Common use of Präambel Clause in Contracts

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.

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Samples: Licensing Agreement, Licensing Agreement, Lizenzvereinbarung

Präambel. Der Lizenzgeber Die ambulante orthopädische/chirurgische und rheumatologische Versorgung stellt einen elementaren und unverzichtbaren Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens dar. Eine qualitativ hochwertige, flächendeckende Versorgung durch orthopädisch/chirurgisch und rheumatologisch tätige niedergelassene Fachärzte ermöglicht eine weitgehend ambulante, kostengünstige Versorgung der Patienten in Zusammenarbeit mit den Hausärzten. Durch Kooperation und Vernetzung der Versorgungsstrukturen, insbesondere mit den Hausärzten, und unter Berücksichtigung des Grundsatzes ambulant vor stationär, soll durch diesen Vertrag die medizinische Versorgung optimiert und gleichzeitig wirtschaftlicher werden. Die AOK und die Bosch BKK als gesetzliche Krankenkassen mit über 4 Millionen Versicherten in Baden-Württemberg möchten gemeinsam mit dem MEDIVERBUND sowie an diesem Vertrag („Vertrag“) teilnehmenden Ärzten/-innen und Medizinischen Versorgungszentren (im Folgenden „FACHÄRZTE“ genannt; sofern es sich ausschließlich auf die DTV Service GmbHFachgruppen bezieht, kurz: DTVSauch ORTHOPÄDEN bzw. RHEUMATOLOGEN) ihren Versicherten eine besondere ambulante Versorgung gemäß § 73c SGB V a.F. bzw. gemäß § 140a SGB V („SGB V“) anbieten. Die AOK, die BKK, der MEDIVERBUND und die teilnehmenden FACHÄRZTE werden hierbei nach Maßgabe dieses Vertrages durch den BVOU, den BNC und MEDI e.V. berufspolitisch unterstützt. Die AOK und die BKK erfüllen durch das Angebot der Vertragspartner den Sicherstellungsauftrag gegenüber den teilnehmenden Versicherten. MEDI e. V. ist eine fachübergreifende Organisation niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten, die die ärztliche Freiberuflichkeit in wirtschaftlicher und therapeutischer Hinsicht stärken will. MEDI e. V. hat unter anderem für die Verhandlung, den Marken „DTVAbschluss und die Umsetzung dieser Versorgungsverträge die MEDIVERBUND AG gegründet. Der MEDIVERBUND führt die Managementaufgaben nach diesem Vertrag durch. Der BVOU ist der Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie. Der BNC ist der Berufsverband der niedergelassenen Chirurgen. Der BDRh ist die berufspolitische Vertretung aller rheumatologisch tätigen Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunktbezeichnung Rheumatologie, für Orthopädie und Unfallchirurgie mit der Zusatzbezeichnung Orthopädische Rheumatologie und für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzbezeichnung Kinder-Klas- sifizierung Rheumatologie. Der BDRh wird unterstützt durch die Rheumaexperten Baden-Württemberg (BW) eG. Diese sind ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von Ferienhäusern, Ferienwohnungen niedergelassenen Fachärzten für Innere Medizin mit Schwerpunktbezeichnung Rheumatologie mit dem Ziel der Sicherstellung einer flächendeckenden ambulanten Versorgung von Rheumapatienten und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots der Unterstützung der einzelnen Praxen z. B. im Bereich Privatzimmerdes Qualitätsmanagements. Durch den Vertrag wird der FACHARZT gegen die Vergütung nach diesem Vertrag zur Erfüllung besonderer Qualitätsanforderungen verpflichtet. Diese besondere Qualität und die Zusammenarbeit mit den anderen Leistungserbringern, Ferienwohnungen insbesondere den Hausärzten, soll die Versorgung der daran teilnehmenden Versicherten (Patienten) optimieren. Der FACHARZT wird in die Lage versetzt, mehr Zeit für die Behandlung seiner Patienten aufzuwenden. Durch eine zielgenauere Leistungssteuerung und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltinsbesondere eine rationale und transparente Pharmakotherapie, Heil- und Hilfsmittelversorgung erwarten die AOK und die BKK die Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven. Dieses Ziel wird durch eine Vertragssoftware unterstützt. Diese ermöglicht dem FACHARZT insbesondere die Verordnung der Medikamente, die Überweisung von Patienten und die Abrechnung der Vergütung für Leistungen nach diesem Vertrag. Die DTV Service GmbH ist Inhaber Vertragspartner sind sich darüber einig, dass dieser Vertrag eine fachärztliche Ergänzung zum HZV-Vertrag der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt AOK vom 08.05.2008 bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassender BKK vom 29.09.2009 und Teil des AOK- FacharztProgramms bzw. des Bosch BKK-Facharztprogramms ist, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmerdem bereits Facharztverträge nach § 73c SGB V a.F. bestehen. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ Nach einer öffentlichen Ausschreibung sollen ergänzend Verträge mit weiteren Facharztgruppen nach § 73c Abs. 3 SGB V a.F. sowie § 140a SGB V angegliedert werden. Der HZV-Vertrag sowie alle Facharztverträge nach § 73c SGB V a.F. sowie § 140a SGB V sollen medizinisch und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit wirtschaftlich zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmeroptimal vernetzten, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft ambulanten Versorgung für die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet Patienten verbunden werden. Die Durchführung Versorgung nach diesem Vertrag soll darüber hinaus sinnvoll durch weitergehende und auf sie abgestimmte Versorgungsformen und -elemente ergänzt werden: insbesondere Integrationsversorgung nach §§ 140a ff. SGB V, Rabattverträge nach § 130a SGB V sowie strukturierte Behandlungsprogramme der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den XXX xxx XXX xxxx § 000x XXX X. Die Vertragspartner verfolgen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.Rahmen eines Kodex insbesondere folgende gemeinsame Versorgungsziele:

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Samples: Versorgungsvertrag, Vertrag Zur Versorgung in Den Fachgebieten Orthopädie Und Rheumatologie

Präambel. Der Lizenzgeber Die hausärztliche Versorgung stellt einen unverzichtbaren Bestandteil des deutschen Gesund- heitssystems dar. Eine qualitativ hochwertige und effiziente Versorgung des Versicherten er- folgt nachweislich durch die konsequente und kontinuierliche Steuerung des Versorgungsge- schehens durch den HAUSARZT. Er begleitet den Patienten bei der Inanspruchnahme der dif- ferenzierten Versorgungsangebote des Gesundheitssystems und ermöglicht durch den fachli- chen Austausch mit anderen Leistungserbringern eine verbesserte Koordination der Versor- gung. Die AOK als gesetzliche Krankenkasse mit ca. 3,8 Mio. Versicherten in Baden-Württemberg möchte gemeinsam mit der HÄVG, der MEDIVERBUND AG und an diesem Vertrag („Ver- trag“) teilnehmenden Ärzten/Ärztinnen und Medizinischen Versorgungszentren („HAUSARZT“ bzw. „HAUSÄRZTE“) entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung („HZV“) gemäß § 73 b SGB V idF. des GKV-WSG („SGB V“) anbieten. Die AOK, die DTV Service GmbHHÄVG, kurz: DTVSdie MEDIVERBUND AG und die HAUSÄRZTE (nachfolgend gemeinsam „HZV-Partner“) hat unter werden hierbei nach Maßgabe dieses Vertrages durch den Marken „DTVHausärzteverband Baden-Klas- sifizierung Württemberg und den MEDI e.V. berufs- politisch unterstützt. Die AOK erfüllt durch das Angebot der HZV den Sicherstellungsauftrag gegenüber den an der HZV teilnehmenden Versicherten. Die HÄVG ist eine Aktiengesellschaft, die für den Deutschen Hausärzteverband und dessen angeschlossene Landesverbände Managementaufgaben bei der Umsetzung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots (Rahmen-) Verträgen übernimmt. Die HÄVG schließt für HAUSÄRZTE mit Gesetzlichen Krankenkassen (Rahmen-)Verträge ab. Sie erfasst im Bereich PrivatzimmerRahmen dieses Vertrages die am Vertrag teilnehmenden Ärzte, Ferienwohnungen erstellt die Abrechnung der erbrachten Leistungen in Zusammenarbeit mit dem in An- lage 12 benannten Rechenzentrum und Ferienhäuser leitet die auszubezahlenden Honorare an die Ärzte wei- ter. Der MEDI e.V. ist eine fachübergreifende Organisation niedergelassener Ärzte und Psycho- therapeuten, die die ärztliche Freiberuflichkeit in Deutschland entwickeltwirtschaftlicher und therapeutischer Hinsicht stärken will. Hauptziel ist eine leistungsgerechte Vergütung für die Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten durch den Abschluss von Verträgen mit Krankenversicherun- gen. Der MEDI e. V. hat u. a. für die Verhandlung, den Abschluss und die Umsetzung dieser Versorgungsverträge die MEDIVERBUND AG gegründet. Die DTV MEDIVERBUND AG führt die Managementaufgaben nach diesem Vertrag für die Mitglieder des MEDI e.V. in Koopera- tion mit der HÄVG nach Maßgabe dieses Vertrages durch. Der Beitritt der BVKJ Service GmbH zu diesem Vertrag, unterstützt durch den BVKJ Lan- desverband Baden-Württemberg, erfolgt zum 16.07.2013. Managementgesellschaft für die Umsetzung und Abrechnung des Vertrags für KINDER-/JUGENDÄRZTE ist Inhaber die MEDIVERBUND AG. Durch den Vertrag wird der Wort-/BildHAUSARZT für eine vertraglich vereinbarte HZV-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- Vergütung zur Erfüllung besonderer Qualitätsanforderungen verpflichtet. Diese besondere Qualität und Markenamt unter die Koordinierung der Nummer 302012063945Leistungen durch den HAUSARZT in der HZV soll die Versorgung der daran teilnehmenden Versicherten optimieren. Durch das in der HZV mögliche vereinfachte und transparente Abrechnungssystem und die damit verbundene Reduzierung des Verwal- tungsaufwandes soll der HAUSARZT in die Lage versetzt werden, mehr Zeit für die Behand- lung seiner Patienten aufzuwenden. Durch eine zielgenauere Leistungssteuerung und insbe- sondere eine rationale und transparente Pharmakotherapie erwartet die AOK die Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven. Dieses Ziel soll durch eine Vertragssoftware unterstützt wer- den, die dem HAUSARZT insbesondere die Verordnung der Medikamente, die Überweisung von Patienten und die Abrechnung der Vergütung für Leistungen nach diesem Vertrag ermög- licht. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von FerienwohnungenVertragspartner sind sich darüber einig, -häusern und/oder -zimmern wenden sich nach einer öffentlichen Ausschreibung ergänzend Verträge mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzwFacharztgruppen nach § 73 c Abs. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG)3 SGB V anzugliedern. Die DTV-Klassifizierung basiert HZV soll darüber hinaus sinnvoll durch weitergehende und auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriteriensie abgestimmte Versor- gungsformen und -elemente ergänzt werden: die Integrationsversorgung nach §§ 140 a ff. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich FerienzimmerSGB V, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf Rabattverträge nach § 130 a SGB V sowie strukturierte Behandlungsprogramme der Anbieterseite trifft AOK nach § 137 f SGB V. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.Vertragspartner das Folgende:

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Samples: Vertrag Zur Hausarztzentrierten Versorgung, Vertrag Zur Hausarztzentrierten Versorgung

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken Anmelder wurde als eingetragener Verein von sogenannten DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und PrivatzimmernSystemenein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich PrivatzimmerSinne des deutschen Gesetzes über das Inverkehrbringen, Ferienwohnungen die Rücknahme und Ferienhäuser die hochwertige Verwertung von Verpackun- gen (im Folgenden kurz als „Verpackungsgesetz“ bezeichnet) gegründet, d.h. Mitglieder des Vereins sind privatrechtlich organisierte juristische Personen, die mit Genehmigung durch die zuständige Lan- desbehörde in ihrem jeweiligen Einzugsgebiet beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallende rest- entleerte Verpackungen flächendeckend erfassen und einer Verwertung zuführen. Der Anmelder hat eine Kennzeichnung entwickelt, um private Endverbraucher in Deutschland entwickeltüber die zur getrennten Sammlung von Verpackungsabfällen eingerichteten Sammelsysteme zu informieren. Diese Kennzeichnung wird im Folgenden als „Unionsgewährleistungsmarke“ bezeichnet. Die DTV Service GmbH ist Inhaber beab- sichtigte Information der Wort-/Bild-Marke Endverbraucher knüpft dabei an die in § 9 Verpackungsgesetz geregelte Re- gistrierung von Herstellern systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister an (im Folgenden kurz als DTV-KlassifizierungZentrale Stelleeingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLGbezeichnet). Die DTVRegistrierung bei der Zentralen Stelle bekämpft die unlautere Praxis des sogenannten „Trittbrettfahrens“ einiger Hersteller von Waren, die ihrer im Verpackungsgesetz geregelten Systembeteiligungspflicht nicht nachkommen. Der deutsche Gesetzgeber hat in seiner Gesetzesbegründung die Registrierungspflicht nach § 9 Verpa- ckungsgesetz wie folgt begründet: • „Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sind vor dem erstmaligen Inver- kehrbringen der Verpackungen zur Registrierung bei der Zentralen Stelle verpflichtet. Das Her- stellerregister wird im Internet veröffentlicht und ist für jedermann einsehbar. Damit soll die Transparenz gesteigert und das Unterlassen der Systembeteiligung (‚Trittbrettfahren‘) verhin- dert werden.“ (Deutscher Bundestag, Drucksache 18/11274, Seite 52) • „Mit § 9 wird im Verpackungsbereich erstmalig eine Registrierungspflicht eingeführt, die sich an der bereits bestehenden Registrierungspflicht für Hersteller von Elektro- und Elektronikge- räten gemäß § 6 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes orientiert. Dadurch soll die Zentrale Stelle eine bessere Überwachungsgrundlage erhalten und durch die Veröffentlichung der we- sentlichen Registrierungsdaten im Internet zugleich eine effektive Selbstkontrolle des Marktes ermöglicht werden.“ (Deutscher Bundestag, Drucksache 18/11274, Seite 91) • „Die Veröffentlichung im Internet soll es jedermann ermöglichen, das Online-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten QualitätskriterienRegister nach be- stimmten Herstellern und Marken zu durchsuchen und somit zu überprüfen, ob die Hersteller ihrer grundsätzlichen Systembeteiligungspflicht nachgekommen sind. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnetDa eine Systembeteili- gung ohne vorherige Registrierung nicht möglich ist, kann bei fehlendem Eintrag in der Regist- rierungsdatenbank darauf geschlossen werden, dass auch keine Systembeteiligung vorgenom- men wurde. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz Auf diese Weise sollen insbesondere diejenigen Hersteller, die bislang systembe- teiligungspflichtige Verpackungen unter Außerachtlassung jeglicher Produktverantwortung in Verkehr brachten, entdeckt und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Herstellerpflichten an- gehalten werden.“ (Deutscher Bundestag, Drucksache 18/11274, Seite 92) Bislang stößt die vom Gesetzgeber angestrebte Transparenz an ihre Grenzen, da private Endverbrau- cher beim Kauf einer Ware das im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser beiInternet veröffentlichte Herstellerregister der Zentralen Stelle kon- sultieren müssten. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus Das ist in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmtvielen Fällen nicht realistisch. Um die Klassifizierung vornehmen Information der privaten Endverbraucher zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert erleichtern und die Qualität vom Gesetzgeber angestrebte Transparenz zu verbessern, können interessierte Unternehmen daher die Unionsgewährleistungs- marke auf die Verpackung für ihre Waren aufbringen, wenn sie die Voraussetzungen der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet vorliegenden Markensatzung erfüllen. Um den Verbrauchern einen noch größeren Mehrwert zu bieten, kann die Unionsgewährleistungsmarke um Hinweise zur richtigen Entsorgung der jeweiligen konkreten Verpa- ckung der Ware ergänzt werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.

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Samples: Nutzungsvertrag, Nutzungsvertrag

Präambel. Der Lizenzgeber Bei dem Projekt „GOLDPARK NAUDERS - AUS LIEBE ZUR FAMILIE“ handelt es sich um eine Reward Pre-Sales Crowdfunding Kampagne (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung Vorverkauf von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLGPaketen). Die DTVvorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Nauderer Bergbahnen AG („Verkäuferin“) für den Vorverkauf von Paketen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Käufer*in (= Kund*in) mit der Nauderer Bergbahnen AG, für alle im Rahmen der Reward Pre-Klassifizierung basiert Sales Crowdfunding Kampagne auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriteriender online Crowdfunding-Plattform xxx.0000x0000.xx getätigten Käufe von Paketen. Der/Die Käufer*in anerkennt die Geltung dieser AGB ausdrücklich an. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnetKund*innen kaufen im Vorverkauf Pakete und erhalten aufgrund der Vorauszahlung und der verzögerten Einlösbarkeit einen Stammkund*innenrabatt. Der gegenständliche Kaufvertrag über den Verkauf von Paketen kommt ausschließlich zwischen Nauderer Bergbahnen AG und dem/der Kund*in zustande. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz 1000x1000 Crowdbusiness GmbH als Betreiberin der Internetplattform xxx.0000x0000.xx wird nicht Partei des gegenständlichen Vertrages und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser beitritt nicht als Verkäuferin auf. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.Parteien wie folgt:

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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots kapilendo AG betreibt im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt Internet unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur im Folgenden Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLGPlattform“). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und EntscheidungshilfeDer Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Anbieterseite trifft Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“), die Klassifizierung verlässliche Aussagen ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Verbesserung Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Angebotsqualität Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und sorgt abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für eine dauerhafte Qualitätsentwicklungdas Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Lizenznehmer sind offiziell mit Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsvereinteilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und Landtourismus 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in Deutschland e.V. (BAG) den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.Anleger was folgt:

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Samples: Vertrag Über Den Verkauf Und Die Abtretung Einer Zukünftigen Kreditforderung Sowie Deren Verwaltung, Vertrag Über Den Verkauf Und Die Abtretung Einer Zukünftigen Kreditforderung

Präambel. Der Lizenzgeber Nach Maßgabe der sich aus § 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V ergebenden Verpflichtung beabsichtigt die AOK Hessen, durch Vertragsschluss mit einer Gemeinschaft i.S.d. § 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V ihren Versicherten vom 1. Februar 2012 an eine besondere hausärztliche (Hausarztzentrierte) Versorgung ("HZV") anzubieten. Durch diesen Vertrag soll die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots hausärztliche Versorgung im Bereich PrivatzimmerBezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV Hessen) weiter optimiert werden. Ziel der HZV-Partner ist die flächendeckende, Ferienwohnungen leitlini- enorientierte und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltqualitätsgesicherte Versorgungssteuerung sowie eine darauf basierende Verbes- serung der medizinischen Versorgung der Versicherten der AOK Hessen. Die DTV Service GmbH ist Inhaber Kommunikation zum HZV-Vertrag erfolgt gemeinschaftlich. Zu diesem Zweck findet zwischen den Vertragspartnern ein regelmäßiger Austausch statt. Mit der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter Bindung der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung Versicherten an einen Hausarzt wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angebotenzielge- nauere Leistungssteuerung erreicht. Durch die Pflicht- schulungen soll dementsprechende Vermeidung von Doppeluntersu- chungen und eine rationale und transparente Pharmakotherapie streben die einheitliche Anwendung HZV-Partner die Er- schließung von Wirtschaftlichkeitsreserven an Der Hausärzteverband ist der DTVmitgliederstärkste hausärztliche Berufsverband im Bezirk der KV Hessen. Als Gemeinschaft nach § 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V erfasst er mehr als die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung im Bezirk der KV Hessen teilnehmenden Allgemeinärzte. Die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Allgemeinärzte haben vor Aufnahme der Ver- handlungen mit der AOK Hessen ausdrücklich ihr Einverständnis erklärt, dass die HÄVG an dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrages beteiligt wird. Die HÄVG ist eine Aktiengesell- schaft, die nach ihrem Satzungszweck unter anderem Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung im Sinne von § 73b Abs. 4 SGB V abschließt und durchführt und danach erforderliche Vertrags- dienstleistungen, mit Ausnahme der Abrechnungsdienstleistungen übernimmt. Der Hausärztever- band ist Aktionär der HÄVG. Dies vorangestellt haben die HZV-Klassifizierungskriterien Partner auf Basis eines Schiedsspruchs vom 03.02.2012 und ei- ner ersten Änderungsvereinbarung vom 25.09.2012 einen Vertrag zur Hausarztzentrierten Versor- gung gemäß § 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V geschlossen, dessen Vereinbarungen zur Vergütung sich auf 12 Quartale beginnend ab 01.03.2013 erstreckte. Mit dieser zweiten Änderungsvereinbarung aktualisieren die Vertragsparteien die Vertragsdokumente und entwickeln damit die Hausarzt- zentrierte Versorgung in Wahrnehmung ihrer Rechte und zur Erreichung einer größeren Vertrags- durchsetzung auf Basis des folgenden Vertragstextes ab 01.04.2016 fort. Ansprüche aus dem HZV- Vertrag in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und bisherigen Fassung bleiben von dieser zweiten Änderungsvereinbarung unberührt. Auf diese finden die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werdenbis zum 31.03.2016 geltenden Regelungen Anwendung. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit Mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.„Nachtrag zur

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung, Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbHUm gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung der Herausforderungen für unser Land zu leisten, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots programmatische Anpassungen im Bereich PrivatzimmerZusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Ferienwohnungen Kommunen und Ferienhäuser deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Deutschland entwickeltNordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte umzusetzen ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzenMarkenzeichen für das Xxxxxxxxx.XXX. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie EinrichtungenZiele hinaus, die in ihrem Aufgabenbe- reich der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Qualitätstourismus fördern Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch Kooperationsvereinbarungen eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sindSport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, übertragendas die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.

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Samples: Zielvereinbarung, Zielvereinbarung

Präambel. Der Lizenzgeber Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke und behinderte Menschen (RPK) bieten Leistun- gen zur Teilhabe an, für die DTV Service GmbHdie Zuständigkeit mehrerer Leistungsträger in Betracht kommt. Sie sind möglichst wohnortnahe Einrichtungen mit einem spezifischen therapeutischen Milieu, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots Teilhabe am Arbeitsleben im Bereich PrivatzimmerRahmen einer integrierten Komplexleistung durch ein multiprofessionelles Rehabilitationsteam unter ärztlicher Leitung und Verantwortung vorhalten. Als Grundlage für den Ausbau einer gemeinsam zu nutzenden bedarfsgerechten Rehabilitations- struktur und zur Gewährleistung einer an einheitlichen Grundsätzen ausgerichteten und zielorien- tierten Leistungsgewährung geben ◼ der AOK-Bundesverband, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber Berlin ◼ der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter BKK Bundesverband, Essen ◼ der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit IKK e.V., Berlin ◼ die Knappschaft, Bochum ◼ der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Kassel ◼ der Verband der Ersatzkassen (vdek) e.V., Siegburg ◼ die Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin ◼ die Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg nach Beratungen auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) Rehabilitation unter Xxxxxx- kung des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen die folgenden Empfeh- lungen1. Die RPK-Empfehlungsvereinbarung schreibt die Empfehlungsvereinbarung über die Zusammenar- beit der Krankenversicherungsträger und der Deut- schen LandwirtschaftsRentenversicherungsträger sowie der Bundesagentur für Arbeit bei der Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen in Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke und behinderte Menschen (- RPK-Gesellschaft Empfehlungsvereinbarung -) vom 17. Novem- ber 1986 fort. Sie greift damit die zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen und veränderten Verhältnisse auf, in dem bei Erhalt der grundlegenden Konzeption die strukturellen Gegebenheiten modifiziert und flexibilisiert werden. Hiermit können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in ambulanter2 und stationärer Form bedarfsgerecht zur gezielten Anwendung kommen. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen seelisch behinderter oder von einer solchen Behinderung bedrohter Menschen Rechnung getragen (DLG§ 10 Abs. 3 SGB IX). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf 1 Besondere Regelungen der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenUnfallversicherung bleiben unberührt.

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Samples: Empfehlungsvereinbarung, Empfehlungsvereinbarung

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V. (BAGTVLSL) betreibt ein webbasiertes Buchungssystem zur Vermittlung von Gästeunterkünften, touristischen Dienstleistungen und Pauschalangeboten der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG)Urlaubsregion Lausitzer Seenland. Mit dem Zugang für den Datenhalter und weitere Vermittlungsstellen räumt der TV LSL eine nicht übertragbare Befugnis zur Nutzung des Systems zur Vermittlung von Unterkünften, Pauschalen und Dienstleistungen ein. Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten QualitätskriterienNutzung regelt eine gesonderte Vereinbarung zwischen dem TVLSL und dem Datenhalter bzw. Vermittler. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz Buchungsstelle beim Datenhalter dient der Anlage und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich FerienzimmerPflege von Kontingenten touristischer Angebote, Ferienwohnungen deren Buchung vor Ort und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt deren Bereitstellung für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen angeschlossene regionale Vermittlungsstellen sowie für andere Vertriebskanäle (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLGInternetbuchungsportale). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung abDer Beherbergungsbetrieb hat die Möglichkeit sich über den Datenhalter und an das System angeschlossene Vermittler vermitteln zu lassen. Für Die Vermittlungsstelle hat lediglich die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzenStellung des Vermittlers. Beherbergungsbetriebe, die diesen Vermittlungsvertrag abgeschlossen haben, werden im Online-Buchungssystem auf xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx präsentiert und online buchbar. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung TV LSL bewirbt das Buchungssystem im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenRahmen seiner Marketingmaßnahmen.

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Samples: Vermittlungsvertrag, Vermittlungsvertrag

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbHDie ambulante pneumologische Versorgung stellt einen elementaren und unverzichtbaren Be- standteil des deutschen Gesundheitswesens dar. Eine qualitativ hochwertige, kurz: DTVS) hat unter flächendeckende Versorgung durch pneumologisch tätige niedergelassene Fachärzte ermöglicht eine weitgehend ambulante, kostengünstige Versorgung der Patienten in Zusammenarbeit mit den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angebotenHausärzten. Durch Zusammenarbeit und Vernetzung der Versorgungsstrukturen, insbesondere mit den Haus- ärzten, und unter Berücksichtigung des Grundsatzes ambulant vor stationär, soll durch diesen Vertrag die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert medizinische Versorgung optimiert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet gleichzeitig wirtschaftlicher werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den AOK und die Bosch BKK als gesetzliche Krankenkassen mit über 4,4 Millionen Versicherten in Baden-Württemberg möchten gemeinsam mit dem MEDIVERBUND sowie an diesem Vertrag („Vertrag“) teilnehmenden Ärzten/-innen und Medizinischen Versorgungszentren (im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen Folgenden § 140a SGB V (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen„SGB V“) anbieten. Die AOK, die BKK, der MEDIVERBUND und die teilnehmen- den FACHÄRZTE werden hierbei nach Maßgabe dieses Vertrages durch den BdP BW e.V. und MEDI BW e.V. berufspolitisch unterstützt. Die AOK und die BKK erfüllen durch das Angebot der Vertragspartner den Sicherstellungsauftrag gegenüber den teilnehmenden Versicherten. MEDI BW e.V. ist eine fachübergreifende Organisation niedergelassener Ärzte und Psychothera- peuten, die die ärztliche Freiberuflichkeit in ihrem Aufgabenbe- reich wirtschaftlicher und therapeutischer Hinsicht stärken will. MEDI BW e.V. hat unter anderem für die Verhandlung, den Qualitätstourismus fördern Abschluss und die Umsetzung dieser Versorgungsverträge die MEDIVERBUND AG gegründet. Der MEDIVERBUND führt die Managementaufgaben nach diesem Vertrag durch. Der BdP BW e.V. ist der Berufsverband der Pneumologen in Baden-Württemberg. Durch den Vertrag wird der FACHARZT gegen die Vergütung nach diesem Vertrag zur Erfüllung besonderer Qualitätsanforderungen verpflichtet. Diese besondere Qualität und die Zusammenar- beit mit den anderen Leistungserbringern, insbesondere den Hausärzten, soll die Versorgung der daran teilnehmenden Versicherten (Patienten) optimieren. Der FACHARZT wird in die Lage ver- setzt, mehr Zeit für die Behandlung seiner Patienten aufzuwenden. Durch eine zielgenauere Leis- tungssteuerung und insbesondere eine rationale und transparente Pharmakotherapie sowie Heil- und Hilfsmittelversorgung erwarten die AOK und die BKK die Erschließung von Wirtschaftlich- keitsreserven. Dieses Ziel wird durch Kooperationsvereinbarungen eine Vertragssoftware unterstützt. Diese ermöglicht dem FACHARZT insbesondere die Verordnung der Medikamente, die Überweisung von Patienten und die Abrechnung der Vergütung für Leistungen nach diesem Vertrag. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass dieser Vertrag eine fachärztliche Ergänzung zum HZV-Vertrag der AOK vom 08.05.2008 bzw. der Bosch BKK vom 29.09.2009 und Teil des AOK-FacharztProgramms bzw. des Bosch BKK-Facharztprogramms ist, in dem bereits Facharzt- verträge nach § 73c SGB V a.F. und § 140a SGB V bestehen. Nach einer öffentlichen Ausschrei- bung sollen ergänzend Verträge mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sindweiteren Facharztgruppen nach § 140a SGB V angegliedert werden. Der HZV-Vertrag sowie alle Facharztverträge nach § 73c SGB V a.F. sowie § 140a SGB V sollen medizinisch und wirtschaftlich zu einer optimal vernetzten, übertragen.ambulanten Versorgung für die Patienten verbunden werden. Die Versorgung nach diesem Vertrag soll darüber hinaus sinnvoll durch weitergehende und auf sie abgestimmte Versorgungsformen und -elemente ergänzt werden: insbesondere Integrations- versorgung nach §§ 140a ff. SGB V, Rabattverträge nach § 130a SGB V sowie strukturierte Be- handlungsprogramme der XXX xxx XXX xxxx § 000x XXX X. Die Vertragspartner verfolgen im Rahmen eines Kodex insbesondere folgende gemeinsame Ver- sorgungsziele:

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Samples: Vertrag Zur Versorgung in Dem Fachgebiet Der Pneumologie, Vertrag Zur Versorgung in Dem Fachgebiet Der Pneumologie

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbHDie ambulante gastroenterologische Versorgung stellt einen elementaren und unverzichtbaren Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens dar. Eine qualitativ hochwertige, kurz: DTVS) hat unter flächendeckende Versorgung durch gastroenterologisch tätige niedergelassene Fachärzte ermöglicht eine weitgehend ambulante, kostengünstige Versorgung der Patienten in Zusammenarbeit mit den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angebotenHausärzten. Durch Vernetzung und Zusammenarbeit der Versorgungsstrukturen, insbesondere mit den Hausärzten, und unter Berücksichtigung des Grundsatzes ambulant vor stationär, soll durch diesen Vertrag die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert medizinische Versorgung optimiert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet gleichzeitig wirtschaftlicher werden. Die Durchführung AOK als gesetzliche Krankenkasse mit circa 3,7 Millionen Versicherten in Baden- Württemberg möchte gemeinsam mit dem MEDIVERBUND sowie an diesem Vertrag („Vertrag“) teilnehmenden Ärzten/-innen und Medizinischen Versorgungszentren („FACHÄRZTEN“) ihren Versicherten eine besondere ambulante Versorgung gemäß § 73c SGB V („SGB V“) anbieten. Die AOK, der Klassifizierung kann MEDIVERBUND und die teilnehmenden FACHÄRZTE werden hierbei nach Maßgabe dieses Vertrages durch bng, BNFI und MEDI e.V. berufspolitisch unterstützt. Die AOK erfüllt durch das Angebot der Lizenzgeber auf Antrag Vertragspartner den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie EinrichtungenSicherstellungsauftrag gegenüber den teilnehmenden Versicherten. MEDI e.V. ist eine fachübergreifende Organisation niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten, die die ärztliche Freiberuflichkeit in ihrem Aufgabenbe- reich wirtschaftlicher und therapeutischer Hinsicht stärken will. MEDI e. V. hat unter anderem für die Verhandlung, den Qualitätstourismus fördern Abschluss und die Umsetzung dieser Versorgungsverträge die MEDIVERBUND Dienstleistungs GmbH gegründet. Der MEDIVERBUND führt die Managementaufgaben nach diesem Vertrag durch. Der bng ist der Berufsverband niedergelassener Gastroenterologen. Mitglieder sind Gastroenterologen und fachärztliche Internisten, die überwiegend gastroenterologisch tätig sind und die Zulassung zur Vorsorgekoloskopie haben. Der BNFI ist der Berufsverband niedergelassener fachärztlich tätiger Internisten. Durch den Vertrag wird der FACHARZT für eine vertraglich vereinbarte Vertragsvergütung zur Erfüllung besonderer Qualitätsanforderungen verpflichtet. Diese besondere Qualität und die Zusammenarbeit mit den anderen Leistungserbringern, insbesondere den Hausärzten, soll die Versorgung der daran teilnehmenden Versicherten (Patienten) optimieren. Der FACHARZT wird in die Lage versetzt, mehr Zeit für die Behandlung seiner Patienten aufzuwenden. Durch eine zielgenauere Leistungssteuerung und insbesondere eine rationale und transparente Pharmakotherapie erwartet die AOK die Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven. Dieses Ziel wird durch Kooperationsvereinbarungen eine Vertragssoftware unterstützt. Diese ermöglicht dem FACHARZT insbesondere die Verordnung der Medikamente, die Überweisung von Patienten und die Abrechnung der Vergütung für Leistungen nach diesem Vertrag. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass dieser Vertrag eine fachärztliche Ergänzung zum HZV-Vertrag vom 08.05.2008 ist. Nach einer öffentlichen Ausschreibung sollen ergänzend Verträge mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sindweiteren Facharztgruppen nach § 73c Abs. 3 SGB V angegliedert werden. Der HZV-Vertrag sowie alle Facharztverträge nach § 73c SGB V sollen medizinisch und wirtschaftlich zu einer optimal vernetzen, übertragen.ambulanten Versorgung für die Patienten verbunden werden. Die Versorgung nach diesem Vertrag soll darüber hinaus sinnvoll durch weitergehende und auf sie abgestimmte Versorgungsformen und -elemente ergänzt werden: Integrationsversorgung nach §§ 140a ff. SGB V, Rabattverträge nach § 130a SGB V sowie strukturierte Behandlungsprogramme der AOK nach § 137f SGB V. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Vertragspartner das Folgende:

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Samples: Vertrag Zur Versorgung Im Fachgebiet Der Gastroenterologie, Vertrag Zur Versorgung Im Fachgebiet Der Gastroenterologie

Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Lizenzgeber (Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen Übungsanlagen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltgewählten Nutzungsrechtes. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (Sonstige Leistungen wie z.B. TourismusverbandÜbungsbälle, TouristinformationTrainingsstunden, KurverwaltungTurnierstartgelder, VerkehrsamtGarderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus können aber gegen Entgelt in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet Anspruch genommen werden. Die Durchführung Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Klassifizierung Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Lizenzgeber auf Antrag den Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie EinrichtungenNutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sindUmstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, übertragendie Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.

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Samples: Nutzungsvertrag, Nutzungsvertrag

Präambel. Der Lizenzgeber Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien Folgendes: § 1‌ 1. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Lieferungen und Leistungen durch GASCADE und die Vergütung dieser Lieferungen und Leistungen durch XXX. 2. XXX beauftragt XXXXXXX mit a. [Option I]: der Vorplanung (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots ggf. weiteren Leistungen im Bereich PrivatzimmerZusammenhang mit der Errichtung des Netzanschlusses) von Netzanschluss am Punkt (…) b. [Option II]: der Planung und (ggf. weiteren Leistungen) bei Umbauten, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern Rückbauten und/oder -zimmern wenden sich mit Stilllegungen des bestehenden Netzanschlusses am Punkt (…). 3. Art, Umfang und Eigentumsverhältnisse der Ab- sicht, ihr Lieferungen und Leistungen sind in Anlage 1 zu diesem Vertrag näher konkretisiert. 4. Als Fertigstellungstermin ist der XX.XX.20XX anvisiert. XXXXXXX übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung des derzeitigen Zeitplans. 5. Als Bestandteil dieses Vertrages gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Anschluss an das Erdgasfernleitungsnetz der GASCADE Gastransport GmbH in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLGAllgemeine Netzanschlussbedingungen). Die DTV-Klassifizierung basiert Allgemeinen Netzanschlussbedingungen sind auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriteriender Internetseite der GASCADE veröffentlicht und umfassen insbesondere Regelungen zur Erstattung der Kosten der GASCADE durch den Vertragspartner. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet[individuell zu vereinbaren] [Individuell zu vereinbaren] Option 1: Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Errichtungsvertrags verfügt Netzanschlusspartner über eine ausreichende Bonität. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub GASCADE wird daher auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.§ 13 Allgemeine Netzanschlussbedingungen vorgesehene Sicherheitsleistung verzichten. Option 2: Der Netzanschlusspartner stellt GASCADE eine Sicherheitsleistung gem. § 13 der Allgemeinen Netzanschlussbedingungen i.H.v. XXXX zur Verfügung. § 2‌

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Samples: Dienstleistungsvertrag, Dienstleistungsvertrag

Präambel. Der Lizenzgeber Die ambulante urologische Versorgung stellt einen elementaren und unverzichtbaren Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens dar. Eine qualitativ hochwertige, flächendeckende Versor- gung durch urologisch tätige niedergelassene Fachärzte ermöglicht eine weitgehend ambulante, kostengünstige Versorgung der Patienten in Zusammenarbeit mit den Hausärzten. Durch Zusam- menarbeit und Vernetzung der Versorgungsstrukturen, insbesondere mit den Hausärzten, und unter Berücksichtigung des Grundsatzes ambulant vor stationär, soll durch diesen Vertrag die medizinische Versorgung optimiert und gleichzeitig wirtschaftlicher werden. Die AOK und die Bosch BKK als gesetzliche Krankenkassen mit über 4 Millionen Versicherten in Baden-Württemberg möchten gemeinsam mit dem MEDIVERBUND sowie an diesem Vertrag (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS„Vertrag“) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen teilnehmenden Ärzten/-innen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots Medizinischen Versorgungszentren (im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltFolgenden § 140a SGB V („SGB V“) anbieten. Die DTV Service GmbH ist Inhaber AOK, die BKK, der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- MEDIVERBUND und Markenamt unter der Nummer 302012063945die teilnehmen- den FACHÄRZTE werden hierbei nach Maßgabe dieses Vertrages durch den BDU, die AGNU und MEDI e.V. berufspolitisch unterstützt. Die DTV- Klassifizierung AOK und die BKK erfüllen durch das Angebot der Vertragspartner den Sicherstellungsauftrag gegenüber den teilnehmenden Versicherten. Diese besondere Versorgung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber ergänzt um den vertraglichen Einbezug von Ferienwohnungen, -häusern und/zugelassenen qua- lifizierten Krankenhäusern gem. Anlage 4 soweit zusätzlich stationäre Behandlungsmaßnahmen erforderlich sind oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen Erwägung gezogen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland Entscheidungsfindung bei niedrigmalig- nem Prostatakarzinom). MEDI e.V. (BAG) ist eine fachübergreifende Organisation niedergelassener Ärzte und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG)Psychotherapeu- ten, die die ärztliche Freiberuflichkeit in wirtschaftlicher und therapeutischer Hinsicht stärken will. Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für MEDI e. V. hat unter anderem für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzenVerhandlung, den Abschluss und die Umsetzung dieser Versorgungsverträge die MEDIVERBUND AG gegründet. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagierenMEDIVERBUND führt die Manage- mentaufgaben nach diesem Vertrag durch. Der BDU ist der Berufsverband der Fachärzte für Urologie. AGNU ist eine Arbeitsgemeinschaft der niedergelassenen Urologen. Durch den Vertrag wird der FACHARZT gegen die Vergütung nach diesem Vertrag zur Erfüllung besonderer Qualitätsanforderungen verpflichtet. Diese besondere Qualität und die Zusammenar- beit mit den anderen Leistungserbringern, insbesondere den Hausärzten, soll die Versorgung der daran teilnehmenden Versicherten (Patienten) optimieren. Der FACHARZT wird in die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmtLage ver- setzt, mehr Zeit für die Behandlung seiner Patienten aufzuwenden. Um Durch eine zielgenauere Leis- tungssteuerung und insbesondere eine rationale und transparente Pharmakotherapie sowie Heil- und Hilfsmittelversorgung erwarten die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus AOK und die BKK die Erschließung von Wirtschaftlich- keitsreserven. Dieses Ziel wird durch eine Pflichtschulung besuchenVertragssoftware unterstützt. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können Diese ermöglicht dem FACHARZT insbesondere die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich Verordnung der Lizenznehmer dazu entscheidenMedikamente, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung Überweisung von Patienten und die Abrechnung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchenVergütung für Leistungen nach diesem Vertrag. Die Pflichtschulungen werden von Vertragspartner sind sich darüber einig, dass dieser Vertrag eine fachärztliche Ergänzung zum HZV-Vertrag der DTV Service GmbH angebotenAOK vom 08.05.2008 bzw. Durch der Bosch BKK vom 29.09.2009 und Teil des AOK-FacharztProgramms bzw. des Bosch BKK-Facharztprogramms ist, in dem bereits Facharzt- verträge nach § 73c SGB V bestehen. Nach einer öffentlichen Ausschreibung sollen ergänzend Verträge mit weiteren Facharztgruppen nach § 73c Abs. 3 SGB V a.F. sowie § 140a SGB V an- gegliedert werden. Der HZV-Vertrag sowie alle Facharztverträge nach § 73c SGB V a.F. sowie § 140a SGB V sollen medizinisch und wirtschaftlich zu einer optimal vernetzten, ambulanten Ver- sorgung für die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet Patienten verbunden werden. Die Durchführung Versorgung nach diesem Vertrag soll darüber hinaus sinnvoll durch weitergehende und auf sie abgestimmte Versorgungsformen und -elemente ergänzt werden: insbesondere Integrations- versorgung nach §§ 140a ff. SGB V, Rabattverträge nach § 130a SGB V sowie strukturierte Be- handlungsprogramme der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den XXX xxx XXX xxxx § 000x XXX X. Die Vertragspartner verfolgen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.Rahmen eines Kodex insbesondere folgende gemeinsame Ver- sorgungsziele:

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Samples: Vertrag Zur Versorgung in Dem Fachgebiet Der Urologie, Vertrag Zur Versorgung in Dem Fachgebiet Der Urologie

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbHDie ambulante gastroenterologische Versorgung stellt einen elementaren und unverzicht- baren Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens dar. Eine qualitativ hochwertige, kurz: DTVS) hat unter flä- chendeckende Versorgung durch gastroenterologisch tätige niedergelassene Fachärzte er- möglicht eine weitgehend ambulante, kostengünstige Versorgung der Patienten in Zusam- menarbeit mit den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angebotenHausärzten. Durch Vernetzung und Zusammenarbeit der Versorgungs- strukturen, insbesondere mit den Hausärzten, und unter Berücksichtigung des Grundsat- zes ambulant vor stationär, soll durch diesen Vertrag die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert medizinische Versorgung optimiert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet gleichzeitig wirtschaftlicher werden. Die Durchführung BKK VAG vertritt 63 Betriebskrankenkassen mit 730.000 Versicherten in Baden-Würt- temberg und möchte für die in Baden-Württemberg an der Klassifizierung kann hausarztzentrierten Ver- sorgung teilnehmenden Versicherten („VERSICHERTE“) der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell an dieser Vereinbarung teilnehmenden Betriebskrankenkassen (einzeln „BETRIEBSKRANKENKASSE“ und gemeinsam „BETRIEBSKRANKENKASSEN“) gemeinsam mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen MEDIVERBUND AG sowie an diesem Vertrag (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen„Vertrag“) teilnehmenden Ärzten/-innen und Medizinischen Versorgungszentren („FACHÄRZTE“) eine besondere ambulante Versorgung gemäß § 140a SGB V („SGB V“) anbieten. Die BETRIEBSKRANKENKASSEN, die MEDIVER- BUND AG und die teilnehmenden FACHÄRZTE werden hierbei nach Maßgabe dieses Vertrages durch den bng, den BNFI und den MEDI e.V. berufspolitisch unterstützt. Die BETRIEBSKRANKENKASSEN erfüllen durch das Angebot der Vertragspartner den Si- cherstellungsauftrag gegenüber den teilnehmenden Versicherten. MEDI e.V. ist eine fachübergreifende Organisation niedergelassener Ärzte und Psycho- therapeuten, die die ärztliche Freiberuflichkeit in ihrem Aufgabenbe- reich wirtschaftlicher und therapeutischer Hin- sicht stärken will. MEDI e. V. hat unter anderem für die Verhandlung, den Qualitätstourismus fördern Abschluss und die Umsetzung dieser Versorgungsverträge die MEDIVERBUND AG gegründet. Die ME- DIVERBUND AG führt die Managementaufgaben nach diesem Vertrag durch. Der bng ist der Berufsverband niedergelassener Gastroenterologen. Mitglieder sind Xxxx- roenterologen und fachärztliche Internisten, die überwiegend gastroenterologisch tätig sind und die Zulassung zur Vorsorgekoloskopie haben. Der BNFI ist der Berufsverband niedergelassener fachärztlich tätiger Internisten. Durch den Vertrag wird der FACHARZT für eine vertraglich vereinbarte Vergütung zur Erfüllung besonderer Qualitätsanforderungen verpflichtet. Diese besondere Qualität und die Zusammenarbeit mit den anderen Leistungserbringern, insbesondere den Hausärz- ten, soll die Versorgung der daran teilnehmenden Versicherten (Patienten) optimieren. Der FACHARZT wird in die Lage versetzt, mehr Zeit für die Behandlung seiner Patienten aufzuwenden. Durch eine zielgenauere Leistungssteuerung und insbesondere eine ratio- nale und transparente Pharmakotherapie erwarten die BETRIEBSKRANKENKASSEN die Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven. Dieses Ziel wird durch Kooperationsvereinbarungen eine Vertrags- software unterstützt. Diese ermöglicht dem FACHARZT insbesondere die Verordnung der Medikamente, die Überweisung von Patienten und die Abrechnung der Vergütung für Leistungen nach diesem Vertrag. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass dieser Vertrag eine fachärztliche Ergän- zung zu den HZV-Verträgen ist. Nach einer öffentlichen Ausschreibung sollen ergänzend Verträge mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sindweiteren Facharztgruppen angegliedert werden. Die HZV-Verträge sowie alle Facharztverträge sollen medizinisch und wirtschaftlich zu einer optimal vernetzten, übertragen.ambulanten Versorgung für die Patienten verbunden werden. Die Versorgung nach diesem Vertrag soll darüber hinaus sinnvoll durch weitergehende und auf sie abgestimmte Versorgungsformen und -elemente ergänzt werden: Selektivver- träge nach §§ 140 a ff. SGB V, Rabattverträge nach § 130 a SGB V sowie strukturierte Behandlungsprogramme der BETRIEBSKRANKENKASSEN nach § 137 f SGB V. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Vertragspartner das Folgende:

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Samples: Vertrag Zur Versorgung Im Fachgebiet Der Gastroenterologie, Vertrag Zur Versorgung Im Fachgebiet Der Gastroenterologie

Präambel. Der Lizenzgeber Entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V in der bei Ver- tragsschluss geltenden Fassung (PatRechteG) bieten die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ TK und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland Bayerische Hausärztever- band e.V. (BAGBHÄV) den Versicherten der TK gemeinsam eine besondere hausärztliche (hausarzt- zentrierte) Versorgung („HZV“) an. Die Vertragsparteien steuern den HZV-Vertrag mit dem Ziel, die Qualität der Versorgung zu verbessern und Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen. Durch diesen Vertrag („HZV-Vertrag“) soll die hausärztliche Versorgung im Bezirk der Kassenärzt- lichen Vereinigung Bayern (nachfolgend „Kassenärztliche Vereinigung“) weiter optimiert werden. Ziel der TK, des Hausärzteverbandes, der HÄVG und der Deut- schen Landwirtschaftsan diesem HZV-Gesellschaft Vertrag durch Vertrags- beitritt teilnehmenden Hausärzte (DLG). Die DTVgemeinsam: „HZV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz Partner“) ist eine flächendeckende, leitlinien- orientierte und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx qualitätsgesicherte Versorgungssteuerung sowie eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf darauf basierende Verbes- serung der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung medizinischen Versorgung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit Versicherten der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angebotenTK. Durch die Pflicht- schulungen soll Bindung der Versicher- ten an einen Hausarzt wird eine zielgenauere Leistungssteuerung erreicht. Durch die einheitliche Anwendung dadurch zu erreichende Vermeidung von Doppeluntersuchungen und eine rationale und transparente Phar- makotherapie streben die HZV-Partner die Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven an. Der Hausärzteverband ist der DTV-Klassifizierungskriterien in mitgliederstärkste hausärztliche Berufsverband im Bezirk der Be- wertung Kas- senärztlichen Vereinigung. Er vertritt als Gemeinschaft im Sinne des § 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mehr als die Hälfte der Ferienobjekte gesichert und die Qualität an der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werdenhausärztlichen Versorgung im Bezirk der Kassenärztlichen Vereini- gung teilnehmenden Allgemeinärzte. Die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Allgemeinärzte haben vor Aufnahme der Verhandlungen mit der TK ausdrücklich ihr Einverständnis erklärt, dass die HÄVG an dem Ab- schluss und der Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den dieses HZV-Vertrages beteiligt wird. Die HÄVG ist ein Unternehmen, das nach seinem Satzungszweck unter anderem Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell Sinne von § 73 b Abs. 4 SGB V abschließt und durchführt und danach erforderliche Vertragsdienst- leistungen, mit Ausnahme der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. KurverwaltungAbrechnungsdienstleistungen, Verkehrsamtübernimmt. Der Hausärzteverband ist Aktionär der HÄVG. Dies vorangestellt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, vereinbaren die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.HZV-Partner das Folgende:

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Der Hausarztzentrierten Versorgung, Vertrag Zur Durchführung Der Hausarztzentrierten Versorgung

Präambel. Mit § 16a ElWOG 2010 besteht die Möglichkeit, in Mehrfamilienhäusern gemeinschaftliche erneuerbare Energieerzeugungsanlagen zu bauen und über eine Gruppe teilnehmender Endverbraucher unabhängig von der wohnrechtlichen Situation nutzen zu können. Diese gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen bestehen zusätzlich zur Energieversorgung über das öffentliche Verteilernetz. Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage wird als Gemeinschaftsüberschussanlage betrieben. Jeder Netzbenutzer behält dazu nach wie vor seine eigene Verbrauchsmessung, dessen Abrechnung dazu über die Saldierung der Messwerte mit seinem zugeordneten ideellen Anteil erfolgt. Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist, dass die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage an die Hauptleitung (Steigleitung) angeschlossen wird, über die auch die teilnehmenden Berechtigen angeschlossen sind. Die Steigleitung entspricht der Hauptleitung gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-1. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots direkte Anschluss der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage an Anlagen im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen Eigentum des Netzbetreibers oder die Durchleitung von eigenerzeugter Energie über die Anlagen des Netzbetreibers (öffentliches Netz) an teilnehmende Berechtigte ist unzulässig. 1.Vertragsgegenstand Zwischen den Vertragsparteien besteht ein aufrechter Netzzugangsvertrag betreffend die oben angeführte aktive Verbrauchsanlage des Kunden. Der gegenständliche Vertrag gilt als Zusatzvertrag zum bestehenden Netzzugangsvertrag und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltregelt die Teilnahme des Kunden als „teilnehmender Berechtigter“ an einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage im Sinne des § 16a Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetzes (ElWOG). Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage wird als Gemeinschaftsüberschussanlage betrieben. Die DTV Service GmbH ist Inhaber Abrechnung erfolgt über die Saldierung der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter Messwerte der Nummer 302012063945oben angeführten Kundenanlage mit dem zugeordneten ideellen Anteil. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz des Netzbetreibers in der jeweils geltenden Fassung bilden einen integrierenden Vertragsbestandteil und sind im Internet auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern der Homepage des Netzbetreibers abrufbar. 2.Pflichten des Kunden als teilnehmender Berechtigter Der teilnehmende Berechtigte hat einen Errichtungs- und/oder -zimmern wenden sich Betriebsvertrag iS des § 16 a Abs 4 ElWOG mit dem Betreiber der Ab- sichtErzeugungsanlage abgeschlossen, ihr der unter anderem auch seinen ideellen Anteil an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage regelt. Bedingungen für die Teilnahme und Konsequenzen einer allfälligen Beendigung des Betriebes der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage sind zwischen dem Kunden und dem Betreiber der Erzeugungsanlage zu regeln und keine Angelegenheit des Netzbetreibers. Im Falle von Änderungen hat der Kunde den Netzbetreiber zeitgerecht im Vorhinein zu informieren. Die Abrechnung/Teilnahme an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage erfolgt mittels Zuordnung der zugordneten ideellen Anteile pro Viertelstunde. Die Ermittlung der Verrechnungswerte erfolgt auf ¼-h-Basis. Der Kunde als teilnehmender Berechtigter stimmt der Auslesung und Verwendung seiner Viertelstundenwerte (Ferien-)Objekt gemessene Verbrauchszeitreihe, Zeitreihe des ideellen Anteiles der Erzeugung, Zeitreihe des Restbezuges aus dem öffentlichen Netz) durch den Netzbetreiber sowie der Weitergabe seiner Viertelstundenwerte an den Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage für die Zwecke der vertragskonformen Verwendung bis auf jederzeitigen Widerruf zu. Im Falle eines Ausscheidens als teilnehmender Berechtigter aus dem Modell der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage erlischt nicht automatisch die erteilte Zustimmung zur Auslesung der ¼-h Werte. Diese ist gesondert zu widerrufen. Der Netzbetreiber übermittelt dem Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage die entsprechenden messerelevanten Daten 3.Pflichten des Netzbetreibers Der Netzbetreiber schließt mit dem Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage einen Vertrag ab, welcher die Beteiligungsverhältnisse der teilnehmenden Berechtigten an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage beinhaltet. Nach diesem Aufteilungsverhältnis wird der Netzbetreiber die erzeugte Energie auf die teilnehmenden Berechtigten über eine Saldierung der ¼-h-Messwerte aufteilen. Der Netzbetreiber haftet nicht für die Richtigkeit oder Wirtschaftlichkeit des Aufteilungsschlüssels, welcher ihm vom Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage bekannt gegeben wurde. ­­­ Der Netzbetreiber ermittelt die Viertelstundenwerte (Zeitreihen) der Erzeugungsanlagen und der Anlagen der teilnehmenden Berechtigten, berechnet die Zuweisung der erzeugten Energie und nimmt die Aufteilung auf die einzelnen Zählpunkte vor. Sodann werden für jeden Zählpunkt die saldierten Werte (Verbrauch minus zugewiesener Erzeugungsanteil) und die Überschusseinspeise-menge der Erzeugungsanlage pro Viertelstunde errechnet, damit diese der Netzrechnung zugrunde gelegt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG)Energielieferanten weitergemeldet werden können. Die DTVVerbrauchsanlage wird mit einem Messgerät ausgestattet welches die erforderliche Messung der ¼-h-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung abVerbrauchswerte durchführt. Für die Klassifizierung Zuteilung der Objekte ist ein ideellen Anteile an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage sowie der daraus bereitgestellten Energie wird das laut Betreibervertrag gewählte Modell herangezogen. 4.Sonstiges Der Netzbetreiber haftet nicht für die Abführung von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzenSteuern, Abgaben und Gebühren, soweit er dazu nicht gesetzlich verpflichtet ist. Der Lizenznehmer Diese Zusatzvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jeder teilnehmende Berechtigte kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagierenden Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen schriftlich kündigen. Darüber hinaus gilt die Zusatzvereinbarung mit sofortiger Wirkung als aufgelöst, der die Klassifizierung im Auftrag wenn wesentliche Bestimmungen des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu könnenVertrages verletzt werden insbesondere, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.wenn

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Samples: Zusatzvereinbarung Zum Netzzugangsvertrag, Zusatzvereinbarung Zum Netzzugangsvertrag

Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Lizenzgeber (Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen Übungsanlagen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltgewählten Nutzungsrechtes. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (Sonstige Leistungen wie z.B. TourismusverbandÜbungsbälle, TouristinformationTrainingsstunden, KurverwaltungTurnierstartgelder, VerkehrsamtGarderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus können aber gegen Entgelt in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet Anspruch genommen werden. Die Durchführung Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Klassifizierung Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Lizenzgeber auf Antrag den Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages. Wird das Nutzungsrecht im Laufe des Jahres geschlossen, ist eine Kündigung erst zum Folgejahr möglich. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der Wahrnehmung ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Nichteinlösung einer Lastschrift bei monatlicher Zahlung (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- bandRücklastschrift), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungenerfolgt die unverzügliche Umstellung der Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und durch Kooperationsvereinbarungen zwar mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sindeiner Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, übertragendas bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.

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Samples: Nutzungsvertrag, Nutzungsvertrag

Präambel. Der Lizenzgeber Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) haben sich die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system drei Institut zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots Qualitätsentwicklung im Bereich PrivatzimmerBildungswesen e. V. (IQB), Ferienwohnungen GESIS – Leibniz Institut für Sozialwissen- schaften und Ferienhäuser DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation zum „Verbund Forschungsdaten Bildung“ (VerbundFDB) zusammengeschlossen. Der VerbundFDB verfolgt das Ziel, Forschungsdaten zu sichern sowie im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten für die Nach- nutzung verfügbar zu machen. Insoweit wird der VerbundFDB für und im Interesse des*der Daten- gebers*in tätig und unterstützt diesen bei der Erfüllung seiner Pflicht zur Archivierung und Bereit- stellung der Forschungsdaten und dazugehörigen Materialien zum Zwecke der Nachnutzung. Durch die Förderung des VerbundFDB stellt das BMBF den geförderten Forschungsprojekten eine Infrastruktur zur Verfügung, die es Datengeber*innen ermöglicht, die in Deutschland entwickeltden Nebenbestimmungen ihres Förderbescheids eingegangene Verpflichtung zu erfüllen.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verbundes Forschungsdaten Bildung zur Übermitt- lung von Forschungsdaten (AGB) (s. Anlage B) zwischen dem*der Datengeber*in und dem Ver- bundFDB, vertreten durch das DIPF, im jeweils aktuellen Stand, sind Gegenstand des hier vorlie- genden Datenbereitstellungsvertrags zwischen dem*der Datengeber*in und dem FDZ. Der vorliegende Datenbereitstellungsvertrag betrifft die dem FDZ bereits vorliegenden Forschungsda- ten und dazugehörigen Materialien, deren langfristige Archivierung und Bereitstellung zum Zwe- cke der Nachnutzung durch Wissenschaftler*innen. Am Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen – wissenschaftliche Einrichtung der Län- der an der Humboldt-Universität zu Berlin – e. V. (IQB) ist das Forschungsdatenzentrum (FDZ) ein- gerichtet. Das FDZ archiviert die Datensätze von Bildungsstudien in Deutschland. Ziel und Zweck dieser Tätigkeit ist die umfassende Dokumentation und langfristige Archivierung von Primärdaten aus der pädagogisch-psychologischen Forschung mit Leistungsdaten sowie die Bereitstellung der Datensätze für wissenschaftliche Nutzungszwecke. Es gilt darüber hinaus die Verfahrensordnung des FDZ in ihrer jeweils geltenden Fassung (s. Anlage C). Im Übrigen bleiben die Urheberrechte des*der Datengebers*in unberührt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber Grundsätze der Wort-/Bild-Marke DFG zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in ihrer jeweils geltenden Fassung werden als allgemein akzeptierte Grundhaltung von allen Beteiligten anerkannt. 1 DTV-KlassifizierungSie sind verpflichtet, die im Rahmen des Projektes gewonnenen Daten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (…) zur Verfügung zu stellen. Dort werden die Daten archiviert, dokumentiert und auf Anfrage der wissen- schaftlichen Community zur Verfügung gestellt.eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von FerienwohnungenDen vorliegenden Datenbereitstellungsvertrag schließen die Parteien zu dem Zweck, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, dem FDZ die in diesem Vertrag festgelegten Rechte an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes im Vertragsgegenstand (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG§ 1) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz Anlage A be- nannten Datenbeständen und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenMaterialien einzuräumen.

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Samples: Datenbereitstellungsvertrag, Datenbereitstellungsvertrag

Präambel. Der Lizenzgeber Mit Schreiben vom 30. Mai 2016 beantragte die Stadt Eisenach, vertreten durch die Oberbür- germeisterin, bestätigt durch den Beschluss des Stadtrates vom 14. Juni 2016 (Beschluss- Nummer 0545-StR/2016), beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales die DTV Service GmbHEin- leitung eines Gesetzgebungsverfahrens zur freiwilligen Fusion der Stadt mit dem Wartburg- kreis. Mit an das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales adressiertem Schreiben vom 27. Juni 2016 ist der Wartburgkreis, kurz: DTVS) hat unter vertreten durch den Marken „DTVLandrat, dem Antrag der Stadt beigetreten (Beschluss des Kreistages 21. Juni 2016 - Beschluss-Klas- sifizierung Nummer KT 0376/2016). In der Verantwortung gegenüber den Einwohnern der Wartburgregion wirken der Wartburg- kreis und die Stadt Eisenach schon viele Jahre gemeinsam für das Wohl der Region und letzt- lich auch zum Vorteil des Freistaates. Diese Zusammenarbeit soll durch diesen Zukunftsver- trag eine neue Qualität erfahren, um Aufgaben noch effizienter und dennoch bürgerfreundlich erfüllen zu können und die Wartburgregion zukunftsfest zu machen. Die bereits durch eine Vielzahl von FerienhäusernZweckvereinbarungen praktizierte interkommunale Zusam- menarbeit zwischen der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis soll durch den freiwilligen Zu- sammenschluss mit dem Ziel der Stärkung der Wartburgregion vollendet werden. Von beson- derer Bedeutung ist dabei eine bürger-, Ferienwohnungen sach- und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung ortsnahe Aufgabenwahrnehmung durch die Verwaltung des Landkreises. Die Stadt Eisenach und -sicherung des touristischen Angebots der Wartburgkreis nehmen derzeit im Bereich PrivatzimmerVergleich der Verwaltungs- und Personalausgaben der Kreise und kreisfreien Städte Thüringens vordere Plätze ein. Der frei- willige Zusammenschluss ist auch mit dem Ziel verbunden, Ferienwohnungen weiterhin eine ebenso schlanke wie leistungsfähige Verwaltung vorzuhalten. Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber Kommu- nales und die Thüringer Staatskanzlei, hat auf Bitten der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- Stadt Eisenach und Markenamt unter des Wartburg- kreises Gespräche über den freiwilligen Zusammenschluss der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten beiden Gebietskörperschaften geführt und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungendie Einleitung eines entsprechenden Gesetzgebungsvorhabens angekündigt, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ so- fern die Stadt Eisenach und der „Deutschen Klassifizierung für GästehäuserWartburgkreis die dafür erforderlichen Voraussetzungen schaffen. Der Gesetzentwurf, Gasthöfe der mehrere Artikel enthalten wird, soll u.a. folgende finanzielle Verpflich- tungen des Landes gegenüber der Stadt Eisenach und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Wartburgkreis enthalten: Für die Klassifizierung Stadt Eisenach: 18,5 Mio. Euro Für den Wartburgkreis: 23,5 Mio. Euro Darüber hinaus soll der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzenGesetzentwurf den Status der Stadt Eisenach als Große Kreisstadt regeln und die damit einhergehenden gesetzlichen Anpassungen in den jeweiligen Fachge- setzen vornehmen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, Dazu zählen insbesondere: - Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr - Änderung des Thüringer Sparkassengesetzes - Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz - Änderung des Thüringer Schulgesetzes - Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes Im Rahmen der die Klassifizierung im Auftrag nächsten Anpassung des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen Landesentwicklungsplans (LEP 2025) soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien Ein- stufung Eisenachs als Oberzentrum in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenPlanungsregion Westthüringen Berücksichtigung finden.

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Samples: Zukunftsvertrag

Präambel. Der Lizenzgeber Die Hochschule Neu-Ulm (HNU) ist eine junge Business School in einer innovations- starken Wirtschaftsregion Süddeutschlands. Die Mission der HNU lautet: „Wir bilden international erfahrene, lösungsorientiert denkende und verantwortungsvoll handeln- de Fach- und Führungskräfte aus.“ An dieser Mission sowie am Leitbild der HNU ori- entieren sich die DTV Service GmbHZiele und Maßnahmen in Studium, kurzLehre und Forschung. Noch ist die Hochschule Neu-Ulm jünger als viele ihrer Studierenden. Gewachsen ist die HNU in den Jahren des großen Wandels im deutschen Studiensystem von 104 Studierenden im Gründungsjahr 1994 auf rund 3.500 Studierende im Wintersemester 2013/14. Mit diesem Wachstum nimmt die HNU ihren gesellschaftlichen Auftrag und ihre Verantwortung als Bildungsinstitution wahr – im kooperativen Wettbewerb mit den Bildungspartnern in Baden-Württemberg, der Universität Ulm und der Hochschu- le Ulm sowie mit den Hochschulen Augsburg und Kempten in der Region Schwaben. Mehr als 90% der HNU-Studierenden stammen aus den beiden süddeutschen Bun- desländern Bayern und Baden-Württemberg, jeweils etwa ein Drittel aus den Städten Ulm und Neu-Ulm sowie deren Regierungsbezirken. Die ökonomisch starke Innova- tionsregion Ulm / Neu-Ulm zeichnet sich durch eine der niedrigsten Erwerbslosen- quoten in Deutschland aus. Gleichwohl ist die Ingenieur- und Akademikerquote in Schwaben im bayernweiten Vergleich sowie im Vergleich mit Baden-Württemberg unterdurchschnittlich ausgeprägt. Mit ihrem wirtschaftswissenschaftlichen Profil in Lehre und angewandter Forschung an den drei Fakultäten Wirtschaftswissenschaften, Informationsmanagement und Gesundheitsmanagement sowie dem Zentrum für Weiterbildung entspricht die HNU den wichtigsten Branchenclustern in der Region und ergänzt das Angebot der regio- nalen Bildungspartner in Baden-Württemberg: DTVS) Die Universität Ulm hat ihren Schwer- punkt in Medizin und Naturwissenschaften, die Hochschule Ulm in ingenieurwissen- schaftlich-technischen Fächern. Mit der Hochschule Ulm bietet die HNU vier bundes- landübergreifende Kooperationsstudiengänge an. Unsere Kompetenzzentren, Institu- te und Netzwerke kommen – z.T. hochschulübergreifend – dem Bedarf an Fachkräf- ten und Wissenstransfer der regionalen Unternehmen entgegen. Die HNU pflegt ein partnerschaftliches Verhältnis unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von FerienhäusernHochschulangehörigen in Studium, Ferienwohnungen Lehre und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung Verwaltung, wie auch mit den regionalen Partnern aus Wirtschaft und -sicherung des touristischen Angebots Wissenschaft. Dieses Partnerschaftsprinzip ist fest im Bereich PrivatzimmerLeitbild der HNU veran- kert, Ferienwohnungen wird auf dem Campus und Ferienhäuser innerhalb der HNU auch gelebt und in Deutschland entwickeltden Bewer- tungen des CHE-Rankings bestätigt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber Auch in die Weiterentwicklung der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- Hochschule und Markenamt unter der Nummer 302012063945zur Profilbildung bezieht die HNU ihre Partner ein. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, So nahmen an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur Deutschen HotelklassifizierungZu- kunftswerkstättenund der „Deutschen Klassifizierung für GästehäuserHNU, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes zuletzt im Bereich FerienzimmerJahr 2012, Ferienwohnungen Hochschulangehörige und Ferien- häuser beizahlrei- che Vertreterinnen und Vertreter der regionalen Wirtschaft teil. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit Wesentliche Anre- gungen für die weitere Entwicklung der HNU in Lehre und Entscheidungshilfe. Auf angewandter Forschung aus der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer Zukunftswerkstatt 2012 sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung abdas Fundament dieser Zielvereinbarung. Für die Klassifizierung Förderung der Objekte ist ein von internationalen Mobilität wurde die HNU 2012 bereits zum zweiten Mal mit dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTVDAAD-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung Label „e-mobility“ ausgezeichnet und im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmtCHE-Ranking positiv bewertet. Im Jahr 2013 nahm die HNU am Audit Internationalisierung der Hochschulrektorenkonferenz teil, aus dem wertvolle Ansätze für die weitere Ausrich- tung der Internationalisierung hervorgingen. Als „familienfreundliche Hochschule“ ist die HNU bereits seit 2008 zertifiziert, 2011 wurde sie reauditiert. Die Gleichstellungsziele im Rahmen der strategischen Ziele ergeben sich aus dem Gleichstellungsplan der HNU. Das hochschuleigene Bera- tungszentrum BIZEPS (Beratungs- und Informationszentrum für Eltern, Persönliches und Soziales) steht für die Förderung der Vielfalt in all ihren Facetten an der HNU – für alle Hochschulangehörigen. Die attraktiven Lehr- und Lernbedingungen an der HNU sind für nationale wie inter- nationale Studierende im grundständigen Studium und der Weiterbildung ein wichti- ges Kriterium für die Xxxx der HNU als Bildungsinstitution. Das Gebäude der HNU, in dem die Hochschule seit 10/2008 ansässig ist, wird von den Studierenden sehr positiv bewertet (u. a. im CHE-Ranking). Dieser Neubau war zu Beginn der 2000er Jahre für eine Studierendenzahl von ca. 2.000 geplant worden. Aufgrund stark ge- stiegener Studierendenzahlen und einer hohen Zunahme bei den Studienanfängern (im 1. Hochschulsemester von 2005 bis 2013 über 146%) ist eine rasche räumliche Erweiterung dringend erforderlich. Die HNU hat daher einen Bauantrag für einen wei- teren Bauabschnitt gestellt. Dieser Bauabschnitt II ist mit einer geplanten Hauptnutz- fläche von 3.900 m² ausgelegt für ca. 1.000 Studierende. Das neue Gebäude soll 2017 fertig gestellt sein. Um den Platzmangel während der Bauzeit zu überbrücken, hat die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenHNU vorübergehend zusätzliche Räumlichkeiten angemietet.

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Samples: Zielvereinbarung

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter Die von den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots Untersuchungseinrichtungen der Vertragspartner im Bereich Privatzimmerder amtlichen Untersuchung von Lebensmitteln, Ferienwohnungen Bedarfsgegenständen und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltkosmetischen Mitteln auf der Grundlage des Lebensmittel- und Fut- termittelgesetzbuches, des Gesetzes über den Vollzug des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts NRW und sonstiger einschlägiger Rege- lungen wahrgenommenen Aufgaben sollen von den Vertragspartnern arbeitsteilig, koordiniert und kooperativ durchgeführt werden. Ziel dieser Vereinbarung ist es, den Verbraucherschutz zu verbessern und zugleich eine effiziente und wirtschaftliche Aufgabenerledigung zu sichern. Die DTV Service GmbH ist Inhaber Kooperation im Rahmen dieses Vertrages wird von den Vertrags- partnern als ein erster Schritt zur angestrebten Entwicklung einer recht- lich selbständigen Untersuchungseinrichtung im Regierungsbezirk Arns- berg angesehen. (1)Das Staatliche Veterinäruntersuchungsamt Arnsberg des Landes Nordrhein-W estfalen, das Chemische Untersuchungsamt der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- Stadt Bochum, das Chemische und Markenamt unter Lebensmitteluntersuchungsamt der Nummer 302012063945Stadt Dortmund, das Chemische Untersuchungsamt der Stadt Hagen und das Chemische Untersuchungsamt der Stadt Hamm, im Folgen- den als Untersuchungsämter bezeichnet, arbeiten bei der Untersu- chung und Beurteilung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwa- chung nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch in Form einer arbeitsteiligen, kooperativen und koordinierten Aufgabenwahr- nehmung vertrauensvoll zusammen. (2)Die Untersuchungsämter führen die Untersuchungen an Proben, die ihnen nach diesem Vertrag obliegen, unverzüglich und nach dem all- gemein anerkannten Stand der Wissenschaft durch und begutachten diese. Eingeschlossen sind auch alle sich aus der Untersuchung und Begutachtung ergebenden Folgearbeiten einschließlich eventueller Sachverständigentätigkeit, bei Rechtstreitigkeiten und bei besonderen Betriebskontrollen. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit Beurteilungen der Proben werden der jeweils zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde übersandt; bei Be- anstandungen als Gutachten. (3)Die Rechte und Pflichten der Vertragspartner bleiben unberührt. (1)Die Anzahl der zu untersuchenden Proben ist durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (GMBL 2007 Nr. 17, Sei- te 351 ff.) in der jeweils gültigen Fassung geregelt. (2)Die Untersuchung einschließlich der Beurteilung dieser Proben erfolgt entsprechend der in Anlage 1 festgelegten Verteilung der Warengrup- pen auf Lizenzbasis angeboten die Untersuchungsämter. Analytische Schwerpunktuntersu- chungen werden gemäß der in Anlage 2 festgelegten Verteilung durchgeführt und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG)beurteilt. Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten QualitätskriterienBeurteilung fließt als Teilgutachten in das Gutachten des gemäß Anlage 1 zu diesem Vertrag verantwortli- chen Untersuchungsamtes ein. Die verschiedenen Qualitätsstufen (3)Bei Beschwerde- oder Verdachtsproben kann die Beurteilung, soweit diese keine speziellen Laboruntersuchungen erfordert, durch die Sachverständigen des entgegennehmenden Untersuchungsamtes er- folgen. Das nach Anlage 1 verantwortliche Untersuchungsamt ist zu informieren. (4)Die Bereitstellung von wissenschaftlichen Sachverständigen zur Un- terstützung der Tätigkeit der Lebensmittelüberwachungsämter erfolgt in der Regel durch das gemäß Anlage 1 verantwortliche Untersu- chungsamt. (5)Berichte und Stellungnahmen zu produktspezifischen Fragen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnetdie Sachverständigen des nach Anlage 1 verantwortlichen Un- tersuchungsamtes erstellt. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz Über die Verantwortlichkeit für die Erstel- lung von Berichten und Stellungnahmen, die nicht durch Satz 1 gere- gelt sind, erzielen die betroffenen Amtsleitungen Einvernehmen. (6)Von der Aufgabenverteilung gemäß Anlage 1 und 2 kann zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes Bewälti- gung besonderer Situationen im Bereich Ferienzimmergegenseitigen Einvernehmen der Amtsleitungen und nach Weisung des Ministeriums für Umwelt und Natur, Ferienwohnungen Landwirtschaft und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit Verbraucherschutz oder des Landesamtes für Natur, Umwelt und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenVerbraucherschutz befristet abgewichen wer- den.

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Samples: Öffentlich Rechtlicher Vertrag

Präambel. Der Lizenzgeber Die Verkehrsleistung der Linien S4 (die DTV Service GmbH, kurz: DTVSMehrverkehre Streckenabschnitt Bahnhof Durlach – Grötzingen) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots S5 (Mehrverkehre Streckenabschnitt Bahnhof Durlach – Grötzingen) wird auf Grundlage einer im Bereich Privatzimmereigenwirtschaftlichen Genehmigungsverfahren erteilten PBefG-Genehmigung durch das Verkehrsunternehmen AVG betrieben. Xxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxx X0/X00 (Xxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx Albtalbahnhof – Karlsruhe Battstraße und Streckenabschnitt Karlsruhe Haus Bethlehem – Neureut Kirchfeld) werden darüber hinaus eigenwirtschaftlich Verkehre durch die AVG als Besonderheit des Karlsruher Modells erbracht, Ferienwohnungen die zwar nach EBO gefahren werden, aber dem innerstädtischen ÖPNV zuzuordnen sind und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltmit einem Einsystemfahrzeug (Straßenbahn-Spannung) gefahren wird. Die DTV Service GmbH ist Inhaber Durch die Corona-Pandemie sind die Fahrgastzahlen seit Mitte Xxxx 2020 infolge der Wort-/Bildinfektions-Marke „DTVschutzrechtlichen Maßnahmen wie Schließung des Vordereinstiegs sowie der Schulen und Geschäfte, Abstandsgebot und Kontaktsperre deutlich zurückgegangen. Dadurch sind seit Mitte Xxxx 2020 die Fahrgeldeinnahmen im gesamten KVV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- Verbundtarif stark rückläufig. Hiermit konnte und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt musste das Verkehrsunternehmen bei Stellung seines eigenwirtschaftlichen Genehmigungsantrages bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an bei der Übernahme der EBO-Verkehre nicht rechnen. Für den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Zeitraum Xxxx bis August 2020 hat das Verkehrsunternehmen einen direkten Ausgleich vom Land Baden-Württemberg erhalten (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLGPhase 1). Die DTV-Klassifizierung basiert Für den Zeitraum September 2020 bis Dezember 2020 (Phase 2) erfolgte ein Ausgleich über den Aufgabenträger Stadt Karlsruhe auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten QualitätskriterienGrundlage einer Notvergabe bis zum 31. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmtDezember 2020. Um die Klassifizierung vornehmen eine Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung ab dem 1. Januar 2021 gewährleisten zu können, müssen alle Prüfer ist es erforderlich, dass der Aufgabenträger mit dem Verkehrsunternehmen einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich Sinne der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den VO 1370 im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. KurverwaltungRahmen einer Notvergabe nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370 i.V.m. § 3 Abs. 5 lit. l) VOL/A bzw. Art. 5 Abs. 5 VO 1370 abschließt, Verkehrsamtum die Corona-bedingten Einnahmeausfälle entsprechend ausgleichen zu können. Dies vorausgeschickt, Touristinformationvereinbaren die Parteien, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenwas folgt.

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Samples: Vereinbarung Über Die Gewährung Von Ausgleichsleistungen Zur Sicherstellung Einer Ausreichenden Verkehrsbedienung

Präambel. Der Lizenzgeber (Als verlässlicher Partner der Wirtschaft stellt die DTV Service GmbHUnternehmensgruppe des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft e. V. seit mehr als 40 Jahren branchenspezifische Lösungen bereit. Mit bedarfsgerechten Qualifizierungs- und Weiterbildungsangeboten und in zahlreichen Integrations-, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTVBeratungs- und Vermittlungsaktivitäten begleitet die bbw-Klas- sifizierung von FerienhäusernGruppe Arbeitnehmer bei Qualifikation, Ferienwohnungen Höherqualifikation, Arbeitsplatzsuche und Privatzimmern“ -sicherung. Zu diesem Zweck unterhält sie ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung Netzwerk aus 18 Bildungs- und -sicherung des touristischen Angebots Beratungsunternehmen, Personal- und Sozialdienstleistern mit über 9.800 Mitarbeitern bundesweit. Seit 1982 ist die Geschäftsstelle SCHULEWIRTSCHAFT Bayern im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke Be- reich DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes Wirtschaft im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung Dialog“ im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmtbbw e. V. verankert. Um Ein Schwerpunkt ist die Klassifizierung vornehmen Vernetzung und Bera- tung der rund 100 lokalen Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT. Dort engagieren sich ehrenamt- lich Vertreter aus Schulen, Unternehmen und vielen weiteren Institutionen, mit dem Ziel eine Brü- cke zwischen Schule und Wirtschaft zu könnenbauen und gelingende Übergänge in die Arbeitswelt zu fördern. xxx.xxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx ist die Praktikumsbörse für Xxxxxxx*innen in Bayern. sprungbrett bayern wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, müssen alle Prüfer Energie und Technologie gefördert. Weitere Förderer sind bayme – Bayerischer Unternehmensverband Metall und Elektro e. V. sowie vbm – Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V.. Projektträger ist SCHULEWIRTSCHAFT Bayern im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V Im Rahmen der Projektreihe „sprungbrett SPEED DATING – Unternehmen treffen Xxxxxxx*innen“ haben die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, Parteien die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an Konzeptionierung und Durchführung einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragendigitalen Veranstaltung für das Projekt „sprungbrett bayern“ vereinbart.

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Samples: Vertrag Zur Konzeptionierung Und Durchführung Einer Digitalen Veranstaltung

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service Die COMPEON GmbH, kurz: DTVSXx Xxxxxxxx 000 xx XX-00000 Xxxxxxxxxx, HRB 79787 Amtsgericht Düsseldorf (nachfolgend „COMPEON“ genannt) hat betreibt unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ dem Namen COMPEON ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots Vermittlungsportal für Finanzprodukte im Bereich PrivatzimmerInternet (nachfolgend „Portal“ genannt). Das Portal richtet sich an: • Unternehmen, Ferienwohnungen Gewerbetreibende und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltFreiberufler (nachfolgend „Nutzer“ genannt) sowie an • Banken und andere Finanzdienstleister (nachfolgend „Finanzdienstleister“ genannt). Auf dem Portal können Nutzer ihren Finanzierungsbedarf angeben und passende Finanzprodukte anfragen. Die DTV Service GmbH ist Inhaber Anfragen leitet COMPEON an ausgewählte Finanzdienstleister weiter. Die Finanzdienstleister haben dann die Möglichkeit, unverbindliche Angebote (nachfolgend „Angebote“ genannt) abzugeben. Der Nutzer kann die Angebote auf dem Portal einsehen und miteinander vergleichen. Nachdem er sich für ein Angebot entschieden hat, kann der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt Nutzer den Vertragsabschluss über das Portal beantragen. Leistungen, die COMPEON über das Portal unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungenländerspezifischen Domain der Republik Österreich (.at Domain) anbietet, -häusern und/oder -zimmern wenden richten sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, vorwiegend an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfeösterreichische Nutzer. Auf die vertragliche Beziehung zwischen diesen Nutzern und COMPEON ist ausschließlich und unter Ausschluss jeglicher Kollisionsvorschriften nach internationalem Privatrecht das Recht der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Bundesrepublik Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenanwendbar.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel. Der Lizenzgeber (Die Stadt Weingarten führt seit 1876 alljährlich das historische Welfenfest durch. Mit dem historischen Festzug, dem Bürgertreff, die DTV Service GmbHÜbergabe der Fahnen an die Trommler- und Fanfarenzüge, kurzdem traditionellen Heimatabend, dem Fröhlichen Ausklang für Bürger, Behörden, Betriebe und Vereine und einem großen Feuerwerk, einem Volksfest mit vielen weiteren Veranstaltungen begeht Weingarten ein fröhliches Fest, zu dem alle Einwohner der Stadt und Gäste von außerhalb eingeladen sind. Seit dieser Zeit wird das Welfenfest maßgeblich von der Welfenfestkommission gestaltet. Hier haben sich Bürgerinnen und Bürger aus allen Schichten der Bevölkerung zur freiwilligen Mitarbeit zusammengefunden, um aktiv und ehrenamtlich das Welfenfest zu organisieren und auf Dauer zu erhalten. Mit dieser Vereinbarung erklären die Stadt Weingarten und die Welfenfestkommission ihren festen Willen und ihre Bereitschaft das Welfenfest zusammen mit den Schulen in gutem Einvernehmen auch künftig entsprechend der Tradition und unter Berücksichtigung zeitgemäßer Veränderungen zu ermöglichen. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Stadt und die Welfenfestkommission folgendes: DTVS) hat unter Das Fest führt den Marken „DTV-Klas- sifizierung von FerienhäusernNamen "Welfenfest". Diesen Namen darf die Welfenfestkommission für die Dauer dieser Vereinbarung benützen. Für evtl. Namensänderungen ist die Stadt zuständig, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltdie Welfenfestkommission kann hierzu Vorschläge unterbreiten. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- Welfenfestkommission veranstaltet in eigenem Namen und Markenamt unter der Nummer 302012063945auf eigener Rechnung das Welfenfest. Sie übernimmt dabei insbesondere die Leitung und Koordination sämtlicher Veranstaltungen des Welfenfestes Weingarten. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten Welfenfestfestkommission ist für die Festsetzung des Welfenfestes gem. §§ 69, 60 b Abs. 1 Gewerbeordnung durch das Landratsamt Ravensburg verantwortlich. Die Kosten hierfür trägt die Stadt Weingarten. Das Welfenfest findet in der Regel am Wochenende drei Wochen vor Beginn der Schulsommerferien statt. Es beginnt am Xxxxxxx und dauert bis Dienstag. Der genaue Termin ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich jeweils mit der Ab- sichtStadt abzustimmen. Das Welfenfest wird in erster Linie auf städtischen Grundstücken veranstaltet. Private Grundstücke können einbezogen werden, ihr (Ferien-)Objekt bzwsofern die jeweiligen Eigentümer einverstanden sind. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.Das Welfenfest findet insbesondere statt

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Samples: Vereinbarung

Präambel. Der Lizenzgeber Seit dem Grundsatzbeschluss des Münchener Stadtrates für das München Modell – Eigentum vom 14.02.1996 fördert die Landeshauptstadt München den Erwerb von selbst - genutzten Wohnimmobilien insbesondere für Familien und Haushalte mit Kind/-ern, die über ein mittleres Einkommen verfügen, ohne Unterstützung aber dennoch nicht in der Lage sind, in München Wohneigentum zu bilden. Diesen Haushalten soll es ermöglicht werden, preisgünstiges Wohneigentum in der Stadt erwerben zu können. Mit der Fort- schreibung des Wohnungspolitischen Handlungsprogramms „Wohnen in München VI“ am 15.11.2016 (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/ V 07205) i.V.m. den weiteren Stadtratsbeschlüs- sen zum Programm München Modell-Eigentum vom 14.12.2016 (Förderrichtlinien neu fas- sen, Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/ V 07756), und vom 18.10.2017 (Umsetzung des Leitlini- enkompromisses mit der EU-Kommission bei sogenannten Einheimischenmodellen, Sit- zungsvorlagen Nr. 14-20/ V 09923) wird diese Förderung modifiziert fortgesetzt. So sollen vor allem Familien und Haushalte mit Kind/-ern durch eine Erhöhung der Einkommens - grenzen und die DTV Service GmbHEinführung eines städtischen Kinderzuschusses stärker gefördert werden. Mit den Programmen des München Modells (-Eigentum, kurz: DTVS-Miete und -Genossenschaften) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusernsoll bei der Entwicklung der großen städtischen Siedlungsgebiete ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung gedeihlicher Nachbarschaften geleistet werden; ein vielfältiges Angebot an Wohnungen für breite Einkommensgruppen, Ferienwohnungen zur Schaffung nachhaltig stabiler Sozialstruk- turen, wird so besonders unterstützt. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen Rahmen der zur Verfügung stehenden städtischen Flächen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser beiHaushaltsmittel. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt kann für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens jeden förderfähigen Haushalt nur einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenerfolgen.

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Samples: Förderrichtlinien Für Den Erwerb Einer Geförderten Immobilie Zur Selbstnutzung Im Rahmen Des München Modells – Eigentum

Präambel. Der Lizenzgeber Bei dem Projekt „Dreiländereck-Forever“ handelt es sich um eine Reward Pre-Sales Crowdfunding Kampagne (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung Vorverkauf von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLGPaketen). Die DTVvorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bergbahnen Dreiländereck GesmbH & CoKG („Verkäuferin“) für den Vorverkauf von Paketen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Käufer*in (= Kund*in) mit der Bergbahnen Dreiländereck GesmbH & CoKG, für alle im Rahmen der Reward Pre-Klassifizierung basiert Sales Crowdfunding Kampagne auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriteriender online Crowdfunding-Plattform xxx.0000x0000.xx getätigten Käufe von Paketen. Der/Die Käufer*in anerkennt die Geltung dieser AGB ausdrücklich an. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnetKund*innen kaufen im Vorverkauf Pakete und erhalten aufgrund der Vorauszahlung und der verzögerten Einlösbarkeit einen Stammkund*innenrabatt. Der gegenständliche Kaufvertrag über den Verkauf von Paketen kommt ausschließlich zwischen Bergbahnen Dreiländereck GesmbH & CoKG und dem/der Kund*in zustande. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz 1000x1000 Crowdbusiness GmbH als Betreiberin der Internetplattform xxx.0000x0000.xx wird nicht Partei des gegenständlichen Vertrages und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser beitritt nicht als Verkäuferin auf. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.Parteien wie folgt:

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Samples: Sales Contracts

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser Dieser Betreuungsvertrag orientiert sich in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, seinen Grundzügen an den rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung von Kindertagespflege in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheidenBremen, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung durch die fachlichen und politischen Gremien der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet Stadt Bremen festgelegt werden. Die Durchführung PiB Fachdienst Kindertagespflege informiert Eltern, vermittelt Eltern an Kindertagespflegeperso- nen, begleitet die Kindertagespflegepersonen und steht den Vertragsparteien bei Fragen zur Klärung zur Verfügung. Die Kindertagespflege ist ein Angebot zur regelmäßigen Kindertagesbetreuung, vergleichbar mit der Klassifizierung kann Krippe, der Lizenzgeber Kita oder einer Einrichtung von Elternvereinen. Diese Angebote dienen insbesondere zur Förderung und Bildung von Kindern und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Stadt Bremen finanziert diese Angebote und Eltern beteiligen sich mit einem pauschalen monatlichen Elternbeitrag (Punkt 8). Er richtet sich nach der Höhe ihres Einkommens und ist für jeden begonnenen Monat zu zahlen. Den Elternbeitrag berechnet die Elternbeitragsstelle bei der Senatorin für Kinder und Bildung, Xxxxxxxxxxxx 0-00, 00000 Xxxxxx. Zuvor ermittelt PiB-Abrechnung Kindertagespflege den Umfang an Betreuung, auf Antrag den die Eltern ei- nen Anspruch haben und teilt diesen den Eltern schriftlich mit. Auf dieser Grundlage übernimmt die Stadt Bremen die Kosten für die Kindertagespflege. Die Regelungen in Bremen sehen vor, dass der Beginn des Betreuungsvertrages immer der erste Tag eines Monats und das Ende der letzte Tag eines Monats ist. Der Bedarf ist pro Woche in 5-Stunden- Schritten festzulegen (15, 20, 25 Stunden usw.). Den Vertragsparteien ist bewusst, dass die Kinderta- gespflege erst beginnen kann, nachdem die Eltern die Anmeldung zur Kindertagespflege bei PiB an- gegeben haben und i. d. R. eine Bestätigung über den Betreuungsanspruch von PiB-Abrechnung Kindertagespflege erhalten haben. Eltern müssen ihr Kind zu jedem Kita-Jahr neu anmelden, d.h. sie geben im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit Zeitraum von November bis Januar ihre Anmeldung bei PiB ab zum 1.8. des folgenden Kita- Jahres. Die Kindertagespflegeperson teilt PiB vor Beginn der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. KurverwaltungBetreuung mit, Verkehrsamtdass sie einen Betreuungsvertrag abgeschlossen hat. Nachname, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.Vorname Telefon-Nr. Adresse E-Mail Handy

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Samples: Betreuungsvertrag Für Kindertagespflege

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen Aufgrund der allgemein sinkenden Schülerzahlen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots der gleichzeitig steigenden Beschulung im Bereich PrivatzimmerGemeinsamen Unterricht (Inklusion) ist es künftig nicht möglich, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltdie bestehenden Förderschulen im südlichen Ennepe-Ruhr-Kreis fortzuführen. Die DTV Service GmbH ist Inhaber gemäß der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber gültigen Verordnung über die Mindestschülerzahlen an Förderschulen vorgeschriebenen Mindestzahlen werden von Ferienwohnungenden bestehenden Förderschulen bereits jetzt schon nicht mehr (Schwelm, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt Ennepetal) bzw. ihre Unterkunft klassifizieren voraussichtlich künftig nicht mehr (Gevelsberg) erreicht. Damit die betroffenen Familien auch in Zukunft die Möglichkeit haben, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Förderschulen beschulen zu lassen, an schließen die Städte Gevelsberg, Schwelm, Ennepetal und Sprockhövel diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung ab. Somit können künftig die Jungen und Mädchen aus den genannten Städten, die den entsprechenden Förderbedarf haben, die Hasencleverschule in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG)Gevelsberg besuchen. Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam Stadt Gevelsberg übernimmt ab 01.08.2013 die Aufgaben der Städte Schwelm, Ennepetal und Sprockhövel zur Beschulung deren Kinder mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterieneinem den Förderschwerpunkten der Gevelsberger Förderschule entsprechenden Förderbedarf in der Hasencleverschule. Die verschiedenen Qualitätsstufen Verpflichtung betrifft die Schülerinnen und Xxxxxxx, die nicht im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts (Inklusion) an einer allgemeinbildenden Schule beschult, sondern an einer Förderschule angemeldet werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnetsollen. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz Stadt Gevelsberg ist mit allen Rechten und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt Pflichten Schulträger für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung abdiese Einrichtung. Für die Klassifizierung Beschulung der Objekte ist Jungen und Mädchen wird für die beteiligten Städte ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagierenjährlicher Schulkostenbeitrag erhoben, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.wie folgt errechnet:

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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung

Präambel. Der Lizenzgeber (Die Stadt Datteln, der Kreis Recklinghausen, die DTV Service WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH, Herten, die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, Münster, die Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH, kurz: DTVS) hat unter Mülheim, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Marken „DTVKreis Unna mbH, Unna, die LEG Stadtentwicklung GmbH & Co. KG, Dortmund, sowie die Städte Dortmund, Lünen und Olfen verfolgen in Abstimmung mit dem Land NRW gemeinsam das Ziel, auf einem Teil der LEP-Klas- sifizierung VI-Fläche Datteln/Waltrop ein innovatives Flächenangebot für flächenintensive industrielle Großvorhaben mit besonderer Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes, das Industrieareal newPark, zu entwickeln. Inhaltliche Grundlage für die Flächenentwicklung ist das von Ferienhäusern, Ferienwohnungen der Industrie- und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung Handelskammer Nord Westfalen mit Unterstützung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltLandes NRW formulierte Konzept für einen international wettbewerbsfähigen Industriestandort. Die DTV Service GmbH ist Inhaber geplante Industrieflächenentwicklung basiert auf der Wort-/Bildengen Kooperation der Städte der Emscher-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- Lippe Region, des Kreises Unna sowie der Städte Dortmund und Markenamt unter Olfen. newPark soll weder zu Standortverlagerungen innerhalb der Nummer 302012063945Region führen, noch soll eine kleinteilige Flächenvermarktung erfolgen. Diese enge Kooperation beinhaltet neben der gemeinsamen Projektsteuerung und -finanzierung auch einen Vorteilsausgleich zwischen den Vertragspartnern. Dieser Vertrag ergänzt die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Datteln, zur Aufgabenteilung und Finanzierung und regelt den Vorteilsausgleich zwischen der Stadt Datteln und dem Kreis Recklinghausen sowie den Städten Dortmund, Lünen und Olfen. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit Vertragspartner verfolgen gemeinsam das Ziel, auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und Grundlage des new- Park-Konzeptes auf der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung Anlage 1 dunkelblau markierten Teilfläche der Ferienobjekte gesichert LEP- VI-Fläche Datteln/Waltrop ein innovatives GI-Flächenangebot für flächenintensive industrielle Großvorhaben zu schaffen und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenzu vermarkten.

