Präambel. kapilendo AG betreibt im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (im Folgenden „Plattform“). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:
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Samples: Vertrag Über Den Verkauf Und Die Abtretung Einer Zukünftigen Kreditforderung Sowie Deren Verwaltung, Muster Vertrag Über Den Verkauf Und Die Abtretung Einer Zukünftigen Kreditfor Derung Sowie Deren Verwaltung
Präambel. kapilendo AG betreibt Der Senat hat am 15. Juli 2003 beschlossen, die telefonische Erreichbarkeit und Servicequa- lität der Hamburger Verwaltung durch die Einführung eines telefonischen HamburgService zu verbessern. Hintergrund waren eine Kommunikationsanalyse im Internet unter Bezirksamt Harburg, eine Ist-Analyse und ein Sollkonzept zur Verbesserung des telefonischen Service der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- dingStadt sowie zwei repräsentative Bürgerbefragungen der Hamburgerinnen und Hamburger, die der Senat in den Jahren 2000 und 2003 durchgeführt hat. Ein flexibler Zugang zur Verwaltung, der auf allen Wegen gut funktioniert, ist darüber hinaus eines der wichtigsten strategischen Ziele beim E-Plattform (im Folgenden „Plattform“)Government in Hamburg. Der Anleger telefonische HamburgService ist registrierter Kunde von kapilendo AGdeshalb auch in der Drucksache 18/533 „E-Government – Moderne Verwaltung für Hamburg“ als wichtiges behördenübergreifendes Projekt verankert. Auf diesen Grundlagen und auf Basis des vom Senat am 15. Juli beschlossenen Finanzie- rungskonzepts soll bis zum Xxxxxx 2004 die erste Ausbaustufe des HamburgService reali- siert werden. Nach dem erfolgreichen Aufbau der Plattform können kreditsuchende Unternehmen ersten Stufe des HamburgService soll in nachfolgenden Ausbaustufen schrittweise eine Ausdehnung in den drei Dimensionen Organisation (im Folgenden „Kreditnehmer“Erweite- rung auf zusätzliche Verwaltungseinheiten), Inhalte (zusätzliche Serviceleistungen) und Me- dien (E-Mail- und Fax-Zugang, Vernetzung des Leistungsangebots mit dem Internet) erfol- gen. In dem Aufbau des telefonischen HamburgService sehen die ein Darlehen wünschenSpitzenorganisationen der Ge- werkschaften und Berufsverbände einen entscheidenden Schritt zur Verbesserung des Ser- vice für die Hamburger Bürgerinnen und Bürger. Gerade für Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer wird die Chance, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischaltenihre Behördenanliegen mit weniger zeitlichem Aufwand zu erledi- gen - einem Verlust von Arbeitszeit und Einkommen oder Freizeit - von besonderer Bedeu- tung sein. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf Der neue Service kann und darf aus Sicht der Plattform Gebote zur Beteiligung an Gewerkschaften allerdings nicht zu Lasten der Finanzierung von Kreditprojekten abgebenkurzen Wege gehen, die für die bürgernahe Verwaltung Hamburgs prägend sind. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu StandeAuch künf- tig werden nach Einschätzung der Spitzenorganisationen die meisten Bürgerinnen und Bür- ger ihre Anliegen weiterhin persönlich verfolgen wollen. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt Spitzenorganisationen unterstützen den Unternehmenskreditvertrag Aufbau des telefonischen HamburgService. Sie verknüpfen dieses aber gerade in der ersten Aufbaustufe mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortungder Erwartung, Qualitätssiche- rung zum vorrangigen Ziel zu erklären und einen weiteren Ausbau nicht vor einer qualitativen Evaluation vorzunehmen. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag künftige Dienstleistungsqualität des telefonischen Hamburg- Service und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter in der aufschiebenden Bedingungersten Aufbaustufe angeschlossenen Fachämter der Bezirksverwal- tung wird nach Meinung der Gewerkschaften entscheidend davon abhängen, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf Be- schäftigten ihre Arbeit und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist Arbeitsbedingungen zweckvoll mitgestalten können. Dazu kann eine Kultur der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding Beschäftigtenbeteiligung an der Weiterentwicklung des telefonischen HamburgService und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an seiner Kooperation mit den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:Fachabteilungen wesentlich beitragen.
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Präambel. kapilendo AG betreibt im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (im Folgenden „Plattform“). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer Stiftung setzt sich für eine lebendige Natur in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den KreditSchleswig Holstein ein, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft Vielfalt der Pflanzen und abtrittTiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazu, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtrittx ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Unternehmenskre- ditvertrag Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingungendet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, dass die Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anlegerdiesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Verkauf kommt durch Vermittlung Pächter erhält neben der kapilendo AG zustandeauf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Kreditnehmer Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:am
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Präambel. kapilendo AG betreibt Junge Menschen wachsen heute in eine Welt hinein, in der sich tiefgreifende Veränderungen vollziehen. Neue Familienstrukturen, technische und wirtschaftliche Neuerungen, die wachsende Bedeutung europäischer und globaler Perspektiven und moderne Medien stellen hohe Anforderungen an die Lern- und Verarbeitungsleistungen von Kindern und Jugendlichen. Erziehungs- und Bildungseinrichtungen sind deshalb stärker als bisher gefordert, für Bildung, Erziehung und Betreuung den ihnen möglichen Beitrag für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu leisten. Hierzu gehört auch die Kooperation und Öffnung untereinander. Kultusministerkonferenz und Jugendministerkonferenz haben sich mehrfach mit Fragen der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule befasst und in einem gemeinsamen Beschluss (KMK 3./4. Juni 2004) eine engere Zusammenarbeit in mehreren Feldern der Bildungs- und Erziehungsarbeit, darunter auch die Jugendarbeit, vereinbart. Mit dieser Vereinbarung wird dieses Anliegen in Bayern aufgegriffen und unterstützt. Sie unterstreicht die Chancen dieser Zusammenarbeit als einen Beitrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern. Kultusministerium und Bayerischer Jugendring wollen mit dieser Vereinbarung Schulen wie Xxxxxx vor Ort zur Zusammenarbeit ermutigen. Jugendarbeit gem. §11 KJHG/SGB VIII ist ein eigenständiges Angebot mit einem eindeutigen Bildungsauftrag, der im Internet unter Kinder- und Jugendprogramm der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform Bayerischen Staatsregierung konkretisiert ist: „Jugendarbeit umfasst ein breites Spektrum von Bildungs- und Freizeitangeboten, das Raum zur individuellen Entfaltung eröffnet, Möglichkeiten bietet, in Gemeinschaft mit Gleichaltrigen selbständig bestimmend und mitgestaltend tätig zu sein sowie Verantwortung zu übernehmen.“ (im Folgenden „Plattform“Kinder- und Jugendprogramm S. 21). Der Anleger ist registrierter Kunde Deshalb zeichnen sich auch Aktivitäten der Jugendarbeit in Kooperation mit Schulen durch die der Jugendarbeit eigenen Themen und Methoden aus und sind maßgeblich von kapilendo AGden Schülerinnen und Xxxxxxx mitgestaltet. Auf Zu den Schwerpunkten der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die Jugendarbeit zählen Angebote in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesenBereichen allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, religiöser, kultureller, ökologischer und technischer Bildung sowie Angebote aus den Bereichen Sport, Spiel und Geselligkeit, internationale Jugendarbeit oder arbeitsweltbezogene Angebote. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG Durchgängiges Bildungsmoment ist hierbei die Vermittlung personaler und sozialer Kompetenzen. Dabei können die Aktivitäten der Anleger was folgt:Jugendarbeit einen konkreten Lehrplanbezug aufweisen oder auch eigenständige Ziele verfolgen.
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Präambel. kapilendo AG betreibt im Internet Die ambulante urologische Versorgung stellt einen elementaren und unverzichtbaren Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens dar. Eine qualitativ hochwertige, flächendeckende Versor- gung durch urologisch tätige niedergelassene Fachärzte ermöglicht eine weitgehend ambulante, kostengünstige Versorgung der Patienten in Zusammenarbeit mit den Hausärzten. Durch Zusam- menarbeit und Vernetzung der Versorgungsstrukturen, insbesondere mit den Hausärzten, und unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz Berücksichtigung des Grundsatzes ambulant vor stationär, soll durch diesen Vertrag die medizinische Versorgung optimiert und gleichzeitig wirtschaftlicher werden. Die AOK und die Bosch BKK als Crowdlen- dinggesetzliche Krankenkassen mit über 4 Millionen Versicherten in Baden-Plattform Württemberg möchten gemeinsam mit dem MEDIVERBUND sowie an diesem Vertrag („Vertrag“) teilnehmenden Ärzten/-innen und Medizinischen Versorgungszentren (im Folgenden § 140a SGB V („PlattformSGB V“)) anbieten. Die AOK, die BKK, der MEDIVERBUND und die teilnehmen- den FACHÄRZTE werden hierbei nach Maßgabe dieses Vertrages durch den BDU, die AGNU und MEDI e.V. berufspolitisch unterstützt. Die AOK und die BKK erfüllen durch das Angebot der Vertragspartner den Sicherstellungsauftrag gegenüber den teilnehmenden Versicherten. MEDI e.V. ist eine fachübergreifende Organisation niedergelassener Ärzte und Psychotherapeu- ten, die die ärztliche Freiberuflichkeit in wirtschaftlicher und therapeutischer Hinsicht stärken will. MEDI e. V. hat unter anderem für die Verhandlung, den Abschluss und die Umsetzung dieser Versorgungsverträge die MEDIVERBUND AG gegründet. Der Anleger MEDIVERBUND führt die Manage- mentaufgaben nach diesem Vertrag durch. Der BDU ist registrierter Kunde der Berufsverband der Fachärzte für Urologie. AGNU ist eine Arbeitsgemeinschaft der niedergelassenen Urologen. Durch den Vertrag wird der FACHARZT gegen die Vergütung nach diesem Vertrag zur Erfüllung besonderer Qualitätsanforderungen verpflichtet. Diese besondere Qualität und die Zusammenar- beit mit den anderen Leistungserbringern, insbesondere den Hausärzten, soll die Versorgung der daran teilnehmenden Versicherten (Patienten) optimieren. Der FACHARZT wird in die Lage ver- setzt, mehr Zeit für die Behandlung seiner Patienten aufzuwenden. Durch eine zielgenauere Leis- tungssteuerung und insbesondere eine rationale und transparente Pharmakotherapie sowie Heil- und Hilfsmittelversorgung erwarten die AOK und die BKK die Erschließung von kapilendo AGWirtschaftlich- keitsreserven. Auf Dieses Ziel wird durch eine Vertragssoftware unterstützt. Diese ermöglicht dem FACHARZT insbesondere die Verordnung der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (Medikamente, die Überweisung von Patienten und die Abrechnung der Vergütung für Leistungen nach diesem Vertrag. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass dieser Vertrag eine fachärztliche Ergänzung zum HZV-Vertrag der AOK vom 08.05.2008 bzw. der Bosch BKK vom 29.09.2009 und Teil des AOK-FacharztProgramms bzw. des Bosch BKK-Facharztprogramms ist, in dem bereits Facharzt- verträge nach § 140a SGB V bestehen. Nach einer öffentlichen Ausschreibung sollen ergänzend Verträge mit weiteren Facharztgruppen nach § 140a SGB V angegliedert werden. Der HZV- Vertrag sowie alle Facharztverträge § 140a SGB V sollen medizinisch und wirtschaftlich zu einer optimal vernetzten, ambulanten Versorgung für die Patienten verbunden werden. Die Versorgung nach diesem Vertrag soll darüber hinaus sinnvoll durch weitergehende und auf sie abgestimmte Versorgungsformen und -elemente ergänzt werden: insbesondere Integrations- versorgung nach §§ 140a ff. SGB V, Rabattverträge nach § 130a SGB V sowie strukturierte Be- handlungsprogramme der AOK und BKK nach § 137f SGB V. Die Vertragspartner verfolgen im Folgenden „Kreditnehmer“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung Rahmen eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgtKodex insbesondere folgende gemeinsame Ver- sorgungsziele:
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Präambel. kapilendo AG betreibt Quartiersarbeit ist ein sozialräumliches und lebensweltorientiertes Handlungskonzept der Sozialen Arbeit, das darauf gerichtet ist, die Menschen in den Sozialräumen zur Selbstorganisation und zum bürgerschaftlichen Engagement zu befähigen und ge- meinsam mit ihnen Wege zu bereiten, ihre Bedürfnisse und Interessen zu artikulieren. Quartiersarbeit hat in Freiburg eine jahrzehntelange Tradition. Unter Berücksichtigung spezifischer Bedarfslagen und vorhandenen Ressourcen in den jeweiligen Stadtteilen greift Quartiersarbeit sozialräumliche Veränderungen, Ent- wicklungen und Handlungspotentiale auf. Dabei gewinnt ein generationenübergreifen- des und interkulturelles Miteinander im Internet unter Quartier immer mehr an Bedeutung. Die Fachkräfte der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz Quartiersarbeit fungieren als Crowdlen- ding-Plattform (Schnittstelle im Folgenden „Plattform“)Sozialraum zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern des Quartiers bzw. Stadtteils und der Verwaltung. In dieser Scharnierfunktion nimmt die Quartiersarbeit eine kritisch parteiliche Haltung für die Bewohnerinnen und Bewohnern des Stadtteils bzw. Quartiers ein. Der Anleger ist registrierter Kunde Begriff Quartiersarbeit subsummiert zugleich den Begriff einer konsensorientierten Ausrich- tung der Gemeinwesenarbeit. Die künftige Personalausstattung und ein verbindliches Aufgabenprofil künftiger Quar- tiersarbeit wurden durch zwei Gutachten definiert. Somit wird eine Verknüpfung von kapilendo AGquantitativem, datenbasiertem Ressourceneinsatz und qualifiziertem Aufgabenspekt- rum sichergestellt. Auf Gewachsene Quartiersstrukturen werden dadurch erhalten und zu- gleich qualitative, ressourcenorientierte Aspekte der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (Quartiersentwicklung berücksich- tigt. Mit dem zugrundeliegenden Umsetzungskonzept wird künftig eine wirkungsorientierte Steuerung der Quartiersarbeit angestrebt, die den bedarfsgerechten Einsatz der Mittel gewährleistet und zugleich messbare Effekte der Stadtteil- und Quartiersentwicklung auf der Grundlage der gemeinsam verhandelten und abgeschlossenen Zielvereinba- rungen herbeiführt. Grundlage für die Berechnung der Stellenanteile für Quartiersarbeit in den Stadtteilen sind die anhand von Sozialindikatoren festgestellten Bedarfslagen in den einzelnen statistischen Bezirken. Dem Ansatz nach wirkt Quartiersarbeit in den gesamten Stadt- teil hinein und nimmt die unterschiedlichen Lebenswelten seiner Bewohnerinnen und Bewohnern in den Blick. Die Tätigkeitsschwerpunkte der Quartiersarbeit liegen jedoch in den vom Berechnungsmodell erfassten statistischen Bezirken, in denen ein erhöhter Unterstützungsbedarf der Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils angezeigt wurde. Der gemeinnützige Verein K.I.O.S.K. im Folgenden „Kreditnehmer“Rieselfeld e.V. ist seit 1996 ein überparteili- cher und überkonfessioneller Xxxxxx der Stadtteilarbeit (1996 – 2019), die ein Darlehen wünschendezentralen of- fenen Jugendarbeit (2000), Kreditgesuche Betriebsträger des Stadtteiltreffs Glashaus (2003), der Schulsozialarbeit am Kepler Gymnasium (2016), sowie der Quartiersarbeit (2020) im Folgenden Rieselfeld. Der Name des Trägervereins K.I.O.S.K. steht für Kontakt, Information, Organisation, Selbsthilfe und Kultur und benennt zentrale Anliegen des 1996 u. a. von Xxxx. Xxxxxx Xxxxx gegründeten Vereines, der im Rahmen des Modellprojekts Quartiersaufbau Rie- selfeld der Kontaktstelle für praxisorientierte Forschung an der Evangelischen Fach- hochschule Freiburg entstand. Anlass für das Modellprojekt war die Absicht, das sozi- ale und kulturelle Leben im entstehenden Stadtteil gleichzeitig mit der Architektur, der Verkehrs- u. Freiraumgestaltung und den ökologischen Maßnahmen zu entwickeln. Das Leitziel des Trägervereins einen „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischaltenguten Stadtteils durch eine tragfähige soziale Alltagskultur“ zu entwickeln, wird als ein direktes, nachhaltiges und soziales System verstanden, das ein Gemeinwesen in die Lage versetzt, unterschiedliche soziale Be- dürfnisse zu befriedigen und soziale Problemlagen mindestens teilweise autonom zu bearbeiten. Anleger können innerhalb Der Verein K.I.O.S.K im Rieselfeld e.V. ist ein Ergebnis und Ausdruck die- ser verfestigten sozialen Strukturierung und heute Arbeitsgeber für über 20 - 30 Mitar- beiter_innen und rund 160 Ehrenamtliche. Zentraler Ort für die Aktivitäten des Vereins ist der Stadtteiltreff Glashaus auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (Maria-von-Rudloff-Platz mitten im Folgenden Stadtteil Rieselfeld in Freiburg. Im Glashaus gibt es neben der städtische Kinder- und Jugendmediothek, dem Stadtteilbüro und dem „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (Café im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer Glashaus“ viele Räume, in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über denen die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den KreditMenschen des Rieselfelds sich treffen und ihre Ressourcen in das sozialkulturelle Leben einbringen können, indem sie Gruppen, Initiativen oder Veranstaltungen durchführen. Seit Beginn des Neubaustadtteils im Rieselfeld ist K.I.O.S.K. in der Entwicklung der Netzwerke und Strukturen aktiv. Mit der Gründung und Leitung des Jugendvernet- zungskreises (2000) im Stadtteil sorgten die Kreditforderung zum Nennwert Mitarbeiter*innen und Geschäftsführung von Beginn an kapilendo Funding verkauft für guten Austausch und abtrittKooperation zwischen den Akteuren und Ein- richtungen im Quartier. Analog wurde der Seniorenvernetzungskreis (2010) gegründet, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an Stadtteilkonferenz (seit 2003) initiiert und mit DIEFI ein Netzwerk für die von Ehrenamt- lichen und Akteure in der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft Flüchtlingsarbeit (2015) aufgebaut. Zur Koordination aller notwendigen Dienstleistungen im Rahmen der Quartiersarbeit kann auf ein bestehendes Netzwerk im Rieselfeld, als auch in Freiburg (Beratungsstel- len, Selbsthilfebüro, Freiwilligenagentur, Jugendhilfeeinrichtungen, soziale Einrichtun- gen, Betriebe, Vereine) und abtrittentsprechende Kenntnisse zurückgegriffen werden. Diese Feldkompetenzen und das bestehende Netzwerk des Stadtteilvereines K.I.O.S.K., das damit verbundene organisationale Wissen, sowie die Kontakte in der Nachbarschaft des Quartiers, bieten gute Voraussetzungen für eine Trägerschaft der Quartiersarbeit. Der Unternehmenskre- ditvertrag ehrenamtliche Vorstand des K.I.O.S.K. auf dem Rieselfeld setzt sich aus neun Bewohner*innen zusammen, die mit ihren Erfahrungen als (Xxxx)Eltern, ihren Wahr- nehmungen des Stadtteillebens und ihren beruflichen Kompetenzen eng mit dem pä- dagogischen Fachteam der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter Quartiersarbeit, sowie der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf Jugend – und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:Schulsozialarbeit zusammenarbeiten.
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Präambel. kapilendo AG betreibt Diese Anlage konkretisiert die Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Datenschutz, die sich aus der im Internet unter Auftrag zur Nutzung des Digitalen Hausaushangs und Mieterportals vom (Datum der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (Bestellung bitte angeben): in ihren Einzelheiten beschriebenen Auftragsverarbeitung ergeben. Sie findet Anwendung auf alle Tatigkeiten, die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen und bei denen Beschaftigte des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer Beauftragte personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten. Aus dem Vertrag ergeben sich Gegenstand und Dauer des Auftrags sowie Art und Zweck der Verarbeitung. Im Einzelnen sind insbesondere die folgenden Daten Bestandteil der Datenverarbeitung: Art der Daten Art und Zweck der Datenverarbeitung Kategorien der Betroffenen Aktuelle Mieterinformationen; typische Informationen und Termine rund um das Wohnobjekt; Kontaktinformationen zu Nutzbarmachung des Digitalen Hausaushangs im Folgenden „Plattform“)Treppenhaus bzw. Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (des Mieterportals auf mobilen Endgeraten und Home- PCs im Folgenden „Kreditnehmer“)gebuchten Zeitraum zur Hausbewohner; Mitarbeiter der Hausverwaltung und der angeschlossenen Subunternehmen Mitarbeitern der Hausverwaltung und Subunternehmen (Sachbearbeiter, die ein Darlehen wünschenHausmeister, Kreditgesuche (Dienstleister, Baufirmen etc.) mit Name, Vorname, Telefonnummer, dienstliche Anschrift; Informationen fur Bewohner im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf Zusammenhang mit der Plattform Gebote zur Beteiligung an Bewirtschaftung der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen Immobilie; Meldungen der Mieter an die Hausverwaltung; Serviceberichte von Dienstleistern; ÖPNV- Informationen Darstellung der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und genannten Mieterinformationen Die Laufzeit dieser Anlage richtet sich nach der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden BedingungLaufzeit des Vertrages, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über sofern sich aus den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:Bestimmungen dieser Anlage nicht daruber hinausgehende Verpflichtungen ergeben.
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Präambel. kapilendo AG betreibt Die Hochschule Augsburg, gegründet als Fachhochschule am 1. August 1971, ist mit ihren ingenieur- und wirtschaftswissenschaftlichen, gestalterischen und interdis- ziplinären Studiengängen wesentlicher Impulsgeber für die Entwicklung und Nach- wuchsförderung der gesamten Region. Die Wurzeln der Hochschule reichen aller- dings noch viel weiter zurück, über 300 Jahre währt die Tradition im Internet gestalterischen Teil der Hochschule – seit der Reichsstädtischen Kunstakademie 1710. Dieses Erbe wurde, verbunden mit dem Rudolf-Diesel-Polytechnikum, unter dem Dach der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx Hoch- schule vereint. Aus diesen Wurzeln zieht die Hochschule ihre Kraft und verknüpft sie mit den Ansprüchen an eine moderne praxisorientierte Ausbildung in Augsburg. Die drei Bereiche „Technik - Wirtschaft - Gestaltung“, mit denen die Fachhochschule Augsburg sich seit den 70er-Jahren einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (Namen in der Region gemacht hat, sind in dieser Form und Verbindung einmalig in der bayerischen Hochschullandschaft. Die Hochschule konnte im Folgenden „Plattform“)Rahmen dieses Fächerspektrums vor allem durch die Inter- disziplinarität der Studienangebote auf die Bedürfnisse der Region reagieren und zu einem Markenzeichen der Hochschule ausbauen. Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (Genannt sei hier beispielhaft die Einführung des Studiengangs und des Kompetenzzentrums Mechatronik im Folgenden Rahmen der High-Tech-Offensive wie auch der Ausbau der Umwelttechnik in Verbindung mit dem „Kreditnehmerbifa Umweltinstitut“. Heute können über 5700 Studierende aus mehr als 35 modernen und gut nachgefragten Studienangeboten auswählen: In insgesamt 15 grundständigen Bachelorstudiengängen in den Fakultäten Architek- tur und Bauwesen, Elektrotechnik, Informatik, Gestaltung, Maschinenbau und Ver- fahrenstechnik sowie Wirtschaft werden die Studierenden vorbereitet auf ihre Tätig- keit in Unternehmen der Region und darüber hinaus. Vier Studiengänge davon wer- den als Studiengänge mit vertiefter Praxis, sechs Studiengänge als Verbundstudium (mit Studien- und Berufsabschluss) angeboten. 17 Masterstudiengänge (davon zwei in berufsbegleitender Weiterbildung) vervollständigen die Ausbildung und erlauben eine hochqualifizierte Tätigkeit bei den Arbeitgebern. Ein berufsbegleitender Bache- lorstudiengang „Wirtschaftsingenieurwesen“, der speziell für Meister und Techniker eingerichtet wurde und bereits im dritten Jahr erfolgreich läuft, erlaubt die Höherqua- lifizierung von Berufstätigen, ohne dass diese ihre Berufstätigkeit aufgeben müssen. In diesem Studienangebot wird insbesondere durch die Fakultät für Allgemeinwis- senschaften die Ausbildung in MINT-Grundlagenfächern vorangetrieben und durch das neu geschaffene „Zentrum für Sprachen und interkulturelle Kommunikation (ZSI)“ die Sprachkompetenz der berufstätigen Studierenden gefördert. Die Hoch- schule bietet damit ein breites Bildungsportfolio für verschiedenste Zielgruppen und individuellem Zuschnitt und hat sich als Schlüsselakteur in der Fachkräfteentwicklung der Region etabliert. In allen Studiengängen pflegt die Hochschule den Technologie- und Know-how- Transfer durch intensive Kooperationen mit der Wirtschaft. So werden mehr als 90 % aller Abschlussarbeiten in Technik und Wirtschaft mit Unternehmen der Region durchgeführt und bieten daher eine ideale Basis für den Berufseinstieg. In der ange- wandten Forschung und Entwicklung ist sie Impulsgeber für die Region und bietet ihren Partnern Expertenwissen sowie passgenaue Lösungen für komplexe innerbe- triebliche Fragestellungen. Ihre Kompetenzen bündeln sich im Forschungsschwer- punkt Ressourceneffizienz. Weitere Forschungsschwerpunkte liegen in den Berei- chen Multimedia, Faserverbund, IT-Sicherheit und Mensch-Maschine-Interaktion. Das Institut für Technologietransfer und Weiterbildung fungiert als zentrale Kontakt- stelle der Hochschule. Es koordiniert Forschungsvorhaben fakultätsübergreifend und interdisziplinär. Mit der Entwicklung des Markenversprechens „gefragte Persönlichkeiten (gP)“ hat es sich die Hochschule zum Ziel gemacht, aus ihren Studierenden durch enge Praxis- beziehungen und moderne Lernformen Persönlichkeiten zu entwickeln, die ein Darlehen wünschenin Wirt- schaft und Gesellschaft sehr gefragt sind. Vision der Hochschule ist, Kreditgesuche (in der Region die maßgebliche Anlaufstelle für Unternehmen und angehende Studierende zu sein, die sowohl Wert auf Fachkompetenz als auch auf die Übernahme von Verantwortung in Gesellschaft und Wirtschaft legen. Dieses Markenversprechen der Hochschule wird derzeit in einem breit angelegten Profilbildungsprozess innerhalb der Hochschule zu einem tragenden Leitbild ge- schärft. Die Hochschule stellt damit Weichen für die Weiterentwicklung in den Zu- kunftsfeldern modernes und attraktives Studium, angewandte Forschung und Ent- wicklung, Hochschulkommunikation und Internationalisierung. Entlang dieser Zukunftsfelder hat die Hochschule ihre Ziele in diesen Zielvereinba- rungen formuliert, die sie in Partnerschaft mit dem Staatsministerium im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:Zeitraum 2014 bis 2018 erreichen möchte.
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Präambel. kapilendo AG betreibt Der Parkplatz entlang der Gartenstraße hinter dem Theatergebäude Krefeld steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Theaters zur Verfügung. Die Fläche gehört zum Vermögen der Stadt Krefeld. Auf dem schraffierten Teilbereich ist das Abstellen von Fahrzeugen verboten, da es sich um eine Feuerwehrbewegungszone handelt. Das Parken ist ausschließlich innerhalb der gekennzeichneten Abstellflächen erlaubt. Die Theatergesellschaft löst als Zweistädtetheater Ziel- und Quellverkehr aus, damit ein störungsfreier Spielbetrieb sichergestellt werden kann. Das setzt voraus, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die regelmäßig sowohl im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz Theater Krefeld als Crowdlen- ding-Plattform (auch im Folgenden „Plattform“)Theater Mönchengladbach bzw. Der Anleger in anderen Arbeitsstätten tätig werden und die für die Fahrten ihren privaten Pkw einsetzen, eine kostenfreie Parkmöglichkeit zur Verfügung steht. Dies ist registrierter Kunde nicht gewährleistet, da der Parkplatz derzeit von kapilendo AGallen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Anspruch genommen werden kann. Auf Um den tatsächlichen Notwendigkeiten Rechnung zu tragen wird die nachfolgende Nutzungsregelung vereinbart. Die Stellplätze sind täglich in der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (Zeit von 7:00 Uhr – 20:00 Uhr ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorbehalten, die ihr privates Fahrzeug dienstlich einsetzen und zwischen den Arbeitsstätten pendeln müssen. Diese Beschäftigten führen ein Fahrtenbuch. Ab 20:00 Uhr ist die Nutzung der Stellplätze für alle Theaterbeschäftigten im Folgenden „Kreditnehmer“)Rahmen der Verfügbarkeit der Plätze frei. Aus Solidaritätsgründen von der Parkplatzregelung ausgeschlossen sind die Intendanz, die Geschäftsführung, die Opern- und Schauspieldirektion, die Ballettdirektion, der Betriebsrat sowie die Arbeitssicherheit. Für die Nutzung des Parkplatzes ist ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) Parkausweis erforderlich. Parkausweise werden nur an Fahrtenbuchinhaber vergeben. Darüber hinaus werden mehr Parkausweise ausgegeben als Stellplätze vorhanden sind. Dies setzt die Bereitschaft zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu StandeAbstimmung untereinander voraus. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer Parkausweise werden in eigener Verantwortungder Personalabteilung ausgegeben. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 AbsFederführend ist die Mitarbeiterin Xxxx Xxxxxxxx Xxxx, Tel. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt805 177, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an auch die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft Fahrtenbücher verwaltet und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:abrechnet.
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Samples: theater-betriebsrat.de
Präambel. kapilendo AG betreibt Uni Divers – GUM, die Offene Grüne Hochschulgruppe (OGH), und die Juso- Hochschulgruppe (Juso-HSG) legen in diesem Papier die Arbeitsgrundlage fest, um den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) für die Legislaturperiode 2016/2017 an der Xxxx xxx Xxxxxxxxx Universität Oldenburg zu bilden. Die koalierenden Gruppen wollen aktiv für die Studierenden eine soziale und öko- logische Politik betreiben und die Studierenden für politische und gesellschaftli- che Fragen sensibilisieren. Als unabdingbare Grundlage sehen die koalierenden Gruppen, dass Teilhabe am universitären Leben allen Studierenden an der C.v.O. Universität ermöglicht wer- den muss. Ausgrenzung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Be- einträchtigungen, Religion sowie sozialer und ethnischer Herkunft ist nicht zu to- lerieren. Da immer noch strukturelle und gesellschaftliche Diskriminierungen stattfinden, sehen wir die autonomen Referate als unabdingbares Wesensmerk- mal eines offenen und emanzipatorischen AStA an. Die Koalitionäre handeln auf Grundlage von Beschlüssen aus dem Studieren- denparlament (StuPa). Anträge im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (StuPa sollen möglichst offen und ohne Zwang diskutiert werden. Die politische Willensbildung im Folgenden „Plattform“)AStA soll für alle transparent nachzuvollziehen sein. Hierdurch will der AStA allen Studierenden politische Partizipation ermögli- chen. Daher wird die AStA-Sitzung als beschlussfassendes Gremium wieder in den Mittelpunkt gerückt. Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AGAStA sieht es als seine Aufgabe an, alle Gremien der Verfassten Studierendenschaft in Ihren Tätigkeiten zu unterstützen. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“), Hierbei soll die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb freie Arbeit des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand Präsidiums des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:Studierendenparlaments sichergestellt werden.
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Samples: asta-oldenburg.de
Präambel. kapilendo AG betreibt Die Partner Bundesstadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Ahrweiler sowie deren Städte und Gemeinden bearbeiten seit mehr als zehn Jahren gemeinsame Projekte und Konzepte zu Fragestellungen einer nachhaltigen Siedlungs- und Strukturpolitik. Gemeinsames Arbeits- und Koordinierungsgremium ist der Regionale Arbeitskreis Entwicklung, Planung und Verkehr (rak). In diesem Rahmen wurde in den Jahren 2001 und 2002 ein Regionales Einzelhandels- und Zentrenkonzept als Baustein nachhaltiger Siedlungsentwicklung mit Unterstützung durch die Büros von Rothkirch und Partner, Düsseldorf, Planquadrat Dortmund und Xxxxxx Xxxxx - Xxxx für Raumplanung und Kommunikation, Frankfurt a.M., in einem gemeinsamen kommunikativen und auf common sense ausgerichteten Prozess erarbeitet. Eine grundsätzliche Erkenntnis der Arbeit ist, dass die Versorgung in der Region noch über- wiegend zufriedenstellend ist und bisher keine tiefgreifenden Konflikte um großflächige Einzelhandelsansiedlungen entstanden sind. Gleichwohl beobachten die Partner, dass die gegenwärtige Einzelhandelsentwicklung zunehmend die Versorgung einzelner Orts- und Siedlungsteile in Frage stellt und immer häufiger auch die Zentrenentwicklung beeinträchtigt. Im östlichen Rhein-Sieg-Kreis, aber auch in den Eifelgemeinden des Kreises Ahrweiler fällt die Grundversorgung immer häufiger brach. In vielen Orten, Ortsteilen und Wohnquartieren gibt es keine Läden mehr. Die Beeinträchtigungen der Zentren entstehen vielfach aus den nicht beabsichtigten Auswir- kungen der sogenannten Nebensortimente von Fachmärkten, insbesondere Bau-, Garten- oder Möbelmärkten. Ebenso ist zu beobachten, dass Gewerbegebiete sich schleichend in Einzelhandelsstandorte verwandeln. Der dadurch mitverursachte Verlust der Angebotsvielfalt in den Ortskernen schränkt deren Vitalität erheblich ein und droht dort eine negative Ent- wicklungsspirale auszulösen. Die betriebswirtschaftlichen Zwänge und Strategien der Einzelhandelsunternehmen und die fehlende Berücksichtigung gemeindeübergreifender Auswirkungen sind wesentliche Ursa- chen für diese Entwicklungen. Die regionalen Partner beabsichtigen deshalb, die größeren Projekte in den Bereichen Einzelhandel und Freizeit, deren Wirkungen die kommunalen Grenzen überschreiten, in gemeinsamer Verantwortung in einer vertrauensvollen, kooperati- ven Zusammenarbeit umzusetzen. Diese Zusammenarbeit richtet sich auch an die Investo- ren und Unternehmen. Für die konkrete Organisation geben sich die Partner, gestützt auf die Untersuchung zum regionalen Einzelhandels- und Zentrenkonzept, eine Verfahrensordnung. Diese Verfahrensordnung schränkt die kommunale Planungs- und Entscheidungshoheit nicht ein, sondern stützt sich auf die freiwillige Selbstorganisation der jeweils berührten Kommunen. Die Partner Bundesstadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Ahrweiler und ihre Städte, Gemein- den bzw. Verbandsgemeinden geben sich diese Verfahrensordnung zur Unterstützung der regionalen Entwicklung und um die Möglichkeiten zur Sicherung der Grundversorgung zu stärken. Diese Vereinbarung gilt für die unterzeichnenden Städte, Gemeinden und Verbands- gemeinden der Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler. Zur Sicherstellung der Einzelhandelsversorgung für alle Bevölkerungsgruppen strebt die Region die Erhaltung und Entwicklung der Stadt- und Siedlungszentren als Kristallisations- kerne der lokalen Identität durch wirtschaftliche, kulturelle und soziale Aktivitäten an. Für die Behandlung von Ansiedlungs-, Umnutzungs- oder Erweiterungsbegehren im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (Bereich des Einzelhandels wird ein Verfahren vereinbart, das auf offener Kommunikation und Koope- ration beruht und in allen Fällen, in denen gemeindeübergreifende Belange berührt sind, in freiwilliger, aber verbindlicher Verpflichtung nach vereinbarten Prinzipien und Regeln erfolgt. Das Verfahren sowie die Flächengrößen, bei denen das Verfahren regelmäßig anzuwenden ist, sind im Folgenden „Plattform“)Anhang zu dieser Vereinbarung beschrieben. Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen Um Informationsaustausch und offene Kommunikation zu unterstützen, werden die Städte und (Verbands-)Gemeinden im Folgenden „Kreditnehmer“)Zusammenhang mit der regionalen Kooperation alle regional relevanten Neuansiedlungswünsche, die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut Erweiterungsabsichten sowie Umwandlungsabsichten im Sinne von des § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von 3 der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand Geschäftsstelle des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf regionalen Arbeitskreises anzeigen und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12ab- schließenden Entscheidungen über Ansiedlungsverfahren, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die Umnutzungs- oder Erweiterungs- begehren in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:das regionale Online-Planungssystem frühestmöglich einstellen.
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Samples: www.region-bonn.de
Präambel. kapilendo AG betreibt Den körperschaftlichen Waldbesitzern obliegt die nachhaltige Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes nach den Grundpflichten der Waldbesitzer gemäß LWaldG unter besonderer Beachtung der Vorschriften für den Körperschaftswald (§ 46 LWaldG). Demnach ist eine den standörtlichen Möglichkeiten entsprechende, nachhaltig höchstmögliche Lieferung wertvollen Holzes zu erbringen bei gleichzeitiger Erfüllung und nachhaltiger Sicherung der dem Wald obliegenden Schutz- und Erholungsfunktionen sowie einer naturnahen Waldbewirtschaftung. Dies gilt unbeschadet der besonderen Zweckbestimmung des Körperschaftsvermögens und der aus der Eigenart und den Bedürfnissen der Körperschaften sich ergebenden besonderen Zielsetzungen für ihren Waldbesitz. So kann die Nutzfunktion je nach Zielsetzung der Körperschaft gegenüber den Schutz- und Erholungsfunktionen nachrangig sein. Die Zielsetzungen und deren Priorisierungen finden sich im Internet unter Forsteinrichtungswerk zum jeweiligen körperschaftlichen Forstbetrieb. Die Ausrichtung der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (Waldpflege im Folgenden „Plattform“Rahmen der betriebsindividuellen Zielsetzungen auf die Produktion möglichst wertvollen Holzes erfordert eine wertschöpfende Vermarktung der Hölzer über Verkaufsstrukturen, die einen guten Marktzugang ermöglichen. Nur so können die gesetzlichen Aufgaben, wertvolles Holz zu liefern (LWaldG) und das Vermögen der Körperschaft wirtschaftlich und für die Zwecke der Gemeinde zu verwalten (GemO), sinnigerweise zusammengeführt und umgesetzt werden. Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf Die Beteiligten verfolgen mit der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (Vereinbarung daher die gemeinsamen Ziele, das in ihren Forstbetrieben produzierte Holz möglichst wertschöpfend zu vermarkten und mit einer nachhaltigen Pflege und Bewirtschaftung der Wälder durch ihre Forstbetriebe die Schutz- und Erholungsfunktionen der Wälder im Folgenden „Kreditnehmer“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt Landkreis Ludwigsburg zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft erhalten und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesenzu fördern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Fundingschließen die Städte und Gemeinden Affalterbach, kapilendo AG Asperg, Benningen, Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Ditzingen, Eberdingen, Erdmannhausen, Erligheim, Freiberg, Gemmrigheim, Gerlingen, Großbottwar, Hemmingen, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Korntal-Münchingen, Löchgau, Ludwigsburg, Marbach, Markgröningen, Mundelsheim, Murr, Oberriexingen, Oberstenfeld, Pleidelsheim, Remseck a.N., Sachsenheim, Schwieberdingen, Sersheim, Steinheim, Tamm, Vaihingen/Enz, Walheim und der Anleger was folgt:Landkreis Ludwigsburg die nachfolgende delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung i. S. d. § 25 Abs. 1 S. 1,
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Präambel. kapilendo AG betreibt Pflege-Sorgenfrei ist eine Vermittlungsagentur mit Sitz in 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx und vermittelt als Agentur Betreuungsdienstleistungen für die häusliche 24-Stunden-Betreuung im Internet unter eigenen Heim. Vermittlungsgegenstand ist ein Dienstleistungsvertrag über Betreuungsdienst-leistungen mit ausländischen EU-Dienstleistungsunternehmen, der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- dingseparat zwischen dem Auftraggeber und dem ausländischen EU- Dienstleistungsunternehmen abgeschlossen wird. Es wird kein Vertragsverhältnis unmittelbar zu dem ausländischen EU-Plattform (Personal vermittelt. Der Auftraggeber beauftragt den Vermittler Pflege-Sorgenfrei ein ausländisches Dienstleistungs- unternehmen zum Einsatz einer Betreuungsperson im Folgenden „Plattform“)Bereich der häuslichen 24-Stunden-Betreuung im eigenen Heim zu finden. Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (Vermittler Pflege-Sorgenfrei arbeitet als ein Vermittlungspartner mit ausländischen Dienstleistungsunternehmen im Folgenden „Kreditnehmer“)EU-Ausland zusammen. Vertragsverhältnisse über eine Dienstleistung (Betreuungskräfte, Seniorenbetreuung, Haushaltshilfen, etc.) können daher nur unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleistungserbringer abgeschlossen werden. Ziel und Inhalt des Vertrages sind: eine Verbesserung der Lebensqualität und der Sicherheit der zu betreuenden Person im eigenen Zuhause durch Hilfeleistungen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und häuslichen Betreuung. Die Grundpflege umfasst pflegerische Hilfen aus den folgenden Bereichen: Ernährung, Körperpflege und Mobilität. Der Vermittler Pflege-Sorgenfrei schließt für die Vergütung einen gesonderten Kooperationsvertrag mit dem ausländischen Dienstleistungsunternehmen. Der Vermittler Pflege-Sorgenfrei ist berechtigt, persönliche Daten des Auftraggebers im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Der Auftraggeber erklärt sich mit Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages hiermit ausdrücklich einverstanden. Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden ausschließlich im Rahmen der für die Vermittlungstätigkeit notwendigen Vorgänge verwendet. Weitere Verwendungsarten außerhalb der eigentlichen Vermittlungstätigkeit bedürfen der ausdrücklichen Einwilligung des Auftraggebers. Die Firma versichert, dass personenbezogene Daten des Auftraggebers außerhalb der eigentlichen Vermittlungstätigkeit nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, die ein Darlehen wünschenFirma ist hierzu gesetzlich verpflichtet oder der Auftraggeber hat der Firma hierzu seine ausdrückliche Einwilligung erteilt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischaltenwenn sie schriftlich abgeschlossen oder schriftlich wechselseitig bestätigt worden sind. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtrittDies gilt auch für eine Vereinbarung, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an das Schriftformerfordernis aufhebt. Wenn Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht wirksam und/oder nicht durchführbar sind, wird dadurch die von Gültigkeit der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft anderen Bestimmungen nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn dieser Vertrag eine Regelungslücke enthält. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und abtrittdurchführbare Regelung gelten, die der unwirksamen bzw. Der Unternehmenskre- ditvertrag undurchführbaren Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise am besten entspricht. Im Falle einer Regelungslücke soll diejenige wirksame Bestimmung gelten, die die Vertragspartner nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart hätten, wenn sie diesen Regelungspunkt bedacht hätten. Im Übrigen gelten zwischen den Vertragspartnern die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden BedingungPflege Sorgenfrei. Diese sind vom Auftraggeber zur Kenntnis genommen worden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, dass es sei denn, die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichenFirma stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ Vertragssprache ist Deutsch. (im Folgenden „Anlegervertrag“Vermittler Pflege-Sorgenfrei) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den AnlegerAuftraggeber bzw. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlGBevollmächtigter). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:
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Samples: Vermittlungsvertrag
Präambel. kapilendo AG betreibt Das bisherige Modell der Holzvermarktung in Kooperation mit HESSEN-FORST ist auf Grund kartellrechtlicher Bedenken des Bundeskartellamts rechtlich bedenklich. Das Bundeskartellamt hat in einem Kartellverfahren dem Land Baden – Württemberg untersagt, Holz in Betrieben größer 100 Hektar Waldfläche zu vermarkten. Dem Land Baden – Württemberg wurde weiter untersagt, forstliche Tätigkeiten im Internet Kommunal- und Privatwald über 100 Hektar anzubieten. Die 1. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts hat in diesem Kontext dem Land Hessen mitgeteilt, dass sie umgehende Anstrengungen des Landes Hessen erwarten, um auch in Hessen die Holzvermarktung kartellrechtskonform zu gestalten. Die unter Ziff. 1.) bis 12.) genannten Städte und Gemeinden im Bezirk der Forstämter Lampertheim und Groß-Gerau haben sich in intensiven Beratungen unter Prüfung weiterer Modelle der künftigen Holzvermarktung dazu entschieden, die künftige Holzvermarktung auf der Grundlage einer interkommunalen Zusammenarbeit durch Gründung der Holzvermarktungsorganisation „HVO Starkenburg“ zur Erreichung der nachstehenden Ziele durchzuführen: Die Vermarktung des bedeutenden Rohstoffes Holz stellt für die Kommunen eine wichtige Einnahmequelle dar. Die Bündelung großer Holzmengen im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht und damit der Erhalt einer starken Marktposition auf dem Holzmarkt ist jedoch für einzelne Kommunen nicht wirtschaftlich darstellbar. Die beteiligten Kommunen arbeiten deshalb im Rahmen der kommunalen Vermögensverwaltung in der Holzvermarktung kooperativ zusammen, um zum einen den Synergieeffekt zu nutzen und zum anderen am Holzmarkt entsprechende Erlöse zu erzielen. Jede Kommune leistet ihren Beitrag in dieser interkommunalen Kooperation durch das Einbringen der individuellen Holzmenge in die Holzvermarktungsorganisation und verpflichtet sich, die Ressource „marktfähige Holzsortimente“ zur Verfügung zu stellen. Zur Erreichung größtmöglicher Synergieeffekte wird eine Kommune federführend mit der Abwicklung der Vermarktung von den beteiligten Kommunen beauftragt. Die im Rahmen der Kooperation anfallenden Kosten werden anteilig entsprechend des jeweiligen kommunalen Anteils aufgeteilt. Durch die Zusammenarbeit der Kommunen wird ein Gesamtverkaufsvolumen von rund 35.000 Festmeter /Jahr an marktfähigen Holzmengen auf dem Holzmarkt angeboten. Insgesamt werden pro Jahr allein im süddeutschen Raum von den Holzkäufern rund 20 Millionen Festmeter Holz von den verschiedenen Anbietern abgenommen. Der Marktanteil der HVO Starkenburg liegt damit deutlich unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (im Folgenden „Plattform“). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb 20 %-Grenze des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 108 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über 6 Ziffer 3 GWB. Insgesamt verdeutlichen die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingungvorstehenden Ausführungen, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das Voraussetzungen gem. § 108 Abs. 6 GWB für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreicheneinen vergaberechtsfreien Vorgang erfüllt sind. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf Eine aktuelle Flächen – und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) Holzmengentabelle ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding als Anlage 1 beigefügt und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:Bestandteil dieser Vereinbarung.
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Samples: rim.ekom21.de
Präambel. kapilendo AG betreibt im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (im Folgenden „Plattform“). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche ErlaubnisSGB VIII). Die Partnerbank refinanziert Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des o. g. Rechtes Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen (§ 1 Abs. 3, Satz 3 SGB VIII). Die Jugendhilfe ist zeichnet sich durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierung und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen (§ 3 Abs. 1 SGB VIII) aus. Als Xxxxxx der öffentlichen Jugendhilfe arbeitet die Stadt Neuss mit der freien Jugendhilfe zum Wohl junger Menschen und ihrer Familien partnerschaftlich zusammen. Sie achtet dabei die Selbständigkeit der freien Jugendhilfe in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben sowie in der Gestaltung ihrer Organisationsstrukturen (§ 4 Abs. 1 SGB VIII). Das Bundeskinderschutzgesetz ist zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist der Schutz Minderjähriger vor Vernachlässigung, Gewalt und sexuellen Übergriffen.Die Vereinbarungspartner wollen einen aktiven Beitrag zur Umsetzung des am 01. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes leisten. In seiner Arbeit leistet der <Jugendhilfeträger/ Jugendverband NN > einen Beitrag, Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeit zu stärken und zu unterstützen, eigene Grenzen zu erkennen und selbstbewusst zu artikulieren. Eine einheitliche Vereinbarung zwischen dem öffentlichen und den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft freien Trägern in der Stadt Neuss zur Sicherung des gemeinsamen Schutzauftrages stellt zudem ein Qualitätsmerkmal innerhalb der Kinder- und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtrittJugendarbeit dar. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden BedingungDiese Regelung ermöglicht es auch, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichengrundsätzlich alle haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Neuss von dieser Vereinbarung erfasst werden. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger Diese Vereinbarung wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen Grundlage der Empfehlungen • der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe • der Kommunalen Spitzenverbände in NRW • des Deutschen Bundesjugendrings und des Landesjugendringes NRW • des Landessportbundes NRW und • des Deutschen Vereines für öffentliche und private Fürsorge e.V. Die Vereinbarungen zwischen den Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe gemäß §§ 12, 12a 72a SGB VIII in der Kinder- und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und Jugendarbeit basiert auf dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses der Anleger was folgt:Stadt Neuss vom 11.03.2014.
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Samples: www.neuss.de
Präambel. kapilendo Das Programm Triple Win ist eine Kooperation zwischen der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammen- arbeit (GIZ) GmbH. Im Rahmen von Triple Win werden Pflegekräfte aus den Ländern Bosnien-Herzegowina, den Philippinen, Tunesien, Indonesien, Jordanien und Kerala/Indien für den deutschen Arbeitsmarkt gewonnen. Grundlage hierfür sind bilaterale Vermittlungsabsprachen zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Arbeitsverwaltungen in den genannten sechs Ländern. Der AG betreibt hat die Bundesagentur für Arbeit / ZAV mit der Vermittlung von Pflegekräften beauftragt. Auf Grund- lage dieser Beauftragung schließen AG und AN nun folgende Vereinbarung: § 1 LEISTUNG DER AN Gegenstand des Dienstleistungsvertrages sind Maßnahmen zur Begleitung und Vorbereitung einer Pflege- kraft aus einem der genannten Länder: Bosnien-Herzegowina, den Philippinen, Tunesien, Jordanien oder Indonesien. Die Tätigkeiten der AN sind im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform Leistungsverzeichnis (Anlage zum Dienstleistungsvertrag) im Folgenden „Plattform“)Einzelnen und abschließend beschrieben. § 2 LEISTUNG DES AG Der AG verpflichtet sich, die in Anlage 2 zum Dienstleitungsvertrag aufgeführten Teilnahmebedingungen zu erfüllen. Für die in der Anlage 1 beschriebenen Leistungen der AN zahlt der AG der AN eine Vergütung in Höhe von 6.638,66 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer, insgesamt 0.000 € Die Vergütung wird mit der Auswahlentscheidung des AG für eine bestimmte Pflegekraft und nach Zusage der Pflegekraft für die Stelle bei dem Arbeitgeber fällig. Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf AG teilt seine Auswahlentscheidung für die Pflegekraft der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“)zuständigen Person der Bundesagentur für Arbeit / ZAV schriftlich mit, die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) Bundesagentur für Arbeit / ZAV informiert sodann die AN über die hierfür erforderliche ErlaubnisEntscheidung. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie Anschließend nimmt die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, AN die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an Rech- nungstellung vor. Sofern die von Pflegekraft aus persönlichen Gründen vor der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten Einreise nach Deutschland aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf Programm ausscheidet, bemüht sich die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:Bundesagentur für Arbeit / ZAV um eine geeignete Ersatz- Person.
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Samples: www.arbeitsagentur.de
Präambel. kapilendo AG betreibt im Internet unter Die Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (im Folgenden „Plattform“). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“)Kinder- und Jugendhilfe hat das Ziel, die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf in den §§ 8a Abs.4 und 72a Abs.2 und 4 SGB VIII enthaltenen Regelungen in Hamburg in der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden BedingungWeise umzusetzen, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das Wahrnehmung des Schutzauftrages im Rahmen partnerschaftlicher Zu- sammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugend-hilfe durch eine klare Aufgabenstellung verbessert wird. Die Partner dieser Rahmenvereinbarung treffen nachfolgende grundsätzliche Regelungen, die auch Bestandteil der Landesrahmenverträge für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf die Kindertagesbetreuung, ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (Hilfen zur Erziehung werden und für die Arbeitsfelder der Kin- der- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit bzw. Förderung der Erziehung in der Familie gelten sollen. Die Unterzeichnenden sind sich einig, dass die jeweilige Trägerstruktur und -identität, das jeweili- ge Konzept und die Aufgaben weiterhin im Folgenden „Anlegervertrag“Mittelpunkt verbleiben. Durch eine verantwortungsbe- wusste Auswahl der haupt-, neben- oder ehrenamtlich tätigen Personen, geeignete Maßnahmen der Sensibilisierung und Qualifizierung (z.B. Fachkonzepte, Kinderschutzkonzepte, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die Schaffung struktureller Rahmenbedingungen treffen die Xxxxxx Vorsorge, um Übergriffe auf betreute junge Menschen zu verhindern. Über diese Vereinbarung hinausgehende Regelungen nach eigenem Entschluss der Xxxxxx bleiben unberührt. Die Sicherung des Wohls der Kinder und Jugendlichen in den Fällen, in denen diese Leistungen in Einrichtungen und Diensten eines Trägers erhalten, soll auf der Basis eines kooperativen Zu- sammenwirkens zwischen Jugendamt und Trägern gelingen. Die Xxxxxx tragen dafür Sorge, dass ihre Fachkräfte bei gewichtigen Anhaltspunkten auf eine Kindeswohlgefährdung die in Anlage 1 beschriebenen Verfahrenswege zur Abschätzung des Ge- fährdungsrisikos und zum Hinwirken auf die Inanspruchnahme von Hilfen, ggf. einschließlich möglicher Hilfeleistungen des Trägers, anwenden. Die Bezirksämter und die Fachbehörde stellen sicher, dass „insoweit erfahrene Fachkräfte“ in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Die Allgemeinen Sozialen Dienste der Bezirksämter bzw. der Kinder- und Jugendnotdienst sind in Fällen akuter Kindeswohlgefährdung mit unmittelbarem Handlungsbedarf für die Xxxxxx rund um die Uhr erreichbar. Ziel ist es, wegen einer Straftat nach § 72a Abs. 1, Satz 1 SGB VIII rechtskräftig verurteilte Per- sonen in der Jugendhilfe nicht zu beschäftigen bzw. auszuschließen1. Die Xxxxxx lassen sich bei Einstellungen, anlassbezogen und in regelmäßigen Abständen von maximal fünf Jahren von den bei ihnen beschäftigten hauptamtlichen Personen und den neben- und ehrenamtlich Tätigen (teilweisenach Art, Intensität und Dauer des Kontaktes zu Kindern und Jugendli- chen) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen erneut ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten § 30a Abs.1 Bundeszentral- registergesetz (BZRG) vorlegen. Geht aus dem Unternehmenskreditvertrag an erweiterten Führungszeugnis eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer in § 72a SGB VIII genannten Straftat hervor, wird die Person nicht be- schäftigt bzw. von der Tätigkeit ausgeschlossen. Für erlaubnisbedürftige Einrichtungen nach § 45 Abs.1 oder § 48a SGB VIII wird der Tätigkeits- ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen darüber hinaus im Rahmen des Betriebserlaub- nisverfahrens nach § 45 Abs.3 Nr.2 SGB VIII in entsprechender Weise geregelt. Die Fachbehörde verpflichtet sich, den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung zuständigen Xxxxxx der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz Jugendhilfe (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §Arbeitgeber) umge- hend zu informieren, wenn sie nach § 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung 12 EGGVG (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungs-
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Samples: Landesrahmenvertrag
Präambel. kapilendo AG betreibt Das Forschungsdatenzentrum aviDa archiviert qualitative Forschungsdaten und stellt diese soweit möglich nach der Kuratierung und datenschutzrechtlichen Freigabe für die wissenschaftliche Nachnutzung zur Verfügung. Der methodologische Schwerpunkt der Daten liegt auf videographischen Daten der empirischen qualitativen Sozialforschung, die wichtigste Nutzungsgruppe sind Wissenschaftler:innen aus der empirischen Sozialforschung. Das Archivierungsangebot des FDZ-aviDa richtet sich an Forschungseinrichtungen, Forschungsgruppen und Wissenschaftler:innen, die ihre Forschungsdaten und Materialien dauerhaft sichern und diese im Internet unter Rahmen der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (im Folgenden „Plattform“). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“)datenschutzrechtlichen und ethischen Möglichkeiten, die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut sowie im Sinne von § 1 Absguter wissenschaftlicher Praxis für die wissenschaftliche Nachnutzung verfügbar machen wollen. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) Mit dem folgenden Vertrag werden die Forschungsdaten und Materialien der benannten Studie im Auftrag der Datenhalter:in im FDZ-aviDa archiviert. Die Verantwortung für die Daten und die Verfügung über die hierfür erforderliche ErlaubnisDaten verbleiben im Rahmen dieses Vertrages bei den Datenhalter:innen. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert Forschungsdaten werden an kapilendo Funding verkauft und abtrittdas FDZ-aviDa zur Durchführung der in diesem Vertrag vereinbarten Aufgaben übergeben. Die Datenhalter:innen erklären sich bereit, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an im Anhang dieses Vertrages und im Datenschutzkonzept des FDZ-aviDa beschriebene Freigabeklassifikation rechtsverbindlich durchzuführen und zu dokumentieren. Das FDZ-aviDa berät die von Datenhalter:innen bei der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft Durchführung der ggf. erforderlichen Maßnahmen zur Pseudonymisierung und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag Anonymisierung und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter Freigabeklassifikation. Mit der aufschiebenden BedingungAufnahme der Forschungsdaten in die Plattform aviDa gewährleistet das FDZ die datenschutzrechtlich notwendigen technisch-organisatorischen Maßnahmen für die Archivierung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichenVerarbeitung und den Zugang zu den Forschungsdaten. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (Das FDZ-aviDa übernimmt im Folgenden „Anlegervertrag“Auftrag die Abstimmung mit anfragenden, potentiellen Nachnutzer:innen und schließt im Auftrag der Datenhalter:in eine entsprechende Nachnutzungvereinbarung zum zeitnahen Datenzugang ab. Eine Ablehnung kommt nur in Betracht, wenn das Nutzungsinteresse von den Bedingungen der Nachnutzung abweicht, die durch die Datenhalter:in in der Datenübergabevereinbarung näher bestimmt werden können. Generell ist die Nachnutzung zu gewähren, sofern die potenzielle Nachnutzer:in an einer deutschen Forschungseinrichtung beschäftigt ist und ein wissenschaftliches Nachnutzungsinteresse (Forschung oder Lehre) ist begründen kann. Zusätzliche zulässige Nachnutzungsinteressen können durch die Datenhalter:in im Rahmen der Datenübergabevereinbarung festgelegt werden. Diese Übergabevereinbarung wurde von eLabour und xXxxxxx.Xxx entwickelt; xxxxx://xxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxx/xx/0.0/ Verändert und weiterentwickelt für aviDa Zwischen – Verantwortliche:r Wissenschaftler:in und/oder Forschungseinrichtung, Adresse im Folgenden: Datenhalter:in – und dem FDZ-aviDa am Fachgebiet für Allgemeine Soziologie der Technischen Universität Berlin, vertreten durch: Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxx wird in Hinblick auf folgende Studie/Daten der Datenhalter:in: (teilweiseeindeutiger Studientitel, Projektverantwortliche/r, Erhebungszeitraum der Studie) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgtfolgender Vertrag geschlossen:
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Samples: Vertrag Für Archivierung Und Bereitstellung Von Forschungsdaten (Übergabevereinbarung)
Präambel. kapilendo AG betreibt visitBerlin wirbt seit 1993 weltweit für Berlin als Reisedestination sowie als Metropole für Tagungen und Kongresse. visitBerlin beschäftigt als privatwirtschaftliches Unternehmen mehr als 200 Mitarbeiter. Gesellschafter sind der visitBerlin Partnerhotels e.V., das Land Berlin, die Messe Berlin, die Investitionsbank Berlin, die Berliner Flughäfen und die TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH. Das Berlin Convention Office (BCO) akquiriert Tagungen und Kongresse zur Ausrichtung in Berlin und steht dabei mit diversen Leistungsträgern der MICE-Branche in engem Kontakt. Der Kooperationspartner beabsichtigt, sich mit seinem Leistungsangebot den Tagungs- und Kongressteilnehmenden zu präsentieren. Zu diesem Zweck schließen die Vertragsparteien die nachfolgende Vereinbarung. visitBerlin bietet dem Kooperationspartner die Möglichkeit, für den Zeitraum vom 1. Xxxx 2019 bis zum 31. Dezember 2019 auf ausgewählten Tagungen und Kongressen Flyer auf einem mobilen visitBerlin-Infostand zu präsentieren. Der visitBerlin-Infostand wird auf den Veranstaltungen jeweils prominent platziert, sodass ein guter Besucherstrom gesichert ist. visitBerlin garantiert dem Kooperationspartner, dass der Info-Stand innerhalb des Vertragszeitraums auf mindestens sechs Veranstaltungen mit je 1.000 Besuchern oder mehr im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (im Folgenden „Plattform“)Einsatz sein wird. Der Anleger Kooperationspartner stellt für den Zeitraum Januar bis Dezember 2019 eine Mindestanzahl von 500 Flyern zur unentgeltlichen Mitnahme für die Tagungs- und Kongressteilnehmenden zur Verfügung. visitBerlin bzw. ihre Kooperationsagentur xxx.xxxxxx kann jederzeit Nachlieferungen an Flyern beanspruchen, denen der Kooperationspartner auf Anfrage innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nachkommen wird. Da eine Mengenbegrenzung für die Mitnahme der Flyer nicht besteht, erklärt sich der Kooperationspartner bereit, auf Anforderung von visitBerlin oder xxx.xxxxxx gegebenenfalls Flyer nachzuliefern. Eine bestimmte Platzierung der Flyer am visitBerlin- Infostand kann ebenso wie eine Abnahme des Infomaterials durch die Besucher nicht garantiert werden. Der Kooperationspartner wird die Flyer auf eigene Kosten anliefern. Die Abmessung des Flyers sollte DIN-lang oder kleiner sein. Die Flyer sind in Kartons für DIN A4 zu verpacken und an die Agentur xxx.xxxxxx, Xxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxx, z.Hd. Xxxx Xxxxx Xxxxxx auszuliefern. Sie sind wie folgt zu beschriften „Lieferung Flyerauslage visitBerlin-Infostand“. Der Inhalt darf ein Gewicht von 6 kg nicht überschreiten. Flyermaterial, welches auf den Messen nicht zur Ausgabe gelangt ist, wird die Agentur xxx.xxxxxx dem Kooperationspartner wieder zur Verfügung stellen. Der Kooperationspartner hat für die Laufzeit 2019 insgesamt ein Entgelt in Höhe von 400,- € zzgl. MwSt. zu entrichten. Mit diesem Entgelt sind sämtliche Leistungen für Auslage und Versand des Werbematerials an die Einsatzorte abgegolten. Das Entgelt ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können nach entsprechender Rechnungslegung durch visitBerlin innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (dieser angegebenen Zahlungszieles zur Zahlung fällig. Der Vertrag tritt am 1. Xxxx 2019 in Kraft und hat eine Laufzeit bis einschließlich 31.12.2019. Nach Ablauf endet der Vertrag automatisch und bedarf keiner gesonderten Kündigung. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu StandeÜbrigen wirksam. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den KreditVertragsparteien erklären sich bereit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtrittanstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von dem wirtschaftlichen Gehalt der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort und abtrittGerichtsstand ist Berlin. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden BedingungBerlin, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12Berlin, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:den
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Samples: Vereinbarung Über Die Auslage Von Flyern an Visitberlin Infoständen
Präambel. kapilendo AG betreibt Die Bioenergie Lautertal GmbH ist eine neu gegründete Projektgesellschaft, die eine Biogasanlage im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform Bereich Lautertal zwischen Dirlammen und Meiches neu errichtet. Bei dieser Anlagenform handelt es sich um eine sogenannte Feststofffermentation. Es werden ausdrücklich keine nachwachsenden Rohstoffe vergärt, sondern in erster Linie sogenannte krautige Grünabfälle (im Folgenden „PlattformBiomüll“) und tierische Abfälle (Pferde-, Schaf-, Hühnermist). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AGDarüber hinaus werden auch kommunale Klärschlämme verarbeitet. Auf Für die Anschubfinanzierung und zur Errichtung der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“), Anlage benötigt die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesenBioenergie Lautertal GmbH Fremdkapital. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Fundingdie Parteien das Folgende: Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer mit Wirkung zum Datum ein Darlehen zur freien Verfügung in Höhe von Betrag in Ziffern € (in Worten: Betrag in Worten Euro). Der Darlehensnehmer wird dem Darlehensgeber unverzüglich schriftlich bestätigen, kapilendo AG wenn er vorgenannten Betrag erhalten hat. Die Zahlung erfolgt per Überweisung und soll bis zum Datum auf folgendes Konto bewirkt sein: Bioenergie Lautertal GmbH IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXX00XXX Sparkasse Schaumburg Der Darlehensbetrag in Höhe von Betrag in Ziffern € wird mit einem jährlichen Zinssatz in Höhe von 5 % ab dem Tag der Anleger was folgt:Entgegennahme verzinst. Das Darlehen wird unbefristet an den Darlehensnehmer gegeben. Der Darlehensnehmer wird die anfallenden Zinsen jeweils zum Quartalsende abrechnen und an den Darlehensgeber auszahlen. Beide Parteien sind berechtigt, den Darlehensvertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle der Kündigung des Darlehensvertrages ist der gewährte Darlehensbetrag nebst den bis dahin noch entstehenden Zinsen in einer Summe an den Darlehensgeber zum Kündigungstermin zurückzuzahlen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Darlehensvertrages für beide Parteien bleibt hiervon unberührt. Der Darlehensgeber kann das Darlehen aus wichtigem Grund jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich kündigen und die sofortige Rückzahlung der Darlehensvaluta verlangen, insbesondere in folgenden Fällen: - Der Darlehensnehmer kommt vollständig oder teilweise mit dem von ihm zu erbringenden Leistungen länger als einen Monat mit mindestens Teilleistungen in Verzug und erbringt die rückständigen Leistungen innerhalb eines weiteren Monats nach Zugang einer schriftlichen Mahnung nicht oder nicht vollständig. - Wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers, so dass die ordnungsgemäße Erfüllung der sich nach dem Darlehensvertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint. Dem Darlehensgeber steht in diesem Fall die Geltendmachung des ihm durch die vorzeitigte Rückzahlung entstehenden Schadens zu. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Darlehensnehmer zur Absicherung des Anspruches auf Rückzahlung des gegebenen Darlehens keine Stellung von Sicherheiten schuldet. Mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche Bestimmung finden, die den wirtschaftlichen Interessen am nächsten kommt. Lautertal, den
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Samples: hf-finanzconsulting.de
Präambel. kapilendo AG betreibt Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. versteht die Dienstleistung Unternehmensbe- ratung als wichtigen Bestandteil einer arbeitsteiligen und sozialen Marktwirtschaft. Seit seiner Gründung im Internet unter Jahr 1954 setzt sich der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform BDU dafür ein, die Qualität und Transparenz im Unternehmensberatungsmarkt stetig zu verbessern und hochwertige Berufsstandards zu verankern. Diese Berufsgrundsätze gelten für alle Unternehmens und Personalberater, Unternehmens und Personal- beraterinnen und Unternehmens und Personalbera- tungsgesellschaften im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. (im Folgenden „Plattform“Berater“ genannt). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut Sie sind Verhaltenskodex im Sinne von § 1 Absder Richtli- nie 2006/123/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt. Der Berater übt seinen Beruf unabhängig, eigenver- antwortlich, gewissenhaft und mit der erforderlichen Sorgfalt aus. Er übernimmt nur Aufträge, wenn er über die hierfür dafür erforderliche ErlaubnisKompetenz und die zur Bear- beitung erforderliche Zeit verfügen kann. Aufträge, die rechtswidrige oder unlautere Handlungen erfordern, werden abgelehnt oder nicht ausgeführt. Der Berater unterrichtet den Auftraggeber über alle für die Zusam- menarbeit wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen. Diese Informationspflicht gilt ebenfalls bei Kooperatio- nen, Arbeits- gemeinschaften und weiteren Formen beruflicher Zu- sammenarbeit mit anderen BDU-Beratern. Der Berater ist zur Verschwiegenheit über betriebliche Interna des Auftraggebers verpflichtet. Diese Pflicht erstreckt sich nicht auf Tatsachen, die offenkundig oder allgemein bekannt sind oder ihrer Bedeutung nach kei- ner Geheimhaltung bedürfen. Sie gilt auch nicht, soweit sie in einem staatlichen Verfahren oder zur Durchset- zung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Auftrags- verhältnis offengelegt werden müssen. Mitarbeiter und sonstige Dritte, die bei einer Tätigkeit mitwirken, werden zur Verschwiegenheit verpflichtet. Geschäfts und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers dürfen nicht unbefugt verwertet werden. Die Partnerbank refinanziert den KreditVorschriften der Datenschutzgesetze der Europäischen Union, indem sie des Bundes und der Länder werden eingehalten. Der Berater trägt Sorge dafür, dass Unbefugte vor, während und nach Beendigung des Auftrags keine Einsicht in interne Unterlagen sowie vertrauliche Beratungsergebnisse des Auftraggebers erhalten. Der Berater führt die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft Beratung unvoreingenommen und abtrittobjektiv durch; dies schließt insbesondere Gefäl- ligkeits-gutachten aus. Er nimmt von Dritten für sich oder andere keine finanziellen oder materiellen Zuwen- dungen etwa Provisionen an, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft seine Unabhängigkeit gefährden und abtrittdem Auftraggeber nicht bekannt sind. Der Unternehmenskre- ditvertrag Berater darf nicht tätig werden, wenn er einen oder mehrere andere Auftraggeber in derselben Sache im widerstreitenden Interesse berät. Ausnahmen gelten insbesondere, wenn die Auftraggeber damit einverstan- den sind. Es werden keine Mitarbeiter des Auftraggebers abgeworben. Anvertraute fremde Vermögenswerte werden mit be- sonderer Sorgfalt behandelt. Werbung darf nicht unlauter und insbesondere nicht irreführend sein. Namentliche Hinweise auf Referenzen sind nur zulässig, soweit der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding Auftrag-geber ausdrücklich eingewilligt hat. Unternehmensberater berechnen Honorare, die im an- gemessenen Verhältnis zur Leistung oder zum Ergebnis stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist vor Beginn der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus Beratungstätigkeit mit dem Unternehmenskreditvertrag an den AnlegerKlienten abgestimmt worden sind. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustandeBerater bildet sich in dem Maße fachlich fort, um die zu seiner Berufsausübung erforderlichen Kompeten- zen zu erhalten und weiterzuentwickeln. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)Diese Berufsgrundsätze sind unter xxx.xxx.xx/ Berufsgrundsaetze.html abrufbar. Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12Beschwerden können an folgende Adressen gerichtet werden: Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo FundingDas Verbandsgericht Xxxxxx-Xxxxxxxxxx-Xxxxx 00, kapilendo AG und der Anleger was folgt:00000 Xxxx oder xxxx@xxx.xx.
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Samples: www.newplacement.de
Präambel. kapilendo AG betreibt Die Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut wurde 1978 gegründet und ist eine mittelgroße Hochschule mit über 4.700 Studierenden in den fünf Fakultä- ten Betriebswirtschaft, Elektrotechnik/Wirtschaftsingenieurwesen, Informatik, Maschi- nenbau und Soziale Arbeit. Rund 60% der Studierenden sind in den MINT-Fakultäten Elektrotechnik / Wirtschaftsingenieurwesen, Maschinenbau und Informatik einge- schrieben. Die Hochschule Landshut weist hinsichtlich der Studierendenzahlen in den letzten Jahren ein erhebliches Wachstum auf und hat die Planvorgaben der Ausbau- planung 2008-2013 kumuliert bis zum Wintersemester 2012/13 um 67% übertroffen. Dies bedeutet auch für die kommenden Jahre eine hohe Lehrlast. Mit dem Wechsel im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (Präsidentenamt im Folgenden Jahr 2011 hat ein hochschulweiter Strategie- prozess begonnen, der eine Vielzahl von Veränderungen und Neuerungen an die Hochschule Landshut gebracht hat und bringen wird. Dieser Prozess bis zur Definiti- on der Vision und der strategischen Ziele war für die Hochschule ein wichtiger Ent- wicklungsschritt, waren doch von Professorinnen und Professoren über Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis hin zu Studierenden ebenso wie ausgewählte externe Ideengeber in den Prozess mit eingebunden. Qualitativ hochwertige Angebote in Studium und Weiterbildung, aber auch in For- schung und Technologietransfer sind weiterhin die wesentlichen Erfolgsfaktoren für die zukunftsfähige Entwicklung der Hochschule. Neben dem Ausbau interdisziplinärer und interfakultärer Lehre und Forschung werden in den kommenden Jahren die The- men Nachhaltigkeit, familienfreundliche Hochschule und Diversity Management die Hochschulentwicklung intensiv begleiten. So wurde die Hochschule Landshut 2013 als „Plattform“familienfreundliche Hochschule“ rezertifiziert und erhielt die zweite Rezertifizie- rung für ihr Umweltmanagement nach EMAS-Verordnung. Im Juli 2012 wurde im Hochschulrat erstmalig ein Hochschulentwicklungsplan gemäß Art. 26 Abs. 5 des Bayerischen Hochschulgesetzes verabschiedet. Kernelement ist die Vision 2020: Um den interdisziplinären Ansatz der Hochschule zu fördern, wurde im Februar 2013 das „Institut für interdisziplinäres Lernen“ gegründet, welches das seit Jahren beste- hende Sprachenzentrum der Hochschule (Erwerb von sprachlichen und interkulturel- len Kompetenzen), eine Koordinationsstelle für das Studium Generale und den Ca- reer Service sowie eine Moodle-Didaktik-Stelle für die Lehrenden umfasst. Zusätzlich wurden zu den Themenfeldern Lehre und Studium, Studien- und Arbeits- umfeld, Alumni, anwendungsorientierte Forschung, Internationalisierung, Kooperation mit Wirtschaft und Institutionen, Region sowie Verwaltung strategische Leitsätze for- muliert, für die qualitative oder quantitative Erfolgskriterien festgelegt wurden. Die Forschungsaktivitäten der Hochschule Landshut wurden gebündelt in die sieben Forschungsschwerpunkte Energie, Leichtbau, Produktions- und Logistiksysteme, So- zialer Wandel und Kohäsionsforschung, Elektronik und Systemintegration, Nachhalti- ge Mobilität und Medizintechnik. Seit vielen Jahren ist die Hochschule Landshut mit der regionalen und überregionalen Wirtschaft vor allem über ihre Cluster verbunden. Wissens- und Technologietransfer findet über den Leichtbau-Cluster, den Cluster Mikrosystemtechnik und das Netzwerk Medizintechnik, die seit Februar 2013 durch das neu gegründete Institut für technolo- giebasierte Zusammenarbeit gemeinsam koordiniert werden, sowie das Technologie- zentrum Energie in Ruhstorf statt. Der Anleger Leichtbau Cluster (seit 2002) ist registrierter Kunde ein Netzwerk von kapilendo AGüber 100 Unternehmen, For- schungsinstitutionen und Dienstleistern zur Unterstützung und Förderung der bran- chenübergreifenden Zusammenarbeit in den Leichtbautechnologien mit dem Ziel der Stärkung der Innovationskraft und der Wettbewerbsfähigkeit der angeschlossenen Partner. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen Der Cluster Mikrosystemtechnik (seit 2005) ist ein mittelstandzentriertes und bran- chen-übergreifendes Kompetenznetzwerk für intelligente, miniaturisierte Systeme und deren Anwendungen mit über 75 Mitgliedern. Das Netzwerk Medizintechnik (seit 2012) verknüpft als ESF-gefördertes Wissens- transferprojekt aktuell mehr als 50 Mitgliedsunternehmen aus den verschiedensten Technologiefeldern sowie weitere zahlreiche Partner aus Medizin, Wissenschaft und Politik und beschäftigt sich im Folgenden „Kreditnehmer“Rahmen vielfältiger Veranstaltungsformen mit medizi- nischen Applikationen, Anwendungen in Telemedizin und Qualifizierung im Bereich Qualitätsmanagement. Das Technologiezentrum Energie in Ruhstorf a. d. Rott wurde im Oktober 2011 als erstes Technologietransferzentrum der Hochschule Landshut eröffnet. Schwerpunkte sind die Netz- und Systemintegration (Smart Grids), Energiespeicher und dezentrale Energiesysteme. Anfang Oktober 2013 wurden die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (Forschungsaktivitäten der Professorinnen und Pro- fessoren der Sozialen Arbeit im Folgenden neu gegründeten Institut „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischaltenSozialer Wandel und Kohä- sionsforschung“ gebündelt. Anleger können Das Institut versteht sich als interdisziplinärer Kooperati- onspartner sowohl innerhalb der Hochschule als auch in der Region und will die För- derung des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung wissenschaftlichen Nachwuchses vorantreiben. IDEE – das Gründerzentrum für Studierende und Alumni an der Finanzierung von Kreditprojekten abgebenHochschule Landshut steht für „Idea Design & Entrepreneurship Education“. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vorZiel ist die Förderung des Po- tentials an Geschäftsideen und Gründerpersönlichkeiten, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag Aufbau einer gelebten Innovationskultur und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichenAusbau von unternehmerischen Kompetenzen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten Das Grün- derzentrum wurde von 2009 bis zum 31.07.2013 aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:EFRE-Mitteln gefördert.
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Samples: www.stmwk.bayern.de
Präambel. kapilendo AG betreibt Der Verpächter überlässt dem Pächter mit diesem Pachtvertrag Landeigentum zur Bewirt- schaftung. Er tut dies mit dem ausdrücklichen Wunsch, dass der Pachtgegenstand mit be- sonderer Rücksicht auf Natur und Landschaft bewirtschaftet wird. Der Pachtvertrag enthält entsprechende konkretisierende Vereinbarungen, die über die allgemeinen pachtvertragli- chen Mindestregelungen hinausgehen. Dem Pächter ist dies bekannt und er verpflichtet sich bei der Ausübung der in dem vorliegenden Pachtvertrag geregelten Nutzungsrechte zu ei- nem besonders sorgsamen und naturschonenden Umgang mit dem Pachtgegenstand. Der Verpächter verpachtet dem Pächter: Der Verpächter haftet nicht für die Nutzbarkeit des Pachtgegenstandes zum vertraglich ver- einbarten Zweck. Verpachtet wird, soweit nicht anders in der Anlage „Pachtgegenstand“ be- stimmt, jeweils das gesamte Flurstück ungeachtet des landwirtschaftlich nutzbaren Flächen- anteils. Der Pächter hat keinen Anspruch auf eine Minderung des Pachtzinses, wenn Teile des Pachtgegenstandes (auch ganze Flurstücke) nicht oder nur eingeschränkt landwirt- schaftlich nutzbar sind. Nicht mitverpachtet ist das Recht auf Gewinnung von Bodenschätzen bzw. Bodenbestandtei- len aller Art, wie z.B. Sand, Kies, Kalk, Torf usw. sowie die Nutzung der Bäume und Sträucher. Ggf. auf der Pachtsache vorhandene Gebäude werden ebenfalls nicht mitverpachtet. Nicht mitverpachtet sind das Jagd- und das Fischereirecht. Dieser Vertrag hat eine Laufzeit vom bis zum . Der Pacht- vertrag endet mit Ablauf dieser Laufzeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Das Pachtjahr beginnt am und endet am eines jeden Jahres. Der Pachtzins beträgt jährlich € (in Worten: EURO ) und ist am eines jeden Jahres für das lau- fende Pachtjahr fällig und vom Pächter kostenfrei an den Verpächter zu entrichten. Ggf.: Der anteilige Pachtzins für das Rumpfpachtjahr nach Vertragsbeginn ist am fällig. Der Pächter wird von der Entrichtung des Pachtzinses nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Risikosphäre liegenden Grund an der Ausübung des ihm eingeräumten Nut- zungsrechts verhindert wird. Der Pachtzins ist bei Fälligkeit auf folgende Bankverbindung Konto-Inhaber Bank IBAN BIC zu überweisen. Eine Zurückbehaltung oder Aufrechnung des Pachtentgeltes wegen Gegenforderungen, gleich welcher Art, ist dem Pächter nicht gestattet, soweit diese nicht rechtskräftig festgestellt oder vom Verpächter anerkannt sind. Der Pächter und der Verpächter können nach Ablauf von jeweils 2 Jahren, erstmals 2 Jahre nach Beginn dieses Pachtvertrags, eine Änderung des Pachtzinses nach § 593 BGB verlan- gen. Maßgeblich für eine Anpassung ist die bei Erklärung des Anpassungsverlangens orts- übliche Höhe der Neuabschlüsse von Pachtverträgen der vergangenen 2 Jahre. Die auf dem Pachtgrundstück ruhenden wiederkehrenden öffentlichen Lasten und Abgaben werden vom Pächter getragen, insbesondere die Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsge- nossenschaft, die Grundsteuer und die Beiträge für den Wasser- und Bodenverband. Sofern diese dem Verpächter in Rechnung gestellt werden, erfolgt eine Weiterbelastung an den Pächter. Dazu gehören nicht Erschließungs- und Ausbaubeiträge und andere Abgaben und Beiträge, die zu einer dauerhaften Werterhöhung des Pachtgegenstandes beitragen. Die zu erstattenden Beträge sind fällig mit Rechnungslegung. Der Verzug tritt ein 14 Tage nach Rechnungsdatum. Im Falle des Verzuges gilt § 5 „Verzugsfolgen“. Gerät der Pächter in Verzug, ist die offene Forderung mit 9 Prozentpunkten über dem Basis- zinssatz der Deutschen Bundesbank (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. Mahnt der Verpächter einen fälligen Betrag an, kann er neben den Verzugszinsen pauschalisierte Mahnkosten in Höhe von 3 € vom Pächter verlangen; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Verpächter vorbehalten. Der Verpächter ist berechtigt, alle auf seinem Konto eingehenden Zahlungen nach eigenem Ermessen zu verrechnen. Zahlungen werden zuerst auf die Zinsen sowie sonstige Neben- forderungen und zuletzt auf die Hauptschuld angerechnet. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass bei der Ermittlung des Pachtzinses eine mögliche staatliche Zuteilung oder unentgeltliche Weitergabe von Zahlungsansprüchen (ZA) durch den Vorpächter an den Pächter zu Beginn oder während der Pachtzeit in diesem Vertrag nicht berücksichtigt wurde. Kommt es während der Laufzeit des vorliegenden Vertrages zu einer Neuzuteilung von Zah- lungsansprüchen, so ist der Pächter verpflichtet, die auf den Pachtgegenstand entfallenden Zahlungsansprüche im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (im Folgenden „Plattform“)eigenen Namen zu beantragen und dem Verpächter unverzüglich nachzuweisen, in welchem Umfang auf die Pachtfläche Zahlungsansprüche entfallen und zugeteilt wurden. Der Anleger Pächter ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“)verpflichtet, die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischaltenin Folge dieser Regelungen vom Staat zugeteilten oder privat unentgeltlich erhaltenen Zahlungsansprüche für den Pachtgegenstand bei Pachtende an den Verpächter oder einem von ihm benannten Dritten herauszugeben. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtrittGleiches gilt für sonstige flächenbezogene Rechte, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von während der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft Vertragslaufzeit dem Pächter unentgeltlich zugeteilt werden und abtrittübertragbar sind. Der Unternehmenskre- ditvertrag und Sollte das Flächenprämiensystem wesentlich geändert werden, ist der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden BedingungPächter verpflichtet, dem Verpächter das bei Pachtende herauszugeben oder zu veranlassen, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:vorste- henden Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt.
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Samples: institut-fuer-welternaehrung.org
Präambel. kapilendo AG betreibt Die Schule und die Agentur für Arbeit RW - VS haben das gemeinsame Ziel, ihre Zusammenarbeit zu verstetigen und die Schülerinnen und Xxxxxxx der Schule beim Berufsfindungsprozess sowie beim Übergang in den Beruf bzw. ins Studium zu unterstützen. Die Zusammenarbeit der Schule mit der Agentur für Arbeit RW - VS wird zum gegenseitigen Nutzen verbindlich vereinbart. stimmen auf der Grundlage der „Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung“ (Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg und der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit) vom 11. November 2014 und der „Rahmenvereinbarung zwischen dem Staatlichen Schulamt Donaueschingen und der Agentur für Arbeit Rottweil - Villingen-Schwenningen“ vom 20. April. 2016, ihre Berufs- und Studienorientierung miteinander und aufeinander ab. Inhalte der Vereinbarung Die Berufsberatung Die Agentur für Arbeit RW - VS, steht der Schule für ein jährliches Abstimmungsgespräch zur Verfügung, informiert alle Xxxxxxx/innen über Bildungswege nach der Sekundarstufe I bzw. Sekundarstufe II zu allen berufs- und studienrelevanten Fragen im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (Rahmen einer mindestens 2 Schulstunden umfassenden Unterrichtseinheit und bietet eine zweite Berufsorientierungsveranstaltung im Folgenden „Plattform“). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen Berufsinformationszentrum (BiZ) an, berät die Schülerinnen und Xxxxxxx im Folgenden „Kreditnehmer“Berufswahlprozess regelmäßig während eines Sprechtages in der Schule individuell zu Fragen der Studien- und Berufswahl und auf Wunsch nach Vereinbarung in der Agentur für Arbeit oder ggf. auch in der Schule, unterstützt die Schule auf Wunsch und im Rahmen seiner/ihrer Möglichkeiten durch themenspezifische Gruppenveranstaltungen (z.B. Vorträge, Bewerberseminare) und /oder bei berufsorientierenden Angeboten der Schule (z.B. Berufsbörse, Berufsorientierungstage) und bei Angeboten für die Eltern (z.B. Elternabend), unterstützt die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (Schule auf Wunsch und im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des Rahmen seiner/ihrer Möglichkeiten durch berufskundliche Vortragsveranstaltungen, Angebote der Wissenswerkstatt, vermittelt Ausbildungsstellen und berät über die aktuelle Situation auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes Arbeits- und Ausbildungsmarkt, veranlasst bei Bedarf die Einschaltung von Fachdiensten (Berufspsychologischer Service, Ärztlicher Dienst, Technischer Beratungsdienst, Reha-Berater), berät Schülerinnen und Xxxxxxx im Folgenden „Finanzierungsphase“Übergang zu ausbildungsfördernden Maßnahmen und Fördermöglichkeiten, informiert zur vertieften Berufsorientierung. Die Schule bindet die Berufsberatung der Arbeitsagentur bzw. den/die zuständigen Berater/in in die Umsetzung des schuleigenen Berufsorientierungskonzeptes im Rahmen ihrer Möglichkeiten ab der 5. Jahrgangsstufe mit ein und trifft frühzeitige Absprachen bzgl. der von der Beratungsfachkraft betreuten Orientierungsveranstaltung im Berufsinformations-zentrum, informiert die Schülerinnen und Xxxxxxx im Berufswahlprozess regelmäßig über die Angebote der Arbeitsagentur, regt bei Jugendlichen, deren Übergang in Ausbildung oder Studium gefährdet ist, frühzeitig den Besuch der Berufsberatung an, stellt die Rahmenbedingungen für die regelmäßig stattfindenden Sprechstunden her durch die frühzeitige Vereinbarung geeigneter Termine die rechtzeitige Information der Schülerinnern und Xxxxxxx über Zeit und Ort der Sprechstunde (incl. Einladung) die Bereitstellung eines Raumes für ungestörte Gespräche, vermittelt außerhalb der Sprechstunde den Kontakt zwischen Schülerinnen und Schülern und der zuständigen Beratungsfachkraft der Arbeitsagentur bzw. gibt die dafür vorgesehenen Kontakttelefonnummern und Email Adressen der Beratungsfachkraft weiter, dokumentiert die Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur RW - VS auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an Schul-Homepage und stellt die zuständige Beratungsfachkraft als Ansprechpartner/in der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes Arbeitsagentur vor, kommt das Kreditprojekt meldet dem Berufsberater zu StandeSchuljahresbeginn den aktuell zuständigen Ansprechpartner der Schule (vgl. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das Funktionenliste für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlGStaatliche Schulamt). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:.
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Samples: ds.schulamt-bw.de
Präambel. kapilendo AG betreibt Im Bewusstsein Ihrer Verantwortung für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen auf Basis der von der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (Jahre 1992 in Rio de Janeiro beschlossenen Agenda 21 bekennen sich die Vertragspartner zu dem übergeordneten Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung im Folgenden ökonomischen, ökologischen wie auch sozialen Sinne. Angeregt durch die zwischen dem Deutschen Forstwirtschaftsrat (DFWR), als repräsentativer Vertretung aller mit der Forstwirtschaft und dem Wald befassten Akteure in Deutschland, darunter 2 Millionen Waldbesitzer, und dem deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), als regierungsunabhängige Dachorganisation des deutschen Sports, mit 99 selbstständigen Mitgliedsorganisationen mit rund 90.000 Sportvereinen organisiert, und Vertretung des Spitzen-, Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssports in Deutschland, im Januar 2018 unterzeichneten Kooperationsvereinbarung „PlattformWald.Sport.Bewegt.“ vertiefen die Vertragspartner auf Landesebene ihre Zusammenarbeit mit vorliegender Kooperationsvereinbarung „Wald und Sport“). Dem Wald kommt in Thüringen, auch als „Grünes Herz Deutschlands“ bezeichnet, eine besondere Bedeutung zu. 34 % der Landesfläche ist von Wald bedeckt, davon nahezu der gesamte Mittelgebirgsraum, der als Wirtschafts-, Schutz- und Erholungsraum genutzt wird. Die Waldbesitzer pflegen die Wälder und erntet dabei den nachhaltig wachsenden Roh-, Bau-, und Werkstoff sowie Energieträger Holz. Der Anleger Cluster Forst und Holz ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (damit die viertgrößte Wirtschaftsbranche des Landes und sichert über 40.000 Arbeitsplätze, vorwiegend im Folgenden „Kreditnehmer“)strukturschwachen ländlichen Raum. Durch eine naturnahe Waldwirtschaft fördert die Forstwirtschaft die biologische Vielfalt und erbringt weitere wertvolle Ökosystemleistungen. Der Wald trägt darüber hinaus als Erholungsraum, aber auch als Ort der Ausübung verschiedenster Xxxxxx- wie Wintersportarten, in hohem Maße zur Lebensqualität bei. Sport ist ein bedeutsamer gesellschaftlicher Faktor. Sport ist Xxxxxx einer systematischen Prävention, unterstützt die immer wichtiger werdenden gesundheitsbezogenen Lebensstile und trägt zur Lebensqualität in jedem Alter bei. Die rund 3.500 Sportvereine, 46 Sportfachverbände und 23 Stadt- und Kreissportbünde unter dem Dach des Landessportbundes sind ein Darlehen wünschenvitales und zeitgemäßes Sozialsystem, Kreditgesuche (stellen ein breites Integrationsspektrum für alle Bevölkerungsgruppen dar und tragen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Der Sport in Natur und Landschaft, insbesondere im Folgenden „Kreditprojekte“) Wald, macht das enge Verhältnis zwischen Mensch und Natur deutlich. Sport im Wald ist eine der intensivsten Naturerfahrungen und daher besonders geeignet, den Schutzwert des Waldes und das Leitbild der Nachhaltigkeit gerade jungen Menschen nahezubringen. Damit kann der Sport im Wald ein wichtigen Beitrag zum Schutz des Waldes und dem Verständnis für dessen nachhaltige Pflege und Bewirtschaftung, insbesondere bei einer urban geprägten Bevölkerungsschicht sein. Die Vertragspartner stellen fest, dass das Ökosystem Wald ein prägendes und unverzichtbares Element der Kulturlandschaft Thüringens sowie unserer Heimat ist, welches seitens der Bevölkerung gern als Ort der Erholung und des sportlichen Ausgleichs betreten wird. Die Vertragspartner bekräftigen die Einsicht, dass sportliche Aktivitäten im Wald wie z. B. Wandern, Laufen, Skilanglauf, Radfahren, Klettern oder Reiten eine wachsende Bedeutung zukommt, insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Urbanisierung, Globalisierung und Digitalisierung unserer Gesellschaft. Forstwirtschaft und Sportausübung im Wald stehen in untrennbaren Zusammenhang. Die Kooperationspartner sind davon überzeugt, dass jegliches Handeln im hochsensiblen Ökosystem Wald nur unter Beachtung der Erhaltung der Naturausstattung geschehen kann und darf. Zu diesem Zweck vereinbaren die Kooperationspartner eine Zusammenarbeit speziell zur Vermittlung freischaltenFörderung der naturgerechten Sportausübung im Wald. Anleger können innerhalb des Die Kooperationsbeziehungen zu Sportbünden, Sportfachverbänden und Sportvereinen beruhen auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf Prinzip der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Standevertrauensvollen Zusammenarbeit. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortungjeweiligen Ziele und Aufgaben der Partner sind dabei zu beachten. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft Vorbild- und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand Multiplikatorenfunktion des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger Sports wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesenanerkannt. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Fundingdie Vertragspartner eine engere Zusammenarbeit, kapilendo AG und der Anleger was folgt:um….
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Samples: www.waldsportbewegt.de
Präambel. kapilendo AG Die Landeshauptstadt Dresden betreibt ein Online-Jobportal unter xxx.xxxxxxx.xx. Der Betrieb erfolgt durch das Amt für Wirtschaftsförderung in enger Kooperation mit der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des Oberbürgermeisterbüros der Landeshauptstadt Dresden, welches für den Internetauftritt xxx.xxxxxxx.xx verantwortlich ist, sowie in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit. Das Online-Jobportal ist in erster Linie ein Marketinginstrument der Landeshauptstadt und soll dazu dienen, qualifizierte Jobsuchende auf der ganzen Welt über aktuelle Stellenangebote sowie über die attraktiven Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dresden zu informieren. Unternehmen und Einrichtungen im Regierungsbezirk Dresden können ihre offenen Stellenangebote (auch Lehrstellen) innerhalb dieser Region präsentieren und dabei ihre Einrichtung kurz vorstellen. Das Jobportal ist so aufgebaut, dass die Angebote von den Unternehmen oder ihren Beauftragten selbst per Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (im Folgenden „Plattform“)in die Datenbank eingegeben und gepflegt werden können. Auch eine automatisierte Übernahme von Massendaten ist möglich. Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AGGrundbestand der Daten sind die bei der Agentur für Arbeit für die Region gespeicherten Stellenangebote. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (anderen Seite ist es Nutzern möglich, sich kostenlos als Arbeitssuchende für die Jobplattform zu registrieren. Hier stehen ihnen zusätzliche Funktionen bei der Suche nach Angeboten zur Verfügung. Gegenstand der Vereinbarung ist die Zurverfügungsstellung dieses Jobportals zur Eingabe von freien Arbeits- und Ausbildungsstellen im Folgenden „Kreditnehmer“Bereich des Regierungsbezirks Dresden unter Beachtung der nachfolgenden Konditionen bzw. zur Recherche nach diesen Stellen. Allen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentlichen Einrichtungen aus der Stadt und dem Regierungsbezirk Dresden wird eine freiwillige und kostenlose Nutzung des Jobportals angeboten. Der Betreiber übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Inhalt, Korrektheit, Vollständigkeit oder Aktualität der durch diese Anbieter hinterlegten Daten. Im Rahmen der Nutzung des Online-Jobportals werden personenbezogenen Daten von Nutzern erhoben und gespeichert (Anrede, Name, Vorname, E-Mail-Adresse). Sie dienen zur Authentifizierung des Nutzers und ermöglichen die Speicherung und Pflege persönlicher Suchprofile zur Information über passende Stellenangebote per E-Mail. Die Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck genutzt und nicht veröffentlicht. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Auf schriftlichen Wunsch des Nutzers gegenüber den Betreibern, kann ein Nutzerprofil und alle damit verbunden Daten gelöscht werden. Bei Inaktivität des Nutzerprofils von mehr als 12 Monaten werden die Daten durch die Betreiber gelöscht. Die Nutzer erhalten ihre Eingabeberechtigung und Zuweisung des Logins nach Anerkennung der Nutzungsbedingungen und einer Prüfung durch die Betreiber. Anschließend kann der Nutzer (Anbieter) eigene Stellenangebote anlegen und ändern, sowie die eigenen Anbieterdaten bearbeiten. Die Chefredaktion liegt in den Händen der Betreiber. Die Chefredaktion hat die Oberhoheit über sämtliche Eingaben. Die Chefradaktion kann in begründeten Fällen sämtliche externe Eingaben löschen, rückgängig machen oder korrigieren. Die Chefredaktion entscheidet über und vergibt die Eingabeberechtigung und kann diese jederzeit wieder entziehen. Ausgeschlossen werden Angebote von Parteien und politischen Vereinigungen sowie Angebote mit nationalsozialistischen, faschistischen, pornografischen oder jugendgefährdenden Inhalten. Nicht statthaft sind weiterhin Eingaben, die der allgemeinen Werbung des Anbieters dienen und nicht dem Sinn und Zweck der Anwendung entsprechen. Sämtliche Eingaben müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Der Betreiber behält sich vor, derartige Eingaben zu löschen bzw. bei wiederholter Missachtung dieser Bestimmung die Eingabeberechtigung zu entziehen. Jede Zuwiderhandlung wird mit einer Konventionalstrafe von 5.000 Euro belegt, die der Besitzer der Eingabeberechtigung von der die Eingabe ausgegangen ist, an die Betreiber zu entrichten hat. Angebotsdaten und Anbieter werden mit sofortiger Wirkung entfernt, wenn irreführende oder falsche Angaben beispielsweise über den Anbieter oder den Inhalt die Angebote eingegeben werden, sowie wenn die Inhalte dem Ansehen der Stadt Dresden in der Öffentlichkeit schaden können. Die Eingabeberechtigung wird mit sofortiger Wirkung entzogen. Für die Eingabe der Daten und für die Online-Recherchen werden keine Gebühren erhoben. Die Betreiber sind bestrebt, nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach ihren Möglichkeiten das Jobportal fehlerfrei und ohne Unterbrechung online zu halten. Aus technischen und inhaltlichen Fehlern sowie der phasenweisen Nichtbereitstellung können keine Schadensersatzansprüche abgeleitet werden. Sollten aus einem eventuellen Ausfall des Jobportals oder der Zugangsmöglichkeit Schäden entstehen, weil beispielsweise Angebotsänderungen nicht kommuniziert werden, kann daraus keine Schadenersatzforderung an die Betreiber abgeleitet werden. Die Beteiligten verpflichten sich untereinander, die Urheberrechte und gewerblichen Schutzrechte Dritter zu beachten. Im Innenverhältnis stellen sich die Beteiligten von der Haftung gegenüber Dritten frei, sofern der von dem Dritten erhobene Anspruch auf das ausschließliche Verschulden eines Beteiligten zurückzuführen ist. Die Vereinbarung tritt mit der Anerkennung in Kraft. Diese erfolgt durch Setzen der entsprechenden Häkchens für die Annahme der Nutzungs- und der Datenschutzbestimmungen und Absenden des Buttons „ Jetzt registrieren“ Sie läuft auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn einer der Partner gegen die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung so schwerwiegend verstößt, dass dem anderen Partnern ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung Festhalten an der Finanzierung von Kreditprojekten abgebenVereinbarung nicht mehr zugemutet werden kann und/oder das Erreichen des Zieles der Vereinbarung unmöglich wird. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt Dies betrifft insbesondere Verstöße gegen den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:6 dieser Vereinbarung.
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Samples: www.dresden.de
Präambel. kapilendo AG betreibt iDie Parteien vereinbaren die anteilige, höchst-persönliche Nutzung des Pferdes insbesondere zu Reitzwecken in der o. g. Einstell-Örtlichkeit nach den dort üblichen und den Parteien bekannten Gegebenheiten und unter Verwendung der zu dem Pferd zugehörigen Gegenstände wie Sattel, Trense, Pflegezubehör durch die Reitbeteiligung. Die innere und äußere Beschaffenheit des Pferdes ist der Reitbeteiligung bekannt; insbesondere als Sie das Pferd unter Anleitung des Besitzers Mal/im Zeitraum geritten hat. Die Reitbeteiligung ist berechtigt, das Pferd Mal pro Woche/Monat/im Zeitraum bis zu reiten bzw. sonst pferdgerecht und vereinbarungsgemäß zu bewegen, beispielsweise zu longieren. Die konkreten Nutzungszeiten werden zwischen den Parteien für den jeweiligen Monat bis spätestens zum dritten Werktag eines jeden Monats festgelegt. Diese Festlegung gilt vorbehaltlich anderer Absprachen zwischen den Parteien, z. B. wegen Krankheit, Urlaub oder/und beruflicher Verhinderung einer Partei. Im Internet unter Falle der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- dingVerhinderung hat die jeweilige Partei die andere Partei unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Nutzung des Pferdes außerhalb der o. g. Einstell-Plattform (im Folgenden „Plattform“)Örtlichkeit, insbesondere auf Turnieren oder/und für Ausritte außerhalb des Geländes der o. g. Einstell-Örtlichkeit wird der Reitbeteiligung nur nach vorheriger Zustimmung des Besitzers zugestanden. Der Anleger Besitzer weist die Reitbeteiligung insbesondere auf nachfolgendes hin: Die Reitbeteiligung verpflichtet sich, diese Hinweise nach bestem Wissen und Gewissen bei der vertragsgemäßen Nutzung des Pferdes zu berücksichtigen. Vor/nach dem Reiten o. ä. (dabei ist registrierter Kunde Folgendes zu beachten): Reiten (dabei ist Folgendes zu beachten): Longieren (dabei ist Folgendes zu beachten): Bodenarbeit (dabei ist Folgendes zu beachten): Führanlage (dabei ist Folgendes zu beachten): Weide / Paddock (dabei ist Folgendes zu beachten): Sonstiges wie vorhandene Impfungen, Allergien, Verhaltensauffälligkeiten etc.: Vor, während und nach der vertragsgemäßen Nutzung des Pferdes ist die Reitbeteiligung verpflichtet, Schutzausrüstungen wie Handschuhe und beim Reiten jedenfalls Helmund ggf. Reitweste zu tragen! Die Reitbeteiligung verpflichtet sich, für den vertragsgemäßen Gebrauch an den Besitzer ein Entgelt i. H. v. € pro Wochen / Monat / pauschal zu zahlen. Die Zahlung hat jeweils bis zum zu erfolgen auf das Konto: bei der ● An den Unkosten für das Pferd beteiligt sich die Reitbeteiligung nicht. ● An den Unkosten für das Pferd beteiligt sich die Reitbeteiligung in Höhe von kapilendo AG€ pro Woche/Monat/pauschal. Auf Deren Zahlung hat ebenfalls bis zum auf das o. g. Konto zu erfolgen. Im Falle einer zeitlich relevanten Nutzungs-Verhinderung wird das Entgelt/eine evtl. Kostenbeteiligung der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (iReitbeteiligung entsprechend anteilig gekürzt. ● Für das Pferd besteht eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i. H. v. €. ● auf eigene Kosten aufzunehmen ● gegen anteilige Kostentragung durch die Reitbeteiligung i. H. v. € pro Woche/Monat/Nutzungszeitraum aufzunehmen. ● Haftpflichtversicherung ● Unfallversicherung ● sonstige Versicherung, nämlich 1 Die Parteien verpflichten sich, Ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben; insbesondere das Pferd art- und tiergerecht sowie mit der größtmöglichen Sorgfalt vor, während und nach dem Vertragszweck zu hegen und zu pflegen. Im Folgenden „Kreditnehmer“)Übrigen stellen sich die Vertragsparteien wechselseitig von eigenen/Ansprüchen Dritter aus dem Reitbeteiligungsverhältnis frei; es sei denn – für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritteiner vorsätzlichen oder mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen oder – für sonstige Schäden, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
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Samples: www.st-georg.de
Präambel. kapilendo AG betreibt Der Coachee studiert Psychologie im Internet unter Bachelor-Studiengang an der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform SRH Fernhochschule in Riedlingen (im Folgenden die „PlattformHochschule“)) und möchte bestimmte Hausarbeiten und Einsendeaufgaben in an- gemessenem zeitlichem Umfang verfassen und einreichen. Um dies zu erreichen, möchte er zeitliche Ziele vereinbaren, deren Einhaltung vom Coach überwacht werden soll. Dies vorausgeschickt treffen Coach und Coachee die vorliegende Vereinbarung. Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (Coachee verpflichtet sich, seine Einsendeaufgabe im Folgenden Modul „Kreditnehmer“)Biologische Psychologie“ spätestens am 07.07.2020 einzureichen. Der hochschulseitig empfohlene Umfang der Einsendeaufgabe beträgt 15 Seiten Nettotext, wobei der Coachee bereits mit der Erstellung der Arbeit begonnen hat. Um den vorgenannten Einreichungstag einzuhalten, ist ausgehend vom 24.06.2020 einer Schreibleistung von zwei Seiten pro Arbeitstag erforderlich. Als Arbeitstage gelten alle Tage außer Wochenenden, gesetz- liche Feiertage sowie die geplanten Kurzurlaube vom 28.06.-01.07.2020 und 03.07-05.07.2020. Xxx- xxxxxx ist ein Darlehen wünschenzeitlicher Puffer von einem Arbeitstag berücksichtigt. Der Coach wird überprüfen, Kreditgesuche (ob der Coachee seine in § 1 beschriebene Einsendeaufgabe pünktlich eingereicht hat. Zur Überprüfung reicht ein Telefonanruf, eine E-Mail oder Textnachricht an den Coa- chee. In gleicher Weise wird der Coach im Folgenden „Kreditprojekte“Falle, dass der Coachee die Zielvereinbarung nicht einhält die Einhaltung der in § 3 beschriebenen Konsequenz überprüfen. Sollte der Coachee die Zielvereinbarung nicht einhalten, ist er verpflichtet, den Betrag von 300€ (oder den entsprechenden Gegenwert in US-Dollar) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die Präsidentschafts-Wahlkampagne von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtrittXxxxxx Xxxxx zu spenden. Der Unternehmenskre- ditvertrag und vorgenannte Verwendungszweck der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden BedingungSpende ist absichtlich so gewählt, dass für Coachee und Coach keine Anreize bestehen, eine Nichterfüllung der Zielvereinbarung in eine er- strebenswerte Spende für einen positiven Zweck umzudeuten. Als Vergütung für die auf Leistungen des Coaches wird der Coachee dem Coach bei nächster Gelegenheit eines persönlichen Treffens ein Bier ausgeben. Als geltendes Recht dieses Vertrages wird das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichenRecht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den AnlegerUn- terschriften können per E-Mail übermitteltem pdf-Scan geleistet werden. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustandeVertrag wird wirksam, sobald er von beiden Seiten unterschrieben wurde und beiden Vertragspartnern beide Unterschriften vorliegen. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgtMit dem Inhalt dieses Vertrages erkläre ich mich einverstanden:
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Samples: www.wipub.net
Präambel. kapilendo AG betreibt im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (im Folgenden „Plattform“). Der Anleger Die VOG ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut Behörde im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz der Verordnung (KWGEG) 1370/2007 in der Fassung der VO (EU) 2016/2338 sowie Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft für das Bundesland Oberöster- reich im Sinne des Gesetzes über die hierfür erforderliche ErlaubnisOrdnung des Öffentlichen Personennah- und Regional- verkehrs (ÖPNRVG 1999 idgF.) und dem öffentlichen Interesse an einem bedarfsgerechten öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr im Bundesland Oberösterreich verpflichtet. Im Sinne eines größtmöglichen Fahrgastnutzen ist es Ziel der VOG im Rahmen des Oberös- terreichischen Verkehrsverbundes die Anwendung der Verkehrsverbundtarife einschließlich der Beförderung von Schülern und Lehrlingen im Rahmen der Xxxxxxx- und Lehrlingsfreifahrt auch auf Schienenpersonenfernverkehrsdienste von Eisenbahnverkehrsunternehmen mit mehreren Halten innerhalb des Verbundraumes zu erstrecken. Der Verbundraum ist im Ko- operationsvertrag zum Oberösterreichischen Verkehrsverbund (OÖVV) definiert. Zu diesem Zweck schließt die VOG mit Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Schienenperso- nenfernverkehrsdienste mit mehreren Halten innerhalb des Bundeslandes Oberösterreich bzw. des Verbundraumes betreiben, Verträge über die Anwendung der Verkehrsverbundtarife einschließlich der Beförderung von Schülern und Lehrlingen im Rahmen der Xxxxxxx- und Lehrlingsfreifahrt auf diesen Verkehrsdiensten ab und gewährt dafür erforderlichenfalls Aus- gleichsleistungen gemäß Artikel 3 (2) der Verordnung (EG) 1370/2007 in der Fassung der VO (EU) 2016/2338. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass derartige Verträge ausschließlich mit Eisenbahnverkehrsunternehmen abgeschlossen werden, die Schienenpersonenfernverkehrs- dienste mit mehreren Halten innerhalb des Verbundraumes betreiben. Wenn und soweit dieser Vertrag den Begriff „Schienenpersonenfernverkehr“ bzw. „Schienen- personenfernverkehrsdienste“ verwendet, so sind damit Verkehrsdienste des Eisenbahnper- sonenverkehrs gemeint, die hinsichtlich ihrer Reisegeschwindigkeit und der Abstände zwi- schen ihren Verkehrshalten in erster Linie den Verkehrsverbindungen zwischen regionalen Zentren und überregionalen Zentren sowie zwischen überregionalen Zentren untereinander dienen. Dabei handelt es sich um Xxxx, die von den Eisenbahnverkehrsunternehmen in den zu veröffentlichenden Fahrplänen derzeit insbesondere als InterCityExpress (ICE), InterCity (IC), EuroCity (EC), EuroNight (EN), D-Zug, Railjet (RJ und RJX), Nightjet (NJ) oder West bezeichnet werden. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden BedingungVertragspartner schließen diesen Vertrag im Bewusstsein, dass sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf europäischer und nationaler Ebene als auch die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding tatsächlichen Ver- hältnisse einem ständigen Wandel unterworfen sind, und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:daher unter Umständen Vertragsan- passungen erforderlich sein können.
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Präambel. kapilendo AG betreibt Green Me und der NABU Berlin loben 2012 zum vierten Mal die Green Me Story Drehbuchförderung für „grüne“ Geschichten aus. Bei den eingereichten Exposés, kann es sich sowohl um Dokumentar- als auch um Spielfilmstoffe (Langspielfilm, Kino, etc.) handeln. Unter den eingereichten Exposés werden, durch eine Jury, bis zu drei Stoffe mit gestaffelten Prämien gefördert. Die Förderung wird für das eingereichte Exposé und für das im Internet unter Anschluss zu erstellende und abzuliefernde Drehbuch/Treatment ausgelobt. Die erste Hälfte der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (Förderung erhält der Autor im Folgenden „Plattform“)Zuge der Fördervergabe. Der Anleger nach Unterzeichnung eines Optionsvertrages mit GREEN ME. Den zweiten Teil erhält er bei Abgabe des inhaltlich auf dem abgelieferten Exposé basierenden Drehbuchs und seiner Abnahme durch Green Me. Sofern die Abgabe nicht nach Ablauf einer festgelegten Frist erfolgt, muss der Autor Green Me die bereits erhaltene Hälfte der Förderung zurückerstatten. Bis zur Fördervergabe, ist registrierter Kunde mit der Teilnahme an der Förderungsausschreibung, die Einräumung einer Option von kapilendo AGeinem Monat zugunsten von Green Me, verbunden. Auf Während der Plattform Drehbuch-,Treatmenterstellung können kreditsuchende Unternehmen (die Autoren durch einen erfahrenen Dramaturgen beratend unterstützt werden. Xxxxx Me beabsichtigt die Geschichten weiterzuentwickeln und im Folgenden „Kreditnehmer“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (iRahmen einer Projektentwicklung bis zur Verfilmung zu bringen. Im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf Rahmen der Plattform Gebote zur Beteiligung Teilnahme an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vorDrehbuch-, kommt das Kreditprojekt Treatmentförderung, erklärt sich der Autor mit den folgenden Bedingungen einverstanden: Sofern bei Ihnen Fragen oder Bedenken zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag der Vereinbarung auftauchen, können Sie diese gern mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von Green Me vor der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:Einreichung klären!
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Samples: berlin.nabu.de
Präambel. kapilendo AG betreibt Grundlage dieser Vereinbarung ist § 11 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilli- gendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG) vom 16. Mai 2008 (BGBl I Nr. 19 vom 26. Mai 2008 S. 842 ff.). Die Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes werden während der Durchführung von allen Beteiligten beachtet und eingehalten. Der Jugendfreiwilligendienst Freiwilliges Sozia- les Jahr (FSJ) wird gemäß § 3 JFDG ganztägig als an Lernzielen orientierte und überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet. Das FSJ dient der Orientierung und Persönlichkeitsbildung junger Menschen und ist eine Maßnahme der Jugend- bildung. Jugendfreiwilligendienste fördern den Kompetenzerwerb sowie die Bildungs- und Be- schäftigungsfähigkeit der Jugendlichen. Gleichzeitig gehören Jugendfreiwilligendienste zu den besonderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements. Bei der FSJ-Vereinbarung handelt es sich nicht um einen zivilrechtlichen Arbeitsvertrag. Ein Arbeitsverhältnis wird durch die Ableistung es FSJ nicht begründet. Arbeitsrechtliche Vorschrif- ten gelten nur insoweit, als das JFDG ihre Anwendung anordnet. Freiwillige im Internet unter FSJ ergänzen mit ihrem Einsatz den Dienst in den Einsatzstellen, ohne einen regulären Arbeitsplatz zu beset- zen (Arbeitsmarktneutralität und Zusätzlichkeit). Ihre Tätigkeit ist nicht auf Leistung von Arbeit gerichtet, sondern es handelt sich um ein Engagement der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (freiwillig tätigen Frauen und Männer für das Allgemeinwohl. Die Vertragspartner achten auf die gegenseitige Einhaltung dieser Vereinbarung. Damit erken- nen die Vertragspartner die im Folgenden „Plattform“)JFDG grundgelegte Gesamtverantwortung des Trägers des FSJ für die Durchführung des Jugendfreiwilligendienstes an. Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AGDie Gesamtverantwortung des Trägers des FSJ konzentriert sich dabei auf die federführende Konzeption, die Koordination, die Bera- tung sowie insbesondere auf die pädagogische Begleitung der Freiwilligen. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (Die Freiwilligen Sozialen Dienste im Folgenden „Kreditnehmer“)Bistum Aachen e.V. als Xxxxxx des FSJ sind Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme, die ein Darlehen wünschensich aus der Realisierung dieser Vereinbarung ergeben. Insbe- sondere bieten sie der/dem Freiwillige(n) Unterstützung bei der Entscheidung für eine geeigne- te Einsatzstelle an sowie die entsprechenden Absprachen mit der Einsatzstelle bezüglich des Einsatzes zu treffen. Bei Konflikten können Freiwillige und Einsatzstelle den Xxxxxx des FSJ vermittelnd einschalten, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischaltenwelcher die Schlichtung von Streitigkeiten mit dem Ziel einer gütli- chen Einigung unterstützt. Anleger können innerhalb Xxxxxx des auf FSJ und Einsatzstelle verfolgen mit dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf Freiwilligendienst gemeinsam das Ziel, insbe- sondere soziale Kompetenz, Persönlichkeitsbildung sowie die Bildungs- und Beschäftigungsfähig- keit der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt Freiwilligen zu Standefördern. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den KreditEinsatzstellen verfolgen dieses Ziel, indem sie in regelmäßi- gen Abständen durch eine Anleitungsperson Reflexionsgespräche durchführen, in denen Lernziele gesetzt und Lernerfolge reflektiert werden. Dabei berücksichtigt die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft Einsatzstelle die individuel- len Fähigkeiten, Wünsche und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von Bedürfnisse der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtrittFreiwilligen. Der Unternehmenskre- ditvertrag Xxxxxx des FSJ führt Bildungsseminare durch, in denen die Praxiserfahrungen reflektiert wer- den. Die Seminare ermöglichen insbesondere Persönlichkeitsentwicklung, soziale, interkulturelle und der Abtretungsvertrag politische Bildung, berufliche Orientierung sowie das Lernen von Beteiligung und Mitbestim- mung. Sie wecken das Interesse an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingunggesellschaftlichen Zusammenhängen und ermöglichen in kirch- lichen Einsatzstellen die Erfahrung gelebten Glaubens. Gleichzeitig gehören Jugendfreiwilligen- dienste zu den besonderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements. Sind Freiwillige in ihrem Dienst in Kontakt mit Kindern und Schutzbefohlenen, dass findet die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das „Ord- nung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürfti- gen Erwachsenen für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren VerwaltungBistum Aachen“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:Anwendung.
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Samples: www.fsd-aachen.de
Präambel. kapilendo AG betreibt im Internet unter Die in dieser Vereinbarung beschriebene Zusammenarbeit soll den in dem oben benannten Wohnviertel wohnenden Mietern*) die Möglichkeit geben, über selbst gewählte Vertreter ge- meinsame Interessenlagen zu bündeln und Mitwirkungsfunktionen gemeinsam mit der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH (ggf. Zusatz: als Crowdlen- ding-Plattform Geschäftsbesorgerin der Wo- GeHe Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH), nachstehend nur Vermieter genannt, wahrzunehmen. Die Mieterbeiratstätigkeit ist ein Ehrenamt. Ziel ist eine partnerschaftliche, identifikationsfördernde und auf das Wohnviertel und den um- liegenden Lebensraum stabilisierend wirkende Zusammenarbeit zwischen Mietern und dem Vermieter. Um diese Zusammenarbeit zwischen Mietern und Vermieter zu organisieren und zu steuern, bedarf es eines Regelungswerkes, das neben dem Wahlprocedere die Rechte und Aufgaben der Mitglieder sowie die Anzahl der Mieterbeiräte und Voraussetzungen für Begrün- dung und Beendigung einer Mieterbeiratstätigkeit festlegt und absichert. Das erfolgt durch diese Vereinbarung, die die unabdingbare und unveränderliche Grundlage der Zusammenar- beit darstellt. Die Mietermitwirkung hat ihre Grenzen bei den geschützten Rechten des Einzelnen auf Da- tenschutz und seines Persönlichkeitsrechtes und dem Schutz von Minderheiten (im Folgenden „Plattform“). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“z. B. Planung bedarfsgerechter Wohnungen für besondere Personengruppen), die ein Darlehen wünschendurch die Mieterbeiratstä- tigkeit nicht beeinträchtigt werden dürfen. Auch muss gewahrt bleiben, Kreditgesuche (dass der Vermieter bestehende Gesetze und Verordnungen sowie mit Dritten abgeschlossene Verträge uneinge- schränkt erfüllen kann. Im unternehmerischen Handeln bleibt der Vermieter stets frei. Die Wünsche des Mieterbeirats werden dabei soweit als möglich berücksichtigt. Der Mieterbeirat koordiniert gemeinsame Interessenlagen der Gesamtheit der Mieter und er- örtert diese mit dem Vermieter in partnerschaftlicher Zusammenarbeit. Mieterbeirat und Ver- mieter haben das gemeinsame Ziel, die Wohnsituation sowie die sozialen, kulturellen und nachbarschaftlichen Beziehungen zu beiderseitiger Zufriedenheit zu gestalten. Angestrebt wird, bei den die Gesamtheit der Mieter betreffenden Angelegenheiten zu einem Konsens zu kommen. Über den Mieterbeirat können die Mieter des Wohnviertels Informations-, Anhörungs- und Vor- schlagsrechte in Angelegenheiten ausüben, die eine Vielzahl an Mietern betreffen. In gleicher Weise kann der Mieterbeirat Übermittlungsorgan für die Mieter und für den Vermieter sein, soweit nicht individuelle Mietvertragsrechte und -pflichten betroffen sind. *) Soweit in diesem Dokument von Xxxxxxx und anderen Personenkreisen und Funktionen einheitlich in männlicher Form die Rede ist, dient dies nur der besseren Lesbarkeit. Mieterinnen sind selbstverständlich gleichgestellt und ebenso herzlich willkom- men bei der Beiratstätigkeit. Vereinbarung Mieterbeiräte Stand 21.10.2022 Seite 1 von 6 Der Tätigkeitsbereich des Mieterbeirates erstreckt sich auf folgende Bereiche, die die Gesamt- heit der Mieter betreffen: • Gemeinschaftsanlagen und -einrichtungen wie Grünflächen, Spielplätze, Kfz-Abstellflä- chen, Müllanlagen, Wascheinrichtungen, Gemeinschaftsantenne, Gemeinschaftsräume u. ä., • Einhaltung der Hausordnung, • Instandsetzung und Modernisierung, • Mieterveranstaltungen und -aktivitäten, • Fragen zu Nebenkostenabrechnungen. Aktuelle, nur auf das Wohnviertel bezogene Themen, können mit dem zuständigen Service- büro erörtert werden. Individuelle Mieterangelegenheiten das Mietverhältnis betreffend, wer- den mit den zuständigen Mitarbeitern im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischaltenjeweiligen Servicebüro geklärt. Anleger können innerhalb Der Mieterbeirat hat für die unter § 2 benannten Tätigkeitsfelder Informations-, Anhörungs- und Vorschlagsrechte. Die Vorschläge des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (Mieterbeirats werden vom Vermieter im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf Rahmen seiner finanziellen, arbeitsorganisatorischen und rechtlichen Möglichkeiten berücksichtigt. Lehnt der Plattform Gebote zur Beteiligung an Vermieter Vorschläge ab, begründet er dies gegenüber dem Mieterbeirat. Den Beteiligten ist bewusst, dass es den angestrebten Konsens in allgemeinen das Wohnvier- tel betreffenden Angelegenheiten nicht in allen Fragestellungen geben kann und wird. Wenn und soweit zu einem Thema in zwei Mieterbeiratssitzungen keine Verständigung erfolgen kann, behält sich der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes Vermieter das Recht der Letztentscheidung vor, kommt das Kreditprojekt um die nachbarschaftli- chen Beziehungen der Bewohner untereinander zu Standebefrieden und kein Konfliktpotenzial an- wachsen zu lassen. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener VerantwortungDabei werden die Argumente des Mieterbeirates angemessen berück- sichtigt. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den KreditBei Wohnviertel übergreifenden Themen kann der Mieterrat einbezogen werden, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von so- fern sich der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag Mieterbeirat vertrauensvoll an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:Mieterrat wendet.
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Samples: Vereinbarung Für Mieterbeiräte
Präambel. kapilendo AG betreibt Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise und der damit verbundenen wirtschaftlichen Unsicher- heit in der Realwirtschaft hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen ergriffen, um vor allem kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland als entscheidenen Wirtschaftsfaktor zu stabilisieren. Gemeinsam wollen Bund und Bundesländer dabei unter anderem Start-Up-Unternehmen und gewerbli- che Mittelständler mit Eigenkapital und eigenkapitalähnlichen Finanzierungshilfen unterstützen. Der Gesamtfinanzierungsbedarf dieser Zielgruppen wird durch Bund, Länder und ggf. private Investoren bereitgestellt. In Hamburg werden die entsprechenden Bundesmittel über ein Globaldarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an die Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) mit 100%iger Haftungsfreistel- lung zur Verfügung gestellt. Die Haftungsfreistellung durch die KfW ist durch eine Bundesgarantie im Internet unter Rahmen des Maßnahmenpakets für Start-Ups vollumfänglich abgesichert. Die entsprechenden Landes- mittel der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (Freien und Hansestadt Hamburg werden der IFB Hamburg über eine Zuweisung von Haus- haltsmitteln im Folgenden Rahmen der „Plattform“)Hamburger Corona Soforthilfe“ zur Verfügung gestellt. Der Anleger ist registrierter Kunde Die IFB Hamburg reicht die Bundesmittel aus dem KFW Globaldarlehen in Höhe von kapilendo AG. Auf 70% der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“)Ham- burger Corona Recovery Fonds (CRF) bereit gestellten Mittel zusammen mit den entsprechenden Lan- desmitteln der Freien und Hansestadt Hamburg in Höhe von weiteren 30% zur Weiterleitung an die vor- genannte Zielgruppe an die beiden Intermediäre Innovationsstarter Fonds Hamburg GmbH und BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH weiter. Die BTG, die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtrittIFB Hamburg, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von KfW, der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen Bundesrechnungshof gemäß §§ 1291, 12a 100 BHO, der Hamburger Rechnungshof gemäß § 84 LHO sowie auch die zuständigen Bundes- und Landesministerien oder von denen beauftragte Dritte sind berechtigt, bei dem Unternehmen/Beteiligungsnehmer Prüfungen durch- zuführen. Das Unternehmen ist verpflichtet, den genannten Stellen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie Einsicht in die vollständigen Geschäftsunterlagen und ungehinderten Zutritt zu den Ge- schäftsräumen zu gewähren Die BTG beteiligt sich als typisch stille Gesellschafterin an dem Unternehmen mit einer Bareinla- ge in Höhe von Die Einlage dient der Stärkung des im Zuge der Auswirkungen der Corona-Krise reduzierten Ei- genkapitals des Unternehmens. Eine Umschuldung bestehender Darlehen sowie von bereits ab- geschlossenen und durchfinanzierten Vorhaben erfolgt mit diesen Mitteln nicht. Die Verwen- dung der Einlage für Auszahlungen an Gesellschafter (bspw. Ausschüttungen) ist ausgeschlossen. Die Einlage ist spätestens am achten Werktag nach Wirksamwerden dieses Vertrages gemäß § 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung dieses Vertrages zur Zahlung auf die IBAN des Unternehmens bei der (FinVermVBank) hingewiesenfällig. Der Anleger sollte Die stille Gesellschaft beginnt mit Wirksamwerden dieses Vertrages (§ 14) und endet am . Die Rückzahlung der Einlage erfolgt gem. § 9 Absatz 1. [Anmerkung: max. 7 Jahre] Die BTG ist berechtigt, abweichend zu den vorstehend genannten Fälligkeiten die in festen Vergü- tungen durch schriftliche Mitteilung zu einem späteren Zeitpunkt fällig zu stellen. Die Gewinnbeteiligung der BTG beträgt 50 % auf den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo FundingGewinn/Überschuss des Unternehmens, kapilendo AG und maximal aber 2 % der Anleger was folgt:Einlage.
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Samples: Vertrag Über Eine Stille Gesellschaft Aus Mitteln Des Hamburger Corona Recovery Fonds (Crf)
Präambel. kapilendo AG betreibt Für Betriebe mit maximal 50 Beschäftigten ist unter definierten Voraussetzungen die alternative bedarfsorientierte Betreuung wählbar. Sie bietet Flexibilität und einen Rahmen zur Eigeninitiative, indem sich der Unternehmer selbst im Internet unter Arbeits- und Gesundheitsschutz qualifiziert. Vertragspartner ist: Wormser Gesundheitsnetzes WoGe eG Xxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 00 00000 Xxxxx Ansprechpartner: Xxxx Xxxx Xxx Die Betreuung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- dingWoGe SALUTO Arbeitsschutz GmbH & Co. KG Xxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxx xx xxx Xxxx Ansprechpartner: Xxxx Xxxxxx Xxxxxxx Betriebsarztzentrum Rhein-Plattform (Neckar B-RN Xxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxxxxxx Ansprechpartner: Xxxx Xx. Xxxxxx Xxxxx und Firmenname: Anschrift: Ansprechpartner: ggf. Angaben zu mehreren Betriebsstätten: In einer Schulung wird der Unternehmer im Folgenden „Plattform“Arbeits- und Gesundheitsschutz über die WoGe weitergebildet. Die Einrichtung wird im Anschluss bei der Berufsgenossenschaft für die alternative bedarfsorientierte Betreuung registriert. Alle fünf Jahre nimmt der Unternehmer an Fortbildungen teil oder er wählt die Regelbetreuung. Zur Unternehmerschulung muss die Möglichkeit zur Beratung und Betreuung bei besonderen Anlässen durch die Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit über ein entsprechendes Kooperationsverhältnis sichergestellt werden (siehe Vertragspartner). Der Anleger ist registrierter Kunde Unternehmer verpflichtet sich, arbeitsmedizinische Vorsorge zu organisieren und den Beschäftigten konkret und verbindlich Ärzte zu benennen (über die Kooperationspartner). Die Konditionen der Kooperationspartner sind in der Anlage „Konditionen“ geregelt. Folgende Dienstleistungen werden von kapilendo AG. Auf den Kooperationspartnern angeboten: Organisation Erstschulung und Folgeschulungen nach 5 Jahren Inhalte der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (Erstschulung: • Rahmenbedingungen der alternativen Betreuung • Einführung und Organisation im Folgenden „Kreditnehmer“)Arbeits- und Gesundheitsschutz • Gefährdungsbeurteilung praktisch umgesetzt, die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (Transfer in den Alltag • Planen der nächsten Schritte im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf Betrieb • Sie erhalten einen Unternehmerordner • Sie erhalten ein Zertifikat der Plattform Gebote zur Beteiligung an BGW Inhalte der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Fortbildung: • Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung • Unterweisung als Folge einer Gefährdungsbeurteilung • Sicherer Umgang mit Bio- und Gefahrstoffen • Sie erhalten Schulungsunterlagen • Sie erhalten ein Abschlusszertifikat der BGW Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) Übernahme der Betreuung und Rechnungsstellung erfolgt über die hierfür erforderliche ErlaubnisFirma Saluto. Die Partnerbank refinanziert den Kredit• Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung • Ermittlung von spezifischen Gefährdungen und Belastungsarten (inkl. psychomentale Fehlbelastungen) • Begehung von Arbeitsplätzen • anlassbezogene Überprüfungen (beispielsweise bei neuen Einrichtungen und Arbeitsverfahren) • anlassbezogene Unterweisung von Mitarbeitern • Mitwirkung bei betrieblichen Besprechungen • Unterstützung bei ASA-Sitzungen • Dokumentationen • Review Ihrer Arbeitsschutzprozesse oder Unterstützung der internen Fachkräfte Weitere Dienstleistungen (Auswahl): • Prüfung von Regalanlagen gemäß DIN EN 15 635 • Workshops für Führungs- und Fachkräfte zu Arbeitsschutzthemen • Brandschutz • Explosionsschutz • Datenschutz • Qualitätsaudits B-RN stellt die erbrachten Leistungen in Rechnung. • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbmedVV • Vorsorgeuntersuchungen nach G-Grundsätzen der BG und anderen Rechtsvorschriften • Arbeitsplatzbegehungen, indem sie Gesundheitsaktionen • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) • Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen • Strahlenschutzuntersuchungen • Beratung rund um das Thema Erste Hilfe • Beratung nach Mutterschutzgesetz • Untersuchungen nach Arbeitszeitgesetz • Teilnahme an ASA-Sitzungen • Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung • Betriebsbegehungen • Beratung zur ergonomischen Einrichtung von Arbeitsplätzen Der Unternehmer erklärt sein Einverständnis zur der Meldung der Betreuungsform inkl. aller Änderungen und der Schulungsereignisse durch die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen Kooperationspartner an die BGW. Er ist mit der Speicherung und Weiterverarbeitung seiner Daten von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft WoGe und abtrittden Kooperationspartnern einverstanden. Der Unternehmenskre- ditvertrag Kooperationsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bei einem Wechsel der Abtretungsvertrag Betreuungsform in die Regelbetreuung endet das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wechsels. In beiden Fällen ist eine schriftliche Kündigung bzw. schriftliche Meldung des Wechsels der Betreuungsform an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingungdie WoGe eG erforderlich. Worms, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgtWoGe eG Firma: Xxxxxx Xxxxxxx Name Druckbuchstaben:
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Samples: woge-worms.de
Präambel. kapilendo AG betreibt Die Stadt Helmstedt (alt) mit ihren Ortsteilen Barmke und Emmerstedt sowie die Ge- meinde Büddenstedt mit ihren Ortsteilen Hohnsleben, Offleben und Reinsdorf fusio- nieren und bilden die künftige Stadt Helmstedt. Ziel dieser Fusion ist: - durch die Annahme des Angebotes des Landes Niedersachsen im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz Rahmen einer kapitalisierten Bedarfszuweisung eine Teilentschuldung zu erhalten und mit eigenen Maßnahmen zur Erreichung nachhaltiger Haushaltskonsolidierung beizutragen, - die künftigen Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt, Hohnsleben, Offleben und Reinsdorf sowie die Kernstadt Helmstedt als Crowdlen- ding-Plattform (im Folgenden „Plattform“)gleichberechtigte Partner zum Wohle ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zukunftsfähig zu ge- stalten und zu fördern. Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“)Vorhandene örtliche Besonderheiten sollen hierbei nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalles beibehalten werden, - das gemeinsame Standort-, Tourismus- und Wirtschaftspotential zu bündeln, zu stützen und zu stärken, um Arbeitsplätze zu erhalten und neu zu schaffen, - die Auswirkungen des demographischen Wandels mit den Einwohnerrück- gängen und Finanzverlusten durch Synergieeffekte aufzufangen, die ein Darlehen wünschenStruktu- ren mit den gemeindlichen Einrichtungen anzupassen, Kreditgesuche eine dauerhaft leis- tungsfähige Daseinsversorgung zu erhalten, zu verbessern und damit die Re- gion zu stärken, - eine gemeinsame leistungsstarke bürgernahe Verwaltung zu erhalten und auszubauen, um die Zukunftsaufgaben mit der gebündelten Fach- und Sach- kompetenz nachhaltig umzusetzen, - die örtlichen Bildungseinrichtungen zeitgerechten Strukturen anzupassen und die Kinder- und Jugendförderung zu stärken, - die örtliche Kultur-, Senioren- und Sozialarbeit zu fördern, das ehrenamtliche bürgerschaftliche und soziale Engagement zu unterstützen und weiter zu ent- wickeln. Aus den dargelegten Gründen wird gem. § 26 Niedersächsisches Kommunalverfas- sungsgesetz ( NKomVG ) folgender Gebietsänderungsvertrag geschlossen: Die Stadt Helmstedt (im Folgenden „Kreditprojekte“alt) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vormit ihren Ortsteilen Barmke und Emmerstedt sowie die Ge- meinde Büddenstedt mit ihren Ortsteilen Hohnsleben, kommt das Kreditprojekt zu StandeOffleben und Reinsdorf bilden zum 01.07.2017 die Stadt Helmstedt. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von Rechtsstellung einer selbstständigen Stadt gemäß § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:14 Absatz 3 NKomVG soll erhalten bleiben.
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Samples: www.stadt-helmstedt.de
Präambel. kapilendo AG betreibt Nach intensiver Diskussion mit allen Beteiligten will die Klinikum Hann. Münden GmbH (nachfolgend: Klinikum) den Krankenhausbetrieb des Nephrologischen Zentrums Niedersachsen im Internet Zustand der sog. vorgezogenen Einhäusigkeit, d.h. unter Integration des bestehenden Betriebs des Krankenhau- ses Hannoversch Münden (KHM), übernehmen. Die entsprechenden Kaufverträge wurden am 30. Dezember 2015 und am 4. Januar 2016 abgeschlossen. Ziel ist, einer Mehrzahl der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx Mitarbeiter – vorbehaltlich einer notwendigen und tiefgreifenden Restruk- turierung – eine sichere Zukunft bieten zu können und den Betrieb des Klinikums unter einer ent- sprechenden Neuausrichtung zu betreiben. Hierzu sind sich das Klinikum und der Marburger Bund Landesverband Niedersachsen (nachfolgend: MB) darüber einig, dass zur Überwindung der wirtschaftlichen Schieflage und zur nachhaltigen Sanie- rung sowie zur weiteren Existenzsicherung des Klinikbetriebs befristet Regelungen über einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- dingSanie- rungsbeitrag der gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten des ärztlichen Dienstes erforderlich sind. Hierdurch werden, neben dem Fortbetrieb des Klinikbetriebs, auch die Arbeitsplätze unter Bei- behaltung der Tarifbindung gesichert. Grundlage dieses Sanierungstarifvertrages ist auch das ge- meinsame Verständnis, dass der Erwerber des Klinikums angemessene Investitionen vornimmt. Die Parteien sind sich auch einig, dass nach erfolgreicher Restrukturierung und finanzieller Sanierung des Klinikums wieder vollumfänglich und ohne Ausnahme die hausspezifischen Tarifregelungen über die Arbeitsbedingungen gelten sollen, die denen entsprechen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfah- rens für das Nephrologische Zentrums Niedersachsen gegolten haben; zusätzlich soll eine schrittwei- se Angleichung der Tabellenentgelte auf das Niveau des TV-Plattform (Ärzte / VKA in seiner am 1. Januar 2019 geltenden Fassung erfolgen. Dieser Tarifvertrag gilt im Folgenden „Plattform“)personellen und sachlichen Geltungsbereich des zwischen den Parteien am 10. Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb Xxxx 2016 abgeschlossenen Haustarifvertrages Ärztinnen und Ärzte des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:Klinikums.
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Samples: www.marburger-bund.de
Präambel. kapilendo AG betreibt Die AOK, die IKK und die Praxisklinik haben zum 01.04.2006 einen Vertrag zur integrier- ten Versorgung nach § 140 a ff. SGB V über eine fachübergreifende Zusammenarbeit ab- geschlossen. Gegenstand ist die Behandlung von netzhautchirurgischen Indikationen in Form einer interventionellen Versorgung mit präoperativer Vorbereitung und postoperati- ver Nachsorge ggf. im Internet unter überwachten Bett. Dadurch soll eine vollstationäre Behandlung von üblicherweise längerer Dauer in diesem Bereich ersetzt werden. Die integrierte Versor- gung soll langfristig zu einem Rückgang der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- dingInanspruchnahme von stationären Kranken- hausleistungen in Sachsen-Plattform (Anhalt führen. Auf diese Weise sollen die ansteigenden Aus- gaben im Folgenden „Plattform“)Krankenhausbereich der teilnehmenden Krankenkassen reduziert werden. Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf Inhalt der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (Zusammenarbeit zwischen der Praxisklinik und den Vertragsärzten im Folgenden „Kreditnehmer“)Rahmen der integrierten Versorgung sind insbesondere die indikationsbezogene Zuweisung von Patienten in die Praxisklinik, die ein Darlehen wünschenpräoperative Vorbereitung durch den Hausarzt, Kreditgesuche (die Erbringung der erforderlichen netzhautchirurgischen operativen Eingriffe in der Praxisklinik sowie die postoperative Nachsorge durch den Augenarzt. Soweit die ärztliche Behandlung in der Praxisklinik durch Vertragsärzte durchgeführt wird, sind auch die Interessen der KVSA betroffen. Die KVSA unterstützt die integrierte Versorgung durch die Information der Vertragsärzte und einen Hinweis auf die integrierte Versorgung in der Praxisklinik auf der KVSA - eigenen Homepage. Sie wird die Vertragsärzteschaft in ihrem Zuständigkeits- bereich über die Inhalte und Ziele der integrierten Versorgung in der Praxisklinik schriftlich informieren. Interessierte bzw. bereits in die integrierte Versorgung einbezogene Ver- tragsärzte erhalten von der KVSA die notwendige Unterstützung, soweit im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischaltenZusammen- hang mit der Durchführung ihrer Aufgaben organisatorische oder abrechnungstechnische Fragestellungen auftreten sollten. Anleger Im Zusammenhang mit der integrierten Versorgung in der Praxisklinik können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (für die prä- und postoperative Phase im Folgenden „Finanzierungsphase“) ambulanten vertragsärztlichen Bereich Mehraufwendungen entstehen. Diese Mehraufwendungen sollen die vertragsärztliche Gesamtvergütung nicht belasten. Mehraufwendungen, die im Bereich der Arznei- und Heilmittel auf Grund der Plattform Gebote integrierten Versorgung in der Praxisklinik entstehen, sollen die Vertragsärzte nicht be- lasten. Mit der dargestellten Zielsetzung schließen die AOK, die IKK, die Praxisklinik und die KVSA die nachfolgende Vereinbarung zur Beteiligung Einbeziehung der KVSA in die integrierte Versorgung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (Praxisklinik und zum Ausgleich möglicher finanzieller Mehraufwendun- gen für prä- und postoperative Leistungen im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:vertragsärztlichen Bereich.
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Samples: www.kvsa.de
Präambel. kapilendo AG betreibt im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform XxxXxxxx.xxxx ist ein genossenschaftlicher Online–Marktplatz (im Folgenden „Plattform“). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „KreditnehmerMarktplatz“), über den Mitglieder der OurPower Energiegenossenschaft Strom aus eigenen Erzeugungsanlagen direkt an Verbraucher*innen verkaufen. Die „Stromver- käufer☼in" erstellt ihr Angebot am Marktplatz („Angebotsseite“) und bewirbt dieses in ihrem Umfeld und über die ein Darlehen wünschenOurPower-Webseite. Auf dieser Basis kaufen Stromkäufer☼innen und schließen dazu „Stromverträge“ mit OurPower. Die Belieferung der Stromkäufer☼innen samt Vermarktung bzw. Beschaffung von Differenzmengen sowie die Abrechnung mit den Stromkäufer☼innen organi- siert OurPower. Außerdem werden über den Marktplatz weitere Leistungen, Kreditgesuche (z.B. Beteiligungen an Energie-Investitionen u.a. angeboten. Ziel der OurPower Energiegenossenschaft ist es, die direkte Aktivität der Bürgerinnen und Bürger im Folgenden „Kreditprojekte“Energiemarkt zu stärken und die Energiewende dadurch wesentlich zu beschleunigen. Work in progress: Die Prozesse und Rahmenbedingungen (Gesetze, Markt- regeln, behördliche Vorschriften und Kosten) zur Vermittlung freischaltenfür den direkten Stromverkauf (Peer-to-Peer) sind in rascher Entwicklung begriffen und noch nicht ausgereift. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vorOurPower ist gemeinsam mit ihren Mitgliedern und Kund*innen Treiberin und Mitgestalterin, kommt das Kreditprojekt zu Standejedoch nicht Bestimmerin dieser Entwicklung. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden BedingungVertragspart- ner*innen sind sich bewusst, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichendiese AGB ebenso weiterentwickelt und u.U. wesentliche Veränderungen erfahren werden. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf OurPower ist in dieser Weiter- entwicklung der genossenschaftlichen Grundausrichtung und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding dem fairen und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen ausgewogene Nutzen all seiner Mitglieder und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:Kund*innen verpflichtet.
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Samples: www.ourpower.coop
Präambel. kapilendo AG betreibt im Internet unter Am 23. Xxxx und 8. April 2016 haben die Gemeinderäte der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx Gemeinden Uetikon am See und Meilen sowie die Verwaltungsräte ihrer Versorgungsunternehmen EU, WU und EWM einen Kreditmarktplatz Letter of Intent unterzeichnet, wonach eine Zusammenarbeit mit dem Ziel angestrebt wird, bis Anfang 2019 (spätestens 2020) eine gemeinsame Gesellschaft zu gründen, welche als Crowdlen- ding-Plattform Kerngeschäft die Strom- und Wasserversorgung für beide Gemeinden wahrnimmt. Dabei wurde vorgesehen, dass die EWM zuerst durch eine Spaltung die Bereiche Strom und Wasser von den übrigen Bereichen trennen (im Folgenden nachfolgend „PlattformSpaltung“) und anschliessend die EU und die WU mit der Rechtseinheit, welche die Bereiche Strom und Wasser der EWM umfasst, fusionieren sollen (nachfolgend „Fusion“). Der Anleger Im Hinblick auf die Fusion hat die Gemeinde Meilen mit Aktienkaufvertrag vom 25. November 2016 4‘900 Namenaktien der EU gekauft. Die übrigen 5‘100 Namenaktien der EU werden weiterhin von der Gemeinde Uetikon gehalten, welche auch einzige Aktionärin der WU ist. Die Gemeinde Meilen ist registrierter Kunde von kapilendo AGeinzige Aktionärin der EWM. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (Am 1. Januar 2017 hat die EWM ebenfalls im Folgenden „Kreditnehmer“), Hinblick auf die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (Fusion gestützt auf den am 29. August 2016 abgeschlossenen Betriebsführungsvertrag die Betriebsführung der EU und der WU übernommen. Nach Rechtskraft der Spaltung sollen mit dem vorliegenden Fusionsvertrag die EU und die WU im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischaltenRahmen einer Absorptionsfusion in die nur noch die Bereiche Strom und Wasser umfassende EWM fusioniert werden. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (Die übertragenden Gesellschaften werden sodann aufgelöst und im Folgenden Handelsregister gelöscht. Einzig die übernehmende Gesellschaft EWM bleibt unter dem neuen Namen „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren VerwaltungInfrastruktur Zürichsee AG“ (im Folgenden „Anlegervertrag“INFRA) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und bestehen. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12Parteien, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:
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Samples: www.meilen.ch
Präambel. kapilendo AG betreibt Die Gemeinde Lossatal plant den Ersatzneubau einer Kindertagesstätte für 40 Kinder (15 Krippenkinder, 25 Kindergartenkinder davon 3 Integrativkinder). Die Außenanlagen sind in die Planung in besonderem Maße einzubeziehen. In der Gemeinde Lossatal OT Falkenhain steht ein kommunales Grundstück (Flurstück 705,723 und 724/1, Gemarkung Falkenhain) mit ca. 6300 qm dafür zur Verfügung. Für dieses Grundstück wurde ein B-Plan erstellt, welcher gerade zur Genehmigung eingereicht wird. Eine moderne eingeschossige Kita in modularer Bauweise mit 40 Kindertagesplätzen soll entstehen. Bei der Planung der Kindertagesstätte soll eine zukünftige Erweiterungsmöglichkeit und die spätere Möglichkeit der Umnutzung berücksichtigt werden. Das Raumprogramm soll sich nach den Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zu den räumlichen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen sowie an den Vorschriften der Unfallkasse Sachsen richten und alle Bedürfnisse einer Kindertagesstätte mit Ü3- und U3 Gruppen berücksichtigen (Gruppenräume, Schlafräume, Essensbereich, Mehrzweckbereiche, Sanitärbereiche, Verwaltungsbereich etc.). Als Kostenrahmen sind insgesamt (KG 200-700) ca. 1,3 Mio brutto veranschlagt. Die Kindertagesstätte soll sehr zügig realisiert werden. Der Baubeginn soll bis Anfang IV. Quartal 2018 angestrebt werden. Die Planungsleistungen wurden als Generalplanungsleistungen europaweit ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte optional. Auf sämtliche Unterlagen, die im Internet Zusammenhang mit der europaweiten Ausschreibung unter xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx/ sowie den Ausschreibungstext der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (im Folgenden „Plattform“)Veröffentlichung vom 26.04.2018 bei der Europäischen Union wird ausdrücklich Bezug genommen. Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichenDiese Unterlagen sind Gegenstand dieses Vertrages. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über sind Architektenleistungen an dem nachstehend bezeichneten Bauvorhaben: Bezeichnung: … Stadt: … Straße: … Grundbuch, Blatt, Flurstück: … Art und Umfang: … Leistungsumfang: Objektplanung, Leistungsphasen 1-4 Die beabsichtigte Baumaßnahme soll folgende Kriterien erfüllen: Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zu den Verkauf räumlichen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen sowie die Vorschriften der Unfallkasse Sachsen und die Abtretung alle Anforderungen einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ Kindertagesstätte mit Ü3- und U3 Gruppen berücksichtigen (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlGGruppenräume, Schlafräume, Essensbereich, Mehrzweckbereiche, Sanitärbereiche, Verwaltungsbereich etc.). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die Vertragsbestandteile sind neben den vorrangig geltenden Regelungen dieses Vertrages in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgtnachstehender Geltungsreihenfolge:
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Präambel. kapilendo AG betreibt Aufgrund der Covid-19-Pandemie kommt es aktuell zu weitreichenden Einschränkungen im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- dingöffentlichen Leben in Deutschland. Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt u. a. soziale Kontakte auf das Notwendigste zu beschränken. Die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde möchte ihren Arbeitnehmern daher kurzfristig und vorübergehend das mobile Arbeiten ermöglichen, um Ansteckungsrisiken z. B. auf dem Arbeitsweg vorzubeugen. Der beim Arbeitgeber eingerichtete Arbeitsplatz bleibt für die*den Arbeitnehmer*in bereitgestellt. Sie*Er kann seinen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber weiterhin jederzeit nutzen. § 1Home-Plattform Office, Direktionsrecht Laufzeit, Befristung 1.1Die*Der Arbeitnehmer*in ist berechtigt, seine Tätigkeit – abgesehen von Dienstreisen – von seinem Wohnsitz oder einer anderen individuell gewählten Umgebung aus zu erbringen (im Folgenden „Plattformmobiles Arbeiten“). Der Anleger Das Direktionsrecht des Arbeitgebers bleibt – auch in Bezug auf den Arbeitsort – von der grundsätzlichen Gestattung, mobil tätig zu werden, unberührt. Die*Der Arbeitnehmer*in ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (bei betrieblichen Erfordernissen auch weiterhin verpflichtet, seinen dienstlichen Arbeitsplatz aufzusuchen und in den Betriebsräumen des Arbeitgebers zu arbeiten, insbesondere im Folgenden „Kreditnehmer“)Falle von Teambesprechungen, Vertretungsbedarfen, Meetings o.Ä. Diese Vereinbarung tritt am 01.05.2020 in Kraft. Sie gilt befristet bis maximal zum 31.12.2020 sofern sie nicht vorzeitig gemäß § 8 beendet wird. § 2Einrichtung und Ausstattung für das mobile Arbeiten Das mobile Arbeiten muss sich in einem nach den baulichen Bestimmungen zum dauerhaften Aufenthalt zugelassen Raum befinden. Dieser Raum sowie die genutzten Büromöbel müssen allen Anforderungen des Arbeitsschutzes (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Bildschirmarbeitsverordnung) genügen. § 3Aufwendungsersatz Für die Bereitstellung der Arbeitsmittel und die Einrichtung und Nutzung des mobilen Arbeitens sowie für den Verbrauch von Strom, Wasser und Heizung zahlt der Arbeitgeber keine Aufwandspauschale. Kosten für die Nutzung der häuslichen Arbeitsstätte können nicht geltend gemacht werden. Über steuerliche Erleichterungen hierzu informiert sich die*der Arbeitnehmer*in selbstständig. § 4Fahrtkosten Die Kosten für den Weg zwischen gewähltem Arbeitsplatz (z.B. Zuhause) und dienstlichem Einsatzort werden nicht erstattet. § 5Arbeitszeit und Erreichbarkeit, Arbeitszeiterfassung Die anstellungsvertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit gilt unverändert auch während des mobilen Arbeitens. Während dieser Arbeitszeit hat die*der Arbeitnehmer*in ihre*seine telefonische Erreichbarkeit sowie die Erreichbarkeit per E-Mail über den dienstlichen Account zu gewährleisten. Die*Der Mitarbeiter*in, welche an der Zeiterfassung teilnehmen, sind verpflichtet ihre*seine Arbeitszeit grundsätzlich über den Web-Client der HIS QIS-Anwendung selbständig zu erfassen. Während der Tätigkeit des mobilen Arbeitens gewährleistet die*der Arbeitnehmer*in ihre*seine Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten (in Abstimmung mit vorgesetzter Person und ggf. Team): ☐ Montag bis Xxxxxxx Oder nur an folgenden Tagen: ☐ Montag ☐ Donnerstag ☐ Dienstag ☐ Xxxxxxx ☐ Mittwoch ☐ Samstag ☐ ganztägig (etwa 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr) ☐ vormittags (etwa 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) ☐ nachmittags (etwa 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr) ☐ täglich im Zeitraum von ___:___ Uhr bis ___:___ Uhr ☐ Tage und Zeiten erfolgen individuell nach Absprache ( siehe kurze formlose Ausführungen anbei) Im Übrigen ist sie*er in der Einteilung der Lage der Arbeitszeit frei, sofern nicht betriebliche Belange im Einzelfall entgegenstehen. Die*Der Arbeitnehmer*in verpflichtet sich, auch während des mobilen Arbeitens und insbesondere bei der selbstbestimmten Einteilung der Lage der Arbeitszeit, die ein Darlehen wünschenBestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, Kreditgesuche insbesondere die tägliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden gem. § 3 ArbZG, die tägliche Mindestpausenzeit gem. § 4 ArbZG, die mindestens elfstündige Mindestruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen gem. § 5 ArbZG sowie die Aufzeichnungspflichten gem. § 16 Abs. 2 ArbZG zu beachten. Einsatzzeiten und Arbeitspakete sind mit der*dem Vorgesetzten abzustimmen, dies sollte schriftlich (z.B. per Mail) erfolgen. § 6Datenschutz Alle arbeitsvertraglichen, kollektiven oder gesetzlichen Regelungen, die dem Datenschutz und der Datensicherheit dienen, gelten im Folgenden „Kreditprojekte“) Zustand des mobilen Arbeitens gleichermaßen. Die*Der Arbeitnehmer*in ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, um die Einsicht und den Zugang Dritter auf Daten und Informationen des Arbeitgebers zu verhindern. Zu den Dritten zählen auch Familienangehörige oder Mitbewohner*innen. § 7Zugangsrecht des Arbeitgebers Betriebsbeauftragte haben nach vorheriger Absprache mit der*dem Arbeitnehmer*in Zutritt zum gewählten Arbeitsplatz. § 8Beendigung Die*Der Arbeitnehmer*in ist berechtigt, diese Vereinbarung jederzeit schriftlich mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende zu kündigen. Der Arbeitgeber kann die Erlaubnis zum mobilen Arbeiten unter Berücksichtigung billigen Ermessens mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende durch schriftliche Erklärung gegenüber der*dem Arbeitnehmer*in widerrufen, wenn unter anderem folgende Tatbestände vorliegen: Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften ist nicht mit ausreichender Sicherheit gewährleistet. Die Kooperation mit anderen Mitarbeitern ist beeinträchtigt. Die Aufrechterhaltung der Erlaubnis aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen erfordert einen unverhältnismäßig hohen Aufwand. Verhaltensbedingte oder personenbedingte Gründe auf Seiten der*des Arbeitnehmerin*Arbeitnehmers geben Anlass zur Vermittlung freischaltenBegründung. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (Betriebliche Gründe überwiegen gegenüber den Interessen der*des Arbeitnehmerin*Arbeitnehmers an einer mobilen Tätigkeit. Die Einschränkungen im Folgenden „Finanzierungsphase“öffentlichen Leben durch Bund und Länder wegen der Ausbreitung von COVID-19 werden aufgehoben. Eine allgemeine Dienstvereinbarung der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde zum mobilen Arbeiten löst diese Nebenabrede ab. Eberswalde, den 17. March 2023 _________________________ ________________________ (Arbeitgeber) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlGArbeitnehmer*in). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:
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Samples: www.hnee.de
Präambel. kapilendo AG betreibt Die Straßen „Auf dem Schnee, Schützengrund, Am Ossenbrink und Viermärker Weg“ bilden im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- dingwesentlichen die Grenze zwischen den Städten Dortmund und Herdecke. Die Straßen sind überwiegend beiderseits bebaut, wobei die bebauten Grundstücke sowohl innerhalb von Bau- gebieten mit qualifizierten Bebauungsplänen, innerhalb sog 34-Plattform (er Gebiete oder im Folgenden Außenbe- reich nach § 35 BauGB liegen . In der Vergangenheit haben sich die Vertragsparteien jeweils aus konkretem Anlass bei der Errichtung notwendiger Entwässerungsanlagen abgestimmt und sich über die Kosten(teilung) und Gebührenfragen verständigt. Erwähnt seien hier die Vereinbarungen über die Kanalisati- on „PlattformAuf dem Schnee“), die Regelung des Kanalanschlusses „Hellerstraße“ und „Im Schützen- grund“. Neben den vorgenannten Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien gibt es eine Reihe von Einzelvereinbarungen zwischen der Stadt Herdecke und einzelnen Dortmunder Grund- stückseigentümern, die aufgrund einer vertraglichen Einleitungsgenehmigung ihre Grund- stücksabwässer in die dort vorhandene Herdecker Kanalisation entwässern, weil auf Dort- munder Gebiet im dortigen Bereich bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Entwässerungs- einrichtungen zur Verfügung stehen und nur über die Einleitung von Abwässern in die Herd- ecker Kanalisation die Erschließung gesichert werden konnte. Die gegenwärtigen sehr unterschiedlichen rechtlichen Regelungen sind objektiv unbefriedi- gend und führen im Ergebnis auch zu unterschiedlichen rechtlichen Folgen für die einzelnen Anlieger. Die Parteien streben daher mit dieser Vereinbarung eine Vereinheitlichung der Grundlagen der Veranlagung zu Benutzungsgebühren, eine möglichst weitgehende rechtliche Gleichbe- handlung sowie mehr Rechtssicherheit bei der Behandlung von Bauanträgen Dortmunder Bürger an, die Baurecht vielfach nur über einen Anschluss an die Herdecker Kanalisation erlangen können. Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf genaue Grenzverlauf ergibt sich aus der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“)Anlage 1 , die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu StandeBestandteil dieser Vereinbarung ist. Die Partnerbank Stadtgrenzen werden durch die Punkte A-B-C-D-E von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:West nach Ost markiert.
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Samples: rathaus.dortmund.de
Präambel. kapilendo AG betreibt Grundlage dieser Vereinbarung ist §11 Abs.2 des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligen- diensten (Jugendfreiwilligendienstgesetz JFDG) vom 16. Mai 2008 (BGBl I Nr. 19 vom 26. Mai 2008, S.842 ff.). Die Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstgesetzes werden während der Durchführung von allen Beteiligten beachtet und eingehalten. Der Jugendfreiwilligendienst Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) wird gemäß § 3 JFDG ganztägig als an Lernzielen orientierte und überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet. Das FSJ dient der Orientierung und Persönlichkeitsbildung junger Menschen und ist eine Maßnahme der Jugendbildung. Jugend- freiwilligendienste fördern den Kompetenzerwerb sowie die Bildungs- und Beschäftigungsfähig- keit der Jugendlichen. Gleichzeitig gehören Jugendfreiwilligendienste zu den besonderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements. Ein Arbeitsverhältnis wird durch den Jugendfreiwilligen- dienst nicht begründet. Die Vertragspartner achten auf die gegenseitige Einhaltung dieser Vereinbarung. Dabei erkennen die Vertragspartner die im Internet unter JFDG grundgelegte Gesamtverantwortung des Trägers für die Durch- führung des Jugendfreiwilligendienstes an. Die Gesamtverantwortung des Trägers konzentriert sich auf die Federführung hinsichtlich der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (im Folgenden „Plattform“)Konzeption, der Koordination, der Beratung sowie auf die pädagogische Begleitung der Freiwilligen. Der Anleger Xxxxxx (Erzbistum Hamburg) ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“)Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme, die ein Darlehen wünschensich aus der Realisierung dieser Vereinbarung ergeben. Insbesondere bietet er der_dem Freiwillige_n Un- terstützung bei der Entscheidung für eine geeignete Einsatzstelle an und trifft die entsprechen- den Absprachen mit der Einsatzstelle bezüglich des Einsatzes. Bei Konflikten können Freiwillige und Einsatzstelle den Xxxxxx vermittelnd einschalten, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischaltenwelcher die Schlichtung von Streitigkeiten mit dem Ziel einer gütlichen Einigung unterstützt. Anleger können innerhalb des auf Xxxxxx und Einsatzstelle verfolgen mit dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf Freiwilligendienst gemeinsam das Ziel, insbesondere soziale Kompetenz, Persönlichkeitsbildung sowie die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt Freiwilligen zu Standefördern. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den KreditEinsatzstellen verfolgen dieses Ziel, indem sie in regelmäßigen Abstän- den durch eine Anleitungsperson Reflexionsgespräche durchführen, in denen Lernziele gesetzt und Lernerfolge reflektiert werden. Dabei berücksichtigt die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft Einsatzstelle die individuellen Fähig- keiten, Wünsche und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von Bedürfnisse der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtrittFreiwilligen. Der Unternehmenskre- ditvertrag Xxxxxx führt Bildungsseminare durch, in de- nen die Praxiserfahrungen reflektiert werden. Die Seminare ermöglichen insbesondere Persön- lichkeitsentwicklung, soziale, interkulturelle und der Abtretungsvertrag politische Bildung, berufliche Orientierung sowie das Lernen von Beteiligung und Mitbestimmung. Sie wecken das Interesse an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass gesellschaftlichen Zusammenhängen und ermöglichen in kirchlichen Einsatzstellen die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichenErfahrung gelebten Glaubens. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:Die_der Freiwillige verpflichtet sich,
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Präambel. kapilendo AG betreibt im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (im Folgenden „Plattform“)In einer älter werdenden Gesellschaft wird die Versorgung mit Hilfsmitteln immer wichtiger. Versicherte müssen die richtigen Hilfen erhalten, um ihren Alltag trotz Einschränkung mög- lichst selbstbestimmt bewältigen zu können. Die KKH sorgt für eine gute, qualitative und zeitgemäße Hilfsmittelversorgung. Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AGKKH sind Beratungs- und Betreuungsangebote für ihre Versicherten wichtig. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden BedingungSie setzt sich dafür ein, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das Versicherten immer zwischen verschiedenen Hilfsmitteln die Auswahlmöglichkeit für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreicheneine aufzahlungsfreie Hilfsmittelversorgung haben. Dieser Vertrag wird als Einzelvertrag mit dem Leistungserbringer geschlossen. Dem Rahmenvertrag können andere Leistungserbringer zu den gleichen Bedingungen beitre- ten. Unabhängig von einer Beitrittsmöglichkeit haben Leistungserbringer, Verbände oder sonstige Zusammenschlüsse der Leistungserbringer die Möglichkeit der Vertragsverhandlung mit der KHH. § 1 Gegenstand Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf ist die Neuversorgung/Erstversorgung der Versicherten der KKH mit folgenden Hilfsmitteln (7-stellige Produktart gem. GKV-Hilfsmittelverzeichnis) und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (dem entsprechenden Zubehör einschließlich aller damit im Folgenden „Anlegervertrag“Zusammenhang stehenden Leistun- gen gem. Leistungsbeschreibung: • 11.29.04.0 Luftgefüllte Wechseldruckauflagen, manuell geregelt • 11.29.04.1 Luftgefüllte Wechseldruckauflagen mit Luftstrom, manuell geregelt • 11.29.04.2 Luftgefüllte Wechseldruckauflagen, automatisch geregelt • 11.29.05.0 Schaummatratzen mit einteiliger Liegefläche - Schaummatratzen mit Belastbarkeit bis 130 kg - Schaummatratzen mit erhöhter Belastbarkeit ab 130 kg • 11.29.05.1 Schaummatratzen mit unterteilter Liegefläche - Schaummatratzen mit Belastbarkeit bis 130 kg - Schaummatratzen mit erhöhter Belastbarkeit ab 130 kg • 11.29.08.0 Luftgefüllte Wechseldruckmatratzen, manuell geregelt • 11.29.08.3 Luftgefüllte Wechseldruckmatratzen mit Luftstrom, automatisch geregelt Unter einer Neuversorgung/Erstversorgung ist das generell erstmalige Beliefern eines Versi- cherten durch den Leistungserbringer mit einem vertragsgegenständlichen Hilfsmittel gegen Dekubitus (Auflagen, Matratzen und Systeme) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus mit dem Unternehmenskreditvertrag an den Anlegermedizinisch erforderlichen Zu- behör zu verstehen. Der Verkauf kommt durch Vermittlung Vertrag umfasst außerdem die Folgeversorgungen, die ausschließlich unmittelbar lü- ckenlos an die Neuversorgungen/Erstversorgungen, die im Rahmen dieses Vertrages erfolg- ten, anschließen. Diese Folgeversorgungen gelten solange die Versorgungsnotwendigkeit des Versicherten besteht. Es findet keine Umversorgung von Versicherten, die bereits in der kapilendo AG zustandeVergangenheit mit einem der vertragsgegenständlichen Hilfsmittel versorgt wurden, statt. kapilendo AG ist Anbieter Kinder- und Jugendlichen-Versorgungen sind nicht Bestandteil dieses Vertrages, außer ein Kind oder Jugendlicher kann/muss mit einem der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)vertragsgegenständlichen Hilfsmittel ver- sorgt werden. Der Kreditnehmer ist Emittent § 2 Vertragsbestandteile Bestandteile dieses Vertrages sind: • der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf Rahmenvertrag • die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §Anlagen: o Anlage 01 Leistungsbeschreibung o Anlage 02 Anforderungen an Qualität und Ausführung der Hilfsmittel o Anlage 03 Preisblatt o Anlage 04 Abrechnungsregelung o Anlage 05 Datenübermittlung o Anlage 06 Beratungsdokumentation nach § 12127 Absatz 5 Satz 1 und 2 SGBV o Anlage 07 Mehrkostendokumentation nach § 127 Absatz 5 Satz 5 SGBV o Anlage 08 Bestätigung Empfang, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo FundingEinweisung, kapilendo AG und der Anleger was folgt:Funktionsprüfung o Anlage 09 Formblatt Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung § 3 Geltungsbereich
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Samples: www.kkh.de
Präambel. kapilendo AG betreibt im Internet unter Die Vertragsparteien treffen vorliegende Vereinbarung i. S. d. § 119 b Abs. 1 SGB V zur Verbesserung der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform zahnmedizinischen Betreuung von pflegebedürftigen Versicherten in stationären Einrichtungen (im Folgenden „Plattform“Kooperationsvertrag). Der Anleger Kooperationsvertrag soll eine kooperative und koordinierte zahnärztliche und pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Versicherten in der Pflegeeinrichtung sicherstellen. Erforderlich sind hierzu insbesondere eine regelmäßige Betreuung der Pflegebedürftigen sowie eine enge Kooperation zwischen den Vertragspartnern. Die regelmäßige Betreuung und alle in der Vereinbarung vorgesehenen oder empfohlenen zahnärztlichen und pflegerischen Maßnahmen werden nur durchgeführt, wenn der Bewohner oder sein gesetzlicher Vertreter dem zustimmt. Das Recht auf freie Arztwahl bleibt unberührt. Die Organisation der zahnärztlichen Versorgung ist registrierter Kunde gemeinsam mit der Pflegeeinrichtung unter angemessener Berücksichtigung der betrieblichen Abläufe und personellen Ressourcen in der Pflegeeinrichtung auszugestalten. Der Sicherstellungsauftrag der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und bestehende sowie abgeschlossene Verträge der gesetzlichen Regelversorgung bleiben unberührt. Ziel des vorliegenden Kooperationsvertrages ist die Sicherstellung einer regelmäßigen, die besonderen Bedürfnisse von kapilendo AGpflegebedürftigen Versicherten berücksichtigenden vertragszahnärztlichen Versorgung in Kooperation mit der stationären Pflegeeinrichtung. Auf Zahnarzt und Pflegeeinrichtung verfolgen gemeinsam das Ziel, die an der Plattform können kreditsuchende Unternehmen Versorgung der Bewohner beteiligten Berufsgruppen miteinander zu vernetzen und die Zusammenarbeit zu stärken. Die insoweit zu verfolgenden Qualitäts- und Versorgungsziele sind insbesondere Erhalt und Verbesserung der Mundgesundheit einschließlich des Mund- und Prothesenhygienestandards und damit Verbesserung der mundgesundheitsbezogenen Lebensqualität (unter anderem Schmerzfreiheit, Essen, Sprechen, soziale Teilhabe) Vermeiden, frühzeitiges Erkennen und Behandeln von Erkrankungen des Zahn-, Mund- und Kieferbereichs Regelmäßige Kontroll- und Bonusuntersuchungen Zeitnahe, den Lebensumständen des Pflegebedürftigen Rechnung tragende Behandlung bzw. Hinwirken auf eine solche Behandlung Verminderung der beschwerdeorientierten Inanspruchnahme, Vermeiden von zahnmedizinisch bedingten Krankentransporten und Krankenhausaufenthalten Stärkung der Zusammenarbeit und Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den an der Pflege sowie der medizinischen und zahnmedizinischen Versorgung der Bewohner beteiligten Berufsgruppen, den Bewohnern/gesetzlichen Vertretern sowie deren Angehörigen. Der Kooperationszahnarzt unterstützt durch Wahrnehmung seiner Aufgaben nach § 3 die stationäre Pflegeeinrichtung bei der Wahrnehmung der ihr obliegenden Aufgaben hinsichtlich der Mundgesundheit der Pflegebedürftigen. Im Hinblick auf die Erfüllung dieser Aufgaben nimmt die Pflegeeinrichtung die Informationen des Kooperationszahnarztes insbesondere über Maßnahmen zum Erhalt der Mundgesundheit zur Kenntnis (§ 3 Abs. 1 Ziffer 2). Des Weiteren nimmt das Personal der Pflegeeinrichtung je nach den Gegebenheiten an der (ggf. praktischen) Anleitung durch den Kooperationszahnarzt (§ 3 Abs. 1 Ziffer 4) teil und setzt dessen Vorschläge für Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Mundgesundheit sowie die Hinweise zu Besonderheiten der Zahnpflege und zu Pflege/Handhabung des Zahnersatzes um. Die Pflegeeinrichtung informiert den Kooperationszahnarzt zeitnah über Bewohner, die eine Betreuung durch den Kooperationszahnarzt wünschen. Bei neu aufgenommenen Bewohnern geschieht dies nach Möglichkeit innerhalb von vier Wochen. Die Pflegeeinrichtung ermöglicht durch Schaffen geeigneter Rahmenbedingungen eine regelmäßige Betreuung der Pflegebedürftigen durch den Kooperationszahnarzt. Hierzu zählt, dass dem Kooperationszahnarzt konkrete Ansprechpartner in der Pflegeeinrichtung benannt werden, und dass er für die Durchführung der Besuche in geeigneter Form Zugang zu den Räumlichkeiten erhält. Die Pflegeeinrichtung gewährt dem Kooperationszahnarzt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur insoweit es der Kooperationszahnarzt für die Beurteilung eventueller Behandlungsrisiken und des Behandlungserfolgs erforderlich hält Einsicht in die medizinischen Unterlagen der Pflegebedürftigen und stellt die Kontaktdaten der den jeweiligen Pflegebedürftigen behandelnden Ärzte und Zahnärzte zur Verfügung. Hat die Pflegeeinrichtung mehrere Kooperationsverträge nach § 119 b Abs. 1 SGB V mit Vertragszahnärzten wirkt sie darauf hin, dass parallele Behandlungen eines Pflegebedürftigen ausgeschlossen sind. Es werden nur Pflegebedürftige aus der zugelassenen Pflegeeinrichtung an den Vertragszahnarzt verwiesen. Um die in § 1 formulierten Qualitäts- und Versorgungsziele umzusetzen, soll der Kooperationszahnarzt bei den in der Pflegeeinrichtung betreuten Versicherten die folgenden Leistungen erbringen: Im Fall der Neuaufnahme eines Pflegebedürftigen in die Pflegeeinrichtung soll die erste Untersuchung innerhalb von acht Wochen ab der Information des Zahnarztes durch die Pflegeeinrichtung über die Neuaufnahme stattfinden. Bis zu zweimal jährlich: Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, dabei Beurteilung des zahnärztlichen Behandlungsbedarfs. Die zahnärztliche Untersuchung wird im Folgenden „Kreditnehmer“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird Hinblick auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §Erhöhung der Festzuschüsse zum Zahnersatz nach § 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen55 Absatz 1 Satz 3 ff. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:SGB V bestätigt.
