Rechnungsstellung und Zahlung. Rechnungen werden gemäß den im Bestellformular angegebenen Zahlungsbedingungen ausgestellt. Sofern sich der Kunde für die Zahlung per Kredit- oder Debitkarte entscheidet, durch die Bereitstellung einer gültigen Kredit- oder Debitkarte, autorisiert er ausdrücklich, dass diese Zahlungsmittel mit allen Gebühren und Kosten für Dienste und Equipment, belastet werden, einschließlich wiederkehrender Zahlungen, die auf monatlicher oder jährlicher Basis abgerechnet werden. Darüber hinaus wird die vom Kunden bereitgestellte Kreditkarte für alle im laufenden Monat zusätzlich gekauften Dienste und Produkte oder, falls der Kunde die Nutzungs- oder Schwellenwerte überschritten hat, für alle zusätzlichen Gebühren verwendet. Sofern im entsprechenden Bestellformular nicht anders angegeben, werden wiederkehrende Gebühren im Voraus in der im Bestellformular angegebenen Häufigkeit in Rechnung gestellt. Nutzungsabhängige und einmalige Gebühren werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Sofern zum Zeitpunkt des Kaufs oder auf der Rechnung des Kunden nicht anders angegeben, ist die Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum in voller Höhe ohne Abzug oder Verrechnung fällig. Das Zahlungsdatum wird auf der Kundenrechnung angegeben. Der Begriff „Zahlung“ bezieht sich auf die tatsächliche Bereitstellung von Mitteln. Jede nicht fristgerechte Zahlung unterliegt einer Verzugsgebühr, die mit dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich 9 Prozentpunkte pro Jahr („Verzugsgebühr“), berechnet wird. Jede verspätete Zahlung führt außerdem unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche zu einer Pauschalentschädigung in Höhe von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB. In keinem Fall darf die Zahlung aufgrund interner Beschaffungsvorgänge des Kunden verzögert werden. Bei Zahlung innerhalb einer kürzeren Frist als der oben genannten wird von RingCentral kein Rabatt gewährt. Durch die Annahme von verspäteten oder teilweisen Zahlungen durch RingCentral (unabhängig davon, wie diese gekennzeichnet oder bezeichnet sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf „vollständig bezahlt“, „gemäß Absprache“ oder Ähnliches)) verzichtet oder beschränkt RingCentral in keiner Weise das Recht, fällige Beträge einzuziehen.
Appears in 3 contracts
Samples: Rahmenvertrag Für Dienste, Rahmenvertrag Für Dienste, Rahmenvertrag Für Dienste
Rechnungsstellung und Zahlung. Rechnungen werden gemäß den im Bestellformular angegebenen Zahlungsbedingungen ausgestellt1. Sofern sich schriftlich nicht anders vereinbart, hat die vollständige Begleichung der Kunde für Rechnung(en) von Akarton innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.
2. Akarton ist berechtigt, den vereinbarten Preis an die tatsächlich gelieferte Anzahl der Produkte anzupassen.
3. Akarton ist berechtigt, vom Auftraggeber eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung des vereinbarten Preises zu verlangen. Die Zahlung per Kredit- oder Debitkarte entscheidetdieser Kaution muss innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist erfolgen. Solange die beantragte Anzahlung nicht geleistet wurde, durch die Bereitstellung einer gültigen Kredit- oder Debitkarte, autorisiert er ausdrücklich, dass diese Zahlungsmittel mit allen Gebühren und Kosten für Dienste und Equipment, belastet werden, einschließlich wiederkehrender Zahlungenist Akarton nicht verpflichtet, die Vereinbarung (weiter) zu erfüllen.
4. Es ist dem Auftraggeber nicht erlaubt, Zahlungsverpflichtungen gegenüber Akarton auszusetzen oder Akarton gegenüber fällige Beträge mit einem Betrag zu begleichen, den der Auftraggeber von Akarton noch zu fordern hat.
5. Die Zahlung erfolgt in Euro, auf monatlicher oder jährlicher Basis abgerechnet werdeneine von Akarton angegebene Art und ohne Rabatt.
6. Die von Akarton verwendeten Zahlungsziele sind Deadlines. Bei Überschreitung der Deadlines gerät der Auftraggeber direkt und ohne weitere Anmahnung in Zahlungsverzug. Akarton ist dann berechtigt, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen. Darüber hinaus wird die vom Kunden bereitgestellte Kreditkarte für alle im laufenden Monat zusätzlich gekauften Dienste und Produkte oderist Akarton berechtigt, falls der Kunde die Nutzungs- ohne weitere Mahnung oder Schwellenwerte überschritten hatInverzugsetzung, für alle zusätzlichen Gebühren verwendet. Sofern im entsprechenden Bestellformular nicht anders angegebenden Zeitraum, werden wiederkehrende Gebühren im Voraus in dem der im Bestellformular angegebenen Häufigkeit Auftraggeber in Rechnung gestellt. Nutzungsabhängige und einmalige Gebühren werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Sofern zum Zeitpunkt des Kaufs oder auf der Rechnung des Kunden nicht anders angegebenVerzug ist, ist die Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum in voller Höhe ohne Abzug oder Verrechnung fällig. Das Zahlungsdatum wird auf der Kundenrechnung angegeben. Der Begriff „Zahlung“ bezieht sich auf die tatsächliche Bereitstellung von Mitteln. Jede nicht fristgerechte Zahlung unterliegt einer Verzugsgebühr, die mit dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich 9 Prozentpunkte pro Jahr („Verzugsgebühr“), berechnet wird. Jede verspätete Zahlung führt außerdem unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche zu einer Pauschalentschädigung Zinsen in Höhe von 40 EUR gemäß § 288 Abs1,5% pro Monat oder Teil des Monats auf den fälligen Betrag zu berechnen und zu erheben.
7. 5 BGBDer Anspruch von Akarton auf Zahlung durch den Auftraggeber ist sofort fällig, sobald: a) die Zahlungsfrist überschritten wurde; b) Der Auftraggeber für insolvent erklärt oder eine Antrag dazu eingereicht oder die Aussetzung der Zahlung beantragt wurde; c) Der Auftraggeber ist aufgelöst oder liquidiert.
8. In keinem Fall darf Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die Zahlung Akarton macht aufgrund interner Beschaffungsvorgänge des Kunden verzögert werden. Bei Zahlung innerhalb einer kürzeren Frist als der oben genannten wird Nichterfüllung durch den Auftraggeber von RingCentral kein Rabatt gewährt. Durch die Annahme von verspäteten oder teilweisen Zahlungen durch RingCentral (unabhängig davonseinen Verpflichtungen, wie diese gekennzeichnet oder bezeichnet sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf „vollständig bezahlt“, „gemäß Absprache“ oder Ähnliches)) verzichtet oder beschränkt RingCentral in keiner Weise das Recht, fällige Beträge einzuziehenträgt der Auftraggeber.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechnungsstellung und Zahlung. 7.1 Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung des Verkäufers mittels Gutschriftsanzeige per EDI. Der Verkäufer muss dem Käufer keine zusätzlichen Rechnungen werden gemäß zusenden, da die Zahlung auf Basis des Wareneingangs und des Liefervertrags erfolgt. Bei Importlieferungen hat der Verkäufer eine Handelsrechnung in englischer Sprache und in zweifacher Ausführung den Warenbegleitpapieren für Zollzwecke beizufügen. Die Handelsrechnung muss die geforderten Angaben enthalten.
7.2 Haben die Parteien vereinbart, dass die Bezahlung des Verkäufers nicht mittels Gutschriftanzeige erfolgt, so hat der Verkäufer eine Handelsrechnung zu übermitteln. Die Originalrechnung ist an die Abteilung für kreditorische Abrechnung des Käufers oder (falls in der Bestellung benannt) an seine Zahlungsadresse zu senden. Die Rechnungen müssen der nationalen Gesetzgebung, insbesondere hinsichtlich der steuerrechtlichen Anforderungen entsprechen. Auf Verlangen des Käufers sind alle Rechnungen elektronisch zu übermitteln (e- Invoicing). Die Rechnungen müssen insbesondere folgende Angaben enthalten:
7.3 Jede Änderung des (a) Zahlungsempfängers, (b) Rechnungsstellers oder (c) Bestellempfängers bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Käufers. Jede Änderung im Bestellformular angegebenen Zahlungsbedingungen ausgestellt. Sofern sich der Kunde für die Zahlung per Kredit- Waren- oder Debitkarte entscheidet, durch die Bereitstellung einer gültigen Kredit- oder Debitkarte, autorisiert er ausdrücklich, dass diese Zahlungsmittel mit allen Gebühren und Kosten für Dienste und Equipment, belastet werden, einschließlich wiederkehrender Zahlungen, die auf monatlicher oder jährlicher Basis abgerechnet werden. Darüber hinaus wird die Rechnungsweg vom Kunden bereitgestellte Kreditkarte für alle im laufenden Monat zusätzlich gekauften Dienste und Produkte oder, falls der Kunde die Nutzungs- oder Schwellenwerte überschritten hat, für alle zusätzlichen Gebühren verwendet. Sofern im entsprechenden Bestellformular nicht anders angegeben, werden wiederkehrende Gebühren Warenursprung bis zum Käufer muss dem Käufer im Voraus in schriftlich angezeigt werden. Kosten, die dem Käufer aus der im Bestellformular angegebenen Häufigkeit in Nichtbeachtung der Anforderungen entstehen, sind vom Verkäufer zu tragen.
7.4 Für den Fall der Abrechnung mittels Gutschriftanzeige erfolgt die Bezahlung vertragsgemäß gelieferter Waren bzw. vertragsgemäß erbrachter Leistungen nach Wareneingang bzw. Abnahme oder Leistungsbestätigung innerhalb von 30 Tagen netto Kasse. Für den Fall, dass die Abrechnung nicht mittels Gutschriftanzeige erfolgt, erfolgt die Bezahlung vertragsgemäß gelieferter Waren bzw. vertragsgemäß erbrachter Leistungen nach Zugang einer prüffähigen und den Anforderungen entsprechenden Rechnung gestelltinnerhalb von 30 Tagen netto Kasse.
7.5 Die Zahlung erfolgt nach Xxxx des Käufers durch Überweisung oder Scheck. Nutzungsabhängige und einmalige Gebühren werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Sofern zum Zeitpunkt des Kaufs oder auf Bei nicht vertragsgemäßer Lieferung ist der Rechnung des Kunden nicht anders angegebenKäufer berechtigt, ist die Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum in voller Höhe ohne Abzug oder Verrechnung fällig. Das Zahlungsdatum wird auf der Kundenrechnung angegebenwertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Der Begriff „Zahlung“ bezieht sich Verkäufer ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers nicht berechtigt, seine Forderungen gegen den Käufer abzutreten. Die Bezahlung von Waren durch den Käufer bedeutet nicht, dass die Waren als ordnungsgemäß anerkannt bzw. abgenommen gelten.
