Common use of Präambel Clause in Contracts

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.

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Sources: Aufnahmevertrag, Aufnahmevertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Den körperschaftlichen Waldbesitzern obliegt die nachhaltige Bewirtschaftung des Hamburger Verkehrsverbundes Körperschaftswaldes nach den Grundpflichten der Waldbesitzer gemäß LWaldG unter besonderer Beachtung der Vorschriften für den Körperschaftswald (hvv§ 46 LWaldG). Demnach ist eine den standörtlichen Möglichkeiten entsprechende, nachhaltig höchstmögliche Lieferung wertvollen Holzes zu erbringen bei gleichzeitiger Erfüllung und nachhaltiger Sicherung der dem Wald obliegenden Schutz- und Erholungsfunktionen sowie einer naturnahen Waldbewirtschaftung. Dies gilt unbeschadet der besonderen Zweckbestimmung des Körperschaftsvermögens und der aus der Eigenart und den Bedürfnissen der Körperschaften sich ergebenden besonderen Zielsetzungen für ihren Waldbesitz. So kann die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Nutzfunktion je nach Zielsetzung der Körperschaft gegenüber den Schutz- und Erholungsfunktionen nachrangig sein. Die Zielsetzungen und deren Priorisierungen finden sich im Forsteinrichtungswerk zum jeweiligen körperschaftlichen Forstbetrieb. Die Ausrichtung der Waldpflege im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben betriebsindividuellen Zielsetzungen auf die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen Produktion möglichst wertvollen Holzes erfordert eine wertschöpfende Vermarktung der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsHölzer über Verkaufsstrukturen, die das ProfiTicket betreffeneinen guten Marktzugang ermöglichen. Nur so können die gesetzlichen Aufgaben, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft wertvolles Holz zu liefern (FirmenstammdatenLWaldG) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell das Vermögen der Körperschaft wirtschaftlich und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt Zwecke der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine AnsprechpersonGemeinde zu verwalten (GemO), die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist sinnigerweise zusammengeführt und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenumgesetzt werden. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache Beteiligten verfolgen mit der S­BahnVereinbarung daher die gemeinsamen Ziele, das in ihren Forstbetrieben produzierte Holz möglichst wertschöpfend zu vermarkten und mit einer nachhaltigen Pflege und Bewirtschaftung der Wälder durch ihre Forstbetriebe die Schutz- und Erholungsfunktionen der Wälder im Landkreis Ludwigsburg zu erhalten und zu fördern. Vor diesem Hintergrund schließen die Städte und Gemeinden Affalterbach, Asperg, Benningen, Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Ditzingen, Eberdingen, Erdmannhausen, Erligheim, Freiberg, Gemmrigheim, Gerlingen, Großbottwar, Hemmingen, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Korntal-Münchingen, Löchgau, Ludwigsburg, Marbach, Markgröningen, Mundelsheim, Murr, Oberriexingen, Oberstenfeld, Pleidelsheim, Remseck a.N., Sachsenheim, Schwieberdingen, Sersheim, Steinheim, Tamm, Vaihingen/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerEnz, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt Walheim und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werdenLandkreis Ludwigsburg die nachfolgende delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung i. S. d. § 25 Abs. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten1 S. 1, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird1. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Alt GKZ:

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Sources: Vereinbarung Zum Gemeinsamen Holzverkauf, Öffentlich Rechtliche Vereinbarung Über Den Gemeinsamen Holzverkauf

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Aufgrund der COVID-19-Pandemie verständigten sich der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V. (hvvBfHD), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber der Deutsche Hebammenverband e. V. (Großkunden) DHV), das Netzwerk der Geburtshäuser e. V. sowie der GKV-Spitzenverband im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇2020 auf befristete Regelungen, die eine digitale Erbringung einer Vielzahl von Leistungen nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V (Hebammenhilfe-Vertrag) ermöglichten und Regelungen zu Materialmehraufwendungen für persönliche Schutzausrüstung beinhalteten. Die Vereinbarung wurde im Laufe der Pandemie mehrfach verlängert und angepasst. Mit dem absehbaren Ende der Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag laufen diese Sonderregelungen aus. Während der COVID-19-Pandemie sammelten die Vertragspartner nach § 134a Abs. 1 Satz 1 SGB V ebenso wie freiberuflich tätige Hebammen und Versicherte positive Erfahrungen mit der digitalen Leistungserbringung. Es besteht der gemeinsame Wunsch, Leistungen mittels Videobetreuung zukünftig in die Regelversorgung zu überführen. Die Vertragsverhandlungen hierzu wurden bereits im ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt 2021 aufgenommen. Mit dem am 09.06.2021 in Kraft getretenen Digitale–Versorgung–und–Pflege– Modernisierungs–Gesetz (DVPMG) wurden die Vertragspartner nach § 134a Abs. 1 Satz 1 SGB V in § 134a Abs. 1d Satz 1 Nr. 1 SGB V zudem vom Gesetzgeber verpflichtet, Leistungen der Hebammenhilfe, die im Wege der Videobetreuung erbracht werden, zu vereinbaren. Es ist das gemeinsame Anliegen der Vertragspartner nach § 134a Abs. 1 Satz 1 SGB V, die laufenden Verhandlungen schnellstmöglich abzuschließen und ermächtigtverlässliche sowie dauerhafte Regelungen zur digitalen Leistungserbringung zu vereinbaren. Das Vertragsverhältnis zwischen Dies gilt insbesondere für die Anforderungen an die technischen Voraussetzungen, die erforderlich sind, um Leistungen der S­Bahn Hebammenhilfe im Wege der Videobetreuung zu erbringen. Gleichwohl soll eine Situation vermieden werden, in der aufgrund des Endes der Befristeten Corona- Vereinbarung zum Hebammenhilfe-Vertrag digitale Leistungen kurzfristig nicht mehr erbracht werden könnten. Um Strukturen, die sich in den zurückliegenden Monaten entwickelt haben, nicht zu gefährden und den Großkunden Versicherte für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten eines überarbeiteten Hebammenhilfe-Vertrags weiterhin digitale Leistungen versorgen zu können, wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit die vorliegende Vereinbarung geschlossen. Diese Vereinbarung orientiert sich an Regelungen zur Betreuung mittels Kommunikationsmedium der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Befristeten Corona-Vereinbarung zum Hebammenhilfe-Vertrag, die übergangsweise fortgeschrieben werden. Sie stellt kein Präjudiz für den zukünftigen Hebammenhilfe-Vertrag (einschließlich der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag)Frage, wer Vertragspartei sein wird) dar. Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsSie soll nur dazu dienen, die das ProfiTicket betreffen, kurze Frist bis zum Inkrafttreten eines neuen Hebammenhilfe-Vertrages zu überbrücken. Übergangsweise sind ausschließlich die in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstdieser Vereinbarung genannten alternativen Möglichkeiten zur Leistungserbringung mit Kommunikationsmedium nach Maßgabe der folgenden Regelungen anwendbar. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen Sonstige Regelungen des Vertrages über die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache Versorgung mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets Hebammenhilfe nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der § 134a SGB V bleiben von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden eindieser Vereinbarung unberührt.

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Sources: Befristete Vereinbarung Über Videobetreuung in Der Hebammenhilfe, Befristete Vereinbarung Über Im Wege Der Videobetreuung Erbringbare Leistungen Der Hebammenhilfe

Präambel. ProfiTickets Zur gemeinsamen Aufgabenerledigung im Bereich der Finanzbuchhaltung haben die Gemein- den Alpen und Issum bereits im Jahr 2005 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlos- sen, mit der die Aufgaben der Finanzbuchhaltung Alpen auf die Finanzbuchhaltung Al- pen/Issum in Issum übertragen wurden. Die Gemeinden Kerken und Rheurdt haben ebenfalls in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 08.11.2011 eine gemeinsame Aufgabener- ledigung im Bereich des Finanzwesens festgeschrieben. Die Aufgaben der Zahlungsabwick- lung, Liquiditätsplanung und Vollstreckung für die Gemeinden Kerken und Rheurdt werden bisher noch vom Zweckverband „Kommunalkassenverband Straelen“ abgewickelt, der jedoch zum Jahresende 2012 aufgelöst wird. Um eine effiziente und reibungslose Erledigung dieser Aufgaben ab dem 01.01.2013 sicherzustellen, sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)die Vertragsparteien übereingekommen, die Mitarbeitende bisher vom Kommunalkassenverband Straelen wahrgenommenen Aufgaben für die Ge- meinden Kerken und Rheurdt der Finanzbuchhaltung Alpen/Issum nach Maßgabe der nach- folgenden Regelungen zu übertragen. Hierzu treten die Gemeinden Kerken und Rheurdt (Buchhaltung Kerken/Rheurdt) gemäß § 6 der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Gemeinden Alpen und Issum über ihre Arbeitgeber die Übertragung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung Alpen auf die Finanzbuchhaltung Alpen/Issum in Issum vom 11.08./02.09.2005 bei, die durch diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung entsprechend ergänzt bzw. geändert wird. Gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit führt die Finanzbuchhaltung Issum/Alpen ab dem 01.01.2013 die Aufgaben der Zahlungsabwicklung, Liquiditätsplanung und Zwangsvollstreckung für die Gemeinden Kerken und Rheurdt (GroßkundenBuch- haltung Kerken/Rheurdt) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements einer mandatierenden Vereinbarung aus. Zu den wahrzunehmenden Aufgaben gehören insbesondere: - Annahme von Einzahlungen und Leistung von Auszahlungen (GKAunbarer Zahlungsver- kehr) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen - „Offene-Posten-Verbuchung“ im hvv Rahmen der Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung und Pflege der OP-Listen - Durchlaufende und fremde Zahlungsabwicklung - Bankbuchhaltung - Buchmäßiger Abschluss der Finanzrechnung - Durchführung von Verrechnungen (Rechnungsgutschriften mit Zahlungsrechungen etc.) - Anlage Tagesfestgelder etc. durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn Umschichtung verfügbarer Mittel auf Geldmarkt- bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen Festgeldkonten - Mitwirkung bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf Aufnahme von Liquiditätskrediten - Durchführung des öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Mahnverfahrens - Durchführung der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets Zwangsvollstreckung wegen öffentlich-rechtlicher und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.privatrecht- licher Geldforderungen

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Sources: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung, Öffentlich Rechtliche Vereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)In der Landesverwaltung soll die alternie- rende Telearbeit ermöglicht werden. Dabei wird auf die Erkenntnisse aus dem erfolg- reich abgeschlossenen Pilotprojekt »Flexi- blere Arbeitszeit durch Telearbeit« aufge- baut. Der endgültigen Einführung steht derzeit entgegen, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnendaß wegen der Besonderheiten der alternierenden Telearbeit Änderungen der Rechtsvorschriften zur Arbeitzeit not- wendig sind. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇ § ▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇.▇▇▇▇▇▇ beauftragt wird deshalb zur weiteren Er- probung einer Arbeitzeitregelung für alter- nierende Telearbeit für die Dauer von 5 Jah- ren eine Ausnahme von der Nds.ArbZVO zugelassen. Eine unbefristete Einführung al- ternierender Telearbeit setzt eine ergän- zende arbeitszeitrechtliche Regelung vor- aus. Angestrebt wird, eine Arbeitzeitregelung für alternierende Telearbeit in die Nds. ArbZVO aufzunehmen. Ziel alternierender Telearbeit in der Lan- desverwaltung soll es sein, S Telearbeit als ein Instrument des Re- formprozesses zu verstehen und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und bewusst einzusetzen; S Telearbeit in den Großkunden wird in GKA Verträgen geregeltjeweiligen Dienststel- len mit den übrigen Modernisierungsakti- vitäten, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag insbesondere mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, Organisations- und Personalentwicklung zu verknüpfen; S die Möglichkeiten stärkerer individuel- ler Arbeitszeitflexibilisierung zu einer Moti- vations- und Effizienzsteigerung zu nutzen; S das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/räumliche Distanz zwischen Vorgesetzten- und Bearbeitungs- ebene auf der Grundlage von Zielvereinba- rungen ergebnisorientierte Führungsverhal- ten weiter zu entwickeln; S weitere Erfahrungen zum Aufbau einer standortunabhängigen Behördenstruktur zu machen; S durch Telearbeit einen Beitrag zur Erhö- hung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu leisten; S den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit Schritt von der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann pilothaften Einzel- anwendung in ausgewählten Behörden zu einer breiter angelegten Ausdehnung in grundsätzlich allen Behörden zu tun; S durch eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung Reduzierung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, individuel- len Berufsverkehrs einen ökologisch ge- wünschten Effekt zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einerzielen.

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Sources: Vereinbarung Über Alternierende Telearbeit, Vereinbarung Zur Staatsmodernisierung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Die Fernleitungsnetzbetreiber GASCADE Gastransport GmbH (hvv„GASCADE“), Gasunie Deutschland Transport Services GmbH („Gasunie“) und ONTRAS Gastransport GmbH („ONTRAS“) haben gemeinsam vom 21. August 2015 bis 16. Oktober 2015 ergänzend zum Verfahren des Netzentwicklungsplanes Gas 2016 unter dem Namen „more capacity“ eine Marktabfrage zur Ermittlung des Bedarfs neuer Transportkapazitäten für H-Gas an den Grenzen des Marktgebietes GASPOOL durchgeführt. Seit April 2016 ist die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber Fluxys Deutschland GmbH (Großkunden„Fluxys“) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements an der „more capacity“ Marktabfrage beteiligt; seit Juli 2016 auch die NEL Gastransport GmbH (GKA) beziehen „NGT“). Ziel dieser Marktabfrage war es, den künftigen Bedarf für neue marktraumüberschreitende Transportkapazitäten so früh und so realistisch wie möglich einschätzen zu können. Mit Aus dem auf dieser Basis ermittelten unverbindlichen Kapazitätsbedarf für marktraumüberschreitende Kapazitäten sind Angebotslevel entwickelt worden. Die wie vorstehend ermittelten neuen technischen Kapazitäten werden über Kapazitätsauktionen auf der Gesamtabwicklung Primärkapazitätsplattform PRISMA („PRISMA“) zugeteilt. Zum Zeitpunkt der Durchführung der Kapazitätsauktionen für die neuen technischen Kapazitäten existieren diese Kapazitäten noch nicht und es ist seitens des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv MORE CAPACITY FNB noch keine finale Entscheidung über deren Schaffung durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH Netzausbaumaßnahmen (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt„Netzausbau“) getroffen worden. Das Vertragsverhältnis zwischen Die Schaffung der S­Bahn neuen technischen Kapazitäten hängt insbesondere vom Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen für den Netzausbau und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, Betrieb des Netzes sowie von den regulatorischen Rahmenbedingungen und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassunginsoweit erforderlichen Genehmigungen ab. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsFernleitungsnetzbetreiber GASCADE, Gasunie, ONTRAS, Fluxys und NGT beabsichtigen, mit allen interessierten TRANSPORTKUNDEN jeweils bilateral diesen Vorvertrag abzuschließen. In diesem Vorvertrag verpflichtet sich der TRANSPORTKUNDE dazu, Gebote in bestimmter Höhe abzugeben, während der MORE CAPACITY FNB sich verpflichtet, die das ProfiTicket betreffenentsprechenden Kapazitäten in Kapazitätsauktionen zu vermarkten. Der Abschluss der Vorverträge erhöht die Planungssicherheit und soll den Vertragspartnern die Vorbereitung und Durchführung sowie die Teilnahme an den Kapazitätsauktionen ermöglichen. Ferner verbessert der Abschluss der Vorverträge die Möglichkeiten von GASCADE, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Gasunie, ONTRAS, Fluxys und NGT die Vermarktung der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft Bestandskapazitäten an gemeinsamen Marktraumgrenzen zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenkoordinieren. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang noch nicht vermarkteten Bestandskapazitäten sind netzbetreiberübergreifend vorrangig zu vermarkten, um die effiziente Nutzung der bestehenden Infrastruktur sicherzustellen, bevor über den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet Netzausbau neue technische Kapazitäten geschaffen werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst Dies vorausgeschickt vereinbaren die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Vertragspartner folgendes: § 1 Vertragsgegenstand

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Sources: Vorvertrag Über Die Durchführung Von Kapazitätsauktionen, Vorvertrag Über Die Durchführung Von Kapazitätsauktionen

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Die Beratungslage der Hamburger Energielosten (HEL) ist seit geraumer Zeit von erheblicher Überlast geprägt. Aufgrund der weltpolitischen Ereignisse, der auf Deutschland zukommenden Verschärfung der Energieversorgungssituation mit einhergehenden erheblichen Energiepreiserhöhungen für die Haushalte, der abzusehenden Novellierung des Hamburger Verkehrsverbundes GEG mit Auswirkungen auf den Neueinbau bzw. Ersatz (hvv)fossiler) Heizungsanlagen sowie der in Hamburg anstehenden Solar-Dachpflicht ab 01.01.2023 ist von einer weiterhin steigenden Nachfrage nach Energieberatungen auszugehen. Der Höhepunkt der Beratungsnachfrage ist für das 2. Halbjahr 2022 und danach zu sehen, wenn Gesetzesregelungen in eine für Haushalte „gefühlte Nähe“ kommen und die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenkommende Heizperiode zu einer nationalen Belastungsprobe für Hauseigentümer:innen und Mieter:innen wird. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben bundesweiten Energieeinsparkampagne, die Verkehrsunternehmen am 10.06.2022 durch das BMWK ihren Start erlebte, ist mit einer zusätzlichen Nachfrage nach Energieberatungen zu rechnen. Neben der begrenzten finanziellen Ausstattung für Energieberatungen im hvv Hamburg fehlt es vor allem an qualifizierten Beratungspersonal. Dem soll durch eine gezielte Ausbildungsinitiative Energieberater:innen begegnet werden und der Engpass an hierfür notwendigen Fachkräften abgebaut wird. Dazu wird diese Vereinbarung zwischen dem Berater*in und der ZEBAUPlan geschlossen, in dem der Einstieg und die Förderung einer berufsqualifizierenden Fachausbildung zum Energieberater über die begrenzte Erstattung der nachgewiesenen Lehrgangsaufwendungen sowie die Ausübung der anschließenden praktischen Energieberatung bei den HEL/ der Verbraucherzentrale Hamburg bzw. der Handwerkskammer Hamburg bis zum 31.05.2024 geregelt sind. § 2 Qualifikation des Berater*in Der Berater*in muss mindestens eine der Eingangsvoraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme erfüllen: • Personen mit einem nach § 88 Absatz 1 Satz 2 GEG berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurswesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik oder einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt in einem der oben genannten Gebiete. • Alle Personen, die über die oben genannten Berufsgruppen hinaus eine Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG nachweisen können. • Ingenieure mit einer Zusatzausbildung zum staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz. • Personen die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe oder für das Schornsteinfegerhandwerk die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen. • Personen, die für ein zulassungsfreies Handwerk in einem der oben genannten Bereiche einen Geschäftsbesorgungsvertrag Meistertitel erworben hat oder auf Grund ihrer Ausbildung berechtigt ist, ein zulassungspflichtiges Handwerk in einem der oben genannten Bereiche ohne Meistertitel selbständig auszuüben. • Staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker, deren Ausbildungsschwerpunkt auch die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Beurteilung der Gebäudehülle, die Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen oder die Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen umfasst • Berufspraktische Erfahrung: zweijährige Berufserfahrung in der fachspezifischen Beratung von Privathaushalten. § 3 Energieberaterlehrgang Dem Berater*in stehen alle zertifizierten Lehrgänge am Markt zur ▇▇▇▇, die bei entsprechenden Einstiegsvoraussetzungen (z.B. Ausstellungberechtigung nach §88 GEG) nach erfolgreichem Abschluss zum Eintrag auf der Energie-Effizienz-Expertenliste in der Kategorien Energieberatung für Wohngebäude (BAFA), Effizienzhaus (KfW) und Einzelmaßnahmen berechtigen, sofern diese zum Zeitpunkt des Abschlusses einer Vereinbarung zwischen dem Berater*in und der ZEBAU noch nicht begonnen wurden. Hierzu können gehören: u. a. Online-basierte Lehrgänge, Präsenzlehrgänge u. a. die noch nicht begonnen wurden. Der Nachweis für die geforderte Qualifikation nach Lehrgangsabschluss ist beizubringen. § 4 Zulassung bei der Verbraucherzentrale Der Berater*in muss als Voraussetzung für die Aufnahme als Energieberater*in der Verbraucherzentrale ein erfolgreiches Bewerbungsgespräch bei der Verbraucherzentrale Hamburg absolvieren und seitens der Verbraucherzentrale Hamburg und dem Verbraucherzentrale Bundesverband als Berater*in zugelassen werden. Voraussetzung für die Tätigkeit für die Verbraucherzentrale Hamburg ist zudem die Teilnahme an einer zweitägigen Einführungsveranstaltung. Neben den in § 2 bezeichneten Zulassungsvoraussetzungen gilt, dass die Beratungen für die Verbraucherzentrale Hamburg im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit erbracht werden müssen; die Verbraucherzentrale Hamburg bzw. der Verbraucherzentrale Bundesverband darf also insbesondere nicht alleiniger Auftraggeber sein. Die Anerkennung der Gleichwertigkeit für Auffrischungs-Lehrgänge (ehem. Energieberater älter als 5 Jahre) ist gesondert zu klären. § 5 Lehrgangsaufwendungen Sind der Energieberaterlehrgang gem. § 3 sowie die Zulassung bei der Verbraucherzentrale Hamburg und dem Verbraucherzentrale Bundesverband nach § 4 erfolgreich und beides gegenüber ZEBAUPlan nachgewiesen, entsteht die Anwartschaft auf Erstattung der auf Nachweis entstandenen Lehrgangskosten durch ZEBAUPlan (§ 3) in Höhe von bis zu ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ € zzgl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer. Mit der Anwartschaft entsteht kein Anspruch auf die Durchführung von Beratungen, jedoch erhält der Berater*in die Möglichkeit, Beratungen für die Hamburger Energielotsen/ der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchführen zu können. Eine Anwartschaft auf Erstattung der Lehrgangskosten (s. o.) wird durch einen Erstattungsanspruch in Abhängigkeit von der nachfolgenden tatsächlichen praktischen Ausübung von Energieberatungen für die HEL/die Verbraucherzentrale abgelöst. Dabei werden für 25 Beratungen 500 €, bei 50 Beratungen weitere 500 €, bei 75 Beratungen weitere 500 € und bei 100 Beratungen weitere 500 € an den Berater*in in Teilbeträgen ausbezahlt, sofern die Gesamtsumme der ausbezahlten Teilbeträge die Gesamtsumme der Lehrgangsaufwendungen nicht überschreitet. Die Gesamtsumme der Auszahlungsbeträge ist durch die eingereichten tatsächlichen Lehrgangsaufwendungen und bis zur maximalen Summe von ▇, ▇▇.▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt € zzgl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer gedeckelt. § 6 Energieberatungen Die Vertragspartner vereinbaren, dass nach erfolgreich bestandenem Lehrgangsabschluss und ermächtigterfolgreicher Zulassung bei der Verbraucherzentrale Hamburg und dem Verbraucherzentrale Bundesverband die praktische Ableistung von bis zu 100 Energieberatungen für die Hamburger Energielotsen (HEL) zu einer Erstattung der Aufwendungen gem. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem § 3 führt. Die bis zu 100 Energieberatungen sind bis spätestens zum 31.05.2024 zu erbringen. Der Vertrag mit der S­Bahn direkt Verbraucherzentrale ist im Gegensatz zu der vorstehenden Befristung zeitlich nicht begrenzt. Für die Erbringung der Beratungen erhält der Vertragspartner der Verbraucherzentrale Hamburg im Rahmen einer gesonderten Honorarvereinbarung eine gesonderte Vergütung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband, die in einer Honorarvereinbarung zwischen dem Berater und Verbraucherzentrale Bundesverband für diesen Zeitraum abgeschlossen wird. Die Beratung müssen unabhängig von Anbieter- oder wirtschaftlichem Eigeninteresse erfolgen. Zu den Beratungsfällen können nach Rücksprache mit der VZ gehören: Telefonberatungen, onlinebasierte Beratungen, persönliche Beratungen, Energie-Checks, mit den zum Beratungszeitpunkt gültigen Beratungshonorar der VZ (Direktvertrag) siehe gesonderte Honorarvereinbarung). Eine Garantie, eine bestimmte Anzahl von Beratungen durchführen zu können, besteht nicht. § 7 Nebenbestimmungen Sollten Gründe wie längerfristige Krankheit, Berufsunfähigkeit, Wohnsitzwechsel des Berater*in der nachfolgenden praktischen Ausübung von Energieberatungen entgegenstehen, so besteht kein Anspruch auf weitere anteilige Erstattung der Lehrgangsaufwendungen durch den Berater*in an die ZEBAUPlan. Die Vereinbarung wird zwischen dem Berater*in und der ZEBAUPlan schriftlich abgeschlossen und behält bis auf Widerruf, Vertragsauflösung oder Rücktritt ihre Gültigkeit. Eine Kündigung aus besonderen Gründen bleibt vorbehalten. Der Berater*in hat ein kostenfreies Rücktrittsrecht binnen 14 Tagen nach Lehrgangsbeginn. § 8 Salvatorische Klausel Nebenabreden und Änderungen des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem VertragArbeitsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit einer Bestimmung dieses Vertrages lässt die übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Hamburg, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag)Hamburg, den …………………………………………. Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein………………………………………….

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Sources: Beratervertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Der Parkplatz entlang der Gartenstraße hinter dem Theatergebäude Krefeld steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Theaters zur Verfügung. Die Fläche gehört zum Vermögen der Stadt Krefeld. Auf dem schraffierten Teilbereich ist das Abstellen von Fahrzeugen verboten, da es sich um eine Feuerwehrbewegungszone handelt. Das Parken ist ausschließlich innerhalb der gekennzeichneten Abstellflächen erlaubt. Die Theatergesellschaft löst als Zweistädtetheater Ziel- und Quellverkehr aus, damit ein störungsfreier Spielbetrieb sichergestellt werden kann. Das setzt voraus, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) regelmäßig sowohl im Theater Krefeld als auch im Theater Mönchengladbach bzw. in anderen Arbeitsstätten tätig werden und die für die Fahrten ihren privaten Pkw einsetzen, eine kostenfreie Parkmöglichkeit zur Verfügung steht. Dies ist nicht gewährleistet, da der Parkplatz derzeit von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Anspruch genommen werden kann. Um den tatsächlichen Notwendigkeiten Rechnung zu tragen wird die nachfolgende Nutzungsregelung vereinbart. Die Stellplätze sind täglich in der Zeit von 7:00 Uhr – 20:00 Uhr ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorbehalten, die ihr privates Fahrzeug dienstlich einsetzen und zwischen den Arbeitsstätten pendeln müssen. Diese Beschäftigten führen ein Fahrtenbuch. Ab 20:00 Uhr ist die Nutzung der Stellplätze für alle Theaterbeschäftigten im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnender Verfügbarkeit der Plätze frei. Mit Aus Solidaritätsgründen von der Gesamtabwicklung Parkplatzregelung ausgeschlossen sind die Intendanz, die Geschäftsführung, die Opern- und Schauspieldirektion, die Ballettdirektion, der Betriebsrat sowie die Arbeitssicherheit. Für die Nutzung des GKA haben Parkplatzes ist ein Parkausweis erforderlich. Parkausweise werden nur an Fahrtenbuchinhaber vergeben. Darüber hinaus werden mehr Parkausweise ausgegeben als Stellplätze vorhanden sind. Dies setzt die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Bereitschaft zur Abstimmung untereinander voraus. Die Parkausweise werden in der Personalabteilung ausgegeben. Federführend ist die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Mitarbeiterin ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt, Tel. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs805 177, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle Fahrtenbücher verwaltet und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einabrechnet.

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Sources: Betriebsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), Die VdAK/AEV-Landesvertretung Sachsen-Anhalt und das Diakoniewerk Halle haben zum 01.05.2003 einen Vertrag zur Durchführung einer integrierten Versorgung nach § 140 b SGB V über die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) integrierte Zusammenarbeit von niedergelassenen Vertragsärzten in Halle und Umgebung mit dem Diakoniewerk Halle abgeschlossen. Gegenstand ist die Behandlung von bestimmten Indikationen in Form einer interventionellen Versorgung mit postoperativer Nach- sorge im überwachten Bett. Dadurch soll eine vollstationäre Behandlung von üblicherweise längerer Dauer ersetzt werden. Die integrierte Versorgung soll langfristig zu einem Rückgang der Inanspruchnahme von stationären Krankenhausleistungen in Sachsen-Anhalt führen. Auf diese Weise sollen die Ausgaben der teilnehmenden Krankenkassen reduziert werden. Inhalt der Zusammenarbeit zwischen dem Diakoniewerk Halle und den Vertragsärzten im Rahmen eines Großkunden­ abonnements der integrierten Versorgung ist insbesondere die indikationsbezogene Zuweisung von Patienten in das Diakoniewerk Halle und die Erbringung der ärztlichen Leistungen, ins- besondere der erforderlichen operativen Eingriffe. Soweit die ärztliche Behandlung für das Diakoniewerk Halle durch Vertragsärzte durchgeführt wird, sind auch die Interessen der Kas- senärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (GKAnachfolgend: KVSA) beziehen könnenbetroffen. Mit Die KVSA unter- stützt die integrierte Versorgung durch die Information der Gesamtabwicklung des GKA haben Vertragsärzte und einen Hinweis auf die Verkehrsunternehmen integrierte Versorgung am Diakoniewerk Halle auf der KVSA eigenen Homepage. Die KVSA erklärt ihre Bereitschaft, innerhalb der integrierten Versorgung aktiv im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigtKoordinie- rungsausschuss mitzuwirken. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag Sie wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch Vertragsärzteschaft in ihrem Zuständigkeitsbereich über die S­Bahn veranlasst; Inhalte und Ziele von des Projektes schriftlich informieren. Interessierte und bereits in die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf integrierte Versorgung am Diakoniewerk Halle einbezogene Vertragsärzte erhalten von der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen KVSA die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTicketsnotwendige Unterstützung, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen soweit im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte iDurchführung ihrer Aufgaben organisatorische oder abrechnungstechnische Fragestellungen auftreten sollten. Im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält integrierten Versorgung am Diakoniewerk Halle können für die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt prä- und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung postoperative Phase im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an ambulanten vertragsärztlichen Bereich Mehraufwendungen entstehen. Diese Mehraufwendungen sollen die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartnervertragsärztliche Gesamtvergütung nicht be- lasten. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden anMehraufwendungen, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sindim Bereich der Arznei- und Heilmittel auf Grund der integrier- ten Versorgung entstehen, weist auf sollen die Konsequenzen Vertragsärzte nicht belasten. Mit der Nichtrückgabe hindargestellten Ziel- setzung schließen die VdAK/AEV-Landesvertretung, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets das Diakoniewerk Halle und die Empfangsbestätigungen Kas- senärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt die nachfolgende Vereinbarung zur Einbeziehung der KVSA in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr integrierte Versorgung am Diakoniewerk Halle und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung Ausgleich möglicher finanzieller Mehraufwendungen für prä- und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einpostoperative Leistungen im vertragsärztlichen Bereich.

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Sources: Einbeziehungsvereinbarung Zur Integrierten Versorgung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Die Beteiligten beschließen, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen kommunalen Archivaufgaben zukünftig gemein- sam wahrzunehmen und streben hierbei eine Vereinheitlichung und Optimierung von Arbeitsabläufen an. Dadurch werden Synergieeffekte erwartet, die Kosten- senkungen und Effizienzsteigerungen ermöglichen. Die Beteiligten versprechen sich von der Kooperation einen höheren Grad an Spezialisierung und einen ver- besserten Personal- und Sachmitteleinsatz um nutzerfreundliche Archive führen zu können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben Die Stadt Lohmar verpflichtet sich gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 GkG NRW, die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Durchführung von Archivaufgaben für die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)übrigen Beteiligten mandatierend zu übernehmen, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇so dass deren Rechte und Pflichten als ▇▇▇▇▇▇ ▇▇der Aufgaben aber unberührt bleiben. Die beteiligten Städte und Gemeinden tragen nach dem Gesetz über die Siche- rung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archiv- gesetz Nordrhein-Westfalen – ArchivG NRW), ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassunggültigen Fassung für ihr Archiv-gut in eigener Zuständigkeit Sorge, indem sie es insbesondere verwah- ren, erhalten, erschließen und nutzbar machen. Sie erfüllen diese Aufgabe jeweils durch die Errichtung und Unterhaltung eigener Archive. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, Stadt Lohmar stellt das hierzu notwendige Personal und übernimmt die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine Orga- nisation für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt Durchführung der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenArchivaufgaben bei den Beteiligten. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu durchzuführenden Archivaufgaben werden mit den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ einzelnen Beteiligten ab- gestimmt. Die Beteiligten erteilen der Stadt Lohmar hierzu – widerruflich – Vollmacht. Aufgaben‌ Die Stadt Lohmar stellt nach dem Archivgesetz NRW geeignetes Personal ein und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgabenist Dienstherrin. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel Personalbedarf richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des MonatsBedarf in den beteilig- ten Kommunen. Personalentscheidungen treffen die beteiligten Kommunen in gemeinsamer Ab- stimmung. Grundsätzlich werden die Entscheidungen mit einfacher Mehrheit ge- troffen. Die S­Bahn/endgültige Entscheidungsbefugnis liegt bei der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich Stadt Lohmar als ver- antwortliche Dienstherrin. Die Beteiligten können durch eigenes Personal die Sollstellung des Fahrgeldes anhand Erfüllung der gelieferten ProfiTickets Archivaufgaben ergänzen und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungenunterstützen. Langfristig soll das interkommunale Archiv aus Diplom Archivaren, Fachangestell- ten für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv und Hilfskräften be- stehen. Die Stellenanteile werden unter den Kommunen abgestimmt und können unterschiedlich sein. Die Ausbildung von Nachwuchskräften ist möglich. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durchBeschäftigten gilt die allgemeine Arbeits- und Dienstzeitregelung der Stadt Lohmar. Arbeitsbeginn und Arbeitsende werden durch Zeiterfassung registriert. Eine Auswertung der Zeiten wird jeder Kommune zur Verfügung gestellt (Stun- dennachweis). Urlaub oder stundenweise Freistellung vom Dienst, sind bei der Stadt Lohmar zu beantragen, die anderen Kommunen sind in geeigneter Weise zu unterrichten. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs Personal wird von der Stadt Lohmar angewiesen, die Vorschriften der betei- ligten Kommunen bei ihren Tätigkeiten zu berücksichtigen. Die Stadt Lohmar wird das Personal zur Verschwiegenheit auch über alle Angele- genheiten bei den anderen Kommunen verpflichten. Die Aufgaben werden in der jeweiligen Kommune bearbeitet. Administrative, kon- zeptionelle Tätigkeiten oder Aufgaben, die an einem Kontrollblatt dokumentiert Standort für alle Kommunen bearbeitet werden können, dürfen auch an anderen Orten (mobiles Arbeiten) erle- digt werden. Die näheren Einzelheiten zu Arbeitsabläufen, organisatorischen Fragen und bis zum 10Ein- haltung von Sicherheitsstandards werden durch eine besondere Dienstanweisung durch die Stadt Lohmar in Abstimmung mit den Beteiligten geregelt. des Folgemonats Das Archivgut verbleibt in den Räumlichkeiten der jeweiligen Kommune. Der Betrieb von gemeinsamen Archivräumen ist möglich. Die Archivräume müs- sen innerhalb der räumlichen Grenzen der Beteiligten liegen. Die vertragliche Ge- staltung gemeinsamer Archivräume treffen die betroffenen Kommunen separat. Finanzierung/Kostenerstattung‌ Die Kommunen erstatten der Stadt Lohmar alle Aufwendungen für Ihre jeweils festgelegten Stellenanteile. Die Grundlage hierfür bilden die jeweils aktuellen Werte der Kommunalen Ge- meinschaftsstelle (KGSt-Bericht „Kosten eines Arbeitsplatzes 2018/2019). Auf die- ser Basis findet jährlich, sofern sich die Sätze ändern, eine Neukalkulation der Aufwendungs-pauschale statt. Es werden die Personal- und Gemeinkosten be- rücksichtigt. Da jede Kommune einen Arbeitsplatz vorhalten muss, werden Sach- kosten nicht berücksichtigt. Für Fortbildungen werden ein Prozent der Personalaufwendungen angesetzt. Ab- weichungen hiervon sind möglich, bedürfen jedoch der Absprache zwischen den Kommunen. Kann eine einheitliche Entscheidung nicht herbeigeführt werden, ent- scheidet die einfache Mehrheit. Kommt diese nicht zustande, liegt die Entschei- dungsbefugnis bei der Stadt Lohmar. Aufwendungen für die Ausbildung von Nachwuchskräften z.B. die Ausbildung von Diplom Archivaren oder Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv, werden in Höhe der jeweiligen Stellenanteile der Kommunen an die Stadt Lohmar erstattet. Aufwendungen für Anschaffungen und Maßnahmen die den Großkunden gesandtgesamten Verbund betreffen, werden in Höhe der jeweiligen Stellenanteile je Kommune der kosten- tragenden Kommune erstattet. Bei Aufnahmeverträgen zieht Die Einzelheiten der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einErstattung der Aufwendungen treffen die Kommunen in einer gesonderten Vereinbarung.

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Sources: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung Über Die Durchführung Von Archivaufgaben

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Der Schutz Ihrer Kontaktdaten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung für die Pra- xisstellendatenbank ist der Katholischen Hochschule NRW (KatHO NRW) ein wichtiges An- liegen. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche Daten erfasst und wie diese ge- nutzt werden: Die Praxisstellendatenbank ist eine zentrale Informationsplattform der KatHO NRW und un- terstützt die wissenschaftliche Lehre. Dabei werden folgende Einrichtungs-/Trägerdaten er- hoben: Name der Einrichtung/des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Trägers, Anrede Ansprechpartner, Ansprechpartner Vor- name, Ansprechpartner Name, Ansprechpartner Funktion, Ansprechpartner Berufsbezeich- nung, Straße, PLZ, Ort, Land, E-Mail, Telefon-Durchwahl, Telefon-Zentral, URL Homepage, KatHO-Interne Zuordnungs-/Suchkriterien, und für Aktualisierungsprozesse: Name und Stel- len-ID der abgerufenen Kontaktdaten, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Daten- menge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Speicherung, IP-Adresse des anfragenden Rech- ners. Soweit Sie der KatHO NRW Ihre Kontaktdaten für die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenPraxisstellendaten zur Verfügung ge- stellt haben, werden diese von der KatHO NRW ausschließlich zur Informationszwecke für Lehrende, Studierende, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für die technische Administration verwendet. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben Zustimmung der Datenerhebung/-speicherung Ihrer Kontaktdaten wird die Verkehrsunternehmen Nutzungs- und Datenschutzvereinbarung anerkannt. Alle freigegebenen Kontaktdaten ste- hen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Intranet, im nicht öffentlichen Internet, für die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)nicht-kommerzielle Nutzung und für die geschlossenen, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇personalisierten Nutzergruppen der KatHO NRW zur Verfügung. Im Fall ei- nes nachgewiesenen Missbrauchs von Kontaktdaten werden die Nutzungsrechte der Nutze- rin, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt dem Nutzer oder der Nutzergruppe mit sofortiger Wirkung entzogen und ermächtigtder Zugang zur Praxisstellendatenbank gesperrt. Das Vertragsverhältnis zwischen Mit dem Ausscheiden des Nutzers aus der S­Bahn KatHO NRW erlischt die Nutzungsberechtigung und der Zugangs zu den Großkunden wird in GKA Verträgen geregeltKontaktdaten. Ihre Daten werden gelöscht, und zwar unter den Voraussetzungen � wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, diese Daten zur Erfüllung des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket Speicherung verfolgten Zwecks nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden mehr erforderlich sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einwenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.

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Sources: Nutzungs /Datenschutzvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Diese Anlage konkretisiert die gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Da- tenschutz, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) sich aus der im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenöffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 167 Kommunalverfas- sung Mecklenburg-Vorpommern zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft für die Vollstre- ckung von öffentlich-rechtlichen Forderungen der Stadt Neubrandenburg durch den Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 27.09.2018 in ihren Einzelheiten be- schriebenen gemeinsamen Datenverarbeitung ergeben. Mit Sie findet auf alle Tätigkeiten, die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen und bei denen Beschäftigte der Gesamtabwicklung Stadt bzw. des GKA haben Landkreises oder durch einen der Vertragspartner Beauftragte personenbezogene Daten verarbeiten. Die Daten werden zum Zweck der in § 2 des Vertrages festgelegten Leistungen ab dem 01.01.2019 verarbeitet. Die Mittel der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Verfahren s- beschreibung. Im Einzelnen sind die Verkehrsunternehmen folgenden Daten Bestandteil der Datenverarbeitung: Stammdaten Erheben, Erfassen, Organi- sation, Ordnen, Speiche- rung, Offenlegung durch Übermittlung in Datenverar- beitungssoftware zur Beitrei- bung öffentlich-rechtlicher Forderungen der Stadt Neu- brandenburg natürliche Personen und juristische Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Geburtsdatum dito natürliche Personen, gegen die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt die Stadt offene Forde- rungen hat und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Wege der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung Zwangsvollstre- ckung beitreibt Geburtsort dito natürliche Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der ProfiTickets erklären Zwangsvollstre- ckung beitreibt Anschrift dito natürliche Personen und juristische Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Angaben zum Aufenthalts- ort dito natürliche Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Kommunikationsdaten dito natürliche Personen und juristische Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Unterlagen, aus welchen sich die Großkunden bereitForderungen der Stadt Neubrandenburg ergeben dito natürliche Personen und juristische Personen, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen MahnverfahrenWege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Unterlagen und Angaben zu Vermögensverhältnis- sen dito natürliche Personen und juristische Personen, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt gegen die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Zusammenhang mit FahrkartenkontrollenWege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Unterlagen und Angaben Einkommensverhältnissen dito natürliche Personen und juristische Personen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält gegen die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt die Stadt offene Forde- rungen hat und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung diese im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer Wege der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Zwangsvollstre- ckung beitreibt

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Sources: Öffentlich Rechtlicher Vertrag Zur Bildung Einer Verwaltungsgemeinschaft

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), Die Stadt Göttingen und die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Gemeinde Gleichen beabsichtigen den Ausbau eines Radweges zwischen dem im Rahmen Göttinger Süden liegenden Werderhof und dem Ortsteil Diemarden der Ge- meinde Gleichen. Es handelt sich dabei um ein gemeinsames Projekt, in dem ein Planfeststel- lungsverfahren, ein Förderantrag und die Beauftragung für die Herstellung eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenRadweges auf dem Gelände zweier Kommunen vorgenommen werden soll. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen Der Radweg im hvv Gartetal ver- bindet die Gemeinde Gleichen mit dem Göttinger Stadtgebiet. Von der L 564 führt in Höhe Garteschenke ein Wirtschaftsweg über den Werderhof zum eigentlichen Radweg. Für den Radverkehr stellt diese Verbindung eine attraktive und steigungsarme Strecke zwischen Die- marden und Göttingen dar. Der Radweg verläuft ca. 555 m auf städtischem Gebiet; der übrige 1.095 m lange Abschnitt befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Gleichen. Die Oberfläche des Radwegs ist an einigen Stellen durch Wurzelaufbrüche in einem schlech- ten Zustand, so dass eine Sanierung des Weges erforderlich ist. Es ist zu erwarten, dass nach einer Sanierung innerhalb kürzester Zeit durch die nahe am Weg stehenden Bäume erneut Wurzelaufbrüche entstehen. Darüber hinaus ist die Breite des Weges auf der gesamten Länge nicht ausreichend für Begegnungen von Rad/Rad und Fußgänger/Rad. Der Weg ist gepflastert und hat eine Breite von 1 m bis 1,5 m. Um den wiederkehrenden Problemen mit Wurzelaufbrüchen zu begegnen, ist vorgesehen, teilweise einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn abweichenden Trassenverlauf zu wählen und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter Weg neu anzulegen mit ei- ner den Voraussetzungen � Regelwerken entsprechenden Breite von 2,50 m. Diese Verbreiterung macht aus Na- turschutzgründen auf dem Gebiet der Gemeinde Gleichen eine geringfügige Abweichung des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungjetzigen Trassenverlaufs notwendig. Die Bestimmungen Wegeverbindung liegt im Landschaftsschutzgebiet, daher sollen die Planungen des hvv GemeinschaftstarifsTrassenverlaufs den Erhalt der vorhandenen Bäume und Ge- hölzstrukturen berücksichtigen. Zur Kompensation der durch den Bau entstehenden zusätzli- chen Flächenversiegelung sind Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Der Umfang der Maß- nahmen wurde durch vertiefende Untersuchungen ermittelt. Zur planungsrechtlichen Absicherung muss ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem sämtliche landschaftsschutzrechtlichen Fragestellungen betrach- tet werden. Der geplante Trassenverlauf ist den beigefügten Planungsunterlagen zu entnehmen. Die Baumaßnahmen sind sowohl auf dem Gebiet der Stadt Göttingen als auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets auf dem Gebiet der Gemeinde Gleichen im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstLandkreis Göttingen durchzuführen. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Vor diesem Hintergrund ver- einbaren die Parteien auch eine Kostenteilung nach Maßgabe der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einnachfolgenden Vereinba- rung.

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Sources: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇Das Bezirksamt Neukölln führt seit ▇▇▇▇ ▇▇2016 die Kampagne „Schön wie wir – für ein lebenswertes Neukölln“ durch. Ziel der Kampagne ist es, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt das Bewußtsein für einen sauberen öffentlichen Raum zu fördern und ermächtigtdie Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, durch Müllvermeidung, korrekte Müllentsorgung und „Kiezputze“ zu einem besseren Stadtbild beizutragen. Durch das Programm „Sauberes Berlin“ und das Modellprojekt „Kiezhausmeister“ wird dieses Vorhaben weiter ausgebaut. Der Internationale Bund, IB Berlin-Brandenburg gGmbH, hat dem Bezirksamt Neukölln sein Konzept zur Umsetzung des Modellprojekts „Kiezhausmeister“ vorgestellt und ist Partner des Modellprojekts. Als Kooperationspartner des Bezirksamts Neukölln sind dem Internationalen Bund vier neuwertige E- Lastenräder unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden. Der Internationale Bund ist befugt, unentgeltliche Nutzungs- und Überlassungsverträge mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern abzuschließen, die sich im Rahmen des Modellprojekts „Kiezhausmeister“ für ein sauberes Neukölln engagieren möchten. Die E-Lastenräder können in Absprache mit den „Kiezhausmeistern“ dazu genutzt werden, um Sperrmüll zu transportieren und der geeigneten Entsorgung zuzuführen und sonstige Aufräum- und Müll-/Abfallbeseitigungs- und Aufräumaktionen durchzuführen oder zu unterstützen. Die IB Berlin-Brandenburg gGmbH, nachfolgend „Überlasserin“ genannt, überlässt der/dem Nutzer/in das oben bezeichnete E-Lastenfahrrad und die sonstigen auf Seite 1 bezeichneten Gegenstände unentgeltlich. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn Nutzungsverhältnis beginnt am ……………. und endet am ohne das es einer Kündigung bedarf. Die bezeichneten Gegenstände befinden sich im alleinigen Eigentum des Bezirksamtes Neukölln. Zu keiner Zeit erwirbt der/die Nutzerin Eigentum an dem E-Lastenfahrrad und den Großkunden wird übrigen überlassenen Gegenständen. Der/die Nutzer/in GKA Verträgen geregelt, und zwar versichert unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerVorlage eines Original-Ausweisdokuments, dass er/sie das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Überlassung der Gegenstände vollendet hat. Der/die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitetNutzer/in versichert, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaberdass er/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einsie voll geschäftsfähig ist.

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Sources: Nutzungs Und Überlassungsvertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Die Stadt ist bestrebt, ihr Klimaschutz- und Energieprogramm (KEP) 2020 sowie den „Master- plan für aktive Klimapolitik in Bremerhaven“ zur Gewährleistung einer rationellen, umwelt- schonenden und klimaverträglichen Deckung des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Energiebedarfs im Rahmen Stadtgebiet umzusetzen und weiterzuentwickeln. Der Netzbetreiber unterstützt die Ziele des KEP 2020 sowie des „Mas- terplans für aktive Klimapolitik in Bremerhaven“ und begrüßt seine Weiterentwicklung. Der Netzbetreiber sowie die Stadt bekennen sich unter Wahrung der technischen Sicherheit und Zuverlässigkeit des Gasversorgungsnetzes und unter Berücksichtigung der technischen Bewer- tungen (z.B. durch den Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches - DVGW) zur Förderung der dezentralen Gaserzeugung (zurzeit insbesondere Biogas). Ziel dieses Vertrages ist es, durch Bereitstellung und Betrieb eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit Gasversorgungsnetzes der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen allgemeinen Versorgung unter Nutzung öffentlicher Verkehrswege der Stadt eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Einwohner, Gewerbetreibenden und sonstigen Nutzer im hvv Stadtgebiet mit Gas nach Maßga- be des EnWG zu gewährleisten. Im Hinblick auf dieses Ziel werden die Stadt und der Netzbetreiber vertrauensvoll zusammen- arbeiten, gegenseitig auf ihre Interessen Rücksicht nehmen und sich nach Kräften unterstüt- zen. Reko Gas FHB KonzV BHV final § 1 Art und Umfang des Betriebs des Gasversorgungsnetzes 3 § 2 Grundstücksbenutzung 4 § 3 Konzessionsabgabe, Kommunalrabatt 5 § 4 Verwaltungskostenbeiträge 7 § 5 Abstimmung zwischen Netzbetreiber und Stadt über Baumaßnahmen 8 § 6 Baumschutz und Baumpflanzungen 11 § 7 Folgepflicht und Folgekosten 13 § 8 Nicht genutzte oder umgenutzte Anlagen 16 § 9 Haftung 16 § 10 Information über das Netz und seine Entwicklung 17 § 11 Vertragsdauer und Kündigungsrecht 18 § 12 Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag 19 § 13 Übereignung oder Belastung von Netzbestandteilen durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � Netzbetreiber 20 § 14 Informationspflichten 20 § 15 Übernahme des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend Gasversorgungsnetzes durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Stadt 22 § 16 Anpassungsklausel 24 § 17 Schlussbestimmungen 24

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Sources: Nutzung Öffentlicher Verkehrswege Für Gasversorgungsnetz

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Die Schweiz ist Mitglied verschiedener internationaler Forschungsorganisationen (hvvIRO), vor allem in den folgenden Bereichen: • Kernfusion, insbesondere ITER Organisation (IO) und Fusion for Energy (F4E) • Teilchenphysik, insbesondere CERN • Materialphysik, insbesondere European Synchrotron Radiation Facility (ESRF), Institut Laue- Langevin (ILL), European X-Ray Free Electron Laser (European XFEL), European Spallation Source (ESS) • Astrophysik, insbesondere European Southern Observatory (ESO) In Anwendung des Ziels 1a der vom Bundesrat am 30. Juni 2010 verabschiedeten internationalen Strategie der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation könnten künftig weitere IRO zu dieser Liste hinzukommen. Die Schweiz zahlt Beiträge an das Budget der erwähnten IRO. Im Gegenzug ermöglicht diese Mitgliedschaft den in der Schweiz niedergelassenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, sich an den Experimenten der IRO zu beteiligen und ihre Infrastrukturen zu günstigen Bedingungen zu nutzen. Die Mitgliedschaft berechtigt die Mitarbeitende schweizerischen Unternehmen und Forschungsinstitutionen auch zur Teilnahme an den Ausschreibungen der IRO. Die Ausschreibungen betreffen hauptsächlich Forschung und Entwicklung von Spitzentechnologie, Dienstleistungen oder Tiefbauaufträge. Wenn die IRO schweizerischen Stellen den Zuschlag erteilen, fliesst ein Teil der von der Schweiz als Budgetbeiträge geleisteten Zahlungen wieder in die Volkswirtschaft zurück. Bei der Ausführung der von den IRO erteilten Aufträge erweitern schweizerische Unternehmen und Forschungsinstitutionen darüber hinaus ihr technologisches Know-how zum Vorteil des Industrie- und Wissenschaftsstandorts Schweiz. Es liegt also im Interesse der Schweiz, die Beziehungen zwischen den schweizerischen Unternehmen und Forschungsinstitutionen einerseits und den IRO andererseits zu fördern. Diese Förderungstätigkeit wird von einer Kontaktperson für die Industrie (Industrial Liaison Officer oder ILO) optimal ausgeübt. Angesichts • des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 über ihre Arbeitgeber die Förderung der Forschung und der Innovation (GroßkundenFIFG, SR 420.1; Art. 28 Abs. 2 Bst. a und Art. 29 Abs. 1 Bst. f); • der Verordnung vom 29. November 2013 zum Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (V-FIFG, SR 420.11; Art. 50); • der Verordnung über die Begleitmassnahmen für die Beteiligung der Schweiz an den Rahmenprogrammen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation (FRPBV, SR 420.126; Art. 3 und 7 Abs. 2) vereinbaren die drei Unterzeichnerparteien (SBFI, EPFL, PSI), eine als «Swiss ILO Office» bezeichnete Dienststelle zur Förderung der Beteiligung der Schweiz an der Einrichtung und am Betrieb von internationalen Forschungsanlagen und international koordinierten Forschungsinfrastrukturen, insbesondere IRO, zu schaffen. Das «Swiss ILO Office» verfolgt vor allem die folgenden Ziele: • ein Netz von schweizerischen Forschungsinstituten und Unternehmen mit auf die IRO ausgerichteten Dienstleistungen, Produkten und Tätigkeiten aufbauen und unterhalten; • das Netz gezielt über Ausschreibungen der IRO informieren und bei der Angebotseinreichung beraten; • das Dienstleistungs-, Produkte- und Tätigkeitsangebot der Mitglieder des Netzes bei den IRO fördern, z.B. im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung von bestimmten IRO organisierten Sitzungen des GKA haben ILO oder in einem ähnlichen Rahmen; • die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt Investitionen der IRO in der Schweiz erfassen und ermächtigtihre Entwicklung beobachten; • sich für eine Zunahme der Einstellungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern bei den IRO einsetzen. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn Monitoring des «Swiss ILO Office» wird von den Forschungsorganen und Forschungsinstitutionen gemäss Artikel 4 und 5 FIFG und/oder den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter an den Voraussetzungen � Tätigkeiten des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag)«Swiss ILO Office» interessierten nicht gewinnorientierten Organisationen sichergestellt. Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt Das Niveau und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent Aktivitätsbereich des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei «Swiss ILO Office» richten sich nach der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist Auswirkung seiner Tätigkeiten auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse betroffenen Segmente des Wissenschafts- und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an Industriestandorts Schweiz. Dazu kommen die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.drei Unterzeichnerparteien wie folgt überein:

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Sources: Vereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern, das Land Berlin, das Land Brandenburg, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Hessen, das Land Mecklenburg-Vorpommern, das Land Niedersachsen, das Land Nordrhein-Westfalen, das Land Rheinland-Pfalz, das Saarland, der Freistaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt, das Land Schleswig-Holstein und der Freistaat Thüringen sowie die Bundesrepublik Deutschland (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements Weiteren „der Bund“ ge- nannt) (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Folgenden „Vertragspartner“) sehen übereinstimmend die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt wachsenden Herausforderungen als Folge der Entwicklungen in der Informationstechnik. Der reibungslose und ermächtigtsichere Betrieb informationstechnischer Systeme stellt eine wesentliche Anforderung an die Auf- rechterhaltung geordneter Abläufe in den Verwaltungen der Vertragspartner dar. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn Der Bund und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag die Länder haben mit der S­Bahn direkt Erarbeitung des im Anhang zu diesem Vertrag wiedergegebenen „Gemeinsamen Grundverständnis der technischen und organisatorischen Ausgestaltung der Bund-Länder-Zusammenarbeit bei dem Verbindungsnetz und der IT-Steuerung“ die Grundlage für ein neues System der Bund-Länder-IT-Koordinierung erarbei- tet und in die Beratungen der Kommission zur Modernisie- rung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (DirektvertragFöderalismus- kommission II) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt eingebracht (AufnahmevertragArbeitsunterlage AG 3 – 08). Maßgeblich Hieraus hat die Föderalismuskommission II mit Artikel 91c des Grundgesetzes eine Grundlage für diese Verträge sind die IT-Koordinierung von Bund und Ländern entwickelt und beschlossen. Die Vertragspartner treffen daher auf der hvv GemeinschaftstarifGrundlage des Artikel 91c des Grundgesetzes – zur Einrichtung und Regelung der Arbeitsweise eines IT-Planungsrats als Steuerungsgremium der allgemeinen IT-Kooperation nach Artikel 91c Absatz 1 und Absatz 2 des Grundgesetzes, insbesondere Abschnitt 3.5– zu Planung, Errichtung, Betrieb und Weiterentwicklung von informationstechnischen Infrastrukturen, insbeson- dere auch zur Verbindung der informationstechnischen Netze von Bund und Ländern nach Maßgabe des gemäß Artikel 91c des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in Verfahren nach Artikel 91c Absatz 2 des Grund- gesetzes zur Festlegung von IT-Standards und IT-Sicher- heitsanforderungen, soweit dies der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifszur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige Datenaustausch erfordert, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.folgende Vereinbarung:

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Sources: Vertrag Über Die Errichtung Des It Planungsrats

Präambel. ProfiTickets Kirchengebäude sind Abonnementsfahrkarten nach katholischem Verständnis „Gotteshäuser“: Häuser für die Feier des Hamburger Verkehrsverbundes Gottesdienstes der Gemeinde und Häuser des Gebets für den/die Einzelne/n. In ihnen wird etwas spürbar von der Gegenwart Gottes, vor allem dann, wenn Christ/innen sich darin versammeln, um gemeinsam auf Gottes Wort zu hören und die Geheimnisse der Erlösung zu feiern. Deshalb werden Kirchen und Kapellen sowie einzelne Gegenstände darin (hvvvor allem der Altar) geweiht bzw. gesegnet und dienen vorrangig dem katholischen Gottesdienst. Zugleich kann es gute Gründe geben, Gemeinden anderer Kirchen / kirchlicher Gemeinschaften ein katholisches Kirchengebäude und/oder sonstige Räumlichkeiten anlassbezogen und für eine bestimmte Dauer zur gottesdienstlichen Nutzung zu überlassen, vor allem dann, wenn die anfragende Gemeinde über keine eigenen geeigneten Räumlichkeiten vor Ort verfügt. Das Bistum empfiehlt den Pfarreien, bei entsprechenden Anfragen grundsätzlich Offenheit und Gastfreundschaft zu zeigen. Dies gilt sowohl für Gemeinden anderer Kirchen (östliche Kirchen, Freikirchen u.a.), die Mitarbeitende ebenfalls Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) in Deutschland bzw. in der Region Südwest sind, als auch in Einzelfällen für andere christliche Gemeinden, sofern nicht theologische oder andere Bedenken einer Nutzungsüberlassung entgegenstehen. Die näheren Einzelheiten werden in der nachfolgenden Nutzungsvereinbarung geregelt. Die Nutzungsberechtigte verfügt über keine eigenen Räumlichkeiten in   (Ort), in der sie liturgische Feiern angemessen durchführen kann. Die Kirchenstiftung überlässt daher der Nutzungsberechtigten ausschließlich zur gottesdienstlichen Nutzung die Kath. Kirche   das Kath. Pfarrheim   das sonstige Gebäude  folgende einzelnen Räume   mit allen dort vorhandenen, fest verbundenen Einrichtungen. Die Kirche ist ein sakraler Raum des Gottesdienstes, der Frömmigkeit und der Gottesverehrung. Die Nutzungsberechtigte und ihre Arbeitgeber Gottesdienstbesucher haben sich der Würde des Ortes entsprechend jederzeit angemessen zu verhalten und die liturgischen Funktionsorte (GroßkundenAltar, Ambo, Tabernakel, Priestersitz, Taufstein, Beichtstuhl) respektvoll zu behandeln. Die eigene Nutzung der Kirchenstiftung ist nicht ausgeschlossen. Die Vertragsparteien vereinbaren das Bestehen eines Vorbelegungsrechts für die Kirchenstiftung. Hierunter ist zu verstehen, dass im Rahmen eines Großkunden­ abonnements Falle einer Terminkollision zwischen einem Termin der Kirchenstiftung und einem Termin der Nutzungsberechtigten der Termin der Kirchenstiftung stets Vorrang hat und eingehalten werden kann. Der geplante Termin der Nutzungsberechtigten kann in einem solchen Falle – wenn erforderlich, auch kurzfristig – entfallen bzw. verlegt werden bzw. in verkürztem Umfang stattfinden. In diesem Fall entfällt das Nutzungsentgelt nach § 3 anteilig. Bewegliche Gegenstände sind nicht mitüberlassen. Gerätschaften, die zum Gottesdienst benötigt werden, werden von der Nutzungsberechtigten mitgebracht. Kleinere Gegenstände wie z.B. Bücher, Gewänder können für die Nutzungszeit vor Ort belassen werden, nämlich in   (GKA) beziehen könnengenauen Ort angeben, etwa in der Sakristei). Mit Eine Haftung für eingebrachte Gegenstände wird nicht übernommen. Die Kirchenstiftung gewährleistet den Zugang zu den vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten. Im Bedarfsfall kann die Nutzungsberechtigte von der Gesamtabwicklung des GKA haben Kirchenstiftung einen Schlüssel für die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)überlassenen Räumlichkeiten erhalten. Der Schlüsseldienst wird vom Vertreter der Nutzungsberechtigten, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ , ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigtzu treuen Händen organisiert. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden Der Schlüssel wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt Regel   (Direktvertragwann?) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGBbei  (wo?) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während abgeholt und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilenBeendigung   (wo?) abgegeben. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. Alternativ kann der ProfiTicket­Vertriebspartner eine Nutzungsberechtigten für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Laufzeit dieses Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung dauerhaft ein Schlüssel ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag Für diesen Fall ist eine Kaution von   € zu hinterlegen. Die Nutzungsberechtigte übernimmt die Reinigung der überlassenen Räumlichkeiten zu den jeweiligen Gottesdienstzeiten, d. h. vor und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wirdnach den einzelnen Nutzungsterminen. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag Bei Verstoß gegen diese Regelung wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch Kirchenstiftung die S­Bahn veranlasst; Reinigung veranlassen und die Lieferung erfolgt hierfür anfallenden Kosten der Nutzungsberechtigten in Rechnung stellen. Eine über die beschriebene Verwendung hinausgehende Nutzung, insbesondere der Außenanlagen, ist nicht gestattet. Eine Abtretung des Nutzungsrechts an Dritte ist ausgeschlossen. Die Nutzungsberechtigte benennt als verantwortliche/n Leiter/in   (Name, Vorname, Anschrift). Dieser hat sich während der gesamten Dauer der Nutzungsüberlassung in den überlassenen Räumlichkeiten aufzuhalten. Die unter § 1 Abs. 1 vereinbarten Räumlichkeiten werden grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf   (wann bzw. wie oft?)   (in der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe Zeit von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen– bis?) an die S­Bahn/Nutzungsberechtigte überlassen. Sollte die Nutzungsberechtigte die vereinbarten Räumlichkeiten zusätzlich zu den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesenfest vereinbarten Gottesdienstzeiten benötigen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen ist der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des MonatsKirchenstiftung vorab unverzüglich zu informieren. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs Kirchenstiftung wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einsich jeweils bemühen, diesen Wünschen zu entsprechen.

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Sources: Nutzungsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes In Übereinstimmung mit aktuellen Ergebnissen der Wissenschaft bestätigt die gegenwärtige bildungspolitische Diskussion die entscheidende Bedeutung der Qualität frühkindlicher Bil- dungsprozesse für den weiteren Lebensweg der Kinder und die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Eingedenk der Verantwortung, die den Kindertageseinrichtungen als Orten frühkindlicher Bil- dung dabei zukommt, allen Kindern bestmögliche Bildungschancen zu eröffnen, schließen die der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin angehörenden Ver- bände, der Dachverband Berliner Kinder- und Schülerläden e. V. (hvvDaKS), die Mitarbeitende Eigenbetriebe gemäß § 20 Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) sowie das Land Berlin, vertreten durch die für Jugend zuständige Senatsverwaltung - nachstehend Vereinbarungspartner genannt - die folgende Vereinbarung über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen die Qualitätsentwicklung in den Berliner Kindertageseinrich- tungen. Damit erfüllen sie den in § 13 KitaFöG beschriebenen Auftrag zum Abschluss von verbindli- chen Vereinbarungen über die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung auf der Grund- lage eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenvon der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung beschlossenen landeseinheit- lichen Bildungsprogramms. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem VertragDie Vereinbarungspartner verpflichten sich, den in § 22 SGB VIII und § 1 KitaFöG beschrie- benen Bildungsauftrag der ProfiTicket­ Vertriebspartner Kindertageseinrichtungen durch die Arbeit mit dem Berliner Bil- dungsprogramm zu erfüllen. Sie vereinbaren, gemeinsam durch die in dieser Vereinbarung beschriebenen Maßnahmen die pädagogischen Fachkräfte in den Einrichtungen bei der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungArbeit mit dem Bildungspro- gramm konsequent zu unterstützen und sie den darin beschriebenen fachlichen Anforde- rungen gemäß zu qualifizieren. Die Bestimmungen Vereinbarungspartner stimmen darin überein, dass der Charakter des hvv GemeinschaftstarifsBildungspro- gramms als Orientierungsrahmen den Prinzipien der Pluralität, Trägerautonomie und Kon- zeptionsvielfalt entspricht. Damit bietet das Programm Trägern und Einrichtungen die das ProfiTicket betreffenMög- lichkeit, innerhalb seines Rahmens ihre eigenen Konzeptionen und Schwerpunkte umzu- setzen. Gleichzeitig sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereitVereinbarungspartner bewusst, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle dass das Bildungsprogramm ent- sprechend den Erfahrungen der Praxis und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zukünf- tig fortzuschreiben ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmterklären ihre Bereitschaft, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einFortschreibungsprozess mitzuwirken.

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Sources: Qualitätsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenDie Wählerinnen und Wähler haben am 25. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇2001 die Christlich-Demokratische Union Baden-Württemberg und die FDP/DVP Baden-Württemberg erneut mit der Bildung der Landesregierung für die Legislaturperiode von 2001 bis 2006 beauftragt. CDU und FDP/DVP wollen ihre gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Land für weitere fünf Jahre fortsetzen. Wir wollen dem Land eine starke und erfolgreiche Regierung stellen. Der vorliegende Koalitionsvertrag ist unser Fahrplan für die Zusammenarbeit beider Partner und die Fortsetzung des Erfolgskurses für Baden-Württemberg. Unser Ziel ist es nicht, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigtvorausschauend alle Eventualitäten für die kommenden fünf Jahre zu regeln. Das Vertragsverhältnis Vertrauen zwischen der S­Bahn beiden Partnern ist die Grundlage dafür, dass wir auch auf neue oder unvorhersehbare Herausforderungen flexibel und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich gegen- seitigem Einvernehmen die für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungunser Land richtigen Antworten geben können. Die Bestimmungen Sicherung und Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen bleibt das vorrangige Ziel unserer gemeinsamen Politik. Wir setzen auf die Leistungsbereitschaft, das Verantwortungsbewusstsein und das Können der Menschen in Baden-Württemberg. Wir setzen auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Arbeitnehmern und Unternehmern. Der Erhalt unserer vielfältigen Wirtschaftsstruktur, zu der Industrie, Handel, Mittelstand, Handwerk und Freie Berufe sowie die Landwirtschaft gehören, bleibt uns ein wichtiges Anliegen. Wir bekennen uns zu den Grundsätzen der Subsidiarität und der Solidarität, zum Vorrang der Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, zum ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagement, zur kommunalen Selbstverwaltung und zum Aufbau des hvv GemeinschaftstarifsStaates von unten nach oben. Baden-Württemberg soll auch weiterhin das sicherste Land bleiben, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch alles getan wird, um Rechtsfrieden und Innere Sicherheit zu gewährleisten. Wir wollen ein familienfreundliches Baden-Württemberg. Wir unterstützen die Jugend und sorgen für eine faire Partnerschaft der Generationen in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets Baden- Württemberg. Frauenförderung bleibt ein Anliegen der Regierungskoalition. Die Zukunftschancen der Menschen in Baden-Württemberg stehen im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstMittelpunkt unserer Politik. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich Bei uns wird niemand ausgegrenzt. Am wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt sollen alle teilhaben können. Der Staat kann und muss die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerRahmenbedingungen so gestalten, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitetUnternehmen neue und sichere Arbeitsplätze schaffen können: Beste Bildungs- chancen, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt hochwertige Aus- und Weiterbildung, zukunftsgerichtete Forschung, Förderung der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werdenHochtechnologien, Stärkung der Selbständigkeit, wirtschaftliche Innovationen, eine moderne Infrastruktur und attraktive Investitionsbedingungen sind der Schlüssel dafür. Großkunden mit Direktvertrag Deshalb werden CDU und ProfiTicket­Vertriebspartner FDP als Koalitionspartner die neue ”Zukunftsoffensive Junge Generation” energisch vorantreiben und konsequent umsetzen. Wir sichern gleichwertige Entwicklungschancen aller Landesteile. Wir wollen den Zusammenhalt der Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wirdund fördern. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen Das 50-jährige Bestehen unseres Landes im Zusammenhang Jahr 2002 wird dazu einen besonderen Beitrag leisten. Gerade in Zeiten eines weltweit verschärften Wettbewerbs, den wir erfolgreich bestehen wollen, haben die Identifikation mit gericht­ lichen Mahnverfahrender eigenen Heimat und das Miteinander der Menschen einen hohen Stellenwert. Wir stehen für eine Gesellschaft mit Herz und mit Verstand. Baden-Württemberg ist ein starkes Land voller Ideen, � tauscht ProfiTickets bei BedarfChancen und kultureller Vielfalt. Wirtschaftlicher Erfolg, z. B. Namensänderungqualifizierte Bildung und Ausbildung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement sichere Arbeitsplätze und gutes menschliches Miteinander sollen auch in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des MonatsZukunft Markenzeichen unseres Landes sein. Die S­Bahn/Regierungskoalition will gemeinsam, entschlossen und mit aller Kraft dafür arbeiten, dass Baden-Württemberg auch in Zukunft an der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets Spitze aller Länder in Deutschland steht. Wir stehen für ein Land, das auch in Zukunft Maßstäbe setzt, an denen sich andere orientieren: Modern und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert dynamisch, weltoffen und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einheimatverbunden, menschlich und gerecht.

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Sources: Koalitionsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets In Naturwaldreservaten finden, abgesehen von notwendigen Maßnahmen des Waldschutzes und der Verkehrssicherung, keine Bewirtschaftung und keine Holzentnahme statt. Der Wald kann sich in seiner natürlichen Dynamik entwickeln, und es entstehen mit der Zeit urwaldähnliche Bestandsstrukturen. Insbesondere die in Wirtschaftswäldern seltenen Al- ters- und Zerfallsphasen der natürlichen Waldgesellschaften sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes für Forschung, Umweltbildung und Naturschutz von großem Interesse. Naturwaldreservate sollen die natürlichen und naturnahen Waldgesellschaften Bayerns in ihrer Struktur und Dynamik repräsentieren und die biologische Vielfalt auf Dauer sichern. Sie dienen der wissenschaftlichen Grundlagenforschung als Referenzflächen für naturnahe, weitgehend unbeeinflusste Waldlebensgemeinschaften. Durch die waldkundliche und waldökologische Forschung in den Naturwaldreservaten werden Erkenntnisse für eine naturnahe Waldbehandlung gewonnen. Als lokale Weiserflächen geben Naturwaldreservate dadurch wertvolle Hinweise für den praktischen Wald- bau. Darüber hinaus dienen Naturwaldreservate auch der forstlichen Umweltbildung (hvvWaldpädagogik) und dem Na- turerlebnis der Waldbesucher. Das Naturwaldreservat [Hier: Aussage zu Lage (Stadt, Gemeinde, Landkreis), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber Gebietskulisse (Großkundenz. B. Naturpark, LSG, FFH, ...), aktueller Zustand (Waldgesellschaft, Naturnähe) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. und weitere relevante Informationen.] Mit der Gesamtabwicklung Einrichtung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden Naturwaldreservats wird das Prinzip eines auf freiwilligen Vereinbarungen basierenden Natur- schutzes in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifseiner Weise verwirklicht, die Vorbildcharakter hat. [Name Waldbesitzerin/Waldbesitzer] stellt die Waldflä- chen für das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle Naturwaldreservat zur Verfügung und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine verzichtet für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine Laufzeit dieser Vereinbarung auf deren weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einforstwirtschaftliche Nutzung.

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Sources: Vereinbarung Zum Naturwaldreservat

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇beauftragt fünf regionale Nahverkehrstarife (Tarifräume) ge- bildet: • Der Münsterland-Tarif (in den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und ermächtigtder Stadt Münster) • Der Ruhr-Lippe-Tarif (in den Kreisen Unna, Soest, dem Märkischen Kreis, dem Hochsauer- landkreis und der Stadt Hamm) • Der Sechser (in den Kreisen Herford, Minden-Lübbecke, Lippe, Gütersloh und der Stadt Bielefeld) • Der Hochstift-Tarif (in den Kreisen Paderborn und Höxter) • Der Westfalen-Süd-Tarif (in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe) Zwischen benachbarten Tarifräumen wurden Vereinbarungen zur Geltung sogenannter „Kra- gen- oder Übergangstarife“ geschaffen. Das Vertragsverhältnis zwischen Die Entwicklung der S­Bahn fünf regionalen Nahverkehrstarife oblag dabei den verantwortlichen Verbund- gesellschaften/Tarifgesellschaften/Tarifgemeinschaften • Tarifgemeinschaft Münsterland • Tarifgemeinschaft Ruhr-Lippe • OWL Verkehr GmbH • Verkehrs-Servicegesellschaft Paderborn/Höxter mbH • Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd Als sogenannte Gemeinschaftstarife ermöglichten diese regionalen Tarife seit ihrer Bildung im Jahr 2000 die Nutzung des gesamten jeweiligen Nahverkehrsangebotes mit jeweils nur einem Ti- cket. Der WestfalenTarif ist der neue Gemeinschaftstarif für Bus & Bahn, der in ganz Westfalen-Lippe eingeführt wird. Die vorgenannten bestehenden fünf Nahverkehrstarife sowie der für Relationen mit Start und Ziel in Westfalen-Lippe noch bestehende NRW-Tarif werden in den Großkunden wird WestfalenTarif überführt. Durch den WestfalenTarif werden einerseits die Preisstufen, das Ticketsortiment und die Fahr- preise einheitlich strukturiert und andererseits den regionalen Bedürfnissen Rechnung getragen. Weiterhin sind mit dem WestfalenTarif die Prozesse der Einnahmenaufteilung, des Vertriebs und des Marketings so zu organisieren, dass dem Kunden ein durchgängiger Tarif angeboten werden kann. Der WestfalenTarif ist ein Tarif der Regionen, in GKA Verträgen geregeltdem die Partner eigenständige Entscheidungen für ihre lokalen und regionalen Belange treffen und sich untereinander mit dem Ziel eines in ganz Westfalen-Lippe harmonisierten überregionalen Angebotes abstimmen. Aus diesem Grund be- steht der Tarif aus dem dem Subsidiaritätsprinzip verpflichteten Zwei-Ebenen-Modell, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicketregio- nalen westfälischen Ebene“ (AGBregionale Tarifgemeinschaften/Tarifgesellschaften/Verbundgesell- schaften) und der neuen „gemeinsamen westfälischen Ebene“. Die regionale westfälische Ebene beschreibt hierbei räumlich die oben genannten heutigen Tarif- räume sowie institutionell die oben genannten jeweils verantwortlichen Verbundgesellschaften/Ta- rifgesellschaften/Tarifgemeinschaften, die in der jeweils geltenden FassungGeltung auf die jeweilige Region begrenzte Ti- cketangebote vorhalten und in denen die Preishöhen für alle Tickets des WestfalenTarifs bis zur regionalen Preisstufe 5 eigenständig festgelegt werden. Zur Umsetzung der Beschlüsse auf der regionalen westfälischen Ebene im Themenfeld Tarif wird die WestfalenTarif GmbH durch die ver- antwortliche Verbundgesellschaft/Tarifgesellschaft/Tarifgemeinschaft verpflichtet; diese stellt den Tarifantrag. Eine Befassung der Gremien der WestfalenTarif GmbH mit den Beschlüssen der re- gionalen westfälischen Ebene ist nicht vorgesehen. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifsregionale Verantwortung für die Preisge- staltung im Nahbereich bleibt somit erhalten. Zudem werden die bestehenden Einnahmenauftei- lungsverfahren der regionalen westfälischen Ebene zugeordnet. Die gemeinsame westfälische Ebene beschreibt räumlich den gesamten Raum Westfalen-Lippe. Sie wird institutionell durch die WestfalenTarif GmbH abgebildet, die das ProfiTicket betreffendie Aufgabe hat, sind in dem ihren Gre- mien gefasste Beschlüsse mit Wirkung für den gesamten Geltungsbereich des WestfalenTarifs zum Ticketangebot (sog. „Stammsortiment“), zu einheitlichen Preishöhen ab der Preisstufe W6 und sofern erforderlich auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als StellvertretungPreisstufen W2-W5 umzusetzen. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang Sie hat dafür Sorge zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnertragen, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereiteteine in ihren Gremien beschlossene Einnahmenaufteilung für diejenigen Einnahmen erfolgt, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer bestehenden Einnahmenaufteilungsverfahren auf der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an regionalen westfälischen Ebene nicht erfasst werden. Eine weitergehende Verbundbildung ist durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt Gründung der WestfalenTarif GmbH nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einvor- gesehen.

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Sources: Gesellschaftsvertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Die ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇- und Universitätsbibliothek Bremen (SuUB) ist für die Literatur- und Medienversorgung der staatlichen Hochschulen des Landes für Forschung, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt Lehre und ermächtigtStudium zuständig und berücksichtigt dabei die Bedarfe der wissenschaftlichen Institutionen im Lande Bremen. Das Vertragsverhältnis zwischen Im Rahmen der S­Bahn digitalen Transformation der wissenschaftlichen Information ermöglicht die SuUB ihren Nutzerinnen und Nutzern einen zunehmend ortsungebundenen Zugriff auf E-Journals, E-Books und online Fachdatenbanken sowie freie Internetressourcen. Die Bibliothek unterstützt die fortschreitende Digitalisierung von Forschung und Lehre. Dabei kommt dem Ausbau des Open Access, der den Großkunden freien Zugang zu d en Erkenntnissen der Wissenschaft sichert, eine besondere Bedeutung zu. Die SuUB fördert aktiv die Open-Access-Transformation. Im Kontext von Open Science übernimmt die Bibliothek die Erschließung, Bereitstellung und Archivierung von Open Educational Resources. Im Dialog mit den Hochschulen beteiligt sich die SuUB aktiv an den Planungen zum Forschungsdatenmanagement und zum Aufbau von Forschungsinformations-systemen. Die Bibliothek wird als zentraler Lernort insbesondere von den Studierenden stark nachgefragt. Den sich stetig verändernden Anforderungen an die Einrichtung und Ausstattung moderner Lernräume trägt die Bibliothek durch Modernisierung bestehender und Schaffung neuer Lernräume Rechnung. Die Öffnungszeiten der Bibliotheksstandorte werden bedarfsorientiert optimiert. Zur Stärkung der Informations-und Medienkompetenz in GKA Verträgen geregeltden Hochschulen werden die Schulungsangebote der SuUB in enger Kooperation mit den Fachbereichen, Fakultäten und zwar unter Studiengängen systematisch weiterentwickelt. Mit einem eng an den Voraussetzungen � Bedarfen des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif Wissenschaftsbereichs ausgerichteten Angebot leistet die SuUB einen wichtigen Beitrag zur Profilbildung der Hochschulen und zur Erhöhung der Attraktivität der Studienstandorte in einem Vertrag mit Bremen und Bremerhaven. Die SuUB beachtet bei der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � Literaturversorgung sowie bei der Entwicklung ihrer Dienstleistungen die neuesten Trends der Informationsbeschaffung, -erschließung und -bereitstellung. Dabei berücksichtigt sie insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif Wissenschaftsrates zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Informationsinfrastrukturen in einem VertragDeutschland bis 2020. Ausgerichtet an der bestmöglichen Erfüllung dieses Auftrages vereinbaren das Land und die SuUB auf der Grundlage der Wissenschaftsplanung des Landes und des Bibliotheksentwicklungsplanes der SuUB folgende Entwicklungsziele: • Auf- und Ausbau der sog. Hybriden Bibliothek: Der Versorgungsauftrag der SuUB wird sich daran orientieren, ein fachlich ausgewogenes, den Anforderungen von Forschung und Lehre genügendes Literatur- und Fachinformationsangebot in gedruckter und elektronischer Form zu gewährleisten. • Erfüllung differenzierter Anforderungen aus dem Forschungsbereich: Dies soll auch durch den kontinuierlichen Ausbau des digitalen Informationsangebots sichergestellt werden. • Zur Vermittlung von Informationskompetenz als zukunftsweisende Schlüsselqualifikation für das wissenschaftliche Arbeiten in den Hochschulen soll in enger Kooperation mit den Fachbereichen und Studiengängen die „Teaching Library" systematisch weiterentwickelt werden. Darüber hinaus sollen Angebote zur Vermittlung von Data Literacy entwickelt werden. • Zur Verbesserung des von Studierenden nachgefragten Literaturangebotes verstärkt die SuUB den Ausbau mit E-Books unter Berücksichtigung der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungfinanziellen Ressourcen. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsSuUB sieht sich zur Umsetzung der vorstehenden Ziele ihrer Serviceorientierung gegenüber den forschenden, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit lehrenden und lernenden Mitgliedern der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung Hochschulen sowie einer beständigen Optimierung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden eininternen Geschäftsprozesse verpflichtet.

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Sources: Zielvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Das Studium im Modell is+i verknüpft das wissenschaftliche Studium mit praktischer Berufserfahrung. Während des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Studiums im Modell is+i wechseln sich Phasen des theoretischen Studiums an der Hochschule und betriebliche Praxisphasen ab. Es setzt ein hohes Engagement und eine hohe Eigenverantwortung des/der Studierenden voraus. Der Praxispartner wird ihn/sie im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenseiner Möglichkeiten unterstützen. Mit der Gesamtabwicklung Ziel des GKA haben die Verkehrsunternehmen dualen Studiums im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Modell is+i (Ingenieurstudium und Industriepraxis) ist es, die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt Studierenden praxisnah zu fördern sowie deren unmittelbaren Eintritt in ein Arbeitsverhältnis nach Abschluss des Studiums zu unterstützen. § 1 Vertragsdauer Dieser Vertrag beginnt am ___und ermächtigtendet mit Abschluss des Studiums. Die Regelstudienzeit zur Erlangung des berufsqualifizierten Abschlusses dauert ___Semester. Das Studium beginnt zum Sommersemester/Wintersemester _______. Der/Die Studierende muss selbst dafür Sorge tragen, sich fristgerecht an der Hochschule einzuschreiben. Das Unternehmen und der/die Studierende können das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibtbeiderseitigem Einvernehmen verlängern, wenn der Verlust Studienabschluss, z.B. infolge eines Auslandssemesters oder einer besonders langen Abschlussarbeit, nicht innerhalb der Regelstudienzeit zum voraussichtlichen Termin möglich ist. Kann das Studium aus Gründen, die der/die Studierende nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen werden, so verlängert sich dieser Studienvertrag entsprechend. Besteht der/die Studierende Prüfungen gemäß der Prüfungsordnung der Technischen Hochschule Mittelhessen nicht, so verlängert sich das Vertragsverhältnis entsprechend. Verliert der/die Studierende den Prüfungsanspruch vollständig, so endet das Vertragsverhältnis mit diesem Zeitpunkt. § 2 Probezeit Die Probezeit beträgt ____Monate; ihr Ablauf wird durch Zeiten des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurdeStudiums an der Technischen Hochschule Mittelhessen gehemmt. Innerhalb der Probezeit kann das vorliegende Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. § 3 Praxisphasen Die Praxisphasen gemäß der Prüfungsordnung der Technischen Hochschule Mittelhessen werden in der Regel in der Betriebsstätte des Unternehmens durchgeführt. Ausnahmen sind möglich, zu soweit sie dem Erreichen des Studienziels dienlich sind. § 4 Vergütung Die Vergütung beträgt Euro brutto monatlich. Die Vergütung ist jeweils zum fällig. § 5 Wöchentliche betriebliche Arbeitszeit in den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten ausProjektphasen Die wöchentliche Arbeitszeit in den Praxisphasen beträgt____Stunden. Über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinausgehende Stunden werden, � gibt erforderliche Auskünfte soweit sie von dem Unternehmen veranlasst wurden, nach der im Zusammenhang mit FahrkartenkontrollenBetrieb üblichen Regelung vergütet. § 6 Urlaub Grundsätzlich richtet sich die Dauer des Urlaubs nach den gesetzlichen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt betrieblichen oder tariflichen Regelungen. § 7 Pflichten des Unternehmens Das Unternehmen verpflichtet sich hinsichtlich dafür zu sorgen, dass dem/der TeilnehmendenStudierenden in den Praxisphasen Kenntnisse, � hält Fertigkeiten und berufliche Erfahrungen vermittelt werden, die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung zum Erreichen der im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene Studiengang festgelegten Studienziele erforderlich sind. eine geeignete Fachkraft mit der Betreuung der Praxisphasen zu beauftragen und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer diese der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einTechnischen Hochschule Mittelhessen zu benennen.

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Sources: Duale Studienvertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Die Erfolgsfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit (hvv)BA) hängt auch in Zukunft davon ab, ob sie in der Lage ist, sich ständig verändernden Rahmenbedingungen schnell anzupas- sen und sich auch mittels einer vorausschauenden Personalpolitik die Mitarbeitende über hierfür erforderli- chen Kompetenzen zu sichern. 2Nicht nur ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Kundinnen und ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt sondern auch ihre eigenen Mitarbeiterinnen und ermächtigtMitarbeiter will die BA auf diesen schwierigen aber auch interessanten Weg mitnehmen und die spezifischen !3elange ihrer Beschäftigten möglichst in Einklang mit den Zielen zur Erfüllung des geschäfts- und gesellschaftspolitischen Auftrags bringen. Das Vertragsverhältnis zwischen 3Große Herausforderungen sind dabei die flexiblen Anpassungsmöglichkeiten des Per- sonalbedarfs bei stark wechselnden Konjunkturverläufen oder bei gesetzlichen Änderun- gen bzw. Neuregelungen sowie die Steuerung der S­Bahn Folgen des demografischen Wandels im Personalkörper der BA und den Großkunden des allgemeinen Wertewandels. 4Dies wird in GKA Verträgen geregeltverstärkt be- gleitet von Wünschen einer vielfältiger werdenden Belegschaft, durchaus im intergenera- tionalen Kontext, nach mehr Zeitsouveränität zur Förderung der partnerschaftlichen Ver- einbarkeit von Beruf und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag Familie sowie Privatleben. Dies umfasst auch die Förderung von Gleichstellung und Chancengleichheit g rade mit der S­Bahn direkt Blick auf individuelle Berufs- und Karri- ereplanungen (Direktvertragz.B. für persönliche Fortbildung) oder zur Pflege von Angehörigen, aber auch nach Perspektiven für einen vorzeitigen - ggf. gleitenden - Übergang in den Ruhe- stand. 5Zudem gewinnt die Förderung des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag)gesellschaftlichen bzw. Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungehrenamtlichen Enga- gements immer mehr an Bedeutung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs6Solche Sachverhalte ·erfordern eine an Lebenspha- sen orientierte Personalpolitik, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechpersones ermöglicht, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist individuelle Berufs- und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als StellvertretungLebenspla- nung in verschiedenen Lebensabschnitten zu berücksichtigen. Änderungen 7Langzeitkonten sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang - in Ergänzung zu den bestehenden gesetzlichen, tariflichen Möglichkeiten - hierfür gut ge- eignet; sie können einen wirksamen Beitrag zur Förderung der Mitarbeitermotivation und Arbeitszufriedenheit leisten. 8Gleichzeitig erhö.hen solche Instrumente die Mitarbeiterbin- dung und die Beschäftigungsfähigkeit, was wiederum die Positionierung der BA als wett- bewerbsfähige Arbeitgeberin stärl<t. 9Zeitsouveränität fördert die Eigenverantwortung der Beschäftigten, schafft neue und fle- xible Rahmenbedingungen und Leistungsanreize zur Förderung des Mitarbeiterengage- ments für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ Beschäftigte und InformationsmittelnFührungskräfte gleichermaßen. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch 10 1nsbesondere die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst Dienst- stellen wie auch ihre Führungskräfte werden dabei verstärkt in die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden anPflicht genommen, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden eingeschaffene Flexibilität produktiv zu nutzen.

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Sources: Dienstvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Zweck dieses Vertrages ist es, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) durch Bereitstellung und Betrieb eines Stromversorgungsnetzes unter Nutzung gemeindlicher Grundstücke eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effi- ziente und umweltverträgliche Versorgung der Ein- wohner und Gewerbetreibenden im Rahmen Gemeindegebiet mit elektrischer Energie zu gewährleisten. DEW21 ist Eigentümerin eines Großkunden­ abonnements Stromversorgungs- netzes (GKAnachfolgend "Versorgungsnetz" genannt) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung innerhalb des GKA haben die Verkehrsunternehmen Konzessionsgebietes im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Sinne von Anlage 1 (nachfolgend "Stadtgebiet" genannt). Die- ses Versorgungsnetz hat sie an den örtlichen Netz- betreiber DEW21-Netz GmbH verpachtet, um die S­Bahn Hamburg Si- cherstellung der Versorgung entsprechend den vor- genannten Zielen des § 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu gewährleisten. Durch den vorgenannten Pachtvertrag wird sicher- gestellt, dass DEW21-Netz GmbH (S­Bahn)innerhalb des Stadtgebietes jedermann an das Versorgungsnetz anschließen und ihm die Entnahme elektrischer E- nergie aus dem Versorgungsnetz ermöglichen wird, soweit gesetzlich hierzu eine Pflicht besteht. Besteht keine Anschlusspflicht, ist DEW21-Netz nur zur Her- stellung des Anschlusses verpflichtet, wenn ihr die damit verbundenen Kosten erstattet werden. Der Anschluss an das Versorgungsnetz erfolgt nach den Bestimmungen dieses Konzessionsvertrages sowie 1.1 Die DEW wird innerhalb des Stadtgebietes je- dermann an ihr Stromversorgungsnetz anschlie- ßen und mit elektrischer Energie für ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigtsonstige Zwecke beliefern, soweit gesetzlich eine Anschluss- und Versorgungspflicht besteht. Das Vertragsverhältnis zwischen Besteht keine Anschluss- und Versorgungs- pflicht, ist die DEW zur Herstellung des An- schlusses nur verpflichtet, wenn ihr die damit verbundenen Kosten erstattet werden. Der An- schluss an das Stromversorgungsnetz und die Lieferung von elektrischer Energie erfolgen nach den Bestimmungen dieses Konzessionsvertrages sowie nach der S­Bahn Verordnung über Allgemeine Be- dingungen für die Elektrizitätsversorgung von Ta- rifkunden (AVBElt) vom 21.6.1979 (BGBl. I S. 684) und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit hierzu geltenden Ergänzenden Be- dingungen der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) DEW in der jeweils geltenden Fassunggültigen Fas- sung und den Strompreisen nach Ziff. 2. Die Bestimmungen vorangestellte Präambel soll Grundsätze der Stromversorgung und grundlegende Rechtsverhält- nisse einleitend klar stellen. In der Neufassung erfolgt eine Anpassung an die Entflechtung bzw. Novellierung des hvv GemeinschaftstarifsEnergiewirt- schaftsgesetzes (EnWG), das die Trennung von Versorgung und Netzbetrieb vorschreibt: Die Anschluss- und Versorgungspflicht wird getrennt nach der Anschlusspflicht, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets sich im hvv Großkundenabonnement“ Wesentlichen nach der NAV (Benutzungs­ bedingungenNiederspannungsanschlussverord- nung vom 1.11.2006) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit richtet, und der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern Versorgungs- pflicht (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzwd.h. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine Belieferung von Kunden) im engeren Sinne, die sich demgegenüber im Wesentlichen nach der Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine AnsprechpersonGrundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung im Energiebereich vom 26.10.2006 (BGBl. I, die für die korrekte Umsetzung des GKA 2391 ff.) richtet und nicht Ge- genstand dieses Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretungist. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag In diesem Vertrag (Neufassung) wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung Wegenutzung geregelt und keine Lieferbeziehungen im Sinne der Grundversor- gung. Verpachtung des Netzes durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich DEW21 an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.seit

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Sources: Strom Konzessionsvertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen ist der Dachverband der sozialen Wohnungswirtschaft in Berlin-Brandenburg. Er ist der älteste und einer der beiden größten wohnungswirtschaftlichen Regionalverbände Deutschlands. Der Verband versorgt seine Mitgliedsunternehmen zuverlässig mit Expertenwissen, bündelt ihre Interessen und vertritt sie konsequent gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Darüber hinaus ist er genossenschaftlicher Prüfverband. Die 350 öffentlichen, genossenschaftlichen, privaten und kirchlichen Wohnungsunternehmen unter seinem Dach stehen für gutes und bezahlbares Wohnen für breite Bevölkerungsschichten, gelebte soziale, kulturelle und demografische Integration, stabile Quartiere, lebendige Nachbarschaften, nachhaltige Bestandsbewirtschaftung, umfangreiches soziales Engagement und große stadtentwicklungspolitische Leistungskraft. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften zusammen rund 1,1 Millionen Wohnungen: Rund 700.000 Wohnungen in Berlin (= 40 % des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (GroßkundenMietwohnungsbestandes) und 400.000 Wohnungen im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenLand Brandenburg (= 50 % des Mietwohnungsbestandes). Mit Als größte Vermieter der Gesamtabwicklung Region sind die BBU- Mitgliedsunternehmen wichtige Arbeit- und Auftraggeber sowie Ausbildungsbetriebe. Auf der Grundlage der Verfassung des GKA haben Landes Brandenburg, tritt die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Landesregierung dafür ein, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇dass sich Brandenburg als Land der Freiheit und Solidarität, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt der lebendigen und ermächtigtstarken Demokratie weiterentwickelt. Das Vertragsverhältnis zwischen Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg – für eine starke und lebendige Demokratie“ bildet dafür den Rahmen: Es verknüpft staatliche und nichtstaatliche Möglichkeiten, Rechtsstaat und Bürgergesellschaft und regt damit die Schaffung von breiten Bündnissen quer durch die Gesellschaft an. In diesem Sinn unterstützt der S­Bahn BBU das Handlungskonzept der Landesregierung und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregeltschließt mit ihr, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese vertreten durch die Koordinierungsstelle Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicketTolerantes Brandenburg(AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen Staatskanzlei des hvv GemeinschaftstarifsLandes Brandenburg, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.folgende Kooperationsvereinbarung:

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Sources: Kooperationsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Die Landeshauptstadt Hannover vermietet durch ihren Eigenbetrieb „Hannover Congress Centrum“ - im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Folgenden auch Vermieter genannt - ihre ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇, Räume und sonstigen Veranstaltungsflächen nach Maßgabe dieser Veranstaltungsbedingungen. Geregelt werden die Rechte und Pflichten zwischen Vermieter und Mieter unter besonderer Berücksichtigung der Vorschriften der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung (VStättVO).Die Veranstaltungsbedingungen sind wesentlicher Vertragsbestandteil des jeweiligen Mietvertrags. Sie finden Anwendung, soweit in dem zu Grunde liegenden Mietvertrag keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen werden. Abweichende oder zusätzliche Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung. Gegenüber gewerblichen Mietern, die bereits Kunden des Vermieters waren, gelten die vorliegenden Miet- Vertragsbestimmungen als wesentlicher Vertragsbestandteil auch dann, wenn sie dem Mieter nicht nochmals mit dem Mietvertrag zugesandt werden. 1. Mietverträge bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2. Aus der Vormerkung/Reservierung eines Veranstaltungsraumes für bestimmte Termine oder der Zusendung eines noch nicht unterschriebenen Mietvertrags kann kein Anspruch auf den späteren Abschluss eines Mietvertrages hergeleitet werden, es sei denn, der Vermieter hat sich in der Bestätigung der Reservierung oder in einem Begleitschreiben ausdrücklich hierzu verpflichtet. 1. Das Mietobjekt wird als Versammlungsstätte auf Grundlage behördlich genehmigter Belegungs- und Bestuhlungspläne mit festgelegter Besucherkapazität zu dem vom Mieter angegebenen Nutzungszweck vermietet. Die exakte Bezeichnung des Mietobjektes, der maximalen Besucherkapazitäten und des Nutzungszwecks erfolgt schriftlich im Mietvertrag. 2. Das Mietobjekt darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken genutzt werden. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter über jede Absicht einer Änderung von Nutzungszwecken unverzüglich schriftlich zu informieren. 3. Ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters dürfen keine Veränderungen am Mietobjekt vorgenommen werden. 1. Der oder die im Mietvertrag angegebenen Mieter sind alleinige Veranstalter der in den gemieteten Räumlichkeiten bzw. auf dem gemieteten Gelände durchzuführenden Veranstaltung. Eine unentgeltliche Überlassung oder Untervermietung des Mietobjektes, ganz oder teilweise an Dritte ist dem Mieter nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. 2. Auf allen Drucksachen, Plakaten, Eintrittskarten, Einladungen etc. ist der Mieter als Veranstalter anzugeben, um kenntlich zu machen, dass ein Rechtsverhältnis zwischen Veranstaltungsbesucher und Mieter zu Stande kommt, nicht etwa zwischen Besucher oder Dritten und dem Vermieter. 3. Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei allen Werbemaßnahmen, insbesondere in allen Publikationen und Gesprächen klar und unmissverständlich herauszustellen, dass der Mieter und nicht der Vermieter Veranstalter ist. 4. Bei der Nennung des Namens des Vermieters oder der Nennung der Versammlungsstätten auf Ankündigungen aller Art (auch im Internet) Drucksachen, Plakaten und Eintrittskarten sind ausschließlich die korrekten Namen bzw. Bezeichnungen und/oder das Originallogo zu verwenden. Die entsprechenden Vorlagen werden ausschließlich zu diesem Zweck durch den Vermieter bereitgestellt. Der Mieter hat dem Vermieter eine mit der Leitung der Veranstaltung beauftragte Person (Veranstaltungsleiter) namentlich schriftlich zu benennen, die die Funktion und Aufgaben nach § 38 VStättVO für den Mieter wahrnimmt. Handelt es sich beim Mieter um eine natürliche Person, gilt der Mieter als Veranstaltungsleiter, sofern der Mieter keine andere Person namentlich benennt. 1. Das Mietobjekt wird für die im Mietvertrag vereinbarte Zeit vermietet. Notwendige Zeiten für Aufbau, Dekoration und Abbau werden im Mietervertrag gesondert angegeben. 2. Am Ende der letzten Stunde der Mietzeit ist die Mietsache vom Mieter im geräumten Zustand zurückzugeben. Einer gesonderten Aufforderung zum Verlassen der Halle durch den Vermieter bedarf es nicht. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses, insbesondere die Rechtsfolgen des § 545 BGB, werden ausgeschlossen auch ohne dass es eines dahingehenden Widerspruchs bedarf. 3. Vom Mieter oder in seinem Auftrag von Dritten während der Mietdauer eingebrachte Gegenstände, Einbauten, Aufbauten und ähnliches sind vom Mieter bis zum Mietende restlos zu entfernen und der alte Zustand wiederherzustellen. Nach Ablauf der Mietzeit können die Gegenstände zu Lasten des Mieters kostenpflichtig entfernt werden. 4. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Mietsache in der Regel unmittelbar nach Ablauf der im Mietvertrag festgelegten Mietzeit für andere Veranstaltungen benötigt wird. Wird die Mietsache nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter in jedem Fall eine der Miete entsprechende Nutzungsentschädigung als Mindestschaden zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen verspäteter Rückgabe der Mietsache bleibt vorbehalten. 5. Der Mieter kann keine Rechte daraus ableiten oder Einwände dagegen erheben, dass gleichzeitig neben seiner Veranstaltung andere - auch ähnliche oder gleichartige Veranstaltungen - in den Räumlichkeiten des Vermieters stattfinden. 1. Der zwischen Mieter und Vermieter vereinbarte Mietzins ist schriftlich im Vertrag festgelegt. Der Mietzins umfasst, die im Vertrag ausdrücklich genannten Nebenkosten oder Zusatzleistungen. Werden auf Anforderung des Mieters weitere Zusatzleistungen erbracht oder entstehen durch die Veranstaltung zusätzliche Nebenkosten, sind diese nach Angebot bzw. nach der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Preisliste vom Mieter zu erstatten. 2. Zahlungen sind ohne Abzug vorzunehmen. 3. Bei jeglichem Zahlungsverzug gegenüber dem Vermieter werden Verzugszinsen fällig: bei gewerblichen Personen in Höhe von 8 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und bei natürlichen Personen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Vermieter vorbehalten. 4. Der Vermieter ist berechtigt als Vorauszahlung den vollen Mietzins sowie einen Abschlag auf vereinbarte Zusatz- und Nebenleistungen oder eine angemessne Sicherheitsleistung zu verlangen. 5. Vereinbarte Nebenkosten sowie andere an den Vermieter zu erbringenden Zahlungen werden innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung fällig. 6. Die Erfüllung der in Ziffer 4 und 5 genannten Pflichten sind wesentliche Vertragspflichten. 1. Die Werbung für die Veranstaltung ist alleinige Sache des Mieters und fällt in dessen alleinigen Verantwortungsbereich. Alle Werbemaßnahmen in den Räumen und auf dem Gelände des Vermieters bedürfen der besonderen schriftlichen Einwilligung des Vermieters. Die Durchführung der Werbemaßnahmen kann nach Absprache seitens des Vermieters entgeltlich übernommen werden. Der Vermieter ist berechtigt, in sämtlichen Medien, insbesondere im Internet auf die Veranstaltung hinzuweisen. 2. Der Mieter hält den Vermieter unwiderruflich von allen Ansprüchen frei, die dadurch entstehen, dass Werbemaßnahmen des Mieters gegen Rechte Dritter (Urheberrechte Bild- und Namensrechte, Markenrechte, Wettbewerbsrechte, Persönlichkeitsrechte etc.) oder sonstige gesetzliche Vorschriften (z.B. Teledienstgesetz) verstoßen. Dies gilt auch für alle etwaigen diesbezüglich anfallenden Rechtsverfolgungskosten. 3. Der Vermieter ist berechtigt, die Vorlage von Entwürfen für Anzeigen, Plakate und Werbezettel für die geplante Veranstaltungen zu verlangen und deren Veröffentlichung bzw. Verteilung zu untersagen, wenn durch Inhalt oder Gestaltung dieser Werbemittel eine Schädigung des Ansehens der Landeshauptstadt Hannover bzw. des Vermieters befürchtet werden muss. 4. Der Vermieter ist berechtigt vor Veranstaltungsbeginn, in der Pause und nach der Veranstaltung in den Veranstaltungsräumen und den dazugehörigen Nebenflächen Veranstaltungsvorschauen und Werbeeinblendungen über stationäre und elektronische Medien vorzunehmen. Dies gilt auch, wenn ein Wettbewerbsverhältnis zu Gegenständen der Werbung des Mieters besteht. 5. Der Vermieter gewährleistet die Werbefreiheit der Szenenfläche/Spielfläche. Alle übrigen kommerziellen Werberechte in den Veranstaltungsräumen und auf den Betriebsgründstücken liegen beim Vermieter. Evtl. vorhandene Werbung darf nicht verdeckt oder demontiert werden. 1. Für Polizei, Feuerwehr und Sanitätsdienste hat der Mieter in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltung Dienstplätze unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. 2. Dem Vermieter stehen auf Anforderung bis zu 10 Freikarten unentgeltlich zur Verfügung. 1. Die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung, der Gewerbeordnung sowie des gesetzlichen und berufsgenossen- schaftlichen Arbeitsschutzes sind vom Mieter zwingend in eigener Verantwortung einzuhalten. Zu beachten sind zusätzlich die Regelungen über die Sperrzeit sowie eventuelle Einschränkungen an Feiertagen. 2. Der Mieter ist im Rahmen der Raumnutzung für die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit selbst verantwortlich. 3. Sofern der Mieter im Rahmen der Raumnutzung ▇▇▇▇▇ beauftragt oder Honorare an Künstler zahlt und ermächtigtauch anderweitig öfters Künstler verpflichtet, ist er zur Abführung der Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz verpflichtet. 4. Der Mieter ist allein verantwortlich für - die Anmeldung und Zahlung der Vergnügungssteuer, - die Zahlung der Gebühr für die Sperrstundenverlängerung - die rechtzeitige Anmeldung GEMA-pflichtiger Werke bei der GEMA sowie die fristgerechte Entrichtung der GEMA-Gebühren, soweit nichts anderes vereinbart ist. 5. Die Nachweisführung über die Art und Weise der Zahlung der GEMA-Gebühren oder einer etwaigen Bürgschaftsstellung durch den Mieter kann gesondert im Mietvertrag oder auf Verlangen des Vermieters nachträglich in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung geregelt werden. 3. Der Mieter erkennt unwiderruflich an, alleiniger Veranstalter und Verantwortlicher im Sinne des §§ 81, 97 Urheberrechtsgesetz der der Anmietung zugrunde liegenden Veranstaltung zu sein. Der Mieter hält den Vermieter in Bezug auf die anfallenden GEMA-Gebühren von allen Ansprüchen und Ansprüchen Dritter unwiderruflich frei. Dies gilt auch für alle insoweit etwaig anfallenden Rechtsverfolgungskosten. 4. Für alle GEMA-pflichtigen Werke, die in Veranstaltungsstätten des Vermieters aufgeführt werden, ist die Entrichtung der GEMA-Gebühren eine wesentliche Vertragspflicht des Mieters gegenüber dem Vermieter. 1. Der Vermieter hat das Recht, Bild-/Tonaufnahmen sowie Zeichnungen von Veranstaltungsabläufen bzw. ausgestellten oder verwendeten Gegenständen zum Zwecke der Dokumentation oder für Eigenveröffentlichungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen. Dies gilt auch für aufgenommene Personen. 1. Die Bewirtschaftung von Veranstaltungen ist grundsätzlich Sache des Vermieters oder der von ihr eingesetzten Pächter bzw. Dienstleister. 2. Der schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter bedürfen deshalb a) der Verkauf von Lebensmitteln, Genussmitteln, Tabakwaren und Getränken aller Art zum unmittelbaren Verzehr oder Mitnehmen b) der Verkauf von Tonträgern, Souvenirs, Postkarten, Sonderbriefmarken und Sonderstempeln, c) das Aufstellen von Dienstleistungs- und Unterhaltungsständen. Die Genehmigung ist grundsätzlich abhängig von der Zahlung eines angemessenen Entgelts, dessen Höhe durch den Vermieter veranstaltungsbezogen festgesetzt wird. 3. Das Vertragsverhältnis zwischen Mitbringen und der S­Bahn Verzehr eigener Speisen und Getränke ist nicht gestattet. Deshalb hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass auch bei der Durchführung von Verlosungen Gewinne in Form von Speisen und Getränken erst nach Ende der Veranstaltung an die Beteiligten herausgegeben werden. 1. Die Bewirtschaftung der Besuchergarderoben obliegt dem Vermieter. Der Vermieter trifft die Entscheidung, ob und in welchem Umfang die Garderobe für die jeweilige Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird. Die Garderobengebühr ist nach Maßgabe des aushängenden Tarifs von den Besuchern zu entrichten. Der Mieter hat in diesem Fall sicherzustellen, dass alle Veranstaltungsbesucher ihre Garderobe abgeben. 2. Die Bewirtschaftung der Toiletten obliegt dem Vermieter. 1. Feuerwehr und Sanitätsdienst werden in Abhängigkeit von Art und Größe der Veranstaltung ausschließlich vom Vermieter verständigt. Der Umfang dieser Dienste (Anzahl der zu stellenden Personen) hängt von der Art der Veranstaltung, der Anzahl der Besucher, den veranstaltungsspezifischen Sicherheitsbestimmungen und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregeltbehördlichen Festsetzungen im Einzelfall ab. 2. Die Kosten, die durch die Bestellung, Koordination, die Anwesenheit und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag Einsatz von Feuerwehr und Sanitätsdienst entstehen hat der Mieter zu tragen. 1. Es darf nur qualifiziertes Einlass- und Ordnungsdienstpersonal eingesetzt werden. Das Einlass- und Ordnungsdienstpersonal muss mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungVersammlungsstätte vertraut sein und über fachkundige Räumungshelfer verfügen. 2. Die Bestimmungen Anzahl des hvv Gemeinschaftstarifsnotwendigen Einlass- und Ordnungsdienstpersonals wird durch die Art der Veranstaltung, die das ProfiTicket betreffenAnzahl der Besucher, potentielle Veranstaltungsrisiken und durch ggf. zusätzliche Anforderungen der Bau- und Ordnungsdienstbehörden bestimmt und auf dieser Grundlage vom Vermieter festgelegt. 3. Die Beauftragung des Einlass- und Ordnungsdienstpersonal erfolgt durch den Vermieter auf Kosten des Mieters. Dem Mieter werden die voraussichtlich anfallenden Kosten, soweit möglich bereits bei Vertragsabschluss genannt. Die Bereitstellung oder Beauftragung von Einlass- und Ordnungsdienstpersonal durch den Mieter ist grundsätzlich nicht möglich. Sollen bühnen- studio- oder beleuchtungstechnische Einrichtungen für die Veranstaltung aufgebaut werden, sind in nach Maßgabe des § 40 VStättVO „Verantwortliche für Veranstaltungstechnik bzw. Fachkräfte für Veranstaltungstechnik“ auf Kosten des Mieters zu stellen. 1. Der Mieter haftet gegenüber dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets Vermieter auf Schadensersatz bei Eintritt von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch ihn, seine Beauftragten, Erfüllungsgehilfen, Gäste oder sonstige Dritte im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Sinne der Unterzeichnung §§ 278, 831, 89, 31 des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen Bürgerlichen Gesetzbuches im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahrender Veranstaltung verursacht werden. 2. Die Haftung umfasst auch Schäden, � tauscht ProfiTickets bei Bedarfdie dadurch entstehen, z. B. Namensänderungdass Veranstaltungen Dritter nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden können sowie Schäden, umdie durch Ausschreitungen, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das GroßkundenabonnementBrand, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe Panik und ähnliche durch die S­BahnVeranstaltung veranlasste Geschehnisse entstehen (veranstaltungstypische Schäden). 3. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Schadensersatzansprüchen Dritter, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte die im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollender Veranstaltung geltend gemacht werden, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso frei, soweit diese vom Gehalt Mieter oder seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen zu vertreten sind. 4. Der Mieter haftet für die einwandfreie und vollzählige Rückgabe der Teilnehmendenihm vom Vermieter zur Nutzung überlassenen Geräte, � hält Schlüssel und Anlagen. 5. Werden infolge von Verstößen gegen die von Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen, insbesondere wegen Verstößen gegen die in Teil II enthaltenen organisatorischen und technischen Bedingungen, Ordnungswidrigkeiten oder Bußgelder gegen den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt Vermieter oder gegen dessen Erfüllungs- und führt dazu ein SonderkontoVerrichtungsgehilfen – zum Beispiel auf Grundlage des § 38 Absatz 5 Satz 2 VStättVO (Betreiberhaftung) – festgesetzt, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei ist der Mieter zur unverzüglichen Übernahme bzw. zur Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungender festgesetzten Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder verpflichtet, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden ansoweit deren Festsetzung auf Pflichtverletzungen beruhen, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sindder Mieter oder seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen zu vertreten haben. 6. Die Übernahme und Freistellungsverpflichtung erstreckt sich nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmung in Ziffer 5 auch auf solche Bußgelder, weist die aufgrund anderer öffentlich rechtlicher Vorschriften z.B. auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hinGrund polizeirechtlicher Vorschriften oder auf Grund behördlicher Anordnungen gegen den Vermieter oder seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen festgesetzt werden. 7. Der Vermieter wird jede Festsetzung von Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern (siehe vorstehende Ziffern 5 und 6), gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgabenden Verantwortungsbereich des Mieters fallen unverzüglich an den Mieter weiterleiten. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr Mieter ist berechtigt vom Vermieter zu verlangen, Widerspruch und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Klage gegen entsprech

