Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1
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Samples: www.evergabe.nrw.de, www.evergabe.nrw.de
Präambel. Als Förderbank Die sonible GmbH („sonible“) ist ein österreichisches Unternehmen mit dem geschäftlichen Fokus auf der Generierung, Konzeption, Entwicklung, Implementierung sowie dem kommerziellen Vertrieb software- sowie hardwarebasierter Qualitätslösungen für Nordrhein-Westfalen unterstützt den Audiomarkt. Das Produktportfolio von sonible umfasst neben „Plug and Play“ Hardwarelösungen für diverse Probleme der Beschallungs- und Veranstaltungstechnik vor allem innovative Softwareprodukte zur Bearbeitung von Musik und Sprachsignalen. Über die XXX.XXXX Website von sonible <xxx.xxxxxxx.xxx> können sich Kunden über das Land bei seinen struktur- gesamte, jeweils aktualisierte Produktportfolio von sonible informieren und wirtschaftspolitischen Aufgabendie Produkte zu den hier geregelten rechtlichen- und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beziehen. Sie agiert Softwareprodukte werden dabei per „Download“ über die Website bezogen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als rechtliche Grundlage des zwischen sonible und den Kunden abzuschließenden (Nutzungs-) Vertrages. § 1 Nachstehende Begriffe/Definitionen werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einheitlich verwendet und kommen diesen, vorbehaltlich einer ausdrücklich anderslautenden Regelung, die im öffentlichen AuftragFolgenden beschriebenen Bedeutungen zu. Begriffserläuterungen erstrecken sich jeweils auf die Einzahl sowie die Mehrzahl der angeführten Definitionen. Festgehalten wird, wettbewerbsneutral dass nachstehende Begrifflichkeiten aufgrund ihrer Bedeutung und setzt Relevanz für das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratungrechtsgeschäftliche Verhältnis zum Kunden hervorgehoben wurden; weitere, weniger häufige Definitionen können auch im Text dieser AGB (an betreffender Stelle) vorgenommen werden. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“AGB: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken als ausschließliche Grundlage für den zwischen sonible und andere Fördermittlerdem Nutzer zustande gekommenen Nutzungsvertrag. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unter <xxx.xxxxxxx.xxx/xx/xxxx> abrufbar. Geistiges Eigentum: Sämtliche proprietären Rechte einschließlich Urheberrechten, (Marken- und Kennzeichnungsrechten sowie dem darüber hinausgehenden schutzfähigen Know-how von sonible, allen voran auch geistige Eigentumsrechte (in obigem Sinne) am gesamten, jeweils aktuellen, Produktportfolio von sonible. Nutzer/Kunde: Jede natürliche oder juristische Person, welche die Webseite von sonible im Verhältnis Internet aufruft oder aufrufen lässt ohne ein Mitglied zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1werden.
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Samples: www.sonible.com, www.sonible.com
Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt Der Mandant wünscht die XXX.XXXX das Land Vermittlung und/oder Verwaltung seiner Vertragsverhältnisse gegenüber Produktgebern aufgrund der vereinbarten Regelungen (Auftrag/Maklervertrag) mit dem/den Vermittler(n). Zu deren Umsetzung, insbesondere der Vertragsvermittlung/–verwaltung, soll der Vermittler alle in Betracht kommenden Daten des Mandanten (auch dessen Gesundheitsdaten) erhalten, speichern, bei seinen struktur- Notwendigkeit ändern/aktualisieren und wirtschaftspolitischen Aufgabenweitergeben dürfen, sowie Lastschriftaufträgen zu Lasten des Xxxxxx des Mandanten gegenüber Gesellschaften zur Abbuchung der Versicherungsprämien, Sparbeiträge bzw. Sie agiert dabei sonstiger Entgelte erteilen dürfen. Der Mandant willigt ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen und sonstige relevanten Daten, wie auch insbesondere die Gesundheitsdaten der zu versichernden Personen sowie die Konto- und Bonitätsdaten des Mandanten, des Versicherungsnehmers und der zu versichernden Person, im öffentlichen AuftragRahmen der gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von dem/den Vermittler(-n) und Produktgebern eingeholt, wettbewerbsneutral gespeichert und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein zum Zwecke der Prüfung, Vermittlung und Verwaltung an die dem Mandanten bekannten, kooperierenden Unternehmungen (vgl. § 8) und Produktgeber weitergegeben werden dürfen, soweit dies zur Erfüllung der Vereinbarung gemäß der Präambel sachdienlich ist. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des beantragten Vertrages, mithin auch für die entsprechende Prüfung bei anderweitig zu beantragenden Verträgen oder bei künftigen Antragstellungen/Angeboten des Mandanten. Die Mandanten-/Kundendaten werden nach Kündigung der Zusammenarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht. Der/die Vermittler dürfen die Personendaten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten des Mandanten und der zu versichernden Personen, zur Einholung von Stellungnahmen und Gutachten, sowie zur rechtlichen Prüfung von Ansprüchen an von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen (z. B. Anwälte, Steuerberater, Notare, Maklerpools, dritte Makler, Sachverständige, Gutachter, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Ombudsstellen, Fondsplattformen etc.) weitergeben. Der/die Vermittler und Produktgeber dürfen die Personendaten des Mandanten, des Versicherungsnehmers und der versicherten Person zum Zwecke der Einholung von Bonitätsdaten an entsprechende Auskunfteien (z. B. Creditreform, Bürgel, Schufa etc.) weitergeben. Dem Mandanten ist bewusst, dass sämtliche Informationen und Daten, welche für den von ihm gewünschten Vertrag von Bedeutung sein könnten, an den potenziellen Vertragspartner/befugten Dritten weitergegeben werden müssen. Diese potenziellen Vertragspartner/bevollmächtigten Dritten sind zur ordnungsgemäßen Prüfung und weiteren Vertragsdurchführung berechtigt, die vertragsrelevanten Daten – vom klassischen Kredit bis insbesondere auch die Gesundheitsdaten – im Rahmen des Vertragszweckes zu speichern und zu verwenden. Soweit es für die Eingehung und Vertragsverlängerung erforderlich ist, dürfen diese Daten, einschließlich der Gesundheitsdaten, an die beteiligten Vertrags- und Vermittlungsparteien zur maßgeschneiderten BeratungBeurteilung des vertraglichen Risikos übermittelt werden. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“Der Mandant weist seine bestehenden Vertragspartner an, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktursämtliche vertragsbezogenen Daten – auch die Gesundheitsdaten – an den/Kommunen“die beauftragten Vermittler und bevollmächtigten Dritten (z. X. Xxxxxxxxxxx) unverzüglich herauszugeben. Dies insbesondere auch zum Zwecke der Vertragsübertragung/-verwaltung, damit der Vermittler die Überprüfung des bestehenden Vertrages durchführen kann. Im Gegensatz Sinne der Vertragsübernahme/-verwaltung trifft dies insbesondere zu Geschäftsbanken sind für den Maklerpool Invers Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH, die Kunden Patronus GmbH und die RKL GmbH. Vorgenannte Firmen haben ihren Sitz in 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxx 00. Dies gilt ebenfalls für den EDV- Dienstleister der XXX.XXXX vorgenannten Firmen, die Xxxxxx.xxx GmbH, Reclamstr. 42 in erster Linie Hausbanken 00000 Xxxxxxx. Für Investmentdepots und andere FördermittlerKonten werden neben der Invers Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH, RKL GmbH, Patronus GmbH und Xxxxxx.xxx GmbH) zusätzlich als unterbevollmächtigte Dritte die Fondskonzept AG und die Fondskonzept Investmentmakler GmbH (beide) mit Sitz in 00000 Xxxxxxxxxxx Xxxxx Xxx. 0 angegeben. Zum Zwecke der elektronischen Speicherung/Verarbeitung bzw. zur Sicherung der Datenverarbeitung der vorgenannten Unternehmen gilt dies auch für das Softwarehaus Sosnowski Computersysteme GmbH 85540 Haar Xxxxxxxx Xxx. 00x. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot Einwilligung zur Verwendung, Speicherung und Weitergabe aller gesammelten und vorhandenen Daten – einschließlich der Gesundheitsdaten – kann durch den Mandanten jederzeit widerrufen werden. Die an der Vertragsvermittlung und/oder –verwaltung beteiligten Unternehmen werden sofort über den Widerruf informiert und verpflichtet, unverzüglich die gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) umzusetzen. Führt der Widerruf dazu, dass der in der Präambel geregelte Vertragszweck nicht erfüllt werden kann, endet automatisch die vereinbarte Verpflichtung der/des Vermittler(s) gegenüber der dem Widerruf erklärenden Person oder Firma. Der Mandant willigt ein, dass die von dem/den Vermittler(-n) aufgrund der vorliegenden Datenschutzerklärung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Informationen, Daten und Unterlagen, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, an einen etwaigen Rechtsnachfolger des/der Vermittler weitergegeben werden, damit auch dieser seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen als Rechtsnachfolger des Vermittlers erfüllen kann. Im Sinne der Vertragsübernahme trifft dies für den Maklerpool Invers Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH, die Patronus GmbH und die RKL GmbH zu. Vorgenannte Firmen haben ihren Sitz in 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxx 00. Der Mandant willigt ein, dass alle über seine Risikosituationen erfassten und gespeicherten Daten verwendet werden dürfen, damit er von dem /den Vermittler(-n) mittels sämtlicher Medien (z. B. Brief, Telefon, Fax, E-Mail) weiterführend auch ähnliche Produkte und Dienstleistungen angesprochen, informiert und über die weiteren Produktvorschläge beraten wird . Vermittler (im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit Sinne dieser Datenschutzerklärung) ist die im Versicherungsmaklervertrag genannte Firma in Kooperation mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon Invers Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH, der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung Patronus GmbH sowie die Neuemission von HypothekenpfandbriefenRKL GmbH als Dienstleister vorgenannter Firmen, welchen mit nachstehender Unterzeichnung die Einwilligung zur Datenspeicherung und Verwendung – insbesondere auch der Gesundheitsdaten – nach Maßgabe dieser Datenschutzerklärung erteilt wird. Vorgenannte Firmen haben ihren Sitz in 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxx 00. Dies gilt ebenfalls für den EDV-Dienstleister der vorgenannten Firmen, die Xxxxxx.xxx GmbH, Reclamstr. 42 in 00000 Xxxxxxx. Für Investmentdepots und Konten werden neben der Invers Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH, RKL GmbH, Patronus GmbH und Xxxxxx.xxx GmbH zusätzlich unterbevollmächtigte Dritte die Fondskonzept AG und die Fondskonzept Investmentmakler GmbH (beide) wurde schon von mit Sitz in 00000 Xxxxxxxxxxx Xxxxx Xxx. 0 angegeben. EDV Dienstleister der Landesbank NRWFondskonzept AG und der Fondskonzept Investmentmakler GmbH, und somit für die elektronische Verarbeitung, Speicherung und Sicherung der Daten zuständig, ist das Softwarehaus Sosnowski Computersysteme GmbH 85540 Haar Xxxxxxxx Xxx. 00x. Der Zweck dieser Kooperationen besteht darin, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist Mandanten eine umfassendere Angebotsauswahl zu ermöglichen sowie die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung ordnungsgemäße Vertragsverwaltung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Abrechnung zu gewährleisten.
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Samples: Maklervertrag Für Versicherungsmakler Und Finanzanlagenvermittler, Maklervertrag Für Versicherungsmakler Und Finanzanlagenvermittler
Präambel. Als Förderbank Die Stadt Ludwigshafen am Rhein wurde von der Beauftragten der Bundesregierung für NordrheinMigration, Flüchtlinge und Integration als einer von 18 Standorten des Modellpro- jekts „Integration verbindlicher machen, Integrationsvereinbarungen erproben“ aus- gewählt. In der am 21.06.2011 unterzeichneten „Ludwigshafener Erklärung“ wurde unter anderem vereinbart, die Umsetzung der In- tegrationsvereinbarungen dahingehend zu begleiten, die Zusammenarbeit netzwerk- orientiert auszubauen. Eine erfolgreiche Unterstützung der Zuwanderer setzt eine Kooperation zwischen den relevanten Akteuren der Integrationsarbeit vor Ort, also auch zwischen der Agentur für Arbeit, Jobcenter und den Trägern der Freien Wohl- fahrtsverbände, voraus. Die Agentur für Arbeit, Jobcenter und die Xxxxxx der Freien Wohlfahrtspflege verein- baren eine Kooperation mit dem Ziel, neu zugewanderten, aber auch länger im Land lebenden Migrantinnen und Migranten einen frühen Zugang zu passgenauen Integra- tionsangeboten zu gewährleisten. Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter vereinbaren mit den Migrationsfachdiensten eine umfassende, gegenseitige Abstimmung über die strukturierte Begleitung von gemeinsamen Kund/innen mit Migrationshintergrund, um eine erfolgreiche soziale und berufliche Integration in Deutschland zu erreichen. Die Migrationsfachdienste sind in einem ganzheitlichen Sinne zuständig für die ver- schiedenen Aspekte der beruflichen und schulischen sowie der sozialen, wirtschaftli- chen, gesellschaftlichen Integration und arbeiten mit einem ressourcenorientierten An- satz. Die Zuständigkeit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter konzentriert sich auf die berufliche Integration und umfasst u.a. folgende Bereiche: Erarbeiten beruflicher Alternativen auf dem Arbeitsmarkt, Anstoß Anerkennungsverfahren, Zuweisung zu be- stehenden zielführenden Maßnahmen, Vermittlung in Beschäftigung oder in Ausbildung. Die Zuständigkeit für die Beratung der Zuwanderinnen und Zuwanderer liegt bei den Fachdiensten für Migration und Integration. Diese beinhaltet auch Fragen zur Arbeits- losigkeit, zur Anerkennung und Verwertbarkeit von im Herkunftsland erworbenen schulischen und beruflichen Qualifikationen sowie zu den Rechten und Pflichten nach den Sozialgesetzbüchern im Vorfeld der Antragstellung. Die Zuständigkeit für die Information und Beratung zu Integrationskursen, die sozialpädagogische Betreu- ung während der Integrationskurse sowie die Vermittlung der Kinderbetreuung liegt bei den Migrationsfachdiensten. Die federführende Zuständigkeit für die Vermittlung in Arbeit, Ausbildung und Qualifi- zierung sowie der Förderung und Beratung in Fragen der Arbeitslosigkeit, des Leis- tungsbezugs und der beruflichen Integration ihrer Kundinnen und Kunden liegt beim Jobcenter und der Agentur für Arbeit. Der gesetzliche Auftrag der Verpflichtung von Kundinnen und Kunden des Jobcenters zur Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 AufenthG wird wahrgenommen. Bei der gemeinsamen Kundenbetreuung durch die Vertragspartner ergeben sich bei- spielhafte Schnittstellen: • Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen • Systematische Erhebung der Bildungsbiographie • Integrationsplanung • Beratung hinsichtlich sozialer Leistungsansprüche • Berufswegeplanung • Sprachförderung Ein wechselseitiger Austausch zu Schnittstellen wird vereinbart. Zwischen den Migrationsfachdiensten und der Agentur für Arbeit, Jobcenter finden jährlich Gespräche auf Geschäftsführerebene zu Stand und Umsetzung dieser Ko- operationsvereinbarung statt, insbesondere zur Klärung struktureller Fragestellun- gen. Darüber hinaus treffen sich vierteljährlich Vertreter der Migrationsfachdienste mit Ver- tretern der Agentur für Arbeit, Jobcenter zur Absprache im operativen Bereich, sofern die Agentur für Arbeit, Jobcenter oder die Liga-Westfalen unterstützt Verbände einen entsprechenden Be- darf geltend machen. Den Migrationsfachdiensten steht seitens der Agentur für Arbeit die XXX.XXXX Migrationsbeauf- trage SGB III und seitens des Jobcenters eine konkret benannte Ansprechperson zur Weitergabe von Informationen, Klärung der Kooperationsformen, Konfliktintervention etc. zur Verfügung. Desgleichen bestimmen die oben genannten Xxxxxx jeweils einen entsprechenden Ansprechpartner für die Agentur für Arbeit und das Land bei seinen struktur- Jobcenter aus ihrer Mitte. Die Agentur für Arbeit und wirtschaftspolitischen Aufgabendas Jobcenter, informieren ihre Kunden über das Bera- tungsangebot der Xxxxxx. Sie agiert dabei weisen zielgerichtet auf das differenzierte Beratungs- angebot der Migrationsfachdienste hin. Dazu zählen insbesondere: • Migrationsspezifische Beratung von Ausländer/inne/n und Spätaussied- ler/inne/n in Rheinland-Pfalz • Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) • Migrationssozialdienst • Jugendmigrationsdienst (JMD) • Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule • Flüchtlingsberatung • Projekt „Inprocedere“ Die Migratonsfachdienste weisen in Ihren Beratungen auf die Dienstleistungsangebo- te der Agentur und des Jobcenters hin. Die Migrationsfachdienste stellen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter jeweils aktuelles Informationsmaterial zur Verfügung. Die Migrationsfachdienste und die Agentur für Arbeit, Jobcenter informieren sich ge- genseitig über inhaltliche Änderungen relevanter Informationen. Gegenseitige Hospitationen sind nach Absprache möglich. Bei einem mindestens einmal jährlich stattfindenden, gemeinsamen Fachtag zu Schwerpunktthemen erhal- ten die Mitarbeiter/innen der Agentur für Arbeit, Jobcenter sowie die Mitarbeitenden der Migrationsfachdienste Angebote zur Fortbildung im öffentlichen Auftraginterkulturellen Bereich und werden über die aktuellen Arbeitsinhalte, wettbewerbsneutral Arbeitsaufträge und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten BeratungArbeitsschwerpunkte des Kooperationspartners informiert. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“Der Datenschutz ist zu gewährleisten. Dies bedeutet, „Wohnraum“ sowie „Infrastrukturdass eine Weitergabe von Da- ten nur auf Wunsch und mit schriftlicher Zustimmung des Kunden/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere FördermittlerKundin an den jeweiligen Vertragspartner zulässig ist. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenVereinbarung gilt ein Jahr und kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten be- endet werden. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem HausbankenverfahrenSie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Das Geschäft Eine einvernehmliche Nachjustierung kann jederzeit erfolgen. Aus wichtigem Grund kann sie jederzeit frist- los von einem der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der FörderbereichePartner gekündigt werden. Ludwigshafen, den die Verständigung II definiert21.August 2012 ………………………………….. Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Leiterin ……………………………………. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von Xxxx Xxxxxxxx Leiterin ……………………………………. Xxxxxx Xxxxxxx AWO Stadtkreisverband Ludwigshafen …………………………………… Xxxxxx Xxxxxx Haus der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Diakonie Ludwigshafen …………………………………… Xxxx Xxxxxxx
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Samples: www.ludwigshafen.de
Präambel. Als Förderbank Kindertageseinrichtungen und Schulen sind beauftragt, Kinder in ihrer Entwicklung zu begleiten, sie zu bilden und zu erziehen. Die Gestaltung des Übergangs von der Kita in die Grundschule und den Hort besitzt eine zentrale Bedeutung in der Bildungsbiographie des Kindes. Sie erfordert von den Pädagog*innen der kooperierenden Insti- tutionen konkrete Absprachen, welche die Kontinuität des längst begonnenen Bildungsprozesses gewährleisten. Dabei ist ein Fortführen begonnener Entwicklungs- und Lernprozesse anzustreben, welches die Entwicklungsbe- sonderheiten eines jeden Kindes berücksichtigt. Die Vereinbarung zwischen den Vorgenannten ergeben sich aus • dem Sozialgesetzbuch VIII, § 22 und 22a mit dem Stand vom 09.10.2020 • dem Sozialgesetzbuch IX, § 131 mit dem Stand vom 09.10.2020 • dem Kindertagesförderungsgesetz M-V (KiföG M-V), § 3 Abs. 4 mit dem Stand vom 4. September 2019 • dem Schulgesetz für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V), § 13 Abs. 2 mit dem Stand 01. Januar 2020 Die Kooperationspartner*innen verpflichten sich, einen gelingenden Übergang aus der Kindertageseinrichtung in die Grundschule und wirtschaftspolitischen den Hort zu gestalten. Durch die Vereinbarung soll eine verbindliche Planungsgrundlage geschaffen werden, die die konkreten Bedarfe an zeitlichen und materiellen Ressourcen der am Prozess des Über- gangs beteiligten Institutionen berücksichtigt. Auf dieser Basis wird ein Übergangskalender durch Vertreter*innen der Institutionen erarbeitet, in welchem die Planungen von Kita und Schule koordiniert und Abläufe sowie Verant- wortlichkeiten konkret benannt werden. Dieser Übergangskalender ist jährlich in Vorbereitung auf das neue Kita- bzw. Schuljahr abzustimmen. Die Partner verfolgen nachstehende Ziele: • gegenseitige Information über Organisationsform, Ziele, Aufgaben, Arbeitsweisen • gemeinsame Gestaltung, Reflexion und Evaluation des Übergangs unter Beachtung der Besonderheit des einzelnen Kindes • gemeinsame Elternarbeit • gemeinsamer fachlicher Austausch Die Vereinbarung wird auf der Grundlage gegenseitiger Wertschätzung zwischen der Kindertageseinrichtung und der Grundschule getroffen. Sie agiert dabei ist Ausdruck des gemeinsamen Bemühens aller Beteiligten, für die Kinder gleiche und bestmögliche Bildungschancen zu erreichen. Die Inhalte der Zusammenarbeit in der Umsetzung der formulierten Ziele finden sich im öffentlichen AuftragÜbergangskalender wieder. Pädagogische Angebote und Veranstaltungen zwischen den Partnern werden abgestimmt, wettbewerbsneutral Wünsche und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“Anre- gungen der Eltern und Kinder werden dabei berücksichtigt. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind Rahmen eines Elternabends wird die Kunden finale Fassung des Übergangskalenders den Eltern der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken zukünftigen Schulkinder vorgestellt und andere Fördermittlermit den Kindern besprochen. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot Rhythmisierung des Übergangskalenders orientiert sich an dem jeweiligen Schuljahr. Die Form der Zusammenarbeit wird im Verhältnis Folgenden dargelegt: Die Leitungskräfte aus Kindertageseinrichtung und Grundschule bestimmen jeweils eine Beauftragte oder einen Beauftragten, die/der den Entwicklungsprozess innerhalb der Einrichtung koordiniert und für den Informationstrans- fer zwischen den beteiligten Institutionen sorgt. Der/ die Ansprechpartner*in der Grundschule …………………………………. ist ………………………………………. Der/ die Ansprechpartner*in der Kita ……………………………………………. ist ……………………………………… Der/ die Ansprechpartner*in des Hortes……………….. ………………………. ist ……………………………………… Um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu anderen Kreditinstitutengewährleisten und weiter zu vertiefen, treffen sich die Schulleitung, Kita-Leitungen/ Hort-Leitung und die jeweiligen Beauftragten mindestens einmal jährlich. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und Die Einladung erfolgt im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Artrotierenden Verfahren. Nachhaltigkeit Der Gastgeber ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv Einladung, das Protokoll und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungendie Festlegung eines neuen Termins zuständig. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten Bei Bedarf erfolgt ein individueller Austausch zwischen den Partnern. Die Vereinbarung unterliegt grundsätzlich den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Landes Mecklenburg- Vorpommern, auf die an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen wird. Die Partner dürfen in keinem Fall Informati- onen und auch bei der Vergabe Beobachtungen, die sie durch die Kooperation erlangen, an Dritte weitergeben. Die Vereinbarung tritt zum für eine Dauer von Leistungen ökonomische5 Jahren in Kraft, ökologische (u. a. Umweltschutzsofern sich die unter § 1 genannten gesetzlichen Grundlagen nicht verändern. Ort, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, InsiderDatum Schuleiter*in XXX Schule Kita- Leiter*in XXX Hort-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Leiter*in XXX
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Samples: www.sopaed.uni-rostock.de
Präambel. Als Förderbank Die Insel Sylt ist gekennzeichnet durch eine besondere naturräumliche Qualität, die eine enge Flächenbegrenzung für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX weitere Siedlungsentwicklung der Inselge- meinden bedingt. Des Weiteren ist die Insel Sylt nach wie vor eine hoch attraktive Fremdenverkehrsregion und touristische Destination mit herausragender Bedeutung. Vor diesem Hintergrund hat sich ein Wohnungsmarkt mit großen Besonderheiten entwickelt. Die Schaffung von bezahlbarem Dauerwohnraum ist für die Inselgemein- den nur mit erheblichen Anstrengungen zu erreichen. Es ist weiterhin ein dauerhafter Umwandlungsprozess von Dauerwohnungen zu Ferien- und Zweitwohnungen zu beobachten, der dem Markt weitere Wohnungen für das Land bei seinen struktur- Dauerwohnen entzieht. Dringend benötigte Arbeitskräfte und wirtschaftspolitischen Aufgabenandere Wohnungssuchende finden nur unter großen Schwierigkeiten eine bezahlbare Wohnung. Sie agiert dabei Daraus resultieren erhebliche Probleme für die Inselgemeinden, insbesondere im öffentlichen AuftragHinblick auf die Aufrechterhaltung von Angeboten der kommunalen Daseinsvorsorge. Vor diesem Hintergrund zielt diese Vereinbarung darauf, wettbewerbsneutral eine bedarfsgerechte wohnbauliche Entwicklung für das Dauerwohnen auf der Insel Sylt zu ermöglichen, um die landesplanerischen Zielsetzungen sicherzustellen. Als „Dauerwohnen“ wird ein Wohnen mit Hauptwohnung und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte Lebensmittelpunkt auf Sylt verstanden. Die Regionalplanung hat bereits mit dem derzeit gültigen Regionalplan V (Neufas- sung 2002) ein restriktives Regelwerk zur wohnbaulichen Entwicklung auf der Insel Sylt erlassen. Trotz dieser raumordnerischen Vorgaben ist der geschilderte Umwand- lungsprozess – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratungauch in jüngeren Baugebieten – nahezu ungebremst zu beobachten. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“Die Inselgemeinden selbst haben mit dem Wohnungsmarktkonzept 2012 (WMK) auf diese Situation reagiert und eine bedarfs- und zielgruppenorientiere Betrachtung durchgeführt. Das Wohnraumentwicklungskonzept (WEK) hat im Anschluss geeigne- te Flächen für die Siedlungsentwicklung analysiert und bewertet. Im Gegensatz Zuge dessen sind auch Sicherungsinstrumente für das Dauerwohnen sowohl auf neuen Flächen als auch im Bestand analysiert und bewertet worden. Für die Gemeinden steht der- zeit der kommunale Wohnungsbau und das Instrument des Erbbaurechts auf ge- meindeeigenen Flächen im Vordergrund, das auf Dauer angelegt, langfristig die Dauerwohnnutzung sichern kann. In Einzelfällen werden durch städtebauliche Ver- träge im Zusammenhang mit vorhabenbezogenen Bebauungsplänen neue Dauer- wohnungen gesichert. Andere Instrumente haben sich schwierig im Vollzug und als nicht zielführend erwiesen. Eine von der Landesplanung beauftragte aktualisierte Bedarfsabschätzung durch das Büro ALP – Institut für Wohnen und Stadtentwicklung hat 2020 die oben beschriebe- ne Problemlage bestätigt, einen hohen Wohnungsneubaubedarf ermittelt und die Notwendigkeit zur Sicherung des Dauerwohnraums auf potenziellen neuen Bauflä- chen, aber auch im in Bestandsgebieten bekräftigt. In Abstimmung mit den Gemein- den der Insel Sylt wurden die im WEK identifizierten Potenzialflächen überprüft und einer aktualisierten Bewertung unterzogen. Das zentrale Ergebnis des Gutachtens ist, dass in den Gemeinden der Insel nicht ausreichend Flächen zur Verfügung ste- hen, um den bis 2030 ermittelten Wohnungsneubaubedarf für das Dauerwohnen zu Geschäftsbanken decken. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass die identifizierten, für den Wohnungsbau geeigneten Flächen kurz bis mittelfristig zur Schaffung von zusätzli- chem Dauerwohnraum bebaut werden können und Instrumente zur Sicherung von Dauerwohnnutzungen in den Beständen eingesetzt werden. Unter Anwendung des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens des Entwurfs 2018 der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans, Ziffer 3.6.1 Abs. 3, wäre eine wohn- bauliche Entwicklung für die nichtzentralörtlichen Gemeinden und Ortsteile der Insel Sylt nicht in dem Umfang des im Gutachten ermittelten Wohnungsneubaubedarfs möglich, da der Bestand an Dauerwohnungen bei der Ermittlung des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens zu Grunde zu legen wäre. Angesichts der insularen Herausforderungen ist es aber erforderlich, eine bedarfsge- rechte Wohnbauentwicklung zu ermöglichen, um die Leistungsfähigkeit der Insel im Hinblick auf das öffentliche Leben sowie die wirtschaftlichen Funktionen zu erhalten. Dabei ist es erforderlich, einerseits Angebote gezielt für die ermittelten Bedarfsgrup- pen zu schaffen und andererseits den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung ge- recht zu werden. Es ist daher erklärtes Ziel der Inselgemeinden sowie der Landesplanung mit diesem raumordnerischen Vertrag eine Rechtsgrundlage für eine Abweichung vom wohnbau- lichen Entwicklungsrahmen zu schaffen, die den Vorgaben des LEP-Entwurfs von 2018 nach Ziffer 3.6.1 entspricht. So soll eine bedarfsgerechte, auf vorhandene Po- tenzialflächen ausgerichtete und an die naturräumlichen Gegebenheiten angepasste Wohnungsbauentwicklung für Dauerwohnungen ermöglicht und zur Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten motiviert werden, um dem andauernden Umwandlungsprozess zu begegnen. Vor diesem Hintergrund schließen die Inselgemeinden sowie die Landesplanung fol- gende Vereinbarung auf Grundlage von § 14 Raumordnungsgesetz i. V. x. Xxxxxx 2.9 Abs. 3 des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010. Xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx-Xxxxxxxx 0000 hatte in Ziffer 7.1 Abs. 4 festgelegt, dass in den damaligen Ordnungsräumen für Tourismus und Erholung in den Regionalplänen einschränkende Regelungen zum Rahmen der wohnbaulichen Entwicklung festgelegt werden können. Auf dieser Grundlage hat der noch gültige Regionalplan für den Planungsraum V – Neufassung 2002 – in Ziffer 6.4.2, Nr. 2 konkretisiert, dass der Wohnungsbau nur den tatsächlichen Bedarf der einheimi- schen Bevölkerung decken soll. Eine Umnutzung zu Zweit- oder Ferienwohnungen ist zu vermeiden. Bauleitplanungen zur Errichtung neuer Zweitwohnungen sind aufgrund der Engpässe bei der Versorgung der einheimischen Bevölkerung mit Wohnungen nicht mehr ver- tretbar (Ziffer 4.1 Abs. 7 Regionalplan für den Planungsraum V). Xxxxxxxxx Xxx xxx xxx Xxxxx Xxxx ist die Gemeinde Sylt mit den Ortsteilen Westerland und Tinnum (Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums). Die übrigen Gemeinden und Ortsteile sind keine Schwerpunkte des Wohnungsbaus. Der Entwurf 2018 der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP-Entwurf 2018) legt in Ziffer 3.6.1 Abs. 3 fest, dass Gemeinden oder Gemeindeteile, die keine Schwerpunk- te für den Wohnungsbau sind, im Zeitraum 2018 bis 2030 bezogen auf ihren Woh- nungsbestand am 31.12.2017 neue Wohnungen im Umfang von bis zu 10 Prozent in den ländlichen Räumen bauen können. Bei Gemeinden mit einem hohen Anteil an Ferien- und Freizeitwohnungen ist der Bestand an Dauerwohnungen zugrunde zu legen. Gemäß Runderlass zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Xxxxxxxxx-Xxxxxxxx 0000 (Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx-Xxxxxxxx 2018, Seite 1181 vom 17.12.2018) findet diese Regelung bereits Anwendung. Der daraus resultierende einzelgemeindliche Entwicklungsrahmen wird jedoch dem Umfang des Wohnungsbedarfs für Dauerwohnen auf der Insel Sylt nicht gerecht. Gemäß Ziffer 3.6.1 Abs. 5 LEP-Entwurf 2018 ist eine Überschreitung des wohnbauli- chen Entwicklungsrahmens möglich. Hierzu bedarf es als Rechtsgrundlage einer Vereinbarung, die mit diesem raumordnerischen Vertrag erbracht wird. Die aktualisierte Bedarfsabschätzung (ALP 2020) hat für die Insel Sylt einen Woh- nungsneubaubedarf von 2.521 Wohneinheiten im Zeitraum von 2018 bis 2030 identi- fiziert. Bauleitplanungen der Inselgemeinden zur Errichtung von Dauerwohnungen auf den abgestimmten Potenzialflächen sowie neuen Flächen, die erfolgreich das Abstim- mungsverfahren nach § 4 durchlaufen haben, sind in einem Umfang von 2.521 Wohneinheiten im Zeitraum von 2018 bis 2030 möglich. Bauleitplanungen, die nicht zu einer Überschreitung dieses Umfangs führen, stehen unter den in den § 3 ge- nannten Voraussetzungen nicht im Konflikt • mit dem wohnbaulichen Entwicklungsrahmen gemäß Ziffer 3.6.1 LEP-Entwurf 2018, weil mit dem raumordnerischen Vertrag eine bindende Vereinbarung besteht, die zu einer Abweichung vom wohnbaulichen Entwicklungsrahmen legitimiert, selbst wenn damit seine Überschreitung verbunden ist, sowie • mit den in Ziffer 6.4.2 Nr. 2 (6. und 7. Absatz) des Regionalplans für den Pla- nungsraum V genannten Zielen der Raumordnung. Die weiteren Erfordernisse der Raumordnung sind jeweils zu berücksichtigen bzw. zu beachten. Die wohnbauliche Entwicklung hat dabei auf den in den Anlagen dargestellten Po- tenzialflächen zu erfolgen. Die dort genannten möglichen Wohneinheiten entspre- chen dem Stand der Abstimmung mit den Gemeinden im Rahmen der aktualisierten Bedarfsabschätzung (ALP 2020). Die Anzahl der Wohneinheiten, die durch die jewei- ligen Bauleitpläne der Inselgemeinden auf Grundlage der Festsetzungen ermöglicht werden soll, ist in den Planunterlagen jeweils darzulegen. Die genannten Potenzialflächen dürfen nur für das Dauerwohnen entwickelt werden. Zur dauerhaften und nachhaltigen Sicherung der Dauerwohnnutzung sind die Kunden im Wohnraumentwicklungskonzept Sylt 2025 – Teil A – als geeignet beurteilte Siche- rungsinstrumente zur Anwendung zu bringen. Dies ist die Entwicklung von gemein- deeigenen Flächen entweder mittels der XXX.XXXX Anwendung des Erbbaurechtes oder durch kommunalen Wohnungsbau, bei dem die Gemeinde selbst oder ein Eigenbetrieb der Gemeinde Xxxxxx der Wohnungsbaumaßnahme ist. Davon grundlegend abweichende Regelungen und rechtliche Instrumente, z. B. auf Flächen im Privateigentum, sollen nur in erster Linie Hausbanken und andere FördermittlerAusnahmefällen gewählt werden, wenn ge- sichert ist, dass die beabsichtigte Dauerwohnnutzung in einem vergleichbaren Siche- rungsstandard wie auf gemeindeeigenen Flächen gewährleistet wird. Sonstige Rege- lungswerke sind im Grundsatz im Vorwege mit den Vertragspartnern in der Weise abzustimmen, dass diesen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Außerdem ist dem Kreis Nordfriesland Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis Inselgemeinden verpflichten sich auch innerhalb des baulichen Bestandes zu anderen Kreditinstitutenprüfen, wo in Bestandsgebieten der Dauerwohnraum gesichert werden soll, um dem permanenten Umwandlungsprozess von Dauerwohnraum in Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen entgegen zu wirken. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags Vordringlich ist die XXX.XXXX Sicherung von Dauer- wohnnutzungen in den Bereichen, wo noch ein – auf die jeweilige Gemeindesituation bezogener – nennenswerter Anteil von Dauerwohnraum vorhanden ist. Gemeinden können auf eine Planaufstellung und/oder Änderung einer bestehenden Planung ver- zichten, wenn durch diese Maßnahmen Entschädigungs- und/oder Schadensersatz- ansprüche ausgelöst werden. In Betracht kommt insbesondere die Anwendung der folgenden Bereichen tätigInstrumente: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der WirtschaftBebau- ungsplan mit Festsetzung von sonstigen Sondergebieten, Fremdenverkehrssatzun- gen, Erhaltungssatzungen, vorhabenbezogene Bebauungspläne oder erstrangige dingliche Sicherungen, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen durch beschränkt persönliche Dienstbarkeiten zugunsten der jeweiligen Gemeinde, zudem auch – soweit gesetzlich zulässig – städ- tebauliche Verträge, deren Verpflichtungen wiederum dinglich gesichert werden soll- ten. In den Planungsanzeigen ihrer Bauleitplanungen zur Schaffung bzw. Erhaltung von Dauerwohnraum an die Landesplanungsbehörde dokumentieren und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für begründen die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet Gemeinden die Instrumentenwahl im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten Umsetzungsstrategie zum Schutz der Dauerwohnnutzungen im Bestand und auch bei auf neuen Flächen. Die Anmeldung weiterer, noch nicht abgestimmter Flächen für eine wohnbauliche Entwicklung mit einer Dauerwohnnutzung ist möglich, wenn alle folgenden Voraus- setzungen erfüllt sind: • Die Fläche ist städtebaulich geeignet (integrierte Lage oder sinnvolle städ- tebauliche Arrondierung der Vergabe Ortslage). • Der in § 2 genannte Gesamtrahmen an Wohneinheiten bis 2030 wird mit der zusätzlichen Fläche und dem geplanten Wohnungsneubau nicht über- schritten. • Die Fläche ist aus fachrechtlicher Sicht konfliktfrei (z. B. naturschutzfach- lich und denkmalrechtlich). • Die Fläche steht nicht in Konflikt zu Erfordernissen der Raumordnung • Die unter § 3 genannten Voraussetzungen sind erfüllt. Die von Leistungen ökonomischeden Anlagen abweichenden Flächen sind der Landesplanung sowie dem Kreis Nordfriesland mit einer angemessenen Frist von mindestens vier Wochen zur Stellungnahme vor Einleitung des Bauleitplanverfahrens zu übermitteln. Die übrigen Vertragspartner sind hiervon in Kenntnis zu setzen. Innerhalb von vier Wochen geben der Kreis und die Landesplanungsbehörde eine erste Stellungnahme ab, ökologische (u. a. Umweltschutzdie der Gemeinde eine vorläufige Beurteilung ermöglicht, Energieeffizienz) ob aus Sicht der zuständigen Behörden eine Einbeziehung der betreffenden Fläche in Betracht kommt und welche Belange entgegenstehen. Eine Rücknahme von Flächen sowie soziale eine Änderung der zu realisierenden Wohnein- heiten sind den Vertragspartnern sowie dem Kreis Nordfriesland unverzüglich mitzu- teilen. Die Landesplanung führt eine Übersicht über die auf der Grundlage dieser Vereinba- rung durchgeführten Bauleitplanungen, die der Errichtung von Dauerwohnraum die- nen sollen. Darin werden die voraussichtlich zu errichtenden Wohneinheiten aufge- führt. Nach erfolgter Bebauung der Flächen informieren die Gemeinden die Landes- planung über die tatsächlich realisierten Wohneinheiten. Darüber hinaus berichten die Gemeinden über Änderungen in ihren Aktivitäten zur Sicherung des Dauerwohnens in Bestandsgebieten. Diese Übersicht soll den Gemeinden und ethische Aspektedem Kreis Nordfriesland erstmalig nach einem Jahr nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung und danach in regelmäßigem Turnus, mindestens alle zwei Jahre, zur Kenntnis gegeben werden. Dies berücksichtigend wird auch Der Vertrag tritt nach der Beschlussfassung durch die Auftragnehmerin darauf achtenGemeindevertretungen sowie der Unterzeichnung durch alle Vertragspartner am <<<< in Kraft. Diese Vereinbarung gilt für den Prognosezeitraumes, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10also bis zum 31. Dezember 1948] über 2030. Sollten sich bis dahin die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschlandraumordnerischen Rahmenbedingungen ändern, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die z. B. durch Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes neuen Regionalplans I, erfolgt eine Überprüfung der Inhal- te des Vertrages durch die Landesplanung unter Beteiligung der Vertragspartner. Eine Verlängerung der Laufzeit ist auf der Grundlage einer Fortschreibung des Woh- nungsneubaubedarfs für Dauerwohnen und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches Flächenpotenzials für Wohnungsbau für Dauerwohnnutzungen möglich. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Ver- tragsparteien verpflichten sich, in einem solchen Fall die unwirksamen Bestimmun- gen durch eine dem Sinn und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Zweck des Vertrages entsprechende Vereinbarung zu ersetzen. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken des Vertrages.
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Samples: merret-sylt.de
Präambel. Als Förderbank für NordrheinDer Verantwortliche beauftragt den Auftragsverarbei- ter, durch die Lieferung einer Befragungssoftware zur Durchführung von Online-Westfalen unterstützt Befragungen, mit der Erhe- bung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbe- zogener Daten (nachfolgend „Auftragsverarbeiter-Da- ten” genannt). Um die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- Rechte und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen AuftragPflichten aus dem Auftragsverhältnis gemäß der gesetzlichen Verpflich- tungen zu konkretisieren, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind schließen die Kunden Vertragspar- teien folgende Vereinbarung: Soweit der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet Auftragsverarbeiter im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten seiner o.g. Tätigkeiten im Unternehmen des Verantwortlichen Zugriff auf personenbezogene Daten sowie sonstige vertrauliche Informationen oder Betriebsgeheimnisse des Verantwortlichen erhält, so haben er und auch bei seine ein- gesetzten Mitarbeiter diese Daten und Informationen strikt vertraulich zu behandeln. Personenbezogene Daten sind Angaben jedweder Art zu einer bestimmten oder bestimmbaren natürli- xxxx Xxxxxx, gleichgültig ob Mitarbeiter oder Kunde bzw. Lieferant. Auch Daten ohne direkten Personenbe- zug (z. B. ohne Namensangabe) können personenbezo- gene Daten sein, wenn aus ihnen auf die zugehörigen Personen geschlossen werden kann (z. B. Personalnum- mer, PC-Benutzerkennung, Kfz-Kennzeichen). Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Erklä- rung sind alle mündlichen oder schriftlichen Informati- onen, Daten, Unterlagen, Materialien und Angaben, die der Vergabe Auftragsverarbeiter direkt oder indirekt von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspektedem Verantwortlichen zur Abwicklung des Auftrages erhält oder in die er im Rahmen seiner Tätigkeiten Einsicht erhält. Dies berücksichtigend wird auch gilt insbesondere, wenn diese Unterlagen, Materialien oder Informationen als vertraulich gekenn- zeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrem Gegenstand oder sonstigen Umständen ergibt. Die nachfolgenden Datenschutz- und Datensicher- heitsbestimmungen finden daher Anwendung auf alle Leistungen der Auftragsverarbeitung, die Auftragnehmerin darauf achtender Auftrags- verarbeiter gegenüber dem Verantwortlichen erbringt und auf alle Tätigkeiten, dass sich ihr Unternehmen bei denen Mitarbeiter des Auf- tragsverarbeiters oder durch den Auftragsverarbeiter beauftragte Dritte mit personenbezogenen Daten des Verantwortlichen in Berührung kommen können. ZeuSWarE GmbH Geschäftsführer Amtsgericht Berlin Tel.: +49. 30. 00 000 00 00 Sparkasse Oder Spree Xxxxxxxx Xxx. 000-000 Xxx Xxxxxxxx HRB 164130 E-Mail: xxxx@xxxxxxxx.xx IBAN: DE91 0000 0000 0000 33349 12 00000 Xxxxxx Software-Architekt USt-IdNr: DE 299003112 Web: xxx.xxxxxxxx.xx BIC-/SWIFT-Code: XXXXXXX0XXX Nähere Beschreibung des Auftragsgegenstandes im Hinblick auf Art und ihre Nachunternehmer für Zweck der Aufgaben des Auftrags- verarbeiters sind in Anlage 1 beschrieben. Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Daten- verarbeitung findet ausschließlich in einem Mitglieds- staat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Verantwortli- chen und darf nur erfolgen, wenn die Leistungserbringung an • besonderen Vor- aussetzungen der Art. 44ff.DS-GVO erfüllt sind. Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Da- ten sind folgende Datenarten/-kategorien: Adressdaten Kontaktdaten Bankverbindungsdaten Kontodaten Leistungsdaten Finanzdaten Gesprächshistorie Transaktionsdaten Mitarbeiterdaten Personalverwaltung Videoaufzeichnungen Gesundheitsdaten Vertragsdaten Abrechnungsdaten Angebotsdaten Auskünfte Qualifikationsdaten Sonstige: Die Kategorien der durch die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Verarbeitung betroffenen Personen umfassen: Mitarbeiter Xxxxxxxxxxxx Praktikanten Frühere Mitarbeiter Unterhaltsberechtigte Angehörige Interessenten Lieferanten/Dienstleister Makler Vermittler Gesellschafter Geschädigte Kontaktpersonen Pressevertreter Auszubildende Bewerber Kunden Berater Mieter Zeugen Sonstige:
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Präambel. Als Förderbank Die Gemeinden Böxlund, Großenwiehe, Lindewitt, Nordhackstedt und Schafflund aus dem Amtsbereich Schafflund haben durch entsprechende Grundsatzbeschlüsse ihre Bereitschaft bekundet, einen Breitbandzweckverband zu gründen. Verbunden mit diesem Grundsatzbeschluss ist die gemeinsame kommunalpolitische Bewertung und Einordnung, dass eine zukunftsorientierte Breitbandversorgung vor dem Hintergrund einer zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft für Nordrhein-Westfalen unterstützt alle Einwohnerinnen und Einwohner eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge darstellt. Unter diesem Gesichtspunkt ist eine dauerhafte kommunale Aufgabenstellung gegeben, da nicht erkennbar ist, dass die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen AufgabenPrivatwirtschaft bzw. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind deren Marktteilnehmer die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlervorgenannte Aufgabenstellung flächendeckend eigenwirtschaftlich erfüllen wird. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet Vergabe einer Dienstleistungskonzession an ein Telekommunikationsunternehmen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten des Betreibermodells wurde aus wirtschaftlichen Gründen aufgehoben. Das Ziel der Schaffung einer zukunftsorientierten Breitbandversorgung soll nunmehr im Rahmen des sogenannten „Wirtschaftlichkeitslückenmodells“ durch die Ausschreibung der Weiterleitung einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung für die Planung, den Bau und auch den Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes, das im Eigentum eines Telekommunikationsunternehmens steht, erreicht werden. Vor diesem Hintergrund werden die Gemeinden Böxlund, Großenwiehe, Lindewitt, Nordhackstedt und Schafflund erneut einen investiven Förderantrag für die förderfähigen Bereiche in ihrem Gemeindegebiet beim Bund einreichen. - § 3 Aufgaben erhält folgenden Fassung - Der BBZVIAS hat die Aufgabe, eine NGA-Strategie für eine flächendeckende Versorgung mit breitbandigem Internet im Verbandsgebiet umzusetzen. Ziel ist der Ausbau einer NGA-Infrastruktur, wodurch private Haushalte und Unternehmen flächendeckend — mit einem Erschließungsgrad von 100 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse — mit einer zuverlässigen Übertragungsrate von mindestens 1000 Mbit/s im Downstream und wesentlich höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung erschlossen werden. Dazu gehört insbesondere die Vergabe von Leistungen ökonomischeDienstleistungskonzessionen an ein oder mehrere Telekommunikationsunternehmen zur Weiterleitung einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung für die Planung, ökologische den Bau und den Betrieb eines in ihrem Eigentum des Telekommunikationsunternehmens stehenden NGA-Netzes. Die Durchführung des Projekts erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden beihilferechtlichen Vorschriften, insbesondere der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (u. a. Umweltschutz, EnergieeffizienzNGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 („NGA-Rahmenregelung" — „NGA-RR") sowie soziale und ethische Aspekteder Leitlinien der Europäischen Kommission vom 26. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer Januar 2013 für die Leistungserbringung an • die Einhaltung Anwendung der Menschenrechte nach Maßgabe Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) und der Resolution Förderrichtlinien des Bundes vom 22. Oktober 2015 und der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] Richtlinie über die Allgemeine Erklärung Kofinanzierung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein oder ihren Nachfolgevorschriften. Der BBZVIAS beantragt die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung einschlägigen geltenden beihilferechtlichen Vorschriften Zuwendungen und Fördermittel. Außerhalb des Verbandsgebietes kann der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1BBZVIAS im Rahmen von öffentlich- rechtlichen Verträgen tätig werden.
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Samples: schafflund.mein-intra.net
Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei Die Parteien dieses Verhaltenskodex “Clearingstelle Urheberrecht im öffentlichen AuftragInternet (CUII)“ (im Folgenden der „Verhaltenskodex“) beabsichtigen mit dessen Regelun- gen ohne jedes Präjudiz für die Sach- und Rechtslage und im Wege eines wech- selseitigen Aufeinanderzugehens ein Verfahren zu begründen, wettbewerbsneutral mit dem in Bezug auf strukturell urheberrechtsverletzende Webseiten gerichtliche Auseinanderset- zungen vermieden und setzt DNS-Sperren betreffend solche Webseiten effektiv und zügig umgesetzt werden können. Mit dem Betrieb strukturell urheberrechtsver- letzender Webseiten werden klare Verstöße gegen das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratungdeutschen Urheber- rechtsgesetz begangen. Ihre drei Förderfelder Parteien dieses Verhaltenskodex sind „Wirtschaft“auf Seiten der In- ternetzugangsanbieter einzelne Unternehmen, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“die Internetzugänge in Deutsch- land für Internetnutzer bereitstellen. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind Auf Seiten der Rechteinhaber handelt es sich um Unternehmen, die Kunden der XXX.XXXX entweder selbst durch strukturell urheberrechtsverletzen- de Webseiten in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlerihren Rechten verletzt werden oder um Vereinigungen solcher Unternehmen (Verbände). Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt Parteien sind sich bewusst, dass sowohl die Fassung dieses Verhaltenskodex als auch dessen Regelungen und deren Durchführung das Diskriminierungsverbot besondere Vertrauen aller Beteiligten erfordern. Alle Parteien sind sich daher einig, dass die Durchfüh- rung dieses Verhaltenskodex in besonderer Weise nach Treu und Glauben zu er- folgen hat, um das wechselseitige Entgegenkommen der Beteiligten angemes- sen zu berücksichtigen. Dazu gehört auch, dass die Parteien sich auf ein techni- sches Verfahren, die sog. DNS-Sperren, verständigt haben, dessen Eignung und Effektivität sie in die Evaluation des Verhaltenskodex einfließen lassen wollen. Für die geordnete Durchführung des Verfahrens ist die Mitwirkung der Bundesnetz- agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenFol- genden „Bundesnetzagentur“) erforderlich, was die Maßgaben der Verordnung (EU) 2015/2120 angeht. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen Die Einzelheiten dieser Mitwirkung legen die Bundesnetz- agentur und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahrendie Parteien in einem Briefwechsel fest. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert Die Parteien werden ihr die entscheidungsrelevanten Sachverhalte vollständig, geordnet und in einer Weise aufbereitet zur Verfügung stellen, dass sie sich auf den Kanon der Förderbereiche, den Kern ihres hoheitlichen Handelns konzentrieren und jeden unnötigen Aufwand vermeiden kann. In diesem Geist haben sich die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug Parteien auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1das Folgende verständigt:
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Samples: cuii.info
Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt Grundlage dieser Vereinbarung ist das Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Die Vertragspartner achten auf die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- gegenseitige Einhaltung dieser Vereinbarung und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“der Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden Jugendfreiwilligendienst Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) engagieren sich gemäß § 3 JFDG junge Menschen für das Allgemeinwohl. Das FSJ wird dabei in der XXX.XXXX Regel ganztägig als eine an Lernzielen orientierte und überwiegend praktische Hilfstätigkeit in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlergemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem HausbankenverfahrenAusgestaltung des Jugendfreiwilligendienstes erfolgt arbeitsmarktneutral. Das Geschäft FSJ fördert das zivilgesellschaftliche Engagement der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereichejungen Freiwilligen. Es bietet die Chance des Kompetenzerwerbs und erhöht für benachteiligte Jugendliche die Chancen des Einstiegs in ein geregeltes Berufsleben. FSJ-Xxxxxx und Einsatzstelle verfolgen mit dem Freiwilligendienst gemeinsam das Ziel, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung soziale Kompetenz, ökologisches Bewusstsein, Persönlichkeitsbildung sowie die Neuemission Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Freiwilligen zu fördern. Die Einsatzstelle verfolgt dieses Ziel, indem sie die*den Freiwilligen durch eine Anleitungsperson begleitet, die mit ihr*ihm Lernziele setzt und Lernerfolge reflektiert. Dabei berücksichtigt die Einsatzstelle die individuellen Fähigkeiten, Wünsche und Bedürfnisse der*des Freiwilligen. Der FSJ-Xxxxxx führt Bildungsseminare durch, in denen die Praxiserfahrungen reflektiert werden. Die Seminare ermöglichen insbesondere Persönlichkeitsentwicklung, soziale, interkulturelle und politische Bildung, berufliche Orientierung sowie das Lernen von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung Beteiligung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen EntscheidungenMitbestimmung. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten wecken das Interesse an gesellschaftlichen Zusammenhängen und auch ermöglichen die Erfahrung gelebten Glaubens. Bei Konflikten, die nicht zwischen Einsatzstelle und Freiwilligen geklärt werden können, wird der FSJ-Xxxxxx vermittelnd eingeschaltet, welcher die Schlichtung mit dem Ziel einer gütlichen Einigung unterstützt. Zwischen Freiwillige Soziale Dienste (FSD) Bistum Münster gGmbH Xxxxxxxx. 00/00, 00000 Xxxxxxx vertreten durch: Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxx, Geschäftsführerin Name 1 Name 0 Xxxxxx XXX Xxx Name 1 Name 0 Xxxxxx XXX Xxx vertreten durch: Frau*Herrn (Vor- und Zuname) Vorname Nachname, geb. am Geburtsdatum Straße PLZ Ort vertreten durch (bei der Vergabe von Leistungen ökonomischeMinderjährigen Name und Anschrift der*des Erziehungsberechtigten): Name, ökologische (u. a. UmweltschutzVorname: Straße: PLZ, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Ort:
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Samples: www.fsd-muenster.de
Präambel. Als Förderbank Die FMS-WM möchte Leistungen des Auftragnehmers auf dem Gebiet der Empfangsdienstleistungen für Nordrheindie FMS-Westfalen unterstützt WM in dem Objekt Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx in Anspruch nehmen. Dies vorausgeschickt, schließen die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- FMS-WM und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei der Auftragnehmer (im öffentlichen AuftragFolgenden gemeinsam: Die FMS-WM hat den vorliegenden Auftrag im Wege eines nationalen Vergabeverfahrens (Bekanntmachung vom 15.03.2017, wettbewerbsneutral auf der nationalen Vergabeplattform xxxx.xx) und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – aufgrund der in diesem Vergabeverfahren vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten BeratungAuftragnehmer abgegebenen Erklärungen bzw. Ihre drei Förderfelder eingereichten Darlegungen und Nachweise mit Zuschlagserteilung vom [Datum ergänzen] für den Bereich Empfangsdienstleistung für die FMS-WM am Standort Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx an den Auftragnehmer vergeben. Gegenstand des vorliegenden Vertrags sind „Wirtschaft“die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen den Ver- tragsparteien sowie die im Einzelnen durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen. Zu den von dem Auftragnehmer geschuldeten Leistungen gehört insbesondere die Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage B). Die durch den Auftragnehmer während der Laufzeit des Vertrags zu erbringenden Leistungen ergeben sich ferner im Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen zum nationalen Vergabeverfahren (Bekanntmachung vom 15.03.2017, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“auf der nationalen Vergabeplattform xxxx.xx) Die Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage B in den Vergabeunterlagen) ist Vertragsbestandteil und ist diesem Vertrag als Anlage I beigefügt. Zusatz- und Sonderaufgaben, die gemäß dem vereinbarten Stundenverrechnungssatz für Sondereinsätze abzurechnen sind, werden im Einzelfall durch den Leiter Corporate Service der FMS-WM gemeinsam mit dem Auftragnehmer abgestimmt und vereinbart. Die Parteien dokumentieren diese Vereinbarung durch einen Vertragsnachtrag. Der Auftragnehmer wird auf eigene Kosten und ohne gesonderte Vergütung durch die FMS-WM eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit unterhalten. Diese Betriebshaftpflicht muss mindestens eine Schadenshöhe von EUR 500.000,00 abdecken und mindestens eine zweifache Maximierung aufweisen. Auf Verlangen der FMS-WM hat der Auftragnehmer der FMS-WM den nach diesem Vertrag geschuldeten Versicherungsschutz nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm eingesetzten Mitarbeiter sämtliche Anforderungen gemäß Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage B) erfüllen. Der Auftraggeber legt in diesem Zusammenhang sehr großen Wert auf die verwendete Dienstkleidung, repräsentativ für den Empfangsbereich eines international agierenden Finanzunternehmens. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden Falle einer nicht angemessenen Dienstkleidung wird der XXX.XXXX Auftraggeber in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlerjedem Einzelfall den Objektleiter des Auftragnehmers umgehend per Email und/oder Telefon informieren. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenDer Objektleiter wird hierzu unverzüglich für Abhilfe sorgen. Ihre Zusammenarbeit mit Sollten in einem Kalendermonat aufgrund unpassender Dienstkleidung mehr wie 3 (drei) Meldungen an den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft Objektleiter erfolgen, akzeptiert der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon Auftragnehmer ab der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission vierten Meldung je Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung 0,5 % des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1gesamten Auftragswertes.
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Samples: www.fms-wm.de
Präambel. Als Förderbank Die vielfältigen Gefährdungen der Gesundheit, denen Arbeitnehmer ausgesetzt sind, verlangen nach geeigneten Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge. So sind Fahrtätigkeiten, mit außergewöhnlichen Unfall- und Gesundheitsgefahren für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgabenden Arbeitnehmer selbst oder für Dritte verbunden. Sie agiert dabei Die in dieser Betriebsvereinbarung vereinbarte Arbeitmedizinische Vorsorge dient sowohl der Individualprävention, als auch der Verbesserung des Gesundheitsschutzes im öffentlichen AuftragRahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Der Betriebsrat und die Geschäftsleitung vereinbaren gemäß § 87 Abs. 1 Ziff. 7 BetrVG, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratungdie von der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen empfohlenen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen entsprechend der nachstehend aufgeführten Regelungen durchzuführen. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“räumlich für alle Mitarbeiter der FIRMA persönlich (G25) für alle Mitarbeiter, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenFahrdienst ständig oder zeitweise eingesetzt werden persönlich (G37) für alle Mitarbeiter, die täglich länger als 2 h am PC tätig sind G25 wird im Abstand von 2,5 Jahren durchgeführt Die Untersuchungen nach der Fahrerlaubnis-Verordnung können die G25 im Sinne dieser Vereinbarung ersetzen. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission G37 wird im Abstand von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft 2,5 Jahren durchgeführt und im ländlichen RaumBedarfsfall mit der G25 verbunden Der Schwerpunkt der arbeitsmedizinischen Vorsorge liegt bei der arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Beratung. Die Untersuchungen orientieren sich an den Empfehlungen der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen. Hierzu zählen bei der G25 insbesondere: - tätigkeitsbezogene Anamnese - körperliche Untersuchung (Herz-Kreislaufstörungen, • Umweltschutz-neurologische und psychische Auffälligkeiten) - Sehfähigkeiten (Sehschärfe, Technologie- räumliches Sehen, Farbsehen, Gesichtsfeld, Dämmerungssehen, Blendempfindlichkeit) - Hörfähigkeiten (Sprachverständnis bei Flüster- oder Umgangssprache) - in Einzelfällen sind Urin- und InnovationsmaßnahmenBlutuntersuchungen möglich Hierzu zählen bei der G37 insbesondere: - allgemeine Anamnese (Augenbeschwerden und – Erkrankungen, • Maßnahmen sozialerBeschwerden und Erkrankungen des Bewegungsapparates, kultureller neurologische Störungen, Stoffwechselerkrankungen, Bluthochdruck, Dauerbehandlung mit Medikamenten) - tätigkeitsbezogene Anamnese (Arbeitsplatz, Arbeitsaufgabe, Arbeitseinweisung, Arbeitszeit) - Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit bei Auffälligkeiten oder Beschwerden Die Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen können bei einem von der Berufgenossenschaft für den Landkreis Oberhavel zugelassen Ärzte vorgenommen werden. Dies sind zurzeit die nachstehend aufgeführten Ärzte: Die bei den Untersuchungen festgestellten Ergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und wissenschaftlicher Artdürfen nicht an den Arbeitgeber bzw. Nachhaltigkeit ist an andere Dritte weitergeleitet werden. Dies gilt nicht, sofern der Mitarbeiter den untersuchenden Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden hat. Der Arbeitgeber übernimmt alle im Zusammenhang mit der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung entstehenden Untersuchungskosten. Die für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv Untersuchung erforderlichen Zeiten, sowie die An- und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen EntscheidungenAbfahrtszeiten werden dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten Die in dieser Betriebsvereinbarung geregelten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, die durch die Betriebsärztin durchgeführt werden, werden nicht auf die Einsatzzeiten nach dem Arbeitssicherheitsgesetz angerechnet. Diese Vereinbarung tritt zu 01. Januar 2004 in Kraft und auch bei der Vergabe kann mit einer Frist von Leistungen ökonomische3 Monaten jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Ort, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Datum
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Samples: potsdam.verdi.de
Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei Natur im öffentlichen AuftragGarten GmbH, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind FN 320456i, Xx Xxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxx/Xxxxx ist berechtigt, die Aktion „WirtschaftNatur im Garten“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz die vom Land NÖ initiiert wurde und welche die Ökologisierung von Gärten und Grünräumen zum Ziel hat, zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlerbetreiben. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot Kernkriterien der Aktion „Natur im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenGarten" legen fest, dass Gärten und Grünräume ohne Pestizide, ohne chemisch-synthetische Dünger und ohne Torf gestaltet und gepflegt werden. Ihre Zusammenarbeit Es wird großer Wert auf biologische Vielfalt und Gestaltung mit heimischen und ökologisch wertvollen Pflanzen gelegt. „ Natur im Garten“ beabsichtigt, bestimmte Produkte im Zusammenhang mit Garten- und Landschaftsbau, der Anlage, Bewirtschaftung und Pflege von Gärten, Parks und Grünanlagen etc. hinsichtlich ihrer Konformität mit den genossenschaftlichen „Natur im Garten“ Kriterien zu überprüfen und privaten Banken sowie konformen Produkten das Bei der Überprüfung und Auszeichnung der Produkte wird nicht nur besonderes Augenmerk auf die Konformität der Produkte an sich mit den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – „Natur im Garten“ Kriterien gelegt, die Produkte werden nach ganzheitlichen Ansätzen in ihrer Gesamtheit, unter Berücksichtigung der Inhaltsstoffe und der Verpackung aus dem HausbankenverfahrenBlickwinkel ökologischer Nachhaltigkeit und sozialer Gerechtigkeit beurteilt. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert „Natur im Garten“ Gütesiegel hebt sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgtbiologischen Landwirtschaft ab und repräsentiert die Bedürfnisse des ökologischen und naturnahen Gartens und Grünraums. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung Vertragspartner profitieren von den vielseitigen Marketingmaßnahmen und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung Öffentlichkeitsarbeiten von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und „Natur im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- Garten“; sämtliche Vertragspartner und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet ihre mit dem Gütesiegel ausgezeichneten Produkte werden auf der „Natur im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten Garten“ Website verlinkt gelistet (inklusive Produktbeschreibung und auch Produktabbildung). Die mit dem Gütesiegel ausgezeichneten Produkte werden bei der Vergabe sämtlichen Veranstaltungen von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1„Natur im Garten“ empfohlen.
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Samples: www.naturimgarten.at
Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen AufgabenDer Lieferant betreibt einen landwirtschaftlichen Betrieb. Sie agiert dabei Die BMM betreibt seit Dezember 2007 eine Biomethananlage im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX Industriegebiet Waldäcker in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem HausbankenverfahrenMühlacker. Das Geschäft dort produzierte Biogas wird nach Aufbereitung in das örtliche Gasversorgungsnetz der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgtStadtwerke Mühl- acker eingespeist. Zur Erfüllung ihres Auftrags Produktion dieses Gases benötigt die BMM die Rohstoffe der Liefe- ranten. Mit diesem neuen Vertrag soll eine längerfristige Zusammenarbeit begründet werden. Zur Sicherung der Belieferung der Anlage mit Rohstoffen und der landwirtschaftlichen Entsor- gung der Gärrückstände (flüssig/fest) wird ein Vertrag für Biomasse mit Gärrestrücknahme geschlossen. - Für den Betrieb der Biogasanlage ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung Sicherstellung der mittelständischen Struktur Mindestqualität der WirtschaftSub- strate unabdingbar. Sollte der Lieferant die Qualitätsanforderungen nicht einhalten können, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungenbehält sich die BMM vor, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Artdie angelieferte Ware zurückzuweisen. Nachhaltigkeit ist - Die Biomasse erfüllt alle Anforderungen für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet Verwertung der daraus gewonnenen Energie im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten des Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) in der jeweils aktuellen Fassung. Schäden durch den Einsatz von Stoffen, die negativ gelistet sind, trägt der Lieferant (bei mindestens grob fahrlässigem Handeln). - Der Lieferant darf kein Saatgut von gentechnisch veränderten Sorten verwenden - Die Qualitätskontrolle erfolgt auf Kosten der BMM. Die Ergebnisse werden dem Liefe- ranten mitgeteilt. o Massenfeststellung durch Wiegung jeder Fuhre auf geeichter Bodenwaage o TS-Gehalt Ermittlung durch Erntemaschinen sowie zur Kontrolle vereinzelt durch externe Laboruntersuchungen (Stichproben) zum Abgleich der Mess- genauigkeit der Ermittlung durch Erntemaschinen o Verschmutzungsgrad durch visuelle Beurteilung o Sowie geeignete technische Verfahren vorhanden sind, werden die entspre- chenden Energiewerte ggf. ermittelt, und in die Abrechnung mit eingebracht. o siehe auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Anlage 1
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Samples: www.biomethan-muehlacker.de
Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt Um die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- personenbezogenen Daten von Einzelpersonen besser schützen zu können, stellen wir Firmenkunden diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zur Verfügung, die unseren und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei Ihren Umgang mit diesen Daten regelt (im öffentlichen AuftragFolgenden als Vereinbarung bezeichnet). Diese Vereinbarung ergänzt die Allgemeinen Geschäfts- bedingungen von ezeep Blue (im Folgenden als Vertrag bezeichnet). Mit der Nutzung von ezeep Blue gelten die im Vertrag aufgeführten Bedingungen, wettbewerbsneutral wobei diese Vereinbarung einen Anhang dazu darstellt. Die Vereinbarung konkretisiert die Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Datenschutz. Vertragsparteien sind Sie als Auftraggeber (Verantwortlicher) sowie • für die Region Europäischer Wirtschaftsraum, Vereinigtes Königreich und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein Schweiz: die ThinPrint GmbH, Xxx-Xxxxxx 00x, 00000 Xxxxxx, Xxxxxxxxxx (im Folgenden als ThinPrint bezeichnet) • für alle anderen Regionen: die ezeep Inc., 0000 Xxxxxxx Xxxxxx, XX 11 – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung11080, Xxxxxx, XX 00000, XXX (im Folgenden als ezeep bezeichnet) als Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter). Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“Die Vereinbarung findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, „Wohnraum“ die mit den Festlegungen des Vertrages im Zusammenhang stehen und bei denen Beschäftigte des Auftragnehmers oder eines Subauftragnehmers personenbezogene Daten (im Folgenden Daten) des Auftraggebers verarbeiten. Während ezeep Blue in verschiedenen Druckumgebungen genutzt werden kann, ist es in einer Windows- Virtual-Desktop-Umgebung wie Microsoft Azure datenschutzrechlich eng mit dieser Umgebung verknüpft. Für Dienste und Funktionen einer solchen Umgebung außerhalb des Druckdienstes ezeep Blue ist der Anbieter der betreffenden Windows-Virtual-Desktop-Umgebung verantwortlich. Aus dem Vertrag ergeben sich Gegenstand und Dauer des Auftrags sowie „Infrastruktur/Kommunen“Art und Zweck der Verarbeitung. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken Einzelnen sind insbesondere die Kunden folgenden Daten Bestandteil der XXX.XXXX Datenverarbeitung: Art der Daten Art und Zweck der Datenverarbeitung Kategorien betroffener Personen • Kontaktdaten von Ansprechpartnern: Name, Vorname, Position, ggf. Niederlassung des Auftraggebers, Firmen-Telefonnummer, Firmen- E-Mail-Adresse • Logdaten der Server, von denen Druckaufträge versendet werden; ggf. temporär Druckaufträge • falls erforderlich, essentielle Cookies • Kontaktdaten von Ansprechpartnern werden in erster Linie Hausbanken der Kundendatenbank des Auftragnehmers gespeichert und andere Fördermittlerausschließlich zum Zwecke der Erfüllung der Geschäftszwecke zwischen Auftraggeber (Verantwortlicher) und Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter) verwendet. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapitaldes Cloud-Dienstes ezeep Blue • Support- und Consulting-Leistungen, • bauliche Entwicklung der Städte und GemeindenFehlersuche Mitarbeiter/innen, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass Kunden/innen oder Geschäftspartner/innen des Auftraggebers Die Laufzeit dieser Vereinbarung richtet sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) Laufzeit des Vertrages, sofern sich aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Bestimmun- gen dieser Vereinbarung nicht darüber hinausgehende Verpflichtungen ergeben.
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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung Für Den Cloud Dienst Ezeep Blue
Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt Das Land Brandenburg – die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- Tierseuchenkasse Brandenburg – hat mit dem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, in dem die unterstützenden Dienstleistungen zur Tötung und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei Beräumung von Tierbeständen im öffentlichen AuftragTierseuchenfall geregelt ist. Durch die Inanspruchnahme der angebotenen unterstützenden Dienstleistung gelten die in der Rahmenvereinbarung festgelegten Konditionen. Abschluss und Umsetzung dieses Werkvertrages unterliegen den dort näher bezeich- neten Bestimmungen. Gegenstand dieses Vertrages ist die Tötung und Beräumung des Bestandes des oben genannten Tierhalters nach der amtlichen Tötungsanordnung durch das zuständige Veterinäramt ………………………………… vom ………………….. Der Auftragnehmer tötet und beräumt unverzüglich nach der Beauftragung den von der Tötungs- anordnung betroffenen Tierbestand des oben benannten Tierhalters. Dabei sind die Anweisungen des zuständigen Veterinäramtes zu beachten. Die Leistungen des Auftragnehmers beinhalten die Tötung und Beräumung des Bestandes, wettbewerbsneutral sowie die Reinigung und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte Desinfektion des Tötungsplatzes. Unter dem Tötungsplatz wird ein – vom klassischen Kredit bis im Betrieb in direkter Verbindung zu den zu tötenden Tieren be- findlicher, befestigter Platz mit flüssigkeitsundurchlässigem Boden verstanden, zu dem die Tiere zur maßgeschneiderten BeratungTötung verbracht werden. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“Je nach Umfang des Bestandes oder der Anzahl der Tötungsmetho- den können mehrere Tötungsplätze angelegt werden. Im Gegensatz Falle einer Stallbegasung wird neben der Tötung und Beräumung des Bestandes nur die erste Desinfektion der Tierkörper vor dem Verbrin- gen aus dem Stall als zu Geschäftsbanken sind erbringende und durch die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere FördermittlerTierseuchenkasse vergütete Leistung verstan- den. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenReinigung und Desinfektion der Baulichkeiten sind nicht vom Leistungsumfang der Rah- menvereinbarung gedeckt. Ihre Zusammenarbeit Diese Aufgaben bedürfen einer gesonderten Beauftragung und Vergü- tungsvereinbarung durch den Tierhalter mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Auftragnehmer.
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Samples: www.tsk-bb.de
Präambel. Als Förderbank Der Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) hat gemäß § 2 (2) Zif. 2 AÜG Leistungen zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen zu erbringen. Dafür setzt er Mittel aus Beiträgen der Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen (AKÜ) und der öffent- lichen Hand ein. Grundlage jeder Förderungsmaßnahme des SWF ist die jeweils geltende Leistungsordnung samt Anhängen für Nordrheinspezifische Bildungsmaßnahmen in der gültigen Fassung auf der Website des SWF. Der SWF fördert diese Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, er beauftragt sie nicht. Um dennoch einen einheitlichen Förderungsprozess und die bestmögliche Qualität der Schulungsträger, der Schulungsinhalte und der Abwicklung der Bildungsmaß- nahme sicherzustellen, schließt der SWF einheitlich mit allen qualifizierten Schulungsträgern die vorliegende Rahmenvereinbarung ab. Für die Schulungsträger stellt die Rahmenvereinbarung u.a. sicher, dass diese ihre Bildungsleistungen auf Grundlage einheitlicher und transparenter Regelungen und deklarierter Prozessabläufen erbringen, diese für ihre laufende Qualit ätssicherung ein qualifiziertes Feedback zu ihren Schulungsmaßnahmen erhalten, diese auf der Website des SWF mit Firmenlogo, Kurzprofil und einem Link auf ihre eigene Website präsentiert werden. Beginnend mit 01.01.2020 wird der SWF die Kostenübernahme ausnahmslos nur noch für gelistete Bildungsmaßnahmen mit jenen Schulungsträgern erklären, mit welchen die gegenständliche Rahmenvereinbarung aufrecht geschlossen wurde und die den vereinbarten Standards entsprechen. Die Schulungsträger übermitteln dem SWF folgende Unterlagen (Dokumente) in der jeweils gültigen Fassung: • Selbst verfasste Eigenerklärung des Schulungsträgers mit folgenden Inhalten: o Wirtschaftliche Verflechtungen zu Arbeitskräfteüberlassungs-Westfalen unterstützt Unter- nehmen bzw. deren Beschäftigern sind offen zu legen: Ein Verschweigen der wirtschaftlichen Verflechtung kann zu einem Wider - ruf der SWF-Förderleistung führen, ein Regress des Schulungsträgers an die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- antragstellende Zeitarbeitskraft ist ausgeschlossen. o Anzahl der fix angestellten Mitarbeiterinnen und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei Mitarbeiter o Anzahl der fix angestellten Trainerinnen und Trainer o Firmensitz (Zentrale und Filialen) o Beschreibung der räumlichen und technischen Ausstattung bestehen- der Schulungsräume o Beschreibung bestehender Werkstätten • Firmenbuchauszug oder der Unternehmensform angemessener Nachweis (Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, …) • Gültiges Ö-CERT/aufrechte Ermächtigung einer öffentlich-rechtlichen Stelle mit Angabe des Ablaufdatums • Rechtsgültig gefertigte Beitrittserklärung (siehe letzte Seite dieser Rahmen- vereinbarung) • Erklärung Nutzung Onlineportal (siehe Vorlage im öffentlichen AuftragSWF-Website/Download- bereich) Änderungen der Firmendaten bzw. der Unterlagen sind unverzüglich, wettbewerbsneutral Nachfolge- zertifikate innerhalb von einem Monat in das SWF-Onlineportal unaufgefordert einzubringen. Der Abschluss der Rahmenvereinbarung mit den einzelnen Schulungsträgern erfolgt durch rechtsgültige Fertigung (Beitrittserklärung) und setzt Übermittlung der aufgelisteten Unterlagen in das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten BeratungSWF-Onlineportal. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“Der SWF prüft diese Unterlagen und erklärt die Annahme, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind indem er die Kunden Schulungsträger aktiv schaltet und sie auf der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere FördermittlerSWF - Website listet. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – Schulungsträger stimmen unwiderruflich dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der FörderbereicheBeitritt weiterer, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1qualifizierter Vertragspartner zu.
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Samples: www.swf-akue.at
Präambel. Als Förderbank Die nachfolgenden Leistungen der häuslichen Pflege und Betreuung für Nordrhein-Westfalen unterstützt Pflegebedürftige in Hamburg werden nach dem Zeitaufwand vergütet, der für den jeweiligen individuellen Leis- tungseinsatz vor Ort benötigt wird. Der Leistungseinsatz beginnt mit der frühesten Xxxxxxx- xxxx, spätestens an der Wohnungstür / dem Betreten der Häuslichkeit (Wohnung) und endet mit dem Verlassen der Häuslichkeit. Bei Einsätzen außerhalb der Häuslichkeit beginnt der Einsatz mit der Begrüßung und endet mit der Verabschiedung. Der Leistungseinsatz bein- haltet somit auch den Zeitaufwand für die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- erforderliche Vor- und wirtschaftspolitischen AufgabenNachbereitung der Leis- tungserbringung vor Ort sowie die Dokumentation der Leistung in der Patientenpflegedoku- mentation vor Ort (Leistungszeit). Die Vergütung für den jeweiligen individuellen Leistungseinsatz ergibt sich aus der Multipli- kation von der tatsächlichen Leistungszeit in Minuten und der Vergütung je Leistungsminute. Die so ermittelte Einsatzvergütung ist Grundlage der Abrechnung und nicht die vertraglich vereinbarte Leistungszeit. Mit dieser Vergütung sind alle vertraglichen Leistungen des jewei- ligen Leistungseinsatzes abgegolten. Für An- und Abfahrt kann die Wegepauschale aus dem Leistungskomplexsystem unter den dort genannten Voraussetzungen abgerechnet werden. Beim Zusammentreffen von nach Zeitaufwand abrechenbaren grundpflegerischen und/oder hauswirtschaftlichen Leistungen mit Leistungen der Grundpflege/hauswirtschaftlichen Ver- sorgung nach dem Leistungskomplexsystem und/oder Leistungen der häuslichen Betreuung kann die Wegepauschale nur einmal pro Einsatz abgerechnet werden. Alle Vergütungen gelten unabhängig von dem Wochentag und der Uhrzeit. Die Leistungen im Bereich der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung werden in Form der aktivierenden Pflege erbracht. Soweit Angehörige und/oder andere Pflegepersonen Leistungen selbst vornehmen, wird vom Pflegedienst auf die not- wendige prophylaktische pflegerische Maßnahme hingewiesen. Leistungen der häuslichen Betreuung werden neben Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung als pflegerische Betreuungsmaßnahmen erbracht. Sie agiert dabei umfassen Unterstützung und sonstige Hilfen im öffentlichen Auftraghäus- lichen Umfeld des Pflegebedürftigen oder seiner Familie zur Orientierung und Gestaltung des Alltags sowie zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte. Häusliche Betreuung kann nur in Anspruch genommen werden, wettbewerbsneutral wenn die Grundpflege und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratungdie hauswirtschaftliche Betreuung im Einzelfall sichergestellt sind (§ 124 Absatz 3 SGB XI). Ihre drei Förderfelder Leistungen nach § 124 SGB XI sind „Wirtschaft“gegenüber den Sozialhilfeträgern nicht abrechnungsfä- hig; Leistungen die nach dem SGB XII erbracht werden, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlerbleiben hiervon unberührt. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit vereinbarten Leistungen richten sich immer nach dem individuellen Pflege- und Betreu- ungsbedarf, den genossenschaftlichen und privaten Banken Selbstpflegemöglichkeiten des Pflegebedürftigen sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – Möglichkeiten und Fähigkeiten der beteiligten Pflegepersonen. Die Leistungen in den Bereichen Körper- pflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung werden von dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft Pflege- dienst als Unterstützung, als teilweise oder vollständige Übernahme der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet Verrichtungen oder im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten der Beaufsichtigung oder Anleitung des Pflegebedürftigen mit dem Ziel der ei- genständigen Übernahme dieser Verrichtungen erbracht. Leistungen im Bereich der häusli- chen Betreuung werden nach individuellen Erfordernissen in Form von Unterstützung, Be- schäftigung, Begleitung und/oder Beaufsichtigung erbracht. Der Pflegedienst berechnet unabhängig vom Kostenträger die Einsatzvergütung entspre- chend der gültigen Vergütungsvereinbarung gem. § 89 SGB XI über die zeitbezogene Ver- gütung. Mit der vereinbarten Vergütung sind alle vertraglichen Leistungen abgegolten. Neben den Vergütungssätzen für die im Vergütungssystem nach Zeit aufgeführten Leistun- gen nach § 89 SGB XI kann der Pflegedienst mit dem Pflegebedürftigen nur solche anderen Leistungen vereinbaren, die nicht Bestandteil der nach § 3 des Rahmenvertrags nach § 75 SGB XI für Hamburg vereinbarten Leistungen sind. Nach Zeitaufwand abrechenbare grundpflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen so- wie Leistungen der häuslichen Betreuung umfassen insbesondere die nachfolgend genann- ten Einzelleistungen.. Körperpflege, z. B. Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes An- und Auskleiden Teilwaschen Mund- und Zahnpflege Kämmen Waschen/Duschen/Baden An- und Auskleiden Hilfen/Unterstützung bei der Blasen- und/oder Darmentleerung (auch z. B. Wechseln des Urin- u. Stomabeutels, Wechseln von Inkontinenzarti- keln/Urinal) Ernährung, z. B. Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung Hilfen beim Essen und Trinken Hygiene in Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme Aufbereiten der Sondennahrung Vorbereiten und Richten der Sondennahrung Verabreichung der Sondenkost Mobilität, z. B. Bett machen/richten Lagern/Mobilisierung Aufstehen/Zubettgehen Transfer mobilitätseingeschränkter Pflegebedürftiger innerhalb der Woh- nung An- und Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen und/oder Wie- deraufsuchen der Wohnung Treppensteigen Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönl. Erscheinen erforderlich ist und ein Hausbesuch nicht möglich ist. Erstbesuch (vor Aufnahme der Pflege) Anamnese Pflegeplanung Folgebesuch (zur Aktualisierung der Pflege bei gravieren- der nicht nur vor- rübergehender Ver- änderung des Pfle- gezustands) Überarbeitung der Pflegeanamnese Aktualisierung/Überarbeitung der Pflegeplanung Hauswirtschaftliche Versorgung, z.B. Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials Heizen Reinigen von Fußböden, Möbeln und Haushalts-geräten im allgemein übli- chen Lebensbereich Trennung und Entsorgung des Abfalls Vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes Wechseln der Wäsche Pflege der Wäsche und Kleidung (z.B. auch Bügeln u. Ausbessern) Einräumen der Wäsche (auch bei hochgradiger Verwirrtheit in Verbindung mit absoluter Harn- und/oder Stuhlinkontinenz) Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplanes (in der Vergabe Regel für eine Woche) Einkaufen von Leistungen ökonomischeLebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegen- ständen Unterbringung der eingekauften Waren und Gegenstände in der Woh- nung/im Vorratsschrank Kochen, ökologische (Zubereitung Spülen Reinigen des Arbeitsbereiches Häusliche Betreu- ung Begleitung, z.B.: Ermöglichung des Besuchs von Freunden und Verwandten Spaziergänge Begleitung zum Friedhof Beschäftigung, z.B.: Unterstützung, z. B.: Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Be- schäftigungen Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-Nacht-Rhythmus Unterstützung bei Spiel und Hobby Unterstützungsleistungen bei der Regelung von finanziellen und administrativen Angelegenhei- ten Unterstützung bei der Versorgung von Haustie- ren Beaufsichtigung, z.B.: Anwesenheit, u. a. Umweltschutzum Sicherheit zu vermitteln MUSTER Anlage 4 Stand 2014 Leistungs- und Abrechnungsnachweis SGB XI Abrechnungszeitraum: Der Einsatz- beginn ist in 15 Minuten- Intervallen anzugeben Patient Name: Vorname: Kostenträger: Name/Anschrift Pflegedienst Geb.Datum Xxxx.Xx.: Pflegestufe: Institutionsk. Anschrift: Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Gesamt P Wegepauschale Handz. Pflegek. Unterschrift Patient od. Vertreter Hinweis: Die auf diesem Vordruck vermerkten Daten werden zwecks Wegepauschale 2=voller € Betrag Abrechnung mit den Kostenträgern mittels EDV verarbeitet und gespeichert Wegepauschale 1=1/2 € Betrag Xxxxxx 0 Leistungs- und Abrechnungsnachweis SGB XI Abrechnungszeitraum: Der Einsatz- beginn ist in 15 Minuten- Intervallen anzugeben Patient Name: Vorname: Kostenträger: Name/Anschrift Pflegedienst Geb.Datum Xxxx.Xx.: Pflegestufe: Institutionsk. Anschrift: Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Gesamt P Wegepauschale Handz. Pflegek. Unterschrift Patient od. Vertreter Hinweis: Die auf diesem Vordruck vermerkten Daten werden zwecks Wegepauschale 2=voller € Betrag Abrechnung mit den Kostenträgern mittels EDV verarbeitet und gespeichert Wegepauschale 1=1/2 € Betrag Pflegedienst Xxxxxxxxxxxx 000 00000 Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 0x Pflegekasse Xxxxxxxxxxxx 000 00000 Xxxxxxxxxxx Muster-Leistungsnachweis - Xxxxxxxxxx, EnergieeffizienzXxx - Dezember 2013 Pflegeleistungen nach §36 SGB XI - Pflegeversicherung Xxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxxxx *19.12.1936 - Vers.: 99999999/1111111111/50001, PV: 2 Leistungen 1 So 2 Mo 3 Di 4 Mi 5 Do 6 Fr 7 Sa 8 So 9 Mo 10 Di 11 Mi 12 Do 13 Fr 14 Sa 15 So 16 Mo 17 Di 18 Mi 19 Do 20 Fr 21Sa 22So 23 Mo 24 Di 25 Mi 26 Do 27 Fr 28Sa 29So 30 Mo 31 Di Anz. Einsatz-Beginn LK1:Kl.Morgen/Abendtoilette LK3:Gr.Morgen-/Abendtoilette LK5:Lagern/Betten/Bewegungsaktivierung häusliche BetreuungKorrektur Dauer (min.) sowie soziale und ethische Aspektehäusl. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung Betreuung Hauswirtschaft/GrundpflegeKorrektur Dauer (min.) - HwH u. Grundpfl. LK18a: Wegepauschale sonstiges: Handzeichen Einsatz-Beginn LK13b: Wechseln & Waschen Wäsche Hauswirtschaft/GrundpflegeKorrektur Dauer (min.) - HwH u. Grundpfl. LK18a: Wegepauschale sonstiges: Handzeichen Einsatz-Beginnhäusliche BetreuungKorrektur Dauer (min.) häusl. Betreuung Hauswirtschaft/GrundpflegeKorrektur Dauer (min.) - HwH u. Grundpfl. LK18a: Wegepauschale sonstiges: Handzeichen Datum: Pflegedienst: Patient/Bevollmächtigter: - Leistungsinhalte der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung häuslichen Betreuung - Qualifikation des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1eingesetzten Personals - Abrechnung/Leistungsnachweise
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Samples: www.haeusliche-pflege-hamburg.de
Präambel. Als Förderbank 2)Die Vereinbarung „Stationäre Aufnahme für NordrheinAppartementbewohner“ legt Rahmenbedingungen zum (vorübergehenden oder dauerhaften) Leistungswechsel vom Appartement in den stationären Bereich („Stationäres Wohnen“) für jene Bewohner fest, welche bereits in einem Appartement einer Fortuna-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX Einrichtung wohnen. 3)Die Aufnahme des Bewohners in das Land bei seinen struktur- „Stationäre Wohnen“ erfolgt auf eigenen Wunsch bzw. mit Zustimmung des Bewohners. 4)Fortuna bietet nachfolgend angeführte Betreuungsformen an: 5)Dauerhafte Pflege und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei Betreuung im öffentlichen Auftrag„Stationären Wohnen“: bei voraussichtlich bzw. gesichert dauerndem Bedarf an Pflege- und/oder Betreuungsleistungen rund um die Uhr, wettbewerbsneutral 6)Vorübergehende Pflege und setzt Betreuung im „Stationären Wohnen“: bei voraussichtlich bzw. gesichert temporärem Bedarf an Pflege- und/oder Betreuungsleistungen rund um die Uhr (bspw. nach schweren Erkrankungen, Operationen usw.). 7)Ausschlusskriterien für die Leistung „Stationäres Wohnen“ in Einrichtungen von Fortuna: Menschen die eine permanente, unmittelbare pflegerische Anwesenheit benötigen, Menschen, die durch ein akutes medizinisches Geschehen einen Krankenhausaufenthalt benötigen, Menschen, welche trotz pflegerischer, therapeutischer oder medizinischer Intervention einer Selbst- oder Fremdgefährdung ausgesetzt sind, psychisch kranke Menschen mit massiv herausforderndem Verhalten. 8)Die medizinische Begutachtung (Beurteilung der medizinischen Stabilität) führt der Vertrauensarzt von Fortuna durch. Er steht dem Bewohner, dessen behandelndem Arzt sowie den Angehörigen und Vertrauenspersonen als Ansprechpartner zur Verfügung. 9)Die ehestmögliche Rückkehr des Bewohners in das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten BeratungAppartement ist beabsichtigt und wird angestrebt. Ihre drei Förderfelder 10)Pflichten des Kuratoriums Fortuna 10.1.Leistungen des Kuratoriums Fortuna Die Ausstattungsbeschreibung für das „Stationäre Wohnen“1 und die Leistungsaufstellung für das „Stationäre Wohnen“2 sind „Wirtschaft“integrierte Bestandteile des Vertrages. Aus ihnen gehen folgende Angaben hervor: Räumlichkeiten und deren Ausstattung (Bewohnerzimmer, „Wohnraum“ Gemeinschafts- und Funktionsräume), Pflege- und Betreuungsleistungen sowie „Infrastruktur/Kommunen“medizinische Betreuung, Verpflegung mit Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie Vormittags- und Nachmittagsjause, Leistungen der Mitarbeiter für Aufnahmemanagement und Sozialarbeit, Leistungen der Reinigung, Bereitstellung von Pflegeprodukten, Angebote für Informationsveranstaltungen, Freizeitgestaltung und Feste, gesondert entgeltpflichtige Leistungen (wie bspw. Ausflüge), Vermittlung von Leistungen Dritter. 10.1.1.Leistungsbefugnisse im Berufs- und organisationsrechtlichen Kontext Die medizinische Betreuung basiert auf dem Prinzip der freien Arztwahl. Die Abgeltung von Leistungen niedergelassener Ärzte erfolgt durch die Krankenversicherung oder auf Kosten des Bewohners. Fortuna verfügt über keine kontinuierliche Anwesenheit eines Arztes. Im Gegensatz Notfall werden von den Mitarbeitern des Pflegedienstes der Ärztefunkdienst, die Rettung oder der Notarzt verständigt. Tätigkeiten, deren Durchführung eine ärztliche Anordnung voraussetzen, dürfen nur nach Vorliegen einer solchen verrichtet werden. Ausdrücklich wird festgehalten, dass Pflege- und Betreuungsleistungen sowie therapeutische Leistungen nur durch dazu befugte Personen unter Einhaltung der jeweiligen Berufsgesetze durchgeführt werden. Xxxxxxx ist berechtigt, die von ihr selbst zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot erbringenden Leistungen durch qualifizierte Dritte durchführen zu lassen, welche im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft Namen und im ländlichen RaumAuftrag von Xxxxxxx handeln. Eine ausführliche Leistungsbeschreibung ist in der „Bewohnerinformation Stationäres Wohnen“ abgebildet.3 11)Regelungen zum Entgelt Im „Stationären Wohnen“ kommt grundsätzlich das Entgelt/der Tarif für „Stationäres Wohnen“ (Pauschalbetrag für die, • Umweltschutz-dem aktuellen Bedarf entsprechende Pflegegeldstufe) zum Tragen. Dadurch sind alle vereinbarten Leistungen von Fortuna abgegolten, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist die in der Leistungsaufstellung für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet das „Stationäre Wohnen“ im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei Sinne von § 7 WWPG nicht als gesondert entgeltpflichtig angeführt sind.4 Zusätzliche Kosten für das Appartement: Bewohner aus dem „Aktiven Wohnen“: für den Zeitraum von max. drei Monaten kommt ein reduziertes Entgelt für das „Stationäre Wohnen“ zum Tragen, danach erfolgt wahlweise eine Vollberechnung der Vergabe Kosten im stationären Bereich oder eine Rückgabe des Appartements. Bewohner aus dem geförderten „Betreuten Wohnen“: Durch den FSW erfolgt keine zusätzliche Abgeltung für das Appartement. Ist der stationäre Aufenthalt voraussichtlich nur vorübergehend notwendig, erfolgt für den Zeitraum von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspektemax. Dies berücksichtigend einem Monat keine zusätzliche Berechnung des Appartements. Danach erfolgt wahlweise eine Vollberechnung der Wohnkosten für das Appartement oder eine Rückgabe des Appartements. Die Höhe der Entgelte richtet sich nach den geltenden Tarifen. Der Bewohner wird auch die Auftragnehmerin darauf achtenhingewiesen, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung diese Entgelte der Anpassung an • die Einhaltung Änderungen der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Kalkulationsgrundlagen unterliegen.
