Präambel. Neben diesen Regelungen gelten die Datenschutzbestimmungen der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Zur Bereitstellung Eines Jobvermittlungsportals
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Die Gemeinde Lossatal plant den Ersatzneubau einer Kindertagesstätte für 40 Kinder (15 Krippenkinder, 25 Kindergartenkinder davon 3 Integrativkinder). Die Außenanlagen sind in die Datenschutzbestimmungen Planung in besonderem Maße einzubeziehen. In der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx Gemeinde Lossatal OT Falkenhain steht ein Jobvermittlungsportal kommunales Grundstück (nachfolgend: PortalFlurstück 705,723 und 724/1, Gemarkung Falkenhain) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern mit ca. 6300 qm dafür zur Verfügung. Der technische Betrieb Für dieses Portals wird von Grundstück wurde ein B-Plan erstellt, welcher gerade zur Genehmigung eingereicht wird. Eine moderne eingeschossige Kita in modularer Bauweise mit 40 Kindertagesplätzen soll entstehen. Bei der TA übernommenPlanung der Kindertagesstätte soll eine zukünftige Erweiterungsmöglichkeit und die spätere Möglichkeit der Umnutzung berücksichtigt werden. Das Raumprogramm soll sich nach den Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zu den räumlichen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen sowie an den Vorschriften der Unfallkasse Sachsen richten und alle Bedürfnisse einer Kindertagesstätte mit Ü3- und U3 Gruppen berücksichtigen (Gruppenräume, Schlafräume, Essensbereich, Mehrzweckbereiche, Sanitärbereiche, Verwaltungsbereich etc.). Als Kostenrahmen sind insgesamt (KG 200-700) ca. 1,3 Mio brutto veranschlagt. Die Kindertagesstätte soll sehr zügig realisiert werden. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichenBaubeginn soll bis Anfang IV. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt Quartal 2018 angestrebt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibendPlanungsleistungen wurden als Generalplanungsleistungen europaweit ausgeschrieben. Die TA behält sich insbesondere vorAusschreibung erfolgte optional. Auf sämtliche Unterlagen, diese Angebote die im Zusammenhang mit der europaweiten Ausschreibung unter xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx/ sowie den Ausschreibungstext der Veröffentlichung vom 26.04.2018 bei der Europäischen Union wird ausdrücklich Bezug genommen. Diese Unterlagen sind Gegenstand dieses Vertrages. Gegenstand des Vertrages sind Architektenleistungen an dem nachstehend bezeichneten Bauvorhaben: Bezeichnung: … Stadt: … Straße: … Grundbuch, Blatt, Flurstück: … Art und Umfang: … Leistungsumfang: Objektplanung, Leistungsphasen 1-4 Die beabsichtigte Baumaßnahme soll folgende Kriterien erfüllen: Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen den räumlichen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen sowie die Höhe Vorschriften der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenUnfallkasse Sachsen und alle Anforderungen einer Kindertagesstätte mit Ü3- und U3 Gruppen berücksichtigen (Gruppenräume, Schlafräume, Essensbereich, Mehrzweckbereiche, Sanitärbereiche, Verwaltungsbereich etc.). Vertragsbestandteile sind neben den vorrangig geltenden Regelungen dieses Vertrages in nachstehender Geltungsreihenfolge:
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Präambel. Neben diesen Regelungen gelten die Datenschutzbestimmungen Sowohl der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung Kreis Gütersloh als auch die erfolgsabhängige Vergütung Städte und Gemeinden sind gemäß dem Abfallgesetz für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz - LAbfG NRW) öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Sinne des Telemediengesetzes Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und als Verantwortlicher Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Ab- fällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, KrW-/AbfG). Bei den Städte und Gemeinden handelt es sich gemäß § 5 Abs. 6 LAbfG NRW um die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Aufgaben „Einsammeln“ und „Befördern“ hinsichtlich der Abfälle, die gemäß dem KrW-/AbfG überlassungs- pflichtig sind. Bei dem Kreis Gütersloh handelt es sich um den öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger, der gemäß § 5 Abs. 1 LAbfG NRW für die Entsor- gung der gemäß KrW-/AbfG überlassungspflichtigen Abfälle im Sinne Übrigen zuständig ist. Um die Durchführung der datenschutzrechtlichen Regelungen Entsorgungsaufgaben zu optimieren, das Einsammeln, Sortieren und Behandeln von Abfällen zu rationalisieren und dadurch Synergieef- fekte zu erzielen, die insbesondere eine Senkung der Abfallgebühren zur Entlas- tung der Bürger bewirken, sollen Kooperationsstrukturen geschaffen werden, wobei der Kreis die Durchführung der nachfolgend genannten Entsorgungsleis- tungen übernimmt. Damit machen die Vertragsparteien von ihrem Organisationsrecht gemäß § 5 Abs. 7 LAbfG NRW Gebrauch, wonach sich u.a. Kreise und kreisangehörige Ge- meinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Formen kommunaler Zusammenarbeit nach den Vorschriften des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit Nordrhein-Westfalen (insbesondere DSGVO GkG NRW) bedienen können. Die Vertragsparteien vereinbaren eine kreisbezogene kommunale Zusammenar- beit. Die Städte und BDSG). Für Gemeinden übertragen dem Kreis die Erfüllung Durchführung der sich Auf- gaben „Einsammeln“ und „Befördern“ der in ihrem Gebiet anfallenden und über- lassenen Abfälle aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit Papier, Pappe, Kartonage (PPK) (im Sinne der DSGVO (sog. Joint ControllershipWeiteren „Entsorgungs- leistungen“ genannt) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 5 Abs. 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der VergütungS. 1 LAbfG NRW. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnenAufgabenübertragung erfolgt mandatierend gem. § 5 Abs. 7 LAbfG NRW i.V.m. § 23 Abs. 1 Alt. 2, Abs. 2 Satz 2 GkG NRW. Die TA stellt im Rahmen abfallrechtlichen Rechte und Pflichten der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur VerfügungVertragsparteien als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bleiben unberührt. Der Anbieter kann zwischen den von Insbesondere unterliegen die Entsorgungsleistungen in öffent- lich-rechtlicher Hinsicht weiterhin der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote abfallrechtlichen Zuständigkeit der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenjeweili- gen Vertragsparteien als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
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Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Der Gemeinderat hat am ………..die Datenschutzbestimmungen Einrichtung der TA…………schule als Ganztagesgrund- schule in ……………… Form beschlossen. Zum Schuljahr …….. wird mit der Ganztages- grundschule zunächst in Klassenstufe eins begonnen. In den folgenden Schuljahren wird der Ganztagesbetrieb jeweils um die Klassenstufe eins erweitert, bis im Schuljahr alle Klassenstufen im Ganztagesbetrieb geführt werden. Laut Einrichtungserlass des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg muss eine Ganztagesgrundschule einen Ganztagesbetrieb an vier Tagen in der Woche mit täglich mindestens acht Zeitstunden gewährleisten. An allen Tagen mit Ganztagesbetrieb ist ein Mittagessen bereitzustellen. Die TA Ganztagesgrundschule besteht aus Pflichtunterricht und zusätzlichen Angeboten der Schule sowie Bildungs- und freizeitpädagogischen Angeboten, die vom Schulverwaltungs- amt zu leisten sind. Für die zusätzlichen Angebote der Schule bekommt die schule laut Xxxxxxxxxxxxxxxxxx des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport bis zu Lehrerstun- den pro Ganztagesklasse vom Land. Für die Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote sowie die Betreuung über die Mit- tagszeit stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern die Landeshauptstadt Stuttgart für die Schule vom Gemeinderat festgelegte finanzielle Mittel und Stunden pro Woche zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von , mit denen der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen mittels Ge- meinderatsbeschluss – in der TA betriebenRegel nach Ausschreibung - im für die Ganztagesgrundschule geforderten Zeitfenster mit der Durchführung der genannten Angebote beauftragt wird. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung ist gewünscht, dass der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist Xxxxxx im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freiUmsetzung des sinnvollen pädagogischen Ge- samtkonzepts Dritte zur Durchführung ergänzender Angebote, beispielsweise im künstleri- schen, sportlichen, musischen oder kulturellen Bereich, beauftragt. Die TA übernimmt keine Haftung Da die Arbeit in Schulen stattfindet, ist weltanschauliche Neutralität für den Xxxxxx und sein Personal unabdingbare Voraussetzung für die Marketingaktivitäten des AnbietersArbeit in der Ganztagesgrundschule. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung Trä- ger wirkt im Rahmen dieses Vertrags am Erziehungs- und Bildungsauftrag der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter Schule im Sinne des Telemediengesetzes Schulgesetzes mit. Da die Aufnahme der Schulform „Ganztagesschule“ in das Schulgesetz unmittelbar bevorsteht und als Verantwortlicher im Sinne bisher noch keine Erfahrungen mit der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG)Umsetzung der Standarderhöhung vorliegen, sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass dieser Vertrag innerhalb eines Zeitraumes von ca. Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich2 Jahren einer erneuten Überprüfung bedarf. Sofern eine Anpassung der Vertragsbedingungen stattfindet, geschieht diese nicht mit dem Ziel, dass sich die nachfolgenden Rahmenbedingungen für den Xxxxxx und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sogsein Personal verschlechtern. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichenDer Xxxxxx übernimmt - gegebenenfalls unter Hinzuziehung Dritter - wie nachfolgend gere- gelt, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote sowie die Betreuung über die Mit- tagszeit an der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellenschule. Die Registrierung sowie Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote, auch während der Mittagszeit, erfolgen auf der Grundlage des pädagogischen Rahmenkonzeptes (Anlage 2 entspricht Anlage 1 zur GRDrs 6/2013,), der festgelegten Standards in Ganztagsgrundschulen (Anlage 1, entspricht Anlage 2 und 2a der GRDrs. 6/2013) und werden in das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge Gesamtkonzept der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der VergütungSchule einge- bunden. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt vom Land bereitgestellten Lehrerstunden und die Leistungen des Trägers und Dritten bilden eine Einheit im Rahmen des schulischen Gesamtkonzepts. Für alle Angebote werden vom Xxxxxx eigene Fachkräfte, deren Ausbildung einen pädagogi- schen Hintergrund oder die Berufspraxis im Bereich der portalbasierten Meldung Schulkindbetreuung haben (z. B. Sozialpädagoge/in, Erzieher/in, Kinderpfleger/in, Theaterpädagogen, etc.) eingesetzt. Bei der Durchführung einzelner Programmbausteine können vom Xxxxxx beauftragte Dritte das An- gebot unterstützen (siehe hierzu auch §3). Die im jeweils aktuellen Stundenplan angegebenen Stunden, die vom Xxxxxx durchzuführen sind, müssen eingehalten werden. Auch im Krankheitsfall sowie sonstigen Abwesenheitszei- ten sind diese durch den Xxxxxx mit einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügunggleichwertig qualifizierten Kraft zu gewährleisten. Die Festlegung der Zeiten für Ferienbetreuung und Ergänzende Angebote erfolgt – nach Abstimmung zwischen Xxxxxx und Schulleitung – durch den Xxxxxx mit Zustimmung des Schulverwaltungsamtes. Der Anbieter Xxxxxx setzt ausschließlich Personal ein, von dem ihm ein erweitertes polizeiliches Füh- rungszeugnis (§§ 30a, 31 Bundezentralregistergesetz) ohne Eintrag vorliegt. Der Xxxxxx verpflichtet sich, eine Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe (§ 8a Abs. 4 SGB VIII, § 72a Abs. 2, 4 SGB VIII) mit dem Jugendamt der Landeshauptstadt Stutt- gart zu unterzeichnen. Der Xxxxxx bezieht die Schulleitung in seine Entscheidung ein, welche Kooperationen einge- gangen werden. Es werden nur solche Kooperationen durchgeführt, die die Schulleitung und das Schulverwaltungsamt befürwortet. Hierfür ggf. benötigte finanzielle Mittel sind aus den Mitteln zu finanzieren, die die Landeshauptstadt Stuttgart dem Xxxxxx für die Durchführung der Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote zur Verfügung stellt. Der Xxxxxx muss mit Dritten den Vertretungsfall regeln. Der Xxxxxx verpflichtet seine Kooperationspartner schriftlich, ausschließlich qualifiziertes Personal i.S. von §2 einzusetzen. Im Falle einer Kooperation zwischen dem Xxxxxx und einem Verein für ein Sport- oder Be- wegungsangebote innerhalb des Ganztagesschulbetriebs kann zwischen den ein Zuschuss seitens der Landeshauptstadt Stuttgart geleistet werden (siehe Anlage 4). Die Verteilung der vom Xxxxxx sowie von Dritten durchzuführenden Stunden auf die Stun- denpläne der TA einzelnen Klassen erfolgt in Absprache von Schulleitung und Xxxxxx. Die Schulleitung berücksichtigt bei der Stundenplanung auch Belange des Trägers (Einsatz- zeiten des Personals). Eine adäquate und kindgerechte Rhythmisierung des Schultages, wie sie auch die Vorgaben des Landes Baden-Württemberg vorsieht (genaueres hierzu ist dem Antrag der Schule auf Einrichtung einer Ganztagesschule zu entnehmen, siehe Anlage 5), ist in jeden Fall zu gewährleisten. Die Schule setzt die 8 zusätzlich vom Land bereitgestellten Zahlmethoden frei wählenLehrerwochenstunden (6 Zeit- stunden) vollständig und ausschließlich für Angebote im Ganztagesbetrieb ein, z. B. für Tan- demstunden, Individuelles Lernen.
(1) Personalausgaben
(2) Erweiterter Fachkräftekatalog
(3) Personalaufwand / Klasse
a) Verpflichtende Ganztagesgrundschule Der Xxxxxx weist anhand von Stunden-/Einsatzplänen nach, dass alle in dem vom Land vorgegebenen verpflichtenden Zeitrahmen nicht durch Lehrerdeputate des Lan- des abgedeckten Stunden im Hortstandard erbracht werden. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen Wie in Anlage 1 unter 10. und kann von jeder Partei 11. aufgeführt, werden im Schnitt 24 Stunden benötigt: - 9 Stunden in Doppelbesetzung - 6 Stunden in Einfachbesetzung, aber im Tandem mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt Lehrkraft 6 weitere Stunden können vom Xxxxxx flexibel eingesetzt werden. Die unentgeltlichen Angebote • Der Xxxxxx stellt sicher, dass in der TA sind freibleibendRegel für die Betreuung einer Klasse zwei Fach- kräfte zur Verfügung stehen. Die TA behält sich insbesondere vorFällt Personal kurzfristig durch Krankheit, diese Angebote zu modifizierenUrlaub etc. aus, einzustellen oder anderweitig zu veräußernsollten nach Möglichkeit die flexiblen Stellenanteile zum Einsatz kommen. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien Un- geachtet dessen ist sicherzustellen, dass mindestens eine Kraft pro Klasse zur Ver- fügung steht.
b) Frühbetreuung
c) Spätbetreuung
d) Betreuung am Freitagnachmittag
e) Ferienbetreuung
f) Aufwand für die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.Leitung
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Samples: Vereinbarung Über Den Betrieb Einer Ganztagesgrundschule
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Der Zweckverband REK hat anstelle des Landkreises Neuwied und nach Maßgabe von des- sen Abfallsatzung unter anderem die Datenschutzbestimmungen Aufgabe der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von Einsammlung und Beförderung der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen Ge- biet des Landkreises Neuwied angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushal- ten und Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen zur Beseitigung einschließlich der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter Bioabfälle im Sinne des § 6 3 Abs. 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. April 2016 (BGBl. S. 569), soweit diese nach § 9 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages Abfallsatzung des Landkreises Neuwied in der derzeit gültigen Fassung über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzesdie zur Verfügung gestellten Bioabfallbehälter (braune Tonne) bereitzustellen sind, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt übernommen so- wie die Aufgabe der Anbieter die portalbasierte Meldung Einsammlung und Beförderung der erfolgreichen Vermittlung angefallenen und überlassenen Ab- fälle aus Papier, Pappe und Kartonage im Sinne der §§ 17 Abs. 1, 20 Abs. 1 KrWG i. V. m. §§ 3, 4 LKrWG aus privaten Haushaltungen [und anderen Herkunftsbereichen zur Beseiti- gung], soweit diese nach § 11 der Abfallsatzung des § 6, so kann Landkreises Neuwied in der derzeit gül- tigen Fassung über die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütungzur Verfügung gestellten Papierbehälter (blaue Tonnen) bereitzustellen sind. Die Vertragsstrafe REK wiederum hat mit dem Rhein-Sieg-Kreis eine mandatierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen, in der die Durchführung der o. g. beschriebenen Aufgaben auf den RSK übertragen wurden. In dieser Vereinbarung besteht die Verpflichtung des RSK, sich zur Durchführung der getroffenen Regelung der RSAG AöR zu bedienen. Der Tätigkeitsumfang ist entsprechend in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sowie der Unternehmenssatzung der RSAG AöR festgelegt. In der 29. Sitzung am 19. November 2020 der Verbandsversammlung sind die seinerzeit über- tragenen, oben genannten abfallwirtschaftlichen Aufgaben des Landkreises Neuwied, wieder zurück auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch den Landkreis übertragen worden. Nicht Bestandteil der TA anzurechnenRückübertragung ist die durch den Landkreis Neuwied auf den Zweckverband REK übertragene Aufgabe der Entsor- gung der Bioabfälle aus privaten Haushaltungen, soweit diese nach § 9 der Abfallsatzung des Landkreises Neuwied in der derzeit gültigen Fassung über die zur Verfügung gestellten Bio- abfallbehälter (braune Tonne) bereitzustellen sind. Die TA stellt Somit sollen ab dem 1. Januar 2021 die bisher von der RSAG AöR erbrachten operativen Leistungen zukünftig im LK Neuwied im Rahmen seiner Neuorganisation der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden Abfallwirtschaft durch eine von diesem errichtete Anstalt öffentlichen Rechts mit dem Namen „Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied“ erbracht werden. Um diese Leistungen der Logistik selbst zu erbringen, benötigt diese den notwendigen Fuhrpark und das technische Equipment der RSAG AöR, wel- ches bereits am Standort Neuwied eingesetzt wird und zur VerfügungErfüllung dieser Aufgaben beschafft wurden. Der Anbieter kann vorliegende Vertrag ist Bestandteil der Auseinandersetzungsvereinbarung nach § 19 Abs. 4 bis 7 der Zweckverbandssatzung zwischen dem Zweckverband REK und dem Land- kreis Neuwied vom 20. November 2020. Im Umfang der nachfolgenden Regelungen stellt die RSAG GmbH den Zweckverband REK von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wähleneiner gesonderten/weitergehenden Auseinander- setzungsverpflichtung mit dem Landkreis Neuwied frei. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vorDies vorausgeschickt, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien vereinbaren die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.Parteien Folgendes:
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Samples: Kaufvertrag
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Mit finanzieller Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz und ggf. des Bundes fördert die Datenschutzbestimmungen Gemeinde Gensingen (nachfolgend „Gemeinde“ genannt) Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Erneuerungsgebietes „Ortskern“ (nachfolgend „Erneuerungsgebiet“ genannt) als Teilmaßnahme der TA.. Die TA stellt dem Anbieter städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Modernisierung bedeutet im städtebaulichen Sinne die Beseitigung städtebaulicher Missstände durch bauliche Maßnahmen gem. § 177 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) an bestehenden Gebäuden, die den Gebrauchswert der Wohnungen und Gebäude nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern und eine nachhaltige Energieeinsparung ermöglichen. Städtebauliche Missstände liegen vor, wenn die bauliche Anlage nicht mehr den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht. Unter Instandsetzung wird die Behebung von baulichen Mängeln gem. § 177 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BauGB verstanden, die auf eine Vernachlässigung der Instandhaltung der baulichen Anlagen zurückzuführen sind und städtebaulich nachteilige Auswirkungen haben. Durch die durchgeführten Maßnahmen müssen entsprechend den Sanierungszielen die bestimmungsgemäße Nutzung oder der städtebaulich gebotenen Zustand von Gebäuden und deren Außenanlagen wiederhergestellt werden. Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschl. vom 27.08.1996 -8 B 165.96-) fallen unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur VerfügungModernisierung i.S.d. Der technische Betrieb dieses Portals wird von § 177 BauGB nicht die Errichtung eines maßstabgetreuen Neubaus an gleicher Stelle sowie wesentliche bauliche Änderungen, soweit es sich um Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen handelt, die als solche nicht den Standard der TA übernommenvorhandenen Substanz anheben, sondern erstmals einen Bauteil schaffen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen Dementsprechend schließen sich der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version Abbruch, sofern er als wesentlich anzusehen ist, und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist Modernisierung von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenmodernisierungsbedürftigen Gebäuden gegenseitig aus.
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Samples: Richtlinie Zur Förderung Von Modernisierungs Und Instandsetzungsmaßnahmen
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Die Hochschule Augsburg, gegründet als Fachhochschule am 1. August 1971, ist mit ihren ingenieur- und wirtschaftswissenschaftlichen, gestalterischen und interdis- ziplinären Studiengängen wesentlicher Impulsgeber für die Datenschutzbestimmungen Entwicklung und Nach- wuchsförderung der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügunggesamten Region. Die Administration Wurzeln der Hochschule reichen aller- dings noch viel weiter zurück, über 300 Jahre währt die Tradition im gestalterischen Teil der Hochschule – seit der Reichsstädtischen Kunstakademie 1710. Dieses Erbe wurde, verbunden mit dem Rudolf-Diesel-Polytechnikum, unter dem Dach der Hoch- schule vereint. Aus diesen Wurzeln zieht die Hochschule ihre Kraft und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für verknüpft sie mit den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung festAnsprüchen an eine moderne praxisorientierte Ausbildung in Augsburg. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen drei Bereiche „Technik - Wirtschaft - Gestaltung“, mit denen die Inhalte des Portals sowie Fachhochschule Augsburg sich seit den 70er-Jahren einen Namen in der Region gemacht hat, sind in dieser Form und Verbindung einmalig in der bayerischen Hochschullandschaft. Die Hochschule konnte im Rahmen dieses Fächerspektrums vor allem durch die Inter- disziplinarität der Studienangebote auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung Bedürfnisse der Talentangler ist von der TA festzulegen Region reagieren und zu übernehmeneinem Markenzeichen der Hochschule ausbauen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung Genannt sei hier beispielhaft die Einführung des Studiengangs und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist des Kompetenzzentrums Mechatronik im Rahmen der gesetzlichen Regelungen High-Tech-Offensive wie auch der Ausbau der Umwelttechnik in Verbindung mit dem „bifa Umweltinstitut“. Heute können über 5700 Studierende aus mehr als 35 modernen und gut nachgefragten Studienangeboten auswählen: In insgesamt 15 grundständigen Bachelorstudiengängen in den Fakultäten Architek- tur und Bauwesen, Elektrotechnik, Informatik, Gestaltung, Maschinenbau und Ver- fahrenstechnik sowie Wirtschaft werden die Studierenden vorbereitet auf ihre Tätig- keit in Unternehmen der Region und darüber hinaus. Vier Studiengänge davon wer- den als Studiengänge mit vertiefter Praxis, sechs Studiengänge als Verbundstudium (mit Studien- und Berufsabschluss) angeboten. 17 Masterstudiengänge (davon zwei in berufsbegleitender Weiterbildung) vervollständigen die Ausbildung und erlauben eine hochqualifizierte Tätigkeit bei den Arbeitgebern. Ein berufsbegleitender Bache- lorstudiengang „Wirtschaftsingenieurwesen“, der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freispeziell für Meister und Techniker eingerichtet wurde und bereits im dritten Jahr erfolgreich läuft, erlaubt die Höherqua- lifizierung von Berufstätigen, ohne dass diese ihre Berufstätigkeit aufgeben müssen. In diesem Studienangebot wird insbesondere durch die Fakultät für Allgemeinwis- senschaften die Ausbildung in MINT-Grundlagenfächern vorangetrieben und durch das neu geschaffene „Zentrum für Sprachen und interkulturelle Kommunikation (ZSI)“ die Sprachkompetenz der berufstätigen Studierenden gefördert. Die TA übernimmt keine Haftung Hoch- schule bietet damit ein breites Bildungsportfolio für verschiedenste Zielgruppen und individuellem Zuschnitt und hat sich als Schlüsselakteur in der Fachkräfteentwicklung der Region etabliert. In allen Studiengängen pflegt die Hochschule den Technologie- und Know-how- Transfer durch intensive Kooperationen mit der Wirtschaft. So werden mehr als 90 % aller Abschlussarbeiten in Technik und Wirtschaft mit Unternehmen der Region durchgeführt und bieten daher eine ideale Basis für den Berufseinstieg. In der ange- wandten Forschung und Entwicklung ist sie Impulsgeber für die Marketingaktivitäten Region und bietet ihren Partnern Expertenwissen sowie passgenaue Lösungen für komplexe innerbe- triebliche Fragestellungen. Ihre Kompetenzen bündeln sich im Forschungsschwer- punkt Ressourceneffizienz. Weitere Forschungsschwerpunkte liegen in den Berei- chen Multimedia, Faserverbund, IT-Sicherheit und Mensch-Maschine-Interaktion. Das Institut für Technologietransfer und Weiterbildung fungiert als zentrale Kontakt- stelle der Hochschule. Es koordiniert Forschungsvorhaben fakultätsübergreifend und interdisziplinär. Mit der Entwicklung des AnbietersMarkenversprechens „gefragte Persönlichkeiten (gP)“ hat es sich die Hochschule zum Ziel gemacht, aus ihren Studierenden durch enge Praxis- beziehungen und moderne Lernformen Persönlichkeiten zu entwickeln, die in Wirt- schaft und Gesellschaft sehr gefragt sind. Der Anbieter ist Vision der Hochschule ist, in der Region die maßgebliche Anlaufstelle für Unternehmen und angehende Studierende zu sein, die sowohl Wert auf Fachkompetenz als Stellenausschreiber auch auf die Übernahme von Verantwortung in Gesellschaft und Wirtschaft legen. Dieses Markenversprechen der Hochschule wird derzeit in einem breit angelegten Profilbildungsprozess innerhalb der Hochschule zu einem tragenden Leitbild ge- schärft. Die Hochschule stellt damit Weichen für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote Weiterentwicklung in den Zu- kunftsfeldern modernes und Veröffentlichungen verantwortlichattraktives Studium, angewandte Forschung und Ent- wicklung, Hochschulkommunikation und Internationalisierung. Für diese vom Anbieter auf Entlang dieser Zukunftsfelder hat die Hochschule ihre Ziele in diesen Zielvereinba- rungen formuliert, die sie in Partnerschaft mit dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter Staatsministerium im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von Zeitraum 2014 bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren2018 erreichen möchte.
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Samples: Zielvereinbarung
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Der Auftraggeber ist ein Privatkunde. AdVertum ist ein unabhängiger Versicherungsmakler. AdVertum hält keine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital von Versicherungsunternehmen. Umgekehrt hält kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital von AdVertum. Im Ausland ist AdVertum nicht selbst vertreten und es erfolgt daher die Datenschutzbestimmungen Einschaltung des „unisonSteadfast“ Netzwerkes, welches aus unabhängigen Partnern besteht. AdVertum ist als zugelassener Versicherungsmakler gemäß § 34d GewO im Vermittlerregister der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal IHK, Stuttgart (nachfolgendJägerstr. 30, D-70174 Stuttgart, Telefon: Portal0711/2005-0, Fax: 0711/0000-000, xxxx@xxxxxxxxx.xxx.xx) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügungmit der Registrierungsnummer D-RVU6-ZN9BF-44 eingetragen. Der technische Betrieb Auftraggeber kann die Eintragung auf der Internetseite xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx überprüfen. AdVertum ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM) und erfüllt dessen hohe Qualitätsanforderungen, die insbesondere hinsichtlich der Berufsqualifikation und des notwendigen Vermögensschadenhaftpflichtversicherungsschutzes über den gesetzlichen Anforderungen liegen. Sinn und Zweck dieses Portals Vertrages sind die Grundlagen der Zusammenarbeit und die Aufgabenverwaltung zwischen den Parteien im Hinblick auf die Versicherungsverträge des Auftraggebers. AdVertum wird in Form einer Risikoanalyse die Versicherungsverträge auf Zweckmäßigkeit, Deckungsumfang und Preiswürdigkeit prüfen, Neuordnungsvorschläge erarbeiten und mit Versicherern abstimmen. Zur Durchführung der Aufgaben erteilt der Auftraggeber AdVertum die diesem Vertrag beigefügte Vollmacht (Anlage 2). Die Pflichten werden in Übereinstimmung mit den §§ 59 ff. des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) erfüllt. Versicherungen werden nicht an Direktversicherer oder Unternehmen vermittelt, die AdVertum keine Vergütung gewähren. Falls der Auftraggeber dies ausdrücklich wünscht, kann hierfür ein ausdrückliches Entgelt vereinbart werden. Zum Zwecke einer rationellen Durchführung der normalen Geschäftstätigkeit gilt die beigefügte Erklärung (Anlage 3) in Bezug auf die Beratungs- und Dokumentationspflichten die mit AdVertum vereinbart sind. Die Betreuung bezieht sich auf folgende Versicherungen: - Luftfahrt-Haftpflicht-Versicherung - Luftfahrtkasko-Versicherung Des Weiteren auf alle über AdVertum abgeschlossenen Verträge. Die Vermittlung von Sozialversicherungen wird durch diesen Vertrag nicht erfasst. Der Auftraggeber willigt ausdrücklich ein, dass ihn AdVertum mittels sämtlicher Medien (z. B. Brief, Telefon, Fax, E-Mail) kontaktieren und ihn, auch über die bestehende Geschäftsbeziehung hinausreichend, informieren darf, z. B. über den Abschluss neuer Verträge und über inhaltliche Änderungen von bestehenden Verträgen, insbesondere deren Verlängerung, Ausweitung und Ergänzung. Diese Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit beschränkt oder widerrufen werden. Die Aufgaben des Maklervertrags umfassen vor allem • Prüfung des Versicherungsbedarfs unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse des Auftraggebers • Vermittlung der nach Absprache mit dem Auftraggeber für notwendig erachteten Versicherungsverträge an den Versicherer, der das spezifische Risiko dauerhaft unter Berücksichtigung der nachfolgenden Auswahlkriterien: - die gebotene Leistung - der Preis - die Sicherheit des Anbieters - die Verfügbarkeit - die Art und Weise der Schadensabwicklung sowie - der Ablauf der Geschäftsprozesse der Versicherungsunternehmen AdVertum berücksichtigt hierbei die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanz-Dienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegenden Versicherer (VU mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland), die Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. Sofern die Art der Risiken oder die Marktverhältnisse es erfordern, ist es AdVertum freigestellt, Versicherungen für national belegte Risiken auch an im Dienstleistungsverkehr tätige Versicherer zu vermitteln. Eine rechtliche Verpflichtung besteht hierzu allerdings nicht. • Überwachung und die regelmäßige Verwaltung der Versicherung und nach Abstimmung mit dem Auftraggeber die Anpassung des Versicherungsschutzes an veränderte Risiko- bzw. Marktverhältnisse; auch die bereits beim Abschluss des Vertrages bestehenden Versicherungsverhältnisse sollen erfasst werden. Ausgenommen hiervon sind – soweit nicht ausdrücklich vereinbart – bestehende private Kranken- und Lebensversicherungsverträge. • Im Schadensfall wird AdVertum den Auftraggeber bei der Erfassung, Meldung und insbesondere bei der Abwicklung, sowie Verhandlungen bis zur Entschädigung / Regulierung gegenüber den Versicherern unterstützen • AdVertum legt seinem Rat regelmäßig – soweit nicht ausdrücklich auf eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hingewiesen wird – eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und Versichern zu Grunde. • AdVertum wird den Auftraggeber über wesentliche Entwicklungen auf dem Versicherungsmarkt informieren. • AdVertum führt im Auftrag der Versicherungsgesellschaften das Inkasso der Versicherungsbeiträge durch und rechnet die vom Auftraggeber vereinnahmten Gelder mit den Gesellschaften ab Der Auftraggeber behält die Sachherrschaft über die ihn betreffenden Risiken und entscheidet endgültig über alle Fragen, die mit der Versicherung seiner Risiken zusammenhängen. Der Auftraggeber wird AdVertum alle vertrags- und risikorelevanten Änderungen oder Neuerungen unverzüglich, richtig und vollständig überlassen, die AdVertum für die Kenntnis und Beurteilung der betrieblichen Risiken und deren Veränderung benötigt. Dies umfasst z. B. auch die Meldung von - Nachwuchs - Umzug - Gefahrveränderungen, z. B. Umbau / Gerüst, Außerbetriebsetzung oder Wartung von Melde- oder Schutzanlagen - Neubau oder Anbau, Immobilienerwerb - Heirat / Scheidung / Trennung - Einkommensveränderung - Pflegefall / größere gesundheitliche Veränderungen - Kfz (Neu und Wechsel) - Urlaub Der Auftraggeber verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass alle von diesem Vertrag erfassten Gesellschaften gemäß § 1 AdVertum - bzw. einen „unsionSteadfast“-Partner in die Lage versetzen, ihren Aufgaben gegenüber diesen Gesellschaften nachzukommen. Zur Durchführung der vorgenannten Aufgaben sowie weiter genannten Aufgaben erteilt der Auftraggeber AdVertum die diesem Vertrag beigefügte Vollmacht (Anlage 2). Soweit dies erforderlich ist, wird der Auftraggeber dafür Sorge tragen, dass die von diesem Vertrag erfassten Gesellschaften gemäß § 1 AdVertum und / oder „unisonSteadfast“ - Partner jederzeit eine Vollmacht zur Verfügung stellen. Die Leistungen von AdVertum und der „unisonSteadfast“ - Partner werden durch die von den Versicherern an AdVertum bzw. die „unisonSteadfast“ - Partner zu zahlende Courtage in üblicher und von der Prämie abhängiger Höhe abgegolten. Die Courtage wird von den Versicherern als Teil ihrer Erwerbs- und Verwaltungskosten bereits in der TA übernommenPrämienkalkulation berücksichtigt und mit der Prämie bezahlt; zusätzliche Kosten entstehen dem Auftraggeber durch die Beauftragung nicht. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichenAdVertum wird die in § 2 beschriebenen Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Versicherungsmaklers / Kaufmanns ausüben. Das Portal wird auf den Rechnersystemen AdVertum haftet nur für Xxxxxxx, die sich aus der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung schuldhaften Verletzung dieser Sorgfaltspflichten ergeben und im eigenen Namen Fall von anderen Leistungserbringern nur für deren sorgfältige Auswahl. AdVertum haftet nicht für die Folgen eines etwa unzulänglichen Versicherungsschutzes aus von AdVertum nicht vermittelten und betreuten Verträgen. AdVertum verpflichtet sich, für seine Haftung eine Bewerbung seiner Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nach internationalem Standard abzuschließen und in Kraft zu halten. Der Umfang der Haftung wegen einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung ist gegenüber dem Auftraggeber auf 3.000.000,00 € begrenzt, soweit durch die gesetzlichen Vorschriften keine höhere oder niedrigere Summe festgesetzt ist. Unbenommen von den vorstehenden Regelungen bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstigen Schäden, die auf einer zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, weiterhin bestehen. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz von AdVertum auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. AdVertum gibt hierzu bei Bedarf eine Empfehlung ab. Schadensersatzansprüche aus diesem Vertrag wegen einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung verjähren in drei Jahren von dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmenZeitpunkt an, in dem der jeweilige Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Vertrages. Der Maklervertrag ist für die Dauer eines Jahres fest abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um den Zeitraum eines Jahres, sofern er nicht vom Auftraggeber zuvor gekündigt wird. Eine Kündigung des Vertrages ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freijederzeit möglich. Die TA Vollmacht (Anlage 2) ist jederzeit widerruflich. Sofern der Auftraggeber AdVertum ermächtigt, die zur Zahlung fälligen Versicherungsprämien abzubuchen, ist dies in einem separaten Dokument (Anlage 5) geregelt. AdVertum ist zur Verschwiegenheit über alle Kenntnisse verpflichtet, die er durch seine Tätigkeit erlangt und nicht auf anderem Wege hätte erlangen können. Dies gilt auch nach etwaiger Beendigung dieses Vertrages. Die Bekanntgabe solcher Kenntnisse gegenüber Dritten aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung ist jedoch zulässig. Mit der Datenschutzklausel gemäß Anlage 1 ist der Auftraggeber einverstanden. Die Leistungen von AdVertum werden ausschließlich für den Auftraggeber erbracht. Die Weitergabe von Berichten und anderen Leistungen von AdVertum durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von AdVertum. AdVertum übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbietersgegenüber Dritten. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung Soweit der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote Auftraggeber Leistungen von AdVertum an Dritte weitergibt und Veröffentlichungen verantwortlichdiese aufgrund dieser Leistungen Haftungsansprüche gleich welchen Rechtsgrundes gegenüber AdVertum geltend machen, stellt der Auftraggeber AdVertum von diesen Ansprüchen frei. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte Dieser Vertrag unterliegt in allen seinen Teilen deutschem Recht. Änderungen und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilenTextform. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzesdie vorstehenden Textformklauseln. Nebenabreden sind nicht getroffen. Als ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort wird Stuttgart vereinbart. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter so wird die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung Wirksamkeit und Durchführbarkeit dieses Vertrages im Sinne des § 6Übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt vielmehr diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, so kann die TA dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dieser Vertrag eine Vertragsstrafe geltend machenRegelungslücke enthalten sollte. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung Anlage 1 - Einwilligungserklärung zum Datenschutz gem. EU-DSGVO/BDSG Anlage 2 - Versicherungsmakler-Vollmacht Anlage 3 - Vereinbarung zur Beratung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht Dokumentation Anlage 4 - Verzichtserklärung – Auszug aus dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.VVG Anlage 5 - SEPA Lastschriftmandat Anlage 6 - Sideletter
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Samples: Versicherungsmaklervertrag
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Die Menschen in Remscheid haben in der Kommunalwahl am 13. Sep- tember 2020 die Datenschutzbestimmungen der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung kommunalpolitischen Rahmenbedingungen gesetzt, indem sie Xxxxxxxx Xxxx-Xxxxx mit einer Mehrheit von neuen Mitarbeitern zur Verfügung60,61% im Amt des Oberbürgermeisters im ersten Wahlgang eindrucksvoll bestätigten. Der technische Betrieb dieses Portals wird neugewählte Rat steht aufgrund der Corona-Pandemie vor großen Herausforderungen, die vom Rat, von der TA übernommenVerwaltung und von den Bür- gerinnen und Bürgern eine große Kraftanstrengung abverlangen wird. Den Menschen in Remscheid ist es immer wieder gelungen, mit Eigen- sinn und Tatkraft schwierige Herausforderungen zu bewältigen. Seit zehn Jahren gestalten Sozialdemokraten, Grüne und Freie Demokra- ten gemeinsam maßgeblich die Rathauspolitik. Die nachhaltigen Schritte zur Gesundung der städtischen Finanzen sind ein Ergebnis der gemein- samen Kraftanstrengung von Stadtgesellschaft, Rat und Verwaltung. Grüne, Sozialdemokraten und Freie Demokraten tragen maßgeblichen Anteil daran und haben zugleich neue Wege für den Fortschritt in unse- rer Stadt eröffnet: Liberale, sozialdemokratische und grüne Kommunal- politik vereint in ihrer programmatischen Vielfalt die kreativen, karitati- ven und konzeptionellen Stärken des Bergischen Landes. Daran anknüpfend werden wir unsere Zusammenarbeit auf Augenhöhe in allen Handlungsfeldern der Kommunalpolitik fortsetzen. Nachhaltige Stadtpolitik ist vorausschauend und stellt eine qualitative Entwicklung der Stadt in den Mittelpunkt. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen Rat trägt Verantwortung für die Zukunft Remscheids. Remscheid ist die Heimat von Menschen, die aus über 120 Nationen hier ihre Heimat gefunden haben, und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichenwir alle wollen friedlich, respektvoll und solida- risch zusammenleben. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betriebenViele Menschen kamen hier hin, um zu arbeiten. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version Viele mussten flüchten. Sie bleiben, um hier zu leben und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortungeine Heimat zu finden. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages Zusammenarbeit mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag rechtsextremistischen Kräften wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenausdrück- lich ausgeschlossen.
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Samples: Gestaltungsvereinbarung
Präambel. Neben diesen Der seinerzeit zwischen dem ESO Eigenbetrieb und der GBM Gebäudemanagement GmbH Offenbach, Rechtsvorgängerin der GBM Service, geschlossene Rahmendienstleistungsvertrag vom 01.01.2006, im folgenden RDLV genannt, läuft nunmehr nahezu 10 Jahre erfolgreich und zur Zufriedenheit der Beteiligten. Dennoch ist es notwendig, den Vertrag auf geänderte Verhältnisse anzupassen und einige Regelungen gelten klarzustellen. Die vorliegende Vereinbarung trägt dem Rechnung. Zum einen durch Anpassungen und Aktualisierungen an den veränderten Gebäudebestand und zum anderen durch optimierte Schnittstellen sowie Umfänge vor dem Hintergrund einer Evaluation der Leistungserfüllung im Verhältnis von Ressourceneinsatz und Ergebnissen. Die Nachtrags- und Klarstellungsvereinbarung wird geschlossen zwischen der GBM Service GmbH Offenbach als Muttergesellschaft der GBM Gebäudemanagement GmbH Offenbach (bisheriger Vertragspartner des Rahmendienstleistungsvertrags vom 01.01.2006) und dem Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main und enthält Änderungen/Erweiterungen der Auftragsinhalte und vereinbart eine Leistungserbringung nach den Grundsätzen des öffentlichen Preisrechtes. Zentraler Bestandteil der preisrechtlichen Vorgaben ist die Datenschutzbestimmungen Forderung nach wirtschaftlicher Betriebsführung und Angemessenheit der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal Kosten. Zielsetzung der Grundsätze des öffentlichen Preisrechtes (nachfolgend: Portalnach den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten, LSP) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann ist es, sowohl marktwirtschaftliche Grundsätze auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen Gebiet des öffentlichen Auftragswesens umzusetzen, als auch den Schutz öffentlicher und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügungprivater Auftragsgeber vor möglichem Marktmissbrauch zu gewährleisten. Die Administration vorliegende Nachtrags- und Verwaltung Klarstellungsvereinbarung gilt ausschließlich für Leistungen, die aus dem Haushalt der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt Stadt Offenbach finanziert werden. Sie gilt nicht für sonstige direkt gegenüber Dritten erbrachten Leistungen der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung festGBM Service. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Gewährleistung höchster Budgetsicherheit bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal bestmöglicher Qualität ist für den Anbieter kostenfreibeide Vertragsparteien das vornehmliche Ziel des Rahmendienstleistungsvertrags und somit auch der vorliegenden Nachtrags- und Klarstellungsvereinbarung. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung Diesem Ziel stehen die folgenden nachstehenden Elemente Produktivitätssteigerung, Kostenminimierung und Verzahnung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültigePlanung und Unterhaltung nach, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, wobei diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenuntereinander gleichrangig sind.
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Samples: Rahmendienstleistungsvertrag
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Die Stiftung Weiterbildung ist Xxxxxx der Internetplattform „Weiterbildungs Portal Ruhr Ost“ unter der Do- maine „xxx-xxxxxxxxxxxxx.xx“. Kooperationspartner für das Portal sind das Dortmunder Weiterbildungsfo- rum e. V. und die Datenschutzbestimmungen Weiterbildungsberatung Hamm. Das Weiterbildungs Portal Ruhr Ost bietet für Bür- ger/innen und Unternehmen der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur VerfügungRegion Dortmund – Kreis Unna – Hamm kostenlose Informationen über Weiterbildung und enthält konkrete Suchmöglichkeiten im Hinblick auf Weiterbildungsangebote und –anbieter. Es ermöglicht außerdem die Kommunikation zwischen Anbietern, Nutzern und Arbeitsmarktak- teuren. Der technische Betrieb dieses Portals o. g. Bildungsträger trägt mit einer Jahresgebühr zu den Kosten für das Weiterbidungs Portal Ruhr Ost unter der Domaine xxx-xxxxxxxxxxxxx.xx bei und erhält dafür Zugang zu den ergänzenden Serviceleistun- gen des Portals. Die Jahresgebühr beträgt (bitte Zutreffendes ankreuzen): 🞎 200 € bei kleinen Bildungsträgern (nur ein Standort und geringe Anzahl von Kursen / Maßnahmen) 🞎 400 € bei größeren Bildungsträgern (mehr als ein Standort und / oder umfassendes Angebot) Die Stiftung Weiterbildung ist zurzeit nicht umsatzsteuerpflichtig. Sollte für die Einnahmen aus den Kosten- beteiligungen der Bildungsträger eine Umsatzsteuerpflicht entstehen, erhöht sich die Jahresgebühr um den jeweils geltenden Umsatzsteuersatz. Die Jahresgebühr wird jeweils fällig zum ersten Werktag des Folgemonats nach Abschluss dieser Verein- barung sowie zum 01. Januar für die Folgejahre. Die ergänzenden Serviceleistungen des Weiterbildungs Portal Ruhr Ost umfassen: ▪ Das Setzen eines Links auf die Homepage des Bildungsträgers ▪ Das Setzen eines Links auf die Internet-Adresse des Bildungsträgers, auf der Hinweise zum Bildungs- angebot zu finden sind ▪ Die Vergabe einer Benutzeradresse und eines Passworts, mit der der Zugang zu den geschützten Bereichen für fördernde Bildungsträger möglich ist Mit dem Zugang zum o. g. geschützten Bereich erhält der Bildungsträger das Recht, ▪ Daten in den Kurspool einzugeben ▪ seine Daten zum Anbieterprofil selbstständig zu verändern ▪ seinen Angeboten mehr als 30 Stichworte aus der jeweils aktuellen Stichwortliste zuzuordnen. Der Bildungsträger erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung und Verbreitung seiner Adress- und Angebotsdaten sowie mit der Verlinkung auf seine Internet-Seiten. Er verpflichtet sich, Veränderungen seiner Daten, soweit sie von der TA übernommenStiftung Weiterbildung oder ihren o. g. Kooperationspartnern gepflegt werden, unverzüglich mitzuteilen und dafür zu sorgen, dass die von ihm eingegebenen Daten korrekt und aktuell sind. Die Stiftung Weiterbildung wird das Weiterbildungs Portal Ruhr Ost auch zukünftig weiterentwickeln und behält sich vor, die ergänzenden Serviceleistungen zu verändern, sofern das Nutzerverhalten dies nahe legt. Geplante Veränderungen werden mit den fördernden Bildungsträgern abgestimmt. Der Anbieter kann auf dem Portal Bildungsträger hat ein eigenes Konto anlegen Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der geplanten Änderungen hat und über das Backend diese trotzdem umgesetzt werden. Ein besonderes Interesse an der Ab- lehnung liegt insbesondere dann vor, wenn die Inanspruchnahme der geänderten Serviceleistungen für den Bildungsträger keinen Nutzen mehr erbringt. Bestandteil dieser Vereinbarung sind die im Impressum von xxx-xxxxxxxxxxxxx.xx aufgeführten Regelungen zum Haftungsausschluss und zum Datenschutz (siehe Anlage). Die Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und gilt zunächst unbefristet. Die Vertragsparteien können diese Vereinbarung jeweils zum 31.12. eines jeden Jahres kündigen. Die Kündigung muss bis zum 31.10. des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichenbetreffenden Jahres in schriftlicher Form erfolgen. Das Portal Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Änderungen bedürfen der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich ver- zichtet werden. Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird auf den Rechnersystemen die Gültigkeit der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügungübrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Administration und Verwaltung Parteien werden sich bemühen, einvernehmlich eine Regelung zu finden, die dem mit der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieterunwirksamen Regelung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler Gerichtsstand ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlichUnna. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). den Bildungsträger: Für die Erfüllung Stiftung Weiterbildung (WFG): , den Unna, den Mit der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen Benutzung dieser Internet–Seiten erkennen Sie die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.nachfolgenden Benutzungsbedingungen an:
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Samples: Kooperationsvereinbarung
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten die Datenschutzbestimmungen Angesichts der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von Herausforderungen des demographischen Wandels sowie des wirtschaft- lichen Strukturwandels mit einem sich verschärfendem Wettbewerb der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen Standorte gewinnen Bildung und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung Qualifizierung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des AnbietersStadt Göttingen zunehmend an Bedeutung. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote Um diese Herausforderung zu bewältigen, sind bei allen beteiligten Akteuren Denk- und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte Handlungs- ansätze über Ressortgrenzen und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung föderale Zuständigkeiten hinweg gefragt und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG)erforderlich. Für die Erfüllung der Stadt Göttingen lassen sich aus der Befragung des Regionalen Übergangsmanage- ments von Göttinger Schulabgangsklassen in den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- Jahren 2009 bis 2011 (Längsschnittstudie) folgende Ergebnisse ableiten: 🔿 22 Prozent der Xxxxxxx/innen äußerten 2009 den Wunsch, eine duale Ausbildung auf- nehmen zu wollen, aber nur 6 Prozent der Xxxxxxx/innen mündeten im selben Jahr in eine duale Ausbildung; nach einem weiteren Jahr stieg dieser Anteil auf 19 Prozent. 🔿 44 Prozent der Xxxxxxx/innen besuchen im ersten sowie im zweiten Jahr nach der all- gemeinbildenden Schulzeit eine berufsbildende Schule. 🔿 Jugendliche mit Migrationshintergrund finden auch bei besseren Noten tendenziell einen schlechteren Zugang zu höheren Bildungsabschlüssen und Handlungspflichten Ausbildung. 🔿 Zusammen mit den Gymnasialschüler/innen verfügen ca. 90 Prozent eines Schuljahr- gangs in Göttingen mindestens über einen Realschulabschluss. 🔿 Bei einer Gruppe von ca. 14 Prozent der befragten Jugendlichen (90 bis 120 Personen) ist der Anbieter selbst verantwortlichÜbergang in die duale Ausbildung gefährdet. Sofern und soweit Um die Einmündung in eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben istBerufs- ausbildung erfolgreich zu meistern, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt sollten diese Jugendlichen bedarfsgerecht unterstützt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich Ausgehend von dieser Situationsanalyse übernehmen die Gebietskörperschaften Stadt Göttingen und Landkreis Göttingen die Verantwortung für eine kommunale Koordinierung und Einrichtung eines Übergangsmanagements, um die Bildungsregion Göttingen zu stärken und insbesondere vor, diese Angebote für Jugendliche mit Unterstützungsbedarf den Übergang in Ausbildung zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenoptimieren.