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Samples: Interkommunalen Vertrag Zur Realisierung Des Industrieareals Newpark

Präambel. Der Lizenzgeber (Auf der Grundlage der §§ 140a ff. SGB V i. V.m. Vertrag gem. § 73 b SGB V bilden die DTV Service GmbHVer- tragsparteien zusammen mit den HZV-Ärzten ein Netzwerk regionaler integrierter Versor- gungsstrukturen. Sie sehen vor dem Hintergrund des demographischen Wandels eine wich- tige Aufgabe darin, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung adäquat auf die Zunahme und die Veränderung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltKrankheitsbildern älterer pflegebedürftiger Menschen zu reagieren. Die DTV Service GmbH koordinierte Zusammenarbeit aller Beteiligten an der medizinischen und pflegerischen Versorgung ist Inhaber dabei von grundlegender Bedeutung. Mit dem Versorgungsvertrag soll eine interdisziplinäre, fachübergreifende und qualifizierte Versorgung der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- Bewohner, eine partner- schaftliche Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Pflegekräften und Therapeuten sowie das Ausschöpfen von wirtschaftlichen Ressourcen sicher gestellt werden. Ziel ist die Steigerung der Versorgungsqualität und damit der Lebensqualität von Versicherten in Pflegeheimen. Mit dem Versorgungsvertrag wollen die Vertragsparteien die gesetzgeberischen Vorstellun- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber über eine gesicherte medizinische Versorgung von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich Versicherten in Pflegeeinrichtungen in Verbindung mit der Ab- sicht, ihr bestehenden hausarztzentrierten Versorgung (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und HZV) der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzenAOK Baden- Württemberg praxisnah umsetzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTVSicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Prüfer engagierenWürttemberg wird, der so- weit die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um Leistungen durch den vorliegenden Vertrag abgebildet werden, eingeschränkt und geht in diesem Umfang auf die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3AOK Baden-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenWürttemberg über.

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Samples: Vertrag Zur Vernetzung Ärztlicher Und Pflegerischer Versorgung Im Pflegeheim

Präambel. Der Lizenzgeber (Die GAIEM GD ist ein etabliertes Unternehmen in der Energiewirtschaft, das über die DTV Service Tochter xxxx.xx GmbH auch Produkte für Strom und Gas im deutschen Markt anbietet. GAIEM GD wird dabei als Vermarktungsdienstleister für ihre Tochter xxxx.xx GmbH aktiv. Beide Firmen gehören zur GAIEM GD Gruppe, deswegen wird im Folgenden nur von GAIEM GD gesprochen, auch wenn ggf. xxxx.xx GmbH zur Vertragserfüllung eintritt. Insbesondere bietet GAIEM GD Dritten wie z.B. dem Vertriebspartner die Möglichkeit, Strom- und Gasprodukte nach seinen Vorstellungen zu entwickeln, die die xxxx.xx GmbH an Endkunden liefert. Die Endkunden kontrahieren dabei mit der xxxx.xx GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTVwährend der Vertriebspartner eine Erfolgsprämie erhält. Vor diesem Hintergrund regeln die vorliegenden Geschäftsbedingungen das Verhältnis zwischen der GAIEM GD und dem Vertriebspartner. Mit Abschluss dieses Vertrages wird der Vertriebspartner berechtigt, auf nicht-Klas- sifizierung von Ferienhäusernexklusiver Basis, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots als Handelsvertreter im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen Nebenberuf Energielieferverträge zwischen dem Endkunden (Endkundenverträge) und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltGAIEM GD zu vermitteln. Für Endkunden sollen die Produkte Strom und Gas vermittelt werden. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945vertragsgegenständlichen Produkte sind in Anlage 1 aufgeführt. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit Parteien begründen eine Vertriebskooperation und vorbehaltlich Satz 1 ausdrücklich kein Handelsvertreterverhältnis. 3.1 Die GAIEM GD stellt dem Vertriebspartner auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiertder Internetplattform (aktuell: Gastgeber von Ferienwohnungenxxx.xxxxxx.xx) die Möglichkeit zur Verfügung, -häusern selbstständig Strom- und/oder -zimmern wenden Gasprodukte zu entwerfen. Dabei schlägt der Vertriebspartner unter anderem Produktnamen, -logo, -beschreibung der GAIEM GD vor. Insbesondere schlägt der Vertriebspartner dabei auch die Erfolgsprämie vor, die GAIEM GD für jeden neuen Endkunden an den Vertriebspartner zahlen soll. Diese Erfolgsprämie wird einem von GAIEM GD ermittelten Standard-Produktpreis aufgeschlagen. GAIEM GD behält sich vor, die von dem Vertriebspartner vorgeschlagenen Produkte sowie die vorgeschlagene Erfolgsprämie abzulehnen und die Produkte nicht auf der Internetplattform zu veröffentlichen. In diesem Fall wird [GAIEM GD] gemeinsam mit dem Vertriebspartner nach Lösungen für etwaige Probleme mit einem Produktvorschlag suchen. 3.2 Sobald sich die Parteien auf ein neues Produkt und die entsprechende Erfolgsprämie geeinigt haben, werden sie dieses einvernehmlich in Anlage 1 aufnehmen. GAIEM GD wird dann das neue Produkt auf der Ab- sichto.g. Internetplattform veröffentlichen und Endkunden zur Lieferung anbieten und der Vertriebspartner wird auf nicht-exklusiver Basis neue Endkunden (Neukunden) für dieses Produkt werben. 3.3 GAIEM GD ist berechtigt, ihr jederzeit einzelne oder alle Produkte zu verändern und z.B. Preise zu senken oder zu erhöhen oder andere Produktparameter zu verändern. Hiervon unberührt bleibt die vereinbarte Erfolgsprämie. GAIEM GD ist ebenfalls berechtigt, jederzeit einzelne oder alle Produkte vom Vertrieb durch den Vertriebspartner auszusetzen und diesen kurzfristig wieder aufzunehmen zu lassen. GAIEM GD wird den Vertriebspartner über solche Änderungen so frühzeitig wie möglich informieren, wofür die Textform (Ferien-)Objekt E-Mail) ausreichend ist. 3.4 Für die Erfüllung abgeschlossener Endkundenverträge ist ausschließlich GAIEM GD verantwortlich. 4.1 Der Vertriebspartner wird nach freiem eigenem Ermessen die in § 2 genannten Strom- und Gaslieferverträge von GAIEM GD vermarkten und alles unterlassen, was den Ruf von GAIEM GD beeinträchtigen könnte. GAIEM GD hat gegenüber dem Vertriebspartner kein Weisungsrecht. Der Vertriebspartner ist in seiner Zeiteinteilung frei. 4.2 Die Verwendung von Werbematerialen der GAIEM GD durch den Vertriebspartner ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von GAIEM GD zulässig. Die Haftung von GAIEM GD für freigegebene eigene Werbematerialien durch den Vertriebspartner ist ausgeschlossen. 4.3 Spätestens mit Unterzeichnung dieses Vertrages ist die Gewerbeerlaubnis, bei Eintragung in ein Handelsregister der Handelsregisterauszug an GAIEM GD in Kopie vorzulegen. 4.4 Der Vertriebspartner ist allein verantwortlich für die gesetzeskonforme Entrichtung etwaiger Steuern, die aus dem Bezug der Erfolgsprämie entstehen können, z.B. aufgrund der Einstufung als „gewerbliche Tätigkeit“. GAIEM GD haftet in keiner Weise und unter keinen Umständen für strafbare Handlungen des Vertriebspartners oder für Steuerschulden jeglicher Art. 5.1 Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Vertrieb der Energieversorgungsprodukte von GAIEM GD die Einhaltung hoher Qualitätsmaßstäbe und bestimmter Verhaltensregeln erfordert. Der Vertriebspartner wird daher dafür Sorge tragen, dass die von GAIEM GD nachfolgend festgelegten Qualitätsanforderungen und Verhaltensregeln ausnahmslos beachtet und eingehalten werden. 5.2 Der Vertriebspartner verpflichtet sich, die in der Vermittlung von GAIEM GD eingesetzten Personen dem komplexen Thema entsprechend den Vorgaben von GAIEM GD zu schulen bzw. ihre Unterkunft klassifizieren auszubilden und keine Personen oder Untervermittler einzusetzen, die nicht entsprechend geschult und ausgebildet sind. 5.3 Der Vertriebspartner ist verpflichtet, die Kunden gewissenhaft, freundlich und umfassend zu lassenberaten und zu betreuen, an um so eine hohe Zufriedenheit des Kunden zu erreichen. 5.4 Der Vertriebspartner trägt dafür Sorge, dass im Zusammenhang mit seiner Vertriebstätigkeit für GAIEM GD keine wettbewerbswidrigen Handlungen begangen oder Aussagen getätigt werden. Weisungen von der GAIEM GD, die aus wettbewerbsrechtlicher Sicht erforderlich sind, wird der Vertriebspartner beachten. Dies gilt insbesondere für Weisungen, die sich aus einstweiligen Verfügungen oder Unterlassungserklärungen ergeben, die die GAIEM GD und unmittelbar oder mittelbar die Tätigkeit des Vertriebspartners betreffen. Der Vertriebspartner wird weiter dafür sorgen, dass auch seine Mitarbeiter und/oder insbesondere seine Untervermittler diese Weisungen einhalten. 5.5 Unwahre Behauptungen und falsche Angaben bezüglich des zu vermittelnden Vertragsverhältnisses oder über den bisherigen Energielieferanten der Angesprochenen, insbesondere folgende Äußerungen und Verhaltensweisen, sind zu unterlassen: • Behauptungen, der Vermittler käme von dem örtlichen oder aktuellen Strom- bzw. Gasversorger (als "Mitarbeiter der Stadtwerke"), oder zwischen der GAIEM GD und dem aktuellen Versorger des Verbrauchers bestünde eine Zusammenarbeit oder zwischen dem Vertriebspartner und dem aktuellen Strom- bzw. Gasversorger bestünde eine Zusammenarbeit; Behauptungen, der Vermittler sei Mitarbeiter einer Beratungsstelle; • Behauptungen, der bisherige Strom- bzw. Gasversorger des Kunden fusioniere oder werde aufgelöst u. ä., oder die GAIEM GD habe den örtlichen Strom- bzw. Gasversorger übernommen oder ähnliches; • Behauptungen, bei einem Wechsel des Strom- bzw. Gasanbieters ändere sich bis auf den Umstand, dass die GAIEM GD zukünftig die Rechnungen des jetzigen Versorgers ausstellen werde, nichts; • Behauptungen, bei einem Wechsel des Strom- bzw. Gasanbieters entstünden steuerliche Vorteile; • Behauptungen, der Verbraucher erhalte bei Vertragsabschluss mit GAIEM GD seinen Strom und sein Gas weiterhin von seinem bisherigen Strom- bzw. Gaslieferanten, ohne zugleich darauf hinzuweisen, dass mit Vertragsabschluss ein Wechsel des Strom- bzw. Gaslieferanten zur GAIEM GD erfolgen wird; • dem Verbraucher eine Strom- bzw. Gaskostenersparnis von bis zu x % in ihrer Re- gion zuständigen LizenznehmerAussicht zu stellen, soweit eine solche von dem Kunden bei Zugrundelegung des aktuell von ihm in Anspruch genommenen Tarifs und des aktuellen Verbrauchs tatsächlich nicht erzielt werden kann; • Behauptungen, GAIEM GD sei stets günstiger als der bisherige Strom- bzw. Gasversorger des Kunden. 6.1 Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, im Namen von GAIEM GD aufzutreten. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ keinem Fall ist der Vertriebspartner berechtigt, für GAIEM GD Angebote anzunehmen, Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen und/oder Forderungen für die GAIEM GD einzuziehen. 6.2 Vermittelte Endkundenverträge kommen ausschließlich zwischen dem Endkunden und GAIEM GD zustande. GAIEM GD behält sich das Recht vor, vermittelte Aufträge abzulehnen. 6.3 Die Vertragsgestaltung und –abwicklung mit dem Endkunden liegt in der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuseralleinigen und freien Entscheidung von GAIEM GD. Soweit der Endkundenvertrag durch Handlungen und/oder Entscheidungen von GAIEM GD nicht zu Stande kommt, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGAvorzeitig) richtet beendet oder anderweitig nicht oder nicht vollständig durchgeführt wird, ergeben sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes daraus – auch im Bereich FerienzimmerHinblick auf eine mögliche Rückforderung der Erfolgsprämie – für den Vertriebspartner keine Einwendungen oder Ansprüche. 6.4 GAIEM GD weist darauf hin, Ferienwohnungen dass aus folgenden – nicht abschließend aufgezählten Gründen – ein Kundenauftrag nicht ausgeführt wird und Ferien- häuser beidamit kein Anspruch auf eine Erfolgsprämie entsteht: - Der Vertragsschluss wird von GAIEM GD mangels Bonität des Endkunden abgelehnt; - die Angaben zum Endkunden sind unvollständig oder falsch; - der Endkunde macht von einem gesetzlich oder vertraglich eingeräumten Widerrufs- oder Rücktrittsrecht xxxxxxx Xxxxxxxx; - die Ausführung des Vertrages ist aus technischen Gründen nicht oder nicht wie bestellt möglich; oder - er akquirierte Kunde ist nicht identisch mit dem bisherigen Nutzer des Energieanschlusses, für den der Energieversorgungsvertrag abgeschlossen werden soll. 6.5 Ansprüche auf Zahlung der Erfolgsprämie entstehen nur aufgrund von erfolgreich vermittelten Vertragsabschlüssen mit Neukunden, die GAIEM GD in Folge erfolgreich in Belieferung nehmen kann. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen Dazu zählen auch nachweislich (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsvereindurch Rabattcode o.ä.) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzenVertriebspartner über das Internet vermittelte Kunden, die GAIEM GD in Folge erfolgreich in Belieferung nehmen kann. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen vermittelte Xxxxx muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf in den letzten 12 Monaten vor Vertragsschluss noch nicht Kunde bei GAIEM GD für die jeweilige Energieart gewesen sein. 6.6 Der Anspruch auf Zahlung der Erfolgsprämie setzt voraus, dass der vermittelte Vertrag über eine Laufzeit von mindestens sechs Monaten durchgeführt wird und dass der Kunde des vermittelten Vertrages seine geschuldeten Leistungen für die Dauer von mindestens sechs Monaten gegenüber GAIEM GD erbringt. Die Erfolgsprämie wird im Voraus bereits zum letzten Arbeitstag des auf den Lieferbeginn folgenden Kalender- Quartals ausgezahlt. Lieferbeginn bezeichnet dabei die Lieferung von Strom und/oder alternativ einen zertifizierten DTVGas an den Endkunden. Kalender-Prüfer engagierenQuartale sind dabei folgendermaßen definiert: 1. Januar – 31. Xxxx (Q1), 1. April – 30. Juni (Q2), 1. Juli – 30. September (Q3), 1. Oktober – 31. Dezember (Q4). 6.7 Die Vergütung des Vertriebspartners setzt voraus, dass vollständige Kundendatensätze mit allen für den Versorgerwechsel erforderlichen Kundenvertragsdaten an GAIEM GD übermittelt worden sind. 6.8 Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs auf die Erfolgsprämie ist, dass der vermittelte Kunde ein bestehendes Widerrufsrecht nicht ausübt, der die Klassifizierung vermittelte Kundenvertrag nicht aus vom Vertriebspartner verursachten Gründen rückabgewickelt werden muss sowie, dass eine eventuell von GAIEM GD durchgeführte Bonitätsauskunft bezüglich des Kunden im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen Ergebnis nicht negativ ist, d. h. zu könnenerwarten ist, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich dass der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss Kunde zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien Erfüllung seiner Entgeltverpflichtungen in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und Lage ist. 6.9 Ein Provisionsanspruch des Vertriebspartners entfällt, wenn die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag Umstellung eines Kunden nach Vertragsabschluss durch den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung Vorversorger oder Netzbetreiber ohne Verschulden von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen GAIEM GD endgültig abgelehnt wird (z.B. Kurverwaltungder Vertragspartner ist nicht Netzanschlussinhaber bzw. Zählernutzer). Bereits an den Vertriebspartner gezahlte Vergütungen und Provisionen werden verrechnet oder sind auf Anforderung von GAIEM GD zurückzuzahlen. 6.10 Ein Anspruch auf eine Erfolgsprämie oder eine sonstige Provision besteht als Einmalprovision nur einmalig für die Erst-Vermittlung eines Vertrages. Weitere, Verkehrsamtohne Zuwirken des Vertriebspartners zwischen dem Kunden und GAIEM GD direkt geschlossene Verträge sowie Vertragsverlängerungen des erstvermittelten Vertrages, Touristinformationwelche im Fall nicht rechtzeitiger Kündigung durch den Kunden automatisch eintreten oder von diesem selbst oder auf Veranlassung von GAIEM GD beauftragt werden, Tourismusver- band)oder einzelne Lieferabrufe unter dem vermittelten Vertrag sind nicht gesondert provisionspflichtig. Mit der Zahlung der Erfolgsprämie sind sämtliche Leistungen des Vertriebspartners gegenüber GAIEM GD abgegolten. 6.11 Der Anspruch auf die Erfolgsprämie wird nicht berührt durch die vertragswidrig unterbleibende oder verzögerte Ausführung des vermittelten Geschäfts durch GAIEM GD 6.12 Die Erfolgsprämie wird ausschließlich für die Vermittlung von Neukunden bezahlt. Der Vertriebspartner hat keine Ansprüche auf Provision für Bestandskunden der GAIEM GD. Der Vertriebspartner verpflichtet sich, eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungenseine Mitarbeiter und seine Untervertriebspartner darauf, die vom Vertriebspartner an GAIEM GD vermittelte Xxxxxx nicht erneut anzusprechen und alles zu unterlassen, was diese Kunden zu einem erneuten Anbieterwechsel bewegen könnte. 6.13 Die jeweilige Höhe der Erfolgsprämie richtet sich nach Anlage 1. Alle Vergütungen werden zuzüglich Mehrwertsteuer in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen der jeweils geltenden Höhe gezahlt. 6.14 Gegen Ansprüche von GAIEM GD kann der Vertriebspartner nur mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenunbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

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Samples: Vertriebspartnervereinbarung

Präambel. Der Lizenzgeber Grundlage dieser Vereinbarung für die Teilnahme am Freiwilligen Ökologischen Jahr ist das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG) vom 16. Mai 2008 (BGBl. Teil I Nr. 19 vom 26. Mai 2008 S 842 ff.). Ein Xxxxxx des Freiwilligen Ökologischen Jahres in Ba- den-Württemberg ist die DTV Service GmbHLandeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (gem. Erlass des Um- weltministeriums Baden-Württemberg vom 13.01.1994/Az. 21-8802.06). Das FÖJ ist ein an persönlichen Lernzielen orientiertes außerschulisches, kurz: DTVS) hat unter praktisches Bildungsjahr für Ju- gendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 26 Jahren. An den Marken „DTVvon den jeweiligen Trägern zuge- lassenen FÖJ-Klas- sifizierung Einsatzstellen wird die/der Freiwillige fachlich begleitet, in die Betriebsabläufe eingebunden und ihr/ihm die Arbeit an selbstgewählten Projekten ermöglicht. Die verpflichtenden FÖJ-Seminare mit insgesamt 25 Bildungstagen dienen der Reflektion der Arbeit in den Einsatzstellen, der Erweiterung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen Wissen und Privatzimmern“ Erfahrungen zu ThemensteIlungen der Ökologie und einer nachhaltigen Entwicklung. Darüber hinaus findet ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots FÖJ-Seminarvorbereitungstreffen im Bereich PrivatzimmerJahr statt. Zusätzlich wird eine freiwillige Teilnahme bei übergreifenden Projekten in verschiedenen Einsatzstellen angeboten. Das FÖJ ist als Bildungsjahr im Kontext einer Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) zu verstehen. Es fördert die Kompetenzen junger Menschen, Ferienwohnungen Zukunft nachhaltig zu gestalten. Das FÖJ setzt auf die Partizi- pation von Jugendlichen und Ferienhäuser jungen Erwachsenen bei der Gestaltung der Gesellschaft in Deutschland entwickelteiner globalisier- ten Welt. Das FÖJ eröffnet Lern- und Erfahrungsräume für die Freiwilligen, es ermöglicht sowohl formelle als auch informelle Bildung. Das FÖJ dient der beruflichen Orientierung und Persönlichkeitsbildung. Es fördert die Bildungs- und Be- schäftigungsfähigkeit. Wichtige Teilnahmevoraussetzung am FÖJ ist die Bereitschaft zur aktiven Mitgestal- tung des eigenen Bildungsjahrs und zur kritischen Auseinandersetzung mit ökologischen und gesellschaft- lichen Themen. Die DTV Service GmbH ist Inhaber Unterstützung hierzu erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- Einsatzstel- len sowie den Pädagoginnen und Markenamt unter der Nummer 302012063945Pädagogen des Trägers. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit Vertragspartner achten auf Lizenzbasis angeboten die gegenseitige Einhaltung dieser Vereinbarung. Damit erkennen die Ver- tragspartner die im JFDG grundlegende Gesamtverantwortung des Trägers für die Durchführung des Ju- gendfreiwilligendienstes an. Die Gesamtverantwortung des Trägers konzentriert sich dabei auf die feder- führende Konzeption, die Koordination, die Beratung sowie insbesondere auf die pädagogische Begleitung der Freiwilligen. Der Xxxxxx ist Ansprechpartner für alle Fragen und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von FerienwohnungenProbleme, -häusern unddie sich aus der Realisierung dieser Verein- barung ergeben. Insbesondere bietet er der/oder -zimmern wenden sich dem Freiwilligen Unterstützung bei der Entscheidung für eine geeignete Einsatzstelle an. Darüber hinaus trifft der Xxxxxx die entsprechenden Absprachen mit der Ab- sichtEin- satzstelle bezüglich des Einsatzes der/des Freiwilligen. Bei Konflikten können Freiwillige und Einsatzstelle den Xxxxxx vermittelnd einschalten, ihr (Ferien-)Objekt welcher die Vermitt- lung von Streitigkeiten mit dem Ziel einer gütlichen Einigung unterstützt. Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich, während des in der Vereinbarung bezeichneten Zeitraums bei der genannten Einsatzstelle ein Freiwilliges Ökologisches Jahr abzuleisten. Sie/Er wird die Aufgaben im prak- tischen Einsatz gewissenhaft und nach den Anweisungen der zuständigen Vorgesetzten und Betreuer er- füllen. Die Einsatzstelle verpflichtet sich, entsprechend den Zielen des FÖJ, dem/der Teilnehmer/in Einblick in ih- re Aufgaben zu gewähren, sowie nötige Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln. Sie wird deshalb den Dienst unter Berücksichtigung der Eignung, des Alters und der besonderen Interessen der Teilneh- mer/innen vielseitig gestalten. Der Tätigkeitsbereich der Teilnehmenden innerhalb der Institution, in die/der Teilnehmende eingesetzt wird, ist schwerpunktmäßig einem ökologischen Fachgebiet, bzw. ihre Unterkunft klassifizieren der Bildung für nachhaltige Entwicklung zuzuordnen. Der Bildungsanspruch und die gesetzlich geforderte Arbeitsplatzneutralität müssen im Freiwil- ligendienst gewahrt werden. Sie wird den/die Teillnehmende(n) im Rahmen seiner/ihrer Fähigkeiten zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmerentsprechenden Tätigkeiten heranziehen und sie/ihn der Zielsetzung des FÖJ gemäss anleiten und be- treuen. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAGEinsatzort(e) und Tätigkeitsfelder liegen im Rahmen der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG)Ausschreibung in der für die jeweilige Pe- riode maßgeblichen Liste der Einsatzstellen. Einsatzstelle und Teilnehmer/in erarbeiten und vereinbaren auf dieser Grundlage einen vorläufigen Ar- beitsplan. Er ist in Absprache zwischen Teilnehmer/in und Einsatzstelle in einen konkreten Einsatzplan umzuwandeln und entsprechend den Regelungen im Handbuch beim Xxxxxx einzureichen. Der Arbeitsplan beinhaltet Aufgaben und Tätigkeiten, die an individuellen Lernzielen und Kompetenzen orientiert sind. Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterienfachliche Anleitung und individuelle Betreuung vor Ort erfolgt durch eine geeignete, gegenüber dem Xxxxxx zu benennende Ansprechperson/en an der Einsatzstelle. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden weitere pädagogische Begleitung und individuelle Betreuung des/der Teilnehmers/in erfolgt durch achtzackige Sterne gekennzeichnetdas pädagogische Team der Landeszentrale für politische Bildung. Gem. § 11 Abs. 2 Jugendfreiwilligendienstgesetz übernimmt die Einsatzstelle die Geld- und Sachleistun- gen für Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und Taschengeld im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Xxxxxx haftet für die Erfüllung der Pflichten der Einsatztelle gegenüber dem Freiwilligen wie ein selbstschuldnerischer Bürge. Im Falle der Nichterfüllung dieser Pflichten durch die Einsatzstelle, wird diese dem Xxxxxx regresspflichtig im Sinne des § 11 Abs. 2. Der/Die Teilnehmer/in erhält ein monatliches Taschengeld ggf. unter Abzug der Steuern. Daneben wird von der Einsatzstelle gem. Vereinbarung mit dem Xxxxxx freie Unterkunft und Verpflegung bzw. ein Ver- pflegungszuschuss und ggf. Fahrtkostenerstattung im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs ge- währt. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz Einsatzstelle verpflichtet sich gegenüber dem/der Teilnehmenden zur Zahlung des monatlichen Ta- schengeldes (auch für die Zeit der Seminare und des Urlaubs) in Höhe von 180,00 € sowie zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.bitte an- kreuzen):

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Samples: Nachrücker Vereinbarung

Präambel. Der Lizenzgeber Grundlage dieser Vereinbarung für die Teilnahme am Freiwilligen Ökologischen Jahr ist das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG) vom 16. Mai 2008 (BGBl. Teil I Nr. 19 vom 26. Mai 2008 S 842 ff.). Ein Xxxxxx des Freiwilligen Ökologischen Jahres in Baden- Württemberg ist die DTV Service GmbHLandeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (gem. Erlass des Umweltministeriums Baden-Württemberg vom 13.01.1994/Az. 21-8802.06). Das FÖJ ist ein an persönlichen Lernzielen orientiertes außerschulisches, kurz: DTVS) hat unter praktisches Bildungsjahr für Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 26 Jahren. An den Marken „DTVvon den jeweiligen Trägern zugelassenen FÖJ-Klas- sifizierung Einsatzstellen wird die/der Freiwillige fachlich begleitet, in die Betriebsabläufe eingebunden und ihr/ihm die Arbeit an selbstgewählten Projekten ermöglicht. Die verpflichtenden FÖJ-Seminare mit insgesamt 25 Bildungstagen dienen der Reflektion der Arbeit in den Einsatzstellen, der Erweiterung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen Wissen und Privatzimmern“ Erfahrungen zu ThemensteIlungen der Ökologie und einer nachhaltigen Entwicklung. Darüber hinaus findet ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots FÖJ-Seminarvorbereitungstreffen im Bereich PrivatzimmerJahr statt. Zusätzlich wird eine freiwillige Teilnahme bei übergreifenden Projekten in verschiedenen Einsatzstellen angeboten. Das FÖJ ist als Bildungsjahr im Kontext einer Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) zu verstehen. Es fördert die Kompetenzen junger Menschen, Ferienwohnungen Zukunft nachhaltig zu gestalten. Das FÖJ setzt auf die Partizipation von Jugendlichen und Ferienhäuser jungen Erwachsenen bei der Gestaltung der Gesellschaft in Deutschland entwickelteiner globalisierten Welt. Das FÖJ eröffnet Lern- und Erfahrungsräume für die Freiwilligen, es ermöglicht sowohl formelle als auch informelle Bildung. Das FÖJ dient der beruflichen Orientierung und Persönlichkeitsbildung. Es fördert die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit. Wichtige Teilnahmevoraussetzung am FÖJ ist die Bereitschaft zur aktiven Mitgestaltung des eigenen Bildungsjahrs und zur kritischen Auseinandersetzung mit ökologischen und gesellschaftlichen Themen. Die DTV Service GmbH ist Inhaber Unterstützung hierzu erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- Einsatzstellen sowie den Pädagoginnen und Markenamt unter der Nummer 302012063945Pädagogen des Trägers. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit Vertragspartner achten auf Lizenzbasis angeboten die gegenseitige Einhaltung dieser Vereinbarung. Damit erkennen die Vertragspartner die im JFDG grundlegende Gesamtverantwortung des Trägers für die Durchführung des Jugendfreiwilligendienstes an. Die Gesamtverantwortung des Trägers konzentriert sich dabei auf die federführende Konzeption, die Koordination, die Beratung sowie insbesondere auf die pädagogische Begleitung der Freiwilligen. Der Xxxxxx ist Ansprechpartner für alle Fragen und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von FerienwohnungenProbleme, -häusern unddie sich aus der Realisierung dieser Vereinbarung ergeben. Insbesondere bietet er der/oder -zimmern wenden sich dem Freiwilligen Unterstützung bei der Entscheidung für eine geeignete Einsatzstelle an. Darüber hinaus trifft der Xxxxxx die entsprechenden Absprachen mit der Ab- sichtEinsatzstelle bezüglich des Einsatzes der/des Freiwilligen. Bei Konflikten können Freiwillige und Einsatzstelle den Xxxxxx vermittelnd einschalten, ihr welcher die Vermittlung von Streitigkeiten mit dem Ziel einer gütlichen Einigung unterstützt. Der/Die Teilnehmer:in verpflichtet sich, während des in der Vereinbarung bezeichneten Zeitraums bei der genannten Einsatzstelle ein Freiwilliges Ökologisches Jahr abzuleisten. Sie/Er wird die Aufgaben im praktischen Einsatz gewissenhaft und nach den Anweisungen der zuständigen Vorgesetzten und Betreuer erfüllen. Der/die Teilnehmer:in verpflichtet sich ferner, mit keinen rassistischen, nationalistischen, antisemitischen, fremdenfeindlichen und sexistischen oder sonstigen menschenverachtenden Äußerungen und Verhalten in Erscheinung zu treten (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLGschriftlich oder mündlich). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten QualitätskriterienEinsatzstelle verpflichtet sich, entsprechend den Zielen des FÖJ, dem/der Teilnehmer:in Einblick in ihre Aufgaben zu gewähren, sowie nötige Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln. Sie wird deshalb den Dienst unter Berücksichtigung der Eignung, des Alters und der besonderen Interessen der Teilnehmer:innen vielseitig gestalten. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnetEinsatzstelle verpflichtet sich, keine nach dem Verfassungsschutz geltende rechts- oder linksextreme Partei oder Organisation zu unterstützen oder mit ihr zu sympatisieren, sowie mit keinen rassistischen, nationalistischen, antisemitischen, fremdenfeindlichen und sexistischen oder sonstigen menschenverachtenden Äußerungen und Verhalten in Erscheinung zu treten (schriftlich oder mündlich), bzw. Teilnehmende dahingehend zu beeinflussen. Der Tätigkeitsbereich der Teilnehmenden innerhalb der Institution, in die/der Teilnehmende eingesetzt wird, ist schwerpunktmäßig einem ökologischen Fachgebiet, bzw. der Bildung für nachhaltige Entwicklung zuzuordnen. Der Bildungsanspruch und die gesetzlich geforderte Arbeitsplatzneutralität müssen im Freiwilligendienst gewahrt werden. Sie wird den/die Teillnehmende(n) im Rahmen seiner/ihrer Fähigkeiten zu entsprechenden Tätigkeiten heranziehen und sie/ihn der Zielsetzung des FÖJ gemäß anleiten und betreuen. Einsatzort(e) und Tätigkeitsfelder liegen im Rahmen der Ausschreibung in der für die jeweilige Periode maßgeblichen Liste der Einsatzstellen. Einsatzstelle und Teilnehmer:in erarbeiten und vereinbaren auf dieser Grundlage einen vorläufigen Arbeitsplan. Er ist in Absprache zwischen Teilnehmer:in und Einsatzstelle in einen konkreten Einsatzplan umzuwandeln und entsprechend den Regelungen im Handbuch beim Xxxxxx einzureichen. Der Arbeitsplan beinhaltet Aufgaben und Tätigkeiten, die an individuellen Lernzielen und Kompetenzen orientiert sind. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit fachliche Anleitung und persönliche Betreuung vor Ort erfolgt durch eine geeignete, gegenüber dem Xxxxxx zu einer größeren Transparenz benennende Ansprechperson/en an der Einsatzstelle. Die weitere pädagogische Begleitung und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes individuelle Betreuung des/der Teilnehmers:in erfolgt durch das pädagogische Team der Landeszentrale für politische Bildung. Gem. § 11 Abs. 2 Jugendfreiwilligendienstgesetz übernimmt die Einsatzstelle die Geld- und Sachleistungen für Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und Taschengeld im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen eigenen Namen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzeneigene Rechnung. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagierenXxxxxx haftet für die Erfüllung der Pflichten der Einsatzstelle gegenüber dem/der Freiwilligen wie ein selbstschuldnerischer Bürge. Im Falle der Nichterfüllung dieser Pflichten durch die Einsatzstelle, der die Klassifizierung wird diese dem Xxxxxx regresspflichtig im Auftrag Sinne des Lizenz- nehmers übernimmt§ 11 Abs. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer 2. Der/Die Teilnehmer:in erhält ein monatliches Taschengeld ggf. unter Abzug der Steuern. Daneben wird von der Einsatzstelle gem. Vereinbarung mit dem Xxxxxx freie Unterkunft und Verpflegung bzw. ein Verpflegungszuschuss und ggf. Fahrtkostenerstattung im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter Rahmen des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchenöffentlichen Personennahverkehrs gewährt. Die Pflichtschulungen werden Einsatzstelle verpflichtet sich gegenüber dem/der Teilnehmenden zur Zahlung des monatlichen Taschengeldes (auch für die Zeit der Seminare und des Urlaubs) in Höhe von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen 180,00 € sowie zur (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.bitte ankreuzen):

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Samples: Vereinbarung Zur Durchführung Eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (Föj)

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung 1 Medizinischer Dienst des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber Spit- zenverbandes Bund der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland Kran- kenkassen e.V. (BAGHrsg.) (2009). Präventionsbericht 2009. Leis- tungen der gesetzlichen Kran- kenversicherung: Primärpräven- tion und betriebliche Gesund- heitsförderung (erscheint fort- laufend). Präambel Gesundheitsverhalten im Sinne der Verhaltensprä- vention zu übernehmen. Notwendig ist daher die gesundheitsförderliche Ausrichtung der genannten Lebensbereiche und Politikfelder. Auch innerhalb der gesundheitlichen Versorgung sind neben den Krankenkassen zahlreiche weitere Akteure für die Krankheitsverhütung und Gesundheitsförderung zuständig: Die gesundheitliche Aufklärung mit ih- rem bevölkerungsweiten Fokus, der öffentliche Gesundheitsdienst mit seiner regionalen und kom- munalen Ausrichtung, die Unfallversicherung, der staatliche und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG)betriebliche Arbeitsschutz mit ihrem Arbeitsweltbezug sowie zahlreiche freie und gemeinnützige Initiativen und Organisationen. Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten QualitätskriterienIm Idealfall arbeiten diese Akteure zielbezogen ent- sprechend ihrer spezifischen Kompetenzen und Zuständigkeiten zusammen und ergänzen einan- der. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz Der Beitrag der GKV zur Verbesserung des Ge- sundheitszustandes und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes -verhaltens der Versicher- ten bildet daher einen Baustein im Bereich FerienzimmerRahmen eines größeren Verbundes unterschiedlicher verantwort- Der GKV-Spitzenverband begrüßt, Ferienwohnungen dass die Kran- kenkassen den Orientierungswert für Primärprä- vention und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf betriebliche Gesundheitsförderung sowie für die Mitwirkung an der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmtVerhütung arbeits- bedingter Gesundheitsgefahren ausschöpfen. Um die Klassifizierung vornehmen Präventionsanstrengungen der Krankenkas- sen auf Xxxxxx mit besonderem Handlungsbedarf zu könnenfokussieren, müssen alle Prüfer im 3hat die GKV auf epidemiologisch- gesundheitswissenschaftlicher Basis Präventi- onsziele für die GKV erarbeitet. Der GKV-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können Spitzenverband wird den Leitfaden unter Beteiligung von unabhängigem Sachverstand kon- tinuierlich an neue Erkenntnisse sowie an die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenPraxis gewonnenen Erfahrungen anpassen.

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Samples: Leitfaden Prävention

Präambel. Der Lizenzgeber Das Deutsche Seminar für Tourismus (DSFT) Berlin e. V. ist die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen zentrale Weiterbildungseinrichtung der deutschen Tourismuswirtschaft und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung bietet seit mehr als 45 Jahren Seminare für Fach- und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltFührungskräfte aus nahezu allen Bereichen der Branche an. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich Gemeinsam mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung dem Verein Tourismus für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus Alle in Deutschland e.V. (BAGehemals Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle e.V.) (NatKo) und unter Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (ehemals Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) ist es Initiator des Projektes “Entwicklung und Vermarktung barrierefreier Angebote und Dienstleistungen im Sinne eines Tourismus für Alle in Deutschland”. Ziel des gemeinsamen Projektvorhabens von DSFT und NatKo ist die Entwicklung und Vermarktung barrierefreier Angebote und Dienstleistungen, die sich primär an den z.T. spezifischen Wünschen und Bedürfnissen der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft Gäste ausrichten und dabei den Anbietern bessere Möglichkeiten einer erfolgreichen Profilierung bieten. Dabei gilt es durch geprüfte Qualität und einheitliche Darstellung verlässliche und detaillierte Informationen zu Nutz- und Erlebbarkeit touristischer Infrastruktur, Angebote und Dienstleistungen zu schaffen und somit eine zuverlässige Grundlage für Reiseentscheidungen zu bieten. Für die Durchführung der Erhebungen bildet das DSFT in Zusammenarbeit mit der NatKo in einer dreitägigen Schulung „zertifizierte Erheber“ aus. Das Deutsche Seminar für Tourismus (DLG)DSFT) Berlin e. V. ist Inhaber der eingetragenen Wort/Bildmarken „30 2013 020 514 - Information zur Barrierefreiheit“, „30 2013 020 515 – Barrierefreiheit geprüft“ sowie „30 2013 040 863.2/39 Reisen für Alle“ sowie aller zum Kennzeichnungssystem gehörenden Zielgruppen- und Angebotspiktogramme. Die DTV-Klassifizierung Bayern Tourismus Marketing GmbH führt als Lizenznehmer des DSFT im Rahmen des Projektes „Reisen für Alle“ in eigener Verantwortung Erhebungen von Betrieben durch, die dem jeweiligen räumlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich des Lizenznehmers zugehörig sind. Der Zuständigkeitsbereich umfasst das Bundesland Bayern. Es besteht insoweit keine Exklusivität, da ggf. Organisationen und Unternehmensverbünde als Lizenznehmer (Sachgebiet) des DSFT einzelne Betriebe in Bayern zertifizieren können. Der zu erhebende Betrieb ist dem Zuständigkeitsbereich des Lizenznehmers im Rahmen des Projektes „Reisen für Alle“ zugehörig. Die Erhebung basiert auf den vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern DSFT im Rahmen des Projektes „Reisen für Alle“ entwickelten Qualitätskriterien, denen sich der Lizenznehmer verpflichtet hat. Die verschiedenen Qualitätsstufen Stufen werden durch achtzackige Sterne Logos und Piktogramme gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes Erhebungen im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf Rahmen des Projektes „Reisen für Alle“ dienen der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung Kennzeichnung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung Betrieben als barrierefrei im Auftrag Sinne des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchenvom DSFT entwickelten Kennzeichnungssystems. Die Pflichtschulungen werden Kennzeichnung erfolgt für einen Gültigkeitszeitraum von der DTV Service GmbH angeboten3 Jahren. Durch Dieses vorausgeschickt vereinbaren die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.Vertragsparteien wie folgt:

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Samples: Vereinbarung Über Die Erhebung Und Beantragung Der Kennzeichnung Nach Dem System „reisen Für Alle“

Präambel. Der Lizenzgeber (Die Zählgemeinschaft von SPD und Bündnis 90/Die Grünen richtet ihre Bezirkspolitik am Leitbild sozialer Gerechtigkeit, Toleranz und nachhaltiger Zukunftsgestaltung aus. Charlottenburg-Wilmersdorf ist ein weltoffener und vielfältiger Bezirk mit 334.000 Einwohner*innen. Die City West ist Berlins westliches Stadtzentrum und ein bedeutender Standort für Wirtschaft und Handel, Tourismus und Wissenschaft. Wir unterstützen die DTV Service GmbHansässige Wirtschaft und die Ansiedlung neuer Unternehmen. Wir wollen die Chancen nutzen, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTVdie die Zuwanderung von neuen Bürger*innen und die Zunahme der Erwerbstätigkeit für unseren Bezirk bietet. Charlottenburg-Klas- sifizierung von FerienhäusernWilmersdorf soll denen, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots die hier im Bereich PrivatzimmerBezirk schon länger leben, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltebenso wie denen, die neu zu uns kommen, eine lebenswerte Heimat bieten. Die DTV Service GmbH Lebensqualität im Bezirk zu sichern und weiter zu verbessern ist Inhaber unser Auftrag. Dabei ist uns die Integration derer, die zu uns geflüchtet sind, ein besonderes Anliegen. Das Erhalten und Schaffen von bezahlbarem Wohnraum und die Investition in Schulen und Kitas sowie Straßen, Plätze und Grün sehen wir als vordringliche Aufgabe der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945neuen Wahlperiode. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten Kultur der Bürgerbeteiligung wollen wir weiterentwickeln und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber stärken. Auf Bezirksebene werden wir uns bestmöglich dafür einsetzen, die öffentlichen Dienstleistungen und die Personalausstattung zu verbessern. Die rot-grüne Zählgemeinschaft engagiert sich für den sozialen Zusammenhalt unserer Stadtgesellschaft und stellt sich gegen jegliche Form von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich verbaler und physischer Gewalt als Mittel der Auseinandersetzung. Gemeinsam mit der Ab- sichtgroßen Mehrheit der Bürger*innen stellen wir uns gegen Rechtsextremismus, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassenRassismus, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ Antisemitismus und der „Deutschen Klassifizierung Fremdenhass und werben für Gästehäuser, Gasthöfe ein demokratisches und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter respektvolles Austragen von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung abKonflikten. Für die Klassifizierung Xxxx von drei Bezirksamtsmitgliedern wird vereinbart: − Das Vorschlagsrecht für den Bezirksbürgermeister liegt auf Seiten der Objekte ist SPD. Beide Fraktionen melden den vorgeschlagenen Kandidaten als Zählgemeinschaft zur Xxxx an. − Bündnis 90/Die Grünen und SPD schlagen je ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzenweiteres Bezirksamtsmitglied vor. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der Die Zählgemeinschaftspartner stellen die Klassifizierung Xxxx dieser drei Kandidat*innen durch ihre Fraktionen sicher. Die Bezirksamtsmitglieder übernehmen im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu könnenBezirksamt folgende Ämter: - SPD: Bürgermeister mit Serviceeinheit Personal und Finanzen, müssen alle Prüfer im 3Wirtschaftsförderung, Rechtsamt, Steuerungsdienst, IT-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer Service, Sozialraumorientierte Planungskoordination, Pressestelle, Datenschutzbeauftragte*r, Behindertenbeauftragte*r, Integrationsbeauftragte*r, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und Beauftragte*r für Partnerschaften - sowie Ämter für Jugend, Schule und Sport, Weiterbildung und Kultur - Bündnis 90/Die Grünen: Ämter für Stadtentwicklung mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die ExpertenschulungStadtplanung, eine erweiterte PflichtschulungStraßen- und Grünflächen, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheidenUmwelt und Naturschutz, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- menServiceeinheit Facility Management, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert Europabeauftragte*r und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.Stabsstelle Nachhaltigkeit

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Samples: Zählgemeinschaftsvereinbarung

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system Klassifizierungssystem zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- DTV-Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiertstrukturiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten Unterkünften aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber Lizenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.

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Samples: Lizenzvereinbarung

Präambel. Der Lizenzgeber Nachbar ist eine Wohnungseigentumsgemeinschaft und Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Frankfurt Bezirk xx, Flur xx, Flurstück xxx in Frankfurt am Main, xxxstraße xx. Das Grundstück ist mit Wohngebäuden bebaut. Der Bauherr ist Eigentümer des angrenzende Grundstück Gemarkung Frankfurt Bezirk xx, Flur xx, Flurstücke xxx. Die genaue Lage des Grundstücks ergibt sich aus dem Lageplan (Anlage 1). Der Bau- herr plant auf seinem Grundstück eine Baumaßnahme gemäß dem Anlagekonvolut 2. Der Bauherr plant auf seinem Grundstück den Abbruch und Neubau des Wohn- und Geschäftshauses xxxstr. xxx (nachfolgend: „Bauvorhaben“). Fachprüfungen haben ergeben, dass ein Erhalt des Ge- bäudes u.a. in Hinblick auf die DTV Service GmbHRaumabmessungen, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von FerienhäusernErschließung, Ferienwohnungen Statik und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system Haustechnik nicht mehr sinnvoll ist. Das Volumen des Neubaus wird sich gegenüber dem Bestandsgebäude verringern. Der städtebauliche Abschluss zur Qualitätsverbesserung xxxstraße wird durch zwei Wohnhäuser neu gestaltet. Die Nutzung wird ähnlich der bisherigen beibehalten (große und -sicherung mittlere Flächen des touristischen Angebots Einzelhandels sowie Wohnungen auf dem Dach des Geschäftshauses xxxstr. xxx, zusätzlich entstehen 2 Wohnhäuser im Bereich Privatzimmerder xxxstraße). Das Stadtplanungsamt Frankfurt am Main begrüßt den Erhalt und die Modernisierung des Geschäfts - zentrums an der xxxstraße. Vor Realisierung des Vorhabens ist ein Bebauungsplanverfahren durchzu- führen, Ferienwohnungen welches in Kürze beginnen soll. Der Nachbar des Grundstücks xxxstraße 39, das unmittelbar an das Bauvorhaben angrenzt und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltmit ei- nem Wohngebäude bebaut ist. Die DTV Service GmbH ist Inhaber durch das Bauvorhaben des Bauherrn geworfenen Abstandsflä- chen werden teilweise auf dem Grundstück des Nachbarn zu liegen kommen. Der Nachbar beabsichtigt in nicht näher bestimmter Zukunft eine bauliche Umgestaltung oder Erweite- rung seines Objektes. Mit dieser Vereinbarung erklärt der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- Bauherr einerseits seine Zustimmung zu möglichen zukünftigen Vorhaben des Nachbarn. Im Gegenzug stimmt der Nachbar bereits jetzt dem Neubauvorhaben der Bauherren und Markenamt unter der Nummer 302012063945dem hierfür erforderlichen Bebauungsplan zu. Die DTV- Klassifizierung Zustimmung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungenunabhängig davon erteilt, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit welche planungsrechtliche Grundlage bei der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzwEntscheidung über den einzureichenden Bauantrag des Bauherrn gilt. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und Zur Ermöglichung der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz vorgenannten Baumaßnahme und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft Wahrung Ihrer gutnachbarlichen Verhält- nisse vereinbaren die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.Parteien das Folgende:

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Samples: Nachbarschaftsvereinbarung

Präambel. Der Lizenzgeber Die Straßen „Am Ossenbrink“ und „Viermärker Weg“ liegen von der Einmündung der Dortmunder Landstraße/Hagener Straße bis zum Flurstück 1189 (Gemarkung Schanze Flur 2 – Herdecke -), ca. 100 m entfernt von der Einmündung des Viermärker Weges in die DTV Service GmbH„Wittbräucker Straße“ auf Herd- ecker Stadtgebiet. Die Straße „Auf dem Schnee“ liegt von der Einmündung der Straße „Schöneichensiepen“ bis zur Einmündung der „Blickstraße“ auf Herdecker Stadtgebiet , kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmerweiteren Verlauf von der Blickstra- ße bis zum östlichen Ende der öffentlichen Wegeparzelle Flurstück Nr.1271 (Gemarkung Kirchhör- de Flur 7 – Dortmund) in Höhe des Hausgrundstücks „Xxx xxx Xxxxxx 000“ mit Teilflächen so- wohl im Gebiet der Stadt Herdecke als auch in dem der Stadt Dortmund. Der genaue Grenzverlauf ergibt sich aus dem dieser Vereinbarung in der Anlage 1 beigefügten La- geplan, Ferienwohnungen der Bestandteil dieser Vereinbarung ist. An die genannten Straßen grenzen unmittelbar eine Vielzahl von bebauten Grundstücken sowohl auf Herdecker als auch auf Dortmunder Stadtgebiet. Im Falle der Straßen Ossenbrink und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltViermärker Weg wird eine Anzahl von Baugrundstücken auf Dortmunder Stadtgebiet (siehe Lageplan Pkt. A bis Pkt.B, Pkt. C bis Pkt.D und Pkt. D bis Pkt.E) durch die auf Herdecker Stadtgebiet liegenden Straßen erschlossen. Zur Sicherung ihrer Erschlie- ßung sind diese Dortmunder Baugrundstücke auf diese Straßen angewiesen, da auf Dortmunder Stadtgebiet entsprechende Erschließungsanlagen nicht vorhanden sind und eine Einrichtung solcher Erschließungsanlagen im Hinblick auf die über die auf Herdecker Stadtgebiet liegenden Straßen bestehende Erschließung nicht geplant ist. Gleiches – jedoch mit wechselseitiger Beziehung – gilt für die Erschließungsanlage „Auf dem Schnee“ . Während die im Rahmen des § 34 BauGB beidseitig bebaute bzw. bebaubare Erschließungsanlage „Auf dem Schnee“ im Abschnitt von der Einmündung „Blickstraße“ (Lageplan Pkt. H) bis zur Straße „Brauckmanns Knapp“ (Lageplan Pkt. I) auf Herdecker Stadtgebiet liegt - mit Ausnahme des nördlichen Gehweges - ,befindet sich der weitere - östlich anschließende - Straßenbereich von „Brauckmanns Knapp“ bis Ende „Auf dem Schnee“ (Lageplan Pkt. K) auf Dortmunder Stadtgebiet - mit Ausnahme des südlichen Gehweges -. Aufgrund dieses Grenzverlaufes liegen im Herdecker Straßenabschnitt „Auf dem Schnee“ die auf der nördlichen Straßenseite angrenzenden Grundstücke auf Dortmunder Stadtgebiet und umgekehrt bei dem auf Dortmunder Stadtgebiet liegenden Stra- ßenabschnitt die auf der südlichen Straßenseite angrenzenden Grundstücke auf Herdecker Stadtge- biet. Die DTV Service GmbH ist Inhaber auf Dortmunder bzw. Herdecker Stadtgebiet angrenzenden nördlichen bzw. südlichen Grundstücke benötigen, soweit es sich um Baugrundstücke bzw. nach § 34 BauGB zu beurteilende Grundstücke handelt, zur Sicherung ihrer Erschließung die im Gebiet der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- Nachbargemeinde gelege- ne Straße, da auf ihrem Gemeindegebiet selbst zur Erschließung dieser Grundstücke keine entspre- chenden Erschließungsanlagen vorhanden sind und Markenamt unter die Errichtung solcher Erschließungsstraßen im Hinblick auf das Vorhandensein der Nummer 302012063945auf dem Gebiet der Nachbargemeinde liegenden Straße, die den Grundstücken bereits eine Erschließung vermittelt, nicht geplant ist. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit Städte Herdecke und Dortmund beabsichtigen, die auf Lizenzbasis angeboten ihrem jeweiligen Gemeindegebiet gele- genen bereits genannten Erschließungsanlagen nach und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt nach erstmalig herzustellen bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angebotenauszu- bauen. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert beiden Gemeindegebieten vorhandene und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit Rahmen des § 34 BauGB noch zu genehmigende Bebauung ist eine Dimensionierung des Straßenausbaues in einem Umfange er- forderlich, der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, über das für die in ihrem Aufgabenbe- reich allein auf einem Gemeindegebiet gelegenen Bebauung Erforderliche hinaus geht und den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenBedürfnissen auch der Bebauung der Nachbargemeinde entsprechen soll.

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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung

Präambel. Die EEW betreibt das Müllheizkraftwerk (MHKW) in Göppingen und das Fernwärmenetz des Landkreises zur Versorgung der Klinik am Eichert, Teilen des Wohngebietes Bergfeld sowie des Standortes des Polizeipräsidiums Einsatz in Göppingen. Es besteht ein zusätzliches Potenzial zur Wärmeauskopplung aus dem MHKW von ca. 10 MW. Der Lizenzgeber (Unternehmensverbund SWG/EVF betreibt Heizkraftwerke sowie Nah- und Fernwärmenetze in der Stadt Göppingen. Schwerpunkte sind hier die DTV Service GmbHGebiete Stauferpark, kurz: DTVS) hat unter den Marken Ursenwang, Bodenfeld und die DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltNahwärme Ost“. Die DTV Service GmbH ist Inhaber Wärmeerzeugung erfolgt überwiegend über Erdgas-BHKW und Erdgas- Spitzenlastkessel. Im Rahmen der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter gesetzlich vorgeschriebenen kommunalen Wärmeplanung erstellt die Stadt Göppingen gemeinsam mit der Nummer 302012063945SWG/EVF eine kommunale Wärmewendestrategie. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und Nutzung von industrieller (Ab-)Wärme ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit dabei ein zentraler Baustein zum Erfolg der Ab- sicht, ihr klimaneutralen Stadtentwicklung. Der Transport dieser Wärme soll über ein neu zu errichtendes Wärme-Transportnetz (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer„Wärmebackbone Göppingen“) erfolgen. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und seiner ersten Ausbaustufe soll der „Deutschen Klassifizierung Wärmebackbone Göppingen“ zur Defossilisierung der Wärmeerzeugung für Gästehäuserdie bestehenden Nah- und Fernwärmenetze der SWG/EVF dienen. In einem weiteren Schritt sollen weitere Wärmenetze aus- und aufgebaut werden und über den „Wärmebackbone Göppingen“ versorgt werden. Schwerpunkte sollen hier die Göppinger Stadtteile Innenstadt, Gasthöfe Bergfeld, Bodenfeld, Holzheim, St. Gotthardt und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) Manzen sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof Gemeinden Heiningen und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG)Eschenbach sein. Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.§1 Vereinbarungsgegenstand

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Samples: Absichtsvereinbarung

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbHXxxxx Xxxxxx, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTVist Eigentümerin des Grundstücks Xxxxxx-Klas- sifizierung von Ferienhäusernxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 00, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots Flst.-Nr. 12436/16, welches das Eckgrundstück im Bereich Privatzimmerder Werner-von-Siemens-Straße und des Ziegelwiesenweges bildet. Das Grundstück ist entlang der Werner-von-Siemens-Straße mit einem Wohn- und Geschäfts- haus bebaut, Ferienwohnungen und Ferienhäuser welches in Deutschland entwickeltden Nachkriegsjahren entstanden ist. Südlich entlang des Ziegelwiesen- weges schließen sich mehrere zwischenzeitlich abgängige Gewerbebauten einer ehemaligen Bä- ckerei an. Der übrige Grundstücksbereich ist, soweit nicht Hochbauten vorliegen, nahezu vollflä- chig als Parkplatzfläche versiegelt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Inneres Stadtgebiet Bahnhofs- straße Bahnhofsplatz“ aus dem Jahr 1975, der ein Mischgebiet festsetzt. Die DTV Service GmbH Festsetzungen zum Maß der zulässigen Nutzung dieser Satzung schließen eine Bebauung entlang des Ziegelwie- senweges mit hochwertigen Wohngebäuden aus. Ungeachtet der Festsetzungen des Bebauungsplanes „Inneres Stadtgebiet Bahnhofsstraße Bahnhofsplatz“ ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- auf den sich südlich anschließenden Grundstücken Flst.-Nr. 12427/1 bis 12427/5 eine Reihenhauszeile mit zwei Vollgeschossen und Markenamt unter der Nummer 302012063945ausgebautem steilen Dachgeschoss errichtet worden. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von FerienwohnungenGebäude entlang der Werner-von-Siemens-Straße im dortigen Bereich, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub so auch das Bestandsgebäude auf dem Bauernhof Vorhabengrundstück, Werner-von-Siemens-Straße 17, Flst.-Nr. 12436/16, sind viergeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und bilden eine zusam- menhängende Straßenrandbebauung aus. Das Eckgebäude Xxxxxx-xxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 00 soll baulich erhalten bleiben. Ein Neubau soll entlang des Ziegelwiesenweges entstehen, dessen Kubatur auf das vorhandene städtebauliche Umfeld Rücksicht nimmt. Zur verträglichen Unterbringung der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG)für die vorgesehene Wohnnutzung erforderlichen Stellplätze im Plangebiet ist die Errichtung einer Tiefgarage im Neubaubereich vorgesehen. Die DTVErschließung des Vorhabengrundstückes erfolgt über die Werner-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTVvon-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz Siemens-Straße und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzenden Ziegelwiesenweg. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen Durchführungsvertrag soll die einheitliche Anwendung Umsetzung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und Ziele des vorhabenbe- zogenen Bebauungsplanes sicherstellen. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.Parteien was folgt:

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Samples: Durchführungsvertrag

Präambel. Die Partner dieser Vereinbarung sind die Kreise Gütersloh und Lippe, die Stadt Biele- feld sowie der Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter als Aufgabenträger für den ÖPNV und zuständige Behörden gem. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vom 03.12.2009 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße in Ver- bindung mit den Regelungen des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) vom 07. Xxxx 1995 in der Fassung vom 15.12.2016. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) Kreis Gü- tersloh hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen der Aufgaben im Zusammenhang mit dem ÖPNV den VerkehrsVerbund OstWestfalenLippe (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsvereinVVOWL) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagierenbeauftragt, der die Klassifizierung mit dieser Ver- einbarung anfallenden Aufgaben übernimmt. Zur Wahrnehmung verwaltungsseitiger Aufgaben des Kreises Lippe hat dieser die Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe mbH (KVG Lippe) beauftragt. Die Linien im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmtLinienbündel Südost werden seit 01.01.2012 durch die Transdev Ost- westfalen GmbH (vorm. Um Veolia Verkehr Ostwestfalen GmbH) betrieben. Die Konzes- sion endet am 31. Juli 2019. Die Aufgabenträger beabsichtigen, diese Linien mit dem Ziel der Betriebsaufnahme 01.08.2019 auf Basis der Nahverkehrspläne wettbewerb- lich zu vergeben. Da einzelne Linien die Klassifizierung vornehmen zu könnenGrenzen der Aufgabenträger überschreiten, müssen alle Prüfer soll für die im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können Li- nienbündel Südost zusammengefassten Linien ein gemeinsames Vorgehen beim Wettbewerbsverfahren für die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich Beauftragung eines Verkehrsunternehmens sowie der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet späteren Vertragsabwicklung vereinbart werden. Die Durchführung Mit der Klassifizierung kann vorliegenden Verwaltungs- vereinbarung soll ein gemeinsames und vertrauensvolles Handeln der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit Aufgabenträger geregelt werden, ohne dass einer der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, Aufgabenträger dabei hoheitliche Aufgaben ab- gibt oder delegiert. Jeder einzelne Aufgabenträger bleibt in seinem Bereich eigenver- antwortlich für die Bestellung des ÖPNV. Gleichwohl sollen Bestellung und Vertrags- abwicklung in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern gemeinsamer Abstimmung erfolgen und Synergieeffekte durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragendie ge- meinsame Vergabe genutzt werden.

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Samples: Verwaltungsvereinbarung

Präambel. Der Lizenzgeber Den körperschaftlichen Waldbesitzern obliegt die nachhaltige Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes nach den Grundpflichten der Waldbesitzer gemäß LWaldG unter besonderer Beachtung der Vorschriften für den Körperschaftswald (§ 46 LWaldG). Demnach ist eine den standörtlichen Möglichkeiten entsprechende, nachhaltig höchstmögliche Lieferung wertvollen Holzes zu erbringen bei gleichzeitiger Erfüllung und nachhaltiger Sicherung der dem Wald obliegenden Schutz- und Erholungsfunktionen sowie einer naturnahen Waldbewirtschaftung. Dies gilt unbeschadet der besonderen Zweckbestimmung des Körperschaftsvermögens und der aus der Eigenart und den Bedürfnissen der Körperschaften sich ergebenden besonderen Zielsetzungen für ihren Waldbesitz. So kann die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter Nutzfunktion je nach Zielsetzung der Körperschaft gegenüber den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen Schutz- und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung Erholungsfunktionen nachrangig sein. Die Zielsetzungen und -sicherung des touristischen Angebots deren Priorisierungen finden sich im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltForsteinrichtungswerk zum jeweiligen körperschaftlichen Forstbetrieb. Die DTV Service GmbH ist Inhaber Ausrichtung der Wort-/BildWaldpflege im Rahmen der betriebsindividuellen Zielsetzungen auf die Produktion möglichst wertvollen Holzes erfordert eine wertschöpfende Vermarktung der Hölzer über Verkaufsstrukturen, die einen guten Marktzugang ermöglichen. Nur so können die gesetzlichen Aufgaben, wertvolles Holz zu liefern (LWaldG) und das Vermögen der Körperschaft wirtschaftlich und für die Zwecke der Kommune zu verwalten (GemO), sinnigerweise zusammengeführt und umgesetzt werden. S. 1, Vereinbarungsentwurf 4.2; Stand 19.09.2019 Kreisforstamt Rhein-Marke „DTVNeckar-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Kreis Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich Beteiligten verfolgen mit der Ab- sichtVereinbarung daher die gemeinsamen Ziele, ihr (Ferien-)Objekt bzw. das in den Forstbetrieben produzierte Holz möglichst wertschöpfend zugunsten des jeweiligen Waldbesitzers zu vermarkten und mit einer nachhaltigen Pflege und Bewirtschaftung der Wälder durch ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ Forstbetriebe die Schutz- und Erholungsfunktionen der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes Wälder im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen Rhein-Neckar-Kreis zu erhalten und Ferien- häuser beizu fördern. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und EntscheidungshilfeVor diesem Hintergrund schließen die Beteiligten die nachfolgend aufgeführte delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung i. S. d. § 25 Abs. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung1 S. 1 1. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheidenAlt GKZ, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter zudem die Voraussetzungen des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben§ 108 Abs. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen6 GWB erfüllt.

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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ Die HYG ist ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich PrivatzimmerVereinsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragener gemeinnüt- ziger Verein. Sie betreibt den ihr gehörigen „Hamburger Yachthafen“ bei Wedel. Im Rah- men dieses Hafenbetriebs vermietet sie vorwiegend auch Wasserliegeplätze. Satzungsge- mäß können diese nur von Xxxxxxx angemietet werden, Ferienwohnungen die sowohl persönliches Mitglied der HYG als auch persönliches Mitglied eines im Deutschen Seglerverband e.V. oder Deutschen Motorbootverband e.V. und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltzugleich des für sie zuständigen Landesverbandes und Landessportbundes angeschlossenen gemeinnützigen Vereins sind und die von ihrem Mitgliedsverein dem Vorstand der HYG als Mietinteressent für einen Wasserliegeplatz vorgeschlagen werden. Die DTV Service GmbH Der Mieter ist Inhaber von seinem Mitgliedsverein der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- HYG als Mietinteressent vorgeschlagen worden, möchte einen Wasserliegeplatz anmieten und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sichtAnmietung eines solchen Wasserliegeplatzes und für die Dauer dieses Mietverhältnisses persönliches Mitglied der HYG werden. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien folgenden Mietvertrag: Die HYG vermietet dem Mieter hiermit für die Sommersaison (1.4. bis 31.10.) einen Wasserliegeplatz zur nicht gewerbsmäßigen Nutzung für dessen Segel-/Motoryacht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.folgenden Schiff genannt: Schiffstyp: Bauart: Größte Länge: Größte Breite: Tiefgang: Gewicht:

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Samples: Mietvertrag

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte Künstlerische Kreativität ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzennotwendiger Teil und Voraussetzung des gesell- schaftlichen Innovationspotentials des Freistaats Bayern. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens Den Kunstakademien kommt deshalb als Stätten künstlerischer Ausbildung ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien besonderer Platz in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werdenHochschullandschaft Bayerns zu. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie EinrichtungenAls lebendige Kulturinstitution, die in engem Kontakt zur kulturellen künstlerischen Praxis ausbildet, die ihren Studierenden Ausstellungsmöglichkeiten vermittelt und die auf wissenschaftlichem Gebiet die Bedingungen und Voraussetzungen des Kultur- lebens hinterfragt, muss die Akademie mit ihren künstlerischen Projekten ausstrahlen und gleichzeitig Menschen an sich binden. Sie muss die Lebendigkeit des Kulturle- bens in die Hochschule holen und selbst dazu aktiv beitragen. Nur so kann sie ihrem Aufgabenbe- reich Anspruch gerecht werden, kreative Kulturschaffende auszubilden, die im Berufsleben ihren Platz finden. Die Akademie der Bildenden Künste München hat neben den Qualitätstourismus fördern anderen staatlichen Hochschulen in Bayern am 8. Juli 2013 das „Innovationsbündnis Hochschule 2018“ in Fortschreibung des „Innovationsbündnisses Hochschule 2013“ unterzeichnet. Das Innovationsbündnis gewährt den Kunsthochschulen die notwendige finanzielle Planungssicherheit und durch Kooperationsvereinbarungen dient zugleich als Rahmen für die vorliegende Zielverein- barung zwischen der Akademie der Bildenden Künste München und dem Bayeri- schen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Zur Schär- fung der Profilbildung der Hochschule und zur Entlastung der Lehre stellt das Xxxxxx- ministerium den Kunsthochschulen befristet für die Laufzeit dieser Zielvereinbarung jeweils eine W2-Stelle zur Verfügung. Zur finanziellen Unterfütterung der in dieser Vereinbarung formulierten Ziele der Hochschule erhalten die Kunsthochschulen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jeweils pro Jahr 20.000 Euro. Die Mittel werden jährlich zugewiesen. Hinzu kommen Mittel für den Hochschulausbau mit Blick auf steigende Studierendenzahlen. Zweck der vorliegenden Zielvereinbarung, die die Zielvereinbarung vom 2. November 2010 zur Grundlage hat und deren Inhalt auf der Basis der aktuellen Situation der Akademie weiterentwickelt, ist insbesondere, • auf der Basis verlässlicher finanzieller Rahmenbedingungen und der notwendigen Planungssicherheit eine zukunftsgerichtete Entwicklung und autonome Profilierung der Akademie der Bildenden Künste München zu ermöglichen, • eine verbindliche Grundlage für die akademieinterne Umsetzung und Steuerung zu schaffen und • das Verhältnis zwischen der Akademie der Bildenden Künste München und dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sindBayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, übertragenWissenschaft und Kunst auf einer dialogorientierten und partnerschaftlichen Grundlage weiterzuführen. Im folgenden Text wurde zur besseren und schnelleren Lesbarkeit die männliche Schreibweise verwendet. Die nachfolgend verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die weibliche Form mit ein.

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Samples: Zielvereinbarung

Präambel. Der Lizenzgeber Die FSD Bistum Münster gGmbH ist verantwortlich für die Freiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (die DTV Service GmbH, kurz: DTVSFSJ) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots Bundesfreiwilligendienst (BFD) im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltnordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster. Die DTV Service GmbH ist Inhaber Gesellschafter der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter FSD sind der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ Caritasverband für die Diözese Münster e.V. und der Bund der Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ Katholischen Jugend im Bistum Münster e.V. Auf der Bundesebene schließen sich die katholischen Xxxxxx von Freiwilligendiensten im BFD in der Zentralstelle des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland Caritasverband e.V. in Freiburg zusammen, die Zentralstelle im FSJ wird durch die Bundesstelle des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend, Jugendhaus Düsseldorf, gestellt. Im BFD wird der Begriff „Xxxxxx“ vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAGBAFzA) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft synonym verwendet für den Begriff „Selbständige Organisationseinheit“ (DLGSOE). Die DTVFSD Bistum Münster gGmbH trägt die Kennung „SOEDE09TEH“, die Zentralstelle Deutscher Caritasverbandes e. V. wird als „ZSTDE00009“ bezeichnet. Die Gesamtverantwortung für die Durchführung und Konzeption der Freiwilligendienste liegt bei der FSD. Die Einsatzstelle verpflichtet sich für ein ausgewogenes Verhältnis von BFD- und FSJ-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber Stellen in ihren Einrichtungen Sorge zu tragen. Kirche und Caritas beteiligen sich mit ihren Einrichtungen und Diensten an der Gestaltung der Gesellschaft. Mit dem Angebot der Freiwilligendienste als eine Form des bürgerschaftlichen Engagements hat sich die FSD zum Ziel gesetzt, Menschen unterschiedlicher Altersgruppen, insbesondere junge Menschen, in ihrer Entwicklung zu fördern, sie zu einem sozialen Engagement zu ermutigen und ihnen wichtige Lern- und Erfahrungsräume zur Verfügung zu stellen. Die Einsatzstelle verfolgt gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit der FSD das Ziel, die soziale Kompetenz, ökologisches Bewusstsein, Persönlichkeitsbildung sowie die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Freiwilligen zu einer größeren Transparenz fördern und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes die Freiwilligendienste auf der Grundlage der Gesetze und unter Beachtung der Qualitätsstandards im Bereich Ferienzimmerkatholischen Verbund durchzuführen. Freiwilligendienste wecken das Interesse an gesellschaftlichen Zusammenhängen und ermöglichen in katholischer Trägerschaft die Erfahrung gelebten Glaubens, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien sowohl in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert Einsatzstelle als auch in den begleitenden Seminaren und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenBildungstagen.

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Samples: Kooperationsvereinbarung Zur Durchführung Des Bundesfreiwilligendienstes (Bfd) Und Des Freiwilligen Sozialen Jahres (Fsj)

Präambel. Der Lizenzgeber (1Die St. Reinoldi-Kirche und die DTV Service GmbHSt. Petri-Kirche liegen im Zentrum der Stadt Dortmund. 2Am Hellweg, kurz: DTVS) hat der alten Handelsstraße des Reiches erbaut, verweisen sie bis heute auf die äußere und innere Mitte der Stadt. 3Als zentrale Stadtkirchen repräsentieren sie Stadt-, Kunst- und Kirchengeschichte vergangener Zeiten und bergen das Dortmunder Stadtge- dächtnis. 4Ehemals von der gesamten Stadt als Bürgerkirchen getragen, haben sie als his- torische Sakralbauten noch heute große Anziehungskraft. 5Sie stehen für das Woher und Wohin des Lebens und halten die Frage nach Gott offen. 6Dieses Erbe unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusernjeweils aktuellen Bedingungen verantwortlich zu gestalten und das Evangelium öffentlich zu kommunizieren, Ferienwohnungen zum Wohl der gesamten Stadt, ist Aufgabe der beiden Stadtkirchen St. Reinoldi und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung St. Petri. 7Als zentrale Gotteshäuser sind die Stadt- kirchen für alle Menschen der Stadt in einladender Weise verlässlich und -sicherung des touristischen Angebots möglichst täglich geöffnet. 8Stadtkirchen arbeiten heute bewusst mit der Absicht, experimentelle, unge- wohnte Zugänge zum Evangelium zu eröffnen. 9Nicht nur das Kirchenjahr, sondern auch der städtische und säkulare Festkalender (Gedenktage, Stadtfeste) kommt in den Blick und wird gestaltet im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltRahmen einer Liturgie. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden 10Stadtkirchenarbeit orientiert sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, dabei sowohl an den Kennzeichen der Kirche (Verkündigung des Wortes und sakramentales Handeln) als auch an ihren Ausdrucksformen in ihrer Re- gion zuständigen LizenznehmerSpiritualität, Kultur, pädagogischem, politischem oder sozial-diakonischem Handeln. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und 11Um die sich daraus ergebende Verantwortung weiter unter Bezug auf den Beschluss der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG)Verbandsvertretung vom 22. Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen November 2010 wahrnehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können schließen die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheidenEvan- gelische Kirchengemeinde St. Reinoldi Dortmund, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTVEvangelische St. Petri-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung Nicolai- Kirchengemeinde Dortmund und der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie EinrichtungenEvangelische Kirchenkreis Dortmund diese Kir- chenrechtliche Vereinbarung, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern die vorhergehende Vereinbarung (KABl. 2012 S. 124) auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen modifiziert und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenfortsetzt.

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Samples: Kirchenrechtliche Vereinbarung

Präambel. Der Lizenzgeber Die Schulverbände Glückstadt, Krempermarsch und Wilstermarsch sind zurzeit Xxxxxx eige- ner Förderzentren mit dem Schwerpunkt Lernen. Nach § 1 der Landesverordnung über die Bestimmung der Mindestgröße von öffentlichen allgemein bildenden Schulen und Förderzentren (die DTV Service GmbH, kurz: DTVSMindestgrößenverordnung - MindGrVO) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen sollen organisatorisch selbstständige Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen mindestens 1.000 Grundschülerinnen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser Grundschüler in Deutschland entwickeltihrem Einzugsbereich haben. Bei einer geringeren Anzahl sollen diese Förderzentren organisatorisch mit einer allgemein bil- denden Schule oder einem anderen Förderzentrum verbunden werden. Die DTV Service GmbH ist Inhaber Förderzentren der Wort-/BildSchulverbände Glückstadt, Krempermarsch und Wilstermarsch erreichen diese Xxxxxxx- zahlen auf Dauer nicht. Nach § 60 Abs. 1 des Schleswig-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr Holsteinischen Schulgesetzes (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren SchulG) können Schulträ- ger Schulen zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes einer neuen Schule zusammenfassen (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLGorganisatorische Verbindung). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen vollständig eingebundenen Schulen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angebotenaufgelöst. Durch die Pflicht- schulungen organisatorische Verbindung der Förderzentren in Glückstadt, Krempe und Wilster entsteht ein neues Förderzentrum. Die Schulverbände schließen hierzu eine gesonderte Vereinbarung ab, welche die nähere Ausgestaltung der organisatorischen Verbindung re- gelt. Danach soll Verwaltungssitz des neu entstehenden Förderzentrums Krempe sein. Die Schulstandorte in Wilster und Glückstadt bleiben erhalten. Mit der organisatorischen Verbindung tritt eine wesentliche Veränderung der Aufgabenberei- che der Schulverbände ein. Schulverbände als Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) dürfen nur im Rahmen der ihnen durch die einheitliche Anwendung Verbands- mitglieder übertragenen Aufgaben tätig werden. Sowohl eine Einschränkung als auch eine Erweiterung des Aufgabenkreises allein durch eine Satzungsänderung ist nicht möglich, weil damit die der DTVErrichtung des Schulverbandes zugrunde liegenden Entscheidungen der Ver- bandsmitglieder geändert würden. Dies kann nur durch die Verbandsmitglieder selbst in Form von öffentlich-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet rechtlichen Verträgen herbeigeführt werden. Die Durchführung organisatorische Verbindung der Klassifizierung kann bestehenden Förderzentren Glückstadt, Krempe und Wilster führt zur Auflösung dieser Förderzentren. Dementsprechend wird die Trägerschaft der Lizenzgeber Schulverbände Glückstadt, Krempermarsch und Wilstermarsch für diese Förderzentren mit Ablauf des 31. Juli 2012 beendet. Die vertragschließenden Gemeinden und Städte übertragen die Schulträgerschaft für das aus der organisatorischen Verbindung der Förderzentren Glückstadt, Krempe und Wilster hervorgehende neue Förderzentrum mit Wirkung vom 01. August 2012 auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit Schulver- band Krempermarsch soweit durch diesen Vertrag nicht anderes bestimmt wird. Abweichend von § 2 wird die Aufgabe der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie EinrichtungenSchülerbeförderung nach § 114 SchulG für die Schülerinnen und Xxxxxxx des Förderzentrums, die in ihrem Aufgabenbe- reich am Schulstandort Glückstadt beschult werden, auf den Qualitätstourismus fördern Schulverband Glückstadt und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sindfür die Schülerinnen und Xxxxxxx des Förder- zentrums, die am Schulstandort Wilster beschult werden, auf den Schulverband Wilster- marsch übertragen. Abweichend von § 2 wird den Schulverbänden Glückstadt und Wilstermarsch die örtliche Planung, Bewirtschaftung und Unterhaltung des Förderzentrums am jeweiligen Standort und der dazugehörigen Außenanlagen übertragen. Sie erfüllen weiterhin den Personal- und Sachbedarf des Förderzentrums für ihren Standort und tragen die dadurch begründeten Aufwendungen. Bestehende Eigentums- und Nutzungsverhältnisse an Schulgrundstücken, Schulgebäuden und Sportanlagen bleiben unberührt.

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Samples: Öffentlich Rechtlicher Vertrag

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung Wiener Börse AG wurde mit Bescheid des touristischen Angebots Bundesministers für Finanzen im Bereich PrivatzimmerEinvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 3. April 1998 die Konzession für die Leitung und Verwaltung der Wiener Börse als Wertpapier- und allgemeine Warenbörse gemäß §§ 2 ff Börsegesetz 1989, Ferienwohnungen BGBl. Nr. 555, in der geltenden Fassung („BörseG“), erteilt. Gemäß § 117 Z 6 BörseG 2018 idF BGBl I Nr. 107/2017 gilt eine Konzession zur Leitung und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltVerwaltung einer Wertpapierbörse, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 60/2007 erteilt wurde, nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 60/2007 als Konzession zum Betrieb geregelter Märkte. Damit kommt der Wiener Börse AG als Börseunternehmen im Sinne des Börsegesetzes die Leitung und Verwaltung der Wiener Börse als Wertpapier- und allgemeine Warenbörse zu. Die DTV Service GmbH WBAG ist Inhaber weiters berechtigt, ein multilaterales Handelssystem („MTF“) zu betreiben. Der Mitgliedswerber beabsichtigt, die Mitgliedschaft an der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter Wiener Börse als allgemeine Warenbörse zu erwerben, um am Handel mit elektrischen Energieprodukten sowie an der Nummer 302012063945Abwicklung von im Handel mit diesen Produkten abgeschlossenen Börsegeschäften teilzunehmen. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich WBAG hat die EXAA Abwicklungsstelle für Energieprodukte AG (in der Folge „EXAA“ genannt) mit der Ab- sicht, ihr Zurverfügungstellung und dem Betrieb des automatisierten Handelssystems (Ferien-)Objekt bzwin der Folge „Handelssystem“ genannt) für den Handel mit elektrischen Energieprodukten und die CCP.A Austria Abwicklungsstelle für Börsegeschäfte GmbH („CCP.A“) mit der Zurverfügungstellung und dem Betrieb des automatisierten Abwicklungssystems (in der Folge „Abwicklungssystem“) für die Abwicklung von im Handel mit elektrischen Energieprodukten an der Wiener Börse als allgemeine Warenbörse abgeschlossenen Börsegeschäften sowie gemäß § 9 Abs. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, 3 BörseG 2018 als Abwicklungsstelle für die Abwicklung der im Handel mit elektrischen Energieprodukten an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmerder Wiener Börse als allgemeine Warenbörse abgeschlossenen Börsegeschäfte beauftragt. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ Die Voraussetzungen der Börsemitgliedschaft und der Teilnahme am Handel mit elektrischen Energieprodukten sind in den §§ 28 ff Börsegesetz 2018, BGBl I Nr. 107/2017 idgF sowie in den gemäß § 23 BörseG aufgestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Börseunternehmens Wiener Börse AG (in der Folge Deutschen Klassifizierung Börse-AGB“ genannt) geregelt. Der Mitgliedswerber hat gegenüber der WBAG durch Vorlage der geforderten Unterlagen, Dokumente, Vereinbarungen und Erklärungen den Nachweis erbracht, dass er im Zeitpunkt der Unterfertigung dieser Vereinbarung die im BörseG und in den Börse-AGB normierten Voraussetzungen für Gästehäuser, Gasthöfe die Mitgliedschaft an der Wiener Börse als allgemeine Warenbörse und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich für die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) Teilnahme am Handel mit und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz Abwicklung von elektrischen Energieprodukten erbringt und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen über die für die Teilnahme am Handel und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit an der Abwicklung erforderlichen technischen Einrichtungen und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft Anschlüsse an das Handels- und Abwicklungssystem verfügt; die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) WBAG als Börseunternehmen und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG)Mitgliedswerber schließen daher gemäß § 28 Abs. Sie schließen mit 2 BörseG nachstehende über den Erwerb der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung Mitgliedschaft an der Klassifizierung Wiener Börse als allgemeine Warenbörse ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.

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Samples: Mitgliedschaftsvereinbarung

Präambel. Der Lizenzgeber (Die Aachener Erklärung des Bundesverbandes Museumspädagogik e.V. zur Zusammenarbeit von Museen und Ganztagsschulen vom Oktober 2005 ist eine wichtige Grundlage für die DTV Service GmbHqualitative Weiterentwicklung von Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten in allen Schulformen und Schulstufen. Ganztagsschulen mit ihren zusätzlichen Bildungs-, kurz: DTVS) hat unter Förderungs- und Freizeitangeboten für Schülerinnen und Xxxxxxx bieten gute Voraussetzungen, die Zusammenarbeit von Schulen und Museen zu intensivieren und systematisch in die außerunterrichtlichen Ganztagsangebote einzubinden und mit dem Unterricht in den Marken verschiedenen Fächern zu verknüpfen. Dabei kommt der systematischen Arbeit auch am Lernort Museum eine besondere Bedeutung zu. Die Parteien dieser Vereinbarung sind sich darin einig, dass vor allem die folgenden Inhalte der Aachener Erklärung eine gute Voraussetzung für die Intensivierung der Zusammenarbeit bieten. Seit vielen Jahren arbeiten Xxxxxx als qualifizierter und verlässlicher Partner mit Schulen zusammen. Lehrkräfte und Schülerinnen und Xxxxxxx jeder Jahrgangsstufe und jeder Schulart besuchen Museen und lernen von deren vielfältigen Sammlungsbeständen. DTV-Klas- sifizierung von FerienhäusernDas Museum bietet für Schülerinnen und Xxxxxxx die einzigartige Möglichkeit, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots originalen, authentischen Zeugnissen direkt zu begegnen. Diese unmittelbare Begegung mit dem Original im Bereich PrivatzimmerMuseum schafft Orientierungsgrundlagen und Maßstäbe der Bewahrung von Erbe und Tradition, Ferienwohnungen aber auch der Auseinandersetzung mit Gegenwart und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen LizenznehmerZukunft. In Abgrenzung Museen entdecken, erleben und erlernen Kinder und Jugendliche ästhetische Werte, den Zugang zu vergangenen Epochen und zu fremden Kulturen, sie schärfen ihren Blick auf unsere Welt und Umwelt und sie lernen neue Qualifikationen und Schlüsselkompetenzen, wie Teamfähigkeit und Toleranz, gesellschaftliches Engagement, Kommunikationsfähigkeit und Kreativität.“ (Aachener Erklärung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ Zusammenarbeit von Museen und Ganztagsschulen, 2005) Für die Umsetzung dieses gemeinsamen Willens schließen das MSW, das MGFFI, der „Deutschen Klassifizierung für GästehäuserArbeitskreis Museumspädagogik Rheinland und Westfalen e.V., Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland Verband Rheinischer Museen e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland Vereinigung Westfälischer Museen e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.folgende Rahmenvereinbarung:

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Samples: Rahmenvereinbarung

Präambel. Der Lizenzgeber Die SDAG (die DTV Service GmbH, kurz: DTVSSportzentrum Dürrbach AG) hat unter beabsichtigt den Marken „DTVBau eines Sportzentrums am Standort «Dürrbach» in Wangen-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen Brüttisellen gemäss definiertem Perimeter (Anhang 1) und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltRaumprogramm + Nutzung (Anhang 2). Die DTV Service GmbH ist Inhaber Aktionäre der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter SDAG – der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr ZTV (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAGZürcher Turnverband) und der Deut- schen LandwirtschaftsRVZT (Regionalverband Zürich-Gesellschaft Tennis) wollen zum einen die Leistungszentren des ZTV zentralisieren und zum anderen die Junioren-Ausbildung des RVZT unter Integration der beiden Geschäftsstellen einrichten. Der ZSD (DLGZweckverband Sportanlage Dürrbach) wurde von der Gemeinde Wangen- Brüttisellen sowie der Stadt Dübendorf gegründet und betreibt aktuell die Sportanlage Dürrbach. Das dafür benutzte Grundstück gehört der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch die Armasuisse, welche dem ZSD ein Baurecht bis am 31. Dezember 2088 eingeräumt hat. Für die Realisierung des Sportzentrums der SDAG soll dieser auf einem Teilgebiet des Baurechts des ZSD ein Unterbaurecht bis am 31. Dezember 2088 eingeräumt werden. Im Rahmen dieses Unterbaurechts verpflichtet sich die SDAG zur Errichtung u.a. von zwei BASPO 201-Sporthallen (Schul- + Vereinssporthallen, 3-fach). Die DTVEin Teil der dabei entstehenden Hallenflächen wird der Gemeinde Wangen-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten QualitätskriterienBrüttisellen sowie der Stadt Dübendorf zur Vereinsnutzung sowie zur Nutzung durch die Armee zur Verfügung gestellt. Die verschiedenen Qualitätsstufen Zur Ermöglichung der Finanzierung werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf von der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen SDAG zudem Umfeldpartner Sport (z.B. TourismusverbandSchulen, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsvereinMedizin) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen kommerzielle Partner (z.B. KurverwaltungCafeteria, VerkehrsamtSport-Shop) akquiriert. Die ausserhalb des Unterbaurechts bestehenden Anlagen (z.B. Fussballplatz, TouristinformationLeichtathletik- Anlagen) verbleiben im Besitz des ZSD, Tourismusver- band)sollen jedoch durch die SDAG verwaltet und betrieben werden. Mit der vorliegenden Leistungsvereinbarung werden – als Grundlage für die Projektierung und den anschliessenden Betrieb – die Eckpunkte der gegenseitigen Interessen und Rahmenbedingungen der Parteien geregelt. Die näheren Details werden in den separaten Ausführungsbestimmungen geregelt, eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, welche durch die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenBetriebskommission Sportzentrum abgeändert werden können.

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Samples: Leistungsvereinbarung

Präambel. Der Lizenzgeber Zur Umsetzung des zwischen den Bayerischen Universitäten und Fachhoch- schulen sowie dem Freistaat Bayern am 08.07.2013 abgeschlossenen Innova- tionsbündnisses Hochschule 2018 schließen die Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich PrivatzimmerFolgenden „Universität“ bzw. „FAU“) und das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Ferienwohnungen Wissenschaft und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltKunst (im Folgenden „Staatsministerium“) diese Zielvereinbarung. Gegen- stand der Zielvereinbarung ist die Konkretisierung der hochschulpolitischen Ziele des Innovationsbündnisses Hochschule 2018 inklusive der Fortführung des Programms zur Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen („Aus- bauplanung“). Bewusstsein für Tradition und Innovation kennzeichnen die FAU, gegründet im Jahr 1743. Die DTV Service GmbH FAU ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- mit über 37.500 Studierenden und Markenamt unter der Nummer 302012063945640 Professuren die zweitgrößte Universität in Bayern sowie die mit Abstand größte Hochschule Nordbayerns. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten Universität erbringt Spitzenleistungen in Forschung und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von FerienwohnungenLehre. Sie koope- riert eng und erfolgreich mit den Nachbarhochschulen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Wirtschaft (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten 2012: bundesweit Rang 3 bei Drittmitteleinnahmen aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLGprivaten Wirtschaft). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes FAU engagiert sich er- folgreich im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierenden- zahlen und Ferien- häuser beiöffnet sich den kommenden Abiturientinnen und Abiturienten. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagierenNun gilt es, der Verantwortung gerecht zu werden, diesen jungen Menschen ein qualitativ anspruchsvolles Studium zu ermöglichen und sie zum Studienerfolg zu führen. Zugleich steht die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu könnenFAU vor der Herausforderung, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien ihre nationale und internatio- nale Position in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert Forschung weiter auszubauen und die Qualität besten Köpfe für sich zu gewinnen. Es gilt daher, auf den eigenen Stärken aufzubauen und konsequent an der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werdenweiteren Profilierung zu arbeiten. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenDazu soll unter anderem diese Zielvereinbarung dienen.