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Sources: Miet Und Nutzungsordnung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Die Ruhr-Universität Bochum und die Personalräte bemühen sich um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Daher verfolgen sie das Ziel, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements der alternierenden Telearbeit eine Flexibilisierung der Arbeitsorganisation sowie der Erleichterung der Arbeit für Menschen mit Behinderungen sowohl im Interesse der Dienststelle, als auch der Beschäftigten sinnvoll zu gestalten. Unter „Alternierender Telearbeit“ wird eine Erbringung vertraglich vereinbarter Arbeitsleistung verstanden, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Leistung an manchen Tagen an einem anderen Ort als der Ruhr-Universität Bochum erbracht wird und dass diese Arbeit grundsätzlich bei Bedarf durch Telekommunikationsmittel (GKAwie z.B. Telefon, Telefax, Mailprogramme und Internet) beziehen könnenunterstützt werden kann. Ziel der alternierenden Telearbeit ist es, durch die zeitliche und räumliche Flexibilisierung der Arbeitsorganisation • den Beschäftigten eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und individueller Lebensführung zu ermöglichen; • die Arbeitsqualität und -produktivität zu verbessern; • durch mehr Selbstverantwortung der Beschäftigten bei der Gestaltung und Durchführung der Arbeit eine höhere Arbeits- und Ergebniszufriedenheit zu erreichen. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben Einrichtung von alternierenden Tele- und Wohnraumarbeitsplätzen entfällt das tägliche Pendeln zwischen Wohnung und Universität. Dies kann bei den Beschäftigten zu Zeit- und Kostenersparnissen führen. Es dient der Entlastung der Umwelt. Zudem erhalten die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Beschäftigten mehr Möglichkeiten, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt ihre Arbeit eigenverantwortlich zu gestalten und ermächtigtauszuführen. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5Die Einrichtung von, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) die Beschäftigung auf, alternierenden Tele- und Wohnraumarbeitsplätzen erfolgt nach dem Prinzip der beiderseitigen Freiwilligkeit. Ein Anspruch besteht nicht. Dabei sind grundsätzlich solche Aufgaben für alternierende Tele- und Wohnraumarbeit geeignet, die eigenständig und eigenverantwortlich durchführbar sind, sowie wirtschaftlich und dienstlich sinnvoll in den häuslichen Bereich der Beschäftigten verlagert werden können. Alternierende Telearbeit stellt bedingt durch hohe eigenverantwortliche und selbständige Arbeitsausführung besondere Anforderungen an die Beschäftigten. Die Dienstvereinbarung gilt für die Wissenschaftlichen Beschäftigten und die Beschäftigten in Technik und Verwaltung nach § 5 in Verbindung mit § 104 LPVG der Ruhr-Universität Bochum. Bei der alternierenden Telearbeit wird die bisher in den Räumlichkeiten der Ruhr-Universität Bochum zu erbringende Arbeitsleistung teilweise in den häuslichen Bereich der Beschäftigten verlagert und ist dort, gegebenenfalls unterstützt durch Geräte und Einrichtungen der dezentralen Informations- und Kommunikationstechnik, zu erbringen. Die tarifvertragliche bzw. die individuelle regelmäßige Arbeitszeit wird somit teilweise in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle Ruhr-Universität Bochum und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einteilweise woanders erbracht.

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Sources: Dienstvereinbarung Zur Alternierenden Telearbeit

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Die Bankhaus von der Heydt GmbH & Co. KG (hvv„BvdH“) bietet dem Kunden die Mög- lichkeit, Kryptowährungen zu kaufen sowie die erworbenen Kryptowährungen anschlie- ßend wieder verkaufen zu können (gemeinsam auch: „Finanzkommissionsdienst- leistungen“). Die Kryptowährungen können vom Kunden auf der Plattform der Coinpanion GmbH („Coinpanion“) gekauft bzw. verkauft werden. Dies geschieht in der Weise, dass der Kunde auf der digitalen Plattform von Coinpanion („Plattform“) BvdH mit der Erbrin- gung von Finanzkommissionsdienstleistungen über die Anschaffung und Veräußerung der Kryptowährungen beauftragt. In Erfüllung dieser Aufträge schließt BvdH mit der Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG („BHS“) eigene Verträge über die Anschaf- fung bzw. Veräußerung von Kryptowährungen („Ausführungsgeschäfte“). BvdH übernimmt zudem für den Kunden die Verwahrung der über die Plattform ange- schafften Kryptowährungen in einem gemeinsamen Digitalen Schließfach für den Kun- den und BHS („Sammel-Wallet“). In der Sammel-Wallet werden (kurzfristig) auch ei- gene Kryptowährungen von BvdH geführt, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahrenden Finanzkom- missionsdienstleistungen von BHS für Rechnung des Kunden angeschafft werden. Die Zuordnung der Kryptowährungen erfolgt bei BvdH durch verschiedene Nutzer-IDs, � tauscht ProfiTickets über die jeweils dem Kunden, BHS oder BvdH selbst Kryptowährungen zugeordnet werden. Die Übertragung von Kryptowährungen zwischen dem Kunden und BvdH zur Erfüllung der Finanzkommissionsgeschäfte sowie zwischen BHS und BvdH zur Erfül- lung der Ausführungsgeschäfte erfolgt bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe BvdH durch die S­Bahn, � gibt, wenn geänderte Zuordnung der Verlust Nutzer-IDs („Interne Transaktion“). BvdH ist ein vollreguliertes Kreditinstitut unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht („BaFin“). BvdH verfügt u.a. über eine Erlaubnis für das Finanz- kommissionsgeschäft (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 KWG) sowie über eine gemäß § 64y Abs. 1 KWG vorläufige Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschäft (§ 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 6 KWG). BvdH hat bereits einen Erlaubnisantrag für die dauerhafte Ausübung des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu Kryp- toverwahrgeschäfts bei der BaFin eingereicht. Der Erwerb von Kryptowährungen ist mit verschiedenen Risiken für den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält Kunden ver- bunden. Kunden sollten die von BvdH erstellten Risikohinweise vor dem Kauf bzw. Verkauf von Kryptowährungen eingehend lesen und abwägen. BvdH erbringt keine Anlageberatung oder Finanzportfolioverwaltung für den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder Kunden, d.h. BvdH gibt weder Anlageempfehlungen ab, noch prüft BvdH, ob der Erwerb oder die Veräußerung von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/Kryptowährungen für den ProfiTicket­VertriebspartnerKunden aufgrund seiner persönlichen Verhältnisse individu- ell geeignet sind. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt Auch eine Angemessenheitsprüfung findet nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einstatt.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Finanzkommission Und Kryptoverwahrung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Der bisherige Ausbau und Betrieb des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenFlughafens Lübeck-Blankensee war von einer Vielzahl rechtlicher Auseinandersetzungen geprägt. Mit der Gesamtabwicklung Mediation „Naturschutz und Flughafen Lübeck-Blankensee“ möchten die Beteiligten auf Initiative des GKA haben Bereichs Naturschutz der Hansestadt Lübeck anhängige Rechtsverfahren einvernehmlich beenden und anstehende Ausbauplanungen inhaltlich so miteinander abstimmen, dass zukünftig öffentliche Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten ganz oder weitgehend vermieden werden können. Die FLG ist gehalten, alle Maßnahmen am bestehenden Verkehrsflughafen Lübeck durchzuführen, die Verkehrsunternehmen der Sanierung der Start-/Landebahn dienen, den Unterhalt der bestehenden Flughafeneinrichtungen sichern, die den an den Flughafen gestellten nationalen und internationalen Sicherheitsanforderungen Rechnung tragen und eine ordnungsgemäße Entwässerung des Flughafens sicherstellen. Neben diesen Maßnahmen beabsichtigt die FLG, die luft- und landseitige Kapazität auf dem Verkehrsflughafen Lübeck sicherzustellen, um die an ihn gestellten Verkehrsanforderungen zu erfüllen, jedoch ohne Frachtflug und verbunden mit Einschränkungen des Nachtfluges (Kernzeit 0:00 – 5:00 Uhr). Die Verbände lehnen ein zügelloses Wachstum des Billigflugverkehrs ab und streben in Zusammenhang mit den Ausbaumaßnahmen des Verkehrsflughafens Lübeck eine dauerhafte Sicherung und fachgerechte Entwicklung der europäischen und nationalen Schutzgebiete in direkter Nachbarschaft zum Flughafen, insbesondere der „Grönauer Heide“ im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH raumüber- greifenden Biotopverbundsystem an. Nach dem Abschluss der Teil-Vereinbarung vom 28.05.2007 zum Planfeststellungsbeschluss vom 20.01.2005 sind Gegenstand dieser Vereinbarung - neben der Gestaltung des anstehenden Planfeststellungsvorhabens (S­Bahn), dazu Abschnitt VII.) - folgende noch laufende Auseinandersetzungen und bevorstehende Verwaltungsverfahren: - Sanierung der Start- und Landebahn (Verwaltungsstreitsache OVG ▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇ KS 2/07, dazu Abschnitt I.) - Erhaltungsmaßnahmen an der Start- und Landebahn und den Rollwegen einschließlich einer Verlegung von Kabelschächten bzw. Leerrohren (dazu Abschnitt II.). - Anpassung der Zaunanlage an die Anforderungen der Flug- und Luftsicherheit (Anzeige nach § 41 LuftVZO beim Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr, Az. dort: LS 172 623.511.1-1-1 und Anträge nach Bau- und Naturschutzrecht bei der Hansestadt Lübeck, dazu Abschnitt III.). - Wasserrechtliche Genehmigung vom 05.09.2005 für den Staukanal der Einleitstelle C (Verwaltungsstreitsache VG Schleswig, 14 A 250/05, dazu Abschnitt IV.) - Anlage des Staukanals D (dazu Abschnitt V.) Gelöscht: Abschluss der - Naturschutzrechtliche Kompensation für frühere Maßnahmen am Flughafen Lübeck (dazu Abschnitt VI.) Nicht Gegenstand der Vereinbarung, soweit an dieser auch die Hansestadt Lübeck beteiligt ist, sind aus Rechtsgründen deren bauleitplanerischen Absichten hinsichtlich Stellplatz- bzw. Parkplatzflächen nördlich der ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ (▇. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan 09.55.00) sowie zur Zukunft des „Schönen Dreiecks“. Die Hansestadt Lübeck wird die zwischen der KWL und den Verbänden bzw. mit der Stiftung Naturschutz Schleswig- Holstein getroffenen Vereinbarungen mittragen und sich im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten für die Durchsetzung einsetzen sowie einen Antrag der Verbände auf Ausweisung einer Teilfläche des „Schönen Dreiecks“ als Naturschutzgebiet und EU-Schutzgebiet unterstützen (dazu Abschnitt IX.). Ungeachtet dessen verständigen sich die Verbände und die FLG in dieser Vereinbarung auf generelle Regelungen zu Anordnung und Ausgestaltung der Parkplätze (vgl. Abschnitt VIII.). Die nachfolgend hinsichtlich der Einzelverfahren dargelegte Einigung folgt dabei folgendem Grundmuster: - Die zwischen den Parteien anhängigen Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Anlage und Betrieb des Verkehrsflughafens Lübeck werden im Vergleichswege beendet. Die Vereinbarungen dazu ermöglichen gem. Abschnitt X. der FLG, etwaige Eingriffe in Natur und Landschaft durch Zustiftungen zu einer von den Verbänden errichteten „Stiftung Grönauer Heide“ zu kompensieren. Ihre Satzung ist dieser Vereinbarung als - In laufenden Verwaltungsverfahren erfolgen die Einigungen so, dass die FLG sich gegenüber den Verbänden verpflichtet, ihre Anträge nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu ändern und sich die Verbände verpflichten, keine Rechtsbehelfe gegen Verwaltungs- akte zu ergreifen, soweit sie mit dieser Vereinbarung im Einklang stehen und nur solche Stellungnahmen einzubringen, die dem Geist und Inhalt dieser Vereinbarung nicht zuwiderlaufen. Sollten die Zulassungsbehörden geringere Kompensationsmaßnahmen für erforderlich halten, verpflichtet sich die FLG, die mit den Verbänden in dieser Vereinbarung abgestimmte Kompensation freiwillig durchzuführen. - Hinsichtlich des bevorstehenden Planfeststellungsverfahrens zum geplanten weiteren Ausbau des Flughafens Lübeck enthält diese Vereinbarung Verpflichtungen der FLG zur Gestaltung ihres Planfeststellungsantrages, und einer finanziellen Unterstützung der „Stiftung Grönauer Heide“ zur Förderung der Belange des Naturschutz in der Umgebung des Flughafens. Sollte über die mit den Verbänden abgestimmte Kompensation hinaus von den Zulassungsbehörden weitere flächige Kompensationen für erforderlich gehalten werden, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass wegen der so beförderten Naturentwicklung entsprechend geringere Zustiftungen erfolgen sollen. Sollten die Zulassungsbehörden geringere Kompensationsmaßnahmen für erforderlich halten, verpflichtet sich die FLG, die mit den Verbänden in dieser Vereinbarung abgestimmte Kompensation freiwillig durchzuführen. Für Kohärenzmaßnahmen gilt Abschnitt X. Nr. - Im Gegenzug verpflichten sich die Verbände, keine Einwendungen zu erheben, die dem Geist und Inhalt dieser Vereinbarung zuwiderlaufen, und im Folgenden in soweit auf Rechtsmittel zu verzichten. Dabei sind sich die Beteiligten darüber einig, dass mit dieser Vereinbarung getroffenen Regelungen den Belangen von Natur und Landschaft entsprochen und insbesondere den Zielsetzungen von NATURA 2000 durch geeignete Kohärenzsicherungsmaßnahmen in angemessener Weise Rechnung getragen wird. - Die Entwicklung von Flughäfen ist dynamisch und kann kaum zuverlässig über einen Zeitraum von 10 Jahren vorhergesagt werden. Gleiches gilt für die Entwicklung von Naturräumen. Gleichwohl ist ein auch in die Zukunft gerichteter Interessenausgleich geboten. Die Parteien betrachten hierbei das Mediationsverfahren als ein geeignetes und erfolgreiches Instrument für den notwendigen Interessenausgleich und die gebotene Konfliktlösung. Die FLG hat alle ihr zum Zeitpunkt der Unterzeichnung in Bezug auf die Entwicklung des Verkehrsflughafens Lübeck bekannten Entwicklungen und Planungen in die Mediation eingebracht. Für die Flughafenentwicklung vereinbaren die Parteien die folgenden bis zum Jahr 2019 gültigen Verfahrensregeln und Entwicklungsleitlinien. Im westlichen Teil des Flughafengeländes, also westlich der in der Anlage 2, die Teil dieser Mediationsvereinbarung ist, eingezeichneten roten Linie, wird die FLG bis zum Jahr 2014 keine baulichen Maßnahmen beantragen oder durchführen, die den Umfang der auf der Grundlage des zur Planfeststellung zu beantragenden Ausbauvorhabens zu versiegelnden Flächen erhöhen. Die Verbände werden bis zum Jahr 2014 baulichen Maßnahmen, die den Umfang der zu versiegelnden Fläche im vorstehenden Sinn nicht erhöhen, nicht widersprechen. Nach dem Jahr 2014 ist die FLG westlich der roten Linie frei, Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der zu versiegelnden Fläche führen, zu beantragen. Das Recht der Verbände, hiergegen Einwendungen zu erheben und ggf. Widerspruchs- und Klagverfahren durchzuführen, wird hiervon nicht berührt. Die Durchführung von Maßnahmen östlich der roten Linie (Anlage 2) nach dem Jahr 2014 setzt voraus, dass zuvor ein Mediationsverfahren durchgeführt worden ist, das dem Verfahren nach Art und Umfang entspricht, das zu dieser Vereinbarung geführt hat. Bis zum Jahr 2014 sind in diesem Bereich keine Maßnahmen zulässig. Sollte die Mediation nicht innerhalb von 9 Monaten zu einer einvernehmlichen Vereinbaren führen, soll ein neutraler Dritter die Höhe einer Zustiftung zur Stiftung „Grönauer Heide“ festsetzen, welche über die gesetzlich verpflichtende Kompensation hinaus eine weitergehende Förderung von Natur und Landschaft im Umfeld des Flughafens ermöglicht. Die Höhe der Zustiftung soll einen etwaigen Streit um die erforderliche Kompensation zwischen den Vertragsparteien gütlich regeln. Das Recht der Verbände, Einwendungen gegen Maßnahmen östlich der roten Linie zu erheben und ggf. Widerspruchs- und Klagverfahren durchzuführen, wird hiervon nicht berührt. ▇▇▇▇▇▇ beauftragt die Verbände von dieser Möglichkeit Gebrauch, so verliert die Entscheidung des neutralen Dritten ihre Wirksamkeit. Gelöscht: Abschluss der Der neutrale Dritte wird zwischen den Vertragsparteien einvernehmlich bestimmt. Sollten sich die Vertragsparteien nicht auf einen neutralen Dritten einigen können, wird dieser von dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig-Holstein bestimmt. Ab dem Jahr 2020 sind Maßnahmen - gegebenenfalls auf der Grundlage der hierfür durchzuführenden öffentlich-rechtlichen Zulassungsverfahren – auch in diesem Bereich uneingeschränkt möglich, wobei alle Einwendungs-, Widerspruchs- und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen Klagrechte der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungVerbände erhalten bleiben. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsFLG informiert bis zum Jahr 2019 die Verbände vorab über geplante Maßnahmen und gibt ihnen Gelegenheit, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Einhaltung der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft vorstehenden Bestimmungen zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenüberprüfen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ Verbände verzichten auf Einwendungen in Verwaltungsverfahren und InformationsmittelnRechtsbehelfe gegen etwaige behördliche Entscheidungen, soweit sie dem Inhalt der vorstehenden Absätze entsprechen. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die Maßnahmen aufgrund luftaufsichtlicher Verfügungen sind von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkontovorstehenden Regelungen ausgenommen. In diesem Fall sind die Verbände durch diese Vereinbarung nicht gehindert, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung iRechtsbehelfe gegen derartige Verfügungen einzulegen. Im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an Einzelnen kommen die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Vertragsparteien überein:

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Sources: Mediation Agreement

Präambel. ProfiTickets Die Genossenschaft errichtet gegenwärtig in Kleinseelheim ein Nahwärmenetz auf regenerativer Basis für ihre Mitglieder. Gleichzeitig verlegt sie ein Glasfasernetz zur Steuerung der Nahwärmeanlagen und für Telekommunikation. Die Inbetriebnahme der Netze ist in den Jahren 2017/18 geplant. _ Der Wärmekunde ist alleiniger Eigentümer _ Die Wärmekunden sind Abonnementsfahrkarten gemeinsame Eigentümer des Hamburger Verkehrsverbundes nachfolgend näher bezeichneten Grundstücks bzw. der darauf errichteten Gebäudeteile in der Gemarkung Kleinseelheim, Flur ............. Flurstück ................. Das vorbezeichnete Grundstück / Gebäude soll nach Errichtung und Inbetriebnahme des Nahwärmenetzes - frühestens ab November 2017 - angeschlossen werden. Die Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eG übernimmt nach Anschluss die Versorgung des vorbezeichneten Objektes auf der Grundlage dieses Vertrages und der aktuell gültigen Verordnung über „Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (hvv), AVB Fernwärme).Die Versorgung erfolgt ganzjährlich mit Wärme für die Mitarbeitende Raumheizung sowie die Warmwasserbereitung. Die Steuerung der Versorgung erfolgt über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenvon vier Fasern des ins Haus verlegten Glasfaserstranges. Mit Die drei übrigen Fasern kann der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇Nahwärmekunde für Telekommunikation und andere Anwendungen seiner ▇▇▇▇ ▇▇verwenden. Dies vorangestellt, vereinbaren die Vertragsparteien was folgt: Die Genossenschaft ist verpflichtet, dem Wärmekunden des Anschlussobjektes über die verlegte oder zu verlegende Zuleitung ganzjährlich Wärme zu liefern für die Raumheizung und die Warmwasseraufbereitung. Die Genossenschaft hat dabei den vom Wärmekunden benannten bzw. benötigten Energiebedarf bereit zu stellen. Die Bioenergiegenossenschaft stellt als Wärmeträger Heizwasser mit einer Vorlauftemperatur bis zu 85°C Grad zur Verfügung. Voraussetzung für den Zeitpunkt der Wärmelieferung sind die Inbetriebnahme des Nahwärmenetzes und damit einhergehend die erfolgte Herstellung des Hausanschlusses. Die technische Verantwortung für die Errichtung, Verlegung und Unterhaltung der für die Wärmelieferung notwendigen technischen Einrichtungen bis einschließlich der Hausübergabestation sowie der geeichten Wärmemesseinrichtung (Wärmemengenzähler) im Anschlussobjekt obliegt der Genossenschaft. Die vorbezeichneten Verpflichtungen der Genossenschaft zur Lieferung und Wärmeverteilung sowie die Haftung enden jedoch ab dem Austritt der Heizleitung aus der Übergabestation in den Hausanschluss. Die Genossenschaft ist außerdem verantwortlich für die Errichtung und Verlegung des für die Steuerung des Nahwärmenetzes und die Telekommunikation notwendigen Glasfaserstrangs bis zum Glasfaseranschlusspunkt (GF-AP) im Haus des Nahwärmekunden. Der Wärmekunde ist verpflichtet, ab dem Zeitpunkt des Anschlusses seines Hauses an das Nahwärmenetz, spätestens ab dem Wärmeenergie von der Genossenschaft zu beziehen. Ist dies nicht der Fall, ist ab dem Der Wärmekunde ist verpflichtet, den von der Genossenschaft festgesetzten Preis für die gelieferte Energieversorgung zu entrichten. Der Wärmekunde ist zudem verpflichtet, die für seine Anlage festgelegten technischen Bedingungen einzuhalten und seine Anlage so zu betreiben, dass von ihr keine störenden Einflüsse auf das Wärmenetz der Genossenschaft ausgehen. Der Wärmekunde ist verantwortlich für den Stromanschluss und die Stromlieferung zum Betrieb der Hausanschlussstation. Ist der Wärmekunde zur Bereitstellung von Strom nicht in der Lage, ist die Genossenschaft ihrerseits von der Verpflichtung zur Wärmelieferung befreit. Der Wärmekunde hat Kenntnis davon erlangt, dass eine ordnungsgemäße Beheizung seines Hauses über die Hausübergabestation die vorherige Notwendigkeit eines hydraulischen Abgleichs seiner Heizungsanlage bedingt. Der Wärmekunde gestattet im Weiteren der Genossenschaft oder einem von ihr beauftragten Dritten auf dem anzuschließenden Grundstück die Installation der technischen Anlage zur Fernwärmeversorgung und des Glasfaseranschlusses sowie für eine zwischen der Genossenschaft und dem Wärmekunden vereinbarte Durchleitung vorzunehmen. In diesem Zusammenhang gestattet der Wärmekunde das Betreten des Grundstücks und einen damit verbundenen Zutritt zum Anschlussobjekt (Gebäudeteil) durch die Genossenschaft oder einen von ihr beauftragten Dritten sowie die Durchführung aller Maßnahmen, die für die ggf. erforderlich werdende Prüfung, Wartung und Reparatur der Anlage bzw. zum Zwecke der Ablesung (auch Zwischenablesung) der Messgeräte erforderlich sind. Im Hinblick auf die vom Wärmekunden genehmigte Grundstücksbenutzung und deren Voraussetzungen wird im Weiteren ausdrücklich auf § 8 Abs. 1 - 4 AVB Fernwärme verwiesen. Der Wärmekunde hat die Pflicht, alle Umstände, die vernünftigerweise für das Betreiben der Netze und für die sachgerechte Abwicklung der Wärmelieferung und Wärmeabrechnung von Bedeutung sein können, unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Zögern) dem Vorstand der Genossenschaft mitzuteilen. Die auf Kosten der Genossenschaft auf dem Grundstück des Wärmekunden eingebauten technischen Einrichtungen verbleiben ausdrücklich im Eigentum der Genossenschaft. Zwischen den Vertragsparteien besteht Einigkeit, dass diese nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grundstück verbunden und insoweit nicht Bestandteil des Grundstücks gemäß § 95 BGB werden. ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigtvorsorglich erklärt der Wärmekunde mit seiner Unterschrift den Verzicht auf Eigentumsrechte jedweder Art. Das Vertragsverhältnis zwischen Eigentum der S­Bahn Genossenschaft besteht unstreitig bis zum Austritt der Heizleitung (Flansch) aus der Übergabestation in den Hausanschluss und bis zum Glasfaseranschlusspunkt. Die Laufzeit des Wärmelieferungsvertrages beträgt 5 Jahre. Wird der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von neun Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt, so gilt eine Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre stillschweigend als vereinbart. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt die Verschließung und Verplombung der Hausanschlussstation. Die Genossenschaft ist befugt, die Hausanschlussstation später rückzubauen. Der Glasfaseranschluss bleibt davon unberührt. Der Wärmekunde bezahlt für den Großkunden Wärmebezug einen auf der Basis der jeweilig gültigen Preisliste festgesetzten Abnahmepreis oder ggf. einen Grundpreis gemäß §2 dieses Vertrages. Ungeachtet dessen kann eine Preisanpassung aufgrund von unvorhergesehenen Entwicklungen notwendig werden. Derartige Preisänderungen bedürfen der ausführlichen Begründung gegenüber der Mitgliederversammlung der Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eG. Die aktuelle Preisliste ist Bestandteil dieses Vertrages (Anlage 3) Für Wärmekunden entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Anschluss an das Glasfasernetz. Davon unberührt sind die Kosten, die dem Kunden bei Abschluss eines FTTH-Providervertrages mit einer Telekommunikationsfirma entstehen. Der Abschluss eines solchen Vertrags ist von der Genossenschaft ausdrücklich gewünscht aber für den Wärmekunden nicht verpflichtend. Die vom Wärmekunden bezogene Wärmemenge wird in GKA Verträgen geregelt, mittels eines geeichten Wärmemengenzählers an der Übergabestation gemessen. Der Anschluss der Kundenanlage wird durch die Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eG ausgeführt bis zur Primärseite der Wärmeübergabestation. Die Verbindung von der Sekundärseite zur bestehenden Heizungsanlage erfolgt durch den Wärmekunden. Das Setzen des GF-AP und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag die Verbindung der zur Steuerung benötigten Glasfaser mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � Wärmeübergabestation erfolgt ebenfalls durch die Bioenergiegenossenschaft. Nutzt der Wärmekunde den Glasfaseranschluss zur Telekommunikation, muss er auf eigene Kosten einen Anbieter, z.B. die Deutsche Telekom AG mit der Bereitstellung der dafür benötigten technischen Vorrichtungen und Anlagen beauftragen und einen entsprechenden Providervertrag abschließen. Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Ab dem Zeitpunkt des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem VertragAnschlusses erfolgt zu Beginn jedes Monats eine Abschlagszahlung, die sich aus dem voraussichtlichen Jahresverbrauch, geteilt durch 12 Monate zusammensetzt. In den Folgejahren orientiert sich die Höhe der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich Abschlagszahlung an dem jeweiligen Gesamtverbrauch des Wärmekunden für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungdas vorausgegangene Abrechnungsjahr. Die Bestimmungen Abschlagszahlungen werden bei der Jahresabrechnung verrechnet. Überzahlungen des hvv GemeinschaftstarifsWärmekunden werden mit der nächsten Abschlagszahlung für das Folgejahr verrechnet, darüber hinausgehende Zahlungen werden dem Wärmekunden erstattet. Errechnete Nachzahlungsforderungen der Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eG werden mit der nächsten Abschlagszahlung für das Folgejahr fällig. Für die Abschlagszahlungen und die Einziehung etwaiger Nachzahlungsforderungen erteilt der Wärmekunde der Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eG einen Abbuchungsauftrag von folgendem Konto: Kontoinhaber: ................................................................ IBAN: ................................................................ Kreditinstitut: ................................................................ Die Genossenschaft haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz eines Mitglieds des Vorstandes oder Aufsichtsrates. Die Genossenschaft haftet bei Versorgungsstörungen nach den Vorgaben der AVB FernwärmeV. Die Bioenergiegenossenschaft vermietet das Glasfasernetz an die Deutsche Telekom AG, die somit dem Glasfaserkunden gegenüber für das ProfiTicket betreffenFunktionieren der Telekommunikation verantwortlich ist. Sofern die Deutsche Telekom AG ihre Rechte an einen anderen Provider weitergibt, sind mit dem der Glasfaserkunde einen Providervertrag abschließt, geht die Haftung an diesen über. Der Wärmekunde haftet für die in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ diesem Vertrag aufgeführten Verpflichtungen persönlich unabhängig davon, ob er die Energie an einen Dritten (Benutzungs­ bedingungenMieter, Pächter, Sonstigen) zusammengefasstweitergibt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Der Wärmekunde stellt die Genossenschaft von Ansprüchen Dritter, denen er die Wärme weitergibt, frei, soweit dessen Ansprüche diejenigen übersteigen, die der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung Wärmekunde selbst gegen die Genossenschaft hat oder hätte. Verlangt der ProfiTickets erklären sich Wärmekunde die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern Nachprüfung seiner Messeinrichtung durch die Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle (Firmenstammdaten§ 6 Abs. 2 Eichgesetz) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages ergibt die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerNachprüfung, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitetzulässigen Abweichungen (gesetzliche Verkehrsfehlergrenzen) nicht verfehlt werden, so trägt der Wärmekunde sämtliche Kosten dieser Nachprüfung; andernfalls fallen sie der Genossenschaft zur Last. Die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Daten werden bei der Genossenschaft gespeichert. Sie dürfen nur für die Zwecke dieses Vertrages und nur an Fachfirmen (Ableser, Kontrolleure, Prüfer) unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgesetze der Länder weitergegeben werden. Die Anlagen zu diesem Vertrag sind wesentliche Bestandteile des Vertrages. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ausdrücklich ersetzt eine E-Mail-Kündigung die Schriftform nicht. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder zum Teil unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt. Gleiches gilt auch für den Fall einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke sollen angemessene Regelungen gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt Willen der vertragsschließenden Parteien sowie Sinn und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werdenZweck und insbesondere dem wirtschaftlich gewollten Rahmen dieses Vertrages entsprechen, sofern die Parteien bei Abschluss dieses Vertrages den Punkt bedacht hätten. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen Im Zweifel oder bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden anProblemen, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sinddurch diesen Vertrag nicht angesprochen werden, weist auf gelten die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierungallgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages:

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Sources: Vertrag Über Den Anschluss an Das Fernwärme Und Glasfasernetz

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Das Internationale Zuchtreglement der Fédération Cynologique Internationale (hvv)FCI) ist für alle Mitgliedsländer und Vertragspartner verbindlich. ∙ Dieses Zuchtreglement der F.C.I gilt unmittelbar für alle FCI-Mitgliedsländer wie auch deren Vertragspartner, wobei nur mit funktional und erbgesunden, wesensfesten Rassehunden gezüchtet werden darf, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag von der FCI anerkannten Zuchtbuch oder Register (Anhangliste) eingetragen sind und die die vom zuständigen FCI-Mitgliedsland oder Vertragspartner festzulegenden Voraussetzungen erfüllen. ∙ Erbgesund ist ein Rassehund dann, wenn er Standardmerkmale, Rassetyp und rassetypisches Wesen vererbt, jedoch keine erheblichen erblichen Defekte, welche die funktionale Gesundheit seiner Nachkommen beeinträchtigen könnten. Hierbei sind die Mitglieder und Vertragspartner der FCI gehalten, Übertreibungen der Rassemerkmale zu verhindern, die in der Folge geeignet sind, die funktionale Gesundheit der Hunde zu beeinträchtigen. ∙ Zur Zucht nicht zugelassen sind insbesondere Hunde, die zuchtausschließende Fehler haben z.B. Wesensschwäche, angeborene Taubheit oder Blindheit, Hasenscharte, Spaltrachen, erhebliche Zahnfehler und Kieferanomalien, PRA, Epilepsie, Kryptorchismus, Monorchismus, Albinismus, Fehlfarben sowie festgestellte schwere Hüftgelenksdysplasie. ∙ Die FCI-Mitgliedsländer und Vertragspartner sind verpflichtet, bekannt gewordene erbliche Defekte, wie z.B. HD oder PRA usw., zu erfassen, methodisch zu bekämpfen, deren Entwicklung ständig aufzuzeichnen und der FCI auf Anfrage hierüber Bericht zu erstatten. Werden DNA-Tests ausgeführt, so muss die Identifikation des Hundes (Chip oder Tätowierung) vom ausführenden Tierarzt, wie bei anderen Gesundheits-Zertifikaten, überprüft und bestätigt werden. Die vom Laboratorium ausgestellte Bescheinigung der Testergebnisse muss mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � Identifikation des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem VertragHundes versehen werden. ∙ Der FCI, ihren Mitgliedsländern und Vertragspartnern steht zur Bewertung und Beratung bei der Bekämpfung genetischer Defekte die wissenschaftliche Kommission unterstützend zur Seite; sofern diese einen Maßnahmenkatalog vorgibt, ist dieser nach Beschlussfassung durch den FCI-Vorstand verbindlich. ∙ Zuständig und damit verantwortlich für die Zucht sind die Mitgliedsländer bzw. Vertragspartner der ProfiTicket­ Vertriebspartner FCI. Dies schließt Zuchtlenkung, Zuchtberatung und Zuchtkontrollen sowie Führung des Zuchtbuches ein. ∙ Es ist Pflicht der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind Mitgliedsländer sowie der hvv GemeinschaftstarifVertragspartner der FCI, insbesondere Abschnitt 3.5unter Beachtung dieses Zuchtreglements eine eigene Zuchtordnung zu erstellen, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungdie Zuchtziele festgelegt werden. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsIn diesen sind die rassespezifischen Gebrauchseigenschaften der jeweiligen Rassen angemessen zu berücksichtigen. Kommerzielle Hundehändler und „puppy farmers“ werden als Personen betrachtet, die sich hauptsächlich mit dem Kauf und Verkauf von Hunden beschäftigen, um damit wirtschaftlichen Profit zu erzielen, ohne das ProfiTicket betreffen, sind in Befinden des Hundes zu berücksichtigen. Kommerzielle Hundehändler und „puppy farmers“ dürfen nicht unter dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ Patronat (Benutzungs­ bedingungenVerantwortung) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge eines FCI-Mitgliedes oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einVertragspartners züchten.

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Sources: Zuchtbestimmungen

Präambel. ProfiTickets Die Hochschule Augsburg, gegründet als Fachhochschule am 1. August 1971, ist mit ihren ingenieur- und wirtschaftswissenschaftlichen, gestalterischen und interdis- ziplinären Studiengängen wesentlicher Impulsgeber für die Entwicklung und Nach- wuchsförderung der gesamten Region. Die Wurzeln der Hochschule reichen aller- dings noch viel weiter zurück, über 300 Jahre währt die Tradition im gestalterischen Teil der Hochschule – seit der Reichsstädtischen Kunstakademie 1710. Dieses Erbe wurde, verbunden mit dem Rudolf-Diesel-Polytechnikum, unter dem Dach der Hoch- schule vereint. Aus diesen Wurzeln zieht die Hochschule ihre Kraft und verknüpft sie mit den Ansprüchen an eine moderne praxisorientierte Ausbildung in Augsburg. Die drei Bereiche „Technik - Wirtschaft - Gestaltung“, mit denen die Fachhochschule Augsburg sich seit den 70er-Jahren einen Namen in der Region gemacht hat, sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) in dieser Form und Verbindung einmalig in der bayerischen Hochschullandschaft. Die Hochschule konnte im Rahmen eines Großkunden­ abonnements dieses Fächerspektrums vor allem durch die Inter- disziplinarität der Studienangebote auf die Bedürfnisse der Region reagieren und zu einem Markenzeichen der Hochschule ausbauen. Genannt sei hier beispielhaft die Einführung des Studiengangs und des Kompetenzzentrums Mechatronik im Rahmen der High-Tech-Offensive wie auch der Ausbau der Umwelttechnik in Verbindung mit dem „bifa Umweltinstitut“. Heute können über 5700 Studierende aus mehr als 35 modernen und gut nachgefragten Studienangeboten auswählen: In insgesamt 15 grundständigen Bachelorstudiengängen in den Fakultäten Architek- tur und Bauwesen, Elektrotechnik, Informatik, Gestaltung, Maschinenbau und Ver- fahrenstechnik sowie Wirtschaft werden die Studierenden vorbereitet auf ihre Tätig- keit in Unternehmen der Region und darüber hinaus. Vier Studiengänge davon wer- den als Studiengänge mit vertiefter Praxis, sechs Studiengänge als Verbundstudium (GKAmit Studien- und Berufsabschluss) beziehen könnenangeboten. 17 Masterstudiengänge (davon zwei in berufsbegleitender Weiterbildung) vervollständigen die Ausbildung und erlauben eine hochqualifizierte Tätigkeit bei den Arbeitgebern. Ein berufsbegleitender Bache- lorstudiengang „Wirtschaftsingenieurwesen“, der speziell für Meister und Techniker eingerichtet wurde und bereits im dritten Jahr erfolgreich läuft, erlaubt die Höherqua- lifizierung von Berufstätigen, ohne dass diese ihre Berufstätigkeit aufgeben müssen. In diesem Studienangebot wird insbesondere durch die Fakultät für Allgemeinwis- senschaften die Ausbildung in MINT-Grundlagenfächern vorangetrieben und durch das neu geschaffene „Zentrum für Sprachen und interkulturelle Kommunikation (ZSI)“ die Sprachkompetenz der berufstätigen Studierenden gefördert. Die Hoch- schule bietet damit ein breites Bildungsportfolio für verschiedenste Zielgruppen und individuellem Zuschnitt und hat sich als Schlüsselakteur in der Fachkräfteentwicklung der Region etabliert. In allen Studiengängen pflegt die Hochschule den Technologie- und Know-how- Transfer durch intensive Kooperationen mit der Wirtschaft. So werden mehr als 90 % aller Abschlussarbeiten in Technik und Wirtschaft mit Unternehmen der Region durchgeführt und bieten daher eine ideale Basis für den Berufseinstieg. In der ange- wandten Forschung und Entwicklung ist sie Impulsgeber für die Region und bietet ihren Partnern Expertenwissen sowie passgenaue Lösungen für komplexe innerbe- triebliche Fragestellungen. Ihre Kompetenzen bündeln sich im Forschungsschwer- punkt Ressourceneffizienz. Weitere Forschungsschwerpunkte liegen in den Berei- chen Multimedia, Faserverbund, IT-Sicherheit und Mensch-Maschine-Interaktion. Das Institut für Technologietransfer und Weiterbildung fungiert als zentrale Kontakt- stelle der Hochschule. Es koordiniert Forschungsvorhaben fakultätsübergreifend und interdisziplinär. Mit der Gesamtabwicklung Entwicklung des GKA haben Markenversprechens „gefragte Persönlichkeiten (gP)“ hat es sich die Verkehrsunternehmen Hochschule zum Ziel gemacht, aus ihren Studierenden durch enge Praxis- beziehungen und moderne Lernformen Persönlichkeiten zu entwickeln, die in Wirt- schaft und Gesellschaft sehr gefragt sind. Vision der Hochschule ist, in der Region die maßgebliche Anlaufstelle für Unternehmen und angehende Studierende zu sein, die sowohl Wert auf Fachkompetenz als auch auf die Übernahme von Verantwortung in Gesellschaft und Wirtschaft legen. Dieses Markenversprechen der Hochschule wird derzeit in einem breit angelegten Profilbildungsprozess innerhalb der Hochschule zu einem tragenden Leitbild ge- schärft. Die Hochschule stellt damit Weichen für die Weiterentwicklung in den Zu- kunftsfeldern modernes und attraktives Studium, angewandte Forschung und Ent- wicklung, Hochschulkommunikation und Internationalisierung. Entlang dieser Zukunftsfelder hat die Hochschule ihre Ziele in diesen Zielvereinba- rungen formuliert, die sie in Partnerschaft mit dem Staatsministerium im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und Zeitraum 2014 bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein2018 erreichen möchte.

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Sources: Zielvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Diese Anlage konkretisiert die gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Da- tenschutz, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) sich aus der im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenöffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 167 Kommunalverfas- sung Mecklenburg-Vorpommern zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft für die Vollstre- ckung von öffentlich-rechtlichen Forderungen der Stadt Neubrandenburg durch den Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom XX.XX.2018 in ihren Einzelheiten be- schriebenen gemeinsamen Datenverarbeitung ergeben. Mit Sie findet auf alle Tätigkeiten, die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen und bei denen Beschäftigte der Gesamtabwicklung Stadt bzw. des GKA haben Landkreises oder durch einen der Vertragspartner Beauftragte personenbezogene Daten verarbeiten. Die Daten werden zum Zweck der in § 2 des Vertrages festgelegten Leistungen ab dem 01.01.2019 verarbeitet. Die Mittel der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Verfahrens- beschreibung. Im Einzelnen sind die Verkehrsunternehmen folgenden Daten Bestandteil der Datenverarbeitung: Stammdaten Erheben, Erfassen, Organi- sation, Ordnen, Speiche- rung, Offenlegung durch Übermittlung in Datenverar- beitungssoftware zur Beitrei- bung öffentlich-rechtlicher Forderungen der Stadt Neu- brandenburg natürliche Personen und juristische Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Geburtsdatum dito natürliche Personen, gegen die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt die Stadt offene Forde- rungen hat und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Wege der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung Zwangsvollstre- ckung beitreibt Geburtsort dito natürliche Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der ProfiTickets erklären Zwangsvollstre- ckung beitreibt Anschrift dito natürliche Personen und juristische Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Angaben zum Aufenthalts- ort dito natürliche Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Unterlagen, aus welchen sich die Großkunden bereitForderungen der Stadt Neubrandenburg ergeben dito natürliche Personen und juristische Personen, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen MahnverfahrenWege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Unterlagen und Angaben zu Vermögensverhältnis- sen dito natürliche Personen und juristische Personen, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt gegen die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Zusammenhang mit FahrkartenkontrollenWege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Unterlagen und Angaben Einkommensverhältnissen dito natürliche Personen und juristische Personen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält gegen die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt die Stadt offene Forde- rungen hat und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung diese im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer Wege der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Zwangsvollstre- ckung beitreibt

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Sources: Öffentlich Rechtlicher Vertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Den körperschaftlichen Waldbesitzern obliegt die nachhaltige Bewirtschaftung des Hamburger Verkehrsverbundes Körperschaftswaldes nach den Grundpflichten der Waldbesitzer gemäß LWaldG unter besonderer Beachtung der Vorschriften für den Körperschaftswald (hvv§ 46 LWaldG). Demnach ist eine den standörtlichen Möglichkeiten entsprechende, nachhaltig höchstmögliche Lieferung wertvollen Holzes zu erbringen bei gleichzeitiger Erfüllung und nachhaltiger Sicherung der dem Wald obliegenden Schutz- und Erholungsfunktionen sowie einer naturnahen Waldbewirtschaftung. Dies gilt unbeschadet der besonderen Zweckbestimmung des Körperschaftsvermögens und der aus der Eigenart und den Bedürfnissen der Körperschaften sich ergebenden besonderen Zielsetzungen für ihren Waldbesitz. So kann die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Nutzfunktion je nach Zielsetzung der Körperschaft gegenüber den Schutz- und Erholungsfunktionen nachrangig sein. Die Zielsetzungen und deren Priorisierungen finden sich im Forsteinrichtungswerk zum jeweiligen körperschaftlichen Forstbetrieb. Die Ausrichtung der Waldpflege im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben betriebsindividuellen Zielsetzungen auf die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen Produktion möglichst wertvollen Holzes erfordert eine wertschöpfende Vermarktung der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsHölzer über Verkaufsstrukturen, die das ProfiTicket betreffeneinen guten Marktzugang ermöglichen. Nur so können die gesetzlichen Aufgaben, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft wertvolles Holz zu liefern (FirmenstammdatenLWaldG) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell das Vermögen der Körperschaft wirtschaftlich und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt Zwecke der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine AnsprechpersonGemeinde zu verwalten (GemO), die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist sinnigerweise zusammengeführt und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenumgesetzt werden. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache Beteiligten verfolgen mit der S­BahnVereinbarung daher die gemeinsamen Ziele, das in ihren Forstbetrieben produzierte Holz möglichst wertschöpfend zu vermarkten und mit einer nachhaltigen Pflege und Bewirtschaftung der Wälder durch ihre Forstbetriebe die Schutz- und Erholungsfunktionen der Wälder im Landkreis Ludwigsburg zu erhalten und zu fördern. Vor diesem Hintergrund schließen die Städte und Gemeinden Affalterbach, Asperg, Benningen, Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Ditzingen, Eberdingen, Erdmannhausen, Erligheim, Freiberg, Gemmrigheim, Gerlingen, Großbottwar, Hemmingen, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Korntal-Münchingen, Löchgau, Ludwigsburg, Marbach, Markgröningen, Mundelsheim, Murr, Oberriexingen, Oberstenfeld, Pleidelsheim, Remseck a.N., Sachsenheim, Schwieberdingen, Sersheim, Steinheim, Tamm, Vaihingen/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerEnz, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt Walheim und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werdenLandkreis Ludwigsburg die nachfolgende delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung i. S. d. § 25 Abs. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.1 S. 1,

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Sources: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung Über Den Gemeinsamen Holzverkauf

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Die Firma Pools-shop Ing. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ e.U., die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)A ▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ - im Folgen- den „Ihre Firma“ oder „wir“ genannt - betätigt sich als Diskonter von Produkten für Schwimmbäder und Wellnessanlagen. Ziel und Zweck ist es, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt Interessenten nach bestem Wissen und ermächtigtneuestem Stand der Technik zu beraten und im Auftragsfall die Waren mit geringstmöglichem Aufschlag/ Gewinn an Kunden zu liefern und zu verrechnen. Das Vertragsverhältnis zwischen Die Produkte werden von einem Ingenieurteam nach Qualität, Langlebigkeit, Sicherheit und Verlässlichkeit ausgesucht. Ihre Firma prüft die Wa- ren und Geräte und bedient sich dabei unabhängiger Sachverständiger und Prüfinstitute bzw. eigener Erfahrung am Markt. Der Nutzer der S­Bahn Waren erhält somit ein verlässliches, hochqualita- tives, erprobtes und von unabhängigen Gerichtssachverständigen der entsprechenden Sparte zertifiziertes Produkt und erzielt dadurch Sicherheit und den Großkunden wird höchsten Lebensstandard. Damit soll vermieden werden, minderwertigen Tand in GKA Verträgen geregeltUmlauf zu bringen. Durch großvolumigen Einkauf und Verpflichtung der Erzeuger und Lieferanten sollen bestmögliche Preise und Garantiezeiten angeboten werden, ohne Abstriche bei der Qualität erleiden zu müssen. Die Handelsplattform ist die Homepage Ihrer Firma sowie die Ausstellung und zwar unter das Lager bzw. einschlägige Prospekte. Wir stellen ein Konvolut von Montage- und Bauanleitungen für den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit Selbstbauer kostenlos und unverbindlich zur Verfügung und stehen Ihnen für Fragen und Hinweise zur Seite. Außerdem infor- mieren wir Sie regelmäßig über Neuerungen, Messebesuche, neueste Entwicklungen, neueste Er- kenntnisse, Erfahrungen, Erfindungen und Sonderangebote sowie Flops, wenn Sie es wünschen (Registrierung auf der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (AufnahmevertragHomepage genügt). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle Auf Wunsch beraten wir Sie vor Ort und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn zeichnen einen individuellen Plan färbig auf A1 bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine erstellen Ihr persönliches Konzept für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson Durchführung Ihres Bauvorhabens gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einAufwandsersatz.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Zwischen dem Bund der Versicherten e. V. (hvv)BdV) und der HUK-COBURG Lebensversicherung AG besteht eine Kooperation, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber den Mitgliedern des BdV vergünstigte Konditionen bei Risikolebensversicherungen einräumt. Eine Antragstellung zu den vergünstigten Konditionen ist nur für Mitglieder des Bund der Versicherten e. V. (GroßkundenBdV) möglich. Gleiches gilt für Personen die gemäß der Vereinssatzung des BdV die mitgliedschaftlichen Vorteile in Anspruch nehmen können, zum Beispiel Ehe-/Lebenspartner (nachfolgend unter BdV-Mitglied gefasst). Versicherungsnehmerin des Risikolebensversicherungsvertrages ist die BdV Verwaltungs GmbH (BVG). Risikoträger und Versicherer des Risikolebensversicherungsvertrages ist die HUK-COBURG-Lebensversicherung AG. Das BdV- Mitglied ist versicherte Person. Die BVG übt die Rechte als Versicherungsnehmer ausschließlich nach den Vorgaben und im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenSinne der versicherten Person aus. Mit Beispielsweise beantragt die BVG Vertragsänderungen auf die Initiative der Gesamtabwicklung des GKA haben versicherten Person hin. Außerdem erfolgt die Verkehrsunternehmen im hvv Beitragsabwicklung über die BVG. Die Abwicklung der Antragstellung und die Verwaltung der Verträge erfolgt durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg BdV Mitgliederservice GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (AufnahmevertragBMS). Maßgeblich Die BMS hilft der versicherten Person auch bei Fragen rund um den Versicherungsvertrag weiter und nimmt Änderungswünsche zum Vertrag entgegen. Versicherungsmathematischer Hinweis: Bei der Tarifkalkulation haben wir eine unternehmensindividuelle, geschlechtsunabhängige Sterbetafel verwendet. Als Rechnungszins haben wir 0,9 % angesetzt. Inhaltsverzeichnis § 1 Welche Leistungen erbringen wir? § 2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? § 3 Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? § 4 Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen oder Krieg? § 5 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? § 6 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung? § 7 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? § 8 Was sind die Konditionen für diese Verträge sind eine vorgezogene Todesfallleistung? § 9 Wann können Sie den Bau-Bonus in Anspruch nehmen? § 10 Wann können Sie den Kinder-Bonus in Anspruch nehmen? § 11 Wann können Sie die Verlängerungs-Option in Anspruch nehmen? § 12 Unter welchen Voraussetzungen können Sie den Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung erhöhen? § 13 Welche Bedeutung hat der hvv GemeinschaftstarifVersicherungsschein? § 14 Wer erhält die Leistung? § 15 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? § 16 Was geschieht, insbesondere Abschnitt 3.5wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? § 17 Wann und mit welchen Folgen können Sie Ihre Versicherung kündi- gen oder beitragsfrei stellen? § 18 Wie werden die Kosten Ihres Vertrags verrechnet? § 19 Was gilt bei Vereinbarung des Nichtrauchertarifs? § 20 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? § 21 Was geschieht, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, wenn die das ProfiTicket betreffen, sind in versicherte Person aus dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich BdV austritt oder die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. Kooperation zwischen dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt BdV und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag HUK-COBURG endet? § 22 Welches Recht und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen welche Sprache finden auf Ihren Vertrag Anwendung? § 23 Wo ist der Gerichtsstand? § 24 Was gilt bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen? § 1 – Welche Leistungen erbringen wir?

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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Risikolebensversicherung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇Die ▇▇▇▇▇▇ ▇▇– und Universitätsbibliothek Bremen (SuUB) ist zuständig für die Versorgung der Hochschu- len des Landes Bremen mit Medien (Literatur und anderen Medien) für Forschung, Lehre und Studium unter Berücksichtigung der Bedarfe der wissenschaftlichen Institutionen im Lande Bremen. Sie nimmt eine wichtige Dienstleistungsfunktion gegenüber dem Wissenschaftsbereich in Bremen wahr. Der Zugang zu den aktuellen Literatur- und Fachinformationen, den die SuUB gewährleistet, ist eine wesentliche Voraussetzung für die wissenschaftliche Arbeit und das Studium. Darüber hinaus sind die Angebote der SuUB gegenüber den Studierenden auf Vermittlung von Medien- und Informati- onskompetenz gerichtet und dienen somit dem Erwerb der Schlüsselkompetenz zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten. Mit einem eng an den Bedarfen des Wissenschaftsbereichs ausgerichte- ten Angebot leistet die SuUB daher einen wichtigen Beitrag zur Profilbildung der Hochschulen und zur Erhöhung der Attraktivität der Studienstandorte Bremen und Bremerhaven. Ausgerichtet an der bestmöglichen Erfüllung dieses Auftrages vereinbaren das Land und die SuUB auf der Grundlage des Wissenschaftsplan 2010, Hochschulgesamtplan V, folgende Entwicklungsziele: • Auf- und Ausbau der sog. Hybriden Bibliothek. Der Versorgungsauftrag der SuUB wird sich daran orientieren, ein ausgewogenes Nebeneinander des aktuellen Literatur- und Fachin- formationsangebotes in gedruckter und in elektronischer Form zu gewährleisten. • Anknüpfend an die Umstellung der Studienstrukturen auf Bachelor- und Masterstudiengän- ge wird die SuUB ihr Angebot dahingehend weiterentwickeln, dass im Zuge der Internatio- nalisierung mehr englischsprachige Fachliteratur zur Verfügung gestellt wird und als Folge der Modularisierung eine größere Breite der Fachliteratur sowie höhere Exemplarzahlen bei Lehrbüchern vorzuhalten sind. • Im Bereich der Forschung sollen die Ansprüche der ausgewiesenen Exzellenzbereiche und Wissenschaftsschwerpunkte mit hochspezialisierter Forschungsliteratur erfüllt und die elekt- ronische Informationsversorgung optimiert werden. • Als zukunftsweisende Schlüsselqualifikation für das wissenschaftliche Arbeiten in den Hochschulen wird die „Teaching Library“ systematisch ausgebaut. Die Konzeption von ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigtLernmodulen zur Vermittlung von Informationskompetenz soll in enger Kooperation mit den Fachbereichen und Instituten erfolgen. Das Vertragsverhältnis zwischen Eine Voraussetzung zur Umsetzung der S­Bahn vorstehenden Ziele ist die Stärkung der Serviceorientierung der SuUB gegenüber den Hochschulen sowie die beständige Optimierung der internen Geschäftspro- zesse. Leistungsbereich 1. Medienbestand (Produkt 1 Aufbau des Medienbestandes) Mittelfristige Ziele • Ausbau der hybriden Bibliothek: Bedarfsgerechte Bestandsentwicklung gedruckter und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregeltelektronischer Medien (Monographien, Lehrbuchliteratur (incl. E-Books), Fachzeitschriften (incl. E-Journals) unter besonderer Berücksichtigung der Bachelor- und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag Masterstudiengänge sowie der speziellen Forschungsbedarfe der Hochschulen. • Erstellung und Umsetzung eines wachstumssteuernden Sammlungskonzeptes mit dem Ziel der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den Aussonderung von Bibliotheksbeständen. 2007 - 2009 Inhaltliche Ziele Ziel: • Anpassung der ProfiTicket­ Vertriebspartner Erwerbungsprofile an die veränderten Bedarfe der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind neuen Studien- gangsstrukturen und der hvv Gemeinschaftstarifspezifischen Forschungsbedarfe, insbesondere Abschnitt 3.5unter Be- rücksichtigung von Exzellenzclustern und Forschungsschwerpunkten. Erfüllungsmerkmal: Auswertung von Nutzungsstatistiken der ausgeliehenen Bibliotheksbe- stände und Operationalisierung der Erfahrungen Zielwert, sowie diese Zielzeit ab 2008 jährlich Ziel: • Erhöhung des Angebots von E-Journals und E-Books und Schaffung eines opti- mierten Zugangssystems für deren Nutzung. Erfüllungsmerkmal: Auswertung von Nutzungsstatistiken der elektronischen Medien soweit verfügbar (E-Journals und E-Books) und Steigerung der Neuerwer- bungszahlen. Zielwert, Zielzeit ab 2008 jährlich Ziel: • Erstellung von Aussonderungsprofilen insbesondere gedruckter Zeitschriftenbe- stände unter besonderer Berücksichtigung des Zugangs zu elektronischen Zeit- schriftenarchiven. Erfüllungsmerkmal: Ausformulierung exemplarischer Aussonderungsprofile Zielwert, Zielzeit 3 Profile bis 2009 Ziel: • Weiterentwicklung von bestehenden und neuen Geschäftsmodellen (Stichworte: Cross-Access, Pay-Per-View, Konsortien, Aggregatoren, Nationallizenzen) zur preissteigerungs- und wechselkursresistenten Bewirtschaftung des Literaturmittel- etats. Erwerbung elektronischer Medien zur dauerhaften Bereitstellung durch ab 2008 jährlich: Kauf eines Archivrechtes anstelle einer Nutzungslizenz auf Zeit. spezifische Übersicht der bestehenden und neu abgeschlossenen Verträge nach Archiv- und Nutzungslizenz Leistungsbereich 1. Medienbestand (Produkt 1 Aufbau des Medienbestandes) Ziel: • Optimierung eines einheitlichen elektronischen Nachweis- und Zugangssystems für alle Medienbestände der SuUB: Retrokatalogisierung bislang nicht konvertierter Bestandsnachweise in den OPAC, mit dem Ziel, die alten Zettelkataloge abzubau- en. Erfüllungsmerkmal Steigerung der im OPAC verzeichneten Bibliotheksnachweise Zielwert, Zielzeit bis 2009: kompletter Nachweis der Medienbestände der Erwerbungsjahre 1966- 1990 Quantitative Ziele Ist 2005 Ist 2006 Ziel 2007 Ziel 2008 Ziel 2009 Medienzugänge 67.597 85.3491 68.000 68.000 67.000 Zeitschriftenabonnements 6.196 6.172 6.200 6.200 6.100 Elektronisch im Volltext verfügbare 7.956 11.900 12.500 13.000 13.000 Zeitschriften (lizenzpflichtige Zeit- schriftentitel) Konsortien 8 9 10 10 10 1 Der Medienzugang 2006 erscheint mit 85.349 Medieneinheiten überdurchschnittlich hoch. Er ist zurückzuführen auf den Erwerb einer großen Mikrofichesammlung, deren Einzeltitel (über 20.000 Blätter) im Katalog als eigenständige Titel gezählt werden. Leistungsbereich 2. Benutzung (Produkt 2 Informationsdienste, Produkt 3 Medienausleihe / Präsenz- nutzung, Produkt 4 Leihverkehr und Produkt 5 Nutzerschulungen) Mittelfristige Ziele • Ausbau der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicketTeaching-Libraryin Kooperation mit den Hochschulen: Einbindung von fachspezifischen bibliothekarischen Veranstaltungsangeboten zur Vermitt- lung von Medien- und Informationskompetenz im Rahmen der Curricula der Bachelor- und Masterstudiengänge; Professionalisierung der didaktischen Vermittlungskompetenz der Bib- liothekarInnen; Entwicklung von E-Learning-Projekten in diesem Bereich. • Einrichtung eines Learning Ressource Centers (AGBLRC) in der jeweils geltenden FassungZentrale der SuUB in Koopera- tion mit der Universität und in Anbindung an das universitäre User-Help-Desk. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen • Weiterentwicklung der Informationsinfrastruktur für ProfiTickets elektronisches Publizieren im hvv Großkundenabonnement“ Internet (Benutzungs­ bedingungenOpen Access). • Verbesserung der Verfügbarkeit des Bestandes und Optimierung des Geschäftsbetriebes zur verlässlichen und schnellen Bereitstellung der Literatur mit dem Ziel der Erhöhung der Nutzerzufriedenheit. • Kontinuierliche Fortentwicklung der Nachweis- und Suchsysteme mithilfe neuer Internet- technologien. 2007 - 2009 Inhaltliche Ziele Ziel: • Angebot von Lernmodulen zur Informationskompetenz. Erfüllungsmerkmal: Vorliegen von Lernmodulen Zielwert, Zielzeit 6 Module 2008 Ziel: • LRC: Entwicklung eines Betriebs- und Bedarfskonzeptes (Betreuung, Services, Hard- und Software) zusammengefasstin Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Multimedia in der Lehre (ZMML). Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Erfüllungsmerkmal: Vorlage eines Konzeptes Zielwert, Zielzeit 2008 Ziel: • Förderung und Unterstützung der Unterzeichnung Open Access-Strategie der Hochschulen und der Universität durch den Ausbau des GKA Vertrages/Bestellung zertifizierten Dokumentenservers in Hinblick auf Langzeitarchivierung und –verfügbarkeit. Erfüllungsmerkmal: Erweiterung der ProfiTickets erklären sich DINI-Zertifizierung um die Großkunden bereitKomponenten Langzeitarchi- vierung und –verfügbarkeit Zielwert, � wahrheitsgemäßeZielzeit 2008 Ziel: • Etablierung eines elektronischen Rauminformationssystems in Anbindung an den OPAC zur schnelleren Auffindbarkeit von Medienstandorten in der Zentralbibliothek Erfüllungsmerkmal: Vorlage eines Rauminformationssystems Zielwert, genaueZielzeit 2008 Leistungsbereich 2. Benutzung (Produkt 2 Informationsdienste, aktuelle Produkt 3 Medienausleihe / Präsenz- nutzung, Produkt 4 Leihverkehr und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (FirmenstammdatenProdukt 5 Nutzerschulungen) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung Ziel: • Anpassen bedarfsgerechter Service-Angebote durch Evaluation der Benutzerbe- dürfnisse mithilfe von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn Nutzerbefragungen bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als StellvertretungFokusgruppen-Interviews. Änderungen sind der S­Bahn, Erfüllungsmerkmal: Durchführung von Nutzerbefragungen bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache Fokusgruppeninterviews in Kooperation mit der S­BahnUniversität Zielwert, Zielzeit 2009 Ziel: • Ausbau von nutzergerechten Alerting-Diensten mittels individueller Suchprofile; Erweiterung der Katalogfunktionen um Web 2.0 Technologien (blogs, wikis). Erfüllungsmerkmal: Integration von RSS-Feeds, blogs, wikis Zielwert, Zielzeit 2007/2008 Quantitative Ziele Ist 2005 Ist 2006 Ziel 2007 Ziel 2008 Ziel 2009 Anzahl Aktive Nutzer 36.388 37.328 38.000 38.000 38.000 Anzahl der Besucher 1.286.826 1.414.624 1.350.0002 1.350.000 1.350.000 Entleihungen 1.656.769 1.861.473 1.898.702 1.936.676 1.975.409 Schulungen/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­BahnFührungen 369 389 409 430 450 Teilnehmer an 5.940 7.276 7.362 7.740 8.100 Schulungen/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Führungen

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Sources: Zielvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern, das Land Berlin, das Land Brandenburg, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Hessen, das Land Mecklenburg-Vorpommern, das Land Niedersachsen, das Land Nordrhein-Westfalen, das Land Rheinland-Pfalz, das Saarland, der Freistaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt, das Land Schleswig-Holstein und der Freistaat Thüringen sowie die Bundesrepublik Deutschland (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements Weiteren „der Bund“ genannt) (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Folgenden „Vertragspartner“) sehen übereinstimmend die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt wachsenden Herausforderungen als Folge der Entwicklungen in der Informationstechnik. Der reibungslose und ermächtigtsichere Betrieb informationstechnischer Systeme stellt eine wesentliche Anforderung an die Aufrechterhaltung geordneter Abläufe in den Verwaltungen der Vertragspartner dar. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn Der Bund und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag die Länder haben mit der S­Bahn direkt Erarbeitung des im Anhang zu diesem Vertrag wiedergegebenen „Gemeinsamen Grundverständnis der technischen und organisatorischen Ausgestaltung der Bund- Länder-Zusammenarbeit bei dem Verbindungsnetz und der IT-Steuerung“ die Grundlage für ein neues System der Bund-Länder-IT-Koordinierung erarbeitet und in die Beratungen der Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (DirektvertragFöderalismuskommission II) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt eingebracht (AufnahmevertragArbeitsunterlage AG 3-08). Maßgeblich Hieraus hat die Föderalismuskommission II mit Artikel 91c des Grundgesetzes eine Grundlage für diese Verträge sind die IT-Koordinierung von Bund und Ländern entwickelt und beschlossen. Die Vertragspartner treffen daher auf der hvv GemeinschaftstarifGrundlage des Artikel 91c des Grundgesetzes – zur Einrichtung und Regelung der Arbeitsweise eines IT-Planungsrats als Steuerungsgremium der allgemeinen IT-Kooperation nach Artikel 91c Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes, – zu Planung, Errichtung, Betrieb und Weiterentwicklung von informationstechnischen Infrastrukturen, insbesondere Abschnitt 3.5auch zur Verbindung der informationstechnischen Netze von Bund und Ländern nach Maßgabe des gemäß Artikel 91c des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in Verfahren nach Artikel 91c Absatz 2 des Grundgesetzes zur Festlegung von IT-Standards und IT-Sicherheitsanforderungen, soweit dies der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifszur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige Datenaustausch erfordert, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.folgende Vereinbarung:3

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Sources: It Planungsrat Agreement

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Volunteers stehen während ihres Einsatzes im Fokus der Öffentlichkeit. Sie repräsentieren den Verein und den jeweiligen Auftraggeber und tragen zum Gelingen einer Veranstaltung wesentlich bei. Die freiwilligen Helfer (hvvVolunteers) verstehen sich als das Gesicht der Kultur der Metropole Ruhr. Sie können mit Freude an der Sache die Kultur der Metropole Ruhr mitgestalten und fördern. Mit ihrem freundlichen Auftreten, Hilfsbereitschaft und Sachkunde sorgen sie dafür, dass die Kultur der Metropole Ruhr lebendig bleibt. Vor diesem Hintergrund vereinbaren der ruhrVOLUNTEERs e.V. (im Folgenden Verein genannt), vertreten durch seinen geschäftsführenden Vorstand und jeder einzelne Volunteer (bei Minderjährigen vertreten durch den/ die Mitarbeitende gesetzlichen Vertreter) das Nachfolgende: Der Volunteer erbringt seine Tätigkeit freiwillig und unentgeltlich. Zur Ausübung seiner Tätigkeit stellt ihm der Verein eine angemessene Ausstattung zur Verfügung. Die offizielle Volunteer-Ausstattung wird an allen Einsatztagen getragen, es sei denn der Auftraggeber wünscht ein Abweichen von dieser Regel. Es wird erwartet, dass der Volunteer für die Pflege seiner Ausstattung Sorge trägt. Der Verein bietet den Volunteers die Möglichkeit, an Schulungen teilzunehmen um u.a. die Qualifikationen für Einsätze zu erlangen/ zu vertiefen. Der Volunteer erhält auf Wunsch Teilnahmebescheinigungen für besuchte Schulungen und Bescheinigungen über ihre Arbeitgeber sein ehrenamtliches Engagement für den Verein. Dem Volunteer steht für seine Einsätze eine Kostenerstattung gemäß der Abrechnungsrichtlinie des Vereins zu. Alle Volunteers verhalten sich gemäß des gemeinsamen Verhaltenskodexes (Großkunden) “Code of Conduct”), dessen Wortlaut in der Anlage nachzulesen ist. Mit Aufnahme als Mitglied, jedoch spätestens vor dem ersten Einsatz, hat der Volunteer den Profilbogen des Vereins vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen, denn nur so ist gewährleistet, dass der Volunteer entsprechend seiner Kenntnisse und Fähigkeiten eingesetzt werden kann. Der Volunteer ist verpflichtet, alle ihm durch den Verein oder dessen Auftraggeber überlassenen Materialien und Ausstattungsgegenstände bei Auftragsbeendigung auf Verlangen dem Verein oder dem Auftraggeber vollständig auszuhändigen. Der Volunteer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen eines Großkunden­ abonnements seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangten Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, Stillschweigen zu bewahren und diese nur zu dem zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht zur Wahrung des Datengeheimnisses (GKA§ 9 LDSG bzw. § 5 BDSG) beziehen könnenbesteht auch nach Beendigung der Tätigkeit oder der Mitgliedschaft. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben Der Volunteer willigt unwiderruflich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die Verkehrsunternehmen unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme ein, die vom Verein oder dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Zusammenhang mit den Veranstaltungen des Auftraggebers oder des Vereins erstellt werden. Der Volunteer ist während der Ausübung seiner Tätigkeit über den Verein sowohl unfall- als auch haftpflichtversichert. Die Kommunikation zwischen den Volunteers und dem Volunteers-Management des Vereins erfolgt über eine Datenbank, das Forum ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ ▇▇bzw. über E-Mails, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt Telefon und ermächtigtper SMS. Das Vertragsverhältnis zwischen Der Volunteer ist verpflichtet, regelmäßig diese Medien zu kontrollieren und aktuell zu halten. Die Einsatztermine mit Angaben von Ort, Zeit und Volunteer-Bedarf werden in die Datenbank oder das Forum eingepflegt. Der Volunteer ist angehalten, sich eigenständig über die Einsatzmöglichkeiten zu informieren und sich zu bewerben. Er erhält eine Zusage bzw. Absage für den jeweiligen Einsatz. Die Teilnahme an einem bestimmten Einsatz kann nicht garantiert werden. Alle sonstigen für den Einsatz erforderlichen Informationen werden dem Volunteer zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich oder mündlich mitgeteilt. Dies erfolgt in der S­Bahn Regel durch E-Mails oder z. B. bei Großveranstaltungen durch spezielle Informationsveranstaltungen/ Probetermine. Der Volunteer ist selbst dafür verantwortlich, sich bezüglich seines Einsatzes oder wichtiger Informationen über die Veranstaltung auf dem Laufenden zu halten. Der Volunteer ist angehalten, während seines Einsatzes ein funktionsbereites Handy mit seiner bekannten Handynummer bei sich zu tragen, um eine notwendige Kommunikation zu gewährleisten. Diese Volunteersvereinbarung erlischt mit dem Ausscheiden des Volunteers aus dem Verein ruhrVOLUNTEERs e.V.. Ausgenommen sind die Vereinbarungen, bei denen dies anderweitig geregelt ist. Aus wichtigem Grund (vgl. § 626 BGB) kann die Vereinbarung von beiden Parteien auch ohne Einhaltung einer Frist jederzeit beendet werden. Den Parteien erwachsen aus der Beendigung der Vereinbarung keine Ansprüche. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregeltdurchführbare Regelung treten, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag)unwirksamen bzw. Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungundurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen gelten entsprechend für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerFall, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und sich der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten AufgabenVertrag als lückenhaft erweist. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen MöglichkeitenVolunteer hat diese Vereinbarung gelesen und willigt in sie ein. Zahlungsverkehr (Diese Vereinbarung gilt in ihrer sprachlichen Fassung für Frauen und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung Männer) ANLAGE: Verhaltenskodex der von ruhrVOLUNTEERs Für den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer SummeruhrVOLUNTEERs e.V.: Volunteer: Geschäftsführender Vorstand Geschäftsführender Vorstand Gesetzl. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung Vertreter bei Minderjährigen ANLAGE Wir ruhrVOLUNTEERs verpflichten uns zu ⮞ freundlichem, ⮞ zuvorkommendem, ⮞ fairem und ist spätestens der letzte Werktag des Monatsoffenem, ⮞ kollegialem, ⮞ respektvollem, ⮞ diskretem, ⮞ besonnenem, ⮞ kompetentem und ⮞ gepflegtem Auftreten. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.⮞ Einsatzbereitschaft, ⮞ Hilfsbereitschaft, ⮞ Problemlösungsorientierung, ⮞ Pünktlichkeit, ⮞ Flexibilität,

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Sources: Volunteers Agreement

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten In der Hamburger Verwaltung wird zunehmend moderne IuK-Technik zur Unterstützung von Bürokommunikation eingesetzt. Mit diesen Werkzeugen wird sich die Vorgangsbearbeitung am Arbeitsplatz und in der Kooperation innerhalb und zwischen den Behörden und Ämtern verändern. Sie ermöglichen bei entsprechender Ausgestaltung auch eine verbindliche Kommunikation und Erledigung von Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und sollen damit ihren Erwartungen an eine zeitgemäße/moderne Arbeitsweise der Verwaltung entsprechen. In diesem Sinne zielt der Ausbau eines modernen E-Government auf Veränderungen der Verwaltung im Inneren ebenso ab wie auf eine neue zusätzliche Art und Weise der Kom- munikation mit den Bürgerinnen und Bürgern und der Öffentlichkeit. Die Verhandlungspart- ner streben an: • Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit • Verstärkung der Bürgerorientierung der Verwaltung durch: ⮚ Öffnung der Verwaltungsprozesse für Bürger, Wirtschaft und Gesell- schaft durch Unterstützung der elektronischen Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgern bzw. Wirtschaft sowie ⮚ Verbesserung der Transparenz des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Handelns der öffentlichen Verwal- tung durch Ausbau des elektronischen Informationsangebots Hamburgs • Weiterentwicklung von Informations- und Beteiligungsformen für die Beschäftigten durch möglichst umfassende Informationszugänge und • Schaffung moderner Arbeitsplatzausstattung und Arbeitsmethoden, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnensich an guten Beispielen in Wirtschaft u. Verwaltung orientieren. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben Der Umsetzung dieser Vorstellungen dient die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt Einführung und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn Nutzung automatisierter all- gemeiner Bürofunktionen und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungInformationsdienste. Die Bestimmungen Besonderheit des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerregelnden An- wendungsbereichs liegt darin, dass die bestellten ProfiTickets Ausstattung teilweise bereits genutzt wird, bestimm- te Techniken in Pilotbereichen erprobt wurden und, soweit es die Nutzung von Telekommu- nikationsdiensten betrifft, bereits in der Telekommunikationsrichtlinie vom 26. Januar 1993 bzw. in der Vereinbarung nach Absprache vorbereitet§ 94 HmbPersVG auf dem Gebiet der Telekommunikation vom 10. Februar 1993 / 7. April 1993 geregelt ist. Mit E-Government werden vielfältige Erwartungen und Befürchtungen verknüpft, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt z.B. zeit- gemäße Arbeitsmöglichkeiten und Arbeitserleichterungen, verbesserter und erleichterter Zugang zu Information und Wissen, schnellere und transparentere Erledigung von Verwal- tungsangelegenheiten einerseits, unzumutbare Arbeitsverdichtung, Anonymisierung des Verhältnisses Bürger/Verwaltung, Gefahren für das informationelle Selbstbestimmungsrecht andererseits. Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Gesellschaft wollen in immer größerem Umfang auch elektronisch mit der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werdenVerwaltung in Kontakt treten, um durch die Nutzung elektroni- scher Medien u. a. Behördenbesuche zu vermeiden. Großkunden mit Direktvertrag Will die Verwaltung diese neuen Kon- taktmöglichkeiten zur Verbesserung des Kundenservices und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit zur Steigerung der Effizienz der internen Abläufe nutzen, ist die Nutzung automatisierter allgemeiner Bürofunktionen und multimedialer Techniken zu fördern. Voraussetzungen für eine umfassende Nutzung der Bürokommunikation sind, neben der Bereitstellung einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden ankommunikationsfähigen Infrastruktur, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sindAkzeptanz und Kompetenz der Beschäftigten, weist um die bereitgestellte Informations- und Kommunikati- onstechnik effizient zu nutzen. Einführung und Ausbau von Werkzeugen der Bürokommunikation und die Ausrichtung der Verwaltung auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand mehr E-Government vollzieht sich in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des MonatsProzess. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich Partner dieser Vereinbarung wollen die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets einzelnen Teilschritte bewusst ausgestalten und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt dabei in fairem Umgang miteinander die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einjeweils notwendigen Regelungen treffen.

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Sources: Vereinbarung Über Den Prozess Zur Einführung Und Nutzung Automatisierter Bürofunktionen Und Multimedialer Technik

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Aufgrund der COVID-19-Pandemie verständigten sich der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V. (hvvBfHD), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber der Deutsche Hebammenverband e.V. (GroßkundenDHV), das Netzwerk der Geburtshäuser e.V. (NWGH) sowie der GKV-Spitzenverband im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇2020 auf befristete Regelungen, die eine digitale Erbringung einer Vielzahl von Leistungen nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V (Hebammenhilfe-Vertrag) ermöglichten und Regelungen zu Materialmehraufwendungen für persönliche Schutzausrüstung beinhalteten. Die Vereinbarung wurde im Laufe der Pandemie mehrfach verlängert und angepasst. Mit dem Ende der Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag sind diese Sonderregelungen ausgelaufen. Während der COVID-19-Pandemie sammelten die Vertragspartner nach § 134a Abs. 1 Satz 1 SGB V ebenso wie freiberuflich tätige Hebammen und Versicherte positive Erfahrungen mit der digitalen Leistungserbringung. Es besteht der gemeinsame Wunsch, Leistungen mittels Videobetreuung zukünftig in die Regelversorgung zu überführen. Die Vertragsverhandlungen hierzu wurden bereits im ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt 2021 aufgenommen. Mit dem am 09.06.2021 in Kraft getretenen Digitale–Versorgung–und–Pflege– Modernisierungs–Gesetz (DVPMG) wurden die Vertragspartner nach § 134a Abs. 1 Satz 1 SGB V in § 134a Abs. 1d Satz 1 Nr. 1 SGB V zudem vom Gesetzgeber verpflichtet, Leistungen der Hebammenhilfe, die im Wege der Videobetreuung erbracht werden, zu vereinbaren. Es ist das gemeinsame Anliegen der Vertragspartner nach § 134a Abs. 1 Satz 1 SGB V, die laufenden Verhandlungen schnellstmöglich abzuschließen und ermächtigtverlässliche sowie dauerhafte Regelungen zur digitalen Leistungserbringung zu vereinbaren. Das Vertragsverhältnis zwischen Dies gilt insbesondere für die Anforderungen an die technischen Voraussetzungen, die erforderlich sind, um Leistungen der S­Bahn Hebammenhilfe im Wege der Videobetreuung zu erbringen. Nach Auslaufen der Befristeten Corona-Vereinbarung zum Hebammenhilfe-Vertrag sollte eine Situation vermieden werden, in der digitale Leistungen aufgrund der noch nicht erfolgten Überführung in die Regelversorgung kurzfristig nicht mehr erbracht werden konnten. Um Strukturen, die sich in den zurückliegenden Monaten entwickelt haben, nicht zu gefährden und Versicherte für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten eines überarbeiteten Hebammenhilfe-Vertrags weiterhin digitale Leistungen versorgen zu können, wurde eine Übergangsvereinbarung geschlossen. Diese Vereinbarung orientiert sich an Regelungen zur Betreuung mittels Kommunikationsmedium der Befristeten Corona-Vereinbarung zum Hebammenhilfe-Vertrag, die übergangsweise fortgeschrieben werden. Sie stellt kein Präjudiz für den Großkunden wird zukünftigen Hebammenhilfe-Vertrag (einschließlich der Frage, wer Vertragspartei sein wird) dar. Sie soll nur dazu dienen, die kurze Frist bis zum Inkrafttreten eines neuen Hebammenhilfe-Vertrages zu überbrücken. Ungeachtet dessen haben sich die Vertragspartner nach § 134a Abs. 1 SGB V im Rahmen der laufenden Verhandlungen auf technische Voraussetzungen nach § 134a Abs. 1d Satz 1 Nr. 2 SGB V verständigt, die erforderlich sind, um die Leistungen der Hebammenhilfe im Wege der Videobetreuung zu erbringen. Diese wurden in GKA Verträgen geregelteiner Anlage zu dieser Vereinbarung aufgenommen, und zwar unter ersetzen die Regelungen des § 7 der Befristeten Vereinbarung über im Wege der Videobetreuung erbringbare Leistungen der Hebammenhilfe vom 07.06.2022. Diese Anlage soll in den Voraussetzungen � zukünftigen Hebammenhilfe-Vertrag überführt werden. Da ein neuer Hebammenhilfe-Vertrag noch nicht abgeschlossen ist, wird die „Befristete Vereinbarung über im Wege der Videobetreuung erbringbare Leistungen der Hebammenhilfe vom 07.06.2022 (Übergangsvereinbarung Videobetreuung Hebammen)“ verlängert. Zum Zeitpunkt des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif Abschlusses dieser Vereinbarung hält der DHV den Vertragspartnerstatus des NWGH insbesondere bezüglich der hier behandelten Vertragsinhalte für strittig, ein Klageverfahren ist anhängig. Um den Abschluss der notwendigen Verlängerung der Übergangsvereinbarung nicht zu gefährden, hat sich das NWGH ohne jegliches Präjudiz für die Rechtsfrage, ob ihm ein Vertragspartnerstatus in einem Vertrag Bezug auf nur einzelne oder auf sämtliche vertraglichen Regelungsbereiche des § 134a SGB V zukommt, bereit erklärt, vorerst die vorliegende Vereinbarung nicht mit zu unterzeichnen. Alle Vertragspartner nach § 134a SGB V sind sich einig, dass, um die Rechtssicherheit in Zusammenhang mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) vorliegenden Vereinbarung zu erhalten, diese durch einen Nachtrag zu ergänzen ist, sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliegt oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereitVertragspartner einigen, � wahrheitsgemäßedass das NWGH den Vertragspartnerstatus hat. Ein solcher von allen Beteiligten zu unterschreibender Nachtrag hat die Klarstellung zu enthalten, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern dass das NWGH Vertragspartner ist. Übergangsweise sind ausschließlich die in dieser Vereinbarung genannten alternativen Möglichkeiten zur Leistungserbringung mit Kommunikationsmedium (FirmenstammdatenVideobetreuung) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen Maßgabe der folgenden Regelungen anwendbar. Sonstige Regelungen des Vertrages über die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache Versorgung mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets Hebammenhilfe nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der § 134a SGB V bleiben von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden eindieser Vereinbarung unberührt.

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Sources: Befristete Vereinbarung Über Videobetreuung in Der Hebammenhilfe

Präambel. ProfiTickets Die Insel xxx liegt inmitten der durch ihre Einzigartigkeit und Außergewöhnlichkeit gekennzeichneten Naturlandschaft des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer als Teil des UNESCO-Weltnaturerbes Wattenmeer, welches durch eine weltweite Anerkennung und Bedeutung einen besonderen Schutz genießt. Hier finden sich die wattenmeertypischen Lebensräume wie Weiß-, Grau- und Braundünen, Salzmarschen, Strände, Sandbänke, Schlick-, Misch- und Sandwatten, Priele und Wattströme. Einige Insellandschaften sowie die ausgedehnten Salzwiesenflächen sind Abonnementsfahrkarten auch in Bezug auf das gesamte Gebiet des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Nationalparks herausragend. Diese Besonderheit der Naturausstattung ist auch das Ergebnis eines besonders verträglichen Umgangs der Bevölkerung mit den Schätzen der Natur, auch weil eine intakte Dünen- und Salzwiesenlandschaft für den Fortbestand der Insel essenziell ist. Zudem ist die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) herausragende Naturschönheit und die heilklimatische Besonderheit als Nordseeinsel Grundlage des touristischen und wirtschaftlichen Erfolgs der Bewohnerinnen und Bewohner und damit der Inselgemeinde insgesamt. Für sie und insbesondere für Gäste der Insel bietet der Aufenthalt auf xxx die Gelegenheit zu außergewöhnlichen Naturerlebnissen sowie Lern- und Lebenserfahrungen. Der Schutz der Natur ist dabei die Voraussetzung für Natur Erleben auf hohem Niveau. Somit gibt es ein starkes gemeinsames Interesse an abgestimmter Zusammenarbeit für den Erhalt und die nachhaltige Entwicklung der Qualität des Naturraumes einschließlich seiner Zugänglichkeit. Bereits 1992 wurde das Wattenmeer auf der damaligen Fläche des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer durch die UNESCO als Biosphärenreservat im Rahmen eines Großkunden­ abonnements ihres Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ (GKAMAB) beziehen könnenanerkannt. Seit der Festlegung auf die sog. Sevilla-Strategie 1995 fungieren Biosphärenreservate als Modellregionen für nachhaltige Entwicklung. Heute sollen sie zudem Orte sein, in denen die 17 Nachhaltigkeitsziele der UNO in besonderer Weise erprobt und gelebt werden sollen. Dies platziert die darin liegenden Gemeinden somit in die vorderste Reihe der Orte, in denen Ansätze zu nachhaltiger Wirtschafts- und Lebensweise im Rahmen von Projekten modellhaft erprobt werden. Mit der Gesamtabwicklung vorliegenden Vereinbarung wird die Gemeinde ... , vorbehaltlich der Anerkennung durch die UNESCO, Teil der Entwicklungszone der UNESCO-Biosphärenregion Niedersächsisches Wattenmeer. Sie gehört damit zu einer weltweiten Gemeinschaft, die sich der Bewahrung herausragender Natur- und Kulturlandschaften und der Sicherung der Lebensgrundlagen kommender Generationen verschrieben hat. Mit ihrem Eintritt in die Entwicklungszone bekundet die Gemeinde … ihre Übereinstimmung mit den Zielen des GKA MAB-Programms der UNESCO. UNESCO-Biosphärenreservate haben die Verkehrsunternehmen Aufgaben, • zum Aufbau nachhaltiger, gesunder und gerechter Gesellschaften, Wirtschaftsweisen und florierender menschlicher Siedlungen in Einklang mit der Biosphäre beizutragen, • Biodiversität zu erhalten, Ökosystemleistungen wiederherzustellen und zu fördern, nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen zu fördern, • Nachhaltigkeits- und Biodiversitätswissenschaften, Bildung für Nachhaltige Entwicklung und Hilfe zur Selbsthilfe zu fördern, • Abschwächung von und Anpassung an Klimawandel und andere Aspekte des Globalen Wandels zu unterstützen. Diese weitgefassten Ziele werden durch die in §1 genannten Ziele der Kooperation konkretisiert und durch das gemeinsame Arbeitsprogramm in Teilen vor Ort umgesetzt. Die Gemeinden und Städte der Entwicklungszone des Biosphärenreservats und die Verwaltungsstelle verstehen sich als eine Verantwortungsgemeinschaft, die die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen global unterstützt und vor Ort mit Leben füllt. Eine gemeinsame Bestimmung von lokalen Prioritäten zur Förderung der Nachhaltigkeitsziele und die Festlegung von Handlungsfeldern erfolgte im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Rahmen des als Konsultationsphase bezeichneten Partizipationsprozesses zur gemeinsamen Ausgestaltung der Entwicklungszone. Auf dem Auftakttreffen zur Konsultationsphase am 27. Februar 2019 maßen die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Vertreter:innen der Kommunen den SDG #13 ‚Maßnahmen zum Klimaschutz‘, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt #11 ‚nachhaltige Städte und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, Gemeinden‘ sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung#15 ‚Leben an Land‘ besondere Bedeutung zu. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifsnachfolgend in kommunalen und thematischen Arbeitsgruppen erarbeiteten Ergebnisse bildeten die Grundlage für die im Folgenden dargestellten Ziele, die das ProfiTicket betreffen, sind in Gemeinden und Verwaltungsstelle gemeinsam anstreben wollen. Dabei erfolgt die Umsetzung grundsätzlich auf dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge Wege freiwilliger Vereinbarungen oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einAbsprachen.

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Sources: Kooperationsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets Gegenstand dieser Dienstvereinbarung ist die temporäre Telearbeit in der Polizei Hamburg, bei der die Arbeitsleistung für einen vereinbarten Zeitraum unter einem Jahr entweder gänzlich von zu Hause aus, oder aber individuell vereinbart von zu Hause und an der Dienststelle erledigt werden kann. Die dauerhafte Einführung der temporären Telearbeit in der Polizei Hamburg stellt einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben dar, um kurzfristig auftretenden Veränderungen der Lebensumstände Rechnung zu tragen. Nicht zuletzt um die Attraktivität des Berufsbildes zu steigern und den heutigen individuellen Ansprüchen gerecht zu werden, verdeutlicht diese Entscheidung die Flexibilitäts- und Innovationsfähigkeit der Hamburger Polizei. Gegenstand der Vereinbarung ist die Einführung der temporären Telearbeit in der Behörde für Inneres und Sport -Polizei-. Diese Dienstvereinbarung gilt nicht für die zeitweilige mobile Arbeit, wie beispielsweise auf Dienstreisen, in Bereitschaftszeiten oder bei Terminen außerhalb der Dienststelle, die in der Regel aus dienstlichen Gründen erfolgt. Die Behörde für Inneres und Sport -Polizei- kann unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsaspekten temporäre Telearbeitsplätze einrichten. Die für die Einführung von temporärer Telearbeit geltenden Rahmenbedingungen, sowie der Kriterienkatalog zur Entscheidungsfindung, welche Art der Aufgabenerledigung und welche Beschäftigten für Telearbeit geeignet sind, ergeben sich im Einzelnen aus den Anlagen 1 und 2, die Bestandteil dieser Vereinbarung sind. Dabei sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes zusätzlich zu den in der Anlage 3 genannten Regelungen zum Datenschutz und Datensicherheit, die dienstlichen Anordnungen der PDV 350 (hvvHH) der Polizei Hamburg, insbesondere die Sicherheitsrichtlinie temporäre Telearbeit (Anlage 6), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) zu beachten. Die temporäre Telearbeit in der Behörde für Inneres und Sport -Polizei- wird so gestaltet, dass sie sowohl den Interessen der Beschäftigten als auch den Interessen der Polizei Hamburg dient. Die temporäre Telearbeit wird im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt dienstlichen Möglichkeiten für alle Laufbahn- und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) Entgeltgruppen in der jeweils geltenden FassungPolizei Hamburg angeboten. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsSie ist insbesondere ein wichtiger Beitrag für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben und soll den Beschäftigten die das ProfiTicket betreffenMöglichkeit geben, sind in auf freiwilliger Basis unterjährig und kurzfristig auf veränderte Lebenssituationen zu reagieren. Beschäftigte haben keinen Rechtsanspruch auf temporäre Telearbeit. Durch die mit temporärer Telearbeit verbundene örtliche und zeitliche Flexibilität der Arbeitsorganisation soll der temporären Telearbeitskraft die Möglichkeit eingeräumt werden, entweder einen Teil ihrer wöchentlichen Arbeitszeit nach ihren Bedürfnissen einzuteilen, oder aber auch ganz vom häuslichen Arbeitsplatz aus den Dienst zu verrichten. Dies ist individuell mit dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine Vorgesetzen und der OE-Leitung abzustimmen. Die Erledigung der dienstlichen Aufgaben außerhalb des Büroarbeitsplatzes bzw. des häuslichen Arbeitsplatzes ist nicht gestattet. Gleichzeitig erhöhen sich damit die Chancen für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsmodernisierung angestrebte flexiblere Organisation der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, Behörde für Inneres und Sport -Polizei-. Darüber hinaus können durch die Reduzierung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz Fahrtzeiten und -kosten eingespart werden. Voraussetzung für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich Durchführung von temporärer Telearbeit ist eine ziel- und gegenüber der S­Bahn verbindlich ergebnisorientierte Führung durch die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, Vorgesetzte bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenden Vorgesetzten. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang dadurch entstehende höhere Eigenverantwortlichkeit sowie das ungestörtere Arbeiten am häuslichen Arbeitsplatz und die bessere Anpassung der Arbeitszeit an zeitlich eingrenzbare individuelle Bedürfnisse sollen zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ einer größeren Produktivität, Flexibilität und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird Kreativität der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werdentemporären Telearbeitskraft führen. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch Behörde für Inneres und Sport -Polizei- soll die S­Bahn veranlasst; temporäre Telearbeit die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität steigern und familienbedingte Unterbrechungen der Gültigkeit Berufstätigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einBeschäftigten reduzieren.

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Sources: Dienstvereinbarung Zur Temporären Telearbeit

Präambel. ProfiTickets Im Bestreben, das Ansehen des Berufsstandes der schweizerischen unabhängigen Vermögens- verwalter im In- und im Ausland zu wahren und zu mehren, – im Willen, einen wirkungsvollen Beitrag zum Schutz der Anleger – und zum Funktionieren integrer Finanzmärkte zu leisten, – in der Absicht, einen wirkungsvollen Beitrag zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terro- rismusfinanzierung zu leisten, erlässt der Verband Schweizerischer Vermögensver- walter (VSV) als der mit der Wahrung der Interessen und des Ansehens des Berufsstandes betraute Bran- chenverband die nachfolgenden Standesregeln. Die Standesregeln ändern an der Pflicht zur Ver- schwiegenheit nichts. Sie können und wollen nicht aufgehoben – die ausländische Devisen-, Fiskal- und Wirt- schaftsgesetzgebung gleichsam zum Bestand- teil des schweizerischen Rechts erheben und für die unabhängigen Vermögensverwalter beacht- lich erklären (soweit dies nicht durch die gelten- den Staatsverträge und die schweizerische Gesetzgebung bereits erfolgt ist); – die gegenwärtige Gerichtspraxis auf dem Gebiet des internationalen Rechts unterlaufen; – bestehende zivilrechtliche Verhältnisse zwi- schen den Mitgliedern und Kunden ändern. In diesen Standesregeln sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes geltende Regeln einer den guten Sitten entsprechenden Geschäftsfüh- rung verbindlich festgelegt. Sie sollen die fachlichen Grundsätze für die Aus- übung der unabhängigen Vermögensverwaltung im Sinne einer Handelsübung regeln. Diese Standesregeln sind von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (hvv), FINMA) als Verhaltensregeln im Sinne von Art. 6 KKV1 anerkannt. Effektenhändler und Vermögensverwalter von kollektiven Kapital- anlagen können die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Standesregeln als von der FINMA anerkannten Mindeststandard der Selbst- regulierung im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnender individuellen Vermö- gensverwaltung anwenden. 1 Der Verweis bezieht sich auf Art. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt3 Abs. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag)2 lit. Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) c KAG in der jeweils geltenden FassungFassung vom 1. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einJuni 2013.

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Sources: Schweizerische Standesregeln Für Die Ausübung Der Unabhängigen Vermögensverwaltung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Die Gemeinden Böxlund, Großenwiehe, Lindewitt, Nordhackstedt und Schafflund aus dem Amtsbereich Schafflund haben durch entsprechende Grundsatzbeschlüsse ihre Bereitschaft bekundet, einen Breitbandzweckverband zu gründen. Verbunden mit diesem Grundsatzbeschluss ist die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) gemeinsame kommunalpolitische Bewertung und Einordnung, dass eine zukunftsorientierte Breitbandversorgung vor dem Hintergrund einer zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft für alle Einwohnerinnen und Einwohner eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge darstellt. Unter diesem Gesichtspunkt ist eine dauerhafte kommunale Aufgabenstellung gegeben, da nicht erkennbar ist, dass die Privatwirtschaft bzw. deren Marktteilnehmer die vorgenannte Aufgabenstellung flächendeckend eigenwirtschaftlich erfüllen wird. Die Vergabe einer Dienstleistungskonzession an ein Telekommunikationsunternehmen im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnendes Betreibermodells wurde aus wirtschaftlichen Gründen aufgehoben. Mit Das Ziel der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen Schaffung einer zukunftsorientierten Breitbandversorgung soll nunmehr im hvv Rahmen des sogenannten „Wirtschaftlichkeitslückenmodells“ durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Ausschreibung der Weiterleitung einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung für die Planung, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn den Bau und den Großkunden wird Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes, das im Eigentum eines Telekommunikationsunternehmens steht, erreicht werden. Vor diesem Hintergrund werden die Gemeinden Böxlund, Großenwiehe, Lindewitt, Nordhackstedt und Schafflund erneut einen investiven Förderantrag für die förderfähigen Bereiche in GKA Verträgen geregeltihrem Gemeindegebiet beim Bund einreichen. - § 3 Aufgaben erhält folgenden Fassung - Der BBZVIAS hat die Aufgabe, eine NGA-Strategie für eine flächendeckende Versorgung mit breitbandigem Internet im Verbandsgebiet umzusetzen. Ziel ist der Ausbau einer NGA-Infrastruktur, wodurch private Haushalte und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in Unternehmen flächendeckend — mit einem Vertrag Erschließungsgrad von 100 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse — mit einer zuverlässigen Übertragungsrate von mindestens 1000 Mbit/s im Downstream und wesentlich höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der S­Bahn direkt (Direktvertrag) Breitbandgrundversorgung erschlossen werden. Dazu gehört insbesondere die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen an ein oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertragmehrere Telekommunikationsunternehmen zur Weiterleitung einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung für die Planung, den Bau und den Betrieb eines in ihrem Eigentum des Telekommunikationsunternehmens stehenden NGA-Netzes. Die Durchführung des Projekts erfolgt unter Berücksichtigung der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarifgeltenden beihilferechtlichen Vorschriften, insbesondere Abschnitt 3.5, der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 („NGA-Rahmenregelung" — „NGA-RR") sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungLeitlinien der Europäischen Kommission vom 26. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine Januar 2013 für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt Anwendung der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) und der Förderrichtlinien des Bundes vom 22. Oktober 2015 und der Richtlinie über die Überleitung aus dem Einzelabonnement Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen Schleswig-Holstein oder ihren Nachfolgevorschriften. Der BBZVIAS beantragt die nach den einschlägigen geltenden beihilferechtlichen Vorschriften Zuwendungen und Fördermittel. Außerhalb des Verbandsgebietes kann der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte BBZVIAS im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die Rahmen von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einöffentlich- rechtlichen Verträgen tätig werden.

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Sources: Öffentlich Rechtlicher Vertrag

Präambel. ProfiTickets Sowohl der Kreis als auch die Kommune sind Abonnementsfahrkarten gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Land Nord- rhein-Westfalen (Landeskreislaufwirtschaftsgesetz - LKrWG NRW) öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Sinne des Hamburger Verkehrsverbundes Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Be- wirtschaftung von Abfällen (hvv)KrWG) und des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Großkunden) ElektroG). Bei der Kommune handelt es sich herkömmlich gemäß § 5 Abs. 6 Satz 1 LKrWG NRW um den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Aufgaben Einsammeln und Befördern der kraft Gesetzes überlassungspflichtigen Abfälle. Bei dem Kreis handelt es sich um den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, der hinsichtlich dieser Abfälle gemäß § 5 Abs. 1 LKrWG NRW für die Entsorgung im Rahmen Übrigen zuständig ist. Mit dem vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag in Gestalt einer delegierenden Vereinbarung nach §§ 23 Abs. 1 Alt. 1, Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) soll die Entsorgungsaufgabe im Bereich des Einsammelns und Beförderns überlassungspflichtiger Abfälle und hier speziell für den Teilbereich Bringsystem/Wertstoffhof, soweit also das Einsammeln der überlassungspflich- tigen Abfälle im Bringsystem mittels eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnensogenannten Wertstoffhofes erfolgt, von der Kommune auf den Kreis übertragen werden. Diesbezüglich besteht Einigkeit zwischen der Kommune und dem Kreis, dass überlassungspflichtige Abfälle auf dem Gebiet der Kommune nicht nur im Hol- sondern auch im Bringsys- tem erfasst werden, und dass Letzteres mittels eines Wertstoffhofs erfolgt. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung machen Kommune und Kreis von ihrem Organisa- tionsrecht gemäß § 5 Abs. 6 Satz 4 LKrWG NRW Gebrauch, wonach eine kreisangehörige Gemeinde – in Abweichung von der grundsätzlichen Zuständigkeits- und Aufgabenzuweisung durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigtdas LKrWG NRW – einzelne Entsorgungsaufgaben ganz oder teilweise auf den Kreis einvernehmlich schriftlich übertragen kann. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem Danach ist es beispielsweise auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnermöglich, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitetein Kreis von der Aufgabe der Abfalleinsammlung – wie hier – ein Teilsegment übernimmt (vgl. Queitsch, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werdenin: Schink/Queitsch/Scholz, Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Kommentar, Stand Sept. 2016, § 5 Rn. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein81).

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Sources: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern, das Land Berlin, das Land Brandenburg, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Hessen, das Land Mecklenburg-Vorpommern, das Land Niedersachsen, das Land Nordrhein-Westfalen, das Land Rheinland-Pfalz, das Saarland, der Freistaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt, das Land Schleswig-Holstein und der Freistaat Thüringen sowie die Bundesrepublik Deutschland (Großkundenim Weiteren „der Bund“ genannt) (im Folgenden „Vertragspartner“) sehen übereinstimmend die wachsenden Herausforderungen für die Polizeien von Bund und Ländern als Folge der Entwicklungen in der Informationstechnik. Am 30. November 2016 verständigten sich die Innenminister des Bundes und der Länder im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen ihrer Herbstkonferenz auf die Saarbrücker Agenda zur Informationsarchitektur der deutschen Polizei als Teil der Inneren Sicherheit. Kernelement stellt die Schaffung einer gemeinsamen und modernen, einheitlichen Informationsarchitektur dar. Mit Blick auf die Saarbrücker Agenda hat der Bund die Initiative Programm Polizei 2020 gestartet. Durch die Initiative Polizei 2020 wird ein zentraler Beitrag dazu geleistet, das Informationswesen der Polizeien des Bundes und der Länder sowie der ermittlungsführenden Dienststellen der Zollverwaltung soweit wie möglich zu vereinheitlichen und zu harmonisieren, indem die verschiedenen Systeme konsolidiert und unter zentraler Federführung des Bundeskriminalamtes einheitliche, moderne Verfahren entwickelt werden, die von allen Polizeien nach den gleichen Standards genutzt werden können. Mit der Gesamtabwicklung dem gemeinsamen fortzuschreibenden Programmauftrag von Bund und Ländern werden die Ziele und Aufgaben des GKA haben Programms Polizei 2020, notwendige Voraussetzungen für die Verkehrsunternehmen Umsetzung sowie eine Struktur des Zusammenwirkens beschrieben. Er bildet für alle Teilnehmer die Grundlage und den verpflichtenden Handlungsrahmen für eine erfolgreiche Realisierung des Programms. Die neue einheitliche Informationsarchitektur betrifft im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Kern das Bundeskriminalamt, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt das den polizeilichen Informationsverbund errichtet und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn betreibt und den Großkunden wird Polizeien des Bundes und der Länder zur Verfügung stellt. Betroffen sind jedoch auch Verfahren, die derzeit von weiteren Teilnehmern im polizeilichen Informationsverbund bereitgestellt und betrieben werden, die jedoch künftig in GKA Verträgen geregeltFolge der Neustrukturierung der IT-Infrastruktur vom Bundeskriminalamt zentral zur Verfügung gestellt werden können. Daneben gibt es eine Vielzahl verbundrelevanter sowie dezentraler, nicht verbundrelevanter Verfahren, die ebenfalls im Sinne der Saarbrücker Agenda harmonisiert und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungkonsolidiert werden sollen. Die Bestimmungen deutsche Polizei benötigt insgesamt finanzielle Planungssicherheit, um die ehrgeizigen Vorhaben zur Modernisierung des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstpolizeilichen Informationswesens erfolgreich durchführen zu können. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Diese Planungssicherheit ist aufgrund der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die unterschiedlichen haushaltsrechtlichen Vorgaben in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteileneinzelnen Ländern derzeit nicht gegeben. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten Der Zentralstellenteil ist nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist Polizei-IT-Fonds und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenwird durch den Bund alleine finanziert. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ Vertragspartner treffen daher auf der Grundlage des Artikel 91c Absatz 1 und Informationsmitteln. Über Änderungen Absatz 2 Satz 1 und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung Satz 4 des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt Grundgesetzes folgende Vereinbarung zur Einrichtung und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und SollFinanzierung eines Polizei-IstIT-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Fonds: Zweck dieser Verwaltungsvereinbarung ist

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Sources: Verwaltungsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Das Projektportal im Rahmen eines Großkunden­ abonnements Deutschen Biobanken-Register ist Bestandteil einer zentralen Anlauf- stelle und umfassend funktionalen deutschen Infrastruktur zur Partner- und Probensuche für Biomaterial-basierte medizinische Forschungsprojekte, mit der die patientenorientierte medi- zinische Forschung am Standort Deutschland nachhaltig unterstützt wird. Unter derselben URL und Nutzer-Registrierung (GKAlogin) beziehen könnenwie das Deutsche Biobanken-Register (▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) der TMF1 ermöglicht das Projektportal über das rasche Auffinden von Biobanken hinaus die detaillierte Probensuche und Projektvereinbarung und steht der gesam- ten wissenschaftlichen Gemeinschaft einschließlich der industriellen Forschung offen. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben generischen Projektstruktur der Suchoberfläche/Projektanfrage trägt es der Vielgestal- tigkeit von Biobanken sowie der Tatsache Rechnung, dass in jedes Biomaterial-basierte For- schungsprojekt zusätzlich umfassende spezielle Expertise und häufig auch wissenschaftliche Services der Biobank einfließen, die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH das Material bereitstellt. Nach dem Vorbild der CRIP (S­Bahn), ▇▇▇▇://▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) generieren die P2B2-Nutzer beim Browsen durch die Suchoberflä- che einen Parameter-Satz („Projektanfrage“), der automatisch mit e-Mail an diejenigen Bio- banken weitergeleitet wird, die mit entsprechenden Daten in der zentralen Datenbank reprä- sentiert sind und somit anhand der Projektanfrage sofort geeignetes Material auffinden. Damit anschließend auch der Projektabschluss entscheidend beschleunigt wird, sind Prozess und Fristen für die lokale Bearbeitung dieser Projektanfragen im vorliegenden Datenbankvertrag geregelt. Dieser Vertrag schützt die Persönlichkeitsrechte der Probenspender ebenso wie die Vertrau- lichkeit und Entscheidungsfreiheit der Biobanken, die über das Portal ihre Ressourcen und Services in sichtbarer Weise vermehrt in Projekte einbringen können. Hierfür bildet er - vor dem Hintergrund einer in zunehmender Breite und Tiefe geführten Diskussion über Rechte und Pflichten der Beteiligten im Umgang mit humanbiologischen Materialien – die rechtlich belastbare und zugleich praxistaugliche Grundlage. Wert gelegt wird darüber hinaus vor allem auf die Achtung und Einhaltung nationaler und internationaler Vorgaben, die sich mit der Kommerzialisierung humaner Körpersubstanzen befassen. Der Vertrag wurde daher im Lichte insbesondere der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 07.12.2000, des Euro- parats-Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin vom 4.4.1997 und des hierzu vorliegenden Erläuternden Berichtes, der Allgemeinen Erklärung über das menschliche Ge- 1 Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V.; ▇▇▇.▇▇▇-▇▇, ▇▇▇.▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt nom und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen Menschenrechte der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5UNESCO vom 11.11.1997, sowie diese „der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in Erklärung über Bioethik und Menschenrechte der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso UNESCO vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein19.10.2005 ausgearbeitet.

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Sources: Datenbankvertrag

Präambel. ProfiTickets Alle Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind Abonnementsfahrkarten gemäß §§ 16, 16a EnWG für die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Hamburger Verkehrsverbundes Gasversorgungssystems, zunächst in ihrem Netzbereich, verantwortlich. Dazu setzen Sie erforderlichenfalls marktbezogenen Maßnahmen, wie insbesondere vertragliche Regelungen über Abschaltung von Netzanschlüssen zur Verringerung der Netzlast ein. Insbesondere aufgrund bestimmter Restriktionen in den dem Netzbetreiber vorgelagerten Netzen besteht zurzeit Bedarf an derartigen Abschaltvereinbarungen. Der Fernleitungsnetzbetreiber terranets bw GmbH (hvv)terranets bw) schreibt auf Basis von § 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GasNZV für das Jahr 2023 positive Lastflusszusagen an Netzkopplungspunkten zu nachgelagerten Verteilernetzen aus, die Mitarbeitende als kapazitätsrelevante Instrumente bezwecken, das Angebot an fester Kapazität im Netz der terranets bw zu erhöhen. Mit der Lastflusszusage garantiert der nachgelagerte Netzbetreiber eine reduzierte Inanspruchnahme der mit terranets bw an einem oder mehreren Regionalclustern zum Netz der terranets bw vereinbarten maximalen Kapazität. Dafür erhält er eine Vergütung. Die Einhaltung dieser Zusage setzt der nachgelagerte Netzbetreiber insb. mit Hilfe von Abschaltverträgen mit Anschlussnutzern in seinem Netz oder mit ihm nachgelagerten Netzbetreibern um, die die zeitweise Reduktion der Ausspeisung an einem bestimmten Ausspeisepunkt oder an einem bestimmten Netzkopplungspunkt gegen eine entsprechende Vergütung vorsieht („Abschaltvertrag“). Die ihm nachgelagerten Netzbetreibern setzen ihre zugesagte Reduktion wiederum mit Hilfe von Abschaltverträgen mit Anschlussnutzern um. Alternativ zu Abschaltverträgen ist auch der Einsatz von Speichern möglich. Im Ausschreibungsverfahren gibt der nachgelagerte Netzbetreiber nach Abschluss der erforderlichen Abschaltverträge mit dem sich daraus ergebenden Kapazitätsreduktionspotential ein Gebot für eine oder mehrere Lastflusszusagen an den Regionalclustern zum Netz der terranets bw ab. terranets bw erteilt auf die eingegangenen Angebote in aufsteigender Reihenfolge nach dem Preis der Angebote solange Zuschläge, bis der Bedarf an Lastflusszusagen gedeckt ist. Die für die Lastflusszusagen von terranets bw zu zahlende Vergütung wird auf das Entgelt für diejenigen festen Kapazitäten umgelegt, die terranets bw anderen nachgelagerten Netzbetreibern aufgrund der Lastflusszusagen zusätzlich zur Verfügung stellen kann. Der Netzbetreiber oder sein ihm vorgelagerter Netzbetreiber beabsichtigt, an dieser Ausschreibung der terranets bw teilzunehmen und schließt zu diesem Zweck für sein Netz Abschaltverträge ab. Diese Vereinbarung stellt eine solche Abschaltvereinbarung dar. Terranets bw führt in den Folgejahren gegebenenfalls vergleichbare Ausschreibungen durch. Die Vereinbarung steht unter der Bedingung, dass der Netzbetreiber für das jeweilige Kalenderjahr mit dem ihm vorgelagerten Netzbetreiber eine verbindliche korrespondierende Vereinbarung über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Kapazitätsreduzierungen abschließt, was voraussetzt, dass er oder der ihm vorgelagerte Netzbetreiber im jährlichen Ausschreibungsverfahren der terranets bw jeweils einen Zuschlag erhält. Die gesamte Vorgehensweise stellt eine Übergangslösung bis zur Behebung der Einspeiseengpässe in das Netz der terranets bw im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt Netzentwicklungspläne dar und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag ist mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag)Bundesnetzagentur und Landesregulierungsbehörde abgestimmt. Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, Dies vorausgeschickt vereinbaren die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Vertragsparteien Folgendes: § 1 Voraussetzungen

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Sources: Abschaltvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Die in dieser Vereinbarung beschriebene Zusammenarbeit soll den in dem oben benannten Wohnviertel wohnenden Mietern*) die Möglichkeit geben, über selbst gewählte Vertreter ge- meinsame Interessenlagen zu bündeln und Mitwirkungsfunktionen gemeinsam mit der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH (ggf. Zusatz: als Geschäftsbesorgerin der Wo- GeHe Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH), nachstehend nur Vermieter genannt, wahrzunehmen. Die Mieterbeiratstätigkeit ist ein Ehrenamt. Ziel ist eine partnerschaftliche, identifikationsfördernde und auf das Wohnviertel und den um- liegenden Lebensraum stabilisierend wirkende Zusammenarbeit zwischen Mietern und dem Vermieter. Um diese Zusammenarbeit zwischen Mietern und Vermieter zu organisieren und zu steuern, bedarf es eines Regelungswerkes, das neben dem Wahlprocedere die Rechte und Aufgaben der Mitglieder sowie die Anzahl der Mieterbeiräte und Voraussetzungen für Begrün- dung und Beendigung einer Mieterbeiratstätigkeit festlegt und absichert. Das erfolgt durch diese Vereinbarung, die die unabdingbare und unveränderliche Grundlage der Zusammenar- beit darstellt. Die Mietermitwirkung hat ihre Grenzen bei den geschützten Rechten des Hamburger Verkehrsverbundes Einzelnen auf Da- tenschutz und seines Persönlichkeitsrechtes und dem Schutz von Minderheiten (hvvz. B. Planung bedarfsgerechter Wohnungen für besondere Personengruppen), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkundendurch die Mieterbeiratstä- tigkeit nicht beeinträchtigt werden dürfen. Auch muss gewahrt bleiben, dass der Vermieter bestehende Gesetze und Verordnungen sowie mit Dritten abgeschlossene Verträge uneinge- schränkt erfüllen kann. Im unternehmerischen Handeln bleibt der Vermieter stets frei. Die Wünsche des Mieterbeirats werden dabei soweit als möglich berücksichtigt. Der Mieterbeirat koordiniert gemeinsame Interessenlagen der Gesamtheit der Mieter und er- örtert diese mit dem Vermieter in partnerschaftlicher Zusammenarbeit. Mieterbeirat und Ver- mieter haben das gemeinsame Ziel, die Wohnsituation sowie die sozialen, kulturellen und nachbarschaftlichen Beziehungen zu beiderseitiger Zufriedenheit zu gestalten. Angestrebt wird, bei den die Gesamtheit der Mieter betreffenden Angelegenheiten zu einem Konsens zu kommen. Über den Mieterbeirat können die Mieter des Wohnviertels Informations-, Anhörungs- und Vor- schlagsrechte in Angelegenheiten ausüben, die eine Vielzahl an Mietern betreffen. In gleicher Weise kann der Mieterbeirat Übermittlungsorgan für die Mieter und für den Vermieter sein, soweit nicht individuelle Mietvertragsrechte und -pflichten betroffen sind. *) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇Soweit in diesem Dokument von ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇und anderen Personenkreisen und Funktionen einheitlich in männlicher Form die Rede ist, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt dient dies nur der besseren Lesbarkeit. Mieterinnen sind selbstverständlich gleichgestellt und ermächtigtebenso herzlich willkom- men bei der Beiratstätigkeit. Das Vertragsverhältnis zwischen Vereinbarung Mieterbeiräte Stand 21.10.2022 Seite 1 von 6 Der Tätigkeitsbereich des Mieterbeirates erstreckt sich auf folgende Bereiche, die die Gesamt- heit der S­Bahn Mieter betreffen: • Gemeinschaftsanlagen und -einrichtungen wie Grünflächen, Spielplätze, Kfz-Abstellflä- chen, Müllanlagen, Wascheinrichtungen, Gemeinschaftsantenne, Gemeinschaftsräume u. ä., • Einhaltung der Hausordnung, • Instandsetzung und Modernisierung, • Mieterveranstaltungen und -aktivitäten, • Fragen zu Nebenkostenabrechnungen. Aktuelle, nur auf das Wohnviertel bezogene Themen, können mit dem zuständigen Service- büro erörtert werden. Individuelle Mieterangelegenheiten das Mietverhältnis betreffend, wer- den Großkunden wird in GKA Verträgen geregeltmit den zuständigen Mitarbeitern im jeweiligen Servicebüro geklärt. Der Mieterbeirat hat für die unter § 2 benannten Tätigkeitsfelder Informations-, Anhörungs- und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungVorschlagsrechte. Die Bestimmungen Vorschläge des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets Mieterbeirats werden vom Vermieter im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstRahmen seiner finanziellen, arbeitsorganisatorischen und rechtlichen Möglichkeiten berücksichtigt. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Lehnt der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereitVermieter Vorschläge ab, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilenbegründet er dies gegenüber dem Mieterbeirat. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich Den Beteiligten ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerbewusst, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt es den angestrebten Konsens in allgemeinen das Wohnvier- tel betreffenden Angelegenheiten nicht in allen Fragestellungen geben kann und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent Wenn und soweit zu einem Thema in zwei Mieterbeiratssitzungen keine Verständigung erfolgen kann, behält sich der Vermieter das Recht der Letztentscheidung vor, um die nachbarschaftli- chen Beziehungen der Bewohner untereinander zu befrieden und kein Konfliktpotenzial an- wachsen zu lassen. Dabei werden die Argumente des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur ArchivierungMieterbeirates angemessen berück- sichtigt. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt Wohnviertel übergreifenden Themen kann der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung Mieterrat einbezogen werden, so- fern sich der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats Mieterbeirat vertrauensvoll an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einMieterrat wendet.

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Sources: Vereinbarung Für Mieterbeiräte

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Der Verpächter überlässt dem Pächter mit diesem Pachtvertrag Landeigentum zur Bewirt- schaftung. Er tut dies mit dem ausdrücklichen Wunsch, dass der Pachtgegenstand mit be- sonderer Rücksicht auf Natur und Landschaft bewirtschaftet wird. Der Pachtvertrag enthält entsprechende konkretisierende Vereinbarungen, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber die allgemeinen pachtvertragli- chen Mindestregelungen hinausgehen. Dem Pächter ist dies bekannt und er verpflichtet sich bei der Ausübung der in dem vorliegenden Pachtvertrag geregelten Nutzungsrechte zu ei- nem besonders sorgsamen und naturschonenden Umgang mit dem Pachtgegenstand. Der Verpächter verpachtet dem Pächter: Der Verpächter haftet nicht für die Nutzbarkeit des Pachtgegenstandes zum vertraglich ver- einbarten Zweck. Verpachtet wird, soweit nicht anders in der Anlage „Pachtgegenstand“ be- stimmt, jeweils das gesamte Flurstück ungeachtet des landwirtschaftlich nutzbaren Flächen- anteils. Der Pächter hat keinen Anspruch auf eine Minderung des Pachtzinses, wenn Teile des Pachtgegenstandes (Großkundenauch ganze Flurstücke) im Rahmen nicht oder nur eingeschränkt landwirt- schaftlich nutzbar sind. Nicht mitverpachtet ist das Recht auf Gewinnung von Bodenschätzen bzw. Bodenbestandtei- len aller Art, wie z.B. Sand, Kies, Kalk, Torf usw. sowie die Nutzung der Bäume und Sträucher. Ggf. auf der Pachtsache vorhandene Gebäude werden ebenfalls nicht mitverpachtet. Nicht mitverpachtet sind das Jagd- und das Fischereirecht. Dieser Vertrag hat eine Laufzeit vom bis zum . Der Pacht- vertrag endet mit Ablauf dieser Laufzeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Das Pachtjahr beginnt am und endet am eines Großkunden­ abonnements jeden Jahres. Der Pachtzins beträgt jährlich € (GKAin Worten: EURO ) beziehen könnenund ist am eines jeden Jahres für das lau- fende Pachtjahr fällig und vom Pächter kostenfrei an den Verpächter zu entrichten. Mit Ggf.: Der anteilige Pachtzins für das Rumpfpachtjahr nach Vertragsbeginn ist am fällig. Der Pächter wird von der Gesamtabwicklung Entrichtung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv Pachtzinses nicht dadurch befreit, dass er durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)in seiner Risikosphäre liegenden Grund an der Ausübung des ihm eingeräumten Nut- zungsrechts verhindert wird. Der Pachtzins ist bei Fälligkeit auf folgende Bankverbindung Konto-Inhaber Bank IBAN BIC zu überweisen. Eine Zurückbehaltung oder Aufrechnung des Pachtentgeltes wegen Gegenforderungen, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇gleich welcher Art, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt ist dem Pächter nicht gestattet, soweit diese nicht rechtskräftig festgestellt oder vom Verpächter anerkannt sind. Der Pächter und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregeltVerpächter können nach Ablauf von jeweils 2 Jahren, und zwar unter den Voraussetzungen � erstmals 2 Jahre nach Beginn dieses Pachtvertrags, eine Änderung des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag)Pachtzinses nach § 593 BGB verlan- gen. Maßgeblich für diese Verträge sind eine Anpassung ist die bei Erklärung des Anpassungsverlangens orts- übliche Höhe der hvv GemeinschaftstarifNeuabschlüsse von Pachtverträgen der vergangenen 2 Jahre. Die auf dem Pachtgrundstück ruhenden wiederkehrenden öffentlichen Lasten und Abgaben werden vom Pächter getragen, insbesondere Abschnitt 3.5die Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsge- nossenschaft, sowie die Grundsteuer und die Beiträge für den Wasser- und Bodenverband. Sofern diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) dem Verpächter in der jeweils geltenden FassungRechnung gestellt werden, erfolgt eine Weiterbelastung an den Pächter. Dazu gehören nicht Erschließungs- und Ausbaubeiträge und andere Abgaben und Beiträge, die zu einer dauerhaften Werterhöhung des Pachtgegenstandes beitragen. Die Bestimmungen zu erstattenden Beträge sind fällig mit Rechnungslegung. Der Verzug tritt ein 14 Tage nach Rechnungsdatum. Im Falle des hvv GemeinschaftstarifsVerzuges gilt § 5 „Verzugsfolgen“. Gerät der Pächter in Verzug, ist die offene Forderung mit 9 Prozentpunkten über dem Basis- zinssatz der Deutschen Bundesbank (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. Mahnt der Verpächter einen fälligen Betrag an, kann er neben den Verzugszinsen pauschalisierte Mahnkosten in Höhe von 3 € vom Pächter verlangen; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Verpächter vorbehalten. Der Verpächter ist berechtigt, alle auf seinem Konto eingehenden Zahlungen nach eigenem Ermessen zu verrechnen. Zahlungen werden zuerst auf die Zinsen sowie sonstige Neben- forderungen und zuletzt auf die Hauptschuld angerechnet. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass bei der Ermittlung des Pachtzinses eine mögliche staatliche Zuteilung oder unentgeltliche Weitergabe von Zahlungsansprüchen (ZA) durch den Vorpächter an den Pächter zu Beginn oder während der Pachtzeit in diesem Vertrag nicht berücksichtigt wurde. Kommt es während der Laufzeit des vorliegenden Vertrages zu einer Neuzuteilung von Zah- lungsansprüchen, so ist der Pächter verpflichtet, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets auf den Pachtgegenstand entfallenden Zahlungsansprüche im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefassteigenen Namen zu beantragen und dem Verpächter unverzüglich nachzuweisen, in welchem Umfang auf die Pachtfläche Zahlungsansprüche entfallen und zugeteilt wurden. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereitDer Pächter ist verpflichtet, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in Folge dieser Regelungen vom Staat zugeteilten oder privat unentgeltlich erhaltenen Zahlungsansprüche für den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu Pachtgegenstand bei Pachtende an den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der Verpächter oder einem von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werdenDritten herauszugeben. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt Gleiches gilt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden ansonstige flächenbezogene Rechte, die aus während der Vertragslaufzeit dem Unter­ nehmen ausgeschieden Pächter unentgeltlich zugeteilt werden und übertragbar sind. Sollte das Flächenprämiensystem wesentlich geändert werden, weist auf die Konsequenzen ist der Nichtrückgabe hinPächter verpflichtet, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahndem Verpächter das bei Pachtende herauszugeben oder zu veranlassen, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende dass der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einvorste- henden Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt.

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Sources: Landwirtschaftlicher Pachtvertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Die UrStrom eG betreibt ein Bikesharing und e-Carsharing in Bürgerhand (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements Folgenden „UrStromMobil“). Die Fahrräder und Autos (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Folgenden „Fahrzeuge“) stehen einer Gemeinschaft von Nutzer:innen gleichsam zur Verfügung. Gemeinsam mit den anderen Nutzer:innen sorgen Sie auch für den Erhalt und die S­Bahn Hamburg GmbH Nutzbarkeit der Fahrzeuge. Die Teilnahme an UrStromMobil erfolgt auf der Basis von Fairness, gegenseitiger Rücksichtnahme und einem sorgfältigen Umgang mit den Fahrzeugen. Sie erklären sich bereit, sich in der Nutzung des Angebots bzw. der Fahrzeuge entsprechend dieses Verständnisses zu verhalten und insbesondere die Anzahl der Stornierungen oder sehr kurzfristiger Buchungsänderungen gering zu halten. In diesem Nutzungsvertrag vereinbaren Sie mit uns die Bedingungen für die Nutzung der Buchungsplattform und die Kurzzeitmiete der Fahrzeuge. Es gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (S­Bahn)AGB) für UrStromMobil. Dies vorangestellt, schließen Sie und wir folgende Vereinbarung: Bei UrStromMobil werden unterschiedliche, Fahrräder und vollelektrische Autos angeboten, deren Ausstattung auf der Webseite ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇.▇▇ beschrieben ist. Die Autos werden mit Warndreieck, Sicherheitsweste und Verbandkasten übergeben, da diese für den Fahrzeugbetrieb gemäß Straßenverkehrsordnung unabdingbar erforderlich sind. Zusätzlich wird jeweils eine beglaubigte Kopie des Fahrzeugscheines im Auto hinterlegt. Jedes Auto verfügt über folgende Zusatz-Ausrüstung: Bedienungsanleitung (Handbuch des Herstellers), Ladekabel Typ 2 sowie ein Ladekabel mit Schuko-Stecker (230 Volt), soweit dies nicht abweichend in der Information zum Fahrzeug beschrieben ist. Dieser Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Nutzungsvertrag und beginnt mit dem Tag, an dem Ihre Registrierungsdaten von der UrStrom eG erfolgreich geprüft wurden. Er kann sowohl von Ihnen als auch von uns zum Monatsende des Folgemonats unter Einhaltung der für den Tarif gültigen Kündigungsfrist schriftlich oder online auf ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ -▇▇▇▇▇.▇▇ beauftragt und ermächtigtgekündigt werden. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Nutzungsvertrages bleibt unberührt und den Großkunden wird in GKA Verträgen ist unter § 7 geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) Die Fahrzeuge werden in der jeweils geltenden FassungRegel von der UrStrom eG bereitgestellt und im Rahmen dieses Nutzungsvertrages die nachfolgend beschriebenen Leistungen erbracht. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsFür Fahrzeuge, die das ProfiTicket betreffengemeinsam mit Kooperationspartnern betrieben werden, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstwerden ggf. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen abweichende Nutzungsbedingungen oder Leistungen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werdenBuchung angezeigt. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf Leistungen für Fahrzeuge der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.UrStrom eG:

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Sources: Nutzungsvertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Wilkhahn ist ein weltweit führendes Unternehmen in der Büro- und Objektmöbelbranche, mit Sitz in Deutschland, Zweigwerken in Spanien und Australien, Vertriebsgesellschaften weltweit und Lizenzpartnern in Japan, Marokko und Südafrika (hvvsiehe Anlage 1). Wilkhahn stellt sich den ökologischen Erfordernissen und der sozialen und ethischen Verantwortung, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) sich aus der Globalisierung des Unternehmens und der Märkte ergeben. Die Bau- und Holzarbeiter Internationale – BHI, als globale Gewerkschaftsorganisation schließt freie und demokratische Gewerkschaften in der Bau- und Baumaterialienindustrie, der Holzindustrie sowie der Forstwirtschaft und verwandten Industriezweigen weltweit zusammen. Die IG Metall ist die für Wilkhahn zuständige Branchengewerkschaft am Hauptsitz des Unternehmens in Deutschland und ist Mitglied im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenBHI. Mit dieser Vereinbarung verpflichtet sich Wilkhahn, in seinen Produktions- und Vertriebsunternehmen weltweit Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sicher zu stellen, die mindestens den Übereinkommen und Empfehlungen der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH Internationalen Arbeitsorganisation (S­Bahn)IAO) entsprechen. Wilkhahn verpflichtet sich außerdem, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇mit seinen Lizenzpartner und Zulieferer Vereinbarungen zur Einhaltung dieser Prinzipien zu treffen. § 1 Grundlegende Ziele 1.Freie ▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt der Beschäftigung Es darf keine Zwangs- oder Pflichtarbeit geben (IAO-Übereinkommen Nr. 29 und ermächtigtNr. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag105). Maßgeblich für diese Verträge sind Ebenso duldet Wilkhahn keine Form der hvv GemeinschaftstarifSchuldknechtschaft oder Häftlingsarbeit. Arbeitnehmer/innen dürfen nicht gezwungen werden, insbesondere Abschnitt 3.5ihren Pass, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungKennkarte oder Wertsachen abzugeben. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs2.Verbot von Kinderarbeit Wilkhahn duldet keine Kinderarbeit. Es werden nur Mitarbeiter/innen beschäftigt, die älter als 15 Jahre sind und das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ Pflichtschulalter überschritten haben (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstIAO-Übereinkommen Nr. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen138). Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde Kinder unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson18 Jahren dürfen keine Beschäftigungen ausführen, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber auf Grund ihrer Natur oder den Umständen, unter denen sie ausgeführt werden, der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmtGesundheit, sowie jeweils eine weitere Person als StellvertretungSicherheit oder Moral der Kinder schaden (IAO-Übereinkommen Nr. Änderungen sind der S­Bahn182). 3.Keine Diskriminierung Wilkhahn verpflichtet sich, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen Chancengleichheit bei der S­Bahn nachbe­ stellt werdenBeschäftigung zu gewährleisten und jegliche Diskriminierung zu unterlassen. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf Eine unterschiedliche Behandlung von Mitarbeiter/innen wegen des Geschlechts, der Gültigkeit ethnischen Herkunft, der alten ProfiTicketsHautfarbe, der Religion, der Staatsangehörigkeit, einer Behinderung, der politischen Meinung, soweit diese auf demokratischen Prinzipien und Toleranz gegenüber Andersdenkenden beruht, der sexuellen Ausrichtung oder des Alters darf nicht erfolgen (IAO-Übereinkommen Nr. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung 100 und 111). Körperliche Misshandlungen, Androhungen von körperlicher Misshandlung, unübliche Strafen oder Disziplinarmaßnahmen, sexuelle und andere Belästigungen sowie Einschüchterungen durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einArbeitgeber sind verboten.

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Sources: Internationale Rahmenvereinbarung Über Soziale Verantwortung Und Förderung Von Arbeitnehmerrechten

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Die bäuerliche Kulturlandschaft des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Kreises Wesel benötigt nachhaltigen Schutz sowie Pflege und Entwicklung. Diese Erkenntnis wa� 1977 Grundlage für den Beschluß des Kreistages, den sogenann­ ten "Außenbereich" über 10 Landschaftsplansatzungen flächendeckend auf der Grundlage des Land­ schaftsgesetzes öffentlich-rechtlich zu gestalten. Die Umsetzung wurde seitdem konsequent verfolgt. Im Rahmen der Landschaftsplanung schließt der Kreis Wesel mit der Kreisjägerschaft Wesel e.V. und dem Kreisjagdberater diese Kooperationsvereinbarung ab. Sie dient dem Ziel, aufeiner gemeinsamen Vertrauensbasis umfassend Informationen auszutauschen und in der Landschaftsplanting auf freiwil­ liger Basis einen Konsens zwischen den Belangen des Natur-/Landschaftsschutzes und der Jagd anzustreben. Ein solcher Konsens kann nur erzielt werden, wenn die Erkenntnis bei den Beteiligten vorhanden ist, daß Jagd 0 nach § 1 BJG das Recht beinhaltet, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen; mit dem Jagdrecht ist auch die Pflicht zur Hege verbunden; 0 als ländliche Kulturtradition bewahrt und verstanden werden soll, 0 einen wichtigen Beitrag in ökologischen Lebensraumzusammenhängen leisten kann und somit verstärkt Lebensraumverbesserung aktiv betrieben wird, 0 und Hege wie auch jagdliche Praxis noch stärker an wildbiologischen Erkenntnissen orientiert werden müssen. Dialog und Kooperation von Jägern und Naturschützern im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenKreis Wesel haben es lange vor der sogenannten "Düsseldorfer Vereinbarung" ermöglicht, daß nicht mehr zeitgemäße Hege durch umfas­ sende und komplex wirkende Maßnahmen, die ganzen Lebensgemeinschaften zugute kommen, ersetzt v,rurden. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigtHierzu zählt z.B. das Rebhuhnforschungsprojekt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungDiese positiven Entwicklungen sollen fortgesetzt werden. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstRechte der Eigentümer und Nutzungsberechtigten werden durch diese Vereinbarung nicht einge­ schränkt. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Kooperationsvereinbarung

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Sources: Kooperationsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Wir, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenVertrauensleute des Bürgerbegehrens „Eimsbüttel für gute Integration“, und der Hamburger Senat sowie das Bezirksamt Eimsbüttel nehmen eine verantwortungsvolle Rolle in Bezug auf die nach Hamburg geflüchteten Menschen ein und verständigen uns – aufbauend auf bisherigen Beschlüssen von Senat, Fachbehörden, Bezirksamt und Bezirksversammlung und unter grundsätzlicher Wahrung der Rechte und Zuständigkeiten von Senat, Bürgerschaft und Bezirksversammlung – auf nachfolgenden Bürgervertrag. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat mit ihren Beschlüssen vom 17. ▇▇▇▇ ▇▇und 28. April 2016 (Drsn. 20-1413, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt 20-1529, 20-1534) auf Antrag der Koalition aus SPD und ermächtigtGrünen bereits wichtige Beschlüsse für die Flüchtlingsunterkünfte in Eidelstedt und im Bezirk Eimsbüttel gefasst, an die mit diesem Bürgervertrag angeknüpft wird. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag Die Vertrauensleute haben mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � Anmeldung des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif Bürgerbegehrens ihren Forderungen nach einer Durchsetzung der Ziele der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ auch für den Bezirk Eimsbüttel Nachdruck verliehen, fast 3.000 Unterschriften wurden gesammelt. Mit diesem Bürgervertrag soll ein Kompromiss der widerstreitenden Interessen versucht werden. Gültigkeit erreicht dieser Vertrag erst durch Aufnahme in einem Vertragden landesweiten Kompromiss mit der Volksinitiative und einen entsprechenden Beschluss der Bürgerschaft. Die Freie und Hansestadt Hamburg, der Senat und das Bezirksamt erkennen den Integrationswillen der ProfiTicket­ Vertriebspartner Menschen in Eimsbüttel ausdrücklich an und begrüßen es, dass in dem Bezirk eine große Bereitschaft und ein hohes Engagement für die Aufnahme von geflüchteten Menschen besteht und sich Eimsbüttel am Solidarprinzip bei der S­Bahn Bewältigung von großen Herausforderungen beteiligt. Gemeinsam mit vielen gerade in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) diesem Bezirk besonders in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsFlüchtlingshilfe engagierten Bürgerinnen und Bürger wollen Bezirk, die das ProfiTicket betreffenBürgerinitiative, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets Senat und Bezirksamt im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstBezirk, aber auch konkret in Eidelstedt, beispielhafte und erfolgsorientierte Integrationsprojekte beginnen. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereitUnser vorrangiges Ziel ist es, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft einen Beitrag dazu zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerleisten, dass die bestellten ProfiTickets Integration der nach Absprache vorbereitetHamburg geflüchteten Menschen auch im Bezirk Eimsbüttel und konkret auch in Eidelstedt zum Erfolg geführt wird. Dabei sind sich die Unterzeichnenden bewusst, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt dass die Unterbringung einer größeren Zahl von Flüchtlingen im Rahmen von Folgeunterkünften in Eidelstedt aufgrund der gegebenen Sozialstruktur eine große Herausforderung ist. Deshalb ist es das gemeinsame Verständnis, dass die Unterbringungs- und Integrationsplanung so auszugestalten ist, dass sie mit einer Stärkung der (sozialen) Infrastruktur einhergeht und der Stadtteil im Übrigen gewinnt. Eine zusätzliche Hilfestellung erfolgt u.a. durch die Ausweisung von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt Eidelstedt-Mitte als Gebiet des Rahmenprogramms Integrierte Stadtentwicklung (RISE). Schritt für Schritt sollen die Flüchtlinge mit längerfristiger Bleibeperspektive in regulären Wohnraum integriert werden. Großkunden mit Direktvertrag Die öffentlich-rechtlichen Folgeunterkünfte sind nur als Zwischenschritt anzusehen und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent unter Maßgabe der Verfügbarkeit von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 MonatenWohnraum, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen MahnverfahrenStadtteil geplanten Wohnungsbauprojekte und des Unterbringungsbedarfs in Folgeunterkünften gemäß den im Weiteren festgeschriebenen Fristen zu reduzieren und aufzulösen. Beide Seiten sind sich einig, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement dass eine erfolgreiche Integration ohne Bildung von Parallelgesellschaften nur durch eine ausreichende soziale Mischung in bestehenden Nachbarschaften möglich ist. Des Weiteren sprechen sich alle an diesem Vertrag Beteiligten ausdrücklich für eine faire Verteilung aller Flüchtlinge über das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten gesamte Hamburger Stadtgebiet aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt um die derzeitigen und zukünftigen Herausforderungen der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets Flüchtlingsunterbringung und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einIntegration bewältigen zu können.

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Sources: Bürgervertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Stomaträger (hvv)mit einer Colostomie, Ileostomie oder Urostomie) und an Darmkrebs erkrankte Men- schen ohne Stoma benötigen auch nach der Behandlung in der Akutklinik psychosoziale Unterstüt- zung in einer Rehaklinik, um die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber mit der Grundkrankheit, den Therapien und möglichen Therapie- folgen verbundenen psychischen und sozialen Belastungen verarbeiten und überwinden zu kön- nen. Diese Unterstützung umfasst sachgerechte, verständliche Informationen, Gesprächsange- bote. und ggf. psychotherapeutische Behandlung. In Ergänzung zur professionellen Hilfestellung durch Psychologen und Sozialarbeiter hat sich die Unterstützung durch erfahrene gleich betroffene Mitglieder der Selbsthilfeorganisation Deutsche ILCO e.V. bewährt. Diese können bei Gesprächen (Großkunden) im Rahmen der „ILCO-Gesprächsrunde in der Rehaklinik“) aus eigenem Erleben, insbesondere jedoch vor dem breiten Erfahrungshinter- grund der Deutschen ILCO, kompetent mündliche Auskünfte zu Fragen des Lebens mit der Krank- heit, den Therapien und möglichen Therapiefolgen geben. Sie vermitteln so Zuversicht. Sie verwei- sen weiterhin auf die Möglichkeit der Teilnahme an ILCO-Informations- und Erfahrungsaus- tauschtreffen und informieren über Broschüren der Deutschen ILCO sowie über Unterstützungsan- gebote anderer Organisationen. Die Deutschen ILCO e.V. sieht ihre Aufgabe darin, durch menschliche Nähe, durch ihr Wissen und der gesammelten Erfahrungen auf der psychosozialen Ebene unterstützend für Betroffene und de- ren Angehörige tätig zu sein. Dabei ist der Selbstauftrag der Deutschen ILCO e.V. Leitlinie des Handelns. • Das für die ILCO tätige Mitglied stellt seine Zeit, sein Wissen und die Erfahrungen unent- geltlich zur Verfügung. • Er/Sie nutzt die regelmäßigen Erfahrungsaustausche auf Landesebene und die Weiterbil- dungsmöglichkeiten auf Bundesebene für seine/ihre Qualifizierung. Stand Mai 2019 • Wir stellen Informationen in Wort und Schrift zur Verfügung. • Wir halten uns strikt an die Schweigepflicht und den Datenschutz. • Wir geben gegenüber dem besuchten Betroffenen oder Angehörigen keine Stellungnahme oder weiterführende Informationen zu medizinischen und therapeutischen Entscheidungen. • Wir setzen uns dafür ein, dass das Angebot an Informationen über das klinisch-pflegeri- sche hinaus auch das persönlich – familiäre und sozial – psychologische Angebot für den Betroffenen und dessen Angehörige überschaubar gemacht wird. • Die konkrete Aufgabenstellung bei der Durchführung eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit Gruppengespräches in der Gesamtabwicklung Reha-Klinik ergibt sich aus den Bedürfnissen der Teilnehmer dieser Gesprächsrunde und den Fähigkeiten und Kenntnissen des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Besucherdienst tätigen. Die Kooperationsvereinbarung dient dazu, dieses ehrenamtliche Unterstützungsangebot der Deut- schen ILCO in die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt Versorgung von Stomaträgern und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) von an Darmkrebs erkrankten Menschen ohne Stoma in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, Rehaklinik zu integrieren und dabei durch klare Absprachen die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Zusammenar- beit zwischen den beiden Kooperationspartnern zum Nutzen der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung erkrankten Menschen und zum gegenseitigen Vorteil der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft Kooperationspartner zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einfördern.

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Sources: Kooperationsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Die Verträge der VGS über Kapazitäten des Hamburger Verkehrsverbundes Speichers Jemgum ermöglichen den Kunden der VGS den Zugang sowohl zum Marktgebiet der GASPOOL Balancing Services GmbH (hvv„GASPOOL“) mit den angrenzenden Netzbetreibern GASCADE Gastransport GmbH („GASCADE“), als auch zum Marktgebiet der Niederlande mit dem niederländischen Trans- portnetz (Title Transfer Facility „TTF“) der Gasunie Transport Services B.V („GTS“). Aufgrund des Zugangs zu zwei Marktgebieten sind die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber angrenzenden Netzbetreiber gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur gemäß BK9-14/608 zur Umrechnung von Jahresleis- tungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach § 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV (Großkunden„BEATE“) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements nur dann verpflichtet, den Kunden der VGS am Ein- bzw. Ausspeisepunkt des Speichers Jemgum Transportkapa- zitäten zu einem rabattierten Entgelt anzubieten, wenn VGS gegenüber dem Netzbetreiber die Einhaltung der unter Ziffer IX. 8 (GKAVorgabe 2) beziehen könnender Begründung von BEATE vorgegebenen Bedingungen nachweist. Mit VGS hat mit dem angrenzenden Netzbetreiber GASCADE dahin- gehende Vereinbarungen getroffen und sich verpflichtet, für die Verträge ihrer Kunden je- weils gesonderte Arbeitsgasunterkonten (rabattiert/unrabattiert) zu führen. Der angrenzenden Netzbetreiber GASCADE bieten auf der Gesamtabwicklung Grundlage von BEATE am jewei- ligen Ein- bzw. Ausspeisepunkt des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH Speichers Jemgum sowohl Transportkapazitäten zu ei- nem rabattierten Transportentgelt (S­Bahn„rabattierte Transportkapazität“), als auch Transportkapa- zitäten zu einem unrabattierten Transportentgelt („unrabattierte Transportkapazität“) an. Bei marktgebietsübergreifender Nutzung von rabattierten Transportkapazitäten ist von VGS ge- genüber dem Kunden ein Nachzahlungsbetrag zu erheben und an den/die betreffenden an- grenzenden Netzbetreiber abzuführen. Die Vorgaben der Bundesnetzagentur finden ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇beauftragt und ermächtigtgrund- sätzlich keine Anwendung. Das Vertragsverhältnis zwischen Diese Zusatzbedingungen für die marktgebietsübergreifende Nutzung des Speichers Jem- gum regeln die Einrichtung der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifsbetreffenden Arbeitsgasunterkonten, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung Umbuchung von Gasmengen zwischen diesen Unterkonten sowie die Erhebung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einNachzahlungsbetrages.

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Sources: Gas Storage Agreement

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), Die UniverSitäten RegenSburg und PaSSau vereinbaren aufgrund deS InnovationSbündniSSeS HochSchule 2008 vom 11. Mai 2005 und deS OptimierungSkonzeptS für die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenBayeriSchen HochSchulen vom 9. Mit Au- guSt 2005 Sowie unter Zugrundelegung der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇Empfehlungen einer internationalen ExpertenkommiSSion – WiSSenSchaftSland Bayern 2020 – vom ▇▇▇▇ ▇▇2005 folgende PerSpektive einer zukunftSträchtigen ZuSam- menarbeit: Durch enge hochSchulübergreifende AbStimmung und Kooperation Soll ein breiteS, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt vielfältigeS und ermächtigtregi- onal auSgewogeneS Fächerangebot gewährleiStet und damit ein Beitrag zur VerbeSSerung der LeiStungS- fähigkeit deS WiSSenSchaftSStandorteS Bayern und zu einem effizienten EinSatz von ReSSourcen geleiStet werden. Das Vertragsverhältnis zwischen Über den Abbau von Redundanzen und die Schließung eventueller Lücken im FächerSpektrum Soll die Kooperation eine optimale AbStimmung deS LehrangeboteS und eine engere ZuSammenarbeit bei der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungAuSbildung deS wiSSenSchaftlichen NachwuchSeS ermöglichen. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsLeiStungSfähigkeit und daS Ent- wicklungSpotenzial der jeweiligen HochSchule werden dabei berückSichtigt. DieSer Vertrag wird BeStandteil der Zielvereinbarungen, die das ProfiTicket betreffendie beteiligten UniverSitäten am 21. Juli 2006 mit dem StaatSminiSterium für WiSSenSchaft, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle ForSchung und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einKunSt abSchließen.

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Sources: Zielvereinbarung

Präambel. ProfiTickets Sowohl der Kreis als auch die Kommune sind Abonnementsfahrkarten gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Land Nord- rhein-Westfalen (Landeskreislaufwirtschaftsgesetz - LKrWG NRW) öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Sinne des Hamburger Verkehrsverbundes Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Be- wirtschaftung von Abfällen (hvv)KrWG) und des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Großkunden) ElektroG). Bei der Kommune handelt es sich herkömmlich gemäß § 5 Abs. 6 Satz 1 LKrWG NRW um den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Aufgaben Einsammeln und Befördern der kraft Gesetzes überlassungspflichtigen Abfälle. Bei dem Kreis handelt es sich um den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, der hinsichtlich dieser Abfälle gemäß § 5 Abs. 1 LKrWG NRW für die Entsorgung im Rahmen Übrigen zuständig ist. Mit dem vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag in Gestalt einer delegierenden Vereinbarung nach §§ 23 Abs. 1 Alt. 1, Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) soll die Entsorgungsaufgabe im Bereich des Einsammelns und Beförderns überlassungspflichtiger Abfälle und hier speziell für den Teilbereich Bringsystem/Wertstoffhof, soweit also das Einsammeln der überlassungspflich- tigen Abfälle im Bringsystem mittels eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnensogenannten Wertstoffhofes erfolgt, von der Kommune auf den Kreis übertragen werden. Diesbezüglich besteht Einigkeit zwischen der Kommune und dem Kreis, dass überlassungspflichtige Abfälle auf dem Gebiet der Kommune nicht nur im Hol- sondern auch im Bringsys- tem erfasst werden, und dass Letzteres mittels eines Wertstoffhofs erfolgt. Mit der Gesamtabwicklung vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung machen Kommune und Kreis von ihrem Organisa- tionsrecht gemäß § 5 Abs. 6 Satz 4 LKrWG NRW Gebrauch, wonach eine kreisangehörige Gemeinde – in Abweichung von der grundsätzlichen Zuständigkeits- und Aufgabenzuweisung durch das LKrWG NRW – einzelne Entsorgungsaufgaben ganz oder teilweise auf den Kreis einvernehmlich schriftlich übertragen kann. Danach ist es beispielsweise auch möglich, dass ein Kreis von der Aufgabe der Abfalleinsammlung – wie hier – ein Teilsegment übernimmt (vgl. Queitsch, in: Schink/Queitsch/Scholz, Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Kommentar, Stand Sept. 2016, § 5 Rn. 81). Kleinanlieferstelle des GKA haben die Verkehrsunternehmen Kreises in Viersen-Süchteln angenommen werden. Mit dieser Vereinbarung wird das im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.LKrWG NRW verankerte Organisationsrecht formal umgesetzt

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Sources: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Die ÖPNV-Leistungen im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen Teilnetz Südost im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Landkreis Calw werden künftig auf einem Quali- tätsniveau erbracht, das im Genehmigungswettbewerb vom Verkehrsunternehmen in Anleh- nung an den „Nahverkehrsplan Calw 2016“ und unter Beachtung des in der Vorabbekannt- machung und des zugehörigen Ergänzungstextes (sowie der Anlagen) definiert wurde. Im Interesse der Fahrgäste soll dieses Qualitätsniveau während der Genehmigungslaufzeit min- destens beibehalten werden, um den ÖPNV als attraktive Alternative zum Motorisierten Indi- vidualverkehr (MIV) zu entwickeln. Es ist deshalb von besonderer Bedeutung, dass die S­Bahn Hamburg GmbH im Teilnetz Südost angebotenen und gegenüber der Genehmigungsbehörde zugesicherten Leis- tungen und Qualitäten verbindlich mit dem Betreiber des ÖPNV im Teilnetz Südost vereinbart und die Einhaltung der Standards vom Aufgabenträger überwacht werden. Die Kontrolle der Einhaltung der mit den Genehmigungen verbundenen Betriebspflichten und Auflagen liegt in der Zuständigkeit der Genehmigungsbehörde (S­Bahn)Landratsamt Calw, Abteilung S-Bahn und ÖPNV, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇ -▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇). ▇▇▇ beauftragt ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ in seiner Funktion als Aufgabenträger wirkt an dieser Kontrolle nach Maßgabe der Regelungen dieser Vereinbarung mit. Die Pflichten und ermächtigtRechte der Genehmigungsbehörde bleiben von dieser Vereinbarung unberührt. Das Vertragsverhältnis zwischen Der Landkreis Calw ist gemäß § 6 Abs. 1 ÖPNVG BW ÖPNV-Aufgabenträger und in seinem Wirkungskreis zuständige Behörde im Sinne der S­Bahn Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Im Blick der Partner steht dabei insbesondere die gemeinsame Weiterentwicklung des straßengebun- denen öffentlichen Nahverkehrs im Teilnetz Südost. Der Landkreis Calw als Aufgabenträger und <Verkehrsunternehmen> verfolgen das gemein- same Ziel, einen attraktiven, hochwertigen und bei den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, Fahrgästen erfolgreichen ÖPNV im Teilnetz Südost anzubieten. Hierfür ist nach der Überzeugung der Partner eine kontinuierli- che und zwar unter den Voraussetzungen � vertrauensvolle Zusammenarbeit der Partner erforderlich. Die Partner unterstützen sich wechselseitig im Rahmen dieser Zusammenarbeit und sorgen so für die Grundlagen ei- ner erfolgreichen Entwicklung des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag)ÖPNV im Teilnetz Südost. Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv GemeinschaftstarifIn dieser Vereinbarung regeln die Partner die Struktur ihrer Zusammenarbeit, insbesondere Abschnitt 3.5Umfang, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in Inhalt und Ablauf der jeweils geltenden Fassungwechselseitigen Abstimmung und Information. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Rechtsstellung der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie Partner bleibt jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenunberührt. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ Vereinbarung ist kein öffentlicher Dienstleistungsauftrag und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einbegründet keine Ausgleichspflichten.

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Sources: Qualitätssicherungsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes In Übereinstimmung mit aktuellen Ergebnissen der Wissenschaft bestätigt die gegen- wärtige bildungspolitische Diskussion die entscheidende Bedeutung der Qualität früh- kindlicher Bildungsprozesse für den weiteren Lebensweg der Kinder und die Zukunfts- fähigkeit unserer Gesellschaft. Eingedenk der Verantwortung, die den Kindertagesstätten als Orten frühkindlicher Bil- dung dabei zukommt, allen Kindern bestmögliche Bildungschancen zu eröffnen, schlie- ßen die der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin angehören- den Verbände, der Dachverband Berliner Kinder- und Schülerläden e. V. (hvvDaKS), die Mitarbeitende Eigenbetriebe gemäß § 20 KitaFöG2 sowie das Land Berlin, vertreten durch die Senats- verwaltung für Bildung, Jugend und Sport - nachstehend Vereinbarungspartner genannt - die folgende Vereinbarung über ihre Arbeitgeber die Qualitätsentwicklung in den Berliner Kindertages- stätten. Damit erfüllen sie den in § 13 des Kindertagesförderungsgesetzes (GroßkundenKitaFöG) im Rahmen beschrie- benen Auftrag zum Abschluss von verbindlichen Vereinbarungen über die Qualitätssi- cherung und Qualitätsentwicklung auf der Grundlage eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenvon der für Jugend und Fa- milie zuständigen Senatsverwaltung beschlossenen landeseinheitlichen Bildungspro- gramms. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem VertragDie Vereinbarungspartner verpflichten sich, den in § 22 des Tagesbetreuungsausbau- gesetzes und § 1 KitaFöG beschriebenen Bildungsauftrag der ProfiTicket­ Vertriebspartner Kindertagesstätten durch die Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms zu erfüllen. Sie vereinbaren, gemeinsam durch die in dieser Vereinbarung beschriebenen Maßnah- men die pädagogischen Fachkräfte in den Einrichtungen bei der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungUmsetzung des Bil- dungsprogramms konsequent zu unterstützen und sie den darin beschriebenen fachli- chen Anforderungen gemäß zu qualifizieren. Die Bestimmungen Vereinbarungspartner stimmen darin überein, dass der Charakter des hvv GemeinschaftstarifsBildungspro- gramms als Orientierungsrahmen den Prinzipien der Pluralität, Trägerautonomie und Konzeptionsvielfalt entspricht. Damit bietet das Programm Trägern und Einrichtungen die das ProfiTicket betreffenMöglichkeit, innerhalb seines Rahmens ihre eigenen Konzeptionen und Schwer- punkte umzusetzen. Gleichzeitig sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereitVereinbarungspartner bewusst, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle dass das Bildungsprogramm entsprechend den Erfahrungen der Praxis und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zukünftig fortzuschreiben ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmterklären ihre Bereitschaft, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einFortschreibungs- prozess mitzuwirken.

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Sources: Vereinbarung Über Die Qualitätsentwicklung in Berliner Kindertagesstätten

Präambel. ProfiTickets Segelsportarten (Segeln, Windsurfen und Kitesurfen) sind Abonnementsfahrkarten faszinierend und haben in den Meeren Schleswig-Holsteins heute und in Zukunft ihren Platz. Die Vertragspartner gehen davon aus, dass die Ausübung der Segelsportarten unter Beachtung der „Zehn Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur“ (in der Version der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (GroßkundenBundes unter ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇.▇▇/▇▇▇-▇/▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Flyer etc/Anlaaen/Zehn Regeln fuer Wassersportler.pdf Stand Oktober 2004) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenRegelfall zu keiner erheblichen Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Europäischen Vogelschutzgebiete des Schleswig-Holsteinischen Küstenmeeres der Ostsee führt. Mit Damit tragen ▇▇▇▇▇▇, Surfer und Kiter auch eine entsprechende Verantwortung, die Naturschutzgebiete an der Gesamtabwicklung Ostsee als Lebensraum einer zum Teil seltenen und bedrohten Vogelwelt vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Nahrungs- und Rasträume der in den Küstengewässern überwinternden Meeresvögel Nordeuropas als Teil des GKA haben europäischen Naturerbes dauerhaftzu bewahren. Unbedachtes Befahren kann zu einer Störung von Meeresvögeln an ihren Rast- und Nahrungsplätzen und von Küstenvögeln an ihren Brutplätzen führen. Die unterzeichnenden Partner gehen davon aus, dass die Verkehrsunternehmen Ausübung des Segelsports in den Europäischen Vogelschutzgebieten des Schleswig-Holsteinischen Küstenmeeres der Ostsee bei Beachtung der im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag folgenden vereinbarten Regelungen den gebietsspezifischen Erhaltungszielen Rechnung trägt und hier auch in Zukunft seinen angestammten Platz hat. Diese Vereinbarung gilt für die S­Bahn Hamburg GmbH Europäischen Vogelschutzgebiete im Schleswig- Holsteinischen Küstenmeer der Ostsee für die Ausübung des Segelsports, einschließlich des Wind- und Kitesurfens in derzeit vom 16. November bis 01. ▇▇▇▇. Zur Vermeidung von erheblichen Störungen von Rastvögeln harmonisiert das auf der Grundlage dieser Freiwilligen Vereinbarung zu erstellende Konzept zur Meidung von Konzentrationen überwinternder Meeresvögel den lokalen Schutz mit den allgemeinen Nutzungs- und Entfaltungsmöglichkeiten. Damit wird gleichzeitig den freizeitbedingten Erfordernissen des Segelsports Rechnung getragen (S­Bahnvgl. Artikel 2 Vogelschutz-Richtlinie). Zum Schutz von rastenden Meeresvögeln in den Wintermonaten meiden Segelsportler im Zeitraum vom 16. November bis 01. ▇▇▇▇ grundsätzlich die OlC-Gebiete (gemäß anliegender Karte), wenn das Ostseeinformationszentrum Eckernförde (OIC) ein lokal gehäuftes Auftreten von aktiv nach Nahrung suchenden oder rastenden Meeresvögeln in diesen Gebieten festgestellt und eine entsprechende Warnung herausgegeben hat. Die Warnung inklusive der Entwarnung wird vom OIC lokal und zeitlich befristet ausgesprochen und im Internet unter folgendem Link ▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ -▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn▇▇▇▇▇▇▇▇▇/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/ bekannt gegeben.

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Sources: Freiwillige Vereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Die vorliegende Projektvereinbarung folgt einem Arbeitsauftrag aus der im Juli 2019 durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (hvvSenSW), das Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg (BA), das Forum Rathausblock (Forum), das Vernetzungstreffen Rathausblock (VTR), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte mbH (GroßkundenWBM) und die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) geschlossenen Kooperationsvereinbarung für das Modellprojekt Rathausblock. Der Kiezraum ist vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von der BIM angemietet und in den Jahren 2019-21 im Rahmen Innenbereich denkmalgerecht erneuert worden. Demnach soll eine gesonderte Projektvereinbarung für den Kiezraum getroffen werden, die Sorge trägt, dass die Entwicklung eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnengenerationsübergreifenden, diversen, gemeinwohlorientierten, inklusiven Orts für nachbarschaftliche Begegnung und zivilgesellschaftliches Engagement für vielfältige nachbarschaftliche und soziale Zwecke – auch über den Rathausblock hinaus - ermöglicht wird. Mit Zugleich ist der Gesamtabwicklung Raum eine zentrale öffentliche Infrastruktur zur Diskussion und Kommunikation der Entwicklung des GKA haben Rathausblocks und des Dragonerareals sowie Teil des Modellprojektes Rathausblock für eine gemeinwohlorientierte und kooperative Quartiersentwicklung. Er ist offen für die Verkehrsunternehmen Nutzung durch Anwohner*innen, Bewohner*innen, vielfältige zivilgesellschaftliche Gruppen und Initiativen im hvv Stadtteil sowie für die Nutzung durch die Kooperationspartner*innen, kommunalen Akteur*innen und deren Dienstleister*innen mit Bezug auf das Sanierungsverfahren und das Modellprojekt. Als Instrument sieht die Kooperationsvereinbarung die Klärung einer Trägerschaft und Betrieb durch eine juristische Person, z.B. einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), freien ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigtvor. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif Dies soll durch eine zusätzliche Vereinbarung mit dem Bezirksamt abgesichert werden. Weitere Vereinbarungen können in einem Vertrag partizipativen Prozess mit Bewohner*innen, Anwohnenden, Gewerbetreibenden, Nutzer*innen, Initiativen und der AG Kiezraum gemeinsam entwickelt werden. Der Kiezraum soll durch die ihn nutzenden Gruppen selbst ‘bespielt’ und verwaltet werden. Dabei gilt es, die Bedarfe aller oben genannten Akteur*innen angemessen zu berücksichtigten. Parallel zur dieser Projektvereinbarung laufen seit mehreren Jahren Abstimmungen mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif zivilgesellschaftlich organisierten AG Raum, die sich inzwischen in einem Vertragzwei Interessengruppen aufgetrennt hat und deshalb nicht mehr als alleinige Ansprechpartnerin gilt. Gespräche laufen daher zukünftig mit der AG Kiezraum, zusammengesetzt aus verschiedenen Interessensgruppen. Berlin, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag)8. Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Juni 2021

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Sources: Projektvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Die Vertragspartner nach § 134a SGB V, der GKV-Spitzenverband, der Deutsche Hebammenverband e.V. und der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V. haben unter Mitarbeit des Hamburger Verkehrsverbundes Netzwerkes der Geburtshäuser e.V., der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (hvvDGHWi) e.V. und des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS) unter den Gesichtspunkten • des Qualitätsmanagements, • der partizipativen Entscheidungsfindung (= shared decision making) unter Beachtung der Sicherheit für die Schwangere und das ungeborene Kind (Patientensicherheit), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) • der Aufklärungspflichten der Hebamme im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenSinne des § 630e BGB die fallspezifischen Befunde/Risiken identifiziert, bei denen ein besonderes Vorgehen erforderlich ist, und diese in dem nachstehenden Kriterienkatalog zusammengefasst. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen Nachfolgende Ausführungen sollen dazu dienen, einheitliche Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, unter welchen Voraussetzungen Geburten im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag häuslichen Umfeld von freiberuflich tätigen Hebammen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden dürfen. Berücksichtigung fanden: • die S­Bahn Hamburg GmbH einschlägigen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen (S­Bahninsbesondere des Hebammengesetzes, der Berufsordnungen der Länder, der Mutterschaftsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇• (internationale) Leitlinien (DGGG, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt DGHWi, NICE usw.), • Expertinnenstandard Förderung der physiologischen Geburt, • Studienergebnisse/Evidenzen/ExpertInnenwissen und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen • Kataloge von unterschiedlichen Nationen mit einem Deutschland vergleichbaren Niveau der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregeltmedizinischen Versorgung, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif die eine Einteilung von Befunden/Risiken vorgenommen haben, nach denen Geburten in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) außerklinischen oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertragklinischen Setting zu betreuen sind. Ziel dabei ist es, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifseine größtmögliche Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten und dafür medizinisch begründete Kriterien bereitzustellen, die das ProfiTicket betreffensowohl die jeweilige Versicherte mit ihrem ungeborenen Kind als auch die Hebammen darin unterstützen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit komplikationsträchtige Verläufe der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft Geburt zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einvermeiden.

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Sources: Qualitätsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Mit dieser Zielvereinbarung verständigen sich das Land und die Hochschule Bremen über die Entwick- lungslinien der Hochschule Bremen für die Jahre 2007 bis 2009. Als Grundlage dienen die im Wissen- schaftsplan 2010 enthaltenen Schwerpunkte der Wissenschafts- und Hochschulentwicklung. Die finanzielle Situation des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Landes erschwert die Zielverfolgung, weil gegenwärtig keine gesicherten Aussagen zum Haushaltsvolumen für die kommenden Jahre vorliegen. Zudem ist die Hochschule xxx gehalten, aus den vorgesehenen Zuschüssen des Landes auch tarifrechtliche Personalkostensteige- rungen zu realisieren. Insofern steht die Umsetzung der vereinbarten Ziele unter dem Vorbehalt der finanziellen Realisierbarkeit. Die Hochschule Bremen erwartet vor diesem Hintergrund bis spätestens zum Anfang des WS 08/09 Aussagen zum Haushaltsvolumen für die Jahre 2009 bis 2011 und auf die- ser Basis eine Rahmenvereinbarung für die nächsten drei Jahre. Für den Bereich der Lehre wird das Land über diese Zielvereinbarung hinaus Sondermittel bereitstel- len, die Mitarbeitende zur langfristigen Sicherung der wissenschaftlichen Basis und der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule Bremen bei steigender Konkurrenz um qualifizierte Studierende und Nachwuchswissen- schaftler/-innen beitragen sollen. Unter diesen Rahmenbedingungen verfolgt die Hochschule Bremen insbesondere folgende große Entwicklungslinien: • Der weiteren Verbesserung der Lehre und des Studiums wird vorrangige Priorität eingeräumt. Dabei geht es um die Erhöhung der Anzahl der Absolventen und Absolventinnen, die Verkür- zung der Studiendauer sowie die Senkung der Studienabbrecherquoten bei Gewährleistung ei- ner hohen Ausbildungsqualität und der Wettbewerbsfähigkeit der Absolventen und Absolven- tinnen auf dem Arbeitsmarkt. • Wie keine andere Hochschule im Lande Bremen und nur sehr wenige in der übrigen Republik verfügt die Hochschule Bremen über ihre Arbeitgeber Erfahrungswerte, die sich durch die Umstellung auf die Bachelor-Struktur ergeben. So haben sich neue Formen des Lehrens und des Lernens ausge- bildet wie verstärktes Arbeiten im Internet, Teamarbeit, Arbeitsgruppen oder Tutorien, die ande- re räumliche Lösungen als bisher (GroßkundenStichwort: Entwicklung eines Raumprogramms) sowie zu- sätzliche personelle Kapazitäten für Betreuung im Selbst-Studium erfordern. • Die Hochschule Bremen zeichnet sich durch eine starke internationale Orientierung der Ausbil- dung aus. Dies soll weiter verfolgt werden. Darüber hinaus muss es darum gehen, das inhaltliche Profil der Hochschule konkreter zu defi- nieren und den Zusammenhang zwischen Ausbildungs- und Forschungsprofil der Hochschule herzustellen. • Die Hochschule Bremen beabsichtigt, sich im Tertiären Bildungsbereich zu einer Institution wei- terzuentwickeln, die die Menschen ihr Leben lang mit qualifizierten Aus-, Fort- und Weiterbil- dungsangeboten begleitet. Dabei wird auch zu klären sein, welche Leistungen im Gegensatz zur bisherigen Praxis für die Zulassung zum Erst-Studium anerkannt werden können. Das grundständige (Erst-) Studium bildet dabei die Basis für ein fortgesetztes berufsbegleitendes Angebot, das sich beständig aktuellen Erkenntnissen und Entwicklungen anpasst. • Zur Qualitätssicherung in Forschung und Lehre sowie im Dienstleistungsbereich bedarf es des Auf- und Ausbaus des Qualitätssicherungssystems und –managements. • Die Verbreiterung der wissenschaftlichen Basis erfordert den Ausbau der Kooperationen der bremischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnender Wissenschaftsschwer- punkte untereinander. Mit • Die Hochschule Bremen als Abbild der Gesamtabwicklung des GKA haben regionalen Wirtschaftsstruktur wird ihre Transferleistun- gen in die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Region und die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag Kooperationen mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � Wirtschaft weiter ausbauen und verstetigen mit dem Ziel des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem VertragAufbaus nachhaltiger Netzwerke und Cluster. Land und Hochschule Bremen werden bestrebt sein, den gemeinsam die ehrgeizigen Zielsetzungen des Wissenschaftsplanes sowie die Erfolge der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle Vorjahre zu sichern und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.partiell auszubauen

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Sources: Zielvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ öffnet einem breiten Publikum Zugang zu unikalen Quellen, die in Bibliotheken, Archiven und Museen aufbewahrt werden. Das Angebot ist gleichermaßen sowohl Teil der wissenschaftlichen Wertschöpfungskette als auch Anlaufpunkt für den historisch interessierten Laien. Es ging aus dem Zettelkartenbestand der 1966 begründeten Zentralkartei der Autographen, ZKA, und einschlägigen, konvertierten Nachlass-Verzeichnissen hervor, und entwickelte sich sukzessive von einem Portal zu einem überregionalen Verbund von Kulturerbe- und Wissenschaftseinrichtungen. Als Verbund bietet ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt den teilnehmenden Einrichtungen digitale Dienste und ermächtigtDienstleistungen für die regel- und normbasierte Erfassung und Pflege von Erschließungsdaten sowie die zeitgemäße Bereitstellung der Daten. Die Teilnahme am Kalliope-Verbund ermöglicht die kosteneffiziente Arbeit mit Standards – Schnittstellen, Formate, Normdaten –, und eine hohe Flexibilität bei der weiteren Entwicklung innovativer digitaler Angebote. Die Qualitäten von ▇▇▇▇▇▇▇▇ ergeben sich aus der Qualität der Zusammenarbeit der teilnehmenden Partner. Die gemeinsame Arbeit stärkt den Verbund und die einzelnen Einrichtungen. Insbesondere die auf Endnutzer abzielenden Dienstleistungen von Kalliope sind umso nützlicher, je umfangreicher der nachgewiesene Datenbestand ist und je vielfältiger dieser Datenbestand genutzt werden kann. Die Verbundpartner streben daher nachdrücklich die weitere Vergrößerung des Datenangebots und die weitere Optimierung von Zugangswegen an. § 1 Definitionen Der Kalliope-Verbund ist eine Arbeitsgemeinschaft von Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen für den Ausbau des Datenangebots sowie die Entwicklung der digitalen Dienste und Dienstleistungen. Trägereinrichtung des Kalliope-Verbunds ist die Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz (SBB-PK). Sie führt die Geschäfte und betreibt das standardisierte Verbundangebot (Anhang 2). Die Arbeitsstelle vertritt die Trägereinrichtung in Bezug auf den Kalliope-Verbund. Sie betreut das standardisierte Verbundangebot und die Verbundpartner. Verbundpartner sind Einrichtungen, die mit der Trägereinrichtung einen Vertrag zur Teilnahme am Kalliope-Verbund schließen. Die Verbundleitung sind die Trägereinrichtung und die Verbundpartner, die als Regionalpartner mit der Trägereinrichtung einen Ergänzungsvertrag schließen (Anhang 4). § 2 Rechte und Pflichten Teilnahmeberechtigt am Kalliope-Verbund sind öffentliche und private Einrichtungen, die Archiv- und archivähnliche Bestände aufbewahren. Für die Teilnahme können Kosten entstehen (§4). Verbundpartner erhalten Zugang zu einem standardisierten Verbundangebot für die Erfassung und Pflege sowie die Bereitstellung von normbasierten Erschließungsdaten (Metadaten). Die Trägereinrichtung gewährleistet im Rahmen der technischen und personellen Gegebenheiten die Verfügbarkeit des standardisierten Verbundangebots. Die Trägereinrichtung kann die Leistungen des standardisierten Verbundangebots selbst erbringen oder Dritte mit deren Erfüllung betrauen. Die Trägereinrichtung kann für die Entwicklung des standardisierten Verbundangebots Projekte durchführen und Kooperationen mit Dritten eingehen. Für die Kündigung der Teilnahme gilt: Verbundpartner haben das Recht, das Vertragsverhältnis ohne die Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten schriftlich zum Ende eines Kalenderjahres zu kündigen. Das Vertragsverhältnis zwischen Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Verbundpartner erhalten mit Vertragsende ihre Metadaten. Diese können weiterhin von der S­Bahn Trägereinrichtung für Kalliope benutzt werden. Wird die Trägereinrichtung ihren Pflichten zum Betrieb des standardisierten Verbundangebots nicht mehr nachkommen, teilt sie dies den Verbundpartnern rechtzeitig schriftlich mit. Die Übergabe des standardisierten Verbundangebots an einen neuen ▇▇▇▇▇▇ kann vereinbart werden. § 3 Rechte an den Daten Für alle Metadaten, die im Online-Katalog des Kalliope-Verbunds öffentlich gemacht sind, gilt das Recht zur Bereitstellung unter der CC-BY-SA Lizenz1 als erteilt. Ausgenommen sind Daten, die etwa aufgrund von persönlichkeits- oder urheberrechtlichen Gründen gesperrt und nicht über den Großkunden Online-Katalog zugänglich sind oder die von Verbundpartnern mit einer alternativen weitergehenden oder restriktiveren Creative-Commons Lizenz ausgezeichnet werden. § 4 Leistungen und Kosten Für die Dauer der Vertragslaufzeit wird jährlich ein pauschaler, zweckgebundener Kostenbeitrag für die Weiterentwicklung des standardisierten Verbundangebots erhoben (Anhang 3). Ehrenamtlich oder maßgeblich ehrenamtlich betriebene Einrichtungen sowie natürliche Personen sind von der Beitragspflicht befreit. Regionalpartner (§1,5) übernehmen von der Trägereinrichtung den Kostenbeitragseinzug. Sie können Verbundpartner ganz oder teilweise vom Kostenbeitrag freistellen (Anhang 4). Änderungen des Kostenbeitrags werden zum 1. Januar des übernächsten Jahres nach schriftlicher Bekanntgabe wirksam. Aktuelle Kostenbeiträge sind in GKA Verträgen geregeltder Preisliste (Anhang 3) aufgeführt. § 5 Abstimmung im Verbund Grundlage für die weitere Entwicklung des standardisierten Verbundangebots sind die systematisch ermittelten Bedarfe von Verbundpartnern und der Trägereinrichtung. Die Umsetzung (Beauftragung und Implementierung) erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit der Mittel (§4,1), der Standardkonformität und Wirtschaftlichkeit der zu implementierenden Lösung. Für die Vorbereitung neuer Fachverfahren oder Einführung von Standards können Arbeitsgruppen auf Antrag von mindestens drei Verbundpartnern durch die Verbundleitung eingesetzt werden. Die Verbundleitung priorisiert Anforderungen, achtet auf die Wirtschaftlichkeit von Konzepten und trägt zu einer standardorientierten Entwicklung des Verbundangebots bei. Die Umsetzung von Bedarfen, die nicht nach §5,2 erfolgen, können Verbundpartner bei Übernahme der Kosten direkt mit der Arbeitsstelle abstimmen. Für den fachlichen Austausch, die Weiterbildung und zur Erörterung der Verbundentwicklung kann die Verbundleitung Tagungen und Verbundgespräche organisieren. Arbeitsgruppen geben sich Regeln, die von der Verbundleitung bestätigt werden, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag)arbeiten im Übrigen transparent. Maßgeblich § 6 Haftung Die Trägereinrichtung haftet nicht für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsSchäden, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem durch Nutzung des Verbundangebots entstehen. Dies umfasst auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden anSchäden, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sindeiner Störung der Dienste resultieren. Für alle Inhalte, weist auf die Konsequenzen die Verbundpartner in der Nichtrückgabe hinDatenbank erfassen, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets haften diese selbst. Die Trägereinrichtung und die Empfangsbestätigungen übrigen Verbundpartner haften nicht gegenüber Dritten, wenn in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur ArchivierungDatenbank Daten eingepflegt wurden, die gegen Rechte Dritter verstoßen. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner Verbundpartner stellen die Trägereinrichtung und die anderen Verbundpartner in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der Fall von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einAnsprüchen Dritter frei.

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Sources: Teilnahmevertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gründeten im Rahmen eines Großkunden­ abonnements Jahr 1997 die neue öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt „Südwestrundfunk“ (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (AufnahmevertragSWR). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ Ihre Erwartungen an die Fusion von Süddeutschem Rundfunk (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (FirmenstammdatenSDR) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell Südwestfunk (SWF) haben sich erfüllt – die Fusion ist gelungen. Digitalisierung und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages Konvergenz der Medien stellen den SWR fünfzehn Jahre später vor neue Herausforderungen. Viele Vorschriften der Anfangsphase können heute flexibleren Regelungen weichen. Auch die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte letzten Jahren gewachsenen, berechtigten Ansprüche an Beteiligung, Mitwirkung, Transparenz und Staatsferne erfordern neue Regeln. Die Realisierung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in den Gremien, der Geschäftsleitung und bei den Beschäftigten bedarf einer neuen Anstrengung. Der gesellschaftliche Wandel muss sich auch in den Gremien abbilden. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind daher übereingekommen, den Staatsvertrag über den Südwestrundfunk zu erteilennovellieren. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten Ziel des Vertragsverhältnisses � benennt Staatsvertrags ist die S­Bahn bzwGewährleistung eines starken, leistungsfähigen SWR in einer digitalisierten Medienwelt. Der SWR soll den Anforderungen der ProfiTicket­Vertriebspartner Medienkonvergenz erfolgreich begegnen können. Seine Angebote müssen sich an sämtliche Bevölkerungsgruppen richten und alle Altersgruppen – junge Menschen noch stärker als bisher – erreichen. Dazu braucht der Sender mehr Flexibilität, seine Strukturen selbst gestalten zu können. Ihm soll ermöglicht werden, multimediale Organisationsformen zu entwickeln. Der SWR soll weiterhin eine profilierte Rolle innerhalb der ARD einnehmen. Dabei erwarten die Länder, dass sich der SWR bei seinen Standort-, Struktur- und Produktionsentscheidungen auch an dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit orientiert. Denn nicht zuletzt zählt zu den Herausforderungen auch die notwendige finanzielle Konsolidierung des Senders, um seine Zukunft auf der Basis des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags erfolgreich gestalten zu können. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wollen die regionale Identität stärken. Das Herzstück des SWR ist seine regionale Verwurzelung – in den beiden Ländern, ihren Regionen und Städten. Sie sollen in den Programmen des SWR eine herausragende Rolle einnehmen. Die regionale Verankerung findet ihren Ausdruck auch in den Senderstandorten in den beiden Landeshauptstädten Stuttgart und Mainz, die auch Standorte der Landessender sind, und dem dritten Standort Baden- Baden sowie den zahlreichen Studios vor Ort. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wollen die Staatsferne des Rundfunks garantieren. Eine angemessen staatsferne Zusammensetzung der Aufsichtsgremien, auch durch erweiterte Inkompatibilitätsregeln, soll der redaktionellen Unabhängigkeit Rechnung tragen. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wollen die Mitwirkungsrechte der Gremien und der Beschäftigten ausbauen. Die binnenplurale Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat sich in besonderer Weise bewährt. Sie gilt es weiter zu stärken. Deshalb sorgen die Länder für eine klarere Aufgabenverteilung und bauen die Verantwortung der Aufsichtsgremien aus. Das entspricht einem zeitgemäßen Verständnis von wirksamer Rundfunkaufsicht. Mit einem Redaktionsstatut und erweiterten Rechten der Personalvertretung wird die Mitwirkung der Beschäftigten gestärkt. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wollen die Gleichstellung von Frauen und Männern realisieren und den gesellschaftlichen Wandel in den Gremien abbilden. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine besondere gesellschaftliche Verpflichtung, der die Länder insbesondere durch verbindliche Vorgaben in den Aufsichtsgremien Rechnung tragen. Eine veränderte Zusammensetzung des Rundfunkrats soll sicherstellen, dass sich die Pluralität der heutigen Gesellschaft auch in den Gremien widerspiegelt. Der folgende Staatsvertrag enthält die grundlegenden Regelungen, die den Rechtsrahmen für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Sollöffentlich-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einrechtliche Rundfunkanstalt SWR bilden.

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Sources: Staatsvertrag Über Den Südwestrundfunk

Präambel. ProfiTickets Märkte tragen in einem großen Maß zur Attraktivität der Städte bei und bereichern damit die Lebensqualität der Menschen. Die Besucher der Märkte erwarten dabei ein persönliches Einkaufserlebnis mit buntem Markttreiben und vielfältigen Angeboten. Die „Kultur, Tourismus und Messebetriebe Zwickau GmbH“ (KULTOUR Z. GmbH) als Beteiligungsunternehmen der Stadt Zwickau ist daran interessiert, bisher bekannte und beliebte „Erlebnismärkte“ weiterhin anzubieten und neue zu erschließen. Bei der Organisation und der Durchführung dieser „Erlebnismärkte“ sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)die unterschiedlichsten Interessensgruppen beteiligt, für deren reibungsloses Zusammenspiel grundlegende Regeln erforderlich sind, damit die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) i„Erlebnismärkte“ unter optimalen Bedingungen für die Besucher funktionieren. Im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg ihrer unternehmerischen und gestalterischen Freiheit als Veranstalter, ist KULTOUR Z. GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇des Veranstaltungsrisikos bei der Organisation und Durchführung der „Erlebnismärkte“ auf öffentlich städtischen Flächen in der Stadt Zwickau. Ihr obliegt die optische und inhaltliche Ausgestaltung der „Erlebnismärkte“ und die alleinige Auswahl und Zulassung von Teilnehmern vorzunehmen. Aufgabe der KULTOUR Z. GmbH ist es dabei auch, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt die Interessen der Kunden, der Marktbeschicker und ermächtigtdie eigenen Interessen als Veranstalter zu koordinieren. Hohe Qualitätsansprüche, professionelles Engagement und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen Beteiligten während der „Erlebnismärkte“ gilt als Maxime. Dabei steht der Kunde immer im Mittelpunkt. Ziel der KULTOUR Z. GmbH ist es weiterhin, mit dieser Marktordnung das Zusammenwirken aller Beteiligten (Besucher, Händler, Stadt und KULTOUR Z. GmbH) bestmöglich zu gestalten. Das Vertragsverhältnis zwischen wird aber nur gelingen, wenn alle Beteiligten bereit sind, diese „Hausordnung“ zu akzeptieren. § 1 „Erlebnismarkt“ § 2 Marktplatz, Markttage, Marktzeiten § 3 Gegenstand / Sortiment des Marktes § 4 Marktvertrag / Standplätze § 5 Entgelte / sonstige Kosten § 6 Entgeltentstehung / Entgeltfälligkeit § 7 Beendigung des Marktvertrages § 8 Elektroanschlüsse § 9 Verkaufseinrichtungen § 10 Marktaufsicht / Marktbetrieb § 11 Verkaufsordnung § 12 Verhalten auf dem Markt § 13 Sauberhaltung und Reinigung der S­Bahn Marktfläche / Verkehrssicherungspflicht § 14 Versicherung § 15 Haftung § 16 Datenschutz § 17 Maßnahmen bei einem Verstoß gegen die Marktordnung § 18 Salvatorische Klausel Die KULTOUR Z. betreibt den „Erlebnismarkt“ im Sinne der Gewerbeordnung nach §68 Abs. 1 als Spezialmarkt oder nach §68 Abs. 2 als Jahrmarkt, im Weiteren als Markt / Sondermarkt bezeichnet. Die Marktordnung bestimmt die Ordnung, das Teilnahmerecht und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, das Verhalten auf dem Markt von Teilnehmern / Markthändlern und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit Marktbesuchern. Diese Marktordnung gilt für alle von der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (AufnahmevertragKULTOUR Z. GmbH betriebenen Märkte nach §1(1). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsFür die einzelnen Märkte können Ausführungsbestimmungen erlassen werden, die das ProfiTicket betreffen, sind von KULTOUR Z. GmbH in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle Einzelfallgestaltung und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt ohne Rechtsanspruch festgesetzt werden. Für Großkunden den Fall, dass der Markt nach der Gewerbeordnung festgesetzt wurde, ist diese Festsetzung Bestandteil dieser Marktordnung und hat Vorrang gegenüber dieser Marktordnung, soweit sich die Regelungen unterscheiden. Die Marktordnung ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung (Marktvertrag), die zwischen der KULTOUR Z. GmbH und dem einzelnen Teilnehmer abgeschlossen wird. Der Teilnehmer erkennt die Regelung der Marktordnung mit Direktvertrag wird dem Einvernehmen des ihm zugewiesenen Standplatzes an. Gegenüber dem Marktbesucher gilt diese Marktordnung auf Grund des der KULTOUR Z. GmbH zustehenden Hausrechts. Die KULTOUR Z. GmbH regelt im Einvernehmen mit der Stadt Zwickau die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch Örtlichkeit des Marktplatzes. Marktart, Marktplatz, Markttage und Marktzeiten sind in der speziellen Ausführungsbestimmung, bezogen auf den jeweiligen Sondermarkt, gesondert geregelt. Diese Ausführungsbestimmungen sind Bestandteil dieser Marktordnung. Der Gegenstand des jeweiligen Sondermarktes ist in der speziellen Ausführungsbestimmung geregelt. Diese Ausführungsbestimmungen sind Bestandteil dieser Marktordnung. Ob Waren / Sortimente / Leistungen zu den zugelassenen Gegenständen des Marktes gehören und feilgeboten werden dürfen, entscheidet im Zweifelsfall die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen Marktaufsicht vor Ablauf Ort. Der Teilnehmer hat einen Zulassungsantrag (Angebot der Gültigkeit Teilnahme) zu stellen. Zulassungsanträge zur Teilnahme zum jeweiligen Sondermarkt sind, fristgemäß für das jeweilige Kalenderjahr in dem der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTicketsMarkt stattfindet, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht schriftlich bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innenKULTOUR Z. GmbH zu stellen: - Die Bewerbungsfristen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung Teilnahmebedingungen und Zulassungskriterien sind aus der speziellen Ausführungsbestimmung, bezogen auf den jeweiligen Sondermarkt, ersichtlich. Diese Ausführungsbestimmungen sind Bestandteil dieser Marktordnung. Ein Anspruch auf Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich Antragstellers / Bewerbers zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einjeweiligen Sondermarkt besteht grundsätzlich nicht.

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Sources: Marktvertrag Und Teilnahmebestimmungen

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Im Rahmen der Durchführung des Hamburger Verkehrsverbundes berufspraktischen Teils des Hebammenstudiums trägt die Hochschule die Gesamtverantwortung für die Koordination der theoretischen und praktischen Lehrveranstaltungen mit den berufspraktischen Praxiseinsätzen gemäß § 22 Hebammengesetz (hvvHebG). Die vPE verantwortet die Durchführung der berufspraktischen Praxiseinsätze auf Grundlage des akkreditierten Studiengangkonzepts und des Curriculums gemäß HebG 2019 und der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStrPrV) 2020. Die Praxispartnerin ermöglicht die berufspraktische Ausbildung der Studierenden des Bachelorstudienganges Hebammenwissenschaft während der außerklinischen Praxiseinsätze und stellt ihrerseits die Durchführung auf Grundlage des Praxisplans sicher. Ziel der Vereinbarung nach § 16 Abs. 2 HebG ist die Regelung der Zusammenarbeit der Kooperationspartner zur externen Durchführung der berufspraktischen ambulanten Einsätze von Hebammenstudierenden bei freiberuflichen Hebammen bzw. ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen (HgE) nach Maßgabe des HebG, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) der HebStrPrV sowie nach Maßgabe gegebenenfalls einschlägiger Landesregelungen in der jeweils gültigen Fassung. Die Kooperationspartner verpflichten sich zu diesem Zweck zu einer engen, transparenten und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Ziel, den Hebammenstudierenden eine qualitativ hochwertige berufspraktische Ausbildung im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen des Hebammenstudiums gewährleisten zu können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben Die Praxispartnerin hat die Verkehrsunternehmen Vorgaben nach § 7 HebStPrV und nach gegebenenfalls einschlägigen Landesregelungen zu erfüllen. Die Praxispartnerin verpflichtet sich, im hvv Rahmen des Hebammenstudiums als Einsatzort für Praxiseinsätze im Umfang von bis zu … (480) Stunden pro Studierende(n) zur Verfügung zu stehen. Sie verpflichtet sich, für die Erstellung des Praxisplanes inklusive des inhaltlichen Konzeptes durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH vPE spätestens … Monate vor Beginn jedes Studienganges die mögliche Zahl der Einsätze und der Studierenden sowie die möglichen Zeiträume für die Einsätze mitzuteilen. Bei Einsätzen bei der Praxispartnerin werden folgende Kompetenzbereiche abgedeckt: Schwangerschaft / Geburt / Wochenbett und Stillzeit (S­Bahnnicht Zutreffendes bitte streichen). Die Praxispartnerin erklärt, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt dass sie über eine ausreichende Zahl von qualifizierten praxisanleitenden Hebammen verfügt. Ein Konzept zur Sicherstellung des in § 13 Abs. 2 HebG mindestens geforderten Umfangs von 25 Prozent Praxisanleitung bei jedem Einsatz für jede(n) Studierende(n) soll zu Beginn der Kooperation vorgelegt und ermächtigtregelmäßig von den Kooperationspartnern überprüft und ggf. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag aktualisiert werden. Die Praxispartnerin erklärt mit der S­Bahn direkt Unterschrift zu dieser Kooperationsvereinbarung, dass sie dem Vertrag nach § 134 a SGB V beigetreten ist und die Qualitätsanforderungen aus diesem Vertrag erfüllt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertraggemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 HebG). Maßgeblich für diese Verträge sind Die Praxispartnerin legt zu Beginn der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in Kooperation und bei Änderungen im Hebammenteam Nachweise1 zur Anerkennung der jeweils geltenden FassungQualifikation der Praxisanleiterinnen oder über das Vorliegen einer Ausnahme nach § 59 HebStPrV vor. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerPraxispartnerin bestätigt außerdem, dass die bestellten ProfiTickets Berufsurkunden aller weiteren tätigen Hebammen von ihr geprüft wurden. Die Praxispartnerin sichert zu, die Ziele des Studiums (optional: ggfs. Aufnahme weiterer Spezifizierung wie bspw. Studiengangkonzept, Ordnung des Studienganges, gemäß Absatz 2 vereinbarte Kompetenzbereiche für den ambulanten berufspraktischen Einsatz) zu verfolgen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Studierenden in diesen Einsätzen die vorgesehenen Kompetenzen erwerben und Ziele erreichen können. Die Praxispartnerin ist verpflichtet, den Studierenden die im Rahmen des Praxiseinsatzes erforderliche Arbeits- und Schutzkleidung, Schutzausrüstung u. Ä. zur Verfügung zu stellen und zu reinigen.2 Die Praxispartnerin sichert zu, dass alle Hebammen, mit denen Studierende im Einsatz zusammen arbeiten werden, insbesondere die Praxisanleitungen, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die auch die Anleitung von Studierenden einschließt. Die vPE weist die Studierenden darauf hin, dass sie während ihrer Einsätze in der Praxisstelle den Anweisungen der Praxispartnerin Folge zu leisten haben und die Pflichten aus dem Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung (Studienvertrag) erfüllen müssen. Die vPE leitet die sich gemäß § 3 Abs. 1 der Vereinbarung zu außerklinischen Praxiseinsätzen bei freiberuflich tätigen Hebammen und in von Hebammen geleiteten Einrichtungen (HgE) sowie zur Weiterqualifizierung zur Praxisanleitung nach Absprache vorbereitet, § 134a Abs. 1d SGB V (im Folgenden „Pauschalenvereinbarung“ genannt) unter Einhaltung der dort geregelten Voraussetzungen ergebende Pauschale abhängig von der Dauer des Einsatzes in der Einrichtung weiter. Eine Weiterleitung erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Dokumentation an die Praxispartnerin. Die Pauschale kann anteilig einmal im Monat mit der vPE als dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und für die Durchführung der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt Ausbildung verantwortlichen Krankenhaus (§ 15 HebG) abgerechnet werden (§ 3 Abs. 4 Pauschalenvereinbarung). optional: Die vPE unterstützt die Praxispartnerin bei der Suche nach geeigneten berufspädagogischen Fortbildungsmaßnahmen für Praxisanleitende. Die vPE bietet allein/ in Zusammenarbeit mit der Hochschule / gemeinsam mit einem sonstigen Dritten (nicht Zutreffendes bitte streichen) pro Jahr … Stunden berufspädagogische Fortbildungsmaßnahmen für Praxisanleitende kostenpflichtig an. Aufwendungen der Praxispartnerin für berufspädagogische Fortbildungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 HebStrPrV können gegenüber der vPE nicht geltend gemacht werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent Die vPE informiert die Praxispartnerin im Vorjahr/mind. 6 Monate im Voraus/zu Beginn der jeweiligen Studienkohorte/anhand des Praxisplans (bitte das Vereinbarte einsetzen) über den Zeitpunkt der Einsätze von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wirdStudierenden. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets Die Einsatzplanung ist nur nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf mit der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden anPraxispartnerin möglich, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen ihre Ressourcen gemäß § 2 Abs. 1 der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einvPE gemeldet hat.

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Sources: Kooperationsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets Durch Investitionen von insg. 5,5 Mrd. Euro innerhalb von 10 Jahren sollen der Sanierungsstau an den Schulen abgebaut, neue Schulen für die wachsende Stadt errichtet sowie der bauliche Unterhalt signifikant verstärkt werden. Für den Neubau von Schulen (incl. Ersatzbauten) sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes knapp 2,8 Mrd. Euro eingeplant. Damit sollen rund 60 neue Schulen errichtet werden. Es gibt vier Akteure, die spezifische Beiträge zum Schulbau leisten: die Bezirke, die SenSW, die HOWOGE und die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH. Die Bezirke werden als Schulträger vom Neubau und von den Großsanierungen entlastet. Bei Sanierungen gilt folgende Aufgabenteilung: Die Bezirke konzentrieren sich auf Maßnahmen unter 10 Mio. Euro (hvvgemäß Gebäudescan 2016), die Mitarbeitende Landesebene auf Großsanierungen (über ihre Arbeitgeber 10 Mio. Euro lt. Gebäudescan 2016; 21 Standorte). Die HOWOGE übernimmt den Neubau insb. der weiterführenden Schulen, während sich die SenSW auf den Neubau von Grundschulen konzentriert. Die Großsanierungen werden so aufgeteilt, dass jeder der beiden genannten Akteure für jeweils 10 Schulstandorte zuständig ist. Dadurch [!] wird eine erhebliche Beschleunigung bei der Umsetzung der Maßnahmen [wieviel Monate?] und damit die Gewährleistung ausreichender Schulplätze für die deutlich steigenden Schülerzahlen [wieviel?] erreicht, was nur mit Mitteln der öffentlichen Verwaltung [In welcher Höhe stehen die 2021 – 2030 zur Verfügung? Wie groß ist die jährliche Deckungslücke?] nicht möglich wäre. Die [landeseigene] HOWOGE erhält Erbbaurechte an den landeseigenen Schulgrundstücken, kann diese Baumaß- nahmen durch die Aufnahme von Krediten finanzieren und vermietet die sanierten bzw. errichteten Schulen an die Bezirke nach kaufmännischen Grundsätzen [nicht etwa nach kommunalwirtschaftlichen] auf der Basis von Kosten- mieten. Das Land Berlin (Großkundenstellt) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements durch Anmietung der von der HOWOGE fertiggestellten Objekte … die Finanzierung der Vorhaben sicher. Zur gewählten Struktur gehört ein Einredeverzicht [des Landes Berlin] gegenüber den vorwiegend öffentlichen Banken. der HOWOGE (GKAwird) beziehen könnenermöglicht, die Investitionen zu Konditionen zu finanzieren, wie sie bei Kommunalkrediten üblich sind. Das Land Berlin beabsichtigt nicht, einer Belastung der Erbbaurechte zuzustimmen. Für die Bezirke werden keine zusätzlichen Belastungen daraus entstehen, dass ein Teil der Bauvorhaben durch die HOWOGE ausgeführt wird; mögliche kostenmäßige Nachteile werden ihnen ausgeglichen. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des dieses Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege jeweiligen Bezirk (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungenerfolgt) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist eine partielle Aufgabenübertragung auf die Konsequenzen HOWOGE, aber auch auf die SenBJF (bei Schulneubau teilweise Übernahme der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe Rolle des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einBedarfsträgers).

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Sources: Rahmenvertrag Zur Berliner Schulbauoffensive (Bso)

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Die Stadt Helmstedt (alt) mit ihren Ortsteilen Barmke und Emmerstedt sowie die Ge- meinde Büddenstedt mit ihren Ortsteilen Hohnsleben, Offleben und Reinsdorf fusio- nieren und bilden die künftige Stadt Helmstedt. Ziel dieser Fusion ist: - durch die Annahme des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Angebotes des Landes Niedersachsen im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könneneiner kapitalisierten Bedarfszuweisung eine Teilentschuldung zu erhalten und mit eigenen Maßnahmen zur Erreichung nachhaltiger Haushaltskonsolidierung beizutragen, - die künftigen Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt, Hohnsleben, Offleben und Reinsdorf sowie die Kernstadt Helmstedt als gleichberechtigte Partner zum Wohle ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zukunftsfähig zu ge- stalten und zu fördern. Mit der Gesamtabwicklung Vorhandene örtliche Besonderheiten sollen hierbei nach Prüfung des GKA haben jeweiligen Einzelfalles beibehalten werden, - das gemeinsame Standort-, Tourismus- und Wirtschaftspotential zu bündeln, zu stützen und zu stärken, um Arbeitsplätze zu erhalten und neu zu schaffen, - die Verkehrsunternehmen im hvv Auswirkungen des demographischen Wandels mit den Einwohnerrück- gängen und Finanzverlusten durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Synergieeffekte aufzufangen, die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Struktu- ren mit den gemeindlichen Einrichtungen anzupassen, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇eine dauerhaft leis- tungsfähige Daseinsversorgung zu erhalten, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt zu verbessern und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn damit die Re- gion zu stärken, - eine gemeinsame leistungsstarke bürgernahe Verwaltung zu erhalten und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregeltauszubauen, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag um die Zukunftsaufgaben mit der S­Bahn direkt gebündelten Fach- und Sach- kompetenz nachhaltig umzusetzen, - die örtlichen Bildungseinrichtungen zeitgerechten Strukturen anzupassen und die Kinder- und Jugendförderung zu stärken, - die örtliche Kultur-, Senioren- und Sozialarbeit zu fördern, das ehrenamtliche bürgerschaftliche und soziale Engagement zu unterstützen und weiter zu ent- wickeln. Aus den dargelegten Gründen wird gem. § 26 Niedersächsisches Kommunalverfas- sungsgesetz ( NKomVG ) folgender Gebietsänderungsvertrag geschlossen: Die Stadt Helmstedt (Direktvertragalt) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertragmit ihren Ortsteilen Barmke und Emmerstedt sowie die Ge- meinde Büddenstedt mit ihren Ortsteilen Hohnsleben, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Offleben und Reinsdorf bilden zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung01.07.2017 die Stadt Helmstedt. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner Rechtsstellung einer selbstständigen Stadt gemäß § 14 Absatz 3 NKomVG soll erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einbleiben.

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Sources: Gebietsänderungsvertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Die Parteien beabsichtigen, in enger Zusammenarbeit Projekte zur Energieerzeugung mit erneuerba- ren Energien in Form von Onshore-Windparks auf dem deutschen Festland zu entwickeln (hvvnachfol- gend „Projekte“), um mit diesen Projekten die Mitarbeitende Energieversorgung der Gesellschafter zu stärken. Zur Realisierung dieses Zwecks werden sich die Gesellschafter an der Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 46602, beteiligen. Die Gesellschaft wird verschie- dene Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien (Onshore Windparks) entwickeln. Die Projekte verfolgen das Ziel einer Stärkung der örtlichen Energieversorgung durch die Gesellschafter. Den Ge- sellschaftern soll das Recht zukommen, die von der Gesellschaft entwickelten Projekte selbst oder über hierfür gesondert geschaffene Beteiligungsgesellschaften („Windparkgesellschaften“) zu er- werben und zu betreiben; im Einzelfall kommt auch eine (teilweise) Weiterveräußerung der Projekte an Dritte in Betracht. Soweit die Projekte an Windparkgesellschaften veräußert werden, sollen diese in der Rechtsform der GmbH & Co. KG aufgesetzt werden. Alleinige Komplementärin dieser Windpark- gesellschaften soll zunächst eine Komplementärgesellschaft aus dem Konzernkreis der Altus sein. Bis zur Entscheidung der Gesellschafter über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenBeteiligung an den Windparkgesellschaften sollen die Windparkgesellschaften ebenfalls durch Altus gehalten werden. Mit Altus wird der Gesamtabwicklung des GKA haben Gesellschaft Options- rechte auf die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und Anteile an den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsWindparkgesellschaften einräumen, die das ProfiTicket betreffendinglich gesichert werden und die die Gesellschaft an ihre Gesellschafter nach Maßgabe dieser Vereinbarung weitergibt. KMW und Altus, sind eine 100%ige Tochtergesellschaft der KMW, werden der Gesellschaft sämtliche bei ihnen bereits in dem auch Entwicklung befindlichen und in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck Deutschland gelegenen Projekte verkaufen. Diese Projekte werden künftig von Altus exklusiv auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrages auf Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstCost-Plus“-Basis weiterentwickelt. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Darüber hinaus werden der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine AnsprechpersonGesellschaft weitere entsprechende Projekte aufgrund dieses Dienstleistungsvertrages mit Altus angeboten, die für Altus bei Aufnahme in die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich Gesellschaft ebenfalls exklusiv unter dem Dienstleistungsvertrag weiterentwickelt. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Parteien was folgt:

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Sources: Konsortialvertrag

Präambel. ProfiTickets Die Waldkliniken in Eisenberg sichern die Grund- und Regelversorgung für die Pati- enten im Saale-Holzland-Kreis. Das Krankenhaus ist mit jährlich über 10.000 statio- nären und über 20.000 ambulanten Orthopädie-Patienten die größte universitäre Or- thopädie Europas und die einzige Universitätsorthopädie Thüringens. Die Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie gehört dabei zu den erfahrensten Kliniken Deutsch- lands und beherbergt den Lehrstuhl für Orthopädie der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Schon heute ist die Waldkliniken Eisenberg GmbH die am Meisten weiteremp- fohlene universitäre Orthopädieklinik Deutschlands. Um diesen schwer erarbeiteten Ruf für die Zukunft zu sichern und wettbewerbsfähig zu bleiben, ist neben dem Ziel einer ständigen Verbesserung der Patientenversorgung und damit Patientenzufrie- denheit beabsichtigt, alle notwendigen Voraussetzungen für die Entwicklung des Standorts zu einem bedeutenden überregionalen Zentrum der orthopädischen Voll- versorgung zu schaffen. Um dies zu erreichen, soll sich die Ausrichtung des Wald- krankenhauses entscheidend ändern: weg vom klassischen Krankenhaus, hin zum Gesundheitszentrum der orthopädischen Vollversorgung mit Hotelcharakter. Zu diesem Zwecke wurde ein Funktionsneubau bereits in zwei Bauabschnitten mit Fertigstellung in den Jahren 2000 und 2006 als Einzelförderung des Landes Thürin- gen realisiert. Im Rahmen eines dritten Bauabschnittes werden derzeit gleichfalls als Einzelförderung des Landes Thüringen errichteten alten Bettenhäuser durch einen modernen, zukunftsorientierten Neubau eines Bettenhauses ersetzt. Grundrisse, Ansichten und Schnitte zu den ersten drei Bauabschnitte, Lage- und Hö- henpläne sowie die Geländeverhältnisse sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)für den Auftragnehmer einsehbar, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) so- weit diese sich nicht aus den diesem Vertrag beigefügten Planunterlagen ergeben. Die mehr als 1.700 Patienten, welche im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen Orthopädie jährlich endopro- thetisch im hvv Waldklinikum versorgt werden, kommen regelhaft in eine Anschlussheil- behandlung. Um die Patienten auf einem hohen Qualitätsniveau und aus einer Hand durchgängig von der Behandlung bis zur Rehabilitation unter enger Verzahnung des beteiligten medizinischen Personals zu versorgen und um die durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH unmittelbare Nähe der Gebäude auftretenden Synergien kostenreduzierend zu nutzen (= ganzheitliches Konzept), strebt das Waldkrankenhaus den Bau einer stationären Orthopädischen Rehabilitationseinrichtung (S­Bahngenannt: Rehabilitationszentrum), als staatlich anerkannte Fachklinik für Orthopädie entsprechend § 107 Abs. 2 SGB V (ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V ist beantragt) auf dem Klinikgelände an. Leistungsformen des Rehabilitationszentrums sollen sein: stationäre medizinische Rehabilitation, Anschlussheilbehandlungen (AHB), Anschlussrehabilitation (AR) und ambulante medizinische Rehabilitation, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigtASP. Dieses Rehabilitationszentrum soll in einem weiteren, diesem Vertrag gegenständli- chen, vierten Bauabschnitt errichtet werden. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn neu zu errichtende Rehabilitationszentrum soll die wesentlichen architektoni- schen Merkmale des neu zu errichtenden Bettenhauses (3. Bauabschnitt) aufgreifen und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, allen nötigen Erfordernisse eines modernen und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif funktionalen Rehabilitationsge- bäudes in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (AufnahmevertragGebäude im Charakter eines Wellneshotels vereinen (= Vertrags- ziel). Maßgeblich Darüber hinaus soll das neue Rehabilitationszentrum für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarifökologische, ökonomi- sche und soziale Nachhaltigkeit stehen (= Vertragsziel). Die Krankenhausleitung legt besonderen Wert auf einen ressourcenschonenden und energieeffizienten Bau sowie späteren Betrieb (= Vertragsziel). Die Innenraumgestaltung aller Funktionsbereiche soll qualitativ hochwertig sein, insbesondere Abschnitt 3.5sollen Mitarbeiter im Neubau ideale Ar- beitsbedingungen, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungPatienten optimale Erholungsmöglichkeiten mit Wohlfühl- Charakter finden (= Vertragsziel). Das Projekt wird ausschließlich aus Eigen- und Fremdmitteln des Auftraggebers fi- nanziert. Die Bestimmungen Finanzierung ist innerhalb des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets Baubudgets (§ 11) gesichert. Ein etwaig darüber hinausgehender Kostenbedarf führt im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Zweifel zur Einstellung der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenBaumaß- nahme. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit zur Errichtung des neuen Rehabilitationszentrums erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen Fachplanungs- leistungen wurden im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso Rahmen eines förmlichen Beschaffungsverfahrens vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des MonatsAuf- traggeber beschafft. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Parteien schließen daher folgenden Vertrag:

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Sources: Fachplanervertrag

Präambel. ProfiTickets Gesellschafter der Flughafen GmbH Kassel sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)die Stadt Kassel, der Landkreis Kassel und die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag Gemeinde Calden mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der Geschäftsanteilen von jeweils geltenden Fassung333.000,00 DM. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle Industrie- und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs Handelskammer Kassel - nachstehend IHK genannt - wird in einem Kontrollblatt dokumentiert heute abzuschließenden Vertrag die stille Beteiligung der Burg Calenberg Beteiligungs- gesellschaft GmbH an der Flughafen GmbH übernehmen und bis zum 10nach einer Kapitaler- höhung in der GmbH dieser als weiterer Gesellschafter mit einem Geschäftsanteil von 999.000,00 DM beitreten. Das Land Hessen wird zunächst kein Gesellschafter der Flughafen GmbH. Es beteiligt sich aber an der Förderung des Folgemonats Regionalflughafens Kassel-Calden, mit dem Ziel, die Gesellschafterstruktur neu zu ordnen und die jetzige Einrichtung weiterzuentwickeln. Die Vertragsparteien sind der gemeinsamen Auffassung, daß mit einem Regionalflug- hafen Kassel-Calden eine Infrastruktur für erfolgreiches Wachstum bereitgestellt werden kann, die entscheidend dazu beitragen wird, • die Zukunftspotentiale Nordhessens optimal zu erschließen; • für bestehende Unternehmen einen Anreiz zu schaffen, in der Region aktiv zu bleiben und damit bestehende Arbeitsplätze zu sichern und zusätzlich zu schaffen; • neue Unternehmen zu bewegen, sich für einen Standort Nordhessen zu entscheiden und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die Vertragspartner sehen in dem Ausbau des Flugplatzes Kassel-Calden eine heraus- ragende Aufgabe für die Region, die ihr die Chance gibt, alle Infrastruktureinrichtungen für erfolgreiches Wirtschaftswachstum vorzuhalten. Die kommunalen Gesellschafter wollen die "Chance Kassel-Calden" wahren und haben sich deshalb für eine Investition in die Mobilitätsinfrastruktur entschieden. Die IHK sieht darin ihre Verpflichtung und originäre Aufgabe, mit der Beteiligung einen Anschubimpuls für die nordhessische Wirtschaft bei dieser wichtigen Mobilitäts- investition zu geben. Die Beteiligung der IHK an den Großkunden gesandtder Flughafengesellschaft soll insbe- sondere gewährleisten, daß die Interessen der regionalen Wirtschaft künftig unmittelbar in die Entwicklung des Flughafens eingebracht werden und weitere privatrechtliche Partner für die Flughafen GmbH gewonnen werden können. Bei Aufnahmeverträgen zieht Das Land Hessen fördert diese Strukturmaßnahme mit Mitteln aus der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein"Zukunfts- offensive Hessen" mit einem Betrag von insgesamt 70.000.000,00 DM (in Worten: siebzig Millionen Deutsche Mark). Das Land anerkennt in diesem Zusammenhang die Entscheidungsautonomie, die poli- tische Souveränität und Verantwortung der kommunalen Gesellschafter der Flughafen GmbH Kassel und die Gesamtinteressenvertretung der gewerblichen Wirtschaft gem. § 1 IHK-Gesetz durch die IHK. Das Land und die kommunalen Gesellschafter begrüßen und anerkennen ausdrücklich die Beteiligung der nordhessischen Wirtschaft an dem weiteren Ausbau des Flugplatzes Kassel-Calden und die Bereitschaft der nordhessischen Landkreise Werra-Meißner, Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder und Waldeck-Frankenberg, in eine Beratung darüber eintreten zu wollen, ob und in welchem Umfang sie unmittelbar oder mittelbar über die Fördergesellschaft Nordhessen GmbH die Flughafen GmbH Kassel als Gesell- schafter aktiv stärken können.

