Nicht versicherte Schäden. Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen - es sei denn, im Folgenden sind solche genannt - Schäden durch A 5.5.1 Sturmflut; A 5.5.2 Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen; A 5.5.3 Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen; A 5.5.4 Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung. Dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden; A 5.5.5 Trockenheit oder Austrocknung; Nicht versichert sind Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und Gebäudeteilen sowie an Sachen, die sich darin befinden. Schäden an Laden- und Schaufensterscheiben sind ebenfalls nicht versichert.
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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung
Nicht versicherte Schäden. Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen - es sei denn, im Folgenden sind solche genannt - Schäden durch
A 5.5.1 6.5.1 Sturmflut;
A 5.5.2 6.5.2 Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
A 5.5.3 6.5.3 Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen;
A 5.5.4 6.5.4 Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung. Dies ; dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
A 5.5.5 6.5.5 Trockenheit oder Austrocknung; . Nicht versichert sind Schäden an
A 6.5.6 Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertigen bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden und Gebäudeteilen sowie an oder Gebäu- deteilen befindlichen Sachen.
A 6.5.7 Sachen, die sich darin außerhalb von Gebäuden befinden. Schäden an Laden- Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen und Schaufensterscheiben sind ebenfalls nicht versichertMarkisen nach A 8.3.3.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Nicht versicherte Schäden. Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen - es sei denn, im Folgenden Fol- genden sind solche genannt - Schäden durch
A 5.5.1 Sturmflut5.4.1 Plansch- oder Reinigungswasser;
A 5.5.2 Eindringen 5.4.2 Schwamm sowie alle Arten von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellenHausfäulepilzen;
A 5.5.3 5.4.3 Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen stehendes oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungenfließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
A 5.5.4 Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs5.4.4 Erdbeben, seiner Teile oder seiner Ladung. Dies gilt nichtSchneedruck, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurdenLawinen, Vulkanausbruch;
A 5.5.5 Trockenheit 5.4.5 Erdsenkung oder Austrocknung; Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach A 5.2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
A 5.4.6 Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanla- ge. Nicht versichert sind Schäden an
A 5.4.7 Gebäuden oder an nicht bezugsfertigen Gebäuden und Gebäudeteilen sowie an SachenGebäudeteilen, die sich darin befindennicht bezugsfertig sind. Schäden an Laden- und Schaufensterscheiben sind ebenfalls nicht versichertDies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
A 5.4.8 dem Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
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Samples: Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen, Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen
Nicht versicherte Schäden. A5-3.5.1 Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen - es sei denn, im Folgenden sind solche genannt - Schäden durch
A 5.5.1 (1) Sturmflut;
A 5.5.2 (2) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden Gebäude- schaden darstellen;
A 5.5.3 (3) Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen;
A 5.5.4 Brand(4) unter A1-1.1 genannte Gefahren; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung. Dies dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben eine versicherte Elementargefahr ausgelöst wurden;
A 5.5.5 (5) Trockenheit oder Austrocknung; .
A5-3.5.2 Nicht versichert sind Schäden an an
(1) Hausrat in nicht bezugsfertigen Gebäuden und Gebäudeteilen sowie an oder Gebäudeteilen;
(2) Sachen, die sich darin außerhalb von Gebäuden befinden. Schäden an Laden- Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen und Schaufensterscheiben sind ebenfalls nicht versichertMarkisen nach A1-3.1.1 (5).
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Nicht versicherte Schäden. Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen - es sei denn, im Folgenden Fol- genden sind solche genannt - Schäden durch
A 5.5.1 6.5.1 Sturmflut;
A 5.5.2 6.5.2 Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß ordnungs- gemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen ei- nen Gebäudeschaden darstellen;
A 5.5.3 6.5.3 Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung Ausufe- rung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen;
A 5.5.4 6.5.4 Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; ImplosionVerpuffung; Implosi- on; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung; Fahrzeuganprall; Sengschäden; Rauch- und Rußschäden. Dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes ver- sichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
A 5.5.5 6.5.5 Trockenheit oder Austrocknung; . Nicht versichert sind Schäden an
A 6.5.6 Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertigen bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden und oder Gebäudeteilen sowie an befindlichen Sachen.
A 6.5.7 Sachen, die sich darin außerhalb von Gebäuden befinden. Schäden an Laden- Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen und Schaufensterscheiben sind ebenfalls nicht versichertMarkisen nach A 8.3.3.
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Samples: Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen, Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen
Nicht versicherte Schäden. Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen - es sei denn, im Folgenden sind solche genannt - Schäden durch
A 5.5.1 B 6.5.1 Sturmflut;
A 5.5.2 B 6.5.2 Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
A 5.5.3 B 6.5.3 Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen;
A 5.5.4 B 6.5.4 Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung. Dies ; dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
A 5.5.5 B 6.5.5 Trockenheit oder Austrocknung; . Nicht versichert sind Schäden an
B 6.5.6 Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertigen bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden und oder Gebäudeteilen sowie an befindlichen Sachen.