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Samples: Zielvereinbarung

Präambel. SOZIALHELDEN e.V. ist ein aus studentischen Initiatoren hervorgegangenes Netzwerk an Engagierten, das mit kreativen Projekten auf soziale Probleme aufmerksam machen und sie beseitigen möchte. Ziel des SOZIALHELDEN e.V. ist es, Menschen für gesellschaftliche Probleme zu sensibilisieren und zum Umdenken zu bewegen. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbHSOZIALHELDEN e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, kurz: DTVS) der seine Zwecke u.a. durch Spendensammlungen zugunsten anderer gemeinnütziger sozialer Einrichtungen sowie dem Ersinnen neuer Spendenkonzepte und Verbreitung dieser Konzepte verwirklicht. In diesem Zusammenhang hat unter den Marken der SOZIALHELDEN e.V. das Projekt DTV-Klas- sifizierung von FerienhäusernPfandtastisch helfen!“ entwickelt, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots das Kunden im Bereich PrivatzimmerSupermarkt die Möglichkeit gibt, Ferienwohnungen Pfandbons in dafür bestimmte Boxen einzuwerfen und Ferienhäuser damit zu Gunsten gemeinnütziger Zwecke zu spenden. Der SOZIALHELDEN e.V. ist alleiniger Nutzungsberechtigter der in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim das Markenregister bei dem Deutschen Patent- und Markenamt am 20.05.2008 unter der Nummer 302012063945Nr. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten 302008004914 eingetragenen Wort-Bildmarke „Pfandtastisch helfen!“ (im Folgenden „Vertragsmarke“). Der SOZIALHELDEN e.V. ist außerdem alleiniger Nutzungsberechtigter des im Geschmacksmusterregister bei dem Deutschen Patent- und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/Markenamt am 04.03.2008 unter der Nr. 402008000393 eingetragenen Geschmacksmusters hinsichtlich der Sammelboxen für die Pfandbons (im Folgenden „Geschmacksmuster“; Vertragsmarke und Geschmacksmuster zusammen oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt allein nachstehend auch bezeichnet als „Schutzrecht“ bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen„Schutzrechte“; die Sammelboxen in Form des Geschmacksmusters nachstehend bezeichnet als „Pfandboxen“). Der Vertragspartner ist eine steuerbefreite Organisation, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmerdie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken dient (§§ 51 ff. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ AO) und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland eine Spendensammelaktion zugunsten dieser Zwecke durchführen möchte. SOZIALHELDEN e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes beabsichtigt deshalb im Bereich FerienzimmerRahmen seiner vermögensverwaltenden Tätigkeit, Ferienwohnungen dem Vertragspartner die Nutzung des „Pfandtastisch helfen!“-Konzeptes und Ferien- häuser beientsprechender Pfandboxen zu ermöglichen. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft Hierzu vereinbaren die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.Parteien Folgendes:

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Samples: Licensing Agreement

Präambel. Der Lizenzgeber Den körperschaftlichen Waldbesitzern obliegt die nachhaltige Bewirtschaftung ihres Körperschaftswaldes nach den Grundpflichten der Waldbesitzer gemäß LWaldG unter besonderer Beachtung der Vorschriften für den Körperschaftswald (§ 46 LWaldG). Demnach ist eine den standörtlichen Möglichkeiten entsprechende, nachhaltig höchstmögliche Lieferung wertvollen Holzes zu erbringen bei gleichzeitiger Erfüllung und nachhaltiger Sicherung der dem Wald obliegenden Schutz- und Erholungsfunktionen sowie einer naturnahen Waldbewirtschaftung. Dies gilt unbeschadet der besonderen Zweckbestimmung des Körperschaftsvermögens und der aus der Eigenart und den Bedürfnissen der Körperschaften sich ergebenden besonderen Zielsetzungen für ihren Waldbesitz. So kann die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter Nutzfunktion je nach Zielsetzung der Körperschaft gegenüber den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen Schutz- und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung Erholungsfunktionen nachrangig sein. Die Zielsetzungen und -sicherung des touristischen Angebots deren Priorisierungen finden sich im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltjeweils aktuellsten Forsteinrichtungswerk zum jeweiligen körperschaftlichen Forstbetrieb. Die DTV Service GmbH ist Inhaber Holzproduktion im Rahmen der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- Waldpflege erfordert eine wertschöpfende Vermarktung der Hölzer über Verkaufsstrukturen, die einen guten Marktzugang ermöglichen. Nur so können die gesetzlichen Aufgaben, wertvolles Holz zu liefern (LWaldG) und Markenamt unter das Vermögen der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten Körperschaft wirtschaftlich und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit für die Zwecke der Ab- sicht, ihr Gemeinde zu verwalten (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (FerienzimmerGO), von Ferienhäusern sinnigerweise zusammengeführt und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet umgesetzt werden. Die Durchführung Beteiligten verfolgen mit der Klassifizierung kann Vereinbarung daher die gemeinsamen Ziele, das in ihren Forstbetrieben produzierte Holz möglichst wertschöpfend zu vermarkten und mit einer nachhaltigen Pflege und Bewirtschaftung der Lizenzgeber auf Antrag den Wälder durch ihre Forstbetriebe die Schutz- und Erholungsfunktionen der Wälder im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit Landkreis Karlsruhe zu erhalten und zu fördern. Mit Beschluss des Kreistages vom 09. Mai 2019 hat der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. KurverwaltungKreistag zugestimmt, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungenfür die Städte und Gemeinden eine Holzverkaufsstelle im Landkreis Karlsruhe einzurichten, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.dies wünschen. Vor diesem Hintergrund schließen die Beteiligten die nachfolgende delegierende öffentlich- rechtliche Vereinbarung i. S. d. § 25 Abs. 1 S. 1 1. Alt GKZ:

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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung Über Den Gemeinsamen Holzverkauf

Präambel. Grundlage dieser Vereinbarung ist das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG) vom 16. Mai 2008 (BGBl I Nr. 19 vom 26. Mai 2008 S. 842 ff.) in der jeweils geltenden Fassung. Die Unterzeichner sind zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes wie auch der nachfolgenden Regelungen verpflichtet. Die Trägerin des FÖJ achtet auf die Einhaltung dieser Verpflichtung. Der Lizenzgeber Jugendfreiwilligendienst Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) wird gemäß § 3 JFDG ganztägig als an Lernzielen orientierte und überwiegend praktische Hilfstätigkeit in ökologisch orientierten Einrichtungen geleistet. Das FÖJ dient der Orientierung und Persönlichkeitsbildung junger Menschen und ist eine Maßnahme der Jugendbildung. Jugendfreiwilligendienste fördern den Kompetenzerwerb sowie die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Jugendlichen. Gleichzeitig gehören Jugendfreiwilligendienste zu den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung besonderen Formen des touristischen Angebots bürgerschaftlichen Engagements. Das FÖJ ist als Bildungsjahr im Bereich PrivatzimmerKontext einer Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) zu verstehen. Es fördert die Kompetenzen junger Menschen, Ferienwohnungen Zukunft nachhaltig zu entwickeln. Das FÖJ setzt auf die Partizipation von Jugendlichen und Ferienhäuser jungen Erwachsenen bei der Gestaltung der Gesellschaft in Deutschland entwickelteiner globalisierten Welt. Wichtige Teilnahmevoraussetzung am FÖJ ist die Bereitschaft zur aktiven Mitgestaltung des eigenen Bildungsjahres und zur kritischen Auseinandersetzung mit ökologischen und gesellschaftlichen Themen. Die DTV Service GmbH ist Inhaber Unterstützung hierzu erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- Einsatzstelle sowie Pädagoginnen und Markenamt unter Pädagogen der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzenTrägerin. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, Jugendfreiwilligendienst Freiwilliges Ökologisches Jahr beginnt am 1. August eines Jahres und endet am 31.07. des Folgejahres. Eine Verlängerung des FÖJ bis zu 6 Monaten ist möglich. Die/der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.Freiwillige verpflichtet sich:

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Samples: Föj Teilnahmevereinbarung

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots 1Die Asklepios Klinik Eilbek der LBK Hamburg GmbH ist im Bereich PrivatzimmerZuge einer Unternehmens- teilveräußerung zum 01.08.2006 auf die Klinik Eilbek GmbH & Co. KG, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltXxxxxxxxx 0x, 00000 Xxxxx xx Xxxxxxxx übertragen worden. Die DTV Service 2Die Übertragung führte zu einem Betriebsübergang nach § 613a BGB. 3Die Veräußerung erfolgte, da die Asklepios LBK Hamburg Beteiligungsgesellschaft sich im Rahmen des Vertrages über die Beteiligung an der LBK Hamburg GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sichtFreien und Hansestadt Hamburg verpflichtet hatte, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus Bestand der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub LBK Hamburg GmbH ein Krankenhaus zu veräußern. 4Die Verpflichtung zur Veräußerung geht zudem auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf einen Be- schluss des Bundeskartellamtes vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer28.04.2005 zurück, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sindder Verkauf des LBK Hamburg an die Asklepios LBK Hamburg Beteiligungsgesellschaft genehmigt wurde. 5Damit ist verbunden, übertragen.dass das Klinikum Eilbek als neue eigenständige Gesellschaft Klinik Eilbek GmbH & Co KG seit diesem Zeitpunkt voll in privater Hand ist. 6Eigentümer ist die Schön Klinik Gruppe. 7Die Tarifpartner waren bemüht, einen fairen Ausgleich zwischen der Stärkung der Wettbe- werbsfähigkeit des Klinikums Eilbek einerseits und den Arbeitsbedingungen sowie den sozia- len Belangen der Ärzte andererseits zu finden. § 1 Geltungsbereich 4 § 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit 4 § 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen 5 § 4 Versetzung, Abordnung, Personalgestellung 6 § 5 Nebentätigkeit 6 § 6 Regelmäßige Arbeitszeit 8 § 7 Sonderformen der Arbeit 10 § 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit 12 § 9 Ausgleich für Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst 13 § 10 Sonderfunktionen, Dokumentation 14 § 11 Teilzeitbeschäftigung 14

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Samples: Haustarifvertrag

Präambel. Die Förderung des Sports ist als Staatszielbestimmung in der Thüringer Verfassung verankert. Dies verdeutlicht den hohen Stellenwert des Sports in Thüringen. Vorrangiges Anliegen des Freistaates Thüringen ist es einerseits, den Sport in seiner ganzen Vielfalt als Hilfe zur Selbsthilfe zu fördern und zu stärken. Andererseits ist der selbstverwaltete Sport auf die Förderung der öffentlichen Hand angewiesen, will er seine stabilisierende und Werte vermittelnde gesellschaftliche Funktion erfüllen. Unter Beachtung der Autonomie des freien Sports, der Subsidiarität der Sportförderung, der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Organisatoren des Sports sowie auf Grundlage parteipolitischer Neutralität entwickelt die Landesregierung die erforderlichen Rahmen- bedingungen weiter, die der Thüringer Sport zu seiner Entwicklung und zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Aufbauend auf diesen Grundsätzen kann der gemeinwohlorientierte Sport seine Kraft optimal entfalten und unterstützt staatliches Handeln durch Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsleistungen. Der Lizenzgeber (LSB Thüringen ist die DTV Service GmbHfreiwillige Vereinigung der Turn- und Sportvereine sowie sonstiger Sportgemeinschaften des Freistaates Thüringen. Unter seinem Dach sind in 23 Kreis- und Stadtsportbünden derzeit über 366.000 Mitglieder in rund 3.400 Sportvereinen organisiert. Insgesamt 47 Landessportverbände und 23 Anschlussorganisationen gestalten in ihrer Sportart den Breiten- und Freizeitsport sowie Wettkampfbetrieb und sichern die sportfachliche Ausbildung. Die Thüringer Sportjugend mit ihren Untergliederungen ist der Jugendverband des LSB Thüringen. Diese Zahlen machen den LSB Thüringen zur größten Bürgerorganisation des Freistaates Thüringen. Der gemeinnützige Sport ist eine wesentliche Säule der Gesellschaft. Die Sportvereine bieten den Menschen vor Ort Zugänge zu gesellschaftlicher Teilhabe und leisten immense Beiträge zu Bildung, kurz: DTVS) hat unter Gesundheit, sozialer Integration und Inklusion in und durch Sport. Der Sport fördert aktive Lebensweisen, vermittelt elementare Werte, trägt zur Völkerverständigung bei und motiviert zu Ehrenamt und Engagement für das Gemeinwohl. Er prägt die Lebenswelt von Menschen positiv und schafft Lebensqualität. Eine verlässliche und auskömmliche Förderung der Sportorganisationen sowie angemessene Rahmenbedingungen vor allem in der Sportstätteninfrastruktur sind Ausdruck der Wahr- nehmung und Anerkennung der gesellschaftlichen Bedeutung des organisierten Sports. Neben dem unbezahlbaren ehrenamtlichen Engagement, welches den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusernorganisierten Sport überhaupt erst ermöglicht, Ferienwohnungen sind hauptamtliche Strukturen erforderlich, die dieses Engagement stützen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung fördern. Mit dem finanziellen Eigenaufkommen des Sports, das sich aus Mitgliedsbeiträgen und -sicherung Sponsoringleistungen zusammensetzt, legt der organisierte Sport die Grundlage für diese öffentliche Förderung nach dem Prinzip der Subsidiarität. Die Entwicklung des touristischen Angebots gemeinnützigen Sports im Bereich PrivatzimmerFreistaat Thüringen profitiert von einer erfolg- reichen Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Thüringen und dem LSB Thüringen. Diese Ziel- und Leistungsvereinbarung als neues Element der Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Thüringen und dem LSB Thüringen beschreibt die angestrebte Entwicklung der durch den LSB Thüringen wahrgenommenen Aufgaben und stellt verbindliche Ziele für die Weiter- entwicklung der Thüringer Sportlandschaft auf. Zur Umsetzung der Zwecke und Ziele ergeben sich Aufgaben des LSB Thüringen in den Handlungs- und Aufgabenfeldern: ▪ Sportentwicklung und Bildung, Ferienwohnungen ▪ Jugendarbeit im Sport sowie ▪ Sport und Ferienhäuser Gesellschaft. Als Grundlage dessen nimmt der LSB Thüringen die Interessenvertretung seiner Mitglieder und das Eintreten für angemessene Rahmenbedingungen in Deutschland entwickeltden Themenfeldern ▪ Ehrenamt und freiwilliges Engagement sowie ▪ Sportstätten als den beiden wesentlichen Säulen des organisierten Sport wahr. Mit dem Angebot von vielfältigen ▪ Beratungs- und Unterstützungsleistungen versteht sich der LSB Thüringen mit seiner Geschäftsstelle als Dienstleister für seine Mitglieds- organisationen. Dies vorangestellt wird zwischen den Partnern folgende Vereinbarung geschlossen: Die DTV Service GmbH ist Inhaber zielgerichtete Unterstützung der Wort-/BildVereine und Verbände beim Erhalt und der Weiter- entwicklung des flächendeckenden Trainings- und Wettkampfbetriebes für die unter- schiedlichsten Zielgruppen im Breiten- und Leistungssport und die Förderung des vielfältigen Kompetenzerwerbs durch Sport sind die Hauptziele des Handlungsfeldes Sportentwicklung und Bildung. Daraus abgeleitet wird der LSB Thüringen ▪ seine Mitgliedsorganisationen in zielgruppenspezifischen Maßnahmen der Sport- entwicklung beraten und fördern, insbesondere durch - Projekte zur Sportentwicklung (Kinder- und Jugendsport, Talentsichtung, Gesundheitssport, Sport der Generation 50+, Deutsches Sportabzeichen), - Wettbewerbe und Preise für beispielhafte Initiativen, - das Projekt „Übungsleiter-Marke Sharing“, ▪ die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Kindergärten und Sportvereinen unterstützen und fördern, ▪ das Programm DTVbewegte Kinder = gesündere Kinder“ federführend bis 2020 umsetzen und in den folgenden Jahren arbeitsteilig mit dem TMBJS fortführen und finanzieren, ▪ für eine zielgerichtete Entwicklung leistungssportlicher Talente die „Konzeption zur weiteren Entwicklung und Förderung des Leistungssports in Thüringen“ in Abstimmung mit den Partnern des Verbundsystems Leistungssport und unter Einbindung der Thüringer Sportfachverbände evaluieren und fortschreiben, ▪ ausgewählte paralympische Sportarten in Abstimmung mit dem Thüringer Behinderten- und Rehabilitations-KlassifizierungSportverband (TBRSV) auf der Grundlage abgestimmter Konzeptionen im Leistungssport-Personalbereich unterstützen, ▪ zum Zwecke der Sensibilisierung und Verpflichtung der Nachwuchssportler*innen und deren Trainer*innen und Betreuer*innen zur Einhaltung der Bestimmungen und Regelungen eines dopingfreien Sports, den Anti-Doping-Maßnahmeplan des LSB Thüringen im Zusammenwirken mit seinen Mitgliedsorganisationen umsetzen, ▪ jährlich eine bedarfsgerechte Anzahl von zentralen und dezentralen (flächendeckenden) Angeboten in der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Funktionsträger*innen sowie von Trainer*innen/ Übungsleiter*innen in der Grundlagen- bzw. sportartübergreifenden Aus- und Fortbildung unterbreiten und fördern und ▪ die Rahmenbedingungen und Angebote der Landessportschule Bad Blankenburg als zentrale Bildungsstätte vieler Sportfachverbände und Vereine, als Standort für Trainings- lager und Wettkämpfe sowie für die Gremienarbeit seiner Verbände und Vereine noch stärker dem Bedarf seiner Mitgliedsorganisationen anpassen. Dafür wird das TMBJS ▪ das Programm „bewegte Kinder = gesündere Kindereingetra- gen beim Deutschen Patent- weiterhin unterstützen und Markenamt unter den anstehenden Evaluationsprozess des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplan- entwicklung und Medien begleiten, ▪ die Kooperationen zwischen Schulen, Kindergärten und Sportvereinen weiter auf der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten Grundlage der Vereinbarung zwischen dem TMBJS und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungendem LSB Thüringen jährlich fördern und unterstützen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich ▪ die Trainerförderung – Nachwuchsleistungssport sowie die Förderung der Trainer*innen zur Absicherung des Spezialsportunterrichts an den Sportgymnasien weiterführen und im Abgleich mit der Ab- sichtVergütung landesangestellter Sportlehrer*innen anpassen, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren ▪ Rahmenbedingungen prüfen, um den Einsatz von qualifiziertem Trainerpersonal zu lassensichern und weiterzuentwickeln, ▪ seine Förderung der Landessportschule Bad Blankenburg in Form eines Betreiberkosten- zuschusses weiterführen und ▪ die Beteiligung an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung Finanzierung sportmedizinischer Grunduntersuchungen für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ Athlet*innen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenNachwuchsleistungssports prüfen.

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Samples: Ziel Und Leistungsvereinbarung

Präambel. Der Lizenzgeber (Jede Kommune ist zuständig für die DTV Service GmbHWanderwege und deren Markierung auf ihrem kommunalen Gebiet. Das beinhaltet auch die Beschaffung bzw. Ersatzbeschaffung, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen Aufstellung und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung Pflege der Infrastruktur an diesen Wanderwegen und -sicherung des touristischen Angebots die damit im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen Zusammenhang stehenden Rechte und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltPflichten der Verkehrssicherung und Haftung. Die DTV Service GmbH Gemeinde Wandlitz strebt die Erlangung des Prädikats „Staatliche Anerkennung als Erholungsort“ an. Dafür wurde im Jahr 2012 eine Erholungsentwicklungskonzeption beschlossen. Ein Baustein dieser Konzeption ist Inhaber die Entwicklung eines vermarktbaren Wanderwegeangebotes. Dafür wurde ein Rundwanderweg „Wandlitzer Seenweg“ geplant, der Wort-/Bild-Marke die Ortsteile der Gemeinde miteinander verbindet und den öffentlichen Nahverkehr mit anbindet. Ergänzt wird der Etappenwanderweg DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- Wandlitzer Seenweg durch die Tages- Rundwege „Seeblicke“, mit denen Tageswanderer angesprochen werden sollen. Siehe beiliegendes Informationsblatt (Anlage 2). Der momentan bestehende Rundwanderweg Hellsee (grüner Punkt) befindet sich zu ca. 30% auf dem Gebiet der Stadt Biesenthal und Markenamt unter zu ca. 70% auf dem Gebiet der Nummer 302012063945Gemeinde Wandlitz. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten Gemeinde Wandlitz möchte diesen Rundwanderweg in ein übergeordnetes Vermarktungskonzept mit dem Namen Seeblicke einbinden und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber als „Seeblicke Hellsee“ touristisch in Wert setzen. Dafür plant die Gemeinde Wandlitz die Aufstellung von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzwInfrastruktur an diesen Wanderwegen. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich Dazu gehören die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsvereinBeschilderung (= Wegweisung) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften Möblierung (= Errichtung von Erholungseinrichtungen) dieser Wanderwege zu Informations- und Erholungszwecken für die Allgemeinheit. Zur Wegweisung zählen Markierungszeichen sowie Haupt- und Zwischenwegweiser; zu den Erholungseinrichtungen Bänke, Tische und Informationstafeln. Die Wegweiser werden dem Wanderwegweiser-System des Landkreises Potsdam-Mittelmark entsprechen. Die Stadt Biesenthal wünscht, dass alle mit dieser Aufgabe in Zusammenhang stehenden Rechte und Pflichten für die Seeblicke Hellsee an die Gemeinde Wandlitz übergehen. Die genauen Wegeverläufe sind in der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmtAnlage 1 einsehbar. Um diese Aufgabenübertragung (Delegation, §3, Abs.1, Nummer 2, GKGBbg) auf eine sichere rechtliche Grundlage zu stellen, werden diese Aufgaben durch die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3vorliegende öffentlich-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können rechtliche Vereinbarung auf die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, Gemeinde Wandlitz übertragen.

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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung Zur Übertragung Der Aufgabe

Präambel. Nach Jahren, in denen das Stadtmarketing in Dömitz vor allem nach innen gerichtet war, sollen jetzt die touristischen Stärken der Stadt und des Amtsgebietes Dömitz Malliß über die Grenzen der Region hinaus sichtbar gemacht werden. Die Dömitz-Partner unterstützen entsprechende Aktivitäten der Stadt Dömitz / Tourist-Information. § 1 Grundlagen Die TID erbringt für den Dömitz-Partner die sich aus § 2 dieser Vereinbarung ergebenden Werbe- und Marketingleistungen. Die Vergütung für die Werbeleistungen pro Kalenderjahr richtet sich nach dem entsprechenden Marketingbeitrag der jeweiligen Kategorie und gilt bis zu einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung der Vertragspartner. Der Lizenzgeber Dömitz-Partner hat hierfür die Kosten entsprechend der als Anhang beigefügten Preisliste zu tragen. (die Zutreffendes mit ankreuzen) Standardleistungen für Dömitz-Partner * Extraleistungen für Dömitz-Partner Jahresbeitrag für Beherbergungsbetrieb Internet-Bannerwerbung S T Jahresbeitrag für Freizeitanbieter Basis-Firmeneintrag für Nicht-Beitragszahler Jahresbeitrag für Gastronom Zimmervermittlung vor Ort (Provisionsbasis) Jahresbeitrag für Stadt / Gemeinde Online-Zimmervermittlung auf xxx.xxxxxxx.xx über TVB Meckl.-SN e.V. Jahresbeitrag für Privatperson Jahresbeitrag für Verein DTV Service GmbH, kurzKlassifizierung *Berechnungsgrundlage: DTVSAnzahl Betten; Mitarbeiter; Sitzplätze Ihre Tourismuskategorie: Ihr Berechnungsschlüssel: Betten / Mitarbeiter / Sitzplätze Gemeinde-Sonderbeitrag: Einwohner (aktueller Stand vom ) hat unter den Marken „DTV§ 2 Leistungen der TID Die TID sichert dem Dömitz-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen Partner folgende Leistungen zu: ▪ Förderung der örtlichen Tourismusentwicklung und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich PrivatzimmerInfrastrukturausbaus ▪ Die TID vertritt Ihre Interessen als wichtiger Markenkontaktpunkt, Ferienwohnungen Informationsvermittler und Ferienhäuser Ideencoach zwischen den lokalen Leistungsträgern, Kommunen, regionalen Destinationen und dem Landestourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. ▪ Die TID nimmt einen Interneteintrag inklusive Verlinkung zur Präsentation seiner touristischen Leistungen und Einrichtungen auf der Homepage der Stadt Dömitz xxx.xxxxxxx.xx entsprechend den Angaben und Vorgaben (Kontaktadresse inkl. E-Mail, Verlinkung zur eigenen Homepage, Bild und Informationstext zum Angebot) der TID vor. ▪ Zusätzlich stark ermäßigte Bannerwerbeplatzierung zur Eigenpräsentation auf der Internetseite xxx.xxxxxxx.xx. ▪ 50%-Vergünstigung für werbliche Einträge in Deutschland entwickeltder neuen Gästebroschüre 2018 ▪ Dömitz-Partner können in der Tourist-Information thematisch sortiert ihre Hausprospekte / Broschüren nach Verfügbarkeit auslegen. Vorhandene Auslagefächer sind nach Themenbereichen, wie z.B. Naturangebote, Schifffahrt, Unsere Gastgeber, Tipps für Familie geordnet. Es werden ausschließlich kostenfreie Prospekte ausgelegt. ▪ Bei Gästeanfragen zu Informationsmaterial werden Prospekte des Dömitz-Partners durch die TID kostenfrei verschickt. ▪ Übernachtungsvermittlung durch die TID vor Ort auf Grundlage eines aktuellen Buchungskalenders (Zuarbeit und Aktualität wird durch den Gastgeber gewährleistet), Vermittlung erfolgt telefonisch und / oder per E-Mail. Voraussetzung ist eine separat abgeschlossene Vermittlungsvereinbarung zwischen der TID und dem Dömitz-Partner auf Grundlage einer Vermittlungsprovision i. H. v. 10 % des Übernachtungspreises (inkl. Mehrwertsteuer – ohne Frühstück und Nebenkosten) ▪ Die DTV Service GmbH TID ermöglicht zusätzlich die Listung und somit Online-Buchung der Übernachtungsangebote mittels Vertragssicherung über das System Wild East von HRS Destination Solutions GmbH. Die Inanspruchnahme erfolgt für Interessenten zu den allgemein festgelegten Geschäftsbedingungen zwischen dem Tourismusverband M-V SN e.V. und dem Portalbetreiber. ▪ Die TID ist Inhaber alleiniger, zertifizierter Lizenznehmer der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland des Deutschen Tourismusverbandes e.V. (BAG) für das gesamte Lizenzgebiet des Amtes Dömitz-Malliß. Dömitz- Partner erhalten ermäßigte Sonderkonditionen zur Klassifizierung Ihres Ferienobjektes ▪ Die Stadt Dömitz / Tourist-Information veröffentlicht auf ihrer touristischen Internetpräsentation eine Auswahl an Veranstaltungen. ▪ Dömitz-Partner haben die Möglichkeit eigene Veranstaltungen und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit Angebote über die TID zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen bewerben (z.B. TourismusverbandVeranstaltungskalender der Homepage xxx.xxxxxxx.xx, TouristinformationFacebook-Seite xxx.xxxxxxxx.xxx/xxxxxxx, KurverwaltungPOI Datenbank des Tourismusverbandes Mecklenburg- Vorpommern über xxx.xxx-xxxx-xx.xx) Schaukästen innerhalb des Dömitzer Stadtgebietes ▪ Veranstaltungshighlights in Form von Pressemitteilungen des Dömitz-Partners werden auf Wunsch durch die TID an die lokale & regionale Presse, VerkehrsamtRundfunk, Ver- kehrsvereinFernsehen und Verlage zur Veröffentlichung weitergeleitet. § 3 Bereitstellung von Daten Der Dömitz-Partner stellt der TID die für die Maßnahmen erforderlichen Daten (Logos, Texte, Bildmaterial usw.) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG)Form einer Word Datei bzw. Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag als jpg. Datei zur Durchführung der Klassifizierung abVerfügung. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzenInhalte/Verlinkung und Bildrechte liegt die Haftung ausschließlich beim Dömitz-Partner. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTVDömitz-Prüfer engagierenPartner leistet der TID vollumfänglich Gewähr dafür, dass er hinsichtlich des von ihm der TID zur Verfügung gestellten Materials die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmtnotwendigen Nutzungsrechte besitzt, um der TID die Auslagen der Werbung mit diesen Materialien zu gestatten. Um Rechtliche Ansprüche gegen die Klassifizierung vornehmen zu könnenTID sind ausgeschlossen, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter auch aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchenInhalt des Informationsmaterials. Die Pflichtschulungen Es werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie EinrichtungenTID ausschließlich Prospekte ausgelegt, die einen touristischen Bezug haben. § 4 Zahlung Die Werbeleistungen werden dem Dömitz-Partner von der TID unter Ausweis der zum Zeitpunkt der Rechnungstellung gültigen Mehrwertsteuer in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.Rechnung gestellt. Diese Rechnung wird innerhalb von 10 Tagen nach Zugang fällig. Zahlungen sind auf eines der folgenden Konten möglich:

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Samples: Tourism Partnership Agreement

Präambel. SIX Payment Services (Europe) S.A. (nachfolgend „Netzbetreiber“ oder „SPS“) betreibt einen von der deutschen Kreditwirtschaft (DK) zugelas- senen Netzbetrieb für das electronic cash-System (girocard) und das System GeldKarte der DK. Über diesen Netzbetrieb leitet SIX Payment Services (Europe) S.A. die Daten einer kartengestützten Transaktion, die bei einem angeschlossenen Händler am Kartenterminal ausgelöst worden ist, vom Kartenterminal des Händlers an die jeweilige Autorisierungsstelle weiter und übermittelt die Rückmeldung der Autorisierungsstelle zu der Transaktion an das Händlerterminal. Im Rahmen des Systems GeldKarte der deutschen Kreditwirtschaft (DK) erfolgt die Übermittlung an die Börsenevidenzzentrale zur weiteren Behandlung des Bezahlvorgangs. Der Lizenzgeber Netzbetreiber bietet darüber hinaus den Kauf und die Miete von Kar- tenterminals an und leistet Unterstützung bei der Abwicklung des Zah- lungsauftrags, den der Karteninhaber durch Einsatz der Karte am Karten- terminal dem kartenausgebenden Institut erteilt hat und der durch Übermittlung der Karten-transaktionsdaten an das kartenausgebende Institut ausgelöst wird. Der Kunde des Netzbetreibers (nachfolgend „Partner“) betreut auf der Grundlage eines Servicevertrags Händler, die DTV Service GmbHKredit-, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von FerienhäusernDebit-, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern Prepaid- und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr Kundenkarten als Bezahlmittel akzeptieren (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLGVertragsunter- nehmen/VU“). Die DTVDer Netzbetreiber erbringt die Dienstleistungen („Netzbetreiber-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten QualitätskriterienDienst- leistungen“) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt Daneben gelten für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheideneinzelne Dienstleistungen besondere Bedingungen, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer Abweichungen oder Ergänzungen zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragendiesen Allgemeinen Geschäfts- bedingungen enthalten.

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Samples: Allgemeine Und Besondere Geschäftsbedingungen

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTVDie Energieagentur Rheinland-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots Pfalz GmbH bietet im Bereich PrivatzimmerRahmen des Projekts „Kommunale THG-Bilanzie- rung und regionale Klimaschutzportale“ (KomBiReK) verschiedene Angebote zur kommunalen THG- Bilanzierung an. KomBiReK wird vom Europäischen Fond für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Land Rheinland-Pfalz gefördert. Projektende ist im Dezember 2022, Ferienwohnungen eine Verlängerung des Angebots bis Ende 2025 wird angestrebt. Ein Ziel von KomBiReK ist die Entlastung der Kommunen bei der Erstellung ihrer Treibhausgas- und Ferienhäuser Energiebilanzen und die Etablierung der „Bilanzierungs-Systematik kommunal“ (BISKO) als einheitliche Methodik in Deutschland entwickeltRheinland-Pfalz. Die DTV Service GmbH ist Inhaber Dies geschieht durch die Zugänge zur Bilanzierungssoftware „Klima- schutz-Planer“ des Klima-Bündnis e.V., sowie Nutzerschulungen, Support und Zurverfügungstellung von Daten des zentralen Energiewendemonitorings der Wort-/BildEnergieagentur Rheinland-Marke „DTVPfalz. Für eine be- stimmte Zahl von Altbilanzen kann auch bei der Überführung in die neue Methodik unterstützt oder ein Qualitätsmanagement der erstellen Bilanz durchgeführt werden. Im Gegenzug erhält die Energie- agentur Rheinland-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- Pfalz das Recht, die mit dieser Methodik erstellten Bilanzen und Markenamt unter Standardberichte im Energieatlas zu veröffentlichen. BISKO erfüllt die Anforderungen an die THG-Bilanzierung gemäß der Nummer 302012063945Kommunalrichtlinie 2019. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten Zu den berechtigten Nutzern zählen die Kommunen und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz so- wie ihre beauftragten bzw. bevollmächtigten Mitarbeiter und Dienstleister. Der Nutzungsgeber gestattet dem Nutzer die kostenlose Nutzung der Angebote für ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAGKommune(n) und Gebietskörperschaften für die vereinbarte Nutzungsdauer: Paket A Paket B Paket C Zugang zum Klimaschutz-Planer x Support zum Klimaschutz-Planer x (x) Nutzerschulung zum Klimaschutz-Planer x x Datenservice x x Unterstützung Altbilanzen x* Unterstützung Qualitätsmanagement x* * begrenztes Angebot Der Datenservice der Deut- schen LandwirtschaftsEnergieagentur steht generell jeder Kommune oder Gebietskörperschaft in Rheinland-Gesellschaft Pfalz zur Verfügung (DLGsiehe Information „Datenservice im/für den Klimaschutz-Planer“). Die DTVder Energieagentur Rheinland-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten QualitätskriterienPfalz vorliegenden Daten des Energiewendemonitorings können direkt im Klimaschutz-Planer hinterlegt werden. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnetVergrößerung des Datenangebots wird angestrebt. Die DTVIn der Regel ist liegen die Daten auf Verbandsgemeindeebene aufgelöst vor. 🞎 Paket A – Zugänge zum Klimaschutz-Klassifizie- rung trägt damit zu Planer, Nutzerschulungen und Support zum Tool Ermöglicht die Erstellung einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt THG-Bilanz für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen eine/mehrere Kommune(n) oder Gebietskörperschaft (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus eine kreisfreie Stadt oder alle Verbandsgemeinden in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLGeinem Landkreis). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für Gewünscht ist die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen Bilan- zerstellung für ⃝ eine Kommune oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung Gebietskörperschaft (ohne zugehörige Verwaltungseinheiten) im Auftrag Rahmen eines Bündelzugangs für einen Landkreis Name des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert Landkreises und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen Ansprechpartner ⃝ als Bündelzugang (z.B. KurverwaltungBilanz für einen Landkreis mit Bilanzen für jede Verbandsgemeinde oder eine Verbandsgemeinde mit allen Ortsgemeinden). Die Nutzerschulungen beinhalten eine eintägige Präsenzschulung sowie ein vorbereitenden Onlinese- minar. Pro Halbjahr ist eine Schulung an wechselnden Orten in Rheinland-Pfalz vorgesehen. Für das Modul ,Potenziale und Szenarien‘ wird ein weiteres Onlineseminar angeboten. 🞎 Paket B – Nur Nutzerschulungen und Support zum Tool Paket B kann z.B. gewählt werden, Verkehrsamtwenn die Verwaltungseinheit bereits selbst eine Lizenz für den Kli- maschutz-Planer besitzt. Das Angebot umfasst die Teilnahme an einer Nutzerschulung und einge- schränkt auch die Möglichkeit, TouristinformationFragen zum Tool zu stellen (Support). 🞎 Paket C – Erweiterte Unterstützung im Umgang mit Altbilanzen und Qualitätsmanagement 🛈 Dieses Angebot ist in der Anzahl begrenzt, Tourismusver- banddie Verfügbarkeit muss daher im Vorfeld vom Nut- zungsgeber bestätigt werden. Bitte markieren Sie das vereinbarte Angebot: ⃝ Unterstützung bei der Einarbeitung einer Bilanz, die auf anderer Methodik beruhen (Stichwort „Altbilanzen“) ⃝ Qualitätsmanagement für die erstellte Bilanz. Während des Nutzungszeitraumes meldet der Nutzungsnehmer, zu welchem Zeitpunkt er das Angbot in Anspruch nehmen möchte. Der Nutzer erhält im Klimaschutz-Planer einen Kommunen-Account, bei mehreren Verwaltungseinhei- ten einen Bündel-Account, und damit den vollen Online-Zugang für seine Verwaltungseinheit(en) und kann alle Angebote der Software vollumfänglich nutzen. Der Zugang wird als Kommunen-Admin bzw. Bündel-Admin angelegt, so dass der Nutzer beliebig viele Einzelnutzer mit unterschiedlichen Rechten anlegen kann. Die Zugangsdaten dürfen nicht an externe Dritte weitergegeben werden. Der Nutzungsgeber erhält automatisch einen vollen Zugriff (Kommunen-Admin) auf den Bilanzraum der vom Nutzungsvertrag abgedeckten Verwaltungseinheit(en). Der Klimaschutz-Planer ermöglicht u.a. • Erstellung einer THG-/Endenergiebilanz für eine/mehrere Verwaltungseinheit(en) nach der bun- deseinheitlichen Bilanzierungs-Systematik kommunal (BISKO, relevant für Förderung durch NKI) • Berechnung des eigenen, territorialen Strommix (relevant für Konzepterstellung, Maßnah- mendefinition und Monitoring) • Nutzung des Potenzial- und Szenarienmoduls nach Teilnahme an der entsprechenden Schulung • Benchmarkbereich mit Indikatoren zur Zielerreichung bestimmter Maßnahmen • Ausgabe eines Standardberichtes • Territorial-Bilanz nach BISKO (Verwendung Bundesstrom-Mix) • Eingabe lokaler Netze und Erneuerbarer-Energien-Anlagen (Berechnung lokaler Strommix) • Standardbericht des Klimaschutz-Planers (pdf-Datei). Der Nutzungsgeber ist berechtigt, Eingabedaten aus dem Klimaschutz-Planer zu exportieren und im Rah- men des Energiewendemonitorings zu nutzen und datenschutzkonform zu veröffentlichen. Dabei han- delt es sich vor allem um Daten aus dem Wärme- und Verkehrsbereich (Nahwärmenetze, …), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern für das Monitoring der Wärme- und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt Verkehrswende relevant sind und zudem zur Weiterentwicklung des Ange- botes für die Kommunen dienen. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, übertragen.bitte diesen Abschnitt strei- chen. Eine Nutzungsgebühr wird nicht erhoben. Die Nutzungsdauer richtet sich nach der dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Vereinbarung (siehe unter § 9 Daten des Nutzers). Die Nutzungsdauer beträgt maximal 12 Monate. Sie beginnt mit der Freischaltung des Zugangs zum Ac- count der Verwaltungseinheit im Klimaschutz-Planer (Paket A) bzw. Inanspruchnahme der ersten Schu- lung (Paket B). Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Will die Gemeinde/Gebietskörperschaft ihre Bi- lanz fortschreiben oder weitere Nutzerschulungen besuchen, ist ein neuer Nutzungsvertrag zu schlie- ßen. Beim Wiederaufleben der Zugänge werden die Daten von bereits erstellten Bilanzen wieder hinter- legt. Ein eigenes Backup der Daten wird dennoch empfohlen. Der Support zu Klimaschutz-Planer und Bilanzierung durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz wird für die Nutzungsdauer gewährt (maximal bis zum 22.12.2022, bisheriges Projektende). Die Kommunikation erfolgt vornehmlich schriftlich über folgende Email-Adresse xxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxx.xxx.xx Ansprechpartner: Xx. Xxxxxxxx Xxxxx (Projektleitung), Xxxxxx Xxxxxx (Projektmitarbeiterin) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Nutzer (Kommune) Ansprechpartner Anschrift Telefon Mailadresse(n) Nutzungsbeginn 1) Verwaltungseinheit Gemeindeschlüssel 2) Bilanzjahr 1), 3) Dienstleister (Name und Email)

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Samples: Nutzungsvertrag

Präambel. Der Lizenzgeber (Die Entwicklung des gemeinnützigen Sports in Nordrhein-Westfalen profitiert maßgeblich von einer gelingenden Zu- sammenarbeit von Landesregierung und Landessportbund. Das zentrale Koordinationsinstrument dafür ist die DTV Service GmbHZiel- vereinbarung „Nr. 1: Sportland Nordrhein-Westfalen“. Landesregierung und Landessportbund definieren mit dieser Vereinbarung ihre gemeinsamen Sportförderziele für die Jahre 2018 bis 2022. Die Landesregierung erkennt den herausragenden Beitrag der gemeinwohlorientierten Sportorganisationen zum ge- sellschaftlichen Zusammenhalt in Nordrhein-Westfalen an. Sie bringt dies mit einer subsidiären Förderung, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusernder Be- achtung der Autonomie des Sports und einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zum Ausdruck. Auf dieser Basis kann der gemeinwohlorientierte Sport seine gesellschaftliche Kraft optimal entfalten und staat- liches Handeln unterstützen. Vorschulische und schulische Erziehung und Bildung für Kinder und Jugendliche be- wegt gestalten, Ferienwohnungen bewegungsaktivierende Quartiers- und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots Infrastrukturentwicklung fördern, Bewegungsmangel vor- beugen, Inklusion vorantreiben, Mobilität im Bereich PrivatzimmerAlter erhalten, Ferienwohnungen Migrantinnen und Ferienhäuser Migranten willkommen heißen und durch Sport integrieren – das sind Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsleistungen, zu denen Sportvereine und Sport- verbände beitragen. Der gemeinwohlorientierte Sport fördert darüber hinaus den Leistungsgedanken und stiftet Identität. Er entwickelt und präsentiert sportliche Höchstleistungen. Woche für Woche verfolgen Sportbegeisterte die Leistungen von Spit- zenathletinnen und -athleten in Deutschland entwickeltden Sportstätten Nordrhein-Westfalens. Diese Athletinnen und Athleten sind Vor- bilder. Sie tragen wesentlich zur Identifikation mit unserem Land bei und leben Kindern und Jugendlichen vor, dass Leistungswille, Zielstrebigkeit, Disziplin, Respekt und Fairness zu einer werteorientierten Gesellschaft gehören. Die DTV Service GmbH genannten Aufgaben bewältigt der gemeinwohlorientierte Sport weit überwiegend auf ehrenamtlicher Basis. Diese wird durch den Landessportbund mit seinen Fachverbänden und Stadt- und Kreissportbünden systematisch gefördert. Kindern und Jugendlichen ein bewegtes und sportliches Aufwachsen ermöglichen 5 Leistung und Talente fördern 6 Sportinfrastruktur sichern und weiterentwickeln 7 Partizipation und Ehrenamt stärken 8 Olympische Spiele und Paralympische Spiele nach Nordrhein-Westfalen holen 9 Demografischen Wandel gestalten und Gesundheit fördern 11 Inklusion im Sport ermöglichen 12 Zugewanderte und Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen integrieren 13 Integrität, Chancengleichheit und Gewaltprävention stärken 14 Digitalisierung im organisierten Sport gestalten 15 Wissenschaft stärker in die Sportentwicklung einbinden 16 4 Vorbemerkungen Die Zielvereinbarung „Nr. 1: Sportland Nordrhein-Westfalen“Die Zielvereinbarung „Nr. 1: Sportland Nordrhein-West- falen“ ist Inhaber ein Novum in der Wort-/BildSportförderung des Landes Nordrhein-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- Westfalen. Denn sie ist nicht nur eine programma- tische Grundlage. Vielmehr fasst sie die Ziele der Sportförderung in den verschiedenen Handlungsfeldern in Form einer Zielvereinbarung zwischen der Landesregierung und Markenamt unter der Nummer 302012063945dem Landessportbund zusammen. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und Ziele werden viel- fach durch messbare Kennziffern präzisiert. Dabei ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungenzu beachten, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den dass nicht für alle Handlungsfelder in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen gleichem Maße zählbare Zielgrößen entwickelt werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.