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Sources: Kooperationsvertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Nabelschnurblut ist kindliches Blut, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) das nach der Durchtrennung der Nabelschnur aus der Plazenta und dem anhängenden Nabelschnurrest gewonnen wird. Die in diesem Nabelschnurblut in großer Zahl ent- haltenen Stamm- und Vorläuferzellen können nach geeigneter Aufbereitung sehr lange Zeit tiefgefroren aufbewahrt werden. Eine Vielzahl neuer Forschungsansätze lassen erwarten, dass diese Zellen zukünftig im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnender regenerativen Medizin und bei verschiedensten Erkrankungen erfolgreich eingesetzt werden könnten. Mit Den wissenschaftlichen Beweis für eine medizinische Indikation gibt es derzeit noch nicht. Viele der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen mit Nabelschnurblut therapierbaren Krankheiten treten vor allem bei Personen mit ent- sprechender genetischer Disposition auf, d.h. wenn derartige Krankheiten im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag familiären Umfeld bereits vorhanden sind, steigt die S­Bahn Hamburg Wahrscheinlichkeit für eine spätere Behandlung. Die eticur) GmbH (S­Bahnim Folgenden „eticur)“) bietet in Kooperation mit Entbindungseinrichtungen und der größten privaten Stammzellbank in Europa, PBKM FamiCord, betrieben von der Polskibank Komorek Macierzystych S.A. mit Sitz in ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ (▇▇▇▇▇, EU), einem an der Warschauer Börse notierten Unternehmen, das über Akkreditierungen nationaler und internationaler Behörden verfügt (im Folgenden „Stammzellbank“), an, das Nabelschnurblut des Kindes zu sammeln, im GMP-Labor der Stammzellbank (GMP = dt. „Gute Herstellungspraxis“ nach dem EU-GMP-Leitfaden) zu verarbeiten und ein daraus gewonnenes Stammzellkonzentrat tiefgefroren (kryokonserviert) aufzu- bewahren. Diese Aufbewahrung erfolgt im Auftrag der PBKM FamiCord in einem entsprechend zer- tifizierten Labor am Sitz der Firma BioKryo GmbH in der ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇beauftragt und ermächtigt(▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇). Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, Nabelschnurblut sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets daraus gewonnenen Stammzellen stehen im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstEigentum des Kindes. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Eine Verwendung zu Forschungszwecken wird ausgeschlossen. Mit dem nachfolgenden Vertrag ist keine Änderung der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich Eigentumsverhältnisse verbunden, weshalb die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben Verfügungsbefugnis über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilendas Stammzellkonzentrat allein dem Kind zusteht. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen Bis zur Volljährigkeit wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung das Kind durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für oder die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden eingesetzlichen Vertreter vertreten.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Die Fraktionen und Ortsverbände zwischen SPD, FDP und FGL in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pfungstadt rufen für die Wahlperiode 2021 -2026 einen Runden Tisch um ihre Fraktionen ins Leben. Die SPD Pfungstadt, die Mitarbeitende FDP und die FGL sind sich einig, dass ein stabiles, zuverlässiges und vertrauensvolles Zusammenwirken für die politische Gestaltung der Stadt Pfungstadt unerlässlich ist. Die Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen soll vom Geist des gegenseitigen Respekts, aber auch der Unabhängigkeit der Partner und dem Willen, die Entwicklung der Stadt Pfungstadt gemeinsam zu gestalten, getragen werden. Im Laufe der Sondierungen hat sich gezeigt, dass es zwischen SPD, FDP und FGL viele inhaltliche Schnittmengen gibt und alle Beteiligten der Überzeugung sind, dass sie bei vielen relevanten Themen der Kommunalpolitik eine Einigung erzielen und aufkommende Probleme gemeinsam lösen können. Aus diesem Grund möchten wir die Grundsteine und Leitlinien für ein politisches Zusammenwirken in der Stadtverordnetenversammlung bereits zu Beginn der Wahlzeit legen. Ebenso soll es Ziel dieser Vereinbarung sein, den interfraktionellen Austausch zwischen den Partnern zu fördern. Die Vereinbarung über ihre Arbeitgeber den Runden Tisch erstreckt sich auf die Arbeit in der Stadtverordnetenversammlung sowie den Magistrat der Stadt Pfungstadt. • Gerade in und nach der Corona-Pandemie muss der soziale und gesellschaftliche Zusammenhalt für diejenigen, die Unterstützung brauchen, z. B. im Einzelhandel, in der Gastronomie oder den Kultureinrichtungen gestärkt werden. • Die Schaffung von Wohnraum ist aktuell eine der wichtigsten politischen Herausforderungen und deshalb wollen wir in Pfungstadt erneut Initiativen ergreifen, um ein attraktives Wohnraumangebot für einen breiten Bevölkerungsquerschnitt zu schaffen, beispielsweise durch bezahlbaren Wohnraum, Wohnraum für junge Familien. • Die Verbesserung der wohnortnahen, guten medizinischen Versorgung soll in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg angestrebt werden. • Wir wollen uns technologieoffen auch auf kommunaler Ebene für eine Mobilität der Zukunft einsetzen. Hierzu gehört ein moderner, attraktiver, digitalisierter und umweltschonender ÖPNV. Um dies voranzutreiben, wollen wir intensiv mit dem Kreis (GroßkundenDadina) und dem RMV zusammenarbeiten. • Wir wollen die regionale Wirtschaft, Gewerbe und Einzelhandel und damit die Wertschöpfung in Pfungstadt stärken. Die weitere Ansiedlung von Gewerbe wollen wir vorantreiben. Wir wollen die SEG als Vermittler zwischen Wirtschaft, Verwaltung und Politik stärken • Das 21. Jahrhundert, in dem wir leben, ist das Zeitalter der Digitalisierung, des freien WLANs an öffentlichen Gebäuden, des flächendeckenden Mobilfunks. Die Stadt Pfungstadt möchten wir als Teil einer sog. Smart-Region weiter vorantreiben. Die Digitalisierung unserer Verwaltungsdienstleistungen unterstützen wir, indem wir unter Eibeziehung der Bürgerinnen und Bürger die Verwaltung bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) politisch unterstützen. Ebenso wollen wir mit der Verwaltung und dem Magistrat zusammen Möglichkeiten der weitergehenden Prozessdigitalisierung in der Verwaltung zur Vereinfachung und Effizienzsteigerung für die Bürger Pfungstadts prüfen, diese umsetzen • Eine große Herausforderung, die uns diese Zeit auferlegt, ist eine verlässliche, bezahlbare und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung (kleine Gruppen, Sprachförderung, ausreichend qualifiziertes Fach- bzw. Betreuungspersonal). Dieser möchten sich die Parteien stellen. • Auch das Ehrenamt, Kunst und Kultur sowie unsere Vereine in Pfungstadt sind von herausragender Bedeutung für unsere Gesellschaft. Das hat nicht zuletzt die Corona- Pandemie gezeigt. Dies werden wir im Rahmen eines Großkunden­ abonnements der Möglichkeiten des städtischen Haushaltes weiter unterstützen. • Wir setzen uns mit aller Kraft für ein klimafreundliches Pfungstadt ein. Daher wollen wir unseren Teil zur Verbesserung der Pfungstädter Umweltbilanz beitragen. Dazu gehört die Umsetzung der gefassten Beschlüsse zum Klimaschutz in Pfungstadt und die Intensivierung der Bürgerbeteiligung und -information. Wir möchten gemeinsame Projekte zur intelligenten Schadstoff-, CO2-, Lärm- und Licht-Emissionsreduzierung. Hierzu gehört auch die Pflege unseres Waldes. • Wir wollen uns für den optimalen Lärmschutz für die bestehenden und geplanten überregionalen Verkehrsinfrastrukturen (GKAICE, Autobahn) beziehen könneneinsetzen. Mit • Die Auflistung der Gesamtabwicklung politischen Leitlinien und Zukunftsvorstellungen dieser Vereinbarung ist nicht abschließend. Wir besitzen auf der Basis politischer Grundüberzeugungen weitere Gemeinsamkeiten. • Die Parteien sind der Überzeugung, dass die Durchführung des GKA haben Hessentages in der Stadt Pfungstadt die Verkehrsunternehmen im hvv kommunale Wohlfahrt durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag erhöhten Bekanntheitsgrad, dadurch realisierte Investitionsprojekte und die S­Bahn Hamburg GmbH Stärkung des „Wir-Gefühls“ erhöht wird. • Die Parteien sind weiterhin der Überzeugung, dem Willen der Pfungstädter Bürger*innen aus der repräsentativen Umfrage über einen Schwimmbadbau Rechnung zu tragen, in dem Bewusstsein, dass dessen Bau einer nachhaltigen Finanzierung bedarf. • Die wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie haben nach aller Voraussicht einen nachhaltigen Einfluss auf den städtischen Haushalt in den kommenden Jahren. Insbesondere vor diesem Hintergrund möchten die Partner politische Vorhaben auch hinsichtlich der Finanzierbarkeit bewerten. • Die Parteien sind sich bewusst, dass in bestimmten Sachverhalten ein gewisser offener Dissens herrscht und herrschen kann. Dieser ist für die Arbeit am Runden Tisch grundsätzlich nicht schädlich. • Im Lichte der politischen Unabhängigkeit steht es den Partnern ausdrücklich offen, Mehrheiten auch außerhalb des Runden Tisches zu finden. Die Parteien streben hierbei einen offenen Austausch untereinander an. • Die Parteien ertüchtigen regelmäßig eine Evaluation des Zusammenwirkens am Runden Tisch. Aufgrund einer bereits beschlossenen Umstrukturierung der Fraktion und des Magistrats der FGL wird nach der Hälfte der Wahlzeit 2021-2026 von den Parteien erneut darüber beraten, wie und ob der Runde Tisch weitergeführt werden kann. • Wir wollen insbesondere den produktiven Austausch mit der Verwaltung intensivieren, den Dialog suchen und vom Know-How der Fachabteilungen und Fachleute profitieren. • Die Partner pflegen einen regelmäßigen interfraktionellen Austausch über aktuelle politische Sachverhalte sowie über Zukunftsvorstellungen der jeweiligen Parteien. • Sie ertüchtigen nach Möglichkeit regelmäßige Sitzungen (S­BahnRunder Tisch), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇in denen der interfraktionelle Austausch beispielsweise durch Aussprachen zum aktuellen politischen Geschehen verwirklicht wird. • Zu den Gesprächen sind ausdrücklich auch weitere Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung eingeladen, um mit dem Runden ▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und politische Vorhaben gemeinsam auf den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft Weg zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einbringen.

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Sources: Vereinbarung Über Runden Tisch

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Das bisherige Modell der Holzvermarktung in Kooperation mit HESSEN-FORST ist auf Grund kartellrechtlicher Bedenken des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Bundeskartellamts rechtlich bedenklich. Das Bundeskartellamt hat in einem Kartellverfahren dem Land Baden – Württemberg untersagt, Holz in Betrieben größer 100 Hektar Waldfläche zu vermarkten. Dem Land Baden – Württemberg wurde weiter untersagt, forstliche Tätigkeiten im Kommunal- und Privatwald über 100 Hektar anzubieten. Die 1. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts hat in diesem Kontext dem Land Hessen mitgeteilt, dass sie umgehende Anstrengungen des Landes Hessen erwarten, um auch in Hessen die Holzvermarktung kartellrechtskonform zu gestalten. Die unter Ziff. 1.) bis 12.) genannten Städte und Gemeinden im Bezirk der Forstämter Lampertheim und Groß-Gerau haben sich in intensiven Beratungen unter Prüfung weiterer Modelle der künftigen Holzvermarktung dazu entschieden, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) künftige Holzvermarktung auf der Grundlage einer interkommunalen Zusammenarbeit durch Gründung der Holzvermarktungsorganisation „HVO Starkenburg“ zur Erreichung der nachstehenden Ziele durchzuführen: Die Vermarktung des bedeutenden Rohstoffes Holz stellt für die Kommunen eine wichtige Einnahmequelle dar. Die Bündelung großer Holzmengen im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht und damit der Erhalt einer starken Marktposition auf dem Holzmarkt ist jedoch für einzelne Kommunen nicht wirtschaftlich darstellbar. Die beteiligten Kommunen arbeiten deshalb im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnender kommunalen Vermögensverwaltung in der Holzvermarktung kooperativ zusammen, um zum einen den Synergieeffekt zu nutzen und zum anderen am Holzmarkt entsprechende Erlöse zu erzielen. Mit Jede Kommune leistet ihren Beitrag in dieser interkommunalen Kooperation durch das Einbringen der Gesamtabwicklung des GKA haben individuellen Holzmenge in die Verkehrsunternehmen Holzvermarktungsorganisation und verpflichtet sich, die Ressource „marktfähige Holzsortimente“ zur Verfügung zu stellen. Zur Erreichung größtmöglicher Synergieeffekte wird eine Kommune federführend mit der Abwicklung der Vermarktung von den beteiligten Kommunen beauftragt. Die im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Rahmen der Kooperation anfallenden Kosten werden anteilig entsprechend des jeweiligen kommunalen Anteils aufgeteilt. Durch die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigtZusammenarbeit der Kommunen wird ein Gesamtverkaufsvolumen von rund 35.000 Festmeter /Jahr an marktfähigen Holzmengen auf dem Holzmarkt angeboten. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets Insgesamt werden pro Jahr allein im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstsüddeutschen Raum von den Holzkäufern rund 20 Millionen Festmeter Holz von den verschiedenen Anbietern abgenommen. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Der Marktanteil der Unterzeichnung HVO Starkenburg liegt damit deutlich unter der 20 %-Grenze des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich § 108 Abs. 6 Ziffer 3 GWB. Insgesamt verdeutlichen die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnervorstehenden Ausführungen, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt Voraussetzungen gem. § 108 Abs. 6 GWB für einen vergaberechtsfreien Vorgang erfüllt sind. Eine aktuelle Flächen – und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag Holzmengentabelle ist als Anlage 1 beigefügt und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einBestandteil dieser Vereinbarung.

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Sources: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung Zur Gemeinsamen Holzvermarktung

Präambel. ProfiTickets Die DIG bietet mit ihrem „Gasklar-Tarif“ eine neue Form der Preisgestaltung bei der Gasbelieferung an, bei der Kunde daran partizipiert, wenn die DIG an der Gasbörse einen günstigen Einkaufspreis erzielt. Der Kunde zahlt mit dem Gas- preis keine Risikoaufschläge des Gaslieferanten mit, vielmehr gibt die DIG den erzielten Einkaufspreis in Form eines quartalsbezogenen Durchschnittspreises an den Kunden weiter. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Gasklar-Tarif (nachfolgend „AGB Gasklar“ genannt) ergänzen den Auftrag zur Gasbelieferung und regeln Einzelheiten des Vertrags zwischen der Firma DIG Deutsche Industriegas GmbH (nachfolgend „DIG“ genannt) und dem Letztverbraucher (nachfolgend „Kunde“ genannt). Die AGB Gasklar der DIG Deutsche Industriegas GmbH sind Abonnementsfahrkarten Vertragsbestandteil. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hamburger Verkehrsverbundes Kunden wer- den nicht akzeptiert, diese werden nicht Gegenstand des Gasbezugsvertrags. Die Vertragsbeziehung ist die eines Sondervertrags, der Kunde Sonderver- tragskunde, das heißt, Kunde außerhalb der Grundversorgung. Das Angebot der DIG in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Der Gasbelieferungsvertrag zwischen der DIG und dem Kunden kommt durch das Vertragsangebot des Kunden und die Vertragsannahme durch die DIG zustande. Der Kunde gibt sein verbindliches Vertragsangebot durch Übersen- dung des Formulars „Auftrag zur Gasbelieferung“ per Post, Telefax, durch elektronische Übermittlung oder über einen Vermittler ab. Die DIG nimmt den Auftrag des Kunden innerhalb von einer Frist von zwei Wochen nach Eingang durch Übersendung einer Auftragsbestätigung in Textform ausdrücklich an. Damit kommt der Vertrag zustande. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise. Eine Verpflichtung der DIG zur Vertragsannahme besteht nicht. Die DIG wird den Vertrag mit dem Kunden in der Regel nur dann schließen, wenn dessen prognostizierte Gasabnahme für ein Belieferungsjahr mindestens 30.000 kWh beträgt. Diese Bezugsmenge wird, soweit dies möglich ist, nach dem Vorjahresverbrauch des Kunden berechnet, ansonsten durch Vergleich mit anderen, vergleichbaren Kunden, geschätzt. Die Leistung der DIG besteht in der Lieferung des gesamten Bedarfs des Kun- den an Erdgas. Die Lieferung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften auf- grund der vom zuständigen Netzbetreiber letztgemeldeten Angaben. Die DIG liefert an die in dem Auftrag zur Gasbelieferung benannte/n Abnahmestelle/n des Kunden. D i e „Abnahmestelle“ befindet sich unmittelbar hinter der Mess- einrichtung, i. d. R. dem Gaszähler. Dort geht das Gas in das Eigentum des Kunden über. Die DIG ist nur verpflichtet, Gas mit der Beschaffenheit und dem brenntechni- schen Verhalten an den Kunden zu liefern, wie es der Netzbetreiber, an dessen Netz die jeweilige Abnahmestelle angeschlossen ist, zur Verfügung stellt. Die Verpflichtung zur Lieferung besteht nur, wenn die Anlage des Kunden an das allgemeine Gasversorgungsnetz angeschlossen ist und ein gültiger Netz- anschluss- und Anschlussnutzungsvertrag über eine ausreichende Netzan- schlusskapazität zwischen dem Kunden oder dem Eigentümer des Grund- stücks, das beliefert werden soll, und dem Netzbetreiber besteht (hvvVertrag über die physische Anbindung der Abnahmestelle des Kunden oder des Eigentü- mers des Grundstücks an das Netz des Netzbetreibers sowie über die Nut- zungsberechtigung des Netzanschlusses).Die abgenommene Erdgasmenge (Volumen) wird in Kubikmeter (m³) gemessen. Die Abrechnung des Gasbe- zugs erfolgt in Kilowattstunden (kWh). Die Umrechnung von Kubikmetern in kWh erfolgt gem. DVGW-Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“. Das Erdgas darf von dem Kunden nur zum Eigengebrauch z.B. zum Kochen, zur W armwasser- aufbereitung und zum Heizen verwendet werden. Die Weiterleitung von Erdgas an Dritte ist dem Kunden nicht erlaubt. Die in diesem Vertrag bezeichneten Wärmemengen beziehen sich auf den Brennwert Hs,n. Die Pflicht der DIG zur Gasbelieferung des Kunden entfällt bei einer Unterbre- chung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt. Die DIG ist weiter von ihrer Lieferpflicht befreit, solange und soweit der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschlussnutzung nach § 17 (aus technische Gründen) oder § 24 Abs. 1, 2 und 4 (aus anderen Gründen, etwa Gefahr für Personen und Sachen) der Niederdruckanschlussverordnung unter- brochen hat oder solange und soweit der Lieferant an der vertragsgemäßen Lieferung, dem Bezug oder der Erzeugung aufgrund höherer Gewalt oder sons- tiger Umständen, deren Beseitigung ihm wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann oder deren Beseitigung ihm nicht möglich ist. Die DIG ist nur zur Lieferung verpflichtet, wenn ihr von dem Kunden die zur Aufnahme der Belieferung erforderlichen Daten, insbes. dessen korrekte Zäh- lernummer, mitgeteilt wurde. Der Kunde akzeptiert, dass nach Eingang dieser Daten bei der DIG im Standardlastprofil (SLP) der vorgeschriebene Lieferan- tenwechselprozess erforderlich ist, der bei sofortigem Belieferungswunsch des Kunden nicht länger als drei Wochen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der An- meldung zur Netznutzung durch DIG beim zuständigen Netzbetreiber dauern darf, bevor die Belieferung der Abnahmestelle durch die DIG erfolgen kann. Der Gasverbrauch des Kunden wird durch Ablesung der Zählerstände der Messeinrichtung(en) des zuständigen Messstellenbetreibers ermittelt. Die Ablesung der Zählerstände erfolgt kostenlos durch den Kunden selbst, wenn die DIG und/oder der Netzbetreiber rechtzeitig dazu auffordern. Andernfalls erfolgt die Ablesung durch den Messdienstleister oder Netzbetreiber. Der Kunde kann der Selbstablesung widersprechen, falls ihm diese nicht zu- mutbar ist. Können die Messeinrichtungen nicht abgelesen werden, zeigen sie fehlerhaft an oder sind aus anderen Gründen keine plausiblen Messwerte verfügbar, ohne dass den Lieferanten hieran jeweils ein Verschulden trifft, so kann der Lieferant den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden je- weils unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen; dies gilt auch dann, wenn der Kunde eine rechtzeitig angekündigte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt. Der Kunde muss einem Beauftragten des Messstellenbetreibers, des Netzbe- treibers oder der DIG Zutritt zu den Räumen verschaffen, in dem sich die Messeinrichtung(en) und die Heizungsanlage(n) befindet/befinden, um die Bemessungsgrundlagen zu ermitteln oder die Messeinrichtungen abzulesen. Hierüber ist der Kunde zuvor durch Mitteilung an ihn oder Aushang in dem jeweiligen Haus zu benachrichtigen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtung(en) und die Heizungsanlage(n) zugänglich sind. Mit dem ersten Tag der tatsächlichen Belieferung beginnt das Belieferungs- verhältnis. Eine Belieferung kann erst erfolgen, wenn alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (erfolgreicher Lieferantenwechselprozess mit Kün- digung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Voraussetzung für die Entstehung der Gasbelieferungspflicht durch die DIG ist, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen seitens des Kun- den durchgeführt sind, d.h., der bisherige Liefervertrag wirksam gekündigt wurde (i. d. R. durch Bevollmächtigung der DIG), der Anschluss des Kun- den frei ist und der für den Kunden direkt zuständige Netzbetreiber der Be- lieferung nach Standardlastprofilen zugestimmt hat. Die Messstelle, i. d. R. der Gaszähler des Kunden, gilt für die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Belieferung als Übergabepunkt, auch als „Zählpunkt“ bezeichnet. Unmittelbar hinter dem Zählpunkt ist der Erfüllungsort für die Gaslieferung durch die DIG. Gibt es bei dem Kunden mehrere Messstellen, kann die DIG im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenZusammen- wirken mit dem Netzbetreiber diese Messstellen auch in einem virtuellen Zählpunkt zusammenfassen und dort den Übergabepunkt bestimmen. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen Die Vertragsdauer ist im hvv Vertrag mit dem Kunden geregelt (vom Kunden unterzeichneter Auftrag und Annahmebestätigung der DIG). Eine Kündigung kann durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH jede Partei erstmals mit einer Frist von sechs Wochen zum Ab- lauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit (S­Bahn)in der Regel acht Quartale) ohne Angabe von Gründen erfolgen. Kündigt keine der Vertragsparteien, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigtverlängert sich das Vertragsverhältnis um weitere 12 Monate zu den bisheri- gen Vertragskonditionen. Dies gilt entsprechend für jeden Ablauf einer weite- ren Verlängerungszeit. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 6 Wochen zum Ablauf der Vertragslaufzeit. Besondere Kündigungsrechte nach Gesetz bleiben unberührt. Die Kündi- gung bedarf jeweils der Textform. Das Vertragsverhältnis zwischen und die Belieferung enden bei einem Umzug des Kunden mit dem vom Kunden angegebenen Auszugsdatum. Der Kunde hat der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregeltDIG einen Umzug mit einer Frist von einem Monat zum Aus- zugsdatum unter Angabe der neuen Anschrift mitzuteilen. Unterbleibt die Mitteilung des Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, und zwar unter wird dem Lieferanten die Tatsache des Umzugs auch sonst nicht bekannt, ist der Kunde verpflichtet, weitere Entnahmen an seiner bisherigen Entnahmestelle, für die der Lieferant gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber einstehen muss und für die er von keinem anderen Kunden eine Vergütung zu fordern be- rechtigt ist, nach den Voraussetzungen � Preisen dieses Vertrages zu vergüten. Die Pflicht des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif Lieferanten zur unverzüglichen Abmeldung der bisherigen Entnahmestelle bleibt unberührt. Der Kunde hat das Recht, auch während der Vertragslaufzeit mit einer Ankündigungsrist von 6 Wochen zum Quartalsende, ab Beginn des da- rauf folgenden Quartals in einem einen beliebigen Festpreistarif, den die DIG zum Zeitpunkt des Wechselverlangens anbietet, zu wechseln. Es gelten dann die zum Zeitpunkt des Wechsels gültigen Konditionen des gewähl- ten Festpreistarifs, einschließlich dessen Allgemeiner Geschäftsbedin- gungen. Der Kunde erhält im Fall des Wechsels die Vertragsunterlagen für den von ihm gewählten Festpreistarif zugesandt. Der Vertragswechsel wird zum Beginn des auf das Wechselverlangen folgenden Quartals vollzo- gen, wenn das Wechselverlangen fristgerecht bei der DIG einging. An- sonsten erfolgt der Wechsel erst zum Beginn des darauf folgenden Quartals. Gehen die von dem Kunden unterzeichneten Vertragsunterlagen erst nach Beginn des neuen Quartals ein, kann der Wechsel erst mit Beginn des darauf folgenden Quartals erfolgen, es sei denn, die Verzögerung hätte die DIG zu vertreten. Die Wechselankündigung bedarf der Textform (z.B. per Brief, Fax, E- Mail). DIG wird den Wechsel binnen einer Frist von 14 Tagen bestätigen. Der Lieferant ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Ge- samtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Die Übertragung ist dem Kunden rechtzeitig zuvor mit- zuteilen. Ist der Kunde mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � Übertragung des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem VertragVertrages nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Text- form zu kündigen. Hierauf wird der ProfiTicket­ Vertriebspartner Kunde vom Lieferanten in der S­Bahn in deren Vertretung schließt Mitteilung gesondert hingewiesen. Will der Kunde seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger übertragen, ist hierfür die Zustimmung der DIG erforderlich (AufnahmevertragVertragsübernahme). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären Der Gasbezugspreis ergibt sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Gasklar Tarif

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten 0.1 Der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin erstellen Lichtbildwerke, Lichtbilder o- der ähnlichen Erzeugnisse (im Folgenden „Bildmaterial“ oder „Bildmaterialien“) von Bauwerken für den Auftraggeber oder haben Bildmaterialien von Bauwerken des Hamburger Verkehrsverbundes Auf- traggebers bereits erstellt und stellen diese Bildmaterialien dem Auftraggeber zur Nut- zung zur Verfügung. Dieser Vertrag soll einen Ausgleich zwischen den Interessen des Auftragnehmers oder der Auftragnehmerin an der Anerkennung seiner oder ihrer (hvvur- heberrechtlichen) Leistung und dem Interesse des Auftraggebers an der Nutzung der Bildmaterialien schaffen. 0.2 Es soll nicht nur sichergestellt werden, dass die aktuelle Nutzung der Bildmaterialien durch den Auftraggeber abgedeckt wird, sondern auch zukünftige (technische) Ent- wicklungen sollen berücksichtigt werden. 0.3 Die als Nutzmaterialien ausgewählten Bildmaterialien werden durch den Auftraggeber (zum Beispiel durch die Staatlichen Hochbauämter oder durch die Betriebsleitung Bundesbau Baden-Württemberg oder durch Bundesministerien, Landesministerien und deren nachgeordnete Bereiche), insbesondere in eigenen und fremden Print- und Onlinemedien unentgeltlich und entgeltlich genutzt, insbesondere zur Öffentlichkeits- und/oder Pressearbeit, wobei auch Bearbeitungen vorgenommen werden, insbeson- dere Ausschnitte, Montagen, fototechnische Nachbearbeitungen. 0.3.1 Insbesondere beabsichtigt der Auftraggeber die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Bildmaterialien in folgendem Umfang, online und offline, zu nutzen: •Broschüren und Flyer • Pressemitteilungen, insbesondere im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit Internetauftritts, wie zum Beispiel der Gesamtabwicklung Internetauftritt des GKA haben Finanzministeriums sowie die Verkehrsunternehmen Internet- auftritte der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung • Energieberichte • Biodiversität auf landeseigenen Liegenschaften • Jubiläumsbroschüren • Bildbände • Broschüren aus dem technischen Bereich: Betriebskennwerte, und so weiter • Finanz-Journal • Vorstellung des Projekts • Architekturmagazine • Bauzaunbanner • Bewerbungen für Architekturpreise • Präsentationen für Vorträge • Filmmaterial, insbesondere für YouTube • Social Media, insbesondere Xing, Instagram, Facebook, Twitter und so weiter 0.3.2 Insbesondere werden die Bildmaterialien intern weitergegeben und im hvv Rahmen der eigenen (auch digitalen) Infrastruktur genutzt. Die Bildmaterialen werden auch an Dritte weitergegeben, welche die Bildmaterialien, insbesondere online und/oder offline (auch zur Veröffentlichung) nutzen, wie insbesondere Instituti- onen der öffentlichen Hand, Politik, die Presse, Verlage, Nutzerinnen und Nut- zer der Gebäude des Auftraggebers (zum Beispiel Universitäten) oder Aus- loberinnen und Auslober von (Architektur) Preisen. 0.4 Vor diesem Hintergrund treffen die Parteien folgende Vereinbarung: 1.1 Gegenstand dieses Vertrags sind fotografische Leistungen für «Massnahme». 2.1 Der Auftraggeber überträgt der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer fol- gende Leistungen: Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erstellt Bildmaterialien und übergibt sie dem Auftraggeber, wobei diese Bildmaterialien vollständig und dauerhaft in Be- sitz des Auftraggebers bleiben und an Entscheidungsträger des Auftraggebers wei- tergegeben werden, um bestimmte Bildmaterialien auszuwählen (im Folgenden „Auswahlmaterial“ oder „Auswahlmaterialien“). Der Auftraggeber wählt eine bestimmte Anzahl an Bildmaterialien aus, an denen der Auftraggeber die ausschließlichen Nutzungsrechte erhält (im Folgenden „Nutz- material“ oder „Nutzmaterialien“) und nutzt, insbesondere im Umfang, wie es in der Präambel aufgeführt ist. Der Auftraggeber hat das Recht in Zukunft auch an einzel- nen oder allen übrigen Bildmaterialien ein ausschließliches Nutzungsrecht zu den in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung zu erwerben. 2.1.1 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erstellt beziehungsweise hat bereits erstellt und überlässt dem Auftraggeber dauerhaft folgende Anzahl an Bildmaterialien (Auswahlmaterialien): [ ] 2.1.2 Der Auftragnehmer kann nach freiem eigenem Ermessen folgende An- zahl an Bildmaterialien auswählen (Nutzmaterialien): [ ]. 2.1.2.1 Der Auftraggeber hat sein Auswahlergebnis der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer zumindest in Textform mitzuteilen. Die ausgewählten Bildmaterialien sind hierbei eindeutig zu bezeich- nen, zum Beispiel indem auf die eindeutige Bezeichnung der Da- tei, welche durch die Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer vorgenommen wurde, Bezug genommen wird. 2.1.2.2 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat sodann das Auswahlergebnisses zumindest in Textform zu bestätigen. 2.1.2.3 Der Auftraggeber dokumentiert das Auswahlverfahren in geeig- neter Form. 2.1.3 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber ins- besondere auch Auswahlmaterialien von folgenden Motivbereichen zur Verfügung stellen: • Grünflächen (-anlagen) • Fassade • Gebäudetechnik • Kunst am Bau • Innenraumaufnahmen • Luftaufnahmen • Detailaufnahme von [ ] *) 2.2 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen per- sönlich oder mit geeignetem Personal zu erbringen. 2.3 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, den Auftraggeber gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Presse, Behörden und Unternehmen, zu vertreten. 2.4 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer darf keine Unternehmer- oder Liefe- ranteninteressen vertreten. 3.1 Dem Auftraggeber ist folgende Bildmaterialien zu übergeben: 3.1.1 Die Auswahlmaterialien sind als JPG-Datei in ausgearbeiteter Form in ei- ner Bildgröße von ca. 1.500 x 1.000 Pixel zu übergeben. Die Nutzmaterialien sind als TIF-Datei in einer Größe von mindestens 4.000 x 6.000 Pixel (das entspricht 24 MP und einer Dateigröße von ca. 70 MB/ 16 bit Farbtiefe/RGB) zu übergeben. Die Kamera-RAW-Datei muss von der Auftragnehmerin oder dem Auf- tragnehmer archiviert werden. 3.1.2 Diese Daten sind nach Rücksprache mit dem Auftraggeber in geeigneter Form digital (zum Beispiel auf Datenträger oder als Download) zu überge- ben. 3.2 Die Bildmaterialien müssen eindeutig im Dateinamen von der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer bezeichnet werden, zum Beispiel: aufsteigend nummeriert. Zu den Nutzmaterialien sind Bildunterschriften und kurze Bildbeschreibungen mit- zuliefern. 3.3 In den Metadaten der Bildmaterialien sind folgende Angaben zu machen: • Titel • Bauwerk (wie in § 1 als Gegenstand des Vertrages benannt) • Beschreibung der Baumaßnahme (Sanierung, Neubau, Umbau) • Ort des Bauwerks • Zuständiges Amt beziehungsweise Behörde • Urhebervermerk der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers mit Ort 4.1 Für die Leistungen nach § 2 gelten folgende Termine beziehungsweise Fristen: • [....]. 5.1 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erhält für ihre oder seine Leistungen folgende Vergütung: 5.1.1 Die Erstellung und Überlassung der vollständigen Bildmaterialien sowie für die Einräumung der entsprechenden Nutzungsrechte als Auswahlma- terialien werden mit pauschal [ ] Euro vergütet. 5.1.2 Die Einräumung der entsprechenden Nutzungsrechte als Nutzmaterialien werden mit [ ] Euro pro Stück Bildmaterial vergütet. 5.1.3 Hiermit sind alle Leistungen der Auftragnehmerin oder des Auftragneh- mers vergütet und abgegolten. 5.2 Die Erstattung von Nebenkosten ist ausgeschlossen, soweit nachstehend keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Als Nebenkosten werden folgende Nettobeträge erstattet: *) 5.2.1 Insgesamt pauschal [....] Euro *) Hierin sind auch die Kosten enthalten für: *) • Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, • Reisen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers und ihrer oder seiner Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter. 5.2.2 Auf Nachweis folgende Kosten: [....] [ ] Euro. 5.3 Die Umsatzsteuer ist im Honorar der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers sowie in den Nebenkosten nicht enthalten. Die Umsatzsteuer ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. 5.4 Auf Anforderung der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers werden Ab- schlagszahlungen der Vergütung für die nachgewiesenen Leistungen einschließ- lich Umsatzsteuer gewährt. Abschlagszahlungen werden 21 Werktage nach Zu- gang des prüfbaren Nachweises fällig. 5.5 Die Schlusszahlung für die übrigen Leistungen wird fällig, wenn die Auftragnehme- rin oder der Auftragnehmer sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag erfüllt und eine prüfbare Rechnung eingereicht hat. Alle Rechnungen (einschließlich der Nachweise für Nebenkosten) sind im Original einzureichen. 5.6 Im Falle der Überzahlung hat die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet sie oder er innerhalb von 14 Kalenderta- gen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet sie oder er sich mit ihrer oder seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Regelung zu zahlen. Auf einen Geschäftsbesorgungsvertrag Wegfall der Bereicherung kann sich die S­Bahn Hamburg GmbH Auftragnehmerin oder der Auf- tragnehmer nicht berufen. 6.1 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Anforde- rung über ihre oder seine Leistungen unverzüglich und ohne besondere Vergü- tung schriftliche Stellungnahmen abzugeben, bis das Rechnungsprüfungsverfah- ren abgeschlossen ist. 7.1 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer räumt mit Entstehung der Auswahl- materialien dem Auftraggeber an den Auswahlmaterialien unwiderruflich ein ein- faches, unbefristetes, zeitlich, räumlich, quantitativ und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten ein. Dies bedeutet insbesondere für die Auftragnehmerin oder den Auftragnehmer, dass der Auftraggeber nicht verbieten kann, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer diese Bildmaterialien an Projektbeteiligte (S­Bahn)auch entgeltlich) weiter gibt, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇wobei das Entgelt frei von der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer mit den Projektbeteiligten verhandelt werden kann und das Entgelt von den Projekt- beteiligten an die Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer entrichtet wird. 7.2 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer räumt mit Entstehung der Nutzma- terialien unwiderruflich dem Auftraggeber an den Nutzmaterialien ein ausschließ- liches, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt unbefristetes, übertragbares, zeitlich, räumlich, quantitativ und ermächtigtinhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten ein, insbeson- dere mit dem Recht der Bearbeitung, der Übertragung auf Bildträger und der Li- zenzvergabe an Dritte (wie zum Beispiel Unterlizenzierung, Weiterlizenzierung) sowie der Vermietung. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer räumt mit Entstehung der Nutzmaterialien dem Auftraggeber an den Nutzmaterialien ein ausschließliches, unbefristetes, übertragbares, zeitlich, räumlich, quantitativ und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht für alle im Zeitpunkt des Vertragsschlus- ses unbekannten Nutzungsarten ein. Das Vertragsverhältnis zwischen bedeutet insbesondere für die Auftragnehmerin oder den Auftragnehmer, dass die Auftragnehmerin oder der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt Auftragnehmer diese Nutzmaterialien nicht (Direktvertragauch nicht an Projektbeteiligte) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungweitergeben darf. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsNutzmaterialien können sowohl an Bundesministerien, Landesministerien und deren nachgeordnete Bereiche als auch an die Presse weiter gegeben und in Social Media eingesetzt werden; auch andere Bundes- und Landesministerien und deren nachgeordnete Bereiche sind befugt die Nutzmaterialien an die Presse weiter zu geben und in Social Media zu verwenden. 7.3 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer überträgt an den Bildmaterialien, an denen ein Eigentumsrecht entstehen kann, mit Entstehung der Bildmaterialien das ProfiTicket betreffenalleinige und uneingeschränkte Eigentumsrecht an den Auftraggeber. 7.4 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer versichert, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen dass das von ihr oder ihm gelieferte Bildmaterial frei von Rechten Dritter ist. 7.5 Der Auftraggeber gestattet der Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die Bild- materialien für ProfiTickets ihre oder seine eigenen fotografischen Leistungen im hvv Großkundenabonnement“ Rahmen der eigenen (Benutzungs­ bedingungenauch digitalen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Infrastruktur zu Werbezwecken als Referenz zu nutzen (sogenannte Referenzwerbung). 7.6 Der Auftraggeber versichert, solange und soweit dies erforderlich sein sollte, eine Zustimmung der Unterzeichnung Inhabern oder des GKA VertragesInhabers des Urheberrechts an dem Bauwerk und/Bestellung oder eine Zustimmung der ProfiTickets erklären sich (Mit)Eigentümerin oder des (Mit)Eigentümers des Bauwerks zur Ablichtung des Bauwerks im Auftrag des Auftraggebers und zur Verwertung der Bildmaterialien alleine durch den Auftraggeber einzuholen bezie- hungsweise eingeholt zu haben. 7.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen beabsichtigte Aufnahme einer zum Zeitpunkt des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. Vertragsschlusses unbe- kannten Art der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner Werknutzung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält Auftragneh- merin oder der Auftragnehmer verpflichtet sich den Auftraggeber unverzüglich über einen Onlinezugang Widerruf nach § 31a Absatz 1 S 3 Gesetz über Urheberrecht und ver- wandte Schutzrechte (UrhG) zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ informieren. 7.8 Solange und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird soweit der Großkunde umgehend Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer eine Verwer- tung der Bildmaterialien gestattet ist, versichert der Auftraggeber nicht, dass hier- durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet keine Rechte Dritter verletzt werden. Versorgung Die rechtskonforme Verwertung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/Bildmaterialien obliegt alleine der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, Auftragnehmerin oder dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einAuftragnehmer.

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Sources: Vertrag Über Fotografische Leistungen

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Die Privaten Krankenversicherungen fördern die ambulante Hospizarbeit wie sie in § 39a Abs. 2 SGB V und mit der zugehörigen Rahmenvereinbarung zwi- schen den maßgeblichen Spitzenorganisationen der ambulanten Hospizdienste und dem GKV-Spitzenverband beschrieben ist. Ziel der ambulanten Hospizar- beit ist es, die Lebensqualität sterbender Menschen zu verbessern. Im Vor- dergrund steht die ambulante Betreuung mit dem Ziel, sterbenden Menschen ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu er- möglichen sowie die Familie in diesem Prozess zu begleiten, zu entlasten und zu unterstützen. Die Wünsche und Bedürfnisse der sterbenden Menschen und ihrer Angehörigen stehen im Zentrum der Hospizarbeit. Wesentlicher Bestand- teil ist das Engagement Ehrenamtlicher. Durch ihr qualifiziertes Engagement leisten sie ebenso wie hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen unverzichtbaren Beitrag für eine würdevolle Betreuung des Hamburger Verkehrsverbundes sterbenden Men- schen und der ihm nahe Stehenden bis zuletzt. Gefördert werden auf der Grundlage dieses Vertrages ambulante Hospiz- dienste, die die Voraussetzungen der Rahmenvereinbarung gem. § 39a Abs.2 SGB V erfüllen und für substitutiv privat krankenversicherte1 Personen (hvvim Folgenden: PKV-Versicherte), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit keiner Krankenhausbehandlung und keiner vollstationären oder teilstationären Versorgung in einem Hospiz bedürfen, mindestens eine qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung in deren Haus- halt, in der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Familie, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇in stationären Pflegeeinrichtungen, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen oder der Kinder- und ermächtigtJugendhilfe erbringen. Das Vertragsverhältnis zwischen Angebot der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifsambulanten Hospizdienste richtet sich an sterbende Men- schen, die das ProfiTicket betreffenan einer Erkrankung leiden, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereitprogredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium er- reicht hat, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets eine Heilung nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTicketsdem Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht zu erwarten ist, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe der sterbende Mensch eine palliative Versorgung und eine qualifi- zierte ehrenamtliche Sterbebegleitung wünscht, − die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets sich bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich Kindern nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einaktuellen medizinischen Stand als lebens- verkürzend auswirkt.

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Sources: Fördervertrag

Präambel. ProfiTickets Die Innenstädte sind Abonnementsfahrkarten einem tiefgreifenden Strukturwandel unterworfen. Dieser wirkt sich zunehmend negativ auf die Präsenz des Hamburger Verkehrsverbundes stationären Einzelhandels als Leitfunktion der Innenstädte aus. Durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie verliert der Einzelhandel diesen Status weiter. Es droht eine ehebliche Anzahl an Schließungen. Dennoch sollen Innenstädte weiter ein Ort der Begegnung und des Aufenthalts, der Versorgung und des Erlebnisses bleiben. Um dies zu erreichen gilt es, einerseits den öffentlichen Raum attraktiv zu gestalten, andererseits eine neue Nutzungsmischung in den Zentren zu etablieren. Dabei sind neben der Stadtverwaltung und Politik auch die Immobilieneigentümer*innen und Gewerbetreibenden der Innenstadt gefragt. Auch das Barmer Zentrum muss sich dieser Herausforderung stellen. Insbesondere der Ostflügel des Werths ist als örtliche Problemlage mit etwa 14% leerstehender Ladenlokal (hvv)Stand 2019) bereits erheblich vorbelastet. Durch das Förderprogramm „Lebendige Zentren“ investiert die Stadt Wuppertal erheblich in die Aufwertung des öffentlichen Raumes. Begleitend wurde ein Innenstadtmanagement mit dem Büro BarmenUrban eingerichtet. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW hat das „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ (Sofortprogramm Innenstadt 2020) ins Leben gerufen. Die Stadt Wuppertal hat sich für die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber Innenstadt Barmen erfolgreich auf den Förderbaustein zur befristeten Anmietung leerstehender Ladenlokale beworben (Großkunden) Förderziffer 3.1. Ziel ist die Etablierung neuer Nutzungen im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenAnmietungsfonds. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge Förderfähig sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungLadenlokale bis zu einer Größe von 300 qm. Die Bestimmungen Vermietung an die Stadt erfolgt zu maximal 70% der Kaltmiete des hvv Gemeinschaftstarifs, letzten abgeschlossenen Mietvertrags. Im Zuge eines wettbewerbsähnlichen Verfahrens sucht die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenStadt Wuppertal geeignete Untermieter*innen mit einer frequenzbringenden Nutzungsidee. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu Ladenflächen werden in einer digitalen Ladenbörse öffentlich ausgeschrieben. Der potentielle Nachmietende kann sich mit einem Konzept auf die Ladenlokalfläche bewerben. Der Mietzins den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmittelndie Stadt Wuppertal gegenüber dem oder der Untermieter*in erhebt wird 20% der Kaltmiete des letzten abgeschlossenen Mietvertrags betragen. Über Änderungen und Aktualisierungen wird Durch das Sofortprogramm sollen erste Impulse in die Belebung der Großkunde umgehend Innenstadt durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet Etablierung neuer frequenzbringender Nutzungen in leerstehende Ladenlokale gesetzt werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung Ziel ist es daher über die befristete Anmietung und vergünstigte Weitervermietung hinaus Mietverhältnisse auch nach Beendigung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, Programms aufrecht zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einerhalten.

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Sources: Mietvertrag

Präambel. ProfiTickets ProfiCards sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvvHVV), die Mitarbeitende Arbeitnehmer über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements Großkunden-Abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung Ge- samtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv HVV durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn S-Bahn Hamburg GmbH (S­BahnS-Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn S-Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen des Abschnitts 3.5.1 hvv 3. 5.1 HVV Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn S-Bahn direkt (Direktvertrag) oder des Abschnitts 3.5.2 hvv 3. 5. 2 HVV Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ ProfiCard-Vertriebspartner der S­Bahn S-Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv HVV Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicketzur ProfiCard“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv HVV Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket die ProfiCard betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten einem Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnementdie ProfiCards der HVV-Großkunden-Abonnements“ (Benutzungs­ bedingungenBenutzungsbedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets ProfiCards erklären sich die Großkunden bereit, wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft Belegschaft zu liefern (Firmenstammdaten) und diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets ProfiCards zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen beschriebenen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung Kundenbetreuer | Ansprechperson Ansprechpartner Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt benennen • die S­Bahn S-Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner ProfiCard Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt Kundenbetreuerin/einen Kundenbetreuer, • der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine AnsprechpersonMitarbeiterin/einen Mitarbeiter als Ansprechpartner, die der für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn S-Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als StellvertretungStellvertreter/Stellvertreterin. Änderungen sind der S­BahnS-Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson Der Ansprechpartner beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und InformationsmittelnProfiCard Leitfaden mit ausführlicher verbindlicher Beschreibung aller Aufgaben. Über Änderungen und Aktualisierungen des Leitfadens wird der Großkunde umgehend durch die S­BahnS-Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner ProfiCard Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­BahnS-Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner ProfiCard Vertriebs- partner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets ProfiCards Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­BahnS-Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerProfiCard Vertriebspartner, dass die bestellten ProfiTickets bestell- ten ProfiCards nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der dem von ihm benannten Ansprechperson Ansprechpartner gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner ProfiCard Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets ProfiCards mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag Aufnahmevertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets ProfiCards aus dem Kontingent des ProfiTicket­VertriebspartnersProfiCard Vertriebspartners. ProfiTickets ProfiCards können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt S-Bahn nachbestellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets ProfiCards nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasstS-Bahn veran- lasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTicketsProfiCards. Großkunden Großkun- den mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets ProfiCards nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets ProfiCards und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTicketsProfiCards, gibt ProfiTickets ProfiCards an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis Anerkennntis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die den Karteninhaber/innen, • behält bei der Ausgabe von ProfiCards an Auszubildende den Berechtigungsnachweis ein, • nimmt ProfiTickets ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, informiert die S­BahnS-Bahn/den ProfiTicket­VertriebspartnerProfiCard Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket Mitarbeiter ihre ProfiCard nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich monatlich an die S­BahnS-Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner ProfiCard Vertriebspartner und unterstützt die S­BahnS-Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner ProfiCard Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen ge- richtlichen Mahnverfahren, tauscht ProfiTickets ProfiCards bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das GroßkundenabonnementGroßkundenAbonnement, unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn S-Bahn bei seinen Mitarbeitenden Mitarbeitern zur Gewinnung neuer Teilnehmenden Teilnehmer am GroßkundenabonnementGroßkunden-Abonnement, informiert Teilnehmer am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe Bekanntgabe durch die S­BahnS-Bahn, gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets der ProfiCard glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten Ersatz- karten aus, gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der TeilnehmendenMitarbeiter, hält die von den Teilnehmenden Mitarbeitern einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungenBenutzungsbedingungen, übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene zurückgenommene und ungültige ProfiTicketsungül- tige ProfiCards, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karteErsatzkarte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­BahnS-Bahn/den ProfiTicket­VertriebspartnerProfiCard Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets ProfiCards bei Mitarbeitenden Mitarbeitern an, die aus dem Unter­ nehmen Unternehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums Geburtsdatums des Mitarbeitenden Mitarbeiters an die S­BahnS-Bahn, verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiertalphabetisch sortiert und Azubi- Berechtigungsnachweise, kontrolliert monatlich den ProfiTicket­BestandProfiCard Bestand, dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand ProfiCard Bestand in einem Verwendungsnachweis, übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn S-Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets ProfiCards den Restbestand an ProfiTickets ProfiCards und die Empfangsbestätigungen Empfangsbe- stätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn S-Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner ProfiCard Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten AufgabenAuf- gaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden Mitarbeitern einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung Lohn-/Gehaltszah- lung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­BahnS-Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ProfiCard Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets gelie- ferten ProfiCards und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn S-Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich Soll-Ist-Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs Soll-Ist- Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner ProfiCard Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag Fahrgeldbetrag beim Großkun- den ein. EDV-Programm zur Verwaltung der ProfiCard Für Großkunden einmit Direktvertrag stellt die S-Bahn nach Absprache ein EDV-Programm zur Verfügung, das • die Fahrkartenverwaltung unterstützt und den monatlichen Verwendungsnachweis erstellt und • die personenbezogenen Abrechnungsdaten als EDV-Datei zur Übermittlung per E-Mail an die S-Bahn erzeugt. Das Programm darf vom Großkunden nur für die Abrechnung der HVV ProfiCard verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Überlassung ist kostenlos; Programmieraufwand, z. B. für individuelle Anforderun- gen an die Schnittstelle zur Gehaltsbuchhaltung oder die Übernahme von Mitarbeiterdaten, kann von der S-Bahn in Rechnung gestellt werden. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die erhobenen Daten an die S-Bahn zu überstellen. Kontrollrechte der S-Bahn Die S-Bahn hat das Recht, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der vertraglichen Pflichten zu über- prüfen.

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Sources: Aufnahmevertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, letztmalig angepasst im April 2016, hat der ZWS gemeinsam mit den Zweckverbänden ZRL, ZVM, VVOWL und nph den NWL auf der Grundlage des Hamburger Verkehrsverbundes ÖPNVG NRW gegründet. Der NWL ist der zuständige Aufgabenträger für den SPNV in Westfalen-Lippe und beauftragt in dieser Funktion die Eisenbahnverkehrsunternehmen mit der Erbringung von SPNV- Verkehrsleistungen. Im Rahmen wettbewerblich vergebener Verkehrsverträge hat der NWL die Erlösver- antwortung für die dem SPNV zustehenden Fahrgeldeinnahmen übernommen. Diese Verkehrsverträge (hvv)Kosten abzüglich Erlöse) werden auf der Basis der vom NWL und den Mitgliedszweckverbänden beschlossenen Finanzverfassung ab 2016 aus dem NWL Vertragsbudget solidarisch finanziert. Aufgrund der in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung festgelegten dezentralen Or- ganisationsstruktur wurde u. a. am Sitz des ZWS eine Geschäftsstelle des NWL ein- gerichtet. Im Rahmen der NWL-Organisationsvereinbarung vom 30.11.2011 wurden der Geschäftsstelle des NWL in Siegen das strategische Qualitätsmanagement so- wie das Vertragsmanagement für Verkehrsverträge im Bereich Westfalen-Süd ver- antwortlich übertragen. Eine wesentliche Aufgabe ist hierbei auch das Erlösma- nagement, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) für den NWL im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen von Organisationsanweisungen zugewiese- ne Aufgaben federführend wahrnimmt und zudem das regionale operative Geschäft im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag SPNV übernimmt. Zudem ist der ZWS von den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe beauftragt, im Rahmen einer Geschäftsbesorgung die S­Bahn Hamburg GmbH Aufgaben für den straßengebundenen ÖPNV für die beiden Kreise wahrzunehmen. Die Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt VGWS) ist für die Koordination und ermächtigtOpti- mierung des Verkehrsnetzes sowie die Tarifgestaltung zuständig. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt Sie ist ein Zusam- menschluss aller am Öffentlichen Personennahverkehr (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGBÖPNV) in den Kreisen Sie- gen-Wittgenstein und Olpe beteiligten Verkehrsunternehmen sowie des ZWS. Über die Mitgliedschaft in der jeweils geltenden FassungVGWS vertritt der ZWS Tariffragen für den ÖSPV wie auch für den SPNV. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, VGWS wird zukünftig Gesellschafter der WestfalenTarif GmbH und weiterhin die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets Tarifgestaltung im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstregionalen Tariffenster Westfalen-Süd koordinieren. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Die VGWS wird im Rahmen der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung Vereinbarungen zum WestfalenTarif die Region auf der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die westfäli- schen Ebene in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilendortigen Gremien vertreten. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzwDer Gesellschaftsvertrag wird als Anlage 1 dieser Vereinbarung beigefügt. Der NWL wird gemäß den entsprechenden Beschlussfassungen Gesellschaf- ter/Kooperationspartner der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechpersonjeweiligen Tarifräumen Münsterland/Ruhr-Lippe, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist Ost- westfalen und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werdenPaderborn-Höxter. Für Großkunden mit Direktvertrag den Bereich Westfalen-Süd wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung Interes- senwahrnehmung des NWL durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung ZWS in der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen VGWS im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen Rahmen dieser Verein- barung geregelt. § 1 Zweck der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Vereinbarung

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Sources: Vereinbarung Zur Wahrnehmung Der Interessen Des SPNV

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Mit dem DBI-Prüfzeichen soll dem Wunsch zahlreicher Hersteller von Produkten aus der Gasversorgung und der Energietechnik nachgekommen werden, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine ein Prüfzeichen für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist erfolgreiche Prüfung eines Produktes nach geltenden Normen und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als StellvertretungRichtlinien zu entwickeln. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet Damit soll nicht zuletzt dokumentiert werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets Qualität der ausgezeichneten Produkte den geltenden Normen und darüber hinaus auch weiteren Qualitätskriterien genügt. Das DBI-Prüfzeichen und die Prüfungen der Labore der DBI-Gruppe stehen deshalb für Sicherheit, Effizienz sowie Umwelt- und Verbraucherschutz. Die DBI - Gastechnologisches Institut gGmbH Freiberg verfügt über eine international anerkannte Prüfstelle „Prüflaboratorium Energie“ für Geräte und Armaturen der Gasversorgung und Energietechnik. Diese Prüfstelle ist akkreditiert bzw. anerkannt durch verschiedene Organisationen: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) Akkreditiertes Prüflabor nach Absprache vorbereitetDIN EN ISO/IEC 17025:2005, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt Kenn-Nr. D-PL-11072-01-00 DVGW CERT GmbH o Prüflaboratorium für Gasverbrauchseinrichtungen im Geltungsbereich der EG-Richtlinie 2009 / 142 / EG o Prüflaboratorium für Druckgeräte im Geltungsbereich der EG-Richtlinie 97 / 23 / EG Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt): o Benannte Stelle nach EU BauProdVO 305/2011 für Bauprodukte, Notified Body Nr. 1721 o Prüfstelle nach Landesbauordnung, Kennziffer: SAC24 ▪ Für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse (abP) ▪ Für die Überprüfung von Bauprodukten vor Bestätigung der Übereinstimmung (ÜHP) DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH o Prüflaboratorium für Ölbrenner und Geräte mit festen Brennstoffen, Registernummer: PL015 GS-Zeichen-Prüflaboratorium im Geltungsbereich des ProdSG Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF (Schweiz) o Anerkennung für Feuerungsaggregate Mitglied des Verbandes der Materialprüfungsanstalten e. V. (VMPA) Die DBI Gas- und Umwelttechnik GmbH betreibt ein akkreditiertes und ebenfalls europaweit anerkanntes chemisches Labor, in welchem Messgeräte der Gastechnik geprüft und kalibriert werden: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) o Akkreditiertes Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005, Kenn-Nr. D-PL-14614-01-00 Beide Unternehmen sind miteinander verbunden und bilden die DBI-Gruppe – im Folgenden DBI genannt. Das Prüflaboratorium Energie und das chemische Labor stellen dabei an sich und ihre Mitarbeiter höchste Ansprüche bei der Prüfung von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werdenGeräten und Armaturen. Großkunden mit Direktvertrag Diese Ansprüche zielen auf die ordnungsgemäße, genaue und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten unabhängige Prüfung nach geltenden Normen, Richtlinien und darüber hinaus nach weiteren in Regelwerken festgehaltenen Anforderungen. Dazu haben sich beide Labore ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monateneigenes Qualitäts- managementsystem erstellt, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben welches regelmäßig durch externe Auditoren geprüft wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag Die nachfolgende Nutzungsvereinbarung soll die Grundsätze erläutern, nach denen das Zeichen erteilt wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem VerwendungsnachweisUmgang mit dem Zeichen regeln. Sie stellt sicher, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an dass Nutzer der genannten Produkte die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege beiKorrektheit der Prüfung verifizieren können. Alle Hersteller von Produkten welche das DBI-Prüfzeichen beantragen, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet erklären sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einmit dieser Nutzungsvereinbarung einverstanden.

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Sources: Nutzungsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇, bewohnter Gemeindeteil Massow, und der Stadt Baruth befindet sich westlich der Bundesautobahn A 13 in unmittelbarer Nähe der Anschlussstelle Nr. 5b Baruth/Mark eine ehemals durch das Ministerium für Staatssicherheit der DDR genutzte Konversionsfläche. Auf dem insgesamt ca. 80 ha großen Gelände befinden sich Kfz-Hallen, Werkstattgebäude, Plattenwohngebäude, ein ehemals als Klinik genutztes Gebäude, sämtlich verbunden mit asphaltierten Straßen und Wegen mit Anschluss an die ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt . Die Kreisstraße führt zum Autobahnanschluss und ermächtigtendet dort. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif Die dort vorhandenen Gebäude sind überwiegend in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � desolaten Zustand. Auf den nördlichen, östlichen und südlichen Randbereichen des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem VertragGeländes, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) die in der jeweils geltenden FassungVergangenheit ebenfalls genutzt worden waren, hat sich im Laufe der Jahre Wald entwickelt. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, Gemeinde Halbe und die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerStadt Baruth stimmen darin überein, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitetFläche in ihrem gegenwärtigen Zustand einen städtebaulichen Missstand darstellt. Die Fläche wurde im Jahr 2017/2018 als Ganzes mit den Verkehrsflächen, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt jedoch ohne das Grundstück der ehem. Klinik und einigen weiteren kleinen Teilflächen, von einem Investor erworben. Dieser möchte das Gebiet als Gewerbe-/Industriefläche entwickeln. Dazu ist die Aufstellung eines Bebauungs-plans erforderlich. Nach erster Einschätzung sind ca. 45 - 50 ha der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt Fläche baulich entwickelbar. Der größere östliche Teil der Fläche liegt in der Gemarkung der Gemeinde Halbe. Eine kleinere westliche Teilfläche gehört zur Gemarkung der Stadt Baruth/Mark. Der Bebauungsplan muss daher getrennt für die beiden Teilflächen aufgestellt und beschlossen werden. Großkunden mit Direktvertrag Die nachfolgende Vereinbarung dient dazu, dass Aufstellungsverfahren der beiden Bebauungspläne aufeinander abzustimmen. Das Ziel besteht darin, dass der Bebauungsplan als grenzübergreifende gemeinsame Urkunde erarbeitet und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent sodann von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monatenbeiden beteiligten Kommunen zeitlich und inhaltlich koordiniert als Satzung beschlossen wird. Dabei wird der Satzungsbeschluss auf die Fläche in der jeweiligen Gemarkung beschränkt. Die beteiligten kommunalen Körperschaften verpflichten sich, bei der Bauleitplanung für die Konversionsfläche Massow nach Maßgabe der Beschlussfassung ihrer Vertretungskörperschaften vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit beruht auf der Rechtsgrundlage des § 2 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB). Danach sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen. Das Vertragsgebiet ergibt sich aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wirdEntwurf einer Planzeichnung (Anlage 1). Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner beigefügte Entwurf lässt auch die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung Aussicht genommenen Grundzüge der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einPlanung erkennen.

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Sources: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg AveNATURA GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigtTel. ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Fax ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ E-Mail: ▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ AveNATURA bietet die Möglichkeit der Urnen-Beisetzung in der freien Natur auf einem AveNATURA-Friedhof. Die Grabstätten bleiben dort der Natur überlassen. Allein die natürliche Vegetation sorgt für ein gefälliges Bild. Deshalb ist das Anbringen und/oder Ablegen von Grabschmuck nicht gestattet. Die Grabstätte kann zu Lebzeiten oder aber im Trauer- fall von den Angehörigen ausgesucht werden. Dabei be- steht die ▇▇▇▇ zwischen verschiedenen Naturgrabstätten: Naturgrabstätten mit Bestandsbaum oder Naturgrab- stätten zur Neubaum-Pflanzung. Jede der beiden auf einem AveNATURA-Friedhof ver- fügbaren Grabstättenarten kann als Einzelgrabstätte, Partnergrabstätte oder Familien-/Freundschaftsgrabstätte angelegt bzw. genutzt werden. Einige der Grabstätten mit Bestandsbaum sind als sog. Gemeinschaftsgrabstätten angelegt. Hier können bis zu 10 Erwerber unabhängig voneinander jeweils das Nutzungsrecht an einem oder mehreren der insgesamt 10 Urnenplätze erwerben. Die Grabstätten mit Bestandsbaum sind außerdem je nach ihrem ökologischen Wert in drei Kategorien (Stan- dard, Premium, Exzellent) eingeteilt. Das Vertragsverhältnis zwischen für die Nutzung zu zahlende Entgelt richtet sich bei diesen Flächen nach der S­Bahn Art und der Kategorie der jeweiligen Grabstätte. Eine Kennzeichnung der Grabstätte mit einem Namens- schild ist grundsätzlich möglich, nicht jedoch zwingend, so dass eine Bestattung auch anonym erfolgen kann. Mit dem nachfolgenden Vertrag wird das Nutzungs- recht an einer Natur-Grabstätte auf einem AveNATURA Friedhof vereinbart. Das Nutzungsrecht gilt ausdrücklich nur für Urnenbestattungen. Die Beisetzung selbst wird durch diese Vereinbarung nicht geregelt. Auch regelt diese Vereinbarung insbe- sondere nicht die Vergütung der Beisetzung. Beides ist Gegenstand einer gesondert mit einem Bestattungsunter- nehmen oder dem jeweiligen Friedhofsbetreiber vor Ort zu treffenden Vereinbarung. AveNATURA Ergänzend zu den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „nachfolgenden Regelungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungAveNATURA. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, Dieses vorangeschickt schließen die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Parteien folgende Nutzungsvereinbarung:

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Sources: Nutzungsvereinbarung Über Eine Natur Grabstätte

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Der bisherige Ausbau und Betrieb des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenFlughafens Lübeck-Blankensee war von einer Vielzahl rechtlicher Auseinandersetzungen geprägt. Mit der Gesamtabwicklung Mediation „Naturschutz und Flughafen Lübeck-Blankensee“ möchten die Beteiligten auf Initiative des GKA haben Bereichs Naturschutz der Hansestadt Lübeck anhängige Rechtsverfahren einvernehmlich beenden und anstehende Ausbauplanungen inhaltlich so miteinander abstimmen, dass zukünftig öffentliche Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten ganz oder weitgehend vermieden werden können. Die FLG ist gehalten, alle Maßnahmen am bestehenden Verkehrsflughafen Lübeck durchzuführen, die Verkehrsunternehmen der Sanierung der Start-/Landebahn dienen, den Unterhalt der bestehenden Flughafeneinrichtungen sichern, die den an den Flughafen gestellten nationalen und internationalen Sicherheitsanforderungen Rechnung tragen und eine ordnungsgemäße Entwässerung des Flughafens sicherstellen. Neben diesen Maßnahmen beabsichtigt die FLG, die luft- und landseitige Kapazität auf dem Verkehrsflughafen Lübeck sicherzustellen, um die an ihn gestellten Verkehrsanforderungen zu erfüllen, jedoch ohne Frachtflug und verbunden mit Einschränkungen des Nachtfluges (Kernzeit 0:00 – 5:00 Uhr). Die Verbände lehnen ein zügelloses Wachstum des Billigflugverkehrs ab und streben in Zusammenhang mit den Ausbaumaßnahmen des Verkehrsflughafens Lübeck eine dauerhafte Sicherung und fachgerechte Entwicklung der europäischen und nationalen Schutzgebiete in direkter Nachbarschaft zum Flughafen, insbesondere der „Grönauer Heide“ im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH raumüber- greifenden Biotopverbundsystem an. Nach dem Abschluss der Teil-Vereinbarung vom 28.05.2007 zum Planfeststellungsbeschluss vom 20.01.2005 sind Gegenstand dieser Vereinbarung - neben der Gestaltung des anstehenden Planfeststellungsvorhabens (S­Bahn), dazu Abschnitt VII.) - folgende noch laufende Auseinandersetzungen und bevorstehende Verwaltungsverfahren: - Sanierung der Start- und Landebahn (Verwaltungsstreitsache OVG ▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇ KS 2/07, dazu Abschnitt I.) - Erhaltungsmaßnahmen an der Start- und Landebahn und den Rollwegen einschließlich einer Verlegung von Kabelschächten bzw. Leerrohren (dazu Abschnitt II.). - Anpassung der Zaunanlage an die Anforderungen der Flug- und Luftsicherheit (Anzeige nach § 41 LuftVZO beim Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr, Az. dort: LS 172 623.511.1-1-1 und Anträge nach Bau- und Naturschutzrecht bei der Hansestadt Lübeck, dazu Abschnitt III.). - Wasserrechtliche Genehmigung vom 05.09.2005 für den Staukanal der Einleitstelle C (Verwaltungsstreitsache VG Schleswig, 14 A 250/05, dazu Abschnitt IV.) - Anlage des Staukanals D (dazu Abschnitt V.) - Naturschutzrechtliche Kompensation für frühere Maßnahmen am Flughafen Lübeck (dazu Abschnitt VI.) Nicht Gegenstand der Vereinbarung, soweit an dieser auch die Hansestadt Lübeck beteiligt ist, sind aus Rechtsgründen deren bauleitplanerischen Absichten hinsichtlich Stellplatz- bzw. Parkplatzflächen nördlich der ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ (▇. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan 09.55.00) sowie zur Zukunft des „Schönen Dreiecks“. Die Hansestadt Lübeck wird die zwischen der KWL und den Verbänden bzw. mit der Stiftung Naturschutz Schleswig- Holstein getroffenen Vereinbarungen mittragen und sich im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten für die Durchsetzung einsetzen sowie einen Antrag der Verbände auf Ausweisung einer Teilfläche des „Schönen Dreiecks“ als Naturschutzgebiet und EU-Schutzgebiet unterstützen (dazu Abschnitt IX.). Ungeachtet dessen verständigen sich die Verbände und die FLG in dieser Vereinbarung auf generelle Regelungen zu Anordnung und Ausgestaltung der Parkplätze (vgl. Abschnitt VIII.). Die nachfolgend hinsichtlich der Einzelverfahren dargelegte Einigung folgt dabei folgendem Grundmuster: - Die zwischen den Parteien anhängigen Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Anlage und Betrieb des Verkehrsflughafens Lübeck werden im Vergleichswege beendet. Die Vereinbarungen dazu ermöglichen gem. Abschnitt X. der FLG, etwaige Eingriffe in Natur und Landschaft durch Zustiftungen zu einer von den Verbänden errichteten „Stiftung Grönauer Heide“ zu kompensieren. Ihre Satzung ist dieser Vereinbarung als - In laufenden Verwaltungsverfahren erfolgen die Einigungen so, dass die FLG sich gegenüber den Verbänden verpflichtet, ihre Anträge nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu ändern und sich die Verbände verpflichten, keine Rechtsbehelfe gegen Verwaltungs- akte zu ergreifen, soweit sie mit dieser Vereinbarung im Einklang stehen und nur solche Stellungnahmen einzubringen, die dem Geist und Inhalt dieser Vereinbarung nicht zuwiderlaufen. Sollten die Zulassungsbehörden geringere Kompensationsmaßnahmen für erforderlich halten, verpflichtet sich die FLG, die mit den Verbänden in dieser Vereinbarung abgestimmte Kompensation freiwillig durchzuführen. - Hinsichtlich des bevorstehenden Planfeststellungsverfahrens zum geplanten weiteren Ausbau des Flughafens Lübeck enthält diese Vereinbarung Verpflichtungen der FLG zur Gestaltung ihres Planfeststellungsantrages, und einer finanziellen Unterstützung der „Stiftung Grönauer Heide“ zur Förderung der Belange des Naturschutz in der Umgebung des Flughafens. Sollte über die mit den Verbänden abgestimmte Kompensation hinaus von den Zulassungsbehörden weitere flächige Kompensationen für erforderlich gehalten werden, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass wegen der so beförderten Naturentwicklung entsprechend geringere Zustiftungen erfolgen sollen. Sollten die Zulassungsbehörden geringere Kompensationsmaßnahmen für erforderlich halten, verpflichtet sich die FLG, die mit den Verbänden in dieser Vereinbarung abgestimmte Kompensation freiwillig durchzuführen. Für Kohärenzmaßnahmen gilt Abschnitt X. Nr. 2.3. - Im Gegenzug verpflichten sich die Verbände, keine Einwendungen zu erheben, die dem Geist und Inhalt dieser Vereinbarung zuwiderlaufen, und im Folgenden in soweit auf Rechtsmittel zu verzichten. Dabei sind sich die Beteiligten darüber einig, dass mit dieser Vereinbarung getroffenen Regelungen den Belangen von Natur und Landschaft entsprochen und insbesondere den Zielsetzungen von NATURA 2000 durch geeignete Kohärenzsicherungsmaßnahmen in angemessener Weise Rechnung getragen wird. - Die Entwicklung von Flughäfen ist dynamisch und kann kaum zuverlässig über einen Zeitraum von 10 Jahren vorhergesagt werden. Gleiches gilt für die Entwicklung von Naturräumen. Gleichwohl ist ein auch in die Zukunft gerichteter Interessenausgleich geboten. Die Parteien betrachten hierbei das Mediationsverfahren als ein geeignetes und erfolgreiches Instrument für den notwendigen Interessenausgleich und die gebotene Konfliktlösung. Die FLG hat alle ihr zum Zeitpunkt der Unterzeichnung in Bezug auf die Entwicklung des Verkehrsflughafens Lübeck bekannten Entwicklungen und Planungen in die Mediation eingebracht. Für die Flughafenentwicklung vereinbaren die Parteien die folgenden bis zum Jahr 2019 gültigen Verfahrensregeln und Entwicklungsleitlinien. Im westlichen Teil des Flughafengeländes, also westlich der in der Anlage 2, die Teil dieser Mediationsvereinbarung ist, eingezeichneten roten Linie, wird die FLG bis zum Jahr 2014 keine baulichen Maßnahmen beantragen oder durchführen, die den Umfang der auf der Grundlage des zur Planfeststellung zu beantragenden Ausbauvorhabens zu versiegelnden Flächen erhöhen. Die Verbände werden bis zum Jahr 2014 baulichen Maßnahmen, die den Umfang der zu versiegelnden Fläche im vorstehenden Sinn nicht erhöhen, nicht widersprechen. Nach dem Jahr 2014 ist die FLG westlich der roten Linie frei, Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der zu versiegelnden Fläche führen, zu beantragen. Das Recht der Verbände, hiergegen Einwendungen zu erheben und ggf. Widerspruchs- und Klagverfahren durchzuführen, wird hiervon nicht berührt. Die Durchführung von Maßnahmen östlich der roten Linie (Anlage 2) nach dem Jahr 2014 setzt voraus, dass zuvor ein Mediationsverfahren durchgeführt worden ist, das dem Verfahren nach Art und Umfang entspricht, das zu dieser Vereinbarung geführt hat. Bis zum Jahr 2014 sind in diesem Bereich keine Maßnahmen zulässig. Sollte die Mediation nicht innerhalb von 9 Monaten zu einer einvernehmlichen Vereinbaren führen, soll ein neutraler Dritter die Höhe einer Zustiftung zur Stiftung „Grönauer Heide“ festsetzen, welche über die gesetzlich verpflichtende Kompensation hinaus eine weitergehende Förderung von Natur und Landschaft im Umfeld des Flughafens ermöglicht. Die Höhe der Zustiftung soll einen etwaigen Streit um die erforderliche Kompensation zwischen den Vertragsparteien gütlich regeln. Das Recht der Verbände, Einwendungen gegen Maßnahmen östlich der roten Linie zu erheben und ggf. Widerspruchs- und Klagverfahren durchzuführen, wird hiervon nicht berührt. ▇▇▇▇▇▇ beauftragt die Verbände von dieser Möglichkeit Gebrauch, so verliert die Entscheidung des neutralen Dritten ihre Wirksamkeit. Der neutrale Dritte wird zwischen den Vertragsparteien einvernehmlich bestimmt. Sollten sich die Vertragsparteien nicht auf einen neutralen Dritten einigen können, wird dieser von dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig-Holstein bestimmt. Ab dem Jahr 2020 sind Maßnahmen - gegebenenfalls auf der Grundlage der hierfür durchzuführenden öffentlich-rechtlichen Zulassungsverfahren – auch in diesem Bereich uneingeschränkt möglich, wobei alle Einwendungs-, Widerspruchs- und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen Klagrechte der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungVerbände erhalten bleiben. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsFLG informiert bis zum Jahr 2019 die Verbände vorab über geplante Maßnahmen und gibt ihnen Gelegenheit, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Einhaltung der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft vorstehenden Bestimmungen zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenüberprüfen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ Verbände verzichten auf Einwendungen in Verwaltungsverfahren und InformationsmittelnRechtsbehelfe gegen etwaige behördliche Entscheidungen, soweit sie dem Inhalt der vorstehenden Absätze entsprechen. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die Maßnahmen aufgrund luftaufsichtlicher Verfügungen sind von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkontovorstehenden Regelungen ausgenommen. In diesem Fall sind die Verbände durch diese Vereinbarung nicht gehindert, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung iRechtsbehelfe gegen derartige Verfügungen einzulegen. Im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an Einzelnen kommen die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Vertragsparteien überein:

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Sources: Mediation Agreement

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Die HOWOGE und ihre Kundenzentren stützen sich zur Erreichung ihres Ziels, gutes Wohnen für brei- te Schichten der Bevölkerung und bunte Vielfalt in allen Wohngebieten zu verwirklichen, auch auf das ehrenamtliche Engagement von demokratisch gewählten Mieterbeiräten. Mieterbeiräte und HOWOGE haben das gemeinsame Anliegen, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenWohnsituation und -qualität in den Wohnvierteln in sozialen, kulturellen und nachbarschaftlichen Fragen zur beiderseitigen Zufrie- denheit zu gestalten und zu verbessern sowie die Mieter*innen in die aktive Gestaltung ihres Woh- numfeldes einzubeziehen. Mit Sie vertreten eine Position der Gesamtabwicklung Toleranz und Solidarität gegenüber allen Kulturen und fördern das Zusammenleben aller Bewohner unabhängig von deren Herkunft. Mieterbeiräte und HOWOGE arbeiten verantwortungsbewusst und konstruktiv zusammen und ste- hen zu Fragen des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt Wohnens und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und Entwicklung in den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif Wohngebieten in einem Vertrag regelmäßigen Dia- log. Kommt es dennoch zu Meinungsverschiedenheiten und Differenzen, sollen diese durch Ausgleich und Kompromisse beigelegt werden. Der Rechtsweg ist für die Mieterbeiräte wie für die HOWOGE ausgeschlossen. Mieterbeiräte und HOWOGE verfolgen mit dieser Vereinbarung das Ziel, die wesentlichen Aufgaben der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem VertragMieterbeiräte bei der Vertretung von Mieterinteressen, den die Aufgaben und Verpflichtungen der ProfiTicket­ Vertriebspartner HOWOGE zur Unterstützung und materiellen Absicherung dessen Tätigkeit und die Formen und Maßnahmen der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungZusammenarbeit von Mieterbeiräten und HOWOGE festzuschreiben. Die Bestimmungen Grenzen der Mietermitwirkung beginnen dort, wo die geschützten Rechte des hvv GemeinschaftstarifsEinzelnen begin- nen. Auch können bestehende Gesetze und Verordnungen, die das ProfiTicket unternehmerische Handeln der HOWOGE betreffen, weder eingeschränkt noch beeinträchtigt werden. Soweit keine anderen gesetz- lichen Normen oder Grundsätze die Arbeit der Mieterbeiräte regeln, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstdie vertragschließenden Seiten Artikel 2 § 6 Ziff. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben 7 WoVG Bln sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine "Leitlinien für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt Arbeit der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets Mieterbeiräte und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einlandeseigenen Wohnungsunternehmen" verpflichtet.

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Sources: Mieterbeiratsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Die Zusammenarbeit zwischen den rheinland-pfälzischen Lokalen Aktionsgruppen (LAG) „Erbeskopf“, „Hunsrück“, „Soonwald-Nahe“ und „Welterbe Oberes Mittelrheintal“ dient der Umsetzung ihrer genehmigten Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategien (LILE/ LES). Die Zusammenarbeit erfolgt in den Regionen der Partner in den gemeinsam festgelegten Themenbereichen. Mit dieser Kooperationsvereinbarung bringen die Partner ihren Willen zum Ausdruck, während des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Förderzeitraumes der Europäischen Union 2014 bis 2020 im Rahmen gebietsübergreifender Vorhaben zusammenzuarbeiten. § 1 Ziele der Zusammenarbeit Gegenstand der Vereinbarung ist die Durchführung von gebietsübergreifenden LEADER- Vorhaben im Rahmen der ELER-Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum des Bundeslandes Rheinland-Pfalz im EU-Förderzeitraum 2014 – 2020. Die Kooperationsvereinbarung wird für die gesamte Förderperiode geschlossen und dient dem Ziel eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenlangfristigen Austauschs von Wissen und Erfahrungen sowie der gemeinsamen Realisierung von Vorhaben. Sie ist nicht vorhabenbezogen, sondern orientiert sich an den in den LILE der teilnehmenden Regionen definierten Zielen und Handlungsfeldern. Die Partner sehen in einer gebietsübergreifenden Zusammenarbeit neue Möglichkeiten, gemeinsam die Entwicklung im Einzugsgebiet des Naheland-Tourismus zu befördern. Bereits in der vergangenen Förderperiode wurden in Rheinland-Pfalz zahlreiche LEADER- geförderte Kooperationsvorhaben in den Regionen umgesetzt. Mit der Gesamtabwicklung Anerkennung der LAG Erbeskopf, Hunsrück, Soonwald-Nahe und Welterbe Oberes Mittelrheintal sollen diese erfolgreichen Maßnahmen jetzt als LEADER-Kooperation fortgesetzt werden. § 2 Themenbereiche der Zusammenarbeit Als Schwerpunkte der künftigen Zusammenarbeit werden folgende Themenbereiche gesehen: • Ausbau und Inwertsetzung des GKA haben touristischen Potenzials • Bewahrung und Aufwertung der Natur- und Kulturlandschaft • Stärkung ländlicher Räume als Lebens- und Arbeitsumfeld • Stärkung der regionalen Wirtschaft und des Arbeitsmarktes • Austausch und Vernetzung regionaler Akteure • Stärkung der regionalen Identität • Anpassungsstrategien an die Verkehrsunternehmen Folgen des Demografischen Wandels • Sicherung der Daseinsvorsorge • Erhöhung der Lebensqualität in den Dörfern und Städten • Soziale Teilhabe für Alle sichern • Kontinuierlicher Informations- und Erfahrungsaustausch Um auf kommende Entwicklungen in den Partnerregionen angemessen reagieren zu können, ist die Aufnahme weiterer Themenbereiche in die Zusammenarbeit im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Einvernehmen der Partner möglich. Für die S­Bahn Hamburg GmbH aufgeführten Themenbereiche können jeweils von den beteiligten LAG Förderanträge bei der zuständigen Bewilligungsstelle (S­Bahn)Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇kurz: ADD) auf Basis dieser Kooperationsvereinbarung gestellt werden. Die Einreichung gemeinsamer Förderanträge ist möglich; hierzu muss ein gesonderter vorhabenbezogener Kooperationsvertrag geschlossen werden. Außerdem sollen weitere potenzielle ▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt zur Einreichung eigener Vorschläge für Vorhaben ermuntert und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in bei deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungUmsetzung aktiv unterstützt werden. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich Beteiligung aller vier Partner an einem Kooperationsprojekt ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasstnicht zwingend erforderlich; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf Kooperationspartner finden sich je nach Bedarf zusammen. § 3 Rollen der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Vorhabenpartner

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Sources: Kooperationsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets Starkregenereignisse erfordern immer wieder wegen Gefahr in Verzug die kurzfristige Räumung von Retentionsbecken bei Wildbächen. Ebenso sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen Räumungsarbeiten im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahrender Erhaltung der Funktionstüchtigkeit von Wildbachsperren notwendig. Räumungsarbeiten werden aber auch als Folge von Überschwemmungen notwendig sowie nach Muren- und Lawinenabgängen. Dazu ist es erforderlich, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte geeignete Ablagerungs- bzw. Verwertungsflächen im Zusammenhang mit FahrkartenkontrollenNahbereich der Anfallsorte festzulegen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält für die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung bereits im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer Vorhinein die verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zulässige Inanspruchnahme der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an Ablagerungs- bzw. Verwertungsflächen vorliegen sowie die S­Bahnzivilrechtliche Zustimmung des Grundeigentümers gegeben ist. Ziel dieser Vereinbarung ist die Regelung der Rechtsbeziehung zwischen Grundstückseigentümern einerseits sowie der Gemeinde/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist Genossenschaft andererseits in Bezug auf die Konsequenzen im hohen öffentlichen Interesse gelegene zur Verfügungsstellung von Grundflächen zwecks Materialablagerung und Verwertung dieser Grundflächen in Katastrophenfällen, insbesondere im Zuge von Hochwasserereignissen, Muren- und Lawinenaufräumungen sowie Wildbachsperrenräumungen. Folgender Grundbuchstand liegt vor: Grundbuchsstand: Auszug Grundbuch Der Dienstbarkeitsgeber räumt dem Dienstbarkeitsnehmer das Recht ein auf die Dauer der Nichtrückgabe hinin Punkt VII. vereinbarten Laufzeit Räumungsmaterial wie in der Präambel dargestellt, gibt erfolglose Mahnschreiben sofern dieses die Bodenaushubqualität lt. Fußnote 1 aufweist, auf GN KG auf einer Fläche im Ausmaß von max. ………. m² und einer Höhe bis…….m. dauerhafte abzulagern und zwar mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahndem Ziel, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge eine land- oder alphabe­ tisch sortiertforstwirtschaftlich nutzbare Fläche herzustellen. Die Zufahrt erfolgt über… (Bezeichnung der Abzweigung von der Gemeinde/Landes/Bundesstraße). Die genauere Lage der Ablagerungs- bzw. Verwertungsfläche sowie der Zufahrt ist aus beiliegendem Lageplan zu entnehmen, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgabenwelcher einen Bestandteil dieses Vertrages bildet. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einDienstbarkeitsnehmer nimmt diese Rechtseinräumung hiermit an.

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Sources: Dienstbarkeitsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Bisher waren Planauskunftsbegehren per Brief, Telefax oder E-Mail an die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenEVNG zu richten oder erforderten persönliches Erscheinen. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben Anwendung „Online-Bauauskunft“ stellt die Verkehrsunternehmen iEVNG dem Nutzer, neben den bisherigen Möglichkeiten der Planauskunft, eine gebühren- freie, schnellere Möglichkeit zur Verfügung, um Auskünfte und Planunterlagen über die von der EVNG betriebenen Strom-, Gas- und Fernwärmenetze sowie nachrichtlich über die erd- verlegten Hoch- und Höchstspannungskabel der RWE online in digitaler Form zu erhalten. Zu den Stromnetzen werden auch die Netze für Straßenbeleuchtung sowie die für die Netz- steuerung erforderlichen Kommunikationskabel gezählt. Durch diese neue Möglichkeit kann sich der Nutzer, der Bauarbeiten oder Leitungsverlegungen plant oder ausführt, schneller über die Lage der EVNG-Leitungen und Anlagen informieren, um auf diese Weise Beschädi- gungen an den EVNG-Netzen zu vermeiden. Im hvv Falle der nachrichtlichen Anzeige von erdverlegten Hochspannungskabeln (110-kV) durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Online-Bauauskunft der EVNG ist der Nutzer zur zusätzlichen Leitungsanfrage bei dem jeweils zuständigen Netzbetreiber, derzeit der Westnetz GmbH, DRW-S-LK-TM, Florianstra- ße 15-21, 44139 Dortmund, Tel. 0231/▇▇▇-▇▇▇▇, verpflichtet. Die EVNG weist lediglich auf ein Vorhandensein dieser Hochspannungskabel hin. Die EVNG räumt dem Nutzer kostenlos das Recht ein, über die Internetseiten der EVNG online eine Planauskunft für die ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt , Gas und ermächtigtFernwärme zu erhalten. Der Zugriff beschränkt sich auf das Netzgebiet der EVNG und auf die von der EVNG betriebenen Ver- sorgungsanlagen. Das Vertragsverhältnis zwischen Netzgebiet der S­Bahn EVNG umfasst die Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck sowie einige wenige städteübergreifende Hausanschlüsse. Bei städteübergreifen- den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungArbeiten muss eine ergänzende Planauskunft beim benachbarten Verteilnetzbetreiber eingeholt werden. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsEVNG behält sich vor, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine zukünftig ein Entgelt für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt Nutzung der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang Onli- ne-Auskunft zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einerheben.

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Sources: Nutzungsvereinbarung Online Bauauskunft

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Zugrunde liegen die zurzeit des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Vertragsabschlusses geltende Satzung über die Friedhofsordnung der Stadt Offenbach am Main, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber derzeit gültige Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Offenbach am Main, das nach Hessenrecht gültige Friedhofs- und Bestattungsgesetz sowie die gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Vorgaben (GroßkundenLärm, Emission, Stäube) der 27. BIMSch. Die Betriebsordnung für das Krematorium Offenbach am Main und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Eigenbetriebes Stadt Offenbach am Main – Kommunale Dienstleistungen – Städtische Friedhöfe. Die Arbeiten werden in Anlehnung an die oben genannten Vorgaben je nach Leistungsfähigkeit erbracht. Sollten sich Satzungen, das Friedhofs- und Bestattungsgesetz sowie die Betriebsordnung und Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Vertragslaufzeit ändern, werden diese im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könneneiner Vertragsanpassung aufgenommen. Mit Sollten sich Fachnormen hinsichtlich der Gesamtabwicklung Verkehrssicherheit oder der Gleichen ändern, so ist diese Änderung umzusetzen. Ist hier eine Aufwandsänderung zu verzeichnen, zieht dies eine Preisanpassung nach sich. Grundlegend ist festgestellt das ESO SV die Betriebsführung der Städtischen Friedhöfe sowie das Krematorium durchführt. Gegenstand des GKA haben Vertrages sind lediglich Betriebsführungsmaßnahmen und keine Erneuerungsmaßnahmen. Unterhaltsmaßnahmen, die Verkehrsunternehmen sich unter anderem aus der Verkehrssicherungspflicht ergeben, sind im hvv Budget enthalten. Alle Gebäude- und Außenanlagen der Städtischen Friedhöfe sowie die beiden Brennöfen mit Krematoriums-Technik werden im Rahmen dieses Budgets nicht grundhaft erneuert. Sind die Gebäude- und Außenanlagen sowie die Brennöfen und Krematoriums-Technik nicht mehr wirtschaftlich instand zu setzen, sind sie durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigtden Auftraggeber auszutauschen. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, Kundenbindende Marketingmaßnahmen sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsÖffentlichkeitsarbeit, die das ProfiTicket betreffensich in langjähriger Praxis bewährt haben, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden eingeeignetem Umfang durchzuführen.

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Sources: Nachtrags Und Klarstellungsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Natur im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Garten GmbH, FN 320456i, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇ beauftragt ist berechtigt, die Aktion „Natur im Garten“, die vom Land NÖ initiiert wurde und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn welche die Ökologisierung von Gärten und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregeltGrünräumen zum Ziel hat, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungzu betreiben. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck Kernkriterien der Aktion Benutzungsbedingungen für ProfiTickets Natur im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereitGarten" legen fest, � wahrheitsgemäßedass Gärten und Grünräume ohne Pestizide, genaue, aktuelle ohne chemisch-synthetische Dünger und vollständige Angaben über Firma ohne Torf gestaltet und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet gepflegt werden. Versorgung der Großkunden Es wird großer Wert auf biologische Vielfalt und Gestaltung mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerheimischen und ökologisch wertvollen Pflanzen gelegt. „ Natur im Garten“ beabsichtigt, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen bestimmte Produkte im Zusammenhang mit gericht­ lichen MahnverfahrenGarten- und Landschaftsbau, � tauscht ProfiTickets bei Bedarfder Anlage, z. B. NamensänderungBewirtschaftung und Pflege von Gärten, umParks und Grünanlagen etc. hinsichtlich ihrer Konformität mit den „Natur im Garten“ Kriterien zu überprüfen und konformen Produkten das Bei der Überprüfung und Auszeichnung der Produkte wird nicht nur besonderes Augenmerk auf die Konformität der Produkte an sich mit den „Natur im Garten“ Kriterien gelegt, � unterstützt die Überleitung Produkte werden nach ganzheitlichen Ansätzen in ihrer Gesamtheit, unter Berücksichtigung der Inhaltsstoffe und der Verpackung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte Blickwinkel ökologischer Nachhaltigkeit und sozialer Gerechtigkeit beurteilt. Das „Natur im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt Garten“ Gütesiegel hebt sich von der Teilnehmenden, � hält biologischen Landwirtschaft ab und repräsentiert die Bedürfnisse des ökologischen und naturnahen Gartens und Grünraums. Vertragspartner profitieren von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder vielseitigen Marketingmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeiten von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung „Natur im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege Garten“; sämtliche Vertragspartner und ihre mit dem Gütesiegel ausgezeichneten Produkte werden auf der „Natur im Garten“ Website verlinkt gelistet (zurück­ genommene inklusive Produktbeschreibung und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des MonatsProduktabbildung). Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einmit dem Gütesiegel ausgezeichneten Produkte werden bei sämtlichen Veranstaltungen von „Natur im Garten“ empfohlen.

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Sources: Einzelvertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Zum 31. Dezember 2010 erlischt die militärische Nutzung des Hamburger Verkehrsverbundes Areals in Bremen- Nord, das mit dem ehemaligen U-Boot-Bunker „Valentin“ bebaut ist (hvvFlurstück 256/12, Flur VR zur Größe von 93.970 m²). Zum 01. Januar 2011 ist der Eigentumsübergang auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn, vorgesehen. Die BImA erfüllt die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber gesetzliche Aufgabe, eine einheitliche Verwaltung des Liegenschaftsvermögens des Bundes nach kaufmännischen Grundsätzen vorzunehmen und nicht betriebsnotwendiges Vermögen wirtschaftlich zu veräußern (Großkunden§1 Abs. 1 BImAG). Bei dieser Konversionsliegenschaft ist zu berücksichtigen, dass • das Landesamt für Denkmalpflege den Bunker im Jahr 2005 unter förmlichen Denkmalschutz gem. § 2 Abs. 1 Brem. Denkmalschutzgesetz gestellt hat, • der Bunker und das Flurstück höchste Schutz- und Erhaltungspriorität nach nationaler wie europäischer Naturschutzgesetzgebung genießen, • das Bunkergebäude vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Jahr 2003 als Gedenkstätte von nationaler Bedeutung anerkannt wurde, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und für deren Aufbau ab 2011 Bremen beim BKM Anträge auf Projektförderung für den Großkunden wird in GKA Verträgen geregeltZeitraum bis 2015 stellen wird, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson• Bremen erwartet, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist den künftigen Betrieb der Gedenkstätte benötigten Flächen und gegenüber Räumlichkeiten von Seiten der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenBImA zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu Vertragspartner streben eine angemessene, werthaltige und vor allem langfristig nachhaltige Flächenentwicklung im Bunker-Inneren unter Berücksichtigung der Besonderheiten dieser Liegenschaft an, damit die beiderseitigen Ziele, auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, erreicht werden können. Hierbei handelt jeder Partner im Rahmen seiner Kompetenzen. Mit dieser Rahmenvereinbarung sollen partnerschaftliche Absprachen über die zivile Nachnutzung zwischen Bremen und der BImA getroffen werden. Die Komplexität der Aufgabenstellung verlangt von den Beteiligten ein Höchstmaß an Transparenz und abgestimmte Vorgehensweisen. Für die BImA bedeutet dies, ihre ökonomischen Erwartungen und die bestehenden Lasten von Beginn an offen darzulegen. Bremen verpflichtet sich, etwa notwendige Bauleitplanverfahren hinsichtlich der von beiden Seiten angestrebten Nutzungsziele für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ das Bunkergelände zügig und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache kooperativ mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werdenBImA anzugehen. Versorgung An einer wirtschaftlichen Nutzung des sanierten Teils des Bunkerdaches unter Berücksichtigung des Baurechts und des Denkmalschutzes und des bisher von der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung Bundesmarine genutzten Depotteils im Bunker unter Berücksichtigung der Flächen für Gedenkstättenzwecke und der Auswirkungen auf den Ortsteil Rekum besteht ein gemeinsames Interesse (s. Anlage). Für den unsanierten Bunkerteil (Ruinenteil) besteht hinsichtlich des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerDenkmalschutzes Einigkeit, dass sich die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitetInstandhaltungspflicht der BImA auf Maßnahmen der Verkehrssicherung beschränkt, weil dieser Teil dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt weiteren natürlichen Verfall ausgesetzt werden soll. Die geplante Begehbarkeit im Rahmen der Gedenkstättennutzung ist abhängig von der Erfüllung der fachbehördlichen und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei Berücksichtigung der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einnaturschutzrechtlichen Auflagen.

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Sources: Rahmenvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Das Land Brandenburg – die Tierseuchenkasse Brandenburg – hat mit dem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, in dem die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) unterstützenden Dienstleistungen zur Tötung und Beräumung von Tierbeständen im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenTierseuchenfall geregelt ist. Mit Durch die Inanspruchnahme der Gesamtabwicklung angebotenen unterstützenden Dienstleistung gelten die in der Rahmenvereinbarung festgelegten Konditionen. Abschluss und Umsetzung dieses Werkvertrages unterliegen den dort näher bezeich- neten Bestimmungen. Gegenstand dieses Vertrages ist die Tötung und Beräumung des GKA haben Bestandes des oben genannten Tierhalters nach der amtlichen Tötungsanordnung durch das zuständige Veterinäramt ………………………………… vom ………………….. Der Auftragnehmer tötet und beräumt unverzüglich nach der Beauftragung den von der Tötungs- anordnung betroffenen Tierbestand des oben benannten Tierhalters. Dabei sind die Verkehrsunternehmen Anweisungen des zuständigen Veterinäramtes zu beachten. Die Leistungen des Auftragnehmers beinhalten die Tötung und Beräumung des Bestandes, sowie die Reinigung und Desinfektion des Tötungsplatzes. Unter dem Tötungsplatz wird ein im hvv Betrieb in direkter Verbindung zu den zu tötenden Tieren be- findlicher, befestigter Platz mit flüssigkeitsundurchlässigem Boden verstanden, zu dem die Tiere zur Tötung verbracht werden. Je nach Umfang des Bestandes oder der Anzahl der Tötungsmetho- den können mehrere Tötungsplätze angelegt werden. Im Falle einer Stallbegasung wird neben der Tötung und Beräumung des Bestandes nur die erste Desinfektion der Tierkörper vor dem Verbrin- gen aus dem Stall als zu erbringende und durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungTierseuchenkasse vergütete Leistung verstan- den. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, Reinigung und Desinfektion der Baulichkeiten sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstnicht vom Leistungsumfang der Rah- menvereinbarung gedeckt. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle Diese Aufgaben bedürfen einer gesonderten Beauftragung und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung Vergü- tungsvereinbarung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus Tierhalter mit dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einAuftragnehmer.

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Sources: Werkvertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Der Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) hat gemäß § 2 (2) Zif. 2 AÜG Leistungen zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen zu erbringen. Dafür setzt er Mittel aus Beiträgen der Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen (AKÜ) und der öffent- lichen Hand ein. Grundlage jeder Förderungsmaßnahme des Hamburger Verkehrsverbundes SWF ist die jeweils geltende Leistungsordnung samt Anhängen für spezifische Bildungsmaßnahmen in der gültigen Fassung auf der Website des SWF. Der SWF fördert diese Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, er beauftragt sie nicht. Um dennoch einen einheitlichen Förderungsprozess und die bestmögliche Qualität der Schulungsträger, der Schulungsinhalte und der Abwicklung der Bildungsmaß- nahme sicherzustellen, schließt der SWF einheitlich mit allen qualifizierten Schulungsträgern die vorliegende Rahmenvereinbarung ab. Für die Schulungsträger stellt die Rahmenvereinbarung u.a. sicher, dass diese ihre Bildungsleistungen auf Grundlage einheitlicher und transparenter Regelungen und deklarierter Prozessabläufen erbringen, diese für ihre laufende Qualit ätssicherung ein qualifiziertes Feedback zu ihren Schulungsmaßnahmen erhalten, diese auf der Website des SWF mit Firmenlogo, Kurzprofil und einem Link auf ihre eigene Website präsentiert werden. Beginnend mit 01.01.2020 wird der SWF die Kostenübernahme ausnahmslos nur noch für gelistete Bildungsmaßnahmen mit jenen Schulungsträgern erklären, mit welchen die gegenständliche Rahmenvereinbarung aufrecht geschlossen wurde und die den vereinbarten Standards entsprechen. Die Schulungsträger übermitteln dem SWF folgende Unterlagen (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGBDokumente) in der jeweils geltenden gültigen Fassung: • Selbst verfasste Eigenerklärung des Schulungsträgers mit folgenden Inhalten: o Wirtschaftliche Verflechtungen zu Arbeitskräfteüberlassungs-Unter- nehmen bzw. Die Bestimmungen deren Beschäftigern sind offen zu legen: Ein Verschweigen der wirtschaftlichen Verflechtung kann zu einem Wider - ruf der SWF-Förderleistung führen, ein Regress des hvv GemeinschaftstarifsSchulungsträgers an die antragstellende Zeitarbeitskraft ist ausgeschlossen. o Anzahl der fix angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter o Anzahl der fix angestellten Trainerinnen und Trainer o Firmensitz (Zentrale und Filialen) o Beschreibung der räumlichen und technischen Ausstattung bestehen- der Schulungsräume o Beschreibung bestehender Werkstätten • Firmenbuchauszug oder der Unternehmensform angemessener Nachweis (Vereinsregisterauszug, die das ProfiTicket betreffenGewerbeanmeldung, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets …) • Gültiges Ö-CERT/aufrechte Ermächtigung einer öffentlich-rechtlichen Stelle mit Angabe des Ablaufdatums • Rechtsgültig gefertigte Beitrittserklärung (siehe letzte Seite dieser Rahmen- vereinbarung) • Erklärung Nutzung Onlineportal (siehe Vorlage im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungenSWF-Website/Download- bereich) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Änderungen der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn Firmendaten bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für Unterlagen sind unverzüglich, Nachfolge- zertifikate innerhalb von einem Monat in das SWF-Onlineportal unaufgefordert einzubringen. Der Abschluss der Rahmenvereinbarung mit den einzelnen Schulungsträgern erfolgt durch rechtsgültige Fertigung (Beitrittserklärung) und Übermittlung der aufgelisteten Unterlagen in das SWF-Onlineportal. Der SWF prüft diese Unterlagen und erklärt die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt Annahme, indem er die Schulungsträger aktiv schaltet und sie auf der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenSWF - Website listet. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/Schulungsträger stimmen unwiderruflich dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerBeitritt weiterer, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einqualifizierter Vertragspartner zu.

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Sources: Rahmenvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Zugrunde liegen die zum Zeitpunkt des Hamburger Verkehrsverbundes Vertragsabschlusses geltenden Regelungen der Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main, sowie die gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Vorgaben (hvvLärm, Emission, Stäube) der 27. BiMSchG. Des Weiteren gelten die zu Vertragsabschluss maßgeblichen Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKA). Die Arbeiten werden in Anlehnung an die oben genannten Vorgaben erbracht. Sollten sich Satzungen sowie die Betriebsordnung und Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Vertragslaufzeit ändern, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) können diese im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnender Vertragsanpassung aufgenommen werden. Mit Sollten sich Fachnormen hinsichtlich der Gesamtabwicklung Verkehrssicherheit oder der Gleichen ändern, so ist diese Änderung umzusetzen. Ist hier ein höherer Aufwand zu verzeichnen zieht dies eine Preisanpassung nach sich. Gegenstand des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇Vertrages ist nur der Betrieb des Wertstoffhofes in der ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇. Gebäude- und Außenanlagen erhalten keine grundhaften Erneuerungen, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt Ausstattungs- gegenstände werden unterhalten oder repariert, nicht erneuert. Sind die Gebäude- und ermächtigtAußenanlagen nicht mehr wirtschaftlich instand zu setzen, sind sie durch den Auftraggeber auszutauschen. Das Vertragsverhältnis zwischen Beide Parteien vereinbaren, innerhalb der S­Bahn Laufzeit eine Überprüfung der Leistungen anzustreben, um das Dienstleistungsangebot für die Bürger der Stadt Offenbach zu verbessern. Der AG sichert dem AN zu, jederzeit über eine den Leistungsumfang der Anlage abdeckende umfassende Betriebsgenehmigung zu verfügen. Für die Erwirkung der Genehmigungen bedient sich der AG des AN. Erfahrungsgemäß ändern sich regelmäßig gesetzliche Grundlagen, insbesondere im Umweltrecht, die Auswirkungen auf den Betrieb der Anlage haben. Der AG verpflichtet sich, dem AN eine Anlage zur Verfügung zu stellen, die dem Stand der Technik entspricht und jederzeit betriebssicher durch den Großkunden wird AN betrieben werden kann. Grundhafte Erneuerungen gehören nicht zum Leistungsumfang des AN. Die Genehmigungssitutation der Anlage erfordert regelmäßige Anpassungen insbesondere auf Grund von Änderungen im Umweltrecht, vgl. hierzu die Präambel. Art und Umfang erforderlicher Anpassungen sind in GKA Verträgen geregeltder Praxis nicht vorhersehbar. Die Anpassung der Genehmigungslage ist im Regelfall durch ein Ingenieurbüro mit zu begleiten, u.U. sind Fachgutachter (z.B. für Staub, Lärm, Geruch) mit einzubinden. Der AG gestattet dem AN zur Aufrechterhaltung und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag Weiterentwicklung der Genehmigungslage hiermit die erforderlichen Leistungen nach eigenem Ermessung durchzuführen. Etwaige Kosten, die im Zusammenanhang mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) Bewirkung einer neuen oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertragangepassten Betriebsgenehmigung, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) Änderungen in der jeweils geltenden FassungAbfall- und Abfallgebührensatzung, oder den Auswirkungen einer Anpassung wie z.B. erforderlich Umbauten, Neubauten, geänderte Anforderungen an die Qualifikation des Personals, oder Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb o.ä. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffenstehen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen nicht Gegenstand des Vertrages die und werden dem AN vom AG gesondert in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilenvoller Höhe vergütet. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. Anfallende Entsorgungskosten der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen Abfälle sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einGegenstand dieser Regelung.

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Sources: Nachtrags Und Klarstellungsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Zwischen dem Bund der Versicherten e. V. (hvv)BdV) und der HUK-COBURG Lebensversicherung AG besteht eine Kooperation, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber den Mitgliedern des BdV vergünstigte Konditionen bei Risikolebensversicherungen einräumt. Eine Antragstellung zu den vergünstigten Konditionen ist nur für Mitglieder des Bund der Versicherten e. V. (GroßkundenBdV) möglich. Gleiches gilt für Personen die gemäß der Vereinssatzung des BdV die mitgliedschaftlichen Vorteile in Anspruch nehmen können, zum Beispiel Ehe-/Lebenspartnerinnen und Ehe-/Lebenspartner (nachfolgend unter BdV-Mitglied gefasst). Versicherungsnehmerin des Risikolebensversicherungsvertrags ist die BdV Mitgliederservice GmbH (BMS). Risikoträger und Versicherer des Risikolebensversicherungsvertrags ist die HUK-COBURG-Lebensversicherung AG. Das BdV-Mitglied ist versicherte Person. Die BMS übt die Rechte als Versicherungsnehmer ausschließlich nach den Vorgaben und im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenSinne der versicherten Person aus. Mit Beispielsweise beantragt die BMS Vertragsänderungen auf die Initiative der Gesamtabwicklung des GKA haben versicherten Person hin. Die Beitragsabwicklung erfolgt über die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg BdV Verwaltungs GmbH (S­Bahn), ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (AufnahmevertragBVG). Maßgeblich für diese Die Abwicklung der Antragstellung und die Verwaltung der Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungerfolgt durch die BMS. Die Bestimmungen BMS hilft der versicherten Person auch bei Fragen rund um den Versicherungsvertrag weiter und nimmt Änderungswünsche zum Vertrag entgegen. Versicherungsmathematischer Hinweis: Bei der Tarifkalkulation haben wir eine unternehmensindividuelle, geschlechtsunabhängige Sterbetafel verwendet. Als Rechnungszins haben wir 0,9 % angesetzt. Inhaltsverzeichnis § 1 Welche Leistungen erbringen wir? § 2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? § 3 Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? § 4 Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen oder Krieg? § 5 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? § 6 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung? § 7 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? § 8 Was sind die Konditionen für eine vorgezogene Todesfallleistung? § 9 Wann können Sie den Bau-Bonus in Anspruch nehmen? § 10 Wann können Sie den Kinder-Bonus in Anspruch nehmen? § 11 Wann können Sie die Verlängerungs-Option in Anspruch nehmen? § 12 Unter welchen Voraussetzungen können Sie den Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung erhöhen? § 13 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? § 14 Wer erhält die Leistung? § 15 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? § 16 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? § 17 Wann und mit welchen Folgen können Sie Ihre Versicherung kündi- gen oder beitragsfrei stellen? § 18 Wie werden die Kosten Ihres Vertrags verrechnet? § 19 Was gilt bei Vereinbarung des hvv GemeinschaftstarifsNichtrauchertarifs? § 20 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? § 21 Was geschieht, wenn die das ProfiTicket betreffen, sind in versicherte Person aus dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich BdV austritt oder die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. Kooperation zwischen dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt BdV und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag HUK-COBURG endet? § 22 Welches Recht und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen welche Sprache finden auf Ihren Vertrag Anwendung? § 23 Wo ist der Gerichtsstand? § 24 Was gilt bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen? § 1 – Welche Leistungen erbringen wir?

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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Risikolebensversicherung