Common use of Präambel Clause in Contracts

Präambel. Im „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ vom 18. Juli 2008 haben die Hochschulen und die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen Hochschulen mit dem Ziel der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befinden. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebracht. Die Herausforderungen der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser Zielerreichung.

Appears in 10 contracts

Samples: Zielvereinbarung, Zielvereinbarung, Zielvereinbarung

Präambel. Im Innovationsbündnis Hochschule 2013“ 2008 vom 1811. Juli 2008 Mai 2005 haben die Hochschulen und die Bayerische Staatsregierung ihre Leistungen und gemeinsamen Ziele einver- nehmlich vereinbart. Die Staatsregierung ist dabei in Vorleistung getreten, indem sie den Hochschulen insbesondere Planungssicherheit bis Ende 2008 und die Belas- sung der Hochschuleinnahmen zu 100 % zugesichert hat. Ferner erhalten die Hoch- schulen in den Jahren 2005 und 2006 insgesamt 160 Mio. € an Baumitteln aus dem „Investitionsprogramm Zukunft Bayern“. In den Innovationsfonds werden für die Fachhochschulen Mittel in Höhe von 0.000.000 € im Jahr 2006 und insgesamt 30 Stellen unterschiedlicher Wertigkeit bis zum Jahr 2008 eingestellt. Als nichtmonetäre Leistung erhalten die Hochschulen im neuen Hochschulrecht weitere Autonomie und Eigenverantwortung, und es kann die Gewährung weiterer Haushaltsflexibilisierung bis hin zur Einführung von Globalhaushalten eingeräumt werden. Grundlage der Zielvereinbarungen ist das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich Optimierungskonzept für die bayerischen Hochschulen 2008. Seine Umsetzung ist die Basis, auf der Zielvereinbarungen grün- den und zusätzliche profilbildende Akzente festlegen. Dementsprechend werden in den Zielvereinbarungen mit dem Ziel der Strukturanpassungeinzelnen Hochschule hochschulspezifische Maß- nahmen vereinbart. Sie konkretisieren das Innovationsbündnis und legen die maß- geblichen Parameter fest, Effizienzsteigerung die eine quantitative und/oder qualitative Kontrolle der Zielerreichung ermöglichen. Die notwendigen Maßnahmen, um die Ziele zu errei- chen, gestalten die Hochschulen eigenverantwortlich. Mit den Zielvereinbarungen sollen Strukturentwicklung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befinden. Erfolgskontrolle transpa- rent werden: Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebrachtnach außen für ihre strukturelle Ausrichtung Planungssicherheit. Die Herausforderungen Inhalte der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, Zielvereinbarung wirken aber auch auf die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser Zielerreichunghoch- schulinterne Steuerung.

Appears in 9 contracts

Samples: Zielvereinbarung, Zielvereinbarung, Zielvereinbarung

Präambel. Im „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ vom 18Die fortschreitende Digitalisierung aller Lebensbereiche stellt eine zentrale strukturelle Herausforderung für die Bildung junger Menschen am Bildungsstandort Deutschland dar. Juli 2008 haben Es ist eine der großen Zukunftsaufgaben, die Hochschulen Schülerinnen und Xxxxxxx an den Schulen in Deutschland umfassend auf die Digitalisierung in allen Lebensbereichen vorzubereiten. Die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung das Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Kommunen arbeiten bei dieser Zukunftsaufgabe zusammen und setzen einen abgestimmten Innovationsimpuls. Damit sollen die bestehenden Entwicklungen an den Schulen entscheidend unterstützt werden, um die Voraussetzungen für Bildung in der digitalen Welt bundesweit und nachhaltig spürbar zu verbessern. Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch ihre gesetzgebenden Körperschaften schließen Bund und Länder daher eine Verwaltungsvereinbarung über den Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen Hochschulen mit dem Ziel der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befinden. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebracht. Die Herausforderungen der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige PlanungssicherheitDigitalPakt Schule“. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an Rahmen des DigitalPakts Schule gewährt der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis Bund den Rahmen Ländern auf Grundlage von Artikel 104c des Grundgesetzes Finanzhilfen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen zur Steigerung der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil Leistungsfähigkeit der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbartdigitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur. Der im Haus- halt Bund unterstützt damit Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) bei ihren Investitionen in die Ausstattung mit IT- Systemen und die Vernetzung von Schulen. Dies entspricht dem gesamtstaatlichen Interesse, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfrastrukturen zu schaffen. Die Zuständigkeiten und die Finanzierungsverantwortung der Länder für das Bildungswesen bleiben unberührt. Der DigitalPakt Schule knüpft an die Strategie „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ des Staatsministeriums Bundesministeriums für Wissenschaft, Bildung und Forschung vom 12. Oktober 2016 sowie an die Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ vom 8. Dezember 2016 in der Fassung vom 7. Dezember 2017 an. Bund und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser Zielerreichung.Länder leiten aus diesen Strategien folgende Grundsätze ab:

Appears in 3 contracts

Samples: Verwaltungsvereinbarung, Verwaltungsvereinbarung, Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule

Präambel. Im Der Zugang zu den vorhandenen Geoinformationen in den öffentlichen Verwaltungen soll aufgrund des innerhalb und außerhalb Deutschlands stetig wachsenden Bedarfs zukunftsorientiert ausgerichtet werden. Insbesondere bei den Themen demographische Entwicklung, Klimawandel, Umweltschutz und Energiewende soll durch den Ausbau und Betrieb einer Geodateninfrastruktur die Effizienz und Effektivität verwaltungsinterner Entscheidungsprozesse gesteigert werden. Geodateninfrastrukturen sollen neue Wertschöpfungspotentiale für die Wirtschaft erschließen und eine bessere Information der Gesellschaft ermöglichen. Die Entwicklungen von nationalen und europäischen Geodateninfrastrukturen sind zugleich wesentlicher Bestandteil der E-Government-Initiativen von Bund, Ländern und Kommunen. Die Chefs des Bundeskanzleramts und der Xxxxxx- und Senatskanzleien der Länder haben den Innovationsbündnis Hochschule 2013Arbeitskreis der Staatssekretäre für eGovernment in Bund und Ländernvom 18am 28. Juli 2008 haben die Hochschulen und die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen Hochschulen November 2003 mit dem Ziel gemeinsamen Aufbau der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE®) beauftragt. Seit dem Inkrafttreten des Staatsvertrages zur Ausführung von Art. 91c GG (IT-Staatsvertrag) am 1. April 2010 erfolgt die weitere Umsetzung der Wettbewerbsfähigkeit befindenGDI-DE® im Verantwortungsbereich des IT-Planungsrates. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebrachtvon Bund und Ländern gemeinsam mit den Kommunen aufgebaute und betriebene GDI-DE® ermöglicht es Nutzern von Geodaten, mittels webbasierter Technologie systemübergreifend auf Fachdaten zuzugreifen sowie Geodaten mit standardisierten Interaktionen zu selektieren, auszuwerten und abzurufen. Mit Wirkung vom 15. Mai 2007 ist die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) in Kraft getreten (ABl. L 108/1 vom 25. April 2007), die von Bund und Ländern in nationales Recht umgesetzt wurde. Die Herausforderungen künftige europäische Geodateninfrastruktur stützt sich dabei auf die von den Mitgliedstaaten eingerichteten und betriebenen Geodateninfrastrukturen. Für die Umsetzung der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie Richtlinie 2007/2/EG in Form der HochschulenGDI-DE® sind die nachhaltigen und verbindlichen Regelungen und Mechanismen dieser Verwaltungsvereinbarung notwendig. Der Ihrem Entwicklungsfortschritt gemäß erfordert der Ausbau und Betrieb der GDI-DE® nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt estechnische Komponenten, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen von den Vereinbarungspartnern gemeinsam betrieben und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser Zielerreichunggenutzt werden.

