Common use of Nicht versicherte Schäden Clause in Contracts

Nicht versicherte Schäden. 4.3.1 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch 1. Plansch- oder Reinigungswasser; 2. Schwamm; 3. Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau; 4. Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch; 5. Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Ziffer 4.2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat; 6. Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brands, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage; 7. Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen. 4.3.2 Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden 1. an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen; 2. am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.

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Samples: Condorprivatschutz Insurance Policy, Hausratversicherung, R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Nicht versicherte Schäden. 4.3.1 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch 1. Plansch- oder Reinigungswasser; 2. Schwamm; 3. Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau; 4. Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch; 5. Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Ziffer 4.2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat; 6. Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brands, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage; 7. Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen. 4.3.2 Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden 1. an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen; 2. am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.

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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Nicht versicherte Schäden. 4.3.1 4.3.1. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch (1. ) Plansch- oder Reinigungswasser; (2. ) Schwamm; (3. ) Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung Über- schwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau; (4. Erdbeben, ) Erdbeben Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch; (5. ) Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Ziffer Nr. 4.2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat; (6. ) Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines BrandsBrandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten Re- paraturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- Wasser- xxxxx- oder Berieselungsanlage; (7. ) Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen. 4.3.2 4.3.2. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden (1. ) an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen; (2. ) am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.

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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung

Nicht versicherte Schäden. 4.3.1 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Berücksichtigung mitwirkender Ursachen Schäden durch 1. Plansch- oder Reinigungswasser; 2. durch • Schwamm; 3. , • Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau; 4. , • Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch; 5. , • Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser Leitungs- wasser nach Ziffer 4.2 Xxxxxx XX die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat; 6. , • Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen Berieselungs- düsen wegen eines BrandsBrandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage; 7. Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen. 4.3.2 Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden 1. Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen; 2. am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.

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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung Und Glasversicherung

Nicht versicherte Schäden. 4.3.1 4.4.1 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch 1. Plansch- oder ReinigungswasserSturmflut; 2. SchwammEindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch eine der versicherten Naturgefahren nach Ziffer 4.1 entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen; 3. Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstausoweit nicht an die Erdoberfläche gedrungen (siehe Ziffer 4.3.1.3); 4. ErdbebenBrand, SchneedruckBlitzschlag, LawinenExplosion, VulkanausbruchImplosion, Absturz eines Luft- oder Raumfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung, Fahrzeuganprall, Überschalldruckwellen, Verpuffung, Schäden durch Rauch und Xxx, Xxxx- und Schmorschäden (siehe Ziffer 2); dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden; 5. Erdsenkung Trockenheit oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Ziffer 4.2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat; 6. Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brands, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage; 7. Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen BehältnissenAustrocknung. 4.3.2 4.4.2 Der Versicherer leistet keine Entschädigung für SchädenSchäden an 1. an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind oder für ihren Zweck nicht benutzbar sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen; 2. am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten istLaden- und Schaufensterscheiben.

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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Nicht versicherte Schäden. 4.3.1 10.1 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch 1. Plansch- oder Reinigungswasser10.1.1 Sturmflut; 210.1.2 Grundwasser, soweit nicht an die Erdoberfläche gedrungen (siehe Nr. Schwamm3.1.3 UEEleSch2015); 3. Grundwasser10.1.3 Eindringen von Regen, stehendes Hagel, Schnee oder fließendes GewässerSchmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Überschwemmung Außentüren oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau; 4. Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch; 5. Erdsenkung oder Erdrutschandere Öffnungen, es sei denn, dass Leitungswasser nach Ziffer 4.2 die Erdsenkung diese Öffnungen durch Sturm oder den Erdrutsch verursacht hatHagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen; 6. Öffnen der Sprinkler 10.1.4 Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen Absturz eines BrandsLuftfahr- zeuges, durch Druckproben seiner Teile oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlageseiner Ladung; dies gilt nicht für Erdbeben; 7. Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen 10.1.5 Trockenheit oder sonstigen mobilen BehältnissenAustrocknung. 4.3.2 10.2 Der Versicherer leistet keine Entschädigung für SchädenSchäden an 1. an 10.2.1 Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen; 2. am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehennicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht nutzbar sind. 10.2.2 Sachen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten istdie sich außerhalb von Gebäuden befinden. Dies gilt auch in der Außenversicherung Ziffer 7 UEVHB2015.

