Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden. 7.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. 7.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren; – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Privat Haftpflichtversicherung
Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 8.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmerVersicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
7.2 8.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten.
7.3 8.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren; – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten beför- derten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden Vermögens- schäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Privat Haftpflichtversicherung
Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 9.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
7.2 9.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten.
7.3 9.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren; – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten beförderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden Ver- mögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder RaumfahrzeugeRaum- fahrzeuge.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Privat Haftpflichtversicherung
Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 13.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
7.2 13.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten.
7.3 13.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren; – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten beförderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder RaumfahrzeugeRaum- fahrzeuge.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmerVersicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine ei- ne von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs Luftfahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs Luftfahrzeu- ges in Anspruch genommen werden.
7.2 . Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten Versi- cherten (Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten.
7.3 an- deren Versicherten Nicht versichert ist die Haftpflicht aus – - der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen Raumfahr- zeugen oder Teilen von für Luft- oder RaumfahrzeugenRaum- fahrzeuge, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge Raumfahr- zeuge bestimmt waren; – , - Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, InspektionWartung Inspek- tion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, Teilen und zwar wegen Schäden an Luft- oder RaumfahrzeugenRaumfahrzeu- gen, der mit diesen beförder- ten beförderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger sonstigere Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.
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Samples: Bauherrenhaftpflichtversicherung
Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 23.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmerVersicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen ver- ursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
7.2 23.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten.
7.3 23.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus – - der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, Raumfahrzeugen soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren; – - Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten Sachenbeförderten Xxxxxx, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 4.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmerVersicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
7.2 4.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten.
7.3 4.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von für Luft- oder RaumfahrzeugenRaumfahrzeuge, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren; , – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten beförderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden Vermögens- schäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.
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Samples: Haftpflicht Versicherung
Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 2.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmerVersiche- rungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte be- auftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
7.2 2.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer Ver- sicherungsnehmer oder MitversichertenMitversicherter) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten.
7.3 2.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus – aus
2.3.1 der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von für Luft- oder RaumfahrzeugenRaumfahrzeuge, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren; – ;
2.3.2 Tätigkeiten (z. B. zum Beispiel Montage, Wartung, Inspektion, ÜberholungÜberho- lung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten beförderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden Schä- den durch Luft- oder Raumfahrzeuge.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 12.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
7.2 12.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten.
7.3 12.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren; – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten beförderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder RaumfahrzeugeRaum- fahrzeuge.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 A2-1.9.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmerVersicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
7.2 A2-1.9.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten.
7.3 A2-1.9.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus – - der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge Raumfahrzeugen bestimmt waren; – , - Tätigkeiten (z. z.B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten Sachenbeförderten Xxxxxx, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.
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Samples: Hochzeitsversicherung
Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 13.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahrzeuges in Anspruch genommen werden.
7.2 13.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten.
7.3 13.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren; – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten beförderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.Raum- fahrzeuge. – 38 –
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 4.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmerVersicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
7.2 4.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten.
7.3 4.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von für Luft- oder RaumfahrzeugenRaumfahrzeuge, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren; – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten beförderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden Vermögens- schäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.
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Samples: Haftpflicht Versicherung
Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 13.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahrzeuges in Anspruch genommen werden.
7.2 13.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten.
7.3 13.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren; – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten beförderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder RaumfahrzeugeRaum- fahrzeuge.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 7.2.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmerVersicherungsnhemer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen verursa- chen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
7.2 7.2.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen ande- ren Versicherten.
7.3 7.2.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus – - der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, Raumfahrzeugen soweit die Teile ersichtlich er- sichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt Raumfahrzeugen be- stimmt waren; – , - Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten Sachenbeförderten Xxxxxx, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 6.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmerVersicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
7.2 6.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer Versicherungsneh- mer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen an- deren Versicherten.
7.3 6.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder RaumfahrzeugenRaum- fahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen Raumfahrzeu- gen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge Raumfahrzeugen bestimmt waren; – , Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten beförderten Sachen, der Insassen und allen al- len sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden Schä- den durch Luft- oder Raumfahrzeuge.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmerVersicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- Luft oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- Luft oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
7.2 wer den. Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten.
7.3 . Nicht versichert ist die Haftpflicht aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- Luft oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- Luft oder Raumfahrzeugen, Raum fahrzeugen soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- Luft oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- Luft oder Raumfahrzeuge Raumfahrzeugen bestimmt waren; – , Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- Luft oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- Luft oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten Sachenbeförderten Xxxxxx, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- Luft oder Raumfahrzeuge.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 4.4.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmerVersicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
7.2 4.4.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten.
7.3 4.4.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, Raumfahrzeugen soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge Raumfahrzeugen bestimmt waren; – , Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten beförderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.
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Samples: Gewerbliche Haftpflichtversicherung
Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 4.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmerVersicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
7.2 4.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten.
7.3 4.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von für Luft- oder RaumfahrzeugenRaumfahrzeuge, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren; , – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten beför- derten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden Vermögens- schäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.
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Samples: Haftpflicht Versicherung