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Samples: Kooperationsvereinbarung
Präambel. Neben Diese AGB berücksichtigen die Verkehrsgebräuche im Zusammenhang mit der Spedition, Beförderung, Lagerung und Behandlung von Gütern (insbesondere von Kunst und Antiquitäten, Ausstellungsgegenständen, Sammlungen aber auch sonstigen Gegenständen),artverwandten Tätigkeiten :Ausstellungsab- und Aufbaus, Objektinstallation, wie auch Übersiedlungen) und mit der Herstellung und Lieferung von Verpackungseinheiten. Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge und Aufträge, selbst wenn ihre Anwendbarkeit nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Abweichungen von diesen Regelungen gelten AGB bedürfen der Schriftform. Auf die Datenschutzbestimmungen Haftungsausschlüsse und die Haftungsbeschränkungen insbesondere dieser AGB und der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur VerfügungAÖSp wird ausdrücklich hingewiesen, ebenso auf die Möglichkeiten der Vereinbarung und Versicherung höherer Deckungsumfänge. Der technische Betrieb dieses Portals wird Vertragspartner von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung Xxxxxxxxxxx the art of work Transport & Montagen GmbH stimmt zu, dass auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen Falle der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen durch ihn von den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben AGB von Xxxxxxxxxxx the art of work Transport & Montagen GmbH auszugehen ist, schließen auch wenn die Parteien einen entsprechenden VertragBedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Dem Anbieter ist es untersagtVertragserfüllungshandlungen durch Xxxxxxxxxxx the art of work Transport & Montagen GmbH gelten insofern nicht als Zustimmung zu abweichenden Vertragsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichenwelcher Art auch immer, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographischemit den AGB in Widerspruch stehen, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbotgelten nur insoweit als wirksam, hat er die TA als sie von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenXxxxxxxxxxx the art of work Transport & Montagen GmbH schriftlich bestätigt wurden.
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Präambel. Neben diesen Regelungen gelten 1Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird durch diese Vereinbarung die Datenschutzbestimmungen der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weitererMöglichkeit eröffnet, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen Wege von ZeitWertKonten Arbeitsentgeltbestandteile und/oder Rechte Dritter verstoßenden Geldwert bereits geleisteter Arbeitszeit teilweise in Wertguthaben einzubringen und erst zu einem späteren Zeitpunkt abzurufen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz 2Die ZeitWertKonten werden ausschließlich in Geldwerten geführt. 3Diese Geldwerte werden vom Dienstgeber durch geeignete und hierfür zulässige Kapitalanlagen (AGG) verstoßen Investmentfondsanteile und/oder pornographischeVersicherungsprodukt) rückgedeckt und gegen Insolvenz gesichert, gewaltverherrlichende soweit gesetzlich erforderlich. 4Die Wertguthaben auf den ZeitWertKonten können beispielsweise verwendet werden: - für mehrmonatige, sozial abgesicherte Freizeitblöcke mit beliebiger Verwendungs- möglichkeit, - für eine Verkürzung der Lebensarbeitszeit, - für vorübergehende Teilzeit mit finanziellem Ausgleich, d. h. für eine vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit (z. B. zur Kinderbetreuung oder zur Betreuung pflegebe- dürftiger, nahestehender Personen). 5Diese Vereinbarung legt die Bedingungen des Entstehens, der Weiterentwicklung, der Verwendung, der Verwaltung, der Rückdeckung und volksverhetzende Inhalte veröffentlichenggf. Verstößt der Anbieter gegen dieses VerbotInsolvenzsicherung der Wertguthaben fest. 6Abweichende Regelungen in einzelnen Arbeitsverträgen sind nicht möglich. 7Diese Vereinbarung geht individuellen Vereinbarungen vor. 8Wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie gesetzlichen Regelun- gen zum Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht, ändern, werden Dienstgeber und deren Mitarbeitervertretung unverzüglich mit dem Ziel zusammentreten, eine den geän- derten Rahmenbedingungen entsprechende Anpassung dieser Vereinbarung umzusetzen. 9Im folgenden Text wird, um die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenLesbarkeit zu vereinfachen, stets die männliche Form verwandt. 10Gemeint sind aber immer weibliche und männliche Mitarbeiter(innen).
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Samples: Dienstvereinbarung Zur Einführung Eines Langzeitkontos
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise und der damit verbundenen wirtschaftlichen Unsicher- heit in der Realwirtschaft hat die Datenschutzbestimmungen der TA.. Die TA stellt dem Anbieter Bundesregierung verschiedene Maßnahmen ergriffen, um vor allem kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland als entscheidenen Wirtschaftsfaktor zu stabilisieren. Gemeinsam wollen Bund und Bundesländer dabei unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügunganderem Start-Up-Unternehmen und gewerbli- che Mittelständler mit Eigenkapital und eigenkapitalähnlichen Finanzierungshilfen unterstützen. Der technische Betrieb dieses Portals Gesamtfinanzierungsbedarf dieser Zielgruppen wird von durch Bund, Länder und ggf. private Investoren bereitgestellt. In Hamburg werden die entsprechenden Bundesmittel über ein Globaldarlehen der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an die Investitions- und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen Förderbank Hamburg (IFB) mit 100%iger Haftungsfreistel- lung zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur VerfügungVerfügung gestellt. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (BackendHaftungsfreistellung durch die KfW ist durch eine Bundesgarantie im Rahmen des Maßnahmenpakets für Start-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung festUps vollumfänglich abgesichert. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie entsprechenden Landes- mittel der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger Freien und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung Hansestadt Hamburg werden der Talentangler ist IFB Hamburg über eine Zuweisung von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist Haus- haltsmitteln im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei„Hamburger Corona Soforthilfe“ zur Verfügung gestellt. Die TA übernimmt keine Haftung für IFB Hamburg reicht die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung Bundesmittel aus dem KFW Globaldarlehen in Höhe von 70% der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes Ham- burger Corona Recovery Fonds (CRF) bereit gestellten Mittel zusammen mit den entsprechenden Lan- desmitteln der Freien und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO Hansestadt Hamburg in Höhe von weiteren 30% zur Weiterleitung an die vor- genannte Zielgruppe an die beiden Intermediäre Innovationsstarter Fonds Hamburg GmbH und BDSG)BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH weiter. Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichenDie BTG, die gegen gesetzliche Regelungen undIFB Hamburg, die KfW, der Bundesrechnungshof gemäß §§ 91, 100 BHO, der Hamburger Rechnungshof gemäß § 84 LHO sowie auch die zuständigen Bundes- und Landesministerien oder von denen beauftragte Dritte sind berechtigt, bei dem Unternehmen/oder Rechte Dritter verstoßenBeteiligungsnehmer Prüfungen durch- zuführen. Insbesondere darf Das Unternehmen ist verpflichtet, den genannten Stellen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie Einsicht in die vollständigen Geschäftsunterlagen und ungehinderten Zutritt zu den Ge- schäftsräumen zu gewähren Die BTG beteiligt sich als typisch stille Gesellschafterin an dem Unternehmen mit einer Bareinla- ge in Höhe von Die Einlage dient der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat Stärkung des im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt Auswirkungen der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit ProbezeitCorona-Krise reduzierten Ei- genkapitals des Unternehmens. Eine erfolgreiche Vermittlung ist Umschuldung bestehender Darlehen sowie von bereits ab- geschlossenen und durchfinanzierten Vorhaben erfolgt mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütungdiesen Mitteln nicht. Die Vertragsstrafe Verwen- dung der Einlage für Auszahlungen an Gesellschafter (bspw. Ausschüttungen) ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnenausgeschlossen. Die TA stellt im Rahmen Einlage ist spätestens am achten Werktag nach Wirksamwerden dieses Vertrages gemäß § 13 dieses Vertrages zur Zahlung auf die IBAN des Unternehmens bei der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden(Bank) fällig. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibendstille Gesellschaft beginnt mit Wirksamwerden dieses Vertrages (§ 14) und endet am . Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußernRückzahlung der Einlage erfolgt gem. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu§ 9 Absatz 1. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw[Anmerkung: max. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.7 Jahre]
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Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Nach intensiver Diskussion mit allen Beteiligten will die Datenschutzbestimmungen der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal Klinikum Hann. Münden GmbH (nachfolgend: PortalKlinikum) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügungden Krankenhausbetrieb des Nephrologischen Zentrums Niedersachsen im Zustand der sog. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommenvorgezogenen Einhäusigkeit, d.h. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend unter Integration des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügungbestehenden Betriebs des Krankenhau- ses Hannoversch Münden (KHM), übernehmen. Die Administration entsprechenden Kaufverträge wurden am 30. Dezember 2015 und Verwaltung am 4. Januar 2016 abgeschlossen. Ziel ist, einer Mehrzahl der einzelnen Jobangebote Mitarbeiter – vorbehaltlich einer notwendigen und tiefgreifenden Restruk- turierung – eine sichere Zukunft bieten zu können und den Betrieb des Klinikums unter einer ent- sprechenden Neuausrichtung zu betreiben. Hierzu sind sich das Klinikum und der Marburger Bund Landesverband Niedersachsen (Backend-Nutzungnachfolgend: MB) übernimmt darüber einig, dass zur Überwindung der Anbieterwirtschaftlichen Schieflage und zur nachhaltigen Sanie- rung sowie zur weiteren Existenzsicherung des Klinikbetriebs befristet Regelungen über einen Sanie- rungsbeitrag der gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten des ärztlichen Dienstes erforderlich sind. Hierbei legt der Anbieter Hierdurch werden, neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung Fortbetrieb des Klinikbetriebs, auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung festArbeitsplätze unter Bei- behaltung der Tarifbindung gesichert. Grundlage dieses Sanierungstarifvertrages ist auch das ge- meinsame Verständnis, dass der Erwerber des Klinikums angemessene Investitionen vornimmt. Die TA bewirbt Parteien sind sich auch einig, dass nach eigenem Ermessen erfolgreicher Restrukturierung und finanzieller Sanierung des Klinikums wieder vollumfänglich und ohne Ausnahme die Inhalte hausspezifischen Tarifregelungen über die Arbeitsbedingungen gelten sollen, die denen entsprechen, die vor Eröffnung des Portals sowie Insolvenzverfah- rens für das Nephrologische Zentrums Niedersachsen gegolten haben; zusätzlich soll eine schrittwei- se Angleichung der Tabellenentgelte auf diesem Portal veröffentlichten Angebotedas Niveau des TV-Ärzte / VKA in seiner am 1. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sogJanuar 2019 geltenden Fassung erfolgen. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und Dieser Tarifvertrag gilt im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten personellen und sachlichen Geltungsbereich des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählenParteien am 10. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen Xxxx 2016 abgeschlossenen Haustarifvertrages Ärztinnen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenÄrzte des Klinikums.
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Samples: Sanierungstarifvertrag
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Zum 01.01.2004 wurde die Datenschutzbestimmungen Abrechnungsprüfung in der TA.. Die TA stellt vertragsärztlichen Versorgung vom Gesetzgeber durch das Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) neu geregelt. Danach obliegt die Abrechnungsprüfung den Kassenärztlichen Vereinigungen in dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal von § 106a Absatz 2 SGB V vorgegebenen Umfang und den Krankenkassen nach Maßgabe des § 106a Absatz 3 SGB V. Zu dieser so gegliederten Abrechnungsprüfung wurden nach § 106a Absatz 6 SGB V zwi- schen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkas- sen Richtlinien zum Inhalt und zur Durchführung der Abrechnungsprüfungen der Kassenärzt- lichen Vereinigungen und der Krankenkassen vereinbart (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügungim Folgenden „Bundesrichtlinien“). Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommenDiese wurden im Dt. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur VerfügungÄrzteblatt vom 17.09.2004, S. A 2555 veröffentlicht. Die Administration Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und Verwaltung der einzelnen Jobangebote Spitzenverbände der Kran- kenkassen sind zum 01.04.2005 in Kraft getreten (Backend-NutzungDt. Ärzteblatt vom 12.11.2004, Seite A 3135 und vom 10.01.2005 Seite A 79). Gemäß § 106a Absatz 5 SGB V ist auf Landesebene zwischen den Kassenärztlichen Verei- nigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen eine Vereinbarung über Inhalt und Durchführung der Abrechnungsprüfungen zu schließen. Die Bundesrichtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Spitzenverbände der Krankenkassen sind gemäß § 106a Absatz 5 Satz 3 SGB V Bestandteil dieser Vereinbarung. Diese Vereinbarung findet unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben durch die prüfende Stelle Anwendung auf die Prüfung der Abrechnungen der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten (zugelassene und ermächtigte Ärzte und Psychotherapeuten) übernimmt sowie der Anbieteran der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen- den ärztlich geleiteten Einrichtungen (zugelassene Medizinische Versorgungszentren, zuge- lassene Krankenhäuser, ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen). Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung Diese Vereinbarung erfasst auch die erfolgsabhängige Vergütung Prüfung der Rechtmäßigkeit der Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen in Abgrenzung zu den in Sonderrechtsbeziehungen erbrachten Leistungen, auch wenn diese nicht über die KVB abgerechnet werden (z.B. § 140a SGB V). Soweit sich diese Vereinbarung auf Vertragsärzte bezieht, gilt sie für Psychologische Psy- chotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, ermächtigte Ärzte und er- mächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen sowie Medizinische Versorgungszentren und dort tätige Ärzte entsprechend, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes geregelt ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, findet diese Vereinbarung keine Anwendung auf die Prüfung der Abrechnungen der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Einrich- tungen, deren Leistungen unmittelbar von den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung festKrankenkassen vergütet werden (§ 120 Abs. Die TA bewirbt 2 Satz 1 SGB V: Hochschulambulanzen, psychiatrische Institutsambulanzen und Sozialpädiatrische Zentren; § 117 Abs. 2 SGB V: Hochschulambulanzen an psychologischen Universitätsinstituten und Ambulanzen an Ausbildungsstätten nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote§ 6 PsychThG). Hierzu kann sich die TA Diese Abrechnungen wie auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist Grundlage von Sonderrechtsbeziehungen direkt mit den Krankenkassen abgerechneten Leistungen der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vertragsärzte werden außerhalb die- ser Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierengeprüft.
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Samples: Vereinbarung Zur Abrechnungsprüfung
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.02.2003 die Datenschutzbestimmungen Konzentration der TA.. Liegenschaftsaufgaben in der Finanzbehörde beschlossen. Infolge dieser Entscheidung sind die Liegenschaftsverwaltung als Amt der Finanzbehörde und die Liegenschaftsämter der Bezirke zusammengeführt worden – personell zunächst auf Basis einer Abordnung der betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bezirke. In der am 19.02.2003 dieses Jahres geschlossenen Vereinbarung gemäß § 94 HmbPersVG zur Abordnung der betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist vorgesehen, dass nach Vorliegen verwertbarer Ergebnisse zur Organisation des neuen Amtes und zur Stellenbesetzung eine Vereinbarung zur Versetzung der betroffenen Beschäftigten erfolgen soll. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Beteiligten zur Neuorganisation des Liegenschaftswesens: Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von Liegenschaftsverwaltung als Amt der Finanzbehörde und die Liegenschaftsämter als Fachämter der Bezirksämter werden mit Wirkung vom 01.01.2004 auch personell zu einem neuen Mitarbeitern zur VerfügungAmt zusammengeführt. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend Aufbau des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der Amtes ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- Anlagen 1a, 1b und Handlungspflichten ist 2 , die aktuelle Raumplanung aus der Anbieter selbst verantwortlichAnlage 3 dieser Vereinbarung. Sofern Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind die am 31.12.2003 Beschäftigten der betroffenen Organisationseinheiten - Anlage 4. Die zum Stichtag in den Liegenschaftsämtern der Bezirksämter beschäftigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden - soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit nicht im Sinne der DSGVO Einzelfall bereits erfolgt - mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung (sog. Joint Controllerships. § 6) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellenzur Finanzbehörde versetzt. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge Mitbestimmung der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche Personalräte nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung87 HmbPersVG wird damit ersetzt. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnenMitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden grundsätzlich in ihren bisherigen Funktionen weiterbeschäftigt. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen Verwaltung hat mit den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote Beschäftigten Gespräche über zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen besetzende Aufgabenfelder sowie die Höhe beabsichtigte Verwendung geführt. Aus Sicht der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenVerwaltung sind die Verwendungswünsche der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Entscheidungsprozess einbezogen und so weitgehend wie möglich berücksichtigt. Noch auftretende Einzelfälle werden bilateral geklärt.
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Samples: Zweite Vereinbarung Über Die Neuorganisation Des Liegenschaftswesens
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten die Datenschutzbestimmungen der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal Das Messstellenbetriebsgesetz (nachfolgend: PortalMsbG) zur Gewinnung verpflichtet den grundzuständigen Messstellenbetreiber gemäß §§ 29 ff. in den dort geregelten Fällen zum Einbau von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen modernen Messeinrichtungen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügungintelligenten Messsystemen. Die Administration und Verwaltung maximal zulässige Höhe der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler Messstellenbetriebsentgelte ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist vom Gesetzgeber im Rahmen sog. Preisobergrenzen (§§ 31, 32 MsbG) als Bruttopreis vorgegeben worden. Das MsbG sieht im Grundsatz vor, dass auch der gesetzlichen Regelungen bei Betrieb der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freimodernen Messeinrichtung oder des intelligenten Messsystems (Messstellenbetrieb) Teil des Vertrages zwischen Messstellenbetreiber und Anschlussnutzer ist, wobei der Anschlussnutzer das Messstellenbetriebsentgelt schuldet. Für Kunden des Lieferanten, denen gegenüber er neben den Netznutzungsentgelten auch den Mess- stellenbetrieb abrechnen möchte, wollen die Parteien mit der vorliegenden Vereinbarung – ergänzend zu dem zwischen den Parteien bestehenden Lieferantenrahmenvertrag1 – den entgeltlichen Teil der Leistung Messstellenbetrieb im Verhältnis der Parteien regeln (vgl. § 2 Abs. 1), um eine massengeschäftstaugliche Abwicklung zu ermöglichen. Die TA übernimmt keine Haftung weiteren vertraglichen Regelungen aus dem Messstellenvertrag gemäß § 1 Da der grundzuständige Messstellenbetreiber personenidentisch mit dem Netzbetreiber ist, besteht mit dem Lieferanten – jedenfalls für die Marketingaktivitäten Regelung der Netznutzung für Zwecke der Energieentnahme – der Netznutzungsvertrag als Lieferantenrahmenvertrag gemäß jeweils gültiger Festlegung der Bundesnetzagentur (aktuell: BK6-17-168). Die allgemeinen Vertragsregelungen des AnbietersNetznutzungsvertrags bieten die Möglichkeit für eine entsprechende Anwendung (vgl. Der Anbieter ist § 3 dieser Vereinbarung). Wir haben die Bezugnahme in § 3 dabei so formuliert, dass diese auch auf den Vertragsschluss mit einem reinen Direktvermarktungsunternehmen (das also nicht auch als Stellenausschreiber Lieferant tätig ist) passt, da aktuell keine Festlegung eines Netznutzungsvertrags für Zwecke der Energieeinspeisung existiert. Dieser Anwendungsfall dürfte allerdings die Ausnahme bilden. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MsbG zwischen Messstellenbetreiber und Anschlussnutzer hinsichtlich der aus dem Messstellenbetrieb resultierenden Rechte und Pflichten bleiben davon unberührt (vgl. § 2 Abs. 4). Die Parteien nutzen für die Einhaltung prozessuale Umsetzung die regulierungsbehördlichen Vorgaben der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf Bun- desnetzagentur aus der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter Festlegung Wechselprozesse im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne Messwesen in der datenschutzrechtlichen Regelungen durch Anlage 2 der Festlegung BK6-18-032 angepassten Form (insbesondere DSGVO und BDSGnachfolgend WiM). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.
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Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Die Kooperation von Jugendarbeit und Schule zielt darauf ab, die Datenschutzbestimmungen Qualität der TA.. Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Schule weiter zu verbessern und gemeinsame Angebote zu entwickeln, die die Erziehung und Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten fördern. Die TA stellt dem Anbieter Herausforderungen moderner Gesellschaften erfordern ein stärkeres Zusammenwirken aller an der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen beteiligten Personen und Institutionen als bisher. Die Kooperation wird von gegenseitigem Respekt und gegenseitiger Wertschätzung getragen, sie findet gleichberechtigt und unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal Beteiligung von Fachkräften beider Seiten statt. Unverzichtbar ist die Beteiligung der Schülerinnen und Xxxxxxx an der Organisation, Gestaltung und Nachbereitung des Angebots/der Angebote. Eltern sollen in die Arbeit einbezogen werden. Die Kooperation beruht insbesondere auf Art. 31 Abs. 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und § 81 Abs. 1 Nr. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz (nachfolgend: Portal) SGB VIII), die Schule und Jugendhilfe zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur VerfügungZusammenarbeit verpflichten. Der technische Betrieb dieses Portals wird spezifische Aufgaben- und Verantwortungsbereich der Schule bleibt von der TA übernommenKooperation unberührt. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen Dies gilt insbesondere für die Umsetzung des Bildungs- und über das Backend Erziehungsauftrags (Art.2 EUG).Entsprechendes gilt für die Umsetzung des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlicheneigenständigen Bildungsauftrags der Jugendarbeit (§§1,11 KJHG/ SGB VIII). Das Portal wird auf den Rechnersystemen Im Vordergrund der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung Angebote der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist Jugendarbeit im Rahmen dieser Vereinbarung stehen die Vermittlung von Kompetenzen und Fähigkeiten in den Bereichen der gesetzlichen Regelungen bei Persönlichkeitsentwicklung, des sozialen Lernens und der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freiOrientierung in der heutigen Gesellschaft. Sie werden nach den allgemeinen Arbeitsprinzipien der Jugendarbeit gestaltet. Die TA übernimmt keine Haftung für Angebote orientieren sich am Alltag und an der Lebenswelt der Schülerinnen und Xxxxxxx, sie beziehen diese in die Marketingaktivitäten Organisation, Gestaltung und Auswertung ein und die Teilnahme an den Angeboten ist freiwillig. 1 Kooperationen zwischen Schulen und Trägern der Jugendarbeit müssen auf konkreten Absprachen und Regelungen beruhen. Die hier abgedruckte Mustervereinbarung zeigt, welche Frage besprochen und geregelt werden sollten. Jedenfalls ist festzuhalten, ob es sich um eine Veranstaltung der Schule oder der Jugendhilfe handelt. Zu regeln sind ferner Fragen der Finanzierung des AnbietersProjekts, der Aufsicht über die Schülerinnen und Xxxxxxx, des Versicherungsschutzes der Schülerinnen und Xxxxxxx und des Datenschutzes. Der Anbieter ist Abgesehen davon sind die Formulierungen als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes Anregungen und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO Leitfaden zu verstehen und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken müssen gegebenenfalls ergänzt bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenden örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.
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Samples: Kooperationsvereinbarung
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Die Kollektivvertragsparteien kommen überein wie folgt: Die Anzahl an Monatsentgelten für die Datenschutzbestimmungen Berechnung der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann kollektivvertraglichen Abfertigung richtet sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen dieses Sozialplanes nach §§ 11 und 11a des bis 31.12.2013 geltenden Kollektivvertrages und erfolgt also so, als ob die KV-Reform 2014 nicht stattgefunden hätte. Ebenso werden für eine allfällige Sozialplan-Betriebsvereinbarung die Jubiläumsgeldstufen des bis zum 31.12.2013 geltenden Kollektivvertrags herangezogen, als ob die KV-Reform nicht stattgefunden hätte. Allfällige an den Angestellten im Zuge des Inkrafttretens des ab 01.01.2014 geltenden Kollektivvertrages geleistete Abschlagszahlungen aus dem Titel Jubiläumsgeld sowie allfällige seit dem 01.01.2014 erhaltene Jubiläumsgelder sind von allfälligen, im Zuge dieses Sozialplans geleisteten Jubiläumsgeldern in Abzug zu bringen. Allfällige an den Angestellten im Zuge des Inkrafttretens des ab 01.01.2014 geltenden Kollektivvertrages geleistete Abschlagszahlungen aus dem Titel Abfertigung sowie allfällige seit dem 01.01.2014 geleistete MVK-Beiträge sind von der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freikollektivvertraglichen Abfertigung ebenfalls in Abzug zu bringen. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter Gegenrechnung allfällig geleisteter Abschlagszahlungen erfolgt im Sinne des Telemediengesetzes Jahr 2014 durch steuerrechtliche und als Verantwortlicher im Sinne sozialversicherungsrechtliche Aufrollung der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG)Gehälter der betroffenen Angestellten. Für die Erfüllung Jahre 2015 bis 2018 erfolgt die Gegenrechnung auf Nettobasis, sofern der sich aus Angestellte dem Unternehmen den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen Nachweis über die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen undArbeitnehmerveranlagung/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen Einkommensteuererklärung für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenSteuerjahr 2014 erbringt.
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Samples: Kollektivvertrag
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Der Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu hat nach § 3 Abs. 1 Buchstabe b seiner Verbandssatzung vom 29.12.1970 mit Änderungen vom 17.04.1971, 29.06.1972, 01.04.1979, 09.12.1980, 02.12.1981, 18.12.1990 und 06.02.1991 die Datenschutzbestimmungen der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx Aufgabe, ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügungge- meinsames Industriegebiet auf den Gemarkungen Cleebronn, Frauenzimmern und Botenheim zu erschließen. Der technische Betrieb dieses Portals wird von ZWZ tritt für diese Aufgabe anstelle der TA übernommenGemeinden Cleebronn, Güglingen und Brackenheim. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend Zu den Erschließungsmaßnahmen des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichenZWZ gehört auch die Beseitigung des im Verbandsgebiet anfallenden Abwassers. Das Portal wird Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit verzichtet der ZWZ auf den Rechnersystemen Bau einer eigenen Kläranlage und benützt zur Reinigung des aus dem Verbandsgebiet anfallenden Abwassers das Gruppenklärwerk „Obere Zaber“ des Gemeindeverwaltungsverbandes auf Gemarkung Güglingen-Frauenzimmern. Zur Regelung der TA betriebengegenseitigen Rechte und Pflichten aus der Erstellung und des Betriebes des Gruppenklärwerkes „Obere Zaber“ zwischen dem GVV und dem ZWZ wurde am 16.02.1979/22.02.1979 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat iIm Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültigeSanierung/Erweiterung der Kläranlage „Obere Zaber“ wurde festgestellt, gesetzliche Mehrwertsteuer daß diese Vereinbarung insbesondere hinsichtlich der Kostenbeteiligung im Zeitpunkt Investitionsbereich fortschreibungsbedürftig ist. Im Jahre 1979 wurde für die Kostenbeteiligung der Vermittlung Trockenwetterabfluß als Basis gewählt. Nach heutiger Auffassung trägt dieser Maßstab einer „gerechten“ Kostenverteilung nicht Rechnung. Nach Abwägung aller Kriterien sind sich die Vertreter des ZWZ und des GVV dahingehend einig, dass die Kostenverteilung für die Erweiterung/Sanierung der Kläranlage „Obere Zaber“ nach dem von der SAG Ulm vorgeschlagenen Maßstab „Schmutzfracht Normalbetrieb“ erfolgen soll. Mit dem vom ZWZ bezahlten Investitionskostenbeitrag für 10 l/s TWA (=519.201,74 DM) im Jahre 1979 sind die Alt-Investitionen (bis Beginn der Maßnahme „Erweiterung/Sanierung der Kläranlage“, Baubeginn 1997) abgedeckt. An den Kosten der Erweiterung/Sanierung und aller künftigen Investitionen im Bereich der Kläranlage beteiligt sich der ZWZ nach dem Verhältnis der Einwohnergleichwerte „Schmutzfracht-Normalbetrieb“. Die Kläranlage „Obere Zaber“ ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an der Erweiterung auf 19.417 Einwohnergleichwerte „Schmutzfracht-Normalbetrieb“ ausgelegt. Nach den vorliegenden Planungen ist der Abwasseranfall des ZWZ mit 1.124 EGW prognostiziert. In diesem Verhältnis sollen alle künftig im Bereich des Klärwerkes anfallenden Kosten aufgeteilt werden. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 16.02.1979/22.02.1979 wird aufgehoben und durch die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen nachfolgende Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegebenersetzt. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicherZWZ ist berechtigt, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des das in seinem in § 6 3 Abs. 3 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über Verbandssatzung vom 29.12.1970, zuletzt geändert am 06.02.1991 abgegrenzten Verbandsgebiet (ausgenommen das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt Gebiet der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von Weingärtnergenossenschaft Cleebronn-Frauenzimmern-Güglingen) anfallende Abwasser bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenGesamtmenge analog 1.124 EGW in das Gruppenklärwerk „Obere Zaber“ des GVV einzuleiten.
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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Die Ersatzkassen, die Datenschutzbestimmungen XXX xxxxxx xxxx xxx xxx Xxxxxxxxxxx Xx. Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx GmbH haben am 01.01.2004 in der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal aktuellen Fassung vom 01.10.2007 einen Vertrag zur Durchführung einer integrierten Versorgung (nachfolgend: Portalintegra) zur Gewinnung nach § 140a SGB V über die integrierte Zusammenarbeit von neuen Mitarbeitern zur Verfügungniedergelassenen Vertragsärzten in Magdeburg und Umgebung mit dem Krankenhaus St. Marienstift abgeschlossen. Der technische Betrieb dieses Portals wird Gegenstand ist die Behandlung von der TA übernommenbestimmten Indikationen in Form einer interventionellen Versorgung mit postoperativer Nachsorge im überwachten Bett. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung Dadurch soll eine vollstationäre Behand- lung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügungüblicherweise längerer Dauer ersetzt werden. Die Administration und Verwaltung integrierte Versorgung soll langfristig zu einem Rückgang der einzelnen Jobangebote (BackendInanspruchnahme von stationären Krankenhausleis- tungen in Sachsen-Nutzung) übernimmt Anhalt führen. Auf diese Weise sollen die Ausgaben der Anbieterteilnehmen- den Krankenkassen reduziert werden. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für Zusammenarbeit zwischen dem Krankenhaus St. Marienstift und den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist Vertrags- ärzten im Rahmen von integra ist insbesondere die indikationsbezogene Zuweisung von Patienten in das Krankenhaus St. Marienstift und die Erbringung der gesetzlichen Regelungen bei ärztlichen Leistun- gen, insbesondere der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freierforderlichen operativen Eingriffe. Soweit die ärztliche Behandlung für das Krankenhaus St. Marienstift durch Vertragsärzte und deren angestellten Ärzte, von Ärzten in Einrichtungen nach § 311 Abs. 2 und § 95 Abs. 1 SGB V (nachfolgend: Ver- tragsärzte) durchgeführt wird, sind auch die Interessen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (nachfolgend: KVSA) betroffen. Die TA übernimmt keine Haftung KVSA unterstützt integra durch die Information der Vertragsärzte und einen Hinweis auf integra auf der KVSA eigenen Homepage. Die KVSA erklärt ihre Bereitschaft, innerhalb von integra aktiv im Koordinie- rungskreis mitzuwirken. Sie wird die Vertragsärzteschaft in ihrem Zuständigkeitsbereich über die Inhalte und Ziele von integra schriftlich informieren. Interessierte und bereits in integra einbezogene Vertragsärzte erhalten von der KVSA die notwendige Unterstützung, soweit im Zusammenhang mit der Durchführung ihrer Aufgaben organisatorische oder abrechnungstechnische Fragestellungen auftreten sollten. Im Zusammenhang mit integra können für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote prä- und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter postoperative Phase im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher ambulan- ten vertragsärztlichen Bereich Mehraufwendungen entstehen. Diese Mehraufwendungen sollen die vertragsärztliche Gesamtvergütung nicht belasten. Mehraufwendungen, die im Sinne Bereich der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO Arznei- und BDSG)Heilmittel auf Grund von integra entstehen, sollen die Vertrags- ärzte nicht belasten. Für Mit der dargestellten Zielsetzung schließen die Erfüllung Ersatzkassen, die XXX xxxxxx xxxx, xxx Xxxxxxxxxxx Xx. Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx GmbH und die KVSA die nach- folgende Vereinbarung zur Einbeziehung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- KVSA in integra und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern zum Ausgleich mögli- cher finanzieller Mehraufwendungen für prä- und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit postoperative Leistungen im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenvertrags- ärztlichen Bereich.
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Samples: Einbeziehungsvereinbarung Zur Integrierten Versorgung
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Das Bozner Siegesdenkmal (Katasterblatt 199, Parzellen-Nr. 870 und 2761) ist öffentliches Staatsgut und unterliegt den Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 42 vom 22. Januar 2004. Mit Unterzeichnung der Vereinbarung vom 4. April 1955 wurde das Siegesdenkmal dem Kultusministerium unterstellt, das nach Maßgabe des GvD Nr. 488 vom 15. Dezember 1998 die Datenschutzbestimmungen im GvD Nr. 42/2004 geregelten Aufgaben wahrnimmt. Nun besteht die Absicht, die Räumlichkeiten unter dem abgetreppten Sockel des Siegesdenkmals funktional anzupassen und als öffentliches Dokumentationszentrum zu nutzen, das die Geschichte des Denkmals und die damit verbundenen ideologischen und historischen Hintergründe im Lichte der TA.. geschichtlichen Entwicklungen der Stadt zwischen 1918 und 1945 dokumentiert. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) Autonome Provinz Bozen-Südtirol und die Stadtgemeinde Bozen haben am 13. Mai 2011 schriftlich vereinbart, gemeinsam bis zu einem Gesamtbetrag von 200.000,00 Euro zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichenKostendeckung beizutragen. Das Portal wird auf Kultusministerium hat mit Ministerialdekret vom 22. Oktober 2004 einen Betrag in Höhe von 2.404.917,91 Euro zur Restaurierung und Sanierung der genannten Liegenschaft bereitgestellt. Die Kosten werden aus den Rechnersystemen in Art. 3 Abs. 83 des Gesetzes Nr. 662 vom 23. Dezember 1996 („Maßnahmen zur Rationalisierung des öffentlichen Haushaltes“) genannten Haushaltsmitteln bestritten. Die Direktion für Denkmalpflege der TA betriebenRegion Venetien hat ein entsprechendes Ausführungsprojekt erarbeitet, das mit Dekret des Generaldirektors vom 10. Es stehen ausschließlich Oktober 2007 genehmigt wurde. Die Durchführung der besagten Arbeiten ist Voraussetzung dafür, dass die veröffentlichte Version Räumlichkeiten unter dem abgetreppten Sockel des Siegesdenkmals für Ausstellungszwecke genutzt werden können. Für die funktionale Anpassung der Räumlichkeiten und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er Einrichtung eines Dokumentationszentrums ist im Rahmen Ausführungsprojekt ein Betrag in Höhe von 834.788,75 Euro veranschlagt. Eine Ausstellungskommission wurde mit der gesetzlichen Regelungen bei inhaltlichen Erarbeitung eines Grobkonzepts für die Ausstellung beauftragt, das am 2. Mai 2011 vorgelegt wurde. Dieses Ausstellungskonzept, dem auch eine ausführliche Themenübersicht beiliegt, wurde von der Generaldirektion für Kultur- und Denkmalpflege, Architektur und zeitgenössische Kunst (Schreiben vom 27. September 2011, Prot. Nr. 30304) und in der Folge auch vom Büro des Kultusministers (Schreiben Nr. 19777 vom 4. November 2011) gebilligt. Grundlage für die Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen ist der Abschluss einer Zweckvereinbarung, die eine rasche Verwendung der von der Autonomen Provinz Bozen, von der Stadtgemeinde Bozen und vom Kultusministerium bereitgestellten Finanzmittel nach den Grundsätzen der Rechtzeitigkeit, Effektivität und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns sicherstellt. Gleichzeitig wird ein mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestatteter Beamter nach Maßgabe von Art. 8 des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 367 vom 20. April 1994 zum alleinigen Verantwortlichen für die Umsetzung der Vereinbarung bestimmt und mit der Verwaltung der Finanzmittel betraut. dem Kultusministerium, nachfolgend kurz „Ministerium“ genannt, vertreten durch den Leiter der Direktion für Denkmalpflege der Region Venetien, Arch. Xxx Xxxxxxx, dienstansässig in Venedig, Xxxxx xxx Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei0000, xxx Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxx, nachfolgend kurz „Landesverwaltung“ genannt, vertreten durch die Landesrätin Xx.xx Xxxxxx Xxxxxxxxxx Mur in Stellvertretung des Landeshauptmannes, dienstansässig am Sitz der Landesverwaltung in Bozen, der Stadtgemeinde Bozen, nachfolgend kurz „Stadtverwaltung“ genannt, vertreten durch den Bürgermeister Xx. Xxxxx Xxxxxxxxx, dienstansässig im Rathaus der Stadt Bozen, am 3. Januar 2012 in den Räumen des Regierungskommissariats für die Provinz Bozen die nachstehende Zweckvereinbarung ausgehandelt und geschlossen. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter Präambel ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung wesentlicher Bestandteil der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenvorliegenden Vereinbarung.
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Samples: Zweckvereinbarung
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Mit Aufnahme des Gebietes „Höfe“ in das Städtebauförderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz können in den kommenden Jahren umfangreiche Einzelmaßnahmen im Fördergebiet umgesetzt werden. Ziel der Sanierung ist der Erhalt der baukulturell wertvollen Bausubstanz durch Modernisierung und Instandsetzung unter besonderer Berücksichtigung des Denkmalschutzes. Die „ Höfe“ von Wolfsburg sind ein herausragendes Stadtdenkmal, dessen Erhaltung, P flege, Instandhaltung und Entwicklung besondere Anforderungen stellt. Die Stadt bezuschusst Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden im Geltungsbereich der Sanierungssatzung der Stadt Wolfsburg unter Maßgabe des Besonderen Städtebaurechts (§§ 136 ff BauGB), der Verwaltungsvereinbarung der Länder zur Städtebau- förderung (VV-Städtebauförderung) sowie der Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Niedersachsen. Die Maßnahmen müssen im Einklang mit den im städtebaulichen Rahmenplan vom 20.06.2018 zum Ausdruck gebrachten Zielen stehen. Unter Verzicht auf eine genaue Berechnung eines Erstattungsbetrages für Modernisierung und Instandsetzung werden pauschale Zuwendungen gemäß dieser Förderrichtlinie gewährt. ⮚ Voraussetzung für die Datenschutzbestimmungen der TA.. Förderung ist, dass das Gebäude innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Höfe“ liegt. ⮚ Sämtliche Förderungsarten nach dieser Richtlinie sind nachrangig zu gewähren. Kosten, die aus anderen verfügbaren öffentlich-rechtlichen Fördermitteln – wie z.B. die über die Investitions- und Förderbank (NBank) zu beantragende niedersächsische Wohnungsbau- förderung – gefördert werden können, sind nicht förderfähig. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betriebennach dieser Richtlinie förderungsfähigen Maßnahmenkosten werden um diese öffentlich-rechtlichen Fördermittel reduziert, wenn sie trotz Verfügbarkeit nicht ausgeschöpft werden. Es stehen ausschließlich ist jedoch möglich, die veröffentlichte Version Städtebauförderung und das andere Förderprogramm auf unterschiedliche Bereiche der Modernisierung und Instandsetzung zu beziehen (z. B. durch Bildung von Bauabschnitten oder Trennung nach Gewerken). ⮚ Gefördert wird der finanzielle Mehraufwand für die denkmalgerechte Modernisierung und Instandsetzung der Gebäude innerhalb des Sanierungsgebietes. ⮚ Die mit Hilfe von Städtebaufördermitteln geförderten Modernisierungen/Instandsetzungen dürfen nicht zu Mieterhöhungen führen. ⮚ Vor der Durchführung der Maßnahme muss eine Fördermittelvereinbarung in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag) zwischen Antragsteller und der Stadt Wolfsburg abgeschlossen werden. ⮚ Die Zusage für eine Förderung wie für eine mögliche Förderung einer Modernisierungs- voruntersuchung erfolgt in Form eines Bescheides. ⮚ Die Planung und Überwachung der Durchführung der Maßnahme muss durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser nach § 53 NBauO erfolgen. ⮚ Eine bereits begonnene Maßnahme ist nicht förderfähig. Vor Abschluss eines Vertrages zwischen Antragsteller und der Stadt Wolfsburg darf nicht mit der Maßnahme begonnen werden. Eine Ausnahmegenehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann durch die Stadt erteilt werden, wenn Inhalt und Umfang der Maßnahme feststehen, diese den Inhalten der Förderrichtlinie entsprechen und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügungausstehende Ausfertigung des Vertrages einen Zeitverzug erzeugt, der eine Umsetzung der Maßnahme erheblich erschwert. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote ⮚ Vor Baubeginn sind alle etwaig erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (Backend-Nutzungz.B. Baugenehmigung, denkmalrechtliche Genehmigung, sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB) übernimmt der Anbietereinzuholen. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weitererist besonders zu beachten, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und dass alle Maßnahmen im eigenen Namen eine Bewerbung seiner Einklang mit dem Denkmalrecht erfolgen müssen. ⮚ Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, weder dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmenGrunde noch der Höhe nach. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei⮚ Fördermittel müssen in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters⮚ Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nur einmalig. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ⮚ Es werden ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenvertraglich vereinbarte Maßnahmen gefördert.
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Samples: Förderrichtlinie Für Modernisierungs Und Instandsetzungsmaßnahmen
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten SuchAgents Deutschland GmbH, Xx Xxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, Telefon: +49 (0)00- 000000000, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxx.xx, betreibt ein Immobilienportal, als digitaler Immobilien-Vermittler und -Berater und eine Such-Maske für Immobilien mit welcher nach den vom Kunden vorgegebenen Daten und Kriterien das passende Immobilienangebot gesucht und nach Prüfung dem Kunden als passende Immobilie vorgeschlagen und weitergeleitet wird. Dabei bedient sich SuchAgents Deutschland GmbH bei der Suche bei sämtlichen Immobilieninseraten, die Datenschutzbestimmungen der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügungonline inseriert sind. SuchAgents Deutschland GmbH sucht und erfragt aber ebenso passende Immobilien bei solchen Anbietern, die noch nicht online inseriert haben. Der technische Betrieb dieses Portals wird Kunde wird, nachdem eine den Daten und Kriterien entsprechende Immobilie gefunden und von einem Mitarbeiter geprüft wurde, über das Angebot informiert. SuchAgents Deutschland GmbH kann die Immobilienangebote nur so weiterleiten, wie sie inseriert bzw. an SuchAgents Deutschland GmbH weitergegeben wurden, diese jedoch nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen. Lediglich für den Fall, dass derjenige, der TA übernommendie Immobilie inseriert oder an SuchAgents Deutschland GmbH weitergegeben hat, SuchAgents Deutschland GmbH zusätzliche Informationen zukommen lässt, können diese zusätzliche Informationen an den Kunden weitergeleitet werden. Immobilieneigentümer/Inserenten die ihre Immobilie zum Verkauf auf xxx.xxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxx.xxx inserieren gehen einen Vertrag ein, für das exklusive Onlineauftreten über SuchAgents. SuchAgents übernimmt die Aufschaltungen auf sämtlichen gängigen Immobilienplattformen und die damit verbundenen Kosten für den Immobilienanbieter. Weiters unterstützt SuchAgents den Immobilieneigentümer/Inserenten mit telefonischen Beratungen, eine Immobilienbewertung sowie eine Anleitung für die Gestaltung eines professionellen Inserates. Als erweiterte Immobilienplattform, digitaler Immobilien-Vermittler und -Berater ist SuchAgents Deutschland GmbH nicht verpflichtet die Immobilie vor Ort aufzunehmen, Fotos zu machen und physische Kundentermine wahrzunehmen. SuchAgents Deutschland GmbH stellt lediglich den Kontakt zwischen Anbieter und Interessent her und bietet für den Kunden eine digitale Unterstützung bis zur Objektübergabe; für Terminvereinbarungen, Besichtigungen, Notartermine und ähnliches ist SuchAgents Deutschland GmbH nicht verpflichtet. Der Anbieter Immobiliensuchende (Interessent) kann auf dem Portal Immobilien die über SuchAgents Deutschland GmbH bei xxx.xxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxx.xxx und deren Partnerplattformen inseriert wurden, anfragen und erhält somit ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung Exposé/Detailinformationen für die Marketingaktivitäten angefragte Immobilie sowie die Kontaktdaten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlichEigentümers. Für diese vom Anbieter auf Leistung gilt die Namhaftmachung, somit geht der Interessent einen Vertrag (der vor Übersendung des Exposés elektronisch übermittelt wird) ein und verpflichtet sich eine Provision, die im Vertrag vereinbart wurde an SuchAgents Deutschland GmbH zu zahlen, wenn dieser die angefragte Immobilie innerhalb 36 Monaten ab dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen Zeitpunkt der Übersendung des Exposés kauft oder ein Tauschgeschäft abschließt. Auf den Webseiten von SuchAgents Deutschland GmbH (xxx.xxxxxxxxxx.xx, www. xxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxx.xxx) können auch Immobilieninserate direkt von den Objekteigentümern/Bevollmächtigten geschaltet, für den Inhalt sowie die Richtigkeit der Angaben im Inserat/Exposé übernimmt die TA keine Prüfung und SuchAgents Deutschland GmbH keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.
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Samples: Agb Für Die Nutzung Der Dienstleistungen Von Suchagents Deutschland GMBH
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten 1.1. Greenbird Vertriebs GmbH ("GBV") ist eine unter FN 462324p im Handelsregister des Landesgericht Wiener Neustadt eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Breitenfurt und mit der Greenbird International AG konzernmäßig verbunden. Unternehmensgegenstand der GBV ist unter anderem der Vertrieb, die Datenschutzbestimmungen Einrichtung, der TA.. Die TA stellt Betrieb und die damit verbundene Wartung des GREENBIRD-Systems.
1.2. Greenbird International AG ("GIA") ist eine im Handelsregister Zürich unter der Nummer CHE-100.713.678 eingetragene Aktiengesellschaft mit dem Anbieter Sitz in Zürich. Unternehmensgegenstand der GIA ist unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx anderem die Entwicklung und Wartung von Software samt Datenhosting sowie damit verbundener Datenauswertung und Datenverwaltung.
1.3. GIA hat ein Jobvermittlungsportal System zur modernen und effizienten Gebäudereinigung bzw. zur verbesserten Steuerung von Reinigungskräften entwickelt und darauf aufbauend eine digitale Reinigungssoftware mit dem Ziel der Verbesserung von Reinigungsabläufen und damit einhergehender Kosteneffizienz erstellt. Dieses so genannte GREENBIRD-System ist zum marken- und patentrechtlichen Schutz eingereicht (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur VerfügungPCT/EP2016/076202 und PCT/EP2017/077894).
1.4. GBV ist aufgrund eines entsprechenden Lizenz-Abkommens mit GIA zum Vertrieb, Einrichtung, Betrieb und Wartung des GREENBIRD-Systems in Österreich exklusiv berechtigt.
1.5. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weitererKunde bestätigt, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter Unternehmer im Sinne des Telemediengesetzes Umsatzsteuergesetzes zu sein und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt GREENBIRD-System ausschließlich im Rahmen seines Geschäftsbetriebes zu verwenden.
1.6. Das GREENBIRD-Systems besteht aus folgenden Komponenten, mit deren Hilfe entsprechende Kosteneinsparungspotentiale bei der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden Gebäudereinigung erzielt werden sollen, die nur in ihrer Gesamtheit bezogen werden können: - Sensoren zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen Aufnahme von Umgebungsdaten; - Übermittlungseinrichtungen zum Datentransfer; - Server zur Speicherung der übermittelten Umgebungsdaten; - die GREENBIRD–Software, die aus den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken übermittelten Umgebungsdaten in regelmäßigen Abständen einen Reinigungsplan erstellt; - Empfangsgeräte bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenApps für Handy und Tablet-Empfang.
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Samples: Distribution Agreement
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten die Datenschutzbestimmungen Die Verkehrsleistung der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal Linien S4 (nachfolgend: PortalMehrverkehre Streckenabschnitt Bahnhof Durlach – Grötzingen) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal S5 (Mehrverkehre Streckenabschnitt Bahnhof Durlach – Grötzingen) wird auf den Rechnersystemen der TA Grundlage einer im eigenwirtschaftlichen Genehmigungsverfahren erteilten PBefG-Genehmigung durch das Verkehrsunternehmen AVG betrieben. Es stehen ausschließlich Xxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxx X0/X00 (Xxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx Albtalbahnhof – Karlsruhe Battstraße und Streckenabschnitt Karlsruhe Haus Bethlehem – Neureut Kirchfeld) werden darüber hinaus eigenwirtschaftlich Verkehre durch die veröffentlichte Version AVG als Besonderheit des Karlsruher Modells erbracht, die zwar nach EBO gefahren werden, aber dem innerstädtischen ÖPNV zuzuordnen sind und mit einem Einsystemfahrzeug (Straßenbahn-Spannung) gefahren wird. Durch die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung Corona-Pandemie sind die Fahrgastzahlen seit Mitte Xxxx 2020 infolge der einzelnen Jobangebote (Backendinfektions-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte schutzrechtlichen Maßnahmen wie Schließung des Portals Vordereinstiegs sowie der auf diesem Portal veröffentlichten AngeboteSchulen und Geschäfte, Abstandsgebot und Kontaktsperre deutlich zurückgegangen. Hierzu kann sich Dadurch sind seit Mitte Xxxx 2020 die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und Fahrgeldeinnahmen im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmengesamten KVV-Verbundtarif stark rückläufig. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Hiermit konnte und musste das Verkehrsunternehmen bei Stellung seines eigenwirtschaftlichen Genehmigungsantrages bzw. bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung Übernahme der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlichEBO-Verkehre nicht rechnen. Für diese den Zeitraum Xxxx bis August 2020 hat das Verkehrsunternehmen einen direkten Ausgleich vom Anbieter Land Baden-Württemberg erhalten (Phase 1). Für den Zeitraum September 2020 bis Dezember 2021 (Phase 2) erfolgte ein Ausgleich über den Aufgabenträger Stadt Karlsruhe auf Grundlage einer Notvergabe bis zum 31. Dezember 2021. Um eine Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung ab dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung1. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf Januar 2022 gewährleisten zu können, ist es erforderlich, dass der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher Aufgabenträger mit dem Verkehrsunternehmen einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt VO 1370 im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur VerfügungNotvergabe nach Art. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen5 Abs. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden1 Satz 2 VO 1370 i.V.m. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend§ 3 Abs. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern5 lit. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven undl) VOL/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken A bzw. beschränkenArt. So kann 5 Abs. 5 VO 1370 abschließt, um die TA insbesondere Corona-bedingten Einnahmeausfälle entsprechend ausgleichen zu können. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenParteien, was folgt.
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Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Stationäre Altenpflege in den Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt Jugend- und Sozial- dienste gemeinnützige GmbH bietet unter Beachtung der Würde der Senioren einen Schutz ihrer Interessen und Bedürfnisse vor Beeinträchtigungen. Im Mittelpunkt steht die Datenschutzbestimmungen professionelle Aktivierung, um das selbständige Leben im Alter so weit und so lange wie möglich zu fördern, zu erhalten, sowie gezielte Hilfe dazu anzubieten. Jeder Bewohner einer stationären Altenpflegeeinrichtung hat entsprechend der TA.. indivi- duellen Pflegebedürftigkeit das gleiche Recht auf qualifizierte und aktivierende Pflege und Betreuung, unabhängig von Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, so- zialer Stellung sowie religiöser und politischer Überzeugung. Ziel des Vertrages ist es, den Bewohner in die Einrichtung aufzunehmen und ihm dort unter Wahrung seiner Menschenwürde Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der eigen- ständigen Lebensführung sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fä- higkeiten zu gewähren. Die TA stellt dem Anbieter Einrichtung und der Bewohner werden sich auf der Grund- lage der Partnerschaft um ein gutes Zusammenleben aller Heimbewohner im Geiste gegenseitiger Rücksichtnahme und friedlicher Nachbarschaft bemühen. Die Einrichtung wird im Rahmen des Heimgesetzes und seiner Rechtsverordnungen so- wie der gesetzlichen Pflegeversicherung die Bewohner in ihren persönlichen und sozia- len Angelegenheiten beraten und betreuen und sie unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur VerfügungWahrung ihrer Selbständigkeit und Achtung ihrer Persönlichkeit versorgen und pflegen. Der technische Betrieb Bewohner wird die Bemü- hungen des Trägers so gut wie möglich unterstützen. Die dem Bewohner ausgehändigte Vorabinformation nach § 3 WBVG und die jeweils geltenden Regelungen des Landesrahmenvertrages gem. § 75 Abs. 1 SGB XI sind Ge- genstand dieses Portals Vertrages. Letztere können in der Einrichtung eingesehen werden. Die Einrichtung bietet dem Bewohner ein im Rahmen der jeweiligen pflegerischen Not- wendigkeit individuell gestaltbares Zimmer. Eine persönliche Ausstattung mit privaten Kleinmöbeln und Gegenständen ist erwünscht. Die Instandhaltung der eingebrachten Gegenstände geht zu Lasten des Bewohners. Die Einrichtung verpflichtet sich, die Privatsphäre des Bewohners in seinem Zimmer zu gewährleisten. Der Bewohner erhält das Zimmer Nr. im Wohnbereich als Einzelzimmer mit Dusche und Toilette Einzelzimmer mit gemeinsamer Nutzung von Dusche und Toilette mit dem Be- wohner eines benachbarten Einzelzimmers Doppelzimmer mit Dusche und Toilette zur Nutzung bzw. Mitnutzung. Das Zimmer hat folgende Ausstattung: - Telefonanschluss - Notrufanlage - Beleuchtung - Tisch - Stuhl - Pflegebett - Kleiderschrank - Wertfach - Nachttisch - Rundfunk- und Fernsehanschluss - Gardinen - Vorhänge Sonstiges (bitte beschreiben): Die Schlüsselaushändigung erfolgt gegen Unterschrift. Bei Schlüsselverlust beschafft die Einrichtung auf Kosten des Bewohners Ersatz. Die Einrichtung verfügt über einen Not- fallschlüssel, um in dringenden Fällen Hilfe leisten zu können. Durch den Bewohner dür- fen aus Sicherheitsgründen keine anderen Schlösser angebracht werden. Die Beauftragten der Einrichtung können das Zimmer nach Ankündigung zu angemes- sener Tageszeit betreten, um sich von dessen Zustand zu überzeugen, wenn dies er- forderlich erscheint. Die Beauftragten der Einrichtung sind berechtigt, in Notfallsituatio- nen die Räume ohne vorherige Ankündigung zu betreten. Sämtliche eingebrachten Geräte müssen jederzeit den sicherheitstechnischen Bestim- mungen entsprechen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu Lasten des Bewohners einmal jährlich geprüft werden, erstmalig bei Heimeinzug. In den Zimmern ist der Anschluss eines Rundfunk- und eines Fernsehgerätes möglich. Gebühren für Kabel-/Satellitenfernsehen sind im Entgelt enthalten. Ein Telefonanschluss ist im Zimmer vorhanden. Sämtliche Kosten und Gebühren sind von dem Bewohner zu tragen. Die Abrechnung erfolgt durch die Telefongesellschaft direkt mit dem Bewohner. Die Einrichtung bietet dem Bewohner Räumlichkeiten zur Begegnung und Teilnahme am Gemeinschaftsleben des Hauses. Die Nutzung dieser Räume, Einrichtungen und Anlagen ist im Entgelt enthalten. Der Bewohner hat das Recht, Gemeinschaftsräume auch für private Zwecke zu nutzen. Die Raumüberlassung ist kostenfrei, bedarf jedoch der vorherigen Abstimmung mit der Einrichtung. Der Bewohner wird gebeten, mit anderen Bewohnern der Einrichtung eine friedliche Gemeinschaft zu bilden und gegenseitige Rücksicht zu üben. Nachbarschaftliche Hilfe- leistung ist erwünscht. Umzüge innerhalb des Hauses sind grundsätzlich möglich. Ein Umzug in ein anderes Zimmer innerhalb des Hauses erfolgt nur aus wichtigem Grund. Einen wichtigen Grund stellt beispielsweise ein Problem des Zusammenlebens (z. B. im Doppelzimmer) oder auch wesentliche Veränderungen in der Pflegebedürftigkeit dar. Ein wichtiger Grund für einen Umzug ist auch dann gegeben, wenn Umbaumaßnahmen oder Änderungen an der Einrichtungskonzeption erforderlich werden oder wenn ein Ehepartner eines ge- meinsam in einem Doppelzimmer untergebrachten Ehepaares verstirbt. Die Haltung von Kleintieren ist grundsätzlich möglich, bedarf aber der schriftlichen Zu- stimmung der Einrichtungsleitung. Die Zustimmung kann versagt oder widerrufen wer- den, wenn andere Bewohner durch das Tier gestört oder beeinträchtigt werden oder der Bewohner dessen Versorgung nicht mehr selbst sicherstellen kann. Die Verpflegung besteht täglich aus 3 Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Abendessen) und erfolgt nach Maßgabe des Speiseplanes. Bei Bedarf erhält der Bewohner Schon- oder Diätkost sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Zwischenmahlzeiten. Des Weiteren werden Obst und Zwischenmahlzeiten wie z. B. Nachmittagskaffee oder Nachtmahlzeiten angeboten. Im Entgelt sind folgende Getränke zur Deckung des täglichen Flüssigkeitsbedarfs ent- halten: Kaffee, Milch, Mineralwasser, Tee, Apfel- und Orangensaft. Die Mahlzeiten werden grundsätzlich in den dafür vorgesehenen Räumen serviert. Bei Krankheit oder pflegerischer Notwendigkeit können die Mahlzeiten im Bewohner- zimmer ohne zusätzliche Berechnung serviert werden. Es erfolgt eine regelmäßige Unterhalts- und Sichtreinigung der Privat- und Gemein- schaftsräume. Der Umfang und die Häufigkeit der Zimmerreinigung sind dem Leis- tungsverzeichnis zu entnehmen. Die Einrichtung überlässt dem Bewohner Bettwäsche, Tischwäsche, Handtücher und Waschlappen ohne zusätzliche Berechnung. Der Wäscheservice umfasst das maschinelle Waschen, Trocknen und Bügeln der von der TA übernommenEinrichtung gestellten Wäsche sowie der persönlichen Leibwäsche, der Oberbeklei- dung und der Flachwäsche der Bewohner. Voraussetzung für das maschinelle Waschen, Trocknen und Bügeln ist die Eignung der Wäsche sowie die vorgeschriebene Kenn- zeichnung gemäß den Vorgaben der Wäscherei. Weiteres ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Pflege- und Betreuungsleistungen werden entsprechend dem Gesundheitszustand des Bewohners nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Er- kenntnisse nach dem SGB XI (Pflegegrade) und entsprechend dem Rahmenvertrag gem. § 75 Abs. 1 SGB XI zur Kurzzeit- /Verhinderungspflege und vollstationären Pflege und den nach § 84 Abs. 4 SGB XI vereinbarten Leistungs- und Qualitätsmerkmalen er- bracht. Der Anbieter Rahmenvertrag ist in der Einrichtung einsehbar. Für die Inanspruchnahme der Leistungen der Pflegeversicherung ist die Eingruppierung in einen der Pflegegrade durch die Pflegekassen gem. SGB XI notwendig. Der Bewoh- ner verpflichtet sich, einen Antrag auf Eingruppierung bei seiner Pflegekasse zu stellen. Der Bewohner kann auf die Einrichtung mit der Beantragung beauftragen. Über den Grad der Pflegebedürftigkeit entscheidet die Pflegekasse entsprechend den Feststellungen des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Liegt der Pflegebedarf unterhalb des Pflegegrades 1 ist das Entgelt nach dem Portal ein eigenes Konto anlegen mit dem örtlichen Sozialhilfeträger gemäß SGB XII vereinbarten Pflegegrad zu berechnen. Dem Bewohner werden die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zur Unterstützung und über das Backend zur teilweisen oder vollständigen Übernahme der Aktivitäten im Ablauf des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen täglichen Le- bens mit dem Ziel einer selbständigen Lebensführung angeboten. Ziel der Pflege und Betreuung ist es, dem Bewohner Hilfe zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichenErhaltung und Erlangung höchstmöglicher Selbstbestimmung und Unabhängigkeit zu geben. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version Dabei sind seine persönlichen Bedürfnisse und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur VerfügungGewohnheiten zu respektieren. Die Administration Pflege verfolgt das Ziel, Folgen von Pflegebedürftigkeit zu mindern sowie einer Verschlimmerung von Pfle- gebedürftigkeit vorzubeugen. Zu den Leistungen gehören: ▪ Hilfen bei der Körperpflege ▪ Hilfen bei der Ernährung ▪ Hilfen bei der Mobilität ▪ Soziale Betreuung Die Pflegeplanung, die Pflegeleistungen und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung festandere Leistungen werden dokumentiert. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte Pflegedokumentation kann von dem Bewohner oder von einer von ihm benannten Person eingesehen werden. Die Pflegeplanung wird unter Beteiligung des Portals sowie Bewohners oder einer anderen Person seines Vertrauens erstellt. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, das Prinzip der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener VerantwortungFreiwilligkeit von Pflegeleistungen sei- tens des Bewohners zu achten. Eine etwaige Vergütung Einschränkung der Talentangler Selbstbestimmung ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei zulässig. Bei den Leistungen der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freiBehandlungspflege handelt es sich um pflegerische Verrichtun- gen im Zusammenhang mit ärztlicher Therapie und Diagnostik, für deren Veranlassung und Verordnung der jeweils behandelnde Arzt des Bewohners zuständig ist. Die TA übernimmt keine Haftung Leistungen der Behandlungspflege werden unter der Voraussetzung angeboten, ▪ dass sie von dem behandelnden Arzt veranlasst und in der Dokumentation von ihm abgezeichnet werden; ▪ dass die persönliche Durchführung durch den behandelnden Arzt nicht erforder- lich ist; ▪ dass für die Marketingaktivitäten des AnbietersDurchführung der speziellen Pflege entsprechend qualifizierte Mitar- beiter, deren Befähigung ärztlicherseits geprüft wurde, zur Verfügung stehen; ▪ dass dem Mitarbeiter im Einzelfall kein Weigerungsrecht zusteht; ▪ dass der Bewohner mit der Durchführung der ärztlichen Maßnahme durch die Mitarbeiter einverstanden ist und ▪ dass der Bewohner in die ärztlichen Heilbehandlungsmaßnahmen eingewilligt hat. Ärztliche Leistungen werden von der Einrichtung nicht erbracht. Auf Wunsch vermittelt die Einrichtung dem Bewohner ärztliche Hilfe. Jeder Bewohner hat das Recht den Arzt frei zu wählen. Es muss aber gewährleistet sein, dass der Arzt im Bedarfsfall in die Einrichtung kommt. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber Bewohner teilt den Namen und die Adresse seines Arztes der Einrichtung mit. Für therapeutische Leistungen (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie) gilt § 5.3 Abs. 1 ent- sprechend. Der Bewohner und die Einrichtung können die Erbringung besonderer Zusatzleistungen bei Unterkunft und Verpflegung sowie zusätzliche pflegerische und betreuende Leistun- gen gem. § 88 SGB XI vereinbaren. Eine Erhöhung der Entgelte für die Einhaltung Zusatzleistungen ist nur zulässig, sofern die Lan- desverbände der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote Pflegekassen und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftungder überörtliche Xxxxxx der Sozialhilfe (vorher schriftlich) unterrichtet wurden. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes Bewohner kann vereinbarte Zusatz- und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei sonstige Leistungen mit einer Frist von drei Monaten zwei Wochen kündigen. Bei einer Erhöhung des vereinbarten Entgeltes ist eine Kündi- gung jederzeit zu dem Zeitpunkt möglich, an dem die Erhöhung wirksam werden soll. Hierbei hat der Bewohner der Einrichtung bis zum Ende eines jeden Monates gekündigt werdenEingang der Kündigung bereits ent- standene Aufwendungen zu erstatten. Die unentgeltlichen Angebote Einrichtung kann vereinbarte Zusatz- und sonstige Leistungen mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Für pflegebedürftige Bewohner erbringt das Heim zusätzliche Leistungen der TA Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung nach § 5.1 hinausgehen. Leistungen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung sind freibleibendMaßnahmen, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können. Das Konzept der Alltagsbegleitung, welches auf Wunsch in der Verwaltung der Einrichtung einsehbar ist, beschreibt das zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsangebot. Die TA behält sich insbesondere vorEinrichtung wird die Auswahl der Angebote so vornehmen, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dass dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zuZiel der Aktivierung Rechnung getragen wird. Die TA kann anhand von objektiven und/Leistungsentgelte sind aufgrund der Regelung des Pflegeversicherungsgesetzes leistungsgerecht zu gestalten. Sie richten sich grundsätzlich nach den Vereinbarungen, die zwischen der Einrichtung und den öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekasse, Sozi- alhilfeträger) nach den einschlägigen Vorschriften des SGB XI und des SGB XII verein- bart und ausgehandelt worden sind. Betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen sind nach dem Gesetz dem Bewohner gesondert in Rechnung zu stellen, soweit eine Deckung nicht oder subjektiven Kriterien zeitweise nicht durch eine öffentliche Förderung gegeben ist. Die Entgelte für die Nutzung Leistungen sind für einzelne Anbieter einschränken alle Heimbewohner nach einheitlichen Grund- sätzen zu bemessen. Der Bewohner bzw. beschränken. So kann eine von ihm bevollmächtigte Person hat das Recht, die TA insbesondere die Anzahl Entgeltver- einbarung in der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenjeweils gültigen Fassung einzusehen.
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Samples: Heimvertrag
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Der Mandant wünscht die Datenschutzbestimmungen Vermittlung und die Verwaltung seiner Vertragsverhältnisse gegenüber Versicherern und sonstigen Dritten aufgrund der TA.. Die TA stellt vereinbarten Regelung (Maklerauftrag und ggf. Vergütungsvereinbarung) mit dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgendMakler. Zu deren Umsetzung, soll der Makler alle in Betracht kommenden Daten des Mandanten erhalten, speichern und weitergeben dürfen. Makler im Sinne dieser Bestimmung ist Auxesis Nachhaltige Finanzplanung GmbH, Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx, sowie Büroangestellte des benannten Unternehmers. Vorname, Nachname: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur VerfügungAnschrift: Geburtsdatum:
1. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen Mandant willigt ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen Daten, wie auch insbesondere die Gesundheitsdaten und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist Kontodaten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von dem Makler gespeichert und zum Zwecke der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freiVerwaltung und Vermittlung an kooperierende Unternehmen, Servicegesellschaften und Versicherer weitergegeben werden dürfen.
2. Die TA übernimmt keine Haftung für personenbezogenen Daten werden auf mehrere Server im Inland übermittelt, gespeichert und verwaltet. Bei den Servern handelt es sich um Firmeneigene und ggf. von Drittanbietern. Drittanbieter haben jedoch keinen separaten Zugriff auf die Marketingaktivitäten überlassenen personenbezogenen Daten. Weiterhin findet eine Nutzung und Speicherung der Kundendaten auf Vergleichsportalen, Vergleichsrechnern, CRM-, und SCS-Systemen, sowie auf Wunsch in Dokumentverwaltungsplattformen (digitaler Kundenordner) statt.
3. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des AnbietersMaklerauftrages. Der Anbieter Widerruf dieser Einwilligung ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellenjederzeit möglich.
4. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen personenbezogenen Daten werden nach endgültiger Beendigung der Zusammenarbeit oder auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültigeWunsch hin, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügunggesetzlichen Bestimmungen, gelöscht oder, sofern aufgrund von gesetzlichen Regelungen nicht möglich, gesperrt.
5. Der Anbieter kann zwischen den Makler darf die personenbezogenen Daten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten des Mandanten, zur Einholung von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählenStellungnahmen und Gutachten sowie zur rechtlichen Prüfung von Ansprüchen, an von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen (z.B. Anwälte und Ärzte) weitergeben. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen Der Makler darf die personenbezogenen Daten weiterhin im Bedarfsfall und kann von jeder Partei nach Absprache mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werdendem Betroffenen an Gewerbetreibende mit Zulassungen nach §§ 34 e und i GewO weitergeben. Die unentgeltlichen Angebote Weitergabe erfolgt ausschließlich im Interesse des Mandanten, nicht zu Werbe- oder sonstigen vertragswidrigen Zwecken.
6. Der Makler darf die personenbezogenen Daten, zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung, an Servicegesellschaften und im Verbund nach § 15 AktG tätige weitergeben, namentlich Maklerpools (Fonds Finanz Maklerservice GmbH, blau direkt GmbH & Co. KG), sowie dem vorgenannten Unternehmen in ähnlicher Form tätige Unternehmen.
7. Der Mandant willigt ausdrücklich ein, dass ihn der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.Makler mittels nachfolgender Medien:
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Samples: Maklervertrag
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten die Datenschutzbestimmungen der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx Der Lizenzgeber ist ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur VerfügungImporteur für Tee. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommenLizenzgeber beliefert zahlreiche Händler, ein- schließlich den Lizenznehmer, mit Tee. Der Anbieter kann Lizenznehmer vertreibt den Tee verpackt und / oder unverpackt („lose“) unter einer Eigenmarke an Endverbraucher. Der Lizenzgeber beliefert den Lizenznehmer insbesondere mit Tee aus ökologischem und nachhaltigem Landbau. Im Hinblick auf dem Portal derartigen Tee hat der Lizenzgeber ein eigenes Konto anlegen Quali- tätssicherungs- und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichenKontrollsystem implementiert, welches ständig fortentwickelt wird. Das Portal wird auf Qualitätssicherungs- und Kontrollsystem stellt Anforderungen, die mindestens den Rechnersystemen Anforde- rungen zur Führung des BIO-Siegels nach dem Öko-Kennzeichengesetz vom 10. Dezember 2001 in der TA betriebenFassung der Bekanntmachung vom 20. Es stehen ausschließlich Januar 2009 i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die veröffentlichte Version ökologische/biologische Produktion und die bereitgestellten Schnittstellen Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen entsprechen. Das Qualitäts- sicherungs- und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung Kontrollsystem einschließlich diesbezüglicher Änderungen wird unter der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlichWebsite xxx.xxxxxxxxxx.xx vom Lizenzgeber kommuniziert. Für diese Tee, welcher den Anforderungen des Qualitätssicherungs- und Kontrollsystem des Li- zenzgeber entspricht, und welcher vom Anbieter auf Lizenzgeber mit einer entsprechenden Bestätigung an den Lizenznehmer geliefert wird, wird dem Portal veröffentlichten Inhalte Lizenznehmer unter den Voraussetzungen dieses Markenlizenzvertrages gestattet und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf wird der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichenLizenznehmer verpflichtet, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA nachfolgend definierte Lizenzmarke zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenbenutzen.
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Samples: Markenlizenzvertrag
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten 1.1. Die Darlehensnehmerin ist eine Gesellschaft, deren Unternehmensgegenstand liegt in (Auszug gemäß Gesellschaftsvertrag (Anlage /2.5a)):
(a) der Ausübung des reglementierten Gastgewerbes in allen Betriebsarten inklu- sive der Beherbergung von Gästen, insbesondere am Schwarzbergerhof, Müh- lenweg 26, 4274 Schönau,
(b) der Betrieb einer Landwirtschaft,
(c) der Ausübung des reglementierten Fleischergewerbes,
(d) dem Groß- und Einzelhandel mit und der Import und Export von Lebens- und Genussmittel
(e) dem Handel mit Waren aller Art,
(f) der Mietung und Pachtung bzw. Vermietung und Verpachtung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern aller Art,
(g) der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der automatischen Datenverar- beitung. Außerdem ist die Datenschutzbestimmungen Gesellschaft zu allen Handlungen, Geschäften und Maßnahmen im In- und Ausland berechtigt, die zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes förderlich erscheinen, wie insbesondere:
(a) der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version Erwerb und die bereitgestellten Schnittstellen Pachtung von sowie die Beteiligung an anderen Unterneh- men oder Gesellschaften,
(b) die Errichtung und Anwendungen zur Verfügungder Betrieb von Zweigniederlassungen, sowie von Betriebs- stätten im In- und Ausland und
(c) die Übernahme einschlägiger Handelsvertretungen. Die Administration Darlehensnehmerin beabsichtigt im Wege des Crowdinvestings liquide Mittel in Form eines qualifizierten Nachrangdarlehens im Gesamtausmaß von bis zu € 1.499.900,00 einzuwerben.
1.2. Zu diesem Zweck beabsichtigt der Darlehensgeber mit einer größeren Anzahl an Crowdinvestoren Treuhand- und Verwaltung der einzelnen Jobangebote Verwaltungsverträge (Backend-NutzungAnlage /7.1) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der abzuschließen, auf deren Basis unterschiedlich große Anteile an diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und qualifizierten Nachrangdarlehen zwar im eigenen Namen eine Bewerbung seiner Namen, jedoch treuhändig und sohin auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmenRechnung der Crowdinvestoren gehalten werden sollen. Er Wirtschaftlich betrachtet sollen sohin die Crowdinvestoren als Darlehensgeber auftreten.
1.3. Der Darlehensgeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass ein Verlust des gewährten Kapitals aufgrund der vorliegenden Vertragsgestaltung möglich ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei(siehe insbesondere Vertragspunkt 8).
1.4. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter Darlehensnehmerin ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus ermächtigt, den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA gegenständlichen Darlehensvertrag mit einem Volumen von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustelleninsgesamt maximal € 1.499.900,00 abzuschließen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf Darlehensnehmerin bestätigt, dass dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültigeAbschluss des gegenständlichen Vertrags keine gesellschaftsvertraglichen, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages syndikatsvertraglichen oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierensonstigen Vereinbarungen entgegenstehen.
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Samples: Darlehensvertrag
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten die Datenschutzbestimmungen Der Vorhabenträger beabsichtigt den Neubau und Betrieb eines REWE Zentralstandortes Nord in der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal Gemeinde Henstedt-Ulzburg (nachfolgendim Folgenden: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügungdas Vorhaben). Der technische Betrieb dieses Portals wird von Standort soll Sitz der TA übernommenZentralverwal- tung Region Nord mit jedenfalls 442 Mitarbeitern, eines Schulungszentrums und des neuen Logistik- zentrums Region Nord mit seinerseits bis zu 487 Mitarbeitern (Zieljahr 2025) werden. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen Vorhabenträger ist bzw. wird Eigentümer des Vorhabengrundstücks und über wird das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung Vorhaben bau- lich realisieren. Bei der Vergabe von neuen Mitarbeitern veröffentlichenAufträgen wird er sich bemühen regionale Unternehmen zu be- rücksichtigen. Das Portal Vorhaben wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich zur Nutzung an die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur VerfügungBetreiberin vermietet werden. Die Administration Betreiberin versteht sich als starker Sozialpartner ihrer Mitarbeiter und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung festStandortgemeinden. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen Betreiberin bietet Gesundheits- und Sportprogramme für die Inhalte Mitarbeiter an. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird gefördert. Die Betreiberin ist seit Xxxx 2011 Xxxxxx des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten AngeboteZertifikates zum Audit Beruf und Familie. Hierzu kann sich die TA auch weitererDie Betreiberin ist mit all ihren Zentralstandorten das größte Unternehmen, unabhängiger welches für ihr vorbildliches Engagement zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und nicht weisungsgebunden Personen, sogFamilie zertifiziert ist (Stand 2017). Talentangler, bedienenIn Zusammenarbeit mit lokalen Sozialträgern werden Notfallbetreuungen angeboten; darüber hinaus werden unter anderem Betreuungsmöglichkeiten und Pflegeleistungen vermittelt. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist Die Betrei- berin wird im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freiihrer Kooperationen mit Sozialträgern in Henstedt-Ulzburg prüfen, ob zusätzli- che Betreuungsmöglichkeiten, insbesondere für Kinder von Mitarbeitern, aktiv geschaffen werden können. Die TA übernimmt keine Haftung Betreiberin wird sich ebenfalls aktiv gesellschaftlich engagieren und in der örtlichen Ge- meinschaft geeignete Einrichtungen und Veranstaltungen unterstützen. Die Betreiberin unterstützt mit dem Modell „Job-Rad“ die Fahrradmobilität ihrer Mitarbeiter. Sie wird in Henstedt-Ulzburg darüber hinaus aktiv den Ausbau der E-Mobilität im Ortskern (REWE, Penny und toom Baumarkt-Standorte) sowie innerhalb des Betriebsgeländes für REWE Mitarbeiter fördern. Dar- über hinaus wird der Ausbau des ÖPNV im Gemeindegebiet und die Marketingaktivitäten Errichtung eines Leihfahrradsys- tems insbesondere zur Anbindung des AnbietersGewerbegebiets unterstützt, um auch diese Mobilitätsangebote zur Anbindung des Standortes anbieten zu können. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für vorliegende Städtebauliche Vertrag regelt u.a. Verpflichtungen des Vorhabenträgers und der Be- treiberin, die Einhaltung erforderlich sind, um das entsprechende Baurecht zu schaffen und die Umsetzung des Vorhabens und dessen Betriebs sicherzustellen. Zwischen dem Vorhabenträger und der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter Gemeinde wurde im Sinne des Telemediengesetzes Oktober/ November 2015 bereits ein ers- ter Städtebaulicher Vertrag insbesondere zur Unterstützung und als Verantwortlicher im Sinne Vorbereitung der datenschutzrechtlichen Regelungen Planungsleistungen geschlossen (insbesondere DSGVO und BDSGAnlage 1). Für Damit wurde die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichenGrundlage geschaffen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA Gemeinde von notwendigen den Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie Planung und sonstigen Aufwendungen, die Voraussetzung für das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegenVorhaben sind, freizuhalten. Diese Vergütung beinhaltet Vereinbarung gilt fort und wird durch die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne nachstehenden Regelungen ergänzt: § 1 Gegenstand des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.Vertrages
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Samples: Städtebaulicher Vertrag
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten die Datenschutzbestimmungen der TA.. Die TA stellt Im Rahmen dieses Chemie-Verbandsrahmenvertrags (CVRV2022) (nachstehend „dieser Vertrag“ genannt) können ab dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal 01.01.2022 Direktversicherungen mit dem Versorgungskonzept Perspek- tive zur Finanzierung von Versorgungszusagen in Form von beitragsorientierten Leistungszusagen (nachfolgend: PortalBOLZ) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügungabgeschlossen werden. Die Administration Tarifverträge (Tarifvertrag über Einmalzahlungen und Verwaltung Altersvorsorge, Tarifvertrag Lebensar- beitszeit und Demografie sowie der einzelnen Jobangebote (BackendTarifvertrag Moderne Arbeitswelten in der chemischen Indust- rie) sowie die Tarifverträge zur Altersvorsorge der angeschlossenen Branchen sehen Regelungen zur tariflichen Altersvorsorge vor; die Vorgaben werden durch den jeweils aktuellen Chemie-Nutzung) übernimmt Ver- bandsrahmenvertrag umgesetzt. Dieser Vertrag ist der AnbieterNachfolgevertrag zum Chemie-Verbandsrahmenvertrag von 2009 nebst Nachträgen. Hierbei legt Nach Inkrafttreten dieses Vertrags ergeben sich sämtliche Rechte und Pflichten der Anbieter neben dem Inhalt Sozialpartner, der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung festGesellschaften und der Arbeitgeber ausschließlich aus diesem Vertrag. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen Arbeitgeber, die Inhalte bereits Arbeitnehmer innerhalb des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weitererChemie-Verbandsrahmenvertrages 2009 oder früher angemeldet haben, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte werden in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist 2021 im Rahmen einer Arbeitgeberinformation über die Änderungen ab dem 01.01.2022 informiert. Dieses Informationsschreiben wird zwischen der gesetzlichen Regelungen bei Alli- anz und den Sozialpartnern gemeinsam abgestimmt. Weiterführende Informationen werden auf der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbietersgemeinsamen Internetseite unter xxx.xxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx veröffentlicht. Der Anbieter ist Chemie-Verbandsrahmenvertrag von 2009 nebst Nachträgen wird mit Inkrafttreten dieses Ver- trags für Neuanmeldungen von Arbeitnehmern ab dem 01.01.2022 gegenstandslos. Bis zum 31.12.2021 geschlossene Direktversicherungen werden unverändert weitergeführt, sofern der Arbeitgeber die Beiträge vertragsgemäß entrichtet. Zur Abgrenzung zum bisherigen Chemie-Verbandsrahmenvertrag wird dieser Nachfolgevertrag als Stellenausschreiber für „Chemie-Verbandsrahmenvertrag 2022 (CVRV2022)“ bezeichnet. Nach Xxxxxxx der Bestimmungen dieses Vertrages übernehmen die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter Gesellschaften Versicherun- gen auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichendas Leben von Personen, die gegen gesetzliche Regelungen und/dem in § 2 Nr. 1 näher bezeichneten Personenkreis angehö- ren. Jede Gesellschaft ist Mitversicherer; eine Mitverpflichtung, Mithaftung oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist Garantie einer Ge- sellschaft für den Anbieter kostenfreiAnteil eines anderen ist ausgeschlossen. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt Jeder im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann dieses Vertrages ab- zuschließende Versicherungsvertrag wird zwischen den Gesellschaften entsprechend den ihnen zustehenden Anteilen wie folgt quotiert: Allianz Lebensversicherungs-AG 50 % X+X Xxxxxxxxxxxxxxxxxx XX 00 % Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland 20 % Jede Gesellschaft ist Erstversicherer in Höhe des genannten Anteils an den Versicherungsleistun- gen der einzelnen Versicherungen. Die Allianz Lebensversicherungs-AG, Xxxxxxxxxxxx.00, 00000 Xxxxxxxxx, gesetzlich vertreten durch ihren Vorstand, verpflichtet sich, die Federführung im Rahmen dieses Vertrages wahrzunehmen, und übernimmt die Geschäftsführung und die Vertragsverwaltung. Die Allianz vertritt die anderen Konsortialmitglieder bezüglich ihrer Anteile bei der Abwicklung die- ses Vertrages und der Versicherungsverhältnisse rechtsgeschäftlich und in etwaigen Prozessen, insbesondere auch bei der Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen sowie bei Aner- kenntnissen, Vergleichen und Verzichten. Die anderen Konsortialmitglieder erkennen die von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werdenAllianz getroffenen Entscheidungen sowie für oder gegen diese ergangenen, gerichtlichen Ent- scheidungen als für sich verbindlich an. Die unentgeltlichen Angebote Allianz bearbeitet den diesen Vertrag und die Versicherungsverhältnisse betreffenden gesam- ten Geschäftsverkehr ohne Einschaltung der TA anderen Konsortialmitglieder. Bei den anderen Kon- sortialmitgliedern ist damit keine Bestandsführung erforderlich. Weitere Regelungen zum Umfang der Vertragsverwaltung bei der Allianz und die Regelungen über die Verteilung der rechnungsmäßigen Kosten sind freibleibendin einer separaten Kostenvereinbarung geregelt. Die TA behält sich insbesondere vorMit ihrer Unterschrift stimmen die Sozialpartner, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht die Allianz und die anderen Konsortialmitglieder den Regelungen zum Konsortium und zur Geschäftsführung zu. Die TA kann anhand Allianz wird hiermit von objektiven und/oder subjektiven Kriterien den Unterzeichnenden von den Beschränkungen des § 181 BGB be- freit. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Vertrag nur die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzwmännliche Form gewählt. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenDie gewählte männliche Form bezieht sich dabei immer auf Angehörige aller Geschlechter.
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Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Diese Anlage konkretisiert die Datenschutzbestimmungen Verpflichtungen der TA.. Die TA stellt Vertragsparteien zum Datenschutz, die sich aus der im Vertrag (Kaufdatum der DWFormmailer Lizenz) vom 23.05.2018 in ihren Einzelheiten beschriebenen Auftragsdatenverarbeitung ergeben. Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur VerfügungVertrag in Zusammenhang stehen und bei denen Beschäftigte des Auftragsverarbeiters oder durch den Auftragsverarbeiter Beauftragte, mit personenbezogenen Daten des Verantwortlichen, in Berührung kommen können. Aus dem Vertrag ergeben sich Gegenstand und Dauer des Auftrags sowie Umfang und Art der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von Verantwortliche bestimmt über seine beim Auftragsverarbeiter gespeicherten Formulare oder über seine selbsterstellten, direkt auf seiner Homepage veröffentlichen Formulare, die Art und Umfang der TA übernommenDaten, welche verarbeitet werden sollen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen Im Einzelnen sind insbesondere die folgenden Formulare oder die aufgelisteten personenbezogenen Daten Bestandteil der Datenverarbeitung: Art der Daten (gespeicherte Formulare) Zweck der Datenerhebung,-verarbeitungund -nutzung Kreis der Betroffenen * nichtzutreffendes streichen, ggf. weitere hinzufügen. Vorname, Nachname, Xxxxxx, Akad. Grad, Geburtsdatum, Geburtsname, Staatsangehörigkeit, Künstlername, Geburtsort, Geburtsland, 2.Staatsangehörigkeit, (ehemalige) Kontaktdaten: Straße und über das Backend Hausnummer, Zusatz, Postfach, Postleitzahl, Ort, Bundesland, Land, Fax, Telefon, Mobiltelefon, E-Mail, Korrespondenzvermerk, Diensteintritt, Personaldaten, Titel der Stelle, Abteilung, Art der Anstellung, Anstellungsbeginn, Anstellungsende Erfüllung des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen Dienstleistungsvertrages vom 23.05.2018 Webseitenbesucher, Bestandskunden, Neukunden Die Laufzeit dieser Anlage richtet sich nach der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte Laufzeit des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weitererDWFormmailer Lizenzvertrages, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sofern sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter Bestimmungen dieser Anlage nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierendarüber hinausgehende Verpflichtungen ergeben.
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Samples: Auftragsdatenverarbeitung
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Der Flecken Coppenbrügge und die Datenschutzbestimmungen ABW beabsichtigen die Begründung einer dauerhaften interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) Abwasserbeseitigung. Zu diesem Zweck haben der Flecken Coppenbrügge und die ABW als Interimslösung und befristet bis zum 31. Dezember 2022 am 23. Dezember 2020 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit sowie am 23. Dezember 2020 eine Vereinbarung zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur VerfügungDurchführung der Abwasserbeseitigungspflicht geschlossen. Nunmehr erfolgt nach Maßgabe dieser Zweckvereinbarung die unbefristete Aufgabenübertragung auf die ABW. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommenFlecken Coppenbrügge nimmt in seinem Gemeindegebiet die Abwasserbeseitigungspflicht gemäߧ 96 des Niedersächsisches Wassergesetzes (NWG) in Verbindung mit§ 56desWasserhaushaltsgesetzes (WHG) in eigenem Namen und in eigener Verantwortung wahr. Das Gebiet besteht insgesamt aus zwölf Ortsteilen. Die ABW nimmt in dem Stadtgebiet Hameln die Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 96 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in Verbindung mit§ 56 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in eigenem Namen und in eigener Verantwortung wahr. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version Flecken Coppenbrügge und die bereitgestellten Schnittstellen ABW sind sich einig, dass eine Übernahme der Abwasserbeseitigungspflicht durch die ABW sinnvoll und Anwendungen zum Wohle und Nutzen der Bevölkerung ist. Zur Gewährleistung der Handlungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und zur VerfügungSicherstellung der hoheitlichen Aufgabe der Abwasserbeseitigung in den Entsorgungsbereichen wird daher die bestehende öffentliche-öffentliche Zu-sammenarbeit in Form der nachstehenden Zweckvereinbarung vertieft und konkretisiert, mit welcher der Flecken Coppenbrügge seine Aufgabe der Abwasserbeseitigung an die ABW gemäߧ 2 Abs. Die Administration 1 Satz 1 Nr. 1 NKomZG und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieterunter Beachtung von § 97 Abs. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen1 Satz 2 NWG überträgt. Der Anbieter kann zudem Flecken Coppenbrügge und die ABW verfolgen mit dem Abschluss dieser Vereinbarung nicht die Absicht, Gewinne zu erzielen. Bei der Aufgabenerfüllung ist auf eigene Rechnung die gemeinsamen Ziele eines umwelt- und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbietersressourcenschonenden, kostengünstigen Betriebs zu achten. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne Grundsatz des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben deutschen Wasserrechts, dass Abwasser so zu beseitigen ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird, ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte stets zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenbeachten.
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Samples: Zweckvereinbarung
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Diese Anlage konkretisiert die Datenschutzbestimmungen Verpflichtungen der TA.. Die TA stellt Vertragsparteien zum Datenschutz, die sich aus der im Vertrag (Kaufdatum der DWFormmailer Lizenz) vom 22.09.2013 in ihren Einzelheiten beschriebenen Auftragsdatenverarbeitung ergeben. Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur VerfügungVertrag in Zusammenhang stehen und bei denen Beschäftigte des Auftragsverarbeiters oder durch den Auftragsverarbeiter Beauftragte, mit personenbezogenen Daten des Verantwortlichen, in Berührung kommen können. Aus dem Vertrag ergeben sich Gegenstand und Dauer des Auftrags sowie Umfang und Art der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von Verantwortliche bestimmt über seine beim Auftragsverarbeiter gespeicherten Formulare oder über seine selbsterstellten, direkt auf seiner Homepage veröffentlichen Formulare, die Art und Umfang der TA übernommenDaten, welche verarbeitet werden sollen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen Im Einzelnen sind insbesondere die folgenden Formulare oder die aufgelisteten personenbezogenen Daten Bestandteil der Datenverarbeitung: Art der Daten (gespeicherte Formulare) Zweck der Datenerhebung,-verarbeitungund -nutzung Kreis der Betroffenen * nichtzutreffendes streichen, ggf. weitere hinzufügen. Vorname, Nachname, Xxxxxx, Akad. Grad, Geburtsdatum, Geburtsname, Staatsangehörigkeit, Künstlername, Geburtsort, Geburtsland, 2.Staatsangehörigkeit, (ehemalige) Kontaktdaten: Straße und über das Backend Hausnummer, Zusatz, Postfach, Postleitzahl, Ort, Bundesland, Land, Fax, Telefon, Mobiltelefon, E-Mail, Korrespondenzvermerk, Diensteintritt, Personaldaten, Titel der Stelle, Abteilung, Art der Anstellung, Anstellungsbeginn, Anstellungsende Erfüllung des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen Dienstleistungsvertrages vom 22.09.2013 Webseitenbesucher, Bestandskunden, Neukunden Die Laufzeit dieser Anlage richtet sich nach der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte Laufzeit des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weitererDWFormmailer Lizenzvertrages, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sofern sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter Bestimmungen dieser Anlage nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierendarüber hinausgehende Verpflichtungen ergeben.
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsdatenverarbeitung
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Auf den Flächen des jetzigen Ludwigshöhviertels (ehemalige Cambrai-Fritsch-Kaserne sowie Jefferson-Siedlung) soll ein qualitativ hochwertiges und lebendiges Stadtquartier mit dem Nutzungsschwerpunkt Wohnen entstehen. Dabei wird die Datenschutzbestimmungen Ausbildung einer ausgewogenen Sozialstruktur durch die Bereitstellung eines vielfältigen Wohnungsangebots für breite Bevölkerungsschichten angestrebt. Es soll sich ein sozial gemischtes, generationenübergreifendes Quartier für alle Bevölkerungsgruppen entwickeln, das bezahlbaren Wohnraum sowie ein familien-, kinder- , jugend-, senioren- und behindertengerechtes Umfeld mit einer guten Ausstattung an sozialer Infrastruktur, Versorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs sowie für alle Bewohnerinnen und Bewohner nutzbare Naherholungs- und Freizeitflächen bereitstellt. Angestrebt wird die Realisierung einer möglichst emissionsarmen bzw. emissionsfreien Energieversorgung des Gebiets. Das neue Stadtquartier soll darüber hinaus ein Quartier sein, für ein auto- und verkehrsreduziertes Wohnen, mit einem Mobilitätskonzept, das die Förderung der TA.. Die TA stellt Verkehrsmittel des Umweltverbundes (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr und Sharing Angebote) beinhaltet. Zentrale Bestandteile des Mobilitätskonzeptes sind ein von Anfang an vor Ort etabliertes Mobilitätsmanagement, das Mobilitätsalternativen zum eigenen Auto fördert, sowie ein konsequentes Parkraummanagement, das u.a. einen reduzierten Stellplatzschlüssel vorsieht. Im Jahr 2017 wurde ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb durchgeführt, aus dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal das Planungsbüros Xxxxxx Xxxxx und Partner GmbH (nachfolgend: PortalAS+P) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügungals erster Preisträger hervorging. Der technische Betrieb dieses Portals Wettbewerbsentwurf wurde von AS+P mit allen Planungsbeteiligten und der Vorhabenträgerin zum Strukturkonzept weiterentwickelt. Mit diesem Strukturkonzept fand die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt. Derzeit wird von der TA übernommenBebauungsplan S 26 mit allen Planungsbeteiligten erarbeitet. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichenPlanentwurf (Anlage 1) liegt diesem Vertrag zu Grunde. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich Vertragsgebiet umfasst die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen Lageplan (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint ControllershipAnlage 2) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenumgrenzten Grundstücke.
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Samples: Städtebaulicher Vertrag
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Der Gemeinderat hat am ………..die Datenschutzbestimmungen Einrichtung der TA…………schule als Ganztagesgrund- schule in ……………… Form beschlossen. Zum Schuljahr …….. wird mit der Ganztages- grundschule zunächst in Klassenstufe eins begonnen. In den folgenden Schuljahren wird der Ganztagesbetrieb jeweils um die Klassenstufe eins erweitert, bis im Schuljahr alle Klassenstufen im Ganztagesbetrieb geführt werden. Laut Einrichtungserlass des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg muss eine Ganztagesgrundschule einen Ganztagesbetrieb an vier Tagen in der Woche mit täglich mindestens acht Zeitstunden gewährleisten. An allen Tagen mit Ganztagesbetrieb ist ein Mittagessen bereitzustellen. Die TA Ganztagesgrundschule besteht aus Pflichtunterricht und zusätzlichen Angeboten der Schule sowie Bildungs- und freizeitpädagogischen Angeboten, die vom Schulverwaltungs- amt zu leisten sind. Für die zusätzlichen Angebote der Schule bekommt die schule laut Xxxxxxxxxxxxxxxxxx des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport bis zu Lehrerstun- den pro Ganztagesklasse vom Land. Für die Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote sowie die Betreuung über die Mit- tagszeit stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern die Landeshauptstadt Stuttgart für die Schule vom Gemeinderat festgelegte finanzielle Mittel und Stunden pro Woche zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von , mit denen der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen mittels Ge- meinderatsbeschluss – in der TA betriebenRegel nach Ausschreibung - im für die Ganztagesgrundschule geforderten Zeitfenster mit der Durchführung der genannten Angebote beauftragt wird. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung ist gewünscht, dass der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist Xxxxxx im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freiUmsetzung des sinnvollen pädagogischen Ge- samtkonzepts Dritte zur Durchführung ergänzender Angebote, beispielsweise im künstleri- schen, sportlichen, musischen oder kulturellen Bereich, beauftragt. Die TA übernimmt keine Haftung Da die Arbeit in Schulen stattfindet, ist weltanschauliche Neutralität für den Xxxxxx und sein Personal unabdingbare Voraussetzung für die Marketingaktivitäten des AnbietersArbeit in der Ganztagesgrundschule. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung Trä- ger wirkt im Rahmen dieses Vertrags am Erziehungs- und Bildungsauftrag der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter Schule im Sinne des Telemediengesetzes Schulgesetzes mit. Da die Aufnahme der Schulform „Ganztagesschule“ in das Schulgesetz unmittelbar bevor- steht und als Verantwortlicher bisher noch keine Erfahrungen mit der Umsetzung der Standarderhöhung vorlie- gen, sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass dieser Vertrag innerhalb eines Zeit- raumes von ca. 2 Jahren einer erneuten Überprüfung bedarf. Sofern eine Anpassung der Vertragsbedingungen stattfindet, geschieht diese nicht mit dem Ziel, dass sich die nachfol- genden Rahmenbedingungen für den Xxxxxx und sein Personal verschlechtern. Der Xxxxxx übernimmt - gegebenenfalls unter Hinzuziehung Dritter - wie nachfolgend gere- gelt, die Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote sowie die Betreuung über die Mit- tagszeit an der schule. Die Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote, auch während der Mittagszeit, erfolgen auf der Grundlage des pädagogischen Rahmenkonzeptes (Anlage 2 entspricht Anlage 1 zur GRDrs 6/2013,), der festgelegten Standards in Ganztagsgrundschulen (Anlage 1, entspricht Anlage 2 und 2a der GRDrs. 6/2013) und werden in das Gesamtkonzept der Schule einge- bunden. Die vom Land bereitgestellten Lehrerstunden und die Leistungen des Trägers und Dritten bilden eine Einheit im Sinne Rahmen des schulischen Gesamtkonzepts. Für alle Angebote werden vom Xxxxxx eigene Fachkräfte, deren Ausbildung einen pädagogi- schen Hintergrund hat oder die Berufspraxis im Bereich der datenschutzrechtlichen Regelungen Schulkindbetreuung haben (insbesondere DSGVO und BDSGz. B. Sozialpädagoge/in, Erzieher/in, Kinderpfleger/in, Theaterpädagogen, etc.) eingesetzt. Bei der Durchführung einzelner Programmbausteine können vom Xxxxxx beauftragte Dritte das An- gebot unterstützen (siehe hierzu auch §3). Für Die im jeweils aktuellen Stundenplan angegebenen Stunden, die Erfüllung vom Xxxxxx durchzuführen sind, müssen eingehalten werden. Auch im Krankheitsfall sowie sonstigen Abwesenheitszei- ten sind diese durch den Xxxxxx mit einer gleichwertig qualifizierten Kraft zu gewährleisten. Die Festlegung der sich Zeiten für Ferienbetreuung und Ergänzende Angebote erfolgt – nach Abstimmung zwischen Xxxxxx und Schulleitung – durch den Xxxxxx mit Zustimmung des Schulverwaltungsamtes. Der Xxxxxx setzt ausschließlich Personal ein, von dem ihm ein erweitertes polizeiliches Füh- rungszeugnis (§§ 30a, 31 Bundezentralregistergesetz) ohne Eintrag vorliegt. Der Xxxxxx verpflichtet sich, eine Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe (§ 8a Abs. 4 SGB VIII, § 72a Abs. 2, 4 SGB VIII) mit dem Jugendamt der Landeshauptstadt Stutt- gart zu unterzeichnen. Der Xxxxxx bezieht die Schulleitung in seine Entscheidung ein, welche Kooperationen einge- gangen werden. Es werden nur solche Kooperationen durchgeführt, die die Schulleitung und das Schulverwaltungsamt befürwortet. Hierfür ggf. benötigte finanzielle Mittel sind aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte Mitteln zu veröffentlichenfinanzieren, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßendie Landeshauptstadt Stuttgart dem Xxxxxx für die Durchführung der Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote zur Verfügung stellt. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen Ansprüche auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfreizu- sätzliche finanzielle Mittel sind ausgeschlossen. Der Anbieter hat iXxxxxx muss mit Dritten den Vertretungsfall regeln. Der Xxxxxx verpflichtet seine Kooperationspartner schriftlich, ausschließlich qualifiziertes Personal i.S. von §2 einzusetzen. Im Zuge Falle einer Kooperation zwischen dem Xxxxxx und einem Verein für ein Sport- oder Be- wegungsangebote innerhalb des Ganztagesschulbetriebs kann ein Zuschuss seitens der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlenLandeshauptstadt Stuttgart geleistet werden (siehe Anlage 4). Dies gilt neben entsprechend für An- gebote von Musik- und Kulturvereinen. Die Verteilung der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages vom Xxxxxx sowie von Dritten durchzuführenden Stunden auf die Stun- denpläne der einzelnen Klassen erfolgt in Absprache von Schulleitung und Xxxxxx. Die Schulleitung berücksichtigt bei der Stundenplanung auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit ProbezeitBelange des Trägers (Einsatz- zeiten des Personals). Eine erfolgreiche Vermittlung adäquate und kindgerechte Rhythmisierung des Schultages, wie sie auch die Vorgaben des Landes Baden-Württemberg vorsieht (genaueres hierzu ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss dem Antrag der Schule auf Einrichtung einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter Ganztagesschule zu entnehmen, siehe Anlage 5), ist in jeden Fall zu gewährleisten. Die Schule setzt die 8 zusätzlich vom Land bereitgestellten Lehrerwochenstunden (6 Zeit- stunden) vollständig und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter ausschließlich für Angebote im Sinne Ganztagesbetrieb ein, z. B. für Tan- demstunden, Individuelles Lernen.
(1) Personalausgaben
(2) Erweiterter Fachkräftekatalog
(3) Personalaufwand / Klasse
a) Verpflichtende Ganztagesgrundschule Der Xxxxxx weist anhand von Stunden-/Einsatzplänen nach, dass alle in dem vom Land vorgegebenen verpflichtenden Zeitrahmen nicht durch Lehrerdeputate des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend Lan- des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung abgedeckten Stunden im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machenHortstandard erbracht werden. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu Im Schnitt ergeben sich - 9 Stunden ohne zusätzlichen Einsatz einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt Lehrkraft - 6 Stunden im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei Tandem mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien Lehrkraft
b) Frühbetreuung
c) Spätbetreuung
d) Betreuung am Xxxxxxx Nachmittag
e) Ferienbetreuung
f) Aufwand für die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.Leitung
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Samples: Vereinbarung Über Den Betrieb Einer Ganztagesgrundschule
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten die Datenschutzbestimmungen der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter Talentangler kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx dort veröffentlichte Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichenan potentielle Bewerber und Interessenten kommunizieren oder diese Angebote anderweitig bewerben. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Der Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner der auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des AnbietersTalentanglers. Der Anbieter Talentangler ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen Marketingmaßnahmen verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Einholung und Dokumentation einer etwaig notwendigen Einwilligung Dritter im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO sowie weiterer datenschutzrechtlicher Dokumentations- und Informationspflichten. Für diese die vom Anbieter Talentangler bezüglich der auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf Talentangler hat der Plattform veröffentlichenTA mitzuteilen, ob er als Privatperson/Verbraucher (§ 13 BGB) oder als Unternehmer (§ 14 BGB) handelt. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne Eine Änderung dieses Status hat der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG)Talentangler der TA unverzüglich mitzuteilen. Für der Versteuerung etwaiger, über die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten Plattform generierte Einkommen ist der Anbieter Talentangler selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden VertragInsoweit ist er unmittelbarer Steuerschuldner. Dem Anbieter Talentangler ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte des Portals und dortige Stellenausschreibungen mit Mitteln zu veröffentlichenbewerben, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter Talentangler insoweit nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter Talentangler gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter Talentangler kostenfrei. Der Anbieter hat Die TA veröffentlicht im Zuge der Erstellung Bereitstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegenVergütung. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültigekeine gesetzliche Mehrwertsteuer, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt sondern stellt einen Netto- Betrag dar. Diese Vergütung erhält der Vermittlung und ist Talentangler innerhalb von einer Woche vier Wochen nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlenvon der TA. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter (=Arbeitgeber) und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat Die TA informiert den Talentangler innerhalb von einer Woche nach erfolgreicherMeldung des Anbieters (=Arbeitgebers) bezüglich der erfolgreichen, über Portal angebahnter angebahnten Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung Abrechnung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden Auszahlungsmethoden zur Verfügung. Der Anbieter Talentangler kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden Auszahlungsmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die für den Talentangler kostenfreien sowie die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter Talentangler ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter Talentangler einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen Vermittlungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.
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Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Gemäß den Gesetzen über den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) in Berlin und Brandenburg ist die Datenschutzbestimmungen Sicherstellung einer dem öffentlichen Interesse entsprechenden Verkehrsbedienung im S-Bahnverkehr Aufgabe der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur VerfügungLänder Berlin und Brandenburg. Der technische aktuelle Verkehrsvertrag vom 27.08.2004 in der Fassung des Änderungsvertrages vom 11.10.2010 über die Erbringung von Verkehrsleistungen auf dem S-Bahn-Netz der Berliner S-Bahn endet im Jahr 2017. Momentan befindet sich das 1. Teilnetz „Ring“ der Berliner S-Bahn mit ca. 9,5 Mio. Zugkm in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren. Absehbar werden die für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Verkehrsleistungen erforderlichen Neufahrzeuge erst ab dem 01.01.2021 sukzessive zulaufen und voraussichtlich erst ab dem 13.10.2023 wird das gesamte Teilnetz mit Neufahrzeugen in Betrieb dieses Portals wird sein. Für die Über- gangsphase von Dezember 2017 bis voraussichtlich Oktober 2023 ist eine vertragliche Vereinbarung über die sog. „Interimsverkehre Teilnetz Ring“ (nachfolgend Interimsverkehre oder Interimsvertrag I) erforderlich. Da nur die S-Bahn aktuell über Fahrzeuge verfügt, die technisch im Gleichstromnetz der TA übernommenBerliner S-Bahn eingesetzt werden können und entsprechende Fahrzeuge auch nicht rechtzeitig beschafft werden können, erfolgt mit dem vorliegenden Vertrag eine Direkt- vergabe in Form einer freihändigen Vergabe an die S-Bahn gemäß § 3 Abs. 5 lit. l) VOL/A. Damit für die Interimsphase die Fahrzeuge der Baureihe (BR) 485 und 480 (nachfolgend gemeinsam als „Altbaureihen“ bezeichnet) ab Dezember 2017 (Betriebsbeginn) weiter eingesetzt werden können, muss bereits vor Betriebsbeginn mit der technischen Ertüchtigung dieser Fahrzeuge begonnen werden. Der Anbieter kann auf dem Portal Vertrag enthält daher auch Regelun- gen zur Durchführung und Finanzierung der Ertüchtigung der Fahrzeuge der Altbaureihen. Im Interesse der individuellen Mobilitätsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger der Region Berlin-Brandenburg sowie zur Sicherstellung einer auch unter sozialen, umweltpolitischen und landesplanerischen Kriterien ausreichenden Verkehrsbedienung soll ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung attraktiver öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) gewährleistet werden. Ferner soll den Belangen von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist Menschen mit eingeschränkter Mobilität im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freitechnischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten Rechnung getragen werden. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat Dieses Ziel wurde fahrzeugseitig im Zuge der Erstellung Festlegungen zur Fahrzeugertüchtigung der Altbaureihen bestmöglich berücksichtigt. Eine Verpflichtung der S-Bahn auch zum Umbau der in diesem Vertrag eingesetzten Fahrzeuge der BR 481 folgt aus dem genannten Ziel nicht. Wie den Belangen von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültigeMenschen mit eingeschränkter Mobilität für Fahrzeuge der BR 481 Rechnung getragen werden soll, gesetzliche Mehrwertsteuer wird im Zeitpunkt Zuge der Vermittlung Fahrzeuganforderungen eines zweiten Interimsvertrages geregelt. Planungsgrundlage sind der Nahverkehrsplan für das Land Berlin (2014 – 2018) und der Landesnahverkehrsplan für das Land Brandenburg (2013 – 2017) sowie deren Fortschrei- bungen und vergleichbare Vorgaben der Aufgabenträger und das zwischen den Vertrags- partnern abgestimmte Betriebskonzept. Angebotsseitig (Fahrplan, Qualitätsstandards) sollen sich die Verkehrsangebote im S-Bahnverkehr im Zusammenspiel mit den Angeboten der übrigen Verkehrsträger des ÖPNV im Raum Berlin zu einem ganzheitlichen Angebot des öffentlichen Personennah- verkehrs ergänzen. Tariflich sind die vertragsgegenständlichen Verkehrsangebote in den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) integriert. Durch ein System des Leistungs- und Qualitätscontrolling, das durch die Aufgabenträger oder einen von diesen beauftragten Dritten durchgeführt wird, soll die im Vertrag geregelte Umsetzung der oben genannten Ziele sichergestellt werden. Auch für die Leistungen auf den Teilnetzen Nord/Süd und Stadtbahn ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahleneine wettbewerbliche Vergabe geplant. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages Da auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter diese Leistungen – im Sinne des § 6 Zeitraum zwischen dem 15.12.2017 und der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages Aufnahme der vollen Betriebsleistung im jeweiligen Wettbewerbsvertrag (Interimsphase) – nur die S-Bahn über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt einsatzfähige Fahrzeuge verfügt, besteht auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzesdiese Verkehre der Bedarf, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages für die Interimsphase einen Vertrag mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung S-Bahn im Sinne Wege der Direktvergabe zu schließen, bis eine Betriebsaufnahme der im Wettbewerb vergebenen Verträge möglich ist (Interimsvertrag II). Verschiedene Querschnittsleistungen des § 6S-Bahn-Verkehrs sind für beide Interimsverträge zu erbringen. Bestimmte Querschnittsleistungen sind – auch soweit sie sich auf Verkehrsleistungen nach dem Interimsvertrag I beziehen – nicht mit dem hier vorliegenden Interimsvertrag I, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis sondern erst über den Interimsvertrag II zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung regeln und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütungvergüten. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt wesentlichen Eckpunkte dieser im Rahmen Interimsvertrag II zu regelnden Quer- schnittsleistungen werden in der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur VerfügungAnlage E beschrieben. Der Anbieter kann Dieses vorausgeschickt, wird zwischen den von Aufgabenträgern und der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.S-Bahn folgender öffentlich-rechtlicher Verkehrsvertrag geschlossen: Präambel 2
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Samples: Vertrag Über Die Durchführung Von Interimsverkehrsleistungen Im Schienenpersonennahverkehr
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten 1.1. Greenbird Vertriebs GmbH ("GBV") ist eine unter FN 462324p im Handelsregister des Landesgericht Wiener Neustadt eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Breitenfurt und mit der Greenbird International AG konzernmäßig verbunden. Unternehmensgegenstand der GBV ist unter anderem der Vertrieb, die Datenschutzbestimmungen Einrichtung, der TA.. Die TA stellt Betrieb und die damit verbundene Wartung des GREENBIRD-Systems.
1.2. Greenbird International AG ("GIA") ist eine im Handelsregister Zürich unter der Nummer CHE- 100.713.678 eingetragene Aktiengesellschaft mit dem Anbieter Sitz in Zürich. Unternehmensgegenstand der GIA ist unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx anderem die Entwicklung und Wartung von Software samt Datenhosting sowie damit verbundener Datenauswertung und Datenverwaltung.
1.3. GIA hat ein Jobvermittlungsportal System zur modernen und effizienten Gebäudereinigung bzw. zur verbesserten Steuerung von Reinigungskräften entwickelt und darauf aufbauend eine digitale Reinigungssoftware mit dem Ziel der Verbesserung von Reinigungsabläufen und damit einhergehender Kosteneffizienz erstellt. Dieses so genannte GREENBIRD-System ist zum marken- und patentrechtlichen Schutz eingereicht (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur VerfügungPCT/EP2016/076202 und PCT/EP2017/077894).
1.4. GBV ist aufgrund eines entsprechenden Lizenz-Abkommens mit GIA zum Vertrieb, Einrichtung, Betrieb und Wartung des GREENBIRD-Systems in Österreich exklusiv berechtigt.
1.5. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weitererKunde bestätigt, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter Unternehmer im Sinne des Telemediengesetzes Umsatzsteuergesetzes zu sein und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt GREENBIRD-System ausschließlich im Rahmen seines Geschäftsbetriebes zu verwenden.
1.6. Das GREENBIRD-Systems besteht aus folgenden Komponenten, mit deren Hilfe entsprechende Kosteneinsparungspotentiale bei der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden Gebäudereinigung erzielt werden sollen, die nur in ihrer Gesamtheit bezogen werden können: - Sensoren zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen Aufnahme von Umgebungsdaten; - Übermittlungseinrichtungen zum Datentransfer; - Server zur Speicherung der übermittelten Umgebungsdaten; - die GREENBIRD–Software, die aus den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken übermittelten Umgebungsdaten in regelmäßigen Abständen einen Reinigungsplan erstellt; - Empfangsgeräte bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenApps für Handy und Tablet-Empfang.
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Samples: Nutzungsvereinbarung
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Der Kunde wünscht die Datenschutzbestimmungen Vermittlung und/oder Verwaltung seiner Vertragsverhältnisse gegenüber Versicherern und/oder Kapitalanlagegesellschaften sowie Bausparkassen durch den Makler aufgrund eines Maklerauftrags. Zu deren Umsetzung, insbesondere der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur VerfügungVertragsvermittlung und –verwaltung, soll der Makler alle dafür relevanten Daten des Kunden erhalten, speichern und weitergeben dürfen. Der technische Betrieb dieses Portals wird Kunde willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten, einschließlich Gesundheitsdaten der zu versichernden Personen, unter Beachtung des BDSG vom Makler verwendet und an mit der Vermittlung und Betreuung befasste Personen und Unternehmen, insbesondere Versicherungsgesell- schaften und Servicegesellschaften i.S.v. § 8, weitergegeben werden, soweit dies zur Erfüllung der Vereinbarung gemäß Präambel sachdienlich ist. Dies gilt auch für die Übermittlung personenbezogener Daten (Name, Anschrift Geburtsdatum) durch Xxxxxx, Versicherungsgesellschaften oder Ser- vicegesellschaften i.S.v. § 8 an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx oder die InFoScore Consumer Data GmbH, Xxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxx-Xxxxx zur Einholung und Nutzung von Bonitätsauskünften im Rahmen der TA übernommenfinanziellen Risikoprüfung bei Vertragsabschluss. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen Makler darf die Kundendaten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten des Kunden, zur Einholung von Stellungnahmen und über das Backend Gutachten, sowie zur Erteilung von Untervollmachten und der rechtlichen Prüfung von Ansprüchen weitergeben an von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen (z. B. Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) und Servicegesellschaften i.S.v. § 8. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich beantragten Vertrages und auch für die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügungentsprechende Prüfung bei anderweitig zu bean- tragenden Versicherungsverträgen oder bei künftigen Antragstellungen des Kunden. Die Administration und Verwaltung Kundendaten werden nach Kündigung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist Zusammenarbeit im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei Bestimmungen gelöscht. Sofern der Xxxx Kunde es ausdrücklich wünscht, werden E-Mails verschlüsselt versendet (s.o. Ziff. 6). Dem Kunden ist bewusst, dass sämtliche Informationen und Daten, welche für den von ihm gewünschten Versicherungsschutz von Bedeutung sein können, an potenzielle Vertragspartner/Produktgeber und Servicegesellschaften i.S.v. § 8 weitergegeben werden müssen. Diese sind zur ordnungsge- mäßen Prüfung und Erstellung von Vertragsangeboten berechtigt, die vertragsrelevanten Daten – insbesondere auch die Gesundheitsdaten – im Rah- men des Zwecks der Vertragsanbahnung zu speichern und zu verwenden. Soweit es für die Eingehung und Vertragsverlängerung erforderlich ist, dür- fen diese Daten, einschließlich der Gesundheitsdaten, an Rückversicherer oder Mitversicherer zur Beurteilung des vertraglichen Risikos übermittelt werden. Entschließt sich der Kunde zum Abschluss eines Versicherungsvertrages, so gelten bezüglich der Erhebung, Speicherung und Nutzung seiner Marketingmaßnahmen freiDaten gegenüber dem Versicherer ausschließlich die Bestimmungen des Versicherungsvertrages und -antrages inkl. der darin enthaltenen Daten- schutzregelungen. Der Kunde weist seine bestehenden Vertragspartner (z.B. Versicherer) an, sämtliche vertragsbezogenen Daten – auch die Gesundheitsdaten – an den beauftragten Xxxxxx und an von diesem beauftragte Servicegesellschaften i.S.v. § 8 insbesondere zum Zwecke der Überprüfung und Übertragung bestehender Verträge herauszugeben. Die TA übernimmt keine Haftung Einwilligung zur Verwendung, Speicherung und Weitergabe aller gesammelten und vorhandenen Daten – einschließlich der Gesundheitsdaten – ist freiwillig und kann durch den Kunden jederzeit mit Wirkung für die Marketingaktivitäten des AnbietersZukunft ganz oder teilweise widerrufen werden. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung Die an der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen Vertragsvermittlung und/oder Rechte Dritter verstoßen-verwaltung beteiligten Unternehmen werden sofort über den Widerruf informiert und verpflichtet, unverzüglich die Regelungen des Bundesda- tenschutzgesetzes (BDSG) umzusetzen. Insbesondere darf Führt der Anbieter Widerruf dazu, dass der in der Präambel geregelte Vertragszweck nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographischeerfüllt werden kann, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt endet automatisch die vereinbarte Verpflichtung des Maklers gegenüber der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfreiWiderruf erklärenden Person. Der Anbieter hat Kunde willigt ein, dass die von dem Makler aufgrund der vorliegenden Datenschutzerklärung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Informa- tionen, Daten und Unterlagen, insbesondere auch Gesundheitsdaten, Vertrags- und Leistungsdaten, z.B. bei einer ganzen oder teilweisen Übertragung des Geschäftsbetriebs des Maklers an einen etwaigen Rechtsnachfolger des Maklers weitergegeben werden, damit auch dieser seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen als Rechtsnachfolger des Maklers erfüllen kann. Der Makler wird den Kunden darüber rechtzeitig informieren, der Kunde ist berechtigt, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Kunde willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten – einschließlich der Gesundheitsdaten - verwendet werden dürfen, damit er von dem Makler mittels sämtlicher Medien (z.B. Brief, Telefon, Fax, E‐Mail) weiterführend auch in anderen oder neuen Produktsparten angesprochen, informiert und über weitere Produktvorschläge beraten werden kann. Den vom Makler beauftragten Servicegesellschaften (z.B. Maklerpools wie die VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx, die Fonds Finanz Xxxxxxxxxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx oder die Invers GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx) einschließlich technischen Dienstleistern (z.B. zur Nutzung von Vergleichsrechnern, Kundenverwaltungssoftware, etc.) und deren verbunde- ne Unternehmen i.S.v. § 15 AktG wird ebenfalls die Einwilligung zur Datenspeicherung und Verwendung – insbesondere auch der Gesundheitsdaten – nach Maßgabe dieser Datenschutzerklärung erteilt. Der Zweck dieser Kooperation besteht darin, dem Kunden eine umfassendere Angebotsauswahl zu ermöglichen sowie die Vertragsverwaltung und Abrechnung besser zu gewährleisten. 15.12.2015 Datum Unterschrift Kunde, Köln bzw. Wohnort Unterschrift Makler, Köln Anlage E zum Maklerauftrag vom .1...5.....1...2.....2...0...1..5............................ Zwischen: .K....u..n...d...e (im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegenfolgenden „Kunde“) und Xx. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültigeXxxxxxxxx unabhängige Finanzberatung e.K., gesetzliche Mehrwertsteuer Xxxxxxx. 00, 00000 Xxxx (im Zeitpunkt folgenden „Makler“) Auf Wunsch des Kunden bietet der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an Makler dem Kunden zur Vereinfachung die TA Möglichkeit, Dokumente (z.B. Versicherungsanträge, Beratungsdokumentation, etc.) auf folgenden Wegen als vom Kunden verbindlich unterschrieben zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.erstellen:
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Samples: Vermittlungsauftrag
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Der Ausbau der BAB A7 auf 6 bzw. 8 durchgehende Fahrstreifen zwischen der An- schlussstelle (AS) HH-Schnelsen-Nord und dem Autobahndreieck (AD) HH-Süderelbe, der Ausbau der A1 auf 8 Fahrstreifen zwischen dem AD HH-Südost und der AS HH- Harburg sowie zahlreiche umfangreiche Erhaltungsmaßnahmen oder unplanmäßige Sanierungsmaßnahmen auf den Bundesfern-, Landes- und Stadtstraßen im Großraum bzw. im Xxxxxx auf Hamburg führen zu baustellenbedingten Verkehrsbeeinträchtigun- gen. Um die Datenschutzbestimmungen Verkehrsbeeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, sind Verkehrsleit- und Verkehrslenkungsmaßnahmen erforderlich und eine ausreichende Information si- cherzustellen. Auswirkungen auf Straßen benachbarter Länder sind im Vorwege recht- zeitig abzustimmen. Hierzu bestehen bereits Koordinierungsrunden. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat die Baustellenkoordinierung innerhalb der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal Stadt fortentwickelt und Festlegungen im Hinblick auf das einzubeziehende Netz und zu be- teiligende Stellen, das Störungs- und Verkehrsmanagement sowie im Hinblick auf die Kommunikation getroffen. Das Land Schleswig-Holstein sieht die Einrichtung einer Stelle eines Baustellenkoordi- nators in 2019 beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (nachfolgend: PortalXXX.XX) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügungvor. Ziele sind Konzeptionierung einer übergeordneten Baustellenkoordinie- rung und die Einführung eines umfassenden Baustellenmanagements für einen besse- ren Informationsaustausch. Der technische Betrieb dieses Portals wird von länderübergreifenden Baustellenkoordinierung kommt eine besondere Bedeutung zu. Bislang praktizierte Instrumente der TA übernommenländerübergreifenden Baustellenkoordinierung sind ggf. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichengemeinsam weiterzuentwickeln. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung Dabei ist auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie Gründung der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und Autobahn GmbH zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertragberücksichtigen. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf gemeinsamen Verkehrskoordinator kommt demnach weiterhin eine besondere Rolle in der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht übergeordneten Baustellenkoordinierung zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.
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Samples: Verwaltungsvereinbarung
Präambel. Neben 1Der vorliegende Netznutzungsvertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-17-168, Beschl. v. 20.12.2017). 2Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Regelungen gelten Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. 3Zukünftige Festlegungen werden mit Datum ihres Inkrafttretens Bestandteil dieser Festlegung. § 1 Vertragsgegenstand 1Dieser Vertrag regelt die Datenschutzbestimmungen gegenseitigen Rechte und Pflichten der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx Vertragspartner im Zusammenhang mit der Netznutzung. 2Die Netznutzung umfasst bei konventioneller Messtechnik (Messtechnik, bei der es sich weder um eine moderne Messeinrichtung noch um ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portalintelligentes Messsystem handelt) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügungauch die Durchführung des Messstellenbetriebs durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber. Der technische Betrieb dieses Portals wird von 3Dieser Vertrag enthält keine Vorgaben zum Messstellenbetrieb für Messlokationen, für die der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen Netzbetreiber in der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version Marktrolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber zuständig ist und die bereitgestellten Schnittstellen mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen ausgestattet sind. 1Die in diesem Vertrag enthaltenen Regelungen sind in ihrem Anwendungsbereich abschließend, soweit nicht die Vertragspartner in beiderseitigem Einverständnis diesen Vertrag ergänzende oder abweichende Regelungen treffen und Anwendungen zur Verfügungder Netzbetreiber bzw. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt Netzbetreiber in der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für Marktrolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung Abschluss dieser ergänzenden oder abweichenden Regelungen jedem Netznutzer diskriminierungsfrei anbietet und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf Internet veröffentlicht. 2Abweichungen und Ergänzungen von diesem Standardvertrag sind in der Vertragsausfertigung sowie in der Veröffentlichung im Internet deutlich kenntlich zu machen. 3Der Abschluss dieser Regelungen darf nicht zur Bedingung für den Abschluss dieses Vertrages oder für die Gewährung des Netzzugangs gemacht werden. 1Der Netzbetreiber betreibt ein Elektrizitätsversorgungsnetz. 2Der Netznutzer begehrt als (unzutreffendes streichen) Lieferant (Lieferantenrahmenvertrag) Letztverbraucher Netzzugang zum Zweck der Entnahme von Elektrizität an einer oder mehreren Marktlokationen, die an das Elektrizitätsversorgungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen ist. Die Rechte und Pflichten nach dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmenErneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme- Kopplung (KWKG) bleiben durch diesen Vertrag unberührt. Er § 2 Netzzugang 1Der Netzbetreiber verpflichtet sich, dem Netznutzer sein Netz diskriminierungsfrei zur Durchleitung elektrischer Energie zu Marktlokationen zur Verfügung zu stellen. 2Er arbeitet im erforderlichen Umfang mit anderen Netzbetreibern zusammen, um den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz zu gewährleisten. Der Netznutzer vergütet den Netzbetreiber für die Netznutzung zum Zweck der Entnahme von Elektrizität sowie für weitere Leistungen aus diesem Vertrag gemäß der Preisregelung des § 7. 1Bei Vorliegen eines „all-inclusive-Vertrages“ zwischen einem Lieferanten und einem Letztverbraucher regelt dieser Vertrag auch die Ausgestaltung der Netznutzung durch den Lieferanten zur Belieferung des betreffenden Letztverbrauchers. 2Der Lieferant schuldet in diesem Fall dem Netzbetreiber die anfallenden Netzentgelte. 3Erbringt ein Lieferant einem Letztverbraucher gegenüber ausschließlich die Leistung Stromlieferung, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung über die Leistung Netznutzung zwischen dem Letztverbraucher und dem Netzbetreiber für die betreffende Marktlokation. 4In diesem Fall schuldet der Letztverbraucher dem Netzbetreiber die Netzentgelte. 5Der Letztverbraucher ist bei der Anmeldung im Rahmen der elektronischen Marktkommunikation in geeigneter Weise zu kennzeichnen. § 3 Voraussetzungen der Netznutzung Marktlokationen müssen in ein vertraglich begründetes Bilanzkreissystem einbezogen und jeweils eindeutig und zu jedem Zeitpunkt vollständig einem Bilanzkreis zugeordnet sein. Dem Netzbetreiber ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei Netznutzungsanmeldung der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freiBilanzkreis mitzuteilen, dem eine Marktlokation in der betreffenden Regelzone zuzuordnen ist. Die TA übernimmt keine Haftung Voraussetzung für die Marketingaktivitäten Bearbeitung der Anmeldung durch den Netzbetreiber ist das wirksame Bestehen des Anbietersbetreffenden Bilanzkreises im Anmeldezeitpunkt und, sofern der anmeldende Lieferant nicht zugleich Bilanzkreisverantwortlicher des betreffenden Bilanzkreises ist, der vorherige Zugang einer elektronischen Zuordnungs- ermächtigung beim Netzbetreiber. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber § 4 Geschäftsprozesse und Datenaustausch zur Abwicklung der Netznutzung Die Abwicklung der Netznutzung für Marktlokationen erfolgt unter Anwendung der von der Bundesnetzagentur erlassenen „Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität - GPKE“ (BK6-06-009) in jeweils geltender Fassung, unter Anwendung der von der Bundesnetzagentur erlassenen Festlegung „Marktregeln für die Einhaltung Durchführung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)“ (BK6-07-002) nebst der auf dieser Grundlage durch die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen vorgelegten und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal durch die Bundesnetzagentur veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen MaBiS-Geschäftsprozessbeschreibungen in seinem eigenen Unternehmen auf jeweils geltender Fassung sowie unter Anwendung der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter von der Bundesnetzagentur erlassenen Festlegung „Wechselprozesse im Sinne des Telemediengesetzes Messwesen (WiM)“ (BK6-09-034) in jeweils geltender Fassung. Soweit ein elektronischer Datenaustausch zwischen den Vertragspartnern nach Maßgabe der vorgenannten Festlegungen durchzuführen ist, so erfolgt dieser in Anwendung von verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen der Expertengruppe „EDI@Energy“, soweit diese zuvor Gegenstand einer durch die Bundesnetzagentur begleiteten Konsultation waren und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für Anschluss durch die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenBundesnetzagentur veröffentlicht worden sind.
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Samples: Netznutzungsvertrag
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Öffentliche Grünanlagen und –flächen machen die Datenschutzbestimmungen der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur VerfügungStadt attraktiver und stehen für Lebensqua- lität. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen Ihre Pflege und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur VerfügungUnterhaltung erfordert einen hohen Aufwand. Die Administration Stadt Chemnitz möchte das ehrenamtliche Engagement ihrer Bürger für die Gemeinschaft unterstützen und Verwaltung dankt Ihnen für Ihre Bereitschaft, sich im Rahmen einer Pflegepatenschaft um ein Stück Natur in der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt Stadt zu kümmern und einen Teil der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und notwendigen Pflegemaßnah- men selbst zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem dazu hier mit Ihnen abgeschlossene Pflegevertrag für städtische Grünflächen soll Sie bei Ihren freiwilligen und unentgeltlichen Arbeitsleistungen absichern. Die Stadt Chemnitz wird auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmendie Einhaltung der gültigen Unfallverhütungsvorschriften achten. Er ist Für die im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Tätigkeiten sind Sie dem Schutz der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für Unfallversiche- rung unterstellt, den hierfür erforderlichen Beitrag entrichtet die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für Stadt Chemnitz an die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlichBe- rufsgenossenschaft. Sofern und soweit Sie nicht über eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichenanderweitige eigene Haftpflichtversicherung verfügen, die gegen gesetzliche Regelungen undfür etwaige Haftpflichtschäden aufkommt, werden Sie für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit über die Haftpflichtversicherung der Stadt Chemnitz beim KSA (Kommunaler Schadenausgleich) versichert. zwischen der Stadt Chemnitz vertreten durch die Oberbürgermeisterin, Xxxx Xxxxxxx Xxxxxx – nachfolgend Stadt genannt – und Frau/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Herrn (AGGVorname) verstoßen und(Name) (Anschrift: Straßenname, Hausnummer) (Postleitzahl, Ortsname) (Rufnummer: …) – nachfolgend Vertragspartner/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser in genannt – wird folgender Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.geschlossen:
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Präambel. Neben Die Firma clockin GmbH bietet mit ihrem mobilen Zeiterfassungssystem für viele Branchen einen einfachen und günstigen Weg, die Zeiterfassung in Unternehmen zu verbessern und per Smartphone/Tablet und angeschlossenem Bürocenter (Browseranwendung) zu buchen, sowie Arbeitsergebnisse zu dokumentieren und Arbeitsprozesse im Unternehmen zu optimieren [im Folgenden „Zeiterfassungssystem“]. Die Größe des Unternehmens spielt dabei keine Rolle. Die Unternehmen zahlen an die Firma clockin GmbH pro Mitarbeiter und Monat eine monatliche Pauschale (abhängig von der Anzahl der von den Unternehmen gebuchten Mitarbeiter/Nutzern), deren Höhe aus der jeweils aktuellen Preistabelle auf der clockin Webseite unter xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxx jederzeit einsehbar ist. Jedes am clockin Partner-Programm teilnehmende Unternehmen [im Folgenden „Partner-Unternehmen“ genannt] hat die Möglichkeit, gelegentlich das Zeiterfassungssystem „clockin“ an andere Unternehmen auf nicht-exklusiver Basis weiterzuempfehlen. Das Partner-Unternehmen ist nicht verpflichtet für die clockin GmbH tätig zu werden. Jede Vermittlung erfolgt auf freiwilliger Basis. Weitergehende Rechte oder Pflichten wie z.B. die Übernahme von Supportleistungen oder Kundenservicearbeiten bestehen für das Partner- Unternehmen, das weiterempfohlen hat, nicht. Sobald eine Empfehlung erfolgt ist, hat das weiterempfehlende Unternehmen dies der Firma clockin GmbH über deren Webseite in dem entsprechenden Formular „Neukunden mitteilen“ im „Partnerbereich„ unter xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxx-xxxxxxxx mitzuteilen. Diese Empfehlung - zeitgleich max. 30 Empfehlungen - wird sodann über einen Zeitraum von vier Wochen, gerechnet ab Eingang der Mitteilung bei der clockin GmbH, von der clockin GmbH geschützt. Das Unternehmen, an den die Firma clockin GmbH weiterempfohlen wurde, hat sodann während dieser Zeit Gelegenheit, das Zeiterfassungssystem „clockin“ zu testen. Der Testzeitraum kann einvernehmlich verlängert werden. Schließt während dieses Zeitraumes das Unternehmen, an das weiterempfohlen wurde, einen Vertrag mit der Firma clockin GmbH über das Zeiterfassungssystem „clockin“ ab, entsteht ein Provisionsanspruch zu Gunsten des empfehlenden Partner-Unternehmens nach Maßgabe von § 3. Empfohlene Unternehmen dürfen allerdings nicht zuvor von einem anderen Unternehmen mitgeteilt und gemeldet worden sein, empfohlene Unternehmen dürfen auch nicht bereits selbst in direktem Kontakt zu der Firma clockin GmbH stehen. Unternehmen, die länger als ein Jahr keinen geschäftlichen Kontakt zu der Firma clockin GmbH unterhielten, können wiederum empfohlen werden. Für den Fall, dass es infolge von Weiterempfehlungen zu Vertragsabschlüssen gemäß vorstehenden Ausführungen kommt, gelten hinsichtlich der Provisionsansprüche nachfolgende Regelungen. Verträge schließt ausschließlich die clockin GmbH direkt mit dem Unternehmen, an das weiterempfohlen wurde ab. Das Partner-Unternehmen ist nicht berechtigt Willenserklärungen im Namen der clockin GmbH abzugeben oder als clockin- Vertreter aufzutreten. Die Höhe der Provisionszahlung ist abhängig von der Anzahl der vermittelten Verträge. Für diese ist wiederum maßgeblich die Anzahl der Nutzer, für die das Unternehmen, an das weiterempfohlen wurde, einen Vertrag mit der Firma clockin GmbH über das Zeiterfassungssystem abgeschlossen hat. Wenn also an ein Unternehmen weiterempfohlen wurde, das dann für 10 Mitarbeiter einen Vertrag mit der Firma clockin GmbH über das Zeiterfassungssystem abschließt, entspricht dies 10 Nutzern. Ab dem ersten Nutzer hat das weiterempfehlende Partner-Unternehmen den Status eines Bronzepartners erreicht. Der Bronzepartner hat einen Provisionsanspruch i.H.v. 10 % des Nettoumsatzes, den die Firma clockin GmbH aufgrund der von dem Bronzepartner vermittelten Verträge über das Zeiterfassungssystem „Clockin" getätigt hat. Ab einer Nutzeranzahl von 250 hat das weiterempfehlende Partner-Unternehmen den Status eines Silberpartners erreicht. Der Silberpartner hat einen Provisionsanspruch in Höhe von 15 % des Nettoumsatzes, den die Firma clockin GmbH aufgrund der von dem Silberpartner vermittelten Verträge über das Zeiterfassungssystem „clockin" getätigt hat. Ab einer Anzahl von 1000 Nutzern hat das weiterempfehlende Partner- Unternehmen den Status eines Goldpartners erreicht. Der Goldpartner hat einen Provisionsanspruch i.H.v. 20 % des Nettoumsatzes, den die Firma clockin GmbH aufgrund der von dem Goldpartner vermittelten Verträge über das Zeiterfassungssystem „clockin" getätigt hat. Reduziert sich die Anzahl der Nutzer in den Unternehmen, die aufgrund von Weiterempfehlungen eines anderen Unternehmens mit der Firma clockin GmbH über das Zeiterfassungssystem „clockin" einen Vertrag abgeschlossen haben, z.B. durch Kündigung des Vertrages eines Unternehmens unter 1000 Nutzer, richtet sich die Höhe aller Provisionsansprüche; auch für Kunden die in einem höheren Status erworben wurden; des weiterempfehlenden Partner- Unternehmens sodann nach dem Status des Silberpartners, reduziert sich die Anzahl der Nutzer unter 250, richtet sich die Höhe aller Provisionsanspruchs des weiterempfehlenden Partner-Unternehmens sodann nach dem Status des Bronzepartners. Der Provisionsanspruch ist begrenzt auf die Dauer von max. 24 Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses über das Zeiterfassungssystem „clockin" zwischen der Firma clockin GmbH und dem Unternehmen, an das weiterempfohlen wurde, und zwar auch dann, wenn dieses Unternehmen den Vertrag darüber hinaus verlängert. Sollte ein Vertrag zwischen der Firma clockin GmbH und einem Unternehmen, an das weiterempfohlen wurde, sich auf einen geringeren Zeitraum als 24 Monate erstrecken, besteht der Provisionsanspruch auch nur für den entsprechend reduzierten Zeitraum. Die clockin GmbH behält sich ferner jederzeit das Recht vor, die Paketpreise, sowie die Preise für einzelne Module des Zeiterfassungssystems anzupassen. Ergeben sich aus diesen Regelungen Anpassungen Änderungen, die die Provisionszahlung an das Partner-Unternehmen betreffen, so gelten diese als vom Partner- Unternehmen als akzeptiert. Der Anspruch für das weiterempfehlende Partner-Unternehmen entsteht, sobald und soweit der Vertrag über das Zeiterfassungssystem „clockin" zwischen der Firma clockin GmbH und dem Unternehmen, an das weiterempfohlen worden ist, abgeschlossen worden ist. Maßgeblich für die Datenschutzbestimmungen Provisionszahlung ist in jedem Fall der TA.. tatsächlich getätigte Netto-Umsatz mit dem vermittelten Unternehmen. Führt die Firma clockin GmbH den Vertrag nicht aus, entfällt der Provisionsanspruch, wenn und soweit die Nichtausführung auf Umständen beruht, die die Firma clockin GmbH nicht zu vertreten hat. Außerdem entfällt der Provisionsanspruch, wenn und soweit feststeht, dass der Vertragspartner, d. h. das jeweilige Unternehmen den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Die TA Firma clockin GmbH ist nicht verpflichtet, ausstehende diesbezügliche Forderungen gegenüber ihren Vertragspartnern gerichtlich geltend zu machen. Dies gilt insbesondere auch wenn angesichts einer dortigen schlechten Vermögenslage die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen nur geringe Aussichten auf wirtschaftlichen Erfolg hat. Der Provisionsanspruch entfällt auch, wenn und soweit die Ausführung des Vertrages unmöglich geworden ist, ohne dass die Firma clockin GmbH die Unmöglichkeit zu vertreten hat oder die Ausführung ihr nicht zuzumuten ist. Entfällt der Provisionsanspruch nachträglich, hat das weiterempfehlende Unternehmen bereits empfangene Provisionen an die Firma clockin GmbH zurückzuzahlen. Für einen Vertrag, der erst nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zustande kommt, besteht ein Provisionsanspruch, wenn der Vertragsabschluss durch das weiterempfehlende Unternehmen vermittelt wurde und der Vertrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen weiterempfehlenden Unternehmen und der Firma clockin GmbH geschlossen wurde. Die clockin GmbH stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal Partner-Unternehmen am Ende eines jeden Kalenderquartals (nachfolgend: Portalspätestens bis zum 15. des Folgemonats) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern eine Übersicht über sämtliche durch das Partner-Unternehmen vermittelten, zahlungspflichtigen Kundenverträge und die sich hieraus ergebenden Provisionsansprüche zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals Provisionsanspruch ist fällig, sobald und soweit das Entgelt für den jeweiligen provisionspflichtigen Vertrag von dem Unternehmen, an das weiterempfohlen wurde und das den Vertrag mit der Firma clockin GmbH über das Zeiterfassungssystem clockin geschlossen hat, an die Firma clockin GmbH in vollem Umfang entrichtet worden ist. Das Entgelt wird dem Partner- Unternehmen spätestens zum 15. des Folgemonats in einer Summe aller fälligen Provisionsansprüche auf das der clockin GmbH mitgeteilte Geschäftskonto überwiesen, sofern die clockin GmbH im Vorfeld eine ordnungsgemäße Rechnung über den genannten Provisions-Betrag vom Partner-Unternehmen erhalten hat. Bei einer verspäteten Rechnungsstellung gilt ein Zahlungszeitraum von 14 Tagen als von beiden Seiten akzeptiert. Beide Parteien können in gegenseitigem Einvernehmen einen von dieser Regelung abweichenden Zahlungsprozess vereinbaren. Die clockin GmbH haftet nicht für falsche Aussagen oder Beratungsleistungen des Partner-Unternehmens zu den Leistungen der TA übernommenclockin GmbH, sowie des Zeiterfassungssystems. Maßgeblich sind in jedem Fall die entsprechenden Aussagen zu den Leistungen auf der offiziellen clockin-Webseite unter xxx.xxxxxxx.xx bzw. die offiziellen anderweitigen Unternehmensangaben. Im Falle der Insolvenz eines Partner-Unternehmens wird die clockin GmbH mit Einreichung der Insolvenz mit sofortiger Wirkung von den bestehenden Provisionszahlungen befreit. Ein Anspruch auf Auszahlung der verbleibenden Provisionsansprüche entfällt. Der Anbieter kann Vertrag zwischen der clockin GmbH und dem Partner-Unternehmen wird in diesem Fall automatisch beendet. Gleiches gilt bei der Einreichung der Insolvenz der clockin GmbH. Im Insolvenzfall der clockin GmbH werden sämtliche Partnerverträge mit sofortiger Wirkung beendet. Ansprüche auf Auszahlung der Provisionsansprüche können nicht gerichtlich geltend gemacht werden. Die Versteuerung der Provisionseinkünfte obliegt dem Portal ein eigenes Konto anlegen weiterempfehlenden Partner-Unternehmen (Provisionsempfänger). Dies gilt insbesondere auch für Personen, die als Provisionsempfänger am clockin-Partner-Programm teilnehmen. In diesem Fall sichert die entsprechende Person der Firma clockin GmbH zu, sämtliche steuerrechtlichen- und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version sozialversicherungspflichtigen Vorgaben einzuhalten und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügungentsprechenden Abgaben eigenständig abzuführen. Eine Weiterberechnung an die Firma clockin GmbH ist ausgeschlossen. Die Administration Person sichert der Firma clockin GmbH ferner zu, den Status der Selbständigkeit von den Sozialversicherungsträgern, sowie dem Finanzamt geprüft zu haben und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung festsichert gleichfalls zu berechtigt zu sein, Provisionseinnahmen auf selbstständiger Basis zu erhalten. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weitererFirma clockin GmbH wird vom Provisionsempfänger von jeglicher Haftung für Lohnsteueransprüche, unabhängiger Sozialabgaben und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortungsonstigen Steuern (wie Umsatzsteuer etc.) freigestellt. Eine etwaige Vergütung der Talentangler Nachberechnung auf Grund späterer Feststellungen/Zahlungsaufforderungen ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenzulässig.
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Samples: Partner Agreement
Präambel. Neben Mit gegenständlichem Zusatzkollektivvertrag wird die Rechtsanwendung des Bauarbeiter- Schlechtwetterentschädigungsgesetzes vom 14. Mai 1957, BGBl. Nr. 129 in seiner geltenden Fassung, für Arbeitnehmer, die außerhalb des Staatsgebietes der Republik Österreich auf Bau- (Arbeits-)Stellen tätig sind, klargestellt. § 3 Schlechtwetterentschädigung Gemäß Bundesgesetz vom 10. Dezember 1982, BGBl. Nr. 639/82, beträgt die Schlechtwetterentschädigung für Arbeitnehmer auf Bau-(Arbeits)Stellen im Ausland ab 1. Mai 1983 60 Prozent des Xxxxxx, der unter Zugrundelegung der für die Arbeitsstelle geltenden betrieblichen Arbeitszeit ohne Arbeitsausfall gebührt hätte. § 4 Günstigkeitsklausel Bestehende günstigere Regelungen der Schlechtwetterentschädigung für Arbeitnehmer auf Auslandsbaustellen bleiben durch diesen Regelungen gelten die Datenschutzbestimmungen Zusatzkollektivvertrag unberührt. § 5 Wirksamkeitsbeginn Dieser Zusatzkollektivvertrag tritt mit 1. Mai 1983 in Kraft. Wien, am 23. Xxxx 1983 VEREINBARUNG für den Bereich des Kollektivvertrages Bauindustrie und Baugewerbe Leiharbeit: Die KV-Parteien vereinbaren nachfolgenden Text als Anhang zum Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe: „Die Bundesinnung Bau und der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von Fachverband der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird Bauindustrie verpflichten sich, darauf hinzuwirken, dass auf den Rechnersystemen Baustellen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich Mitgliedsfirmen nur Arbeitnehmer Verwendung finden, die veröffentlichte Version in ordnungsgemäßen Arbeitsverhältnisses stehen, wobei die jeweiligen arbeitsrechtlichen und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügungsozialversicherungsrechtlichen sowie kollektivvertraglichen Bestimmungen anzuwenden sind. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der Arbeitskräfte haben Anspruch auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weitererein angemessenes, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personenortsübliches Entgelt, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und das mindestens einmal im eigenen Namen eine Bewerbung seiner Monat auszuzahlen und schriftlich abzurechnen ist. Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist für die Dauer der Überlassung auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist das im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freiBeschäftigerbetrieb vergleichbaren Arbeitnehmern für vergleichbare Tätigkeiten zu zahlende kollektivvertragliche Entgelt Bedacht zu nehmen." Brunn, am 18. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.April 2001
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Samples: Kollektivvertrag
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten die Datenschutzbestimmungen der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler VOG ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und Behörde im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf Sinne der Verordnung (EG) 1370/2007 in der Fassung der VO (EU) 2016/2338 sowie Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft für das Bundesland Oberöster- reich im Sinne des Gesetzes über die Ordnung des Öffentlichen Personennah- und Regional- verkehrs (ÖPNRVG 1999 idgF.) und dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmenöffentlichen Interesse an einem bedarfsgerechten öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr im Bundesland Oberösterreich verpflichtet. Er Im Sinne eines größtmöglichen Fahrgastnutzen ist es Ziel der VOG im Rahmen des Oberös- terreichischen Verkehrsverbundes die Anwendung der Verkehrsverbundtarife einschließlich der Beförderung von Schülern und Lehrlingen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten Xxxxxxx- und Lehrlingsfreifahrt auch auf Schienenpersonenfernverkehrsdienste von Eisenbahnverkehrsunternehmen mit mehreren Halten innerhalb des AnbietersVerbundraumes zu erstrecken. Der Anbieter Verbundraum ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen Ko- operationsvertrag zum Oberösterreichischen Verkehrsverbund (insbesondere DSGVO und BDSG)OÖVV) definiert. Für Zu diesem Zweck schließt die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichenVOG mit Eisenbahnverkehrsunternehmen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßenSchienenperso- nenfernverkehrsdienste mit mehreren Halten innerhalb des Bundeslandes Oberösterreich bzw. Insbesondere darf des Verbundraumes betreiben, Verträge über die Anwendung der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende Verkehrsverbundtarife einschließlich der Beförderung von Schülern und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt Lehrlingen im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur VerfügungXxxxxxx- und Lehrlingsfreifahrt auf diesen Verkehrsdiensten ab und gewährt dafür erforderlichenfalls Aus- gleichsleistungen gemäß Artikel 3 (2) der Verordnung (EG) 1370/2007 in der Fassung der VO (EU) 2016/2338. Der Anbieter kann Es wird ausdrücklich festgehalten, dass derartige Verträge ausschließlich mit Eisenbahnverkehrsunternehmen abgeschlossen werden, die Schienenpersonenfernverkehrs- dienste mit mehreren Halten innerhalb des Verbundraumes betreiben. Wenn und soweit dieser Vertrag den Begriff „Schienenpersonenfernverkehr“ bzw. „Schienen- personenfernverkehrsdienste“ verwendet, so sind damit Verkehrsdienste des Eisenbahnper- sonenverkehrs gemeint, die hinsichtlich ihrer Reisegeschwindigkeit und der Abstände zwi- schen ihren Verkehrshalten in erster Linie den Verkehrsverbindungen zwischen regionalen Zentren und überregionalen Zentren sowie zwischen überregionalen Zentren untereinander dienen. Dabei handelt es sich um Xxxx, die von den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen Eisenbahnverkehrsunternehmen in den zu veröffentlichenden Fahrplänen derzeit insbesondere als InterCityExpress (ICE), InterCity (IC), EuroCity (EC), EuroNight (EN), D-Zug, Railjet (RJ und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt RJX), Nightjet (NJ) oder West bezeichnet werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vorVertragspartner schließen diesen Vertrag im Bewusstsein, diese Angebote zu modifizierendass sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene als auch die tatsächlichen Ver- hältnisse einem ständigen Wandel unterworfen sind, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenund daher unter Umständen Vertragsan- passungen erforderlich sein können.
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Samples: Vertrag Über Die Abgeltung Von Gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Green Me und der NABU Berlin loben 2012 zum vierten Mal die Datenschutzbestimmungen der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal Green Me Story Drehbuchförderung für „grüne“ Geschichten aus. Bei den eingereichten Exposés, kann es sich sowohl um Dokumentar- als auch um Spielfilmstoffe (nachfolgend: PortalLangspielfilm, Kino, etc.) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügunghandeln. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf Unter den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügungeingereichten Exposés werden, durch eine Jury, bis zu drei Stoffe mit gestaffelten Prämien gefördert. Die Administration Förderung wird für das eingereichte Exposé und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung festdas im Anschluss zu erstellende und abzuliefernde Drehbuch/Treatment ausgelobt. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie erste Hälfte der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung Förderung erhält der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat Autor im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegenFördervergabe. Diese Vergütung beinhaltet nach Unterzeichnung eines Optionsvertrages mit GREEN ME. Den zweiten Teil erhält er bei Abgabe des inhaltlich auf dem abgelieferten Exposé basierenden Drehbuchs und seiner Abnahme durch Green Me. Sofern die jeweils gültigeAbgabe nicht nach Ablauf einer festgelegten Frist erfolgt, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt muss der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an Autor Green Me die TA zu zahlenbereits erhaltene Hälfte der Förderung zurückerstatten. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines PraktikumsplatzesBis zur Fördervergabe, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss der Teilnahme an der Förderungsausschreibung, die Einräumung einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter Option von einem Monat zugunsten von Green Me, verbunden. Während der Drehbuch-,Treatmenterstellung können die Autoren durch einen erfahrenen Dramaturgen beratend unterstützt werden. Xxxxx Me beabsichtigt die Geschichten weiterzuentwickeln und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen einer Projektentwicklung bis zur Verfilmung zu bringen. Im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen Teilnahme an der Drehbuch-, Treatmentförderung, erklärt sich der Autor mit den von folgenden Bedingungen einverstanden: Sofern bei Ihnen Fragen oder Bedenken zu der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei Vereinbarung auftauchen, können Sie diese gern mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote Green Me vor der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.Einreichung klären!
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Samples: Green Me Story Drehbuchförderung
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Die Doktorandin bzw. der Doktorand und ihre/seine Betreuer/in in ihrer/seiner Funktion als Mitglied der Universität schließen eine Promotionsvereinbarung ab, um das Betreuungsverhältnis inhaltlich und zeitlich transparent zu gestalten. Die Promotionsvereinbarung soll die Datenschutzbestimmungen kontinuierliche Förderung und Beratung der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend Doktorandin/ des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version Doktoranden bei seinem/ihrem Promotionsvorhaben sicherstellen und die bereitgestellten Schnittstellen Anforderungen an Betreuer/in und Anwendungen zur VerfügungBetreute/n im gegenseitigen Einvernehmen formulieren. Betreuer/in und Promovierende/r erkennen die Inhalte der Vereinbarung als das Fundament des Promotionsverhältnisses an und bemühen sich, die Vorgaben bestmöglich umzusetzen. Planung und Durchführung des Promotionsvorhabens sollen von den beteiligten Personen so gestaltet werden, dass das Vorhaben mit hoher Qualität innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgeschlossen werden kann. Die Administration individuelle Lebenssituation der Doktorandinnen und Verwaltung Doktoranden ist zu berücksichtigen. Die Vereinbarung richtet sich nach dem derzeit möglichen Planungshorizont und kann hinsichtlich der wissenschaftlichen Fragestellung des Dissertationsprojektes, der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt Qualifizierungselemente und der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung fortzuschreibenden Zeitpläne für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger regelmäßige Betreuungsgespräche und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und Sachstandsberichte im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote gegenseitigen Einvernehmen schriftlich geändert und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt fortgeschrieben werden. Die unentgeltlichen Angebote Promotionsvereinbarung ersetzt nicht die Annahme als Doktorand. Frau/Herr Vorname Nachname als Doktorand(in) geboren am Datum in Ort. Adresse: Straße Hausnr.; PLZ Wohnort. Telefon: Nr.; Handy: Nr.; E-Mail: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. und die/der TA sind freibleibendbetreuende/n Wissenschaftler/in(nen): 1. Die TA behält sich insbesondere vorFrau/Herr Xxxxxxx Sie hier, diese Angebote zu modifizierenum Text einzugeben. (Erstbetreuer/in) Institut: Klicken Sie hier, einzustellen oder anderweitig zu veräußernum Text einzugeben. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenE-Mail: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
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Samples: Promotionsvereinbarung
Präambel. Neben diesen 45 Abs 1 UrhG aF sah vor, dass einzelne Sprachwerke nach ihrem Erscheinen in einer Sammlung, die Werke mehrerer Urheber enthält und die für den Schulgebrauch bestimmt ist bzw.. in einem Werk, das seiner Beschaffenheit und Bezeichnung nach zum Schul- oder Unterrichtsgebrauch bestimmt ist, bloß zur Erläuterung des Inhaltes vervielfältigt und verbreitet werden dürfen. Dafür stand dem Urheber von 1. Xxxx 1993 bis zum 31. Juni 2003 ein Anspruch auf angemessene Vergütung zu, der nur durch Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden konnte. Auf Grundlage dieser Bestimmung wurde zwischen den Vertragspartnern Literar-Mechana und dem Fachverband (vormals: Bundesgremium des Handels mit Büchern, Kunstblättern, Musikalien, Zeitungen und Zeitschriften) ein Gesamtvertrag geschlossen. Dieser enthält Regelungen gelten über die Datenschutzbestimmungen Einhebung der TAangemessenen Vergütung durch die Literar-Mechana. Die UrhG-Novelle 2003 ist am 1. Juli 2003 in Kraft getreten. Danach dürfen gemäß § 59c UrhG die in § 45 Abs 1 UrhG aufgezählten Werknutzungen zur Verfolgung kommerzieller Zwecke dann erfolgen, wenn zuvor die erforderlichen Rechte von der zuständigen Verwertungsgesellschaft erworben worden sind. Insofern war ein neuer Gesamtvertrag zu schließen. Zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke dürfen einzelne Sprachwerke gemäß § 45 Abs 1 Z 1 UrhG in einer Sammlung, die Werke mehrerer Urheber enthält und ihrer Beschaffenheit nach zum Schulgebrauch bestimmt sind bzw.. gemäß § 45 Abs 1 Z 2 UrhG in einem Werk, das seiner Beschaffenheit und Bezeichnung nach zum Schulgebrauch bestimmt ist, bloß zur Erläuterung des Inhaltes vervielfältigt, verbreitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Dafür steht dem Urheber ein Anspruch auf angemessene Vergütung zu, der nur durch Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden kann. Insofern gilt der bestehende Gesamtvertrag vom 7.9.1994 weiter. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur VerfügungUrhG-Nov 03 erweitert den Umfang der nach § 45 Abs 1 UrhG zulässigen Nutzungsarten um das Recht der öffentlichen Zurverfügungstellung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und Fachverband bzw.. dessen Mitglieder planen davon im eigenen Namen Rahmen des Projektes „Schulbuch Extra“ (SBX) Gebrauch zu machen. SBX ist eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist Ergänzung zum Schulbuch im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei österreichischen Schulbuchaktion. Eine Nutzung außerhalb der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freiSchulbuchaktion ist technisch ausgeschlossen – ausgenommen davon ist der Probebetrieb im Schuljahr 2003/04. Dem Fachverband ist bekannt, dass die Literar-Mechana die erforderlichen Rechte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in kollektiver Form wahrnimmt. Dennoch soll eine Rechtseinräumung über die Literar-Mechana erfolgen. Es ist daher erforderlich, die Rechte im Einzelfall zu klären. Einem Bedürfnis der Praxis entsprechend soll vorliegender Vertrag auch auf CD-Roms (zum Schulgebrauch) ausgedehnt werden (Punkt 1.e)). Dabei gehen die Vertragsparteien davon aus, die Vertragsbestimmungen für Gesamtvertrag Schulbuch, Sprachwerke kommerzielle Nutzung 2004, Stand April 2017 Seite 1 von 8 Schulbücher grundsätzlich auch auf die Vervielfältigung und Verbreitung einzelner Sprachwerke auf CD-Rom anwenden zu wollen. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des AnbietersLiterar-Mechana hat mit großem Aufwand und zur Zufriedenheit aller Einzelvertragspartner ein Melde- und Abrechnungssystem entwickelt. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus Es wird daher von den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben istVertragsparteien angestrebt, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt – sofern im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenUrhG-Novelle 2003 zulässig – nach Möglichkeit beizubehalten.
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Samples: Gesamtvertrag
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Die Integrative Schule Frankfurt ist eine gemeinnützige, beihilfeberechtigte und genehmigte Schule in freier, evangelischer Trägerschaft. Ihr besonderes pädagogisches Interesse ist anerkannt und ihre beson- dere pädagogische Prägung bestätigt. Sie ist als Ganztagsschule konzipiert und als teilstationäre Einrich- tung anerkannt. Die Integrative Schule Frankfurt soll allen Kindern – (behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern) - die Datenschutzbestimmungen Möglichkeit bieten, gemeinsam und entsprechend ihren Fähigkeiten zu leben und zu lernen. Das gemeinsame Leben und Lernen bedarf einer intensiven Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der TA.. Schule und den Erziehungsberechtigten, die gemeinsam das Konzept der Integrativen Schule bejahen und tragen. Das Alltagsgeschehen in der Integrativen Schule wird insbesondere bestimmt durch den Begriff „Integration“ bzw. weitergefasst den der „Inklusion“ – dieser ist gleichzeitig Lernziel und Lernprozess. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung Integrative Schule ist eine „differenzierte“ Ganztagsschule und bietet nachmittags Betreuungsangebo- te. Diese Angebote in Form von neuen Mitarbeitern zur VerfügungArbeitsgemeinschaften sind begrenzt. Der technische Betrieb dieses Portals wird Besuch jeweils ausgewählter Arbeitsgemeinschaften kann nicht in jedem Fall zugesichert werden. Unsere Pädagogik ruht auf „ 5 Säulen“, die Sie in unserem Schulkonzept (jeweils gültige Fassung) noch- mals nachlesen können. Sie beschreiben die Grundlage für ein gelingendes Zusammenleben von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen Menschen mit und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichenohne Behinderung und wollen so zu einer wechselseitigen Integration innerhalb unserer Gesellschaft beitragen. Das Portal Kind geboren am wird auf den Rechnersystemen hiermit zum Besuch der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen undIntegrativen Schule Frankfurt zum Schuljahr XXXX/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenXXXX angemeldet.
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Samples: Contract
Präambel. Mit Artikel 1 des Pflegeberufereformgesetzes (PflBRefG) vom 17. Juli 2017 (BGBl. I Nr. 49, S. 2581) hat der Gesetzgeber ein Pflegeberufegesetz (PflBG) eingeführt, welches die bisherigen getrennten Ausbildungen zur Gesundheits- und Krankenpflegerin/ zum Gesundheits- und Krankenpfleger, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/ zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sowie zur Altenpflegerin/ zum Altenpfleger in einer einheitlichen generalistischen Ausbildung zur Pflegefachfrau/ zum Pflegefachmann vereinigt. Die Kooperationspartner bilden mit dem Kooperationsvertrag einen Ausbildungsverbund zur dauerhaften Sicherstellung der Lernortkooperation. Ziel dieses Vertrages nach § 6 Abs. 4 PflBG ist die Regelung der Zusammenarbeit der Vertragspartner zur Durchführung der Pflegeausbildung nach Maßgabe des § 1 Abs. 1. Die generalistische Ausbildung hat zum Ziel, die Auszubildenden in allen Bereichen der Pflege auszubilden, so dass die künftigen Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner universell für die kommenden Herausforderungen in der Pflege aufgestellt sind. Hierfür sieht das PflBG vor, dass die Auszubildenden neben den regulären praktischen Pflichteinsätzen in der stationären Akut- und Langzeitpflege sowie der ambulanten Akut- und Langzeitpflege Pflichteinsätze in der pädiatrischen und psychiatrischen Versorgung sowie weitere Einsätze, wie z.B. in der Rehabilitation oder Pallativpflege, absolvieren müssen. Gemäß § 8 Abs. 3 PflBG gehört es zu den Aufgaben des Trägers der praktischen Ausbildung, über Vereinbarungen mit anderen Einrichtungen die praktische Ausbildung zur Pflegefachfrau/ zum Pflegefachmann auch in den Bereichen und Fachgebieten sicherzustellen, für die er selbst keine geeigneten Einsatzbereiche anbieten kann. Der Xxxxxx der praktischen Ausbildung muss demnach mit einer Vielzahl an Einrichtungen kooperieren. Kooperierende Einrichtungen können weitere Xxxxxx der praktischen Ausbildung sowie jegliche Einrichtungen sein, bei denen Auszubildende nach Anlage 7 zur PflAPrV einen praktischen Einsatz ableisten können, sowie Pflegeschulen. Sinn und Zweck dieser Kooperationsvereinbarung des Ausbildungsverbundes [] ist, mit allen kooperierenden Einrichtungen ein Netzwerk hinsichtlich der neuen Pflegeausbildung zu gründen, um gemeinsam für die Pflege auszubilden. Sofern das Wahlrecht ausgeübt wird, gilt § 7 Abs. 7. Nach § 8 Abs. 4 Satz 1 PflBG können die Aufgaben eines Trägers der praktischen Ausbildung nach § 8 Abs. 3 PflBG von einer Pflegeschule wahrgenommen werden, wenn Trägeridentität besteht oder wenn der Xxxxxx der praktischen Ausbildung die Wahrnehmung der Aufgaben durch Vereinbarung auf die Pflegeschule übertragen hat. Die Xxxxxx werden diese Aufgaben an die jeweiligen Pflegeschulen übertragen. Die Letztverantwortung kann nicht übertragen werden und verbleibt beim Xxxxxx. Anlage 1 enthält eine Übersicht und kurze Beschreibung der Parteien dieser Kooperationsvereinbarung des Ausbildungsverbundes []. Schulrechtliche Regelungen bleiben von dieser Kooperationsvereinbarung unberührt. Neben diesen dem Ausbildungsverhältnis gemäß Teil 2 Abschnitt 2 des PflBG wird zwischen dem Xxxxxx der jeweiligen Pflegeschule und der/ dem jeweiligen Auszubildenden auch ein schulrechtliches Rechtsverhältnis (Schulvertrag, Rechtsstatus Schülerin/ Xxxxxxx) begründet. Daher ist in der vorliegenden Vereinbarung sowohl von Auszubildenden beziehungsweise dem Ausbildungsverhältnis als auch von Schülerinnen und Schülern die Rede. Die Parteien verpflichten sich zu einer vertrauensvollen und transparenten Zusammenarbeit mit dem Ziel, eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten. Hierzu vereinbaren die Parteien das Folgende: § 1 Zusammenarbeit Die Xxxxxx, die Pflegeschulen und die Einrichtungen vereinbaren die vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Ausbildung von Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern nach dem PflBG vom 24. Juli 2017 und der hierzu ergangenen PflAPrV vom 2. Oktober 2018, der hierzu ergangenen PflAFinV vom 2. Oktober 2018 sowie den Regelungen gelten des Freistaates Bayern zur Pflegeausbildung in der jeweils geltenden Fassung. Sie beachten dabei die Datenschutzbestimmungen Vorgaben der TA.. einschlägigen schulrechtlichen Regelungen. Die TA stellt Parteien werden innerhalb von [] Wochen seit vollständiger Unterzeichnung dieser Vereinbarung eine Gemeinsame Stelle i.S.d. nachstehenden § 4 errichten, um gemeinsame Kommunikationsstrukturen sowie ein gemeinsames Ausbildungsverständnis und soweit möglich ein gemeinsames Ausbildungskonzept der praktischen Ausbildung zu erarbeiten. Die gemeinsame Kommunikationsstruktur soll den Parteien und den Auszubildenden die Weitergabe von Informationen erleichtern und eine transparente Zusammenarbeit aller Parteien gewährleisten. Die Zusammenarbeit der Parteien hat keine Auswirkung auf die Haftungsverhältnisse im Außenverhältnis. Im Innenverhältnis können die Xxxxxx und Einrichtungen abweichende Vereinbarungen treffen. Die Xxxxxx und Einrichtungen verpflichten sich, die gesetzlich vorgeschriebenen [und branchenüblichen] Versicherungen abzuschließen beziehungsweise gegebenenfalls den Versicherungsschutz in branchenüblicher Höhe aufrechtzuerhalten. § 2 Grundsätze des Ausbildungsablaufs Der theoretische und praktische Unterricht wird durch die Pflegeschulen entsprechend den Vorgaben des PflBG, der PflAPrV und den dazu erlassenen Landesregelungen erteilt. Der Schulunterricht erfolgt im Blockmodell. Die jeweilige Pflegeschule trägt die Gesamtverantwortung für die Koordination des Unterrichts mit der praktischen Ausbildung. Die praktische Ausbildung erfolgt entsprechend § 7 Abs. 1 bis 4 PflBG i.V.m. § 3 und Anlage 7 der PflAPrV im turnusgemäßen Wechsel in den Einrichtungen der Parteien oder in sonstigen praktischen Ausbildungsstätten. Für mindestens 10 % der Ausbildungszeit je Einsatz ist eine Praxisanleitung nach § 4 Abs. 2 beziehungsweise Abs. 3 PflAPrV zu gewährleisten. Das Wahlrecht nach § 59 Abs. 2 oder 3 PflBG steht dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal Auszubildenden zu und kann frühestens sechs Monate vor Beginn des dritten Ausbildungsjahres ausgeübt werden. Eine Vorfestlegung des Wahlrechts durch den Xxxxxx der praktischen Ausbildung bzw. die Pflegeschule zu Beginn der Ausbildung ist nach dem PflBG unzulässig. Rechte und Pflichten der Auszubildenden ergeben sich aus dem Ausbildungsvertrag mit dem jeweiligen Xxxxxx, der zu seiner Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der jeweiligen Pflegeschule bedarf, sowie den einschlägigen schulrechtlichen Vorgaben. Im Sinne einer professionellen Pflegeausbildung sind die gemeinsamen Ziele der Parteien sowohl die Vermittlung der Ausbildungsinhalte als auch die organisatorische Abstimmung von Unterricht und praktischer Ausbildung. Die individuelle Förderung, Beratung und Begleitung der Schülerinnen und Xxxxxxx entspricht den geforderten Kompetenzen nach dem PflBG und der PflAPrV. § 3 Aufgaben der Parteien Die für die praktische Ausbildung verantwortlichen Parteien stellen die Erfüllung der Anforderungen an die praktische Ausbildung nach § 8 PflBG in Verbindung mit § 3 und § 4 PflAPrV sicher und führen die praktische Ausbildung ordnungsgemäß durch. Die Xxxxxx und die Einrichtungen verpflichten sich, sich im Rahmen des Möglichen gegenseitig mit geeigneten Praxisanleitern auszuhelfen, wenn und soweit eine Partei die Einhaltung der zehnprozentigen Praxisanleitung vorübergehend nicht gewährleisten kann. Die Xxxxxx und die Einrichtungen verpflichten sich, den Auszubildenden während der Einsätze in der Einrichtung die erforderliche Arbeits- und Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen sowie die Reinigung der Arbeits- und Schutzkleidung zu übernehmen [Anm.: Soweit eine Einrichtung nicht über ausreichend Arbeits- und Schutzkleidung verfügt, können an dieser Stelle geeignete Regelungen getroffen werden.] Der Praxiseinsatzort des Vertiefungseinsatzes unterstützt die jeweiligen Pflegeschulen bei der Organisation und Durchführung des praktischen Teils der Prüfung, insbesondere durch Freistellung der zuständigen Praxisanleiterin als Fachprüferin bzw. des zuständigen Praxisanleiters als Fachprüfer. Des Weiteren ermöglicht der Praxiseinsatzort – vorbehaltlich der Zustimmung der betroffenen Bewohner/Patienten/Pflegebedürftigen – die Durchführung der praktischen Prüfung in seiner Einrichtung. Die Auszubildenden unterliegen als Angehörige eines Heilberufs der Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch sowie den Vorgaben des § 21 Abs. 2 der Bayerischen Schulordnung (nachfolgendBaySchO), soweit diese einschlägig ist (vgl. § 1 BaySchO). Der Xxxxxx hat im Rahmen des Ausbildungsvertrages den/die Auszubildende/n nachweislich auf die Pflicht zur Einhaltung der Schweigepflicht, des Datenschutzes sowie die Wahrung des Stillschweigens zu Betriebsgeheimnissen während der gesamten Ausbildung einschließlich aller Praxiseinsätze und in der Zeit nach Beendigung der Ausbildung hinzuweisen. Die Unterweisung in örtliche Besonderheiten sowie eine gesonderte Verpflichtungserklärung obliegen den jeweiligen Trägern und Einrichtungen als Datenschutzverantwortliche für ihren Bereich. Die Parteien verpflichten sich: Portal) die Auszubildenden für den Unterricht in der Schule sowie für Prüfungen vom Dienst freizustellen und zur Teilnahme anzuhalten; Urlaub nur in der unterrichtsfreien Zeit zu gewähren; die für die jeweilige Partei gültigen schulrechtlichen und/oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen anzuwenden sowie die sonstigen einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Arbeitsschutzrechts, zu beachten; die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter für die von der jeweiligen Pflegeschule organisierten Treffen freizustellen; den Ausbildungsnachweis gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 3 PflBG sowie den Tätigkeitsnachweis und die Praxisanleitungsdokumentation fristgerecht zu bearbeiten. Unbeschadet der individuellen Bemühungen jeder Partei zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur VerfügungAuszubildenden sollen die Parteien gemeinsam Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für den Pflegeberuf machen. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommenDie Parteien nehmen die nachfolgenden Aufgaben gemeinsam wahr. Der Anbieter kann auf Sie wirken gemeinsam darauf hin, dass die Auszubildenden ihren Verpflichtungen nach dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version PflBG nachkommen und die bereitgestellten Schnittstellen Ausbildungsziele erreichen; beraten und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration unterstützen die Auszubildenden während der gesamten Ausbildungszeit bei Fragen und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann Problemen; verpflichten sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen des rechtlich Möglichen zu gegenseitiger Information über den jeweiligen Ausbildungsstand, Fehlzeiten und Problemen der gesetzlichen Regelungen bei Auszubildenden, welche die Ausbildung betreffen; insbesondere sind die Pflegeschulen als Erstes zu informieren; beteiligen sich kontinuierlich an regelmäßigen Informationstreffen und Arbeitskreisen der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freiParteien zur Sicherung der Ausbildungsqualität. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für Hat eine Partei Kenntnis darüber oder einen konkreten Verdacht, dass rechtliche Vorgaben der Ausbildung, insbesondere über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote 10 %-Vorgabe für Praxisanleitungen, nicht eingehalten werden, und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt wird dadurch das Erreichen des Ausbildungszieles gefährdet, so ist jede Partei berechtigt, die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne die Vorgaben nicht einhaltende Partei zur Behebung des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlichMissstandes aufzufordern. Sofern trotz Aufforderung zur Abhilfe die Prüfungszulassung durch den Missstand ernsthaft gefährdet ist, sind die Pflegeschule und soweit der Xxxxxx der praktischen Ausbildung angehalten, die zuständige Bezirksregierung zu informieren. § 4 Gemeinsame Stelle Zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und engen Zusammenarbeit richten die Parteien eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO Stelle (sog. Joint Controllershipnachfolgend „Gemeinsame Stelle“) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellenein. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter Gemeinsame Stelle hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl folgenden Aufgaben: Vereinbarung von Regelungen zur zuverlässigen und transparenten wechselseitigen Kommunikation; Entwicklung eines gemeinsamen Ausbildungsverständnisses; Entwicklung eines gemeinsamen Ausbildungskonzeptes, welches der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.praktischen Ausbildung zugrunde gelegt wird;
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Samples: Kooperationsvereinbarung
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Gegenstand dieser Dienstvereinbarung ist die Datenschutzbestimmungen alternierende Telearbeit in der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von Polizei Hamburg, bei der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen die Arbeitsleistung teilweise am Arbeitsplatz in der Dienststelle und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen teilweise im häuslichen Bereich der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur VerfügungBeschäftigten zu erbringen ist. Die Administration dauerhafte Einführung der alternierenden Telearbeit in der Polizei Hamburg stellt einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Verwaltung Privatleben dar. Nicht zuletzt um die Attraktivität des Berufsbildes zu steigern und den heutigen individuellen Ansprüchen gerecht zu werden, verdeutlicht diese Entscheidung die Flexibilitäts- und Innovationsfähigkeit der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung festHamburger Polizei. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann alternierende Telearbeit hat sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei Pilotierung von 20 Telearbeitsplätzen bewährt. Nach Abschluss der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freiPilotierung werden in 2017 insgesamt 75 feste alternierende Telearbeitsplätze eingerichtet. Im Jahr 2018 wird die Zahl der alternierenden Telearbeitsplätze auf 100 Plätze erhöht. Inwieweit die Anzahl der Telearbeitsplätze im Anschluss weiter erhöht werden kann, richtet sich nach den haushalterisch und organisatorisch vertretbaren Möglichkeiten. Die TA übernimmt keine Haftung Regelungen der Vereinbarung nach § 94 Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG, aF.) über die Gestaltung der alternierenden Telearbeit in der hamburgischen Verwaltung vom 16. Dezember 2005 nebst deren Anlagen (Anlage 1) ist für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote gesamte hamburgische Verwaltung bindend und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellenGrundlage dieser Dienstvereinbarung. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt alternierende Telearbeit wird im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden dienstlichen Möglichkeiten für alle Laufbahn- und Entgeltgruppen in der Polizei Hamburg angeboten. Dabei sind zusätzlich zu den in der Anlage 3/2 der Vereinbarung gemäß § 94 HmbPersVG zur Verfügungalternierenden Telearbeit genannten Regelungen zum Datenschutz und Datensicherheit, die dienstlichen Anordnungen der PDV 350 (HH) der Polizei Hamburg, insbesondere die IT-L Anweisung 2015-1 (Anlage 5), zu beachten. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag Alternierende Telearbeit wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werdenfreiwilliger Basis in Anspruch genommen. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenBeschäftigte haben keinen Rechtsanspruch auf alternierende Telearbeit.
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Samples: Dienstvereinbarung
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Der im Versicherungsschein dokumentierte Makler „Kellert Versicherungsmakler GmbH & Co. KG“ ist der exklusive Vertragspartner für die Datenschutzbestimmungen Vermittlung & Betreuung der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) besonderen Deckungsvereinbarung zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur VerfügungStandplatz- / Grundstückshaftpflichtversicherung. Der technische Betrieb dieses Portals Verliert dieser Makler das Mandat durch den Kunden, wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann Assecuradeur „HVS - Hamburger Versicherungs- Service AG“ den Versicherungsvertrag nicht auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen Basis der besonderen Deckungsvereinbarungen und Prämien „Spezialkonzept CampingAssec - Kellert Versicherungsmakler GmbH & Co. KG“ über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betriebendie vereinbarte Vertragslaufzeit verlängern. Es stehen ausschließlich gelten folgende besondere Bedingungen zur Standplatz- / Grundstückshaftpflichtversicherung: Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eintretenden Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zur Folge hat, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die veröffentlichte Version und Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügungzum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der AnbieterHöchstentschädigungssumme beträgt wahlweise 5 Mio, 10 Mio oder 20 Mio EUR je Schadenereignis. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weitererEntscheidend ist, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung welche Summe beantragt und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmenVersicherungsschein dokumentiert wurde. Er ist Sie haben Versicherungsschutz: - als Objekt- und / oder Stellplatzeigentümer für die genutzten Objekte an den im Rahmen Versicherungsschein genannten Versicherungsadressen. - bei Schäden aus der gesetzlichen Regelungen bei Verletzung von durch Mietvertrag / Pachtvertrag übernommenen Verkehrssicherungspflichten (z. B. Beleuchtung, Streuen oder Schneeräumen). Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind: - die Gefahren eines eigenen oder fremden Betriebes oder Gewerbes, Berufes, Dienstes - die Gefahren einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung; - Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt: auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freiLeistung; wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung durchführen zu können; wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges; auf Ersatzvergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung; auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung; wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretenden Ersatzleistungen Versicherte Leistungen: Die Leistungspflicht umfasst neben der Prüfung der Haftpflichtfrage die Freistellung von berechtigten und die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen. Die TA übernimmt keine Haftung Kosten des Verteidigers in einem Strafverfahren. Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer von uns gewünscht oder genehmigt, tragen wir die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/Gebührenordnung ergebenden oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellenmit uns besonders vereinbarten höheren Kosten. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen zu leistende Entschädigung ist bei jedem Versicherungsfall auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlenvereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Dies gilt neben selbst dann, wenn sich der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit ProbezeitVersicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegebenDie zu tragenden Kosten werden nicht auf die Versicherungssumme angerechnet. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter Mehrere im Sinne versicherten Zeitraum eintretende Versicherungsfälle, die auf derselben Ursache oder auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen, gelten als ein einziger Versicherungsfall, der zum Zeitpunkt des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) (A 100 – Stand 04/12) Umfang des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.Versicherungsschutzes Seite
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Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Diese Anlage konkretisiert die Datenschutzbestimmungen Verpflichtungen der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von Vertragsparteien zum Datenschutz, die sich aus der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner Auftrag zur Nutzung des Digitalen Hausaushangs und Mieterportals vom (Datum der Bestellung bitte angeben): in ihren Einzelheiten beschriebenen Auftragsverarbeitung ergeben. Sie findet Anwendung auf alle Tatigkeiten, die mit dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmenVertrag in Zusammenhang stehen und bei denen Beschaftigte des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer Beauftragte personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten. Er ist Aus dem Vertrag ergeben sich Gegenstand und Dauer des Auftrags sowie Art und Zweck der Verarbeitung. Im Einzelnen sind insbesondere die folgenden Daten Bestandteil der Datenverarbeitung: Art der Daten Art und Zweck der Datenverarbeitung Kategorien der Betroffenen Aktuelle Mieterinformationen; typische Informationen und Termine rund um das Wohnobjekt; Kontaktinformationen zu Nutzbarmachung des Digitalen Hausaushangs im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freiTreppenhaus bzw. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote Mieterportals auf mobilen Endgeraten und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter Home- PCs im Sinne des Telemediengesetzes gebuchten Zeitraum zur Hausbewohner; Mitarbeiter der Hausverwaltung und als Verantwortlicher der angeschlossenen Subunternehmen Mitarbeitern der Hausverwaltung und Subunternehmen (Sachbearbeiter, Hausmeister, Dienstleister, Baufirmen etc.) mit Name, Vorname, Telefonnummer, dienstliche Anschrift; Informationen fur Bewohner im Sinne Zusammenhang mit der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für Bewirtschaftung der Immobilie; Meldungen der Mieter an die Erfüllung Hausverwaltung; Serviceberichte von Dienstleistern; ÖPNV- Informationen Darstellung der genannten Mieterinformationen Die Laufzeit dieser Anlage richtet sich nach der Laufzeit des Vertrages, sofern sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter Bestimmungen dieser Anlage nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierendaruber hinausgehende Verpflichtungen ergeben.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Stationäre Altenpflege in den Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt Jugend- und Sozi- aldienste gemeinnützige GmbH bietet unter Beachtung der Würde der Senioren ei- nen Schutz ihrer Interessen und Bedürfnisse vor Beeinträchtigungen. Im Mittelpunkt steht die Datenschutzbestimmungen professionelle Aktivierung, um das selbständige Leben im Alter so weit und so lange wie möglich zu fördern, zu erhalten, sowie gezielte Hilfe dazu anzubieten. Jeder Bewohner einer stationären Altenpflegeeinrichtung hat entsprechend der TA.. indi- viduellen Pflegebedürftigkeit das gleiche Recht auf qualifizierte und aktivierende Pflege und Betreuung, unabhängig von Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Ge- schlecht, sozialer Stellung sowie religiöser und politischer Überzeugung. Ziel des Vertrages ist es, den Bewohner in die Einrichtung aufzunehmen und ihm dort unter Wahrung seiner Menschenwürde Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen Lebensführung sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung individu- eller Fähigkeiten zu gewähren. Die TA stellt dem Anbieter Einrichtung und der Bewohner werden sich auf der Grundlage der Partnerschaft um ein gutes Zusammenleben aller Heimbewohner im Geiste gegenseitiger Rücksichtnahme und friedlicher Nachbarschaft bemühen. Die Einrichtung wird im Rahmen des Heimgesetzes und seiner Rechtsverordnungen sowie der gesetzlichen Pflegeversicherung die Bewohner in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten beraten und betreuen und sie unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur VerfügungWahrung ihrer Selb- ständigkeit und Achtung ihrer Persönlichkeit versorgen und pflegen. Der technische Betrieb Bewohner wird die Bemühungen des Trägers so gut wie möglich unterstützen. Die dem Bewohner ausgehändigte Vorab Information nach § 3 WBVG und die jeweils geltenden Regelungen des Landesrahmenvertrages gem. § 75 Abs. 1 SGB XI sind Gegenstand dieses Portals Vertrages. Letztere können in der Einrichtung eingesehen wer- den. Die Einrichtung bietet dem Bewohner ein im Rahmen der jeweiligen pflegerischen Notwendigkeit individuell gestaltbares Zimmer. Eine persönliche Ausstattung mit pri- vaten Kleinmöbeln und Gegenständen ist erwünscht. Die Instandhaltung der einge- brachten Gegenstände geht zu Lasten des Bewohners. Die Einrichtung verpflichtet sich, die Privatsphäre des Bewohners in seinem Zimmer zu gewährleisten. Der Bewohner erhält das Zimmer Nr. im Wohnbereich als Einzelzimmer mit Dusche und Toilette Einzelzimmer mit gemeinsamer Nutzung von Dusche und Toilette mit dem Bewohner eines benachbarten Einzelzimmers Doppelzimmer mit Dusche und Toilette zur Nutzung bzw. Mitnutzung. Das Zimmer hat folgende Ausstattung: - Telefonanschluss - Notrufanlage - Beleuchtung - Tisch - Stuhl - Pflegebett - Kleiderschrank - Wertfach - Nachttisch - Rundfunk- und Fernsehkabelanschluss - Gardinen - Vorhänge Sonstiges (bitte beschreiben): Die Schlüsselaushändigung erfolgt gegen Unterschrift. Bei Schlüsselverlust beschafft die Einrichtung auf Kosten des Bewohners Ersatz. Die Einrichtung verfügt über einen Notfallschlüssel, um in dringenden Fällen Hilfe leisten zu können. Durch den Bewoh- ner dürfen aus Sicherheitsgründen keine anderen Schlösser angebracht werden. Die Beauftragten der Einrichtung können das Zimmer nach Ankündigung zu ange- messener Tageszeit betreten, um sich von dessen Zustand zu überzeugen, wenn dies erforderlich erscheint. Die Beauftragten der Einrichtung sind berechtigt, in Not- fallsituationen die Räume ohne vorherige Ankündigung zu betreten. Sämtliche eingebrachten Geräte müssen jederzeit den sicherheitstechnischen Best- immungen entsprechen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu Lasten des Be- wohners einmal jährlich geprüft werden, erstmalig bei Heimeinzug. In den Zimmern ist der Anschluss eines Rundfunk- und eines Fernsehgerätes mög- lich. Der Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) ist von dem Bewohner zu tragen. Gebüh- ren für Kabel-/Satellitenfernsehen sind im Entgelt enthalten. Ein Telefonanschluss ist im Zimmer vorhanden. Sämtliche Kosten und Gebühren sind von dem Bewohner zu tragen. Die Abrechnung erfolgt durch die Telefongesellschaft direkt mit dem Bewohner. Die Einrichtung bietet dem Bewohner Räumlichkeiten zur Begegnung und Teilnahme am Gemeinschaftsleben des Hauses. Die Nutzung dieser Räume, Einrichtungen und Anlagen ist im Entgelt enthalten. Der Bewohner hat das Recht, Gemeinschaftsräume auch für private Zwecke zu nutzen. Die Raumüberlassung ist kostenfrei, bedarf je- doch der vorherigen Abstimmung mit der Einrichtung. Der Bewohner wird gebeten, mit anderen Bewohnern der Einrichtung eine friedliche Gemeinschaft zu bilden und gegenseitige Rücksicht zu üben. Nachbarschaftliche Hil- feleistung ist erwünscht. Umzüge innerhalb des Hauses sind grundsätzlich möglich. Ein Umzug in ein anderes Zimmer innerhalb des Hauses erfolgt nur aus wichtigem Grund. Einen wichtigen Grund stellt beispielsweise ein Problem des Zusammenlebens (z. B. im Doppelzim- mer) oder auch wesentliche Veränderungen in der Pflegebedürftigkeit dar. Ein wich- tiger Grund für einen Umzug ist auch dann gegeben, wenn Umbaumaßnahmen oder Änderungen an der Einrichtungskonzeption erforderlich werden oder wenn ein Ehe- partner eines gemeinsam in einem Doppelzimmer untergebrachten Ehepaares ver- stirbt. Die Haltung von Kleintieren ist grundsätzlich möglich, bedarf aber der schriftlichen Zustimmung der Einrichtungsleitung. Die Zustimmung kann versagt oder widerrufen werden, wenn andere Bewohner durch das Tier gestört oder beeinträchtigt werden oder der Bewohner dessen Versorgung nicht mehr selbst sicherstellen kann. Die Verpflegung besteht täglich aus 3 Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Abendes- sen) und erfolgt nach Maßgabe des Speiseplanes. Bei Bedarf erhält der Bewohner Schon- oder Diätkost sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Zwischen- mahlzeiten. Des Weiteren werden Obst und Zwischenmahlzeiten wie z. B. Nachmit- tagskaffee oder Nachtmahlzeiten angeboten. Im Entgelt sind folgende Getränke zur Deckung des täglichen Flüssigkeitsbedarfs enthalten: Kaffee, Milch, Mineralwasser, Tee, Apfel- und Orangensaft. Die Mahlzeiten werden grundsätzlich in den dafür vorgesehenen Räumen serviert. Bei Krankheit oder pflegerischer Notwendigkeit können die Mahlzeiten im Bewohner- zimmer ohne zusätzliche Berechnung serviert werden. Es erfolgt eine regelmäßige Unterhalts- und Sichtreinigung der Privat- und Gemein- schaftsräume. Der Umfang und die Häufigkeit der Zimmerreinigung sind dem Leis- tungsverzeichnis zu entnehmen. Die Einrichtung überlässt dem Bewohner Bettwäsche, Tischwäsche, Handtücher und Waschlappen ohne zusätzliche Berechnung. Der Wäscheservice umfasst das maschinelle Waschen, Trocknen und Bügeln der von der TA übernommenEinrichtung gestellten Wäsche sowie der persönlichen Leibwäsche, der Oberbe- kleidung und der Flachwäsche der Bewohner. Voraussetzung für das maschinelle Waschen, Trocknen und Bügeln ist die Eignung der Wäsche sowie die vorgeschrie- bene Kennzeichnung gemäß den Vorgaben der Wäscherei. Weiteres ist dem Leis- tungsverzeichnis zu entnehmen. Die Pflege– und Betreuungsleistungen werden entsprechend dem Gesundheitszu- stand des Bewohners nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch- pflegerischer Erkenntnisse nach dem SGB XI (Pflegeklasse / Stufe) und entsprechend dem Rahmenvertrag gem. § 75 Abs. 1 SGB XI zur Kurzzeit- /Verhinderungspflege und vollstationären Pflege und den nach § 84 Abs. 4 SGB XI vereinbarten Leistungs- und Qualitätsmerkmalen erbracht. Der Anbieter Rahmenvertrag ist in der Einrichtung einseh- bar. Für die Inanspruchnahme der Leistungen der Pflegeversicherung ist die Eingruppie- rung in eine der Pflegestufen durch die Pflegekassen gem. SGB XI notwendig. Der Bewohner verpflichtet sich, einen Antrag auf Eingruppierung bei seiner Pflegekasse zu stellen. Der Bewohner kann auf die Einrichtung mit der Beantragung beauftragen. Über die Stufe der Pflegebedürftigkeit entscheidet die Pflegekasse entsprechend den Feststellungen des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Liegt der Pflegebedarf unterhalb der Pflegestufe 1 ist das Entgelt nach gemäß SGB XII vereinbarten Pflegestufe O bzw. G zu berechnen. Dem Bewohner werden die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zur Unterstützung und zur teilweisen oder vollständigen Übernahme der Aktivitäten im Ablauf des täglichen Lebens mit dem Portal ein eigenes Konto anlegen Ziel einer selbständigen Lebensführung angeboten. Ziel der Pflege und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen Betreuung ist es, dem Bewohner Hilfe zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichenErhaltung und Erlan- gung höchstmöglicher Selbstbestimmung und Unabhängigkeit zu geben. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version Dabei sind seine persönlichen Bedürfnisse und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur VerfügungGewohnheiten zu respektieren. Die Administration Pflege ver- folgt das Ziel, Folgen von Pflegebedürftigkeit zu mindern sowie einer Verschlimme- rung von Pflegebedürftigkeit vorzubeugen. Zu den Leistungen gehören: ▪ Hilfen bei der Körperpflege ▪ Hilfen bei der Ernährung ▪ Hilfen bei der Mobilität ▪ Soziale Betreuung Die Pflegeplanung, die Pflegeleistungen und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung festandere Leistungen werden dokumen- tiert. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte Pflegedokumentation kann von dem Bewohner oder von einer von ihm be- nannten Person eingesehen werden. Die Pflegeplanung wird unter Beteiligung des Portals sowie Bewohners oder einer anderen Person seines Vertrauens erstellt. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, das Prinzip der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener VerantwortungFreiwilligkeit von Pflegeleistungen seitens des Bewohners zu achten. Eine etwaige Vergütung Einschränkung der Talentangler Selbstbestimmung ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei zulässig. Bei den Leistungen der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freiBehandlungspflege handelt es sich um pflegerische Verrich- tungen im Zusammenhang mit ärztlicher Therapie und Diagnostik, für deren Veran- lassung und Verordnung der jeweils behandelnde Arzt des Bewohners zuständig ist. Die TA übernimmt keine Haftung Leistungen der Behandlungspflege werden unter der Voraussetzung angeboten, ▪ dass sie von dem behandelnden Arzt veranlasst und in der Dokumentation von ihm abgezeichnet werden; ▪ dass die persönliche Durchführung durch den behandelnden Arzt nicht erfor- derlich ist; ▪ dass für die Marketingaktivitäten des AnbietersDurchführung der speziellen Pflege entsprechend qualifizierte Mitarbeiter, deren Befähigung ärztlicherseits geprüft wurde, zur Verfügung stehen; ▪ dass dem Mitarbeiter im Einzelfall kein Weigerungsrecht zusteht; ▪ dass der Bewohner mit der Durchführung der ärztlichen Maßnahme durch die Mitarbeiter einverstanden ist und ▪ dass der Bewohner in die ärztlichen Heilbehandlungsmaßnahmen eingewilligt hat. Ärztliche Leistungen werden von der Einrichtung nicht erbracht. Auf Wunsch vermit- telt die Einrichtung dem Bewohner ärztliche Hilfe. Jeder Bewohner hat das Recht den Arzt frei zu wählen. Es muss aber gewährleistet sein, dass der Arzt im Bedarfsfall in die Einrichtung kommt. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber Bewohner teilt den Namen und die Adresse seines Arztes der Einrichtung mit. Für therapeutische Leistungen (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie) gilt § 5.3 Abs. 1 entsprechend. Der Bewohner und die Einrichtung können die Erbringung besonderer Zusatzleistun- gen bei Unterkunft und Verpflegung sowie zusätzliche pflegerische und betreuende Leistungen gem. § 88 SGB XI vereinbaren. Eine Erhöhung der Entgelte für die Einhaltung Zusatzleistungen ist nur zulässig, sofern die Lan- desverbände der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote Pflegekassen und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftungder überörtliche Xxxxxx der Sozialhilfe (vorher schriftlich) unterrichtet wurden. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes Bewohner kann vereinbarte Zusatz- und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei sonstige Leistungen mit einer Frist von drei Monaten zwei Wochen kündigen. Bei einer Erhöhung des vereinbarten Entgeltes ist eine Kün- digung jederzeit zu dem Zeitpunkt möglich, an dem die Erhöhung wirksam werden soll. Hierbei hat der Bewohner der Einrichtung bis zum Ende eines jeden Monates gekündigt werdenEingang der Kündigung be- reits entstandene Aufwendungen zu erstatten. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibendEinrichtung kann vereinbarte Zusatz- und sonstige Leistungen mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Die TA behält Leistungsentgelte sind aufgrund der Regelung des Pflegeversicherungsgesetzes leistungsgerecht zu gestalten. Sie richten sich insbesondere vorgrundsätzlich nach den Vereinbarun- gen, diese Angebote die zwischen der Einrichtung und den öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekas- se, Sozialhilfeträger) nach den einschlägigen Vorschriften des SGB XI und des SGB XII vereinbart und ausgehandelt worden sind. Betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen sind nach dem Gesetz dem Bewohner gesondert in Rechnung zu modifizierenstellen, einzustellen soweit eine Deckung nicht oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zuzeitweise nicht durch eine öffentliche Förderung gegeben ist. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien Entgelte für die Nutzung Leistungen sind für einzelne Anbieter einschränken alle Heimbewohner nach einheitlichen Grundsätzen zu bemessen. Der Bewohner bzw. beschränken. So kann eine von ihm bevollmächtigte Person hat das Recht, die TA insbesondere die Anzahl Entgelt- vereinbarung in der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenjeweils gültigen Fassung einzusehen.
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Samples: Heimvertrag
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Bei den Kommunalwahlen am 13.09.2020 haben die Datenschutzbestimmungen Herzogenrather Bürgerinnen und Bürger ein klares Votum für ein sozialökologisches Bündnis im Stadtrat abgege- ben. Wir, der TA.. SPD-Stadtverband Herzogenrath und der Ortsverband Bündnis 90/ Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen Grünen, verstehen das Wahlergebnis als Gestaltungsauftrag und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener stellen uns dieser Verantwortung. Eine etwaige Vergütung Vor diesem Hintergrund schließen wir für die Legislaturperiode 2020–2025 folgenden Kooperationsvertrag. Bildung, Kinder, Jugend, Sport Die Attraktivität und Anziehungskraft einer Stadt steht und fällt mit ihren Angeboten bei der Talentangler ist Kinder- und Jugendbetreuung und den Bildungsstätten sowie in den Berei- chen Sport und Kultur. Investitionen in nachfolgende Generationen sind Investitionen für die Zukunft. Deshalb setzen wir klare Ziele: Kontinuierlicher bedarfsgerechter Ausbau von KiTa-Plätzen, besonders im U3- Bereich, vorrangig zügige Realisierung der TA festzulegen beschlossenen KiTas in Merkstein und Kohlscheid Bedarfsgerechte Öffnungszeiten der KiTas zur besseren Vereinbarkeit von Fa- milie und Beruf, in jedem Stadtteil mindestens eine KiTa mit frühen Öffnungs- und späten Schließungszeiten Unterstützung für die Einrichtung von Betriebskindergärten Beitragsfreiheit für alle Ü3-KiTa-Plätze, vorbehaltlich der finanziellen Möglichkei- ten im städtischen Haushalt. Gleichzeitig fordern wir das Land auf, die Kosten für die Beitragsfreiheit zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung Ausbau und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmenAttraktivierung von Kinderspielplätzen und Bolzplätzen unter Be- achtung barrierefreier Zugänge und Mehrgenerationen-Ausstattung Ausweitung der Angebote des Lokalen Bündnisses für Familien, z.B. Willkom- menspakete o.ä. Er ist im Rahmen Stärkung der gesetzlichen Regelungen einmischenden Jugendpolitik über Jugendbeirat oder andere Be- teiligungsformen Frühzeitige Einbindung der Jugend bei allen wichtigen Vorhaben der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freiStadtent- wicklung, inkl. Mitspracherecht von Mitgliedern des Jugendbeirats oder anderer Jugendvertreter in relevanten Ausschüssen des Rates Unterstützung der Mobilen Jugend- und Sozialarbeit durch langfristige Siche- rung von zwei Mitarbeiterstellen Unterstützung der Vereinsjugendarbeit Die TA übernimmt keine Haftung für Grundschule Alt-Merkstein benötigt dringend weiteren Platz. Derzeit läuft die Marketingaktivitäten des AnbietersPrüfung zum Um-/ Ausbau der Schule. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für Wir werden das Prüfergebnis schnellstmöglich umsetzen und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenobere Schulhoffläche erhalten.
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Samples: Kooperationsvertrag
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten die Datenschutzbestimmungen der TA.. Die TA stellt dem Anbieter WU (Wirtschaftsuniversität Wien) ist bestrebt, vorhandene Raumressourcen unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) Berücksichtigung des Eigenbedarfs für Veranstaltungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur VerfügungVerfügung zu stellen. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung Bedingungen für die Marketingaktivitäten des AnbietersÜberlassung von Räumen der WU gelten für alle Räumlichkeiten der WU und ihre Außenflächen sowohl für interne als auch für externe Veranstalter/innen. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber Voraussetzung für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben Raumüberlassung ist, schließen dass der ordnungsgemäße Forschungs-, Lehr- und Prüfungsbetrieb sowie die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf Arbeit der Anbieter Universitätsverwaltung nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt beeinträchtigt werden. Die unentgeltlichen Angebote Wirtschaftsuniversität Wien am Standort 0000 Xxxx hat ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 und EMAS VO eingeführt. Umweltschutz und umweltbewusstes Handeln sind fester Bestandteil der TA sind freibleibendWU Unternehmensgrundsätze. Somit erwarten wir auch von den Veranstalter/innen ein umweltbewusstes, energie- und ressourcensparendes Verhalten. Auf Überlassung der Raumressourcen der WU besteht kein Rechtsanspruch. Die TA behält WU kann ein Ansuchen auf Nutzung von Räumen ohne Begründung ablehnen. Neben der Hausordnung und der Brandschutzordnung sind alle einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Auflagen sowie allfällige Auflagen der Mitarbeiter/innen des Campusmanagements der WU einzuhalten. Eine Auflistung der relevanten Dokumente befindet sich insbesondere vorauf der letzten Seite. Zentrale/r Ansprechpartner/in für Veranstaltungen an der WU ist das Sicherheits- und Veranstaltungsmanagement, diese Angebote zu modifizierenim Folgenden SVM genannt. SECURITY- AND SAFETY MANAGEMENT Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.Xxxxxxx XX 0000 Xxxx, Xxxxxx, Xxxxxxx xxx@xx.xx.xx, xxx.xx.xx.xx AGB_SVM_2017-05-11.docx SVM / 2017-05
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Überlassung Von Räumen
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Die Xxx.Xxxx GmbH. vergibt Aufträge auf Grundlage der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als AGB bezeichnet). Basis der Bestimmungen dieser AGB ist die Datenschutzbestimmungen ÖNORM B2110 in der TA.. Fassung vom 15. Xxxx 2013. Punkt 0. xxx XXXXX X0000 (Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx) gilt nicht. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx gegenständlichen AGB modifizieren, ergänzen oder erweitern die ÖNORM B2110 über deren Bestimmungen hinaus in jenen Punkten, die in den nachstehenden Bestimmungen in Klammer angeführt sind. Begriffe und Definitionen entsprechen jenen der ÖNORM B2110 und ÖNORM A2050 sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Als Auftraggeber (im Folgenden kurz AG genannt) ist die Xxx.Xxxx GmbH anzusehen. Auftragnehmer (im Folgenden kurz AN genannt) ist das Unternehmen, das vom AG mit der Erbringung von Leistungen beauftragt wird. Bauherr ist der Auftraggeber der Xxx.Xxxx GmbH. Alle Änderungen dieser AGB oder sonstiger Vertragsgrundlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung, ebenso ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung Abgehen von neuen Mitarbeitern zur Verfügungdiesem Formerfordernis. Allfällige eigene Vertragsbedingungen des AN werden in keinem Fall Bestandteil des Vertrages. Der technische Betrieb dieses Portals wird von AN hat die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen und bestätigt deren vollinhaltliche Geltung. Sämtliche Bestimmungen der TA übernommengegenständlichen AGB sowie die darin genannten Vertragsgrundlagen gelten ohne jedwede Einschränkung auch für allfällige Folge- oder Zusatzaufträge. Der Anbieter kann Klargestellt wird, dass jedwede zukünftige Beauftragung, in welcher Form auch immer, sohin auch für andere Bauvorhaben, ausschließlich auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betriebenGrundlage dieser AGB basieren, auch wenn keine ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung hierüber getroffen wird. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backenddes UN-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenKaufrechtes.
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Samples: Werkvertrag
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten die Datenschutzbestimmungen der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal Diese Haustarifvereinbarung (nachfolgend: PortalHT) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend ist ergänzend zu den Arbeitsvertragsrichtlinien des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote BPA (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSGAVR). Für die Erfüllung Bosold Pflege GmbH gilt die AVR . Die AVR legen einen Mindeststandard für die Arbeitsverträge, die Vergütung und sonstiger Leistungen des Arbeitgebers fest. In dem HT werden darüber hinaus gehende Leistungen fest geschrieben sowie einige Punkte der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlichAVR spezifiziert. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit Die im Sinne HT verwendeten Paragraphen korrespondieren mit den Paragraphen in der DSGVO AVR. § 1 Betrifft § 6 Rufbereitschaft § 6a Ausfallbereitschaft § 8 Mehrarbeit § 9 Arbeitsunfähigkeit § 9a Karenztageregelung § 10 Urlaub § 14 Fort- und Weiterbildung im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers § 16 Stundenlohn / verstetigter Monatslohn § 18 Sonderzahlungen und Zulagen § 18a Mitarbeiter werben Mitarbeiter § 18b Dienstwagen zur privaten Nutzung, Nutzung des Privat-PKW zu dienstlichen Zwecken § 18c Zuschüsse zur Altersvorsorge vom Arbeitgeber § 18d Weihnachtsgeld / Jahresabschlussvergütung § 19 In Kraft treten § 20 Revisionshistorie Anlage 1 Lohntabelle Anlage 2 Lohngruppen/Tätigkeiten Dieser Haustarif gilt für die Mitarbeiter*innen (sogMA) der Bosold Pflege GmbH. Alle examinierten Pflegefachkräfte sind nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit verpflichtet, Rufbereitschaftsdienste zu übernehmen. Joint Controllership) gegeben istAlleinerziehende mit Kindern unter 12 Jahren können dies ablehnen. Ein Rufbereitschaftstag dauert 24 Stunden. Er beginnt mit der Übergabe von Bereitschaftstasche und -telefon. Der Rufbereitschaftsdienst endet mit der Übergabe an den folgenden Rufbereitschafts-Mitarbeiter. Zu Weihnachten, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichenSilvester und Ostern können MA, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßennicht zum Dienst eingeteilt werden, angesprochen werden, ob sie bei Ausfall eines MA dessen Dienste übernehmen könnten (Hintergrunddienste). Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende Dies soll eine bessere Planungssicherheit erzeugen und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegenRufbereitschaft zu diesen Zeiten entlasten. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültigeAusfallbereitschaft wird mit Sachprämien honoriert, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages z.B. je Ausfallbereitschaftsdienst mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitiereneinem 10,-€-Tankgutschein.
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Samples: Haustarifvereinbarung
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Die Geschichte von Stadt Leipzig und Universität Leipzig ist seit der Gründung der Universität im Jahr 1409 eng miteinander verknüpft. Seitdem ist die Datenschutzbestimmungen Entwicklung von Stadt und Universität wechselseitig miteinander verwoben. Stadt und Universität begreifen diese über Jahrhunderte gewachsene Tradition als ein stabiles Fundament, um für unsere Gegenwart und Zukunft die Beziehungen auf ein neues Niveau zu heben. In der TA.. globalen Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts können Stadt und Universität nur in engem Bündnis erfolgreich sein. Schon heute besteht eine produktive Wechselwirkung: Die TA stellt nach der Friedlichen Revolution gewonnene Modernität und Weltoffenheit Leipzigs stärkt die Attraktivität der Universität, wie der Ausbau der Universität die geistige und kulturelle Erscheinung sowie wirtschaftliche Bedeutung Leipzigs bereichert. Diese Kooperationsvereinbarung baut daher auf einer Vielzahl von Projekten auf, die seit langem bestehen. Auf diesem Fundament wollen Stadt und Universität gemeinsam eine Kooperationskultur entwickeln, in der die Potenziale von Stadt und Universität zum Besten der Stadt- und Universitätsentwicklung zusammenfinden. Zu diesem Zweck soll insbesondere der bestehende Informations- und Wissenstransfer zum beiderseitigen Nutzen erhalten und intensiviert werden. Darüber hinaus sollen Formen und Formate der Kooperation entwickelt werden, in denen die Sachverständigen der jeweiligen Einrichtung gemeinsame Interessen identifizieren, miteinander Handlungsstrategien entwickeln und vereint Lösungen angehen. Dabei verstehen sich Stadt und Universität als Partner aller Leipziger Wissenschaftseinrichtungen, Unternehmen, Verbände und zivilgesellschaftlichen Akteure. Mit dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgendAbschluss dieser Vereinbarung unterstreichen Stadt und Universität ihren festen Willen, aktiv und abgestimmt in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Arbeit, Bildung, Kultur und Wissen sowie in den Bereichen Sport, Öffentlichkeitsarbeit, Stadtentwicklung, Marketing und Internationales zusammen zu arbeiten. Zur Erreichung der oben genannten Ziele benennen Stadt und Universität jeweils einen Kooperationsverantwortlichen: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur VerfügungDie Kooperationsverantwortlichen unterstützen und beraten die Rektorin bzw. den Oberbürgermeister in allen Angelegenheiten der Zusammenarbeit. Stadt und Universität verabreden eine Zusammenarbeit, in der die sich ergebenden Aufgaben durch konkrete Einzelmaßnahmen erfüllt werden. Die Einzelmaßnahmen werden in einem Maßnahmenkatalog fixiert, der Bestandteil dieser Vereinbarung ist. Der technische Betrieb dieses Portals Maßnahmenkatalog wird von der TA übernommenregelmäßig durch die Kooperationspartner evaluiert und aktualisiert. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen Stadt und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichenUniversität benennen für jede Einzelmaßnahme jeweils einen Ansprechpartner. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version Stadt und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet Universität stellen die auf dem Portal offerierten Angebote ihrer Seite jeweils für die Durchführung der Zusammenarbeit notwendigen Personal- und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen Sachleistungen zur Verfügung und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist tragen die ihnen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freidieser Vereinbarung entstehenden Kosten selbst. Die TA übernimmt jeweils zur Verfügung gestellten Ressourcen stehen nicht in einem wechselseitigen Verhältnis, insbesondere ergeben sich keine Haftung einklagbaren gegenseitigen Leistungsverpflichtungen. Soweit sich zu einem späteren Zeitpunkt ergeben sollte, dass entgeltliche Leistungen von Stadt oder Universität im Zusammenhang mit konkreten Einzelmaßnahmen gewünscht sind, werden diese einzelvertraglich geregelt. Die Vereinbarung liegt beiden Vertragspartnern vor. Änderungen dieser Vereinbarung einschließlich des Maßnahmenkataloges bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Partner. Gleiches gilt für die Marketingaktivitäten Änderung des AnbietersSchriftformerfordernisses. Der Anbieter ist Stadt und Universität begreifen die Entwicklung der Universität als Stellenausschreiber für einen wichtigen Motor der künftigen Stadtentwicklung. Besondere Aufgaben der Zusammenarbeit sind hier: → Unterstützung der Universität auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene in allen die Einhaltung Universitätsentwicklung betreffenden Fragen → wechselseitige Information und Abstimmung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote Standortentwicklung, insbesondere in den Stadtvierteln und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei Wissenschaftsräumen mit einer Frist Vielzahl von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote universitären Einrichtungen, speziell Innenstadt und Südostraum (Alte Messe, Liebigstraße, Bayerischer Xxxxx, Xxxxxxx-Xxxxxxxxx-Platz und Prager Straße) mit besonderer Berücksichtigung der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien universitären Belange in Fragen der Raum- und Standortplanung → Einbeziehung der Universität in die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann Stadtentwicklungsplanung und in die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts INSEK
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Samples: Kooperationsvereinbarung
Präambel. Neben diesen Dieser Staatsvertrag trifft Regelungen gelten die Datenschutzbestimmungen für ein länderübergreifendes Vorhaben der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx Lürssen Werft GmbH & Co. KG am Betriebsstandort Berne. Anlass des Staatsvertrags ist das Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG, ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann Schwimmdock für den Neuaufbau einer Yacht auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichenBetriebsgelände der Lürssen Werft GmbH & Xx.XX in Berne tem- porär in Betrieb zu nehmen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betriebenSchwimmdock hat eine Länge von circa 288 Metern und eine Breite von circa 54 Metern. Es stehen ausschließlich soll eine Position beginnend ab circa 75 Metern südöstlich der Schiffshebean- lage an der Kaje einnehmen, die veröffentlichte Version sich in folgendem Bereich befindet: Bremen Gemarkung VR 136, Flur 136, Flurstücke 532/8, 532/11 und die bereitgestellten Schnittstellen 532/10, und Anwendungen zur VerfügungGemarkung VR 137, Flur 137, Flurstück 271/7, sowie Berne Gemarkung Warfleth, Flur 5, Flurstücke 20/87, 24/20, 21/13, 21/22 und 24/33. Die Administration Das Schwimm- dock soll sich somit zum Teil xxx xxx Xxxxxx xxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die zum ganz überwie- genden Teil auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener VerantwortungGebiet des Landes Niedersachsen befinden. Eine etwaige Vergütung zeichnerische Darstellung fin- det sich in dem als A n l a g e beigefügten Werks- und Gebäudeplan. Das Vorhaben bedarf der Talentangler ist Erteilung einer Änderungsgenehmigung nach § 16 des Bundes-Immissions- schutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nummer 3.18 des Anhangs 1 der Verordnung über ge- nehmigungsbedürftige Anlagen. Durch diesen Staatsvertrag werden die Befugnisse zur Durchführung des Verfahrens zur Genehmi- gung einer immissionsschutzrechtlich relevanten Anlage sowie zur Überwachung dieser Anlage auf bremischem Gebiet von den jeweils zuständigen bremischen Behörden auf das Staatliche Gewerbe- aufsichtsamt Oldenburg (GAA Oldenburg) übertragen. Ferner erfasst der TA festzulegen Staatsvertrag künftige, mit dem temporären Betrieb des Schwimmdocks zusammenhängende immissionsschutzrechtliche Ver- fahren. Dazu zählen insbesondere Änderungsanzeigen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung -genehmigungen nach den §§ 15 und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen 16 BImSchG. Die Aufgabenübertragung dient der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für Verfahrensvereinfachung und ermöglicht die Marketingaktivitäten Genehmi- gung des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen Vorhabens in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitiereneinem statt mehreren Verfahren.
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Samples: Staatsvertrag
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten die Datenschutzbestimmungen Die Verkehrsleistung der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal Linien S4 (nachfolgend: PortalMehrverkehre Streckenabschnitt Bahnhof Durlach – Grötzingen) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal S5 (Mehrverkehre Streckenabschnitt Bahnhof Durlach – Grötzingen) wird auf den Rechnersystemen der TA Grundlage einer im eigenwirtschaftlichen Genehmigungsverfahren erteilten PBefG-Genehmigung durch das Verkehrsunternehmen AVG betrieben. Es stehen ausschließlich Xxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxx X0/X00 (Xxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx Albtalbahnhof – Karlsruhe Battstraße und Streckenabschnitt Karlsruhe Haus Bethlehem – Neureut Kirchfeld) werden darüber hinaus eigenwirtschaftlich Verkehre durch die veröffentlichte Version AVG als Besonderheit des Karlsruher Modells erbracht, die zwar nach EBO gefahren werden, aber dem innerstädtischen ÖPNV zuzuordnen sind und mit einem Einsystemfahrzeug (Straßenbahn-Spannung) gefahren wird. Durch die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung Corona-Pandemie sind die Fahrgastzahlen seit Mitte Xxxx 2020 infolge der einzelnen Jobangebote (Backendinfektions-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte schutzrechtlichen Maßnahmen wie Schließung des Portals Vordereinstiegs sowie der auf diesem Portal veröffentlichten AngeboteSchulen und Geschäfte, Abstandsgebot und Kontaktsperre deutlich zurückgegangen. Hierzu kann sich Dadurch sind seit Mitte Xxxx 2020 die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und Fahrgeldeinnahmen im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmengesamten KVV-Verbundtarif stark rückläufig. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Hiermit konnte und musste das Verkehrsunternehmen bei Stellung seines eigenwirtschaftlichen Genehmigungsantrages bzw. bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung Übernahme der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlichEBO-Verkehre nicht rechnen. Für diese den Zeitraum Xxxx bis August 2020 hat das Verkehrsunternehmen einen direkten Ausgleich vom Anbieter Land Baden-Württemberg erhalten (Phase 1). Für den Zeitraum September 2020 bis Dezember 2020 (Phase 2) erfolgte ein Ausgleich über den Aufgabenträger Stadt Karlsruhe auf Grundlage einer Notvergabe bis zum 31. Dezember 2020. Um eine Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung ab dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung1. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf Januar 2021 gewährleisten zu können, ist es erforderlich, dass der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher Aufgabenträger mit dem Verkehrsunternehmen einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt VO 1370 im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur VerfügungNotvergabe nach Art. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen5 Abs. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden1 Satz 2 VO 1370 i.V.m. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend§ 3 Abs. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern5 lit. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven undl) VOL/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken A bzw. beschränkenArt. So kann 5 Abs. 5 VO 1370 abschließt, um die TA insbesondere Corona-bedingten Einnahmeausfälle entsprechend ausgleichen zu können. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenParteien, was folgt.
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Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Die Gemeinde Glatten hat sich im Jahr 2017 entschieden, zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Datenschutzbestimmungen Reduktion von Emissionen im Gebäudesektor und einer nachhaltigen Energie- und insbesondere Wärmeversorgung verschiedene Maßnahmen und Optionen zur Erreichung dieser Ziele zu untersuchen und in einem Konzept darstellen zu lassen. Dazu wurde 2018/2019 ein KfW-gefördertes energetisches Quartierskonzept für das Gemeindegebiet von der TA.. Firma endura kommunal GmbH erstellt. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx Erhebungen und Analysen haben ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) hohes Potenzial zur Erschließung des untersuchten Gebietes mit einem Wärmenetz und energetischen Gebäudesanierungen ergeben. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat am 30.11.2021 den Grundsatzbeschluss gefasst, die Umsetzung eines Konzeptes zur Etablierung einer Nahwärmeversorgung vorbehaltlich der Gewährung von Bundeszuschüssen, der Gewinnung einer ausreichenden Anzahl von neuen Mitarbeitern zur VerfügungWärmeanschlussnehmern/Innen und der Gründung eines Eigenbetriebs „Nahwärmeversorgung Glatten“ nebst den notwendigen Satzungsbeschlüssen zu verfolgen. Der technische Betrieb dieses Portals wird Bürgermeister wurde beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung des Konzeptes vorzunehmen und u.a. die notwendigen Vorverträge zur Wärmelieferung mit der interessierten Einwohnerschaft abzuschließen. Stand vom 12. April 2022 Der zu gründende Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung (NWG) beliefert den Anschlussnehmer mit Nahwärme auf der Grundlage der dann zu beschließenden "Satzung über die Erhebung von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung Gebühren für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber Benutzung der öffentlichen Einrichtung der Nahwärmeversorgung (Wärmegebührensatzung)", den „Technischen Anschlussbedingungen Nahwärmeversorgung“ und in analoger Anwendung der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Einhaltung Versorgung mit Fernwärme" (AVBFernwärmeV) vom 20. Juli 1980 (BGBl. S. 742) in der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierengültigen Fassung.
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Samples: Öffentlich Rechtlicher Vorvertrag
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Im Hamburgischen Schulgesetz (HmbSG) vom 16. April 1997, zuletzt geändert am 21. September 2010 (HmbGVBl. S. 551) ist in § 88 Absatz 4 Satz 1 HmbSG die Datenschutzbestimmungen Verpflichtung der TA.. Die TA stellt Lehrerinnen und Lehrer, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Unterrichts- und Erziehungsfähigkeit fortzubilden, festgeschrieben. Gemäß § 88 Absatz 4 Satz 2 HmbSG unterstützt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) die Fortbil- dung durch entsprechende Angebote. Sie schließt mit dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwick- lung (nachfolgend: PortalLl) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen zu diesem Zweck regelmäßig eine Ziel- und Leistungsvereinbarung über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version zu erbringende Fort- und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur VerfügungWeiterbildungsleistungen. Die Administration Unterzeichnenden sind sich einig in dem Auftrag des Landesinstituts, den Schulen und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte Zielgruppen des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist LI im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freiorganisatorischen und rechtlichen Rahmenbe- dingungen Fort- und Weiterbildung anzubieten. Die TA übernimmt keine Haftung Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen zum Erhalt und zum Ausbau der beruflichen Qualifikation ist für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter Lehrkräfte sowie das weitere pädagogische Personal1 an staatlichen Schulen im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellenGrundsatz kostenfrei. Die Registrierung Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen gem. § 88 HmbSG sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültigedafür erforderlichen zusätzlichen We- gezeiten sind, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung soweit sie einen Ortswechsel an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzeseinem Tag erforderlich machen, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur VerfügungFortbildungs- verpflichtung (30 Std. Allgemeinbildende Schulen, 45 Stunden Berufliche Schulen) auf die Jahresarbeitszeit der Lehrkräfte anzurechnen (vgl. Anlage, Ziff. 3).2 Die Qualität der Fort- und Weiterbildung ist sicherzustel- len. Das Angebot des LI – einschließlich von durch das LI beauftragter Personen – ist zu evaluieren und kriterien- geleitet zu überprüfen. Der Anbieter kann zwischen den von Gesamtpersonalrat ist über das Ergebnis der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählenEvalua- tion und ggf. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote daraus resultierenden Folgerungen mindes- tens einmal jährlich zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitiereninformieren.
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Samples: Dienstvereinbarung Über Regelungen Zur Organisation Und Förderung Von Fort Und Weiterbildung
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Die Stiftung setzt sich für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie die Datenschutzbestimmungen Vielfalt der TA.. Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form. Die TA stellt Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazu, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von neuen Mitarbeitern zur Verfügungx ha für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der technische Betrieb dieses Portals wird von Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der TA übernommenPachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Anbieter kann Pächter erhält neben der auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügungentgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die Administration Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterergezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personenwenn dies aus naturschutzfachlichen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmenhuman- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmenPächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis pro ha beträgt x Euro, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ). Der Betrag ist am 30.06. eines jeden Pachtjahres unaufgefordert zur Zahlung fällig. Er ist im Rahmen zu überweisen auf das Konto der gesetzlichen Regelungen Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein IBAN XX00000000000000000000, BIC XXXXXXXX (Kontonr. 53005961, BLZ 210 500 00), bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten HSH Nordbank AG in Kiel unter Angabe des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeitfolgenden Aktenzeichens xyz. Eine erfolgreiche Vermittlung ist Auf- rechnung mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne Forderungen des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so Pächters kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierennicht erfolgen.
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Samples: Pachtvertrag
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Dieser Betreuungsvertrag orientiert sich in seinen Grundzügen an den rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung von Kindertagespflege in Bremen, die Datenschutzbestimmungen durch die fachlichen und politischen Gremien der TA.. Stadt Bremen festgelegt werden. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) PiB Fachdienst Kindertagespflege informiert Eltern, vermittelt Eltern an Kindertagespflegeperso- nen, begleitet die Kindertagespflegepersonen und steht den Vertragsparteien bei Fragen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen Klärung zur Verfügung. Die Administration Kindertagespflege ist ein Angebot zur regelmäßigen Kindertagesbetreuung, vergleichbar mit der Krippe, der Kita oder einer Einrichtung von Elternvereinen. Diese Angebote dienen insbesondere zur Förderung und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung festBildung von Kindern und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Stadt Bremen finanziert diese Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmenEltern beteiligen sich mit einem pauschalen monatlichen Elternbeitrag (Punkt 8). Er ist im Rahmen richtet sich nach der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote Höhe ihres Einkommens und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA jeden begonnenen Monat zu zahlen. Dies gilt neben Den Elternbeitrag berechnet die Elternbeitragsstelle bei der Vermittlung Senatorin für Kinder und Bildung, Xxxxxxxxxxxx 0-00, 00000 Xxxxxx. Zuvor ermittelt PiB-Abrechnung Kindertagespflege den Umfang an Betreuung, auf den die Eltern ei- nen Anspruch haben und teilt diesen den Eltern schriftlich mit. Auf dieser Grundlage übernimmt die Stadt Bremen die Kosten für die Kindertagespflege. Die Regelungen in Bremen sehen vor, dass der Beginn des Betreuungsvertrages immer der erste Tag eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss Monats und das Ende der letzte Tag eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegebenMonats ist. Der Anbieter hat innerhalb Bedarf ist pro Woche in 5-Stunden- Schritten festzulegen (15, 20, 25 Stunden usw.). Den Vertragsparteien ist bewusst, dass die Kinderta- gespflege erst beginnen kann, nachdem die Eltern die Anmeldung zur Kindertagespflege bei PiB an- gegeben haben und i. d. R. eine Bestätigung über den Betreuungsanspruch von einer Woche nach erfolgreicherPiB-Abrechnung Kindertagespflege erhalten haben. Eltern müssen ihr Kind zu jedem Kita-Jahr neu anmelden, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter d.h. sie geben im Sinne Zeitraum von November bis Januar ihre Anmeldung bei PiB ab zum 1.8. des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütungfolgenden Kita- Jahres. Die Vertragsstrafe ist auf Kindertagespflegeperson teilt PiB vor Beginn der Betreuung mit, dass sie einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnenBetreuungsvertrag abgeschlossen hat. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur VerfügungNachname, Vorname Telefon-Nr. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.Adresse E-Mail Handy
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Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Gemäß Verordnung des Magistrats der Stadt Wien (MA 40-2-10188/2007, VO 5158/2007) ist die Datenschutzbestimmungen Ärztekammer zur Führung der TA.. Die TA stellt Verrechnungsstelle für Sonderklassehonorare nach § 45a Abs. 6 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr. KAG), zuletzt geändert durch LGBl. für Wien Nr. 21/2008 und Nr. 50/2013, ermächtigt. Demgemäß hat der Magistrat der Stadt Wien am 28.03.2008 mit der Ärztekammer einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen, in dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx der Magistrat der Stadt Wien die Ärztekammer mit der Führung der Geschäfte einer einzigen Verrechnungsstelle für alle Krankenanstalten der Teilunternehmung 1 des Wiener Gesundheitsverbunds übertragen hat. Zeitgleich wurde für die Teilunternehmung 2 des Wiener Gesundheitsverbunds (Universitätsklinikum AKH Wien) aufgrund der dort bestehenden Verrechnungsorganisation ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügunggesonderter Vertrag abgeschlossen. Die Administration Ärztekammer hat mit Vertrag vom 15.04.2008 Xxxxxxxxx & Partner mit der Errichtung und Verwaltung dem Betrieb einer einzigen Verrechnungsstelle für alle Spitäler des Wiener Gesundheitsverbundes/der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist MUW als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählenexterner Dienstleister beauftragt. Dieser Vertrag wird wurde in der Vergangenheit von den Vertragspartnern einvernehmlich angepasst, diese Anpassungen wurden jedoch nicht schriftlich festgehalten. Insbesondere wurde eine Weiterentwicklung des bestehenden Portals vereinbart (in der Folge: SKL-Portal 2.0). Diese Weiterentwicklung soll nun auf unbestimmte Zeit geschlossen Kosten von Xxxxxxxxx & Partner umgesetzt werden, weswegen die Ärztekammer und kann von jeder Partei mit einer Frist von Xxxxxxxxx & Partner einen beidseitigen Kündigungsverzicht für drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt Jahre abgeben werden. Die unentgeltlichen Angebote Im Gegenzug verpflichtet sich Xxxxxxxxx & Partner dazu, in seinen Verträgen mit dem Unternehmen, von der TA sind freibleibender die Software zum Betrieb der Verrechnungsstelle gemietet bzw. lizensiert erhalten hat (im Folgenden: Softwareanbieter), eine Übertragung der Nutzungsrechte an der Software an die Ärztekammer sicherzustellen, damit die Ärztekammer in die Lage ist, die Software auch über die Geltungsdauer dieses Vertrags (zB im Falle einer allfälligen Vertragsbeendigung) hinaus nutzen zu können. Daher wird dieser Vertrag einvernehmlich an die in der Vergangenheit getroffenen Vereinbarungen adaptiert und lautet nunmehr wie folgt: Xxxxxxxxx & Partner ist verpflichtet, eine Verrechnungsstelle für Sonderklassehonorare für alle vertragsgegenständlichen Spitäler (Krankenanstalten zum 01.11.2020: Universitätsklinikum AKH Wien, Klinik Floridsdorf, Klinik Donaustadt, Klinik Favoriten, Klinik Landstraße, Klinik Hietzing, Klinik Penzing, Klinik Ottakring, KH Gersthof [2019 geschlossen - SKL-Abrechnung auslaufend], SMZ Floridsdorf [2019 geschlossen – SKL- Abrechnung auslaufend]) nach Maßgabe der in Punkt 2. angeführten Aufgaben zu betreiben. Die TA behält Betriebspflicht gilt für Patientinnen und Patienten (Formulierungen im ursprünglichen Vertrag, die nicht den Genderrichtlinien der Ärztekammer entsprachen, wurden entsprechend angepasst), die ab dem 01.04.2008 auf der Sonderklasse aufgenommen wurden und werden. Im Wege der Verrechnungsstelle dürfen ausschließlich ärztliche Honorare, unabhängig davon, auf welche Rechtsgrundlage sie sich insbesondere vorstützen, diese Angebote zu modifizierenverrechnet werden. Als Rechtsgrundlagen kommen folgende Möglichkeiten in Betracht: § 45a Abs. 3 Wr KAG, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken § 46 Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KaKuG) und universitätsinterne (dh arbeitsrechtliche bzw. beschränkendienstrechtliche) Regelungen der Medizinischen Universität Wien. So kann Xxxxxxxxx & Partner wird bei der Rechnungslegung als „Verrechnungsstelle für Sonderklassehonorare der Ärztekammer für Wien gem. § 45a Abs. 6 Wr. KAG“ und bei den Überweisungen an die TA insbesondere die Anzahl Ärztinnen und Ärzte als „Xxxxxxxxx & Partner Sonderklasseverrechnung ÄK“ und der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe Bezeichnung der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenjeweiligen Krankenanstalt nach außen hin in Erscheinung treten.
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Samples: Vertrag Zur Errichtung Und Betrieb Der Verrechnungsstelle
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Den körperschaftlichen Waldbesitzern obliegt die Datenschutzbestimmungen nachhaltige Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes nach den Grundpflichten der TA.. Die TA stellt Waldbesitzer gemäß LWaldG unter besonderer Beachtung der Vorschriften für den Körperschaftswald (§ 46 LWaldG). Demnach ist eine den standörtlichen Möglichkeiten entsprechende, nachhaltig höchstmögliche Lieferung wertvollen Holzes zu erbringen bei gleichzeitiger Erfüllung und nachhaltiger Sicherung der dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur VerfügungWald obliegenden Schutz- und Erholungsfunktionen sowie einer naturnahen Waldbewirtschaftung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von Dies gilt unbeschadet der TA übernommenbesonderen Zweckbestimmung des Körperschaftsvermögens und der aus der Eigenart und den Bedürfnissen der Körperschaften sich ergebenden besonderen Zielsetzungen für ihren Waldbesitz. Der Anbieter So kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen die Nutzfunktion je nach Zielsetzung der Körperschaft gegenüber den Schutz- und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur VerfügungErholungsfunktionen nachrangig sein. Die Administration Zielsetzungen und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der deren Priorisierungen finden sich im Forsteinrichtungswerk zum jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung festkörperschaftlichen Forstbetrieb. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie Ausrichtung der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist Waldpflege im Rahmen der betriebsindividuellen Zielsetzungen auf die Produktion möglichst wertvollen Holzes erfordert eine wertschöpfende Vermarktung der Hölzer über Verkaufsstrukturen, die einen guten Marktzugang ermöglichen. Nur so können die gesetzlichen Regelungen bei Aufgaben, wertvolles Holz zu liefern (LWaldG) und das Vermögen der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung Körperschaft wirtschaftlich und für die Marketingaktivitäten Zwecke der Kommune zu verwalten (GemO), sinnigerweise zusammengeführt und umgesetzt werden. S. 1, Vereinbarungsentwurf 4.2; Stand 19.09.2019 Kreisforstamt Rhein-Neckar-Kreis Die Beteiligten verfolgen mit der Vereinbarung daher die gemeinsamen Ziele, das in den Forstbetrieben produzierte Holz möglichst wertschöpfend zugunsten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für jeweiligen Waldbesitzers zu vermarkten und mit einer nachhaltigen Pflege und Bewirtschaftung der Wälder durch ihre Forstbetriebe die Einhaltung Schutz- und Erholungsfunktionen der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter Wälder im Sinne des Telemediengesetzes Rhein-Neckar-Kreis zu erhalten und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG)zu fördern. Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, Vor diesem Hintergrund schließen die Parteien einen entsprechenden VertragBeteiligten die nachfolgend aufgeführte delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung i. S. d. § 25 Abs. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen1 S. 1 1. Alt GKZ, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er zudem die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne Voraussetzungen des § 108 Abs. 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenGWB erfüllt.
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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Die AOK, die Datenschutzbestimmungen der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version IKK und die bereitgestellten Schnittstellen Praxisklinik haben zum 01.04.2006 einen Vertrag zur integrier- ten Versorgung nach § 140 a ff. SGB V über eine fachübergreifende Zusammenarbeit ab- geschlossen. Gegenstand ist die Behandlung von netzhautchirurgischen Indikationen in Form einer interventionellen Versorgung mit präoperativer Vorbereitung und Anwendungen zur Verfügungpostoperati- ver Nachsorge ggf. im überwachten Bett. Dadurch soll eine vollstationäre Behandlung von üblicherweise längerer Dauer in diesem Bereich ersetzt werden. Die Administration und Verwaltung integrierte Versor- gung soll langfristig zu einem Rückgang der einzelnen Jobangebote (BackendInanspruchnahme von stationären Kranken- hausleistungen in Sachsen-Nutzung) übernimmt Anhalt führen. Auf diese Weise sollen die ansteigenden Aus- gaben im Krankenhausbereich der Anbieterteilnehmenden Krankenkassen reduziert werden. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für Zusammenarbeit zwischen der Praxisklinik und den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist Vertragsärzten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei integrierten Versorgung sind insbesondere die indikationsbezogene Zuweisung von Patienten in die Praxisklinik, die präoperative Vorbereitung durch den Hausarzt, die Erbringung der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freierforderlichen netzhautchirurgischen operativen Eingriffe in der Praxisklinik sowie die postoperative Nachsorge durch den Augenarzt. Soweit die ärztliche Behandlung in der Praxisklinik durch Vertragsärzte durchgeführt wird, sind auch die Interessen der KVSA betroffen. Die TA übernimmt keine Haftung KVSA unterstützt die integrierte Versorgung durch die Information der Vertragsärzte und einen Hinweis auf die integrierte Versorgung in der Praxisklinik auf der KVSA - eigenen Homepage. Sie wird die Vertragsärzteschaft in ihrem Zuständigkeits- bereich über die Inhalte und Ziele der integrierten Versorgung in der Praxisklinik schriftlich informieren. Interessierte bzw. bereits in die integrierte Versorgung einbezogene Ver- tragsärzte erhalten von der KVSA die notwendige Unterstützung, soweit im Zusammen- hang mit der Durchführung ihrer Aufgaben organisatorische oder abrechnungstechnische Fragestellungen auftreten sollten. Im Zusammenhang mit der integrierten Versorgung in der Praxisklinik können für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote prä- und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter postoperative Phase im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher ambulanten vertragsärztlichen Bereich Mehraufwendungen entstehen. Diese Mehraufwendungen sollen die vertragsärztliche Gesamtvergütung nicht belasten. Mehraufwendungen, die im Sinne Bereich der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO Arznei- und BDSG)Heilmittel auf Grund der integrierten Versorgung in der Praxisklinik entstehen, sollen die Vertragsärzte nicht be- lasten. Für Mit der dargestellten Zielsetzung schließen die Erfüllung AOK, die IKK, die Praxisklinik und die KVSA die nachfolgende Vereinbarung zur Einbeziehung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- KVSA in die integrierte Versorgung an der Praxisklinik und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern zum Ausgleich möglicher finanzieller Mehraufwendun- gen für prä- und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit postoperative Leistungen im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenvertragsärztlichen Bereich.
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Samples: Einbeziehungsvereinbarung
Präambel. Neben Das Evangelische Krankenhaus Oldenburg ist Mitglied im Diakonischen Werk der Evangelisch Lutherischen Kirche in Oldenburg e.V.. Es hat sich dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz - Diakonie (ARRG-D) angeschlossen und ist rechtlich verpflichtet, die Arbeitsvertragsrichtlinien der Konföde- ration Evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Stand: 01.11.2010 (nachfolgend kurz AVR-K) auf alle Arbeitsverhältnisse anzuwenden. Ausschließlich die sogenannte Arbeitsrechtliche Kommission ist in der Lage, die bestehenden Regelungen der AVR-K zu verändern. Die Amtszeit der bisheri- gen Arbeitsrechtlichen Kommission ist mit dem 30.04.2011 ausgelaufen. Es steht nicht fest, ob und wann eine neue Arbeitsrechtliche Kommission ihre Tätigkeit wieder aufnehmen wird. Notwendige Entgelterhöhungen sind aufgrund der Handlungsunfähigkeit der Arbeitsrechtlichen Kommission für ungewisse Zeit nicht zu erreichen. Zur Umsetzung und zur Überwindung dieses Zustandes schließen die Vertragsparteien diesen Tarifvertrag für das Evangelische Krankenhaus Oldenburg (Tarifvertrag Evangelisches Kranken- haus Oldenburg, nachfolgend kurz: TV EKO). Die Tarifvertragsparteien sind sich einig darüber, dass die Arbeitsbedingungen in der Evangeli- schen Krankenhausstiftung Oldenburg in Tarifverträgen geregelt werden können und die Mitglied- schaft im Diakonischen Werk bzw. der Anschluss an das ARRG-D dem nicht entgegen stehen. Die Vertragspartner wollen in diesem Tarifvertrag diskriminierungsfreie Regelungen gelten die Datenschutzbestimmungen der TA.. schaffen. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) in diesem Tarifvertrag verwendeten Personenbezeichnungen Arbeitnehmerin/Ärztin umfasst - zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügungbesseren Lesbarkeit - Männer und Frauen. Der technische Betrieb dieses Portals wird von diakonische Dienst ist Wesens- und Lebensäußerung der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügungevangelischen Kirche. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben Vertrags- parteien erkennen an, dass das Evangelische Krankenhaus Oldenburg dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben Auftrag verpflichtet ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte das Evangelium Jesu Christi in Wort und Tat zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenbezeugen.
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Samples: Tarifvertrag
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Das o.g. Grundstück ist bereits durch einen Grundstücksanschluss an die Datenschutzbestimmungen öffentliche Wasserversorgung angeschlossen (= erster Anschluss) und somit erschlossen. Nach der TA.. Die TA stellt Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Adelburggruppe besteht pro bebautem und anschlussbedürftigem Grundstück nur ein Anspruch auf einen (einzigen) Grundstücksanschluss. Für einen weiteren Grundstücksanschluss (= zweiter Anschluss) wird daher folgende Vereinbarung getroffen: Der Grundstückseigentümer beantragt die Herstellung eines weiteren Grundstücksanschlusses an die öffentliche Wasserversorgung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Adelburggruppe (siehe beiliegender Lageplan) Unter dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal Grundstücksanschluss ist entsprechend § 3 der Wasserabgabesatzung die Wasserleitung von der Abzweigstelle der Versorgungsleitung bis zur Übergabestelle zu verstehen; er beginnt mit der Anschlussvorrichtung (nachfolgend: PortalAbzweigstelle) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügungund endet mit dem Ausgangsventil. Der technische Betrieb dieses Portals weitere Grundstücksanschluss wird von nicht Bestandteil der TA übernommenöffentlichen Entwässerungs- einrichtung. Dies gilt auch, soweit der Grundstücksanschluss im öffentlichen Straßengrund liegt. Der Anbieter kann Antrag erstreckt sich daher auf künftige Verbesserungs-, Erneuerungs-, Änderungs-, Unterhaltungs-, Sanierungs-, Stilllegungs- bzw. Beseitigungs- maßnahmen an dem Portal ein eigenes Konto anlegen weiteren Anschluss. Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Adelburggruppe verpflichtet sich, den beantragten Grundstücksanschluss herzustellen. Künftige Verbesserungs-, Erneuerungs-, Änderungs-, Unterhaltungs-, Sanierungs-, Stilllegungs- bzw. Beseitigungsmaßnahmen für diesen Anschluss unterliegen der BGS/WAS und über das Backend WAS des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichenZweckverbandes. Das Portal wird auf Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich, den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich Aufwand für die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte Herstellung des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte weiteren Grundstücksanschlusses in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und voller Höhe zu übernehmen. Die Verpflichtung zur Kostenübernahme gilt auch für künftige Verbesserungs-, Erneuerungs-, Änderungs-, Unterhaltungs-, Sanierungs-, Stilllegungs- bzw. Beseitigungsmaßnahmen für diesen Anschluss. Die Endabrechnung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten am Grundstücksanschluss bzw. der jeweiligen Maßnahme. Der Anbieter kann zudem Grundstückseigentümer verpflichtet sich zur Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe von € auf eigene Rechnung das Konto IBAN : XX00 0000 0000 0000 0000 00 bei der Raiffeisenbank Adelzhausen. Der Grundstückseigentümer ist damit einverstanden, dass der sich aus der Endabrechnung ergebende Betrag mit der Sicherheitsleistung verrechnet wird. Eine sich aus der Endabrechnung ergebende Überzahlung wird sofort erstattet. Erstattungen werden nicht verzinst. Alle aufgrund dieser Vereinbarung angeforderten Beträge (Sicherheitsleistung und iEndabrechnung) sind jeweils innerhalb von zwei Wochen zur Zahlung fällig. Im eigenen Namen Übrigen gelten für die gegenseitigen Rechte und Pflichten, soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, die Bestimmungen der Wasserabgabesatzung und der zugehörigen Beitrags- und Gebührensatzung in ihrer jeweils geltenden Fassung. Der Anschlussnehmer unterwirft sich der sofortigen Vollstreckung gemäß §61 Abs.1 Satz 1 BayVwVfG. Sollten sich die Eigentumsverhältnisse an dem Grundstück ändern, verpflichtet sich der Grundstückseigentümer die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag weiterzugeben. Die Vertragspartner erhalten jeweils eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmenAusfertigung des Vertrages. Er ist Ort, Datum ........................................... Ort, Datum .......................................... ………………………………………….……………… ………..……………………………………………… Geschäftsleiter, ZvWv Adelburggruppe Grundstückseigentümer Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxxx Vertreten durch den 1. Vorsitzenden Xxxxx Xxxxxxxxxx Tel.: +49 8208 / 95 78 9-0, Fax.: +49 8208 / 00 00 0-00 E-Mail: Xxxx@xxxxxxxxxxxxxx.xx Xxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Telefon: 0000-000 000-0, E-Mail: xxxxxx.xxxxxxx@xxx-xxxx.xx Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von unseren Kunden oder anderen Bevollmächtigten erhalten. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei Vollstreckung verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Grundbücher, Schuldnerverzeichnisse, Handels- und Vereinsregister, Presse, Internet) zulässigerweise gewinnen oder von sonstigen Dritten (z.B. einer Kreditauskunftei) berechtigt übermittelt werden. Folgende personenbezogene Daten verarbeiten wir: • Anrede, ggf. Titel, Vorname, Nachname • E-Mail-Adresse • Telefonnummer (Festnetz und / oder Mobil) • Kontaktdaten (u.a. Postanschrift) • Rechnungsdaten und Daten zu vergangenem Zahlungsverhalten • Bankdaten (Kreditinstitut, Bankverbindung, Kreditinformationen etc.) • Identifikations-/ Zahlungsdaten • Verbrauchsstellenangaben (Zählernummer, Zählerstand, Vertragskontonummer, Verbrauch, Anschrift der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freiVerbrauchsstelle, Datum des Lieferbeginns) • Daten des bisherigen Versorgers (Verbrauch, Adressdaten, Belieferungsdatum), Visualisierung von Verbrauchswerten und Kosten im Online- Portal (nach dem Einbau eines intelligenten Messsystems). Weiter erheben wir Informationen über das Zahlungsverhalten, um offene Beträge einzufordern, ggf. eine Sperrung durchzuführen. • Abwasserdaten • Grundstücksdaten • Dokumentationdaten sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten. Obige Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sind als Beispiele zum Umgang mit Ihren Daten zu verstehen. Die TA übernimmt keine Haftung Verarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs.1 Buch. b DSGVO zur Erfüllung des Vertragszwecks oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne die Angaben dieser Daten wäre die Durchführung nicht möglich. Des Weiteren beruht die Verarbeitung nach 6 Abs.1 Buch. e DSGVO, die Verarbeitung ist für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlichdem Verantwortlichen übertragen wurde. Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben, beruht die Verarbeitung nach Art. 6 Abs.1 Buch. a DSGVO. Ihre Einwilligung ist freiwillig und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sogkann jederzeit widerrufen werden. Joint Controllership) gegeben istDie Daten werden zu nachfolgend benanntem Zweck verarbeitet: • SEPA Mandat • Vertragsabwicklung • Kundenbetreuung • Wasserversorgung • Vollstreckung • Wartungsarbeiten • Zählerablesung • Abrechnungszwecken Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an: • Behörden wie z.B. Finanzbehörden • Bankinstitut, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagtKreditinstitute, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichenZahlungsdienstleister • Planungsbüro • Dienstleister, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt wir im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt Auftragsverarbeitungsverhältnissen heranziehen • IT-Dienstleistung • Logistikunternehmen • Rohrleitungsbaufirmen • Druckdienstleister • Rechtsanwälte • Bestimmte Daten können über die Gemeinden eingeholt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.
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Samples: Sondervereinbarung Über Einen Weiteren Grundstücksanschluss
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten die Datenschutzbestimmungen Grundlage der TA.. Vereinbarung über ein Freiwilliges Soziales Jahr ist § 11 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG) vom 16. Mai 2008 (BGBL. 2008, Teil I, Nr. 19, S. 842-848, ausgegeben am 26.Mai 2008), sowie der Rahmenkooperationsvertrag zwischen den FSJ_S Trägern und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes werden während der Durchführung von neuen Mitarbeitern zur Verfügungallen Beteiligten beachtet und eingehalten. Das FSJ_S wird ganztägig als an Lernzielen orientierte und überwiegend praktische Hilfstätigkeit in Schulen geleistet. Der technische Betrieb dieses Portals Freiwilligendienst dient der Orientierung und Persönlichkeitsbildung junger Menschen und ist eine Maßnahme der Jugendbildung. Die vereinbarten Lernziele werden in regelmäßigen Abständen reflektiert und weiterentwickelt. Sie fördern den Kompetenzerwerb sowie die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit. Gleichzeitig gehören Jugendfreiwilligendienste zu den besonderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements. Ein Arbeitsverhältnis wird von der TA übernommendurch den Freiwilligendienst nicht begründet. Der Anbieter kann Xxxxxx achtet auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend die gegenseitige Einhaltung dieser Vereinbarung. Damit erkennen die Vertragspartner die grundlegende Gesamtverantwortung des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich Trägers für die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur VerfügungDurchführung des Freiwilligendienstes an. Die Administration und Verwaltung Gesamtverantwortung des Trägers konzentriert sich dabei auf die federführende Konzeption, die Koordination, die Beratung sowie insbesondere auf die pädagogische Begleitung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmenFreiwilligen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung Xxxxxx ist Ansprechpartner für alle Fragen und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf Probleme, die sich aus der Realisierung dieser Vereinbarung ergeben. Insbesondere bietet er der/dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Freiwilligen Unterstützung bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung Entscheidung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung geeignete Einsatzstelle an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe entsprechenden Absprachen mit der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenEinsatzstelle bezüglich des Einsatzes zu treffen. Bei Konflikten können Freiwillige und Einsatzstelle den Xxxxxx vermittelnd einschalten, welcher die Schlichtung von Streitigkeiten mit dem Ziel einer gütlichen Einigung unterstützt.