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Samples: Vertrag / Vb03
Präambel. Als Förderbank Die Betriebsparteien stimmen überein, dass eine den allgemeinen Grundsätzen der Arbeitssicherheit, des Arbeitsschutzes und den aktuellen Erkenntnissen der Arbeitsmedizin entsprechende Ausgestaltung der jeweiligen Arbeitsplätze gewährleistet werden muss. Um dieses Ziel zu erreichen, soll den Ursachen von betrieblichen Gesundheitsgefährdungen nachgegangen werden. Dafür werden der Arbeitgeber, der Betriebsrat, die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsarzt in enger Zusammenarbeit mit der Betriebskrankenkasse Maßnahmen erarbeiten. § 1 Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgabenalle Beschäftigten der … (Name des Unternehmens). Sie agiert dabei gilt für die Planung, Durchführung und Evaluierung aller Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. § 2 Allgemeine Grundsätze Arbeitgeber und Betriebsrat verpflichten sich, ein Höchstmaß an vorbeugendem Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erreichen und zu erhalten. Für den betrieblichen Arbeitsschutz ist grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich. Er muss für eine geeignete Arbeitsschutzorganisation im öffentlichen AuftragBetrieb sorgen und die erforderlichen Mittel bereitstellen. Der Arbeitgeber wird deshalb zusammen mit dem Betriebsrat bei der Gestaltung der Arbeitsstätte besondere Sorgfalt walten lassen. Arbeitgeber und Betriebsrat überprüfen die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen regelmäßig auf deren Wirksamkeit und passen sie an aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse an. § 3 Mitwirkung des Betriebsrats Der Betriebsrat ist in die betriebliche Gesundheitsförderung aktiv eingebunden. Er unterstützt den Arbeitgeber bei der Durchführung der entsprechenden Maßnahmen und kümmert sich aktiv um deren ständige Verbesserung. Die gesetzlichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bleiben hiervon unberührt. § 4 Einbindung der Beschäftigten Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, wettbewerbsneutral Betriebsrat und den Arbeitnehmern ist für die Verwirklichung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unabdingbar. Die Mitwirkung der Beschäftigten ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass effektive Schutzmaßnahmen und Gesundheitsförderungsprogramme festgelegt werden können, getroffene Maßnahmen von den Beschäftigten akzeptiert und unterstützt werden sowie die Wirksamkeit der Maßnahmen ermittelt und bewertet werden kann. Alle Beschäftigten sind deshalb aufgefordert, sich aktiv an den gesundheitsfördernden Maßnahmen zu beteiligen. Zudem trifft sie die Pflicht, etwaige von ihnen festgestellte Gefahren umgehend zu melden (§ 16 Arbeitsschutzgesetz). § 5 Organisation des Arbeitsschutzes Über etwaige Arbeitsschutzmaßnahmen entscheiden Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam. Sie gründen dazu einen Arbeitsschutzausschuss. Dieser ist paritätisch mit je 2 Personen von Arbeitgeber- sowie Betriebsratsseite und der Fachkraft für Arbeitssicherheit besetzt. § 6 Arbeitskreis Gesundheit Zur Unterstützung des Arbeitgebers und des Betriebsrats wird ein Arbeitskreis Gesundheit gegründet. Dieser erarbeitet Vorschläge für Programme zur betrieblichen Gesundheitsförderung, entwickelt Maßnahmen und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis diese um. Zudem unterstützt er den Arbeitgeber und Betriebsrat bei der Umsetzung der betrieblichen Gesundheitsförderung. Dieser Arbeitskreis bildet den organisatorischen Rahmen für eine gleichberechtigte und auf Dauer angelegte Zusammenarbeit aller Beteiligten. Er setzt sich aus einem Vertreter des Betriebsrats, dem Arbeitgeber, einem Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, dem Sicherheitsbeauftragten und dem Betriebsarzt zusammen. Der Arbeitskreis plant, steuert und koordiniert alle Aktivitäten der betrieblichen Gesundheitsförderung. Er tritt mindestens einmal im Quartal zusammen. Alle Mitglieder des Arbeitskreises sowie hinzugezogene Sachverständige (Beispiel: Vertreter der Betriebskrankenkasse) sind hinsichtlich der ihnen im Rahmen dieser Tätigkeit zur maßgeschneiderten BeratungKenntnis gelangten Daten und Fakten zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“Alle durch die Tätigkeit des Arbeitskreises entstehenden notwendigen Kosten trägt der Arbeitgeber. § 7 Gesundheitsförderprogramme In enger Zusammenarbeit mit der Betriebskrankenkasse werden zur Aufrechterhaltung der Gesundheit gezielte Gesundheitsförderprogramme angeboten, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“beispielsweise Sportangebote (Rückenschule, Fitnesstraining), Stressbewältigungskurse, Raucherentwöhnungskurse etc. Die Teilnahme an diesen Kursen ist freiwillig. Durch die Nichtteilnahme dürfen einem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen. Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Die Veranstaltungen werden außerhalb der Arbeitszeit angeboten, sodass es grundsätzlich allen Beschäftigten möglich ist, daran teilzunehmen. § 8 Inkrafttreten und Kündigung Diese Betriebsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Sie kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden Fall der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Kündigung wirkt sie nach.
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Präambel. Als Förderbank Die Kommunen bilden den seit 1974 existierenden GVV und sind dort Mitglied. Mit der am 01.01.2018 in Kraft getretenen Neufassung der Verbandssatzung wurde vereinbart, dass der Verband künftig auch Aufgaben aus dem Gebiet des Finanzwesens verwaltungsmäßig für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen AufgabenMitglieder des GVV erledigt. Sie agiert dabei Vor diesem Hintergrund haben die Parteien im Übernahmevertrag vom 28.09.2017 bereits entsprechende Regelungen getroffen. Gemäß § 15 i.V.m. § 2 Abs. 3 Ziffern 1 und 3 der am 01.01.2018 in Kraft getretenen Neufassung der Verbandssatzung soll der Verband ab dem 01.01.2022 auch Aufgaben aus dem Gebiet der allgemeinen Verwaltung sowie aus dem Gebiet des Planungs- und Bauwesens verwaltungsmäßig für die Mitglieder des GVV erledigen. Konkret werden in § 2 Abs. 3 Nr. 1 und 3 der Verbandssatzung dem GVV ab dem 01.01.2022 folgende Aufgaben zur Erledigung übertragen: • Personalwesen mit Lohnbuchhaltung, Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit • Ordnungsamt • Standesamt • Verkehrswesen • Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen • Betreuung der Kindertageseinrichtungen, Schulen, sonstigen Bildungseinrichtungen und Jugendarbeit • Kulturelle und sportliche Aufgaben, Veranstaltungen und Märkte • Katastrophenschutz • Jagd • Satzungsrecht und Vereinbarungen • Geschäftsstelle Verbandsversammlung • Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung • Sonstige öffentliche Einrichtungen (Solebad, Tiroler Seen, Freibad usw.) • Baugesuche • die technische Unterhaltung der öffentlichen AuftragEinrichtungen, wettbewerbsneutral der sonstigen kommunalen Gebäude und setzt Anlagen • die technischen Angelegenheiten bei der verbindlichen Bauleitplanung und der Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen sowie von Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz • die Planung, Bauleitung und örtliche Bauaufsicht bei den Vorhaben des Hoch- und Tiefbaus • die Unterhaltung und den Ausbau der Gewässer zweiter Ordnung • Stadt- und Ortskernsanierungen, Strukturförderprogramme • Vermietung und Verpachtung • Grundstücksverkehr • Grundbucheinsichtsstelle • Gutachterausschuss Deshalb beabsichtigen die Kommunen, ihr jeweiliges Haupt- und Bauamt mit Ausnahme der jeweiligen Bürgerbüros und der Vorzimmer der Bürgermeister, und das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“dort beschäftigte Personal, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz das bisher für die Erledigung der nunmehr von dem GVV zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlererledigenden Aufgaben zuständig ist, auf den GVV zu übertragen. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit Übertragung des Teilbetriebs des jeweiligen Haupt- und Bauamts der Kommunen an den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der FörderbereicheGVV soll zum 01.01.2022, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft 0:00 Uhr (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen"wirtschaftlicher Stichtag") wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekteerfolgen. Dies berücksichtigend wird auch vorausgeschickt vereinbaren die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Parteien was folgt:
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Präambel. Als Förderbank Diese Anlage konkretisiert die gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Da- tenschutz, die sich aus der im öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 167 Kommunalverfas- sung Mecklenburg-Vorpommern zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft für Nordrheindie Vollstre- ckung von öffentlich-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgabenrechtlichen Forderungen der Stadt Neubrandenburg durch den Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom XX.XX.2018 in ihren Einzelheiten be- schriebenen gemeinsamen Datenverarbeitung ergeben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftragfindet auf alle Tätigkeiten, wettbewerbsneutral die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratungbei denen Beschäftigte der Stadt bzw. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“des Landkreises oder durch einen der Vertragspartner Beauftragte personenbezogene Daten verarbeiten. Die Daten werden zum Zweck der in § 2 des Vertrages festgelegten Leistungen ab dem 01.01.2019 verarbeitet. Die Mittel der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Verfahrens- beschreibung. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken Einzelnen sind die Kunden folgenden Daten Bestandteil der XXX.XXXX Datenverarbeitung: Stammdaten Erheben, Erfassen, Organi- sation, Ordnen, Speiche- rung, Offenlegung durch Übermittlung in erster Linie Hausbanken Datenverar- beitungssoftware zur Beitrei- bung öffentlich-rechtlicher Forderungen der Stadt Neu- brandenburg natürliche Personen und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot juristische Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Geburtsdatum dito natürliche Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und diese im ländlichen RaumWege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Geburtsort dito natürliche Personen, • Umweltschutz-, Technologie- gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet diese im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Anschrift dito natürliche Personen und auch bei juristische Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der Vergabe von Leistungen ökonomischeZwangsvollstre- ckung beitreibt Angaben zum Aufenthalts- ort dito natürliche Personen, ökologische (u. a. Umweltschutzgegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Unterlagen, Energieeffizienz) sowie soziale aus welchen sich die Forderungen der Stadt Neubrandenburg ergeben dito natürliche Personen und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch juristische Personen, gegen die Auftragnehmerin darauf achtendie Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Unterlagen und Angaben zu Vermögensverhältnis- sen dito natürliche Personen und juristische Personen, dass sich ihr Unternehmen gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und ihre Nachunternehmer für diese im Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Unterlagen und Angaben Einkommensverhältnissen dito natürliche Personen und juristische Personen, gegen die Leistungserbringung an • die Einhaltung Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Zwangsvollstre- ckung beitreibt
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Präambel. Als Förderbank Diese Anlage konkretisiert die gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Da- tenschutz, die sich aus der im öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 167 Kommunalverfas- sung Mecklenburg-Vorpommern zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft für Nordrheindie Vollstre- ckung von öffentlich-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgabenrechtlichen Forderungen der Stadt Neubrandenburg durch den Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 27.09.2018 in ihren Einzelheiten be- schriebenen gemeinsamen Datenverarbeitung ergeben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftragfindet auf alle Tätigkeiten, wettbewerbsneutral die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratungbei denen Beschäftigte der Stadt bzw. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“des Landkreises oder durch einen der Vertragspartner Beauftragte personenbezogene Daten verarbeiten. Die Daten werden zum Zweck der in § 2 des Vertrages festgelegten Leistungen ab dem 01.01.2019 verarbeitet. Die Mittel der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Verfahren s- beschreibung. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken Einzelnen sind die Kunden folgenden Daten Bestandteil der XXX.XXXX Datenverarbeitung: Stammdaten Erheben, Erfassen, Organi- sation, Ordnen, Speiche- rung, Offenlegung durch Übermittlung in erster Linie Hausbanken Datenverar- beitungssoftware zur Beitrei- bung öffentlich-rechtlicher Forderungen der Stadt Neu- brandenburg natürliche Personen und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot juristische Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Geburtsdatum dito natürliche Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und diese im ländlichen RaumWege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Geburtsort dito natürliche Personen, • Umweltschutz-, Technologie- gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet diese im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Anschrift dito natürliche Personen und auch bei juristische Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der Vergabe von Leistungen ökonomischeZwangsvollstre- ckung beitreibt Angaben zum Aufenthalts- ort dito natürliche Personen, ökologische (u. a. Umweltschutzgegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Kommunikationsdaten dito natürliche Personen und juristische Personen, Energieeffizienz) sowie soziale gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch diese im Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Unterlagen, aus welchen sich die Auftragnehmerin darauf achtenForderungen der Stadt Neubrandenburg ergeben dito natürliche Personen und juristische Personen, dass sich ihr Unternehmen gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und ihre Nachunternehmer für diese im Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Unterlagen und Angaben zu Vermögensverhältnis- sen dito natürliche Personen und juristische Personen, gegen die Leistungserbringung an • die Einhaltung Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der Menschenrechte nach Maßgabe Zwangsvollstre- ckung beitreibt Unterlagen und Angaben Einkommensverhältnissen dito natürliche Personen und juristische Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Zwangsvollstre- ckung beitreibt
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Präambel. Als Förderbank für NordrheinDie Produzenten von Kino-Westfalen unterstützt Gemeinschaftsproduktionen und das ZDF verstehen sich als gemeinsame Partner bei der Förderung und Herstellung von Kino-Koproduktionen. In diesem Sinne haben sie sich nach Kündigung der vorangegangenen gemeinsamen Eckpunkte durch die XXX.XXXX das Land Produzentenvertreter zum 30.12.2016 nach intensiven Verhandlungen auf die vorliegenden neuen Terms of Trade über die vertragliche Zusammenarbeit bei seinen struktur- Film-/Fernseh- Gemeinschaftsproduktionen und wirtschaftspolitischen Aufgabenvergleichbare Kino-Koproduktionen verständigt. Sie agiert dabei Ziel dieser Regelung ist, die unterschiedlichen Verwertungsinteressen von Produzenten und Sender im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral Falle von Kino-Gemeinschaftsproduktionen zu einem Ausgleich zu bringen. Mit vorliegender Vereinbarung werden zusätzliche Verwertungsmöglichkeiten für den Produzenten geschaffen und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis damit auch die Finanzierungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten von Kino-Gemeinschaftsproduktionen verbessert. Das ZDF hat dabei eine weitere Beschränkung seiner Rechte und deren Exklusivität zur maßgeschneiderten BeratungStärkung der Filmförderung und der Produzentenlandschaft akzeptiert. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“Basis der Zugeständnisse des ZDF ist dabei eine nunmehr erstmals durchgängige Differenzierung des Rechteerwerbs in Abhängigkeit zum Finanzierungsanteil des Senders. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot Dies stellt einen strukturellen Paradigmenwechsel im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich Hinblick auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet Rechteaufteilung im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch der Filmförderung bei Kino-Koproduktionen dar. Um den Nutzungsbedürfnissen des Zuschauers bei der Vergabe Online-Nutzung von Leistungen ökonomischeKino- Gemeinschaftsproduktionen gerecht zu werden, ökologische wurden die Auswertungsmöglichkeiten der Kino-Gemeinschaftsproduktionen in der Mediathek des ZDF modernisiert und ebenfalls in Abhängigkeit des Finanzierungsanteils des Senders ausgestaltet. Dabei handelt es sich um Rahmenbedingungen, von denen im Einzelfall bei Vorliegen besonderer Situationen (u. a. Umweltschutzz. B. betreffend Produktionsbedingungen, EnergieeffizienzFinanzierung oder Vertrieb) sowie soziale einvernehmlich abgewichen werden kann. Die vorliegende Vereinbarung ersetzt die „Eckpunktevereinbarungen über die vertragliche Zusammenarbeit zu Film-/Fernseh-Gemeinschaftsproduktion und ethische Aspektevergleichbare Kino-Co- Produktionen“ vom 10./15./22.09.2015 bzw. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten02./20.10.2015. Die Parteien sind sich einig, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer die vorliegenden Bedingungen zu Kino- Gemeinschaftsproduktion innerhalb des Filmfördererabkommens (FFA) für andere als Kinoproduktionen im Hinblick auf die Leistungserbringung an • dort regelmäßig abweichenden Finanzierungen nicht sachgerecht sind. Das ZDF wird diese Bedingungen allerdings auch Kino-Koproduktionen außerhalb von Gemeinschaftsproduktion, die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10eine Produktionsförderung durch die FFA und/oder Länderförderungen erhalten, zugrunde legen, soweit die Finanzierungskonstellationen vergleichbar sind. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots Die hierin vereinbarten Bedingungen gelten für alle Genres von Kino-Gemeinschaftsproduktion mit Ausnahme von Kinder- und Zwangsarbeit Jugendfilme einschließlich Märchen1. Sie gelten außerdem nicht für Koproduktionen, an denen sich ausschließlich ARTE mit eigenem Finanzierungsanteil beteiligt. Zur Stärkung der Auswertungsmöglichkeiten der Produzenten wird mit diesen neuen Eckpunkten erstmals durchgängig eine Differenzierung der Rechteeinräumung nach Finanzierungsbeteiligung des Senders vorgenommen. Danach richtet sich der Umfang der zu erwerbenden Rechte des Senders sowie die Auswertungsmöglichkeiten des Produzenten zukünftig nach der UN- Kinderrechtskonvention Zugehörigkeit der Produktion zu einem der folgenden Finanzierungs- Cluster. Die Eingruppierung der individuellen Kino-Gemeinschaftsproduktion erfolgt auf Basis des Verhältnisses des Netto-Finanzierungsanteils des Senders einschließlich der ARTE- Beteiligung zu den deutschen Netto-Herstellungskosten: Finanzierungsanteil des Senders unter 18 % und bis zu Netto-Gesamtherstellungskosten von maximal € 3 Mio. Finanzierungsanteil des Senders bis 29,9 % (KRKsoweit nicht im ersten Cluster enthalten) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen Finanzierungsanteil des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie Senders von 30 % bis 44,9 % Finanzierungsanteil des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Senders ab 45 %
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Präambel. Als Förderbank Teil des demokratischen Gemeinwesens im Land Brandenburg bekennt sich die Gemeinde Schorfheide ausdrücklich zur Toleranz, Weltoffenheit und Demokratie sowie gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und jede Form von Gewalt. Seit einigen Jahren führen rechtsextreme Gruppierungen auf einem privaten Grundstück im Schorfheider Ortsteil Finowfurt Veranstaltungen durch. Hier werden Fremdenfeindlichkeit, Krieg und die Verbrechen der NS Diktatur verherrlicht. Die demokratischen Kräfte der Gemeinde und der Region tolerieren die Geschehnisse nicht und treten diesen entschlossen entgegen. Auf der Grundlage der Verfassung des Landes Brandenburg, tritt die Landesregierung dafür ein, dass sich Brandenburg als Land der Freiheit und Solidarität, der lebendigen und starken Demokratie weiterentwickelt. Das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg – für Nordrhein-Westfalen eine starke und lebendige Demokratie“ bildet dafür den Rahmen: Es verknüpft staatliche und nichtstaatliche Möglichkeiten, Rechtsstaat und Bürgergesellschaft und regt damit die Schaffung von breiten Bündnissen quer durch die Gesellschaft an. In diesem Sinn unterstützt die XXX.XXXX Gemeinde Schorfheide das Land bei seinen struktur- Handlungskonzept der Landesregierung und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei schließt mit ihr, vertreten durch die Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“ im öffentlichen AuftragMinisterium für Bildung, wettbewerbsneutral Jugend und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis Sport, folgende Kooperationsvereinbarung: Diese Vereinbarung bildet den Rahmen für die Zusammenarbeit der Gemeinde Schorfheide mit der Landesregierung und insbesondere mit der von ihr zur maßgeschneiderten BeratungUmsetzung des Handlungskonzeptes „Tolerantes Brandenburg“ eingerichteten Koordinierungsstelle. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“Für die erfolgreiche Zusammenarbeit ist der gegenseitige Informationsaustausch eine wesentliche Grundlage, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz um Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewaltverherrlichung wirksam eindämmen zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlerkönnen. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot Gemeinde Schorfheide und die Koordinierungsstelle vereinbaren einen regelmäßigen Informationsaustausch über die in Zusammenhang mit der Kooperationsvereinbarung entstandenen Aktivitäten. Das betrifft insbesondere eine enge Zusammenarbeit im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenFall von akuten Vorfällen rechtsextremistischer und fremdenfeindlicher Natur. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen Die Gemeinde Schorfheide wird die Inhalte und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX Ziele des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg“ gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft geeigneten Formen und im ländlichen RaumRahmen der Öffentlichkeitsarbeit kommunizieren. Insbesondere für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit stellt die Koordinierungsstelle das Logo des Handlungskonzeptes sowie andere Materialien zur Verfügung, • Umweltschutz-die in geeigneter Weise von der Gemeinde Schorfheide eingesetzt werden. Einzelne Maßnahmen und Veranstaltungen im Verantwortungsbereich der Gemeinde Schorfheide eignen sich in besonderer Weise, Technologie- demokratische Strukturen zu stärken und Innovationsmaßnahmenextremistische Einflüsse abzuwehren. Die Gemeinde wird auch künftig Veranstaltungen, • Maßnahmen sozialerwie das Schorfheidefrühstück, kultureller gemeinsam mit den demokratischen Kräften durchführen und wissenschaftlicher Artdamit nach innen und außen zeigen: „Die Gemeinde Schorfheide ist vielfältig, bunt und tolerant!“ Es werden vorwiegend solche Aktivitäten durchgeführt, die folgende Teilziele verwirklichen: - zivilgesellschaftliches und lokales Engagement stärken, - bestehende Bündnisse und Netzwerke stärken, - Trends und Strategien des Extremismus offenlegen, - Kinder- und Jugendarbeit intensivieren, - interkulturelle Begegnungen fördern. Nachhaltigkeit ist für Angestrebt wird die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv Unterstützung von ausgewählten Aktionen gegen Gewalt, Extremismus und wesentliches Kriterium Fremdenfeindlichkeit. Die Koordinierungsstelle berät und unterstützt bei ihren geschäftspolitischen EntscheidungenBedarf die Gemeinde Schorfheide in diesen Bemühungen. Sie beachtet Die Gemeinde Schorfheide kann im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch der Kooperation bei der Vergabe Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“ Lottomittel beantragen, wobei die Gewährung nur möglich ist, soweit dafür entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots jeder Vertragspartei mit einer Frist von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1drei Monaten schriftlich gekündigt werden.
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Präambel. Als Förderbank Das KlinikRente-Konsortium (KlinikRente.Pflege) unter Federführung der Swiss Life AG, Niederlassung für NordrheinDeutschland, übernimmt den Versicherungsschutz entsprechend den maßgebenden Bedingungen, sofern die versicherte Person erklärt, zum Zeitpunkt der Antragstellung folgendem Personenkreis anzugehören: Vertragsgesellschaften des KlinikRente-Westfalen unterstützt Konsortiums Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland, nachstehend Swiss Life genannt Allianz Lebensversicherungs-AG R+V Lebensversicherung AG Tarif unfähigkeits-, Pflege- oder Altersvorsorge besteht, versichert werden. Voraus- setzung für die XXX.XXXX das Land Anerkennung als Lebensgefährte ist, dass er nicht verheiratet ist und ein gemeinsamer Haushalt mit dem Arbeitnehmer innerhalb der gleichen Wohnung nachweislich mindestens zwei Jahre besteht. Auf Verlangen ist die Zugehörigkeit nachzuweisen. 192 KlinikRente.Pflege Versicherung gegen die finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit mit Beitragsbefreiung und Rentenleistung bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen AufgabenPflegebedürftigkeit sowie einer optionalen Todesfallleistung vor Eintritt von Pflegebedürftigkeit. Sie agiert dabei Ein Anspruch auf Pflegeleistungen besteht im öffentlichen AuftragVersicherungsfall nach Ablauf der Aufbauphase mit Beginn der Schutzphase. Dynamik Laufende Erhöhung der Beiträge und – daraus berechnet – der Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung Zusätzliche Hinweise zu den Tarifen finden Sie in den „Ergänzenden Informationen“ und in der Schlusserklärung. Gesonderte Mitteilung nach §19 Abs.5 Satz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen bei einer Verletzung der Anzeigepflicht Sehr geehrte Xxxxxx, wettbewerbsneutral sehr geehrter Kunde, für die Entscheidung über den Vertragsabschluss bzw. die gewünschte Vertragsänderung benötigen wir persön- liche Angaben von Ihnen zu Gefahrumständen, nach denen wir Sie fragen, wie z.B. zu Ihrer gesundheitlichen Situation und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten BeratungIhren Hobbys sowie Fragen zu Ihrem Beruf und Ihrem Einkommen. Damit wir Ihren Versicherungsantrag (ggf. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“Versicherungsanfrage) ordnungsgemäß prüfen können, „Wohnraum“ ist es nötig, dass Sie diese Antragsfragen vollständig und – vor allem – wahrheitsgemäß beantworten (§19 VVG). Das gilt übrigens auch für Nachfragen durch Swiss Life oder den Vermittler sowie „Infrastruktur/Kommunen“bei einem Antrag auf Ab- gabe eines Vertragsangebots (Invitatiomodell). Geben Sie im Zweifelsfall vorsorglich auch solche Umstände an, denen Sie eher geringe Bedeutung beimessen. Falls Sie bestimmte Themen nicht gegenüber dem Vermittler ansprechen möchten, können Sie eine schrift- liche Erklärung zu diesen Punkten auch gerne direkt an uns schicken: Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland Xxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxx x. Xxxxxxx Diese Erklärung muss uns dann bitte möglichst kurzfristig zugehen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollstän- dige Angaben machen. Über die Folgen einer solchen Verletzung der Anzeigepflicht informieren wir Sie im folgenden Abschnitt. Die Folgen richten sich nach dem jeweiligen Grad des Verschuldens. Bei einer vorsätzlichen Anzeigepflichtverletzung können wir zurücktreten. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind Fall einer grob fahrlässigen Anzeigepflichtverletzung besteht ein solches Rücktrittsrecht auch – es sei denn, der Vertrag wäre bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände mit anderen Bedingungen geschlossen worden: In diesem Fall werden diese (anderen) Bedingungen auf unser Verlangen hin rückwirkend zum Ver- tragsbestandteil. Liegt weder eine vorsätzliche noch grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vor, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Auch hier gilt: Wäre der Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände mit anderen Bedingungen geschlossen worden, werden diese ebenfalls auf unser Verlangen hin rückwirkend zum Vertragsbestandteil. Sofern die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon Pflichtverletzung nicht von der Landesbank NRWVersicherten Person zu vertreten ist, dem Vorgängerinstitut gilt dies ab der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgtlaufenden Versicherungsperiode. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung Unsere Leistungspflicht kann daher bei einer Verletzung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium Anzeigepflicht selbst bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungeneinem bereits ein- getretenen Leistungsfall ausgeschlossen sein. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische haben dazu noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen Swiss Life VVR-Nr. – – – RD Vermittler- Nr. – Referenz-Nr. ✗ Antrag auf Abschluss (u. a. Umweltschutz, EnergieeffizienzAntragsmodell) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1KlinikRente.Pflegeversicherung
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Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt Die Zentrale Biobank UMG stellt Bioproben und erhobene Daten von durch Ärzt*innen rekrutierten Patient*innen zur Verfügung. Die Universitätsmedizin Göttingen ist Eigentümerin der Bioproben und Daten. Die Zentrale Biobank UMG ist eine zentrale Serviceeinrichtung der Universitätsmedizin Göttingen, die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- Bioproben qualitätsgesichert zu Forschungszwecken über mehrere Jahre lagert. Die*der Empfänger*in ist eine akademische, gemeinnützige Einrichtung. Die Partner*innen schließen folgende Nutzungsvereinbarung mit Datum des Inkrafttretens Tag/ Monat/ Jahr ab. Die Zentrale Biobank UMG verpflichtet sich, den Empfänger*innen nachstehend aufgeführte Bioproben und/oder dazugehörige Daten nach Maßgabe der in dieser Vereinbarung genannten Bestimmungen zur Verfügung zu stellen. Die den Empfänger*innen von der Zentralen Biobank UMG nach dieser Vereinbarung bereitgestellten Bioproben und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei Daten umfassen: und stehen bis zum Ende der Vereinbarung, dem Tag/ Monat/ Jahr, zur ausschließlichen Nutzung im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden Labor der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet verantwortlichen Wissenschaftler*innen im Rahmen des nachstehend aufgeführten Projektes und für den damit verbundenen Zweck zur Verfügung. Nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung wird die Zentrale Biobank UMG die Bioproben und/oder die Daten in geeigneter Form an die Empfänger*innen übergeben. Das von den Empfänger*innen im Rahmen dieser Vereinbarung durchgeführte Projekt mit der Projektnummer beinhaltet: Planung und Durchführung des Projektes beruhen auf der Nutzungsordnung der Zentralen Biobank UMG in ihrer Geschäftstätigkeiten jeweils aktuellen Fassung (xxxxx://xxxxxxx.xxx.xx/), die von den Empfänger*innen mit Abschluss dieser Vereinbarung anerkannt werden. Der Zentralen Biobank UMG sind von den Empfänger*innen nach dieser Vereinbarung folgende Dokumente zu übergeben: • positives Ethikvotum • etc. Aufgrund der vorliegenden Einwilligungserklärungen der Patient*innen können die zur Verfügung gestellten Bioproben und/oder Daten ausschließlich für folgende Zwecke genutzt werden: • z. B. Genomanalysen • Krankheitsentitäten xy • etc. Die Bioproben umfassen die ursprüngliche Probe, alle Nachkommen und auch alle unmodifizierten Derivate (z. B. unmodifizierte Untereinheiten oder Produkte, die maßgeblich aus der ursprünglichen Probe bestehen). Die UMG bleibt jederzeit Eigentümerin der Proben und/oder Daten. Ohne ausdrückliche Erlaubnis der Zentralen Biobank UMG ist es den verantwortlichen Wissenschaftler*innen nicht gestattet, die Bioproben auf chemische, biologische oder andere Weise zu verändern. Die Bioproben dürfen nicht an Menschen angewendet bzw. in den Menschen zurückgeführt und nicht in klinischen Versuchen oder für diagnostische oder therapeutische Anwendungen bei Menschen verwendet werden. Die Bioproben und/oder Daten dürfen ausschließlich für wissenschaftliche/akademische Zwecke und für nicht-kommerzielle Projekte verwendet werden. In Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen, Vorschriften und Regelungen, den Gebrauch der Vergabe von Leistungen ökonomischeBioproben betreffend, ökologische versichern die Empfänger*innen hiermit, dass: (u. a. Umweltschutzi) die verantwortlichen Wissenschaftler*innen regelmäßig Untersuchungen/Forschungsreihen durchführen und durch Ausbildung oder Erfahrung qualifiziert sind, Energieeffizienzsolche Untersuchungen durchzuführen; (ii) sowie soziale die Empfänger*innen adäquate Einrichtungen haben, um die Bioproben zu untersuchen; (iii) die Empfänger*innen adäquate Einrichtungen haben, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten; (iv) die verantwortlichen Wissenschaftler*innen über alle notwendigen Bevollmächtigungen verfügen. Die verantwortlichen Wissenschaftler*innen und ethische Aspektedie Empfänger*innen verpflichten sich, alle einschlägigen Gesetze, Vorschriften, Regelungen und Richtlinien die Bioproben, ihre Behandlung und die Daten betreffend zu beachten, einschließlich, ohne Einschränkung, sämtlicher geltender staatlicher Regelungen und Anforderungen. Dies berücksichtigend Die verantwortlichen Wissenschaftler*innen und die Empfänger*innen werden die Bioproben und/oder Daten nur für die oben bezeichneten Zwecke verwenden. Sie werden jegliche unverbrauchte Einheiten oder Bestandteile der Bioproben entweder ordnungsgemäß vernichten oder auf Verlangen an die Zentrale Biobank UMG zurückgeben, wenn das Projekt abgebrochen oder beendet wird auch oder im Falle der schriftlichen Aufforderung seitens der Zentralen Biobank UMG. Übergebene Daten werden nach Aufforderung durch die Auftragnehmerin darauf achtenZentrale Biobank UMG unverzüglich gelöscht. Die Empfänger*innen versichern, dass sich ihr Unternehmen sie nach Kenntnisnahme eines durch die Zentrale Biobank UMG übermittelten Widerrufs diesen unverzüglich bearbeiten. Die Entsorgung der Bioproben und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • Löschung der dazugehörigen Daten müssen die Einhaltung Empfänger*innen der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Zentralen Biobank UMG schriftlich bestätigen.
