Rechnungsstellung und Zahlung. 3.1 Porsche rechnet grundsätzlich über das Rechnungsverfahren ab. Rechnungen sind, soweit nicht von Porsche ausdrücklich etwas anderes vorgegeben wird durch den Vertragspartner ausschließlich in elektronischer Form wie folgt zu übermitteln: 3.1.1 Direkter Rechnungsversand per EDI im gültigen VDA Format, 3.1.2 Kostenlose Rechnungseingabe über die Konzernbusinessplattform xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx => Login => Informationen => Tools => Finanzapplikation (FIN), 3.1.3 Rechnungsversand über einen vorgegebenen Provider. Sofern die Vertragsparteien eine elektronische Fakturierung vereinbart haben, hat der Vertragspartner sicher zu stellen, dass bereits die originäre Rechnungsstellung auf elektronischem Wege erfolgt. Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung und dem aktuellen EDI Leitfaden sind erhältlich unter xxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx sowie unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx. 3.2 In begründeten Ausnahmefällen sendet der Vertragspartner, nach Abstimmung mit der Kreditorenbuchhaltung von Porsche, seine Rechnungen in Papierform an folgende oder eine andere ausdrücklich von Porsche benannte Anschrift: Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Kreditorenbuchhaltung, Xxxxxxxxxxxx 0, X-00000 Xxxxxxxxx 3.3 Die Rechnungen sind unter Angabe der Porsche Lieferantennummer, Bestellnummer, Lieferscheinnummer, Porsche Materialnummer, Abladestelle und Name des Ansprechpartners bei Porsche prüffähig einzureichen. Alle erforderlichen Abrechnungsunterlagen sind beizufügen. Die Rechnungen sind gemäß deutschem Umsatzsteuerrecht zu erstellen. Buchungsbelege in Form von Gutschriften, Lastschriften sowie Zahlungsavise werden dem Vertragspartner elektronisch per EDI oder E-Mail oder als Download unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx => Login => Informationen => Tools => Finanzapplikation (FIN) zur Verfügung gestellt. In Ausnahmefällen erfolgt eine postalische bzw. eine Versendung über Fax. 3.4 Soweit aufwandsbezogen abgerechnet wird, enthalten die gemäß Vertrag/Abruf, ansonsten monatlich nachträglich zu stellenden Rechnungen verpflichtend Angaben über die Anzahl der Mitarbeiter, die die abgerechneten Vertragsleistungen erbracht haben, die Anzahl der durch jeden dieser Mitarbeiter geleisteten Arbeitstage, den Tagessatz der Mitarbeiter, deren Leistungen abgerechnet wurden, die Originale aller zu erstellenden und abgezeichneten Tätigkeitsnachweise sowie eine Beschreibung der abgerechneten Auslagen. Auslagen werden nur in dem gemäß Bestellung vereinbarten Umfang und, falls keine Pauschalierung vereinbart ist, nur gegen Nachweis erstattet. 3.5 Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungszugang, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Diese Frist läuft vom Tag des Rechnungseingangs an, jedoch nicht vor dem vereinbarten Liefer- oder Leistungstermin und nicht vor der tatsächlichen Auslieferung der Ware, Leistungserbringung oder Abnahme. 3.6 Die Zahlung erfolgt durch Überweisung. 3.7 Bei fehlerhafter Lieferung oder Leistung ist Porsche berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. 3.8 Der Vertragspartner ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Porsche (die nicht unbillig verweigert werden darf) nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Porsche abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Xxxxx der Vertragspartner seine Forderung gegen Porsche entgegen Satz 1 ohne die Zustimmung von Porsche an einen Dritten ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Porsche kann jedoch nach seiner Xxxx mit befreiender Wirkung an den Vertragspartner oder den Dritten leisten.
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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen
Rechnungsstellung und Zahlung. 3.1 Porsche rechnet grundsätzlich über das Rechnungsverfahren ab. Rechnungen sind, soweit nicht von Porsche ausdrücklich etwas anderes vorgegeben wird wird, durch den Vertragspartner ausschließlich in elektronischer Form wie folgt zu übermitteln:
3.1.1 Direkter Rechnungsversand per EDI im gültigen VDA Format,
3.1.2 Kostenlose Rechnungseingabe über die Konzernbusinessplattform xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx => Login => Informationen => Tools => Finanzapplikation (FIN),
3.1.3 Rechnungsversand über einen vorgegebenen Provider. Sofern die Vertragsparteien eine elektronische Fakturierung vereinbart haben, hat der Vertragspartner sicher zu stellen, dass bereits die originäre Rechnungsstellung auf elektronischem Wege erfolgt. Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung und dem aktuellen EDI Leitfaden sind erhältlich unter xxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx sowie unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx.
3.2 In begründeten Ausnahmefällen sendet der Vertragspartner, nach Abstimmung mit der Kreditorenbuchhaltung von Porsche, seine Rechnungen in Papierform an folgende oder eine andere ausdrücklich von Porsche benannte Anschrift: Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Kreditorenbuchhaltung, Xxxxxxxxxxxx 0, X-00000 Xxxxxxxxx
3.3 Die Rechnungen sind unter Angabe der Porsche Lieferantennummer, Bestellnummer, Lieferscheinnummer, Porsche Materialnummer, Abladestelle und Name des Ansprechpartners bei Porsche prüffähig einzureichen. Alle erforderlichen Abrechnungsunterlagen sind beizufügen. Die Rechnungen sind gemäß deutschem Umsatzsteuerrecht zu erstellen. Buchungsbelege in Form von Gutschriften, Lastschriften sowie Zahlungsavise werden dem Vertragspartner elektronisch per EDI oder E-Mail oder als Download unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx => Login => Informationen => Tools => Finanzapplikation (FIN) zur Verfügung gestellt. In Ausnahmefällen erfolgt eine postalische bzw. eine Versendung über Fax.
3.4 Soweit aufwandsbezogen abgerechnet wird, enthalten die gemäß Vertrag/Abruf, ansonsten monatlich nachträglich zu stellenden Rechnungen verpflichtend Angaben über die Anzahl der Mitarbeiter, die die abgerechneten Vertragsleistungen erbracht haben, die Anzahl der durch jeden dieser Mitarbeiter geleisteten Arbeitstage, den Tagessatz der Mitarbeiter, deren Leistungen abgerechnet wurden, die Originale aller zu erstellenden und abgezeichneten Tätigkeitsnachweise sowie eine Beschreibung der abgerechneten Auslagen. Auslagen werden nur in dem gemäß Bestellung vereinbarten Umfang und, falls keine Pauschalierung vereinbart ist, nur gegen Nachweis erstattet.
3.5 Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungszugang, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Diese Frist läuft vom Tag des Rechnungseingangs an, jedoch nicht vor dem vereinbarten Liefer- oder Leistungstermin und nicht vor der tatsächlichen Auslieferung der Ware, Leistungserbringung oder Abnahme.
3.6 Die Zahlung erfolgt durch Überweisung.
3.7 Bei fehlerhafter Lieferung oder Leistung ist Porsche berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.
3.8 Der Vertragspartner ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Porsche (die nicht unbillig verweigert werden darf) nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Porsche abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Xxxxx der Vertragspartner seine Forderung gegen Porsche entgegen Satz 1 ohne die Zustimmung von Porsche an einen Dritten ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Porsche kann jedoch nach seiner Xxxx mit befreiender Wirkung an den Vertragspartner oder den Dritten leisten.
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Samples: Einkaufsbedingungen Für Dienst Und/Oder Werkvertragliche Leistungen
Rechnungsstellung und Zahlung. 3.1 Porsche Der AG rechnet grundsätzlich über das Rechnungsverfahren ab. Rechnungen sind, soweit nicht von Porsche ausdrücklich etwas anderes vorgegeben wird sind durch den Vertragspartner AN ausschließlich in elektronischer Form wie folgt zu übermitteln:
3.1.1 a) Direkter Rechnungsversand per EDI im gültigen VDA Format,.
3.1.2 b) Kostenlose Rechnungseingabe über die Konzernbusinessplattform xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx => Login => Informationen => Tools => Finanzapplikation (FIN),.
3.1.3 c) Rechnungsversand über einen vorgegebenen Provider. Sofern die Vertragsparteien Vertragspartner eine elektronische Fakturierung vereinbart haben, hat der Vertragspartner AN sicher zu stellen, dass bereits die originäre Rechnungsstellung auf elektronischem Wege erfolgt. Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung und dem aktuellen EDI Leitfaden sind erhältlich unter xxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx sowie unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx.
d) Rechnungsversand über OFTP2 bei Transportdienstleistungen. Der allgemeine Aufbau des Datensatzes erfolgt gemäß den der Ausschreibung zu Grunde gelegten Ausschreibungsunterlagen. Diese können im laufenden Prozess dem Transport entsprechend angepasst werden. Der AN verpflichtet sich, den Aufbau der elektronischen Schnittstelle bis zum Start der Leistungserbringung sicherzustellen. Verzögerungen in der Abrechnung gehen zu Lasten des AN.
3.2 In begründeten Ausnahmefällen oder auf Anforderung des AG sendet der VertragspartnerAN, nach Abstimmung mit der Kreditorenbuchhaltung von Porschedes AG, seine Rechnungen in Papierform an folgende oder eine andere ausdrücklich von Anschrift: - Frachtrechnungen an: Dr. Ing. h.c. F. Porsche benannte AnschriftAG, FFR2, Xxxxxxxxxxxx 0, X-00000 Xxxxxxxxx - sonstige Rechnungen an: Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Kreditorenbuchhaltung, Xxxxxxxxxxxx 0, X-00000 X- 00000 Xxxxxxxxx.
3.3 Die Rechnungen sind unter Angabe mindestens der Porsche Lieferantennummer, Bestellnummer, Sendungsladungsbezugsnummer, Transportauftragsnummer, Lieferscheinnummer, Porsche Materialnummer, Abladestelle und Name des Ansprechpartners bei Porsche beim AG prüffähig einzureichen. Alle erforderlichen Abrechnungsunterlagen sind beizufügen. Die Rechnungen sind gemäß deutschem Umsatzsteuerrecht zu erstellen. Buchungsbelege in Form von Gutschriften, Lastschriften sowie Zahlungsavise werden dem Vertragspartner AN elektronisch per EDI oder E-Mail oder als Download unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx => Login => Informationen => Tools => Finanzapplikation (FIN) zur Verfügung gestellt. In Ausnahmefällen erfolgt eine postalische bzw. eine Versendung über Fax.
3.4 Soweit aufwandsbezogen abgerechnet wird, enthalten die gemäß Vertrag/Abruf, ansonsten monatlich nachträglich zu stellenden Rechnungen verpflichtend Angaben über die Anzahl der Mitarbeiter, die die abgerechneten Vertragsleistungen Leistungen erbracht haben, die Anzahl der durch jeden dieser Mitarbeiter geleisteten Arbeitstage, den Tagessatz der Mitarbeiter, deren Leistungen abgerechnet wurden, die Originale Kopien aller zu erstellenden und abgezeichneten Tätigkeitsnachweise sowie eine Beschreibung der abgerechneten Auslagen. Auslagen werden nur in dem gemäß Bestellung vereinbarten Umfang und, falls keine Pauschalierung vereinbart ist, nur gegen Nachweis erstattet.
3.5 Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungszugangrein netto, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Diese Frist läuft vom Tag des Rechnungseingangs an, jedoch nicht vor dem vereinbarten Liefer- oder Leistungstermin Liefertermin und nicht vor der tatsächlichen Auslieferung der Ware, Ware oder Leistungserbringung oder und ggf. Abnahme.
3.6 Die Zahlung erfolgt durch Überweisung.
3.7 Bei fehlerhafter Lieferung oder Leistung ist Porsche der AG berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.
3.8 Der Vertragspartner AN ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Porsche (des AG, die nicht unbillig verweigert werden darf) , nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Porsche ihn abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Xxxxx Tritt der Vertragspartner AN seine Forderung gegen Porsche den AG entgegen Satz 1 ohne die dessen Zustimmung von Porsche an einen Dritten ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Porsche Der AG kann jedoch nach seiner Xxxx mit befreiender Wirkung an den Vertragspartner AN oder den Dritten leisten.
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Samples: Einkaufsbedingungen Für Beförderungs , Lager Und/Oder Speditionsvertragliche Leistungen
Rechnungsstellung und Zahlung. 3.1 Porsche Die Zahlung erfolgt – wenn nichts anderes vereinbart ist – innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung oder Leistung oder sofern dem Besteller eine Rechnung erst nach Empfang der Lieferung/Leistung zugeht, 30 Tage nach Rechnungszugang. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung. Bei Abnahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin.
3.2 Die Zahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung.
3.3 Der Besteller rechnet grundsätzlich über das Rechnungsverfahren ab. Rechnungen sind, soweit nicht von Porsche ausdrücklich etwas anderes vorgegeben wird sind durch den Vertragspartner Lieferanten ausschließlich in elektronischer Form wie folgt zu übermitteln:
3.1.1 a) Direkter Rechnungsversand per EDI im gültigen Gültigen VDA Format,
3.1.2 Kostenlose Rechnungseingabe über die Konzernbusinessplattform xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx => Login => Informationen => Tools => Finanzapplikation b) Rechnungsversand im Format PDF/A2 (FINZugFerd),
3.1.3 c) Rechnungsversand über einen vorgegebenen Provider. Sofern die Vertragsparteien eine elektronische Fakturierung vereinbart haben, hat der Vertragspartner sicher zu stellen, dass bereits die originäre Rechnungsstellung auf elektronischem Wege erfolgt. Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung und dem aktuellen EDI Leitfaden sind erhältlich unter xxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx sowie unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx.xxxxxxx_xxxxxxxxxxxx@xxx.xx
3.2 3.4 In begründeten Ausnahmefällen sendet der VertragspartnerLieferant, nach Abstimmung mit der Kreditorenbuchhaltung von Porschedes Bestellers, seine Rechnungen in Papierform an folgende oder eine andere ausdrücklich von Porsche benannte die Anschrift: Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Kreditorenbuchhaltung, Xxxxxxxxxxxx 0, X-00000 Xxxxxxxxxwie in der Bestellung angegeben.
3.3 3.5 Die Rechnungen sind unter Angabe der Porsche MAN Lieferantennummer, Bestellnummer, Lieferscheinnummer, Porsche Materialnummer, Abladestelle MAN Materialnummer und Name des Ansprechpartners bei Porsche beim Besteller prüffähig einzureichen. Alle erforderlichen Abrechnungsunterlagen sind beizufügen. Die Rechnungen sind gemäß deutschem gültigem Umsatzsteuerrecht zu erstellen. Buchungsbelege in Form von Gutschriften, Lastschriften sowie Zahlungsavise werden dem Vertragspartner Lieferanten elektronisch per EDI oder E-Mail oder als Download unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx => Login Anmelden => Informationen => Tools Applikationen => Finanzapplikation (FIN) zur Verfügung gestellt. In Ausnahmefällen erfolgt eine postalische bzw. eine Versendung über Fax.
3.4 Soweit aufwandsbezogen abgerechnet wird, enthalten die gemäß Vertrag/Abruf, ansonsten monatlich nachträglich zu stellenden Rechnungen verpflichtend Angaben über die Anzahl der Mitarbeiter, die die abgerechneten Vertragsleistungen erbracht haben, die Anzahl der durch jeden dieser Mitarbeiter geleisteten Arbeitstage, den Tagessatz der Mitarbeiter, deren Leistungen abgerechnet wurden, die Originale aller zu erstellenden und abgezeichneten Tätigkeitsnachweise sowie eine Beschreibung der abgerechneten Auslagen. Auslagen werden nur in dem gemäß Bestellung vereinbarten Umfang und, falls keine Pauschalierung vereinbart ist, nur gegen Nachweis erstattet.
3.5 Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungszugang, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Diese Frist läuft vom Tag des Rechnungseingangs an, jedoch nicht vor dem vereinbarten Liefer- oder Leistungstermin und nicht vor der tatsächlichen Auslieferung der Ware, Leistungserbringung oder Abnahme.
3.6 Die Zahlung erfolgt durch Überweisung.
3.7 Bei fehlerhafter nicht ordnungsgemäßer Lieferung oder Leistung ist Porsche der Besteller berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.
3.8 3.7 Der Vertragspartner Lieferant ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Porsche (des Bestellers, die nicht unbillig verweigert werden darf) , nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Porsche ihn abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Xxxxx Bei Vorliegen eines verlängerten Eigentumsvorbehalts gilt die Zustimmung als erteilt. Tritt der Vertragspartner Lieferant seine Forderung Forderungen gegen Porsche den Besteller entgegen Satz 1 ohne die Zustimmung von Porsche an einen Dritten ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Porsche Der Besteller kann jedoch nach seiner Xxxx wahlweise mit befreiender Wirkung an den Vertragspartner Lieferanten oder den Dritten leisten.
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Samples: Einkaufsbedingungen Für Produktionsmaterial Und Ersatzteile
Rechnungsstellung und Zahlung. 3.1 Porsche rechnet grundsätzlich über das Rechnungsverfahren ab. Rechnungen sind, soweit nicht von Porsche ausdrücklich etwas anderes ausdrücklich vorgegeben wird wird, durch den Vertragspartner ausschließlich ausschließ- lich in elektronischer Form wie folgt zu übermitteln:
3.1.1 Direkter Rechnungsversand per EDI im gültigen VDA Format,
3.1.2 Kostenlose Rechnungseingabe über die Konzernbusinessplattform xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx www.vwgroup- xxxxxx.xxx => Login => Informationen => Tools => Finanzapplikation (FIN),
3.1.3 Rechnungsversand über einen vorgegebenen Provider. Sofern die Vertragsparteien eine elektronische Fakturierung vereinbart haben, hat der Vertragspartner Vertrags- partner sicher zu stellen, dass bereits die originäre Rechnungsstellung auf elektronischem Wege erfolgt. Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung und dem aktuellen EDI Leitfaden XXX Xxxxxxxxx sind erhältlich erhält- lich unter xxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx sowie unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx.
3.2 In begründeten Ausnahmefällen sendet der Vertragspartner, nach Abstimmung mit der Kreditorenbuchhaltung Kredito- renbuchhaltung von Porsche, seine Rechnungen in Papierform an folgende oder eine andere ausdrücklich aus- drücklich von Porsche benannte Anschrift: Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Kreditorenbuchhaltung, Xxxxxxxxxxxx 0, X-00000 Xxxxxxxxx
3.3 Die Rechnungen sind unter Angabe der Porsche Lieferantennummer, Bestellnummer, LieferscheinnummerLiefer- scheinnummer, Porsche Materialnummer, Abladestelle und Name des Ansprechpartners bei Porsche Por- sche prüffähig einzureichen. Alle erforderlichen Abrechnungsunterlagen sind beizufügen. Die Rechnungen sind gemäß deutschem Umsatzsteuerrecht zu erstellen. Buchungsbelege in Form von Gutschriften, Lastschriften sowie Zahlungsavise werden dem Vertragspartner elektronisch per EDI oder E-Mail oder als Download unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx => Login => Informationen => Tools => Finanzapplikation (FIN) zur Verfügung gestellt. In Ausnahmefällen erfolgt eine postalische bzw. eine Versendung über Fax.
3.4 Soweit aufwandsbezogen abgerechnet wird, enthalten die gemäß Vertrag/Abruf, ansonsten monatlich mo- natlich nachträglich zu stellenden Rechnungen verpflichtend Angaben über die Anzahl der MitarbeiterMitar- beiter, die die abgerechneten Vertragsleistungen Leistungen erbracht haben, die Anzahl der durch jeden dieser Mitarbeiter Mitar- beiter geleisteten ArbeitstageArbeitsstunden/-tage, den Tagessatz Stunden-/Tagessatz der Mitarbeiter, deren Leistungen Leistun- gen abgerechnet wurden, die Originale aller zu erstellenden und abgezeichneten Tätigkeitsnachweise Tätigkeitsnach- weise sowie eine Beschreibung der abgerechneten Auslagen. Auslagen werden nur in dem gemäß Bestellung vereinbarten Umfang und, falls keine Pauschalierung vereinbart ist, nur gegen Nachweis Nach- weis erstattet.
3.5 Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungszugang, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Diese Frist läuft vom Tag des Rechnungseingangs an, jedoch nicht vor dem vereinbarten Liefer- sind, die den Wert oder Leistungstermin die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die Vertragsleistungen sind auf der Grundlage des jeweils aktu- ellen Standes der Technik und nicht vor unter Beachtung branchenüblicher Sorgfalt, mindestens aber mit der tatsächlichen Auslieferung Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu erbringen. Einschlägige gesetzliche und behördli- che Vorschriften sind zu beachten. Maßgeblich ist der Ware, Leistungserbringung oder AbnahmeStand zum Zeitpunkt der Ausführung der jeweiligen Leistungen.
3.6 Die Zahlung erfolgt durch Überweisung4.2 Hardware ist CE-zertifiziert und gemäß den gültigen VDE- und UVV-Bestimmungen auszuliefern. Software ist unter Beachtung von einschlägigen Qualitätsstandards (z.B. GoDV, GoBS, SPICE) be- reitzustellen.
3.7 Bei fehlerhafter 4.3 Der Vertragspartner erbringt seine Leistungen an dem im Vertrag oder Abruf mitsamt Anlagen oder in einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung festgelegten Ort. Eine Lieferung hat, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, gemäß DAP (Incoterms 2020) an dem Sitz von Porsche oder Leistung ist Porsche berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalteneinen im Vertrag oder Abruf mitsamt Anlagen angegebenen Lieferort zu erfolgen.
3.8 4.4 Der Vertragspartner ist ohne vorherige schriftliche hat bei der Leistungserbringung sämtliche geltenden Sicherheitsvorschriften und Informationssicherheitsrichtlinien von Porsche einzuhalten.
4.5 Teilleistungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Porsche.
4.6 Vereinbarte Termine und Fristen der jeweiligen Verträge und Abrufe – jeweils inklusive Anlagen – sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist die entla- debereite Zurverfügungstellung der Ware am Lieferort bzw. die Installation und Herbeiführung der technischen Betriebsbereitschaft.
4.7 Sofern die Vertragsparteien in Bezug auf Software auch die Lieferung des Quellcodes der Software vereinbart haben, ist dieser zusammen mit der vollständigen Entwicklungsdokumentation und den Entwicklungswerkzeugen zu liefern und zwar auch für im Rahmen von Pflegeleistungen gelieferte Updates, Upgrades oder sonstige neue Versionen der Software. Im Übrigen kann Porsche bei Vor- liegen wichtiger Gründe (z.B. Bedeutung der Software für wesentliche Geschäftsabläufe von Por- sche) die Hinterlegung des Quellcodes zu angemessenen Bedingungen fordern. Gehört der Quell- code nicht unbillig verweigert werden darf) nicht berechtigtzur Vertragserfüllung, seine Forderungen gegen Porsche abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Xxxxx stellt der Vertragspartner seine Forderung gegen Porsche entgegen Satz 1 ohne durch geeignete Maßnahmen die Zustimmung von Porsche an einen Dritten ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Porsche kann jedoch nach seiner Xxxx mit befreiender Wirkung an den Vertragspartner oder den Dritten leistenVer- tragserfüllung sicher.
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Rechnungsstellung und Zahlung. 3.1 Porsche rechnet grundsätzlich über das Rechnungsverfahren ab. Rechnungen sind, soweit nicht von Porsche ausdrücklich etwas anderes vorgegeben wird sind durch den Vertragspartner ausschließlich in elektronischer Form wie folgt zu übermitteln:
3.1.1 Direkter Rechnungsversand per EDI im gültigen VDA Format,
3.1.2 Kostenlose Rechnungseingabe über die Konzernbusinessplattform xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx => Login => Informationen => Tools => Finanzapplikation (FIN),
3.1.3 Rechnungsversand über einen vorgegebenen Provider. Sofern die Vertragsparteien eine elektronische Fakturierung vereinbart haben, hat der Vertragspartner sicher zu stellen, dass bereits die originäre Rechnungsstellung auf elektronischem Wege erfolgt. Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung und dem aktuellen EDI Leitfaden sind erhältlich unter xxx-xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx sowie unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx.
3.2 In begründeten Ausnahmefällen sendet der Vertragspartner, nach Abstimmung mit der Kreditorenbuchhaltung von Porsche, seine Rechnungen in Papierform an folgende oder eine andere ausdrücklich von Porsche benannte Anschrift: Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Kreditorenbuchhaltung, Xxxxxxxxxxxx 0, X-00000 Xxxxxxxxx
3.3 Die Rechnungen sind unter Angabe der Porsche Lieferantennummer, Bestellnummer, Lieferscheinnummer, Porsche Materialnummer, Abladestelle und Name des Ansprechpartners bei Porsche prüffähig einzureichen. Alle erforderlichen Abrechnungsunterlagen sind beizufügen. Die Rechnungen sind gemäß deutschem Umsatzsteuerrecht zu erstellen. Buchungsbelege in Form von Gutschriften, Lastschriften sowie Zahlungsavise werden dem Vertragspartner elektronisch per EDI oder E-Mail oder als Download unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx => Login => Informationen => Tools => Finanzapplikation (FIN) zur Verfügung gestellt. In Ausnahmefällen erfolgt eine postalische bzw. eine Versendung über Fax.
3.4 Soweit aufwandsbezogen abgerechnet wird, enthalten die gemäß Vertrag/Abruf, ansonsten monatlich nachträglich zu stellenden Rechnungen verpflichtend Angaben über die Anzahl der Mitarbeiter, die die abgerechneten Vertragsleistungen erbracht haben, die Anzahl der durch jeden dieser Mitarbeiter geleisteten Arbeitstage, den Tagessatz der Mitarbeiter, deren Leistungen abgerechnet wurden, die Originale aller zu erstellenden und abgezeichneten Tätigkeitsnachweise sowie eine Beschreibung der abgerechneten Auslagen. Auslagen werden nur in dem gemäß Bestellung vereinbarten Umfang und, falls keine Pauschalierung vereinbart ist, nur gegen Nachweis erstattet.
3.5 Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungszugang, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Diese Frist läuft vom Tag des Rechnungseingangs an, jedoch nicht vor dem vereinbarten Liefer- oder Leistungstermin und nicht vor der tatsächlichen Auslieferung der Ware, Leistungserbringung Liefergegenstände oder AbnahmeLeistungserbringung.
3.6 3.5 Die Zahlung erfolgt durch Überweisung.
3.7 3.6 Bei fehlerhafter Lieferung oder Leistung ist Porsche berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.
3.8 3.7 Der Vertragspartner ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Porsche (die nicht unbillig verweigert werden darf) nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Porsche abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Xxxxx der Vertragspartner seine Forderung gegen Porsche entgegen Satz 1 ohne die Zustimmung von Porsche an einen Dritten ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Porsche kann jedoch nach seiner Xxxx mit befreiender Wirkung an den Vertragspartner oder den Dritten leisten.
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