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Samples: Hausratversicherung

Nicht versicherte Schäden. 4.3.1 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch 1. A 5.4.1 Regenwasser, das aus Regenrinnen oder außen am Gebäude verlau- fenden Regenrohren ausgetreten ist. A 5.4.2 Plansch- oder ReinigungswasserReinigungswasser sowie Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder ähnlichen mobilen Behältnissen; 2. SchwammA 5.4.3 Schwamm sowie alle Arten von Hausfäulepilzen; 3. A 5.4.4 Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen hervorge- rufenen Rückstau; 4. A 5.4.5 Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch; 5. A 5.4.6 Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Ziffer 4.2 gemäß Nr. A 5.2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat; 6. A 5.4.7 Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines BrandsBrandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage;Beriese- lungsanlage. Nicht versichert sind Schäden an 7. Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen. 4.3.2 Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden 1. an A 5.4.8 Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;. 2. am A 5.4.9 dem Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.

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Samples: Hausrat Und Glas Versicherung

Nicht versicherte Schäden. 4.3.1 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Berücksichtigung mitwirkender Ursachen Schäden – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schä- den durch 1. B5-4.1 Plansch- oder Reinigungswasser; 2. ; B5-4.2 Schwamm; 3. B5-4.3 Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau; 4. B5-4.4 Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch; 5. B5-4.5 Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Ziffer 4.2 B5-2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat; 6. B5-4.6 Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines BrandsBrandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage;. Nicht versichert sind Schäden an 7. Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen. 4.3.2 Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden 1. an B5-4.7 Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;. 2. am B5-4.8 dem Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.

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Samples: Hausratversicherung

Nicht versicherte Schäden. 4.3.1 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Berücksichtigung mitwirkender Ursachen - es sei denn, im Folgenden sind solche genannt - Schäden durch 1. a) Plansch- oder Reinigungswasser; 2. b) Schwamm;; 14/35 3. c) Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau; 4. d) Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;; VH-210-2023-07 5. e) Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser Leitungs- wasser nach Ziffer 4.2 A 5.2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat; 6. f) Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen Berieselungs- düsen wegen eines BrandsBrandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten ver- sicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage;Be- rieselungsanlage. Nicht versichert sind Schäden an 7. Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen. 4.3.2 Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden 1. an g) Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen Ge- bäudeteilen befindlichen Sachen; 2. am h) dem Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.

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Samples: Hausratversicherung

Nicht versicherte Schäden. 4.3.1 a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden Schaden durch (1. Plansch- oder Reinigungswasser) Sturmflut; (2. Schwamm; 3. Grundwasser) Eindringen von Regen, stehendes Hagel, Schnee oder fließendes GewässerSchmutz durch nicht ordnungs- gemäß geschlossene Fenster, Überschwemmung Außentüren oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau; 4. Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch; 5. Erdsenkung oder Erdrutschandere Öffnungen, es sei denn, dass Leitungswasser nach Ziffer 4.2 die Erdsenkung diese Öffnungen durch Sturm oder den Erdrutsch verursacht hatHagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen; 6. Öffnen der Sprinkler (3) Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen Absturz eines BrandsLuftfahrzeuges, durch Druckproben seiner Teile oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlageseiner Ladung; 7. Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen.(4) Lawinen; 4.3.2 (5) Erdbeben; b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für SchädenSchaden an (1. an ) Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen; (2. am Inhalt eines Aquariums) im Freien befindlichen beweglichen Sachen und Ernteerzeugnissen; (3) Sachen, die als Folge dadurch entstehennoch nicht betriebsfertig aufgestellt oder montiert sind oder deren Probelauf noch nicht erfolgreich abgeschlossen ist (Montageobjekte). § 5 Ausschlüsse Krieg, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.Innere Unruhen und Kernenergie

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Samples: Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe

Nicht versicherte Schäden. 4.3.1 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Berücksichtigung mitwirken- der Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch 1. 5.4.1 Plansch- oder Reinigungswasser; 2. 5.4.2 Schwamm; 3. 5.4.3 Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen RückstauRück- stau; 4. 5.4.4 Erdbeben, Schneedruck/Dachlawinen, Lawinen, VulkanausbruchVul- kanausbruch; 5. 5.4.5 Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser Lei- tungswasser nach Ziffer 4.2 A1-5.2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat; 6. 5.4.6 Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen Berieselungs- düsen wegen eines BrandsBrandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten versi- cherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage;Be- rieselungsanlage. Nicht versichert sind Schäden an 7. Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen. 4.3.2 Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden 1. an 5.4.7 Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den bezugsfer- tig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;. 2. am 5.4.8 dem Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.

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Samples: Hausratversicherung

Nicht versicherte Schäden. 4.3.1 A.5.2.1 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Ur­ sachen Schäden durch 1. Plansch- durch – Plansch­ oder Reinigungswasser; 2. ; – Schwamm; 3. ; – Grundwasser, stehendes stehende oder fließendes fließende Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau; 4. Rück­ stau; – Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch; 5. Erdsenkung ; – Erdsenkung/Erdfall oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Ziffer 4.2 A.5.1.1 die Erdsenkung Erdsenkung/den Erd­ fall oder den Erdrutsch verursacht hat; 6. ; – Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen Berieselungs­ düsen wegen eines BrandsBrandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage; 7. ver­ sicherten Gebäude; – Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen sons­ tigen mobilen Behältnissen. 4.3.2 . A.5.2.2 Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden 1. an Schäden am – Hausrat in Gebäuden oder an in Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen; 2. am sind; – Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehenentste­ hen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.

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Samples: Hausratversicherung

Nicht versicherte Schäden. 4.3.1 3.4.1 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch 1. Plansch- a) Regenwasser aus Fallrohren, b) Plantsch- oder Reinigungswasser;, 2. c) Schwamm;, 3. d) Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge Witterungsnie- derschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen her- vorgerufenen Rückstau;, 4. e) Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;Vulkanaus- bruch, 5. f) Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Ziffer 4.2 3.3 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;, 6. g) Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Seng- und Nutzwärme- schäden, h) Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen Berie- selungsdüsen wegen eines BrandsBrandes, durch Druckproben Druck- proben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten Reparaturarbei- ten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- Sprinkler- oder Berieselungsanlage;, 7. i) Sturm, Hagel, j) Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen. 4.3.2 3.4.2 Der Versicherer leistet keine Entschädigung Entschädi- gung für Schäden 1. Schäden an Gebäuden oder an GebäudeteilenGebäude- teilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen; 2. am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Nicht versicherte Schäden. 4.3.1 5.2.1 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch 1. Plansch- durch – Plansch­ oder Reinigungswasser; 2. ; – Schwamm; 3. ; – Grundwasser, stehendes stehende oder fließendes fließende Gewässer, Überschwemmung Überschwem­ mung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen Ursa­ chen hervorgerufenen Rückstau; 4. ; – Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch; 5. Erdsenkung ; – Erdsenkung/Erdfall oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser Leitungs­ wasser nach Ziffer 4.2 5.1.1 die Erdsenkung Erdsenkung/den Erdfall oder den Erdrutsch Erd­ rutsch verursacht hat; 6. ; – Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines BrandsBrandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten Re­ paraturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage; 7. Gebäude; – Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen. 4.3.2 5.2.2 Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden 1. an Schäden am – Hausrat in Gebäuden oder an in Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen; 2. am sind; – Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.

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Samples: Hausratversicherung