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Samples: Mustervertrag Baden Württemberg
Präambel. kapilendo AG betreibt Gemäß den Gesetzen über den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) in Berlin und Brandenburg ist die Sicherstellung einer dem öffentlichen Interesse entsprechenden Verkehrsbedienung im Internet unter S-Bahnverkehr Aufgabe der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- dingLänder Berlin und Brandenburg. Der aktuelle Verkehrsvertrag vom 27.08.2004 in der Fassung des Änderungsvertrages vom 11.10.2010 über die Erbringung von Verkehrsleistungen auf dem S-Plattform (Bahn-Netz der Berliner S-Bahn endet im Folgenden Jahr 2017. Momentan befindet sich das 1. Teilnetz „Plattform“Ring“ der Berliner S-Bahn mit ca. 9,5 Mio. Zugkm in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren. Absehbar werden die für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Verkehrsleistungen erforderlichen Neufahrzeuge erst ab dem 01.01.2021 sukzessive zulaufen und voraussichtlich erst ab dem 13.10.2023 wird das gesamte Teilnetz mit Neufahrzeugen in Betrieb sein. Für die Über- gangsphase von Dezember 2017 bis voraussichtlich Oktober 2023 ist eine vertragliche Vereinbarung über die sog. „Interimsverkehre Teilnetz Ring“ (nachfolgend Interimsverkehre oder Interimsvertrag I) erforderlich. Da nur die S-Bahn aktuell über Fahrzeuge verfügt, die technisch im Gleichstromnetz der Berliner S-Bahn eingesetzt werden können und entsprechende Fahrzeuge auch nicht rechtzeitig beschafft werden können, erfolgt mit dem vorliegenden Vertrag eine Direkt- vergabe in Form einer freihändigen Vergabe an die S-Bahn gemäß § 3 Abs. 5 lit. l) VOL/A. Damit für die Interimsphase die Fahrzeuge der Baureihe (BR) 485 und 480 (nachfolgend gemeinsam als „Altbaureihen“ bezeichnet) ab Dezember 2017 (Betriebsbeginn) weiter eingesetzt werden können, muss bereits vor Betriebsbeginn mit der technischen Ertüchtigung dieser Fahrzeuge begonnen werden. Der Vertrag enthält daher auch Regelun- gen zur Durchführung und Finanzierung der Ertüchtigung der Fahrzeuge der Altbaureihen. Im Interesse der individuellen Mobilitätsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger der Region Berlin-Brandenburg sowie zur Sicherstellung einer auch unter sozialen, umweltpolitischen und landesplanerischen Kriterien ausreichenden Verkehrsbedienung soll ein attraktiver öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) gewährleistet werden. Ferner soll den Belangen von Menschen mit eingeschränkter Mobilität im Rahmen der technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten Rechnung getragen werden. Dieses Ziel wurde fahrzeugseitig im Zuge der Festlegungen zur Fahrzeugertüchtigung der Altbaureihen bestmöglich berücksichtigt. Eine Verpflichtung der S-Bahn auch zum Umbau der in diesem Vertrag eingesetzten Fahrzeuge der BR 481 folgt aus dem genannten Ziel nicht. Wie den Belangen von Menschen mit eingeschränkter Mobilität für Fahrzeuge der BR 481 Rechnung getragen werden soll, wird im Zuge der Fahrzeuganforderungen eines zweiten Interimsvertrages geregelt. Planungsgrundlage sind der Nahverkehrsplan für das Land Berlin (2014 – 2018) und der Landesnahverkehrsplan für das Land Brandenburg (2013 – 2017) sowie deren Fortschrei- bungen und vergleichbare Vorgaben der Aufgabenträger und das zwischen den Vertrags- partnern abgestimmte Betriebskonzept. Angebotsseitig (Fahrplan, Qualitätsstandards) sollen sich die Verkehrsangebote im S-Bahnverkehr im Zusammenspiel mit den Angeboten der übrigen Verkehrsträger des ÖPNV im Raum Berlin zu einem ganzheitlichen Angebot des öffentlichen Personennah- verkehrs ergänzen. Tariflich sind die vertragsgegenständlichen Verkehrsangebote in den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) integriert. Durch ein System des Leistungs- und Qualitätscontrolling, das durch die Aufgabenträger oder einen von diesen beauftragten Dritten durchgeführt wird, soll die im Vertrag geregelte Umsetzung der oben genannten Ziele sichergestellt werden. Auch für die Leistungen auf den Teilnetzen Nord/Süd und Stadtbahn ist eine wettbewerbliche Vergabe geplant. Da auch für diese Leistungen – im Zeitraum zwischen dem 15.12.2017 und der Aufnahme der vollen Betriebsleistung im jeweiligen Wettbewerbsvertrag (Interimsphase) – nur die S-Bahn über einsatzfähige Fahrzeuge verfügt, besteht auch für diese Verkehre der Bedarf, für die Interimsphase einen Vertrag mit der S-Bahn im Wege der Direktvergabe zu schließen, bis eine Betriebsaufnahme der im Wettbewerb vergebenen Verträge möglich ist (Interimsvertrag II). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AGVerschiedene Querschnittsleistungen des S-Bahn-Verkehrs sind für beide Interimsverträge zu erbringen. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (Bestimmte Querschnittsleistungen sind – auch soweit sie sich auf Verkehrsleistungen nach dem Interimsvertrag I beziehen – nicht mit dem hier vorliegenden Interimsvertrag I, sondern erst über den Interimsvertrag II zu regeln und zu vergüten. Die wesentlichen Eckpunkte dieser im Folgenden „Kreditnehmer“)Interimsvertrag II zu regelnden Quer- schnittsleistungen werden in der Anlage E beschrieben. Dieses vorausgeschickt, die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt wird zwischen den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag Aufgabenträgern und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:S-Bahn folgender öffentlich-rechtlicher Verkehrsvertrag geschlossen: Präambel 2
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Samples: www.berlin.de
Präambel. kapilendo AG betreibt Die Erbringung sportlicher Höchstleistungen setzt einen außerordentlich hohen zeitlichen Auf- wand der Aktiven voraus. Leistungssport wird in einem Lebensabschnitt betrieben, in dem zugleich die Grundlagen für eine spätere berufliche Karriere gelegt werden. Mit dieser Koopera- tionsvereinbarung soll für studierende Spitzensportlerinnen und Spitzensportler ein Nachteilsaus- gleich geschaffen werden, damit sie an der Technischen Universität Berlin ihre akademische Ausbildung trotz der hohen zeitlichen Belastungen des Spitzensports erfolgreich absolvieren kön- nen. Die Technische Universität Berlin, das Studentenwerk Berlin e.V. der Olympiastützpunkt Berlin und der Allgemeine Deutsche Hochschulsportverband sehen sich in der Verantwortung gegen- über den Studierenden, die Studien- und Rahmenbedingungen im Internet unter öffentlichen Interesse so zu gestalten, dass spitzensportliches Engagement mit ihrer akademischen Ausbildung zu vereinbaren ist. Die in dieser Vereinbarung aufgeführten Maßnahmen dienen dazu, den an der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (Technischen Uni- versität Berlin studierenden Spitzensportlerinnen und –sportlern zeitgleich eine akademische Ausbildung und eine spitzensportliche Karriere zu ermöglichen sowie Benachteiligungen im Folgenden Stu- dium aufgrund ihres sportlichen Engagements zu verhindern. Mit dieser Vereinbarung will die Technische Universität Berlin ihre Verantwortung gegenüber den studierenden Spitzensportlerinnen und -sportlern gerecht werden und durch konkrete Unter- stützungsmaßnahmen wahrnehmen. Die Technische Universität Berlin erhält das Lizenzrecht, den Titel und das geschützte Logo „Plattform“)Partnerhochschule des Spitzensports“ zu führen und bei allen Maßnahmen öffentlich und wer- bewirksam einzusetzen. Der Anleger Das Erreichen der hier vereinbarten Zielsetzungen soll in enger Kooperation des Olympiastütz- punkts Berlin mit der Technischen Universität Berlin und ihrer Einrichtung des Hochschulsports verwirklicht werden. Diese Einrichtung wirkt in ihrem Bereich federführend, koordiniert die Ini- tiativen und Maßnahmen und erfüllt eine Scharnierfunktion zwischen Spitzensport und Hoch- schule. Ziel ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“)es auch, die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb Spitzensportlerinnen und –sportler verstärkt an den Studienstandort Berlin zu binden und die Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt Sports zu Standestärken. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut individuelle Förderung im Sinne dieser Vereinbarung können A-, B- oder C- Kaderangehörige und Perspektivsportlerinnen und –sportler in Anspruch nehmen. Eine Teilnah- me setzt die schriftliche Beitrittserklärung der Aktiven zu dieser Vereinbarung voraus. Die Benennung von zu fördernden Athleten erfolgt auf Empfehlung eines Olympiastützpunkts oder der Spitzenverbände des Sports. Das Förderprogramm beginnt mit der Benennung und endet mit dem Studienabschluss oder der Beendigung der Leistungssportkarriere. Beim Ausscheiden aus einem Kader bedarf es eines schriftlichen Gutachtens von Seiten des zu- ständigen Olympiastützpunktes oder Spitzenverbandes, wenn die vereinbarten Leistungen trotz- dem aufrechterhalten werden sollen. Die Technische Universität Berlin bemüht sich im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten • die zentrale Koordination und Abstimmung der Aufgaben aus dieser Vereinbarung über den Hochschulsport vorzunehmen und sicherzustellen • um die Bereitstellung von persönlichen Mentorinnen / Mentoren, welche die Athleten durch eine individuelle Studienberatung und auch in Konfliktfällen unterstützen • um die Bereitstellung von Fachberatern, auch in den einzelnen Fakultäten bzw. Fachberei- chen • um die Flexibilisierung der Studienplanung auf der Grundlage der sportfachlichen Planung während der einzelnen Semester sowie über die ganze Studiendauer hinweg • bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und bei Ermessensentscheidungen im Sinne dieser Vereinbarung zu handeln. • die Einführung von Urlaubssemestern für wichtige Meisterschaften und aus sportlichen Grün- den • die Flexibilisierung von Anwesenheitszeiten, insbesondere die Möglichkeit, Fehlzeiten nach- zuarbeiten • die Individualisierung von Abgabe- und Prüfungsterminen, gegebenenfalls mit Modifizierung von Prüfungszeiträumen und Studiendauer • die individuelle Planung von Praktika und Exkursionsteilnahmen • die studienfachspezifische Überprüfung besonderer Fördermöglichkeiten im Individualfall • die Aufforderung an ihre Untergliederungen, ihre jeweils fachspezifischen Möglichkeiten zur Unterstützung der studierenden Spitzensportler zu nutzen • die umfassende Kommunikation des Projekts in allen geeigneten Medien • die entgeltfreie Nutzung der Hochschulsportanlagen und –einrichtungen. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bemüht sich die Hochschule bei der Vergabe der Stu- dienplätze im lokalen Vergabeverfahren Spitzensportlern den Zugang zur akademischen Ausbil- dung zu ermöglichen. Das sportliche Engagement wird, so weit möglich, insbesondere bei Anträ- gen auf Verbesserung der Durchschnittsnote und der Wartezeit berücksichtigt. Das Studentenwerk Berlin e.V. unterstützt diese Kooperationsvereinbarung durch • eine besondere Einzelfallberatung für studierende Spitzensportlerinnen und -sportler, wenn diese sie wünschen • die Bereitstellung eines Kontingents von bis zu 5 Wohnheimplätzen für studierende Spitzen- sportlerinnen und Spitzensportler • Hilfen zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Verpflegung für Spitzensportlerinnen und – sportler Der Olympiastützpunkt Berlin verpflichtet sich • die Hochschule als „Partnerhochschule des Spitzensports“‚ wo immer möglich zu empfehlen • die Bundeskaderathletinnen und -athleten im Rahmen der Grundbetreuung in den entspre- chenden Servicebereichen zu versorgen • die Athleten bei der Studienort- sowie Studienfachwahl zu beraten • die erforderlichen Begutachtungen für Immatrikulationsverfahren vorzunehmen • die Laufbahnberater als zentralen Ansprechpartner vor Ort für die Athleten und deren Spit- zenverbände sowie die Einrichtungen des Hochschulsports der Technischen Universität Ber- lin und das Studentenwerk einzusetzen • den Projektverantwortlichen an der Technischen Universität Berlin vor jedem Semester die studierenden Spitzensportlerinnen und -sportler in Form einer aktuellen Liste bekannt zu xx- xxxx • die individuellen Studien- und Sportplanungen der beteiligten Athleten regelmäßig über die Laufbahnberatung im Zusammenwirken mit den Athleten und Verbänden mit den jeweils Verantwortlichen der Hochschule abzustimmen • den Beitritt von Xxxxxxxx zu dieser Vereinbarung zu fordern und zu fördern • die Technische Universität Berlin sowie das Studentenwerk regelmäßig über die Leistungs- entwicklung und Erfolge der beigetretenen Athleten zu informieren • die Kooperationsvereinbarung bei den Bundeskaderathleten und den Spitzenverbänden be- kannt zu machen und die Hochschule zu empfehlen • darüber hinaus auf diese Vereinbarung und ihre Inhalte bei allen geeigneten Gelegenheiten hinzuweisen Die beitretenden Athletinnen und Athleten verpflichten sich • zur sorgfältigen Planung des Studiums und zu gewissenhafter Prüfungsvorbereitung • in Abstimmung mit dem Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband und dem nationalen Sportverband zum Start bei Hochschulmeisterschaften und Universiaden bzw. Studierenden- weltmeisterschaften für die Technische Universität Berlin • die Hochschulleitung, den zuständigen Hochschulsport sowie alle weiteren Institutionen der Kooperation regelmäßig über sportliche Erfolge zu informieren • repräsentative Aufgaben für die Technische Universität Berlin zu übernehmen • nach Abschluss des Studiums an der Beratung von aktiven Spitzensportlerinnen und – sportlern mitzuwirken Der Allgemeine Deutsche Hochschulsportverband übernimmt im Rahmen dieser Vereinbarung folgende Aufgaben: • in seinem Wirkungsfeld bei zukünftigen und bereits immatrikulierten Studierenden und an allen Hochschuleinrichtungen wegen der geschaffenen Vorzüge und verbesserten Rahmenbe- dingungen für Leistungssportlerinnen und -sportler die Technische Universität Berlin zu emp- fehlen • die Kaderathletinnen und -athleten, die nach Abstimmung mit dem Spitzenverband an natio- nalen und internationalen Wettkämpfen des Hochschulsports teilnehmen, umfassend zu in- formieren, organisatorisch und fachlich zu betreuen sowie die versicherungsrechtlichen As- pekte abzusichern • in den eigenen Publikationen und allen anderen gegebenen Anlässen über die Ergebnisse der Kooperationsvereinbarung zu berichten und auch in entsprechender Form die Leistungen der an der Technischen Universität Berlin studierenden Aktiven bei nationalen und internationa- len Hochschulsportwettkämpfen und –meisterschaften bekannt zu machen und zu würdigen • die Spitzenverbände, den Olympiastützpunkt Berlin sowie die beteiligten Hochschulen über die erreichten sportlichen Leistungen ihrer Athleten bei nationalen und internationalen Erfol- gen bei Hochschulsportwettkämpfen regelmäßig zu informieren Diese Vereinbarung gilt bis zum 31.12.2008 und ist an die Mitgliedschaft der unterzeichnenden Hochschule im Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband gebunden. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.12. des Vorjahres gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Diese Vereinbarung und alle aus ihr hervorgehenden Rechte und Pflichten enden automatisch mit dem Austritt der unterzeichnenden Hochschule aus dem Allgemeinen Deutschen Hochschul- sportverband, ohne dass es einer Kündigung dieser Vereinbarung bedarf. Ergänzungen zu dieser Vereinbarung sind möglich und bedürfen der Schriftform sowie der schriftlichen Zustimmung aller Vertragsparteien nach § 1 Absdieser Vereinbarung. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche ErlaubnisBerlin, den 22. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtrittNovember 2005 Technische Universität Berlin Xx. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichenXxxxxx Xxxxxxx – Kanzlerin - Studentenwerk Berlin Xxxxx Xxx-Xxxxxxx – Geschäftsführerin - Olympiastützpunkt Berlin Xx. Gegenstand Xxxxxx Xxxxxx – Leiter - Trägerverein des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den AnlegerOlympiastützpunktes Berlin e.V. Xx. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:Xxxxxxxx Xxxxxx – Vorsitzender -
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Samples: www.tu-sport.de
Präambel. kapilendo AG betreibt iIm Internet beiderseitigen Interesse von Arbeitgeber und Beschäftigten absolviert der Beschäftigte den oben genannten Studiengang. Ihm wird für die Dauer des Studiums außertariflich Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts gewährt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (im Folgenden „Plattform“)Beschäftigte, das Studium gemäß Studienplan zu absolvieren, den erfolgreichen Abschluss anzustreben und nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme das Beschäftigungsverhältnis mindestens für fünf Jahre mit Tätigkeiten der erlangten Qualifikation fortzuführen. § 1 Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel des Studienganges Der Beschäftigte absolviert den Studiengang an der . Der Studienverlauf richtet sich nach dem Studienplan sowie der Studien- und Prüfungsordnung. Diese sind Bestandteil der Vereinbarung und regeln die diesbezüglichen Teilnahmepflichten des Beschäftigten. Darin werden die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche und die tägliche Studienzeit, die zu absolvierenden Prüfungen und Lehrveranstaltungen während des Studiums verbindlich festgelegt. Das Studium schließt mit dem akademischen Grad ab. § 2 Beginn und Dauer des Studienganges Das Studium beginnt am und endet am . Bei einem vorzeitigen Ende des Studiums endet diese Vereinbarung. § 3 Dauer der regelmäßigen Studienzeit Die regelmäßige durchschnittliche tägliche und wöchentliche Studienzeit während der fachtheoretischen Studienabschnitte richtet sich nach dem Studienplan sowie der einschlägigen Studien- und Prüfungsordnung. Die regelmäßige durchschnittliche tägliche und wöchentliche Studienzeit während der berufspraktischen Studienabschnitte beim Arbeitgeber richtet sich nach den für die Beschäftigten des Arbeitgebers maßgebenden Vorschriften über die Arbeitszeit. Gleiches gilt bei der Durchführung von berufspraktischen Studienabschnitten bei einem Dritten. § 4 Zahlung und Höhe des Entgelts und der Studiengebühren Der Beschäftigte wird für die Dauer des Studiums unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 TVöD freigestellt. Die Entgeltfortzahlung erfolgt mit der Maßgabe, dass der Beschäftigte nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme für mindestens fünf Jahre beim Arbeitgeber mit Tätigkeiten der erlangten Qualifizierung beschäftigt bleiben wird. Beendet der Beschäftigte das Arbeitsverhältnis aus einem von ihm zu vertretenden Grund, ist der Beschäftigte zur Rückzahlung des Entgelts gemäß § 8 dieser Vereinbarung verpflichtet. Mit der Entgeltfortzahlung sind auch Zeiten einer tatsächlichen Arbeitsleistung während der berufspraktischen Studienabschnitte beim Arbeitgeber abgegolten. Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AGArbeitgeber übernimmt die notwendigen Studiengebühren. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“), Diese betragen zurzeit pro Semester Euro. § 5 Reisen zur Teilnahme an Studiengängen Für die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) Reisen zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung Teilnahme an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über dualen Studiengängen und Masterstudiengängen gelten grundsätzlich die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die Regelungen in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesenZiffern 10 und 11 des Durchführungsrundschreibens D 5 - 31005/38#1 vom 25. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG September 2018 zur Richtlinie für duale Studiengänge und Masterstudiengänge vom 1. September 2018. § 6 Urlaub Der Erholungsurlaub ist in der Anleger was folgt:vorlesungs- und unterrichtsfreien Zeit in Anspruch zu nehmen. § 7 Probezeit und Kündigung der Vereinbarung Die Probezeit beträgt drei Monate. Während der Probezeit kann die Qualifizierungsvereinbarung von beiden Seiten jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit kann die Vereinbarung von jeder Vertragspartei mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
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Präambel. kapilendo AG betreibt Die Balnea X. Xxxxxxxxxx GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxx 0x, 00000 Xxxxxx eingetragen im Internet Handelsregister des AG Bremen unter HRA 27850 HB, vertreten durch ihren Geschäftsführer Xxxxx Xxxxx Xxxx („Darlehensnehmer“) ist Xxxxxx des kürzlich gestarteten Bauprojekts Fachmarktzentrum Dannenberg, Xx xxx Xxxxxxxxxx 0/ Xx. Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx (Xxxx) und benötigt hierfür Kapital. Zur Finanzierung dieses Projekts nimmt der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Darlehensnehmer ein festverzinstes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt („Darlehen“) von verschiedenen Investoren („Investor(en)“, gemeinsam mit dem Darlehensnehmer die „Parteien“, einzeln die „Partei“) auf. Zwischen dem einzelnen Investor und dem Darlehensnehmer kommt demnach ein Darlehensvertrag über ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt („Darlehensvertrag“) zustande. Die Darlehen werden über die Plattform der Zinsbaustein GmbH, Stresemannstraße 123, 10963 Berlin (im Folgenden „PlattformAnbieter“) mittels sog. Crowdfunding (Schwarmfinanzierung) vergeben. Crowdfunding bedeutet, dass unterschiedliche Investoren unterschiedlich hohe, aber identisch ausgestaltete Investitionen in Form von Darlehen in das entsprechende Projekt während eines bestimmten Zeitraumes („Angebotsfrist“) tätigen können. Die gesamte Zahlungsabwicklung erfolgt über die secupay AG, Xxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx („Zahlungsabwickler“ und gleichzeitig „Treuhänder“). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AGTreuhänder hält die getätigten Investitionen für den Darlehensnehmer bis zum Ende der Angebotsfrist zuzüglich der zweiwöchigen gesetzlichen Widerrufsfrist auf einem oder mehreren Konten bei einem oder mehreren deutschen Kreditinstituten. Auf Nach Ende der Plattform können kreditsuchende Unternehmen Angebotsfrist (im Folgenden „Kreditnehmer“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“Ziff. 1 des Darlehensvertrags) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb und dem Ablauf der zweiwöchigen gesetzlichen Widerrufsfrist sowie der Erklärung des auf Anbieters gegenüber dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden BedingungTreuhänder, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichenAuszahlungsvoraussetzungen (Ziff. Gegenstand 7.3 des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und Darlehensvertrags) erfüllt sind, leitet dieser die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag Darlehensvaluta an den AnlegerDarlehensnehmer weiter. Der Verkauf kommt durch Vermittlung Bei der kapilendo AG zustandeRückabwicklung weist der Darlehensnehmer das gesamte ihm überlassene Kapital samt Zinsen in einer Summe an das Treuhandkonto an. kapilendo AG Dort wird das Geld vom Treuhänder für die einzelnen Investoren bis zu den entsprechenden Auszahlungen an die Investoren gehalten. Sollte sich die bis zur vollständigen Erfüllung der gesicherten Nachrangdarlehensforderung beim Zahlungsabwickler angegebene Kontoverbindung des Investors ändern, ist Anbieter dieser verpflichtet dem Treuhänder die abweichende neue Kontoverbindung unter Angabe der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)persönlichen Transaktionsnummer unverzüglich mitzuteilen. Der Kreditnehmer ist Emittent Auszahlungsverzögerungen, die auf einer dem Zahlungsabwickler fehlerhaft oder nicht unverzüglich mitgeteilten Bankverbindung beruhen, hat der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf Investor zu vertreten. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgtParteien Folgendes:
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Präambel. kapilendo AG betreibt Mit dem Aufbau einer Hamburger Ombudsstelle mit einem flächendeckenden Netzwerk von Ombudspersonen in der Hansestadt Hamburg wird eine besondere Empfehlung der Hamburger Enquete Kommission umgesetzt. Zudem wurde die Einführung von Ombudsstellen in die Reform des SGB VIII aufgenommen (§ 9a). Das Bezirksamt Bergedorf unterstützt die Fachstelle OHA! Verstärker für Kinder- und Jugendrechte, Ombudsstelle Hamburg in der Kinder- und Jugendhilfe sowohl organisatorisch wie personell und fachlich. Die Ombudspersonen können um Rat gefragt werden, wenn es im Internet unter Zusammenhang mit der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (im Folgenden „Plattform“)Freien oder Öffentlichen Jugendhilfe Fragestellungen oder Unterstützungsbedarf gibt. Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“)Zudem erhalten Kinder, Jugendliche und Eltern mit den Ombudspersonen für Bergedorf unabhängige Ansprechpartner:innen, die ein Darlehen wünschenihnen Gehör, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischaltenBeratung und Unterstützung bieten, wenn sie einen Konflikt mit Fach- und/oder Leitungskräften aus Diensten und Einrichtungen der Jugendhilfe haben. Anleger können innerhalb des Insbesondere sollen Kinder und Jugendliche in ihrem Recht auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Absder Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen bestärkt werden. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) Die Erfahrungen der Ombudspersonen werden durch die Fachstelle OHA! ausgewertet und veröffentlicht. Sie stellen somit ein weiteres Instrument der Qualitätsentwicklung dar und dienen auch als Indikator für weiteren Entwicklungsbedarf innerhalb der Verwaltung. Die transparente Information über den Auftrag und die Aufgaben der Ombudsarbeit ist eine gemeinsame Aufgabe aller Leitungskräfte der Fachämter für Jugend- und Familienhilfe und dem Sozialraummanagement. Es wird in entsprechenden Gremien und Dienstbesprechungen auf Leitungs- und Abteilungsebene über den Stand der Implementierung der Ombudsarbeit regelhaft berichtet und ein Diskurs angeregt. Kinder und Jugendliche werden zielgruppen- und altersgerecht über die hierfür erforderliche ErlaubnisOmbudsarbeit im Bezirksamt informiert. Die Partnerbank refinanziert Einrichtungen der OKJA/JSA und FamFö (und SAJF/ HzE) greifen das Thema Kinderrechte regelhaft in ihren Einrichtungen und in den Kreditentsprechenden Gremien wie z.B. der AG § 78 auf und bilden eine wichtige Schnittstelle bei der Implementierung der Ombudsarbeit in Kooperation mit der Ombudsstelle Hamburg. In gemeinsamen Terminen von SR und JA soll die Einführung der Ombudsarbeit reflektiert und gefördert werden, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von ggf. unter Hinzuziehung der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag Bergedorfer Ombudspersonen und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:Fachstelle OHA!.
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Präambel. kapilendo AG betreibt Stationäre Altenpflege in den Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt Jugend- und Sozial- dienste gemeinnützige GmbH bietet unter Beachtung der Würde der Senioren einen Schutz ihrer Interessen und Bedürfnisse vor Beeinträchtigungen. Im Mittelpunkt steht die professionelle Aktivierung, um das selbständige Leben im Internet Alter so weit und so lange wie möglich zu fördern, zu erhalten, sowie gezielte Hilfe dazu anzubieten. Jeder Bewohner einer stationären Altenpflegeeinrichtung hat entsprechend der indivi- duellen Pflegebedürftigkeit das gleiche Recht auf qualifizierte und aktivierende Pflege und Betreuung, unabhängig von Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, so- zialer Stellung sowie religiöser und politischer Überzeugung. Ziel des Vertrages ist es, den Bewohner in die Einrichtung aufzunehmen und ihm dort unter Wahrung seiner Menschenwürde Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der eigen- ständigen Lebensführung sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fä- higkeiten zu gewähren. Die Einrichtung und der Bewohner werden sich auf der Grund- lage der Partnerschaft um ein gutes Zusammenleben aller Heimbewohner im Geiste gegenseitiger Rücksichtnahme und friedlicher Nachbarschaft bemühen. Die Einrichtung wird im Rahmen des Heimgesetzes und seiner Rechtsverordnungen so- wie der gesetzlichen Pflegeversicherung die Bewohner in ihren persönlichen und sozia- len Angelegenheiten beraten und betreuen und sie unter Wahrung ihrer Selbständigkeit und Achtung ihrer Persönlichkeit versorgen und pflegen. Der Bewohner wird die Bemü- hungen des Trägers so gut wie möglich unterstützen. Die dem Bewohner ausgehändigte Vorabinformation nach § 3 WBVG und die jeweils geltenden Regelungen des Landesrahmenvertrages gem. § 75 Abs. 1 SGB XI sind Ge- genstand dieses Vertrages. Letztere können in der Einrichtung eingesehen werden. Die Einrichtung bietet dem Bewohner ein im Rahmen der jeweiligen pflegerischen Not- wendigkeit individuell gestaltbares Zimmer. Eine persönliche Ausstattung mit privaten Kleinmöbeln und Gegenständen ist erwünscht. Die Instandhaltung der eingebrachten Gegenstände geht zu Lasten des Bewohners. Die Einrichtung verpflichtet sich, die Privatsphäre des Bewohners in seinem Zimmer zu gewährleisten. Der Bewohner erhält das Zimmer Nr. im Wohnbereich als Einzelzimmer mit Dusche und Toilette Einzelzimmer mit gemeinsamer Nutzung von Dusche und Toilette mit dem Be- wohner eines benachbarten Einzelzimmers Doppelzimmer mit Dusche und Toilette zur Nutzung bzw. Mitnutzung. Das Zimmer hat folgende Ausstattung: - Telefonanschluss - Notrufanlage - Beleuchtung - Tisch - Stuhl - Pflegebett - Kleiderschrank - Wertfach - Nachttisch - Rundfunk- und Fernsehanschluss - Gardinen - Vorhänge Sonstiges (bitte beschreiben): Die Schlüsselaushändigung erfolgt gegen Unterschrift. Bei Schlüsselverlust beschafft die Einrichtung auf Kosten des Bewohners Ersatz. Die Einrichtung verfügt über einen Not- fallschlüssel, um in dringenden Fällen Hilfe leisten zu können. Durch den Bewohner dür- fen aus Sicherheitsgründen keine anderen Schlösser angebracht werden. Die Beauftragten der Einrichtung können das Zimmer nach Ankündigung zu angemes- sener Tageszeit betreten, um sich von dessen Zustand zu überzeugen, wenn dies er- forderlich erscheint. Die Beauftragten der Einrichtung sind berechtigt, in Notfallsituatio- nen die Räume ohne vorherige Ankündigung zu betreten. Sämtliche eingebrachten Geräte müssen jederzeit den sicherheitstechnischen Bestim- mungen entsprechen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu Lasten des Bewohners einmal jährlich geprüft werden, erstmalig bei Heimeinzug. In den Zimmern ist der Anschluss eines Rundfunk- und eines Fernsehgerätes möglich. Gebühren für Kabel-/Satellitenfernsehen sind im Entgelt enthalten. Ein Telefonanschluss ist im Zimmer vorhanden. Sämtliche Kosten und Gebühren sind von dem Bewohner zu tragen. Die Abrechnung erfolgt durch die Telefongesellschaft direkt mit dem Bewohner. Die Einrichtung bietet dem Bewohner Räumlichkeiten zur Begegnung und Teilnahme am Gemeinschaftsleben des Hauses. Die Nutzung dieser Räume, Einrichtungen und Anlagen ist im Entgelt enthalten. Der Bewohner hat das Recht, Gemeinschaftsräume auch für private Zwecke zu nutzen. Die Raumüberlassung ist kostenfrei, bedarf jedoch der vorherigen Abstimmung mit der Einrichtung. Der Bewohner wird gebeten, mit anderen Bewohnern der Einrichtung eine friedliche Gemeinschaft zu bilden und gegenseitige Rücksicht zu üben. Nachbarschaftliche Hilfe- leistung ist erwünscht. Umzüge innerhalb des Hauses sind grundsätzlich möglich. Ein Umzug in ein anderes Zimmer innerhalb des Hauses erfolgt nur aus wichtigem Grund. Einen wichtigen Grund stellt beispielsweise ein Problem des Zusammenlebens (z. B. im Doppelzimmer) oder auch wesentliche Veränderungen in der Pflegebedürftigkeit dar. Ein wichtiger Grund für einen Umzug ist auch dann gegeben, wenn Umbaumaßnahmen oder Änderungen an der Einrichtungskonzeption erforderlich werden oder wenn ein Ehepartner eines ge- meinsam in einem Doppelzimmer untergebrachten Ehepaares verstirbt. Die Haltung von Kleintieren ist grundsätzlich möglich, bedarf aber der schriftlichen Zu- stimmung der Einrichtungsleitung. Die Zustimmung kann versagt oder widerrufen wer- den, wenn andere Bewohner durch das Tier gestört oder beeinträchtigt werden oder der Bewohner dessen Versorgung nicht mehr selbst sicherstellen kann. Die Verpflegung besteht täglich aus 3 Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Abendessen) und erfolgt nach Maßgabe des Speiseplanes. Bei Bedarf erhält der Bewohner Schon- oder Diätkost sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Zwischenmahlzeiten. Des Weiteren werden Obst und Zwischenmahlzeiten wie z. B. Nachmittagskaffee oder Nachtmahlzeiten angeboten. Im Entgelt sind folgende Getränke zur Deckung des täglichen Flüssigkeitsbedarfs ent- halten: Kaffee, Milch, Mineralwasser, Tee, Apfel- und Orangensaft. Die Mahlzeiten werden grundsätzlich in den dafür vorgesehenen Räumen serviert. Bei Krankheit oder pflegerischer Notwendigkeit können die Mahlzeiten im Bewohner- zimmer ohne zusätzliche Berechnung serviert werden. Es erfolgt eine regelmäßige Unterhalts- und Sichtreinigung der Privat- und Gemein- schaftsräume. Der Umfang und die Häufigkeit der Zimmerreinigung sind dem Leis- tungsverzeichnis zu entnehmen. Die Einrichtung überlässt dem Bewohner Bettwäsche, Tischwäsche, Handtücher und Waschlappen ohne zusätzliche Berechnung. Der Wäscheservice umfasst das maschinelle Waschen, Trocknen und Bügeln der von der Einrichtung gestellten Wäsche sowie der persönlichen Leibwäsche, der Oberbeklei- dung und der Flachwäsche der Bewohner. Voraussetzung für das maschinelle Waschen, Trocknen und Bügeln ist die Eignung der Wäsche sowie die vorgeschriebene Kenn- zeichnung gemäß den Vorgaben der Wäscherei. Weiteres ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Pflege- und Betreuungsleistungen werden entsprechend dem Gesundheitszustand des Bewohners nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Er- kenntnisse nach dem SGB XI (Pflegegrade) und entsprechend dem Rahmenvertrag gem. § 75 Abs. 1 SGB XI zur Kurzzeit- /Verhinderungspflege und vollstationären Pflege und den nach § 84 Abs. 4 SGB XI vereinbarten Leistungs- und Qualitätsmerkmalen er- bracht. Der Rahmenvertrag ist in der Einrichtung einsehbar. Für die Inanspruchnahme der Leistungen der Pflegeversicherung ist die Eingruppierung in einen der Pflegegrade durch die Pflegekassen gem. SGB XI notwendig. Der Bewoh- ner verpflichtet sich, einen Antrag auf Eingruppierung bei seiner Pflegekasse zu stellen. Der Bewohner kann die Einrichtung mit der Beantragung beauftragen. Über den Grad der Pflegebedürftigkeit entscheidet die Pflegekasse entsprechend den Feststellungen des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Liegt der Pflegebedarf unterhalb des Pflegegrades 1 ist das Entgelt nach dem mit dem örtlichen Sozialhilfeträger gemäß SGB XII vereinbarten Pflegegrad zu berechnen. Dem Bewohner werden die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zur Unterstützung und zur teilweisen oder vollständigen Übernahme der Aktivitäten im Ablauf des täglichen Le- bens mit dem Ziel einer selbständigen Lebensführung angeboten. Ziel der Pflege und Betreuung ist es, dem Bewohner Hilfe zur Erhaltung und Erlangung höchstmöglicher Selbstbestimmung und Unabhängigkeit zu geben. Dabei sind seine persönlichen Bedürfnisse und Gewohnheiten zu respektieren. Die Pflege verfolgt das Ziel, Folgen von Pflegebedürftigkeit zu mindern sowie einer Verschlimmerung von Pfle- gebedürftigkeit vorzubeugen. Zu den Leistungen gehören: ▪ Hilfen bei der Körperpflege ▪ Hilfen bei der Ernährung ▪ Hilfen bei der Mobilität ▪ Soziale Betreuung Die Pflegeplanung, die Pflegeleistungen und andere Leistungen werden dokumentiert. Die Pflegedokumentation kann von dem Bewohner oder von einer von ihm benannten Person eingesehen werden. Die Pflegeplanung wird unter Beteiligung des Bewohners oder einer anderen Person seines Vertrauens erstellt. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, das Prinzip der Freiwilligkeit von Pflegeleistungen sei- tens des Bewohners zu achten. Eine Einschränkung der Selbstbestimmung ist nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zulässig. Bei den Leistungen der Behandlungspflege handelt es sich um pflegerische Verrichtun- gen im Zusammenhang mit ärztlicher Therapie und Diagnostik, für deren Veranlassung und Verordnung der jeweils behandelnde Arzt des Bewohners zuständig ist. Die Leistungen der Behandlungspflege werden unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (Voraussetzung angeboten, ▪ dass sie von dem behandelnden Arzt veranlasst und in der Dokumentation von ihm abgezeichnet werden; ▪ dass die persönliche Durchführung durch den behandelnden Arzt nicht erforder- lich ist; ▪ dass für die Durchführung der speziellen Pflege entsprechend qualifizierte Mitar- beiter, deren Befähigung ärztlicherseits geprüft wurde, zur Verfügung stehen; ▪ dass dem Mitarbeiter im Folgenden „Plattform“)Einzelfall kein Weigerungsrecht zusteht; ▪ dass der Bewohner mit der Durchführung der ärztlichen Maßnahme durch die Mitarbeiter einverstanden ist und ▪ dass der Bewohner in die ärztlichen Heilbehandlungsmaßnahmen eingewilligt hat. Ärztliche Leistungen werden von der Einrichtung nicht erbracht. Auf Wunsch vermittelt die Einrichtung dem Bewohner ärztliche Hilfe. Jeder Bewohner hat das Recht den Arzt frei zu wählen. Es muss aber gewährleistet sein, dass der Arzt im Bedarfsfall in die Einrichtung kommt. Der Anleger Bewohner teilt den Namen und die Adresse seines Arztes der Einrichtung mit. Für therapeutische Leistungen (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie) gilt § 5.3 Abs. 1 ent- sprechend. Der Bewohner und die Einrichtung können die Erbringung besonderer Zusatzleistungen bei Unterkunft und Verpflegung sowie zusätzliche pflegerische und betreuende Leistun- gen gem. § 88 SGB XI vereinbaren. Eine Erhöhung der Entgelte für die Zusatzleistungen ist registrierter Kunde nur zulässig, sofern die Lan- desverbände der Pflegekassen und der überörtliche Xxxxxx der Sozialhilfe (vorher schriftlich) unterrichtet wurden. Der Bewohner kann vereinbarte Zusatz- und sonstige Leistungen mit einer Frist von kapilendo AGzwei Wochen kündigen. Auf Bei einer Erhöhung des vereinbarten Entgeltes ist eine Kündi- gung jederzeit zu dem Zeitpunkt möglich, an dem die Erhöhung wirksam werden soll. Hierbei hat der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“)Bewohner der Einrichtung bis zum Eingang der Kündigung bereits ent- standene Aufwendungen zu erstatten. Die Einrichtung kann vereinbarte Zusatz- und sonstige Leistungen mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Für pflegebedürftige Bewohner erbringt das Heim zusätzliche Leistungen der Betreuung und Aktivierung, die ein Darlehen wünschenüber die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung nach § 5.1 hinausgehen. Leistungen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung sind Maßnahmen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischaltendie das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können. Anleger können innerhalb des Das Konzept der Alltagsbegleitung, welches auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf Wunsch in der Plattform Gebote zur Beteiligung an Verwaltung der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vorEinrichtung einsehbar ist, kommt beschreibt das Kreditprojekt zu Standezusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsangebot. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit Einrichtung wird die Auswahl der Angebote so vornehmen, dass dem Kreditnehmer in eigener VerantwortungZiel der Aktivierung Rechnung getragen wird. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 AbsLeistungsentgelte sind aufgrund der Regelung des Pflegeversicherungsgesetzes leistungsgerecht zu gestalten. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz Sie richten sich grundsätzlich nach den Vereinbarungen, die zwischen der Einrichtung und den öffentlichen Leistungsträgern (KWGPflegekasse, Sozi- alhilfeträger) über die hierfür erforderliche Erlaubnisnach den einschlägigen Vorschriften des SGB XI und des SGB XII verein- bart und ausgehandelt worden sind. Betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen sind nach dem Gesetz dem Bewohner gesondert in Rechnung zu stellen, soweit eine Deckung nicht oder zeitweise nicht durch eine öffentliche Förderung gegeben ist. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie Entgelte für die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtrittLeistungen sind für alle Heimbewohner nach einheitlichen Grund- sätzen zu bemessen. Der Bewohner bzw. eine von ihm bevollmächtigte Person hat das Recht, die ihrerseits Entgeltver- einbarung in der jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:gültigen Fassung einzusehen.
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Samples: Heimvertrag
Präambel. kapilendo AG betreibt Mit dem ZINSPILOT-Anlegerservice vermittelt die Deposit Solutions GmbH, Xxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx („Deposit Solutions“) interessierten Anlegern („Anleger“) Tages-, Fest- und Kündigungsgelder („Anlageangebote“) verschiedener in Deutschland und im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform Ausland ansässiger Banken (im Folgenden „PlattformAnlagebanken“). Der Die Max Heinr. Sutor oHG, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx („Sutor Bank“) möchte dem Anleger ist registrierter Kunde die bequeme Nutzung des ZINSPILOT Anlegerservice („Anlegerservice“) ermöglichen und ihm so Zugang zu den Anlageangeboten für Tages-, Fest- und Kündigungsgelder der Anlagebanken verschaffen. Für den Zugang zu den angebotenen Anlagen benötigt der Anleger ausschließlich eine Kontoverbindung bei der Sutor Bank, d. h. er muss keine weiteren Konten bei den Anlagebanken eröffnen. Zu diesem Zweck wird die Sutor Bank für einzelne Anleger oder Gruppen von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (Anlegern im Folgenden eigenen Namen auf Rechnung der Anleger Treuhand(sammel)einlagen bei den Anlagebanken tätigen (nachfolgend „Kreditnehmer“), Treuhandeinlagen“ genannt) und diese Treuhandeinlagen für die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesenverwalten. Der Anleger sollte tätigt alle Einzahlungen und Auszahlungen eigenständig als Selbstentscheider. Die Sutor Bank führt keine Anlageentscheidungen ohne Auftrag des Anlegers aus. Dabei werden die in Anleger gegenüber der jeweiligen Anlagebank bekannt gegeben, um die Bedingungen für ein offenes Treuhandverhältnis zu erfüllen. Der Anleger eröffnet zur Nutzung der Anlageangebote ein persönliches ZINSPILOT-Konto bei der Sutor Bank. Der Anleger zahlt auf das ZINSPILOT- Konto den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesengewünschten Anlagebetrag zwecks Anlage gemäß dem vom Anleger ausgesuchten Anlageangebot ein. Auszahlungen aus dem ZINSPILOT-Konto an den Anleger erfolgen auf ein vom Anleger zu benennendes Referenzkonto. Der Anleger möchte dieses Angebot der Sutor Bank nutzen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und schließen der Anleger was folgtund die Sutor Bank (zusammen „Vertragspartner“) folgende Nutzungs- und Treuhandvereinbarung:
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Samples: www.zinspilot.de
Präambel. kapilendo AG betreibt im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform Der Seniorenrat des Landes Brandenburg e.V. (im Folgenden „Plattform“)Folgenden: SRLB) ist eine Interessen- und Arbeitsgemeinschaft der Seniorenbeiräte der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der auf Landesebene tätigen Vereine, Verbände und Institutionen, die sich der Altenarbeit widmen. Der Anleger SRLB ist registrierter Kunde von kapilendo AGpolitisch, verbandlich und konfessionell unabhängig sowie demokratisch organisiert. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (Der SRLB wirkt bereits seit Jahren mit im Folgenden landesweiten „KreditnehmerAktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“ und ist Teilnehmer des „Runden Tisches Werteerziehung“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt Mitglieder des SRLB sehen es als CRR-Kreditinstitut ihre Bürgerpflicht an, im Sinne der Verfassung des Landes Brandenburg für eine lebendige starke Demokratie einzutreten. Ihre Lebenserfahrungen verpflichten sie, überall die Stimme gegen Neonazismus und Gewalt, gegen rechtsextremistisches und fremdenfeindliches Denken und Handeln zu erheben. In diesem Sinne tritt der Seniorenrat des Landes Brandenburg e.V. ein für Auf der Grundlage der Verfassung des Landes Brandenburg sieht die Landesregierung eine vordringliche Aufgabe darin, dafür Sorge zu tragen, dass sich Brandenburg als Land der Freiheit und Solidarität, der lebendigen und starken Demokratie weiterentwickeln kann. Das von § 1 Absder Landesregierung vorgelegte Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg - für eine starke und lebendige Demokratie" bildet dafür den Rahmen: Es verknüpft staatliche und nicht staatliche Möglichkeiten, Rechtsstaat und Bürgergesellschaft und regt damit das Schaffen von breiten Bündnissen an. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) Deshalb unterstützt der SRLB das von der Landesregierung beschlossene Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg - für eine starke und lebendige Demokratie" und schließt mit ihr folgende Kooperationsvereinbarung: Die Kooperationsvereinbarung bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit des Seniorenrats des Landes Brandenburg und seiner Mitglieder sowie der in den brandenburgischen Seniorenbeiräten aktiven Seniorinnen und Senioren mit der Landesregierung, insbesondere mit der von ihr zur Umsetzung des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg – für eine starke und lebendige Demokratie“ eingerichteten Koordinierungsstelle. Der SRLB informiert seine Mitglieder in geeigneter Weise über die hierfür erforderliche ErlaubnisInhalte des Handlungskonzepts der Landesregierung. Dafür werden Publikationen, aber ebenfalls die Brandenburgische Seniorenwoche und andere regionale Veranstaltungen, Zusammenkünfte der Seniorenbeiräte der Landkreise und der kreisfreien Städte sowie andere Aktivitäten genutzt. So unterschiedlich die Kindheitserinnerungen der älteren Generation an die Naziherrschaft, an Krieg, Flucht und Vertreibung auch sein mögen, gehört doch die Verurteilung von Rassen- und Völkerhass zu den Erkenntnissen, die ihr Leben prägten. Die Partnerbank refinanziert den Kreditoffensive Aufklärung über fremdenfeindliche, indem sie rechtsextremistische und antisemitische Gefahren für unsere Demokratie ist eine wichtige Aufgabe des Seniorenrats. Die Koordinierungsstelle berät und unterstützt ihn auf Wunsch bei der Erfüllung dieser Aufgabe. Die diesem Anliegen dienenden Aktivitäten des SRLB werden mit der Koordinierungsstelle vernetzt und in deren Öffentlichkeitsarbeit einbezogen. Dafür stellt die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft Koordinierungsstelle dem SRLB das Logo des Handlungskonzepts und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtrittweitere Materialien zu entsprechender Nutzung zur Verfügung. Der Unternehmenskre- ditvertrag SRLB befürwortet und unterstützt die Ziele des Handlungskonzepts in seinen vielfältigen Arbeitsfeldern. Dem sind insbesondere solche Aktivitäten und Tätigkeitsfelder des Seniorenrats des Landes Brandenburgs und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding örtlichen Seniorenbeiräte nützlich wie Sie befördern in besonderer Weise zivilgesellschaftliches Engagement und Toleranz im Land Brandenburg. Die traditionelle jährliche Brandenburgische Seniorenwoche, Veranstaltungen der Seniorenbeiräte vor Ort, Seniorenkonferenzen und die freundschaftlichen Kontakte zwischen deutschen und polnischen Seniorinnen und Senioren sowie die vielfältigen Formen in der Zusammenarbeit mit Schulen und Kindergärten erreichen sowohl die ältere als auch in generationsübergreifenden Gesprächen die jüngere Generation. Im Vordergrund stehen jeweils folgende Aufgaben: Auf Anfrage unterstützt und berät die Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“ die Seniorenbeiräte beim Umsetzen dieser Aktivitäten. Der SRLB kann bei der Koordinierungsstelle im Rahmen des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg“ die finanzielle Förderung einzelner Projekte beantragen. Diese ist nur unter der aufschiebenden Bedingungdem Vorbehalt möglich, dass entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der SRLB und die Koordinierungsstelle vereinbaren einen regelmäßigen Informationsaustausch über die Aktivitäten und die Auswertungen der auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das Grundlage der Kooperationsvereinbarung durchgeführten Vorhaben. Die Zusammenarbeit wird durch Jahresarbeitspläne konkretisiert. Ein Jahresarbeitsplan wird jeweils spätestens bis zum 31.12. eines jeden Jahres für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichenFolgejahr erstellt. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger Die Kooperationsvereinbarung wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12unbestimmte Dauer geschlossen; sie kann von beiden Partnern mit einer Frist von 3 Monaten jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Potsdam, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesenden 16.04.2009 Xxxxxxxx Xxxxx - Xxxx Xxxx. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesenXx. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und Xxxxxxxxx Xxxxxxxx Leiterin der Anleger was folgt:Koordinierungsstelle Vorsitzende des Seniorenrats der Landesregierung für das des Landes Brandenburg e.V. Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg"
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Präambel. kapilendo AG betreibt Die bbw Hochschule startet mit dem Kooperationspartner den Bachelorstudiengang: erstmalig ab dem Wintersemester 2021/2022. Es besteht übereinstimmende Einschätzung, dass dem sich verschärfenden Mangel an Fachkräften mit einem ausbildungsintegrierenden dualen Studiengang begegnet werden muss. Dieser bietet die Möglichkeit, zum einen die anerkannte Ausbildung zum/zur Immobilienkaufmann/- frau und zum anderen parallel den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss „Bachelor of Arts“ zu erwerben. Der Studiengang soll wissenschaftliche und berufspraktische Qualifikationen integrieren. Die bbw Hochschule erweitert dieses Studienangebot auch für andere interessierte Unternehmen. Starttermin ist das jeweilige Wintersemester, vorbehaltlich von mindestens 15 immatrikulierten Studierenden aus allen beteiligten Unternehmen. Die Kohorten dieses Studienganges bestehen ausschließlich aus dual Studierenden, die parallel an der BBA – Akademie der Immobilienwirtschaft e.V., Berlin die duale Ausbildung zu Immobilienkaufleuten (IHK) absolvieren. Der Kooperationspartner stellt sicher, dass die Studierenden die Zulassungsvoraussetzungen der Hochschule gemäß der §§ 10 ff BerlHG erfüllen und über einen gültigen Ausbildungsvertrag im Internet unter Rahmen des dualen Studiums verfügen. Der finale Zulassungsbescheid / die Immatrikulation erfolgt durch die bbw Hochschule. Im Rahmen des dualen Studiums „Wirtschaftswissenschaften – Immobilienmanagement dual“ wird bei den Kooperationspartnern und an der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx bbw Hochschule eine wissenschaftliche und praxisorientierte Bildung vermittelt, die auf die erfolgreiche Absolvierung der studienrelevanten Prüfungen und den Erhalt eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (Bachelor of Arts) durch die bbw Hochschule abzielt. Die Dauer, der Ablauf und die zu vermittelnden Inhalte ergeben sich aus der Studien- und Prüfungsordnung (Anlage 1), den darin enthaltenen Modulbeschreibungen sowie dem Studienverlaufsplan des Studiengangs. Die Regelstudienzeit des dualen Studienganges bis zum akademischen Grad des Bachelor of Arts beträgt sieben Semester. Beurlaubungen, Verlängerungen (längstens um ein Jahr), Abschluss- und Wiederholungsprüfungen richten sich nach der jeweils gültigen Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (Anlage 2) und den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bbw Hochschule (Anlage 3). Die bbw Hochschule verpflichtet sich, alle Bewerber:innen, die mit dem Kooperationspartner einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, vorbehaltlich der Erfüllung der Hochschulzugangsvoraussetzungen, zum Studiengang „Wirtschaftswissenschaften – Immobilienmanagement dual“ zuzulassen. Der Studiengang startet nur im Folgenden Wintersemester eines Jahres und ist abhängig von der Mindestteilnehmerzahl von 15 Studierenden. Die bbw Hochschule stellt alle für den Studiengang erforderlichen Personal- und Sachmittel zur Verfügung, insbesondere Professor:innen und Dozierende für die Lehrveranstaltungen, Seminare und Übungen, Organisation aller Lehrveranstaltungen sowie Prüfungen, Bereitstellung der Lehr-, Seminar- und Laborräume, Bereitstellung der Lernplattform. Die bbw Hochschule benennt dem Kooperationspartner als Ansprechpartnerin in allen inhaltlichen Fragen Frau Prof. Xx. Xxxxxxxxxxx (anne.sanftenberg@bbw- xxxxxxxxxx.xx) und in allen weiteren Fragen Xxxx Xxxxxx Xxxxxx (sarina.mittag@bbw- xxxxxxxxxx.xx). Das Unternehmen schließt mit den ausgewählten Bewerber:innen, die an der BBA Akademie der Immobilienwirtschaft e.V., Berlin den berufsschulbildenden Ausbildungsteil absolvieren, einen Ausbildungsvertrag über 3,5 Jahre ab. Der Kooperationspartner verpflichtet sich, die wesentlichen Voraussetzungen für den betrieblichen Teil des dualen Studiums zu erfüllen. Er wird sich bei der praktischen Ausbildung an den gültigen Ordnungen orientieren und es den Studierenden ermöglichen, dass das „Plattform“Berufsausbildende Praxiselement“ im Umfang von 600 Stunden (20 ECTS-Credits) während der Arbeitszeit absolviert werden kann. Die Nachweise sind entsprechend der gültigen Ordnungen an der bbw Hochschule einzureichen (Anlagen 1 und 2). Der Anleger Kooperationspartner benennt der bbw Hochschule als Ansprechpartner:in: ……………………………….. . Der Kooperationspartner zahlt den Studierenden eine Ausbildungsvergütung, zeichnet sich verantwortlich für die Organisation und Durchführung der praktischen Anteile und stellt die Studierenden für die Studienphase und Prüfungen frei. Der Kooperationspartner zahlt an die bbw Hochschule Kostenbeiträge pro in der Ausbildung befindlichen Studierenden in Höhe von 14.820 EURO (39 Monate à 380 EURO). Die bbw Hochschule stellt dem Kooperationspartner vierteljährlich jeweils getrennt geeignete Rechnungen über die zu leistenden Finanzmittel gemäß § 14 UstG unter Nennung der Matrikelnummer, der Kohorte und des Namens. Spätestens bis zum 15.11. eines Jahres sind die vollständigen Bewerbungsunterlagen in der Studierendenkanzlei der bbw Hochschule einzureichen. Die Immatrikulation der Studierenden erfolgt in das jeweilige Wintersemester. Kündigt das Ausbildungsunternehmen den Studienvertrag mit der bbw Hochschule, so ist registrierter Kunde dies jeweils sechs Wochen vor Semesterende (31.03. und 30.09. eines Jahres) möglich. Eine Kündigung des Studienvertrages während eines bewilligten Urlaubssemesters zum Ende des Urlaubssemesters ist ausgeschlossen. Die Semestergebühren sind bis zum Ende des gekündigten Semesters zu bezahlen. Gleiches gilt, wenn Studierende den Ausbildungsvertrag mit dem Kooperationspartner kündigen. Die Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung in Kraft. Der Studiengang „Wirtschaftswissenschaften – Immobilienmanagement dual“ startet erstmalig zum Wintersemester 2021/2022, vorbehaltlich einer Mindestteilnehmerzahl von kapilendo AG15 Studierenden. Auf Diese Kooperationsvereinbarung endet mit der Plattform können kreditsuchende Kündigung einer Partei. Die Kündigung hat in schriftlicher Form, drei Monate zum Jahresende, zu erfolgen. Für die zum Zeitpunkt einer eventuellen Kündigung laufenden Studienverhältnisse gilt die vorliegende Vereinbarung bis zu deren Beendigung weiter, sofern sich die betreffenden Studierenden weiterhin in der Ausbildung beim Kooperationspartner befinden. Die Kooperation endet auch, wenn der letzte Studierende des letzten Jahrgangs des Unternehmens das Studium beendet hat und die Exmatrikulation ausgesprochen ist. Die bbw Hochschule räumt dem Kooperationspartner für die Laufzeit des Vertrages das Recht ein, die bbw Hochschule als Kooperationspartner anzugeben und in diesem Zusammenhang auch das bbw-Logo zu verwenden. Die Verwendung des bbw-Logos wird ausschließlich für das Recruiting von dual Studierenden und, sofern vereinbart, für weitere werbliche Maßnahmen gestattet. Der Kooperationspartner räumt der bbw Hochschule für die Laufzeit des Vertrages das Recht ein, ihn in Referenzlisten und Außendarstellungen als Kooperationspartner zu benennen und in diesem Zusammenhang sein Logo zu verwenden. Beide Parteien behalten sich vor, ihre Einwilligung jederzeit zurückzunehmen. Jegliche Außendarstellung / Werbung, die über die namentliche Nennung bzw. ausschließliche Verwendung des Logos hinausgeht, bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Die Offenlegung und/oder Überlassung von Know-how im Zusammenhang mit der Durchführung der vorliegenden Kooperation sowie die daraus resultierenden Daten, Texte und Unterlagen beinhaltet keine Übertragung der damit verbundenen Rechte. Beide Kooperationspartner verpflichten sich, vor, während und nach Ablauf der Kooperation Dritten gegenüber Stillschweigen über geschäftsinterne Tatsachen zu wahren. Die Vertragspartner werden die Vorgaben der DSGVO einhalten. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung einschließlich ihrer Anlagen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftform- erfordernisses. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sind, wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame oder durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Gleiches gilt für etwaige Lücken in der Vereinbarung. Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Berlin. Berlin, den Firma, Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“)Name, die ein Darlehen wünschenFunktion) (Name / Funktion) Berlin, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:bbw Hochschule
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Präambel. kapilendo AG betreibt Die Kooperationspartner*innen vereinbaren die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit Beginn des Schuljahrs 2020/2021 mit dem Ziel, die strukturelle Verankerung der gemeinsamen Aktivitäten zu vertiefen. – ESS und JMB setzen sich zum Ziel, die Besuche von Xxxxxxx*innengruppen im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (JMB im Folgenden „Plattform“)schulinternen Curriculum (SchiC) zu verankern. Der Anleger Angestrebt werden Besuchsempfehlungen in den SchiC von zunächst drei Fächern (z.B. Ethik/Gewi, Deutsch) durch die Fachbereiche. Die Einbindung der Programme des JMB wird am Anfang des Schuljahres auf der jeweils ersten Fachkonferenz der beteiligten Fachbereiche zeitlich und thematisch durch die anwesenden Lehrkräfte geplant. Während der Zeit der SchiC-Verankerung ist registrierter Kunde von kapilendo AGein*e Vertreter*in des JMB dabei anwesend und informiert über die Angebote des Museums. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (Die Besuche im Folgenden „Kreditnehmer“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (zweiten Halbjahr werden im Folgenden „Kreditprojekte“Zeitraum Dezember und Januar geplant. Durch eine fächerübergreifende Planung soll fächerübergreifendes Lernen angeregt werden. – Die ESS entwickelt für ein Unterrichtsfach (Gewi/Ethik, Deutsch) zur Vermittlung freischalteneine beispielhafte Unterrichtsreihe, in die Schulgruppenbesuche des JMB sinnvoll eingebunden sind. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut Diese Reihe wird im Sinne von § 1 Abseiner „Good Practice“ für andere Lehrende aufgearbeitet und zum Download auf z.B. auf der Website des JMB für andere Lehrkräfte zur Verfügung gestellt. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis– Das JMB lädt einmal pro Schuljahr kostenlos zu einem Netzwerktreffen ein, auf dem Lehrkräften aller Kooperationsschulen des JMB Raum zum Austausch und zur Vernetzung geboten wird. Darüber hinaus kann jedes Mitglied des Lehrer*innenkollegiums einmal im Schuljahr kostenlos an einer öffentlichen Lehrer*innenfortbildung des JMB teilnehmen. Die Partnerbank refinanziert Museumslehrkraft ermittelt beim Lehrer*innenkollegium den KreditBedarf, indem sie bei welchen weiteren Themen eine Unterstützung durch das JMB sinnvoll sein kann. – Xxxxxxx*innengruppen der ESS erhalten einen Preisnachlass auf Angebote der Bildungsabteilung in Höhe von 20% auf Führungen und Workshops sowie 30% auf Mehrfachbesuche (der gleichen Schulgruppe innerhalb von 12 Wochen) und Projekttage. Jede*x Xxxxxxx*in der ESS hat nach Vorzeigen seines/ihres Schülerausweises kostenlosen Eintritt in die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft Ausstellungen des JMB. – Die Bildungsabteilung des JMB informiert die Schulleitung vorab zu Ausstellungen und abtrittzu pädagogischen Programmen (Bildungsnewsletter per E-Mail). Die JMB-Kooperationsschule erklärt sich dazu bereit, Programme und/ oder pädagogische Materialien des JMB durch Xxxxxxx*innengruppen zu evaluieren. Das JMB benennt eine*n Projektverantwortliche*n, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an ESS benennt eine Museumslehrkraft, die in allen Fragen der Kooperation Ansprechpartner*in ist. Die Museumslehrkraft wird bei der Erbringung Ihrer Aufgaben von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtrittSchulleitung unterstützt. Der Unternehmenskre- ditvertrag Die verantwortlichen Personen treffen sich einmal jährlich mit der Schulleitung und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden BedingungLeitung Bildung des Museums, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte um die in diesem Vertrag vereinbarten Aktivitäten zu überprüfen. Diese Kooperationsvereinbarung ist vom 1. Juli 2020 bis 31. August 2022 gültig. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung erfolgen in schriftlicher Form. Berlin, den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo FundingBerlin, kapilendo AG und der Anleger was folgt:den …………………………… …………………………
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Samples: ernst-schering-schule.de
Präambel. kapilendo AG betreibt Der Gemeinderat hat am ………..die Einrichtung der …………schule als Ganztagesgrund- schule in ……………… Form beschlossen. Zum Schuljahr …….. wird mit der Ganztages- grundschule zunächst in Klassenstufe eins begonnen. In den folgenden Schuljahren wird der Ganztagesbetrieb jeweils um die Klassenstufe eins erweitert, bis im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (Schuljahr alle Klassenstufen im Folgenden „Plattform“)Ganztagesbetrieb geführt werden. Laut Einrichtungserlass des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg muss eine Ganztagesgrundschule einen Ganztagesbetrieb an vier Tagen in der Woche mit täglich mindestens acht Zeitstunden gewährleisten. An allen Tagen mit Ganztagesbetrieb ist ein Mittagessen bereitzustellen. Die Ganztagesgrundschule besteht aus Pflichtunterricht und zusätzlichen Angeboten der Schule sowie Bildungs- und freizeitpädagogischen Angeboten, die vom Schulverwaltungs- amt zu leisten sind. Für die zusätzlichen Angebote der Schule bekommt die schule laut Xxxxxxxxxxxxxxxxxx des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport bis zu Lehrerstun- den pro Ganztagesklasse vom Land. Für die Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote sowie die Betreuung über die Mit- tagszeit stellt die Landeshauptstadt Stuttgart für die Schule vom Gemeinderat festgelegte finanzielle Mittel und Stunden pro Woche zur Verfügung, mit denen der Xxxxxx mittels Ge- meinderatsbeschluss – in der Regel nach Ausschreibung - im für die Ganztagesgrundschule geforderten Zeitfenster mit der Durchführung der genannten Angebote beauftragt wird. Es ist gewünscht, dass der Xxxxxx im Rahmen der Umsetzung des sinnvollen pädagogischen Ge- samtkonzepts Dritte zur Durchführung ergänzender Angebote, beispielsweise im künstleri- schen, sportlichen, musischen oder kulturellen Bereich, beauftragt. Da die Arbeit in Schulen stattfindet, ist weltanschauliche Neutralität für den Xxxxxx und sein Personal unabdingbare Voraussetzung für die Arbeit in der Ganztagesgrundschule. Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (Trä- ger wirkt im Folgenden „Kreditnehmer“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf Rahmen dieses Vertrags am Erziehungs- und Bildungsauftrag der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut Schule im Sinne des Schulgesetzes mit. Da die Aufnahme der Schulform „Ganztagesschule“ in das Schulgesetz unmittelbar bevorsteht und bisher noch keine Erfahrungen mit der Umsetzung der Standarderhöhung vorliegen, sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass dieser Vertrag innerhalb eines Zeitraumes von ca. 2 Jahren einer erneuten Überprüfung bedarf. Sofern eine Anpassung der Vertragsbedingungen stattfindet, geschieht diese nicht mit dem Ziel, dass sich die nachfolgenden Rahmenbedingungen für den Xxxxxx und sein Personal verschlechtern. Der Xxxxxx übernimmt - gegebenenfalls unter Hinzuziehung Dritter - wie nachfolgend gere- gelt, die Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote sowie die Betreuung über die Mit- tagszeit an der schule. Die Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote, auch während der Mittagszeit, erfolgen auf der Grundlage des pädagogischen Rahmenkonzeptes (Anlage 2 entspricht Anlage 1 zur GRDrs 6/2013,), der festgelegten Standards in Ganztagsgrundschulen (Anlage 1, entspricht Anlage 2 und 2a der GRDrs. 6/2013) und werden in das Gesamtkonzept der Schule einge- bunden. Die vom Land bereitgestellten Lehrerstunden und die Leistungen des Trägers und Dritten bilden eine Einheit im Rahmen des schulischen Gesamtkonzepts. Für alle Angebote werden vom Xxxxxx eigene Fachkräfte, deren Ausbildung einen pädagogi- schen Hintergrund oder die Berufspraxis im Bereich der Schulkindbetreuung haben (z. B. Sozialpädagoge/in, Erzieher/in, Kinderpfleger/in, Theaterpädagogen, etc.) eingesetzt. Bei der Durchführung einzelner Programmbausteine können vom Xxxxxx beauftragte Dritte das An- gebot unterstützen (siehe hierzu auch §3). Die im jeweils aktuellen Stundenplan angegebenen Stunden, die vom Xxxxxx durchzuführen sind, müssen eingehalten werden. Auch im Krankheitsfall sowie sonstigen Abwesenheitszei- ten sind diese durch den Xxxxxx mit einer gleichwertig qualifizierten Kraft zu gewährleisten. Die Festlegung der Zeiten für Ferienbetreuung und Ergänzende Angebote erfolgt – nach Abstimmung zwischen Xxxxxx und Schulleitung – durch den Xxxxxx mit Zustimmung des Schulverwaltungsamtes. Der Xxxxxx setzt ausschließlich Personal ein, von dem ihm ein erweitertes polizeiliches Füh- rungszeugnis (§§ 1 30a, 31 Bundezentralregistergesetz) ohne Eintrag vorliegt. Der Xxxxxx verpflichtet sich, eine Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe (§ 8a Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz 4 SGB VIII, § 72a Abs. 2, 4 SGB VIII) mit dem Jugendamt der Landeshauptstadt Stutt- gart zu unterzeichnen. Der Xxxxxx bezieht die Schulleitung in seine Entscheidung ein, welche Kooperationen einge- gangen werden. Es werden nur solche Kooperationen durchgeführt, die die Schulleitung und das Schulverwaltungsamt befürwortet. Hierfür ggf. benötigte finanzielle Mittel sind aus den Mitteln zu finanzieren, die die Landeshauptstadt Stuttgart dem Xxxxxx für die Durchführung der Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote zur Verfügung stellt. Der Xxxxxx muss mit Dritten den Vertretungsfall regeln. Der Xxxxxx verpflichtet seine Kooperationspartner schriftlich, ausschließlich qualifiziertes Personal i.S. von §2 einzusetzen. Im Falle einer Kooperation zwischen dem Xxxxxx und einem Verein für ein Sport- oder Be- wegungsangebote innerhalb des Ganztagesschulbetriebs kann ein Zuschuss seitens der Landeshauptstadt Stuttgart geleistet werden (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnissiehe Anlage 4). Die Partnerbank refinanziert den KreditVerteilung der vom Xxxxxx sowie von Dritten durchzuführenden Stunden auf die Stun- denpläne der einzelnen Klassen erfolgt in Absprache von Schulleitung und Xxxxxx. Die Schulleitung berücksichtigt bei der Stundenplanung auch Belange des Trägers (Einsatz- zeiten des Personals). Eine adäquate und kindgerechte Rhythmisierung des Schultages, indem wie sie auch die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft Vorgaben des Landes Baden-Württemberg vorsieht (genaueres hierzu ist dem Antrag der Schule auf Einrichtung einer Ganztagesschule zu entnehmen, siehe Anlage 5), ist in jeden Fall zu gewährleisten. Die Schule setzt die 8 zusätzlich vom Land bereitgestellten Lehrerwochenstunden (6 Zeit- stunden) vollständig und abtrittausschließlich für Angebote im Ganztagesbetrieb ein, z. B. für Tan- demstunden, Individuelles Lernen. Übernommen werden die tatsächlichen Personalkosten des Trägers zu 100% Ausgaben, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen durch die Beauftragung von Dritten zur Leistungserbringung entstehen (z.B. Vereine), werden maximal in Höhe der entsprechenden Personalkosten des Trä- gers übernommen und werden auf den Personalschlüssel des Trägers Ziffer 3a ange- rechnet. Voraussetzung ist, dass Dritte den Qualitätsanforderungen der Stadt für die Ganztagesgrundschule entsprechen. Die förderfähigen Personalausgaben begrenzen sich in der Höhe auf die vergleichbaren städtischen Eingruppierungen nach TvÖD-SuE. Der Xxxxxx stellt für die Aufgaben in der Ganztagesschule pädagogisches Personal nach § 7 des Kindertagesbetreuungsgesetztes Baden-Württemberg (KiTaG) ein. Maximal 50% der Fachkräfte an einer Schule können Erstfachkräfte sein. Zweitfachkräfte können, neben den eigentlichen Fachkräften nach §7 KitaG auch Perso- nen sein, die von im Rahmen ihrer Ausbildung pädagogische Anteile hatten. Darunter fallen Gymnasiallehrer mit außerunterrichtlicher pädagogischer Erfahrung, Grund- und Haupt- schullehrer (mindestens 1. Staatsexamen), Sportlehrer mit Befähigung zum Lehramt, Sonderschullehrer, staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger, staatliche anerkannte Heilpädagogen. Daneben können beispielhaft. folgende weitere Personen mit entsprechender Nachquali- fizierung (in der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft Regel 35 Fortbildungstage in den erforderlichen pädagogischen The- men) als weitere Fachkraft eingesetzt werden: Staatlich anerkannte Kinderpfleger-/innen, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Beschäftigungs- und abtrittArbeitstherapeuten, Ergo- therapeuten, Logopäden, Kinderkrankenschwestern, Sport- und Gymnastiklehrer ohne Befähigung zum Lehramt, Kunsttherapeuten, Lehrer aus dem Ausland, Erziehungswis- senschaftler (Magister), Museumspädagogen/-innen, Musiktherapeuten/-innen, Musikpädagog/-innen, Kunstpädagog/-innen, Theaterpädagog/-innen. Desweiteren kön- nen Personen ohne einschlägige pädagogische Vorbildung, aber mit mehrjähriger Erfah- rung in der Schulkindbetreuung, durch eine entsprechende Nachqualifizierung (60 Fort- bildungstage in den erforderlichen pädagogischen Themen) ebenfalls anerkannt werden und eine Stelle als weitere Fachkraft belegen. Der Unternehmenskre- ditvertrag und Anteil der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter qualifizierten Fachkräfte muss – auch in der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist Phase der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:Nachqualifizierung - mindestens 60% pro Schule betragen.
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Samples: www.domino1.stuttgart.de
Präambel. kapilendo AG betreibt im Internet unter 1Die Übertragung der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform Aufgaben der Planung, des Baus, des Betriebs, der Erhaltung, der Finanzierung und der vermögensmäßigen Verwaltung der Bundesautobahnen, die bisher in Bundesauftragsverwaltung von den Ländern wahrgenommen wurden, sowie der Bundesstraßen, sofern diese auf Antrag der Länder in die Bundesverwaltung übergehen (im Folgenden zusammen nachfolgend „Plattform“). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „KreditnehmerBAB“), sollen auf der Grundlage des Infrastrukturgesellschafts- errichtungsgesetzes spätestens zum 1. Januar 2021 auf „Die Autobahn GmbH des Bundes“ übergehen. 2Dies stellt einen in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland beispiellosen Vorgang dar. 3Ein wichtiger Baustein für den Erfolg der Autobahn GmbH ist die ein Darlehen wünschenumfangreiche Expertise und Erfahrung ihrer Beschäftigten, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“Wesentlichen der Beschäftigten der bisherigen Auftragsverwaltung der Länder. 4Diesen soll ein beständiges und attraktives Arbeitsumfeld geboten werden, welches bereits durch einen Haustarifvertrag abgesichert ist. 5Um die Überleitung dieser Beschäftigten auf die Autobahn GmbH zu regeln, wurde das Fernstraßen-Überleitungsgesetz (FernstrÜG) zur Vermittlung freischaltenbeschlossen. Anleger können innerhalb 6Dieses regelt teilweise auch die Interessenvertretung der Beschäftigten. 7Insbesondere wurde für die Personalräte ein Übergangsmandat bis zum 31. Dezember 2020 etabliert. 8Damit sollte ausdrücklich eine betriebsratslose Zeit in der neuen Autobahngesellschaft ausgeschlossen werden. 9Gerade in der Aufbauphase der Gesellschaft kommt wegen der darin erfolgenden Weichenstellung für die Zukunft der neuen Gesellschaft der betrieblichen Interessenvertretung der Beschäftigten eine besondere Bedeutung zu. 10Seit dem Inkrafttreten des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (FernstrÜG haben sich Veränderungen im Folgenden „Finanzierungsphase“) Hinblick auf die Organisation der Plattform Gebote zur Beteiligung an Autobahn GmbH ergeben, insbesondere durch die vor dem 1. Januar 2021 geplanten Verschmelzungen der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über VIFG mbH und der DEGES auf die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie Autobahn GmbH. 11Durch die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtrittbetriebsverfassungsrechtlichen Auswirkungen, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die sich hierdurch und durch den Aufbau von Organisationsstrukturen in den Regionen vor dem 1. Januar 2021 ergeben, besteht aus Sicht der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden BedingungTarifvertragsparteien das Risiko, dass die gesetzgeberische Intention des FernstrÜG nicht ausreichend umgesetzt werden kann. 12Die Tarifvertragsparteien wollen daher mit den nachfolgenden Regelungen gewährleisten, dass die Beschäftigten der Landesverwaltungen, die der BAB zugeordnet sind, durch ihre Vertreter bereits vor ihrem Übergang auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichendie Autobahn GmbH oder ihrer Gestellung an die Autobahn GmbH an den Entscheidungen der Autobahn GmbH beteiligt werden. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und 13Dabei sollen zugleich Regelungen, die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und FernstrÜG nicht im Detail geregelt wurden, präzisiert werden. 14Zudem soll gewährleistet werden, dass die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus Mitbestimmung auch nach dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger31. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustandeDezember 2020 sinnvoll weiterbesteht. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor 15Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und die Tarifvertragsparteien die nachfolgenden Vorschriften über einen Übergangsbetriebsrat bei der Anleger was folgt:Autobahn GmbH.
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Samples: Tarifvertrag Über Die Errichtung Eines Übergangsbetriebsrats Bei Der Autobahn GMBH Des Bundes
Präambel. kapilendo AG betreibt Wohnen bedeutet mehr, als ein Dach über dem Kopf zu haben. Die Wohnung und das Wohnumfeld muss geeignet sein, die individuellen Bedürfnisse zu erfüllen. Aus diesem Anspruch heraus erfüllt die Gewobag stets auch in dem ihr möglichen Rahmen mieterbezogene individuelle, soziale und kulturelle Aufgaben. Die Kernaufgabe des Unternehmens ist es, bezahlbare Mietwohnungen für breite Bevölkerungsschichten zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören die technische und kaufmännische Bewirtschaftung ihrer Bestandsimmobilien und die Vergrößerung des kommunalen Wohnungsbestandes. Der Mieterrat NKZ ist nicht identisch mit dem Mieterrat der Gewobag. Er gründete sich in Anlehnung an die Entwicklung bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften, bevor das NKZ kommunalisiert wurde und trug zusammen mit weiteren Akteur*innen wie der Mietergemeinschaft Kotti & Co maßgeblich zur Kommunalisierung des Objektes NKZ bei. Der Berliner Senat unterstützt den Erwerb von Sozialwohnungen durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften und Modellprojekte für selbstverwaltete Mietergenossenschaften wie am Kottbusser Tor. Der Mieterrat NKZ ist die gewählte Vertretung der Wohn- und Gewerbemieter*innen im Internet unter Objekt und ist für sie eine Möglichkeit, gemeinsame Interessenlagen zu bündeln und gegenüber der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (im Folgenden „Plattform“). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu StandeGewobag wahrzunehmen. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt Kommunalisierung des NKZ gehört zu diesem vom Land Berlin gesetzten Auftrag. Sie ermöglicht den Unternehmenskreditvertrag Mieter*innen leistbare Mieten und eine Verbesserung der Wohnverhältnisse. Mieterrat NKZ und Gewobag wollen mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortungdieser Vereinbarung die Grundlage dafür schaffen, diese Ziele gemeinsam zu erreichen. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut Unterzeichnenden erkennen in dieser vertieften Kooperation die Vorbildwirkung des Kottbusser Tors für Partizipation, gesellschaftliche Teilhabe sowie gelebte Migrations- und Integrationspolitik an. Um die Zusammenarbeit zwischen Xxxxxxxxx NKZ, der Gewobag und dem Senat zu definieren, zu organisieren und zu steuern, wird nachfolgende Vereinbarung geschlossen. Ziele der Kooperation Anliegen der Vertragspartner*innen ist es, bezahlbare Mietwohnungen insbesondere für einkommensschwache Personen zu erhalten. Gemeinsam soll auch die Gewerbestruktur erhalten, und weiter im Sinne von § 1 Absder Nachbarschaft nachhaltig entwickelt werden. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über Mieterrat NKZ und Gewobag haben das gemeinsame Ziel, die hierfür erforderliche ErlaubnisWohnsituation in Bezug auf die sozialen, kulturellen und nachbarschaftlichen Beziehungen zur beiderseitigen Zufriedenheit zu gestalten und zu verbessern. Der Mieterrat NKZ will das konstruktive Verhältnis zwischen den Mieter*innen und der Gewobag pflegen und fördern. Er soll die Interessenlagen der Mieter*innen koordinieren, mit dem Wohnungsunternehmen erörtern und zu einem Ausgleich beitragen. Der Mieterrat NKZ ist Mittler zwischen den Bewohner*innen und der Gewobag für die in dieser Kooperationsvereinbarung aufgeführten Tätigkeitsfelder. Die Partnerbank refinanziert Tätigkeit des Mieterrates NKZ ist ehrenamtlich. Die Mieterschaft kann Informationen austauschen und den KreditMieterrat NKZ konsultieren, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft soweit individuelle mietvertragliche Rechte und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtrittPflichten nicht betroffen sind. Der Unternehmenskre- ditvertrag Mieterrat NKZ ist Ansprechpartner für die Mieter und für das Wohnungsunternehmen. Der Mieterrat NKZ informiert die Gewobag bei besonderen Entwicklungen im NKZ und seinem Umfeld und stimmt Projekte mit dem Wohnungsunternehmen im Vorfeld ab. Der Mieterrat NKZ wird bei der Ausübung seiner Tätigkeiten und Aufgaben die rechtlichen und vertraglichen Beziehungen zwischen den Mieter*innen und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den AnlegerGewobag beachten. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a Mieterrat NKZ und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die Gewobag verpflichten sich insbesondere in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesenfolgenden Tätigkeitsfeldern zu einer engen Konsultation. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG Bei diesbezüglichen Entscheidungen wird ein Konsens angestrebt und der Anleger was folgt:das Ergebnis entsprechend vertreten.
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Samples: kommunal-selbstverwaltet-wohnen.de
Präambel. kapilendo AG betreibt In der Hamburger Verwaltung wird zunehmend moderne IuK-Technik zur Unterstützung von Bürokommunikation eingesetzt. Mit diesen Werkzeugen wird sich die Vorgangsbearbeitung am Arbeitsplatz und in der Kooperation innerhalb und zwischen den Behörden und Ämtern verändern. Sie ermöglichen bei entsprechender Ausgestaltung auch eine verbindliche Kommunikation und Erledigung von Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und sollen damit ihren Erwartungen an eine zeitgemäße/moderne Arbeitsweise der Verwaltung entsprechen. In diesem Sinne zielt der Ausbau eines modernen E-Government auf Veränderungen der Verwaltung im Internet unter Inneren ebenso ab wie auf eine neue zusätzliche Art und Weise der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (im Folgenden „Plattform“)Kom- munikation mit den Bürgerinnen und Bürgern und der Öffentlichkeit. Die Verhandlungspart- ner streben an: • Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit • Verstärkung der Bürgerorientierung der Verwaltung durch: ⮚ Öffnung der Verwaltungsprozesse für Bürger, Wirtschaft und Gesell- schaft durch Unterstützung der elektronischen Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgern bzw. Wirtschaft sowie ⮚ Verbesserung der Transparenz des Handelns der öffentlichen Verwal- tung durch Ausbau des elektronischen Informationsangebots Hamburgs • Weiterentwicklung von Informations- und Beteiligungsformen für die Beschäftigten durch möglichst umfassende Informationszugänge und • Schaffung moderner Arbeitsplatzausstattung und Arbeitsmethoden, die sich an guten Beispielen in Wirtschaft u. Verwaltung orientieren. Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“), Umsetzung dieser Vorstellungen dient die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu StandeEinführung und Nutzung automatisierter all- gemeiner Bürofunktionen und Informationsdienste. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden BedingungBesonderheit des zu regelnden An- wendungsbereichs liegt darin, dass die Ausstattung teilweise bereits genutzt wird, bestimm- te Techniken in Pilotbereichen erprobt wurden und, soweit es die Nutzung von Telekommu- nikationsdiensten betrifft, bereits in der Telekommunikationsrichtlinie vom 26. Januar 1993 bzw. in der Vereinbarung nach § 94 HmbPersVG auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das dem Gebiet der Telekommunikation vom 10. Februar 1993 / 7. April 1993 geregelt ist. Mit E-Government werden vielfältige Erwartungen und Befürchtungen verknüpft, z.B. zeit- gemäße Arbeitsmöglichkeiten und Arbeitserleichterungen, verbesserter und erleichterter Zugang zu Information und Wissen, schnellere und transparentere Erledigung von Verwal- tungsangelegenheiten einerseits, unzumutbare Arbeitsverdichtung, Anonymisierung des Verhältnisses Bürger/Verwaltung, Gefahren für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreicheninformationelle Selbstbestimmungsrecht andererseits. Gegenstand Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Gesellschaft wollen in immer größerem Umfang auch elektronisch mit der Verwaltung in Kontakt treten, um durch die Nutzung elektroni- scher Medien u. a. Behördenbesuche zu vermeiden. Will die Verwaltung diese neuen Kon- taktmöglichkeiten zur Verbesserung des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf Kundenservices und zur Steigerung der Effizienz der internen Abläufe nutzen, ist die Nutzung automatisierter allgemeiner Bürofunktionen und multimedialer Techniken zu fördern. Voraussetzungen für eine umfassende Nutzung der Bürokommunikation sind, neben der Bereitstellung einer einheitlichen und kommunikationsfähigen Infrastruktur, die Akzeptanz und Kompetenz der Beschäftigten, um die bereitgestellte Informations- und Kommunikati- onstechnik effizient zu nutzen. Einführung und Ausbau von Werkzeugen der Bürokommunikation und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist Ausrichtung der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding Verwaltung auf mehr E-Government vollzieht sich in einem Prozess. Die Partner dieser Vereinbarung wollen die einzelnen Teilschritte bewusst ausgestalten und dabei in fairem Umgang miteinander die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:jeweils notwendigen Regelungen treffen.
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Samples: www.dbb-hamburg.de
Präambel. kapilendo AG betreibt Gegenstand dieser Dienstvereinbarung ist die alternierende Telearbeit in der Polizei Hamburg, bei der die Arbeitsleistung teilweise am Arbeitsplatz in der Dienststelle und teilweise im Internet unter häuslichen Bereich der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx Beschäftigten zu erbringen ist. Die dauerhafte Einführung der alternierenden Telearbeit in der Polizei Hamburg stellt einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben dar. Nicht zuletzt um die Attraktivität des Berufsbildes zu steigern und den heutigen individuellen Ansprüchen gerecht zu werden, verdeutlicht diese Entscheidung die Flexibilitäts- und Innovationsfähigkeit der Hamburger Polizei. Die alternierende Telearbeit hat sich im Folgenden „Plattform“)Rahmen der Pilotierung von 20 Telearbeitsplätzen bewährt. Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AGNach Abschluss der Pilotierung werden in 2017 insgesamt 75 feste alternierende Telearbeitsplätze eingerichtet. Auf Im Jahr 2018 wird die Zahl der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (alternierenden Telearbeitsplätze auf 100 Plätze erhöht. Inwieweit die Anzahl der Telearbeitsplätze im Folgenden „Kreditnehmer“)Anschluss weiter erhöht werden kann, die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Standerichtet sich nach den haushalterisch und organisatorisch vertretbaren Möglichkeiten. Die Partnerbank von kapilendo AG Regelungen der Vereinbarung nach § 94 Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWGHmbPersVG, aF.) über die hierfür erforderliche ErlaubnisGestaltung der alternierenden Telearbeit in der hamburgischen Verwaltung vom 16. Dezember 2005 nebst deren Anlagen (Anlage 1) ist für die gesamte hamburgische Verwaltung bindend und Grundlage dieser Dienstvereinbarung. Die Partnerbank refinanziert alternierende Telearbeit wird im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten für alle Laufbahn- und Entgeltgruppen in der Polizei Hamburg angeboten. Dabei sind zusätzlich zu den Kredit, indem sie die Kreditforderung in der Anlage 3/2 der Vereinbarung gemäß § 94 HmbPersVG zur alternierenden Telearbeit genannten Regelungen zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft Datenschutz und abtrittDatensicherheit, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an dienstlichen Anordnungen der PDV 350 (HH) der Polizei Hamburg, insbesondere die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtrittIT-L Anweisung 2015-1 (Anlage 5), zu beachten. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger Alternierende Telearbeit wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesenfreiwilliger Basis in Anspruch genommen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:Beschäftigte haben keinen Rechtsanspruch auf alternierende Telearbeit.
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Samples: www.polizei.hamburg
Präambel. kapilendo AG betreibt Dem Studentenwerk Bremen obliegt die wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche und kulturelle För- derung der Studierenden an den staatlichen Hochschulen im Internet unter Land Bremen. Das Studentenwerk ist vorrangig Dienstleister für die Studierenden der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- dingo.g.Hochschulen. Mit seinen Angeboten trägt es zur Erhöhung der Attraktivität der Studienstandorte Bremen und Bremerhaven bei. Dazu gehören qualitativ hochwertige, gesunde und preiswerte Ernährungsangebote in den gastro- nomischen Betrieben. Zur Herstellung von Kostenstabilität und zur Qualitätssicherung sind die Pro- duktionsprozesse und die Ablauforganisation ständig zu überprüfen und anzupassen. Ein wichtiger Faktor bei der Xxxx des Studienstandortes ist die Verfügbarkeit von preiswertem Wohnraum in der Nähe der Hochschulstandorte. Zur Erhaltung eines attraktiven Wohnraumangebo- tes sollen die Studierendenwohnanlagen in Bremen und Bremerhaven bedarfsgerecht saniert und den gestiegenen Ansprüchen der studentischen Klientel angepasst werden. Die Schaffung neuen studentischen Wohnraums wird angestrebt. Mit seinen Beratungsangeboten der Psychologisch-Plattform (im Folgenden „Plattform“)Therapeutischen Beratungsstelle unterstützt das Studentenwerk die Studierenden beim Einstieg ins Studium, bei der Bewältigung und beim Ab- schluss des Studiums und leistet damit kostenlos Hilfestellung, um die Studienabbrecherquote zu senken und die Studienzeiten zu verkürzen. Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“)Eine wichtige Zielgruppe sind Langzeitstudierende, die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft durch gezielte Ansprache und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die Unterstützung in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesenStand versetzt werden sollen, innerhalb ange- messener Zeit einen Studienabschluss zu erwerben. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG Mit seinem Amt für Ausbildungsförderung stellt das Studentenwerk die schnelle und serviceorien- tierte Förderung der Anleger was folgt:Studierenden der Bremer Hochschulen nach dem BAföG sicher. Mit der Bereitstellung des umfangreichen Leistungsangebots leistet das Studentenwerk einen wich- tigen Beitrag zur Profilbildung der Hochschulen des Landes Bremen.
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Samples: www.wissenschaft-haefen.bremen.de
Präambel. kapilendo AG betreibt Der im Internet unter Versicherungsschein dokumentierte Makler „Kellert Versicherungsmakler GmbH & Co. KG“ ist der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx exklusive Vertragspartner für die Vermittlung & Betreuung der besonderen Deckungsvereinbarung zur Standplatz- / Grundstückshaftpflichtversicherung. Verliert dieser Makler das Mandat durch den Kunden, wird der Assecuradeur „HVS - Hamburger Versicherungs- Service AG“ den Versicherungsvertrag nicht auf Basis der besonderen Deckungsvereinbarungen und Prämien „Spezialkonzept CampingAssec - Kellert Versicherungsmakler GmbH & Co. KG“ über die vereinbarte Vertragslaufzeit verlängern. Es gelten folgende besondere Bedingungen zur Standplatz- / Grundstückshaftpflichtversicherung: Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eintretenden Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Kreditmarktplatz Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zur Folge hat, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Schadenereignis ist das Ereignis, als Crowdlen- ding-Plattform (dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an. Die Höchstentschädigungssumme beträgt wahlweise 5 Mio, 10 Mio oder 20 Mio EUR je Schadenereignis. Entscheidend ist, welche Summe beantragt und im Folgenden „Plattform“Versicherungsschein dokumentiert wurde. Sie haben Versicherungsschutz: - als Objekt- und / oder Stellplatzeigentümer für die genutzten Objekte an den im Versicherungsschein genannten Versicherungsadressen. - bei Schäden aus der Verletzung von durch Mietvertrag / Pachtvertrag übernommenen Verkehrssicherungspflichten (z. B. Beleuchtung, Streuen oder Schneeräumen). Der Anleger ist registrierter Kunde Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind: - die Gefahren eines eigenen oder fremden Betriebes oder Gewerbes, Berufes, Dienstes - die Gefahren einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung; - Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt: auf Erfüllung von kapilendo AG. Auf Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (Leistung; wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung durchführen zu können; wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges; auf Ersatzvergeblicher Aufwendungen im Folgenden „Kreditnehmer“)Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung; auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung; wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretenden Ersatzleistungen Versicherte Leistungen: Die Leistungspflicht umfasst neben der Prüfung der Haftpflichtfrage die Freistellung von berechtigten und die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen. Die Kosten des Verteidigers in einem Strafverfahren. Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die ein Darlehen wünschenBestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer von uns gewünscht oder genehmigt, Kreditgesuche (tragen wir die sich aus der Gebührenordnung ergebenden oder mit uns besonders vereinbarten höheren Kosten. Die von zu leistende Entschädigung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Die zu tragenden Kosten werden nicht auf die Versicherungssumme angerechnet. Mehrere im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtrittversicherten Zeitraum eintretende Versicherungsfälle, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an auf derselben Ursache oder auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen, gelten als ein einziger Versicherungsfall, der zum Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand Haftpflichtversicherung (AHB) (A 100 – Stand 04/12) Umfang des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:Versicherungsschutzes Seite
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Samples: www.dauercampingversicherung24.de
Präambel. kapilendo AG betreibt Die Krankenhäuser und deren Nebenbetriebe, die der Freikirche der Siebenten- Tags-Adventisten angehören, sind in ihrem Dienst am Patienten der Bibel als ver- bindliches Wort Gottes und höchste Autorität verpflichtet. Der diakonische Dienst ist Wesens- und Lebensäußerung der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten. Alle in einer der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten angehörenden Einrich- tung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden eine Dienstgemeinschaft. Von den Mitgliedern dieser Dienstgemeinschaft wird erwartet, dass ihr Verhalten inner- halb und außerhalb des Dienstes der Verantwortung gegenüber der Nächsten, dem Nächsten, deren Angehörigen und Verwandten sowie dem Dienstgeber ent- spricht. Der diakonische Dienst geschieht im Internet unter Auftrag Jesu Christi. Wer sich aus anderen Beweggründen zu diesem Dienst bereitfindet, ist Mitarbeiterin und Mitarbeiter mit gleichen Rechten und Pflichten; sie bzw. er muss jedoch die adventistischen Grundlagen der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (im Folgenden „Plattform“)Arbeit anerkennen. Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AGDienstgeberin bzw. Auf dem Dienstgeber erwächst aus dem Wesen der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“), Dienst- gemeinschaft die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) Pflicht zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu StandeFürsorge für jede einzelne Mitarbeiterin und jeden ein- zelnen Mitarbeiter. Die Partnerbank von kapilendo AG Arbeitsvertragsrichtlinien (im Folgenden „Partnerbank“AVR) schließt den Unternehmenskreditvertrag gelten für alle in der Bundesrepublik Deutschland gele- genen, zur Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten gehörenden Krankenhäuser nebst deren Hilfs- und Nebenbetrieben und verbundenen Einrichtungen, soweit sie die Anwen- dung der AVR mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortungihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienstvertraglich vereinbaren. Für die Hilfs- und Nebenbetriebe sowie verbundenen Einrichtungen der zur Freikirche der Sie- benten-Tags-Adventisten gehörenden Krankenhäuser gelten die AVR nur insoweit, als die Anlagen 4 bis 7 keine Sonderregelungen enthalten. Für Ärztinnen und Ärzte gelten die AVR nur insoweit, als Anlage 1a keine Sonderregelungen enthält. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den KreditAVR gelten nicht, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtrittsofern deren vollständige oder teilweise Anwendung nicht ausdrück- lich schriftlich vereinbart ist, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgtfür:
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Präambel. kapilendo AG betreibt Für die weitere Entwicklung des ÖPNV und zur Umsetzung des gemeinsamen Ziels, die Attraktivität des ÖPNV in der Region Ems-Jade zu steigern, arbeiten die Verkehrsbetriebe und die Aufgabenträger eng zusammen. Ziel der Zusammenarbeit ist ein attraktives ÖPNV-Angebot für die Kunden bei wirtschaftlich auskömmlicher Situation der Beteiligten. Die Vertragspartner sichern sich in diesem Sinne eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und einen fortlaufenden Austausch aller mit diesem Vertrag zusammenhängenden Informationen zu und werden sich in der Erfüllung des Vertragszieles gegenseitig unterstützen. §1 Vertragsgegenstand Die Verkehrsunternehmen des Verkehrsverbundes Ems-Jade übernehmen die Organisation und Durchführung der Verkehrsbedienung im Internet unter Gebiet der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- dingLandkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund, sowie in den Städten Emden, Wilhelmshaven und Leer. Die Schülerbeförderung ist dabei weitgehend in den öffentlichen Linienverkehr integriert. Der Verkehrsverbund macht es sich insbesondere zur Aufgabe, zum Nutzen der Bevölkerung eine gute, zweckmäßige und wirtschaftliche Bedienung des öffentlichen Personennahverkehrs zu erreichen. Der Verkehrsverbund Ems-Plattform (Jade soll alle Verkehrsunternehmen des straßengebundenen ÖPNV mit einem gemeinsamen Angebot im Folgenden „Plattform“)Bereich der Aufgabenträgerschaft Verkehrsregion-Nahverkehr Ems- Jade umfassen, wobei eine Entwicklung in Teilschritten bis zum angestrebten Ziel möglich ist. Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf Vertrag erstreckt sich auf den Regionalverkehr, den Stadtverkehr Leer sowie auf ein- und ausbrechende Verkehre der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (Verkehrsunternehmen des Verkehrsverbundes in den Stadtgebieten der zuvor genannten Aufgabenträger, mit Ausnahme der im Folgenden „Kreditnehmer“Vertrag ausdrücklich genannten Punkte. Der Sonderstellung der kreisfreien Städte, die einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) für ihre Stadtverkehre haben, wird bezüglich der Regelungen des § 3 - Verbundtarif (Tarifzonen W- Emden- und Z- Wilhelmshaven), die ein Darlehen wünschen§4 - Verkehrsangebot, Kreditgesuche (des § 5 - Marketing, Außendarstellung, des § 6 - Vertrieb, Mobilitätszentralen & Fahrgastinformation und des § 7 - Fahrzeuge -, damit Rechnung getragen. Der Vertrag wirkt sich nicht auf einen möglichen Markteintritt Dritter in das Gebiet der o.g. Aufgabenträger aus. Der Verkehrsverbund Ems-Jade wendet einen Gemeinschaftstarif mit Ausnahme der Städte Emden, Wilhelmshaven und Leer an, entwickelt sein Angebot auf Basis eines mehrstufig aufgebauten Verkehrssystems und gewährleistet im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischaltenRahmen eines einheitlichen Marktauftritts einen leichten Zugang zu Fahrplan- und Tarifinformationen sowie gute Möglichkeiten zum Kauf von Fahrscheinen. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (Die in der Verkehrsregion Ems-Jade zusammengeschlossenen Aufgabenträger und die Stadt Leer unterstützen im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (Rahmen ihrer Aufgaben- und Finanzverantwortung im Folgenden „Partnerbank“) schließt ÖPNV den Unternehmenskreditvertrag mit Verkehrsverbund Ems-Jade in diesem Sinne. §2 Arbeitsgremien Die Vertragspartner sichern sich die bestmögliche Umsetzung der in dem Kreditnehmer Vertrag genannten Inhalte und Ziele zu und wirken in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im diesem Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:zusammen.
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Samples: Vej Vej Vertrag
Präambel. kapilendo AG betreibt Die Beteiligten beschließen, die kommunalen Aufgaben der Rentenstelle zukünftig im Internet unter Rahmen der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx kommunalen Zusammenarbeit wahrzunehmen. Dadurch werden Synergieeffekte erwartet, die Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen ermöglichen. Die Beteiligten erwarten sich von der Koope- ration einen Kreditmarktplatz höheren Grad an Spezialisierung und einen verbesserten Personal- und Sachmitteleinsatz. Die Gemeinde Eitorf verpflichtet sich gemäß § 23 Abs.2 Satz2 GkG NRW, die Durchführung der Aufgaben der kommunalen Rentenstelle für die übrigen Beteiligten mandatierend zu übernehmen, so dass deren Rechte und Pflichten als Crowdlen- ding-Plattform (Xxxxxx der Aufgaben aber unberührt bleiben. Die Gemeinde Eitorf stellt das hierzu notwendige Personal und übernimmt die Organisation der Aufgaben bei den Beteiligten. Die Beteiligten erteilen der Gemeinde Eitorf hierzu– widerruflich – Vollmacht. Die Rentenstelle ist mit der Durchführung von Rentenangelegenheiten sowie weiteren im Folgenden „Plattform“Bereich der Sozialversicherungen nach SGB I und SGB IV zu erfüllenden gemeindlichen Aufgaben betraut. Die Aufgaben werden in der jeweiligen Kommune bearbeitet (jeweils ein Präsenztag pro Woche in den beteiligten Kommunen). Der Anleger Administrative, konzeptionelle Tätigkeiten oder Aufgaben, die an einem Standort für alle Kommunen bearbeitet werden können, sind in der Gemeinde Eitorf zu erledigen. Nähere Einzelheiten zu Arbeitsabläufen, organisatorischen Fragen, Kostenerstattung usw. werden in einer Zusatzvereinbarung in Abstimmung mit allen beteiligten Kommunen geregelt. Die Gemeinde Eitorf stellt auf der Grundlage der gemeinsam abgestimmten Stellenbeschreibung und Stellenbewertung geeignetes Personal ein und ist registrierter Kunde von kapilendo AGDienstherrin. Die Personalauswahl erfolgt nach gemeinsamer Abstimmung. Die endgültige Entscheidungsbefugnis liegt bei der Gemeinde Eitorf. Für die Beschäftigten gilt die allgemeine Arbeits- und Dienstzeitregelung der Gemeinde Eitorf. Arbeitsbeginn und Arbeitsende werden durch Zeiterfassung registriert. Eine Auswertung der Zeiten wird jeder Kommune bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Urlaub oder stundenweise Freistellung vom Dienst, sind bei der Gemeinde Eitorf zu beantragen, eine Abstimmung mit den anderen Kommunen hat in geeigneter Weise zu erfolgen. Die Gemeinde Eitorf wird das Personal zur Verschwiegenheit auch über alle Angelegenheiten bei den anderen Kommunen verpflichten. Zu den Kosten der gemeinsamen Rentenstelle gehören zum einen die Personalkosten einer Vollzeitstelle nach EG 6 inkl. LOB, die Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGSt sowie Fortbildungskosten. Auf Grund der Plattform können kreditsuchende Unternehmen Fallzahlen der letzten drei Jahre in den beteiligten Kommunen wird zunächst von einer Inanspruchnahme der Rentenstelle zu annährend gleichen Anteilen ausgegangen. Bezogen auf die Stadt Hennef wird hierbei berücksichtigt, dass trotz der höheren Einwohnerzahl viele Versicherte die Rentenberatung in Bonn aufsuchen. Die Kosten werden daher bis auf weiteres geviertelt und der beauftragten Kommune entsprechend erstattet. Nach Ablauf von2 Jahren wird die Inanspruchnahme und Funktionsfähigkeit der Rentenstelle von allen beteiligten Kommunen gemeinsam einer Überprüfung unterzogen. Eine ggfs. sich hieraus ergebende Anpassung der Kostenverteilung bestimmt sich nach den dann getroffenen Feststellungen. Einmalige Aufwendungen für Anschaffungen und Maßnahmen, die den gesamten Verbund betreffen, werden zu gleichen Teilen getragen. Die Anteile der Kommunen Much, Hennef und Windeck werden der Gemeinde Eitorf erstattet. Im Außenverhältnis haften die beteiligten Kommunen als Xxxxxx der Rechte und Pflichten der Aufgaben der kommunalen Rentenstelle nach den gesetzlichen Grundlagen. Im Innenverhältnis haftet die Gemeinde Eitorf gegenüber den Kommunen für schuldhaftes Handeln (Vorsatz und Fahrlässigkeit) im Folgenden „Kreditnehmer“Rahmen der gesetzlichen Regelungen nach Maßgabe der Vorschriften über den öffentlich-rechtlichen Vertrag. Die Vereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von allen Beteiligten innerhalb einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Der Stellenanteil des/der Beschäftigten reduziert sich entsprechend, soweit nicht andere Kommunen aus dieser Vereinbarung oder dritte Kommunen an die Stelle der kündigenden Kommune treten. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sie ist in einfacher Ausfertigung an jede Vertragspartei zu richten. Die Kündigung einer Vertragspartei berührt nicht die Wirksamkeit dieser Vereinbarung für die übrigen beteiligten Kommunen. Änderungen dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedürfen der Schriftform und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde gemäß § 24 GkG NRW. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein, oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall die entsprechende Regelung durch eine Vereinbarung ersetzen, die dem Zweck dieser Vereinbarung entspricht und von Beginn der Unwirksamkeit bzw. Undurchführbarkeit an gilt. Diese Vereinbarung tritt nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde gemäß § 24 GkG NRW am Tage nach der Bekanntmachung im Bekanntmachungsorgan des Rhein-Sieg-Kreises in Kraft. Für die Gemeinde Eitorf Für die Gemeinde Much Eitorf, den 02.11.2021 Much, den 19.11.2021 gez. Xxxxxx Xxxxxx gez. Xxxxxxx Xxxxxxx Bürgermeister Bürgermeister Für die Stadt Hennef Für die Gemeinde Windeck Hennef, den 04.11.2021 Windeck, den 03.11.2021 gez. Xxxxx Xxxx gez. Xxxxxxxxx Xxxx Bürgermeister Bürgermeisterin Vorstehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Eitorf und den Kommunen Hennef, Much und Windeck über die Durchführung von Aufgaben der kommunalen Rentenstelle wird hiermit in der mir mit Bericht des Bürgermeisters der Gemeinde Eitorf vom 24.11.2021 vorgelegten Fassung gemäß den §§ 24 Abs. 2 und 29 Abs. 4 Nr. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschafts- arbeit (GkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NW. S. 621), die zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.04.2020 (GV. NRW. S. 218b), aufsichtsbehördlich genehmigt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung sowie deren Genehmigung werden hiermit nach § 24 Abs.3 GkG öffentlich bekannt gemacht. Siegburg, den 30.11.2021 Der Landrat 00-000-00 als untere staatliche Verwaltungsbehörde gez. Xxxxxxxxx Xxxxxxxx er Bratapfel ist ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (Muss! Zu- mindest beim Weihnachts- fest der Nummer 5 im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischaltenGA-Rückennummern-Adventska- lender. Anleger können innerhalb An jedem Dezembertag bis Weihnachten stellt die Sportredak- tion des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (GA eine Mannschaftssport- lerin beziehungsweise einen Mann- schaftssportler vor – mit einem im Folgenden „Finanzierungsphase“Umbruch, haben nach aktuellem Leistungsstand wohl mehr Qualität verloren als gewonnen. So muss HSG-Trainer Xxxx Xxxxx- xxxxx mit Xxxxx Xxxxxx auf einen langjährigen Leistungsträger ver- zichten. Außerdem gehören Xxxx Xxxxxx, Xxxxxxx Xx-Xxxxx, Xxxxxxx Xxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxx, Xxxx Xxx- Xxxxxxx Xxx (M.) auf ist mit der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgebenHSG Siebengebirge am Samstagabend zu Xxxx beim TV Rheinbach. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt Es ist das Kreditprojekt zu StandeXxxxx zwischen dem Vorletzten und dem Letzten. FOTO: XXXXX weihnachtlichen Kurzinterview. Die Partnerbank von kapilendo AG (Nummer 5 ist Xxxx Xxxxxxxxx vom Floorball-Bundesligisten SSF Dragons. Mein Lieblingsweihnachtslied ist... Xxxxxxxxx: Da ich kürzlich Papa geworden bin: „In der Weihnachts- bäckerei...“ ry und Xxxx Xxxxxxx nicht mehr zum Kader. Wegen Verletzung fehlen der- zeit Torwart Xxxxxxx Xxxxxx, Links- außen Xxxxxx Xxxxx xx Xxxxxxxx sowie die Rückraumspieler Xxxx Xxxxxxxxxxx und Xxxxxxx Xxxxxx.„Bei so vielen Veränderungen und verlet- zungsbedingten Ausfällen haben wir zunächst nur schwer in die Spiele ge- funden. Zuletzt lief es besser, doch wir haben unsere erspielten Chancen zu wenig genutzt, haben fast durch- gängig bis zu acht klare Chancen lie- gen gelassen“, sagt Xxxxxxxxxx. „Ich erwarte eine umkämpfte Partie ohne klaren Favoriten, auch wenn wir im Folgenden Gegensatz zu Rheinbach ein Spiel gewonnen haben.“ Erstaunlich entspannt zeigt sich RTV-Trainer Xxxxxxx Xxxxxxxx, der seiner jungen Mannschaft kei- nen Druck macht: „Partnerbank“) schließt Die Arbeit mit den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener VerantwortungJungs macht viel Spaß, denn alle ziehen voll mit, kämpfen un- verdrossen für den ersten Sieg. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtrittVor- aussetzung dafür ist, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltungzuletzt viel zu hohe Fehlerzahl zu minimieren.“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird Xxxxxxxx muss weiterhin auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a verletzten Xxxxxx Xxxxx und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:And- reas Burgdorf verzichten.
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Samples: www.eitorf.de
Präambel. kapilendo AG betreibt im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (im Folgenden „Plattform“). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer Stiftung setzt sich für eine lebendige Natur in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den KreditSchleswig Holstein ein, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft Vielfalt der Pflanzen und abtrittTiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazu, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtrittx ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Unternehmenskre- ditvertrag Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingungauf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, dass die wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis pro ha beträgt x Euro, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ) und ist am 30.06. eines jeden Pachtjahres unaufgefordert zur Zahlung fällig. Er ist zu überweisen auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichender Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein IBAN XX00000000000000000000, BIC XXXXXXXX (Kontonr. Gegenstand 53005961, BLZ 210 500 00), bei der HSH Nordbank AG in Kiel unter Angabe des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anlegerfolgenden Aktenzeichens xyz. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:Eine Aufrechnung mit Forderungen des Pächters kann nicht erfolgen.
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Samples: www.stiftungsland.de
Präambel. kapilendo AG betreibt Das FÖJ findet ganztägig statt als überwiegend praktische Hilfstätigkeit im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (Bereich Natur- und Umweltschutz, auch im Folgenden „Plattform“)Zusammenhang mit anderen Bereichen der Bildung für nachhaltige Entwicklung. Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AGZusätzlich soll eine Auseinandersetzung angeregt werden mit verschiedenen (gesellschaftlichen, politischen, ökonomischen, religiösen) Wertorientierungen, die sich auf das Engagement für Natur und Umwelt auswirken. Auf Gleichzeitig gehört der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (Jugendfreiwilligendienst FÖJ als Bildungsjahr zu den besonderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements. Die Vertragspartner achten auf die gegenseitige Einhaltung dieser Vereinbarung. Damit erkennen die Vertragspartner die im Folgenden „Kreditnehmer“)Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) zu Grunde liegende Gesamtverantwortung des Trägers für die Durchführung des Jugendfreiwilligen- dienstes an. Die Gesamtverantwortung des Trägers konzentriert sich dabei auf die Umsetzung der FÖJ-Konzeption, die ein Darlehen wünschenKoordination, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischaltendie Beratung sowie insbesondere auf die pädagogische Begleitung der Freiwilligen. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf Das FÖJ wird finanziert aus Landesmitteln, Bundesmitteln, Eigenmitteln der Plattform Gebote zur Beteiligung an Xxxxxx und der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu StandeEinsatzstellen sowie Spenden. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener VerantwortungZuwendungen zur Durchführung des FÖJ erhält der FÖJ-Xxxxxx als Projektförderung. Die Partnerbank verfügt als CRRZusammenarbeit zwischen der FÖJ-Kreditinstitut Einsatzstelle und dem FÖJ-Xxxxxx einschließlich der Zahlungsabwicklung wird in dieser vertraglichen Vereinbarung geregelt. Zusätzlich wird zwischen der Einsatzstelle, dem Xxxxxx und den Freiwilligen eine Teilnahme-Vereinbarung nach JFDG abgeschlossen. Soweit die Zuwendung für Taschengeld, Verpflegungsgeld, Mietzuschuss und Sozialabgaben zu verwenden ist, ist der FÖJ-Xxxxxx berechtigt (VV Nr. 12 zu § 44 LHO) und im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) einer Auflage auch verpflichtet, die Zuwendung als Projektförderung zur Durchführung des FÖJ für einzelne Teilnehmende über die hierfür erforderliche Erlaubniseine privatrechtliche Vereinbarung an eine zugelassene Einsatzstelle weiterzuleiten. Die Partnerbank refinanziert den KreditWeiterleitung hat zu erfolgen, indem der FÖJ-Xxxxxx auf Grundlage der vorliegenden vertraglichen Vereinbarung die oben bezeichneten Aufwendungen im Namen und für Rechnung der jeweiligen Einsatzstelle leistet. Bei dem Zuschuss handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss im Rahmen einer Vollfinanzierung. Mit der Weiterleitung erfüllt der FÖJ-Xxxxxx den Zuwendungszweck. Die Weiterleitung erfolgt jeweils nur in der Höhe, wie sie im jeweiligen Einzelfall für fällige Zahlungen an die Kreditforderung Teilnehmenden und die Xxxxxx der Sozialversicherung notwendig ist. Der Bewilligungszeitraum auch für den weiterzuleitenden Teil der Zuwendung endet mit Ablauf des jeweiligen FÖJ-Jahrgangs zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt31.07.. Dem Xxxxxx obliegen als Erstempfänger der weitergeleiteten Beträge auch nach der Weiterleitung alle Pflichten, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten sich aus dem Unternehmenskreditvertrag an Zuwendungsbescheid und den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermVAllgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung des Landes (= ANBest-P) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:ergeben.