B 6.5.7 Sachen, die sich darin außerhalb von Gebäuden befinden. Schäden an Laden- Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen und Schaufensterscheiben sind ebenfalls nicht versichertMarkisen nach B 8.3.3.
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Samples: Hausratversicherung
Nicht versicherte Schäden. Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen - – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt - – Schäden durch
A 5.5.1 6.5.1 Sturmflut;
A 5.5.2 6.5.2 Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
A 5.5.3 6.5.3 Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen oberirdi- schen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen;
A 5.5.4 6.5.4 Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung. Dies ; dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
A 5.5.5 6.5.5 Trockenheit oder Austrocknung; . Dies gilt nur in Zusammenhang mit Erdsenkung (siehe A 6.4.4). Nicht versichert sind Schäden an
A 6.5.6 Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertigen bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden und oder Gebäudeteilen sowie an befindlichen Sachen.
A 6.5.7 Sachen, die sich darin außerhalb von Gebäuden befinden. Schäden an Laden- Ausgenommen hiervon sind Antennenanla- gen und Schaufensterscheiben sind ebenfalls nicht versichertMarkisen nach A 10.3.3.
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Samples: Hausratversicherung
Nicht versicherte Schäden. Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen - es sei denn, im Folgenden Fol- genden sind solche genannt - Schäden durch
A 5.5.1 Sturmflut;
A 5.5.2 Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß ordnungs- gemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen ei- nen Gebäudeschaden darstellen;
A 5.5.3 Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung Ausufe- rung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen;
A 5.5.4 Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; ImplosionVerpuffung; Implosi- on; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung; Fahrzeuganprall; Sengschäden; Rauch- und Rußschäden. Dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes ver- sichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
A 5.5.5 Trockenheit oder Austrocknung; . Nicht versichert sind Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und Gebäudeteilen sowie an Sachen, die sich darin befinden. Schäden an Laden- und Schaufensterscheiben sind ebenfalls nicht versichert.
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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (Vgb 2022 Wohnflächenmodell)
Nicht versicherte Schäden. Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen - es sei denn, im Folgenden sind solche genannt - Schäden durch
A 5.5.1 SturmflutPlansch- oder Reinigungswasser;
A 5.5.2 Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellenSchwamm;
A 5.5.3 Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen stehendes oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungenflieftendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsnieder- schläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
A 5.5.4 Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines LuftfahrzeugsErdbeben, seiner Teile oder seiner Ladung. Dies gilt nichtSchneedruck, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurdenLawinen, Vulkanausbruch;
A 5.5.5 Trockenheit Erdsenkung oder Austrocknung; Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach A 5.2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
A 5.5.6 Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druck- proben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage;
A 5.5.7 Regenwasser aus Fallrohren;
A 5.5.8 Nässe aufgrund undichter Fugen oder Fliesen, Nicht versichert sind auch Schäden an
A 5.5.9 Gebäuden oder an nicht bezugsfertigen Gebäuden und Gebäudeteilen sowie an SachenGebäudeteilen, die sich darin befindennicht bezugsfertig sind. Schäden an Laden- und Schaufensterscheiben sind ebenfalls nicht versichertDies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
A 5.5.10 dem Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetre- ten ist.
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Samples: Hausratversicherung
Nicht versicherte Schäden. Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen - es ±es sei denn, denn im Folgenden sind solche genannt - ± Schäden durch
A 5.5.1 Sturmflut;
A 5.5.2 Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen Öffnun- gen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden Ge- bäudeschaden darstellen;
A 5.5.3 Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen Witterungsnieder- schlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen;
A 5.5.4 Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines LuftfahrzeugsLuftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung. Dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
A 5.5.5 Trockenheit oder Austrocknung; . Nicht versichert sind Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden Ge- bäuden und Gebäudeteilen sowie an Sachen, die sich darin befinden. Schäden an Laden- und Schaufensterscheiben sind ebenfalls nicht versichert.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Nicht versicherte Schäden. Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender mitwirken- der Ursachen - es sei denn, im Folgenden sind solche genannt - Schäden durch
A 5.5.1 6.5.1 Sturmflut;
A 5.5.2 6.5.2 Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren Au- ßentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
A 5.5.3 6.5.3 Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen Witterungsnie- derschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern Ge- wässern an die Erdoberfläche gedrungen;
A 5.5.4 6.5.4 Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; ExplosionExplo- sion; Implosion; Anprall oder Absturz eines LuftfahrzeugsLuftfahr- zeugs, seiner Teile oder seiner Ladung. Dies ; dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
A 5.5.5 6.5.5 Trockenheit oder Austrocknung; . Nicht versichert sind Schäden an
6.5.6 Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertigen bezugsfer- tig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden und oder Gebäudeteilen sowie an befindlichen Sachen.
6.5.7 Sachen, die sich darin außerhalb von Gebäuden befinden. Schäden an Laden- Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen und Schaufensterscheiben sind ebenfalls nicht versichertMarkisen nach A1-8.3.3.
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Samples: Hausratversicherung
Nicht versicherte Schäden. Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen - es sei denn, im Folgenden Fol- genden sind solche genannt - Schäden durch
A 5.5.1 Sturmflut4.5.1 Plansch- oder Reinigungswasser;
A 5.5.2 Eindringen 4.5.2 Schwamm sowie alle Arten von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellenHausfäulepilzen;
A 5.5.3 4.5.3 Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen stehendes oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungenfließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
A 5.5.4 4.5.4 Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
A 4.5.5 Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach A 4.2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
A 4.5.6 Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; ImplosionVerpuffung; Implosi- on; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung. Dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden; Fahrzeuganprall; Sengschäden; Rauch- und Rußschäden;
A 5.5.5 Trockenheit 4.5.7 Öffnen der Sprinkler oder Austrocknung; Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanla- ge;
A 4.5.8 Xxxxx, Hagel. Nicht versichert sind Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und Gebäudeteilen sowie oder an SachenGebäudeteilen, die sich darin befindennicht bezugsfertig sind. Schäden an Laden- und Schaufensterscheiben sind ebenfalls nicht versichertDies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (Vgb 2022 Wohnflächenmodell)
Nicht versicherte Schäden. Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen - es sei denn, im Folgenden sind solche genannt - Schäden durch
A 5.5.1 SturmflutB 5.4.1 Plansch- oder Reinigungswasser;
A 5.5.2 Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellenB 5.4.2 Schwamm;
A 5.5.3 B 5.4.3 Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen stehendes oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungenfließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
A 5.5.4 Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines LuftfahrzeugsB 5.4.4 Erdbeben, seiner Teile oder seiner Ladung. Dies gilt nichtSchneedruck, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurdenLawinen, Vulkanausbruch;
A 5.5.5 Trockenheit B 5.4.5 Erdsenkung oder Austrocknung; Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach B 5.2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
B 5.4.6 Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage. Nicht versichert sind Schäden an
B 5.4.7 Gebäuden oder an nicht bezugsfertigen Gebäuden und Gebäudeteilen sowie an SachenGebäudeteilen, die sich darin befindennicht bezugsfertig sind. Schäden an Laden- und Schaufensterscheiben sind ebenfalls nicht versichertDies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
B 5.4.8 dem Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
B 5.4.9 defekten Armaturen.
B 5.4.10 den Komponenten einer Smart-Home-Überwachung (B 8.3.10).
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Samples: Hausratversicherung
Nicht versicherte Schäden. Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen - – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt - – Schäden durch
A 5.5.1 SturmflutPlansch- oder Reinigungswasser;
A 5.5.2 Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellenSchwamm;
A 5.5.3 Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen stehendes oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungenfließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsnieder- schläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
A 5.5.4 Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines LuftfahrzeugsErdbeben, seiner Teile oder seiner Ladung. Dies gilt nichtSchneedruck, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurdenLawinen, Vulkanausbruch;
A 5.5.5 Trockenheit Erdsenkung oder Austrocknung; Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach A 5.2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
A 5.5.6 Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druck- proben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage;
A 5.5.7 Regenwasser aus Fallrohren;
A 5.5.8 Nässe aufgrund undichter Fugen oder Fliesen,
A 5.5.9 Nässe aufgrund von Regen- und Schmelzwasser. Nicht versichert sind Schäden an nicht bezugsfertigen A 5.5.10 Gebäuden und Gebäudeteilen sowie oder an SachenGebäudeteilen, die sich darin befindennicht bezugsfertig sind. Schäden an Laden- und Schaufensterscheiben sind ebenfalls nicht versichert.Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
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Samples: Hausratversicherung
Nicht versicherte Schäden. Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen - es sei denn, im Folgenden sind solche genannt - Schäden durch
A 5.5.1 6.6.1 Sturmflut;
A 5.5.2 6.6.2 Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
A 5.5.3 6.6.3 Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen;
A 5.5.4 6.6.4 Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion, Verpuffung; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung. Dies ; dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
A 5.5.5 6.6.5 Trockenheit oder Austrocknung; . Nicht versichert sind Schäden an nicht bezugsfertigen A 6.6.6 Gebäuden und Gebäudeteilen sowie oder an SachenGebäudeteilen, die sich darin befindennicht bezugsfertig sind. Schäden an Laden- und Schaufensterscheiben sind ebenfalls nicht versichertDies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
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Samples: Hausratversicherung