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Samples: biobank.umg.eu
Präambel. Als Förderbank Die Erarbeitung sportlicher Höchstleistungen setzt einen außerordentlich hohen zeitlichen Aufwand voraus. Leistungssport wird in einem Lebensabschnitt betrieben, in dem zugleich die Grundlagen für Nordrheineine spätere berufliche Karriere gelegt werden. Die Ruprecht-Westfalen unterstützt Karls- Universität Heidelberg, die XXX.XXXX Pädagogische Hochschule Heidelberg, das Land bei seinen struktur- Studentenwerk Hei- delberg, Anstalt des öffentlichen Rechts, der Olympiastützpunkt Rhein-Neckar, der Allge- meine Deutsche Hochschulsportverband und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei die beitretenden Sportverbände sehen sich in der Verantwortung gegenüber den Studierenden, die Studien- und Rahmenbedingungen im öffentlichen AuftragInteresse unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkei- ten so zu gestalten, wettbewerbsneutral dass spitzensportliches Engagement mit einer akademischen Ausbil- dung zu vereinbaren ist. Ziel der Kooperationsvereinbarung ist es, Möglichkeiten zur Realisierung der Unterstützung von spitzensporttreibenden Athletinnen und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte Athleten im Rahmen ihres Studiums zu entwi- ckeln sowie Maßnahmen einzuleiten, die die spezifischen Lebensbedingungen der Kader- athletinnen und Kaderathleten des Olympiastützpunktes Rhein-Neckar sowie der beitreten- den Sportverbände berücksichtigen. Besondere Beachtung soll hierbei die Vernetzung der Rahmenbedingungen der Universität und der Pädagogischen Hochschule mit der sportlichen und sozialen Umwelt der aktiven Leistungssportlerinnen und Leistungssportler erfahren, so- dass diese in die Lage versetzt werden, sportliche Höchstleistungen und ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz geregeltes Stu- dium in Einklang zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlerbringen. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstitutenindividuelle Förderung können A-, B- oder C-Kaderathletinnen und -athleten des Olym- piastützpunktes Rhein-Neckar sowie von jenen nationalen Sportverbänden in Anspruch nehmen, die dieser Vereinbarung beitreten. Ihre Zusammenarbeit mit Die Benennung erfolgt durch den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem HausbankenverfahrenOlympiastützpunkt Rhein-Neckar oder durch die einzelnen Sportverbände. Das Geschäft Förderprogramm beginnt mit der XXX.XXXX fokussiert Benennung und endet mit dem Studienabschluss oder der Beendigung der Leistungssportkarriere. Beim Ausscheiden aus einem Kader bedarf es eines schriftlichen Gutachtens von Seiten des Olympiastützpunktes Rhein-Neckar oder des jeweiligen Sportverbandes zur Aufrechterhaltung der vereinbarten Leistungen. Die Universität und die Pädagogische Hochschule bemühen sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten rechtli- chen und tatsächlichen Möglichkeiten, z.B. bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und bei der Ermessensausübung: • um die Bereitstellung von persönlichen Mentorinnen/Mentoren, die die Athletin/den Athleten durch die individuelle Studienberatung und auch bei in Konfliktfällen unterstüt- zen, und • um die Flexibilisierung der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) Studienplanung auf der Grundlage der sportfachlichen Planung während der einzelnen Semester sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend ganze Studiendauer hin- weg. Im Einzelnen betrifft dies insbesondere: • flexible Anwesenheitszeiten und die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik DeutschlandMöglichkeiten, Fehlzeiten nachzuarbeiten, • flexible Prüfungstermine, • die Beachtung Gewährung von Urlaubssemestern, • die entgeltfreie Benutzung der Sportanlagen der Universität und der Pädagogischen Hochschule und der freie Zutritt zu diesen sowie • die sportwissenschaftliche Beratung. Darüber hinaus werden in Fächern mit örtlichem Numerus Clausus – analog zu den Grundsätzen der Studienplatzvergabe bei der ZVS – Schulgutachten zu Anträgen auf Nachteilsausgleich anerkannt. Die entsprechenden Fächer werden auch gebeten, leistungs- sportliche Aktivitäten im Rahmen der Selbstauswahl bzw. der Eignungsfeststellungsverfah- ren zu berücksichtigen. Das Studentenwerk Heidelberg, Anstalt des Verbots von Kinder- öffentlichen Rechts, unterstützt im Rahmen sei- ner rechtlichen und Zwangsarbeit nach tatsächlichen Möglichkeiten das Anliegen dieser Kooperationsvereinba- rung und erklärt sich insbesondere zur Hilfe bei der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990Wohnraumbeschaffung und zum Ange- bot einer bedarfsgerechten Verpflegung bereit. Der Olympiastützpunkt Rhein-Neckar verpflichtet sich: • die Bundeskaderathletinnen/-athleten der olympischen Sportarten im Rahmen der Grundbetreuung in den entsprechenden Servicebereichen zu versorgen, • den Schutz Laufbahnberater als zentralen Ansprechpartner vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- KernarbeitsnormenOrt sowohl für die Athletin- nen/Athleten und deren Verbände als auch für die Mentorinnen/Mentoren der Univer- sität/Pädagogischen Hochschule sowie für das Studentenwerk einzusetzen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung individuellen Studien- bzw. Sportplanungen der GeschlechterAthletinnen/Athleten regelmäßig über die Laufbahnberatung im Zusammenwirken mit den Athleten/Verbänden bei den Verantwortlichen der Universität/Pädagogischen Hochschule abzustimmen, • die Regelungen Kooperationsvereinbarung den Bundeskaderathletinnen/-athleten bekannt zu xx- xxxx und zu empfehlen. Die beitretenden Sportverbände verpflichten sich: • Athletinnen und Athleten bei der Studienortwahl zu beraten und die Ruprecht-Karls- Universität Heidelberg sowie die Pädagogische Hochschule Heidelberg als Partner- hochschulen des Bundesnaturschutzgesetzes jeweiligen Sportverbandes zu empfehlen, • zur Benennung einer hauptamtlichen Person als zentralen Ansprechpartner für die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, die Pädagogischen Hochschule Heidelberg und Umweltschadensgesetzes den Olympiastützpunkt Rhein-Neckar, • regelmäßig in ihren Publikationen über die Universität/Pädagogische Hochschule und die sportlichen Erfolge der Athletinnen/der Athleten zu berichten und • die sportfachliche Planung frühzeitig mit den benannten Partnern abzustimmen. Der Allgemeine Deutschen Hochschulsportverband übernimmt im Rahmen dieser Vereinba- rung folgende Aufgaben: • In seinem Wirkungsfeld bei zukünftigen und bereits aktiven Studierenden und an allen Hochschuleinrichtungen wegen der geschaffenen Vorzüge und verbesserten Rah- menbedingungen für Leistungssportlerinnen/-sportler den Studienort Heidelberg, ins- besondere die Ruprecht-Karls-Universität und die Pädagogische Hochschule, zu empfehlen. • Die Kaderathletinnen/-athleten, die nach Abstimmung mit dem Spitzenverband an na- tionalen und internationalen Wettkämpfen des Hochschulsports teilnehmen, umfas- send zu informieren, organisatorisch und fachlich zu betreuen sowie die versiche- rungsrechtlichen Aspekte abzusichern. • In den adh-Publikationen zu gegebenen Anlässen über die Ergebnisse der Kooperati- onsvereinbarung zu berichten und auch in entsprechender Form die Leistungen der Aktiven bei nationalen und internationalen Hochschulsportwettkämpfen und -meister- schaften bekannt zu machen und zu würdigen. • Weiterhin obliegt es dem adh, sowohl die Ruprecht-Karls-Universität und die Pädago- gische Hochschule als auch dem Spitzenverband mit Kontinuität über die erreichten sportlichen Leistungen und die erzielten nationalen und internationalen Erfolge der Kaderathletinnen/-athleten bei Studierendenwettkämpfen zu informieren. Heidelberg, den (Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxxxx) (Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxx) Rektor der Rektor der Xxxxxxxx Xxxxx-Universität Pädagogischen Hochschule Heidelberg Heidelberg (Xxxxxx Xxxxxxxxxx) (Xxxx Xxxxxxxxxxx) Geschäftsführer des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf KorruptionGeschäftsführer des Trägervereins Studentenwerkes Heidelberg, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insiderdes Olympiastützpunktes Anstalt des öffentlichen Rechts Rhein-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Neckar e.V. Generalsekretär des Deutschen
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Samples: www.issw.uni-heidelberg.de
Präambel. Der Sponsor ist einverstanden, dass ähnliche Verträge mit anderen Sponsoren geschlossen werden. Der Sponsor verspricht sich von einer werbewirksamen Unterstützung der in § 1 genannten Veranstaltung des Vereins eine Erhöhung seines Ansehens, insbesondere als sozial und Umwelt verantwortliches Unternehmen. Zu diesem Zweck vereinbaren die Parteien Folgendes Der Verein führt in der Zeit vom (…) bis/ am (…) in (…) die/das/den (…) durch. Der Sponsor erbringt für die in § 3 genannten Gegenleistungen des Vereins folgende Leistungen: Zahlung eines einmaligen Betrags in Höhe von EUR (…). Der Sponsor erhält eine Rechnung und überweist bis zum (…) dem Verein den oben genannten Geldbetrag zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, unter Angabe des Verwendungszwecks (Name der in § 1 genannten Veranstaltung), auf das Konto des Vereins: (…) und/oder Gewährung folgender Sachmittel (…) Der Sponsor erhält eine Rechnung über den VK-Preis, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer der Sachleistung und stellt diese bis (…) dem Verein zur Verfügung. Der Verein verpflichtet sich, auf Plakaten, in Inseraten sowie in sonstigen Vorankündigungen, insbesondere in Printmedien und digitalen Medien, auf die Förderung durch den Sponsor hinzuweisen. Sämtliche Maßnahmen sind vorab mit dem Sponsor abzustimmen. Darüber hinaus gewährt der Verein dem Sponsor (…). . Der Verein ist verpflichtet, durch geeignete Werbemaßnahmen auf die Veranstaltung aufmerksam zu machen. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- solche geeigneten Werbemaßnahmen gelten insbesondere Vorankündigungen in den Printmedien, digitalen Medien und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlerauf Plakaten. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis dem Verein überlassenen Werbemittel dürfen nur zu anderen Kreditinstitutendem in diesem Vertrag vereinbarten Zweck verwandt werden. Ihre Zusammenarbeit mit Soweit nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, haften die Parteien einander ausschließlich für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der jeweiligen Partei oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Dabei ist ein Schadensersatzanspruch höchstens auf die Summe der durch den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem HausbankenverfahrenSponsor nach § 2 erbrachten Leistungen begrenzt. Das Geschäft Jede Vertragspartei ist berechtigt, diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn die Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen nicht durchgeführt werden kann. Darüber hinaus ist der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der FörderbereicheSponsor berechtigt, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Vertrag ohne Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1einer Frist zu kündigen,
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Samples: www.lions.de
Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei Das DIPF handelt im öffentlichen Auftragvorliegenden Zusammenhang für den Verbund Forschungsdaten Bildung (Ver- bundFDB), wettbewerbsneutral einem Zusammenschluss der Forschungsdatenzentren DIPF, GESIS und setzt IQB für den Be- reich der Bildungsforschung, die im Rahmen eines erweiterten Netzwerks mit weiteren For- schungsdatenzentren kooperieren. Der VerbundFDB betreibt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis Web-Portal xxx.xxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, in dem über Studien und Daten der empirischen Bildungsfor- schung informiert wird. Der VerbundFDB bietet Forschenden die Möglichkeit, Forschungsdaten incl. zugehöriger Materia- lien als Datengeber/in an eine zentrale Stelle zu übermitteln. Insoweit wird der VerbundFDB für und im Interesse des Datengebers oder der Datengeberin tätig und unterstützt diesen bei der Ar- chivierung und Bereitstellung der Forschungsdaten und dazugehörigen Materialien zum Zwecke der Nachnutzung. Das DIPF leitet die übermittelten Dateien an die jeweils fachlich zuständigen Datenzentren im Verbund zur maßgeschneiderten Beratungweiteren Kuratierung (d. h. zur archivarischen Betreuung der Daten, sicheren und geschützten Aufbewahrung sowie zur Bereitstellung der Daten für Dritte) weiter. Ihre drei Förderfelder Hierzu gehören die Forschungsdatenzentren von DIPF, GESIS und IQB sowie im Rahmen des erwei- terten Partnernetzwerks des Verbunds weitere kooperierende Datenzentren (vgl. www.for- xxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx/xxx_xxxx). Die Datenzentren sind „Wirtschaft“bestrebt, „Wohnraum“ sich bei der Kuratierung an untereinander abgestimmten, nationalen und internationalen Standards zu orientieren. Die Bedingungen, unter denen der einzelne Datenbestand und die zugehörigen Materialien über den in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Rahmen hinaus weiter- verarbeitet und genutzt wird, werden zwischen dem/der Datengeber/in und dem jeweils zustän- digen Datenzentrum bilateral vereinbart. Hierzu gehören unter anderem die Dauer der Aufbewah- rung sowie „Infrastruktur/Kommunen“die Art der Zugänglichmachung. Bilaterale Vereinbarungen des Datengebers oder der Datengeberin mit zuständigen Datenzentren lassen die Wirksamkeit der vorliegenden Allgemei- nen Geschäftsbedingungen grundsätzlich unberührt. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind Web-Portal xxx.xxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx werden Informationen über die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische übermittelten Forschungsdaten (u. a. Umweltschutzzu beteiligten Personen und Einrichtungen, Energieeffizienzzum Forschungsdesign) sowie soziale veröf- fentlicht und ethische Aspektejedermann zugänglich gemacht. Dies berücksichtigend wird auch Interessierte können so zwischen und innerhalb von Studien und Datenbeständen suchen und browsen. Die Grundsätze der DFG zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (2013) werden als allge- mein akzeptierte Grundhaltung von allen Beteiligten anerkannt. Der VerbundFDB unterstützt eine Vision von Open Data, in der die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen datenschutzrechtlichen und ihre Nachunternehmer für ethischen Verpflichtungen gegen- über den Betroffenen gewahrt und die Leistungserbringung an • die Einhaltung first user Ansprüche der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Datenproduzierenden respektiert werden.
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Präambel. Als Förderbank Es ist das Ziel der Technischen Hochschule Wildau [FH], vertreten durch das Sachgebiet Per- sonal & Organisation, die Schwerbehindertenvertretung bzw. den Beauftragten für Nordrhein-Westfalen unterstützt Behinder- te, die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- Personalräte und wirtschaftspolitischen Aufgabendie Gleichstellungsbeauftragte, die Arbeits- und Beschäftigungsfä- higkeit, d.h. Sie agiert dabei die Gesundheit der Beschäftigten, (wieder-)herzustellen, zu verbessern bzw. zufördern und ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Gemäß § 84 des Sozialgesetzbu- ches, Neuntes Buch (SGB IX) wird dazu ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) eingeführt. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und bleibt folgenlos, sollte sich der/die Betroffene gegen eine Teilnahme entscheiden. Des Weiteren unterliegen die erhobenen Daten einem besonde- ren Datenschutz. Die Details der Umsetzung werden durch diese Dienstvereinbarung festgelegt. Ziel dieser Dienstvereinbarung ist die Umsetzung der gesetzlichen Auflage des § 84 Abs. 2 SGB IX in möglichst effektiver und sinnvoller Weise. Das BEM verfolgt kurz-, mittel- und lang- fristige Zielsetzungen: • Überwindung der Arbeitsunfähigkeit • Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit • Schutz von konkret bedrohten Arbeitsverhältnissen bzw. Vermeidung von krank- heitsbedingten Kündigungen • Erhaltung und Förderung der Gesundheit bzw. der Arbeits- und Beschäftigungsfähig- keit • Vermeidung von Behinderung, inklusive chronischer Erkrankungen und möglicher Folgeerkrankungen sowie vorzeitiger Verrentung wegen Erwerbsminderung • Dauerhafte Sicherung des Arbeitsplatzes • Verzahnung des BEM mit der betrieblichen Gesundheitspolitik In jeder Phase des Verfahrens bedarf es der Beteiligung und Einbindung des/der betroffenen Mitarbeiters/Mitarbeiterin. Maßnahmen erfolgen nur nach entsprechender Information der- selben und grundsätzlich im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten BeratungEinvernehmen mit allen Beteiligten. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden Amtliche Mitteilung der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft TH Wildau (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission FH) 25/2013 Seite 3 von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.17
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Präambel. Als Förderbank Die EV Digital Invest AG betreibt auf der Internetseite xxx.xx-xxxxxxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz für NordrheinDarlehen (nachfolgend „Plattform“). Dort haben Pro- jektentwicklungsgesellschaften, Immobilienverwal- tungsgesellschaften sowie sonstige im Immobilien- bereich tätige Gesellschaften, wie z.B. Ankäufer und Eigentümer von Bestandsimmobilien (nachfolgend „Kapitalsuchende“), die Möglichkeit, geplante oder bereits begonnene Immobilienprojekte, wie z.B. die Neuerrichtung einer Immobilie, den Ankauf und das Halten von Bestandsimmobilien und Baugrundstü- cken (jeweils einschließlich durch den Erwerb von Geschäftsanteilen an Gesellschaften mit Grundei- gentum) sowie die Herstellung der Baureife, einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen und über eine Schwarmfinanzierung neues Kapital einzuwerben. Über die Plattform können Anleger, sog. Crowd-Westfalen unterstützt In- vestoren, innerhalb eines individuell festgelegten, auf der Plattform bekanntgegebenen Zeitraums (nachfol- gend „Kampagnenzeitraum“) Kapitalsuchenden Darlehen gewähren. Jede Investitionsmöglichkeit wird im Rahmen einer sog. Kampagne vorgestellt (nachfolgend „Kampagne“) und hat einen individuell festgelegten Höchstbetrag (nachfolgend „Investiti- ons-Limit“), der als Gesamtsumme der einzelnen In- vestments aller Crowd-Investoren im Rahmen der Kampagne nicht überschritten werden darf. Außer- halb der Kampagne hat der Kapitalsuchende zudem die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen AufgabenMöglichkeit, weitere Finanzmittel zur Realisie- rung des Immobilienprojekts, insbesondere An- schubfinanzierungen, von Co-Investoren einzuwer- ben. Bei den über die Plattform vermittelten Darlehen han- delt es sich für den Kapitalsuchenden um Fremdka- pital. Sie agiert dabei beinhalten keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung der Crowd-Investoren am Kapitalsuchen- den. Den Crowd-Investoren steht vielmehr ein end- fälliger Rückzahlungsanspruch in Höhe des gewähr- ten Darlehens sowie eine Verzinsung des Darlehens- betrages nach Maßgabe des jeweiligen Darlehens- vertrages zu. Der Darlehensnehmer ist eine Projektgesellschaft und beabsichtigt die Realisierung des in Anlage E zu diesem Darlehensvertrag dargestellten Immobilien- projekts (nachfolgend „Immobilienprojekt“). Die in Anlage E enthaltenen Angaben sind eine Wie- dergabe der Informationen und Darstellungen über das Immobilienprojekt, welche im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral Rahmen der Kam- pagne vom Darlehensnehmer zur Verfügung gestellt und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratungauch auf der Plattform veröffentlicht wurden. Ihre drei Förderfelder sind Der Name der Kampagne lautet „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/KommunenDFI Zukunftspark Oberfranken III“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden Das Investitions-Limit der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere FördermittlerKam- pagne beträgt EUR 1.900.000,00. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot Der Crowd-Investor ist Verbraucher im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenSinne des § 13 BGB. Ihre Zusammenarbeit Schwarmfinanzierungsdienstleister ist die EV Digital Invest AG, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, X-00000 Xxxxxx, vertreten durch den Vorstand Xxxx Xxxxxxxxxxxx und Xxxx Xxxxxxxxx (nachfolgend „EVDI“). XXXX wird zudem von dem Crowd-Investor gemäß diesem Darlehensvertrag mit den genossenschaftlichen der Verwaltung des Darlehens beauftragt und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgtbevollmächtigt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung Besicherung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft Ansprüchen des Crowd-Inves- tors aus und im ländlichen RaumZusammenhang mit diesem Darle- hensvertrag ist der Darlehensnehmer verpflichtet, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achtendafür Sorge zu tragen, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • in Ziffer 9.3 aufge- führte Sicherheit bestellt wird. Der Crowd-Investor wird ausdrücklich auf die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung vorver- traglichen Verbraucherinformationen des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht Darlehens- nehmers in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insiderdas vorliegende Schwarmfi- nanzierungsangebot (Anlage A) sowie auf das vom Darlehensnehmer als Projektträger des Schwarmfi- nanzierungsangebots erstellte Anlagebasisinformati- onsblatt (Anlage D) hingewiesen. Darüber hinaus sind die durch EVDI als Schwarmfi- nanzierungsdienstleister gemäß der European Crow- dfunding Services Provider-Geschäfte Regulation (ECSPR)1 zur Verfügung zu stellenden Kundeninformationen (Anlage B) sowie die für den Vermittlungsvertrag zwischen EVDI und Tax Compliance wahren werden.1dem Crowd-Investor geltenden Investment-AGB ECSP inkl. Anhänge (Anlage C) beigefügt.
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Präambel. Als Förderbank Beide Vertragspartner stimmen darin überein, dass aufgrund des zunehmenden Wettbewerbsdrucks auf dem ……-Markt die Sicherung der Wirtschaftlichkeit der Firma und damit aller Arbeitsplätze in Zukunft nur gewährleistet ist, wenn in der Firma durch einen kontinuierlichen Veränderungsprozess ein flächendeckendes, kundenorientiertes und qualitäts- und kostenbewusstes Handeln eingeleitet und durchgeführt wird. Voraussetzung für Nordrhein-Westfalen unterstützt eine solche erfolgreiche Unternehmensstrategie ist eine leistungsfähige und kundennahe Organisation, die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- die Arbeitsabläufe optimiert und wirtschaftspolitischen Aufgabendie Aufgaben hinsichtlich der Kompetenz und Verantwortung delegiert und bereichsübergreifende Arbeiten sowie Team- und Projektarbeiten entwickelt und fördert. Deshalb sehen beide Vertragspartner die Notwendigkeit, die bestehende Organisation den künftigen Marktanforderungen anzupassen und einen Unternehmenswertewandel auf der Grundlage einer systematischen Organisations- und Personalplanung einzuleiten. Diese Vereinbarung gilt für alle Mitarbeiter einschließlich Führungskräfte, die von den nachstehend genannten Maßnahmen betroffen sind (nachstehend Mitarbeiter genannt). Sie agiert dabei gilt nicht für leitende Angestellte im öffentlichen AuftragSinne von § 5 Abs. 3 BetrVG. Gegenstand dieser Vereinbarung sind folgende geplante Maßnahmen: Die Neustrukturierung der Technikaufgaben in den Niederlassungen Die Schaffung einer effizienteren Organisation insbesondere durch einen Verzicht auf Neubesetzung freiwerdender Gruppenleiterfunktionen und Entwicklung und Förderung von Team- und Projektgruppen. Vor Umsetzung der einzelnen Maßnahmen in den Standorten der Zentralen bzw. den jeweiligen Niederlassungen ist der zuständige Betriebsrat rechtzeitig und umfassend anhand von Unterlagen zu unterrichten, wettbewerbsneutral insbesondere über die Auswirkungen auf die einzelnen Mitarbeiter bzw. Führungskräfte sowie hinsichtlich der Personalplanung. Die Geschäftsführung hat mit dem Betriebsrat über Art und setzt Umfang der personellen Auswirkungen zu beraten. Während der Beratung mit dem Betriebsrat werden keine personellen Einzelmaßnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Änderung durchgeführt. Soweit keine Einigung erzielt wird, entscheidet die betriebliche Schiedsstelle. Für das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten BeratungVerfahren gilt § 11 Teil B dieser Vereinbarung. Ihre drei Förderfelder Neustrukturierung der Technik-Aufgaben in den Niederlassungen Künftig werden die zwei Aufgabenfelder in den Planungszentren (Planung / Ausbauaufgaben) und in den Betriebszentren (Betriebsaufgaben) auf einen Leiter für Technikaufgaben konzentriert. Die Struktur der künftigen Technikzentren ist in der Anlage 1 zu dieser Vereinbarung festgelegt, wobei das Aufgabenfeld N noch einmal mit dem GBR dahingehend vereinbart wird, in welchem Umfang Kapazitäten des Technikbereiches der Niederlassungen für die Betreuung unserer Kunden genutzt werden können. Insbesondere ist zu prüfen, wie Mitarbeiter der Betriebsbüros in den technischen Kundenservice der Niederlassungen eingebunden werden können. Dabei ist eine Implementierung der Betriebsbüros in mögliche flächendeckende Kundencenter mit Synergieeffekten der AG zu analysieren. Die Zuordnung des technischen Kundenservice zum Bereich Kundenbetreuung wird Gegenstand der Analyse. Die Neustrukturierung erfordert auch eine Anpassung der Organisationsstruktur im Geschäftsbereich Technik in der Zentrale. Alle vorstehend genannten Anpassungsmaßnahmen sind „Wirtschaft“vor ihrer Einführung mit dem GBR zu beraten und einvernehmlich festzulegen. Ein Strukturvorschlag ist in der Anlage 2 aufgeführt. Effiziente Organisation durch flachere Hierarchie Beide Vertragspartner stimmen grundsätzlich darin überein, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“dass die bisherigen Gruppenleiter in ihrer Funktion zu unveränderten Bedingungen von der Firma weiterbeschäftigt werden. Freiwerdende Gruppenleiterfunktionen werden nicht wieder besetzt und bei Neueinstellungen nicht mehr als solche ausgeschrieben. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot Rahmen des Ziels einer flacheren Hierarchie im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenUnternehmen wird grundsätzlich geprüft und mit dem Betriebsrat beraten, ob eine freiwerdende Stelle - mit oder ohne Führungsverantwortung - mit der gleichen hierarchischen Einstufung wiederbesetzt wird. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der FörderbereicheEs werden aus großen Abteilungen, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie unterteilt werden können, Teams gebildet, die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten der zugewiesenen Aufgaben eigenverantwortlich arbeiten. Je nach Führungsspanne können daraus auch zusätzliche Abteilungen entstehen. Darüber hinaus können auch bereichsübergreifende Teams bzw. Projektgruppen gebildet werden, die aus aktuellen Gründen ein spezielles betriebliches Erfordernis bearbeiten. Die Teams bzw. Projektgruppen werden von einem Sprecher/Leiter betreut. Die Zuordnung der Aufgabenfelder ist von der Qualifikation des Sprechers/Leiters abhängig. Die Aufgaben bzw. Größe der Teams bzw. Projektgruppen sind mit dem zuständigen Betriebsrat einvernehmlich abzustimmen. Auf Verlangen des Betriebsrates ist die Teamsprecherstelle vorher innerbetrieblich auszuschreiben. Im Zusammenhang mit den Maßnahmen nach dieser Vereinbarung und auch weiteren Betriebsänderungen werden keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen. Der Personalstellenplan auf Vollzeitbasis für […] ist als Anlage 3 beigefügt und ist verbindlicher Bestandteil hinsichtlich der Sicherung der Standorte und der Anzahl der Arbeitsplätze für die Laufzeit dieser Vereinbarung. Der rechnerische Personalüberhang von 60 Vollzeitkräften wird nicht durch betriebsbedingte Kündigungen abgebaut, sondern im Wege der Fluktuation. Für neue zusätzliche Aufgaben wird der Stellenplan entsprechend angepasst. Sind personelle Anpassungen als Folge von Maßnahmen nach § 4 dieser Vereinbarung erforderlich, können Um- bzw. Versetzungen zwischen den Geschäftsbereichen Produktmanagement/Zentrale Aufgaben, Vertrieb, Technik, Finanzen, Personal/Recht und Kundenbetreuung/Informationsverarbeitung vorgenommen werden, soweit die Grundsätze der §§ 6 und 7 dieser Vereinbarung eingehalten worden sind. Die Firma ist verpflichtet, dem GBR und den örtlichen Betriebsräten mindestens einmal vierteljährlich die vollständige Personalplanung mit den wirtschaftlichen Ergebnissen des laufenden Geschäftsjahres anhand von Unterlagen vorzulegen und mit ihnen zu beraten, insbesondere folgende Planungen/Ergebnisse (Soll/Ist-Vergleich): Stellenplan und Personaleinsatzplan Personalkostenplan Personalbeschaffungs- und/oder Personalabbauplan Personalentwicklungs- bzw. Qualifizierungsplan Fluktuationsstatistik Erlös- und Kostenübersichten für die jeweiligen Bereiche Die Rechte des Wirtschaftsausschusses nach dem BetrVG bleiben hiervon unberührt. Die Firma verpflichtet sich, bei allen personellen Maßnahmen den zuständigen Betriebsrat zu Beginn der Vergabe Planungsphase, d. h. in jedem Fall bevor die Entscheidung gefallen ist, umfassend und unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu informieren. Um- bzw. Versetzungen können nur im Einvernehmen mit dem Betriebsrat und dem Mitarbeiter bzw. der Führungskraft vorgenommen werden. Sollte keine Einigung erzielt werden, entscheidet die betriebliche Schiedsstelle nach dem Verfahren gemäß § 11 Teil B dieser Vereinbarung darüber. Bis zum Abschluss des Verfahrens werden die personellen Maßnahmen ausgesetzt. Vor Abschluss eines Aufhebungsvertages ist der zuständige Betriebsrat zu informieren. Zwischen dem schriftlichen Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages und der Unterzeichnung muss ein Zeitraum von Leistungen ökonomischemindestens 7 Tagen liegen. Bei Zahlung einer Abfindung wegen betriebsbedingter Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird mindestens 0,7 eines Monatsentgeltes pro Betriebszugehörigkeitsjahr gezahlt. Freiwerdende Stellen, ökologische die wieder besetzt werden sollen, werden grundsätzlich innerbetrieblich ausgeschrieben, es sei denn, der Betriebsrat verzichtet auf eine Ausschreibung. Beim Wechsel innerhalb des Konzerns werden Abfindungen nicht gezahlt. Sollten Mitarbeiter bzw. Führungskräfte infolge der Maßnahmen nach § 4 dieser Vereinbarung um- bzw. versetzt werden müssen, so haben die Betroffenen grundsätzlich einen Anspruch auf einen gleichwertigen und zumutbaren Arbeitsplatz im Unternehmen. Dabei sind die Wünsche der Betroffenen mit zu berücksichtigen. Ein gleichwertiger und zumutbarer Arbeitsplatz muss in funktioneller, materieller, regionaler und sozialer Hinsicht gegeben sein. Die funktionale Zumutbarkeit ist gegeben, wenn die Anforderungen des neuen Arbeitsplatzes der Qualifikation (u. a. UmweltschutzAusbildung, EnergieeffizienzErfahrung, bisherige Tätigkeit) sowie soziale und ethische Aspektedes Mitarbeiters bzw. der Führungskraft entsprechen oder wenn dieser die erforderliche Qualifikation durch eine vom Unternehmen angebotenen Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahme erwerben kann. Die materielle Zumutbarkeit ist gegeben, wenn das Jahreseinkommen auf dem neuen gleichwertigen Arbeitsplatz dem des bisherigen Arbeitsplatzes mindestens entspricht. Die regionale Zumutbarkeit ist gegeben, wenn der Betroffene den neuen Arbeitsplatz unter ähnlichen Bedingungen erreichen kann wie den bisherigen Arbeitsplatz. Dies berücksichtigend wird auch ist der Fall, wenn die Auftragnehmerin darauf achtenneue tägliche Gesamtwegezeit (Hin- und Rückfahrt) zwischen Wohnort und neuer Arbeitsstelle insgesamt nicht mehr als 2 Stunden beträgt. Die soziale Zumutbarkeit ist gegeben, dass sich ihr Unternehmen wenn die sozialen Belange des Mitarbeiters bzw. der Führungskraft berücksichtigt sind. Hierzu gehören insbesondere die Ortsbindung durch Wohnungseigentum, die Bedürfnisse schulpflichtiger Kinder und ihre Nachunternehmer unterhaltspflichtiger Angehöriger. Über die Frage der Zumutbarkeit entscheidet im Nichteinigungsfall die betriebliche Schiedsstelle nach dem Verfahren gemäß § 11 Teil B dieser Vereinbarung. Nimmt der Mitarbeiter bzw. die Führungskraft einen zumutbaren Arbeitsplatz nicht an, entfallen alle Ansprüche aus dieser Vereinbarung. Dem Betroffenen sind für die Leistungserbringung an • neuen bzw. veränderten Arbeitsplatzanforderungen die Einhaltung erforderlichen Kenntnisse in Seminaren zu vermitteln. Hiervon kann abgewichen werden, wenn die ordnungsgemäße Einarbeitung unter Anleitung am neuen Arbeitsplatz (temporäre Doppelbesetzung) gewährleistet ist und der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10Betriebsrat zugestimmt hat. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • Im übrigen gelten die Regelungen der Umzugsrichtlinie vom […]. Die für die vorstehend genannten Umschulungs- bzw. Fortbildungsmaßnahmen notwendigen Seminarangebote sind möglichst im Rahmen der innerbetrieblichen Weiterbildung durchzuführen. Allerdings darf sich das Angebot an Weiterbildungsplätzen für die anderen Mitarbeiter bzw. Führungskräfte nicht verringern. Eine Umschulungs- bzw. Fortbildungsmaßnahme ist grundsätzlich ohne Minderung des Bundesnaturschutzgesetzes monatlichen Arbeitsentgeltes und Umweltschadensgesetzes sowie während der regelmäßigen Arbeitszeit durchzuführen. In Ausnahmefällen kann mit Zustimmung des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches Betriebsrates auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit eine Umschulungs- bzw. Fortbildungsmaßnahme durchgeführt werden, wobei diese Zeiten auf die regelmäßige Arbeitszeit angerechnet werden. Die Firma trägt sämtliche persönlichen und nationales Recht sachlichen Kosten der Umschulungs- bzw. Fortbildungsmaßnahmen. Das Angebot und die Durchführung einschließlich der Seminarinhalte von Bildungsmaßnahmen geschieht in Bezug Zusammenarbeit und gemäß § 98 BetrVG mit Zustimmung des Betriebsrates. Den Betroffenen wird auf KorruptionVerlangen jederzeit ein qualifiziertes Zwischenzeugnis ausgestellt. Über Auslegungsstreitigkeiten bzw. die Anwendung dieser Vereinbarung entscheidet die betriebliche Schiedsstelle. Für das Verfahren gilt § 11 im Teil B dieser Vereinbarung entsprechend. Günstigere arbeitsvertragliche oder tarifliche Regelungen bleiben von diesen Bestimmungen unberührt. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, Bestechungso wird dadurch nicht die Wirksamkeit der gesamten Vereinbarung beeinträchtigt. Die unwirksame Bestimmung kann durch eine solche ersetzt werden, Betrugdie dem von den Parteien beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung in Kraft und endet zum […]. Sollten die Maßnahmen nach § 4 dieser Vereinbarung bis zum Ende der Laufzeit dieser Vereinbarung noch nicht abgeschlossen sein, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1gelten diese Regelungen bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung weiter.
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Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- Die Vertragsparteien treffen vorliegende Vereinbarung i.S.d. § 119b Abs. 1 SGB V zur Verbesserung der zahnmedizinischen Betreuung von pflegebedürftigen Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen (Kooperationsvertrag). Der Kooperationsvertrag soll eine kooperative und wirtschaftspolitischen Aufgabenkoordinierte zahnärztliche und pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Versicherten in der Pflegeeinrichtung sicherstellen. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder Erforderlich sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ hierzu insbesondere eine regelmäßige Betreuung der Pflegebedürftigen sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlereine enge Kooperation zwischen den Vertragspartnern. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen regelmäßige Betreuung und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – alle in der Vereinbarung vorgesehenen oder empfohlenen zahnärztlichen und pflegerischen Maßnahmen werden nur durchgeführt, wenn der Bewohner oder sein gesetzlicher Vertreter dem Hausbankenverfahrenzustimmt. Das Geschäft Recht auf freie Arztwahl bleibt unberührt. Die Organisation der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon zahnärztlichen Versorgung ist gemeinsam mit der Förderbereiche, den die Verständigung II definiertPflegeeinrichtung unter angemessener Berücksichtigung der betrieblichen Abläufe und personellen Ressourcen in der Pflegeeinrichtung auszugestalten. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags Ziel des vorliegenden Kooperationsvertrags ist die XXX.XXXX Sicherstellung einer regelmäßigen, die besonderen Bedürfnisse von pflegebedürftigen Versicherten berücksichtigenden vertragszahnärztlichen Versorgung in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung Kooperation mit der stationären Pflegeeinrichtung. Zahnarzt und Pflegeeinrichtung verfolgen gemeinsam das Ziel, die an der Versorgung der Bewohner beteiligten Berufsgruppen miteinander zu vernetzen und die Zusammenarbeit zu stärken. Die insoweit zu verfolgenden Qualitäts- und Versorgungsziele sind insbesondere − Erhalt und Verbesserung der mittelständischen Struktur Mundgesundheit einschließlich des Mund- und Prothesenhygienestandards und damit Verbesserung der Wirtschaftmundgesundheitsbezogenen Lebensqualität (unter anderem Schmerzfreiheit, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen Essen, Sprechen, soziale Teilhabe) − Vermeiden, frühzeitiges Erkennen und -festigungenBehandeln von Erkrankungen des Zahn-, • staatliche soziale WohnraumförderungMund- und Kieferbereichs − Regelmäßige Kontroll- und Bonusuntersuchungen − Zeitnahe, • Bereitstellung den Lebensumständen des Pflegebedürftigen Rechnung tragende Behandlung bzw. Hinwirken auf eine solche Behandlung − Verminderung der beschwerdeorientierten Inanspruchnahme, Vermeiden von Risikokapitalzahnmedizinisch bedingten Krankentransporten und Krankenhausaufenthalten − Stärkung der Zusammenarbeit und Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den an der Pflege sowie der medizinischen und zahnmedizinischen Versorgung der Bewohner beteiligten Berufsgruppen, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) den Bewohnern/gesetzlichen Vertretern sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1deren Angehörigen.
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Samples: www.kzv-lsa.de
Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- UN-Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- UN-Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1
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Samples: www.evergabe.nrw.de
Präambel. Als Förderbank Das Konsortium MetallRente.Arbeitskraftabsicherung unter Federführung der Swiss Life AG, Niederlassung für NordrheinDeutschland, übernimmt den Versicherungsschutz ent- sprechend den maßgebenden Bedingungen, sofern die versicherte Person erklärt, zum Zeitpunkt der Antragstellung folgendem Personenkreis mit einem MetallRente Vertrag anzugehören: Vertragsgesellschaften des Konsortiums MetallRente.Arbeitskraftabsicherung Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland, nachstehend Swiss Life genannt Allianz Lebensversicherungs-Westfalen unterstützt AG R+V Lebensversicherung AG ERGO Lebensversicherung AG Tarif sichert werden. Voraussetzung für die XXX.XXXX das Land Anerkennung als Lebensgefährte ist, dass er nicht verheiratet ist und ein gemeinsamer Haushalt mit dem Arbeitnehmer innerhalb der gleichen Wohnung nachweislich mindestens zwei Jahre besteht. Auf Verlangen ist die Zugehörigkeit nachzuweisen. 182 MetallRente.Pflege Versicherung gegen die finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit mit Beitragsbefreiung und Rentenleistung bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen AufgabenPflegebedürftigkeit sowie einer optionalen Todesfallleistung vor Eintritt von Pflegebedürftigkeit. Sie agiert dabei Ein Anspruch auf Pflegeleistungen besteht im öffentlichen AuftragVersicherungsfall nach Ablauf der Aufbauphase mit Beginn der Schutzphase. Dynamik Laufende Erhöhung der Beiträge und – daraus berechnet – der Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung Zusätzliche Hinweise zu den Tarifen finden Sie in den „Ergänzenden Informationen“ und in der Schlusserklärung. Gesonderte Mitteilung nach §19 Abs.5 Satz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen bei einer Verletzung der Anzeigepflicht Sehr geehrte Xxxxxx, wettbewerbsneutral sehr geehrter Kunde, für die Entscheidung über den Vertragsabschluss bzw. die gewünschte Vertragsänderung benötigen wir persön- liche Angaben von Ihnen zu Gefahrumständen, nach denen wir Sie fragen, wie z.B. zu Ihrer gesundheitlichen Situation und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten BeratungIhren Hobbys sowie Fragen zu Ihrem Beruf und Ihrem Einkommen. Damit wir Ihren Versicherungsantrag (ggf. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“Versicherungsanfrage) ordnungsgemäß prüfen können, „Wohnraum“ ist es nötig, dass Sie diese Antragsfragen vollständig und – vor allem – wahrheitsgemäß beantworten (§19 VVG). Das gilt übrigens auch für Nachfragen durch Swiss Life oder den Vermittler sowie „Infrastruktur/Kommunen“bei einem Antrag auf Ab- gabe eines Vertragsangebots (Invitatiomodell). Geben Sie im Zweifelsfall vorsorglich auch solche Umstände an, denen Sie eher geringe Bedeutung beimessen. Falls Sie bestimmte Themen nicht gegenüber dem Vermittler ansprechen möchten, können Sie eine schrift- liche Erklärung zu diesen Punkten auch gerne direkt an uns schicken: Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland Xxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxx x. Xxxxxxx Diese Erklärung muss uns dann bitte möglichst kurzfristig zugehen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollstän- dige Angaben machen. Über die Folgen einer solchen Verletzung der Anzeigepflicht informieren wir Sie im folgenden Abschnitt. Die Folgen richten sich nach dem jeweiligen Grad des Verschuldens. Bei einer vorsätzlichen Anzeigepflichtverletzung können wir zurücktreten. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind Fall einer grob fahrlässigen Anzeigepflichtverletzung besteht ein solches Rücktrittsrecht auch – es sei denn, der Vertrag wäre bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände mit anderen Bedingungen geschlossen worden: In diesem Fall werden diese (anderen) Bedingungen auf unser Verlangen hin rückwirkend zum Ver- tragsbestandteil. Liegt weder eine vorsätzliche noch grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vor, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Auch hier gilt: Wäre der Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände mit anderen Bedingungen geschlossen worden, werden diese ebenfalls auf unser Verlangen hin rückwirkend zum Vertragsbestandteil. Sofern die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon Pflichtverletzung nicht von der Landesbank NRWVersicherten Person zu vertreten ist, dem Vorgängerinstitut gilt dies ab der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgtlaufenden Versicherungsperiode. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung Unsere Leistungspflicht kann daher bei einer Verletzung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium Anzeigepflicht selbst bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungeneinem bereits ein- getretenen Leistungsfall ausgeschlossen sein. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische haben dazu noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen Swiss Life VVR-Nr. – – – RD Vermittler- Nr. – Referenz-Nr. ✗ Antrag auf Abschluss (u. a. Umweltschutz, EnergieeffizienzAntragsmodell) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1MetallRente.Pflegeversicherung
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Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX Nabelschnurblut ist kindliches Blut, das Land bei seinen struktur- nach der Durchtrennung der Nabelschnur aus der Plazenta und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlerdem anhängenden Nabelschnurrest gewonnen wird. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstitutenin diesem Nabelschnurblut in großer Zahl ent- haltenen Stamm- und Vorläuferzellen können nach geeigneter Aufbereitung sehr lange Zeit tiefgefroren aufbewahrt werden. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der FörderbereicheEine Vielzahl neuer Forschungsansätze lassen erwarten, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet dass diese Zellen zukünftig im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten der regenerativen Medizin und auch bei verschiedensten Erkrankungen erfolgreich eingesetzt werden könnten. Den wissenschaftlichen Beweis für eine medizinische Indikation gibt es derzeit noch nicht. Viele der Vergabe mit Nabelschnurblut therapierbaren Krankheiten treten vor allem bei Personen mit ent- sprechender genetischer Disposition auf, d.h. wenn derartige Krankheiten im familiären Umfeld bereits vorhanden sind, steigt die Wahrscheinlichkeit für eine spätere Behandlung. Die eticur) GmbH (im Folgenden „eticur)“) bietet in Kooperation mit Entbindungseinrichtungen und der größten privaten Stammzellbank in Europa, PBKM FamiCord, betrieben von Leistungen ökonomischeder Polskibank Komorek Macierzystych S.A. mit Sitz in 00 Xxxxxxxxx XX Xxxxxx, ökologische 00000 Xxxxxxxx (u. a. UmweltschutzXxxxx, EnergieeffizienzEU), einem an der Warschauer Börse notierten Unternehmen, das über Akkreditierungen nationaler und internationaler Behörden verfügt (im Folgenden „Stammzellbank“), an, das Nabelschnurblut des Kindes zu sammeln, im GMP-Labor der Stammzellbank (GMP = dt. „Gute Herstellungspraxis“ nach dem EU-GMP-Leitfaden) zu verarbeiten und ein daraus gewonnenes Stammzellkonzentrat tiefgefroren (kryokonserviert) aufzu- bewahren. Diese Aufbewahrung erfolgt im Auftrag der PBKM FamiCord in einem entsprechend zer- tifizierten Labor am Sitz der Firma BioKryo GmbH in der Xxxxxxxxxxxxxxx 0 xx 00000 Xxxxxxxx/Xxxx (Xxxxxxxxxxx). Das Nabelschnurblut sowie soziale und ethische Aspektedie daraus gewonnenen Stammzellen stehen im Eigentum des Kindes. Dies berücksichtigend Eine Verwendung zu Forschungszwecken wird auch ausgeschlossen. Mit dem nachfolgenden Vertrag ist keine Änderung der Eigentumsverhältnisse verbunden, weshalb die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für Verfügungsbefugnis über das Stammzellkonzentrat allein dem Kind zusteht. Bis zur Volljährigkeit wird das Kind durch den oder die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1gesetzlichen Vertreter vertreten.
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Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt Die Stadt hat die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei Räumlichkeiten im öffentlichen AuftragErdgeschoss der Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 0 angemietet und stellt sie Kunstschaffenden unter dem Titel „freiraum f³“ zur selbstständigen Nutzung zur Verfügung. § 1 Nutzungszweck, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein Nutzungsdauer, Nutzungsgebühr Die Stadt überlässt der*m Nutzer*in die Räumlichkeiten im Erdgeschoss der Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 0 für den Zeitraum vom DD.MM.YYYY (Übergabe) bis zum DD.MM.YYYY (Rücknahme – vom klassischen Kredit bis Verlängerung des Nutzungszeitraums nach Absprache möglich). In diesem Zeitraum wird der*die Nutzer*in in den Räumlichkeiten künstlerisch arbeiten. Der Kellerraum wird lediglich zu temporären Lagerzwecken mit zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere FördermittlerVerfügung gestellt. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot Nutzungsüberlassung erfolgt für den*die Nutzer*in kostenneutral. § 2 Art und Umfang der Nutzung Die Räumlichkeiten werden als Präsentations- und Arbeitsfläche genutzt. Soweit möglich, wird der künstlerische Prozess von außen einsehbar sein. (Zwischen)ergebnisse können so in den Räumlichkeiten angebracht werden, dass sie einsehbar sind. Die Stadt geht davon aus, dass die Räumlichkeiten in der Hauptsache durch den*die Nutzer*in betreten werden. Es liegt in der Verantwortung des*der Nutzer*in, die Zahl der sich in den Räumlichkeiten aufhaltenden Personen zu regulieren und eine für die Raumnutzung geeignete Personenzahl festzulegen. Dabei sind ggfs. die aktuell geltenden Corona-Regelungen des Landes Hessen sowie ggfs. durch den Kreis Groß- Gerau getroffene gesonderte Regelungen zu beachten. § 3 Übergabe und Rücknahme, Haftung, Kaution Der Zustand der Räumlichkeiten sowie die Anzahl der überlassenen Schlüssel werden zur Übergabe und Rücknahme jeweils in einem Übergabe-/Rücknahmeprotokoll festgehalten. Evtl. Beschädigungen werden gesondert beschrieben bzw. auch fotografisch dokumentiert. Zur Übergabe wird eine Kaution in Höhe von 100 € fällig. Die Kaution ist bis zum DD.MM.YYYY zu überweisen auf eines dieser Konten: Kreissparkasse Groß-Gerau I IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 I BIC: XXXXXXX0XXX Rüsselsheimer Volksbank eG I IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 I BIC: XXXXXX00XXX Postbank Frankfurt I IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 I BIC: XXXXXXXX Als Verwendungszweck ist anzugeben: XXXXXX.3000.DD.MM.YYYY Kaution freiraum f3 Bei Vollständigkeit der Schlüssel und Rückgabe der Räumlichkeiten im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenZustand der Übergabe (besenrein und WC nass gereinigt) wird die Kaution in voller Höhe zurückgezahlt. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem HausbankenverfahrenSollten im Nutzungszeitraum Schäden entstanden sein oder bei der Übergabe Schlüssel fehlen, werden evtl. Das Geschäft hieraus entstehende Kosten zunächst aus der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon Kaution erstattet, evtl. darüber hinaus gehende Kosten trägt der*die Nutzer*in. Der*die Nutzer*in übernimmt für die Zeit der Förderbereiche, den Nutzung die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie Haftung für die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen Räumlichkeiten in der Land- Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 0. Dies umfasst die Haftung für Schäden, die durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz, durch den*die Nutzer*in bzw. Besucher*innen, Gäste etc. entstehen. Der*die Nutzer*in verfügt über eine Haftpflichtversicherung. Die Stadt wird hierbei von jeglicher Haftung freigestellt. Die Haftung betrifft auch die Sicherung der Zugänge. Evtl. erforderliche Versicherungen sind durch die Nutzerin abzuschließen. § 4 Rücksichtnahme auf Anwohner*innen Der*die Nutzer*in trägt dafür Sorge, dass Nachbar*innen und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher ArtAnwohner*innen nicht durch Nutzung beeinträchtigt oder belästigt werden. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet Sollte es im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomischeNutzung der Räumlichkeiten durch den/die Nutzer*in bzw. ihre Besucher*innen, ökologische (u. a. UmweltschutzGäste oder Lieferanten zu Störungen oder Beeinträchtigungen jedweder Art gegenüber Dritten kommen ist die Stadt berechtigt, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspektediese Nutzungsvereinbarung fristlos zu kündigen. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achtenAlle evtl. aus dieser Maßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des*der Nutzer*in. § 5 Weitere Vereinbarungen Weitere Vereinbarungen zu dieser Nutzungsvereinbarung bedürfen der Schriftform. Rüsselsheim am Main, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst den Rüsselsheim am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik DeutschlandMain, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1den
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Samples: www.ruesselsheim.de
Präambel. Als Förderbank Die Hamburger AssistenzGenossenschaft eG (HAG) wurde 1994 von behinderten Men- schen gegründet mit dem Ziel, die für Nordrhein-Westfalen unterstützt sie damals unbefriedigende pflegerische Situation zu verbessern und ihre notwendigen Hilfen selbstbestimmt in Form von persönlicher Assistenz zu organisieren. Seit ihrer Gründung leistet die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei HAG als gemeinnützige Genos- senschaft persönliche Assistenz für behinderte Menschen, die im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral eigenen Wohnraum leben und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlerihren Alltag selbstbestimmt gestalten. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot persönliche Assistenz umfasst ne- ben allen notwendigen pflegerischen Hilfen Unterstützung im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenHaushalt und bei allen Alltagsverrichtungen, Begleitung bei Freizeitaktivitäten sowie Assistenz bei der Ausbil- dung, im Studium und am Arbeitsplatz. Ihre Zusammenarbeit mit Auf diese Weise wird behinderten Menschen die selbstbestimmte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglicht. Die Qualität der persönlichen Assistenz ist das Ergebnis der Arbeitsleistung, die von den genossenschaftlichen und privaten Banken Beschäftigten in der Assistenz sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem HausbankenverfahrenBeschäftigten aller Abteilungen der HAG in das Unternehmen eingebracht wird. Das Geschäft Mit diesem Tarifvertrag soll ein Beitrag zur Zukunftssi- cherung der XXX.XXXX fokussiert sich auf HAG geleistet werden. Durch die Einführung tarifrechtlicher Regelungen und den Kanon Einstieg in eine angemessene Entlohnung der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- persönlichen Assistenz Be- schäftigten soll zur Sicherung der Qualität der Dienstleistung beigetragen und Forstwirtschaft eine Auf- wertung der persönlichen Assistenz erreicht werden. Es bedarf einer Refinanzierung der Tariflöhne und der tarifvertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen durch die Kosten- xxxxxx. Bei der Ausgestaltung des Tarifvertrags wurden die besonderen Gegebenheiten der per- sönlichen Assistenz berücksichtigt. Die Assistenz findet zum großen Teil in der Privat- wohnung und im ländlichen Raumprivaten Umfeld der Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer statt und berührt ihre ganz persönlichen Lebensbereiche. Dies erfordert einen sensiblen Um- gang mit bestimmten arbeitsrechtlichen Regelungen, • Umweltschutz-etwa im Hinblick auf Kontrollvor- schriften. Das Konzept der persönlichen Assistenz garantiert Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer das Recht, Technologie- ihre Assistentinnen und InnovationsmaßnahmenAssistenten selbst auszuwählen, • Maßnahmen sozialersie anzuleiten und zu bestimmen, kultureller zu welcher Zeit, an welchem Ort und wissenschaftlicher Artauf welche Weise die Assistenz erbracht wird. Nachhaltigkeit ist Die Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer sind ge- genüber den in ihrem jeweiligen Team beschäftigten Assistentinnen und Assistenten weisungsbefugt und üben eine Vorgesetztenfunktion aus. Diese Rechte sind unverzicht- barer Bestandteil der persönlichen Assistenz und dürfen nicht eingeschränkt werden. Gleichwohl sind die Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer sowie die Leitungskräf- te in der Geschäftsstelle zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte verpflichtet und haben Fürsorgepflichten für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv Beschäftigten wahrzunehmen. Die Tarifparteien haben mit diesem Vertragswerk versucht, die Interessen der Beschäftig- ten mit den besonderen Gegebenheiten der persönlichen Assistenz und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungendem Recht auf Selbstbestimmung der Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer in Einklang zu brin- gen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten In diesem Sinne soll die Umsetzung tarifvertraglicher Regelungen erfolgen. Ebenso sollen zukünftige Anpassungen und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht Weiterentwicklungen dieses Tarifvertrags in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1diesem Sinne ausgerichtet sein.
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Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt Die Parteien beabsichtigen die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei Durchführung eines gemeinsamen Projekts im öffentlichen AuftragZusammenhang mit [ausführliche Projektbeschreibung*] (nachfolgend „Zweck“). * Hier sollte der Zweck beschrieben werden, wettbewerbsneutral warum die vertraulichen Informationen an den Empfänger übergeben werden, damit in Kombination mit der Beschreibung in Ziffer 1.1 (siehe dort) im Fall einer streitigen Auseinandersetzung nachge- wiesen werden kann, welche Informationen genau von dieser Vertraulichkeitsvereinbarung geschützt sind. Der Inhaber beabsichtigt, für den vorstehend beschriebenen Zweck dem Empfänger vertrauliche Informationen gemäß nachstehender Ziffer 1 zur Verfügung zu stellen. Dem Empfänger ist bewusst, dass diese Vertraulichen Informationen bisher weder insgesamt noch in ihren Einzelheiten bekannt oder ohne weiteres zugänglich waren, deshalb von wirtschaftlichem Wert sind, seitens des Inhabers durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt sind und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte an denen ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratungberechtigtes Interesse an deren Geheimhaltung besteht.* Sofern eine Vertrauliche Information nach dieser Vertraulichkeitsvereinbarung (nachfolgend „Vereinbarung“) nicht den Anfor- derungen eines Geschäftsgeheimnisses im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes genügt, unterfällt diese Information dennoch den Vertraulichkeitsverpflichtungen nach dieser Vereinbarung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken * Dies sind die Kunden materiellen Voraussetzungen für den Schutz eines Geschäftsgeheimnisses nach der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere FördermittlerKnow-How-Richtlinie bzw. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis dem GeschGehG. Ebenso wichtig ist es, diese Geheimhaltungsmaßnahmen entsprechend zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dokumentieren, denn nach dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der FörderbereicheGesetz liegt ein Geschäftsgeheimnis erst dann vor, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspektewenn angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Dies berücksichtigend wird auch können bspw. technische Schutzmaßnahmen wie etwa die Auftragnehmerin darauf achtenKennzeichnung von Dokumenten, dass sich ihr Unternehmen die Staffelung von Informa- tionen nach bestimmten „Geheimhaltungsstufen“ bzw. eine durchgängige Datenklassifikation, Einführung eines entspre- chenden Dokumentenmanagementsystems, ggfls. gekoppelt mit DLP-Systemen, etc. sein. Empfehlenswert ist es auch, die Geheimhaltungsklauseln bzw. Wettbewerbsabreden in Arbeitsverträgen zu prüfen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10ggfls. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1spezifische Vertraulichkeitsverpflichtungen vorzusehen.
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Samples: www.luther-lawfirm.com
Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt In der vorliegenden Leistungsbeschreibung werden die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden Leistungen der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet freiberuflich tätigen Hebammen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten der vertraglich vereinbarten Positionsnummern inhaltlich beschrieben.1 Die Leistungsbe- schreibung beinhaltet mögliche Leistungen, auch wenn diese nicht alle für jede einzelne Versicherte notwendig sind. Die Notwendigkeit von Art und Umfang der nachfolgend beschriebenen Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Bedarf der Versicherten. Das heißt, für die in der Spalte "Leistungsbe- schreibung" aufgelisteten Leistungen gilt: Die operationalisierten Leistungen müssen nicht der Reihe nach und auch bei nicht in Gänze jedes Mal erbracht werden. Insbesondere im Wochenbett ist eine aufsuchende Betreuung anzustreben. Sofern die Komplexität des Falles, spezielle Leistungsinhalte und/oder einzelne Maßnahmen (z.B. genetische Beratungen und Ultraschalluntersuchungen) nicht in den Kompetenzbereich der Vergabe von Hebammen fallen, verweist die Hebamme die Versicherte an einen anderen Leistungserbringer (z.B. entsprechende Fachärzte und/oder zuständige Einrichtungen und klinische Versorgungslevel). Dennoch können die nachfolgenden Leistungen ökonomischedurch die Hebamme im Rahmen einer Mitbetreuung auch dann erbracht werden, ökologische wenn sich die Versicherte aufgrund pathologischer Konstellationen auch in ärztlicher Behandlung befindet. Jede Hebammentätigkeit setzt sich in unterschiedlichen Anteilen in der Regel aus bestimmten Arbeitsschritten zusammen: Bei Einzelleistungen sind dies nachfolgend: • situationsbedingte Anamnese • Befunderhebung durch Befragung/Beobachtung • ggf. körperliche Untersuchung der Frau/des Kindes • Diagnosestellung • Abwägung Physiologie - Pathologie • Beratung/Information (u. a. Umweltschutzz.B. Bescheinigung der Notwendigkeit einer Haushaltshilfe oder Hinweis auf Familienpflege) • psychosoziales Betreuungsangebot • Therapieplanung/praktische Anleitung • ggf. Maßnahmen und Befundübermittlung • inhaltliche Dokumentation, Energieeffizienz) sowie soziale leistungsbezogen einschließlich Dokumentation im Mutterpass und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an Kinder-Untersuchungsheft Bei Kursleistungen sind dies nachfolgend: • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Beratung/Information • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, praktische Anleitung • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, körperliche Übungen • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Förderung gruppendynamischer Prozesse
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Samples: bfhd.de
Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen (§ 1 AGG). Die Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing will Benachteiligungen, Diskriminierungen, sexualisierter Gewalt und Mobbing vorbeugen und helfen, Probleme aufzuarbeiten. Nach § 13 Abs. 1 AGG haben die XXX.XXXX Beschäftigten das Land Recht, sich bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei den zuständigen Stellen der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im öffentlichen AuftragZusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, wettbewerbsneutral von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt fühlen. Diese Dienstvereinbarung regelt die Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens. Diese Dienstvereinbarung gilt für Beschäftigte der Ruhr-Universität Bochum im Sinne der §§ 5 und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler104 LPVG NRW. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot Dienststelle wird die Regelungen dieser Dienstvereinbarung auch für die Beschäftigten anwenden, die nicht durch einen der Personalräte vertreten werden. Die Dienststelle richtet eine Beschwerdestelle nach dem AGG und der Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing ein. Bei dem Beschwerdemanagement an der Ruhr-Universität Bochum handelt es sich um ein abgestuftes Verfahren, bei dem eine Beratung auch durch Stellen/Einzelpersonen außerhalb des Beschwerdemanagements erfolgen kann (z.B. Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte, Mitarbeiterberatung,…). Das Beschwerderecht der Beschäftigten nach dem LPVG bleibt unberührt. Beschäftigte, die sich im Verhältnis Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen eines in § 1 AGG oder eines in der Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing genannten Grundes benachteiligt fühlen, können sich bei der vom Arbeitgeber eingerichteten Beschwerdestelle beschweren. Legt ein/e Beschäftigte/r eine Beschwerde bei der Beschwerdestelle ein, erfolgt eine Prüfung schnellstmöglich dahingehend, ob eine Benachteiligung gemäß § 1 AGG oder einer der Fälle des § 2 der Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing vorliegt. Die Beschwerdestelle kann in diesem Zusammenhang Auskünfte über die gesetzliche Relevanz der Vorfälle, die Beweissituation und die Möglichkeiten rechtlicher Maßnahmen einholen. Nach dem Vorliegen der Stellungnahme informiert die Beschwerdestelle den/die Betroffene/n über das Ergebnis. Kommt die Beschwerdestelle zu anderen Kreditinstitutendem Ergebnis, dass das Verfahren fortgeführt werden soll, so unterrichtet sie die/den Beschuldigte/n über die Vorwürfe und gibt ihr/ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme. Ihre Zusammenarbeit mit Die Beschwerdestelle gibt der/dem Beschwerdeführer/in und der/dem Beschuldigten die Gelegenheit, zu den genossenschaftlichen erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Sowohl der/die Beschwerdeführer/in als auch der/die Beschuldigte können die Einladung zu einem Anhörungstermin ablehnen, ohne dass ihm/ihr daraus Nachteile entstehen. Sowohl der/die Beschwerdeführer/in als auch der/die Beschuldigte können sich bei der Anhörung vertreten lassen. Sollte der Sachverhalt nach Durchführung des Stellungnahme- und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der FörderbereicheAnhörungsverfahrens nicht hinreichend geklärt sein, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX Beschwerdestelle berechtigt, ggf. Zeugen zu den erhobenen Vorwürfen zu hören. Sowohl der/die Beschwerdeführer/in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaftals auch der/die Beschuldigte sind über den jeweiligen Stand des Verfahrens zu informieren. Kommt die Beschwerdestelle zu dem Ergebnis, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und dass ein Fehlverhalten im ländlichen RaumSinne des AGG und / oder der Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, • Umweltschutz-Diskriminierung, Technologie- sexualisierter Gewalt und InnovationsmaßnahmenMobbing nicht nachweisbar ist, • wird das Verfahren nicht weiter fortgeführt. Der/Die Beschwerdeführer/in und der/die Beschuldigte erhalten eine Stellungnahme der Beschwerdestelle. Ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Beschwerdestelle ist nicht möglich. Die Möglichkeit der Einleitung gerichtlicher Maßnahmen sozialerbleibt unberührt. Sämtlicher Schriftverkehr wird entsprechend den gesetzlichen Vorschriften aufbewahrt. Kommt die Beschwerdestelle zu dem Ergebnis, kultureller dass ein Fehlverhalten im Sinne des AGG und wissenschaftlicher Art/ oder der Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing vorliegt, wirkt die Beschwerdestelle auf eine dauerhafte Beseitigung der Benachteiligung hin. Nachhaltigkeit Die Beschwerdestelle kann in diesem Zusammenhang organisatorische Maßnahmen zur Abstellung der Missstände vorschlagen. Die Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing ist Grundlage für Handlungsempfehlungen. Handlungsempfehlungen sollen konkrete Maßnahmen beinhalten und die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv Frage „Wer macht was bis wann?“ beantworten. Der/die Beschwerdeführer/in soll nach Abschluss der getroffenen Maßnahmen zu einem Auswertungsgespräch eingeladen werden. Verstoßen Beschäftigte gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG oder gegen einen Fall des § 2 der Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und wesentliches Kriterium Mobbing, so hat der Arbeitgeber die im Einzelfall geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung durch Ermahnung, Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung zu ergreifen. Werden Beschäftigte bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungender Ausübung ihrer Tätigkeit durch Dritte nach § 7 Abs. Sie beachtet 1 AGG oder nach § 2 der Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing benachteiligt, so hat der Arbeitgeber die im Einzelfall erforderlichen angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen. Stellen sich die Beschuldigungen der beschwerdeführenden Person als wissentlich nicht gerechtfertigt heraus, wurden vorsätzlich Informationen unterdrückt oder Randbedingungen grob fahrlässig unvollständig oder nicht zutreffend dargestellt, ist die Beschwerde ein Missbrauch der Beschwerdemöglichkeit gewesen. Die Beschwerdestelle schlägt dann im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer Fürsorgepflicht für die Leistungserbringung an • zu Unrecht beschuldigte Person angemessene Sanktionen gegen das Fehlverhalten des/der Beschwerdeführenden vor. Diese Dienstvereinbarung tritt mit dem Datum ihrer Unterzeichnung in Kraft. Die Dienstvereinbarung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Die Nachwirkung wird auf drei Monate begrenzt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Dienstvereinbarung, gleich aus welchem Rechtsgrund, unwirksam sein, so berührt dies nicht die Einhaltung Fortdauer der Menschenrechte nach Maßgabe Dienstvereinbarung im Übrigen. Bochum, 01.0ç.2016 Für die Dienststelle: Ruhr-Universität Bochum Ruhr-Universität Bochum Der Rektor Die Kanzlerin Xxxx. Xx. Xxxx Xxxxxxxxxxx Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx Bochum, 01.0ç.2016 Für die Personalräte: Der Personalrat Der Personalrat der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1wissenschaftlich/ künstlerisch Beschäftigten Der Vorsitzende Der Vorsitzende
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Präambel. Der Evangelische Verein Schwäbisch Gmünd e.V. ist Mitglied des Diakonischen Werks der evangelischen Kirche in Württemberg e.V. Er ist als gemeinnützig anerkannt. Seine Tätigkeit ist nicht auf Gewinn gerichtet. Er versteht seinen satzungsgemäßen Auftrag als gelebten Glauben der christlichen Gemeinde und als Antwort auf die Verkündigung des Evangeliums. Als Förderbank für NordrheinBesitzer der Seniorenwohnanlage Xxxx-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- Xxxxxxxx-Haus stellt er Senioren Mietwohnungen zur Verfügung, in denen sie selbstbestimmt leben und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral gleichzeitig nach ihren Wünschen und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX Bedürfnissen unterstützende Dienstleistungen in erster Linie Hausbanken und andere FördermittlerAnspruch nehmen können. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit Wohnanlage ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv besonderen Bedürfnisse älterer Bewohner barierearm gebaut und wesentliches Kriterium ausgestattet. Alle als „Grundleistungen“ beschriebenen Angebote sind durch die Servicepauschale abge- deckt, ohne dass weitere Kosten entstehen. Sollten von einem Mieter unverhältnismäßig viele Serviceleistungen in Anspruch genommen werden, kann der Vermieter im Einzelfall auch wei- tere Serviceanfragen durch diesen Mieter für einen angemessenen Zeitraum ablehnen. Die „Wahlleistungen“ werden je nach Inanspruchnahme mit dem Vermieter bzw. einem Drittanbieter abgerechnet. Sollten Leistungen von Drittanbieten vermittelt werden, ist Vermitt- lung durch den Vermieter kostenlos. Die Leistungen selbst können jedoch kostenpflichig sein. Dabei ggf. geschlossene Verträge bestehen direkt zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Drittanbieter. Dem Mieter steht es jederzeit frei, sich für die vorgeschlagenen Kooperations- partner zu entscheiden, oder einen anderen Anbieter zu wählen. Gebäudereinigung, Wartung und Instandhaltung öffentlicher Anlagen, Pflege der öffentlichen Außenanlagen, Winterdienst und Müllentsorgung werden vom Vermieter erledigt oder an Drit- te vergeben und über die Betriebskosten abgerechnet. • Ständige Erreichbarkeit des Hausmeisters während der Dienstzeiten • Getränkeverkauf und Transport von Getränkekisten in die Wohnungen • Bereitstellung und Befüllung des Getränkeautomaten • Kleinstreparaturen, wie z.B. Ersetzen von Leuchtmitteln (ohne Materialkosten), Entlüf- ten der Heizkörper, Befestigen und Ölen von Scharnieren und Schlössern an Türen, Fenstern und Einbauküchen u.ä. • in der Regel monatlich stattfindende Kafffeenachmittagen oder Mieterfrühstücke. • Feste (x.X. Xxxxxxxx, Xxxxxx, Weihnachten) incl. Bewirtung und Programm. • Organisation von verschiedenen wöchentlich oder monatlich statt findenden Gemein- schaftsaktivitäten, aktuell o Bibelgesprächskreis o Chor o Gedächtnistraining o Halbtagesausflug o Besuche des Kindergartens o Gottesdienst (unregelmäßig) Die Nennung dieser konkreten Angebote erfolgt nur beispielhaft und nicht verpflichtend für den Vermieter. • 2 Tageszeitungen im Angebot in der Sitzecke im Foyer • Nutzung der Sitzecken im Foyer und auf den Stockwerken, sowie des Lese- und Fern- sehraumes zur Freizeitgestaltung. • Nutzung der Gemeinschaftsräume für selbst organisierte Veranstaltungen und Fami- lienfeiern. • Informationen zu Veranstaltungen im Haus und in der Umgebung sowie zu verschie- denen Serviceangeboten. • Individuelle Beratung zu alltäglichen Lebensfragen, zu Hilfsangeboten und zur Wohnsi- tuation • Beratung in Krisensituationen, Seelsorge • Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen, Anträgen und bei ihren geschäftspolitischen EntscheidungenBehördenkontakten (keine Rechtsberatung und umfassende Sozialberatung). • Informationen über Wohngeld, Harz IV, Pflegeversicherung u.ä. oder Vermittlung einer entsprechenden Beratung • Kopier-, Fax- und Druckservice • Transport von abgehenden Briefen und Paketen zum Postamt • Entgegennahme von ankommenden Paketen nach Absprache Bei Bedarf kommen wir zur Beratung auch zu Ihnen in die Wohnung. • Hilfe bei kleinen Handwerksarbeiten in den Wohnungen und am Eigentum der Bewoh- ner (Erneuern von Lampen, Umräumen von Möbeln, Aufhängen von Bildern) • Hilfe beim Umgang mit elektronischen Geräten (Telefon, Fernseher, Computer) • Hilfe beim Ein- und Auszug sowie bei sonstigen Transportarbeiten • Nutzung eines Gästezimmers zu günstigen Konditionen. • Küchennutzung und Geschirr incl. Reinigung bei der Nutzung der Gemeinschaftsräu- me für Feste. • In der Regel findet monatlich ein Halbtagsausflug statt. Die Teilnahme ist meist kosten- los. Um eine Beteiligung an den Kosten durch eine Spende wird gebeten. Vermittelt werden können z.B.: • Hausnotruf, Pflegedienst, Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, • ein Beratungsgespräch zu o.g. Pflegeleistungen durch unseren Kooperationspartner „Vinzenz ambulant, der ökumenische Pflegedienst“ oder durch den Pflegestützpunkt Schwäbisch Gmünd. • Angebote des Seniorennetzwerkes und des Weststadtbüros (z.B. Fahrdienste, Ein- kaufsservice, Mittagstisch, …) • Fach- und Sozialberatung durch die Diakonische Bezirksstelle • Fachhandwerksfirmen für Reparaturen. • Rechtsberatung • ein regelmäßiger ehrenamtlicher Besuchsdienstes durch den Ev. Verein. Der Servicevertrag beginnt am …………, er wird für die Dauer des Mietverhältnisses abgeschlossen und endet mit der Beeendigung des Mietverhältnisses. Eine Kündigung oder Teilkündigung von einzelnen Bestandteilen des Vertrags während der Dauer des Mietvertragsverhältnisses ist ausgeschlossen Die Servicepauschale beträgt monatlich pro Person € 26,00 (in Worten: sechsundzwanzig Euro). Sie beachtet wird monatlich im voraus per Lastschrifteinzugsverfahren vom Konto des Mieters zusammen mit der Miete abgebucht. Der Mieter erteilt hierzu sein Einverständnis, ohne dass es dazu einer weiteren Erklärung bedarf. Der Vermieter ist berechtigt, die o.g. Grund- und Wahlleistungen an die aktuellen Möglichkeiten und Bedürfnisse anzupassen. Sollte sich daraus eine maßgebliche Schlechterstellung der Mieter ergeben, ist das Einverständnis der Mieter einzuholen. Der Vermieter ist berechtigt, die Höhe der Servicepauschale im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten der üblichen Preissteigerung anzupassen. Für eine stärkere Erhöhung der Servicepauschale ist das Einverständnis der Mieter einzuholen. Erhöhungen der Pauschale und auch bei alle anderen Erklärungen, die Vertragsänderungen betreffen, muss der Vergabe Vermieter schriftlich abgeben. Zeigt sich nach der Erbringung einer Serviceleistung ein Mangel oder wird durch einen Mitar- beiter des Dienstleisters ein Schaden am Eigentum des Mieters oder an der Mietsache verur- sacht, so muss dies der Mieter dem Vertragspartner unverzüglich melden. Hierzu steht der blaue Briefkasten im Foyer zur Verfügung. Mehrere Xxxxxx haften für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis als Gesamtschuld- ner. Erhöhungen der Pauschale sowie andere Erklärungen mit dem Ziel, eine Vertragsän- derung herbei zu führen, müssen von Leistungen ökonomischeoder gegenüber allen Mietern abgegeben werden. Sollten Vereinbarungen aus diesem Vertrag nebst Anlagen ungültig sein oder werden, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achtenso gilt als vereinbart, dass sich ihr Unternehmen die übrigen in diesem Vertrag getroffenen Regelungen ihre Gültigkeit be- halten sollen. Die ungültige Regelung wird sodann durch eine neu zutreffende Vereinbarung ersetzt, die der ursprünglichen Absicht der Vertragspartner am Nächsten kommt. Ansonsten gelten die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Nebenabreden und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung Vertragsänderungen bedürfen grundsätzlich der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10Schriftform. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik DeutschlandSchwäbisch Gmünd, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990.........., • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen................................................... ………………….……………, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1...................................................
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Samples: Servicevertrag
Präambel. Als Förderbank Der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen ist der Dachverband der sozialen Wohnungswirtschaft in Berlin-Brandenburg. Er ist der älteste und einer der beiden größten wohnungswirtschaftlichen Regionalverbände Deutschlands. Der Verband versorgt seine Mitgliedsunternehmen zuverlässig mit Expertenwissen, bündelt ihre Interessen und vertritt sie konsequent gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Darüber hinaus ist er genossenschaftlicher Prüfverband. Die 350 öffentlichen, genossenschaftlichen, privaten und kirchlichen Wohnungsunternehmen unter seinem Dach stehen für Nordrheingutes und bezahlbares Wohnen für breite Bevölkerungsschichten, gelebte soziale, kulturelle und demografische Integration, stabile Quartiere, lebendige Nachbarschaften, nachhaltige Bestandsbewirtschaftung, umfangreiches soziales Engagement und große stadtentwicklungspolitische Leistungskraft. Die BBU-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- Mitgliedsunternehmen bewirtschaften zusammen rund 1,1 Millionen Wohnungen: Rund 700.000 Wohnungen in Berlin (= 40 % des Mietwohnungsbestandes) und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei 400.000 Wohnungen im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten BeratungLand Brandenburg (= 50 % des Mietwohnungsbestandes). Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken Als größte Vermieter der Region sind die Kunden BBU- Mitgliedsunternehmen wichtige Arbeit- und Auftraggeber sowie Ausbildungsbetriebe. Auf der XXX.XXXX Grundlage der Verfassung des Landes Brandenburg, tritt die Landesregierung dafür ein, dass sich Brandenburg als Land der Freiheit und Solidarität, der lebendigen und starken Demokratie weiterentwickelt. Das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg – für eine starke und lebendige Demokratie“ bildet dafür den Rahmen: Es verknüpft staatliche und nichtstaatliche Möglichkeiten, Rechtsstaat und Bürgergesellschaft und regt damit die Schaffung von breiten Bündnissen quer durch die Gesellschaft an. In diesem Sinn unterstützt der BBU das Handlungskonzept der Landesregierung und schließt mit ihr, vertreten durch die Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“ in erster Linie Hausbanken der Staatskanzlei des Landes Brandenburg, folgende Kooperationsvereinbarung: Diese Vereinbarung bildet den Rahmen für die Zusammenarbeit des BBU mit der Landesregierung und andere Fördermittlerinsbesondere mit der von ihr zur Umsetzung des Handlungskonzeptes „Tolerantes Brandenburg“ eingerichteten Koordinierungs- stelle. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot Für die erfolgreiche Zusammenarbeit ist der gegenseitige Informationsaustausch eine wesentliche Grundlage, um Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewaltverherrlichung wirksam eindämmen zu können. BBU und die Koordinierungsstelle vereinbaren einen regelmäßigen Informationsaustausch über die in Zusammenhang mit der Kooperationsvereinbarung entstandenen Aktivitäten. Das betrifft insbesondere eine enge Zusammenarbeit im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenFall von akuten Vorfällen rechtsextremistischer und fremdenfeindlicher Natur. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen Der BBU wird die Inhalte und privaten Banken Ziele des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg“ gegenüber seinen Mitgliedsunternehmen, Wirtschaftspartnern sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft geeigneten Formen und im ländlichen RaumRahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit kommunizieren. Insbesondere für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit stellt die Koordinierungsstelle das Logo des Handlungskonzeptes sowie andere Materialien zur Verfügung, die in geeigneter Weise vom BBU eingesetzt werden. Einzelne Veranstaltungen, Informationsformate und Projekte des BBU sind in besonderer Weise geeignet, zivilgesellschaftliches Engagement und Toleranz zu befördern und damit unterschiedliche Zielgruppen zu erreichen: • Umweltschutz-BBU-Eigenmedien (Verbandszeitschrift „BBU-Nachrichten“ sowie unter xxx.xxx.xx) • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit • Messen und Ausstellungen • Unterstützung von ausgewählten Aktionen für die Stärkung von Demokratie und friedlichem Zusammenleben, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, die durch die Koordinierungsstelle gefördert werden • Maßnahmen sozialerzur Unterstützung der Integration Geflüchteter Besonders wichtig ist es, kultureller die Inhalte und wissenschaftlicher ArtZiele des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg“ im Aus- und Weiterbildungsbereich zu vermitteln. Nachhaltigkeit ist für Der BBU wird sich deshalb bei seinen Mitgliedsunternehmen dafür einsetzen, dass sie die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv bei ihnen beschäftigten Auszubildenden in geeigneter Weise auf das Bündnis aufmerksam machen und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungenseine Angebote nutzen. Sie beachtet Der BBU kann im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch der Kooperation bei der Vergabe Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“ Fördermittel beantragen, wobei die Gewährung nur möglich ist, soweit dafür entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von Leistungen ökonomischejeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden. Potsdam, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Januar 2017 Xxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxx Xxxx
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Präambel. Als Förderbank Zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus werden zeitnah Impfstoffe verfügbar sein. Die Zuständigkeit für Nordrhein-die Organisation der Impfungen der Bevölkerung gegen das Coronavirus obliegt dem Land. Impfungen werden basierend auf der RVO des Bundes nach § 20 i SGB V an priorisierten Personengruppen durchgeführt. Das Land Nordrhein- Westfalen unterstützt hat entschieden, dass in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt ein Impfzentrum zu errichten ist und ergänzend mobile Impfeinheiten vorzusehen sind. Das Land Nordrhein- Westfalen hat darüber hinaus entschieden, die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen AufgabenApothekerkammern mit bestimmten Teilauf- gaben zur Umsetzung der Impfungen zu beauftragen. Sie agiert dabei Die Apothekerkammern kommen die- ser Aufgabe im öffentlichen AuftragBewusstsein der gemeinsamen Verantwortung für die Bekämpfung der Pan- demie unter den nachfolgend festgelegten Bestimmungen nach. Die Parteien stimmen überein, wettbewerbsneutral dass aufgrund der Neuartigkeit des Impfstoffes und setzt der enor- men Herausforderung, die eine zeitnahe Durchimpfung großer Bevölkerungsgruppen mit sich bringt, eine enge Kommunikation und Abstimmung im weiteren Prozess erforderlich ist und eine Abänderung der nachstehenden Vereinbarungen bedingen kann. Vor diesem Hintergrund schließen die Parteien die nachfolgende Vereinbarung: Das MAGS beauftragt im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Organisation der Versorgung mit Schutzimpfungen gegen das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte Coronavirus nach der Rechtsverordnung des Bundes nach § 20i SGB V die Apothekerkammern mit der Organisation der erforderlichen Rekonstitution des Impfstoffs in den Impfzentren des Landes. Das MAGS betreibt die Impfzentren und beauftragt die Kassenärztlichen Vereinigungen mit der Organisation der ärztlichen Leistungen und die Apothekerkammern mit der Organisation der pharmazeutischen Aufgaben für Schutzimpfungen nach der RVO des BMG. Das MAGS kann seine Aufgaben nach diesem Vertrag selbst wahrnehmen oder durch Dritte ausführen lassen. Werden Dritte im Aufgabenkreis des MAGS tätig, schuldet das MAGS gegenüber den Apothekerkammern weiterhin die Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten. Das MAGS übernimmt die Auswahl der Standorte sowie die Er- und Einrichtung der Impfzen- tren und des für die Impfung notwendigen Impfzubehörs. Die Einrichtung und Ausstattung der Impfzentren erfolgt nach Maßgabe des Erlasses des MAGS vom 4. Dezember 2020. Dabei ist in der Impfstelle eine separate Räumlichkeit zur Rekonstitution vorzusehen. Einer Apothekerin oder einem Apotheker obliegt die pharmazeutische Leitung der Rekonsti- tution in der jeweiligen Impfstelle. Für jede Impfstelle wird seitens der Apothekerkammern eine pharmazeutische Leitung sowie gegebenenfalls eine Stellvertretung bestimmt, die für die Organisation und die Überwachung der zu erbringenden pharmazeutischen Leistungen verantwortlich ist. Für jede Impfstelle wird pro Schicht eine Apothekerin oder ein – Apotheker als Einsatzleiter vom klassischen Kredit bis Dienst bestellt. In pharmazeutischen Fragen unterliegt das pharmazeutische Personal weder der Weisung der ärztlichen noch der organisatorischen Leitung des Impfzentrums. Die Organisationsverantwortung für die Belieferung der Impfzentren mit Impfstoff obliegt dem MAGS. Bei der Rekonstitution des Impfstoffs handelt es sich um eine Arzneimittelherstellung im Sinne des Arzneimittelgesetzes. Diese erfolgt auf der Basis der vom MAGS zur maßgeschneiderten BeratungVerfügung gestellten Verfahrensanweisung und ist durch qualifiziertes pharmazeutisches Personal un- ter keimarmen Bedingungen nach dem Stand der pharmazeutischen Wissenschaft durchzu- führen und zu dokumentieren. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“Die pharmazeutische Leitung erhält eine Vergütung von 110 € pro Stunde. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX Impfzentrum tätige Apothekerinnen und Apotheker erhalten montags - freitags eine Ver- gütung in erster Linie Hausbanken und andere FördermittlerHöhe von 70 € pro Stunde. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt PTA erhalten 40 € pro Stunde. Samstag und Sonntag beträgt die Vergütung 100 € pro Stunde bzw. 60 € pro Stunde. Das pharmazeutische Personal erhält pro Person pro Schichteinteilung jeweils einen Einmal- zuschlag von 10 € für Vorbereitungszeit, Anfahrt und Abfahrt. Das MAGS erstattet den Apothekerkammern die Vergütung für das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen Impfzentrum einge- setzte pharmazeutisches Personal in der Land- und Forstwirtschaft und tatsächlich entstandenen Höhe. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Tätigkeit des pharmazeutischen Personals kein sozialversiche- rungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ist. Sollte im ländlichen RaumNachhinein eine andere Feststellung getroffen werden, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Artübernimmt das MAGS die hierdurch entstehenden Kosten. Nachhaltigkeit ist Die Apothekerkammern schließen für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet das im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei Impfzentrum im Auftrag der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) Apothekerkammern tätige pharmazeutische Personal eine Unfallversicherung sowie soziale und ethische Aspekteeine Haftpflichtversicherung ab. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Die Kosten werden vom MAGS übernommen.
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Präambel. Als Förderbank Die Genossenschaft errichtet gegenwärtig in Kleinseelheim ein Nahwärmenetz auf regenerativer Basis für Nordrhein-Westfalen unterstützt ihre Mitglieder. Gleichzeitig verlegt sie ein Glasfasernetz zur Steuerung der Nahwärmeanlagen und für Telekommunikation. Die Inbetriebnahme der Netze ist in den Jahren 2017/18 geplant. _ Der Wärmekunde ist alleiniger Eigentümer _ Die Wärmekunden sind gemeinsame Eigentümer des nachfolgend näher bezeichneten Grundstücks bzw. der darauf errichteten Gebäudeteile in der Gemarkung Kleinseelheim, Flur ............. Flurstück ................. Das vorbezeichnete Grundstück / Gebäude soll nach Errichtung und Inbetriebnahme des Nahwärmenetzes - frühestens ab November 2017 - angeschlossen werden. Die Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eG übernimmt nach Anschluss die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- Versorgung des vorbezeichneten Objektes auf der Grundlage dieses Vertrages und wirtschaftspolitischen Aufgabender aktuell gültigen Verordnung über „Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVB Fernwärme).Die Versorgung erfolgt ganzjährlich mit Wärme für die Raumheizung sowie die Warmwasserbereitung. Sie agiert Die Steuerung der Versorgung erfolgt über eines von vier Fasern des ins Haus verlegten Glasfaserstranges. Die drei übrigen Fasern kann der Nahwärmekunde für Telekommunikation und andere Anwendungen seiner Xxxx verwenden. Dies vorangestellt, vereinbaren die Vertragsparteien was folgt: Die Genossenschaft ist verpflichtet, dem Wärmekunden des Anschlussobjektes über die verlegte oder zu verlegende Zuleitung ganzjährlich Wärme zu liefern für die Raumheizung und die Warmwasseraufbereitung. Die Genossenschaft hat dabei den vom Wärmekunden benannten bzw. benötigten Energiebedarf bereit zu stellen. Die Bioenergiegenossenschaft stellt als Wärmeträger Heizwasser mit einer Vorlauftemperatur bis zu 85°C Grad zur Verfügung. Voraussetzung für den Zeitpunkt der Wärmelieferung sind die Inbetriebnahme des Nahwärmenetzes und damit einhergehend die erfolgte Herstellung des Hausanschlusses. Die technische Verantwortung für die Errichtung, Verlegung und Unterhaltung der für die Wärmelieferung notwendigen technischen Einrichtungen bis einschließlich der Hausübergabestation sowie der geeichten Wärmemesseinrichtung (Wärmemengenzähler) im öffentlichen AuftragAnschlussobjekt obliegt der Genossenschaft. Die vorbezeichneten Verpflichtungen der Genossenschaft zur Lieferung und Wärmeverteilung sowie die Haftung enden jedoch ab dem Austritt der Heizleitung aus der Übergabestation in den Hausanschluss. Die Genossenschaft ist außerdem verantwortlich für die Errichtung und Verlegung des für die Steuerung des Nahwärmenetzes und die Telekommunikation notwendigen Glasfaserstrangs bis zum Glasfaseranschlusspunkt (GF-AP) im Haus des Nahwärmekunden. Der Wärmekunde ist verpflichtet, wettbewerbsneutral ab dem Zeitpunkt des Anschlusses seines Hauses an das Nahwärmenetz, spätestens ab dem Wärmeenergie von der Genossenschaft zu beziehen. Ist dies nicht der Fall, ist ab dem Der Wärmekunde ist verpflichtet, den von der Genossenschaft festgesetzten Preis für die gelieferte Energieversorgung zu entrichten. Der Wärmekunde ist zudem verpflichtet, die für seine Anlage festgelegten technischen Bedingungen einzuhalten und setzt seine Anlage so zu betreiben, dass von ihr keine störenden Einflüsse auf das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis Wärmenetz der Genossenschaft ausgehen. Der Wärmekunde ist verantwortlich für den Stromanschluss und die Stromlieferung zum Betrieb der Hausanschlussstation. Ist der Wärmekunde zur maßgeschneiderten BeratungBereitstellung von Strom nicht in der Lage, ist die Genossenschaft ihrerseits von der Verpflichtung zur Wärmelieferung befreit. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“Der Wärmekunde hat Kenntnis davon erlangt, „Wohnraum“ dass eine ordnungsgemäße Beheizung seines Hauses über die Hausübergabestation die vorherige Notwendigkeit eines hydraulischen Abgleichs seiner Heizungsanlage bedingt. Der Wärmekunde gestattet im Weiteren der Genossenschaft oder einem von ihr beauftragten Dritten auf dem anzuschließenden Grundstück die Installation der technischen Anlage zur Fernwärmeversorgung und des Glasfaseranschlusses sowie „Infrastruktur/Kommunen“für eine zwischen der Genossenschaft und dem Wärmekunden vereinbarte Durchleitung vorzunehmen. In diesem Zusammenhang gestattet der Wärmekunde das Betreten des Grundstücks und einen damit verbundenen Zutritt zum Anschlussobjekt (Gebäudeteil) durch die Genossenschaft oder einen von ihr beauftragten Dritten sowie die Durchführung aller Maßnahmen, die für die ggf. erforderlich werdende Prüfung, Wartung und Reparatur der Anlage bzw. zum Zwecke der Ablesung (auch Zwischenablesung) der Messgeräte erforderlich sind. Im Gegensatz Hinblick auf die vom Wärmekunden genehmigte Grundstücksbenutzung und deren Voraussetzungen wird im Weiteren ausdrücklich auf § 8 Abs. 1 - 4 AVB Fernwärme verwiesen. Der Wärmekunde hat die Pflicht, alle Umstände, die vernünftigerweise für das Betreiben der Netze und für die sachgerechte Abwicklung der Wärmelieferung und Wärmeabrechnung von Bedeutung sein können, unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Zögern) dem Vorstand der Genossenschaft mitzuteilen. Die auf Kosten der Genossenschaft auf dem Grundstück des Wärmekunden eingebauten technischen Einrichtungen verbleiben ausdrücklich im Eigentum der Genossenschaft. Zwischen den Vertragsparteien besteht Einigkeit, dass diese nur zu Geschäftsbanken einem vorübergehenden Zweck mit dem Grundstück verbunden und insoweit nicht Bestandteil des Grundstücks gemäß § 95 BGB werden. Xxxx vorsorglich erklärt der Wärmekunde mit seiner Unterschrift den Verzicht auf Eigentumsrechte jedweder Art. Das Eigentum der Genossenschaft besteht unstreitig bis zum Austritt der Heizleitung (Flansch) aus der Übergabestation in den Hausanschluss und bis zum Glasfaseranschlusspunkt. Die Laufzeit des Wärmelieferungsvertrages beträgt 5 Jahre. Wird der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von neun Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt, so gilt eine Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre stillschweigend als vereinbart. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt die Verschließung und Verplombung der Hausanschlussstation. Die Genossenschaft ist befugt, die Hausanschlussstation später rückzubauen. Der Glasfaseranschluss bleibt davon unberührt. Der Wärmekunde bezahlt für den Wärmebezug einen auf der Basis der jeweilig gültigen Preisliste festgesetzten Abnahmepreis oder ggf. einen Grundpreis gemäß §2 dieses Vertrages. Ungeachtet dessen kann eine Preisanpassung aufgrund von unvorhergesehenen Entwicklungen notwendig werden. Derartige Preisänderungen bedürfen der ausführlichen Begründung gegenüber der Mitgliederversammlung der Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eG. Die aktuelle Preisliste ist Bestandteil dieses Vertrages (Anlage 3) Für Wärmekunden entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Anschluss an das Glasfasernetz. Davon unberührt sind die Kosten, die dem Kunden bei Abschluss eines FTTH-Providervertrages mit einer Telekommunikationsfirma entstehen. Der Abschluss eines solchen Vertrags ist von der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere FördermittlerGenossenschaft ausdrücklich gewünscht aber für den Wärmekunden nicht verpflichtend. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstitutenvom Wärmekunden bezogene Wärmemenge wird mittels eines geeichten Wärmemengenzählers an der Übergabestation gemessen. Ihre Zusammenarbeit mit Der Anschluss der Kundenanlage wird durch die Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eG ausgeführt bis zur Primärseite der Wärmeübergabestation. Die Verbindung von der Sekundärseite zur bestehenden Heizungsanlage erfolgt durch den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem HausbankenverfahrenWärmekunden. Das Geschäft Setzen des GF-AP und die Verbindung der XXX.XXXX fokussiert zur Steuerung benötigten Glasfaser mit der Wärmeübergabestation erfolgt ebenfalls durch die Bioenergiegenossenschaft. Nutzt der Wärmekunde den Glasfaseranschluss zur Telekommunikation, muss er auf eigene Kosten einen Anbieter, z.B. die Deutsche Telekom AG mit der Bereitstellung der dafür benötigten technischen Vorrichtungen und Anlagen beauftragen und einen entsprechenden Providervertrag abschließen. Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Ab dem Zeitpunkt des Anschlusses erfolgt zu Beginn jedes Monats eine Abschlagszahlung, die sich auf aus dem voraussichtlichen Jahresverbrauch, geteilt durch 12 Monate zusammensetzt. In den Kanon Folgejahren orientiert sich die Höhe der FörderbereicheAbschlagszahlung an dem jeweiligen Gesamtverbrauch des Wärmekunden für das vorausgegangene Abrechnungsjahr. Die Abschlagszahlungen werden bei der Jahresabrechnung verrechnet. Überzahlungen des Wärmekunden werden mit der nächsten Abschlagszahlung für das Folgejahr verrechnet, darüber hinausgehende Zahlungen werden dem Wärmekunden erstattet. Errechnete Nachzahlungsforderungen der Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eG werden mit der nächsten Abschlagszahlung für das Folgejahr fällig. Für die Abschlagszahlungen und die Einziehung etwaiger Nachzahlungsforderungen erteilt der Wärmekunde der Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eG einen Abbuchungsauftrag von folgendem Konto: Kontoinhaber: ................................................................ IBAN: ................................................................ Kreditinstitut: ................................................................ Die Genossenschaft haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz eines Mitglieds des Vorstandes oder Aufsichtsrates. Die Genossenschaft haftet bei Versorgungsstörungen nach den Vorgaben der AVB FernwärmeV. Die Bioenergiegenossenschaft vermietet das Glasfasernetz an die Verständigung II definiertDeutsche Telekom AG, die somit dem Glasfaserkunden gegenüber für das Funktionieren der Telekommunikation verantwortlich ist. Wettbewerbsgeschäft Sofern die Deutsche Telekom AG ihre Rechte an einen anderen Provider weitergibt, mit dem der Glasfaserkunde einen Providervertrag abschließt, geht die Haftung an diesen über. Der Wärmekunde haftet für die in diesem Vertrag aufgeführten Verpflichtungen persönlich unabhängig davon, ob er die Energie an einen Dritten (wie Mieter, Pächter, Sonstigen) weitergibt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Wärmekunde stellt die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie Genossenschaft von Ansprüchen Dritter, denen er die Neuemission von HypothekenpfandbriefenWärme weitergibt, frei, soweit dessen Ansprüche diejenigen übersteigen, die der Wärmekunde selbst gegen die Genossenschaft hat oder hätte. Verlangt der Wärmekunde die Nachprüfung seiner Messeinrichtung durch die Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle (§ 6 Abs. 2 Eichgesetz) wurde schon von und ergibt die Nachprüfung, dass die zulässigen Abweichungen (gesetzliche Verkehrsfehlergrenzen) nicht verfehlt werden, so trägt der Landesbank NRWWärmekunde sämtliche Kosten dieser Nachprüfung; andernfalls fallen sie der Genossenschaft zur Last. Die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Daten werden bei der Genossenschaft gespeichert. Sie dürfen nur für die Zwecke dieses Vertrages und nur an Fachfirmen (Ableser, Kontrolleure, Prüfer) unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgesetze der Länder weitergegeben werden. Die Anlagen zu diesem Vertrag sind wesentliche Bestandteile des Vertrages. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ausdrücklich ersetzt eine E-Mail-Kündigung die Schriftform nicht. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder zum Teil unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt. Gleiches gilt auch für den Fall einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke sollen angemessene Regelungen gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem Vorgängerinstitut Willen der XXX.XXXXvertragsschließenden Parteien sowie Sinn und Zweck und insbesondere dem wirtschaftlich gewollten Rahmen dieses Vertrages entsprechen, sofern die Parteien bei Abschluss dieses Vertrages den Punkt bedacht hätten. Im Zweifel oder bei Problemen, die durch diesen Vertrag nicht mehr verfolgtangesprochen werden, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages:
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Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt In der vorliegenden Leistungsbeschreibung werden die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden Leistungen der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet freiberuflich tätigen Hebammen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten der vertraglich vereinbarten Positionsnummern inhaltlich beschrieben.1 Die Leistungsbe- schreibung beinhaltet mögliche Leistungen, auch wenn diese nicht alle für jede einzelne Versicherte notwendig sind. Die Notwendigkeit von Art und Umfang der nachfolgend beschriebenen Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Bedarf der Versicherten. Das heißt für die in der Spalte "Leistungsbe- schreibung" aufgelisteten Leistungen gilt: Die operationalisierten Leistungen müssen nicht der Reihe nach und auch bei nicht in Gänze jedes Mal erbracht werden. Insbesondere im Wochenbett ist eine aufsuchende Betreuung anzustreben. Sofern die Komplexität des Falles, spezielle Leistungsinhalte und/oder einzelne Maßnahmen (z.B. genetische Beratungen und Ultraschalluntersuchungen) nicht in den Kompetenzbereich der Vergabe von Hebammen fallen, verweist die Hebamme die Versicherte an einen anderen Leistungserbringer (z.B. entsprechende Fachärzte und/oder zuständige Einrichtungen und klinische Versorgungslevel). Dennoch können die nachfolgenden Leistungen ökonomischedurch die Hebamme im Rahmen einer Mitbetreuung auch dann erbracht werden, ökologische wenn sich die Versicherte aufgrund pathologischer Konstellationen auch in ärztlicher Behandlung befindet. Jede Hebammentätigkeit setzt sich in unterschiedlichen Anteilen in der Regel aus bestimmten Arbeitsschritten zusammen: Bei Einzelleistungen sind dies nachfolgend: • situationsbedingte Anamnese • Befunderhebung durch Befragung/Beobachtung • ggf. körperliche Untersuchung der Frau/des Kindes • Diagnosestellung • Abwägung Physiologie - Pathologie • Beratung/Information (u. a. Umweltschutzz.B. Bescheinigung der Notwendigkeit einer Haushaltshilfe oder Hinweis auf Familienpflege) • psychosoziales Betreuungsangebot • Therapieplanung/praktische Anleitung • ggf. Maßnahmen und Befundübermittlung • inhaltliche Dokumentation, Energieeffizienz) sowie soziale leistungsbezogen einschließlich Dokumentation im Mutterpass und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an Kinder-Untersuchungsheft Bei Kursleistungen sind dies nachfolgend: • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Beratung/Information • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, praktische Anleitung • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, körperliche Übungen • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Förderung gruppendynamischer Prozesse
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Samples: www.gkv-spitzenverband.de
Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt Die UMG Biobank stellt von Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftlern rekrutiertes Biomaterial und/oder erhobene Daten zur Verfügung. Nach Kenntnisstand der UMG Biobank ist die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- Universitätsmedizin Göttingen Eigentümerin des Materials. Die UMG Biobank ist eine zentrale Serviceeinrichtung der Universitätsmedizin Göttingen, die Biomaterial qualitätsgesichert zu Forschungszwecken über mehrere Jahre lagert. Die Empfängerin bzw. der Empfänger ist eine akademische, gemeinnützige Einrichtung. Die Partnerinnen bzw. Partner schließen folgende Nutzungsvereinbarung mit Datum des Inkrafttretens Tag/Monat/Jahr ab. Die UMG Biobank verpflichtet sich, der Empfängerin bzw. dem Empfänger nachstehend aufgeführte Materialien und/oder dazugehörige Daten nach Maßgabe der in dieser Vereinbarung genannten Bestimmungen zur Verfügung zu stellen. Die der Empfängerin bzw. dem Empfänger von der UMG Biobank nach dieser Vereinbarung bereitgestellten Materialien und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei Daten umfassen: und stehen bis zum Ende der Vereinbarung, dem Tag/Monat/Jahr, zur ausschließlichen Nutzung im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten BeratungLabor der verantwortlichen Wissenschaftlerin bzw. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet des verantwortlichen Wissenschaftlers im Rahmen des nachstehend aufgeführten Forschungsvorhabens und für den damit verbundenen Zweck zur Verfügung. Nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung wird die UMG Biobank das Material und/oder die Daten in geeigneter Form an die Empfängerin bzw. den Empfänger übergeben. Das von der Empfängerin bzw. vom Empfänger im Rahmen dieser Vereinbarung durchgeführte Forschungsvorhaben mit der Projektnummer beinhaltet: Planung und Durchführung des Forschungsvorhabens beruhen auf der Nutzungsordnung der UMG Biobank in ihrer Geschäftstätigkeiten jeweils aktuellen Fassung (xxx.xxxxxxx.xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx), die von der Empfängerin bzw. vom Empfänger mit Abschluss dieser Vereinbarung anerkannt wird. Der UMG Biobank sind von der Empfängerin bzw. vom Empfänger nach dieser Vereinbarung folgende Dokumente zu übergeben: positives Ethikvotum etc. Aufgrund der vorliegenden Einwilligungserklärungen der Patientinnen und auch bei Patienten können die zur Verfügung gestellten Materialien und/oder Daten ausschließlich für folgende Zwecke genutzt werden: z. B. Genomanalysen Krankheitsentitäten xy etc. Das Material umfasst das ursprüngliche Material, alle Nachkommen und alle unmodifizierten Derivate (z. B. unmodifizierte Untereinheiten oder Produkte, die maßgeblich aus dem ursprünglichen Material bestehen). Die UMG bleibt jederzeit Eigentümerin des Materials und der Vergabe von Leistungen ökonomischeDaten. Ohne ausdrückliche Erlaubnis der UMG Biobank ist es weder der verantwortlichen Wissenschaftlerin bzw. dem verantwortlichen Wissenschaftler noch der UMG Biobank gestattet, ökologische (u. a. Umweltschutzdas Material auf chemische, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspektebiologische oder andere Weise zu verändern. Dies berücksichtigend Material darf nicht an Menschen angewendet bzw. in den Menschen zurückgeführt und nicht in klinischen Versuchen oder für diagnostische oder therapeutische Anwendungen bei Menschen verwendet werden. Das Material und die Daten dürfen ausschließlich für wissenschaftliche/akademische Zwecke und für nicht-kommerzielle Forschungsvorhaben verwendet werden. In Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen, Vorschriften und Regelungen, den Gebrauch des Materials betreffend, versichert die Empfängerin bzw. der Empfänger hiermit, dass: (i) die verantwortliche Wissenschaftlerin bzw. der verantwortliche Wissenschaftler regelmäßig Untersuchungen/Forschungsreihen an dem Material durchführt und durch Ausbildung oder Erfahrung qualifiziert ist, solche Untersuchungen durchzuführen; (ii) die Empfängerin bzw. der Empfänger adäquate Einrichtungen hat, um das Material zu untersuchen; (iii) die Empfängerin bzw. der Empfänger adäquate Einrichtungen hat, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten; (iv) die verantwortliche Wissenschaftlerin bzw. der verantwortliche Wissenschaftler über alle notwendigen Bevollmächtigungen verfügt. Die verantwortliche Wissenschaftlerin bzw. der verantwortliche Wissenschaftler und die Empfängerin bzw. der Empfänger verpflichten sich, alle einschlägigen Gesetze, Vorschriften, Regelungen und Richtlinien das Material, seine Behandlung und die Daten betreffend zu beachten, einschließlich, ohne Einschränkung, sämtlicher geltender staatlicher Regelungen und Anforderungen. Die verantwortliche Wissenschaftlerin bzw. der verantwortliche Wissenschaftler und die Empfängerin bzw. der Empfänger werden das Material und die Daten nur für die oben bezeichneten Zwecke verwenden. Sie werden jegliche unverbrauchte Einheiten oder Bestandteile des Materials entweder ordnungsgemäß vernichten oder auf Verlangen an die UMG Biobank zurückgeben, wenn das Forschungsvorhaben abgebrochen oder beendet wird auch die Auftragnehmerin darauf achtenoder im Falle der schriftlichen Aufforderung seitens der UMG Biobank. Übergebene Daten werden unverzüglich gelöscht oder anonymisiert, d.h. jegliche personenbezogenen Daten gelöscht. Die Empfängerin bzw. der Empfänger versichert, dass sich ihr Unternehmen sie bzw. er nach Kenntnisnahme eines, durch die UMG Biobank übermittelten Widerrufs diesen unverzüglich bearbeitet. Um die Entsorgung der Materialien und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung Löschung oder Anonymisierung der dazugehörigen Daten zu dokumentieren, muss die Empfängerin bzw. der Empfänger auf einem vorgegebenen Formular (siehe Anlage 14 und 15 der Nutzungsordnung der UMG Biobank) die Entsorgung/Löschung/Anonymisierung bestätigen und das unterschriebene Formular an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1UMG Biobank zurücksenden.
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Samples: biobank.umg.eu
Präambel. Als Förderbank Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen legt die Basis für Nordrheindie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fest. Schwerbehinderte Menschen sind Teil der Gesellschaft und damit auch des Arbeitslebens. Inklusion in Gesellschaft und Arbeitswelt, Chancengleichheit und selbstbestimmte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben sowie eine respektvolle Zusammenarbeit mit ihnen, sind dem für die Rechte schwerbehinderter Menschen zuständigen Ministerium besondere Verpflichtung. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund der am 26. Xxxx 2009 auch in Deutschland in Kraft getretenen UN-Westfalen unterstützt Konvention über die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- Rechte von Menschen mit Behinderungen. Bei der Gestaltung der Arbeitsprozesse und wirtschaftspolitischen Aufgabender Rahmenbedingungen innerhalb des Ministeriums ist - entsprechend der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen zu berücksichtigen. Die Teilhabe ist eine komplexe und anspruchsvolle Aufgabe, die es in allen Bereichen umzusetzen gilt. Schwerbehinderte Beschäftigte leisten seit Jahrzehnten einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg der Arbeits- und Sozialpolitik des XXX. Sie agiert dabei verdienen vor diesem Hinter- grund besondere Wertschätzung und Unterstützung. Das XXX sieht es als seine Verpflichtung an, schwerbehinderten Menschen verbesserte Chancen im öffentlichen AuftragArbeits- und Berufsleben zu bieten, wettbewerbsneutral ihre Ausbildung und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein Beschäftigung zu fördern und ihnen als vollwertigen Beschäftigten Respekt und Anerkennung entgegen zu bringen. Diese Integrationsvereinbarung wurde bearbeitet und bereitgestellt durch: REHADAT – vom klassischen Kredit bis Informationssystem zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“beruflichen Rehabilitation, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind Institut der deutschen Wirtschaft Köln, xxx.xxxxxxx.xx, xxxx@xxxxxxx.xx - -2- Durch diese lnklusionsvereinbarung sollen alle Beschäftigten des XXX, in besonderem Maße aber diejenigen, die Kunden der XXX.XXXX Personalverantwortung tragen, für die Belange schwerbehinderter Menschen in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlerallen Arbeitsprozessen sensibilisiert werden. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot lnklusionsvereinbarung konkretisiert die gesetzlichen Regelungen für die Inklusion schwerbehinderter Menschen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des XXX und stellt weiter gehende Regeln und Ziele für die Zusammenarbeit insbesondere zwischen den beteiligten Akteuren auf. Die lnklusionsvereinbarung soll dazu beitragen, die Schwerbehindertenquote zu sichern und den Anteil schwerbehinderter Frauen im Verhältnis XXX zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahrenerhöhen. Das Geschäft XXX verpflichtet sich, unter Einbeziehung von Mehrfachanrechnungen eine Quote von mindestens 8 % der XXX.XXXX fokussiert Stellen gern. § 73 SGB IX zu erhalten. Darüber hinaus ist sich auf das XXX seiner besonderen Rolle bei der Ausbildung bewusst. Es fördert daher insbesondere die Einstellung von schwerbehinderten Auszubildenden. Der Teilhabegedanke bezieht Menschen mit und ohne Behinderungen ein. Um Teilhabe zu fördern, benötigen wir den Kanon der Förderbereichegemeinsamen Willen des Arbeitgebers und aller Beschäf- tigten. Dafür wollen wir die objektiven Voraussetzungen und das subjektive Verständnis schaffen. Wir möchten, den dass schwerbehinderte Menschen das Anerkennungsverfahren und die Verständigung II definiertRechte nach dem SGB IX selbstverständlich in Anspruch nehmen. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung Sie sollen darauf vertrauen können, dass ihnen daraus am Arbeitsplatz keine Nachteile und keine Ausgrenzung erwachsen. Verwaltung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte, Personalrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie die Neuemission schwerbehinderten Beschäftigten und Führungskräfte des XXX sind aufgefordert, konstruktiv an der Realisierung gleichbe- rechtigter Teilhabe mitzuwirken. - 3 Diese Integrationsvereinbarung wurde bearbeitet und bereitgestellt durch: REHADAT – Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, xxx.xxxxxxx.xx, xxxx@xxxxxxx.xx -3- Diese Vereinbarung ist im XXX auf die Personen anzuwenden, die von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon den zuständi- gen Stellen nach § 69 Abs. 1 SGB IX als schwerbehinderte Menschen anerkannt oder von der Landesbank NRWArbeitsverwaltung gleichgestellt (§ 68 Abs. 2 SGB IX i. V. m. § 2 Abs 3 SGB IX) wurden. Um ein Klima zu schaffen, das dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- UN-Behindertenrechtskonvention festge- schriebenen Ziel der Inklusion gerecht wird, soll eine weitgehende Information und Forstwirtschaft und Kommunikation im ländlichen RaumXXX stattfinden. Ziel ist zum einen, • Umweltschutz-die Menschen mit Behinderun- gen zu motivieren, Technologie- ihre Rechte wahrzunehmen, zum anderen Verständnis und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet Toleranz im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten Miteinander hinsichtlich der unterschiedlichen Stärken und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Schwächen zu schaffen.
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Samples: www.einfach-teilhaben.de
Präambel. Als Förderbank Wilkhahn ist ein weltweit führendes Unternehmen in der Büro- und Objektmöbelbranche, mit Sitz in Deutschland, Zweigwerken in Spanien und Australien, Vertriebsgesellschaften weltweit und Lizenzpartnern in Japan, Marokko und Südafrika (siehe Anlage 1). Wilkhahn stellt sich den ökologischen Erfordernissen und der sozialen und ethischen Verantwortung, die sich aus der Globalisierung des Unternehmens und der Märkte ergeben. Die Bau- und Holzarbeiter Internationale – BHI, als globale Gewerkschaftsorganisation schließt freie und demokratische Gewerkschaften in der Bau- und Baumaterialienindustrie, der Holzindustrie sowie der Forstwirtschaft und verwandten Industriezweigen weltweit zusammen. Die IG Metall ist die für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- Wilkhahn zuständige Branchengewerkschaft am Hauptsitz des Unternehmens in Deutschland und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei ist Mitglied im öffentlichen AuftragBHI. Mit dieser Vereinbarung verpflichtet sich Wilkhahn, wettbewerbsneutral in seinen Produktions- und setzt Vertriebsunternehmen weltweit Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sicher zu stellen, die mindestens den Übereinkommen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entsprechen. Wilkhahn verpflichtet sich außerdem, mit seinen Lizenzpartner und Zulieferer Vereinbarungen zur Einhaltung dieser Prinzipien zu treffen. § 1 Grundlegende Ziele 1.Freie Xxxx der Beschäftigung Es darf keine Zwangs- oder Pflichtarbeit geben (IAO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105). Ebenso duldet Wilkhahn keine Form der Schuldknechtschaft oder Häftlingsarbeit. Arbeitnehmer/innen dürfen nicht gezwungen werden, ihren Pass, Kennkarte oder Wertsachen abzugeben. 2.Verbot von Kinderarbeit Wilkhahn duldet keine Kinderarbeit. Es werden nur Mitarbeiter/innen beschäftigt, die älter als 15 Jahre sind und das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten BeratungPflichtschulalter überschritten haben (IAO-Übereinkommen Nr. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“138). Kinder unter 18 Jahren dürfen keine Beschäftigungen ausführen, „Wohnraum“ sowie „Infrastrukturdie auf Grund ihrer Natur oder den Umständen, unter denen sie ausgeführt werden, der Gesundheit, Sicherheit oder Moral der Kinder schaden (IAO-Übereinkommen Nr. 182). 3.Keine Diskriminierung Wilkhahn verpflichtet sich, Chancengleichheit bei der Beschäftigung zu gewährleisten und jegliche Diskriminierung zu unterlassen. Eine unterschiedliche Behandlung von Mitarbeiter/Kommunen“innen wegen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Hautfarbe, der Religion, der Staatsangehörigkeit, einer Behinderung, der politischen Meinung, soweit diese auf demokratischen Prinzipien und Toleranz gegenüber Andersdenkenden beruht, der sexuellen Ausrichtung oder des Alters darf nicht erfolgen (IAO-Übereinkommen Nr. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken 100 und 111). Körperliche Misshandlungen, Androhungen von körperlicher Misshandlung, unübliche Strafen oder Disziplinarmaßnahmen, sexuelle und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit Belästigungen sowie Einschüchterungen durch den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Arbeitgeber sind verboten.
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Samples: ec.europa.eu
Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt Zugrunde liegen die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Regelungen der Abfallsatzung und wirtschaftspolitischen AufgabenAbfallgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main, sowie die gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Vorgaben (Lärm, Emission, Stäube) der 27. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral BiMSchG. Des Weiteren gelten die zu Vertragsabschluss maßgeblichen Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlerdes Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKA). Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenArbeiten werden in Anlehnung an die oben genannten Vorgaben erbracht. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert Sollten sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung Satzungen sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung Betriebsordnung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen RaumVertragslaufzeit ändern, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet können diese im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten der Vertragsanpassung aufgenommen werden. Sollten sich Fachnormen hinsichtlich der Verkehrssicherheit oder der Gleichen ändern, so ist diese Änderung umzusetzen. Ist hier ein höherer Aufwand zu verzeichnen zieht dies eine Preisanpassung nach sich. Gegenstand des Vertrages ist nur der Betrieb des Wertstoffhofes in der Xxxxxxxxxxxxx 00. Gebäude- und auch bei Außenanlagen erhalten keine grundhaften Erneuerungen, Ausstattungs- gegenstände werden unterhalten oder repariert, nicht erneuert. Sind die Gebäude- und Außenanlagen nicht mehr wirtschaftlich instand zu setzen, sind sie durch den Auftraggeber auszutauschen. Beide Parteien vereinbaren, innerhalb der Vergabe von Laufzeit eine Überprüfung der Leistungen ökonomischeanzustreben, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer um das Dienstleistungsangebot für die Leistungserbringung Bürger der Stadt Offenbach zu verbessern. Der AG sichert dem AN zu, jederzeit über eine den Leistungsumfang der Anlage abdeckende umfassende Betriebsgenehmigung zu verfügen. Für die Erwirkung der Genehmigungen bedient sich der AG des AN. Erfahrungsgemäß ändern sich regelmäßig gesetzliche Grundlagen, insbesondere im Umweltrecht, die Auswirkungen auf den Betrieb der Anlage haben. Der AG verpflichtet sich, dem AN eine Anlage zur Verfügung zu stellen, die dem Stand der Technik entspricht und jederzeit betriebssicher durch den AN betrieben werden kann. Grundhafte Erneuerungen gehören nicht zum Leistungsumfang des AN. Die Genehmigungssitutation der Anlage erfordert regelmäßige Anpassungen insbesondere auf Grund von Änderungen im Umweltrecht, vgl. hierzu die Präambel. Art und Umfang erforderlicher Anpassungen sind in der Praxis nicht vorhersehbar. Die Anpassung der Genehmigungslage ist im Regelfall durch ein Ingenieurbüro mit zu begleiten, u.U. sind Fachgutachter (z.B. für Staub, Lärm, Geruch) mit einzubinden. Der AG gestattet dem AN zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Genehmigungslage hiermit die erforderlichen Leistungen nach eigenem Ermessung durchzuführen. Etwaige Kosten, die im Zusammenanhang mit der Bewirkung einer neuen oder angepassten Betriebsgenehmigung, Änderungen in der Abfall- und Abfallgebührensatzung, oder den Auswirkungen einer Anpassung wie z.B. erforderlich Umbauten, Neubauten, geänderte Anforderungen an • die Einhaltung Qualifikation des Personals, oder Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb o.ä. stehen, sind nicht Gegenstand des Vertrages und werden dem AN vom AG gesondert in voller Höhe vergütet. Anfallende Entsorgungskosten der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Abfälle sind nicht Gegenstand dieser Regelung.
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Samples: pio.offenbach.de
Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene heißt es zu den Jugendberufsagenturen: „Die beste und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei effizienteste Vorsorge gegen Ausbildungsabbrüche und lange Zeiten von Arbeitslosigkeit im öffentlichen AuftragLebensverlauf sind passgenaue und tragfähige Übergänge von der Schule in Ausbildung und Beruf. Daher wollen wir den erfolgreichen Ausbildungs- und Berufseinstieg für leistungsschwache Jugendliche erleichtern und gezielt begleiten. Flächendeckend einzurichtende Jugendberufsagenturen sollen die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II, wettbewerbsneutral III und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder VIII für unter 25-Jährige bündeln.“ Ausbildungsmärkte sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken regionale Märkte, so dass den lokalen Akteuren für die Gestaltung des Übergangs Schule-Beruf eine herausragende Bedeutung zukommt. Für die jungen Menschen entscheidet sich vor Ort, ob der Einstieg und andere Fördermittlerdie Integration in das Berufsleben gelingen. Ein qualifizierter Schulabschluss ist zentrale Voraussetzung, um auf dem Arbeitsmarkt Anschluss zu finden. Eine duale Ausbildung oder ein Studium sollen abgeschlossen, Abbrüche hingegen vermieden werden. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt bestmögliche Unterstützung der jungen Menschen bei diesem Ziel ist das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstitutengemeinsame Grundverständnis der Kooperationspartner. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet Daher arbeiten sie gemeinsam im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten Aufgabenzuständigkeiten an der Umsetzung einer abgestimmten und auch bei individuell ausgerichteten Betreuung und Förderung hilfebedürftiger junger Menschen und Erwachsener unter 25 Jahren. Deshalb vereinbaren wir vor Ort, die bewährte Zusammenarbeit zwischen der Vergabe von AA Aachen-Düren und dem Jobcenter StädteRegion Aachen (im folgenden JC StädteRegion) zu intensivieren und um eine strukturelle Kooperation mit den Jugendämtern zu erweitern. Die Xxxxxx der öffentlichen Jugendhilfe, der Grundsicherung und der Arbeitsförderung verpflichten sich deshalb gemäß § 81 SGB VIII und § 18 SGB II sowie §§ 9(3) und 9a SGB III zur Kooperation im „Arbeitsbündnis Jugend und Beruf“ unter der Bezeichnung „Jugendberufsagentur“. Diese Kooperationsvereinbarung ergänzt die zwischen der AA Aachen-Düren und dem JC StädteRegion bestehende „Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung der Ausbildungsvermittlung ausbildungssuchender erwerbsfähiger hilfebedürftiger Jugendlicher" sowie die zwischen dem JC StädteRegion und den Jugendämtern bestehende Vereinbarung vom Xxxx 2010. Die Leistungen ökonomischenach dem SGB II, ökologische (u. a. Umweltschutzdem SGB III und dem SGB VIII sollen nicht neben- einander, Energieeffizienz) sondern in enger Abstimmung des JC StädteRegion, der AA Aachen-Düren und der Jugendämter angeboten werden. Erhält ein junger Mensch Leistungen nach verschiedenen Sozialgesetzbüchern, erfolgen eine enge Zusammenarbeit und ein ständiger Austausch zwischen den Beteiligten. Ziel ist, den Einstieg in Ausbildung und Studium für diese Personen zu erleichtern, indem die Angebote des SGB II, des SGB III und des SGB VIII gebündelt und in den Prozess des Übergangs sinnvoll eingebracht werden. Beratungsfachkräfte der AA Aachen-Düren, die Integrationsfachkräfte und Fallmanager des JC StädteRegion sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer bedarfsorientiert Mitarbeiter der Jugendämter sind für die Leistungserbringung an • jungen Menschen erreichbar und stimmen individuell und auf die Einhaltung Person bezogen passgenaue Lösungen ab, um den Übergang von der Menschenrechte nach Maßgabe Schule in Ausbildung, Beruf und Studium zu unterstützen. Insbesondere stehen folgende Effekte im Fokus: Kein junger Mensch geht auf dem Weg in die berufliche Ausbildung oder Studium zwischen den Institutionen verloren. Präventive Ansätze des gemeinsamen Handelns vermeiden Nachsorge. Die Bündelung der Resolution Kräfte führt zu Synergieeffekten und ermöglicht mit identischem Personaleinsatz eine zielgerichtete Unterstützung. Ein Institutionen übergreifender Informationsaustausch sichert ein bedarfsgerechtes und passgenaues Maßnahme-Portfolio zur Unterstützung der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10jungen Menschen. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- Erforderliche Förderungen können zeit- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1bedarfsgerecht realisiert werden.
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Samples: www.staedteregion-aachen.de
Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX Die Hochschule mit ihren Studienbereichen Maschinenbau sowie Informationstechnologie und Elektrotechnik gestalten das Land bei seinen struktur- duale (ausbildungs- und wirtschaftspolitischen Aufgabenberufsbegleitende) Studium „Mechatronik“ in enger Kooperation mit dem Partnerunternehmen zum Nutzen aller Beteiligten: Den Auszubildenden/Studierenden, dem Partnerunternehmen und der Hochschule. Sie agiert dabei Die Studierenden sollen im öffentlichen Auftragersten, wettbewerbsneutral zweieinhalb Jahre dauernden, Abschnitt (Berufsausbildung und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“Grundstudium) einen von den Industrie- und Handelskammern (IHKn) anerkannten Ausbildungsberuf erlernen. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden zweiten, eineinhalb Jahre dauernden Abschnitt (Hauptstudium und Praxistätigkeit), soll der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere FördermittlerAbschluss Bachelor of Engineering bei gleichzeitiger, ingenieurmäßiger Tätigkeit im Partnerunternehmen erworben werden. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot Hochschule übernimmt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des gesamten, 4 Jahre (8 Semester) dauernden, Studienprogramms gemäß KIS-Prüfungsordnung in der jeweils geltenden Fassung. Das Partnerunternehmen übernimmt im Verhältnis zu anderen Kreditinstitutenersten Abschnitt - Dauer: zweieinhalb Jahre (5 Semester) - die Verantwortung für die ordnungsgemäße Berufsausbildung und sorgt mit einem entsprechend angepassten Ausbildungsvertrag dafür, dass die Studierenden ihren Studienverpflichtungen an zwei Tagen pro Woche nachkommen können. Ihre Zusammenarbeit Die Hochschule und das Partnerunternehmen sprechen mit den genossenschaftlichen zuständigen Berufsschulen und privaten Banken sowie IHKn die notwendigen terminlichen und inhaltlichen Anforderungen ab, so dass die Studierenden den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahrenersten Abschnitt mit der Facharbeiterprüfung erfolgreich abschließen können. Das Geschäft Partnerunternehmen sorgt im zweiten Abschnitt – Dauer: eineinhalb Jahre (3 Semester) - dafür, dass die Studierenden die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums besuchen und das Studienprogramm zügig studieren können und dabei gleichzeitig durch eine ingenieurmäßige Tätigkeit den notwendigen Praxisbezug erfahren. Die relevanten Gruppen - Hochschule, Partnerunternehmen, IHK und Berufsschule - bilden einen Beirat (KIS-Beirat). Bei dessen personeller Zusammensetzung sind alle Interessen ausgleichend zu berücksichtigen. Ziel und Zweck des KIS-Beirates ist die Abstimmung untereinander bezüglich der XXX.XXXX fokussiert Details im Studien- und Ausbildungsprogramm gemäß § 1. Der KIS-Beirat hat eine beratende Funktion bei der Sicherung der Qualität der Ausbildung und der konzeptionellen und fachlichen Weiterentwicklung des KIS-Studienganges. Näheres regelt die Beiratsordnung in der jeweils geltenden Fassung. Die Zugangsvoraussetzungen zum KIS-Studium richten sich nach den geltenden hochschulrechtlichen Bestimmungen. Insbesondere ist die Allgemeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife bei der Bewerbung nachzuweisen. Zusätzlich müssen die Bewerberinnen/Bewerber einen speziellen Ausbildungsvertrag mit dem Partnerunternehmen abschließen, der einen besonderen Zusatz im Sinne des § 1 beinhaltet (Freistellung für das Studium). Es können auch Studierende aufgenommen werden, die bereits eine Berufsausbildung in einem für das Studium geeigneten Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen haben. Die Voraussetzungen gemäß Abs. 1 und 2 gelten entsprechend. Für das KIS-Studium kommen folgende Ausbildungsberufe in Betracht: Mechatroniker, Industriemechaniker Weitere Ausbildungsberufe aus dem Metallbereich, nach Prüfung Über die konkrete Auswahl der Ausbildungsberufe sowie die Anzahl und die Verteilung der Studien- und Ausbildungsplätze berät der KIS - Beirat für jeden KIS-Jahrgang. Es werden entsprechende Absprachen zwischen den Partnerunternehmen, der Hochschule und den Berufsschulen getroffen und rechtzeitig zum Ausbildungs- und Studienbeginn festgelegt. Sowohl die Berufsausbildung als auch das KIS-Studium beginnen einmal im Jahr zum 1. September bzw. zum Wintersemester. Das Grundstudium und die Berufsausbildung sind von den Kooperationspartnern so zu gestalten, dass die Prüfungsanforderungen der Industrie- und Handelskammern für den jeweiligen Ausbildungsberuf in einer verkürzten Lehrzeit von zweieinhalb Jahren erfüllt werden können. Die praktische Berufsausbildung obliegt dem Partnerunternehmen gemäß den jeweils gültigen Ausbildungsplänen. Die theoretischen Inhalte werden von Hochschule, Berufsschule und dem Partnerunternehmen vermittelt. Grundlage für die Inhalte und Zuständigkeiten der zu vermittelnden Berufsschulinhalte ist das von den Kooperationspartnern mit den Berufsschulen abgestimmte Curriculum, das im Wesentlichen auf den Kanon der FörderbereicheAnforderungen und Richtlinien für den Ausbildungsberuf des Mechatronikers basiert. Auf die KIS-Studierenden, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRWeinen anderen Ausbildungsberuf gewählt haben, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet wird im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomischeMöglichkeiten des Unterrichtes eingegangen. KIS-Studierende, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung keine Berufsschulpflicht besteht, erhalten die Gelegenheit, an • dem angebotenen Berufsschulunterricht teilzunehmen, der sie auf die Einhaltung Anforderungen der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, InsiderIHK-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Prüfung vorbereitet.
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Samples: www.hs-rm.de
Präambel. Als Förderbank Der DFL e.V. erkennt an, dass der DFB mit seiner A−Nationalmannschaft Marketingaktivitäten zur teilweisen Refinanzierung der durch die Satzung des DFB vorgegebenen Aufgaben durchführen darf. Dabei vergibt der DFB auch Nutzungsrechte an den vermögenswerten Bestandteilen der Persönlichkeitsrechte und an anderen Rechten der A−Nationalspieler an seine Partner. Der DFL e.V. stellt gem. § 5 Abs. 1 des Grundlagenvertrags sicher, dass die abzustellenden Spieler seiner Vereine und Kapitalgesellschaften („Clubs“) die Verwertung ihrer Persönlichkeitsrechte und anderer Rechte als Nationalspieler dem DFB übertragen. Um einen sachgerechten Schutz vor einer Verwässerung des Werbeeffekts sicherzustellen, ist es erforderlich, die Marketingaktivitäten des DFB einerseits und die Marketingaktivitäten der Clubs andererseits hinreichend voneinander abzugrenzen, so dass es zu keiner Verwechslung aus Sicht des Verkehrs kommt und sowohl die Angebote des DFL e.V. / der Clubs als auch des DFB für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX Partner weiterhin attraktiv bleiben. Zu diesem Zweck stellt der DFB bei allen Marketingaktivitäten (analog und digital) mit seinen Partnern sicher, dass bei der Produktion und Nutzung des Marketing−Contents der Mannschaftscharakter gewahrt bleibt. Zudem ist DFL e.V. und DFB bewusst, dass es für die Clubs und den DFB Zeiträume gibt, in denen der Aktivierung der eigenen Marketing−Partner besondere Bedeutung zukommt. Um diesen Verwässerungsschutz sicherzustellen, vereinbaren die Parteien die nachfolgenden Leitlinien. • Der DFB wird das Land bei seinen struktur- Recht zur Produktion und wirtschaftspolitischen AufgabenNutzung von Marketing−Content mit Spielern der A−Nationalmannschaft bis zu vier DFB−Partnern gleichzeitig für sog. Sie agiert dabei „partnerindividuelle Kampagnen“ einräumen. Unter partnerindividuellen Kampagnen sind Umsetzungen mit Spielern der A−Nationalmannschaft zu verstehen, die - auf externen Plattformen ausgespielt werden, - Bewegtbild mit Nationalspielern in ihrer Funktion als Nationalspieler enthalten sowie - exklusiven, partnerindividuellen Content, d.h. durch oder im öffentlichen AuftragAuftrag des Partners produziertes Material enthalten. Aktuelle Beispiele bilden die Kampagnen von Mercedes−Benz, wettbewerbsneutral adidas, Bitburger, Commerzbank. • Der DFB hat das Recht, darüber hinaus einem fünften Partner diese Rechte einzuräumen. Hinsichtlich der Einräumung von vermögenswerten Bestandteilen der Persönlichkeitsrechte und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte von anderen Rechten der A−Nationalspieler in diesen partnerindividuellen Kampagnen an den fünften Partner hat der DFL e.V. ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten BeratungWiderspruchsrecht, sofern sachliche Gründe dieser Rechteeinräumung entgegenstehen. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz • Bei der Produktion und Nutzung von Marketing−Content mit den Spielern der A−National− mannschaft ist stets der mannschaftliche Charakter zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlergewährleisten. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft Mannschaft (der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von HypothekenpfandbriefenMannschaftscharakter) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen besteht in der Land- Regel aus mind. 11 Spielern, wobei max. 3 Spieler pro Club eingebunden werden dürfen, diesbezüglich gelten folgende Ausnahmen: o Bei 3−5 Spielern: max. 1 Spieler pro Club; wenn Torwart und Forstwirtschaft Spielführer aus einem Club sind, beide Spieler; jedoch kein Spieler, bei denen der Anteilseigner (mind. 5 %) und/oder der Ausrüster des Clubs des Spielers Wettbewerber des die Rechte nutzenden DFB−Partners ist, wobei dies nicht für den Torwart oder den Spielführer gilt, von denen auch in diesem Fall jeweils einer (max. 1 Spieler pro Club) eingebunden werden kann, soweit der Club dem zustimmt. o Bei 6−7 Spielern: max. 2 Spieler pro Club; jedoch max. nur 1 Spieler pro Club, bei denen der Anteilseigner (mind. 5 %) und/oder der Ausrüster des Clubs des Spielers Wettbewerber des die Rechte nutzenden DFB−Partners ist, wobei dies nicht für den Torwart und im ländlichen Raumden Spielführer gilt, die auch in diesem Fall beide (max. 2 Spieler pro Club) eingebunden werden können, soweit der Club dem zustimmt. • Umweltschutz-Ausgenommen hiervon sind Spieler mit Einzelvereinbarungen mit DFB−Partnern und Spieler, Technologie- und Innovationsmaßnahmendie nicht in der Bundesliga spielen. • Die Mehrfachnutzung von gleichen Einzelspielern in exponierter Stellung in unterschiedlichen Key Visuals der Partner wird nicht erfolgen. Der Mannschaftscharakter wird zudem herausgestellt, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium indem es bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet Bewegtbildcontent im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und von Kampagnen (z.B. Spots) grundsätzlich eine Sequenz unter Beteiligung der Mannschaft geben muss, möglichst bevor eine kleinere Gruppe von Nationalspielern gezeigt wird. • Zudem bleiben in Bewegtbildspots Sequenzen, in denen kurzzeitig weniger als 11 Spieler im Bild zu sehen sind, möglich. Es ist jedoch keine exponierte Stellung von Einzelspielern gestattet. • Dem DFL e.V. steht ein Widerspruchsrecht zu, wenn dadurch berechtigte Clubinteressen verletzt werden, weil diese Leitlinien nicht beachtet werden. • Die Nutzung des offiziellen Mannschaftsfotos (auch als Collage möglich) steht den DFB− Partnern uneingeschränkt zur Verfügung. • Die Produktion des Marketing−Contents einschließlich der partnerindividuellen Kampagnen mit der A−Nationalmannschaft erfolgt ausschließlich innerhalb der FIFA/UEFA− Abstellungsperioden. • Innerhalb der FIFA/UEFA−Abstellungsperioden werden keine Marketingaktivitäten bzw. −produktionen der Clubs mit den von den Clubs abgestellten Spielern durchgeführt. • Marketing−Tage des DFB für die A−Nationalmannschaft außerhalb der FIFA/UEFA− Abstellungsperioden finden nicht statt. • Der DFB berücksichtigt bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale Aktivierung der DFB−Partnerschaften die besondere Bedeutung des Saisonabschlusses im Monat Mai und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer des Saisonauftakts im Monat August für die Leistungserbringung an • die Einhaltung Clubs zur Aktivierung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1eigenen Partnerschaften.
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Samples: media.dfl.de
Präambel. Als Förderbank Die Festlegungen der Bundesnetzagentur zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten zur Abwick- lung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität (GPKE, Az.: BK6-06-009) und einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas (GeLi Gas, Az.: BK7-06-067) hat verbindliche Vorgaben für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgabenalle Netzbetreiber geschaffen. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder Danach sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten der Zusammenarbeit des Netzbetreibers mit anderen Marktpartnern, namentlich der Anbahnung und auch Abwicklung der Netznutzung bei der Vergabe Belieferung von Leistungen ökonomischeLetztverbrauchern mit Strom und Gas, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale einheitliche Geschäftsprozesse und ethische AspekteDatenformate anzuwenden. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achtenNach den Regelungen der Ziffer 5 GPKE/Ziffer 3 GeLi Gas kann der Datenaustausch im Rahmen der Anwendung der Geschäftsprozesse nach Ziffer 1 GPKE/GeLi Gas für eine mit dem Netzbetreiber assoziierte Vertriebsorga- nisation von den Ziffern 2 GPKE/GeLi Gas und 3 GPKE abweichen. Voraussetzung hierfür ist, dass entsprechen- de Vereinbarungen allen Dritten zur Abwicklung der Geschäftsprozesse nach Ziffer 1 GPKE/GeLi Gas unter Verwendung des in Ziffer 2 GPKE/GeLi Gas abweichenden Datenformates oder der in Ziffer 3 GPKE genannten Datentypen auf Anfrage ebenfalls angeboten werden. Der Dienstleister (Shared Service - Bereich) hat be- schlossen, auch künftig bei der Abwicklung der Geschäftsprozesse mit dem mit ihm assoziierten Vertrieb an der historisch gewachsenen Anwendung zunächst festzuhalten. Aus diesem Grund bietet der Dienstleister ge- mäß Ziffer 5 GPKE/3 GeLi Gas sämtlichen Lieferanten (Vertrieben), die in seinem Netzgebiet Kunden mit Strom und/oder Gas beliefern, aufgrund freiwilliger bilateraler Vereinbarung die vollständige Gleichbehandlung mit dem assoziierten Vertrieb an. Ein entsprechender Hinweis ist auf der Internetseite der EEW veröffentlicht. Hiervon verspricht sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik DeutschlandDienstleister, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990nicht nur den behördlichen Vorgaben vollumfänglich gerecht zu wer- den, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht sondern bezweckt auch eine Effizienzsteigerung in Bezug auf Korruptiondie gesamte leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit. Von dieser Möglichkeit möchte der Lieferant (Vertrieb) Gebrauch machen, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1deshalb wird zwischen den Parteien Nachfolgendes vereinbart.