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Samples: oeko-jahr.de
Präambel. kapilendo AG betreibt Die Erbringung sportlicher Höchstleistungen setzt einen außerordentlich hohen zeitlichen Aufwand der Aktiven voraus. Leistungssport wird in einem Lebensabschnitt betrieben, in dem zugleich die Grundlagen für eine spätere berufliche Karriere gelegt werden. Mit dieser Kooperationsvereinbarung soll für studierende Spitzensportler ein Nachteilsausgleich geschaffen werden, damit sie an der Universität Bonn ihre akademische Ausbildung trotz der hohen zeitlichen Belastungen des Spitzensports erfolgreich absolvieren können. Die Universität Bonn, der Olympiastützpunkt Rheinland und der Allgemeine Deutsche Hochschulsportverband (adh) sehen sich in der Verantwortung gegenüber den Studierenden, die Studien- und Rahmenbedingungen im Internet unter öffentlichen Interesse so zu gestalten, dass spitzensportliches Engagement mit ihrer akademischen Ausbildung zu vereinbaren ist. Die in dieser Vereinbarung aufgeführten Maßnahmen sollen dazu dienen, den an der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (Universität Bonn studierenden Spitzensportlern zeitgleich eine akademische Ausbildung und eine spitzensportliche Karriere zu ermöglichen sowie Benachteiligungen im Folgenden Studium aufgrund ihres sportlichen Engagements zu verhindern. Mit dieser Vereinbarung will die Universität Bonn ihrer Verantwortung gegenüber den studierenden Spitzensportlern gerecht werden und diese durch konkrete Unterstützungsmaßnahmen wahrnehmen. Die Universität Bonn erhält das Lizenzrecht, den Titel und das geschützte Logo „Plattform“Partnerhochschule des Spitzensports“ zu führen und bei allen Maßnahmen öffentlich und werbewirksam einzusetzen. Das Erreichen der hier vereinbarten Zielsetzungen soll in enger Kooperation des Olympiastützpunktes Rheinland mit der Universität Bonn und ihrer Einrichtung des Hochschulsports verwirklicht werden. Ziel ist es auch, die Spitzensportler verstärkt an den Studienstandort zu binden und die Zusammenarbeit mit Institutionen des Spitzensports zu stärken. Die individuelle Förderung im Sinne dieser Vereinbarung können A-, B- oder C- Kaderangehörige olympischer und paralympischer Fachverbände in Anspruch nehmen. Eine Teilnahme setzt die schriftliche Beitrittserklärung der Aktiven zu dieser Vereinbarung voraus. Hierfür obliegt dem Olympiastützpunkt Rheinland die Federführung. Die zentrale Studienberatung der Universität Bonn erhält zeitnah Kopien der Beitrittserklärungen. Die Benennung von zu fördernden Athleten erfolgt auf Empfehlung des Olympiastützpunktes Rheinland oder der Spitzenverbände des Sports. Das Förderprogramm beginnt mit dem schriftlichen Beitritt der Kaderathleten und endet mit dem Studienabschluss oder spätestens zwei Jahre nach Ablauf der Kaderzugehörigkeit. Entsprechende Bescheinigungen des OSP Rheinland bzw. des jeweils zuständigen Spitzenverbandes sind vom Studierenden unaufgefordert zu jedem Semesterbeginn bei der Zentralen Studienberatung in Bonn vorzulegen. Die Universität Bonn unterstützt Kaderathleten bei der Zulassung zum Studium, in lokalen Vergabeverfahren, innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen und sofern keine gesetzlichen Vorgaben entgegenstehen. Dies schließt die Berücksichtigung der A-, B- und C-Kaderzugehörigkeit als Kriterium für die diesbezüglichen lokalen Auswahlprozesse mit ein. Die Universität Bonn hat im Jahr 2011 für ihre örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge eine Sonderquote für die in § 3 definierten Sportler eingeführt. Den Studierenden ist es unbenommen, alternativ im Rahmen des Nachteilsausgleichs einen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote zu stellen. Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Sonderquote und Nachteilsausgleich ist nicht möglich. Während des Studiums bemüht sich die Universität Bonn im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten • um die Benennung eines Ansprechpartners innerhalb der Hochschulleitung für studienübergeordnete Fragen hinsichtlich der Kooperation, • um die Bereitstellung von persönlichen Mentoren in der Zentralen Studienberatung, welche die Athleten durch eine individuelle Studienberatung und auch in Konfliktfällen unterstützen, • um die Bereitstellung von Fachberatern, auch in den einzelnen Fakultäten bzw. Fächern, • um die Flexibilisierung der Studienplanung auf der Grundlage der sportfachlichen Planung während der einzelnen Semester sowie über die ganze Studiendauer hinweg, • bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und bei Ermessensentscheidungen im Sinne dieser Vereinbarung zu handeln. Im Einzelnen bemüht sich die Universität Bonn um • die Gewährung von Urlaubssemestern für wichtige Meisterschaften und aus sportlichen Gründen, • die Flexibilisierung von Anwesenheitszeiten, insbesondere die Möglichkeit, Fehlzeiten nachzuarbeiten, • die Individualisierung von Abgabe- und Prüfungsterminen, gegebenenfalls mit Modifizierung von Prüfungszeiträumen und Studiendauer, • eine bevorzugte Aufnahme von Spitzensportlern bei einem Studienortswechsel, • die Anerkennung von Studienleistungen bei Studienortswechsel nach Maßgabe der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen, • die individuelle Planung von Praktika und Exkursionsteilnahmen, • ein Teilzeitstudium wo möglich und von der Hochschule angeboten, • die studienfachspezifische Überprüfung besonderer Fördermöglichkeiten im Individualfall, • die entgeltfreie Nutzung der Hochschulsportanlagen und –einrichtungen, • die Nutzung /Einrichtung von E-Learning-sowie Onlineangeboten, soweit möglich, • Gewährung von hochschuleigenen Stipendien oder anderen Fördermaßnahmen (für herausragende sportliche oder universitäre Leistungen). Darüber hinaus verpflichtet sich die Universität Bonn, • an Überprüfungen und Evaluationen der in dieser Vereinbarung fixierten Leistungen aktiv teilzunehmen, • ihre Fakultäten und Fächer aufzufordern, die jeweils fachspezifischen Möglichkeiten zur Unterstützung der studierenden Spitzensportler zu nutzen, • das Projekt „Partnerhochschule des Spitzensport“ kontinuierlich gegenüber den Hochschulmitgliedern und der Hochschulöffentlichkeit in allen geeigneten Medien zu kommunizieren. Zur Unterstützung des Übergangs der Athleten aus dem Studium in das Berufsleben gewährleistet die Universität Bonn den bevorzugten Zugang zu entsprechenden, hauseigenen Beratungseinrichtungen (z.B. Career Service). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (Olympiastützpunkt Rheinland verpflichtet sich, • die Universität Bonn als „Partnerhochschule des Spitzensports“‚ wo immer möglich zu empfehlen, • die Bundeskaderathleten im Folgenden „Kreditnehmer“)Rahmen der Grundbetreuung in den entsprechenden Servicebereichen zu versorgen, • die ein Darlehen wünschenAthleten bei der Studienort- sowie Studienfachwahl zu beraten, Kreditgesuche • die erforderlichen Begutachtungen für Immatrikulationsverfahren vorzunehmen, • die Laufbahnberater als zentralen Ansprechpartner vor Ort für die Athleten und deren Spitzenverbände sowie für die Universität Bonn einzusetzen, • der Zentralen Studienberatung der Universität Bonn vor jedem Semester die studierenden Spitzensportler in Form einer aktuellen Liste (Name, Vorname, Sportart, Spitzenverband, Kaderstatus, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Datum der Beitrittserklärung) bekannt zu machen, • die individuellen Studien- und Sportplanungen der beteiligten Athleten regelmäßig über die Laufbahnberatung im Folgenden „Kreditprojekte“Zusammenwirken mit den Athleten sowie den Verbänden mit den jeweils Verantwortlichen der Universität Bonn abzustimmen, • den Beitritt von Xxxxxxxx zu dieser Vereinbarung zu fordern und zu fördern, • die Universität Bonn regelmäßig über die Leistungsentwicklung und Erfolge der beigetretenen Athleten zu informieren, • die Kooperationsvereinbarung bei den Bundeskaderathleten und den Spitzenverbänden bekannt zu machen und die Universität Bonn zu empfehlen, • darüber hinaus auf diese Vereinbarung und ihre Inhalte bei allen geeigneten Gelegenheiten hinzuweisen. Die beitretenden Athleten verpflichten sich (,) • zur Vermittlung freischaltensorgfältigen Planung des Studiums und zu gewissenhafter Prüfungsvorbereitung, • die Kaderzugehörigkeit spätestens bei Aufnahme des Studiums durch Einreichung von aktuellen Kaderbescheinigungen jeweils zu Semesterbeginn gegenüber der Zentralen Studienberatung der Universität Bonn nachzuweisen, • in Abstimmung mit dem Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband und dem nationalen Spitzenverband zum Start bei Hochschulmeisterschaften und Universiaden bzw. Anleger können innerhalb Studierenden-Weltmeisterschaften für die Universität Bonn, • die Universität Bonn sowie alle weiteren Institutionen der Kooperation regelmäßig über sportliche Erfolge zu informieren, • während Ihres Studiums repräsentative Aufgaben für die und in Abstimmung mit der Universität Bonn unentgeltlich zu übernehmen, • nach Abschluss des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung Studiums an der Finanzierung Beratung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes voraktiven Spitzensportlern mitzuwirken, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über sofern dies berufsbedingt möglich ist, Außerdem ist Voraussetzung für die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden BedingungFörderung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das Athleten in die Übermittlung personenbezogener Daten durch die Universität Bonn an den Olympiastützpunkt einwilligen. Die Zentrale Studienberatung der Universität Bonn wird den Athleten entsprechende Vordrucke für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichendie Einwilligungserklärung zur Verfügung stellen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf Der Olympiastützpunkt Rheinland wird die übermittelten Daten vertraulich behandeln und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (ausschließlich für Zwecke der individuellen Laufbahnberatung und Förderung der Athleten verwenden. Der Allgemeine Deutsche Hochschulsportverband übernimmt im Folgenden „Anlegervertrag“) Rahmen dieser Vereinbarung folgende Aufgaben: • in seinem Wirkungsfeld bei zukünftigen und bereits immatrikulierten Studierenden und an allen Hochschuleinrichtungen wegen der geschaffenen Vorzüge und verbesserten Rahmenbedingungen für Leistungssportler die Universität Bonn zu empfehlen, • die Kaderathleten, die nach Abstimmung mit dem Spitzenverband an nationalen und internationalen Wettkämpfen des Hochschulsports teilnehmen, umfassend zu informieren, organisatorisch und fachlich zu betreuen sowie die versicherungsrechtlichen Aspekte abzusichern, • in den eigenen Publikationen und zu allen anderen gegebenen Anlässen über die Ergebnisse der Kooperationsvereinbarung zu berichten und auch in entsprechender Form die Leistungen der an der Universität Bonn studierenden Aktiven bei nationalen und internationalen Hochschulsportwettkämpfen und -meisterschaften bekannt zu machen und zu würdigen, • die Spitzenverbände, den Olympiastützpunkt Rheinland sowie die Universität Bonn über die erreichten sportlichen Leistungen ihrer Athleten bei nationalen und internationalen Erfolgen bei Hochschulsportwettkämpfen regelmäßig zu informieren. Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung aller Beteiligten in Kraft und gilt bis zum 31.12.2016. Sie ist an die Mitgliedschaft der unterzeichnenden Hochschule im Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband gebunden und verlängert sich automatisch um vier Jahre (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding Olympiazyklus), wenn nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.12. des Vorjahres gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Diese Vereinbarung und die (teilweise) Abtretung alle aus ihr hervorgehenden Rechte und Pflichten enden automatisch mit dem Austritt der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten Universität Bonn aus dem Unternehmenskreditvertrag an Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband, ohne dass es einer Kündigung dieser Vereinbarung bedarf. Ergänzungen zu dieser Vereinbarung sind möglich und bedürfen der Schriftform sowie der schriftlichen Zustimmung aller Vertragsparteien nach § 1 dieser Vereinbarung. Bonn, den AnlegerXxxx. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustandeXx. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12Xxxxxxx Xxxx Rheinische Friedrich-Xxxxxxxx-Universität Bonn Köln, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo FundingXxxxxxx Xxxxxx Olympiastützpunkt Rheinland Dieburg, kapilendo AG und der Anleger was folgt:den Xxxxx Xxxxxx
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Präambel. kapilendo AG betreibt In der vorliegenden Ziel- und Leistungsvereinbarung verständigen sich die htw saar und die Staatskanzlei des Saarlandes auf Ziele, Leistungen und Erfolgskriterien für die Jahre 2019 bis 2021. Die Basis für diese Vereinbarung bilden der im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- dingXxxx 2015 vom Ministerrat des Saarlandes verabschiedete Landeshochschulentwicklungsplan 2015-Plattform 2020 (im Folgenden „Plattform“). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“LHEP), die Strategie für Innovati- on und Technologie Saarland bis 2023 und der Hochschulentwicklungsplan der htw saar (HEP) für die Jahre 2016 bis 2020. Die htw saar hat nach Jahren sehr starken Wachstums seit 2014 einen Konsolidierungskurs ein- geleitet, um ihren Beitrag zum Erreichen des Sparzieles des Saarlandes zu leisten. Im Fokus der Konsolidierung stand der Erhalt der bestehenden Hochschulstruktur mit zwei großen Fakultäten und zwei kleineren Fakultäten sowie dem deutsch-französischen Hochschulinstitut (DFHI), das weitere moderate Anwachsen der Gesamtstudierendenzahl auf 6.000 Studierende, die Sicherung der Qualität von Studium und Lehre sowie der weitere Ausbau der Forschungsstärke der Hoch- schule unter den Rahmenbedingungen eines gedeckelten Globalhaushaltes. Die htw saar hat diesen Konsolidierungskurs erfolgreich umgesetzt: − Die Gesamtstudierendenzahl liegt, wie mit der Landesregierung vereinbart, bei 6.000 Studie- renden. Die Absolventenzahl liegt seit dem Studienjahr 2013/14 regelmäßig über 900. − Die Hochschule hat seit 2014 ein Darlehen wünschenbeachtliches weiteres Wachstum in der anwendungsorien- tierten Forschung vorgelegt und nimmt damit in der Forschung einen der vorderen Plätze un- ter den anwendungsorientierten Hochschulen vergleichbarer Größe in Deutschland ein. − Der htw saar ist es gelungen, Kreditgesuche (ihre Stärke in der Internationalisierung weiter auszubauen. Hier- zu zählt insbesondere die Profilierung des DFHI/ISFATES als größter Anbieter von deutsch- französischen Studiengängen in Deutschland mit regelmäßig 400 Studierenden. Die htw saar bietet ihren Studierenden inzwischen 34 internationale Doppelabschlüsse an. Das Re-Audit zur Internationalisierung der Hochschule wird 2019 erfolgreich abgeschlossen sein. Die Hoch- schulkooperation wird über ERASMUS+ hinaus auch im Folgenden „Kreditprojekte“) außereuropäischen Bereich verstärkt (Mexiko, China und USA). − Der Hochschule ist es gelungen, von 2011 bis 2020 zur Vermittlung freischaltenVerbesserung der Qualität von Studi- um und Lehre über 12 Mio. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (Euro Bundes- und Landesmittel im Folgenden Rahmen des Qualitätspakts Lehre zu gewinnen. Auch wurden erste Fortschritte beim zwingend erforderlichen Ausbau des Hochschulcampus er- reicht. Am Campus Alt-Saarbrücken wurden das „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt Haus des Wissens“ und das Kreditprojekt zu Standeneue Zentralge- bäude mit Mensa und Bibliothek bezogen. Die Partnerbank von kapilendo AG (Sanierung am Campus Rotenbühl ist wie geplant in der Umsetzung. Die grundsätzliche Herausforderung bleibt auch in den kommenden Jahren die Ausstattung der Hochschule mit einer angemessenen baulichen Infrastruktur. Im Fokus der ZuL IV, die die htw saar und die Landesregierung für die Jahre 2019-21 miteinander vereinbaren, stehen die weitere erfolgreiche Umsetzung des Konsolidierungskurses der htw saar im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den KreditRahmen des Landeshochschulentwicklungsplanes, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von des Hochschulentwicklungsplanes der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag htw saar und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand Innovationsstrategie des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:Saarlandes.
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Präambel. kapilendo AG betreibt Die Richtlinien zur musikalischen Ausbildung beim Musikverein Stuttgart-Weilimdorf e.V. (Ausbildungsordnung) gelten ab 1. Juli 2018 und ersetzen die bisherigen Richtlinien in ihrer Fassung vom 15. April 2012, zuletzt geändert am 15. Januar 2014. Nachfolgend wird aus Gründen der Übersichtlichkeit auf die Unterscheidung zwischen weib- licher und männlicher Form verzichtet. Der Musikverein Stuttgart-Weilimdorf e.V. wird nach- folgend als „Musikverein“ bezeichnet. Ferner steht die Bezeichnung „Eltern“ auch für die Be- zeichnung „gesetzliche/r Vertreter“. Das Ziel der Ausbildung im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (Musikverein ist es, interessierte Kinder und Jugendliche beim Er- lernen ihres Wunschinstrumentes zu unterstützen und sie so zu fördern, dass sie Spaß am Unterricht und am Instrument gewinnen und später in einem Orchester des Musikvereins mitmusizieren können. Die Blockflöte ist ein hervorragend geeignetes Instrument, um die ersten Schritte im Folgenden „Plattform“Bereich des Notenlernens und der musikalischen Gestaltung zu erleichtern. Die Flöte lässt sich leicht anblasen und bequem halten, so dass sich der Spieler nicht so sehr auf sein Instrument, son- dern auf die anderen Herausforderungen (Noten lesen, Rhythmus, musikalische Gestaltung) konzentrieren kann. Gleichzeitig werden Atmung und Haltung geschult. Das beste Alter für den Einstieg in den Blockflötenunterricht ist 6 bis 8 Jahre. Unterrichtet wird in Gruppen (2 bis 3 Kinder je nach Anmeldungen). Der Anleger ist registrierter Kunde Aus der Vielzahl von kapilendo AGMusikinstrumenten bieten wir die Ausbildung der in den in Blasorches- tern vorwiegend eingesetzten Holz-, Blechblasinstrumente und Schlaginstrumente an. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (Hier hat sich als Einstiegsalter in den Unterricht 9 Jahre und älter bewährt; unterrichtet wird im Folgenden Einzelunterricht. Holzblasinstrumente sind z.B. Querflöte, Klarinette und Saxophon, während Trompete, Horn, Posaune, Tenorhorn und Bass zu den Blechblasinstrumenten zählen. Jedes einzelne Instru- ment besitzt seinen eigenen Charakter. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen durch ihre Tonlage (hoch und tief) und in ihrem Klang (weich und hart). Innerhalb eines Blasorchesters besitzen die Instrumentengruppen unterschiedliche Aufgaben. So werden beispielsweise der Bass und das Schlagzeug vorwiegend für den Rhythmus eingesetzt, während Trompete und Tenorhorn eher für die Melodie zuständig sind. Die Instrumente können für die unterschied- lichsten Musikrichtungen eingesetzt werden, vom Choral und volkstümlicher Blasmusik an- gefangen bis zu Pop und Jazz. Im Laufe der Ausbildung soll die Freude und der Spaß am eigenen Musizieren und vor allem am Zusammenspiel im Xxxxxxx-/Jugendorchester oder später im Großen Blasorchester geför- dert werden. Das gemeinsame Musizieren dient zur Förderung der sozialen Kompetenzen und zur Förderung des Gemeinschaftssinns. Die Ausbildung in einem Musikinstrument erfolgt nach Instrumentengruppen getrennt im Einzelunterricht. Der Unterricht wird von erfahrenen Musikern oder Musiklehrern (nachfol- gend „Kreditnehmer“)Lehrer“ genannt) in einer wöchentlichen Unterrichtsstunde durchgeführt. - Blasinstrumente (Querflöte, Klarinette, Saxophon, Trompete/Flügelhorn, Tenorhorn/ Bariton, Waldhorn, Posaune, Tuba) Die Vermittlung des Gemeinschaftssinnes, die Anerkennung und Erfolgserlebnisse durch das Spielen in der Gruppe ist dabei ein Darlehen wünschenwichtiger Baustein. Sobald der Unterrichtsstand es zu- lässt, Kreditgesuche (ist parallel zum Instrumentalunterricht ein wöchentlicher Besuch im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischaltenXxxxxxx- bzw. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (Ju- gendorchester erwünscht. Mit fortschreitendem Ausbildungsstand erfolgt dann der Übertritt in das Große Blasorchester. Ein paralleles Musizieren im Folgenden „Finanzierungsphase“Jugendorchester ist bis 25 Jahre er- wünscht. In den Unterricht fließt neben dem Erlernen des Instrumentes auch die musikalische Theorie (Rhythmus, Notenlehre, Gehörbildung) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtrittein. Der Unternehmenskre- ditvertrag Musikverein fördert die Teilnahme an Lehrgängen des Blasmusikverbandes Baden-Württemberg. Neben der musikalischen Ausbildung bieten wir zahlreiche Aktivitäten wie Ausflüge, Grill- feste und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingungweitere Aktivitäten an, dass bei denen sich die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand Jugendlichen und auch die Mitglieder des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:Großen Orchesters untereinander näher kennenlernen.
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Präambel. kapilendo AG betreibt Die Erbringung sportlicher Höchstleistungen setzt einen außerordentlich hohen zeitlichen Aufwand der Aktiven voraus. Leistungssport wird in einem Lebensabschnitt betrieben, in dem zugleich die Grundlagen für eine spätere berufliche Karriere gelegt werden. Mit dieser Kooperationsvereinbarung soll für studierende Spitzensportlerinnen und Spitzensportler ein Nachteilsausgleich geschaffen werden, damit sie an der Leuphana Universität Lüneburg ihre akademische Ausbildung trotz der hohen zeitlichen Belastungen des Spitzensports erfolgreich absolvieren können. Die Leuphana Universität Lüneburg, das Studentenwerk Braunschweig, der Landessportbund Niedersachsen, der Olympiastützpunkt Niedersachsen, der Allgemeine Deutsche Hochschulsportverband sowie die dieser Vereinbarung beitretenden Spitzenverbände sehen sich in der Verantwortung gegenüber den Studierenden, die Studien- und Rahmenbedingungen im Internet unter öffentlichen Interesse so zu gestalten, dass spitzensportliches Engagement mit ihrer akademischen Ausbildung zu vereinbaren ist. Die in dieser Vereinbarung aufgeführten Maßnahmen dienen dazu, den an der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (Leuphana Universität Lüneburg studierenden Spitzensportlerinnen und –sportlern zeitgleich eine akademische Ausbildung und eine spitzensportliche Karriere zu ermöglichen sowie Benachteiligungen im Folgenden Studium aufgrund ihres sportlichen Engagements zu verhindern. Mit dieser Vereinbarung will die Leuphana Universität Lüneburg ihre Verantwortung gegenüber den studierenden Spitzensportlerinnen und -sportlern gerecht werden und durch konkrete Unterstützungsmaßnahmen wahrnehmen. Die Leuphana Universität Lüneburg erhält das Lizenzrecht, den Titel und das geschützte Logo „Plattform“)Partnerhochschule des Spitzensports“ zu führen und bei allen Maßnahmen öffentlich und werbewirksam einzusetzen. Der Anleger Das Erreichen der hier vereinbarten Zielsetzungen soll in enger Kooperation des Spitzenverbandes/Olympiastützpunkts Niedersachsen mit der Leuphana Universität Lüneburg und ihrer Einrichtung des Hochschulsports verwirklicht werden. Diese Einrichtung wirkt in ihrem Bereich federführend, koordiniert die Initiativen und Maßnahmen und erfüllt eine Scharnierfunktion zwischen Spitzensport und Hochschule. Ziel ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“)es auch, die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb Spitzensportlerinnen und –sportler verstärkt an den Studienstandort Lüneburg zu binden und die Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt Sports zu Standestärken. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut individuelle Förderung im Sinne dieser Vereinbarung können A-, B- oder C-Kaderangehörige in Anspruch nehmen. Eine Teilnahme setzt die schriftliche Beitrittserklärung der Aktiven zu dieser Vereinbarung voraus. Die Benennung von zu fördernden Athletinnen und Athleten erfolgt auf Empfehlung eines Olympiastützpunkts oder der Spitzenverbände des Sports. Das Förderprogramm beginnt mit der Benennung und endet mit dem Studienabschluss oder der Beendigung der Leistungssportkarriere. Beim Ausscheiden aus einem Kader bedarf es eines schriftlichen Gutachtens von Seiten des zuständigen Olympiastützpunktes oder Spitzenverbandes, wenn die vereinbarten Leistungen trotzdem aufrechterhalten werden sollen. Die Leuphana Universität Lüneburg bemüht sich im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten • die zentrale Koordination und Abstimmung der Aufgaben aus dieser Vereinbarung über den Hochschulsport vorzunehmen und sicherzustellen • um die Bereitstellung von persönlichen Mentorinnen und Mentoren, welche die Athleten durch eine individuelle Studienberatung und auch in Konfliktfällen unterstützen • um die Bereitstellung von Fachberaterinnen und Fachberatern, auch in den einzelnen Fakultäten bzw. Fachbereichen • um die Flexibilisierung der Studienplanung auf der Grundlage der sportfachlichen Planung während der einzelnen Semester sowie über die ganze Studiendauer hinweg • bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und bei Ermessensentscheidungen im Sinne dieser Vereinbarung zu handeln. Im Einzelnen bietet die Leuphana Universität Lüneburg • Urlaubssemester (insgesamt bis zu vier Semester, ggf. ein fünftes nach Einzelfallprüfung) auch für wichtige Meisterschaften und aus sportlichen Gründen • die Flexibilisierung von Anwesenheitszeiten, insbesondere die Möglichkeit, Fehlzeiten nachzuarbeiten, nach Absprache mit den jeweiligen Dozentinnen und Dozenten • die Individualisierung von Prüfungs- und Abgabeterminen, sowie einen Wechsel zwischen Prüfungsformen, in begründeten Fällen • die Anerkennung von Studienleistungen bei Studienortswechsel • die individuelle Planung von Praktika und Exkursionsteilnahmen • ein geregeltes Teilzeitstudium, frühestens ab Wintersemester 2008/2009 • die studienfachspezifische Überprüfung besonderer Fördermöglichkeiten im Individualfall • die Aufforderung an ihre Untergliederungen, ihre jeweils fachspezifischen Möglichkeiten zur Unterstützung der studierenden Spitzensportlerinnen und -sportler zu nutzen • eine umfassende und kontinuierliche Kommunikation des Projekts in allen geeigneten Medien • die entgeltfreie Nutzung der Hochschulsportanlagen und -einrichtungen Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bemüht sich die Hochschule bei der Vergabe der Studienplätze im lokalen Vergabeverfahren Spitzensportlerinnen und -sportlern den Zugang zur akademischen Ausbildung zu ermöglichen. Das sportliche Engagement wird insbesondere bei der Vergabe der Plätze im Rahmen der Härtefallquote sowie bei Anträgen auf Verbesserung der Durchschnittsnote und der Wartezeit berücksichtigt. Das Studentenwerk Braunschweig unterstützt diese Kooperationsvereinbarung durch • eine besondere Einzelfallberatung für studierende Spitzensportlerinnen und -sportler, wenn diese sie wünschen • die Bereitstellung eines Kontingents von bis zu 5 Wohnheimplätzen für studierende Spitzensportlerinnen und Spitzensportler • Hilfen zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Verpflegung für Spitzensportlerinnen und – sportler Der Olympiastützpunkt Niedersachsen verpflichtet sich • die Hochschule als „Partnerhochschule des Spitzensports“‚ wo immer möglich zu empfehlen • die Bundeskaderathletinnen und -athleten im Rahmen der Grundbetreuung in den entsprechenden Servicebereichen zu versorgen • die Athletinnen und Athleten bei der Studienort- sowie Studienfachwahl zu beraten • die erforderlichen Begutachtungen für Immatrikulationsverfahren vorzunehmen • die Laufbahnberaterinnen und - berater als zentralen Ansprechpartnerinnen und -partner vor Ort für die Athletinnen und Athleten und deren Spitzenverbände sowie die Einrichtungen des Hochschulsports der Leuphana Universität Lüneburg und das Studentenwerk einzusetzen • den Projektverantwortlichen an der Leuphana Universität Lüneburg vor jedem Semester die studierenden Spitzensportlerinnen und -sportler in Form einer aktuellen Liste bekannt zu machen • die individuellen Studien- und Sportplanungen der beteiligten Athleten regelmäßig über die Laufbahnberatung im Zusammenwirken mit den Athleten und Verbänden mit den jeweils Verantwortlichen der Hochschule abzustimmen • den Beitritt von Xxxxxxxxxxx und Athleten zu dieser Vereinbarung zu fordern und zu fördern • die Leuphana Universität Lüneburg sowie das Studentenwerk regelmäßig über die Leistungsentwicklung und Erfolge der beigetretenen Athletinnen und Athleten zu informieren • die Kooperationsvereinbarung bei den Bundeskaderathletinnen und -athleten und den Spitzenverbänden bekannt zu machen und die Hochschule zu empfehlen • darüber hinaus auf diese Vereinbarung und ihre Inhalte bei allen geeigneten Gelegenheiten hinzuweisen Die dieser Vereinbarung beitretenden Verbände verpflichten sich • zur Benennung einer hauptamtlichen Person als zentrale Ansprechpartnerin / zentralen Ansprechpartner für die Leuphana Universität Lüneburg bzw. die Einrichtungen des Hochschulsports und der Olympiastützpunkte • regelmäßig in ihren Publikationen und an anderen geeigneten Stellen über die Leuphana Universität Lüneburg und die sportlichen Erfolge der dort studierenden Athletinnen und Athleten zu berichten • die sportfachlichen Planungen frühzeitig mit den beteiligten Vertragspartnerinnen und –partnern über den Olympiastützpunkt Niedersachsen abzustimmen • die nationalen Wettkampfveranstaltungen des Hochschulsports in ihren Wettkampfkalendern aufzunehmen und die Teilnahme ihrer Athletinnen und Athleten zu fördern Die beitretenden Athletinnen und Athleten verpflichten sich • zur sorgfältigen Planung des Studiums und zu gewissenhafter Prüfungsvorbereitung • in Abstimmung mit dem Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband und dem nationalen Sportverband zum Start bei Hochschulmeisterschaften und Universiaden bzw. Studierenden- weltmeisterschaften für die Leuphana Universität Lüneburg • die Hochschulleitung, den zuständigen Hochschulsport sowie alle weiteren Institutionen der Kooperation regelmäßig über sportliche Erfolge zu informieren • repräsentative Aufgaben für die Leuphana Universität Lüneburg zu übernehmen • nach Abschluss des Studiums an der Beratung von aktiven Spitzensportlerinnen und –sportlern mitzuwirken Der Allgemeine Deutsche Hochschulsportverband übernimmt im Rahmen dieser Vereinbarung folgende Aufgaben: • in seinem Wirkungsfeld bei zukünftigen und bereits immatrikulierten Studierenden und an allen Hochschuleinrichtungen wegen der geschaffenen Vorzüge und verbesserten Rahmenbedingungen für Leistungssportlerinnen und -sportler die Leuphana Universität Lüneburg zu empfehlen • die Kaderathletinnen und -athleten, die nach Abstimmung mit dem Spitzenverband an nationalen und internationalen Wettkämpfen des Hochschulsports teilnehmen, umfassend zu informieren, organisatorisch und fachlich zu betreuen sowie die versicherungsrechtlichen Aspekte abzusichern • in den eigenen Publikationen und zu allen anderen gegebenen Anlässen über die Ergebnisse der Kooperationsvereinbarung zu berichten und auch in entsprechender Form die Leistungen der an der Leuphana Universität Lüneburg studierenden Aktiven bei nationalen und internationalen Hochschulsportwettkämpfen und –meisterschaften bekannt zu machen und zu würdigen • die Spitzenverbände, den Olympiastützpunkt Niedersachsen sowie die beteiligten Hochschulen über die erreichten sportlichen Leistungen ihrer Athletinnen und Athleten bei nationalen und internationalen Erfolgen bei Hochschulsportwettkämpfen regelmäßig zu informieren Diese Vereinbarung gilt bis zum 31.12.2008 und ist an die Mitgliedschaft der unterzeichnenden Hochschule im Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband gebunden. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.12. des Vorjahres gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Diese Vereinbarung und alle aus ihr hervorgehenden Rechte und Pflichten enden automatisch mit dem Austritt der unterzeichnenden Hochschule aus dem Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband, ohne dass es einer Kündigung dieser Vereinbarung bedarf. Ergänzungen zu dieser Vereinbarung sind möglich und bedürfen der Schriftform sowie der schriftlichen Zustimmung aller Vertragsparteien nach § 1 Absdieser Vereinbarung. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert Lüneburg, den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:10.10.2007 Leuphana Universität Lüneburg Studentenwerk Braunschweig Landessportbund Niedersachsen Olympiastützpunkt Niedersachsen
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Präambel. kapilendo AG betreibt Das Bezirksamt Neukölln führt seit Xxxx 2016 die Kampagne „Schön wie wir – für ein lebenswertes Neukölln“ durch. Ziel der Kampagne ist es, das Bewußtsein für einen sauberen öffentlichen Raum zu fördern und die Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, durch Müllvermeidung, korrekte Müllentsorgung und „Kiezputze“ zu einem besseren Stadtbild beizutragen. Durch das Programm „Sauberes Berlin“ und das Modellprojekt „Kiezhausmeister“ wird dieses Vorhaben weiter ausgebaut. Der Internationale Bund, IB Berlin-Brandenburg gGmbH, hat dem Bezirksamt Neukölln sein Konzept zur Umsetzung des Modellprojekts „Kiezhausmeister“ vorgestellt und ist Partner des Modellprojekts. Als Kooperationspartner des Bezirksamts Neukölln sind dem Internationalen Bund vier neuwertige E- Lastenräder unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden. Der Internationale Bund ist befugt, unentgeltliche Nutzungs- und Überlassungsverträge mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern abzuschließen, die sich im Internet unter Rahmen des Modellprojekts „Kiezhausmeister“ für ein sauberes Neukölln engagieren möchten. Die E-Lastenräder können in Absprache mit den „Kiezhausmeistern“ dazu genutzt werden, um Sperrmüll zu transportieren und der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- dinggeeigneten Entsorgung zuzuführen und sonstige Aufräum- und Müll-/Abfallbeseitigungs- und Aufräumaktionen durchzuführen oder zu unterstützen. Die IB Berlin-Plattform (Brandenburg gGmbH, nachfolgend „Überlasserin“ genannt, überlässt der/dem Nutzer/in das oben bezeichnete E-Lastenfahrrad und die sonstigen auf Seite 1 bezeichneten Gegenstände unentgeltlich. Das Nutzungsverhältnis beginnt am ……………. und endet am ohne das es einer Kündigung bedarf. Die bezeichneten Gegenstände befinden sich im Folgenden „Plattform“)alleinigen Eigentum des Bezirksamtes Neukölln. Der Anleger Zu keiner Zeit erwirbt der/die Nutzerin Eigentum an dem E-Lastenfahrrad und den übrigen überlassenen Gegenständen. Der/die Nutzer/in versichert unter Vorlage eines Original-Ausweisdokuments, dass er/sie das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Überlassung der Gegenstände vollendet hat. Der/die Nutzer/in versichert, dass er/sie voll geschäftsfähig ist. Der/die Nutzer/in ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“)für die Dauer des Nutzungszeitraums dazu berechtigt, das E-Lastenfahrrad und die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut übrigen überlassenen Gegenstände im Sinne des Projektes und in Absprache mit den Mitarbeiter/innen der Überlasserin zu nutzen, um Sperrmüll zu transportieren und es zu einem Recycling- oder Wertstoffhof der Berliner Stadtreinigungsbetriebe zu bringen sowie sonstige Aufräum- und Müll-/Abfallbeseitigungsaktionen im Sinne des Projekts durchzuführen oder zu unterstützen. Der/die Nutzer/in ist verpflichtet, das E-Lastenfahrrad und die übrigen überlassenen Gegenstände für die gesamte Dauer des Nutzungszeitraums in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und pfleglich zu behandeln. Vor jedem Fahrtantritt mit dem E-Lastenfahrrad hat der/die Nutzerin den ordnungsgemäßen Zustand des E-Lastenfahrrads und der übrigen überlassenen Gegenstände zu überprüfen. Dies beinhaltet auch die Prüfung des Lichts, des Lenkrades und der Bremsen des E-Lastenfahrrads. Sollte das E- Lastenfahrrad Mängel aufweisen, die die Verkehrssicherheit beeinflussen, so ist dies der Überlasserin unverzüglich zu melden. Das E-Lastenfahrrad darf in diesem Falle nicht genutzt werden. Der/die Nutzerin hat während jeder Fahrt mit dem E-Lastenfahrrad einen Fahrradhelm zu tragen. Eventuell auftretende Beschädigungen, Verluste, Diebstahl an den Gegenständen und/oder sonstige Auffälligkeiten an einem der Gegenstände hat der/die Nutzer/in der Überlasserin unverzüglich zu melden. Jedwede Änderungen an dem E-Lastenfahrrad und den übrigen überlassenen Gegenständen technischer, farbgestalterischer oder sonstiger Art, sind untersagt. Das Anbringen von § 1 AbsAufklebern, Fahnen, Plakaten, Werbetafeln, Bannern, Reklame etc. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz ist untersagt. Es ist dem/der Nutzerin untersagt, Umbauten an den E-Lastenfahrrad vorzunehmen oder Einstellungen zu verändern (KWG) über mit Ausnahme der Sattelhöhe). Das E-Lastenfahrrad und die übrigen überlassenen Gegenstände sind während des Nichtgebrauchs ordnungsgemäß gegen Wegnahme zu sichern; hierfür erforderliche Erlaubnisist das überlassene Fahrradschloss zu verwenden und das E-Lastenfahrrad an einen festen Gegenstand anzuschließen. Der/die Nutzer/in verpflichtet sich, die Daten zu seiner/ihrer Person vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und Änderungen seiner/ihrer Daten, die im Laufe des Nutzungszeitraums eintreten, der Überlasserin unverzüglich und aufgefordert mitzuteilen. Der/die Nutzerin ist verpflichtet, das E-Lastenfahrrad und die übrigen überlassenen Gegenstände ausschließlich sachgerecht und zu den beschrieben Projektzwecken zu nutzen. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie geltenden Straßenverkehrsregeln sind zu beachten. Der/die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtrittNutzerin ist nicht berechtigt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen überlassenen Gegenstände entgeltlich oder unentgeltlich an die Dritte (auch nicht an Freund/innen, Bekannte, Familienmitglieder etc.) weiterzugeben, zu vermieten oder zu verleihen. Eine gewerbliche Nutzung des E-Lastenfahrrades und der überlassenen Gegenstände ist untersagt. Das Teilnehmen an und das Durchführen von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft Wettrennen mit dem E-Lastenfahrrad sind untersagt. Die Reservierung eines E-Lastenfahrrads stellt noch keinen Nutzungs- und abtrittÜberlassungsvertrag dar und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen wiederrufen werden. Der Unternehmenskre- ditvertrag Nutzungs- und Überlassungsvertrag kommt erst mit der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG Unterschrift beider Vertragsparteien wirksam zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:.
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Samples: Nutzungs Und Überlassungsvertrag
Präambel. kapilendo AG betreibt im Internet unter Entsprechend der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx gesetzlichen Verpflichtung der Krankenkassen gemäß § 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V in der Fassung des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozial- gesetzbuch (14. SGB V-ÄndG) bieten diese durch einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (im Folgenden „Plattform“). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag Vertragsschluss mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut einer Gemein- schaft im Sinne von des § 1 73b Abs. 3d 4 Satz 1 Kreditwesengesetz SGB V ihren Versicherten eine besondere hausärzt- liche (KWGhausarztzentrierte) über Versorgung („HZV“) an. Durch diesen HZV-Vertrag soll die hierfür erforderliche Erlaubnisbesondere hausärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein weiter optimiert und den gesetzgeberischen Vorgaben 14. SGB V-ÄndGGKV angepasst wer- den. Ziel des HZV-Vertrages ist für die teilnehmenden Krankenkassen, den Hausärzteverband und die HÄVG sowie die teilnehmenden Hausärzte (gemeinsam „HZV-Partner“) eine flächen- deckende, leitlinienorientierte und qualitätsgesicherte Versorgungssteuerung sowie eine da- rauf basierende Verbesserung der medizinischen Versorgung der Versicherten der Kranken- kassen. Durch die freiwillige Selbstbindung der Versicherten an einen Hausarzt, eine zielge- nauere Leistungsteuerung und insbesondere eine rationale und transparente Pharmakothera- pie streben die HZV-Partner die Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven an. Dieser HZV-Vertrag soll darüber hinaus zeigen, dass eine qualitativ hochwertige flächende- ckende Versorgung der Versicherten, eine angemessene Honorierung der Hausärzte und das Interesse der Krankenkassen an einer wirtschaftlichen Versorgung nicht miteinander im Wi- derspruch stehen, sondern durch eine enge und kooperative Zusammenarbeit aller Beteiligten in Einklang gebracht werden. Der Hausärzteverband ist der mitgliederstärkste hausärztliche Berufsverband in Schleswig- Holstein und vertritt als Gemeinschaft im Sinne des § 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mehr als die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung in Schleswig-Holstein teilnehmenden Allgemein- ärzte. Die Partnerbank refinanziert den KreditHÄVG AG ist ein Unternehmen, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft das nach seinem Satzungszweck für seine Mitglieder unter anderem Selektivverträge zur hausarztzentrierten Versorgung abschließt, diese organi- siert, durchführt und abtrittdanach erforderliche Vertragsmanagementleistungen, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von mit Ausnahme der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtrittAbrechnungsdienstleistungen, übernimmt. Der Unternehmenskre- ditvertrag Hausärzteverband ist Aktionär der HÄVG. Zwi- schen dem Hausärzteverband und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter HÄVG wird eine Dienstleistungsvereinbarung geschlos- sen, in der aufschiebenden Bedingungdie Aufgaben der HÄVG vertraglich geregelt werden. Dies vorangestellt, dass vereinbaren die auf HZV-Partner das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgtFolgende:
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Samples: Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73 B Abs. 4 Satz 1 SGB V
Präambel. kapilendo AG betreibt im Internet unter Die vom Bundesministerium für Gesundheit erlassene Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV) hat zum Ziel, Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (im Folgenden „Plattform“). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“)Bundesrepublik Deutschland sowie anderen Personen, die ein Darlehen wünschenin der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichert sind, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) in der Bundesrepublik Deutschland Beschäftigte einschließlich Seeleuten, die an Bord eines Schiffes beschäftigt sind, das in einem deutschen Seehafen liegt oder in deutschen Binnengewässern oder auf deutschen Binnenwasserstraßen verkehrt sowie sonstigen Personen, die sich zur Vermittlung freischaltenmedizinischen Behandlung in Deutschland aufhalten und nicht den vorgenannten Personengruppen angehören, einen Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS CoV-2 zu gewähren. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes Die Verordnung sieht vor, kommt dass die Impfleistungen durch Vertragsärzte, Betriebsärzte sowie Privatärzte sowie durch mobile Impfteams erbracht werden können. Das Land Sachsen-Anhalt schließt die Impfzentren zum 30.09.2021. Künftig werden die Impfungen regelhaft durch die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte durchgeführt. Bei Bedarf werden ergänzend mobile Impfteams durch die Landkreise und kreisfreien Städte eingesetzt. Das Land stellt sicher, dass mobile Impfteams der Landkreise und kreisfreien Städte zum Betrieb den Impfstoff nebst Impfzubehör und die erforderliche technische Ausstattung (Hard- und Software) erhalten. Darüber hinaus wird das Kreditprojekt zu StandeLand darauf hinwirken, dass die Landkreise und kreisfreien Städte die personelle Besetzung der mobilen Impfteams mit nichtärztlichem Personal (Dokumentar, medizinische Fachkraft zum Aufziehen der Spritzen) sicherstellen. Diese Vereinbarung regelt die freiwillige Mitwirkung von Ärzten und deren ggfs. zum Einsatz kommenden nichtärztlichen Praxispersonals bei der Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in den mobilen Impfteams. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt Vereinbarung ersetzt eine förmliche Weisung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration als CRR-Kreditinstitut Aufsichtsbehörde zur Kooperation im Sinne von des § 1 3 Abs. 3d 3 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) 2 CoronaImpfV und beinhaltet gleichzeitig die Genehmigung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration als Aufsichtsbehörde über die hierfür erforderliche ErlaubnisKVSA gemäß § 75 Abs. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:6 SGB V.
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Präambel. kapilendo AG betreibt Die Beteiligten beschließen, die kommunalen Archivaufgaben zukünftig gemein- sam wahrzunehmen und streben hierbei eine Vereinheitlichung und Optimierung von Arbeitsabläufen an. Dadurch werden Synergieeffekte erwartet, die Kosten- senkungen und Effizienzsteigerungen ermöglichen. Die Beteiligten versprechen sich von der Kooperation einen höheren Grad an Spezialisierung und einen ver- besserten Personal- und Sachmitteleinsatz um nutzerfreundliche Archive führen zu können. Die Stadt Lohmar verpflichtet sich gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 GkG NRW, die Durchführung von Archivaufgaben für die übrigen Beteiligten mandatierend zu übernehmen, so dass deren Rechte und Pflichten als Xxxxxx der Aufgaben aber unberührt bleiben. Die beteiligten Städte und Gemeinden tragen nach dem Gesetz über die Siche- rung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- dingLande Nordrhein-Plattform Westfalen (im Folgenden „Plattform“). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“Archiv- gesetz Nordrhein-Westfalen – ArchivG NRW), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf in der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer jeweils gültigen Fassung für ihr Archiv-gut in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den KreditZuständigkeit Sorge, indem sie es insbesondere verwah- ren, erhalten, erschließen und nutzbar machen. Sie erfüllen diese Aufgabe jeweils durch die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft Errichtung und abtrittUnterhaltung eigener Archive. Die Stadt Lohmar stellt das hierzu notwendige Personal und übernimmt die Orga- nisation für die Durchführung der Archivaufgaben bei den Beteiligten. Die durchzuführenden Archivaufgaben werden mit den einzelnen Beteiligten ab- gestimmt. Die Beteiligten erteilen der Stadt Lohmar hierzu – widerruflich – Vollmacht. Aufgaben Die Stadt Lohmar stellt nach dem Archivgesetz NRW geeignetes Personal ein und ist Dienstherrin. Der Personalbedarf richtet sich nach dem Bedarf in den beteilig- ten Kommunen. Personalentscheidungen treffen die beteiligten Kommunen in gemeinsamer Ab- stimmung. Grundsätzlich werden die Entscheidungen mit einfacher Mehrheit ge- troffen. Die endgültige Entscheidungsbefugnis liegt bei der Stadt Lohmar als ver- antwortliche Dienstherrin. Die Beteiligten können durch eigenes Personal die Erfüllung der Archivaufgaben ergänzen und unterstützen. Langfristig soll das interkommunale Archiv aus Diplom Archivaren, Fachangestell- ten für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv und Hilfskräften be- stehen. Die Stellenanteile werden unter den Kommunen abgestimmt und können unterschiedlich sein. Die Ausbildung von Nachwuchskräften ist möglich. Für die Beschäftigten gilt die allgemeine Arbeits- und Dienstzeitregelung der Stadt Lohmar. Arbeitsbeginn und Arbeitsende werden durch Zeiterfassung registriert. Eine Auswertung der Zeiten wird jeder Kommune zur Verfügung gestellt (Stun- dennachweis). Urlaub oder stundenweise Freistellung vom Dienst, sind bei der Stadt Lohmar zu beantragen, die ihrerseits anderen Kommunen sind in geeigneter Weise zu unterrichten. Das Personal wird von der Stadt Lohmar angewiesen, die Vorschriften der betei- ligten Kommunen bei ihren Tätigkeiten zu berücksichtigen. Die Stadt Lohmar wird das Personal zur Verschwiegenheit auch über alle Angele- genheiten bei den anderen Kommunen verpflichten. Die Aufgaben werden in der jeweiligen Kommune bearbeitet. Administrative, kon- zeptionelle Tätigkeiten oder Aufgaben, die an einem Standort für alle Kommunen bearbeitet werden können, dürfen auch an anderen Orten (mobiles Arbeiten) erle- digt werden. Die näheren Einzelheiten zu Arbeitsabläufen, organisatorischen Fragen und Ein- haltung von Sicherheitsstandards werden durch eine besondere Dienstanweisung durch die Stadt Lohmar in Abstimmung mit den Beteiligten geregelt. Das Archivgut verbleibt in den Räumlichkeiten der jeweiligen Kommune. Der Betrieb von gemeinsamen Archivräumen ist möglich. Die Archivräume müs- sen innerhalb der räumlichen Grenzen der Beteiligten liegen. Die vertragliche Ge- staltung gemeinsamer Archivräume treffen die betroffenen Kommunen separat. Finanzierung/Kostenerstattung Die Kommunen erstatten der Stadt Lohmar alle Aufwendungen für Ihre jeweils Teil- forderungen festgelegten Stellenanteile. Die Grundlage hierfür bilden die jeweils aktuellen Werte der Kommunalen Ge- meinschaftsstelle (KGSt-Bericht „Kosten eines Arbeitsplatzes 2018/2019). Auf die- ser Basis findet jährlich, sofern sich die Sätze ändern, eine Neukalkulation der Aufwendungs-pauschale statt. Es werden die Personal- und Gemeinkosten be- rücksichtigt. Da jede Kommune einen Arbeitsplatz vorhalten muss, werden Sach- kosten nicht berücksichtigt. Für Fortbildungen werden ein Prozent der Personalaufwendungen angesetzt. Ab- weichungen hiervon sind möglich, bedürfen jedoch der Absprache zwischen den Kommunen. Kann eine einheitliche Entscheidung nicht herbeigeführt werden, ent- scheidet die einfache Mehrheit. Kommt diese nicht zustande, liegt die Entschei- dungsbefugnis bei der Stadt Lohmar. Aufwendungen für die Ausbildung von Nachwuchskräften z.B. die Ausbildung von Diplom Archivaren oder Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv, werden in Höhe der jeweiligen Stellenanteile der Kommunen an die von Stadt Lohmar erstattet. Aufwendungen für Anschaffungen und Maßnahmen die den gesamten Verbund betreffen, werden in Höhe der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtrittjeweiligen Stellenanteile je Kommune der kosten- tragenden Kommune erstattet. Der Unternehmenskre- ditvertrag und Die Einzelheiten der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter Erstattung der aufschiebenden Bedingung, dass Aufwendungen treffen die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung Kommunen in einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:gesonderten Vereinbarung.
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Samples: www.lohmar.de
Präambel. kapilendo AG betreibt im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (im Folgenden „Plattform“). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer Stiftung setzt sich für eine lebendige Natur in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den KreditSchleswig Holstein ein, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft Vielfalt der Pflanzen und abtrittTiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazu, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtrittx ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Unternehmenskre- ditvertrag Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingungendet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, dass die Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anlegerdiesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Verkauf kommt durch Vermittlung Pächter erhält neben der kapilendo AG zustandeauf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis pro ha beträgt x Euro, also insgesamt x Euro jährlich (VermAnlGin Worten: ). Der Kreditnehmer Betrag ist Emittent am 30.06. eines jeden Pachtjahres unaufgefordert zur Zahlung fällig. Er ist zu überweisen auf das Konto der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein IBAN XX00000000000000000000, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung BIC XXXXXXXX (FinVermV) hingewiesenKontonr. Der Anleger sollte die 53005961, BLZ 210 500 00), bei der HSH Nordbank AG in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesenKiel unter Angabe des folgenden Aktenzeichens xyz. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:Eine Auf- rechnung mit Forderungen des Pächters kann nicht erfolgen.
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Samples: www.stiftungsland.de
Präambel. kapilendo AG betreibt Laut § 21 Sozialgesetzbuch (SGB) V und der darauf aufbauenden Rheinland-Pfälzischen Rah- menvereinbarungen von 1990 ist die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege (LAGZ) Rheinland-Pfalz mit der Organisation und Durchführung der zahnmedizinischen Gruppenpro- phylaxe in Kindertagesstätten (Kitas) und Schulen in Rheinland-Pfalz gesetzlich beauftragt. Dies bedeutet, dass jedes Kind von der Geburt bis zum 16. Lebensjahr einen gesetzlichen An- spruch auf unsere Angebote hat. Ziel ist es, die Zahngesundheit unserer Kinder zu erhalten, bzw. zu verbessern und Eltern frühzeitig zu allen relevanten Themen bezüglich der Zahn- gesundheit zu informieren. Die LAGZ wurde 1984 auf zunächst freiwilliger Basis von den Partnern Zahnärzteschaft, Ge- setzliche Krankenkassen und Öffentlicher Gesundheitsdienst mit Unterstützung der Landes- regierung Rheinland-Pfalz gegründet. 1990 folgte der Gesetzgeber der Idee und schuf im Internet § 21 SGB V die gesetzlichen Grundlagen für die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe. Diese sollte die von der zahnmedizinischen Wissenschaft erkannten präventiven Maßnahmen ins- besondere in Kindergärten und Schulen umsetzen. Die organisatorische Umsetzung erfolgte in den neu gegründeten regionalen Arbeitsgemeinschaften Jugendzahnpflege (AGZ), wobei die Flächendeckung mit 23 AGZ 1993 erreicht wurde. Ein besonderes Augenmerk legte die LAGZ auf die Akzeptanz der Prophylaxe-Maßnahmen bei den Trägern der Kindertageseinrich- tungen. Hierzu wurde bereits 1990 eine Vereinbarung zur Umsetzung der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe in den Kitas (Kita) in Rheinland-Pfalz verabschiedet, die alle Partner auf diesem Gebiet eingeschlossen hat. Die Tätigkeitsfelder der LAGZ wurden kontinuierlich erwei- tert, so dass die LAGZ heute ein vollständiges Programm vorweisen kann, wie es vom Gesetz- geber gefordert wird. Diese so genannte Gruppenprophylaxe wird von 23 regionalen AGZ unter dem Dach der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (LAGZ umgesetzt. Durch veränderte Lebenswelten, besonders im Folgenden „Plattform“)Bereich der Kita, ist eine Anpassung erforder- lich. Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf Viele Kinder besuchen in der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (heutigen Zeit bereits im Folgenden „Kreditnehmer“)ersten Lebensjahr eine Kita und verbringen dort oft den größten Teil des Tages. Mit dem ständigen Ziel der LAGZ, die Pro- gramme zu optimieren, wurde das Kita-Programm zeitgemäß weiter entwickelt und an die neuen Aufgaben angepasst. Neue Medien wurden erstellt, Patenzahnarztteams wurden ge- schult und ein Darlehen wünschenspezielles Programm für die Eltern der Kinder von der Geburt bis zum dritten Lebensjahr in das Präventionsprogramm aufgenommen. Darüber hinaus bietet die LAGZ den pädagogischen Fachkräften in Kitas Fortbildungen an, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischaltenum sie in Ihrer Aufgabe als Multiplika- toren zu stärken. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt Gemeinsam mit Ihnen lässt sich das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut Präventionsprogramm im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnisdes Lebenssituationsansatzes in den Alltag einer Kindertagesstätte integrieren, so dass für alle Kinder in der Kita eine Teilhabegrechtigkeit entsteht. Die Partnerbank refinanziert Verantwortung für die Erhaltung und Verbesserung der Zahngesundheit der Kinder, ist eine gemeinschaftliche Aufgabe von LAGZ, Kita-Team und Eltern. Wenn alle Beteiligten ihrer Verantwortung nachkommen und ihre spezielle Aufgabe erfüllen, kann das Ziel „Gesunde Kinderzähne“ erreicht werden. Gemäß den KreditBildungs- und Erziehungsempfehlungen (BEE) für Kindertagesstätten in Rhein- land-Pfalz, indem sollen die Kinder in der Kita Gelegenheiten erhalten, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Körperhygiene und Zahnpflege zu erwerben. Darüber hinaus lernen sie die Kreditforderung zum Nennwert Grundlagen einer gesunden Ernährung kennen. Dies geschieht mit dem Ziel, Kinder in der Entwicklung von Verantwortung im Umgang mit dem eigenen Körper, dessen Pflege und präventiven Maßnahmen zur Gesundherhaltung zu unterstützen. Kinder sollen in der Ausbildung eines guten Körpergefühls gestärkt werden. Zähne bewusst wahrzunehmen und ein Gefühl für sau- bere Zähne zu entwickeln ist hierbei ein Teilbereich. Soziale Benachteiligungen sollen ausge- glichen werden. Das Lernen der Kinder wird in ganzheitlichen Zusammenhängen organisiert und ist so ange- legt, dass das Kind den inneren Zusammenhang einzelner Aktivitäten unmittelbar erfahren kann. Zuckerimpulse zu reduzieren und das Zähneputzen nach den Mahlzeiten sind Beispiele hierfür. Durch eine frühzeitige Gewohnheitsbildung wird diese gesundheitsförderliche Hand- lung fest in den Alltag der Kinder integriert und bleibt so besonders stabil gegenüber Verän- derungen. Auf diese Weise wird damit für alle Kinder die Chance auf eine lebenslange Zahn- gesundheit erhöht. Die Kinder erwerben während der Kita-Zeit die dafür notwendigen Kom- petenzen. Damit orientieren sich alle Beteiligten an kapilendo Funding verkauft der Lebenswelt der Kinder. Gesundheit und abtrittKrankheit sind Bestandteil der Erfahrungswelt von Kindern. Dabei spielt das Vorbild der Erwachsenen eine ebenso große Rolle wie das Einüben von Gewohnheiten. Kinder erhalten in der Kita die Gelegenheit die eigene körperliche Entwicklung bewusst wahrzunehmen. Die Aufmerksamkeit der Kinder kann beispielsweise bei täglichen Mahlzeiten hin und wieder auf die Zähne gelenkt werden. Das Bewusstsein für saubere Zähne wird durch Zähneputzen in der Kita gefördert. Mit dem Präventionsprogramm der LAGZ ermöglicht die Kita den Kindern un- terschiedlicher Herkunft eine frühe Teilhabe an familienergänzenden Bildungs- und Erzie- hungsangeboten. 1990 wurde, wie bereits erwähnt, eine Trägervereinbarung ins Leben gerufen, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an jetzt einer Erneuerung bedarf. Ziel dieser Vereinbarung ist es, das Präventionsprogramm der LAGZ als selbstverständliche Aktivität flächendeckend in den Kitas fest zu verankern, damit sich die von Zahngesundheit der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft Kinder weiter verbessert. Das intensive Engagement aller Beteiligten in den letzten 30 Jahren hat deutliche Erfolge bewirkt. Die Zahngesundheit der Kinder und abtrittJu- gendlichen ist in erheblichem Maße gestiegen. Der Unternehmenskre- ditvertrag Dies beweisen die regelmäßigen bundeswei- ten Epidemiologischen Begleituntersuchungen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Jugend- zahnpflege (DAJ). Durch flächendeckende Untersuchungen der Erstklässler konnte im Jahr 2014 festgestellt werden, dass 62% dieser Kinder naturgesunde Zähne aufweisen. Dieser Wert ist seit vier Jahren konstant. Ein angestrebtes Ziel der WHO und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter Bundeszahnärzte- xxxxxx lautet: „Bis zum Jahre 2020 soll der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über Anteil kariesfreier Milchgebisse bei den Verkauf und die Abtretung sechsjäh- rigen Kindern mindestens 80% betragen.“ Dieses Ziel kann nur in einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:gemeinschaftlich durchgeführten Präventionsarbeit erreicht werden.
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Samples: kita.rlp.de
Präambel. kapilendo AG betreibt Das Ausbildungs- und Übungsschießen auf den Schrot- und Kugelschießständen dient der Fertigkeit und Sicherheit im Internet unter Umgang mit den Waffen, die bei der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (Jagdausübung benötigt werden. Die gesetzlich verankerten Grundsätze der Jagd, insbesondere die bundesgesetzlich normierte Verpflichtung zur Hege des Wildes sowie die gesetzlichen Vorgaben des Tierschutzes fordern von jedem Jäger, Wild so zu erlegen, daß ihm vermeidbare Schmerzen und Leiden erspart bleiben; daneben sind bei der Jagdausübung die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit zu beachten. Im Anschluß an das Ausbildungsschießen zur Vorbereitung auf die staatliche Jägerprüfung findet die Schießprüfung im Folgenden „Plattform“)Auftrage und unter Aufsicht der zuständigen Jagdbehörde statt. Das anschließend notwendige jagdliche Übungs- und Leistungsschießen dient dem Ziel, die ethischen sowie die gesetzlich verankerten Voraussetzungen im Umgang mit der Jagdwaffe zu erfüllen. Der Anleger Rheinische und der Westfälische Schützenbund zählen zu den größten und erfolgreichsten Sportverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen, wobei die Wurfscheibenschützen einen großen Anteil an den sportlichen Erfolgen haben. Der Sport und die Förderung des Sportes sind Bestandteil der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen. Das wettkampfmäßige Wurfscheibenschießen, wie es international betrieben wird, unterteilt sich in die Disziplinen Skeet, Trap, Doppeltrap. Seit 1972 gehört Xxxxx zum olympischen Schießprogramm; Trap sogar schon seit 1900. Vor fünf Jahren ist registrierter Kunde von kapilendo AGnoch Doppeltrap dazugekommen. Auf Wurfscheibenschießen entwickelte sich in vielen Ländern der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“)Erde zu einem regelrechten Volkssport, der auch Rollstuhlfahrern offensteht und ihnen Leistungen ermöglicht, die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:anderen Sportarten unmöglich wären.
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Samples: www.lanuv.nrw.de
Präambel. kapilendo AG betreibt im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- dingDie Parteien beabsichtigen, in enger Zusammenarbeit Projekte zur Energieerzeugung mit erneuerba- ren Energien in Form von Onshore-Plattform Windparks auf dem deutschen Festland zu entwickeln (im Folgenden nachfol- gend „Plattform“). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „KreditnehmerProjekte“), um mit diesen Projekten die ein Darlehen wünschenEnergieversorgung der Gesellschafter zu stärken. Zur Realisierung dieses Zwecks werden sich die Gesellschafter an der Gesellschaft, Kreditgesuche (eingetragen im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischaltenHandelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 46602, beteiligen. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (Die Gesellschaft wird verschie- dene Projekte im Folgenden „Finanzierungsphase“Bereich der Erneuerbaren Energien (Onshore Windparks) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Standeentwickeln. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener VerantwortungProjekte verfolgen das Ziel einer Stärkung der örtlichen Energieversorgung durch die Gesellschafter. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den KreditDen Ge- sellschaftern soll das Recht zukommen, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft Gesellschaft entwickelten Projekte selbst oder über hierfür gesondert geschaffene Beteiligungsgesellschaften („Windparkgesellschaften“) zu er- werben und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (zu betreiben; im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der Einzelfall kommt auch eine (teilweise) Verkauf Weiterveräußerung der Projekte an Dritte in Betracht. Soweit die Projekte an Windparkgesellschaften veräußert werden, sollen diese in der Rechtsform der GmbH & Co. KG aufgesetzt werden. Alleinige Komplementärin dieser Windpark- gesellschaften soll zunächst eine Komplementärgesellschaft aus dem Konzernkreis der Altus sein. Bis zur Entscheidung der Gesellschafter über ihre Beteiligung an den Windparkgesellschaften sollen die Windparkgesellschaften ebenfalls durch kapilendo Funding Altus gehalten werden. Altus wird der Gesellschaft Options- rechte auf die Anteile an den Windparkgesellschaften einräumen, die dinglich gesichert werden und die (teilweise) Abtretung die Gesellschaft an ihre Gesellschafter nach Maßgabe dieser Vereinbarung weitergibt. KMW und Altus, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Kreditforderung nebst Zinsen KMW, werden der Gesellschaft sämtliche bei ihnen bereits in Entwicklung befindlichen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus in Deutschland gelegenen Projekte verkaufen. Diese Projekte werden künftig von Altus exklusiv auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrages auf „Cost-Plus“-Basis weiterentwickelt. Darüber hinaus werden der Gesellschaft weitere entsprechende Projekte aufgrund dieses Dienstleistungsvertrages mit Altus angeboten, die Altus bei Aufnahme in die Gesellschaft ebenfalls exklusiv unter dem Unternehmenskreditvertrag an den AnlegerDienstleistungsvertrag weiterentwickelt. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf Dies vorausgeschickt, vereinbaren die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger Parteien was folgt:
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Samples: web1.karlsruhe.de
Präambel. kapilendo AG betreibt Anlässlich der Weltklimakonferenz COP 23, erwartet die Region Bonn Delegierte und Teilnehmer aus aller Welt. In diesem Zusammenhang präsentiert sich die Region Bonn als weltoffener Gastgeber. Neben der klassischen Unterbringung der Teilnehmer in Hotels und anderen kommerziellen Unterkunftsbetrieben der Region Bonn, ergänzt die unentgeltliche, nicht kommerzielle Bereitstellung von Privatquartieren das Übernachtungsangebot. Dieser bereits bei vielen viele Großevents erprobte nicht kommerzielle Ansatz der Privatquartiervermittlung unterstreicht das weltoffene Image der Stadt und der gesamten Region Bei Privatquartieren handelt es sich um Schlafgelegenheiten bei privaten Gastgebern die keine kommerziellen Anbieter sind und Gäste aus Gastfreundschaft unentgeltlich aufnehmen. Privatquartiere müssen kein Gästezimmer sein. Es kann sich auch um eine adäquate Schlafgelegenheit auf Bett, Sofa oder Liege handeln. Die Gäste sollen so untergebracht werden wie dies Gastgeber für Freunde oder Familie auch tun würden. Die Tourismus & Congress GmbH Region Bonn Rhein-Sieg Ahrweiler (T&C) bildet im Internet unter Auftrag der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform Stadt Bonn eine Kommunikationsplattform für die Kontaktanbahnung (im Folgenden „Plattform“)Vermittler) zwischen nicht kommerziellen Privatquartieranbietern und Privatquartiersuchenden. Der Anleger ist registrierter Kunde Privatquartieranbieter haben die Möglichkeit Ihre Gastgeberschaft über ein vorbereitetes Formular der T&C gegenüber anzuzeigen. Privatquartiersuchende haben die Möglichkeit Ihr Gesuch ebenfalls über ein vorbereitetes Formular gegenüber der T&C anzuzeigen. Die T&C vermittelt bei Übereinstimmung von kapilendo AGBedarf und Angebot die Kontaktdaten von Anbieter und Nachfrager. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“)Die weitere Kommunikation und Abwicklung erfolgt bilateral zwischen Privatquartieranbieter und Privatquartiersuchenden. Die T&C vermittelt keine Sammelunterkünfte. Teilnehmende, die ein Darlehen wünschenmit einer Gruppe zu der Veranstaltung reisen haben die Möglichkeit sich über die kommerzielle Unterkunftsvermittlung eine Reservierungsanfrage zu stellen. Die T&C haftet nicht für durch die Kontaktvermittlung und durch den Aufenthalt entstandenen Schäden bei Gastgebern und Gästen. Die T&C übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Lage und Beschaffenheit der jeweiligen Unterkunft. Die Vermittlung freischalteneines Privatquartiers erfolgt auf Basis der tatsächlichen Verfügbarkeit von Privatquartierangeboten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes Gerichtsstand ist Bonn Sind Vertragsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam und liegt deshalb eine Regelungslücke vor, kommt das Kreditprojekt zu Standeso soll diese Xxxxx durch eine vertragliche Regelung geschlossen werden, welche dem übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien entspricht. Die Partnerbank von kapilendo AG übrigen Vertragsbedingungen bleiben wirksam. Noncommercial Private accommodation arrangements for the World Climate Change Conference COP 23 in Bonn (im Folgenden „Partnerbank“as of 03.07.2017) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer On the occasion of the World Climate Conference COP 23, the Bonn region expects delegates and participants from all over the world. In this context, the Bonn region presents itself as a world-wide host. In addition to the classical accommodation of the participants in eigener Verantwortunghotels and other commercial accommodation enterprises of the Bonn region, the free, non-commercial provision of private accommodation complements the accommodation offer in the region. Die Partnerbank verfügt als CRRThis non-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abscommercial approach which has already been tested at many many major events, underscores the cosmopolitan image of the city and the entire region Private quarters are sleeping places provided by private hosts who are not commercial providers and offer hospitality free of charge. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz Private quarters do not need to be a guest room. It can also be an adequate sleeping habit on a bed, sofa or couch. The guests should be accommodated in the same way as hosts would do for friends or family. The Tourismus & Congress GmbH Region Bonn /Rhein-Sieg / Ahrweiler (KWGT & C) über die hierfür erforderliche Erlaubnisis providing an intermediary communication platform for the contact-making between non-commercial hosts and private host seeking participants of the conference. Die Partnerbank refinanziert den KreditPrivate hosts have the possibility to announce hosting capabilities using a specially prepared online form on the T & C Web Site. Private host seeking guests have the possibility to indicate their search for a private host using a specially prepared online form on the T & C Web Site .The T & C then provides the contact data of the host and the guest on a bilateral basis between them as soon as the demand and the offer are matching. Further communication and settlement takes place bilaterally between private hosts and the guests The T & C does not arrange group accommodations with private hosts. Participants who travel within group to the congress have the opportunity to make a reservation request via the commercial accommodation website of the COP 23 T & C is not liable for any damage caused by or inbetween hosts and guests. The T & C does not guarantee the availability, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtrittlocation and characteristics and quality of the accommodation. The placement with a private host is based on the actual availability of private quarters. Is Bonn If the terms of the contract have not become part of the contract in whole or in part, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingungor are ineffective, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12and if there is a lack of control, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:this gap should be concluded by a contractual arrangement which corresponds to the agreement of the contractual parties.
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Samples: www.bonn-region.de
Präambel. kapilendo AG betreibt Die Xxxxxx- und Universitätsbibliothek Bremen (SuUB) ist für die Literatur- und Medienversorgung der staatlichen Hochschulen des Landes für Forschung, Lehre und Studium zuständig und berücksichtigt dabei die Bedarfe der wissenschaftlichen Institutionen im Internet unter Lande Bremen. Im Rahmen der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx digitalen Transformation der wissenschaftlichen Information ermöglicht die SuUB ihren Nutzerinnen und Nutzern einen Kreditmarktplatz zunehmend ortsungebundenen Zugriff auf E-Journals, E-Books und online Fachdatenbanken sowie freie Internetressourcen. Die Bibliothek unterstützt die fortschreitende Digitalisierung von Forschung und Lehre. Dabei kommt dem Ausbau des Open Access, der den freien Zugang zu d en Erkenntnissen der Wissenschaft sichert, eine besondere Bedeutung zu. Die SuUB fördert aktiv die Open-Access-Transformation. Im Kontext von Open Science übernimmt die Bibliothek die Erschließung, Bereitstellung und Archivierung von Open Educational Resources. Im Dialog mit den Hochschulen beteiligt sich die SuUB aktiv an den Planungen zum Forschungsdatenmanagement und zum Aufbau von Forschungsinformations-systemen. Die Bibliothek wird als Crowdlen- dingzentraler Lernort insbesondere von den Studierenden stark nachgefragt. Den sich stetig verändernden Anforderungen an die Einrichtung und Ausstattung moderner Lernräume trägt die Bibliothek durch Modernisierung bestehender und Schaffung neuer Lernräume Rechnung. Die Öffnungszeiten der Bibliotheksstandorte werden bedarfsorientiert optimiert. Zur Stärkung der Informations-Plattform (im Folgenden und Medienkompetenz in den Hochschulen werden die Schulungsangebote der SuUB in enger Kooperation mit den Fachbereichen, Fakultäten und Studiengängen systematisch weiterentwickelt. Mit einem eng an den Bedarfen des Wissenschaftsbereichs ausgerichteten Angebot leistet die SuUB einen wichtigen Beitrag zur Profilbildung der Hochschulen und zur Erhöhung der Attraktivität der Studienstandorte in Bremen und Bremerhaven. Die SuUB beachtet bei der Literaturversorgung sowie bei der Entwicklung ihrer Dienstleistungen die neuesten Trends der Informationsbeschaffung, -erschließung und -bereitstellung. Dabei berücksichtigt sie insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Informationsinfrastrukturen in Deutschland bis 2020. Ausgerichtet an der bestmöglichen Erfüllung dieses Auftrages vereinbaren das Land und die SuUB auf der Grundlage der Wissenschaftsplanung des Landes und des Bibliotheksentwicklungsplanes der SuUB folgende Entwicklungsziele: • Auf- und Ausbau der sog. Hybriden Bibliothek: Der Versorgungsauftrag der SuUB wird sich daran orientieren, ein fachlich ausgewogenes, den Anforderungen von Forschung und Lehre genügendes Literatur- und Fachinformationsangebot in gedruckter und elektronischer Form zu gewährleisten. • Erfüllung differenzierter Anforderungen aus dem Forschungsbereich: Dies soll auch durch den kontinuierlichen Ausbau des digitalen Informationsangebots sichergestellt werden. • Zur Vermittlung von Informationskompetenz als zukunftsweisende Schlüsselqualifikation für das wissenschaftliche Arbeiten in den Hochschulen soll in enger Kooperation mit den Fachbereichen und Studiengängen die „Plattform“)Teaching Library" systematisch weiterentwickelt werden. Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) Darüber hinaus sollen Angebote zur Vermittlung freischaltenvon Data Literacy entwickelt werden. Anleger können innerhalb • Zur Verbesserung des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf von Studierenden nachgefragten Literaturangebotes verstärkt die SuUB den Ausbau mit E-Books unter Berücksichtigung der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Standefinanziellen Ressourcen. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden SuUB sieht sich zur Umsetzung der vorstehenden Ziele ihrer Serviceorientierung gegenüber den forschenden, lehrenden und lernenden Mitgliedern der Hochschulen sowie einer beständigen Optimierung der internen Geschäftsprozesse verpflichtet. Mittelfristige Ziele • Ausbau der hybriden Bibliothek • Quantitative und qualitative Sicherung der Medienversorgung: „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRRKontrolliertes Wachstum" ' • Verbesserung der Medienerschließung durch Kataloganreicherung • Förderung der Open-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von Access-Publikationstätigkeit der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:Hochschulen
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Samples: www.wissenschaft-haefen.bremen.de
Präambel. kapilendo AG betreibt 1 Die Erfolgsfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit (BA) hängt auch in Zukunft davon ab, ob sie in der Lage ist, sich ständig verändernden Rahmenbedingungen schnell anzupas- sen und sich auch mittels einer vorausschauenden Personalpolitik die hierfür erforderli- chen Kompetenzen zu sichern. 2Nicht nur ihre Kundinnen und Xxxxxx, sondern auch ihre eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter will die BA auf diesen schwierigen aber auch interessanten Weg mitnehmen und die spezifischen !3elange ihrer Beschäftigten möglichst in Einklang mit den Zielen zur Erfüllung des geschäfts- und gesellschaftspolitischen Auftrags bringen. 3Große Herausforderungen sind dabei die flexiblen Anpassungsmöglichkeiten des Per- sonalbedarfs bei stark wechselnden Konjunkturverläufen oder bei gesetzlichen Änderun- gen bzw. Neuregelungen sowie die Steuerung der Folgen des demografischen Wandels im Internet unter Personalkörper der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (BA und des allgemeinen Wertewandels. 4Dies wird verstärkt be- gleitet von Wünschen einer vielfältiger werdenden Belegschaft, durchaus im Folgenden „Plattform“)intergenera- tionalen Kontext, nach mehr Zeitsouveränität zur Förderung der partnerschaftlichen Ver- einbarkeit von Beruf und Familie sowie Privatleben. Der Anleger ist registrierter Kunde Dies umfasst auch die Förderung von kapilendo AGGleichstellung und Chancengleichheit g rade mit Blick auf individuelle Berufs- und Karri- ereplanungen (z.B. für persönliche Fortbildung) oder zur Pflege von Angehörigen, aber auch nach Perspektiven für einen vorzeitigen - ggf. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“)gleitenden - Übergang in den Ruhe- stand. 5Zudem gewinnt die Förderung des gesellschaftlichen bzw. ehrenamtlichen Enga- gements immer mehr an Bedeutung. 6Solche Sachverhalte ·erfordern eine an Lebenspha- sen orientierte Personalpolitik, die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtrittes ermöglicht, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an individuelle Berufs- und Lebenspla- nung in verschiedenen Lebensabschnitten zu berücksichtigen. 7Langzeitkonten sind - in Ergänzung zu den bestehenden gesetzlichen, tariflichen Möglichkeiten - hierfür gut ge- eignet; sie können einen wirksamen Beitrag zur Förderung der Mitarbeitermotivation und Arbeitszufriedenheit leisten. 8Gleichzeitig erhö.hen solche Instrumente die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf Mitarbeiterbin- dung und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist Beschäftigungsfähigkeit, was wiederum die Positionierung der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding BA als wett- bewerbsfähige Arbeitgeberin stärl<t. 9Zeitsouveränität fördert die Eigenverantwortung der Beschäftigten, schafft neue und fle- xible Rahmenbedingungen und Leistungsanreize zur Förderung des Mitarbeiterengage- ments für Beschäftigte und Führungskräfte gleichermaßen. 10 1nsbesondere die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf Dienst- stellen wie auch ihre Führungskräfte werden dabei verstärkt in die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie Pflicht genommen, die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:geschaffene Flexibilität produktiv zu nutzen.
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Samples: www.jobcenter-osnabrueck.de
Präambel. kapilendo AG betreibt Die Städtischen Museen Hanau sind stets darum bemüht, ihre Veranstaltungen reibungslos und zur vollsten Zufriedenheit durchzuführen. Um Unklarheiten und Missverständnisse schon im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform Ansatz zu vermeiden, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „Plattform“). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“AGB) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung Webseite xxx.xxxxxx-xxxxx.xx hinterlegt. Bei Anmeldung und Buchung sowie beim Besuch von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über Veranstaltungen erkennen die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte Kunden1 die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesenAGB aufgeführten Bedingungen an. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo FundingDie jeweiligen Preise bzw. Teilnahmegebühren können den Preisangaben auf der Webseite xxx.xxxxxx-xxxxx.xx entnommen werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für museumspädagogische Angebote der Städtischen Museen Hanau regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und den Städtischen Museen Hanau und gelten für alle buchbaren Angebote der Museumspädagogik wie beispielsweise Gruppenführungen, kapilendo AG Familienangebote, Kindergeburtstage und Kreativwerkstätten. Für diese Angebote besteht eine Anmeldepflicht. Bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche sind die Altersangaben zu beachten. Anmeldungen und Buchungen (schriftlich oder telefonisch) werden von der Anleger was folgt:Verwaltung der Städtischen Museen schriftlich bestätigt. Mit dieser Bestätigung gehen dem Kunden die AGB zu. Durch die Anmeldung oder Buchung des Kunden und einer schriftlichen Bestätigung seitens der Museumsverwaltung, in der die anfallenden Entgelte benannt werden, kommt der Vertrag zustande. Dadurch wird der Veranstaltungstermin verbindlich für den Kunden reserviert. Je nach Veranstaltungstyp gibt es eine Höchstteilnehmerzahl. Es gilt die durch den Magistrat der Stadt Hanau erlassene Benutzungs- und Entgeltordnung der Städtischen Museen Hanau soweit in den AGB nichts Anderes geregelt ist. Die anfallenden Entgelte werden vor Beginn der Veranstaltung an der Museumskasse bezahlt. Im Museum Schloss Philippsruhe ist neben der Barzahlung auch Kartenzahlung möglich. In den Museen Steinheim und Großauheim muss die Bezahlung bar entrichtet werden. Stornierungen müssen schriftlich an die Verwaltung der Städtischen Museen Hanau erfolgen. Eine Stornierung bis zum 3. Werktag vor dem vereinbarten Termin ist kostenfrei. Bei einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird das volle Teilnahmeentgelt fällig. Gleiches gilt bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn. Nach 15-minütiger Verspätung des Kunden erlischt die Pflicht seitens des Museums, das gebuchte museumspädagogische Angebot durchzuführen. Es sei denn, der Kunde hat das Museum umgehend telefonisch über die Verspätung informiert. Die Städtischen Museen Hanau sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere, wenn: • für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen, • die Veranstaltung aus nicht von den Städtischen Museen Hanau zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss.
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Samples: www.hanau.de
Präambel. kapilendo AG betreibt Die Einrichtung klinischer Krebsregister ist ein wesentliches Ziel des Nationalen Krebsplans und wurde von den Akteuren im Internet Gesundheitswesen unterstützt. Krebsregister sollen unter anderem einer aussagekräftigen onkologischen Qualitätsbe- richterstattung für Leistungserbringer, Entscheidungsträger und Patienten dienen. Eine hohe Aussagekraft der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx Registerda- ten soll zur Versorgungstransparenz, zur Versorgungsforschung sowie zur Verbesserung der Behandlung von an Krebs erkrankten Patienten beitragen. Die Krankenhäuser und Arzt- und Zahnarztpraxen erhalten für die Meldung der Daten an klinische Krebsregister eine angemessene Meldevergütung. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und –registergesetz – KFRG) vom 03.04.2013 hat der Gesetzgeber den GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen verpflichtet, die Höhe der Meldever- gütungen für die landesrechtlich vorgesehenen Meldungen der zu übermittelnden klinischen Daten an klinische Krebsre- gister festzulegen. Die Selbstverwaltungspartner kommen dieser Aufgabe mit der vorliegenden Vereinbarung auf der Grundlage des § 65c Abs. 6 Satz 5 SGB V nach. Wenn die privaten Krankenversicherungsunternehmen den klinischen Krebsregistern die Kosten für Vergütungen von Mel- dungen von Daten privat krankenversicherter Personen erstatten, tritt der Verband der Privaten Krankenversicherung bei der Vereinbarung nach § 65c Abs. 6 Satz 5 SGB V an die Seite des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen. Gleiches gilt für die Xxxxxx der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften, wenn sie den klinischen Krebsregistern einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- dingTeil der Kosten für Vergütungen von Meldungen von Daten der nach diesen Vorschrif- ten berechtigten Personen erstatten. Die Vereinbarungspartner sind sich darüber einig, dass sich diese Vereinbarung über die Meldevergütungen am aktuellen bundesweit einheitlichen Datensatz der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren und der Gesellschaft der epidemio- logischen Krebsregister in Deutschland zur Basisdokumentation für Tumorkranke und seinen ergänzenden Modulen (ADT/GEKID-Plattform (Datensätze) entsprechend § 65c Abs. 1 Satz 3 SGB V orientiert. Im April 2014 wurde der aktualisierte Ba- sisdatensatz im Folgenden amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesund- heit im Bundesanzeiger „Plattform“Aktualisierter einheitlicher onkologischer Basisdatensatz der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tu- morzentren e. V. (ADT) und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e. V. (GEKID)“ vom 27.03.2014, BAnz AT 28.04.2014 B2). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf Dieser und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie noch zu veröffentlichenden tumorspezifischen Module unterliegen fortlaufenden Überarbeitungen und Ergänzungen. Zudem sind die Festlegungen auf Landesebene zu den Meldeanlässen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung noch nicht abgeschlossen. Aus diesen Gründen ist diese Vereinbarung bei wesentlichen Änderungen der ADT/GEKID-Datensätze (inklusive deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“Spezifikation) ist oder Inkompatibilitäten auf- grund der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding länderspezifischen Festlegungen zu den Meldeanlässen zu überprüfen und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anlegerggf. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:unverzüglich anzupassen.
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Samples: bravors.brandenburg.de
Präambel. kapilendo AG betreibt im Internet unter Bisher waren Planauskunftsbegehren per Brief, Telefax oder E-Mail an die EVNG zu richten oder erforderten persönliches Erscheinen. Mit der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- dingAnwendung „Online-Plattform (im Folgenden „Plattform“). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf Bauauskunft“ stellt die EVNG dem Nutzer, neben den bisherigen Möglichkeiten der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“)Planauskunft, die ein Darlehen wünscheneine gebühren- freie, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) schnellere Möglichkeit zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vorVerfügung, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) um Auskünfte und Planunterlagen über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft EVNG betriebenen Strom-, Gas- und abtrittFernwärmenetze sowie nachrichtlich über die erd- verlegten Hoch- und Höchstspannungskabel der RWE online in digitaler Form zu erhalten. Zu den Stromnetzen werden auch die Netze für Straßenbeleuchtung sowie die für die Netz- steuerung erforderlichen Kommunikationskabel gezählt. Durch diese neue Möglichkeit kann sich der Nutzer, der Bauarbeiten oder Leitungsverlegungen plant oder ausführt, schneller über die Lage der EVNG-Leitungen und Anlagen informieren, um auf diese Weise Beschädi- gungen an den EVNG-Netzen zu vermeiden. Im Falle der nachrichtlichen Anzeige von erdverlegten Hochspannungskabeln (110-kV) durch die Online-Bauauskunft der EVNG ist der Nutzer zur zusätzlichen Leitungsanfrage bei dem jeweils zuständigen Netzbetreiber, derzeit der Westnetz GmbH, DRW-S-LK-TM, Florianstra- ße 15-21, 44139 Dortmund, Tel. 0231/000-0000, verpflichtet. Die EVNG weist lediglich auf ein Vorhandensein dieser Hochspannungskabel hin. Die EVNG räumt dem Nutzer kostenlos das Recht ein, über die Internetseiten der EVNG online eine Planauskunft für die Xxxxxxx Xxxxx, Gas und Fernwärme zu erhalten. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Zugriff beschränkt sich auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf Netzgebiet der EVNG und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen von der EVNG betriebenen Ver- sorgungsanlagen. Das Netzgebiet der EVNG umfasst die Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck sowie einige wenige städteübergreifende Hausanschlüsse. Bei städteübergreifen- den Arbeiten muss eine ergänzende Planauskunft beim benachbarten Verteilnetzbetreiber eingeholt werden. Die EVNG behält sich vor, zukünftig ein Entgelt für die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und Nutzung der Anleger was folgt:Onli- ne-Auskunft zu erheben.
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Samples: www.evng.de
Präambel. kapilendo AG betreibt 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-17-168, Beschl. v. 20.12.2017). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieser Festlegung. § 1 Vertragsgegenstand 1Dieser Vertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Netznutzung. 2Die Netznutzung umfasst bei konventioneller Messtechnik (Messtechnik, bei der es sich weder um eine moderne Messeinrichtung noch um ein intelligentes Messsystem handelt) auch die Durchführung des Messstellenbetriebs durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber. 3Dieser Vertrag enthält keine Vorgaben zum Messstellenbetrieb für Messlokationen, für die der Netzbetreiber in der Marktrolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber zuständig ist und die mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen ausgestattet sind. 1Die in diesem Vertrag enthaltenen Regelungen sind in ihrem Anwendungsbereich abschließend, soweit nicht die Vertragspartner in beiderseitigem Einverständnis diesen Vertrag ergänzende oder abweichende Regelungen treffen und der Netzbetreiber bzw. der Netzbetreiber in der Marktrolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber den Abschluss dieser ergänzenden oder abweichenden Regelungen jedem Netznutzer diskriminierungsfrei anbietet und im Internet unter veröffentlicht. 2Abweichungen und Ergänzungen von diesem Standardvertrag sind in der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (Vertragsausfertigung sowie in der Veröffentlichung im Folgenden Internet deutlich kenntlich zu machen. 3Der Abschluss dieser Regelungen darf nicht zur Bedingung für den Abschluss dieses Vertrages oder für die Gewährung des Netzzugangs gemacht werden. 1Der Netzbetreiber betreibt ein Elektrizitätsversorgungsnetz. 2Der Netznutzer begehrt als (unzutreffendes streichen) Lieferant (Lieferantenrahmenvertrag) Letztverbraucher Netzzugang zum Zweck der Entnahme von Elektrizität an einer oder mehreren Marktlokationen, die an das Elektrizitätsversorgungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen ist. Die Rechte und Pflichten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) bleiben durch diesen Vertrag unberührt. § 2 Netzzugang 1Der Netzbetreiber verpflichtet sich, dem Netznutzer sein Netz diskriminierungsfrei zur Durchleitung elektrischer Energie zu Marktlokationen zur Verfügung zu stellen. 2Er arbeitet im erforderlichen Umfang mit anderen Netzbetreibern zusammen, um den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz zu gewährleisten. Der Netznutzer vergütet den Netzbetreiber für die Netznutzung zum Zweck der Entnahme von Elektrizität sowie für weitere Leistungen aus diesem Vertrag gemäß der Preisregelung des § 7. 1Bei Vorliegen eines „Plattformall-inclusive-Vertrages“ zwischen einem Lieferanten und einem Letztverbraucher regelt dieser Vertrag auch die Ausgestaltung der Netznutzung durch den Lieferanten zur Belieferung des betreffenden Letztverbrauchers. 2Der Lieferant schuldet in diesem Fall dem Netzbetreiber die anfallenden Netzentgelte. 3Erbringt ein Lieferant einem Letztverbraucher gegenüber ausschließlich die Leistung Stromlieferung, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung über die Leistung Netznutzung zwischen dem Letztverbraucher und dem Netzbetreiber für die betreffende Marktlokation. 4In diesem Fall schuldet der Letztverbraucher dem Netzbetreiber die Netzentgelte. 5Der Letztverbraucher ist bei der Anmeldung im Rahmen der elektronischen Marktkommunikation in geeigneter Weise zu kennzeichnen. § 3 Voraussetzungen der Netznutzung Marktlokationen müssen in ein vertraglich begründetes Bilanzkreissystem einbezogen und jeweils eindeutig und zu jedem Zeitpunkt vollständig einem Bilanzkreis zugeordnet sein. Dem Netzbetreiber ist im Rahmen der Netznutzungsanmeldung der Bilanzkreis mitzuteilen, dem eine Marktlokation in der betreffenden Regelzone zuzuordnen ist. Voraussetzung für die Bearbeitung der Anmeldung durch den Netzbetreiber ist das wirksame Bestehen des betreffenden Bilanzkreises im Anmeldezeitpunkt und, sofern der anmeldende Lieferant nicht zugleich Bilanzkreisverantwortlicher des betreffenden Bilanzkreises ist, der vorherige Zugang einer elektronischen Zuordnungsermächtigung beim Netzbetreiber. § 4 Geschäftsprozesse und Datenaustausch zur Abwicklung der Netznutzung Die Abwicklung der Netznutzung für Marktlokationen erfolgt unter Anwendung der von der Bundesnetzagentur erlassenen „Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität - GPKE“ (BK6-06-009) in jeweils geltender Fassung, unter Anwendung der von der Bundesnetzagentur erlassenen Festlegung „Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)“ (BK6-07-002) nebst der auf dieser Grundlage durch die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen vorgelegten und durch die Bundesnetzagentur veröffentlichten MaBiS-Geschäftsprozessbeschreibungen in jeweils geltender Fassung sowie unter Anwendung der von der Bundesnetzagentur erlassenen Festlegung „Wechselprozesse im Messwesen (WiM)“ (BK6-09-034) in jeweils geltender Fassung. Soweit ein elektronischer Datenaustausch zwischen den Vertragspartnern nach Maßgabe der vorgenannten Festlegungen durchzuführen ist, so erfolgt dieser in Anwendung von verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen der Expertengruppe „EDI@Energy“, soweit diese zuvor Gegenstand einer durch die Bundesnetzagentur begleiteten Konsultation waren und im Anschluss durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht worden sind. Regelungslücken, die sich in Anwendung der unter Absatz 1 genannten Festlegungen ergeben, werden die Vertragspartner unter Anwendung der jeweils zu den einzelnen Festlegungen veröffentlichten „Umsetzungsfragen“ schließen, soweit diese mindestens unter Beteiligung von Vertretern der Netzbetreiber und Lieferanten erarbeitet wurden und als „konsensual“ eingestuft sind. § 5 Registrierende Lastgangmessung, Zählerstandsgangmessung und Standardlastprofilverfahren Zur Feststellung der Leistungswerte bzw. Energiemenge je ¼-h-Messperiode für die Bilanzierung, Abrechnung der Netznutzung sowie Energieabrechnung werden Zeitreihen verwendet. 1Sofern nicht nach dem MsbG oder einer regulierungsbehördlichen Vorgabe eine Übermittlung von Last- oder Zählerstandsgängen erfolgt oder abweichende Grenzwerte nach § 12 Abs. 2 Satz 3 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) Anwendung finden, verwendet der Netzbetreiber bei Marktlokationen in Niederspannung mit einer jährlichen Energieentnahme von bis zu 100.000 kWh standardisierte Lastprofile. Die Ermittlung der erforderlichen Zählerstände und Zeitreihen ist in den in § 72 MsbG bezeichneten Fällen auch rechnerisch oder durch Schätzung möglich. Lastprofilverfahren 1Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile zur Anwendung kommen. 2Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage des synthetischen oder des erweiterten analytischen Verfahrens ein (Unzutreffendes streichen). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG3Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation ein dem Abnahmeverhalten entsprechendes Standardlastprofil zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. Auf 4Hierbei sind die berechtigten Interessen des Lieferanten zu wahren. 5Dem Lieferanten steht das Recht zu, unplausiblen Prognosen und Lastprofilzuordnungen zu widersprechen und dem Netzbetreiber einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. 6Kommt keine Einigung zustande, legt der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch und das Standardlastprofil fest. 7Die Zuordnung und Prognose teilt er dem Lieferanten nach erstmaliger Festlegung sowie im Folgenden „Kreditnehmer“)Falle jeglicher Änderung unverzüglich unter Beachtung der unter § 4 Abs. 1 genannten Festlegungen mit. 8Aus gegebenem Anlass, insbesondere nach Durchführung der Turnusablesung, erfolgt durch den Netzbetreiber unverzüglich eine Überprüfung auf Richtigkeit der geltenden Jahresverbrauchsprognose und erforderlichenfalls eine Anpassung an die veränderten Umstände. RLM / Zählerstandsgangmessung Zur Ermittlung der Leistungswerte bzw. Energiemengen je ¼-h-Messperiode bei Messlokationen mit viertelstündiger registrierender Leistungsmessung oder Zählerstandsgangmessung verwendet der Netzbetreiber die ausgelesenen und aufbereiteten Zeitreihen. § 6 Messstellenbetrieb 1Der Messstellenbetrieb ist Aufgabe des Netzbetreibers als grundzuständigem Messstellenbetreiber, solange und soweit nicht ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischaltenDritter nach § 5 MsbG den Messstellenbetrieb durchführt. Anleger können innerhalb 2Der Netzbetreiber ist – soweit er grundzuständiger Messstellenbetreiber nach Satz 1 ist – mit Blick auf die Durchführung des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut Messstellenbetriebs Messgeräteverwender im Sinne von des Eichrechts und verantwortlich für die Einhaltung aller sich aus dem Eichrecht ergebenden Anforderungen und Verpflichtungen. 3Er bestätigt hiermit insoweit die Erfüllung dieser Verpflichtungen nach § 1 33 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über 2 MessEG. Es ist Aufgabe des Netzbetreibers, die hierfür erforderliche ErlaubnisIdentifikationsnummern für die Marktlokationen und Messlokationen zu verwalten. Soweit der Netzbetreiber den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber durchführt oder eine Festlegung der Bundesnetzagentur dies für darüber hinausgehende Fälle bestimmt, hat er auch die abrechnungsrelevanten Messwerte zu verarbeiten, aufzubereiten und an die berechtigten Stellen weiterzuleiten. Die Partnerbank refinanziert Messwerte bilden die Grundlage für die Bilanzierung sowie für die Abrechnung der Netznutzung. 1Bei fehlenden Messwerten werden Ersatzwerte nach den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert allgemein anerkannten Regeln der Technik gebildet. 2Sie sind als solche zu kennzeichnen. 1Die Erhebung und Übermittlung der Messwerte an kapilendo Funding verkauft den Lieferanten erfolgt in den Fallgruppen und abtrittFristen gemäß der Festlegungen GPKE und WiM in jeweils geltender Fassung. 2Die Messeinrichtungen für Marktlokationen von Kunden mit Standardlastprofil werden in möglichst gleichen Zeitabständen, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an 12 Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, nach einem vom Netzbetreiber festzulegenden Turnus und Zeitpunkt abgelesen. 3Liegt eine Vereinbarung zwischen Lieferant und Letztverbraucher nach § 40 Abs. 3 Satz 2 EnWG vor, sind die sich daraus ergebenden abweichenden Vorgaben zum Turnus auf Anforderung des Lieferanten zu beachten. 4Die Verwendung rechnerisch abgegrenzter Messwerte kommt nur dann in Betracht, wenn eine Erhebung tatsächlicher Messwerte nicht in angemessener Zeit möglich ist und wenn für den maßgeblichen Zeitpunkt auch durch den Netznutzer bzw. Lieferanten keine plausiblen Zählerstände in angemessener Zeit übermittelt worden sind. 1Die Nachprüfung von Messeinrichtungen sowie das Vorgehen bei Messfehlern erfolgen nach § 71 MsbG sowie unter Beachtung der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtrittallgemein anerkannten Regeln der Technik. Der Unternehmenskre- ditvertrag und 2Ein unter Berücksichtigung der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter danach korrigierten Messwerte gegenüber dem Netznutzer zu viel oder zu wenig berechneter Betrag ist zu erstatten oder nach zu entrichten. 3Ansprüche sind auf den der aufschiebenden BedingungFeststellung des Fehlers vorausgehenden Ablesezeitraum beschränkt, dass es sei denn, die Auswirkung des Fehlers kann über einen größeren Zeitraum festgestellt werden. 4In diesem Fall ist der Anspruch auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das längstens drei Jahre beschränkt. 1In der Regel erfolgt die Messung auf der Netzebene des vertraglich vereinbarten Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. 0Xxx Xxxxxxxxxxxx von diesem Grundsatz werden die bei der Messung nicht erfassten Verluste durch einen angemessenen Korrekturfaktor bei den Messwerten berücksichtigt. 3Die Ergebnisse werden gemäß den anerkannten Regeln der Technik einer Marktlokation zugewiesen, dessen Werte Grundlage für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichendie weitere Abrechnung (Bilanzierung, Netznutzungsabrechnung) sind. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über 4Der angewandte Korrekturfaktor, der den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (tatsächlich zu erwartenden Umspannverlusten bestmöglich zu entsprechen hat, ist dem Lieferanten im Folgenden „Anlegervertrag“) ist Rahmen der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:elektronischen Marktkommunikation zu übermitteln.
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Samples: www.bdew.de
Präambel. kapilendo AG betreibt im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- dingZur Umsetzung des zwischen den Bayerischen Universitäten und Fachhochschulen sowie dem Freistaat Bayern am 18.07.2008 abge- schlossenen Innovationsbündnisses Hochschule 2013 schließen die Friedrich-Plattform Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (im Folgenden „PlattformUniversität“). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen ) und das Bayerische Staatsministerium für Wissen- schaft, Forschung und Kunst (im Folgenden „KreditnehmerStaatsministerium“)) die- se Zielvereinbarung. Gegenstand der Zielvereinbarung ist die Kon- kretisierung der hochschulpolitischen Ziele des Innovationsbündnis- ses Hochschule 2013 mit Ausnahme der sogenannten Ausbaupla- nung für den doppelten Abiturjahrgang, zu der bereits am 12. De- zember 2008 eine separate Zielvereinbarung zwischen den Parteien abgeschlossen wurde. Die Universität Erlangen-Nürnberg ist die größte und forschungs- stärkste nordbayerische Universität und eine der großen deutschen Forschungsuniversitäten. Dass die Universität ihre Potentiale in der Forschung hervorragend nutzt, hat sie wiederholt unter Beweis ge- stellt. Sichtbarer Ausdruck dessen sind unter anderem die erzielten Erfolge in der Exzellenzinitiative in den Bereichen der Ingenieur- und Naturwissenschaften, die ein Darlehen wünschenEinwerbung eines internationalen For- schungskollegs in den Geisteswissenschaften sowie die Errichtung des Max-Planck-Instituts für die Physik des Lichts am Standort Er- langen. Zugleich richtet die Universität ihr Augenmerk auf die Lehre, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf in der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vorsicheren Erkenntnis, kommt das Kreditprojekt zu Standedass hervorragende Lehre aus hervorragender Forschung resultiert. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener VerantwortungVerbesserung der Lehre und des Services für die Studierenden sind dabei wesentliche Ziele. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne Ausbildung von § 1 AbsLehrerinnen und Lehrern ist für die Universität eine wichtige Auf- gabe. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über Übergeordnetes Ziel der Universität ist es, in der nächsten Runde der Exzellenzinitiative mit einem ambitionierten Zukunftskonzept zu reüs- sieren. Dies erfordert große Anstrengungen: so hat die hierfür erforderliche ErlaubnisUniversität mit einer umfassenden Strukturreform bereits erste erfolgreiche Schritte unternommen. Die Partnerbank refinanziert den KreditEin wesentliches Element sieht sie in der Etablierung eines flächendeckenden Qualitätsmanagements in Leh- re, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft Forschung und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:.
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Samples: www.fau.de
Präambel. kapilendo AG betreibt Im Bekenntnis zur Taufe als dem gemeinsamen grundlegenden Band der Einheit in Xxxxx Xxxxxxxx, • getragen von der Bitte Xxxx, „dass alle eins seien“ (Joh 17, 21), • im Internet unter Glauben an Xxxxx Xxxxxxxx als Haupt der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (im Folgenden „Plattform“). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf Kirche und Herrn der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) Welt auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an gemeinsamen Grundlage des Wortes Gottes, wie es die Heilige Schrift bezeugt, • auf der Finanzierung Grundlage des Glaubensbekenntnisses von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vorNizäa-Konstantinopel (381) als Auslegung der Heiligen Schrift, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer • in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen Erinnerung an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag Evangelischen Landeskirche in Baden und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter Erz- diözese Freiburg 1999 unterzeichnete gemeinsame Erklärung1, • ermutigt durch die gemeinsame Unterzeichnung der aufschiebenden BedingungCharta Oecumenica auf dem ökumenischen Kirchentag in Berlin 2003 und durch die langjährige geschwisterli- che Zusammenarbeit unserer beiden/mehreren Gemeinden • verpflichten sich die evangelische Christusgemeinde in Bruchsal-Obergrombach und die römisch-katholische Pfarrei St. Martin in Bruchsal-Obergrombach zu weiteren Schritten auf dem Weg zur sichtbaren Einheit in einem Glauben und in der einen eucharistischen Gemeinschaft und unterzeichnen folgende Vereinbarung: 1[1] Gottesdienst und Amtshandlungen als Orte der Begegnung, Gemeinsame Erklärung der Erzdiözese Freiburg und der Evangelischen Landeskirche in Xxxxx, Xxxxxxxx/Xxxxxxxxx 0000 Im ökumenischen Miteinander ist es wichtig, die geistlichen Gaben der verschiede- nen christlichen Traditionen kennen zu lernen, sich davon bereichern zu lassen und so voneinander zu lernen. Daher verpflichten wir uns, das Leben unserer Gemeinden auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Arbeitsbereichen kennen zu lernen, einander zu den jeweiligen Gottesdiensten und Veranstaltungen einzuladen sowie regelmäßige Begegnungen zu vereinbaren. Wir wollen Selbstgenügsamkeit überwin- den und mögliche Vorurteile beseitigen, die Begegnung miteinander suchen und für- einander da sein.2 Unsere Ökumene lebt davon, dass wir Gottes Wort gemeinsam hören und den Heili- gen Geist in uns und durch uns wirken lassen. Wir wollen den bisherigen Weg fort- setzen, durch Gebete und Gottesdienste die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf geistliche Gemeinschaft zwischen unse- ren Gemeinden zu vertiefen und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltungsichtbare Einheit der Kirche Jesu Christi zu för- dern. Wir verpflichten uns, auf der Grundlage der gemeinsamen Erklärung zu „Got- tesdienst und Amtshandlungen als Orte der Begegnung“ (füreinander und miteinander zu beten. An folgenden Feiertagen wollen wir einander einladen und nach Möglichkeit gemein- sam Gottesdienst feiern3: • Pfingstmontag • Ökumenisches Abendlob im Folgenden „Anlegervertrag“Weihnachtfestkreis • Abend-Gottesdienst zur Gebetswoche der Einheit der Christen • Weltgebetstag • Ökumenischer Jugendkreuzweg (2006 Helmsheim, 0000 Xxxxxxxxxxx, 0000 Xxxxxxxxxxxx) ist • den sog. "Gang auf den Berg" zur Ökumenischen Friedensdekade ab 2006 • Weg durch den Advent: Christen beider Gemeinden laden ein • anlässlich des Burgfestes Obergrombach alle zwei Jahre • Ökumenische Schulgottesdienste an der Burgschule (teilweise2-4 während eines Schuljahres) Verkauf durch kapilendo Funding und • regelmäßig eine ökumenische Abendandacht in der Sommerzeit in der Schlosskirche (Privatbesitz) (ab 2006) 2 aus Charta Oecumenica, Leitlinie 3 in Kapitel II; hier können die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den AnlegerGemeinden konkrete Vereinbarungen eintragen. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:Eine Handreichung zur Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften gibt dazu Anregungen.
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Präambel. kapilendo AG betreibt Die Erbringung sportlicher Höchstleistungen setzt einen außerordentlich hohen zeitlichen Aufwand der Aktiven voraus. Leistungssport wird in einem Lebensabschnitt betrieben, in dem zugleich die Grundlagen für eine spätere berufliche Karriere gelegt werden. Mit dieser Kooperationsvereinbarung soll für studierende Spitzensportlerinnen und Spitzensportler ein gewisser Ausgleich geschaffen werden, damit sie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ihre akademische Ausbildung trotz der hohen zeitlichen Belastungen des Spitzensports erfolgreich absolvieren können. Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz, das Studierendenwerk Mainz, der Olympiastützpunkt Rheinland-Pfalz/Saarland, der Olympiastützpunkt Hessen im Internet unter Landessportbund Hessen, der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- dingLandessportbund Rheinland-Plattform Pfalz und der Allgemeine Deutsche Hochschulsportverband (adh) sehen sich in der Verantwortung gegenüber den Studierenden, die Studien- und Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass spitzensportliches Engagement mit ihrer akademischen Ausbildung möglichst weitgehend zu vereinbaren ist. Die in dieser Vereinbarung aufgeführten Maßnahmen dienen dazu, den an der Johannes Gutenberg- Universität Mainz studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern zeitgleich eine akademische Ausbildung und eine spitzensportliche Karriere zu ermöglichen sowie ungebührliche Beeinträchtigungen im Folgenden „Plattform“). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (Studium aufgrund ihres sportlichen Engagements im Folgenden Rahmen der rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten zu vermeiden. Mit dieser Vereinbarung will die Johannes Gutenberg-Universität Mainz ihrer Mitverantwortung gegenüber den studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gerecht werden und diese durch konkrete Unterstützungsmaßnahmen wahrnehmen. Die Xxxxxxxx Xxxxxxxxx-Universität Mainz erhält das Lizenzrecht, den Titel und das geschützte Logo „Kreditnehmer“)Partnerhochschule des Spitzensports“ zu führen und bei allen Maßnahmen öffentlich und werbewirksam einzusetzen. Das Erreichen der hier vereinbarten Zielsetzungen soll in enger Kooperation der Olympiastützpunkte mit der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und ihrer Einrichtung des Hochschulsports verwirklicht werden. Ziel ist es auch, die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung Spitzensportlerinnen und Spitzensportler verstärkt an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt den Studienstandort zu Standebinden. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut individuelle Förderung im Sinne dieser Vereinbarung können studierende Spitzensportlerinnen und Spitzensportler in Anspruch nehmen, sofern sie einem A-, B-, C- oder D/C-Kader angehören. Sofern im vorliegenden Vertrag von § 1 Absstudierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gesprochen wird, sind jeweils studierende Spitzensportlerinnen und Spitzensportler als A-, B-, C- oder D/C- Kaderangehörige gemeint. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz Eine Teilnahme setzt die schriftliche Beitrittserklärung (KWGvgl. Anlage 1) der studierenden Spitzensportlerin bzw. des studierenden Spitzensportlers zu dieser Vereinbarung voraus. Die Benennung von zu fördernden studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern erfolgt auf Empfehlung der Olympiastützpunkte. Das Förderprogramm beginnt mit der Benennung sowie der schriftlichen Beitrittserklärung und endet mit dem Studienabschluss oder der Beendigung der Leistungssportkarriere (Ausscheiden aus dem A-, B-, C- oder D/C-Kader). Die Xxxxxxxx Xxxxxxxxx-Universität Mainz unterstützt die studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportler innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen und organisatorischen Möglichkeiten. Während des Studiums ihrer Spitzensportlerinnen und Spitzensportler bemüht sich die Johannes Gutenberg-Universität Mainz im Rahmen ihrer rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten, • die zentrale Koordination und Abstimmung der Aufgaben aus dieser Vereinbarung vorzunehmen und sicherzustellen; • um die Bereitstellung einer Beauftragten bzw. eines Beauftragten für den Leistungssport, welche bzw. welcher in Abstimmung mit den zuständigen Stellen innerhalb der Johannes Gutenberg- Universität Mainz die studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportler durch eine individuelle Beratung unterstützt; • um die Bereitstellung von speziellen Studienfachberaterinnen und -beratern in den jeweiligen Fachbereichen, Fakultäten und Hochschulen; • um die Flexibilisierung der Studienplanung auf der Grundlage der sportfachlichen Planung während der einzelnen Semester sowie über die hierfür erforderliche Erlaubnisganze Studiendauer hinweg. Im Einzelnen bietet die Xxxxxxxx Xxxxxxxxx-Universität Mainz im Rahmen der rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten • die Gewährung von Urlaubssemestern im Sinne der Einschreibeordnung der JGU für wichtige Meisterschaften und aus sportlichen Gründen; • die Flexibilisierung von Anwesenheitszeiten, insbesondere die Möglichkeit, Fehlzeiten nachzuarbeiten; • die Verlängerung von Abgabefristen sowie die individuelle Vereinbarung von Prüfungsterminen; • die studienfachspezifische Überprüfung besonderer Fördermöglichkeiten im Individualfall; • die individuelle Planung von Praktika und Exkursionsteilnahmen; • die entgeltfreie Nutzung der Hochschulsportanlagen und -einrichtungen. Nutzungszeiten nach Absprache und Zuweisung durch das Institut für Sportwissenschaft und den Allgemeinen Hochschulsport (AHS) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Darüber hinaus verpflichtet sich die Johannes Gutenberg-Universität Mainz, • an Überprüfungen und Evaluationen der in dieser Vereinbarung fixierten Leistungen aktiv teilzunehmen; • in ihren Fachbereichen und Instituten anzuregen, die jeweiligen fachspezifischen Möglichkeiten zur Unterstützung der studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportler zu nutzen; • das Projekt „Partnerhochschule des Spitzensport“ gegenüber den Hochschulmitgliedern und der Hochschulöffentlichkeit zu kommunizieren. Zur Unterstützung des Übergangs der studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportler aus dem Studium in das Berufsleben gewährleistet die Johannes Gutenberg-Universität Mainz den Zugang zu entsprechenden hauseigenen Beratungseinrichtungen (z.B. Zentrale Studienberatung, Career Service etc.). Das Studierendenwerk Mainz unterstützt diese Kooperationsvereinbarung durch • eine besondere Einzelfallberatung für studierende Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, wenn diese sie wünschen; • die Bereitstellung eines Kontingents von bis zu fünf Wohnheimplätzen für studierende Spitzensportlerinnen und Spitzensportler. Das Kontingent wird bis 6 Wochen vor Semesterbeginn vorgehalten; • Hilfen zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Verpflegung für studierende Spitzensportlerinnen und Spitzensportler. Der jeweilige Olympiastützpunkt verpflichtet sich, • die Xxxxxxxx Xxxxxxxxx-Universität Mainz als „Partnerhochschule des Spitzensports“‚ wo immer möglich zu empfehlen; • die studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportler im Rahmen der Grundbetreuung in den entsprechenden Servicebereichen zu versorgen; • die studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportler bei der Studienort- sowie Studienfachwahl zu beraten; • die eventuell erforderlichen Begutachtungen für die Bewerbungsverfahren vorzunehmen; • die Laufbahnberaterinnen und Laufbahnberater als zentrale Ansprechpartnerinnen oder zentrale Ansprechpartner vor Ort für die studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportler und deren Spitzenverbände sowie die Einrichtungen des Hochschulsports der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und das Studierendenwerk Mainz einzusetzen; • der bzw. dem Beauftragten für Leistungssport sowie den zuständigen Stellen innerhalb der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vor jedem Semester die studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportler in Form einer aktuellen Liste bekannt zu machen; • die individuellen Studien- und Sportplanungen der beteiligten studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportler regelmäßig über die Laufbahnberatung im Zusammenwirken mit den studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern sowie den Verbänden mit den jeweils Verantwortlichen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz abzustimmen; • den Beitritt von studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern zu dieser Vereinbarung zu fördern; • die Kooperationsvereinbarung bei den Bundeskaderathletinnen und -athleten bekannt zu machen und die Johannes Gutenberg-Universität Mainz zu empfehlen; • darüber hinaus auf diese Vereinbarung und ihre Inhalte bei allen geeigneten Gelegenheiten hinzuweisen. Die Partnerbank refinanziert beitretenden studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportler verpflichten sich, • zur sorgfältigen Planung und adäquaten Durchführung des Studiums sowie zur gewissenhaften Vorbereitung der Veranstaltungen und Prüfungen; • die sportfachlichen Planungen nach Abstimmung mit ihrem jeweiligen Spitzenfachverband frühzeitig mit den KreditStudienfachberaterinnen und -beratern in den Studienbüros unter Einbeziehung der Laufbahnberater der Olympiastützpunkte abzustimmen; • in Abstimmung mit dem Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband, indem sie dem Allgemeinen Hochschulsport (AHS) und Studentischen Sportausschuss (SSA) der Johannes Gutenberg- Universität Mainz sowie dem nationalen Spitzenverband zum Start bei Hochschulmeisterschaften und Universiaden bzw. Studierenden-Weltmeisterschaften für die Kreditforderung zum Nennwert Johannes Gutenberg-Universität Mainz; • die Hochschulleitung, den zuständigen Hochschulsport sowie alle weiteren Institutionen der Kooperation regelmäßig in allgemeiner Weise über sportliche Erfolge zu informieren; • repräsentative Aufgaben für die Johannes Gutenberg-Universität Mainz zu übernehmen; • während und nach Abschluss des Studiums an kapilendo Funding verkauft der Beratung von aktiven Spitzensportlerinnen und abtritt-sportlern mitzuwirken, sofern dies berufsbedingt möglich ist. Der Allgemeine Deutsche Hochschulsportverband übernimmt im Rahmen dieser Vereinbarung folgende Aufgaben: • in seinem Wirkungsfeld bei zukünftigen und bereits immatrikulierten Studierenden und an allen Hochschuleinrichtungen wegen der geschaffenen Vorzüge und verbesserten Rahmenbedingungen für Leistungssportlerinnen und -sportler die Xxxxxxxx Xxxxxxxxx-Universität Mainz zu empfehlen; • die studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen nach Abstimmung mit dem Spitzenverband und dem AHS und SSA der Johannes Gutenberg-Universität Mainz an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft nationalen und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag internationalen Wettkämpfen des Hochschulsports teilnehmen, umfassend zu informieren, organisatorisch und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen fachlich zu betreuen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die versicherungsrechtlichen Aspekte abzusichern; • in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam leseneigenen Publikationen und zu allen anderen gegebenen Anlässen über die Ergebnisse der Kooperationsvereinbarung zu berichten und auch in entsprechender Form die Leistungen der an der Xxxxxxxx Xxxxxxxxx-Universität Mainz studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportler bei nationalen und internationalen Hochschulsportwettkämpfen und -meisterschaften bekannt zu machen und zu würdigen; • die Spitzenverbände, die Olympiastützpunkte Hessen und Rheinland-Pfalz/Saarland sowie die Johannes Gutenberg-Universität Mainz über die erreichten sportlichen Leistungen „ihrer“ studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportler bei nationalen und internationalen Erfolgen bei Hochschulsportwettkämpfen regelmäßig in allgemeiner Weise zu informieren. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo FundingDiese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch alle Vertragspartner in Kraft und gilt bis zum 31.12.2016. Sie verlängert sich automatisch um jeweils vier Jahre (Olympiazyklus), kapilendo AG und wenn nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Anleger was folgt:Schriftform.
