Common use of Ordentliche Kündigung Clause in Contracts

Ordentliche Kündigung. Die Mieterin/der Mieter kann den Nutzungsvertrag ordnungsgemäß kündigen. Die Kündigung muss frühestmöglich erfolgen und mindestens * Woche/n vor dem Veranstaltungstermin bei der Vermieter/dem Vermieter schriftlich (auch per E-Mail möglich) vorliegen. Die Vermieterin/der Vermieter kann von dem Nutzungsvertrag bis spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Mietzeitpunkt zurücktreten, wenn das Mietobjekt dringend für eigene Zwecke benötigt wird und der Bedarf bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Die Mieterin/der Mieter kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihr/ihm dies nachvollziehbar und begründet dargestellt wird..

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Samples: rotersternleipzig.de, risi.muenchen.de

Ordentliche Kündigung. Die Mieterin/der Der Mieter kann den Nutzungsvertrag ordnungsgemäß kündigen. Die Kündigung muss frühestmöglich erfolgen und mindestens * Woche/n 1 Woche vor dem Veranstaltungstermin bei der Vermieter/dem Vermieter Vermieterin schriftlich (auch per E-Mail möglich) vorliegen. Die Vermieterin/der Vermieter Vermieterin kann von dem Nutzungsvertrag bis spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Mietzeitpunkt zurücktreten, wenn das Mietobjekt dringend für eigene Zwecke benötigt wird und der Bedarf bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Die Mieterin/der Der Mieter kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihr/ihm dies nachvollziehbar und begründet dargestellt wird...

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Samples: vogelhuesli.de

Ordentliche Kündigung. Die Mieterin/der Mieter kann den Nutzungsvertrag ordnungsgemäß kündigenordnungsgemäß kündigen. Die Kündigung Kündigung muss frühestmöglich frühestmöglich erfolgen und mindestens * Woche/n vor dem Veranstaltungstermin bei der Vermieter/dem Vermieter schriftlich (auch per E-Mail möglich) vorliegen. Die Vermieterin/der Vermieter kann von dem Nutzungsvertrag bis spätestens vier Wochen spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Mietzeitpunkt zurücktretenzurücktreten, wenn das Mietobjekt dringend für für eigene Zwecke benötigt wird und der Bedarf bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Die Mieterin/der Mieter kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihr/ihm dies nachvollziehbar und begründet begründet dargestellt wird...

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Samples: www.asv-mannheim.de

Ordentliche Kündigung. Die Mieterin/der Der Mieter kann den Nutzungsvertrag ordnungsgemäß kündigen. Die Kündigung muss frühestmöglich erfolgen und mindestens * Woche/n zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin bei der Vermieter/dem Vermieter schriftlich (auch per E-Mail möglich) vorliegen. Die Vermieterin/der Der Vermieter kann von dem Nutzungsvertrag bis spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Mietzeitpunkt zurücktreten, wenn das Mietobjekt dringend für eigene Zwecke benötigt wird und der Bedarf bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Die Mieterin/der Der Mieter kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihr/ihm dies nachvollziehbar und begründet dargestellt wird...

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Samples: www.das-ding-in-seeben.de

Ordentliche Kündigung. Die Mieterin/der Mieter kann den Nutzungsvertrag ordnungsgemäß kündigen. Die Kündigung muss frühestmöglich erfolgen erfol- gen und mindestens * Woche/n zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin bei der Vermieter/dem Vermieter schriftlich (auch per E-Mail möglich) vorliegen. Die Vermieterin/der Der Vermieter kann von dem Nutzungsvertrag bis spätestens vier zwei Wochen vor dem vereinbarten Mietzeitpunkt zurücktreten, wenn das Mietobjekt dringend für eigene Zwecke benötigt wird und der Bedarf bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Die Mieterin/der Mieter kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihr/ihm dies nachvollziehbar und begründet dargestellt wird...

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Samples: xn--psvamrmerdenkmal-rwb.de

Ordentliche Kündigung. Die Mieterin/der Der Mieter kann den Nutzungsvertrag ordnungsgemäß kündigen. Die Kündigung muss frühestmöglich erfolgen und mindestens * Woche/n 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin bei der Vermieter/dem beim Vermieter schriftlich (auch per E-Mail möglich) vorliegen. Die Vermieterin/der Der Vermieter kann von dem Nutzungsvertrag bis spätestens vier 12 Wochen vor dem vereinbarten Mietzeitpunkt zurücktreten, wenn das Mietobjekt dringend für eigene Zwecke benötigt wird und der Bedarf bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Die Mieterin/der Der Mieter kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihr/ihm dies nachvollziehbar und begründet dargestellt wird...

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Samples: Mietvertrag Raumnutzungsvereinbarung