Common use of Präambel Clause in Contracts

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.

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Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-1317-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160168, Beschl. v. 21.12.202020.12.2017). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertragesdieser Festlegung.

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Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag Strom Zwischen Dem Netzkunden

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-1317-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160168, Beschl. v. 21.12.202020.12.2017). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.dieser Festlegung. § 1 Vertragsgegenstand

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Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160042, Beschl. v. 21.12.202016.04.2015). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertragesdieser Festlegung.

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Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-20- 160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.

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Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-1317-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160168, Beschl. v. 21.12.202020.12.2017). 2Der Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertragesdieser Festlegung.

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Samples: Netznutzungsvertrag (Entnahme), Netznutzungsvertrag Strom (Entnahme), Netznutzungsvertrag Strom

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.

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Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160042, Beschl. v. 21.12.202016.04.2015). 2Der Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertragesdieser Festlegung.

Appears in 4 contracts

Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag, www.enervie-vernetzt.de

Präambel. 1Der Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.

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Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag (Strom), Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160042, Beschl. v. 21.12.202016.04.2015). 2Der Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz Energiewirt- schaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen be- hördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Zukünftige Festlegungen werden wer- den mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertragesdieser Festlegung.

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Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160042, Beschl. v. 21.12.202016.04.2015). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.dieser Festlegung. § 1 Vertragsgegenstand

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Samples: Netznutzungsvertrag, Lieferantenrahmenvertrag (Strom)

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.. § 1 Vertragsgegenstand

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Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur Bundesnetza- gentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz Messstel- lenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen Festle- gungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.

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Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag (Entnahme)

Präambel. 1Der ¹Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-1317-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160168, Beschl. v. 21.12.202020.12.2017). 2Der ²Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grundezugrunde. 3Zukünftige ³Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertragesdieser Festlegung.

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Samples: Netznutzungsvertrag Strom

Präambel. 1Der Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160BK6-, Beschl. v. 21.12.202020. Dezember 2017). 2Der ²Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen erlasse- nen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige ³Zukünftige Festlegungen werden wer- den mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.dieser Festlegung. § 1 Vertragsgegenstand

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Samples: Netznutzungsvertrag Entnahme (Strom)

Präambel. 1Der Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur Bun- desnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-1317-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160168, Beschl. v. 21.12.202020.12.2017). 2Der Vereinbarung Der Verein- barung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz Messstellenbetriebsge- setz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.dieser Festlegung. § 1 Vertragsgegenstand

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Samples: Netznutzungsvertrag (Entnahme)‌‌

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. .BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-20- 160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.. § 1 Vertragsgegenstand

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Samples: Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-1317-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160168, Beschl. v. 21.12.202020.12.2017). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz Messstel- lenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen Fest- legungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertragesdieser Festlegung.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz dasMessstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens lnkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.. § 1 Vertragsgegenstand

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Samples: Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-1317-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160168, Beschl. v. 21.12.202020.12.2017). 2Der Vereinbarung Ver- einbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz Messstellenbetrieb- sgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertragesdieser Festlegung.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz Energiewirt- schaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.

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Samples: Netznutzungsvertrag (Entnahme)

Präambel. 1Der Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur Bundesnetz- agentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160042, Beschl. v. 21.12.2020Beschluss vom 16.04.2015). 2Der Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen Rechts- verordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertragesdieser Fest- legung.

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Samples: Netznutzungsvertrag (Strom)

Präambel. im Folgenden „Netznutzer“ genannt, gemeinsam auch „Vertragspartner“ genannt 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.. § 1 Vertragsgegenstand SV_SI_20220825_3526

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Samples: Netznutzungsvertrag (Entnahme)

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen Fest- legungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur Bundesnetza- gentur vorgegeben (Az. BK6-1317-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160168, Beschl. v. 21.12.202020.12.2017). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen die- sen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertragesdieser Festlegung.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-13- 042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der ²Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz Energiewirtschaftsge- setz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige ³Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Inkraft- tretens Bestandteil dieses Vertrages.

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Samples: www.stwbo-netz.de

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-1317-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160168, Beschl. v. 21.12.202020.12.2017). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz Energiewirt- schaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertragesdieser Fest- legung.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-1317-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160168, Beschl. v. 21.12.202020.12.2017). 2Der Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz Energiewirt- schaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertragesdieser Fest- legung.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu GrundezuGrunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-1317-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160168, Beschl. v. 21.12.202020.12.2017). 2Der Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.dieser Festlegung. § 1 Vertragsgegenstand

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Samples: Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-1317-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160, 168 Beschl. v. 21.12.202020.12.17). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertragesdieser Festlegung.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben vor- gegeben (Az. BK6-1317-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160168, Beschl. v. 21.12.202020.12.2017). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz Energiewirtschafts- gesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertragesdieser Festlegung.

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Samples: www.alliander-netz.de

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz Energie- wirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen Rechts- verordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden wer- den mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.. § 1 Vertragsgegenstand

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Samples: evf.de

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur Bundesnetza-gentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-16017- 168, Beschl. v. 21.12.202020.12.2017). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz Messstellenbetriebs- gesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller aktu-eller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen Festlegun- gen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.Be-standteil dieser Festlegung. § 1 Vertragsgegenstand

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Samples: Netznutzungsvertrag (Entnahme)

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-1317-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160168, Beschl. v. 21.12.202020.12.2017). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz Messstellenbetriebs- gesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertragesdieser Festlegung.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur Bundesnetza- gentur vorgegeben (Az. BK6-1317-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160168, Beschl. v. 21.12.202020.12.2017). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen die- sen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Inkrafttre- tens Bestandteil dieses Vertragesdieser Festlegung.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur Bundesnetza- gentur vorgegeben (Az. BK6-1317-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160168, Beschl. v. 21.12.202020.12.2017). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen die- sen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Inkrafttre- tens Bestandteil dieses Vertrages.dieser Festlegung. § 1 Vertragsgegenstand

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Samples: Netznutzungsvertrag (Entnahme)

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum Da- tum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.. § 1 Vertragsgegenstand‌

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Samples: Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur Bundesnetza- gentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160042, Beschl. v. 21.12.202016.04.2015). 2Der Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen Rechtsverord- nungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertragesdieser Festlegung.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-BK6 13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-20- 160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.. § 1 Vertragsgegenstand

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Samples: Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der 1 Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-1317-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160168, Beschl. v. 21.12.202020.12.2017). 2Der 2 Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.

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Samples: Netznutzungsvertrag (Entnahme)

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 BK6−13−042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160BK6−20−160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.. § 1 Vertragsgegenstand

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Samples: Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen behördli- chen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.

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Samples: Netznutzungsvertrag Strom Für Letztverbraucher

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-1317-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160168, Beschl. v. 21.12.202020.12.2017). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Grunde.3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertragesdieser Festlegung.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur Bundesnetza- gentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz Messstel- lenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu GrundezuGrunde. 3Zukünftige Festlegungen Festlegun- gen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens lnkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben vor- gegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.

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Samples: Netznutzungsvertrag (Entnahme Strom)

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur Bundesnetzagen- tur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz Messstellen- betriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.

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Samples: www.stadtwerke-doebeln.de

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160, Beschl. v. 21.12.2020XXXXXX). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertragesdieser Festlegung.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-1317-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160168, Beschl. v. 21.12.202020.12.2017). 2Der Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz Messstel- lenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Inkrafttre- tens Bestandteil dieses Vertragesdieser Festlegung.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen Grundla- gen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen Festle- gungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen Festle- gungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.

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Samples: Netznutzungsvertrag (Entnahme)

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160BK6‐17‐168, Beschl. v. 21.12.202020.12.2017). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz Energiewirt‐ schaftsgesetz (EnWG), ) das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie so‐ wie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens In‐ krafttretens Bestandteil dieses Vertragesdieser Festlegung.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 042-, in der Fassung der Festlegung BK6-20-160, Beschl. v. 21.12.202021. Dezember 2020). 2Der ²Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz Energiewirtschaftsge- setz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen be- hördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige ³Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Inkrafttre- tens Bestandteil dieses Vertrages.

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Samples: Netznutzungsvertrag Entnahme (Strom)

Präambel. 1Der Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur Bundesnetza- gentur vorgegeben (Az. BK6-1317-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160168, Beschl. v. 21.12.202020.12.2017). 2Der Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen die- sen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Inkrafttre- tens Bestandteil dieses Vertrages.dieser Festlegung. § 1 Vertragsgegenstand

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Samples: Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160042, Beschl. v. 21.12.202016.04.2015). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.dieser Festlegung. 4Der Netznutzungsvertrag gemäß Satz 1 ist ergänzt um die Anlagen f-h.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen Fest- legungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Präambel. 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-13- 042 in der Fassung der Festlegung BK6-20-160, Beschl. v. 21.12.2020). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz Messstellen- betriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieses Vertrages.. § 1 Vertragsgegenstand

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