Common use of Rechnungsstellung und Zahlung Clause in Contracts

Rechnungsstellung und Zahlung. Mit Lieferung der Software ist OT berechtigt dem Lizenznehmer die Gebühren und Xxxxxxx, und für den jeweils geltenden Zeitraum der Support Services jährlich im Voraus, in Rechnung zu stellen. Sämtliche Gebühren und Xxxxxxx, die der Lizenznehmer an OT zahlen muss, sind nach Erhalt der Rechnung von OT umgehend fällig und zahlbar. Die Gebühren beinhalten keine Steuern, die dem Lizenznehmer auferlegt werden. Falls OT verpflichtet ist, Xxxxxxx im Namen des Lizenznehmers zu zahlen, erstattet der Lizenznehmer diese OT umgehend und vollständig nach Erhalt der Rechnung von OT. OT wird eine Rechnung für Steuerzwecke ausstellen soweit dies nach geltendem Recht erforderlich ist. Alle gegenüber OT gemäß dieser EULA fälligen Gebühren und Steuern sind in der im Transaktionsdokument angegebenen Währung zahlbar. Für sämtliche gegenüber OT fälligen Gebühren und Steuern, die nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Fälligkeitsdatum vollständig bezahlt sind, sind bis zum Eingang der vollständigen Zahlungung bei OT Verzugszinsen in Höhe von 1,5% pro Monat (18% p. a.) oder in Höhe des von Gesetzes wegen höchstzulässigen Zinssatzes, falls dieser niedriger ist, auf den unbezahlten Teil der Gebühren zu leisten. Dieser Unterabschnitt gilt nicht, wenn die Software durch einen Reseller erworben wurde.

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Rechnungsstellung und Zahlung. Mit Lieferung der Software OT ist OT berechtigt dem Lizenznehmer die Gebühren Lizenzgebühren und Xxxxxxx, und für den jeweils geltenden Zeitraum Steuern bei Lieferung der Support Services jährlich im Voraus, Software in Rechnung zu stellen. Sämtliche Gebühren Jegliche Lizenzgebühren und Xxxxxxx, die der Lizenznehmer an OT zahlen muss, sind nach Erhalt der Rechnung von OT umgehend fällig und zahlbar. Die Gebühren Lizenzgebühren beinhalten keine Steuern, die dem Lizenznehmer auferlegt werden. Falls OT verpflichtet ist, Xxxxxxx im Namen des Lizenznehmers zu zahlen, erstattet der Lizenznehmer diese OT umgehend und vollständig nach Erhalt der Rechnung von OT. Der Lizenznehmer ist für die Zahlung der gesamten Lizenzgebühren an OT wird eine Rechnung für Steuerzwecke ausstellen soweit dies nach geltendem Recht erforderlich istunbeschadet jeglicher Steuern verantwortlich, die der Lizenznehmer einbehalten oder abziehen muss. Alle gegenüber OT gemäß gemäss dieser EULA fälligen Gebühren Lizenzgebühren und Steuern sind in der im Transaktionsdokument angegebenen Währung zahlbar. Für sämtliche Alle gegenüber OT fälligen Gebühren Lizenzgebühren und SteuernXxxxxxx, die nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Fälligkeitsdatum vollständig bezahlt sind, sind werden bis zum Eingang der zur vollständigen Zahlungung bei OT Verzugszinsen in Höhe Zahlung mit einem Zinssatz von 1,51,5 % pro Monat (1818 % p. a.) oder in Höhe des von Gesetzes wegen höchstzulässigen Zinssatzesdem gesetzlichen Höchstbetrag, falls dieser niedriger geringer ist, auf den unbezahlten Teil der Gebühren zu leistenverzinst. Dieser Unterabschnitt gilt nicht, wenn die Software durch einen OT Reseller erworben wurde.

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Rechnungsstellung und Zahlung. Mit Lieferung der Software OT ist OT berechtigt dem Lizenznehmer die Gebühren Lizenzgebühren und Xxxxxxx, und für den jeweils geltenden Zeitraum Steuern bei Lieferung der Support Services jährlich im Voraus, Software in Rechnung zu stellen. Sämtliche Gebühren Jegliche Lizenzgebühren und XxxxxxxSteuern, die der Lizenznehmer an OT zahlen muss, sind nach Erhalt der Rechnung von OT umgehend fällig fällig und zahlbar. Die Gebühren Lizenzgebühren beinhalten keine Steuern, die dem Lizenznehmer auferlegt werden. Falls OT verpflichtet ist, Xxxxxxx Steuern im Namen des Lizenznehmers zu zahlen, erstattet der Lizenznehmer diese OT umgehend und vollständig vollständig nach Erhalt der Rechnung von OT. Der Lizenznehmer ist für die Zahlung der gesamten Lizenzgebühren an OT wird eine Rechnung für Steuerzwecke ausstellen soweit dies nach geltendem Recht erforderlich istunbeschadet jeglicher Steuern verantwortlich, die der Lizenznehmer einbehalten oder abziehen muss. Alle gegenüber gegenüber OT gemäß gemäss dieser EULA fälligen Gebühren fälligen Lizenzgebühren und Steuern sind in der im Transaktionsdokument angegebenen Währung Währung zahlbar. Für sämtliche gegenüber Alle gegenüber OT fälligen Gebühren fälligen Lizenzgebühren und Steuern, die nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Fälligkeitsdatum vollständig Fälligkeitsdatum vollständig bezahlt sind, sind werden bis zum Eingang der vollständigen Zahlungung bei OT Verzugszinsen in Höhe zur vollständigen Zahlung mit einem Zinssatz von 1,51,5 % pro Monat (1818 % p. a.) oder in Höhe des von Gesetzes wegen höchstzulässigen Zinssatzesdem gesetzlichen Höchstbetrag, falls dieser niedriger geringer ist, auf den unbezahlten Teil der Gebühren zu leistenverzinst. Dieser Unterabschnitt gilt nicht, wenn die Software durch einen OT Reseller erworben wurde.

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Rechnungsstellung und Zahlung. Mit Lieferung der Software OT ist OT berechtigt dem Lizenznehmer die Gebühren Lizenzgebühren und Xxxxxxx, und für den jeweils geltenden Zeitraum Steuern bei Lieferung der Support Services jährlich im Voraus, Software in Rechnung zu stellen. Sämtliche Gebühren Jegliche Lizenzgebühren und XxxxxxxSteuern, die der Lizenznehmer an OT zahlen muss, sind nach Erhalt der Rechnung von OT umgehend fällig fällig und zahlbar. Die Gebühren Lizenzgebühren beinhalten keine Steuern, die dem Lizenznehmer auferlegt werden. Falls OT verpflichtet ist, Xxxxxxx Steuern im Namen des Lizenznehmers zu zahlen, erstattet der Lizenznehmer diese OT umgehend und vollständig vollständig nach Erhalt der Rechnung von OT. Der Lizenznehmer ist für die Zahlung der gesamten Lizenzgebühren an OT wird eine Rechnung für Steuerzwecke ausstellen soweit dies nach geltendem Recht erforderlich istunbeschadet jeglicher Steuern verantwortlich, die der Lizenznehmer einbehalten oder abziehen muss. Alle gegenüber gegenüber OT gemäß gemäß dieser EULA fälligen Gebühren fälligen Lizenzgebühren und Steuern sind in der im Transaktionsdokument angegebenen Währung Währung zahlbar. Für sämtliche gegenüber Alle gegenüber OT fälligen Gebühren fälligen Lizenzgebühren und Steuern, die nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Fälligkeitsdatum vollständig Fälligkeitsdatum vollständig bezahlt sind, sind werden bis zum Eingang der vollständigen Zahlungung bei OT Verzugszinsen in Höhe zur vollständigen Zahlung mit einem Zinssatz von 1,51,5 % pro Monat (1818 % p. a.) oder in Höhe des von Gesetzes wegen höchstzulässigen Zinssatzesdem gesetzlichen Höchstbetrag, falls dieser niedriger geringer ist, auf den unbezahlten Teil der Gebühren zu leistenverzinst. Dieser Unterabschnitt gilt nicht, wenn die Software durch einen OT Reseller erworben wurde.

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Rechnungsstellung und Zahlung. Mit Lieferung der Software OT ist OT berechtigt dem Lizenznehmer die Gebühren Lizenzgebühren und Xxxxxxx, und für den jeweils geltenden Zeitraum Steuern bei Lieferung der Support Services jährlich im Voraus, Software in Rechnung zu stellen. Sämtliche Gebühren Jegliche Lizenzgebühren und XxxxxxxSteuern, die der Lizenznehmer an OT zahlen muss, sind nach Erhalt der Rechnung von OT umgehend fällig fällig und zahlbar. Die Gebühren Lizenzgebühren beinhalten keine Steuern, die dem Lizenznehmer auferlegt werden. Falls OT verpflichtet ist, Xxxxxxx im Namen des Lizenznehmers zu zahlen, erstattet der Lizenznehmer diese OT umgehend und vollständig vollständig nach Erhalt der Rechnung von OT. Der Lizenznehmer ist für die Zahlung der gesamten Lizenzgebühren an OT wird eine Rechnung für Steuerzwecke ausstellen soweit dies nach geltendem Recht erforderlich istunbeschadet jeglicher Steuern verantwortlich, die der Lizenznehmer einbehalten oder abziehen muss. Alle gegenüber gegenüber OT gemäß gemäß dieser EULA fälligen Gebühren fälligen Lizenzgebühren und Steuern sind in der im Transaktionsdokument angegebenen Währung Währung zahlbar. Für sämtliche gegenüber Alle gegenüber OT fälligen Gebühren fälligen Lizenzgebühren und Steuern, die nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Fälligkeitsdatum vollständig Fälligkeitsdatum vollständig bezahlt sind, sind werden bis zum Eingang der vollständigen Zahlungung bei OT Verzugszinsen in Höhe zur vollständigen Zahlung mit einem Zinssatz von 1,51,5 % pro Monat (1818 % p. a.) oder in Höhe des von Gesetzes wegen höchstzulässigen Zinssatzesdem gesetzlichen Höchstbetrag, falls dieser niedriger geringer ist, auf den unbezahlten Teil der Gebühren zu leistenverzinst. Dieser Unterabschnitt gilt nicht, wenn die Software durch einen OT Reseller erworben wurde.

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Rechnungsstellung und Zahlung. Mit Lieferung der Software ist OT berechtigt dem Lizenznehmer die Gebühren Gebühren und XxxxxxxSteuern, und für für den jeweils geltenden Zeitraum der Support Services jährlich jährlich im Voraus, in Rechnung zu stellen. Sämtliche Gebühren Sämtliche Gebühren und XxxxxxxSteuern, die der Lizenznehmer an OT zahlen muss, sind nach Erhalt der Rechnung von OT umgehend fällig fällig und zahlbar. Die Gebühren Gebühren beinhalten keine Steuern, die dem Lizenznehmer auferlegt werden. Falls OT verpflichtet ist, Xxxxxxx im Namen des Lizenznehmers zu zahlen, erstattet der Lizenznehmer diese OT umgehend und vollständig vollständig nach Erhalt der Rechnung von OT. OT wird eine Rechnung für für Steuerzwecke ausstellen soweit dies nach geltendem Recht erforderlich ist. Alle gegenüber gegenüber OT gemäß gemäß dieser EULA fälligen Gebühren fälligen Gebühren und Steuern sind in der im Transaktionsdokument angegebenen Währung Währung zahlbar. Für sämtliche gegenüber Für sämtliche gegenüber OT fälligen Gebühren fälligen Gebühren und Steuern, die nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Fälligkeitsdatum vollständig Fälligkeitsdatum vollständig bezahlt sind, sind bis zum Eingang der vollständigen vollständigen Zahlungung bei OT Verzugszinsen in Höhe Höhe von 1,5% pro Monat (18% p. a.) oder in Höhe Höhe des von Gesetzes wegen höchstzulässigen höchstzulässigen Zinssatzes, falls dieser niedriger ist, auf den unbezahlten Teil der Gebühren Gebühren zu leisten. Dieser Unterabschnitt gilt nicht, wenn die Software durch einen Reseller erworben wurde.

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