7.6 Der Käufer ist berechtigt, seine Forderungen sowohl gegen Forderungen des Verkäufers als auch gegen Forderungen, die der Verkäufer auf mit ihm verbundene Unternehmen übertragen hat, aufzurechnen. Zusätzlich ist der Käufer berechtigt, seine Forderungen gegen Forderungen des Lieferanten, die tatsächliche Bereitstellung von Mitteln. Jede nicht fristgerechte Zahlung unterliegt einer Verzugsgebühr, dieser gegen die mit dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Basiszinssatz Käufer verbundene Unternehmen der Deutschen Bundesbank zuzüglich 9 Prozentpunkte pro Jahr („Verzugsgebühr“), berechnet wird. Jede verspätete Zahlung führt außerdem unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche zu einer Pauschalentschädigung in Höhe von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB. In keinem Fall darf die Zahlung aufgrund interner Beschaffungsvorgänge des Kunden verzögert werden. Bei Zahlung innerhalb einer kürzeren Frist als der oben genannten wird von RingCentral kein Rabatt gewährt. Durch die Annahme von verspäteten oder teilweisen Zahlungen durch RingCentral (unabhängig davon, wie diese gekennzeichnet oder bezeichnet sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf „vollständig bezahlt“, „gemäß Absprache“ oder Ähnliches)) verzichtet oder beschränkt RingCentral in keiner Weise das Recht, fällige Beträge einzuziehenGRUPPE CARBOJECT hat.
Appears in 1 contract
Samples: Einkaufsbedingungen
Rechnungsstellung und Zahlung. Rechnungen werden gemäß den im Bestellformular angegebenen Zahlungsbedingungen ausgestellt. Sofern sich der Kunde für die Zahlung per Kredit- oder Debitkarte entscheidet, durch die Bereitstellung einer gültigen Kredit- oder Debitkarte, autorisiert er ausdrücklich, dass diese Zahlungsmittel mit allen Gebühren und Kosten für Dienste und Equipment, belastet werden, einschließlich wiederkehrender Zahlungen, die auf monatlicher oder jährlicher Basis abgerechnet werden. Darüber hinaus wird die vom Kunden bereitgestellte Kreditkarte für alle im laufenden Monat zusätzlich gekauften Dienste und Produkte oder, falls der Kunde die Nutzungs- oder Schwellenwerte überschritten hat, für alle zusätzlichen Gebühren verwendet. Sofern im entsprechenden Bestellformular nicht anders angegeben, werden wiederkehrende Gebühren im Voraus in der im Bestellformular angegebenen Häufigkeit in Rechnung gestellt. Nutzungsabhängige und einmalige Gebühren werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Sofern zum Zeitpunkt des Kaufs oder auf der Rechnung des Kunden nicht anders angegeben, ist die Zahlung Unsere Montagerechnungen sind zahlbar innerhalb von dreißig (30) acht Tagen nach Erhalt der Rechnung, netto ohne Abzug. Unser Montagepersonal hat keine Inkassovollmacht. Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von acht Tagen ab Eingang unserer mit dem Rechnungsdatum in voller Höhe ohne Abzug oder Verrechnung fällig. Das Zahlungsdatum wird auf der Kundenrechnung angegeben. Der Begriff „Zahlung“ bezieht sich Hinweis auf die tatsächliche Bereitstellung rechtliche Folge sei- nes Schweigens verbundene Aufforderung nachkommt, Einwendungen gegen die Rechnung zu erheben. Zahlt der Besteller bei Fälligkeit nicht, so sind wir berechtigt, vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe der von Mitteln. Jede nicht fristgerechte Zahlung unterliegt einer Verzugsgebühruns selbst zu zahlenden Kreditkosten, die mit dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Basiszinssatz mindestens aber von 4% über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich 9 Prozentpunkte pro Jahr („Verzugsgebühr“)MwSt. zu berech- nen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Die Aufrechnung gegen unsere Forderung ist bei Vollkaufleuten ausgeschlossen. Andere Auftraggeber können gegen unsere Forderungen nur mit von uns nicht bestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen. Der Auftragge- ber hat insoweit ein Zurückbehaltungsrecht, berechnet wirdals dieses auf demselben Ver- tragsverhältnis beruht, auf dem wir unsere Forderung gegen ihn herleiten. Jede verspätete Zahlung führt außerdem unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche VII Gewährleistung und Abnahme Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme unserer Leistungen durch eine vom Auftraggeber unterzeichnete Abnahmebescheinigung. Verweigert der Auftrag- geber die Unterzeichnung der Abnahmebescheinigung, so gilt die Abnahme als er- folgt, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen ab Eingang unserer mit dem Hinweis auf die rechtliche Folge seines Schweigens verbundene Aufforderung nachkommt, Einwendungen gegen unser Abnahmeverlangen zu einer Pauschalentschädigung erheben. Die Abnahme ist auch dann erfolgt, wenn der Auftraggeber die Anlage in Höhe von 40 EUR gemäß § 288 Absei- genen Betrieb übernimmt. 5 BGBFür die Gewährleistungsfrist gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In keinem Fall darf die Zahlung aufgrund interner Beschaffungsvorgänge des Kunden verzögert werdenVIII Mängelrüge Erkennbare Mängel muss der Auftraggeber binnen 8 Tage uns schriftlich anzeigen. Bei Zahlung innerhalb einer kürzeren Frist begründeter Mängelrüge sind wir nur verpflichtet, nach unserer Xxxx nachzu- bessern oder Ersatz zu liefern. Beim Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist, Rück- gängigmachung des Vertrages verlangen. Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Anfechtung wegen Irrtums und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit unsererseits keine vorsätzliche oder grobfahrläs- sige Vertragsverletzung vorliegt. Für fehlerhafte Arbeiten von beigestelltem Personal haften wir nicht, wenn wir nachweisen, dass wir weder fehlerhafte Anweisungen gegeben, noch die Aufsichts- pflicht verletzt haben. Wir haften ebenfalls nicht für Güte und Eignung der vom Auftraggeber zur Verfü- gung gestellten Gegenstände und Materialien. Bestehen hinsichtlich ihrer Güte und Eignung Bedenken, so werden wir dies dem Auftraggeber unverzüglich mittei- len. Wird den Bedenken nicht Rechnung getragen, so behalten wir uns vor, in schwerwiegenden Fällen, die betreffenden Arbeiten abzulehnen. IX Gefahrtragung Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der beigestellten Gegenstände und Materialien trägt der Auftraggeber; die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung unserer Leistungen geht mit der Abnahme gemäß VII, auf den Auftraggeber über. Wird durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, der Beginn der Leistungen um mehr als 14 Tage verzögert oder um mehr als 14 Tage unterbrochen, so geht die Gefahr für die bereits erbrachten Leistungen bzw. Lieferungen für die Dauer der oben genannten wird Verzögerung bzw. Unterbrechung auf den Auftraggeber über. Schä- den, die durch höhere Gewalt (z.B. Blitzschaden und Hochwasser) während unserer Leistung entstehen, trägt der Auftraggeber. X Mitwirkungspflicht des Bestellers Der Besteller hat auf seine Kosten alles seinerseits erforderliche zu tun, da- mit die Montagearbeiten rechtzeitig begonnen und ohne Störung durchgeführt wer- den können. Insbesondere hat er dafür zu sorgen, dass sich die für den Be- ginn und die Durchführung erforderlichen Teile rechtzeitig an der Montagestelle befinden, sofern ihm deren Beistellung obliegt. Ferner muss sich die unmittel- bare Baustellenzufahrt in brauchbarem und die Baustelle in montagebereitem Zustand befinden. Bei Montagearbeiten in geschlossenen Räumen muss das Bau- werk in einem Zustand sein, der eine einwandfreie Montage zu normalen Ar- beitsbedingungen ermöglicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Montagearbeiten die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Starkstrom- , Gas-, Wasser- oder ähnlichen Leitungen zu machen. Der Auftraggeber stellt auf seine Kosten rechtzeitig nach Abstimmung über den Umfang und den Zeitpunkt des Bedarfs, Hilfskräfte wie Handlanger wenn nötig auch Maurer, Zimmerleute, Schlosser, Kranführer und sonstige Facharbeiter mit dem von RingCentral kein Rabatt gewährtdiesen benötigten Werkzeug oder Maschinen in der erforderlichen Zahl. Durch Der AG übernimmt auf seine Kosten alle Erd-, Beton-, Bau-, Stemm -, Gerüst-, und Fertiganstricharbeiten einschließlich der dazu benötigten Baustoffe, die Annahme zur Montage und lnbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände und Bedarfs- stoffe wie Rüsthölzer, Keile, Unterlagen, Zement, Putz- und Dichtungsmittel, Schmiermittel, Brennstoffe usw.; ferner Hebezeuge und andere Vorrichtungen, soweit vorhanden. Der AG stellt Energie und Wasser einschließIich der erforderlichen Anschlüsse bis zur Verwendungsstelle, Heizung und allgemeine Beleuchtung, bei der Montage- stelle für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparaturen, Materialien, Werk- zeuge usw. genügend große geeignete, trockene und verschließbare Räume und für das Montagepersonal angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume ein- schließlich den Umständen angemessene sanitäre Anlagen auf seine Kosten zur Verfügung. Im Übrigen hat der Auftraggeber zum Schutz unseres Montageperso- nals und unserer Materialien auf der Baustelle alle Maßnahmen zu treffen, die zu- mutbar sind. Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, die infolge besonderer Umstände auf der Montagestelle erforderlich und für uns nicht branchenüblich sind, werden vom AG kostenlos beigestellt. Wir behalten uns Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der vom Auftragge- ber zu übernehmenden Arbeiten und Leistungen vor. Solche Einwendungen werden unverzüglich mitgeteilt. Sollte in der Nähe der Montagestelle ein angemessenes Quartier nicht möglich sein, berechnen wir die entstehenden Mehrkosten. XI Unfallverhütungsvorschriften Für uns sind die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, sowie der Bundesmontagetarifvertrag in seiner neuesten Fassung für die Eisen-, Metall- und Elektroindustrie bindend. Der Auftraggeber hat unserem Montageleiter die zusätzlich zu beachtenden Unfallverhütungsvorschriften bekannt zu geben, und die öffentlich-rechtlichen oder vertraglich auferlegten Maßnahmen zur Verhütung von verspäteten oder teilweisen Unfällen zu tref- fen. Der Auftraggeber hat die hierfür verantwortliche Person uns bekannt zu geben. Die gültigen VDE-Vorschriften, insbesondere VDE 0100, sind einzuhalten. XII Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für Zahlungen durch RingCentral (unabhängig davon, wie diese gekennzeichnet oder bezeichnet ist der Sitz unserer Firma in 67125 Dannstadt- Schauernheim. Gerichtsstand sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf „vollständig bezahlt“, „gemäß Absprache“ oder Ähnliches)) verzichtet oder beschränkt RingCentral in keiner Weise das Recht, fällige Beträge einzuziehen.die für den Firmensitz der SPA GmbH zuständigen Zivilgerichte. Gültig ab 01. Januar 2021
Appears in 1 contract
Samples: Montagebedingungen
Rechnungsstellung und Zahlung. 5.1 Sämtliche vom Lieferanten an Mileway gestelltenchickten Rechnungen werden gemäß den müssen die Anforderungen erfüllen, die im Bestellformular angegebenen Zahlungsbedingungen ausgestelltVertrag festgelegt sind oder vernünftigerweise von Mileway verlangt werden; dazu gehört auch die Angabe der Auftragsnummer.
