Common use of Rechnungsstellung und Zahlung Clause in Contracts

Rechnungsstellung und Zahlung. 16.131 Die Rechnungsstellung an die Kunden erfolgt in regelmässigen, von den EKZ festgelegten Zeitabständen. Die EKZ können zwischen den Zählerablesungen Teilrechnungen in der Höhe des voraussichtlichen Energiebezugs stellen. Bei wiederholtem Zahlungsverzug oder wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen, können die EKZ vom Kunden angemessene Vorauszahlung oder Sicher- stellung verlangen oder Prepaidzähler einbauen. Zusätzlich sind die EKZ berechtigt, ihren Kunden die mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs entstandenen Kosten (z. B. Postschaltergebühren, Papierrechnungs- gebühren) individuell und verursachergerecht zu verrechnen. 16.2 Die Kosten für den Ein- und Ausbau der Prepaidzähler sowie für zusätz- liche Aufwendungen in diesem Zusammenhang gehen zulasten des Kunden. 16.331 Die Rechnungen werden vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rech- nungsdatum oder der von den EKZ individuell vorgegebenen Zahlungs- frist ohne jeglichen Abzug beglichen. Die Kunden tragen sämtliche Kos- ten (inkl. Mahngebühren in Höhe von Fr. 15 inkl. MWSt je Mahnung), die den EKZ durch den Zahlungsverzug entstehen. Die Bezahlung der Rechnungen in Raten ist nur nach Absprache mit den EKZ zulässig. Für die Bezahlung der Rechnung bietet EKZ verschiedene Zahlungsmöglich- keiten wie zum Beispiel Zahlung per Bank-Einzahlungsschein, Postauf- trag, Pay Net, yellowbill (E-Banking) an. 16.431 Der Kunde ist bei Abgabe von Energie an Untermieter gegenüber den EKZ für ausstehende Rechnungsbeträge haftbar.

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Samples: Allgemeine Bedingungen

Rechnungsstellung und Zahlung. 16.131 7.1 Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Fakturierung des Verkäufers mittels Gutschriftsanzeige per EDI. 7.2 Haben die Parteien vereinbart, dass die Fakturierung des Verkäufers nicht mittels Gutschrifts- anzeige erfolgt, so hat der Verkäufer eine Handelsrechnung zu übermitteln. Die Rechnungsstellung Originalrech- nung ist an die Kunden erfolgt Abteilung für Kreditorische Abrechnung des Käufers oder (falls in regelmässigen, von den EKZ festgelegten Zeitabständender Bestel- lung benannt) an seine Zahlungsadresse zu senden. Die EKZ können zwischen Rechnungen müssen der nationalen Gesetzgebung, wie in Ziffer 22.1 angegeben, insbesondere hinsichtlich der steuerrechtlichen Anforderungen des jeweiligen Landes entsprechen. Auf Verlangen des Käufers sind alle Rechnungen elektronisch zu übermitteln (e-Invoicing). Die Rechnungen müssen insbesondere folgende Angaben enthalten: 7.3 Jede Änderung des (a) Zahlungsempfängers, (b) Rechnungsstellers oder (c) Bestellempfän- gers bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Käufers. Jede Änderung im Waren- oder Rechnungsweg vom Warenursprung bis zum Käufer muss dem Käufer im Voraus schrift- lich angezeigt werden. Kosten, die dem Käufer aus der Nichtbeachtung der Anforderungen gemäß dieser Ziffer 7.3 entstehen, sind vom Verkäufer zu tragen. 7.4 Für den Zählerablesungen Teilrechnungen in Fall der Höhe Abrechnung mittels Gutschriftsanzeige, erfolgt die Bezahlung vertragsgemäß gelieferter Waren bzw. vertragsgemäß erbrachter Leistungen nach Wareneingang bzw. Ab- nahme oder Leistungsbestätigung innerhalb von 40 Tagen Netto Kasse. 7.5 Für den Fall, dass die Abrechnung nicht mittels Gutschriftsanzeige erfolgt, erfolgt die Bezah- lung vertragsgemäß gelieferter Waren bzw. vertragsgemäß erbrachter Leistungen nach Zu- gang einer prüffähigen und den Anforderungen des voraussichtlichen Energiebezugs stellen. Käufers entsprechenden Rechnung inner- halb von 40 Tagen Netto Kasse. 7.6 Die Zahlung erfolgt nach Xxxx des Käufers durch Überweisung oder Scheck. 7.7 Bei wiederholtem Zahlungsverzug oder wenn berechtigte Zweifel an nicht vertragsgemäßer Lieferung ist der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen, können die EKZ vom Kunden angemessene Vorauszahlung oder Sicher- stellung verlangen oder Prepaidzähler einbauen. Zusätzlich sind die EKZ Käufer berechtigt, ihren Kunden die mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs entstandenen Kosten (z. B. Postschaltergebühren, Papierrechnungs- gebühren) individuell und verursachergerecht zu verrechnenZahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. 16.2 Die Kosten für den Ein- und Ausbau der Prepaidzähler sowie für zusätz- liche Aufwendungen in diesem Zusammenhang gehen zulasten des Kunden. 16.331 Die Rechnungen werden vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rech- nungsdatum oder der von den EKZ individuell vorgegebenen Zahlungs- frist ohne jeglichen Abzug beglichen. Die Kunden tragen sämtliche Kos- ten (inkl. Mahngebühren in Höhe von Fr. 15 inkl. MWSt je Mahnung)7.8 Der Käufer ist berechtigt, die Leistung zu verweigern, soweit er durch seine Leistung gegen einschlägige gesetzliche Bestimmungen verstoßen würde. 7.9 Der Verkäufer ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers nicht berechtigt, seine Forderungen gegen den EKZ Käufer abzutreten. 7.10 Die Bezahlung von Waren durch den Zahlungsverzug entstehenKäufer bedeutet nicht, dass die Waren als ordnungsge- mäß anerkannt bzw. Die Bezahlung abgenommen gelten. 7.11 Der Käufer ist berechtigt, seine Forderungen sowohl gegen Forderungen des Verkäufers als auch gegen Forderungen, die der Rechnungen in Raten Verkäufer auf Dritte übertragen hat, aufzurechnen. Der Käu- fer ist nur nach Absprache mit den EKZ zulässig. Für zudem berechtigt, seine Forderungen gegen Forderungen des Verkäufers aufzurech- nen, die Bezahlung dieser gegen eines der Rechnung bietet EKZ verschiedene Zahlungsmöglich- keiten wie zum Beispiel Zahlung per Bank-Einzahlungsschein, Postauf- trag, Pay Net, yellowbill (E-Banking) an. 16.431 Der Kunde ist bei Abgabe von Energie an Untermieter gegenüber den EKZ für ausstehende Rechnungsbeträge haftbar.folgenden Unternehmen hat:

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Samples: Internationale Einkaufsbedingungen Für Produktionsmaterial Und Kraftfahrzeugteile

Rechnungsstellung und Zahlung. 16.131 6.1 Die Rechnungsstellung an Vergütung ist, sofern nicht Voraus- oder Abschlagszahlungen vereinbart sind, bei Serien- bzw. Pool-Werkzeugen erst fällig, wenn das Bauteil Note 1 hat bzw. serientauglich ist und bei Serienwerkzeugen zusätzlich auch die Kunden erfolgt freigegebene Werkzeugdokumentation in regelmässigenWIN inkl. Besitzbestätigung vollständig und ordnungsgemäß Porsche vorliegt. Wurde mit dem Vertragspartner zudem ein Serienfertigungsnachweis vereinbart, so stellt dieser ebenfalls eine Fälligkeitsvoraussetzung für die Vergütung dar. Bei Anderen Werkzeugen ist die Vergütung erst fällig, wenn die Leistung entsprechend der Bestellung erbracht und abgenommen wurde. 6.2 Die Rechnungen sind eindeutig als Schluss-, Teil- oder Anzahlungsrechnung zu betiteln und unter Angabe der Porsche Lieferantennummer, Bestellnummer, Inventarnummern, Bauteilnummern und Name des Ansprechpartners bei Porsche prüffähig einzureichen und müssen den geltenden allgemeinen Rechnungsanforderungen nach §§ 14, 14a UStG bzw. den jeweiligen einschlägigen landesspezifischen Rechnungspflichtangaben entsprechen. Weiterhin sind in der Rechnung die zum Ort der Leistungserbringung passende Steuernummer/USt.-ID des Vertragspartners, der künftige Werkzeugstandort sowie der voraussichtliche Leistungszeitpunkt anzugeben. 6.3 Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Bestellung. Soweit eine Anzahlung von den EKZ festgelegten ZeitabständenPorsche vereinbart ist, kann Porsche verlangen, dass die Leistung der Anzahlung Zug-um-Zug gegen Stellung einer für Porsche kostenfreien, unbefristeten, unwiderruflichen, selbstschuldnerischen Anzahlungsbürgschaft eines Kreditinstituts oder einer Versicherung, die innerhalb der EU oder des EWR zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist, in Höhe der Anzahlungssumme inkl. Umsatzsteuer als Sicherheit für die zu leistende Anzahlung erfolgt. Die EKZ können zwischen den Zählerablesungen Teilrechnungen Anzahlungsbürgschaft wird dem Vertragspartner Zug-um-Zug in der Höhe zurückgegeben, wie Porsche Eigentum an dem Spezialbetriebsmittel oder Teilen davon erwirbt oder sonst durch Leistung des voraussichtlichen Energiebezugs stellenVertragspartners einen Wertzuwachs erlangt. 6.4 Alle im Vertrag genannten Beträge verstehen sich einschließlich eventuell anfallender Steuerabzugsbeträge. Bei wiederholtem Zahlungsverzug Ist Porsche gem. § 50a EStG verpflichtet, in Bezug auf Vergütungen, Lizenzgebühren, Sachleistungen oder sonstige geldwerte Vorteile, die im Rahmen dieses Vertrags an den Vertragspartner gezahlt oder diesem gewährt werden, für Rechnung des Vertragspartners Abzugsteuer einzubehalten und abzuführen, hat Porsche das Recht, die entsprechenden Beträge von den an den Vertragspartner zu leistenden Zahlungen abzuziehen. Dies gilt bereits dann, wenn berechtigte Zweifel zweifelhaft ist, ob die Voraussetzungen des Steuerabzugs erfüllt sind. Der Vertragspartner trägt alle Abzugsteuern selbst, für die er Steuerschuldner ist. Der Steuerabzug wird grundsätzlich auf die Gesamtvergütung vorgenommen, es sei denn, es wird schriftlich eine gesonderte Aufteilung vereinbart und der Vertragspartner erteilt Porsche eine Rechnung, die dieser Aufteilung entspricht. Übersteigen die von Porsche abzuführenden Abzugsteuern die an den Vertragspartner zu leistenden oder geleisteten Zahlungen, ist der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehenVertragspartner verpflichtet, können Porsche den übersteigenden Betrag vorab zur Verfügung stellen oder an Porsche zu erstatten, sobald Porsche die EKZ vom Kunden angemessene Vorauszahlung oder Sicher- stellung verlangen oder Prepaidzähler einbauenLeistung bei ihm in Textform angefordert hat. Zusätzlich sind die EKZ berechtigt, ihren Kunden die Dies gilt entsprechend für Abzugsteuern im Zusammenhang mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs entstandenen Kosten (z. B. Postschaltergebühren, Papierrechnungs- gebühren) individuell Gewährung von Sachleistungen und verursachergerecht zu verrechnen. 16.2 Die Kosten sonstigen geldwerten Vorteilen sowie für den Ein- Fall, dass die Vertragsparteien die Vergütung für Zwecke des Steuerabzugs aufgeteilt haben und Ausbau der Prepaidzähler sowie Steuerbetrag nachträglich berichtigt wird. Porsche wird bei Auszahlung der Vergütung etwaige Vergünstigungen aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens nur berücksichtigen, wenn der Vertragspartner eine Freistellungsbescheinigung des Bundeszentralamts für zusätz- liche Aufwendungen in diesem Zusammenhang gehen zulasten des KundenSteuern erhalten und Porsche vor Auszahlung der Vergütung vorgelegt hat (§ 50c Abs. 16.331 Die Rechnungen werden vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rech- nungsdatum oder der von den EKZ individuell vorgegebenen Zahlungs- frist ohne jeglichen Abzug beglichen2 Satz 1 Nr. Die Kunden tragen sämtliche Kos- ten (inkl. Mahngebühren in Höhe von Fr. 15 inkl. MWSt je Mahnung), die den EKZ durch den Zahlungsverzug entstehen. Die Bezahlung der Rechnungen in Raten ist nur nach Absprache mit den EKZ zulässig. Für die Bezahlung der Rechnung bietet EKZ verschiedene Zahlungsmöglich- keiten wie zum Beispiel Zahlung per Bank-Einzahlungsschein, Postauf- trag, Pay Net, yellowbill (E-Banking) an. 16.431 Der Kunde ist bei Abgabe von Energie an Untermieter gegenüber den EKZ für ausstehende Rechnungsbeträge haftbar.1 EStG).‌

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Samples: Einkaufsbedingungen Für Spezialbetriebsmittel

Rechnungsstellung und Zahlung. 16.131 13.1 2BA behält sich das Recht vor, Rechnungen auf elekt- ronischem Wege zu übermitteln. 13.2 Der Vertragspartner hat etwaige Änderungen des Na- mens, der Kontaktdaten, Adresse und Kontonummer o- der andere rechnungsrelevante Daten unverzüglich an 2BA mitzuteilen. 13.3 Der Vertragspartner hat 2BA jährlich spätestens am 10. Dezember über eine Änderung im Tarif Basis, die am 1. Januar des Folgejahres im Dienst des Vertragspart- ners tätig sind, zu informieren, und, soweit der Ver- tragspartner diese intern für die Zahlung benötigt, die Referenz- oder Bestellnummer, die auf der nächsten Rechnung anzugeben ist, mitzuteilen. 13.4 2BA erstellt die Jahresrechnung anhand der neuesten Daten, ungeachtet der Einhaltung von Artikel 13.2 und 13.3. 13.5 Die Rechnungsstellung an Zahlung der Rechnung, zzgl. MwSt., durch den 13.6 Sollte der Vertragspartner aufgrund der Nichteinhal- tung von 13.2 oder 13.3 doch noch eine geänderte Rechnung wünschen, wird: - eine Ergänzungsrechnung oder Gutschrift für Xxxxx- xxxxxx mit finanziellen Folgen erstellt. - eine geänderte Rechnung erstellt und mit der ur- sprünglichen Rechnungsnummer, dem Rechnungsda- tum und Fälligkeitsdatum für Änderungen von Adress- daten, Bestellnummern u. ä. zugestellt. 13.7 Änderungen in den Rechnungen infolge von 13.6 schieben das Zahlungsziel der Originalrechnung nicht auf. 13.8 Der Vertragspartner kann sich bei den Zahlungsver- pflichtungen 2BA gegenüber nicht auf Aufrechnungen irgendwelcher Art berufen. 13.9 Der Vertragspartner hat, ohne weitere Inverzugset- zung, über die Kunden erfolgt nicht fristgemäß geleistete Vergütung ab dem ersten Tag nach dem Fälligkeitstag einen gesetz- lichen Zinssatz in regelmässigen, von den EKZ festgelegten Zeitabständen. Die EKZ können zwischen den Zählerablesungen Teilrechnungen in der Höhe des voraussichtlichen Energiebezugs stellenzu diesem Zeitpunkt in den Niederlanden geltenden gesetzlichen Zinssatzes zu zahlen. Bei wiederholtem Zahlungsverzug oder wenn berechtigte Zweifel an Der Vertragspartner ist in diesem Fall zur voll- ständigen Entschädigung der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehenaußergerichtlichen und gerichtlichen Inkassokosten, können die EKZ vom Kunden angemessene Vorauszahlung oder Sicher- stellung verlangen oder Prepaidzähler einbaueneinschließlich Kosten für Anwälte, Rechtsberater, Gerichtsvollzieher und Inkas- sobüros verpflichtet. Zusätzlich sind die EKZ Darüber hinaus ist 2BA in diesem Fall berechtigt, ihren Kunden ohne dass sich hieraus für sie eine Haf- tung ergibt, die mit von 2BA zu erbringenden Leistungen, aus denen das Recht auf Vergütung entstanden ist, ein- zustellen oder abzulehnen, falls und solange der Abwicklung des Zahlungsverkehrs entstandenen Kosten (z. B. Postschaltergebühren, Papierrechnungs- gebühren) individuell und verursachergerecht zu verrechnenVer- tragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen aus die- sem Vertrag nicht oder nicht vollständig nachkommt. 16.2 Die Kosten für den Ein- 13.10 Alle von 2BA genannten Preise sind in Euro angegeben und Ausbau der Prepaidzähler sowie für zusätz- liche Aufwendungen in diesem Zusammenhang gehen zulasten des Kundenverstehen sich zzgl. 16.331 Die Rechnungen werden vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rech- nungsdatum oder der von den EKZ individuell vorgegebenen Zahlungs- frist ohne jeglichen Abzug beglichenMwSt. Die Kunden tragen sämtliche Kos- ten (inkl. Mahngebühren in Höhe von Fr. 15 inkl. MWSt je Mahnung), die den EKZ durch den Zahlungsverzug entstehen. Die Bezahlung der Rechnungen in Raten ist nur nach Absprache mit den EKZ zulässig. Für die Bezahlung der Rechnung bietet EKZ verschiedene Zahlungsmöglich- keiten wie zum Beispiel Zahlung per Bank-Einzahlungsschein, Postauf- trag, Pay Net, yellowbill (E-Banking) an. 16.431 Der Kunde ist bei Abgabe von Energie an Untermieter gegenüber den EKZ für ausstehende Rechnungsbeträge haftbarund weiteren behördli- xxxx Xxxxxxx und Abgaben.

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