Common use of Rechnungsstellung Clause in Contracts

Rechnungsstellung. Die abrechnungs- und bilanzierungsrelevante Arbeit und Leistung wird auf Grundlage der dem Netzbetreiber für die jeweiligen Entnahmestellen des Netznutzers vorliegenden Messwerte er- mittelt. Diese Ermittlung berücksichtigt gegebenenfalls einen Kompensationsaufschlag nach Maßgabe von Abs. (2) und/oder eine Korrektur aufgrund einer bilanziellen Durchleitung, insbe- sondere nach § 8 Abs. 2 EEG oder § 4 Abs. 3 a KWKG.

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Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag

Rechnungsstellung. Die abrechnungs- und bilanzierungsrelevante Arbeit und Leistung wird auf Grundlage der dem Netzbetreiber für die jeweiligen Entnahmestellen jeweilige Entnahmestelle der Kunden des Netznutzers Lieferanten vorliegenden Messwerte er- mitteltMess- werte ermittelt. Diese Ermittlung berücksichtigt gegebenenfalls einen Kompensationsaufschlag nach Maßgabe von Abs. (2) und/oder eine Korrektur aufgrund einer bilanziellen Durchleitung, insbe- sondere insbesondere nach § 8 Abs. 2 EEG oder § 4 Abs. 3 a 3a KWKG.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag (Strom), Lieferantenrahmenvertrag (Strom)

Rechnungsstellung. Die abrechnungs- und bilanzierungsrelevante Arbeit und Leistung wird auf Grundlage der dem Netzbetreiber für die jeweiligen Entnahmestellen jeweilige Entnahmestelle der Kunden des Netznutzers Lieferanten vorliegenden Messwerte er- mitteltMesswer- te ermittelt. Diese Ermittlung berücksichtigt gegebenenfalls einen Kompensationsaufschlag nach Maßgabe von Abs. (2) und/oder eine Korrektur aufgrund einer bilanziellen Durchleitung, insbe- sondere insbeson- dere nach § 8 Abs. 2 EEG oder § 4 Abs. 3 a 3a KWKG.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag (Strom)

Rechnungsstellung. Die abrechnungs- und bilanzierungsrelevante Arbeit und Leistung wird auf Grundlage der dem Netzbetreiber für die jeweiligen Entnahmestellen des Netznutzers vorliegenden Messwerte er- mitteltermittelt. Diese Ermittlung berücksichtigt gegebenenfalls einen Kompensationsaufschlag nach Maßgabe von Abs. (2) und/oder eine Korrektur aufgrund einer bilanziellen Durchleitung, insbe- sondere ins- besondere nach § 8 Abs. 2 EEG oder § 4 Abs. 3 a KWKG.

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Samples: Netznutzungsvertrag