Appears in 1 contract
Samples: Vereinbarung Zur Durchführung Eines Freiwilligen Sozialen Jahres (Fsj)
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Die LH Dresden ist unter Mitwirkung der Exzellenzuniversität und weiteren Forschungseinrichtungen seit Jahren führend in Bereichen der Automobiltechnik, den Informationstechnologien, der Mikroelektronik, dem Leichtbau und den Verkehrswissenschaften. Neue innovative Technologien werden in Dresden übergreifend erforscht und zeitnah in der Praxis umgesetzt. Die LH Dresden betreibt seit mehr als zehn Jahren ein Verkehrsmanagementsystem (VAMOS), das stetig ausgebaut wird. Aktuelle Herausforderungen stellen z.B. die Datenschutzbestimmungen intelligente Steuerung von Elektrofahrzeugen in der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal Stadt, hinsichtlich eines energieeffizienten Routings und das Vernetzen der Verkehrsinfrastruktur mit den Fahrzeugen (nachfolgend: PortalCar2X) zur Gewinnung dar. Deshalb unterstützt die LH Dresden verschiedene Forschungsprojekte wie etwa „Synchrone Mobilität 2023“, „Schaufenster Elektromobilität“, „Elektromobilität verbindet“. Zusätzlich gehört die LH Dresden zu den sechs Städten, die das Bundesverkehrsministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bis zum Jahr 2020 beim Aufbau von neuen Mitarbeitern zur Verfügungdigitalen Testfeldern zum automatisierten und vernetzten Fahren (HAVF) unterstützt. Der technische Betrieb dieses Portals wird von Parallel dazu werden vom 5G Lab Germany die Mobilfunktechnologien der TA übernommennächsten Generation in Dresden erforscht, die ebenfalls eine strategische Bedeutung u.a. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen für das HAVF haben werden. Mit der Gläsernen Manufaktur der Marke Volkswagen in Dresden besitzt die Stadt einen attraktiven Standort und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird innovativen Hersteller, der mit der Unternehmensstrategie 2025 einen Schwerpunkt auf den Rechnersystemen Ausbau der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version Elektromobilität, das autonome Fahren und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur VerfügungMobilitätsdienstleistungen legt. Die Administration Gläserne Manufaktur wird ihre traditionellen Stärken aus Manufakturfertigung, höchstem Kundenservice, hochklassigen Events und Verwaltung als Tourismusattraktion weiter fortführen. Ferner werden diese Stärken durch neue Elemente zur Zukunft der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt Mobilität und neuartige Mobilitätsdienstleistungen ausgebaut. VW Sachsen und die LH Dresden beabsichtigen im Bereich Zukunft der Anbieter. Hierbei legt Mobilität, insbesondere aber nicht abschließend zu den Themen Elektromobilität, Digitalisierung und innovatives Fuhrpark- Management gemeinsam in der Anbieter neben dem Inhalt Modellregion Dresden identifizierte Xxxxxx der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung festZusammenarbeit auszubauen und zu konkretisieren. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen zukünftigen Technologien sollen dabei wichtige Beiträge zum Klima- und Lärmschutz sowie zur Luftreinhaltung leisten, um so die Inhalte des Portals sowie Lebensqualität der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger Dresdener Bürgerinnen und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und Bürger zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenverbessern.
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Samples: Absichtserklärung
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Die BwBM ist die Datenschutzbestimmungen Inhouse-Gesellschaft des Bundes zur Erbringung von Liefer- und Dienstleistungen im Bereich der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur VerfügungBekleidung und persönlichen Ausrüstung für die Bundeswehr. Mit mehr als 1.300 Beschäftigten, die teilweise direkt bei der BwBM und teilweise bei der Bundeswehr angestellt sind, nehmen wir das Bekleidungsmanagement für die rund 200.000 Soldaten und Soldatinnen sowie die zivilen Beschäftigten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung wahr. Da- mit gewährleisten wir die Versorgungssicherheit der Bundeswehr. Diese Versorgungssicherheit umfasst die Budgetplanung ebenso wie die Beschaffung und die terminge- rechte Ausgabe an unsere Kunden. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommenAuftrag, die anspruchsberechtigten Bundeswehr-Angehörigen optimal zu versorgen, hat oberste Priorität. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler Unser Handeln ist von einer Vision geleitet: Wir managen die Bekleidung der TA festzulegen Bundeswehr – zuverlässig, einfach und zu übernehmenschnell. Unser Artikelspektrum umfasst nicht nur Uniformen, sondern auch Ausrüstungsgegenstände wie bei- spielsweise ABC-Schutzartikel, Kochschürzen und Feuerwehrhelme. Alle Artikel werden gemeinsam mit der Bundeswehr entwickelt, durch die BwBM beschafft, gelagert, verteilt, gereinigt und instandgesetzt. Firmensitz Bw Bekleidungsmanagement GmbH . Xxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 0-00 . 00000 Xxxx Geschäftsführer Xxxxxxx Xxxx . Aufsichtsratsvorsitzender Xxxxxx xxx Xxxxxxxx Amtsgericht Köln HRB 52368 . Ust-IdNr. DE 813509491 . Leitweg-ID 000-00000-00 Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen Auftragnehmer übernimmt die TA keine Prüfung und keine HaftungAufgabe als „externe Ombudsperson für Compliance“. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf Im Wesentli- chen sollen die folgenden Leistungen, die je nach Bedarf abgerufen werden, erbracht werden: • Entgegennahme von Hinweisen • Durchführung der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit Falldokumentation bei eingegangenen Hinweisen • Auf Wunsch der BwBM auch als Anbieter im Sinne Bewertung des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne Hinweises • Kontakthalten mit dem Hinweisgeber • Finale Information des Hinweisgebers Die Einzelheiten der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der vereinbarten Leistung ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO Leistungsbeschreibung (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenAnlage 1).
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Samples: Ombudsperson Agreement
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten die Datenschutzbestimmungen der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version BARMER GEK und die bereitgestellten Schnittstellen Versorgungslandschaft Rheuma GmbH haben diesen Vertrag zur Integrierten Versorgung in der Rheumatologie vom 01.05.2016 mit Wirkung zum 01.08.2015 geschlossen. Mit Änderungsvereinbarungen vom 01.10.2016, 01.01.2017 und Anwendungen 01.01.2018 wurde dieser Vertrag angepasst. Durch die zahlreichen Änderungen sowie die Umfirmierung der Versorgungslandschaft Rheuma GmbH zur VerfügungBDRh Service GmbH, die Beauftragung des neuen Rechenzentrums zum 01.04.2018 und die Umbenennung der BARMER GEK in BARMER soll die jetzige Fassung zum 01.04.2018 alle bisherigen Änderungen der Änderungsvereinbarungen zusammenfassen. Die Administration BARMER und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann BSG haben sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Integrierten Versorgung nach § 140 a SGB V („IV“) zum Ziel gesetzt, die Versorgung von Patienten mit entzündlichem Rheuma bei Vorliegen der Einschlusskriterien (Anhang 2 der Anlage 3) bzw. bei Verdacht nachhaltig zu verbessern. Entzündliches Rheuma ist der zentrale Beschwerdekomplex zahlreicher chronischer Erkrankungen mit muskuloskelettalen Beschwerden und Funktionsstörungen mit systemischer Beteiligung und gehört zu den chronischen Erkrankungen, die bei den Betroffenen zu höchster Einschränkung der Teilhabe am Leben führen und bei denen eine Heilung nahezu ausgeschlossen ist. Durch einen frühzeitigen Therapiebeginn können die Einbußen an Lebensqualität und Funktionalität vermindert werden. Obgleich die individuellen Krankheitsursachen bis heute nicht vollständig geklärt sind und die Erkrankung nicht heilbar ist, ermöglichen die heute verfügbaren Therapiestrategien eine effektive Kontrolle der Krankheitsaktivität und somit die Verhinderung der Zerstörung der Gelenke und der damit verbundenen Folgen. Zur positiven Beeinflussung des Krankheitsverlaufes sind eine möglichst frühzeitige gesicherte Diagnosestellung, eine frühzeitige Einleitung einer antirheumatischen, krankheitsmodifizierenden Therapie, eine engmaschige, konsequente Therapieüberwachung sowie eine intensive Schulung des Patienten wichtig, um eine Verlangsamung der Progression und im besten Fall eine Remission zu erreichen. Ferner ist die stadiengerechte und qualitätsgesicherte Arzneimitteltherapie, u. a. beim Einsatz biotechnologisch hergestellter Antirheumatika (Biologicals und Biosimilars), ein wichtiger Erfolgsfaktor. In dieser IV wird besonderes Gewicht auf eine fachübergreifende, ganzheitliche und qualitativ hochwertige Betreuung und Behandlung gelegt. Durch die Festlegung von Therapiezielen nach Anlage 2 („Assessment und Therapieziele Hausarzt“), wird auf einfache Art und Weise dem an der IV teilnehmenden Hausarzt eine Anleitung zur Verfügung gestellt, die neben der Berücksichtigung der Morbidität individuelle Zielwerte der Behandlung des Patienten berücksichtigt. Bei Nichterreichen der Zielwerte soll der Hausarzt auch weitere Faktoren nach Anlage 2 bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freiTherapieentscheidung berücksichtigen. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen Ein besonderer Fokus liegt auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes Versorgung und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen geplanten und gezielten Überführung an entzündlichen Rheumaformen erkrankter Jugendlicher und junger Erwachsener (insbesondere DSGVO „Heranwachsende“) von Kinder- und BDSGJugendärzten mit der Zusatzbezeichnung Kinderrheumatologie zu Erwachsenenmedizinern („Transition“). Für Entscheidend für eine erfolgreiche Transition ist ein koordinierter, multidisziplinärer Prozess, der nicht nur die Erfüllung medizinischen Bedürfnisse der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- Heranwachsenden umfasst, sondern auch psychosoziale, schulische und Handlungspflichten ist berufliche Aspekte einschließt. Des Weiteren sieht der Anbieter selbst verantwortlichVertrag die Verbesserung der Kommunikations- und Informationswege zwischen dem Hausarzt („Hausarzt“), Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie („Rheumatologe“), Ambulanzen nach §§ 117 ff. Sofern SGB V („Ambulanzen“) und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne Kinder- und Jugendärzte mit der DSGVO Zusatzbezeichnung Kinderrheumatologie (sog. Joint Controllership„Kinder- und Jugendrheumatologen“) gegeben ist(gemeinsam „Ärzte“) durch qualifizierte Arztbriefe, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende definierte Schnittstellen und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere ein durchgängiges Überweisungsmanagement vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.
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Samples: Vertrag Zur Integrierten Versorgung in Der Rheumatologie
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Um die Datenschutzbestimmungen Rechte und Pflichten aus dem Auftragsdatenverarbeitungsverhältnis gemäß der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügunggesetzlichen Verpflichtungen zu konkretisieren, schließen die Vertragsparteien nachfolgende Vereinbarung. § 2 Gegenstand des Auftrags, Art und Zweck der Vereinbarung Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend Gegenstand des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich Auftrags ist die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und Verarbeitung personenbezogener Daten im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmenZuge der Teilnahme von Schülerinnen und Schülern der Auftraggeberin am bundesweiten Online-Wettbewerb JUGEND GRÜNDET. Er ist § 3 Art der personenbezogenen Daten, Kategorien betroffener Personen Folgende Daten der Schülerinnen und Xxxxxxx werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei einfachen Teilnahme an JUGEND GRÜNDET verarbeitet: E-Mail-Adresse, Passwort, Geschlecht, Vor- und Nachname, Land, Postleitzahl, Schulort, U16 oder Ü16. Teamname, Team-ID, Wettbewerbsbeiträge, Bepunktung. Sollten die Schülerinnen und Xxxxxxx sich für ein Pitchevent oder das Bundesfinale qualifizieren, werden darüber hinaus weitere personenbezogene Daten verarbeitet. Dafür wird dann jeweils individuell von jedem Betroffenen eine gesonderte Einwilligung in die Datenverarbeitung von der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freiAuftragnehmerin eingeholt. § 4 Dauer des Auftrags Der Vertrag ☐ beginnt am 01. September 20 ... und endet am 31. Juli 20 ... oder ☐ beginnt am 01. September 20 … und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die TA übernimmt keine Haftung für Kündigung ist mit einer Frist von vier Wochen zum 31. Juli eines jeden Jahres möglich. Unabhängig davon kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß der Auftragnehmerin gegen Datenschutzvorschriften oder die Marketingaktivitäten Bestimmungen dieses Vertrages vorliegt, die Auftragnehmerin eine Weisung des AnbietersAuftraggebers nicht ausführen kann oder will oder die Auftragnehmerin Kontrollrechte des Auftraggebers vertragswidrig verweigert. Insbesondere die Nichteinhaltung der in diesem Vertrag vereinbarten und aus Art. 28 DS-GVO abgeleiteten Pflichten stellt einen schweren Verstoß dar. § 5 Verantwortlichkeiten und Weisungen Der Anbieter Auftraggeber ist als Stellenausschreiber grundsätzlich für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte Eine Einwilligung in die Datenverarbeitung wird zusätzlich von den Betroffenen individuell bei der Registierung eingefordert. Sofern die Betroffenen Unter-16-Jahre alt sind, wird darüber hinaus die Einwilligung der Erziehungsberechtigten abgefragt. Die Auftragnehmerin verwendet die Daten für keine anderen Zwecke als in dieser Auftragsverarbeitungsvereinbarung festgelegt. Primär weisungsbefugt im Rahmen dieses Auftragsverarbeitungsvertrags sind die Betroffenen selbst. Im Falle einer Weisung durch einen U-16-Betroffenen wird die Einwilligung der Erziehungsberechtigten abgefragt. Im Falle einer Weisung durch den Auftraggeber wird vor der Durchführung die Einwilligung der Betroffenen und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt ggf. der Erziehungsberechtigten abgefragt. Bis zur Bestätigung oder Änderung der entsprechenden Weisung ist der Auftragnehmer berechtigt, die TA keine Prüfung und keine HaftungDurchführung der Weisung auszusetzen. Der Anbieter darf Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher idieser Auftragsverarbeitung, es sei denn es besteht eine anderweitige gesetzliche Verpflichtung. Im Sinne Falle einer anderweitigen Verpflichtung teilt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber vor der datenschutzrechtlichen Regelungen Verarbeitung unverzüglich die entsprechenden rechtlichen Anforderungen mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (insbesondere DSGVO und BDSGArt. 28 Abs.3 Satz 2 lit. a DS-GVO). Für die Erfüllung Auskünfte über personenbezogene Daten der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichenBetroffenen, die gegen gesetzliche Regelungen und/durch den Auftraggeber angefragt werden, darf die Auftragnehmerin nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Betroffenen erteilen. Im Folgenden werden die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber und die Weisungsempfänger bei der Auftragnehmerin genannt. Bei einem Wechsel oder Rechte Dritter verstoßeneiner längerfristigen Verhinderung der Ansprechpartner sind dem Vertragspartner unverzüglich und grundsätzlich schriftlich oder elektronisch die Nachfolger bzw. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellenVertreter mitzuteilen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal Weisungen sind für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren. Weisungsberechtigte Person des Auftraggebers ist für den Anbieter kostenfreidie Schulleitung. Der Anbieter hat im Zuge Weisungsempfängerin bei der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet Auftragnehmerin ist die jeweils gültigeDatenschutzbeauftragte, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, erreichen über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenxxxxxxxxxxx@xxxx.xx.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten die Datenschutzbestimmungen Das Studium im Modell is+i verknüpft das wissenschaftliche Studium mit praktischer Berufserfahrung. Während des Studiums im Modell is+i wechseln sich Phasen des theoretischen Studiums an der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx Hochschule und betriebliche Praxisphasen ab. Es setzt ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügunghohes Engagement und eine hohe Eigenverantwortung des/der Studierenden voraus. Der technische Betrieb dieses Portals Praxispartner wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist ihn/sie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freiMöglichkeiten unterstützen. Ziel des dualen Studiums im Modell is+i (Ingenieurstudium und Industriepraxis) ist es, die Studierenden praxisnah zu fördern sowie deren unmittelbaren Eintritt in ein Arbeitsverhältnis nach Abschluss des Studiums zu unterstützen. § 1 Vertragsdauer Dieser Vertrag beginnt am ___und endet mit Abschluss des Studiums. Die TA übernimmt keine Haftung für Regelstudienzeit zur Erlangung des berufsqualifizierten Abschlusses dauert ___Semester. Das Studium beginnt zum Sommersemester/Wintersemester _______. Der/Die Studierende muss selbst dafür Sorge tragen, sich fristgerecht an der Hochschule einzuschreiben. Das Unternehmen und der/die Marketingaktivitäten des AnbietersStudierende können das Vertragsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen verlängern, wenn der Studienabschluss, z.B. infolge eines Auslandssemesters oder einer besonders langen Abschlussarbeit, nicht innerhalb der Regelstudienzeit zum voraussichtlichen Termin möglich ist. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich Kann das Studium aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichenGründen, die gegen gesetzliche Regelungen undder/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf die Studierende nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6Regelstudienzeit abgeschlossen werden, so verlängert sich dieser Studienvertrag entsprechend. Besteht der/die Studierende Prüfungen gemäß der Prüfungsordnung der Technischen Hochschule Mittelhessen nicht, so verlängert sich das Vertragsverhältnis entsprechend. Verliert der/die Studierende den Prüfungsanspruch vollständig, so endet das Vertragsverhältnis mit diesem Zeitpunkt. § 2 Probezeit Die Probezeit beträgt ____Monate; ihr Ablauf wird durch Zeiten des Studiums an der Technischen Hochschule Mittelhessen gehemmt. Innerhalb der Probezeit kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung das vorliegende Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angaben von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates Gründen gekündigt werden. § 3 Praxisphasen Die unentgeltlichen Angebote Praxisphasen gemäß der TA Prüfungsordnung der Technischen Hochschule Mittelhessen werden in der Regel in der Betriebsstätte des Unternehmens durchgeführt. Ausnahmen sind freibleibendmöglich, soweit sie dem Erreichen des Studienziels dienlich sind. § 4 Vergütung Die Vergütung beträgt Euro brutto monatlich. Die TA behält Vergütung ist jeweils zum fällig. § 5 Wöchentliche betriebliche Arbeitszeit in den Projektphasen Die wöchentliche Arbeitszeit in den Praxisphasen beträgt____Stunden. Über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinausgehende Stunden werden, soweit sie von dem Unternehmen veranlasst wurden, nach der im Betrieb üblichen Regelung vergütet. § 6 Urlaub Grundsätzlich richtet sich insbesondere vordie Dauer des Urlaubs nach den gesetzlichen, betrieblichen oder tariflichen Regelungen. § 7 Pflichten des Unternehmens Das Unternehmen verpflichtet sich hinsichtlich dafür zu sorgen, dass dem/der Studierenden in den Praxisphasen Kenntnisse, Fertigkeiten und berufliche Erfahrungen vermittelt werden, die zum Erreichen der im Studiengang festgelegten Studienziele erforderlich sind. eine geeignete Fachkraft mit der Betreuung der Praxisphasen zu beauftragen und diese Angebote der Technischen Hochschule Mittelhessen zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenbenennen.
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Samples: Duale Studienvertrag
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten die Datenschutzbestimmungen der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung►vgl. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommenArt. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz, Artikel 2a Landesverfassung Baden-Württemberg Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch Grundlagen für die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung Öffentlichen Dienst bilden unter anderem Grundgesetz für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für Bundesrepublik Deutschland (GG) das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote Rechte von Menschen mit Behinderungen - UN-Behindertenrechtskonvention das Bundesteilhabegesetz (BTHG) das Sozialgesetzbuch IX Teil 1 und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen Teil 3 Landesverfassung (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint ControllershipLV) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographischedas Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung - Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) das Landesbeamtengesetz (LBG) mit der VwV des Innenministeriums zur Durchführung beamtenrechtlicher Vorschriften (BeamtVwV) die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift aller Ministerien und des Rechnungshofs über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung (SchwbVwV) die Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (Lehrkräfte - ArbeitszeitVO) die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Anrechnungsstunden und Freistellungen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (VwV Anrechnungsstunden und Freistellungen) Die dauerhafte berufliche Integration behinderter Menschen ist eine wesentliche Voraussetzung für die selbstbestimmte gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und somit zugleich eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe. Das berufliche Fortkommen und der Aufstieg schwerbehinderter Menschen werden unterstützt und gefördert. Auswirkungen von Behinderungen auf die Arbeitsplatzsituation werden im offenen Dialog zwi-schen allen Beteiligten einer sachlichen und fachgerechten Lösung in partnerschaftlicher Zu-sammenarbeit zugeführt. Schwerbehinderte Menschen, gewaltverherrlichende die im Geltungsbereich dieser Vereinbarung beschäftigt sind bzw. sich um eine Einstellung bewerben, dürfen darauf vertrauen, dass ihnen aufgrund ihrer Behinderung keine Nachteile und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellenAusgrenzungen erwachsen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfreiUmsetzung der Inklusionsvereinbarung dient der Prävention. Der Anbieter hat im Zuge Sie soll dazu beitragen, dass sich der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegenGesundheitszustand der behinderten oder schwerkranken Lehrkräfte, der behinderten oder schwerkranken pädagogischen Assistent(inn)en stabilisiert bzw. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt Auswirkungen der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt Behinderung abgemildert werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien Auch soll die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken Prävention eine vorzeitige Zurruhesetzung bzw. beschränkeneine begrenzte Dienstfähigkeit vermeiden helfen. So kann Weitere gültige Vorschriften finden Sie in der Schwerbehindertenverwaltungsvorschrift über die TA insbesondere die Anzahl Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.Landesverwaltung (SchwbVwV) siehe unter: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx-xx.xx
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Samples: Inklusionsvereinbarung
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten die Datenschutzbestimmungen der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur VerfügungMinderheitsgesellschafter als Veräußerer bzw. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version Einbringende und die bereitgestellten Schnittstellen Lloyd als Erwerber bzw. Übernehmer haben am 25. April 2019 unter Teil I. der Urkunde UR-Nr. 941/2019 P des Notars Xx. Xxxx Xxxxxxx in Hamburg (mit 1. Änderungs- und Anwendungen zur VerfügungErgänzungsvereinbarung vom 5. November 2019, UR-Nr. 0228/2019 P des Notars Xx. Xxxx Xxxxxxx in Hamburg, 2. Änderungsvereinbarung vom 8. April 2020 und 3. Änderungsvereinbarung vom 15. Mai 2020) einen notariellen Einbringungsvertrag über insgesamt 90 % der Geschäftsanteile an der SPSW geschlossen (der „Einbringungsvertrag“). Nach dem Einbringungsvertrag hat Xxxxx den Minderheitsgesellschaftern angeboten, die verbleibenden 10 % der Geschäftsanteile der SPSW (die „Optionsanteile“) nach näherer Maßgabe von Ziffer 10 des Einbringungsvertrages mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2024 zu kaufen und zu erwerben (die „Verkaufsoption“). Die Administration Minderheitsgesellschafter sind nach Ziffer 10.2 des Einbringungsvertrages berechtigt, die Verkaufsoption im Zeitraum vom 30. Juni 2024 bis einschließlich zum 31. Dezember 2024 anzunehmen. Für den Fall, dass die Minderheitsgesellschafter die Verkaufsoption nicht ausüben, haben sie Lloyd den Verkauf und Verwaltung die Übertragung der einzelnen Jobangebote Optionsanteile mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2027 nach näherer Maßgabe von Ziffer 11 des Einbringungsvertrages angeboten (Backend-Nutzungdie „Kaufoption“, gemeinsam mit der Verkaufsoption die „Optionen“ und jeweils eine „Option“). Xxxxx kann die Kaufoption gemäß Ziffer 11.2 des Einbringungsvertrages im Zeitraum vom 1. Xxxx 2027 bis einschließlich zum 31. Dezember 2027 ausüben. Nach Ziffer 19.8 des Einbringungsvertrages in der Fassung der 3. Änderungsvereinbarung vom 15. Mai 2020 ist Xxxxx xxxxxx u.a. dazu verpflichtet, ab dem 3 Quartal 2021 jeweils zum ersten Bankarbeitstag eines jeden Kalenderquartals, also zum 1. Bankarbeitstag der Monate Juli, Oktober, Januar und April (jeweils ein „Anspartermin“), einen Betrag in Höhe von EUR 350.000,00 (jeweils ein „Ansparbetrag“) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch auf ein an die erfolgsabhängige Vergütung für Minderheitsgesellschafter zu verpfändendes Konto zu zahlen, dort zu belassen und den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist angesparten Betrag ausschließlich zur Erfüllung von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Minderheitsgesellschaftern aus und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf Zusammenhang mit dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen Einbringungsvertrag oder diesem Gewinnabführungsvertrag zu verwenden (insbesondere DSGVO und BDSG„Ansparverpflichtung“). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben istDies vorausgeschickt, schließen vereinbarten die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.Folgendes:
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Samples: Gewinnabführungsvertrag
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten die Datenschutzbestimmungen Die Altersinstitutionen in der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal Stadt Bülach werden – im Sinne einer „Private Public Partnership“ zwischen der Stadt Bülach und der Stiftung Alterszentrum Bülach (nachfolgend: Portalnachfolgend Stiftung AZB genannt) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung– zusammengeführt. Die Administration und Verwaltung Stadt Bülach hat gemäss Pflegegesetz1 die „Versorgungsverantwortung“ für die Versorgung in der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der AnbieterLangzeitpflege. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch Sie beauftragt die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist Stiftung AZB zukünftig im Rahmen eines Leistungsauftrags mit der gesetzlichen Regelungen bei be- trieblichen Führung der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freiAngebote im Bereich Alter und Pflege, die sie bisher in Eigenregie betrieben hat. Im nachfolgenden Zusammenführungs-Vertrag werden die Modalitäten für die Zusammenführung ver- einbart. Das Alters- und Pflegeheim Rössligasse wird mit seinen angeschlossenen Pflegewohngruppen Gringglen und Soligänter aus der Stadtverwaltung ausgegliedert und betrieblich in die Stiftung AZB integriert. Die TA übernimmt keine Haftung Anstellungs-, Arbeits-, Nutzungs- und Rahmenbedingungen bzw. Taxordnungen werden für die Marketingaktivitäten des AnbietersMitar- beitenden und Kunden aller Standorte nach einheitlichen Grundsätzen geregelt. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber Die Zusammenführung bietet gegenüber der heutigen Lösung viel Mehrwert und stiftet Nutzen für die Einhaltung Bewohner, die Bevölkerung, die Stadt Bülach und die Stiftung AZB. Die Erschliessung einer Reihe von Synergiepotenzialen wird ermöglicht (z.B. Optimierung Personal-Einsatzmöglichkeiten, Nutzung Hotellerie). Die verschiedenen Angebote unter dem Dach der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen Stiftung AZB erlauben einen einheitlichen Marktauftritt in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit Öffentlichkeit sowie insbesondere auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG)umkämpften Personalmarkt. Für die Erfüllung der sich Kun- den kann eine breite Angebotspalette aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlicheiner Hand angeboten werden. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen Kosten entstehen für die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichenUm- setzung des Projekts, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßenAbgeltung von Übergangsregelungen sowie für die strukturelle, personelle und kulturelle Umsetzung der Zusammenführung. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende 1 Pflegegesetz des Kantons Zürich sowie zugehörige Verordnungen und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.Kreisschreiben
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Samples: Zusammenführungs Vertrag
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. versteht die Datenschutzbestimmungen der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur VerfügungDienstleistung Unternehmensbe- ratung als wichtigen Bestandteil einer arbeitsteiligen und sozialen Marktwirtschaft. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und Seit seiner Gründung im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist Jahr 1954 setzt sich der BDU dafür ein, die Qualität und Transparenz im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freiUnternehmensberatungsmarkt stetig zu verbessern und hochwertige Berufsstandards zu verankern. Die TA übernimmt keine Haftung Diese Berufsgrundsätze gelten für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote alle Unternehmens und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte Personalberater, Unternehmens und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung Personal- beraterinnen und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter Unternehmens und Personalbera- tungsgesellschaften im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. (im Folgenden „Berater“ genannt). Sie sind Verhaltenskodex im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO Richtli- nie 2006/123/ EG des Europäischen Parlaments und BDSG)des Rates vom 12. Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit Dezember 2006 über Dienstleistungen im Sinne Binnenmarkt. Der Berater übt seinen Beruf unabhängig, eigenver- antwortlich, gewissenhaft und mit der DSGVO (sogerforderlichen Sorgfalt aus. Joint Controllership) gegeben istEr übernimmt nur Aufträge, schließen wenn er über die Parteien einen entsprechenden Vertragdafür erforderliche Kompetenz und die zur Bear- beitung erforderliche Zeit verfügen kann. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichenAufträge, die gegen gesetzliche Regelungen und/rechtswidrige oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter unlautere Handlungen erfordern, werden abgelehnt oder nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfreiausgeführt. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegenBerater unterrichtet den Auftraggeber über alle für die Zusam- menarbeit wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültigeInformationspflicht gilt ebenfalls bei Kooperatio- nen, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung Arbeits- gemeinschaften und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages weiteren Formen beruflicher Zu- sammenarbeit mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegebenanderen BDU-Beratern. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche Berater ist zur Verschwiegenheit über betriebliche Interna des Auftraggebers verpflichtet. Diese Pflicht erstreckt sich nicht auf Tatsachen, die offenkundig oder allgemein bekannt sind oder ihrer Bedeutung nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilenkei- ner Geheimhaltung bedürfen. Dies Sie gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzesnicht, Probearbeitsvertrages soweit sie in einem staatlichen Verfahren oder Arbeitsvertrages mit Probezeitzur Durchset- zung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Auftrags- verhältnis offengelegt werden müssen. Unterlässt der Anbieter Mitarbeiter und sonstige Dritte, die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne bei einer Tätigkeit mitwirken, werden zur Verschwiegenheit verpflichtet. Geschäfts und Betriebsgeheimnisse des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt Auftraggebers dürfen nicht unbefugt verwertet werden. Die unentgeltlichen Angebote Vorschriften der TA sind freibleibendDatenschutzgesetze der Europäischen Union, des Bundes und der Länder werden eingehalten. Die TA behält sich insbesondere Der Berater trägt Sorge dafür, dass Unbefugte vor, diese Angebote während und nach Beendigung des Auftrags keine Einsicht in interne Unterlagen sowie vertrauliche Beratungsergebnisse des Auftraggebers erhalten. Der Berater führt die Beratung unvoreingenommen und objektiv durch; dies schließt insbesondere Gefäl- ligkeits-gutachten aus. Er nimmt von Dritten für sich oder andere keine finanziellen oder materiellen Zuwen- dungen etwa Provisionen an, die seine Unabhängigkeit gefährden und dem Auftraggeber nicht bekannt sind. Der Berater darf nicht tätig werden, wenn er einen oder mehrere andere Auftraggeber in derselben Sache im widerstreitenden Interesse berät. Ausnahmen gelten insbesondere, wenn die Auftraggeber damit einverstan- den sind. Es werden keine Mitarbeiter des Auftraggebers abgeworben. Anvertraute fremde Vermögenswerte werden mit be- sonderer Sorgfalt behandelt. Werbung darf nicht unlauter und insbesondere nicht irreführend sein. Namentliche Hinweise auf Referenzen sind nur zulässig, soweit der Auftrag-geber ausdrücklich eingewilligt hat. Unternehmensberater berechnen Honorare, die im an- gemessenen Verhältnis zur Leistung oder zum Ergebnis stehen und die vor Beginn der Beratungstätigkeit mit dem Klienten abgestimmt worden sind. Der Berater bildet sich in dem Maße fachlich fort, um die zu modifizierenseiner Berufsausübung erforderlichen Kompeten- zen zu erhalten und weiterzuentwickeln. Diese Berufsgrundsätze sind unter xxx.xxx.xx/ Berufsgrundsaetze.html abrufbar. Beschwerden können an folgende Adressen gerichtet werden: Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., einzustellen Das Verbandsgericht Xxxxxx-Xxxxxxxxxx-Xxxxx 00, 00000 Xxxx oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenxxxx@xxx.xx.
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Samples: Outplacement Consulting Principles
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Der Evangelische Verein Schwäbisch Gmünd e.V. ist Mitglied des Diakonischen Werks der evangelischen Kirche in Württemberg e.V. Er ist als gemeinnützig anerkannt. Seine Tätigkeit ist nicht auf Gewinn gerichtet. Er versteht seinen satzungsgemäßen Auftrag als gelebten Glauben der christlichen Gemeinde und als Antwort auf die Datenschutzbestimmungen Verkündigung des Evangeliums. Als Eigentümer der TA.. Die TA Seniorenwohnanlage Xxxx-Xxxxxxxx-Haus stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern er Senioren Mietwohnun- gen zur Verfügung, in denen sie selbstbestimmt leben und gleichzeitig nach ihren Wünschen und Bedürfnissen unterstützende Dienstleistungen in Anspruch nehmen und Veranstaltungen besuchen können. Der technische Betrieb dieses Portals wird Die Wohnanlage ist für die besonderen Bedürfnisse älterer Bewohner bar- rierearm gebaut und ausgestattet. Alle als „Grundleistungen“ beschriebenen Angebote sind durch die Servicepauschale abge- deckt, ohne dass weitere Kosten entstehen. Sollten von einem Mieter unverhältnismäßig viele Serviceleistungen in Anspruch genommen werden, kann der TA übernommenVermieter im Einzelfall auch wei- tere Serviceanfragen durch diesen Mieter für einen angemessenen Zeitraum ablehnen. Der Die „Wahlleistungen“ werden je nach Inanspruchnahme mit dem Vermieter bzw. einem Drittanbieter abgerechnet. Sollten Leistungen von Drittanbieten vermittelt werden, ist die Vermittlung durch den Vermieter kostenlos. Die Leistungen selbst können jedoch kosten- pflichtig sein. Dabei ggf. geschlossene Verträge bestehen direkt zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Drittanbieter. Dem Mieter steht es jederzeit frei, sich für die vorgeschlagenen Kooperationspartner zu entscheiden, oder einen anderen Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen zu wählen. Gebäudereinigung, Wartung und Instandhaltung öffentlicher Anlagen, Pflege der öffentlichen Außenanlagen, Winterdienst und Müllentsorgung werden vom Vermieter erledigt oder an Drit- te vergeben und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenBetriebskosten abgerechnet.
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Samples: Service Agreement
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Das o.g. Grundstück ist bereits durch einen Grundstücksanschluss an die Datenschutzbestimmungen öffentliche Wasserversorgung angeschlossen (= erster Anschluss) und somit erschlossen. Nach der TA.. Die TA stellt Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Adelburggruppe besteht pro bebautem und anschlussbedürftigem Grundstück nur ein Anspruch auf einen (einzigen) Grundstücksanschluss. Für einen weiteren Grundstücksanschluss (= zweiter Anschluss) wird daher folgende Vereinbarung getroffen: Der Grundstückseigentümer beantragt die Herstellung eines weiteren Grundstücksanschlusses an die öffentliche Wasserversorgung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Adelburggruppe (siehe beiliegender Lageplan) Unter dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal Grundstücksanschluss ist entsprechend § 3 der Wasserabgabesatzung die Wasserleitung von der Abzweigstelle der Versorgungsleitung bis zur Übergabestelle zu verstehen; er beginnt mit der Anschlussvorrichtung (nachfolgend: PortalAbzweigstelle) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügungund endet mit dem Ausgangsventil. Der technische Betrieb dieses Portals weitere Grundstücksanschluss wird von nicht Bestandteil der TA übernommenöffentlichen Entwässerungs- einrichtung. Dies gilt auch, soweit der Grundstücksanschluss im öffentlichen Straßengrund liegt. Der Anbieter kann Antrag erstreckt sich daher auf künftige Verbesserungs-, Erneuerungs-, Änderungs-, Unterhaltungs-, Sanierungs-, Stilllegungs- bzw. Beseitigungs- maßnahmen an dem Portal ein eigenes Konto anlegen weiteren Anschluss. Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Adelburggruppe verpflichtet sich, den beantragten Grundstücksanschluss herzustellen. Künftige Verbesserungs-, Erneuerungs-, Änderungs-, Unterhaltungs-, Sanierungs-, Stilllegungs- bzw. Beseitigungsmaßnahmen für diesen Anschluss unterliegen der BGS/WAS und über das Backend WAS des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichenZweckverbandes. Das Portal wird auf Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich, den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich Aufwand für die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte Herstellung des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte weiteren Grundstücksanschlusses in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und voller Höhe zu übernehmen. Die Verpflichtung zur Kostenübernahme gilt auch für künftige Verbesserungs-, Erneuerungs-, Änderungs-, Unterhaltungs-, Sanierungs-, Stilllegungs- bzw. Beseitigungsmaßnahmen für diesen Anschluss. Die Endabrechnung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten am Grundstücksanschluss bzw. der jeweiligen Maßnahme. Der Anbieter kann zudem Grundstückseigentümer verpflichtet sich zur Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe von € auf eigene Rechnung das Konto IBAN : XX00 0000 0000 0000 0000 00 bei der Raiffeisenbank Adelzhausen. Der Grundstückseigentümer ist damit einverstanden, dass der sich aus der Endabrechnung ergebende Betrag mit der Sicherheitsleistung verrechnet wird. Eine sich aus der Endabrechnung ergebende Überzahlung wird sofort erstattet. Erstattungen werden nicht verzinst. Alle aufgrund dieser Vereinbarung angeforderten Beträge (Sicherheitsleistung und Endabrechnung) sind jeweils innerhalb von zwei Wochen zur Zahlung fällig. Im Übrigen gelten für die gegenseitigen Rechte und Pflichten, soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, die Bestimmungen der Wasserabgabesatzung und der zugehörigen Beitrags- und Gebührensatzung in ihrer jeweils geltenden Fassung. Der Anschlussnehmer unterwirft sich der sofortigen Vollstreckung gemäß §61 Abs.1 Satz 1 BayVwVfG. Sollten sich die Eigentumsverhältnisse an dem Grundstück ändern, verpflichtet sich der Grundstückseigentümer die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag weiterzugeben. Die Vertragspartner erhalten jeweils eine Ausfertigung des Vertrages. Ort, Datum ........................................... Ort, Datum .......................................... ………………………………………….……………… ………..……………………………………………… Geschäftsleiter, ZvWv Adelburggruppe Grundstückseigentümer Der Schutz Ihrer Daten ist dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Adelburggruppe (im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf Folgenden „wir“ genannt) wichtig. Wir verarbeiten personenbezogene Daten unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmenBundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Datenschutzgesetze. Er ist Wir informieren Sie nachfolgend, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Wasser verarbeiten und welche Rechte Sie haben. Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten darüber hinaus für einen in diesen Datenschutzhinweisen nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freigesetzl. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenBestimmungen vorher darüber informieren.
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Samples: Sondervereinbarung Über Einen Weiteren Grundstücksanschluss
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Der Netzbetreiber betreibt ein Strom- und Gasverteilungsnetz und stellt dies auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes vom 07.07.2005 (EnWG), der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)/Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und der Stromnetzentgeltver- ordnung (StromNEV)/Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) vom 25.07.2005 sowie auf Basis des zwischen dem Netzbetreiber und Lieferan- ten abgeschlossenen Lieferantenrahmenvertrags für die Datenschutzbestimmungen der TA.. Die TA stellt Energiearten Elektrizität und/oder Gas dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern Lieferanten diskriminierungsfrei zur Verfügung. Der technische Betrieb Lieferant nutzt dieses Portals wird von Strom- bzw. Gasverteilungsnetz zur Belieferung eigener letztverbrauchender Kunden mit Elektrizität bzw. Gas. Dies betrifft auch Kunden des Lieferanten, die nicht dem Anwendungsbereich der TA übernommenStrom- und Gasgrundversorgungsverord- nung vom 26.10.2006 (StromGVV/GasGVV) bzw. Niederspannungs- und Niederdruckanschlussverordnung vom 01.11.2006 (NAV/NDAV) unterfallen, namentlich auch Kunden, welche an der Mittelspannungs-, Umspannungs- oder Hochspannungsebene bzw. an Mittel- oder Hochdruck angeschlossen sind. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen Lieferant hat bei Vorliegen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der entsprechenden gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßenmit dem Kunden vereinbarten liefervertraglichen Voraussetzungen einen eigenen Anspruch sowie ein eigenes wirtschaftliches Interesse daran, die ihm gegenüber sei- nen eigenen Kunden zustehenden Zurückbehaltungsrechte auszuüben. Insbesondere darf Diese Rechtsausübung ist dem Lieferanten nur dadurch möglich, dass der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichenNetzbetreiber die von den betreffenden Kunden zum Zwecke der Entnahme von Elektrizität bzw. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat Gas erfolgte Anschlussnutzung im Zuge Namen und Auftrag des Lieferanten gegen Entgelt unterbricht und gegebenenfalls wieder herstellt. Zu diesem Zwecke und vor diesem Hintergrund vereinbaren der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt Netzbetreiber und der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.Lieferant Folgendes:
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Samples: Sperrvereinbarung Gas
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten die Datenschutzbestimmungen der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen Das Ausbildungs- und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird Übungsschießen auf den Rechnersystemen Schrot- und Kugelschießständen dient der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version Fertigkeit und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und Sicherheit im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Umgang mit den Waffen, die bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt Jagdausübung benötigt werden. Die unentgeltlichen Angebote gesetzlich verankerten Grundsätze der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vorJagd, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen bundesgesetzlich normierte Verpflichtung zur Hege des Wildes sowie die Höhe gesetzlichen Vorgaben des Tierschutzes fordern von jedem Jäger, Wild so zu erlegen, daß ihm vermeidbare Schmerzen und Leiden erspart bleiben; daneben sind bei der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenJagdausübung die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit zu beachten. Im Anschluß an das Ausbildungsschießen zur Vorbereitung auf die staatliche Jägerprüfung findet die Schießprüfung im Auftrage und unter Aufsicht der zuständigen Jagdbehörde statt. Das anschließend notwendige jagdliche Übungs- und Leistungsschießen dient dem Ziel, die ethischen sowie die gesetzlich verankerten Voraussetzungen im Umgang mit der Jagdwaffe zu erfüllen. Der Rheinische und der Westfälische Schützenbund zählen zu den größten und erfolgreichsten Sportverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen, wobei die Wurfscheibenschützen einen großen Anteil an den sportlichen Erfolgen haben. Der Sport und die Förderung des Sportes sind Bestandteil der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen. Das wettkampfmäßige Wurfscheibenschießen, wie es international betrieben wird, unterteilt sich in die Disziplinen Skeet, Trap, Doppeltrap. Seit 1972 gehört Xxxxx zum olympischen Schießprogramm; Trap sogar schon seit 1900. Vor fünf Jahren ist noch Doppeltrap dazugekommen. Wurfscheibenschießen entwickelte sich in vielen Ländern der Erde zu einem regelrechten Volkssport, der auch Rollstuhlfahrern offensteht und ihnen Leistungen ermöglicht, die in anderen Sportarten unmöglich wären.