5.2 Sofern die Parteien keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen haben, wird der Lieferant nur die tatsächlich erbrachten Werk-, Dienstleistungen und/oder die tatsächlich gelieferten Waren in Rechnung stellen. Sofern sich der Kunde Die vorstehenden Regelungen gelten auch für die Zahlung per Kredit- oder Debitkarte entscheidet, durch die Bereitstellung einer gültigen Kredit- oder Debitkarte, autorisiert er ausdrücklichden Fall, dass diese Zahlungsmittel mit allen Gebühren und Kosten für Dienste und Equipment, belastet werden, einschließlich wiederkehrender Zahlungen, die auf monatlicher oder jährlicher Basis abgerechnet werden. Darüber hinaus wird Parteien Zahlungsbedingungen vereinbart haben.
5.3 Sofern die vom Kunden bereitgestellte Kreditkarte für alle im laufenden Monat zusätzlich gekauften Dienste und Produkte oder, falls der Kunde die Nutzungs- oder Schwellenwerte überschritten hat, für alle zusätzlichen Gebühren verwendet. Sofern im entsprechenden Bestellformular nicht anders angegeben, werden wiederkehrende Gebühren im Voraus in der im Bestellformular angegebenen Häufigkeit in Rechnung gestellt. Nutzungsabhängige und einmalige Gebühren werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Sofern zum Zeitpunkt des Kaufs oder auf der Rechnung des Kunden nicht anders angegebenParteien keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen haben, ist die Zahlung der vereinbarte Preis innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum in voller Höhe ohne Abzug Kalendertagen ab vollständiger Lieferung und Leistung (einschließlich einer ggfs. vereinbarten Abnahme) sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig.
5.4 Soweit Mileway für Arbeitsentgelte oder Verrechnung fällig. Das Zahlungsdatum wird auf der Kundenrechnung angegeben. Der Begriff „Zahlung“ bezieht sich auf die tatsächliche Bereitstellung von Mitteln. Jede nicht fristgerechte Zahlung unterliegt einer Verzugsgebührhierauf entfallende Sozialversicherungsbeiträge oder für vom Leistungserbringer geschuldete Umsatzsteuern, die jeweils in Verbindung mit den ausgeübten Tätigkeiten fällig werden, haftet, ist Mileway berechtigt, diese Beträge von der in Rechnung gestellten Summe einzubehalten und sie unmittelbar im Namen des Lieferanten an den relevanten Sozialversicherungsträger oder die relevante Steuerbehörde zu zahlen. Hierdurch wird Xxxxxxx gegenüber dem Lieferanten von der Zahlungspflicht frei. Soweit Mileway für Arbeitsentgelte oder hierauf entfallende Sozialversicherungsbeiträge oder Umsatzsteuern und Einkommenssteuern haften würde, hat der Lieferant auf Anforderung von Xxxxxxx die Abführung der geschuldeten Beträge nachzuweisen. Mileway ist berechtigt, eine angemessene Frist hierfür zu diesem Zeitpunkt aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich 9 Prozentpunkte pro Jahr („Verzugsgebühr“), berechnet wirdsetzen.
5.5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen Mileway in gesetzlichem Umfang zu. Jede verspätete Zahlung führt außerdem unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche zu einer Pauschalentschädigung in Höhe von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB. In keinem Fall darf die Zahlung aufgrund interner Beschaffungsvorgänge des Kunden verzögert werden. Bei Zahlung innerhalb einer kürzeren Frist als der oben genannten wird von RingCentral kein Rabatt gewährt. Durch die Annahme von verspäteten oder teilweisen Zahlungen durch RingCentral (unabhängig davon, wie diese gekennzeichnet oder bezeichnet sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf „vollständig bezahlt“, „gemäß Absprache“ oder Ähnliches)) verzichtet oder beschränkt RingCentral in keiner Weise das RechtMileway ist insbesondere berechtigt, fällige Beträge einzuziehenZahlungen zurückzuhalten, solange Xxxxxxx noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Lieferungen und/oder Leistungen gegen den Lieferanten zustehen.
5.6 Der Lieferant hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.
5.7 Die Begleichung einer Rechnung stellt keine Annahme der betreffenden Ware(n) und/oder Werk-, Dienstleistung(en) dar.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Rechnungsstellung und Zahlung. Rechnungen werden gemäß den im Bestellformular angegebenen Zahlungsbedingungen ausgestellt6.1 Die Vergütung ist, sofern nicht Voraus- oder Abschlagszahlungen vereinbart sind, bei Serien- bzw. Sofern sich der Kunde Pool-Werkzeugen erst fällig, wenn das Bauteil Note 1 hat und bei Serienwerkzeugen zusätzlich auch die freigegebene Werkzeugdokumentation in WIN inkl. Besitzbestätigung vollständig und ordnungsgemäß dem Besteller vorliegt. Wurde mit dem Lieferanten zudem ein Serienfertigungsnachweis vereinbart, so stellt diese ebenfalls eine Fälligkeitsvoraussetzung für die Zahlung per Kredit- Vergütung dar. Bei Anderen Werkzeugen ist die Vergütung erst fällig, wenn die Leistung entsprechend der Bestellung erbracht und abgenommen wurde.
6.2 Die Rechnungen sind eindeutig als Schluss-, Teil- oder Debitkarte entscheidetAnzahlungsrechnung zu betiteln und unter Angabe der Porsche Lieferantennummer, durch Bestellnummer, Inventarnummern, Bauteilnummern und Name des Ansprechpartners beim Besteller prüffähig einzureichen und müssen den geltenden allgemeinen Rechnungsanforderungen nach §§ 14, 14a UStG bzw. den jeweiligen einschlägigen landesspezifischen Rechnungspflichtangaben entsprechen. Weiterhin sind in der Rechnung die Bereitstellung einer gültigen Kredit- oder Debitkartezum Ort der Leistungserbringung passende Steuernummer/USt.-ID des Lieferanten, autorisiert er ausdrücklichder künftige Werkzeugstandort sowie der voraussichtliche Leistungszeitpunkt anzugeben.
6.3 Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Bestellung. Soweit eine Anzahlung des Bestellers vereinbart ist, kann der Besteller verlangen, dass diese Zahlungsmittel mit allen Gebühren und Kosten die Leistung der Anzahlung Zug-um-Zug gegen Stellung einer für Dienste und Equipmentden Besteller kostenfreien, belastet werdenunbefristeten, einschließlich wiederkehrender Zahlungenunwiderruflichen, selbstschuldnerischen Anzahlungsbürgschaft eines Kreditinstituts oder einer Versicherung, die auf monatlicher innerhalb der EU oder jährlicher Basis abgerechnet werdendes EWR zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist, in Höhe der Anzahlungssumme inkl. Darüber hinaus Umsatzsteuer als Sicherheit für die zu leistende Anzahlung erfolgt. Die Anzahlungsbürgschaft wird die vom Kunden bereitgestellte Kreditkarte für alle im laufenden Monat zusätzlich gekauften Dienste und Produkte oder, falls der Kunde die Nutzungs- oder Schwellenwerte überschritten hat, für alle zusätzlichen Gebühren verwendet. Sofern im entsprechenden Bestellformular nicht anders angegeben, werden wiederkehrende Gebühren im Voraus dem Lieferanten Zug-um-Zug in der im Bestellformular angegebenen Häufigkeit in Rechnung gestellt. Nutzungsabhängige und einmalige Gebühren werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Sofern zum Zeitpunkt des Kaufs oder auf der Rechnung des Kunden nicht anders angegeben, ist die Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum in voller Höhe ohne Abzug oder Verrechnung fällig. Das Zahlungsdatum wird auf der Kundenrechnung angegeben. Der Begriff „Zahlung“ bezieht sich auf die tatsächliche Bereitstellung von Mitteln. Jede nicht fristgerechte Zahlung unterliegt einer Verzugsgebühr, die mit dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich 9 Prozentpunkte pro Jahr („Verzugsgebühr“), berechnet wird. Jede verspätete Zahlung führt außerdem unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche zu einer Pauschalentschädigung in Höhe von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB. In keinem Fall darf die Zahlung aufgrund interner Beschaffungsvorgänge des Kunden verzögert werden. Bei Zahlung innerhalb einer kürzeren Frist als der oben genannten wird von RingCentral kein Rabatt gewährt. Durch die Annahme von verspäteten oder teilweisen Zahlungen durch RingCentral (unabhängig davonzurückgegeben, wie diese gekennzeichnet der Besteller Eigentum an dem Spezialbetriebsmittel oder bezeichnet sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf „vollständig bezahlt“, „gemäß Absprache“ Teilen davon erwirbt oder Ähnliches)) verzichtet oder beschränkt RingCentral in keiner Weise das Recht, fällige Beträge einzuziehensonst durch Leistung des Lieferanten einen Wertzuwachs erlangt.
Appears in 1 contract
Rechnungsstellung und Zahlung. 10.1 Rechnungen werden gemäß sind entsprechend den im Bestellformular angegebenen vertraglich festgelegten Zahlungsbedingungen ausgestellt. Sofern sich der Kunde für die Zahlung per Kredit- auszugleichen oder Debitkarte entscheidet, durch die Bereitstellung bei Fehlen einer gültigen Kredit- oder Debitkarte, autorisiert er ausdrücklich, dass diese Zahlungsmittel mit allen Gebühren und Kosten für Dienste und Equipment, belastet werden, einschließlich wiederkehrender Zahlungen, die auf monatlicher oder jährlicher Basis abgerechnet werden. Darüber hinaus wird die vom Kunden bereitgestellte Kreditkarte für alle im laufenden Monat zusätzlich gekauften Dienste und Produkte oder, falls der Kunde die Nutzungs- oder Schwellenwerte überschritten hat, für alle zusätzlichen Gebühren verwendet. Sofern im entsprechenden Bestellformular nicht anders angegeben, werden wiederkehrende Gebühren im Voraus in der im Bestellformular angegebenen Häufigkeit in Rechnung gestellt. Nutzungsabhängige und einmalige Gebühren werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Sofern zum Zeitpunkt des Kaufs oder auf der Rechnung des Kunden nicht anders angegeben, ist die Zahlung Bestimmung innerhalb von dreißig sechzig (3060) Tagen nach Erhalt einer gültigen Rechnung.
10.2 Die Zahlung steht unter der Bedingung der Lieferung der Leistungen und der ordnungsgemäßen Rechnungsstellung einschließlich der Zurverfügungstellung der weiteren erforderlichen Dokumente. Soweit Rechnungen und/oder die weiteren Dokumente der Korrektur bedürfen, errechnet sich die Zahlungsfrist von dem Rechnungsdatum in voller Höhe ohne Abzug Tag des Erhalts der korrigierten Rechnung und/oder Verrechnung fällig. Das Zahlungsdatum wird auf der Kundenrechnung angegeben. Der Begriff „Zahlung“ bezieht sich auf die tatsächliche Bereitstellung von Mitteln. Jede nicht fristgerechte Zahlung unterliegt einer Verzugsgebührkorrigierten Dokumente an.
