Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) ist. Ziel der NAKO ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologie. Die im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmen.
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Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck Mit finanzieller Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz und ggf. des Bundes fördert die Durchführung Gemeinde Gensingen (nachfolgend „Gemeinde“ genannt) Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Erneuerungsgebietes „Ortskern“ (nachfolgend „Erneuerungsgebiet“ genannt) als Teilmaßnahme der NAKO Gesundheitsstudie (städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Modernisierung bedeutet im Folgenden als „NAKO“ bezeichnetstädtebaulichen Sinne die Beseitigung städtebaulicher Missstände durch bauliche Maßnahmen gem. § 177 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) ist. Ziel der NAKO ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personenan bestehenden Gebäuden, die den Gebrauchswert der Wohnungen und Gebäude nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern und eine nachhaltige Energieeinsparung ermöglichen. Städtebauliche Missstände liegen vor, wenn die bauliche Anlage nicht mehr den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht. Unter Instandsetzung wird die Behebung von baulichen Mängeln gem. § 177 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BauGB verstanden, die auf eine Vernachlässigung der Studie teilnehmenInstandhaltung der baulichen Anlagen zurückzuführen sind und städtebaulich nachteilige Auswirkungen haben. Durch die durchgeführten Maßnahmen müssen entsprechend den Sanierungszielen die bestimmungsgemäße Nutzung oder der städtebaulich gebotenen Zustand von Gebäuden und deren Außenanlagen wiederhergestellt werden. Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschl. vom 27.08.1996 -8 B 165.96-) fallen unter Modernisierung i.S.d. § 177 BauGB nicht die Errichtung eines maßstabgetreuen Neubaus an gleicher Stelle sowie wesentliche bauliche Änderungen, soweit es sich um Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen handelt, die als solche nicht den Standard der vorhandenen Substanz anheben, sondern erstmals einen Bauteil schaffen. Dementsprechend schließen sich der Abbruch, sofern er als wesentlich anzusehen ist, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologie. Die im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation Modernisierung von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenmodernisierungsbedürftigen Gebäuden gegenseitig aus.
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Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck Mit finanzieller Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz und ggf. des Bundes gewährt die Durchführung Stadt Nastätten (nachfolgend „Gemeinde“ genannt) einen Kostenerstattungsbetrag (Ausgleichsleistung) zu den Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Er- neuerungsgebietes „Stadtkern“ (nachfolgend „Erneuerungsgebiet“ genannt) als Teilmaßnahme der NAKO Gesundheitsstudie (städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Modernisierung bedeutet im Folgenden als „NAKO“ bezeichnetstädtebaulichen Sinne die Beseitigung städtebaulicher Missstände durch bauliche Maßnahmen gem. § 177 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) ist. Ziel der NAKO ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personenan bestehenden Gebäuden, die den Gebrauchswert der Wohnungen und Gebäude nachhaltig er- höhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern und eine nachhaltige Energieein- sparung ermöglichen. Städtebauliche Missstände liegen vor, wenn die bauliche Anlage nicht mehr den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht. Unter Instandsetzung wird die Behebung von baulichen Mängeln gem. § 177 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BauGB verstanden, die auf eine Vernachlässigung der Studie teilnehmenInstandhaltung der baulichen Anlagen zu- rückzuführen sind und städtebaulich nachteilige Auswirkungen haben. Durch die durchgeführten Maßnahmen müssen entsprechend den Sanierungszielen die bestimmungsgemäße Nutzung oder der städtebaulich gebotenen Zustand von Gebäuden und deren Außenanlagen wiederhergestellt werden. Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschl. vom 27.08.1996 -8 B 165.96-) fallen unter Moder- nisierung i.S.d. § 177 BauGB nicht die Errichtung eines maßstabgetreuen Neubaus an gleicher Stelle sowie wesentliche bauliche Änderungen, soweit es sich um Ausbauten, Umbauten und Erwei- terungen handelt, die als solche nicht den Standard der vorhandenen Substanz anheben, sondern erstmals einen Bauteil schaffen. Dementsprechend schließen sich der Abbruch, sofern er als we- sentlich anzusehen ist, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologie. Die im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation Modernisierung von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenmodernisierungsbedürftigen Gebäuden gegen- seitig aus.
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Präambel. Der NAKO e. V. Die unterzeichnenden erwerben zu unterschiedlichen Miteigentumsanteilen das Kleingartengeländes „ Im Apfelgarten“, das im anliegenden Lageplan, der Bestandteil dieser Vereinbarung ist, gelb umrandet dargestellt ist, als Miteigentümergemeinschaft. Zur Regelung der Benutzung und Verwaltung dieses Kleingartengeländes vereinbaren die Unterzeichnenden folgende Benutzungs- und Verwaltungsregelung: Die Unterzeichnenden vereinbaren hiermit, dass das Recht, die Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft zu verlangen, ausgeschlossen sein soll. Jeder Miteigentümer ist jedoch berechtigt, über seinen Anteil sowohl unter Lebenden als auch von Todes wegen zu verfügen. Bezüglich der im anliegenden Lageplan jeweils rot umrandeten einzelnen Kleingärten vereinbaren die Unterzeichnenden ein eingetragener VereinSondernutzungsrecht wie folgt: Jeder Miteigentümer, dessen Zweck Name mit Miteigentumsanteil, nämlich die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (einzelne Kleingartenfläche, im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) anliegenden Lageplan rot umrandet eingezeichnet ist, nutzt diese Kleingartenfläche unter Ausschluss der Nutzung durch die jeweils anderen Miteigentümer allein. Ziel Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu kleingärtnerischen Zwecken. Das jeweilige Sondernutzungsrecht ist mit dem jeweiligen Miteigentumsanteil verbunden, über den Miteigentumsanteil kann nicht ohne das dazugehörige Sondernutzungsrecht und über das Sondernutzungsrecht nicht ohne dazugehörigen Miteigentumsanteil verfügt werden. Der jeweilige Sondernutzungsberechtigte ist verpflichtet, seinen Kleingarten in einem Zustand zu erhalten, der NAKO ist der in der Gemeinschaft geltenden Gartenordnung entspricht. Unabhängig davon hat die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten Sondernutzung im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten Einklang mit Öffentlichen und umweltbedingten Faktorenbehördlichen Vorschriften und Anordnungen für das Kleingartengebiet zu erfolgen. Für diesen Zweck erhebt, speichert Lasten und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personenkosten, die an das jeweilige dem Sondernutzungsrecht unterliegende Kleingartengrundstück betreffen, hat der Studie teilnehmenjeweilige Sondernutzungsberechtigte unter Freistellung der übrigen Gemeinschaftsmitglieder allein zu tragen. Soweit solche kosten und Lasten nicht getrennt für das jeweilige dem Sondernutzungsrecht unterliegende Grundstück geltend gemacht werden, und stellt hat der jeweilige Sondernutzungsberechtigte diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der EpidemiologieKosten entsprechend seinem Miteigentumsanteil zu tragen. Die im Rahmen anliegenden Lageplan grün schraffierten Gemeinschaftsflächen ( Wegeflächen, Parkplatz, Vereinsplatz, Böschungsfläche ) stehen allen Miteigentümern der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben Miteigentümergemeinschaft zur gemeinschaftlichen Benutzung zur Verfügung. Kosten und Lasten dieser von allen Miteigentümern gemeinschaftlich genutzten Gemeinschaftsflächen werden auf jeden Kleingarten gleichmäßig verteilt. Jeder Miteigentümer der Miteigentümergemeinschaft ist verpflichtet, sich an erforderlichen Gemeinschaftsarbeiten aktiv zu beteiligen oder die alternativ möglichen Ersatzleistungen zu erbringen. Art und Umfang der Gemeinschaftsarbeiten und der Ersatzleistungen sind ebenfalls gleichmäßig pro Kleingarten zu verteilen und zu erbringen. Das nähere regelt die Satzung (Fassung vom 22.Xxxx 1995) und Gartenordnung des Kleingärtnervereins “Im Apfelgarten e.V.“ für die Miteigentümergemeinschaft. Die Parteien verpflichten sichvorhandene gemeinschaftliche Elt-Anlage wird nach Maßgabe des bestehenden, bei von der Durchführung dieses Gemeinschaft geschlossenen Vertrages genutzt und gewartet. Einzelheiten werden durch die gesetzlichen Vorgaben Satzung der nationalen Stromgemeinschaft geregelt. Veränderungen im Eigentum und europäischen Datenschutzgesetze einzuhaltenim Sondernutzungsrecht sind der Eigentümergemeinschaft, vertreten durch den in dieser Vereinbarung genannten “Vorstand“, unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bis zum Eingang dieser schriftlichen Mitteilung gelten im Innenverhältnis die bisherigen Miteigentümer bzw. Sondernutzungsberechtigten weiterhin als berechtigt und verpflichtet, haftend auch insbesondere für sämtliche Verbindlichkeiten wie ein selbstschuldnerischer Bürge. Beschlüsse der Miteigentümer der Miteigentümergemeinschaft werden entweder in Miteigentümerversammlungen oder schriftlich gefasst. Die Miteigentümerversammlung ist in Angelegenheiten, die Sondernutzungsrechte an den Miteigentumsanteil betreffen, nur beschlussfähig, wenn mindestens 75% aller Miteigentümer anwesend oder vertreten sind. Vertretung ist nur durch einen Bevollmächtigten zulässig. Die bevollmächtigten haben eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Ist eine Miteigentümerversammlung in den oben genannten Fällen nicht beschlussfähig, ist eine weitere Versammlung innerhalb von 14 Tagen einzuberufen, wobei in der Einladung darauf hinzuweisen ist, dass diese Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Miteigentümer der Miteigentümergemeinschaft beschlussfähig ist. Zur Wirksamkeit eines im schriftlichen Verfahren gefassten Beschlusses der Miteigentümer ist es erforderlich, das sich alle Miteigentümer der Miteigentümergemeinschaft am schriftlichen Verfahren beteiligen. Der in dieser Vereinbarung und in der Satzung genannte hat zu Miteigentümerversammlungen schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen einzuladen und in der Einladung die Tagesordnung bekannt zu geben. In den Miteigentümerversammlungen ist ein Protokoll zu führen. Das Protokoll ist von dem Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen. Die Protokolle hat der Vorstand zu sammeln und aufzubewahren. Jeder Miteigentümer der Miteigentümergemeinschaft hat für einen von ihm aufgrund Sondernutzung genutzten Garten eine Stimme. Steht der Miteigentumsanteil und das Sondernutzungsrecht mehreren Personen gemeinschaftlich zu, so ist nur eine einheitliche Stimmabgabe zulässig. Die Miteigentümer der Miteigentümergemeinschaft sind gleichzeitig Mitglieder des Kleingärtnervereins “Im Apfelgarten“ e.V. und wählen aufgrund der Vereinssatzung ( Fassung vom 22.Xxxx 1995 ) die Organe, insbesondere den Grundsatz die nach § 8 Ziff.8.2 zu wählenden Vorstandsmitglieder = Vorstand. Diesem Vorstand wird die Verwaltung und Regelung der Datensparsamkeit Benutzung des Kleingartengeländes, sofern es nicht einem anderen Nutzungsrecht unterliegt, übertragen. Der Vorstand ist bevollmächtigt, die Interessen der Miteigentümergemeinschaft nach außen, auch Dritten und Behörden gegenüber, zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifenvertreten. Aufgabe des Vorstandes ist es insbesondere, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstellegemeinschaftliche Benutzung der Gemeinschaftsflächen von der Miteigentümerversammlung beschlossenen Beiträge, DatennutzungUmlagen und sonstigen Kosten und Lasten einzuziehen und auf einem Sonderkonto der Miteigentümergemeinschaft zu verwalten und im Übrigen alle Beschlüsse der Miteigentümergemeinschaft durchzuführen. Im übrigen sind die Rechte und Pflichten aller Miteigentümer geregelt durch die Gartenordnung, Vertragspartner/indie Vereinssatzung des Kleingärtnerverein “Im Apfelgarten “e.V. sowie die Satzung der Stromgemeinschaft. Diese dem Vorstand erteilte Xxxxxxxxx gilt solange, Ende des Vorhabenswie sie nicht durch Beschluss der Miteigentümerversammlung widerrufen worden ist. Soweit in dieser Vereinbarung Regelungen nicht enthalten sind, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmen.gelten die Vorschriften der
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Samples: www.klgvimapfelgarten.de
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck Seit dem 01.01.2009 wurde die Durchführung öffentlich-rechtliche Aufgabe des Einsammelns und Beförderns von Abfällen und der NAKO Gesundheitsstudie (im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) ist. Ziel der NAKO ist die Erforschung der Ursachen Kompostierung pflanzlicher Abfälle von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten den Städten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese Gemeinden auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologieden Landkreis zurück übertragen. Die Stadt/Gemeinde übernimmt seither im Rahmen der NAKO erhobenen Daten einer öffentlich- rechtlichen Vereinbarung für den Landkreis nach § 6 Abs. 3 LAbfG die Abfallberatung für ihr Gebiet als kommunale Beistandsleistung und Bioproben sind ausschließlich erhält dafür vom Landkreis eine Aufwandsentschädigung. Der Kreistag hat am 19.07.2018 beschlossen, dass ab dem 01.01.2021 eine zusätzliche Bioabfallsammlung mit einem Kombisystem aus einer freiwilligen Biotonne und einem Bringsystem auf den vorhandenen Grünabfallsammelplätzen im Landkreis Karlsruhe für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur VerfügungPrivatkunden angeboten wird. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung Abfallberatung durch die Stadt/Gemeinde soll künftig dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reneue Angebot einschließen. Die bestehende öffentlich-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindernrechtliche Vereinbarung „Abfallberatung“ wird dazu wie folgt geändert: In § 1 Abs. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien 1 wird nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das FolgendeSatz 1 folgender weiterer Satz ergänzt: Die Definitionen Abfallberatung schließt die Beratung für das Stadt-/Gemeindegebiet zu der vom Landkreis angebotenen zusätzlichen Bioabfallsammlung im Hol- und Bringsystem ein und umfasst insbesondere die persönliche Kundenberatung vor Ort und die Bestellannahme für die BegriffeBioabfallsammlung. In § 3 Absatz 1 werden nach Satz 1 folgende Sätze ergänzt: TransferstelleFür die Beratung zu der vom Landkreis angebotenen zusätzlichen Bioabfallsammlung erhält die Stadt/Gemeinde in der Einführungsphase von drei Jahren bis zum 31.12.2022 eine zusätzliche einwohnerabhängige Aufwandsentschädigung inklusive Mehrwertsteuer von 0,20 € (0,19 € zuzüglich Mehrwertsteuer) pro Einwohner und Jahr, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende die für das Jahr 2020 anteilig für 9 Monate gezahlt und nach Ablauf des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenJahres 2022 überprüft und rückwirkend angepasst wird. Die zusätzliche Aufwandsentschädigung beträgt ab dem 01.01.2023 inklusive Mehrwertsteuer noch 0,10 € (0,09 € zuzüglich Mehrwertsteuer) pro Einwohner und Jahr und wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls zum Folgejahr kreiseinheitlich angepasst.
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Samples: Vereinbarung Zur Änderung
Präambel. Der NAKO e. V. Vorhabenträger betreibt auf seiner Hofstelle, Flst. 510 der Gemarkung Rißegg, bereits eine Pferdepension sowie eine Kompostierungsanlage zur Erzeugung von Qualitätskompost. Diese will er zu einem sog. „Biomassehof mit Vergärungs- und Kompostierungsanlage“ erweitern. Hierzu sollen die Gebäude und Lagerflächen auf dem Grundstück der bereits bestehenden Hofstelle weiter genutzt und - jenseits des Feldweges Flst. 509 - auf den Flurstücken 538 bis 540 und Teilen des Flst. 541 eine Feststoff-Vergärungsanlage errichtet werden. Die Zufahrt ist ein eingetragener Vereinnur über die Kreisstraße K 7500 und den Feldweg 509 möglich. Die Einmündung des Feldweges verschiebt sich um ca. 80 m nach Westen, dessen Zweck Richtung Rindenmoos. In der K 7500 selbst wird eine Aufstellfläche für Linksabbieger angelegt. Der Feldweg 509 wird ertüchtigt, fast durchgängig verbreitert und seine südliche Teilstrecke in einem Bogen zur K 7500 geführt, bzw. an den überörtlichen Verkehr angebunden. Dies ist Gegenstand eines gesonderten Erschießungsvertrages zwischen Stadt und Vorhabenträger. Soweit nicht schädlich verunreinigtes Oberflächenwasser nicht dem Prozesskreislauf zugeführt wird, ist es zur Versickerung vorgesehen. Der Vorhabenträger hat bei der Stadt einen mit dieser abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan eingereicht und die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (Einleitung eines vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahrens beantragt. § 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist das in § 3 näher beschriebene Vorhaben im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) istVertragsgebiet. Ziel der NAKO ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologie. Die im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmen.§ 2
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Samples: biberach-riss.de
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) ist. Ziel der NAKO ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten Die Stadt Karlsruhe hat ihre derzeitigen und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung zukünftigen Aktivitäten im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs innerhalb der EpidemiologieGemarkung Karlsruhe auf die Karls- ruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (KVVH) übertragen. Im weiteren Verlauf hat die VBK die Tätigkeiten übernommen. Von der Übertragung ist die Bedienung der Stadtteile Rüppurr und Neureut ausge- nommen. Diese Stadtteile werden von der stadteigenen Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH mit ÖPNV-Leistungen versorgt. Die VBK tritt für den Vorrang und die konsequente Förderung des ÖPNV ein. Hierbei wird die Gesellschaft durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Stadt Karlsruhe und anderen Gebietskörperschaften die Verkehrsangebote weiterent- wickeln. Es sollen nachfrageorientierte und mit den Entwicklungszielen der Gebietskörper- schaften abgestimmte Verkehrsleistungen angeboten werden, die unter Berücksich- tigung des Umweltschutzes und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen den Be- dürfnissen der Bürger nach ausreichender Mobilität und angemessener Lebensqua- lität sowohl in der Stadt als auch im Rahmen Xxxxxx entsprechen. Die seit vielen Jahrzehnten fast unveränderte Schieneninfrastruktur im Innenstadt- bereich muss dem starken Anstieg der NAKO erhobenen Daten zu befördernden Fahrgästen angepasst wer- den. In diesem Zusammenhang haben die Bürgerinnen und Bioproben sind ausschließlich Bürger der Stadt Karls- ruhe per Bürgerentscheid am 22. September 2002 den Auftrag zur Realisation der Kombilösung erteilt. Zur Verwirklichung der Kombilösung ergeben sich grundlegende Veränderungen bei der Verkehrsinfrastruktur. Deshalb wird der bestehende Konzessionsvertrag vom 30. Oktober 1997 einschließlich der Nachtragsvereinbarung vom 19.11.2001 durch die- sen Vertrag ersetzt. Der KASIG ist die Aufgabe der Umsetzung der Kombilösung übertragen worden. Die KASIG wurde zur Erbringung der Planungsleistungen und aller notwendigen Maß- nahmen für wissenschaftliche Zwecke bestimmt die Realisation und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigenDurchführung der Kombilösung gegründet. In Abgrenzung zu diesem Aufgabenbereich wird die VBK für den Betrieb des Karlsru- her ÖPNV und die Instandhaltung der Gleisanlagen sowie die Planungen, die nicht im Zusammenhang mit der Umsetzung der Kombilösung stehen, verantwortlich sein. In entsprechender Weise werden in diesem Vertrag die Aufgabenbereiche der KA- SIG und VBK unterschieden und gesondert behandelt. Die personenbeförderungsrechtliche Genehmigung zum Betrieb und zum Bau sowie zur Linienführung im gesamten Stadtgebiet mit Ausnahme des Stadtbahntunnels „Kaiserstraße zwischen Durlacher Tor und Mühlburger Tor einschließlich des am Marktplatz abgehenden Südabzweiges bis zur Ettlinger Straße“ gemäß Planfeststel- lungsbeschluss vom 15. Dezember 2008 – nachfolgend „Stadtbahntunnel“ genannt - obliegt der VBK. Der Bau und die Linienführung für den oben benannten Stadtbahn- tunnel ist mit Bescheid vom 12. Dezember 2008 auf die KASIG übertragen worden. Dies vorausgeschickt wird unter Bezugnahme auf § 31 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und § 16 Straßengesetz Baden-Württemberg auf der Grundlage der bisher zwischen der Stadt und den Verkehrsbetrieben gültigen Kostenverteilungsvereinba- rungen folgender Vertrag über die gegenseitigen Rechte und Pflichten, die sich aus der Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs mit Schienenbahnen auf der Gemarkung der Stadt Karlsruhe ergeben, geschlossen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. den Vertrag sind die Begriffsbestimmungen nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als PBefG maßgebend (Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmen1).
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Samples: web1.karlsruhe.de
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck Seit dem 01.01.2009 wurde die Durchführung öffentlich-rechtliche Aufgabe des Einsammelns und Beförderns von Abfällen und der NAKO Gesundheitsstudie (im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) ist. Ziel der NAKO ist die Erforschung der Ursachen Kompostierung pflanzlicher Abfälle von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten den Städten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese Gemeinden auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologieden Landkreis zurück übertragen. Die Stadt/Gemeinde übernimmt seither im Rahmen einer öffentlich- rechtlichen Vereinbarung für den Landkreis nach § 6 Abs. 3 LAbfG die Abfallberatung für ihr Gebiet als kommunale Beistandsleistung und erhält dafür vom Landkreis eine Aufwandsentschädigung. Der Kreistag hat am 19.07.2018 beschlossen, dass ab dem 01.01.2021 eine zusätzliche Bioabfallsammlung mit einem Kombisystem aus einer freiwilligen Biotonne und einem Bringsystem auf den vorhandenen Grünabfallsammelplätzen im Landkreis Karlsruhe für Privatkunden angeboten wird. Die Abfallberatung durch die Stadt/Gemeinde schließt inzwischen dieses neue Angebot gemäß der NAKO erhobenen Daten Vereinbarung zur Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die kommunale Beistandsleistung „Abfallberatung“ ein. Allerdings ist bezüglich der Besteuerung (USt) eine Klarstellung der Vereinbarung über die kommunale Beistandsleistung „Abfallberatung“ erforderlich. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die kommunale Beistandsleitung „Abfallberatung“ mit Inkrafttreten zum 01.01.2009 in der Fassung des Artikels 2 der Änderungsvereinbarung mit Kreistags- Beschluss vom 16.07.2020 wird wie folgt geändert: § 3 Abs. 1 wird neu gefasst: Die Stadt / Gemeinde erhält vom Landkreis für die Erfüllung der kommunalen Beistandsleistung eine einwohnerbezogene Aufwandsentschädigung. Die Aufwandsentschädigung für die umsatzsteuerfreie Leistung der Abfallberatung beträgt im Jahr 2021: 2,16 € pro Einwohner und Bioproben sind ausschließlich Jahr und wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls zum Folgejahr kreiseinheitlich angepasst. Sofern für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigendie Leistung der Abfallberatung durch die Stadt / Gemeinde Umsatzsteuer anfällt, beträgt diese Aufwandsentschädigung 2,08 € zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogenedie Beratung zu der vom Landkreis angebotenen zusätzlichen Bioabfallsammlung erhält die Stadt/Gemeinde in der Einführungsphase von drei Jahren bis zum 31.12.2022 eine zusätzliche einwohnerabhängige umsatzsteuerfreie Aufwandsentschädigung von 0,20 € pro Einwohner und Jahr, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. die für das Jahr 2020 anteilig für 9 Monate gezahlt und nach Durchführung eines Antrags- Ablauf des Jahres 2022 überprüft und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügungrückwirkend angepasst wird. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen zusätzliche umsatzsteuerfreie Aufwandsentschädigung beträgt ab dem 01.01.2023 noch 0,10 € pro Einwohner und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren Jahr und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindernwird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls zum Folgejahr kreiseinheitlich angepasst. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen Sofern für die Begriffe: TransferstelleLeistung der Abfallberatung durch die Stadt / Gemeinde Umsatzsteuer anfällt, Datennutzungbeträgt diese Aufwandsentschädigung 0,19 € zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind beziehungsweise ab dem 01.01.2023 noch 0,09 € zuzüglich der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenjeweils gültigen Umsatzsteuer.