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Samples: Vereinbarung Der Umsetzung
Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken Gesellschafter der Flughafen GmbH Kassel sind die Kunden Stadt Kassel, der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken Landkreis Kassel und andere Fördermittlerdie Gemeinde Calden mit Geschäftsanteilen von jeweils 333.000,00 DM. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit Industrie- und Handelskammer Kassel - nachstehend IHK genannt - wird in einem heute abzuschließenden Vertrag die stille Beteiligung der Burg Calenberg Beteiligungs- gesellschaft GmbH an der Flughafen GmbH übernehmen und nach einer Kapitaler- höhung in der GmbH dieser als weiterer Gesellschafter mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahreneinem Geschäftsanteil von 999.000,00 DM beitreten. Das Geschäft Land Hessen wird zunächst kein Gesellschafter der XXX.XXXX fokussiert Flughafen GmbH. Es beteiligt sich auf den Kanon aber an der FörderbereicheFörderung des Regionalflughafens Kassel-Calden, den mit dem Ziel, die Verständigung II definiertGesellschafterstruktur neu zu ordnen und die jetzige Einrichtung weiterzuentwickeln. Wettbewerbsgeschäft (wie Die Vertragsparteien sind der gemeinsamen Auffassung, daß mit einem Regionalflug- hafen Kassel-Calden eine Infrastruktur für erfolgreiches Wachstum bereitgestellt werden kann, die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschlandentscheidend dazu beitragen wird, • die Beachtung Zukunftspotentiale Nordhessens optimal zu erschließen; • für bestehende Unternehmen einen Anreiz zu schaffen, in der Region aktiv zu bleiben und damit bestehende Arbeitsplätze zu sichern und zusätzlich zu schaffen; • neue Unternehmen zu bewegen, sich für einen Standort Nordhessen zu entscheiden und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die Vertragspartner sehen in dem Ausbau des Verbots Flugplatzes Kassel-Calden eine heraus- ragende Aufgabe für die Region, die ihr die Chance gibt, alle Infrastruktureinrichtungen für erfolgreiches Wirtschaftswachstum vorzuhalten. Die kommunalen Gesellschafter wollen die "Chance Kassel-Calden" wahren und haben sich deshalb für eine Investition in die Mobilitätsinfrastruktur entschieden. Die IHK sieht darin ihre Verpflichtung und originäre Aufgabe, mit der Beteiligung einen Anschubimpuls für die nordhessische Wirtschaft bei dieser wichtigen Mobilitäts- investition zu geben. Die Beteiligung der IHK an der Flughafengesellschaft soll insbe- sondere gewährleisten, daß die Interessen der regionalen Wirtschaft künftig unmittelbar in die Entwicklung des Flughafens eingebracht werden und weitere privatrechtliche Partner für die Flughafen GmbH gewonnen werden können. Das Land Hessen fördert diese Strukturmaßnahme mit Mitteln aus der "Zukunfts- offensive Hessen" mit einem Betrag von Kinder- insgesamt 70.000.000,00 DM (in Worten: siebzig Millionen Deutsche Mark). Das Land anerkennt in diesem Zusammenhang die Entscheidungsautonomie, die poli- tische Souveränität und Zwangsarbeit nach Verantwortung der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus kommunalen Gesellschafter der Flughafen GmbH Kassel und die Gesamtinteressenvertretung der gewerblichen Wirtschaft gem. § 1 IHK-Gesetz durch die IHK. Das Land und die kommunalen Gesellschafter begrüßen und anerkennen ausdrücklich die Beteiligung der nordhessischen Wirtschaft an dem Jahre 1989/1990weiteren Ausbau des Flugplatzes Kassel-Calden und die Bereitschaft der nordhessischen Landkreise Werra-Meißner, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- KernarbeitsnormenHersfeld-Rotenburg, • Schwalm-Eder und Waldeck-Frankenberg, in eine Beratung darüber eintreten zu wollen, ob und in welchem Umfang sie unmittelbar oder mittelbar über die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • Fördergesellschaft Nordhessen GmbH die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Flughafen GmbH Kassel als Gesell- schafter aktiv stärken können.
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Samples: www.landkreiskassel.de
Präambel. Als Förderbank Dieser Staatsvertrag der Länder enthält grund- legende Regelungen für Nordrheindie Veranstaltung und das Angebot, die Verbreitung und die Zugäng- lichmachung von Rundfunk und Telemedien in Deutschland. Er trägt der europäischen und technischen Entwicklung der Medien Rech- nung. Öffentlich-Westfalen unterstützt rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk sind der freien individuellen und öf- fentlichen Meinungsbildung sowie der Mei- nungsvielfalt verpflichtet. Beide Säulen des dualen Rundfunksystems müssen in der Lage sein, den Anforderungen des nationalen und des internationalen Wettbewerbs zu entspre- chen. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind Bestand und Entwicklung zu gewährleisten. Dazu gehört seine Teilhabe an allen neuen technischen Möglichkeiten in der Herstellung und zur Verbreitung sowie die XXX.XXXX Möglichkeit der Veranstaltung neuer Angebotsformen und Nut- zung neuer Verbreitungswege. Seine finanziel- len Grundlagen einschließlich des dazugehöri- gen Finanzausgleichs sind zu erhalten und zu sichern. Den privaten Veranstaltern werden Ausbau und Fortentwicklung eines privaten Rundfunksys- tems, vor allem in technischer und programm- licher Hinsicht, ermöglicht. Dazu sollen ihnen ausreichende Sendekapazitäten zur Verfügung gestellt und angemessene Einnahmequellen er- schlossen werden. Die Vermehrung der Medienangebote (Rund- funk und Telemedien) in Europa durch die Mög- lichkeiten der fortschreitenden Digitalisierung stärkt die Informationsvielfalt und das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei kultu- relle Angebot auch im öffentlichen Auftragdeutschsprachigen Raum. Gleichzeitig bedarf es auch und gerade in einer zunehmend durch das Internet gepräg- ten Medienwelt staatsvertraglicher Leitplan- ken, wettbewerbsneutral die journalistische Standards sichern und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratungkommunikative Chancengleichheit fördern. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“Für die Angebote des dualen Rundfunksystems so- wie der Presse bedarf es hierbei auch Regeln, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“die den Zugang zu Verbreitungswegen und eine diskriminierungsfreie Auffindbarkeit sicher- stellen. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden Dieser Staatsvertrag dient, neben weiteren Re- gelungen und Förderungsvorhaben in Deutsch- land, der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken nachhaltigen Unterstützung neuer europäischer Film- und andere FördermittlerFernsehproduktionen. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen Den Landesmedienanstalten obliegt es, unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung pri- vater Veranstalter und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft Anbieter und der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission besse- ren Durchsetzbarkeit von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Entscheidungen ver- stärkt zusammenzuarbeiten.
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Samples: www.ma-hsh.de
Präambel. Brain Interfaces UG, bzw. der Servicegeber gewährt dem Servicenehmer in der Xxxxxxxxx. 0x, xx 00000 Xxxxxx (Xxxxxxxxxxx) Geschäftssitz. Die Inanspruchnahme von Büro-, Sitzungs-, Lager- oder anderen Räumlichkeiten erfolgt nach Absprache. §1 Die monatliche Gebühr für den Geschäftssitz, inklusive der Annahme sämtlicher Briefpost und Weiterleitung von wöchentlich einer Sammel-Postsendung im Großbrief zu 1,45€ beträgt 39,95€ zzgl. MwSt., also 47,54€ inkl. MwSt. monatlich. (Porto 1x wöchentlich inklusive – weitere Sendungen werden laut gültiger Preisliste der Deutschen Post AG gesondert berechnet, dies gilt insbesondere auch für sämtliche Paketpost) Die Servicegebühren sind monatlich per Überweisung, im Voraus an den Servicegeber zu entrichten. Die vom Servicenehmer in Anspruch genommenen Büro- Sitzungs- und Lagerräumlichkeiten erfolgen nach Absprache und werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Miet- Servicevertrag wird mit einer jährlichen Laufzeit vereinbart, bleibt der Vertrag bis zum letzten Tag der Laufzeit ungekündigt, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr. Der Büro – Service – Mietvertrag beginnt ab dem …………………………… . Dieser Vertrag wird mit einer jährlichen Laufzeit geschlossen. Er verlängert sich hiernach stets automatisch um die weitere Laufzeit von einem Jahr und kann zum Ende jedes Jahres gekündigt werden. Wichtige Gründe können eine außerordentliche und sofortige Vertragsauflösung bewirken. Als Förderbank wichtige Gründe hierfür gelten insbesondere Insolvenz, resp. Liquidation eines Partners und das Vorliegen von strafrechtlich relevanten Vorfällen, durch den Domizilnehmer. Sollte der Servicenehmer mehr als zwei Monate in Zahlungsrückstand geraten, kann der Vertrag vom Servicegeber gekündigt werden, sowie die Beiträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt werden. Der Miet- und Servicegeber verpflichtet sich zur Wahrung der Geschäftsinteressen des Servicenehmers, insbesondere schließt dies Geschäftsgeheimnisse und die Einhaltung aller Datenschutz- und Informationsschutzrichtlinien mit ein. Der Miet- Servicegeber kann stellvertretend für Nordrhein-Westfalen unterstützt den Servicenehmer die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen AufgabenPost entgegen nehmen. Dem Servicenehmer wird eine zeitlich uneingeschränkte Vollmacht für die Abholung von Postsendungen ausgestellt. Die Mitarbeiter des Servicegebers sind nur für die Entgegennahme von Post zeichnungsberechtigt. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und können somit für Einsprachen oder andere FördermittlerReaktionen namens des Servicenehmers keine Verantwortung übernehmen. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis Organe vom Servicenehmer sind selber verantwortlich, dass Fristen aller Art eingehalten werden. Bei Abwesenheit der üblichen Empfänger von Postsendungen beim Servicenehmer ist dem Servicegeber rechtzeitig eine handlungsfähige Stellvertretung bekannt zu anderen Kreditinstitutengeben. Ihre Zusammenarbeit mit Die durch den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie Servicegeber entgegengenommene Post wird gemäß den Sparkassen folgt Instruktionen des Servicenehmers verarbeitet. Eine Gewährleistung – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch Fehlern oder bei Verzögerungen bei der Vergabe Weiterleitung von Leistungen ökonomischePost oder Nachrichten oder bei der Zustellung von Unterlagen, ökologische wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte der Miet- und Servicenehmer einer Firma mit Handelsregistereintragung entsprechen ist dem Vertrag zukünftig (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRKRegistereintragung) aus ein HR-Auszug des Miet- und Servicenehmers beizubringen und beim Servicegeber zu hinterlegen. §7 Falls eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages gleichwohl bestehen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültigen Bestimmungen durch eine Angemessene zu ersetzen, die dem Jahre 1989/1990gewollten und/oder wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. §8 Es gilt das deutsche Recht. Eventuelle Streitigkeiten sollen möglichst einvernehmlich geklärt werden. Sollte dies nicht gelingen, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormengilt der jeweils gesetzliche Gerichtsstand. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. …………………………………, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1…………………………….. …………………………………………………………. ……………………………………………………………..
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Samples: virtualofficeberlin24.de
Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt Starkregenereignisse erfordern immer wieder wegen Gefahr in Verzug die XXX.XXXX das Land kurzfristige Räumung von Retentionsbecken bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen AufgabenWildbächen. Sie agiert dabei Ebenso sind Räumungsarbeiten im öffentlichen AuftragZusammenhang mit der Erhaltung der Funktionstüchtigkeit von Wildbachsperren notwendig. Räumungsarbeiten werden aber auch als Folge von Überschwemmungen notwendig sowie nach Muren- und Lawinenabgängen. Dazu ist es erforderlich, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratunggeeignete Ablagerungs- bzw. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot Verwertungsflächen im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenNahbereich der Anfallsorte festzulegen, für die bereits im Vorhinein die verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zulässige Inanspruchnahme der Ablagerungs- bzw. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung Verwertungsflächen vorliegen sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgtzivilrechtliche Zustimmung des Grundeigentümers gegeben ist. Zur Erfüllung ihres Auftrags Ziel dieser Vereinbarung ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung Regelung der mittelständischen Struktur Rechtsbeziehung zwischen Grundstückseigentümern einerseits sowie der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht Gemeinde/Genossenschaft andererseits in Bezug auf Korruptiondie im hohen öffentlichen Interesse gelegene zur Verfügungsstellung von Grundflächen zwecks Materialablagerung und Verwertung dieser Grundflächen in Katastrophenfällen, Bestechunginsbesondere im Zuge von Hochwasserereignissen, BetrugMuren- und Lawinenaufräumungen sowie Wildbachsperrenräumungen. Folgender Grundbuchstand liegt vor: Grundbuchsstand: Auszug Grundbuch Der Dienstbarkeitsgeber räumt dem Dienstbarkeitsnehmer das Recht ein auf die Dauer der in Punkt VII. vereinbarten Laufzeit Räumungsmaterial wie in der Präambel dargestellt, Bilanzfälschungsofern dieses die Bodenaushubqualität lt. Fußnote 1 aufweist, Wettbewerbsverstößeauf GN KG auf einer Fläche im Ausmaß von max. ………. m² und einer Höhe bis…….m. dauerhafte abzulagern und zwar mit dem Ziel, Geldwäscheeine land- oder forstwirtschaftlich nutzbare Fläche herzustellen. Die Zufahrt erfolgt über… (Bezeichnung der Abzweigung von der Gemeinde/Landes/Bundesstraße). Die genauere Lage der Ablagerungs- bzw. Verwertungsfläche sowie der Zufahrt ist aus beiliegendem Lageplan zu entnehmen, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1welcher einen Bestandteil dieses Vertrages bildet. Der Dienstbarkeitsnehmer nimmt diese Rechtseinräumung hiermit an.
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Samples: www.salzburg.gv.at
Präambel. Als Förderbank für NordrheinDie FMS-Westfalen unterstützt SG möchte Elektrikerleistungen des Auftragnehmers in Anspruch nehmen, die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- der Instandsetzung und wirtschaftspolitischen AufgabenInstandhaltung des Standortes Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxxxxxx dienen. Sie agiert dabei Dies vorausgeschickt, schließen die FMS-SG und der Auftragnehmer (im öffentlichen AuftragFolgenden gemeinsam: „Vertragsparteien") den vorliegenden Vertrag. Die FMS-SG hat den vorliegenden Auftrag im Wege eines nationalen Vergabeverfahrens (Bekanntmachung vom xx.xx.xxxx, wettbewerbsneutral xxx.xxxx.xx und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – xxx.xxx-xx.xx) und aufgrund der in diesem Vergabeverfahren vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten BeratungAuftragnehmer abgegebenen Erklärungen bzw. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“eingereichten Darlegungen und Nachweise mit Zuschlagserteilung vom xx.xx.xxxx für den Bereich Sourcing am Standort Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“00000 Xxxxxxxxxxxxxxxx an den Auftragnehmer vergeben. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken Gegenstand des vorliegenden Vertrags sind die Kunden Grundlagen der XXX.XXXX Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien sowie die im Einzelnen durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen. Zu den von dem Auftragnehmer geschuldeten Leistungen gehören insbesondere • Arbeiten, die nach Art und Umfang für einen technisch und unter Arbeitsschutzgesichtspunkten sicheren, funktionstüchtigen sowie wirtschaftlichen Betrieb der elektrischen Anlagen nach Maßgabe des jeweiligen Stands der Technik in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittleran den Räumen des Auftraggebers erforderlich sind, z.B. dem Verlegen von Kabel und Anschlüssen, Versetzen von Bodentanks, Arbeiten an den USV-Anlagen etc. • Instandhaltungs- und Instandsetzungsleistungen, wie das Beseitigen von Störungen und Mängeln, die Beschaffung aller erforderlichen Ersatzteile nach Absprache mit der Fachabteilung sowie das Erneuern oder Ausbessern schadhafter Anlageteile. • Durchführung gesetzlich vorgeschriebener sicherheitstechnischer Prüfungen (BGV Prüfung ortsbeweglicher und ortsfester Betriebsmittel und Anlagen), Unterstützung und Vorbereitung bei Bescheinigungen auf Basis öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (Bauordnung, Arbeitsstättenverordnung, Unfallverhütungsvorschriften etc.), sowie Beratung bei der Einhaltung allgemein anerkannter Regeln der Technik (DIN, VDE, BGV etc.). Sämtliche Leistungen müssen dabei durch entsprechend sachkundiges Personal des Auftragnehmers durchgeführt werden. • Der Auftragnehmer muss die Leistungen nach Auftragserteilung innerhalb einer angemessenen Frist, in eilbedürftigen Fällen sogar unverzüglich, erbringen. Die XXX.XXXX beachtet Geschäftszeiten der FMS-SG sind dabei strikt das Diskriminierungsverbot von Montag bis Xxxxxxx, 08:00 – 18:00 Uhr. • Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl von Material die wirtschaftlich sinnvollste Alternative zu wählen und die vorherige Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Der Auftraggeber behält sich vor ggf. geeignete Nachweise für die Wirtschaftlichkeit vom Auftragnehmer im Verhältnis Hinblick auf die Beschaffung des Materials einzufordern. Die durch den Auftragnehmer während der Laufzeit des Vertrags zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert erbringenden Leistungen ergeben sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und ferner im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen zum nationalen Vergabeverfahren (Bekanntmachung vom xx.xx.xxxx xxx.xxxx.xx und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller xxx.xxx-xx.xx). Die Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage B) ist Vertragsbestandteil und wissenschaftlicher Artist diesem Vertrag als Anlage I beigefügt. Nachhaltigkeit ist für Der Auftragnehmer wird auf eigene Kosten und ohne gesonderte Vergütung durch die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen EntscheidungenFMS-SG eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit unterhalten. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei Auf Verlangen der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung FMS-SG hat der Menschenrechte Auftragnehmer der FMS-SG den nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1diesem Vertrag geschuldeten Versicherungsschutz nachzuweisen.
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Samples: www.fms-wm.de
Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei Kapilendo AG betreibt im öffentlichen AuftragInternet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlending-Plattform (im Folgenden „Plattform“). Der Anleger ist registrierter Kunde von Kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“), wettbewerbsneutral und setzt die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kreditprojektes vor, kommt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz Kreditprojekt zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere FördermittlerStande. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot Partnerbank von Kapilendo AG (im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenFolgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Ihre Zusammenarbeit mit Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den genossenschaftlichen Kredit, indem sie die Kreditforderung aus dem Unternehmenskreditvertrag zum Nennwert an Kapilendo Funding verkauft und privaten Banken abtritt, die ihrerseits jeweils Teilforderungen an die von der Kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskreditvertrag und der Forderungskauf- und Abtretungsvertrag zwischen Partnerbank und Kapilendo Funding (im Folgenden “Forderungskauf- und Abtretungsvertrag”) stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das auf dem Deckblatt genannte Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Gestaltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag durch Kapilendo Funding an den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem HausbankenverfahrenAnleger. Das Geschäft Der Verkauf und die Abtretung der XXX.XXXX fokussiert sich zukünftigen (Teil-) Kreditforderungen kommen durch Vermittlung der Kapilendo AG zustande. Kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß § 1 Abs. 3 VermAnlG. Der Anleger wird auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Neuemission von HypothekenpfandbriefenInformationen gemäß §§ 12, 12a, 13 und 17 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) wurde schon von und, bei Kreditprojekten größer 100.000 EUR, auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren Kapilendo Funding, Kapilendo AG und der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Anleger was folgt:
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Samples: Vertrag Über Den Verkauf Und Die Abtretung Einer Zukünftigen Kreditforderung Sowie Deren Verwaltung
Präambel. Als Förderbank Die Hochschule Emden/Leer fördert und betreut Promotionen von nicht-promovierten Hochschulangehörigen und Absolventen mit dem Ziel, ihr wissenschaftliches Renommee zu stärken und bessere Entwicklungsmöglichkeiten für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- eigenes Personal zu schaffen. Dazu gibt sie sich folgende Ordnung: Die Hochschule schließt Kooperationsverträge mit in- und wirtschaftspolitischen Aufgabenausländischen Universitäten ab. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftragbeteiligt sich nach der Maßgabe dieser Kooperationsverträge an Promotionskollegs, wettbewerbsneutral und setzt um die Promotion geeigneter Absolventen oder wissenschaftlicher Mitarbeiter zu unterstützen. Zur Erstellung der Dissertation für das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte an der Hochschule beschäftigte Personal wird auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung mit der Hochschulleitung die Nutzung von Hochschuleinrichtungen ermöglicht. Nachwuchswissenschaftlern, die nicht der Hochschule angehören, kann ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratungsolches Nutzungsrecht durch den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit der entsendenden Institution eingeräumt werden. Ihre drei Förderfelder Fachbereiche richten gemäß ihren Möglichkeiten Nachwuchswissenschaftlern Arbeitsplätze ein, ein Anspruch besteht nicht. Doktoranden sind „Wirtschaft“i.d.R. an der Universität, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“an der ihre Promotion eingereicht wird, immatrikuliert. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden Eine Förderung dieses Personenkreises richtet sich nach den Möglichkeiten der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlerjeweiligen Hochschule. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt Hochschule Emden/Xxxx vergibt weder eigenfinanzierte Stipendien noch schließt sie aus dem Haushalt finanzierte Arbeitsverträge für Personen ab, deren überwiegende Leistung darin besteht, an dem Promotionsprojekt zu arbeiten. Beschäftigte der Hochschule können personalentwicklerisch durch den Abschluss spezieller Vereinbarungen individuell gefördert werden. Eine finanzielle Förderung von Dissertationsprojekten kann erfolgen, indem der/die betreuende Professor/in der Hochschule Emden/Xxxx einen entsprechenden Antrag an den Forschungsfonds stellt. Die Vergaberichtlinien des Forschungsfonds finden Anwendung. Bei einer Mitwirkung in einem Promotionsverfahren kann eine Anrechnung auf das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenLehrdeputat des/r betreuenden Professors/in erfolgen. Ihre Zusammenarbeit Dabei wird die nachweisbare Mitwirkung als Gutachter/in oder Betreuer/in mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – 1 SWS in dem HausbankenverfahrenSemester angerechnet, in dem das Promotionsverfahren erfolgreich abgeschlossen wird. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, Insgesamt sind pro Semester nicht mehr verfolgtals 2 SWS hierfür anrechenbar. Zur Erfüllung ihres Auftrags Anrechnung ist die XXX.XXXX Genehmigung des Fachbereichsrats erforderlich. Die Mitarbeit in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug einem Promotionskolleg kann nicht auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1das Lehrdeputat angerechnet werden.
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Samples: www.hs-emden-leer.de
Präambel. Als Förderbank Mit der vorliegenden Vereinbarung verpflichten sich die Parteien, die kooperative Betreuung des Promotionsvorhabens von [Name des Doktoranden], nachstehend bezeichnet als Doktorand/in, zu übernehmen. Mit ihrem/seinem nachgewiesenen Studienniveau erfüllt der/die Doktorand/in die Voraussetzung, ein Promotionsvorhaben zu beginnen. Die [Abkürzung der Universität], [Name der Fakultät etc.] und die TH Köln, [Name der Fakultät], bestätigen die Betreuung der kooperativen Promotion für Nordrhein-Westfalen unterstützt das Promotionsvorhaben von [Name des Doktoranden], für folgenden Themenbereich [Titel der Dissertation/ Fachbereich]. Der/die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen AufgabenDoktorand/in verpflichtet sich zur Einhaltung der Promotionsordnung der [Name Universität]. Sie agiert dabei Die kooperative Betreuung des Promotionsvorhabens beginnt am [TT.MM.JJJJ]. Die kooperative Betreuung wird für einen Zeitraum von 3 Jahren vereinbart. Falls notwendig, kann der Zeitraum in Einklang mit der geltenden Promotionsordnung an der [Name Universität] verlängert werden. Die kooperative Betreuung sieht vor, dass der/die Doktorand/in Forschungsaufenthalte an beiden Hochschulen absolviert. Die Länge der jeweiligen Forschungsaufenthalte wird im öffentlichen AuftragVorfeld gemeinsam von allen Parteien entsprechend der Voraussetzungen für das Promotionsvorhaben des Doktoranden abgestimmt (s. Anlage 1). Für die Aufenthalte an der [Abkürzung der Universität] ist der/die Doktorand/in verpflichtet, wettbewerbsneutral anfallende Fahrtkosten sowie Kosten der Unterkunft oder anderweitige Kosten selbst zu übernehmen. Diese werden weder von der [Abkürzung der Universität], noch von der TH Köln übernommen. Unter bestimmten Voraussetzungen, kann ein Antrag auf finanzielle Unterstützung gemäß den Bestimmungen der Hochschulen gestellt werden. Der/die Doktorand/in muss sich zu Beginn der Promotion an beiden Hochschulen registrieren. Promovierenden WMA der TH Köln steht die Immatrikulation an der TH Köln frei. Alle anderen Promovierenden müssen die Einschreibung an der TH Köln vornehmen und setzt den Semesterbeitrag entrichten. Eine Immatrikulation an der der [Abkürzung der Universität] muss gemäß den Bestimmungen der Hochschule und der geltenden Promotionsordung nicht erfolgen/erfolgen/nach XXX Semestern erfolgen [bitte anpassen]. Alle Parteien verpflichten sich, das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten BeratungThema der Dissertation sowie und die Veröffentlichung nach den geltenden lokalen Bestimmungen zu schützen. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“Der/die Doktorand/in ist verpflichtet, „Wohnraum“ sowie „Infrastrukturdie geltenden Vorschriften hinsichtlich der Sozialversicherung und Sozialhilfe in den Ländern der Hochschulen zu beachten, in denen das Promotionsvorhaben ausgeführt wird. Der/Kommunen“die Doktorand/in verpflichtet sich eine Kranken- und Unfallversicherung für die Dauer des Promotionsvorhabens abzuschließen. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind Seitens der Hochschulen wird kein Krankenversicherungsschutz bereitgestellt. An der TH Köln ist der/die Kunden Doktorand/in durch die Immatrikulation bzw. Anstellung und somit durch die Mitgliedschaft der XXX.XXXX Hochschule in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlerder gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt kooperative Betreuung wird von den folgenden Betreuer/innen an der jeweiligen Hochschule übernommen: [Abkürzung der Universität]: TH Köln: Name: Name: Titel: Titel: Fakultät: Fakultät: Adresse: Adresse: Telefonnr.: Telefonnr.: E-Mail: E-Mail: Beide Betreuer/innen verpflichten sich, die umfassende Betreuung und Unterstützung des/der Doktoranden/Doktorandin, sowie die Integration in das Diskriminierungsverbot Forschungsteam und die Forschungsstätte gemeinsam zu übernehmen. Die Dissertation wird schriftlich vorgelegt auf: [Deutsch, Englisch o.ä.] Sie wird vervollständigt durch eine Zusammenfassung auf: [Deutsch, Englisch] Die mündliche Prüfung zu der Dissertation wird abgehalten auf: [Deutsch, Englisch o.ä.] Die Benennung des Prüfungsausschusses muss mit beiden Hochschulen abgestimmt werden. Der Prüfungsausschuss muss aus einer gleichen Anzahl von Professor/innen bzw. Mitarbeiter/innen beider Hochschulen, die als Prüfer/innen berechtigt sind, zusammengesetzt werden. Der Ausschuss muss aus mindestens vier Mitglieder bestehen, von denen zwei als Promotionsbetreuer/innen tätig waren, sofern dies nicht mit den geltenden Bestimmungen an einer der beiden Hochschulen kollidiert. Externe Prüfer, die keiner vertraglichen Beziehung mit den beiden Hochschulen stehen, dürfen ebenfalls im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenPrüfungsausschuss eingesetzt werden. Ihre Zusammenarbeit Die Dissertation soll einmalig verteidigt werden an der [Abkürzung der Universität/TH Köln]. Die Verteidigung der Dissertation soll nach Vereinbarung mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie Promotionsbetreuer/innen an der [Abkürzung der Universität/TH Köln] erfolgen. Die Reisekosten für die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden von der jeweiligen Hochschule, der die Mitglieder angehören, übernommen. Dem Prüfungsausschuss sollte zusätzlich zu der gleichen Anzahl von Vertreter/innen beider Institutionen, auch aus Externen bestehen, darf jedoch nicht mehr als sechs Personen insgesamt umfassen. Dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, der spätestens zum Zeitpunkt der Verteidigung der Dissertation ernannt wird, unterliegt der Pflicht, ein Protokoll über den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – Ablauf der Verteidigung zu verfassen, das von dem HausbankenverfahrenPrüfungsausschuss bestätigt werden muss. Das Geschäft finale Ergebnis der XXX.XXXX fokussiert sich auf Dissertation und der Verteidigung wird von beiden Hochschulen anerkannt. Nach erfolgreicher Verteidigung und der Bestätigung durch den Kanon Prüfungsausschuss, wird dem Doktorand/der FörderbereicheDoktorandin der Doktortitel der [Abkürzung der Universität] verliehen. Auf der Doktorurkunde werden das Fachgebiet, den der Titel der Dissertation sowie Referenzen zur Doktorarbeit, Namen und Funktion des Prüfungskommitees und das Prüfungsdatum verzeichnet. Des Weiteren erhält der/die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von Doktorand/in ein Zertifikat der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] TH Köln über die Allgemeine Erklärung kooperative Betreuung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz Promotion. Jede Änderung der Bundesrepublik Deutschlandoben aufgeführten Regelungen dieser Vereinbarung muss in Absprache aller Parteien schriftlich erfolgen. Falls ein Konflikt zwischen dem/der Doktoranden/Doktorandin und den Promotionsbetreuer/inne/n der kooperativen Promotion entsteht, • die Beachtung des Verbots von Kinder- sind alle Beteiligten verpflichtet, diesen anzusprechen und Zwangsarbeit sich um eine einvernehmliche Einigung zu bemühen, nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990das Dissertationsvorhaben nicht gefährdet wird. Sollte dies nicht gelingen, • bemühlen sich die Beteiligten um die Einbindung eines unparteiischen Dritten, welcher zwischen den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- KernarbeitsnormenParteien vermitteln wird. Unterzeichnet in drei Original-Ausfertigungen: _______________________________ Köln, • ___________________________ Ort, Datum Für die Grundsätze zur Gleichbehandlung [Name Universität]: Für die TH Köln: ________________________________ ________________________________ Der/die Präsident/in Der Vizepräsident der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht [Name Universität] der Technischen Hochschule Köln ________________________________ ________________________________ [Titel Name] [Titel Name] Promotionsbetreuer/in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Promotionsbetreuer/in _________________________________ Xxxxxxxxx/xx
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Samples: Vereinbarung Über Die
Präambel. Als Förderbank Gegenstand dieser Dienstvereinbarung ist die temporäre Telearbeit in der Polizei Hamburg, bei der die Arbeitsleistung für Nordrhein-Westfalen unterstützt einen vereinbarten Zeitraum unter einem Jahr entweder gänzlich von zu Hause aus, oder aber individuell vereinbart von zu Hause und an der Dienststelle erledigt werden kann. Die dauerhafte Einführung der temporären Telearbeit in der Polizei Hamburg stellt einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben dar, um kurzfristig auftretenden Veränderungen der Lebensumstände Rechnung zu tragen. Nicht zuletzt um die XXX.XXXX das Land Attraktivität des Berufsbildes zu steigern und den heutigen individuellen Ansprüchen gerecht zu werden, verdeutlicht diese Entscheidung die Flexibilitäts- und Innovationsfähigkeit der Hamburger Polizei. Gegenstand der Vereinbarung ist die Einführung der temporären Telearbeit in der Behörde für Inneres und Sport -Polizei-. Diese Dienstvereinbarung gilt nicht für die zeitweilige mobile Arbeit, wie beispielsweise auf Dienstreisen, in Bereitschaftszeiten oder bei seinen struktur- Terminen außerhalb der Dienststelle, die in der Regel aus dienstlichen Gründen erfolgt. Die Behörde für Inneres und wirtschaftspolitischen AufgabenSport -Polizei- kann unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsaspekten temporäre Telearbeitsplätze einrichten. Sie agiert dabei Die für die Einführung von temporärer Telearbeit geltenden Rahmenbedingungen, sowie der Kriterienkatalog zur Entscheidungsfindung, welche Art der Aufgabenerledigung und welche Beschäftigten für Telearbeit geeignet sind, ergeben sich im öffentlichen AuftragEinzelnen aus den Anlagen 1 und 2, wettbewerbsneutral die Bestandteil dieser Vereinbarung sind. Dabei sind zusätzlich zu den in der Anlage 3 genannten Regelungen zum Datenschutz und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“Datensicherheit, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz die dienstlichen Anordnungen der PDV 350 (HH) der Polizei Hamburg, insbesondere die Sicherheitsrichtlinie temporäre Telearbeit (Anlage 6), zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlerbeachten. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen temporäre Telearbeit in der Land- Behörde für Inneres und Forstwirtschaft und im ländlichen RaumSport -Polizei- wird so gestaltet, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Artdass sie sowohl den Interessen der Beschäftigten als auch den Interessen der Polizei Hamburg dient. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet Die temporäre Telearbeit wird im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten für alle Laufbahn- und Entgeltgruppen in der Polizei Hamburg angeboten. Sie ist insbesondere ein wichtiger Beitrag für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben und soll den Beschäftigten die Möglichkeit geben, auf freiwilliger Basis unterjährig und kurzfristig auf veränderte Lebenssituationen zu reagieren. Beschäftigte haben keinen Rechtsanspruch auf temporäre Telearbeit. Durch die mit temporärer Telearbeit verbundene örtliche und zeitliche Flexibilität der Arbeitsorganisation soll der temporären Telearbeitskraft die Möglichkeit eingeräumt werden, entweder einen Teil ihrer Geschäftstätigkeiten und wöchentlichen Arbeitszeit nach ihren Bedürfnissen einzuteilen, oder aber auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekteganz vom häuslichen Arbeitsplatz aus den Dienst zu verrichten. Dies berücksichtigend wird auch ist individuell mit dem bzw. der Vorgesetzen und der OE-Leitung abzustimmen. Die Erledigung der dienstlichen Aufgaben außerhalb des Büroarbeitsplatzes bzw. des häuslichen Arbeitsplatzes ist nicht gestattet. Gleichzeitig erhöhen sich damit die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer Chancen für die Leistungserbringung im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsmodernisierung angestrebte flexiblere Organisation der Behörde für Inneres und Sport -Polizei-. Darüber hinaus können durch die Reduzierung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz Fahrtzeiten und -kosten eingespart werden. Voraussetzung für die Durchführung von temporärer Telearbeit ist eine ziel- und ergebnisorientierte Führung durch die Vorgesetzte bzw. den Vorgesetzten. Die dadurch entstehende höhere Eigenverantwortlichkeit sowie das ungestörtere Arbeiten am häuslichen Arbeitsplatz und die bessere Anpassung der Arbeitszeit an • zeitlich eingrenzbare individuelle Bedürfnisse sollen zu einer größeren Produktivität, Flexibilität und Kreativität der temporären Telearbeitskraft führen. Für die Einhaltung Behörde für Inneres und Sport -Polizei- soll die temporäre Telearbeit die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität steigern und familienbedingte Unterbrechungen der Menschenrechte nach Maßgabe Berufstätigkeit der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Beschäftigten reduzieren.
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Samples: www.polizei.hamburg
Präambel. Die Handwerkskammer der Pfalz vertritt in ihrem Zuständigkeitsbezirk rund 18.000 Handwerksbetriebe, die durch Gesetz Mitglied bei ihr sind. Sie hat nach der Handwerksordnung den Auftrag, das wirtschaft- liche und politische Gesamtinteresse ihrer Mitgliedsbetriebe und aller im Handwerk Beschäftigten zur Förderung des Handwerks zu vertreten. Die Interessen der einzelnen Handwerke und ihrer Organisati- onen sind hierbei abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Handwerkskammer Trägerin hoheitlicher Aufgaben. Zu diesen Aufgaben gehören • das Führen der Handwerksrolle • die Regelung und Überwachung der Berufsausbildung nebst Führen der Lehrlingsrolle • die Durchführung und Überwachung des Gesellenprüfungswesens sowie der Fortbildungs- und Umschulungsprüfungen • die organisatorische Durchführung der Meisterprüfungen • die Einrichtung von Vermittlungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerkern und ihren Kunden • die Ausübung der Aufsicht über Innungen und Kreishandwerkerschaften • die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen. Die Pflichtmitgliedschaft der Handwerksbetriebe sichert die Wahrnehmung dieser Aufgaben. Zugleich bietet die Handwerkskammer als moderner Dienstleister Informationen, Bildung und Beratung an. Ihr Leistungsspektrum ist durch hohe Qualität und Praxisnähe gekennzeichnet. Davon können die Mitglieder direkt profitieren. Aus dem gesetzlichen Auftrag und der besonderen rechtlichen Stellung der Handwerkskammer in Ver- bindung mit dem Angebot ergänzender Dienstleistungen und weiterer wirtschaftlicher Tätigkeiten, bei- spielsweise die Vergabe von Aufträgen, ergibt sich für die Mitglieder des Vorstandes, für die Geschäfts- führung sowie für die leitenden Angestellten die Notwendigkeit zur Einhaltung („Compliance“) spezieller Verhaltensregeln, die nachfolgend näher beschrieben werden. Diese Verhaltensregeln sind ergänzend zu den für die Handwerkskammer geltenden Rechtsnormen, Satzung, Geschäftsordnungen, Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen, Bevollmächtigungsre- gelungen sowie QM-Verfahrensanweisungen anzuwenden. Die Compliance-Richtlinie spiegelt das Selbstverständnis und die grundlegenden Werte der Handwerks- xxxxxx wider, um das notwendige Vertrauen für unsere Aufgabenwahrnehmung zu schaffen. Sie agiert dabei kann nicht für alle tätigkeitsbedingten Situationen Handlungsanweisungen geben, bildet aber den Rahmen für weitere ergänzende Regelungen, wie beispielsweise die Dienstanweisung Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung. Sie soll auch sensibilisieren und Hilfestellung geben zum konfliktfreien Um- gang mit nicht näher beschriebenen weiteren Geschäfts- und Verfahrensabläufen. (* Soweit im öffentlichen AuftragTextverlauf personenbezogene Bezeichnungen im Maskulinum stehen, wettbewerbsneutral wird diese Form verallgemei- nernd verwendet und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratungbezieht sich auf beide Geschlechter. Ihre drei Förderfelder ** Leitende Angestellte im Sinne dieser Richtlinie sind „Wirtschaft“die Leiter der Geschäftsbereiche, „Wohnraum“ die Abteilungsleiter sowie „Infrastruktur/Kommunen“die Leiter der Stabsstellen.) Der Vorstand, die Geschäftsführung sowie die leitenden Angestellten haben bei der Erfüllung ihrer Auf- gaben die Regelungen der geltenden Gesetze und der Satzung der Handwerkskammer nebst den er- lassenen ergänzenden Ordnungen sowie die Grundsätze der Objektivität und Unabhängigkeit einzuhal- ten. Dabei haben sie stets auf Ansehen und Stellung der Handwerkskammer zu achten. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden Rahmen der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt Erfüllung ihrer Aufgaben achten Sie stets darauf, dass das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit eigene Handeln mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRWVollversammlung der Handwerkskammer beschlossenen Positionen und Forderungen überein- stimmt. Der Vorstand, dem Vorgängerinstitut die Geschäftsführung sowie alle leitenden Angestellten der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung Handwerkskammer haben eine Vorbildfunktion und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achtentragen besondere Verantwortung dafür, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1ihren Verant- wortungsbereichen eingehalten werden.
