Common use of Luft-/Raumfahrzeuge Clause in Contracts

Luft-/Raumfahrzeuge. 4.4.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versiche- rungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahr- zeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden. 4.4.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versiche- rungsnehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. 4.4.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus der Planung oder Konstrukti- on, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeugen bestimmt waren, Tätigkeiten (z. B. Montage, War- tung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.

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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Luft-/Raumfahrzeuge. 4.4.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versiche- rungsnehmerVersicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch Ge- brauch eines Luft- oder Raumfahr- zeugs Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden. 4.4.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen VersichertenVer- sicherten. 4.4.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus der Planung oder Konstrukti- onKonstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau Ein- bau in Luft- oder Raumfahrzeugen bestimmt waren, Tätigkeiten (z. B. Montage, War- tung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden Vermö- gensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Luft-/Raumfahrzeuge. 4.4.1 4.3.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versiche- rungsnehmerVersicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahr- zeugs Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden. 4.4.2 4.3.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versiche- rungsnehmer Versicherungsneh- mer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen an- deren Versicherten. 4.4.3 4.3.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus der Planung oder Konstrukti- onKonstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen Raum- fahrzeugen soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen Raumfahrzeu- gen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeugen bestimmt waren, Tätigkeiten (z. B. Montage, War- tungWartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten Sachen, der Insassen und allen al- len sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden Schä- den durch Luft- oder Raumfahrzeuge.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Luft-/Raumfahrzeuge. 4.4.1 4.3.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versiche- rungsnehmerVersicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahr- zeugs Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werdenwer- den. 4.4.2 4.3.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer oder Mitversicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. 4.4.3 4.3.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus der Planung oder Konstrukti- onKonstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen Raum- fahrzeugen soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeugen bestimmt waren, Tätigkeiten (z. B. Montage, War- tungWartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Luft-/Raumfahrzeuge. 4.4.1 6.2.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versiche- rungsnehmerVersicherungsnehmer, ein Mitversicherter Mitversi- cherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahr- zeugs Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahr- zeugs in Anspruch genommen werden. 4.4.2 6.2.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer oder MitversichertenMitver- sicherten) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. 4.4.3 6.2.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus der Planung oder Konstrukti- onKonstruktion, Herstellung oder Lieferung Liefe- rung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeugen Raumfahrzeu- gen bestimmt waren, Tätigkeiten (z. B. Montage, War- tungWartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, BeförderungBe- förderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten Sachen, der Insassen und allen sich daraus ergebenden ergeben- den Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung