Common use of Neubemessung des Invaliditätsgrads Clause in Contracts

Neubemessung des Invaliditätsgrads. A.4.10.4 Nach der Bemessung des Invaliditätsgrads können sich Veränderungen des Gesundheitszustands ergeben. Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen. Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall zu. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf 5 Jahre. ▪ Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies zusammen mit der Erklärung über unsere Leistungspflicht mit. ▪ Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies vor Ablauf der Frist mit- teilen. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits gezahlt haben, ist der Mehrbetrag jährlich zu verzinsen. Als Zinshöhe gilt der jeweilige Basiszinssatz am Tage der endgültigen Bemessung, maximal 5 % p.a. A.4.11.1 Ihren Anspruch auf die Leistung können Sie vor der endgültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden.

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Neubemessung des Invaliditätsgrads. A.4.10.4 A.3.10.4 Nach der Bemessung des Invaliditätsgrads können sich Veränderungen Veränderun- gen des Gesundheitszustands ergeben. Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen. Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall zu. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf 5 Jahre. ▪ Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies zusammen mit der Erklärung über unsere Leistungspflicht mit. Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies vor Ablauf der Frist mit- teilenmitteilen. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, Invaliditätsleistung als wir bereits gezahlt haben, ist der Mehrbetrag Mehrbeitrag jährlich zu verzinsen. Als Zinshöhe gilt der jeweilige Basiszinssatz am Tage der endgültigen Bemessung, maximal 5 % p.a. A.4.11.1 Abtretung A.3.11.1 Ihren Anspruch auf die Leistung können Sie vor der endgültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden.

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Neubemessung des Invaliditätsgrads. A.4.10.4 Nach der Bemessung des Invaliditätsgrads können sich Veränderungen des Gesundheitszustands ergeben. Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen. Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens bis zu drei 3 Jahren nach dem Unfall zu. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei 3 auf 5 Jahre. Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies zusammen mit der Erklärung über unsere Leistungspflicht mit. Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies vor Ablauf der Frist mit- teilenmitteilen. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits gezahlt erbracht haben, ist der Mehrbetrag jährlich zu verzinsen. Als Zinshöhe gilt Der Zinssatz liegt 1 % unter dem Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 247 BGB) und beträgt mindestens 4 % und höchstens 6 % pro Jahr, soweit nicht aus rechtlichen Gründen ein höherer Zins zu zahlen ist. Die Zinsen werden zusammen mit der jeweilige Basiszinssatz am Tage Entschädigung fällig. § 9 Was ist im Rahmen der endgültigen Bemessung, maximal 5 % p.a. A.4.11.1 Ihren Anspruch auf die Leistung können Sie vor der endgültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden.Vorsorgeversicherung abgesichert?

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Neubemessung des Invaliditätsgrads. A.4.10.4 Nach der Bemessung des Invaliditätsgrads können sich Veränderungen des Gesundheitszustands ergeben. Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen. Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall zu. Bei Kindern bis zur Vollendung des 1421. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf 5 fünf Jahre. - Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies zusammen mit der Erklärung über unsere Leistungspflicht mit. - Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies vor Ablauf der Frist mit- teilenmitteilen. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits gezahlt haben, ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen. Als Zinshöhe gilt der jeweilige Basiszinssatz am Tage der endgültigen Bemessung, maximal 5 % p.a. A.4.11 Abtretung und Zahlung für eine mitversicherte Person Abtretung A.4.11.1 Ihren Anspruch auf die Leistung können Sie vor der endgültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden.

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