Appears in 2 contracts

Samples: Vereinbarung Zum Gemeinsamen Ausbau Und Betrieb Der Geodateninfrastruktur Deutschland, Vereinbarung Zum Gemeinsamen Ausbau Und Betrieb Der Geodateninfrastruktur Deutschland

Präambel. Im „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ vom 18Das FÖJ ist ein an persönlichen Lernzielen orientiertes außerschulisches, praktisches Bildungsjahr für Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 26 Jahren. Juli 2008 haben An den von den jeweiligen Trägern zugelassenen FÖJ-Einsatzstellen wird die Hochschulen /der Freiwillige fachlich begleitet, in die Betriebsabläufe eingebunden und ihr / ihm die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schriebenArbeit an selbstgewählten Projekten ermöglicht. Die verpflichtenden FÖJ-Seminare mit insgesamt 25 Bildungstagen dienen der Reflektion der Arbeit in den Einsatzstellen, der Erweiterung von Wissen und Erfahrungen zu Themen- stellungen der Ökologie und einer nachhaltigen Entwicklung. Darüber hinaus wird eine freiwillige Teilnahme bei übergreifenden Projekten in verschiedenen Einsatzstellen angeboten. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt FÖJ ist als wesentli- cher Bestandteil Bildungsjahr im Kontext einer Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) zu verstehen. Es fördert die Kompetenzen junger Menschen, Zukunft nachhaltig zu entwickeln. Das FÖJ setzt auf die Partizipation von Jugendlichen und Triebfeder jungen Erwachsenen bei der Gestaltung der Gesellschaft in einer globalisierten Welt. Das FÖJ eröffnet Lern- und Erfahrungsräume für die Freiwilligen, es ermöglicht sowohl formelle als auch informelle Bildung. Das FÖJ dient der beruflichen Orientierung und Persönlichkeitsbildung. Es fördert die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit. Ein Arbeitsverhältnis wird dadurch nicht begründet. Wichtige Teilnahmevoraussetzung am FÖJ ist die Bereitschaft zur aktiven Mitgestaltung des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen Hochschulen eigenen Bildungsjahrs und zur kritischen Auseinandersetzung mit dem Ziel der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung ökologischen und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befindengesellschaftlichen Themen. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebrachtUnterstützung hierzu erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einsatzstellen sowie Pädagoginnen und Pädagogen des Trägers. Die Herausforderungen Freiwillige / der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser Zielerreichung.Freiwillige verpflichtet sich:

Appears in 2 contracts

Samples: Teilnahmevertrag Für Das Freiwillige Ökologische Jahr, Teilnahmevertrag Für Das Freiwillige Ökologische Jahr

Präambel. Im „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ vom 18Die Trinkwasserversorgung hat ein naturbelassenes Grundwasser als Vorbild. Juli 2008 haben die Hochschulen und die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen Hochschulen mit dem Ziel der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befinden. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebracht. Die Herausforderungen der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt Dem vorsorgenden Gewässerschutz kommt deshalb eine herausragende Bedeutung zu. Ferner gilt Ziel ist es, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen Einträge von Nähr- und Schadstoffen in das Grundwasser durch eine umweltorientierte Land- und Gewässerbewirtschaftung langfristig auf einen Vorsorge- wert unterhalb der in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte zurückzu- führen. Gemäß § 28 Absatz 4 NWG gewährt das Land einem Wasserversorgungsunterneh- men eine Finanzhilfe, wenn Maßnahmen zum vorsorgenden Trinkwasserschutz auf der Grundlage eines in gleichberechtigter Zusammenarbeit mit bodenbewirtschaften- den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung Personen erarbeiteten Schutzkonzepts vereinbart wurden. Dieser Vertrag wird nach Maßgabe der Qualität Verordnung über die Finanzhilfe zum koopera- tiven Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten (Kooperationsverordnung) vom 03.09.2007 (Nds. GVBl. 27/2007, S. 436) in Lehre und Forschung zu bewältigenVerbindung mit der Verordnung zur Ände- rung der Verordnung über die Finanzhilfe vom 19.06.2017 (GVBL. 11/2017) abge- schlossen. Die Hochschulen benötigen finanzielle Förderung der zur Erreichung der Ziele notwendigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient Schutzkonzept näher beschriebenen Gewässerschutzberatung erfolgt auf Antrag gem. ELER-Förderrichtlinie Kooperationsprogramm Trinkwasserschutz in der Unterstützung dieser Zielerreichungjeweils gültigen Fassung bzw. geltenden Förderprogrammen.

Appears in 2 contracts

Samples: Finanzhilfevertrag, Finanzhilfevertrag

Präambel. IMit dieser Zielvereinbarung verständigen sich das Land und die Universität Bremen über die Entwick- lungslinien der Universität für die Jahre 2012/2013. Insbesondere werden folgende große Entwick- lungslinien verfolgt: ∗ Nach dem Erfolg in der Exzellenzinitiative wird in den kommenden Jahren schwerpunktmäßig das Zukunftskonzept umgesetzt und der Ausbau der Universität zur Forschungsuniversität mit breitem Studienangebot vorangetrieben. Die erfolgreichen universitären Wissenschaftsschwer- punkte (Profilbereiche) und die im „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ vom 18Rahmen des Zukunftskonzepts neu entstehenden Profilbe- reiche sollen weiter entwickelt und gefördert werden. Juli 2008 haben Entsprechend ihrer Forschungsstärke ver- folgt die Universität das Prinzip der forschungsorientierten Lehre. ∗ Nach dem erfolgreichen Umbau der Studienstruktur auf Bachelor- und Master-Studiengänge stehen die Qualitätssicherung der Studiengänge und die Implementierung von hochschulinter- nen Strukturen und Mechanismen für eine kontinuierliche Überprüfung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium im Mittelpunkt. Dazu gehört auch, die Eigenverantwortung und die Fä- higkeit der Studierenden zum selbständigen Lernen zu fördern und zu unterstützen. Der erfolg- reiche Weg in Bezug auf die Erhöhung der Anzahl der AbsolventInnen, die Verkürzung der Studiendauer sowie die Erhöhung der Studienerfolgsquote bei Gewährleistung einer hohen Ausbildungsqualität und der Wettbewerbsfähigkeit der AbsolventInnen auf dem Arbeitsmarkt wird konsequent fortgesetzt. ∗ Die zielgerichtete Kooperation mit den Bremer Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen der Wissenschaftsschwerpunkte sowie mit der Universität Oldenburg und der Jacobs University als strategischen Partnern in der Metropolregion wird zur Sicherung der Breite der wissenschaftlichen Basis und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit fortgeführt. Schwerpunkte liegen auf der Abstimmung des regionalen Studienangebots und einer Verbesserung der Durchlässigkeit und der Wechselmöglichkeiten für Studierende und AbsolventInnen der Hoch- schulen in der Region. ∗ Die Transferleistungen in die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil Region und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen Hochschulen Kooperationen mit der Wirtschaft werden weiter ausgebaut und verstetigt mit dem Ziel des Aufbaus nachhaltiger Netzwerke und Cluster. Insbe- sondere das Transferpotential der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung forschungsstarken Bereiche der Universität und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befindenAn- Institute soll intensiv genutzt werden. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebrachtDas Land unterstützt die Universität Bremen bei der Umsetzung des durch die Exzellenzinitiative aus- gezeichneten Zukunftskonzepts „Ambitioniert und Agil“. Die Herausforderungen Mit dem Zukunftskonzept sollen die Erfolge der kommenden Jahre erfor- dern Vorjahre fortgesetzt und eine weitere Anstrengungen des Staates wie der HochschulenProfilierung erreicht werden. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten Das Zukunftskonzept stellt zugleich eine wesentliche Grundlage für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an Entwicklungsplanung der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der Universität im Haus- halt Rahmen des Staatsministeriums für Wissenschaftneuen Wis- senschaftsplans 2020 dar, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser Zielerreichungden das Land im Jahr 2013 verabschieden will.

Appears in 1 contract

Samples: Zielvereinbarung

Präambel. Im „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ vom 18Künstlerische Kreativität ist ein unabdingbarer Bestandteil der gesellschaftlichen Ent- wicklung und ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen des 21. Juli 2008 haben die Hochschulen und die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen Hochschulen mit dem Ziel der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befindenJahrhunderts. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebrachtsechs bayerischen Kunsthochschulen nehmen eine zentrale Rolle für die Ausbildung des kreativen Nachwuchses in Bayern ein. Die Herausforderungen Um die internationale Konkurrenzfähigkeit der Kunsthochschulen zu sichern, aber auch um die besonderen Anforderungen der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen, haben das Bayerische Xxxxxx- ministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und die staatlichen Kunsthochschulen in Bayern das Innovationsbündnis Hochschule 2018 unterzeich- net. Das Innovationsbündnis gewährt den Kunsthochschulen die notwendige finan- zielle Planungssicherheit und dient zugleich als Rahmen für die vorliegende Zielver- einbarung zwischen der Hochschule für Musik Nürnberg und dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Zur Schärfung der Profilbildung der Hochschule und zur Entlastung der Lehre stellt das Staatsminis- terium den Kunsthochschulen befristet für die Laufzeit dieser Zielvereinbarung je- weils eine W 2 – Stelle zur Verfügung. Zur finanziellen Unterfütterung der in den Ziel- vereinbarungen formulierten Ziele erhalten die Kunsthochschulen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jeweils pro Jahr 20.000 Euro. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige PlanungssicherheitMittel werden jährlich zugewiesen. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen Hinzu kommen Mittel für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat Hochschulausbau mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser ZielerreichungBlick auf steigende Studierendenzahlen.

Appears in 1 contract

Samples: Zielvereinbarung

Präambel. IDie Fachhochschule Südwestfalen und das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung Nordrhein- Westfalen schließen die folgende Zielvereinbarung in einem gemeinsamen Verständnis der folgenden Prioritäten ab. Mit dem Ziel eines chancengerechten und leistungsfähigen Bildungssys- tems soll für die steigende Zahl von Studierwilligen ein ausreichendes Angebot von Studienplätzen bereitgestellt werden, ohne die anerkannten Qualitätsmaßstäbe zu gefährden. Die Bedingungen für anwendungsbezogene Forschung sollen im „Innovationsbündnis Zusammenwirken von Land und Hochschule 2013“ vom 18weiter ver- bessert werden. Juli 2008 haben Bei der Erfüllung der Kernaufgaben der Hochschulen in Forschung und Lehre sollen gesellschaftliche Belange besondere Berücksichtigung erfahren. Mit den Leitlinien hat die Hochschulen Fachhochschule Südwestfalen ihre Hochschulphilosophie erstmalig schrift- lich formuliert. Sie sind Grundlage und Ausdruck der Hochschulpolitik und bilden einen Orientierungs- rahmen für Handlungen und Verhaltensweisen aller Mitglieder und Angehörigen der Fachhochschule Südwestfalen. Gleichzeitig bilden sie die Bayerische Staatsregierung Basis für die Motivation und Identifikation mit der Hochschule als Ganzes und tragen dazu bei, den Bildungs- und Forschungsauftrag auch in Zukunft zielgerecht zu erfüllen. Die Hochschule hat mit vier Standorten und einem aufzubauenden Studienort ein spezifisches Profil, das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schriebendurch das gemeinsame Dach der Fachhochschule Südwestfalen (FH SWF) und durch die Gege- benheiten vor Ort geprägt wird. Das „Innovationsbündnis Land NRW stellt eine auskömmliche und verlässliche Finanzierung der Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder nach Maßga- be des grundlegenden Reformprozesses, Landeshaushalts zur Verfügung. Mit den Mitteln des Haushaltes verwirklicht die Fachhoch- schule Südwestfalen die in dem sich die bayerischen Hochschulen mit dem Ziel der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befindendieser Zielvereinbarung getroffenen Vereinbarungen. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebracht. Die Herausforderungen der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung Hochschulvereinbarung NRW 2015 ist Bestandteil dieser ZielerreichungZielvereinbarung.

Appears in 1 contract

Samples: Ziel Und Leistungsvereinbarung

Präambel. Im „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ vom 18Die fortschreitende Digitalisierung aller Lebensbereiche stellt eine zentrale strukturelle Herausforderung für die Bildung junger Menschen am Bildungsstandort Deutschland dar. Juli 2008 haben Es ist eine der großen Zukunftsaufgaben, die Hochschulen Schülerinnen und Xxxxxxx an den Schulen in Deutschland umfassend auf die Digitalisierung in allen Lebensbereichen vorzubereiten. Die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung das Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Kommunen arbeiten bei dieser Zukunftsaufgabe zusammen und setzen einen abgestimmten Innovationsimpuls. Damit sollen die bestehenden Entwicklungen an den Schulen entscheidend unterstützt werden, um die Voraussetzungen für Bildung in der digitalen Welt bundesweit und nachhaltig spürbar zu verbessern. Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch ihre gesetzgebenden Körperschaften schließen Bund und Länder daher eine Verwaltungsvereinbarung über den Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen Hochschulen mit dem Ziel der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befinden. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebracht. Die Herausforderungen der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige PlanungssicherheitDigitalPakt Schule“. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an Rahmen des DigitalPakts Schule gewährt der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis Bund den Rahmen Ländern auf Grundlage von Artikel 104c des Grundgesetzes Finanzhilfen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit gesamtstaatlich bedeutsame Inves- titionen zur Steigerung der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil Leistungsfähigkeit der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbartdigitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur. Der im Haus- halt Bund unterstützt damit Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) bei ihren Investitionen in die Ausstattung mit IT-Systemen und die Vernetzung von Schulen. Dies entspricht dem gesamtstaatlichen Interesse, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfra- strukturen zu schaffen. Die Zuständigkeiten und die Finanzierungsverantwortung der Länder für das Bildungswesen bleiben unberührt. Der DigitalPakt Schule knüpft an die Strategie „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ des Staatsministeriums Bundes- ministeriums für Wissenschaft, Bildung und Forschung vom 12. Oktober 2016 sowie an die Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ vom 8. Dezember 2016 in der Fassung vom 7. Dezember 2017 an. Bund und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser Zielerreichung.Länder leiten aus diesen Strategien folgende Grundsätze ab:

Appears in 1 contract

Samples: Verwaltungsvereinbarung Über Die Gewährung Von Finanzhilfen

Präambel. Im „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ vom 18. Juli 2008 haben die Hochschulen und die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die Zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der bayerischen Hochschulen schließt der Freistaat Bayern mit dem Ziel diesen seit 2005 mehrjährige Innovationsbündnisse ab. Auf der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befinden. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebracht. Die Herausforderungen der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen Grundlage des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten Innovationsbündnisses für die Jahre 2009 2014 bis 2018 vom 8. Juli 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle schließt die OTH Regensburg mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst folgende Zielvereinbarung ab. Die OTH Regensburg treibt einen dynamischen und vielgestaltigen Entwick- lungsprozess voran, der sich nicht zuletzt in der Verleihung des Titels „Techni- sche Hochschule“ manifestiert. Durch dieses, die gesamte Hochschule erfassen- de Projekt, werden gemeinsam mit der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden kooperative Strukturen in Forschung, Lehre und Weiterbildung geschaffen. Vor diesem Hintergrund sind planungssichere Rahmenbedingungen von besonderer Bedeutung. Die OTH Regensburg begrüßt deshalb die Initiative zur Fortführung des Innovationspaktes und die notwendige Planungssicherheitenthaltenen hochschulübergrei- fenden Zielsetzungen. Im Ge- genzug verpflichten sich Die individuellen Entwicklungsschwerpunkte der Hoch- schule, die Hochschulennachfolgend detailliert dargestellt werden, an liegen auf der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen Konsolidie- rung der Entwicklung der letzten Jahre, um die Hochschule für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen künftige Aufgaben nachhaltig wettbewerbsfähig zu machen. 1.1 Kurze Skizze zu Profil und Freistaat mit einer Laufzeit Entwicklungstand der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Ostbayerischen Techni- schen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser Zielerreichung.Regensburg Fakultät Studiengänge

Appears in 1 contract

Samples: Zielvereinbarung

Präambel. IAls Schulträger nach § 76 Schulgesetz (SchulG) obliegt es den kreisangehörigen Kommunen, für den IT- Support zur Aufrechterhaltung und Entwicklung des schulischen IT-Betriebes (im Folgenden: Innovationsbündnis Hochschule 2013“ vom 18Schul-IT“) als Sachbedarf im Sinne des § 74 Abs. Juli 2008 haben die Hochschulen und die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen Hochschulen mit dem Ziel der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befinden. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebracht. Die Herausforderungen der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung 3 SchulG Sorge zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheittragen. Im Ge- genzug verpflichten sich Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit wird der Landkreis Mainz-Bingen, der für die HochschulenSchulen in seiner Trägerschaft die gleiche Aufgabe wahrzunehmen hat, den schulischen IT- Support zugleich für die kreisangehörigen Kommunen und für sonstige Körperschaften des Öffentlichen Rechts mit Schulträgerfunktion übernehmen. Ziel dieser Zweckvereinbarung ist es, Synergien zu nutzen und Leistungen kostengünstig und effizient zu erbringen. Deshalb wird die Kreisverwaltung Mainz-Bingen als Verwaltungsbehörde des Landkreises Mainz-Bingen im Rahmen der durch diese Zweckvereinbarung begründeten interkommunalen Zusammenarbeit einen gebietsübergreifenden IT-Support zur Aufrechterhaltung und Entwicklung der IT-Infrastrukturen im Bereich der pädagogischen Netzwerke an den Schulen in Trägerschaft der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirkenkreisangehörige Kommunen und sonstige Körperschaften des Öffentlichen Rechts mit Schulträgerfunktion einrichten. Insofern bildet das Innovationsbündnis Der Auftraggeber überträgt für die Schulen in seiner Trägerschaft die anfallenden IT- Supportaufgaben zur Aufrechterhaltung und Entwicklung der IT-Infrastrukturen im Bereich der pädagogischen Netzwerke an den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013Auftragnehmer. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil Eine Änderung der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt gesetzlichen Zuständigkeiten der Auftraggeber sowie des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung Auftragnehmers sind mit dieser ZielerreichungAufgabenübertragung nicht verbunden.

Appears in 1 contract

Samples: Zweckvereinbarung

Präambel. Im „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ vom 18. Juli 2008 haben die Hochschulen und die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schriebenfort- geschrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher we- sentlicher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen Hochschulen mit dem Ziel der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung Effizienzstei- gerung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befinden. Die Hochschulen haben ha- ben diesen Re- formprozess Reformprozess aktiv vorangebracht. Die Herausforderungen der kommenden kom- menden Jahre erfor- dern erfordern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale internationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten prognostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten dop- pelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche ver- lässliche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug Gegenzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer hoch- schulpolitischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen Rah- men für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat Frei- staat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend ent- sprechend dem spe- zifischen spezifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt Haushalt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds Innovationsfonds dient der Unterstützung dieser Zielerreichung.

Appears in 1 contract

Samples: Zielvereinbarung

Präambel. Im „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ vom 18Konzept unserer Gesamtschule Neunkirchen-Seelscheid nimmt die Förderung der individuellen Interessen und Stärken unserer Schülerinnen und Xxxxxxx einen be- sonderen Stellenwert ein. Juli 2008 haben Neben dem Unterricht bieten wir vielfältige zusätzliche Lernangebote, Möglichkeiten zum gesellschaftlichen Engagement, kulturelle Begeg- nungen, Bewegung und Sport. Dieses sind unverzichtbare Bestandteile einer umfas- senden ganzheitlichen Bildung. In der Fit-Profilklasse stehen Bewegung und Gesundheit im Zentrum. Gerade die Hochschulen Schule im Ganztag bietet den Raum, zusätzliche Bewegungsanreize zu schaffen, eine Begegnung mit bislang unbekannten Sportarten zu ermöglichen, faires, partner- schaftliches Verhalten einzuüben und die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schriebenin der Gemeinschaft mit Gleichaltrigen oder dem Austausch mit Älteren mitgestaltend tätig zu sein und Verantwortung zu über- nehmen. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat So verbinden sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil Freizeitkultur und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, Ganztagsangebot auf sinnvolle Weise. Erfolgserlebnisse in dem sich Bereich motivieren die bayerischen Hochschulen Schülerinnen und Xxxxxxx zum Wei- terlernen an anderen Stellen, die sozialen Kompetenzen der Jugendlichen werden implizit verstärkt gefördert. Schule ist darüber hinaus auch Teil des Gemeindelebens und so streben wir die För- derung und Weiterentwicklung einer engen partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwi- schen Schule und Sportvereinen an. Bestehende Kooperationen mit Bildungspart- nern der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid werden gepflegt und Angebote außer- schulischer Sportvereine sollen auch auf dem Ziel der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befindenSchulgelände angeboten werden kön- nen. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebrachtGesamtschule Neunkirchen-Seelscheid und der Kooperationspartner vereinba- ren auf der Grundlage von § 5 SchulG des Landes NRW und dem RdErl. Die Herausforderungen vom 31.07.2008 eine Kooperation bezüglich der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der Durchführung von Projekten im Haus- halt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung Rahmen der Ganztagsschule und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser Zielerreichung.stimmen folgende Projektinhalte und -ziele ab:

Appears in 1 contract

Samples: Kooperationsvereinbarung

Präambel. Im „Innovationsbündnis Die Universitäten Regensburg und Passau vereinbaren aufgrund des Innovationsbündnisses Hochschule 2013“ 2008 vom 1811. Juli 2008 haben Mai 2005 und des Optimierungskonzepts für die Bayerischen Hochschulen vom 9. August 2005 sowie unter Zugrundelegung der Empfehlungen einer internationalen Expertenkommission – Wissenschaftsland Bayern 2020 – vom Xxxx 2005 folgende Perspektive einer zukunftsträchtigen Zusammenarbeit: Durch enge hochschulübergreifende Abstimmung und Kooperation soll ein breites, vielfältiges und regional ausgewogenes Fächerangebot gewährleistet und damit ein Beitrag zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Bayern und zu einem effizienten Einsatz von Ressourcen geleistet werden. Über den Abbau von Redundanzen und die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil Schließung eventueller Lücken im Fächerspektrum soll die Kooperation eine optimale Abstimmung des Lehrangebotes und Triebfeder eine engere Zusammenarbeit bei der Ausbildung des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen Hochschulen mit dem Ziel der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befindenwissenschaftlichen Nachwuchses ermöglichen. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebracht. Die Herausforderungen der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale Leistungsfähigkeit und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil Entwicklungspotenzial der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbartwerden dabei berücksichtigt. Der im Haus- halt des Staatsministeriums Dieser Vertrag wird Bestandteil der Zielvereinbarungen, die die beteiligten Universitäten am 21. Juli 2006 mit dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient abschließen. 1Diese Kooperationsvereinbarung regelt Struktur und Verfahren der Unterstützung dieser Zielerreichung.Zusammenarbeit. 2Sie gilt zunächst insbesondere für folgende Fächer und sonstige Arbeitsfelder:

Appears in 1 contract

Samples: Kooperationsvereinbarung

Präambel. Im „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ vom 18. Juli 2008 haben die Hochschulen Mit dieser Zielvereinbarung verständigen sich das Land und die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Bremerhaven über die Entwicklungslinien der Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen Hochschulen mit dem Ziel der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befinden. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebracht. Die Herausforderungen der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit2019-2021. Im Ge- genzug verpflichten sich die HochschulenGrundlage ist der Wissenschaftsplan 2025 des Landes, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit am 12.02.2019 vom Senat der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbartFreien Hansestadt Bremen verabschiedet wurde. Der am 12.02.2019 vom Senat der Freien Hansestadt Bremen verabschiedete Wissenschaftsplan 2025 sieht einen deutlichen Aufwuchs der Studierenden wie auch der Studienangebote am Standort Bremerhaven vor, der für die Region von großer Bedeutung ist. Er bietet der Hochschule Bremerhaven damit sehr gute Möglichkeiten, ihre erfolgreiche Entwicklung bei der Gestaltung innovativer Studien­ programme mit modernen Lernkonzepten fortzusetzen und Maßnahmen insbesondere im Haus- halt des Staatsministeriums Bereich von Serviceangeboten für WissenschaftStudierende sowie bei Innovationen zum Lernen und Lehren, die bisher nur temporär durch Dritt- und Sondermittel umsetzbar waren, zu verstetigen. Das im Wissenschaftsplan formulierte Wachstumsziel bietet neben allen Herausforderungen auch große Chancen für Hochschu­ le, Stadt und Region: Es ermöglicht eine fachlichen Ausweitung von Bachelor- und Masterstudienan­ geboten, die mit Blick auf die für das Jahr 2035 angestrebte Zahl von 5000 Studierenden1 bereits jetzt Weichen für die Zukunft stellt. Mit dem Hochschulwachstum wächst auch die Zahl qualifizierter Ar­ beitskräfte für Stadt und Region, die dadurch an Attraktivität gewinnen, Wichtige Grundlage für diese Entwicklungen bilden die mit der Senatorin abgestimmten Ziele wie auch ein klar fokussierter Maß­ nahmenplan. Die von der Hochschule in einem sehr breiten Spektrum zu erbringenden Leistungen sind insbesonde­ re in den Bereichen Studium und Lehre sowie Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient Transfer, aber auch bei Querschnitts­ themen wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit vor dem Hintergrund des hohen Lehrdeputats zu be­ trachten, das jede*r Hochschullehrer*in zu erbringen hat. Eine entsprechende Kapazitätsausweitung sowohl im Personalbereich als auch im Flächenmanage­ ment sind selbstverständliche Eckpfeiler für ein qualitatives Wachstum. 1 ZUKUNFT BREMEN 2035 -IDEEN FÜR MORGEN, Abschlussbericht des Senats der Unterstützung dieser Zielerreichung.FHB, Oktober 2018

Appears in 1 contract

Samples: Zielvereinbarung

Präambel. Im „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ vom 18. Juli 2008 haben die Hochschulen Der nachstehende Vertrag dokumentiert den gemeinsamen Willen der unterzeichnenden Partner, den Königsdorfer Wald1 in seiner Besonderheit als FFH- und die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil Naturschutzgebiet zu pflegen und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen Hochschulen mit dem Ziel der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befinden. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebracht. Die Herausforderungen der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheitentwickeln. Im Ge- genzug verpflichten Dreiklang „Naturschutz – Erholung – Holznutzung“ kommt der Holznutzung im FFH- und Naturschutzgebiet dabei eine nachrangige Bedeutung zu. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Königsdorfer Wald als einziger nicht rekultivierter Altwald in der Region, als FFH-Gebiet und stark frequentierter Erholungswald in besonderer Weise gepflegt und entwickelt werden muss. Ziele der Pflege und Entwicklung sind die HochschulenErhaltung und Förderung des Altwaldes, die Erhöhung der Naturnähe, die Erhaltung von Sonderbiotopen wie z. B. Feuchtwaldarealen, die Sicherung von Biotopholz sowie der Wildnisflächen, die Förderung der Erholungseignung einschließlich der Erhaltung wichtiger Erholungsinfrastruktur und der Besucherlenkung. Alle Eingriffe folgen der Priorität des Naturschutzes und sind mit dem Monitoringkonzept in Einklang zu bringen. Grundlage des Vertrages sind die rechtlichen Rahmenbedingungen 2 , die sich insbesondere aus dem Bundesnaturschutzgesetz, dem Landschaftsgesetz NRW, dem Bundeswald- und Landesforstgesetz, der FFH-Richtlinie sowie den dazugehörigen Erlassen und den Vorgaben der AG Monitoring ergeben. Der Abschluss des Vertrages spiegelt den Willen beider Parteien wider, gemeinsam an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Erreichung der genannten Ziele mitzuwirkenzusammen zu arbeiten. Insofern bildet das Innovationsbündnis Die unterzeichnenden Parteien erklären, Darstellungen und Handlungen zu vermeiden, die den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen gemeinsam geäußerten Zielen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbartZwecken dieses Vertrages widersprechen. Der Vertrag soll auch als Beispiel für eine vertiefte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Gestaltung ihrer Lebensräume im Haus- halt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient Sinne der Unterstützung dieser ZielerreichungPolitik der Landesregierung von NRW dienen.

Appears in 1 contract

Samples: Mediationsvertrag

Präambel. Im „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ vom 18. Juli 2008 haben die Hochschulen und die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schriebenfortgeschrie- ben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil wesentlicher Be- standteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen bayeri- schen Hochschulen mit dem Ziel der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung Verbes- serung der Wettbewerbsfähigkeit befinden. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess Reformpro- zess aktiv vorangebracht. Die Herausforderungen der kommenden Jahre erfor- dern erfordern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb internationale Wett- bewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten steigenden prognostizierten stei- genden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche verlässli- che finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug Gegen- zug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer hochschulpolitischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre Jah- re 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen spezifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt Haushalt des Staatsministeriums Staatsministe- riums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds Innovationsfonds dient der Unterstützung dieser Zielerreichung.

Appears in 1 contract

Samples: Zielvereinbarung

Präambel. Im Innovationsbündnis Hochschule 2013“ 2008 vom 1811. Juli 2008 Mai 2005 haben die Hochschulen und die Bayerische Staatsregierung ihre Leistungen und gemeinsamen Ziele einver- nehmlich vereinbart. Die Staatsregierung ist dabei in Vorleistung getreten, indem sie den Hochschulen insbesondere Planungssicherheit bis Ende 2008 und die Belas- sung der Hochschuleinnahmen zu 100 % zugesichert hat. Ferner erhalten die Hoch- schulen in den Jahren 2005 und 2006 insgesamt 160 Mio. EUR an Baumitteln aus dem „Investitionsprogramm Zukunft Bayern“. In den Innovationsfonds werden für die Fachhochschulen Mittel in Höhe von 2.760.000 EUR im Jahr 2006 und insgesamt 30 Stellen unterschiedlicher Wertigkeit bis zum Jahr 2008 eingestellt. Als nichtmonetäre Leistung erhalten die Hochschulen im neuen Hochschulrecht weitere Autonomie und Eigenverantwortung, und es kann die Gewährung weiterer Haushaltsflexibilisierung bis hin zur Einführung von Globalhaushalten eingeräumt werden. Grundlage der Zielvereinbarungen ist das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich Optimierungskonzept für die bayerischen Hochschulen 2008. Seine Umsetzung ist die Basis, auf der Zielvereinbarungen grün- den und zusätzliche profilbildende Akzente festlegen. Dementsprechend werden in den Zielvereinbarungen mit dem Ziel der Strukturanpassungeinzelnen Hochschule hochschulspezifische Maß- nahmen vereinbart. Sie konkretisieren das Innovationsbündnis und legen die maß- geblichen Parameter fest, Effizienzsteigerung die eine quantitative und/oder qualitative Kontrolle der Zielerreichung ermöglichen. Die notwendigen Maßnahmen, um die Ziele zu errei- chen, gestalten die Hochschulen eigenverantwortlich. Mit den Zielvereinbarungen sollen Strukturentwicklung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befinden. Erfolgskontrolle transpa- rent werden: Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebrachtnach außen für ihre strukturelle Ausrichtung Planungssicherheit. Die Herausforderungen Inhalte der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, Zielvereinbarung wirken aber auch auf die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser Zielerreichunghoch- schulinterne Steuerung.

Appears in 1 contract

Samples: Zielvereinbarung

Präambel. Im Innovationsbündnis Hochschule 2013“ 2008 vom 1811. Juli 2008 Mai 2005 haben die Hochschulen und die Bayerische Staatsregierung ihre Leistungen und gemeinsamen Ziele einvernehmlich vereinbart. Die Staatsregierung ist dabei in Vorleistung getreten, indem sie den Hochschulen insbesondere Planungssicherheit bis Ende 2008 und die Belassung der Hochschuleinnahmen zu 100 % zugesichert hat. Ferner erhalten die Hochschulen in den Jahren 2005 und 2006 insgesamt 160 Mio. € an Baumitteln aus dem „Investitionsprogramm Zukunft Bayern“. In den Innovationsfonds werden für die Fachhochschulen Mittel in Höhe von 0.000.000 € im Jahr 2006 und insgesamt 30 Stellen unterschiedlicher Wertigkeit bis zum Jahr 2008 eingestellt. Als nichtmonetäre Leistung erhalten die Hochschulen im neuen Hochschulrecht weitere Autonomie und Eigenverantwortung, und es kann die Gewährung weiterer Haushaltsflexibilisierung bis hin zur Einführung von Globalhaushalten eingeräumt werden. Grundlage der Zielvereinbarungen ist das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich Optimierungskonzept für die bayerischen Hochschulen 2008. Seine Umsetzung ist die Basis, auf der Zielvereinbarungen gründen und zusätzliche profilbildende Akzente festlegen. Dementsprechend werden in den Zielvereinbarungen mit dem Ziel der Strukturanpassungeinzelnen Hochschule hochschulspezifische Maßnahmen vereinbart. Sie konkretisieren das Innovationsbündnis und legen die maßgeblichen Parameter fest, Effizienzsteigerung die eine quantitative und/oder qualitative Kontrolle der Zielerreichung ermöglichen. Die notwendigen Maßnahmen, um die Ziele zu erreichen, gestalten die Hochschulen eigenverantwortlich. Mit den Zielvereinbarungen sollen Strukturentwicklung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befinden. Erfolgskontrolle transparent werden: Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebrachtnach außen für ihre strukturelle Ausrichtung Planungssicherheit. Die Herausforderungen Inhalte der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, Zielvereinbarung wirken aber auch auf die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser Zielerreichunghochschulinterne Steuerung.

Appears in 1 contract

Samples: Zielvereinbarung

Präambel. IVor dem Hintergrund des Ergebnisberichts der Wissenschaftlichen Kommission Nie- dersachsen zur Evaluation der Niedersächsischen Technischen Hochschule (NTH) vom 13.10.2014, der eine Nutzung des vorhandenen großen wissenschaftlichen Po- tenzials der Wissenschaftsregion Braunschweig-Hannover durch eine mit einem Masterplan unterlegte, an wissenschaftlicher Qualität und (außer)wissenschaftlicher Relevanz orientierte Wissenschaftsallianz angeregt hat, sind die Universitäten im „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ vom 18. Juli 2008 haben die Hochschulen und die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen Hochschulen Rahmen der mit dem Ziel der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befindenMWK gemäß § 1 Abs. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebracht. Die Herausforderungen der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen 3 des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten Niedersächsischen Hochschulge- setzes geschlossenen Zielvereinbarungen für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen 2014-2018 überein gekom- men, gemeinsam einen Masterplan zur Förderung vorhandener und Entwicklung zu erwartender wissenschaftlicher Exzellenz sowie wissenschaftlicher wie gesellschaftli- cher Relevanz im Rahmen wissenschaftlicher Kooperation zu entwickeln. Der mit externer Begleitung und unter Beteiligung des MWK entwickelte Masterplan der Universitäten identifiziert gemeinsame strategische Entwicklungsziele, die notwendige Planungssicherheitinsbe- sondere unter Bündelung komplementärer wissenschaftlicher Stärken im nationalen wie internationalen Wettbewerb Erfolg versprechend sind. Im Ge- genzug Die Kooperation in den Forschungslinien soll die Universitäten bei der Bildung und Akzentuierung von Profi- len unterstützen. Die Kooperation wird dabei auch weitere Partner aus der Wissen- schaftsregion Braunschweig-Hannover einbeziehen, wie die Medizinische Hochschu- le Hannover (MHH), die die Forschungslinien in ihrer nationalen wie internationalen Sichtbarkeit maßgeblich stärken und ergänzen. Getragen von der Überzeugung, dass das gemeinsame Engagement der beiden Universitäten und ihrer Kooperationspartner in den Forschungslinien, insbesondere ihrer kooperierenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, neue Potenziale der Exzellenz zum Nutzen von Forschung und Lehre sowie gesellschaftlich relevante Fragestellungen erschließt, verpflichten sich die HochschulenUniversitäten mit dieser Vereinba- rung zur besonderen Kooperation in Forschung, an Lehre und Studium, Aus- und Wei- terbildung und Beschäftigung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie bei der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirkenGewinnung international herausragend qualifizierter Wissenschaftlerinnen und Wis- senschaftler gemäß den nachstehenden Vereinbarungen. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit Das MWK unterstützt die Universitäten nachhaltig bei der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser ZielerreichungUmsetzung.

Appears in 1 contract

Samples: Kooperationsvereinbarung

Präambel. IDie Gruppe SPD/CDU will im „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ vom 18Kreistag Hildesheim zukünftig neue politische Akzente setzen. Juli 2008 haben Bei der Realisierung der Ziele wird die Hochschulen Konsolidierung des Haushaltes, die Gestaltung des demographischen Wandels und die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schriebenZusammenarbeit mit den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Hildesheim von besonderer Bedeutung sein. - Transparenz - Der Kreistag soll ergänzend zum Haushaltsplan eine Übersicht oder Angaben erhalten: - über die Aufgaben nach § 6 Abs. 1 (Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis) und § 5 Abs. 1 bis 4 (freiwillige Aufgaben und Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis), den dazu jeweils anfallenden Kosten und den Stellen, die die jeweiligen Aufgaben ganz oder teilweise erfüllen - über die freiwilligen Leistungen: unterteilt nach freiwilligen Leistungen bei den Pflichtaufgaben und den eigenen Aufgaben. - (Die Gemeinden sollen gebeten werden, dem Landkreis eine entsprechende Übersicht zur Verfügung zu stellen.) - Minderung der Ausgaben - Die Kreisverwaltung soll beauftragt werden, dem Kreistag ein Konzept zur Aufgabenkritik vorzulegen, um bei einem ausreichenden Bestand an freiwilligen Leistungen realistische Möglichkeiten zur Minderung der Ausgaben erkennen zu können. Ziel soll es sein, einen ausgeglichen Haushalt zu erreichen, die Kassenkredite abzubauen und ebenfalls die Gemeinden zu entlasten. - Interkommunale Zusammenarbeit - Die interkommunale Zusammenarbeit der Gemeinden soll mit Unterstützung des Landkreises ausgebaut werden. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen Hochschulen mit dem Ziel der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befinden. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebracht. Die Herausforderungen der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt esLand soll gebeten werden, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen interkommunale Zusammenarbeit mehr als bisher zu unterstützen und zu fördern. - Das Land soll um Rücknahme des 2005 erfolgten Eingriffs in den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser ZielerreichungFinanzausgleich gebeten werden.

Appears in 1 contract

Samples: Kooperationsvereinbarung

Präambel. Im Der Zugang zu den vorhandenen Geoinformationen in den öffentlichen Verwaltungen soll aufgrund des innerhalb und außerhalb Deutschlands stetig wachsenden Bedarfs zukunftsorientiert ausgerichtet werden. Insbesondere bei den Themen demographische Entwicklung, Klimawandel, Umweltschutz und Energiewende soll durch den Aufbau und Betrieb einer Geodateninfrastruktur die Effizienz und Effektivität verwaltungsinterner Entscheidungsprozesse gesteigert werden. Geodateninfrastrukturen sollen neue Wertschöpfungspotentiale für die Wirtschaft erschließen und eine bessere Information der Gesellschaft ermöglichen. Die Entwicklungen von nationalen und europäischen Geodateninfrastrukturen sind zugleich wesentlicher Bestandteil der E-Government-Initiativen von Bund, Ländern und Kommunen. Die Chefs des Bundeskanzleramts und der Xxxxxx- und Senatskanzleien der Länder haben den Innovationsbündnis Hochschule 2013Arbeitskreis der Staatssekretäre für eGovernment in Bund und Ländernvom 18am 28. Juli 2008 haben die Hochschulen und die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen Hochschulen November 2003 mit dem Ziel gemeinsamen Aufbau der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE®) beauftragt. Seit dem Inkrafttreten des Staatsvertrages zur Ausführung von Art. 91 c GG (IT-Staatsvertrag) am 1. April 2010 erfolgt die weitere Umsetzung der Wettbewerbsfähigkeit befindenGDI-DE® im Verantwortungsbereich des IT-Planungsrates. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebrachtvon Bund und Ländern gemeinsam mit den Kommunen aufgebaute und betriebene GDI-DE® ermöglicht es Nutzern von Geodaten, mittels webbasierter Technologie systemübergreifend auf Fachdaten zuzugreifen sowie Geodaten mit standardisierten Interaktionen zu selektieren, auszuwerten und abzurufen. Mit Wirkung vom 15. Mai 2007 ist die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) in Kraft getreten (ABl. L 108/1 vom 25. April 2007), die von Bund und Ländern in nationales Recht umgesetzt wurde. Die Herausforderungen künftige europäische Geodateninfrastruktur stützt sich dabei auf die von den Mitgliedstaaten eingerichteten und betriebenen Geodateninfrastrukturen. Für die Umsetzung der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie Richtlinie 2007/2/EG in Form der HochschulenGDI-DE® sind die nachhaltigen und verbindlichen Regelungen und Mechanismen dieser Verwaltungsvereinbarung notwendig. Der Ihrem Entwicklungsfortschritt gemäß erfordert der Aufbau und Betrieb der GDI-DE® nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt estechnische Komponenten, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen von den Vereinbarungspartnern gemeinsam betrieben und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser Zielerreichunggenutzt werden.

Appears in 1 contract

Samples: Vereinbarung Zum Gemeinsamen Aufbau Und Betrieb Der Geodateninfrastruktur Deutschland

Präambel. Im „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ vom 18Künstlerische Kreativität ist ein unabdingbarer Bestandteil der gesellschaftlichen Ent- wicklung und ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen des 21. Juli 2008 haben die Hochschulen und die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen Hochschulen mit dem Ziel der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befindenJahrhunderts. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebrachtsechs bayerischen Kunsthochschulen nehmen eine zentrale Rolle für die Ausbildung des kreativen Nachwuchses in Bayern ein. Die Herausforderungen Um die internationale Konkurrenzfähigkeit der Kunsthochschulen zu sichern, aber auch um die besonderen Anforderungen der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen, haben das Bayerische Xxxxxx- ministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und die staatlichen Kunsthochschulen in Bayern das Innovationsbündnis Hochschule 2018 unterzeich- net. Das Innovationsbündnis gewährt den Kunsthochschulen die notwendige finan- zielle Planungssicherheit und dient zugleich als Rahmen für die vorliegende Zielver- einbarung zwischen der Hochschule für Musik Würzburg und dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Zur Schärfung der Profilbildung der Hochschule und zur Entlastung der Lehre stellt das Staatsminis- terium den Kunsthochschulen befristet für die Laufzeit dieser Zielvereinbarung je- weils eine W 2 – Stelle zur Verfügung. Zur finanziellen Unterfütterung der in den Ziel- vereinbarungen formulierten Ziele erhalten die Kunsthochschulen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jeweils pro Jahr 20.000 Euro. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige PlanungssicherheitMittel werden jährlich zugewiesen. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen Hinzu kommen Mittel für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat Hochschulausbau mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser ZielerreichungBlick auf steigende Studierendenzahlen.

Appears in 1 contract

Samples: Zielvereinbarung

Präambel. Im Innovationsbündnis Hochschule 2013“ 2008 vom 1811. Juli 2008 Mai 2005 haben die Hochschulen und die Bayerische Staatsregierung ihre Leistungen und gemeinsamen Ziele einver- nehmlich vereinbart. Die Staatsregierung ist dabei in Vorleistung getreten, indem sie den Hochschulen insbesondere Planungssicherheit bis Ende 2008 und die Belas- sung der Hochschuleinnahmen zu 100 % zugesichert hat. Ferner erhalten die Hoch- schulen in den Jahren 2005 und 2006 insgesamt 160 Mio. € an Baumitteln aus dem „Investitionsprogramm Zukunft Bayern“. In den Innovationsfonds werden für die Fachhochschulen Mittel in Höhe von 0.000.000 € im Jahr 2006 und insgesamt 30 Stellen unterschiedlicher Wertigkeit bis zum Jahr 2008 eingestellt. Als nichtmonetäre Leistung erhalten die Hochschulen im neuen Hochschulrecht weitere Autonomie und Eigenverantwortung, und es kann die Gewährung weiterer Haushaltsflexibilisierung bis hin zur Einführung von Globalhaushalten eingeräumt werden. Grundlage der Zielvereinbarungen ist das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich Optimierungskonzept für die bayerischen Hochschulen 2008. Seine Umsetzung ist die Basis, auf der Zielvereinbarungen grün- den und zusätzliche Profil bildende Akzente festgelegt werden. Dementsprechend werden in den Zielvereinbarungen mit dem Ziel der Strukturanpassungeinzelnen Hochschule hochschulspezifi- sche Maßnahmen vereinbart. Sie konkretisieren das Innovationsbündnis und legen die maßgeblichen Parameter fest, Effizienzsteigerung die eine quantitative und/oder qualitative Kontrolle der Zielerreichung ermöglichen. Die notwendigen Maßnahmen, um die Ziele zu errei- chen, gestalten die Hochschulen eigenverantwortlich. Mit den Zielvereinbarungen sollen Strukturentwicklung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befinden. Erfolgskontrolle transpa- rent werden: Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebrachtnach außen für ihre strukturelle Ausrichtung Planungssicherheit. Die Herausforderungen Inhalte der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, Zielvereinbarung wirken aber auch auf die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser Zielerreichunghoch- schulinterne Steuerung.

Appears in 1 contract

Samples: Zielvereinbarung

Präambel. Im Zum 01.01.2020 ist die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft getreten, welche zu einer umfassenden Änderung des Leistungsrechts der Eingliederungshilfe führte. Nach dem sog. Prinzip der Innovationsbündnis Hochschule 2013Trennung der Leistungvom 18sind die Landschaftsverbände als Xxxxxx der Eingliederungshilfe nunmehr nur noch zuständig für die Bewilligung und Finanzierung der Fachleistung der Eingliederungshilfe. Juli 2008 Die Kosten der Wohnraumüberlassung und des Lebensunterhaltes werden zwischen den Vertragsparteien vereinbart, bei Bedürftigkeit ist hierfür Sozialhilfe durch die Bewohnerin/ den Bewohner zu beantragen. Die Systemumstellung setzte die Anpassung bestehender Vertragsgrundlagen voraus. Zu den Grundsätzen einer neuen Leistungs-und Vergütungssystematik bezogen auf die Leistungen der Eingliederungshilfe haben die Hochschulen Xxxxxx der Eingliederungshilfe und die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schriebenVereinigungen der Leistungserbringer in NRW unter Mitwirkung der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung einen Landesrahmenvertrag gem. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil § 131 SGB IX geschlossen. In Anlage U dieses Landesrahmenvertrages ist zur Umstellung auf diese neue Leistungs- und Triebfeder Vergütungssystematik eine Umstellungsphase vereinbart worden, welche bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sein soll. Bis zur erfolgten Umstellung gilt bezogen auf die Erbringung und Vergütung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe die bis zum 31.12.2019 vereinbarte Systematik mit Pauschalen für Betreuungsleistungen gemäß den Leistungstypen und ggf. Hilfebedarfsgruppen fort. Daher werden Teile des grundlegenden ReformprozessesVertrages, in dem sich insbesondere die bayerischen Hochschulen mit dem Ziel der StrukturanpassungAnlage 2, Effizienzsteigerung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befinden. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebracht. Die Herausforderungen der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin nach erfolgter Umstellung angepasst werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Der im Haus- halt des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient der Unterstützung dieser Zielerreichungmüssen.

Appears in 1 contract

Samples: Vertrag Für Besondere Wohnformen in Der Eingliederungshilfe

Präambel. Im „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ vom 18. Juli 2008 haben die Hochschulen Die Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen und die Bayerische Staatsregierung das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ fortge- schrieben. Das „Innovationsbündnis Hochschule 2008“ hat sich bewährt als wesentli- cher Bestandteil bedarfsgerechten Angebots an Ta- gesbetreuung unter Berücksichtigung der Vorgaben der §§ 22 ff des Achten Buches Sozi- algesetzbuch (SGB VIII) ist ein gemeinsames Anliegen des Landes Berlin, der LIGA und Triebfeder des grundlegenden Reformprozesses, in dem sich die bayerischen Hochschulen mit dem Ziel der Strukturanpassung, Effizienzsteigerung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit befinden. Die Hochschulen haben diesen Re- formprozess aktiv vorangebracht. Die Herausforderungen der kommenden Jahre erfor- dern weitere Anstrengungen des Staates wie der Hochschulen. Der nationale und inter- nationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt zu. Ferner gilt es, die prog- nostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Lehre und Forschung zu bewältigen. Die Hochschulen benötigen und erhalten für die Jahre 2009 bis 2013 weiterhin verläss- liche finanzielle Rahmenbedingungen und die notwendige Planungssicherheit. Im Ge- genzug verpflichten sich die Hochschulen, an der Realisierung zentraler hochschulpoli- tischer Ziele mitzuwirken. Insofern bildet das Innovationsbündnis den Rahmen für den Abschluss neuer Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Freistaat mit einer Laufzeit der Jahre 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spe- zifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbartDaKS. Der im Haus- halt des Staatsministeriums Land Berlin erreichte Grad der bedarfsgerechten Versorgung von Schulkindern soll durch eine Zusammenführung mit den schulischen Angeboten erhalten und konzeptionell weiterentwickelt werden. Ab dem Schuljahr / Betreuungsjahr 2005 / 2006 soll die Zuständigkeit für Wissenschaftdie Sicherstel- lung der bedarfsgerechten Ganztagsbetreuung in die schulische Verantwortung überführt werden. Auch für diese Form der Aufgabenwahrnehmung wird eine enge partnerschaftliche Zu- sammenarbeit mit den bisherigen Trägern der freien Jugendhilfe angestrebt. Durch ihre Einbeziehung in die Angebotstruktur der Schulen gilt es, Forschung ihre Erfahrungen für die Qualität der Ganztagsbetreuung nutzbar zu machen. Daher sollen künftig in den Bezirken offene Ganztagsschulen in enger Kooperation mit freien Trägern aufgebaut werden. Freie Xxxxxx haben aber auch die Möglichkeit, ihr Hort- angebot in ein ausschließlich vorschulisches Angebot umzustrukturieren. Im gemeinsamen Interesse von Planungssicherheit und Kunst ausgebrachte In- novationsfonds dient zur Absicherung der Unterstützung dieser Zielerreichung.bestehenden Betreuungsangebote für Grundschulkinder in freier Trägerschaft erklären das Land Berlin, die LIGA und der DaKS folgende Regelungen als erste Grundlage der gemeinsamen Zu- sammenarbeit:

Appears in 1 contract

Samples: Hortverlagerungsübergangsvereinbarung