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Samples: www.landkreis-karlsruhe.de
Präambel. Der NAKO e. V. Die Beratungsgesellschaft PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH („Partnerschaft Deutschland“) bietet ihren direkten und mittelbaren Gesellschaftern, die sämtlich öffentliche Auftraggeber gem. § 99 GWB sind (in Folge „Auftraggeber“), eine alle Realisierungsformen umfassende Investitions- und Modernisierungsberatung sowie alle damit zusammenhängen- den Geschäfte und Dienstleistungen an, um staatliche Investitions- und Modernisierungsziele möglichst wirtschaftlich zu erreichen. Ein Schwerpunkt ist dabei ein eingetragener VereinBeratungsangebot bei öffentlichen Investitionsvorhaben für Bund, dessen Zweck Länder und Kommunen zu allen Beschaffungsvarianten und über den kompletten Pro- jektzyklus. Bei der Beratung nimmt die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (von Wirtschaftlichkeitsuntersuchun- gen, Variantenvergleichen, Eignungstests und Machbarkeitsuntersuchungen und die strategi- sche und organisatorische Beratung für Investitionsvorhaben aller Art eine zentrale Bedeu- tung ein. Dazu zählen ausdrücklich auch Projekte von anspruchsvollen Verwaltungs- und Kulturbauten, im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) ist. Ziel der NAKO ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten Gesundheitswesen und im Zusammenspiel von genetischen VeranlagungenForschungs- und Bildungsbereich, Lebensgewohnheiten namentlich In- vestitionen im Universitäts- und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert Krankenhausbau und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologiemedizintechnischen Ausstattung. Die In Zusammenarbeit mit ausgewählten technischen Rahmenvertragspartnern bie- tet der Auftragnehmer darüber hinaus flächendeckend in Deutschland Projektplanung, Pro- jektmanagement und Projektsteuerung an. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Angebot einer umfassenden Strategie- und Organisationsbe- ratung für die gesamte öffentliche Verwaltung in Deutschland und im Rahmen internationalen Raum bei anspruchsvollen Modernisierungs- und Veränderungsprojekten. Ausgehend von einer vor- gelagerten Strategieberatung umfasst dies sowohl die Konzeption und Umsetzung von Orga- nisationsmodellen als z.B. auch strategische Sourcing-Konzeptionen. Das Angebot deckt das gesamte Spektrum der NAKO erhobenen Daten Strategie- und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt Organisationsberatung ab und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogeneadressiert vor allem Effi- zienzsteigerungen, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonneneVerwaltungsmodernisierung, anonymisierte aufgabenkritische Projektansätze sowie die am Markt orientierte Erbringung von Querschnittfunktionen oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenUnterstützungsleistungen.
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Samples: www.pd-g.de
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) ist. Ziel der NAKO ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologie. Die Kooperation im Rahmen des Geonetzwerks metropoleruhr dient dem Zweck, Geodaten mit regionaler Bedeutung zu erschließen, gemeinsam bereitzustellen und für interne und öffentliche Anwendungen nutzbar zu machen. Das Geonetzwerk metropoleruhr möchte eine regionale Sichtweise insbesondere in Bezug auf Geodaten fördern und dazu kommunale Geodaten als Informationsgrundlage einbezie- hen. Das Geonetzwerk kann dadurch auch kommunale Aufgaben mit Raumbezug im Be- reich der NAKO erhobenen Daten Informations- und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt Datenbereitstellungspflichten, beispielsweise in den Gebieten Umwelt, Planung, Tourismus oder Wirtschaft unterstützen. Kommunen und Kreise im Ver- bandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr (RVR) sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogeneUnterstützung u. a. bei der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben im Rahmen von nationaler und internationaler GDI-Projekte (z. B. INSPIRE1, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonneneGeodatenzugangsgesetz NW, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur VerfügungNDGB Deutschland2) erhalten. Die Parteien verpflichten sichgesetzlichen Aufgaben des RVR andererseits werden durch die Bereitstellung der notwendigen Basis an Geodaten durch Kommunen und Kreise unterstützt. Das Geonetzwerk metropoleruhr setzt sich zum Ziel, Synergien durch die Nutzung dezentral vorhandener Fachkompetenzen und technischer Ressourcen zu entfalten und auf der Basis moderner, standardisierter Internet-Dienste sowie dezentraler Datenhaltung Doppelarbeit zu vermeiden und Kosten zu minimieren. Die Zuständigkeiten über die Daten verbleiben bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen den Stellen, an denen sie originär entstehen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifenaktuell geführt werden, um eine Rehohe Daten- qualität und schnelle Aktualisierungsprozesse zu gewährleisten. Durch das Geonetzwerk metropoleruhr wird zur kundenorientierten Präsentation und Bereit- stellung kommunaler Geodaten mit regionaler Bedeutung für Bürger, Wirtschaft und Verwal- tung ein gemeinsames Geoportal aufgebaut. Gegenstand der Vereinbarung ist die Gründung einer Kooperation mit dem Namen „Geo- netzwerk metropoleRuhr“ in Form einer Arbeitsgemeinschaft nach § 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Nordrhein-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmen.Westfalen (GkG NRW)
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Samples: www.geonetzwerk.ruhr
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener VereinIm Konzept unserer Gesamtschule Neunkirchen-Seelscheid nimmt die Förderung der individuellen Interessen und Stärken unserer Schülerinnen und Xxxxxxx einen be- sonderen Stellenwert ein. Neben dem Unterricht bieten wir vielfältige zusätzliche Lernangebote, dessen Zweck die Durchführung Möglichkeiten zum gesellschaftlichen Engagement, kulturelle Begeg- nungen, Bewegung und Sport. Dieses sind unverzichtbare Bestandteile einer umfas- senden ganzheitlichen Bildung. In der NAKO Gesundheitsstudie (Fit-Profilklasse stehen Bewegung und Gesundheit im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) istZentrum. Ziel der NAKO ist Gerade die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten Schule im Zusammenspiel von genetischen VeranlagungenGanztag bietet den Raum, Lebensgewohnheiten zusätzliche Bewegungsanreize zu schaffen, eine Begegnung mit bislang unbekannten Sportarten zu ermöglichen, faires, partner- schaftliches Verhalten einzuüben und umweltbedingten Faktorenin der Gemeinschaft mit Gleichaltrigen oder dem Austausch mit Älteren mitgestaltend tätig zu sein und Verantwortung zu über- nehmen. Für diesen Zweck erhebt, speichert So verbinden sich Freizeitkultur und verwaltet der NAKO e. V. Daten Ganztagsangebot auf sinnvolle Weise. Erfolgserlebnisse in dem Bereich motivieren die Schülerinnen und biologische Proben der PersonenXxxxxxx zum Wei- terlernen an anderen Stellen, die an sozialen Kompetenzen der Studie teilnehmen, Jugendlichen werden implizit verstärkt gefördert. Schule ist darüber hinaus auch Teil des Gemeindelebens und stellt diese so streben wir die För- derung und Weiterentwicklung einer engen partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwi- schen Schule und Sportvereinen an. Bestehende Kooperationen mit Bildungspart- nern der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid werden gepflegt und Angebote außer- schulischer Sportvereine sollen auch auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologiedem Schulgelände angeboten werden kön- nen. Die Gesamtschule Neunkirchen-Seelscheid und der Kooperationspartner vereinba- ren auf der Grundlage von § 5 SchulG des Landes NRW und dem RdErl. vom 31.07.2008 eine Kooperation bezüglich der Durchführung von Projekten im Rahmen der NAKO erhobenen Daten Ganztagsschule und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt stimmen folgende Projektinhalte und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmen.-ziele ab:
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Samples: www.gsb-neunkirchen-seelscheid.de
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener VereinDie Kreisstadt Unna (über ihre einhundertprozentige Tochter Wirtschaftsbetriebe Unna), dessen Zweck die Durchführung Stadtwerke Unna und GELSENWASSER wollen ihre langjährige gute Zusammenarbeit zum Wohle der NAKO Gesundheitsstudie (Unnaer Bürgerinnen und Bürger neu ausrichten und weiter intensivieren. Die Kreisstadt Unna versorgt über die Stadtwerke Unna die Bürger sowie Gewerbe- und Industriebetriebe in Unna mit Strom, Gas und Wärme. GELSENWASSER führt auf Basis des Wasserkonzessionsvertrages vom 20.12.2002 mit der Kreisstadt Unna die öffentliche Trinkwasserversorgung im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) istStadtgebiet durch. Ziel Zukünftig wollen die Partner für den Bereich Trinkwasser gemeinsam auftreten und dabei die Vorteile und Kernkompetenzen der NAKO ist Stadtwerke Unna und von GELSENWASSER ver- netzen und zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt Unna ausbauen. Hierbei soll die Erforschung Gemeinschaft der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen VeranlagungenGELSENWASSER mit Wasser versorgten Kommunen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmenauch die Kreisstadt Unna über den Wasserkonzessionsvertrag teilnimmt, und stellt diese erhalten blei- ben. Darüber hinaus werden die Partner auch die Ausweitung der Zusammenarbeit auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung weitere Geschäftsfelder, z. B. im Bereich der Epidemiologiedigitalen Infrastruktur oder der gegenseitigen Unterstützung bei betrieblichen Prozessen in anderen Versorgungssparten prüfen. Die Ge- meinsam werden die Partner durch eine enge Zusammenarbeit die Erreichung der Ziele der Kreisstadt Unna im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigenBereich des Klimaschutzes unterstützen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur VerfügungMit diesem Konsortialvertrag wollen die Partner ihre künftige Zusammenarbeit regeln. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund Sie vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmen.hierzu Folgendes:
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Samples: rathaus.dortmund.de
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (Die StadtteilGenossenschaft Hulsberg eG fördert eine gemeinwohlorientierte Wohnraumversorgung im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) ist. Ziel Sinne der NAKO ist die Erforschung Grundsätze der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personeninternationalen Genossenschaftsbewegung, die an Selbstbestimmung, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung beinhalten. Nach Artikel 14 der Studie teilnehmenBremischen Landesverfassung hat jede BewohnerIn* der Freien Hansestadt Bremen Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Die StadtteilGenossenschaft Hulsberg eG schafft preisgünstigen Wohnraum, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur VerfügungWohnraum für sozial gemischte, nachbarschaftliche und generationenübergreifende oder altersbezogene Wohnformen und bewirtschaftet diesen. Grundlage Der genossenschaftliche Wohnraum wird dauerhaft als preisgünstiger Wohnraum für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Mitglieder zur Verfügung gestellt. Im Besonderen werden auf dem Wohnungsmarkt benachteiligte Personen solidarisch unterstützt. Der Verein fördert die nationale Wohnraum wird durch genossenschaftliche Strukturen dauerhaft gesichert, gemeinschaftlich verwaltet, sozial gebunden und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich dem Markt sowie der EpidemiologieSpekulation entzogen. Die im Rahmen der NAKO erhobenen Daten StadtteilGenossenschaft Hulsberg eG fördert gemeinschaftliche Formen des Zusammenlebens, den sozialen Zusammenhalt in den Wohnquartieren und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt berücksichtigt angemessen ökologische Aspekte beim Bauen und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur VerfügungUmbauen von Wohngebäuden. Die Parteien verpflichten sich„eingetragene Genossenschaft“ ist nicht nur die Rechtsform, bei der Durchführung dieses Vertrages sondern ist gleichzeitig Anspruch und Programm. Vereinzelung und Verwertungsdruck setzt die gesetzlichen Vorgaben der nationalen StadtteilGenossenschaft Hulsberg eG eine kollektive Idee entgegen, die auf gegenseitiger Unterstützung beruht und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit sich selbst trägt. Die StadtteilGenossenschaft Hulsberg eG hilft solidarische Erfahrungen zu wahren machen und alle zumutbaren Maßnahmen politische Energien zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenentwickeln.
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Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener VereinVor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der damit verbundenen Auswirkungen, dessen Zweck etablieren die Durchführung Vertragspartner diese telemedizinische Versorgungslösung zur Sicherstellung und Verbesserung der NAKO Gesundheitsstudie (Patientenversorgung in Thüringen. Insbesondere steht dabei die Versorgung von mobilitätseingeschränkten Versicherten der IKK classic mit einer chronischen Erkrankung, Mehrfacherkrankungen und/oder mit Erfordernis einer postoperativen Versorgung im Folgenden als Fokus und soll mittels Telemedizin nachhaltig verbessert werden. Im Rahmen der besonderen Versorgung „NAKOTeleArzt“ bezeichnetgemäß § 140a SGB V betreut der Haus- oder Facharzt mit Unterstützung seines tele- medizinisch geschulten Nicht-ärztlichen Praxisassistenten (Tele-Assistenz im Sinne von § 4) istVer- sicherte der IKK classic. Bei gesundheitlichen Problemen während des Besuches in der Häuslich- keit oder im Alten- bzw. Pflegheim (nachfolgend „Hausbesuch“ genannt) kann der Haus- oder Facharzt via Bild und Ton zur Festlegung der weiteren Behandlungsschritte eingebunden werden. Durch diese besondere Versorgung wird die bereits bestehende haus- und fachärztliche Versor- gung optimiert und um die telemedizinisch unterstützenden Delegationsangebote ergänzt. Ziel der NAKO Vertragspartner ist eine flächendeckende Verbesserung der medizinischen Versorgung der Versi- cherten der IKK classic. Es wird sichergestellt, dass diese Versorgung qualitätsgesichert, wirksam, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Dieser ebenso öffentlich-rechtliche Vertrag gemäß §§ 53 ff. SGB X dient der einfachen und verwal- tungseffizienten Durchführung der Abrechnung durch die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten KVT als Beistandsleistung im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten FaktorenSinne der §§ 3 ff. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung SGB X im Bereich Auftrag der EpidemiologieIKK classic. Die Ziel des Vertrages ist es, im Rahmen der NAKO erhobenen Daten Zusammenar- beit der Vertragspartner die Umsetzung des Vertrages über die Nutzung von vorhandenen Res- sourcen und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt zur Verwaltungsvereinfachung, insbesondere zur Vermeidung des Aufbaus und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogeneder Unterhaltung von doppelten Strukturen, nicht kommerzielle Forschung stellt wirtschaftlich und sachgerecht auszugestalten, mit einer möglichst geringen Inanspruchnahme der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- Mittel der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gemäß dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur VerfügungSparsamkeit zu gewährleisten. Die Parteien verpflichten sichzuständige Aufsichtsbehörde wird über die Amtshilfeleistung der KVT im Rahmen des vorlie- genden Vertrages gemäß § 4 Abs. 5 SGB X informiert. Soweit personenbezogene Bezeichnungen im Maskulinum stehen, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen wird diese Form verall- gemeinernd verwendet und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenumfasst jeweils Personen jeglichen Geschlechts gleichermaßen.
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Samples: www.kv-thueringen.de
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener VereinDie Menschen in Remscheid haben in der Kommunalwahl am 13. Sep- tember 2020 die kommunalpolitischen Rahmenbedingungen gesetzt, dessen Zweck die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (indem sie Xxxxxxxx Xxxx-Xxxxx mit einer Mehrheit von 60,61% im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) istAmt des Oberbürgermeisters im ersten Wahlgang eindrucksvoll bestätigten. Ziel Der neugewählte Rat steht aufgrund der NAKO Corona-Pandemie vor großen Herausforderungen, die vom Rat, von der Verwaltung und von den Bür- gerinnen und Bürgern eine große Kraftanstrengung abverlangen wird. Den Menschen in Remscheid ist es immer wieder gelungen, mit Eigen- sinn und Tatkraft schwierige Herausforderungen zu bewältigen. Seit zehn Jahren gestalten Sozialdemokraten, Grüne und Freie Demokra- ten gemeinsam maßgeblich die Rathauspolitik. Die nachhaltigen Schritte zur Gesundung der städtischen Finanzen sind ein Ergebnis der gemein- samen Kraftanstrengung von Stadtgesellschaft, Rat und Verwaltung. Grüne, Sozialdemokraten und Freie Demokraten tragen maßgeblichen Anteil daran und haben zugleich neue Wege für den Fortschritt in unse- rer Stadt eröffnet: Liberale, sozialdemokratische und grüne Kommunal- politik vereint in ihrer programmatischen Vielfalt die kreativen, karitati- ven und konzeptionellen Stärken des Bergischen Landes. Daran anknüpfend werden wir unsere Zusammenarbeit auf Augenhöhe in allen Handlungsfeldern der Kommunalpolitik fortsetzen. Nachhaltige Stadtpolitik ist vorausschauend und stellt eine qualitative Entwicklung der Stadt in den Mittelpunkt. Der Rat trägt Verantwortung für die Zukunft Remscheids. Remscheid ist die Erforschung der Ursachen Heimat von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der PersonenMenschen, die an der Studie teilnehmenaus über 120 Nationen hier ihre Heimat gefunden haben, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügungwir alle wollen friedlich, respektvoll und solida- risch zusammenleben. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologie. Die im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifenViele Menschen kamen hier hin, um zu arbeiten. Viele mussten flüchten. Sie bleiben, um hier zu leben und eine Re-Identifikation von Teilnehmenden Heimat zu verhindernfinden. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenEine Zusammenarbeit mit rechtsextremistischen Kräften wird ausdrück- lich ausgeschlossen.
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Samples: www.fdp-remscheid.de
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck Mit dieser Zielvereinbarung verständigen sich das Land und die Durchführung Universität Bremen über die Entwick- lungslinien der NAKO Gesundheitsstudie Universität für die Jahre 2012/2013. Insbesondere werden folgende große Entwick- lungslinien verfolgt: ∗ Nach dem Erfolg in der Exzellenzinitiative wird in den kommenden Jahren schwerpunktmäßig das Zukunftskonzept umgesetzt und der Ausbau der Universität zur Forschungsuniversität mit breitem Studienangebot vorangetrieben. Die erfolgreichen universitären Wissenschaftsschwer- punkte (Profilbereiche) und die im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) istRahmen des Zukunftskonzepts neu entstehenden Profilbe- reiche sollen weiter entwickelt und gefördert werden. Ziel Entsprechend ihrer Forschungsstärke ver- folgt die Universität das Prinzip der NAKO ist forschungsorientierten Lehre. ∗ Nach dem erfolgreichen Umbau der Studienstruktur auf Bachelor- und Master-Studiengänge stehen die Erforschung Qualitätssicherung der Ursachen Studiengänge und die Implementierung von Volkskrankheiten hochschulinter- nen Strukturen und Mechanismen für eine kontinuierliche Überprüfung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten FaktorenMittelpunkt. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der PersonenDazu gehört auch, die an Eigenverantwortung und die Fä- higkeit der Studie teilnehmenStudierenden zum selbständigen Lernen zu fördern und zu unterstützen. Der erfolg- reiche Weg in Bezug auf die Erhöhung der Anzahl der AbsolventInnen, die Verkürzung der Studiendauer sowie die Erhöhung der Studienerfolgsquote bei Gewährleistung einer hohen Ausbildungsqualität und stellt diese der Wettbewerbsfähigkeit der AbsolventInnen auf Antrag Nutzern zur Verfügungdem Arbeitsmarkt wird konsequent fortgesetzt. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale ∗ Die zielgerichtete Kooperation mit den Bremer Hochschulen und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologie. Die Forschungseinrichtungen im Rahmen der NAKO erhobenen Daten Wissenschaftsschwerpunkte sowie mit der Universität Oldenburg und Bioproben sind ausschließlich der Jacobs University als strategischen Partnern in der Metropolregion wird zur Sicherung der Breite der wissenschaftlichen Basis und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit fortgeführt. Schwerpunkte liegen auf der Abstimmung des regionalen Studienangebots und einer Verbesserung der Durchlässigkeit und der Wechselmöglichkeiten für wissenschaftliche Zwecke bestimmt Studierende und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigenAbsolventInnen der Hoch- schulen in der Region. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt ∗ Die Transferleistungen in die Region und die Kooperationen mit der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- Wirtschaft werden weiter ausgebaut und Genehmigungsverfahrens verstetigt mit dem Nutzer aus den Studiendaten Ziel des Aufbaus nachhaltiger Netzwerke und aus den Bioprobenlagern Cluster. Insbe- sondere das Transferpotential der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze forschungsstarken Bereiche der Universität und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügungder An- Institute soll intensiv genutzt werden. Die Parteien verpflichten sich, Das Land unterstützt die Universität Bremen bei der Durchführung dieses Vertrages Umsetzung des durch die gesetzlichen Vorgaben Exzellenzinitiative aus- gezeichneten Zukunftskonzepts „Ambitioniert und Agil“. Mit dem Zukunftskonzept sollen die Erfolge der nationalen Vorjahre fortgesetzt und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindernweitere Profilierung erreicht werden. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen Das Zukunftskonzept stellt zugleich eine wesentliche Grundlage für die Begriffe: TransferstelleEntwicklungsplanung der Universität im Rahmen des neuen Wis- senschaftsplans 2020 dar, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenden das Land im Jahr 2013 verabschieden will.
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Samples: www.wissenschaft-haefen.bremen.de
Präambel. Der NAKO e. V. Künstlerische Kreativität ist ein eingetragener Vereinunabdingbarer Bestandteil der gesellschaftlichen Ent- wicklung und ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Die sechs bayerischen Kunsthochschulen nehmen eine zentrale Rolle für die Ausbildung des kreativen Nachwuchses in Bayern ein. Um die internationale Konkurrenzfähigkeit der Kunsthochschulen zu sichern, dessen Zweck aber auch um die Durchführung besonderen Anforderungen der NAKO Gesundheitsstudie (im Folgenden kommenden Jahre zu bewältigen, haben das Bayerische Xxxxxx- ministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und die staatlichen Kunsthochschulen in Bayern das Innovationsbündnis Hochschule 2018 unterzeich- net. Das Innovationsbündnis gewährt den Kunsthochschulen die notwendige finan- zielle Planungssicherheit und dient zugleich als „NAKO“ bezeichnet) istRahmen für die vorliegende Zielver- einbarung zwischen der Hochschule für Musik Nürnberg und dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Ziel Zur Schärfung der NAKO ist Profilbildung der Hochschule und zur Entlastung der Lehre stellt das Staatsminis- terium den Kunsthochschulen befristet für die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern Laufzeit dieser Zielvereinbarung je- weils eine W 2 – Stelle zur Verfügung. Grundlage für Zur finanziellen Unterfütterung der in den Ziel- vereinbarungen formulierten Ziele erhalten die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologie. Die Kunsthochschulen im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für verfügbaren Haushaltsmittel jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügungpro Jahr 20.000 Euro. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere Mittel werden jährlich zugewiesen. Hinzu kommen Mittel für den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenHochschulausbau mit Blick auf steigende Studierendenzahlen.
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Samples: www.stmwk.bayern.de
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (Die Gemeinde Glatten hat sich im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) ist. Ziel der NAKO ist Jahr 2017 entschieden, zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Erforschung der Ursachen Reduktion von Volkskrankheiten Emissionen im Zusammenspiel Gebäudesektor und einer nachhaltigen Energie- und insbesondere Wärmeversorgung verschiedene Maßnahmen und Optionen zur Erreichung dieser Ziele zu untersuchen und in einem Konzept darstellen zu lassen. Dazu wurde 2018/2019 ein KfW-gefördertes energetisches Quartierskonzept für das Gemeindegebiet von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten der Firma endura kommunal GmbH erstellt. Die Erhebungen und umweltbedingten FaktorenAnalysen haben ein hohes Potenzial zur Erschließung des untersuchten Gebietes mit einem Wärmenetz und energetischen Gebäudesanierungen ergeben. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet Aus diesem Grund hat der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der PersonenGemeinderat am 30.11.2021 den Grundsatzbeschluss gefasst, die an Umsetzung eines Konzeptes zur Etablierung einer Nahwärmeversorgung vorbehaltlich der Studie teilnehmenGewährung von Bundeszuschüssen, der Gewinnung einer ausreichenden Anzahl von Wärmeanschlussnehmern/Innen und stellt diese der Gründung eines Eigenbetriebs „Nahwärmeversorgung Glatten“ nebst den notwendigen Satzungsbeschlüssen zu verfolgen. Der Bürgermeister wurde beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung des Konzeptes vorzunehmen und u.a. die notwendigen Vorverträge zur Wärmelieferung mit der interessierten Einwohnerschaft abzuschließen. Stand vom 12. April 2022 Der zu gründende Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung (NWG) beliefert den Anschlussnehmer mit Nahwärme auf Antrag Nutzern zur Verfügung. der Grundlage der dann zu beschließenden "Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale Benutzung der öffentlichen Einrichtung der Nahwärmeversorgung (Wärmegebührensatzung)", den „Technischen Anschlussbedingungen Nahwärmeversorgung“ und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich in analoger Anwendung der Epidemiologie. Die im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind Versorgung mit Fernwärme" (AVBFernwärmeV) vom 20. Juli 1980 (BGBl. S. 742) in der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenjeweils gültigen Fassung.
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Samples: www.glatten.de
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener VereinMit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen - Bundesteilhabegesetz (BTHG) vom 23. Dezember 2016 - hat der Bundesgesetzgeber weitreichende Änderungen der Systematik der Eingliederungshilfe beschlossen. Dieses dient der Konkretisierung der Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem modernen personenzentrierten Teilhaberecht hat einen weitreichenden Umsetzungsprozess in Gang gebracht, in dessen Zweck Mittelpunkt der Mensch mit seinen behinderungsspezifischen Bedarfen steht. Auf dieser Grundlage schließen das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes und die Durchführung Vereinigungen der NAKO Gesundheitsstudie (Leistungserbringer unter Mitwirkung der maßgeblichen Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung gemäß § 131 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch den nachstehenden Landesrahmenvertrag Eingliederungshilfe Saarland. Die Vertragspartner arbeiten in Fortführung der bisherigen guten und kooperativen Zusammenarbeit auch zukünftig im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) istSinne der personenzentrierten Teilhabeleistungen des Bundesteilhabegesetzes partnerschaftlich, vertrauensvoll und transparent zusammen. Im Mittelpunkt ihrer Bemühungen steht der Mensch mit Behinderung. Gemeinsam erklärtes Ziel ist und bleibt die Stärkung der NAKO ist Teilhabe und die Erforschung der Ursachen Selbstbestimmung von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten FaktorenMenschen mit Behinderung. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der PersonenDen Menschen mit Behinderung wird hierbei eine individuelle Lebensführung ermöglicht, die an der Studie teilnehmenWürde des Menschen entspricht und die eine volle, wirksame und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügunggleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördert. Grundlage für Damit können die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale Menschen mit Behinderung ihre Lebensplanung und internationale Wissenschaft Lebensführung möglichst selbstbestimmt und Forschung im Bereich der Epidemiologieeigenverantwortlich, ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechend wahrnehmen. Die im Rahmen Vertragspartner bauen dabei auf ihre Erfahrungen aus der NAKO erhobenen Daten Umsetzung der bisherigen Rahmenverträge nach § 79 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch auf und Bioproben sind ausschließlich führen die Ausgestaltung der individuellen Leistungen für wissenschaftliche Zwecke bestimmt Menschen mit Behinderung konsequent personenzentriert weiter. Dabei nutzen die Vertragspartner die durch das Bundesteilhabegesetz geschaffenen Spielräume zur Qualitätsverbesserung der verabredeten Leistungen und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, Innovation bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen Weiter- und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation Neuentwicklung von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenAngeboten konstruktiv.
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Samples: umsetzungsbegleitung-bthg.de
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener VereinMit § 16a ElWOG 2010 besteht die Möglichkeit, in Mehrfamilienhäusern gemeinschaftliche erneuerbare Energieerzeugungsanlagen zu bauen und über eine Gruppe teilnehmender Endverbraucher unabhängig von der wohnrechtlichen Situation nutzen zu können. Diese gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen bestehen zusätzlich zur Energieversorgung über das öffentliche Verteilernetz. Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage wird als Überschussanlage mit einem eigenen Zählpunkt betrieben, die die Einspeisung von erzeugten und nicht verbrauchten Überschüssen in das öffentliche Netz ermöglicht. Jeder Netzbenutzer behält dazu nach wie vor seine eigene Verbrauchsmessung, dessen Zweck Abrechnung dazu über die Durchführung Saldierung der NAKO Gesundheitsstudie Messwerte mitseinem zugeordneten ideellen Anteil erfolgt. Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist, dass die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage an die Hauptleitung (Steigleitung) angeschlossen wird, über die auch die teilnehmenden Berechtigten angeschlossen sind. Die Steigleitung entspricht der Hauptleitung gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-1. Der direkte Anschluss der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen an Anlagen im Folgenden Eigentum des Netzbetreibers oder die Durchleitung von eigenerzeugter Energie über die Anlage des Netzbetreibers (öffentliches Netz) an teilnehmende Berechtigte ist unzulässig. Der Netzbetreiber ist rechtmäßiger Betreiber eines Verteilernetzes für elektrische Energie. Der „Betreiber“ hat mit dem Netzbetreiber einen Netzzugangsvertrag betreffend der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage abgeschlossen. Zusätzlich tritt der Betreiber gegenüber dem Netzbetreiber als „NAKO“ bezeichnet) ist. Ziel der NAKO ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der EpidemiologieAnsprechpartner in Vertretung aller teilnehmenden Berechtigten einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage gemäß § 16a ElWOG auf. Die im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages Vertragsparteien haben einen Netzzugangsvertrag betreffend die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenErzeugungsanlage abgeschlossen.
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Samples: pv-gemeinschaft.at
Präambel. Durch den demografischen und strukturellen Wandel werden junge Menschen zu einem immer wichtigeren Teil unseres Gemeinwesens und für die Zukunft unserer Städte und Gemeinden. Das Jugendalter (12 bis 27 Jahre), als eigenständige Lebensphase, bringt eigene und innovative Perspektiven mit, die wir in der Politik und als Gesellschaft für unsere Zukunftsfähigkeit dringend brauchen. Im Dezember 2018 hat der Kreistag des Landkreises Gießen per Beschluss das Vorhaben „Für einen jugendgerechten Landkreis Gießen und jugendgerechte Städte und Gemeinden“ auf den Weg gebracht. Als fachliche Basis wurde zuvor durch die kommunale Jugendarbeit (Arbeitskreis Kommunale Jugendpflegen und Jugendförderung des Landkreises Gießen) ein Grundsatzpapier verfasst. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (Gesetzgeber hat dem Recht auf Beteiligung junger Menschen ausdrücklich einen hohen Stellenwert beigemessen. Sowohl im Folgenden Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfe - als handlungsleitendem Prinzip, in der UN–Kinderrechtskonvention (Artikel 12), als auch auf hessischer Ebene in der Hessischen Gemeindeordnung /HGO (§§4 c, 8c) sowie der Hessischen Landkreisordnung/HKO (§§4c, 8a) ist dieses Recht verankert. Der § 4c in der HGO und der HKO insbesondere konkretisiert, dass Städte, Gemeinden und Landkreise „NAKO“ bezeichnet) ist. Ziel der NAKO ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten bei Planungen und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der PersonenVorhaben, die an der Studie teilnehmendie Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren“, diese in angemessener Weise zu beteiligen haben. Hierzu müssen geeignete Verfahren entwickelt und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügungdurchgeführt werden. Grundlage Die Initiative „Jugendgerechte Städte und Gemeinden und jugendgerechter Landkreis Gießen – Jugendpolitik für die Datennutzung ist guten Orte von morgen“ unterstützt die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale Städte und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der EpidemiologieGemeinden darin, diese Aufgabe zu erfüllen. Die im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für Nur diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenkönnen Kooperationspartner werden.
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Samples: lkgi-jugendfoerderung.de
Präambel. Mit dieser Zielvereinbarung verständigen sich das Land und die Hochschule Bremen über die Entwick lungslinien der Hochschule Bremen für die Jahre 2019-2021. Grundlage ist der Wissenschaftsplan 2025 des Landes, der am 12.02.2019 vom Senat der Freien Hansestadt Bremen verabschiedet wurde. Ausgehend davon sind folgende wesentliche Inhalte Gegenstand der Vereinbarung: Der NAKO e. V. ist ein eingetragener VereinQualitätsentwicklung von Studium und Lehre kommt in der Hochschule Bremen (HSB) eine zentra le Bedeutung zu. Hierzu gehört prioritär die deutliche Verbesserung der Betreuungsverhältnisse. An gesichts des überdurchschnittlich hohen Anteils der Lehre durch Lehrbeauftragte, dessen Zweck wird das Ziel des Abbaus der Lehrauftragsquote verfolgt. Der Anteil der hauptamtlichen Lehre soll in einem ersten Schritt auf durchschnittlich 75% erhöht und bezogen auf die Durchführung Profilbereiche der NAKO Gesundheitsstudie (HSB sowie die relevan ten Zukunftsthemen qualitativ durch die Besetzung von Professuren verbessert werden. Durch die Ein stellung von Personal im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) istDienstleister*innensektor wird die Leistungsfähigkeit der Servicer und Unter- stützungsbereiche bedarfsbezogen weiterentwickelt. Mit der im Wissenschaftsplan 2025 vorgesehen Erweiterung der Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen-Stellen werden die zentralen Kernfunktionen der HSB qualitativ gestärkt. Ziel ist es, die Profilierung der NAKO ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten HSB als .offene Hochschule' und mit Formaten im Zusammenspiel Bereich des Lebens langen Lernens (LLL) gemäß der Zielsetzung des Wissenschaftsplans 2025 systematisch und be- darfsoreintiert fortzuschreiben. Dem Ausbau von genetischen Veranlagungendualen Studienangeboten, Lebensgewohnheiten Master- und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebtWeiterbil dungsangeboten kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu, speichert wie auch innovativen Formaten der Durch lässigkeit, neuen Lehr- und verwaltet Lernformen sowie der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung Transformation im Bereich der EpidemiologieDigitalisierung. Dadurch trägt die HSB maßgeblich zur Fachkräftesicherung wie auch zur Erhöhung von Bildungs chancen und der Bildungsgerechtigkeit bei. Mit einer deutlichen Erhöhung der Studienplätze sowie der qualitativen Weiterentwicklung des Studienangebotes wird dieser Effekt in den kommenden Jahren gestärkt. Mit dem Ausbau und der Profilierung von Angeboten für den Pflege-' und Gesundheitssektor erweitert die HSB einen ihrer bereits bestehenden Schwerpunktbereiche und trägt dadurch zur aktuellen Fach kräftebedarfssicherung, Innovationsfähigkeit sowie Standortqualität des Landes bei. Mit dem Konzept des „Gesundheitscampus" verbindet die HSB nicht nur die Schaffung der dazu erforderlichen bauli chen Infrastruktur, sondern auch eine kooperativ angelegte Kompetenzplattform im Verbund mit rele vanten wissenschaftlichen Partnern und der Praxis. Mit der Zielvereinbarung 2019-2021 setzt die HSB die Umsetzung der in ihrer Hochschulentwicklungs- planung angelegte Strategie im Bereich der angewandten Forschung und bezogen auf ihre Transfer funktion sowie eine weitergehende qualitative Entwicklungen und Profilierungen fort. Dabei kommt aktuell in folgenden Themenfeldern erweiterte Entwicklungschancen zu (vgl. WP 2025, 68): Energie, Umwelt, Nachhaltigkeit mit spezifischen Schwerpunktsetzungen, die an den Kernkomptenzen der HSB anknüpfen; Mobilität und Logistik; Stadtregion und Gesellschaft sowie Digitalisierung von Arbeitswelt und Gesellschaft als Querschnittsthema. In diesem Kontext kommt dem Ausbau von weiteren strate gischen Kooperationen eine besondere Bedeutung zu. Die HSB versteht sich dabei als Impulsgeberin und Motor für die regionale Entwicklung und die relevanten technologischen wie gesellschaftlichen Zukunftsthemen und will diese Funktion mit den geplanten Maßnahmen stärken. Mit dem Ausbau der wissenschaftlichen Nachwuchsförderungen wird nicht nur das regionale Innovationssystem und die Bindung an den Wissenschaftsstandort unterstützt, sondern auch ein notwendiger Beitrag zur Schaf fung von vielfältigen, attraktiven Karrierewegen im Rahmen Wissenschaftssystem eröffnet. Anknüpfend an das herausragende internationale Profil der NAKO erhobenen Daten HSB soll dieses Markenzeichen erweitert und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügungvertieft werden. Die Parteien verpflichten sichAktionspläne der HSB im Bereich Gleichstellung, bei Teilhabe (Umsetzung der Durchführung dieses Vertrages UN- Behindertenkonvention, Klimakonzept) bilden die gesetzlichen Vorgaben Grundlage für entsprechende Zielsetzungen. Dazu gehört u.a. die Erhöhung des Anteils an Professorinnen auf 35% und die der nationalen wissenschaftlichen Mitar beiterinnen auf 36%. Mit der digitalen Transformation in Studium und europäischen Datenschutzgesetze einzuhaltenLehre, insbesondere im Bereich der Verwaltung und in der For schung verfolgt die HSB eine für die Wettbewerbsfähigkeit zentrale Querschnittsstrategie. Diese be zieht sich u.a. auf die Ziele des Landeskonzepts und erfolgt in Abstimmung und z.T. in Kooperation mit anderen Hochschulen des Landes. Die Flächen- und Infrastrukturentwicklung begründet sich durch den Grundsatz der Datensparsamkeit nachhaltigen Aufwuchs von Stu dienplätzen, eine deutliche Erhöhung von unbefristet Beschäftigten, die erhöhte Anzahl von Drittmittel- beschäftigten, die Anforderungen durch die neuen Studienangebote, insb. durch den Aufbau eines „Gesundheitscampus", die Erneuerungsbedarfe im Laborbereich sowie die gestiegenen Qualitätsan forderungen durch den Bolognaprozess. Die HSB verfolgt das Ziel einer dienstleistungsorientierten Verwaltung. Organisations- und Personal entwicklungsmaßnahmen sollen dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit, Wirksamkeit und die Anforde rungen an einen attraktiven Arbeitsplatz kontinuierlich zu wahren erhöhen. Die HSB wird hierzu u.a. neue Kar rierewege zu einer Professur entwickeln und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifenerproben, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden die Besetzung der geplanten Professuren zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenunterstützen.
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Samples: www.wissenschaft-haefen.bremen.de
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (Die Gruppe SPD/CDU will im Folgenden als „NAKO“ bezeichnetKreistag Hildesheim zukünftig neue politische Akzente setzen. Bei der Realisierung der Ziele wird die Konsolidierung des Haushaltes, die Gestaltung des demographischen Wandels und die Zusammenarbeit mit den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Hildesheim von besonderer Bedeutung sein. - Transparenz - Der Kreistag soll ergänzend zum Haushaltsplan eine Übersicht oder Angaben erhalten: - über die Aufgaben nach § 6 Abs. 1 (Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis) istund § 5 Abs. 1 bis 4 (freiwillige Aufgaben und Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis), den dazu jeweils anfallenden Kosten und den Stellen, die die jeweiligen Aufgaben ganz oder teilweise erfüllen - über die freiwilligen Leistungen: unterteilt nach freiwilligen Leistungen bei den Pflichtaufgaben und den eigenen Aufgaben. - (Die Gemeinden sollen gebeten werden, dem Landkreis eine entsprechende Übersicht zur Verfügung zu stellen.) - Minderung der Ausgaben - Die Kreisverwaltung soll beauftragt werden, dem Kreistag ein Konzept zur Aufgabenkritik vorzulegen, um bei einem ausreichenden Bestand an freiwilligen Leistungen realistische Möglichkeiten zur Minderung der Ausgaben erkennen zu können. Ziel der NAKO ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungensoll es sein, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personeneinen ausgeglichen Haushalt zu erreichen, die an Kassenkredite abzubauen und ebenfalls die Gemeinden zu entlasten. - Interkommunale Zusammenarbeit - Die interkommunale Zusammenarbeit der Studie teilnehmenGemeinden soll mit Unterstützung des Landkreises ausgebaut werden. Das Land soll gebeten werden, die interkommunale Zusammenarbeit mehr als bisher zu unterstützen und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügungzu fördern. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung - Das Land soll um Rücknahme des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologie. Die im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus 2005 erfolgten Eingriffs in den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenFinanzausgleich gebeten werden.
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Samples: spd-kreistagsfraktion-hildesheim.de
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener VereinZugang zu den vorhandenen Geoinformationen in den öffentlichen Verwaltungen soll aufgrund des innerhalb und außerhalb Deutschlands stetig wachsenden Bedarfs zukunftsorientiert ausgerichtet werden. Insbesondere bei den Themen demographische Entwicklung, dessen Zweck Klimawandel, Umweltschutz und Energiewende soll durch den Aufbau und Betrieb einer Geodateninfrastruktur die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) istEffizienz und Effektivität verwaltungsinterner Entscheidungsprozesse gesteigert werden. Ziel der NAKO ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage Geodateninfrastrukturen sollen neue Wertschöpfungspotentiale für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale Wirtschaft erschließen und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich eine bessere Information der EpidemiologieGesellschaft ermöglichen. Die im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der Entwicklungen von nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhaltenGeodateninfrastrukturen sind zugleich wesentlicher Bestandteil der E-Government-Initiativen von Bund, insbesondere Ländern und Kommunen. Die Chefs des Bundeskanzleramts und der Xxxxxx- und Senatskanzleien der Länder haben den Grundsatz „Arbeitskreis der Datensparsamkeit Staatssekretäre für eGovernment in Bund und Ländern“ am 28. November 2003 mit dem gemeinsamen Aufbau der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE®) beauftragt. Seit dem Inkrafttreten des Staatsvertrages zur Ausführung von Art. 91 c GG (IT-Staatsvertrag) am 1. April 2010 erfolgt die weitere Umsetzung der GDI-DE® im Verantwortungsbereich des IT-Planungsrates. Die von Bund und Ländern gemeinsam mit den Kommunen aufgebaute und betriebene GDI-DE® ermöglicht es Nutzern von Geodaten, mittels webbasierter Technologie systemübergreifend auf Fachdaten zuzugreifen sowie Geodaten mit standardisierten Interaktionen zu wahren selektieren, auszuwerten und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifenabzurufen. Mit Wirkung vom 15. Mai 2007 ist die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) in Kraft getreten (ABl. L 108/1 vom 25. April 2007), um eine Redie von Bund und Ländern in nationales Recht umgesetzt wurde. Die künftige europäische Geodateninfrastruktur stützt sich dabei auf die von den Mitgliedstaaten eingerichteten und betriebenen Geodateninfrastrukturen. Für die Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG in Form der GDI-Identifikation DE® sind die nachhaltigen und verbindlichen Regelungen und Mechanismen dieser Verwaltungsvereinbarung notwendig. Ihrem Entwicklungsfortschritt gemäß erfordert der Aufbau und Betrieb der GDI-DE® nationale technische Komponenten, die von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen den Vereinbarungspartnern gemeinsam betrieben und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmengenutzt werden.
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Samples: www.landtag.ltsh.de
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (Das seit den frühen 1960er Jahren am Nonnenstieg befindliche „Institut für den Wissenschaftlichen Film – IWF“ hat im Folgenden Jahr 2010 seinen Betrieb eingestellt. Nach Aufgabe der jetzigen Nutzung kann das Areal einer neuen Nutzung zugeführt werden. Im Wesentlichen soll hier Wohnungsbau entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan als „NAKO“ bezeichnet) istInstrument der vorbereitenden Bauleitplanung hat die Flächen des Institutsgeländes bislang als Sonderbaufläche dargestellt; für das Institutsgelände besteht derzeit kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Ziel der NAKO Durch die aktuellen Entwicklungen wird ein Planungserfordernis ausgelöst; um hier eine städtebaulich geordnete Entwicklung zu gewährleisten, ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten Aufstellung des Bebauungsplans erforderlich. Die nähere Umgebung ist weitgehend durch das Wohnen geprägt, eine wohnbauliche Entwicklung ist an diesem Standort daher die sinnvollste Entwicklungsperspektive. Welche ergänzenden Nutzungen hier noch zulässig sein sollen, wird im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungenweiteren Verfahren geprüft. Grundsätzlich wird die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO angestrebt. Die Grünstrukturen sind weitestgehend zu erhalten. Zwischen den Beteiligten herrscht Einvernehmen, Lebensgewohnheiten dass aufgrund der städtebaulich und umweltbedingten Faktorennaturräumlich prägnanten Situation eine qualitätsvolle Architektur zur Anwendung kommen muss. Für diesen Zweck erhebtUm dies sicherzustellen, speichert wird diese Vereinbarung geschlossen. Ferner kommt bei der Realisierung des Vorhabens dem Aspekt des Klimaschutzes eine wesentliche Bedeutung zu. Die Stadt erarbeitet derzeit einen Masterplan „100% Klimaschutz“ mit der Zielsetzung, bis zum Jahr 2050 die Treibhausgasemissionen um 95% und verwaltet den Endenergiebedarf um mindestens 50% zu reduzieren (Ratsbeschluss v. 08.04.2011), Ferner hat der NAKO e. V. Daten und biologische Proben Rat der PersonenStadt Göttingen bereits am 07.05.2010 ein "Klimaschutzkonzept" beschlossen, welches die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung Anwendung entsprechender energetischer Standards bei Neubaumaßnahmen im Bereich Verantwortungsbereich der Epidemiologie. Die im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenStadt festschreibt.
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Samples: www.nonnenstieg-buergerinitiative.de
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck die Durchführung Strategische Ziele und Profilbildung der NAKO Gesundheitsstudie Österreichischen Akademie der Wissenschaften (im Folgenden als „NAKO“ bezeichnetÖAW) ist. Ziel der NAKO ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologie. Die im Rahmen der NAKO erhobenen Daten Umsetzung des Entwicklungsplans 2012–2014 Gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag, die Wissenschaft in jeder Hinsicht zu fördern und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt im Bewusstsein ihrer gesellschaftlichen, kulturellen und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- wirtschaftlichen Verantwortung unterstützt und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügungbetreibt die ÖAW anwendungsoffene Grundlagenforschung. Die Parteien verpflichten sichÖAW hat das Ziel, bei ihre Stellung als führender außeruniversitärer Forschungsträger in Österreich zu halten und im Rahmen von Schwerpunkt- setzungen auszubauen. o Die ÖAW setzt als Forschungsträger in der Durchführung dieses Vertrages österreichischen Wissenschaftslandschaft Impulse, indem sie neue, zukunftsweisende, aber auch risikoreiche und anspruchsvolle Forschungsbereiche aufgreift und den herausragenden wissenschaftlichen Nachwuchs auf Postgraduierten- und PostDoc-Ebene fördert. Wissenschaftliche Qualität, Innovationspotenzial und Nachhaltigkeit sind die gesetzlichen Vorgaben Hauptkriterien für das Forschungsprofil der nationalen ÖAW (Centers of Excellence). o Renommierte Wissenschaftler/innen aus dem In- und europäischen Datenschutzgesetze einzuhaltenAusland bilden innerhalb der ÖAW einen viele Disziplinen umspannenden Wissens- und Expert/inn/enpool zum Vorteil der gesamtwissen- schaftlichen Entwicklung. In ihren Aktivitäten ist die ÖAW national, insbesondere EU-weit und international mit universitären und außeruniversitären Partnern vernetzt. o Die ÖAW leistet als Forschungsträger und als Gelehrtengesellschaft einen maßgeblichen Beitrag zu einer leistungsstarken österreichischen Wissenschaft. Sie berät Entscheidungsträger/innen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in wissenschaftlichen Fragen und informiert die interessierte Öffentlichkeit objektiv über bedeutende wissenschaftliche Erkenntnisse. Die Akademiemitglieder bringen ihre vielfältige Expertise in die Aktivitäten der ÖAW ein. Auf Basis des am 15. April 2011 beschlossenen ÖAW-Entwicklungsplans und in Übereinstimmung mit der am 8. Xxxx 2011 verabschiedeten Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Strategie) wird sich die ÖAW weiterhin auf international wettbewerbsfähigem Niveau den Grundsatz wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen stellen und dabei ihre Entwicklungspotenziale ausschöpfen, wissenschaftliche Exzellenz vorantreiben und zur Profilbildung innerhalb der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenösterreichischen Forschungslandschaft beitragen.
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Samples: www.oeaw.ac.at
Präambel. Der NAKO e. V. ist Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bildung und Teilhabe wurde in Dortmund ein eingetragener Verein, dessen Zweck gemeinsamer Umsetzungsprozess von den Dez. 5 und 7 durchgeführt. Ein Teil des Gesamtpakets beinhaltet die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) ist. Ziel der NAKO ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage Möglichkeit für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Kommunen, zusätzliche Fachkräfte für Schulsozialarbeit befristet einzustellen. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologie. Die Bund hat den Kommunen im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zum Bildungs- und Teilhabepaket u. a. eine Zusage über 400 Mio. € jährlich zunächst befristet bis 2013 erteilt. Mit diesen Mitteln sollen Stellen für zusätzliche Schulsozialarbeit finanziert werden. Der Rat stellte daraufhin mit Beschluss vom 26.05.2011 in Anlehnung an die Bundesfinanzierung insgesamt 81 zusätzliche Stellen für Schulsozialarbeit befristet bereit. Die hiesigen freien Xxxxxx und die Verwaltung verständigten sich für diese Stellen auf eine in etwa hälftige und schulformbezogene Kontingentierung und schlossen entsprechende Kooperationsverträge ab. Unter Beachtung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes kam es zum Abschluss von jeweils auf zwei Jahre be- fristete Arbeitsverträge. Die Arbeitsverträge liefen ab dem 31.07.2013 sukzessive bis zum Jahresende aus. Der Rat hat am 13.06.2013 den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der NAKO erhobenen Daten „Interessengemeinschaft sozial- gewerblicher Beschäftigungsinitiativen (ISB) e. V.“ zur Sicherung der befristeten Weiterbeschäftigung von 34 seinerzeit bei der Stadt Dortmund beschäftigten Schul- sozialarbeiterInnen und Bioproben die Verlängerung der Kooperationsvereinbarungen mit allen beteiligten Trägern der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bis zum 31.07.2014 und somit die Sicherung der befristeten W eiterbeschäftigung von den dort beschäftigten 47 Schulsozialarbeiter/-innen zur Kenntnis genommen. Eine Fortsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabe- paketes über den 31.07.2014 hinaus bis zum 31.07.2015 wird von allen Beteiligten gewollt und unterstützt. Die Finanzierung kann aus den zur Verfügung stehenden Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes sichergestellt werden. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales hat im Januar 2014 darauf hingewiesen, dass die aus den Jahren 2011, 2012 und 2013 nicht verausgabten Mittel der Schulsozialarbeit und des Bildungs- und Teilhabepaketes zur Verlängerung verwendet werden dürfen. Eine Verlängerung soll bis zum 31.07.2015 erfolgen. Die Vertragspartner sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigensich daher in Kenntnis aller Umstände einig, den Kooperationsvertrag um ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2015 zu verlängern. Die Vertragsparteien schließen daher folgenden Verlängerungsvertrag: Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Kooperationsvereinbarung zum Einsatz von Schulsozialarbeit an Dortmunder Schulen vom xxxxx bis zum 31.07.2015 befristet verlängert wird. Die übrigen vertraglichen Bestimmungen der Kooperationsvereinbarung gelten unverändert fort. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogenedie Stadt Dortmund Dortmund, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- den Xxxxxxxx Xxxxxxxx Dezernentin für Schule, Jugend und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus Familie Für den Studiendaten und aus xxxx Xxxxxx Dortmund, den Bioprobenlagern der NAKO gewonneneFür die xxxx Schule Dortmund, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmen.Schulleitung
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Samples: rathaus.dortmund.de
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener VereinDie BARMER GEK und die Versorgungslandschaft Rheuma GmbH haben diesen Vertrag zur Integrierten Versorgung in der Rheumatologie vom 01.05.2016 mit Wirkung zum 01.08.2015 geschlossen. Mit Änderungsvereinbarungen vom 01.10.2016, dessen Zweck 01.01.2017 und 01.01.2018 wurde dieser Vertrag angepasst. Durch die Durchführung zahlreichen Änderungen sowie die Umfirmierung der NAKO Gesundheitsstudie (im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) ist. Ziel der NAKO ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der PersonenVersorgungslandschaft Rheuma GmbH zur BDRh Service GmbH, die an Beauftragung des neuen Rechenzentrums zum 01.04.2018 und die Umbenennung der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für BARMER GEK in BARMER soll die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich jetzige Fassung zum 01.04.2018 alle bisherigen Änderungen der EpidemiologieÄnderungsvereinbarungen zusammenfassen. Die BARMER und die BSG haben sich im Rahmen der NAKO erhobenen Daten Integrierten Versorgung nach § 140 a SGB V („IV“) zum Ziel gesetzt, die Versorgung von Patienten mit entzündlichem Rheuma bei Vorliegen der Einschlusskriterien (Anhang 2 der Anlage 3) bzw. bei Verdacht nachhaltig zu verbessern. Entzündliches Rheuma ist der zentrale Beschwerdekomplex zahlreicher chronischer Erkrankungen mit muskuloskelettalen Beschwerden und Bioproben Funktionsstörungen mit systemischer Beteiligung und gehört zu den chronischen Erkrankungen, die bei den Betroffenen zu höchster Einschränkung der Teilhabe am Leben führen und bei denen eine Heilung nahezu ausgeschlossen ist. Durch einen frühzeitigen Therapiebeginn können die Einbußen an Lebensqualität und Funktionalität vermindert werden. Obgleich die individuellen Krankheitsursachen bis heute nicht vollständig geklärt sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigendie Erkrankung nicht heilbar ist, ermöglichen die heute verfügbaren Therapiestrategien eine effektive Kontrolle der Krankheitsaktivität und somit die Verhinderung der Zerstörung der Gelenke und der damit verbundenen Folgen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogeneZur positiven Beeinflussung des Krankheitsverlaufes sind eine möglichst frühzeitige gesicherte Diagnosestellung, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonneneeine frühzeitige Einleitung einer antirheumatischen, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sichkrankheitsmodifizierenden Therapie, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalteneine engmaschige, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifenkonsequente Therapieüberwachung sowie eine intensive Schulung des Patienten wichtig, um eine Re-Identifikation Verlangsamung der Progression und im besten Fall eine Remission zu erreichen. Ferner ist die stadiengerechte und qualitätsgesicherte Arzneimitteltherapie, u. a. beim Einsatz biotechnologisch hergestellter Antirheumatika (Biologicals und Biosimilars), ein wichtiger Erfolgsfaktor. In dieser IV wird besonderes Gewicht auf eine fachübergreifende, ganzheitliche und qualitativ hochwertige Betreuung und Behandlung gelegt. Durch die Festlegung von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien Therapiezielen nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung („Assessment und Therapieziele Hausarzt“), wird auf einfache Art und Weise dem an der IV teilnehmenden Hausarzt eine Anleitung zur Verfügung gestellt, die neben der Berücksichtigung der Morbidität individuelle Zielwerte der Behandlung des Patienten berücksichtigt. Bei Nichterreichen der Zielwerte soll der Hausarzt auch weitere Faktoren nach Anlage 2 bei der Therapieentscheidung berücksichtigen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Versorgung und der geplanten und gezielten Überführung an entzündlichen Rheumaformen erkrankter Jugendlicher und junger Erwachsener („Heranwachsende“) von Kinder- und Jugendärzten mit der Zusatzbezeichnung Kinderrheumatologie zu entnehmenErwachsenenmedizinern („Transition“). Entscheidend für eine erfolgreiche Transition ist ein koordinierter, multidisziplinärer Prozess, der nicht nur die medizinischen Bedürfnisse der Heranwachsenden umfasst, sondern auch psychosoziale, schulische und berufliche Aspekte einschließt. Des Weiteren sieht der Vertrag die Verbesserung der Kommunikations- und Informationswege zwischen dem Hausarzt („Hausarzt“), Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie („Rheumatologe“), Ambulanzen nach §§ 117 ff. SGB V („Ambulanzen“) und Kinder- und Jugendärzte mit der Zusatzbezeichnung Kinderrheumatologie („Kinder- und Jugendrheumatologen“) (gemeinsam „Ärzte“) durch qualifizierte Arztbriefe, definierte Schnittstellen und ein durchgängiges Überweisungsmanagement vor.
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Samples: www.bestcaresolutions.de
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener VereinDie Vertragsbeteiligten beabsichtigen eine gemeinsame Teilnahme an dem vom Ministerium für Wirtschaft, dessen Zweck die Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgelobten Projektwettbewerb „Modellregionen 2020/2021 - Umsetzung der Landestourismuskonzeption Mecklenburg-Vorpommern“. Zur Vereinbarung der Grundlagen sowie praktischen Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (gemeinsamen Bewerbung sowie zur Vereinbarung über die weiteren Schritte im Folgenden Falle einer erfolgreichen Bewerbung wird dieser Vertrag geschlossen. Die Vertragsbeteiligten bewerben sich gemeinsam als Modellregion an dem Wettbewerb „NAKOModellregionen 2020/2021 - Umsetzung der Landestourismuskonzeption Mecklenburg-Vorpommern“ bezeichnet) ist(nachfolgend „Wettbewerb“ genannt). Die vertragsbeteiligten Gemeinden, Ämter oder Landkreise sichern zu, auf der Grundlage der Haushaltsplanung 2020 über eine gesicherte oder zumindest eingeschränkte dauernde Leistungsfähigkeit zu verfügen. Die Vertragsbeteiligten erarbeiten gemeinsam die Bewerbungsunterlagen, die zur Beteiligung am Wettbewerb eingereicht werden. Die Vertragsbeteiligten bevollmächtigten …………. hiermit, alle für die gemeinsame Bewerbung erforderlichen rechtsgeschäftlichen Erklärungen mit Wirkung für und gegen die Vertragsbeteiligten abzugeben und entgegenzunehmen. Das Ziel der NAKO gemeinsamen Bewerbung ist die Erforschung Auswahl als förderungswürdige Modellregion. In der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungengemeinsamen Modellregion sollen während der 24 Monate dauernden Projektlaufzeit die Umsetzung einzelner Schlüsselmaßnahmen aus der Landestourismuskonzeption erprobt werden. Hierzu können unter anderem die gegenseitige Anerkennung der Kurkarten bzw. Gästekarten, Lebensgewohnheiten die Aufwertung und umweltbedingten FaktorenWeiterentwicklung der Kurkarten bzw. Gästekarten zum Mehrwertinstrument für Gäste und Einwohner (wie z.B. durch Rabattierung örtlicher Angebote, ÖPNV-Nutzung) und die Verbesserung der interkommunalen Infrastrukturentwicklung durch das Zusammenwirken nicht prädikatisierter und prädikatisierter Orte zählen. Für diesen Zweck erhebt, speichert die Finanzierung der Personal- und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologie. Die Sachkosten im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben Projektlaufzeit sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigendurch die Vertragsbeteiligten Eigenmittel einzubringen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils Dafür stellen die Vertragsbeteiligten ein individuelles Forschungsvorhaben Budget von insgesamt maximal … € zur Verfügung. Dieser Betrag wird von den Vertragsbeteiligten gemeinsam nach Maßgabe ihrer jeweiligen Bevölkerungszahl jeweils anteilig getragen. Die Parteien jeweilige Bevölkerungszahl der Vertragsbeteiligten richtet sich nach dem vom Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern am 14.10.2019 herausgegebenen statistischen Bericht „Bevölkerungsstand der Kreise, Ämter und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern“ (Kennziffer A123 2019 21); dabei ist die darin zum 30.06.2019 ausgewiesene Bevölkerungszahl maßgeblich. Ein bei den Vertragsbeteiligten durch diese Kooperation und das Bewerbungsverfahren ggf. anfallender Kostenaufwand wird nicht über das Budget refinanziert, sondern ist von den Vertragsbeteiligten ausschließlich jeweils selbst zu tragen. Für den Fall einer erfolgreichen Bewerbung verpflichten sichsich die Vertragsbeteiligten hiermit, bei alle notwendigen Vereinbarungen zur praktischen Umsetzung der Durchführung Modellregion im Wege eines ergänzenden Vertrages gemeinsam und einvernehmlich festzulegen. Dabei sind insbesondere die gemeinsame Projektfinanzierung für die Modellregion, die gegenseitige Anerkennung von Kurkarten und Gästekarten durch vertragliche Vereinbarungen, die gegebenenfalls erforderliche Genehmigung nach dem Gesetz zur Erprobung der Öffnung von landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften (KommStEG M-V), die gewünschten gebietsbezogenen (Infra-) Investitionen und die Umsetzung der gebietsbezogenen Themenschwerpunkten näher zu regeln. Mit diesem Vertrag schließen die Vertragsbeteiligten einen sog. kooperationsrechtlichen öffentlich-rechtlichen Vertrag im Sinne des § 54 Satz 1 VwVfG M-V. Eine kommunale Zusammenarbeit nach Maßgabe von § 149 KV M-V wird hiermit nicht vereinbart. Die Laufzeit dieses Vertrages ist zunächst befristet bis zur abschließenden Entscheidung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern über die gesetzlichen Vorgaben von den Vertragsbeteiligten eingereichte Bewerbung. Fällt diese Entscheidung positiv aus, verlängert sich die Vertragslaufzeit bis zum Abschluss einer ergänzenden Vereinbarung gemäß § 5 dieses Vertrages, längstens jedoch bis zum Ablauf von zwei Jahren ab der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhaltenin Satz 1 genannten abschließenden Entscheidung. Von diesem Vertrag werden …….. identische Ausfertigungen erstellt. Die einheitliche Ausfertigung wird von allen Vertragsbeteiligten im Original gemeinsam unterzeichnet. Unterzeichnung aller Vertragsbeteiligten! Für die Stadt ________________ _______________, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen.………2020 Bürgermeister 1. Stellvertretende/n Bürgermeister/in (Dienstsiegel) Für die Stadt ________________ ________________, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindernden ……2020 Bürgermeister 1. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, VertragspartnerStellvertretende/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmen.n Bürgermeister/in (Dienstsiegel)
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Samples: tourismus.mv
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener VereinDie Stadt Bad Oeynhausen und die Stadt Löhne verfolgen die gemeinsame Zielset- zung, dessen Zweck die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) istVerwaltungsleistungen effizient und effektiv zu erbringen. Ziel der NAKO Es besteht Konsens darüber, dass zum Erreichen dieser Zielsetzung unter anderem auf interkommunale Zusammenarbeit gesetzt wird. Gegenstand dieses Vertrages ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage Wahrnehmung des Vollstreckungsaußendiens- tes für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung Stadt Löhne. Vollstreckbare Geldforderungen der Stadt Löhne i.S.d. VwVG NW werden im Bereich der EpidemiologieStadt Löhne durch die städtische Vollstreckungsbehörde der Stadt Bad Oeynhausen beigetrieben. Das Forderungsmanagement der Stadt Löhne erteilt der Stadt Bad Oeynhausen als Vollstreckungsbehörde einen Vollstreckungsauftrag. Die Erledigung der Vollstre- ckung erfolgt im Rahmen Auftrag der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur VerfügungStadt Löhne. Die Parteien verpflichten sich, bei Vollstreckungsaufträge sind durch die Vollstreckungsbehörde und ihre Organe in Absprache mit der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit Stadt Löhne zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindernbearbeiten. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen eingenommenen Gelder sind für die Begriffe: TransferstelleVollstreckungsaufträge, Datennutzungauch in Teilbeträgen bei Ratenzahlungsvereinbarungen, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung an die Stadt Löhne zu entnehmenüberweisen bzw. dort ein- zuzahlen.
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Samples: www.loehne.de
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener Vereinnachstehende Vertrag dokumentiert den gemeinsamen Willen der unterzeichnenden Partner, dessen Zweck die Durchführung den Königsdorfer Wald1 in seiner Besonderheit als FFH- und Naturschutzgebiet zu pflegen und zu entwickeln. Im Dreiklang „Naturschutz – Erholung – Holznutzung“ kommt der NAKO Gesundheitsstudie (Holznutzung im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) ist. Ziel der NAKO ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten FFH- und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologie. Die im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur VerfügungNaturschutzgebiet dabei eine nachrangige Bedeutung zu. Die Parteien verpflichten sichsind sich darüber einig, bei dass der Durchführung Königsdorfer Wald als einziger nicht rekultivierter Altwald in der Region, als FFH-Gebiet und stark frequentierter Erholungswald in besonderer Weise gepflegt und entwickelt werden muss. Ziele der Pflege und Entwicklung sind die Erhaltung und Förderung des Altwaldes, die Erhöhung der Naturnähe, die Erhaltung von Sonderbiotopen wie z. B. Feuchtwaldarealen, die Sicherung von Biotopholz sowie der Wildnisflächen, die Förderung der Erholungseignung einschließlich der Erhaltung wichtiger Erholungsinfrastruktur und der Besucherlenkung. Alle Eingriffe folgen der Priorität des Naturschutzes und sind mit dem Monitoringkonzept in Einklang zu bringen. Grundlage des Vertrages sind die rechtlichen Rahmenbedingungen 2 , die sich insbesondere aus dem Bundesnaturschutzgesetz, dem Landschaftsgesetz NRW, dem Bundeswald- und Landesforstgesetz, der FFH-Richtlinie sowie den dazugehörigen Erlassen und den Vorgaben der AG Monitoring ergeben. Der Abschluss des Vertrages spiegelt den Willen beider Parteien wider, gemeinsam an der Erreichung der genannten Ziele zusammen zu arbeiten. Die unterzeichnenden Parteien erklären, Darstellungen und Handlungen zu vermeiden, die den gemeinsam geäußerten Zielen und Zwecken dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben widersprechen. Der Vertrag soll auch als Beispiel für eine vertiefte Beteiligung der nationalen Bürgerinnen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz Bürger an der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation Gestaltung ihrer Lebensräume im Sinne der Politik der Landesregierung von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenNRW dienen.
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Samples: Mediationsvertrag
Präambel. Der NAKO e. Bundestag hat im Frühjahr 2011 das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) verabschie- det. Mit der Einführung dieses neuen Freiwilligendienstes sollten die wegfallenden Plätze des mit der Wehrpflicht ausgesetzten Zivildienstes aufgefangen sowie das zivilgesellschaftliche Engagement ge- stärkt werden. Der Bundesfreiwilligendienst steht auch Interessierten über 27 Jahren offen und bietet damit auch älteren Menschen eine Möglichkeit, sich zu engagieren. Der Bundesfreiwilligendienst fördert • Engagement für das Allgemeinwohl, • lebenslanges Lernen, • zivilgesellschaftliches Engagement sowie die • nachhaltige Unterstützung der Organisationen durch den Einstieg in das Ehrenamt. Der Bundesverband der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) istZentralstelle für den Bundes- freiwilligendienst. Ziel der NAKO ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der PersonenDLRG-Gliederungen, die an nach Antragsverfahren als Einsatzstellen für den Bundes- freiwilligendienst anerkannt sind, werden automatisch der Studie teilnehmen, Zentralstelle des DLRG-Bundesverbandes zugeordnet. Eine Zwischenebene durch DLRG-eigene Xxxxxx ist derzeit innverbandlich nicht vorgese- hen. Die Zusammenarbeit zwischen Einsatzstellen und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügungder Zentralstelle der DLRG wird in der hier vorlie- genden Vereinbarung geregelt. Grundlage In dieser sind – unter Berücksichtigung des Bundesfreiwilligendienst- gesetzes und weiteren Festlegungen des für die Datennutzung ist Abwicklungen zuständigen BAFzA (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) – Regeln zur Ausübung des Bundesfreiwilligendienstes definiert, die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich für alle Beteiligten innerhalb der Epidemiologie. Die im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenDLRG bindend sind.
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Samples: www.dlrg.de
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) ist. Ziel der NAKO Zum 01.01.2020 ist die Erforschung dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft getreten, welche zu einer umfassenden Änderung des Leistungsrechts der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten FaktorenEingliederungshilfe führte. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet Nach dem sog. Prinzip der NAKO e. V. Daten und biologische Proben „Trennung der Personen, Leistung“ sind die an Landschaftsverbände als Xxxxxx der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage Eingliederungshilfe nunmehr nur noch zuständig für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale Bewilligung und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich Finanzierung der EpidemiologieFachleistung der Eingliederungshilfe. Die im Rahmen Kosten der NAKO erhobenen Daten Wohnraumüberlassung und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogenedes Lebensunterhaltes werden zwischen den Vertragsparteien vereinbart, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus bei Bedürftigkeit ist hierfür Sozialhilfe durch die Bewohnerin/ den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur VerfügungBewohner zu beantragen. Die Parteien verpflichten sichSystemumstellung setzte die Anpassung bestehender Vertragsgrundlagen voraus. Zu den Grundsätzen einer neuen Leistungs-und Vergütungssystematik bezogen auf die Leistungen der Eingliederungshilfe haben die Xxxxxx der Eingliederungshilfe und die Vereinigungen der Leistungserbringer in NRW unter Mitwirkung der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung einen Landesrahmenvertrag gem. § 131 SGB IX geschlossen. In Anlage U dieses Landesrahmenvertrages ist zur Umstellung auf diese neue Leistungs- und Vergütungssystematik eine Umstellungsphase vereinbart worden, bei welche bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sein soll. Bis zur erfolgten Umstellung gilt bezogen auf die Erbringung und Vergütung der Durchführung dieses Vertrages Fachleistungen der Eingliederungshilfe die gesetzlichen Vorgaben der nationalen bis zum 31.12.2019 vereinbarte Systematik mit Pauschalen für Betreuungsleistungen gemäß den Leistungstypen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhaltenggf. Hilfebedarfsgruppen fort. Daher werden Teile des Vertrages, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifendie Anlage 2, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenerfolgter Umstellung angepasst werden müssen.
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Samples: ostuffeln.de
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (Um im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) istintermodalen Wettbewerb bestehen zu können und den Kundenerwartungen gerecht zu werden, wird auch die DB die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen. Ziel Nach dem gemeinsamen Verständnis der NAKO ist die Erforschung DB, der Ursachen von Volkskrankheiten Gewerkschaft EVG und des Kon- zernbetriebsrats gilt es, den digitalen Wandel aktiv zu gestalten und insbesondere im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten Hinblick auf die Veränderungen der Arbeitswelt vorausschauend zu begleiten. Aus diesem Grund haben DB und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologie. Die EVG im Rahmen der NAKO erhobenen Daten Tarifrunde 2014/2015 den Tarif- vertrag Arbeit 4.0 vereinbart, in dessen Präambel u.a. festgehalten ist: „Diese Entwicklung verlangt von Unternehmen und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt ihren Beschäftigten eine neue Kompetenz in der aktiven Gestaltung von Veränderung. Sie fordert nicht nur die Ta- rifvertragsparteien, sondern auch die Betriebsparteien auf allen Unternehmensebe- nen. […] Dieser Tarifvertrag soll Themen, Verfahren und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigenFormate beschreiben, die es den Tarifvertragsparteien ermöglichen, diesen Veränderungsprozess im Hinblick auf eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Beschäftigungsbedingungen voraus- schauend zu begleiten und zu gestalten.“ Seit September 2015 führen DB und EVG den im Tarifvertrag Arbeit 4.0 verabrede- ten Dialog-Prozess durch. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogeneIn Vorbereitung auf die gemeinsamen Workshops am 09./10.12.2015 und 23./24.02.2016 haben die paritätisch besetzten Arbeitsgruppen über alle Geschäftsfelder hinweg umfangreiche Arbeit geleistet. Der Abschluss der Workshop-Reihe hat am 17./18.05.2016 stattgefunden. Sie soll im Monat Juli 2016 in der Aufnahme von Tarifverhandlungen münden. Daneben streben DB, nicht kommerzielle Forschung stellt EVG und Konzernbetriebsrat gemeinsam eine vorausschau- ende Begleitung sich verändernder Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen im Zu- ge der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- Digitalisierung an. In der Zwischenzeit schreitet die Arbeit an einer Vielzahl von Digitalisierungsprojek- ten in der Bahn voran. Um bis zum Abschluss der Verhandlungen zum Tarifvertrag „Arbeit 4.0" einen geordneten und Genehmigungsverfahrens abgestimmten Prozess zur Einführung digitaler Innovationen sicherzustellen, vereinbaren DB, EVG und Konzernbetriebsrat ein ab- gestimmtes Vorgehen mit dem Nutzer aus den Studiendaten Ziel, die sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit Mitbestimmung in einer sich schnell wandelnden Arbeitswelt zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenstärken.
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Samples: www.evg-online.org
Präambel. Die kommunalen Beteiligten sind Xxxxxx eines Mehrspartentheaters. Hinsichtlich der in Vorbe- reitung befindlichen Bildung eines Staatstheaters in der östlichen Landeshälfte Mecklenburg- Vorpommerns wird für die möglichst vollständige Aufrechterhaltung des Angebotes in der Sparte Tanztheater Hand- lungsbedarf bestehen. Der NAKO e. V. aktuellen Nachfrage in der Region und an den einzelnen Standorten der Theaterträger auch künftig zu entsprechen, ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck öffentli- ches kulturpolitisches Anliegen. Daher sind die Durchführung kommunalen Beteiligten mit der NAKO Gesundheitsstudie (im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) ist. Ziel der NAKO ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten Stiftung und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personendem Land Mecklenburg-Vorpommern übereinge- kommen, die an Tätigkeit der Studie teilnehmenDTK künftig durch die Gewährung anteiliger finanzieller Beiträge aus den kommunalen Haushalten, in komplementärer Finanzierung zu einer Förderung durch Land, Bund und stellt diese auf Antrag Nutzern zur VerfügungDritte, nachhaltig zu unterstützen. Grundlage Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt über eine Laufzeit von 8 Jahren (2018 – 2025) eine Fi- nanzierung in Höhe von 500.000 Euro jährlich. Es ist vorgesehen, Bundesmittel aus dem Programm „TANZPAKT Stadt-Land-Bund“ mit einer Laufzeit von 36 Monaten (2018 – 2020) und eine Bundesfi- nanzierung in entsprechenden Anschlussprojekten einzuwerben. Die grundsätzliche Zusage finanzieller Beiträge steht seitens der kommunalen Beteiligten unter dem Vorbehalt der regelmäßigen Einordnung und Genehmigung der Zuwendungen in den kommunalen Haushalten. Die Zuwendungen der kommunalen Beteiligten erfolgen unter den allgemeinen Rahmen- bedingungen, dass − die finanziellen Anstrengungen der Kommunen für die Datennutzung ist Fortführung des Mehrspartentheaters, in Verfolgung des Ziels eine angemessene Vergütung der Beschäftigten sicherzustellen, künftig stei- gen werden und − die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologiekommunalen Haushalte erheblichen Konsolidierungsanforderungen unterliegen. Die im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben Stiftung wird ihrerseits alle ihr zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifenVerfügung stehenden Möglichkeiten einsetzen, um eine Re-Identifikation Fort- führung des Theaterbetriebes der DTK sicherzustellen und die künstlerischen Leistungen der DTK auf- rechtzuerhalten. Gleichwohl besteht auch für die DTK das Erfordernis, für eine angemessene Vergütung der Beschäftigten Sorge zu tragen. Ausgehend von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund den o. g. Bedingungen vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das FolgendeSeiten was folgt: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmen.§ 1 Gegenstand
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Samples: www.neubrandenburg.de
Präambel. Der NAKO e. V. Die Dorfladen Langerringen UG (haftungsbeschränkt) beabsichtigt, die Nahversorgung der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Langerringen und der Umgebung mit Produkten des täglichen Bedarfes, insbesondere mit Lebensmitteln und Haushaltwaren, sicherzustellen. Sie will dadurch das Gemeinwohl der Gemeinde Langerringen und der Umgebung wirksam fördern. Die Gründung der Dorfladen Langerringen UG (haftungsbeschränkt) erfolgte zum entsprechenden Zweck aus rein ideellen und keinen eigenen wirtschaftlichen Interessen. Um die Errichtung und den Betrieb des Dorfladens in Langerringen zu fördern und auf eine solide finanzielle Grundlage stellen zu können, werden die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Langerringen und interessierte Dritte über das Gemeindegebiet hinaus eingela- den, einen Beitrag in Form einer stillen Beteiligung an die Dorfladen Langerringen UG (haf- tungsbeschränkt) zu leisten. Die stille Beteiligung muss mindestens 100,00 Euro oder ein Mehrfaches davon (in 100 Euro-Einheiten) betragen. Das Kapital der stillen Gesellschaft dient im Falle einer drohenden Überschuldung der Dorfladen Langerringen UG (haftungsbeschränkt) als nachrangiges Haftkapital. Das Risiko ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck die Durchführung auf den hingegebenen Beteiligungsbetrag beschränkt. Weitergehende Ansprüche der NAKO Gesundheitsstudie Dorfladen Langerringen UG (haftungsbeschränkt) gegenüber den stillen Gesellschaftern sind ausgeschlossen. Aus Gründen der Vereinfachung wird im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) istauf die zusätzliche Nennung der jewei- ligen weiblichen Bezeichnung verzichtet. Ziel der NAKO ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologie. Die im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens Ein- zelnen aus dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmen.nachfolgenden Vertrag:
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Samples: Gesellschaftsvertrag
Präambel. Der NAKO e. V. Die Forstbetriebsgemeinschaft Nürnberger Land als Auftragnehmer ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (Zusammenschluss privater und körperschaftlicher Waldbesitzer im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) ist. Ziel der NAKO ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der EpidemiologieLandkreis Nürnberger Land. Die Vereini- gung dient der Förderung und der Erhaltung des privaten, insbesondere bäuerlichen, genos- senschaftlichen und kommunalen Waldbesitzes. Sie bietet umfassende Hilfestellung in allen Fragen der Waldwirtschaft, Organisation und sonstigen artverwandten Bereichen (z.B. Naturschutz, Jagd). Der Schutz des heimischen Wal- des als lebenswichtiges Element der Landschaft und der Landeskultur ist hierbei von besonde- rer Bedeutung. Sie verpflichtet sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die zu betreuenden und bewirtschaften- den Waldflächen sachgemäß entsprechend Art. 14 BayWaldG zu pflegen mit dem Ziel einen standortsgerechten Zustand des Waldes zu bewahren oder herzustellen, die Schutzfähigkeit des Waldes zu sichern und die Erzeugung von möglichst wertvollem Holz durch eine nach- haltige Bewirtschaftung zu gewährleisten. Der Auftragnehmer übernimmt mit Wirkung vom die Betreuung und Bewirtschaftung der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügungin §2 aufgeführten Waldgrundstücke. Die Parteien verpflichten sichIntensität und der Umfang der Betreuung und Bewirtschaftung richten sich nach den unter §3 vereinbarten Leistungen. Der Vertrag wird gültig, bei nachdem eine Einweisung in den Grenzverlauf und eine Markierung dieser erfolgt ist. Alle Anlagen sind Bestandteile dieses Vertrages. Die in der Durchführung Anlage 1 aufgeführten Waldgrundstücke sind Gegenstand dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben Vertrages. Die Grundstücke müssen sich im Eigentum des Vertragnehmers befinden. Hierzu sind dem Auf- tragnehmer Kopien der nationalen betreffenden Flurkarten und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenGrundbuchauszüge auszuhändigen.
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Samples: fbg-nuernbergerland.de
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener VereinLandkreis Vorpommern-Greifswald nimmt am Modellvorhaben „LandZukunft“ des Bundesministeriums für Landwirtschaft, dessen Zweck Ernährung und Verbraucherschutz (BMELV) teil. Die dafür vorgesehene Förderung mit Bundes- und Landesmitteln erfolgt von April 2012 bis Dezember 2014. Die Umsetzung dieses Modellvorhabens bettet sich in die Durchführung strategische Ausrichtung der NAKO Gesundheitsstudie Regionalentwicklung des Landkreises Vorpommern-Greifswald ein. Grundlage dafür bildet derzeit die regionale Entwicklungs- und Stabilisierungsinitiative (im Folgenden RESI), in der neben der „Daseinsvorsorge“ und der „Bildungsentwicklungsplanung“ insbesondere die „Entwicklung der Wirtschaftsstruktur“ als „NAKO“ bezeichnet) isteiner der drei wichtigsten Arbeitsschwerpunkte identifiziert wurde. Die Geschäftsordnung regelt den allgemeinen Geschäftsablauf in der Lenkungsgruppe. Ziel der NAKO Lenkungsgruppenarbeit ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung Umsetzung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologie. Die im Rahmen des Modellvorhabens „LandZukunft“, zwischen dem BMELV, dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern geschlossenen Vertrages und der NAKO erhobenen Daten darin festgeschriebenen Zielstellungen. Die Lenkungsgruppe ist für die Steuerung des Modellvorhabens „Landzukunft“ des BMELV verantwortlich. Sie entscheidet über die Mittelvergabe des Regionalbudgets und Bioproben leitet die Regionale Entwicklungsagentur. Die Mitglieder der Lenkungsgruppe werden durch die Landrätin berufen und bestätigen dies schriftlich. Eine Berufung ist in Abstimmung mit den bestehenden Mitgliedern der Lenkungsgruppe zu jeder Zeit möglich. Die Mitglieder sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt Vertreter der Verwaltung, der Kreispolitik sowie von Wirtschafts- und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigenSozialpartner, die mindestens die Hälfte der Lenkungsgruppe ausmachen müssen. Für Die Mitglieder nehmen diese ausschließlich gesundheitsbezogeneAufgaben ehrenamtlich war. Die Mitglieder der Lenkungsgruppe wählen in der konstituierenden Sitzung einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte. Aus der Mitgliedschaft leiten sich keine weiteren Rechte ab. Eine Aufwandsentschädigung wird nicht gewährt. Die Mitgliedschaft in der Lenkungsgruppe ist personengebunden. Die anlage Mitglieder bemühen sich um eine regelmäßige Teilnahme. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Stellvertreterregelung zulässig. Der Projektmanager ist beratendes, nicht kommerzielle Forschung stellt stimmberechtigtes Mitglied der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur VerfügungLenkungsgruppe “LandZukunft“. Die Parteien verpflichten sichLenkungsgruppe ist ein Gremium mit gleichrangigen Mitgliedern. Die Lenkungsgruppe tagt in der Regel vierteljährlich, bei Bedarf auch öfter. Die Sitzungsleitung liegt bei dem Vorsitzenden der Durchführung dieses Vertrages Lenkungsgruppe oder einem von ihm beauftragten Stellvertreter. Die Einladung erfolgt in der Regel per email durch die gesetzlichen Vorgaben Regionale Entwicklungsagentur mit einer Frist von mindestens 14 Tagen. Die Sitzungen sind in der nationalen Regel nicht öffentlich. Einer Teilnahme durch Mitglieder der regionalen Partnerschaft oder anderer Gäste kann im Einzelfall zugestimmt werden. Die Einladung von Beratern, Antragstellern oder Gästen kann bei Bedarf durch den Vorsitzenden bzw. in dessen Auftrag durch die regionale Entwicklungsagentur erfolgen. Der Sitzungsverlauf wird durch den Projektmanager „LandZukunft“ protokolliert, den Mitgliedern per email versendet und europäischen Datenschutzgesetze einzuhaltenist auch den Mitgliedern der regionalen Partnerschaft zugänglich. Wichtige Ergebnisse werden den Mitgliedern der Partnerschaft oder der Presse durch den Vorsitzenden mitgeteilt. Die Geschäftsführung der Lenkungsgruppe „LandZukunft“ erfolgt durch die Regionale Entwicklungsagentur. Diese übernimmt die unterstützende, insbesondere organisatorische und inhaltliche Vorbereitung von Entscheidungen der Lenkungsgruppe und deren Sitzungen. Beschlussvorlagen und Anträge sind schriftlich mindestens 14 Werktage vor dem Sitzungstermin bei der Regionalen Entwicklungsagentur einzureichen. Den Anträgen auf Projekt- bzw. Unternehmensförderung ist ein Beschlussvorschlag inklusive Zuordnung zu den Grundsatz strategischen und operativen Zielen und Bewertung nach den Auswahlkriterien beizufügen. Die Lenkungsgruppe ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Datensparsamkeit zu wahren Mitglieder anwesend sind. Jedes Mitglied hat eine Stimme, bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende bzw. sein Vertreter. Entscheidungen werden durch eine einfache Mehrheit getroffen. Befangenheit schließt von Abstimmung aus. anlage Diese Geschäftsordnung tritt im Falle einer Zuwendung im Rahmen des Modellvorhabens „LandZukunft“ des BMELV und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindernmit Beschluss der Lenkungsgruppe auf der konstituierenden Sitzung in Kraft und gilt bis zum 31. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmen.Dezember 2014. P D W P D W P Lenkungs- gruppe i.G. Bericht Bericht
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Samples: www.kreis-vg.de
Präambel. Der NAKO e. Aidshilfe NRW e.V. ist ein eingetragener Vereinwurde 1988 vom Minister für Arbeit, dessen Zweck Gesundheit und Soziales NRW (heute: Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie) die Durchführung Organisation und Verantwortlichkeit für das Spritzenaustauschprogramm übertragen. Ein wichtiger Faktor in der NAKO Gesundheitsstudie (im Folgenden Aidsprävention stellt die kontinuierliche Versorgung intravenös konsumierender DrogengebraucherInnen mit sterilen Spritzen und Kanülen, als „NAKO“ bezeichnet) istauch die Entsorgung gebrauchten Spritzbestecks, dar. Ziel der NAKO Eine Möglichkeit, auch in Stresssituationen und beginnenden Entzugserscheinungen DrogengebraucherInnen mit sterilem Spritzbesteck zu versorgen, ist die Erforschung der Ursachen Aufstellung und Betreibung von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der PersonenAutomaten in Drogenscene-Nähe, die an der Studie teilnehmenmit Spritzen, Kanülen, Kondomen, Pflege-, Care- und SMOKE-IT-Sets bestückt werden (nachfolgend "Automaten" genannt). Die Realisierung des Projektes ist vorwiegend über ehrenamtliche MitarbeiterInnen abzusichern. § 1 Gegenstand des Vertrages Der Landesverband stellt diese auf Antrag Nutzern den Betreibern kostenlos Automaten zum Verkauf von Spritzen,Kanülen, Kondomen, Pflege-, Care- und SMOKE-IT-Sets zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologie. Die im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten Betreiber verpflichtet sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen diesen Automaten an geeigneter Stelle zu installieren und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe des Vertrages den Betrieb, die Befüllung und Entsorgung der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für gebrauchten Spritzen sowie die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende Unterhaltung des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind Gerätes zu gewährleisten. Gegenstand des Vertrages ist 1 Automat mit Entsorgungsbox. (s. Anmerkung Anlage) § 2 Voraussetzung zur Aufstellung Vor der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmen.Aufstellung legt der Betreiber dem Landesverband eine Erklärung vor über die Abstimmung mit:
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Samples: www.saferuse-nrw.de
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener VereinSeit 2012 besteht eine kontinuierliche und konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Familie, dessen Zweck die Durchführung Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der NAKO Gesundheitsstudie Bundesagentur für Arbeit (BA) – beginnend im Folgenden als „NAKO“ bezeichnetAktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II (2012-2016) istauf Grundlage von Kooperationsvereinbarungen vom 13. Januar 2012 und vom 27. Januar 2015 und anschließend im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (2017-2020) auf der Basis einer Vereinbarung vom 01./24. August 2017. Ziel der NAKO ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander (2021-2028) als Fachprogramm im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungengesamtdeutschen Fördersystem ist, Lebensgewohnheiten mithilfe der Mehrgenerationenhäuser dazu beizutragen, gute Entwicklungschancen und umweltbedingten Faktorenfaire Teilhabemöglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen und damit gleichwertige und bessere Lebensverhältnisse in allen Gebieten Deutschlands zu schaffen. Für diesen Zweck erhebtHierzu sollen die Mehrgenerationenhäuser als Orte der Stärkung bürgerschaftlichen Engagements ausgebaut werden und die Kooperationen zwischen Zivilgesellschaft, speichert Unternehmen und verwaltet Politik sollen verstärkt werden. Als zentrale Bestandteile der NAKO e. V. Daten sozialen Infrastruktur in den Kommunen stärken Mehrgenerationenhäuser das nachbarschaftliche Miteinander, fördern den generationen- übergreifenden Kontakt untereinander und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, sind Knotenpunkte für freiwilliges Engagement. Durch niedrigschwellige Angebote erreichen sie wohnortnah Menschen jeden Alters und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügungin verschiedensten Lebenslagen. Grundlage Im Rahmen des vom Bundesministerium für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Sonderschwerpunkts „Förderung der Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen“ erbringen zahlreiche Mehrgenerationenhäuser zudem alltags- und praxisbezogene Unterstützungsangebote im Bereich der EpidemiologieAlphabetisierung und Grundbildung. Die Mehrgenerationenhäuser kooperieren hierfür u. a. mit Arbeitgebern, Volkshochschulen, Beratungsstellen, Arztpraxen, Sport- und Kulturvereinen, Kindergärten und Schulen sowie mit Jobcentern. Dank der im Rahmen Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus möglichen Flexibilität bei der NAKO erhobenen Daten Ausgestaltung ihrer Angebote, sind die Mehrgenerationenhäuser in der Lage, schnell auf kurzfristig anstehende Bedarfe zu reagieren und Bioproben sind ausschließlich geeignete Lösungsansätze und Strategien zu entwickeln. Dies haben die Häuser etwa durch die anlassbezogene Entwicklung von Angeboten zur Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte gezeigt sowie in Zeiten pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen mit der zügigen Umstellung ihrer Angebote auf räumliche Distanz und digitale Formate. Durch Angebote zur Stärkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und des freiwilligen Engagements tragen Mehrgenerationenhäuser dazu bei, Menschen (wieder) zu motivieren und in die Lage zu versetzen, eine Ausbildung zu absolvieren oder eine Beschäftigung aufzunehmen. Mehrgenerationenhäuser steigern durch sog. Vorfeldmaßnahmen die Beschäftigungsfähigkeit sowohl ihrer Nutzerinnen und Nutzern (z. B. durch Mentorenprogramme, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen) als auch von freiwillig Engagierten. Durch die begegnungs- und beteiligungsorientierte Angebotsstruktur in den Mehrgenerationenhäusern erwerben die Teilnehmenden soziale, persönliche und berufliche Kompetenzen, schöpfen ihre individuellen Potentiale besser aus und bauen neue soziale Kontakte auf. Die Stärke der Mehrgenerationenhäuser liegt dabei im niedrigschwelligen Bereich und im Zugang zu schwer erreichbaren Zielgruppen. Mit ihren Beratungs- und Unterstützungsangeboten ergänzen die Mehrgenerationenhäuser die Angebote der Arbeitsverwaltungen vor Ort und fördern u. a. die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Durch leicht zugängliche Angebote für wissenschaftliche Zwecke bestimmt Menschen mit Migrations- und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigenFluchtgeschichte, von der Kinderbetreuung zu Sprachkursen bis hin zu Patenschafts- und Mentorenprojekten, unterstützen sie ihre gesellschaftliche wie auch Arbeitsmarktintegration. Ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Mehrgenerationenhäuser ist ihre ausgeprägte Netzwerkarbeit. Ihre gute Kooperation mit den lokalen Akteuren aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft trägt entscheidend zur erfolgreichen Unterstützung der gesellschaftlichen Teilhabe und der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bei. Die Mehrheit der Mehrgenerationenhäuser kooperiert bereits mit den verschiedenen Akteuren der Arbeitsverwaltung wie den Jobcentern, Agenturen für Arbeit und Regionaldirektionen und fast alle Mehrgenerationenhäuser arbeiten bereits erfolgreich mit Unternehmen und Wirtschaftsverbänden zusammen. Die Mehrgenerationenhäuser sorgen bspw. durch Kinderbetreuung auch in Randzeiten für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei den Unternehmensmitarbeiter/-innen; die Wirtschaftsunternehmen bringen sich wiederum bspw. durch personelles Engagement von Mitarbeitenden oder dem Bereitstellen von Praktika ein. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, Wirtschaftsunternehmen und Handwerksbetriebe können Mehrgenerationenhäuser nicht kommerzielle Forschung stellt zuletzt wichtige Schnittstellen für die Akquise von Auszubildenden und Mitarbeitenden bilden. Insbesondere auch für die vom Fachkräftemangel betroffenen Berufe kann ein Ausbau der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- Zusammenarbeit zwischen Mehrgenerationenhäusern und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten (Ausbildungs-)betrieben bzw. Unternehmen und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze lokalen Arbeitsverwaltung von großer Bedeutung sein. Auf Grundlage dieser Vereinbarung möchten BMFSFJ und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur VerfügungBA die bewährte Kooperation im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander fortsetzen und die Kooperationsmaßnahmen vor Ort verstärken. Die Parteien verpflichten sichKooperationsvereinbarung des BMFSFJ und der BA verfolgt das Ziel, bei die Zusammenarbeit der Durchführung dieses Vertrages Kooperationspartner im Bereich Arbeitsmarktintegration und Beschäftigungsförderung sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege auszubauen und zu intensivieren. Die Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit, die gesetzlichen Vorgaben der nationalen (Re-)Integration in den Ausbildungs- und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren Arbeitsmarkt und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen gesellschaftliche Teilhabe auch schwer erreichbarer Personengruppen sollen hierdurch weiter verbessert und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende diese Potenziale zur Sicherung des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenFachkräftebedarfs genutzt werden.
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Samples: www.mehrgenerationenhaeuser.de
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (Mit Aufnahme des Gebietes „Höfe“ in das Städtebauförderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz können in den kommenden Jahren umfangreiche Einzelmaßnahmen im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) istFördergebiet umgesetzt werden. Ziel der NAKO Sanierung ist die Erforschung der Ursachen Erhalt der baukulturell wertvollen Bausubstanz durch Modernisierung und Instandsetzung unter besonderer Berücksichtigung des Denkmalschutzes. Die „ Höfe“ von Volkskrankheiten Wolfsburg sind ein herausragendes Stadtdenkmal, dessen Erhaltung, P flege, Instandhaltung und Entwicklung besondere Anforderungen stellt. Die Stadt bezuschusst Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden im Zusammenspiel von genetischen VeranlagungenGeltungsbereich der Sanierungssatzung der Stadt Wolfsburg unter Maßgabe des Besonderen Städtebaurechts (§§ 136 ff BauGB), Lebensgewohnheiten der Verwaltungsvereinbarung der Länder zur Städtebau- förderung (VV-Städtebauförderung) sowie der Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Niedersachsen. Die Maßnahmen müssen im Einklang mit den im städtebaulichen Rahmenplan vom 20.06.2018 zum Ausdruck gebrachten Zielen stehen. Unter Verzicht auf eine genaue Berechnung eines Erstattungsbetrages für Modernisierung und umweltbedingten FaktorenInstandsetzung werden pauschale Zuwendungen gemäß dieser Förderrichtlinie gewährt. Für diesen Zweck erhebt⮚ Voraussetzung für die Förderung ist, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personendass das Gebäude innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Höfe“ liegt. ⮚ Sämtliche Förderungsarten nach dieser Richtlinie sind nachrangig zu gewähren. Kosten, die an aus anderen verfügbaren öffentlich-rechtlichen Fördermitteln – wie z.B. die über die Investitions- und Förderbank (NBank) zu beantragende niedersächsische Wohnungsbau- förderung – gefördert werden können, sind nicht förderfähig. Die nach dieser Richtlinie förderungsfähigen Maßnahmenkosten werden um diese öffentlich-rechtlichen Fördermittel reduziert, wenn sie trotz Verfügbarkeit nicht ausgeschöpft werden. Es ist jedoch möglich, die Städtebauförderung und das andere Förderprogramm auf unterschiedliche Bereiche der Studie teilnehmen, Modernisierung und stellt diese auf Antrag Nutzern zur VerfügungInstandsetzung zu beziehen (z. B. durch Bildung von Bauabschnitten oder Trennung nach Gewerken). Grundlage ⮚ Gefördert wird der finanzielle Mehraufwand für die Datennutzung denkmalgerechte Modernisierung und Instandsetzung der Gebäude innerhalb des Sanierungsgebietes. ⮚ Die mit Hilfe von Städtebaufördermitteln geförderten Modernisierungen/Instandsetzungen dürfen nicht zu Mieterhöhungen führen. ⮚ Vor der Durchführung der Maßnahme muss eine Fördermittelvereinbarung in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag) zwischen Antragsteller und der Stadt Wolfsburg abgeschlossen werden. ⮚ Die Zusage für eine Förderung wie für eine mögliche Förderung einer Modernisierungs- voruntersuchung erfolgt in Form eines Bescheides. ⮚ Die Planung und Überwachung der Durchführung der Maßnahme muss durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser nach § 53 NBauO erfolgen. ⮚ Eine bereits begonnene Maßnahme ist nicht förderfähig. Vor Abschluss eines Vertrages zwischen Antragsteller und der Stadt Wolfsburg darf nicht mit der Maßnahme begonnen werden. Eine Ausnahmegenehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann durch die Nutzungsordnung Stadt erteilt werden, wenn Inhalt und Umfang der Maßnahme feststehen, diese den Inhalten der Förderrichtlinie entsprechen und die ausstehende Ausfertigung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung Vertrages einen Zeitverzug erzeugt, der eine Umsetzung der Maßnahme erheblich erschwert. ⮚ Vor Baubeginn sind alle etwaig erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung, denkmalrechtliche Genehmigung, sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB) einzuholen. Hierbei ist besonders zu beachten, dass alle Maßnahmen im Bereich Einklang mit dem Denkmalrecht erfolgen müssen. ⮚ Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, weder dem Grunde noch der EpidemiologieHöhe nach. Die im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ⮚ Fördermittel müssen in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. ⮚ Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nur einmalig. ⮚ Es werden ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren vertraglich vereinbarte Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmengefördert.
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Präambel. Grundlage der Vereinbarung über ein Freiwilliges Soziales Jahr ist § 11 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG) vom 16. Mai 2008 (BGBL. 2008, Teil I, Nr. 19, S. 842-848, ausgegeben am 26.Mai 2008), sowie der Rahmenkooperationsvertrag zwischen den FSJ_S Trägern und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein. Die Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes werden während der Durchführung von allen Beteiligten beachtet und eingehalten. Das FSJ_S wird ganztägig als an Lernzielen orientierte und überwiegend praktische Hilfstätigkeit in Schulen geleistet. Der NAKO e. V. Freiwilligendienst dient der Orientierung und Persönlichkeitsbildung junger Menschen und ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck eine Maßnahme der Jugendbildung. Die vereinbarten Lernziele werden in regelmäßigen Abständen reflektiert und weiterentwickelt. Sie fördern den Kompetenzerwerb sowie die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit. Gleichzeitig gehören Jugendfreiwilligendienste zu den besonderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements. Ein Arbeitsverhältnis wird durch den Freiwilligendienst nicht begründet. Der Xxxxxx achtet auf die gegenseitige Einhaltung dieser Vereinbarung. Damit erkennen die Vertragspartner die grundlegende Gesamtverantwortung des Trägers für die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) istdes Freiwilligendienstes an. Ziel der NAKO ist Die Gesamtverantwortung des Trägers konzentriert sich dabei auf die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personenfederführende Konzeption, die an Koordination, die Beratung sowie insbesondere auf die pädagogische Begleitung der Studie teilnehmenFreiwilligen. Der Xxxxxx ist Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügungdie sich aus der Realisierung dieser Vereinbarung ergeben. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologie. Die im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens Insbesondere bietet er der/dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, Freiwilligen Unterstützung bei der Durchführung dieses Vertrages Entscheidung für eine geeignete Einsatzstelle an sowie die gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Absprachen mit der nationalen Einsatzstelle bezüglich des Einsatzes zu treffen. Bei Konflikten können Freiwillige und europäischen Datenschutzgesetze einzuhaltenEinsatzstelle den Xxxxxx vermittelnd einschalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation welcher die Schlichtung von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenStreitigkeiten mit dem Ziel einer gütlichen Einigung unterstützt.
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Präambel. Der NAKO e. V. Die LH Dresden ist unter Mitwirkung der Exzellenzuniversität und weiteren Forschungseinrichtungen seit Jahren führend in Bereichen der Automobiltechnik, den Informationstechnologien, der Mikroelektronik, dem Leichtbau und den Verkehrswissenschaften. Neue innovative Technologien werden in Dresden übergreifend erforscht und zeitnah in der Praxis umgesetzt. Die LH Dresden betreibt seit mehr als zehn Jahren ein eingetragener VereinVerkehrsmanagementsystem (VAMOS), dessen Zweck das stetig ausgebaut wird. Aktuelle Herausforderungen stellen z.B. die Durchführung intelligente Steuerung von Elektrofahrzeugen in der NAKO Gesundheitsstudie Stadt, hinsichtlich eines energieeffizienten Routings und das Vernetzen der Verkehrsinfrastruktur mit den Fahrzeugen (im Folgenden als Car2X) dar. Deshalb unterstützt die LH Dresden verschiedene Forschungsprojekte wie etwa „NAKO“ bezeichnet) istSynchrone Mobilität 2023“, „Schaufenster Elektromobilität“, „Elektromobilität verbindet“. Ziel der NAKO ist Zusätzlich gehört die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der PersonenLH Dresden zu den sechs Städten, die an das Bundesverkehrsministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bis zum Jahr 2020 beim Aufbau von digitalen Testfeldern zum automatisierten und vernetzten Fahren (HAVF) unterstützt. Parallel dazu werden vom 5G Lab Germany die Mobilfunktechnologien der Studie teilnehmennächsten Generation in Dresden erforscht, die ebenfalls eine strategische Bedeutung u.a. für das HAVF haben werden. Mit der Gläsernen Manufaktur der Marke Volkswagen in Dresden besitzt die Stadt einen attraktiven Standort und stellt innovativen Hersteller, der mit der Unternehmensstrategie 2025 einen Schwerpunkt auf den Ausbau der Elektromobilität, das autonome Fahren und die Mobilitätsdienstleistungen legt. Die Gläserne Manufaktur wird ihre traditionellen Stärken aus Manufakturfertigung, höchstem Kundenservice, hochklassigen Events und als Tourismusattraktion weiter fortführen. Ferner werden diese auf Antrag Nutzern Stärken durch neue Elemente zur VerfügungZukunft der Mobilität und neuartige Mobilitätsdienstleistungen ausgebaut. Grundlage für VW Sachsen und die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung LH Dresden beabsichtigen im Bereich Zukunft der EpidemiologieMobilität, insbesondere aber nicht abschließend zu den Themen Elektromobilität, Digitalisierung und innovatives Fuhrpark- Management gemeinsam in der Modellregion Dresden identifizierte Xxxxxx der Zusammenarbeit auszubauen und zu konkretisieren. Die im Rahmen der NAKO erhobenen Daten zukünftigen Technologien sollen dabei wichtige Beiträge zum Klima- und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben Lärmschutz sowie zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifenLuftreinhaltung leisten, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden so die Lebensqualität der Dresdener Bürgerinnen und Bürger zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenverbessern.
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Samples: www.dresden.de
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck Flecken Coppenbrügge und die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) ist. Ziel der NAKO ist ABW beabsichtigen die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung Begründung einer dauerhaften interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der EpidemiologieAbwasserbeseitigung. Zu diesem Zweck haben der Flecken Coppenbrügge und die ABW als Interimslösung und befristet bis zum 31. Dezember 2022 am 23. Dezember 2020 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit sowie am 23. Dezember 2020 eine Vereinbarung zur Durchführung der Abwasserbeseitigungspflicht geschlossen. Nunmehr erfolgt nach Maßgabe dieser Zweckvereinbarung die unbefristete Aufgabenübertragung auf die ABW. Der Flecken Coppenbrügge nimmt in seinem Gemeindegebiet die Abwasserbeseitigungspflicht gemäߧ 96 des Niedersächsisches Wassergesetzes (NWG) in Verbindung mit§ 56desWasserhaushaltsgesetzes (WHG) in eigenem Namen und in eigener Verantwortung wahr. Das Gebiet besteht insgesamt aus zwölf Ortsteilen. Die im Rahmen ABW nimmt in dem Stadtgebiet Hameln die Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 96 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in Verbindung mit§ 56 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in eigenem Namen und in eigener Verantwortung wahr. Der Flecken Coppenbrügge und die ABW sind sich einig, dass eine Übernahme der NAKO erhobenen Daten Abwasserbeseitigungspflicht durch die ABW sinnvoll und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt zum Wohle und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigenNutzen der Bevölkerung ist. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogeneZur Gewährleistung der Handlungsfähigkeit, nicht kommerzielle Forschung stellt Wirtschaftlichkeit und zur Sicherstellung der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus hoheitlichen Aufgabe der Abwasserbeseitigung in den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages Entsorgungsbereichen wird daher die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Rebestehende öffentliche-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe öffentliche Zu-sammenarbeit in Form der nachstehenden Voraussetzungen Zweckvereinbarung vertieft und Regelungen konkretisiert, mit welcher der Flecken Coppenbrügge seine Aufgabe der Abwasserbeseitigung an die ABW gemäߧ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NKomZG und unter Beachtung von § 97 Abs. 1 Satz 2 NWG überträgt. Der Flecken Coppenbrügge und die ABW verfolgen mit dem Abschluss dieser Vereinbarung nicht die Absicht, Gewinne zu erzielen. Bei der Aufgabenerfüllung ist auf die gemeinsamen Ziele eines umwelt- und ressourcenschonenden, kostengünstigen Betriebs zu achten. Der Grundsatz des deutschen Wasserrechts, dass Abwasser so zu beseitigen ist, dass das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: TransferstelleWohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung ist stets zu entnehmenbeachten.
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Samples: www.hameln.de
Präambel. Der NAKO e. V. Die Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) istfreiwilliger Zusammenschluss von Vertragsärzten und -psychotherapeuten des Landkreises Reutlingen. Ziel der NAKO Gesellschaft ist die Erforschung Entwicklung und Umsetzung eines fachübergreifenden Konzepts kollegialer Zusammenarbeit. Nahziel ist die Verbesserung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personenkollegialen Zusammenarbeit, die an Entwicklung und Verbesserung von Qualitätsstandards, die Stärkung der Studie teilnehmen, Ertragskraft der beteiligten Gesellschafter und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich Sicherung der Epidemiologiemittelständisch geprägten Versorgungsstrukturen. Die im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR ist ein individuelles Forschungsvorhaben zur VerfügungQualitätsverbund. Die Parteien verpflichten sichpolitische Entwicklung hin zu Modellprojekten von HMOs (Health Maintenance Organisations) und Einkaufsmodellen macht es unumgänglich, den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Durchführung dieses Vertrages Bedarf ärztliche und psychotherapeutische Kooperationsstrukturen anbieten zu können. Soweit die gesetzlichen Vorgaben der nationalen gesetzliche Möglichkeit eines direkten Abschlusses von Verträgen zur vertragsärztlichen Versorgung bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung zwischen ambulanten Leistungserbringern bzw. Gruppen von Leistungserbringern und europäischen Datenschutzgesetze einzuhaltenKostenträgern, insbesondere den Grundsatz gesetzlichen Krankenkassen besteht, kann die Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR aufgrund entsprechender Entscheidung der Datensparsamkeit zu wahren Gesellschafterversammlung dieses Recht für ihre Mitglieder wahrnehmen. Die Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR und die Kassenärztliche Vereinigung Südwürttemberg sollen eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Die Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR unterstützt uneingeschränkt die Kassenärztliche Vereinigung Südwürttemberg, soweit diese die Vertragshoheit für alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindernVertragsärzte und - psychotherapeuten ihres Bezirkes ausüben kann. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe Die GbR entsteht mit Abgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenAufnahmeanträge am 17. 05. 2000.
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Samples: Gesellschaftsvertrag
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener VereinDie Vertragsparteien haben sich bereits 1995 das Ziel gesetzt, dessen Zweck die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (sämtliches im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) istTerritorium der Stadt Rheinsberg anfallendes Schmutzwasser auf die Klär- anlage Schönermark aufzuleiten und dort entsprechend den geltenden Vor- schriften zu behandeln und zu reinigen. Ziel der NAKO ist Dadurch soll zum einen die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel Territorium der Stadt Rheinsberg vorhandene sensible und schützenswerte Natur und Umwelt von genetischen Veranlagungengereinigtem Schmutzwasser freigehalten, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet zum an- deren eine höhere Auslastung der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologie. Die im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur VerfügungKläranlage Schönermark erreicht wer- den. Die Parteien verpflichten sichhaben auf Grundlage einer öffentlich - rechtlichen Vereinba- rung vom 22.05.1995 ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Einleitung und der vorschriftsmäßigen Reinigung des Schmutzwassers fest- gelegt. Im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte der TAV Zechlin dem TAV Lindow - Gransee zur Errichtung der Kläranlage Schönermark einen Investitions- kostenzuschuss, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen welcher für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind gesamte Laufzeit der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenVereinbarung und damit für die Nutzungsberechtigung für die Kläranlage für den TAV Zechlin gebührenmindernd wirkt. Die nachfolgende öffentlich - rechtliche Verein- barung soll die ursprüngliche Vereinbarung vom 22.05.1995 ändern und neu fassen sowie die Vertragsregelungen den nunmehr tatsächlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten sowie den geänderten gesetzlichen Bestim- mungen anpassen.
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Präambel. Der NAKO e. V. Die niedersächsische Hochschullandschaft ist ein eingetragener Vereinleistungsfähig, dessen Zweck die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (vielfältig und differenziert: Universitäten und Fachhochschulen sowie medizinische und künstlerisch- wissenschaftliche Hochschulen bieten den Studierenden im Folgenden Innovationsland Niedersach- sen ein umfassendes Studienangebot und ein exzellentes Forschungsspektrum. Die erfolgreiche Entwicklung der niedersächsischen Hochschulen ist gemeinsames Anlie- gen der Landesregierung und der Hochschulen. Autonomie und Eigenverantwortung der Hochschulen gestalten sich in dem entscheidend vom Staat geprägten rechtlichen und finanziellen Rahmen. Die Niedersächsische Landesregierung übernimmt diese Verant- wortung als „NAKO“ bezeichnet) istverlässlicher Partner der Hochschulen. Ziel Die zukünftige interne Entwicklung der NAKO Hochschulen wird vor allem bestimmt von der Dynamik der wissenschaftlichen Ent- wicklung und des wissenschaftlichen Wettbewerbs sowie dem Engagement der Akteure. Sie ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten deshalb nicht im Zusammenspiel Detail vorauszuplanen. Mit dem Zukunftsvertrag II wird ein Rah- men für diese Entwicklung mit transparenten, längerfristigen gemeinsamen Zielvorstel- lungen und Leistungszusagen geschaffen. Der durch diesen Vertrag geschaffene Rahmen wird für jede Hochschule in mehrjährigen Zielvereinbarungen ausgefüllt. Die Landesregierung und die Hochschulen vereinbaren diesen Zukunftsvertrag II, um gemeinsam – trotz der wirtschaftlich und finanziell äußerst schwierigen Lage – die Zu- kunftschancen der jungen Generation insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Studienanfängerzahlen und des doppelten Abiturjahrgangs zu sichern und Spitzenfor- schung an den niedersächsischen Hochschulen zu ermöglichen. Die Landesregierung und die Hochschulen sind sich über die nachfolgenden Leitlinien und Zielvorstellungen der Hochschulentwicklung in Niedersachsen für die Vertragslaufzeit einig. • Profilierung der Schwerpunkte: Die niedersächsischen Hochschulen werden durch herausragende Lehr- und Forschungsleistungen auf disziplinärer und interdisziplinärer Ebene national und international wahrgenommen. Sie werben dazu in eigener Ver- antwortung Drittmittel für die Forschung bei Einrichtungen der Forschungsförderung, insbesondere der DFG, dem Bund, der EU und weiteren öffentlichen wie privaten Ein- richtungen der Forschungsförderung, dem Land sowie Unternehmen ein. Sie streben eine stetige Steigerung bei der Einwerbung von genetischen VeranlagungenMitteln aus wettbewerblichen Pro- grammen Dritter, Lebensgewohnheiten bei der Anzahl der eingetragenen Patente und umweltbedingten FaktorenSchutzrechte und im Bereich neuer Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Unternehmen und nicht ge- werblichen Kooperationspartnern an. Für diesen Zweck erhebtDie Beteiligung an Gremien der überregionalen Wissenschaftsorganisationen, speichert insbesondere EU und verwaltet DFG, werden die Hochschulen ebenfalls kontinuierlich ausbauen. • Weiterentwicklung des Studienangebots und der NAKO e. V. Daten Studienstruktur: Es wird ange- strebt, dass in Niedersachsen mindestens 40 % eines Altersjahrgangs ein Studium aufnehmen können. Bachelor-Absolventinnen und biologische Proben -Absolventen der Personenniedersächsi- schen Hochschulen verfügen über breit angelegte wissenschaftliche Grundlagen- und Methodenkenntnisse und berufsrelevante Kompetenzen, die an der Studie teilnehmen, sie sowohl für den direk- ten Berufseinstieg als auch das weiterführende Studium qualifizieren und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage die Grundla- ge für die Datennutzung ist Berufsausübung in sich rasch wandelnden Arbeitsumgebungen bilden. Die niedersächsischen Hochschulen stellen die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert Qualität ihrer Ausbildung, insbesondere auch in den Bachelorstudiengängen, sowie die nationale Akzeptanz der Absolventinnen und internationale Wissenschaft Absolventen in Wissenschaft, Wirtschaft und Forschung Kultur durch Akkreditierung der Studien- gänge sowie fortlaufende Rückkopplung mit dem Arbeitsmarkt und den Alumni sicher. Die Hochschulen nutzen insbesondere ihre forschungs- und anwendungsorientierten Masterstudiengänge zur Profilbildung. Die Hochschulen bemühen sich um eine Aus- lastung ihrer Studiengänge und verstärken dazu im Bereich der EpidemiologieMasterstudiengänge auch ihre Anstrengungen bei der Anwerbung und Auswahl externer Studierender. Die Hochschulen streben bei ihren Bachelor- und Masterstudierenden ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis an. Das Land und die Hochschulen entwickeln gemeinsam die Parameter zur Bestimmung der Studienanfängerkapazität weiter. • Vernetzung der niedersächsischen Hochschulen: Die niedersächsischen Hoch- schulen errichten Netzwerke untereinander und mit außeruniversitären Einrichtungen, nutzen Synergien und steigern ihre Attraktivität für überregionale Partner. Sie verstär- ken ihre Kooperationen in Forschung, Lehre, insbesondere E-Learning, und Wissens- und Technologietransfer. Jede Hochschule wird im Rahmen nationalen und internationalen wissenschaftlichen Kontext sichtbare Leistungsschwerpunkte in Kooperation mit in Niedersachsen oder benachbarten Bundesländern angesiedelten Partnern etablieren. Universitäten und gleichgestellte Hochschulen bieten geeigneten Absolventinnen und Absolventen der NAKO erhobenen Daten Fachhochschulen durch Kooperationsvereinbarungen geregelte Promotionsmöglichkeiten an. • Förderung akademischer Karrieren: Die niedersächsischen Hochschulen verstär- ken ihr Bemühen um junge Talente aus Deutschland und Bioproben sind ausschließlich dem Ausland. Durch struktu- rierte Promotionsprogramme, planbare Beschäftigungsverhältnisse, innovative Perso- nalentwicklungskonzepte sowie sorgfältige Berufungsverfahren sollen herausragende Talente frühzeitig gewonnen, gefördert und gehalten werden. Insbesondere werden attraktive Bedingungen für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogenehochqualifizierte Frauen geschaffen, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügungihren wissenschaftli- xxxx Xxxxxxxxx erfolgreich fortzuführen. Die Parteien verpflichten sichHochschulen und das Land streben an, den Anteil von Frauen bei der Durchführung dieses Vertrages Besetzung von Professuren insgesamt zu steigern und die gesetzlichen Vorgaben in verschiedenen Fachdisziplinen unterschiedlich ausgeprägte jeweilige Unterrep- räsentanz von Frauen oder von Männern abzubauen. Die Hochschulen ergreifen ge- eignete Maßnahmen zur Förderung der nationalen Vereinbarkeit von Familie und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere Beruf. • Stärkung der Lehrerbildung: Lehrerbildung und Bildungsforschung werden von den Grundsatz niedersächsischen Hochschulen als eine quantitativ wie qualitativ zentrale Aufgabe fortentwickelt. Dazu werden die lehramtsorientierten Studiengänge in Abstimmung mit dem Land weiterentwickelt und der Datensparsamkeit zu wahren Austausch mit den Studienseminaren ausgebaut. Die Hochschulen wirken an der Lehrerfortbildung und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindernLehrerweiterbildung mit. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe • Qualitätsentwicklung/Steigerung der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das FolgendeAbsolventenquoten: Die Definitionen niedersächsischen Hochschulen implementieren Instrumente zur stetigen Qualitätssicherung und Quali- tätssteigerung und entwickeln diese fort. Dazu gehören insbesondere die kontinuierli- che Evaluation, die Akkreditierung von Studiengängen einschließlich Systemakkredi- tierung, die gezielte Personalentwicklung und die hochschuldidaktische Weiterbildung der Lehrenden. Zur Qualitätsentwicklung gehört insbesondere der Aspekt der Steige- rung von Absolventenquoten. Besonders in den MINT-Studiengängen sind die Abbre- cher- und Schwundquoten überdurchschnittlich hoch. Die Schwundquoten (einschließ- lich der Fächerwechsler) liegen bei rund 50 %. Gemeinsames Ziel der Landesregie- rung und der Hochschulen ist es daher, die Schwundquoten in den MINT-Studien- gängen spürbar zu senken. Sicherung und Verbesserung der Qualität berücksichtigen entsprechend der Gemeinsamen Erklärung der Dialoginitiative Gleichstellung und Qualitätsmanagement an Niedersächsischen Hochschulen in allen Handlungsfeldern Gleichstellungsaspekte als integralen Bestandteil. Das Land unterstützt die Infrastruk- tur für externe Verfahren der Qualitätssicherung. • Öffnung für neue Zielgruppen: Die Hochschulen und das Land gestalten Qualifizie- rungswege in der beruflichen wie der Hochschulbildung transparenter und insbeson- dere wechselseitig durchlässiger. Gemeinsames Ziel von Landesregierung und Hoch- schulen ist es, die Begriffe: TransferstelleDurchlässigkeit zwischen beruflicher und Hochschulbildung deutlich zu verbessern und den Anteil von jungen Berufstätigen ohne schulische Hochschulzu- gangsberechtigung zu erhöhen. Im Sinn einer „Offenen Hochschule“ tragen sie den veränderten Anforderungen des Arbeitsmarktes Rechnung. Die Hochschulen stellen die Durchführung von Zugangsprüfungen nach beruflicher Vorbildung sicher, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende erleich- tern die Anrechnung beruflicher Kompetenzen und stellen sich zunehmend auf Studie- rende mit heterogenen Vorkenntnissen ein. Sie bauen ihr Angebot an dualen und wei- terbildenden Studiengängen sowie an berufsbegleitend und in Teilzeit studierbaren Studiengängen und -programmen unter besonderer Berücksichtigung des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenE-Learning signifikant aus.
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Samples: www.jade-hs.de
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener VereinDie Genossenschaft „Wohnen für Alle eG“ Freiburg setzt sich zum Ziel, dessen Zweck die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) istneue Formen gemeinschaftlichen Wohnens zu unterstützen und zu entwickeln. Ziel der NAKO ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der PersonenGegenüber Einzelinteressen haben Merkmale, die an auf Gemeinschaft, soziale Aktivitäten und Stabilität, nachbarschaftliches Wohnen, nachhaltige Einbindung in das Wohnquartier bei größtmöglichen Freiräumen für eigenverantwortliches Handeln der Studie teilnehmenMitglieder abzielen, Vorrang. Den unterschiedlichen sozialen und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügungökonomischen Verhältnissen der Bewohner:innen, ihrer Lebenssituation und Lebensphase, soll durch bezahlbaren und qualitativ guten Wohnraum Rechnung getragen werden. Grundlage Der genossenschaftliche Wohnraum soll dauerhaft als preisgünstiger Wohnraum für die Datennutzung Mitglieder zur Verfügung gestellt werden. Zu den von der Genossenschaft verfolgten Wohnkonzepten gehören ökologische Standards, Nutzung erneuerbarer Energien und Energieeinsparung, ein Mobilitätskonzept und die gemeinsame wirtschaftliche Nutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern. Diese orientieren sich am Bedarf der Mitglieder sowie der Wirtschaftskraft der Genossenschaft und der einzelnen Hausprojekte. Umgesetzt werden soll eine Selbstorganisationsstruktur, deren Ziel es ist, aktives gemeinschaftliches und solidarisches Wohnen in den einzelnen Hausprojekten als auch über die gesamte Genossenschaft hinweg zu ermöglichen. Hierfür gehört das Interesse am Anderen zu den wesentlichen Grundlagen. So können u.a. Patenschaften entstehen, die auch bei Not und Krankheit einen stabilen Boden bereiten. Eine soziale und kulturelle Einbindung der Hausprojekte in das jeweilige Wohnquartier ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologie. Die im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenwünschenswert.
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Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (Bayerische Landtag hat im Folgenden als Jahre 1962 die UR mit dem Ziel errichtet, die drei bayerischen Landesuniversitäten, insbesondere die Ludwig-Maximilians-Universität München, zu entlasten und gleichzeitig die Begabungsreserven des ostbayerischen Raums zu erschließen. Um diesen Gründungsauftrag zu erfüllen und um den ständig wachsenden Anforderungen des deutschen Wissenschaftssystems gerecht zu wer- den, findet an der UR ein kontinuierlicher Reflexions- und Umstrukturierungsprozess statt, der in seiner jüngsten Zielsetzung im aktuellen „NAKOHochschulentwicklungsplan 2020“ bezeichnet) vom 20.07.2011 abgebildet ist. Ziel der NAKO ist Dieser Struktur- und Entwicklungsplan bietet die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale vorliegende Zielvereinbarung zwischen der UR und internationale dem Baye- rischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Forschung im Bereich der EpidemiologieKunst für die Jahre 2014 bis 2018. Die im Rahmen vorliegende Zielvereinbarung wurden in einem gesamtuniversitären Dialog unter Einbeziehung der NAKO erhobenen Daten zentralen Organe und Bioproben Gremien der UR erarbeitet und von Senat und erweiterter Universitätsleitung mit großer Mehrheit verabschiedet. Neben den verpflichtenden Zielen hat die UR drei individuelle Schwerpunktfelder de- finiert, deren weitere Ausgestaltung die Attraktivität des universitären Standortes Re- gensburg regional, national und international weiter steigern soll. Diese Schwerpunkt- xxxxxx zielen zum einen ab auf eine verstärkte horizontale Vernetzung der inneruni- versitären Gemeinschaft über herkömmliche fakultäre Grenzen hinweg. Damit sollen neue interdisziplinäre Grenzflächen zwischen den Geistes-, Sozial- und Naturwis- senschaften sowie der Medizin ausgelotet und belastbar auf- und ausgebaut werden. Ein weiterer Schwerpunkt fokussiert auf die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. In diesem Teilbereich sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt innovative Maßnahmen gebündelt, die die bestehenden Angebote einer strukturierten Doktorandenausbildung wesentlich erwei- tern und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigendabei auch neue Personengruppen einschließen sollen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogeneMit dem dritten Schwerpunkt unterstreicht die UR die überragende Bedeutung, nicht kommerzielle Forschung stellt die der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur VerfügungAnsiedlung von außeruniversitären Forschungseinrichtungen am Standort zukommt. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen genann- ten Schwerpunktfelder werden wesentlich und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren nachhaltig eine zukunftsorientierte und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen differenzierte Entwicklung des Standortes fördern und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenweiter entwickeln.
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Präambel. Der NAKO e. V. ist Die Fachhochschule Südwestfalen und das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung Nordrhein- Westfalen schließen die folgende Zielvereinbarung in einem gemeinsamen Verständnis der folgenden Prioritäten ab. Mit dem Ziel eines chancengerechten und leistungsfähigen Bildungssys- tems soll für die steigende Zahl von Studierwilligen ein eingetragener Vereinausreichendes Angebot von Studienplätzen bereitgestellt werden, dessen Zweck ohne die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (anerkannten Qualitätsmaßstäbe zu gefährden. Die Bedingungen für anwendungsbezogene Forschung sollen im Folgenden Zusammenwirken von Land und Hochschule weiter ver- bessert werden. Bei der Erfüllung der Kernaufgaben der Hochschulen in Forschung und Lehre sollen gesellschaftliche Belange besondere Berücksichtigung erfahren. Mit den Leitlinien hat die Fachhochschule Südwestfalen ihre Hochschulphilosophie erstmalig schrift- lich formuliert. Sie sind Grundlage und Ausdruck der Hochschulpolitik und bilden einen Orientierungs- rahmen für Handlungen und Verhaltensweisen aller Mitglieder und Angehörigen der Fachhochschule Südwestfalen. Gleichzeitig bilden sie die Basis für die Motivation und Identifikation mit der Hochschule als „NAKO“ bezeichnetGanzes und tragen dazu bei, den Bildungs- und Forschungsauftrag auch in Zukunft zielgerecht zu erfüllen. Die Hochschule hat mit vier Standorten und einem aufzubauenden Studienort ein spezifisches Profil, das durch das gemeinsame Dach der Fachhochschule Südwestfalen (FH SWF) istund durch die Gege- benheiten vor Ort geprägt wird. Ziel Das Land NRW stellt eine auskömmliche und verlässliche Finanzierung der NAKO ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern Hochschule nach Maßga- be des Landeshaushalts zur Verfügung. Mit den Mitteln des Haushaltes verwirklicht die Fachhoch- schule Südwestfalen die in dieser Zielvereinbarung getroffenen Vereinbarungen. Die Hochschulvereinbarung NRW 2015 ist Bestandteil dieser Zielvereinbarung. Die Vereinbarung zum Hochschulpakt II 2011-2015 zwischen der Hochschule und dem MIWF ist Be- standteil dieses Vertrages. In Absatz 1 dieser Vereinbarung wurde als normierte Aufnahmekapazität eine Basiszahl (1452) fest- gelegt. Die Basiszahl wird am Ende der Laufzeit der Ziel- und Leistungsvereinbarung auf Grundlage der Kapazitätsberechnung für das Studienjahr 2015/2016 überprüft. Hierbei wird vorausgesetzt, dass die für die Datennutzung Festlegung der Basiszahl relevanten Bedingungen im Wesentlichen konstant bleiben. Die Hochschule hat in Abstimmung mit dem MIWF die Möglichkeit, sowohl aus strategischen oder struktu- rellen Gründen als auch nachfrageorientiert ihre Angebotsstruktur zu verändern. Die Überprüfung erfolgt in derselben Weise wie die Berechnung der Basiszahl. Ergibt sich aus der Überprüfungsrech- nung ein Wert, der unterhalb der im Hochschulpakt II vereinbarten Basiszahl liegt, wird bei den Zu- schüssen für den laufenden Betrieb (Titel 685 10) pro rechnerisch fehlendem Platz 20.000 € abgezo- gen (Malus-Regelung). Die Hochschule erhält über die Höhe und den Zeitpunkt des Abzuges eine gesonderte Mitteilung. Eine Studieninformationsstelle zum weiteren Ausbau eines Schulnetzwerks und zugleich zur sinnvol- len Ergänzung der Studienberatung in den Fachbereichen besteht bereits. Eine weitere Stelle für den Bereich Studienberatung und Studieninformation wurde aus Mitteln des Programms „ServicesteIlen für den doppelten Abiturjahrgang an nordrhein-westfälischen Hochschulen“ geschaffen. Diese Stelle mit 50 % der üblichen Arbeitszeit ist bis zum 31.12.2014 befristet. Die Hochschule ist Xxxxxx des zdi-Zentrum „Bildungsregion Hochsauerlandkreis“ in Meschede, ge- gründet im Februar 2010. Darüber hinaus engagiert sich die Hochschule über den Verein Technikför- derung Südwestfalen gemeinsam mit der Südwestfälischen IHK zu Hagen, dem Märkischen Arbeitge- berverband und der Agentur für Arbeit Hagen im zdi-Zentrum „technik_mark“ in Hagen, gegründet im April 2010, und im zdi-Netzwerk Ennepe-Ruhr, gegründet im September 2013. Darüber hinaus ist die Nutzungsordnung Hochschule Partner des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologie. Die im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Rezdi-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, VertragspartnerZentrums „STARK“ in Lippstadt/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenSoest.
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Präambel. Der NAKO e. V. Künstlerische Kreativität ist ein eingetragener Vereinunabdingbarer Bestandteil der gesellschaftlichen Ent- wicklung und ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Die sechs bayerischen Kunsthochschulen nehmen eine zentrale Rolle für die Ausbildung des kreativen Nachwuchses in Bayern ein. Um die internationale Konkurrenzfähigkeit der Kunsthochschulen zu sichern, dessen Zweck aber auch um die Durchführung besonderen Anforderungen der NAKO Gesundheitsstudie (im Folgenden kommenden Jahre zu bewältigen, haben das Bayerische Xxxxxx- ministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und die staatlichen Kunsthochschulen in Bayern das Innovationsbündnis Hochschule 2018 unterzeich- net. Das Innovationsbündnis gewährt den Kunsthochschulen die notwendige finan- zielle Planungssicherheit und dient zugleich als „NAKO“ bezeichnet) istRahmen für die vorliegende Zielver- einbarung zwischen der Hochschule für Musik Würzburg und dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Ziel Zur Schärfung der NAKO ist Profilbildung der Hochschule und zur Entlastung der Lehre stellt das Staatsminis- terium den Kunsthochschulen befristet für die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern Laufzeit dieser Zielvereinbarung je- weils eine W 2 – Stelle zur Verfügung. Grundlage für Zur finanziellen Unterfütterung der in den Ziel- vereinbarungen formulierten Ziele erhalten die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologie. Die Kunsthochschulen im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für verfügbaren Haushaltsmittel jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügungpro Jahr 20.000 Euro. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere Mittel werden jährlich zugewiesen. Hinzu kommen Mittel für den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenHochschulausbau mit Blick auf steigende Studierendenzahlen.
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Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener VereinStationäre Altenpflege in den Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt Jugend- und Sozi- aldienste gemeinnützige GmbH bietet unter Beachtung der Würde der Senioren ei- nen Schutz ihrer Interessen und Bedürfnisse vor Beeinträchtigungen. Im Mittelpunkt steht die professionelle Aktivierung, dessen Zweck die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (um das selbständige Leben im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) istAlter so weit und so lange wie möglich zu fördern, zu erhalten, sowie gezielte Hilfe dazu anzubieten. Jeder Bewohner einer stationären Altenpflegeeinrichtung hat entsprechend der indi- viduellen Pflegebedürftigkeit das gleiche Recht auf qualifizierte und aktivierende Pflege und Betreuung, unabhängig von Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Ge- schlecht, sozialer Stellung sowie religiöser und politischer Überzeugung. Ziel des Vertrages ist es, den Bewohner in die Einrichtung aufzunehmen und ihm dort unter Wahrung seiner Menschenwürde Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der NAKO ist die Erforschung eigenständigen Lebensführung sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung individu- eller Fähigkeiten zu gewähren. Die Einrichtung und der Ursachen von Volkskrankheiten Bewohner werden sich auf der Grundlage der Partnerschaft um ein gutes Zusammenleben aller Heimbewohner im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten Geiste gegenseitiger Rücksichtnahme und umweltbedingten Faktorenfriedlicher Nachbarschaft bemühen. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung Die Einrichtung wird im Bereich Rahmen des Heimgesetzes und seiner Rechtsverordnungen sowie der Epidemiologiegesetzlichen Pflegeversicherung die Bewohner in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten beraten und betreuen und sie unter Wahrung ihrer Selb- ständigkeit und Achtung ihrer Persönlichkeit versorgen und pflegen. Der Bewohner wird die Bemühungen des Trägers so gut wie möglich unterstützen. Die dem Bewohner ausgehändigte Vorab Information nach § 3 WBVG und die jeweils geltenden Regelungen des Landesrahmenvertrages gem. § 75 Abs. 1 SGB XI sind Gegenstand dieses Vertrages. Letztere können in der Einrichtung eingesehen wer- den. Die Einrichtung bietet dem Bewohner ein im Rahmen der NAKO erhobenen Daten jeweiligen pflegerischen Notwendigkeit individuell gestaltbares Zimmer. Eine persönliche Ausstattung mit pri- vaten Kleinmöbeln und Bioproben Gegenständen ist erwünscht. Die Instandhaltung der einge- brachten Gegenstände geht zu Lasten des Bewohners. Die Einrichtung verpflichtet sich, die Privatsphäre des Bewohners in seinem Zimmer zu gewährleisten. Der Bewohner erhält das Zimmer Nr. im Wohnbereich als Einzelzimmer mit Dusche und Toilette Einzelzimmer mit gemeinsamer Nutzung von Dusche und Toilette mit dem Bewohner eines benachbarten Einzelzimmers Doppelzimmer mit Dusche und Toilette zur Nutzung bzw. Mitnutzung. Das Zimmer hat folgende Ausstattung: - Telefonanschluss - Notrufanlage - Beleuchtung - Tisch - Stuhl - Pflegebett - Kleiderschrank - Wertfach - Nachttisch - Rundfunk- und Fernsehkabelanschluss - Gardinen - Vorhänge Sonstiges (bitte beschreiben): Die Schlüsselaushändigung erfolgt gegen Unterschrift. Bei Schlüsselverlust beschafft die Einrichtung auf Kosten des Bewohners Ersatz. Die Einrichtung verfügt über einen Notfallschlüssel, um in dringenden Fällen Hilfe leisten zu können. Durch den Bewoh- ner dürfen aus Sicherheitsgründen keine anderen Schlösser angebracht werden. Die Beauftragten der Einrichtung können das Zimmer nach Ankündigung zu ange- messener Tageszeit betreten, um sich von dessen Zustand zu überzeugen, wenn dies erforderlich erscheint. Die Beauftragten der Einrichtung sind ausschließlich berechtigt, in Not- fallsituationen die Räume ohne vorherige Ankündigung zu betreten. Sämtliche eingebrachten Geräte müssen jederzeit den sicherheitstechnischen Best- immungen entsprechen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu Lasten des Be- wohners einmal jährlich geprüft werden, erstmalig bei Heimeinzug. In den Zimmern ist der Anschluss eines Rundfunk- und eines Fernsehgerätes mög- lich. Der Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) ist von dem Bewohner zu tragen. Gebüh- ren für wissenschaftliche Kabel-/Satellitenfernsehen sind im Entgelt enthalten. Ein Telefonanschluss ist im Zimmer vorhanden. Sämtliche Kosten und Gebühren sind von dem Bewohner zu tragen. Die Abrechnung erfolgt durch die Telefongesellschaft direkt mit dem Bewohner. Die Einrichtung bietet dem Bewohner Räumlichkeiten zur Begegnung und Teilnahme am Gemeinschaftsleben des Hauses. Die Nutzung dieser Räume, Einrichtungen und Anlagen ist im Entgelt enthalten. Der Bewohner hat das Recht, Gemeinschaftsräume auch für private Zwecke bestimmt zu nutzen. Die Raumüberlassung ist kostenfrei, bedarf je- doch der vorherigen Abstimmung mit der Einrichtung. Der Bewohner wird gebeten, mit anderen Bewohnern der Einrichtung eine friedliche Gemeinschaft zu bilden und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigengegenseitige Rücksicht zu üben. Nachbarschaftliche Hil- feleistung ist erwünscht. Umzüge innerhalb des Hauses sind grundsätzlich möglich. Ein Umzug in ein anderes Zimmer innerhalb des Hauses erfolgt nur aus wichtigem Grund. Einen wichtigen Grund stellt beispielsweise ein Problem des Zusammenlebens (z. B. im Doppelzim- mer) oder auch wesentliche Veränderungen in der Pflegebedürftigkeit dar. Ein wich- tiger Grund für einen Umzug ist auch dann gegeben, wenn Umbaumaßnahmen oder Änderungen an der Einrichtungskonzeption erforderlich werden oder wenn ein Ehe- partner eines gemeinsam in einem Doppelzimmer untergebrachten Ehepaares ver- stirbt. Die Haltung von Kleintieren ist grundsätzlich möglich, bedarf aber der schriftlichen Zustimmung der Einrichtungsleitung. Die Zustimmung kann versagt oder widerrufen werden, wenn andere Bewohner durch das Tier gestört oder beeinträchtigt werden oder der Bewohner dessen Versorgung nicht mehr selbst sicherstellen kann. Die Verpflegung besteht täglich aus 3 Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Abendes- sen) und erfolgt nach Maßgabe des Speiseplanes. Bei Bedarf erhält der Bewohner Schon- oder Diätkost sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Zwischen- mahlzeiten. Des Weiteren werden Obst und Zwischenmahlzeiten wie z. B. Nachmit- tagskaffee oder Nachtmahlzeiten angeboten. Im Entgelt sind folgende Getränke zur Deckung des täglichen Flüssigkeitsbedarfs enthalten: Kaffee, Milch, Mineralwasser, Tee, Apfel- und Orangensaft. Die Mahlzeiten werden grundsätzlich in den dafür vorgesehenen Räumen serviert. Bei Krankheit oder pflegerischer Notwendigkeit können die Mahlzeiten im Bewohner- zimmer ohne zusätzliche Berechnung serviert werden. Es erfolgt eine regelmäßige Unterhalts- und Sichtreinigung der Privat- und Gemein- schaftsräume. Der Umfang und die Häufigkeit der Zimmerreinigung sind dem Leis- tungsverzeichnis zu entnehmen. Die Einrichtung überlässt dem Bewohner Bettwäsche, Tischwäsche, Handtücher und Waschlappen ohne zusätzliche Berechnung. Der Wäscheservice umfasst das maschinelle Waschen, Trocknen und Bügeln der von der Einrichtung gestellten Wäsche sowie der persönlichen Leibwäsche, der Oberbe- kleidung und der Flachwäsche der Bewohner. Voraussetzung für das maschinelle Waschen, Trocknen und Bügeln ist die Eignung der Wäsche sowie die vorgeschrie- bene Kennzeichnung gemäß den Vorgaben der Wäscherei. Weiteres ist dem Leis- tungsverzeichnis zu entnehmen. Die Pflege– und Betreuungsleistungen werden entsprechend dem Gesundheitszu- stand des Bewohners nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch- pflegerischer Erkenntnisse nach dem SGB XI (Pflegeklasse / Stufe) und entsprechend dem Rahmenvertrag gem. § 75 Abs. 1 SGB XI zur Kurzzeit- /Verhinderungspflege und vollstationären Pflege und den nach § 84 Abs. 4 SGB XI vereinbarten Leistungs- und Qualitätsmerkmalen erbracht. Der Rahmenvertrag ist in der Einrichtung einseh- bar. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogenedie Inanspruchnahme der Leistungen der Pflegeversicherung ist die Eingruppie- rung in eine der Pflegestufen durch die Pflegekassen gem. SGB XI notwendig. Der Bewohner verpflichtet sich, nicht kommerzielle Forschung stellt einen Antrag auf Eingruppierung bei seiner Pflegekasse zu stellen. Der Bewohner kann die Einrichtung mit der NAKO e. V. Beantragung beauftragen. Über die Stufe der Pflegebedürftigkeit entscheidet die Pflegekasse entsprechend den Feststellungen des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Liegt der Pflegebedarf unterhalb der Pflegestufe 1 ist das Entgelt nach Durchführung eines Antrags- gemäß SGB XII vereinbarten Pflegestufe O bzw. G zu berechnen. Dem Bewohner werden die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zur Unterstützung und Genehmigungsverfahrens zur teilweisen oder vollständigen Übernahme der Aktivitäten im Ablauf des täglichen Lebens mit dem Nutzer aus den Studiendaten Ziel einer selbständigen Lebensführung angeboten. Ziel der Pflege und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonneneBetreuung ist es, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze dem Bewohner Hilfe zur Erhaltung und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur VerfügungErlan- gung höchstmöglicher Selbstbestimmung und Unabhängigkeit zu geben. Dabei sind seine persönlichen Bedürfnisse und Gewohnheiten zu respektieren. Die Parteien verpflichten sichPflege ver- folgt das Ziel, Folgen von Pflegebedürftigkeit zu mindern sowie einer Verschlimme- rung von Pflegebedürftigkeit vorzubeugen. Zu den Leistungen gehören: ▪ Hilfen bei der Körperpflege ▪ Hilfen bei der Ernährung ▪ Hilfen bei der Mobilität ▪ Soziale Betreuung Die Pflegeplanung, die Pflegeleistungen und andere Leistungen werden dokumen- tiert. Die Pflegedokumentation kann von dem Bewohner oder von einer von ihm be- nannten Person eingesehen werden. Die Pflegeplanung wird unter Beteiligung des Bewohners oder einer anderen Person seines Vertrauens erstellt. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, das Prinzip der Freiwilligkeit von Pflegeleistungen seitens des Bewohners zu achten. Eine Einschränkung der Selbstbestimmung ist nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zulässig. Bei den Leistungen der Behandlungspflege handelt es sich um pflegerische Verrich- tungen im Zusammenhang mit ärztlicher Therapie und Diagnostik, für deren Veran- lassung und Verordnung der jeweils behandelnde Arzt des Bewohners zuständig ist. Die Leistungen der Behandlungspflege werden unter der Voraussetzung angeboten, ▪ dass sie von dem behandelnden Arzt veranlasst und in der Dokumentation von ihm abgezeichnet werden; ▪ dass die persönliche Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere durch den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen behandelnden Arzt nicht erfor- derlich ist; ▪ dass für die Begriffe: TransferstelleDurchführung der speziellen Pflege entsprechend qualifizierte Mitarbeiter, Datennutzungderen Befähigung ärztlicherseits geprüft wurde, Vertragspartner/inzur Verfügung stehen; ▪ dass dem Mitarbeiter im Einzelfall kein Weigerungsrecht zusteht; ▪ dass der Bewohner mit der Durchführung der ärztlichen Maßnahme durch die Mitarbeiter einverstanden ist und ▪ dass der Bewohner in die ärztlichen Heilbehandlungsmaßnahmen eingewilligt hat. Ärztliche Leistungen werden von der Einrichtung nicht erbracht. Auf Wunsch vermit- telt die Einrichtung dem Bewohner ärztliche Hilfe. Jeder Bewohner hat das Recht den Arzt frei zu wählen. Es muss aber gewährleistet sein, Ende dass der Arzt im Bedarfsfall in die Einrichtung kommt. Der Bewohner teilt den Namen und die Adresse seines Arztes der Einrichtung mit. Für therapeutische Leistungen (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie) gilt § 5.3 Abs. 1 entsprechend. Der Bewohner und die Einrichtung können die Erbringung besonderer Zusatzleistun- gen bei Unterkunft und Verpflegung sowie zusätzliche pflegerische und betreuende Leistungen gem. § 88 SGB XI vereinbaren. Eine Erhöhung der Entgelte für die Zusatzleistungen ist nur zulässig, sofern die Lan- desverbände der Pflegekassen und der überörtliche Xxxxxx der Sozialhilfe (vorher schriftlich) unterrichtet wurden. Der Bewohner kann vereinbarte Zusatz- und sonstige Leistungen mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Bei einer Erhöhung des Vorhabensvereinbarten Entgeltes ist eine Kün- digung jederzeit zu dem Zeitpunkt möglich, Ergebnisdatenan dem die Erhöhung wirksam werden soll. Hierbei hat der Bewohner der Einrichtung bis zum Eingang der Kündigung be- reits entstandene Aufwendungen zu erstatten. Die Einrichtung kann vereinbarte Zusatz- und sonstige Leistungen mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Die Leistungsentgelte sind aufgrund der Regelung des Pflegeversicherungsgesetzes leistungsgerecht zu gestalten. Sie richten sich grundsätzlich nach den Vereinbarun- gen, Sperrfristdie zwischen der Einrichtung und den öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekas- se, Unabhängige TreuhandstelleSozialhilfeträger) nach den einschlägigen Vorschriften des SGB XI und des SGB XII vereinbart und ausgehandelt worden sind. Betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen sind nach dem Gesetz dem Bewohner gesondert in Rechnung zu stellen, Transferstellesoweit eine Deckung nicht oder zeitweise nicht durch eine öffentliche Förderung gegeben ist. Die Entgelte für die Leistungen sind für alle Heimbewohner nach einheitlichen Grundsätzen zu bemessen. Der Bewohner bzw. eine von ihm bevollmächtigte Person hat das Recht, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind die Entgelt- vereinbarung in der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenjeweils gültigen Fassung einzusehen.
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Samples: Heimvertrag
Präambel. Der NAKO e. V. Rhein-Neckar-Kreis ist ein eingetragener VereinTeil der Metropolregion Rhein-Neckar und der einwohnerstärkste Landkreis in Baden-Württemberg. Über 549.000 Bürgerinnen und Bürger haben hier ihre Heimat in 54 Städten und Gemeinden. Von den großen Kreisstädten bis zu den kleinsten Gemeinden – der Rhein-Neckar- Kreis stellt sich sehr heterogen dar. Die Einwohnerzahl, dessen Zweck die Durchführung finanzielle Ausstattung sowie die Landschaftsräume der NAKO Gesundheitsstudie (Kommunen variieren stark. Je nach Lage in Rheinebene, Kraichgau, Odenwald oder an der Bergstraße gibt es andere lokale Chancen und Herausforderungen. Im Klimaschutz nehmen der Landkreis und seine Kommunen eine motivierende Funktion beziehungsweise eine Vorreiterrolle ein, um wichtige lokale Akteure wie Privatpersonen und Unternehmen zu einem klimaschutzsensiblen Handeln zu aktivieren. Daher wurde bereits 2014 eine umfassende Kooperation zum Klimaschutz zwischen dem Rhein-Neckar-Kreis und 53 seiner Kommunen geschlossen. Das vorliegende Dokument knüpft an die Erfolge der ersten Kooperationsvereinbarung an und schreibt diese fort. Die Aktivitäten im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) ist. Ziel Klimaschutz des Rhein-Neckar-Kreises und seiner Kommunen werden auch in der NAKO ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten Fortschreibung erneut gebündelt, um noch mehr sichtbare Ergebnisse im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten FaktorenKlimaschutz zu erreichen. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der PersonenAktivitäten im Klimaschutz, die an der Studie teilnehmenLandkreis und seine Kommunen bereits durchgeführt haben oder die sich in der Durchführung befinden, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologie. Die werden im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigenFortschreibung der Kooperation berücksichtigt. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogeneUm der oben beschriebenen Vielfalt der Kommunen Rechnung zu tragen, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben kann jede Kommune ihren individuellen Weg zur VerfügungKlimaneutralen Kommunalverwaltung gehen. Die Parteien verpflichten sichUmsetzung der im Folgenden dargestellten Maßnahmen wird von den Kommunen nach den jeweiligen finanziellen und personellen Ressourcen individuell gestaltet. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation und neuen Herausforderungen stehen sämtliche zusätzlichen finanzwirksamen Maßnahmen unter Haushaltsvorbehalt. Das bedeutet: Erst wenn es finanzielle Spielräume gibt, können ausgewählte Maßnahmen – eventuell in Stufen – umgesetzt werden. Im Anhang des vorliegenden Dokuments sind Möglichkeiten zur Umsetzung der einzelnen Leistungen der Kooperationsvereinbarung dargestellt. Diese können als Orientierungshilfe genutzt werden. Die dort vorgestellten Instrumente sind Vorschläge und deren Einführung ist keine Pflicht. Der Rhein-Neckar-Kreis und die Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises bekennen sich zu folgenden Zielen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen, dem Klimaschutzgesetztes Baden-Württemberg (KSG BW Novelle 24.10.2020) und dem Klimaschutzpakt mit der Landesregierung 2020/2021: • Verringerung von klimaschädlichen Emissionen • Ausbau erneuerbarer Energien und Verringerung fossiler Energieversorgung • Vorbildfunktion der öffentlichen Hand • gemeinsamer Weg zur weitgehend klimaneutralen Verwaltung bis 2040 und erklären sich bereit, diese Ziele aktiv im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten zu fördern und zu unterstützen. Weiterhin werben der Rhein-Neckar-Kreis und seine Kommunen für einen weitgehend klimaneutralen Gebäudebestand im Kreisgebiet bei Bürgerschaft und Wirtschaft. Zur Erreichung dieser Ziele im Rahmen der Aktivitäten des Klimaschutzes wird eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Rhein-Neckar-Kreis und seiner Kommunen vereinbart. Diese besteht in der gegenseitigen Unterstützung bei der Durchführung dieses Vertrages Umsetzung von Maßnahmen und in der gegenseitigen Abstimmung der jeweiligen Aktivitäten. Im Rahmen der Zusammenarbeit übernimmt der Rhein-Neckar-Kreis insbesondere folgende Leistungen als Serviceleistungen zugunsten der Kommunen des Kreises: • Beratung der Bürgerinnen und Bürger der Kommunen durch die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine ReKLiBA gGmbH im Rahmen des festgelegten Leistungsumfangs • Erstellung einer jährlichen CO2-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen Bilanz für die BegriffeKommunen und Bereitstellung dieser auf der Webseite xxx.xxxxxxxxxxx-xxx.xx sowie Erstellung eines ausführlichen Berichts zu den CO2-Bilanzen alle 3 Jahre • Begleitung der Kommunen auf dem Weg zur weitgehend Klimaneutralen Kommunalverwaltung bis 2040 ▪ Ein Leitfaden zur Erreichung der Klimaneutralen Kommunalverwaltung wird noch vom UM erstellt1 und bildet die inhaltliche Basis für die Begleitung ▪ Unterstützung bei der Beantragung der Förderung für Personalstellen aus Bundes- und Landesförderprogrammen 1 Sobald der Leitfaden vom Umweltministerium veröffentlicht wurde, wird dieser Passus noch entsprechend angepasst. Aktuell Stand Dezember 2021 lag der Leitfaden noch nicht vor. • Organisation und Durchführung der Kampagne „Klimaschutzoffensive Rhein- Neckar-Kreis“ • Durchführung regelmäßiger Netzwerktreffen (z.B. Netzwerk der Klimaschutzbeauftragten) • Gemeinsame Veranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger Die Kommunen übernehmen folgende Leistungen, welche im Anhang detailliert erläutert werden: Transferstelle• Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept der Kommune oder alternativ Umsetzung der Maßnahmen des European Energy Awards (eea) im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Kommune • Bereitstellung von Daten für die Fortschreibung der CO2-Bilanz durch den Landkreis • Aufbau eines Energiemanagements für die kommunalen Liegenschaften • Aufbruch zur weitgehend Klimaneutrale Kommunalverwaltung bis 2040 • Teilnahme an der Kampagne „Klimaschutzoffensive Rhein-Neckar-Kreis“ • Teilnahme an den Netzwerktreffen des Landkreises zum Informationsaustausch und zur landkreisweiten Abstimmung der Aktivitäten • Prüfung aller kommunalen Dach- und Freiflächen für mögliche Photovoltaik- Projekte • Prüfung klimafreundliche Wärmeversorgung • Benennung eines zuständigen Ansprechpartners für Klimaschutz in der Kommune Der Rhein-Neckar-Kreis und die Kommunen vereinbaren einen Zeitplan zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen. Dabei wird von folgenden Zielvorstellungen ausgegangen: bis 2030 Aufbau eines Energiemanagements bis 2040 weitgehende Umsetzung der geplanten Klimaschutzmaßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept oder dem European Energy Award bis 2040 weitgehend Klimaneutrale Kommunalverwaltung Die gemeinsamen Aktivitäten werden in einem Lenkungsausschuss koordiniert und überwacht. Der Lenkungsausschuss setzt sich zusammen aus Vertretern des Rhein- Neckar-Kreises und je einem/er Bürgermeister/Bürgermeisterin aus jedem der fünf Sprengel der Städte und Gemeinden und tagt mindestens einmal im Jahr. Die Kooperationsvereinbarung kann von jedem Kooperationspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. eines jeden Jahres beendet werden. Haftansprüche auf- grund fehlender Kooperationsziele sind ausgeschlossen. Heidelberg, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende xx.xx.2022 Xxxxxx Xxxxxxxxx xxxxx Landrat Bürgermeister/ Bürgermeisterin des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee Rhein-Neckar-Kreises der Gemeinde xxxxxx Die hier dargestellte Erläuterung der einzelnen Leistungen der Kooperationsvereinbarung Klimaschutz kann der Kommune als Orientierungshilfe und Leitfaden dienen. Im Folgenden wird jeder Passus aus § 4 der Kooperationsvereinbarung kurz erläutert. Die vorgestellten Instrumente sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung Vorschläge zu entnehmenverstehen. Die Einführung ist daher keine Pflicht.
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Präambel. Der NAKO e. V. ist Zur Unterstützung und Beförderung anstehender Veränderungs- und Gestaltungsprozesse auf Ebene der Kirchengemeinden und Kirchenbezirke hat die Landessynode am 18. Xxxx 2017 den Beschluss gefasst, für den Zeitraum 2018 bis 2034 ein eingetragener Verein, dessen Zweck die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) ist. Ziel der NAKO ist die Erforschung der Ursachen zusätzliches Stellenkontin- gent von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologie. Die 30 vollzeitäquivalenten Diakonenstellen im Rahmen der NAKO erhobenen Daten eines Flexibilisierungs- und Bioproben sind ausschließlich Entlastungspakets „Vernetzt denken – gemeinsam gestalten“ zu schaffen. Im Rahmen dieses Pakets werden Diakonen-Stellenanteile im Umfang von 25 % oder 50 % für wissenschaftliche Zwecke bestimmt einen Zeitraum von drei oder fünf Jahren vergeben. Zielsetzung ist die Förderung von neuen Erprobungsräumen kirchlicher Präsenz im Gemeinwesen, Diakonische Herausforde- rungen im Sozialraum aufgreifen und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigenFörderung gemeinwesenorientierter Entwicklungen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogeneWenn es um eine Neuanstellung geht, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, dann erfolgt die befristete Anstellung bei der Durchführung dieses Vertrages Evange- lischen Landeskirche in Württemberg. Erfolgt eine Stellenerweiterung um 50 %, wird ebenfalls die gesetzlichen Vorgaben Anstellung bei der nationalen Evangelischen Landeskirche in Württemberg erfolgen. Der vorliegende Vertrag regelt die rechtlichen Vo- raussetzungen für einen einvernehmlichen Übergang der beim Kirchenbezirk oder bei der Kirchengemeinde angestellten Diakoninnen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere Diakone gegen Kostenersatz auf die Evan- gelische Landeskirche in Württemberg. Darüber hinaus regelt der Vertrag die geplante Erhö- hung des Anstellungsumfangs sowie Übernahme von neuen Tätigkeiten im Rahmen des Flexibilisierungs- und Entlastungspakets „Vernetzt denken – gemeinsam gestalten“. Mit Wirkung zum tritt die neue Arbeitgeberin im Einvernehmen mit der Beschäftig- ten/dem Beschäftigten1mit allen Rechten und Pflichten in das bestehende Arbeitsverhältnis zwischen Frau/Herrn1 und dem bisherigen Arbeitgeber ein. Damit tritt die neue Ar- beitgeberin in den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindernbestehenden Arbeitsvertrag vom ein. Vor Zu diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen Zeitpunkt endet das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenArbeitsverhältnis zum bisherigen Arbeitgeber.
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Samples: www.service.elk-wue.de
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener VereinGemäß § 35 Abs. 1 BremLMG wirken der Senat und die Landesmedienanstalt darauf hin, dessen Zweck dass die Durchführung Verbreitung von Angeboten in Kabelnetzen in digitaler Technik erfolgt. Gemäß § 35 Abs. 2 BremLMG verständigen sich die Betreiber der NAKO Gesundheitsstudie (Kabelnetze und die Woh‐ nungswirtschaft mit der Landesmedienanstalt auf der Grundlage einer Vereinbarung über die Voraussetzungen und Maßnahmen für einen Umstieg von der analogen zur digitalen Verbreitung im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) istKabelnetz. Sie setzen sich diesbezüglich mit Rundfunkveranstaltern sowie Anbietern von Telemedien, die analoge Übertragungskapazitäten im Kabelnetz nutzen, ins Benehmen. Bei der Vereinbarung sind insbesondere die Belange der Verbraucherinnen und Verbraucher und die Sozialverträglichkeit des Umstiegs zu berücksichtigen. Ziel der NAKO Partner dieser Vereinbarung ist die Erforschung vollständige Umstellung der Ursachen Übertragung von Volkskrankheiten Angeboten in den Breitbandkabelnetzen auf die digitale Übertragungstechnologie (vgl. § 36 Abs. 3 des Entwurfs der Neufassung des Bremischen Landesmediengesetzes (Drucksache 19/1461 vom 9.1.2018), wonach der Umstieg spätestens zum 31. Dezember 2018 vorgese‐ hen ist). Die mit dem Umstieg verbundene Kapazitätsausweitung soll zu einem noch umfangreicheren und vielfältigeren Gesamtangebot im Zusammenspiel von genetischen VeranlagungenKabelnetz beitragen. Die Digitalisierung der Rundfunkübertragung und des Rundfunkempfangs ist weit fortge‐ schritten. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen für das Zusammenwachsen der Rund‐ funk‐, Lebensgewohnheiten Kommunikations‐ und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage Informationstechniken sowie für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale Verbreitung innovativer Rundfunk‐ und internationale Wissenschaft Telemedienangebote. Um für alle an dem Umstiegsprozess auf eine ausschließlich digitale Übertragung von Ange‐ boten Beteiligten Planungs‐ und Forschung Investitionssicherheit zu schaffen, soll gemäß § 35 BremLMG diese Vereinbarung zwischen den am Umstieg im Bereich der EpidemiologieLand Bremen Beteiligten ge‐ schlossen werden. Die im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich Partner dieser Vereinbarung sehen die folgenden Punkte als Planungsgrundlage für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmen.Umstieg an:
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Samples: www.bremische-landesmedienanstalt.de
Präambel. Der NAKO e. V. Nur handlungs- und leistungsfähige Kommunen sind in der Lage, die im Rahmen ihrer Selbstverwaltung zu gestaltenden Aufgaben sachgerecht zu erfüllen. Eine Reihe von Kom- munen konnte bisher trotz umfangreicher und tiefgreifender Konsolidierungsbemühungen ei- nen Hauhaltsausgleich in den vergangenen Jahren nicht herbeiführen. Dies stellt die Leis- tungsfähigkeit dieser Kommunen erheblich in Frage. Die Unterstützung der Kommunen auf dem Weg zu leistungs- und zukunftsfähigen Einheiten ist ein eingetragener Vereinzentrales Anliegen des Landes Niedersachsens. Die demografischen Veränderungen, dessen Zweck aber auch geografische oder infrastrukturelle Besonderheiten stellen einige Kommunen vor besondere Belastungen. Auch für eine beabsichtigte weitere Verlagerung staatlicher Aufga- ben auf die Durchführung Kommunen sind leistungsfähige Gebietskörperschaften erforderlich. Zur Unterstützung der NAKO Gesundheitsstudie (im Folgenden Kommunen stellt das Land Niedersachsen in Übereinstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens als „NAKO“ bezeichnet) ist. Ziel der NAKO ist die Erforschung der Ursachen zentrales Element eine finanzielle Entschuldungshilfe zur nachhaltigen Konsolidierung von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern kommuna- len Haushalten zur Verfügung. Der Umfang und die Bedingungen für diese Hilfen sind in der “Gemeinsamen Erklärung der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und der Nieder- sächsischen Landesregierung zur Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Kommunen (Zu- kunftsvertrag)“ vom 17. Dezember 2009 festgelegt. Danach können einzelne Kommunen dauerhaft von ihrer finanziellen Belastung durch Zins und Tilgung der aufgelaufenen Liquidi- tätskredite in Höhe von bis zu 75% freigestellt werden. Grundlage des Vertrages sind die Regelungen des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Fi- nanzausgleich und des Göttingen-Gesetzes vom 09.06.2010 (Nds.GVBl. v. 16.06.2010, S. 236). Grundlage für die Datennutzung Gewährung einer Entschuldungshilfe ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. der Abschluss eines „Vertrages zur Erreichung nachhaltiger Haushaltskonsolidierung“ zwischen der Samtgemeinde Schla- den, ihren Mitgliedsgemeinden, dem Landkreis Wolfenbüttel, und dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport. Der Verein fördert die nationale Vertrag dient ausschließlich der verbindlichen Vereinbarung über den Umfang einer konkreten Entschuldungshilfe und internationale Wissenschaft dem seitens der Kommune zu aktivierenden eigenen Kon- solidierungsbeitrag zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung. Dabei wird mit dem Nds. Mi- nisterium für Inneres und Forschung im Bereich der EpidemiologieSport lediglich das Konsolidierungsziel vereinbart. Die Auswahl der Maßnahmen zur Erreichung des Konsolidierungszieles obliegt – im Rahmen des verfas- sungsrechtlich garantierten Rechtes auf kommunale Selbstverwaltung – ausschließlich den zuständigen Organen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur VerfügungKommune. Die Parteien verpflichten sichSamtgemeinde Schladen und ihre Mitgliedsgemeinden stellen dabei in eigener Verant- wortung sicher, bei der Durchführung dieses Vertrages dass die gesetzlichen Vorgaben der nationalen einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen rechtlich und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren tatsächlich möglich sind und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindernkassenwirksam werden. Vor diesem Hintergrund vereinbaren schließen die Parteien nach Maßgabe Samtgemeinde Schladen, ihre Mitgliedsgemeinden, der nachstehenden Voraussetzungen Landkreis Wolfenbüttel und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmen.Land Niedersachsen folgenden Vertrag:
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Samples: Zukunftsvertrag
Präambel. Der NAKO e. V. ist In Wahrnehmung ihrer Verantwortung für zukünftige Generationen beabsichtigen die Gemeinden Kummerfeld und Prisdorf, gemeinschaftlich eine Grundschule als offene Ganztagsschule (OGTS) mit zusätzlicher Kindertageseinrichtung zu errichten und zu betreiben. Kernelement der Grundschule als offene Ganztagsschule (OGTS) bildet ein eingetragener Vereinmodernes pädagogisches Konzept, dessen Zweck bei dem Sicherstellung der Bildung und die Durchführung Betreuung der NAKO Gesundheitsstudie (Schulkinder gleichwertig im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) istMittelpunkt stehen. Ziel der NAKO ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten Das Angebot einer Betreuung bereits im Zusammenspiel von genetischen VeranlagungenVorschulalter soll der spielerischen Vorbereitung auf die Schule und auf ein lebenslanges Lernen dienen. Ein großzügiges Freizeitangebot und die ganztägige Betreuung der Kinder sollen die Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages unterstützen und die Kinder bei der Entwicklung sozialer Kompetenzen fördern. Zur Unterbringung der gemeinschaftlichen Grundschule als offene Ganztagsschule (OGTS) mit angeschlossenem Kindergarten soll ein Neubau in der Gemeinde Kummerfeld, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebtPrisdorfer Straße, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur VerfügungOrtsgrenze zu Prisdorf errichtet werden. Grundlage für Den Übergang an dem Eigentum des Grundstückes haben sich die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der EpidemiologieGemeinden bereits vertraglich gesichert. Die im Rahmen zentrale Lage dieses Standortes bezieht infrastrukturelle Gegebenheiten und schulwegbezogene Überlegungen beider Vertragspartner ein. Der in seiner Bauweise zukunftsorientiert ausgerichtete Gesamtkomplex soll die erforderlichen räumlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des pädagogischen Gesamtkonzeptes schaffen. Zudem werden aus der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügungunter anderem energetisch optimierten Ausführung niedrige Betriebskosten erwartet. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der gemeinsame Grundschule als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenoffene Ganztagsschule (OGTS) soll in Trägerschaft eines Schulzweckverbandes gegründet werden.
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Samples: www.amt-pinnau.de
Präambel. Der NAKO e. V. Die Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) istfreiwilliger Zusammenschluss von Vertragsärzten und -psychotherapeuten des Landkreises Reutlingen. Ziel der NAKO Gesellschaft ist die Erforschung Entwicklung und Umsetzung eines fachübergreifenden Konzepts kollegialer Zusammenarbeit. Nahziel ist die Verbesserung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personenkollegialen Zusammenarbeit, die an Entwicklung und Verbesserung von Qualitätsstandards, die Stärkung der Studie teilnehmen, Ertragskraft der beteiligten Gesellschafter und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich Sicherung der Epidemiologiemittelständisch geprägten Versorgungsstrukturen. Die im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR ist ein individuelles Forschungsvorhaben zur VerfügungQualitätsverbund. Die Parteien verpflichten sichpolitische Entwicklung hin zu Modellprojekten von HMOs (Health Maintenance Organisations) und Einkaufsmodellen macht es unumgänglich, den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Durchführung dieses Vertrages Bedarf ärztliche und psychotherapeutische Kooperationsstrukturen anbieten zu können. Soweit die gesetzlichen Vorgaben der nationalen gesetzliche Möglichkeit eines direkten Abschlusses von Verträgen zur vertragsärztlichen Versorgung bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung zwischen ambulanten Leistungserbringern bzw. Gruppen von Leistungserbringern und europäischen Datenschutzgesetze einzuhaltenKostenträgern, insbesondere den Grundsatz gesetzlichen Krankenkassen besteht, kann die Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR aufgrund entsprechender Entscheidung der Datensparsamkeit zu wahren Gesellschafterversammlung dieses Recht für ihre Mitglieder wahrnehmen. Die Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR und die Kassenärztliche Vereinigung Südwürttemberg sollen eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Die Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR unterstützt uneingeschränkt die Kassenärztliche Vereinigung Südwürttemberg, soweit diese die Vertragshoheit für alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindernVertragsärzte und -psychotherapeuten ihres Bezirkes ausüben kann. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe Die GbR entsteht mit Abgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenAufnahmeanträge am 17. 05. 2000.
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Samples: Gesellschaftsvertrag
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener VereinDie TNG beabsichtigt, dessen Zweck die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (im Folgenden als „NAKO“ bezeichnetgesamten Kommunalgebiet des Amts Schrevenborn ohne wirtschaftliche Unterstützung der Gemeinden, eigenwirtschaftlich ein modernes Fiber-To-The-Home (FTTH) istNetz zu errichten und zu betreiben. Es soll ein neues und reines Glasfasernetz gebaut werden, das auf keine vorhandenen Telekommunikationsnetze aufsetzen wird. Ziel der NAKO ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten es, allen Endkunden im Zusammenspiel von genetischen VeranlagungenAusbaugebiet das gleiche Angebot zu unterbreiten. Das Amt und die Gemeinden begrüßen die Ausbaupläne der TNG und beabsichtigen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung den Aufbau des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung flächendeckenden Glasfasernetzes im Bereich der Epidemiologie. Die Gemeindegebiet im Rahmen der NAKO erhobenen Daten seiner rechtlichen und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt tatsächlichen Möglichkeiten zu unterstützen, ohne dabei seine wettbewerbs- und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigenbeihilferechtlich neutrale und diskriminierungsfreie Position in Frage zu stellen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogeneDiesem gemeinsamen Verständnis folgend, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe Folgendes: A – BEGLEITENDE MAßNAHMEN DER GEMEINDEN Das Amt und die Gemeinden sind bereit, den Glasfaserausbau der nachstehenden Voraussetzungen TNG durch geeignete Maßnahmen zu begleiten. Diese sind im Einzelnen: ⮚ Gemeinsame Medieninformation: Gemeinsame Presseerklärungen sowie Berichte redaktioneller Art in vor Ort bekannten Medien. ⮚ Teilnahme und Regelungen das Folgende: Die Definitionen organisatorische Unterstützung der Gemeinden an zentralen Informations- veranstaltungen für die Begriffe: TransferstelleBürger. ⮚ Unterstützung bei der Kontaktaufnahme und in der Kommunikation mit Mandatsträgern. ⮚ Begleitung des Projektes durch die Gemeinden in den sozialen Medien durch sachliche Informationen zu betroffenen Ortsteilen, DatennutzungBaustellen und Ausbauständen. Mit den oben aufgeführten Maßnahmen soll erreicht werden, Vertragspartner/indass sich eine ausreichende Anzahl der Haushalte im Ausbaugebiet für ein FTTH-Produkt der TNG entscheiden, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung um deren eigeninvestiven Ausbau wirtschaftlich darstellen zu entnehmenkönnen.
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Samples: www.amt-schrevenborn.de
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener VereinIn Nordrhein-Westfalen haben Bund, dessen Zweck Land, Kommunen und Verkehrsunternehmen insbesondere in den 1970er und 1980er Jahren stark in den kommunalen Schienen- verkehr investiert. Im Ergebnis sind neben modernen Straßenbahnen auch Stadtbahn- /unterirdische Stadtbahnnetze und Schwebebahnsysteme neu entstanden und ausge- baut worden. Inzwischen rückt die Durchführung Erneuerung dieser Systeme in den Vordergrund. Instandhaltung und Erneuerung der NAKO Gesundheitsstudie (kommunalen Infrastruktur des ÖPNV sind seit je- her eine Angelegenheit der kommunalen Daseinsvorsorge. Dies soll auch so bleiben. Die nach dem Personenbeförderungsgesetz zuständigen Verkehrsunternehmen und die Kommunen als Eigentümerinnen der Verkehrsunternehmen stehen diesbezüglich jedoch in den kommenden Jahren vor großen finanziellen Herausforderungen. Dies gilt insbesondere für die kommunale Infrastruktur des ÖPNV im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) istRuhrgebiet. Ziel In keinem anderen Bundesland existiert ein so weitläufiges Netz von Stadt- und Straßenbahnen, das fortlaufend erhalten und erneuert werden muss. Daher wird das Land die Gebiets- körperschaften und Verkehrsunternehmen mit der NAKO ist anstehenden Herausforderung nicht alleine lassen. Das Land Nordrhein-Westfalen setzt sich für einen attraktiven und vernetzten ÖPNV in den Kommunen ein, der sich an den Mobilitätsbedürfnissen der Nutzer orientiert. Der Mobilitätssektor wird zudem seinen Beitrag zur Reduktion von Emissionen nur mit modernen Stadt- und Straßenbahnnetzen leisten können. Aus Sicht des Landes brau- chen diese Netze daher ein System-Upgrade, das Mobilität der Zukunft möglich macht. Die jetzt anstehende Erneuerung der Netze bietet die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten Möglichkeit, die infrastrukturellen Voraussetzungen für vernetzte Mobilität im Zusammenspiel ÖPNV zu schaffen. Um den Finanzierungsbedarf für die Erneuerung der Netze nach einem einheitlichen Maßstab zu bestimmen, hat das Verkehrsministerium ein Gutachten über Erneue- rungsmaßnahmen an kommunalen Schienenstrecken beauftragt („Spiekermann-Gut- achten“). Unter Erneuerung wird dabei nicht die Instandhaltung der Infrastruktur ver- standen, sondern die notwendige Reinvestition nach Ablauf der Nutzungsdauer. Das Gutachten weist bis 2031 einen förderfähigen Investitionsbedarf in die Erneuerung der nordrhein-westfälischen Stadt- und Straßenbahnnetze für oberirdische Ingenieurbau- werke, Strecken und Haltestellen in Höhe von genetischen Veranlagungen2,6 Mrd. Euro aus. Dabei sollen die Baunebenkosten nicht Bestandteil der Förderung sein. Ferner weist ein Ergänzungsgutachten für das Ruhrgebiet Systembrüche aufgrund un- terschiedlicher Spurweiten aus, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktorendie es für eine Verbesserung der Mobilität im Ruhrge- biet zu beseitigen gilt. Pendler dürfen nicht aufgrund unterschiedlicher Spurweiten zum Umstieg gezwungen werden. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet die Beseitigung der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und Systembrüche stellt diese auf Antrag Nutzern das Land zusätzliches Geld zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologie. Die im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen hat das Folgende: Die Definitionen Landeskabinett am 07. Mai 2019 folgende Eckpunkte für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zukünftige Förderung und die Festlegungen eines noch zu entnehmen.entwickelnden För- derleitfadens beschlossen:
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Samples: www.vm.nrw.de
Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener VereinDie Gründungsmitglieder des Suchthilfenetzwerks Sigmaringen: - Landratsamt Sigmaringen, dessen Zweck die Durchführung Fachbereich Jugend - Psychosoziale Beratung und Behandlung der NAKO Gesundheitsstudie (AGJ FR - Kreiskrankenhaus Sigmaringen, Abt. Psychiatrie und Psychotherapie - Therapiezentrum „Hausen im Folgenden als Tal“ - Wohnungslosenhilfe Sigmaringen der AGJ FR - Ein Vertreter der Selbsthilfe Sucht - Zieglerische Anstalten schließen auf der Grundlage der „NAKOEmpfehlungen für die Entwicklung und Einrichtung Kommunaler Suchthilfenetzwerke“ bezeichnet) istdes Ministeriums für Arbeit und Soziales in Baden-Württemberg vom 22.08.2005 eine Kooperationsvereinbarung ab. Ziel der NAKO ist Die Kooperationspartner beabsichtigen, die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten Suchtkrankenversorgung im Zusammenspiel Landkreis im Interesse der von genetischen VeranlagungenSuchtproblemen betroffenen Menschen und des Gemeinwohls wohnortnah, Lebensgewohnheiten niederschwellig und umweltbedingten Faktorenbedarfsgerecht zu verbessern. Für diesen Zweck erhebtDarüber hinaus werden sämtliche Leistungsträger und Leistungserbringer in die Prozesse eingebunden. Die Form und Schwerpunktsetzung wird in der „Kooperationsvereinbarung Suchthilfenetzwerk“ und in der Geschäftsordnung des Steuerungsgremiums verbindlich geregelt. Regionale Besonderheiten der Versorgungsstruktur werden in angemessener Weise berücksichtigt. Auf der Grundlage eines gemeinsamen Verständnisses der Aufgaben von Suchthilfe halten die Kooperationspartner für suchtmittelabhängige, speichert -missbrauchende und verwaltet gefährdete Menschen und deren Angehörige ein dem Schweregrad, dem Verlauf und der NAKO e. V. Daten jeweils individuellen Problematik und biologische Proben Lebenssituation angemessenes, bedarfsgerechtes und zielgruppenspezifisches Präventions-, Beratungs-, Behandlungs- und Rehabilitationsangebot, je nach ihrem Zuständigkeits- und Aufgabenbereich, bereit. Zur Verhinderung körperlicher, psychischer und sozialer Schäden bei Hilfebedürftigen sowie zur Reduzierung der Personendirekten und indirekten Kosten werden die medizinischen, die an psychosozialen und therapeutischen Behandlungs- und Beratungsprozesse aufeinander abgestimmt, um möglichst frühzeitig unmittelbare und verbindliche Hilfemaßnahmen im Netzwerk zu gewährleisten. Über- und Unterversorgung sowie der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur VerfügungAufbau von Doppelstrukturen werden vermieden. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein Das Netzwerk fördert die nationale gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema Sucht und internationale Wissenschaft unterstützt verhältnis- und Forschung im Bereich der Epidemiologieverhaltenspräventive Maßnahmen. Die im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende Wesentliche Ziele des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmen.Suchthilfenetzwerkes Sigmaringen sind:
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Samples: kommunale-suchtpraevention.de
Präambel. Die kostengünstige Bewirtschaftung und nachhaltige Nutzung der Sporthalle (SH) Lödingsen – und damit die Förderung der dörflichen Gemeinschaft – ist das Ziel des Flecken Adelebsen, des VfB, des Ortsrates und der Ortschaft Lödingsen. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck Flecken Adelebsen und der Pächter VfB übertragen daher die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) ist. Ziel der NAKO ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung Verwaltung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologie. Die im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifenHauses einem ortsansässigen Treuhänder, um dieses Ziel zu verwirklichen. Der Flecken Adelebsen, der VfB und der Treuhänder sind sich ihrer besonderen Verantwortung bewusst. § 1 Treuhandvereinbarung Der Flecken Adelebsen und der Pächter VfB übergeben mit Wirkung vom 01.07.2007 die Verwaltung und die Bewirtschaftung der Sporthalle Lödingsen an den Treuhänder. § 2 Handlungsgrundsätze Der Treuhänder bewirtschaftet die SH in eigenem Namen und auf seine Rechnung. Er verwendet dabei die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Er sorgt durch ihm geeignet erscheinende Maßnahmen für eine Re-Identifikation von Teilnehmenden zu verhindernnachhaltige Benutzbarkeit und die bestimmungsgemäße Verwendung der Liegenschaft. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe Der Treuhänder übt das Hausrecht in Abstimmung mit der nachstehenden Voraussetzungen Gemeinde und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmen.dem VfB aus. § 3 Vereinbarungen
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Samples: Treuhandvertrag
Präambel. Der NAKO e. V. Mit finanzieller Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz und ggf. des Bundes gewährt die Stadt Schifferstadt (nachfolgend „Stadt“ genannt) einen Kostenerstattungsbetrag (Ausgleichsleistung) zu den Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Er- neuerungsgebietes „Innenstadt“ (nachfolgend „Erneuerungsgebiet“ genannt) als Teilmaßnahme der städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Durch diese Maßnahmen entstehen keine sanierungsbe- dingte Ausgleichsbeiträge für die Bürgerinnen und Bürger. Unter Instandsetzung wird die Behebung von baulichen Mängeln gem. § 177 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BauGB verstanden, die auf eine Vernachlässigung der Instandhaltung der baulichen Anla- gen zurückzuführen sind und städtebaulich nachteilige Auswirkungen haben. Durch die durchge- führten Maßnahmen müssen entsprechend den Sanierungszielen die bestimmungsgemäße Nut- zung oder der städtebaulich gebotene Zustand von Gebäuden und deren Außenanlagen wieder- hergestellt werden. Bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck die Durchführung das energie- und klimapolitische Leit- bild der NAKO Gesundheitsstudie (Stadt Schifferstadt zu berücksichtigen. Maßnahmen im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) Geltungsbereich der Modernisie- rungsrichtlinie sind so auszuführen, dass die Bewahrung und Erhaltung des für Schifferstadt typi- schen Ortsbildes gewährleistet ist. Ziel Nach der NAKO ist Rechtsprechung des BVerwG (Beschl. vom 27.08.1996 -8 B 165.96-) fallen unter Mo- dernisierung i.S.d. § 177 BauGB nicht die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen VeranlagungenErrichtung eines maßstabgetreuen Neubaus an gleicher Stelle sowie wesentliche bauliche Änderungen, Lebensgewohnheiten soweit es sich um Ausbauten, Umbauten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der PersonenEr- weiterungen handelt, die an als solche nicht den Standard der Studie teilnehmenvorhandenen Substanz anheben, son- dern erstmals einen Bauteil schaffen. Dementsprechend schließen sich der Abbruch, sofern er als wesentlich anzusehen ist, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologie. Die im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Re-Identifikation Modernisierung von Teilnehmenden zu verhindern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des Vorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der als Anlage 2 beigefügten Nutzungsordnung zu entnehmenmodernisierungsbedürftigen Gebäuden gegenseitig aus.
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Samples: www.schifferstadt.de