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Präambel. kapilendo AG betreibt im Internet unter Der Vorhabenträger beabsichtigt den Neubau und Betrieb eines REWE Zentralstandortes Nord in der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- dingGemeinde Henstedt-Plattform Ulzburg (im Folgenden „Plattform“Folgenden: das Vorhaben). Der Anleger Standort soll Sitz der Zentralverwal- tung Region Nord mit jedenfalls 442 Mitarbeitern, eines Schulungszentrums und des neuen Logistik- zentrums Region Nord mit seinerseits bis zu 487 Mitarbeitern (Zieljahr 2025) werden. Der Vorhabenträger ist registrierter Kunde bzw. wird Eigentümer des Vorhabengrundstücks und wird das Vorhaben bau- lich realisieren. Bei der Vergabe von kapilendo AGAufträgen wird er sich bemühen regionale Unternehmen zu be- rücksichtigen. Auf Das Vorhaben wird zur Nutzung an die Betreiberin vermietet werden. Die Betreiberin versteht sich als starker Sozialpartner ihrer Mitarbeiter und der Plattform können kreditsuchende Unternehmen Standortgemeinden. Die Betreiberin bietet Gesundheits- und Sportprogramme für die Mitarbeiter an. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird gefördert. Die Betreiberin ist seit Xxxx 2011 Xxxxxx des Zertifikates zum Audit Beruf und Familie. Die Betreiberin ist mit all ihren Zentralstandorten das größte Unternehmen, welches für ihr vorbildliches Engagement zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zertifiziert ist (Stand 2017). In Zusammenarbeit mit lokalen Sozialträgern werden Notfallbetreuungen angeboten; darüber hinaus werden unter anderem Betreuungsmöglichkeiten und Pflegeleistungen vermittelt. Die Betrei- berin wird im Folgenden Rahmen ihrer Kooperationen mit Sozialträgern in Henstedt-Ulzburg prüfen, ob zusätzli- che Betreuungsmöglichkeiten, insbesondere für Kinder von Mitarbeitern, aktiv geschaffen werden können. Die Betreiberin wird sich ebenfalls aktiv gesellschaftlich engagieren und in der örtlichen Ge- meinschaft geeignete Einrichtungen und Veranstaltungen unterstützen. Die Betreiberin unterstützt mit dem Modell „Kreditnehmer“)Job-Rad“ die Fahrradmobilität ihrer Mitarbeiter. Sie wird in Henstedt-Ulzburg darüber hinaus aktiv den Ausbau der E-Mobilität im Ortskern (REWE, Penny und toom Baumarkt-Standorte) sowie innerhalb des Betriebsgeländes für REWE Mitarbeiter fördern. Dar- über hinaus wird der Ausbau des ÖPNV im Gemeindegebiet und die Errichtung eines Leihfahrradsys- tems insbesondere zur Anbindung des Gewerbegebiets unterstützt, um auch diese Mobilitätsangebote zur Anbindung des Standortes anbieten zu können. Der vorliegende Städtebauliche Vertrag regelt u.a. Verpflichtungen des Vorhabenträgers und der Be- treiberin, die ein Darlehen wünschenerforderlich sind, Kreditgesuche (um das entsprechende Baurecht zu schaffen und die Umsetzung des Vorhabens und dessen Betriebs sicherzustellen. Zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde wurde im Folgenden „Kreditprojekte“) Oktober/ November 2015 bereits ein ers- ter Städtebaulicher Vertrag insbesondere zur Vermittlung freischaltenUnterstützung und Vorbereitung der Planungsleistungen geschlossen (Anlage 1). Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf Damit wurde die Grundlage geschaffen, die Gemeinde von den Kosten der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgebenPlanung und sonstigen Aufwendungen, die Voraussetzung für das Vorhaben sind, freizuhalten. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von Diese Vereinbarung gilt fort und wird durch die nachstehenden Regelungen ergänzt: § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:Vertrages
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Präambel. kapilendo AG betreibt Diese Vereinbarung zur weisungsgebundenen Auftragsdatenverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO erklärt die Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Datenschutz, die sich aus dem Vertragsverhaltnis bezüglich der Nutzung der online Zeiterfassung GREYSTORE ergeben. Sie findet Anwendung auf alle Tatigkeiten, die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen und bei denen Beschaftigte des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer Beauftragte mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers in Berührung kommen konnen. Der Auftraggeber ist datenschutzrechtlich der Verantwortliche, der Auftragnehmer ist Auftragsverarbeiter. Der Auftrag umfasst folgende Tätigkeiten als Bestandteil der Datenverarbeitung: Speicherung der vom Auftraggeber über die Bedienoberflache der Zeiterfassung GREYSTORE eingegebenen Daten in einer Datenbank, Wiedergabe, Systematisierung, tabellarische und grafische Auswertung der Daten sowie eine Loschung der Daten auf Anforderung des Auftraggebers, Wartung und Hosting der dem Service zugrundeliegenden IT-Systeme, Software und Datenbanken und der Umgang mit Backups. Die Laufzeit dieser Anlage richtet sich nach der Laufzeit des Vertrages, sofern sich aus den Bestimmungen dieser Anlage nicht darüber hinausgehende Verpflichtungen ergeben. ARCOMTEC GmbH Xxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxxx Tel.: 0941/00000000 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxxx.xx Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxxxxx Der Auftragnehmer speichert und verarbeitet personenbezogene Daten im Internet unter Auftrag des Auftraggebers. Dies erfolgt durch Nutzung der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform (cloudbasierten Zeiterfassung GREYSTORE. Bei den auf Basis der Vereinbarung verarbeiteten personenbezogenen Daten handelt es sich um solche, die der Auftraggeber für die Arbeitszeiterfassung seiner Mitarbeiter sowie zur Auswertung und Abrechnung von Projekten seiner Kunden in GREYSTORE erfasst. Der Auftraggeber ist im Folgenden „PlattformRahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmaßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer verantwortlich (“). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut Verantwortlicher“ im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlGArtikel 24 DSGVO). Der Kreditnehmer ist Emittent Bei Durchführung des Auftrags, z.B. Support, Wartung oder Systembetreuung, kann der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die Auftragnehmer mit personenbezogenen Daten in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:Berührung kommen.
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Präambel. kapilendo AG betreibt Der Vermieter verantwortet das gemeinnützige Projekt „Nachbarschaft Samtweberei“. Die Grundzüge des Projektes sind in einem gemeinsamen Handlungsprogramm „Zukunft des Samtweberviertels“ der Stadt Krefeld und der hinter dem Vermieter stehenden Montag Stiftung Urbane Räume vom Oktober 2013 festgehalten worden. Danach machen sich die Partner gemeinsam auf den Weg, die Krefelder Südweststadt – und hier insbesondere das Viertel um die Alte Samtweberei – zu einem lebenswerten und lebendigen Stadtbaustein der Gesamtstadt zu entwickeln. Das Ziel ist, die Entwicklung des Samtweberviertels und die Investition in die Alte Samtweberei so miteinander zu verschränken, dass mittelfristig eine sozial, ökonomisch und städtebaulich heterogene, nach vielen Seiten offene Gemeinschaft entsteht, die keiner gesonderten Förderung durch die öffentliche Hand mehr bedarf. In diesem Zusammenhang wird die Immobilie „Alte Samtweberei“ entwickelt und vermietet. Der Betrieb und das Management des Hauses sollen eng mit der Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit für den Stadtteil verknüpft werden. Die Nutzer der Immobilie sollen sich in die soziale und kulturelle Entwicklung ihrer unmittelbaren Nachbarschaft und in das umgebende Samtweberviertel einbringen und sich für ein lebendiges Gemeinwesen engagieren. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Projekt „Halbe Miete für das Viertel“ zu. Das ehemalige Verwaltungsgebäude (nachfolgend „Pionierhaus“ genannt) der ehemaligen Samtweberei wird auf Zeit, bis zum 31.08.2020, als Bürohaus für kreative Unternehmungen sowie für soziale Initiativen wieder in Betrieb genommen. Eine umfassende Sanierung und Umnutzung oder Modernisierung des Pionierhauses Gebäudes mit Anpassung an aktuelle Standards u.a. des Schall- und Wärmeschutz erfolgt nicht, um die Mieten für die Räume möglichst niedrig zu halten. Das Nutzungskonzept bietet auf insgesamt fünf Ebenen mit ca. 1010 qm Netto-Mietfläche gewerblichen Einzelnutzern, Freiberuflern, Dienstleistern, Vereinen und Künstlern einfache Büroräume und sieht auch Raumangebote für Projekte und Studierende der Hochschule Niederrhein sowie Co-Working-Plätze vor. Zur Erreichung der im Internet Handlungsprogramm festgelegten Entwicklungsziele für das Samtweberviertel werden die Räume des „Pionierhaus“ an Mieter vermietet, die sich ihrerseits verpflichten, an der Erfüllung der Entwicklungsziele für das Samtweberviertel mitzuwirken. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien was folgt: Mit Abschluss dieses Mietvertrages verpflichtet sich der Mieter zur Teilnahme am Projekt "Halbe Miete für das Viertel“, dessen gesonderte „Spielregeln“, die die inhaltliche Ausgestaltung, Organisation und Dokumentation des Projektes näher regeln, noch vom Vermieter in Abstimmung mit dem Vermieter aufgestellt und dann Vertragsbestandteil werden. Durch seine Teilnahme an diesem Projekt verpflichtet sich der Mieter, je Quadratmeter der Gesamtmietfläche (siehe § 2 dieses Vertrages) jährlich eine Stunde seiner Zeit, Kompetenz, Arbeitsleistung und Know-how für Projekte und Aktivitäten zur Verfügung zu stellen, die dem Gemeinwesen und der Quartiersentwicklung dienen (nachfolgenden insgesamt „Beiträge“ genannt). Die Beiträge können nach Zustimmung des Vermieters eingebracht werden in Projekte, die von dem Mieter selbst oder von der Plattform Samtweberviertel entwickelt und vorgeschlagen werden. Sie sollen auf einen Bedarf im Quartier reagieren, der von der von dem Vermieter oder der „Plattform Samtweberviertel“ als solcher anerkannt wird. Die Plattform Samtweberviertel befindet sich derzeit noch in ihrem Entstehungsprozess und soll aufgebaut werden, um Bewohnerinnen und Bewohner, Vertreter von Einrichtungen und der Stadt sowie Unternehmen zu ermöglichen, auf einer Ebene zusammen kommen. Der Vermieter wird den Mieter über die diesbezüglichen Entwicklungen auf Anforderung informiert halten. Beiträge können unter anderem Projekte sein, die sich mit der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz Geschichte des Samtweberviertels, der Bildungssituation von Kindern und Jugendlichen, der Lebenslage von alten Menschen im Samtweberviertels oder der internationalen und interkulturellen Begegnung beschäftigen. Denkbar sind auch Aktivitäten im öffentlichen Raum, Kunst- oder Kulturprojekte, die – z.B. in Kooperation mit der Fachhochschule Niederrhein, der BI Rund um St. Josef oder anderen – die Teilhabe der Bewohner des Samtweberviertels am kulturellen Leben stärken. Im Jahr 2014 können 50% der Beiträge in den Betrieb des Pionierhauses selbst eingebracht werden. Ab 2015 sind mindestens 75% der Beiträge für Projekte und Aktivitäten außerhalb des Pionierhauses einzubringen. Das Stundenkontingent des Mieters beträgt unter Zugrundelegung der Mietfläche (siehe § 2 dieses Vertrages) [_] Stunden pro Jahr. Die Stunden werden mit 30,00 € zzgl. USt bewertet, so dass sich ein Gesamtbetrag in Höhe von [_] € einschließlich Umsatzsteuer pro Jahr ergibt. Innerhalb von drei Monaten nach Ablauf eines Kalenderjahres hat der Mieter dem Vermieter eine schriftliche Aufstellung der von ihm in dem vorangegangenen Kalenderjahr erbrachten Beiträge unter Benennung der insoweit verwandten Stunden zur Verfügung zu stellen. Über die Stunden wird von dem Vermieter dann jährlich gemeinsam mit der Nebenkostenabrechnung (siehe § 5 dieses Vertrages) eine Abrechnung erstellt. Für nicht geleistete Stunden wird im Zuge der Abrechnung eine Nachzahlung in entsprechender Höhe unter Zugrundelegung des vorgenannten Stundensatzes fällig. Mehrleistungen des Mieters im Rahmen der Beiträge, die über das von ihm geschuldete Stundenkontingent hinausgehen, erfolgen auf freiwilliger Basis und können nicht vergütet werden. Es wird auf dem Grundstück Xxxxxxxxxxxxxxx 000 im Pionierhaus überlassen: Raum Nr. …………..im EG/ 1. – 4. OG wie in der als Crowdlen- dingAnlage 1 beigefügten Grundrisszeichnungen und Mietflächenübersicht des Architekturbüros Böll vom 28. Xxxx 2014 rot umrandet dargestellt (nachfolgend „Mieträume“ genannt). Die Mietfläche der Mieträume beträgt. qm. Für die gemeinschaftlich nutzbaren Räume (WC-Plattform Anlagen/ Teeküchen) wird ein Anteil von 15 % auf die Mietfläche aufgeschlagen, so dass sich eine Gesamtmietfläche von [_] qm ergibt. Die Infrastruktur des Pionierhauses (Außenanlagen und Erschließung) sowie Ausstattung der Mieträume sind dem Mieter bekannt und in der Anlage 2 zu diesem Vertrag im Einzelnen beschrieben. Der Mieter erkennt den in der Anlage 2 beschriebene Infrastruktur und Ausstattung hiermit ausdrücklich als vertragsgemäß und die dortigen Verpflichtungen als für ihn verbindlich an. Dem Mieter ist insoweit auch bekannt und erkennt dies ebenfalls als vertragsgemäß an, dass das Pionierhaus (im Folgenden „Plattform“). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf ) mit einfachen Mitteln instandgesetzt und wieder in Betrieb genommen und (ii) dabei der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (bauliche Zustand und technische Standard des Pionierhauses nur wie er bis zur Stilllegung im Folgenden „Kreditnehmer“)Jahr 2009 angeboten wurde, die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche wiederhergestellt werden kann und wird und das Pionierhaus daher weder modernisiert wird noch eine Standarderhöhung und/ oder -aufwertung erfährt; das Vorstehende ist auch bei der Festlegung der Miete (im Folgenden „Kreditprojekte“§ 5 dieses Vertrages) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:gesondert berücksichtigt worden.
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Samples: Mietvertrag
Präambel. kapilendo AG betreibt Die Insel xxx liegt inmitten der durch ihre Einzigartigkeit und Außergewöhnlichkeit gekennzeichneten Naturlandschaft des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer als Teil des UNESCO-Weltnaturerbes Wattenmeer, welches durch eine weltweite Anerkennung und Bedeutung einen besonderen Schutz genießt. Hier finden sich die wattenmeertypischen Lebensräume wie Weiß-, Grau- und Braundünen, Salzmarschen, Strände, Sandbänke, Schlick-, Misch- und Sandwatten, Priele und Wattströme. Einige Insellandschaften sowie die ausgedehnten Salzwiesenflächen sind auch in Bezug auf das gesamte Gebiet des Nationalparks herausragend. Diese Besonderheit der Naturausstattung ist auch das Ergebnis eines besonders verträglichen Umgangs der Bevölkerung mit den Schätzen der Natur, auch weil eine intakte Dünen- und Salzwiesenlandschaft für den Fortbestand der Insel essenziell ist. Zudem ist die herausragende Naturschönheit und die heilklimatische Besonderheit als Nordseeinsel Grundlage des touristischen und wirtschaftlichen Erfolgs der Bewohnerinnen und Bewohner und damit der Inselgemeinde insgesamt. Für sie und insbesondere für Gäste der Insel bietet der Aufenthalt auf xxx die Gelegenheit zu außergewöhnlichen Naturerlebnissen sowie Lern- und Lebenserfahrungen. Der Schutz der Natur ist dabei die Voraussetzung für Natur Erleben auf hohem Niveau. Somit gibt es ein starkes gemeinsames Interesse an abgestimmter Zusammenarbeit für den Erhalt und die nachhaltige Entwicklung der Qualität des Naturraumes einschließlich seiner Zugänglichkeit. Bereits 1992 wurde das Wattenmeer auf der damaligen Fläche des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer durch die UNESCO als Biosphärenreservat im Internet unter Rahmen ihres Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB) anerkannt. Seit der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz Festlegung auf die sog. Sevilla-Strategie 1995 fungieren Biosphärenreservate als Crowdlen- dingModellregionen für nachhaltige Entwicklung. Heute sollen sie zudem Orte sein, in denen die 17 Nachhaltigkeitsziele der UNO in besonderer Weise erprobt und gelebt werden sollen. Dies platziert die darin liegenden Gemeinden somit in die vorderste Reihe der Orte, in denen Ansätze zu nachhaltiger Wirtschafts- und Lebensweise im Rahmen von Projekten modellhaft erprobt werden. Mit der vorliegenden Vereinbarung wird die Gemeinde ... , vorbehaltlich der Anerkennung durch die UNESCO, Teil der Entwicklungszone der UNESCO-Plattform (Biosphärenregion Niedersächsisches Wattenmeer. Sie gehört damit zu einer weltweiten Gemeinschaft, die sich der Bewahrung herausragender Natur- und Kulturlandschaften und der Sicherung der Lebensgrundlagen kommender Generationen verschrieben hat. Mit ihrem Eintritt in die Entwicklungszone bekundet die Gemeinde … ihre Übereinstimmung mit den Zielen des MAB-Programms der UNESCO. UNESCO-Biosphärenreservate haben die Aufgaben, • zum Aufbau nachhaltiger, gesunder und gerechter Gesellschaften, Wirtschaftsweisen und florierender menschlicher Siedlungen in Einklang mit der Biosphäre beizutragen, • Biodiversität zu erhalten, Ökosystemleistungen wiederherzustellen und zu fördern, nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen zu fördern, • Nachhaltigkeits- und Biodiversitätswissenschaften, Bildung für Nachhaltige Entwicklung und Hilfe zur Selbsthilfe zu fördern, • Abschwächung von und Anpassung an Klimawandel und andere Aspekte des Globalen Wandels zu unterstützen. Diese weitgefassten Ziele werden durch die in §1 genannten Ziele der Kooperation konkretisiert und durch das gemeinsame Arbeitsprogramm in Teilen vor Ort umgesetzt. Die Gemeinden und Städte der Entwicklungszone des Biosphärenreservats und die Verwaltungsstelle verstehen sich als eine Verantwortungsgemeinschaft, die die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen global unterstützt und vor Ort mit Leben füllt. Eine gemeinsame Bestimmung von lokalen Prioritäten zur Förderung der Nachhaltigkeitsziele und die Festlegung von Handlungsfeldern erfolgte im Rahmen des als Konsultationsphase bezeichneten Partizipationsprozesses zur gemeinsamen Ausgestaltung der Entwicklungszone. Auf dem Auftakttreffen zur Konsultationsphase am 27. Februar 2019 maßen die Vertreter:innen der Kommunen den SDG #13 ‚Maßnahmen zum Klimaschutz‘, #11 ‚nachhaltige Städte und Gemeinden‘ sowie #15 ‚Leben an Land‘ besondere Bedeutung zu. Die nachfolgend in kommunalen und thematischen Arbeitsgruppen erarbeiteten Ergebnisse bildeten die Grundlage für die im Folgenden „Plattform“). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“)dargestellten Ziele, die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischaltenGemeinden und Verwaltungsstelle gemeinsam anstreben wollen. Anleger können innerhalb des Dabei erfolgt die Umsetzung grundsätzlich auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:Wege freiwilliger Vereinbarungen oder Absprachen.
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Samples: gemeinde.langeoog.de
Präambel. kapilendo AG betreibt 45 Abs 1 UrhG aF sah vor, dass einzelne Sprachwerke nach ihrem Erscheinen in einer Sammlung, die Werke mehrerer Urheber enthält und die für den Schulgebrauch bestimmt ist bzw.. in einem Werk, das seiner Beschaffenheit und Bezeichnung nach zum Schul- oder Unterrichtsgebrauch bestimmt ist, bloß zur Erläuterung des Inhaltes vervielfältigt und verbreitet werden dürfen. Dafür stand dem Urheber von 1. Xxxx 1993 bis zum 31. Juni 2003 ein Anspruch auf angemessene Vergütung zu, der nur durch Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden konnte. Auf Grundlage dieser Bestimmung wurde zwischen den Vertragspartnern Literar-Mechana und dem Fachverband (vormals: Bundesgremium des Handels mit Büchern, Kunstblättern, Musikalien, Zeitungen und Zeitschriften) ein Gesamtvertrag geschlossen. Dieser enthält Regelungen über die Einhebung der angemessenen Vergütung durch die Literar-Mechana. Die UrhG-Novelle 2003 ist am 1. Juli 2003 in Kraft getreten. Danach dürfen gemäß § 59c UrhG die in § 45 Abs 1 UrhG aufgezählten Werknutzungen zur Verfolgung kommerzieller Zwecke dann erfolgen, wenn zuvor die erforderlichen Rechte von der zuständigen Verwertungsgesellschaft erworben worden sind. Insofern war ein neuer Gesamtvertrag zu schließen. Zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke dürfen einzelne Sprachwerke gemäß § 45 Abs 1 Z 1 UrhG in einer Sammlung, die Werke mehrerer Urheber enthält und ihrer Beschaffenheit nach zum Schulgebrauch bestimmt sind bzw.. gemäß § 45 Abs 1 Z 2 UrhG in einem Werk, das seiner Beschaffenheit und Bezeichnung nach zum Schulgebrauch bestimmt ist, bloß zur Erläuterung des Inhaltes vervielfältigt, verbreitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Dafür steht dem Urheber ein Anspruch auf angemessene Vergütung zu, der nur durch Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden kann. Insofern gilt der bestehende Gesamtvertrag vom 7.9.1994 weiter. Die UrhG-Nov 03 erweitert den Umfang der nach § 45 Abs 1 UrhG zulässigen Nutzungsarten um das Recht der öffentlichen Zurverfügungstellung. Der Fachverband bzw.. dessen Mitglieder planen davon im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform Rahmen des Projektes „Schulbuch Extra“ (SBX) Gebrauch zu machen. SBX ist eine Ergänzung zum Schulbuch im Folgenden „Plattform“)Rahmen der österreichischen Schulbuchaktion. Der Anleger Eine Nutzung außerhalb der Schulbuchaktion ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf technisch ausgeschlossen – ausgenommen davon ist der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (Probebetrieb im Folgenden „Kreditnehmer“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischaltenSchuljahr 2003/04. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden BedingungDem Fachverband ist bekannt, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichenLiterar-Mechana die erforderlichen Rechte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in kollektiver Form wahrnimmt. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages Dennoch soll eine Rechtseinräumung über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (Literar-Mechana erfolgen. Es ist daher erforderlich, die Rechte im Folgenden „Anlegervertrag“Einzelfall zu klären. Einem Bedürfnis der Praxis entsprechend soll vorliegender Vertrag auch auf CD-Roms (zum Schulgebrauch) ist der ausgedehnt werden (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlGPunkt 1.e)). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird Dabei gehen die Vertragsparteien davon aus, die Vertragsbestimmungen für Gesamtvertrag Schulbuch, Sprachwerke kommerzielle Nutzung 2004, Stand April 2017 Seite 1 von 8 Schulbücher grundsätzlich auch auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12Vervielfältigung und Verbreitung einzelner Sprachwerke auf CD-Rom anwenden zu wollen. Die Literar-Mechana hat mit großem Aufwand und zur Zufriedenheit aller Einzelvertragspartner ein Melde- und Abrechnungssystem entwickelt. Es wird daher von den Vertragsparteien angestrebt, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und dieses – sofern im Rahmen der Anleger was folgt:UrhG-Novelle 2003 zulässig – nach Möglichkeit beizubehalten.
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Samples: www.justiz.gv.at
Präambel. kapilendo AG betreibt Das o.g. Grundstück ist bereits durch einen Grundstücksanschluss an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen (= erster Anschluss) und somit erschlossen. Nach der Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Adelburggruppe besteht pro bebautem und anschlussbedürftigem Grundstück nur ein Anspruch auf einen (einzigen) Grundstücksanschluss. Für einen weiteren Grundstücksanschluss (= zweiter Anschluss) wird daher folgende Vereinbarung getroffen: Der Grundstückseigentümer beantragt die Herstellung eines weiteren Grundstücksanschlusses an die öffentliche Wasserversorgung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Adelburggruppe (siehe beiliegender Lageplan) Unter dem Grundstücksanschluss ist entsprechend § 3 der Wasserabgabesatzung die Wasserleitung von der Abzweigstelle der Versorgungsleitung bis zur Übergabestelle zu verstehen; er beginnt mit der Anschlussvorrichtung (Abzweigstelle) und endet mit dem Ausgangsventil. Der weitere Grundstücksanschluss wird nicht Bestandteil der öffentlichen Entwässerungs- einrichtung. Dies gilt auch, soweit der Grundstücksanschluss im Internet unter öffentlichen Straßengrund liegt. Der Antrag erstreckt sich daher auf künftige Verbesserungs-, Erneuerungs-, Änderungs-, Unterhaltungs-, Sanierungs-, Stilllegungs- bzw. Beseitigungs- maßnahmen an dem weiteren Anschluss. Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- dingAdelburggruppe verpflichtet sich, den beantragten Grundstücksanschluss herzustellen. Künftige Verbesserungs-, Erneuerungs-, Änderungs-, Unterhaltungs-, Sanierungs-, Stilllegungs- bzw. Beseitigungsmaßnahmen für diesen Anschluss unterliegen der BGS/WAS und WAS des Zweckverbandes. Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich, den Aufwand für die Herstellung des weiteren Grundstücksanschlusses in voller Höhe zu übernehmen. Die Verpflichtung zur Kostenübernahme gilt auch für künftige Verbesserungs-, Erneuerungs-, Änderungs-, Unterhaltungs-, Sanierungs-, Stilllegungs- bzw. Beseitigungsmaßnahmen für diesen Anschluss. Die Endabrechnung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten am Grundstücksanschluss bzw. der jeweiligen Maßnahme. Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich zur Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe von € auf das Konto IBAN : XX00 0000 0000 0000 0000 00 bei der Raiffeisenbank Adelzhausen. Der Grundstückseigentümer ist damit einverstanden, dass der sich aus der Endabrechnung ergebende Betrag mit der Sicherheitsleistung verrechnet wird. Eine sich aus der Endabrechnung ergebende Überzahlung wird sofort erstattet. Erstattungen werden nicht verzinst. Alle aufgrund dieser Vereinbarung angeforderten Beträge (Sicherheitsleistung und Endabrechnung) sind jeweils innerhalb von zwei Wochen zur Zahlung fällig. Im Übrigen gelten für die gegenseitigen Rechte und Pflichten, soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, die Bestimmungen der Wasserabgabesatzung und der zugehörigen Beitrags- und Gebührensatzung in ihrer jeweils geltenden Fassung. Der Anschlussnehmer unterwirft sich der sofortigen Vollstreckung gemäß §61 Abs.1 Satz 1 BayVwVfG. Sollten sich die Eigentumsverhältnisse an dem Grundstück ändern, verpflichtet sich der Grundstückseigentümer die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag weiterzugeben. Die Vertragspartner erhalten jeweils eine Ausfertigung des Vertrages. Ort, Datum ........................................... Ort, Datum .......................................... ………………………………………….……………… ………..……………………………………………… Geschäftsleiter, ZvWv Adelburggruppe Grundstückseigentümer Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxxx Vertreten durch den 1. Vorsitzenden Xxxxx Xxxxxxxxxx Tel.: +49 8208 / 95 78 9-Plattform (0, Fax.: +49 8208 / 00 00 0-00 E-Mail: Xxxx@xxxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Telefon: 0000-000 000-0, E-Mail: xxxxxx.xxxxxxx@xxx-xxxx.xx Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Folgenden „Plattform“Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von unseren Kunden oder anderen Bevollmächtigten erhalten. Im Rahmen der Vollstreckung verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Grundbücher, Schuldnerverzeichnisse, Handels- und Vereinsregister, Presse, Internet) zulässigerweise gewinnen oder von sonstigen Dritten (z.B. einer Kreditauskunftei) berechtigt übermittelt werden. Folgende personenbezogene Daten verarbeiten wir: • Anrede, ggf. Titel, Vorname, Nachname • E-Mail-Adresse • Telefonnummer (Festnetz und / oder Mobil) • Kontaktdaten (u.a. Postanschrift) • Rechnungsdaten und Daten zu vergangenem Zahlungsverhalten • Bankdaten (Kreditinstitut, Bankverbindung, Kreditinformationen etc.) • Identifikations-/ Zahlungsdaten • Verbrauchsstellenangaben (Zählernummer, Zählerstand, Vertragskontonummer, Verbrauch, Anschrift der Verbrauchsstelle, Datum des Lieferbeginns) • Daten des bisherigen Versorgers (Verbrauch, Adressdaten, Belieferungsdatum), Visualisierung von Verbrauchswerten und Kosten im Online- Portal (nach dem Einbau eines intelligenten Messsystems). Der Anleger Weiter erheben wir Informationen über das Zahlungsverhalten, um offene Beträge einzufordern, ggf. eine Sperrung durchzuführen. • Abwasserdaten • Grundstücksdaten • Dokumentationdaten sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten. Obige Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sind als Beispiele zum Umgang mit Ihren Daten zu verstehen. Die Verarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist registrierter Kunde von kapilendo AGnach Art. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (6 Abs.1 Buch. b DSGVO zur Erfüllung des Vertragszwecks oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne die Angaben dieser Daten wäre die Durchführung nicht möglich. Des Weiteren beruht die Verarbeitung nach 6 Abs.1 Buch. e DSGVO, die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im Folgenden „Kreditnehmer“)öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die ein Darlehen wünschendem Verantwortlichen übertragen wurde. Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben, Kreditgesuche (beruht die Verarbeitung nach Art. 6 Abs.1 Buch. a DSGVO. Ihre Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Die Daten werden zu nachfolgend benanntem Zweck verarbeitet: • SEPA Mandat • Vertragsabwicklung • Kundenbetreuung • Wasserversorgung • Vollstreckung • Wartungsarbeiten • Zählerablesung • Abrechnungszwecken Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an: • Behörden wie z.B. Finanzbehörden • Bankinstitut, Kreditinstitute, Zahlungsdienstleister • Planungsbüro • Dienstleister, die wir im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger Rahmen von Auftragsverarbeitungsverhältnissen heranziehen • IT-Dienstleistung • Logistikunternehmen • Rohrleitungsbaufirmen • Druckdienstleister • Rechtsanwälte • Bestimmte Daten können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgt:Gemeinden eingeholt werden.
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Samples: www.adelburggruppe.de
Präambel. kapilendo AG betreibt Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und die Mobilfunknetzbetreiber Telefónica, Telekom und Voda- fone waren im Internet unter Jahr 2018 Vorreiter, als sie gemeinsam den ersten Mobilfunkpakt in Deutschland geschlossen haben. Dieser Pakt hat dem Mobilfunkausbau in Nordrhein - Westfalen einen deutlichen Schub gegeben. Das zeigt die Bilanz nach drei Jahren: 1.451 LTE-Neuerrichtungen, 5.025 LTE-Erstaufrüstungen und fast 7.763 LTE-Kapazi- tätserweiterungen wurden in Nordrhein-Westfalen während der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- dingLaufzeit des Mobil- funkpaktes in Betrieb genommen. Zahlreiche weiße Flecken wurden in ländlichen Re- gionen auf diese Weise geschlossen. Mittlerweile weist Nordrhein-Plattform (Westfalen eine ag- gregierte LTE-Flächenversorgung von 99,3 Prozent über alle Anbieter hinweg auf. Die LTE-Haushaltsversorgung in Nordrhein-Westfalen erreichte Mitte 2021 nach Angaben der Mobilfunknetzbetreiber bei allen Netzbetreibern 99,5 Prozent. Die Mobilfunkne tz- betreiber haben somit im Folgenden Rahmen des Mobilfunkpaktes massive Investitionen für den Mobilfunkausbau in Nordrhein-Westfalen getätigt und auf diese Weise die Mobilfunk- versorgung maßgeblich verbessert. Darüber hinaus hat auch der 5G-Ausbau in Nordrhein-Westfalen deutlich an Fahrt auf- genommen – nicht zuletzt dank des zügigen LTE-Ausbaus, der eine Voraussetzung für die Etablierung der 5G-Infrastruktur darstellt: 4.497 5G-Erweiterungen haben die Mobilfunknetzbetreiber seit der Frequenzversteigerung im Jahr 2019 installiert. Die Ausbaudynamik ist weiter hoch, da die 5G-Technologie der Motor für die digitale Transformation in Wirtschaft und Gesellschaft ist. Die deutlichen Fortschritte beim Mobilfunkausbau sind wesentlich durch die enge Zu- sammenarbeit zwischen Mobilfunknetzbetreibern und Landesregierung begünstigt worden. Die Landesregierung hat sich in den vergangenen drei Jahren erfolgreich für verbesserte Rahmenbedingungen beim Mobilfunkausbau eingesetzt, um die Zielerrei- chung dieser Partnerschaft und die Verbesserung der Mobilfunkversorgung zu fördern . So hat die Landesregierung im Rahmen ihrer 5G-Mobilfunkstrategie gemeinsam mit den Mobilfunknetzbetreibern und kommunalen Spitzenverbänden, die Task Force „Plattform“)Mobilfunkausbau und 5G“ gegründet, um die noch bestehenden Herausforderungen beim Mobilfunkausbau gemeinsam zu meistern und auf diese Weise den Mobilfunk- ausbau zu beschleunigen. Der Anleger ist registrierter Kunde In diesem Rahmen haben die Beteiligten zum Beispiel Ende 2020 einen Mustermietvertrag für Landesliegenschaften des Bau- und Liegenschafts- betriebs NRW (BLB) zur Errichtung einer Mobilfunkanlage erarbeitet, den alle Mobil- funknetzbetreiber nun als Grundlage für Standortanfragen beim BLB für den zukünfti- gen Mobilfunkausbau nutzen können. Des Weiteren hat die Landesregierung unter Federführung des Bauministeriums dem Landtag Änderungen in der Landesbauord- nung vorgeschlagen, um den Mobilfunkausbau zu erleichtern und um zahlreiche neue Baugenehmigungsverfahren für Bestandsstandorte wegen notwendiger Erhöhung der Masten zu vermeiden. Hierfür wird insbesondere die Genehmigungsfreiheit für Anten- nenanlagen bis zu einer Höhe von kapilendo AG20 Metern im Außenbereich und 15 Metern im In- nenbereich erweitert. Die Änderungen der Landesbauordnung sind zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (Bundesebene hat Nordrhein-Westfalen sich insbesondere im Folgenden „Kreditnehmer“)Rahmen der Novelle des Telekommunikationsgesetzes für zukunftsfähige Rahmenbedingungen für den Mobilfunkausbau, zum Beispiel alternative Modelle für die Frequenzvergabe, einge- setzt. Die Corona-Pandemie hat die Bedeutung der Digitalisierung eindrucksvoll verdeutlic ht und gezeigt, wie unabdingbar eine hochleistungsfähige Kommunikationsinfrastruktur, zu der auch starke Mobilfunknetze zählen, für die heutige Wirtschaft und Gesellschaft ist. Für eine zukunftsfähige Mobilfunkversorgung gilt es nun, die ein Darlehen wünschenWeichen zu stellen, Kreditgesuche (indem der 5G-Ausbau zügig fortgesetzt wird und gemeinsam geeignete Rahmenbe- dingungen gesetzt werden, damit an die bisherigen Erfolge angeknüpft werden kann. Die Unterzeichnenden stimmen überein, den im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischaltenJuni 2018 geschlossenen Mobilfunk- pakt fortzuführen und den Schwerpunkt auf den neuesten Mobilfunkstandard 5G zu setzen. Anleger können innerhalb des - Einrichtung von koordinierenden Stellen auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (Ebene der Kreise und kreisfreien Städte ab 2021 für einen beschleunigten Mobilfunkausbau. - Weitgehend flächendeckender nachfrageorientierter 5G-Ausbau in Nordrhein- Westfalen bis Ende 2024. - Gemeinsame, sukzessive Schließung der noch bestehenden LTE-Versor- gungslücken im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf Mobilfunk in weißen und grauen Flecken möglichst bis Ende 2024. - Verbesserung der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgebenbereits bestehenden LTE-Versorgungsqualität in Ballungs - gebieten und ländlichen Regionen. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande- Einsatz für die Weiterentwicklung investitionsfördernder Rahmenbedingungen. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG und der Anleger was folgtUnterzeichnenden beschließen:
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Samples: Vereinbarung Über Die Weiterführung Des Mobilfunkpaktes (Mobilfunkpakt NRW 2.0)
Präambel. kapilendo AG betreibt Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gründeten im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- dingJahr 1997 die neue öffentlich-Plattform rechtliche Rundfunkanstalt „Südwestrundfunk“ (im Folgenden „Plattform“SWR). Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen Ihre Erwartungen an die Fusion von Süddeutschem Rundfunk (SDR) und Südwestfunk (SWF) haben sich erfüllt – die Fusion ist gelungen. Digitalisierung und Konvergenz der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtrittMedien stellen den SWR fünfzehn Jahre später vor neue Herausforderungen. Der Unternehmenskre- ditvertrag und Viele Vorschriften der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichenAnfangsphase können heute flexibleren Regelungen weichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte Auch die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesenletzten Jahren gewachsenen, berechtigten Ansprüche an Beteiligung, Mitwirkung, Transparenz und Staatsferne erfordern neue Regeln. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo FundingDie Realisierung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in den Gremien, kapilendo AG der Geschäftsleitung und bei den Beschäftigten bedarf einer neuen Anstrengung. Der gesellschaftliche Wandel muss sich auch in den Gremien abbilden. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind daher übereingekommen, den Staatsvertrag über den Südwestrundfunk zu novellieren. Ziel des Staatsvertrags ist die Gewährleistung eines starken, leistungsfähigen SWR in einer digitalisierten Medienwelt. Der SWR soll den Anforderungen der Medienkonvergenz erfolgreich begegnen können. Seine Angebote müssen sich an sämtliche Bevölkerungsgruppen richten und alle Altersgruppen – junge Menschen noch stärker als bisher – erreichen. Dazu braucht der Sender mehr Flexibilität, seine Strukturen selbst gestalten zu können. Ihm soll ermöglicht werden, multimediale Organisationsformen zu entwickeln. Der SWR soll weiterhin eine profilierte Rolle innerhalb der ARD einnehmen. Dabei erwarten die Länder, dass sich der SWR bei seinen Standort-, Struktur- und Produktionsentscheidungen auch an dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit orientiert. Denn nicht zuletzt zählt zu den Herausforderungen auch die notwendige finanzielle Konsolidierung des Senders, um seine Zukunft auf der Basis des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags erfolgreich gestalten zu können. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wollen die regionale Identität stärken. Das Herzstück des SWR ist seine regionale Verwurzelung – in den beiden Ländern, ihren Regionen und Städten. Sie sollen in den Programmen des SWR eine herausragende Rolle einnehmen. Die regionale Verankerung findet ihren Ausdruck auch in den Senderstandorten in den beiden Landeshauptstädten Stuttgart und Mainz, die auch Standorte der Landessender sind, und dem dritten Standort Baden- Baden sowie den zahlreichen Studios vor Ort. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wollen die Staatsferne des Rundfunks garantieren. Eine angemessen staatsferne Zusammensetzung der Aufsichtsgremien, auch durch erweiterte Inkompatibilitätsregeln, soll der redaktionellen Unabhängigkeit Rechnung tragen. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wollen die Mitwirkungsrechte der Gremien und der Anleger was folgt:Beschäftigten ausbauen. Die binnenplurale Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat sich in besonderer Weise bewährt. Sie gilt es weiter zu stärken. Deshalb sorgen die Länder für eine klarere Aufgabenverteilung und bauen die Verantwortung der Aufsichtsgremien aus. Das entspricht einem zeitgemäßen Verständnis von wirksamer Rundfunkaufsicht. Mit einem Redaktionsstatut und erweiterten Rechten der Personalvertretung wird die Mitwirkung der Beschäftigten gestärkt. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wollen die Gleichstellung von Frauen und Männern realisieren und den gesellschaftlichen Wandel in den Gremien abbilden. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine besondere gesellschaftliche Verpflichtung, der die Länder insbesondere durch verbindliche Vorgaben in den Aufsichtsgremien Rechnung tragen. Eine veränderte Zusammensetzung des Rundfunkrats soll sicherstellen, dass sich die Pluralität der heutigen Gesellschaft auch in den Gremien widerspiegelt. Der folgende Staatsvertrag enthält die grundlegenden Regelungen, die den Rechtsrahmen für die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt SWR bilden.
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Samples: www.swr.de
Präambel. kapilendo AG betreibt Als größter Arbeitgeber in Niedersachsen beschäftigt das Land im Internet unter Jahr 2012 rund 200.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese erbringen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie gegenüber den Unternehmen des Landes öffentliche Dienstleistungen auf hohem Niveau. Damit sind sie der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz wichtigste Garant für eine leistungsstarke und zukunftsfähige niedersächsische Landesverwaltung. Die Landesverwaltung hat sich infolge der Verwaltungsmodernisierung als Crowdlen- ding-Plattform (im Folgenden „Plattform“)einem kontinuierlichen und sehr grundlegenden Reformprozess strukturell bereits stark verändert. Der Anleger ist registrierter Kunde von kapilendo AGWeitere substantielle Veränderungen werden sich aufgrund des demografischen Wandels für die Landesverwaltung ergeben. Auf Eine zahlenmäßig kleinere und durchschnittlich ältere Bevölkerung wird die öffentlichen Dienstleistungen künftig anders in Anspruch nehmen als bisher. Organisation und Aufgabenwahrnehmung der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“)Landesverwaltung sind kontinuierlich hieran anzupassen. Parallel zur Bevölkerungsentwicklung werden auch in der Landesverwaltung durchschnittlich ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sein, die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des professionell auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesendiese Herausforderungen vorbereitet werden müssen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Fundinghat die Landesregierung zunächst im August 2010 Eckpunkte für ein demografiesicheres und ressourcenbewusstes Personalmanagement in Niedersachsen beschlossen und ein ressortübergreifendes Projekt initiiert. Im Oktober 2012 hat die Landesregierung als Ergebnis dieses Projekts das Personalmanagementkonzept der niedersächsischen Landesverwaltung vorgelegt. Dieses Konzept umfasst u. a. die Themenbereiche Nachwuchsgewinnung, kapilendo AG Führungskräftequalifizierung und Fortbildung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Gesundheit am Arbeitsplatz. Wichtige Grundlage für ein demografiesicheres Personalmanagement ist es, einen detaillierten Gesamtüberblick über die Alters- und Qualifikationsstruktur der Anleger was folgt:Landesverwaltung zu erhalten. Zu diesem Zwecke soll periodisch eine systematische und EDV-basierte Personalstrukturanalyse durchgeführt und in einem Bericht veröffentlicht werden. Mit der vorliegenden Vereinbarung wollen die Vertragspartner Rechtssicherheit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen Landesverwaltung in Hinblick auf die für die Personalstrukturanalyse erforderliche Verarbeitung der Beschäftigtendaten schaffen. Beide Seiten sind sich einig, dass die durch die Personalstrukturanalyse gewonnenen Erkenntnissen notwendig sind, um die im Personalmanagementkonzept dargelegten Bausteine für ein demografiesicheres und ressourcenbewusstes Personalmanagement zielgerecht umsetzen zu können. Im gemeinsamen Dialog möchten die Vertragspartner den Prozess zur Umsetzung des Personalmanagementkonzepts der niedersächsischen Landesverwaltung weiter begleiten. Sie werden dazu einen regelmäßigen, mindestens einmal jährlich stattfindenden Erfahrungsaustausch durchführen.
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Präambel. kapilendo AG betreibt Die Fraktionen und Ortsverbände zwischen SPD, FDP und FGL in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pfungstadt rufen für die Wahlperiode 2021 -2026 einen Runden Tisch um ihre Fraktionen ins Leben. Die SPD Pfungstadt, die FDP und die FGL sind sich einig, dass ein stabiles, zuverlässiges und vertrauensvolles Zusammenwirken für die politische Gestaltung der Stadt Pfungstadt unerlässlich ist. Die Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen soll vom Geist des gegenseitigen Respekts, aber auch der Unabhängigkeit der Partner und dem Willen, die Entwicklung der Stadt Pfungstadt gemeinsam zu gestalten, getragen werden. Im Laufe der Sondierungen hat sich gezeigt, dass es zwischen SPD, FDP und FGL viele inhaltliche Schnittmengen gibt und alle Beteiligten der Überzeugung sind, dass sie bei vielen relevanten Themen der Kommunalpolitik eine Einigung erzielen und aufkommende Probleme gemeinsam lösen können. Aus diesem Grund möchten wir die Grundsteine und Leitlinien für ein politisches Zusammenwirken in der Stadtverordnetenversammlung bereits zu Beginn der Wahlzeit legen. Ebenso soll es Ziel dieser Vereinbarung sein, den interfraktionellen Austausch zwischen den Partnern zu fördern. Die Vereinbarung über den Runden Tisch erstreckt sich auf die Arbeit in der Stadtverordnetenversammlung sowie den Magistrat der Stadt Pfungstadt. • Gerade in und nach der Corona-Pandemie muss der soziale und gesellschaftliche Zusammenhalt für diejenigen, die Unterstützung brauchen, z. B. im Internet Einzelhandel, in der Gastronomie oder den Kultureinrichtungen gestärkt werden. • Die Schaffung von Wohnraum ist aktuell eine der wichtigsten politischen Herausforderungen und deshalb wollen wir in Pfungstadt erneut Initiativen ergreifen, um ein attraktives Wohnraumangebot für einen breiten Bevölkerungsquerschnitt zu schaffen, beispielsweise durch bezahlbaren Wohnraum, Wohnraum für junge Familien. • Die Verbesserung der wohnortnahen, guten medizinischen Versorgung soll in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg angestrebt werden. • Wir wollen uns technologieoffen auch auf kommunaler Ebene für eine Mobilität der Zukunft einsetzen. Hierzu gehört ein moderner, attraktiver, digitalisierter und umweltschonender ÖPNV. Um dies voranzutreiben, wollen wir intensiv mit dem Kreis (Dadina) und dem RMV zusammenarbeiten. • Wir wollen die regionale Wirtschaft, Gewerbe und Einzelhandel und damit die Wertschöpfung in Pfungstadt stärken. Die weitere Ansiedlung von Gewerbe wollen wir vorantreiben. Wir wollen die SEG als Vermittler zwischen Wirtschaft, Verwaltung und Politik stärken • Das 21. Jahrhundert, in dem wir leben, ist das Zeitalter der Digitalisierung, des freien WLANs an öffentlichen Gebäuden, des flächendeckenden Mobilfunks. Die Stadt Pfungstadt möchten wir als Teil einer sog. Smart-Region weiter vorantreiben. Die Digitalisierung unserer Verwaltungsdienstleistungen unterstützen wir, indem wir unter Eibeziehung der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlen- ding-Plattform Bürgerinnen und Bürger die Verwaltung bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) politisch unterstützen. Ebenso wollen wir mit der Verwaltung und dem Magistrat zusammen Möglichkeiten der weitergehenden Prozessdigitalisierung in der Verwaltung zur Vereinfachung und Effizienzsteigerung für die Bürger Pfungstadts prüfen, diese umsetzen • Eine große Herausforderung, die uns diese Zeit auferlegt, ist eine verlässliche, bezahlbare und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung (kleine Gruppen, Sprachförderung, ausreichend qualifiziertes Fach- bzw. Betreuungspersonal). Dieser möchten sich die Parteien stellen. • Auch das Ehrenamt, Kunst und Kultur sowie unsere Vereine in Pfungstadt sind von herausragender Bedeutung für unsere Gesellschaft. Das hat nicht zuletzt die Corona- Pandemie gezeigt. Dies werden wir im Folgenden „Plattform“)Rahmen der Möglichkeiten des städtischen Haushaltes weiter unterstützen. Der Anleger • Wir setzen uns mit aller Kraft für ein klimafreundliches Pfungstadt ein. Daher wollen wir unseren Teil zur Verbesserung der Pfungstädter Umweltbilanz beitragen. Dazu gehört die Umsetzung der gefassten Beschlüsse zum Klimaschutz in Pfungstadt und die Intensivierung der Bürgerbeteiligung und -information. Wir möchten gemeinsame Projekte zur intelligenten Schadstoff-, CO2-, Lärm- und Licht-Emissionsreduzierung. Hierzu gehört auch die Pflege unseres Waldes. • Wir wollen uns für den optimalen Lärmschutz für die bestehenden und geplanten überregionalen Verkehrsinfrastrukturen (ICE, Autobahn) einsetzen. • Die Auflistung der politischen Leitlinien und Zukunftsvorstellungen dieser Vereinbarung ist registrierter Kunde von kapilendo AGnicht abschließend. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) Wir besitzen auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an Basis politischer Grundüberzeugungen weitere Gemeinsamkeiten. • Die Parteien sind der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden BedingungÜberzeugung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand Durchführung des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf Hessentages in der Stadt Pfungstadt die kommunale Wohlfahrt durch einen erhöhten Bekanntheitsgrad, dadurch realisierte Investitionsprojekte und die Abtretung Stärkung des „Wir-Gefühls“ erhöht wird. • Die Parteien sind weiterhin der Überzeugung, dem Willen der Pfungstädter Bürger*innen aus der repräsentativen Umfrage über einen Schwimmbadbau Rechnung zu tragen, in dem Bewusstsein, dass dessen Bau einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist nachhaltigen Finanzierung bedarf. • Die wirtschaftlichen Folgen der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an Coronapandemie haben nach aller Voraussicht einen nachhaltigen Einfluss auf den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die städtischen Haushalt in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesenkommenden Jahren. Vor Insbesondere vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Fundingmöchten die Partner politische Vorhaben auch hinsichtlich der Finanzierbarkeit bewerten. • Die Parteien sind sich bewusst, kapilendo AG dass in bestimmten Sachverhalten ein gewisser offener Dissens herrscht und herrschen kann. Dieser ist für die Arbeit am Runden Tisch grundsätzlich nicht schädlich. • Im Lichte der Anleger was folgt:politischen Unabhängigkeit steht es den Partnern ausdrücklich offen, Mehrheiten auch außerhalb des Runden Tisches zu finden. Die Parteien streben hierbei einen offenen Austausch untereinander an. • Die Parteien ertüchtigen regelmäßig eine Evaluation des Zusammenwirkens am Runden Tisch. Aufgrund einer bereits beschlossenen Umstrukturierung der Fraktion und des Magistrats der FGL wird nach der Hälfte der Wahlzeit 2021-2026 von den Parteien erneut darüber beraten, wie und ob der Runde Tisch weitergeführt werden kann. • Wir wollen insbesondere den produktiven Austausch mit der Verwaltung intensivieren, den Dialog suchen und vom Know-How der Fachabteilungen und Fachleute profitieren. • Die Partner pflegen einen regelmäßigen interfraktionellen Austausch über aktuelle politische Sachverhalte sowie über Zukunftsvorstellungen der jeweiligen Parteien. • Sie ertüchtigen nach Möglichkeit regelmäßige Sitzungen (Runder Tisch), in denen der interfraktionelle Austausch beispielsweise durch Aussprachen zum aktuellen politischen Geschehen verwirklicht wird. • Zu den Gesprächen sind ausdrücklich auch weitere Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung eingeladen, um mit dem Runden Xxxxx politische Vorhaben gemeinsam auf den Weg zu bringen.
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Samples: Vereinbarung Über Runden Tisch Der Fraktionen Spd, FDP Und FGL
Präambel. kapilendo AG betreibt Rostock wächst. Nach dem im Internet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz Zeitraum 1988 – 2002 eingetretenen Einwohnerrückgang um rund 23 % ist seit 2003 wieder ein Zuwachs zu verzeichnen. Seit 2010 wohnen in Rostock wieder mehr als Crowdlen- ding-Plattform (200.000 Einwohner*innen. Zum Stichtag 31.12.2017 waren im Folgenden „Plattform“)Melderegister der Stadt 208.516 Bürger*innen mit ihrer Hauptwohnung erfasst. Der Anleger Nach der stadteigenen Bevölkerungsprognose wächst Rostock bis 2035 auf rund 230.950 Einwohner*innen an. Absolut ist registrierter Kunde von kapilendo AGdabei der Zuwachs bei den unter 20-jährigen am höchsten. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (Ebenfalls ist ein hoher Zuwachs bei Personen im Folgenden „Kreditnehmer“Alter zwischen 30 und 65 Jahren zu verzeichnen. Faktisch sind es Familien (Kinder bzw. Einwohner*innen unter 20 Jahren und die Eltern, also Perso- nen im Alter von 30 bis unter 65 Jahren), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche in den nächsten Jahren die nachfragestärkste Gruppe bilden. Nach diesem Personenkreis wächst bis 2035 in Rostock die Zahl der alten Senior*innen (im Folgenden „Kreditprojekte“80 Jahre und älter) relativ am stärksten. 1 Zusätzlich bewirkt der Trend zur Vermittlung freischaltenVerkleinerung der Haushalte einen Anstieg der Wohn- raumnachfrage. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kredit- projektes vor, kommt das Kreditprojekt zu Stande. Die Partnerbank von kapilendo AG (im Folgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den Kredit, indem sie die Kreditforderung zum Nennwert an kapilendo Funding verkauft und abtritt, die ihrerseits jeweils Teil- forderungen an die von der kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskre- ditvertrag und der Abtretungsvertrag an kapilendo Funding stehen jeweils unter der aufschiebenden BedingungEs wird davon ausgegangen, dass die mittlere Haushaltsgröße von heute knapp 1,8 Personen auf gut 1,6 im Jahr 2035 sinkt2. Zunehmend stellt auch die Wohnraum- versorgung von Geflüchteten eine Herausforderung dar. Der Bedarf ist insbesondere seit 2015 angestiegen. Nach den Jahren mit hohem Wohnungsleerstand ist das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das Thema Wohnen in den Mittel- punkt der Öffentlichkeit und der Politik gerückt. Die derzeitige Situation stellt die Rostocker Wohnungspolitik vor hohe Herausforderungen3. So wurde im Zeitraum von 2001 (Wohnungsbestand 113.508 WE) bis 2011 (Wohnungsbestand lt. Zensus 116.527 WE)4 insge- samt nur ein Zuwachs von 3.019 Wohnungen erreicht. Im Jahr 2015 konnten dagegen 717 Wohnungen, im Jahr 2017 682 Wohnungen (darunter 133 in Wohnheimen) neugebaut und fertiggestellt werden. Dabei handelt es sich ausschließlich um frei finanzierte Wohnungen. In 2017 wurden 1.660 Wohnungen (ohne Wohnheime) genehmigt. Die Zahl ist in 2017 ge- genüber 2016 (607 Wohnungen) stark angestiegen. Ein Schwerpunkt dieser Vereinbarung wird in der Schaffung von preiswertem und nachfragegerechtem Wohnraum insbesondere für das Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen Familien mit Kindern und dem wachsenden Anteil älterer Menschen liegen müssen. Ziel ist es, eine deutliche Steigerung des Wohnungsneubaus in Rostock zu erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (Die Bürgerschaft hat sich hierzu in verschiedenen Beschlüssen seit 2013 positioniert. Der Oberbürgermeister hat bereits im Folgenden Jahr 2015 eine Wohnungsbauoffensive gestartet, um die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Reserven in Anspruch nehmen zu können. Dadurch sollen bis zu 7.000 neue Wohnungen entstehen. Aktuell bestehen noch nicht aus- geschöpfte Wohnungsbaupotenziale im unbeplanten Innenbereich sowie in Gebieten mit rechtskräftigen Bebauungsplänen von insgesamt etwa 4.000 Wohnungen. Für weitere fast 5.000 Wohnungen werden derzeit Bebauungspläne aufgestellt. Zur Bildung eines „Anlegervertrag“) ist Bündnisses für Wohnen“ hatte der (teilweise) Verkauf durch kapilendo Funding Oberbürgermeister für den 17. Januar 2018 potenzielle Bündnispartner eingeladen. Nach dieser Auftaktveranstaltung wurde im partnerschaftlichen Dialog zwischen Vertreter*innen der lokalen Wohnungswirt- schaft, von Fachverbänden und -vereinen, Kammern, städtischen Unternehmen, Vertre- ter*innen der Politik sowie der zuständigen Bereiche der Stadtverwaltung über die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Ge- staltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag an den Anleger. Der Verkauf kommt durch Vermittlung der kapilendo AG zustande. kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß VermAnlG. Der Anleger wird auf die als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Informati- onen gemäß §§ 12, 12a und 13 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren kapilendo Funding, kapilendo AG erfor- derlichen Rahmenbedingungen für eine Intensivierung des Wohnungsneubaus diskutiert und der Anleger was folgt:vorliegende Vereinbarungstext erarbeitet.
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Samples: www.rostock-heute.de