Common use of Präambel Clause in Contracts

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung der Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.

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Sources: Zielvereinbarung, Zielvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Beantwortung Nutzung der Herausforderungen Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für unser Land eine Übungsphase nur provisorisch zu leistenerrichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, sind zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenersten Jahresrate fällig. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen Die Nutzungsgebühr wird im Zusammenwirken Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugenMonats. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-WestfalenSEPA Lastschrift Mandat. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definierenZugleich weist er sein Kreditinstitut an, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugenvon der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die FähigkeitGesellschaft ist berechtigt, syste- matischdie Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickelndas bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen wird der festgesetzte Jahresbetrag für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇folgende Jahr geschuldet.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.

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Sources: Nutzungsvertrag, Nutzungsvertrag

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung 1Dieser Staatsvertrag der Herausforderungen Länder enthält grundlegende Regelungen für unser Land zu leistendie Veranstaltung und das Angebot, die Verbreitung und die Zugänglichmachung von Rundfunk und Telemedien in Deutschland. 2Er trägt der europäischen und technischen Entwicklung der Medien Rechnung. 3Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk sind auch der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet. 4Beide Säulen des dualen Rundfunksystems müssen in der Sportentwicklung erhebliche Lage sein, den Anforderungen des nationalen und des internationalen Wettbewerbs zu bewältigenentsprechen. Es 5Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind strukturelle Bestand und programmatische Anpassungen Entwicklung zu gewährleisten. 6Dazu gehört seine Teilhabe an allen neuen technischen Möglichkeiten in der Herstellung und zur Verbreitung sowie die Möglichkeit der Veranstaltung neuer Angebotsformen und Nutzung neuer Verbreitungswege. 7Seine finanziellen Grundlagen einschließlich des dazugehörigen Finanzausgleichs sind zu erhalten und zu sichern. 8Den privaten Veranstaltern werden Ausbau und Fortentwicklung eines privaten Rundfunksystems, vor allem in technischer und programmlicher Hinsicht, ermöglicht. 9Dazu sollen ihnen ausreichende Sendekapazitäten zur Verfügung gestellt und angemessene Einnahmequellen erschlossen werden. 10Die Vermehrung der Medienangebote (Rundfunk und Telemedien) in Europa durch die Möglichkeiten der fortschreitenden Digitalisierung stärkt die Informationsvielfalt und das kulturelle Angebot auch im Zusammenwirken des Vereins- deutschsprachigen Raum. 11Gleichzeitig bedarf es auch und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports gerade in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definiereneiner zunehmend durch das Internet geprägten Medienwelt staatsvertraglicher Leitplanken, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung journalistische Standards sichern und kommunikative Chancengleichheit fördern. 12Für die Angebote des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinausdualen Rundfunksystems sowie der Presse bedarf es hierbei auch Regeln, die den Zugang zu Verbreitungswegen und eine diskriminierungsfreie Auffindbarkeit sicherstellen. 13Dieser Staatsvertrag dient, neben weiteren Regelungen und Förderungsvorhaben in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den SportDeutschland, der nachhaltigen Unterstützung neuer europäischer Film- und Fernsehproduktionen. 14Den Landesmedienanstalten obliegt es, unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung privater Veranstalter und Anbieter und der besseren Durchsetzbarkeit von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenEntscheidungen verstärkt zusammenzuarbeiten.

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Sources: Medienstaatsvertrag (Mstv), Medienstaatsvertrag

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke und behinderte Menschen (RPK) bieten Leistun- gen zur Beantwortung der Herausforderungen Teilhabe an, für unser Land zu leistendie die Zuständigkeit mehrerer Leistungsträger in Betracht kommt. Sie sind möglichst wohnortnahe Einrichtungen mit einem spezifischen therapeutischen Milieu, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und programmatische Anpassungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Zusammenwirken des Vereins- Rahmen einer integrierten Komplexleistung durch ein multiprofessionelles Rehabilitationsteam unter ärztlicher Leitung und Ver- bandssports mit staatlichen InstitutionenVerantwortung vorhalten. Als Grundlage für den Ausbau einer gemeinsam zu nutzenden bedarfsgerechten Rehabilitations- struktur und zur Gewährleistung einer an einheitlichen Grundsätzen ausgerichteten und zielorien- tierten Leistungsgewährung geben ◼ der AOK-Bundesverband, Kommunen und deren EinrichtungenBerlin ◼ der BKK Bundesverband, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlichEssen ◼ der IKK e.V., um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete ZieleBerlin ◼ die Knappschaft, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definierenBochum ◼ der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Kassel ◼ der Verband der Ersatzkassen (vdek) e.V., Siegburg ◼ die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die FähigkeitDeutsche Rentenversicherung Bund, syste- matischBerlin ◼ die Bundesagentur für Arbeit, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen Nürnberg nach Beratungen auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für das Rehabilitation unter ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇- kung des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen die folgenden Empfeh- lungen1. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht Die RPK-Empfehlungsvereinbarung schreibt die Empfehlungsvereinbarung über die Ziele hinaus, die Zusammenar- beit der Krankenversicherungsträger und der Rentenversicherungsträger sowie der Bundesagentur für Arbeit bei der Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke und Landessportbund vereinbart wurdenbehinderte Menschen (- RPK-Empfehlungsvereinbarung -) vom 17. Novem- ber 1986 fort. Sie berücksichtigt programmatisch greift damit die zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen und im Ressourceneinsatz sowohl veränderten Verhältnisse auf, in dem bei Erhalt der grundlegenden Konzeption die strukturellen Gegebenheiten modifiziert und flexibilisiert werden. Hiermit können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in ambulanter2 und stationärer Form bedarfsgerecht zur gezielten Anwendung kommen. Dabei wird den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, besonderen Bedürfnissen seelisch behinderter oder von einer solchen Behinderung bedrohter Menschen Rechnung getragen (§ 10 Abs. 3 SGB IX). 1 Besondere Regelungen der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenUnfallversicherung bleiben unberührt.

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Sources: Empfehlungsvereinbarung, Empfehlungsvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Die Evang. Stadtmission und ver.di gestalten mit diesem Vertrag die Arbeitsverhält-nisse der Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind auch Beschäftigten der Evang. Stadtmission in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigeneinem kooperativen Verhältnis. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen Den Verhandlungen vorausgegangen waren im Zusammenwirken des Vereins- Frühjahr 2012 und Ver- bandssports 2013 Streiks der Beschäftigten der Evang. Stadtmission. Im August 2013 haben die Evang. Stadtmission und die Gewerkschaft ver.di beschlossen, Arbeitsbedingungen und Entgelte der Beschäftigten zukünftig tarifvertraglich zu regeln. Dieser Tarifvertrag wird als Übergangsregelung verstanden bis das Arbeitsrecht für die Beschäftigten der Diakonie Baden gemeinsam mit staatlichen Institutionenver.di geregelt ist. Er lehnt sich in weiten Teilen an die Arbeits- vertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland an, Kommunen entwickelt sie für die Evang. Stadtmission weiter und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugengestaltet sie verbindlich. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell Evang. Stadtmission ist Mitglied im Diakonischen Werk Baden und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren unterliegt damit kirchenrechtlichen Regelungen. Ihre kirchliche Zuordnung wird von den Vertragsparteien bejaht und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇soll durch diesen Vertrag unterstrichen werden. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über diakonische Dienst ist Wesens- und Lebensäußerung der evan- gelischen Kirche. Die Evang. Stadtmission ist dem Auftrag verpflich- tet, das Evangelium Jesu Christi in Wort und Tat zu bezeugen. Dies erkennen die Ziele hinaus, Vertragspartnerinnen gleichermaßen an. Die Vertragspartnerinnen wollen in diesem Vertrag diskriminie- rungsfreie Regelungen schaffen. Die verwendete Personenbezeich- nung Arbeitnehmerin umfasst — zur besseren Lesbarkeit — Männer und Frauen. Sie ersetzt die in der Vergangenheit Diakonie übliche Bezeichnung Mitarbeiterin und Mitarbeiter, ohne damit den verbundenen Willen zu einem konsensorientierten, gemeinschaftlichen Miteinander aller in der Evang. Stadtmission Tätigen im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, Dienst der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffenanvertrauten Menschen aufzugeben. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichenEvang. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen Stadtmission wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalenals Arbeitgebe- rin bezeichnet.

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Sources: Arbeitsvertrag, Arbeitsvertrag

Präambel. Um gemeinschaftlich Die Gesellschaft unterhält in Süderholz unter anderem ein Hotel mit Wellnessbereich. Dieser Wellnessbereich beinhal- tet verschiedene Saunen, einen Beitrag Pool, Ruhezonen und An- wendungsbereiche. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Beantwortung Nutzung des Wellnessbereiches in Süderholz nach Maß- gabe des gewählten Nutzungsrechtes sowie der Herausforderungen für unser Land Regeln (Hausordnung), die die Gesellschaft aufstellt. § 2 Inhalte des Nutzungsrechts Das Nutzungsrecht beinhaltet die Nutzung des Wellness- bereiches der Hotelanlage Süderholz entsprechend des ge- wählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Anwendungen oder Kosmetik- produkte sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Nutzung des Wellnessbereiches hat gemäß der Hausord- nung zu leistenerfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechts kann sich durch Umbau- oder Renovierungsarbeiten oder Betriebsferi- en sowie exklusiven Vermietungen ergeben. § 3 Laufzeit oder ordentliche Kündigung Das Nutzungsrecht beginnt mit Unterzeichnung des Nut- zungsvertrages und endet automatisch mit dessen Ablauf. Ein Aussetzen der Nutzung verlängert nicht die Dauer der Ver- einbarung. Eine anderweitige, sind auch in ordentliche Kündigungsmöglich- keit besteht nicht. § 4 Konditionen Die Höhe der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenNutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen Die Nutzungsgebühr wird im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen InstitutionenVoraus fällig, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇erstmals sofort nach Vertragsabschluss.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.

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Sources: Nutzungsvertrag, Nutzungsvertrag

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Die Stiftung setzt sich für eine lebendige Natur in Schleswig Holstein ein, indem sie die Vielfalt der Herausforderungen Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume bewahrt und wiederher- stellt. Entwicklungsmaßnahmen dienen der Renaturierung der Lebensräume in ihrer ursprünglichen oder einer naturnahen Form. Die Bedingungen dieses Pachtvertrages dienen dazu, die Ziele des Naturschutzes um- zusetzen und ein auf die gewünschte Entwicklung der Flächen abzielendes Flächen- management vorzugeben. § 1 Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein verpachtet dem Pächter die im Anhang aufge- führten Flächen mit einer Gesamtgröße von x ha für unser Land zu leistendie Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019. Der Pachtvertrag gilt jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Pachtzeit, also spätestens zum 30.09. des laufenden Pachtjahres, gekündigt wird. Kündi- gungen, die nach diesem Stichtag eingehen, sind auch in unwirksam. Das laufende Pachtjahr be- ginnt am 1.1. und endet am 31.12. eines jeden Jahres. § 2 Der Pächter erklärt schon jetzt unwiderruflich sein Einverständnis, Flächen oder Teilstücke vor Pachtablauf freizugeben, wenn auf diesen Flächen arten- oder biotopschützende oder - gestaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Pächter erhält neben der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, auf die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugenentgangene Fläche bezogenen Pachtpreisermäßigung keine Entschädigung. Die FähigkeitVerpächterin kann sowohl auf Standweiden und Mähweiden als auch auf ausschließlich zur Mahd genutzten Flächen einen Pflegeschnitt oder die gezielte Entfernung ausgewählter Pflanzenarten anordnen, syste- matischwenn dies aus naturschutzfachlichen, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇human- oder veterinärmedi- zinischen Gründen erforderlich ist. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinausPächter hat diese Pflegearbeiten ohne Kostenerstat- tung durchzuführen, die soweit dies für ihn wirtschaftlich zumutbar ist. § 3 Der Pachtpreis beträgt x Euro/ha, also insgesamt x Euro jährlich (in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung Worten: ) und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.ist am

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Sources: Pachtvertrag, Pachtvertrag

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Beantwortung Nutzung der Herausforderungen Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für unser Land eine Übungsphase nur provisorisch zu leistenerrichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, sind zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch in durch Mitnutzer der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenGolfanlage. Es sind strukturelle §3 Laufzeit und programmatische Anpassungen ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages. Wird das Nutzungsrecht im Zusammenwirken Laufe des Vereins- und Ver- bandssports Jahres geschlossen, ist eine Kündigung erst zum Folgejahr möglich. Wird der Vertrag nicht mit staatlichen Institutioneneiner Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, Kommunen und deren Einrichtungenso verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlichbei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugenerstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund Januar, bzw. als langjährige Partner Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-WestfalenSEPA Lastschrift Mandat. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definierenZugleich weist er sein Kreditinstitut an, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugenvon der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Nichteinlösung einer Lastschrift bei monatlicher Zahlung (Rücklastschrift), erfolgt die unverzügliche Umstellung der Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die FähigkeitGesellschaft ist berechtigt, syste- matischdie Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickelndas bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen wird der festgesetzte Jahresbetrag für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇folgende Jahr geschuldet.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.

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Sources: Nutzungsvertrag, Nutzungsvertrag

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Im Bewusstsein Ihrer Verantwortung für den Erhalt der Herausforderungen natürlichen Lebensgrundlagen auf Basis der von der UN-Konferenz für unser Land zu leisten, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle Umwelt und programmatische Anpassungen Entwicklung im Zusammenwirken Jahre 1992 in Rio de Janeiro beschlossenen Agenda 21 bekennen sich die Vertragspartner zu dem übergeordneten Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung im ökonomischen, ökologischen wie auch sozialen Sinne. Angeregt durch die zwischen dem Deutschen Forstwirtschaftsrat (DFWR), als repräsentativer Vertretung aller mit der Forstwirtschaft und dem Wald befassten Akteure in Deutschland, darunter 2 Millionen Waldbesitzer, und dem deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), als regierungsunabhängige Dachorganisation des Vereins- deutschen Sports, mit 99 selbstständigen Mitgliedsorganisationen mit rund 90.000 Sportvereinen organisiert, und Ver- bandssports Vertretung des Spitzen-, Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssports in Deutschland, im Januar 2018 unterzeichneten Kooperationsvereinbarung „Wald.Sport.Bewegt.“ vertiefen die Vertragspartner auf Landesebene ihre Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionenvorliegender Kooperationsvereinbarung „Wald und Sport“. Dem Wald kommt in Thüringen, Kommunen auch als „Grünes Herz Deutschlands“ bezeichnet, eine besondere Bedeutung zu. 34 % der Landesfläche ist von Wald bedeckt, davon nahezu der gesamte Mittelgebirgsraum, der als Wirtschafts-, Schutz- und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugenErholungsraum genutzt wird. Die FähigkeitWaldbesitzer pflegen die Wälder und erntet dabei den nachhaltig wachsenden Roh-, syste- matischBau-, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickelnWerkstoff sowie Energieträger Holz. Der Cluster Forst und Holz ist damit die viertgrößte Wirtschaftsbranche des Landes und sichert über 40.000 Arbeitsplätze, zu vereinbaren vorwiegend im strukturschwachen ländlichen Raum. Durch eine naturnahe Waldwirtschaft fördert die Forstwirtschaft die biologische Vielfalt und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das erbringt weitere wertvolle Ökosystemleistungen. Der Wald trägt darüber hinaus als Erholungsraum, aber auch als Ort der Ausübung verschiedenster ▇▇▇▇▇▇- wie Wintersportarten, in hohem Maße zur Lebensqualität bei. Sport ist ein bedeutsamer gesellschaftlicher Faktor. Sport ist ▇▇▇.▇▇▇ einer systematischen Prävention, unterstützt die immer wichtiger werdenden gesundheitsbezogenen Lebensstile und trägt zur Lebensqualität in jedem Alter bei. Die rund 3.500 Sportvereine, 46 Sportfachverbände und 23 Stadt- und Kreissportbünde unter dem Dach des Landessportbundes sind ein vitales und zeitgemäßes Sozialsystem, stellen ein breites Integrationsspektrum für alle Bevölkerungsgruppen dar und tragen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinausSport in Natur und Landschaft, die in der Vergangenheit insbesondere im Zusammenwirken Wald, macht das enge Verhältnis zwischen Landesregierung Mensch und Landessportbund vereinbart wurdenNatur deutlich. Sie berücksichtigt programmatisch und Sport im Ressourceneinsatz sowohl Wald ist eine der intensivsten Naturerfahrungen und daher besonders geeignet, den Vereins- Schutzwert des Waldes und Verbands- sport das Leitbild der Nachhaltigkeit gerade jungen Menschen nahezubringen. Damit kann der Sport im Wald ein wichtigen Beitrag zum Schutz des Waldes und dem Verständnis für dessen nachhaltige Pflege und Bewirtschaftung, insbesondere bei einer urban geprägten Bevölkerungsschicht sein. Die Vertragspartner stellen fest, dass das Ökosystem Wald ein prägendes und unverzichtbares Element der Kulturlandschaft Thüringens sowie unserer Heimat ist, welches seitens der Bevölkerung gern als auch den Sport, Ort der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben Erholung und des sportlichen Ausgleichs betreten wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure Die Vertragspartner bekräftigen die Einsicht, dass sportliche Aktivitäten im Wald wie z. B. Wandern, Laufen, Skilanglauf, Radfahren, Klettern oder Reiten eine wachsende Bedeutung zukommt, insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Urbanisierung, Globalisierung und Digitalisierung unserer Gesellschaft. Forstwirtschaft und Sportausübung im Wald stehen in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffenuntrennbaren Zusammenhang. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch Kooperationspartner sind davon überzeugt, dass jegliches Handeln im hochsensiblen Ökosystem Wald nur unter Beachtung der Erhaltung der Naturausstattung geschehen kann und darf. Zu diesem Zweck vereinbaren die Kooperationspartner eine systematische Ver- knüpfung von ProgrammenZusammenarbeit speziell zur Förderung der naturgerechten Sportausübung im Wald. Die Kooperationsbeziehungen zu Sportbünden, Projekten Sportfachverbänden und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit Sportvereinen beruhen auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport dem Prinzip der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Die jeweiligen Ziele und Aufgaben der Partner sind dabei zu erreichenbeachten. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung Die Vorbild- und Multiplikatorenfunktion des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiertwird anerkannt. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 Vertragspartner eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehenengere Zusammenarbeit, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalenum….

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Sources: Kooperationsvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Mit dieser Zielvereinbarung verständigen sich das Land und die Universität Bremen über die Entwick- lungslinien der Herausforderungen Universität für unser Land zu leisten, sind auch die Jahre 2012/2013. Insbesondere werden folgende große Entwick- lungslinien verfolgt: ∗ Nach dem Erfolg in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenExzellenzinitiative wird in den kommenden Jahren schwerpunktmäßig das Zukunftskonzept umgesetzt und der Ausbau der Universität zur Forschungsuniversität mit breitem Studienangebot vorangetrieben. Es sind strukturelle Die erfolgreichen universitären Wissenschaftsschwer- punkte (Profilbereiche) und programmatische Anpassungen die im Zusammenwirken Rahmen des Vereins- Zukunftskonzepts neu entstehenden Profilbe- reiche sollen weiter entwickelt und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen gefördert werden. Entsprechend ihrer Forschungsstärke ver- folgt die Universität das Prinzip der forschungsorientierten Lehre. ∗ Nach dem erfolgreichen Umbau der Studienstruktur auf Bachelor- und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugenMaster-Studiengänge stehen die Qualitätssicherung der Studiengänge und die Implementierung von hochschulinter- nen Strukturen und Mechanismen für eine kontinuierliche Überprüfung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium im Mittelpunkt. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definierenDazu gehört auch, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell Eigenverantwortung und programmatisch Sportentwicklungsziele die Fä- higkeit der Studierenden zum selbständigen Lernen zu entwickeln, fördern und zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇unterstützen. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über erfolg- reiche Weg in Bezug auf die Ziele hinausErhöhung der Anzahl der AbsolventInnen, die Verkürzung der Studiendauer sowie die Erhöhung der Studienerfolgsquote bei Gewährleistung einer hohen Ausbildungsqualität und der Wettbewerbsfähigkeit der AbsolventInnen auf dem Arbeitsmarkt wird konsequent fortgesetzt. ∗ Die zielgerichtete Kooperation mit den Bremer Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen der Wissenschaftsschwerpunkte sowie mit der Universität Oldenburg und der Jacobs University als strategischen Partnern in der Vergangenheit Metropolregion wird zur Sicherung der Breite der wissenschaftlichen Basis und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit fortgeführt. Schwerpunkte liegen auf der Abstimmung des regionalen Studienangebots und einer Verbesserung der Durchlässigkeit und der Wechselmöglichkeiten für Studierende und AbsolventInnen der Hoch- schulen in der Region. ∗ Die Transferleistungen in die Region und die Kooperationen mit der Wirtschaft werden weiter ausgebaut und verstetigt mit dem Ziel des Aufbaus nachhaltiger Netzwerke und Cluster. Insbe- sondere das Transferpotential der forschungsstarken Bereiche der Universität und der An- Institute soll intensiv genutzt werden. Das Land unterstützt die Universität Bremen bei der Umsetzung des durch die Exzellenzinitiative aus- gezeichneten Zukunftskonzepts „Ambitioniert und Agil“. Mit dem Zukunftskonzept sollen die Erfolge der Vorjahre fortgesetzt und eine weitere Profilierung erreicht werden. Das Zukunftskonzept stellt zugleich eine wesentliche Grundlage für die Entwicklungsplanung der Universität im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und Rahmen des neuen Wis- senschaftsplans 2020 dar, den das Land im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenJahr 2013 verabschieden will.

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Sources: Zielvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag ► vgl. Art. 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz, Artikel 2a Landesverfassung Baden-Württemberg Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Grundlagen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Öffentlichen Dienst bilden unter anderem - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) - das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behin- derungen - UN-Behindertenrechtskonvention - das Sozialgesetzbuch (SGB) – Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) - Landesverfassung (LV) - das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - das Landesgesetz zur Beantwortung Gleichstellung von Menschen mit Behinderung - Landes- Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) - das Landesbeamtengesetz (LBG) mit der Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind auch VwV des Innenministeriums zur Durchführung beamtenrechtlicher Vorschriften (BeamtVwV) - die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift aller Ministerien und des Rechnungshofs über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle Landesverwaltung (SchwbVwV) - die Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (Lehrkräfte-ArbeitszeitVO) - die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Anrechnungsstunden und programmatische Anpassungen Freistellun- gen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (VwV Anrechnungsstunden und Freistellun- gen) Ziel der Inklusionsvereinbarung ist es, bei allen Beteiligten das Bewusstsein für die Belange schwerbehinderter Menschen im Zusammenwirken Schuldienst zu stärken und den gesetzlichen Auftrag aus den vorgenannten Gesetzen und Verwaltungsvorschriften zu ergänzen und für Fragen des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte schulischen Alltags zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegebenkonkretisieren. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht Inklusionsvereinbarung wird ein Instrument aktiver Beitrag zur Verfügung, das die Herausforderungen Inklusion im Arbeitsleben geleistet. Die dauerhafte berufliche Integration behinderter Menschen ist eine wesentliche Vorausset- zung für die Entwicklung des Sports selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und somit zugleich eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe. Das berufliche Fortkommen und der Aufstieg schwerbehinderter Menschen werden unterstützt und gefördert. Auswirkungen von Behinderungen auf die Arbeitsplatzsituation werden im offenen Dialog zwi- schen allen Beteiligten einer sachlichen und fachgerechten Lösung in Nord- rhein-Westfalen benennt partnerschaftlicher Zu- sammenarbeit zugeführt. Schwerbehinderte Menschen, die im Geltungsbereich dieser Vereinbarung beschäftigt sind bzw. sich um eine Einstellung bewerben, dürfen darauf vertrauen, dass ihnen aufgrund ihrer Behinderung keine Nachteile und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiertAusgrenzungen erwachsen. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 Inklusionsvereinbarung dient ferner der Prävention. Sie soll dazu beitra- gen, dass sich der Gesundheitszustand der behinderten Menschen stabilisiert bzw. die Aus- wirkungen der Behinderung abgemildert werden. Auch soll die Prävention eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, vorzeitige Zurruhesetzung bzw. eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalenbegrenzte Dienstfähigkeit vermeiden helfen.

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Sources: Inklusionsvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Strategische Ziele und Profilbildung der Herausforderungen für unser Land Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) im Rahmen der Umsetzung des Entwicklungsplans 2012–2014 Gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag, die Wissenschaft in jeder Hinsicht zu leistenfördern und im Bewusstsein ihrer gesellschaftlichen, sind auch kulturellen und wirtschaftlichen Verantwortung unterstützt und betreibt die ÖAW anwendungsoffene Grundlagenforschung. Die ÖAW hat das Ziel, ihre Stellung als führender außeruniversitärer Forschungsträger in Österreich zu halten und im Rahmen von Schwerpunkt- setzungen auszubauen. o Die ÖAW setzt als Forschungsträger in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen österreichischen Wissenschaftslandschaft Impulse, indem sie neue, zukunftsweisende, aber auch risikoreiche und anspruchsvolle Forschungsbereiche aufgreift und den herausragenden wissenschaftlichen Nachwuchs auf Postgraduierten- und PostDoc-Ebene fördert. Wissenschaftliche Qualität, Innovationspotenzial und Nachhaltigkeit sind die Hauptkriterien für das Forschungsprofil der ÖAW (Centers of Excellence). o Renommierte Wissenschaftler/innen aus dem In- und Ausland bilden innerhalb der ÖAW einen viele Disziplinen umspannenden Wissens- und Expert/inn/enpool zum Vorteil der gesamtwissen- schaftlichen Entwicklung. In ihren Aktivitäten ist die ÖAW national, EU-weit und international mit universitären und außeruniversitären Partnern vernetzt. o Die ÖAW leistet als Forschungsträger und als Gelehrtengesellschaft einen maßgeblichen Beitrag zu bewältigeneiner leistungsstarken österreichischen Wissenschaft. Es sind strukturelle Sie berät Entscheidungsträger/innen aus Politik, Wirtschaft und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- Gesellschaft in wissenschaftlichen Fragen und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, informiert die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugeninteressierte Öffentlichkeit objektiv über bedeutende wissenschaftliche Erkenntnisse. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell Akademiemitglieder bringen ihre vielfältige Expertise in die Aktivitäten der ÖAW ein. Auf Basis des am 15. April 2011 beschlossenen ÖAW-Entwicklungsplans und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das in Übereinstimmung mit der am 8. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ 2011 verabschiedeten Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Strategie) wird sich die ÖAW weiterhin auf international wettbewerbsfähigem Niveau den wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen stellen und dabei ihre Entwicklungspotenziale ausschöpfen, wissenschaftliche Exzellenz vorantreiben und zur Profilbildung innerhalb der österreichischen Forschungslandschaft beitragen.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.

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Sources: Leistungsvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung der Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen Die Kooperation im Zusammenwirken Rahmen des Vereins- Geonetzwerks metropoleruhr dient dem Zweck, Geodaten mit regionaler Bedeutung zu erschließen, gemeinsam bereitzustellen und Ver- bandssports für interne und öffentliche Anwendungen nutzbar zu machen. Das Geonetzwerk metropoleruhr möchte eine regionale Sichtweise insbesondere in Bezug auf Geodaten fördern und dazu kommunale Geodaten als Informationsgrundlage einbezie- hen. Das Geonetzwerk kann dadurch auch kommunale Aufgaben mit staatlichen InstitutionenRaumbezug im Be- reich der Informations- und Datenbereitstellungspflichten, beispielsweise in den Gebieten Umwelt, Planung, Tourismus oder Wirtschaft unterstützen. Kommunen und deren EinrichtungenKreise im Ver- bandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr (RVR) sollen Unterstützung u. a. bei der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben im Rahmen von nationaler und internationaler GDI-Projekte (z. B. INSPIRE1, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlichGeodatenzugangsgesetz NW, NDGB Deutschland2) erhalten. Die gesetzlichen Aufgaben des RVR andererseits werden durch die Bereitstellung der notwendigen Basis an Geodaten durch Kommunen und Kreise unterstützt. Das Geonetzwerk metropoleruhr setzt sich zum Ziel, Synergien durch die Nutzung dezentral vorhandener Fachkompetenzen und technischer Ressourcen zu entfalten und auf der Basis moderner, standardisierter Internet-Dienste sowie dezentraler Datenhaltung Doppelarbeit zu vermeiden und Kosten zu minimieren. Die Zuständigkeiten über die Daten verbleiben bei den Stellen, an denen sie originär entstehen und aktuell geführt werden, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte eine hohe Daten- qualität und schnelle Aktualisierungsprozesse zu erzeugengewährleisten. Umso mehr benötigen Landesregierung Durch das Geonetzwerk metropoleruhr wird zur kundenorientierten Präsentation und Landessportbund als langjährige Partner Bereit- stellung kommunaler Geodaten mit regionaler Bedeutung für Bürger, Wirtschaft und Verwal- tung ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung gemeinsames Geoportal aufgebaut. Gegenstand der Vereinbarung ist die Gründung einer Kooperation mit dem Namen „Geo- netzwerk metropoleRuhr“ in Form einer Arbeitsgemeinschaft nach § 2 des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, Gesetzes über die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung kommunale Gemeinschaftsarbeit des Sports in Landes Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.GkG NRW)

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Sources: Kooperationsvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag Mit §§ 79 f EAG bzw. 16c ff ElWOG 2010 besteht die Möglichkeit, an Erneuerbaren Energiegemeinschaften im Sinne der genannten Bestimmungen teilzunehmen. Die teilnehmenden Netzbenutzer sind über das Strom-Verteilernetz des Netzbetreibers mit der Erzeugungsanlage verbunden. Jeder Netzbenutzer behält dazu nach wie vor seine eigene Verbrauchsmessung. Die Abrechnung des Energiebezugs vom Lieferanten (Restnetzbezug) erfolgt dazu über die Saldierung der Messwerte mit seiner zugeordneten Erzeugungsmenge aus der EEG. Die Abrechnung der Netzentgelte der teilnehmenden Netzbenutzer erfolgt entsprechend der jeweils gültigen Systemnutzungsentgelte-Verordnung. Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist, dass alle teilnehmenden Netzbenutzer inklusive der Erzeugungsanlage einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften innerhalb eines Nahebereichs angesiedelt sind und der Verbrauch bzw. die Einspeisung viertelstündlich erfasst wird: Lokaler Nahebereich: Die Erzeugungsanlage und die teilnehmenden Netzbenutzer sind über denselben Niederspannungsteil einer Transformatorstation miteinander verbunden. Regionaler Nahebereich: Die Erzeugungsanlage und die teilnehmenden Netzbenutzer sind über dieselbe Mittelspannungs-Sammelschiene in einem Umspannwerk miteinander verbunden. 1.Vertragsgegenstand Zwischen den Vertragsparteien besteht ein aufrechter Netzzugangsvertrag betreffend die oben angeführte aktive Verbrauchsanlage des Kunden. Der gegenständliche Vertrag gilt als Zusatzvertrag zum bestehenden Netzzugangsvertrag und regelt die Teilnahme des Kunden als teilnehmender Netzbenutzer an einer EEG im Sinne §§ 79 f EAG bzw. 16c ff ElWOG 2010. Der Netzbetreiber wird auf der Rechnung die netztechnisch erfassten Anfangs- und Endzählerstände der Abrechnungsperiode, den zu verrechnenden Bezug aus dem öffentlichen Netz und zur Beantwortung Information die zugeordnete Erzeugungsmenge anführen. Der lokale bzw. regionale Ortstarif wird auf der Herausforderungen Rechnung angezeigt. Der Restnetzbezug wird weiterhin vom bisherigen frei wählbaren Lieferanten geliefert und mit dem bisherigen Netzentgelten abgerechnet. Für alle Tarifkomponenten kommt die jeweils gültige Systemnutzungsentgelte-Verordnung zur Anwendung. Die sich gegebenenfalls ergebende Überschussenergie wird dem Erzeugungszählpunkt zugeordnet. Rückwirkende An- bzw. Abmeldungen sowie Registrierungen oder Deregistrierungen sind nicht möglich; Die Allgemeinen Bedingungen für unser Land zu leisten, sind auch den Zugang zum Verteilernetz des Netzbetreibers in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es jeweils geltenden Fassung bilden einen integrierenden Vertragsbestandteil und sind strukturelle und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken Internet auf der Homepage des Vereins- Netzbetreibers abrufbar. 2.Datenverarbeitung mittels Intelligenter Messgeräte Die Teilnahme an der EEG verpflichtet den Netzbetreiber zur Erhebung, Auslesung und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionenweiteren Verarbeitung der Viertelstundenwerte aus dem intelligenten Messgerät des teilnehmenden Netzbenutzer, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugensofern die Einspeisung bzw. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalender Verbrauch nicht mittels eines Lastprofilzählers gemessen werden. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugenDiese Verpflichtung besteht solange der teilnehmende Netzbenutzer an der EEG beteiligt ist. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das Datenübertragung bzw der Datenaustausch erfolgt entsprechend der Festlegung auf ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇ unter „Energiegemeinschafte“ in der jeweils gültigen Fassung. Jeder Vertragspartner darf die ihm jeweils vom anderen Vertragspartner übermittelten Daten ausschließlich gemäß den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen verwenden und anderen überlassen, die diese Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen. Die Datenschutzerklärung des Netzbetreibers findet sich unter www.[Webseite des Netzbetreibers]/datenschutz und wird auch Wunsch in Papierform übermittelt. 3.Pflichten des teilnehmenden Netzbenutzers Der teilnehmende Netzbenutzer ist Mitglied bzw. Gesellschafter der EEG. Bedingungen für die Teilnahme und Konsequenzen einer allfälligen Beendigung des Bestehens der EEG sind zwischen den teilnehmenden Netzbenutzern und der EEG, zu regeln und keine Angelegenheit des Netzbetreibers. 4.Pflichten des Netzbetreibers Der Netzbetreiber schließt mit der EEG einen Vertrag ab, im Rahmen dessen die Form der Aufteilung der erzeugten Energie dem Netzbetreiber bekanntgegeben wird. Nach diesem Aufteilungsverhältnis wird der Netzbetreiber die erzeugte Energie den teilnehmenden Netzbenutzern zuordnen. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen Netzbetreiber haftet nicht für die Entwicklung Richtigkeit oder Wirtschaftlichkeit des Sports Aufteilungsschlüssels, welcher ihm von der EEG bekannt gegeben wurde. 5.Sonstiges Der Netzbetreiber haftet nicht für die Abführung von Steuern, Abgaben und Gebühren, soweit er dazu nicht gesetzlich verpflichtet ist. Diese Zusatzvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Nord- rhein-Westfalen benennt Kraft und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiertwird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch Jeder teilnehmende Netzbenutzer kann den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum Monatsletzten schriftlich kündigen. Eine Kündigung dieser Zusatzvereinbarung bewirkt, dass der teilnehmende Netzbenutzer nicht mehr bei der Zuordnung der erzeugten Energiemengen berücksichtigt werden kann. Darüber hinaus gilt die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am SportgeschehenZusatzvereinbarung mit sofortiger Wirkung als aufgelöst, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbieternwenn wesentliche Bestimmungen des Vertrages verletzt werden insbesondere, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.wenn

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Sources: Zusatzvereinbarung Zum Netzzugangsvertrag

Präambel. Um In Wahrnehmung ihrer Verantwortung für zukünftige Generationen beabsichtigen die Gemeinden Kummerfeld und Prisdorf, gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung eine Grundschule als offene Ganztagsschule (OGTS) mit zusätzlicher Kindertageseinrichtung zu errichten und zu betreiben. Kernelement der Herausforderungen für unser Land zu leistenGrundschule als offene Ganztagsschule (OGTS) bildet ein modernes pädagogisches Konzept, sind auch bei dem Sicherstellung der Bildung und die Betreuung der Schulkinder gleichwertig im Mittelpunkt stehen. Das Angebot einer Betreuung bereits im Vorschulalter soll der spielerischen Vorbereitung auf die Schule und auf ein lebenslanges Lernen dienen. Ein großzügiges Freizeitangebot und die ganztägige Betreuung der Kinder sollen die Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages unterstützen und die Kinder bei der Entwicklung sozialer Kompetenzen fördern. Zur Unterbringung der gemeinschaftlichen Grundschule als offene Ganztagsschule (OGTS) mit angeschlossenem Kindergarten soll ein Neubau in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen Gemeinde Kummerfeld, Prisdorfer Straße, an der Ortsgrenze zu bewältigenPrisdorf errichtet werden. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken Den Übergang an dem Eigentum des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, Grundstückes haben sich die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugenGemeinden bereits vertraglich gesichert. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell zentrale Lage dieses Standortes bezieht infrastrukturelle Gegebenheiten und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇schulwegbezogene Überlegungen beider Vertragspartner ein. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über in seiner Bauweise zukunftsorientiert ausgerichtete Gesamtkomplex soll die Ziele hinaus, die in erforderlichen räumlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des pädagogischen Gesamtkonzeptes schaffen. Zudem werden aus der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffenunter anderem energetisch optimierten Ausführung niedrige Betriebskosten erwartet. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die gemeinsame Grundschule als offene Ganztagsschule (OGTS) soll in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenTrägerschaft eines Schulzweckverbandes gegründet werden.

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Sources: Öffentlich Rechtlicher Vertrag

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Die Fachrichtung Physik der Herausforderungen für unser Land zu leistenTU Dresden veranstaltet vom 20.09.2017 bis zum 22.09.2017 die bundesweite Tagung der Leiter der physikalischen Praktika an Universitäten, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenHochschulen und Fachhochschulen (nachstehend PLT 2017 genannt). Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen Die PLT 2017 findet im Zusammenwirken des Vereins- Trefftz-Bau und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugenangrenzendem Recknagel-Bau der Technischen Universität Dresden statt. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in NordrheinDas Programm der Tagung wird auf der Tagungs-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das Homepage (▇▇▇▇▇://▇▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇) veröffentlicht. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über Sponsor ist ein auf dem Gebiet der Lehr-/Lernmittel und Laborgeräte tätiges Unternehmen, das sich insbesondere auch der Forschung und Weiterbildung verpflichtet fühlt. Dem Sponsor ist es daher ein Anliegen, den Veranstalter in seiner Aufgabenstellung zu unterstützen, Veranstaltungen zu aktuellen wissenschaftlichen Fragestellungen und Weiterbildungsveranstaltungen sowohl für die Ziele hinausÖffentlichkeit als auch für Fachkreise anbieten zu können. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien folgendes: Der Veranstalter räumt dem Sponsor für Donnerstag, den 21.09.2017 von 9:00 bis 17:00 Uhr auf der PLT 2017 die Möglichkeit zur Selbstpräsentation ein und wird im Rahmen der Veranstaltung auf die Unterstützung durch den Sponsor hinweisen. Für die Platzauswahl gelten die Sicherheitsregeln des Veranstalters. Auf Wunsch wird der Sponsor in die Liste der Sponsoren auf der Tagungs-Homepage (ohne Verlinkung) aufgenommen. Der Sponsor unterstützt die Veranstaltung mit einem Betrag in Höhe von ….…,00 EUR (in Worten: ……………………………………………) ggf. zuzüglich 19% Umsatzsteuer. Weitere Kosten entstehen dem Sponsor nicht. Der Förderbetrag wird nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung im Sinne des §14 UStG innerhalb von 30 Tagen auf nachfolgendes Konto überwiesen: Commerzbank AG Filiale Dresden IBAN: ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ 00 BIC: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Verwendungszweck: D‐000191‐602‐000‐1025101 Der Veranstalter sichert zu, dass die ihm vom Sponsor zur Verfügung gestellten Mittel ausschließlich für die Deckung von Kosten im Zusammenhang mit der in der Präambel genannten Veranstaltung verwendet werden. Für alle Ausgaben gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Sollten nach Abschluss der Veranstaltung Restmittel verbleiben, können diese unter Beachtung der Zweckbindung verwendet werden. Der Sponsor legt Wert auf den Hinweis, dass er mit Abschluss des Vertrages ausdrücklich keinerlei Erwartungen in Bezug auf eine Bevorzugung seiner Produkte verbindet. Der Sponsor hat keinen Einfluss auf den näheren Inhalt oder die Präsentation der Veranstaltung. Für die Durchführung der Veranstaltung ist die Universität allein verantwortlich. Sie wird bei der Durchführung alle erforderlichen Vorschriften beachten und Genehmigungen einholen. Der Förderbeitrag wird unabhängig von Inhalt und der konkreten Ausgestaltung der Veranstaltung geleistet. Der Veranstalter sichert zu, dass Abschluss und Durchführung dieses Vertrages einschließlich der Vereinnahmung des Förderbetrags nicht gegen gesetzliche oder interne Vorschriften der Universität verstoßen und der Abschluss und die Durchführung des Vertrages für die Mitarbeiter der Universität keine Dienst- pflichtverletzung darstellen. Soweit der Veranstalter aufgrund rechtlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen verpflichtet ist, Angaben aus diesem Vertrag, wie Name des Sponsors, Höhe und Zweck der Leistung an Behörden zur Veröffentlichung weiterzugeben, erklärt der Sponsor mit Unterzeichnung sein Einverständnis. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung soll eine Regelung gelten, die in dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der Vergangenheit im Zusammenwirken Bestimmung bekannt gewesen wäre. Dasselbe gilt für etwaige Vertragslücken. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Dieser Vertrag legt abschließend die zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurdenden Vertragsparteien getroffenen Vereinbarungen fest. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern Mündliche oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhabenschriftliche Abreden, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlenvor Abschluss dieses Vertrages getroffen wurden, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichensind hiermit aufgehoben. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben…………….., den…………………. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur VerfügungDresden, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.den 2017 ……………………………………… ……………………………………

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Sources: Sponsoring Agreement

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung im intermodalen Wettbewerb bestehen zu können und den Kundenerwartungen gerecht zu werden, wird auch die DB die Möglichkeiten der Herausforderungen für unser Land Digitalisierung nutzen. Nach dem gemeinsamen Verständnis der DB, der Gewerkschaft EVG und des Kon- zernbetriebsrats gilt es, den digitalen Wandel aktiv zu leistengestalten und insbesondere im Hinblick auf die Veränderungen der Arbeitswelt vorausschauend zu begleiten. Aus diesem Grund haben DB und EVG im Rahmen der Tarifrunde 2014/2015 den Tarif- vertrag Arbeit 4.0 vereinbart, sind auch in dessen Präambel u.a. festgehalten ist: „Diese Entwicklung verlangt von Unternehmen und ihren Beschäftigten eine neue Kompetenz in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenaktiven Gestaltung von Veränderung. Es sind strukturelle Sie fordert nicht nur die Ta- rifvertragsparteien, sondern auch die Betriebsparteien auf allen Unternehmensebe- nen. […] Dieser Tarifvertrag soll Themen, Verfahren und programmatische Anpassungen Formate beschreiben, die es den Tarifvertragsparteien ermöglichen, diesen Veränderungsprozess im Zusammenwirken des Vereins- Hinblick auf eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Beschäftigungsbedingungen voraus- schauend zu begleiten und Ver- bandssports zu gestalten.“ Seit September 2015 führen DB und EVG den im Tarifvertrag Arbeit 4.0 verabrede- ten Dialog-Prozess durch. In Vorbereitung auf die gemeinsamen Workshops am 09./10.12.2015 und 23./24.02.2016 haben die paritätisch besetzten Arbeitsgruppen über alle Geschäftsfelder hinweg umfangreiche Arbeit geleistet. Der Abschluss der Workshop-Reihe hat am 17./18.05.2016 stattgefunden. Sie soll im Monat Juli 2016 in der Aufnahme von Tarifverhandlungen münden. Daneben streben DB, EVG und Konzernbetriebsrat gemeinsam eine vorausschau- ende Begleitung sich verändernder Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen im Zu- ge der Digitalisierung an. In der Zwischenzeit schreitet die Arbeit an einer Vielzahl von Digitalisierungsprojek- ten in der Bahn voran. Um bis zum Abschluss der Verhandlungen zum Tarifvertrag „Arbeit 4.0" einen geordneten und abgestimmten Prozess zur Einführung digitaler Innovationen sicherzustellen, vereinbaren DB, EVG und Konzernbetriebsrat ein ab- gestimmtes Vorgehen mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definierendem Ziel, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit und Mitbestimmung in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele einer sich schnell wandelnden Arbeitswelt zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇stärken.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.