10.3 Venator darf alle Zahlungen oder einen angemessenen Teil davon zurückhalten, die bis alle Mängel der Leistungen behoben wurden.
10.4 Zahlungen seitens Venators stellen kein Anerkenntnis der Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen dar und bedeuten keinen Rechteverzicht.
10.5 Venator ist berechtigt, mit sämtlichen Forderungen Xxxxxxxx oder seinen Vertretern gegen den Lieferanten, egal aus welchem Rechtsgrund diese entstanden sind, gegen alle dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich 9 Prozentpunkte pro Jahr Lieferanten nach dem Vertrag oder einem anderen Vertrag mit Xxxxxxx oder einem Vertreter zustehenden Beträge, aufzurechnen („Verzugsgebührnetting“).
10.6 Gerät Venator mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, berechnet wirdhat Venator Zinsen ab dem Fälligkeitszeitpunkt zu zahlen oder, soweit das anwendbare Recht dies erlaubt, von dem Tag an, an dem Venator eine Mahnung erhält bis zu dem Zeitpunkt der Zahlung. Jede verspätete Zahlung führt außerdem unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche zu einer Pauschalentschädigung in Höhe von 40 EUR gemäß § 288 AbsZinsen werden wie folgt berechnet:
i. Wenn eine zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschrift entweder einen bestimmten Zinssatz oder einen Mindestzinssatz vorschreibt, gilt der jeweils niedrigste Zinssatz; und
ii. 5 BGB. In keinem Fall darf die Zahlung aufgrund interner Beschaffungsvorgänge des Kunden verzögert werden. Bei Zahlung innerhalb einer kürzeren Frist als wenn das anwendbare Recht keine solch zwingenden Vorschriften enthält, zahlt Xxxxxxx den niedrigeren der oben genannten wird von RingCentral kein Rabatt gewährt. Durch die Annahme von verspäteten folgenden Zinssätze: entweder den europäischen Dreimonats-Interbankenzinssatz („3 months Euribor“) ab dem Tag der Mahnung, oder teilweisen Zahlungen durch RingCentral (unabhängig davon, wie diese gekennzeichnet oder bezeichnet sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf „vollständig bezahlt“, „gemäß Absprache“ oder Ähnliches)) verzichtet oder beschränkt RingCentral in keiner Weise das Recht, fällige Beträge einzuziehenden am Tag der Mahnung geltenden gesetzlichen Zinssatz ab jenem Tage.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Rechnungsstellung und Zahlung. 11.1 Die Rechnungsstellung richtet sich nach den in dem Vertrag/ in der Bestellung vereinbarten Rechnungsstellungsbedingungen. Der Auftragnehmer stellt die Rechnung für 100 % des Xxxxx der gelieferten Betriebsmittel aus und übermittelt sie an ŠA, und zwar an die Adresse ŠKODA AUTO a.s., Abteilung FRK – Kontokorrent-Buchungsstelle, tř. Xxxxxxx Xxxxxxxx 000, 000 00 Xxxxx Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx, unverzüglich nachdem die Produktion der Teile für die Serienproduktion des jeweiligen Modells aufgenommen wurde.
11.2 Voraussetzung für die Fälligkeit des Vertragspreises ist, dass nachfolgende Unterlagen vollständig und ordnungsgemäβ ausgefüllt vorliegen:
(1) Rücksendung der vorbehaltlos unterzeichneten Bestellung, eventuell eines schriftlichen Nachtrages zur Bestellung, sofern die Bestellung und deren eventuelle Nachträge nicht mittels der KBP xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx abgeschlossen wurden,
(2) die zur Rechnungsstellung aktuelle Betriebsmittelspezifikation inkl. Spezifikation des Standortes des Werkzeuges zum Zeitpunkt der der ersten Lieferung der Teile in die Serienproduktion. Der Lieferant ist verpflichtet der Gesellschaft SKODA den durch das Ausstellen der fehlerhaften Rechnung und weiterer für die Rechnungsstellung der in diesem Punkt spezifizierten Unterlagen entstandenen Schaden zu ersetzen.
11.3 Die Bezahlung von Rechnungen werden gemäß richtet sich nach den in der Bestellung vereinbarten Zahlungsbedingungen. Voraussetzung der Rechnungsbezahlung nach den in der Bestellung vereinbarten Zahlungsbedingungen ist die Genehmigung gesamter Rechnungsunterlagen durch die zuständige Abteilung Beschaffung der Gesellschaft ŠKODA und Erhalt des ordnungsgemäß und komplett ausgefüllten Bemusterungsberichtes mit Note 1.
11.4 Der Lieferant ist verpflichtet die Werkzeuge in einem Staat zu platzieren, in dem der Gesellschaft ŠKODA keine Steuerpflichten entstehen. Der Werkzeugpreis wurde ohne MWSt. vereinbart und kann nicht um eine irreversible ausländische MWSt. oder eine andere ähnliche Steuer erhöht werden. Sofern die Gesellschaft ŠKODA keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Abzug dieser Steuer zur Geltung bringen kann, gilt, dass die eventuell entstandene irreversible Auslandsmehrwertsteuer oder andere ähnliche Steuer in den Preis der bestellten Werkzeuge einbezogen wird. Sollte der Gesellschaft ŠKODA im Bestellformular angegebenen Zahlungsbedingungen ausgestellt. Sofern Zusammenhang mit der Werkzeuglieferung jedwede nachträgliche Steuerpflicht entstehen, verpflichtet sich der Kunde Lieferant der Gesellschaft ŠKODA eine Vertragsstrafe in der Höhe von 20.000 EUR zu bezahlen. Die Vergütung dieser Vertragsstrafe hat keinen Einfluss auf die Geltendmachung des Schadenersatzes in der die Vertragsstrafe überschreitenden Höhe. Der Lieferant verpflichtet sich der Gesellschaft ŠKODA insbesondere Ausgaben für die Zahlung per Kredit- oder Debitkarte entscheidetErfüllung der Steuerpflicht zu ersetzen, durch die Bereitstellung einer gültigen Kredit- oder Debitkartevon der Gesellschaft ŠKODA bezahlt wurden, autorisiert er ausdrücklich, dass diese Zahlungsmittel mit allen Gebühren und Kosten für Dienste und Equipmentdie Registrierung zur Steuer, belastet werdenKosten für die Führung der obligatorischen Steueragenda, einschließlich wiederkehrender Zahlungenauferlegte Steuersanktionen, die auf monatlicher oder jährlicher Basis abgerechnet werden. Darüber hinaus wird die vom Kunden bereitgestellte Kreditkarte für alle im laufenden Monat zusätzlich gekauften Dienste und Produkte oder, falls der Kunde die Nutzungs- oder Schwellenwerte überschritten hat, für alle zusätzlichen Gebühren verwendet. Sofern im entsprechenden Bestellformular nicht anders angegeben, werden wiederkehrende Gebühren im Voraus in der im Bestellformular angegebenen Häufigkeit in Rechnung gestellt. Nutzungsabhängige und einmalige Gebühren werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Sofern zum Zeitpunkt des Kaufs oder auf der Rechnung des Kunden nicht anders angegeben, ist die Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum in voller Höhe ohne Abzug oder Verrechnung fällig. Das Zahlungsdatum wird auf der Kundenrechnung angegeben. Der Begriff „Zahlung“ bezieht sich auf die tatsächliche Bereitstellung von Mitteln. Jede nicht fristgerechte Zahlung unterliegt einer Verzugsgebühr, die mit dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich 9 Prozentpunkte pro Jahr („Verzugsgebühr“), berechnet wird. Jede verspätete Zahlung führt außerdem unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche zu einer Pauschalentschädigung in Höhe von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB. In keinem Fall darf die Zahlung aufgrund interner Beschaffungsvorgänge des Kunden verzögert werden. Bei Zahlung innerhalb einer kürzeren Frist als der oben genannten wird von RingCentral kein Rabatt gewährt. Durch die Annahme von verspäteten oder teilweisen Zahlungen durch RingCentral (unabhängig davon, wie diese gekennzeichnet oder bezeichnet sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf „vollständig bezahlt“, „gemäß Absprache“ oder Ähnliches)) verzichtet oder beschränkt RingCentral in keiner Weise das Recht, fällige Beträge einzuziehen.u. ä.
Appears in 1 contract
Samples: Spezialwerkzeuge
Rechnungsstellung und Zahlung. Rechnungen werden gemäß 8.1 Die Zahlungsbedingungen und -modalitäten sind in der Auftragsbestätigung angegeben.
8.2 Bei Zahlungen per Banküberweisung ist ausschließlich das tatsächliche Datum der Gutschrift des Betrages auf dem Bankkonto des Verkäufers unter Verwendung der in der Rechnung angegebenen Bankverbindung maßgeblich.
8.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs und/oder einer Unregelmäßigkeit seitens des Kunden hat der Verkäufer das Recht, auf den im Bestellformular angegebenen Zahlungsbedingungen ausgestelltnoch fälligen Betrag Verzugszinsen in dem gesetzlich vorgesehenen Umfang zu erheben. Sofern sich Bei ausbleibender, unregelmäßiger oder verspäteter Zahlung wird jeder Betrag, den der Kunde für dem Verkäufer in irgendeiner Eigenschaft schuldet, ebenfalls sofort fällig.
8.4 Jede fehlende oder verspätete Zahlung des vereinbarten Preises, auch teilweise, gibt dem Verkäufer das Recht, die Ausführung laufender, bereits bestätigter Aufträge und neuer Bestellungen bis zur vollständigen Zahlung per Kredit- der geschuldeten Beträge auszusetzen oder Debitkarte entscheidet, durch die Bereitstellung einer gültigen Kredit- oder Debitkarte, autorisiert er ausdrücklich, dass diese Zahlungsmittel den Vertrag mit allen Gebühren und Kosten für Dienste und EquipmentRechtsfolgen zu kündigen; dies gilt auch, belastet werden, einschließlich wiederkehrender Zahlungenwenn der Vertrag eine
8.5 Der Verkäufer hat in jedem Fall das Recht, die auf monatlicher Ausführung des Vertrags auszusetzen oder jährlicher Basis abgerechnet werden. Darüber hinaus wird ihn zu kündigen, wenn die vom Finanz- und/oder Eigenkapitalverhältnisse des Kunden bereitgestellte Kreditkarte für alle im laufenden Monat zusätzlich gekauften Dienste und Produkte oderdie entsprechende Zahlung gefährden könnten, falls oder wenn der Kunde die Nutzungs- oder Schwellenwerte überschritten hatvom Verkäufer bereits gelieferten Produkte, für alle zusätzlichen Gebühren verwendet. Sofern auch im entsprechenden Bestellformular Rahmen früherer Lieferungen, nicht anders angegeben, werden wiederkehrende Gebühren ipünktlich und genau bezahlt hat. Im Voraus letzteren Fall wird der Verkäufer in der im Bestellformular angegebenen Häufigkeit in Rechnung gestellt. Nutzungsabhängige und einmalige Gebühren werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Sofern zum Zeitpunkt des Kaufs oder auf der Rechnung des Kunden nicht anders angegeben, ist die Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum in voller Höhe ohne Abzug oder Verrechnung fällig. Das Zahlungsdatum wird auf der Kundenrechnung angegeben. Der Begriff „Zahlung“ bezieht sich auf die tatsächliche Bereitstellung von Mitteln. Jede nicht fristgerechte Zahlung unterliegt einer Verzugsgebühr, die mit dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich 9 Prozentpunkte pro Jahr („Verzugsgebühr“), berechnet wird. Jede verspätete Zahlung führt außerdem unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche zu einer Pauschalentschädigung in Höhe von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB. Regel noch eine letzte Frist setzen.
8.6 In keinem Fall darf die Zahlung aufgrund interner Beschaffungsvorgänge des geben Mängel und/oder Verformungen der Produkte, auch wenn sie vom Verkäufer anerkannt wurden, oder Lieferverzögerungen oder eine fehlende oder verspätete Abholung durch den Kunden verzögert werden. Bei Zahlung innerhalb einer kürzeren Frist als der oben genannten wird von RingCentral kein Rabatt gewährt. Durch die Annahme von verspäteten oder teilweisen Zahlungen durch RingCentral (unabhängig davon, wie diese gekennzeichnet oder bezeichnet sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf „vollständig bezahlt“, „gemäß Absprache“ oder Ähnliches)) verzichtet oder beschränkt RingCentral in keiner Weise diesem das Recht, fällige Beträge einzuziehendie dem Verkäufer aufgrund des Vertrags oder anderer vertraglicher Beziehungen geschuldeten Zahlungen auszusetzen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Rechnungsstellung und Zahlung. Rechnungen 12.1 Storengy wird dem Speicherkunden den Speicherpreis bis zum 10. Tag des jeweils laufenden Gaswirtschaftsmonats in Rechnung stellen. Die Rechnung wird per Post zugesandt.
12.2 Betriebskosten gemäß Artikel 10.2 (Speicherpreise) werden gemäß dem Speicherkunden bis zum 15. Kalendertag des auf den im Bestellformular angegebenen Zahlungsbedingungen ausgestellt. Sofern sich der Kunde für die Zahlung per Kredit- oder Debitkarte entscheidetjeweiligen Gaswirtschaftsmonat, durch die Bereitstellung einer gültigen Kredit- oder Debitkartein dem das Speicherprodukt bereitgestellt wurde, autorisiert er ausdrücklich, dass diese Zahlungsmittel mit allen Gebühren und Kosten für Dienste und Equipment, belastet werden, einschließlich wiederkehrender Zahlungen, die auf monatlicher oder jährlicher Basis abgerechnet werden. Darüber hinaus wird die vom Kunden bereitgestellte Kreditkarte für alle im laufenden Monat zusätzlich gekauften Dienste und Produkte oder, falls der Kunde die Nutzungs- oder Schwellenwerte überschritten hat, für alle zusätzlichen Gebühren verwendet. Sofern im entsprechenden Bestellformular nicht anders angegeben, werden wiederkehrende Gebühren im Voraus in der im Bestellformular angegebenen Häufigkeit folgenden Kalendermonats in Rechnung gestellt. Nutzungsabhängige und einmalige Dabei gilt Folgendes:
12.2.1 Falls die aktuellen Daten nicht rechtzeitig verfügbar sind, kann Storengy dem Speicherkunden eine vorläufige Monatsabrechnung zukommen lassen, worin die Betriebskosten von Storengy anhand der besten für Storengy verfügbaren Daten geschätzt werden.
12.2.2 Wenn eine Abrechnung auf vorläufigen Daten basiert, wird Storengy dem Speicherkunden unverzüglich nach Verfügbarkeit der Daten eine Korrekturrechnung zukommen lassen. Der Korrekturbetrag, zuzüglich Zinsen in Übereinstimmung mit den aktuell anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, ist von der entsprechenden Partei innerhalb von zehn Kalendertagen nach Erhalt der Korrekturrechnung zu zahlen.
12.3 Alle Rechnungsbeträge werden kaufmännisch auf zwei Dezimalstellen auf- oder abgerundet.
12.4 Die Gebühren für eine operative Zusammenlegung gemäß Artikel 15 (Kombination von Einspeicher-/Entnahmekennlinien) oder ein in Teil V – Sekundärvermarktung beschriebenes Speicherprodukt werden monatlich nachträglich fällig, nachdem der Speicherkunde eine entsprechende Rechnung erhalten hat.
12.5 Die in Rechnung gestelltgestellten Beträge, einschließlich der geltenden MwSt., sind vom Speicherkunden spätestens zehn Kalendertage nach Erhalt der Rechnung per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Die Zahlung gilt als erbracht, sobald der entsprechende Betrag auf dem Bankkonto von Storengy eingegangen ist.
12.6 Wenn der Speicherkunde in Zahlungsverzug gerät, hat Storengy das Recht – ungeachtet jeglicher weiteren Ansprüche – Zinsen für jeden Kalendertag des Verzuges zu verlangen. Die Zinsen werden mit einer jährlichen Rate von 9 Prozentpunkten zuzüglich des Basiszinssatzes gemäß § 247 BGB berechnet. Sollte der veröffentlichte Basiszinssatz einen negativen Wert haben, werden die Zinsen anhand einer jährlichen Rate von 9 Prozentpunkten (ohne Berücksichtigung des negativen Basiszinssatzes) berechnet. Sofern zum Zeitpunkt des Kaufs oder auf die Abweichung zwischen den gemäß Satz 2 dieses Artikels 12.6 und den gemäß Satz 3 dieses Artikels 12.6 berechneten Zinsen mehr als 1 Prozentpunkt beträgt, wird der Zinssatz gemäß Satz 1 zuzüglich 1 Prozentpunktes angewendet. 13 / 32 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE SPEICHERUNG VON GAS vom 24.06.2016
12.7 Der Speicherkunde hat jegliche Einwände hinsichtlich der Richtigkeit der Rechnung des Kunden unverzüglich schriftlich und spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung geltend zu machen. Einwände in Bezug auf Messergebnisse oder Fehler, die durch den Speicherkunden trotz sorgfältiger Prüfung nicht anders angegebenerkannt werden konnten, ist können auch nach diesem Zeitraum vorgebracht werden, müssen aber nachdem der Speicherkunde Kenntnis über den Grund dieser Einwände erlangt hat, unverzüglich geltend gemacht werden. Dasselbe gilt, wenn Storengy Kenntnis über die Unrichtigkeit der Rechnung oder der Messergebnisse erlangen sollte.
12.8 Außer im Falle von offensichtlichen Fehlern berechtigt eine Beanstandung der Rechnung den Speicherkunden nicht dazu, die Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum in voller Höhe ohne Abzug zu verschieben, zu kürzen oder Verrechnung fälligzu verweigern. Das Zahlungsdatum wird auf der Kundenrechnung angegeben. Der Begriff „Zahlung“ bezieht sich auf die tatsächliche Bereitstellung von Mitteln. Jede nicht fristgerechte Zahlung unterliegt einer VerzugsgebührNur eine Gegenforderung, die durch ein rechtskräftiges Urteil anerkannt wurde oder der durch Storengy nicht widersprochen wird, kann mit einer aus dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich 9 Prozentpunkte pro Jahr („Verzugsgebühr“), berechnet wird. Jede verspätete Zahlung führt außerdem unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche zu einer Pauschalentschädigung in Höhe Speichervertrag hervorgehenden Forderung von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB. In keinem Fall darf die Zahlung aufgrund interner Beschaffungsvorgänge des Kunden verzögert Storengy aufgerechnet werden. Bei Zahlung innerhalb einer kürzeren Frist als Wenn eine Beanstandung des Speicherkunden gerechtfertigt ist, hat der oben genannten wird von RingCentral kein Rabatt gewährtSpeicherkunde lediglich das Recht auf eine Rückerstattung mit Zinsen in Übereinstimmung mit aktuell anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen garantiert. Durch die Annahme von verspäteten oder teilweisen Zahlungen durch RingCentral (unabhängig davon, wie diese gekennzeichnet oder bezeichnet sind (einschließlich, aber Weitere Ansprüche kann er nicht beschränkt auf „vollständig bezahlt“, „gemäß Absprache“ oder Ähnliches)) verzichtet oder beschränkt RingCentral in keiner Weise das Recht, fällige Beträge einzuziehengeltend machen.
Appears in 1 contract
Samples: Gas Storage Agreement
Rechnungsstellung und Zahlung. Rechnungen werden gemäß 20.1 Die Rechnungsstellung an die Vertragspartner erfolgt in regelmässigen von der Elektra festgelegten Zeitabständen. Die Elektra kann zwischen den im Bestellformular angegebenen Zahlungsbedingungen ausgestelltZählerablesungen Teilrechnungen in der Höhe des voraussichtlichen Bezugs stellen.
20.2 Sämtliche Steuern, Abgaben sowie Belastungen (z.B. Systemdienst leistungen, Kostenwälzungen aus vorgelagerten Netzebenen, Konzes sionsentschädigungen) aus Richtlinien von Branchenverbänden oder der schweizerischen Höchstspannungsnetzbetreiberin gehen zulasten des Vertragspartners. Sofern sich Das Gleiche gilt für Kosten aus gesetzlichen Förderungs massnahmen für erneuerbare Energien.
20.3 Bei Zahlungsverzug oder wenn berechtigte Zweifel an der Kunde für Zahlungsfähig keit oder Zahlungswilligkeit des Vertragspartners bestehen bzw. diese offenkundig oder erfahrungsgemäss bekannt sind, kann die Zahlung per Kredit- Elektra an gemessene Vorauszahlung oder Debitkarte entscheidetSicherstellung verlangen, durch Prepayment Zähler einbauen oder die Bereitstellung einer gültigen Kredit- oder Debitkarte, autorisiert er ausdrücklichStromzufuhr unterbrechen. PrepaymentZähler können von der Elektra so eingestellt werden, dass diese Zahlungsmittel mit allen Gebühren ein angemessener Teil des aufgeladenen Betrags zur Tilgung der bestehenden Forderungen aus Energielieferungen, Netznutzung und Abgaben der Elektra übrig bleibt.
20.4 Die Kosten für Dienste den Ein und EquipmentAusbau des PrepaymentZählers sowie für zusätzliche Aufwendungen in diesem Zusammenhang gehen zulasten des Vertragspartners.
