Common use of Präambel Clause in Contracts

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.

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Samples: Aufnahmevertrag, Aufnahmevertrag

Präambel. ProfiTickets Zur gemeinsamen Aufgabenerledigung im Bereich der Finanzbuchhaltung haben die Gemein- den Alpen und Issum bereits im Jahr 2005 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlos- sen, mit der die Aufgaben der Finanzbuchhaltung Alpen auf die Finanzbuchhaltung Al- pen/Issum in Issum übertragen wurden. Die Gemeinden Kerken und Rheurdt haben ebenfalls in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 08.11.2011 eine gemeinsame Aufgabener- ledigung im Bereich des Finanzwesens festgeschrieben. Die Aufgaben der Zahlungsabwick- lung, Liquiditätsplanung und Vollstreckung für die Gemeinden Kerken und Rheurdt werden bisher noch vom Zweckverband „Kommunalkassenverband Straelen“ abgewickelt, der jedoch zum Jahresende 2012 aufgelöst wird. Um eine effiziente und reibungslose Erledigung dieser Aufgaben ab dem 01.01.2013 sicherzustellen, sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)die Vertragsparteien übereingekommen, die Mitarbeitende bisher vom Kommunalkassenverband Straelen wahrgenommenen Aufgaben für die Ge- meinden Kerken und Rheurdt der Finanzbuchhaltung Alpen/Issum nach Maßgabe der nach- folgenden Regelungen zu übertragen. Hierzu treten die Gemeinden Kerken und Rheurdt (Buchhaltung Kerken/Rheurdt) gemäß § 6 der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Gemeinden Alpen und Issum über ihre Arbeitgeber die Übertragung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung Alpen auf die Finanzbuchhaltung Alpen/Issum in Issum vom 11.08./02.09.2005 bei, die durch diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung entsprechend ergänzt bzw. geändert wird. Gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit führt die Finanzbuchhaltung Issum/Alpen ab dem 01.01.2013 die Aufgaben der Zahlungsabwicklung, Liquiditätsplanung und Zwangsvollstreckung für die Gemeinden Kerken und Rheurdt (GroßkundenBuch- haltung Kerken/Rheurdt) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements einer mandatierenden Vereinbarung aus. Zu den wahrzunehmenden Aufgaben gehören insbesondere: - Annahme von Einzahlungen und Leistung von Auszahlungen (GKAunbarer Zahlungsver- kehr) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen - „Offene-Posten-Verbuchung“ im hvv Rahmen der Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung und Pflege der OP-Listen - Durchlaufende und fremde Zahlungsabwicklung - Bankbuchhaltung - Buchmäßiger Abschluss der Finanzrechnung - Durchführung von Verrechnungen (Rechnungsgutschriften mit Zahlungsrechungen etc.) - Anlage Tagesfestgelder etc. durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn Umschichtung verfügbarer Mittel auf Geldmarkt- bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen Festgeldkonten - Mitwirkung bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf Aufnahme von Liquiditätskrediten - Durchführung des öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Mahnverfahrens - Durchführung der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets Zwangsvollstreckung wegen öffentlich-rechtlicher und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.privatrecht- licher Geldforderungen

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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung, Öffentlich Rechtliche Vereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Den körperschaftlichen Waldbesitzern obliegt die nachhaltige Bewirtschaftung des Hamburger Verkehrsverbundes Körperschaftswaldes nach den Grundpflichten der Waldbesitzer gemäß LWaldG unter besonderer Beachtung der Vorschriften für den Körperschaftswald (hvv§ 46 LWaldG). Demnach ist eine den standörtlichen Möglichkeiten entsprechende, nachhaltig höchstmögliche Lieferung wertvollen Holzes zu erbringen bei gleichzeitiger Erfüllung und nachhaltiger Sicherung der dem Wald obliegenden Schutz- und Erholungsfunktionen sowie einer naturnahen Waldbewirtschaftung. Dies gilt unbeschadet der besonderen Zweckbestimmung des Körperschaftsvermögens und der aus der Eigenart und den Bedürfnissen der Körperschaften sich ergebenden besonderen Zielsetzungen für ihren Waldbesitz. So kann die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Nutzfunktion je nach Zielsetzung der Körperschaft gegenüber den Schutz- und Erholungsfunktionen nachrangig sein. Die Zielsetzungen und deren Priorisierungen finden sich im Forsteinrichtungswerk zum jeweiligen körperschaftlichen Forstbetrieb. Die Ausrichtung der Waldpflege im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben betriebsindividuellen Zielsetzungen auf die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen Produktion möglichst wertvollen Holzes erfordert eine wertschöpfende Vermarktung der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsHölzer über Verkaufsstrukturen, die das ProfiTicket betreffeneinen guten Marktzugang ermöglichen. Nur so können die gesetzlichen Aufgaben, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft wertvolles Holz zu liefern (FirmenstammdatenLWaldG) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell das Vermögen der Körperschaft wirtschaftlich und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt Zwecke der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine AnsprechpersonGemeinde zu verwalten (GemO), die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist sinnigerweise zusammengeführt und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenumgesetzt werden. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache Beteiligten verfolgen mit der S­BahnVereinbarung daher die gemeinsamen Ziele, das in ihren Forstbetrieben produzierte Holz möglichst wertschöpfend zu vermarkten und mit einer nachhaltigen Pflege und Bewirtschaftung der Wälder durch ihre Forstbetriebe die Schutz- und Erholungsfunktionen der Wälder im Landkreis Ludwigsburg zu erhalten und zu fördern. Vor diesem Hintergrund schließen die Städte und Gemeinden Affalterbach, Asperg, Benningen, Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Ditzingen, Eberdingen, Erdmannhausen, Erligheim, Freiberg, Gemmrigheim, Gerlingen, Großbottwar, Hemmingen, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Korntal-Münchingen, Löchgau, Ludwigsburg, Marbach, Markgröningen, Mundelsheim, Murr, Oberriexingen, Oberstenfeld, Pleidelsheim, Remseck a.N., Sachsenheim, Schwieberdingen, Sersheim, Steinheim, Tamm, Vaihingen/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerEnz, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt Walheim und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werdenLandkreis Ludwigsburg die nachfolgende delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung i. S. d. § 25 Abs. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten1 S. 1, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird1. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Alt GKZ:

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Samples: Vereinbarung Zum Gemeinsamen Holzverkauf, Öffentlich Rechtliche Vereinbarung Über Den Gemeinsamen Holzverkauf

Präambel. ProfiTickets Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (hvv)wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen eines Großkunden­ abonnements ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (GKAu. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) beziehen könnensowie soziale und ethische Aspekte. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben Dies berücksichtigend wird auch die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Auftragnehmerin darauf achten, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt dass sich ihr Unternehmen und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine ihre Nachunternehmer für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt Leistungserbringung an • die Einhaltung der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine AnsprechpersonMenschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die für die korrekte Umsetzung Beachtung des GKA Vertrages verantwortlich ist Verbots von Kinder- und gegenüber Zwangsarbeit nach der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Tax Compliance wahren werden.1

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Samples: Rahmenvereinbarung Personalvermittlungsdienstleistungen, Rahmenvereinbarung Personalvermittlungsdienstleistungen

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Wir, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber Vertrauensleute des Bürgerbegehrens „Eimsbüttel für gute Integration“, und der Hamburger Senat sowie das Bezirksamt Eimsbüttel nehmen eine verantwortungsvolle Rolle in Bezug auf die nach Hamburg geflüchteten Menschen ein und verständigen uns – aufbauend auf bisherigen Beschlüssen von Senat, Fachbehörden, Bezirksamt und Bezirksversammlung und unter grundsätzlicher Wahrung der Rechte und Zuständigkeiten von Senat, Bürgerschaft und Bezirksversammlung – auf nachfolgenden Bürgervertrag. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat mit ihren Beschlüssen vom 17. Xxxx und 28. April 2016 (GroßkundenDrsn. 20-1413, 20-1529, 20-1534) auf Antrag der Koalition aus SPD und Grünen bereits wichtige Beschlüsse für die Flüchtlingsunterkünfte in Eidelstedt und im Bezirk Eimsbüttel gefasst, an die mit diesem Bürgervertrag angeknüpft wird. Die Vertrauensleute haben mit der Anmeldung des Bürgerbegehrens ihren Forderungen nach einer Durchsetzung der Ziele der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ auch für den Bezirk Eimsbüttel Nachdruck verliehen, fast 3.000 Unterschriften wurden gesammelt. Mit diesem Bürgervertrag soll ein Kompromiss der widerstreitenden Interessen versucht werden. Gültigkeit erreicht dieser Vertrag erst durch Aufnahme in den landesweiten Kompromiss mit der Volksinitiative und einen entsprechenden Beschluss der Bürgerschaft. Die Freie und Hansestadt Hamburg, der Senat und das Bezirksamt erkennen den Integrationswillen der Menschen in Eimsbüttel ausdrücklich an und begrüßen es, dass in dem Bezirk eine große Bereitschaft und ein hohes Engagement für die Aufnahme von geflüchteten Menschen besteht und sich Eimsbüttel am Solidarprinzip bei der Bewältigung von großen Herausforderungen beteiligt. Gemeinsam mit vielen gerade in diesem Bezirk besonders in der Flüchtlingshilfe engagierten Bürgerinnen und Bürger wollen Bezirk, Bürgerinitiative, Senat und Bezirksamt im Bezirk, aber auch konkret in Eidelstedt, beispielhafte und erfolgsorientierte Integrationsprojekte beginnen. Unser vorrangiges Ziel ist es, einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Integration der nach Hamburg geflüchteten Menschen auch im Bezirk Eimsbüttel und konkret auch in Eidelstedt zum Erfolg geführt wird. Dabei sind sich die Unterzeichnenden bewusst, dass die Unterbringung einer größeren Zahl von Flüchtlingen im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenvon Folgeunterkünften in Eidelstedt aufgrund der gegebenen Sozialstruktur eine große Herausforderung ist. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die Deshalb ist es das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnergemeinsame Verständnis, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitetUnterbringungs- und Integrationsplanung so auszugestalten ist, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt dass sie mit einer Stärkung der (sozialen) Infrastruktur einhergeht und der Stadtteil im Übrigen gewinnt. Eine zusätzliche Hilfestellung erfolgt u.a. durch die Ausweisung von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt Eidelstedt-Mitte als Gebiet des Rahmenprogramms Integrierte Stadtentwicklung (RISE). Schritt für Schritt sollen die Flüchtlinge mit längerfristiger Bleibeperspektive in regulären Wohnraum integriert werden. Großkunden mit Direktvertrag Die öffentlich-rechtlichen Folgeunterkünfte sind nur als Zwischenschritt anzusehen und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent unter Maßgabe der Verfügbarkeit von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 MonatenWohnraum, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen MahnverfahrenStadtteil geplanten Wohnungsbauprojekte und des Unterbringungsbedarfs in Folgeunterkünften gemäß den im Weiteren festgeschriebenen Fristen zu reduzieren und aufzulösen. Beide Seiten sind sich einig, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement dass eine erfolgreiche Integration ohne Bildung von Parallelgesellschaften nur durch eine ausreichende soziale Mischung in bestehenden Nachbarschaften möglich ist. Des Weiteren sprechen sich alle an diesem Vertrag Beteiligten ausdrücklich für eine faire Verteilung aller Flüchtlinge über das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten gesamte Hamburger Stadtgebiet aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt um die derzeitigen und zukünftigen Herausforderungen der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets Flüchtlingsunterbringung und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einIntegration bewältigen zu können.

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Samples: Bürgervertrag

Präambel. ProfiTickets Gesellschafter der Flughafen GmbH Kassel sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)die Stadt Kassel, der Landkreis Kassel und die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag Gemeinde Calden mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der Geschäftsanteilen von jeweils geltenden Fassung333.000,00 DM. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle Industrie- und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs Handelskammer Kassel - nachstehend IHK genannt - wird in einem Kontrollblatt dokumentiert heute abzuschließenden Vertrag die stille Beteiligung der Burg Calenberg Beteiligungs- gesellschaft GmbH an der Flughafen GmbH übernehmen und bis zum 10nach einer Kapitaler- höhung in der GmbH dieser als weiterer Gesellschafter mit einem Geschäftsanteil von 999.000,00 DM beitreten. Das Land Hessen wird zunächst kein Gesellschafter der Flughafen GmbH. Es beteiligt sich aber an der Förderung des Folgemonats Regionalflughafens Kassel-Calden, mit dem Ziel, die Gesellschafterstruktur neu zu ordnen und die jetzige Einrichtung weiterzuentwickeln. Die Vertragsparteien sind der gemeinsamen Auffassung, daß mit einem Regionalflug- hafen Kassel-Calden eine Infrastruktur für erfolgreiches Wachstum bereitgestellt werden kann, die entscheidend dazu beitragen wird, • die Zukunftspotentiale Nordhessens optimal zu erschließen; • für bestehende Unternehmen einen Anreiz zu schaffen, in der Region aktiv zu bleiben und damit bestehende Arbeitsplätze zu sichern und zusätzlich zu schaffen; • neue Unternehmen zu bewegen, sich für einen Standort Nordhessen zu entscheiden und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die Vertragspartner sehen in dem Ausbau des Flugplatzes Kassel-Calden eine heraus- ragende Aufgabe für die Region, die ihr die Chance gibt, alle Infrastruktureinrichtungen für erfolgreiches Wirtschaftswachstum vorzuhalten. Die kommunalen Gesellschafter wollen die "Chance Kassel-Calden" wahren und haben sich deshalb für eine Investition in die Mobilitätsinfrastruktur entschieden. Die IHK sieht darin ihre Verpflichtung und originäre Aufgabe, mit der Beteiligung einen Anschubimpuls für die nordhessische Wirtschaft bei dieser wichtigen Mobilitäts- investition zu geben. Die Beteiligung der IHK an den Großkunden gesandtder Flughafengesellschaft soll insbe- sondere gewährleisten, daß die Interessen der regionalen Wirtschaft künftig unmittelbar in die Entwicklung des Flughafens eingebracht werden und weitere privatrechtliche Partner für die Flughafen GmbH gewonnen werden können. Bei Aufnahmeverträgen zieht Das Land Hessen fördert diese Strukturmaßnahme mit Mitteln aus der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein"Zukunfts- offensive Hessen" mit einem Betrag von insgesamt 70.000.000,00 DM (in Worten: siebzig Millionen Deutsche Mark). Das Land anerkennt in diesem Zusammenhang die Entscheidungsautonomie, die poli- tische Souveränität und Verantwortung der kommunalen Gesellschafter der Flughafen GmbH Kassel und die Gesamtinteressenvertretung der gewerblichen Wirtschaft gem. § 1 IHK-Gesetz durch die IHK. Das Land und die kommunalen Gesellschafter begrüßen und anerkennen ausdrücklich die Beteiligung der nordhessischen Wirtschaft an dem weiteren Ausbau des Flugplatzes Kassel-Calden und die Bereitschaft der nordhessischen Landkreise Werra-Meißner, Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder und Waldeck-Frankenberg, in eine Beratung darüber eintreten zu wollen, ob und in welchem Umfang sie unmittelbar oder mittelbar über die Fördergesellschaft Nordhessen GmbH die Flughafen GmbH Kassel als Gesell- schafter aktiv stärken können.

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Samples: Kooperationsvertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Der Vorhabenträger beabsichtigt den Neubau und Betrieb eines REWE Zentralstandortes Nord in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (im Folgenden: das Vorhaben). Der Standort soll Sitz der Zentralverwal- tung Region Nord mit jedenfalls 442 Mitarbeitern, eines Schulungszentrums und des Hamburger Verkehrsverbundes neuen Logistik- zentrums Region Nord mit seinerseits bis zu 487 Mitarbeitern (hvvZieljahr 2025) werden. Der Vorhabenträger ist bzw. wird Eigentümer des Vorhabengrundstücks und wird das Vorhaben bau- lich realisieren. Bei der Vergabe von Aufträgen wird er sich bemühen regionale Unternehmen zu be- rücksichtigen. Das Vorhaben wird zur Nutzung an die Betreiberin vermietet werden. Die Betreiberin versteht sich als starker Sozialpartner ihrer Mitarbeiter und der Standortgemeinden. Die Betreiberin bietet Gesundheits- und Sportprogramme für die Mitarbeiter an. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird gefördert. Die Betreiberin ist seit Xxxx 2011 Xxxxxx des Zertifikates zum Audit Beruf und Familie. Die Betreiberin ist mit all ihren Zentralstandorten das größte Unternehmen, welches für ihr vorbildliches Engagement zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zertifiziert ist (Stand 2017), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) . In Zusammenarbeit mit lokalen Sozialträgern werden Notfallbetreuungen angeboten; darüber hinaus werden unter anderem Betreuungsmöglichkeiten und Pflegeleistungen vermittelt. Die Betrei- berin wird im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen ihrer Kooperationen mit Sozialträgern in Henstedt-Ulzburg prüfen, ob zusätzli- che Betreuungsmöglichkeiten, insbesondere für Kinder von Mitarbeitern, aktiv geschaffen werden können. Mit Die Betreiberin wird sich ebenfalls aktiv gesellschaftlich engagieren und in der Gesamtabwicklung des GKA haben örtlichen Ge- meinschaft geeignete Einrichtungen und Veranstaltungen unterstützen. Die Betreiberin unterstützt mit dem Modell „Job-Rad“ die Verkehrsunternehmen Fahrradmobilität ihrer Mitarbeiter. Sie wird in Henstedt-Ulzburg darüber hinaus aktiv den Ausbau der E-Mobilität im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Ortskern (REWE, Penny und toom Baumarkt-Standorte) sowie innerhalb des Betriebsgeländes für REWE Mitarbeiter fördern. Dar- über hinaus wird der Ausbau des ÖPNV im Gemeindegebiet und die S­Bahn Hamburg GmbH Errichtung eines Leihfahrradsys- tems insbesondere zur Anbindung des Gewerbegebiets unterstützt, um auch diese Mobilitätsangebote zur Anbindung des Standortes anbieten zu können. Der vorliegende Städtebauliche Vertrag regelt u.a. Verpflichtungen des Vorhabenträgers und der Be- treiberin, die erforderlich sind, um das entsprechende Baurecht zu schaffen und die Umsetzung des Vorhabens und dessen Betriebs sicherzustellen. Zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde wurde im Oktober/ November 2015 bereits ein ers- ter Städtebaulicher Vertrag insbesondere zur Unterstützung und Vorbereitung der Planungsleistungen geschlossen (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (AufnahmevertragAnlage 1). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsDamit wurde die Grundlage geschaffen, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Gemeinde von den Kosten der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle Planung und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechpersonsonstigen Aufwendungen, die Voraussetzung für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist das Vorhaben sind, freizuhalten. Diese Vereinbarung gilt fort und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung nachstehenden Regelungen ergänzt: § 1 Gegenstand des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Vertrages

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Samples: Städtebaulicher Vertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Der Verpächter überlässt dem Pächter mit diesem Pachtvertrag Landeigentum zur Bewirt- schaftung. Er tut dies mit dem ausdrücklichen Wunsch, dass der Pachtgegenstand mit be- sonderer Rücksicht auf Natur und Landschaft bewirtschaftet wird. Der Pachtvertrag enthält entsprechende konkretisierende Vereinbarungen, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber die allgemeinen pachtvertragli- chen Mindestregelungen hinausgehen. Dem Pächter ist dies bekannt und er verpflichtet sich bei der Ausübung der in dem vorliegenden Pachtvertrag geregelten Nutzungsrechte zu ei- nem besonders sorgsamen und naturschonenden Umgang mit dem Pachtgegenstand. Der Verpächter verpachtet dem Pächter: Der Verpächter haftet nicht für die Nutzbarkeit des Pachtgegenstandes zum vertraglich ver- einbarten Zweck. Verpachtet wird, soweit nicht anders in der Anlage „Pachtgegenstand“ be- stimmt, jeweils das gesamte Flurstück ungeachtet des landwirtschaftlich nutzbaren Flächen- anteils. Der Pächter hat keinen Anspruch auf eine Minderung des Pachtzinses, wenn Teile des Pachtgegenstandes (Großkundenauch ganze Flurstücke) im Rahmen nicht oder nur eingeschränkt landwirt- schaftlich nutzbar sind. Nicht mitverpachtet ist das Recht auf Gewinnung von Bodenschätzen bzw. Bodenbestandtei- len aller Art, wie z.B. Sand, Kies, Kalk, Torf usw. sowie die Nutzung der Bäume und Sträucher. Ggf. auf der Pachtsache vorhandene Gebäude werden ebenfalls nicht mitverpachtet. Nicht mitverpachtet sind das Jagd- und das Fischereirecht. Dieser Vertrag hat eine Laufzeit vom bis zum . Der Pacht- vertrag endet mit Ablauf dieser Laufzeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Das Pachtjahr beginnt am und endet am eines Großkunden­ abonnements jeden Jahres. Der Pachtzins beträgt jährlich € (GKAin Worten: EURO ) beziehen könnenund ist am eines jeden Jahres für das lau- fende Pachtjahr fällig und vom Pächter kostenfrei an den Verpächter zu entrichten. Mit Ggf.: Der anteilige Pachtzins für das Rumpfpachtjahr nach Vertragsbeginn ist am fällig. Der Pächter wird von der Gesamtabwicklung Entrichtung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv Pachtzinses nicht dadurch befreit, dass er durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)in seiner Risikosphäre liegenden Grund an der Ausübung des ihm eingeräumten Nut- zungsrechts verhindert wird. Der Pachtzins ist bei Fälligkeit auf folgende Bankverbindung Konto-Inhaber Bank IBAN BIC zu überweisen. Eine Zurückbehaltung oder Aufrechnung des Pachtentgeltes wegen Gegenforderungen, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00gleich welcher Art, 00000 Xxxxxxx beauftragt ist dem Pächter nicht gestattet, soweit diese nicht rechtskräftig festgestellt oder vom Verpächter anerkannt sind. Der Pächter und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregeltVerpächter können nach Ablauf von jeweils 2 Jahren, und zwar unter den Voraussetzungen � erstmals 2 Jahre nach Beginn dieses Pachtvertrags, eine Änderung des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag)Pachtzinses nach § 593 BGB verlan- gen. Maßgeblich für diese Verträge sind eine Anpassung ist die bei Erklärung des Anpassungsverlangens orts- übliche Höhe der hvv GemeinschaftstarifNeuabschlüsse von Pachtverträgen der vergangenen 2 Jahre. Die auf dem Pachtgrundstück ruhenden wiederkehrenden öffentlichen Lasten und Abgaben werden vom Pächter getragen, insbesondere Abschnitt 3.5die Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsge- nossenschaft, sowie die Grundsteuer und die Beiträge für den Wasser- und Bodenverband. Sofern diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) dem Verpächter in der jeweils geltenden FassungRechnung gestellt werden, erfolgt eine Weiterbelastung an den Pächter. Dazu gehören nicht Erschließungs- und Ausbaubeiträge und andere Abgaben und Beiträge, die zu einer dauerhaften Werterhöhung des Pachtgegenstandes beitragen. Die Bestimmungen zu erstattenden Beträge sind fällig mit Rechnungslegung. Der Verzug tritt ein 14 Tage nach Rechnungsdatum. Im Falle des hvv GemeinschaftstarifsVerzuges gilt § 5 „Verzugsfolgen“. Gerät der Pächter in Verzug, ist die offene Forderung mit 9 Prozentpunkten über dem Basis- zinssatz der Deutschen Bundesbank (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. Mahnt der Verpächter einen fälligen Betrag an, kann er neben den Verzugszinsen pauschalisierte Mahnkosten in Höhe von 3 € vom Pächter verlangen; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Verpächter vorbehalten. Der Verpächter ist berechtigt, alle auf seinem Konto eingehenden Zahlungen nach eigenem Ermessen zu verrechnen. Zahlungen werden zuerst auf die Zinsen sowie sonstige Neben- forderungen und zuletzt auf die Hauptschuld angerechnet. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass bei der Ermittlung des Pachtzinses eine mögliche staatliche Zuteilung oder unentgeltliche Weitergabe von Zahlungsansprüchen (ZA) durch den Vorpächter an den Pächter zu Beginn oder während der Pachtzeit in diesem Vertrag nicht berücksichtigt wurde. Kommt es während der Laufzeit des vorliegenden Vertrages zu einer Neuzuteilung von Zah- lungsansprüchen, so ist der Pächter verpflichtet, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets auf den Pachtgegenstand entfallenden Zahlungsansprüche im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefassteigenen Namen zu beantragen und dem Verpächter unverzüglich nachzuweisen, in welchem Umfang auf die Pachtfläche Zahlungsansprüche entfallen und zugeteilt wurden. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereitDer Pächter ist verpflichtet, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in Folge dieser Regelungen vom Staat zugeteilten oder privat unentgeltlich erhaltenen Zahlungsansprüche für den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu Pachtgegenstand bei Pachtende an den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der Verpächter oder einem von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werdenDritten herauszugeben. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt Gleiches gilt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden ansonstige flächenbezogene Rechte, die aus während der Vertragslaufzeit dem Unter­ nehmen ausgeschieden Pächter unentgeltlich zugeteilt werden und übertragbar sind. Sollte das Flächenprämiensystem wesentlich geändert werden, weist auf die Konsequenzen ist der Nichtrückgabe hinPächter verpflichtet, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahndem Verpächter das bei Pachtende herauszugeben oder zu veranlassen, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende dass der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einvorste- henden Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt.

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Samples: Landwirtschaftlicher Pachtvertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Bisher waren Planauskunftsbegehren per Brief, Telefax oder E-Mail an die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenEVNG zu richten oder erforderten persönliches Erscheinen. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben Anwendung „Online-Bauauskunft“ stellt die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag EVNG dem Nutzer, neben den bisherigen Möglichkeiten der Planauskunft, eine gebühren- freie, schnellere Möglichkeit zur Verfügung, um Auskünfte und Planunterlagen über die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)von der EVNG betriebenen Strom-, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt Gas- und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen Fernwärmenetze sowie nachrichtlich über die erd- verlegten Hoch- und Höchstspannungskabel der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch RWE online in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen zu erhalten. Zu den Stromnetzen werden auch die Netze für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben Straßenbeleuchtung sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich Netz- steuerung erforderlichen Kommunikationskabel gezählt. Durch diese neue Möglichkeit kann sich der Nutzer, der Bauarbeiten oder Leitungsverlegungen plant oder ausführt, schneller über die Lage der EVNG-Leitungen und Anlagen informieren, um auf diese Weise Beschädi- gungen an den EVNG-Netzen zu vermeiden. Im Falle der nachrichtlichen Anzeige von erdverlegten Hochspannungskabeln (110-kV) durch die Online-Bauauskunft der EVNG ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmtNutzer zur zusätzlichen Leitungsanfrage bei dem jeweils zuständigen Netzbetreiber, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretungderzeit der Westnetz GmbH, DRW-S-LK-TM, Florianstra- ße 15-21, 44139 Dortmund, Tel. Änderungen sind der S­Bahn0231/000-0000, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenverpflichtet. Die Ansprechperson EVNG weist lediglich auf ein Vorhandensein dieser Hochspannungskabel hin. Die EVNG räumt dem Nutzer kostenlos das Recht ein, über die Internetseiten der EVNG online eine Planauskunft für die Xxxxxxx Xxxxx, Gas und Fernwärme zu erhalten. Der Zugriff beschränkt sich auf das Netzgebiet der EVNG und auf die von der EVNG betriebenen Ver- sorgungsanlagen. Das Netzgebiet der EVNG umfasst die Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck sowie einige wenige städteübergreifende Hausanschlüsse. Bei städteübergreifen- den Arbeiten muss eine ergänzende Planauskunft beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet benachbarten Verteilnetzbetreiber eingeholt werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerDie EVNG behält sich vor, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten zukünftig ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt Entgelt für die kassensichere Verwahrung Nutzung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, Onli- ne-Auskunft zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einerheben.

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Samples: Nutzungsvereinbarung Online Bauauskunft

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Wilkhahn ist ein weltweit führendes Unternehmen in der Büro- und Objektmöbelbranche, mit Sitz in Deutschland, Zweigwerken in Spanien und Australien, Vertriebsgesellschaften weltweit und Lizenzpartnern in Japan, Marokko und Südafrika (hvvsiehe Anlage 1). Wilkhahn stellt sich den ökologischen Erfordernissen und der sozialen und ethischen Verantwortung, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) sich aus der Globalisierung des Unternehmens und der Märkte ergeben. Die Bau- und Holzarbeiter Internationale – BHI, als globale Gewerkschaftsorganisation schließt freie und demokratische Gewerkschaften in der Bau- und Baumaterialienindustrie, der Holzindustrie sowie der Forstwirtschaft und verwandten Industriezweigen weltweit zusammen. Die IG Metall ist die für Wilkhahn zuständige Branchengewerkschaft am Hauptsitz des Unternehmens in Deutschland und ist Mitglied im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenBHI. Mit dieser Vereinbarung verpflichtet sich Wilkhahn, in seinen Produktions- und Vertriebsunternehmen weltweit Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sicher zu stellen, die mindestens den Übereinkommen und Empfehlungen der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH Internationalen Arbeitsorganisation (S­Bahn)IAO) entsprechen. Wilkhahn verpflichtet sich außerdem, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt mit seinen Lizenzpartner und ermächtigtZulieferer Vereinbarungen zur Einhaltung dieser Prinzipien zu treffen. Das Vertragsverhältnis zwischen § 1 Grundlegende Ziele 1.Freie Xxxx der S­Bahn Beschäftigung Es darf keine Zwangs- oder Pflichtarbeit geben (IAO-Übereinkommen Nr. 29 und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (AufnahmevertragNr. 105). Maßgeblich für diese Verträge sind Ebenso duldet Wilkhahn keine Form der hvv GemeinschaftstarifSchuldknechtschaft oder Häftlingsarbeit. Arbeitnehmer/innen dürfen nicht gezwungen werden, insbesondere Abschnitt 3.5ihren Pass, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungKennkarte oder Wertsachen abzugeben. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs2.Verbot von Kinderarbeit Wilkhahn duldet keine Kinderarbeit. Es werden nur Mitarbeiter/innen beschäftigt, die älter als 15 Jahre sind und das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ Pflichtschulalter überschritten haben (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstIAO-Übereinkommen Nr. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen138). Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde Kinder unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson18 Jahren dürfen keine Beschäftigungen ausführen, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber auf Grund ihrer Natur oder den Umständen, unter denen sie ausgeführt werden, der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmtGesundheit, sowie jeweils eine weitere Person als StellvertretungSicherheit oder Moral der Kinder schaden (IAO-Übereinkommen Nr. Änderungen sind der S­Bahn182). 3.Keine Diskriminierung Wilkhahn verpflichtet sich, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen Chancengleichheit bei der S­Bahn nachbe­ stellt werdenBeschäftigung zu gewährleisten und jegliche Diskriminierung zu unterlassen. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf Eine unterschiedliche Behandlung von Mitarbeiter/innen wegen des Geschlechts, der Gültigkeit ethnischen Herkunft, der alten ProfiTicketsHautfarbe, der Religion, der Staatsangehörigkeit, einer Behinderung, der politischen Meinung, soweit diese auf demokratischen Prinzipien und Toleranz gegenüber Andersdenkenden beruht, der sexuellen Ausrichtung oder des Alters darf nicht erfolgen (IAO-Übereinkommen Nr. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung 100 und 111). Körperliche Misshandlungen, Androhungen von körperlicher Misshandlung, unübliche Strafen oder Disziplinarmaßnahmen, sexuelle und andere Belästigungen sowie Einschüchterungen durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einArbeitgeber sind verboten.

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Samples: Internationale Rahmenvereinbarung Über Soziale Verantwortung Und Förderung Von Arbeitnehmerrechten

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Die oder der Promovierende und ihre bzw. seine Betreuungspersonen schließen vorliegende Betreuungsvereinbarung2 ab, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf hohem wissenschaftlichen Niveau zu fördern und das Betreuungsverhältnis inhaltlich und zeitlich transparent zu gestalten. Die Vereinbarung sichert einen Arbeitsprozess, der dem erfolgreichen Abschluss der Promotion dient und beidseitige Rechte, Pflichten und Erwartungen von Promovierenden und Betreuenden verdeutlicht. Sie richtet sich nach dem derzeit möglichen Planungshorizont und kann hinsichtlich der wissenschaftlichen Fragestellung des Hamburger Verkehrsverbundes Dissertationsprojektes und der einzelnen Qualifizierungselemente im gegenseitigen Einvernehmen geändert und fortgeschrieben werden. Über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand entscheidet die jeweilige Fakultät der kooperierenden Universität. Die jeweils anzuwendende Promotionsordnung regelt die Durchführung des Promotionsverfahrens. Arbeitsverträge bleiben von der Betreuungsvereinbarung unberührt. Betreuungsvereinbarung zwischen Name der/des Promovierenden Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Name der Hochschule Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Name der kooperierenden Universität Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Titel, Name der Betreuerin/des Betreuers 1 Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Name der Hochschule Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Abteilung des PK NRW/Fakultät/Fachbereich Hochschule Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Titel, Name Betreuerin/Betreuer 2 Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Name der Hochschule Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Abteilung PK NRW/Fakultät/Fachbereich Hochschule Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Die Betreuungspersonen bilden das individuelle Betreuungsteam3 der oder des Promovierenden. Ggf. bitte weitere Betreuungspersonen sowie Mentorinnen und Mentoren hinzufügen. Arbeitstitel der Dissertation Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Ein Exposé (hvvAnlage 1), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) welches das geplante Forschungsprojekt darstellt, ☐ ist als Anlage Bestandteil dieser Vereinbarung ☐ wird bis Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. als Anlage dieser Vereinbarung beigefügt. ☐ ist nicht erforderlich. Das Promotionsvorhaben wird kooperativ ☐ im Rahmen des PK NRW ☐ ohne Einbezug des PK NRW durchgeführt. Die Dissertation wird voraussichtlich als ☐ Monographie ☐ kumulative Arbeit angefertigt. Die Dissertation wird voraussichtlich in Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Sprache eingereicht. Beginn des Promotionsvorhabens (Monat/Jahr) Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Voraussichtliches Ende des Promotionsvorhabens (Monat/Jahr) Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Angestrebter Doktorgrad: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Fakultät: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Zum Zweck einer konstruktiven und produktiven Zusammenarbeit vereinbart die oder der Promovierende mit den Betreuenden einen strukturierten Arbeits- und Zeitplan, der Anlage zu dieser Vereinbarung ist (Anlage 2). Das Promotionsvorhaben sollte im Regelfall auf drei bis vier Jahre ausgerichtet werden. Die Betreuenden unterstützen die Promovierende oder den Promovierenden in den unterschiedlichen Arbeitsschritten und Phasen in angemessener Weise. Sie verpflichten sich zu einer fachlichen Betreuung, die eine kontinuierliche und zielführende Durchführung des Promotionsvorhabens ermöglicht. Fachliche und persönliche Umstände (z. B. Berufstätigkeit, familiäre Verpflichtungen) der oder des Promovierenden sind im Einzelfall zu berücksichtigen und in Absprache mit den Betreuenden sind individuelle Regelungen zu treffen. Promovierende und Betreuende tauschen sich regelmäßig über den Fortschritt des Promotionsvorhabens aus. Mindestens einmal im Jahr treffen sich die oder der Promovierende und die Betreuenden (mindestens aber eine Betreuungsperson) zu einem Bilanz- und Perspektivgespräch, um den Fortschritt des Promotionsvorhabens zu erörtern, die jeweils nächsten Arbeitsschritte und ggf. zu absolvierende Veranstaltungen abzustimmen und den o. g. Arbeits- und Zeitplan zu aktualisieren.4 Die oder der Promovierende berichtet dabei in der vereinbarten Weise (z. B. in Form einer Präsentation, eines Großkunden­ abonnements schriftlichen Berichts, der Protokollierung von Gesprächen oder einer Kombination aus den zuvor genannten Punkten) über den Stand des Promotionsvorhabens und die Ergebnisse ihrer oder seiner Forschung. Auch Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte, der Präsentation des Themas in Workshops, auf nationalen wie internationalen Konferenzen und Tagungen sowie die Teilnahme an anderen Veranstaltungen zur weiteren Qualifizierung sollen in diesem Rahmen besprochen werden. Im zweiten und dritten (GKAggf. auch im vierten) beziehen Jahr bereitet die oder der Promovierende außerdem einen schriftlichen Fortschrittsbericht vor, der allen Betreuenden spätestens zwei Wochen vor dem für die Besprechung vereinbarten Gesprächstermin vorliegen muss. Während des Gesprächs zum Fortschrittsbericht führen die Betreuenden ein Protokoll, in dem Fortschritte, weitere Planungsschritte und Änderungen des Arbeits- und Zeitplans festgehalten werden. Protokollform und -art sind von den Beteiligten gemeinsam festzulegen. Das Protokoll ist in der Regel innerhalb von vier Wochen allen Beteiligten zugänglich zu machen und wird dieser Betreuungsvereinbarung beigefügt. Die oder der Promovierende strebt mit Unterstützung der Betreuenden einen internationalen Austausch während der Promotionsphase an. Hierzu vereinbart die oder der Promovierende mit den Betreuenden eine Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. (Zeitraum bzw. Zeiträume benennen) internationale Forschungsphase. Diese kann auch an der Heimathochschule im Austausch mit internationalen Forschenden absolviert werden. Die Betreuenden kommentieren das Exposé, (Fortschritts-)Berichte, Arbeitspläne, Manuskripte etc. in der Regel innerhalb von Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. (z. B. 14 Tagen) und geben konstruktive Anregungen für die weitere Arbeit. Die Betreuenden unterstützen die frühe wissenschaftliche Selbstständigkeit der oder des Promovierenden. Die oder der Promovierende wird während des Promotionsvorhabens wie folgt eingebunden (Mehrfachangaben sind möglich): ☐ in das strukturierte Promotionsprogramm Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. (Bezeichnung des Programms) an Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. (Hochschule benennen) ☐ in Wählen Sie ein Element aus. Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. (z. B. Arbeitsgruppe oder Forschungsverbund) ☐ in kein Promotionsprogramm. Die Betreuenden verpflichten sich, die Promovierende oder den Promovierenden in das (relevante) wissenschaftliche Umfeld einzuführen (scientific community) und die Teilnahme an nationalen und internationalen Fachkonferenzen o.ä. zu unterstützen. Auch werden Initiativen und Maßnahmen unterstützt, die dazu dienen, den Übergang in eine Beschäftigung außerhalb der akademischen Wissenschaft zu ermöglichen, sofern der oder die Promovierende dies anstrebt und diese mit der wissenschaftlichen Arbeit vereinbar sind. Finanzierungsabsprachen sollen Transparenz, Sicherheit und Vertrauen schaffen. Die oder der Promovierende und die Betreuenden verständigen sich über Finanzierungsmöglichkeiten für die Promotionsphase (z. B. Stelle, Stipendium etc.); die Betreuenden unterstützen die oder den Promovierenden bei der Suche nach einer geeigneten Finanzierung (z.B. durch Erstellung eines Gutachtens). Die oder der Promovierende wird derzeit finanziert durch: ☐ ein Stipendium von (mit Laufzeit): Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. ☐ eine Stelle aus Haushaltsmitteln der Hochschule (Hochschule oder Universität, mit Laufzeit): Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. ☐ aus Drittmitteln (mit Laufzeit): Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. ☐ Sonstiges: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Bei Bedarf klären die oder der Promovierende und die Betreuenden, inwiefern weitere Ressourcen für das Promotionsvorhaben (z. B. Abschlussfinanzierung, Kosten für Forschungsreisen, Konferenzbeiträge, Publikationen) bei der Hochschule, dem PK NRW oder bei Drittmittelgebern beantragt werden können. Mit Die Übernahme der Gesamtabwicklung Betreuung bis zum Abschluss der Promotion ist unabhängig von der Dauer der Finanzierung der Promotion. Der oder dem Promovierenden steht für die Arbeit an ihrer bzw. seiner Promotion folgende Ausstattung zur Verfügung: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Für eine angemessene Durchführung des GKA haben Promotionsvorhabens/Dissertationsprojekts bedarf es folgender weiterer Ausstattung: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Die oder der Promovierende und die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Betreuenden verpflichten sich, die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00wie sie in den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft5 aufgestellt sind, 00000 Xxxxxxx beauftragt zu beachten und ermächtigteinzuhalten. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und Zudem weist das Betreuungsteam die Promovierende oder den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) Promovierenden auf die Bestimmungen guter wissenschaftlicher Praxis in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe Fassung hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter wie sie (Mehrfachnennungen sind möglich) ☐ am Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. (Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden Promotionskollegs) in Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. (bitte zentrale Dokumente benennen) ☐ an der Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. (Angabe der Hochschule, an der die S­BahnArbeit durchgeführt wird) in Klicken oder tippen Sie hier, � verwahrt Empfangsbestätigungen um Text einzugeben. (bitte zentrale Dokumente benennen) ☐ an der Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. (Angabe kooperierende Hochschule/Universität) in aufsteigender Nummernfolge Klicken oder alphabe­ tisch sortierttippen Sie hier, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierungum Text einzugeben. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein(bitte zentrale Dokumente benennen) definiert sind.

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Samples: Betreuungsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), Die VdAK/AEV-Landesvertretung Sachsen-Anhalt und das Diakoniewerk Halle haben zum 01.05.2003 einen Vertrag zur Durchführung einer integrierten Versorgung nach § 140 b SGB V über die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) integrierte Zusammenarbeit von niedergelassenen Vertragsärzten in Halle und Umgebung mit dem Diakoniewerk Halle abgeschlossen. Gegenstand ist die Behandlung von bestimmten Indikationen in Form einer interventionellen Versorgung mit postoperativer Nach- sorge im überwachten Bett. Dadurch soll eine vollstationäre Behandlung von üblicherweise längerer Dauer ersetzt werden. Die integrierte Versorgung soll langfristig zu einem Rückgang der Inanspruchnahme von stationären Krankenhausleistungen in Sachsen-Anhalt führen. Auf diese Weise sollen die Ausgaben der teilnehmenden Krankenkassen reduziert werden. Inhalt der Zusammenarbeit zwischen dem Diakoniewerk Halle und den Vertragsärzten im Rahmen eines Großkunden­ abonnements der integrierten Versorgung ist insbesondere die indikationsbezogene Zuweisung von Patienten in das Diakoniewerk Halle und die Erbringung der ärztlichen Leistungen, ins- besondere der erforderlichen operativen Eingriffe. Soweit die ärztliche Behandlung für das Diakoniewerk Halle durch Vertragsärzte durchgeführt wird, sind auch die Interessen der Kas- senärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (GKAnachfolgend: KVSA) beziehen könnenbetroffen. Mit Die KVSA unter- stützt die integrierte Versorgung durch die Information der Gesamtabwicklung des GKA haben Vertragsärzte und einen Hinweis auf die Verkehrsunternehmen integrierte Versorgung am Diakoniewerk Halle auf der KVSA eigenen Homepage. Die KVSA erklärt ihre Bereitschaft, innerhalb der integrierten Versorgung aktiv im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigtKoordinie- rungsausschuss mitzuwirken. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag Sie wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch Vertragsärzteschaft in ihrem Zuständigkeitsbereich über die S­Bahn veranlasst; Inhalte und Ziele von des Projektes schriftlich informieren. Interessierte und bereits in die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf integrierte Versorgung am Diakoniewerk Halle einbezogene Vertragsärzte erhalten von der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen KVSA die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTicketsnotwendige Unterstützung, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen soweit im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte iDurchführung ihrer Aufgaben organisatorische oder abrechnungstechnische Fragestellungen auftreten sollten. Im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält integrierten Versorgung am Diakoniewerk Halle können für die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt prä- und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung postoperative Phase im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an ambulanten vertragsärztlichen Bereich Mehraufwendungen entstehen. Diese Mehraufwendungen sollen die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartnervertragsärztliche Gesamtvergütung nicht be- lasten. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden anMehraufwendungen, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sindim Bereich der Arznei- und Heilmittel auf Grund der integrier- ten Versorgung entstehen, weist auf sollen die Konsequenzen Vertragsärzte nicht belasten. Mit der Nichtrückgabe hindargestellten Ziel- setzung schließen die VdAK/AEV-Landesvertretung, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets das Diakoniewerk Halle und die Empfangsbestätigungen Kas- senärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt die nachfolgende Vereinbarung zur Einbeziehung der KVSA in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr integrierte Versorgung am Diakoniewerk Halle und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung Ausgleich möglicher finanzieller Mehraufwendungen für prä- und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einpostoperative Leistungen im vertragsärztlichen Bereich.

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Samples: Einbeziehungsvereinbarung Zur Integrierten Versorgung

Präambel. ProfiTickets Xx Xxxx 0000 xxxxxx xx Xxxx Xxxxxxxxx-Xxxxx fünf regionale Nahverkehrstarife (Tarifräume) ge- bildet: • Der Münsterland-Tarif (in den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und der Stadt Münster) • Der Ruhr-Lippe-Tarif (in den Kreisen Unna, Soest, dem Märkischen Kreis, dem Hochsauer- landkreis und der Stadt Hamm) • Der Sechser (in den Kreisen Herford, Minden-Lübbecke, Lippe, Gütersloh und der Stadt Bielefeld) • Der Hochstift-Tarif (in den Kreisen Paderborn und Höxter) • Der Westfalen-Süd-Tarif (in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe) Zwischen benachbarten Tarifräumen wurden Vereinbarungen zur Geltung sogenannter „Kra- gen- oder Übergangstarife“ geschaffen. Die Entwicklung der fünf regionalen Nahverkehrstarife oblag dabei den verantwortlichen Verbund- gesellschaften/Tarifgesellschaften/Tarifgemeinschaften • Tarifgemeinschaft Münsterland • Tarifgemeinschaft Ruhr-Lippe • OWL Verkehr GmbH • Verkehrs-Servicegesellschaft Paderborn/Höxter mbH • Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd Als sogenannte Gemeinschaftstarife ermöglichten diese regionalen Tarife seit ihrer Bildung im Jahr 2000 die Nutzung des gesamten jeweiligen Nahverkehrsangebotes mit jeweils nur einem Ti- cket. Der WestfalenTarif ist der neue Gemeinschaftstarif für Bus & Bahn, der in ganz Westfalen-Lippe eingeführt wird. Die vorgenannten bestehenden fünf Nahverkehrstarife sowie der für Relationen mit Start und Ziel in Westfalen-Lippe noch bestehende NRW-Tarif werden in den WestfalenTarif überführt. Durch den WestfalenTarif werden einerseits die Preisstufen, das Ticketsortiment und die Fahr- preise einheitlich strukturiert und andererseits den regionalen Bedürfnissen Rechnung getragen. Weiterhin sind Abonnementsfahrkarten mit dem WestfalenTarif die Prozesse der Einnahmenaufteilung, des Hamburger Verkehrsverbundes Vertriebs und des Marketings so zu organisieren, dass dem Kunden ein durchgängiger Tarif angeboten werden kann. Der WestfalenTarif ist ein Tarif der Regionen, in dem die Partner eigenständige Entscheidungen für ihre lokalen und regionalen Belange treffen und sich untereinander mit dem Ziel eines in ganz Westfalen-Lippe harmonisierten überregionalen Angebotes abstimmen. Aus diesem Grund be- steht der Tarif aus dem dem Subsidiaritätsprinzip verpflichteten Zwei-Ebenen-Modell, der „regio- nalen westfälischen Ebene“ (hvvregionale Tarifgemeinschaften/Tarifgesellschaften/Verbundgesell- schaften) und der neuen „gemeinsamen westfälischen Ebene“. Die regionale westfälische Ebene beschreibt hierbei räumlich die oben genannten heutigen Tarif- räume sowie institutionell die oben genannten jeweils verantwortlichen Verbundgesellschaften/Ta- rifgesellschaften/Tarifgemeinschaften, die in der Geltung auf die jeweilige Region begrenzte Ti- cketangebote vorhalten und in denen die Preishöhen für alle Tickets des WestfalenTarifs bis zur regionalen Preisstufe 5 eigenständig festgelegt werden. Zur Umsetzung der Beschlüsse auf der regionalen westfälischen Ebene im Themenfeld Tarif wird die WestfalenTarif GmbH durch die ver- antwortliche Verbundgesellschaft/Tarifgesellschaft/Tarifgemeinschaft verpflichtet; diese stellt den Tarifantrag. Eine Befassung der Gremien der WestfalenTarif GmbH mit den Beschlüssen der re- gionalen westfälischen Ebene ist nicht vorgesehen. Die regionale Verantwortung für die Preisge- staltung im Nahbereich bleibt somit erhalten. Zudem werden die bestehenden Einnahmenauftei- lungsverfahren der regionalen westfälischen Ebene zugeordnet. Die gemeinsame westfälische Ebene beschreibt räumlich den gesamten Raum Westfalen-Lippe. Sie wird institutionell durch die WestfalenTarif GmbH abgebildet, die die Aufgabe hat, in ihren Gre- mien gefasste Beschlüsse mit Wirkung für den gesamten Geltungsbereich des WestfalenTarifs zum Ticketangebot (sog. „Stammsortiment“), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit zu einheitlichen Preishöhen ab der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt Preisstufe W6 und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem sofern erforderlich auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als StellvertretungPreisstufen W2-W5 umzusetzen. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang Sie hat dafür Sorge zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnertragen, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereiteteine in ihren Gremien beschlossene Einnahmenaufteilung für diejenigen Einnahmen erfolgt, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer bestehenden Einnahmenaufteilungsverfahren auf der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an regionalen westfälischen Ebene nicht erfasst werden. Eine weitergehende Verbundbildung ist durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt Gründung der WestfalenTarif GmbH nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einvor- gesehen.

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Samples: Gesellschaftsvertrag

Präambel. ProfiTickets Herz-Kreislauferkrankungen sind Abonnementsfahrkarten laut Statistischem Bundesamt die mit Abstand häufigste Todesursache in Deutschland. Die ambulante kardiologische Versorgung stellt somit ei- nen elementaren und unverzichtbaren Bestandteil des Hamburger Verkehrsverbundes deutschen Gesundheitswesens dar. Eine qualitativ hochwertige, flächendeckende Versorgung durch kardiologisch tätige niedergelassene Fachärzte ermöglicht eine weitgehend ambulante, kostengünstige Ver- sorgung der Patienten in Zusammenarbeit mit den Hausärzten. Durch Vernetzung und Zusammenarbeit der Versorgungsstrukturen, insbesondere mit den Hausärzten, und un- ter Berücksichtigung des Grundsatzes ambulant vor stationär, soll durch diesen Vertrag die medizinische Versorgung optimiert und gleichzeitig wirtschaftlicher werden. Die BKK VAG vertritt 63 Betriebskrankenkassen mit 730.000 Versicherten in Baden-Würt- temberg und möchte für die in Baden-Württemberg an der hausarztzentrierten Ver- sorgung teilnehmenden Versicherten (hvv)„VERSICHERTE“) der an dieser Vereinbarung teilnehmenden Betriebskrankenkassen (einzeln „BETRIEBSKRANKENKASSE“ und gemeinsam „BETRIEBSKRANKENKASSEN“) gemeinsam mit der MEDIVERBUND AG und der BNK Service GmbH sowie an diesem Vertrag („Vertrag“) teilnehmenden Ärz- ten/-innen und Medizinischen Versorgungszentren („FACHÄRZTE“) eine besondere ambulante Versorgung gemäß § 140a SGB V („SGB V“) anbieten. Die MEDIVERBUND AG, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben BNK Service GmbH und die Verkehrsunternehmen im hvv teilnehmenden FACHÄRZTE werden hierbei nach Maßgabe dieses Vertrages durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)den BNK, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn den BNFI und den Großkunden MEDI e.V. berufspolitisch unterstützt. Die BETRIEBSKRANKENKASSEN erfüllen durch das Angebot der Vertrags- partner den Sicherstellungsauftrag gegenüber den teilnehmenden Versicherten. MEDI e.V. ist eine fachübergreifende Organisation niedergelassener Ärzte und Psycho- therapeuten, die die ärztliche Freiberuflichkeit in wirtschaftlicher und therapeutischer Hin- sicht stärken will. MEDI e. V. hat unter anderem für die Verhandlung, den Abschluss und die Umsetzung dieser Versorgungsverträge die MEDIVERBUND AG gegründet. Die ME- DIVERBUND AG führt die Managementaufgaben nach diesem Vertrag durch. Der BNK ist der Berufsverband niedergelassener Kardiologen. Mitglieder sind fachärztli- che Internisten mit dem Schwerpunkt Kardiologie (Fachärzte). Die BNK Service GmbH ist die Dienstleistungsgesellschaft des BNK. Der BNFI ist der Berufsverband niedergelassener fachärztlich tätiger Internisten. Durch den Vertrag wird der FACHARZT für eine vertraglich vereinbarte Vergütung zur Erfüllung besonderer Qualitätsanforderungen verpflichtet. Diese besondere Qualität und die Zusammenarbeit mit den anderen Leistungserbringern, insbesondere den Hausärz- ten, soll die Versorgung der daran teilnehmenden Versicherten (Patienten) optimieren. Der FACHARZT wird in GKA Verträgen geregeltdie Lage versetzt, mehr Zeit für die Behandlung seiner Patienten aufzuwenden. Durch eine zielgenauere Leistungssteuerung und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit insbesondere eine ratio- nale und transparente Pharmakotherapie erwarten die BETRIEBSKRANKENKASSEN die Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven. Dieses Ziel wird durch eine Vertrags- software unterstützt. Diese ermöglicht dem FACHARZT insbesondere die Verordnung der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Medikamente, die Überweisung von Patienten und die Abrechnung der Vergütung für Leistungen nach diesem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsVertragspartner sind sich darüber einig, die das ProfiTicket betreffendass dieser Vertrag eine fachärztliche Ergän- zung zu den HZV-Verträgen ist. Nach einer öffentlichen Ausschreibung sollen ergänzend Verträge mit weiteren Facharztgruppen angegliedert werden. Die HZV-Verträge sowie alle Facharztverträge sollen medizinisch und wirtschaftlich zu einer optimal vernetzten, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine ambulanten Versorgung für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenPatienten verbunden werden. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ Versorgung nach diesem Vertrag soll darüber hinaus sinnvoll durch weitergehende und Informationsmittelnauf sie abgestimmte Versorgungsformen und -elemente ergänzt werden: Selektivver- träge nach §§ 140a ff. Über Änderungen und Aktualisierungen wird SGB V, Rabattverträge nach § 130a SGB V sowie strukturierte Behandlungsprogramme der Großkunde umgehend durch BETRIEBSKRANKENKASSEN nach § 137f SGB V. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in Vertragspartner das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Folgende:

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Samples: Vertrag Zur Versorgung Im Fachgebiet Der Kardiologie

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist seit dem 01.07.2005 Xxxxxx der Rettungswachen Wetter (Ruhr) und Herdecke. Er hat die Stadt Wetter (Ruhr) i. S. von §§ 6 I, II, 9 Rettungsgesetz (RettG) NRW zur Wahrnehmung der Aufgaben des Hamburger Verkehrsverbundes Rettungsdienstes (hvvRettD) für den Bereich der Rettungswache Wetter (Ruhr), zu der auch die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber Rettungswache Herdecke gehört, mit Schrei- ben vom 14.06.05 (Großkundenrück-)ermächtigt. Zugleich ist der EN-Kreis (ERK) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenin zwischen der Stadt Wetter und Dritten bestehende vertragliche Vereinbarungen eingetreten. Mit Schreiben vom 02.05.06, 37/1-23-07/1, hat der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)ERK mitgeteilt, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese dass ..... Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerde facto .....festzustellen ist, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitetTrägerschaft zwar auf den Kreis übergegangen ist, sich hinsichtlich der bisherigen bzw. früheren Verfahrensweise kaum Änderungen ergeben haben. Die funktionalen Abläufe wer- den weiterhin von den beteiligten Städten weitestgehend eigenverantwortlich gestaltet; erhal- ten blieben somit weitestgehend auch die dortigen früheren Aufgaben und Zuständigkeiten. Lediglich im Bereich der Fahrzeugbeschaffungen ergibt sich seit dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt 01.01.2006 eine Ände- rung dergestalt, dass Rettungsmittel (KTW, RTW, NEF) zentral über den Ennepe-Ruhr-Kreis beschafft werden und nicht mehr, wie früher, von den Kommunen in Eigenverantwortlichkeit. Alle weiteren Beschaffungen, Reparaturen etc. sind auch weiterhin bei den Städten verblie- ben; die anfallenden Kosten hierfür sind von den Kommunen in die Betriebsabrechnungsbö- gen (BAB) einzubringen und werden entsprechend über die quartalsmäßigen Abschlagszah- lungen des Kreises refinanziert“. Damit verbleiben den Städten im EN-Kreis, abgesehen von den vorgenannten Beschaf- fungsaufgaben und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monatenzentralen Abrechnung aufgrund der kreiseinheitlichen Gebührensat- zung, aus weiterhin in nennenswertem Umfang Aufgaben nach dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden anRettG, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen Gründen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse Kosteneinsparungen und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden der Mitnahme von Synergieeffekten weiterhin wie aufgrund der bisherigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Wetter und Herdecke gemeinsam wahrgenommen werden sollen und deshalb einer Anpassung an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einveränderte Sachlage bedürfen.

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Samples: Vertrag Über Die Gemeinsame Durchführung Des Rettungsdienstes

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Der Parkplatz entlang der Gartenstraße hinter dem Theatergebäude Krefeld steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Theaters zur Verfügung. Die Fläche gehört zum Vermögen der Stadt Krefeld. Auf dem schraffierten Teilbereich ist das Abstellen von Fahrzeugen verboten, da es sich um eine Feuerwehrbewegungszone handelt. Das Parken ist ausschließlich innerhalb der gekennzeichneten Abstellflächen erlaubt. Die Theatergesellschaft löst als Zweistädtetheater Ziel- und Quellverkehr aus, damit ein störungsfreier Spielbetrieb sichergestellt werden kann. Das setzt voraus, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) regelmäßig sowohl im Theater Krefeld als auch im Theater Mönchengladbach bzw. in anderen Arbeitsstätten tätig werden und die für die Fahrten ihren privaten Pkw einsetzen, eine kostenfreie Parkmöglichkeit zur Verfügung steht. Dies ist nicht gewährleistet, da der Parkplatz derzeit von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Anspruch genommen werden kann. Um den tatsächlichen Notwendigkeiten Rechnung zu tragen wird die nachfolgende Nutzungsregelung vereinbart. Die Stellplätze sind täglich in der Zeit von 7:00 Uhr – 20:00 Uhr ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorbehalten, die ihr privates Fahrzeug dienstlich einsetzen und zwischen den Arbeitsstätten pendeln müssen. Diese Beschäftigten führen ein Fahrtenbuch. Ab 20:00 Uhr ist die Nutzung der Stellplätze für alle Theaterbeschäftigten im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnender Verfügbarkeit der Plätze frei. Mit Aus Solidaritätsgründen von der Gesamtabwicklung Parkplatzregelung ausgeschlossen sind die Intendanz, die Geschäftsführung, die Opern- und Schauspieldirektion, die Ballettdirektion, der Betriebsrat sowie die Arbeitssicherheit. Für die Nutzung des GKA haben Parkplatzes ist ein Parkausweis erforderlich. Parkausweise werden nur an Fahrtenbuchinhaber vergeben. Darüber hinaus werden mehr Parkausweise ausgegeben als Stellplätze vorhanden sind. Dies setzt die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigtBereitschaft zur Abstimmung untereinander voraus. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) Die Parkausweise werden in der jeweils geltenden FassungPersonalabteilung ausgegeben. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsFederführend ist die Mitarbeiterin Xxxx Xxxxxxxx Xxxx, Tel. 805 177, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle Fahrtenbücher verwaltet und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einabrechnet.

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Samples: Betriebsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Die Beratungslage der Hamburger Energielosten (HEL) ist seit geraumer Zeit von erheblicher Überlast geprägt. Aufgrund der weltpolitischen Ereignisse, der auf Deutschland zukommenden Verschärfung der Energieversorgungssituation mit einhergehenden erheblichen Energiepreiserhöhungen für die Haushalte, der abzusehenden Novellierung des Hamburger Verkehrsverbundes GEG mit Auswirkungen auf den Neueinbau bzw. Ersatz (hvvfossiler) Heizungsanlagen sowie der in Hamburg anstehenden Solar-Dachpflicht ab 01.01.2023 ist von einer weiterhin steigenden Nachfrage nach Energieberatungen auszugehen. Der Höhepunkt der Beratungsnachfrage ist für das 2. Halbjahr 2022 und danach zu sehen, wenn Gesetzesregelungen in eine für Haushalte „gefühlte Nähe“ kommen und die kommende Heizperiode zu einer nationalen Belastungsprobe für Hauseigentümer:innen und Mieter:innen wird. Mit der bundesweiten Energieeinsparkampagne, die am 10.06.2022 durch das BMWK ihren Start erlebte, ist mit einer zusätzlichen Nachfrage nach Energieberatungen zu rechnen. Neben der begrenzten finanziellen Ausstattung für Energieberatungen im Hamburg fehlt es vor allem an qualifizierten Beratungspersonal. Dem soll durch eine gezielte Ausbildungsinitiative Energieberater:innen begegnet werden und der Engpass an hierfür notwendigen Fachkräften abgebaut wird. Dazu wird diese Vereinbarung zwischen dem Berater*in und der ZEBAUPlan geschlossen, in dem der Einstieg und die Förderung einer berufsqualifizierenden Fachausbildung zum Energieberater über die begrenzte Erstattung der nachgewiesenen Lehrgangsaufwendungen sowie die Ausübung der anschließenden praktischen Energieberatung bei den HEL/ der Verbraucherzentrale Hamburg bzw. der Handwerkskammer Hamburg bis zum 31.05.2024 geregelt sind. § 2 Qualifikation des Berater*in Der Berater*in muss mindestens eine der Eingangsvoraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme erfüllen: • Personen mit einem nach § 88 Absatz 1 Satz 2 GEG berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurswesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik oder einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt in einem der oben genannten Gebiete. • Alle Personen, die über die oben genannten Berufsgruppen hinaus eine Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG nachweisen können. • Ingenieure mit einer Zusatzausbildung zum staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz. • Personen die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe oder für das Schornsteinfegerhandwerk die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen. • Personen, die für ein zulassungsfreies Handwerk in einem der oben genannten Bereiche einen Meistertitel erworben hat oder auf Grund ihrer Ausbildung berechtigt ist, ein zulassungspflichtiges Handwerk in einem der oben genannten Bereiche ohne Meistertitel selbständig auszuüben. • Staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker, deren Ausbildungsschwerpunkt auch die Beurteilung der Gebäudehülle, die Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen oder die Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen umfasst • Berufspraktische Erfahrung: zweijährige Berufserfahrung in der fachspezifischen Beratung von Privathaushalten. § 3 Energieberaterlehrgang Dem Berater*in stehen alle zertifizierten Lehrgänge am Markt zur Xxxx, die bei entsprechenden Einstiegsvoraussetzungen (z.B. Ausstellungberechtigung nach §88 GEG) nach erfolgreichem Abschluss zum Eintrag auf der Energie-Effizienz-Expertenliste in der Kategorien Energieberatung für Wohngebäude (BAFA), Effizienzhaus (KfW) und Einzelmaßnahmen berechtigen, sofern diese zum Zeitpunkt des Abschlusses einer Vereinbarung zwischen dem Berater*in und der ZEBAU noch nicht begonnen wurden. Hierzu können gehören: u. a. Online-basierte Lehrgänge, Präsenzlehrgänge u. a. die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) noch nicht begonnen wurden. Der Nachweis für die geforderte Qualifikation nach Lehrgangsabschluss ist beizubringen. § 4 Zulassung bei der Verbraucherzentrale Der Berater*in muss als Voraussetzung für die Aufnahme als Energieberater*in der Verbraucherzentrale ein erfolgreiches Bewerbungsgespräch bei der Verbraucherzentrale Hamburg absolvieren und seitens der Verbraucherzentrale Hamburg und dem Verbraucherzentrale Bundesverband als Berater*in zugelassen werden. Voraussetzung für die Tätigkeit für die Verbraucherzentrale Hamburg ist zudem die Teilnahme an einer zweitägigen Einführungsveranstaltung. Neben den in § 2 bezeichneten Zulassungsvoraussetzungen gilt, dass die Beratungen für die Verbraucherzentrale Hamburg im Rahmen eines Großkunden­ abonnements einer selbständigen Tätigkeit erbracht werden müssen; die Verbraucherzentrale Hamburg bzw. der Verbraucherzentrale Bundesverband darf also insbesondere nicht alleiniger Auftraggeber sein. Die Anerkennung der Gleichwertigkeit für Auffrischungs-Lehrgänge (GKAehem. Energieberater älter als 5 Jahre) beziehen könnenist gesondert zu klären. § 5 Lehrgangsaufwendungen Sind der Energieberaterlehrgang gem. § 3 sowie die Zulassung bei der Verbraucherzentrale Hamburg und dem Verbraucherzentrale Bundesverband nach § 4 erfolgreich und beides gegenüber ZEBAUPlan nachgewiesen, entsteht die Anwartschaft auf Erstattung der auf Nachweis entstandenen Lehrgangskosten durch ZEBAUPlan (§ 3) in Höhe von bis zu 0.000 € zzgl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben Anwartschaft entsteht kein Anspruch auf die Verkehrsunternehmen im hvv Durchführung von Beratungen, jedoch erhält der Berater*in die Möglichkeit, Beratungen für die Hamburger Energielotsen/ der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchführen zu können. Eine Anwartschaft auf Erstattung der Lehrgangskosten (s. o.) wird durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Erstattungsanspruch in Abhängigkeit von der nachfolgenden tatsächlichen praktischen Ausübung von Energieberatungen für die S­Bahn HEL/die Verbraucherzentrale abgelöst. Dabei werden für 25 Beratungen 500 €, bei 50 Beratungen weitere 500 €, bei 75 Beratungen weitere 500 € und bei 100 Beratungen weitere 500 € an den Berater*in in Teilbeträgen ausbezahlt, sofern die Gesamtsumme der ausbezahlten Teilbeträge die Gesamtsumme der Lehrgangsaufwendungen nicht überschreitet. Die Gesamtsumme der Auszahlungsbeträge ist durch die eingereichten tatsächlichen Lehrgangsaufwendungen und bis zur maximalen Summe von 0.000 € zzgl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer gedeckelt. § 6 Energieberatungen Die Vertragspartner vereinbaren, dass nach erfolgreich bestandenem Lehrgangsabschluss und erfolgreicher Zulassung bei der Verbraucherzentrale Hamburg GmbH und dem Verbraucherzentrale Bundesverband die praktische Ableistung von bis zu 100 Energieberatungen für die Hamburger Energielotsen (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigtHEL) zu einer Erstattung der Aufwendungen gem. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem § 3 führt. Die bis zu 100 Energieberatungen sind bis spätestens zum 31.05.2024 zu erbringen. Der Vertrag mit der S­Bahn direkt Verbraucherzentrale ist im Gegensatz zu der vorstehenden Befristung zeitlich nicht begrenzt. Für die Erbringung der Beratungen erhält der Vertragspartner der Verbraucherzentrale Hamburg im Rahmen einer gesonderten Honorarvereinbarung eine gesonderte Vergütung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband, die in einer Honorarvereinbarung zwischen dem Berater und Verbraucherzentrale Bundesverband für diesen Zeitraum abgeschlossen wird. Die Beratung müssen unabhängig von Anbieter- oder wirtschaftlichem Eigeninteresse erfolgen. Zu den Beratungsfällen können nach Rücksprache mit der VZ gehören: Telefonberatungen, onlinebasierte Beratungen, persönliche Beratungen, Energie-Checks, mit den zum Beratungszeitpunkt gültigen Beratungshonorar der VZ (Direktvertrag) siehe gesonderte Honorarvereinbarung). Eine Garantie, eine bestimmte Anzahl von Beratungen durchführen zu können, besteht nicht. § 7 Nebenbestimmungen Sollten Gründe wie längerfristige Krankheit, Berufsunfähigkeit, Wohnsitzwechsel des Berater*in der nachfolgenden praktischen Ausübung von Energieberatungen entgegenstehen, so besteht kein Anspruch auf weitere anteilige Erstattung der Lehrgangsaufwendungen durch den Berater*in an die ZEBAUPlan. Die Vereinbarung wird zwischen dem Berater*in und der ZEBAUPlan schriftlich abgeschlossen und behält bis auf Widerruf, Vertragsauflösung oder Rücktritt ihre Gültigkeit. Eine Kündigung aus besonderen Gründen bleibt vorbehalten. Der Berater*in hat ein kostenfreies Rücktrittsrecht binnen 14 Tagen nach Lehrgangsbeginn. § 8 Salvatorische Klausel Nebenabreden und Änderungen des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem VertragArbeitsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit einer Bestimmung dieses Vertrages lässt die übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Hamburg, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag)Hamburg, den …………………………………………. Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein………………………………………….

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Samples: Beratervertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Das Internationale Zuchtreglement der Fédération Cynologique Internationale (hvv)FCI) ist für alle Mitgliedsländer und Vertragspartner verbindlich. ∙ Dieses Zuchtreglement der F.C.I gilt unmittelbar für alle FCI-Mitgliedsländer wie auch deren Vertragspartner, wobei nur mit funktional und erbgesunden, wesensfesten Rassehunden gezüchtet werden darf, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag von der FCI anerkannten Zuchtbuch oder Register (Anhangliste) eingetragen sind und die die vom zuständigen FCI-Mitgliedsland oder Vertragspartner festzulegenden Voraussetzungen erfüllen. ∙ Erbgesund ist ein Rassehund dann, wenn er Standardmerkmale, Rassetyp und rassetypisches Wesen vererbt, jedoch keine erheblichen erblichen Defekte, welche die funktionale Gesundheit seiner Nachkommen beeinträchtigen könnten. Hierbei sind die Mitglieder und Vertragspartner der FCI gehalten, Übertreibungen der Rassemerkmale zu verhindern, die in der Folge geeignet sind, die funktionale Gesundheit der Hunde zu beeinträchtigen. ∙ Zur Zucht nicht zugelassen sind insbesondere Hunde, die zuchtausschließende Fehler haben z.B. Wesensschwäche, angeborene Taubheit oder Blindheit, Hasenscharte, Spaltrachen, erhebliche Zahnfehler und Kieferanomalien, PRA, Epilepsie, Kryptorchismus, Monorchismus, Albinismus, Fehlfarben sowie festgestellte schwere Hüftgelenksdysplasie. ∙ Die FCI-Mitgliedsländer und Vertragspartner sind verpflichtet, bekannt gewordene erbliche Defekte, wie z.B. HD oder PRA usw., zu erfassen, methodisch zu bekämpfen, deren Entwicklung ständig aufzuzeichnen und der FCI auf Anfrage hierüber Bericht zu erstatten. Werden DNA-Tests ausgeführt, so muss die Identifikation des Hundes (Chip oder Tätowierung) vom ausführenden Tierarzt, wie bei anderen Gesundheits-Zertifikaten, überprüft und bestätigt werden. Die vom Laboratorium ausgestellte Bescheinigung der Testergebnisse muss mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � Identifikation des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem VertragHundes versehen werden. ∙ Der FCI, ihren Mitgliedsländern und Vertragspartnern steht zur Bewertung und Beratung bei der Bekämpfung genetischer Defekte die wissenschaftliche Kommission unterstützend zur Seite; sofern diese einen Maßnahmenkatalog vorgibt, ist dieser nach Beschlussfassung durch den FCI-Vorstand verbindlich. ∙ Zuständig und damit verantwortlich für die Zucht sind die Mitgliedsländer bzw. Vertragspartner der ProfiTicket­ Vertriebspartner FCI. Dies schließt Zuchtlenkung, Zuchtberatung und Zuchtkontrollen sowie Führung des Zuchtbuches ein. ∙ Es ist Pflicht der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind Mitgliedsländer sowie der hvv GemeinschaftstarifVertragspartner der FCI, insbesondere Abschnitt 3.5unter Beachtung dieses Zuchtreglements eine eigene Zuchtordnung zu erstellen, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungdie Zuchtziele festgelegt werden. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsIn diesen sind die rassespezifischen Gebrauchseigenschaften der jeweiligen Rassen angemessen zu berücksichtigen. Kommerzielle Hundehändler und „puppy farmers“ werden als Personen betrachtet, die sich hauptsächlich mit dem Kauf und Verkauf von Hunden beschäftigen, um damit wirtschaftlichen Profit zu erzielen, ohne das ProfiTicket betreffen, sind in Befinden des Hundes zu berücksichtigen. Kommerzielle Hundehändler und „puppy farmers“ dürfen nicht unter dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ Patronat (Benutzungs­ bedingungenVerantwortung) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge eines FCI-Mitgliedes oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einVertragspartners züchten.

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Samples: Zuchtbestimmungen

Präambel. ProfiTickets Die Waldkliniken in Eisenberg sichern die Grund- und Regelversorgung für die Pati- enten im Saale-Holzland-Kreis. Das Krankenhaus ist mit jährlich über 10.000 statio- nären und über 20.000 ambulanten Orthopädie-Patienten die größte universitäre Or- thopädie Europas und die einzige Universitätsorthopädie Thüringens. Die Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie gehört dabei zu den erfahrensten Kliniken Deutsch- lands und beherbergt den Lehrstuhl für Orthopädie der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Schon heute ist die Waldkliniken Eisenberg GmbH die am Meisten weiteremp- fohlene universitäre Orthopädieklinik Deutschlands. Um diesen schwer erarbeiteten Ruf für die Zukunft zu sichern und wettbewerbsfähig zu bleiben, ist neben dem Ziel einer ständigen Verbesserung der Patientenversorgung und damit Patientenzufrie- denheit beabsichtigt, alle notwendigen Voraussetzungen für die Entwicklung des Standorts zu einem bedeutenden überregionalen Zentrum der orthopädischen Voll- versorgung zu schaffen. Um dies zu erreichen, soll sich die Ausrichtung des Wald- krankenhauses entscheidend ändern: weg vom klassischen Krankenhaus, hin zum Gesundheitszentrum der orthopädischen Vollversorgung mit Hotelcharakter. Zu diesem Zwecke wurde ein Funktionsneubau bereits in zwei Bauabschnitten mit Fertigstellung in den Jahren 2000 und 2006 als Einzelförderung des Landes Thürin- gen realisiert. Im Rahmen eines dritten Bauabschnittes werden derzeit gleichfalls als Einzelförderung des Landes Thüringen errichteten alten Bettenhäuser durch einen modernen, zukunftsorientierten Neubau eines Bettenhauses ersetzt. Grundrisse, Ansichten und Schnitte zu den ersten drei Bauabschnitte, Lage- und Hö- henpläne sowie die Geländeverhältnisse sind Abonnementsfahrkarten für den Auftragnehmer einsehbar, so- weit diese sich nicht aus den diesem Vertrag beigefügten Planunterlagen ergeben. Die mehr als 1.700 Patienten, welche im Rahmen der Orthopädie jährlich endopro- thetisch im Waldklinikum versorgt werden, kommen regelhaft in eine Anschlussheil- behandlung. Um die Patienten auf einem hohen Qualitätsniveau und aus einer Hand durchgängig von der Behandlung bis zur Rehabilitation unter enger Verzahnung des Hamburger Verkehrsverbundes (hvvbeteiligten medizinischen Personals zu versorgen und um die durch die unmittelbare Nähe der Gebäude auftretenden Synergien kostenreduzierend zu nutzen (= ganzheitliches Konzept), strebt das Waldkrankenhaus den Bau einer stationären Orthopädischen Rehabilitationseinrichtung (genannt: Rehabilitationszentrum), als staatlich anerkannte Fachklinik für Orthopädie entsprechend § 107 Abs. 2 SGB V (ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V ist beantragt) auf dem Klinikgelände an. Leistungsformen des Rehabilitationszentrums sollen sein: stationäre medizinische Rehabilitation, Anschlussheilbehandlungen (AHB), Anschlussrehabilitation (AR) und ambulante medizinische Rehabilitation, XXXXX, ASP. Dieses Rehabilitationszentrum soll in einem weiteren, diesem Vertrag gegenständli- chen, vierten Bauabschnitt errichtet werden. Das neu zu errichtende Rehabilitationszentrum soll die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber wesentlichen architektoni- schen Merkmale des neu zu errichtenden Bettenhauses (Großkunden3. Bauabschnitt) aufgreifen und allen nötigen Erfordernisse eines modernen und funktionalen Rehabilitationsge- bäudes in einem Gebäude im Charakter eines Wellneshotels vereinen (= Vertrags- ziel). Darüber hinaus soll das neue Rehabilitationszentrum für ökologische, ökonomi- sche und soziale Nachhaltigkeit stehen (= Vertragsziel). Die Krankenhausleitung legt besonderen Wert auf einen ressourcenschonenden und energieeffizienten Bau sowie späteren Betrieb (= Vertragsziel). Die Innenraumgestaltung aller Funktionsbereiche soll qualitativ hochwertig sein, insbesondere sollen Mitarbeiter im Neubau ideale Ar- beitsbedingungen, Patienten optimale Erholungsmöglichkeiten mit Wohlfühl- Charakter finden (= Vertragsziel). Das Projekt wird ausschließlich aus Eigen- und Fremdmitteln des Auftraggebers fi- nanziert. Die Finanzierung ist innerhalb des Baubudgets (§ 11) gesichert. Ein etwaig darüber hinausgehender Kostenbedarf führt im Zweifel zur Einstellung der Baumaß- nahme. Die zur Errichtung des neuen Rehabilitationszentrums erforderlichen Fachplanungs- leistungen wurden im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungförmlichen Beschaffungsverfahrens vom Auf- traggeber beschafft. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den Parteien schließen daher folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Vertrag:

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Samples: Fachplanervertrag

Präambel. ProfiTickets Die Insel xxx liegt inmitten der durch ihre Einzigartigkeit und Außergewöhnlichkeit gekennzeichneten Naturlandschaft des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer als Teil des UNESCO-Weltnaturerbes Wattenmeer, welches durch eine weltweite Anerkennung und Bedeutung einen besonderen Schutz genießt. Hier finden sich die wattenmeertypischen Lebensräume wie Weiß-, Grau- und Braundünen, Salzmarschen, Strände, Sandbänke, Schlick-, Misch- und Sandwatten, Priele und Wattströme. Einige Insellandschaften sowie die ausgedehnten Salzwiesenflächen sind Abonnementsfahrkarten auch in Bezug auf das gesamte Gebiet des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Nationalparks herausragend. Diese Besonderheit der Naturausstattung ist auch das Ergebnis eines besonders verträglichen Umgangs der Bevölkerung mit den Schätzen der Natur, auch weil eine intakte Dünen- und Salzwiesenlandschaft für den Fortbestand der Insel essenziell ist. Zudem ist die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) herausragende Naturschönheit und die heilklimatische Besonderheit als Nordseeinsel Grundlage des touristischen und wirtschaftlichen Erfolgs der Bewohnerinnen und Bewohner und damit der Inselgemeinde insgesamt. Für sie und insbesondere für Gäste der Insel bietet der Aufenthalt auf xxx die Gelegenheit zu außergewöhnlichen Naturerlebnissen sowie Lern- und Lebenserfahrungen. Der Schutz der Natur ist dabei die Voraussetzung für Natur Erleben auf hohem Niveau. Somit gibt es ein starkes gemeinsames Interesse an abgestimmter Zusammenarbeit für den Erhalt und die nachhaltige Entwicklung der Qualität des Naturraumes einschließlich seiner Zugänglichkeit. Bereits 1992 wurde das Wattenmeer auf der damaligen Fläche des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer durch die UNESCO als Biosphärenreservat im Rahmen eines Großkunden­ abonnements ihres Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ (GKAMAB) beziehen könnenanerkannt. Seit der Festlegung auf die sog. Sevilla-Strategie 1995 fungieren Biosphärenreservate als Modellregionen für nachhaltige Entwicklung. Heute sollen sie zudem Orte sein, in denen die 17 Nachhaltigkeitsziele der UNO in besonderer Weise erprobt und gelebt werden sollen. Dies platziert die darin liegenden Gemeinden somit in die vorderste Reihe der Orte, in denen Ansätze zu nachhaltiger Wirtschafts- und Lebensweise im Rahmen von Projekten modellhaft erprobt werden. Mit der Gesamtabwicklung vorliegenden Vereinbarung wird die Gemeinde ... , vorbehaltlich der Anerkennung durch die UNESCO, Teil der Entwicklungszone der UNESCO-Biosphärenregion Niedersächsisches Wattenmeer. Sie gehört damit zu einer weltweiten Gemeinschaft, die sich der Bewahrung herausragender Natur- und Kulturlandschaften und der Sicherung der Lebensgrundlagen kommender Generationen verschrieben hat. Mit ihrem Eintritt in die Entwicklungszone bekundet die Gemeinde … ihre Übereinstimmung mit den Zielen des GKA MAB-Programms der UNESCO. UNESCO-Biosphärenreservate haben die Verkehrsunternehmen Aufgaben, • zum Aufbau nachhaltiger, gesunder und gerechter Gesellschaften, Wirtschaftsweisen und florierender menschlicher Siedlungen in Einklang mit der Biosphäre beizutragen, • Biodiversität zu erhalten, Ökosystemleistungen wiederherzustellen und zu fördern, nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen zu fördern, • Nachhaltigkeits- und Biodiversitätswissenschaften, Bildung für Nachhaltige Entwicklung und Hilfe zur Selbsthilfe zu fördern, • Abschwächung von und Anpassung an Klimawandel und andere Aspekte des Globalen Wandels zu unterstützen. Diese weitgefassten Ziele werden durch die in §1 genannten Ziele der Kooperation konkretisiert und durch das gemeinsame Arbeitsprogramm in Teilen vor Ort umgesetzt. Die Gemeinden und Städte der Entwicklungszone des Biosphärenreservats und die Verwaltungsstelle verstehen sich als eine Verantwortungsgemeinschaft, die die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen global unterstützt und vor Ort mit Leben füllt. Eine gemeinsame Bestimmung von lokalen Prioritäten zur Förderung der Nachhaltigkeitsziele und die Festlegung von Handlungsfeldern erfolgte im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Rahmen des als Konsultationsphase bezeichneten Partizipationsprozesses zur gemeinsamen Ausgestaltung der Entwicklungszone. Auf dem Auftakttreffen zur Konsultationsphase am 27. Februar 2019 maßen die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Vertreter:innen der Kommunen den SDG #13 ‚Maßnahmen zum Klimaschutz‘, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt #11 ‚nachhaltige Städte und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, Gemeinden‘ sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung#15 ‚Leben an Land‘ besondere Bedeutung zu. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifsnachfolgend in kommunalen und thematischen Arbeitsgruppen erarbeiteten Ergebnisse bildeten die Grundlage für die im Folgenden dargestellten Ziele, die das ProfiTicket betreffen, sind in Gemeinden und Verwaltungsstelle gemeinsam anstreben wollen. Dabei erfolgt die Umsetzung grundsätzlich auf dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge Wege freiwilliger Vereinbarungen oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einAbsprachen.

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Samples: Kooperationsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Aus Gründen der Waidgerechtigkeit sowie aufgrund von tierschutzrechtlichen Vorgaben verpflichtet das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (hvv)JWMG) die zur Jagdausübung befugten Personen in § 38 Absatz 1 Satz 1 und 2 Halbsatz 1, den Wildtieren Schmerzen und Leiden zu ersparen, die Mitarbeitende über das unvermeidbare Maß hinausgehen. Um krankgeschossene Wildtiere vor das unvermeidbare Maß übersteigenden Schmerzen und Leiden zu bewahren, sind diese unverzüglich zu erlegen. Jagdausübungsberechtigte Personen sind darüber hinaus nach § 38 Absatz 2 JWMG verpflichtet, für eine unverzügliche und fachgerechte Nachsuche krankgeschossener, schwerkranker oder auf andere Weise schwer verletzter Wildtiere auch über die Grenze des Jagdbezirks hinaus zu sorgen. Vor diesem Hintergrund schreibt das JWMG in § 38 Absatz 3 Satz 1 unter anderem vor, dass bei jeglicher Bejagung von Federwild geeignete Jagdhunde mitzuführen und zur Nachsuche zu verwenden sind. Für die praktische Jagdausübung am Wasser auf Federwild erfordert dies das Mitführen und erforderlichenfalls den Einsatz brauchbarer Jagdhunde mit der Fähigkeit, krankes Wasserwild schnell und zuverlässig aufzufinden und der Hundeführerin oder dem Hundeführer zu bringen. Die Ausbildung am Wasser soll Xxxxxxxxx auf ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen späteren Aufgaben in der Praxis, vor allem auf die Nachsuche von krank oder verendet in Wasser gefallenes Wasserwild vorbereiten und das Ergebnis durch Prüfung dokumentieren. Erfahrungen in der Praxis haben gezeigt, dass geeignete Jagdhunde die Fähigkeit des Auffindens bei der Ausbildung an einer lebenden, kurzzeitig flugunfähig gemachten Ente bereits nach sehr wenigen Übungsgängen hinreichend erlernen können. Mit Da bislang kein überzeugender Nachweis für eine brauchbare tierschutzkonforme Alternative zur derzeitigen Hundeausbildung an einer lebenden, kurzzeitig flugunfähig gemachten Ente gelungen ist, wird das MLR für die Laufzeit der Gesamtabwicklung Stuttgarter Vereinbarung 2017 den Einsatz der lebenden, kurzzeitig flugunfähig gemachten Ente bei der Hundeausbildung solange nicht verbieten, als die Mitglieder der JKV die in nachstehendem Vertrag festgelegte Einschränkung der Zahl eingesetzter Enten und die unter Gesichtspunkten des GKA haben Tierschutzes festgelegten Rahmenbedingungen beachten. Aufgrund der besonderen Verantwortung darf die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH Ausbildung (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt Übung und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag Prüfung) mit der S­Bahn direkt vorübergehend flugunfähig gemachten Ente nur von Verbandsrichtern des JGHV mit der Fachgruppe Wasser oder vergleichbar ausgebildeten und regelmäßig geschulten Übungsleitern geleitet werden. Der Vertrag endet vorzeitig, wenn eine gleichwertige Alternative zur bisherigen Ausbildung gefunden wird, die Ausbildungsmethode durch höchstrichterliche Rechtsprechung als tierschutzwidrig verworfen oder eine auf § 2a Tierschutzgesetz (DirektvertragTierSchG) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertraggestützte Verordnung erlassen wird, die den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungdiesem Vertrag zugrundeliegenden Sachverhalt abschließend regelt. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerJKV trägt dafür Sorge, dass ihre Mitglieder die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitetAusbildung an der lebenden, kurzzeitig flugunfähig gemachten Ente in Baden-Württemberg ausschließlich gemäß dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einnachfolgenden Vertrag durchführen.

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Samples: Stuttgarter Vereinbarung 2017

Präambel. ProfiTickets Starkregenereignisse erfordern immer wieder wegen Gefahr in Verzug die kurzfristige Räumung von Retentionsbecken bei Wildbächen. Ebenso sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen Räumungsarbeiten im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahrender Erhaltung der Funktionstüchtigkeit von Wildbachsperren notwendig. Räumungsarbeiten werden aber auch als Folge von Überschwemmungen notwendig sowie nach Muren- und Lawinenabgängen. Dazu ist es erforderlich, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte geeignete Ablagerungs- bzw. Verwertungsflächen im Zusammenhang mit FahrkartenkontrollenNahbereich der Anfallsorte festzulegen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält für die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung bereits im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer Vorhinein die verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zulässige Inanspruchnahme der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an Ablagerungs- bzw. Verwertungsflächen vorliegen sowie die S­Bahnzivilrechtliche Zustimmung des Grundeigentümers gegeben ist. Ziel dieser Vereinbarung ist die Regelung der Rechtsbeziehung zwischen Grundstückseigentümern einerseits sowie der Gemeinde/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist Genossenschaft andererseits in Bezug auf die Konsequenzen im hohen öffentlichen Interesse gelegene zur Verfügungsstellung von Grundflächen zwecks Materialablagerung und Verwertung dieser Grundflächen in Katastrophenfällen, insbesondere im Zuge von Hochwasserereignissen, Muren- und Lawinenaufräumungen sowie Wildbachsperrenräumungen. Folgender Grundbuchstand liegt vor: Grundbuchsstand: Auszug Grundbuch Der Dienstbarkeitsgeber räumt dem Dienstbarkeitsnehmer das Recht ein auf die Dauer der Nichtrückgabe hinin Punkt VII. vereinbarten Laufzeit Räumungsmaterial wie in der Präambel dargestellt, gibt erfolglose Mahnschreiben sofern dieses die Bodenaushubqualität lt. Fußnote 1 aufweist, auf GN KG auf einer Fläche im Ausmaß von max. ………. m² und einer Höhe bis…….m. dauerhafte abzulagern und zwar mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahndem Ziel, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge eine land- oder alphabe­ tisch sortiertforstwirtschaftlich nutzbare Fläche herzustellen. Die Zufahrt erfolgt über… (Bezeichnung der Abzweigung von der Gemeinde/Landes/Bundesstraße). Die genauere Lage der Ablagerungs- bzw. Verwertungsfläche sowie der Zufahrt ist aus beiliegendem Lageplan zu entnehmen, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgabenwelcher einen Bestandteil dieses Vertrages bildet. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einDienstbarkeitsnehmer nimmt diese Rechtseinräumung hiermit an.

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Samples: Dienstbarkeitsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Im Bekenntnis zur Taufe als dem gemeinsamen grundlegenden Band der Einheit in Xxxxx Xxxxxxxx, • getragen von der Bitte Xxxx, „dass alle eins seien“ (hvvJoh 17, 21), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements Glauben an Xxxxx Xxxxxxxx als Haupt der Kirche und Herrn der Welt auf der gemein- samen Grundlage des Wortes Gottes, wie es die Heilige Schrift bezeugt, • auf der Grundlage des Glaubensbekenntnisses von Nizäa-Konstantinopel (GKA381) beziehen könnenals Aus- legung der Heiligen Schrift, • in Erinnerung an die von der Evangelischen Landeskirche in Baden und der Erzdiözese Freiburg 1999 unterzeichnete gemeinsame Erklärung1 , • ermutigt durch die gemeinsame Unterzeichnung der Charta Oecumenica auf dem ökume- nischen Kirchentag in Berlin 2003 und durch die langjährige geschwisterliche Zusammen- arbeit unserer beiden/mehreren Gemeinden • verpflichten sich die evangelische Pfarrgemeinde Unterschwarzach in 00000 Xxxxxxxxxx und die römisch-katholische Pfarrei Schwarzach in 00000 Xxxxxxxxxx zu weiteren Schrit- ten auf dem Weg zur sichtbaren Einheit in einem Glauben und in der einen eucharisti- schen Gemeinschaft 1 Gottesdienst und Amtshandlungen als Orte der Begegnung, Gemeinsame Erklärung der Erzdiözese Freiburg und der Evangelischen Landeskirche in Xxxxx, Xxxxxxxx/Xxxxxxxxx 0000 1. Mit Im ökumenischen Miteinander ist es wichtig, die geistlichen Gaben der Gesamtabwicklung des GKA haben verschiedenen christ- lichen Traditionen kennen zu lernen, sich davon bereichern zu lassen und so voneinander zu lernen. Daher verpflichten wir uns, das Leben unserer Gemeinden auf verschiedenen Ebe- nen und in verschiedenen Arbeitsbereichen kennen zu lernen, einander zu den jeweiligen Gottesdiensten und Veranstaltungen einzuladen sowie regelmäßige Begegnungen zu ver- einbaren. Wir wollen Selbstgenügsamkeit überwinden und mögliche Vorurteile beseitigen, die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Begegnung miteinander suchen und füreinander da sein.2 2. Unsere Ökumene lebt davon, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn dass wir Gottes Wort gemeinsam hören und den Großkunden wird Heiligen Geist in GKA Verträgen geregeltuns und durch uns wirken lassen. Wir wollen den bisherigen Weg fortsetzen, durch Gebete und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit Gottesdienste die geistliche Gemeinschaft zwischen unseren Gemeinden zu vertiefen und die sichtbare Einheit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem VertragKirche Jesu Christi zu fördern. Wir verpflichten uns, den auf der ProfiTicket­ Vertriebspartner Grundlage der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag)gemeinsamen Erklärung zu „Gottesdienst und Amtshandlungen als Orte der Begegnung“ füreinander und miteinander zu beten. Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während An folgenden Feiertagen wollen wir einander einladen und nach Auslaufen Möglichkeit gemeinsam Got- tesdienst feiern.3 3. Wir wollen als evangelische und katholische Pfarrgemeinde/Pfarrei gemeinsam das Evange- lium durch Wort und Tat für das Heil aller Menschen verkündigen. Angesichts vielfältiger Ori- entierungslosigkeit, aber auch mannigfacher Suche nach Sinn sind die Christinnen und Christen besonders herausgefordert, ihren Glauben zu bezeugen. Dazu bedarf es des Vertrages ver- stärkten Engagements und des Erfahrungsaustauschs in Katechese und Seelsorge. Ebenso wichtig ist es, dass das ganze Volk Gottes gemeinsam das Evangelium in die gesellschaftli- che Öffentlichkeit hinein vermittelt wie auch durch sozialen Einsatz und die Wahrnehmung von politischer Verantwortung zur Geltung bringt.4 Daher verpflichten wir uns, auf folgenden Ebenen und in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte Arbeitsbereichen einan- der stets zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn informieren und Absprachen zu treffen bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang gemeinsam zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.handeln.5

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Samples: Rahmenvereinbarung Für Ökumenische Partnerschaften

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Im Rahmen der Durchführung des Hamburger Verkehrsverbundes berufspraktischen Teils des Hebammenstudiums trägt die Hochschule die Gesamtverantwortung für die Koordination der theoretischen und praktischen Lehrveranstaltungen mit den berufspraktischen Praxiseinsätzen gemäß § 22 Hebammengesetz (hvvHebG). Die vPE verantwortet die Durchführung der berufspraktischen Praxiseinsätze auf Grundlage des akkreditierten Studiengangkonzepts und des Curriculums gemäß HebG 2019 und der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStrPrV) 2020. Die Praxispartnerin ermöglicht die berufspraktische Ausbildung der Studierenden des Bachelorstudienganges Hebammenwissenschaft während der außerklinischen Praxiseinsätze und stellt ihrerseits die Durchführung auf Grundlage des Praxisplans sicher. Ziel der Vereinbarung nach § 16 Abs. 2 HebG ist die Regelung der Zusammenarbeit der Kooperationspartner zur externen Durchführung der berufspraktischen ambulanten Einsätze von Hebammenstudierenden bei freiberuflichen Hebammen bzw. ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen (HgE) nach Maßgabe des HebG, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) der HebStrPrV sowie nach Maßgabe gegebenenfalls einschlägiger Landesregelungen in der jeweils gültigen Fassung. Die Kooperationspartner verpflichten sich zu diesem Zweck zu einer engen, transparenten und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Ziel, den Hebammenstudierenden eine qualitativ hochwertige berufspraktische Ausbildung im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen des Hebammenstudiums gewährleisten zu können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben Die Praxispartnerin hat die Verkehrsunternehmen Vorgaben nach § 7 HebStPrV und nach gegebenenfalls einschlägigen Landesregelungen zu erfüllen. Die Praxispartnerin verpflichtet sich, im hvv Rahmen des Hebammenstudiums als Einsatzort für Praxiseinsätze im Umfang von bis zu … (480) Stunden pro Studierende(n) zur Verfügung zu stehen. Sie verpflichtet sich, für die Erstellung des Praxisplanes inklusive des inhaltlichen Konzeptes durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH vPE spätestens … Monate vor Beginn jedes Studienganges die mögliche Zahl der Einsätze und der Studierenden sowie die möglichen Zeiträume für die Einsätze mitzuteilen. Bei Einsätzen bei der Praxispartnerin werden folgende Kompetenzbereiche abgedeckt: Schwangerschaft / Geburt / Wochenbett und Stillzeit (S­Bahnnicht Zutreffendes bitte streichen). Die Praxispartnerin erklärt, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt dass sie über eine ausreichende Zahl von qualifizierten praxisanleitenden Hebammen verfügt. Ein Konzept zur Sicherstellung des in § 13 Abs. 2 HebG mindestens geforderten Umfangs von 25 Prozent Praxisanleitung bei jedem Einsatz für jede(n) Studierende(n) soll zu Beginn der Kooperation vorgelegt und ermächtigtregelmäßig von den Kooperationspartnern überprüft und ggf. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag aktualisiert werden. Die Praxispartnerin erklärt mit der S­Bahn direkt Unterschrift zu dieser Kooperationsvereinbarung, dass sie dem Vertrag nach § 134 a SGB V beigetreten ist und die Qualitätsanforderungen aus diesem Vertrag erfüllt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertraggemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 HebG). Maßgeblich für diese Verträge sind Die Praxispartnerin legt zu Beginn der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in Kooperation und bei Änderungen im Hebammenteam Nachweise1 zur Anerkennung der jeweils geltenden FassungQualifikation der Praxisanleiterinnen oder über das Vorliegen einer Ausnahme nach § 59 HebStPrV vor. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerPraxispartnerin bestätigt außerdem, dass die bestellten ProfiTickets Berufsurkunden aller weiteren tätigen Hebammen von ihr geprüft wurden. Die Praxispartnerin sichert zu, die Ziele des Studiums (optional: ggfs. Aufnahme weiterer Spezifizierung wie bspw. Studiengangkonzept, Ordnung des Studienganges, gemäß Absatz 2 vereinbarte Kompetenzbereiche für den ambulanten berufspraktischen Einsatz) zu verfolgen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Studierenden in diesen Einsätzen die vorgesehenen Kompetenzen erwerben und Ziele erreichen können. Die Praxispartnerin ist verpflichtet, den Studierenden die im Rahmen des Praxiseinsatzes erforderliche Arbeits- und Schutzkleidung, Schutzausrüstung u. Ä. zur Verfügung zu stellen und zu reinigen.2 Die Praxispartnerin sichert zu, dass alle Hebammen, mit denen Studierende im Einsatz zusammen arbeiten werden, insbesondere die Praxisanleitungen, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die auch die Anleitung von Studierenden einschließt. Die vPE weist die Studierenden darauf hin, dass sie während ihrer Einsätze in der Praxisstelle den Anweisungen der Praxispartnerin Folge zu leisten haben und die Pflichten aus dem Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung (Studienvertrag) erfüllen müssen. Die vPE leitet die sich gemäß § 3 Abs. 1 der Vereinbarung zu außerklinischen Praxiseinsätzen bei freiberuflich tätigen Hebammen und in von Hebammen geleiteten Einrichtungen (HgE) sowie zur Weiterqualifizierung zur Praxisanleitung nach Absprache vorbereitet, § 134a Abs. 1d SGB V (im Folgenden „Pauschalenvereinbarung“ genannt) unter Einhaltung der dort geregelten Voraussetzungen ergebende Pauschale abhängig von der Dauer des Einsatzes in der Einrichtung weiter. Eine Weiterleitung erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Dokumentation an die Praxispartnerin. Die Pauschale kann anteilig einmal im Monat mit der vPE als dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und für die Durchführung der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt Ausbildung verantwortlichen Krankenhaus (§ 15 HebG) abgerechnet werden (§ 3 Abs. 4 Pauschalenvereinbarung). optional: Die vPE unterstützt die Praxispartnerin bei der Suche nach geeigneten berufspädagogischen Fortbildungsmaßnahmen für Praxisanleitende. Die vPE bietet allein/ in Zusammenarbeit mit der Hochschule / gemeinsam mit einem sonstigen Dritten (nicht Zutreffendes bitte streichen) pro Jahr … Stunden berufspädagogische Fortbildungsmaßnahmen für Praxisanleitende kostenpflichtig an. Aufwendungen der Praxispartnerin für berufspädagogische Fortbildungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 HebStrPrV können gegenüber der vPE nicht geltend gemacht werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent Die vPE informiert die Praxispartnerin im Vorjahr/mind. 6 Monate im Voraus/zu Beginn der jeweiligen Studienkohorte/anhand des Praxisplans (bitte das Vereinbarte einsetzen) über den Zeitpunkt der Einsätze von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wirdStudierenden. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets Die Einsatzplanung ist nur nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf mit der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden anPraxispartnerin möglich, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen ihre Ressourcen gemäß § 2 Abs. 1 der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einvPE gemeldet hat.

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Samples: Kooperationsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Die Bankhaus von der Heydt GmbH & Co. KG (hvv„BvdH“) bietet dem Kunden die Mög- lichkeit, Kryptowährungen zu kaufen sowie die erworbenen Kryptowährungen anschlie- ßend wieder verkaufen zu können (gemeinsam auch: „Finanzkommissionsdienst- leistungen“). Die Kryptowährungen können vom Kunden auf der Plattform der Coinpanion GmbH („Coinpanion“) gekauft bzw. verkauft werden. Dies geschieht in der Weise, dass der Kunde auf der digitalen Plattform von Coinpanion („Plattform“) BvdH mit der Erbrin- gung von Finanzkommissionsdienstleistungen über die Anschaffung und Veräußerung der Kryptowährungen beauftragt. In Erfüllung dieser Aufträge schließt BvdH mit der Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG („BHS“) eigene Verträge über die Anschaf- fung bzw. Veräußerung von Kryptowährungen („Ausführungsgeschäfte“). BvdH übernimmt zudem für den Kunden die Verwahrung der über die Plattform ange- schafften Kryptowährungen in einem gemeinsamen Digitalen Schließfach für den Kun- den und BHS („Sammel-Wallet“). In der Sammel-Wallet werden (kurzfristig) auch ei- gene Kryptowährungen von BvdH geführt, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahrenden Finanzkom- missionsdienstleistungen von BHS für Rechnung des Kunden angeschafft werden. Die Zuordnung der Kryptowährungen erfolgt bei BvdH durch verschiedene Nutzer-IDs, � tauscht ProfiTickets über die jeweils dem Kunden, BHS oder BvdH selbst Kryptowährungen zugeordnet werden. Die Übertragung von Kryptowährungen zwischen dem Kunden und BvdH zur Erfüllung der Finanzkommissionsgeschäfte sowie zwischen BHS und BvdH zur Erfül- lung der Ausführungsgeschäfte erfolgt bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe BvdH durch die S­Bahn, � gibt, wenn geänderte Zuordnung der Verlust Nutzer-IDs („Interne Transaktion“). BvdH ist ein vollreguliertes Kreditinstitut unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht („BaFin“). BvdH verfügt u.a. über eine Erlaubnis für das Finanz- kommissionsgeschäft (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 KWG) sowie über eine gemäß § 64y Abs. 1 KWG vorläufige Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschäft (§ 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 6 KWG). BvdH hat bereits einen Erlaubnisantrag für die dauerhafte Ausübung des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu Kryp- toverwahrgeschäfts bei der BaFin eingereicht. Der Erwerb von Kryptowährungen ist mit verschiedenen Risiken für den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält Kunden ver- bunden. Kunden sollten die von BvdH erstellten Risikohinweise vor dem Kauf bzw. Verkauf von Kryptowährungen eingehend lesen und abwägen. BvdH erbringt keine Anlageberatung oder Finanzportfolioverwaltung für den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder Kunden, d.h. BvdH gibt weder Anlageempfehlungen ab, noch prüft BvdH, ob der Erwerb oder die Veräußerung von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/Kryptowährungen für den ProfiTicket­VertriebspartnerKunden aufgrund seiner persönlichen Verhältnisse individu- ell geeignet sind. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt Auch eine Angemessenheitsprüfung findet nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einstatt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Finanzkommission Und Kryptoverwahrung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Zwischen dem Bund der Versicherten e. V. (hvv)BdV) und der HUK-COBURG Lebensversicherung AG besteht eine Kooperation, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber den Mitgliedern des BdV vergünstigte Konditionen bei Risikolebensversicherungen einräumt. Eine Antragstellung zu den vergünstigten Konditionen ist nur für Mitglieder des Bund der Versicherten e. V. (GroßkundenBdV) möglich. Gleiches gilt für Personen die gemäß der Vereinssatzung des BdV die mitgliedschaftlichen Vorteile in Anspruch nehmen können, zum Beispiel Ehe-/Lebenspartner (nachfolgend unter BdV-Mitglied gefasst). Versicherungsnehmerin des Risikolebensversicherungsvertrages ist die BdV Verwaltungs GmbH (BVG). Risikoträger und Versicherer des Risikolebensversicherungsvertrages ist die HUK-COBURG-Lebensversicherung AG. Das BdV- Mitglied ist versicherte Person. Die BVG übt die Rechte als Versicherungsnehmer ausschließlich nach den Vorgaben und im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenSinne der versicherten Person aus. Mit Beispielsweise beantragt die BVG Vertragsänderungen auf die Initiative der Gesamtabwicklung des GKA haben versicherten Person hin. Außerdem erfolgt die Verkehrsunternehmen im hvv Beitragsabwicklung über die BVG. Die Abwicklung der Antragstellung und die Verwaltung der Verträge erfolgt durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg BdV Mitgliederservice GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (AufnahmevertragBMS). Maßgeblich Die BMS hilft der versicherten Person auch bei Fragen rund um den Versicherungsvertrag weiter und nimmt Änderungswünsche zum Vertrag entgegen. Versicherungsmathematischer Hinweis: Bei der Tarifkalkulation haben wir eine unternehmensindividuelle, geschlechtsunabhängige Sterbetafel verwendet. Als Rechnungszins haben wir 0,9 % angesetzt. Inhaltsverzeichnis § 1 Welche Leistungen erbringen wir? § 2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? § 3 Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? § 4 Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen oder Krieg? § 5 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? § 6 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung? § 7 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? § 8 Was sind die Konditionen für diese Verträge sind eine vorgezogene Todesfallleistung? § 9 Wann können Sie den Bau-Bonus in Anspruch nehmen? § 10 Wann können Sie den Kinder-Bonus in Anspruch nehmen? § 11 Wann können Sie die Verlängerungs-Option in Anspruch nehmen? § 12 Unter welchen Voraussetzungen können Sie den Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung erhöhen? § 13 Welche Bedeutung hat der hvv GemeinschaftstarifVersicherungsschein? § 14 Wer erhält die Leistung? § 15 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? § 16 Was geschieht, insbesondere Abschnitt 3.5wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? § 17 Wann und mit welchen Folgen können Sie Ihre Versicherung kündi- gen oder beitragsfrei stellen? § 18 Wie werden die Kosten Ihres Vertrags verrechnet? § 19 Was gilt bei Vereinbarung des Nichtrauchertarifs? § 20 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? § 21 Was geschieht, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, wenn die das ProfiTicket betreffen, sind in versicherte Person aus dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich BdV austritt oder die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. Kooperation zwischen dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt BdV und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag HUK-COBURG endet? § 22 Welches Recht und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen welche Sprache finden auf Ihren Vertrag Anwendung? § 23 Wo ist der Gerichtsstand? § 24 Was gilt bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen? § 1 – Welche Leistungen erbringen wir?

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Risikolebensversicherung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Volunteers stehen während ihres Einsatzes im Fokus der Öffentlichkeit. Sie repräsentieren den Verein und den jeweiligen Auftraggeber und tragen zum Gelingen einer Veranstaltung wesentlich bei. Die freiwilligen Helfer (hvvVolunteers) verstehen sich als das Gesicht der Kultur der Metropole Ruhr. Sie können mit Freude an der Sache die Kultur der Metropole Ruhr mitgestalten und fördern. Mit ihrem freundlichen Auftreten, Hilfsbereitschaft und Sachkunde sorgen sie dafür, dass die Kultur der Metropole Ruhr lebendig bleibt. Vor diesem Hintergrund vereinbaren der ruhrVOLUNTEERs e.V. (im Folgenden Verein genannt), vertreten durch seinen geschäftsführenden Vorstand und jeder einzelne Volunteer (bei Minderjährigen vertreten durch den/ die Mitarbeitende gesetzlichen Vertreter) das Nachfolgende: Der Volunteer erbringt seine Tätigkeit freiwillig und unentgeltlich. Zur Ausübung seiner Tätigkeit stellt ihm der Verein eine angemessene Ausstattung zur Verfügung. Die offizielle Volunteer-Ausstattung wird an allen Einsatztagen getragen, es sei denn der Auftraggeber wünscht ein Abweichen von dieser Regel. Es wird erwartet, dass der Volunteer für die Pflege seiner Ausstattung Sorge trägt. Der Verein bietet den Volunteers die Möglichkeit, an Schulungen teilzunehmen um u.a. die Qualifikationen für Einsätze zu erlangen/ zu vertiefen. Der Volunteer erhält auf Wunsch Teilnahmebescheinigungen für besuchte Schulungen und Bescheinigungen über ihre Arbeitgeber sein ehrenamtliches Engagement für den Verein. Dem Volunteer steht für seine Einsätze eine Kostenerstattung gemäß der Abrechnungsrichtlinie des Vereins zu. Alle Volunteers verhalten sich gemäß des gemeinsamen Verhaltenskodexes (Großkunden) “Code of Conduct”), dessen Wortlaut in der Anlage nachzulesen ist. Mit Aufnahme als Mitglied, jedoch spätestens vor dem ersten Einsatz, hat der Volunteer den Profilbogen des Vereins vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen, denn nur so ist gewährleistet, dass der Volunteer entsprechend seiner Kenntnisse und Fähigkeiten eingesetzt werden kann. Der Volunteer ist verpflichtet, alle ihm durch den Verein oder dessen Auftraggeber überlassenen Materialien und Ausstattungsgegenstände bei Auftragsbeendigung auf Verlangen dem Verein oder dem Auftraggeber vollständig auszuhändigen. Der Volunteer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarifseiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangten Informationen, insbesondere Abschnitt 3.5personenbezogene Daten, sowie Stillschweigen zu bewahren und diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ nur zu dem zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht zur Wahrung des Datengeheimnisses (AGB§ 9 LDSG bzw. § 5 BDSG) besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit oder der Mitgliedschaft. Der Volunteer willigt unwiderruflich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifsdie unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme ein, die das ProfiTicket betreffen, sind in vom Verein oder dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen Auftraggeber oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahrenden Veranstaltungen des Auftraggebers oder des Vereins erstellt werden. Der Volunteer ist während der Ausübung seiner Tätigkeit über den Verein sowohl unfall- als auch haftpflichtversichert. Die Kommunikation zwischen den Volunteers und dem Volunteers-Management des Vereins erfolgt über eine Datenbank, � tauscht ProfiTickets bei Bedarfdas Forum xxx.xxxxXXXXXXXXXx.xxx bzw. über E-Mails, Telefon und per SMS. Der Volunteer ist verpflichtet, regelmäßig diese Medien zu kontrollieren und aktuell zu halten. Die Einsatztermine mit Angaben von Ort, Zeit und Volunteer-Bedarf werden in die Datenbank oder das Forum eingepflegt. Der Volunteer ist angehalten, sich eigenständig über die Einsatzmöglichkeiten zu informieren und sich zu bewerben. Er erhält eine Zusage bzw. Absage für den jeweiligen Einsatz. Die Teilnahme an einem bestimmten Einsatz kann nicht garantiert werden. Alle sonstigen für den Einsatz erforderlichen Informationen werden dem Volunteer zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich oder mündlich mitgeteilt. Dies erfolgt in der Regel durch E-Mails oder z. B. Namensänderungbei Großveranstaltungen durch spezielle Informationsveranstaltungen/ Probetermine. Der Volunteer ist selbst dafür verantwortlich, umsich bezüglich seines Einsatzes oder wichtiger Informationen über die Veranstaltung auf dem Laufenden zu halten. Der Volunteer ist angehalten, � unterstützt die Überleitung während seines Einsatzes ein funktionsbereites Handy mit seiner bekannten Handynummer bei sich zu tragen, um eine notwendige Kommunikation zu gewährleisten. Diese Volunteersvereinbarung erlischt mit dem Ausscheiden des Volunteers aus dem Einzelabonnement in das GroßkundenabonnementVerein ruhrVOLUNTEERs e.V.. Ausgenommen sind die Vereinbarungen, � unterstützt Werbemaßnahmen bei denen dies anderweitig geregelt ist. Aus wichtigem Grund (vgl. § 626 BGB) kann die Vereinbarung von beiden Parteien auch ohne Einhaltung einer Frist jederzeit beendet werden. Den Parteien erwachsen aus der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am GroßkundenabonnementBeendigung der Vereinbarung keine Ansprüche. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch bleibt davon die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust Wirksamkeit des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte Vertrages im Zusammenhang mit FahrkartenkontrollenÜbrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt deren Wirkungen der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden anZielsetzung am nächsten kommen, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sinddie Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, weist auf die Konsequenzen dass sich der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten AufgabenVertrag als lückenhaft erweist. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen MöglichkeitenVolunteer hat diese Vereinbarung gelesen und willigt in sie ein. Zahlungsverkehr (Diese Vereinbarung gilt in ihrer sprachlichen Fassung für Frauen und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung Männer) ANLAGE: Verhaltenskodex der von ruhrVOLUNTEERs Für den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer SummeruhrVOLUNTEERs e.V.: Volunteer: Geschäftsführender Vorstand Geschäftsführender Vorstand Gesetzl. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung Vertreter bei Minderjährigen ANLAGE Wir ruhrVOLUNTEERs verpflichten uns zu ⮞ freundlichem, ⮞ zuvorkommendem, ⮞ fairem und ist spätestens der letzte Werktag des Monatsoffenem, ⮞ kollegialem, ⮞ respektvollem, ⮞ diskretem, ⮞ besonnenem, ⮞ kompetentem und ⮞ gepflegtem Auftreten. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.⮞ Einsatzbereitschaft, ⮞ Hilfsbereitschaft, ⮞ Problemlösungsorientierung, ⮞ Pünktlichkeit, ⮞ Flexibilität,

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Samples: Volunteers Agreement

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Natur im Garten GmbH, FN 320456i, Xx Xxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxx/Xxxxx ist berechtigt, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Aktion „Natur im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenGarten“, die vom Land NÖ initiiert wurde und welche die Ökologisierung von Gärten und Grünräumen zum Ziel hat, zu betreiben. Mit Die Kernkriterien der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen Aktion „Natur im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Garten" legen fest, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00dass Gärten und Grünräume ohne Pestizide, 00000 Xxxxxxx beauftragt ohne chemisch-synthetische Dünger und ermächtigtohne Torf gestaltet und gepflegt werden. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn Es wird großer Wert auf biologische Vielfalt und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, Gestaltung mit heimischen und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag)ökologisch wertvollen Pflanzen gelegt. Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets „ Natur im hvv GroßkundenabonnementGarten(Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereitbeabsichtigt, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen bestimmte Produkte im Zusammenhang mit gericht­ lichen MahnverfahrenGarten- und Landschaftsbau, � tauscht ProfiTickets bei Bedarfder Anlage, z. B. NamensänderungBewirtschaftung und Pflege von Gärten, umParks und Grünanlagen etc. hinsichtlich ihrer Konformität mit den „Natur im Garten“ Kriterien zu überprüfen und konformen Produkten das Bei der Überprüfung und Auszeichnung der Produkte wird nicht nur besonderes Augenmerk auf die Konformität der Produkte an sich mit den „Natur im Garten“ Kriterien gelegt, � unterstützt die Überleitung Produkte werden nach ganzheitlichen Ansätzen in ihrer Gesamtheit, unter Berücksichtigung der Inhaltsstoffe und der Verpackung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte Blickwinkel ökologischer Nachhaltigkeit und sozialer Gerechtigkeit beurteilt. Das „Natur im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt Garten“ Gütesiegel hebt sich von der Teilnehmenden, � hält biologischen Landwirtschaft ab und repräsentiert die Bedürfnisse des ökologischen und naturnahen Gartens und Grünraums. Vertragspartner profitieren von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder vielseitigen Marketingmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeiten von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung „Natur im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege Garten“; sämtliche Vertragspartner und ihre mit dem Gütesiegel ausgezeichneten Produkte werden auf der „Natur im Garten“ Website verlinkt gelistet (zurück­ genommene inklusive Produktbeschreibung und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des MonatsProduktabbildung). Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einmit dem Gütesiegel ausgezeichneten Produkte werden bei sämtlichen Veranstaltungen von „Natur im Garten“ empfohlen.

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Samples: Einzelvertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Zweck dieses Vertrages ist es, durch Bereitstellung und Betrieb eines Stromversorgungsnetzes unter Nutzung gemeindlicher Grundstücke eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effi- ziente und umweltverträgliche Versorgung der Ein- wohner und Gewerbetreibenden im Gemeindegebiet mit elektrischer Energie zu gewährleisten. DEW21 ist Eigentümerin eines Stromversorgungs- netzes (nachfolgend "Versorgungsnetz" genannt) innerhalb des Hamburger Verkehrsverbundes Konzessionsgebietes im Sinne von Anlage 1 (hvvnachfolgend "Stadtgebiet" genannt). Die- ses Versorgungsnetz hat sie an den örtlichen Netz- betreiber DEW21-Netz GmbH verpachtet, um die Si- cherstellung der Versorgung entsprechend den vor- genannten Zielen des § 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu gewährleisten. Durch den vorgenannten Pachtvertrag wird sicher- gestellt, dass DEW21-Netz GmbH innerhalb des Stadtgebietes jedermann an das Versorgungsnetz anschließen und ihm die Entnahme elektrischer E- nergie aus dem Versorgungsnetz ermöglichen wird, soweit gesetzlich hierzu eine Pflicht besteht. Besteht keine Anschlusspflicht, ist DEW21-Netz nur zur Her- stellung des Anschlusses verpflichtet, wenn ihr die damit verbundenen Kosten erstattet werden. Der Anschluss an das Versorgungsnetz erfolgt nach den Bestimmungen dieses Konzessionsvertrages sowie 1.1 Die DEW wird innerhalb des Stadtgebietes je- dermann an ihr Stromversorgungsnetz anschlie- ßen und mit elektrischer Energie für Xxxxx, Xxxxx und sonstige Zwecke beliefern, soweit gesetzlich eine Anschluss- und Versorgungspflicht besteht. Besteht keine Anschluss- und Versorgungs- pflicht, ist die DEW zur Herstellung des An- schlusses nur verpflichtet, wenn ihr die damit verbundenen Kosten erstattet werden. Der An- schluss an das Stromversorgungsnetz und die Lieferung von elektrischer Energie erfolgen nach den Bestimmungen dieses Konzessionsvertrages sowie nach der Verordnung über Allgemeine Be- dingungen für die Elektrizitätsversorgung von Ta- rifkunden (AVBElt) vom 21.6.1979 (BGBl. I S. 684) und den hierzu geltenden Ergänzenden Be- dingungen der DEW in der jeweils gültigen Fas- sung und den Strompreisen nach Ziff. 2. Die vorangestellte Präambel soll Grundsätze der Stromversorgung und grundlegende Rechtsverhält- nisse einleitend klar stellen. In der Neufassung erfolgt eine Anpassung an die Entflechtung bzw. Novellierung des Energiewirt- schaftsgesetzes (EnWG), das die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber Trennung von Versorgung und Netzbetrieb vorschreibt: Die Anschluss- und Versorgungspflicht wird getrennt nach der Anschlusspflicht, die sich im Wesentlichen nach der NAV (GroßkundenNiederspannungsanschlussverord- nung vom 1.11.2006) richtet, und der Versorgungs- pflicht (d.h. der Belieferung von Kunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben engeren Sinne, die Verkehrsunternehmen sich demgegenüber im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Wesentlichen nach der Verordnung zum Erlass von Regelungen für die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt Grundversorgung von Haushaltskunden und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets Ersatzversorgung im hvv Großkundenabonnement“ Energiebereich vom 26.10.2006 (Benutzungs­ bedingungenBGBl. I, 2391 ff.) zusammengefasstrichtet und nicht Ge- genstand dieses Vertrages ist. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern In diesem Vertrag (FirmenstammdatenNeufassung) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung Wegenutzung geregelt und keine Lieferbeziehungen im Sinne der Grundversor- gung. Verpachtung des Netzes durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich DEW21 an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.seit

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Samples: Strom Konzessionsvertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Die Verträge der VGS über Kapazitäten des Hamburger Verkehrsverbundes Speichers Jemgum ermöglichen den Kunden der VGS den Zugang sowohl zum Marktgebiet der GASPOOL Balancing Services GmbH (hvv„GASPOOL“) mit den angrenzenden Netzbetreibern GASCADE Gastransport GmbH („GASCADE“), als auch zum Marktgebiet der Niederlande mit dem niederländischen Trans- portnetz (Title Transfer Facility „TTF“) der Gasunie Transport Services B.V („GTS“). Aufgrund des Zugangs zu zwei Marktgebieten sind die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber angrenzenden Netzbetreiber gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur gemäß BK9-14/608 zur Umrechnung von Jahresleis- tungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach § 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV (Großkunden„BEATE“) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements nur dann verpflichtet, den Kunden der VGS am Ein- bzw. Ausspeisepunkt des Speichers Jemgum Transportkapa- zitäten zu einem rabattierten Entgelt anzubieten, wenn VGS gegenüber dem Netzbetreiber die Einhaltung der unter Ziffer IX. 8 (GKAVorgabe 2) beziehen könnender Begründung von BEATE vorgegebenen Bedingungen nachweist. Mit VGS hat mit dem angrenzenden Netzbetreiber GASCADE dahin- gehende Vereinbarungen getroffen und sich verpflichtet, für die Verträge ihrer Kunden je- weils gesonderte Arbeitsgasunterkonten (rabattiert/unrabattiert) zu führen. Der angrenzenden Netzbetreiber GASCADE bieten auf der Gesamtabwicklung Grundlage von BEATE am jewei- ligen Ein- bzw. Ausspeisepunkt des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH Speichers Jemgum sowohl Transportkapazitäten zu ei- nem rabattierten Transportentgelt (S­Bahn„rabattierte Transportkapazität“), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt als auch Transportkapa- zitäten zu einem unrabattierten Transportentgelt („unrabattierte Transportkapazität“) an. Bei marktgebietsübergreifender Nutzung von rabattierten Transportkapazitäten ist von VGS ge- genüber dem Kunden ein Nachzahlungsbetrag zu erheben und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungan den/die betreffenden an- grenzenden Netzbetreiber abzuführen. Die Bestimmungen Vorgaben der Bundesnetzagentur finden xxx xxx Xxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxx grund- sätzlich keine Anwendung. Diese Zusatzbedingungen für die marktgebietsübergreifende Nutzung des hvv GemeinschaftstarifsSpeichers Jem- gum regeln die Einrichtung der betreffenden Arbeitsgasunterkonten, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung Umbuchung von Gasmengen zwischen diesen Unterkonten sowie die Erhebung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einNachzahlungsbetrages.

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Samples: Gas Storage Agreement

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Die Fraktionen und Ortsverbände zwischen SPD, FDP und FGL in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pfungstadt rufen für die Wahlperiode 2021 -2026 einen Runden Tisch um ihre Fraktionen ins Leben. Die SPD Pfungstadt, die Mitarbeitende FDP und die FGL sind sich einig, dass ein stabiles, zuverlässiges und vertrauensvolles Zusammenwirken für die politische Gestaltung der Stadt Pfungstadt unerlässlich ist. Die Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen soll vom Geist des gegenseitigen Respekts, aber auch der Unabhängigkeit der Partner und dem Willen, die Entwicklung der Stadt Pfungstadt gemeinsam zu gestalten, getragen werden. Im Laufe der Sondierungen hat sich gezeigt, dass es zwischen SPD, FDP und FGL viele inhaltliche Schnittmengen gibt und alle Beteiligten der Überzeugung sind, dass sie bei vielen relevanten Themen der Kommunalpolitik eine Einigung erzielen und aufkommende Probleme gemeinsam lösen können. Aus diesem Grund möchten wir die Grundsteine und Leitlinien für ein politisches Zusammenwirken in der Stadtverordnetenversammlung bereits zu Beginn der Wahlzeit legen. Ebenso soll es Ziel dieser Vereinbarung sein, den interfraktionellen Austausch zwischen den Partnern zu fördern. Die Vereinbarung über ihre Arbeitgeber den Runden Tisch erstreckt sich auf die Arbeit in der Stadtverordnetenversammlung sowie den Magistrat der Stadt Pfungstadt. • Gerade in und nach der Corona-Pandemie muss der soziale und gesellschaftliche Zusammenhalt für diejenigen, die Unterstützung brauchen, z. B. im Einzelhandel, in der Gastronomie oder den Kultureinrichtungen gestärkt werden. • Die Schaffung von Wohnraum ist aktuell eine der wichtigsten politischen Herausforderungen und deshalb wollen wir in Pfungstadt erneut Initiativen ergreifen, um ein attraktives Wohnraumangebot für einen breiten Bevölkerungsquerschnitt zu schaffen, beispielsweise durch bezahlbaren Wohnraum, Wohnraum für junge Familien. • Die Verbesserung der wohnortnahen, guten medizinischen Versorgung soll in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg angestrebt werden. • Wir wollen uns technologieoffen auch auf kommunaler Ebene für eine Mobilität der Zukunft einsetzen. Hierzu gehört ein moderner, attraktiver, digitalisierter und umweltschonender ÖPNV. Um dies voranzutreiben, wollen wir intensiv mit dem Kreis (GroßkundenDadina) und dem RMV zusammenarbeiten. • Wir wollen die regionale Wirtschaft, Gewerbe und Einzelhandel und damit die Wertschöpfung in Pfungstadt stärken. Die weitere Ansiedlung von Gewerbe wollen wir vorantreiben. Wir wollen die SEG als Vermittler zwischen Wirtschaft, Verwaltung und Politik stärken • Das 21. Jahrhundert, in dem wir leben, ist das Zeitalter der Digitalisierung, des freien WLANs an öffentlichen Gebäuden, des flächendeckenden Mobilfunks. Die Stadt Pfungstadt möchten wir als Teil einer sog. Smart-Region weiter vorantreiben. Die Digitalisierung unserer Verwaltungsdienstleistungen unterstützen wir, indem wir unter Eibeziehung der Bürgerinnen und Bürger die Verwaltung bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) politisch unterstützen. Ebenso wollen wir mit der Verwaltung und dem Magistrat zusammen Möglichkeiten der weitergehenden Prozessdigitalisierung in der Verwaltung zur Vereinfachung und Effizienzsteigerung für die Bürger Pfungstadts prüfen, diese umsetzen • Eine große Herausforderung, die uns diese Zeit auferlegt, ist eine verlässliche, bezahlbare und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung (kleine Gruppen, Sprachförderung, ausreichend qualifiziertes Fach- bzw. Betreuungspersonal). Dieser möchten sich die Parteien stellen. • Auch das Ehrenamt, Kunst und Kultur sowie unsere Vereine in Pfungstadt sind von herausragender Bedeutung für unsere Gesellschaft. Das hat nicht zuletzt die Corona- Pandemie gezeigt. Dies werden wir im Rahmen eines Großkunden­ abonnements der Möglichkeiten des städtischen Haushaltes weiter unterstützen. • Wir setzen uns mit aller Kraft für ein klimafreundliches Pfungstadt ein. Daher wollen wir unseren Teil zur Verbesserung der Pfungstädter Umweltbilanz beitragen. Dazu gehört die Umsetzung der gefassten Beschlüsse zum Klimaschutz in Pfungstadt und die Intensivierung der Bürgerbeteiligung und -information. Wir möchten gemeinsame Projekte zur intelligenten Schadstoff-, CO2-, Lärm- und Licht-Emissionsreduzierung. Hierzu gehört auch die Pflege unseres Waldes. • Wir wollen uns für den optimalen Lärmschutz für die bestehenden und geplanten überregionalen Verkehrsinfrastrukturen (GKAICE, Autobahn) beziehen könneneinsetzen. Mit • Die Auflistung der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt politischen Leitlinien und ermächtigtZukunftsvorstellungen dieser Vereinbarung ist nicht abschließend. Das Vertragsverhältnis zwischen Wir besitzen auf der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag)Basis politischer Grundüberzeugungen weitere Gemeinsamkeiten. Maßgeblich für diese Verträge • Die Parteien sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerÜberzeugung, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitetDurchführung des Hessentages in der Stadt Pfungstadt die kommunale Wohlfahrt durch einen erhöhten Bekanntheitsgrad, dadurch realisierte Investitionsprojekte und die Stärkung des „Wir-Gefühls“ erhöht wird. • Die Parteien sind weiterhin der Überzeugung, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt Willen der Pfungstädter Bürger*innen aus der repräsentativen Umfrage über einen Schwimmbadbau Rechnung zu tragen, in dem Bewusstsein, dass dessen Bau einer nachhaltigen Finanzierung bedarf. • Die wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie haben nach aller Voraussicht einen nachhaltigen Einfluss auf den städtischen Haushalt in den kommenden Jahren. Insbesondere vor diesem Hintergrund möchten die Partner politische Vorhaben auch hinsichtlich der Finanzierbarkeit bewerten. • Die Parteien sind sich bewusst, dass in bestimmten Sachverhalten ein gewisser offener Dissens herrscht und herrschen kann. Dieser ist für die Arbeit am Runden Tisch grundsätzlich nicht schädlich. • Im Lichte der politischen Unabhängigkeit steht es den Partnern ausdrücklich offen, Mehrheiten auch außerhalb des Runden Tisches zu finden. Die Parteien streben hierbei einen offenen Austausch untereinander an. • Die Parteien ertüchtigen regelmäßig eine Evaluation des Zusammenwirkens am Runden Tisch. Aufgrund einer bereits beschlossenen Umstrukturierung der Fraktion und des Magistrats der FGL wird nach der Hälfte der Wahlzeit 2021-2026 von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werdenden Parteien erneut darüber beraten, wie und ob der Runde Tisch weitergeführt werden kann. Großkunden • Wir wollen insbesondere den produktiven Austausch mit Direktvertrag der Verwaltung intensivieren, den Dialog suchen und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monatenvom Know-How der Fachabteilungen und Fachleute profitieren. • Die Partner pflegen einen regelmäßigen interfraktionellen Austausch über aktuelle politische Sachverhalte sowie über Zukunftsvorstellungen der jeweiligen Parteien. • Sie ertüchtigen nach Möglichkeit regelmäßige Sitzungen (Runder Tisch), aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben denen der interfraktionelle Austausch beispielsweise durch Aussprachen zum aktuellen politischen Geschehen verwirklicht wird. Großkunden • Zu den Gesprächen sind ausdrücklich auch weitere Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung eingeladen, um mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch Runden Xxxxx politische Vorhaben gemeinsam auf den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, Weg zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einbringen.

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Samples: Vereinbarung Über Runden Tisch

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Die in dieser Vereinbarung beschriebene Zusammenarbeit soll den in dem oben benannten Wohnviertel wohnenden Mietern*) die Möglichkeit geben, über selbst gewählte Vertreter ge- meinsame Interessenlagen zu bündeln und Mitwirkungsfunktionen gemeinsam mit der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH (ggf. Zusatz: als Geschäftsbesorgerin der Wo- GeHe Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH), nachstehend nur Vermieter genannt, wahrzunehmen. Die Mieterbeiratstätigkeit ist ein Ehrenamt. Ziel ist eine partnerschaftliche, identifikationsfördernde und auf das Wohnviertel und den um- liegenden Lebensraum stabilisierend wirkende Zusammenarbeit zwischen Mietern und dem Vermieter. Um diese Zusammenarbeit zwischen Mietern und Vermieter zu organisieren und zu steuern, bedarf es eines Regelungswerkes, das neben dem Wahlprocedere die Rechte und Aufgaben der Mitglieder sowie die Anzahl der Mieterbeiräte und Voraussetzungen für Begrün- dung und Beendigung einer Mieterbeiratstätigkeit festlegt und absichert. Das erfolgt durch diese Vereinbarung, die die unabdingbare und unveränderliche Grundlage der Zusammenar- beit darstellt. Die Mietermitwirkung hat ihre Grenzen bei den geschützten Rechten des Hamburger Verkehrsverbundes Einzelnen auf Da- tenschutz und seines Persönlichkeitsrechtes und dem Schutz von Minderheiten (hvvz. B. Planung bedarfsgerechter Wohnungen für besondere Personengruppen), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkundendurch die Mieterbeiratstä- tigkeit nicht beeinträchtigt werden dürfen. Auch muss gewahrt bleiben, dass der Vermieter bestehende Gesetze und Verordnungen sowie mit Dritten abgeschlossene Verträge uneinge- schränkt erfüllen kann. Im unternehmerischen Handeln bleibt der Vermieter stets frei. Die Wünsche des Mieterbeirats werden dabei soweit als möglich berücksichtigt. Der Mieterbeirat koordiniert gemeinsame Interessenlagen der Gesamtheit der Mieter und er- örtert diese mit dem Vermieter in partnerschaftlicher Zusammenarbeit. Mieterbeirat und Ver- mieter haben das gemeinsame Ziel, die Wohnsituation sowie die sozialen, kulturellen und nachbarschaftlichen Beziehungen zu beiderseitiger Zufriedenheit zu gestalten. Angestrebt wird, bei den die Gesamtheit der Mieter betreffenden Angelegenheiten zu einem Konsens zu kommen. Über den Mieterbeirat können die Mieter des Wohnviertels Informations-, Anhörungs- und Vor- schlagsrechte in Angelegenheiten ausüben, die eine Vielzahl an Mietern betreffen. In gleicher Weise kann der Mieterbeirat Übermittlungsorgan für die Mieter und für den Vermieter sein, soweit nicht individuelle Mietvertragsrechte und -pflichten betroffen sind. *) Soweit in diesem Dokument von Xxxxxxx und anderen Personenkreisen und Funktionen einheitlich in männlicher Form die Rede ist, dient dies nur der besseren Lesbarkeit. Mieterinnen sind selbstverständlich gleichgestellt und ebenso herzlich willkom- men bei der Beiratstätigkeit. Vereinbarung Mieterbeiräte Stand 21.10.2022 Seite 1 von 6 Der Tätigkeitsbereich des Mieterbeirates erstreckt sich auf folgende Bereiche, die die Gesamt- heit der Mieter betreffen: • Gemeinschaftsanlagen und -einrichtungen wie Grünflächen, Spielplätze, Kfz-Abstellflä- chen, Müllanlagen, Wascheinrichtungen, Gemeinschaftsantenne, Gemeinschaftsräume u. ä., • Einhaltung der Hausordnung, • Instandsetzung und Modernisierung, • Mieterveranstaltungen und -aktivitäten, • Fragen zu Nebenkostenabrechnungen. Aktuelle, nur auf das Wohnviertel bezogene Themen, können mit dem zuständigen Service- büro erörtert werden. Individuelle Mieterangelegenheiten das Mietverhältnis betreffend, wer- den mit den zuständigen Mitarbeitern im jeweiligen Servicebüro geklärt. Der Mieterbeirat hat für die unter § 2 benannten Tätigkeitsfelder Informations-, Anhörungs- und Vorschlagsrechte. Die Vorschläge des Mieterbeirats werden vom Vermieter im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenseiner finanziellen, arbeitsorganisatorischen und rechtlichen Möglichkeiten berücksichtigt. Mit Lehnt der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Vermieter Vorschläge ab, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigtbegründet er dies gegenüber dem Mieterbeirat. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich Den Beteiligten ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerbewusst, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt es den angestrebten Konsens in allgemeinen das Wohnvier- tel betreffenden Angelegenheiten nicht in allen Fragestellungen geben kann und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent Wenn und soweit zu einem Thema in zwei Mieterbeiratssitzungen keine Verständigung erfolgen kann, behält sich der Vermieter das Recht der Letztentscheidung vor, um die nachbarschaftli- chen Beziehungen der Bewohner untereinander zu befrieden und kein Konfliktpotenzial an- wachsen zu lassen. Dabei werden die Argumente des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur ArchivierungMieterbeirates angemessen berück- sichtigt. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt Wohnviertel übergreifenden Themen kann der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung Mieterrat einbezogen werden, so- fern sich der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats Mieterbeirat vertrauensvoll an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einMieterrat wendet.

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Samples: Vereinbarung Für Mieterbeiräte

Präambel. ProfiTickets Die Städtischen Museen Hanau sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)stets darum bemüht, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Veranstaltungen reibungslos und zur vollsten Zufriedenheit durchzuführen. Um Unklarheiten und Missverständnisse schon im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben Ansatz zu vermeiden, sind die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in auf der jeweils geltenden FassungWebseite xxx.xxxxxx-xxxxx.xx hinterlegt. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, Bei Anmeldung und Buchung sowie beim Besuch von Veranstaltungen erkennen die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages Kunden1 die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilenAGB aufgeführten Bedingungen an. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn Die jeweiligen Preise bzw. Teilnahmegebühren können den Preisangaben auf der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenWebseite xxx.xxxxxx-xxxxx.xx entnommen werden. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang Allgemeinen Geschäftsbedingungen für museumspädagogische Angebote der Städtischen Museen Hanau regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und den Städtischen Museen Hanau und gelten für alle buchbaren Angebote der Museumspädagogik wie beispielsweise Gruppenführungen, Familienangebote, Kindergeburtstage und Kreativwerkstätten. Für diese Angebote besteht eine Anmeldepflicht. Bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche sind die Altersangaben zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ beachten. Anmeldungen und InformationsmittelnBuchungen (schriftlich oder telefonisch) werden von der Verwaltung der Städtischen Museen schriftlich bestätigt. Über Änderungen Mit dieser Bestätigung gehen dem Kunden die AGB zu. Durch die Anmeldung oder Buchung des Kunden und Aktualisierungen einer schriftlichen Bestätigung seitens der Museumsverwaltung, in der die anfallenden Entgelte benannt werden, kommt der Vertrag zustande. Dadurch wird der Großkunde Veranstaltungstermin verbindlich für den Kunden reserviert. Je nach Veranstaltungstyp gibt es eine Höchstteilnehmerzahl. Es gilt die durch den Magistrat der Stadt Hanau erlassene Benutzungs- und Entgeltordnung der Städtischen Museen Hanau soweit in den AGB nichts Anderes geregelt ist. Die anfallenden Entgelte werden vor Beginn der Veranstaltung an der Museumskasse bezahlt. Im Museum Schloss Philippsruhe ist neben der Barzahlung auch Kartenzahlung möglich. In den Museen Steinheim und Großauheim muss die Bezahlung bar entrichtet werden. Stornierungen müssen schriftlich an die Verwaltung der Städtischen Museen Hanau erfolgen. Eine Stornierung bis zum 3. Werktag vor dem vereinbarten Termin ist kostenfrei. Bei einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird das volle Teilnahmeentgelt fällig. Gleiches gilt bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn. Nach 15-minütiger Verspätung des Kunden erlischt die Pflicht seitens des Museums, das gebuchte museumspädagogische Angebot durchzuführen. Es sei denn, der Kunde hat das Museum umgehend durch telefonisch über die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner Verspätung informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 MonatenDie Städtischen Museen Hanau sind berechtigt, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere, wenn: • für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen, • die Veranstaltung aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einStädtischen Museen Hanau zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Museumspädagogische Angebote

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)► vgl. Art. 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz, Artikel 2a Landesverfassung Baden-Württemberg Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Grundlagen für die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Rahmen eines Großkunden­ abonnements Öffentlichen Dienst bilden unter anderem - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GKAGG) beziehen können- das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behin- derungen - UN-Behindertenrechtskonvention - das Bundesteilhabegesetz (BTHG) - das Sozialgesetzbuch IX Teil 1 und Teil 3 - Landesverfassung (LV) - das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - das Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung - Landes- Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) - das Landesbeamtengesetz (LBG) mit der VwV des Innenministeriums zur Durchführung beamtenrechtlicher Vorschriften (BeamtVwV) - die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift aller Ministerien und des Rechnungshofs über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung (SchwbVwV) - die Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (Lehrkräfte -ArbeitszeitVO) - die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Anrechnungsstunden und Freistellun- gen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (VwV Anrechnungsstunden und Freistellun- gen) - Weitere gültige Vorschriften finden Sie unter: xxx.xxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx oder xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx-xx.xx Ziel der Inklusionsvereinbarung ist es, bei allen Beteiligten das Bewusstsein für die Belange behinderter Menschen im Schuldienst zu stärken und den gesetzlichen Auftrag aus den vor- genannten Gesetzen und Verwaltungsvorschriften zu ergänzen und für Fragen des schuli- schen Alltags zu konkretisieren. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen Inklusionsvereinbarung wird ein aktiver Beitrag zur In- klusion im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Arbeitsleben geleistet. Die dauerhafte berufliche Integration behinderter Menschen ist eine wesentliche Vorausset- zung für die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt selbstbestimmte und ermächtigtgleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und somit zugleich eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe. Das Vertragsverhältnis zwischen berufliche Fortkommen und der S­Bahn Aufstieg behinderter Menschen werden unterstützt und den Großkunden wird gefördert. Auswirkungen von Behinderungen auf die Arbeitsplatzsituation werden im offenen Dialog zwi- schen allen Beteiligten einer sachlichen und fachgerechten Lösung in GKA Verträgen geregeltpartnerschaftlicher Zu- sammenarbeit zugeführt. Um dies zu erreichen, werden konkrete und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit realisierbare Zielvereinbarungen abgeschlossen. Größtmögliche Transparenz und Berücksichtigung der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertragschulischen Besonderheiten sind dabei unverzichtbare Voraussetzungen. Behinderte Menschen, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag)die im Geltungsbereich dieser Vereinbarung beschäftigt sind bzw. Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarifsich um eine Einstellung bewerben, insbesondere Abschnitt 3.5dürfen darauf vertrauen, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungdass ihnen aufgrund ihrer Behinde- rung keine Nachteile und Ausgrenzungen erwachsen. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsUmsetzung der Inklusionsvereinbarung dient ferner der Prävention. Sie soll dazu beitra- gen, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit dass sich der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung Gesundheitszustand der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn behinderten Menschen stabilisiert bzw. die Aus- wirkungen der ProfiTicket­Vertriebspartner Behinderung abgemildert werden. Auch soll die Prävention eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, vorzeitige Zurruhesetzung bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einbegrenzte Dienstfähigkeit vermeiden helfen.

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Samples: Inklusionsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets Durch Investitionen von insg. 5,5 Mrd. Euro innerhalb von 10 Jahren sollen der Sanierungsstau an den Schulen abgebaut, neue Schulen für die wachsende Stadt errichtet sowie der bauliche Unterhalt signifikant verstärkt werden. Für den Neubau von Schulen (incl. Ersatzbauten) sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes knapp 2,8 Mrd. Euro eingeplant. Damit sollen rund 60 neue Schulen errichtet werden. Es gibt vier Akteure, die spezifische Beiträge zum Schulbau leisten: die Bezirke, die SenSW, die HOWOGE und die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH. Die Bezirke werden als Schulträger vom Neubau und von den Großsanierungen entlastet. Bei Sanierungen gilt folgende Aufgabenteilung: Die Bezirke konzentrieren sich auf Maßnahmen unter 10 Mio. Euro (hvvgemäß Gebäudescan 2016), die Mitarbeitende Landesebene auf Großsanierungen (über ihre Arbeitgeber 10 Mio. Euro lt. Gebäudescan 2016; 21 Standorte). Die HOWOGE übernimmt den Neubau insb. der weiterführenden Schulen, während sich die SenSW auf den Neubau von Grundschulen konzentriert. Die Großsanierungen werden so aufgeteilt, dass jeder der beiden genannten Akteure für jeweils 10 Schulstandorte zuständig ist. Dadurch [!] wird eine erhebliche Beschleunigung bei der Umsetzung der Maßnahmen [wieviel Monate?] und damit die Gewährleistung ausreichender Schulplätze für die deutlich steigenden Schülerzahlen [wieviel?] erreicht, was nur mit Mitteln der öffentlichen Verwaltung [In welcher Höhe stehen die 2021 – 2030 zur Verfügung? Wie groß ist die jährliche Deckungslücke?] nicht möglich wäre. Die [landeseigene] HOWOGE erhält Erbbaurechte an den landeseigenen Schulgrundstücken, kann diese Baumaß- nahmen durch die Aufnahme von Krediten finanzieren und vermietet die sanierten bzw. errichteten Schulen an die Bezirke nach kaufmännischen Grundsätzen [nicht etwa nach kommunalwirtschaftlichen] auf der Basis von Kosten- mieten. Das Land Berlin (Großkundenstellt) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements durch Anmietung der von der HOWOGE fertiggestellten Objekte … die Finanzierung der Vorhaben sicher. Zur gewählten Struktur gehört ein Einredeverzicht [des Landes Berlin] gegenüber den vorwiegend öffentlichen Banken. der HOWOGE (GKAwird) beziehen könnenermöglicht, die Investitionen zu Konditionen zu finanzieren, wie sie bei Kommunalkrediten üblich sind. Das Land Berlin beabsichtigt nicht, einer Belastung der Erbbaurechte zuzustimmen. Für die Bezirke werden keine zusätzlichen Belastungen daraus entstehen, dass ein Teil der Bauvorhaben durch die HOWOGE ausgeführt wird; mögliche kostenmäßige Nachteile werden ihnen ausgeglichen. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des dieses Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege jeweiligen Bezirk (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungenerfolgt) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist eine partielle Aufgabenübertragung auf die Konsequenzen HOWOGE, aber auch auf die SenBJF (bei Schulneubau teilweise Übernahme der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe Rolle des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einBedarfsträgers).

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Samples: Rahmenvertrag Zur Berliner Schulbauoffensive (Bso)

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern, das Land Berlin, das Land Brandenburg, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Hessen, das Land Mecklenburg-Vorpommern, das Land Niedersachsen, das Land Nordrhein-Westfalen, das Land Rheinland-Pfalz, das Saarland, der Freistaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt, das Land Schleswig-Holstein und der Freistaat Thüringen sowie die Bundesrepublik Deutschland (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements Weiteren „der Bund“ genannt) (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Folgenden „Vertragspartner“) sehen übereinstimmend die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt wachsenden Herausforderungen als Folge der Entwicklungen in der Informationstechnik. Der reibungslose und ermächtigtsichere Betrieb informationstechnischer Systeme stellt eine wesentliche Anforderung an die Aufrechterhaltung geordneter Abläufe in den Verwaltungen der Vertragspartner dar. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn Der Bund und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag die Länder haben mit der S­Bahn direkt Erarbeitung des im Anhang zu diesem Vertrag wiedergegebenen „Gemeinsamen Grundverständnis der technischen und organisatorischen Ausgestaltung der Bund- Länder-Zusammenarbeit bei dem Verbindungsnetz und der IT-Steuerung“ die Grundlage für ein neues System der Bund-Länder-IT-Koordinierung erarbeitet und in die Beratungen der Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (DirektvertragFöderalismuskommission II) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt eingebracht (AufnahmevertragArbeitsunterlage AG 3-08). Maßgeblich Hieraus hat die Föderalismuskommission II mit Artikel 91c des Grundgesetzes eine Grundlage für diese Verträge sind die IT-Koordinierung von Bund und Ländern entwickelt und beschlossen. Die Vertragspartner treffen daher auf der hvv GemeinschaftstarifGrundlage des Artikel 91c des Grundgesetzes – zur Einrichtung und Regelung der Arbeitsweise eines IT-Planungsrats als Steuerungsgremium der allgemeinen IT-Kooperation nach Artikel 91c Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes, – zu Planung, Errichtung, Betrieb und Weiterentwicklung von informationstechnischen Infrastrukturen, insbesondere Abschnitt 3.5auch zur Verbindung der informationstechnischen Netze von Bund und Ländern nach Maßgabe des gemäß Artikel 91c des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in Verfahren nach Artikel 91c Absatz 2 des Grundgesetzes zur Festlegung von IT-Standards und IT-Sicherheitsanforderungen, soweit dies der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifszur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige Datenaustausch erfordert, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.folgende Vereinbarung:3

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Samples: It Planungsrat Agreement

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Future Fame ermöglicht Musikern den Vertrieb ihrer physischen Tonträger (hvvnicht-exklusiv) und digitale Downloads & Streamings (exklusiv) über professionelle Vertriebswege. Das Produkt wird physisch auf den Umsatzstärksten Mailorder (z.B. Amazon & eBay) und weltweit in über 200 relevanten Download- und Streamingportale (z.B. Apple iTunes, Amazon MP3, Spotify, Apple Music, uvm.) erhältlich sein. Dieser Vertrag regelt die hierfür notwendige rechtliche Beziehung zwischen Future Fame und dem Musiker. Voraussetzung für den physischen Vertrieb einer CD ist ein vorhandener EAN-Code (Barcode). Dieser EAN-Code sollte auf dem Inlay (Rückseite) der CD aufgedruckt sein. Diesen EAN-Code kannst du noch vor deiner CD Produktion kostenlos erhalten. Solltest du hierzu Hilfe benötigen, so kannst uns gerne jederzeit kontaktieren. Musiker überträgt Future Fame hiermit auf physisch nicht-exklusiver und digital exklusiver Basis das Recht, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber vertragsgegenständliche(n) Produktion(en) auf allen von Future Fame und seinen Vertragspartnern betriebenen Internet-Shops sowie sonstigen Vertriebswegen als Download, Stream oder physischer Tonträger (GroßkundenCD) zu verkaufen. Musiker versichert, dass er Inhaber aller Rechte ist, die kraft dieser Vereinbarung übertragen werden. Zweck dieser Vereinbarung ist die Auswertung der Tonaufnahmen (digital) und Tonträger (physisch) von Musiker. Übertragen wird das Verbreitungsrecht, § 17 UrhG und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, § 19a UrhG. Musiker überträgt Future Fame das physisch nicht-exklusive Recht und digitale exklusive Recht, die Tonaufnahmen und Tonträger in jeder beliebigen Weise zu verwerten oder verwerten zu lassen. Dieses Recht gilt: Zeitlich: unbeschränkt Örtlich: unbeschränkt Inhaltlich: unbeschränkt Die Übertragung der Rechte bezieht sich auch auf das zur Verfügung gestellte Artwork, einschließlich der Texte, Grafiken, Bilder, Namen und Marken, etc. Durch die Einräumung des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung ist Future Fame berechtigt, die Tonträger und deren Inhalte zu präsentieren und Hörproben den Konsumenten durch das Internet in Ausschnitten zugänglich zu machen. Future Fame ist berechtigt, den Namen, einen etwaigen Künstlernamen, biografisches Material sowie Abbildungen des Künstlers für Werbe-, Promotion- und Merchandisingzwecke im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnendieses Vertrages und auch für eigene Werbezwecke zu benutzen oder benutzen zu lassen. Mit Diese Nutzungsrechte stehen Future Fame auch nach Ablauf dieses Vertrages auf nicht-exklusiver Basis zu, um für Future Fame und deren Inhalte zu werben, beispielsweise, um darauf hinzuweisen, dass der Gesamtabwicklung Künstler / die Künstlergruppe auf der Website von Future Fame vermarktet wurde. Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende insgesamt gekündigt werden. Auch ist es für beide Vertragsparteien möglich, diesen Vertrag für einzelne Veröffentlichungen unter Fortbestand des GKA haben die Verkehrsunternehmen Vertrages im hvv Übrigen zu kündigen. Dieses gibt dem Musiker das Recht, einzelne Veröffentlichungen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende aus dem angebotenen Repertoire zu streichen. Innerhalb dieser Kündigungsfrist noch bestellte Veröffentlichungen dürfen auch nach Ablauf der Kündigungsfrist noch ausgeliefert werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Nach Beendigung des Vertrags werden alle physischen Tonträger an Musiker zurückgesandt. Dabei entstehende Kosten hat Musiker zu tragen und kann von Future Fame mit der ggf. noch abzurechnenden Zahlung verrechnet oder in Rechnung gestellt werden. Musiker ist verpflichtet, für die jeweils zu vertreibenden Werke die Richtlinien zur Datenanlieferung einzuhalten. Die Anlieferung der Vertragsgegenstände hat in Form technisch einwandfreier (gepresster, nicht gebrannter) Tonträger und Tonaufnahmen zu erfolgen. Bitte im WAVE-Format (16 bit, 44,1 kHz, PCM) anliefern. Namenskonvention der Audio-Dateien: 01_Interpret_Titel.wav 02_Interpret_Titel.wav 03_Interpret_Titel.wav usw. Bitte im JPEG-Format mit 1440 x 1440 Pixel anliefern. Namenskonvention der JPEG-Datei: Interpret_Titel_Cover.jpeg Promo Fotos und sonstige Werbematerialien können ebenfalls angeliefert werden. Die Daten können auf einem Online-Server z.B. xxx.xxxxxxx.xxx oder xxx.xxxxxxxxxx.xxx hochgeladen und die Download Links per E-Mail versandt werden: xxxxxxx@xxxxxx-xxxx.xx Nach Erhalt des ausgefüllten und unterzeichneten Vertrags, versenden wir eine Bestätigungsmail mit der Aufforderung eine bestimmte Anzahl an physischen Tonträgern unserem Partner Xxx Xxxxxx per Post zu senden. Sobald der Lagerbestand eine kritische Anzahl erreicht hat, wird unser Mitarbeiter per E-Mail einen – nach seinem ermessen – angemessenen Nachschub der physischen Tonträger anfordern. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Verfügbarkeit der physischen Tonträger vom angeforderten Nachschub maßgeblich bestimmt wird. Auch weisen wir darauf hin, nur die angeforderte Anzahl an physischen Tonträger anzuliefern. Wenn innerhalb von 12 Monaten weniger als 10 CDs verkauft wurden, dann behalten wir uns vor, den Bestand auf 10 Tonträger zu reduzieren und die restlichen Tonträger auf Kosten von Musiker zurück zu senden. Den Verkaufspreis der Veröffentlichung legt Musiker selbst fest. In der Anlage „Fragebogen zur Veröffentlichung“ sind einige Beispiele zur Bestimmung des Verkaufspreises gegeben. Es sollte beachtet werden, dass je nach Umfang der Veröffentlichung die Preisstaffelungen von den Stores eingeschränkt werden. So ist z.B. für eine EP mit 4 Songs kein Verkaufspreis wie bei einem höherpreisigen Album möglich. Die Abrechnungen und Auszahlungen erfolgen innerhalb von 12 Wochen nach Ablauf eines jeden Kalenderhalbjahres unter Berücksichtigung zu erwartender Retouren. Zur Abrechnung gelangen alle im Mailorderhandel verkauften, bezahlten und abgerechneten Tonträger, sowie alle digitalen Verkäufe und Streams auf den Downloadportalen. Future Fame erteilt eine Gutschrift und tätigt die Überweisung auf die zuletzt angegebene Bankverbindung. Alle zu zahlenden Vergütungen verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Auszahlungen von Future Fame erfolgen mit befreiender Wirkung an die von Musiker mitgeteilte Bankverbindung. Sämtliche Zahlungen aus diesem Vertrag werden von Future Fame ausschließlich an Musiker selbst geleistet. Änderungen der Adresse und der Bankverbindung von Musiker sind Future Fame unverzüglich in schriftlicher Form anzuzeigen. Kontoinhaber: IBAN: BIC: Name der Bank: Musiker erhält für jede verkauften Tonträger eine Verkaufsbeteiligung von 70%, sowie von jedem Download oder Stream eine Verkaufsbeteiligung von 70%. Abrechnungsbasis für die Beteiligungen sind die bei Future Fame tatsächlich eingehenden Nettoerlöse. Die Abrechnungsbasis versteht sich exklusive Umsatz- oder ähnlicher Verkaufssteuern und ohne Berücksichtigung einer etwaigen Distribution-/Handlingcharge, die der jeweilige Abnehmer leistet. Der Musiker ist berechtigt, die der Abrechnung zu Grunde liegenden Unterlagen einmal jährlich nach Vereinbarung eines Termins durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag von ihm beauftragten unabhängigen vereidigten Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer während der Geschäftszeiten von Future Fame auf eigene Kosten einsehen zu lassen. Ergibt die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Buchprüfung in Bezug auf die dem Musiker zustehende Gesamtforderung eine Abweichung zu Ungunsten des Musikers von mehr als 10 %, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00so trägt Future Fame die angemessenen Kosten der Buchprüfung, 00000 Xxxxxxx beauftragt höchstens jedoch in Höhe des Fehlbetrages. Der Musiker garantiert den Bestand der mit diesem Vertrag übertragenen Rechte und ermächtigterklärt, dass die mit diesem Vertrag auf Future Fame übertragenen Rechte nicht Rechte Dritter verletzen oder sonst berühren. Das Vertragsverhältnis zwischen bezieht sich auch, ohne sich darauf zu beschränken, auf Einholung und Abgeltung sämtlicher mit dem vertragsgegenständlichen Produkt (einschließlich seiner Verpackungs- und Covergestaltung) verbundenen Urheber-, Leistungsschutz-, Verlags- und sonstiger Rechte. Der Musiker stellt Future Fame diesbezüglich von jedweden Ansprüchen Dritter frei und ersetzt jegliche Future Fame entstehenden Schäden und Aufwendungen. Sollten Dritte gegen Future Fame derartige Ansprüche geltend machen, ist Future Fame berechtigt bis zur Höhe der S­Bahn geltend gemachten Ansprüche Zahlungen an den Musiker zurückzubehalten, bis die Ansprüche des Dritten rechtskräftig geklärt sind. Insbesondere garantiert der Musiker auch, dass er die vertragsgegenständlichen Produkte frei von gewaltverherrlichenden, pornographischen, politisch radikalen oder in sonstiger Weise strafrechtlich relevanten Inhalten liefern wird. Das Vorgenannte bezieht sich sowohl auf die Verpackung und das Artwork der Produkte als auch auf auf den Großkunden wird in GKA Verträgen geregeltProdukten enthaltene Texte der Kompositionen und alle sonstigen Inhalte. Sollte Future Fame berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines vertragsgegenständlichen Produktes haben, und zwar unter so ist Future Fame nach eigenem Ermessen berechtigt, den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif Vertrieb solcher Produkte einzustellen bzw. abzulehnen, insbesondere ist Future Fame in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertragsolchen Fall berechtigt, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets Angebot im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstInternet sofort zu entfernen und jedwede Werbung dafür einzustellen. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Musiker gibt zudem folgende Garantien ab: - die Garantie, dass Musiker die Erlaubnis der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn Urheber bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für Urheberberechtigten der aufgenommenen Werke und / oder Texte zur vertragsgemäßen Veröffentlichung und Auswertung übertragbar innehat; - die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt Garantie, über alle übertragenen Rechte frei von Rechten Dritter zu verfügen; - die Garantie der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine AnsprechpersonRichtigkeit und Vollständigkeit der von Musiker gemachten Angaben, insbesondere der Credits, und die Garantie, dass Name und Bild der an den aufnahmen Mitwirkenden vertragsgemäß verwendet werden können; - die Garantie, dass Musiker sich in den Verträgen aller an den Vertragsaufnahmen mitwirkenden Künstlern, Produzenten und Studiomusikern die entsprechenden Rechte in weiterübertragbarer Form und mindestens im Umfang dieses Vertrages hat einräumen lassen. Future Fame ist berechtigt, die zu verwertenden Tonaufnahmen mit einem ISRC zu versehen. Sollte Musiker den Tonaufnahmen bereits selbst ISRC zugeteilt haben, so teilt Musiker diese ISRCs und die dazugehörigen ISRC-Datensätze unverzüglich Future Fame mit. Musiker wird ggf. als Vertreter einer Gruppe jedes Mitglied, insbesondere zum Nachweis der Berechtigung, die in diesem Vertrag übertragenen Verwertungsrechte diesen Vertrag vorlegen. Im Falle neuer Mitglieder gilt diese Regelung auch für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretungdiese. Änderungen der Adresse oder Bankverbindung sind der S­BahnFuture Fame unverzüglich bekannt zu geben. An Musiker gerichtete Mitteilungen werden wirksam, bzwwenn sie an die E-Mail oder ggf. dem Vertriebspartner an die jeweils schriftlich mitzuteilenmitgeteilte Adresse von Musiker oder des schriftlich Bevollmächtigten abgesandt sind. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit des Vertrages in seiner Gesamtheit unberührt. Future Fame und Musiker verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke. Aufhebung und Informationsmitteln/ oder Änderungen des vorliegenden Vertrages bedürfen der Schriftform. Über Änderungen und Aktualisierungen wird Die Aufhebung des vereinbarten Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiertSchriftform. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerDie Parteien sind sich darüber einig, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitetSchriftform durch Übersendung beidseitig unterzeichneter Erklärungen per E-Mail oder Fax gewahrt ist. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Gerichtsstand ist der Firmensitz von Future Fame. Hiervon unberührt bleibt das Recht von Future Fame, an dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt Sitz des Musikers zu klagen. Sofern eine Vertragsklausel unwirksam sein sollte, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. An die Stelle dieser Klausel stritt stattdessen eine wirksame Xxxxxxx, die den ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck sichert. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechtes. Ort Datum Future Fame Ort Datum Musiker Folgender Fragebogen ist fester Bestandteil des Vertrags. Es wird darauf hingewiesen, dass auf die korrekte Schreibweise zu achten ist, da diese Informationen 1:1 für den Musikvertrieb übernommen werden. Großkunden mit Direktvertrag Spätere Änderungen sind technisch nicht möglich. Um uns die Arbeit zu erleichtern, bitten wir uns diese Informationen elektronisch an folgende E-Mail zu übermitteln: xxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx z.B. EP 8,99 € bis 9,99 € und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent Album 11,99 € bis 14,99 € (Unsere Empfehlung 13,99 €) z.B. Single 1,99 €, EP 5,99 € und Album 11,99 € (Abhängig von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen Titelanzahl) Hinweis: Ein Song kostet im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden eineinzelnen Download immer 1,29 €.

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Samples: Vertriebsvertrag

Präambel. ProfiTickets Märkte tragen in einem großen Maß zur Attraktivität der Städte bei und bereichern damit die Lebensqualität der Menschen. Die Besucher der Märkte erwarten dabei ein persönliches Einkaufserlebnis mit buntem Markttreiben und vielfältigen Angeboten. Die „Kultur, Tourismus und Messebetriebe Zwickau GmbH“ (KULTOUR Z. GmbH) als Beteiligungsunternehmen der Stadt Zwickau ist daran interessiert, bisher bekannte und beliebte „Erlebnismärkte“ weiterhin anzubieten und neue zu erschließen. Bei der Organisation und der Durchführung dieser „Erlebnismärkte“ sind Abonnementsfahrkarten die unterschiedlichsten Interessensgruppen beteiligt, für deren reibungsloses Zusammenspiel grundlegende Regeln erforderlich sind, damit die „Erlebnismärkte“ unter optimalen Bedingungen für die Besucher funktionieren. Im Rahmen ihrer unternehmerischen und gestalterischen Freiheit als Veranstalter, ist KULTOUR Z. GmbH Xxxxxx des Hamburger Verkehrsverbundes Veranstaltungsrisikos bei der Organisation und Durchführung der „Erlebnismärkte“ auf öffentlich städtischen Flächen in der Stadt Zwickau. Ihr obliegt die optische und inhaltliche Ausgestaltung der „Erlebnismärkte“ und die alleinige Auswahl und Zulassung von Teilnehmern vorzunehmen. Aufgabe der KULTOUR Z. GmbH ist es dabei auch, die Interessen der Kunden, der Marktbeschicker und die eigenen Interessen als Veranstalter zu koordinieren. Hohe Qualitätsansprüche, professionelles Engagement und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen Beteiligten während der „Erlebnismärkte“ gilt als Maxime. Dabei steht der Kunde immer im Mittelpunkt. Ziel der KULTOUR Z. GmbH ist es weiterhin, mit dieser Marktordnung das Zusammenwirken aller Beteiligten (hvvBesucher, Händler, Stadt und KULTOUR Z. GmbH) bestmöglich zu gestalten. Das wird aber nur gelingen, wenn alle Beteiligten bereit sind, diese „Hausordnung“ zu akzeptieren. § 1 „Erlebnismarkt“ § 2 Marktplatz, Markttage, Marktzeiten § 3 Gegenstand / Sortiment des Marktes § 4 Marktvertrag / Standplätze § 5 Entgelte / sonstige Kosten § 6 Entgeltentstehung / Entgeltfälligkeit § 7 Beendigung des Marktvertrages § 8 Elektroanschlüsse § 9 Verkaufseinrichtungen § 10 Marktaufsicht / Marktbetrieb § 11 Verkaufsordnung § 12 Verhalten auf dem Markt § 13 Sauberhaltung und Reinigung der Marktfläche / Verkehrssicherungspflicht § 14 Versicherung § 15 Haftung § 16 Datenschutz § 17 Maßnahmen bei einem Verstoß gegen die Marktordnung § 18 Salvatorische Klausel Die KULTOUR Z. betreibt den „Erlebnismarkt“ im Sinne der Gewerbeordnung nach §68 Abs. 1 als Spezialmarkt oder nach §68 Abs. 2 als Jahrmarkt, im Weiteren als Markt / Sondermarkt bezeichnet. Die Marktordnung bestimmt die Ordnung, das Teilnahmerecht und das Verhalten auf dem Markt von Teilnehmern / Markthändlern und Marktbesuchern. Diese Marktordnung gilt für alle von der KULTOUR Z. GmbH betriebenen Märkte nach §1(1). Für die einzelnen Märkte können Ausführungsbestimmungen erlassen werden, die von KULTOUR Z. GmbH in Einzelfallgestaltung und ohne Rechtsanspruch festgesetzt werden. Für den Fall, dass der Markt nach der Gewerbeordnung festgesetzt wurde, ist diese Festsetzung Bestandteil dieser Marktordnung und hat Vorrang gegenüber dieser Marktordnung, soweit sich die Regelungen unterscheiden. Die Marktordnung ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung (Marktvertrag), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) zwischen der KULTOUR Z. GmbH und dem einzelnen Teilnehmer abgeschlossen wird. Der Teilnehmer erkennt die Regelung der Marktordnung mit dem Einvernehmen des ihm zugewiesenen Standplatzes an. Gegenüber dem Marktbesucher gilt diese Marktordnung auf Grund des der KULTOUR Z. GmbH zustehenden Hausrechts. Die KULTOUR Z. GmbH regelt im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenEinvernehmen mit der Stadt Zwickau die Örtlichkeit des Marktplatzes. Mit Marktart, Marktplatz, Markttage und Marktzeiten sind in der Gesamtabwicklung speziellen Ausführungsbestimmung, bezogen auf den jeweiligen Sondermarkt, gesondert geregelt. Diese Ausführungsbestimmungen sind Bestandteil dieser Marktordnung. Der Gegenstand des GKA haben die Verkehrsunternehmen jeweiligen Sondermarktes ist in der speziellen Ausführungsbestimmung geregelt. Diese Ausführungsbestimmungen sind Bestandteil dieser Marktordnung. Ob Waren / Sortimente / Leistungen zu den zugelassenen Gegenständen des Marktes gehören und feilgeboten werden dürfen, entscheidet im hvv durch Zweifelsfall die Marktaufsicht vor Ort. Der Teilnehmer hat einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH Zulassungsantrag (S­Bahn)Angebot der Teilnahme) zu stellen. Zulassungsanträge zur Teilnahme zum jeweiligen Sondermarkt sind, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich fristgemäß für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind jeweilige Kalenderjahr in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereitMarkt stattfindet, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werdenKULTOUR Z. GmbH zu stellen: - Die Bewerbungsfristen, Teilnahmebedingungen und Zulassungskriterien sind aus der speziellen Ausführungsbestimmung, bezogen auf den jeweiligen Sondermarkt, ersichtlich. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt Diese Ausführungsbestimmungen sind Bestandteil dieser Marktordnung. Ein Anspruch auf Teilnahme des Antragstellers / Bewerbers zum jeweiligen Sondermarkt besteht grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einnicht.

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Samples: Marktvertrag Und Teilnahmebestimmungen

Präambel. ProfiTickets Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (hvv)wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen eines Großkunden­ abonnements ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (GKAu. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) beziehen könnensowie soziale und ethische Aspekte. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben Dies berücksichtigend wird auch die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Auftragnehmerin darauf achten, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt dass sich ihr Unternehmen und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine ihre Nachunternehmer für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt Leistungserbringung an • die Einhaltung der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine AnsprechpersonMenschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN-Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die für die korrekte Umsetzung Beachtung des GKA Vertrages verantwortlich ist Verbots von Kinder- und gegenüber Zwangsarbeit nach der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, UN-Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Tax Compliance wahren werden.1

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Samples: Rahmenvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Die Krankenhäuser und deren Nebenbetriebe, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) der Freikirche der Siebenten- Tags-Adventisten angehören, sind in ihrem Dienst am Patienten der Bibel als ver- bindliches Wort Gottes und höchste Autorität verpflichtet. Der diakonische Dienst ist Wesens- und Lebensäußerung der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten. Alle in einer der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten angehörenden Einrich- tung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden eine Dienstgemeinschaft. Von den Mitgliedern dieser Dienstgemeinschaft wird erwartet, dass ihr Verhalten inner- halb und außerhalb des Dienstes der Verantwortung gegenüber der Nächsten, dem Nächsten, deren Angehörigen und Verwandten sowie dem Dienstgeber ent- spricht. Der diakonische Dienst geschieht im Rahmen eines Großkunden­ abonnements Auftrag Jesu Christi. Wer sich aus anderen Beweggründen zu diesem Dienst bereitfindet, ist Mitarbeiterin und Mitarbeiter mit gleichen Rechten und Pflichten; sie bzw. er muss jedoch die adventistischen Grundlagen der Arbeit anerkennen. Der Dienstgeberin bzw. dem Dienstgeber erwächst aus dem Wesen der Dienst- gemeinschaft die Pflicht zur Fürsorge für jede einzelne Mitarbeiterin und jeden ein- zelnen Mitarbeiter. Die Arbeitsvertragsrichtlinien (GKAAVR) beziehen könnengelten für alle in der Bundesrepublik Deutschland gele- genen, zur Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten gehörenden Krankenhäuser nebst deren Hilfs- und Nebenbetrieben und verbundenen Einrichtungen, soweit sie die Anwen- dung der AVR mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienstvertraglich vereinbaren. Mit Für die Hilfs- und Nebenbetriebe sowie verbundenen Einrichtungen der Gesamtabwicklung des GKA haben zur Freikirche der Sie- benten-Tags-Adventisten gehörenden Krankenhäuser gelten die Verkehrsunternehmen AVR nur insoweit, als die Anlagen 4 bis 7 keine Sonderregelungen enthalten. Für Ärztinnen und Ärzte gelten die AVR nur insoweit, als Anlage 1a keine Sonderregelungen enthält. Die AVR gelten nicht, sofern deren vollständige oder teilweise Anwendung nicht ausdrück- lich schriftlich vereinbart ist, für: a) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Leistungsfähigkeit infolge einer kör- perlichen, geistigen, seelischen oder sonstigen Behinderung beeinträchtigt ist und deren Rehabilitation oder Resozialisierung durch Beschäftigungs- und Arbeitstherapiemaßnahmen angestrebt wird; b) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht in erster Linie aus Gründen der Er- werbstätigkeit beschäftigt werden, sondern vorwiegend zu ihrer Betreuung. c) Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für einen festumgrenzten Zeitraum ausschließlich zu ihrer Vor- oder Ausbildung beschäftigt werden, sofern diese nicht unter Abschnitt XII. der AVR fallen. Für Auszubildende, die eine Berufsausbildung im hvv Sinne des BBiG bzw. des Krankenpflege- gesetzes oder des Pflegeberufegesetzes absolvieren, gilt ausschließlich Abschnitt XII sowie die Anlage 2 b der AVR. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat ihre bzw. seine beruflichen Fähigkei- ten und Erfahrungen uneingeschränkt in den Dienst am Nächsten zu stellen. Sie bzw. er soll jederzeit bemüht sein, das fachliche Können zu erweitern und sich regelmäßig entsprechend fortzubilden. Bei Ausübung ihres bzw. seines Dienstes hat sie bzw. er die für ihren bzw. seinen Arbeitsbereich bestehenden Gesetze und Verwaltungsbestimmungen sowie die durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Dienstanweisung oder Anord- nung ihrer bzw. seiner Vorgesetzten gegebenen Weisungen zu beachten. Die von der einzelnen Einrichtung erlassenen Dienstanweisungen sind für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter verbindlich. Die Dienstordnung ist Bestandteil des Arbeitsvertrages. Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter hat über dienstliche Angelegenheiten, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00deren Geheimhaltung ihrer Natur nach geboten oder durch allgemeine bzw. besondere Weisung der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers angeordnet ist, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregeltVerschwiegen- heit zu bewahren, und zwar unter auch noch nach Beendigung des Dienstverhältnisses. a) Auf den Voraussetzungen � Schutz von Daten und Informationen gegenüber Dritten ist besonders zu achten. Vertrauliche Daten und Informationen sind von der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter so zu schützen, dass Dritte keine Einsicht und/oder Zu- griff nehmen können. b) Über die gesetzlichen und einrichtungsinternen Regelungen zur Umsetzung des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit Datenschutzes, der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � Datensicherheit, des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag)Brandschutzes etc. Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, wird die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn Mit- arbeiterin bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner Mitarbeiter in geeigneter und betriebsüblicher Weise infor- miert. c) Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter ist verpflichtet, die gesetzlichen und ein- richtungsinternen Regelungen zu beachten und anzuwenden. Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter wird der Dienstgeberin bzw. dem Dienstge- ber alle Änderungen über die Angaben zu ihrer bzw. seiner Person, soweit sie für den Dienstvertrag von Bedeutung sind, unverzüglich mitteilen. Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter hat dafür Sorge zu tragen, dass sie bzw. er unter der jeweils angegebenen Adresse postalisch erreichbar ist, und verpflichtet sich, der Dienst- geberin bzw. dem Dienstgeber Änderungen der postalischen Zustelladresse un- verzüglich in Textform mitzuteilen. Aus der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung etwa entstehende Nachteile gehen zu Lasten der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbei- ters. a) Die Mitarbeiterinnen bzw. der Mitarbeiter wird der Dienstgeberin bzw. dem Dienstgeber eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer mitteilen, unter denen es der Dienstgeberin bzw. dem Dienstgeber möglich ist, die Mitarbeite- rinnen bzw. den Mitarbeiter in Notfällen zu kontaktieren. Im Falle einer Ände- rung dieser E-Mail-Adresse bzw. dieser Telefonnummer wird die Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiter der Dienstgeberin bzw. dem Dienstgeber die geänderte E-Mail-Adresse oder Telefonnummer mitteilen. Die Übernahme einer bezahlten oder einer den Dienst beeinträchtigenden nicht bezahlten Nebenbeschäftigung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Dienstgeberin bzw. den Dienstgeber. Die Versagung der Genehmigung ist schriftlich zu begründen. Eine erteilte Zu- stimmung kann jederzeit widerrufen werden, wenn das berechtigte Interesse der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers dies unter Berücksichtigung der Belange der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters rechtfertigt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf ihre dienstliche Tätigkeit nur mit Zustimmung der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers annehmen. Werden einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter sol- che Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf ihre bzw. seine dienstliche Tätig- keit angeboten, so hat sie bzw. er dies der Dienstgeberin bzw. dem Dienstgeber unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Auf dem Gelände, innerhalb der Gebäude sowie in den Fahrzeugen des Dienstge- bers bzw. der Dienstgeberin sind den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Rau- chen und die Einnahme von alkoholischen Getränken, Drogen- und Rauschmitteln untersagt. Rauchen ist in Einrichtungen in denen ein oder mehrere Raucherinseln existieren nur in der bzw. den Raucherinseln gestattet. Pflegliche Behandlung des Eigentums der Einrichtung und Sparsamkeit in seiner Verwendung gehören zu den Pflichten der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Falle eines von der zuständigen Be- hörde ausgerufenen Katastrophenalarms verpflichtet, auf Anordnung des Dienst- gebers außerhalb ihrer regelmäßigen Arbeitszeit die Arbeit unverzüglich aufzu- nehmen. Dies gilt auch für den Fall der Übung zur Überprüfung des Alarmierungs- verfahrens und der Einsatzbereitschaft. Der Dienstgeber wird die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt Durchführung solcher Übungen auf das notwendige Maß beschränken. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Aufnahme der Großkunde Arbeit verweigern, soweit dies einen Auf- wand erfordert, der in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Dienst- gebers an der Aufnahme der Arbeit steht oder die Aufnahme der Arbeit unter seinen Mitarbeitenden eine AnsprechpersonAb- wägung des entgegenstehenden Hindernisses mit dem Interesse des Dienstge- bers nicht zugemutet werden kann. Eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter, die ihre bzw. der seine Dienstpflichten ver- letzt, ist der Dienstgeberin bzw. dem Dienstgeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Dar- über hinaus können Verletzungen der dienstvertraglichen Haupt- und Nebenpflich- ten folgende arbeitsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen: - Ermahnung, - Abmahnung, - ordentliche Kündigung, - außerordentliche Kündigung. Begriffsbestimmungen: Fortbildungen sollen die beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten sowie Kompetenzen erhalten, fördern und erweitern. Weiterbildungen sind Zusatzausbildungen, die ein umfangreiches Fachwissen vermitteln. Hierzu zählen auch Maßnahmen, die für die korrekte Umsetzung Erlangung eines Fach- arztstatus oder eine Spezialisierung notwendig sind. Bildungsurlaub dient der beruflichen und politischen Bildung, bei einem anerkann- ten Veranstalter, muss durch den Dienstgeber genehmigt werden und unterliegt den Bestimmungen der Bildungsurlaubsgesetze der Länder. Im Kalenderjahr kann jede Mitarbeiterin bzw. jeder Mitarbeiter für interne und ex- terne Fortbildungen einschließlich der Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ge- mäß den Bildungsurlaubsgesetzen den Ländern an 5 Arbeitstagen unter Fortzah- lung der Bezüge freigestellt werden. Nimmt eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter auf Veranlassung und im Rahmen der Qualitätssicherung oder des GKA Vertrages verantwortlich ist Personalbedarfs der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers an einer Fort- oder Weiterbildung teil, die für ihn oder sie einen geldwerten Vorteil darstellt, so kann eine individuelle Vereinbarung geschlossen werden, die für den Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses auf Wunsch der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters oder aus einem von ihr bzw. ihm zu vertreten- den Grunde die Verpflichtung der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters zur Rückzah- lung der Aufwendungen für die Fort- oder Weiterbildung sowie die Höhe der zu- rückzuzahlenden Aufwendungen regelt. Ein geldwerter Vorteil liegt insbesondere dann vor, wenn - die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter durch die Fort- oder Weiterbildung ihre bzw. seine Berufs- und gegenüber Verdienstchancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert, - die Mitarbeiterin bzw. der S­Bahn verbindlich Mitarbeiter durch die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind Fort- oder Weiterbildung bei der S­Bahn, Dienstgeberin bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenDienstgeber die Voraussetzungen einer höheren Ver- gütung erfüllt oder - die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter eine in der Praxis anerkannte Qualifikation erlangt. Im Übrigen gelten, sofern keine Ansprüche gegen andere Kostenträgerinnen bzw. Kostenträger bestehen, die folgenden Regelungen: Die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber a) zahlt der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter, sofern sie bzw. er freigestellt werden muss, für die notwendige Fort- und Weiterbildung das bisherige Ent- gelt (§ 21 Abs. 1 AVR) und ggf. die Besitzstandszulage (§ 24) fort und b) trägt die Kosten der Fort- oder Weiterbildung. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter ist verpflichtet, der Dienstgeberin bzw. dem Dienstgeber die Aufwendungen für eine Fort- oder Weiterbildung im Sinne des Un- terabs. 2 zu ersetzen, wenn das Dienstverhältnis auf Wunsch der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters oder aus einem von ihr bzw. ihm zu vertretenden Grunde endet. Gleiches gilt, wenn die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter die Fort- oder Wei- terbildung später als sechs Monate nach ihrem Beginn ohne wichtigen Grund ab- bricht. Zu den Aufwendungen für eine Fort- oder Weiterbildung gehören zunächst die Kosten der Fort- oder Weiterbildung selbst, die Fahrtkosten für den Weg zwischen der Wohnung der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters und der Fort- bzw. Weiterbil- dungsstätte, sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung während der Fort- bzw. Weiterbildung. Zudem gehört zu den Aufwendungen für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmittelneine Fort- oder Weiterbil- dung auch das während der Freistellung gemäß Abs. 2 lit. a) gezahlte Entgelt mit Ausnahme des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung. Satz 1 gilt nicht, wenn die Mitarbeiterin wegen Schwangerschaft oder wegen Niederkunft in den letzten drei Monaten gekündigt oder einen Auflösungsvertrag geschlossen hat. Über Änderungen und Aktualisierungen wird die Dauer der Großkunde umgehend durch Verpflichtung zur Rückzahlung der Fort- oder Weiterbildungs- kosten schließen die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiertDienstgeberin bzw. Nach Absprache der Dienstgeber mit der S­Bahn/Mitarbeiterin bzw. dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann Mitarbeiter eine persönliche Einweisung verabredet werdengesonderte Individualvereinbarung ab. Versorgung Dauert eine Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme unter Berücksichtigung etwaig anfallender Reisezeiten, die nicht unter Absatz 3 fällt, länger als die durchschnittli- che regelmäßige individuelle Arbeitszeit der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung Mitarbeiterin bzw. des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/Mitarbeiters, ist ein Freizeitausgleich nur bis zur Dauer der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werdenvereinbarten regelmäßigen wöchentli- chen Arbeitszeit zu gewähren. Für Großkunden mit Direktvertrag wird Fort- oder Weiterbildungen, die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch nicht unter Abs. 1 fallen, gelten die S­Bahn veranlasst; jeweiligen betrieblichen Regelungen der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers. Gewährt die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf Dienstgeberin bzw. der Gültigkeit Dienstgeber der alten ProfiTicketsMitarbeiterin bzw. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung dem Mitar- beiter zum Zwecke der Teilnahme am GKA zurückan Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen be- zahlte Freistellung, � informiert die S­Bahn/so wird diese auf einen etwaigen Anspruch auf Bildungsurlaub nach den ProfiTicket­VertriebspartnerWeiterbildungsgesetzen der Länder angerechnet, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einsoweit dies rechtlich zulässig ist.

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Samples: Arbeitsvertragsrichtlinien

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes In Übereinstimmung mit aktuellen Ergebnissen der Wissenschaft bestätigt die gegen- wärtige bildungspolitische Diskussion die entscheidende Bedeutung der Qualität früh- kindlicher Bildungsprozesse für den weiteren Lebensweg der Kinder und die Zukunfts- fähigkeit unserer Gesellschaft. Eingedenk der Verantwortung, die den Kindertagesstätten als Orten frühkindlicher Bil- dung dabei zukommt, allen Kindern bestmögliche Bildungschancen zu eröffnen, schlie- ßen die der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin angehören- den Verbände, der Dachverband Berliner Kinder- und Schülerläden e. V. (hvvDaKS), die Mitarbeitende Eigenbetriebe gemäß § 20 KitaFöG2 sowie das Land Berlin, vertreten durch die Senats- verwaltung für Bildung, Jugend und Sport - nachstehend Vereinbarungspartner genannt - die folgende Vereinbarung über ihre Arbeitgeber die Qualitätsentwicklung in den Berliner Kindertages- stätten. Damit erfüllen sie den in § 13 des Kindertagesförderungsgesetzes (GroßkundenKitaFöG) im Rahmen beschrie- benen Auftrag zum Abschluss von verbindlichen Vereinbarungen über die Qualitätssi- cherung und Qualitätsentwicklung auf der Grundlage eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenvon der für Jugend und Fa- milie zuständigen Senatsverwaltung beschlossenen landeseinheitlichen Bildungspro- gramms. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem VertragDie Vereinbarungspartner verpflichten sich, den in § 22 des Tagesbetreuungsausbau- gesetzes und § 1 KitaFöG beschriebenen Bildungsauftrag der ProfiTicket­ Vertriebspartner Kindertagesstätten durch die Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms zu erfüllen. Sie vereinbaren, gemeinsam durch die in dieser Vereinbarung beschriebenen Maßnah- men die pädagogischen Fachkräfte in den Einrichtungen bei der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungUmsetzung des Bil- dungsprogramms konsequent zu unterstützen und sie den darin beschriebenen fachli- chen Anforderungen gemäß zu qualifizieren. Die Bestimmungen Vereinbarungspartner stimmen darin überein, dass der Charakter des hvv GemeinschaftstarifsBildungspro- gramms als Orientierungsrahmen den Prinzipien der Pluralität, Trägerautonomie und Konzeptionsvielfalt entspricht. Damit bietet das Programm Trägern und Einrichtungen die das ProfiTicket betreffenMöglichkeit, innerhalb seines Rahmens ihre eigenen Konzeptionen und Schwer- punkte umzusetzen. Gleichzeitig sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereitVereinbarungspartner bewusst, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle dass das Bildungsprogramm entsprechend den Erfahrungen der Praxis und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zukünftig fortzuschreiben ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmterklären ihre Bereitschaft, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einFortschreibungs- prozess mitzuwirken.

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Samples: Vereinbarung Über Die Qualitätsentwicklung in Berliner Kindertagesstätten

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Mit dem ZINSPILOT-Anlegerservice vermittelt die Deposit Solutions GmbH, Xxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx (hvv)„Deposit Solutions“) interessierten Anlegern („Anleger“) Tages-, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber Fest- und Kündigungsgelder (Großkunden„Anlageangebote“) verschiedener in Deutschland und im Rahmen eines Großkunden­ abonnements Ausland ansässiger Banken (GKA) beziehen können„Anlagebanken“). Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Die Max Heinr. Sutor oHG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt („Sutor Bank“) möchte dem Anleger die bequeme Nutzung des ZINSPILOT Anlegerservice („Anlegerservice“) ermöglichen und ermächtigtihm so Zugang zu den Anlageangeboten für Tages-, Fest- und Kündigungsgelder der Anlagebanken verschaffen. Das Vertragsverhältnis zwischen Für den Zugang zu den angebotenen Anlagen benötigt der S­Bahn Anleger ausschließlich eine Kontoverbindung bei der Sutor Bank, d. h. er muss keine weiteren Konten bei den Anlagebanken eröffnen. Zu diesem Zweck wird die Sutor Bank für einzelne Anleger oder Gruppen von Anlegern im eigenen Namen auf Rechnung der Anleger Treuhand(sammel)einlagen bei den Anlagebanken tätigen (nachfolgend „Treuhandeinlagen“ genannt) und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, diese Treuhandeinlagen für die Anleger verwalten. Der Anleger tätigt alle Einzahlungen und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungAuszahlungen eigenständig als Selbstentscheider. Die Bestimmungen Sutor Bank führt keine Anlageentscheidungen ohne Auftrag des hvv Gemeinschaftstarifs, Anlegers aus. Dabei werden die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und Anleger gegenüber der S­Bahn verbindlich jeweiligen Anlagebank bekannt gegeben, um die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als StellvertretungBedingungen für ein offenes Treuhandverhältnis zu erfüllen. Änderungen sind Der Anleger eröffnet zur Nutzung der S­Bahn, bzwAnlageangebote ein persönliches ZINSPILOT-Konto bei der Sutor Bank. Der Anleger zahlt auf das ZINSPILOT- Konto den gewünschten Anlagebetrag zwecks Anlage gemäß dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenvom Anleger ausgesuchten Anlageangebot ein. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, Auszahlungen aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wirdZINSPILOT-Konto an den Anleger erfolgen auf ein vom Anleger zu benennendes Referenzkonto. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­VertriebspartnersDer Anleger möchte dieses Angebot der Sutor Bank nutzen. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei Vor diesem Hintergrund schließen der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets Anleger und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr Sutor Bank (zusammen „Vertragspartner“) folgende Nutzungs- und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Treuhandvereinbarung:

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Samples: Kontoeröffnungsunterlagen

Präambel. ProfiTickets Der Betreiber betreibt einen 9-Loch-Golfplatz mit Übungsgelände sowie Verwaltungs- und Wirtschaftsgebäude. In Ausübung dieses Rechtes schließt der Betreiber nachfolgenden Spielberechtigungs- Vertrag: Gegenstand des Vertrages ist der Erwerb einer Spielberechtigung auf dem Golfplatz in Cleebronn durch den SB. Die Spielberechtigung gilt jeweils nur für eine Person und zwar nur für den SB. Sie ist nicht übertragbar, insbesondere sind Abonnementsfahrkarten Pfändung oder Abtretung vereinbarungsgemäß ausgeschlossen. Der Betreiber gewährt dem SB – neben weiteren Spielberechtigten - das höchstpersönliche Recht, auf der Golfanlage in Cleebronn (mit 9 Spielbahnen und Übungsflächen) Golf zu spielen, gemäß der Haus- und Nutzungsordnung sowie den Platzregeln in der jeweils gültigen Fassung. Zur Durchführung von Turnieren und Clubveranstaltungen ist der Betreiber berechtigt, die Nutzung der Golfanlage teilweise dem Golfclub Cleebronn e.V. zu übertragen (siehe jeweiligen Jahres-Turnierkalender). Das Spielrecht des Hamburger Verkehrsverbundes SB kann daher aufgrund der Durchführung von Turnieren, Sonderveranstaltungen oder ähnlichem beeinträchtigt werden. Darüber hinaus hat der SB die Möglichkeit zum Erwerb der Mitgliedschaft im Golfclub Cleebronn e.V., auf Antrag, zu den jährlichen Mitgliedsbeiträgen und Bedingungen der jeweils gültigen Clubsatzung und Clubbeschlüsse und gegen Vorlage dieses Vertrages. Der DGV-Ausweis wird dem SB nur gewährt, wenn der SB über ein mindestens zwölfmonatiges Nutzungsrecht an der Golfanlage und eine mindestens zwölfmonatige Mitgliedschaft im Golfclub Cleebronn e.V. verfügt. Dieses zwölfmonatige Nutzungsrecht an der Golfanlage erwirbt der SB nur im Falle der vollständigen Bezahlung der Jahresgebühr, auch wenn diese in monatlichen Raten bezahlt wird. Die Spielgebühr wird vom SB für die jährliche Pflege und Unterhaltung der Golfanlagen durch die Betreibergesellschaft, für die jährliche Ausübung des Spielrechts gemäß der Haus-, Platz- und Spielordnung in der jeweils gültigen Fassung. Der SB nimmt zur Kenntnis, dass die Golfanlage nicht ganzjährig im ordentlichen Spielbetrieb nutzbar ist. Die witterungsbedingte Nichtnutzbarkeit der Golfanlage liegt entsprechend im Verwendungsrisiko des SB. Der Golfsport ist ein Spiel in der Natur. Damit ist die Haftung für Bespielbarkeit des Golfplatzes und der Übungsflächen vertragsgemäß ausgeschlossen, es sei denn, die Unbespielbarkeit des Platzes oder der Übungsflächen ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers zurückzuführen. Dies gilt ebenso für die vorübergehende Nichtnutzbarkeit der Golfanlage infolge von sonstigen Ereignissen „höherer Gewalt“ und/oder darauf beruhenden behördlichen Maßnahmen, die weder der Betreiber noch die Mitglieder zu vertreten haben (hvvz.B. Streik, Hochwasser und sonstige Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Quarantäneanordnungen, Wildtierschäden oder behördliche Eingriffe und Maßnahmen (z.B. auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes). Dies gilt auch, wenn z.B. die Epidemie bzw. Pandemie den Parteien bereits bekannt ist, aber die Maßnahmen, die zu Einschränkungen oder zur Schließung des Golfbetriebs führen, noch andauern oder erneut behördlich angeordnet werden. Die von dem Betreiber festgesetzten Gebühren oder Preise für spezielle Dienst- und sonstige Leistungen, insbesondere für Übungsbälle, Trainerstunden, Turniergelder, Garderobenschränke, Unterstellplätze für Golfwagen und Akkus, gemietete Ausrüstungsgegenstände und ähnlichem, sind von diesem Vertrag nicht erfasst und vom SB in jedem Fall der Inanspruchnahme gesondert zu bezahlen. Der SB hat folgende ausdrückliche vertragliche Pflichten: — Zur Nutzung des 9-Loch Platzes ist die Vorlage einer DGV-Platzreife oder eines Handicap-Nachweises zwingend erforderlich; — Einhaltung der Golfetikette und der Golfregeln; — Zahlung der jeweiligen Jahresspielgebühr an den Betreiber; — Einhaltung der vom Betreiber aufgestellten Haus- und Nutzungsordnung; insbesondere Startzeit-Regelung und Anmeldung vor Rundenbeginn. — Einhaltung der Clubsatzung, falls Mitglied des Golfclub Cleebronn e.V. Der Vertrag beginnt am [ ] und läuft bis zum [ ]. Das Spielrecht kann bereits ab sofort kostenfrei genutzt werden. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten gekündigt, verlängert er sich automatisch jeweils um 12 Monate, endet jedoch spätestens am 31.12.2035. Der SB erhält die Option, falls nach Ablauf dieses Vertrages der Golfplatz vom Betreiber weiter betrieben wird, seine Spielberechtigung zu den dann vom Betreiber festgesetzten Bedingungen zu verlängern. Im Falle einer Kündigung sind die Spielberechtigungsplakette und der DGV-Ausweis spätestens an dem Tag, an dem der Vertrag endet, vom SB an den Betreiber zurück zu geben. Sofern der DGV Ausweis nicht zurückgegeben wird, schuldet der SB eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Spielgebühr bis zur Rückgabe des DGV- Ausweises, längstens für die Dauer der Gültigkeit des DGV Ausweises. Die Nutzungsentschädigung wird entsprechend anteilig für die Zeit bis zur Rückgabe bzw. längstens jedoch bis zum Ablauf der Gültigkeit des DGV-Ausweises berechnet. Die Kündigung des Spielrechtsrechtsvertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der SB verpflichtet sich, an den Betreiber für das gewährte Spielrecht je Vertragsjahr folgende Spielrechtsgebühren zu bezahlen: für Erwachsene (Ab 28. Lebensjahr) jährlich 1.049,00 € (inkl. MwSt.) oder monatlich 89,00 € (inkl. MwSt.), jeweils zzgl. Garantieumsatz von 100,00 € (inkl. MwSt.) jährlich. für junge Erwachsene (Ab 19. bis einschließlich 27. Lebensjahr) für Kinder/Jugendliche/Xxxxxxx (bis zum 18. Lebensjahr) jährlich 300,00 € (inkl. MwSt.) jährlich 0,00 € Der Garantieumsatz für „Erwachsene“ (ab dem 28. Lebensjahr) in Höhe von € 100,- pro Vertragsjahr ist Teil der Spielrechtsgebühr und dient zur Aufrechterhaltung der Qualitätsansprüche der Golfplatz Cleebronn GmbH & Co. KG. Der Garantieumsatz kann wie folgt verbraucht werden: Verzehr von Speisen und Getränken in der Gastronomie der Golfanlage. Der Garantieumsatz muss im jeweiligen Vertragsjahr verbraucht werden und kann nicht in das nächste Vertragsjahr mitgenommen werden. Der Garantieumsatz wird Ihnen erstmalig zum Fälligkeitstermin Ihrer ersten vertraglichen Jahresspielgebühr oder der ersten Rate der monatlichen Spielgebühr mit in Rechnung gestellt. Im Folgenden wird der Garantieumsatz jeweils zum Beginn eines Kalenderjahres fällig. Lediglich informatorisch wird dem SB mitgeteilt, dass sich die Mitarbeitende Spielgebühr sich aktuell kalkulatorisch wie folgt zusammensetzt, auch wenn diese in gleichen monatlichen Raten bezahlt wird: - Jährliche Pflege und Unterhaltung des Golfplatzes 20% der Spielgebühr - Nutzung des Vertragsgegenstandes durch den Spielberechtigten November bis bis Xxxx 10% der Spielgebühr - Nutzung des Vertragsgegenstandes durch den Spielberechtigten April bis Oktober 50% der Spielgebühr - Verwaltung und Service Januar-Dezember 20% Der SB kann hieraus keine Rechte herleiten. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Spielrechtsgebühr entsprechend eingetretener Kostenänderungen (insbesondere bei Änderungen der Betriebs- und Bewirtschaftungskosten, wie Strom, Kraftstoffe, Heizkosten, Wasserkosten, Düngemittel und Lohnkosten) zu erhöhen. In gleicher Weise und in gleichem Umfang ist der Betreiber bei Vorliegen von Kostensenkungen verpflichtet, den Preis herabzusetzen. Kostenerhöhungen und Kostensenkungen werden dabei saldiert. Der Betreiber wird dem Spieler eine Änderung der Spielgebühr bis spätestens 31.08. eines Jahres in Textform bekannt geben. Die neuen Spielgebühren gelten sodann ab dem 01.01. des Folgejahre bei monatlicher Zahlweise, bei jährlicher Zahlweise ab dem nächsten Rechnungsturnus. Sofern der Spieler mit der Kostenanpassung nicht einverstanden ist, kann er den Spielrechtsvertrag innerhalb von einem Monat nach Zugang der Mitteilung über ihre Arbeitgeber die Kostenanpassung mit Wirkung zum Ende des Kalenderjahres kündigen (GroßkundenSonderkündigungsrecht). Die Kündigung ist gegenüber dem Betreiber mindestens in Textform zu erklären. Die Jahresspielgebühr ist jeweils mit Rechnungstellung zum Beginn eines jeden Vertrags- jahres zur Zahlung fällig, bei monatlicher Zahlung jeweils zum Beginn des Monats. Der Spieler kann das Nutzungsentgelt weder mindern noch zurückfordern, wenn er vom eingeräumten Nutzungsrecht ganz oder teilweise keinen Gebrauch macht. Insbesondere kann der Spieler das Nutzungsentgelt weder mindern noch zurückfordern, wenn er vom eingeräumten Nutzungsrecht aus von ihm zu vertretenden und/oder aus seiner Risikosphäre stammenden Gründen nicht Gebrauch machen kann. Weiterhin kann der Spieler das Nutzungsentgelt weder mindern noch zurückfordern, wenn er vom eingeräumten Nutzungsrecht aufgrund von ihm nicht zu vertretender Gründe vorübergehend keinen Gebrauch machen kann. Die Weiterzahlungspflicht entfällt, wenn der Betreiber oder dessen Beauftragte die Nutzung der Anlage durch eine schuldhafte Vertragsverletzung verhindert haben. Solange der SB fällige Zahlungen nicht geleistet hat, ruhen die Rechte des SB aus diesem Vertrag, insbesondere das Spielrecht. Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen fällige Zahlungsansprüche des Betreibers sind vereinbarungsgemäß ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Soweit in den nachfolgenden Absätzen dieses § 7 nichts anderes vereinbart ist, ist die Haftung des Betreibers auf Schadensersatz ausgeschlossen. Der Betreiber haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht, deren Einhaltung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Spieler regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), verletzt. Der Betreiber haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Ferner gelten die Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbegrenzungen gemäß dieses § 7 nicht im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall der Verletzung einer Garantie durch den Betreiber, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers. Dem Spieler wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungs- und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld oder Wertgegenständen in einem durch Betreiber zur Verfügung gestellten Spind bzw. Caddiebox begründet keine Pflicht des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Dieser Vertrag ist nicht vererblich. Die Rechte aus diesem Vertrag können nur von einer natürlichen Einzelperson ausgeübt werden. Für den Fall, dass der Betreiber Rechte und Pflichten an der Golfanlage auf einen Dritten überträgt, stimmt der SB bereits jetzt der Übertragung dieses Vertrages auf den Dritten zu. Der Betreiber behält es sich ausdrücklich vor, die vorliegenden AGB an die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung anzupassen. Der Betreiber verpflichtet sich, dem Spieler die jeweils geänderten AGB unter drucktechnischer Hervorhebung der Änderungen unverzüglich in Textform (§ 126b BGB) an die dem Betreiber zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse zu übermitteln. Der Spieler kann mit einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung mit welcher die geänderten AGB übersandt werden, diesen in Textform (§ 126b BGB) an die in der Änderungsmitteilung angegebene E-Mail-Adresse widersprechen. Unterbleibt ein fristgerechter Widerspruch des Spielers, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Betreiber wird den Spieler in der Änderungsmitteilung darauf hinweisen, dass die geänderten AGB als angenommen gelten, sofern kein Widerspruch erfolgt. Die personenbezogenen Daten des SB werden von der Golfplatz Cleebronn GmbH & Co. KG selbst nur im gesetzlich zulässigen Rahmen gespeichert und verwendet. Eine Weitergabe der Daten an den assoziierten Golfclub Cleebronn e.V., den Deutschen Golfverband e.V. und Weitere erfolgt nur im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnender als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung, welche Bestandteil dieses Vertrages ist. Mit Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Textformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der Vertrag im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Übrigen gleichwohl gültig. In einem solchen Falle sind die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Vertragsparteien verpflichtet, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00die ungültige oder unwirksame Bestimmung so umzudeuten, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen zu ergänzen, umzuwandeln oder eine entsprechende Neuregelung zu treffen, dass der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt für eine etwaige Regelungslücke. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich materielles deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN – Kaufrecht Anwendung. Als Anlagen zu diesem Spielrechtsvertrag gehören: Anlage 1: Datenschutzerklärung Anlage 2: SEPA Lastschriftmandat Spielberechtigte*r (DirektvertragBei Minderjährigen: Vertretungsberechtigte*r) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem VertragOrt, Datum Golfplatz Cleebronn GmbH & Co. KG Cleebronn, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag)Ich ermächtige hiermit die Golfplatz Cleebronn GmbH & Co. KG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die aus von Golfplatz Cleebronn GmbH & Co. KG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Unter­ nehmen ausgeschieden sindBelastungsdatum, weist die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Abweichend von der vom Gesetzgeber vorgesehenen Regelvorankündigungsfrist ("Pre- Notification") von 14 Tagen vor dem Lastschrifteinzug bestätige/n ich mit meiner Unterschrift auf diesem Schreiben die Konsequenzen Vereinbarung einer Pre-Notification-Frist von mindestens 5 Ka- lendertagen vor dem Lastschrifteinzug bei der Nichtrückgabe hinErstlastschrift und 2 Kalendertagen bei Folgelastschriften. Zahlungspflichtiger Straße PLZ und Ort Kreditinstitut BIC: IBAN: Datum, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse Unterschrift Tel. 00000-00000-0 Fax Shop 00000-00000-00 Komplementär: CLG Verwaltungs GmbH Geschäftsführer: Xxxxxxxx Xxxxxx, Xxxxx Xxxxxx HRA 320249 Amtsgericht Stuttgart Bankverbindung: VBU Volksbank im Unterland IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Insbesondere zur Bestellung Ihres DGV-Ausweises und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an zur Wettspielabwicklung (Erstellung von Startlisten u. ä.) werden die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats betreffenden Daten an den Großkunden gesandtDGV, Kreuzberger Ring 64, 65205 Wiesba- den, weitergegeben. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Daten zur Verwendung für die ebenfalls nachfolgend beschriebenen Zwecke:

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Samples: Spielberechtigungsvertrag

Präambel. ProfiTickets Die Stiftung Weiterbildung ist Xxxxxx der Internetplattform „Weiterbildungs Portal Ruhr Ost“ unter der Do- maine „xxx-xxxxxxxxxxxxx.xx“. Kooperationspartner für das Portal sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), das Dortmunder Weiterbildungsfo- rum e. V. und die Mitarbeitende Weiterbildungsberatung Hamm. Das Weiterbildungs Portal Ruhr Ost bietet für Bür- ger/innen und Unternehmen der Region Dortmund – Kreis Unna – Hamm kostenlose Informationen über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Weiterbildung und enthält konkrete Suchmöglichkeiten im Rahmen Hinblick auf Weiterbildungsangebote und –anbieter. Es ermöglicht außerdem die Kommunikation zwischen Anbietern, Nutzern und Arbeitsmarktak- teuren. Der o. g. Bildungsträger trägt mit einer Jahresgebühr zu den Kosten für das Weiterbidungs Portal Ruhr Ost unter der Domaine xxx-xxxxxxxxxxxxx.xx bei und erhält dafür Zugang zu den ergänzenden Serviceleistun- gen des Portals. Die Jahresgebühr beträgt (bitte Zutreffendes ankreuzen): 🞎 200 € bei kleinen Bildungsträgern (nur ein Standort und geringe Anzahl von Kursen / Maßnahmen) 🞎 400 € bei größeren Bildungsträgern (mehr als ein Standort und / oder umfassendes Angebot) Die Stiftung Weiterbildung ist zurzeit nicht umsatzsteuerpflichtig. Sollte für die Einnahmen aus den Kosten- beteiligungen der Bildungsträger eine Umsatzsteuerpflicht entstehen, erhöht sich die Jahresgebühr um den jeweils geltenden Umsatzsteuersatz. Die Jahresgebühr wird jeweils fällig zum ersten Werktag des Folgemonats nach Abschluss dieser Verein- barung sowie zum 01. Januar für die Folgejahre. Die ergänzenden Serviceleistungen des Weiterbildungs Portal Ruhr Ost umfassen: ▪ Das Setzen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit Links auf die Homepage des Bildungsträgers ▪ Das Setzen eines Links auf die Internet-Adresse des Bildungsträgers, auf der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Hinweise zum Bildungs- angebot zu finden sind ▪ Die Vergabe einer Benutzeradresse und eines Passworts, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif der Zugang zu den geschützten Bereichen für fördernde Bildungsträger möglich ist Mit dem Zugang zum o. g. geschützten Bereich erhält der Bildungsträger das Recht, ▪ Daten in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kurspool einzugeben ▪ seine Daten zum ProfiTicket“ (AGB) in Anbieterprofil selbstständig zu verändern ▪ seinen Angeboten mehr als 30 Stichworte aus der jeweils geltenden Fassungaktuellen Stichwortliste zuzuordnen. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache Der Bildungsträger erklärt sein Einverständnis mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet Speicherung und Verbreitung seiner Adress- und Angebotsdaten sowie mit der Verlinkung auf seine Internet-Seiten. Er verpflichtet sich, Veränderungen seiner Daten, soweit sie von der Stiftung Weiterbildung oder ihren o. g. Kooperationspartnern gepflegt werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, unverzüglich mitzuteilen und dafür zu sorgen, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt eingegebenen Daten korrekt und aktuell sind. Die Stiftung Weiterbildung wird das Weiterbildungs Portal Ruhr Ost auch zukünftig weiterentwickeln und behält sich vor, die ergänzenden Serviceleistungen zu verändern, sofern das Nutzerverhalten dies nahe legt. Geplante Veränderungen werden mit den fördernden Bildungsträgern abgestimmt. Der Bildungsträger hat ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der geplanten Änderungen hat und diese trotzdem umgesetzt werden. Großkunden Ein besonderes Interesse an der Ab- lehnung liegt insbesondere dann vor, wenn die Inanspruchnahme der geänderten Serviceleistungen für den Bildungsträger keinen Nutzen mehr erbringt. Bestandteil dieser Vereinbarung sind die im Impressum von xxx-xxxxxxxxxxxxx.xx aufgeführten Regelungen zum Haftungsausschluss und zum Datenschutz (siehe Anlage). Die Vereinbarung tritt mit Direktvertrag Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem gilt zunächst unbefristet. Die Vertragsparteien können diese Vereinbarung jeweils zum 31.12. eines jeden Jahres kündigen. Die Kündigung muss bis zum 31.10. des betreffenden Jahres in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wirdschriftlicher Form erfolgen. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­VertriebspartnersDas Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei Änderungen bedürfen der S­Bahn nachbe­ stellt Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich ver- zichtet werden. Für Großkunden mit Direktvertrag Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTicketsübrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTicketsDie Parteien werden sich bemühen, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, einvernehmlich eine Regelung zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden anfinden, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen mit der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierungunwirksamen Regelung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und Gerichtsstand ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen TeilnahmevoraussetzungenUnna. Für Direktverträge führt den Bildungsträger: Für die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an Stiftung Weiterbildung (WFG): , den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht Unna, den Mit der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Benutzung dieser Internet–Seiten erkennen Sie die nachfolgenden Benutzungsbedingungen an:

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Samples: Kooperationsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Die EVC Crowdinvest GmbH betreibt auf der Internetseite xxx.xx-xxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz für Nachrang- darlehen (hvvim Folgenden „Plattform“). Dort haben Projekt- entwicklungsgesellschaften, Immobilien-Verwal-tungsge- sellschaften sowie sonstige im Immobilienbereich tätige Gesellschaften wie z.B. Ankäufer von Bestandsimmobi- lien (im Folgenden „Kapitalsuchende“), die Mitarbeitende Möglichkeit, geplante oder bereits begonnene Immobilienprojekte, wie z.B. die Neuerrichtung einer Immobilie, den Ankauf von Bestandsimmobilien und Baugrundstücken (jeweils ein- schließlich durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen an Gesellschaften mit Grundeigentum) sowie die Herstellung der Baureife, einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen und über ihre Arbeitgeber eine Schwarmfinanzierung neues Kapital einzuwer- ben. Über die Plattform können Anleger, sog. Crowd-Investo- ren, innerhalb eines individuell festgelegten, auf der Platt- form bekanntgegebenen Zeitraums (Großkundenim Folgenden „Kam- pagnenzeitraum“) Kapitalsuchenden Nachrangdarlehen gewähren. Jede Investitionsmöglichkeit wird im Rahmen eines Großkunden­ abonnements einer sog. Kampagne vorgestellt (GKAim Folgenden „Kam- pagne“) beziehen und hat einen individuell festgelegten Höchstbe- trag (im Folgenden „Investitions-Limit“), der als Ge- samtsumme der einzelnen Investments aller Crowd-Inves- toren im Rahmen der Kampagne nicht überschritten wer- den darf. Außerhalb der Kampagne hat der Kapitalsu- chende zudem die Möglichkeit weitere Finanzmittel zur Realisierung des Immobilienprojekts, insbesondere An- schubfinanzierungen, von Co-Investoren einzuwerben. Bei den über die Plattform vermittelten Nachrangdarlehen handelt es sich für den Kapitalsuchenden um Fremdkapi- tal. Sie beinhalten keine gesellschaftsrechtliche Beteili- gung der Crowd-Investoren am Kapitalsuchenden. Den Crowd-Investoren steht vielmehr ein endfälliger Rückzah- lungsanspruch in Höhe des gewährten Darlehens sowie eine Verzinsung des Darlehensbetrages nach Maßgabe des jeweiligen Nachrangdarlehensvertrages zu. Aufgrund des qualifizierten Nachranges der Darlehen ste- hen die Ansprüche der Crowd-Investoren unter einem Sol- venzvorbehalt und treten als nachrangig gegenüber den Ansprüchen anderer gegenwärtiger und zukünftiger Gläu- biger des Darlehensnehmers zurück. Der qualifizierte Nachrang bewirkt, dass die Crowd-Inves- toren ihre Ansprüche erst nach allen gegenwärtigen und zukünftigen Gläubigern des Darlehensnehmers, die keinen solchen Nachrang erklärt haben, geltend machen können. Mit Im Falle der Gesamtabwicklung Insolvenz bedeutet das, dass die Ansprüche der Crowd-Investoren lediglich aus der Vermögensmasse befriedigt werden können, die nach der Befriedigung der vorrangigen Gläubiger verbleibt. Verbleibt keine Vermö- gensmasse nach der Befriedigung der vorrangigen Gläubi- ger, führt dies zu einem Totalverlust der Vermögensanlage des GKA haben Crowd-Investors. Der Solvenzvorbehalt bewirkt ferner, dass die Verkehrsunternehmen Crowd-In- vestoren auch außerhalb einer Insolvenz des Darlehens- nehmers nur dann ihren Anspruch auf Zahlung der Zinsen und Rückzahlung des Darlehensbetrages geltend machen können, wenn durch diese Zahlungen kein Insolvenzgrund bei dem Darlehensnehmer herbeigeführt werden würde. Der Anspruch der Crowd-Investoren ist also von der wirt- schaftlichen Situation des Darlehensnehmers, insbeson- dere von dessen Liquiditäts- und Verschuldungssituation abhängig. Solange und soweit der Zahlungsanspruch des Crowd-Investors aufgrund einer schlechten Liquiditäts- und/oder Verschuldungssituation des Darlehensnehmers einen Insolvenzgrund zur Folge hätte, kann der Crowd-In- vestor seinen Zahlungsanspruch nicht geltend machen. Er- holt sich die schlechte Liquiditäts- bzw. Verschuldungssi- tuation des Darlehensnehmers nicht, kann dies zu einem Totalverlust der Vermögensanlage des Crowd-Investors führen. Plattform veröffentlicht wurden. Der Crowd-Investor ist Verbraucher im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Sinne des § 13 BGB. Finanzanlagenvermittlerin ist die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)EVC Crowdinvest GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx Xxxxxx, vertreten durch die Geschäftsführer Xxxx Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxx Xxxx, Xxxxx Xxxxxxx, und Xxxxxx Xxxxxx (im Folgenden „EVC Crowdinvest“). XXX Xxxxxxxxxxx wird zudem von dem Crowd-Investor gemäß diesem Nachrangdarle- hensvertrag mit der Verwaltung des Nachrangdarlehens beauftragt und ermächtigtbevollmächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � Zur Besicherung von Ansprüchen des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen Crowd-Investors aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahrendiesem Nachrangdarle- hensvertrag ist der Darlehensnehmer verpflichtet, � tauscht ProfiTickets bei Bedarfdie in Ziffer 10.3 aufgeführte Nachrangsicherheit zu bestellen. Die Nachrangsicherheit wird von der "Treuökonom" Be- ratungs-, z. B. NamensänderungRevisions- und Treuhandgesellschaft mbH Wirt- schafsprüfungsgesellschaft, umDomstraße 15, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement20095 Ham- burg, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe vertreten durch die S­BahnGeschäftsführer Xxxxx Xxxxxx- xxxx (Wirtschaftsprüfer und Steuerberater), � gibtXxxx Xxxxxx (Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) und Xxxx Xxxxxx (Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) (im Folgenden „Treuhänder“), wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte gemäß einem Vertrag über Treuhandtätig- keiten im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollendem Nachrangdarlehens- vertrag zwischen dem Crowd-Investor, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt dem Darlehens- nehmer und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung dem Treuhänder (im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungenFolgenden „Treuhand- vertrag“ - Anlage D) treuhänderisch für den Crowd-In- vestor gehalten, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege verwaltet und ggfs. verwertet. Der Crowd-Investor wird hiermit ausdrücklich auf das von dem Darlehensnehmer als Anbieter und Emittent der Ver- mögensanlage erstellte Vermögensanlagen-Informations- blatt (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei FahrgelderstattungenAnlage E) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist sowie auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe vorvertraglichen Verbrau- cherinformationen des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten AufgabenDarlehensnehmers gegenüber dem Crowd-Investor (Anlage A) hingewiesen. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr Darlehensnehmer ist eine Projektentwicklungsgesell- schaft und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel beabsichtigt die Überweisung Realisierung des in der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des MonatsAnlage F zu diesem Nachrangdarlehensvertrag dargestellten Im- mobilienprojektes (im Folgenden „Immobilienprojekt“). Die S­Bahn/in der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich Anlage F enthaltenen Angaben sind eine Wie- dergabe der Informationen und Darstellungen über das Im- mobilienprojekt, welche im Rahmen der Kampagne vom Darlehensnehmer zur Verfügung gestellt und auch auf der Darüber hinaus sind die Sollstellung des Fahrgeldes anhand für die Finanzanlagenvermittlung durch EVC Crowdinvest gegenüber dem Crowd-Investor geltenden Investment-AGB beigefügt (Anlage C), ebenso das Informationsblatt gemäß Finanzanlagenvermittlungs- verordnung (FinVermV) seitens der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen TeilnahmevoraussetzungenEVC Crowdinvest als Finanzanlagenvermittlerin gegenüber dem Crowd-Inves- tor (Anlage B). Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einDer Crowd-Investor sollte diese Anlagen besonders auf- merksam lesen.

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Samples: Nachrangdarlehensvertrag

Präambel. ProfiTickets In Naturwaldreservaten finden, abgesehen von notwendigen Maßnahmen des Waldschutzes und der Verkehrssicherung, keine Bewirtschaftung und keine Holzentnahme statt. Der Wald kann sich in seiner natürlichen Dynamik entwickeln, und es entstehen mit der Zeit urwaldähnliche Bestandsstrukturen. Insbesondere die in Wirtschaftswäldern seltenen Al- ters- und Zerfallsphasen der natürlichen Waldgesellschaften sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes für Forschung, Umweltbildung und Naturschutz von großem Interesse. Naturwaldreservate sollen die natürlichen und naturnahen Waldgesellschaften Bayerns in ihrer Struktur und Dynamik repräsentieren und die biologische Vielfalt auf Dauer sichern. Sie dienen der wissenschaftlichen Grundlagenforschung als Referenzflächen für naturnahe, weitgehend unbeeinflusste Waldlebensgemeinschaften. Durch die waldkundliche und waldökologische Forschung in den Naturwaldreservaten werden Erkenntnisse für eine naturnahe Waldbehandlung gewonnen. Als lokale Weiserflächen geben Naturwaldreservate dadurch wertvolle Hinweise für den praktischen Wald- bau. Darüber hinaus dienen Naturwaldreservate auch der forstlichen Umweltbildung (hvvWaldpädagogik) und dem Na- turerlebnis der Waldbesucher. Das Naturwaldreservat [Hier: Aussage zu Lage (Stadt, Gemeinde, Landkreis), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber Gebietskulisse (Großkundenz. B. Naturpark, LSG, FFH, ...), aktueller Zustand (Waldgesellschaft, Naturnähe) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. und weitere relevante Informationen.] Mit der Gesamtabwicklung Einrichtung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden Naturwaldreservats wird das Prinzip eines auf freiwilligen Vereinbarungen basierenden Natur- schutzes in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifseiner Weise verwirklicht, die Vorbildcharakter hat. [Name Waldbesitzerin/Waldbesitzer] stellt die Waldflä- chen für das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle Naturwaldreservat zur Verfügung und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine verzichtet für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine Laufzeit dieser Vereinbarung auf deren weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einforstwirtschaftliche Nutzung.

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Samples: Vereinbarung Zum Naturwaldreservat

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), Die Stadt Göttingen und die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Gemeinde Gleichen beabsichtigen den Ausbau eines Radweges zwischen dem im Rahmen Göttinger Süden liegenden Werderhof und dem Ortsteil Diemarden der Ge- meinde Gleichen. Es handelt sich dabei um ein gemeinsames Projekt, in dem ein Planfeststel- lungsverfahren, ein Förderantrag und die Beauftragung für die Herstellung eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenRadweges auf dem Gelände zweier Kommunen vorgenommen werden soll. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen Der Radweg im hvv Gartetal ver- bindet die Gemeinde Gleichen mit dem Göttinger Stadtgebiet. Von der L 564 führt in Höhe Garteschenke ein Wirtschaftsweg über den Werderhof zum eigentlichen Radweg. Für den Radverkehr stellt diese Verbindung eine attraktive und steigungsarme Strecke zwischen Die- marden und Göttingen dar. Der Radweg verläuft ca. 555 m auf städtischem Gebiet; der übrige 1.095 m lange Abschnitt befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Gleichen. Die Oberfläche des Radwegs ist an einigen Stellen durch Wurzelaufbrüche in einem schlech- ten Zustand, so dass eine Sanierung des Weges erforderlich ist. Es ist zu erwarten, dass nach einer Sanierung innerhalb kürzester Zeit durch die nahe am Weg stehenden Bäume erneut Wurzelaufbrüche entstehen. Darüber hinaus ist die Breite des Weges auf der gesamten Länge nicht ausreichend für Begegnungen von Rad/Rad und Fußgänger/Rad. Der Weg ist gepflastert und hat eine Breite von 1 m bis 1,5 m. Um den wiederkehrenden Problemen mit Wurzelaufbrüchen zu begegnen, ist vorgesehen, teilweise einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn abweichenden Trassenverlauf zu wählen und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter Weg neu anzulegen mit ei- ner den Voraussetzungen � Regelwerken entsprechenden Breite von 2,50 m. Diese Verbreiterung macht aus Na- turschutzgründen auf dem Gebiet der Gemeinde Gleichen eine geringfügige Abweichung des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungjetzigen Trassenverlaufs notwendig. Die Bestimmungen Wegeverbindung liegt im Landschaftsschutzgebiet, daher sollen die Planungen des hvv GemeinschaftstarifsTrassenverlaufs den Erhalt der vorhandenen Bäume und Ge- hölzstrukturen berücksichtigen. Zur Kompensation der durch den Bau entstehenden zusätzli- chen Flächenversiegelung sind Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Der Umfang der Maß- nahmen wurde durch vertiefende Untersuchungen ermittelt. Zur planungsrechtlichen Absicherung muss ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem sämtliche landschaftsschutzrechtlichen Fragestellungen betrach- tet werden. Der geplante Trassenverlauf ist den beigefügten Planungsunterlagen zu entnehmen. Die Baumaßnahmen sind sowohl auf dem Gebiet der Stadt Göttingen als auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets auf dem Gebiet der Gemeinde Gleichen im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstLandkreis Göttingen durchzuführen. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Vor diesem Hintergrund ver- einbaren die Parteien auch eine Kostenteilung nach Maßgabe der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einnachfolgenden Vereinba- rung.

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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung

Präambel. ProfiTickets Die Hochschule Augsburg, gegründet als Fachhochschule am 1. August 1971, ist mit ihren ingenieur- und wirtschaftswissenschaftlichen, gestalterischen und interdis- ziplinären Studiengängen wesentlicher Impulsgeber für die Entwicklung und Nach- wuchsförderung der gesamten Region. Die Wurzeln der Hochschule reichen aller- dings noch viel weiter zurück, über 300 Jahre währt die Tradition im gestalterischen Teil der Hochschule – seit der Reichsstädtischen Kunstakademie 1710. Dieses Erbe wurde, verbunden mit dem Rudolf-Diesel-Polytechnikum, unter dem Dach der Hoch- schule vereint. Aus diesen Wurzeln zieht die Hochschule ihre Kraft und verknüpft sie mit den Ansprüchen an eine moderne praxisorientierte Ausbildung in Augsburg. Die drei Bereiche „Technik - Wirtschaft - Gestaltung“, mit denen die Fachhochschule Augsburg sich seit den 70er-Jahren einen Namen in der Region gemacht hat, sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) in dieser Form und Verbindung einmalig in der bayerischen Hochschullandschaft. Die Hochschule konnte im Rahmen eines Großkunden­ abonnements dieses Fächerspektrums vor allem durch die Inter- disziplinarität der Studienangebote auf die Bedürfnisse der Region reagieren und zu einem Markenzeichen der Hochschule ausbauen. Genannt sei hier beispielhaft die Einführung des Studiengangs und des Kompetenzzentrums Mechatronik im Rahmen der High-Tech-Offensive wie auch der Ausbau der Umwelttechnik in Verbindung mit dem „bifa Umweltinstitut“. Heute können über 5700 Studierende aus mehr als 35 modernen und gut nachgefragten Studienangeboten auswählen: In insgesamt 15 grundständigen Bachelorstudiengängen in den Fakultäten Architek- tur und Bauwesen, Elektrotechnik, Informatik, Gestaltung, Maschinenbau und Ver- fahrenstechnik sowie Wirtschaft werden die Studierenden vorbereitet auf ihre Tätig- keit in Unternehmen der Region und darüber hinaus. Vier Studiengänge davon wer- den als Studiengänge mit vertiefter Praxis, sechs Studiengänge als Verbundstudium (GKAmit Studien- und Berufsabschluss) beziehen könnenangeboten. 17 Masterstudiengänge (davon zwei in berufsbegleitender Weiterbildung) vervollständigen die Ausbildung und erlauben eine hochqualifizierte Tätigkeit bei den Arbeitgebern. Ein berufsbegleitender Bache- lorstudiengang „Wirtschaftsingenieurwesen“, der speziell für Meister und Techniker eingerichtet wurde und bereits im dritten Jahr erfolgreich läuft, erlaubt die Höherqua- lifizierung von Berufstätigen, ohne dass diese ihre Berufstätigkeit aufgeben müssen. In diesem Studienangebot wird insbesondere durch die Fakultät für Allgemeinwis- senschaften die Ausbildung in MINT-Grundlagenfächern vorangetrieben und durch das neu geschaffene „Zentrum für Sprachen und interkulturelle Kommunikation (ZSI)“ die Sprachkompetenz der berufstätigen Studierenden gefördert. Die Hoch- schule bietet damit ein breites Bildungsportfolio für verschiedenste Zielgruppen und individuellem Zuschnitt und hat sich als Schlüsselakteur in der Fachkräfteentwicklung der Region etabliert. In allen Studiengängen pflegt die Hochschule den Technologie- und Know-how- Transfer durch intensive Kooperationen mit der Wirtschaft. So werden mehr als 90 % aller Abschlussarbeiten in Technik und Wirtschaft mit Unternehmen der Region durchgeführt und bieten daher eine ideale Basis für den Berufseinstieg. In der ange- wandten Forschung und Entwicklung ist sie Impulsgeber für die Region und bietet ihren Partnern Expertenwissen sowie passgenaue Lösungen für komplexe innerbe- triebliche Fragestellungen. Ihre Kompetenzen bündeln sich im Forschungsschwer- punkt Ressourceneffizienz. Weitere Forschungsschwerpunkte liegen in den Berei- chen Multimedia, Faserverbund, IT-Sicherheit und Mensch-Maschine-Interaktion. Das Institut für Technologietransfer und Weiterbildung fungiert als zentrale Kontakt- stelle der Hochschule. Es koordiniert Forschungsvorhaben fakultätsübergreifend und interdisziplinär. Mit der Gesamtabwicklung Entwicklung des GKA haben Markenversprechens „gefragte Persönlichkeiten (gP)“ hat es sich die Verkehrsunternehmen Hochschule zum Ziel gemacht, aus ihren Studierenden durch enge Praxis- beziehungen und moderne Lernformen Persönlichkeiten zu entwickeln, die in Wirt- schaft und Gesellschaft sehr gefragt sind. Vision der Hochschule ist, in der Region die maßgebliche Anlaufstelle für Unternehmen und angehende Studierende zu sein, die sowohl Wert auf Fachkompetenz als auch auf die Übernahme von Verantwortung in Gesellschaft und Wirtschaft legen. Dieses Markenversprechen der Hochschule wird derzeit in einem breit angelegten Profilbildungsprozess innerhalb der Hochschule zu einem tragenden Leitbild ge- schärft. Die Hochschule stellt damit Weichen für die Weiterentwicklung in den Zu- kunftsfeldern modernes und attraktives Studium, angewandte Forschung und Ent- wicklung, Hochschulkommunikation und Internationalisierung. Entlang dieser Zukunftsfelder hat die Hochschule ihre Ziele in diesen Zielvereinba- rungen formuliert, die sie in Partnerschaft mit dem Staatsministerium im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und Zeitraum 2014 bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein2018 erreichen möchte.

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Samples: Zielvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Der Gemeinderat hat am ………..die Einrichtung der …………schule als Ganztagesgrund- schule in ……………… Form beschlossen. Zum Schuljahr …….. wird mit der Ganztages- grundschule zunächst in Klassenstufe eins begonnen. In den folgenden Schuljahren wird der Ganztagesbetrieb jeweils um die Klassenstufe eins erweitert, bis im Schuljahr alle Klassenstufen im Ganztagesbetrieb geführt werden. Laut Einrichtungserlass des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg muss eine Ganztagesgrundschule einen Ganztagesbetrieb an vier Tagen in der Woche mit täglich mindestens acht Zeitstunden gewährleisten. An allen Tagen mit Ganztagesbetrieb ist ein Mittagessen bereitzustellen. Die Ganztagesgrundschule besteht aus Pflichtunterricht und zusätzlichen Angeboten der Schule sowie Bildungs- und freizeitpädagogischen Angeboten, die Mitarbeitende vom Schulverwaltungs- amt zu leisten sind. Für die zusätzlichen Angebote der Schule bekommt die schule laut Xxxxxxxxxxxxxxxxxx des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport bis zu Lehrerstun- den pro Ganztagesklasse vom Land. Für die Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote sowie die Betreuung über ihre Arbeitgeber (Großkunden) die Mit- tagszeit stellt die Landeshauptstadt Stuttgart für die Schule vom Gemeinderat festgelegte finanzielle Mittel und Stunden pro Woche zur Verfügung, mit denen der Xxxxxx mittels Ge- meinderatsbeschluss – in der Regel nach Ausschreibung - im für die Ganztagesgrundschule geforderten Zeitfenster mit der Durchführung der genannten Angebote beauftragt wird. Es ist gewünscht, dass der Xxxxxx im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung Umsetzung des GKA haben die Verkehrsunternehmen sinnvollen pädagogischen Ge- samtkonzepts Dritte zur Durchführung ergänzender Angebote, beispielsweise im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag künstleri- schen, sportlichen, musischen oder kulturellen Bereich, beauftragt. Da die S­Bahn Hamburg GmbH Arbeit in Schulen stattfindet, ist weltanschauliche Neutralität für den Xxxxxx und sein Personal unabdingbare Voraussetzung für die Arbeit in der Ganztagesgrundschule. Der Trä- ger wirkt im Rahmen dieses Vertrags am Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule im Sinne des Schulgesetzes mit. Da die Aufnahme der Schulform „Ganztagesschule“ in das Schulgesetz unmittelbar bevorsteht und bisher noch keine Erfahrungen mit der Umsetzung der Standarderhöhung vorliegen, sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass dieser Vertrag innerhalb eines Zeitraumes von ca. 2 Jahren einer erneuten Überprüfung bedarf. Sofern eine Anpassung der Vertragsbedingungen stattfindet, geschieht diese nicht mit dem Ziel, dass sich die nachfolgenden Rahmenbedingungen für den Xxxxxx und sein Personal verschlechtern. Der Xxxxxx übernimmt - gegebenenfalls unter Hinzuziehung Dritter - wie nachfolgend gere- gelt, die Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote sowie die Betreuung über die Mit- tagszeit an der schule. Die Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote, auch während der Mittagszeit, erfolgen auf der Grundlage des pädagogischen Rahmenkonzeptes (S­BahnAnlage 2 entspricht Anlage 1 zur GRDrs 6/2013,), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00der festgelegten Standards in Ganztagsgrundschulen (Anlage 1, 00000 Xxxxxxx beauftragt entspricht Anlage 2 und ermächtigt2a der GRDrs. Das Vertragsverhältnis zwischen 6/2013) und werden in das Gesamtkonzept der S­Bahn Schule einge- bunden. Die vom Land bereitgestellten Lehrerstunden und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregeltdie Leistungen des Trägers und Dritten bilden eine Einheit im Rahmen des schulischen Gesamtkonzepts. Für alle Angebote werden vom Xxxxxx eigene Fachkräfte, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit deren Ausbildung einen pädagogi- schen Hintergrund oder die Berufspraxis im Bereich der S­Bahn direkt Schulkindbetreuung haben (Direktvertragz. B. Sozialpädagoge/in, Erzieher/in, Kinderpfleger/in, Theaterpädagogen, etc.) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den eingesetzt. Bei der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt Durchführung einzelner Programmbausteine können vom Xxxxxx beauftragte Dritte das An- gebot unterstützen (Aufnahmevertragsiehe hierzu auch §3). Maßgeblich für Die im jeweils aktuellen Stundenplan angegebenen Stunden, die vom Xxxxxx durchzuführen sind, müssen eingehalten werden. Auch im Krankheitsfall sowie sonstigen Abwesenheitszei- ten sind diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungdurch den Xxxxxx mit einer gleichwertig qualifizierten Kraft zu gewährleisten. Die Bestimmungen Festlegung der Zeiten für Ferienbetreuung und Ergänzende Angebote erfolgt – nach Abstimmung zwischen Xxxxxx und Schulleitung – durch den Xxxxxx mit Zustimmung des hvv GemeinschaftstarifsSchulverwaltungsamtes. Der Xxxxxx setzt ausschließlich Personal ein, von dem ihm ein erweitertes polizeiliches Füh- rungszeugnis (§§ 30a, 31 Bundezentralregistergesetz) ohne Eintrag vorliegt. Der Xxxxxx verpflichtet sich, eine Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe (§ 8a Abs. 4 SGB VIII, § 72a Abs. 2, 4 SGB VIII) mit dem Jugendamt der Landeshauptstadt Stutt- gart zu unterzeichnen. Der Xxxxxx bezieht die Schulleitung in seine Entscheidung ein, welche Kooperationen einge- gangen werden. Es werden nur solche Kooperationen durchgeführt, die die Schulleitung und das ProfiTicket betreffenSchulverwaltungsamt befürwortet. Hierfür ggf. benötigte finanzielle Mittel sind aus den Mitteln zu finanzieren, sind die die Landeshauptstadt Stuttgart dem Xxxxxx für die Durchführung der Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote zur Verfügung stellt. Der Xxxxxx muss mit Dritten den Vertretungsfall regeln. Der Xxxxxx verpflichtet seine Kooperationspartner schriftlich, ausschließlich qualifiziertes Personal i.S. von §2 einzusetzen. Im Falle einer Kooperation zwischen dem Xxxxxx und einem Verein für ein Sport- oder Be- wegungsangebote innerhalb des Ganztagesschulbetriebs kann ein Zuschuss seitens der Landeshauptstadt Stuttgart geleistet werden (siehe Anlage 4). Die Verteilung der vom Xxxxxx sowie von Dritten durchzuführenden Stunden auf die Stun- denpläne der einzelnen Klassen erfolgt in Absprache von Schulleitung und Xxxxxx. Die Schulleitung berücksichtigt bei der Stundenplanung auch Belange des Trägers (Einsatz- zeiten des Personals). Eine adäquate und kindgerechte Rhythmisierung des Schultages, wie sie auch die Vorgaben des Landes Baden-Württemberg vorsieht (genaueres hierzu ist dem auch Antrag der Schule auf Einrichtung einer Ganztagesschule zu entnehmen, siehe Anlage 5), ist in digitaler Form jeden Fall zu gewährleisten. Die Schule setzt die 8 zusätzlich vom Land bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen Lehrerwochenstunden (6 Zeit- stunden) vollständig und ausschließlich für ProfiTickets Angebote im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei BedarfGanztagesbetrieb ein, z. B. Namensänderungfür Tan- demstunden, umIndividuelles Lernen. (1) Personalausgaben (2) Erweiterter Fachkräftekatalog (3) Personalaufwand / Klasse a) Verpflichtende Ganztagesgrundschule Der Xxxxxx weist anhand von Stunden-/Einsatzplänen nach, � unterstützt dass alle in dem vom Land vorgegebenen verpflichtenden Zeitrahmen nicht durch Lehrerdeputate des Lan- des abgedeckten Stunden im Hortstandard erbracht werden. Wie in Anlage 1 unter 10. und 11. aufgeführt, werden im Schnitt 24 Stunden benötigt: - 9 Stunden in Doppelbesetzung - 6 Stunden in Einfachbesetzung, aber im Tandem mit einer Lehrkraft 6 weitere Stunden können vom Xxxxxx flexibel eingesetzt werden. • Der Xxxxxx stellt sicher, dass in der Regel für die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das GroßkundenabonnementBetreuung einer Klasse zwei Fach- kräfte zur Verfügung stehen. Fällt Personal kurzfristig durch Krankheit, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten Urlaub etc. aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollensollten nach Möglichkeit die flexiblen Stellenanteile zum Einsatz kommen. Un- geachtet dessen ist sicherzustellen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält dass mindestens eine Kraft pro Klasse zur Ver- fügung steht. b) Frühbetreuung c) Spätbetreuung d) Betreuung am Freitagnachmittag e) Ferienbetreuung f) Aufwand für die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Leitung

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Samples: Vereinbarung Über Den Betrieb Einer Ganztagesgrundschule

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Die vorliegende Projektvereinbarung folgt einem Arbeitsauftrag aus der im Juli 2019 durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (hvvSenSW), das Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg (BA), das Forum Rathausblock (Forum), das Vernetzungstreffen Rathausblock (VTR), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte mbH (GroßkundenWBM) und die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) geschlossenen Kooperationsvereinbarung für das Modellprojekt Rathausblock. Der Kiezraum ist vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von der BIM angemietet und in den Jahren 2019-21 im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenInnenbereich denkmalgerecht erneuert worden. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und Demnach soll eine gesonderte Projektvereinbarung für den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsKiezraum getroffen werden, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerSorge trägt, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitetEntwicklung eines generationsübergreifenden, diversen, gemeinwohlorientierten, inklusiven Orts für nachbarschaftliche Begegnung und zivilgesellschaftliches Engagement für vielfältige nachbarschaftliche und soziale Zwecke – auch über den Rathausblock hinaus - ermöglicht wird. Zugleich ist der Raum eine zentrale öffentliche Infrastruktur zur Diskussion und Kommunikation der Entwicklung des Rathausblocks und des Dragonerareals sowie Teil des Modellprojektes Rathausblock für eine gemeinwohlorientierte und kooperative Quartiersentwicklung. Er ist offen für die Nutzung durch Anwohner*innen, Bewohner*innen, vielfältige zivilgesellschaftliche Gruppen und Initiativen im Stadtteil sowie für die Nutzung durch die Kooperationspartner*innen, kommunalen Akteur*innen und deren Dienstleister*innen mit Bezug auf das Sanierungsverfahren und das Modellprojekt. Als Instrument sieht die Kooperationsvereinbarung die Klärung einer Trägerschaft und Betrieb durch eine juristische Person, z.B. einen freien Xxxxxx, vor. Dies soll durch eine zusätzliche Vereinbarung mit dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt Bezirksamt abgesichert werden. Weitere Vereinbarungen können in einem partizipativen Prozess mit Bewohner*innen, Anwohnenden, Gewerbetreibenden, Nutzer*innen, Initiativen und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt AG Kiezraum gemeinsam entwickelt werden. Großkunden mit Direktvertrag Der Kiezraum soll durch die ihn nutzenden Gruppen selbst ‘bespielt’ und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt verwaltet werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden anDabei gilt es, die Bedarfe aller oben genannten Akteur*innen angemessen zu berücksichtigten. Parallel zur dieser Projektvereinbarung laufen seit mehreren Jahren Abstimmungen mit der zivilgesellschaftlich organisierten AG Raum, die sich inzwischen in zwei Interessengruppen aufgetrennt hat und deshalb nicht mehr als alleinige Ansprechpartnerin gilt. Gespräche laufen daher zukünftig mit der AG Kiezraum, zusammengesetzt aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sindverschiedenen Interessensgruppen. Berlin, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung8. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Juni 2021

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Samples: Projektvereinbarung

Präambel. ProfiTickets Gegenstand dieser Dienstvereinbarung ist die temporäre Telearbeit in der Polizei Hamburg, bei der die Arbeitsleistung für einen vereinbarten Zeitraum unter einem Jahr entweder gänzlich von zu Hause aus, oder aber individuell vereinbart von zu Hause und an der Dienststelle erledigt werden kann. Die dauerhafte Einführung der temporären Telearbeit in der Polizei Hamburg stellt einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben dar, um kurzfristig auftretenden Veränderungen der Lebensumstände Rechnung zu tragen. Nicht zuletzt um die Attraktivität des Berufsbildes zu steigern und den heutigen individuellen Ansprüchen gerecht zu werden, verdeutlicht diese Entscheidung die Flexibilitäts- und Innovationsfähigkeit der Hamburger Polizei. Gegenstand der Vereinbarung ist die Einführung der temporären Telearbeit in der Behörde für Inneres und Sport -Polizei-. Diese Dienstvereinbarung gilt nicht für die zeitweilige mobile Arbeit, wie beispielsweise auf Dienstreisen, in Bereitschaftszeiten oder bei Terminen außerhalb der Dienststelle, die in der Regel aus dienstlichen Gründen erfolgt. Die Behörde für Inneres und Sport -Polizei- kann unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsaspekten temporäre Telearbeitsplätze einrichten. Die für die Einführung von temporärer Telearbeit geltenden Rahmenbedingungen, sowie der Kriterienkatalog zur Entscheidungsfindung, welche Art der Aufgabenerledigung und welche Beschäftigten für Telearbeit geeignet sind, ergeben sich im Einzelnen aus den Anlagen 1 und 2, die Bestandteil dieser Vereinbarung sind. Dabei sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes zusätzlich zu den in der Anlage 3 genannten Regelungen zum Datenschutz und Datensicherheit, die dienstlichen Anordnungen der PDV 350 (hvvHH) der Polizei Hamburg, insbesondere die Sicherheitsrichtlinie temporäre Telearbeit (Anlage 6), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) zu beachten. Die temporäre Telearbeit in der Behörde für Inneres und Sport -Polizei- wird so gestaltet, dass sie sowohl den Interessen der Beschäftigten als auch den Interessen der Polizei Hamburg dient. Die temporäre Telearbeit wird im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt dienstlichen Möglichkeiten für alle Laufbahn- und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) Entgeltgruppen in der jeweils geltenden FassungPolizei Hamburg angeboten. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsSie ist insbesondere ein wichtiger Beitrag für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben und soll den Beschäftigten die das ProfiTicket betreffenMöglichkeit geben, sind in auf freiwilliger Basis unterjährig und kurzfristig auf veränderte Lebenssituationen zu reagieren. Beschäftigte haben keinen Rechtsanspruch auf temporäre Telearbeit. Durch die mit temporärer Telearbeit verbundene örtliche und zeitliche Flexibilität der Arbeitsorganisation soll der temporären Telearbeitskraft die Möglichkeit eingeräumt werden, entweder einen Teil ihrer wöchentlichen Arbeitszeit nach ihren Bedürfnissen einzuteilen, oder aber auch ganz vom häuslichen Arbeitsplatz aus den Dienst zu verrichten. Dies ist individuell mit dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine Vorgesetzen und der OE-Leitung abzustimmen. Die Erledigung der dienstlichen Aufgaben außerhalb des Büroarbeitsplatzes bzw. des häuslichen Arbeitsplatzes ist nicht gestattet. Gleichzeitig erhöhen sich damit die Chancen für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsmodernisierung angestrebte flexiblere Organisation der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, Behörde für Inneres und Sport -Polizei-. Darüber hinaus können durch die Reduzierung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz Fahrtzeiten und -kosten eingespart werden. Voraussetzung für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich Durchführung von temporärer Telearbeit ist eine ziel- und gegenüber der S­Bahn verbindlich ergebnisorientierte Führung durch die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, Vorgesetzte bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenden Vorgesetzten. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang dadurch entstehende höhere Eigenverantwortlichkeit sowie das ungestörtere Arbeiten am häuslichen Arbeitsplatz und die bessere Anpassung der Arbeitszeit an zeitlich eingrenzbare individuelle Bedürfnisse sollen zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ einer größeren Produktivität, Flexibilität und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird Kreativität der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werdentemporären Telearbeitskraft führen. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch Behörde für Inneres und Sport -Polizei- soll die S­Bahn veranlasst; temporäre Telearbeit die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität steigern und familienbedingte Unterbrechungen der Gültigkeit Berufstätigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einBeschäftigten reduzieren.

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Samples: Dienstvereinbarung Zur Temporären Telearbeit

Präambel. ProfiTickets Xxx xxx Xxxxxx xxx Xxxxxxxx Xxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxxxx, bewohnter Gemeindeteil Massow, und der Stadt Baruth befindet sich westlich der Bundesautobahn A 13 in unmittelbarer Nähe der Anschlussstelle Nr. 5b Baruth/Mark eine ehemals durch das Ministerium für Staatssicherheit der DDR genutzte Konversionsfläche. Auf dem insgesamt ca. 80 ha großen Gelände befinden sich Kfz-Hallen, Werkstattgebäude, Plattenwohngebäude, ein ehemals als Klinik genutztes Gebäude, sämtlich verbunden mit asphaltierten Straßen und Wegen mit Anschluss an die Xxxxxxxxxxx 0000. Die Kreisstraße führt zum Autobahnanschluss und endet dort. Die dort vorhandenen Gebäude sind Abonnementsfahrkarten überwiegend in einem desolaten Zustand. Auf den nördlichen, östlichen und südlichen Randbereichen des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Geländes, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) in der Vergangenheit ebenfalls genutzt worden waren, hat sich im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit Laufe der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungJahre Wald entwickelt. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, Gemeinde Halbe und die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerStadt Baruth stimmen darin überein, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitetFläche in ihrem gegenwärtigen Zustand einen städtebaulichen Missstand darstellt. Die Fläche wurde im Jahr 2017/2018 als Ganzes mit den Verkehrsflächen, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt jedoch ohne das Grundstück der ehem. Klinik und einigen weiteren kleinen Teilflächen, von einem Investor erworben. Dieser möchte das Gebiet als Gewerbe-/Industriefläche entwickeln. Dazu ist die Aufstellung eines Bebauungs-plans erforderlich. Nach erster Einschätzung sind ca. 45 - 50 ha der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt Fläche baulich entwickelbar. Der größere östliche Teil der Fläche liegt in der Gemarkung der Gemeinde Halbe. Eine kleinere westliche Teilfläche gehört zur Gemarkung der Stadt Baruth/Mark. Der Bebauungsplan muss daher getrennt für die beiden Teilflächen aufgestellt und beschlossen werden. Großkunden mit Direktvertrag Die nachfolgende Vereinbarung dient dazu, dass Aufstellungsverfahren der beiden Bebauungspläne aufeinander abzustimmen. Das Ziel besteht darin, dass der Bebauungsplan als grenzübergreifende gemeinsame Urkunde erarbeitet und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent sodann von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monatenbeiden beteiligten Kommunen zeitlich und inhaltlich koordiniert als Satzung beschlossen wird. Dabei wird der Satzungsbeschluss auf die Fläche in der jeweiligen Gemarkung beschränkt. Die beteiligten kommunalen Körperschaften verpflichten sich, bei der Bauleitplanung für die Konversionsfläche Massow nach Maßgabe der Beschlussfassung ihrer Vertretungskörperschaften vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit beruht auf der Rechtsgrundlage des § 2 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB). Danach sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen. Das Vertragsgebiet ergibt sich aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wirdEntwurf einer Planzeichnung (Anlage 1). Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner beigefügte Entwurf lässt auch die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung Aussicht genommenen Grundzüge der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einPlanung erkennen.

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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Das Studium im Modell is+i verknüpft das wissenschaftliche Studium mit praktischer Berufserfahrung. Während des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Studiums im Modell is+i wechseln sich Phasen des theoretischen Studiums an der Hochschule und betriebliche Praxisphasen ab. Es setzt ein hohes Engagement und eine hohe Eigenverantwortung des/der Studierenden voraus. Der Praxispartner wird ihn/sie im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenseiner Möglichkeiten unterstützen. Mit der Gesamtabwicklung Ziel des GKA haben die Verkehrsunternehmen dualen Studiums im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Modell is+i (Ingenieurstudium und Industriepraxis) ist es, die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt Studierenden praxisnah zu fördern sowie deren unmittelbaren Eintritt in ein Arbeitsverhältnis nach Abschluss des Studiums zu unterstützen. § 1 Vertragsdauer Dieser Vertrag beginnt am ___und ermächtigtendet mit Abschluss des Studiums. Die Regelstudienzeit zur Erlangung des berufsqualifizierten Abschlusses dauert ___Semester. Das Studium beginnt zum Sommersemester/Wintersemester _______. Der/Die Studierende muss selbst dafür Sorge tragen, sich fristgerecht an der Hochschule einzuschreiben. Das Unternehmen und der/die Studierende können das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibtbeiderseitigem Einvernehmen verlängern, wenn der Verlust Studienabschluss, z.B. infolge eines Auslandssemesters oder einer besonders langen Abschlussarbeit, nicht innerhalb der Regelstudienzeit zum voraussichtlichen Termin möglich ist. Kann das Studium aus Gründen, die der/die Studierende nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen werden, so verlängert sich dieser Studienvertrag entsprechend. Besteht der/die Studierende Prüfungen gemäß der Prüfungsordnung der Technischen Hochschule Mittelhessen nicht, so verlängert sich das Vertragsverhältnis entsprechend. Verliert der/die Studierende den Prüfungsanspruch vollständig, so endet das Vertragsverhältnis mit diesem Zeitpunkt. § 2 Probezeit Die Probezeit beträgt ____Monate; ihr Ablauf wird durch Zeiten des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurdeStudiums an der Technischen Hochschule Mittelhessen gehemmt. Innerhalb der Probezeit kann das vorliegende Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. § 3 Praxisphasen Die Praxisphasen gemäß der Prüfungsordnung der Technischen Hochschule Mittelhessen werden in der Regel in der Betriebsstätte des Unternehmens durchgeführt. Ausnahmen sind möglich, zu soweit sie dem Erreichen des Studienziels dienlich sind. § 4 Vergütung Die Vergütung beträgt Euro brutto monatlich. Die Vergütung ist jeweils zum fällig. § 5 Wöchentliche betriebliche Arbeitszeit in den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten ausProjektphasen Die wöchentliche Arbeitszeit in den Praxisphasen beträgt____Stunden. Über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinausgehende Stunden werden, � gibt erforderliche Auskünfte soweit sie von dem Unternehmen veranlasst wurden, nach der im Zusammenhang mit FahrkartenkontrollenBetrieb üblichen Regelung vergütet. § 6 Urlaub Grundsätzlich richtet sich die Dauer des Urlaubs nach den gesetzlichen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt betrieblichen oder tariflichen Regelungen. § 7 Pflichten des Unternehmens Das Unternehmen verpflichtet sich hinsichtlich dafür zu sorgen, dass dem/der TeilnehmendenStudierenden in den Praxisphasen Kenntnisse, � hält Fertigkeiten und berufliche Erfahrungen vermittelt werden, die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung zum Erreichen der im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene Studiengang festgelegten Studienziele erforderlich sind. eine geeignete Fachkraft mit der Betreuung der Praxisphasen zu beauftragen und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer diese der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einTechnischen Hochschule Mittelhessen zu benennen.

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Samples: Duale Studienvertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Die Ruhr-Universität Bochum und die Personalräte bemühen sich um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Daher verfolgen sie das Ziel, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements der alternierenden Telearbeit eine Flexibilisierung der Arbeitsorganisation sowie der Erleichterung der Arbeit für Menschen mit Behinderungen sowohl im Interesse der Dienststelle, als auch der Beschäftigten sinnvoll zu gestalten. Unter „Alternierender Telearbeit“ wird eine Erbringung vertraglich vereinbarter Arbeitsleistung verstanden, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Leistung an manchen Tagen an einem anderen Ort als der Ruhr-Universität Bochum erbracht wird und dass diese Arbeit grundsätzlich bei Bedarf durch Telekommunikationsmittel (GKAwie z.B. Telefon, Telefax, Mailprogramme und Internet) beziehen könnenunterstützt werden kann. Ziel der alternierenden Telearbeit ist es, durch die zeitliche und räumliche Flexibilisierung der Arbeitsorganisation • den Beschäftigten eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und individueller Lebensführung zu ermöglichen; • die Arbeitsqualität und -produktivität zu verbessern; • durch mehr Selbstverantwortung der Beschäftigten bei der Gestaltung und Durchführung der Arbeit eine höhere Arbeits- und Ergebniszufriedenheit zu erreichen. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben Einrichtung von alternierenden Tele- und Wohnraumarbeitsplätzen entfällt das tägliche Pendeln zwischen Wohnung und Universität. Dies kann bei den Beschäftigten zu Zeit- und Kostenersparnissen führen. Es dient der Entlastung der Umwelt. Zudem erhalten die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Beschäftigten mehr Möglichkeiten, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt ihre Arbeit eigenverantwortlich zu gestalten und ermächtigtauszuführen. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5Die Einrichtung von, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) die Beschäftigung auf, alternierenden Tele- und Wohnraumarbeitsplätzen erfolgt nach dem Prinzip der beiderseitigen Freiwilligkeit. Ein Anspruch besteht nicht. Dabei sind grundsätzlich solche Aufgaben für alternierende Tele- und Wohnraumarbeit geeignet, die eigenständig und eigenverantwortlich durchführbar sind, sowie wirtschaftlich und dienstlich sinnvoll in den häuslichen Bereich der Beschäftigten verlagert werden können. Alternierende Telearbeit stellt bedingt durch hohe eigenverantwortliche und selbständige Arbeitsausführung besondere Anforderungen an die Beschäftigten. Die Dienstvereinbarung gilt für die Wissenschaftlichen Beschäftigten und die Beschäftigten in Technik und Verwaltung nach § 5 in Verbindung mit § 104 LPVG der Ruhr-Universität Bochum. Bei der alternierenden Telearbeit wird die bisher in den Räumlichkeiten der Ruhr-Universität Bochum zu erbringende Arbeitsleistung teilweise in den häuslichen Bereich der Beschäftigten verlagert und ist dort, gegebenenfalls unterstützt durch Geräte und Einrichtungen der dezentralen Informations- und Kommunikationstechnik, zu erbringen. Die tarifvertragliche bzw. die individuelle regelmäßige Arbeitszeit wird somit teilweise in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle Ruhr-Universität Bochum und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einteilweise woanders erbracht.

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Samples: Dienstvereinbarung Zur Alternierenden Telearbeit

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Der Schutz Ihrer Kontaktdaten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung für die Pra- xisstellendatenbank ist der Katholischen Hochschule NRW (KatHO NRW) ein wichtiges An- liegen. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche Daten erfasst und wie diese ge- nutzt werden: Die Praxisstellendatenbank ist eine zentrale Informationsplattform der KatHO NRW und un- terstützt die wissenschaftliche Lehre. Dabei werden folgende Einrichtungs-/Trägerdaten er- hoben: Name der Einrichtung/des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Trägers, Anrede Ansprechpartner, Ansprechpartner Vor- name, Ansprechpartner Name, Ansprechpartner Funktion, Ansprechpartner Berufsbezeich- nung, Straße, PLZ, Ort, Land, E-Mail, Telefon-Durchwahl, Telefon-Zentral, URL Homepage, KatHO-Interne Zuordnungs-/Suchkriterien, und für Aktualisierungsprozesse: Name und Stel- len-ID der abgerufenen Kontaktdaten, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Daten- menge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Speicherung, IP-Adresse des anfragenden Rech- ners. Soweit Sie der KatHO NRW Ihre Kontaktdaten für die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenPraxisstellendaten zur Verfügung ge- stellt haben, werden diese von der KatHO NRW ausschließlich zur Informationszwecke für Lehrende, Studierende, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für die technische Administration verwendet. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben Zustimmung der Datenerhebung/-speicherung Ihrer Kontaktdaten wird die Verkehrsunternehmen Nutzungs- und Datenschutzvereinbarung anerkannt. Alle freigegebenen Kontaktdaten ste- hen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Intranet, im nicht öffentlichen Internet, für die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)nicht-kommerzielle Nutzung und für die geschlossenen, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00personalisierten Nutzergruppen der KatHO NRW zur Verfügung. Im Fall ei- nes nachgewiesenen Missbrauchs von Kontaktdaten werden die Nutzungsrechte der Nutze- rin, 00000 Xxxxxxx beauftragt dem Nutzer oder der Nutzergruppe mit sofortiger Wirkung entzogen und ermächtigtder Zugang zur Praxisstellendatenbank gesperrt. Das Vertragsverhältnis zwischen Mit dem Ausscheiden des Nutzers aus der S­Bahn KatHO NRW erlischt die Nutzungsberechtigung und der Zugangs zu den Großkunden wird in GKA Verträgen geregeltKontaktdaten. Ihre Daten werden gelöscht, und zwar unter den Voraussetzungen � wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, diese Daten zur Erfüllung des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket Speicherung verfolgten Zwecks nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden mehr erforderlich sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einwenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.

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Samples: Nutzungs /Datenschutzvereinbarung

Präambel. ProfiTickets Die Innenstädte sind Abonnementsfahrkarten einem tiefgreifenden Strukturwandel unterworfen. Dieser wirkt sich zunehmend negativ auf die Präsenz des Hamburger Verkehrsverbundes stationären Einzelhandels als Leitfunktion der Innenstädte aus. Durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie verliert der Einzelhandel diesen Status weiter. Es droht eine ehebliche Anzahl an Schließungen. Dennoch sollen Innenstädte weiter ein Ort der Begegnung und des Aufenthalts, der Versorgung und des Erlebnisses bleiben. Um dies zu erreichen gilt es, einerseits den öffentlichen Raum attraktiv zu gestalten, andererseits eine neue Nutzungsmischung in den Zentren zu etablieren. Dabei sind neben der Stadtverwaltung und Politik auch die Immobilieneigentümer*innen und Gewerbetreibenden der Innenstadt gefragt. Auch das Barmer Zentrum muss sich dieser Herausforderung stellen. Insbesondere der Ostflügel des Werths ist als örtliche Problemlage mit etwa 14% leerstehender Ladenlokal (hvv)Stand 2019) bereits erheblich vorbelastet. Durch das Förderprogramm „Lebendige Zentren“ investiert die Stadt Wuppertal erheblich in die Aufwertung des öffentlichen Raumes. Begleitend wurde ein Innenstadtmanagement mit dem Büro BarmenUrban eingerichtet. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW hat das „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ (Sofortprogramm Innenstadt 2020) ins Leben gerufen. Die Stadt Wuppertal hat sich für die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber Innenstadt Barmen erfolgreich auf den Förderbaustein zur befristeten Anmietung leerstehender Ladenlokale beworben (Großkunden) Förderziffer 3.1. Ziel ist die Etablierung neuer Nutzungen im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenAnmietungsfonds. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge Förderfähig sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungLadenlokale bis zu einer Größe von 300 qm. Die Bestimmungen Vermietung an die Stadt erfolgt zu maximal 70% der Kaltmiete des hvv Gemeinschaftstarifs, letzten abgeschlossenen Mietvertrags. Im Zuge eines wettbewerbsähnlichen Verfahrens sucht die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenStadt Wuppertal geeignete Untermieter*innen mit einer frequenzbringenden Nutzungsidee. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu Ladenflächen werden in einer digitalen Ladenbörse öffentlich ausgeschrieben. Der potentielle Nachmietende kann sich mit einem Konzept auf die Ladenlokalfläche bewerben. Der Mietzins den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmittelndie Stadt Wuppertal gegenüber dem oder der Untermieter*in erhebt wird 20% der Kaltmiete des letzten abgeschlossenen Mietvertrags betragen. Über Änderungen und Aktualisierungen wird Durch das Sofortprogramm sollen erste Impulse in die Belebung der Großkunde umgehend Innenstadt durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet Etablierung neuer frequenzbringender Nutzungen in leerstehende Ladenlokale gesetzt werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung Ziel ist es daher über die befristete Anmietung und vergünstigte Weitervermietung hinaus Mietverhältnisse auch nach Beendigung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, Programms aufrecht zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einerhalten.

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Samples: Mietvertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, letztmalig angepasst im April 2016, hat der ZWS gemeinsam mit den Zweckverbänden ZRL, ZVM, VVOWL und nph den NWL auf der Grundlage des Hamburger Verkehrsverbundes ÖPNVG NRW gegründet. Der NWL ist der zuständige Aufgabenträger für den SPNV in Westfalen-Lippe und beauftragt in dieser Funktion die Eisenbahnverkehrsunternehmen mit der Erbringung von SPNV- Verkehrsleistungen. Im Rahmen wettbewerblich vergebener Verkehrsverträge hat der NWL die Erlösver- antwortung für die dem SPNV zustehenden Fahrgeldeinnahmen übernommen. Diese Verkehrsverträge (hvv)Kosten abzüglich Erlöse) werden auf der Basis der vom NWL und den Mitgliedszweckverbänden beschlossenen Finanzverfassung ab 2016 aus dem NWL Vertragsbudget solidarisch finanziert. Aufgrund der in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung festgelegten dezentralen Or- ganisationsstruktur wurde u. a. am Sitz des ZWS eine Geschäftsstelle des NWL ein- gerichtet. Im Rahmen der NWL-Organisationsvereinbarung vom 30.11.2011 wurden der Geschäftsstelle des NWL in Siegen das strategische Qualitätsmanagement so- wie das Vertragsmanagement für Verkehrsverträge im Bereich Westfalen-Süd ver- antwortlich übertragen. Eine wesentliche Aufgabe ist hierbei auch das Erlösma- nagement, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) für den NWL im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen von Organisationsanweisungen zugewiese- ne Aufgaben federführend wahrnimmt und zudem das regionale operative Geschäft im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag SPNV übernimmt. Zudem ist der ZWS von den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe beauftragt, im Rahmen einer Geschäftsbesorgung die S­Bahn Hamburg GmbH Aufgaben für den straßengebundenen ÖPNV für die beiden Kreise wahrzunehmen. Die Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt VGWS) ist für die Koordination und ermächtigtOpti- mierung des Verkehrsnetzes sowie die Tarifgestaltung zuständig. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt Sie ist ein Zusam- menschluss aller am Öffentlichen Personennahverkehr (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGBÖPNV) in den Kreisen Sie- gen-Wittgenstein und Olpe beteiligten Verkehrsunternehmen sowie des ZWS. Über die Mitgliedschaft in der jeweils geltenden FassungVGWS vertritt der ZWS Tariffragen für den ÖSPV wie auch für den SPNV. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, VGWS wird zukünftig Gesellschafter der WestfalenTarif GmbH und weiterhin die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets Tarifgestaltung im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstregionalen Tariffenster Westfalen-Süd koordinieren. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Die VGWS wird im Rahmen der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung Vereinbarungen zum WestfalenTarif die Region auf der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die westfäli- schen Ebene in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilendortigen Gremien vertreten. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzwDer Gesellschaftsvertrag wird als Anlage 1 dieser Vereinbarung beigefügt. Der NWL wird gemäß den entsprechenden Beschlussfassungen Gesellschaf- ter/Kooperationspartner der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechpersonjeweiligen Tarifräumen Münsterland/Ruhr-Lippe, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist Ost- westfalen und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werdenPaderborn-Höxter. Für Großkunden mit Direktvertrag den Bereich Westfalen-Süd wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung Interes- senwahrnehmung des NWL durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung ZWS in der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen VGWS im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen Rahmen dieser Verein- barung geregelt. § 1 Zweck der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Vereinbarung

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Samples: Vereinbarung Zur Wahrnehmung Der Interessen Des SPNV

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Den körperschaftlichen Waldbesitzern obliegt die nachhaltige Bewirtschaftung des Hamburger Verkehrsverbundes Körperschaftswaldes nach den Grundpflichten der Waldbesitzer gemäß LWaldG unter besonderer Beachtung der Vorschriften für den Körperschaftswald (hvv§ 46 LWaldG). Demnach ist eine den standörtlichen Möglichkeiten entsprechende, nachhaltig höchstmögliche Lieferung wertvollen Holzes zu erbringen bei gleichzeitiger Erfüllung und nachhaltiger Sicherung der dem Wald obliegenden Schutz- und Erholungsfunktionen sowie einer naturnahen Waldbewirtschaftung. Dies gilt unbeschadet der besonderen Zweckbestimmung des Körperschaftsvermögens und der aus der Eigenart und den Bedürfnissen der Körperschaften sich ergebenden besonderen Zielsetzungen für ihren Waldbesitz. So kann die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Nutzfunktion je nach Zielsetzung der Körperschaft gegenüber den Schutz- und Erholungsfunktionen nachrangig sein. Die Zielsetzungen und deren Priorisierungen finden sich im Forsteinrichtungswerk zum jeweiligen körperschaftlichen Forstbetrieb. Die Ausrichtung der Waldpflege im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben betriebsindividuellen Zielsetzungen auf die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen Produktion möglichst wertvollen Holzes erfordert eine wertschöpfende Vermarktung der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsHölzer über Verkaufsstrukturen, die das ProfiTicket betreffeneinen guten Marktzugang ermöglichen. Nur so können die gesetzlichen Aufgaben, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft wertvolles Holz zu liefern (FirmenstammdatenLWaldG) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell das Vermögen der Körperschaft wirtschaftlich und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt Zwecke der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine AnsprechpersonGemeinde zu verwalten (GemO), die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist sinnigerweise zusammengeführt und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenumgesetzt werden. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache Beteiligten verfolgen mit der S­BahnVereinbarung daher die gemeinsamen Ziele, das in ihren Forstbetrieben produzierte Holz möglichst wertschöpfend zu vermarkten und mit einer nachhaltigen Pflege und Bewirtschaftung der Wälder durch ihre Forstbetriebe die Schutz- und Erholungsfunktionen der Wälder im Landkreis Ludwigsburg zu erhalten und zu fördern. Vor diesem Hintergrund schließen die Städte und Gemeinden Affalterbach, Asperg, Benningen, Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Ditzingen, Eberdingen, Erdmannhausen, Erligheim, Freiberg, Gemmrigheim, Gerlingen, Großbottwar, Hemmingen, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Korntal-Münchingen, Löchgau, Ludwigsburg, Marbach, Markgröningen, Mundelsheim, Murr, Oberriexingen, Oberstenfeld, Pleidelsheim, Remseck a.N., Sachsenheim, Schwieberdingen, Sersheim, Steinheim, Tamm, Vaihingen/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerEnz, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt Walheim und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werdenLandkreis Ludwigsburg die nachfolgende delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung i. S. d. § 25 Abs. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.1 S. 1,

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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung Über Den Gemeinsamen Holzverkauf

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern, das Land Berlin, das Land Brandenburg, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Hessen, das Land Mecklenburg-Vorpommern, das Land Niedersachsen, das Land Nordrhein-Westfalen, das Land Rheinland-Pfalz, das Saarland, der Freistaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt, das Land Schleswig-Holstein und der Freistaat Thüringen sowie die Bundesrepublik Deutschland (Großkundenim Weiteren „der Bund“ genannt) (im Folgenden „Vertragspartner“) sehen übereinstimmend die wachsenden Herausforderungen für die Polizeien von Bund und Ländern als Folge der Entwicklungen in der Informationstechnik. Am 30. November 2016 verständigten sich die Innenminister des Bundes und der Länder im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen ihrer Herbstkonferenz auf die Saarbrücker Agenda zur Informationsarchitektur der deutschen Polizei als Teil der Inneren Sicherheit. Kernelement stellt die Schaffung einer gemeinsamen und modernen, einheitlichen Informationsarchitektur dar. Mit Blick auf die Saarbrücker Agenda hat der Bund die Initiative Programm Polizei 2020 gestartet. Durch die Initiative Polizei 2020 wird ein zentraler Beitrag dazu geleistet, das Informationswesen der Polizeien des Bundes und der Länder sowie der ermittlungsführenden Dienststellen der Zollverwaltung soweit wie möglich zu vereinheitlichen und zu harmonisieren, indem die verschiedenen Systeme konsolidiert und unter zentraler Federführung des Bundeskriminalamtes einheitliche, moderne Verfahren entwickelt werden, die von allen Polizeien nach den gleichen Standards genutzt werden können. Mit der Gesamtabwicklung dem gemeinsamen fortzuschreibenden Programmauftrag von Bund und Ländern werden die Ziele und Aufgaben des GKA haben Programms Polizei 2020, notwendige Voraussetzungen für die Verkehrsunternehmen Umsetzung sowie eine Struktur des Zusammenwirkens beschrieben. Er bildet für alle Teilnehmer die Grundlage und den verpflichtenden Handlungsrahmen für eine erfolgreiche Realisierung des Programms. Die neue einheitliche Informationsarchitektur betrifft im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Kern das Bundeskriminalamt, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt das den polizeilichen Informationsverbund errichtet und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn betreibt und den Großkunden wird Polizeien des Bundes und der Länder zur Verfügung stellt. Betroffen sind jedoch auch Verfahren, die derzeit von weiteren Teilnehmern im polizeilichen Informationsverbund bereitgestellt und betrieben werden, die jedoch künftig in GKA Verträgen geregeltFolge der Neustrukturierung der IT-Infrastruktur vom Bundeskriminalamt zentral zur Verfügung gestellt werden können. Daneben gibt es eine Vielzahl verbundrelevanter sowie dezentraler, nicht verbundrelevanter Verfahren, die ebenfalls im Sinne der Saarbrücker Agenda harmonisiert und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungkonsolidiert werden sollen. Die Bestimmungen deutsche Polizei benötigt insgesamt finanzielle Planungssicherheit, um die ehrgeizigen Vorhaben zur Modernisierung des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstpolizeilichen Informationswesens erfolgreich durchführen zu können. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Diese Planungssicherheit ist aufgrund der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die unterschiedlichen haushaltsrechtlichen Vorgaben in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteileneinzelnen Ländern derzeit nicht gegeben. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten Der Zentralstellenteil ist nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist Polizei-IT-Fonds und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenwird durch den Bund alleine finanziert. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ Vertragspartner treffen daher auf der Grundlage des Artikel 91c Absatz 1 und Informationsmitteln. Über Änderungen Absatz 2 Satz 1 und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung Satz 4 des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt Grundgesetzes folgende Vereinbarung zur Einrichtung und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und SollFinanzierung eines Polizei-IstIT-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Fonds: Zweck dieser Verwaltungsvereinbarung ist

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Samples: Verwaltungsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten In der Hamburger Verwaltung wird zunehmend moderne IuK-Technik zur Unterstützung von Bürokommunikation eingesetzt. Mit diesen Werkzeugen wird sich die Vorgangsbearbeitung am Arbeitsplatz und in der Kooperation innerhalb und zwischen den Behörden und Ämtern verändern. Sie ermöglichen bei entsprechender Ausgestaltung auch eine verbindliche Kommunikation und Erledigung von Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und sollen damit ihren Erwartungen an eine zeitgemäße/moderne Arbeitsweise der Verwaltung entsprechen. In diesem Sinne zielt der Ausbau eines modernen E-Government auf Veränderungen der Verwaltung im Inneren ebenso ab wie auf eine neue zusätzliche Art und Weise der Kom- munikation mit den Bürgerinnen und Bürgern und der Öffentlichkeit. Die Verhandlungspart- ner streben an: • Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit • Verstärkung der Bürgerorientierung der Verwaltung durch: ⮚ Öffnung der Verwaltungsprozesse für Bürger, Wirtschaft und Gesell- schaft durch Unterstützung der elektronischen Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgern bzw. Wirtschaft sowie ⮚ Verbesserung der Transparenz des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Handelns der öffentlichen Verwal- tung durch Ausbau des elektronischen Informationsangebots Hamburgs • Weiterentwicklung von Informations- und Beteiligungsformen für die Beschäftigten durch möglichst umfassende Informationszugänge und • Schaffung moderner Arbeitsplatzausstattung und Arbeitsmethoden, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnensich an guten Beispielen in Wirtschaft u. Verwaltung orientieren. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben Der Umsetzung dieser Vorstellungen dient die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt Einführung und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn Nutzung automatisierter all- gemeiner Bürofunktionen und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungInformationsdienste. Die Bestimmungen Besonderheit des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerregelnden An- wendungsbereichs liegt darin, dass die bestellten ProfiTickets Ausstattung teilweise bereits genutzt wird, bestimm- te Techniken in Pilotbereichen erprobt wurden und, soweit es die Nutzung von Telekommu- nikationsdiensten betrifft, bereits in der Telekommunikationsrichtlinie vom 26. Januar 1993 bzw. in der Vereinbarung nach Absprache vorbereitet§ 94 HmbPersVG auf dem Gebiet der Telekommunikation vom 10. Februar 1993 / 7. April 1993 geregelt ist. Mit E-Government werden vielfältige Erwartungen und Befürchtungen verknüpft, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt z.B. zeit- gemäße Arbeitsmöglichkeiten und Arbeitserleichterungen, verbesserter und erleichterter Zugang zu Information und Wissen, schnellere und transparentere Erledigung von Verwal- tungsangelegenheiten einerseits, unzumutbare Arbeitsverdichtung, Anonymisierung des Verhältnisses Bürger/Verwaltung, Gefahren für das informationelle Selbstbestimmungsrecht andererseits. Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Gesellschaft wollen in immer größerem Umfang auch elektronisch mit der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werdenVerwaltung in Kontakt treten, um durch die Nutzung elektroni- scher Medien u. a. Behördenbesuche zu vermeiden. Großkunden mit Direktvertrag Will die Verwaltung diese neuen Kon- taktmöglichkeiten zur Verbesserung des Kundenservices und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit zur Steigerung der Effizienz der internen Abläufe nutzen, ist die Nutzung automatisierter allgemeiner Bürofunktionen und multimedialer Techniken zu fördern. Voraussetzungen für eine umfassende Nutzung der Bürokommunikation sind, neben der Bereitstellung einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden ankommunikationsfähigen Infrastruktur, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sindAkzeptanz und Kompetenz der Beschäftigten, weist um die bereitgestellte Informations- und Kommunikati- onstechnik effizient zu nutzen. Einführung und Ausbau von Werkzeugen der Bürokommunikation und die Ausrichtung der Verwaltung auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand mehr E-Government vollzieht sich in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des MonatsProzess. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich Partner dieser Vereinbarung wollen die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets einzelnen Teilschritte bewusst ausgestalten und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt dabei in fairem Umgang miteinander die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einjeweils notwendigen Regelungen treffen.

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Samples: Vereinbarung Über Den Prozess Zur Einführung Und Nutzung Automatisierter Bürofunktionen Und Multimedialer Technik

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Im Bekenntnis zur Taufe als dem gemeinsamen grundlegenden Band der Einheit in Xxxxx Xxxxxxxx, • getragen von der Bitte Xxxx, „dass alle eins seien“ (hvvJoh 17, 21), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements Glauben an Xxxxx Xxxxxxxx als Haupt der Kirche und Herrn der Welt auf der gemein- samen Grundlage des Wortes Gottes, wie es die Heilige Schrift bezeugt, • auf der Grundlage des Glaubensbekenntnisses von Nizäa-Konstantinopel (GKA381) beziehen könnenals Aus- legung der Heiligen Schrift, • in Erinnerung an die von der Evangelischen Landeskirche in Baden und der Erzdiözese Freiburg 1999 unterzeichnete gemeinsame Erklärung1 , • ermutigt durch die gemeinsame Unterzeichnung der Charta Oecumenica auf dem ökume- nischen Kirchentag in Berlin 2003 und durch die langjährige geschwisterliche Zusammen- arbeit unserer beiden/mehreren Gemeinden • verpflichten sich die evangelische Pfarrgemeinde Thomas in Mannheim Neuostheim und Neuhermsheim und die römisch-katholische Pfarrei St. Pius und Xxxxx Xxxxxxx in Mannheim Neuostheim und Neuhermsheim zu weiteren Schritten auf dem Weg zur sicht- baren Einheit in einem Glauben und in der einen eucharistischen Gemeinschaft 1 Gottesdienst und Amtshandlungen als Orte der Begegnung, Gemeinsame Erklärung der Erzdiözese Freiburg und der Evangelischen Landeskirche in Xxxxx, Xxxxxxxx/Xxxxxxxxx 0000 1. Mit Im ökumenischen Miteinander ist es wichtig, die geistlichen Gaben der Gesamtabwicklung des GKA haben verschiedenen christ- lichen Traditionen kennen zu lernen, sich davon bereichern zu lassen und so voneinander zu lernen. Daher verpflichten wir uns, das Leben unserer Gemeinden auf verschiedenen Ebe- nen und in verschiedenen Arbeitsbereichen kennen zu lernen, einander zu den jeweiligen Gottesdiensten und Veranstaltungen einzuladen sowie regelmäßige Begegnungen zu ver- einbaren. Wir wollen Selbstgenügsamkeit überwinden und mögliche Vorurteile beseitigen, die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Begegnung miteinander suchen und füreinander da sein.2 2. Unsere Ökumene lebt davon, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn dass wir Gottes Wort gemeinsam hören und den Großkunden wird Heiligen Geist in GKA Verträgen geregeltuns und durch uns wirken lassen. Wir wollen den bisherigen Weg fortsetzen, durch Gebete und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit Gottesdienste die geistliche Gemeinschaft zwischen unseren Gemeinden zu vertiefen und die sichtbare Einheit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem VertragKirche Jesu Christi zu fördern. Wir verpflichten uns, den auf der ProfiTicket­ Vertriebspartner Grundlage der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag)gemeinsamen Erklärung zu „Gottesdienst und Amtshandlungen als Orte der Begegnung“ füreinander und miteinander zu beten. Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während An folgenden Feiertagen wollen wir einander einladen und nach Auslaufen Möglichkeit gemeinsam Got- tesdienst feiern.3 3. Wir wollen als evangelische und katholische Pfarrgemeinde/Pfarrei gemeinsam das Evange- lium durch Wort und Tat für das Heil aller Menschen verkündigen. Angesichts vielfältiger Ori- entierungslosigkeit, aber auch mannigfacher Suche nach Sinn sind die Christinnen und Christen besonders herausgefordert, ihren Glauben zu bezeugen. Dazu bedarf es des Vertrages die ver- stärkten Engagements und des Erfahrungsaustauschs in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilenKatechese und Seelsorge. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich Ebenso wichtig ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partneres, dass das ganze Volk Gottes gemeinsam das Evangelium in die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung gesellschaftli- che Öffentlichkeit hinein vermittelt wie auch durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets sozialen Einsatz und die Empfangsbestätigungen Wahrnehmung von politischer Verantwortung zur Geltung bringt.4 2 aus Charta Oecumenica, Leitlinie 3 in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an Kapitel II; hier können die S­Bahn Gemeinden konkrete Vereinbarun- gen eintragen. Eine Handreichung zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einRahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften gibt dazu Anregungen.

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Samples: Rahmenvereinbarung Für Ökumenische Partnerschaften

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Die ÖPNV-Leistungen im Teilnetz Südost im Landkreis Calw werden künftig auf einem Quali- tätsniveau erbracht, das im Genehmigungswettbewerb vom Verkehrsunternehmen in Anleh- nung an den „Nahverkehrsplan Calw 2016“ und unter Beachtung des Hamburger Verkehrsverbundes in der Vorabbekannt- machung und des zugehörigen Ergänzungstextes (hvvsowie der Anlagen) definiert wurde. Im Interesse der Fahrgäste soll dieses Qualitätsniveau während der Genehmigungslaufzeit min- destens beibehalten werden, um den ÖPNV als attraktive Alternative zum Motorisierten Indi- vidualverkehr (MIV) zu entwickeln. Es ist deshalb von besonderer Bedeutung, dass die im Teilnetz Südost angebotenen und gegenüber der Genehmigungsbehörde zugesicherten Leis- tungen und Qualitäten verbindlich mit dem Betreiber des ÖPNV im Teilnetz Südost vereinbart und die Einhaltung der Standards vom Aufgabenträger überwacht werden. Die Kontrolle der Einhaltung der mit den Genehmigungen verbundenen Betriebspflichten und Auflagen liegt in der Zuständigkeit der Genehmigungsbehörde (Landratsamt Calw, Abteilung S-Bahn und ÖPNV, Xxxxxxxxx. 00-00, 00000 Xxxx). Xxx Xxxxxxxxx Xxxx in seiner Funktion als Aufgabenträger wirkt an dieser Kontrolle nach Maßgabe der Regelungen dieser Vereinbarung mit. Die Pflichten und Rechte der Genehmigungsbehörde bleiben von dieser Vereinbarung unberührt. Der Landkreis Calw ist gemäß § 6 Abs. 1 ÖPNVG BW ÖPNV-Aufgabenträger und in seinem Wirkungskreis zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Im Blick der Partner steht dabei insbesondere die gemeinsame Weiterentwicklung des straßengebun- denen öffentlichen Nahverkehrs im Teilnetz Südost. Der Landkreis Calw als Aufgabenträger und <Verkehrsunternehmen> verfolgen das gemein- same Ziel, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) einen attraktiven, hochwertigen und bei den Fahrgästen erfolgreichen ÖPNV im Teilnetz Südost anzubieten. Hierfür ist nach der Überzeugung der Partner eine kontinuierli- che und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Partner erforderlich. Die Partner unterstützen sich wechselseitig im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung dieser Zusammenarbeit und sorgen so für die Grundlagen ei- ner erfolgreichen Entwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen ÖPNV im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Teilnetz Südost. In dieser Vereinbarung regeln die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv GemeinschaftstarifPartner die Struktur ihrer Zusammenarbeit, insbesondere Abschnitt 3.5Umfang, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in Inhalt und Ablauf der jeweils geltenden Fassungwechselseitigen Abstimmung und Information. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Rechtsstellung der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie Partner bleibt jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenunberührt. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ Vereinbarung ist kein öffentlicher Dienstleistungsauftrag und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einbegründet keine Ausgleichspflichten.

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Samples: Qualitätssicherungsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Die Firma Pools-shop Ing. Xxxxx Xxxxxxxx e.U., die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) A 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxxxxxxxx 00 - im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenFolgen- den „Ihre Firma“ oder „wir“ genannt - betätigt sich als Diskonter von Produkten für Schwimmbäder und Wellnessanlagen. Mit Ziel und Zweck ist es, Interessenten nach bestem Wissen und neuestem Stand der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen Technik zu beraten und im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Auftragsfall die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Waren mit geringstmöglichem Aufschlag/ Gewinn an Kunden zu liefern und zu verrechnen. Die Produkte werden von einem Ingenieurteam nach Qualität, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00Langlebigkeit, 00000 Xxxxxxx beauftragt Sicherheit und ermächtigtVerlässlichkeit ausgesucht. Das Vertragsverhältnis zwischen Ihre Firma prüft die Wa- ren und Geräte und bedient sich dabei unabhängiger Sachverständiger und Prüfinstitute bzw. eigener Erfahrung am Markt. Der Nutzer der S­Bahn Waren erhält somit ein verlässliches, hochqualita- tives, erprobtes und von unabhängigen Gerichtssachverständigen der entsprechenden Sparte zertifiziertes Produkt und erzielt dadurch Sicherheit und den Großkunden wird höchsten Lebensstandard. Damit soll vermieden werden, minderwertigen Tand in GKA Verträgen geregeltUmlauf zu bringen. Durch großvolumigen Einkauf und Verpflichtung der Erzeuger und Lieferanten sollen bestmögliche Preise und Garantiezeiten angeboten werden, ohne Abstriche bei der Qualität erleiden zu müssen. Die Handelsplattform ist die Homepage Ihrer Firma sowie die Ausstellung und zwar unter das Lager bzw. einschlägige Prospekte. Wir stellen ein Konvolut von Montage- und Bauanleitungen für den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit Selbstbauer kostenlos und unverbindlich zur Verfügung und stehen Ihnen für Fragen und Hinweise zur Seite. Außerdem infor- mieren wir Sie regelmäßig über Neuerungen, Messebesuche, neueste Entwicklungen, neueste Er- kenntnisse, Erfahrungen, Erfindungen und Sonderangebote sowie Flops, wenn Sie es wünschen (Registrierung auf der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (AufnahmevertragHomepage genügt). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle Auf Wunsch beraten wir Sie vor Ort und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn zeichnen einen individuellen Plan färbig auf A1 bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine erstellen Ihr persönliches Konzept für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson Durchführung Ihres Bauvorhabens gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einAufwandsersatz.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Diese Anlage konkretisiert die gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Da- tenschutz, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) sich aus der im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenöffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 167 Kommunalverfas- sung Mecklenburg-Vorpommern zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft für die Vollstre- ckung von öffentlich-rechtlichen Forderungen der Stadt Neubrandenburg durch den Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 27.09.2018 in ihren Einzelheiten be- schriebenen gemeinsamen Datenverarbeitung ergeben. Mit Sie findet auf alle Tätigkeiten, die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen und bei denen Beschäftigte der Gesamtabwicklung Stadt bzw. des GKA haben Landkreises oder durch einen der Vertragspartner Beauftragte personenbezogene Daten verarbeiten. Die Daten werden zum Zweck der in § 2 des Vertrages festgelegten Leistungen ab dem 01.01.2019 verarbeitet. Die Mittel der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Verfahren s- beschreibung. Im Einzelnen sind die Verkehrsunternehmen folgenden Daten Bestandteil der Datenverarbeitung: Stammdaten Erheben, Erfassen, Organi- sation, Ordnen, Speiche- rung, Offenlegung durch Übermittlung in Datenverar- beitungssoftware zur Beitrei- bung öffentlich-rechtlicher Forderungen der Stadt Neu- brandenburg natürliche Personen und juristische Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Geburtsdatum dito natürliche Personen, gegen die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt die Stadt offene Forde- rungen hat und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Wege der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung Zwangsvollstre- ckung beitreibt Geburtsort dito natürliche Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der ProfiTickets erklären Zwangsvollstre- ckung beitreibt Anschrift dito natürliche Personen und juristische Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Angaben zum Aufenthalts- ort dito natürliche Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Kommunikationsdaten dito natürliche Personen und juristische Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Unterlagen, aus welchen sich die Großkunden bereitForderungen der Stadt Neubrandenburg ergeben dito natürliche Personen und juristische Personen, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen MahnverfahrenWege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Unterlagen und Angaben zu Vermögensverhältnis- sen dito natürliche Personen und juristische Personen, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt gegen die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Zusammenhang mit FahrkartenkontrollenWege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Unterlagen und Angaben Einkommensverhältnissen dito natürliche Personen und juristische Personen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält gegen die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt die Stadt offene Forde- rungen hat und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung diese im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer Wege der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Zwangsvollstre- ckung beitreibt

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Samples: Öffentlich Rechtlicher Vertrag Zur Bildung Einer Verwaltungsgemeinschaft

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern, das Land Berlin, das Land Brandenburg, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Hessen, das Land Mecklenburg-Vorpommern, das Land Niedersachsen, das Land Nordrhein-Westfalen, das Land Rheinland-Pfalz, das Saarland, der Freistaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt, das Land Schleswig-Holstein und der Freistaat Thüringen sowie die Bundesrepublik Deutschland (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements Weiteren „der Bund“ ge- nannt) (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Folgenden „Vertragspartner“) sehen übereinstimmend die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt wachsenden Herausforderungen als Folge der Entwicklungen in der Informationstechnik. Der reibungslose und ermächtigtsichere Betrieb informationstechnischer Systeme stellt eine wesentliche Anforderung an die Auf- rechterhaltung geordneter Abläufe in den Verwaltungen der Vertragspartner dar. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn Der Bund und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag die Länder haben mit der S­Bahn direkt Erarbeitung des im Anhang zu diesem Vertrag wiedergegebenen „Gemeinsamen Grundverständnis der technischen und organisatorischen Ausgestaltung der Bund-Länder-Zusammenarbeit bei dem Verbindungsnetz und der IT-Steuerung“ die Grundlage für ein neues System der Bund-Länder-IT-Koordinierung erarbei- tet und in die Beratungen der Kommission zur Modernisie- rung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (DirektvertragFöderalismus- kommission II) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt eingebracht (AufnahmevertragArbeitsunterlage AG 3 – 08). Maßgeblich Hieraus hat die Föderalismuskommission II mit Artikel 91c des Grundgesetzes eine Grundlage für diese Verträge sind die IT-Koordinierung von Bund und Ländern entwickelt und beschlossen. Die Vertragspartner treffen daher auf der hvv GemeinschaftstarifGrundlage des Artikel 91c des Grundgesetzes – zur Einrichtung und Regelung der Arbeitsweise eines IT-Planungsrats als Steuerungsgremium der allgemeinen IT-Kooperation nach Artikel 91c Absatz 1 und Absatz 2 des Grundgesetzes, insbesondere Abschnitt 3.5– zu Planung, Errichtung, Betrieb und Weiterentwicklung von informationstechnischen Infrastrukturen, insbeson- dere auch zur Verbindung der informationstechnischen Netze von Bund und Ländern nach Maßgabe des gemäß Artikel 91c des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in Verfahren nach Artikel 91c Absatz 2 des Grund- gesetzes zur Festlegung von IT-Standards und IT-Sicher- heitsanforderungen, soweit dies der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifszur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige Datenaustausch erfordert, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.folgende Vereinbarung:

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Samples: Vertrag Über Die Errichtung Des It Planungsrats

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Thürin- ger Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Landessportbund Thüringen e. V. über die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Förderung der Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtung, Schule und Sportverein im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenFreistaat Thüringen vom 17. Mit Juli 2006 werden Kooperationsmaßnahmen mit dem Ziel ge- fördert, Kinder für eine eigene kontinuierliche sportliche Betätigung zu gewinnen. Dabei sind vor allem Kooperati- onsmaßnahmen bedeutsam und förderwürdig, in denen die Kinder noch nicht oder nicht mehr Mitglied des Sportver- eins sind bzw. sich nicht regelmäßig außerhalb des Sport- unterrichts betätigen. Weiterhin sollen die Kooperationen der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen beteiligten Partner im hvv Sinne der Umsetzung des „Thüringer Bildungsplans bis 18 Jahre“ ausgebaut und qualifiziert werden. Ziele sind gemeinsame Projekte zum Nutzen der Kinder und Jugendli- chen. Dabei geht es nicht um gegenseitige Aufgabenüber- nahme der Kooperationspartner, sondern vielmehr um Abstimmung und Ergänzung der Angebote. Im Ergebnis dessen sind konkrete Vereinbarungen zwi- schen Kindertageseinrichtungen, Schulen und einem Sportverein abzuschließen. Dabei sollten die Vereinbarun- gen von folgenden Zielstellungen geleitet und schriftlich vereinbart werden: - Erweiterung des Lebens- und Lernraumes mit Hilfe von sportartübergreifenden und sportartspezifischen Bewegungs- und Übungsangeboten, sportbestimmten Projekt- und Freizeitangeboten und durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Gestaltung von Sportangeboten für Erzieher, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt Lehrer und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � Eltern - Förderung sportlicher Begabungen - Förderung des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv GemeinschaftstarifEhrenamts, insbesondere Abschnitt 3.5der Qualifi- zierung/Gewinnung von Schülern, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsErziehern und Leh- rern für eine Übungsleiter- oder Kampf- und Schieds- richtertätigkeit Gerade eine enge Abstimmung zwischen Schule, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle Kinderta- geseinrichtung und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei BedarfSportverein, z. B. Namensänderungdie Übernahme von Anregungen aus den jeweiligen Bereichen der Kooperatio- nen und die Fortführung von Projekten sowie die Ausstat- tung der Einrichtungen mit Spiel- und Sportmaterial, umun- terstützen die Kontinuität der Arbeit. Wegbereiter für die Zusammenarbeit sind z. B.: - Kenntnisse über rechtliche Rahmenbedingungen und Vorgaben - Offenheit und Wertschätzung der jeweiligen Partner - Besuch oder Hospitation der Partnereinrichtung - Gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen - Einigung auf gemeinsame Ziele Im Rahmen der Kooperation wird angeregt, � unterstützt dass formlos weitere konkrete Maßnahmen festgelegt werden. Bewährte Formen der Zusammenarbeit sind z. B.: - gemeinsame Teilnahme an regionalen Veranstal- tungen - regelmäßiger Informationsaustausch insbeson- dere über den Entwicklungsstand der Kinder - gegenseitige Hospitationen, Unterrichtsbesuche bzw. Besuche von Beschäftigungen in Kinderta- gesstätten - Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Projekte und Veranstaltungen - gemeinsamer Sportunterricht - Schnupperstunden im Sportverein - gemeinsame Erarbeitung eines Kooperationska- lenders - gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen - gegenseitige Besuche von Gruppen in Kinderta- geseinrichtungen, Schulgruppen, Sportvereins- gruppen Die folgende Ausschreibung regelt unter Beachtung der Bestimmungen des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und der Zuwendungsordnung des Lan- dessportbundes Thüringen e. V. (Vereinsförderung 2017) die Überleitung Förderung durch den Landessportbund Thüringen e. V. Eine Kooperationsvereinbarung kann nur einmal aus dem Einzelabonnement in das GroßkundenabonnementHaushalt des Landessportbundes Thüringen e. V. oder des Thüringer Ministeriums für Bildung, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt Jugend und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­VertriebspartnerSport gefördert werden. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist Ein Anspruch auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in Gewährung einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einZu- wendung besteht nicht.

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Samples: Kooperationsmaßnahmen

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Die Beteiligten beschließen, die kommunalen Archivaufgaben zukünftig gemein- sam wahrzunehmen und streben hierbei eine Vereinheitlichung und Optimierung von Arbeitsabläufen an. Dadurch werden Synergieeffekte erwartet, die Kosten- senkungen und Effizienzsteigerungen ermöglichen. Die Beteiligten versprechen sich von der Kooperation einen höheren Grad an Spezialisierung und einen ver- besserten Personal- und Sachmitteleinsatz um nutzerfreundliche Archive führen zu können. Die Stadt Lohmar verpflichtet sich gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 GkG NRW, die Durchführung von Archivaufgaben für die übrigen Beteiligten mandatierend zu übernehmen, so dass deren Rechte und Pflichten als Xxxxxx der Aufgaben aber unberührt bleiben. Die beteiligten Städte und Gemeinden tragen nach dem Gesetz über die Siche- rung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (hvvArchiv- gesetz Nordrhein-Westfalen – ArchivG NRW), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassunggültigen Fassung für ihr Archiv-gut in eigener Zuständigkeit Sorge, indem sie es insbesondere verwah- ren, erhalten, erschließen und nutzbar machen. Sie erfüllen diese Aufgabe jeweils durch die Errichtung und Unterhaltung eigener Archive. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, Stadt Lohmar stellt das hierzu notwendige Personal und übernimmt die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine Orga- nisation für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt Durchführung der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenArchivaufgaben bei den Beteiligten. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu durchzuführenden Archivaufgaben werden mit den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ einzelnen Beteiligten ab- gestimmt. Die Beteiligten erteilen der Stadt Lohmar hierzu – widerruflich – Vollmacht. Aufgaben‌ Die Stadt Lohmar stellt nach dem Archivgesetz NRW geeignetes Personal ein und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgabenist Dienstherrin. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel Personalbedarf richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des MonatsBedarf in den beteilig- ten Kommunen. Personalentscheidungen treffen die beteiligten Kommunen in gemeinsamer Ab- stimmung. Grundsätzlich werden die Entscheidungen mit einfacher Mehrheit ge- troffen. Die S­Bahn/endgültige Entscheidungsbefugnis liegt bei der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich Stadt Lohmar als ver- antwortliche Dienstherrin. Die Beteiligten können durch eigenes Personal die Sollstellung des Fahrgeldes anhand Erfüllung der gelieferten ProfiTickets Archivaufgaben ergänzen und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungenunterstützen. Langfristig soll das interkommunale Archiv aus Diplom Archivaren, Fachangestell- ten für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv und Hilfskräften be- stehen. Die Stellenanteile werden unter den Kommunen abgestimmt und können unterschiedlich sein. Die Ausbildung von Nachwuchskräften ist möglich. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durchBeschäftigten gilt die allgemeine Arbeits- und Dienstzeitregelung der Stadt Lohmar. Arbeitsbeginn und Arbeitsende werden durch Zeiterfassung registriert. Eine Auswertung der Zeiten wird jeder Kommune zur Verfügung gestellt (Stun- dennachweis). Urlaub oder stundenweise Freistellung vom Dienst, sind bei der Stadt Lohmar zu beantragen, die anderen Kommunen sind in geeigneter Weise zu unterrichten. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs Personal wird von der Stadt Lohmar angewiesen, die Vorschriften der betei- ligten Kommunen bei ihren Tätigkeiten zu berücksichtigen. Die Stadt Lohmar wird das Personal zur Verschwiegenheit auch über alle Angele- genheiten bei den anderen Kommunen verpflichten. Die Aufgaben werden in der jeweiligen Kommune bearbeitet. Administrative, kon- zeptionelle Tätigkeiten oder Aufgaben, die an einem Kontrollblatt dokumentiert Standort für alle Kommunen bearbeitet werden können, dürfen auch an anderen Orten (mobiles Arbeiten) erle- digt werden. Die näheren Einzelheiten zu Arbeitsabläufen, organisatorischen Fragen und bis zum 10Ein- haltung von Sicherheitsstandards werden durch eine besondere Dienstanweisung durch die Stadt Lohmar in Abstimmung mit den Beteiligten geregelt. des Folgemonats Das Archivgut verbleibt in den Räumlichkeiten der jeweiligen Kommune. Der Betrieb von gemeinsamen Archivräumen ist möglich. Die Archivräume müs- sen innerhalb der räumlichen Grenzen der Beteiligten liegen. Die vertragliche Ge- staltung gemeinsamer Archivräume treffen die betroffenen Kommunen separat. Finanzierung/Kostenerstattung‌ Die Kommunen erstatten der Stadt Lohmar alle Aufwendungen für Ihre jeweils festgelegten Stellenanteile. Die Grundlage hierfür bilden die jeweils aktuellen Werte der Kommunalen Ge- meinschaftsstelle (KGSt-Bericht „Kosten eines Arbeitsplatzes 2018/2019). Auf die- ser Basis findet jährlich, sofern sich die Sätze ändern, eine Neukalkulation der Aufwendungs-pauschale statt. Es werden die Personal- und Gemeinkosten be- rücksichtigt. Da jede Kommune einen Arbeitsplatz vorhalten muss, werden Sach- kosten nicht berücksichtigt. Für Fortbildungen werden ein Prozent der Personalaufwendungen angesetzt. Ab- weichungen hiervon sind möglich, bedürfen jedoch der Absprache zwischen den Kommunen. Kann eine einheitliche Entscheidung nicht herbeigeführt werden, ent- scheidet die einfache Mehrheit. Kommt diese nicht zustande, liegt die Entschei- dungsbefugnis bei der Stadt Lohmar. Aufwendungen für die Ausbildung von Nachwuchskräften z.B. die Ausbildung von Diplom Archivaren oder Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv, werden in Höhe der jeweiligen Stellenanteile der Kommunen an die Stadt Lohmar erstattet. Aufwendungen für Anschaffungen und Maßnahmen die den Großkunden gesandtgesamten Verbund betreffen, werden in Höhe der jeweiligen Stellenanteile je Kommune der kosten- tragenden Kommune erstattet. Bei Aufnahmeverträgen zieht Die Einzelheiten der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einErstattung der Aufwendungen treffen die Kommunen in einer gesonderten Vereinbarung.

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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung Über Die Durchführung Von Archivaufgaben

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gründeten im Rahmen eines Großkunden­ abonnements Jahr 1997 die neue öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt „Südwestrundfunk“ (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (AufnahmevertragSWR). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ Ihre Erwartungen an die Fusion von Süddeutschem Rundfunk (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (FirmenstammdatenSDR) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell Südwestfunk (SWF) haben sich erfüllt – die Fusion ist gelungen. Digitalisierung und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages Konvergenz der Medien stellen den SWR fünfzehn Jahre später vor neue Herausforderungen. Viele Vorschriften der Anfangsphase können heute flexibleren Regelungen weichen. Auch die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte letzten Jahren gewachsenen, berechtigten Ansprüche an Beteiligung, Mitwirkung, Transparenz und Staatsferne erfordern neue Regeln. Die Realisierung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in den Gremien, der Geschäftsleitung und bei den Beschäftigten bedarf einer neuen Anstrengung. Der gesellschaftliche Wandel muss sich auch in den Gremien abbilden. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind daher übereingekommen, den Staatsvertrag über den Südwestrundfunk zu erteilennovellieren. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten Ziel des Vertragsverhältnisses � benennt Staatsvertrags ist die S­Bahn bzwGewährleistung eines starken, leistungsfähigen SWR in einer digitalisierten Medienwelt. Der SWR soll den Anforderungen der ProfiTicket­Vertriebspartner Medienkonvergenz erfolgreich begegnen können. Seine Angebote müssen sich an sämtliche Bevölkerungsgruppen richten und alle Altersgruppen – junge Menschen noch stärker als bisher – erreichen. Dazu braucht der Sender mehr Flexibilität, seine Strukturen selbst gestalten zu können. Ihm soll ermöglicht werden, multimediale Organisationsformen zu entwickeln. Der SWR soll weiterhin eine profilierte Rolle innerhalb der ARD einnehmen. Dabei erwarten die Länder, dass sich der SWR bei seinen Standort-, Struktur- und Produktionsentscheidungen auch an dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit orientiert. Denn nicht zuletzt zählt zu den Herausforderungen auch die notwendige finanzielle Konsolidierung des Senders, um seine Zukunft auf der Basis des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags erfolgreich gestalten zu können. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wollen die regionale Identität stärken. Das Herzstück des SWR ist seine regionale Verwurzelung – in den beiden Ländern, ihren Regionen und Städten. Sie sollen in den Programmen des SWR eine herausragende Rolle einnehmen. Die regionale Verankerung findet ihren Ausdruck auch in den Senderstandorten in den beiden Landeshauptstädten Stuttgart und Mainz, die auch Standorte der Landessender sind, und dem dritten Standort Baden- Baden sowie den zahlreichen Studios vor Ort. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wollen die Staatsferne des Rundfunks garantieren. Eine angemessen staatsferne Zusammensetzung der Aufsichtsgremien, auch durch erweiterte Inkompatibilitätsregeln, soll der redaktionellen Unabhängigkeit Rechnung tragen. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wollen die Mitwirkungsrechte der Gremien und der Beschäftigten ausbauen. Die binnenplurale Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat sich in besonderer Weise bewährt. Sie gilt es weiter zu stärken. Deshalb sorgen die Länder für eine klarere Aufgabenverteilung und bauen die Verantwortung der Aufsichtsgremien aus. Das entspricht einem zeitgemäßen Verständnis von wirksamer Rundfunkaufsicht. Mit einem Redaktionsstatut und erweiterten Rechten der Personalvertretung wird die Mitwirkung der Beschäftigten gestärkt. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wollen die Gleichstellung von Frauen und Männern realisieren und den gesellschaftlichen Wandel in den Gremien abbilden. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine besondere gesellschaftliche Verpflichtung, der die Länder insbesondere durch verbindliche Vorgaben in den Aufsichtsgremien Rechnung tragen. Eine veränderte Zusammensetzung des Rundfunkrats soll sicherstellen, dass sich die Pluralität der heutigen Gesellschaft auch in den Gremien widerspiegelt. Der folgende Staatsvertrag enthält die grundlegenden Regelungen, die den Rechtsrahmen für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Sollöffentlich-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einrechtliche Rundfunkanstalt SWR bilden.

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Samples: Staatsvertrag Über Den Südwestrundfunk

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Das Land Brandenburg – die Tierseuchenkasse Brandenburg – hat mit dem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, in dem die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) unterstützenden Dienstleistungen zur Tötung und Beräumung von Tierbeständen im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenTierseuchenfall geregelt ist. Mit Durch die Inanspruchnahme der Gesamtabwicklung angebotenen unterstützenden Dienstleistung gelten die in der Rahmenvereinbarung festgelegten Konditionen. Abschluss und Umsetzung dieses Werkvertrages unterliegen den dort näher bezeich- neten Bestimmungen. Gegenstand dieses Vertrages ist die Tötung und Beräumung des GKA haben Bestandes des oben genannten Tierhalters nach der amtlichen Tötungsanordnung durch das zuständige Veterinäramt ………………………………… vom ………………….. Der Auftragnehmer tötet und beräumt unverzüglich nach der Beauftragung den von der Tötungs- anordnung betroffenen Tierbestand des oben benannten Tierhalters. Dabei sind die Verkehrsunternehmen Anweisungen des zuständigen Veterinäramtes zu beachten. Die Leistungen des Auftragnehmers beinhalten die Tötung und Beräumung des Bestandes, sowie die Reinigung und Desinfektion des Tötungsplatzes. Unter dem Tötungsplatz wird ein im hvv Betrieb in direkter Verbindung zu den zu tötenden Tieren be- findlicher, befestigter Platz mit flüssigkeitsundurchlässigem Boden verstanden, zu dem die Tiere zur Tötung verbracht werden. Je nach Umfang des Bestandes oder der Anzahl der Tötungsmetho- den können mehrere Tötungsplätze angelegt werden. Im Falle einer Stallbegasung wird neben der Tötung und Beräumung des Bestandes nur die erste Desinfektion der Tierkörper vor dem Verbrin- gen aus dem Stall als zu erbringende und durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungTierseuchenkasse vergütete Leistung verstan- den. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, Reinigung und Desinfektion der Baulichkeiten sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstnicht vom Leistungsumfang der Rah- menvereinbarung gedeckt. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle Diese Aufgaben bedürfen einer gesonderten Beauftragung und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung Vergü- tungsvereinbarung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus Tierhalter mit dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einAuftragnehmer.

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Samples: Werkvertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Zwischen dem Bund der Versicherten e. V. (hvv)BdV) und der HUK-COBURG Lebensversicherung AG besteht eine Kooperation, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber den Mitgliedern des BdV vergünstigte Konditionen bei Risikolebensversicherungen einräumt. Eine Antragstellung zu den vergünstigten Konditionen ist nur für Mitglieder des Bund der Versicherten e. V. (GroßkundenBdV) möglich. Gleiches gilt für Personen die gemäß der Vereinssatzung des BdV die mitgliedschaftlichen Vorteile in Anspruch nehmen können, zum Beispiel Ehe-/Lebenspartnerinnen und Ehe-/Lebenspartner (nachfolgend unter BdV-Mitglied gefasst). Versicherungsnehmerin des Risikolebensversicherungsvertrags ist die BdV Mitgliederservice GmbH (BMS). Risikoträger und Versicherer des Risikolebensversicherungsvertrags ist die HUK-COBURG-Lebensversicherung AG. Das BdV-Mitglied ist versicherte Person. Die BMS übt die Rechte als Versicherungsnehmer ausschließlich nach den Vorgaben und im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenSinne der versicherten Person aus. Mit Beispielsweise beantragt die BMS Vertragsänderungen auf die Initiative der Gesamtabwicklung des GKA haben versicherten Person hin. Die Beitragsabwicklung erfolgt über die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg BdV Verwaltungs GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (AufnahmevertragBVG). Maßgeblich für diese Die Abwicklung der Antragstellung und die Verwaltung der Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungerfolgt durch die BMS. Die Bestimmungen BMS hilft der versicherten Person auch bei Fragen rund um den Versicherungsvertrag weiter und nimmt Änderungswünsche zum Vertrag entgegen. Versicherungsmathematischer Hinweis: Bei der Tarifkalkulation haben wir eine unternehmensindividuelle, geschlechtsunabhängige Sterbetafel verwendet. Als Rechnungszins haben wir 0,9 % angesetzt. Inhaltsverzeichnis § 1 Welche Leistungen erbringen wir? § 2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? § 3 Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? § 4 Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen oder Krieg? § 5 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? § 6 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung? § 7 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? § 8 Was sind die Konditionen für eine vorgezogene Todesfallleistung? § 9 Wann können Sie den Bau-Bonus in Anspruch nehmen? § 10 Wann können Sie den Kinder-Bonus in Anspruch nehmen? § 11 Wann können Sie die Verlängerungs-Option in Anspruch nehmen? § 12 Unter welchen Voraussetzungen können Sie den Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung erhöhen? § 13 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? § 14 Wer erhält die Leistung? § 15 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? § 16 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? § 17 Wann und mit welchen Folgen können Sie Ihre Versicherung kündi- gen oder beitragsfrei stellen? § 18 Wie werden die Kosten Ihres Vertrags verrechnet? § 19 Was gilt bei Vereinbarung des hvv GemeinschaftstarifsNichtrauchertarifs? § 20 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? § 21 Was geschieht, wenn die das ProfiTicket betreffen, sind in versicherte Person aus dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich BdV austritt oder die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. Kooperation zwischen dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt BdV und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag HUK-COBURG endet? § 22 Welches Recht und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen welche Sprache finden auf Ihren Vertrag Anwendung? § 23 Wo ist der Gerichtsstand? § 24 Was gilt bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen? § 1 – Welche Leistungen erbringen wir?

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Risikolebensversicherung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Das bisherige Modell der Holzvermarktung in Kooperation mit HESSEN-FORST ist auf Grund kartellrechtlicher Bedenken des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Bundeskartellamts rechtlich bedenklich. Das Bundeskartellamt hat in einem Kartellverfahren dem Land Baden – Württemberg untersagt, Holz in Betrieben größer 100 Hektar Waldfläche zu vermarkten. Dem Land Baden – Württemberg wurde weiter untersagt, forstliche Tätigkeiten im Kommunal- und Privatwald über 100 Hektar anzubieten. Die 1. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts hat in diesem Kontext dem Land Hessen mitgeteilt, dass sie umgehende Anstrengungen des Landes Hessen erwarten, um auch in Hessen die Holzvermarktung kartellrechtskonform zu gestalten. Die unter Ziff. 1.) bis 12.) genannten Städte und Gemeinden im Bezirk der Forstämter Lampertheim und Groß-Gerau haben sich in intensiven Beratungen unter Prüfung weiterer Modelle der künftigen Holzvermarktung dazu entschieden, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) künftige Holzvermarktung auf der Grundlage einer interkommunalen Zusammenarbeit durch Gründung der Holzvermarktungsorganisation „HVO Starkenburg“ zur Erreichung der nachstehenden Ziele durchzuführen: Die Vermarktung des bedeutenden Rohstoffes Holz stellt für die Kommunen eine wichtige Einnahmequelle dar. Die Bündelung großer Holzmengen im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht und damit der Erhalt einer starken Marktposition auf dem Holzmarkt ist jedoch für einzelne Kommunen nicht wirtschaftlich darstellbar. Die beteiligten Kommunen arbeiten deshalb im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnender kommunalen Vermögensverwaltung in der Holzvermarktung kooperativ zusammen, um zum einen den Synergieeffekt zu nutzen und zum anderen am Holzmarkt entsprechende Erlöse zu erzielen. Mit Jede Kommune leistet ihren Beitrag in dieser interkommunalen Kooperation durch das Einbringen der Gesamtabwicklung des GKA haben individuellen Holzmenge in die Verkehrsunternehmen Holzvermarktungsorganisation und verpflichtet sich, die Ressource „marktfähige Holzsortimente“ zur Verfügung zu stellen. Zur Erreichung größtmöglicher Synergieeffekte wird eine Kommune federführend mit der Abwicklung der Vermarktung von den beteiligten Kommunen beauftragt. Die im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Rahmen der Kooperation anfallenden Kosten werden anteilig entsprechend des jeweiligen kommunalen Anteils aufgeteilt. Durch die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigtZusammenarbeit der Kommunen wird ein Gesamtverkaufsvolumen von rund 35.000 Festmeter /Jahr an marktfähigen Holzmengen auf dem Holzmarkt angeboten. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets Insgesamt werden pro Jahr allein im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstsüddeutschen Raum von den Holzkäufern rund 20 Millionen Festmeter Holz von den verschiedenen Anbietern abgenommen. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Der Marktanteil der Unterzeichnung HVO Starkenburg liegt damit deutlich unter der 20 %-Grenze des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich § 108 Abs. 6 Ziffer 3 GWB. Insgesamt verdeutlichen die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnervorstehenden Ausführungen, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt Voraussetzungen gem. § 108 Abs. 6 GWB für einen vergaberechtsfreien Vorgang erfüllt sind. Eine aktuelle Flächen – und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag Holzmengentabelle ist als Anlage 1 beigefügt und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einBestandteil dieser Vereinbarung.

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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung Zur Gemeinsamen Holzvermarktung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten 0.1 Der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin erstellen Lichtbildwerke, Lichtbilder o- der ähnlichen Erzeugnisse (im Folgenden „Bildmaterial“ oder „Bildmaterialien“) von Bauwerken für den Auftraggeber oder haben Bildmaterialien von Bauwerken des Hamburger Verkehrsverbundes Auf- traggebers bereits erstellt und stellen diese Bildmaterialien dem Auftraggeber zur Nut- zung zur Verfügung. Dieser Vertrag soll einen Ausgleich zwischen den Interessen des Auftragnehmers oder der Auftragnehmerin an der Anerkennung seiner oder ihrer (hvvur- heberrechtlichen) Leistung und dem Interesse des Auftraggebers an der Nutzung der Bildmaterialien schaffen. 0.2 Es soll nicht nur sichergestellt werden, dass die aktuelle Nutzung der Bildmaterialien durch den Auftraggeber abgedeckt wird, sondern auch zukünftige (technische) Ent- wicklungen sollen berücksichtigt werden. 0.3 Die als Nutzmaterialien ausgewählten Bildmaterialien werden durch den Auftraggeber (zum Beispiel durch die Staatlichen Hochbauämter oder durch die Betriebsleitung Bundesbau Baden-Württemberg oder durch Bundesministerien, Landesministerien und deren nachgeordnete Bereiche), insbesondere in eigenen und fremden Print- und Onlinemedien unentgeltlich und entgeltlich genutzt, insbesondere zur Öffentlichkeits- und/oder Pressearbeit, wobei auch Bearbeitungen vorgenommen werden, insbeson- dere Ausschnitte, Montagen, fototechnische Nachbearbeitungen. 0.3.1 Insbesondere beabsichtigt der Auftraggeber die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Bildmaterialien in folgendem Umfang, online und offline, zu nutzen: •Broschüren und Flyer • Pressemitteilungen, insbesondere im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit Internetauftritts, wie zum Beispiel der Gesamtabwicklung Internetauftritt des GKA haben Finanzministeriums sowie die Verkehrsunternehmen Internet- auftritte der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung • Energieberichte • Biodiversität auf landeseigenen Liegenschaften • Jubiläumsbroschüren • Bildbände • Broschüren aus dem technischen Bereich: Betriebskennwerte, und so weiter • Finanz-Journal • Vorstellung des Projekts • Architekturmagazine • Bauzaunbanner • Bewerbungen für Architekturpreise • Präsentationen für Vorträge • Filmmaterial, insbesondere für YouTube • Social Media, insbesondere Xing, Instagram, Facebook, Twitter und so weiter 0.3.2 Insbesondere werden die Bildmaterialien intern weitergegeben und im hvv Rahmen der eigenen (auch digitalen) Infrastruktur genutzt. Die Bildmaterialen werden auch an Dritte weitergegeben, welche die Bildmaterialien, insbesondere online und/oder offline (auch zur Veröffentlichung) nutzen, wie insbesondere Instituti- onen der öffentlichen Hand, Politik, die Presse, Verlage, Nutzerinnen und Nut- zer der Gebäude des Auftraggebers (zum Beispiel Universitäten) oder Aus- loberinnen und Auslober von (Architektur) Preisen. 0.4 Vor diesem Hintergrund treffen die Parteien folgende Vereinbarung: 1.1 Gegenstand dieses Vertrags sind fotografische Leistungen für «Massnahme». 2.1 Der Auftraggeber überträgt der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer fol- gende Leistungen: Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erstellt Bildmaterialien und übergibt sie dem Auftraggeber, wobei diese Bildmaterialien vollständig und dauerhaft in Be- sitz des Auftraggebers bleiben und an Entscheidungsträger des Auftraggebers wei- tergegeben werden, um bestimmte Bildmaterialien auszuwählen (im Folgenden „Auswahlmaterial“ oder „Auswahlmaterialien“). Der Auftraggeber wählt eine bestimmte Anzahl an Bildmaterialien aus, an denen der Auftraggeber die ausschließlichen Nutzungsrechte erhält (im Folgenden „Nutz- material“ oder „Nutzmaterialien“) und nutzt, insbesondere im Umfang, wie es in der Präambel aufgeführt ist. Der Auftraggeber hat das Recht in Zukunft auch an einzel- nen oder allen übrigen Bildmaterialien ein ausschließliches Nutzungsrecht zu den in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung zu erwerben. 2.1.1 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erstellt beziehungsweise hat bereits erstellt und überlässt dem Auftraggeber dauerhaft folgende Anzahl an Bildmaterialien (Auswahlmaterialien): [ ] 2.1.2 Der Auftragnehmer kann nach freiem eigenem Ermessen folgende An- zahl an Bildmaterialien auswählen (Nutzmaterialien): [ ]. 2.1.2.1 Der Auftraggeber hat sein Auswahlergebnis der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer zumindest in Textform mitzuteilen. Die ausgewählten Bildmaterialien sind hierbei eindeutig zu bezeich- nen, zum Beispiel indem auf die eindeutige Bezeichnung der Da- tei, welche durch die Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer vorgenommen wurde, Bezug genommen wird. 2.1.2.2 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat sodann das Auswahlergebnisses zumindest in Textform zu bestätigen. 2.1.2.3 Der Auftraggeber dokumentiert das Auswahlverfahren in geeig- neter Form. 2.1.3 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber ins- besondere auch Auswahlmaterialien von folgenden Motivbereichen zur Verfügung stellen: • Grünflächen (-anlagen) • Fassade • Gebäudetechnik • Kunst am Bau • Innenraumaufnahmen • Luftaufnahmen • Detailaufnahme von [ ] *) 2.2 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen per- sönlich oder mit geeignetem Personal zu erbringen. 2.3 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, den Auftraggeber gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Presse, Behörden und Unternehmen, zu vertreten. 2.4 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer darf keine Unternehmer- oder Liefe- ranteninteressen vertreten. 3.1 Dem Auftraggeber ist folgende Bildmaterialien zu übergeben: 3.1.1 Die Auswahlmaterialien sind als JPG-Datei in ausgearbeiteter Form in ei- ner Bildgröße von ca. 1.500 x 1.000 Pixel zu übergeben. Die Nutzmaterialien sind als TIF-Datei in einer Größe von mindestens 4.000 x 6.000 Pixel (das entspricht 24 MP und einer Dateigröße von ca. 70 MB/ 16 bit Farbtiefe/RGB) zu übergeben. Die Kamera-RAW-Datei muss von der Auftragnehmerin oder dem Auf- tragnehmer archiviert werden. 3.1.2 Diese Daten sind nach Rücksprache mit dem Auftraggeber in geeigneter Form digital (zum Beispiel auf Datenträger oder als Download) zu überge- ben. 3.2 Die Bildmaterialien müssen eindeutig im Dateinamen von der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer bezeichnet werden, zum Beispiel: aufsteigend nummeriert. Zu den Nutzmaterialien sind Bildunterschriften und kurze Bildbeschreibungen mit- zuliefern. 3.3 In den Metadaten der Bildmaterialien sind folgende Angaben zu machen: • Titel • Bauwerk (wie in § 1 als Gegenstand des Vertrages benannt) • Beschreibung der Baumaßnahme (Sanierung, Neubau, Umbau) • Ort des Bauwerks • Zuständiges Amt beziehungsweise Behörde • Urhebervermerk der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers mit Ort 4.1 Für die Leistungen nach § 2 gelten folgende Termine beziehungsweise Fristen: • [....]. 5.1 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erhält für ihre oder seine Leistungen folgende Vergütung: 5.1.1 Die Erstellung und Überlassung der vollständigen Bildmaterialien sowie für die Einräumung der entsprechenden Nutzungsrechte als Auswahlma- terialien werden mit pauschal [ ] Euro vergütet. 5.1.2 Die Einräumung der entsprechenden Nutzungsrechte als Nutzmaterialien werden mit [ ] Euro pro Stück Bildmaterial vergütet. 5.1.3 Hiermit sind alle Leistungen der Auftragnehmerin oder des Auftragneh- mers vergütet und abgegolten. 5.2 Die Erstattung von Nebenkosten ist ausgeschlossen, soweit nachstehend keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Als Nebenkosten werden folgende Nettobeträge erstattet: *) 5.2.1 Insgesamt pauschal [....] Euro *) Hierin sind auch die Kosten enthalten für: *) • Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, • Reisen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers und ihrer oder seiner Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter. 5.2.2 Auf Nachweis folgende Kosten: [....] [ ] Euro. 5.3 Die Umsatzsteuer ist im Honorar der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers sowie in den Nebenkosten nicht enthalten. Die Umsatzsteuer ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. 5.4 Auf Anforderung der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers werden Ab- schlagszahlungen der Vergütung für die nachgewiesenen Leistungen einschließ- lich Umsatzsteuer gewährt. Abschlagszahlungen werden 21 Werktage nach Zu- gang des prüfbaren Nachweises fällig. 5.5 Die Schlusszahlung für die übrigen Leistungen wird fällig, wenn die Auftragnehme- rin oder der Auftragnehmer sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag erfüllt und eine prüfbare Rechnung eingereicht hat. Alle Rechnungen (einschließlich der Nachweise für Nebenkosten) sind im Original einzureichen. 5.6 Im Falle der Überzahlung hat die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet sie oder er innerhalb von 14 Kalenderta- gen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet sie oder er sich mit ihrer oder seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Regelung zu zahlen. Auf einen Geschäftsbesorgungsvertrag Wegfall der Bereicherung kann sich die S­Bahn Hamburg GmbH Auftragnehmerin oder der Auf- tragnehmer nicht berufen. 6.1 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Anforde- rung über ihre oder seine Leistungen unverzüglich und ohne besondere Vergü- tung schriftliche Stellungnahmen abzugeben, bis das Rechnungsprüfungsverfah- ren abgeschlossen ist. 7.1 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer räumt mit Entstehung der Auswahl- materialien dem Auftraggeber an den Auswahlmaterialien unwiderruflich ein ein- faches, unbefristetes, zeitlich, räumlich, quantitativ und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten ein. Dies bedeutet insbesondere für die Auftragnehmerin oder den Auftragnehmer, dass der Auftraggeber nicht verbieten kann, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer diese Bildmaterialien an Projektbeteiligte (S­Bahn)auch entgeltlich) weiter gibt, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00wobei das Entgelt frei von der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer mit den Projektbeteiligten verhandelt werden kann und das Entgelt von den Projekt- beteiligten an die Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer entrichtet wird. 7.2 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer räumt mit Entstehung der Nutzma- terialien unwiderruflich dem Auftraggeber an den Nutzmaterialien ein ausschließ- liches, 00000 Xxxxxxx beauftragt unbefristetes, übertragbares, zeitlich, räumlich, quantitativ und ermächtigtinhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten ein, insbeson- dere mit dem Recht der Bearbeitung, der Übertragung auf Bildträger und der Li- zenzvergabe an Dritte (wie zum Beispiel Unterlizenzierung, Weiterlizenzierung) sowie der Vermietung. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer räumt mit Entstehung der Nutzmaterialien dem Auftraggeber an den Nutzmaterialien ein ausschließliches, unbefristetes, übertragbares, zeitlich, räumlich, quantitativ und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht für alle im Zeitpunkt des Vertragsschlus- ses unbekannten Nutzungsarten ein. Das Vertragsverhältnis zwischen bedeutet insbesondere für die Auftragnehmerin oder den Auftragnehmer, dass die Auftragnehmerin oder der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt Auftragnehmer diese Nutzmaterialien nicht (Direktvertragauch nicht an Projektbeteiligte) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungweitergeben darf. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsNutzmaterialien können sowohl an Bundesministerien, Landesministerien und deren nachgeordnete Bereiche als auch an die Presse weiter gegeben und in Social Media eingesetzt werden; auch andere Bundes- und Landesministerien und deren nachgeordnete Bereiche sind befugt die Nutzmaterialien an die Presse weiter zu geben und in Social Media zu verwenden. 7.3 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer überträgt an den Bildmaterialien, an denen ein Eigentumsrecht entstehen kann, mit Entstehung der Bildmaterialien das ProfiTicket betreffenalleinige und uneingeschränkte Eigentumsrecht an den Auftraggeber. 7.4 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer versichert, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen dass das von ihr oder ihm gelieferte Bildmaterial frei von Rechten Dritter ist. 7.5 Der Auftraggeber gestattet der Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die Bild- materialien für ProfiTickets ihre oder seine eigenen fotografischen Leistungen im hvv Großkundenabonnement“ Rahmen der eigenen (Benutzungs­ bedingungenauch digitalen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Infrastruktur zu Werbezwecken als Referenz zu nutzen (sogenannte Referenzwerbung). 7.6 Der Auftraggeber versichert, solange und soweit dies erforderlich sein sollte, eine Zustimmung der Unterzeichnung Inhabern oder des GKA VertragesInhabers des Urheberrechts an dem Bauwerk und/Bestellung oder eine Zustimmung der ProfiTickets erklären sich (Mit)Eigentümerin oder des (Mit)Eigentümers des Bauwerks zur Ablichtung des Bauwerks im Auftrag des Auftraggebers und zur Verwertung der Bildmaterialien alleine durch den Auftraggeber einzuholen bezie- hungsweise eingeholt zu haben. 7.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen beabsichtigte Aufnahme einer zum Zeitpunkt des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. Vertragsschlusses unbe- kannten Art der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner Werknutzung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält Auftragneh- merin oder der Auftragnehmer verpflichtet sich den Auftraggeber unverzüglich über einen Onlinezugang Widerruf nach § 31a Absatz 1 S 3 Gesetz über Urheberrecht und ver- wandte Schutzrechte (UrhG) zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ informieren. 7.8 Solange und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird soweit der Großkunde umgehend Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer eine Verwer- tung der Bildmaterialien gestattet ist, versichert der Auftraggeber nicht, dass hier- durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet keine Rechte Dritter verletzt werden. Versorgung Die rechtskonforme Verwertung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/Bildmaterialien obliegt alleine der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, Auftragnehmerin oder dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einAuftragnehmer.

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Samples: Vertrag Über Fotografische Leistungen

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit Die Allgemeinen Auftragsbedingungen der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und Steuerberatungskanzlei Essl entsprechen den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) empfohlenen AAB´s in der jeweils geltenden Fassungletzgültigen Fassung der Xxxxxx der Wirtschaft streuhänder (siehe auch xxx.xxx.xx.xx). (1) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe gliedern sich in vier Teile: Der I. Teil betrifft Verträge, die als Werkverträge anzusehen sind, mit Ausnahme von Verträgen über die Führung der Bücher, die Vornahme der Personalsachbearbeitung und der Abgabenverrechnung; der II. Teil betrifft Werkverträge über die Führung der Bücher, die Vornahme der Personalsachbearbeitung und der Abgabenverrechnung; der III. Teil hat Verträge, die nicht Werkverträge darstellen und der IV. Teil hat Verbrauchergeschäfte zum Gegenstand. (2) Für alle Teile der Auftragsbedingungen gilt, dass, falls einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifsunwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die das ProfiTicket betreffendem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ zu ersetzen. (Benutzungs­ bedingungen3) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Für alle Teile der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerAuftragsbedingungen gilt weiters, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitetder zur Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes Berechtigte verpflichtet ist, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt Erfüllung der vereinbarten Leistung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung vorzugehen. Er ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages hiefür geeigneter Mitarbeiter zu bedienen. (4) Für alle Teile der Auftragsbedingungen gilt schließlich, dass ausländisches Recht vom Berufsberechtigten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zu berücksichtigen ist. (5) Die in der Kanzlei des Berufsberechtigten erstellten Arbeiten können nach Xxxx des Berufsberechtigten entweder mit oder ohne elektronische Datenverarbeitung erstellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf den Fall des Einsatzes von elektronischer Datenverarbeitung ist der Gültigkeit Auftraggeber, nicht der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTicketsBerufsberechtigte, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden anverpflichtet, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge nach den DSG notwendigen Registrierungen oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einVerständigungen vorzunehmen.

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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Die Privaten Krankenversicherungen fördern die ambulante Hospizarbeit wie sie in § 39a Abs. 2 SGB V und mit der zugehörigen Rahmenvereinbarung zwi- schen den maßgeblichen Spitzenorganisationen der ambulanten Hospizdienste und dem GKV-Spitzenverband beschrieben ist. Ziel der ambulanten Hospizar- beit ist es, die Lebensqualität sterbender Menschen zu verbessern. Im Vor- dergrund steht die ambulante Betreuung mit dem Ziel, sterbenden Menschen ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu er- möglichen sowie die Familie in diesem Prozess zu begleiten, zu entlasten und zu unterstützen. Die Wünsche und Bedürfnisse der sterbenden Menschen und ihrer Angehörigen stehen im Zentrum der Hospizarbeit. Wesentlicher Bestand- teil ist das Engagement Ehrenamtlicher. Durch ihr qualifiziertes Engagement leisten sie ebenso wie hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen unverzichtbaren Beitrag für eine würdevolle Betreuung des Hamburger Verkehrsverbundes sterbenden Men- schen und der ihm nahe Stehenden bis zuletzt. Gefördert werden auf der Grundlage dieses Vertrages ambulante Hospiz- dienste, die die Voraussetzungen der Rahmenvereinbarung gem. § 39a Abs.2 SGB V erfüllen und für substitutiv privat krankenversicherte1 Personen (hvvim Folgenden: PKV-Versicherte), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit keiner Krankenhausbehandlung und keiner vollstationären oder teilstationären Versorgung in einem Hospiz bedürfen, mindestens eine qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung in deren Haus- halt, in der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Familie, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00in stationären Pflegeeinrichtungen, 00000 Xxxxxxx beauftragt in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen oder der Kinder- und ermächtigtJugendhilfe erbringen. Das Vertragsverhältnis zwischen Angebot der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifsambulanten Hospizdienste richtet sich an sterbende Men- schen, die das ProfiTicket betreffenan einer Erkrankung leiden, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereitprogredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium er- reicht hat, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets eine Heilung nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTicketsdem Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht zu erwarten ist, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe der sterbende Mensch eine palliative Versorgung und eine qualifi- zierte ehrenamtliche Sterbebegleitung wünscht, − die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets sich bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich Kindern nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einaktuellen medizinischen Stand als lebens- verkürzend auswirkt.

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Samples: Fördervertrag

Präambel. ProfiTickets Die Xxxxxx – und Universitätsbibliothek Bremen (SuUB) ist zuständig für die Versorgung der Hochschu- len des Landes Bremen mit Medien (Literatur und anderen Medien) für Forschung, Lehre und Studium unter Berücksichtigung der Bedarfe der wissenschaftlichen Institutionen im Lande Bremen. Sie nimmt eine wichtige Dienstleistungsfunktion gegenüber dem Wissenschaftsbereich in Bremen wahr. Der Zugang zu den aktuellen Literatur- und Fachinformationen, den die SuUB gewährleistet, ist eine wesentliche Voraussetzung für die wissenschaftliche Arbeit und das Studium. Darüber hinaus sind Abonnementsfahrkarten die Angebote der SuUB gegenüber den Studierenden auf Vermittlung von Medien- und Informati- onskompetenz gerichtet und dienen somit dem Erwerb der Schlüsselkompetenz zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten. Mit einem eng an den Bedarfen des Hamburger Verkehrsverbundes Wissenschaftsbereichs ausgerichte- ten Angebot leistet die SuUB daher einen wichtigen Beitrag zur Profilbildung der Hochschulen und zur Erhöhung der Attraktivität der Studienstandorte Bremen und Bremerhaven. Ausgerichtet an der bestmöglichen Erfüllung dieses Auftrages vereinbaren das Land und die SuUB auf der Grundlage des Wissenschaftsplan 2010, Hochschulgesamtplan V, folgende Entwicklungsziele: • Auf- und Ausbau der sog. Hybriden Bibliothek. Der Versorgungsauftrag der SuUB wird sich daran orientieren, ein ausgewogenes Nebeneinander des aktuellen Literatur- und Fachin- formationsangebotes in gedruckter und in elektronischer Form zu gewährleisten. • Anknüpfend an die Umstellung der Studienstrukturen auf Bachelor- und Masterstudiengän- ge wird die SuUB ihr Angebot dahingehend weiterentwickeln, dass im Zuge der Internatio- nalisierung mehr englischsprachige Fachliteratur zur Verfügung gestellt wird und als Folge der Modularisierung eine größere Breite der Fachliteratur sowie höhere Exemplarzahlen bei Lehrbüchern vorzuhalten sind. • Im Bereich der Forschung sollen die Ansprüche der ausgewiesenen Exzellenzbereiche und Wissenschaftsschwerpunkte mit hochspezialisierter Forschungsliteratur erfüllt und die elekt- ronische Informationsversorgung optimiert werden. • Als zukunftsweisende Schlüsselqualifikation für das wissenschaftliche Arbeiten in den Hochschulen wird die „Teaching Library“ systematisch ausgebaut. Die Konzeption von Xxxx – und Lernmodulen zur Vermittlung von Informationskompetenz soll in enger Kooperation mit den Fachbereichen und Instituten erfolgen. Eine Voraussetzung zur Umsetzung der vorstehenden Ziele ist die Stärkung der Serviceorientierung der SuUB gegenüber den Hochschulen sowie die beständige Optimierung der internen Geschäftspro- zesse. Leistungsbereich 1. Medienbestand (hvvProdukt 1 Aufbau des Medienbestandes) Mittelfristige Ziele • Ausbau der hybriden Bibliothek: Bedarfsgerechte Bestandsentwicklung gedruckter und elektronischer Medien (Monographien, Lehrbuchliteratur (incl. E-Books), Fachzeitschriften (incl. E-Journals) unter besonderer Berücksichtigung der Bachelor- und Masterstudiengänge sowie der speziellen Forschungsbedarfe der Hochschulen. • Erstellung und Umsetzung eines wachstumssteuernden Sammlungskonzeptes mit dem Ziel der Aussonderung von Bibliotheksbeständen. 2007 - 2009 Inhaltliche Ziele Ziel: • Anpassung der Erwerbungsprofile an die Mitarbeitende veränderten Bedarfe der neuen Studien- gangsstrukturen und der spezifischen Forschungsbedarfe, insbesondere unter Be- rücksichtigung von Exzellenzclustern und Forschungsschwerpunkten. Erfüllungsmerkmal: Auswertung von Nutzungsstatistiken der ausgeliehenen Bibliotheksbe- stände und Operationalisierung der Erfahrungen Zielwert, Zielzeit ab 2008 jährlich Ziel: • Erhöhung des Angebots von E-Journals und E-Books und Schaffung eines opti- mierten Zugangssystems für deren Nutzung. Erfüllungsmerkmal: Auswertung von Nutzungsstatistiken der elektronischen Medien soweit verfügbar (E-Journals und E-Books) und Steigerung der Neuerwer- bungszahlen. Zielwert, Zielzeit ab 2008 jährlich Ziel: • Erstellung von Aussonderungsprofilen insbesondere gedruckter Zeitschriftenbe- stände unter besonderer Berücksichtigung des Zugangs zu elektronischen Zeit- schriftenarchiven. Erfüllungsmerkmal: Ausformulierung exemplarischer Aussonderungsprofile Zielwert, Zielzeit 3 Profile bis 2009 Ziel: • Weiterentwicklung von bestehenden und neuen Geschäftsmodellen (Stichworte: Cross-Access, Pay-Per-View, Konsortien, Aggregatoren, Nationallizenzen) zur preissteigerungs- und wechselkursresistenten Bewirtschaftung des Literaturmittel- etats. Erwerbung elektronischer Medien zur dauerhaften Bereitstellung durch ab 2008 jährlich: Kauf eines Archivrechtes anstelle einer Nutzungslizenz auf Zeit. spezifische Übersicht der bestehenden und neu abgeschlossenen Verträge nach Archiv- und Nutzungslizenz Leistungsbereich 1. Medienbestand (Produkt 1 Aufbau des Medienbestandes) Ziel: • Optimierung eines einheitlichen elektronischen Nachweis- und Zugangssystems für alle Medienbestände der SuUB: Retrokatalogisierung bislang nicht konvertierter Bestandsnachweise in den OPAC, mit dem Ziel, die alten Zettelkataloge abzubau- en. Erfüllungsmerkmal Steigerung der im OPAC verzeichneten Bibliotheksnachweise Zielwert, Zielzeit bis 2009: kompletter Nachweis der Medienbestände der Erwerbungsjahre 1966- 1990 Quantitative Ziele Ist 2005 Ist 2006 Ziel 2007 Ziel 2008 Ziel 2009 Medienzugänge 67.597 85.3491 68.000 68.000 67.000 Zeitschriftenabonnements 6.196 6.172 6.200 6.200 6.100 Elektronisch im Volltext verfügbare 7.956 11.900 12.500 13.000 13.000 Zeitschriften (lizenzpflichtige Zeit- schriftentitel) Konsortien 8 9 10 10 10 1 Der Medienzugang 2006 erscheint mit 85.349 Medieneinheiten überdurchschnittlich hoch. Er ist zurückzuführen auf den Erwerb einer großen Mikrofichesammlung, deren Einzeltitel (über ihre Arbeitgeber (Großkunden20.000 Blätter) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements Katalog als eigenständige Titel gezählt werden. Leistungsbereich 2. Benutzung (GKAProdukt 2 Informationsdienste, Produkt 3 Medienausleihe / Präsenz- nutzung, Produkt 4 Leihverkehr und Produkt 5 Nutzerschulungen) beziehen können. Mit Mittelfristige Ziele • Ausbau der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen „Teaching-Library“ in Kooperation mit den Hochschulen: Einbindung von fachspezifischen bibliothekarischen Veranstaltungsangeboten zur Vermitt- lung von Medien- und Informationskompetenz im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH Rahmen der Curricula der Bachelor- und Masterstudiengänge; Professionalisierung der didaktischen Vermittlungskompetenz der Bib- liothekarInnen; Entwicklung von E-Learning-Projekten in diesem Bereich. • Einrichtung eines Learning Ressource Centers (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGBLRC) in der jeweils geltenden FassungZentrale der SuUB in Koopera- tion mit der Universität und in Anbindung an das universitäre User-Help-Desk. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen • Weiterentwicklung der Informationsinfrastruktur für ProfiTickets elektronisches Publizieren im hvv Großkundenabonnement“ Internet (Benutzungs­ bedingungenOpen Access). • Verbesserung der Verfügbarkeit des Bestandes und Optimierung des Geschäftsbetriebes zur verlässlichen und schnellen Bereitstellung der Literatur mit dem Ziel der Erhöhung der Nutzerzufriedenheit. • Kontinuierliche Fortentwicklung der Nachweis- und Suchsysteme mithilfe neuer Internet- technologien. 2007 - 2009 Inhaltliche Ziele Ziel: • Angebot von Lernmodulen zur Informationskompetenz. Erfüllungsmerkmal: Vorliegen von Lernmodulen Zielwert, Zielzeit 6 Module 2008 Ziel: • LRC: Entwicklung eines Betriebs- und Bedarfskonzeptes (Betreuung, Services, Hard- und Software) zusammengefasstin Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Multimedia in der Lehre (ZMML). Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Erfüllungsmerkmal: Vorlage eines Konzeptes Zielwert, Zielzeit 2008 Ziel: • Förderung und Unterstützung der Unterzeichnung Open Access-Strategie der Hochschulen und der Universität durch den Ausbau des GKA Vertrages/Bestellung zertifizierten Dokumentenservers in Hinblick auf Langzeitarchivierung und –verfügbarkeit. Erfüllungsmerkmal: Erweiterung der ProfiTickets erklären sich DINI-Zertifizierung um die Großkunden bereitKomponenten Langzeitarchi- vierung und –verfügbarkeit Zielwert, � wahrheitsgemäßeZielzeit 2008 Ziel: • Etablierung eines elektronischen Rauminformationssystems in Anbindung an den OPAC zur schnelleren Auffindbarkeit von Medienstandorten in der Zentralbibliothek Erfüllungsmerkmal: Vorlage eines Rauminformationssystems Zielwert, genaueZielzeit 2008 Leistungsbereich 2. Benutzung (Produkt 2 Informationsdienste, aktuelle Produkt 3 Medienausleihe / Präsenz- nutzung, Produkt 4 Leihverkehr und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (FirmenstammdatenProdukt 5 Nutzerschulungen) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung Ziel: • Anpassen bedarfsgerechter Service-Angebote durch Evaluation der Benutzerbe- dürfnisse mithilfe von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn Nutzerbefragungen bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als StellvertretungFokusgruppen-Interviews. Änderungen sind der S­Bahn, Erfüllungsmerkmal: Durchführung von Nutzerbefragungen bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache Fokusgruppeninterviews in Kooperation mit der S­BahnUniversität Zielwert, Zielzeit 2009 Ziel: • Ausbau von nutzergerechten Alerting-Diensten mittels individueller Suchprofile; Erweiterung der Katalogfunktionen um Web 2.0 Technologien (blogs, wikis). Erfüllungsmerkmal: Integration von RSS-Feeds, blogs, wikis Zielwert, Zielzeit 2007/2008 Quantitative Ziele Ist 2005 Ist 2006 Ziel 2007 Ziel 2008 Ziel 2009 Anzahl Aktive Nutzer 36.388 37.328 38.000 38.000 38.000 Anzahl der Besucher 1.286.826 1.414.624 1.350.0002 1.350.000 1.350.000 Entleihungen 1.656.769 1.861.473 1.898.702 1.936.676 1.975.409 Schulungen/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­BahnFührungen 369 389 409 430 450 Teilnehmer an 5.940 7.276 7.362 7.740 8.100 Schulungen/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Führungen

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Samples: Zielvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen ist der Dachverband der sozialen Wohnungswirtschaft in Berlin-Brandenburg. Er ist der älteste und einer der beiden größten wohnungswirtschaftlichen Regionalverbände Deutschlands. Der Verband versorgt seine Mitgliedsunternehmen zuverlässig mit Expertenwissen, bündelt ihre Interessen und vertritt sie konsequent gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Darüber hinaus ist er genossenschaftlicher Prüfverband. Die 350 öffentlichen, genossenschaftlichen, privaten und kirchlichen Wohnungsunternehmen unter seinem Dach stehen für gutes und bezahlbares Wohnen für breite Bevölkerungsschichten, gelebte soziale, kulturelle und demografische Integration, stabile Quartiere, lebendige Nachbarschaften, nachhaltige Bestandsbewirtschaftung, umfangreiches soziales Engagement und große stadtentwicklungspolitische Leistungskraft. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften zusammen rund 1,1 Millionen Wohnungen: Rund 700.000 Wohnungen in Berlin (= 40 % des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (GroßkundenMietwohnungsbestandes) und 400.000 Wohnungen im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenLand Brandenburg (= 50 % des Mietwohnungsbestandes). Mit Als größte Vermieter der Gesamtabwicklung Region sind die BBU- Mitgliedsunternehmen wichtige Arbeit- und Auftraggeber sowie Ausbildungsbetriebe. Auf der Grundlage der Verfassung des GKA haben Landes Brandenburg, tritt die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Landesregierung dafür ein, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00dass sich Brandenburg als Land der Freiheit und Solidarität, 00000 Xxxxxxx beauftragt der lebendigen und ermächtigtstarken Demokratie weiterentwickelt. Das Vertragsverhältnis zwischen Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg – für eine starke und lebendige Demokratie“ bildet dafür den Rahmen: Es verknüpft staatliche und nichtstaatliche Möglichkeiten, Rechtsstaat und Bürgergesellschaft und regt damit die Schaffung von breiten Bündnissen quer durch die Gesellschaft an. In diesem Sinn unterstützt der S­Bahn BBU das Handlungskonzept der Landesregierung und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregeltschließt mit ihr, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese vertreten durch die Koordinierungsstelle Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicketTolerantes Brandenburg(AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen Staatskanzlei des hvv GemeinschaftstarifsLandes Brandenburg, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.folgende Kooperationsvereinbarung:

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Samples: Kooperationsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Die HOWOGE und ihre Kundenzentren stützen sich zur Erreichung ihres Ziels, gutes Wohnen für brei- te Schichten der Bevölkerung und bunte Vielfalt in allen Wohngebieten zu verwirklichen, auch auf das ehrenamtliche Engagement von demokratisch gewählten Mieterbeiräten. Mieterbeiräte und HOWOGE haben das gemeinsame Anliegen, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenWohnsituation und -qualität in den Wohnvierteln in sozialen, kulturellen und nachbarschaftlichen Fragen zur beiderseitigen Zufrie- denheit zu gestalten und zu verbessern sowie die Mieter*innen in die aktive Gestaltung ihres Woh- numfeldes einzubeziehen. Mit Sie vertreten eine Position der Gesamtabwicklung Toleranz und Solidarität gegenüber allen Kulturen und fördern das Zusammenleben aller Bewohner unabhängig von deren Herkunft. Mieterbeiräte und HOWOGE arbeiten verantwortungsbewusst und konstruktiv zusammen und ste- hen zu Fragen des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt Wohnens und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und Entwicklung in den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif Wohngebieten in einem Vertrag regelmäßigen Dia- log. Kommt es dennoch zu Meinungsverschiedenheiten und Differenzen, sollen diese durch Ausgleich und Kompromisse beigelegt werden. Der Rechtsweg ist für die Mieterbeiräte wie für die HOWOGE ausgeschlossen. Mieterbeiräte und HOWOGE verfolgen mit dieser Vereinbarung das Ziel, die wesentlichen Aufgaben der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem VertragMieterbeiräte bei der Vertretung von Mieterinteressen, den die Aufgaben und Verpflichtungen der ProfiTicket­ Vertriebspartner HOWOGE zur Unterstützung und materiellen Absicherung dessen Tätigkeit und die Formen und Maßnahmen der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungZusammenarbeit von Mieterbeiräten und HOWOGE festzuschreiben. Die Bestimmungen Grenzen der Mietermitwirkung beginnen dort, wo die geschützten Rechte des hvv GemeinschaftstarifsEinzelnen begin- nen. Auch können bestehende Gesetze und Verordnungen, die das ProfiTicket unternehmerische Handeln der HOWOGE betreffen, weder eingeschränkt noch beeinträchtigt werden. Soweit keine anderen gesetz- lichen Normen oder Grundsätze die Arbeit der Mieterbeiräte regeln, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstdie vertragschließenden Seiten Artikel 2 § 6 Ziff. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben 7 WoVG Bln sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine "Leitlinien für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt Arbeit der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets Mieterbeiräte und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einlandeseigenen Wohnungsunternehmen" verpflichtet.

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Samples: Mieterbeiratsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Mit dem Aufbau einer Hamburger Ombudsstelle mit einem flächendeckenden Netzwerk von Ombudspersonen in der Hansestadt Hamburg wird eine besondere Empfehlung der Hamburger Enquete Kommission umgesetzt. Zudem wurde die Einführung von Ombudsstellen in die Reform des Hamburger Verkehrsverbundes SGB VIII aufgenommen (hvv§ 9a), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn Bezirksamt Bergedorf unterstützt die Fachstelle OHA! Verstärker für Kinder- und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregeltJugendrechte, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) Ombudsstelle Hamburg in der jeweils geltenden FassungKinder- und Jugendhilfe sowohl organisatorisch wie personell und fachlich. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet Ombudspersonen können um Rat gefragt werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen es im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahrender Freien oder Öffentlichen Jugendhilfe Fragestellungen oder Unterstützungsbedarf gibt. Zudem erhalten Kinder, � tauscht ProfiTickets bei BedarfJugendliche und Eltern mit den Ombudspersonen für Bergedorf unabhängige Ansprechpartner:innen, z. B. Namensänderungdie ihnen Gehör, umBeratung und Unterstützung bieten, � unterstützt die Überleitung wenn sie einen Konflikt mit Fach- und/oder Leitungskräften aus dem Einzelabonnement Diensten und Einrichtungen der Jugendhilfe haben. Insbesondere sollen Kinder und Jugendliche in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen ihrem Recht auf Beteiligung im Sinne der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen bestärkt werden. Die Erfahrungen der Ombudspersonen werden durch die S­Bahn, � gibt, wenn Fachstelle OHA! ausgewertet und veröffentlicht. Sie stellen somit ein weiteres Instrument der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu Qualitätsentwicklung dar und dienen auch als Indikator für weiteren Entwicklungsbedarf innerhalb der Verwaltung. Die transparente Information über den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte Auftrag und die Aufgaben der Ombudsarbeit ist eine gemeinsame Aufgabe aller Leitungskräfte der Fachämter für Jugend- und Familienhilfe und dem Sozialraummanagement. Es wird in entsprechenden Gremien und Dienstbesprechungen auf Leitungs- und Abteilungsebene über den Stand der Implementierung der Ombudsarbeit regelhaft berichtet und ein Diskurs angeregt. Kinder und Jugendliche werden zielgruppen- und altersgerecht über die Ombudsarbeit im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des MonatsBezirksamt informiert. Die S­BahnEinrichtungen der OKJA/JSA und FamFö (und SAJF/ HzE) greifen das Thema Kinderrechte regelhaft in ihren Einrichtungen und in den entsprechenden Gremien wie z.B. der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich AG § 78 auf und bilden eine wichtige Schnittstelle bei der Implementierung der Ombudsarbeit in Kooperation mit der Ombudsstelle Hamburg. In gemeinsamen Terminen von SR und JA soll die Sollstellung des Fahrgeldes anhand Einführung der gelieferten ProfiTickets Ombudsarbeit reflektiert und gefördert werden, ggf. unter Hinzuziehung der Bergedorfer Ombudspersonen und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einFachstelle OHA!.

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Samples: Vereinbarung Zur Implementierung Der Ombudsarbeit

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Die Xxxxxx- und Universitätsbibliothek Bremen (SuUB) ist für die Literatur- und Medienversorgung der staatlichen Hochschulen des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Landes für Forschung, Lehre und Studium zuständig und berücksichtigt dabei die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Bedarfe der wissenschaftlichen Institutionen im Lande Bremen. Im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnender digitalen Transformation der wissenschaftlichen Information ermöglicht die SuUB ihren Nutzerinnen und Nutzern einen zunehmend ortsungebundenen Zugriff auf E-Journals, E-Books und online Fachdatenbanken sowie freie Internetressourcen. Die Bibliothek unterstützt die fortschreitende Digitalisierung von Forschung und Lehre. Dabei kommt dem Ausbau des Open Access, der den freien Zugang zu d en Erkenntnissen der Wissenschaft sichert, eine besondere Bedeutung zu. Die SuUB fördert aktiv die Open-Access-Transformation. Im Kontext von Open Science übernimmt die Bibliothek die Erschließung, Bereitstellung und Archivierung von Open Educational Resources. Im Dialog mit den Hochschulen beteiligt sich die SuUB aktiv an den Planungen zum Forschungsdatenmanagement und zum Aufbau von Forschungsinformations-systemen. Die Bibliothek wird als zentraler Lernort insbesondere von den Studierenden stark nachgefragt. Den sich stetig verändernden Anforderungen an die Einrichtung und Ausstattung moderner Lernräume trägt die Bibliothek durch Modernisierung bestehender und Schaffung neuer Lernräume Rechnung. Die Öffnungszeiten der Bibliotheksstandorte werden bedarfsorientiert optimiert. Zur Stärkung der Informations-und Medienkompetenz in den Hochschulen werden die Schulungsangebote der SuUB in enger Kooperation mit den Fachbereichen, Fakultäten und Studiengängen systematisch weiterentwickelt. Mit einem eng an den Bedarfen des Wissenschaftsbereichs ausgerichteten Angebot leistet die SuUB einen wichtigen Beitrag zur Profilbildung der Gesamtabwicklung Hochschulen und zur Erhöhung der Attraktivität der Studienstandorte in Bremen und Bremerhaven. Die SuUB beachtet bei der Literaturversorgung sowie bei der Entwicklung ihrer Dienstleistungen die neuesten Trends der Informationsbeschaffung, -erschließung und -bereitstellung. Dabei berücksichtigt sie insbesondere die aktuellen Empfehlungen des GKA haben Wissenschaftsrates zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Informationsinfrastrukturen in Deutschland bis 2020. Ausgerichtet an der bestmöglichen Erfüllung dieses Auftrages vereinbaren das Land und die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)SuUB auf der Grundlage der Wissenschaftsplanung des Landes und des Bibliotheksentwicklungsplanes der SuUB folgende Entwicklungsziele: • Auf- und Ausbau der sog. Hybriden Bibliothek: Der Versorgungsauftrag der SuUB wird sich daran orientieren, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertragein fachlich ausgewogenes, den Anforderungen von Forschung und Lehre genügendes Literatur- und Fachinformationsangebot in gedruckter und elektronischer Form zu gewährleisten. • Erfüllung differenzierter Anforderungen aus dem Forschungsbereich: Dies soll auch durch den kontinuierlichen Ausbau des digitalen Informationsangebots sichergestellt werden. • Zur Vermittlung von Informationskompetenz als zukunftsweisende Schlüsselqualifikation für das wissenschaftliche Arbeiten in den Hochschulen soll in enger Kooperation mit den Fachbereichen und Studiengängen die „Teaching Library" systematisch weiterentwickelt werden. Darüber hinaus sollen Angebote zur Vermittlung von Data Literacy entwickelt werden. • Zur Verbesserung des von Studierenden nachgefragten Literaturangebotes verstärkt die SuUB den Ausbau mit E-Books unter Berücksichtigung der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungfinanziellen Ressourcen. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsSuUB sieht sich zur Umsetzung der vorstehenden Ziele ihrer Serviceorientierung gegenüber den forschenden, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit lehrenden und lernenden Mitgliedern der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung Hochschulen sowie einer beständigen Optimierung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden eininternen Geschäftsprozesse verpflichtet.

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Samples: Zielvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Die vom Bundesministerium für Gesundheit erlassene Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (hvv)CoronaImpfV) hat zum Ziel, Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland sowie anderen Personen, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichert sind, in der Bundesrepublik Deutschland Beschäftigte einschließlich Seeleuten, die an Bord eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Schiffes beschäftigt sind, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif das in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) deutschen Seehafen liegt oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertragdeutschen Binnengewässern oder auf deutschen Binnenwasserstraßen verkehrt sowie sonstigen Personen, die sich zur medizinischen Behandlung in Deutschland aufhalten und nicht den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarifvorgenannten Personengruppen angehören, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungeinen Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS CoV-2 zu gewähren. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerVerordnung sieht vor, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitetImpfleistungen durch Vertragsärzte, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt Betriebsärzte sowie Privatärzte sowie durch mobile Impfteams erbracht werden können. Das Land Sachsen-Anhalt schließt die Impfzentren zum 30.09.2021. Künftig werden die Impfungen regelhaft durch die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte durchgeführt. Bei Bedarf werden ergänzend mobile Impfteams durch die Landkreise und kreisfreien Städte eingesetzt. Das Land stellt sicher, dass mobile Impfteams der Landkreise und kreisfreien Städte zum Betrieb den Impfstoff nebst Impfzubehör und die erforderliche technische Ausstattung (Hard- und Software) erhalten. Darüber hinaus wird das Land darauf hinwirken, dass die Landkreise und kreisfreien Städte die personelle Besetzung der mobilen Impfteams mit nichtärztlichem Personal (Dokumentar, medizinische Fachkraft zum Aufziehen der Spritzen) sicherstellen. Diese Vereinbarung regelt die freiwillige Mitwirkung von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werdenÄrzten und deren ggfs. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen zum Einsatz kommenden nichtärztlichen Praxispersonals bei der S­Bahn nachbe­ stellt werdenDurchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in den mobilen Impfteams. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets Die Vereinbarung ersetzt eine förmliche Weisung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die Integration als Aufsichtsbehörde zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen Kooperation im Zusammenhang mit gericht­ lichen MahnverfahrenSinne des § 3 Abs. 3 Satz 2 CoronaImpfV und beinhaltet gleichzeitig die Genehmigung des Ministeriums für Arbeit, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt Soziales und Integration als Aufsichtsbehörde über die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall KVSA gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner§ 75 Abs. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.6 SGB V.

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Samples: Änderungsvereinbarung Zur Coronavirus Impfverordnung

Präambel. ProfiTickets Die nachfolgenden Leistungen der häuslichen Pflege und Betreuung für Pflegebedürftige in Hamburg werden nach dem Zeitaufwand vergütet, der für den jeweiligen individuellen Leis- tungseinsatz vor Ort benötigt wird. Der Leistungseinsatz beginnt mit der frühesten Xxxxxxx- xxxx, spätestens an der Wohnungstür / dem Betreten der Häuslichkeit (Wohnung) und endet mit dem Verlassen der Häuslichkeit. Bei Einsätzen außerhalb der Häuslichkeit beginnt der Einsatz mit der Begrüßung und endet mit der Verabschiedung. Der Leistungseinsatz bein- haltet somit auch den Zeitaufwand für die erforderliche Vor- und Nachbereitung der Leis- tungserbringung vor Ort sowie die Dokumentation der Leistung in der Patientenpflegedoku- mentation vor Ort (Leistungszeit). Die Vergütung für den jeweiligen individuellen Leistungseinsatz ergibt sich aus der Multipli- kation von der tatsächlichen Leistungszeit in Minuten und der Vergütung je Leistungsminute. Die so ermittelte Einsatzvergütung ist Grundlage der Abrechnung und nicht die vertraglich vereinbarte Leistungszeit. Mit dieser Vergütung sind Abonnementsfahrkarten alle vertraglichen Leistungen des Hamburger Verkehrsverbundes jewei- ligen Leistungseinsatzes abgegolten. Für An- und Abfahrt kann die Wegepauschale aus dem Leistungskomplexsystem unter den dort genannten Voraussetzungen abgerechnet werden. Beim Zusammentreffen von nach Zeitaufwand abrechenbaren grundpflegerischen und/oder hauswirtschaftlichen Leistungen mit Leistungen der Grundpflege/hauswirtschaftlichen Ver- sorgung nach dem Leistungskomplexsystem und/oder Leistungen der häuslichen Betreuung kann die Wegepauschale nur einmal pro Einsatz abgerechnet werden. Alle Vergütungen gelten unabhängig von dem Wochentag und der Uhrzeit. Die Leistungen im Bereich der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung werden in Form der aktivierenden Pflege erbracht. Soweit Angehörige und/oder andere Pflegepersonen Leistungen selbst vornehmen, wird vom Pflegedienst auf die not- wendige prophylaktische pflegerische Maßnahme hingewiesen. Leistungen der häuslichen Betreuung werden neben Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung als pflegerische Betreuungsmaßnahmen erbracht. Sie umfassen Unterstützung und sonstige Hilfen im häus- lichen Umfeld des Pflegebedürftigen oder seiner Familie zur Orientierung und Gestaltung des Alltags sowie zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte. Häusliche Betreuung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Betreuung im Einzelfall sichergestellt sind (hvv§ 124 Absatz 3 SGB XI). Leistungen nach § 124 SGB XI sind gegenüber den Sozialhilfeträgern nicht abrechnungsfä- hig; Leistungen die nach dem SGB XII erbracht werden, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) bleiben hiervon unberührt. Die vereinbarten Leistungen richten sich immer nach dem individuellen Pflege- und Betreu- ungsbedarf, den Selbstpflegemöglichkeiten des Pflegebedürftigen sowie den Möglichkeiten und Fähigkeiten der beteiligten Pflegepersonen. Die Leistungen in den Bereichen Körper- pflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung werden von dem Pflege- dienst als Unterstützung, als teilweise oder vollständige Übernahme der Verrichtungen oder im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnender Beaufsichtigung oder Anleitung des Pflegebedürftigen mit dem Ziel der ei- genständigen Übernahme dieser Verrichtungen erbracht. Leistungen im Bereich der häusli- chen Betreuung werden nach individuellen Erfordernissen in Form von Unterstützung, Be- schäftigung, Begleitung und/oder Beaufsichtigung erbracht. Der Pflegedienst berechnet unabhängig vom Kostenträger die Einsatzvergütung entspre- chend der gültigen Vergütungsvereinbarung gem. § 89 SGB XI über die zeitbezogene Ver- gütung. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben vereinbarten Vergütung sind alle vertraglichen Leistungen abgegolten. Neben den Vergütungssätzen für die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Vergütungssystem nach Zeit aufgeführten Leistun- gen nach § 89 SGB XI kann der Pflegedienst mit dem Pflegebedürftigen nur solche anderen Leistungen vereinbaren, die S­Bahn nicht Bestandteil der nach § 3 des Rahmenvertrags nach § 75 SGB XI für Hamburg GmbH vereinbarten Leistungen sind. Nach Zeitaufwand abrechenbare grundpflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen so- wie Leistungen der häuslichen Betreuung umfassen insbesondere die nachfolgend genann- ten Einzelleistungen.. Körperpflege, z. B. Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes An- und Auskleiden Teilwaschen Mund- und Zahnpflege Kämmen Waschen/Duschen/Baden An- und Auskleiden Hilfen/Unterstützung bei der Blasen- und/oder Darmentleerung (S­Bahn)auch z. B. Wechseln des Urin- u. Stomabeutels, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00Wechseln von Inkontinenzarti- keln/Urinal) Ernährung, 00000 Xxxxxxx beauftragt z. B. Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung Hilfen beim Essen und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird Trinken Hygiene in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag Zusammenhang mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem VertragNahrungsaufnahme Aufbereiten der Sondennahrung Vorbereiten und Richten der Sondennahrung Verabreichung der Sondenkost Mobilität, den z. B. Bett machen/richten Lagern/Mobilisierung Aufstehen/Zubettgehen Transfer mobilitätseingeschränkter Pflegebedürftiger innerhalb der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle Woh- nung An- und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen Auskleiden im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahrendem Verlassen und/oder Wie- deraufsuchen der Wohnung Treppensteigen Begleitung bei Aktivitäten, � tauscht ProfiTickets bei Bedarfdenen das persönl. Erscheinen erforderlich ist und ein Hausbesuch nicht möglich ist. Erstbesuch (vor Aufnahme der Pflege) Anamnese Pflegeplanung Folgebesuch (zur Aktualisierung der Pflege bei gravieren- der nicht nur vor- rübergehender Ver- änderung des Pfle- gezustands) Überarbeitung der Pflegeanamnese Aktualisierung/Überarbeitung der Pflegeplanung Hauswirtschaftliche Versorgung, z.B. Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials Heizen Reinigen von Fußböden, Möbeln und Haushalts-geräten im allgemein übli- chen Lebensbereich Trennung und Entsorgung des Abfalls Vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes Wechseln der Wäsche Pflege der Wäsche und Kleidung (z.B. auch Bügeln u. Ausbessern) Einräumen der Wäsche (auch bei hochgradiger Verwirrtheit in Verbindung mit absoluter Harn- und/oder Stuhlinkontinenz) Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplanes (in der Regel für eine Woche) Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegen- ständen Unterbringung der eingekauften Waren und Gegenstände in der Woh- nung/im Vorratsschrank Kochen, Zubereitung Spülen Reinigen des Arbeitsbereiches Häusliche Betreu- ung Begleitung, z.B.: Ermöglichung des Besuchs von Freunden und Verwandten Spaziergänge Begleitung zum Friedhof Beschäftigung, z.B.: Unterstützung, z. B. NamensänderungB.: Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Be- schäftigungen Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-Nacht-Rhythmus Unterstützung bei Spiel und Hobby Unterstützungsleistungen bei der Regelung von finanziellen und administrativen Angelegenhei- ten Unterstützung bei der Versorgung von Haustie- ren Beaufsichtigung, umz.B.: Anwesenheit, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement u. a. um Sicherheit zu vermitteln MUSTER‌ Anlage 4 Stand 2014 Leistungs- und Abrechnungsnachweis SGB XI Abrechnungszeitraum: Der Einsatz- beginn ist in das Großkundenabonnement15 Minuten- Intervallen anzugeben Patient Name: Vorname: Kostenträger: Name/Anschrift Pflegedienst Geb.Datum Xxxx.Xx.: Pflegestufe: Institutionsk. Anschrift: Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Gesamt P Wegepauschale Handz. Pflegek. Unterschrift Patient od. Vertreter Hinweis: Die auf diesem Vordruck vermerkten Daten werden zwecks Wegepauschale 2=voller € Betrag Abrechnung mit den Kostenträgern mittels EDV verarbeitet und gespeichert Wegepauschale 1=1/2 € Betrag Xxxxxx 0 Leistungs- und Abrechnungsnachweis SGB XI Abrechnungszeitraum: Der Einsatz- beginn ist in 15 Minuten- Intervallen anzugeben Patient Name: Vorname: Kostenträger: Name/Anschrift Pflegedienst Geb.Datum Xxxx.Xx.: Pflegestufe: Institutionsk. Anschrift: Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Gesamt P Wegepauschale Handz. Pflegek. Unterschrift Patient od. Vertreter Hinweis: Die auf diesem Vordruck vermerkten Daten werden zwecks Wegepauschale 2=voller € Betrag Abrechnung mit den Kostenträgern mittels EDV verarbeitet und gespeichert Wegepauschale 1=1/2 € Betrag Pflegedienst Xxxxxxxxxxxx 000 00000 Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 0x Pflegekasse Xxxxxxxxxxxx 000 00000 Xxxxxxxxxxx Muster-Leistungsnachweis - Xxxxxxxxxx, � unterstützt Werbemaßnahmen Xxx - Dezember 2013 Pflegeleistungen nach §36 SGB XI - Pflegeversicherung Xxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxxxx *19.12.1936 - Vers.: 99999999/1111111111/50001, PV: 2 Leistungen 1 So 2 Mo 3 Di 4 Mi 5 Do 6 Fr 7 Sa 8 So 9 Mo 10 Di 11 Mi 12 Do 13 Fr 14 Sa 15 So 16 Mo 17 Di 18 Mi 19 Do 20 Fr 21Sa 22So 23 Mo 24 Di 25 Mi 26 Do 27 Fr 28Sa 29So 30 Mo 31 Di Anz. Einsatz-Beginn LK1:Kl.Morgen/Abendtoilette LK3:Gr.Morgen-/Abendtoilette LK5:Lagern/Betten/Bewegungsaktivierung häusliche BetreuungKorrektur Dauer (min.) häusl. Betreuung Hauswirtschaft/GrundpflegeKorrektur Dauer (min.) - HwH u. Grundpfl. LK18a: Wegepauschale sonstiges: Handzeichen Einsatz-Beginn LK13b: Wechseln & Waschen Wäsche Hauswirtschaft/GrundpflegeKorrektur Dauer (min.) - HwH u. Grundpfl. LK18a: Wegepauschale sonstiges: Handzeichen Einsatz-Beginnhäusliche BetreuungKorrektur Dauer (min.) häusl. Betreuung Hauswirtschaft/GrundpflegeKorrektur Dauer (min.) - HwH u. Grundpfl. LK18a: Wegepauschale sonstiges: Handzeichen Datum: Pflegedienst: Patient/Bevollmächtigter: - Leistungsinhalte der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust häuslichen Betreuung - Qualifikation des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahneingesetzten Personals - Abrechnung/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Leistungsnachweise

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Samples: Vergütungsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Die Stadt Helmstedt (alt) mit ihren Ortsteilen Barmke und Emmerstedt sowie die Ge- meinde Büddenstedt mit ihren Ortsteilen Hohnsleben, Offleben und Reinsdorf fusio- nieren und bilden die künftige Stadt Helmstedt. Ziel dieser Fusion ist: - durch die Annahme des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Angebotes des Landes Niedersachsen im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könneneiner kapitalisierten Bedarfszuweisung eine Teilentschuldung zu erhalten und mit eigenen Maßnahmen zur Erreichung nachhaltiger Haushaltskonsolidierung beizutragen, - die künftigen Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt, Hohnsleben, Offleben und Reinsdorf sowie die Kernstadt Helmstedt als gleichberechtigte Partner zum Wohle ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zukunftsfähig zu ge- stalten und zu fördern. Mit der Gesamtabwicklung Vorhandene örtliche Besonderheiten sollen hierbei nach Prüfung des GKA haben jeweiligen Einzelfalles beibehalten werden, - das gemeinsame Standort-, Tourismus- und Wirtschaftspotential zu bündeln, zu stützen und zu stärken, um Arbeitsplätze zu erhalten und neu zu schaffen, - die Verkehrsunternehmen im hvv Auswirkungen des demographischen Wandels mit den Einwohnerrück- gängen und Finanzverlusten durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Synergieeffekte aufzufangen, die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Struktu- ren mit den gemeindlichen Einrichtungen anzupassen, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00eine dauerhaft leis- tungsfähige Daseinsversorgung zu erhalten, 00000 Xxxxxxx beauftragt zu verbessern und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn damit die Re- gion zu stärken, - eine gemeinsame leistungsstarke bürgernahe Verwaltung zu erhalten und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregeltauszubauen, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag um die Zukunftsaufgaben mit der S­Bahn direkt gebündelten Fach- und Sach- kompetenz nachhaltig umzusetzen, - die örtlichen Bildungseinrichtungen zeitgerechten Strukturen anzupassen und die Kinder- und Jugendförderung zu stärken, - die örtliche Kultur-, Senioren- und Sozialarbeit zu fördern, das ehrenamtliche bürgerschaftliche und soziale Engagement zu unterstützen und weiter zu ent- wickeln. Aus den dargelegten Gründen wird gem. § 26 Niedersächsisches Kommunalverfas- sungsgesetz ( NKomVG ) folgender Gebietsänderungsvertrag geschlossen: Die Stadt Helmstedt (Direktvertragalt) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertragmit ihren Ortsteilen Barmke und Emmerstedt sowie die Ge- meinde Büddenstedt mit ihren Ortsteilen Hohnsleben, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Offleben und Reinsdorf bilden zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung01.07.2017 die Stadt Helmstedt. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner Rechtsstellung einer selbstständigen Stadt gemäß § 14 Absatz 3 NKomVG soll erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einbleiben.

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Samples: Gebietsänderungsvertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Die Parteien beabsichtigen, in enger Zusammenarbeit Projekte zur Energieerzeugung mit erneuerba- ren Energien in Form von Onshore-Windparks auf dem deutschen Festland zu entwickeln (hvvnachfol- gend „Projekte“), um mit diesen Projekten die Mitarbeitende Energieversorgung der Gesellschafter zu stärken. Zur Realisierung dieses Zwecks werden sich die Gesellschafter an der Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 46602, beteiligen. Die Gesellschaft wird verschie- dene Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien (Onshore Windparks) entwickeln. Die Projekte verfolgen das Ziel einer Stärkung der örtlichen Energieversorgung durch die Gesellschafter. Den Ge- sellschaftern soll das Recht zukommen, die von der Gesellschaft entwickelten Projekte selbst oder über hierfür gesondert geschaffene Beteiligungsgesellschaften („Windparkgesellschaften“) zu er- werben und zu betreiben; im Einzelfall kommt auch eine (teilweise) Weiterveräußerung der Projekte an Dritte in Betracht. Soweit die Projekte an Windparkgesellschaften veräußert werden, sollen diese in der Rechtsform der GmbH & Co. KG aufgesetzt werden. Alleinige Komplementärin dieser Windpark- gesellschaften soll zunächst eine Komplementärgesellschaft aus dem Konzernkreis der Altus sein. Bis zur Entscheidung der Gesellschafter über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenBeteiligung an den Windparkgesellschaften sollen die Windparkgesellschaften ebenfalls durch Altus gehalten werden. Mit Altus wird der Gesamtabwicklung des GKA haben Gesellschaft Options- rechte auf die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und Anteile an den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsWindparkgesellschaften einräumen, die das ProfiTicket betreffendinglich gesichert werden und die die Gesellschaft an ihre Gesellschafter nach Maßgabe dieser Vereinbarung weitergibt. KMW und Altus, sind eine 100%ige Tochtergesellschaft der KMW, werden der Gesellschaft sämtliche bei ihnen bereits in dem auch Entwicklung befindlichen und in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck Deutschland gelegenen Projekte verkaufen. Diese Projekte werden künftig von Altus exklusiv auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrages auf Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstCost-Plus“-Basis weiterentwickelt. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Darüber hinaus werden der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine AnsprechpersonGesellschaft weitere entsprechende Projekte aufgrund dieses Dienstleistungsvertrages mit Altus angeboten, die für Altus bei Aufnahme in die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich Gesellschaft ebenfalls exklusiv unter dem Dienstleistungsvertrag weiterentwickelt. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Parteien was folgt:

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Samples: Konsortialvertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Diese Anlage konkretisiert die gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Da- tenschutz, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) sich aus der im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenöffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 167 Kommunalverfas- sung Mecklenburg-Vorpommern zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft für die Vollstre- ckung von öffentlich-rechtlichen Forderungen der Stadt Neubrandenburg durch den Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom XX.XX.2018 in ihren Einzelheiten be- schriebenen gemeinsamen Datenverarbeitung ergeben. Mit Sie findet auf alle Tätigkeiten, die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen und bei denen Beschäftigte der Gesamtabwicklung Stadt bzw. des GKA haben Landkreises oder durch einen der Vertragspartner Beauftragte personenbezogene Daten verarbeiten. Die Daten werden zum Zweck der in § 2 des Vertrages festgelegten Leistungen ab dem 01.01.2019 verarbeitet. Die Mittel der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Verfahrens- beschreibung. Im Einzelnen sind die Verkehrsunternehmen folgenden Daten Bestandteil der Datenverarbeitung: Stammdaten Erheben, Erfassen, Organi- sation, Ordnen, Speiche- rung, Offenlegung durch Übermittlung in Datenverar- beitungssoftware zur Beitrei- bung öffentlich-rechtlicher Forderungen der Stadt Neu- brandenburg natürliche Personen und juristische Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Geburtsdatum dito natürliche Personen, gegen die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt die Stadt offene Forde- rungen hat und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Wege der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung Zwangsvollstre- ckung beitreibt Geburtsort dito natürliche Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der ProfiTickets erklären Zwangsvollstre- ckung beitreibt Anschrift dito natürliche Personen und juristische Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Angaben zum Aufenthalts- ort dito natürliche Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Unterlagen, aus welchen sich die Großkunden bereitForderungen der Stadt Neubrandenburg ergeben dito natürliche Personen und juristische Personen, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen MahnverfahrenWege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Unterlagen und Angaben zu Vermögensverhältnis- sen dito natürliche Personen und juristische Personen, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt gegen die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Zusammenhang mit FahrkartenkontrollenWege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Unterlagen und Angaben Einkommensverhältnissen dito natürliche Personen und juristische Personen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält gegen die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt die Stadt offene Forde- rungen hat und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung diese im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer Wege der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Zwangsvollstre- ckung beitreibt

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Samples: Öffentlich Rechtlicher Vertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Die Stadt ist bestrebt, ihr Klimaschutz- und Energieprogramm (KEP) 2020 sowie den „Master- plan für aktive Klimapolitik in Bremerhaven“ zur Gewährleistung einer rationellen, umwelt- schonenden und klimaverträglichen Deckung des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Energiebedarfs im Rahmen Stadtgebiet umzusetzen und weiterzuentwickeln. Der Netzbetreiber unterstützt die Ziele des KEP 2020 sowie des „Mas- terplans für aktive Klimapolitik in Bremerhaven“ und begrüßt seine Weiterentwicklung. Der Netzbetreiber sowie die Stadt bekennen sich unter Wahrung der technischen Sicherheit und Zuverlässigkeit des Gasversorgungsnetzes und unter Berücksichtigung der technischen Bewer- tungen (z.B. durch den Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches - DVGW) zur Förderung der dezentralen Gaserzeugung (zurzeit insbesondere Biogas). Ziel dieses Vertrages ist es, durch Bereitstellung und Betrieb eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit Gasversorgungsnetzes der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen allgemeinen Versorgung unter Nutzung öffentlicher Verkehrswege der Stadt eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Einwohner, Gewerbetreibenden und sonstigen Nutzer im hvv Stadtgebiet mit Gas nach Maßga- be des EnWG zu gewährleisten. Im Hinblick auf dieses Ziel werden die Stadt und der Netzbetreiber vertrauensvoll zusammen- arbeiten, gegenseitig auf ihre Interessen Rücksicht nehmen und sich nach Kräften unterstüt- zen. Reko Gas FHB KonzV BHV final § 1 Art und Umfang des Betriebs des Gasversorgungsnetzes 3 § 2 Grundstücksbenutzung 4 § 3 Konzessionsabgabe, Kommunalrabatt 5 § 4 Verwaltungskostenbeiträge 7 § 5 Abstimmung zwischen Netzbetreiber und Stadt über Baumaßnahmen 8 § 6 Baumschutz und Baumpflanzungen 11 § 7 Folgepflicht und Folgekosten 13 § 8 Nicht genutzte oder umgenutzte Anlagen 16 § 9 Haftung 16 § 10 Information über das Netz und seine Entwicklung 17 § 11 Vertragsdauer und Kündigungsrecht 18 § 12 Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag 19 § 13 Übereignung oder Belastung von Netzbestandteilen durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � Netzbetreiber 20 § 14 Informationspflichten 20 § 15 Übernahme des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend Gasversorgungsnetzes durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Stadt 22 § 16 Anpassungsklausel 24 § 17 Schlussbestimmungen 24

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Samples: Nutzung Öffentlicher Verkehrswege Für Gasversorgungsnetz

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Stomaträger (hvv)mit einer Colostomie, Ileostomie oder Urostomie) und an Darmkrebs erkrankte Men- schen ohne Stoma benötigen auch nach der Behandlung in der Akutklinik psychosoziale Unterstüt- zung in einer Rehaklinik, um die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber mit der Grundkrankheit, den Therapien und möglichen Therapie- folgen verbundenen psychischen und sozialen Belastungen verarbeiten und überwinden zu kön- nen. Diese Unterstützung umfasst sachgerechte, verständliche Informationen, Gesprächsange- bote. und ggf. psychotherapeutische Behandlung. In Ergänzung zur professionellen Hilfestellung durch Psychologen und Sozialarbeiter hat sich die Unterstützung durch erfahrene gleich betroffene Mitglieder der Selbsthilfeorganisation Deutsche ILCO e.V. bewährt. Diese können bei Gesprächen (Großkunden) im Rahmen der „ILCO-Gesprächsrunde in der Rehaklinik“) aus eigenem Erleben, insbesondere jedoch vor dem breiten Erfahrungshinter- grund der Deutschen ILCO, kompetent mündliche Auskünfte zu Fragen des Lebens mit der Krank- heit, den Therapien und möglichen Therapiefolgen geben. Sie vermitteln so Zuversicht. Sie verwei- sen weiterhin auf die Möglichkeit der Teilnahme an ILCO-Informations- und Erfahrungsaus- tauschtreffen und informieren über Broschüren der Deutschen ILCO sowie über Unterstützungsan- gebote anderer Organisationen. Die Deutschen ILCO e.V. sieht ihre Aufgabe darin, durch menschliche Nähe, durch ihr Wissen und der gesammelten Erfahrungen auf der psychosozialen Ebene unterstützend für Betroffene und de- ren Angehörige tätig zu sein. Dabei ist der Selbstauftrag der Deutschen ILCO e.V. Leitlinie des Handelns. • Das für die ILCO tätige Mitglied stellt seine Zeit, sein Wissen und die Erfahrungen unent- geltlich zur Verfügung. • Er/Sie nutzt die regelmäßigen Erfahrungsaustausche auf Landesebene und die Weiterbil- dungsmöglichkeiten auf Bundesebene für seine/ihre Qualifizierung. Stand Mai 2019 • Wir stellen Informationen in Wort und Schrift zur Verfügung. • Wir halten uns strikt an die Schweigepflicht und den Datenschutz. • Wir geben gegenüber dem besuchten Betroffenen oder Angehörigen keine Stellungnahme oder weiterführende Informationen zu medizinischen und therapeutischen Entscheidungen. • Wir setzen uns dafür ein, dass das Angebot an Informationen über das klinisch-pflegeri- sche hinaus auch das persönlich – familiäre und sozial – psychologische Angebot für den Betroffenen und dessen Angehörige überschaubar gemacht wird. • Die konkrete Aufgabenstellung bei der Durchführung eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit Gruppengespräches in der Gesamtabwicklung Reha-Klinik ergibt sich aus den Bedürfnissen der Teilnehmer dieser Gesprächsrunde und den Fähigkeiten und Kenntnissen des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Besucherdienst tätigen. Die Kooperationsvereinbarung dient dazu, dieses ehrenamtliche Unterstützungsangebot der Deut- schen ILCO in die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt Versorgung von Stomaträgern und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) von an Darmkrebs erkrankten Menschen ohne Stoma in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, Rehaklinik zu integrieren und dabei durch klare Absprachen die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Zusammenar- beit zwischen den beiden Kooperationspartnern zum Nutzen der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung erkrankten Menschen und zum gegenseitigen Vorteil der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft Kooperationspartner zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einfördern.

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Samples: Kooperationsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Die Majestic-Trees Inversiones S.R.L., Xxxxx Xxxxxxx x Xxxxx Xxxxx Xxxxxxxx 0000, Xxxxx, Xxxxxx Xxxxx, Dominikanische Republik (hvvim Folgenden auch MTI oder Majestic-Trees) ist eine in der Dominikanischen Republik ansässige Sociedad de Responsabilidad Limitada, (Gesellschaftsform vergleichbar einer deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung), welche dort die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber Anpflanzung und Aufzucht von Mahagonibäumen der Sorte Swietenia Macrophylla (Großkundensogenannter Amerikanischer Mahagoni) betreibt. Registriert ist sie beim Handelsregister der Xxxxxx Xx Xxxxxxxxx x Xxxxxxxxxx Xx Xxxxxx Xxxxx (Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxx). MTI ist im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenihrer Tätigkeit als Verkäufer von Mahagonisetzlingen, Mahagonibäumen verschiedenen Alters sowie ganzheitlicher Dienstleister zur Aufzucht der Mahagonibäume tätig. Im Zuge der Aufzucht werden die Mahagonisetzlinge gepflanzt und vom Zeitpunkt der Pflanzung bis zum Zeitpunkt des Verwertens des Mahagonibaumes durch MTI gepflegt. Darüber hinaus werden die Mahagonibäume durch MTI verwertet. Verwertung bedeutet in diesem Zusammenhang entweder das Fällen des Mahagonibaumes und die Veräußerung des Mahagoni-Holzes oder aber die Veräußerung des stehenden Baumes. Nach dem Recht der Dominikanischen Republik ist die Nutzung von Grund und Boden auch durch Personen, die nicht Eigentümer des Grund und Bodens sind, möglich, sofern diesen ein entsprechendes Nutzungsrecht eingeräumt wurde. Dieses als „la mejora“ bezeichnete Recht ist unabhängig von der Bepflanzungsart ein für die Vertragslaufzeit unwiderrufliches Nutzungs- und Besitzrecht, dass der Eigentümer des Grund- und Bodens weder verändern, noch aussetzen, noch widerrufen kann. Das Recht wird in einem offiziellen Register eingetragen und bleibt auch bei Verpfändung, Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Grund und Bodens weiter bestehen. Für die Aufzucht der Mahagonibäume erwirbt MTI langfristige la mejoras von den jeweiligen Eigentümern der Flächen, auf denen die Aufzucht betrieben wird. Der Kunde hat Interesse daran, von MTI Mahagonisetzlinge sowie ein dem „la mejora“ vergleichbares Recht zu erwerben und MTI mit der Aufzucht der Setzlinge sowie der Verwertung der schlagreifen Mahagonibäume zu beauftragen. Mit der Gesamtabwicklung Ergänzung sowie Unterzeichnung des GKA haben die Verkehrsunternehmen Antrages zum Kauf von Mahagonibäumen (im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Folgenden auch Antragsformular) bietet die S­Bahn Hamburg GmbH dort genannte Person (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt im Folgenden auch Kunde) der MTI den Abschluss des nachstehenden Kauf und ermächtigtDienstleistungsvertrages an. Das Vertragsverhältnis zwischen Antragsformular zum Kauf von Mahagonibäumen ist Bestandteil dieses Kauf und Dienstleistungsvertrages. § 1. Kaufgegenstand MTI verkauft dem Kunden Mahagonisetzlinge der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt Sorte Swietenia Macrophylla (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGBAmerikanischer Mahagoni) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsAnzahl, die das ProfiTicket betreffen, sind in der Kunde auf dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstAntragsformular angegeben hat. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilenS. 1 Stand 06.06.2014 § 2. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Dienstleistung

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Samples: Kauf Und Dienstleistungsvertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Im Rahmen der Drucksache 21/5231 „Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative ‚Ham- burg für gute Integration‘“ (siehe Anlage 1) wurde für den Stadtteil Rissen ein Bürgervertrag mit der Bürgerinitiative VIN (VIN) geschlossen. Anlass ist die städtische Planung für eine Flüchtlingsunterkunft für Flüchtlinge mit guter Bleiberechtsperspektive (vergleiche Ziffer 6 des Hamburger Verkehrsverbundes Bürgervertrags) auf dem sogenannten Gelände „Suurheid“ im Geltungsbereich des Be- bauungsplans Rissen 45/Sülldorf 22. Der Bebauungsplan sieht Wohnungsbau vor, „insbe- sondere im Einfamilienhausbau für Familien“. Daneben sollten im Plangebiet auf einer Teil- fläche im Osten Mehrfamilienhäuser entstehen. Der Bebauungsplan legt die Zahl der Wohneinheiten nicht rechtsverbindlich fest. Dem Bebauungsplan lag allerdings ein städte- bauliches Konzept zu Grunde, das insgesamt ca. 230 Wohneinheiten beinhaltete. Mit diesem Konzept wurde ein hoher Anteil größerer Reihen- und Doppelhäuser und nur ein kleinerer Anteil an Geschosswohnungsbau kommuniziert. Das Plangebiet teilt sich auf in eine ehemals städtische Fläche im Osten (hvv)heute: „1. Bauab- schnitt“) und eine Fläche im Westen, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber bislang von der Bundesanstalt für Immobilienaufga- ben (GroßkundenBImA) verwaltet wird (heute: „2. Bauabschnitt“ oder „BImA-Fläche“). Direkt daneben befindet sich bereits die öffentlich-rechtliche Unterbringung (örU) „Sieversstücken“ mit 740 Unterbringungsplätzen, die gemeinsam mit der geplanten örU im Baugebiet Suurheid einen gemeinsamen Sozialraum (statistische Gebiete 33001 und 34003) bildet und in der Summe der öffentlich-rechtlichen Unterbringungsplätze eine der größten Hamburger Folgeunterkünf- te darstellt. Diese Tatsache spielt eine zentrale Rolle bei der Ausgestaltung des Quartiers Suurheid und dem angestrebten Ziel einer positiven Stadtteilentwicklung. Auf Grundlage des Bebauungsplans Rissen 45/Sülldorf 22 wurde die Planung vom Bauher- ren SAGA/HIG vorangetrieben, allerdings mit einer deutlich höheren Zahl an Wohneinheiten gegenüber dem vorherigen städtebaulichen Konzept. Das gemeinsame Ziel der Planung ist es dabei, die Integration der nach Hamburg geflüchteten Menschen zum Erfolg zu führen. Hierzu soll am „Suurheid“ ein gemischtes Wohnquartier entstehen, das sowohl der Unter- bringung von Geflüchteten mit guter Bleibeperspektive im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenörU dient, aber weit überwiegend auch dringend benötigten Wohnraum für Wohnungsuchende bietet. Mit Wesentli- che Leitbilder für die Realisierung des neuen Wohnquartiers bleiben dabei das Ziel der Gesamtabwicklung so- zialen Durchmischung unter Berücksichtigung stabiler Quartiersverhältnisse, der hohe Anteil familiengerechten Wohnraums und der Erhalt des GKA haben die Verkehrsunternehmen stadtteiltypisch durchgrünten Charakters. Es besteht Einigkeit, dass – im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und unter Beachtung der Grundzüge der Planung und der ursprünglichen Intentionen des Plangebers – Befrei- ungsmöglichkeiten von den Festsetzungen des B-Plans genutzt werden können, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungum mehr Baumasse zu realisieren. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsGrundvorstellungen von VIN und der städtischen Stellen unterscheiden sich allerdings, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die Wesentlichen in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Punkten:

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Samples: Bürgervertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Der Gemeinderat hat am ………..die Einrichtung der …………schule als Ganztagesgrund- schule in ……………… Form beschlossen. Zum Schuljahr …….. wird mit der Ganztages- grundschule zunächst in Klassenstufe eins begonnen. In den folgenden Schuljahren wird der Ganztagesbetrieb jeweils um die Klassenstufe eins erweitert, bis im Schuljahr alle Klassenstufen im Ganztagesbetrieb geführt werden. Laut Einrichtungserlass des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg muss eine Ganztagesgrundschule einen Ganztagesbetrieb an vier Tagen in der Woche mit täglich mindestens acht Zeitstunden gewährleisten. An allen Tagen mit Ganztagesbetrieb ist ein Mittagessen bereitzustellen. Die Ganztagesgrundschule besteht aus Pflichtunterricht und zusätzlichen Angeboten der Schule sowie Bildungs- und freizeitpädagogischen Angeboten, die Mitarbeitende vom Schulverwaltungs- amt zu leisten sind. Für die zusätzlichen Angebote der Schule bekommt die schule laut Xxxxxxxxxxxxxxxxxx des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport bis zu Lehrerstun- den pro Ganztagesklasse vom Land. Für die Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote sowie die Betreuung über ihre Arbeitgeber (Großkunden) die Mit- tagszeit stellt die Landeshauptstadt Stuttgart für die Schule vom Gemeinderat festgelegte finanzielle Mittel und Stunden pro Woche zur Verfügung, mit denen der Xxxxxx mittels Ge- meinderatsbeschluss – in der Regel nach Ausschreibung - im für die Ganztagesgrundschule geforderten Zeitfenster mit der Durchführung der genannten Angebote beauftragt wird. Es ist gewünscht, dass der Xxxxxx im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung Umsetzung des GKA haben die Verkehrsunternehmen sinnvollen pädagogischen Ge- samtkonzepts Dritte zur Durchführung ergänzender Angebote, beispielsweise im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag künstleri- schen, sportlichen, musischen oder kulturellen Bereich, beauftragt. Da die S­Bahn Hamburg GmbH Arbeit in Schulen stattfindet, ist weltanschauliche Neutralität für den Xxxxxx und sein Personal unabdingbare Voraussetzung für die Arbeit in der Ganztagesgrundschule. Der Trä- ger wirkt im Rahmen dieses Vertrags am Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule im Sinne des Schulgesetzes mit. Da die Aufnahme der Schulform „Ganztagesschule“ in das Schulgesetz unmittelbar bevor- steht und bisher noch keine Erfahrungen mit der Umsetzung der Standarderhöhung vorlie- gen, sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass dieser Vertrag innerhalb eines Zeit- raumes von ca. 2 Jahren einer erneuten Überprüfung bedarf. Sofern eine Anpassung der Vertragsbedingungen stattfindet, geschieht diese nicht mit dem Ziel, dass sich die nachfol- genden Rahmenbedingungen für den Xxxxxx und sein Personal verschlechtern. Der Xxxxxx übernimmt - gegebenenfalls unter Hinzuziehung Dritter - wie nachfolgend gere- gelt, die Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote sowie die Betreuung über die Mit- tagszeit an der schule. Die Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote, auch während der Mittagszeit, erfolgen auf der Grundlage des pädagogischen Rahmenkonzeptes (S­BahnAnlage 2 entspricht Anlage 1 zur GRDrs 6/2013,), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00der festgelegten Standards in Ganztagsgrundschulen (Anlage 1, 00000 Xxxxxxx beauftragt entspricht Anlage 2 und ermächtigt2a der GRDrs. Das Vertragsverhältnis zwischen 6/2013) und werden in das Gesamtkonzept der S­Bahn Schule einge- bunden. Die vom Land bereitgestellten Lehrerstunden und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregeltdie Leistungen des Trägers und Dritten bilden eine Einheit im Rahmen des schulischen Gesamtkonzepts. Für alle Angebote werden vom Xxxxxx eigene Fachkräfte, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit deren Ausbildung einen pädagogi- schen Hintergrund hat oder die Berufspraxis im Bereich der S­Bahn direkt Schulkindbetreuung haben (Direktvertragz. B. Sozialpädagoge/in, Erzieher/in, Kinderpfleger/in, Theaterpädagogen, etc.) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den eingesetzt. Bei der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt Durchführung einzelner Programmbausteine können vom Xxxxxx beauftragte Dritte das An- gebot unterstützen (Aufnahmevertragsiehe hierzu auch §3). Maßgeblich für Die im jeweils aktuellen Stundenplan angegebenen Stunden, die vom Xxxxxx durchzuführen sind, müssen eingehalten werden. Auch im Krankheitsfall sowie sonstigen Abwesenheitszei- ten sind diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungdurch den Xxxxxx mit einer gleichwertig qualifizierten Kraft zu gewährleisten. Die Bestimmungen Festlegung der Zeiten für Ferienbetreuung und Ergänzende Angebote erfolgt – nach Abstimmung zwischen Xxxxxx und Schulleitung – durch den Xxxxxx mit Zustimmung des hvv GemeinschaftstarifsSchulverwaltungsamtes. Der Xxxxxx setzt ausschließlich Personal ein, von dem ihm ein erweitertes polizeiliches Füh- rungszeugnis (§§ 30a, 31 Bundezentralregistergesetz) ohne Eintrag vorliegt. Der Xxxxxx verpflichtet sich, eine Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe (§ 8a Abs. 4 SGB VIII, § 72a Abs. 2, 4 SGB VIII) mit dem Jugendamt der Landeshauptstadt Stutt- gart zu unterzeichnen. Der Xxxxxx bezieht die Schulleitung in seine Entscheidung ein, welche Kooperationen einge- gangen werden. Es werden nur solche Kooperationen durchgeführt, die die Schulleitung und das ProfiTicket betreffenSchulverwaltungsamt befürwortet. Hierfür ggf. benötigte finanzielle Mittel sind aus den Mitteln zu finanzieren, die die Landeshauptstadt Stuttgart dem Xxxxxx für die Durchführung der Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote zur Verfügung stellt. Ansprüche auf zu- sätzliche finanzielle Mittel sind ausgeschlossen. Der Xxxxxx muss mit Dritten den Vertretungsfall regeln. Der Xxxxxx verpflichtet seine Kooperationspartner schriftlich, ausschließlich qualifiziertes Personal i.S. von §2 einzusetzen. Im Falle einer Kooperation zwischen dem Xxxxxx und einem Verein für ein Sport- oder Be- wegungsangebote innerhalb des Ganztagesschulbetriebs kann ein Zuschuss seitens der Landeshauptstadt Stuttgart geleistet werden (siehe Anlage 4). Dies gilt entsprechend für An- gebote von Musik- und Kulturvereinen. Die Verteilung der vom Xxxxxx sowie von Dritten durchzuführenden Stunden auf die Stun- denpläne der einzelnen Klassen erfolgt in Absprache von Schulleitung und Xxxxxx. Die Schulleitung berücksichtigt bei der Stundenplanung auch Belange des Trägers (Einsatz- zeiten des Personals). Eine adäquate und kindgerechte Rhythmisierung des Schultages, wie sie auch die Vorgaben des Landes Baden-Württemberg vorsieht (genaueres hierzu ist dem auch Antrag der Schule auf Einrichtung einer Ganztagesschule zu entnehmen, siehe Anlage 5), ist in digitaler Form jeden Fall zu gewährleisten. Die Schule setzt die 8 zusätzlich vom Land bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen Lehrerwochenstunden (6 Zeit- stunden) vollständig und ausschließlich für ProfiTickets Angebote im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei BedarfGanztagesbetrieb ein, z. B. Namensänderungfür Tan- demstunden, umIndividuelles Lernen. (1) Personalausgaben (2) Erweiterter Fachkräftekatalog (3) Personalaufwand / Klasse a) Verpflichtende Ganztagesgrundschule Der Xxxxxx weist anhand von Stunden-/Einsatzplänen nach, � unterstützt die Überleitung aus dass alle in dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe vom Land vorgegebenen verpflichtenden Zeitrahmen nicht durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust Lehrerdeputate des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte Lan- des abgedeckten Stunden im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung Hortstandard erbracht werden. Im Schnitt ergeben sich - 9 Stunden ohne zusätzlichen Einsatz einer Lehrkraft - 6 Stunden im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen Tandem mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungeneiner Lehrkraft b) an Frühbetreuung c) Spätbetreuung d) Betreuung am Xxxxxxx Nachmittag e) Ferienbetreuung f) Aufwand für die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Leitung

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Samples: Vereinbarung Über Den Betrieb Einer Ganztagesgrundschule

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Die bäuerliche Kulturlandschaft des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Kreises Wesel benötigt nachhaltigen Schutz sowie Pflege und Entwicklung. Diese Erkenntnis wa� 1977 Grundlage für den Beschluß des Kreistages, den sogenann­ ten "Außenbereich" über 10 Landschaftsplansatzungen flächendeckend auf der Grundlage des Land­ schaftsgesetzes öffentlich-rechtlich zu gestalten. Die Umsetzung wurde seitdem konsequent verfolgt. Im Rahmen der Landschaftsplanung schließt der Kreis Wesel mit der Kreisjägerschaft Wesel e.V. und dem Kreisjagdberater diese Kooperationsvereinbarung ab. Sie dient dem Ziel, aufeiner gemeinsamen Vertrauensbasis umfassend Informationen auszutauschen und in der Landschaftsplanting auf freiwil­ liger Basis einen Konsens zwischen den Belangen des Natur-/Landschaftsschutzes und der Jagd anzustreben. Ein solcher Konsens kann nur erzielt werden, wenn die Erkenntnis bei den Beteiligten vorhanden ist, daß Jagd 0 nach § 1 BJG das Recht beinhaltet, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen; mit dem Jagdrecht ist auch die Pflicht zur Hege verbunden; 0 als ländliche Kulturtradition bewahrt und verstanden werden soll, 0 einen wichtigen Beitrag in ökologischen Lebensraumzusammenhängen leisten kann und somit verstärkt Lebensraumverbesserung aktiv betrieben wird, 0 und Hege wie auch jagdliche Praxis noch stärker an wildbiologischen Erkenntnissen orientiert werden müssen. Dialog und Kooperation von Jägern und Naturschützern im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenKreis Wesel haben es lange vor der sogenannten "Düsseldorfer Vereinbarung" ermöglicht, daß nicht mehr zeitgemäße Hege durch umfas­ sende und komplex wirkende Maßnahmen, die ganzen Lebensgemeinschaften zugute kommen, ersetzt v,rurden. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigtHierzu zählt z.B. das Rebhuhnforschungsprojekt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungDiese positiven Entwicklungen sollen fortgesetzt werden. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasstRechte der Eigentümer und Nutzungsberechtigten werden durch diese Vereinbarung nicht einge­ schränkt. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.Kooperationsvereinbarung

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Samples: Kooperationsvereinbarung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes Im Bekenntnis zur Taufe als dem gemeinsamen grundlegenden Band der Einheit in Xxxxx Xxxxxxxx, • getragen von der Bitte Xxxx, „dass alle eins seien“ (hvvJoh 17, 21), die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkunden­ abonnements Glauben an Xxxxx Xxxxxxxx als Haupt der Kirche und Herrn der Welt auf der gemeinsamen Grundlage des Wortes Gottes, wie es die Heilige Schrift bezeugt, • auf der Grundlage des Glaubensbekenntnisses von Nizäa-Konstantinopel (GKA381) beziehen könnenals Auslegung der Heiligen Schrift, • in Erinnerung an die von der Evangelischen Landeskirche in Baden und der Erz- diözese Freiburg 1999 unterzeichnete gemeinsame Erklärung1, • ermutigt durch die gemeinsame Unterzeichnung der Charta Oecumenica auf dem ökumenischen Kirchentag in Berlin 2003 und durch die langjährige geschwisterli- che Zusammenarbeit unserer beiden/mehreren Gemeinden • verpflichten sich die evangelische Christusgemeinde in Bruchsal-Obergrombach und die römisch-katholische Pfarrei St. Martin in Bruchsal-Obergrombach zu weiteren Schritten auf dem Weg zur sichtbaren Einheit in einem Glauben und in der einen eucharistischen Gemeinschaft und unterzeichnen folgende Vereinbarung: 1[1] Gottesdienst und Amtshandlungen als Orte der Begegnung, Gemeinsame Erklärung der Erzdiözese Freiburg und der Evangelischen Landeskirche in Xxxxx, Xxxxxxxx/Xxxxxxxxx 0000 1. Mit Im ökumenischen Miteinander ist es wichtig, die geistlichen Gaben der Gesamtabwicklung des GKA haben verschiede- nen christlichen Traditionen kennen zu lernen, sich davon bereichern zu lassen und so voneinander zu lernen. Daher verpflichten wir uns, das Leben unserer Gemeinden auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Arbeitsbereichen kennen zu lernen, einander zu den jeweiligen Gottesdiensten und Veranstaltungen einzuladen sowie regelmäßige Begegnungen zu vereinbaren. Wir wollen Selbstgenügsamkeit überwin- den und mögliche Vorurteile beseitigen, die Verkehrsunternehmen Begegnung miteinander suchen und für- einander da sein.2 2. Unsere Ökumene lebt davon, dass wir Gottes Wort gemeinsam hören und den Heili- gen Geist in uns und durch uns wirken lassen. Wir wollen den bisherigen Weg fort- setzen, durch Gebete und Gottesdienste die geistliche Gemeinschaft zwischen unse- ren Gemeinden zu vertiefen und die sichtbare Einheit der Kirche Jesu Christi zu för- dern. Wir verpflichten uns, auf der Grundlage der gemeinsamen Erklärung zu „Got- tesdienst und Amtshandlungen als Orte der Begegnung“ füreinander und miteinander zu beten. An folgenden Feiertagen wollen wir einander einladen und nach Möglichkeit gemein- sam Gottesdienst feiern3: • Pfingstmontag • Ökumenisches Abendlob im hvv Weihnachtfestkreis • Abend-Gottesdienst zur Gebetswoche der Einheit der Christen • Weltgebetstag • Ökumenischer Jugendkreuzweg (2006 Helmsheim, 0000 Xxxxxxxxxxx, 0000 Xxxxxxxxxxxx) • den sog. "Gang auf den Berg" zur Ökumenischen Friedensdekade ab 2006 • Weg durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH den Advent: Christen beider Gemeinden laden ein • anlässlich des Burgfestes Obergrombach alle zwei Jahre • Ökumenische Schulgottesdienste an der Burgschule (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag2-4 während eines Schuljahres) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) • regelmäßig eine ökumenische Abendandacht in der jeweils geltenden FassungSommerzeit in der Schlosskirche (Privatbesitz) (ab 2006) 2 aus Charta Oecumenica, Leitlinie 3 in Kapitel II; hier können die Gemeinden konkrete Vereinbarungen eintragen. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen Eine Handreichung zur Rahmenvereinbarung für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � ökumenische Partnerschaften gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einAnregungen.

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Samples: Rahmenvereinbarung Für Ökumenische Partnerschaften

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvvPitagora nI formationsmanagement GmbH, im F t Aufträge entgegen, verkauft, vermietet und liefert ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Gesc-häft bedingungen(AGB). Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) der Auftragnehmer oder ein von ihm namhaft gemachtes Subunternehmeimn Rahmen dieses Vertrages dhu-rc führt. Im Falle von Vermittlungsgeschäften gelten auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dAesuftragnehmer.s Eventuell vom Auftraggeber verwendete Allgemeine Gesc-häft bedingungen gelten auch dann nicht, wenn der Auftrhamgneer im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnenEinzelfall nicht ausdrücklich widersprochen hat. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem VertragDer Auftragnehmer ist berechtigt, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt Beratungsauftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oed-er g werbliche/ freiberufliche Kooperationspartner (Aufnahmevertrag)ganz oder tei-ilwe se) durchführen zu lassen. Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv GemeinschaftstarifDer Auftraggeber sorgt dafür, insbesondere Abschnitt 3.5dass die organisatorischehn- Ra menbedingungen bei Erfüllung des aBteurngsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassungdem raschen Xxxxxxxx des Beratungsprozseses förderliches Arbeiten erlauben. Die Bestimmungen des hvv GemeinschaftstarifsDer Auftraggeber sorgitm Falle eines Beratungsfaturagesdafür, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine dass demAuftragnehmerauch ohne dessen besondere Auffeo-rd rung alle für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine AnsprechpersonErfüllung und Ausführung des Beratungsa-uftr ges notwenidgen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die korrekte Umsetzung Ausführung des GKA Vertrages verantwortlich ist Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und gegenüber Umstände, die erhs-t wä rend der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet Tätigkeit deAsuftragnehmersbekannt werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnerDer Auftraggeber sorgt im lFleaeines Beratungsafturages dafür, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und seine Mitarbeiter bereits voregBinn der Beratungstätigkeit von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt dieser informiert werden. Großkunden mit Direktvertrag Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Aufterbagegr und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monatendem Auftragnehmer bedingt, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben dass deAruftragnehmerüber vorher durchgeführte und/ oder laufende Beratungen- auch auf anderen Fachgebieten- umfassendniformiert wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Präambel. ProfiTickets Im Bestreben, das Ansehen des Berufsstandes der schweizerischen unabhängigen Vermögens- verwalter im In- und im Ausland zu wahren und zu mehren, – im Willen, einen wirkungsvollen Beitrag zum Schutz der Anleger – und zum Funktionieren integrer Finanzmärkte zu leisten, – in der Absicht, einen wirkungsvollen Beitrag zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terro- rismusfinanzierung zu leisten, erlässt der Verband Schweizerischer Vermögensver- walter (VSV) als der mit der Wahrung der Interessen und des Ansehens des Berufsstandes betraute Bran- chenverband die nachfolgenden Standesregeln. Die Standesregeln ändern an der Pflicht zur Ver- schwiegenheit nichts. Sie können und wollen nicht aufgehoben – die ausländische Devisen-, Fiskal- und Wirt- schaftsgesetzgebung gleichsam zum Bestand- teil des schweizerischen Rechts erheben und für die unabhängigen Vermögensverwalter beacht- lich erklären (soweit dies nicht durch die gelten- den Staatsverträge und die schweizerische Gesetzgebung bereits erfolgt ist); – die gegenwärtige Gerichtspraxis auf dem Gebiet des internationalen Rechts unterlaufen; – bestehende zivilrechtliche Verhältnisse zwi- schen den Mitgliedern und Kunden ändern. In diesen Standesregeln sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes geltende Regeln einer den guten Sitten entsprechenden Geschäftsfüh- rung verbindlich festgelegt. Sie sollen die fachlichen Grundsätze für die Aus- übung der unabhängigen Vermögensverwaltung im Sinne einer Handelsübung regeln. Diese Standesregeln sind von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (hvv), FINMA) als Verhaltensregeln im Sinne von Art. 6 KKV1 anerkannt. Effektenhändler und Vermögensverwalter von kollektiven Kapital- anlagen können die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Standesregeln als von der FINMA anerkannten Mindeststandard der Selbst- regulierung im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnender individuellen Vermö- gensverwaltung anwenden. 1 Der Verweis bezieht sich auf Art. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt3 Abs. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag)2 lit. Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) c KAG in der jeweils geltenden FassungFassung vom 1. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einJuni 2013.

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Samples: Schweizerische Standesregeln Für Die Ausübung Der Unabhängigen Vermögensverwaltung

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Die Gemeinden Böxlund, Großenwiehe, Lindewitt, Nordhackstedt und Schafflund aus dem Amtsbereich Schafflund haben durch entsprechende Grundsatzbeschlüsse ihre Bereitschaft bekundet, einen Breitbandzweckverband zu gründen. Verbunden mit diesem Grundsatzbeschluss ist die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) gemeinsame kommunalpolitische Bewertung und Einordnung, dass eine zukunftsorientierte Breitbandversorgung vor dem Hintergrund einer zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft für alle Einwohnerinnen und Einwohner eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge darstellt. Unter diesem Gesichtspunkt ist eine dauerhafte kommunale Aufgabenstellung gegeben, da nicht erkennbar ist, dass die Privatwirtschaft bzw. deren Marktteilnehmer die vorgenannte Aufgabenstellung flächendeckend eigenwirtschaftlich erfüllen wird. Die Vergabe einer Dienstleistungskonzession an ein Telekommunikationsunternehmen im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnendes Betreibermodells wurde aus wirtschaftlichen Gründen aufgehoben. Mit Das Ziel der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen Schaffung einer zukunftsorientierten Breitbandversorgung soll nunmehr im hvv Rahmen des sogenannten „Wirtschaftlichkeitslückenmodells“ durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn)Ausschreibung der Weiterleitung einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung für die Planung, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn den Bau und den Großkunden wird Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes, das im Eigentum eines Telekommunikationsunternehmens steht, erreicht werden. Vor diesem Hintergrund werden die Gemeinden Böxlund, Großenwiehe, Lindewitt, Nordhackstedt und Schafflund erneut einen investiven Förderantrag für die förderfähigen Bereiche in GKA Verträgen geregeltihrem Gemeindegebiet beim Bund einreichen. - § 3 Aufgaben erhält folgenden Fassung - Der BBZVIAS hat die Aufgabe, eine NGA-Strategie für eine flächendeckende Versorgung mit breitbandigem Internet im Verbandsgebiet umzusetzen. Ziel ist der Ausbau einer NGA-Infrastruktur, wodurch private Haushalte und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in Unternehmen flächendeckend — mit einem Vertrag Erschließungsgrad von 100 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse — mit einer zuverlässigen Übertragungsrate von mindestens 1000 Mbit/s im Downstream und wesentlich höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der S­Bahn direkt (Direktvertrag) Breitbandgrundversorgung erschlossen werden. Dazu gehört insbesondere die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen an ein oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertragmehrere Telekommunikationsunternehmen zur Weiterleitung einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung für die Planung, den Bau und den Betrieb eines in ihrem Eigentum des Telekommunikationsunternehmens stehenden NGA-Netzes. Die Durchführung des Projekts erfolgt unter Berücksichtigung der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarifgeltenden beihilferechtlichen Vorschriften, insbesondere Abschnitt 3.5, der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 („NGA-Rahmenregelung" — „NGA-RR") sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden FassungLeitlinien der Europäischen Kommission vom 26. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine Januar 2013 für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt Anwendung der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) und der Förderrichtlinien des Bundes vom 22. Oktober 2015 und der Richtlinie über die Überleitung aus dem Einzelabonnement Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen Schleswig-Holstein oder ihren Nachfolgevorschriften. Der BBZVIAS beantragt die nach den einschlägigen geltenden beihilferechtlichen Vorschriften Zuwendungen und Fördermittel. Außerhalb des Verbandsgebietes kann der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte BBZVIAS im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die Rahmen von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einöffentlich- rechtlichen Verträgen tätig werden.

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Samples: Öffentlich Rechtlicher Vertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv)Die Stiftung setzt sich für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt der Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazu, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag Anhang aufge- führten Flächen mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung einer Gesamtgröße von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine x ha für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine AnsprechpersonZeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der alten ProfiTicketsauf die entgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen Die Verpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellscheingezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, wenn dies aus naturschutzfachlichen, human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt Pächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, soweit dies für die kassensichere Verwahrung ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis pro ha beträgt x Euro, also insgesamt x Euro jährlich (in Worten: ). Der Betrag ist am 30.06. eines jeden Pachtjahres unaufgefordert zur Zahlung fällig. Er ist zu überweisen auf das Konto der ProfiTicketsStiftung Naturschutz Schleswig-Holstein IBAN XX00000000000000000000, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht BIC XXXXXXXX (Kontonr. 53005961, BLZ 210 500 00), bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement HSH Nordbank AG in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und Kiel unter Angabe des Geburts­ datums folgenden Aktenzeichens xyz. Eine Auf- rechnung mit Forderungen des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einPächters kann nicht erfolgen.

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Samples: Pachtvertrag

Präambel. ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten Ziel des Hamburger Verkehrsverbundes Busprojektes ist das Bestreben einer möglichst umweltschonenden verkehrsmäßigen Erschließung der Grenzregion von NÖ (hvv)östliches Industrieviertel) und der Stadtregion Bratislava, das Bestreben ein kundenfreundliches, nachfragegerechtes Busangebot anzubieten und das Bestreben, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (Großkunden) verkehrspolitischen Zielsetzungen des BSK und dem Land NÖ umzusetzen. Der Verkehrsdienst wird im Rahmen eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnennicht-kommerziellen Bereich durchgeführt Gefördert wird die von BSK nach geltenden und wirksamen EU-Regelungen bzw. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen nationalem Recht bestellte Verkehrsdienstleistung im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag Bustransportbereich, mit dem Ziel einer besseren Erschließung der Stadtregion Bratislava und deren Xxxxxx im niederösterreichischen Industrieviertel. Der gemäß geltenden und wirksamen EU-Vergaberichtlinien bestellte Verkehrsdienst wird im ersten Jahr gemäß dem in der Xxxxxx Xx. 0x dieses Vertrages angeführten Fahrplan durchgeführt. In den Folgejahren kann im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen der Vertragsparteien – in Form eines Nachtrags zu diesem Vertrag – der Verkehrsdienst gemäß dem Fahrplanentwurf basierend auf der vorausgehenden Ausschreibung von BSK erweitert werden (angeführt in der Anlage Nr. 2b). Die Buslinie zwischen dem östlichen Industrieviertel (NÖ) und der Stadt Bratislava soll hauptsächlich der besseren Erschließung der grenzüberschreitenden Stadtregion Bratislava-Xxxxxx („baumregion“) für PendlerInnen dienen. Weiters ist die S­Bahn Hamburg GmbH grenzüberschreitende Buslinie als Ergänzung des Zugsangebots auf der S7 zwischen Wien und Wolfsthal mit Anschlüssen in Wolfsthal bzw. Hainburg an der Donau geplant und soll eine Verknüpfung mit dem bestehenden öffentlichen Verkehr ermöglichen. Die Streckenführung (S­Bahn)Haltestellen) Vorübergehende Änderungen des Fahrplans sind nur aufgrund von Straßensperren zulässig und müssen der jeweils anderen Vertragspartei gemeldet werden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet sich unverzüglich gegenseitig über vorübergehende Änderungen des Betriebs (einschließlich der geplanten) der Linie zu informieren, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregeltsobald sie von diesen erfahren, und zwar unter über die unten angeführten E-Mail-Adressen: Land NÖ xxxx.xx0@xxxx.xx.xx und xxxxxx@xxx.xx BSK xxxxx.xxxxxxxx@xxxxxx-xxx.xx und xxxxx@xxx.xx Auf der gesamten Strecke der Linie kommen die Tarifbestimmungen des Integrierten Systems im BSK (IDS BK) zur Anwendung. Die Tarifbestimmungen – organisiert durch IDS BK – wurden vom Verkehrsverbund Bratislava (BID) und der Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH festgelegt. Die nationale Beförderung von Fahrgästen (Kabotage) ist auf dem Gebiet von Niederösterreich nicht möglich. Eine übersichtliche Preistabelle und der ab dem 05.09.2022 gültige Tarif des IDS BK sind in der Anlage Nr. 1 dieses Vertrages dargestellt. Fahrbetriebsmittel: Für den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag o.a. Verkehrsdienst kommen Busse mit einer Kapazität von mindestens 40 Sitzplätzen zum Einsatz. Diese Fahrzeuge weisen alle notwendigen Erfordernisse und behördlichen Genehmigungen nach nationalem Recht der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, durchfahrenen Länder auf. Die Fahrzeuge entsprechen den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) nationalen Behindertengleichstellungsgesetzen in der jeweils geltenden und wirksamen Fassung. Haltestellen: Die Bestimmungen gegenständliche Buslinie wird auf dem Gebiet in NÖ alle Haltestellen gemäß geltendem Fahrplan bedienen. Sämtliche Haltestellen sind gemäß jeweiligem nationalem Recht konzessioniert. Fahrpersonal: Das eingesetzte Personal besitzt alle notwendigen betrieblichen Schulungen, ist gemäß geltendem und wirksamen Recht sozialversichert und auch entsprechend kundendienstlich geschult. Es besitzt Kenntnisse über die Fahrstrecke, des hvv Gemeinschaftstarifs, Fahrplans und auch grundlegendes Wissen über das Tarifgefüge und die das ProfiTicket betreffen, sind Beförderungsbedingungen. Zur Kommunikation mit deutschsprachigen Fahrgästen weist es ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache auf. Betriebliche Sicherheit: Bei Fahrzeugausfällen und Betriebsstörungen werden Busersatzverkehre geführt. Kundeninformation: Das Verkehrsangebot ist in dem auch Niederösterreich und in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets der Stadtregion Bratislava bestmöglich zu bewerben und den Zielgruppen näher zu bringen. Dieser Vertrag ermöglicht die Verbesserung der Verkehrsverbindung im hvv Großkundenabonnement“ Raum Bratislava und dem niederösterreichischen Xxxxxx im östlichen Industrieviertel. Die Gesamthöhe der Kompensation für das Verkehrsunternehmen für diese Verbesserung beträgt nach Abzug der Einnahmen voraussichtlich EUR 352.325,73. Dies ist die erwartete Kompensation für einen vollen Betrieb mit halbstündlichen Intervallen zu Spitzenzeiten (Benutzungs­ bedingungensiehe Fahrplan Anlage 2b). Für das 1. Betriebsjahr wird eine reduzierte Betriebsvariante mit Stundentakt vereinbart, mit einer erwarteten Kompensation von EUR 246.256,76 für ein volles Betriebsjahr (xxxxx Xxxxxxxx Xxxxxx 0x). Ein Umstieg von der reduzierten Variante (Stundentakt) zusammengefasstzur Vollvariante (Stundentakt mit ½-Stundenintervallen zu den Spitzenzeiten laut Ausschreibung des BSK) ist vor Umsetzung zwischen den finanzierenden Vertragspartnern abzustimmen; dies mindestens 6 Monate vor der Umsetzung im Sinne eines separaten schriftlichen Nachtrages zu diesem Vertrag. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit Das Verkehrsangebot der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung grenzüberschreitenden Linie kann auch ohne eine schriftliche Vereinbarung seitens BSK erweitert werden, in diesem Fall aber ohne das Anrecht auf eine erhöhte Förderung seitens Land NÖ. Die Aufteilung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereitKosten ist wie folgt vereinbart: BSK tritt als Besteller der Verkehrsleistung auf, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle Land NÖ und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine Stadt Bratislava stellen Fördermittel für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretungggst. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilenVerkehrsleistung zur Verfügung. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ Förderleistung der Stadt Bratislava ist nicht Gegenstand dieses Vertrags und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert gesonderten Vertrag zwischen BSK und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden einStadt Bratislava geregelt.

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Samples: Fördervertrag

Präambel. ProfiTickets Sowohl der Kreis als auch die Kommune sind Abonnementsfahrkarten gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Land Nord- rhein-Westfalen (Landeskreislaufwirtschaftsgesetz - LKrWG NRW) öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Sinne des Hamburger Verkehrsverbundes Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Be- wirtschaftung von Abfällen (hvv)KrWG) und des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Großkunden) ElektroG). Bei der Kommune handelt es sich herkömmlich gemäß § 5 Abs. 6 Satz 1 LKrWG NRW um den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Aufgaben Einsammeln und Befördern der kraft Gesetzes überlassungspflichtigen Abfälle. Bei dem Kreis handelt es sich um den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, der hinsichtlich dieser Abfälle gemäß § 5 Abs. 1 LKrWG NRW für die Entsorgung im Rahmen Übrigen zuständig ist. Mit dem vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag in Gestalt einer delegierenden Vereinbarung nach §§ 23 Abs. 1 Alt. 1, Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) soll die Entsorgungsaufgabe im Bereich des Einsammelns und Beförderns überlassungspflichtiger Abfälle und hier speziell für den Teilbereich Bringsystem/Wertstoffhof, soweit also das Einsammeln der überlassungspflich- tigen Abfälle im Bringsystem mittels eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen könnensogenannten Wertstoffhofes erfolgt, von der Kommune auf den Kreis übertragen werden. Diesbezüglich besteht Einigkeit zwischen der Kommune und dem Kreis, dass überlassungspflichtige Abfälle auf dem Gebiet der Kommune nicht nur im Hol- sondern auch im Bringsys- tem erfasst werden, und dass Letzteres mittels eines Wertstoffhofs erfolgt. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung machen Kommune und Kreis von ihrem Organisa- tionsrecht gemäß § 5 Abs. 6 Satz 4 LKrWG NRW Gebrauch, wonach eine kreisangehörige Gemeinde – in Abweichung von der grundsätzlichen Zuständigkeits- und Aufgabenzuweisung durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigtdas LKrWG NRW – einzelne Entsorgungsaufgaben ganz oder teilweise auf den Kreis einvernehmlich schriftlich übertragen kann. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem Danach ist es beispielsweise auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partnermöglich, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitetein Kreis von der Aufgabe der Abfalleinsammlung – wie hier – ein Teilsegment übernimmt (vgl. Queitsch, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werdenin: Schink/Queitsch/Scholz, Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Kommentar, Stand Sept. 2016, § 5 Rn. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von ProfiTickets und Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiTicket­Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein81).

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