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Samples: Zielvereinbarung

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbH1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gopass-Programms werden gemäß Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik von der Gesellschaft Tatry mountain resorts, kurza. s., mit dem Sitz in Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 000 00 Xxxxxxxxx Mikuláš, ID: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern31 560 636, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots eingetragen im Bereich PrivatzimmerHandelsregister des Amtsgerichts Žilina, Ferienwohnungen Abteil: Sa, Einlage Nr.: 62/L (im Folgenden nur „TMR, a. s.“) herausgegeben. 1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gopass-Programms (im Folgenden nur „AGB“) regeln die Rechte und Ferienhäuser Pflichten zwischen einzelnen Klienten und TMR, a. s. im Rahmen des Gopass-Programms, vor allem Bedingungen beim Herausgeben von Gopass-Karten, deren Nutzung, Bedingungen beim Einkauf von Dienstleistungen im Onlineshop des Gopass-Programms, die Sammlung von Treuepunkten und deren Einlösung gegen verschiedene Vorteile im Rahmen des Onlineshops des Gopass-Programms und in Deutschland entwickeltEinrichtungen und Anlagen von TMR, a. s. und Geschäftspartnern von TMR, a. s. 1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gopass-Programms regeln auch die Beziehungen zwischen Vertragsparteien einzelner im Onlineshop abgeschlossenen Entfernungskaufvereinbarungen, und zwar auf xxx.xxxxxx.xx – beim Einkauf von Produkten und Dienstleistungen, die in der Slowakei verwendet werden, zwischen TMR, a. s. als Verkäufer und einzelnen Programm-Mitgliedern als Käufern, auf xxx.xxxxxx.xx – beim Einkauf von Produkten und Dienstleistungen, die in Österreich verwendet werden, zwischen Mölltaler Gletscherbahnen Gesellschaft mbH als Verkäufer und einzelnen Programm- Mitgliedern als Käufern, auf xxx.xxxxxx.xx – beim Einkauf von Produkten und Dienstleistungen, die in der Tschechei verwendet werden, (außer Golfprodukten und -dienstleistungen und Produkten von Hurricane Factory Praha) zwischen XXXXXX, a. s. mit dem Sitz in: Špindlerův Xxxx 000, 000 00 Xxxxxxxxxx Xxxx, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx, ID: 24166511, eingetragen im Handelsregister des Kreisgerichts Hradec Králové, unter der Aktennummer: B 3175, als Verkäufer und einzelnen Programm-Mitgliedern als Käufern, auf xxx.xxxxxx.xx - beim Einkauf von Golfprodukten und -dienstleistungen, die in der Tschechei verwendet werden, und Einkauf von Produkten und Dienstleistungen von Hurricane Factory Praha, die in der Tschechei verwendet werden, zwischen TMR CR, a. s., mit dem Sitz in: Xxxxxxxx 00/00, Xxxxxx, 186 00 Prag 8, Tschechische Republik, ID: 068 71 917, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts in Prag unter der Aktennummer: B 23258, als Verkäufer und einzelnen Programm- Mitgliedern als Käufern, und auf xxx.xxxxxx.xx - beim Einkauf von Produkten und Dienstleistungen, die in Polen verwendet werden, zwischen SZCZYRKOWSKI OŚRODEK NARCIARSKI S.A mit dem Sitz in: Xxxxxxxxxx 00, 00-000 XXXXXXX, Xxxxx, ID/REGON: 072818322, eingetragen in Krajowy Rejester Sadowy, Sad Rejonowy v Bielsku-Bialej, KRS Nummer: 0000140818 als Verkäufer und einzelnen Programm- Mitgliedern als Käufern. 1.4 Das Hauptziel des Gopass-Programms ist Extra-Vorteile für Stammkunden von Einrichtungen und Anlagen von TMR, a. s. anzubieten, die sie nach eigenem Ermessen im Onlineshop des Gopass- Programms, in Einrichtungen von TMR, a. s. und in Einrichtungen der Geschäftspartner von TMR, a. s. verwenden können. 1.5 Das Gopass-Programm beruht auf dem Prinzip des Einkaufs ausgewählter Produkte und Dienstleistungen von TMR, a. s. und Geschäftspartnern von TMR, a. s. durch Mitglieder des Gopass- Programms zu vorteilhaften Bedingungen und der Sammlung und Nutzung von Extra-Vorteilen. 1.6 Alle Akzeptanzstellen, wo Programmmitglieder ihre Vorteile, Rabatte und Programm-Dienstleistungen 1.7 Die Liste aktueller Rabatte, Vorteile und Dienstleistungen einschließlich der Bedingungen deren Nutzung ist in aktuellen Preislisten der Produkte und Dienstleistungen in markierten Einrichtungen von TMR, a. s. und Einrichtungen der Geschäftspartner von TMR, a. s. sowie im Onlineshop des Gopass-Programms zu finden. 1.8 Für Geschäftspartner von TMR, a. s. werden für die Zwecke dieser AGB juristische oder natürliche Personen gehalten, die eine spezielle Vertragsbeziehung mit TMR, a. s. als Betreiber des Gopass- Programms haben und gemäß entsprechenden Rechtsvorschriften den Programm-Mitgliedern Produkte oder Dienstleistungen und Rabatte gewähren können (im Folgenden nur „Geschäftspartner von TMR, a. s.“). Das aktuelle Verzeichnis der Geschäftspartner von TMR, a. s. ist auf xxx.xxxxxx.xx/xxx.xxxxxx.xx/xxx.xxxxxx.xx zu finden. Kein Vertrag zwischen TMR, a. s. und den Geschäftspartnern von TMR, a. s. ist den Mitgliedern des Gopass-Programms und der Öffentlichkeit zugänglich. Alle Einzelheiten in den Verträgen unterliegen der Geheimhaltung. 1.9 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gopass-Programms beziehen sich im ganzen Umfang auf die 2 MITGLIEDSCHAFT IM GOPASS-PROGRAMM UND MITGLIEDER DES GOPASS-PROGRAMMS 2.1. Jede natürliche Person, die unten genannte Bedingungen der Mitgliedschaft im Gopass-Programm erfüllt, kann zum Gopass-Programm beitreten. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes Mitgliedschaft im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt Gopass-Programm ist nicht zugänglich für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen juristische Personen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAGHandelsgesellschaften) und Unternehmer, die gemäß Gesetz Nr. 455/1991 Slg. über Gewerbetätigkeit (Gewerbegesetz) in der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft Fassung späterer Vorschriften oder anhand anderer Berechtigungen ihre Unternehmen betreiben. 2.2 Für die Teilmitgliedschaft im Gopass-Programm - Registrierung in der Slowakei muss man: 2.2.1 ein Anmeldeformular ausfüllen und unterschreiben, und zwar: 2.2.1.1 in einer Unterkunftseinrichtung von TMR, a. s.; 2.2.1.2 in einer Unterkunftseinrichtung, die eine Vertragsbeziehung mit TMR, a. s. haben, oder 2.2.2 sich an Automaten-Verkaufsstellen (DLG). Sie schließen Gopass Point/ Gopass Ticket) in einzelnen Gebieten von TMR, a. s. und im Wasserpark Bešeňová registrieren; 2.2.3 eine Registrierungs-SMS mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Nummer einer noch nicht registrierten Gopass-Karte schicken; 2.2.4 sich auf xxx.xxxxxx.xx registrieren. 2.3 Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung Teilmitgliedschaft im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um Gopass-Programm - Registrierung in der Tschechischen Republik muss man: 2.3.1 ein Anmeldeformular ausfüllen und unterschreiben, und zwar: 2.3.1.1 in einer Unterkunftseinrichtung, die Klassifizierung vornehmen zu könneneine Vertragsbeziehung mit TMR, müssen alle Prüfer a. s. oder mit Geschäftspartnern von TMR, a. s., oder mit ausgewählten Vertragsreiseveranstaltern/Reisebüros hat; 2.3.2 eine Registrierungs-SMS mit der Nummer einer noch nicht registrierten Gopass-Karte schicken; 2.3.3 sich an Automaten-Verkaufsstellen (Gopass Point/ Gopass Ticket) in einzelnen Gebieten von XXXXXX, a. s. registrieren; 2.3.4 sich auf xxx.xxxxxx.xx registrieren. 2.4 Für die Teilmitgliedschaft im 3Gopass-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die ExpertenschulungProgramm - Registrierung in Polen muss man:: 2.4.1 ein Anmeldeformular ausfüllen und unterschreiben, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheidenund zwar: 2.4.1.1 in einer Unterkunftseinrichtung, die Klassifizierung eine Vertragsbeziehung mit TMR, a. s. oder mit Geschäftspartnern von TMR, a. s., oder mit ausgewählten Vertragsreiseveranstaltern/Reisebüros hat; 2.4.2 eine Registrierungs-SMS mit der Nummer einer noch nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTVregistrierten Gopass-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig Karte schicken; 2.4.3 sich an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden Automaten-Verkaufsstellen (Gopass Point/ Gopass Ticket) in einzelnen Gebieten von der DTV Service GmbH angeboten. Durch SON registrieren; 2.4.4 sich auf xxx.xxxxxx.xx registrieren. 2.5 Für die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den Vollmitgliedschaft im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell Gopass-Programm muss man sich auf xxx.xxxxxx.xx/xxx.xxxxxx.xx/xxx.xxxxxx.xx registrieren und den AGB sowie der Verarbeitung personenbezogener Daten im für die Registrierung zum Zweck der Verwaltung der Mitgliedschaft im Gopass-Programm notwendigen Umfang zustimmen. 2.6 Für die Zwecke des Gopass-Programms werden Mitglieder des Gopass-Programms wie folgt definiert: 2.6.1 Hauptbenutzer – natürliche Person älter als 15 Jahre mit einer Vollmitgliedschaft/Teilmitgliedschaft im Gopass-Programm und einem Hauptkonto im Gopass- Programm; 2.6.2 Untergeordneter Benutzer – natürliche Person mit einer Vollmitgliedschaft/Teilmitgliedschaft im Gopass-Programm durch Registrierung von einem Hauptbenutzer oder durch persönliche Registrierung und mit einem untergeordnetem Konto im Gopass-Programm. (der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- bandHauptbenutzer sowie Untergeordneter Benutzer im Folgenden nur „Mitglied des Gopass- Programms“), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel. Die Landeshauptstadt Dresden betreibt ein Online-Jobportal unter xxx.xxxxxxx.xx. Der Lizenzgeber Betrieb erfolgt durch das Amt für Wirtschaftsförderung in enger Kooperation mit der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des Oberbürgermeisterbüros der Landeshauptstadt Dresden, welches für den Internetauftritt xxx.xxxxxxx.xx verantwortlich ist, sowie in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit. Das Online-Jobportal ist in erster Linie ein Marketinginstrument der Landeshauptstadt und soll dazu dienen, qualifizierte Jobsuchende auf der ganzen Welt über aktuelle Stellenangebote sowie über die attraktiven Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dresden zu informieren. Unternehmen und Einrichtungen im Regierungsbezirk Dresden können ihre offenen Stellenangebote (auch Lehrstellen) innerhalb dieser Region präsentieren und dabei ihre Einrichtung kurz vorstellen. Das Jobportal ist so aufgebaut, dass die DTV Service GmbHAngebote von den Unternehmen oder ihren Beauftragten selbst per Internet in die Datenbank eingegeben und gepflegt werden können. Auch eine automatisierte Übernahme von Massendaten ist möglich. Der Grundbestand der Daten sind die bei der Agentur für Arbeit für die Region gespeicherten Stellenangebote. Auf der anderen Seite ist es Nutzern möglich, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung sich kostenlos als Arbeitssuchende für die Jobplattform zu registrieren. Hier stehen ihnen zusätzliche Funktionen bei der Suche nach Angeboten zur Verfügung. Gegenstand der Vereinbarung ist die Zurverfügungsstellung dieses Jobportals zur Eingabe von Ferienhäusern, Ferienwohnungen freien Arbeits- und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots Ausbildungsstellen im Bereich Privatzimmerdes Regierungsbezirks Dresden unter Beachtung der nachfolgenden Konditionen bzw. zur Recherche nach diesen Stellen. Allen Unternehmen, Ferienwohnungen Forschungseinrichtungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltöffentlichen Einrichtungen aus der Stadt und dem Regierungsbezirk Dresden wird eine freiwillige und kostenlose Nutzung des Jobportals angeboten. Der Betreiber übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Inhalt, Korrektheit, Vollständigkeit oder Aktualität der durch diese Anbieter hinterlegten Daten. Im Rahmen der Nutzung des Online-Jobportals werden personenbezogenen Daten von Nutzern erhoben und gespeichert (Anrede, Name, Vorname, E-Mail-Adresse). Sie dienen zur Authentifizierung des Nutzers und ermöglichen die Speicherung und Pflege persönlicher Suchprofile zur Information über passende Stellenangebote per E-Mail. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck genutzt und Markenamt unter der Nummer 302012063945nicht veröffentlicht. Die DTV- Klassifizierung Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Auf schriftlichen Wunsch des Nutzers gegenüber den Betreibern, kann ein Nutzerprofil und alle damit verbunden Daten gelöscht werden. Bei Inaktivität des Nutzerprofils von mehr als 12 Monaten werden die Daten durch die Betreiber gelöscht. Die Nutzer erhalten ihre Eingabeberechtigung und Zuweisung des Logins nach Anerkennung der Nutzungsbedingungen und einer Prüfung durch die Betreiber. Anschließend kann der Nutzer (Anbieter) eigene Stellenangebote anlegen und ändern, sowie die eigenen Anbieterdaten bearbeiten. Die Chefredaktion liegt in den Händen der Betreiber. Die Chefredaktion hat die Oberhoheit über sämtliche Eingaben. Die Chefradaktion kann in begründeten Fällen sämtliche externe Eingaben löschen, rückgängig machen oder korrigieren. Die Chefredaktion entscheidet über und vergibt die Eingabeberechtigung und kann diese jederzeit wieder entziehen. Ausgeschlossen werden Angebote von Parteien und politischen Vereinigungen sowie Angebote mit nationalsozialistischen, faschistischen, pornografischen oder jugendgefährdenden Inhalten. Nicht statthaft sind weiterhin Eingaben, die der allgemeinen Werbung des Anbieters dienen und nicht dem Sinn und Zweck der Anwendung entsprechen. Sämtliche Eingaben müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Der Betreiber behält sich vor, derartige Eingaben zu löschen bzw. bei wiederholter Missachtung dieser Bestimmung die Eingabeberechtigung zu entziehen. Jede Zuwiderhandlung wird bundesweit mit einer Konventionalstrafe von 5.000 Euro belegt, die der Besitzer der Eingabeberechtigung von der die Eingabe ausgegangen ist, an die Betreiber zu entrichten hat. Angebotsdaten und Anbieter werden mit sofortiger Wirkung entfernt, wenn irreführende oder falsche Angaben beispielsweise über den Anbieter oder den Inhalt die Angebote eingegeben werden, sowie wenn die Inhalte dem Ansehen der Stadt Dresden in der Öffentlichkeit schaden können. Die Eingabeberechtigung wird mit sofortiger Wirkung entzogen. Für die Eingabe der Daten und für die Online-Recherchen werden keine Gebühren erhoben. Die Betreiber sind bestrebt, nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach ihren Möglichkeiten das Jobportal fehlerfrei und ohne Unterbrechung online zu halten. Aus technischen und inhaltlichen Fehlern sowie der phasenweisen Nichtbereitstellung können keine Schadensersatzansprüche abgeleitet werden. Sollten aus einem eventuellen Ausfall des Jobportals oder der Zugangsmöglichkeit Schäden entstehen, weil beispielsweise Angebotsänderungen nicht kommuniziert werden, kann daraus keine Schadenersatzforderung an die Betreiber abgeleitet werden. Die Beteiligten verpflichten sich untereinander, die Urheberrechte und gewerblichen Schutzrechte Dritter zu beachten. Im Innenverhältnis stellen sich die Beteiligten von der Haftung gegenüber Dritten frei, sofern der von dem Dritten erhobene Anspruch auf Lizenzbasis angeboten das ausschließliche Verschulden eines Beteiligten zurückzuführen ist. Die Vereinbarung tritt mit der Anerkennung in Kraft. Diese erfolgt durch Setzen der entsprechenden Häkchens für die Annahme der Nutzungs- und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber der Datenschutzbestimmungen und Absenden des Buttons „ Jetzt registrieren“ Sie läuft auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von Ferienwohnungen4 Wochen zum Monatsende. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, -häusern wenn einer der Partner gegen die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung so schwerwiegend verstößt, dass dem anderen Partnern ein Festhalten an der Vereinbarung nicht mehr zugemutet werden kann und/oder -zimmern wenden sich mit das Erreichen des Zieles der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzwVereinbarung unmöglich wird. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an Dies betrifft insbesondere Verstöße gegen den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen§ 6 dieser Vereinbarung.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Präambel. Der Lizenzgeber Die Agentur für Arbeit Stuttgart (Bereich U25), das Jobcenter der Landeshauptstadt Stuttgart (Bereich U25), das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart (Jugendhilfeplanung) und das Staatliche Schulamt bilden zusammen und partnerschaftlich das Stuttgarter Arbeitsbündnis Jugend und Beruf. Gemeinsames Ziel des Arbeitsbündnisses ist, allen Stuttgarter Jugendlichen einen zügigen und passenden Übergang in die DTV Service GmbHAusbildung und Beschäftigung durch Ausschöpfung ihrer Potenziale und Interessen zu eröffnen. Grund für die Einrichtung des Arbeitsbündnisses sind gemeinsame Herausforderungen am Übergang Schule- Beruf, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots mit denen sich die Kooperationspartner in ihren jeweiligen Handlungsfeldern konfrontiert sehen. Zu diesen gehören im Bereich PrivatzimmerWesentlichen: • Die Erhöhung der Chancengleichheit von benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. • Die Notwendigkeit einer intensiven rechtskreisübergreifenden Koordination in der Planung, Ferienwohnungen Entwicklung, Einrichtung und Ferienhäuser Evaluation von Maßnahmen der Partner des Arbeitsbündnisses. • Die Notwendigkeit einer gemeinsamen Datenlage als Basis für gemeinsame Steuerung. • Die Notwendigkeit der Einrichtung von rechtskreisübergreifenden Qualitätsstandards und gemeinsamen Qualitätssicherungsstrategien. • Der Umgang mit den Auswirkungen heutiger und zukünftiger Reformen in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- den Schulstrukturen und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an in den Strukturen des Übergangssystems in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmtkonzertierter Aktion. Um die Klassifizierung vornehmen diese Herausforderungen wirkungsvoll angehen zu können, müssen alle Prüfer ist eine dauerhafte und verlässlich enge Zusammenarbeit im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchenSinne einer gemeinsamen lokalen Verantwortungsübernahme für die Förderung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen unabdingbar. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können Mit dem „Stuttgarter Arbeitsbündnis Jugend und Beruf“ schaffen die ExpertenschulungAgentur für Arbeit Stuttgart, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich das Jobcenter und das Jugendamt der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert Landeshauptstadt Stuttgart sowie das Staatliche Schulamt den Rahmen und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, Struktur für die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenGestaltung dieser Zusammenarbeit.

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Samples: Kooperationsvereinbarung

Präambel. Mieterbeiräte sind gewählte Interessensvertretungen der Mieter und Mieterinnen in den jeweiligen landeseigenen Quartieren von degewo. Sie vertreten eine Position der Toleranz und Solidarität gegenüber allen Kulturen und fördern das Zusammenleben aller Bewohner eines Quartiers. Der Lizenzgeber Mieterbeirat arbeitet auf der Grundlage nachstehender Vereinbarung. Die einzelnen Regelungen der Vereinbarung stellen die Handlungsspielräume für eine partnerschaftliche, identifikationsfördernde und stabilisierend wirkende Zusammen- arbeit zwischen Mieter und degewo dar. Sofern durch die Senatsverwaltung von Berlin eine neue (Muster)-Vereinbarung als Grundlage für die DTV Service GmbHZusammenarbeit zwischen den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und den Mieterbeiräten vorgegeben wird, kurzersetzt diese die vorliegende Vereinbarung. Der Mieterbeirat soll gemeinsame Miet- und Wohnungsinteressen der Mieter koordinieren und bündeln, in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit degewo erörtern und darauf hinwirken, dass ein für beide Parteien vertretbares Ergebnis erzielt wird. Der Mieterbeirat und degewo haben das gemeinsame Ziel, die Wohnsituation sowie die sozialen, kulturellen und nachbarschaftlichen Beziehungen zu beiderseitiger Zufriedenheit zu gestalten und ggf. zu verbessern. degewo fördert in angemessener Art und Weise die Arbeit des Mieterbeirates. Der Mieterbeirat arbeitet überparteilich und ehrenamtlich. Die Tätigkeit des Mieterbeirates erstreckt sich auf nachstehend genannte Quartiere bzw. Adressen: DTVSDer Mieterbeirat vertritt die Interessen der Mieterinnen und Mieter ihres Quartiers gegenüber degewo in allen das Wohnquartier betreffenden Fragestellungen, wie z.B. Fragen zu Betriebskosten, zu den Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, Fragen der Hausordnung, der Hausmeisterleistungen, der Gemeinschaftsanlagen und des Wohnumfeldes (soweit nicht individuelle Mietvertragsrechte/- pflichten betroffen sind). Der Mieterbeirat entwickelt und setzt mit degewo Maßnahmen zur Nachbarschaftsförderung (wie z.B. Angebote für Senioren, Kinder, Jugendliche, Nachbarschaftshilfe, Stadtteilkultur etc.) hat unter nach den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen Bedürfnissen der Mieterinnen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots Mieter um. Der Mieterbeirat kann für sein Tätigkeitsfeld im Bereich PrivatzimmerWohnungs- und Mietbereich Informations-, Ferienwohnungen Mitwirkungs- und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltVorschlagsrechte ausüben. Sie können Übermittlungsorgane für die Mieterinnen und Mieter und degewo sein, soweit nicht individuelle Mietvertragsrechte und -pflichten betroffen sind. Die DTV Service GmbH ist Inhaber Mietermitwirkung hat ihre Grenzen in den geschützten Rechten des Einzelnen, insbesondere des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes und des Datenschutzes, sowie in den zu wahrenden Inhalten bestehender Verträge mit Dritten und den Gesetzen und Richtlinien, denen die landeseigenen Wohnungsunternehmen und deren Gremien unterliegen. Der Mieterbeirat setzt sich aus den von den Hauptmietern der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- betreffenden Wohnanlage gewählten Mietern zusammen. Jeder Hauptmieter des zur Xxxx stehenden Quartieres hat das Recht, für den Mieterbeirat zu kandidieren. Ausschlaggebend dafür ist, dass er zum Zeitpunkt der Xxxx dort mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Dabei entfällt auf jede Wohnung eine Stimme, unabhängig von der Zahl der dort wohnenden Hauptmieter. Es werden je nach Größe der Quartiere 3 - 7 stimmberechtigte Mietervertreter gewählt, die sich an folgender Quartiersgröße orientieren: ⮚ bis zu 500 Wohnungen 3 Mietervertreter ⮚ bis zu 1000 Wohnungen 5 Mietervertreter ⮚ ab 1001 Wohnungen 7 Mietervertreter ⮚ Die Hauptmieter des zur Xxxx stehenden Quartieres bestimmen mittels Briefwahl demokratisch und Markenamt unter geheim ihre Mitglieder aus der Nummer 302012063945Kandidatenliste für den Mieterbeirat. Gewählt sind die Kandidaten, die die höchsten Stimmenanzahlen auf sich vereinigen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Wird die Xxxx nicht angenommen, rückt der Kandidat mit der nächsthöheren Stimmenanzahl nach. Ein Mieterbeirat kann nur gebildet werden, wenn sich mindestens 5 % der Hauptmieter (bezogen auf die Anzahl der Wohnungen) der betreffenden Wohnanlage an der Xxxx des Mietervertreters beteiligen. Sollte dieses Quorum nicht erreicht werden, verständigen sich die zur Xxxx gestellten Kandidaten gemeinsam mit degewo über die Art und Weise der zukünftigen Zusammenarbeit. Das kann beispielsweise in Form einer Mieter-/Interessenvertretung erfolgen. degewo kann auch Xxxxxx, die nicht mit dem entsprechendem Quorum oder gar nicht gewählt sind, zur Mitarbeit im Mieterbeirat zulassen. Es müssen aber immer mindestens 50 % gewählte Mietervertreter, bei denen das Quorum erreicht wurde, im Mieterbeirat vertreten sein. Wird diese Zahl unterschritten, müssen Neuwahlen durchgeführt werden. degewo bietet für den Übergangszeitraum bis zu den Neuwahlen die weitere Zusammenarbeit mit interessierten und engagierten Xxxxxxx an. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten Xxxx-/Amtsperiode des Mieterbeirates beträgt 5 Jahre Sofern gegen Xxxxxx schwerwiegende Gründe vorliegen, die einer vertrauensvollen Zusammenarbeit im Rahmen dieser Mieterbeiratstätigkeit mit degewo entgegen stehen, behält sich degewo das Recht vor, diesen Kandidaten von der Mieterbeiratswahl auszuschließen. Der Mieterbeirat wählt aus der Mitte seiner Mitglieder eine/n Vorsitzende/n (Sprecher) für die Wahlperiode. Weitere Funktionen beschließt und besetzt der Mieterbeirat aus der Gruppe der gewählten Mitglieder entsprechend den Anforderungen seiner Tätigkeiten. Der Mieterbeirat regelt die Zusammenarbeit seiner Mitglieder selbst. Die/der Vorsitzende ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber erster Ansprechpartner für degewo. Er leitet sowohl Wünsche, Vorschläge und Informationen von Ferienwohnungendegewo an das Gremium als auch umgekehrt. Der Mieterbeirat kann sich eine Geschäftsordnung geben, -häusern die die Zusammenarbeit seiner Mitglieder regelt. Der Mieterbeirat führt regelmäßig Beratungen und Sprechstunden für die Mieterinnen und Mieter seines Quartieres durch. Die Termine sind den Mieterinnen und Xxxxxxx bekannt zu geben. Jede/r Mieterin/Mieter der betreffenden Wohnanlage hat das Recht, vom Mieterbeirat angehört zu werden. Beschlüsse sind den Mieterinnen und Mietern unverzüglich in geeigneter Weise bekannt zu geben. Der Mieterbeirat ist gehalten, Anträge und Anliegen von degewo unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Wochen zu behandeln und einer Entscheidung zuzuführen. Sofern der Mieterbeirat es für die Entscheidungsfindung erforderlich hält, kann er auch einen Vertreter von degewo dazu einladen. Einmal im Jahr, und bei Bedarf nach vorheriger Abstimmung, jedoch max. einmal im Quartal finden zwischen Mieterbeirat und Vertretern von degewo ein Treffen statt. Die Einladung erfolgt durch degewo. Die Themen für die Tagesordnung des Mieterbeirates sind mindestens eine Woche vor dem Termin degewo (dem zuständigen Kundenzentrum) zur Kenntnis zu geben. Die Protokollführung obliegt dem Mieterbeirat. Die Terminabstimmung erfolgt mit dem zuständigen Kundenzentrum mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin. Die Mieterbeiräte haben über alle in nichtöffentlicher Sitzung besprochenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Im Interesse einer positiven Entwicklung im Quartier arbeiten Mieterbeiräte und degewo partnerschaftlich zusammen. degewo informiert die Mieterbeiräte umfassend – soweit den vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen nichts entgegensteht - vor der Durchführung wesentlicher Maßnahmen im jeweiligen Quartier, wie z.B. umfassende Modernisierungen, regionale Neubauvorhaben und erörtert mit ihm wichtige, allgemein interessierende Themen. Die Mieterbeiräte können degewo das jeweilige Quartier betreffend Verbesserungsvorschläge, Anregungen, die Durchführung von Informationsveranstaltungen und Empfehlungen unterbreiten. degewo nimmt dazu zeitnah Stellung und begründet seine Antwort bei Ablehnung. degewo benennt Ansprechpartner im Unternehmen / jeweiligen Kundenzentrum für den Mieterbeirat, die für die Entgegennahme und Behandlung von Fragen zuständig sind. Der Mieterbeirat kann für Veranstaltungen, wie Mieter-und Kinderfeste, Pflanzaktionen usw., die den Interessen des Zusammenlebens in der Gemeinschaft dienen, bei degewo einen Zuschuss beantragen. In welcher Höhe und ob der Zuschuss gewährt wird, entscheidet degewo. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Bei der Raumbeschaffung, z.B. für Mieterbeiratssitzungen, Mietersprechstunden und Mieterversammlungen sowie für die Akten-und Materiallagerung ist degewo im Rahmen seiner Möglichkeiten behilflich. Jedes Mieterbeiratsmitglied erhält eine Pauschale von 50 € pro Kalenderjahr, ggf. anteilig. Darüber hinaus kann degewo den Mieterbeirat bei der Herausgabe und Verteilung von Mitteilungsblättern, Informationsmaterialien und/oder -zimmern wenden sich einer Mieterzeitung finanziell und/oder technisch bis zu einer Höhe von 500,00 € pro Jahr unterstützen. Die Voraussetzung für die Zahlung ist die Vorlage prüffähiger Rechnungen. Die Redaktion für Mitteilungsblätter, Informationsmaterialien und Mieterzeitung liegt beim Mieterbeirat. Die Mitgliedschaft im Mieterbeirat der einzelnen Mietervertreter endet automatisch, wenn sie aus dem Wohngebiet, für welches sie tätig werden, wegziehen, d. h. nicht mehr mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Die Mitglieder können ihr Amt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Mieterbeirat jederzeit niederlegen. Der Mieterbeirat teilt dies unverzüglich degewo mit. Zur Sicherung der Ab- sichtArbeitsfähigkeit des Mieterbeirates bis zur nächsten regulären Xxxx, ihr (Ferien-)Objekt bzwrücken gewählte und bis dahin nicht berufene Kandidaten in der zu besetzenden Anzahl nach. ihre Unterkunft klassifizieren Ein Mieterbeiratsmitglied kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auf Vorschlag von zwei Drittel des Beirates oder von degewo abberufen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Mieterbeiratsmitglied seine Pflichten gröblich verletzt und insbesondere nicht mehr zu lasseneiner konstruktiven Zusammenarbeit bereit ist und/oder den Geschäftsgang und den Aufgabenvollzug behindert. Beide Parteien haben die Möglichkeit, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Zusammenarbeit insgesamt fristlos zu kündigen. Die Kündigung ist schriftlich, unter Mitteilung des Kündigungsgrundes, an die andere Partei zu richten. Der Mieterbeirat kann die Vereinbarung nur kündigen, wenn mindestens zwei Drittel der Mietervertreter dem entsprechenden Beschluss schriftlich zugestimmt haben, wobei von den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG)zwei Drittel mindestens 50 % mit Quorum gewählte Mieterbeiräte sein müssen. Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam Kooperationsvereinbarung tritt mit Praktikern entwickelten QualitätskriterienUnterzeichnung in Kraft und gilt für die Dauer der Wirkungszeit des bestehenden Mieterbeirates. Jede Partei kann die Vereinbarung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende schriftlich kündigen. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnetLaufzeit kann in beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes Begonnene Projekte können im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf beiderseitigen Einvernehmen auch nach der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet Kündigung gemeinsam beendet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.

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Samples: Kooperationsvereinbarung

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTVDie Grundstücke Flst-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen Nr. 1390/2 und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung 1410/2 der Gemarkung Flomersheim liegen an der westlichen Gemarkungsgrenze Flomersheim zu Lambsheim und -sicherung des touristischen Angebots stehen im Bereich PrivatzimmerEigentum des Bundes. Auf ihnen befinden sich die Autobahnraststätten der A 61 „Auf den Hirschen“ und „Auf den Hahnen“. Bis zum Jahr 2009 verfügte keines der Grundstücke über Anlagen auf denen Abwasser anfiel. Mit Erweiterung der Rastplätze und Errichtung von Toilettenanlagen wurden leitungsgebundene Anschlüsse an das Naherholungsgebiet „Lambsheimer Weiher“ in einer Entfernung von 650 m hergestellt, Ferienwohnungen und Ferienhäuser da die nächstgelegenen Anschlussmöglichkeiten an die Kanalisation der Stadt Frankenthal (Pfalz) in Deutschland entwickeltder Gemeinde Flomersheim erst ab 1,5 km Entfernung bestehen. Deshalb übernimmt die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim die Abwasserbeseitigung. Die DTV Service GmbH Anschlussleitung ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945eine Privatleitung des Grundstücks- eigentümers. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit Herstellungs-, Unterhaltungs- und Erneuerungskosten der Anschlussleitung trägt der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz. Die Stadt Frankenthal (Pfalz) überträgt der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim die Aufgabe der Abwasserbeseitigung nach § 57 Abs. 3 LWG für das auf Lizenzbasis angeboten den Grundstücken Flst- Nr. 1390/2 und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen1410/2 der Gemarkung Flomersheim, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxx X00 Deutschen HotelklassifizierungXxx xxx Xxxxxxxx“ und der Deutschen Klassifizierung für GästehäuserAuf den Hahnen“, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG)anfallende Abwasser. Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz Verbandsgemeinde Lambsheim- Heßheim errichtet und betreibt die öffentliche Kanalisation zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf Abwasserbeseitigung der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenbetroffenen Grundstücke.

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Samples: Zweckvereinbarung

Präambel. Der Lizenzgeber Nach intensiver Diskussion mit allen Beteiligten will die Klinikum Hann. Münden GmbH (die DTV Service GmbH, kurznachfolgend: DTVSKlinikum) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung Krankenhausbetrieb des touristischen Angebots Nephrologischen Zentrums Niedersachsen im Bereich PrivatzimmerZustand der sog. vorgezogenen Einhäusigkeit, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltd.h. unter Integration des bestehenden Betriebs des Krankenhau- ses Hannoversch Münden (KHM), übernehmen. Die DTV Service GmbH entsprechenden Kaufverträge wurden am 30. Dezember 2015 und am 4. Januar 2016 abgeschlossen. Ziel ist, einer Mehrzahl der Mitarbeiter – vorbehaltlich einer notwendigen und tiefgreifenden Restruk- turierung – eine sichere Zukunft bieten zu können und den Betrieb des Klinikums unter einer ent- sprechenden Neuausrichtung zu betreiben. Hierzu sind sich das Klinikum und der Marburger Bund Landesverband Niedersachsen (nachfolgend: MB) darüber einig, dass zur Überwindung der wirtschaftlichen Schieflage und zur nachhaltigen Sanie- rung sowie zur weiteren Existenzsicherung des Klinikbetriebs befristet Regelungen über einen Sanie- rungsbeitrag der gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten des ärztlichen Dienstes erforderlich sind. Hierdurch werden, neben dem Fortbetrieb des Klinikbetriebs, auch die Arbeitsplätze unter Bei- behaltung der Tarifbindung gesichert. Grundlage dieses Sanierungstarifvertrages ist Inhaber auch das ge- meinsame Verständnis, dass der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945Erwerber des Klinikums angemessene Investitionen vornimmt. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit Parteien sind sich auch einig, dass nach erfolgreicher Restrukturierung und finanzieller Sanierung des Klinikums wieder vollumfänglich und ohne Ausnahme die hausspezifischen Tarifregelungen über die Arbeitsbedingungen gelten sollen, die denen entsprechen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfah- rens für das Nephrologische Zentrums Niedersachsen gegolten haben; zusätzlich soll eine schrittwei- se Angleichung der Tabellenentgelte auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzwdas Niveau des TV-Ärzte / VKA in seiner am 1. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen LizenznehmerJanuar 2019 geltenden Fassung erfolgen. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes Dieser Tarifvertrag gilt im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen personellen und Ferien- häuser beisachlichen Geltungsbereich des zwischen den Parteien am 10. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit 2016 abgeschlossenen Haustarifvertrages Ärztinnen und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag Ärzte des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenKlinikums.

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Samples: Sanierungstarifvertrag

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbH► vgl. Art. 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTVArtikel 2a Landesverfassung Baden-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet Württemberg Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den Grundlagen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell Öffentlichen Dienst bilden unter anderem - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) - das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behin- derungen - UN-Behindertenrechtskonvention - das Sozialgesetzbuch (SGB) – Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) - Landesverfassung (LV) - das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - das Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung - Landes- Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) - das Landesbeamtengesetz (LBG) mit der Wahrnehmung VwV des Innenministeriums zur Durchführung beamtenrechtlicher Vorschriften (BeamtVwV) - die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift aller Ministerien und des Rechnungshofs über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung (SchwbVwV) - die Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (Lehrkräfte-ArbeitszeitVO) - die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Anrechnungsstunden und Freistellun- gen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (VwV Anrechnungsstunden und Freistellun- gen) Ziel der Inklusionsvereinbarung ist es, bei allen Beteiligten das Bewusstsein für die Belange schwerbehinderter Menschen im Schuldienst zu stärken und den gesetzlichen Auftrag aus den vorgenannten Gesetzen und Verwaltungsvorschriften zu ergänzen und für Fragen des schulischen Alltags zu konkretisieren. Mit der Inklusionsvereinbarung wird ein aktiver Beitrag zur Inklusion im Arbeitsleben geleistet. Die dauerhafte berufliche Integration behinderter Menschen ist eine wesentliche Vorausset- zung für die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und somit zugleich eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe. Das berufliche Fortkommen und der Aufstieg schwerbehinderter Menschen werden unterstützt und gefördert. Auswirkungen von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie EinrichtungenBehinderungen auf die Arbeitsplatzsituation werden im offenen Dialog zwi- schen allen Beteiligten einer sachlichen und fachgerechten Lösung in partnerschaftlicher Zu- sammenarbeit zugeführt. Schwerbehinderte Menschen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern im Geltungsbereich dieser Vereinbarung beschäftigt sind bzw. sich um eine Einstellung bewerben, dürfen darauf vertrauen, dass ihnen aufgrund ihrer Behinderung keine Nachteile und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich Ausgrenzungen erwachsen. Die Umsetzung der Inklusionsvereinbarung dient ferner der Prävention. Sie soll dazu berechtigt sindbeitra- gen, übertragendass sich der Gesundheitszustand der behinderten Menschen stabilisiert bzw. die Aus- wirkungen der Behinderung abgemildert werden. Auch soll die Prävention eine vorzeitige Zurruhesetzung bzw. eine begrenzte Dienstfähigkeit vermeiden helfen.

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Samples: Inklusionsvereinbarung

Präambel. Der Lizenzgeber (Entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V bieten die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ TK und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe Hausärzteverband Berlin und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland Brandenburg e.V. (BAGBDA) in Kooperation mit dem Hausärz- teverband Brandenburg e.V. den Versicherten der TK im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg als Vertragspartner gemeinsam eine besondere hausärztliche (hausarztzentrierte) Versorgung („HZV“) an. Der Hausärzteverband Berlin und Brandenburg e.V. vertritt die berufspolitischen Interessen seiner Mitglieder in Berlin und Brandenburg und verhandelt in dieser Eigenschaft Verträge zur Hausarzt- zentrierten Versorgung. Er ist Mitglied im Deutschen Hausärzteverband e.V. Der Hausärztever- band Berlin und Brandenburg e.V. und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG)Hausärzteverband Brandenburg e.V. haben eine Ko- operationsvereinbarung geschlossen, in deren Rahmen sie den mit der Techniker Krankenkasse überregional vereinbarten Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung und den diesem durch den Adaptionsvertrag beigetretenen weiteren Ersatzkassen umsetzen werden. Die DTVVertragsparteien steuern den HZV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam Vertrag mit Praktikern entwickelten Qualitätskriteriendem Ziel, die Qualität der Versorgung zu ver- bessern und Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTVDurch diesen Vertrag („HZV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes Vertrag“) soll die hausärztliche Versorgung im Bereich FerienzimmerBezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg optimiert werden. Ziel der TK, Ferienwohnungen der Hausärzteverbände, der HÄVG und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx der an diesem HZV-Vertrag durch Vertragsbeitritt teilnehmenden Hausärzte ist eine gezielte Auswahlmöglichkeit flächendeckende, leitlinienorientierte und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur quali- tätsgesicherte Versorgungssteuerung sowie eine darauf basierende Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit medizini- schen Versorgung der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften Versicherten der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angebotenTK. Durch die Pflicht- schulungen soll Bindung der Versicherten an eine Hausarzt- praxis wird eine zielgenauere Leistungssteuerung erreicht. Durch die einheitliche Anwendung dadurch zu erreichende Ver- meidung von Doppeluntersuchungen und eine rationale und transparente Pharmakotherapie stre- ben die HZV-Partner die Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven an. Der Hausärzteverband vertritt als Gemeinschaft im Sinne des § 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V mehr als die Hälfte der DTV-Klassifizierungskriterien in an der Be- wertung hausärztlichen Versorgung im Bezirk der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werdenKassenärztlichen Vereinigung teil- nehmenden Fachärzte für Allgemeinmediziner. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den HÄVG ist ein Unternehmen, das nach seinem Satzungszweck unter anderem Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell Sinne von § 73b Abs. 4 SGB V abschließt und durchführt und danach erforderliche Vertragsdienstleistungen, mit Ausnahme der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. KurverwaltungAbrechnungsdienstleistungen, Verkehrsamtübernimmt. Der Hausärzteverband Berlin und Bran- denburg e.V. ist Aktionär der HÄVG. Dies vorangestellt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, vereinbaren die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.HZV-Partner das Folgende:

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Der Hausarztzentrierten Versorgung

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter Die Anmelder gehören zu den Marken sogenannten DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und PrivatzimmernSystemenein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich PrivatzimmerSinne des deutschen Gesetzes über das Inverkehrbringen, Ferienwohnungen die Rücknahme und Ferienhäuser die hochwertige Verwertung von Verpackungen (im Folgenden kurz als „Verpackungsgesetz“ bezeichnet), d.h. dass sie als privatrechtlich organisierte juristische Per- sonen mit Genehmigung durch die zuständige Landesbehörde in ihrem jeweiligen Einzugsgebiet beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallende restentleerte Verpackungen flächendeckend erfassen und einer Verwertung zuführen. Die Anmelder haben eine Kennzeichnung entwickelt, um private Endverbraucher in Deutschland entwickeltüber die zur getrennten Sammlung von Verpackungsabfällen eingerichteten Sammelsysteme zu informie- ren. Diese Kennzeichnung wird im Folgenden als „Unionsgewährleistungsmarke“ bezeichnet. Die DTV Service GmbH ist Inhaber be- absichtigte Information der Wort-/Bild-Marke Endverbraucher knüpft dabei an die in § 9 Verpackungsgesetz geregelte Registrierung von Herstellern systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister an (im Folgenden kurz als DTV-KlassifizierungZentrale Stelleeingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLGbezeichnet). Die DTVRegistrierung bei der Zentralen Stelle bekämpft die unlautere Praxis des sogenannten „Trittbrettfahrens“ einiger Hersteller von Waren, die ihrer im Verpackungsgesetz geregelten Systembeteiligungspflicht nicht nachkommen. Der deutsche Gesetzgeber hat in seiner Gesetzesbegründung die Registrierungspflicht nach § 9 Verpackungsgesetz wie folgt begründet: • „Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sind vor dem erstmaligen Inver- kehrbringen der Verpackungen zur Registrierung bei der Zentralen Stelle verpflichtet. Das Her- stellerregister wird im Internet veröffentlicht und ist für jedermann einsehbar. Damit soll die Transparenz gesteigert und das Unterlassen der Systembeteiligung (‚Trittbrettfahren‘) verhin- dert werden.“ (Deutscher Bundestag, Drucksache 18/11274, Seite 52) • „Mit § 9 wird im Verpackungsbereich erstmalig eine Registrierungspflicht eingeführt, die sich an der bereits bestehenden Registrierungspflicht für Hersteller von Elektro- und Elektronikge- räten gemäß § 6 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes orientiert. Dadurch soll die Zentrale Stelle eine bessere Überwachungsgrundlage erhalten und durch die Veröffentlichung der we- sentlichen Registrierungsdaten im Internet zugleich eine effektive Selbstkontrolle des Marktes ermöglicht werden.“ (Deutscher Bundestag, Drucksache 18/11274, Seite 91) • „Die Veröffentlichung im Internet soll es jedermann ermöglichen, das Online-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten QualitätskriterienRegister nach be- stimmten Herstellern und Marken zu durchsuchen und somit zu überprüfen, ob die Hersteller ihrer grundsätzlichen Systembeteiligungspflicht nachgekommen sind. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnetDa eine Systembeteili- gung ohne vorherige Registrierung nicht möglich ist, kann bei fehlendem Eintrag in der Regist- rierungsdatenbank darauf geschlossen werden, dass auch keine Systembeteiligung vorgenom- men wurde. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz Auf diese Weise sollen insbesondere diejenigen Hersteller, die bislang systembe- teiligungspflichtige Verpackungen unter Außerachtlassung jeglicher Produktverantwortung in Verkehr brachten, entdeckt und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Herstellerpflichten an- gehalten werden.“ (Deutscher Bundestag, Drucksache 18/11274, Seite 92) Bislang stößt die vom Gesetzgeber angestrebte Transparenz an ihre Grenzen, da private Endverbrau- cher beim Kauf einer Ware das im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser beiInternet veröffentlichte Herstellerregister der Zentralen Stelle kon- sultieren müssten. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus Das ist in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmtvielen Fällen nicht realistisch. Um die Klassifizierung vornehmen Information der privaten Endverbraucher zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert erleichtern und die Qualität vom Gesetzgeber angestrebte Transparenz zu verbessern, können interessierte Unternehmen daher die Unionsgewährleistungs- marke auf die Verpackung für ihre Waren aufbringen, wenn sie die Voraussetzungen der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet vorliegenden Markensatzung erfüllen. Um den Verbrauchern einen noch größeren Mehrwert zu bieten, kann die Unionsgewährleistungsmarke um Hinweise zur richtigen Entsorgung der jeweiligen konkreten Verpa- ckung der Ware ergänzt werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.

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Samples: Nutzungsvertrag

Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop, 27-Löcher Footgolf-Anlage, Hotel und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Lizenzgeber (Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen Übungsanlagen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltgewählten Nutzungsrechtes. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (Sonstige Leistungen wie z.B. TourismusverbandÜbungsbälle, TouristinformationTrainingsstunden, KurverwaltungTurnierstartgelder, VerkehrsamtGarderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus können aber gegen Entgelt in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet Anspruch genommen werden. Die Durchführung Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Klassifizierung Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Lizenzgeber auf Antrag den Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages. Wird das Nutzungsrecht im Laufe des Jahres geschlossen, ist eine Kündigung erst zum Folgejahr möglich. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der Wahrnehmung ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Nichteinlösung einer Lastschrift bei monatlicher Zahlung (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- bandRücklastschrift), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungenerfolgt die unverzügliche Umstellung der Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und durch Kooperationsvereinbarungen zwar mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sindeiner Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, übertragendas bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.

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Samples: Nutzungsvertrag

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbH► vgl. Art. 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTVArtikel 2a Landesverfassung Baden-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet Württemberg Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den Grundlagen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell Öffentlichen Dienst bilden unter anderem - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) - das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behin- derungen - UN-Behindertenrechtskonvention - das Sozialgesetzbuch (SGB) – Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) - Landesverfassung (LV) - das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - das Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung - Landes- Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) - das Landesbeamtengesetz (LBG) mit der Wahrnehmung VwV des Innenministeriums zur Durchführung beamtenrechtlicher Vorschriften (BeamtVwV) - die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift aller Ministerien und des Rechnungshofs über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung (SchwbVwV) - die Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (Lehrkräfte -ArbeitszeitVO) - die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Anrechnungsstunden und Freistellun- gen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (VwV Anrechnungsstunden und Freistellun- gen) Ziel der Inklusionsvereinbarung ist es, bei allen Beteiligten das Bewusstsein für die Belange schwerbehinderter Menschen im Schuldienst zu stärken und den gesetzlichen Auftrag aus den vorgenannten Gesetzen und Verwaltungsvorschriften zu ergänzen und für Fragen des schulischen Alltags zu konkretisieren. Mit der Inklusionsvereinbarung wird ein aktiver Beitrag zur Inklusion im Arbeitsleben geleistet. Die dauerhafte berufliche Integration behinderter Menschen ist eine wesentliche Vorausset- zung für die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und somit zugleich eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe. Das berufliche Fortkommen und der Aufstieg schwerbehinderter Menschen werden unterstützt und gefördert. Auswirkungen von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie EinrichtungenBehinderungen auf die Arbeitsplatzsituation werden im offenen Dialog zwi- schen allen Beteiligten einer sachlichen und fachgerechten Lösung in partnerschaftlicher Zu- sammenarbeit zugeführt. Schwerbehinderte Menschen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern im Geltungsbereich dieser Vereinbarung beschäftigt sind bzw. sich um eine Einstellung bewerben, dürfen darauf vertrauen, dass ihnen aufgrund ihrer Behinderung keine Nachteile und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich Ausgrenzungen erwachsen. Die Umsetzung der Inklusionsvereinbarung dient ferner der Prävention. Sie soll dazu berechtigt sindbeitra- gen, übertragendass sich der Gesundheitszustand der behinderten Menschen stabilisiert bzw. die Aus- wirkungen der Behinderung abgemildert werden. Auch soll die Prävention eine vorzeitige Zurruhesetzung bzw. eine begrenzte Dienstfähigkeit vermeiden helfen.

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Samples: Inklusionsvereinbarung

Präambel. Die Stadt Magdeburg übernimmt von der Gemeinde die hoheitliche Teilaufgabe Einleitung und Behandlung der dezentral anfallenden Abwässer in das Klärwerk Gerwisch auf der Grundlage von § 3 Abs. 1 Satz 1des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit für das Land Sachsen-Anhalt (GKG-LSA) vom 26.02.1998 (GVBl. S. 81) und § 151 Abs. 1 Wassergesetz für das Land Sachsen- Anhalt (WG-LSA) vom 21.04.1998 (GVBl. S. 186) in der derzeit gültigen Fassung. Weitere hoheitliche Aufgaben werden nicht übertragen. Die Stadt Magdeburg beabsichtigt, sich zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Abwasserbeseitigungspflicht zukünftig eines Konzessionärs zu bedienen. Der Lizenzgeber (Konzessionär wird die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots ihm übertragenen Aufgaben im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen eigenen Namen und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltauf eigene Rechnung auf der Grundlage privatrechtlicher Entgelte nach näherer Maßgabe der Abwasserentsorgungssatzung sowie der allgemeinen Entsorgungsbedingungen der Stadt Magdeburg durchführen. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- Der Konzessionsvertrag soll beginnend ab 01.01.2006 eine Laufzeit von 20 Jahren mit Verlängerungsoption für 2 x 5 Jahre haben und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich FerienzimmerWege eines europaweit angezeigten strukturierten Bieterverfahrens vergeben werden. Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx Xx. 00 vom 21. September 2006 Seite - 590 - Von Seiten der Gemeinde Königsborn besteht grundsätzliches Interesse daran, Ferienwohnungen und Ferien- häuser beidass zukünftig die Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht vom Konzessionär auch für das Gemeindegebiet Königsborn erfolgt. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und EntscheidungshilfeEntsprechende Verhandlungen sollen nach der Privatisierung des Städtischen Abwasserbetriebes Magdeburg aufgenommen werden. Auf der Anbieterseite trifft Vorstehendes vorausgeschickt, treffen die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert Stadt Magdeburg und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.Gemeinde Königsborn folgende Vereinbarungen:

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Samples: Zweckvereinbarung

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbH„Oö. Gründerfonds“, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusernder sowohl vom Land Oberösterreich eingerichtet wurde als auch vom Land Oberösterreich finanziell ausgestattet wird, Ferienwohnungen verschafft Unternehmens- gründer und Privatzimmern“ Betriebsübernehmer in der Startphase durch Beteiligungen günstiges Ei- genkapital. Die stille Beteiligung erfolgt entweder durch das Land Oberösterreich oder durch ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots Unternehmen, welches vom Land Oberösterreich beauftragt/ermächtigt wur- de/wird, sich als echter stiller Gesellschafter im Bereich Privatzimmereigenen Namen und auf Rechnung des Oö. Gründerfonds (treuhändig) mit einer Einlage auf Basis des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes zu beteiligen. Derzeit hat das Land Oberösterreich die Oberösterreichische Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H. (UBG) beauf- tragt/ermächtigt (Stand: 18. August 2022), Ferienwohnungen die Förderungsanträge im Rahmen dieses gegenständlichen Landesförderungsprogrammes zu prüfen und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltsich als echter stiller Gesellschafter treuhändig auf Rechnung des Oö. Gründerfonds mit einer Einlage auf Basis des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes zu beteiligen. Die DTV Service Wirtschafts- und Forschungsstrategie „#upperVISION2030“ und die „Oö. Touris- musstrategie 2022“ stellen die Basis für das gegenständliche Förderungsprogramm dar. Diese Strategien zielen insbesondere darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der oberöster- reichischen Wirtschaft zu verbessern. Das Landesförderungsprogramm „Beteiligung des Oö. Gründerfonds an FTI-Gründungsvorhaben, die von der tech2b Inkubator GmbH in der Variante ‚Scale-up/INCUBATE‘ im Rahmen des Förderungsprogrammes ‚AplusB Scale-up‘ betreut werden, und an Tourismus-Gründungsvorhaben, die von der tech2b Inkubator GmbH im „Tourismus-Inkubator-Programm betreut werden, für den Zeitraum 01.10.2022 – 30.12.2023“ soll zur Erreichung dieser Ziele einen Beitrag leisten. Dem Land Oberösterreich ist Inhaber die Unterstützung der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- JungunternehmerInnen ein großes An- liegen. Daher unterstützt das Land Oberösterreich sowie die Partner des Landes Oberös- terreich JungunternehmerInnen mit umfassenden Beratungs-, Informations- und Markenamt unter der Nummer 302012063945Förde- rungsangeboten. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzwnäheren Details zu den u.a. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten Unterstützungsmöglichkeiten können aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft beiliegenden Leitfaden (Anlage 1) entnommen werden. Beratungs- und Informationsangebote für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus JungunternehmerInnen in Deutschland e.V. Oberösterreich: (BAGkeine abschließende Aufzählung) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft - Wirtschaftskammer Oberösterreich (DLGgeförderte Beratungsmaßnahmen); - Business Upper Austria – OÖ. Wirtschaftsagentur GmbH; - tech2b Inkubator GmbH (geförderte Beratungsmaßnahmen); - KGG/UBG (Finanzierungsberatung); - Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws Equity Finder, i2 Business Angels); - Export Center Oberösterreich (geförderte Beratungsmaßnahmen). Die DTVFörderungsangebote für JungunternehmerInnen in Oberösterreich: (keine abschließende Aufzählung) - aws PreSeed; - aws Seedfinancing; - Start-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterienup-Prämie für die Oö. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnetWirtschaft; - Beteiligung des Oö. Die DTVGründerfonds an Oö. Start-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes ups (inkl. Haftung für einen Anschlusskredit im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen Bedarfsfall); - Beteiligung des Oö. Gründerfonds an FTI-Gründungsvorhaben und Ferien- häuser beian Tou- rismus-Gründungsvorhaben (inkl. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf Haftung der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt KGG für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung Anschlusskre- dit im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmtBedarfsfall); - aws Gründerfonds; - aws Garantien; - Standardbürgschaft der KGG; - aws erp-Kredit; - Innovations- und Wachstumsprogramm für die Oö. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen Wirtschaft (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- bandIWW), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.

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Samples: Richtlinien Zur Beteiligung Des Oö. Gründerfonds

Präambel. Der Lizenzgeber Das Deutsche Seminar für Tourismus (DSFT) Berlin e. V. ist die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen zentrale Weiterbildungseinrichtung der deutschen Tourismuswirtschaft und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung bietet seit mehr als 45 Jahren Seminare für Fach- und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltFührungskräfte aus nahezu allen Bereichen der Branche an. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich Gemeinsam mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung dem Verein Tourismus für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus Alle in Deutschland e.V. (BAGehemals Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle e.V.) (NatKo) und unter Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (ehemals Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) ist es Initiator des Projektes “Entwicklung und Vermarktung barrierefreier Angebote und Dienstleistungen im Sinne eines Tourismus für Alle in Deutschland”. Ziel des gemeinsamen Projektvorhabens von DSFT und NatKo ist die Entwicklung und Vermarktung barrierefreier Angebote und Dienstleistungen, die sich primär an den z.T. spezifischen Wünschen und Bedürfnissen der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft Gäste ausrichten und dabei den Anbietern bessere Möglichkeiten einer erfolgreichen Profilierung bieten. Dabei gilt es durch geprüfte Qualität und einheitliche Darstellung verlässliche und detaillierte Informationen zu Nutz- und Erlebbarkeit touristischer Infrastruktur, Angebote und Dienstleistungen zu schaffen und somit eine zuverlässige Grundlage für Reiseentscheidungen zu bieten. Für die Durchführung der Erhebungen bildet das DSFT in Zusammenarbeit mit der NatKo in einer dreitägigen Schulung „zertifizierte Erheber“ aus. Das Deutsche Seminar für Tourismus (DLG)DSFT) Berlin e. V. besitzt das exklusive Nutzungsrecht an den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eingetragenen Wort/Bildmarken „30 2013 020 514 - Information zur Barrierefreiheit“, „30 2013 020 515 – Barrierefreiheit geprüft“ sowie „30 2013 040 863.2/39 Reisen für Alle“ sowie aller zum Kennzeichnungssystem gehörenden Zielgruppen- und Angebotspiktogramme.“ Die Bayern Tourismus Marketing GmbH führt als Lizenznehmer des DSFT im Rahmen des Projektes „Reisen für Alle“ in eigener Verantwortung Erhebungen von Betrieben durch, die dem jeweiligen räumlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich des Lizenznehmers zugehörig sind. Der Zuständigkeitsbereich umfasst das Bundesland Bayern. Es besteht insoweit keine Exklusivität, da ggf. Organisationen und Unternehmensverbünde als Lizenznehmer (Sachgebiet) des DSFT einzelne Betriebe in Bayern zertifizieren können. Der zu erhebende Betrieb ist dem Zuständigkeitsbereich des Lizenznehmers im Rahmen des Projektes „Reisen für Alle“ zugehörig. Die DTV-Klassifizierung Erhebung basiert auf den vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern DSFT im Rahmen des Projektes „Reisen für Alle“ entwickelten Qualitätskriterien, denen sich der Lizenznehmer verpflichtet hat. Die verschiedenen Qualitätsstufen Stufen werden durch achtzackige Sterne Logos und Piktogramme gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes Erhebungen im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf Rahmen des Projektes „Reisen für Alle“ dienen der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung Kennzeichnung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung Betrieben als barrierefrei im Auftrag Sinne des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchenvom DSFT entwickelten Kennzeichnungssystems. Die Pflichtschulungen werden Kennzeichnung erfolgt für einen Gültigkeitszeitraum von der DTV Service GmbH angeboten3 Jahren. Durch Dieses vorausgeschickt vereinbaren die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.Vertragsparteien wie folgt:

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Samples: Vereinbarung Über Die Erhebung Und Beantragung Der Kennzeichnung Nach Dem System „reisen Für Alle“

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots Die TEG Nord entwickelt im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltNorden der Gemeinde Schuelp b RD auf einer rd. 4,0 ha großen landwirtschaftlichen Fläche ein allgemeines Wohngebiet (WA) für überwiegend Einfamilienhäuser. Die DTV Service GmbH Gemeinde Schuelp b RD hat zur Realisierung dieses Vorhabens die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Xx. 00 „Xx Xxxxxxxxxxxxxx“ auf den Weg gebracht. Bestandteil der Begründung des B-Planes ist Inhaber ein Umweltbericht, der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- u. a. die Ausgleichsmaßnahmen für den örtlichen Eingriff regelt. Gemäß § 2 (4) Baugesetzbuch (BauGB) sind die Gemeinden verpflichtet, für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 (6) Nr. 7 und Markenamt unter § 1 a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der Nummer 302012063945die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzwBestandteil des Umweltberichtes sind u.a. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung abnotwendigen Knickausgleichsmaßnahmen. Für die Klassifizierung Aufstellung des Bebauungsplanes Xx. 00 „Xx Xxxxxxxxxxxxxx“ greift die TEG Nord für den Knickausgleich auf ein Grundstück in der Objekte Gemeinde Medelby im Kreis Schleswig-Flensburg zurück. Sowohl der Eingriffs- als auch der Ausgleichsort befinden sich im Naturraum Geest. Dies vorausgeschickt, schließen die Vertragsparteien folgenden Gestattungsvertrag: Der Knickausgleich erfolgt auf einer landwirtschaftlichen Fläche, auf dem Flurstück 171 der Flur 3 am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Medelby. Geplant und bereits durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg genehmigt ist ein hier ist die Neunanlage eines Knicks von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen123 m Länge. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung Knick wird fachgerecht als landschaftstypischer Knick angelegt. Insgesamt werden diesem Standort im Auftrag Zuge des Lizenz- nehmers übernimmtB-Planverfahrens Nr. Um die Klassifizierung vornehmen zu können16 „Am Buchweizenberg“, müssen alle Prüfer Gemeinde Schülp 55 m Knicklänge zugewiesen. Der Eigentümer, Xxxx-Xxxxx Xxxxxxx, gestattet der TEG Nord auf der gekennzeichneten Fläche gemäß Abbildung (Luftbild mit Knickstandort) den Knick anzulegen. Der Knick wird gemäß naturschutzrechtlicher Genehmigung vom 17.09.2020 (siehe Anlage) entsprechend angelegt. Die in § 1 genannten Flächen bleiben im 3Eigentum von Herrn Xxxx-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchenXxxxx Xxxxxxx. Prüfer Dieser verpflichtet sich, den Knick auf eigene Kosten herzustellen, entsprechend zu bepflanzen und mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können einer Einfriedigung zu versehen. Auch die Expertenschulungdauerhafte Erhaltung und Pflege des Knicks, eine erweiterte Pflichtschulunggemäß naturschutzrechtlicher Genehmigung und Knickverordnung, besuchenobliegt dem Eigentümer. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden Der Eigentümer erhält von der DTV Service GmbH angebotenTEG Nord eine einmalige Aufwands- und Entschädigungszahlung von 120 EUR netto je lfd. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werdenMeter. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den iDies entspricht bei einem Ausgleichsbedarf von 55 m jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung einem Betrag von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen6.600 EUR netto.

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Samples: Gestattungsvertrag

Präambel. Der Lizenzgeber Kreis Mettmann Info-Service beauskunftet Anliegen und Fragen zu Services der Verwaltungen (Kreisverwaltung und kreisangehörigen Städte), bei denen – unter anderem – die DTV Service GmbHabgestimmten TOP 100 Dienstleistungen der Kommunen Grundlage des vereinbarten Service- versprechens sind. Die Kontaktaufnahme erfolgt über den klassischen Kanal 99-0 sowie über die Kanäle 115 (Einheitliche Behördennummer), kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen Neanderland und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots Bürgertelefon im Bereich PrivatzimmerKrisenfall. Alle diese Kontakte wer- den im eigenen Selbstverständnis auf Grundlage des vereinbarten Ser- viceversprechens der 115 bearbeitet. Auf diese Weise wird den Bürgerinnen und Bürgern sowie den im Kreis angesiedelten Unternehmen der telefonische Zugang zur Verwaltung erleichtert und der Bürgerservice verbessert. Dies auch unabhängig davon, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltwelche Verwaltungsebene (Kommune, Land oder Bund) zu- ständig ist. Die DTV Dienstleistungen werden ebenen- und zuständigkeits- übergreifend angeboten. Dabei wird stets eine möglichst abschließende Bearbeitung der einge- henden Anrufe im Front-Office des Kreis Mettmann Info-Service GmbH vorge- nommen. Der weitere Ausbau der Serviceleistungen ist Inhaber geplant. Der Kreis Mettmann führt für die Stadt Ratingen auf Grundlage der Wort-/Bildöf- fentlich-Marke „DTVrechtlichen Vereinbarung vom 03. November 2014 (Genehmi- gung Bezirksregierung vom 20. November 2014) über den Kreis Mett- mann Info-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter Service bereits die Aufgabe der Nummer 302012063945telefonischen Beauskunf- tung derjenigen Leistungen, die in der 115-Softwareplattform abgebildet sind, durch. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten Vereinbarungspartner gehen davon aus, dass die Durchführung der Anrufannahme und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber Vermittlung künftig als Annex zur ÖRV vom 03. November 2014 anzusehen ist. Derzeit sind neun Mitarbeiterinnen im Kreis Mettmann Info-Service be- schäftigt (fünf Personen mit einer Wochenarbeitszeit von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich jeweils 34 Stunden und vier Personen mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter einer wöchentlichen Arbeitszeit von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLGje- weils 20 Stunden). Die DTVAlle Stellen sind nach EG 6 bewertet. Mit der vorliegenden öffentlich-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden rechtlichen Vereinbarung wollen die Vereinbarungspartner regeln, dass die Stadt Ratingen die Aufgabe ih- rer Telefonzentrale gegen Kostenerstattung durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angebotenden Kreis Mettmann durchführen lässt. Durch die Pflicht- schulungen soll Bündelung der Aufgaben eines solchen Telefonservices wollen die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und Vereinbarungspartner die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungensynergetischen Vorteile nutzen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern sich aus dieser interkommunalen Zusammenarbeit ergeben können. Insbesondere erwarten die Vereinbarungspartner durch ihre Zusammenarbeit eine bessere telefonische Erreichbarkeit der Stadt Ratingen. Sie wollen damit einen konkreten Beitrag zum wirt- schaftlichen Verwaltungshandeln und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenpraktischen Bürokratieabbau leis- ten.

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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung

Präambel. Mit § 16a Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz 2010 (ElWOG) besteht die Möglichkeit, in Mehrfamilienhäusern gemeinschaftliche erneuerbare Energieerzeugungsanlagen zu bauen und über eine Gruppe teilnehmender Endverbraucher unabhängig von der wohnrechtlichen Situation nutzen zu können. Diese gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen bestehen zusätzlich zur Energieversorgung über das öffentliche Verteilernetz. Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage wird als Gemeinschaftsüberschussanlage betrieben. Jeder teilnehmende Berechtigte (Netzbenutzer) behält dazu nach wie vor seine eigene Verbrauchsmessung, dessen Abrechnung dazu über die Saldierung der Messwerte mit seinem zugeordneten ideellen Anteil erfolgt. Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist, dass die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage an die Hauptleitung (Steigleitung) angeschlossen wird, über die auch die teilnehmenden Berechtigten angeschlossen sind. Die Steigleitung entspricht der Hauptleitung gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-1. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots direkte Anschluss der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage an Anlagen im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen Eigentum des Netzbetreibers oder die Durchleitung von eigenerzeugter Energie über die Anlagen des Netzbetreibers (öffentliches Netz) an teilnehmende Berechtigte ist unzulässig. 1.Vertragsgegenstand Zwischen den Vertragsparteien besteht ein aufrechter Netzzugangsvertrag betreffend die oben angeführte aktive Verbrauchsanlage des Kunden. Der gegenständliche Vertrag gilt als Zusatzvertrag zum bestehenden Netzzugangsvertrag und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltregelt die Teilnahme des Kunden als teilnehmender Berechtigter an einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage im Sinne des § 16a ElWOG. Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage wird als Gemeinschaftsüberschussanlage betrieben. Die DTV Service GmbH ist Inhaber Abrechnung erfolgt über die Saldierung der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter Messwerte der Nummer 302012063945oben angeführten Kundenanlage mit dem zugeordneten ideellen Anteil. Die DTV- Klassifizierung Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz des Netzbetreibers in der jeweils geltenden Fassung bilden einen integrierenden Vertragsbestandteil und sind im Internet auf der Homepage des Netzbetreibers abrufbar. 2.Datenverarbeitung mittels Intelligenter Messgeräte Die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage verpflichtet den Netzbetreiber zur Erhebung), Auslesung und weiteren Verarbeitung der Viertelstundenwerte aus dem intelligenten Messgerät des teilnehmenden Berechtigten, sofern die Einspeisung bzw. der Verbrauch nicht mittels eines Lastprofilzählers ermittelt werden. Diese Verpflichtung besteht solange der teilnehmende Berechtigte an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage beteiligt ist. Die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage ist im Rahmen der Errichtung mit einem intelligenten Messgerät auszustatten, welches Energiewerte pro Viertelstunde messen und auslesen kann (Viertelstundenwerte), sofern die Einspeisung nicht mittels eines Lastprofilzählers ermittelt wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten (vgl. § 16a Abs 5 Z 1 ElWOG). Die Verbrauchsanlage des teilnehmenden Berechtigten ist mit einem intelligenten Messgerät auszustatten, welches Viertelstundenwerte messen und ist folgendermaßen struk- turiertauslesen kann, sofern der Verbrauch an einer Kundenanlage nicht mittels eines Lastprofilzählers ermittelt wird (vgl. § 16a Abs 5 Z 2 ElWOG). Der Netzbetreiber stellt weiters die verwendeten Viertelstundenwerte entsprechend der geltenden Regeln und Vorschriften zur Verfügung (vgl § 16a Abs 5 Z 3 ElWOG). Weitere Informationen für die gegenständliche Verarbeitungstätigkeit sowie für andere Verarbeitungstätigkeiten sind unter www.[Webseite des Netzbetreibers]/datenschutz abrufbar oder können an der folgenden Adresse erfragt werden: Gastgeber [Kontaktadresse einfügen] 3.Pflichten des teilnehmenden Berechtigten Der teilnehmende Berechtigte hat mit den übrigen Teilnehmern an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (Betreibergemeinschaft) und, sofern die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage nicht von Ferienwohnungenden teilnehmenden Berechtigten selbst betrieben wird, -häusern mit dem Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage einen Errichtungs- und/oder -zimmern wenden sich mit Betriebsvertrag iS des § 16a Abs 4 ElWOG abzuschließen, der Ab- sichtunter anderem auch seinen ideellen Anteil an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage regelt. Gegenüber dem Netzbetreiber ist ein Vertreter der Betreibergemeinschaft als Ansprechpartner für den Betrieb der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage sowie zum Abschluss des Betreibervertrages, ihr (Ferien-)Objekt bzwals auch des Netzzugangsvertrages für die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage zu nennen. ihre Unterkunft klassifizieren Bedingungen für die Teilnahme und Konsequenzen einer allfälligen Beendigung des Betriebes der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage sind zwischen den teilnehmenden Berechtigten und dem Betreiber/der Betreibergemeinschaft der Erzeugungsanlage, zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmerregeln und keine Angelegenheit des Netzbetreibers. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter Im Falle von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen Änderungen (z.B. Tourismusverbandideelle Anteile, Touristinformationdie teilnehmenden Berechtigten, Kurverwaltungder Betreiber etc.) hat der Kunde den Netzbetreiber zeitgerecht im Vorhinein zu informieren. 4.Pflichten des Netzbetreibers Der Netzbetreiber schließt mit einem benannten Vertreter der teilnehmenden Berechtigten an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (Betreibergemeinschaft) oder, Verkehrsamtsofern die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage nicht von den teilnehmenden Berechtigten selbst betrieben wird, Ver- kehrsverein) sowie mit dem Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage einen Vertrag ab, im Rahmen dessen die Landesarbeitsgemeinschaften Beteiligungsverhältnisse der Bundesarbeitsgemeinschaft teilnehmenden Berechtigten an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage dem Netzbetreiber offengelegt werden. Nach diesem Aufteilungsverhältnis wird der Netzbetreiber die erzeugte Energie auf die teilnehmenden Berechtigten über eine Saldierung der Viertelstundenwerte aufteilen. Der Netzbetreiber haftet nicht für Urlaub die Richtigkeit oder Wirtschaftlichkeit des Aufteilungsschlüssels, welcher ihm von der Betreibergemeinschaft oder vom Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage bekannt gegeben wurde. Der Netzbetreiber berechnet auf dem Bauernhof Basis der von den intelligenten Messgeräten gemessenen und Landtourismus in Deutschland e.V. ausgelesenen Viertelstundenwerten die Zuweisung der erzeugten Energie und ordnet diese den einzelnen teilnehmenden Berechtigten zu. Anschließend werden je Zählpunkt die saldierten Werte (BAGVerbrauch minus zugewiesener Erzeugungsanteil) und die Überschusseinspeisemenge der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft Erzeugungsanlage pro Viertelstunde errechnet (DLGvgl. § 16a Abs 5 ElWOG in Verbindung mit § 16a Abs 6 ElWOG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung Zuteilung der Objekte ist ein ideellen Anteile an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage sowie der daraus bereitgestellten Energie wird das laut Betreibervertrag gewählte Modell (statisches Modell oder dynamisches Modell) herangezogen. Bis zur vollständigen Aktivierung der Anlage inklusive der für die Automatisierung notwendigen Prozesse wird die Erzeugungsanlage als Volleinspeiser geführt und abgerechnet. 5.Sonstiges Der Netzbetreiber haftet nicht für die Abführung von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzenSteuern, Abgaben und Gebühren, soweit er dazu nicht gesetzlich verpflichtet ist. Der Lizenznehmer Diese Zusatzvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jeder teilnehmende Berechtigte kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagierenden Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum Monatsletzten schriftlich kündigen. Darüber hinaus gilt die Zusatzvereinbarung mit sofortiger Wirkung als aufgelöst, der die Klassifizierung im Auftrag wenn wesentliche Bestimmungen des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu könnenVertrages verletzt werden insbesondere, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.wenn

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Samples: Zusatzvereinbarung Zum Netzzugangsvertrag

Präambel. Der Lizenzgeber In dieser Kooperationsvereinbarung werden die Rechte und Pflichten zwischen AMS und Projektträger zur Umsetzung des Projektes für AMS-Kundinnen und –Kunden geregelt. Sie bildet die Voraussetzung für die Zubuchung von beim AMS vorgemerkten Xxxxxxxxx und Kunden sowie zur allfälligen Zahlung von Leistungen/Beihilfen des AMS (ALG, NH, DLU, KNK) an die DTV Service GmbHTeilnehmerInnen. Davon unberührt bleiben die vertraglichen Vereinbarungen des Projektträgers mit seinem/n Kostenträger/n. Mit Unterfertigung der Kooperationsvereinbarung erklärt der Projektträger, kurzdass das Projekt nachfolgende Bedingungen erfüllt: DTVSDie Ausfinanzierung des Projektes ist sichergestellt. Das vorrangige Projektziel ist die Integration der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Arbeitsmarkt. Das wöchentliche Stundenausmaß entspricht den Anforderungen für einen AMS-Leistungsbezug (ALG-, NH-Fortbezug) hat unter den Marken bzw. der Beihilfe DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und PrivatzimmernDeckung des Lebensunterhaltesein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots (DLU). Die Dienstleistungen sind im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltSinne des § 32 Abs 4 AMSG für die TeilnehmerInnen kostenlos. Die DTV Service GmbH Zahlung einer Existenzsicherung für TeilnehmerInnen ist Inhaber nur zum Zwecke der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen Vermittlung beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945AMS vorgemerkter Personen möglich. Bei einer Vormerkung ohne Vermittlungsauftrag an das AMS bzw. bei eingeschränkter Verfügbarkeit im Sinne des § 7 Abs 3 AlVG ist kein Bezug von Leistungen/Beihilfen nach dem AlVG/AMSG möglich. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und Erreichbarkeit der Ansprechpersonen beim Projektträger ist folgendermaßen struk- turiertzu den üblichen Geschäftszeiten gewährleistet. Name: Gastgeber von FerienwohnungenFunktion: Tel.: E-Mail: Name: Tel.: E-Mail: Name: Tel.: E-Mail: Name: Tel.: E-Mail: Zielgruppendefinition (z.B. Alter, -häusern Geschlecht, berufliche Vorbildung und/oder -zimmern wenden Erfahrung, mit/ohne Betreuungspflichten / Mobilitätseinschränkungen / gesundheitlichen Einschränkungen etc.): Besondere Voraussetzungen für die Teilnahme: Anzahl der Plätze für AMS-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer: (davon Frauen) Durchschnittliche Verweildauer der AMS-Teilnehmerinnen und –Teilnehmer im Projekt: [alternativ] Anzahl der AMS-Teilnehmerinnen und Teilnehmer Auswahlprozedere der TeilnehmerInnen: Inhalte (eventuell Tests): Termine: Dauer von – bis: Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Ziele des Projekts: Inhalte des Projekts: Projektort: Projektzeitraum: Projektzeiten/Mittagspause: Schließtage: Stunden pro Woche: Zertifikat / Teilnahmebestätigung / Zeugnis: Maßnahmenerfolg (Zielwert): Arbeitsmarkterfolg (Zielwert): Der Projektträger erklärt, dass gemäß der zwischen ihm und <Kostenträger 1> am XX.XX.XXXX (sowie <Kostenträger 2> am XX.XX.XXXX) geschlossenen Vereinbarung(en) die Gesamtkosten des Projektes in der Höhe von XX EUR ausschließlich durch <Kostenträger 1> (sowie <Kostenträger 2> ) getragen werden und das Projekt ausfinanziert ist. Der Vertrag/Die Verträge finden sich mit als Kopie in der Ab- sichtAnlage. Das AMS trifft keine wie immer geartete Verpflichtung, ihr (Ferien-)Objekt ein Entgelt für an das AMS bzw. ihre Unterkunft klassifizieren für AMS-Kundinnen und –Kunden erbrachte Leistungen zu lassenentrichten. Der Projektträger nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes dass das AMS im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt Falle eines gänzlichen oder teilweisen Ausfalls eines anderen Kostenträgers keine Ausfallshaftung für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers dessen Kostenanteile übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.

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Samples: Kooperationsvereinbarung

Präambel. Die hausärztliche Versorgung stellt einen unverzichtbaren Bestandteil des deutschen Ge- sundheitssystems dar. Der Lizenzgeber Hausarzt kann zur Steuerung des Versorgungsgeschehens einen bedeutenden Beitrag leisten, indem er den Patienten bei der Inanspruchnahme der differen- zierten Versorgungsangebote des Systems begleitet und durch fachlichen Austausch mit anderen Leistungserbringern eine effektive und effiziente Koordination der Versorgung der Patienten gewährleistet. Die Vertragspartner wollen vor diesem Hintergrund die gesetzgeberischen Bemühungen zur Umsetzung der hausarztzentrierten Versorgung durch partnerschaftliche Zusammenarbeit mit eigenen Aktivitäten unterstützen. Sie erklären ihre Absicht, mit diesem Vertrag gemein- sam die hausärztliche Versorgungsstruktur in Bayern zu gestalten. Durch diesen Vertrag („HzV-Vertrag“) soll die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots hausärztliche Versorgung im Bereich PrivatzimmerBezirk der Kas- senärztlichen Vereinigung Bayerns (nachfolgend „KVB“) weiter optimiert und den gesetzge- berischen Vorgaben des GKV-OrgWG angepasst werden. Ziel der Krankenkasse, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ des Hausärzteverbandes und der teilnehmenden Hausärzte (gemeinsam: Deutschen Klassifizierung für GästehäuserHzV-Partner“) ist eine flächendeckende, Gasthöfe leitlinienorientierte und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen qualitätsgesicherte Versorgungssteuerung sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur darauf basierende Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit medizinischen Versorgung der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften Versicherten der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angebotenKrankenkasse. Durch die Pflicht- schulungen soll Bindung der Versicherten an einen Hausarzt wird eine zielgenaue- re Leistungssteuerung erreicht. Durch die einheitliche Anwendung dementsprechende Vermeidung von Doppelunter- suchungen und eine rationale und transparente Pharmakotherapie streben die HzV-Partner die Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven an. Die Krankenkasse beabsichtigt durch Vertragsschluss mit einer Gemeinschaft im Sinne des § 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V ihren Versicherten eine besondere hausärztliche (hausarzt- zentrierte) Versorgung („HzV“) nach § 73 b SGB V i.d.F. des GKV-OrgWG anzubieten. Der Hausärzteverband ist der DTVmitgliederstärkste hausärztliche Berufsverband im Bezirk der KVB. Er vertritt als Gemeinschaft im Sinne des § 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mehr als die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung im Bezirk der KVB teilnehmenden Allgemein- ärzte. Der Hausärzteverband übernimmt im Rahmen dieses HzV-Klassifizierungskriterien Vertrages die tragenden Rechte und Pflichten einer Gemeinschaft i.S.v. § 73b Abs.4 Satz 1 SGB V. Gleichwohl darf sich der Hausärzteverband zur Erfüllung einzelner Vertragspflichten Dritter bedienen; hierzu gehören namentlich die HÄVG AG sowie die HÄVG Rechenzentrum GmbH als das zu Ab- rechnungszwecken beauftragte Rechenzentrum. Die HÄVG AG ist ein Unternehmen, das nach seinem Satzungszweck unter anderem die Hausärzteverbände bei der Umsetzung und Durchführung hausarztzentrierter Versorgungs- verträge im Sinne von § 73 b Abs. 4 SGB V unterstützt und bestimmte Vertragsdienstleistun- gen, mit Ausnahme der Abrechnungsdienstleistungen, übernimmt. Der Hausärzteverband ist Aktionär der HÄVG. Zwischen dem Hausärzteverband und der HÄVG wird eine Dienstleis- tungsvereinbarung geschlossen, in der Be- wertung die Aufgaben der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet HÄVG vertraglich geregelt werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. KurverwaltungDies vorangestellt, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, vereinbaren die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.Vertragspartner das Folgende:

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung

Präambel. Der Lizenzgeber (Kunde wünscht die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern Vermittlung und/oder -zimmern wenden sich Verwaltung seiner Vertragsverhältnisse gegenüber Versicherern und/oder Kapitalanlagegesellschaften sowie Bausparkassen durch den Makler aufgrund eines Maklerauftrags. Zu deren Umsetzung, insbesondere der Vertragsvermittlung und –verwaltung, soll der Makler alle dafür relevanten Daten des Kunden erhalten, speichern und weitergeben dürfen. Der Kunde willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten, einschließlich Gesundheitsdaten der zu versichernden Personen, unter Beachtung des BDSG vom Makler verwendet und an mit der Ab- sichtVermittlung und Betreuung befasste Personen und Unternehmen, ihr insbesondere Versicherungsgesell- schaften und Servicegesellschaften i.S.v. § 8, weitergegeben werden, soweit dies zur Erfüllung der Vereinbarung gemäß Präambel sachdienlich ist. Dies gilt auch für die Übermittlung personenbezogener Daten (Ferien-)Objekt bzwName, Anschrift Geburtsdatum) durch Xxxxxx, Versicherungsgesellschaften oder Ser- vicegesellschaften i.S.v. ihre Unterkunft klassifizieren § 8 an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx oder die InFoScore Consumer Data GmbH, Xxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxx-Xxxxx zur Einholung und Nutzung von Bonitätsauskünften im Rahmen der finanziellen Risikoprüfung bei Vertragsabschluss. Der Makler darf die Kundendaten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten des Kunden, zur Einholung von Stellungnahmen und Gutachten, sowie zur Erteilung von Untervollmachten und der rechtlichen Prüfung von Ansprüchen weitergeben an von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen (z. B. Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) und Servicegesellschaften i.S.v. § 8. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des beantragten Vertrages und auch für die entsprechende Prüfung bei anderweitig zu lassenbean- tragenden Versicherungsverträgen oder bei künftigen Antragstellungen des Kunden. Die Kundendaten werden nach Kündigung der Zusammenarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht. Sofern der Kunde es ausdrücklich wünscht, werden E-Mails verschlüsselt versendet (s.o. Ziff. 6). Dem Kunden ist bewusst, dass sämtliche Informationen und Daten, welche für den von ihm gewünschten Versicherungsschutz von Bedeutung sein können, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmerpotenzielle Vertragspartner/Produktgeber und Servicegesellschaften i.S.v. In Abgrenzung § 8 weitergegeben werden müssen. Diese sind zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ ordnungsge- mäßen Prüfung und der „Deutschen Klassifizierung für GästehäuserErstellung von Vertragsangeboten berechtigt, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes vertragsrelevanten Daten – insbesondere auch die Gesundheitsdaten – im Bereich FerienzimmerRah- men des Zwecks der Vertragsanbahnung zu speichern und zu verwenden. Soweit es für die Eingehung und Vertragsverlängerung erforderlich ist, Ferienwohnungen dür- fen diese Daten, einschließlich der Gesundheitsdaten, an Rückversicherer oder Mitversicherer zur Beurteilung des vertraglichen Risikos übermittelt werden. Entschließt sich der Kunde zum Abschluss eines Versicherungsvertrages, so gelten bezüglich der Erhebung, Speicherung und Ferien- häuser beiNutzung seiner Daten gegenüber dem Versicherer ausschließlich die Bestimmungen des Versicherungsvertrages und -antrages inkl. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfeder darin enthaltenen Daten- schutzregelungen. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen Der Kunde weist seine bestehenden Vertragspartner (z.B. TourismusverbandVersicherer) an, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie sämtliche vertragsbezogenen Daten – auch die Landesarbeitsgemeinschaften Gesundheitsdaten – an den beauftragten Xxxxxx und an von diesem beauftragte Servicegesellschaften i.S.v. § 8 insbesondere zum Zwecke der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof Überprüfung und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchenÜbertragung bestehender Verträge herauszugeben. Die Pflichtschulungen werden von Einwilligung zur Verwendung, Speicherung und Weitergabe aller gesammelten und vorhandenen Daten – einschließlich der DTV Service GmbH angeboten. Durch Gesundheitsdaten – ist freiwillig und kann durch den Kunden jederzeit mit Wirkung für die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet Zukunft ganz oder teilweise widerrufen werden. Die Durchführung an der Klassifizierung kann Vertragsvermittlung und/oder -verwaltung beteiligten Unternehmen werden sofort über den Widerruf informiert und verpflichtet, unverzüglich die Regelungen des Bundesda- tenschutzgesetzes (BDSG) umzusetzen. Führt der Lizenzgeber auf Antrag Widerruf dazu, dass der in der Präambel geregelte Vertragszweck nicht erfüllt werden kann, endet automatisch die vereinbarte Verpflichtung des Maklers gegenüber der den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit Widerruf erklärenden Person. Der Kunde willigt ein, dass die von dem Makler aufgrund der Wahrnehmung vorliegenden Datenschutzerklärung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Informa- tionen, Daten und Unterlagen, insbesondere auch Gesundheitsdaten, Vertrags- und Leistungsdaten, z.B. bei einer ganzen oder teilweisen Übertragung des Geschäftsbetriebs des Maklers an einen etwaigen Rechtsnachfolger des Maklers weitergegeben werden, damit auch dieser seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen als Rechtsnachfolger des Maklers erfüllen kann. Der Makler wird den Kunden darüber rechtzeitig informieren, der Kunde ist berechtigt, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Kunde willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten – einschließlich der Gesundheitsdaten - verwendet werden dürfen, damit er von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen dem Makler mittels sämtlicher Medien (z.B. KurverwaltungBrief, VerkehrsamtTelefon, TouristinformationFax, Tourismusver- band)E‐Mail) weiterführend auch in anderen oder neuen Produktsparten angesprochen, eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungeninformiert und über weitere Produktvorschläge beraten werden kann. Den vom Makler beauftragten Servicegesellschaften (z.B. Maklerpools wie die VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern Fonds Finanz Xxxxxxxxxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx oder die Invers GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx) einschließlich technischen Dienstleistern (z.B. zur Nutzung von Vergleichsrechnern, Kundenverwaltungssoftware, etc.) und durch Kooperationsvereinbarungen mit deren verbunde- ne Unternehmen i.S.v. § 15 AktG wird ebenfalls die Einwilligung zur Datenspeicherung und Verwendung – insbesondere auch der Gesundheitsdaten – nach Maßgabe dieser Datenschutzerklärung erteilt. Der Zweck dieser Kooperation besteht darin, dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sindKunden eine umfassendere Angebotsauswahl zu ermöglichen sowie die Vertragsverwaltung und Abrechnung besser zu gewährleisten. 15.12.2015 Datum Unterschrift Kunde, übertragenKöln bzw. Wohnort Unterschrift Makler, Köln Anlage E zum Maklerauftrag vom .1...5.....1...2.....2...0...1..5............................ Zwischen: .K....u..n...d...e (im folgenden „Kunde“) und Xx. Xxxxxxxxx unabhängige Finanzberatung e.K., Xxxxxxx. 00, 00000 Xxxx (im folgenden „Makler“) Auf Wunsch des Kunden bietet der Makler dem Kunden zur Vereinfachung die Möglichkeit, Dokumente (z.B. Versicherungsanträge, Beratungsdokumentation, etc.) auf folgenden Wegen als vom Kunden verbindlich unterschrieben zu erstellen:

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Samples: Vermittlungsauftrag

Präambel. Die Förderung des Sports ist als Staatszielbestimmung in der Thüringer Verfassung verankert. Dies verdeutlicht den hohen Stellenwert des Sports in Thüringen. Vorrangiges Anliegen des Freistaats ist es einerseits, den Sport in seiner ganzen Vielfalt als Hilfe zur Selbsthilfe zu fördern und zu stärken. Andererseits ist der selbstverwaltete Sport auf die Förderung der öffentlichen Hand angewiesen, will er seine stabilisierende und Werte vermittelnde gesellschaftliche Funktion erfüllen. Unter Beachtung der Autonomie des freien Sports, der Subsidiarität der Sportförderung, der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Organisatoren des Sports sowie auf Grundlage parteipolitischer Neutralität entwickelt die Landesregierung die erforderlichen Rahmen- bedingungen weiter, die der Thüringer Sport zu seiner Entwicklung und zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Aufbauend auf diesen Grundsätzen kann der gemeinwohlorientierte Sport seine Kraft optimal entfalten und unterstützt staatliches Handeln durch Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsleistungen. Der Lizenzgeber (LSB Thüringen ist die DTV Service GmbHfreiwillige Vereinigung der Turn- und Sportvereine sowie sonstiger Sportgemeinschaften des Freistaats Thüringen. Unter seinem Dach sind in 23 Kreis- und Stadt- sportbünden derzeit über 366.000 Mitglieder in rund 3.400 Sportvereinen organisiert. Insgesamt 47 Landessportverbände und 23 Anschlussorganisationen gestalten in ihrer Sportart den Breiten- und Freizeitsport sowie Wettkampfbetrieb und sichern die sportfachliche Ausbildung. Die Thüringer Sportjugend mit ihren Untergliederungen ist der Jugendverband des LSB Thüringen. Diese Zahlen machen den LSB Thüringen zur größten Bürgerorganisation des Landes Thüringen. Der gemeinnützige Sport ist eine wesentliche Säule der Gesellschaft. Die Sportvereine bieten den Menschen vor Ort Zugänge zu gesellschaftlicher Teilhabe und leisten immense Beiträge zu Bildung, kurz: DTVS) hat unter Gesundheit, sozialer Integration und Inklusion in und durch Sport. Der Sport fördert aktive Lebensweisen, vermittelt elementare Werte, trägt zur Völkerverständigung bei und motiviert zu Ehrenamt und Engagement für das Gemeinwohl. Er prägt die Lebenswelt von Menschen positiv und schafft Lebensqualität. Eine verlässliche und auskömmliche Förderung der Sportorganisationen sowie angemessene Rahmenbedingungen vor allem in der Sportstätteninfrastruktur sind Ausdruck der Wahr- nehmung und Anerkennung der gesellschaftlichen Bedeutung des organisierten Sports. Neben dem unbezahlbaren ehrenamtlichen Engagement, welches den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusernorganisierten Sport überhaupt erst ermöglicht, Ferienwohnungen sind hauptamtliche Strukturen erforderlich, die dieses Engagement stützen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung fördern. Mit dem finanziellen Eigenaufkommen des Sports, das sich aus Mitgliedsbeiträgen und -sicherung Sponsoringleistungen zusammensetzt, legt der organisierte Sport die Grundlage für diese öffentliche Förderung nach dem Prinzip der Subsidiarität. Die Entwicklung des touristischen Angebots gemeinnützigen Sports im Bereich PrivatzimmerFreistaat Thüringen profitiert von einer erfolg- reichen Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Thüringen und dem LSB Thüringen. Diese Ziel- und Leistungsvereinbarung als neues Element der Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Thüringen und dem LSB Thüringen beschreibt die angestrebte Entwicklung der durch den LSB Thüringen wahrgenommenen Aufgaben und stellt verbindliche Ziele für die Weiter- entwicklung der Thüringer Sportlandschaft auf. Zur Umsetzung der Zwecke und Ziele ergeben sich Aufgaben des LSB Thüringen in den Handlungs- und Aufgabenfeldern: ▪ Sportentwicklung und Bildung, Ferienwohnungen ▪ Jugendarbeit im Sport sowie ▪ Sport und Ferienhäuser Gesellschaft. Als Grundlage dessen nimmt der LSB Thüringen die Interessenvertretung seiner Mitglieder und das Eintreten für angemessene Rahmenbedingungen in Deutschland entwickeltden Themenfeldern ▪ Ehrenamt und freiwilliges Engagement sowie ▪ Sportstätten als den beiden wesentlichen Säulen des organisierten Sport wahr. Mit dem Angebot von vielfältigen ▪ Beratungs- und Unterstützungsleistungen versteht sich der LSB Thüringen mit seiner Geschäftsstelle als Dienstleister für seine Mitglieds- organisationen. Dies vorangestellt wird zwischen den Partnern folgende Vereinbarung geschlossen: Die DTV Service GmbH ist Inhaber zielgerichtete Unterstützung der Wort-/BildVereine und Verbände beim Erhalt und der Weiter- entwicklung des flächendeckenden Trainings- und Wettkampfbetriebes für die unter- schiedlichsten Zielgruppen im Breiten- und Leistungssport und die Förderung des vielfältigen Kompetenzerwerbs durch Sport sind die Hauptziele des Handlungsfeldes Sportentwicklung und Bildung. Daraus abgeleitet wird der LSB Thüringen ▪ seine Mitgliedsorganisationen in zielgruppenspezifischen Maßnahmen der Sport- entwicklung beraten und fördern, insbesondere durch - Projekte zur Sportentwicklung (Kinder- und Jugendsport, Talentsichtung, Gesundheitssport, Sport der Generation 50+, Deutsches Sportabzeichen), - Wettbewerbe und Preise für beispielhafte Initiativen, - das Projekt „Übungsleiter-Marke Sharing“, ▪ die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Kindergärten und Sportvereinen unterstützen und fördern, ▪ das Programm DTVbewegte Kinder = gesündere Kinder“ federführend bis 2020 umsetzen und in den folgenden Jahren arbeitsteilig mit dem TMBJS fortführen und finanzieren, ▪ für eine zielgerichtete Entwicklung leistungssportlicher Talente die „Konzeption zur weiteren Entwicklung und Förderung des Leistungssports in Thüringen“ in Abstimmung mit den Partnern des Verbundsystems Leistungssport und unter Einbindung der Thüringer Sportfachverbände evaluieren und fortschreiben, ▪ ausgewählte paralympische Sportarten in Abstimmung mit dem Thüringer Behinderten- und Rehabilitations-KlassifizierungSportverband (TBRSV) auf der Grundlage abgestimmter Konzeptionen im Leistungssport-Personalbereich unterstützen, ▪ zum Zwecke der Sensibilisierung und Verpflichtung der Nachwuchssportler*innen und deren Trainer*innen und Betreuer*innen zur Einhaltung der Bestimmungen und Regelungen eines dopingfreien Sports, den Anti-Doping-Maßnahmeplan des LSB Thüringen im Zusammenwirken mit seinen Mitgliedsorganisationen umsetzen, ▪ jährlich eine bedarfsgerechte Anzahl von zentralen und dezentralen (flächendeckenden) Angeboten in der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Funktionsträger*innen sowie von Trainer*innen/ Übungsleiter*innen in der Grundlagen- bzw. sportartübergreifenden Aus- und Fortbildung unterbreiten und fördern und ▪ die Rahmenbedingungen und Angebote der Landessportschule Bad Blankenburg als zentrale Bildungsstätte vieler Sportfachverbände und Vereine, als Standort für Trainings- lager und Wettkämpfe sowie für die Gremienarbeit seiner Verbände und Vereine noch stärker dem Bedarf seiner Mitgliedsorganisationen anpassen. Dafür wird das TMBJS ▪ das Programm „bewegte Kinder = gesündere Kindereingetra- gen beim Deutschen Patent- weiterhin unterstützen und Markenamt unter den anstehenden Evaluationsprozess des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplan- entwicklung und Medien begleiten, ▪ die Kooperationen zwischen Schulen, Kindergärten und Sportvereinen weiter auf der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten Grundlage der Vereinbarung zwischen dem TMBJS und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungendem LSB Thüringen jährlich fördern und unterstützen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich ▪ die Trainerförderung – Nachwuchsleistungssport sowie die Förderung der Trainer*innen zur Absicherung des Spezialsportunterrichts an den Sportgymnasien weiterführen und im Abgleich mit der Ab- sichtVergütung landesangestellter Sportlehrer*innen anpassen, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren ▪ Rahmenbedingungen prüfen, um den Einsatz von qualifiziertem Trainerpersonal zu lassensichern und weiterzuentwickeln, ▪ seine Förderung der Landessportschule Bad Blankenburg in Form eines Betreiberkosten- zuschusses weiterführen und ▪ die Beteiligung an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung Finanzierung sportmedizinischer Grunduntersuchungen für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ Athlet*innen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenNachwuchsleistungssports prüfen.

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Samples: Ziel Und Leistungsvereinbarung

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbHErste Österreichische Schnauzer-Pinscherklub 1914, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich PrivatzimmerFolgenden 1. ÖSPK genannt, Ferienwohnungen ist die allein anerkannte Verbandskörperschaft für die Rassen Riesenschnauzer, Schnauzer, Zwergschnauzer, Deutscher Pinscher, Zwergpinscher und Ferienhäuser Affenpinscher in ihren Farbvarietäten im Österreichischen Kynologenverband (ÖKV) und Herausgeber und Eigentümer des Zuchtbuches, das von allen führenden kynologischen Organisationen des In- und Auslandes als gültig und maßgebend anerkannt wird. Deutschland entwickeltist standardgebendes Land. Die DTV Service GmbH ist Inhaber vorliegende Zucht- und Eintragunsordnung (ZEO) regelt verbindlich die verpflichtenden und empfohlenen Rahmenbedingungen für die Erhaltung und Verbesserung der Wort-/Bildrassenausgerichteten Zucht von Schnauzer und Xxxxxxxx xxx XXX-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945Xxxxxx 0, Xxxxxxxx Xx. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen000 Xxxxxxxxxxxxxxx, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sichtStandard Nr.182 Schnauzer, ihr (Ferien-)Objekt bzwStandard Nr. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen183 Zwergschnauzer, an den in ihrer Re- gion zuständigen LizenznehmerStandard Nr. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung 184 Deutscher Pinscher, Standard Nr. 185 Zwergpinscher, Standard Nr. 186 Affenpinscher, für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser beiRepublik Österreich. Sie bietet dem Xxxx ist für alle Zuchtvorgänge, aufgrund derer eine gezielte Auswahlmöglichkeit Eintragung in das Österreichische Hundezuchtbuch (ÖHZB) in Anspruch genommen wird und Entscheidungshilfeverbindlich und unabhängig von einer Mitgliedschaft zum 1. Auf ÖSPK. Grundlage dieser Zuchtordnung sind die Zucht- und Eintragungsbestimmungen des ÖKV und des Internationale Zuchtreglement der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen Fédération Internationale Cynologique (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsvereinFCI) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof geltenden österreichischen Tierschutzbestimmungen und Landtourismus Tierhalteverordnungen. Überall dort, wo gesonderte Regelungen in Deutschland e.V. (BAG) dieser ZEO nicht erwähnt sind, gelten die entsprechenden Zucht- und Eintragungsbestimmungen des ÖKV und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG)FCI. Die im Folgenden geregelten Rahmenbedingungen dienen der Förderung der planmäßigen Zucht der vom 1. ÖSPK vertretenen Rassen hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes und rassetypischen Wesens sowie ihrer Gesundheit und der Erhaltung und Förderung ihrer genetischen Vielfalt und ihrer Gebrauchseigenschaften. Sie schließen unterstützt die Bemühungen des ÖKV zur Verhinderung von Qualzucht jeglicher Art unter Beachtung der Eigenverantwortung der Züchter und deren Verantwortung gegenüber ihren Hunden und den Welpenkäufern. Die Zuchtbestimmungen des 1. ÖSPK sind im Einklang mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung ZEO des ÖKV und der Klassifizierung ab. Für FCI einzuhalten wobei die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen jeweils geltenden österreichischen Tierschutzbestimmungen und Tierhaltungsverordnung zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt beachten sind, übertragen.