20.5 Die Rechnungen sind vom Vertragspartner innert 30 Tagen ab Rechnungs datum ohne jeglichen Abzug mit dem zugestellten Einzahlungsschein oder mit Bank oder Postauftrag zu begleichen, sofern nicht vereinbart ist, dass die Rechnungsbeträge direkt der Bank oder Postcheckrechnung des Ver tragspartners belastet werden. Die Bezahlung der Rechnungen in Raten ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Elektra zulässig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden dem Vertragspartner die durch den Zahlungsverzug verursachten zusätzlichen Aufwendungen (Mahnbearbeitungskosten, einschließlich wiederkehrender ZahlungenPor to, die auf monatlicher oder jährlicher Basis abgerechnet werden. Darüber hinaus wird die vom Kunden bereitgestellte Kreditkarte für alle im laufenden Monat zusätzlich gekauften Dienste Inkasso, Verzugszins, Ein und Produkte oderAusschaltungen, falls der Kunde die Nutzungs- oder Schwellenwerte überschritten hat, für alle zusätzlichen Gebühren verwendet. Sofern im entsprechenden Bestellformular nicht anders angegeben, werden wiederkehrende Gebühren im Voraus in der im Bestellformular angegebenen Häufigkeit Ein und Ausbau sowie Miete PrepaymentZähler usw.) in Rechnung gestellt. Nutzungsabhängige .
20.6 Die Vertragspartner und einmalige Gebühren werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Sofern zum Zeitpunkt des Kaufs oder auf Xxxxxxx sind nicht berechtigt, gegenseitig allfällige Forderungen gegenüber allfälligen Leistungen zu verrechnen.
20.7 Bei Beanstandungen der Rechnung des Kunden Energiemessung ist der Vertragspartner nicht anders angegebenberechtigt, ist die Zahlung innerhalb der Rechnungsbeträge und die Leistung von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum in voller Höhe ohne Abzug oder Verrechnung fällig. Das Zahlungsdatum wird auf der Kundenrechnung angegeben. Der Begriff „Zahlung“ bezieht sich auf die tatsächliche Bereitstellung von Mitteln. Jede nicht fristgerechte Zahlung unterliegt einer Verzugsgebühr, die mit dem Akon tozahlungen zu diesem Zeitpunkt aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich 9 Prozentpunkte pro Jahr („Verzugsgebühr“), berechnet wird. Jede verspätete Zahlung führt außerdem unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche zu einer Pauschalentschädigung in Höhe von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB. In keinem Fall darf die Zahlung aufgrund interner Beschaffungsvorgänge des Kunden verzögert verweigern.
20.8 Bei allen Rechnungen und Zahlungen können Fehler und Irrtümer nach träglich während fünf Jahren ab Fälligkeit berichtigt werden. Bei Zahlung innerhalb einer kürzeren Frist als der oben genannten wird von RingCentral kein Rabatt gewährt. Durch die Annahme von verspäteten oder teilweisen Zahlungen durch RingCentral (unabhängig davon, wie diese gekennzeichnet oder bezeichnet sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf „vollständig bezahlt“, „gemäß Absprache“ oder Ähnliches)) verzichtet oder beschränkt RingCentral in keiner Weise das Recht, fällige Beträge einzuziehen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechnungsstellung und Zahlung. 15.1 Die Rechnungsstellung für Waren erfolgt nach jeder Lieferung oder Bestätigung der Lieferbereitschaft und Vorlage beim Käufer. Die vom Verkäufer ausgestellten Rechnungen sind an dem auf der Rechnung angegebenen Datum fällig und zahlbar. Die Zahlungsfrist wird individuell festgelegt und wird ab dem Verkaufsdatum gezählt. Das Datum der Zahlung ist das Datum, an dem die Gelder dem Konto oder der MFO-Kasse gutgeschrieben werden. Das Versäumnis, die Bestellnummer des Käufers in den Korrespondenz- und Lieferdokumenten anzugeben, stellt keinen Grund für die Verweigerung der fristgerechten Abholung und Bezahlung der Rechnung dar.
15.2 Die Rechnung ist auch die erste Zahlungsaufforderung.
15.3 Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine können die Rechtsfolgen der Verzögerung (Nichtzahlung) ohne Vorankündigung geltend gemacht werden.
15.4 Wenn der Käufer die Zahlung nicht fristgerecht vornimmt, ist der Verkäufer berechtigt, für den Zeitraum vom Tag der Fälligkeit der Forderung bis zum Tag des tatsächlichen Geldeingangs auf dem Konto des Verkäufers maximale Zinsen auf den Kaufpreis zu berechnen.
15.5 Alle Zahlungen werden gemäß den von XXXXXX Xxxxx überwacht, das sich das Recht vorbehält, im Bestellformular angegebenen Zahlungsbedingungen ausgestelltFalle von Zahlungsverzögerungen an MFO das Inkasso einzuleiten.
15.6 Die Kosten der Abholung gehen zu Lasten des Käufers. Sofern sich der Kunde für die Zahlung per Kredit- oder Debitkarte entscheidet, Die Versendung einer Mahnung durch die Bereitstellung einer gültigen Kredit- oder Debitkarte, autorisiert er ausdrücklichMFO führt dazu, dass diese Zahlungsmittel dem Kunden der Nettobetrag von 20,00 PLN als gütliche Inkassokosten in Rechnung gestellt wird. Die Notwendigkeit, das Inkasso beim Inkassobüro HERMES zu bestellen, führt zu einer zusätzlichen Inkassogebühr von 4% des eingezogenen Betrags. Die Inkassokosten werden mit allen Gebühren und Kosten für Dienste und Equipment, belastet werden, einschließlich wiederkehrender Zahlungen, die auf monatlicher der nächsten oder jährlicher Basis abgerechnet werden. Darüber hinaus wird die vom Kunden bereitgestellte Kreditkarte für alle im laufenden Monat zusätzlich gekauften Dienste und Produkte oder, falls der Kunde die Nutzungs- oder Schwellenwerte überschritten hat, für alle zusätzlichen Gebühren verwendet. Sofern im entsprechenden Bestellformular nicht anders angegeben, werden wiederkehrende Gebühren im Voraus in der im Bestellformular angegebenen Häufigkeit einer separaten Rechnung in Rechnung gestellt, die der Käufer ohne Einwände zu akzeptieren verpflichtet.
15.7 Wenn der Käufer mehr als einen Auftrag an den Verkäufer erteilt hat, hat der Verkäufer das Recht, alle Verpflichtungen des Käufers zu platzieren, unabhängig von den Zahlungsdaten, falls vorhanden:
A. Der Käufer wird keine Rechnung oder andere Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer rechtzeitig bezahlen
B. Der Käufer wird für zahlungsunfähig erklärt, oder es wird ein Antrag gegen den Käufer gestellt, oder der Käufer wird einem Vergleichsverfahren unterzogen, oder der Käufer wird für tatsächlich zahlungsunfähig befunden.
15.8 Wenn der Käufer mit der Zahlung einer oder mehrerer Gebühren in Verzug ist, kann der Verkäufer die Ausführung weiterer Aufträge von der Zahlung fälliger Gebühren abhängig machen.
15.9 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, ein internes Kreditlimit für den Käufer festzulegen, bei dessen Überschreitung die Ausführung von Aufträgen eine Vorauszahlung erfordert. Nutzungsabhängige Bei Überschreitung des eingeräumten Kreditlimits behält sich die MFO das Recht vor, weitere Lieferungen bis zum Eingang der geforderten Zahlung zurückzuhalten oder die Ausführung weiterer Lieferungen davon abhängig zu machen, dass der Käufer für diese Forderungen Sicherheit leistet.
15.10 Wenn der Käufer mit der Zahlung einer oder mehrerer Forderungen in Verzug ist, kann der Verkäufer mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten. In dieser Situation werden alle Verpflichtungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer am Tag des Rücktritts vom Vertrag durch den Verkäufer sofort fällig und einmalige Gebühren werden monatlich nachträglich zahlbar. Ein Rücktritt vom Vertrag wird in Rechnung gestellt. Sofern zum Zeitpunkt des Kaufs oder auf der Rechnung des Kunden nicht anders angegebendieser Situation als Rücktritt aus Gründen behandelt, ist die dem Käufer zuzuschreiben sind.
15.11 Wenn die Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum des Preises in voller Höhe Form einer Vorauszahlung erfolgen sollte oder der Käufer eine Vorauszahlung zu leisten hatte, berechtigt der Verzug des Käufers mit seiner Zahlung den Verkäufer, ohne weitere Aufforderung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
15.12 Der Käufer hat kein Recht, Zahlungen durch Abzug oder Verrechnung fällig. Das Zahlungsdatum wird auf der Kundenrechnung angegeben. Der Begriff „Zahlung“ bezieht sich auf die tatsächliche Bereitstellung von Mitteln. Jede Forderungen aus dem Vertrag mit anderen Forderungen ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers zu begleichen.
15.13 Jegliche Vorauszahlung oder Vorauszahlung des Käufers für zukünftige Lieferungen stellt keine Vorauszahlung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches dar, es sei denn, der Verkäufer bestätigt eine bestimmte Zahlung schriftlich als Vorauszahlung.
15.14 Mögliche Beschwerden berechtigen nicht fristgerechte Zahlung unterliegt einer Verzugsgebührdazu, die mit dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich 9 Prozentpunkte pro Jahr („Verzugsgebühr“), berechnet wird. Jede verspätete Zahlung führt außerdem unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche zu einer Pauschalentschädigung in Höhe von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB. In keinem Fall darf die Zahlung aufgrund interner Beschaffungsvorgänge des Kunden verzögert werden. Bei Zahlung innerhalb einer kürzeren Frist als der oben genannten wird von RingCentral kein Rabatt gewährt. Durch die Annahme von verspäteten oder teilweisen Zahlungen durch RingCentral (unabhängig davon, wie diese gekennzeichnet oder bezeichnet sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf „vollständig bezahlt“, „gemäß Absprache“ oder Ähnliches)) verzichtet oder beschränkt RingCentral in keiner Weise das Recht, fällige Beträge einzuziehenan MFOs zurückzuhalten.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Rechnungsstellung und Zahlung. a) Unsere Rechnungen werden gemäß den im Bestellformular angegebenen Zahlungsbedingungen ausgestelltsind zahlbar ohne Abzug innerhalb 30 Tagen nach Ausstellung. Sofern sich Auch bei vorzeitiger Zahlung ist der Kunde für die Zahlung per Kredit- oder Debitkarte entscheidetKäufer nicht berechtigt, durch die Bereitstellung einer gültigen Kredit- oder DebitkarteSkonto abzuziehen. Die Hingabe von Wechseln und Schecks, autorisiert er ausdrücklichzu deren Entgegennahme wir nicht verpflichtet sind, dass diese Zahlungsmittel erfolgt ausschließlich erfüllungshalber. Erst mit allen Gebühren und Kosten für Dienste und Equipment, belastet werden, einschließlich wiederkehrender Zahlungen, die auf monatlicher oder jährlicher Basis abgerechnet werden. Darüber hinaus wird die vom Kunden bereitgestellte Kreditkarte für alle im laufenden Monat zusätzlich gekauften Dienste und Produkte oder, falls der Kunde die Nutzungs- oder Schwellenwerte überschritten hat, für alle zusätzlichen Gebühren verwendet. Sofern im entsprechenden Bestellformular nicht anders angegeben, werden wiederkehrende Gebühren im Voraus in der im Bestellformular angegebenen Häufigkeit in Rechnung gestellt. Nutzungsabhängige und einmalige Gebühren werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Sofern zum Zeitpunkt des Kaufs oder auf der Rechnung des Kunden nicht anders angegeben, deren Bareinlösung ist die Zahlung innerhalb von dreißig (30erbracht.
b) Tagen nach dem Rechnungsdatum Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Teillieferungen können jedenfalls gesondert in voller Höhe ohne Abzug oder Verrechnung fällig. Das Zahlungsdatum wird auf der Kundenrechnung angegeben. Der Begriff „Zahlung“ bezieht sich auf die tatsächliche Bereitstellung von Mitteln. Jede nicht fristgerechte Zahlung unterliegt einer Verzugsgebühr, die mit dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich 9 Prozentpunkte pro Jahr („Verzugsgebühr“), berechnet wird. Jede verspätete Zahlung führt außerdem unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche zu einer Pauschalentschädigung Rechnung gestellt werden.
c) Bei Zahlungsverzug gelten Vezugszinsen in Höhe von 40 EUR gemäß § 288 Abs12 v.H. p.a. 5 BGBals vereinbart. In keinem Die im Fall darf die Zahlung aufgrund interner Beschaffungsvorgänge des Kunden verzögert Verzuges für das Einschreiten des Rechtsanwaltes anfallenden Kosten sind – soweit sie zweckdienlich und notwendig waren – entsprechen dem RATG vom Käufer zu tragen. Diese Kosten sind insbesondere auch im Rahmen eines Schadenersatzes vom Käufer zu tragen. Darüber kann für jedes Mahnschreiben ein Aufwandersatz in Höhe von € 25,-- verlangt werden. Bei Zahlung innerhalb .
d) Wir können vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn eine von uns nach Fälligkeit gesetzte Zahlungsfrist von einer kürzeren Frist als der oben genannten wird von RingCentral kein Rabatt gewährtWoche nicht eingehalten wird. Durch unseren Rücktritt werden Schadensersatzansprüche (etwa wegen vergeblicher Aufwendungen, entgangenen Gewinns u.a.) nicht beeinträchtigt.
e) Verschlechtern sich die Annahme Vermögensverhältnisse nach Abschluss des Kaufvertrages erheblich oder erfahren wir nachträglich, dass sie erheblich schlechter sind als von verspäteten uns angenommen, sind wir berechtigt, die Lieferung von der vorherigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Käufers – auch aus anderen Lieferungen unsererseits – abhängig zu machen. Ist die Lieferung bereits erfolgt, sind wir berechtigt, die Ware zurückzufordern und bis zur Erfüllung aller Zahlungspflichten des Käufers uns gegenüber zurückzuhalten. Auch Forderungen, für die später verfallende Wechsel gegeben wurden, sind sofort fällig. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten auch, wenn wir Wechsel hereingenommen haben und uns eine ungünstige Auskunft über die Vermögenslage des Akzeptanten oder teilweisen Zahlungen durch RingCentral (unabhängig davonAusstellers zugeht.
f) Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, wie diese gekennzeichnet die unbestritten oder bezeichnet sind (einschließlichrechtskräftig festgestellt sind, aber keinesfalls jedoch mit Gegenforderungen aus anderen Rechtsgeschäften Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nicht beschränkt auf „vollständig bezahlt“, „gemäß Absprache“ oder Ähnliches)) verzichtet oder beschränkt RingCentral in keiner Weise das Recht, fällige Beträge einzuziehenzu.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Rechnungsstellung und Zahlung. 1) Die Rechnungsstellung an die Kunden erfolgt in regelmässigen Zeitabständen. Die ESAG kann vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung verlangen.
2) Die Rechnungen werden gemäß sind vom Kunden innert 30 Tagen nach Zustellung ohne Abzug mit dem zuge- stellten Einzahlungsschein oder mit Bank- oder Postauftrag zu begleichen, sofern nicht verein- bart ist, dass die Rechnungsbeträge direkt dem Bank- oder Postkonto des Kunden belastet wer- den. Die Bezahlung der Rechnungen in Raten ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der ESAG zulässig. Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres, auch ohne Mahnung, in Verzug.
3) Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist erfolgt eine erste Mahnung (Zahlungserinnerung) an den Kunden mit einer weiteren Zahlungsfrist von 10 Tagen und dem Hinweis auf die Auferle- gung von Mahngebühren im Bestellformular angegebenen Zahlungsbedingungen ausgestelltFalle einer weiteren Mahnung. Sofern sich Wird der Kunde für ersten Mahnung nicht Folge geleistet, so erfolgt eine zweite Mahnung (Zahlungsaufforderung) mit einer letzten Zah- lungsfrist von 10 Tagen und dem Hinweis auf die Zahlung per Kredit- oder Debitkarte entscheidetUnterbrechung der Dienstleistung und der Ein- leitung der Betreibung bei erneutem Ausbleiben der Zahlung.
4) Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden dem Kunden die durch den Zahlungsverzug verursachten zusätzlichen Aufwendungen (Mahngebühren, durch die Bereitstellung einer gültigen Kredit- oder DebitkartePorto, autorisiert er ausdrücklichInkasso, dass diese Zahlungsmittel mit allen Gebühren Ein- und Kosten für Dienste und Equipment, belastet werden, einschließlich wiederkehrender Zahlungen, die auf monatlicher oder jährlicher Basis abgerechnet werden. Darüber hinaus wird die vom Kunden bereitgestellte Kreditkarte für alle im laufenden Monat zusätzlich gekauften Dienste und Produkte oder, falls der Kunde die Nutzungs- oder Schwellenwerte überschritten hat, für alle zusätzlichen Gebühren verwendet. Sofern im entsprechenden Bestellformular nicht anders angegeben, werden wiederkehrende Gebühren im Voraus in der im Bestellformular angegebenen Häufigkeit Ausschaltungen usw.) zu- züglich 5 % Verzugszinsen in Rechnung gestellt.
5) Bei der ersten Zahlungserinnerung bzw. Nutzungsabhängige Mahnung werden keine Mahngebühren erhoben. Für jede weitere Mahnung ist eine pauschale Mahngebühr, welche in den Preisblättern festgesetzt ist, geschuldet.
6) Bei allen Rechnungen und einmalige Gebühren werden monatlich Zahlungen können Fehler und Irrtümer nachträglich in Rechnung gestellt. Sofern zum Zeitpunkt des Kaufs oder auf der Rechnung des Kunden nicht anders angegeben, ist die Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum in voller Höhe ohne Abzug oder Verrechnung fällig. Das Zahlungsdatum wird auf der Kundenrechnung angegeben. Der Begriff „Zahlung“ bezieht sich auf die tatsächliche Bereitstellung von Mitteln. Jede nicht fristgerechte Zahlung unterliegt einer Verzugsgebühr, die mit dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich 9 Prozentpunkte pro Jahr („Verzugsgebühr“), berechnet wird. Jede verspätete Zahlung führt außerdem unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche zu einer Pauschalentschädigung in Höhe von 40 EUR gemäß § 288 Abs. während 5 BGB. In keinem Fall darf die Zahlung aufgrund interner Beschaffungsvorgänge des Kunden verzögert Jahren ab Fälligkeit berichtigt werden. Bei Zahlung innerhalb einer kürzeren Frist als der oben genannten wird von RingCentral kein Rabatt gewährt. Durch die Annahme von verspäteten oder teilweisen Zahlungen durch RingCentral (unabhängig davon, wie diese gekennzeichnet oder bezeichnet sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf „vollständig bezahlt“, „gemäß Absprache“ oder Ähnliches)) verzichtet oder beschränkt RingCentral in keiner Weise das Recht, fällige Beträge einzuziehen.
Appears in 1 contract
Samples: Telecommunications
Rechnungsstellung und Zahlung. a) Unsere Rechnungen werden sind ohne Abzug innerhalb 30 Tagen nach Ausstellung zahlbar. Auch bei vorzeitiger Zahlung ist der Käufer nicht berechtigt, Skonto abzuziehen. Die Hingabe von Wechseln und Schecks, zu deren Entgegennahme Shimadzu nicht verpflichtet ist, erfolgt ausschließlich erfüllungshalber, sodass erst mit deren Bareinlösung die Zahlung erbracht ist und keine Verzugsfolgen mehr eintreten.
b) Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Teillieferungen können jedenfalls gesondert in Rechnung gestellt werden.
c) Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß den § 456 UGB als vereinbart, wobei der zur Anwendung gelangende Basiszinssatz mindestens null beträgt. Die im Bestellformular angegebenen Zahlungsbedingungen ausgestelltFall des Verzuges für das Einschreiten des Rechtsanwaltes anfallenden Kosten sind – soweit sie zweckdienlich und notwendig waren – entsprechend dem RATG vom Käufer zu tragen. Sofern sich der Kunde für die Zahlung per Kredit- oder Debitkarte entscheidet, durch die Bereitstellung einer gültigen Kredit- oder Debitkarte, autorisiert er ausdrücklich, dass diese Zahlungsmittel mit allen Gebühren und Diese Kosten für Dienste und Equipment, belastet werden, einschließlich wiederkehrender Zahlungen, die auf monatlicher oder jährlicher Basis abgerechnet werdensind insbesondere auch im Rahmen eines Schadenersatzes vom Käufer zu tragen. Darüber hinaus wird die vom Kunden bereitgestellte Kreditkarte kann für alle im laufenden Monat zusätzlich gekauften Dienste und Produkte oder, falls der Kunde die Nutzungs- oder Schwellenwerte überschritten hat, für alle zusätzlichen Gebühren verwendet. Sofern im entsprechenden Bestellformular nicht anders angegeben, werden wiederkehrende Gebühren im Voraus in der im Bestellformular angegebenen Häufigkeit in Rechnung gestellt. Nutzungsabhängige und einmalige Gebühren werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Sofern zum Zeitpunkt des Kaufs oder auf der Rechnung des Kunden nicht anders angegeben, ist die Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum in voller Höhe ohne Abzug oder Verrechnung fällig. Das Zahlungsdatum wird auf der Kundenrechnung angegeben. Der Begriff „Zahlung“ bezieht sich auf die tatsächliche Bereitstellung von Mitteln. Jede nicht fristgerechte Zahlung unterliegt einer Verzugsgebühr, die mit dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich 9 Prozentpunkte pro Jahr („Verzugsgebühr“), berechnet wird. Jede verspätete Zahlung führt außerdem unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche zu einer Pauschalentschädigung jedes Mahnschreiben ein Aufwandersatz in Höhe von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB. In keinem Fall darf die € 25,-- verlangt werden.
d) Shimadzu hat auch das Recht, von einem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten und in diesem Umfang Xxxxxxxxxxxxx wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn der Käufer mit einer Zahlung aufgrund interner Beschaffungsvorgänge des Kunden verzögert werden. Bei Zahlung innerhalb säumig ist und eine von Shimadzu nach Fälligkeit gesetzte Zahlungsfrist von einer kürzeren Frist als der oben genannten wird von RingCentral kein Rabatt gewährtWoche nicht eingehalten wird. Durch den Rücktritt vom Vertrag durch Shimadzu werden Schadenersatzansprüche von Shimadzu (etwa wegen vergeblicher Aufwendungen, entgangenen Gewinns u.a.) nicht beeinträchtigt.