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Samples: www.hwk-pfalz.de
Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt Die Realschule plus Niederzissen, die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- Verbandsgemeinde Brohltal und wirtschaftspolitischen Aufgabendie Kooperationspartner der Wirtschaft verpflichten sich, alles in ihren Möglichkeiten Stehende zu tun, um den Schülerinnen und Schülern der Realschule plus Niederzissen einen Ausbildungsplatz zu vermitteln. Sie agiert dabei Um diesem Ziel eine verlässliche und verbindliche Grundlage zu geben, wird der folgende „Vertrag“ geschlossen: Die Vertragspartner garantieren dem Xxxxxxx die Vermittlung einer Ausbildungsstelle, wenn dieser den Verpflichtungen dieses Vertrages, die sich insbesondere aus § 3 ergeben, nachkommt. Die Realschule plus Niederzissen garantiert dem Xxxxxxx eine bestmögliche schulische Ausbildung, individuelle Beratung in allen schulischen Angelegenheiten, einen individuellen Förderplan und ein umfangreiches Berufswahlorientierungsprogramm. Die Realschule plus Xxxxxxxxxxxx erstellt gemeinsam mit dem Xxxxxxx und den Eltern einen Förderplan (Zukunftskonferenzen), der individuell die erforderlichen Berufswahlschritte und die damit verbundenen schulischen Fördermaßnahmen beschreibt. Der Förderplan wird regelmäßig fortgeschrieben. • Der Xxxxxxx verpflichtet sich an allen angebotenen Hilfestellungen und Förderungen, die sich u.a. aus den Zukunftskonferenzen ergeben, teilzunehmen. • Der Xxxxxxx nimmt am Projekt „ Fit in die Lehre“ teil. • Die Leistungen aller Fächer haben einen Notendurchschnitt von „drei“ oder besser. • Die Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik liegen im öffentlichen AuftragDurchschnitt bei „drei“ oder besser. • Der Xxxxxxx hat pünktlich am Unterricht der Schule, wettbewerbsneutral an den angebotenen Fördermaßnahmen, den Betriebspraktika und setzt an allen schulischen Maßnahmen möglichst erfolgreich teilzunehmen. • Für die Xxxxxxx der Berufsreifeklasse ist der Praxistag verpflichtend. • Der Xxxxxxx hat keine unentschuldigten Fehltage. • Der Xxxxxxx hält sich an die Regeln der Schule. Fehlverhalten, das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten BeratungVerhängung einer Ordnungsmaßnahme der Schule nach §§ 95-97 ÜSchuO führt, bedingt die Kündigung des Vertrags. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“• Der Xxxxxxx zeigt soziales Engagement. • Das Arbeits- und Sozialverhalten ist angemessen. • Der Xxxxxxx dokumentiert seine aktuelle Berufswahlvorbereitung sorgfältig und regelmäßig durch die Führung eines Ausbildungsportfolios (Berufswahlmappe). Dieses dient den Betrieben, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden Eltern und Schülern als Dokumentation der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlererbrachten Leistungen. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt Erfüllung aller vorgenannten Verpflichtungen muss der Xxxxxxx spätestens mit dem Zeugnis für das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten1. Ihre Zusammenarbeit mit Halbjahr des 9. Schuljahres (BR) bzw. für das 1. Halbjahr des 10. Schuljahres (RS) erbringen und bis zum Ende seiner Schullaufbahn beibehalten. Der Xxxxxxx und seine Eltern können den genossenschaftlichen Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. Die Realschule plus Niederzissen kann diesen Vertrag kündigen, wenn der Xxxxxxx seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt. Vor der Kündigung erfolgt eine schriftliche Abmahnung. In besonders schweren Fällen kann der Vertrag sofort gekündigt werden. Die Eltern und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der FörderbereicheXxxxxxx sind damit einverstanden, den dass die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie Verbandsgemeinde Brohltal, die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie Schule und die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist Kooperationspartner die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten der Förderung gewonnenen Erkenntnisse untereinander bekannt geben, soweit dies und auch ausschließlich für die erfolgreiche Förderung und Hilfe notwendig ist. Das gleiche gilt für Datenerhebungen im Rahmen öffentlicher Förderung. Niederzissen, 08.12.2015 Unterschrift Xxxxxxx/in Unterschrift Erziehungsberechtige/r Die Kooperationspartner der Realschule plus Niederzissen verpflichten sich den Vertrag zur Ausbildungsplatzgarantie zu unterstützen. Die Schule und die Kooperationspartner arbeiten gemeinsam und dauerhaft an den Initiativen und Projekten. Die Schule und die Kooperationspartner verständigen sich laufend darüber, wie sie die Vorhaben in die Praxis umsetzen. Dabei helfen die Kooperationspartner der Schule aktiv bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale Suche nach geeigneten Ausbildungsplätzen. Für die Schülerinnen und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achtenXxxxxxx besteht das Ziel darin, dass sich ihr Unternehmen sie die Arbeits- und ihre Nachunternehmer Wirtschaftswelt kennen lernen, indem ihnen eine angemessene Praxisbegegnung ermöglicht wird, um ein realistisches Bild über Arbeitsplatzbedingungen und Qualifikationsanforderungen entwickeln zu können. In gemeinsamen Projekten wird das Interesse der Schülerinnen und Xxxxxxx an der Wirtschafts-, Arbeits- und Berufswelt geweckt und ausgebaut. Die Unterrichtsinhalte sollen durch diese Kooperation einen stärkeren Realitäts- und Praxisbezug erhalten und ständig weiterentwickelt werden. Kooperationspartner der Wirtschaft Kooperationspartner der Wirtschaft Kreishandwerksmeister Xxxxx Xxxxxxxxx IHK Regional-Geschäftsführer Xx. Xxxxx Xxxxxxxx Verbandsgemeinde Brohltal Agentur für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Arbeit
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Samples: Vertrag Zu Big,
Präambel. Als Förderbank für NordrheinDie Privaten Krankenversicherungen fördern die ambulante Hospizarbeit wie sie in § 39a Abs. 2 SGB V und mit der zugehörigen Rahmenvereinbarung zwi- schen den maßgeblichen Spitzenorganisationen der ambulanten Hospizdienste und dem GKV-Westfalen unterstützt Spitzenverband beschrieben ist. Ziel der ambulanten Hospizar- beit ist es, die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“Lebensqualität sterbender Menschen zu verbessern. Im Gegensatz Vor- dergrund steht die ambulante Betreuung mit dem Ziel, sterbenden Menschen ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu Geschäftsbanken sind er- möglichen sowie die Kunden der XXX.XXXX Familie in erster Linie Hausbanken diesem Prozess zu begleiten, zu entlasten und andere Fördermittlerzu unterstützen. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot Wünsche und Bedürfnisse der sterbenden Menschen und ihrer Angehörigen stehen im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenZentrum der Hospizarbeit. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen Wesentlicher Bestand- teil ist das Engagement Ehrenamtlicher. Durch ihr qualifiziertes Engagement leisten sie ebenso wie hauptamtliche Mitarbeiterinnen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem HausbankenverfahrenMitarbeiter einen unverzichtbaren Beitrag für eine würdevolle Betreuung des sterbenden Men- schen und der ihm nahe Stehenden bis zuletzt. Gefördert werden auf der Grundlage dieses Vertrages ambulante Hospiz- dienste, die die Voraussetzungen der Rahmenvereinbarung gem. § 39a Abs.2 SGB V erfüllen und für substitutiv privat krankenversicherte1 Personen (im Folgenden: PKV-Versicherte), die keiner Krankenhausbehandlung und keiner vollstationären oder teilstationären Versorgung in einem Hospiz bedürfen, mindestens eine qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung in deren Haus- halt, in der Familie, in stationären Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen oder der Kinder- und Jugendhilfe erbringen. Das Geschäft Angebot der XXX.XXXX fokussiert ambulanten Hospizdienste richtet sich auf den Kanon der Förderbereichean sterbende Men- schen, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie an einer Erkrankung leiden, − die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRWprogredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium er- reicht hat, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch − bei der Vergabe von Leistungen ökonomischeeine Heilung nach dem Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht zu erwarten ist, ökologische (u. a. Umweltschutz− bei der der sterbende Mensch eine palliative Versorgung und eine qualifi- zierte ehrenamtliche Sterbebegleitung wünscht, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch − die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte bei Kindern nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1aktuellen medizinischen Stand als lebens- verkürzend auswirkt.
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Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt Die Credere Stiftung soll Menschen unterstützten, ihr Leben frei, individuell, selbstbestimmt und verantwortungsvoll zu leben. Finanzielle Unabhängigkeit soll primär mittels einer komplementären Währung ermöglicht werden, zu welcher alle Menschen in gleicher Form Zugang erhalten. Um verantwortungsvolles Handeln zu stärken, ist die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- Stiftung ausschließlich von einer natürlichen Person treuhänderisch zu führen. Die Handlungen der Stiftung orientieren sich an einer universellen Ethik, deren Grundlage Freiheit ist. Ausführungen zu dieser Ethik und wirtschaftspolitischen Aufgabendem Freiheitsbegriff sind in Anlage C beschrieben. Sie agiert dabei Handlungen, welche eine Beschränkung der Handlungsoptionen des Treuhänders zur Folge haben können, sind zu unterlassen. Solche ausgeschlossenen Handlungen sind z. B. die Einstufung der Tätigkeiten der Stiftung als gemeinnützig, um dadurch steuerliche Vorteile nutzen zu können. Alle Handlungen, welche im öffentlichen AuftragRahmen der Stiftungstätigkeit ausgeübt werden, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratungsind so zu wählen, dass die Selbstbestimmung von Menschen gefördert wird. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“Soweit eine Zusammenarbeit mit Institutionen, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz welche die Selbstbestimmung von Menschen beschränken, als sinnvoll oder notwendig angesehen wird, ist immer darauf zu Geschäftsbanken sind achten, dass die Kunden Zusammenarbeit geeignet ist, die Beschränkungen der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere FördermittlerSelbstbestimmung von Menschen aufzulösen. Die XXX.XXXX beachtet Stiftung soll sich primär über die Einnahmen aus der Bereitstellung der komplementären Währung Credere und dem zugehörigen Zahlungssystem finanzieren. Bei der Verwendung der Überschüsse aus allen wirtschaftlichen Aktivitäten der Stiftung zur Realisierung der Stiftungsziele ist darauf zu achten, dass alle Mittel so verwendet werden, dass zugleich allen Formen von Kapitalerträgen (z. B. Dividenden, Mieteinahmen, Pachten und Zinsen) entgegengewirkt wird, um die Zinsbelastung für alle Menschen zu minimieren und bis auf null zu senken. § 1 Name und Rechtform Die Credere Stiftung mit Sitz in Reichenberg ist eine treuhänderische Verbrauchsstiftung. § 2 Stiftungszweck Der Zweck der Stiftung ist es, Menschen dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstitutenunterstützen, ihr Leben frei, individuell, selbstbestimmt und verantwortungsvoll zu leben. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der FörderbereicheUm diesen Zweck zu erfüllen, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätigsind zunächst folgende Zwischenziele vorgesehen: • Sicherung und Verbesserung Einführung einer komplementären Währung mit dem Namen Credere. Details zur Gestaltung dieser Währung sind in der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, Anlage A beschrieben. • Bereitstellung von RisikokapitalAngeboten, welche eine freiheitliche Gestaltung des eigenen Lebens unterstützen sowie einer Plattform, um eine Gesellschaft der freiwilligen globalen Kooperation zu ermöglichen. Details hierzu sind in Anlage B beschrieben. • bauliche Entwicklung Vermittlung einer universellen Ethik, welche auf Freiheit basiert und nach dem Konzept der Städte Reziproken Freiheit konzipiert ist. Diese Ethik soll dazu beitragen, dass jeder Mensch frei und Gemeindenselbstbestimmt leben kann. Details hierzu sind in Anlage C beschrieben. • Förderung von Maßnahmen, welche jedem Menschen eine größtmögliche Unabhängigkeit ermöglichen sollen. Die Bereitstellung von Energie und Lebensmitteln sowie Angebote für Mobilität und Transport haben hierbei Priorität. Ergänzend sollen Wohn- und Geschäftsräume zur Miete angeboten werden. Die Kaltmiete soll dabei um 10 % unterhalb der vor Ort üblichen Miete liegen. Zusätzlich ist zu vereinbaren, dass entsprechend der globalen Beteiligungsquote die Kaltmiete anteilig in Credere bezahlt werden kann. Werden keine finanziellen Mittel mehr benötigt, um Immobilien aus bestehenden Eigentumsstrukturen herauszukaufen, sind alle Immobilien in Formen von Allmende zu überführen. • InfrastrukturmaßnahmenUmwandlung von Eigentum an Grund und Boden hin zu Formen der Allmende. Entscheidungen über die Nutzung sind dabei nur auf Basis eines Konsenses aller Betroffenen möglich. Eine Änderung einer bestehenden Nutzung ist ebenfalls nur auf Grundlage eines Konsenses aller von einer Änderung Betroffenen möglich. § 3 Freiheit als Grundlage des Gemeinwohls Das Ziel der Stiftung ist es, • Maßnahmen jedem Menschen eine allumfassende Freiheit zu ermöglichen. Daher sind die Handlungen des Treuhänders so zu wählen, dass für den Treuhänder der Stiftung eine maximale Handlungsfreiheit erhalten bleibt. Kooperationen, welche die Handlungsoptionen verringern, sind zu unterlassen. Insbesondere auf steuerliche Vorteile ist zu verzichten, soweit durch die damit verbundenen Auflagen die Handlungsoptionen vermindert würden. § 4 Stiftungsvermögen Das Stiftungsvermögen ergibt sich aus dem Stiftungsgeschäft. Die Auszahlung des Stiftungsvermögens erfolgt zu gleichen Teilen innerhalb von 10 Jahren, beginnend mit dem Jahr der Stiftungsgründung. Zustiftungen sind möglich, soweit diese ohne Auflagen erfolgen. Der Name des Stifters und der gestiftete Betrag sind zu veröffentlichen. Zustiftungen können in der Land- und Forstwirtschaft und voller Höhe im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher ArtJahr der Stiftung verwendet werden. Nachhaltigkeit Soweit Stiftungsvermögen nicht zeitnah genutzt werden kann ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf zu achten, dass sich ihr Unternehmen es so verwahrt wird, dass ein nomineller Erhalt der Gelder sichergestellt ist. Jegliche Risiken, welche den Erhalt des Stiftungsvermögens gefährden, sind zu vermeiden und ihre Nachunternehmer es ist darauf zu achten, dass Investitionen so vorgenommen werden, dass sie dazu beitragen, die Zinslasten aller Menschen zu mindern. § 5 Verwendung des Vermögens, der Zuwendungen und Einnahmen Die Stiftung verfolgt ihren Stiftungszweck durch den Verbrauch des Stiftungsvermögens und der Zuwendungen. Überschüsse aus den wirtschaftlichen Tätigkeiten -wie der Bereitstellung der komplementären Währung Credere- sind für die Leistungserbringung an • Verwirklichung des in §2 aufgeführten Stiftungszweckes zu verwenden. Der Treuhänder kann über 1 % der jährlichen Überschüsse aus den wirtschaftlichen Aktivtäten frei verfügen, soweit diese im Einklang mit dem Stiftungszweck stehen. Die Verwendung der Gelder ist vor dem Kuratorium offen zu legen. § 6 Kuratorium Das Kuratorium der Stiftung besteht zunächst aus dem Treuhänder sowie der Stifterin der Credere Stiftung. Dem Kuratorium können bis zu zehn natürliche Personen angehören. Diese werden vom bestehenden Kuratorium berufen. Nach einer einjährigen Probezeit gilt die Einhaltung Berufung auf Lebenszeit. Bei der Menschenrechte Entscheidung, ob ein Kurator nach Maßgabe der Resolution Probezeit im Kuratorium verbleibt, sind nur die Kuratoren stimmberechtigt, welche bereits lebenslang berufen wurden. Ein Kurator kann seine Tätigkeit jederzeit ohne Angabe von Gründen niederlegen. Die Berufung neuer Mitglieder erfolgt im Konsens aller bestehenden Mitglieder des Kuratoriums. Alle Entscheidungen des Kuratoriums erfolgen nach dem Konsensprinzip. Es steht dem Kuratorium frei, sich eine eigene Geschäftsordnung zu geben. Die Aufgabe des Kuratoriums ist es, den Treuhänder zu beraten und darauf zu achten, dass die Transparenzvorgaben erfüllt werden. Das Kuratorium sollte daher mindestens einmal jährlich zusammentreten, um alle Belange der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10Stiftung zu besprechen. Dezember 1948] § 7 Transparenzvorgaben Der Treuhänder soll mindestens einmal jährlich die aktuelle Vermögenssituation der Stiftung offenlegen, ergänzt um eine Auflistung aller Vermögenswerte. Zusätzlich ist zu berichten, für welche Aufgaben in welchem Umfang welche Mittel verwendet wurden. Grundsätzlich sollen alle Einnahmen und Ausgaben der Stiftung in geeigneter Form allgemein öffentlich zugänglich gemacht werden. Eine Ausnahme besteht hierbei bei den Mitteln, über welche der Treuhänder über die Allgemeine Erklärung 1 % Regelung verfügen kann. Zustiftungen von Personen, welche innerhalb eines Kalenderjahres den Wert von 1.000 Credere überschreiten, sind grundsätzlich mit Namen zu veröffentlichen. Zustiftungen unterhalb dieses Betrages können zur Vereinfachung als jährlicher Sammelposten ausgewiesen werden. Die Annahme von anonymen Zuwendungen oder Zuwendungen unter Auflage der Menschenrechte sowie darauf aufbauend Geheimhaltung der Quelle sind unzulässig. § 8 Satzungsänderung Das Kuratorium kann Änderungen an der Satzung vornehmen, soweit diese den Stiftungszweck nicht im Wesentlichen verändern. Änderungen, welche dazu führen, dass steuerliche Begünstigungen, die Menschenrechte gemäß Zulässigkeit von Kapitalerträgen oder eine Umwandlung der Stiftung in eine juristische Person ermöglicht werden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. § 9 Nachfolgeregelung Es ist Aufgabe des Treuhänders für eine adäquate Nachfolge zu sorgen. Fällt der Treuhänder überraschend aus oder ist nicht mehr in der Lage, die Stiftungsgeschäfte in ausreichendem Umfang fortzuführen, bevor eine Nachfolgeregelung getroffen wurde, übernimmt das Kuratorium interimsmäßig die Fortführung der Stiftung bis das Kuratorium einen neuen Treuhänder eingesetzt hat. Ein neuer Treuhänder wird grundsätzlich auf Lebenszeit berufen. Sollte ein Treuhänder den Fortbestand der Stiftung gefährden, ist das Kuratorium befugt, einen anderen Treuhänder zu ernennen. § 10 Auflösung Ist absehbar, dass die Stiftung nicht mehr in der Lage sein wird, den Stiftungszweck zu verfolgen und auch nicht wieder dazu befähigt werden kann, kann das Kuratorium eine Auflösung der Stiftung beschließen. Die Auflösung muss einstimmig im Konsens beschlossen werden. Sollte zu diesem Zeitpunkt die komplementäre Währung Credere bereits etabliert sein, so sind alle Nutzer von Xxxxxxx bei der Konsensfindung zur Auflösung einzubeziehen. Sollte zum Zeitpunkt der Auflösung der Stiftung ein Vermögen bestehen, so ist dieses anteilig an die Personen zu übergeben, welche der Stiftung Mittel zur Verfügung gestellt haben. Übersteigt das Stiftungsvermögen den Betrag der zur Verfügung gestellten Mittel, ist das verbleibende Vermögen in eine Form von Allmende zu überführen, welche am ehesten dem Grundgesetz Ziel der Bundesrepublik DeutschlandStiftung entspricht, dass Menschen auf Grundlage von Konsens über die Nutzung entscheiden. Xxxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx, den 01.01.2022; Stifterin der Credere Stiftung Anlage A – Komplementäre Währung Credere Die folgenden Ausführungen legen die grundsätzlichen Regeln fest, nach welchen Credere funktionieren soll. Credere basiert auf zwei Regeln, welche die Höhe der Geldschöpfung und der Geldlöschung festlegen. Die Geldschöpfung erfolgt guthabenbasiert. Die Geldschöpfung und Geldlöschung erfolgen auf täglicher Basis. Nur natürliche Personen können an der Geldschöpfung partizipieren. Der Betrag für einen Zeitraum von 30 Tagen ist zunächst auf 100 Credere begrenzt. Mit dem Anstieg der Beteiligungsquote eines Landes oder der globalen Beteiligungsquote kann der Betrag auf maximal 1.000 Credere ansteigen. Die Geldlöschung erfolgt täglich auf allen Konten durch eine Verringerung der bestehenden Guthaben um 1/30 Prozent. Voraussetzungen zur Partizipation an der Geldschöpfung: • Die Person wurde als natürliche Person verifiziert. • Die Person nimmt nur mit einem Konto an der Geldschöpfung teil. • Die Person hat die Beachtung Gebühr für die Teilnahme an der Geldschöpfung entrichtet. Die Gebühr beträgt 10 Credere für einen Zeitraum von 30 Tagen oder 100 Credere für einen Zeitraum von 360 Tagen. Die Gebühr kann zu Beginn nur bis zur Höhe der globalen Beteiligungsquote in Credere beglichen werden. Der verbleibende Teil der Gebühr ist in Euro zu begleichen. Solange die pro Kopf Geldmenge (M3 zuzüglich Bargeld) im Euroraum 000.000 € pro Person nicht überschreitet, wird der Euro 1:1 zu Credere angenommen. Sollte die Geldmenge im Euroraum über 000.000 € pro Person ansteigen, wird der Kurs jeweils zum 01.01. eines Jahres angepasst, vorausgesetzt die Veränderung beträgt weniger als 10 %. Liegt die Veränderung höher, ist ggf. eine Anpassung innerhalb eines Jahres jeweils zum Ersten eines Monats vorzunehmen. Der täglich zu schöpfende Betrag ist für jedes Land individuell zu berechnen. Der Mindestbetrag für 30 Tage beträgt 100 Credere. Dieser Mindestbetrag erhöht sich um das Ergebnis aus der Beteiligungsquote in einem Land multipliziert mit dem maximal möglichen Betrag von 1.000 Credere für einen Zeitraum von 30 Tagen, welcher nicht überschritten werden kann. Entsprechend wird der Höchstbetrag bei einer Beteiligungsquote von 90 % erreicht. Die Beteiligungsquote entspricht dem Anteil der Einwohner eines Landes, welche aktiv an der Geldschöpfung von Credere partizipieren. Die Beteiligungsquote eines Landes kann grundsätzlich nicht mehr als 10 % über der globalen Beteiligungsquote liegen. Vorgaben für die technische Handhabung • Die Geldschöpfung und Geldvernichtung erfolgen täglich. Die Löschung erfolgt vor der Geldschöpfung. Beide Transaktionen sind zwischen 0:00 Uhr und 1.00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit) vorzunehmen. • Der Betrag für die tägliche Löschung beträgt 1/30 % des Verbots Guthabens um 0:00 Uhr UTC. Der Betrag ist auf zwei Nachkommastellen abzurunden. Ist ein Guthaben größer null auf dem Konto vorhanden, beträgt der Mindestbetrag für die Löschung 0,01 Credere. • Der Wert der täglichen Geldschöpfung beträgt 1/30 des aktuellen Auszahlungsbetrages. Der Betrag ist auf zwei Nachkommastellen abzurunden. • Konten können nicht überzogen werden und somit keinen negativen Wert annehmen. Definition einzelner Variablen • Mindestauszahlungsbetrag: 100 Credere je 30 Tage • Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx: 1.000 Credere je 30 Tage • Globale Beteiligungsquote: Anzahl Konten mit aktivierter Geldschöpfung / Anzahl Weltbevölkerung • Lokale Beteiligungsquote: Anzahl Konten in einem Land mit aktivierter Geldschöpfung / Anzahl der Einwohner des Landes • Maximale lokale Beteiligungsquote: MIN(Globale Beteiligungsquote + 10%;Lokale Beteiligungsquote; 100%) • Auszahlungsbetrag global: MIN(100 Credere + (1.000 Credere * globale Beteiligungsquote);1.000 Credere) • Auszahlungsbetrag lokal: MIN(MAX(100 Credere + (1.000 Credere * maximale lokale Beteiligungsquote); 100 Credere + (1.000 Credere * globale Beteiligungsquote);1.000 Credere) • Mindesteinwohnerzahl eines Landes für eine lokale Beteiligungsquote: 100.000 Einwohner Anlage B – Konzept: Freiwillige globale Kooperation Das Modell, welches im Folgenden vorgestellt wird, besteht aus zwei Modulen. Das erste Modul ist das Kooperationsmodul. In diesem finden sich Menschen freiwillig zusammen und suchen gemeinsam nach Lösungen, wie aktuelle Aufgaben und Herausforderungen gemeistert werden können. Die Menschen haben die Möglichkeit, über ein permanentes Wahlsystem Delegierte zu beauftragen, damit diese in ihrem Interesse aktiv werden. Delegierte können auch jederzeit wieder abberufen werden. Delegiertenräte existieren sowohl auf regionaler, nationaler oder globaler Ebene. Die Aufgabe der Delegierten ist es, Projekte zu initiieren, zu planen und deren Umsetzung zu begleiten. Es kann dabei um kleine Projekte gehen, welche die Lebenssituation einzelner Menschen verbessert, als auch um die Realisierung von Kinder- Lösungen auf globaler Ebene, welche z. B. Klimawandel, Umweltzerstörung und Zwangsarbeit nach Kriegen entgegen wirken sollen. Die Möglichkeit zu entscheiden, ob ein Projekt durchgeführt wird, liegt bei den Menschen selbst, denn jedes Projekt muss individuell per Schwarmfinanzierung die nötigen finanziellen Ressourcen einsammeln, welche es für seine Verwirklichung benötigt. Das zweite Modul ist das Finanzmodul. In diesem erhalten alle Menschen gleichberechtigten Zugang zu finanziellen Mitteln in Form von Credere, indem jeder Mensch in gleicher Weise an der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990Geldschöpfung der neuen komplementären Währung partizipiert. So bekommt jeder Mensch den gleichen Zugang zu den weltweit verfügbaren Ressourcen, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormenwelche er für sein Leben und Überleben benötigt. Damit enthält das zweite Modul bereits einen grundlegenden Baustein, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechterum Armut und Hunger weltweit entgegen zu wirken und ökonomische Abhängigkeiten zu vermindern. Erst mit dieser grundlegenden finanziellen Versorgung ist es auf einfache Weise möglich, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruptiondass alle Menschen gleichberechtigt mitbestimmen können, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1welche Projekte Zugang zu Ressourcen erhalten sollen.
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Samples: Treuhandvertrag Zur Errichtung Einer Nicht Rechtsfähigen Verbrauchsstiftung Zu Lebzeiten
Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt Der Mieter beabsichtigt, Fahrräder, zugehörig zum Ferienhaus „Jovles Beisken“ des Vermieters an der Xxxxxxxxxxx Xxx. 0x/x xx 00000 Xxxxxxx, zu mieten. Mit der vorhergehenden vertraglichen Regelung und der nachfolgenden Vereinbarung werden sämtliche Rechte und Pflichten der Parteien geregelt. § 1 Das Fahrrad und seine Benutzung Der Mieter erkennt durch die XXX.XXXX Übernahme des vermieteten Fahrrads an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet. Der Mieter darf das Land bei seinen struktur- Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und wirtschaftspolitischen Aufgabenzu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen. Sie agiert dabei Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden. Es darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken, im öffentlichen Auftraggewerblichen Verkehr, wettbewerbsneutral für eine Fahrt ins Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden. § 2 Pflichten des Mieters Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratungunter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“Für Diebstahl des Fahrrads haftet der Mieter. Er verpflichtet sich, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahrrads dem Vermieter mitzuteilen. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind § 3 Reparatur Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kunden Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere FördermittlerMieter verantwortlich. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenReparaturkosten für Reifenpannen, sofern diese nicht auf Materialfehlern beruhen, trägt der Mieter. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der FörderbereicheDer Mieter ist verpflichtet, den die Verständigung II definiertVermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die Neuemission amtlichen Kennzeichen der etwaigen Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaigen beteiligten Fahrzeuge enthalten. § 4 Haftung Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigung des Fahrrads und für Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadennebenkosten zu ersetzen. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon seiner Ersatzpflicht befreit. § 5 Rückgabe des Fahrrads Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben und zwar während der Geschäftszeit des Vermieters. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeit erfolgt auf Risiko des Mieters. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrads aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden. § 6 Stornierung von Buchungen Bei Rücktritt des Mieters von der Landesbank NRWvon uns bestätigten Buchung sind nachfolgende Anteile der Gesamtverleihgebühr von diesem zu zahlen: Bis 7 Tage vor Verleihbeginn 10 %, dem Vorgängerinstitut bis 2 Tage vorher 20 % und innerhalb 2 Tagen vorher 50 %. § 7 Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages / Salvatorische Klausel Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische AspekteSchriftform. Dies berücksichtigend gilt auch für diese Schriftformklausel. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird auch dadurch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung Wirksamkeit der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, InsiderXx. Xxxxxxx Nachf. GmbH | Geschäftsführung: Xxxxxx Xxxxxxx & Xxxxxx Xxxxxxx | Amtsgericht Münster HRB9477 | USt-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1ID Nr.: DE 126 038 687 |Möllmannsweg 39 | 00000 Xxxxxxx | Fon 0000 000000-00 | Fax 0000 000000-00 | xxxx@xx-xxxxxxxx.xx | xxx.xx-xxxxxxxx.xx
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Samples: www.ferienwohnungen-muenster.com
Präambel. Als Förderbank Durch Einführung der Vertrauensarbeitszeit für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und wirtschaftspolitischen AufgabenMitar- beiter der Stiftungsuniversität soll der Besonderheit der wissenschaftlichen Tätigkeit Rechnung getragen werden. Sie agiert dabei Die Vertrauensarbeitszeit ist ein bedeutender Beitrag sowohl zur Stärkung der Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten, als auch zur besseren Berücksichtigung der dienstli- chen Notwendigkeiten einer modernen effektiven Universität. Diesem Zuwachs an Flexibilität steht ein Zuwachs an Verantwortung der Einzelnen, aber auch der Führungskräfte gegenüber, denn die Möglichkeiten der selbst bestimmten Arbeitszeitgestaltung finden immer dort ihre Grenzen, wo der reibungslose Dienstablauf nicht mehr gewährleistet ist. Die Kommunikation im öffentlichen Auftragerforderlichen Um- fang und eine ausreichende Anzahl von anwesenden Beschäftigten für planbar kurze Bearbei- tungszeiten gehören auch bei Vertrauensarbeitszeit zu einer hohen Leistungsqualität. Mit dieser Vereinbarung wird die Gestaltungsmöglichkeit der Beschäftigten hinsichtlich ihrer Arbeitszeit er- weitert und damit auch die Vereinbarkeit von Familie, wettbewerbsneutral Beruf und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit Freizeit verbessert. Es gilt dabei weiter der Grundsatz, dass die Beschäftigten nur montags bis freitags tagsüber verpflichtend zur maßgeschneiderten BeratungErbringung von Arbeitsleistungen herangezogen werden. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken Hochschulleitung und andere FördermittlerPersonalrat ver- trauen auf einen verantwortungsvollen Umgang mit den Möglichkeiten dieser Vereinbarung. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot nachfolgenden Regelungen finden Anwendung für alle Beschäftigten, die überwiegend wis- senschaftlich tätig sind, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, Lektorinnen und Lektoren sowie wis- senschaftliche und studentische Hilfskräfte, im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenFolgenden „Beschäftigte“ genannt. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen Die Arbeitsschutzbestimmungen (z.B. Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Be- amtinnen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der FörderbereicheBeamten [Nds.ArbZVO], den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission Arbeitszeitgesetz [ArbZG], Mutterschutzgesetz [MuSchG], Sonderregelungen für schwerbehinderte Menschen- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch [SGB IX]) und das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz [NGG] bleiben von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon dieser Dienstvereinba- rung unberührt und sind von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung Stiftungsuniversität und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Beschäftigten zu beachten.
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Präambel. Als Förderbank Die Deckungsrückstellungen für Nordrheinden TV Höherversorgung, Entgeltumwandlung und Direktversiche- rung, den BTVA und den VTV liegen in der Baden-Westfalen unterstützt Badener Pensionskasse (bbp). Dabei handelt es sich um Versicherungen mit unterschiedlicher Garantieverzinsung und unterschiedlichen Überschuss- berechtigten. Die bbp unterliegt der Kontrolle durch die XXX.XXXX das Land Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht (BaFin), die Verwendung von Überschüssen bedarf der Unbedenklichkeitserklärung der BaFin. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die BaFin erzwingen, dass Überschüsse nicht den Über- schussberechtigten zugeteilt, sondern anderweitig verwandt werden (z.B. zum Aufbau einer Zusatzre- serve für eine erforderliche Garantiezinsabsenkung, eine allgemeine Verlustrücklage oder die Eigen- kapitalausstattung). Das kann zu einer unerwünschten Quersubventionierung zwischen den Über- schussberechtigten führen. Ziele dieses Tarifvertrages sind die Vermeidung einer Quersubventionie- rung und eine gleiche Verzinsung aller Einlagen. Dieser Tarifvertrag gilt für die Rundfunkanstalten und die Berechtigten des TV Höherversorgung, Ent- geltumwandlung und Direktversicherung, des BTVA und des VTV. Die Tarifparteien sind sich einig, dass sich die Einlagen aller Überschussberechtigten aus den Versi- cherungsverträgen bei seinen struktur- der bbp gleich verzinsen sollen. Die verschiedenen Versicherungstarife und wirtschaftspolitischen AufgabenTarifgenerationen der bbp weisen jedoch unterschiedliche Garantieverzinsungen auf. Sie agiert dabei Aus diesem Grunde sind nach dem 31.12.2019 eigene Gewinnverbände für die verschiedenen Tarifgruppen zu bilden, um die Überschüsse verursachungsgerecht verteilen zu können. Die nach Gewinnverbänden ermittelten Überschüsse werden wie folgt verteilt: Im ersten Schritt sollen im öffentlichen Auftragvorgeschriebenen Maße Rücklagen gebildet werden, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“die allen Tarifen zu- gutekommen, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“wie z.B. die Eigenkapitalausstattung (Verlustrücklage). Im Gegensatz zweiten Schritt sollen mit den verbleibenden Überschüssen alle Versicherungstarife auf den durch- schnittlichen Garantiezins der alten Grundversorgung (VTV), höchstens aber auf die in dem jeweiligen Jahr erzielte Nettoverzinsung gemäß der Definition des Gesamtverbandes der Deutschen Versiche- rungswirtschaft aufgefüllt werden. Alle gegebenenfalls darüber hinausgehenden Erträge sollen gemäß den Tarifbedingungen auf alle Tarife verteilt werden. Erforderliche Zusatzreserven für eine eventuell nötige Garantiezinsabsenkung eines bestimmten Versicherungstarifs sind ausschließlich aus den Überschussanteilen dieses Versi- cherungstarifs zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlerfüllen. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt in § 2 angestrebten Verteilungsgrundsätze können aus Mitteln der bbp nur eingehalten werden, wenn die Kapitalerträge ausreichend sind. Reichen die Erträge in einem Jahr nicht aus, oder geneh- migt die BaFin eine Verwendung der Erträge gemäß § 2 nicht, dann muss für dieses Jahr von den angestrebten Verteilungsgrundsätzen abgewichen werden. Die Abweichungen werden als fiktive Dar- lehen, welche der einen Tarifgruppe von den übrigen Tarifgruppen gewährt werden, auf das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenFolgejahr vorgetragen. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist Der hieraus entstandene Nachteil für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei Überschussberechtigten der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1darlehensgebenden Gewinn- verbände ist auszugleichen.
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Samples: Tarifvertrag Zum Fortbestand Und Zur Weiterentwicklung Der Versorgungssysteme
Präambel. Als Förderbank Das Deutsche Jugendherbergswerk, Landesverband Berlin Brandenburg e. V. (DJH) ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Die Jugendherbergen des DJH in Berlin und Brandenburg sind Anlaufpunkt für Nordrhein-Westfalen junge reisende Menschen und Familien aus dem In- und Ausland. Das Preis - Leistungsverhältnis überzeugt genauso wie die Ideen und Werte, für die das DJH steht: Gemeinschaft erleben, grenzenloses Reisen, unterschiedliche Kulturen, Generationen, soziale Schichten in einer interkulturellen Gemeinschaft zusammen zu führen. Mit seiner Arbeit setzt das DJH ein Zeichen gegen Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus. Das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Kulturen, Hautfarben, Religionen und Weltanschauungen ist die Grundidee der Jugendherbergen Auf der Grundlage der Verfassung des Landes Brandenburg, tritt die Landesregierung dafür ein, dass sich Brandenburg als Land der Freiheit und Solidarität, der lebendigen und starken Demokratie weiterentwickelt. Das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg – für eine starke und lebendige Demokratie“ bildet dafür den Rahmen: Es verknüpft staatliche und nichtstaatliche Möglichkeiten, Rechtsstaat und Bürgergesellschaft und regt damit die Schaffung von breiten Bündnissen quer durch die Gesellschaft an. In diesem Sinn unterstützt das DJH das Handlungskonzept der Landesregierung und schließt mit ihr, vertreten durch die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“ im öffentlichen AuftragMinisterium für Bildung, wettbewerbsneutral Jugend und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis Sport, folgende Kooperationsvereinbarung: Diese Vereinbarung bildet den Rahmen für die Zusammenarbeit des DJH mit der Landesregierung und insbesondere mit der von ihr zur maßgeschneiderten BeratungUmsetzung des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg“ eingerichteten Koordinierungsstelle. Ihre drei Förderfelder sind Für die erfolgreiche Zusammenarbeit ist der gegenseitige Informationsaustausch eine wesentliche Grundlage, um Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewaltverherrlichung wirksam eindämmen zu können. Das DJH und die Koordinierungsstelle „Wirtschaft“, „WohnraumTolerantes Brandenburg“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“vereinbaren einen regelmäßigen Informationsaustausch über die in Zusammenhang mit der Kooperationsvereinbarung entstandenen Aktivitäten. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot Das betrifft insbesondere eine enge Zusammenarbeit im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen Fall von akuten Vorfällen rechtsextremistischer und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahrenfremdenfeindlicher Natur. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den DJH wird die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX Inhalte und Ziele des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg“ gegenüber seinen Mitgliedern/ Vertragspartnern/ Partnerbetrieben/ Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft geeigneten Formen und im ländlichen RaumRahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit kommunizieren, • Umweltschutz-u.a. durch pädagogische Programmangebote für Klassen- und Gruppenfahrten, Technologie- auf der jährlichen Mitgliederversammlung sowie in verbandsinternen Medien. Insbesondere für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit stellt die Koordinierungsstelle das Logo des Handlungskonzeptes sowie andere Materialien zur Verfügung, die in geeigneter Weise vom DJH eingesetzt werden. Einzelne Veranstaltungen und InnovationsmaßnahmenProjekte des DJH sind in besonderer Weise geeignet, • zivilgesellschaftliches Engagement und Toleranz zu befördern und damit unterschiedliche Zielgruppen zu erreichen: - Aufklärungs- und Präventionsprojekte - Übernahme von Patenschaften über World Vision Besonders wichtig ist es, die Inhalte und Ziele des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg“ in der Kinder – und Jugendpädagogik / Erlebnispädagogik zu vermitteln. Angestrebt wird die Unterstützung von ausgewählten Aktionen gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Die Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“ berät und unterstützt bei Bedarf das DJH in diesen Bemühungen. Einzelne Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet Aktivitäten können im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten von Jahresarbeitsplänen zwischen DJH und auch der Koordinierungsstelle abgestimmt und festgelegt werden. Dazu gehören u.a. folgende Bereiche: - Durchführen von gedenkstättenpädagogischer Veranstaltungen (Seminaren, Camps, Fortbildungen u. ä.) - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, regelmäßige Informationen / Berichterstattung in den jeweiligen Medien (Broschüren, Zeitschriften, Flyern etc.), insbesondere in der Internetpräsentation. Das DJH kann im Rahmen der Kooperation bei der Vergabe Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“ Fördermittel beantragen, wobei die Gewährung nur möglich ist, soweit dafür entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von Leistungen ökonomischejeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden. Potsdam, ökologische (u. a. Umweltschutz19.11.2010 Xxxxxxxx Xxxxxxxx, Energieeffizienz) sowie soziale Xxxxxxx Xxxxxx, Staatssekretär im Präsident des Deutschen Ministerium für Bildung, Jugend Jugendherbergswerks, und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung Sport des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Landes Brandenburg Landesverband Berlin-
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Samples: www.tolerantes.brandenburg.de
Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei Die Generalversammlung der Gesellschaft hat beschlossen, Genussrechte (im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral Sinn von § 174 Abs. 3 AktG) mit einem Zeichnungsbetrag (Nominale plus Agio) von je EUR 10,-- und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit einem Gesamtzeichnungsbetrag (Nominale plus Agio) von bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere FördermittlerEUR 249.900,-- zu be- geben. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt Genussrechte sollen ausdrücklich Eigenkapitalcharakter haben, zu diesem Zweck wird das Diskriminierungsverbot Genussrechtskapital daher vom Genussrechtsinhaber der Gesellschaft auf Dauer von zumindest 10 (zehn) Jahren unkündbar gewidmet. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Gesellschaft in weiterer Folge ihre Firma ändert und/oder in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wird; eine solche Umfirmierung und Umwandlung hätten aber keine Aus- wirkungen auf den Bestand der Genussrechte. Die Genussrechte haben Eigenkapitalcharakter und sind daher (aktienähnliche) Substanz- genussrechte, die nach Willen der Parteien ausdrücklich dem Partizipationskapital gemäß § 23 BWG und § 73c VAG möglichst nachgebildet werden. Die damit verbundene langfristige Widmung des Genussrechtskapitals ist dem Genussrechtsinhaber bewusst und liegt auf- grund des Eigenkapitalcharakters des so aufgebrachten Genussrechtskapitals und den damit verbundenen Vorteilen bei der Fremdfinanzierung der Gesellschaft unter anderem auch in ihrem Interesse. Die Genussrechte räumen dem Genussrechtsinhaber im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit Ausmaß des Genussrechtskapitals und entsprechend den genossenschaftlichen Bestimmungen dieses Genussrechtsvertrags das Recht zur Teilnahme am Vermögen (einschließlich den stillen Reserven und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem HausbankenverfahrenFirmenwert), am Liquidationsgewinn und am Bilanzgewinn der Gesellschaft ein; doch sie gewähren keine mitgliedschaftlichen Rechte an der Gesellschaft, insbesondere keine Stimm- rechte, kein Recht zur Teilnahme an der Generalversammlung und auch kein Recht auf einen Bezug weiterer Genussrechte oder von Gesellschaftsanteilen an der Gesellschaft. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon Genussrechtskapital wird von der Landesbank NRWGesellschaft zur Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit und Umsetzung ihres Unternehmenszwecks verwendet. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals kann nicht ausgeschlossen werden. CONDA zeichnet und übernimmt die von der Gesellschaft begebenen Genussrechte als Treuhänderin für Crowd-Investoren, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und das heißt im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei eigenen Namen aber auf Rechnung der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1treuhändig vertretenen Investoren.
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Präambel. Als Förderbank Diese Vereinbarung verfolgt das Ziel, eine naturverträgliche und nationalparkkonforme sowie wirtschaftlich tragfähige Miesmuschelkulturwirtschaft (Muschelfischerei und Muschelzucht i.S. von § 40 Abs. 1 LFischG) zu ermöglichen, die den Anforderungen aus europäischem und nationalem Fischerei- und Naturschutzrecht entspricht. Das MELUR unterstützt nachdrücklich das Bestreben der Muschelfischer, sich MSC- zertifizieren zu lassen. Diese Vereinbarung kommt unabhängig von der Rechtsposition der Parteien zu einzelnen Punkten zustande. Die Zustimmung zur Vereinbarung erfolgt ohne Präjudiz für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgabenggf. unterschiedliche Rechtsauffassungen. Sie agiert dabei erfolgt mit dem Ziel eines gemeinsamen Weges ohne Rechtsbehelfe und einer langfristigen Rechtssicherheit für die Muschelfischer und den Naturschutz. Die Parteien streben an, in diesem Sinne zu einer langfristigen grundsätzlichen über die Laufzeit des Vertrages hinaus reichenden Kooperation von Muschelkulturwirtschaft und Nationalparkbelangen zu kommen. In dieser Zielsetzung streben die Beteiligten die Festlegung von Eckpunkten zukünftiger Zulassungsanträge und Zulassungsentscheidungen für die Besatzmuschelfischerei, Muschelkulturbezirke (MKB) und Saatmuschelgewinnungsanlagen (SMA) und eine dementsprechende Anpassung des aktuellen Muschelfischereiprogramms an. Das Verfahren zu den Zulassungsentscheidungen soll so gestaltet werden, dass zum 31.03.2016 absehbar ist, ob es erfolgreich und fristgerecht abgeschlossen werden kann. Die Zulassungsbehörden verpflichten sich, die Anträge spätestens 5 Monate nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen zu bescheiden. Die gesetzlichen Anforderungen des Naturschutzrechts und des Fischereirechts bleiben von dieser Vereinbarung unberührt und sind zu berücksichtigen. Die Unterzeichner vereinbaren den nachfolgend aufgeführten Umfang der Miesmuschelkulturwirtschaft als Gegenstand der Zulassungsverfahren und eine dementsprechende Anpassung des Muschelfischereiprogramms. Sie sind einvernehmlich der Auffassung, dass unter Einhaltung dieses Umfangs eine hohe Erfolgsaussicht dafür besteht, die Miesmuschelkulturwirtschaft im öffentlichen AuftragNationalpark im Einklang mit den Vorschriften des Habitatschutzrechts und auch im Übrigen nachhaltig, wettbewerbsneutral ökosystemverträglich und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz ökonomisch auskömmlich zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlergestalten. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot Frage der Besatzmuschelimporte wird aus den Eckpunkten ausgeklammert. Sie finden derzeit nicht statt. Parallel zur Erarbeitung der Antragsunterlage zu MKB, SMA und Besatzmuschelfischerei wird im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen Laufe des nächsten Jahres auf der Basis wissenschaftlicher Untersuchungen, die sich insbesondere auf die Untersuchung fremder Arten konzentrieren, eruiert, ob eine einvernehmliche Grundlage für die Genehmigung von Anträgen aus der vom MELUR vorgeschlagenen begrenzten Importkulisse (nur Importe von Horns Rev / DK und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und / oder aus SMA im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienzniedersächsischen Wattenmeer einschließlich Jadefahrwasser) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1geschaffen werden kann.
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