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Sources: Tarifvertrag Arbeit 4.0

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung der Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das Westfälische ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.-Universität Münster (WWU) vergibt Stipendien in Form von Jahresstipendien an in- und ausländische Professoren*Innen, Post-Doktoranden*Innen und Habilitanden*Innen. Ziele dieser Stipendien sind u.a. die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Unterstützung des Forschungs- und Wissenstransfers, die Netzwerkbildung sowie die Unterstützung des nationalen und internationalen Austausches in Forschung, Lehre und Transfer. Bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen können die Stipendien zum Zwecke des Wissenstransfers im Sinne des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) auch an in- und ausländische emeritierte Professoren*Innen vergeben werden. Bei Stipendien mit externer Finanzierung über Drittmittel sind zusätzlich und vorrangig auch die Vorgaben der Förderrichtlinien des jeweiligen Drittmittelgebers zu beachten. In diesen Fällen dient die vorliegende Richtlinie, konzipiert für die Vergabe von Stipendien aus Haushaltsmitteln des jeweiligen Fachbereichs (Teilhaushalt 1) oder anderen Mitteln, die in den Haushalt des jeweiligen Fachbereichs der WWU überführt worden sind (Teilhaushalt 4), lediglich zur Schließung etwaiger Regelungslücken. Die an der Westfälischen ▇▇▇▇▇▇▇▇-Universität Münster bereits beschlossenen und gültigen Richtlinien werden von der vorliegenden Richtlinie nicht berührt und auch nicht in ihrem Anwendungsbereich beschränkt. Zweck der Vergabe der Stipendien ist gemäß §2 Hochschulrahmengesetz (HRG) bzw. §3 HG NRW neben der Förderung der Forschungsaktivitäten des wissenschaftlichen auch die Unterstützung der Forschung, des Wissenstransfers, der Lehre und der wissenschaftlichen Netzwerkbildung an der WWU. Die Förderung stellt ein Stipendium im Sinne des § 3 Nr. 44 EStG dar, das von der WWU als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verwaltet und unmittelbar aus öffentlichen Mitteln, die zur Förderung der Forschung und der wissenschaftlichen Aus- und Fortbildung gewährt werden, ausgezahlt wird. Um Gleichbehandlung, Transparenz und Rechtssicherheit für die Stipendiaten*Innen zu gewährleisten, finden die nachfolgend aufgezählten Grundsätze Beachtung. Die Fachbereiche und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen der WWU sollen ergänzende bzw. notwendige, abweichende Änderungen treffen und sich eine entsprechende institutsbezogene, eigene Richtlinie geben. Diese muss vor ihrer erstmaligen Verwendung einmalig durch das Dezernat 6.2 der WWU freigegeben werden. Das Stipendium wird zur Förderung der Forschung zu einem jeweils bekannt zu gebenden Thema/einer Fragestellung/etc. vergeben. Voraussetzung der Förderung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie eine abgeschlossene Promotion. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht jeweilige Fachbereich der WWU kann aus seinen eigenen Haushaltsmitteln besonders qualifizierte bzw. anderweitig herausragende Nachwuchskräfte mit der in § 3 näher definierten Summe und für die aufgeführte Dauer fördern. Das Stipendienangebot wird in geeigneter Weise hochschulöffentlich, ggf. zusätzlich fachöffentlich bekannt gemacht. Die Bewerbungen sollen neben einem Lebenslauf und den vorhandenen Zeugnissen auch eine schriftliche Begründung der Geeignetheit für das aktuelle, bekannt gegebene, dem Stipendium zu Grunde liegende Thema beinhalten. Über die Auswahl unter mehreren Bewerbern*Innen und über die Ziele hinausVergabe der Stipendien entscheidet ein Entscheidungsgremium durch einfachen Mehrheitsbeschluss. Das Gremium sollte aus drei Mitgliedern bestehen von denen zwei dem jeweiligen Fachbereich angehören sollten. Das dritte, externe Gremiumsmitglied wird von den beiden fachangehörigen Gremiumsmitgliedern benannt. Auswahlkriterien sind neben der Wertung des Lebenslaufs und der Zeugnisse auch die in Qualität der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurdenPromotion bzw. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, dessen Relevanz für das dem Stipendium zu Grunde liegende Thema. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Stipendiums wird durch diese Richtlinie nicht begründet. Es gibt zwei Arten der Förderung von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in Stipendiaten*Innen aus Haushaltmitteln der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenWWU.

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Sources: Richtlinie Für Die Vergabe Von Stipendien

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag Die Parteien schließen die nachfolgende Vereinbarung mit dem Ziel, die Versorgung der Heimbewohner mit verblisterbaren Arzneimitteln (Tabletten, Kapseln, Dragees) zu gewährleisten. Durch die Verblisterung soll die individuelle Medikation der Heimbewohner mittels Tagesdosen präzisiert werden. Einbezogen werden diejenigen Bewohner, für die das Heim regelmäßig das Stellen der Medikamente übernimmt und die ihr Einverständnis gegenüber dem Heim erklärt haben. Der Apotheker verpflichtet sich, die einbezogenen Heimbewohner sowie die beteiligten Pflegekräfte bzgl. der Versorgung der Heimbewohner mit verblisterbaren Arzneimitteln vor der Versorgung schriftlich zu informieren. Zusätzlich bietet der Apotheker für die Mitarbeiter des Heimes und die behandelnden Ärzte insoweit eine Einführungsveranstaltung an. Die Inhalte der Einführungsveranstaltung stellt der Apotheker dem Heim unverzüglich zur Beantwortung Verfügung. Die Einwilligung der Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind auch Bewohner bzw. der Angehörigen/Betreuer über die Verarbeitung und Speicherung der Daten in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen der/n Apotheke/n des Apothekers (im Zusammenwirken Folgenden „Apotheke“ genannt) sowie die Beauftragung des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner Apothekers zur Verblisterung wird über ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugenFormblatt durch das Heim eingeholt. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell Apotheke gewährleistet eine ordnungsgemäße und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das zeitnahe Versorgung des ▇▇▇▇▇ mit verblisterten Standardmedikation. Die Medikamente werden wöchentlich jeweils am ▇▇▇▇▇▇▇ bereitgestellt. Die Verblisterung der Standardmedikationen erfolgt aus Fertigarzneimittelpackungen, die für die jeweiligen Bewohner rezeptiert und abgegeben wurden. Arztmuster dürfen nicht zur Verblisterung verwendet werden. Nichtverblisterte Medikation, z.B. die Akut- und Bedarfsmedikation, werden dem Heim in der Originalpackung zur Verfügung gestellt. Das Stellen der Medikamente erfolgt in dafür vorgesehenen Wochenblistern gemäß ärztlicher Anordnung. Die Medikamente werden in einzelnen Tagesdosen verblistert. Die Wochenblister werden durch den Apotheker zur Verfügung gestellt. Sie müssen zur eindeutigen Identifizierung mit folgenden Angaben etikettiert werden: Name, Geburtsdatum, Wohnbereich/Zimmer, evtl. Foto, verblisternde Apotheke, Bezeichnung der Medikamente, Dosier-Schema/Einnahme-vorschrift, Form und Farbe der Medikamente, evtl. Chargennummer der verwendeten Medikamente. Der Apotheker stellt die individuelle Medikation gemäß Vorgabe aus dem Medikamentenblatt in Blistern zusammen, und übergibt sie dem Heim in dieser Form. Das Heim ist verpflichtet, gegenüber dem Apotheker für die schnellstmögliche und kontinuierliche Aktualisierung der Vorgabe aus den Medikamentenblättern Sorge zu tragen: durch direkte Übermittlung des aktualisierten Medikamentenblattes, oder durch Übermittlung einer Änderungsmeldung für den jeweiligen Patienten. Der Apotheker übernimmt die Verantwortung der vorgabegemäßen Verblisterung im Rahmen seiner Betriebshaftpflicht. Die versicherte Summe wird dem ▇▇▇.▇▇▇ des ▇▇▇▇▇ auf Anfrage mitgeteilt. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über Die Haftung endet, wenn die Ziele hinauseinzelne Blisterblase vom Pflegepersonal des ▇▇▇▇▇ geöffnet wird. Bei Anbruch einer neuen Packung fügt der Apotheker den jeweiligen Beipackzettel dem Blister bei. Dadurch wird die Aktualität der Patienteninformation gewährleistet. Sofern gewünscht, liefert der Apotheker dem Heim die in neusten Informationen aus der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurdenABDA-Datenbank zu allen verabreichten Medikamenten. Betäubungsmittel sind von der Verblisterung ausgeschlossen. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure werden in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffenOriginalpackungen zur Verfügung gestellt. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrheinpatienten-Westfalen entsteht durch individuelle Verblisterung ist in eine systematische Ver- knüpfung von Programmenumfangreiche pharmazeutische Betreuung der Bewohner eingebettet: Dokumentation der ärztlichen Verordnungen (Erstverschreibungen, Projekten Folgerezepte, Änderungen und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen Absetzen) für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt Pflegedokumentation; Ausreichende Bevorratung mit Arzneimitteln entsprechend der Erfordernisse der Versorgung der Bewohner/Patienten, z.B. automatische Berechnung der Reichweite der oralen festen Standardmedikation; automatische Bedarfsplanung der Standardmedikation pro Patient und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenArzt.

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Sources: Dienstleistungsvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Dem Studentenwerk Bremen obliegt die wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche und kulturelle För- derung der Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen Studierenden an den staatlichen Hochschulen im Zusammenwirken des Vereins- Land Bremen. Das Studentenwerk ist vorrangig Dienstleister für die Studierenden der o.g.Hochschulen. Mit seinen Angeboten trägt es zur Erhöhung der Attraktivität der Studienstandorte Bremen und Ver- bandssports mit staatlichen InstitutionenBremerhaven bei. Dazu gehören qualitativ hochwertige, Kommunen gesunde und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte preiswerte Ernährungsangebote in den gastro- nomischen Betrieben. Zur Herstellung von Kostenstabilität und zur Qualitätssicherung sind die Pro- duktionsprozesse und die Ablauforganisation ständig zu erzeugenüberprüfen und anzupassen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das Ein wichtiger Faktor bei der ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇ des Studienstandortes ist die Verfügbarkeit von preiswertem Wohnraum in der Nähe der Hochschulstandorte. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über Zur Erhaltung eines attraktiven Wohnraumangebo- tes sollen die Ziele hinausStudierendenwohnanlagen in Bremen und Bremerhaven bedarfsgerecht saniert und den gestiegenen Ansprüchen der studentischen Klientel angepasst werden. Die Schaffung neuen studentischen Wohnraums wird angestrebt. Mit seinen Beratungsangeboten der Psychologisch-Therapeutischen Beratungsstelle unterstützt das Studentenwerk die Studierenden beim Einstieg ins Studium, bei der Bewältigung und beim Ab- schluss des Studiums und leistet damit kostenlos Hilfestellung, um die Studienabbrecherquote zu senken und die Studienzeiten zu verkürzen. Eine wichtige Zielgruppe sind Langzeitstudierende, die durch gezielte Ansprache und Unterstützung in den Stand versetzt werden sollen, innerhalb ange- messener Zeit einen Studienabschluss zu erwerben. Mit seinem Amt für Ausbildungsförderung stellt das Studentenwerk die schnelle und serviceorien- tierte Förderung der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, Studierenden der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegebenBremer Hochschulen nach dem BAföG sicher. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument Bereitstellung des umfangreichen Leistungsangebots leistet das Studentenwerk einen wich- tigen Beitrag zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung Profilbildung der Hochschulen des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenLandes Bremen.

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Sources: Zielvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich Der Netzbetreiber betreibt ein Strom- und Gasverteilungsnetz und stellt dies auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes vom 07.07.2005 (EnWG), der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)/Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und der Stromnetzentgeltver- ordnung (StromNEV)/Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) vom 25.07.2005 sowie auf Basis des zwischen dem Netzbetreiber und Lieferan- ten abgeschlossenen Lieferantenrahmenvertrags für die Energiearten Elektrizität und/oder Gas dem Lieferanten diskriminierungsfrei zur Verfügung. Der Lieferant nutzt dieses Strom- bzw. Gasverteilungsnetz zur Belieferung eigener letztverbrauchender Kunden mit Elektrizität bzw. Gas. Dies betrifft auch Kunden des Lieferanten, die nicht dem Anwendungsbereich der Strom- und Gasgrundversorgungsverord- nung vom 26.10.2006 (StromGVV/GasGVV) bzw. Niederspannungs- und Niederdruckanschlussverordnung vom 01.11.2006 (NAV/NDAV) unterfallen, namentlich auch Kunden, welche an der Mittelspannungs-, Umspannungs- oder Hochspannungsebene bzw. an Mittel- oder Hochdruck angeschlossen sind. Der Lieferant hat bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen und/oder mit dem Kunden vereinbarten liefervertraglichen Voraussetzungen einen Beitrag zur Beantwortung eigenen Anspruch sowie ein eigenes wirtschaftliches Interesse daran, die ihm gegenüber sei- nen eigenen Kunden zustehenden Zurückbehaltungsrechte auszuüben. Diese Rechtsausübung ist dem Lieferanten nur dadurch möglich, dass der Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind auch in Netzbetreiber die von den betreffenden Kunden zum Zwecke der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenEntnahme von Elektrizität bzw. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen Gas erfolgte Anschlussnutzung im Zusammenwirken Namen und Auftrag des Vereins- Lieferanten gegen Entgelt unterbricht und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen gegebenenfalls wieder herstellt. Zu diesem Zwecke und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung vor diesem Hintergrund vereinbaren der Netzbetreiber und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.Lieferant Folgendes:

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Sources: Sperrvereinbarung Gas

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Die LH Dresden ist unter Mitwirkung der Herausforderungen für unser Land zu leistenExzellenzuniversität und weiteren Forschungseinrichtungen seit Jahren führend in Bereichen der Automobiltechnik, sind auch den Informationstechnologien, der Mikroelektronik, dem Leichtbau und den Verkehrswissenschaften. Neue innovative Technologien werden in Dresden übergreifend erforscht und zeitnah in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen Praxis umgesetzt. Die LH Dresden betreibt seit mehr als zehn Jahren ein Verkehrsmanagementsystem (VAMOS), das stetig ausgebaut wird. Aktuelle Herausforderungen stellen z.B. die intelligente Steuerung von Elektrofahrzeugen in der Stadt, hinsichtlich eines energieeffizienten Routings und das Vernetzen der Verkehrsinfrastruktur mit den Fahrzeugen (Car2X) dar. Deshalb unterstützt die LH Dresden verschiedene Forschungsprojekte wie etwa „Synchrone Mobilität 2023“, „Schaufenster Elektromobilität“, „Elektromobilität verbindet“. Zusätzlich gehört die LH Dresden zu bewältigenden sechs Städten, die das Bundesverkehrsministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bis zum Jahr 2020 beim Aufbau von digitalen Testfeldern zum automatisierten und vernetzten Fahren (HAVF) unterstützt. Es sind strukturelle Parallel dazu werden vom 5G Lab Germany die Mobilfunktechnologien der nächsten Generation in Dresden erforscht, die ebenfalls eine strategische Bedeutung u.a. für das HAVF haben werden. Mit der Gläsernen Manufaktur der Marke Volkswagen in Dresden besitzt die Stadt einen attraktiven Standort und programmatische Anpassungen innovativen Hersteller, der mit der Unternehmensstrategie 2025 einen Schwerpunkt auf den Ausbau der Elektromobilität, das autonome Fahren und die Mobilitätsdienstleistungen legt. Die Gläserne Manufaktur wird ihre traditionellen Stärken aus Manufakturfertigung, höchstem Kundenservice, hochklassigen Events und als Tourismusattraktion weiter fortführen. Ferner werden diese Stärken durch neue Elemente zur Zukunft der Mobilität und neuartige Mobilitätsdienstleistungen ausgebaut. VW Sachsen und die LH Dresden beabsichtigen im Zusammenwirken des Vereins- Bereich Zukunft der Mobilität, insbesondere aber nicht abschließend zu den Themen Elektromobilität, Digitalisierung und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports innovatives Fuhrpark- Management gemeinsam in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das der Modellregion Dresden identifizierte ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung Zusammenarbeit auszubauen und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffenzu konkretisieren. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmenzukünftigen Technologien sollen dabei wichtige Beiträge zum Klima- und Lärmschutz sowie zur Luftreinhaltung leisten, Projekten um so die Lebensqualität der Dresdener Bürgerinnen und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport Bürger zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalenverbessern.

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Sources: Absichtserklärung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Künstlerische Kreativität ist ein unabdingbarer Bestandteil der gesellschaftlichen Ent- wicklung und ein wichtiger Beitrag zur Beantwortung Bewältigung der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Die sechs bayerischen Kunsthochschulen nehmen eine zentrale Rolle für unser Land die Ausbildung des kreativen Nachwuchses in Bayern ein. Um die internationale Konkurrenzfähigkeit der Kunsthochschulen zu leistensichern, sind aber auch in um die besonderen Anforderungen der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen kommenden Jahre zu bewältigen. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für haben das Bayerische ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇- ministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und die staatlichen Kunsthochschulen in Bayern das Innovationsbündnis Hochschule 2018 unterzeich- net. Der Anspruch Das Innovationsbündnis gewährt den Kunsthochschulen die notwendige finan- zielle Planungssicherheit und dient zugleich als Rahmen für die vorliegende Zielver- einbarung zwischen der Hochschule für Musik Würzburg und dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Zur Schärfung der Profilbildung der Hochschule und zur Entlastung der Lehre stellt das Staatsminis- terium den Kunsthochschulen befristet für die Laufzeit dieser Zielvereinbarung geht über je- weils eine W 2 – Stelle zur Verfügung. Zur finanziellen Unterfütterung der in den Ziel- vereinbarungen formulierten Ziele erhalten die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit Kunsthochschulen im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, Rahmen der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffenverfügbaren Haushaltsmittel jeweils pro Jahr 20.000 Euro. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit Mittel werden jährlich zugewiesen. Hinzu kommen Mittel für den Hochschulausbau mit Blick auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalensteigende Studierendenzahlen.

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Sources: Zielvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag Die BARMER GEK und die Versorgungslandschaft Rheuma GmbH haben diesen Vertrag zur Beantwortung der Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind auch Integrierten Versorgung in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenRheumatologie vom 01.05.2016 mit Wirkung zum 01.08.2015 geschlossen. Es sind strukturelle Mit Änderungsvereinbarungen vom 01.10.2016, 01.01.2017 und programmatische Anpassungen 01.01.2018 wurde dieser Vertrag angepasst. Durch die zahlreichen Änderungen sowie die Umfirmierung der Versorgungslandschaft Rheuma GmbH zur BDRh Service GmbH, die Beauftragung des neuen Rechenzentrums zum 01.04.2018 und die Umbenennung der BARMER GEK in BARMER soll die jetzige Fassung zum 01.04.2018 alle bisherigen Änderungen der Änderungsvereinbarungen zusammenfassen. Die BARMER und die BSG haben sich im Zusammenwirken Rahmen der Integrierten Versorgung nach § 140 a SGB V („IV“) zum Ziel gesetzt, die Versorgung von Patienten mit entzündlichem Rheuma bei Vorliegen der Einschlusskriterien (Anhang 2 der Anlage 3) bzw. bei Verdacht nachhaltig zu verbessern. Entzündliches Rheuma ist der zentrale Beschwerdekomplex zahlreicher chronischer Erkrankungen mit muskuloskelettalen Beschwerden und Funktionsstörungen mit systemischer Beteiligung und gehört zu den chronischen Erkrankungen, die bei den Betroffenen zu höchster Einschränkung der Teilhabe am Leben führen und bei denen eine Heilung nahezu ausgeschlossen ist. Durch einen frühzeitigen Therapiebeginn können die Einbußen an Lebensqualität und Funktionalität vermindert werden. Obgleich die individuellen Krankheitsursachen bis heute nicht vollständig geklärt sind und die Erkrankung nicht heilbar ist, ermöglichen die heute verfügbaren Therapiestrategien eine effektive Kontrolle der Krankheitsaktivität und somit die Verhinderung der Zerstörung der Gelenke und der damit verbundenen Folgen. Zur positiven Beeinflussung des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen InstitutionenKrankheitsverlaufes sind eine möglichst frühzeitige gesicherte Diagnosestellung, Kommunen und deren Einrichtungeneine frühzeitige Einleitung einer antirheumatischen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlichkrankheitsmodifizierenden Therapie, eine engmaschige, konsequente Therapieüberwachung sowie eine intensive Schulung des Patienten wichtig, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in eine Verlangsamung der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch Progression und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird besten Fall eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport Remission zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung Ferner ist die stadiengerechte und qualitätsgesicherte Arzneimitteltherapie, u. a. beim Einsatz biotechnologisch hergestellter Antirheumatika (Biologicals und Biosimilars), ein wichtiger Erfolgsfaktor. In dieser IV wird besonderes Gewicht auf eine fachübergreifende, ganzheitliche und qualitativ hochwertige Betreuung und Behandlung gelegt. Durch die Festlegung von Therapiezielen nach Anlage 2 („Assessment und Therapieziele Hausarzt“), wird auf einfache Art und Weise dem an der IV teilnehmenden Hausarzt eine Anleitung zur Verfügung gestellt, die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegebenneben der Berücksichtigung der Morbidität individuelle Zielwerte der Behandlung des Patienten berücksichtigt. Mit Bei Nichterreichen der vorliegenden Zielvereinbarung Sport Zielwerte soll der Hausarzt auch weitere Faktoren nach Anlage 2 bei der Therapieentscheidung berücksichtigen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Versorgung und der geplanten und gezielten Überführung an entzündlichen Rheumaformen erkrankter Jugendlicher und junger Erwachsener („Heranwachsende“) von Kinder- und Jugendärzten mit der Zusatzbezeichnung Kinderrheumatologie zu Erwachsenenmedizinern („Transition“). Entscheidend für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht eine erfolgreiche Transition ist ein Instrument zur Verfügungkoordinierter, das multidisziplinärer Prozess, der nicht nur die Herausforderungen für medizinischen Bedürfnisse der Heranwachsenden umfasst, sondern auch psychosoziale, schulische und berufliche Aspekte einschließt. Des Weiteren sieht der Vertrag die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von SportanbieternKommunikations- und Informationswege zwischen dem Hausarzt („Hausarzt“), programmatische Facharzt für Innere Medizin und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung Rheumatologie („Rheumatologe“), Ambulanzen nach §§ 117 ff. SGB V („Ambulanzen“) und Kinder- und Jugendärzte mit der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenZusatzbezeichnung Kinderrheumatologie („Kinder- und Jugendrheumatologen“) (gemeinsam „Ärzte“) durch qualifizierte Arztbriefe, definierte Schnittstellen und ein durchgängiges Überweisungsmanagement vor.

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Sources: Vertrag Zur Integrierten Versorgung in Der Rheumatologie

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Aufgrund der Herausforderungen für unser Land zu leistenallgemein sinkenden Schülerzahlen und der gleichzeitig steigenden Beschulung im Gemeinsamen Unterricht (Inklusion) ist es künftig nicht möglich, sind die bestehenden Förderschulen im südlichen Ennepe-Ruhr-Kreis fortzuführen. Die gemäß der gültigen Verordnung über die Mindestschülerzahlen an Förderschulen vorgeschriebenen Mindestzahlen werden von den bestehenden Förderschulen bereits jetzt schon nicht mehr (Schwelm, Ennepetal) bzw. voraussichtlich künftig nicht mehr (Gevelsberg) erreicht. Damit die betroffenen Familien auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen Zukunft die Möglichkeit haben, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Förderschulen beschulen zu bewältigenlassen, schließen die Städte Gevelsberg, Schwelm, Ennepetal und Sprockhövel diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung ab. Es sind strukturelle Somit können künftig die Jungen und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definierenMädchen aus den genannten Städten, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports den entsprechenden Förderbedarf haben, die Hasencleverschule in Nordrhein-Westfalen erzeugenGevelsberg besuchen. Die FähigkeitStadt Gevelsberg übernimmt ab 01.08.2013 die Aufgaben der Städte Schwelm, syste- matisch, strukturell Ennepetal und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren Sprockhövel zur Beschulung deren Kinder mit einem den Förderschwerpunkten der Gevelsberger Förderschule entsprechenden Förderbedarf in der Hasencleverschule. Die Verpflichtung betrifft die Schülerinnen und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit nicht im Zusammenwirken zwischen Landesregierung Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts (Inklusion) an einer allgemeinbildenden Schule beschult, sondern an einer Förderschule angemeldet werden sollen. Die Stadt Gevelsberg ist mit allen Rechten und Landessportbund vereinbart wurdenPflichten Schulträger für diese Einrichtung. Sie berücksichtigt programmatisch Für die Beschulung der Jungen und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den SportMädchen wird für die beteiligten Städte ein jährlicher Schulkostenbeitrag erhoben, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.sich wie folgt errechnet:

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Sources: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung der Herausforderungen für unser Land Wohnen bedeutet mehr, als ein Dach über dem Kopf zu leistenhaben. Die Wohnung und das Wohnumfeld muss geeignet sein, sind die individuellen Bedürfnisse zu erfüllen. Aus diesem Anspruch heraus erfüllt die Gewobag stets auch in dem ihr möglichen Rahmen mieterbezogene individuelle, soziale und kulturelle Aufgaben. Die Kernaufgabe des Unternehmens ist es, bezahlbare Mietwohnungen für breite Bevölkerungsschichten zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören die technische und kaufmännische Bewirtschaftung ihrer Bestandsimmobilien und die Vergrößerung des kommunalen Wohnungsbestandes. Der Mieterrat NKZ ist nicht identisch mit dem Mieterrat der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenGewobag. Es sind strukturelle Er gründete sich in Anlehnung an die Entwicklung bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften, bevor das NKZ kommunalisiert wurde und programmatische Anpassungen trug zusammen mit weiteren Akteur*innen wie der Mietergemeinschaft Kotti & Co maßgeblich zur Kommunalisierung des Objektes NKZ bei. Der Berliner Senat unterstützt den Erwerb von Sozialwohnungen durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften und Modellprojekte für selbstverwaltete Mietergenossenschaften wie am Kottbusser Tor. Der Mieterrat NKZ ist die gewählte Vertretung der Wohn- und Gewerbemieter*innen im Zusammenwirken des Vereins- Objekt und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionenist für sie eine Möglichkeit, Kommunen gemeinsame Interessenlagen zu bündeln und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugengegenüber der Gewobag wahrzunehmen. Die FähigkeitKommunalisierung des NKZ gehört zu diesem vom Land Berlin gesetzten Auftrag. Sie ermöglicht den Mieter*innen leistbare Mieten und eine Verbesserung der Wohnverhältnisse. Mieterrat NKZ und Gewobag wollen mit dieser Vereinbarung die Grundlage dafür schaffen, syste- matischdiese Ziele gemeinsam zu erreichen. Die Unterzeichnenden erkennen in dieser vertieften Kooperation die Vorbildwirkung des Kottbusser Tors für Partizipation, strukturell gesellschaftliche Teilhabe sowie gelebte Migrations- und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das Integrationspolitik an. Um die Zusammenarbeit zwischen ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇ NKZ, der Gewobag und dem Senat zu definieren, zu organisieren und zu steuern, wird nachfolgende Vereinbarung geschlossen. Ziele der Kooperation Anliegen der Vertragspartner*innen ist es, bezahlbare Mietwohnungen insbesondere für einkommensschwache Personen zu erhalten. Gemeinsam soll auch die Gewerbestruktur erhalten, und weiter im Sinne der Nachbarschaft nachhaltig entwickelt werden. Mieterrat NKZ und Gewobag haben das gemeinsame Ziel, die Wohnsituation in Bezug auf die sozialen, kulturellen und nachbarschaftlichen Beziehungen zur beiderseitigen Zufriedenheit zu gestalten und zu verbessern. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über Mieterrat NKZ will das konstruktive Verhältnis zwischen den Mieter*innen und der Gewobag pflegen und fördern. Er soll die Ziele hinausInteressenlagen der Mieter*innen koordinieren, mit dem Wohnungsunternehmen erörtern und zu einem Ausgleich beitragen. Der Mieterrat NKZ ist Mittler zwischen den Bewohner*innen und der Gewobag für die in der Vergangenheit dieser Kooperationsvereinbarung aufgeführten Tätigkeitsfelder. Die Tätigkeit des Mieterrates NKZ ist ehrenamtlich. Die Mieterschaft kann Informationen austauschen und den Mieterrat NKZ konsultieren, soweit individuelle mietvertragliche Rechte und Pflichten nicht betroffen sind. Der Mieterrat NKZ ist Ansprechpartner für die Mieter und für das Wohnungsunternehmen. Der Mieterrat NKZ informiert die Gewobag bei besonderen Entwicklungen im Zusammenwirken zwischen Landesregierung NKZ und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch seinem Umfeld und stimmt Projekte mit dem Wohnungsunternehmen im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichenVorfeld ab. Der individuellen Gestaltung vor Ort Mieterrat NKZ wird bei der Ausübung seiner Tätigkeiten und Aufgaben die rechtlichen und vertraglichen Beziehungen zwischen den Mieter*innen und der Gewobag beachten. Der Mieterrat NKZ und Gewobag verpflichten sich insbesondere in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen den folgenden Tätigkeitsfeldern zu einer engen Konsultation. Bei diesbezüglichen Entscheidungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, Konsens angestrebt und das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenErgebnis entsprechend vertreten.

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Sources: Kooperationsvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Den körperschaftlichen Waldbesitzern obliegt die nachhaltige Bewirtschaftung ihres Körperschaftswaldes nach den Grundpflichten der Herausforderungen Waldbesitzer gemäß LWaldG unter besonderer Beachtung der Vorschriften für unser Land den Körperschaftswald (§ 46 LWaldG). Demnach ist eine den standörtlichen Möglichkeiten entsprechende, nachhaltig höchstmögliche Lieferung wertvollen Holzes zu leisten, sind auch in erbringen bei gleichzeitiger Erfüllung und nachhaltiger Sicherung der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigendem Wald obliegenden Schutz- und Erholungsfunktionen sowie einer naturnahen Waldbewirtschaftung. Es sind strukturelle Dies gilt unbeschadet der besonderen Zweckbestimmung des Körperschaftsvermögens und programmatische Anpassungen der aus der Eigenart und den Bedürfnissen der Körperschaften sich ergebenden besonderen Zielsetzungen für ihren Waldbesitz. So kann die Nutzfunktion je nach Zielsetzung der Körperschaft gegenüber den Schutz- und Erholungsfunktionen nachrangig sein. Die Zielsetzungen und deren Priorisierungen finden sich im Zusammenwirken des Vereins- jeweils aktuellsten Forsteinrichtungswerk zum jeweiligen körperschaftlichen Forstbetrieb. Die Holzproduktion im Rahmen der Waldpflege erfordert eine wertschöpfende Vermarktung der Hölzer über Verkaufsstrukturen, die einen guten Marktzugang ermöglichen. Nur so können die gesetzlichen Aufgaben, wertvolles Holz zu liefern (LWaldG) und Ver- bandssports das Vermögen der Körperschaft wirtschaftlich und für die Zwecke der Gemeinde zu verwalten (GO), sinnigerweise zusammengeführt und umgesetzt werden. Die Beteiligten verfolgen mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete der Vereinbarung daher die gemeinsamen Ziele, Maßnahmen das in ihren Forstbetrieben produzierte Holz möglichst wertschöpfend zu vermarkten und erforderliche Ressourcen mit einer nachhaltigen Pflege und Bewirtschaftung der Wälder durch ihre Forstbetriebe die Schutz- und Erholungsfunktionen der Wälder im Landkreis Karlsruhe zu definierenerhalten und zu fördern. Mit Beschluss des Kreistages vom 09. Mai 2019 hat der Kreistag zugestimmt, für die Städte und Gemeinden eine Holzverkaufsstelle im Landkreis Karlsruhe einzurichten, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugendies wünschen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇Vor diesem Hintergrund schließen die Beteiligten die nachfolgende delegierende öffentlich- rechtliche Vereinbarung i. S. d. § 25 Abs. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden1 S. 1 1. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.Alt GKZ:

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Sources: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung Über Den Gemeinsamen Holzverkauf

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag Grundlage dieser Vereinbarung ist das Gesetz zur Beantwortung der Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind auch Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG) vom 16. Mai 2008 (BGBl I Nr. 19 vom 26. Mai 2008 S. 842 ff.) in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen jeweils geltenden Fassung. Die Unterzeichner sind zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes wie auch der nachfolgenden Regelungen verpflichtet. Die Trägerin des FÖJ achtet auf die Einhaltung dieser Verpflichtung. Der Jugendfreiwilligendienst Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) wird gemäß § 3 JFDG ganztägig als an Lernzielen orientierte und überwiegend praktische Hilfstätigkeit in ökologisch orientierten Einrichtungen geleistet. Das FÖJ dient der Orientierung und Persönlichkeitsbildung junger Menschen und ist eine Maßnahme der Jugendbildung. Jugendfreiwilligendienste fördern den Kompetenzerwerb sowie die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Jugendlichen. Gleichzeitig gehören Jugendfreiwilligendienste zu bewältigenden besonderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements. Das FÖJ ist als Bildungsjahr im Kontext einer Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) zu verstehen. Es sind strukturelle fördert die Kompetenzen junger Menschen, Zukunft nachhaltig zu entwickeln. Das FÖJ setzt auf die Partizipation von Jugendlichen und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken jungen Erwachsenen bei der Gestaltung der Gesellschaft in einer globalisierten Welt. Wichtige Teilnahmevoraussetzung am FÖJ ist die Bereitschaft zur aktiven Mitgestaltung des Vereins- eigenen Bildungsjahres und Ver- bandssports zur kritischen Auseinandersetzung mit staatlichen Institutionen, Kommunen ökologischen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugenThemen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell Unterstützung hierzu erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren Mitarbeiter der Einsatzstelle sowie Pädagoginnen und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇Pädagogen der Trägerin. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in Jugendfreiwilligendienst Freiwilliges Ökologisches Jahr beginnt am 1. August eines Jahres und endet am 31.07. des Folgejahres. Eine Verlängerung des FÖJ bis zu 6 Monaten ist möglich. Die/der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.Freiwillige verpflichtet sich:

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Sources: Föj Teilnahmevereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Die kostengünstige Bewirtschaftung und nachhaltige Nutzung der Herausforderungen für unser Land zu leistenSporthalle (SH) Lödingsen – und damit die Förderung der dörflichen Gemeinschaft – ist das Ziel des Flecken Adelebsen, sind auch in des VfB, des Ortsrates und der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenOrtschaft Lödingsen. Es sind strukturelle Der Flecken Adelebsen und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken der Pächter VfB übertragen daher die Verwaltung des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlichHauses einem ortsansässigen Treuhänder, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte dieses Ziel zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇verwirklichen. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den SportFlecken Adelebsen, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wirdVfB und der Treuhänder sind sich ihrer besonderen Verantwortung bewusst. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure § 1 Treuhandvereinbarung Der Flecken Adelebsen und der Pächter VfB übergeben mit Wirkung vom 01.07.2007 die Verwaltung und die Bewirtschaftung der Sporthalle Lödingsen an den Treuhänder. § 2 Handlungsgrundsätze Der Treuhänder bewirtschaftet die SH in eigenem Namen und auf seine Rechnung. Er verwendet dabei die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Er sorgt durch ihm geeignet erscheinende Maßnahmen für eine nachhaltige Benutzbarkeit und die bestimmungsgemäße Verwendung der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichenLiegenschaft. Der individuellen Gestaltung vor Ort Treuhänder übt das Hausrecht in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegebenAbstimmung mit der Gemeinde und dem VfB aus. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.§ 3 Vereinbarungen

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Sources: Treuhandvertrag

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Die Kooperation von Jugendarbeit und Schule zielt darauf ab, die Qualität der Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind auch Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen Schule weiter zu bewältigen. Es sind strukturelle verbessern und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele gemeinsame Angebote zu entwickeln, die die Erziehung und Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu vereinbaren eigenständigen und umzusetzen ist gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten fördern. Die Herausforderungen moderner Gesellschaften erfordern ein Markenzeichen stärkeres Zusammenwirken aller an der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen beteiligten Personen und Institutionen als bisher. Die Kooperation wird von gegenseitigem Respekt und gegenseitiger Wertschätzung getragen, sie findet gleichberechtigt und unter Beteiligung von Fachkräften beider Seiten statt. Unverzichtbar is t die Beteiligung der Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇ an der Organisation, Gestaltung und Nachbereitung des Angebots/der Angebote. Eltern sollen in die Arbeit einbezogen werden. Die Kooperation beruht insbesondere auf Art. 31 Abs. 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und§ 81 Abs. 1 Nr. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz ( SGB VIII), die Schule und Jugendhilfe zur Zusammenarbeit verpflichten. Der spezifische Aufgaben- und Verantwortungsbereich der Schule bleibt von der Kooperation unberührt. Dies gilt insbesondere für das die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrags (Art.2EUG). Entsprechendes gilt für die Umsetzung des eigenständigen Bildungsauftrags der Jugendarbeit (§§1,11 KJHG/ SGB VIII). Im Vordergrund der Angebote der Jugendarbeit im Rahmen dieser Vereinbarung stehen die Vermittlung von Kompetenzen und Fähigkeiten in den Bereichen der Persönlichkeitsentwicklung, des sozialen Lernens und der Orientierung in der heutigen Gesellschaft. Sie werden nach den allgemeinen Arbeitsprinzipien der Jugendarbeit gestaltet. Die Angebote orientieren sich am Alltag und an der Lebenswelt der Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇▇▇, sie beziehen diese in die Organisation, Gestaltung und Auswertung ein und die Teilnahme an den Angeboten ist freiwillig.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.

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Sources: Kooperationsvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung der Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind auch Die Menschen in Remscheid haben in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenKommunalwahl am 13. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen InstitutionenSep- tember 2020 die kommunalpolitischen Rahmenbedingungen gesetzt, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das indem sie ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇-▇▇▇▇▇ mit einer Mehrheit von 60,61% im Amt des Oberbürgermeisters im ersten Wahlgang eindrucksvoll bestätigten. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinausneugewählte Rat steht aufgrund der Corona-Pandemie vor großen Herausforderungen, die vom Rat, von der Verwaltung und von den Bür- gerinnen und Bürgern eine große Kraftanstrengung abverlangen wird. Den Menschen in Remscheid ist es immer wieder gelungen, mit Eigen- sinn und Tatkraft schwierige Herausforderungen zu bewältigen. Seit zehn Jahren gestalten Sozialdemokraten, Grüne und Freie Demokra- ten gemeinsam maßgeblich die Rathauspolitik. Die nachhaltigen Schritte zur Gesundung der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung städtischen Finanzen sind ein Ergebnis der gemein- samen Kraftanstrengung von Stadtgesellschaft, Rat und Landessportbund vereinbart wurdenVerwaltung. Grüne, Sozialdemokraten und Freie Demokraten tragen maßgeblichen Anteil daran und haben zugleich neue Wege für den Fortschritt in unse- rer Stadt eröffnet: Liberale, sozialdemokratische und grüne Kommunal- politik vereint in ihrer programmatischen Vielfalt die kreativen, karitati- ven und konzeptionellen Stärken des Bergischen Landes. Daran anknüpfend werden wir unsere Zusammenarbeit auf Augenhöhe in allen Handlungsfeldern der Kommunalpolitik fortsetzen. Nachhaltige Stadtpolitik ist vorausschauend und stellt eine qualitative Entwicklung der Stadt in den Mittelpunkt. Der Rat trägt Verantwortung für die Zukunft Remscheids. Remscheid ist die Heimat von Menschen, die aus über 120 Nationen hier ihre Heimat gefunden haben, und wir alle wollen friedlich, respektvoll und solida- risch zusammenleben. Viele Menschen kamen hier hin, um zu arbeiten. Viele mussten flüchten. Sie berücksichtigt programmatisch bleiben, um hier zu leben und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wirdeine Heimat zu finden. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung Eine Zusammenarbeit mit rechtsextremistischen Kräften wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalenausdrück- lich ausgeschlossen.

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Sources: Gestaltungsvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag Die Österreichische Akademie der Wissenschaften: In Wissenschaft und Gesellschaft – Für Wissenschaft und Gesellschaft Die ÖAW übernimmt auf Basis ihrer gesetzlich garantierten Autonomie Mitverantwortung für die Zukunftsfähigkeit Österreichs mit dem Ziel, Österreich als wissenschaftlich erfolgreiches, forschungsfreundliches Land weiterzuentwickeln und als eine der innovativsten Wissensgesellschaften in Europa zu etablieren. In Übereinstimmung mit der FTI-Strategie und dem Programm der Bundesregierung wird die ÖAW auf Basis des am 21. ▇▇▇▇ 2014 von der Gesamtsitzung beschlossenen Entwicklungsplans 2015-2017 in ihren vielfältigen Aktivitätsfeldern zur Beantwortung dynamischen Entwicklung der österreichischen Forschungslandschaft und zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ebenso beitragen wie zur Stärkung des Dialogs zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. o Die ÖAW setzt unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Entwicklungen, gesellschaftlicher Bedürfnisse und kultureller Gegebenheiten Schwerpunkte in ihrer vielfältigen wissenschaftlichen Tätigkeit. o Die Mitglieder der ÖAW widmen sich dem wissenschaftlichen Diskurs unter besonderer Berück- sichtigung der Interdisziplinarität, der wissenschaftsbasierten Bearbeitung gesellschaftlicher Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind auch in sowie der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenVermittlung neuer Erkenntnisse an die Öffentlichkeit. Es sind strukturelle o Die ÖAW pflegt den aktiven Dialog mit Politik und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlichGesellschaft, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte die Fundierung politischer Entscheidungsfindungen durch wissenschaftliche Erkenntnisse zu erzeugenunterstützen. Umso mehr benötigen Landesregierung o Die ÖAW initiiert und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung pflegt stabile Partnerschaften weltweit und vertritt die Republik Österreich in internationalen wissenschaftlichen Organisationen, um die Zusammenarbeit zwischen heraus- ragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und die österreichische Teilnahme an internationalen Großforschungsprojekten zu fördern. o An ÖAW-Instituten betreiben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler anwendungsoffene Grundlagenforschung. Ziel ist die Erkenntnis von Neuem, auch abseits von Forschungstrends, ohne Einengung auf unmittelbare Anwendbarkeit sowie das Aufzeigen von Potenzial für eine volkswirtschaftliche Nutzung. o In verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen betreibt die ÖAW auch Langzeitforschung. o Die ÖAW widmet sich der wissenschaftlichen Erschließung, Sicherung und Interpretation des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das kulturellen ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinauso Die an der ÖAW tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erbringen Forschungsleistungen, die sich an international anerkannten wissenschaftlichen Standards messen. o Die ÖAW zieht auf allen Karrierestufen außergewöhnliche Forscherpersönlichkeiten aus dem In- und Ausland an. o Die ÖAW bietet in ihren eigenen Instituten und mit Stipendien hochwertige wissenschaftliche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für den begabten akademischen Nachwuchs. o Die ÖAW bekennt sich organisationsweit zur Förderung von Diversität und insbesondere von Frauen in Bereichen, in denen diese unterrepräsentiert sind. o Die ÖAW kooperiert in allen Aktivitätsfeldern mit wissenschaftlichen und wissenschaftsfördernden Institutionen, um Synergien zu heben, wissenschaftlichen Mehrwert zu erlangen und die österreichische und europäische Forschungslandschaft mitzugestalten. o Governancestrukturen und Verwaltung der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung ÖAW unterstützen alle wissenschaftlichen und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalenwissenschaftsfördernden Aktivitäten bestmöglich.

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Sources: Leistungsvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Das DRK ist die Nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes auf dem Gebiet der Herausforderungen für unser Land Bundesrepublik Deutschland. Als solche ist es Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die Opfern von Konflikten und Katastrophen sowie anderen hilfsbedürftigen Menschen in gesundheitlichen oder sozialen Notlagen umfassend Hilfe leistet, allein nach dem Maß der Not. Das DRK bekennt sich als nationale Rotkreuzhilfsgesellschaft zu leistenden sieben Rotkreuzgrundsätzen: Menschlichkeit, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenUnparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität. Es sind strukturelle gehört als gemeinnützige humanitäre Organisation zu den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. Der Auftragnehmer ist [Beschreibung des für das Projekt relevanten Geschäftsfeldes des Auftragnehmers]. Zu den umfangreichen nationalen Aufgaben des DRK seiner Mitgliedsverbände sowie deren Gliederungen zählen bundesweite Beratungsangebote unterschiedlichster Zielgruppen, namentlich unter anderem Migrations-, Asylverfahrens- und programmatische Anpassungen Schuldnerberatungen. Die Beratungen finden schwerpunktmäßig im Zusammenwirken des Vereins- Präsenzformaten statt. Das DRK möchte nunmehr die umfassende Online-Beratung ermöglichen. Das DRK möchte daher, dass der Auftragnehmer für ihn eine App, eine Beratungs- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen eine Austauschplattform (nachfolgend „Vertragssoftware“ oder „Software“) entwickelt. Wartung und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugender Betrieb der Software werden in einer gesonderten Vereinbarung geregelt. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner Das Projekt soll aus zwei Projektphasen bestehen. Im Rahmen der Planungsphase erstellt der Auftragnehmer auf der Grundlage eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Lastenhefts ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur VerfügungPflichtenheft, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die vom Auftragnehmer zu realisierende Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 Anforderungen des Auftraggebers näher spezifiziert. Nach der Fertigstellung und Abnahme des Pflichtenhefts steht dem Auftraggeber eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am SportgeschehenOption zu, eine Verbesserung den Auftragnehmer mit der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung Entwicklung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.Software zu beauftragen (Umsetzungsphase). § 1 Definitionen

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Sources: Software Projektvertrag Und Vertrag Zur Auftragsverarbeitung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag Die Gemeinde Glatten hat sich im Jahr 2017 entschieden, zur Beantwortung Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Reduktion von Emissionen im Gebäudesektor und einer nachhaltigen Energie- und insbesondere Wärmeversorgung verschiedene Maßnahmen und Optionen zur Erreichung dieser Ziele zu untersuchen und in einem Konzept darstellen zu lassen. Dazu wurde 2018/2019 ein KfW-gefördertes energetisches Quartierskonzept für das Gemeindegebiet von der Herausforderungen Firma endura kommunal GmbH erstellt. Die Erhebungen und Analysen haben ein hohes Potenzial zur Erschließung des untersuchten Gebietes mit einem Wärmenetz und energetischen Gebäudesanierungen ergeben. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat am 30.11.2021 den Grundsatzbeschluss gefasst, die Umsetzung eines Konzeptes zur Etablierung einer Nahwärmeversorgung vorbehaltlich der Gewährung von Bundeszuschüssen, der Gewinnung einer ausreichenden Anzahl von Wärmeanschlussnehmern/Innen und der Gründung eines Eigenbetriebs „Nahwärmeversorgung Glatten“ nebst den notwendigen Satzungsbeschlüssen zu verfolgen. Der Bürgermeister wurde beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung des Konzeptes vorzunehmen und u.a. die notwendigen Vorverträge zur Wärmelieferung mit der interessierten Einwohnerschaft abzuschließen. Stand vom 12. April 2022 Der zu gründende Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung (NWG) beliefert den Anschlussnehmer mit Nahwärme auf der Grundlage der dann zu beschließenden "Satzung über die Erhebung von Gebühren für unser Land zu leistendie Benutzung der öffentlichen Einrichtung der Nahwärmeversorgung (Wärmegebührensatzung)", sind auch den „Technischen Anschlussbedingungen Nahwärmeversorgung“ und in analoger Anwendung der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme" (AVBFernwärmeV) vom 20. Juli 1980 (BGBl. S. 742) in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇jeweils gültigen Fassung.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.

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Sources: Öffentlich Rechtlicher Vorvertrag

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag Beim Universitätsklinikum Heidelberg wurde die technische Möglichkeit geschaffen, auch von DV - Einrichtungen außerhalb des Klinikumsnetzes auf das Klinikinformationssystem zuzugreifen. Im Rahmen eines sogenannten „Remote- Zugangs“ stehen den Mitarbeiter/innen des Universitätsklinikum Heidelberg abhängig vom jeweiligen Berechtigungsprofil die DV-Standardanwendungen aus den Bereichen Klinische und Betriebswirtschaftliche Anwendungen (aktuell SAP IS-H und IS-H*MED, SAP R/3), die Email- und Terminverwaltung und die Officeprogramme zur Beantwortung Nutzung zur Verfügung. Gegenstand dieser Dienstvereinbarung sind die Rahmenbedingungen für die damit verbundene Möglichkeit der Herausforderungen für unser Land zu leistenEinrichtung alternierender Telearbeit beim Universitätsklinikum Heidelberg. Alternierende Telearbeit ist eine zeitgemäße und innovative Arbeitsform, sind auch die eine räumliche und zeitliche Flexibilisierung der Arbeitsorganisation erlaubt. Durch alternierende Telearbeit kann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Alternierende Telearbeit stellt - bedingt durch die eigenverantwortliche und selbständige Arbeitsausführung - besondere Anforderungen an die in Telearbeit beschäftigten ArbeitnehmerInnen. Der / die Arbeitnehmer/in soll eigenverantwortlich und selbständig arbeiten können und über die erforderliche Selbstdisziplin verfügen, die bei der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenalternierenden Telearbeit erforderlich ist. Ein Rechtsanspruch zur Einrichtung von alternierender Telearbeit wird mit dieser Dienstvereinbarung nicht begründet. Es sind strukturelle gilt das Prinzip der beiderseitigen Freiwilligkeit. Für die Nutzung des Remote – Zugangs ohne Einrichtung eines alternierenden Telearbeitsplatzes gelten die § 4 Abs.2,§5,§6 Abs. 2 und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇§7 dieser Dienstvereinbarung sinngemäß.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.

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Sources: Dienstvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Mit dieser Zielvereinbarung verständigen sich das Land und die Hochschule Bremen über die Entwick­ lungslinien der Herausforderungen Hochschule Bremen für unser Land zu leistendie Jahre 2019-2021. Grundlage ist der Wissenschaftsplan 2025 des Landes, der am 12.02.2019 vom Senat der Freien Hansestadt Bremen verabschiedet wurde. Ausgehend davon sind auch folgende wesentliche Inhalte Gegenstand der Vereinbarung: Der Qualitätsentwicklung von Studium und Lehre kommt in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenHochschule Bremen (HSB) eine zentra­ le Bedeutung zu. Es sind strukturelle Hierzu gehört prioritär die deutliche Verbesserung der Betreuungsverhältnisse. An­ gesichts des überdurchschnittlich hohen Anteils der Lehre durch Lehrbeauftragte, wird das Ziel des Abbaus der Lehrauftragsquote verfolgt. Der Anteil der hauptamtlichen Lehre soll in einem ersten Schritt auf durchschnittlich 75% erhöht und programmatische Anpassungen bezogen auf die Profilbereiche der HSB sowie die relevan­ ten Zukunftsthemen qualitativ durch die Besetzung von Professuren verbessert werden. Durch die Ein­ stellung von Personal im Zusammenwirken des Vereins- Dienstleister*innensektor wird die Leistungsfähigkeit der Servicer und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegebenUnter- stützungsbereiche bedarfsbezogen weiterentwickelt. Mit der vorliegenden im Wissenschaftsplan 2025 vorgesehen Erweiterung der Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen-Stellen werden die zentralen Kernfunktionen der HSB qualitativ gestärkt. Ziel ist es, die Profilierung der HSB als .offene Hochschule' und mit Formaten im Bereich des Lebens­ langen Lernens (LLL) gemäß der Zielsetzung des Wissenschaftsplans 2025 systematisch und be- darfsoreintiert fortzuschreiben. Dem Ausbau von dualen Studienangeboten, Master- und Weiterbil­ dungsangeboten kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu, wie auch innovativen Formaten der Durch­ lässigkeit, neuen Lehr- und Lernformen sowie der Transformation im Bereich der Digitalisierung. Dadurch trägt die HSB maßgeblich zur Fachkräftesicherung wie auch zur Erhöhung von Bildungs­ chancen und der Bildungsgerechtigkeit bei. Mit einer deutlichen Erhöhung der Studienplätze sowie der qualitativen Weiterentwicklung des Studienangebotes wird dieser Effekt in den kommenden Jahren gestärkt. Mit dem Ausbau und der Profilierung von Angeboten für den Pflege-' und Gesundheitssektor erweitert die HSB einen ihrer bereits bestehenden Schwerpunktbereiche und trägt dadurch zur aktuellen Fach­ kräftebedarfssicherung, Innovationsfähigkeit sowie Standortqualität des Landes bei. Mit dem Konzept des „Gesundheitscampus" verbindet die HSB nicht nur die Schaffung der dazu erforderlichen bauli­ chen Infrastruktur, sondern auch eine kooperativ angelegte Kompetenzplattform im Verbund mit rele­ vanten wissenschaftlichen Partnern und der Praxis. Mit der Zielvereinbarung Sport für Nordrhein2019-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das 2021 setzt die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch HSB die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 in ihrer Hochschulentwicklungs- planung angelegte Strategie im Bereich der angewandten Forschung und bezogen auf ihre Transfer­ funktion sowie eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehenweitergehende qualitative Entwicklungen und Profilierungen fort. Dabei kommt aktuell in folgenden Themenfeldern erweiterte Entwicklungschancen zu (vgl. WP 2025, 68): Energie, Umwelt, Nachhaltigkeit mit spezifischen Schwerpunktsetzungen, die an den Kernkomptenzen der HSB anknüpfen; Mobilität und Logistik; Stadtregion und Gesellschaft sowie Digitalisierung von Arbeitswelt und Gesellschaft als Querschnittsthema. In diesem Kontext kommt dem Ausbau von weiteren strate­ gischen Kooperationen eine besondere Bedeutung zu. Die HSB versteht sich dabei als Impulsgeberin und Motor für die regionale Entwicklung und die relevanten technologischen wie gesellschaftlichen Zukunftsthemen und will diese Funktion mit den geplanten Maßnahmen stärken. Mit dem Ausbau der wissenschaftlichen Nachwuchsförderungen wird nicht nur das regionale Innovationssystem und die Bindung an den Wissenschaftsstandort unterstützt, sondern auch ein notwendiger Beitrag zur Schaf­ fung von vielfältigen, attraktiven Karrierewegen im Wissenschaftssystem eröffnet. Anknüpfend an das herausragende internationale Profil der HSB soll dieses Markenzeichen erweitert und vertieft werden. Die Aktionspläne der HSB im Bereich Gleichstellung, Teilhabe (Umsetzung der UN- Behindertenkonvention, Klimakonzept) bilden die Grundlage für entsprechende Zielsetzungen. Dazu gehört u.a. die Erhöhung des Anteils an Professorinnen auf 35% und die der wissenschaftlichen Mitar­ beiterinnen auf 36%. Mit der digitalen Transformation in Studium und Lehre, im Bereich der Verwaltung und in der For­ schung verfolgt die HSB eine für die Wettbewerbsfähigkeit zentrale Querschnittsstrategie. Diese be­ zieht sich u.a. auf die Ziele des Landeskonzepts und erfolgt in Abstimmung und z.T. in Kooperation mit anderen Hochschulen des Landes. Die Flächen- und Infrastrukturentwicklung begründet sich durch den nachhaltigen Aufwuchs von Stu­ dienplätzen, eine Verbesserung deutliche Erhöhung von unbefristet Beschäftigten, die erhöhte Anzahl von Drittmittel- beschäftigten, die Anforderungen durch die neuen Studienangebote, insb. durch den Aufbau eines „Gesundheitscampus", die Erneuerungsbedarfe im Laborbereich sowie die gestiegenen Qualitätsan­ forderungen durch den Bolognaprozess. Die HSB verfolgt das Ziel einer dienstleistungsorientierten Verwaltung. Organisations- und Personal­ entwicklungsmaßnahmen sollen dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit, Wirksamkeit und die Anforde­ rungen an einen attraktiven Arbeitsplatz kontinuierlich zu erhöhen. Die HSB wird hierzu u.a. neue Kar­ rierewege zu einer Professur entwickeln und erproben, um die Besetzung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalengeplanten Professuren zu unterstützen.

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Sources: Zielvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag Die Vertragspartner:innen eint das gemeinsame Ziel, im Rahmen einer „Jugendberufsagentur“ junge Menschen unter 25 Jahren mit Wohnsitz im Land Bremen zu einem Berufsabschluss zu führen. Bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben zur Beantwortung Berufsbildung und zur sozialen und beruflichen Integration junger Menschen werden die Vertragspartner:innen deshalb ihre Tätigkeiten ge- meinsam planen und beraten, um zu abgestimmten Entscheidungen zu kommen. Die Jugendberufsagentur wird insofern Ort eines gebündelten Leistungsangebots sowie Sys- tem einer engen Leistungsabstimmung sein. Sie steht für eine neue Form der Herausforderungen für unser Land zu leistenZusammenar- beit: Das Hinausdenken über Zuständigkeiten und Abgrenzungen wird durch die Wahrneh- mung einer gemeinsamen Verantwortung weiterhin gefördert. Dies beinhaltet, sind auch dass alle Part- ner:innen ihre Zusammenarbeit mit dem Bestreben einer sanktionsfreien Beratung und Unter- stützung gestalten. Dies gilt auf der kommunalen und der Landesebene. Alle Partner:innen sehen sich in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen Verpflichtung, diskriminierungsfrei zu bewältigen. Es sind strukturelle arbeiten und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports sich gegen Diskriminierung in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugenjeglicher Form einzusetzen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell Gleichstellung aller Geschlechter ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen und programmatisch Sportentwicklungsziele regelmä- ßig zu entwickeln, zu vereinbaren überprüfen. Die Partner:innen arbeiten gendersensibel und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das diversitätsorientiert. ▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus▇▇▇ werden drei Standorte für Jugendberufsagen- turen unterhalten, die zwei in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den SportStadtgemeinde Bremen, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure einer in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenStadtgemeinde Bremer- haven.

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Sources: Verwaltungsvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Berufs- und Studienorientierung sind gesetzlich verankerte Aufgaben der Herausforderungen Agenturen für unser Land Ar- beit und der allgemeinbildenden, weiterführenden Schulen. Mit ihren Aktivitäten sollen sie Jugendliche zu leisten, einer angemessenen Berufsentscheidung und einem möglichst nahtlosen Übergang von der Schule in die Ausbildung und Beruf befähigen. Diese Aufgaben sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenAnlage 1 (Spalte 1 und 2) dargestellt. Es sind strukturelle Demographischer Wandel und programmatische Anpassungen Veränderungen in den Berufsbildern erhöhen seit einigen Jahren den Stellenwert der Berufs- und Studienorientierung. Daher unterzeichneten die Sächsische Staatsregierung und die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in Sachsen 2009 eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung. Durch aufeinander abgestimmte Aktivitäten der Berufswahlvorbereitung und Studienorientie- rung soll die Zahl der Ausbildungs- und Studierwilligen erhöht und der Anteil an Ausbildungs- und Studienabbrüchen verringert werden. Dazu sollen die Wirtschaft und weitere regionale Akteure und Netzwerke in die Zusammenarbeit eingebunden werden. Die damit verbunde- nen Koordinationsaufgaben nehmen seit 2013 die regionalen Koordinierungsstellen für Be- rufs- und Studienorientierung wahr (siehe Anlage 1, Spalte 3). Ergänzend zur „Vereinbarung zur Zusammenarbeit der Sächsischen Staatsregierung und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in Sachsen für den Bereich der Berufs- und Studienorientierung" von 2009 und ihren Zielen verpflichtet, setzen die Unterzeichnen- den in verbindlicher und vertrauensvoller Zusammenarbeit die folgenden Arbeitsschwerpunk- te um: • Die Kooperationspartner stellen vorhandene Daten und Da- tensysteme zur Verfügung. Sie entwickeln gemeinsam ein Verfahren zur Fortschreibung und eine geeignete Form der Darstellung. • Die Koordinierungsstelle BO/StO wirkt bei der jährlichen Er- stellung der Eltern- und Lehrerwegweiser unter Federführung der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig sowie bei der regelmäßigen Erstellung der Elternbriefe unter Federführung der Agentur für Arbeit Leipzig mit. • Die Koordinierungsstelle BO/StO erstellt in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern jährlich einen Schuljahreska- lender BO/StO und stellt den Partnern in ausreichender An- zahl Exemplare - für die Leipziger Schulen, den Fachabtei- lungen der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig sowie den Beratungsfachkräften der Agentur für Ar- beit Leipzig - zur Verfügung. • Die Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig und die Koordinierungsstelle BO/StO stimmen sich bei der Vertei- lung der Kalender über Zeitpunkt, Zielgruppen und beglei- tende Öffentlichkeitsarbeit ab. transparente Darstellung regionaler Angebote zur Berufs- und Studien- orientierung (BO/StO): regelmäßiger Austausch • Die Partner führen aller 2 Monate einen jour fixe sowie bei Bedarf ad hoc - Abstimmungs- und Arbeitstreffen durch. • Die Partner wirken in den regionalen Arbeitsgremien zur BO/StO mit, z. B. Unterstützung des Arbeitskreises Eltern- arbeit (Federführung Agentur für Arbeit Leipzig). • Die Partner initiieren mit eigenen Beiträgen den Erfahrungs- austausch zwischen den regionalen Akteuren zur BO/StO. • Die Partner erarbeiten gemeinsam ein regionales Leitbild für eine systematische Berufs- und Studienorientierung und stimmen den Entwurf mit weiteren Partnern ab. Koordination der Ange- bote/ Aktivitäten im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Be- reich der BO/StO • Die Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in kooperieren bei der Vergangenheit Erhebung der Bedarfe von Angeboten/ Aktivitäten im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und Bereich BO/StO. • Die Partner stimmen sich im Ressourceneinsatz sowohl Arbeitsgremium bei der Bewer- tung zu ESF - Förderanträgen ab. Unterstützung bei der intensiveren Zusammen- arbeit zwischen Schule - Wirtschaft sowie Schule - Hochschule • Die Kooperationspartner unterstützen die Koordinierungsstel- le BO/StO bei der Erhebung der Kooperationsbedarfe von Schulen (z. B. Durchführung gemeinsamer Befragungen). • Gemeinsam erarbeiten die Partner Lösungsansätze zur Deckung der Kooperationsbedarfe. Unterstützung des Ar- beitskreises SCHULE- WIRTSCHAFT Leipzig • Die Partner nehmen entsprechend der Geschäftsordnung des Arbeitskreises SCHULEWIRTSCHAFT Leipzig ihre Auf- gaben als Mitglieder des Steuerkreises wahr. • Die Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig und die Koordinierungsstelle BO/StO unterstützen den Vereins- Arbeits- kreis bei der Öffentlichkeitsarbeit und Verbands- sport als auch Konzeptentwicklung. • Die Koordinierungsstelle BO/StO unterstützt die Vorsitzen- den Sportdes Arbeitskreises bei der Sicherung der Geschäftspro- zesse. • Die Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig und die Koordinierungsstelle BO/StO sichern die personelle Kontinuität bei Vorsitz des Arbeitskreises und Mitgliedern der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wirdSteuergruppe. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure • Die Partner nutzen ihre eigenen Kommunikationskanäle für Information und Mitgliederakquise. Koordinierungskreis Berufs- und Studien- orientierung Leipzig • Die Kooperationspartner sind Mitglieder des Koordinierungs- kreises BO/StO Leipzig. • Die organisatorische Geschäftsführung des Koordinierungs- kreises obliegt der Koordinierungsstelle BO/StO. • Die Partner stimmen im Vorfeld der Koordinierungskreis- treffen die Agenda ab, bringen arbeitsrelevante Themen in die Tagesordnung ein und kooperieren bei der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische entstehenden Handlungsbedarfe und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalenabgeleiteten Arbeitsaufträge.

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Sources: Vereinbarung Zur Abgrenzung Der Tätigkeitsfelder Und Geplante Kooperationen

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung der Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen Diese AGB berücksichtigen die Verkehrsgebräuche im Zusammenwirken des Vereins- Zusammenhang mit der Spedition, Beförderung, Lagerung und Ver- bandssports Behandlung von Gütern (insbesondere von Kunst und Antiquitäten, Ausstellungsgegenständen, Sammlungen aber auch sonstigen Gegenständen),artverwandten Tätigkeiten :Ausstellungsab- und Aufbaus, Objektinstallation, wie auch Übersiedlungen) und mit staatlichen Institutionender Herstellung und Lieferung von Verpackungseinheiten. Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge und Aufträge, Kommunen selbst wenn ihre Anwendbarkeit nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Auf die Haftungsausschlüsse und deren Einrichtungendie Haftungsbeschränkungen insbesondere dieser AGB und der AÖSp wird ausdrücklich hingewiesen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugenebenso auf die Möglichkeiten der Vereinbarung und Versicherung höherer Deckungsumfänge. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das Der Vertragspartner von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ the art of work Transport & Montagen GmbH stimmt zu, dass auch im Falle der Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen durch ihn von den AGB von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ the art of work Transport & Montagen GmbH auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinausVertragserfüllungshandlungen durch ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ the art of work Transport & Montagen GmbH gelten insofern nicht als Zustimmung zu abweichenden Vertragsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, die mit den AGB in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart Widerspruch stehen, gelten nur insoweit als wirksam, als sie von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ the art of work Transport & Montagen GmbH schriftlich bestätigt wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung der Herausforderungen Das seit den frühen 1960er Jahren am Nonnenstieg befindliche „Institut für unser Land zu leisten, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen den Wissenschaftlichen Film – IWF“ hat im Zusammenwirken Jahr 2010 seinen Betrieb eingestellt. Nach Aufgabe der jetzigen Nutzung kann das Areal einer neuen Nutzung zugeführt werden. Im Wesentlichen soll hier Wohnungsbau entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan als Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung hat die Flächen des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen InstitutionenInstitutsgeländes bislang als Sonderbaufläche dargestellt; für das Institutsgelände besteht derzeit kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Durch die aktuellen Entwicklungen wird ein Planungserfordernis ausgelöst; um hier eine städtebaulich geordnete Entwicklung zu gewährleisten, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen ist die Aufstellung des Bebauungsplans erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeitnähere Umgebung ist weitgehend durch das Wohnen geprägt, syste- matischeine wohnbauliche Entwicklung ist an diesem Standort daher die sinnvollste Entwicklungsperspektive. Welche ergänzenden Nutzungen hier noch zulässig sein sollen, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit wird im Zusammenwirken zwischen Landesregierung weiteren Verfahren geprüft. Grundsätzlich wird die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO angestrebt. Die Grünstrukturen sind weitestgehend zu erhalten. Zwischen den Beteiligten herrscht Einvernehmen, dass aufgrund der städtebaulich und Landessportbund vereinbart wurdennaturräumlich prägnanten Situation eine qualitätsvolle Architektur zur Anwendung kommen muss. Sie berücksichtigt programmatisch Um dies sicherzustellen, wird diese Vereinbarung geschlossen. Ferner kommt bei der Realisierung des Vorhabens dem Aspekt des Klimaschutzes eine wesentliche Bedeutung zu. Die Stadt erarbeitet derzeit einen Masterplan „100% Klimaschutz“ mit der Zielsetzung, bis zum Jahr 2050 die Treibhausgasemissionen um 95% und den Endenergiebedarf um mindestens 50% zu reduzieren (Ratsbeschluss v. 08.04.2011), Ferner hat der Rat der Stadt Göttingen bereits am 07.05.2010 ein "Klimaschutzkonzept" beschlossen, welches die Anwendung entsprechender energetischer Standards bei Neubaumaßnahmen im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, Verantwortungsbereich der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenStadt festschreibt.

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Sources: Gestaltungsvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Im Rahmen der Herausforderungen für unser Land Beratung über die notwendige Neufassung der Sportförder- richtlinien sowie der in diesem Zusammenhang diskutierten Integration der Gesundheitsvorsorge in die Sportförderung wurde im Jahre 1990 die Kindersportschule der Stadt Kornwestheim und der Kornwestheimer Sportvereine gegründet. Dieser Einrichtung liegt die Forderung zugrunde, Kindern im Alter bis zwölf Jahren eine möglichst umfassende, allgemeine und sportliche Grundausbildung zu leistenvermitteln und eine zu frühe einseitige Spezialisierung zu vermeiden, sind es sei denn, diese wäre sportartspezifisch unumgänglich. Diese wissenschaftlich fundierte Grundlage ist die Basis einer Institution, in welcher Kinder vereins- übergreifend sowohl allgemein körperlich geschult, als auch in die Grundlagen verschiedener Sportarten eingeführt werden sollen. Zur Erreichung dieses Zieles vereinbaren die vorstehend genannten Vereine und die Stadt Kornwestheim den Betrieb einer Kindersportschule auf folgender Basis: Die Kindersportschule trägt den Namen: "Kindersportschule der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenStadt Kornwestheim und der Kornwestheimer Sportvereine". Es sind strukturelle Trägerin der Kindersportschule ist die Stadt Kornwestheim. Aufgabe der Kindersportschule ist es, allen interessierten und programmatische Anpassungen teilnehmenden Kindern im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen InstitutionenAlter bis acht Jahren eine möglichst breitangelegte sportliche Grundausbildung zu vermitteln, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugenals Grundlage für eine gesundheitsbewußte Lebensweise. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner Sogenannte Orientierungsgruppen (ohne Wettspiel) bieten Kindern bis zwölf Jahren ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalenentsprechendes Sportartenangebot. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, Für die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugenAufgaben der Kindersportschule liegt die „Konzeption 2025“ vom 29. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇Juni 2017 zugrunde.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.

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Sources: Vereinbarung Über Den Betrieb Der Kindersportschule Der Stadt Kornwestheim Und Der Kornwestheimer Sportvereine

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag Seit Abschluss der Zielvereinbarung zum „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ im Jahr 2008 hat die Hochschule Deggendorf ihren Erfolgskurs konsequent fortge- setzt. Die bisher gesetzten Ziele wurden vollständig erfüllt, größtenteils sogar überer- füllt; insbesondere erreichte die Hochschule Deggendorf bei der Aufnahme zusätzli- cher Studierender eine Erfüllungsquote von 221 % - das ist die höchste Quote aller Hochschulen und Universitäten in Bayern. Der bisherige Höhepunkt der Hochschul- entwicklung war die Ernennung zur Beantwortung Technischen Hochschule durch den Bayeri- schen Ministerrat im ▇▇▇▇ 2013. Im Zuge der Herausforderungen Weiterführung des Innovationsbündnisses Hochschule für unser Land zu leisten, sind die Jahre 2014 bis 2018 stellt sich die Technische Hochschule Deggendorf auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenZukunft den anstehenden Herausforderungen erfolgreich. Es sind strukturelle Hierzu zählen insbesondere • die Gewährleistung attraktiver Studienbedingungen für eine weiterhin steigen- de Zahl von Studierenden, • und programmatische Anpassungen die Sicherung der qualitativen Leistungsfähigkeit der Hochschulen im Zusammenwirken des Vereins- na- tionalen wie internationalen Wettbewerb. Aktuell (Stand WS 2012/13) studieren an der Hochschule 4.770 Studierende in 18 Bachelor-, sieben Master- sowie acht MBA-bzw. Weiterbildungsmasterprogrammen. Mit 63 % ist Deggendorf bayernweit führend beim Anteil der Studierenden in techni- schen Fächern. Das Lehrangebot wurde seit Abschluss der letzten Zielvereinbarung durch weitere innovative Studiengänge ausgebaut, die eine maßgeschneiderte und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionenpraxisorientierte Ausbildung garantieren. Speziell im Bereich der berufsbegleitenden bzw. Teilzeitstudien sind neue Bachelor-Angebote dazu gekommen: Betriebliches Management, Kommunen Pflegepädagogik, Mobilitätsmanagement, Technologiemanagement. Der Masterbereich wurde erweitert durch die Studiengänge Risiko- und deren EinrichtungenCompliance Management sowie Automotive Electronics. Im WS 2013/14 startete der neue grund- ständige Bachelorstudiengang Angewandte Volkswirtschaftslehre. Einen besonderen Schwerpunkt setzt die Hochschule in der Lehre durch spezielle Förderkurse in den Grundlagenfächern (z.B. in Mathematik, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlichMechanik, Physik), um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugenDifferenzen aufgrund der unterschiedlichen Vorbildung von Studienanfängern auszugleichen. Umso Diese Maß- nahmen werden im Projekt „DegTrepE“ im Rahmen des Bund-Länderprogrammes für bessere Studienbedingungen und mehr benötigen Landesregierung Qualität in der Lehre gefördert. Zahlrei- che Hochschulrankings haben der Hochschule erneut einen Spitzenplatz in der Lehre bescheinigt: ⏺ CHE-Ranking 2009-2013: herausragende Ergebnisse in der Spitzengruppe in den Studiengängen Bauingenieurwesen, Betriebswirtschaft, Elektro- und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports In- formationstechnik, Maschinenbau und Medientechnik, ⏺ HIS Studienqualitätsmonitor 2009-2012: Überagende Ergebnisse in Nordrhein-Westfalenden Be- reichen Betreuung, Lehrangebot, Studienverlauf, Ausstattung, Beratungsleis- tung und Gesamtzufriedenheit in allen Studiengängen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen ⏺ Universum Studentenstudie 2011: Unter den Top 5 Hochschulen mit den zu- friedensten Studierenden in den Bereichen Wirtschaftswissenschaften und erforderliche Ressourcen zu definieren, IT. Der Bereich Forschung wurde durch die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugenHochschule ebenfalls weiter vorangetrie- ben. Die FähigkeitForschungsaktivitäten konzentrieren sich auf: ⏺ Optical Engineering: Fertigung und Anwendung modernster optischer und op- toelektronischer Komponenten, syste- matisch⏺ Qualitätssicherung mikroelektronischer Systeme und Oberflächenanalysen, strukturell ⏺ Innovative Kommunikationssysteme/Eingebettete Systeme. ⏺ e-Learning / e-Business, ⏺ Personal- und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickelnOrganisationsentwicklung, zu vereinbaren ⏺ Gründungsforschung und umzusetzen –unterstützung, Unternehmensgründung, Entrepre- neurship, ⏺ Werkstoffe und neue Materialien. Drei Forschungsgruppen der Hochschule erfüllen die Regeln der HRK für die Auf- nahme in die Forschungslandkarte: ⏺ Optical Engineering (bereits an HRK gemeldet), • Cyber Physical Systems (von HRK in die Forschungslandkarte aufgenom- men), ⏺ Mikro- und Nanoanalytik (bereits an HRK gemeldet). Weitere erfüllen die hochschulinternen Kriterien als Forschungsgruppe: Computerto- mographie, Gesundheit und Mechatronik. Ein besonderer Forschungsschwerpunkt ist die Computertomographie als zerstörungsfreie Messtechnik. Im Jahr 2013 wurde ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit CT-Metrology Center im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurdenRahmen eines Fraunhofer Anwendungszentrums zu- sammen mit dem Fraunhofer Entwicklungszentrum für Röntgentechnik an der Hoch- schule Deggendorf eröffnet. Seit 2010 ist die Hochschule Vollmitglied der „European University Association – EUA“. Sie berücksichtigt programmatisch verfügt mittlerweile über Technologietransferzentren und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- spezialisierte Campi in Teisnach, Freyung, Cham, Spiegelau, Grafenau, Mariakirchen, Bad Kötz- ting und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure (ab 2015) in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenWeißenburg.

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Sources: Zielvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung der Herausforderungen für unser Land zu leisten, Nur handlungs- und leistungsfähige Kommunen sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen Lage, die im Zusammenwirken Rahmen ihrer Selbstverwaltung zu gestaltenden Aufgaben sachgerecht zu erfüllen. Eine Reihe von Kom- munen konnte bisher trotz umfangreicher und tiefgreifender Konsolidierungsbemühungen ei- nen Hauhaltsausgleich in den vergangenen Jahren nicht herbeiführen. Dies stellt die Leis- tungsfähigkeit dieser Kommunen erheblich in Frage. Die Unterstützung der Kommunen auf dem Weg zu leistungs- und zukunftsfähigen Einheiten ist ein zentrales Anliegen des Vereins- Landes Niedersachsens. Die demografischen Veränderungen, aber auch geografische oder infrastrukturelle Besonderheiten stellen einige Kommunen vor besondere Belastungen. Auch für eine beabsichtigte weitere Verlagerung staatlicher Aufga- ben auf die Kommunen sind leistungsfähige Gebietskörperschaften erforderlich. Zur Unterstützung der Kommunen stellt das Land Niedersachsen in Übereinstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens als zentrales Element eine finanzielle Entschuldungshilfe zur nachhaltigen Konsolidierung von kommuna- len Haushalten zur Verfügung. Der Umfang und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionendie Bedingungen für diese Hilfen sind in der “Gemeinsamen Erklärung der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und der Nieder- sächsischen Landesregierung zur Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Kommunen (Zu- kunftsvertrag)“ vom 17. Dezember 2009 festgelegt. Danach können einzelne Kommunen dauerhaft von ihrer finanziellen Belastung durch Zins und Tilgung der aufgelaufenen Liquidi- tätskredite in Höhe von bis zu 75% freigestellt werden. Grundlage des Vertrages sind die Regelungen des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Fi- nanzausgleich und des Göttingen-Gesetzes vom 09.06.2010 (Nds.GVBl. v. 16.06.2010, Kommunen S. 236). Grundlage für die Gewährung einer Entschuldungshilfe ist der Abschluss eines „Vertrages zur Erreichung nachhaltiger Haushaltskonsolidierung“ zwischen der Samtgemeinde Schla- den, ihren Mitgliedsgemeinden, dem Landkreis Wolfenbüttel, und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport. Der Vertrag dient ausschließlich der verbindlichen Vereinbarung über den Umfang einer konkreten Entschuldungshilfe und dem seitens der Kommune zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis aktivierenden eigenen Kon- solidierungsbeitrag zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalennachhaltigen Haushaltskonsolidierung. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen wird mit dem Nds. Mi- nisterium für Inneres und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugenSport lediglich das Konsolidierungsziel vereinbart. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in Auswahl der Vergangenheit Maßnahmen zur Erreichung des Konsolidierungszieles obliegt – im Zusammenwirken zwischen Landesregierung Rahmen des verfas- sungsrechtlich garantierten Rechtes auf kommunale Selbstverwaltung – ausschließlich den zuständigen Organen der Kommune. Die Samtgemeinde Schladen und Landessportbund vereinbart wurdenihre Mitgliedsgemeinden stellen dabei in eigener Verant- wortung sicher, dass die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen rechtlich und tatsächlich möglich sind und kassenwirksam werden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den SportVor diesem Hintergrund schließen die Samtgemeinde Schladen, ihre Mitgliedsgemeinden, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten Landkreis Wolfenbüttel und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.Land Niedersachsen folgenden Vertrag:

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Sources: Zukunftsvertrag

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Die niedersächsische Hochschullandschaft ist leistungsfähig, vielfältig und differenziert: Universitäten und Fachhochschulen sowie medizinische und künstlerisch- wissenschaftliche Hochschulen bieten den Studierenden im Innovationsland Niedersach- sen ein umfassendes Studienangebot und ein exzellentes Forschungsspektrum. Die erfolgreiche Entwicklung der Herausforderungen niedersächsischen Hochschulen ist gemeinsames Anlie- gen der Landesregierung und der Hochschulen. Autonomie und Eigenverantwortung der Hochschulen gestalten sich in dem entscheidend vom Staat geprägten rechtlichen und finanziellen Rahmen. Die Niedersächsische Landesregierung übernimmt diese Verant- wortung als verlässlicher Partner der Hochschulen. Die zukünftige interne Entwicklung der Hochschulen wird vor allem bestimmt von der Dynamik der wissenschaftlichen Ent- wicklung und des wissenschaftlichen Wettbewerbs sowie dem Engagement der Akteure. Sie ist deshalb nicht im Detail vorauszuplanen. Mit dem Zukunftsvertrag II wird ein Rah- men für unser diese Entwicklung mit transparenten, längerfristigen gemeinsamen Zielvorstel- lungen und Leistungszusagen geschaffen. Der durch diesen Vertrag geschaffene Rahmen wird für jede Hochschule in mehrjährigen Zielvereinbarungen ausgefüllt. Die Landesregierung und die Hochschulen vereinbaren diesen Zukunftsvertrag II, um gemeinsam – trotz der wirtschaftlich und finanziell äußerst schwierigen Lage – die Zu- kunftschancen der jungen Generation insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Studienanfängerzahlen und des doppelten Abiturjahrgangs zu sichern und Spitzenfor- schung an den niedersächsischen Hochschulen zu ermöglichen. Die Landesregierung und die Hochschulen sind sich über die nachfolgenden Leitlinien und Zielvorstellungen der Hochschulentwicklung in Niedersachsen für die Vertragslaufzeit einig. • Profilierung der Schwerpunkte: Die niedersächsischen Hochschulen werden durch herausragende Lehr- und Forschungsleistungen auf disziplinärer und interdisziplinärer Ebene national und international wahrgenommen. Sie werben dazu in eigener Ver- antwortung Drittmittel für die Forschung bei Einrichtungen der Forschungsförderung, insbesondere der DFG, dem Bund, der EU und weiteren öffentlichen wie privaten Ein- richtungen der Forschungsförderung, dem Land zu leistensowie Unternehmen ein. Sie streben eine stetige Steigerung bei der Einwerbung von Mitteln aus wettbewerblichen Pro- grammen Dritter, sind bei der Anzahl der eingetragenen Patente und Schutzrechte und im Bereich neuer Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Unternehmen und nicht ge- werblichen Kooperationspartnern an. Die Beteiligung an Gremien der überregionalen Wissenschaftsorganisationen, insbesondere EU und DFG, werden die Hochschulen ebenfalls kontinuierlich ausbauen. • Weiterentwicklung des Studienangebots und der Studienstruktur: Es wird ange- strebt, dass in Niedersachsen mindestens 40 % eines Altersjahrgangs ein Studium aufnehmen können. Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen der niedersächsi- schen Hochschulen verfügen über breit angelegte wissenschaftliche Grundlagen- und Methodenkenntnisse und berufsrelevante Kompetenzen, die sie sowohl für den direk- ten Berufseinstieg als auch das weiterführende Studium qualifizieren und die Grundla- ge für die Berufsausübung in sich rasch wandelnden Arbeitsumgebungen bilden. Die niedersächsischen Hochschulen stellen die Qualität ihrer Ausbildung, insbesondere auch in den Bachelorstudiengängen, sowie die Akzeptanz der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenAbsolventinnen und Absolventen in Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur durch Akkreditierung der Studien- gänge sowie fortlaufende Rückkopplung mit dem Arbeitsmarkt und den Alumni sicher. Es sind strukturelle Die Hochschulen nutzen insbesondere ihre forschungs- und programmatische Anpassungen anwendungsorientierten Masterstudiengänge zur Profilbildung. Die Hochschulen bemühen sich um eine Aus- lastung ihrer Studiengänge und verstärken dazu im Zusammenwirken des Vereins- Bereich der Masterstudiengänge auch ihre Anstrengungen bei der Anwerbung und Ver- bandssports Auswahl externer Studierender. Die Hochschulen streben bei ihren Bachelor- und Masterstudierenden ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis an. Das Land und die Hochschulen entwickeln gemeinsam die Parameter zur Bestimmung der Studienanfängerkapazität weiter. • Vernetzung der niedersächsischen Hochschulen: Die niedersächsischen Hoch- schulen errichten Netzwerke untereinander und mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren außeruniversitären Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen nutzen Synergien und steigern ihre Attraktivität für überregionale Partner. Sie verstär- ken ihre Kooperationen in Forschung, Lehre, insbesondere E-Learning, und Wissens- und Technologietransfer. Jede Hochschule wird im nationalen und internationalen wissenschaftlichen Kontext sichtbare Leistungsschwerpunkte in Kooperation mit in Niedersachsen oder Unternehmen erforderlichbenachbarten Bundesländern angesiedelten Partnern etablieren. Universitäten und gleichgestellte Hochschulen bieten geeigneten Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschulen durch Kooperationsvereinbarungen geregelte Promotionsmöglichkeiten an. • Förderung akademischer Karrieren: Die niedersächsischen Hochschulen verstär- ken ihr Bemühen um junge Talente aus Deutschland und dem Ausland. Durch struktu- rierte Promotionsprogramme, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugenplanbare Beschäftigungsverhältnisse, innovative Perso- nalentwicklungskonzepte sowie sorgfältige Berufungsverfahren sollen herausragende Talente frühzeitig gewonnen, gefördert und gehalten werden. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete ZieleInsbesondere werden attraktive Bedingungen für hochqualifizierte Frauen geschaffen, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ihren wissenschaftli- ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇ erfolgreich fortzuführen. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über Die Hochschulen und das Land streben an, den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren insgesamt zu steigern und die Ziele hinausin verschiedenen Fachdisziplinen unterschiedlich ausgeprägte jeweilige Unterrep- räsentanz von Frauen oder von Männern abzubauen. Die Hochschulen ergreifen ge- eignete Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. • Stärkung der Lehrerbildung: Lehrerbildung und Bildungsforschung werden von den niedersächsischen Hochschulen als eine quantitativ wie qualitativ zentrale Aufgabe fortentwickelt. Dazu werden die lehramtsorientierten Studiengänge in Abstimmung mit dem Land weiterentwickelt und der Austausch mit den Studienseminaren ausgebaut. Die Hochschulen wirken an der Lehrerfortbildung und Lehrerweiterbildung mit. • Qualitätsentwicklung/Steigerung der Absolventenquoten: Die niedersächsischen Hochschulen implementieren Instrumente zur stetigen Qualitätssicherung und Quali- tätssteigerung und entwickeln diese fort. Dazu gehören insbesondere die kontinuierli- che Evaluation, die Akkreditierung von Studiengängen einschließlich Systemakkredi- tierung, die gezielte Personalentwicklung und die hochschuldidaktische Weiterbildung der Lehrenden. Zur Qualitätsentwicklung gehört insbesondere der Aspekt der Steige- rung von Absolventenquoten. Besonders in den MINT-Studiengängen sind die Abbre- cher- und Schwundquoten überdurchschnittlich hoch. Die Schwundquoten (einschließ- lich der Fächerwechsler) liegen bei rund 50 %. Gemeinsames Ziel der Landesregie- rung und der Hochschulen ist es daher, die Schwundquoten in den MINT-Studien- gängen spürbar zu senken. Sicherung und Verbesserung der Qualität berücksichtigen entsprechend der Gemeinsamen Erklärung der Dialoginitiative Gleichstellung und Qualitätsmanagement an Niedersächsischen Hochschulen in allen Handlungsfeldern Gleichstellungsaspekte als integralen Bestandteil. Das Land unterstützt die Infrastruk- tur für externe Verfahren der Qualitätssicherung. • Öffnung für neue Zielgruppen: Die Hochschulen und das Land gestalten Qualifizie- rungswege in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen beruflichen wie der Hochschulbildung transparenter und insbeson- dere wechselseitig durchlässiger. Gemeinsames Ziel von Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurdenHoch- schulen ist es, die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und Hochschulbildung deutlich zu verbessern und den Anteil von jungen Berufstätigen ohne schulische Hochschulzu- gangsberechtigung zu erhöhen. Im Sinn einer „Offenen Hochschule“ tragen sie den veränderten Anforderungen des Arbeitsmarktes Rechnung. Die Hochschulen stellen die Durchführung von Zugangsprüfungen nach beruflicher Vorbildung sicher, erleich- tern die Anrechnung beruflicher Kompetenzen und stellen sich zunehmend auf Studie- rende mit heterogenen Vorkenntnissen ein. Sie berücksichtigt programmatisch bauen ihr Angebot an dualen und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- wei- terbildenden Studiengängen sowie an berufsbegleitend und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung Teilzeit studierbaren Studiengängen und -programmen unter besonderer Berücksichtigung des Sportlandes NordrheinE-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenLearning signifikant aus.

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Sources: Zukunftsvertrag Ii

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Der Vorhabenträger beabsichtigt, auf einer Teilfläche des städtischen Grundstückes Flurstück Nr. 746/4), Ellwanger Straße, Landwirtschaftsfläche, Verkehrsfläche; 4.345 qm und des Flst. 745, Ellwanger Straße 21, Gebäude- Freifläche, 50 qm der Herausforderungen Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH mit einer vorläufigen Fläche von insgesamt ca. 3.213 qm ein Wohnheim mit 16 Tiefgaragenstellplätzen und 27 oberirdischen Stellplätzen für unser Land zu leistenStudenten, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle Auszubildende und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇ zu errichten. Verwirklicht werden soll ein 4- bis 5 -geschossiges Gebäude mit ca.106 Apartments und Gemeinschaftsräumen. Für das Vertragsgebiet wird das Verfahren zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 12 BauGB durchgeführt. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinausVorhabenträger hat den Vorhaben- und Erschließungsplan mit der Stadt abgestimmt. Festgesetzt werden soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Studentenwohnheim“. Zulässig ist hier: Ein Wohnheim für Personen, die welche sich in einem Studien-, Ausbildungs- oder Schulverhältnis (einschließlich des Besuchs einer Weiterbildungsmaßnahme) befinden oder mit einem Anteil von maximal 10 % der Vergangenheit Apartments für aktiv lehrende Personen (Dozenten, Professoren, sonstige Lehrkräfte der Hochschule), Tiefgarage, Stellplätze und sonstige dem Nutzungszweck dienende Anlagen. Aufgrund der Lage im Zusammenwirken zwischen Landesregierung Innenbereich und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch einer Grundfläche von weniger als 20.000 m² werden der Vorhabenbezogene Bebauungsplan und die zugehörigen örtlichen Bauvor- schriften im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Baugesetzbuch) aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist somit nicht erforderlich, ebenso wenig ein naturschutzrechtlicher Ausgleich. Das Sondergebiet dient ausschließlich der oben genannten Unterbringung und Verbands- sport als auch den Sportwird durch entsprechende Verpflichtung im Durchführungsvertrag, Eintragung einer Baulast und einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenStadt Schwäbisch Hall rechtlich sicher gestellt.

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Sources: Durchführungsvertrag

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag Im Berufsorientierungsangebot im Landkreis Nordwestmecklenburg ist in Klasse 9 ein betriebliches Praktikum in einem Unternehmen verankert. Es dient der beruflichen Orientierung, dem Erleben der realen Arbeitswelt und realer Berufsanforderungen, um die eigene Entscheidungskompetenz zur Beantwortung Berufswahl zu stärken. Beide Vertragspartner vereinbaren auf der Herausforderungen für unser Land Grundlage des §40 (1) Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpom- mern eine Kooperation bezüglich der Durchführung eines Schülerpraktikums. Dieses Praktikum dient der Berufsorientierung. Von den Unternehmen erwartete Qualitätsanforderungen (Stan- dards) sollen optimale Bedingungen schaffen, die es den SchülerInnen u.a. ermöglichen: - eigene Neigungen und Fähigkeiten zu leistenerkennen, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche - reale berufliche Anforderungen zu bewältigenerleben, - Entscheidungsgrundlagen für Beruf/ Ausbildung und/ oder Studium zu legen, - Motivation für Ausbildung und Beruf zu finden. Es sind strukturelle Das Unternehmen ermöglicht den SchülerInnen durch geeignete Aufgabenstellungen (möglichst konkret und programmatische Anpassungen be- wertbar) einen breiten Einblick in die realen beruflichen Anforderungen. Die Arbeitszeit pro Einsatztag beträgt 6 Stunden (zzgl. Pausen). In dieser Zeit stellt das Unternehmen die Aufsicht und Betreuung der SchülerInnen sicher. Ein betrieblicher Ansprechpartner ist zu benennen. Dem Unternehmen entstehen keine Kosten. Die SchülerInnen unterliegen für die Dauer des Praktikums wie auch beim Schulbesuch der gesetzlichen Unfall- versicherung der Schule. Das Unternehmen erklärt sich bereit: - den SchülerInnen während des Praktikumseinsatzes im Zusammenwirken Unternehmen die notwendigen Arbeitsmittel unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, - die SchülerInnen in den Arbeitsschutz einzuweisen, ggf. Arbeitsschutzausrüstungen zu übergeben, Ar- beitsschutzbedingungen einzuhalten, - die tägliche Anwesenheit der SchülerInnen zu dokumentieren und zu melden (Formular), - die erbrachten Leistungen mit den SchülerInnen möglichst an jedem Einsatztag auszuwerten, - am Ende des Vereins- Praktikums den SchülerInnen eine Einschätzung (Formular) auszustellen und Ver- bandssports diese mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte ihnen zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugenbesprechen. Die FähigkeitVertragsparteien tragen gemeinsam dafür Verantwortung, syste- matischdass: - Mädchen und Jungen der Zugang zu Angeboten ohne Einschränkung ermöglicht wird, strukturell - unterschiedliche Bedürfnisse, Wünsche und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇Lernvoraussetzungen berücksichtigt werden.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.

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Sources: Kooperationsvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Zur Unterstützung und Beförderung anstehender Veränderungs- und Gestaltungsprozesse auf Ebene der Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenKirchengemeinden und Kirchenbezirke hat die Landessynode am 18. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇ 2017 den Beschluss gefasst, für den Zeitraum 2018 bis 2034 ein zusätzliches Stellenkontin- gent von 30 vollzeitäquivalenten Diakonenstellen im Rahmen eines Flexibilisierungs- und Entlastungspakets „Vernetzt denken – gemeinsam gestalten“ zu schaffen. Im Rahmen dieses Pakets werden Diakonen-Stellenanteile im Umfang von 25 % oder 50 % für einen Zeitraum von drei oder fünf Jahren vergeben. Zielsetzung ist die Förderung von neuen Erprobungsräumen kirchlicher Präsenz im Gemeinwesen, Diakonische Herausforde- rungen im Sozialraum aufgreifen und Förderung gemeinwesenorientierter Entwicklungen. Wenn es um eine Neuanstellung geht, dann erfolgt die befristete Anstellung bei der Evange- lischen Landeskirche in Württemberg. Erfolgt eine Stellenerweiterung um 50 %, wird ebenfalls die Anstellung bei der Evangelischen Landeskirche in Württemberg erfolgen. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über vorliegende Vertrag regelt die Ziele hinaus, rechtlichen Vo- raussetzungen für einen einvernehmlichen Übergang der beim Kirchenbezirk oder bei der Kirchengemeinde angestellten Diakoninnen und Diakone gegen Kostenersatz auf die Evan- gelische Landeskirche in Württemberg. Darüber hinaus regelt der Vergangenheit Vertrag die geplante Erhö- hung des Anstellungsumfangs sowie Übernahme von neuen Tätigkeiten im Zusammenwirken zwischen Landesregierung Rahmen des Flexibilisierungs- und Landessportbund vereinbart wurdenEntlastungspakets „Vernetzt denken – gemeinsam gestalten“. Sie berücksichtigt programmatisch und Mit Wirkung zum tritt die neue Arbeitgeberin im Ressourceneinsatz sowohl Einvernehmen mit der Beschäftig- ten/dem Beschäftigten1mit allen Rechten und Pflichten in das bestehende Arbeitsverhältnis zwischen Frau/Herrn1 und dem bisherigen Arbeitgeber ein. Damit tritt die neue Ar- beitgeberin in den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wirdbestehenden Arbeitsvertrag vom ein. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf Zu diesem Zeitpunkt endet das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenArbeitsverhältnis zum bisherigen Arbeitgeber.

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Sources: Übernahmevereinbarung/Änderungsvertrag

Präambel. Swissgrid hat die Aufgabe, die Systemdienstleistungen einschliesslich Bereitstellung von Regelenergie sicherzustellen (vgl. Art. 20 Abs. 2 lit. b Bundesgesetz über die Stromversorgung, StromVG, SR 734.7). Dementsprechend hat Swissgrid permanent für eine ausreichende Vorhaltung von Regelleistung zu sorgen. Gemäss Art. 20 Abs. 2 lit. c StromVG ordnet Swissgrid bei Gefährdung des stabilen Netzbetriebs die notwendigen Massnahmen an. Sie regelt die Einzelheiten mit den Kraftwerksbetreibern, den Netzbetreibern und weiteren Beteiligten. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung der Herausforderungen für unser Land diesen Anforderungen zu leistenentsprechen kauft Swissgrid unter anderem Tertiärregelleistung und Teritärregelenergie ein. Bei einer Gefährdung des stabilen Netzbetriebs können auch internationale Redispatches durchgeführt werden. Hierfür kauft Swissgrid Tertiärregelenergie ein. Die im vorliegenden Rahmenvertrag (einschliesslich dessen Anhängen) verwendeten Begriffe werden gemäss den Definitionen im StromVG, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenStromVV sowie in der aktuellen Version des Glossars für die Regeln des Schweizer Strommarktes verwendet. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken Das genannte Glossar wird auf der Website des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das VSE (▇▇▇.▇▇▇▇▇.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die ) in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung jeweils gültigen Fassung publiziert und Landessportbund vereinbart wurdenkann dort vom SDV eingesehen werden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wirdZusätzlich gelten für diesen Rahmenvertrag (einschliesslich dessen Anhängen) die folgenden Begriffe: Unter Tertiärregelleistung versteht man die Vorhaltung einer Leistungsreserve auf Erzeugungseinheiten des SDV. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure Diese Vorhaltung erlaubt jederzeit Tertiärregelenergie in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffenentsprechenden Höhe zu erbringen. Die Entwicklung Unter Tertiärregelenergie versteht man die physikalische Lieferung bzw. den physikalischen Bezug von Energie gemäss den Ausschreibungsbedingungen durch Erzeugungseinheiten des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenSDV.

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Sources: Rahmenvertrag Zur Lieferung Von Tertiärregelleistung Und Tertiärregelenergie

Präambel. Um gemeinschaftlich Die Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Vertragsärzten und -psychotherapeuten des Landkreises Reutlingen. Ziel der Gesellschaft ist die Entwicklung und Umsetzung eines fachübergreifenden Konzepts kollegialer Zusammenarbeit. Nahziel ist die Verbesserung der kollegialen Zusammenarbeit, die Entwicklung und Verbesserung von Qualitätsstandards, die Stärkung der Ertragskraft der beteiligten Gesellschafter und die Sicherung der mittelständisch geprägten Versorgungsstrukturen. Die Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR ist ein Qualitätsverbund. Die politische Entwicklung hin zu Modellprojekten von HMOs (Health Maintenance Organisations) und Einkaufsmodellen macht es unumgänglich, den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung bei Bedarf ärztliche und psychotherapeutische Kooperationsstrukturen anbieten zu können. Soweit die gesetzliche Möglichkeit eines direkten Abschlusses von Verträgen zur vertragsärztlichen Versorgung bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung zwischen ambulanten Leistungserbringern bzw. Gruppen von Leistungserbringern und Kostenträgern, insbesondere den gesetzlichen Krankenkassen besteht, kann die Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR aufgrund entsprechender Entscheidung der Gesellschafterversammlung dieses Recht für ihre Mitglieder wahrnehmen. Die Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR und die Kassenärztliche Vereinigung Südwürttemberg sollen eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Die Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR unterstützt uneingeschränkt die Kassenärztliche Vereinigung Südwürttemberg, soweit diese die Vertragshoheit für alle Vertragsärzte und - psychotherapeuten ihres Bezirkes ausüben kann. Die GbR entsteht mit Abgabe der Aufnahmeanträge am 17. 05. 2000. 1. Bei einer Gemeinschaftspraxis oder vergleichbaren Verbünden (MVZ, Teilgemeinschaftspraxen, Berufsausübungsgemeinschaften etc.) können auch einzelne Teilnehmer Gesellschafter werden. Sie haben entsprechend Sitz und Stimme. Vergünstigungen und Leistungsinanspruchnahmen von angeschlossenen Dienstleistern stehen nur den Gesellschaftern zu 1.1 Zulassung und Niederlassung als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut oder als sonstiger Teilnehmer an der vertragsärztlichen Versorgung im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Südwürttemberg. 1.2 Bereitschaft zur aktiven Teilnahme an Qualitätszirkeln. 3. Nach Gründung der Gesellschaft können an der Aufnahme interessierte Vertragsärzte und -psychotherapeuten einen Beitrag zur Beantwortung Aufnahmeantrag (Anlage 1) stellen. Der Aufnahmeantrag ist an die Geschäftsführung der Herausforderungen für unser Land Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR zu leistenrichten. Der neue Gesellschafter ist aufgenommen, sind auch sobald die Geschäftsführung die Annahme des Antrags schriftlich bestätigt. 4. Überträgt ein Gesellschafter oder seine Erben seine Praxis auf einen Praxisnachfolger, dann wird dieser durch einfachen Aufnahmeantrag Mitglied in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR, sofern er die für alle geltenden Aufnahmekriterien erfüllt. 5. Soweit in diesem Gesellschaftsvertrag die Zuordnung zu bewältigenHausärzten und Fachärzten relevant ist, gilt folgendes: 5.1. Es sind strukturelle Als Hausärzte gelten Ärzte für Allgemeinmedizin, Kinderärzte, Internisten, die auch eine hausärztliche Funktion ausüben, oder die die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt haben, und programmatische Anpassungen Ärzte ohne Gebietsbezeichnung. 5.2. Als Fachärzte gelten alle übrigen Verbundärzte sowie diejenigen Gesellschafter, die – ohne Arzt zu sein - an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, also psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. 6. Jeder nach Gründung der Gesellschaft als Gesellschafter neu hinzugekommene Vertragsarzt bzw. -psychotherapeut stimmt der Aufnahme weiterer Gesellschafter nach Maßgabe der vorgenannten Kriterien unwiderruflich zu. 7. Jeder Gesellschafter hat die für die Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR verbindlichen Verträge zu beachten und sich zu verpflichten, die Inhalte und Zwecke der Gesellschaft mitzutragen und zu fördern. 8. Die Gesellschafter verpflichten sich, keine Verträge mit anderen konkurrierenden Praxisverbünden oder konkurrierenden Leistungsanbietern im Zusammenwirken Gesundheitswesen im Landkreis Reutlingen abzuschließen. Entsprechende Verträge sind der Geschäftsführung anzuzeigen und auf Verlangen vorzulegen. 1. Die Gesellschaft trägt den Namen Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR. 2. Sitz der Gesellschaft ist Reutlingen. 3. Ein Umwandlungsvorschlag in eine Genossenschaft oder eine andere Gesellschaftsform soll nach juristischer Prüfung der Gesellschafterversammlung zur Entscheidung bis spätestens Mitte 2002 vorgelegt werden. Ergänzung: Wird in 2007 neu geprüft. Die Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR verfolgt insbesondere folgende Zwecke: 1. Die Sicherung des Vereins- Überlebens mittelständischer, frei niedergelassener ärztlicher Praxen durch Schaffung flexibler Reaktionsmöglichkeiten auf neue gesetzliche Vorgaben und Ver- bandssports politische Veränderungen; 2. Die Verbesserung der kollegialen Zusammenarbeit auf dem Boden eines neuen Vertrauensverhältnisses auch und insbesondere zwischen Haus- und Fachärzten u. a. durch Einhaltung eines Kodexes guter kollegialer Zusammenarbeit; 3. Die Verbesserung des Informationsflusses; 4. Die Umsetzung von Rationalisierungsmöglichkeiten durch -die Koordinierung der Tätigkeit mit staatlichen Institutionenanderen medizinischen Hilfsberufen, Kommunen z.B. physikalische Therapie, Pflege u.a., - Einrichtung von Geräte- und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlichLaborgemeinschaften und Förderung von Ärztehäusern; - Schaffung der Rahmenbedingungen für gemeinsamen kostengünstigen Einkauf; 5. den Aufbau und Ausbau eines eigenen Qualitätssicherungssystems und eigener Qualitätsstandards, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte eine Vorgabe von aussen zu erzeugenvermeiden - durch Bildung von Qualitätszirkeln, - durch Anerkennung von Behandlungsleitlinien, - durch Einrichtung von Beratungs- und Schulungsstellen, - durch zentrale Fortbildungsveranstaltungen; 6. Umso mehr benötigen Landesregierung die Stärkung der patientenorientierten ambulanten Versorgungsstruktur durch - zentrale Organisation von Präsenzzeiten, - Verbesserung der ambulanten Rehabilitation, - Förderung des Grundsatzes ambulant vor stationär, - Sicherstellung der Kontinuität der ärztlichen Behandlung ohne sektorale Trennung, - Begrenzung der Mengenausweitung, - Kooperation mit Krankenhäusern, - Kooperation mit zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Psychotherapeuten, - Kooperation mit nichtärztlichen Leistungserbringern (z.B. Krankengymnasten, Ergotherapeuten), - Entwicklung effektiver Kostenmanagementsysteme, - Sicherung der Versorgungsqualität; 7. die Sicherung der Marktposition der niedergelassenen Ärzte gegenüber Krankenkassen und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Zieleanderen Großkonzernen und anderen Leistungsanbietern - durch eine qualitative Kooperation, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen- durch eine verbesserte wirtschaftliche Kooperation. 8. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇Ärztenetz Reutlingen GbR hat keine Gewinnerzielungsabsicht.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen 1. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR gliedert sich zunächst in fünf räumliche Bereiche: 1.1 Reutlingen Nord und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.angrenzendes Unteramt 1.2 Reutlingen West

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Sources: Gesellschaftsvertrag

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Die Partner Bundesstadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Ahrweiler sowie deren Städte und Gemeinden bearbeiten seit mehr als zehn Jahren gemeinsame Projekte und Konzepte zu Fragestellungen einer nachhaltigen Siedlungs- und Strukturpolitik. Gemeinsames Arbeits- und Koordinierungsgremium ist der Herausforderungen für unser Land zu leistenRegionale Arbeitskreis Entwicklung, sind auch Planung und Verkehr (rak). In diesem Rahmen wurde in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle den Jahren 2001 und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- 2002 ein Regionales Einzelhandels- und Ver- bandssports Zentrenkonzept als Baustein nachhaltiger Siedlungsentwicklung mit staatlichen InstitutionenUnterstützung durch die Büros von Rothkirch und Partner, Kommunen Düsseldorf, Planquadrat Dortmund und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇ - ▇▇▇▇ für Raumplanung und Kommunikation, Frankfurt a.M., in einem gemeinsamen kommunikativen und auf common sense ausgerichteten Prozess erarbeitet. Eine grundsätzliche Erkenntnis der Arbeit ist, dass die Versorgung in der Region noch über- wiegend zufriedenstellend ist und bisher keine tiefgreifenden Konflikte um großflächige Einzelhandelsansiedlungen entstanden sind. Gleichwohl beobachten die Partner, dass die gegenwärtige Einzelhandelsentwicklung zunehmend die Versorgung einzelner Orts- und Siedlungsteile in Frage stellt und immer häufiger auch die Zentrenentwicklung beeinträchtigt. Im östlichen Rhein-Sieg-Kreis, aber auch in den Eifelgemeinden des Kreises Ahrweiler fällt die Grundversorgung immer häufiger brach. In vielen Orten, Ortsteilen und Wohnquartieren gibt es keine Läden mehr. Die Beeinträchtigungen der Zentren entstehen vielfach aus den nicht beabsichtigten Auswir- kungen der sogenannten Nebensortimente von Fachmärkten, insbesondere Bau-, Garten- oder Möbelmärkten. Ebenso ist zu beobachten, dass Gewerbegebiete sich schleichend in Einzelhandelsstandorte verwandeln. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über dadurch mitverursachte Verlust der Angebotsvielfalt in den Ortskernen schränkt deren Vitalität erheblich ein und droht dort eine negative Ent- wicklungsspirale auszulösen. Die betriebswirtschaftlichen Zwänge und Strategien der Einzelhandelsunternehmen und die Ziele hinausfehlende Berücksichtigung gemeindeübergreifender Auswirkungen sind wesentliche Ursa- chen für diese Entwicklungen. Die regionalen Partner beabsichtigen deshalb, die größeren Projekte in den Bereichen Einzelhandel und Freizeit, deren Wirkungen die kommunalen Grenzen überschreiten, in gemeinsamer Verantwortung in einer vertrauensvollen, kooperati- ven Zusammenarbeit umzusetzen. Diese Zusammenarbeit richtet sich auch an die Investo- ren und Unternehmen. Für die konkrete Organisation geben sich die Partner, gestützt auf die Untersuchung zum regionalen Einzelhandels- und Zentrenkonzept, eine Verfahrensordnung. Diese Verfahrensordnung schränkt die kommunale Planungs- und Entscheidungshoheit nicht ein, sondern stützt sich auf die freiwillige Selbstorganisation der Vergangenheit jeweils berührten Kommunen. Die Partner Bundesstadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Ahrweiler und ihre Städte, Gemein- den bzw. Verbandsgemeinden geben sich diese Verfahrensordnung zur Unterstützung der regionalen Entwicklung und um die Möglichkeiten zur Sicherung der Grundversorgung zu stärken. Diese Vereinbarung gilt für die unterzeichnenden Städte, Gemeinden und Verbands- gemeinden der Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler. Zur Sicherstellung der Einzelhandelsversorgung für alle Bevölkerungsgruppen strebt die Region die Erhaltung und Entwicklung der Stadt- und Siedlungszentren als Kristallisations- kerne der lokalen Identität durch wirtschaftliche, kulturelle und soziale Aktivitäten an. Für die Behandlung von Ansiedlungs-, Umnutzungs- oder Erweiterungsbegehren im Zusammenwirken zwischen Landesregierung Bereich des Einzelhandels wird ein Verfahren vereinbart, das auf offener Kommunikation und Landessportbund vereinbart wurdenKoope- ration beruht und in allen Fällen, in denen gemeindeübergreifende Belange berührt sind, in freiwilliger, aber verbindlicher Verpflichtung nach vereinbarten Prinzipien und Regeln erfolgt. Sie berücksichtigt programmatisch und Das Verfahren sowie die Flächengrößen, bei denen das Verfahren regelmäßig anzuwenden ist, sind im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- Anhang zu dieser Vereinbarung beschrieben. Um Informationsaustausch und Verbands- sport als auch den Sportoffene Kommunikation zu unterstützen, werden die Städte und (Verbands-)Gemeinden im Zusammenhang mit der von anderen Sportanbietern regionalen Kooperation alle regional relevanten Neuansiedlungswünsche, Erweiterungsabsichten sowie Umwandlungsabsichten im Sinne des § 3 der Geschäftsstelle des regionalen Arbeitskreises anzeigen und die ab- schließenden Entscheidungen über Ansiedlungsverfahren, Umnutzungs- oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure Erweiterungs- begehren in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrheindas regionale Online-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenPlanungssystem frühestmöglich einstellen.

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Sources: Regional Retail and Center Concept Agreement

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Seit 2012 besteht eine kontinuierliche und konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Herausforderungen Bundesagentur für unser Land Arbeit (BA) – beginnend im Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II (2012-2016) auf Grundlage von Kooperationsvereinbarungen vom 13. Januar 2012 und vom 27. Januar 2015 und anschließend im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (2017-2020) auf der Basis einer Vereinbarung vom 01./24. August 2017. Ziel des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander (2021-2028) als Fachprogramm im gesamtdeutschen Fördersystem ist, mithilfe der Mehrgenerationenhäuser dazu beizutragen, gute Entwicklungschancen und faire Teilhabemöglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen und damit gleichwertige und bessere Lebensverhältnisse in allen Gebieten Deutschlands zu leistenschaffen. Hierzu sollen die Mehrgenerationenhäuser als Orte der Stärkung bürgerschaftlichen Engagements ausgebaut werden und die Kooperationen zwischen Zivilgesellschaft, Unternehmen und Politik sollen verstärkt werden. Als zentrale Bestandteile der sozialen Infrastruktur in den Kommunen stärken Mehrgenerationenhäuser das nachbarschaftliche Miteinander, fördern den generationen- übergreifenden Kontakt untereinander und sind Knotenpunkte für freiwilliges Engagement. Durch niedrigschwellige Angebote erreichen sie wohnortnah Menschen jeden Alters und in verschiedensten Lebenslagen. Im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Sonderschwerpunkts „Förderung der Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen“ erbringen zahlreiche Mehrgenerationenhäuser zudem alltags- und praxisbezogene Unterstützungsangebote im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung. Die Mehrgenerationenhäuser kooperieren hierfür u. a. mit Arbeitgebern, Volkshochschulen, Beratungsstellen, Arztpraxen, Sport- und Kulturvereinen, Kindergärten und Schulen sowie mit Jobcentern. Dank der im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus möglichen Flexibilität bei der Ausgestaltung ihrer Angebote, sind auch die Mehrgenerationenhäuser in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen Lage, schnell auf kurzfristig anstehende Bedarfe zu bewältigenreagieren und geeignete Lösungsansätze und Strategien zu entwickeln. Es sind strukturelle Dies haben die Häuser etwa durch die anlassbezogene Entwicklung von Angeboten zur Integration von Menschen mit Migrations- und programmatische Anpassungen Fluchtgeschichte gezeigt sowie in Zeiten pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen mit der zügigen Umstellung ihrer Angebote auf räumliche Distanz und digitale Formate. Durch Angebote zur Stärkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und des freiwilligen Engagements tragen Mehrgenerationenhäuser dazu bei, Menschen (wieder) zu motivieren und in die Lage zu versetzen, eine Ausbildung zu absolvieren oder eine Beschäftigung aufzunehmen. Mehrgenerationenhäuser steigern durch sog. Vorfeldmaßnahmen die Beschäftigungsfähigkeit sowohl ihrer Nutzerinnen und Nutzern (z. B. durch Mentorenprogramme, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen) als auch von freiwillig Engagierten. Durch die begegnungs- und beteiligungsorientierte Angebotsstruktur in den Mehrgenerationenhäusern erwerben die Teilnehmenden soziale, persönliche und berufliche Kompetenzen, schöpfen ihre individuellen Potentiale besser aus und bauen neue soziale Kontakte auf. Die Stärke der Mehrgenerationenhäuser liegt dabei im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch niedrigschwelligen Bereich und im Ressourceneinsatz sowohl Zugang zu schwer erreichbaren Zielgruppen. Mit ihren Beratungs- und Unterstützungsangeboten ergänzen die Mehrgenerationenhäuser die Angebote der Arbeitsverwaltungen vor Ort und fördern u. a. die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Durch leicht zugängliche Angebote für Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte, von der Kinderbetreuung zu Sprachkursen bis hin zu Patenschafts- und Mentorenprojekten, unterstützen sie ihre gesellschaftliche wie auch Arbeitsmarktintegration. Ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Mehrgenerationenhäuser ist ihre ausgeprägte Netzwerkarbeit. Ihre gute Kooperation mit den Vereins- lokalen Akteuren aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Verbands- sport als auch Wirtschaft trägt entscheidend zur erfolgreichen Unterstützung der gesellschaftlichen Teilhabe und der Integration in den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffenAusbildungs- und Arbeitsmarkt bei. Die Entwicklung Mehrheit der Mehrgenerationenhäuser kooperiert bereits mit den verschiedenen Akteuren der Arbeitsverwaltung wie den Jobcentern, Agenturen für Arbeit und Regionaldirektionen und fast alle Mehrgenerationenhäuser arbeiten bereits erfolgreich mit Unternehmen und Wirtschaftsverbänden zusammen. Die Mehrgenerationenhäuser sorgen bspw. durch Kinderbetreuung auch in Randzeiten für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei den Unternehmensmitarbeiter/-innen; die Wirtschaftsunternehmen bringen sich wiederum bspw. durch personelles Engagement von Mitarbeitenden oder dem Bereitstellen von Praktika ein. Für Wirtschaftsunternehmen und Handwerksbetriebe können Mehrgenerationenhäuser nicht zuletzt wichtige Schnittstellen für die Akquise von Auszubildenden und Mitarbeitenden bilden. Insbesondere auch für die vom Fachkräftemangel betroffenen Berufe kann ein Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Mehrgenerationenhäusern und (Ausbildungs-)betrieben bzw. Unternehmen und der lokalen Arbeitsverwaltung von großer Bedeutung sein. Auf Grundlage dieser Vereinbarung möchten BMFSFJ und BA die bewährte Kooperation im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander fortsetzen und die Kooperationsmaßnahmen vor Ort verstärken. Die Kooperationsvereinbarung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten BMFSFJ und Vorhabender BA verfolgt das Ziel, die Zusammenarbeit der Kooperationspartner im Bereich Arbeitsmarktintegration und Beschäftigungsförderung sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege auszubauen und zu intensivieren. Die Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit, die (Re-)Integration in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument gesellschaftliche Teilhabe auch schwer erreichbarer Personengruppen sollen hierdurch weiter verbessert und diese Potenziale zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung Sicherung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenFachkräftebedarfs genutzt werden.

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Sources: Kooperationsvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag Mit Aufnahme des Gebietes „Höfe“ in das Städtebauförderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz können in den kommenden Jahren umfangreiche Einzelmaßnahmen im Fördergebiet umgesetzt werden. Ziel der Sanierung ist der Erhalt der baukulturell wertvollen Bausubstanz durch Modernisierung und Instandsetzung unter besonderer Berücksichtigung des Denkmalschutzes. Die „ Höfe“ von Wolfsburg sind ein herausragendes Stadtdenkmal, dessen Erhaltung, P flege, Instandhaltung und Entwicklung besondere Anforderungen stellt. Die Stadt bezuschusst Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden im Geltungsbereich der Sanierungssatzung der Stadt Wolfsburg unter Maßgabe des Besonderen Städtebaurechts (§§ 136 ff BauGB), der Verwaltungsvereinbarung der Länder zur Beantwortung Städtebau- förderung (VV-Städtebauförderung) sowie der Herausforderungen Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Niedersachsen. Die Maßnahmen müssen im Einklang mit den im städtebaulichen Rahmenplan vom 20.06.2018 zum Ausdruck gebrachten Zielen stehen. Unter Verzicht auf eine genaue Berechnung eines Erstattungsbetrages für unser Land Modernisierung und Instandsetzung werden pauschale Zuwendungen gemäß dieser Förderrichtlinie gewährt. ⮚ Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Gebäude innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Höfe“ liegt. ⮚ Sämtliche Förderungsarten nach dieser Richtlinie sind nachrangig zu leistengewähren. Kosten, die aus anderen verfügbaren öffentlich-rechtlichen Fördermitteln – wie z.B. die über die Investitions- und Förderbank (NBank) zu beantragende niedersächsische Wohnungsbau- förderung – gefördert werden können, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigennicht förderfähig. Die nach dieser Richtlinie förderungsfähigen Maßnahmenkosten werden um diese öffentlich-rechtlichen Fördermittel reduziert, wenn sie trotz Verfügbarkeit nicht ausgeschöpft werden. Es ist jedoch möglich, die Städtebauförderung und das andere Förderprogramm auf unterschiedliche Bereiche der Modernisierung und Instandsetzung zu beziehen (z. B. durch Bildung von Bauabschnitten oder Trennung nach Gewerken). ⮚ Gefördert wird der finanzielle Mehraufwand für die denkmalgerechte Modernisierung und Instandsetzung der Gebäude innerhalb des Sanierungsgebietes. ⮚ Die mit Hilfe von Städtebaufördermitteln geförderten Modernisierungen/Instandsetzungen dürfen nicht zu Mieterhöhungen führen. ⮚ Vor der Durchführung der Maßnahme muss eine Fördermittelvereinbarung in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag) zwischen Antragsteller und der Stadt Wolfsburg abgeschlossen werden. ⮚ Die Zusage für eine Förderung wie für eine mögliche Förderung einer Modernisierungs- voruntersuchung erfolgt in Form eines Bescheides. ⮚ Die Planung und Überwachung der Durchführung der Maßnahme muss durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser nach § 53 NBauO erfolgen. ⮚ Eine bereits begonnene Maßnahme ist nicht förderfähig. Vor Abschluss eines Vertrages zwischen Antragsteller und der Stadt Wolfsburg darf nicht mit der Maßnahme begonnen werden. Eine Ausnahmegenehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann durch die Stadt erteilt werden, wenn Inhalt und Umfang der Maßnahme feststehen, diese den Inhalten der Förderrichtlinie entsprechen und die ausstehende Ausfertigung des Vertrages einen Zeitverzug erzeugt, der eine Umsetzung der Maßnahme erheblich erschwert. ⮚ Vor Baubeginn sind strukturelle und programmatische Anpassungen alle etwaig erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung, denkmalrechtliche Genehmigung, sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB) einzuholen. Hierbei ist besonders zu beachten, dass alle Maßnahmen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports Einklang mit staatlichen Institutionendem Denkmalrecht erfolgen müssen. ⮚ Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugenweder dem Grunde noch der Höhe nach. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis ⮚ Fördermittel müssen in ausreichender Höhe zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-WestfalenVerfügung stehen. Dabei sind konkrete Ziele, ⮚ Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nur einmalig. ⮚ Es werden ausschließlich vertraglich vereinbarte Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇gefördert.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.

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Sources: Förderrichtlinie Für Modernisierungs Und Instandsetzungsmaßnahmen

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag Die Behandlung chronischer Erkrankungen soll durch strukturierte Behandlungs- programme (im Folgenden Disease-Management-Programme - DMP genannt) nach § 137f SGB V, die auf der RSAV und der DMP-A-RL beruhen, optimiert werden. Die Vertragspartner vereinbaren am 26.03.2019 mit Wirkung zum 01.04.2019 die Neufassung des Vertrages nach § 73a SGB V zur Beantwortung Durchführung der Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind auch strukturierten Behandlungsprogramme mit Asthma bronchiale und COPD vom 01.12.2017 in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenFassung des 2. Es sind strukturelle Nachtrages vom 27.11.2018. Die vertrag- lichen Anpassungen des zum 01.04.2019 neu gefassten Vertrages berücksichti- gen die Änderungen der zum 01.07.2014 in Kraft getretenen DMP-A-RL bis ein- schließlich ihrer 17. Änderung (Beschlussfassung vom 15.08.2019). Asthma bronchiale und programmatische Anpassungen COPD fallen unter die Bezeichnung chronisch obstruktive Atemwegserkrankung. Für beide Erkrankungen wird eine Häufigkeit von 10-20% der erwachsenen Po- pulation angenommen, mit einer Überschneidung auf Grund der diagnostischen Unschärfe. Für Deutschland kann daher von ca. 15 Mio. Asthma bronchiale so- wie COPD-Erkrankten ausgegangen werden. Nach Auffassung des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Zusammenwirken Gesundheitswesen ist die Struktur der pneumologischen Versorgung zur Prä- vention, Kuration und Rehabilitation bei Asthma bronchiale - und COPD-kranken Kindern und Erwachsenen in Deutschland verbesserungsbedürftig. Kindern und Jugendlichen ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ist im DMP Asthma ein be- sonderer Schwerpunkt gewidmet. Die chronischen obstruktiven Atemwegser- krankungen stellen wegen der in vielen Fällen im Rahmen eines längeren Be- handlungsablaufes notwendig werdenden stationären Behandlungsepisoden und/oder Rehabilitationsmaßnahmen insbesondere in ihrer chronischen Ver- laufsform eine Erkrankung dar, bei der ein sektorenübergreifender Behandlungs- und Koordinationsbedarf besteht. Bei den chronischen obstruktiven Atemwegserkrankungen vermag die Patientin oder der Patient durch Selbstmanagement und über eine Verhaltensänderung bei lebensstilassoziierten Risikofaktoren, z.B. durch eine Aufgabe des Vereins- Rauchens, den Krankheitsverlauf erheblich zu beeinflussen. Diesem Umstand wird im Rah- men der strukturierten Behandlungsprogramme Rechnung getragen. Die grundlegenden Regelungen finden sich für Asthma bronchiale und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugenCOPD gemeinsam in einem Vertrag. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definierenDie Diagnosespezifika werden durch eine Differen- zierung zwischen Versicherten, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports aufgrund der Diagnose Asthma bronchiale teilnehmen und Versicherten, die aufgrund der Diagnose COPD teilnehmen, kenntlich gemacht sowie in Nordrhein-Westfalen erzeugenunterschiedlichen diagnosespezifischen Anlagen. Die FähigkeitVertragspartner stimmen überein, syste- matisch, strukturell dass durch dieses Programm und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in Abschnitt IV und den Anlagen 6a bis 6b beschriebenen Qualitätssicherungsmaß- nahmen die Vertrauensbeziehung zwischen Patient und Arzt nicht gestört wird und seitens der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurdenKrankenkassen kein Eingriff in die medizinischen Belange des Arzt-/ Patientenverhältnisses stattfindet. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, Gleichzeitig wird der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in Qualitätssiche- rungsauftrag der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenKVH erfüllt.

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Sources: Vertrag Nach § 137f SGB V

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag Kinderarmut bedeutet nicht nur materielle Knappheit, sondern oft auch fehlende Bildungschancen, schlechte Berufsperspektiven, schlechterer Gesundheitszustand, weniger kulturelle Teilhabe, weniger Bewegung, weniger soziale Kontakte und Netzwerke. Ein zentrales Handlungsfeld zur Beantwortung Eindämmung der Herausforderungen Auswirkungen der Kinderarmut in Nürnberg ist „Sport und Bewegung für unser Land alle Kinder“. Die Aktion „Hinein in den Sportverein“ wurde vom SportService und vom Sozialamt der Stadt Nürnberg in Kooperation mit dem Bayerischen Landes- Sportverband e.V., Sportkreis Nürnberg, und der Sportjugend Nürnberg entwickelt. Gemeinsam mit allen gemeinnützigen Nürnberger Sportvereinen sollen Türen geöffnet werden. Alle Nürnberger Sportvereine sind aufgerufen, sich an der Aktion zu leistenbeteiligen. Über die Übernahme der Mitgliedsbeiträge durch Gutscheine des Bildungs- und Teilhabepaketes hinaus sollen die betroffenen Kinder, sind auch Jugendlichen und jungen Erwachsenen unterstützt werden. Mit der Aktion „ Hinein in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle den Sportverein“ soll Kindern, Jugendlichen und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definierenjungen Erwachsenen, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch noch nicht 27 Jahre alt sind und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- Rahmen des Bildungs- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern Teilhabepaketes oder vereinsungebunden betrieben wirddes Nürnberg-Passes Mitglied in einem gemeinnützigen Sportverein sind bzw. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am SportgeschehenMitgliedschaft neu erworben haben, eine Verbesserung aktive Teilnahme im Sportverein ermöglicht werden. Gefördert werden Sportbekleidung, Sportgeräte, Kursgebühren, Trainingslager, Freizeitaktivitäten, Fahrten u.Ä. Sollte die/der Zusammenarbeit Anspruchsberechtigte ausschließlich im Besitz eines Nürnberg-Passes sein, ist auch die Übernahme von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenMitgliedsbeiträgen möglich.

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Sources: Rahmenvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung der Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind auch Die Förderung des Sports ist als Staatszielbestimmung in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenThüringer Verfassung verankert. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung Dies verdeutlicht den hohen Stellenwert des Sports in Nordrhein-WestfalenThüringen. Dabei sind konkrete ZieleVorrangiges Anliegen des Freistaates Thüringen ist es einerseits, Maßnahmen den Sport in seiner ganzen Vielfalt als Hilfe zur Selbsthilfe zu fördern und erforderliche Ressourcen zu definierenstärken. Andererseits ist der selbstverwaltete Sport auf die Förderung der öffentlichen Hand angewiesen, will er seine stabilisierende und Werte vermittelnde gesellschaftliche Funktion erfüllen. Unter Beachtung der Autonomie des freien Sports, der Subsidiarität der Sportförderung, der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Organisatoren des Sports sowie auf Grundlage parteipolitischer Neutralität entwickelt die Landesregierung die erforderlichen Rahmen- bedingungen weiter, die zusätzliche Dynamik der Thüringer Sport zu seiner Entwicklung und zur Entwicklung Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Aufbauend auf diesen Grundsätzen kann der gemeinwohlorientierte Sport seine Kraft optimal entfalten und unterstützt staatliches Handeln durch Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsleistungen. Der LSB Thüringen ist die freiwillige Vereinigung der Turn- und Sportvereine sowie sonstiger Sportgemeinschaften des Sports Freistaates Thüringen. Unter seinem Dach sind in Nordrhein-Westfalen erzeugen23 Kreis- und Stadtsportbünden derzeit über 366.000 Mitglieder in rund 3.400 Sportvereinen organisiert. Insgesamt 47 Landessportverbände und 23 Anschlussorganisationen gestalten in ihrer Sportart den Breiten- und Freizeitsport sowie Wettkampfbetrieb und sichern die sportfachliche Ausbildung. Die FähigkeitThüringer Sportjugend mit ihren Untergliederungen ist der Jugendverband des LSB Thüringen. Diese Zahlen machen den LSB Thüringen zur größten Bürgerorganisation des Freistaates Thüringen. Der gemeinnützige Sport ist eine wesentliche Säule der Gesellschaft. Die Sportvereine bieten den Menschen vor Ort Zugänge zu gesellschaftlicher Teilhabe und leisten immense Beiträge zu Bildung, syste- matischGesundheit, strukturell sozialer Integration und programmatisch Sportentwicklungsziele Inklusion in und durch Sport. Der Sport fördert aktive Lebensweisen, vermittelt elementare Werte, trägt zur Völkerverständigung bei und motiviert zu entwickeln, zu vereinbaren Ehrenamt und umzusetzen ist ein Markenzeichen Engagement für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇Gemeinwohl. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über Er prägt die Ziele hinausLebenswelt von Menschen positiv und schafft Lebensqualität. Eine verlässliche und auskömmliche Förderung der Sportorganisationen sowie angemessene Rahmenbedingungen vor allem in der Sportstätteninfrastruktur sind Ausdruck der Wahr- nehmung und Anerkennung der gesellschaftlichen Bedeutung des organisierten Sports. Neben dem unbezahlbaren ehrenamtlichen Engagement, welches den organisierten Sport überhaupt erst ermöglicht, sind hauptamtliche Strukturen erforderlich, die in dieses Engagement stützen und fördern. Mit dem finanziellen Eigenaufkommen des Sports, das sich aus Mitgliedsbeiträgen und Sponsoringleistungen zusammensetzt, legt der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, organisierte Sport die Grundlage für diese öffentliche Förderung nach dem Prinzip der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffenSubsidiarität. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht gemeinnützigen Sports im Freistaat Thüringen profitiert von einer erfolg- reichen Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Thüringen und dem LSB Thüringen. Diese Ziel- und Leistungsvereinbarung als neues Element der Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Thüringen und dem LSB Thüringen beschreibt die angestrebte Entwicklung der durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmenden LSB Thüringen wahrgenommenen Aufgaben und stellt verbindliche Ziele für die Weiter- entwicklung der Thüringer Sportlandschaft auf. Zur Umsetzung der Zwecke und Ziele ergeben sich Aufgaben des LSB Thüringen in den Handlungs- und Aufgabenfeldern: ▪ Sportentwicklung und Bildung, Projekten ▪ Jugendarbeit im Sport sowie ▪ Sport und Vorhaben, Gesellschaft. Als Grundlage dessen nimmt der LSB Thüringen die Interessenvertretung seiner Mitglieder und das Eintreten für angemessene Rahmenbedingungen in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit den Themenfeldern ▪ Ehrenamt und freiwilliges Engagement sowie ▪ Sportstätten als den beiden wesentlichen Säulen des organisierten Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegebenwahr. Mit dem Angebot von vielfältigen ▪ Beratungs- und Unterstützungsleistungen versteht sich der vorliegenden Zielvereinbarung Sport LSB Thüringen mit seiner Geschäftsstelle als Dienstleister für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen seine Mitglieds- organisationen. Dies vorangestellt wird zwischen den Partnern folgende Vereinbarung geschlossen: Die zielgerichtete Unterstützung der Vereine und Verbände beim Erhalt und der Weiter- entwicklung des flächendeckenden Trainings- und Wettkampfbetriebes für die unter- schiedlichsten Zielgruppen im Breiten- und Leistungssport und die Förderung des vielfältigen Kompetenzerwerbs durch Sport sind die Hauptziele des Handlungsfeldes Sportentwicklung und Bildung. Daraus abgeleitet wird der LSB Thüringen ▪ seine Mitgliedsorganisationen in zielgruppenspezifischen Maßnahmen der Sport- entwicklung beraten und fördern, insbesondere durch - Projekte zur Sportentwicklung (Kinder- und Jugendsport, Talentsichtung, Gesundheitssport, Sport der Generation 50+, Deutsches Sportabzeichen), - Wettbewerbe und Preise für beispielhafte Initiativen, - das Projekt „Übungsleiter-Sharing“, ▪ die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Kindergärten und Sportvereinen unterstützen und fördern, ▪ das Programm „bewegte Kinder = gesündere Kinder“ federführend bis 2020 umsetzen und in den folgenden Jahren arbeitsteilig mit dem TMBJS fortführen und finanzieren, ▪ für eine zielgerichtete Entwicklung leistungssportlicher Talente die „Konzeption zur weiteren Entwicklung und Förderung des Sports Leistungssports in Nord- rheinThüringen“ in Abstimmung mit den Partnern des Verbundsystems Leistungssport und unter Einbindung der Thüringer Sportfachverbände evaluieren und fortschreiben, ▪ ausgewählte paralympische Sportarten in Abstimmung mit dem Thüringer Behinderten- und Rehabilitations-Westfalen benennt Sportverband (TBRSV) auf der Grundlage abgestimmter Konzeptionen im Leistungssport-Personalbereich unterstützen, ▪ zum Zwecke der Sensibilisierung und Vorhaben Verpflichtung der Nachwuchssportler*innen und deren Trainer*innen und Betreuer*innen zur Einhaltung der Bestimmungen und Regelungen eines dopingfreien Sports, den Anti-Doping-Maßnahmeplan des LSB Thüringen im Zusammenwirken mit seinen Mitgliedsorganisationen umsetzen, ▪ jährlich eine bedarfsgerechte Anzahl von zentralen und dezentralen (flächendeckenden) Angeboten in der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Funktionsträger*innen sowie von Trainer*innen/ Übungsleiter*innen in der Grundlagen- bzw. sportartübergreifenden Aus- und Fortbildung unterbreiten und fördern und ▪ die Rahmenbedingungen und Angebote der Landessportschule Bad Blankenburg als zentrale Bildungsstätte vieler Sportfachverbände und Vereine, als Standort für deren erfolgreiche Bewältigung definiertTrainings- lager und Wettkämpfe sowie für die Gremienarbeit seiner Verbände und Vereine noch stärker dem Bedarf seiner Mitgliedsorganisationen anpassen. Landes- regierung Dafür wird das TMBJS ▪ das Programm „bewegte Kinder = gesündere Kinder“ weiterhin unterstützen und Landessportbund erwarten durch den anstehenden Evaluationsprozess des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplan- entwicklung und Medien begleiten, ▪ die Umsetzung Kooperationen zwischen Schulen, Kindergärten und Sportvereinen weiter auf der Zielvereinbarung Sport 2023 Grundlage der Vereinbarung zwischen dem TMBJS und dem LSB Thüringen jährlich fördern und unterstützen, ▪ die Trainerförderung 2027 eine breite Nachwuchsleistungssport sowie die Förderung der Trainer*innen zur Absicherung des Spezialsportunterrichts an den Sportgymnasien weiterführen und im Abgleich mit der Vergütung landesangestellter Sportlehrer*innen anpassen, ▪ Rahmenbedingungen prüfen, um den Einsatz von qualifiziertem Trainerpersonal zu sichern und weiterzuentwickeln, ▪ seine Förderung der Landessportschule Bad Blankenburg in Form eines Betreiberkosten- zuschusses weiterführen und ▪ die Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung an der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenFinanzierung sportmedizinischer Grunduntersuchungen für Athlet*innen des Nachwuchsleistungssports prüfen.

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Sources: Ziel Und Leistungsvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Die Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH bietet den Schulen landesweit die Energiekiste zum Verleih an. Die Bereitstellung dient der Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind auch in thematischen Verankerung der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen Erneuerbaren Energien im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugenUnterricht. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-WestfalenDie Energiekiste ist für die Klassenstufen 4 bis 6 geeignet. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definierenZu den Nutzern zählen Schulen, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugenvon Kindern der 4. bis 6. Klassenstufe besucht werden. Der Nutzungsgeber gestattet dem Nutzer die Nutzung der Energiekiste für die vereinbarte Nutzungsdauer. Die FähigkeitNutzung der Energiekiste umfasst die in Anlage 1 aufgelisteten Gegen- stände. Die Energiekiste ist nur für den bestimmungsmäßigen Gebrauch vorgesehen. An dem Nut- zungsgegenstand dürfen keinerlei irreversible Veränderungen vorgenommen werden. Der Nutzungsgegenstand oder ein Teil davon darf weder zur Nutzung an unberechtigte Dritte weitergegeben, syste- matisch, strukturell noch vermietet oder verkauft werden. Eine Nutzungsgebühr wird nicht erhoben. Die Nutzungsdauer richtet sich nach der dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Verein- barung. (Siehe unter § 10 Daten des Nutzers). Die maximale Nutzungsdauer beträgt 6 Wochen bzw. 42 Tage und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren kann nur in Einzelfällen verlängert werden. Eine Verlängerung über die 6 Wochen hinaus wird nicht garantiert und umzusetzen liegt im Ermessen des Anbieters. Die Nutzungsdauer beginnt mit der Ausgabe des Nutzungsgegenstandes durch den Nut- zungsgeber und endet mit dem Wiedereintreffen des Nutzungsgegenstandes am Bestim- mungsort Kaiserslautern. Zur Fristwahrung ist ein Markenzeichen für das der Poststempel ausreichend. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen ▇▇▇▇▇▇▇▇▇., ▇▇▇▇- oder einen in Rheinland-Pfalz anerkannten Feier- tag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinausNutzer erklärt sich bereit, die in der Vergangenheit das Rücksendeporto zu übernehmen. Der Nutzer verpflichtet sich zur besonderen Sorgfalt im Zusammenwirken zwischen Landesregierung Umgang mit der Energiekiste. Der Nutzer haftet für den Verlust und Landessportbund vereinbart wurdendie Beschädigung von Einzelteilen sowie der gesamten Energiekiste. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, Jede Beschädigung oder Verlust des Nutzungsgegenstandes oder eines Teils davon ist der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffenEnergieagentur sofort schriftlich anzuzeigen. Die Entwicklung Gefahr für den Nutzungsgegenstand, einschließlich der Gefahr des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht Untergangs durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmenhöhere Gewalt oder durch sonstigen Zufall, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit trägt der Mieter ab dem Zeitpunkt der Versen- dung durch den Nutzungsgeber bis zum Wiedereintreffen der Energiekiste beim Nutzungs- geber. Die Benutzung der Energiekiste erfolgt ausschließlich auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung eigene Gefahr des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenNutzers.

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Sources: Nutzungsvertrag

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung der Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenIm Innovationsbündnis Hochschule 2008 vom 11. Es sind strukturelle Mai 2005 haben die Hochschulen und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- die Bayerische Staatsregierung ihre Leistungen und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugengemeinsamen Ziele einver- nehmlich vereinbart. Die FähigkeitStaatsregierung ist dabei in Vorleistung getreten, syste- matisch, strukturell indem sie den Hochschulen insbesondere Planungssicherheit bis Ende 2008 und programmatisch Sportentwicklungsziele die Belas- sung der Hochschuleinnahmen zu entwickeln, zu vereinbaren 100 % zugesichert hat. Ferner erhalten die Hoch- schulen in den Jahren 2005 und umzusetzen ist ein Markenzeichen 2006 insgesamt 160 Mio. € an Baumitteln aus dem „Investitionsprogramm Zukunft Bayern“. In den Innovationsfonds werden für das die Fachhochschulen Mittel in Höhe von ▇▇▇▇▇.▇▇▇.▇▇▇ € im Jahr 2006 und insgesamt 30 Stellen unterschiedlicher Wertigkeit bis zum Jahr 2008 eingestellt. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über Als nichtmonetäre Leistung erhalten die Hochschulen im neuen Hochschulrecht weitere Autonomie und Eigenverantwortung, und es kann die Gewährung weiterer Haushaltsflexibilisierung bis hin zur Einführung von Globalhaushalten eingeräumt werden. Grundlage der Zielvereinbarungen ist das Optimierungskonzept für die bayerischen Hochschulen 2008. Seine Umsetzung ist die Basis, auf der Zielvereinbarungen grün- den und zusätzliche Profil bildende Akzente festgelegt werden. Dementsprechend werden in den Zielvereinbarungen mit der einzelnen Hochschule hochschulspezifi- sche Maßnahmen vereinbart. Sie konkretisieren das Innovationsbündnis und legen die maßgeblichen Parameter fest, die eine quantitative und/oder qualitative Kontrolle der Zielerreichung ermöglichen. Die notwendigen Maßnahmen, um die Ziele hinauszu errei- chen, gestalten die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung Hochschulen eigenverantwortlich. Mit den Zielvereinbarungen sollen Strukturentwicklung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffenErfolgskontrolle transpa- rent werden: Die Hochschulen haben nach außen für ihre strukturelle Ausrichtung Planungssicherheit. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung Inhalte der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalenwirken aber auch auf die hoch- schulinterne Steuerung.

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Sources: Zielvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Künstlerische Kreativität ist ein unabdingbarer Bestandteil der gesellschaftlichen Ent- wicklung und ein wichtiger Beitrag zur Beantwortung Bewältigung der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Die sechs bayerischen Kunsthochschulen nehmen eine zentrale Rolle für unser Land die Ausbildung des kreativen Nachwuchses in Bayern ein. Um die internationale Konkurrenzfähigkeit der Kunsthochschulen zu leistensichern, sind aber auch in um die besonderen Anforderungen der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen kommenden Jahre zu bewältigen. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für haben das Bayerische ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇- ministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und die staatlichen Kunsthochschulen in Bayern das Innovationsbündnis Hochschule 2018 unterzeich- net. Der Anspruch Das Innovationsbündnis gewährt den Kunsthochschulen die notwendige finan- zielle Planungssicherheit und dient zugleich als Rahmen für die vorliegende Zielver- einbarung zwischen der Hochschule für Musik Nürnberg und dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Zur Schärfung der Profilbildung der Hochschule und zur Entlastung der Lehre stellt das Staatsminis- terium den Kunsthochschulen befristet für die Laufzeit dieser Zielvereinbarung geht über je- weils eine W 2 – Stelle zur Verfügung. Zur finanziellen Unterfütterung der in den Ziel- vereinbarungen formulierten Ziele erhalten die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit Kunsthochschulen im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, Rahmen der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffenverfügbaren Haushaltsmittel jeweils pro Jahr 20.000 Euro. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit Mittel werden jährlich zugewiesen. Hinzu kommen Mittel für den Hochschulausbau mit Blick auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalensteigende Studierendenzahlen.

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Sources: Zielvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Beide Vertragsparteien geben ihrem Willen Ausdruck, ein vielfältiges Angebot für Bewegung, Spiel und Sport als feste Größe innerhalb der Herausforderungen Offenen Ganztagschulen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu schaffen. Bewegung, Spiel und Sport sind unverzichtbarer Bestandteil ganzheitlicher Bildungsförderung. Regelmäßige, möglichst tägliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote beeinflussen die motorische, soziale, emotionale, psychische und kognitive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig und führen auch im außersportlichen Bereich zu deutlichen Bildungsgewinnen. Ganztagsschulen und Ganztagsangebote bieten mit ihren Möglichkeiten große Chancen für unser Land zu leistendie Umsetzung dieser Ziele. Zentrale Grundlage der Weiterentwicklung von Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten ist die Zusammenarbeit von Schulen mit außerschulischen Partnern. Für den organisierten Sport sind das der Bund/SSV/GSV (individuell auf den jeweiligen Zuständigkeitsbereich formulieren) und die ihm angeschlossenen Sportvereine. Der Leistungsvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und dem Bund/SSV/GSV. Der Auftraggeber beauftragt den Bund/SSV/GSV mit der Planung, sind auch Koordination und Durchführung aller Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an den Offenen Ganztagsschulen der Stadt … (…) an den Offenen Ganztagsschulen in seiner Trägerschaft. (…) an den in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇Anlage 1 aufgeführten Offenen Ganztagsschulen. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinausBund/SSV/GSV verpflichtet sich, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung dass alle Bewegungs-, Spiel- und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern Sportangebote durch Sportvereine oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichenÜbungsleitungen durchgeführt werden. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung Auftraggeber verpflichtet sich, seine Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote ausschließlich vom Bund/SSV/GSV koordinieren zu lassen. Der Bund/SSV/GSV verpflichtet sich zur Durchführung der Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote mit einem Umfang von bis zu maximal … Zeitstunden/Unterrichtseinheiten pro Woche an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegebenjeder beteiligten Schule. Mit Darüber hinausgehenden Bedarf stimmt der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenAuftraggeber mit dem Bund/SSV/GSV ab.

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Sources: Leistungsvertrag

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung der Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen Die StadtteilGenossenschaft Hulsberg eG fördert eine gemeinwohlorientierte Wohnraumversorgung im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definierenSinne der Grundsätze der internationalen Genossenschaftsbewegung, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugenSelbstbestimmung, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung beinhalten. Nach Artikel 14 der Bremischen Landesverfassung hat jede BewohnerIn* der Freien Hansestadt Bremen Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Die FähigkeitStadtteilGenossenschaft Hulsberg eG schafft preisgünstigen Wohnraum, syste- matischund Wohnraum für sozial gemischte, strukturell nachbarschaftliche und programmatisch Sportentwicklungsziele generationenübergreifende oder altersbezogene Wohnformen und bewirtschaftet diesen. Der genossenschaftliche Wohnraum wird dauerhaft als preisgünstiger Wohnraum für die Mitglieder zur Verfügung gestellt. Im Besonderen werden auf dem Wohnungsmarkt benachteiligte Personen solidarisch unterstützt. Der Wohnraum wird durch genossenschaftliche Strukturen dauerhaft gesichert, gemeinschaftlich verwaltet, sozial gebunden und dem Markt sowie der Spekulation entzogen. Die StadtteilGenossenschaft Hulsberg eG fördert gemeinschaftliche Formen des Zusammenlebens, den sozialen Zusammenhalt in den Wohnquartieren und berücksichtigt angemessen ökologische Aspekte beim Bauen und Umbauen von Wohngebäuden. Die „eingetragene Genossenschaft“ ist nicht nur die Rechtsform, sondern ist gleichzeitig Anspruch und Programm. Vereinzelung und Verwertungsdruck setzt die StadtteilGenossenschaft Hulsberg eG eine kollektive Idee entgegen, die auf gegenseitiger Unterstützung beruht und sich selbst trägt. Die StadtteilGenossenschaft Hulsberg eG hilft solidarische Erfahrungen zu machen und politische Energien zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.

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Sources: Genossenschaftsvertrag

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag Die Aachener Erklärung des Bundesverbandes Museumspädagogik e.V. zur Beantwortung der Herausforderungen Zusammenarbeit von Museen und Ganztagsschulen vom Oktober 2005 ist eine wichtige Grundlage für unser Land zu leistendie qualitative Weiterentwicklung von Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten in allen Schulformen und Schulstufen. Ganztagsschulen mit ihren zusätzlichen Bildungs-, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle Förderungs- und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- Freizeitangeboten für Schülerinnen und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇ bieten gute Voraussetzungen, die Zusammenarbeit von Schulen und Museen zu intensivieren und systematisch in die außerunterrichtlichen Ganztagsangebote einzubinden und mit dem Unterricht in den verschiedenen Fächern zu verknüpfen. Dabei kommt der systematischen Arbeit auch am Lernort Museum eine besondere Bedeutung zu. Die Parteien dieser Vereinbarung sind sich darin einig, dass vor allem die folgenden Inhalte der Aachener Erklärung eine gute Voraussetzung für die Intensivierung der Zusammenarbeit bieten. Seit vielen Jahren arbeiten ▇▇▇.▇▇▇ als qualifizierter und verlässlicher Partner mit Schulen zusammen. Lehrkräfte und Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇ jeder Jahrgangsstufe und jeder Schulart besuchen Museen und lernen von deren vielfältigen Sammlungsbeständen. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über „Das Museum bietet für Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇ die Ziele hinauseinzigartige Möglichkeit, die in der Vergangenheit originalen, authentischen Zeugnissen direkt zu begegnen. Diese unmittelbare Begegung mit dem Original im Zusammenwirken zwischen Landesregierung Museum schafft Orientierungsgrundlagen und Landessportbund vereinbart wurdenMaßstäbe der Bewahrung von Erbe und Tradition, aber auch der Auseinandersetzung mit Gegenwart und Zukunft. Sie berücksichtigt programmatisch In Museen entdecken, erleben und im Ressourceneinsatz sowohl erlernen Kinder und Jugendliche ästhetische Werte, den Vereins- Zugang zu vergangenen Epochen und Verbands- sport als auch den Sportzu fremden Kulturen, sie schärfen ihren Blick auf unsere Welt und Umwelt und sie lernen neue Qualifikationen und Schlüsselkompetenzen, wie Teamfähigkeit und Toleranz, gesellschaftliches Engagement, Kommunikationsfähigkeit und Kreativität.“ (Aachener Erklärung zur Zusammenarbeit von Museen und Ganztagsschulen, 2005) Für die Umsetzung dieses gemeinsamen Willens schließen das MSW, das MGFFI, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in Arbeitskreis Museumspädagogik Rheinland und Westfalen e.V., der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten Verband Rheinischer Museen e.V. und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.Vereinigung Westfälischer Museen e.V. folgende Rahmenvereinbarung:

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Sources: Rahmenvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung der Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken Die Landeshauptstadt ist Eigentümerin des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das Grundstückes ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.-▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇-Weg 2a und 2b. Gemeinsam mit dem LandesSportBund, dem Land Niedersachsen und dem Bund trägt sie Sorge für die Aufrechterhaltung des Betriebes des aus dem Bundesleistungszentrum Hannover hervorgegangenen Sportleistungszentrums Hannover - im Folgenden: Sportleistungszentrum. Diese Einrichtung dient der Förderung des Leistungssports. Daneben erfolgt auch eine Nutzung durch Vereins- und Schulsport. Die Förderung des Leistungssports durch eine entsprechende Nutzung des Sportleistungszentrums obliegt in erster Linie dem LandesSportBund, während die Landeshauptstadt für die Förderung des Vereins- und Schulsportwesens durch eine entsprechende Nutzung des Sportleistungszentrums verantwortlich ist. Dieser Vertrag regelt das Verhältnis zwischen dem LandesSportBund - auch in seiner Funktion als ▇▇▇▇▇▇ des Olympiastützpunktes Niedersachsen (im Folgenden: OSP) - und der Landeshauptstadt im Hinblick auf die Nutzung und Finanzierung des Sportleistungszentrums. Daneben gelten die Benutzungsbedingungen der Landeshauptstadt Hannover für das Sportleistungszentrum (0) nach Maßgabe des § 8 Absatz (1) dieses Vertrages. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über LandesSportBund beteiligt sich anteilig an den Betriebskosten sowie an Bau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen des Sportleistungszentrums. Mittel die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit durch den Bund im Zusammenwirken zwischen Landesregierung Rahmen der Trainingsstättenförderung bewilligt werden, fließen in die Finanzierung durch den LandesSportBund in seiner Funktion als ▇▇▇▇▇▇ des OSP mit ein und Landessportbund vereinbart wurdensind freiwillige Leistungen des Bundesministeriums des Innern. Sie berücksichtigt programmatisch Trainingsstättenförderung kann durch den Bund gewährt werden, soweit die Trainingsstätte den Schwerpunktsportarten/-disziplinen des Olympiastützpunktes (OSP) dient und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport Bundesvergleich eine herausragende Stellung einnimmt. Darüber hinaus ist es grundsätzlich notwendig, dass die Trainingsstätte als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben anerkannter Bundesstützpunkt eines Spitzensportverbandes genutzt wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.

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Sources: Vertrag Über Das Sportleistungszentrum Hannover

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung der Herausforderungen Bei den Kommunalwahlen am 13.09.2020 haben die Herzogenrather Bürgerinnen und Bürger ein klares Votum für unser Land zu leisten, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen ein sozialökologisches Bündnis im Zusammenwirken des Vereins- Stadtrat abgege- ben. Wir, der SPD-Stadtverband Herzogenrath und Ver- bandssports der Ortsverband Bündnis 90/ Die Grünen, verstehen das Wahlergebnis als Gestaltungsauftrag und stellen uns dieser Verantwortung. Vor diesem Hintergrund schließen wir für die Legislaturperiode 2020–2025 folgenden Kooperationsvertrag. Bildung, Kinder, Jugend, Sport Die Attraktivität und Anziehungskraft einer Stadt steht und fällt mit staatlichen Institutionenihren Angeboten bei der Kinder- und Jugendbetreuung und den Bildungsstätten sowie in den Berei- chen Sport und Kultur. Investitionen in nachfolgende Generationen sind Investitionen für die Zukunft. Deshalb setzen wir klare Ziele:  Kontinuierlicher bedarfsgerechter Ausbau von KiTa-Plätzen, Kommunen besonders im U3- Bereich, vorrangig zügige Realisierung der beschlossenen KiTas in Merkstein und deren EinrichtungenKohlscheid  Bedarfsgerechte Öffnungszeiten der KiTas zur besseren Vereinbarkeit von Fa- milie und Beruf, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlichin jedem Stadtteil mindestens eine KiTa mit frühen Öffnungs- und späten Schließungszeiten  Unterstützung für die Einrichtung von Betriebskindergärten  Beitragsfreiheit für alle Ü3-KiTa-Plätze, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugenvorbehaltlich der finanziellen Möglichkei- ten im städtischen Haushalt. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definierenGleichzeitig fordern wir das Land auf, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen Kosten für die Entwicklung Beitragsfreiheit zu übernehmen.  Ausbau und Attraktivierung von Kinderspielplätzen und Bolzplätzen unter Be- achtung barrierefreier Zugänge und Mehrgenerationen-Ausstattung  Ausweitung der Angebote des Sports Lokalen Bündnisses für Familien, z.B. Willkom- menspakete o.ä.  Stärkung der einmischenden Jugendpolitik über Jugendbeirat oder andere Be- teiligungsformen  Frühzeitige Einbindung der Jugend bei allen wichtigen Vorhaben der Stadtent- wicklung, inkl. Mitspracherecht von Mitgliedern des Jugendbeirats oder anderer Jugendvertreter in Nord- rheinrelevanten Ausschüssen des Rates  Unterstützung der Mobilen Jugend- und Sozialarbeit durch langfristige Siche- rung von zwei Mitarbeiterstellen  Unterstützung der Vereinsjugendarbeit  Die Grundschule Alt-Westfalen benennt Merkstein benötigt dringend weiteren Platz. Derzeit läuft die Prüfung zum Um-/ Ausbau der Schule. Wir werden das Prüfergebnis schnellstmöglich umsetzen und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalenobere Schulhoffläche erhalten.

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Sources: Kooperationsvertrag

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Die Zählgemeinschaft von SPD und Bündnis 90/Die Grünen richtet ihre Bezirkspolitik am Leitbild sozialer Gerechtigkeit, Toleranz und nachhaltiger Zukunftsgestaltung aus. Charlottenburg-Wilmersdorf ist ein weltoffener und vielfältiger Bezirk mit 334.000 Einwohner*innen. Die City West ist Berlins westliches Stadtzentrum und ein bedeutender Standort für Wirtschaft und Handel, Tourismus und Wissenschaft. Wir unterstützen die ansässige Wirtschaft und die Ansiedlung neuer Unternehmen. Wir wollen die Chancen nutzen, die die Zuwanderung von neuen Bürger*innen und die Zunahme der Herausforderungen Erwerbstätigkeit für unser Land zu leistenunseren Bezirk bietet. Charlottenburg-Wilmersdorf soll denen, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen die hier im Zusammenwirken des Vereins- Bezirk schon länger leben, ebenso wie denen, die neu zu uns kommen, eine lebenswerte Heimat bieten. Die Lebensqualität im Bezirk zu sichern und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte weiter zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalenverbessern ist unser Auftrag. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definierenist uns die Integration derer, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports zu uns geflüchtet sind, ein besonderes Anliegen. Das Erhalten und Schaffen von bezahlbarem Wohnraum und die Investition in Nordrhein-Westfalen erzeugenSchulen und Kitas sowie Straßen, Plätze und Grün sehen wir als vordringliche Aufgabe der neuen Wahlperiode. Die FähigkeitKultur der Bürgerbeteiligung wollen wir weiterentwickeln und stärken. Auf Bezirksebene werden wir uns bestmöglich dafür einsetzen, syste- matischdie öffentlichen Dienstleistungen und die Personalausstattung zu verbessern. Die rot-grüne Zählgemeinschaft engagiert sich für den sozialen Zusammenhalt unserer Stadtgesellschaft und stellt sich gegen jegliche Form von verbaler und physischer Gewalt als Mittel der Auseinandersetzung. Gemeinsam mit der großen Mehrheit der Bürger*innen stellen wir uns gegen Rechtsextremismus, strukturell Rassismus, Antisemitismus und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren Fremdenhass und umzusetzen ist werben für ein Markenzeichen für das demokratisches und respektvolles Austragen von Konflikten. Für die ▇▇▇▇ von drei Bezirksamtsmitgliedern wird vereinbart: − Das Vorschlagsrecht für den Bezirksbürgermeister liegt auf Seiten der SPD. Beide Fraktionen melden den vorgeschlagenen Kandidaten als Zählgemeinschaft zur ▇▇▇▇ an. − Bündnis 90/Die Grünen und SPD schlagen je ein weiteres Bezirksamtsmitglied vor. Die Zählgemeinschaftspartner stellen die ▇▇▇.▇▇▇▇ dieser drei Kandidat*innen durch ihre Fraktionen sicher. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit Die Bezirksamtsmitglieder übernehmen im Zusammenwirken zwischen Landesregierung Bezirksamt folgende Ämter: - SPD: Bürgermeister mit Serviceeinheit Personal und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch Finanzen, Wirtschaftsförderung, Rechtsamt, Steuerungsdienst, IT-Service, Sozialraumorientierte Planungskoordination, Pressestelle, Datenschutzbeauftragte*r, Behindertenbeauftragte*r, Integrationsbeauftragte*r, Frauen- und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- Gleichstellungsbeauftragte und Verbands- sport als auch den Beauftragte*r für Partnerschaften - sowie Ämter für Jugend, Schule und Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Weiterbildung und Kultur - Bündnis 90/Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von ProgrammenGrünen: Ämter für Stadtentwicklung mit Stadtplanung, Projekten Straßen- und VorhabenGrünflächen, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlenUmwelt und Naturschutz, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur VerfügungServiceeinheit Facility Management, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt Europabeauftragte*r und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.Stabsstelle Nachhaltigkeit

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Sources: Zählgemeinschaftsvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich Die Forstbetriebsgemeinschaft Nürnberger Land als Auftragnehmer ist ein Zusammenschluss privater und körperschaftlicher Waldbesitzer im Landkreis Nürnberger Land. Die Vereini- gung dient der Förderung und der Erhaltung des privaten, insbesondere bäuerlichen, genos- senschaftlichen und kommunalen Waldbesitzes. Sie bietet umfassende Hilfestellung in allen Fragen der Waldwirtschaft, Organisation und sonstigen artverwandten Bereichen (z.B. Naturschutz, Jagd). Der Schutz des heimischen Wal- des als lebenswichtiges Element der Landschaft und der Landeskultur ist hierbei von besonde- rer Bedeutung. Sie verpflichtet sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die zu betreuenden und bewirtschaften- den Waldflächen sachgemäß entsprechend Art. 14 BayWaldG zu pflegen mit dem Ziel einen Beitrag zur Beantwortung standortsgerechten Zustand des Waldes zu bewahren oder herzustellen, die Schutzfähigkeit des Waldes zu sichern und die Erzeugung von möglichst wertvollem Holz durch eine nach- haltige Bewirtschaftung zu gewährleisten. Der Auftragnehmer übernimmt mit Wirkung vom die Betreuung und Bewirtschaftung der Herausforderungen für unser Land zu leistenin §2 aufgeführten Waldgrundstücke. Die Intensität und der Umfang der Betreuung und Bewirtschaftung richten sich nach den unter §3 vereinbarten Leistungen. Der Vertrag wird gültig, nachdem eine Einweisung in den Grenzverlauf und eine Markierung dieser erfolgt ist. Alle Anlagen sind auch Bestandteile dieses Vertrages. Die in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenAnlage 1 aufgeführten Waldgrundstücke sind Gegenstand dieses Vertrages. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen Die Grundstücke müssen sich im Zusammenwirken Eigentum des Vereins- Vertragnehmers befinden. Hierzu sind dem Auf- tragnehmer Kopien der betreffenden Flurkarten und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇Grundbuchauszüge auszuhändigen.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.

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Sources: Waldbewirtschaftungsvertrag

Präambel. Um gemeinschaftlich Ziel der Landesregierung ist es, Kindern und Jugendlichen in unserem Land bessere Ausgangsvoraussetzungen für einen Beitrag zur Beantwortung der Herausforderungen für unser Land erfolgreichen Weg in die Zukunft zu leistenschaffen. Ganztagsschulen eröffnen vielfältige Möglichkeiten, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle auf Kinder und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen Jugendliche und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung Interessen und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen Begabungen individuell einzugehen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugenfördern Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die hat sich in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlenKoalitionsvereinbarung daher ausdrück- lich zum Ausbau und der Weiterentwicklung der Ganztagsschulen in Baden- Württemberg bekannt. Im Bewusstsein der Bedeutung einer ganzheitlichen Bildung ist es dabei uner- lässlich, dass möglichst alle die mit der Bildung junger Menschen betrauten ge- sellschaftlichen Kräfte und Partner zusammenwirken. Ganztagsschule in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegebendie- sem Sinne ist Teil der Ganztagsbildung. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport Erklärung bekennen sich die Unterzeichnenden zu diesen Zielen und verabreden ein gemeinsames, abgestimmtes Wirken zum Wohle der Kinder und Jugendlichen in Baden-Württemberg. Die Kooperationsoffensive zur Ganztagsschule soll ein Netzwerk von Akteuren schaffen, Ressourcen für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument Ganztagsangebote zur Verfügung, das die Herausforderungen Verfügung stellen sowie mittels verschiedener Unter- stützungsinstrumente Schulen und Partner auf ihrem Weg zur Ganztagsschule begleiten. Diese Vereinbarung bildet den Rahmen für die Entwicklung des Sports Zusammenarbeit im Bereich der Bildungs- und Betreuungsangebote in Nord- rheinden Ganztagsschulen zwischen dem Land Baden-Westfalen benennt Württemberg und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalenden vielfältigen außerschulischen Partnern.

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Sources: Rahmenvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung der Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenAm 23. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇ und 8. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über April 2016 haben die Ziele hinausGemeinderäte der Gemeinden Uetikon am See und Meilen sowie die Verwaltungsräte ihrer Versorgungsunternehmen EU, WU und EWM einen Letter of Intent unterzeichnet, wonach eine Zusammenarbeit mit dem Ziel angestrebt wird, bis Anfang 2019 (spätestens 2020) eine gemeinsame Gesellschaft zu gründen, welche als Kerngeschäft die in Strom- und Wasserversorgung für beide Gemeinden wahrnimmt. Dabei wurde vorgesehen, dass die EWM zuerst durch eine Spaltung die Bereiche Strom und Wasser von den übrigen Bereichen trennen (nachfolgend „Spaltung“) und anschliessend die EU und die WU mit der Vergangenheit Rechtseinheit, welche die Bereiche Strom und Wasser der EWM umfasst, fusionieren sollen (nachfolgend „Fusion“). Im Hinblick auf die Fusion hat die Gemeinde Meilen mit Aktienkaufvertrag vom 25. November 2016 4‘900 Namenaktien der EU gekauft. Die übrigen 5‘100 Namenaktien der EU werden weiterhin von der Gemeinde Uetikon gehalten, welche auch einzige Aktionärin der WU ist. Die Gemeinde Meilen ist einzige Aktionärin der EWM. Am 1. Januar 2017 hat die EWM ebenfalls im Zusammenwirken zwischen Landesregierung Hinblick auf die Fusion gestützt auf den am 29. August 2016 abgeschlossenen Betriebsführungsvertrag die Betriebsführung der EU und Landessportbund vereinbart wurdender WU übernommen. Sie berücksichtigt programmatisch Nach Rechtskraft der Spaltung sollen mit dem vorliegenden Fusionsvertrag die EU und die WU im Rahmen einer Absorptionsfusion in die nur noch die Bereiche Strom und Wasser umfassende EWM fusioniert werden. Die übertragenden Gesellschaften werden sodann aufgelöst und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den SportHandelsregister gelöscht. Einzig die übernehmende Gesellschaft EWM bleibt unter dem neuen Namen „Infrastruktur Zürichsee AG“ (INFRA) bestehen. Dies vorausgeschickt, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmenvereinbaren die Parteien, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.was folgt:

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Sources: Fusionsvertrag

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung 1 Medizinischer Dienst des Spit- zenverbandes Bund der Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind auch in Kran- kenkassen e.V. (Hrsg.) (2009). Präventionsbericht 2009. Leis- tungen der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigengesetzlichen Kran- kenversicherung: Primärpräven- tion und betriebliche Gesund- heitsförderung (erscheint fort- laufend). Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen Präambel Gesundheitsverhalten im Zusammenwirken des Vereins- Sinne der Verhaltensprä- vention zu übernehmen. Notwendig ist daher die gesundheitsförderliche Ausrichtung der genannten Lebensbereiche und Ver- bandssports Politikfelder. Auch innerhalb der gesundheitlichen Versorgung sind neben den Krankenkassen zahlreiche weitere Akteure für die Krankheitsverhütung und Gesundheitsförderung zuständig: Die gesundheitliche Aufklärung mit staatlichen Institutionenih- rem bevölkerungsweiten Fokus, Kommunen der öffentliche Gesundheitsdienst mit seiner regionalen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definierenkom- munalen Ausrichtung, die zusätzliche Dynamik Unfallversicherung, der staatliche und der betriebliche Arbeitsschutz mit ihrem Arbeitsweltbezug sowie zahlreiche freie und gemeinnützige Initiativen und Organisationen. Im Idealfall arbeiten diese Akteure zielbezogen ent- sprechend ihrer spezifischen Kompetenzen und Zuständigkeiten zusammen und ergänzen einan- der. Der Beitrag der GKV zur Entwicklung Verbesserung des Sports in NordrheinGe- sundheitszustandes und -verhaltens der Versicher- ten bildet daher einen Baustein im Rahmen eines größeren Verbundes unterschiedlicher verantwort- Der GKV-Westfalen erzeugenSpitzenverband begrüßt, dass die Kran- kenkassen den Orientierungswert für Primärprä- vention und betriebliche Gesundheitsförderung sowie für die Mitwirkung an der Verhütung arbeits- bedingter Gesundheitsgefahren ausschöpfen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das Um die Präventionsanstrengungen der Krankenkas- sen auf ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇ mit besonderem Handlungsbedarf zu fokussieren, hat die GKV auf epidemiologisch- gesundheitswissenschaftlicher Basis Präventi- onsziele für die GKV erarbeitet. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, GKV-Spitzenverband wird den Leitfaden unter Beteiligung von unabhängigem Sachverstand kon- tinuierlich an neue Erkenntnisse sowie an die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenPraxis gewonnenen Erfahrungen anpassen.

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Sources: Leitfaden Prävention

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz sind Orte der Herausforderungen Erziehung, frühen Bildung und Betreuung. Nach § 1 des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) sollen diese allen Kindern gleiche Entwicklungs- und Bildungschancen bieten sowie die Eltern unterstützen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. Die fachliche Arbeit in Tageseinrichtungen für unser Land zu leistenKinder ist geprägt von Aufmerksamkeit, sind auch Achtsamkeit und Wertschätzung gegenüber allen Kindern und ihren Eltern, einer offenen Kommunikation und einem vertrauensvollen Miteinander. Die Orientierung am Kindswohl, dem Schutz des Kindes und den Kinderrechten ist dabei immer handlungsleitend. Die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz greifen die Komplexität und das Zusammenspiel von kind- und eltern- bzw. familienbezogener Arbeit und einem daran orientierten fachlichen Personalkonzept auf und stellen eine Orientierungs- und Reflexionshilfe für die Arbeit der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenpädagogischen Fachkräfte dar, auf deren Grundlage das jeweilige einrichtungs- und trägerspezifische Konzept erstellt und umgesetzt wird. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen Der erstmals im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen April 1973 getroffenen Vereinbarung zwischen der Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner der Liga der freien Wohlfahrtsverbände über den Einsatz von pädagogischem Personal in Kindertagestätten traten nach der Novellierung im April 1999 die kommunalen Spitzenverbände bei, inzwischen auch die Evangelische und die Katholische Kirche. Dadurch ist gewährleistet, dass in allen Tageseinrichtungen für Kinder ein ge- meinsames Verständnis hoher fachlicher Standard möglich ist. Mit dem KiTaG treten zum 1. Juli 2021 die neuen Regelungen zur zukünftigen Gestaltung des Sports platzbezogenen Personalbemessung sowie zum Sozialraumbudget in Nordrhein-WestfalenKraft. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definierenAus diesem Grund wird eine Neuorientierung der Fachkräftevereinbarung notwendig, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung u.a. den Gedanken des Sports multiprofessionellen Teams in Nordrhein-Westfalen erzeugenKindertagestätten aufgreift1. Die FähigkeitÜberarbeitung erfolgte gemeinsam mit den Kooperationspartnerinnen und -partnern und unter Berücksichtigung der Trägerautonomie. Die Ausbildungsstätten und Berufsverbände wurden eingebunden. Die Unterzeichnenden sind sich einig, syste- matischdass die Umsetzung dieser Fachkräftevereinbarung zu den geltenden Bedingungen des KiTaG sowie der dazugehörigen Rechtsverordnungen erfolgen soll. Anspruch aller Beteiligten ist die Sicherung der Qualität in rheinland-pfälzischen Tageseinrichtungen für Kinder. Diese Vereinbarung führt zu einer hohen Verbindlichkeit darüber, strukturell welche Berufs- abschlüsse die Voraussetzungen i. S. d. § 45 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) erfüllen können. Für das Landesjugendamt als zuständige Fachbehörde ist sie ein wichtiges Instrument für die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die fachliche Eignung der in den Tageseinrichtungen für Kinder tätigen Personen erfüllt sind. Denn die fachliche Eignung des Personals ist eine der Grundvoraussetzungen des § 45 SGB 1 siehe u.a. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Implementierung und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren Ausgestaltung multiprofessioneller Teams und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das multiprofessionellen Arbeitens in Kindertageseinrichtungen (vgl. ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇/. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über ▇/▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇/▇▇-▇▇-▇▇- multiprofessionelle-teams.pdf [14.10.2019]) VIII, damit eine Betriebserlaubnis erteilt werden und die Ziele hinausTrias von Erziehung, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung Bildung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffenBetreuung gut gelingen kann. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit Verantwortung der Umsetzung liegt beim ▇▇▇▇▇▇ auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit Grundlage der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfaleneinrichtungsspezifischen Konzeption2.

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Sources: Fachkräftevereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung der Herausforderungen für unser Das Land zu leisten, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugenhat, gemeinsam mit den Städten und Gemeinden, den Kirchen, den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und anderen gesellschaftlichen Organisationen (z.B. aus Sport und Kultur), eine qualitativ und quantitativ ausgewogene Angebotsstruktur zur Ganztagsbetreuung aufgebaut. Den rechtlichen Rahmen für das Angebot bildet der Erlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschule sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ in der jeweils gültigen Fassung. Auf Beschluss des Rates der Stadt Dinslaken werden alle Grundschulen sowie die Förderschule als offene Ganztagschulen geführt. Ziel der offenen Ganztagsschule im Primarbereich ist ein attraktives, qualitativ hochwertiges und umfassendes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot, das sich an dem jeweiligen Bedarf der Kinder sowie deren Eltern orientieren soll. Die Fähigkeitindividuelle ganzheitliche Bildung von Kindern, syste- matischdie Entwicklung ihrer Persönlichkeit, strukturell der Selbst- und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickelnSozialkompetenzen, zu vereinbaren ihrer Fähigkeiten, Talente, Fertigkeiten und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ihr Wissenserwerb sollen systematisch gestärkt werden. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht Dies soll durch eine flexible und bedarfsgerechte Mischung von verpflichtenden und freiwilligen Angeboten sichergestellt werden, die laut Runderlass des MSW von 2003 und 2010 additiv oder rhythmisiert gestaltet werden können. Die Entscheidung über die Ziele hinaus, Organisationsform trifft die in Schulkonferenz auf der Vergangenheit Grundlage eines individuellen Konzeptes. Ebenso spielt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine besondere Rolle im Grundverständnis der Offenen Ganztagsschule. Eine verlässliche Betreuung der Kinder unterstützt die Familien bei der nachhaltigen Sicherung des eigenen Einkommens. Alle hier beteiligten Partner verpflichten sich zu einem partnerschaftlichen Zusammenwirken. Hierzu ist unerlässlich, dass ein transparentes, vertrauensvolles und abgestimmtes Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben gelebt wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure Dies ist die Arbeitsgrundlage für alle Partner und vor diesem Hintergrund sind die Regelungen in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport diesem Kooperationsvertrag zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalenverstehen.

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Sources: Kooperationsvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung der Herausforderungen Durch den demografischen und strukturellen Wandel werden junge Menschen zu einem immer wichtigeren Teil unseres Gemeinwesens und für unser Land zu leistendie Zukunft unserer Städte und Gemeinden. Das Jugendalter (12 bis 27 Jahre), sind auch als eigenständige Lebensphase, bringt eigene und innovative Perspektiven mit, die wir in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenPolitik und als Gesellschaft für unsere Zukunftsfähigkeit dringend brauchen. Es sind strukturelle Im Dezember 2018 hat der Kreistag des Landkreises Gießen per Beschluss das Vorhaben „Für einen jugendgerechten Landkreis Gießen und programmatische Anpassungen jugendgerechte Städte und Gemeinden“ auf den Weg gebracht. Als fachliche Basis wurde zuvor durch die kommunale Jugendarbeit (Arbeitskreis Kommunale Jugendpflegen und Jugendförderung des Landkreises Gießen) ein Grundsatzpapier verfasst. Der Gesetzgeber hat dem Recht auf Beteiligung junger Menschen ausdrücklich einen hohen Stellenwert beigemessen. Sowohl im Zusammenwirken des Vereins- Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Ver- bandssports mit staatlichen InstitutionenJugendhilfe - als handlungsleitendem Prinzip, Kommunen und deren Einrichtungenin der UN–Kinderrechtskonvention (Artikel 12), anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlichals auch auf hessischer Ebene in der Hessischen Gemeindeordnung /HGO (§§4 c, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele8c) sowie der Hessischen Landkreisordnung/HKO (§§4c, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen 8a) ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇dieses Recht verankert. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die § 4c in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung HGO und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch der HKO insbesondere konkretisiert, dass Städte, Gemeinden und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten Landkreise „bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren“, diese in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport angemessener Weise zu erreichenbeteiligen haben. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegebenHierzu müssen geeignete Verfahren entwickelt und durchgeführt werden. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 Die Initiative „Jugendgerechte Städte und Gemeinden und jugendgerechter Landkreis Gießen 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen Jugendpolitik für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt guten Orte von morgen“ unterstützt die Städte und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiertGemeinden darin, diese Aufgabe zu erfüllen. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenNur diese können Kooperationspartner werden.

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Sources: Kooperationsvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag Mit § 16a Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz 2010 (ElWOG) besteht die Möglichkeit, in Mehrfamilienhäusern gemeinschaftliche erneuerbare Energieerzeugungsanlagen zu bauen und über eine Gruppe teilnehmender Endverbraucher unabhängig von der wohnrechtlichen Situation nutzen zu können. Diese gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen bestehen zusätzlich zur Beantwortung Energieversorgung über das öffentliche Verteilernetz. Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage wird als Gemeinschaftsüberschussanlage betrieben. Jeder teilnehmende Berechtigte (Netzbenutzer) behält dazu nach wie vor seine eigene Verbrauchsmessung, dessen Abrechnung dazu über die Saldierung der Herausforderungen Messwerte mit seinem zugeordneten ideellen Anteil erfolgt. Voraussetzung für unser Land zu leistendie Anwendbarkeit ist, sind dass die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage an die Hauptleitung (Steigleitung) angeschlossen wird, über die auch die teilnehmenden Berechtigten angeschlossen sind. Die Steigleitung entspricht der Hauptleitung gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-1. Der direkte Anschluss der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage an Anlagen im Eigentum des Netzbetreibers oder die Durchleitung von eigenerzeugter Energie über die Anlagen des Netzbetreibers (öffentliches Netz) an teilnehmende Berechtigte ist unzulässig. 1.Vertragsgegenstand Zwischen den Vertragsparteien besteht ein aufrechter Netzzugangsvertrag betreffend die oben angeführte aktive Verbrauchsanlage des Kunden. Der gegenständliche Vertrag gilt als Zusatzvertrag zum bestehenden Netzzugangsvertrag und regelt die Teilnahme des Kunden als teilnehmender Berechtigter an einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage im Sinne des § 16a ElWOG. Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage wird als Gemeinschaftsüberschussanlage betrieben. Die Abrechnung erfolgt über die Saldierung der Messwerte der oben angeführten Kundenanlage mit dem zugeordneten ideellen Anteil. Die Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz des Netzbetreibers in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es jeweils geltenden Fassung bilden einen integrierenden Vertragsbestandteil und sind strukturelle und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken Internet auf der Homepage des Vereins- Netzbetreibers abrufbar. 2.Datenverarbeitung mittels Intelligenter Messgeräte Die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage verpflichtet den Netzbetreiber zur Erhebung), Auslesung und Ver- bandssports weiteren Verarbeitung der Viertelstundenwerte aus dem intelligenten Messgerät des teilnehmenden Berechtigten, sofern die Einspeisung bzw. der Verbrauch nicht mittels eines Lastprofilzählers ermittelt werden. Diese Verpflichtung besteht solange der teilnehmende Berechtigte an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage beteiligt ist. Die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage ist im Rahmen der Errichtung mit staatlichen Institutioneneinem intelligenten Messgerät auszustatten, Kommunen welches Energiewerte pro Viertelstunde messen und deren Einrichtungenauslesen kann (Viertelstundenwerte), anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen sofern die Einspeisung nicht mittels eines Lastprofilzählers ermittelt wird (vgl. § 16a Abs 5 Z 1 ElWOG). Die Verbrauchsanlage des teilnehmenden Berechtigten ist mit einem intelligenten Messgerät auszustatten, welches Viertelstundenwerte messen und auslesen kann, sofern der Verbrauch an einer Kundenanlage nicht mittels eines Lastprofilzählers ermittelt wird (vgl. § 16a Abs 5 Z 2 ElWOG). Der Netzbetreiber stellt weiters die verwendeten Viertelstundenwerte entsprechend der geltenden Regeln und Vorschriften zur Verfügung (vgl § 16a Abs 5 Z 3 ElWOG). Weitere Informationen für die gegenständliche Verarbeitungstätigkeit sowie für andere Verarbeitungstätigkeiten sind unter www.[Webseite des Netzbetreibers]/datenschutz abrufbar oder Unternehmen erforderlichkönnen an der folgenden Adresse erfragt werden: [Kontaktadresse einfügen] 3.Pflichten des teilnehmenden Berechtigten Der teilnehmende Berechtigte hat mit den übrigen Teilnehmern an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (Betreibergemeinschaft) und, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte sofern die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage nicht von den teilnehmenden Berechtigten selbst betrieben wird, mit dem Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage einen Errichtungs- und/oder Betriebsvertrag iS des § 16a Abs 4 ElWOG abzuschließen, der unter anderem auch seinen ideellen Anteil an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage regelt. Gegenüber dem Netzbetreiber ist ein Vertreter der Betreibergemeinschaft als Ansprechpartner für den Betrieb der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage sowie zum Abschluss des Betreibervertrages, als auch des Netzzugangsvertrages für die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage zu erzeugennennen. Umso mehr benötigen Landesregierung Bedingungen für die Teilnahme und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung Konsequenzen einer allfälligen Beendigung des Sports in Nordrhein-WestfalenBetriebes der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage sind zwischen den teilnehmenden Berechtigten und dem Betreiber/der Betreibergemeinschaft der Erzeugungsanlage, zu regeln und keine Angelegenheit des Netzbetreibers. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definierenIm Falle von Änderungen (z.B. ideelle Anteile, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung teilnehmenden Berechtigten, der Betreiber etc.) hat der Kunde den Netzbetreiber zeitgerecht im Vorhinein zu informieren. 4.Pflichten des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugenNetzbetreibers Der Netzbetreiber schließt mit einem benannten Vertreter der teilnehmenden Berechtigten an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (Betreibergemeinschaft) oder, sofern die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage nicht von den teilnehmenden Berechtigten selbst betrieben wird, mit dem Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage einen Vertrag ab, im Rahmen dessen die Beteiligungsverhältnisse der teilnehmenden Berechtigten an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage dem Netzbetreiber offengelegt werden. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇Nach diesem Aufteilungsverhältnis wird der Netzbetreiber die erzeugte Energie auf die teilnehmenden Berechtigten über eine Saldierung der Viertelstundenwerte aufteilen. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über Netzbetreiber haftet nicht für die Ziele hinausRichtigkeit oder Wirtschaftlichkeit des Aufteilungsschlüssels, die in welcher ihm von der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurdenBetreibergemeinschaft oder vom Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage bekannt gegeben wurde. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, Der Netzbetreiber berechnet auf Basis der von anderen Sportanbietern den intelligenten Messgeräten gemessenen und ausgelesenen Viertelstundenwerten die Zuweisung der erzeugten Energie und ordnet diese den einzelnen teilnehmenden Berechtigten zu. Anschließend werden je Zählpunkt die saldierten Werte (Verbrauch minus zugewiesener Erzeugungsanteil) und die Überschusseinspeisemenge der Erzeugungsanlage pro Viertelstunde errechnet (vgl. § 16a Abs 5 ElWOG in Verbindung mit § 16a Abs 6 ElWOG). Für die Zuteilung der ideellen Anteile an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage sowie der daraus bereitgestellten Energie wird das laut Betreibervertrag gewählte Modell (statisches Modell oder vereinsungebunden betrieben wirddynamisches Modell) herangezogen. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in Bis zur vollständigen Aktivierung der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit Anlage inklusive der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung Automatisierung notwendigen Prozesse wird die Erzeugungsanlage als Volleinspeiser geführt und abgerechnet. 5.Sonstiges Der Netzbetreiber haftet nicht für die Abführung von Steuern, Abgaben und Gebühren, soweit er dazu nicht gesetzlich verpflichtet ist. Diese Zusatzvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jeder teilnehmende Berechtigte kann den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum Monatsletzten schriftlich kündigen. Darüber hinaus gilt die Zusatzvereinbarung mit sofortiger Wirkung als aufgelöst, wenn wesentliche Bestimmungen des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am SportgeschehenVertrages verletzt werden insbesondere, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.wenn

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Sources: Zusatzvereinbarung Zum Netzzugangsvertrag

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag Dieser Betreuungsvertrag orientiert sich in seinen Grundzügen an den rechtlichen Grundlagen zur Beantwortung der Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind auch Umsetzung von Kindertagespflege in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definierenBremen, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugendurch die fachlichen und politischen Gremien der Stadt Bremen festgelegt werden. Die FähigkeitPiB Fachdienst Kindertagespflege informiert Eltern, syste- matischvermittelt Eltern an Kindertagespflegeperso- nen, strukturell begleitet die Kindertagespflegepersonen und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen steht den Vertragsparteien bei Fragen zur Klärung zur Verfügung. Die Kindertagespflege ist ein Markenzeichen Angebot zur regelmäßigen Kindertagesbetreuung, vergleichbar mit der Krippe, der Kita oder einer Einrichtung von Elternvereinen. Diese Angebote dienen insbesondere zur Förderung und Bildung von Kindern und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Stadt Bremen finanziert diese Angebote und Eltern beteiligen sich mit einem pauschalen monatlichen Elternbeitrag (Punkt 8). Er richtet sich nach der Höhe ihres Einkommens und ist für das jeden begonnenen Monat zu zahlen. Den Elternbeitrag berechnet die Elternbeitragsstelle bei der Senatorin für Kinder und Bildung, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ ▇-▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇. Zuvor ermittelt PiB-Abrechnung Kindertagespflege den Umfang an Betreuung, auf den die Eltern ei- nen Anspruch haben und teilt diesen den Eltern schriftlich mit. Auf dieser Grundlage übernimmt die Stadt Bremen die Kosten für die Kindertagespflege. Die Regelungen in Bremen sehen vor, dass der Beginn des Betreuungsvertrages immer der erste Tag eines Monats und das Ende der letzte Tag eines Monats ist. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht Bedarf ist pro Woche in 5-Stunden- Schritten festzulegen (15, 20, 25 Stunden usw.). Den Vertragsparteien ist bewusst, dass die Kinderta- gespflege erst beginnen kann, nachdem die Eltern die Anmeldung zur Kindertagespflege bei PiB an- gegeben haben und i. d. R. eine Bestätigung über die Ziele hinausden Betreuungsanspruch von PiB-Abrechnung Kindertagespflege erhalten haben. Eltern müssen ihr Kind zu jedem Kita-Jahr neu anmelden, die in der Vergangenheit d.h. sie geben im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurdenZeitraum von November bis Januar ihre Anmeldung bei PiB ab zum 1.8. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffendes folgenden Kita- Jahres. Die Entwicklung des Sportlandes NordrheinKindertagespflegeperson teilt PiB vor Beginn der Betreuung mit, dass sie einen Betreuungsvertrag abgeschlossen hat. Nachname, Vorname Telefon-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in NordrheinNr. Adresse E-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.Mail Handy

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Sources: Betreuungsvertrag Für Kindertagespflege

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung der Herausforderungen für unser Land zu leistenDie HEAG mobilo betreibt als kommunales Nahverkehrsunternehmen den öffentlichen Personennahverkehr (Busse, sind auch Bahnen, On-Demand-Angebot HeinerLiner) in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch Wissenschaftsstadt Darmstadt und im Ressourceneinsatz sowohl Landkreis Darmstadt Dieburg. Zusammen mit der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg (über die Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation, DADINA) plant die HEAG mobilo eine Kampagne zur Mobilitätswende in Darmstadt und der Region. Die Kampagne hat eine Laufzeit von drei Jahren und soll im Januar 2022 beginnen. Die Stadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg sind nach wie vor Zuzugsgebiet, d.h. die Einwohnerzahlen steigen seit Jahren. Damit verbunden sind ein Mehrbedarf an Mobilität und ein Anstieg der Pendlerströme. Vor allem aufgrund des motorisierten Individualverkehrs gehört Darmstadt zu den Vereins- am stärksten mit Stickoxiden belasteten Kommunen Hessens. Die durchzuführende Kampagne soll daher dazu anregen, das Image des Umweltverbundes (Rad- und Verbands- sport Fußverkehr, ÖPNV) allgemein zu verbessern und den mehr als auch 100.000 Auto-Pendler*innen in Stadt und Landkreis Alternativen zum eigenen Pkw aufzeigen. Dabei sollen die rationalen Vorteile (keine Parkplatzsuche, Zeitgewinn während des Reisens, Umweltverträglichkeit) auf emotionale Weise und mittels eines positiven Lebensgefühls vermittelt werden. Ziel ist es, neue Nutzergruppen für den SportUmstieg vom motorisierten Individualverkehr (MIV) auf den Umweltverbund (Rad- und Fußverkehr, ÖPNV) zu gewinnen und so den Modal Split zugunsten des Umweltverbunds zu erhöhen (um 75 % bis 2030), die Klimaschutzziele der Stadt Darmstadt zu unterstützen, die Lebens- und Aufenthaltsqualität in Darmstadt zu verbessern und die Menschen auf dem Weg zur Mobilitätswende emotional anzusprechen und mitzunehmen. Die Projektpartner haben die HEAG mobilo mit der Abwicklung des beschriebenen Projektes beauftragt. Dabei sollen Planung, Budgetierung und Durchführung der Maßnahmen über die gesamte Projektdauer von anderen Sportanbietern drei Jahren von einer Agentur als Generalunternehmerin geleistet und geleitet werden, die über hinreichende Erfahrung aus ähnlichen Projekten in der näheren Vergangenheit verfügt. Die Agentur verfügt über die gewünschten Erfahrungen und Projekt-Referenzen. Sie hat ihr Konzept und die damit verbundenen Maßnahmen detailliert im Rahmen des Auswahlverfahrens vorgestellt und ist als Siegerin des Wettbewerbs ausgewählt worden. Der vorliegende Agenturvertrag regelt die Zusammenarbeit der Vertragsparteien wie folgt: § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber beauftragt die Agentur als Generalunternehmerin mit den im Rahmen des Auswahlprozesses von der Agentur angebotenen und budgetierten Leistungen zur Entwicklung, Umsetzung und Betreuung einer Kampagne zur Mobilitätswende. Die Kampagne richtet sich an BürgerInnen der Stadt Darmstadt sowie Pendler*innen, die wenigstens einmal die Woche zum Arbeiten, Einkaufen oder vereinsungebunden betrieben zur Ausübung von Freizeitaktivitäten im Gebiet der Stadt Darmstadt unterwegs sind. Die Existenz weiterer Zielgruppen ist von den Vertragsparteien gemeinsam zu untersuchen. Die Zielgruppen sollen im Rahmen der Kampagne bestmöglich angesprochen werden. Der Agentur steht über den dreijährigen Projektzeitraum (2022-2024) ein Gesamtbudget von 230.000,00 € (netto) zzgl. der jeweils geltenden, gesetzlichen MwSt. zur Verfügung. Aus diesem Budget müssen alle Kosten (Agentur- und Umsetzungskosten) aus diesem Vertrag und dem vorgelegten Konzept bestritten werden. Die Agentur ist verpflichtet, diesen Budgetrahmen einzuhalten. Die Agentur informiert den Auftraggeber rechtzeitig, sobald für ihn absehbar ist, dass das Budget bezogen auf den Planungsstand ausgeschöpft sein wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure Die Agentur stellt dazu eine aktuelle Aufstellung zum Budget zur Verfügung. Mehrkosten oder Zusatzaufwendungen werden, gleich aus welchem Grund, nicht erstattet. Für diese steht im Zweifel die Agentur in voller Höhe ein. Bestandteile dieses Vertrages sind der Vertrag selbst, die Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers, etwaige Teilnehmer- und Bieterfragen und deren Antworten, das Angebot der Agentur mit allen Anlagen und der Teilnahmeantrag der Agentur mit allen Anlagen. Bei Widersprüchen gelten die Dokumente in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffenvorgenannten Reihenfolge. Die von der Agentur zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere folgende Aufgaben: Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung eines strategischen Kommunikationskonzepts für die Mobilitätskampagne über drei Jahre Entwicklung eines ganzheitlichen Markendesigns für die Mobilitätskampagne, das für das CD/CI umgesetzt sowie daran anschließend für verschiedene Kommunikationsmaßnahmen adaptiert werden kann Entwicklung von Programmen, Projekten und VorhabenKampagnenmotiven, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlenfür verschiedene Werbemittel (z. B. Plakate, möglichst Flyer, Broschüren, Online-Banner) im Kampagnenzeitraum adaptiert werden können Gestaltung, Grafik und Text für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung Werbemittel und Maßnahmen Entwicklung von Maßnahmen- und/oder Medienpaketen für den bestmöglichen Transport der Botschaften an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden jeweiligen Zielgruppen (sowie Medienkommunikation, Politische Kommunikation, Mitarbeiterkommunikation, Krisenkommunikation im Bedarfsfall, usw.) Projektsteuerung, Realisation und Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport als Full-Service-Agentur Angebotseinholung für NordrheinDruck und Produktion (mindestens drei Angebote je Produkt/Medium, im Printbereich nach Möglichkeit Blauer-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rheinEngel-Westfalen benennt zertifiziert) Produktionsabwicklung inklusive Druckabnahme und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.Vertrieb

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Sources: Agenturvertrag

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag Als größter Arbeitgeber in Niedersachsen beschäftigt das Land im Jahr 2012 rund 200.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese erbringen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie gegenüber den Unternehmen des Landes öffentliche Dienstleistungen auf hohem Niveau. Damit sind sie der wichtigste Garant für eine leistungsstarke und zukunftsfähige niedersächsische Landesverwaltung. Die Landesverwaltung hat sich infolge der Verwaltungsmodernisierung als einem kontinuierlichen und sehr grundlegenden Reformprozess strukturell bereits stark verändert. Weitere substantielle Veränderungen werden sich aufgrund des demografischen Wandels für die Landesverwaltung ergeben. Eine zahlenmäßig kleinere und durchschnittlich ältere Bevölkerung wird die öffentlichen Dienstleistungen künftig anders in Anspruch nehmen als bisher. Organisation und Aufgabenwahrnehmung der Landesverwaltung sind kontinuierlich hieran anzupassen. Parallel zur Beantwortung der Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind Bevölkerungsentwicklung werden auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenLandesverwaltung durchschnittlich ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sein, die professionell auf diese Herausforderungen vorbereitet werden müssen. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung zunächst im Zusammenwirken des Vereins- August 2010 Eckpunkte für ein demografiesicheres und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionenressourcenbewusstes Personalmanagement in Niedersachsen beschlossen und ein ressortübergreifendes Projekt initiiert. Im Oktober 2012 hat die Landesregierung als Ergebnis dieses Projekts das Personalmanagementkonzept der niedersächsischen Landesverwaltung vorgelegt. Dieses Konzept umfasst u. a. die Themenbereiche Nachwuchsgewinnung, Kommunen Führungskräftequalifizierung und deren EinrichtungenFortbildung, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlichVereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Gesundheit am Arbeitsplatz. Wichtige Grundlage für ein demografiesicheres Personalmanagement ist es, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht einen detaillierten Gesamtüberblick über die Ziele hinaus, die in Alters- und Qualifikationsstruktur der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurdenLandesverwaltung zu erhalten. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch Zu diesem Zwecke soll periodisch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die EDV-basierte Personalstrukturanalyse durchgeführt und in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegebeneinem Bericht veröffentlicht werden. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport Vereinbarung wollen die Vertragspartner Rechtssicherheit für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen Landesverwaltung in Hinblick auf die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiertPersonalstrukturanalyse erforderliche Verarbeitung der Beschäftigtendaten schaffen. Landes- regierung und Landessportbund erwarten Beide Seiten sind sich einig, dass die durch die Personalstrukturanalyse gewonnenen Erkenntnissen notwendig sind, um die im Personalmanagementkonzept dargelegten Bausteine für ein demografiesicheres und ressourcenbewusstes Personalmanagement zielgerecht umsetzen zu können. Im gemeinsamen Dialog möchten die Vertragspartner den Prozess zur Umsetzung des Personalmanagementkonzepts der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehenniedersächsischen Landesverwaltung weiter begleiten. Sie werden dazu einen regelmäßigen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalenmindestens einmal jährlich stattfindenden Erfahrungsaustausch durchführen.

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Sources: Vereinbarung Über Die Durchführung Einer Personalstrukturanalyse (Psa)

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Die Geschichte von Stadt Leipzig und Universität Leipzig ist seit der Herausforderungen Gründung der Universität im Jahr 1409 eng miteinander verknüpft. Seitdem ist die Entwicklung von Stadt und Universität wechselseitig miteinander verwoben. Stadt und Universität begreifen diese über Jahrhunderte gewachsene Tradition als ein stabiles Fundament, um für unser Land unsere Gegenwart und Zukunft die Beziehungen auf ein neues Niveau zu leistenheben. In der globalen Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts können Stadt und Universität nur in engem Bündnis erfolgreich sein. Schon heute besteht eine produktive Wechselwirkung: Die nach der Friedlichen Revolution gewonnene Modernität und Weltoffenheit Leipzigs stärkt die Attraktivität der Universität, sind auch wie der Ausbau der Universität die geistige und kulturelle Erscheinung sowie wirtschaftliche Bedeutung Leipzigs bereichert. Diese Kooperationsvereinbarung baut daher auf einer Vielzahl von Projekten auf, die seit langem bestehen. Auf diesem Fundament wollen Stadt und Universität gemeinsam eine Kooperationskultur entwickeln, in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen die Potenziale von Stadt und Universität zum Besten der Stadt- und Universitätsentwicklung zusammenfinden. Zu diesem Zweck soll insbesondere der bestehende Informations- und Wissenstransfer zum beiderseitigen Nutzen erhalten und intensiviert werden. Darüber hinaus sollen Formen und Formate der Kooperation entwickelt werden, in denen die Sachverständigen der jeweiligen Einrichtung gemeinsame Interessen identifizieren, miteinander Handlungsstrategien entwickeln und vereint Lösungen angehen. Dabei verstehen sich Stadt und Universität als Partner aller Leipziger Wissenschaftseinrichtungen, Unternehmen, Verbände und zivilgesellschaftlichen Akteure. Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung unterstreichen Stadt und Universität ihren festen Willen, aktiv und abgestimmt in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Arbeit, Bildung, Kultur und Wissen sowie in den Bereichen Sport, Öffentlichkeitsarbeit, Stadtentwicklung, Marketing und Internationales zusammen zu bewältigenarbeiten. Es sind strukturelle Zur Erreichung der oben genannten Ziele benennen Stadt und programmatische Anpassungen Universität jeweils einen Kooperationsverantwortlichen: Die Kooperationsverantwortlichen unterstützen und beraten die Rektorin bzw. den Oberbürgermeister in allen Angelegenheiten der Zusammenarbeit. Stadt und Universität verabreden eine Zusammenarbeit, in der die sich ergebenden Aufgaben durch konkrete Einzelmaßnahmen erfüllt werden. Die Einzelmaßnahmen werden in einem Maßnahmenkatalog fixiert, der Bestandteil dieser Vereinbarung ist. Der Maßnahmenkatalog wird regelmäßig durch die Kooperationspartner evaluiert und aktualisiert. Stadt und Universität benennen für jede Einzelmaßnahme jeweils einen Ansprechpartner. Stadt und Universität stellen die auf ihrer Seite jeweils für die Durchführung der Zusammenarbeit notwendigen Personal- und Sachleistungen zur Verfügung und tragen die ihnen im Zusammenwirken Rahmen dieser Vereinbarung entstehenden Kosten selbst. Die jeweils zur Verfügung gestellten Ressourcen stehen nicht in einem wechselseitigen Verhältnis, insbesondere ergeben sich keine einklagbaren gegenseitigen Leistungsverpflichtungen. Soweit sich zu einem späteren Zeitpunkt ergeben sollte, dass entgeltliche Leistungen von Stadt oder Universität im Zusammenhang mit konkreten Einzelmaßnahmen gewünscht sind, werden diese einzelvertraglich geregelt. Die Vereinbarung liegt beiden Vertragspartnern vor. Änderungen dieser Vereinbarung einschließlich des Vereins- Maßnahmenkataloges bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Partner. Gleiches gilt für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Stadt und Ver- bandssports Universität begreifen die Entwicklung der Universität als einen wichtigen Motor der künftigen Stadtentwicklung. Besondere Aufgaben der Zusammenarbeit sind hier: → Unterstützung der Universität auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene in allen die Universitätsentwicklung betreffenden Fragen → wechselseitige Information und Abstimmung der Standortentwicklung, insbesondere in den Stadtvierteln und Wissenschaftsräumen mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren einer Vielzahl von universitären Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlichspeziell Innenstadt und Südostraum (Alte Messe, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in NordrheinLiebigstraße, Bayerischer ▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über -Platz und Prager Straße) mit besonderer Berücksichtigung der universitären Belange in Fragen der Raum- und Standortplanung → Einbeziehung der Universität in die Ziele hinaus, Stadtentwicklungsplanung und in die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung Fortschreibung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.Integrierten Stadtentwicklungskonzepts INSEK

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Sources: Kooperationsvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Der nachstehende Vertrag dokumentiert den gemeinsamen Willen der Herausforderungen für unser Land unterzeichnenden Partner, den Königsdorfer Wald1 in seiner Besonderheit als FFH- und Naturschutzgebiet zu leistenpflegen und zu entwickeln. Im Dreiklang „Naturschutz – Erholung – Holznutzung“ kommt der Holznutzung im FFH- und Naturschutzgebiet dabei eine nachrangige Bedeutung zu. Die Parteien sind sich darüber einig, sind auch dass der Königsdorfer Wald als einziger nicht rekultivierter Altwald in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen Region, als FFH-Gebiet und stark frequentierter Erholungswald in besonderer Weise gepflegt und entwickelt werden muss. Ziele der Pflege und Entwicklung sind die Erhaltung und Förderung des Altwaldes, die Erhöhung der Naturnähe, die Erhaltung von Sonderbiotopen wie z. B. Feuchtwaldarealen, die Sicherung von Biotopholz sowie der Wildnisflächen, die Förderung der Erholungseignung einschließlich der Erhaltung wichtiger Erholungsinfrastruktur und der Besucherlenkung. Alle Eingriffe folgen der Priorität des Naturschutzes und sind mit dem Monitoringkonzept in Einklang zu bewältigenbringen. Es Grundlage des Vertrages sind strukturelle die rechtlichen Rahmenbedingungen 2 , die sich insbesondere aus dem Bundesnaturschutzgesetz, dem Landschaftsgesetz NRW, dem Bundeswald- und programmatische Anpassungen Landesforstgesetz, der FFH-Richtlinie sowie den dazugehörigen Erlassen und den Vorgaben der AG Monitoring ergeben. Der Abschluss des Vertrages spiegelt den Willen beider Parteien wider, gemeinsam an der Erreichung der genannten Ziele zusammen zu arbeiten. Die unterzeichnenden Parteien erklären, Darstellungen und Handlungen zu vermeiden, die den gemeinsam geäußerten Zielen und Zwecken dieses Vertrages widersprechen. Der Vertrag soll auch als Beispiel für eine vertiefte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Gestaltung ihrer Lebensräume im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Sinne der Politik der Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇von NRW dienen.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.

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Sources: Mediationsvertrag

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag Mit § 16a ElWOG 2010 besteht die Möglichkeit, in Mehrfamilienhäusern gemeinschaftliche erneuerbare Energieerzeugungsanlagen zu bauen und über eine Gruppe teilnehmender Endverbraucher unabhängig von der wohnrechtlichen Situation nutzen zu können. Diese gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen bestehen zusätzlich zur Beantwortung Energieversorgung über das öffentliche Verteilernetz. Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage wird als Überschussanlage mit einem eigenen Zählpunkt betrieben, die die Einspeisung von erzeugten und nicht verbrauchten Überschüssen in das öffentliche Netz ermöglicht. Jeder Netzbenutzer behält dazu nach wie vor seine eigene Verbrauchsmessung, dessen Abrechnung dazu über die Saldierung der Herausforderungen Messwerte mitseinem zugeordneten ideellen Anteil erfolgt. Voraussetzung für unser Land zu leistendie Anwendbarkeit ist, sind dass die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage an die Hauptleitung (Steigleitung) angeschlossen wird, über die auch in die teilnehmenden Berechtigten angeschlossen sind. Die Steigleitung entspricht der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenHauptleitung gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-1. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen Der direkte Anschluss der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen an Anlagen im Zusammenwirken Eigentum des Vereins- und Ver- bandssports Netzbetreibers oder die Durchleitung von eigenerzeugter Energie über die Anlage des Netzbetreibers (öffentliches Netz) an teilnehmende Berechtigte ist unzulässig. Der Netzbetreiber ist rechtmäßiger Betreiber eines Verteilernetzes für elektrische Energie. Der „Betreiber“ hat mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugendem Netzbetreiber einen Netzzugangsvertrag betreffend der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage abgeschlossen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund Zusätzlich tritt der Betreiber gegenüber dem Netzbetreiber als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugenVertretung aller teilnehmenden Berechtigten einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage gemäß § 16a ElWOG auf. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇Vertragsparteien haben einen Netzzugangsvertrag betreffend die Erzeugungsanlage abgeschlossen.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.

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Sources: Betrieb Einer Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Die Schulverbände Glückstadt, Krempermarsch und Wilstermarsch sind zurzeit ▇▇▇▇▇▇ eige- ner Förderzentren mit dem Schwerpunkt Lernen. Nach § 1 der Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind auch Landesverordnung über die Bestimmung der Mindestgröße von öffentlichen allgemein bildenden Schulen und Förderzentren (Mindestgrößenverordnung - MindGrVO) sollen organisatorisch selbstständige Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen mindestens 1.000 Grundschülerinnen und Grundschüler in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenihrem Einzugsbereich haben. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports Bei einer geringeren Anzahl sollen diese Förderzentren organisatorisch mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, einer allgemein bil- denden Schule oder einem anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugenFörderzentrum verbunden werden. Die FähigkeitFörderzentren der Schulverbände Glückstadt, syste- matisch, strukturell Krempermarsch und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das Wilstermarsch erreichen diese ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.- zahlen auf Dauer nicht. Nach § 60 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) können Schulträ- ger Schulen zu einer neuen Schule zusammenfassen (organisatorische Verbindung). Die vollständig eingebundenen Schulen werden aufgelöst. Durch die organisatorische Verbindung der Förderzentren in Glückstadt, Krempe und Wilster entsteht ein neues Förderzentrum. Die Schulverbände schließen hierzu eine gesonderte Vereinbarung ab, welche die nähere Ausgestaltung der organisatorischen Verbindung re- gelt. Danach soll Verwaltungssitz des neu entstehenden Förderzentrums Krempe sein. Die Schulstandorte in Wilster und Glückstadt bleiben erhalten. Mit der organisatorischen Verbindung tritt eine wesentliche Veränderung der Aufgabenberei- che der Schulverbände ein. Schulverbände als Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) dürfen nur im Rahmen der ihnen durch die Verbands- mitglieder übertragenen Aufgaben tätig werden. Sowohl eine Einschränkung als auch eine Erweiterung des Aufgabenkreises allein durch eine Satzungsänderung ist nicht möglich, weil damit die der Errichtung des Schulverbandes zugrunde liegenden Entscheidungen der Ver- bandsmitglieder geändert würden. Dies kann nur durch die Verbandsmitglieder selbst in Form von öffentlich-rechtlichen Verträgen herbeigeführt werden. Die organisatorische Verbindung der bestehenden Förderzentren Glückstadt, Krempe und Wilster führt zur Auflösung dieser Förderzentren. Dementsprechend wird die Trägerschaft der Schulverbände Glückstadt, Krempermarsch und Wilstermarsch für diese Förderzentren mit Ablauf des 31. Juli 2012 beendet. Die vertragschließenden Gemeinden und Städte übertragen die Schulträgerschaft für das aus der organisatorischen Verbindung der Förderzentren Glückstadt, Krempe und Wilster hervorgehende neue Förderzentrum mit Wirkung vom 01. August 2012 auf den Schulver- band Krempermarsch soweit durch diesen Vertrag nicht anderes bestimmt wird. Abweichend von § 2 wird die Aufgabe der Schülerbeförderung nach § 114 SchulG für die Schülerinnen und ▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus▇▇▇▇ des Förderzentrums, die in am Schulstandort Glückstadt beschult werden, auf den Schulverband Glückstadt und für die Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇ des Förder- zentrums, die am Schulstandort Wilster beschult werden, auf den Schulverband Wilster- marsch übertragen. Abweichend von § 2 wird den Schulverbänden Glückstadt und Wilstermarsch die örtliche Planung, Bewirtschaftung und Unterhaltung des Förderzentrums am jeweiligen Standort und der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurdendazugehörigen Außenanlagen übertragen. Sie berücksichtigt programmatisch erfüllen weiterhin den Personal- und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- Sachbedarf des Förderzentrums für ihren Standort und Verbands- sport als auch den Sporttragen die dadurch begründeten Aufwendungen. Bestehende Eigentums- und Nutzungsverhältnisse an Schulgrundstücken, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten Schulgebäuden und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenSportanlagen bleiben unberührt.

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Sources: Öffentlich Rechtlicher Vertrag

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung der Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind auch Die Förderung des Sports ist als Staatszielbestimmung in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenThüringer Verfassung verankert. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung Dies verdeutlicht den hohen Stellenwert des Sports in Nordrhein-WestfalenThüringen. Dabei sind konkrete ZieleVorrangiges Anliegen des Freistaats ist es einerseits, Maßnahmen den Sport in seiner ganzen Vielfalt als Hilfe zur Selbsthilfe zu fördern und erforderliche Ressourcen zu definierenstärken. Andererseits ist der selbstverwaltete Sport auf die Förderung der öffentlichen Hand angewiesen, will er seine stabilisierende und Werte vermittelnde gesellschaftliche Funktion erfüllen. Unter Beachtung der Autonomie des freien Sports, der Subsidiarität der Sportförderung, der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Organisatoren des Sports sowie auf Grundlage parteipolitischer Neutralität entwickelt die Landesregierung die erforderlichen Rahmen- bedingungen weiter, die zusätzliche Dynamik der Thüringer Sport zu seiner Entwicklung und zur Entwicklung Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Aufbauend auf diesen Grundsätzen kann der gemeinwohlorientierte Sport seine Kraft optimal entfalten und unterstützt staatliches Handeln durch Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsleistungen. Der LSB Thüringen ist die freiwillige Vereinigung der Turn- und Sportvereine sowie sonstiger Sportgemeinschaften des Sports Freistaats Thüringen. Unter seinem Dach sind in Nordrhein-Westfalen erzeugen23 Kreis- und Stadt- sportbünden derzeit über 366.000 Mitglieder in rund 3.400 Sportvereinen organisiert. Insgesamt 47 Landessportverbände und 23 Anschlussorganisationen gestalten in ihrer Sportart den Breiten- und Freizeitsport sowie Wettkampfbetrieb und sichern die sportfachliche Ausbildung. Die FähigkeitThüringer Sportjugend mit ihren Untergliederungen ist der Jugendverband des LSB Thüringen. Diese Zahlen machen den LSB Thüringen zur größten Bürgerorganisation des Landes Thüringen. Der gemeinnützige Sport ist eine wesentliche Säule der Gesellschaft. Die Sportvereine bieten den Menschen vor Ort Zugänge zu gesellschaftlicher Teilhabe und leisten immense Beiträge zu Bildung, syste- matischGesundheit, strukturell sozialer Integration und programmatisch Sportentwicklungsziele Inklusion in und durch Sport. Der Sport fördert aktive Lebensweisen, vermittelt elementare Werte, trägt zur Völkerverständigung bei und motiviert zu entwickeln, zu vereinbaren Ehrenamt und umzusetzen ist ein Markenzeichen Engagement für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇Gemeinwohl. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über Er prägt die Ziele hinausLebenswelt von Menschen positiv und schafft Lebensqualität. Eine verlässliche und auskömmliche Förderung der Sportorganisationen sowie angemessene Rahmenbedingungen vor allem in der Sportstätteninfrastruktur sind Ausdruck der Wahr- nehmung und Anerkennung der gesellschaftlichen Bedeutung des organisierten Sports. Neben dem unbezahlbaren ehrenamtlichen Engagement, welches den organisierten Sport überhaupt erst ermöglicht, sind hauptamtliche Strukturen erforderlich, die in dieses Engagement stützen und fördern. Mit dem finanziellen Eigenaufkommen des Sports, das sich aus Mitgliedsbeiträgen und Sponsoringleistungen zusammensetzt, legt der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, organisierte Sport die Grundlage für diese öffentliche Förderung nach dem Prinzip der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffenSubsidiarität. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht gemeinnützigen Sports im Freistaat Thüringen profitiert von einer erfolg- reichen Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Thüringen und dem LSB Thüringen. Diese Ziel- und Leistungsvereinbarung als neues Element der Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Thüringen und dem LSB Thüringen beschreibt die angestrebte Entwicklung der durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmenden LSB Thüringen wahrgenommenen Aufgaben und stellt verbindliche Ziele für die Weiter- entwicklung der Thüringer Sportlandschaft auf. Zur Umsetzung der Zwecke und Ziele ergeben sich Aufgaben des LSB Thüringen in den Handlungs- und Aufgabenfeldern: ▪ Sportentwicklung und Bildung, Projekten ▪ Jugendarbeit im Sport sowie ▪ Sport und Vorhaben, Gesellschaft. Als Grundlage dessen nimmt der LSB Thüringen die Interessenvertretung seiner Mitglieder und das Eintreten für angemessene Rahmenbedingungen in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit den Themenfeldern ▪ Ehrenamt und freiwilliges Engagement sowie ▪ Sportstätten als den beiden wesentlichen Säulen des organisierten Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegebenwahr. Mit dem Angebot von vielfältigen ▪ Beratungs- und Unterstützungsleistungen versteht sich der vorliegenden Zielvereinbarung Sport LSB Thüringen mit seiner Geschäftsstelle als Dienstleister für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen seine Mitglieds- organisationen. Dies vorangestellt wird zwischen den Partnern folgende Vereinbarung geschlossen: Die zielgerichtete Unterstützung der Vereine und Verbände beim Erhalt und der Weiter- entwicklung des flächendeckenden Trainings- und Wettkampfbetriebes für die unter- schiedlichsten Zielgruppen im Breiten- und Leistungssport und die Förderung des vielfältigen Kompetenzerwerbs durch Sport sind die Hauptziele des Handlungsfeldes Sportentwicklung und Bildung. Daraus abgeleitet wird der LSB Thüringen ▪ seine Mitgliedsorganisationen in zielgruppenspezifischen Maßnahmen der Sport- entwicklung beraten und fördern, insbesondere durch - Projekte zur Sportentwicklung (Kinder- und Jugendsport, Talentsichtung, Gesundheitssport, Sport der Generation 50+, Deutsches Sportabzeichen), - Wettbewerbe und Preise für beispielhafte Initiativen, - das Projekt „Übungsleiter-Sharing“, ▪ die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Kindergärten und Sportvereinen unterstützen und fördern, ▪ das Programm „bewegte Kinder = gesündere Kinder“ federführend bis 2020 umsetzen und in den folgenden Jahren arbeitsteilig mit dem TMBJS fortführen und finanzieren, ▪ für eine zielgerichtete Entwicklung leistungssportlicher Talente die „Konzeption zur weiteren Entwicklung und Förderung des Sports Leistungssports in Nord- rheinThüringen“ in Abstimmung mit den Partnern des Verbundsystems Leistungssport und unter Einbindung der Thüringer Sportfachverbände evaluieren und fortschreiben, ▪ ausgewählte paralympische Sportarten in Abstimmung mit dem Thüringer Behinderten- und Rehabilitations-Westfalen benennt Sportverband (TBRSV) auf der Grundlage abgestimmter Konzeptionen im Leistungssport-Personalbereich unterstützen, ▪ zum Zwecke der Sensibilisierung und Vorhaben Verpflichtung der Nachwuchssportler*innen und deren Trainer*innen und Betreuer*innen zur Einhaltung der Bestimmungen und Regelungen eines dopingfreien Sports, den Anti-Doping-Maßnahmeplan des LSB Thüringen im Zusammenwirken mit seinen Mitgliedsorganisationen umsetzen, ▪ jährlich eine bedarfsgerechte Anzahl von zentralen und dezentralen (flächendeckenden) Angeboten in der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Funktionsträger*innen sowie von Trainer*innen/ Übungsleiter*innen in der Grundlagen- bzw. sportartübergreifenden Aus- und Fortbildung unterbreiten und fördern und ▪ die Rahmenbedingungen und Angebote der Landessportschule Bad Blankenburg als zentrale Bildungsstätte vieler Sportfachverbände und Vereine, als Standort für deren erfolgreiche Bewältigung definiertTrainings- lager und Wettkämpfe sowie für die Gremienarbeit seiner Verbände und Vereine noch stärker dem Bedarf seiner Mitgliedsorganisationen anpassen. Landes- regierung Dafür wird das TMBJS ▪ das Programm „bewegte Kinder = gesündere Kinder“ weiterhin unterstützen und Landessportbund erwarten durch den anstehenden Evaluationsprozess des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplan- entwicklung und Medien begleiten, ▪ die Umsetzung Kooperationen zwischen Schulen, Kindergärten und Sportvereinen weiter auf der Zielvereinbarung Sport 2023 Grundlage der Vereinbarung zwischen dem TMBJS und dem LSB Thüringen jährlich fördern und unterstützen, ▪ die Trainerförderung 2027 eine breite Nachwuchsleistungssport sowie die Förderung der Trainer*innen zur Absicherung des Spezialsportunterrichts an den Sportgymnasien weiterführen und im Abgleich mit der Vergütung landesangestellter Sportlehrer*innen anpassen, ▪ Rahmenbedingungen prüfen, um den Einsatz von qualifiziertem Trainerpersonal zu sichern und weiterzuentwickeln, ▪ seine Förderung der Landessportschule Bad Blankenburg in Form eines Betreiberkosten- zuschusses weiterführen und ▪ die Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung an der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenFinanzierung sportmedizinischer Grunduntersuchungen für Athlet*innen des Nachwuchsleistungssports prüfen.

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Sources: Ziel Und Leistungsvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich Der Vermieter verantwortet das gemeinnützige Projekt „Nachbarschaft Samtweberei“. Die Grundzüge des Projektes sind in einem gemeinsamen Handlungsprogramm „Zukunft des Samtweberviertels“ der Stadt Krefeld und der hinter dem Vermieter stehenden Montag Stiftung Urbane Räume vom Oktober 2013 festgehalten worden. Danach machen sich die Partner gemeinsam auf den Weg, die Krefelder Südweststadt – und hier insbesondere das Viertel um die Alte Samtweberei – zu einem lebenswerten und lebendigen Stadtbaustein der Gesamtstadt zu entwickeln. Das Ziel ist, die Entwicklung des Samtweberviertels und die Investition in die Alte Samtweberei so miteinander zu verschränken, dass mittelfristig eine sozial, ökonomisch und städtebaulich heterogene, nach vielen Seiten offene Gemeinschaft entsteht, die keiner gesonderten Förderung durch die öffentliche Hand mehr bedarf. In diesem Zusammenhang wird die Immobilie „Alte Samtweberei“ entwickelt und vermietet. Der Betrieb und das Management des Hauses sollen eng mit der Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit für den Stadtteil verknüpft werden. Die Nutzer der Immobilie sollen sich in die soziale und kulturelle Entwicklung ihrer unmittelbaren Nachbarschaft und in das umgebende Samtweberviertel einbringen und sich für ein lebendiges Gemeinwesen engagieren. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Projekt „Halbe Miete für das Viertel“ zu. Das ehemalige Verwaltungsgebäude (nachfolgend „Pionierhaus“ genannt) der ehemaligen Samtweberei wird auf Zeit, bis zum 31.08.2020, als Bürohaus für kreative Unternehmungen sowie für soziale Initiativen wieder in Betrieb genommen. Eine umfassende Sanierung und Umnutzung oder Modernisierung des Pionierhauses Gebäudes mit Anpassung an aktuelle Standards u.a. des Schall- und Wärmeschutz erfolgt nicht, um die Mieten für die Räume möglichst niedrig zu halten. Das Nutzungskonzept bietet auf insgesamt fünf Ebenen mit ca. 1010 qm Netto-Mietfläche gewerblichen Einzelnutzern, Freiberuflern, Dienstleistern, Vereinen und Künstlern einfache Büroräume und sieht auch Raumangebote für Projekte und Studierende der Hochschule Niederrhein sowie Co-Working-Plätze vor. Zur Erreichung der im Handlungsprogramm festgelegten Entwicklungsziele für das Samtweberviertel werden die Räume des „Pionierhaus“ an Mieter vermietet, die sich ihrerseits verpflichten, an der Erfüllung der Entwicklungsziele für das Samtweberviertel mitzuwirken. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien was folgt: Mit Abschluss dieses Mietvertrages verpflichtet sich der Mieter zur Teilnahme am Projekt "Halbe Miete für das Viertel“, dessen gesonderte „Spielregeln“, die die inhaltliche Ausgestaltung, Organisation und Dokumentation des Projektes näher regeln, noch vom Vermieter in Abstimmung mit dem Vermieter aufgestellt und dann Vertragsbestandteil werden. Durch seine Teilnahme an diesem Projekt verpflichtet sich der Mieter, je Quadratmeter der Gesamtmietfläche (siehe § 2 dieses Vertrages) jährlich eine Stunde seiner Zeit, Kompetenz, Arbeitsleistung und Know-how für Projekte und Aktivitäten zur Verfügung zu stellen, die dem Gemeinwesen und der Quartiersentwicklung dienen (nachfolgenden insgesamt „Beiträge“ genannt). Die Beiträge können nach Zustimmung des Vermieters eingebracht werden in Projekte, die von dem Mieter selbst oder von der Plattform Samtweberviertel entwickelt und vorgeschlagen werden. Sie sollen auf einen Beitrag zur Beantwortung Bedarf im Quartier reagieren, der Herausforderungen für unser Land von der von dem Vermieter oder der „Plattform Samtweberviertel“ als solcher anerkannt wird. Die Plattform Samtweberviertel befindet sich derzeit noch in ihrem Entstehungsprozess und soll aufgebaut werden, um Bewohnerinnen und Bewohner, Vertreter von Einrichtungen und der Stadt sowie Unternehmen zu leistenermöglichen, auf einer Ebene zusammen kommen. Der Vermieter wird den Mieter über die diesbezüglichen Entwicklungen auf Anforderung informiert halten. Beiträge können unter anderem Projekte sein, die sich mit der Geschichte des Samtweberviertels, der Bildungssituation von Kindern und Jugendlichen, der Lebenslage von alten Menschen im Samtweberviertels oder der internationalen und interkulturellen Begegnung beschäftigen. Denkbar sind auch Aktivitäten im öffentlichen Raum, Kunst- oder Kulturprojekte, die – z.B. in Kooperation mit der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen Fachhochschule Niederrhein, der BI Rund um St. Josef oder anderen – die Teilhabe der Bewohner des Samtweberviertels am kulturellen Leben stärken. Im Jahr 2014 können 50% der Beiträge in den Betrieb des Pionierhauses selbst eingebracht werden. Ab 2015 sind mindestens 75% der Beiträge für Projekte und Aktivitäten außerhalb des Pionierhauses einzubringen. Das Stundenkontingent des Mieters beträgt unter Zugrundelegung der Mietfläche (siehe § 2 dieses Vertrages) [_] Stunden pro Jahr. Die Stunden werden mit 30,00 € zzgl. USt bewertet, so dass sich ein Gesamtbetrag in Höhe von [_] € einschließlich Umsatzsteuer pro Jahr ergibt. Innerhalb von drei Monaten nach Ablauf eines Kalenderjahres hat der Mieter dem Vermieter eine schriftliche Aufstellung der von ihm in dem vorangegangenen Kalenderjahr erbrachten Beiträge unter Benennung der insoweit verwandten Stunden zur Verfügung zu bewältigenstellen. Über die Stunden wird von dem Vermieter dann jährlich gemeinsam mit der Nebenkostenabrechnung (siehe § 5 dieses Vertrages) eine Abrechnung erstellt. Für nicht geleistete Stunden wird im Zuge der Abrechnung eine Nachzahlung in entsprechender Höhe unter Zugrundelegung des vorgenannten Stundensatzes fällig. Mehrleistungen des Mieters im Rahmen der Beiträge, die über das von ihm geschuldete Stundenkontingent hinausgehen, erfolgen auf freiwilliger Basis und können nicht vergütet werden. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das wird auf dem Grundstück ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇ im Pionierhaus überlassen: Raum Nr. …………..im EG/ 1. – 4. OG wie in der als Anlage 1 beigefügten Grundrisszeichnungen und Mietflächenübersicht des Architekturbüros Böll vom 28. ▇▇▇▇ 2014 rot umrandet dargestellt (nachfolgend „Mieträume“ genannt). Die Mietfläche der Mieträume beträgt. qm. Für die gemeinschaftlich nutzbaren Räume (WC-Anlagen/ Teeküchen) wird ein Anteil von 15 % auf die Mietfläche aufgeschlagen, so dass sich eine Gesamtmietfläche von [_] qm ergibt. Die Infrastruktur des Pionierhauses (Außenanlagen und Erschließung) sowie Ausstattung der Mieträume sind dem Mieter bekannt und in der Anlage 2 zu diesem Vertrag im Einzelnen beschrieben. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die Mieter erkennt den in der Vergangenheit Anlage 2 beschriebene Infrastruktur und Ausstattung hiermit ausdrücklich als vertragsgemäß und die dortigen Verpflichtungen als für ihn verbindlich an. Dem Mieter ist insoweit auch bekannt und erkennt dies ebenfalls als vertragsgemäß an, dass das Pionierhaus (i) mit einfachen Mitteln instandgesetzt und wieder in Betrieb genommen und (ii) dabei der bauliche Zustand und technische Standard des Pionierhauses nur wie er bis zur Stilllegung im Zusammenwirken zwischen Landesregierung Jahr 2009 angeboten wurde, wiederhergestellt werden kann und Landessportbund vereinbart wurden. Sie wird und das Pionierhaus daher weder modernisiert wird noch eine Standarderhöhung und/ oder -aufwertung erfährt; das Vorstehende ist auch bei der Festlegung der Miete (§ 5 dieses Vertrages) gesondert berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalenworden.

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Sources: Mietvertrag

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag Mieterbeiräte sind gewählte Interessensvertretungen der Mieter und Mieterinnen in den jeweiligen landeseigenen Quartieren von degewo. Sie vertreten eine Position der Toleranz und Solidarität gegenüber allen Kulturen und fördern das Zusammenleben aller Bewohner eines Quartiers. Der Mieterbeirat arbeitet auf der Grundlage nachstehender Vereinbarung. Die einzelnen Regelungen der Vereinbarung stellen die Handlungsspielräume für eine partnerschaftliche, identifikationsfördernde und stabilisierend wirkende Zusammen- arbeit zwischen Mieter und degewo dar. Sofern durch die Senatsverwaltung von Berlin eine neue (Muster)-Vereinbarung als Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und den Mieterbeiräten vorgegeben wird, ersetzt diese die vorliegende Vereinbarung. Der Mieterbeirat soll gemeinsame Miet- und Wohnungsinteressen der Mieter koordinieren und bündeln, in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit degewo erörtern und darauf hinwirken, dass ein für beide Parteien vertretbares Ergebnis erzielt wird. Der Mieterbeirat und degewo haben das gemeinsame Ziel, die Wohnsituation sowie die sozialen, kulturellen und nachbarschaftlichen Beziehungen zu beiderseitiger Zufriedenheit zu gestalten und ggf. zu verbessern. degewo fördert in angemessener Art und Weise die Arbeit des Mieterbeirates. Der Mieterbeirat arbeitet überparteilich und ehrenamtlich. Die Tätigkeit des Mieterbeirates erstreckt sich auf nachstehend genannte Quartiere bzw. Adressen: Der Mieterbeirat vertritt die Interessen der Mieterinnen und Mieter ihres Quartiers gegenüber degewo in allen das Wohnquartier betreffenden Fragestellungen, wie z.B. Fragen zu Betriebskosten, zu den Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, Fragen der Hausordnung, der Hausmeisterleistungen, der Gemeinschaftsanlagen und des Wohnumfeldes (soweit nicht individuelle Mietvertragsrechte/- pflichten betroffen sind). Der Mieterbeirat entwickelt und setzt mit degewo Maßnahmen zur Beantwortung Nachbarschaftsförderung (wie z.B. Angebote für Senioren, Kinder, Jugendliche, Nachbarschaftshilfe, Stadtteilkultur etc.) nach den Bedürfnissen der Herausforderungen Mieterinnen und Mieter um. Der Mieterbeirat kann für unser Land sein Tätigkeitsfeld im Wohnungs- und Mietbereich Informations-, Mitwirkungs- und Vorschlagsrechte ausüben. Sie können Übermittlungsorgane für die Mieterinnen und Mieter und degewo sein, soweit nicht individuelle Mietvertragsrechte und -pflichten betroffen sind. Die Mietermitwirkung hat ihre Grenzen in den geschützten Rechten des Einzelnen, insbesondere des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes und des Datenschutzes, sowie in den zu leistenwahrenden Inhalten bestehender Verträge mit Dritten und den Gesetzen und Richtlinien, sind auch in denen die landeseigenen Wohnungsunternehmen und deren Gremien unterliegen. Der Mieterbeirat setzt sich aus den von den Hauptmietern der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen betreffenden Wohnanlage gewählten Mietern zusammen. Jeder Hauptmieter des zur ▇▇▇▇ stehenden Quartieres hat das Recht, für den Mieterbeirat zu bewältigenkandidieren. Ausschlaggebend dafür ist, dass er zum Zeitpunkt der ▇▇▇▇ dort mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Dabei entfällt auf jede Wohnung eine Stimme, unabhängig von der Zahl der dort wohnenden Hauptmieter. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definierenwerden je nach Größe der Quartiere 3 - 7 stimmberechtigte Mietervertreter gewählt, die zusätzliche Dynamik sich an folgender Quartiersgröße orientieren: ⮚ bis zu 500 Wohnungen 3 Mietervertreter ⮚ bis zu 1000 Wohnungen 5 Mietervertreter ⮚ ab 1001 Wohnungen 7 Mietervertreter ⮚ Die Hauptmieter des zur Entwicklung ▇▇▇▇ stehenden Quartieres bestimmen mittels Briefwahl demokratisch und geheim ihre Mitglieder aus der Kandidatenliste für den Mieterbeirat. Gewählt sind die Kandidaten, die die höchsten Stimmenanzahlen auf sich vereinigen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Wird die ▇▇▇▇ nicht angenommen, rückt der Kandidat mit der nächsthöheren Stimmenanzahl nach. Ein Mieterbeirat kann nur gebildet werden, wenn sich mindestens 5 % der Hauptmieter (bezogen auf die Anzahl der Wohnungen) der betreffenden Wohnanlage an der ▇▇▇▇ des Sports Mietervertreters beteiligen. Sollte dieses Quorum nicht erreicht werden, verständigen sich die zur ▇▇▇▇ gestellten Kandidaten gemeinsam mit degewo über die Art und Weise der zukünftigen Zusammenarbeit. Das kann beispielsweise in Nordrhein-Westfalen erzeugenForm einer Mieter-/Interessenvertretung erfolgen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das degewo kann auch ▇▇▇▇▇▇, die nicht mit dem entsprechendem Quorum oder gar nicht gewählt sind, zur Mitarbeit im Mieterbeirat zulassen. Es müssen aber immer mindestens 50 % gewählte Mietervertreter, bei denen das Quorum erreicht wurde, im Mieterbeirat vertreten sein. Wird diese Zahl unterschritten, müssen Neuwahlen durchgeführt werden. degewo bietet für den Übergangszeitraum bis zu den Neuwahlen die weitere Zusammenarbeit mit interessierten und engagierten ▇▇▇.▇▇▇▇ an. Die ▇▇▇▇-/Amtsperiode des Mieterbeirates beträgt 5 Jahre Sofern gegen ▇▇▇▇▇▇ schwerwiegende Gründe vorliegen, die einer vertrauensvollen Zusammenarbeit im Rahmen dieser Mieterbeiratstätigkeit mit degewo entgegen stehen, behält sich degewo das Recht vor, diesen Kandidaten von der Mieterbeiratswahl auszuschließen. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über Mieterbeirat wählt aus der Mitte seiner Mitglieder eine/n Vorsitzende/n (Sprecher) für die Ziele hinausWahlperiode. Weitere Funktionen beschließt und besetzt der Mieterbeirat aus der Gruppe der gewählten Mitglieder entsprechend den Anforderungen seiner Tätigkeiten. Der Mieterbeirat regelt die Zusammenarbeit seiner Mitglieder selbst. Die/der Vorsitzende ist erster Ansprechpartner für degewo. Er leitet sowohl Wünsche, Vorschläge und Informationen von degewo an das Gremium als auch umgekehrt. Der Mieterbeirat kann sich eine Geschäftsordnung geben, die die Zusammenarbeit seiner Mitglieder regelt. Der Mieterbeirat führt regelmäßig Beratungen und Sprechstunden für die Mieterinnen und Mieter seines Quartieres durch. Die Termine sind den Mieterinnen und ▇▇▇▇▇▇▇ bekannt zu geben. Jede/r Mieterin/Mieter der betreffenden Wohnanlage hat das Recht, vom Mieterbeirat angehört zu werden. Beschlüsse sind den Mieterinnen und Mietern unverzüglich in geeigneter Weise bekannt zu geben. Der Mieterbeirat ist gehalten, Anträge und Anliegen von degewo unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Wochen zu behandeln und einer Entscheidung zuzuführen. Sofern der Mieterbeirat es für die Entscheidungsfindung erforderlich hält, kann er auch einen Vertreter von degewo dazu einladen. Einmal im Jahr, und bei Bedarf nach vorheriger Abstimmung, jedoch max. einmal im Quartal finden zwischen Mieterbeirat und Vertretern von degewo ein Treffen statt. Die Einladung erfolgt durch degewo. Die Themen für die Tagesordnung des Mieterbeirates sind mindestens eine Woche vor dem Termin degewo (dem zuständigen Kundenzentrum) zur Kenntnis zu geben. Die Protokollführung obliegt dem Mieterbeirat. Die Terminabstimmung erfolgt mit dem zuständigen Kundenzentrum mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin. Die Mieterbeiräte haben über alle in nichtöffentlicher Sitzung besprochenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Im Interesse einer positiven Entwicklung im Quartier arbeiten Mieterbeiräte und degewo partnerschaftlich zusammen. degewo informiert die Mieterbeiräte umfassend – soweit den vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen nichts entgegensteht - vor der Durchführung wesentlicher Maßnahmen im jeweiligen Quartier, wie z.B. umfassende Modernisierungen, regionale Neubauvorhaben und erörtert mit ihm wichtige, allgemein interessierende Themen. Die Mieterbeiräte können degewo das jeweilige Quartier betreffend Verbesserungsvorschläge, Anregungen, die Durchführung von Informationsveranstaltungen und Empfehlungen unterbreiten. degewo nimmt dazu zeitnah Stellung und begründet seine Antwort bei Ablehnung. degewo benennt Ansprechpartner im Unternehmen / jeweiligen Kundenzentrum für den Mieterbeirat, die für die Entgegennahme und Behandlung von Fragen zuständig sind. Der Mieterbeirat kann für Veranstaltungen, wie Mieter-und Kinderfeste, Pflanzaktionen usw., die den Interessen des Zusammenlebens in der Vergangenheit Gemeinschaft dienen, bei degewo einen Zuschuss beantragen. In welcher Höhe und ob der Zuschuss gewährt wird, entscheidet degewo. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Bei der Raumbeschaffung, z.B. für Mieterbeiratssitzungen, Mietersprechstunden und Mieterversammlungen sowie für die Akten-und Materiallagerung ist degewo im Zusammenwirken zwischen Landesregierung Rahmen seiner Möglichkeiten behilflich. Jedes Mieterbeiratsmitglied erhält eine Pauschale von 50 € pro Kalenderjahr, ggf. anteilig. Darüber hinaus kann degewo den Mieterbeirat bei der Herausgabe und Landessportbund vereinbart wurdenVerteilung von Mitteilungsblättern, Informationsmaterialien und/oder einer Mieterzeitung finanziell und/oder technisch bis zu einer Höhe von 500,00 € pro Jahr unterstützen. Sie berücksichtigt programmatisch Die Voraussetzung für die Zahlung ist die Vorlage prüffähiger Rechnungen. Die Redaktion für Mitteilungsblätter, Informationsmaterialien und Mieterzeitung liegt beim Mieterbeirat. Die Mitgliedschaft im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den SportMieterbeirat der einzelnen Mietervertreter endet automatisch, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wirdwenn sie aus dem Wohngebiet, für welches sie tätig werden, wegziehen, d. h. nicht mehr mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Die Mitglieder können ihr Amt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Mieterbeirat jederzeit niederlegen. Der Mieterbeirat teilt dies unverzüglich degewo mit. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure Sicherung der Arbeitsfähigkeit des Mieterbeirates bis zur nächsten regulären ▇▇▇▇, rücken gewählte und bis dahin nicht berufene Kandidaten in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffenzu besetzenden Anzahl nach. Ein Mieterbeiratsmitglied kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auf Vorschlag von zwei Drittel des Beirates oder von degewo abberufen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Mieterbeiratsmitglied seine Pflichten gröblich verletzt und insbesondere nicht mehr zu einer konstruktiven Zusammenarbeit bereit ist und/oder den Geschäftsgang und den Aufgabenvollzug behindert. Beide Parteien haben die Möglichkeit, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Zusammenarbeit insgesamt fristlos zu kündigen. Die Entwicklung Kündigung ist schriftlich, unter Mitteilung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von ProgrammenKündigungsgrundes, Projekten und Vorhaben, an die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport andere Partei zu erreichenrichten. Der individuellen Gestaltung vor Ort Mieterbeirat kann die Vereinbarung nur kündigen, wenn mindestens zwei Drittel der Mietervertreter dem entsprechenden Beschluss schriftlich zugestimmt haben, wobei von den zwei Drittel mindestens 50 % mit Quorum gewählte Mieterbeiräte sein müssen. Die Kooperationsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen Kraft und gilt für die Entwicklung Dauer der Wirkungszeit des Sports bestehenden Mieterbeirates. Jede Partei kann die Vereinbarung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende schriftlich kündigen. Die Laufzeit kann in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiertbeiderseitigem Einvernehmen verlängert werden. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung Begonnene Projekte können im beiderseitigen Einvernehmen auch nach der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenKündigung gemeinsam beendet werden.

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Sources: Kooperationsvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich Stationäre Altenpflege in den Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt Jugend- und Sozial- dienste gemeinnützige GmbH bietet unter Beachtung der Würde der Senioren einen Beitrag Schutz ihrer Interessen und Bedürfnisse vor Beeinträchtigungen. Im Mittelpunkt steht die professionelle Aktivierung, um das selbständige Leben im Alter so weit und so lange wie möglich zu fördern, zu erhalten, sowie gezielte Hilfe dazu anzubieten. Jeder Bewohner einer stationären Altenpflegeeinrichtung hat entsprechend der indivi- duellen Pflegebedürftigkeit das gleiche Recht auf qualifizierte und aktivierende Pflege und Betreuung, unabhängig von Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, so- zialer Stellung sowie religiöser und politischer Überzeugung. Ziel des Vertrages ist es, den Bewohner in die Einrichtung aufzunehmen und ihm dort unter Wahrung seiner Menschenwürde Hilfe zur Beantwortung Erhaltung und Aktivierung der Herausforderungen für unser Land eigen- ständigen Lebensführung sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fä- higkeiten zu leisten, gewähren. Die Einrichtung und der Bewohner werden sich auf der Grund- lage der Partnerschaft um ein gutes Zusammenleben aller Heimbewohner im Geiste gegenseitiger Rücksichtnahme und friedlicher Nachbarschaft bemühen. Die Einrichtung wird im Rahmen des Heimgesetzes und seiner Rechtsverordnungen so- wie der gesetzlichen Pflegeversicherung die Bewohner in ihren persönlichen und sozia- len Angelegenheiten beraten und betreuen und sie unter Wahrung ihrer Selbständigkeit und Achtung ihrer Persönlichkeit versorgen und pflegen. Der Bewohner wird die Bemü- hungen des Trägers so gut wie möglich unterstützen. Die dem Bewohner ausgehändigte Vorabinformation nach § 3 WBVG und die jeweils geltenden Regelungen des Landesrahmenvertrages gem. § 75 Abs. 1 SGB XI sind auch Ge- genstand dieses Vertrages. Letztere können in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen Einrichtung eingesehen werden. Die Einrichtung bietet dem Bewohner ein im Rahmen der jeweiligen pflegerischen Not- wendigkeit individuell gestaltbares Zimmer. Eine persönliche Ausstattung mit privaten Kleinmöbeln und Gegenständen ist erwünscht. Die Instandhaltung der eingebrachten Gegenstände geht zu bewältigenLasten des Bewohners. Die Einrichtung verpflichtet sich, die Privatsphäre des Bewohners in seinem Zimmer zu gewährleisten. Der Bewohner erhält das Zimmer Nr. im Wohnbereich als Einzelzimmer mit Dusche und Toilette Einzelzimmer mit gemeinsamer Nutzung von Dusche und Toilette mit dem Be- wohner eines benachbarten Einzelzimmers Doppelzimmer mit Dusche und Toilette zur Nutzung bzw. Mitnutzung. Das Zimmer hat folgende Ausstattung: - Telefonanschluss - Notrufanlage - Beleuchtung - Tisch - Stuhl - Pflegebett - Kleiderschrank - Wertfach - Nachttisch - Rundfunk- und Fernsehanschluss - Gardinen - Vorhänge Sonstiges (bitte beschreiben): Die Schlüsselaushändigung erfolgt gegen Unterschrift. Bei Schlüsselverlust beschafft die Einrichtung auf Kosten des Bewohners Ersatz. Die Einrichtung verfügt über einen Not- fallschlüssel, um in dringenden Fällen Hilfe leisten zu können. Durch den Bewohner dür- fen aus Sicherheitsgründen keine anderen Schlösser angebracht werden. Die Beauftragten der Einrichtung können das Zimmer nach Ankündigung zu angemes- sener Tageszeit betreten, um sich von dessen Zustand zu überzeugen, wenn dies er- forderlich erscheint. Die Beauftragten der Einrichtung sind berechtigt, in Notfallsituatio- nen die Räume ohne vorherige Ankündigung zu betreten. Sämtliche eingebrachten Geräte müssen jederzeit den sicherheitstechnischen Bestim- mungen entsprechen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu Lasten des Bewohners einmal jährlich geprüft werden, erstmalig bei Heimeinzug. In den Zimmern ist der Anschluss eines Rundfunk- und eines Fernsehgerätes möglich. Gebühren für Kabel-/Satellitenfernsehen sind im Entgelt enthalten. Ein Telefonanschluss ist im Zimmer vorhanden. Sämtliche Kosten und Gebühren sind von dem Bewohner zu tragen. Die Abrechnung erfolgt durch die Telefongesellschaft direkt mit dem Bewohner. Die Einrichtung bietet dem Bewohner Räumlichkeiten zur Begegnung und Teilnahme am Gemeinschaftsleben des Hauses. Die Nutzung dieser Räume, Einrichtungen und Anlagen ist im Entgelt enthalten. Der Bewohner hat das Recht, Gemeinschaftsräume auch für private Zwecke zu nutzen. Die Raumüberlassung ist kostenfrei, bedarf jedoch der vorherigen Abstimmung mit der Einrichtung. Der Bewohner wird gebeten, mit anderen Bewohnern der Einrichtung eine friedliche Gemeinschaft zu bilden und gegenseitige Rücksicht zu üben. Nachbarschaftliche Hilfe- leistung ist erwünscht. Umzüge innerhalb des Hauses sind grundsätzlich möglich. Ein Umzug in ein anderes Zimmer innerhalb des Hauses erfolgt nur aus wichtigem Grund. Einen wichtigen Grund stellt beispielsweise ein Problem des Zusammenlebens (z. B. im Doppelzimmer) oder auch wesentliche Veränderungen in der Pflegebedürftigkeit dar. Ein wichtiger Grund für einen Umzug ist auch dann gegeben, wenn Umbaumaßnahmen oder Änderungen an der Einrichtungskonzeption erforderlich werden oder wenn ein Ehepartner eines ge- meinsam in einem Doppelzimmer untergebrachten Ehepaares verstirbt. Die Haltung von Kleintieren ist grundsätzlich möglich, bedarf aber der schriftlichen Zu- stimmung der Einrichtungsleitung. Die Zustimmung kann versagt oder widerrufen wer- den, wenn andere Bewohner durch das Tier gestört oder beeinträchtigt werden oder der Bewohner dessen Versorgung nicht mehr selbst sicherstellen kann. Die Verpflegung besteht täglich aus 3 Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Abendessen) und erfolgt nach Maßgabe des Speiseplanes. Bei Bedarf erhält der Bewohner Schon- oder Diätkost sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Zwischenmahlzeiten. Des Weiteren werden Obst und Zwischenmahlzeiten wie z. B. Nachmittagskaffee oder Nachtmahlzeiten angeboten. Im Entgelt sind folgende Getränke zur Deckung des täglichen Flüssigkeitsbedarfs ent- halten: Kaffee, Milch, Mineralwasser, Tee, Apfel- und Orangensaft. Die Mahlzeiten werden grundsätzlich in den dafür vorgesehenen Räumen serviert. Bei Krankheit oder pflegerischer Notwendigkeit können die Mahlzeiten im Bewohner- zimmer ohne zusätzliche Berechnung serviert werden. Es erfolgt eine regelmäßige Unterhalts- und Sichtreinigung der Privat- und Gemein- schaftsräume. Der Umfang und die Häufigkeit der Zimmerreinigung sind strukturelle dem Leis- tungsverzeichnis zu entnehmen. Die Einrichtung überlässt dem Bewohner Bettwäsche, Tischwäsche, Handtücher und programmatische Anpassungen Waschlappen ohne zusätzliche Berechnung. Der Wäscheservice umfasst das maschinelle Waschen, Trocknen und Bügeln der von der Einrichtung gestellten Wäsche sowie der persönlichen Leibwäsche, der Oberbeklei- dung und der Flachwäsche der Bewohner. Voraussetzung für das maschinelle Waschen, Trocknen und Bügeln ist die Eignung der Wäsche sowie die vorgeschriebene Kenn- zeichnung gemäß den Vorgaben der Wäscherei. Weiteres ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Pflege- und Betreuungsleistungen werden entsprechend dem Gesundheitszustand des Bewohners nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Er- kenntnisse nach dem SGB XI (Pflegegrade) und entsprechend dem Rahmenvertrag gem. § 75 Abs. 1 SGB XI zur Kurzzeit- /Verhinderungspflege und vollstationären Pflege und den nach § 84 Abs. 4 SGB XI vereinbarten Leistungs- und Qualitätsmerkmalen er- bracht. Der Rahmenvertrag ist in der Einrichtung einsehbar. Für die Inanspruchnahme der Leistungen der Pflegeversicherung ist die Eingruppierung in einen der Pflegegrade durch die Pflegekassen gem. SGB XI notwendig. Der Bewoh- ner verpflichtet sich, einen Antrag auf Eingruppierung bei seiner Pflegekasse zu stellen. Der Bewohner kann die Einrichtung mit der Beantragung beauftragen. Über den Grad der Pflegebedürftigkeit entscheidet die Pflegekasse entsprechend den Feststellungen des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Liegt der Pflegebedarf unterhalb des Pflegegrades 1 ist das Entgelt nach dem mit dem örtlichen Sozialhilfeträger gemäß SGB XII vereinbarten Pflegegrad zu berechnen. Dem Bewohner werden die im Zusammenwirken Einzelfall erforderlichen Hilfen zur Unterstützung und zur teilweisen oder vollständigen Übernahme der Aktivitäten im Ablauf des Vereins- täglichen Le- bens mit dem Ziel einer selbständigen Lebensführung angeboten. Ziel der Pflege und Ver- bandssports mit staatlichen InstitutionenBetreuung ist es, Kommunen dem Bewohner Hilfe zur Erhaltung und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte Erlangung höchstmöglicher Selbstbestimmung und Unabhängigkeit zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalengeben. Dabei sind konkrete Zieleseine persönlichen Bedürfnisse und Gewohnheiten zu respektieren. Die Pflege verfolgt das Ziel, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen Folgen von Pflegebedürftigkeit zu definierenmindern sowie einer Verschlimmerung von Pfle- gebedürftigkeit vorzubeugen. Zu den Leistungen gehören: ▪ Hilfen bei der Körperpflege ▪ Hilfen bei der Ernährung ▪ Hilfen bei der Mobilität ▪ Soziale Betreuung Die Pflegeplanung, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugenPflegeleistungen und andere Leistungen werden dokumentiert. Die FähigkeitPflegedokumentation kann von dem Bewohner oder von einer von ihm benannten Person eingesehen werden. Die Pflegeplanung wird unter Beteiligung des Bewohners oder einer anderen Person seines Vertrauens erstellt. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, syste- matischdas Prinzip der Freiwilligkeit von Pflegeleistungen sei- tens des Bewohners zu achten. Eine Einschränkung der Selbstbestimmung ist nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zulässig. Bei den Leistungen der Behandlungspflege handelt es sich um pflegerische Verrichtun- gen im Zusammenhang mit ärztlicher Therapie und Diagnostik, strukturell für deren Veranlassung und programmatisch Sportentwicklungsziele Verordnung der jeweils behandelnde Arzt des Bewohners zuständig ist. Die Leistungen der Behandlungspflege werden unter der Voraussetzung angeboten, ▪ dass sie von dem behandelnden Arzt veranlasst und in der Dokumentation von ihm abgezeichnet werden; ▪ dass die persönliche Durchführung durch den behandelnden Arzt nicht erforder- lich ist; ▪ dass für die Durchführung der speziellen Pflege entsprechend qualifizierte Mitar- beiter, deren Befähigung ärztlicherseits geprüft wurde, zur Verfügung stehen; ▪ dass dem Mitarbeiter im Einzelfall kein Weigerungsrecht zusteht; ▪ dass der Bewohner mit der Durchführung der ärztlichen Maßnahme durch die Mitarbeiter einverstanden ist und ▪ dass der Bewohner in die ärztlichen Heilbehandlungsmaßnahmen eingewilligt hat. Ärztliche Leistungen werden von der Einrichtung nicht erbracht. Auf Wunsch vermittelt die Einrichtung dem Bewohner ärztliche Hilfe. Jeder Bewohner hat das Recht den Arzt frei zu entwickelnwählen. Es muss aber gewährleistet sein, zu vereinbaren dass der Arzt im Bedarfsfall in die Einrichtung kommt. Der Bewohner teilt den Namen und umzusetzen die Adresse seines Arztes der Einrichtung mit. Für therapeutische Leistungen (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie) gilt § 5.3 Abs. 1 ent- sprechend. Der Bewohner und die Einrichtung können die Erbringung besonderer Zusatzleistungen bei Unterkunft und Verpflegung sowie zusätzliche pflegerische und betreuende Leistun- gen gem. § 88 SGB XI vereinbaren. Eine Erhöhung der Entgelte für die Zusatzleistungen ist ein Markenzeichen für das nur zulässig, sofern die Lan- desverbände der Pflegekassen und der überörtliche ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇ der Sozialhilfe (vorher schriftlich) unterrichtet wurden. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht Bewohner kann vereinbarte Zusatz- und sonstige Leistungen mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Bei einer Erhöhung des vereinbarten Entgeltes ist eine Kündi- gung jederzeit zu dem Zeitpunkt möglich, an dem die Erhöhung wirksam werden soll. Hierbei hat der Bewohner der Einrichtung bis zum Eingang der Kündigung bereits ent- standene Aufwendungen zu erstatten. Die Einrichtung kann vereinbarte Zusatz- und sonstige Leistungen mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Für pflegebedürftige Bewohner erbringt das Heim zusätzliche Leistungen der Betreuung und Aktivierung, die über die Ziele hinausnach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung nach § 5.1 hinausgehen. Leistungen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung sind Maßnahmen, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können. Das Konzept der Alltagsbegleitung, welches auf Wunsch in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung Verwaltung der Einrichtung einsehbar ist, beschreibt das zusätzliche Betreuungs- und Landessportbund vereinbart wurdenAktivierungsangebot. Die Einrichtung wird die Auswahl der Angebote so vornehmen, dass dem Ziel der Aktivierung Rechnung getragen wird. Die Leistungsentgelte sind aufgrund der Regelung des Pflegeversicherungsgesetzes leistungsgerecht zu gestalten. Sie berücksichtigt programmatisch richten sich grundsätzlich nach den Vereinbarungen, die zwischen der Einrichtung und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekasse, Sozi- alhilfeträger) nach den einschlägigen Vorschriften des SGB XI und Verbands- sport als auch den Sportdes SGB XII verein- bart und ausgehandelt worden sind. Betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen sind nach dem Gesetz dem Bewohner gesondert in Rechnung zu stellen, der soweit eine Deckung nicht oder zeitweise nicht durch eine öffentliche Förderung gegeben ist. Die Entgelte für die Leistungen sind für alle Heimbewohner nach einheitlichen Grund- sätzen zu bemessen. Der Bewohner bzw. eine von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure ihm bevollmächtigte Person hat das Recht, die Entgeltver- einbarung in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalenjeweils gültigen Fassung einzusehen.

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Sources: Heimvertrag

Präambel. Um gemeinschaftlich Gemäß § 35 Abs. 1 BremLMG wirken der Senat und die Landesmedienanstalt darauf hin, dass die Verbreitung von Angeboten in Kabelnetzen in digitaler Technik erfolgt. Gemäß § 35 Abs. 2 BremLMG verständigen sich die Betreiber der Kabelnetze und die Woh‐ nungswirtschaft mit der Landesmedienanstalt auf der Grundlage einer Vereinbarung über die Voraussetzungen und Maßnahmen für einen Beitrag Umstieg von der analogen zur Beantwortung der Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen digitalen Verbreitung im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports Kabelnetz. Sie setzen sich diesbezüglich mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definierenRundfunkveranstaltern sowie Anbietern von Telemedien, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung analoge Übertragungskapazitäten im Kabelnetz nutzen, ins Benehmen. Bei der Vereinbarung sind insbesondere die Belange der Verbraucherinnen und Verbraucher und die Sozialverträglichkeit des Sports Umstiegs zu berücksichtigen. Ziel der Partner dieser Vereinbarung ist die vollständige Umstellung der Übertragung von Angeboten in Nordrhein-Westfalen erzeugenden Breitbandkabelnetzen auf die digitale Übertragungstechnologie (vgl. § 36 Abs. 3 des Entwurfs der Neufassung des Bremischen Landesmediengesetzes (Drucksache 19/1461 vom 9.1.2018), wonach der Umstieg spätestens zum 31. Dezember 2018 vorgese‐ hen ist). Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell mit dem Umstieg verbundene Kapazitätsausweitung soll zu einem noch umfangreicheren und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren vielfältigeren Gesamtangebot im Kabelnetz beitragen. Die Digitalisierung der Rundfunkübertragung und umzusetzen des Rundfunkempfangs ist ein Markenzeichen weit fortge‐ schritten. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇Zusammenwachsen der Rund‐ funk‐, Kommunikations‐ und Informationstechniken sowie für die Verbreitung innovativer Rundfunk‐ und Telemedienangebote. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinausUm für alle an dem Umstiegsprozess auf eine ausschließlich digitale Übertragung von Ange‐ boten Beteiligten Planungs‐ und Investitionssicherheit zu schaffen, die in der Vergangenheit soll gemäß § 35 BremLMG diese Vereinbarung zwischen den am Umstieg im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffenLand Bremen Beteiligten ge‐ schlossen werden. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, Partner dieser Vereinbarung sehen die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport folgenden Punkte als Planungsgrundlage für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.den Umstieg an:

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Sources: Umstiegsvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung der Herausforderungen Die gemeinschaftliche Nutzung kostenintensiver Sachwerte durch mehrere Personen hat viele greifbare Vorteile. Familien nutzen eine gemeinsame Wohnung und gemeinsam ihre Fahrzeuge, Bürger*innen in Städten und Gemeinden gemeinsam Schulen, Kitas, Sporteinrichtungen und Schwimmbäder, Glaubensgemeinschaften gemeinsam eine Kirche. Die ausschließlich persönliche Nutzung teurer Sachwerte ist für unser Land zu leistenden Einzelnen unwirtschaftlich, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigensie macht arm. Es sind strukturelle Deutschland ist bekannt als Auto- und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen InstitutionenPendlerland, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen wobei fast jeder Haushalt über ein oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definierenmehrere Autos verfügt, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports hohe Kosten verursachen. Das ist ein Grund dafür, dass Deutschland derzeit (2019) mit einem liquiden pro-Kopf-Nettovermögen von nur ca. 17.000 € (Median) zu den ärmsten Ländern Westeuropas zählt (Platz 20). Der gemeinschaftlichen Nutzung von autonomen Elektrofahrzeugen gehört die Zukunft, sie wird die Alleinnutzung von Autos in Nordrhein-Westfalen erzeugenVerbindung mit dem SPNV und ÖPNV obsolet machen. Als Übergangslösung bis dahin bietet das nachbarschaftliche Teilen von in Privatbesitz befindlichen Fahrzeugen (Autos, Anhänger, Boote, eBikes u.v.m.) eine Möglichkeit, die Mobilitätskosten für gelegentliche Nutzungen deutlich zu verringern. Dadurch können die beteiligten Personen/Haushalte monatlich mehrere hundert Euro sparen. Die FähigkeitBI GLAS unterstützt durch Bereitstellung einer Buchungs-App das nachbarschaftliche Teilen von Fahrzeugen und dient damit ihrem Satzungszweck Umwelt- und Klimaschutz, syste- matisch, strukturell indem durch einen geringeren Fahrzeugbestand in den Wohngebieten Ressourcen und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇Rohstoffe eingespart werden. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl ⚫ Die gemeinschaftliche Nutzung eines Fahrzeuges spart den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffenBeteiligten Geld. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrheinfixen Kosten (z.B. Kfz-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung Steuer, Versicherungsbeiträge, Miete/Pacht für Garage/Stellplatz, Wertverlust und ggf. Zinsen bzw. Kredit- oder Leasingkosten) werden geteilt. Gerade für Wenignutzer sind die fixen Kosten z.B. eines nur selbst genutzten Autos unverhältnismäßig hoch. ⚫ Mehr Menschen können von Programmenden Vorteilen eines Fahrzeuges profitieren, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalenwenn es gemeinschaftlich genutzt wird.

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Sources: Fahrzeugnutzungsvertrag

Präambel. Um gemeinschaftlich Das älteste Schriftzeugnis jüdischen Lebens in Deutschland aus dem Jahr 321 gibt den Anlass, das Jahr 2021 bundesweit als Festjahr 1.700 Jahre jüdischen Lebens zu gestalten. Über die Erinnerung an die Shoah hinaus soll gezeigt werden, wie jüdisches Leben das Land Niedersachsen an unzähligen Stellen entscheidend mitgestaltet und geprägt hat und das auch in Zukunft tun möchte. Das Festjahr #2021JLID bietet zugleich die große Chance, einen besonderen Beitrag zur Beantwortung der Herausforderungen für unser Land gegen den erstarkenden Antisemitismus zu leisten, sind auch Vorurteile gegenüber Jüdinnen und Juden zu überwinden und das Miteinander der Kulturen und Religionen im Land Niedersachsen zu fördern. Die jüdischen Gemeinden, Hochschulen, Schulen, Bildungsträger, Verbände, Vereine, Stiftungen, Kirchen, Gewerkschaften, Unternehmen und Kulturschaffenden im Land Niedersachsen sollen gewonnen werden, sich aktiv im Festjahr #2021JLID mit the- menbezogenen Veranstaltungen bzw. Projekten einzubringen. Dabei sollen Veranstal- tungen bzw. Projekte vor Ort über das gesamte Land Niedersachsen verteilt stattfin- den. Es wird angestrebt, möglichst vielen Menschen im Land jüdisches Leben gestern, heute und in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugenZukunft nahezubringen. Die FähigkeitVeranstaltungen und Projekte jüdischen Lebens sollen insbesondere landesweit, syste- matisch, strukturell soweit möglich auch bundesweit sichtbar ge- macht werden und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für möglichst auch über das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇Festjahr hinaus nachhaltig wirken.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.

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Sources: Kooperationsvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich Die Erbringung sportlicher Höchstleistungen setzt einen Beitrag zur Beantwortung außerordentlich hohen zeitlichen Aufwand der Herausforderungen Aktiven voraus. Leistungssport wird in einem Lebensabschnitt betrieben, in dem zugleich die Grundlagen für unser Land zu leisteneine spätere berufliche Karriere gelegt werden. Mit dieser Kooperationsvereinbarung soll für studierende Spitzensportlerinnen und Spitzensportler ein gewisser Ausgleich geschaffen werden, sind auch damit sie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ihre akademische Ausbildung trotz der hohen zeitlichen Belastungen des Spitzensports erfolgreich absolvieren können. Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz, das Studierendenwerk Mainz, der Olympiastützpunkt Rheinland-Pfalz/Saarland, der Olympiastützpunkt Hessen im Landessportbund Hessen, der Landessportbund Rheinland-Pfalz und der Allgemeine Deutsche Hochschulsportverband (adh) sehen sich in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen Verantwortung gegenüber den Studierenden, die Studien- und Rahmenbedingungen so zu bewältigengestalten, dass spitzensportliches Engagement mit ihrer akademischen Ausbildung möglichst weitgehend zu vereinbaren ist. Es sind strukturelle Die in dieser Vereinbarung aufgeführten Maßnahmen dienen dazu, den an der Johannes Gutenberg- Universität Mainz studierenden Spitzensportlerinnen und programmatische Anpassungen Spitzensportlern zeitgleich eine akademische Ausbildung und eine spitzensportliche Karriere zu ermöglichen sowie ungebührliche Beeinträchtigungen im Zusammenwirken des Vereins- Studium aufgrund ihres sportlichen Engagements im Rahmen der rechtlichen und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen organisatorischen Möglichkeiten zu vermeiden. Mit dieser Vereinbarung will die Johannes Gutenberg-Universität Mainz ihrer Mitverantwortung gegenüber den studierenden Spitzensportlerinnen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung Spitzensportlern gerecht werden und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind diese durch konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugenUnterstützungsmaßnahmen wahrnehmen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.-Universität Mainz erhält das Lizenzrecht, den Titel und das geschützte Logo „Partnerhochschule des Spitzensports“ zu führen und bei allen Maßnahmen öffentlich und werbewirksam einzusetzen. Das Erreichen der hier vereinbarten Zielsetzungen soll in enger Kooperation der Olympiastützpunkte mit der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und ihrer Einrichtung des Hochschulsports verwirklicht werden. Ziel ist es auch, die Spitzensportlerinnen und Spitzensportler verstärkt an den Studienstandort zu binden. Die individuelle Förderung im Sinne dieser Vereinbarung können studierende Spitzensportlerinnen und Spitzensportler in Anspruch nehmen, sofern sie einem A-, B-, C- oder D/C-Kader angehören. Sofern im vorliegenden Vertrag von studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gesprochen wird, sind jeweils studierende Spitzensportlerinnen und Spitzensportler als A-, B-, C- oder D/C- Kaderangehörige gemeint. Eine Teilnahme setzt die schriftliche Beitrittserklärung (vgl. Anlage 1) der studierenden Spitzensportlerin bzw. des studierenden Spitzensportlers zu dieser Vereinbarung voraus. Die Benennung von zu fördernden studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern erfolgt auf Empfehlung der Olympiastützpunkte. Das Förderprogramm beginnt mit der Benennung sowie der schriftlichen Beitrittserklärung und endet mit dem Studienabschluss oder der Beendigung der Leistungssportkarriere (Ausscheiden aus dem A-, B-, C- oder D/C-Kader). Die ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇-Universität Mainz unterstützt die studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportler innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen und organisatorischen Möglichkeiten. Während des Studiums ihrer Spitzensportlerinnen und Spitzensportler bemüht sich die Johannes Gutenberg-Universität Mainz im Rahmen ihrer rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten, • die zentrale Koordination und Abstimmung der Aufgaben aus dieser Vereinbarung vorzunehmen und sicherzustellen; • um die Bereitstellung einer Beauftragten bzw. eines Beauftragten für den Leistungssport, welche bzw. welcher in Abstimmung mit den zuständigen Stellen innerhalb der Johannes Gutenberg- Universität Mainz die studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportler durch eine individuelle Beratung unterstützt; • um die Bereitstellung von speziellen Studienfachberaterinnen und -beratern in den jeweiligen Fachbereichen, Fakultäten und Hochschulen; • um die Flexibilisierung der Studienplanung auf der Grundlage der sportfachlichen Planung während der einzelnen Semester sowie über die ganze Studiendauer hinweg. Im Einzelnen bietet die ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇-Universität Mainz im Rahmen der rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten • die Gewährung von Urlaubssemestern im Sinne der Einschreibeordnung der JGU für wichtige Meisterschaften und aus sportlichen Gründen; • die Flexibilisierung von Anwesenheitszeiten, insbesondere die Möglichkeit, Fehlzeiten nachzuarbeiten; • die Verlängerung von Abgabefristen sowie die individuelle Vereinbarung von Prüfungsterminen; • die studienfachspezifische Überprüfung besonderer Fördermöglichkeiten im Individualfall; • die individuelle Planung von Praktika und Exkursionsteilnahmen; • die entgeltfreie Nutzung der Hochschulsportanlagen und -einrichtungen. Nutzungszeiten nach Absprache und Zuweisung durch das Institut für Sportwissenschaft und den Allgemeinen Hochschulsport (AHS) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Darüber hinaus verpflichtet sich die Johannes Gutenberg-Universität Mainz, • an Überprüfungen und Evaluationen der in dieser Vereinbarung fixierten Leistungen aktiv teilzunehmen; • in ihren Fachbereichen und Instituten anzuregen, die jeweiligen fachspezifischen Möglichkeiten zur Unterstützung der studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportler zu nutzen; • das Projekt „Partnerhochschule des Spitzensport“ gegenüber den Hochschulmitgliedern und der Hochschulöffentlichkeit zu kommunizieren. Zur Unterstützung des Übergangs der studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportler aus dem Studium in das Berufsleben gewährleistet die Johannes Gutenberg-Universität Mainz den Zugang zu entsprechenden hauseigenen Beratungseinrichtungen (z.B. Zentrale Studienberatung, Career Service etc.). Das Studierendenwerk Mainz unterstützt diese Kooperationsvereinbarung durch • eine besondere Einzelfallberatung für studierende Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, wenn diese sie wünschen; • die Bereitstellung eines Kontingents von bis zu fünf Wohnheimplätzen für studierende Spitzensportlerinnen und Spitzensportler. Das Kontingent wird bis 6 Wochen vor Semesterbeginn vorgehalten; • Hilfen zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Verpflegung für studierende Spitzensportlerinnen und Spitzensportler. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht jeweilige Olympiastützpunkt verpflichtet sich, • die ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇-Universität Mainz als „Partnerhochschule des Spitzensports“‚ wo immer möglich zu empfehlen; • die studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportler im Rahmen der Grundbetreuung in den entsprechenden Servicebereichen zu versorgen; • die studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportler bei der Studienort- sowie Studienfachwahl zu beraten; • die eventuell erforderlichen Begutachtungen für die Bewerbungsverfahren vorzunehmen; • die Laufbahnberaterinnen und Laufbahnberater als zentrale Ansprechpartnerinnen oder zentrale Ansprechpartner vor Ort für die studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportler und deren Spitzenverbände sowie die Einrichtungen des Hochschulsports der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und das Studierendenwerk Mainz einzusetzen; • der bzw. dem Beauftragten für Leistungssport sowie den zuständigen Stellen innerhalb der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vor jedem Semester die studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportler in Form einer aktuellen Liste bekannt zu machen; • die individuellen Studien- und Sportplanungen der beteiligten studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportler regelmäßig über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit Laufbahnberatung im Zusammenwirken zwischen Landesregierung mit den studierenden Spitzensportlerinnen und Landessportbund vereinbart wurdenSpitzensportlern sowie den Verbänden mit den jeweils Verantwortlichen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz abzustimmen; • den Beitritt von studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern zu dieser Vereinbarung zu fördern; • die Kooperationsvereinbarung bei den Bundeskaderathletinnen und -athleten bekannt zu machen und die Johannes Gutenberg-Universität Mainz zu empfehlen; • darüber hinaus auf diese Vereinbarung und ihre Inhalte bei allen geeigneten Gelegenheiten hinzuweisen. Die beitretenden studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportler verpflichten sich, • zur sorgfältigen Planung und adäquaten Durchführung des Studiums sowie zur gewissenhaften Vorbereitung der Veranstaltungen und Prüfungen; • die sportfachlichen Planungen nach Abstimmung mit ihrem jeweiligen Spitzenfachverband frühzeitig mit den Studienfachberaterinnen und -beratern in den Studienbüros unter Einbeziehung der Laufbahnberater der Olympiastützpunkte abzustimmen; • in Abstimmung mit dem Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband, dem Allgemeinen Hochschulsport (AHS) und Studentischen Sportausschuss (SSA) der Johannes Gutenberg- Universität Mainz sowie dem nationalen Spitzenverband zum Start bei Hochschulmeisterschaften und Universiaden bzw. Studierenden-Weltmeisterschaften für die Johannes Gutenberg-Universität Mainz; • die Hochschulleitung, den zuständigen Hochschulsport sowie alle weiteren Institutionen der Kooperation regelmäßig in allgemeiner Weise über sportliche Erfolge zu informieren; • repräsentative Aufgaben für die Johannes Gutenberg-Universität Mainz zu übernehmen; • während und nach Abschluss des Studiums an der Beratung von aktiven Spitzensportlerinnen und -sportlern mitzuwirken, sofern dies berufsbedingt möglich ist. Der Allgemeine Deutsche Hochschulsportverband übernimmt im Rahmen dieser Vereinbarung folgende Aufgaben: • in seinem Wirkungsfeld bei zukünftigen und bereits immatrikulierten Studierenden und an allen Hochschuleinrichtungen wegen der geschaffenen Vorzüge und verbesserten Rahmenbedingungen für Leistungssportlerinnen und -sportler die ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇-Universität Mainz zu empfehlen; • die studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, die nach Abstimmung mit dem Spitzenverband und dem AHS und SSA der Johannes Gutenberg-Universität Mainz an nationalen und internationalen Wettkämpfen des Hochschulsports teilnehmen, umfassend zu informieren, organisatorisch und fachlich zu betreuen sowie die versicherungsrechtlichen Aspekte abzusichern; • in den eigenen Publikationen und zu allen anderen gegebenen Anlässen über die Ergebnisse der Kooperationsvereinbarung zu berichten und auch in entsprechender Form die Leistungen der an der ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇-Universität Mainz studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportler bei nationalen und internationalen Hochschulsportwettkämpfen und -meisterschaften bekannt zu machen und zu würdigen; • die Spitzenverbände, die Olympiastützpunkte Hessen und Rheinland-Pfalz/Saarland sowie die Johannes Gutenberg-Universität Mainz über die erreichten sportlichen Leistungen „ihrer“ studierenden Spitzensportlerinnen und Spitzensportler bei nationalen und internationalen Erfolgen bei Hochschulsportwettkämpfen regelmäßig in allgemeiner Weise zu informieren. Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch alle Vertragspartner in Kraft und gilt bis zum 31.12.2016. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sportverlängert sich automatisch um jeweils vier Jahre (Olympiazyklus), der wenn nicht mit einer Frist von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben sechs Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in Die Kündigung bedarf der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenSchriftform.

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Sources: Kooperationsvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung der Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenNach intensiver Diskussion mit allen Beteiligten will die Klinikum Hann. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen Münden GmbH (nachfolgend: Klinikum) den Krankenhausbetrieb des Nephrologischen Zentrums Niedersachsen im Zusammenwirken Zustand der sog. vorgezogenen Einhäusigkeit, d.h. unter Integration des Vereins- bestehenden Betriebs des Krankenhau- ses Hannoversch Münden (KHM), übernehmen. Die entsprechenden Kaufverträge wurden am 30. Dezember 2015 und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionenam 4. Januar 2016 abgeschlossen. Ziel ist, Kommunen einer Mehrzahl der Mitarbeiter – vorbehaltlich einer notwendigen und deren Einrichtungentiefgreifenden Restruk- turierung – eine sichere Zukunft bieten zu können und den Betrieb des Klinikums unter einer ent- sprechenden Neuausrichtung zu betreiben. Hierzu sind sich das Klinikum und der Marburger Bund Landesverband Niedersachsen (nachfolgend: MB) darüber einig, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlichdass zur Überwindung der wirtschaftlichen Schieflage und zur nachhaltigen Sanie- rung sowie zur weiteren Existenzsicherung des Klinikbetriebs befristet Regelungen über einen Sanie- rungsbeitrag der gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten des ärztlichen Dienstes erforderlich sind. Hierdurch werden, um nachhaltig positive neben dem Fortbetrieb des Klinikbetriebs, auch die Arbeitsplätze unter Bei- behaltung der Tarifbindung gesichert. Grundlage dieses Sanierungstarifvertrages ist auch das ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugenmeinsame Verständnis, dass der Erwerber des Klinikums angemessene Investitionen vornimmt. Umso mehr benötigen Landesregierung Die Parteien sind sich auch einig, dass nach erfolgreicher Restrukturierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung finanzieller Sanierung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen Klinikums wieder vollumfänglich und erforderliche Ressourcen zu definierenohne Ausnahme die hausspezifischen Tarifregelungen über die Arbeitsbedingungen gelten sollen, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung denen entsprechen, die vor Eröffnung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen Insolvenzverfah- rens für das Nephrologische Zentrums Niedersachsen gegolten haben; zusätzlich soll eine schrittwei- se Angleichung der Tabellenentgelte auf das Niveau des TV-Ärzte / VKA in seiner am 1. Januar 2019 geltenden Fassung erfolgen. Dieser Tarifvertrag gilt im personellen und sachlichen Geltungsbereich des zwischen den Parteien am 10. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ 2016 abgeschlossenen Haustarifvertrages Ärztinnen und Ärzte des Klinikums.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.

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Sources: Sanierungstarifvertrag

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Brustkrebs ist in Deutschland die häufigste Krebserkrankung der Herausforderungen für unser Land Frau. Jährlich erkranken knapp 70.000 Frauen in Deutschland neu. Ungefähr 18.000 Frauen sterben pro Jahr an der Erkrankung.1 Die mit dem Krankheitsbild verbundenen gesundheitlichen Auswirkungen führen zu leisteneiner erheblichen Reduzierung der Leistungsfähigkeit und Lebenserwartung der Betroffenen. Mit der Implementierung eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease Management Programme, sind auch in DMP) soll eine sektorenübergreifende, evidenzbasierte und strukturierte Versor- gung der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigenerkrankten Patientinnen über die verschiedenen Krankheitsstadien hinweg erreicht werden. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen Durch eine frühzeitige Diagnostik im Zusammenwirken des Vereins- Rahmen der optimalen Koordination der Versorgungssek- toren, eine qualifizierte Betreuung der Patientinnen sowie eine individuelle Therapie soll die Lebensqualität erhöht werden. Der Vertrag gewährleistet eine patientinnen- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen qualitätsorien- tierte Begleitung der Frauen durch die an der Behandlung beteiligten zugelassenen Kranken- häuser und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, Vertragsärzte sowie durch die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugenauf den Behandlungsverlauf bezogene Dokumentati- on. Die FähigkeitVertragspartner stimmen darin überein, syste- matischdass im DMP Brustkrebs insbesondere wegen der hohen psychischen Belastung der erkrankten Versicherten die Vertrauensbeziehung zwischen Patientin und Arzt nicht gestört wird und seitens der Krankenkassen kein Eingriff in die medizi- nischen Belange des Arzt-Patientenverhältnisses stattfindet. Insofern sind im DMP Brustkrebs die Regelungen zur Sicherstellung und Förderung der aktiven und regelmäßigen Teilnahme der Versicherten indikationsspezifisch vertraglich abgestimmt und werden damit der besonderen Situation gerecht. Davon unberührt bleibt das jederzeitige individuelle Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen bezüglich der Weiterleitung, strukturell Verarbeitung und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das Nutzung ihrer Behandlungsdaten. Der Vertragsstand berücksichtigt die Änderungen der zum 01.07.2014 in Kraft getretenen DMP- A-RL bis einschließlich ihrer 8. Änderung (Beschlussfassung vom 20.04.2017). 1 Vgl. ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ Institut (2016): Bericht zum ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus▇▇ ▇▇▇▇, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport▇▇▇▇▇▇ 2016, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenS. 36.

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Sources: DMP Agreement

Präambel. Um gemeinschaftlich Die Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Vertragsärzten und -psychotherapeuten des Landkreises Reutlingen. Ziel der Gesellschaft ist die Entwicklung und Umsetzung eines fachübergreifenden Konzepts kollegialer Zusammenarbeit. Nahziel ist die Verbesserung der kollegialen Zusammenarbeit, die Entwicklung und Verbesserung von Qualitätsstandards, die Stärkung der Ertragskraft der beteiligten Gesellschafter und die Sicherung der mittelständisch geprägten Versorgungsstrukturen. Die Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR ist ein Qualitätsverbund. Die politische Entwicklung hin zu Modellprojekten von HMOs (Health Maintenance Organisations) und Einkaufsmodellen macht es unumgänglich, den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung bei Bedarf ärztliche und psychotherapeutische Kooperationsstrukturen anbieten zu können. Soweit die gesetzliche Möglichkeit eines direkten Abschlusses von Verträgen zur vertragsärztlichen Versorgung bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung zwischen ambulanten Leistungserbringern bzw. Gruppen von Leistungserbringern und Kostenträgern, insbesondere den gesetzlichen Krankenkassen besteht, kann die Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR aufgrund entsprechender Entscheidung der Gesellschafterversammlung dieses Recht für ihre Mitglieder wahrnehmen. Die Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR und die Kassenärztliche Vereinigung Südwürttemberg sollen eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Die Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR unterstützt uneingeschränkt die Kassenärztliche Vereinigung Südwürttemberg, soweit diese die Vertragshoheit für alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten ihres Bezirkes ausüben kann. Die GbR entsteht mit Abgabe der Aufnahmeanträge am 17. 05. 2000. 1. Bei einer Gemeinschaftspraxis oder vergleichbaren Verbünden (MVZ, Teilgemeinschaftspraxen, Berufsausübungsgemeinschaften etc.) können auch einzelne Teilnehmer Gesellschafter werden. Sie haben entsprechend Sitz und Stimme. Vergünstigungen und Leistungsinanspruchnahmen vom angeschlossenen Dienstleistern stehen nur den Gesellschaftern zu 1.1 Zulassung und Niederlassung als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut oder als sonstiger Teilnehmer an der vertragsärztlichen Versorgung im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Südwürttemberg. 2. Bereitschaft zur aktiven Teilnahme an Qualitätszirkeln. 3. Nach Gründung der Gesellschaft können an der Aufnahme interessierte Vertragsärzte und -psychotherapeuten einen Beitrag zur Beantwortung Aufnahmeantrag (Anlage 1) stellen. Der Aufnahmeantrag ist an die Geschäftsführung der Herausforderungen für unser Land Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR zu leistenrichten. Der neue Gesellschafter ist aufgenommen, sind auch sobald die Geschäftsführung die Annahme des Antrags schriftlich bestätigt. 4. Überträgt ein Gesellschafter oder seine Erben seine Praxis auf einen Praxisnachfolger, dann wird dieser durch einfachen Aufnahmeantrag Mitglied in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR, sofern er die für alle geltenden Aufnahmekriterien erfüllt. 5. Soweit in diesem Gesellschaftsvertrag die Zuordnung zu bewältigenHausärzten und Fachärzten relevant ist, gilt folgendes: 5.1. Es sind strukturelle Als Hausärzte gelten Ärzte für Allgemeinmedizin, Kinderärzte, Internisten, die auch eine hausärztliche Funktion ausüben, oder die die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt haben, und programmatische Anpassungen Ärzte ohne Gebietsbezeichnung. 5.2. Als Fachärzte gelten alle übrigen Verbundärzte sowie diejenigen Gesellschafter, die – ohne Arzt zu sein - an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, also psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. 6. Jeder nach Gründung der Gesellschaft als Gesellschafter neu hinzugekommene Vertragsarzt bzw. -psychotherapeut stimmt der Aufnahme weiterer Gesellschafter nach Maßgabe der vorgenannten Kriterien unwiderruflich zu. 7. Jeder Gesellschafter hat die für die Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR verbindliche Verträge zu beachten und sich zu verpflichten, die Inhalte und Zwecke der Gesellschaft mitzutragen und zu fördern. 8. Die Gesellschafter verpflichten sich, keine Verträge mit anderen konkurrierenden Praxisverbünden oder konkurrierenden Leistungsanbietern im Zusammenwirken Gesundheitswesen im Landkreis Reutlingen abzuschließen. Entsprechende Verträge sind der Geschäftsführung anzuzeigen und auf Verlangen vorzulegen. 1. Die Gesellschaft trägt den Namen Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR. 2. Sitz der Gesellschaft ist Reutlingen. Die Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR verfolgt insbesondere folgende Zwecke: 1. Die Sicherung des Vereins- Überlebens mittelständischer, frei niedergelassener ärztlicher Praxen durch Schaffung flexibler Reaktionsmöglichkeiten auf neue gesetzliche Vorgaben und Ver- bandssports politische Veränderungen; 2. Die Verbesserung der kollegialen Zusammenarbeit auf dem Boden eines neuen Vertrauensverhältnisses auch und insbesondere zwischen Haus- und Fachärzten u. a. durch Einhaltung eines Kodexes guter kollegialer Zusammenarbeit; 3. Die Verbesserung des Informationsflusses; 4. Die Umsetzung von Rationalisierungsmöglichkeiten durch -die Koordinierung der Tätigkeit mit staatlichen Institutionenanderen medizinischen Hilfsberufen, Kommunen z.B. physikalische Therapie, Pflege u.a., - Einrichtung von Geräte- und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlichLaborgemeinschaften und Förderung von Ärztehäusern; - Schaffung der Rahmenbedingungen für gemeinsamen kostengünstigen Einkauf; 5. den Aufbau und Ausbau eines eigenen Qualitätssicherungssystems und eigener Qualitätsstandards, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte eine Vorgabe von aussen zu erzeugenvermeiden - durch Bildung von Qualitätszirkeln, - durch Anerkennung von Behandlungsleitlinien, - durch Einrichtung von Beratungs- und Schulungsstellen, - durch zentrale Fortbildungsveranstaltungen; 6. Umso mehr benötigen Landesregierung die Stärkung der patientenorientierten ambulanten Versorgungsstruktur durch - zentrale Organisation von Präsenzzeiten, - Verbesserung der ambulanten Rehabilitation, - Förderung des Grundsatzes ambulant vor stationär, - Sicherstellung der Kontinuität der ärztlichen Behandlung ohne sektorale Trennung, - Begrenzung der Mengenausweitung, - Kooperation mit Krankenhäusern, - Kooperation mit zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Psychotherapeuten, - Kooperation mit nichtärztlichen Leistungserbringern (z.B. Krankengymnasten, Ergotherapeuten), - Entwicklung effektiver Kostenmanagementsysteme, - Sicherung der Versorgungsqualität; 7. die Sicherung der Marktposition der niedergelassenen Ärzte gegenüber Krankenkassen und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Zieleanderen Großkonzernen und anderen Leistungsanbietern - durch eine qualitative Kooperation, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen- durch eine verbesserte wirtschaftliche Kooperation. 8. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇Ärztenetz Reutlingen GbR hat keine Gewinnerzielungsabsicht.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen 1. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR gliedert sich zunächst in fünf räumliche Bereiche: 1.1 Reutlingen Nord und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.angrenzendes Unteramt 1.2 Reutlingen West

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Sources: Gesellschaftsvertrag

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung der Herausforderungen für unser Land zu leistenIn Nordrhein-Westfalen haben Bund, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen InstitutionenLand, Kommunen und deren EinrichtungenVerkehrsunternehmen insbesondere in den 1970er und 1980er Jahren stark in den kommunalen Schienen- verkehr investiert. Im Ergebnis sind neben modernen Straßenbahnen auch Stadtbahn- /unterirdische Stadtbahnnetze und Schwebebahnsysteme neu entstanden und ausge- baut worden. Inzwischen rückt die Erneuerung dieser Systeme in den Vordergrund. Instandhaltung und Erneuerung der kommunalen Infrastruktur des ÖPNV sind seit je- her eine Angelegenheit der kommunalen Daseinsvorsorge. Dies soll auch so bleiben. Die nach dem Personenbeförderungsgesetz zuständigen Verkehrsunternehmen und die Kommunen als Eigentümerinnen der Verkehrsunternehmen stehen diesbezüglich jedoch in den kommenden Jahren vor großen finanziellen Herausforderungen. Dies gilt insbesondere für die kommunale Infrastruktur des ÖPNV im Ruhrgebiet. In keinem anderen Bundesland existiert ein so weitläufiges Netz von Stadt- und Straßenbahnen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugendas fortlaufend erhalten und erneuert werden muss. Umso mehr benötigen Landesregierung Daher wird das Land die Gebiets- körperschaften und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-WestfalenVerkehrsunternehmen mit der anstehenden Herausforderung nicht alleine lassen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Das Land Nordrhein-Westfalen erzeugensetzt sich für einen attraktiven und vernetzten ÖPNV in den Kommunen ein, der sich an den Mobilitätsbedürfnissen der Nutzer orientiert. Der Mobilitätssektor wird zudem seinen Beitrag zur Reduktion von Emissionen nur mit modernen Stadt- und Straßenbahnnetzen leisten können. Aus Sicht des Landes brau- chen diese Netze daher ein System-Upgrade, das Mobilität der Zukunft möglich macht. Die Fähigkeitjetzt anstehende Erneuerung der Netze bietet die Möglichkeit, syste- matischdie infrastrukturellen Voraussetzungen für vernetzte Mobilität im ÖPNV zu schaffen. Um den Finanzierungsbedarf für die Erneuerung der Netze nach einem einheitlichen Maßstab zu bestimmen, strukturell hat das Verkehrsministerium ein Gutachten über Erneue- rungsmaßnahmen an kommunalen Schienenstrecken beauftragt („Spiekermann-Gut- achten“). Unter Erneuerung wird dabei nicht die Instandhaltung der Infrastruktur ver- standen, sondern die notwendige Reinvestition nach Ablauf der Nutzungsdauer. Das Gutachten weist bis 2031 einen förderfähigen Investitionsbedarf in die Erneuerung der nordrhein-westfälischen Stadt- und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickelnStraßenbahnnetze für oberirdische Ingenieurbau- werke, zu vereinbaren Strecken und umzusetzen ist Haltestellen in Höhe von 2,6 Mrd. Euro aus. Dabei sollen die Baunebenkosten nicht Bestandteil der Förderung sein. Ferner weist ein Markenzeichen Ergänzungsgutachten für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinausRuhrgebiet Systembrüche aufgrund un- terschiedlicher Spurweiten aus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport es für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische Mobilität im Ruhrge- biet zu beseitigen gilt. Pendler dürfen nicht aufgrund unterschiedlicher Spurweiten zum Umstieg gezwungen werden. Für die Beseitigung der Systembrüche stellt das Land zusätzliches Geld zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund hat das Landeskabinett am 07. Mai 2019 folgende Eckpunkte für die zukünftige Förderung und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.die Festlegungen eines noch zu entwickelnden För- derleitfadens beschlossen:

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Sources: Rahmenvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Diese Anlage konkretisiert die Verpflichtungen der Herausforderungen für unser Land zu leistenVertragsparteien zum Datenschutz, sind auch in die sich aus der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugenVertrag vom 01.01.2020 in ihren Einzelheiten beschriebenen Auftragsdatenverarbeitung ergeben. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definierenSie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen und bei denen Beschäftigte des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugenAuftragnehmers oder durch den Auftragnehmer Beauftragte personenbezogene Daten (»Daten«) des Auftraggebers verarbeiten. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell Aus dem Vertrag ergeben sich Gegenstand und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren Dauer des Auftrags sowie Umfang und umzusetzen ist ein Markenzeichen Art der Verarbeitung. Im Einzelnen sind insbesondere die folgenden Daten Bestandteil der Datenverarbeitung: Einsatzdispositionen Berechnung und Ableitung von Durchschnittsgeschwindigkeiten für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit Feuerwehrfahrzeuge bei Realeinsätzen im Zusammenwirken zwischen Landesregierung Einsatzgebiet Keine: Patientendaten, Daten der Führungskräfte und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern Fahrerdaten sollen vor Übermittlung entfernt werden oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung Personalnummer ersetzt werden. Funkrufnamen und Fahrzeugliste Zuordnung von Realeinsätzen zu einem bestimmten Fahrzeugtyp n.a.g. Messprotokolle zur Fahrtzeitermittlung Alternative Methode zur Ableitung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am SportgeschehenGeschwindigkeitsprofile n.a.g. Einsatzgebiete der Feuerwachen Zuordnung der Gebäude und des Gemeinde-, eine Verbesserung Stadt-,Kreis-, Werksgeländes zu den Einsatzbereichen der Zusammenarbeit von Sportanbieternzu untersuchenden Feuerwachen n.a.g. Kartenmaterial des Einsatzgebietes (Straßen, programmatische Werksgelände, Gebäudeumrisse, Gebäudenamen) Zuordnung der Gebäude zu einem Einsatzbereich der zu untersuchenden Feuerwachen n.a.g. Personaldaten Auswertung der Altersstruktur, Tagesverfügbarkeit und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenPseudonymisierung der ehrenamtliche und Fahrtzeiten vom Wohnort zum Feuerwehrstandort hauptamtliche Mitgliedern der Organisation anhand derer Personalnummer Die Laufzeit dieser Anlage richtet sich nach der Laufzeit des Vertrages, sofern sich aus den Bestimmungen dieser Anlage nicht darüber hinausgehende Verpflichtungen ergeben.

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Sources: Software as a Service Agreement

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Die Beratungsgesellschaft PD – Berater der Herausforderungen öffentlichen Hand GmbH („Partnerschaft Deutschland“) bietet ihren direkten und mittelbaren Gesellschaftern, die sämtlich öffentliche Auftraggeber gem. § 99 GWB sind (in Folge „Auftraggeber“), eine alle Realisierungsformen umfassende Investitions- und Modernisierungsberatung sowie alle damit zusammenhängen- den Geschäfte und Dienstleistungen an, um staatliche Investitions- und Modernisierungsziele möglichst wirtschaftlich zu erreichen. Ein Schwerpunkt ist dabei ein Beratungsangebot bei öffentlichen Investitionsvorhaben für unser Land Bund, Länder und Kommunen zu leistenallen Beschaffungsvarianten und über den kompletten Pro- jektzyklus. Bei der Beratung nimmt die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchun- gen, sind Variantenvergleichen, Eignungstests und Machbarkeitsuntersuchungen und die strategi- sche und organisatorische Beratung für Investitionsvorhaben aller Art eine zentrale Bedeu- tung ein. Dazu zählen ausdrücklich auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle Projekte von anspruchsvollen Verwaltungs- und programmatische Anpassungen Kulturbauten, im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch Gesundheitswesen und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- Forschungs- und Verbands- sport als auch den SportBildungsbereich, namentlich In- vestitionen im Universitäts- und Krankenhausbau und im Bereich der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wirdmedizintechnischen Ausstattung. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure In Zusammenarbeit mit ausgewählten technischen Rahmenvertragspartnern bie- tet der Auftragnehmer darüber hinaus flächendeckend in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffenDeutschland Projektplanung, Pro- jektmanagement und Projektsteuerung an. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten Ein weiterer Schwerpunkt ist das Angebot einer umfassenden Strategie- und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen Organisationsbe- ratung für die Entwicklung des Sports gesamte öffentliche Verwaltung in Nord- rheinDeutschland und im internationalen Raum bei anspruchsvollen Modernisierungs- und Veränderungsprojekten. Ausgehend von einer vor- gelagerten Strategieberatung umfasst dies sowohl die Konzeption und Umsetzung von Orga- nisationsmodellen als z.B. auch strategische Sourcing-Westfalen benennt Konzeptionen. Das Angebot deckt das gesamte Spektrum der Strategie- und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung Organisationsberatung ab und Landessportbund erwarten durch adressiert vor allem Effi- zienzsteigerungen, Verwaltungsmodernisierung, aufgabenkritische Projektansätze sowie die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit Markt orientierte Erbringung von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenQuerschnittfunktionen oder Unterstützungsleistungen.

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Sources: Eckpunktevereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Die Gründungsmitglieder des Suchthilfenetzwerks Sigmaringen: - Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Jugend - Psychosoziale Beratung und Behandlung der Herausforderungen AGJ FR - Kreiskrankenhaus Sigmaringen, Abt. Psychiatrie und Psychotherapie - Therapiezentrum „Hausen im Tal“ - Wohnungslosenhilfe Sigmaringen der AGJ FR - Ein Vertreter der Selbsthilfe Sucht - Zieglerische Anstalten schließen auf der Grundlage der „Empfehlungen für unser Land die Entwicklung und Einrichtung Kommunaler Suchthilfenetzwerke“ des Ministeriums für Arbeit und Soziales in Baden-Württemberg vom 22.08.2005 eine Kooperationsvereinbarung ab. Die Kooperationspartner beabsichtigen, die Suchtkrankenversorgung im Landkreis im Interesse der von Suchtproblemen betroffenen Menschen und des Gemeinwohls wohnortnah, niederschwellig und bedarfsgerecht zu leisten, sind auch verbessern. Darüber hinaus werden sämtliche Leistungsträger und Leistungserbringer in die Prozesse eingebunden. Die Form und Schwerpunktsetzung wird in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen„Kooperationsvereinbarung Suchthilfenetzwerk“ und in der Geschäftsordnung des Steuerungsgremiums verbindlich geregelt. Es sind strukturelle Regionale Besonderheiten der Versorgungsstruktur werden in angemessener Weise berücksichtigt. Auf der Grundlage eines gemeinsamen Verständnisses der Aufgaben von Suchthilfe halten die Kooperationspartner für suchtmittelabhängige, -missbrauchende und programmatische Anpassungen gefährdete Menschen und deren Angehörige ein dem Schweregrad, dem Verlauf und der jeweils individuellen Problematik und Lebenssituation angemessenes, bedarfsgerechtes und zielgruppenspezifisches Präventions-, Beratungs-, Behandlungs- und Rehabilitationsangebot, je nach ihrem Zuständigkeits- und Aufgabenbereich, bereit. Zur Verhinderung körperlicher, psychischer und sozialer Schäden bei Hilfebedürftigen sowie zur Reduzierung der direkten und indirekten Kosten werden die medizinischen, psychosozialen und therapeutischen Behandlungs- und Beratungsprozesse aufeinander abgestimmt, um möglichst frühzeitig unmittelbare und verbindliche Hilfemaßnahmen im Zusammenwirken Netzwerk zu gewährleisten. Über- und Unterversorgung sowie der Aufbau von Doppelstrukturen werden vermieden. Das Netzwerk fördert die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema Sucht und unterstützt verhältnis- und verhaltenspräventive Maßnahmen. Wesentliche Ziele des Vereins- Suchthilfenetzwerkes Sigmaringen sind: 1. Die verbindliche Zusammenarbeit auf der strategischen, planerischen und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionenauf der institutionellen Ebene (Betreuungs-, Kommunen Beratungs-, Therapieeinrichtungen, Leistungsträger). 2. Die Aktualisierung und deren EinrichtungenAbstimmung der Betreuungs-, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlichBeratungs- und Behandlungskonzepte vor dem Hintergrund der aktuellen Forschungslage, des Versorgungsbedarfs und -angebotes. 3. Die Entwicklung eines gemeinsamen Profils. 4. Die Analyse zentraler Schnittstellenprobleme und Optimierung des Schnittstellenmanagements. 5. Das Angebot von Konsiliar- und Liaisondiensten. 6. Die enge Verknüpfung von primärmedizinischem Versorgungssystem und der Suchthilfe. 7. Die Weiterentwicklung und Nutzung von Behandlungspfaden. 8. Die zeitnahe Auf- bzw. Übernahme, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte Beratungs-, Behandlungsabbrüche zu erzeugenverhindern. 9. Umso mehr benötigen Landesregierung Die Analyse individueller, komplexer Hilfebedarfe sowie die Planung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports Umsetzung der Hilfen unter vereinbarter Moderation und mit verbindlichen Zielabsprachen im Sinne eines Case Managements in Nordrhein-Westfaleninterdisziplinären Fallkonferenzen. 10. Dabei sind konkrete Ziele, Die Aktualisierung und Abstimmung qualitätsgesicherter präventiver Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugenAngebote. 11. Die FähigkeitEtablierung einer gemeinsamen Dokumentation ( mit dem Ziel eines gemeinsamen Qualitätsmanagements und Qualitätssicherungssystems). Jeder Kooperationspartner bringt seine Zuständigkeiten, syste- matischKompetenzen und die Möglichkeiten der Finanzierung in das Suchthilfenetzwerk ein. Durch die Vereinbarung ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen Verpflichtungen. Die Kooperationspartner im Suchthilfenetzwerk arbeiten partnerschaftlich, strukturell interdisziplinär und programmatisch Sportentwicklungsziele kooperieren im Regel- wie im Einzelfall auf der Grundlage eines verbindlichen Gesamtkonzepts. Sie bemühen sich, alle gemeinsam entschiedenen Aufgaben zum definierten Termin abzuschließen. Die Weiterentwicklung der Suchtkrankenversorgung wird als gemeinschaftliche Aufgabe des Landkreises, der ▇▇▇▇▇▇ von Versorgungseinrichtungen, der Kostenträger und der Vertreter des bürgerschaftlichen Engagements betrachtet. Die sozialplanerische Verantwortung für die ihm übertragenen Aufgaben obliegt dem Landkreis. 1. Die Geschäftsstelle: 2. Das Steuerungsgremium: Dieses setzt sich zusammen aus den zu entwickelnAnfang genannten Gründungsmitgliedern. Alle Mitglieder sind stimmberechtigt und gegebenenfalls, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das nach Rücksprache mit dem ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇, entscheidungsbefugt. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die Das Vorgehen ist miteinander abgestimmt und transparent. Die Mitglieder treffen sich in der Vergangenheit im Zusammenwirken regelmäßig stattfindenden Sitzung des Steuerungsgremiums, mindestens jedoch ein Mal pro Jahr. Das Steuerungsgremium gibt sich eine Geschäftsordnung. Aufgabe des Steuerungsgremiums ist die Optimierung der Suchthilfestrukturen unter Nutzung möglicher Synergieeffekte sowie der Steuerung der vorhandenen Ressourcen. D.h.: 1. Überprüfung der vorhandenen Versorgungsstruktur und –kapazitäten. 2. Verbindliche Absprachen zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Versorgungsstrukturen. 3. Abstimmung zwischen Landesregierung Landkreis, Leistungserbringern und Landessportbund vereinbart wurden-trägern. 4. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den SportEinbeziehung der Interessen von Betroffenen, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wirdAngehörigen bzw. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-WestfalenOrganisationen bürgerschaftlichen Engagements.

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Sources: Kooperationsvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag Grundlage der Vereinbarung über ein Freiwilliges Soziales Jahr ist § 11 Abs. 2 des Gesetzes zur Beantwortung Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG) vom 16. Mai 2008 (BGBL. 2008, Teil I, Nr. 19, S. 842-848, ausgegeben am 26.Mai 2008), sowie der Herausforderungen Rahmenkooperationsvertrag zwischen den FSJ_S Trägern und dem Ministerium für unser Land zu leistenBildung, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle Wissenschaft und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken Kultur des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in NordrheinLandes Schleswig-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugenHolstein. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes werden während der Durchführung von allen Beteiligten beachtet und programmatisch Sportentwicklungsziele eingehalten. Das FSJ_S wird ganztägig als an Lernzielen orientierte und überwiegend praktische Hilfstätigkeit in Schulen geleistet. Der Freiwilligendienst dient der Orientierung und Persönlichkeitsbildung junger Menschen und ist eine Maßnahme der Jugendbildung. Die vereinbarten Lernziele werden in regelmäßigen Abständen reflektiert und weiterentwickelt. Sie fördern den Kompetenzerwerb sowie die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit. Gleichzeitig gehören Jugendfreiwilligendienste zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das den besonderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements. Ein Arbeitsverhältnis wird durch den Freiwilligendienst nicht begründet. Der ▇▇▇▇▇▇ achtet auf die gegenseitige Einhaltung dieser Vereinbarung. Damit erkennen die Vertragspartner die grundlegende Gesamtverantwortung des Trägers für die Durchführung des Freiwilligendienstes an. Die Gesamtverantwortung des Trägers konzentriert sich dabei auf die federführende Konzeption, die Koordination, die Beratung sowie insbesondere auf die pädagogische Begleitung der Freiwilligen. Der ▇▇▇▇.▇▇ ist Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme, die sich aus der Realisierung dieser Vereinbarung ergeben. Insbesondere bietet er der/dem Freiwilligen Unterstützung bei der Entscheidung für eine geeignete Einsatzstelle an sowie die entsprechenden Absprachen mit der Einsatzstelle bezüglich des Einsatzes zu treffen. Bei Konflikten können Freiwillige und Einsatzstelle den ▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über ▇▇▇ vermittelnd einschalten, welcher die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der Schlichtung von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Streitigkeiten mit dem Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalengütlichen Einigung unterstützt.

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Sources: Vereinbarung Zur Durchführung Eines Freiwilligen Sozialen Jahres (Fsj)

Präambel. Um gemeinschaftlich Die Vertragsschließenden erkennen an, dass der Sport ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in Höxter ist und dass er mit seinen vielfältigen Funktionen einen Beitrag zur Beantwortung zentralen Stellenwert einnimmt. Der Sport unterstützt und fördert die soziale Integrationskraft, die Gesundheit, die Bildung, Kinder- und Jugendarbeit, das gesellschaftliche und ehrenamtliche Engagement, sowie das demokratische Handeln. Die Vertragsparteien haben sich gemeinsam das Ziel gesetzt, durch einen „Pakt für den Sport“ notwendige Rahmenbedingungen zu schaffen, um der Herausforderungen Höxteraner Bevölkerung den Sport bieten zu können, den eine Gesellschaft braucht, um weiter gesund und beweglich zu bleiben. Gemeinsam wollen alle Akteure in einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit am Ziel der „Sportstadt Höxter“ zusammenwirken. Mit dem „Pakt für unser Land zu leisten, sind auch den Sport“ soll in Höxter der in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen Landesverfassung festgelegte Auftrag zur Pflege und Förderung des Sports auf kommunaler Ebene verbindlich umgesetzt werden. Hierdurch soll die Planungssicherheit für die künftige Sportförderung verbessert werden. Die Stadt Höxter und der Stadtsportverband Höxter e.V. bekennen sich zu bewältigen. Es sind strukturelle den Aufgaben und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen InstitutionenZielen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen der zwischen der Landesregierung und dem Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugenNRW am 12.02.2011 getroffenen Vereinbarung für einen „Pakt für den Sport“. Die FähigkeitSportangebote sind aufgrund der veränderten gesellschaftlichen Strukturen gemäß den Bedürfnissen der Bevölkerung vielfältig und attraktiv zu gestalten. Im Vordergrund stehen dabei der Breitensport, syste- matischder Gesundheitssport, strukturell Kinder- und programmatisch Sportentwicklungsziele Jugendarbeit Inklusion und Integration sowie der Leistungssport. Die Sportangebote sind dem Sportbedarf der Bevölkerung anzupassen, vorhandene Angebote sind zu optimieren und neue sind zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. Hierbei spielen die örtlichen Sportvereine eine zentrale Rolle. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht Stadtsportverband verpflichtet sich über die Ziele hinaus, die in der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport Sportangebote zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfaleninformieren.

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Sources: Pakt Für Den Sport

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung Im Konzept unserer Gesamtschule Neunkirchen-Seelscheid nimmt die Förderung der Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle individuellen Interessen und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- Stärken unserer Schülerinnen und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das ▇▇▇▇▇▇▇ einen be- sonderen Stellenwert ein. Neben dem Unterricht bieten wir vielfältige zusätzliche Lernangebote, Möglichkeiten zum gesellschaftlichen Engagement, kulturelle Begeg- nungen, Bewegung und Sport. Dieses sind unverzichtbare Bestandteile einer umfas- senden ganzheitlichen Bildung. In der Fit-Profilklasse stehen Bewegung und Gesundheit im Zentrum. Gerade die Schule im Ganztag bietet den Raum, zusätzliche Bewegungsanreize zu schaffen, eine Begegnung mit bislang unbekannten Sportarten zu ermöglichen, faires, partner- schaftliches Verhalten einzuüben und in der Gemeinschaft mit Gleichaltrigen oder dem Austausch mit Älteren mitgestaltend tätig zu sein und Verantwortung zu über- nehmen. So verbinden sich Freizeitkultur und Ganztagsangebot auf sinnvolle Weise. Erfolgserlebnisse in dem Bereich motivieren die Schülerinnen und ▇▇▇.▇▇▇. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus▇ zum Wei- terlernen an anderen Stellen, die in sozialen Kompetenzen der Vergangenheit Jugendlichen werden implizit verstärkt gefördert. Schule ist darüber hinaus auch Teil des Gemeindelebens und so streben wir die För- derung und Weiterentwicklung einer engen partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwi- schen Schule und Sportvereinen an. Bestehende Kooperationen mit Bildungspart- nern der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid werden gepflegt und Angebote außer- schulischer Sportvereine sollen auch auf dem Schulgelände angeboten werden kön- nen. Die Gesamtschule Neunkirchen-Seelscheid und der Kooperationspartner vereinba- ren auf der Grundlage von § 5 SchulG des Landes NRW und dem RdErl. vom 31.07.2008 eine Kooperation bezüglich der Durchführung von Projekten im Zusammenwirken zwischen Landesregierung Rahmen der Ganztagsschule und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch stimmen folgende Projektinhalte und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen.-ziele ab:

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Sources: Kooperationsvereinbarung

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung der Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen Der Bayerische Landtag hat im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports Jahre 1962 die UR mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definierendem Ziel errichtet, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung drei bayerischen Landesuniversitäten, insbesondere die Ludwig-Maximilians-Universität München, zu entlasten und gleichzeitig die Begabungsreserven des Sports ostbayerischen Raums zu erschließen. Um diesen Gründungsauftrag zu erfüllen und um den ständig wachsenden Anforderungen des deutschen Wissenschaftssystems gerecht zu wer- den, findet an der UR ein kontinuierlicher Reflexions- und Umstrukturierungsprozess statt, der in Nordrhein-Westfalen erzeugenseiner jüngsten Zielsetzung im aktuellen „Hochschulentwicklungsplan 2020“ vom 20.07.2011 abgebildet ist. Dieser Struktur- und Entwicklungsplan bietet die Grundlage für die vorliegende Zielvereinbarung zwischen der UR und dem Baye- rischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst für die Jahre 2014 bis 2018. Die Fähigkeitvorliegende Zielvereinbarung wurden in einem gesamtuniversitären Dialog unter Einbeziehung der zentralen Organe und Gremien der UR erarbeitet und von Senat und erweiterter Universitätsleitung mit großer Mehrheit verabschiedet. Neben den verpflichtenden Zielen hat die UR drei individuelle Schwerpunktfelder de- finiert, syste- matischderen weitere Ausgestaltung die Attraktivität des universitären Standortes Re- gensburg regional, strukturell national und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das international weiter steigern soll. Diese Schwerpunkt- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇ zielen zum einen ab auf eine verstärkte horizontale Vernetzung der inneruni- versitären Gemeinschaft über herkömmliche fakultäre Grenzen hinweg. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über Damit sollen neue interdisziplinäre Grenzflächen zwischen den Geistes-, Sozial- und Naturwis- senschaften sowie der Medizin ausgelotet und belastbar auf- und ausgebaut werden. Ein weiterer Schwerpunkt fokussiert auf die Ziele hinausFörderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. In diesem Teilbereich sind innovative Maßnahmen gebündelt, die in die bestehenden Angebote einer strukturierten Doktorandenausbildung wesentlich erwei- tern und dabei auch neue Personengruppen einschließen sollen. Mit dem dritten Schwerpunkt unterstreicht die UR die überragende Bedeutung, die der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und Landessportbund vereinbart wurden. Sie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der Ansiedlung von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffenaußeruniversitären Forschungseinrichtungen am Standort zukommt. Die genann- ten Schwerpunktfelder werden wesentlich und nachhaltig eine zukunftsorientierte und differenzierte Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten Standortes fördern und Vorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die lokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalenweiter entwickeln.

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Sources: Zielvereinbarung