e) Verschlechtern sich die Annahme Vermögensverhältnisse des Käufers nach Abschluss des Kaufvertrages erheblich oder erfährt Shimadzu nachträglich, dass sie erheblich schlechter sind als von verspäteten Shimadzu angenommen, ist Shimadzu berechtigt, die Lieferung von der vorherigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Käufers - auch aus anderen Bestellungen und Lieferungen von Shimadzu– abhängig zu machen. Ist die Lieferung bereits erfolgt, ist Shimadzu berechtigt, die Ware zurückzufordern und/oder teilweisen Zahlungen durch RingCentral (bis zur Erfüllung aller Zahlungspflichten des Käufers zurückzuhalten. Dies gilt unabhängig davon, wie ob für diese gekennzeichnet Forderungen von Shimadzu Sicherheiten, insbesondere später verfallende Wechsel gegeben wurden. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten auch, wenn Shimadzu Wechsel akzeptiert hat und Shimadzu danach eine ungünstige Auskunft über die Vermögenslage des Akzeptanten oder bezeichnet sind (einschließlichAusstellers zugeht.
f) Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, aber die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, keinesfalls jedoch mit Gegenforderungen aus anderen Rechtsgeschäften. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nicht beschränkt auf „vollständig bezahlt“, „gemäß Absprache“ oder Ähnliches)) verzichtet oder beschränkt RingCentral in keiner Weise das Recht, fällige Beträge einzuziehenzu.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Rechnungsstellung und Zahlung. 1. Nach erfolgter und vertragsgemäßer Lieferung der bestellten Waren oder Erbringung der Leistung geht uns vom Verkäufer eine Rechnung zu. Aus Bearbeitungszwecken sind darauf die Bestellnummer, die Bezeichnung der berechneten Positionen und unsere Verkäufernummer anzugeben. Rechnungen ohne diese Angaben werden gemäß den imangels Bearbeitungsmöglichkeit als nicht zugegangen betrachtet.
2. Die Zahlung erfolgt nach vertragsmäßiger Lieferung/Leistung und Rechnungsstellung. Im Bestellformular angegebenen Zahlungsbedingungen ausgestelltFalle von mangelhafter Lieferung/Leistung sind wir berechtigt, die Zahlung bis zur vollständigen Erfüllung oder Klärung des Sachverhalts zurückzuhalten. Xxxx, Xxxxxx und Preisnachlässe bleiben davon unberührt.
3. Sofern sich der Kunde für die Zahlung per Kredit- oder Debitkarte entscheidet, durch die Bereitstellung einer gültigen Kredit- oder Debitkarte, autorisiert er ausdrücklich, dass diese Zahlungsmittel mit allen Gebühren und Kosten für Dienste und Equipment, belastet werden, einschließlich wiederkehrender Zahlungen, die auf monatlicher oder jährlicher Basis abgerechnet werden. Darüber hinaus wird die vom Kunden bereitgestellte Kreditkarte für alle im laufenden Monat zusätzlich gekauften Dienste und Produkte oder, falls der Kunde die Nutzungs- oder Schwellenwerte überschritten hat, für alle zusätzlichen Gebühren verwendet. Sofern im entsprechenden Bestellformular nicht anders angegeben, werden wiederkehrende Gebühren im Voraus in der im Bestellformular angegebenen Häufigkeit in Rechnung gestellt. Nutzungsabhängige und einmalige Gebühren werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Sofern zum Zeitpunkt des Kaufs oder auf der Bestellung nichts anderes angegeben oder vertraglich nichts anderes vereinbart wurde ist der vereinbarte Preis innerhalb von 30 Kalendertagen ab vollständiger Lieferung und Leistung (einschließlich einer ggf. vereinbarten Abnahme) sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung des Kunden nicht anders angegebenzur Zahlung fällig. Wenn wir Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen leisten, gewährt uns der Verkäufer 3% Skonto auf den Nettobetrag der Rechnung. Bei Banküberweisung ist die Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum in voller Höhe ohne Abzug oder Verrechnung fälligrechtzeitig erfolgt, wenn unser Überweisungsauftrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei unserer Bank eingeht; für Verzögerungen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken sind wir nicht verantwortlich.
4. Das Zahlungsdatum wird auf der Kundenrechnung angegebenWir schulden keine Fälligkeitszinsen. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
5. Der Begriff „Zahlung“ bezieht Verkäufer ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Ansprüchen aufzurechnen, es sei denn, es handelt sich auf die tatsächliche Bereitstellung um von Mitteln. Jede nicht fristgerechte Zahlung unterliegt einer Verzugsgebühr, die mit dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich 9 Prozentpunkte pro Jahr („Verzugsgebühr“), berechnet wird. Jede verspätete Zahlung führt außerdem unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche zu einer Pauschalentschädigung in Höhe von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB. In keinem Fall darf die Zahlung aufgrund interner Beschaffungsvorgänge des Kunden verzögert werden. Bei Zahlung innerhalb einer kürzeren Frist als der oben genannten wird von RingCentral kein Rabatt gewährt. Durch die Annahme von verspäteten uns unbestrittene oder teilweisen Zahlungen durch RingCentral (unabhängig davon, wie diese gekennzeichnet gegen uns rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche oder bezeichnet sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf „vollständig bezahlt“, „gemäß Absprache“ oder Ähnliches)) verzichtet oder beschränkt RingCentral in keiner Weise das Recht, fällige Beträge einzuziehenum Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Rechnungsstellung und Zahlung. 7.1 Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung des Verkäufers mittels Gutschriftsanzeige per EDI. Der Verkäufer muss dem Käufer keine zusätzlichen Rechnungen werden gemäß zusenden, da die Zahlung auf Basis des Wareneingangs und des Liefervertrags erfolgt. Bei Importlieferungen hat der Verkäufer eine Handelsrechnung in englischer Sprache und in zweifacher Ausführung den Warenbegleitpapieren für Zollzwecke beizufügen. Die Handelsrechnung muss die geforderten Angaben enthalten.
7.2 Haben die Parteien vereinbart, dass die Bezahlung des Verkäufers nicht mittels Gutschriftanzeige erfolgt, so hat der Verkäufer eine Handelsrechnung zu übermitteln. Die Originalrechnung ist an die Abteilung für kreditorische Abrechnung des Käufers oder (falls in der Bestellung benannt) an seine Zahlungsadresse zu senden. Die Rechnungen müssen der nationalen Gesetzgebung, insbesondere
7.3 Jede Änderung des (a) Zahlungsempfängers, (b) Rechnungsstellers oder (c) Bestellempfängers bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Käufers. Jede Änderung im Bestellformular angegebenen Zahlungsbedingungen ausgestellt. Sofern sich der Kunde für die Zahlung per Kredit- Waren- oder Debitkarte entscheidet, durch die Bereitstellung einer gültigen Kredit- oder Debitkarte, autorisiert er ausdrücklich, dass diese Zahlungsmittel mit allen Gebühren und Kosten für Dienste und Equipment, belastet werden, einschließlich wiederkehrender Zahlungen, die auf monatlicher oder jährlicher Basis abgerechnet werden. Darüber hinaus wird die Rechnungsweg vom Kunden bereitgestellte Kreditkarte für alle im laufenden Monat zusätzlich gekauften Dienste und Produkte oder, falls der Kunde die Nutzungs- oder Schwellenwerte überschritten hat, für alle zusätzlichen Gebühren verwendet. Sofern im entsprechenden Bestellformular nicht anders angegeben, werden wiederkehrende Gebühren Warenursprung bis zum Käufer muss dem Käufer im Voraus in schriftlich angezeigt werden. Kosten, die dem Käufer aus der im Bestellformular angegebenen Häufigkeit in Nichtbeachtung der Anforderungen entstehen, sind vom Verkäufer zu tragen.
7.4 Für den Fall der Abrechnung mittels Gutschriftanzeige erfolgt die Bezahlung vertragsgemäß gelieferter Waren bzw. vertragsgemäß erbrachter Leistungen nach Wareneingang bzw. Abnahme oder Leistungsbestätigung innerhalb von 30 Tagen netto Kasse. Für den Fall, dass die Abrechnung nicht mittels Gutschriftanzeige erfolgt, erfolgt die Bezahlung vertragsgemäß gelieferter Waren bzw. vertragsgemäß erbrachter Leistungen nach Zugang einer prüffähigen und den Anforderungen entsprechenden Rechnung gestelltinnerhalb von 30 Tagen netto Kasse.
7.5 Die Zahlung erfolgt nach Xxxx des Käufers durch Überweisung oder Scheck. Nutzungsabhängige und einmalige Gebühren werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Sofern zum Zeitpunkt des Kaufs oder auf Bei nicht vertragsgemäßer Lieferung ist der Rechnung des Kunden nicht anders angegebenKäufer berechtigt, ist die Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum in voller Höhe ohne Abzug oder Verrechnung fällig. Das Zahlungsdatum wird auf der Kundenrechnung angegebenwertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Der Begriff „Zahlung“ bezieht sich Verkäufer ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers nicht berechtigt, seine Forderungen gegen den Käufer abzutreten. Die Bezahlung von Waren durch den Käufer bedeutet nicht, dass die Waren als ordnungsgemäß anerkannt bzw. abgenommen gelten.
7.6 Der Käufer ist berechtigt, seine Forderungen sowohl gegen Forderungen des Verkäufers als auch gegen Forderungen, die der Verkäufer auf mit ihm verbundene Unternehmen übertragen hat, aufzurechnen. Zusätzlich ist der Käufer berechtigt, seine Forderungen gegen Forderungen des Lieferanten, die tatsächliche Bereitstellung von Mitteln. Jede nicht fristgerechte Zahlung unterliegt einer Verzugsgebühr, dieser gegen die mit dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Basiszinssatz Käufer verbundene Unternehmen der Deutschen Bundesbank zuzüglich 9 Prozentpunkte pro Jahr („Verzugsgebühr“), berechnet wird. Jede verspätete Zahlung führt außerdem unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche zu einer Pauschalentschädigung in Höhe von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB. In keinem Fall darf die Zahlung aufgrund interner Beschaffungsvorgänge des Kunden verzögert werden. Bei Zahlung innerhalb einer kürzeren Frist als der oben genannten wird von RingCentral kein Rabatt gewährt. Durch die Annahme von verspäteten oder teilweisen Zahlungen durch RingCentral (unabhängig davon, wie diese gekennzeichnet oder bezeichnet sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf „vollständig bezahlt“, „gemäß Absprache“ oder Ähnliches)) verzichtet oder beschränkt RingCentral in keiner Weise das Recht, fällige Beträge einzuziehenGRUPPE AUTOTEST hat.
Appears in 1 contract
Samples: Einkaufsbedingungen