Kündigung / Stornierung Musterklauseln

Kündigung / Stornierung. 1. Der Auftraggeber ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
Kündigung / Stornierung. 1. Der Auftraggeber ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt. In diesem Fall gelten die im Auftrag vereinbarten Stornierungskosten. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
Kündigung / Stornierung. Der Mieter ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Kündigt (storniert) dieser den Vertrag, ohne dass die Verwaltung hierzu einen wichtigen Grund gegeben hat, so hat die Verwaltung Anspruch auf die Vergütung wie folgt: 3 Monate vor Reiseantritt: 10% mindestens jedoch 25,00 EUR Bearbeitungsgebühr 2 Monate vor Reiseantritt: 30% 1 Monat vor Reisebeginn :70% weniger als 7 Tage vor Reiseantritt : 90% (maßgeblich ist das Datum des Poststempels oder Emaileingangs) Dem Mieter bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Buchungsänderungen sind nur mit Zustimmung der Verwaltung zulässig. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Dies betrifft seitens des Mieters die Möglichkeit einer Kündigung wegen eines erheblichen Mietmangels, zum Beispiel, dass das Apartment aufgrund technischer Mängel unbewohnbar ist. Der Verwaltung ist in diesem Fall eine Frist zur Abhilfe von 24 Stunden einzuräumen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietobjekts und des Inventars, Untervermietung, Mehrbelegung, schwerer Störung des Hausfriedens oder aus anderen wichtigen Gründen kann der Vertrag durch die Hausverwaltung nach erfolgsloser Mahnung fristlos gekündigt werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Mieter bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Eine Mietrückzahlung erfolgt nur insoweit, als die Verwaltung das Mietobjekt anderweitig vermietet. Nimmt der Xxxxxx die Leistung nicht in Anspruch, ohne dass dies von der Verwaltung zu vertreten ist, bleibt er zur Entrichtung der gesamten Miete verpflichtet.
Kündigung / Stornierung. 14.1. Der Auftraggeber kann bis 28 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
Kündigung / Stornierung. 1. Der Veranstalter ist gemäß der Bestimmung in Ziffer X 2 dieser AGB-Teil B berechtigt, den Vertrag zu kündigen (Stornierung). Eine Kündigung ist nur schriftlich wirksam.
Kündigung / Stornierung. Voraussetzung der Leistungspflichten der Prüser Catering & Event GmbH & Xx.XX .KG ist die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Hat der Auftraggeber über seine Person oder über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder seine Zahlungen eingestellt, oder ist über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden, so ist die Prüser Catering & Event GmbH & Xx.XX .KG zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Die Prüser Catering & Event GmbH & Xx.XX . KG kann in diesen Fällen Vorkasse oder anderweitig geeignete Sicherstellung des Vergütungsanspruchs verlangen. Treten von der Prüser Catering & Event GmbH & Xx.XX .KG oder deren Vorlieferanten bzw. Subunternehmern nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb auf, insbesondere Arbeitsaußenstände, Streik und Aussperrung sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhergesehenen und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen, so verlängert sich die Lieferungs - /Fertigstellungsfrist entsprechend. Wird aufgrund der genannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Prüser Catering & Event GmbH & Xx.XX .KG hat in diesem Falle Anspruch auf die Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen neben Kosten für die Angebotserstellung auch Ansprüche Dritter zählen, die die Prüser Catering & Event GmbH & Xx.XX im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist jederzeit zur schriftlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. Kündigt bzw. storniert der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass die Prüser Catering & Event GmbH & Xx.XX hierzu einen wichtigen Grund gegeben hat, so hat die Prüser Catering & Event GmbH & Xx.XX Anspruch auf die vereinbarte Raummiete und Leistungen Dritter zu 100%. Für weitere vereinbarte Leistungen hat die Prüser Catering & Event GmbH & Xx.XX Anspruch auf die zusätzlich vereinbarte Vergütung wie folgt: bis 40 Tage vor Veranstaltung behält die Prüser Catering & Event GmbH & Xx.XX sich die Geltendmachung einer Entschädigung in Höhe von 10 % der vereinbarten Vergütung vor. Im Falle von späteren Stornierungen gilt: 39-30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % der Vergütung 29-14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Vergütung bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 % der Vergütung danach 100 % der Vergütu...
Kündigung / Stornierung. 1. Die Parteien sind berechtigt, das Angebot und den daraus resultierenden Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für die TEC Event Campus GmbH insbesondere vor, wenn a) der Veranstalter seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachhaltig verletzt (z.B. fehlende Zustimmung bei erheblicher Nutzungsänderung, nachhaltiger Verstoß gegen die im Vertrag nebst Anlagen genannten Sicherheitsbestimmungen und -auflagen), b) durch die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist oder durch die Durchführung der Veranstaltung gegen geltende Gesetze bzw. behördliche Verfügungen und Auflagen verstoßen wird bzw. erforderliche behördliche Erlaubnisse nicht erteilt werden. 2. Macht die TEC Event Campus GmbH von dem Recht zur fristlosen Kündigung Gebrauch, so behält die TEC Event Campus GmbH die Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Nutzungsentgelts und sonstigen Nebenkosten unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen. 3. Wird die Veranstaltung aus einem von dem Veranstalter zu vertretenden Grund nicht durchgeführt (abgesagt), so sind bei folgender Staffelung: nach Vertragsabschluss 50 %, 30 Wochen vor dem ersten Miettag = 80 %, 22 Wochen vor dem ersten Miettag = 100 % des vereinbarten Gesamtauftragsvolumen inklusive aller unterschriebenen Leistungen an die TEC Event Campus GmbH zu zahlen. Die Rechnungsstellung bei einer Stornierung erfolgt in dem Monat der ursprünglich geplanten Veranstaltung. V. Termination, Cancellation 1. The parties are entitled, with cause, to terminate the offer and resulting contract without notice. Cause for TEC Event Campus GmbH is, in particular, if: a.) the organizer sustainably violates its obligations under this contract (for example, lack of consent to major changes in use, sustained violation of the safety regulations and requirements mentioned in the contract and its annexes), b.) a disruption to public safety and order is feared due to the proposed event or if applicable laws/regulations and regulatory requirements are infringed upon by the implementation of the event, or if the required administrative permits were not issued. 2. Should TEC Event Campus GmbH makes use of its right to exit the contract, without notice, TEC Event Campus GmbH retains claims for payment of the agreed upon usage fee and other additional expenses after deducting the expenses saved. 3. Should the event not be conducted (canceled) due to reasons of the organizer, the installm...
Kündigung / Stornierung. 1. Eine Vertragsauflösung (Stornierung) ist vorbehaltlich der geltenden gesetzlichen Regelungen nur nach den nachfolgend beschriebenen Bedingungen möglich, wenn solche nicht bereits durch andere (veranstaltungsspezifischen) Vereinbarungen geregelt oder ausgeschlossen werden. Der Kunde, der seine Bestellung storniert, ohne dass ihm ein Rücktrittsrecht zusteht, hat bis vier Wochen vor Aufbaubeginn einen Aufwendungsersatz in Höhe von 70 % des Auftragswertes, danach 100 % des Auftragswertes zu zahlen.
Kündigung / Stornierung. Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Anbieter erfolgen. Bei einer Stornierung bis mindestens 14 Werktage vor Schaltungsbeginn entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Eingehende Stornierungen innerhalb 14 Werktagen vor Schaltungsbeginn werden pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 25% des Bruttobuchungsvolumens des jeweiligen Auftrages berechnet. Auch bei bereits angelaufenen Banner- bzw. Werbeschaltungen ist ein Stopp der Kampagne möglich. Der Auftraggeber zahlt dann den vollen Betrag des Bruttobuchungsvolumens.
Kündigung / Stornierung. 3.1 Die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und Plan B kann ausschließlich aus wichtigem Grund gekündigt werden. Wichtiger Grund sind dabei nur Umstände, die von einer Vertragspartei zu vertreten sind.