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Samples: Zucht Und Eintragungsordnung

Präambel. Der Lizenzgeber (Nur handlungs- und leistungsfähige Kommunen sind in der Lage, die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen Rahmen ihrer Selbstverwaltung zu gestaltenden Aufgaben sachgerecht zu erfüllen. Eine Reihe von Kom- munen konnte bisher trotz umfangreicher und Ferienhäuser tiefgreifender Konsolidierungsbemühungen ei- nen Hauhaltsausgleich in Deutschland entwickeltden vergangenen Jahren nicht herbeiführen. Dies stellt die Leis- tungsfähigkeit dieser Kommunen erheblich in Frage. Die DTV Service GmbH Unterstützung der Kommunen auf dem Weg zu leistungs- und zukunftsfähigen Einheiten ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945ein zentrales Anliegen des Landes Niedersachsens. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit demografischen Veränderungen, aber auch geografische oder infrastrukturelle Besonderheiten stellen einige Kommunen vor besondere Belastungen. Auch für eine beabsichtigte weitere Verlagerung staatlicher Aufga- ben auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich die Kommunen sind leistungsfähige Gebietskörperschaften erforderlich. Zur Unterstützung der Kommunen stellt das Land Niedersachsen in Übereinstimmung mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzwArbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens als zentrales Element eine finanzielle Entschuldungshilfe zur nachhaltigen Konsolidierung von kommuna- len Haushalten zur Verfügung. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den Der Umfang und die Bedingungen für diese Hilfen sind in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ der “Gemeinsamen Erklärung der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und der „Deutschen Klassifizierung für GästehäuserNieder- sächsischen Landesregierung zur Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Kommunen (Zu- kunftsvertrag)“ vom 17. Dezember 2009 festgelegt. Danach können einzelne Kommunen dauerhaft von ihrer finanziellen Belastung durch Zins und Tilgung der aufgelaufenen Liquidi- tätskredite in Höhe von bis zu 75% freigestellt werden. Grundlage des Vertrages sind die Regelungen des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Fi- nanzausgleich und des Göttingen-Gesetzes vom 09.06.2010 (Nds.GVBl. v. 16.06.2010, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLGS. 236). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam Grundlage für die Gewährung einer Entschuldungshilfe ist der Abschluss eines „Vertrages zur Erreichung nachhaltiger Haushaltskonsolidierung“ zwischen der Samtgemeinde Schla- den, ihren Mitgliedsgemeinden, dem Landkreis Wolfenbüttel, und dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport. Der Vertrag dient ausschließlich der verbindlichen Vereinbarung über den Umfang einer konkreten Entschuldungshilfe und dem seitens der Kommune zu aktivierenden eigenen Kon- solidierungsbeitrag zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung. Dabei wird mit Praktikern entwickelten Qualitätskriteriendem Nds. Mi- nisterium für Inneres und Sport lediglich das Konsolidierungsziel vereinbart. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnetAuswahl der Maßnahmen zur Erreichung des Konsolidierungszieles obliegt – im Rahmen des verfas- sungsrechtlich garantierten Rechtes auf kommunale Selbstverwaltung – ausschließlich den zuständigen Organen der Kommune. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz Samtgemeinde Schladen und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmerihre Mitgliedsgemeinden stellen dabei in eigener Verant- wortung sicher, Ferienwohnungen dass die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen rechtlich und Ferien- häuser beitatsächlich möglich sind und kassenwirksam werden. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft Vor diesem Hintergrund schließen die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. TourismusverbandSamtgemeinde Schladen, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagierenihre Mitgliedsgemeinden, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert Landkreis Wolfenbüttel und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.das Land Niedersachsen folgenden Vertrag:

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Samples: Zukunftsvertrag

Präambel. Der Lizenzgeber Vorhabenträger beabsichtigt, auf einer Teilfläche des städtischen Grundstückes Flurstück Nr. 746/4), Ellwanger Straße, Landwirtschaftsfläche, Verkehrsfläche; 4.345 qm und des Flst. 745, Ellwanger Straße 21, Gebäude- Freifläche, 50 qm der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH mit einer vorläufigen Fläche von insgesamt ca. 3.213 qm ein Wohnheim mit 16 Tiefgaragenstellplätzen und 27 oberirdischen Stellplätzen für Studenten, Auszubildende und Xxxxxxx zu errichten. Verwirklicht werden soll ein 4- bis 5 -geschossiges Gebäude mit ca.106 Apartments und Gemeinschaftsräumen. Für das Vertragsgebiet wird das Verfahren zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 12 BauGB durchgeführt. Der Vorhabenträger hat den Vorhaben- und Erschließungsplan mit der Stadt abgestimmt. Festgesetzt werden soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Studentenwohnheim“. Zulässig ist hier: Ein Wohnheim für Personen, welche sich in einem Studien-, Ausbildungs- oder Schulverhältnis (die DTV Service GmbHeinschließlich des Besuchs einer Weiterbildungsmaßnahme) befinden oder mit einem Anteil von maximal 10 % der Apartments für aktiv lehrende Personen (Dozenten, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von FerienhäusernProfessoren, Ferienwohnungen sonstige Lehrkräfte der Hochschule), Tiefgarage, Stellplätze und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots sonstige dem Nutzungszweck dienende Anlagen. Aufgrund der Lage im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen Innenbereich und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber einer Grundfläche von weniger als 20.000 m² werden der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- Vorhabenbezogene Bebauungsplan und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes zugehörigen örtlichen Bauvor- schriften im Bereich Ferienzimmerbeschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Baugesetzbuch) aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist somit nicht erforderlich, Ferienwohnungen ebenso wenig ein naturschutzrechtlicher Ausgleich. Das Sondergebiet dient ausschließlich der oben genannten Unterbringung und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung wird durch entsprechende Verpflichtung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen Durchführungsvertrag, Eintragung einer Baulast und einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich Gunsten der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenStadt Schwäbisch Hall rechtlich sicher gestellt.

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Samples: Durchführungsvertrag

Präambel. Der Lizenzgeber Für die Früherkennung von Brustkrebs wird ein österreichweit einheitliches, organi- siertes, populationsbezogenes Brustkrebs-Früherkennungsprogramm (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich PrivatzimmerFolgenden: Pro- gramm) auf Grundlage der Beschlüsse der Bundesgesundheitskommission vom 22. Juni 2009 sowie 20. November 2009 eingerichtet. Ziele des Programms sind die Senkung der Brustkrebssterblichkeit sowie die Sicher- stellung verbesserter Heilungschancen und schonenderer Therapieverfahren für die Frauen in Österreich. Das Programm ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Ferienwohnungen Ländern, Sozialversicherung und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltÄrzteschaft. Das Programm bedarf einer gemeinsamen Kommunikation und Außendar- stellung. Die DTV Service GmbH ist Inhaber Ärztekammern und der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- Hauptverband (inkl. Krankenversicherungsträger) wer- den keine von den Inhalten dieses Programms abweichenden Initiativen ergreifen. Sozialversicherung und Markenamt unter Österreichische Ärztekammer (im Folgenden ÖÄK) erachten die Dokumentation der Nummer 302012063945weiteren Versorgungskette (Magnetresonanzdiagnostik, Biopsie, Pa- thologie, Operation etc.) sowie die Etablierung eines Brustkrebsregisters als unabdingbare Voraussetzung zur Feststellung von Effizienz und Effektivität des Brustkrebs- Früherkennungsprogramms. Der Hauptverband wird im Rahmen seiner Kompetenzen darauf achten, dass Leis- tungserbringer im Programm, die von dieser Vereinbarung nicht erfasst sind, gleichwertige Voraussetzungen (§ 6) zu erfüllen haben. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten Steuerung des Programms erfolgt durch das Steuerungsgremium, dem jeweils zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter des Bundes, der Länder, der SV, der ÖÄK und der Patien- tenvertretung (1 Patientenanwaltschaft, 1 Selbsthilfe) mit gleichem Stimmrecht angehören. Bei Entscheidungen haben die Vertreterinnen bzw. Vertreter Mehrheit zu erzielen. Im Falle von Stimmengleichheit entscheidet die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende. In Fragen der Fi- nanzierung ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber jedenfalls die Zustimmung von FerienwohnungenBund, -häusern Länder und SV, in gesamtvertraglich geregelten und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ regelnden Fragen die Zustimmung von ÖAK und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angebotenSV notwendig. Durch die Pflicht- schulungen soll Arbeit der Steuerungsgruppe werden keine rechtlichen Zuständigkeiten verändert. (Dies entspricht dem Beschluss der Bundesgesundheitskommission vom 25.11.2011.) Aufgrund des geänderten Programmbeginns und zur Förderung der Inanspruchnahme durch die einheitliche Anwendung der DTVFrauen verständigten sich BKNÄ und HV mit Brief/Gegenbriefen über Inhalte, welche gemäß 2. ZP VU-Klassifizierungskriterien GV sowohl das österreichische Brustkrebs-Früherkennungsprogramm als auch die kurative Mammographie betreffen. Im Zuge dessen wurden Änderungen und Er- gänzungen des 2. ZP VU-GV festgelegt und es wurde vereinbart, dass die gesamtvertragli- che Ausformulierung in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und Ergänzung zum 2. ZP VU-GV erfolgen solle. Daher vereinbaren die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet Vertragsparteien in einer 1. Zusatzvereinbarung zum 2. ZP VU-GV das Folgende: Das Programm laut dieser Vereinbarung ersetzt mit Programmstart voraussichtlich mit Jahresanfang 2013 befristet die Bestimmungen über die Vorsorgemammographie nach dem derzeit geltenden VU-GV. Sollte nach Ablauf das Programm nicht weitergeführt werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamttre- ten die Bestimmungen des VU-GV wieder in Kraft, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit welche vor dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenProgrammstart gegolten haben.

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Samples: 2. Zusatzprotokoll Zum Vorsorgeuntersuchungs Gesamtvertrag

Präambel. Der Lizenzgeber (Die Gemeinden Atzbach, Niederthalheim, Oberndorf bei Schwanenstadt, Pitzenberg, Pühret, Rutzenham, Rüstorf, Schlatt und die DTV Service GmbHStadtgemeinde Schwanenstadt bilden den Verband „INKOBA REGION SCHWANENSTADT“. Verbandszweck ist die Sicherung und Weiterentwicklung der bestehenden Betriebe, kurzsowie die Ansiedlung neuer Unternehmen, um das regionale Arbeitsplatzangebot zu sichern und zu erwei- tern. Im Fokus stehen Handwerksbetriebe und vor allem Produktionsbetriebe bzw. produktions- orientierte Dienstleistungen wie beispielsweise Logistik- oder auch Datencenters mit entspre- chender Mitarbeiterdichte bzw. Mitarbeiterqualifikation. Thematische Erweiterungen werden in Einzelfällen vorgenommen. Zusätzlich nimmt die INKOBA REGION SCHWANENSTADT ihre Rolle als Unterstützerin von regionalwirtschaftlich wirksamen Maßnahmen wahr. Die interkommunale Raumentwicklung mit Fokus auf betriebliche Entwicklung ist ein Kernthema des Verbandes. Optimale Standorte für Unternehmen unter Berücksichtigung der erarbeiteten interkommunalen Raumentwicklung sind Grundvoraussetzungen für zielgerichtete Unternehmensansiedlungen: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung • Hochwertige infrastrukturelle Erschließung gilt als Grundvoraussetzung, • gesicherter Grundpreis und Aufschließungsbeitrag als Selbstverständlichkeit Die Gemeinden Atzbach, Niederthalheim, Oberndorf bei Schwanenstadt, Pitzenberg, Pühret, Rutzenham, Rüstorf, Schlatt und die Stadtgemeinde Schwanenstadt bilden zum Zwecke der Er- richtung und des Betriebes von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots Betriebsansiedlungsgebieten einen Gemeindeverband im Bereich PrivatzimmerSinne des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, Ferienwohnungen der im Folgenden als „Verband“ bezeichnet wird. Der Ver- band wird durch freie Vereinbarung der beteiligten Gemeinden, im Folgenden „Mitgliedsgemein- den" genannt, mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltauf Grundlage des Oö. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt Gemeindever- bändegesetzes bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmerder Oö. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien Gemeindeordnung 1990 in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenjeweils gültigen Fassung gebildet.

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Samples: Satzung Des Verbands

Präambel. Der Lizenzgeber (Zweck des Deutschen Bibliotheksverbandes e. V. ist die DTV Service GmbHFörderung von Kultur, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen Bildung und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung Wissenschaft durch aktive und -sicherung unmittelbare Förderung des touristischen Angebots Bibliothekswesens und der Information im Bereich PrivatzimmerInteresse der Allgemeinheit, Ferienwohnungen der Kooperation aller Bibliotheken und Ferienhäuser bibliothekarischen Einrichtungen, sowie der Bibliotheks- und Informationswissenschaft, soweit es sich bei diesen um gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Organisationen handelt. Der dbv nimmt sich der gemeinsamen Sachfragen des Bibliothekswesens und der Information an. Der dbv verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwe- cke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung". Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des dbv dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. (Auszug aus §2 der dbv- Satzung) Das Kompetenznetzwerk für Bibliotheken (KNB) erledigt überregionale Aufgaben des deutschen Bibliothekswesens auf dezentrale Art und Weise. Es wird von allen Bundeslän- dern über die KMK finanziert. Der Deutsche Bibliotheksverband hat im Kompetenznetz- werk bereits die Aufgabenbereiche „Internationale Kooperation“ und „Koordination des KNB“ übernommen. Als weiteren Aufgabenbereich übernimmt der dbv nun den BIX- Bibliotheksindex im Rahmen des KNB. Gegenstand und Grundlagen Der Deutsche Bibliotheksverband führt im Rahmen des Kompetenznetzwerks für Biblio- theken das Projekt „Bix-Bibliotheksindex“ weiter, das 1999 als Kooperationsprojekt unter Leitung der Bertelsmann-Stiftung begonnen wurde. Ziel des Projektes ist die Bereitstel- lung des Bibliotheksindexes als gemeinsames Benchmarking-Instrument öffentlicher und wissenschaftlicher Bibliotheken. Damit bietet das Projekt allen Bibliotheken in Deutschland entwickeltdie Möglichkeit, ihre Leistungs- fähigkeit abzubilden, im Vergleich mit anderen Institutionen zu bewerten und die jährli- chen Ergebnisse als Grundlage für Diskussionen hinsichtlich finanzpolitischer und strate- gischer Entscheidungen zu nutzen. Das Projekt leistet darüber hinaus einen Beitrag zur Imageverbesserung von Bibliotheken auf kommunaler und Landesebene und ermöglicht langfristig eine Zustandsbeschreibung des Bibliothekswesens in Deutschland. Der Deutsche Bibliotheksverband übernimmt die Projektleitung und ist verantwortlich für die Projektkonzeption und -gestaltung. Die DTV Service GmbH ist Inhaber Datensammlung und –aufbereitung, sowie die Erstellung des BIX-Magazins erfolgen durch Kooperationspartner des dbv. Zur Beratung der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- strategischen Weiterentwicklung wird eine Steuerungsgruppe installiert und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten Ex- perten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung abBibliothekswesen besetzt. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung Zusammenarbeit im Auftrag Rahmen des Lizenz- nehmers übernimmt. Um Projektes „BIX – Bibliotheksindex“ treffen die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich Institution und der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.Deutsche Bibliotheksverband folgende Vereinbarungen:

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Samples: Kooperationsvereinbarung

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service SuchAgents Deutschland GmbH, kurzXx Xxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, Telefon: DTVS) hat unter +49 (0)00- 000000000, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxx.xx, betreibt ein Immobilienportal, als digitaler Immobilien-Vermittler und -Berater und eine Such-Maske für Immobilien mit welcher nach den Marken „DTV-Klas- sifizierung vom Kunden vorgegebenen Daten und Kriterien das passende Immobilienangebot gesucht und nach Prüfung dem Kunden als passende Immobilie vorgeschlagen und weitergeleitet wird. Dabei bedient sich SuchAgents Deutschland GmbH bei der Suche bei sämtlichen Immobilieninseraten, die online inseriert sind. SuchAgents Deutschland GmbH sucht und erfragt aber ebenso passende Immobilien bei solchen Anbietern, die noch nicht online inseriert haben. Der Kunde wird, nachdem eine den Daten und Kriterien entsprechende Immobilie gefunden und von Ferienhäuserneinem Mitarbeiter geprüft wurde, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmerüber das Angebot informiert. SuchAgents Deutschland GmbH kann die Immobilienangebote nur so weiterleiten, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt wie sie inseriert bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassenan SuchAgents Deutschland GmbH weitergegeben wurden, an diese jedoch nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen. Lediglich für den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für GästehäuserFall, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagierendass derjenige, der die Klassifizierung Immobilie inseriert oder an SuchAgents Deutschland GmbH weitergegeben hat, SuchAgents Deutschland GmbH zusätzliche Informationen zukommen lässt, können diese zusätzliche Informationen an den Kunden weitergeleitet werden. Immobilieneigentümer/Inserenten die ihre Immobilie zum Verkauf auf xxx.xxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxx.xxx inserieren gehen einen Vertrag ein, für das exklusive Onlineauftreten über SuchAgents. SuchAgents übernimmt die Aufschaltungen auf sämtlichen gängigen Immobilienplattformen und die damit verbundenen Kosten für den Immobilienanbieter. Weiters unterstützt SuchAgents den Immobilieneigentümer/Inserenten mit telefonischen Beratungen, eine Immobilienbewertung sowie eine Anleitung für die Gestaltung eines professionellen Inserates. Als erweiterte Immobilienplattform, digitaler Immobilien-Vermittler und -Berater ist SuchAgents Deutschland GmbH nicht verpflichtet die Immobilie vor Ort aufzunehmen, Fotos zu machen und physische Kundentermine wahrzunehmen. SuchAgents Deutschland GmbH stellt lediglich den Kontakt zwischen Anbieter und Interessent her und bietet für den Kunden eine digitale Unterstützung bis zur Objektübergabe; für Terminvereinbarungen, Besichtigungen, Notartermine und ähnliches ist SuchAgents Deutschland GmbH nicht verpflichtet. Der Immobiliensuchende (Interessent) kann Immobilien die über SuchAgents Deutschland GmbH bei xxx.xxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxx.xxx und deren Partnerplattformen inseriert wurden, anfragen und erhält somit ein Exposé/Detailinformationen für die angefragte Immobilie sowie die Kontaktdaten des Eigentümers. Für diese Leistung gilt die Namhaftmachung, somit geht der Interessent einen Vertrag (der vor Übersendung des Exposés elektronisch übermittelt wird) ein und verpflichtet sich eine Provision, die im Auftrag Vertrag vereinbart wurde an SuchAgents Deutschland GmbH zu zahlen, wenn dieser die angefragte Immobilie innerhalb 36 Monaten ab dem Zeitpunkt der Übersendung des Lizenz- nehmers übernimmtExposés kauft oder ein Tauschgeschäft abschließt. Um Auf den Webseiten von SuchAgents Deutschland GmbH (xxx.xxxxxxxxxx.xx, www. xxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxx.xxx) können auch Immobilieninserate direkt von den Objekteigentümern/Bevollmächtigten geschaltet, für den Inhalt sowie die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer Richtigkeit der Angaben im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service Inserat/Exposé übernimmt SuchAgents Deutschland GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenkeine Haftung.

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Samples: Agb Für Die Nutzung Der Dienstleistungen Von Suchagents Deutschland GMBH

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung Die AGSN ist Interessenvertreter von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltSächsischen Notärzten. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den AGSN bezweckt gemäß ihrer Satzung in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheidengemeinnütziger Weise, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- menÄrzte zu vereinen, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragendie für das organisierte Re t- tungswesen wirken, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus mit dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie EinrichtungenZiel, die in ihrem Aufgabenbe- reich Sachsen bestehenden Notarztdienste und deren Finanzierung zu sichern. Insbesondere betrifft dies auch Verhandlungen mit den Qualitätstourismus fördern Kostenträgern über eine Vergütung der Tätigkeit der Notärzte. Damit soll der optimale Einsatz der Notärzte für eine bestmögliche Notfallversorgung der Bevölkerung sichergestellt werden. In dieser Eigenschaft ist sie durch die Mitgliederversammlung beauftragt, Rahmenverhandlungen zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen mit der ARGE NÄV zu führen. Den gesetzlichen Krankenkassen, deren Verbänden sowie den Verbänden der Ersatzkassen wurde durch das Sächsische Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und durch Kooperationsvereinbarungen Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24.06.2004 der Sicherstellungsauftrag für die notärztliche Versorgung im Freistaat Sachsen übertragen. Hierzu haben diese eine Arbeitsgemeinschaft Notärztliche Versorgung (ARGE NÄV) auf Grundlage des § 219 Abs. 1 Sozialgesetzbuches V gegründet. Bei der Erfüllung des Sicherstellungs- auftrages wirken die Krankenkassen und ihre Verbände sowie die Verbände der Ersatz- kassen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sindniedergelassenen Ärzten, übertragenKrankenhäusern, der AGSN, der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, der Sächsischen Landesärztekammer und den Trägern des Re t- tungsdienstes zusammen. Um ein gemeinsames und einheitliches Zusammenwirken verbindlich zu beschreiben, schließen die ARGE NÄV und die AGSN die folgende Rahmenvereinbarung. Damit dokumentieren die Vereinbarungspartner die Verantwortung bei der Sicherung und Weiterentwicklung der notärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit dahingehend, dass nur Ärzte am Rettungsdienst mitwirken, die die Eignungsvoraussetzungen nach der Satzung der Sächsischen Landes- ärztekammer innehaben. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist dieses der Fachkundenachweis Rettungsdienst. Neben der Eignungsvoraussetzung ist die Unterzeichnung einer Einzelvereinbarung zur Mitwirkung am Notarztdienst zwischen jedem beteiligten Notarzt und der ARGE NÄV Voraussetzung für die Vergütung und Abrechnung der erbrachten Leistung. (Muster siehe Anlage 1) Die Vergütung der Notarztleistungen richtet sich nach den jeweils geltenden vertraglichen Regelungen der Krankenkassen und ihrer Verbände sowie der Verbände der Ersatzkas- sen mit der Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Notärzte e.V. und ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. Die Abrechnung richtet sich nach der jeweils gültigen Abrechnungsverein- barung der Krankenkassen und ihrer Verbände sowie der Verbände der Ersatzkassen mit der jeweilig gebundenen Abrechnungsstelle. Die am Rettungsdienst teilnehmenden Ärzte sind verpflichtet, sich regelmäßig nach den Vorgaben der Sächsischen Landesärztekammer in rettungsdienstlichen Maßnahmen fortzubilden. Die Vertragspartner können darüber hinaus weitere Festlegungen zur Fort- und Weiter- bildung von Notärzten im beiderseitigen Einvernehmen treffen.

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Samples: Rahmenvereinbarung

Präambel. Der Lizenzgeber Entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V in der Fassung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der GKV (GKV-OrgWG) beabsichtigt die DTV Service GmbHIKK, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots durch Vertragsschluss mit einer Gemeinschaft im Bereich PrivatzimmerSinne des § 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V ihren Versicherten eine besondere hausärztliche (hausarztzentrierte) Versorgung („HZV“) anzubieten. Durch diesen Vertrag soll die hausärztliche Versorgung im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (nachfolgend „Kassenärztliche Vereinigung“) weiter optimiert und den gesetzgeberischen Vorgaben des GKV-OrgWG angepasst werden. Ziel der IKK, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber des Hausärzteverbandes, MEDI, der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von FerienwohnungenHÄVG, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ MEDIVERBUND und der teilnehmenden Hausärzte (gemeinsam: Deutschen Klassifizierung für GästehäuserHZV-Partner“) ist eine flächendeckende, Gasthöfe leitlinienorientierte und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen qualitätsgesicherte Versorgungssteuerung sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur darauf basierende Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit medizinischen Versorgung der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften Versicherten der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angebotenIKK. Durch die Pflicht- schulungen soll Bindung der Versicherten an einen Hausarzt wird eine zielgenauere Leistungssteuerung erreicht. Durch die einheitliche Anwendung dementsprechende Vermeidung von Doppeluntersuchungen und eine rationale und transparente Pharmakotherapie streben die HZV-Partner die Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven an. Der Hausärzteverband und MEDI sind die mitgliederstärksten hausärztlichen Berufsverbände im Bezirk der DTVKassenärztlichen Vereinigung. Sie vertreten als Gemeinschaft im Sinne des § 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V („HZV-Klassifizierungskriterien in Vertrag“) mehr als die Hälfte der Be- wertung an der Ferienobjekte gesichert hausärztlichen Versorgung im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung teilnehmenden Allgemeinärzte. Der Hausärzteverband und MEDI übernehmen im Rahmen dieses Vertrages die Qualität tragenden Rechte und Pflichten einer Gemeinschaft i.S.v. § 73b Abs.4 Satz 1 SGB V. Gleichwohl dürfen sich der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werdenHausärzteverband und MEDI zur Erfüllung einzelner Vertragspflichten Dritter bedienen; hierzu gehören namentlich die HÄVG und ein zu Abrechnungszwecken beauftragtes Rechenzentrum. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den HÄVG ist eine Aktiengesellschaft, die nach ihrem Satzungszweck unter anderem alle erforderlichen Vertragsdienstleistungen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell Rahmen von Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung im Sinne von § 73 b Abs. 4 SGB V, mit Ausnahme von Abrechnungsdienstleistungen, erbringt. Der Hausärzteverband ist Aktionär der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. KurverwaltungHÄVG. Dies vorangestellt, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, vereinbaren die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.HZV-Partner das Folgende:

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung

Präambel. Die Ulmer Volksbank errichtete aus Anlass ihres 100jährigen Bestehens am 28.09.1963 eine rechtlich unselbständige Stiftung für die Förderung begabter Jugendlicher unter dem Namen „Jugendförderwerk der Ulmer Volksbank eGmbH“. 1997 wurde die Satzung geändert und unter dem Namen „Förderwerk der Ulmer Volksbank eG“ geführt. Zweck dieser Stiftung ist die Förderung von Bildung, Forschung, Kultur, Kunst, Umweltschutz und Wissenschaft im Geschäfts- gebiet der Ulmer Volksbank. Am 13.02.1915 errichtete der Bankvorstand der Gewerbebank Biberach eGmbH, Xxxxx Xxxxx, anlässlich des 50jährigen Bestehens der Bank und seines 20jährigen Wirkens für die Bank eine rechtlich unselbständige Stiftung für verarmte oder in Not geratene langjährige Mitglieder der Gewerbebank Biberach. Der Lizenzgeber Stiftungs- zweck kann seit Jahren nicht mehr erfüllt werden. Die rechtlich unselbständigen Stiftungen sollen in die Volksbank-Stiftung Ulm- Biberach überführt werden. Die Volksbank Ulm-Biberach will sich im Sinne der Vorgängerstiftungen engagieren und sich aktiv für das Gemeinwesen einsetzen. Dies soll auch durch das Einwerben von Unterstiftungen (die DTV Service GmbH, kurz: DTVSTreuhandstiftungen und Stiftungsfonds) hat unter den Marken „DTVund durch Zustiftungen erreicht werden. Die Volksbank-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots Stiftung Ulm-Biberach will ihre Fördermittel vor allem im Bereich Privatzimmerder Bildung und Erzie- hung, Ferienwohnungen in sozialen und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltkulturellen Bereichen sowie im Umwelt- und Naturschutz einsetzen. Die DTV Service GmbH Volksbank-Stiftung Ulm-Biberach ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- überparteilich und Markenamt unter der Nummer 302012063945offen über konfessio- nelle Grenzen hinweg. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten Volksbank-Stiftung Ulm-Biberach will Hilfe zur Selbsthilfe geben. Die Stiftung fördert entsprechend dem in dieser Satzung nie- dergelegten Stiftungszweck Vorhaben aus und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit im Geschäftsgebiet der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzwVolksbank Ulm-Biberach ggf. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in deren Rechtsnachfolger. Aufgrund ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet regionalen Verbunden- heit fühlt sich die DTVVolksbank Ulm-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten Biberach als Bank aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder Region für die Menschen in der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und Region über ihren Grundsatz der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheidenMitgliederförderung hinaus besonders verpflichtet, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- menEntwicklung der Region zu unterstützen. Ihr gesell- schaftliches Engagement bringt sie dadurch zum Ausdruck, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragendass sie die Mittel der Vorgängerstiftungen erhöht, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens so dass die neue Stiftung über ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden Startkapital von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen000.000 € verfügt.

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Samples: Satzung

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots Die StadtteilGenossenschaft Hulsberg eG fördert eine gemeinwohlorientierte Wohnraumversorgung im Bereich PrivatzimmerSinne der Grundsätze der internationalen Genossenschaftsbewegung, Ferienwohnungen die Selbstbestimmung, Selbstverantwortung und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltSelbstverwaltung beinhalten. Nach Artikel 14 der Bremischen Landesverfassung hat jede BewohnerIn* der Freien Hansestadt Bremen Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Die DTV Service GmbH ist Inhaber StadtteilGenossenschaft Hulsberg eG schafft preisgünstigen Wohnraum, und Wohnraum für sozial gemischte, nachbarschaftliche und generationenübergreifende oder altersbezogene Wohnformen und bewirtschaftet diesen. Der genossenschaftliche Wohnraum wird dauerhaft als preisgünstiger Wohnraum für die Mitglieder zur Verfügung gestellt. Im Besonderen werden auf dem Wohnungsmarkt benachteiligte Personen solidarisch unterstützt. Der Wohnraum wird durch genossenschaftliche Strukturen dauerhaft gesichert, gemeinschaftlich verwaltet, sozial gebunden und dem Markt sowie der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945Spekulation entzogen. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten StadtteilGenossenschaft Hulsberg eG fördert gemeinschaftliche Formen des Zusammenlebens, den sozialen Zusammenhalt in den Wohnquartieren und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber berücksichtigt angemessen ökologische Aspekte beim Bauen und Umbauen von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG)Wohngebäuden. Die DTV-Klassifizierung basiert „eingetragene Genossenschaft“ ist nicht nur die Rechtsform, sondern ist gleichzeitig Anspruch und Programm. Vereinzelung und Verwertungsdruck setzt die StadtteilGenossenschaft Hulsberg eG eine kollektive Idee entgegen, die auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriteriengegenseitiger Unterstützung beruht und sich selbst trägt. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit StadtteilGenossenschaft Hulsberg eG hilft solidarische Erfahrungen zu einer größeren Transparenz machen und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen politische Energien zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenentwickeln.

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Samples: Genossenschaftsvertrag

Präambel. Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbHDie Beteiligten sind sich einig, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen dass der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung der Steigerung des touristischen Angebots Personenverkehrsaufkommens des öffentlichen Nahverkehrs im Bereich Privatzimmervon Flughafen und Messe auf den Fildern hohe Bedeutung zukommt. Bedingt durch die beiden Landeseinrichtungen Flughafen und Messe mit dem weiteren Entwicklungspotenzial auch auf umliegenden Gewerbeflächen, Ferienwohnungen den geplanten Filderbahnhof im Zuge von Stuttgart 21, die Neustrukturierung des Regionalverkehrs durch das Projekt Stuttgart 21 und Ferienhäuser die vorhandene BAB 8 bzw. B 27 entsteht in Deutschland entwickeltdiesem Bereich der Filder eine bedeutende Verkehrsdrehscheibe für die Region Stuttgart und den Filderraum. Um diese Verkehrsdrehscheibe angemessen an den öffentlichen Personennahverkehr anzubinden und damit für den Nahbereich nutzbar zu machen sollen die Stadtbahn U6 bis zum Filderbahnhof, Flughafen und Messe, die S-Bahn von Filderstadt/Bernhausen nach Neuhausen a.d.F. und die Stadtbahn U5 bis Leinfelden Markomannenstraße verlängert werden. Diese Maßnahmen sind Bestandteil eines verkehrlichen und wirtschaftlichen Gesamtprojekts das aus folgenden Teilprojekten besteht. - Verlängerung der Stadtbahn von Stuttgart/Möhringen zum Fasanenhof (U6, 1. Teilabschnitt) - Verlängerung der Stadtbahn von Fasanenhof bis Flughafen/Messe (U6, 2. Teilabschnitt) - Verlängerung der S-Bahn von Filderstadt/Bernhausen nach Neuhausen a.d.F. (S2) - Verlängerung der Stadtbahn von Leinfelden-Bahnhof bis Markomannenstraße (U5, 2. Teilabschnitt) Der 1. Teilabschnitt der U6 ist bereits realisiert. Die DTV Service GmbH ist Inhaber übrigen Maßnahmen befinden sich derzeit in der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945vorbereitenden Planung. Im Rahmen einer Standardisierten Bewertung wurde 2008 ein positiver Kosten- Nutzenfaktor für die Kombination aus Verlängerung bis Flughafen/Messe uund Verlängerung bis Neuhausen mit 1,1 ermittelt. Dabei wurde die Realisierung des Projektes Stuttgart 21 unterstellt. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten Kombination wurde mit ihren Teilprojekten in das GVFG-Bundesprogramm aufgenommen und gehört zu den Maßnahmen für die das Land Baden-Württemberg eine ergänzende Förderung zugesagt hat. Die U6-Verlängerung und die S2-Verlängerung von Filderstadt/Bernhausen nach Neuhausen a.d.F. ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber hinsichtlich der Förderung für die Zuschussgeber Bund und Land ein Paket, das nur in der Kombination beider Maßnahmen den Nutzen entfaltet, der, in Geld bewertet, die Kosten der Neubaustrecken von FerienwohnungenStadtbahn und S-Bahn überwiegt. Aufgrund der bis Ende 2019 auslaufenden GVFG-Förderung durch den Bund ist eine zügige Umsetzung dieser Maßnahmen erforderlich. Die Beteiligten sind sich einig, -häusern unddass eine Umsetzung und Abrechnung bis zum Auslaufen der GVFG Bundesförderung im Jahr 2019 nur unter Optimierung der Prozesse und durch vollumfängliche Unterstützung der Beteiligten erfolgen kann. Im Rahmen einer Standardisierten Bewertung wurde 2004 ein positiver Kosten- Nutzenfaktor für die Verlängerung der U5 bis Echterdingen Hinterhof mit 1,48 ermittelt. Aktuell wurde von der SSB AG auch ein positiver Nutzen-Kosten-Faktor für den Teil der Maßnahmen bis zur Markomannenstraße ermittelt. Die Maßnahme wurde in das LGVFG-Landesprogramm aufgenommen. Mit dieser Vereinbarung treffen die Beteiligten grundsätzliche Regelungen zur Finanzierung und Umsetzung der Verlängerung der Stadtbahn von Fasanenhof bis Flughafen/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr Messe (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTVU6-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (FerienzimmerVerlängerung), der S-Bahn von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. Filderstadt/Bernhausen bis Neuhausen a.d.F. (BAGS2-Verlängerung) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft Verlängerung der Stadtbahn von Leinfelden Bahnhof bis Markomannenstraße (DLGU5 Verlängerung). Die DTV-Klassifizierung basiert SSB baut auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriteriender Grundlage von ihr erarbeiteten, planfestgestellten Pläne und nach Anerkennung der Zuwendungsfähigkeit die Stadtbahn einschließlich aller zum Betrieb notwendigen Anlagen (u. a. Ingenieurbauwerke, Hochbahnsteige, Wartehallen, Technik-, Dienst-, Sozialgebäude) von der bisherigen Endhaltestelle Schelmenwasen bis zur geplanten Endhaltestelle "Flughafen/Messe" und beschafft die hierzu erforderlichen Fahrzeuge. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnetStrecke ist insgesamt 3,5 km lang. Grundlage für die Kostenermittlung ist der Planungsstand „Standardisierte Bewertung“ von Juni 2009. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu Planungstiefe entspricht einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes Machbarkeitsstudie. Eine detaillierte Kostenermittlung kann erst im Bereich FerienzimmerRahmen der Vertiefung der Planungen erfolgen. Die gesamten Bau-, Ferienwohnungen Planungs- und Ferien- häuser beiFahrzeugbeschaffungskosten und die zuwendungsfähigen Kosten gestalten sich gemäß der fortgeschriebenen Kostenübersicht der SSB (Stand Juni 2012) wie folgt: Erstinvestition Infrastruktur (incl. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit Planungskosten) 70.000 T€ - Förderung Bund und EntscheidungshilfeLand gemäß GVFG/EntflechtG 51.200 T€ Komplementärfinanzierung Infrastruktur 18.800 T€ + Erstinvestition Fahrzeuge (incl. Auf Reserve) 7.700 T€ Komplementärfinanzierung Infrastruktur & Fahrzeuge 26.500 T€ Die Beteiligten gehen davon aus, dass der Anbieterseite trifft Bund bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Baukosten im Rahmen des GVFG-Bundesprogrammes und das Land bis zu 20 % der vom Bund als zuwendungsfähig anerkannten Kosten im Rahmen seiner GVFG- Komplementärfinanzierung fördert. Die SSB AG wird wegen der engen Verflechtung der Maßnahmen U6 und S2 die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung Verlängerung der Angebotsqualität S2 planen, realisieren und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit nach Fertigstellung der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen Maßnahme als Eisenbahninfrastrukturunternehmen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsvereinEIU) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung aberrichtete Infrastruktur betreiben. Für die Klassifizierung Umsetzung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzenMaßnahme wird der Neubau einer zweigleisigen ca. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV3,9 km langen Bahnstrecke mit 2 Stationen erforderlich. Die Strecke und die Stationen werden für reinen S-Prüfer engagierenBahn Betrieb vorgesehen. Die Strecke soll nach NE Standard errichtet werden, der die Klassifizierung bindet im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmtBahnhof Filderstadt/Bernhausen an die bestehenden Anlagen der DB AG an und endet in Neuhausen a.d.F.. Grundlage für die Kostenermittlung ist der Planungsstand „Standardisierte Bewertung“ von Juni 2009. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer Die Planungstiefe entspricht einer Machbarkeitsstudie. Eine detaillierte Kostenermittlung kann erst im 3Rahmen der Vertiefung der Planungen erfolgen. Die gesamten Bau-, Planungs- und Fahrzeugbeschaffungskosten und die zuwendungsfähigen Kosten gestalten sich gemäß der fortgeschriebenen Kostenübersicht des VRS (Stand Juni 2013) wie folgt: Erstinvestition Infrastruktur (incl. Planungskosten) 92.000 T€ - Förderung Bund und Land gemäß GVFG/EntflechtG 61.333 T€ Komplementärfinanzierung Infrastruktur 30.667 T€ + Erstinvestition Fahrzeuge (incl. Reserve) 18.000 T€ Komplementärfinanzierung Infrastruktur & Fahrzeuge 48.667 T€ Die Beteiligten gehen davon aus, dass der Bund bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Baukosten im Rahmen des GVFG-JahresBundesprogrammes und das Land bis zu 20 % der vom Bund als zuwendungsfähig anerkannten Kosten im Rahmen seiner GVFG- Komplementärfinanzierung fördert. Die SSB baut auf der Grundlage von ihr erarbeiteten, planfestgestellten Pläne und nach Anerkennung der Zuwendungsfähigkeit die Stadtbahn einschließlich aller zum Betrieb notwendigen Anlagen (u. a. Ingenieurbauwerke, Hochbahnsteige, Wartehallen, Technik-, Dienst-, Sozialgebäude) von der bisherigen Endhaltestelle Leinfelden Bahnhof bis zur geplanten Endhaltestelle Markomannenstraße. Die Strecke ist insgesamt 0,5 km lang. Zusätzliche Fahrzeuge sind nicht notwendig. Grundlage für die Kostenermittlung ist die Kostenschätzung vom Dezember 2011. Die Planungstiefe entspricht einer Machbarkeitsstudie. Eine detaillierte Kostenermittlung kann erst im Rahmen der Vertiefung der Planungen erfolgen. Die gesamten Bau- und Planungskosten und die zuwendungsfähigen Kosten gestalten sich gemäß der Kostenübersicht der SSB (Stand Dezember 2011) wie folgt: Erstinvestition Infrastruktur (incl. Planungskosten) 4.400 T€ - Förderung Land gemäß LGVFG 3.000 T€ Die Beteiligten gehen davon aus, dass das Land bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Baukosten im Rahmen des LGVFG-Turnus eine Pflichtschulung besuchenLandesprogrammes fördert. Prüfer Die Partner der Rahmenvereinbarung nehmen zur Kenntnis, dass die Stadt Leinfelden-Echterdingen mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können ihrer Beteiligung am Projekt die ExpertenschulungErwartung verknüpft, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, dass künftige Planungen für die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter Erweiterung des Lizenznehmers mindestens einmalig Stadtbahnnetzes ihr Interesse an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet Weiterführung der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenU5 bis Hinterhofstraße beachten.

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Samples: Rahmenvereinbarung Zur Verlängerung Der Stadtbahn Und S Bahn

Präambel. Der Lizenzgeber Die Schulsitzgemeinde ist iSd § 2 Abs 1 iVm § 25 und § 26 StPEG 2004 gesetzliche Schulerhalterin der Schule Y. Gemäß § 27 StPEG 2004 hat die Schulsitzgemeinde als gesetzliche Schulerhalterin für die Kosten der Errichtung, Erhaltung und Auflassung der Pflichtschulen aufzukommen. Die eingeschulte Gemeinde hat gemäß § 2 Abs 2 iVm § 29 StPEG Schulerhaltungsbeiträge an die Schulsitzgemeinde zu leisten. Eine Verhandlung über die Aufteilung der Schulerhaltungsbeiträge gemäß § 28 Abs 2 StPEG 2004 hat am TT.MM.JJJJ stattgefunden und wurde das Folgende vereinbart. 1Schulbauvorhaben Die Schulsitzgemeinde plant … (die DTV Service GmbH, kurzkurze Beschreibung des Schulbauvorhabens). Für das gegenständliche Schulbauvorhaben sind folgende Anschaffungs- und Herstellungskosten geplant: DTVS(Aufstellung der Anschaffungs- und Herstellungskosten) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots Das Schulbauvorhaben soll im Bereich PrivatzimmerZeitraum vom Datum bis Datum durchgeführt werden. Zur Veranschlagung und Verbuchung der mit diesem Schulbauvorhaben verbundenen Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. Kapitaltransferaufwendungen wird das Schulbauvorhaben, Ferienwohnungen wie folgt, kurz bezeichnet: „Bezeichnung Schulbauvorhaben“ 2Finanzierung des Schulbauvorhabens – anteiliger Schulerhaltungsbeitrag Die unter Punkt 1. dargestellten Anschaffungs- und Ferienhäuser in Deutschland entwickeltHerstellungskosten sollen, wie folgt, finanziert werden: Aufstellung der Finanzierung samt Darstellung der prozentuellen Anteile der Schulsitzgemeinde und eingeschulten Gemeinde(n) Die Gemeinden kommen überein, die Schulerhaltungsbeiträge zur Finanzierung des Schulbauvorhabens „Bezeichnung Schulbauvorhaben“ so rechtzeitig zu leisten, damit entsprechend des Baufortschrittes des Schulbauvorhabens die Liquidität der Schulsitzgemeinde sichergestellt ist. Die DTV Service GmbH ist Inhaber Schulsitzgemeinde wird die eingeschulten Gemeinden zumindest zwei Wochen vor Fälligkeit eines Kapitaltransferaufwandes (anteiliger Schulerhaltungsbeitrag je Baufortschritt) schriftlich über die Höhe und den Zeitpunkt der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945Zahlung informieren. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit eingeschulten Gemeinden verpflichten sich, sicher zu stellen, dass der zu zahlende Kapitaltransferaufwand bei der Schulsitzgemeinde zum bedungenen Zeitpunkt einlangt. Die eingeschulten Gemeinden haben die Budgetmittel auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber das Bankkonto der Schulsitzgemeinde – Kontoverbindung – einzuzahlen. 3Endabrechnung des Schulbauvorhabens Spätestens einen Monat nach zivilrechtlicher Anerkennung der letzten Ausgangsrechnung für das Schulbauvorhaben „Bezeichnung Schulbauvorhaben“ hat die Schulsitzgemeinde den eingeschulten Gemeinden eine Endabrechnung des Schulbauvorhabens schriftlich zu übermitteln. 4Änderungen im Schulbauvorhaben „Bezeichnung Schulbauvorhaben“ Wesentliche inhaltliche Änderungen des Schulbauvorhabens „Bezeichnung Schulbauvorhaben“ laut Punkt 1. dieser Vereinbarung sowie notwendige Überschreitungen der vereinbarten anteiligen Schulerhaltungsbeiträge laut Punkt 2. dieser Vereinbarung sind von Ferienwohnungender Schulsitzgemeinde, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit vor Veranlassung der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt Änderungen bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassenbei drohender Überschreitung, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmereingeschulten Gemeinden unverzüglich schriftlich anzuzeigen. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und Im Fall der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes drohenden Überschreitung der anteiligen Schulerhaltungsbeiträge ist eine Verhandlung über die (DEHOGAÄnderung der) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus Aufteilung der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden Schulerhaltungsbeiträge gemäß § 28 Abs 2 StPEG 2004 von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenSchulsitzgemeinde einzuberufen.

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Samples: Finanzierungsvereinbarung

Präambel. Der Lizenzgeber (Bei den Kommunalwahlen am 13.09.2020 haben die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen Herzogenrather Bürgerinnen und Privatzimmern“ Bürger ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots klares Votum für ein sozialökologisches Bündnis im Bereich PrivatzimmerStadtrat abgege- ben. Wir, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/BildSPD-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ Stadtverband Herzogenrath und der „Deutschen Klassifizierung Ortsverband Bündnis 90/ Die Grünen, verstehen das Wahlergebnis als Gestaltungsauftrag und stellen uns dieser Verantwortung. Vor diesem Hintergrund schließen wir für Gästehäuserdie Legislaturperiode 2020–2025 folgenden Kooperationsvertrag. Bildung, Gasthöfe Kinder, Jugend, Sport Die Attraktivität und Pensionen“ des Deutschen Hotel- Anziehungskraft einer Stadt steht und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich fällt mit ihren Angeboten bei der Kinder- und Jugendbetreuung und den Bildungsstätten sowie in den Berei- chen Sport und Kultur. Investitionen in nachfolgende Generationen sind Investitionen für die DTVZukunft. Deshalb setzen wir klare Ziele:  Kontinuierlicher bedarfsgerechter Ausbau von KiTa-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer)Plätzen, von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes besonders im Bereich FerienzimmerU3- Bereich, Ferienwohnungen vorrangig zügige Realisierung der beschlossenen KiTas in Merkstein und Ferien- häuser beiKohlscheid  Bedarfsgerechte Öffnungszeiten der KiTas zur besseren Vereinbarkeit von Fa- milie und Beruf, in jedem Stadtteil mindestens eine KiTa mit frühen Öffnungs- und späten Schließungszeiten  Unterstützung für die Einrichtung von Betriebskindergärten  Beitragsfreiheit für alle Ü3-KiTa-Plätze, vorbehaltlich der finanziellen Möglichkei- ten im städtischen Haushalt. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit Gleichzeitig fordern wir das Land auf, die Kosten für die Beitragsfreiheit zu übernehmen.  Ausbau und Entscheidungshilfe. Auf Attraktivierung von Kinderspielplätzen und Bolzplätzen unter Be- achtung barrierefreier Zugänge und Mehrgenerationen-Ausstattung  Ausweitung der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt Angebote des Lokalen Bündnisses für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (Familien, z.B. TourismusverbandWillkom- menspakete o.ä.  Stärkung der einmischenden Jugendpolitik über Jugendbeirat oder andere Be- teiligungsformen  Frühzeitige Einbindung der Jugend bei allen wichtigen Vorhaben der Stadtent- wicklung, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie inkl. Mitspracherecht von Mitgliedern des Jugendbeirats oder anderer Jugendvertreter in relevanten Ausschüssen des Rates  Unterstützung der Mobilen Jugend- und Sozialarbeit durch langfristige Siche- rung von zwei Mitarbeiterstellen  Unterstützung der Vereinsjugendarbeit  Die Grundschule Alt-Merkstein benötigt dringend weiteren Platz. Derzeit läuft die Landesarbeitsgemeinschaften Prüfung zum Um-/ Ausbau der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG)Schule. Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen Wir werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert das Prüfergebnis schnellstmöglich umsetzen und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragenobere Schulhoffläche erhalten.

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