Verzug entstandenen Schaden anzurechnen.
Lieferzeit, Verzug. Die vereinbarten bzw. bestätigten Liefer-, Ausführungs-und Fertig- stellungstermine sind bindend. Unterbleibt die Leistung des Liefe- ranten zu diesem Zeitpunkt kommt er auch ohne Mahnung in Ver- zug. Muss der Lieferant annehmen, dass die Leistung ganz oder teilweise nicht termingemäß erfolgen kann, so hat er dies unver- züglich der Langmatz GmbH mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung des ver- einbarten bzw. bestätigten Xxxxxxx b e h ä l t s i c h d i e L a n g m a t z G m b H d e n Rücktritt von der Bestellung vor. Zur Bewirkung der Leistung wird dem Lieferant eine Nachfrist von max. 14 Tagen gesetzt (gerechnet vom Zeitpunkt der Fälligkeit an). Im Falle des Lieferverzugs ist die Langmatz GmbH auch zu Schadenersatzforderungen berechtigt nach § 280, 2818GB.
Lieferzeit, Verzug. 5.1 Liefertermine und Liefer- und Leistungsfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, werden schriftlich oder in Textform vereinbart. Für die Liefer- und Leistungsfristen ist das Datum der Auftragsbestätigung maßgeblich. Sie beginnen jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller vom Besteller zu liefernden Angaben und Unterlagen. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Dies gilt nicht bei vereinbarten Montage- oder Reparaturleistungen.
Lieferzeit, Verzug. 5.1 Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum des Eingangs des Bestellschreibens beim AN. Die Lieferzeit ist bindend. Der AN gerät nach Ablauf der Lieferzeit in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.