Rechnungsstellung und Zahlung. 9.1 Rechnungen sind unverzüglich bei Fälligkeit gemäss Zahlungskonditionen und ohne Abzug zu bezahlen. Die Zahlungsfrist wird in der Regel im individuellen Vertrag festgehalten. Andernfalls gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Ist die Zahlung nicht innert Zahlungsfrist erfolgt, gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es hierzu einer Mahnung durch SBB Cargo bedarf. Der Verzugszinssatz beträgt 5% p.a.. 9.2 Die Rechnungsstellung erfolgt wöchentlich. 9.3 SBB Cargo hat jederzeit das Recht, im Rahmen der vertraglichen Abwicklung von Transporten Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen (z.B. Bankgarantien) zu verlangen. 9.4 Reklamationen sind schriftlich (per E-Mail, Brief oder Fax) einzureichen. Die Reklamation ist detailliert zu begründen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechnungsstellung und Zahlung. 9.1 12.1. Rechnungen sind unverzüglich bei Fälligkeit gemäss Zahlungskonditionen und ohne Abzug zu bezahlen. Die Zahlungsfrist wird in der Regel im individuellen Vertrag festgehalten. Andernfalls gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Ist die Zahlung nicht innert Zahlungsfrist Zahlungs- frist erfolgt, gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es hierzu einer Mahnung durch SBB Cargo bedarf. Der Verzugszinssatz Verzugszins beträgt jährlich 5% p.a..%.
9.2 12.2. Die Rechnungsstellung erfolgt wöchentlich.
9.3 12.3. SBB Cargo hat jederzeit das Recht, im Rahmen der vertraglichen Abwicklung von Transporten Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen Sicherheitsleitungen (z.B. Bankgarantien) zu verlangen.
9.4 12.4. Reklamationen sind schriftlich (per E-Mail, Brief oder Fax) einzureichen. Die Reklamation ist detailliert zu begründen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechnungsstellung und Zahlung. 9.1 8.1 Rechnungen sind unverzüglich bei Fälligkeit gemäss Zahlungskonditionen und ohne Abzug zu bezahlen. Die Zahlungsfrist wird in der Regel im individuellen Vertrag festgehalten. Andernfalls gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Ist die Zahlung nicht innert Zahlungsfrist erfolgt, gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es hierzu einer Mahnung durch von SBB Cargo Int. bedarf. Der Verzugszinssatz Verzugszins beträgt 5% p.a..
9.2 Die Rechnungsstellung erfolgt wöchentlichjährlich 8%.
9.3 8.2 Die Rechnungen werden per Email versendet.
8.3 SBB Cargo Int. hat jederzeit das Recht, im Rahmen der vertraglichen Abwicklung von Transporten Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen (z.B. Bankgarantien) zu verlangen.
9.4 Reklamationen sind schriftlich (per E-Mail, Brief oder Fax) einzureichen. Die Reklamation ist detailliert zu begründen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechnungsstellung und Zahlung. 9.1 12.1 Rechnungen sind unverzüglich bei Fälligkeit gemäss Zahlungskonditionen und ohne Abzug zu bezahlen. Die Zahlungsfrist wird in der Regel im individuellen Vertrag festgehalten. Andernfalls gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Ist die Zahlung nicht innert Zahlungsfrist Zahlungs- frist erfolgt, gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es hierzu einer Mahnung durch SBB Cargo bedarf. Der Verzugszinssatz Verzugszins beträgt jährlich 5% p.a..%.
9.2 12.2 Die Rechnungsstellung erfolgt wöchentlich.
9.3 12.3 SBB Cargo hat jederzeit das Recht, im Rahmen der vertraglichen Abwicklung von Transporten Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen Sicherheitsleitungen (z.B. Bankgarantien) zu verlangen.
9.4 12.4 Reklamationen sind schriftlich (per E-Mail, Brief oder Fax) einzureichen. Die Reklamation ist detailliert zu begründen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen