Rückkauf Musterklauseln

Rückkauf. Ein Rückkauf ist eine vollständige oder teilwei- se vorzeitige Vertragskündigung. Wenn Sie Ihren Versicherungsvertrag vollständig oder teilweise kündigen, zahlen wir Ihnen entweder das Fondsguthaben (vollständiger Rückkauf) oder einen Teil des Fondsguthabens (Teilrück- kauf) aus.
Rückkauf. Alle zum Stichtag 31.03.2018 im Lagerbestand befindlichen Hilfsmittel, die auf Versor- gungspauschalen umgestellt werden, werden der BKK vom Leistungserbringer in Höhe von 25 % der Versorgungspauschale abgekauft und gehen in den Bestand des Leis- tungserbringers. Ab dem 01.04.2018 werden alle Hilfsmittel, die auf Versorgungspau- schalen umgestellt und die vom Versicherten zurückgeholt werden, der BKK vom Leis- tungserbringer abgekauft und gehen ebenfalls in den Bestand des Leistungserbringers. Nach Absprache werden Lagerauflösungen durchgeführt. Die Preisvereinbarung gilt für alle ab 01.04.2018 ausgestellten vertragsärztlichen Ver- ordnungen. Die Anlage 1c kann gemäß § 18 Absatz 2 gekündigt werden. Abrechnungs- Positions- nummer Bezeichnung Hilfsmit- telkenn- zeichen Bruttopreis MWSt. e = 7% v = 19% Geneh- migungs- pflicht 17.99.01.1800 Mehrkammergerät – 3 Luftkammern Kauf, Wiedereinsatz, Zu- 00 02 Euro Euro v v Ja Ja behör 12 KV – 18% v Ja Mehrkammergerät – 12 00 Euro v Ja 17.99.01.1xxx Luftkammern Kauf, Wiedereinsatz, Zu- 02 Euro v Ja behör 12 KV – 18% v Ja Die Leistung für die Kompressionstherapie erfolgt durch Kauf des Hilfsmittels. Der Kaufpreis umfasst die nachstehenden Dienst- und Serviceleistungen. Dazu gehören insbesondere:
Rückkauf. Ungeachtet der Regelungen zur Rückzahlung der Schuldverschreibungen oder der vorzeitigen Rückzahlung ist die Emittentin berechtigt, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde jederzeit und zu jedem Kurs die Schuldverschreibungen im Markt oder anderweitig, ganz oder teilweise zu kaufen und diese nach ihrer Xxxx zu halten, zu tilgen oder wieder zu verkaufen.
Rückkauf. Die Emittentin und/oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen ist berechtigt, jederzeit Teilschuldverschreibungen im Markt oder auf andere Weise zu erwerben. Die zurückerworbenen Teilschuldverschreibungen können gehalten, entwertet oder wieder verkauft werden. Die Emittentin ist berechtigt, die noch ausstehenden Schuldverschreibungen insgesamt, nicht jedoch teilweise, jederzeit mit einer Frist von mindestens 30 und höchstens 60 Tagen durch Bekanntmachung gemäß Ziffer 10 zu kündigen und an dem in der Bekanntmachung festgelegten Tag vorzeitig zum Nennbetrag zuzüglich bis zum Tag der Rückzahlung (ausschließlich) auf den Nennbetrag aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen, falls der Gesamtnennbetrag der ausstehenden Schuldverschreibungen (einschließlich etwaiger gemäß Ziffer 1.4 ausgegebener und mit den Teilschuldverschreibungen verbundener Schuldverschreibungen) zu irgendeinem Zeitpunkt unter 25% des Gesamtnennbetrags der ursprünglich begebenen Schuldverschreibungen (einschließlich etwaiger gemäß Ziffer 1.4 ausgegebener und mit den Teilschuldverschreibungen verbundener Schuldverschreibungen) fällt. Die Kündigungserklärung ist unwiderruflich und muss den Tag der vorzeitigen Rückzahlung angeben. Der Tag der vorzeitigen Rückzahlung muss ein Geschäftstag sein.
Rückkauf. Die Emittentin und jedes ihrer Tochterunternehmen sind berechtigt, Schuldverschreibungen im Markt oder anderweitig (zB durch Privatkauf) zu jedem beliebigen Preis zurückzukaufen. Die von der Emittentin erworbenen Schuldverschreibungen können nach Xxxx der Emittentin von ihr gehalten, weiterverkauft oder eingezogen und entwertet werden.
Rückkauf. Alle zum Stichtag 31.03.2018 im Lagerbestand befindlichen Hilfsmittel, die auf Versor- gungspauschalen umgestellt werden, werden der BKK vom Leistungserbringer in Höhe von 25 % der Versorgungspauschale abgekauft und gehen in den Bestand des Leis- tungserbringers. Ab dem 01.04.2018 werden alle Hilfsmittel, die auf Versorgungspau- schalen umgestellt und die vom Versicherten zurückgeholt werden, der BKK vom Leis- tungserbringer abgekauft und gehen ebenfalls in den Bestand des Leistungserbringers. Nach Absprache werden Lagerauflösungen durchgeführt. Die Preisvereinbarung gilt für alle ab 01.04.2018 ausgestellten vertragsärztlichen Ver- ordnungen Die Anlage 1f kann gemäß § 18 Absatz 2 gekündigt werden.
Rückkauf. Die Emittentin und/oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen ist berechtigt, jederzeit Obligationen zu erwerben. Die zurück erworbenen Obligationen können gehalten, entwertet oder weiterverkauft werden. Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, der Emittentin jederzeit Obligationen in beliebiger Anzahl zu beliebigem Preis zum Kauf anzubieten. Die Emittentin ist jedoch nicht verpflichtet, die so angebotenen Obligationen vom betreffenden Anleihegläubiger zu erwerben. Jeder Rückkauf muss in Übereinstimmung mit den anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen erfolgen. Obligationen, welche durch die Emittentin gehalten werden, berechtigen nicht zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger und gelten für den Zweck der Berechnung des Quorums an der Gläubigerversammlung als nicht ausstehend.
Rückkauf. Rückkauf ist der versicherungstechnische Begriff für eine vorzeitige Vertragsauflösung. X Xxxx Der Sitz von Swiss Life befindet sich in Zürich. Swiss Life AG Xxxxxxx-Xxxxxx-Xxxx 00 0000 Xxxxxx U Überschuss Überschüsse sind nicht garantierte Leistungen, welche wir Ihrem Versicherungsvertrag in Form von Über- schussanteilen jährlich zuweisen. Überschüsse kön- nen entstehen, wenn das Kapitalergebnis, das Risiko- oder das Kostenergebnis eines Geschäftsjahres bes- ser ausfällt als der Berechnung der Prämie zugrunde gelegt wurde.
Rückkauf. Die Emittentin und/oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen ist berechtigt, jederzeit Teilschuldverschreibungen im Markt oder auf andere Weise zu erwerben. Die zurückerworbenen Teilschuldverschreibungen können gehalten, entwertet oder wieder verkauft werden. Die Emittentin ist berechtigt, die noch ausstehenden Schuldverschreibungen insgesamt, nicht jedoch teilweise, jederzeit mit einer Frist von mindestens 30 und höchstens 60 Tagen durch Bekanntmachung gemäß Ziffer 10 zu kündigen und an dem in der Bekanntmachung festgelegten Tag vorzeitig zum Nennbetrag zuzüglich bis zum Tag der Rückzahlung (ausschließlich) auf den Nennbetrag aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen. Die Kündigungserklärung ist unwiderruflich und muss den Tag der vorzeitigen Rückzahlung angeben. Der Tag der vorzeitigen Rückzahlung muss ein Geschäftstag sein.
Rückkauf. 8.1. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, Xxxxxx seinen Goldbestand ganz oder teilweise, unabhängig vom gewählten Auszahlplan, zum Rückkauf anzubieten. Eine Rückkauforder ist schriftlich auf dem entsprechenden Formular zu erteilen.