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Samples: Vereinbarung Über Die Verwendung Schadstoffarmer Wurfscheiben
Präambel. Neben Es gelten ausschließlich die AEB sowie die AEB-L der JM METALL e.U. als Beschäftigter nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz AÜG in der jeweils geltenden Fassung. Die Geschäftsbedienungen des Überlassers gelten nur, wenn sie im Einzelfall durch den Beschäftiger ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Wenn auf Schriftstücken des Überlassers auf dessen Geschäftsbedingungen hingewiesen wird, bedeutet die keine Anerkennung der Geschäftsbedienungen des Überlassers durch den Beschäftiger. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit bestimmt sich nach dem im Rahmen-Arbeitsüberlassungsvertrag bzw. in der Personalbestellung getroffene Vereinbarung. Dasselbe gilt für die Definition, die Zuverlässigkeit und die Ankündigung von Mehr/oder Nachtarbeit. Die Einholung der behördlichen Genehmigung für Sonn- und Feiertagsarbeit obliegt dem Beschäftiger. Der Überlasser ist für die sorgfältige und ordnungsgemäße Auswahl der von ihm überlassenen Mitarbeiter (im Folgenden „Leiharbeiter“) sowie dafür verantwortlich, dass diese die Rahmen- Arbeitnehmerüberlassungsvertrag/der Personalbestellung bzw. in diesen Regelungen AEB-L genannten Qualifikationen tatsächlich besitzen. Letzteres hat er auf die Unbescholtenheit der von ihm überlassenen Mitarbeiter (Leiharbeiternehmer) zu achten und einen Strafregisterauszug einzufordern. Der Beschäftiger ist berechtigt in sämtliche Strafregisterauszug der Leiharbeiternehmer Einsicht zu nehmen. Beim Beschäftiger gilt Nettoarbeitszeit. Der Überlasser ist verpflichtet den Leiharbeitnehmer anzuhalten, die durch den Beschäftiger an die Leiharbeiternehmer ausgehändigten Zutrittskontrollkarten sachgerecht zu verwenden. Bei dem Beschäftiger wird eine Positivzeiterfassung bei Leistungsbeginn und bei Leistungsende mittels Zeiterfassungssystem durchgeführt. Bei Abweichungen und nicht erfasste Zeiten sind sofort und direkt durch den Leiharbeiter an den verantwortlichen Obermonteur oder Meister zwecks Korrektur bzw. Nacherfassung zu melden Für die Abrechnung der erbrachten Leistungen zwischen Beschäftiger und Überlasser gelten ausschließlich die Datenschutzbestimmungen Zeiten vom JM METALL e.U. Summenstundenschein. Jegliche Veränderungen des JM METALL e.U. Stundenscheines durch den Überlasser wird nicht akzeptiert. Die Leiharbeiter verfügen über die für ihren Einsatz erforderliche Sach- und Fachkunde sowie ausreichende Erfahrung. Dies ist auf Verlangen des Beschäftigers durch Vorlage von Zeugnissen oder sonstigen geeigneten Bescheinigen bzw. Befähigungsnachweisen österreichischen Standard nachzuweisen. Die Leiharbeiter sind in der TA.. Lage selbständig zu arbeiten. Die TA Leiharbeiter führen ihre Arbeiten nach dem neusten Stand der Wissenschaft und Technik aus. Die spezifischen Anforderungen an Kenntnisse und Fähigkeiten der Leiharbeitnehmer sind im Einzelnen Rahmen- Arbeitsnehmerüberlassungsvertrag / in der Personalbestellung geregelt. Im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerschutz weisen wir darauf hin, dass der Beschäftiger gem. Arbeitskräfteüberlassungsgesetz AÜG als Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzrechtes gilt. Er ist verpflichtet, auf überlassenen Arbeitskräften anzuwendende gesetzliche Bestimmungen wie das Arbeitsgesetz und die Arbeitsnehmerinnenschutzvorschrift einzuhalten. Der Beschäftiger hat die insbesondere nach dem Arbeitsnehmerinnenschutzvorschrift erforderlichen Unterweisungs-, Aufklärungs- und Gefahrenabwehrmaßnahmen zu setzen und den Überlasser darüber zu informieren. Insbesondere ist der Beschäftiger verpflichtet, schriftliche Nachweise über die notwendigen Einschulungen und Unterweisungen überlassener Arbeitsnehmer zur Verfügung zu stellen und im Fall eines behördlichen Verfahrens alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der Überlasser stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal überlassenen Arbeitnehmer die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (nachfolgend: PortalPSA) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern Verfügung. Bei nicht vorschriftmäßiger Ausrüstung ist der Beschäftiger berechtigt, den oder die Leiharbeitnehmer vom Arbeitsplatz zu verweisen bzw. ihnen den Zutritt auf das Baufeld / Montageplatz zu verwehren. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Überlasser. Bei zweimaliger Zuwiderhandlung ist der Beschäftiger berechtigt, den auf der Personalbestellung basierenden Vertrag fristlos zu kündigen. Der Überlasser hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Kosten oder Schadenersatz. Der Beschäftiger ist verpflichtet, einen Arbeitsunfall eines Leiharbeiters sofort dem Überlasser zu melden. Ein Arbeitsunfall ist gemeinsam zu untersuchen. Falls im Rahmen nichts anders vereinbart, stellt der Beschäftiger dem Leiharbeiternehmer das für den Einsatz erforderliche Werkzeug zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird Überlasser verpflichtet sich dem Leiharbeitnehmer über die ordnungsgemäße Rückgabe von der TA übernommenArbeitsmittel an den Beschäftiger sowie sachgerechte Nutzung desselben zu informieren und eine diesbezügliche Haftung auf den Leiharbeitnehmer zu überbinden. Der Anbieter kann Überlasser ist verpflichtet, den Leiharbeitnehmer anzuweisen dafür zu sorgen, dass das Werkzeug am Arbeitsplatz am Arbeitsende sicher zu verwahren und vor Diebstahl zu schützen ist. Jeder Diebstahl ist unverzüglich nach Feststellung dem Beschäftiger zu melden. Der Überlasser ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass nach Beendigung der Tätigkeit des Leiharbeitnehmers sämtliches ihm überlassenes Werkzeug unverzüglich in ordnungsgemäßem Zustand, d.h. zur sofortigen Wiederverwendung geeignet, an den Beschäftiger bzw. dessen Beauftragten zurückzugeben ist. Der Überlasser trägt die vollen Kosten für an Leiharbeitnehmer ausgehändigte Werkzeuge oder andere im Eigentum des Beschäftigers stehende Gegenstände, die nicht an den Beschäftiger zurückgegeben werden. Alle beschädigten Maschinen / Werkzeuge werden über den Zeitwert den Überlasser bei der Endabrechnung in Abzug gebracht. Der Überlasser ist verpflichtet, dem Beschäftiger nur sorgfältiges ausgesuchtes und auf die erforderliche berufliche Qualifikation sowie Unbescholtenheit überprüfte Leiharbeiter zu Verfügung zu stellen. Er haftet für solche Personen- und Sachschäden, die durch einen wie auch immer geartete Verletzung seiner Auswahlplicht entstehen. Der Überlasser hat für die Leiharbeitnehmer branchenübliche Haftpflichtversicherung abzuschließen mit einer Mindestversicherung von Euro 5 Millionen/Jahr. Der Überlasser ist verpflichtet., Lohsteuer und Sozialversicherungsbeiträge der Leiharbeitnehmer rechtzeitig abzuführen und diese dem Portal ein eigenes Konto anlegen zuständigen Sozialversichungsträger zu versichern. Der Überlasser ist verpflichtet, sein Personal zu schulen. Der Überlasser stellt sicher, dass sein Personal am Einsatzort nicht als Leiharbeiternehmer, insbesondere durch Anbringen von Werbe oder Firmenlogoaufdrucke des Überlassers auf der Arbeitskleidung erkennbar ist. Der Überlasser verpflichtet sich, kein Personal des Beschäftigers sowie kein Personal, das von Mitbewerbern beim Beschäftiger beschäftigt ist abzuwerben. Der Überlasser übergibt dem Beschäftiger unmittelbar vor Beginn des Einsatzes folgende Unterlagen: • Die gültige Erlaubnis zur gewerbemäßigen Arbeitsüberlassung, soweit sie dem Beschäftiger noch nicht vorliegt. • Im Falle eines Einsatzes von ausländischen Leiharbeitnehmer deren gültige Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltsgenehmigung sowie dem Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache in Wort u. Schrift. • Die aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. • Die aktuelle rechtverbindliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung. • Den Nachweis einer Haftpflichtversicherung durch Vorlage der Versicherungsbestätigung unter Angabe der Deckungssumme für Personal-, Sach-, Vermögens-, und Tätigkeitsschäden Es gelten die im Rahmenvertrag bzw. Bestellung vereinbarten Stundenverrechnungssätze. Abweichungen sind grundsätzlich nicht JM METALL e.U. / xxx.xx-xxxxxx.xx FN 569248 f / UID: ATU 761 458 78 zulässig. Im Einzelfall können Abweichungen zugelassen werden, die bedürfe jedoch einer schriftlichen Bestätigung durch den Beschäftiger. Sofern relevante KV-Erhöhungen eintreten, sind sämtliche Lohn- und Lohnebenkosten wie z.B. Fahrkosten und div. Zulagen enthalten, sofern der Rahmenvertrag nicht im Einzelfall etwas anderes regelt. Die Abrechnung des Beschäftigers erfolgt über das Backend die im den AGB (Allgemeine Einkaufsbedienungen Der JM METALL e.U. FEBRUAR 2021) festgehaltenen Bestimmungen, sofern nichts anders schriftlich mit dem Beschäftiger vereinbart wurde. Die Abrechnung des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen Überlassers hat die folgenden Angaben zu enthalten: • Die komplette Bestellnummer des Beschäftigers • Den Namen und die Qualifikation des Leiharbeitnehmers • Die Dauer des Einsatzes des Leiharbeitnehmers, die Der Rechnung zugrunde liegt. Die Abrechnung hat inhaltlich nachvollziehbar, sachlich und rechnerisch richtig zu sein sowie den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Der Abrechnung des Überlassers sind die Stundennachweise im Original, die vom Beschäftiger oder Bevollmächtigten unterzeichnet worden sind, beizufügen. Die Nachweise sind mit Benennung des Einsatzortes und der jeweiligen Bestell- bzw. Vertragsnummer und Projektnummer zu versehen. Sollte eine der Voraussetzungen diese Paragraphen nicht eingehalten werden, so wird die Abrechnung nicht anerkannt. Der Rechnungsbetrag wird nicht zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen Zahlung fällig, der TA betriebenBeschäftiger gerät bei Nichtzahlung nicht in Verzug. Es stehen ausschließlich gelten die veröffentlichte Version Rechtsvorschriften des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes AÜG in der jeweils geltenden Fassung. Der Beschäftiger ist berechtigt, den vom Überlasser überlassenen Leiharbeitnehmer innerhalb einer Arbeitswoche nach Arbeitsantritt zurückzuweisen, wenn die Qualifikation des Leiharbeitnehmer nicht den vertraglichen Anforderungen entspricht bzw. wenn der Leiharbeitnehmer nicht die erforderliche Arbeitseinstellung und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur VerfügungArbeitsmoral aufweist. Die Administration und Verwaltung In diesem Fall ist der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der AnbieterÜberlasser verpflichtet, umgehend einen Austausch des Leiharbeitnehmer vorzunehmen. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung Der Austausch erfolgt für den Beschäftiger kostenneutral, insbesondere ist der Beschäftiger nicht verpflichte, die von dem ausgetauschten Leiharbeitnehmergeleisteten Stunden (inkl. An u. Abreise) zu vergüten. Nimmt der Überlasser einen Austausch nicht vor, steht dem Beschäftiger ein Schadenersatzanspruch zu. Der Überlasser ist verpflichtet, einen Leiharbeitnehmer zum nächsten Tag abzurufen, wenn aus Gründen in der Person des Leiharbeiters ein Anlass gegeben ist wie z.B.: • Einmaliges Fernbleiben vom Arbeitsplatz, sofern die Arbeitsunfähigkeit nicht binnen 2 Tagen durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes bestätigt wird. • Zweimaliges Zuspätkommen ohne rechtzeitige fernmündliche Mitteilung • Alkoholisiertes Erscheinen am Arbeitsplatz • Alkoholkonsum am Arbeitsplatz • Grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zum Nachteil des Beschäftigers • Nichtragen der erforderlichen Schutzausrüstung nach 2-maliger Ermahnung Der Beschäftiger ist berechtigt, den Leiarbeitnehmer während dessen Arbeitszeit umgehend vom Arbeitsplatz zu verweisen, wenn ein wichtiger Grund in sinngemäßer Anwendung des § 27 AngG sowie den entsprechenden Bestimmungen der GewO vorliegen. In diesem Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung festkann der Beschäftiger umgehend Ersatz durch den Überlasser verlangen. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen Alle aus den Verfehlungen des Leiharbeitnehmers entstanden Kosten gehen zu Lasten des Überlassers. Der Beschäftiger haftet nicht für indirekte Schäden und Oder Folgeschäden, i8nsbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechnungsschäden, sowie reine Vermögensschäden des Überlasers. Insbesondere haftet der Beschäftiger dem Überlasser für keinerlei Folgeschäden, die Inhalte aus einem Arbeitsunfall des Portals sowie Leiharbeiternehmers entstehen. Der Überlasser haftet für alle Schäden, die sich aus dem Auswahlverschulden ergeben, gem. beiliegender Polizze aus der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener VerantwortungHaftpflichtversicherung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler diesbezügliche Deckungsbestätigung ist von der TA festzulegen und zu übernehmenverpflichtend vorzulegen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung Überlasser hat den Beschäftiger für sämtliche Ersatzansprüche des Leiharbeitnehmers vollkommen schad- und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen klaglos zu halten, sofern der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus Beschäftiger den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter Schaden nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenschuldhaft verursacht hat.
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Samples: Arbeitskräfteüberlassungsvertrag
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Die Verwaltungsvereinbarung regelt die Datenschutzbestimmungen Abrechnung der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes im Freistaat Sachsen erbrachten notärztlichen Leistungen, bei der die Ge- setzliche Krankenversicherung (nachfolgend: PortalGKV) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur VerfügungKostenträger ist. Der technische Betrieb dieses Portals Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) wird die Aufgabe der Abrechnung übertragen. Dabei übernimmt sie von der TA übernommen. Der Anbieter kann den Leistungserbringern alle prozessrelevanten Daten des Leistungsfalles grundsätzlich elektro- nisch, bearbeitet den Leistungsfall und leitet die Prozess- und Abrechnungsdaten an die Kos- tenträger zur Finanzierung weiter und erstellt auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und Anforderungen Statistiken über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur VerfügungLeistungs- fälle. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch KVS realisiert die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmennotärztlichen Leistungen an die Notärzte, die dienst- beauftragten Krankenhäuser bzw. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und Dritte, im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmenNachfolgenden notärztliche Leistungserbringer ge- nannt. Er ist § 1 Grundlage der Verwaltungsvereinbarung Basis und Grundlage für die Abrechnung notärztlicher Leistungen für Versicherte der gesetzli- xxxx Xxxxxxxxxxxxx sind die zwischen der Arbeitsgemeinschaft sächsischer Notärzte (AGSN) bzw. der Krankenhausgesellschaft Sachsen (KGS) und den Krankenkassen abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen in der jeweils gültigen Fassung. Voraussetzung ist, dass die notärztliche Leistung im Auftrag des öffentlich-rechtlichen Ret- tungsdienstes erbracht wurde. Entsprechend § 28 SächsBRKG führt die KVS die Abrechnung der notärztlichen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freiAmtshilfe für die Krankenkassen und ihre Verbände aus. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des AnbietersKrankenkassen und ihre Verbände sind entsprechend § 28 Abs. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung 2 SächsBRKG mit der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf Sicherstellung der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter notärztli- xxxx Xxxxxxxxxx im Sinne Rettungsdienst beauftragt. § 2 Beauftragung zur Durchführung des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne Abrechnungsverfahrens Die KVS wurde mit der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellenImplementierung eines elektronischen Abrechnungsverfahrens beauf- tragt. Die Registrierung hierfür geltenden Bedingungen richten sich nach der Verwaltungsvereinbarung Beauf- tragung vom 2. Xxxx 2016 sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfreider Anlage 2 dieser Vereinbarung. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.3
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Samples: Verwaltungsvereinbarung Zur Abrechnung Notärztlicher Leistungen
Präambel. Neben diesen Regelungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Datenschutzbestimmungen für alle Vertragsleistungen der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur VerfügungDATAGROUP Ulm GmbH, Xxxxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxx. Der technische Betrieb dieses Portals Dieses Unternehmen wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmenFolgenden als DATAGROUP bezeichnet. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote Alle Vertrags- und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf Leistungsangebote richten sich ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen an Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher von § 14 BGB i.V.m. § 310 BGB. Für alle Leistungen von DATAGROUP im Sinne Bereich der datenschutzrechtlichen Regelungen Informationstechnologie, insbesondere Software, Hard- ware, Customizing und Individualprogrammierungen, Supportleistungen, Rechenzentrumsdienstleistungen (insbesondere DSGVO Hosting) und BDSG)alle sonstigen IT-Dienstleistungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen von DATAGROUP in dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Stand. Für die Erfüllung Sie finden auch auf hiermit in Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen, zusätzliche Leistungen und alle Softwarederivate Anwendung. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilenSchriftform. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzesdie Änderung der Schriftformklausel. Abweichende, Probearbeitsvertrages entgegenstehende oder Arbeitsvertrages ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder des- sen Beauftragten gelten nicht; auch nicht als shrink-wrap, click-wrap oder sonstige Form vorformulierter Best- immungen. Auch die Lieferung von Software, die Einrichtung von Plattformzugängen oder die Erbringung von Dienstleis- tungen ist nicht mit Probezeiteiner konkludenten Anerkennung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kun- den/Lieferanten verbunden. Unterlässt Alle Vertragsunterlagen werden bei DATAGROUP gespeichert. Kopien hiervon erhält der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der VergütungKunde auf Anfrage. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen zum Download unter der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden URL < xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx/ agb-datagroup-ulm/ > zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von DATAGROUP ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach billigem Ermessen, gemäß § 315 BGB, der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werdenallgemeinen Geschäftsentwicklung anzupassen. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gliedern sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.wie folgt: Teil A: Allgemeiner Teil
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Die Fachrichtung Physik der TU Dresden veranstaltet vom 20.09.2017 bis zum 22.09.2017 die Datenschutzbestimmungen bundesweite Tagung der TA.. Leiter der physikalischen Praktika an Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen (nachstehend PLT 2017 genannt). Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal PLT 2017 findet im Trefftz-Bau und angrenzendem Recknagel-Bau der Technischen Universität Dresden statt. Das Programm der Tagung wird auf der Tagungs-Homepage (nachfolgend: Portalxxxxx://xx-xxxxxxx.xx/xx/xxxxxx/xxx-xxxxxxxxxxxx/xxx0000) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügungveröffentlicht. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann Sponsor ist ein auf dem Portal Gebiet der Lehr-/Lernmittel und Laborgeräte tätiges Unternehmen, das sich insbesondere auch der Forschung und Weiterbildung verpflichtet fühlt. Dem Sponsor ist es daher ein eigenes Konto anlegen Anliegen, den Veranstalter in seiner Aufgabenstellung zu unterstützen, Veranstaltungen zu aktuellen wissenschaftlichen Fragestellungen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen Weiterbildungsveranstaltungen sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Fachkreise anbieten zu können. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien folgendes: Der Veranstalter räumt dem Sponsor für Donnerstag, den 21.09.2017 von 9:00 bis 17:00 Uhr auf der PLT 2017 die Möglichkeit zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal Selbstpräsentation ein und wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei Veranstaltung auf die Unterstützung durch den Sponsor hinweisen. Für die Platzauswahl gelten die Sicherheitsregeln des Veranstalters. Auf Wunsch wird der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für Sponsor in die Marketingaktivitäten des AnbietersListe der Sponsoren auf der Tagungs-Homepage (ohne Verlinkung) aufgenommen. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für Sponsor unterstützt die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlichVeranstaltung mit einem Betrag in Höhe von ….…,00 EUR (in Worten: ……………………………………………) ggf. Für diese vom Anbieter auf zuzüglich 19% Umsatzsteuer. Weitere Kosten entstehen dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine HaftungSponsor nicht. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter Förderbetrag wird nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher §14 UStG innerhalb von 30 Tagen auf nachfolgendes Konto überwiesen: Commerzbank AG Filiale Dresden IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXXXX000 Verwendungszweck: D‐000191‐602‐000‐1025101 Der Veranstalter sichert zu, dass die ihm vom Sponsor zur Verfügung gestellten Mittel ausschließlich für die Deckung von Kosten im Sinne Zusammenhang mit der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO in der Präambel genannten Veranstaltung verwendet werden. Für alle Ausgaben gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und BDSG)Sparsamkeit. Sollten nach Abschluss der Veranstaltung Restmittel verbleiben, können diese unter Beachtung der Zweckbindung verwendet werden. Der Sponsor legt Wert auf den Hinweis, dass er mit Abschluss des Vertrages ausdrücklich keinerlei Erwartungen in Bezug auf eine Bevorzugung seiner Produkte verbindet. Der Sponsor hat keinen Einfluss auf den näheren Inhalt oder die Präsentation der Veranstaltung. Für die Erfüllung Durchführung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten Veranstaltung ist der Anbieter selbst die Universität allein verantwortlich. Sofern Sie wird bei der Durchführung alle erforderlichen Vorschriften beachten und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne Genehmigungen einholen. Der Förderbeitrag wird unabhängig von Inhalt und der DSGVO (sogkonkreten Ausgestaltung der Veranstaltung geleistet. Joint Controllership) gegeben Der Veranstalter sichert zu, dass Abschluss und Durchführung dieses Vertrages einschließlich der Vereinnahmung des Förderbetrags nicht gegen gesetzliche oder interne Vorschriften der Universität verstoßen und der Abschluss und die Durchführung des Vertrages für die Mitarbeiter der Universität keine Dienst- pflichtverletzung darstellen. Soweit der Veranstalter aufgrund rechtlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen verpflichtet ist, schließen Angaben aus diesem Vertrag, wie Name des Sponsors, Höhe und Zweck der Leistung an Behörden zur Veröffentlichung weiterzugeben, erklärt der Sponsor mit Unterzeichnung sein Einverständnis. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so wird die Parteien einen entsprechenden VertragGültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichenAnstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung soll eine Regelung gelten, die gegen gesetzliche Regelungen und/dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder Rechte Dritter verstoßengewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Insbesondere darf Dasselbe gilt für etwaige Vertragslücken. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Anbieter Schriftform. Nebenabreden sind nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählengetroffen worden. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werdenlegt abschließend die zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarungen fest. Die unentgeltlichen Angebote der TA Mündliche oder schriftliche Abreden, die vor Abschluss dieses Vertrages getroffen wurden, sind freibleibendhiermit aufgehoben. Die TA behält sich insbesondere vor…………….., diese Angebote zu modifizierenden…………………. Dresden, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.den 2017 ……………………………………… ……………………………………
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Samples: Sponsoring Agreement
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten 1Der kirchliche Friedhof weist auf das christliche Menschenbild hin, das Lebende und Tote in einer Gemeinschaft vor Gott versteht und zugleich die Datenschutzbestimmungen Einmaligkeit und Unverwech- selbarkeit eines jeden Menschen vor Gott betont. 2Er ist ein Ort, an dem die Verkündigung des Evangeliums sichtbar bezeugt und der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen Verstorbenen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichenTodes gedacht wird. Das Portal wird auf den Rechnersystemen 3Das Friedhofs- und Bestattungswesen der TA betriebenFriedhofsträgerin orientiert sich an dem Ziel, eine Identifikation der Nutzerinnen und Nutzer und der Besucherinnen und Besucher durch eine hohe auch emotionale Akzeptanz und Verbundenheit mit „ihrem“ Friedhof zu errei- chen. Es stehen ausschließlich 4Durch eine gepflegte gärtnerische Gestaltung des öffentlichen Raums und der Einzel- grabstätten – verbunden mit handwerklich ansprechenden Gestaltungselementen – sowie unter Bewahrung kulturell bedeutsamer Einrichtungen, bilden die veröffentlichte Version Friedhöfe Ruhepole der Erinnerung, der Besinnung, der Trauer aber auch der Erholung. 5Mit dem Ziel, diese Art der Friedhofskultur in Zeiten zunehmender Mobilität und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und ändernder gesamtgesellschaftlicher Rahmenbedingungen zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben istbewahren, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagtFriedhofsträgerin, die Friedhofsgärtnerei und der Treuhänder auf der Grundlage der Ver- ordnung für das Friedhofswesen in der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evange- lischen Kirche von Westfalen und in der Lippischen Landeskirche den nachfolgenden Vertrag zur Errichtung und Unterhaltung einer Gemeinschaftsgrabanlage mit Absicherung der Grabstätten durch treuhänderisch verwaltete Dauergrabpflegeverträge (nachfolgend „Treuhandvertrag“ genannt) auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenXxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx.
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Samples: Vertrag Über Die Errichtung Und Die Unterhaltung Einer Gemeinschaftsgrabanlage
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten die Datenschutzbestimmungen der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung AGSN ist Interessenvertreter von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur VerfügungSächsischen Notärzten. Die Administration AGSN bezweckt gemäß ihrer Satzung in gemeinnütziger Weise, die Ärzte zu vereinen, die für das organisierte Re t- tungswesen wirken, mit dem Ziel, die in Sachsen bestehenden Notarztdienste und Verwaltung deren Finanzierung zu sichern. Insbesondere betrifft dies auch Verhandlungen mit den Kostenträgern über eine Vergütung der einzelnen Jobangebote Tätigkeit der Notärzte. Damit soll der optimale Einsatz der Notärzte für eine bestmögliche Notfallversorgung der Bevölkerung sichergestellt werden. In dieser Eigenschaft ist sie durch die Mitgliederversammlung beauftragt, Rahmenverhandlungen zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen mit der ARGE NÄV zu führen. Den gesetzlichen Krankenkassen, deren Verbänden sowie den Verbänden der Ersatzkassen wurde durch das Sächsische Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (Backend-NutzungSächsBRKG) übernimmt vom 24.06.2004 der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch Sicherstellungsauftrag für die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebotenotärztliche Versorgung im Freistaat Sachsen übertragen. Hierzu kann sich haben diese eine Arbeitsgemeinschaft Notärztliche Versorgung (ARGE NÄV) auf Grundlage des § 219 Abs. 1 Sozialgesetzbuches V gegründet. Bei der Erfüllung des Sicherstellungs- auftrages wirken die TA auch weitererKrankenkassen und ihre Verbände sowie die Verbände der Ersatz- kassen mit niedergelassenen Ärzten, unabhängiger Krankenhäusern, der AGSN, der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, der Sächsischen Landesärztekammer und nicht weisungsgebunden Personen, sogden Trägern des Re t- tungsdienstes zusammen. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote Um ein gemeinsames und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und einheitliches Zusammenwirken verbindlich zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben istbeschreiben, schließen die ARGE NÄV und die AGSN die folgende Rahmenvereinbarung. Damit dokumentieren die Vereinbarungspartner die Verantwortung bei der Sicherung und Weiterentwicklung der notärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen. Zwischen den Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagtbesteht Einigkeit dahingehend, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichendass nur Ärzte am Rettungsdienst mitwirken, die gegen gesetzliche die Eignungsvoraussetzungen nach der Satzung der Sächsischen Landes- ärztekammer innehaben. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist dieses der Fachkundenachweis Rettungsdienst. Neben der Eignungsvoraussetzung ist die Unterzeichnung einer Einzelvereinbarung zur Mitwirkung am Notarztdienst zwischen jedem beteiligten Notarzt und der ARGE NÄV Voraussetzung für die Vergütung und Abrechnung der erbrachten Leistung. (Muster siehe Anlage 1) Die Vergütung der Notarztleistungen richtet sich nach den jeweils geltenden vertraglichen Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter Krankenkassen und ihrer Verbände sowie der Verbände der Ersatzkas- sen mit der Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Notärzte e.V. und ist nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellenBestandteil dieser Vereinbarung. Die Registrierung Abrechnung richtet sich nach der jeweils gültigen Abrechnungsverein- barung der Krankenkassen und ihrer Verbände sowie das Veröffentlichen der Verbände der Ersatzkassen mit der jeweilig gebundenen Abrechnungsstelle. Die am Rettungsdienst teilnehmenden Ärzte sind verpflichtet, sich regelmäßig nach den Vorgaben der Sächsischen Landesärztekammer in rettungsdienstlichen Maßnahmen fortzubilden. Die Vertragspartner können darüber hinaus weitere Festlegungen zur Fort- und Weiter- bildung von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat Notärzten im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenbeiderseitigen Einvernehmen treffen.
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Samples: Rahmenvereinbarung
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Die vom Bundesministerium für Gesundheit erlassene Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV) hat zum Ziel, Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland sowie anderen Personen, die Datenschutzbestimmungen in der TA.. Bundesrepublik Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichert sind, in der Bundesrepublik Deutschland Beschäftigte einschließlich Seeleuten, die an Bord eines Schiffes beschäftigt sind, das in einem deutschen Seehafen liegt oder in deutschen Binnengewässern oder auf deutschen Binnenwasserstraßen verkehrt sowie sonstigen Personen, die sich zur medizinischen Behandlung in Deutschland aufhalten und nicht den vorgenannten Personengruppen angehören, einen Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS CoV-2 zu gewähren. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichenVerordnung sieht vor, dass die Impfleistungen durch Vertragsärzte, Betriebsärzte sowie Privatärzte sowie durch mobile Impfteams erbracht werden können. Das Portal wird auf Land Sachsen-Anhalt schließt die Impfzentren zum 30.09.2021. Künftig werden die Impfungen regelhaft durch die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte durchgeführt. Bei Bedarf werden ergänzend mobile Impfteams durch die Landkreise und kreisfreien Städte eingesetzt. Das Land stellt sicher, dass mobile Impfteams der Landkreise und kreisfreien Städte zum Betrieb den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version Impfstoff nebst Impfzubehör und die bereitgestellten Schnittstellen erforderliche technische Ausstattung (Hard- und Anwendungen zur VerfügungSoftware) erhalten. Darüber hinaus wird das Land darauf hinwirken, dass die Landkreise und kreisfreien Städte die personelle Besetzung der mobilen Impfteams mit nichtärztlichem Personal (Dokumentar, medizinische Fachkraft zum Aufziehen der Spritzen) sicherstellen. Diese Vereinbarung regelt die freiwillige Mitwirkung von Ärzten und deren ggfs. zum Einsatz kommenden nichtärztlichen Praxispersonals bei der Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in den mobilen Impfteams. Die Administration Vereinbarung ersetzt eine förmliche Weisung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist Integration als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter Aufsichtsbehörde zur Kooperation im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 2 CoronaImpfV und beinhaltet gleichzeitig die Genehmigung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration als Aufsichtsbehörde über die KVSA gemäß § 75 Abs. 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.SGB V.
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Samples: Änderungsvereinbarung Zur Coronavirus Impfverordnung
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Die Seeding Alliance GmbH ist Native Advertising Vermarkter. Werbekunden (im Folgenden Advertiser genannt) können bei der Seeding Alliance GmbH die Datenschutzbestimmungen der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung Verbreitung von neuen Mitarbeitern zur VerfügungWerbemitteln über die Selfbooking Plattform xxx.xxxxxxxxx.xx beauftragen. Seeding Alliance GmbH liefert ausschließlich zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Der technische Betrieb dieses Portals wird von Abschluss des Vertrages über die Selfbooking Plattform kommt zustande, sobald der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen Advertiser im nachstehend definierten Sinne sich unter xxxxxxxxx.xx registriert hat und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich Seeding Alliance GmbH die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur VerfügungRegistrierung freigegeben hat. Die Administration Seeding Alliance GmbH ist berechtigt, die Aufnahme als Advertiser ohne Begründung abzulehnen oder die Teilnahme jederzeit zu beenden. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung. Abweichungen, ergänzende Vereinbarungen und Verwaltung Nebenabreden bedürfen der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Seeding Alliance GmbH. Die Beauftragung von Werbemitteln ohne Selfbooking richtet sich ausschließlich nach den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AnbieterSeeding Alliance GmbH für Advertiser“. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch Sie können diese Informationen einfach archivieren, indem Sie entweder die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung festAGB herunterladen und/oder ausdrucken. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie AGB finden Sie in der jeweils gültigen Fassung auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienenxxx.xxxxxxxxx.xx. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter Werbeauftrag im Sinne dieser AGB ist die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel in digitalen Publikationen aus dem Portfolio der Seeding Alliance GmbH, zum Zwecke der Verbreitung. Advertiser sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die zu gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Zwecken handeln. Eine Teilnahme als Advertiser setzt die Vollendung des Telemediengesetzes 18. Lebensjahres und als Verantwortlicher die volle Geschäftsfähigkeit voraus. Werbemittel sind jegliche Inhalte (im Sinne Folgenden auch teilweise Content genannt), die geeignet sind, in digitalen Publikationen redaktionell veröffentlicht zu werden. Dies sind primär Texte, Grafiken und Videos. Für eine Teilnahme als Advertiser bedarf es eines Werbeauftrags. Mit der datenschutzrechtlichen Regelungen Beauftragung erkennen Advertiser die Geltung der vorliegenden Geschäftsbedingungen – nebst ihrer Geltung für den Zugang zur und die Nutzung der Selfbooking Plattform – für jeden Werbeauftrag an. Ein Vertragsschluss für einen Werbeauftrag kommt erst in dem Moment zustande, in dem der Werbekunde eigenständig eine Werbekampagne anlegt. Die Advertiser erklären sich damit einverstanden, dass die Seeding Alliance GmbH die übermittelten Werbemittel auf Relevanz und Qualität prüft. Advertiser haben darauf zu achten, dass die Werbemittel nicht gegen Rechte Dritter (insbesondere DSGVO Namen-, Marken-, Urheber-, Nutzungs- und BDSG)Datenschutzrechte) oder gegen das Wettbewerbsrecht verstößt und insbesondere nicht gewaltverherrlichend, rassistisch, verleumderisch, persönlichkeitsverletzend oder illegal ist. Für Die Advertiser haften für ihre übermittelten Werbemittel. Werbemittel mit rein erotischen Inhalten ist nicht zugelassen. Zur Wahrung von Rechtsansprüchen können Verstöße in Form von Screenshots gesichert werden. Rechtsansprüche behält sich die Erfüllung Seeding Alliance GmbH vor. Sollten die Werbemittel abgelehnt werden, ist eine erneute Einreichung einer überarbeiteten Version möglich. Das Recht zur Kündigung des gesamten Vertrags über die Nutzung der sich aus Selfbooking Plattform gemäß dem Abschnitt „Vertragsdauer, Kündigung“ bleibt von Seeding Alliance GmbHs vorstehend geregeltem Recht zur Ablehnung von Werbemitteln unberührt. Die Urheberrechte, bzw. Nutzungsrechte für übermittelte Werbemittel einer Werbekampagne liegen beim Advertiser. Im Rahmen einer Kampagne räumen Advertiser der Seeding Alliance GmbH und den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist Betreibern (Publishern) der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben istdigitalen Publikationen, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichenin denen das Werbemittel verbreitet wird, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierendafür nötigen Nutzungsrechte ein.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Die Freie Mittelschule Weißenberg ist eine Schule in freier Trägerschaft. Grundlage von Erziehung und Unterricht ist die Datenschutzbestimmungen besondere Pädagogik, welche durch den integrativen Charakter, eine allseitige Ausbildung der TA.. Persönlichkeit und individuelle Förderung geprägt wird. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx Schule steht allen – unabhängig von Weltanschauung und Religion – offen, denen diese Pädagogik und Ausrichtung ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur VerfügungAnliegen ist. Der technische Betrieb dieses Portals wird von der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichenSchulträgerverein Weißenberg e.V. mit Sitz in Weißenberg ist Schulträger. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist Schulleben basiert im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auf dem Prinzip einer möglichst weitgehenden Selbstverwaltung. Diese wird durch verschiedene Gremien (Vorstand, Lehrerkollegium, Elternvertreterversammlung u.a.) ermöglicht, in denen alle am Schulleben Beteiligten soweit als möglich vertreten sind. Bei allen Prozessen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freiSelbstverwaltung wird größtmögliche Transparenz angestrebt. Die TA übernimmt keine Haftung pädagogische Arbeit wird vom Lehrerkollegium verantwortlich wahrgenommen. Das Zusammenwirken von Erziehenden und Lehrern wird angestrebt. Betrieb und weiterer Aufbau der Schule sind auf die engagierte Mitwirkung der Beteiligten angewiesen. Postanschrift Vorstand: Kontakt: Bankverbindung: Registrierung: Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0 Xxxxxx Xxxxxxxx Tel.: 035876 / 44 11 10 Kreissparkasse Bautzen AG Bautzen, VR 31153 00000 Xxxxxxxxxx Xxxx Xxxxxxxxx Fax: 035876 / 44 11 19 IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Steuernummer: Xxxxx Xxxxxxx schultraegerverein@ xxxxxx-xx-xxxxxxxxxxx.xx BIC: XXXXXXX0XXX 204/ 142/ 05942 K03 Der Schulträger nimmt den Xxxxxxx ab dem 01. August 2017 in die Freie Mittelschule Weißenberg auf, sofern der Xxxxxxx die von der Schulaufsicht als notwendig erklärten Voraussetzungen, die für den Besuch einer Mittelschule/ Oberschule in Sachsen und für die Marketingaktivitäten entsprechende Klassenstufe gelten, erfüllt. Das Schuljahr läuft, unabhängig von den jeweiligen Ferienterminen, vom 01. August eines Jahres bis zum 31. Juli des AnbietersFolgejahres. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber Das Schulverhältnis endet ohne Kündigung bei Vorliegen der Voraussetzungen, unter denen der Xxxxxxx nach den für Schulen geltenden Zeugnis-, Versetzungs- oder Prüfungsbestimmungen die Einhaltung Schule verlassen müsste oder durch Zeitablauf mit dem 31. Juli des Schuljahres mit dem Abschluss der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich10. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen Klasse (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint ControllershipRealschüler) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränkender 9. So kann Klasse (Hauptschüler) oder bei Einstellung des Schulbetriebes durch den Schulträger. Gleiches gilt, wenn der Xxxxxxx nach den Vorschriften der staatlichen Schulaufsicht die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenSchule verlassen muss.
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Samples: Bildungsvertrag
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten die Datenschutzbestimmungen Der Vorhabenträger beabsichtigt, auf einer Teilfläche des städtischen Grundstückes Flurstück Nr. 746/4), Ellwanger Straße, Landwirtschaftsfläche, Verkehrsfläche; 4.345 qm und des Flst. 745, Ellwanger Straße 21, Gebäude- Freifläche, 50 qm der TA.. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH mit einer vorläufigen Fläche von insgesamt ca. 3.213 qm ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) Wohnheim mit 16 Tiefgaragenstellplätzen und 27 oberirdischen Stellplätzen für Studenten, Auszubildende und Xxxxxxx zu errichten. Verwirklicht werden soll ein 4- bis 5 -geschossiges Gebäude mit ca.106 Apartments und Gemeinschaftsräumen. Für das Vertragsgebiet wird das Verfahren zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur VerfügungAufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 12 BauGB durchgeführt. Der technische Betrieb dieses Portals wird Vorhabenträger hat den Vorhaben- und Erschließungsplan mit der Stadt abgestimmt. Festgesetzt werden soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Studentenwohnheim“. Zulässig ist hier: Ein Wohnheim für Personen, welche sich in einem Studien-, Ausbildungs- oder Schulverhältnis (einschließlich des Besuchs einer Weiterbildungsmaßnahme) befinden oder mit einem Anteil von maximal 10 % der TA übernommenApartments für aktiv lehrende Personen (Dozenten, Professoren, sonstige Lehrkräfte der Hochschule), Tiefgarage, Stellplätze und sonstige dem Nutzungszweck dienende Anlagen. Der Anbieter kann auf dem Portal Aufgrund der Lage im Innenbereich und einer Grundfläche von weniger als 20.000 m² werden der Vorhabenbezogene Bebauungsplan und die zugehörigen örtlichen Bauvor- schriften im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Baugesetzbuch) aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist somit nicht erforderlich, ebenso wenig ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichennaturschutzrechtlicher Ausgleich. Das Portal Sondergebiet dient ausschließlich der oben genannten Unterbringung und wird auf den Rechnersystemen der TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und durch entsprechende Verpflichtung im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen Durchführungsvertrag, Eintragung einer Baulast und einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenStadt Schwäbisch Hall rechtlich sicher gestellt.
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Samples: Durchführungsvertrag
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Künstlerische Kreativität ist ein notwendiger Teil und Voraussetzung des gesell- schaftlichen Innovationspotentials des Freistaats Bayern. Den Kunstakademien kommt deshalb als Stätten künstlerischer Ausbildung ein besonderer Platz in der Hochschullandschaft Bayerns zu. Als lebendige Kulturinstitution, die Datenschutzbestimmungen in engem Kontakt zur kulturellen künstlerischen Praxis ausbildet, die ihren Studierenden Ausstellungsmöglichkeiten vermittelt und die auf wissenschaftlichem Gebiet die Bedingungen und Voraussetzungen des Kultur- lebens hinterfragt, muss die Akademie mit ihren künstlerischen Projekten ausstrahlen und gleichzeitig Menschen an sich binden. Sie muss die Lebendigkeit des Kulturle- bens in die Hochschule holen und selbst dazu aktiv beitragen. Nur so kann sie ihrem Anspruch gerecht werden, kreative Kulturschaffende auszubilden, die im Berufsleben ihren Platz finden. Die Akademie der TA.. Die TA Bildenden Künste München hat neben den anderen staatlichen Hochschulen in Bayern am 8. Juli 2013 das „Innovationsbündnis Hochschule 2018“ in Fortschreibung des „Innovationsbündnisses Hochschule 2013“ unterzeichnet. Das Innovationsbündnis gewährt den Kunsthochschulen die notwendige finanzielle Planungssicherheit und dient zugleich als Rahmen für die vorliegende Zielverein- barung zwischen der Akademie der Bildenden Künste München und dem Bayeri- schen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Zur Schär- fung der Profilbildung der Hochschule und zur Entlastung der Lehre stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern das Xxxxxx- ministerium den Kunsthochschulen befristet für die Laufzeit dieser Zielvereinbarung jeweils eine W2-Stelle zur Verfügung. Der technische Betrieb dieses Portals wird von Zur finanziellen Unterfütterung der TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen in dieser Vereinbarung formulierten Ziele der TA betrieben. Es stehen ausschließlich Hochschule erhalten die veröffentlichte Version und die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist Kunsthochschulen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freiverfügbaren Haushaltsmittel jeweils pro Jahr 20.000 Euro. Die TA übernimmt keine Haftung Mittel werden jährlich zugewiesen. Hinzu kommen Mittel für den Hochschulausbau mit Blick auf steigende Studierendenzahlen. Zweck der vorliegenden Zielvereinbarung, die die Zielvereinbarung vom 2. November 2010 zur Grundlage hat und deren Inhalt auf der Basis der aktuellen Situation der Akademie weiterentwickelt, ist insbesondere, • auf der Basis verlässlicher finanzieller Rahmenbedingungen und der notwendigen Planungssicherheit eine zukunftsgerichtete Entwicklung und autonome Profilierung der Akademie der Bildenden Künste München zu ermöglichen, • eine verbindliche Grundlage für die Marketingaktivitäten des Anbietersakademieinterne Umsetzung und Steuerung zu schaffen und • das Verhältnis zwischen der Akademie der Bildenden Künste München und dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst auf einer dialogorientierten und partnerschaftlichen Grundlage weiterzuführen. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für Im folgenden Text wurde zur besseren und schnelleren Lesbarkeit die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellenmännliche Schreibweise verwendet. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet nachfolgend verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages weibliche Form mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitierenein.
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Samples: Zielvereinbarung
Präambel. Neben diesen Regelungen gelten Das Land Nordrhein-Westfalen, die Datenschutzbestimmungen Stadt Dormagen und der TA.. Norbert-Verein tragen der wachsenden Bedeutung des Leistungssports in besonderer Weise Rechnung und haben mit der Einrichtung der NRW-Sportschule Dormagen (Verbund Norbert-Gymnasium Knechsteden und Xxxxxx-xxx-Xxxxxxx-Gesamtschule Dormagen) die Rahmenbedingungen für eine intensive Förderung des Nachwuchsleistungssports geschaffen. Die TA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) Schulen wurden im Jahr 2013 zur Gewinnung NRW-Sportschule ernannt und haben den Sportschulbetrieb zum Beginn des Schuljahres 2014/15 aufgenommen. NRW-Sportschulen sollen eine neue Qualität leistungsorientierten Sports für alle Schülerinnen und Xxxxxxx anbieten und die Förderung sportlich hochbegabter Schülerinnen und Schülerinnen sicherstellen. Sie schaffen optimale organisatorische Rahmenbedingungen für eine größere Anzahl von neuen Mitarbeitern zur VerfügungKaderathletinnen und -athleten. Die bestmögliche Entwicklung in sportlicher und schulischer wie auch in sozialer und persönlicher Hinsicht soll in jedem Schulabschnitt gesichert werden. Zugleich soll den sportlichen Anforderungen in Form von kontinuierlich wachsenden Trainingsumfängen entsprochen werden. Der technische Betrieb notwendige Bedarf für ergänzende schulische Betreuungsmaßnahmen zur Sicherstellung der Schullaufbahn der jugendlichen Talente ist dabei zu sichern. Die Kombination der schulischen mit der sportlichen Ausbildung in Verbindung mit den leistungssportlichen Zielsetzungen erfordert eine enge Kooperation von Schulen, Vereinen und Sportverbänden. Schule, Verband und Verein schließen diese Kooperationsvereinbarung mit dem gemeinsamen Ziel, den Sporttalenten herausragende sportliche Leistungen mit gleichzeitig optimaler schulischer Ausbildung zu ermöglichen. § 1 Aufgaben der Schule/des Schulträgers Auf der Grundlage des in der Landesverfassung und im Schulgesetz vorgegebenen Bildungs- und Erziehungsauftrages und im Rahmen der sich aus den Richtlinien und Lehrplänen für die unterschiedlichen Bildungsgänge ergebenden besonderen Zielsetzungen der weiterführenden Schulen legt die Schule in ihrem Schulprogramm besondere Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit fest. Sie realisiert im Rahmen ihres Schulprogramms ein ausgeprägtes sportliches Leitbild durch die Ausrichtung auf Bewegung, Spiel und Sport als integrale Bestandteile des schulischen Lebens. • Sportliche Grundlagenausbildung Für die Schülerinnen und Xxxxxxx in den Klassen 5 und 6 gewährleistet die Schule die Pflichtstundenzahl für das Fach Sport von fünf Wochenstunden. Über den verbindlichen Sportunterricht hinausgehend erfolgt eine Förderung der Schülerinnen und Xxxxxxx in außerunterrichtlichen Schulsportgemeinschaften. Die Schülerinnen und Xxxxxxx der Klassen 5 und 6 erhalten die Möglichkeit, ein ergänzendes Sportangebot im Rahmen eines sportartspezifischen Schultrainings in den Sportarten Fechten, Handball, Leichtathletik, Ringen und Schwimmen wahrzunehmen. Die Durchführung dieses Portals wird von Schultrainings erfolgt durch Lehrkräfte der TA übernommenSchule sowie Trainerinnen und Trainer bzw. Der Anbieter kann Übungsleiterinnen und Übungsleiter der kooperierenden Vereine. • Leistungssportliche Orientierung Ab Klasse 7 werden leistungssportlich orientierte Schülerinnen und Xxxxxxx in Leistungssportklassen zusammengefasst. Kaderathletinnen und -athleten oder Athletinnen und Athleten anderer Schulen, denen aus Sicht des Fachverbandes eine sportliche Perspektive auf dem Portal den Kaderstatus bescheinigt werden kann, soll ein eigenes Konto anlegen Wechsel, soweit es die schulischen Kapazitäten erlauben, in die Leistungssportklassen durch die Sportschule ermöglicht und über das Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichendie Zusammenarbeit mit den Schulen in der Umgebung gesichert werden. Die erforderlichen Trainingseinheiten sowie ergänzende Maßnahmen sichert die Schule in Zusammenarbeit mit Verein und Verband. Das Portal Personal im Rahmen der NRW-Sportschule, der Lehrertrainer und der Athletiktrainer sind wichtige Bestandteile im Rahmen der Kooperation zwischen Schule, Verein und Stützpunkt. Sie nehmen Aufgaben in diesen drei Bereichen wahr. • Ergänzende schulische Betreuungsmaßnahmen Die Deckung des erforderlichen Bedarfs für ergänzende schulische Betreuungsmaßnahmen wird auf durch die Schule gesichert. Dazu gewährleistet die Schule am Schulstandort in Kooperation mit den Rechnersystemen Vereinen TSV Bayer Dormagen und AC Ückerath den Betrieb eines Teilinternates, in dem eine sportgerechte Mittagsverpflegung angeboten wird sowie Nachmittagsbetreuung, Hausaufgabenbetreuung, Förder- und Nachführunterricht durchgeführt werden. Das Angebot richtet sich an Kaderathletinnen und -athleten der TA betriebenProfilsportarten der NRW- Schule. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version können auch Kader anderer Schulen aus dem Stadtgebiet hiervon profitieren. • Sportstätten und Sportgeräte Der Schulträger und die bereitgestellten Schnittstellen Schule stellen die erforderlichen Sportstätten und Anwendungen Sportgeräte bereit. Falls die räumlichen Bedingungen für ein sportartspezifisches Sportangebot an der Schule nicht vorhanden sind, kann das Training nach Vorgaben der Schule an einem anderen Ort durchgeführt werden. Insoweit erforderliche Zustimmungen Dritter (z.B. Schulträger) wird die Schule einholen. • Erfassung der Athletinnen und Athleten Unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften erstellt und pflegt die Schule laufend eine Übersicht über die Schülerinnen und Xxxxxxx der betreffenden Sportart an der Schule. Diese Übersicht umfasst Sportart, Kaderstatus, Verein sowie eine Darstellung der schulischen Fördermaßnahmen und der sportlichen Entwicklung der Sportschülerinnen und -xxxxxxx. Verein und Verband werden die Schule bei Bedarf mit den nötigen Informationen unterstützen. § 2 Aufgaben des Verbandes/des Vereins • Trainereinsatz Für sportartspezifische Angebote im Rahmen des Sportschulbetriebs (Talentsichtung, Frühtraining usw.) stellt der Verein das erforderliche Leistungssportpersonal (Trainerinnen und Trainer) zur Verfügung. Die Administration genauen Einsatzzeiten des Personals werden die Parteien rechtzeitige abstimmen. Der Verein garantiert die fachliche Eignung der eingesetzten Trainerinnen und Verwaltung der einzelnen Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung festTrainer. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen Angebote können klassen- und jahrgangsübergreifend durchgeführt werden. Die Festlegung des teilnahmeberechtigten Personenkreises erfolgt in Abstimmung zwischen Verband und Schule. • Schulische Sportwettkämpfe Trainerinnen und Trainer des Vereins unterstützen die Inhalte des Portals sowie Schule bei der auf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger Betreuung der Schülerinnen und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist Xxxxxxx im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Teilnahme an schulsportlichen Wettkämpfen (Kreisschulmeisterschaft, Jugend trainiert für Olympia & Paralympics usw.) sowie bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen freiNominierung der entsprechenden Athletinnen und Athleten/Mannschaften und der diesbezüglichen Abstimmung mit weiteren Vereinstrainerinnen und -trainern sowie ggfs. Die TA übernimmt keine Haftung Trainerinnen und Trainern von Athletinnen und Athleten aus anderen Vereinen. • Sportfachliche Zielstellungen Der Verband definiert zu Beginn eines Schuljahres die sportfachlichen Zielstellungen der herausragenden Talente und Kader und benennt dazu folgende Parameter: o Platzierungen bei schulsportlichen Wettkämpfen auf Bundes- und Landesebene, o Konkrete leistungssportliche Zielstellungen (Platzierung bei nationalen und internationalen Wettkämpfen) der einzelnen herausragenden Talente und Kader und o Erforderliche individuelle Unterstützungsmaßnahmen der Schule für diesen Personenkreis, um die erwarteten sportlichen Zielstellungen zu erreichen. § 3 Rahmenbedingungen für die Marketingaktivitäten des AnbietersZusammenarbeit Die Kooperationspartner sind sich darüber einig, dass an der Schule eine optimale Förderung von Leistungssportlerinnen und -sportlern in den Sportarten Fechten, Handball, Leichtathletik, Ringen und Schwimmen erfolgen soll. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber Zu diesem Zweck sollen unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten folgende Rahmenbedingungen geschaffen werden: • Benennung verantwortlicher Ansprechpartnerinnen und -partner in Schule, Verband und Verein für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter alle Fragen im Sinne des Telemediengesetzes Zusammenhang mit dieser Kooperationsvereinbarung und als Verantwortlicher für Fragen der Öffentlichkeitsarbeit, • Regelmäßiger Austausch im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit Rahmen von Arbeitsgesprächen im Sinne Arbeitskreis NRW- Sportschule über den Verlauf der DSGVO Kooperation und ggfs. erforderliche Ergänzungen und Nachbesserungen, • Gemeinsame Informationsveranstaltungen für Sportlerinnen und Sportler des Vereins sowie deren Eltern über die Förderung an der NRW-Sportschule, • Beteiligung des Vereins an Schulveranstaltungen in Absprache mit der Schulleitung (sog. Joint Controllership) gegeben istSportturniere, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagtMotorische Tests, Tag der Offenen Tür, etc.), • Informationen zum Angebot der NRW-Sportschule auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichenden Internetseiten des Vereins und des Verbandes, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende • Freistellung von Sportlerinnen und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die TA von notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das das Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Vergütung. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der TA anzurechnen. Die TA stellt Sportlern im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügungschulischen Möglichkeiten für sportartspezifisches Frühtraining oder sportartübergreifendes Athletiktraining, • Freistellung von Sportlerinnen und Sportlern im Rahmen der schulischen Möglichkeiten für Wettkämpfe, Trainingslager und Kadermaßnahmen sowie Maßnahmen zum Ausgleich der durch Freistellungen entstandenen Lerndefizite und • Abstimmung der Inhalte des Sportunterrichts vor wichtigen Wettkämpfen (z. B. nationale Meisterschaften) bei einzelnen Sportlerinnen und Sportlern. Der Anbieter kann zwischen den von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Monates gekündigt werden. Die unentgeltlichen Angebote der TA sind freibleibend. Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der etwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.§ 4
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