Common use of Luft-/Raumfahrzeuge Clause in Contracts

Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden. 7.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. 7.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren; – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Privat Haftpflichtversicherung

Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 8.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmerVersicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden. 7.2 8.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. 7.3 8.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren; – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten beför- derten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden Vermögens- schäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Privat Haftpflichtversicherung

Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 9.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden. 7.2 9.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. 7.3 9.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren; – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten beförderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden Ver- mögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder RaumfahrzeugeRaum- fahrzeuge.

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Privat Haftpflichtversicherung

Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 13.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden. 7.2 13.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. 7.3 13.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren; – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten beförderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder RaumfahrzeugeRaum- fahrzeuge.

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung

Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmerVersicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine ei- ne von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs Luftfahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs Luftfahrzeu- ges in Anspruch genommen werden. 7.2 . Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten Versi- cherten (Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. 7.3 an- deren Versicherten Nicht versichert ist die Haftpflicht aus - der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen Raumfahr- zeugen oder Teilen von für Luft- oder RaumfahrzeugenRaum- fahrzeuge, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge Raumfahr- zeuge bestimmt waren; – , - Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, InspektionWartung Inspek- tion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, Teilen und zwar wegen Schäden an Luft- oder RaumfahrzeugenRaumfahrzeu- gen, der mit diesen beförder- ten beförderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger sonstigere Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.

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Samples: Bauherrenhaftpflichtversicherung

Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 23.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmerVersicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen ver- ursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden. 7.2 23.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. 7.3 23.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus - der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, Raumfahrzeugen soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren; - Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten Sachenbeförderten Xxxxxx, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 4.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmerVersicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden. 7.2 4.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. 7.3 4.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von für Luft- oder RaumfahrzeugenRaumfahrzeuge, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren; , – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten beförderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden Vermögens- schäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.

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Samples: Haftpflicht Versicherung

Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 2.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmerVersiche- rungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte be- auftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden. 7.2 2.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer Ver- sicherungsnehmer oder MitversichertenMitversicherter) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. 7.3 2.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus – aus 2.3.1 der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von für Luft- oder RaumfahrzeugenRaumfahrzeuge, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren; – ; 2.3.2 Tätigkeiten (z. B. zum Beispiel Montage, Wartung, Inspektion, ÜberholungÜberho- lung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten beförderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden Schä- den durch Luft- oder Raumfahrzeuge.

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung

Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 12.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden. 7.2 12.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. 7.3 12.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren; – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten beförderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder RaumfahrzeugeRaum- fahrzeuge.

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung

Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 A2-1.9.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmerVersicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden. 7.2 A2-1.9.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. 7.3 A2-1.9.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus - der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge Raumfahrzeugen bestimmt waren; – , - Tätigkeiten (z. z.B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten Sachenbeförderten Xxxxxx, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.

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Samples: Hochzeitsversicherung

Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 13.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahrzeuges in Anspruch genommen werden. 7.2 13.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. 7.3 13.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren; – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten beförderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.Raum- fahrzeuge. – 38 –

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung

Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 4.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmerVersicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden. 7.2 4.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. 7.3 4.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von für Luft- oder RaumfahrzeugenRaumfahrzeuge, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren; – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten beförderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden Vermögens- schäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.

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Samples: Haftpflicht Versicherung

Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 13.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahrzeuges in Anspruch genommen werden. 7.2 13.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. 7.3 13.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren; – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten beförderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder RaumfahrzeugeRaum- fahrzeuge.

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung

Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 7.2.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmerVersicherungsnhemer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen verursa- chen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden. 7.2 7.2.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen ande- ren Versicherten. 7.3 7.2.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus - der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, Raumfahrzeugen soweit die Teile ersichtlich er- sichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt Raumfahrzeugen be- stimmt waren; – , - Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten Sachenbeförderten Xxxxxx, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 6.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmerVersicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden. 7.2 6.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer Versicherungsneh- mer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen an- deren Versicherten. 7.3 6.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder RaumfahrzeugenRaum- fahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen Raumfahrzeu- gen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge Raumfahrzeugen bestimmt waren; – , Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten beförderten Sachen, der Insassen und allen al- len sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden Schä- den durch Luft- oder Raumfahrzeuge.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmerVersicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- Luft­ oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- Luft­ oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden. 7.2 wer­ den. Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. 7.3 . Nicht versichert ist die Haftpflicht aus der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- Luft­ oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- Luft­ oder Raumfahrzeugen, Raum­ fahrzeugen soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- Luft­ oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- Luft­ oder Raumfahrzeuge Raumfahrzeugen bestimmt waren; – , Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- Luft­ oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- Luft­ oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten Sachenbeförderten Xxxxxx, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- Luft­ oder Raumfahrzeuge.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 4.4.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmerVersicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden. 7.2 4.4.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. 7.3 4.4.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, Raumfahrzeugen soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge Raumfahrzeugen bestimmt waren; – , Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten beförderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.

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Samples: Gewerbliche Haftpflichtversicherung

Luft-/Raumfahrzeuge. 7.1 4.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungs- nehmerVersicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden. 7.2 4.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. 7.3 4.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von für Luft- oder RaumfahrzeugenRaumfahrzeuge, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren; , – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförder- ten beför- derten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden Vermögens- schäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.

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Samples: Haftpflicht Versicherung