Rechnungsstellung und Zahlung. 8.1. Der Verkäufer ist berechtigt, nach jeder Lieferung oder Teillieferung eine Rechnung zu stellen. 8.2. Der Käufer ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Preis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug, Skonto oder Verrechnung zu zahlen. Dieses Zahlungsziel ist eine Ausschlussfrist. Der Käufer ist nicht berechtigt, sich auf eine Aussetzung zu berufen. 8.3. Der in Rechnung gestellte Preis wird sofort fällig, wenn der Käufer Konkurs anmeldet oder für insolvent erklärt wird, einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt oder erwirkt, wenn der Käufer Gegenstand eines Umschuldungsverfahrens nach dem niederländischen Gesetz zur Umschuldung natürlicher Personen („Wet Schuldsanering Natuurlijke Personen“) wird, die Waren des Käufers ganz oder teilweise beschlagnahmt werden, der Käufer stirbt oder aufgelöst wird, der Käufer unter Vormundschaft oder Verwaltung gestellt wird oder dem Verkäufer nach Abschluss des Vertrags andere Umstände bekannt werden, die ihn aus gutem Grund befürchten lassen, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. 8.4. Sobald die Zahlungsfrist abgelaufen ist, schuldet der Käufer dem Verkäufer den fälligen Hauptbetrag einschließlich der Mehrwertsteuer: (i) Zinsen in Höhe von 1% pro Monat, (ii) Ersatz der außergerichtlichen Inkassokosten, letztere in Höhe von mindestens 15% der geschuldeten Hauptsumme inkl. MwSt., mindestens jedoch 200,00 €, und gegebenenfalls (iii) Ersatz der gesamten gerichtlichen Kosten (ausdrücklich einschließlich der Anwaltskosten). 8.5. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, vom Käufer Sicherheiten für die Erfüllung seiner (Zahlungs-
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, General Terms and Conditions of Sale and Delivery
Rechnungsstellung und Zahlung. 8.115.1. Der Verkäufer VBA ist berechtigt, auch nach jeder Lieferung Teillieferung oder Teillieferung Teilausführung der vereinbarten Arbeiten eine Rechnung zu stellen.
8.215.2. Der Käufer Auftraggeber ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Preis innerhalb von binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug, Skonto Rabatt oder Verrechnung zu zahlen. Dieses Zahlungsziel ist eine Ausschlussfristbezahlen, sofern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Der Käufer Auftraggeber ist nicht zur Vertragsaussetzung berechtigt, sich auf eine Aussetzung zu berufen.
8.315.3. Der in Rechnung gestellte Preis wird Reklamationen zum Rechnungsbetrag muss der Auftraggeber VBA binnen 7 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich mitteilen; nach Ablauf dieser Frist gilt die Zustimmung des Auftraggebers zum Rechnungsbetrag als erteilt.
15.4. Die vollständige Zahlungsforderung ist ohne jede Aufforderung oder Mahnung sofort fällig, wenn wenn:
a) der Käufer Auftraggeber in Konkurs anmeldet gegangen ist oder für insolvent erklärt wird, einen (vorläufigendie Eröffnung eines Vergleichsverfahren beantragt;
b) Zahlungsaufschub beantragt Sachen oder erwirkt, wenn der Käufer Gegenstand eines Umschuldungsverfahrens nach dem niederländischen Gesetz zur Umschuldung natürlicher Personen („Wet Schuldsanering Natuurlijke Personen“) wird, die Waren Forderungen des Käufers ganz oder teilweise Auftraggebers beschlagnahmt werden;
c) der Auftraggeber (Gesellschaft) aufgelöst oder liquidiert wird;
d) der Auftraggeber eine oder mehrere vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen nicht erfüllt.
15.5. Der Auftraggeber gerät ohne jede Aufforderung oder Mahnung allein durch Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug. Die Zahlungsfrist ist daher eine Ausschlussfrist.
15.6. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist schuldet der Auftraggeber ab dem 1. Verzugstag die gesetzlichen Handelszinsen. Jeweils nach Ablauf eines Jahres erhöht sich der Betrag, der Käufer stirbt oder aufgelöst wirdder Zinsberechnung zugrunde liegt, der Käufer unter Vormundschaft oder Verwaltung gestellt wird oder dem Verkäufer nach Abschluss des Vertrags andere Umstände bekannt werden, um die ihn aus gutem Grund befürchten lassen, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wirdin diesem Jahr angefallenen Zinsen.
8.415.7. Sobald Der Auftraggeber schuldet die außergerichtlichen Inkassogebühren sofort nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist abgelaufen ist, schuldet der Käufer dem Verkäufer den fälligen Hauptbetrag einschließlich der Mehrwertsteuer: (i) Zinsen in Höhe von 1% pro Monat, (ii) Ersatz der außergerichtlichen Inkassokosten, letztere in Höhe von ohne vorherige schriftliche Mahnung. Diese Gebühren betragen mindestens 1515 % der geschuldeten Hauptsumme inkl. MwSt.noch ausstehenden Hauptforderung, mindestens jedoch 200,00 €200 EUR. VBA muss die entstandenen Kosten nur dann belegen, wenn diese den oben genannten Prozentsatz und gegebenenfalls (iii) Ersatz der gesamten gerichtlichen Kosten (ausdrücklich einschließlich der Anwaltskosten)Betrag übersteigen.
8.5. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, vom Käufer Sicherheiten für die Erfüllung seiner (Zahlungs-
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Rechnungsstellung und Zahlung. 8.110.1 Der Auftraggeber bezahlt die vom Auftragnehmer erhaltenen Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Der Verkäufer ist berechtigtAuftraggeber kommt spätestens in Verzug, nach jeder Lieferung oder Teillieferung eine Rechnung zu stellen.
8.2. Der Käufer ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Preis wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet (vgl. §286 Abs. 3 BGB). Der Auftragnehmer kann die Herausgabe der, vom Auftraggeber zum Zwecke der Leistungserbringung erhaltenen, Unterlagen sowie ihrer Arbeitsergebnisse verweigern, bis der Auftragnehmer hinsichtlich der berechneten Entgelte und Auslagen befriedigt ist.
10.2 Einwände gegen die Höhe der Rechnungen setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.
10.3 Die Zahlung hat ohne Abzug, Skonto oder Verrechnung zu zahlenerfolgen.
10.4 Der Auftragnehmer kann innerhalb eines Auftrages erbrachte Teilleistungen abrechnen (Zwischenrechnung). Dieses Zahlungsziel ist eine AusschlussfristNach Erfüllung des Auftrages bzw. Abnahme erteilt der Auftragnehmer die Endrechnung. Der Käufer ist nicht berechtigt, sich auf eine Aussetzung zu berufen.
8.3. Der in Rechnung gestellte Preis wird sofort fällig, wenn der Käufer Konkurs anmeldet oder für insolvent erklärt wird, einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt oder erwirkt, wenn der Käufer Gegenstand eines Umschuldungsverfahrens nach dem niederländischen Gesetz zur Umschuldung natürlicher Personen („Wet Schuldsanering Natuurlijke Personen“) wird, die Waren des Käufers ganz oder teilweise beschlagnahmt werden, der Käufer stirbt oder aufgelöst wird, der Käufer unter Vormundschaft oder Verwaltung gestellt wird oder dem Verkäufer nach Abschluss des Vertrags andere Umstände bekannt werden, die ihn aus gutem Grund befürchten lassen, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird.
8.4. Sobald die Zahlungsfrist abgelaufen ist, schuldet der Käufer dem Verkäufer den fälligen Hauptbetrag einschließlich der Mehrwertsteuer: (i) Zinsen in Höhe von 1% pro Monat, (ii) Ersatz der außergerichtlichen Inkassokosten, letztere in Höhe von mindestens 15% der geschuldeten Hauptsumme inkl. MwSt., mindestens jedoch 200,00 €, und gegebenenfalls (iii) Ersatz der gesamten gerichtlichen Kosten (ausdrücklich einschließlich der Anwaltskosten).
8.5. Der Verkäufer Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, vom Käufer Sicherheiten für Auftraggeber eine Vorauszahlung oder eine andere Sicherheitsleistung zu verlangen.
10.5 Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist ist der Auftraggeber in Verzug und es sind dem Auftragnehmer die Erfüllung seiner gesetzlichen Handelszinsen zuzüglich 3% pro Monat (Zahlungs-wobei Zeiträume, die kürzer als ein Monat sind, als volle Monate gelten) zu zahlen. Darüber hinaus gehen alle tatsächlichen (gerichtlichen und außergerichtlichen) Inkassokosten zu Lasten des Auftraggebers.
10.6 Jede vom Auftraggeber geleistete Zahlung dient zunächst zur Begleichung der fälligen Kosten und Zinsen und anschließend zur Begleichung der am längsten ausstehenden fälligen Rechnungen.
10.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Lieferung von Waren auszusetzen, bis alle ausstehenden Rechnungen vom Auftraggeber bezahlt worden sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen