Common use of Rechnungsstellung Clause in Contracts

Rechnungsstellung. 6.1. Rechnungen müssen so gestellt werden, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. 6.2. Insbesondere muss jede Rechnung die nach § 14 Abs. 4 UStG vorgeschriebenen folgenden Angaben ent- halten: – den vollständigen Namen und die vollständige An- schrift des leistenden Unternehmers und des Leis- tungsempfängers, – die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundes- zentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Iden- tifikationsnummer, – das Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Num- mer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaus- steller einmalig vergeben wird (Rechnungsnum- mer), – die Menge und die Art (handelsübliche Bezeich- nung) der gelieferten Gegenstände oder den Um- fang und die Art der sonstigen Leistung, – den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leis- tung, – das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefrei- ungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus ver- einbarte Minderung des Entgelts, – sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist, den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steu- erbefreiung gilt. 6.3. Ferner ist in jeder Rechnung die Bestellnummer und/oder der Projekttitel von mediapool sowie der Pro- jektzeitraum/-zeitpunkt anzugeben, um einen zusätzli- chen Aufwand bei der Zuordnung zu vermeiden. 6.4. Die in der Rechnung aufgeführten Mengenanga- ben/Stückzahlen/Leistungen müssen mit den tatsächlich gelieferten Mengen/Stückzahlen/Leistungen und mit den diesbezüglichen Angaben im Lieferschein übereinstim- men. 6.5. Handelt es sich um eine Teilrechnung oder Ab- schlagrechnung, ist anzugeben, um die wievielte Teil- bzw. Abschlagrechnung es sich handelt. Weiterhin sind vom Auftragnehmer Angaben zur Gesamtsumme und den bisher bereits abgerechneten Teilleistungen zu ma- chen. Ist die Zahlung von Teilbeträgen vor Fertigstellung vereinbart, muss der Auftragnehmer der Höhe der Teil- leistung angemessene Leistungsfortschritte nachweisen oder eine Vertragserfüllungsbürgschaft einer deutschen Großbank stellen. Die Leistungsfortschritte sind in der Regel angemessen, wenn der Umfang der Teilleistungen prozentual mindestens dem prozentualen Anteil der Ab- rechnungssumme entspricht und dies vom Auftragneh- mer nachgewiesen wird. Die Stellung einer Vertragserfül- lungsbürgschaft kann von mediapool auch dann in Bezug auf vereinbarte Teilzahlungen verlangt werden, wenn Zweifel an der Bonität des Auftragnehmers bestehen. 6.6. Die Schlussrechnung muss als solche klar gekenn- zeichnet sein und alle bis dahin bereits erfolgten Teil- bzw. Abschlagrechnungen auflisten. 6.7. Bei internationalen Projekten hat mediapool das Recht, die Ausstellung der Rechnung in englischer Spra- che sowie in zweifacher Ausführung und mit genauer Leistungsbeschreibung in englischer Sprache zu verlan- gen. 6.8. Bei ausdrücklich vereinbarter Reisekostenübernah- me durch mediapool hat die Abrechnung auf Nachweis und Beleg zu erfolgen und den steuerlichen Vorschrif- ten zu entsprechen. mediapool erstattet in diesem Fall economy-Tickets (Flüge) und Bahnreisen 2. Klasse – je- doch keine Taxifahrten. Bahncards werden nicht erstattet. Reisen müssen ökonomisch unter Beachtung des Wirt- schaftlichkeitsgebots durchgeführt werden. Für Fahrten mit dem PKW erstattet mediapool 0,20 € je gefahrenem Kilometer, insoweit eine Reise mit öffentlichen Verkehrs- mitteln nicht möglich oder wegen des Wirtschaftlichkeits- gebots nicht angemessen war. Reisezeiten werden nicht erstattet, es sei denn, es ist so vereinbart. Für diesen Fall werden Reisezeiten grundsätzlich hälftig als vergütungs- pflichtige Zeit angerechnet, zur anderen Hälfte als nicht vergütungspflichtige Pausenzeit. 6.9. Rechnungen werden nur fällig, wenn sie prüffähig sind.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Einkaufbedingungen (Ageb)

Rechnungsstellung. 6.11. Rechnungen vom Auftragnehmer müssen so gestellt werden, dass sie die den gesetzlichen Anforderungen erfüllenentsprechen, wie sie im Umsatzsteuergesetz 1968 und den Durchführungsbestimmungen zur Mieter-, Ketten- und Kundenhaftung 2002 festgelegt sind. 6.22. Insbesondere muss jede Rechnung die nach § 14 Abs. 4 UStG vorgeschriebenen folgenden Angaben ent- halten: – den vollständigen Namen und die vollständige An- schrift des leistenden Unternehmers und des Leis- tungsempfängers, – die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundes- zentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Iden- tifikationsnummer, – das Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Num- mer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaus- steller einmalig vergeben wird (Rechnungsnum- mer), – die Menge und die Art (handelsübliche Bezeich- nung) der gelieferten Gegenstände oder den Um- fang und die Art der sonstigen Leistung, – den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leis- tung, – das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefrei- ungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus ver- einbarte Minderung des Entgelts, – sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist, den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steu- erbefreiung gilt. 6.3. Ferner ist in jeder Rechnung die Bestellnummer und/oder der Projekttitel von mediapool sowie der Pro- jektzeitraum/-zeitpunkt anzugeben, um einen zusätzli- chen Aufwand bei der Zuordnung zu vermeiden. 6.4. Die in der Rechnung aufgeführten Mengenanga- ben/Stückzahlen/Leistungen müssen mit den tatsächlich gelieferten Mengen/Stückzahlen/Leistungen und mit den diesbezüglichen Angaben im Lieferschein übereinstim- men. 6.5. Handelt es sich um eine Teilrechnung oder Ab- schlagrechnung, ist anzugeben, um die wievielte Teil- bzw. Abschlagrechnung es sich handelt. Weiterhin sind vom Auftragnehmer Angaben zur Gesamtsumme und den bisher bereits abgerechneten Teilleistungen zu ma- chen. Ist die Zahlung von Teilbeträgen vor Fertigstellung vereinbart, Gegebenenfalls muss der Auftragnehmer auf jeden Fall die folgenden Informationen auf der Höhe Rechnung angeben: – Name, Adresse und Wohnsitz des Auftragnehmers – Bankkontonummer – Nummer der Teil- leistung angemessene Leistungsfortschritte nachweisen oder eine Vertragserfüllungsbürgschaft einer deutschen Großbank stellen. Die Leistungsfortschritte sind in Handelskammer – Auftragsnummer, Arbeitsnummer und Codenummer – Arbeit und den/die Ort(e) der Regel angemessenLeistung, wenn auf den/die sich die Rechnung bezieht – Gesamtvertragspreis, bereits eingereichte Beträge und Nummer der Umfang Frist – Zeitraum und die erbrachten Dienstleistungen, auf die sich die Rechnung bezieht – Lohnsteuernummer des Auftragnehmers – Angabe, ob die Umkehrung der Teilleistungen prozentual mindestens dem prozentualen Anteil der Ab- rechnungssumme entspricht und dies vom Auftragneh- mer nachgewiesen wird. Die Stellung einer Vertragserfül- lungsbürgschaft kann von mediapool auch dann Steuerschuldnerschaft in Bezug auf vereinbarte Teilzahlungen verlangt werdendie Umsatzsteuer Anwendung findet oder nicht, wenn Zweifel an und im letzteren Fall die Höhe der Bonität Umsatzsteuer - Bankkontonummer – Sperrkontonummer – Quittungsnummer(n) / Empfangsbestätigung(en) und -nummern – im Falle der Einstellung im Sinne von Abschnitt 34 des Auftragnehmers bestehenGesetzes über die Erhebung staatlicher Steuern von 1990 oder der Vergabe von Unteraufträgen im Sinne von Abschnitt 35 des Gesetzes über die Erhebung staatlicher Steuern von 1990: der Betrag der Bruttolohnsumme, der im Rechnungsbetrag auf der Grundlage zuvor vereinbarter Lohnsummen und Überweisungsverpflichtungen enthalten ist. 6.63. Die Schlussrechnung Der Auftragnehmer muss als solche klar gekenn- zeichnet sein und alle bis dahin bereits erfolgten Teil- bzwder Rechnung die von De Romein unterzeichnete Empfangsbestätigung, den Leistungsbeleg, die Arbeitsstundenabrechnung oder die Abrechnung beifügen, aus der hervorgeht, dass der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung hat. Abschlagrechnungen auflistenRechnungen sollten vorzugsweise per E-Mail an De Romein (xxxxxxx@xxxxxxxx.xx) geschickt werden. 6.74. Bei internationalen Projekten hat mediapool das RechtHat der Auftragnehmer Anspruch auf eine Entschädigung für die finanziellen Folgen einer Änderung gemäß Artikel 10, die Ausstellung der müssen diese gesondert in Rechnung in englischer Spra- che sowie in zweifacher Ausführung und mit genauer Leistungsbeschreibung in englischer Sprache zu verlan- gengestellt werden. 6.85. Bei ausdrücklich vereinbarter Reisekostenübernah- me durch mediapool hat Nach der Lieferung der Dienstleistungen oder Waren muss der Auftragnehmer einen Lieferschein (Arbeitsauftrag) an De Romein zur Unterschrift ausstellen. Der unterschriebene Xxxxxxxxxxxx ist dann per E-Mail an die Abrechnung auf Nachweis - in der Auftragsbestätigung genannte - Person unter Angabe von Projektnummer, Kontaktperson, Bestellnummer/Referenznummer, Betrag und Beleg zu erfolgen und den steuerlichen Vorschrif- ten zu entsprechenBeschreibung unter der Aufforderung zur Erstellung einer Empfangsbestätigung einzureichen. mediapool erstattet in diesem Fall economy-Tickets (Flüge) und Bahnreisen 2. Klasse – je- doch keine Taxifahrten. Bahncards werden nicht erstattet. Reisen müssen ökonomisch unter Beachtung des Wirt- schaftlichkeitsgebots durchgeführt werden. Für Fahrten Der Auftragnehmer schickt seine Rechnung zusammen mit dem PKW erstattet mediapool 0,20 € je gefahrenem Kilometer, insoweit eine Reise mit öffentlichen Verkehrs- mitteln nicht möglich oder wegen des Wirtschaftlichkeits- gebots nicht angemessen war. Reisezeiten werden nicht erstattet, es sei denn, es ist so vereinbart. Für diesen Fall werden Reisezeiten grundsätzlich hälftig als vergütungs- pflichtige Zeit angerechnet, zur anderen Hälfte als nicht vergütungspflichtige Pausenzeitder Empfangsbestätigung an De Romein. 6.9. Rechnungen werden nur fällig, wenn sie prüffähig sind.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Rechnungsstellung. 6.1. Rechnungen müssen 9.1 Die VS rechnet monatlich im auf einen Liefermonat folgenden Kalendermonat die Entgelte nach diesem Vertrag für die im Vormonat gelieferte Energie (Arbeit und Leistung für Strom oder Erdgas) ab. 9.2 Im Fall der Vereinbarung einer Vergütung für eine Unter- und/o- der Überschreitung der prognostizierten Liefermenge wird diese Ver- gütung im Rahmen einer separaten Schlussrechnung innerhalb von drei Monate nach Ende des jeweiligen Lieferzeitraums abgerechnet. 9.3 Soweit der VS die erforderlichen Daten nicht so gestellt werdenrechtzeitig vor- liegen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. 6.2VS sicherstellen kann, dass der Kunde die jeweilige Ab- rechnung spätestens sechs Wochen nach Ablauf des abzurechnenden Zeitraums erhält, kann die VS dem Kunden eine vorläufige Rechnung bzw. Insbesondere muss jede Rechnung einen Abschlag auf Basis des zu erwarteten Verbrauchs erstellen. Liegen Ist-Werte nicht vor, ist die nach § 14 Abs. 4 UStG vorgeschriebenen folgenden Angaben ent- halten: – den vollständigen Namen und die vollständige An- schrift des leistenden Unternehmers und des Leis- tungsempfängers, – die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundes- zentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Iden- tifikationsnummer, – das Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Num- mer mit einer oder mehreren ZahlenreihenVS berechtigt, die zur Identifizierung Höhe der vorläufi- gen Rechnung vom Rechnungsaus- steller einmalig vergeben wird (Rechnungsnum- mer), – die Menge und die Art (handelsübliche Bezeich- nung) der gelieferten Gegenstände oder den Um- fang und die Art der sonstigen Leistung, – den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leis- tung, – das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefrei- ungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus ver- einbarte Minderung insbesondere durch Heranziehung des Entgelts, – sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist, den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steu- erbefreiung gilt. 6.3. Ferner ist in jeder Rechnung die Bestellnummer prognostizierten Bedarfs und/oder der Projekttitel Vorjahreswerte und/oder der aktuellen Witte- rungsbedingungen zu berechnen. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch von mediapool sowie der Pro- jektzeitraum/-zeitpunkt anzugebennach Satz 2 erstellten Schätzung erheblich ab- weicht, um einen zusätzli- chen Aufwand bei ist dies angemessen zu berücksichtigen. Mit Vorliegen der Zuordnung Messdaten wird die VS die tatsächlich gelieferte Energie unter Anrech- nung der vorläufigen Rechnungsbeträge nach Ablauf des jeweiligen Lieferzeitraums endabrechnen. Ergibt sich eine Abweichung der ge- leisteten vorläufigen Rechnungsbeträge von der tatsächlich geliefer- ten Energie, so wird der zu vermeidenviel oder zu wenig berechnete Betrag er- stattet bzw. nachentrichtet. 6.49.4 Erhält die VS nach der Schlussrechnung für den jeweiligen Liefer- zeitraum vom Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber nachträglich korrigierte, für die Ermittlung des tatsächlichen Lieferumfangs nach Ziffer 4 der AGB maßgebliche Messwerte, erfolgt eine entsprechende Korrektur der Schlussrechnung durch die VS gegenüber dem Kunden. 9.5 Für SLP-Marktlokationen gilt abweichend von Ziffer 9.1 der AGB Folgendes: a. Die VS kann vom Kunden monatliche Abschlagszahlungen ver- langen. Die in der Rechnung aufgeführten Mengenanga- ben/Stückzahlen/Leistungen müssen mit den tatsächlich gelieferten Mengen/Stückzahlen/Leistungen und mit den diesbezüglichen Angaben im Lieferschein übereinstim- men. 6.5. Handelt es sich um eine Teilrechnung oder Ab- schlagrechnungVS berechnet diese unter Berücksichtigung des voraus- sichtlichen Verbrauchs nach billigem Ermessen, ist anzugeben, um die wievielte Teil- bzw. Abschlagrechnung es sich handelt. Weiterhin sind vom Auftragnehmer Angaben zur Gesamtsumme und den bisher bereits abgerechneten Teilleistungen zu ma- chen. Ist die Zahlung von Teilbeträgen vor Fertigstellung vereinbart, muss der Auftragnehmer der Höhe der Teil- leistung angemessene Leistungsfortschritte nachweisen oder eine Vertragserfüllungsbürgschaft einer deutschen Großbank stellen. Die Leistungsfortschritte sind in der Regel angemessenauf der Grundlage der Abrechnung der vorangegangenen 12 Monate bzw. un- ter Berücksichtigung des durchschnittlichen Verbrauchs vergleichba- rer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, wenn dass der Verbrauch erheblich abweicht, ist dies angemessen zu berücksichtigen. b. Zum Ende jedes von der VS festgelegten Abrechnungszeitrau- mes, der 12 Monate nicht wesentlich überschreitet, und zum Ende des Lieferverhältnisses wird von der VS eine Abrechnung erstellt, in wel- cher der tatsächliche Umfang der Teilleistungen prozentual mindestens dem prozentualen Anteil Belieferung unter Anrechnung der Ab- rechnungssumme entspricht und dies vom Auftragneh- mer nachgewiesen Abschlagszahlungen abgerechnet wird. Die Stellung einer Vertragserfül- lungsbürgschaft kann Ergibt sich eine Abweichung der Abschlagszahlungen von mediapool auch dann in Bezug auf vereinbarte Teilzahlungen verlangt werdender Abrechnung der tatsächlichen Belie- ferung, wenn Zweifel an so wird der Bonität des Auftragnehmers bestehen. 6.6. Die Schlussrechnung muss als solche klar gekenn- zeichnet sein und alle bis dahin bereits erfolgten Teil- zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüg- lich erstattet bzw. Abschlagrechnungen auflisten. 6.7nachentrichtet oder mit der nächsten Abschlagszah- lung verrechnet. Bei internationalen Projekten Der Kunde hat mediapool – abweichend von Satz 1 – das Recht, eine kostenpflichtige monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung zu wählen, die Ausstellung auf Grundlage einer gesonderten Verein- barung mit der Rechnung in englischer Spra- che sowie in zweifacher Ausführung und mit genauer Leistungsbeschreibung in englischer Sprache zu verlan- genVS erfolgt. Bei monatlichen Rechnungen entfällt das Recht der VS nach lit. 0. 6.8c. Ändern sich vertragliche Preise während des Abrechnungszeit- raumes, so rechnet die VS geänderte verbrauchsunabhängige Preisbe- standteile tagesgenau ab. Bei ausdrücklich vereinbarter Reisekostenübernah- me durch mediapool hat Für die Abrechnung geänderter verbrauchs- abhängiger Preisbestandteile wird die nach Ziffer 3.1 ermittelte Ver- brauchsmenge des Kunden im Abrechnungszeitraum auf Nachweis Grundlage ei- ner Schätzung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) auf den Zeitraum vor und Beleg nach der Preisänderung aufgeteilt, wobei jahreszeitliche Ver- brauchsschwankungen auf der Grundlage vergleichbarer Erfahrungs- werte angemessen zu erfolgen und den steuerlichen Vorschrif- ten zu entsprechenberücksichtigen sind. mediapool erstattet in diesem Fall economy-Tickets (Flüge) und Bahnreisen 2. Klasse – je- doch keine Taxifahrten. Bahncards werden nicht erstattet. Reisen müssen ökonomisch unter Beachtung des Wirt- schaftlichkeitsgebots durchgeführt Die nach der Preisände- rung anfallenden Abschlagszahlungen können entsprechend ange- passt werden. Für Fahrten mit dem PKW erstattet mediapool 0,20 € je gefahrenem Kilometer, insoweit eine Reise mit öffentlichen Verkehrs- mitteln nicht möglich oder wegen des Wirtschaftlichkeits- gebots nicht angemessen war. Reisezeiten werden nicht erstattet, es sei denn, es ist so vereinbart. Für diesen Fall werden Reisezeiten grundsätzlich hälftig als vergütungs- pflichtige Zeit angerechnet, zur anderen Hälfte als nicht vergütungspflichtige Pausenzeit. 6.9. Rechnungen werden nur fällig, wenn sie prüffähig sind.

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Samples: Energy Supply Agreement

Rechnungsstellung. 6.16.2.1 Für den Rechnungsinhalt und Teilzahlungen gelten bei der Erbringung von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten die gesetzlichen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes. 6.2.2 Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich. Rechnungen müssen so gestellt 1&1 Versatel behält sich jedoch das Recht vor, auch in kürzeren oder längeren Zeitabständen eine Rechnung zu stellen. 6.4.1. und die Zahlungsfristen bleiben davon unberührt. 6.2.3 Sofern der Kunde mehrere Produkte / Dienstleistungen der 1&1 Versatel be- auftragt hat, ist 1&1 Versatel berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für die Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift und bei der Einzugsermächtigung dasselbe Konto angegeben hat. 6.2.4 Die Rechnung wird dem Kunden je nach Vereinbarung in Papierform oder online in elektronischer Form (nachfolgend „Online-Rechnung“ genannt) zur Ver- fügung gestellt. 6.2.5 Sofern eine Online-Rechnung vereinbart ist, sendet 1&1 Versatel dem Kun- den eine elektronische Nachricht an eine vom Kunden benannte E-Mail Adresse sobald die Online-Rechnung im Kundenportal einsehbar ist. Alternativ kann ver- einbart werden, dass sie dem Kunden eine Onlinerechnung direkt an eine von ihm benannte E-Mailanschrift zugestellt wird. Mit Erhalt dieser E-Mail gilt die gesetzlichen Anforderungen erfüllenOnline- Rechnung als zugegangen. Der Kunde stellt sicher, dass seine E-Mail Adresse und sein E-Mail Postfach funktionstüchtig und empfangsbereit sind, er dies regelmäßig überprüft und seine eingehenden Nachrichten regelmäßig abruft, damit er unver- züglich von eingehenden Nachrichten Kenntnis erlangen kann. 6.2. Insbesondere muss jede Rechnung die nach 6.2.6 Sofern der Kunde zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, stellt 1&1 Versatel auf Anfrage kostenlos Online-Rechnungen mit einer qualifizierten elektronischen Si- gnatur im Sinne des § 14 Abs. 4 3 UStG vorgeschriebenen folgenden Angaben ent- halten: – den vollständigen Namen und zur Verfügung. Der Kunde hat der 1&1 Versatel seine Vorsteuerabzugsberechtigung auf Verlangen nachzuweisen. 6.2.7 Die Vergütungen für Diensteangebote Dritter, insbesondere für die vollständige An- schrift des leistenden Unternehmers und des Leis- tungsempfängers, – die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundes- zentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Iden- tifikationsnummer, – das Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Num- mer mit einer oder mehreren ZahlenreihenNutzung von Sonderrufnummern, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaus- steller einmalig vergeben wird (Rechnungsnum- mer), – über die Menge und die Art (handelsübliche Bezeich- nung) der gelieferten Gegenstände oder den Um- fang und die Art der sonstigen Leistung, – den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leis- tung, – das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefrei- ungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus ver- einbarte Minderung des Entgelts, – sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist, den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steu- erbefreiung gilt. 6.3. Ferner ist Leistungen von 1&1 Versatel in jeder Rechnung die Bestellnummer und/oder der Projekttitel von mediapool sowie der Pro- jektzeitraum/-zeitpunkt anzugeben, um einen zusätzli- chen Aufwand bei der Zuordnung zu vermeiden. 6.4. Die in der Rechnung aufgeführten Mengenanga- ben/Stückzahlen/Leistungen müssen mit den tatsächlich gelieferten Mengen/Stückzahlen/Leistungen und mit den diesbezüglichen Angaben im Lieferschein übereinstim- men. 6.5. Handelt es sich um eine Teilrechnung oder Ab- schlagrechnung, ist anzugeben, um die wievielte Teil- bzw. Abschlagrechnung es sich handelt. Weiterhin sind vom Auftragnehmer Angaben zur Gesamtsumme und den bisher bereits abgerechneten Teilleistungen zu ma- chen. Ist die Zahlung von Teilbeträgen vor Fertigstellung vereinbart, muss der Auftragnehmer der Höhe der Teil- leistung angemessene Leistungsfortschritte nachweisen oder eine Vertragserfüllungsbürgschaft einer deutschen Großbank stellen. Die Leistungsfortschritte sind in der Regel angemessen, wenn der Umfang der Teilleistungen prozentual mindestens dem prozentualen Anteil der Ab- rechnungssumme entspricht und dies vom Auftragneh- mer nachgewiesen wird. Die Stellung einer Vertragserfül- lungsbürgschaft kann von mediapool auch dann in Bezug auf vereinbarte Teilzahlungen verlangt Anspruch genommen werden, wenn Zweifel an der Bonität des Auftragnehmers bestehenkönnen von 1&1 Versatel geltend gemacht und in Rechnung gestellt werden, soweit interne Vereinbarungen zur Abrechnung dieser Dienste zwi- schen dem Dritten und 1&1 Versatel abgeschlossen worden sind. Beim Angebot von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten gilt § 62 TKG. 6.6. Die Schlussrechnung muss als solche klar gekenn- zeichnet sein und alle bis dahin bereits erfolgten Teil- bzw. Abschlagrechnungen auflisten. 6.7. Bei internationalen Projekten hat mediapool das Recht, die Ausstellung der Rechnung in englischer Spra- che sowie in zweifacher Ausführung und mit genauer Leistungsbeschreibung in englischer Sprache zu verlan- gen. 6.8. Bei ausdrücklich vereinbarter Reisekostenübernah- me durch mediapool hat die Abrechnung auf Nachweis und Beleg zu erfolgen und den steuerlichen Vorschrif- ten zu entsprechen. mediapool erstattet in diesem Fall economy-Tickets (Flüge) und Bahnreisen 2. Klasse – je- doch keine Taxifahrten. Bahncards werden nicht erstattet. Reisen müssen ökonomisch unter Beachtung des Wirt- schaftlichkeitsgebots durchgeführt werden. Für Fahrten mit dem PKW erstattet mediapool 0,20 € je gefahrenem Kilometer, insoweit eine Reise mit öffentlichen Verkehrs- mitteln nicht möglich oder wegen des Wirtschaftlichkeits- gebots nicht angemessen war. Reisezeiten werden nicht erstattet, es sei denn, es ist so vereinbart. Für diesen Fall werden Reisezeiten grundsätzlich hälftig als vergütungs- pflichtige Zeit angerechnet, zur anderen Hälfte als nicht vergütungspflichtige Pausenzeit. 6.9. Rechnungen werden nur fällig, wenn sie prüffähig sind.

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Samples: Agb Business Services

Rechnungsstellung. 6.1. Rechnungen müssen so gestellt werden6.1 Periodische monatliche fixe Entgelte können bis zu drei Monate, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. 6.2. Insbesondere muss jede Rechnung die nach § 14 Abs. 4 UStG vorgeschriebenen folgenden Angaben ent- halten: – den vollständigen Namen und die vollständige An- schrift des leistenden Unternehmers und des Leis- tungsempfängers, – die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundes- zentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Iden- tifikationsnummer, – das Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Num- mer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaus- steller einmalig vergeben wird (Rechnungsnum- mer), – die Menge und die Art (handelsübliche Bezeich- nung) der gelieferten Gegenstände oder den Um- fang und die Art der sonstigen Leistung, – den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leis- tung, – das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefrei- ungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede periodische fixe jährliche Entgelte bis zu 12 Monate im Voraus ver- einbarte Minderung des Entgeltsin Rechnung gestellt werden. Für den ersten und den letzten Abrechnungszeitraum fallen, wenn derjeweilige Zeitraum kürzer ist als einnormaler Abrechnungszeitraum, dieperiodischen fixen Entgelte anteilsmäßigan. Sofern einevom Kundeneinzuhaltende Mindestvertragsdauer (inkl. eineseinsei- tigen Kündigungsverzichtes) vereinbart ist (siehe jeweils Punkt I.11.2) und das Vertragsverhältnis vorzeitig von Orange aus wichtigem, vom Kunden verschuldeten Grund aufgelöst wird oder sofern sie nicht bereits allerdings nur bei Unternehmern im Entgelt berücksichtigt ist, den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steu- erbefreiung gilt. 6.3. Ferner ist in jeder Rechnung die Bestellnummer und/oder der Projekttitel von mediapool sowie der Pro- jektzeitraum/-zeitpunkt anzugeben, um einen zusätzli- chen Aufwand bei der Zuordnung zu vermeiden. 6.4. Die in der Rechnung aufgeführten Mengenanga- ben/Stückzahlen/Leistungen müssen mit den tatsächlich gelieferten Mengen/Stückzahlen/Leistungen Sinne des KSchG und mit den diesbezüglichen Angaben im Lieferschein übereinstim- men. 6.5. Handelt es sich um eine Teilrechnung oder Ab- schlagrechnung, ist anzugeben, um die wievielte Teil- bzw. Abschlagrechnung es sich handelt. Weiterhin sind vom Auftragnehmer Angaben zur Gesamtsumme und den bisher bereits abgerechneten Teilleistungen zu ma- chen. Ist die Zahlung von Teilbeträgen vor Fertigstellung vereinbart, muss der Auftragnehmer der Höhe der Teil- leistung angemessene Leistungsfortschritte nachweisen oder eine Vertragserfüllungsbürgschaft einer deutschen Großbank stellen. Die Leistungsfortschritte sind in der Regel angemessenauch hier nur dann, wenn der Umfang Kunde nicht zur vorzeitigen Auflösung aus wichtigen, in der Teilleistungen prozentual mindestens dem prozentualen Anteil Sphäre von Orange liegenden Gründen berechtigt wäre – einvernehmlich beendet wird, so können verbleibende periodische fixe Entgelte bis zum Ablauf der Ab- rechnungssumme entspricht Mindestvertragsdauer sofort in Rechnung gestellt werden; bei Kunden, die als Unternehmer im Sinne des KSchG gelten und dies vom Auftragneh- mer nachgewiesen wirddenen ein Rabatt auf die periodischen fixen Entgelte gewährt wurde, ist Orange in diesen Fällen der Auflösung und Beendigung zudem berechtigt, einen Betrag in Höhe des bereits gewährten Rabattes sowie des bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer anfallenden Rabattes sofort in Rechnung zu stellen. Die Stellung einer Vertragserfül- lungsbürgschaft kann von mediapool auch dann in Bezug auf vereinbarte Teilzahlungen verlangt werdenIm Falle der einvernehmlichen Beendigung hat Orange den Unternehmer rechtzeitig, wenn Zweifel an der Bonität des Auftragnehmers bestehenvorder Herstellung eines diesbezüglichen Einvernehmens, aufihr daraus resultierendes Recht hinzuweisen. 6.6. Die Schlussrechnung muss als solche klar gekenn- zeichnet sein und alle bis dahin bereits erfolgten Teil- 6.2 Sonstige Entgelte/Gebühren, also variable Einzelentgelte, weiters insbesondere das einmalige Aktivierungs- entgelt, ein allfälliges Reaktivierungsentgelt (siehe Punkt I.11.7) sowie Bearbeitungsgebühren (siehe im Übrigen die auf den Kunden anwendbare Entgeltübersicht, dazu oben Punkt I.1.2.) fallen mit Leistungs- bzw. Abschlagrechnungen auflistenAufwandserbringung an und können sofort in Rechnung gestellt werden. 6.76.3 Orange wird die Rechnungslegung in regelmäßigen Abständen vornehmen, und zwar grundsätzlich jeden Monat, wobeijedochausverrechnungstechnischen Erfordernissen dieser Zeitraum ausnahmsweisebis zu insgesamt drei Monaten ausgedehnt werden kann; hierüber wird der Kunde in geeigneter Art und Weise gesondert informiert. Bei internationalen Projekten hat mediapool das Recht, die Ausstellung der Rechnung Inanspruchnahme verschiedenartiger Dienste kann Orange pro Rechnungszyklus eine Gesamtrechnung legen. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Einreihung in englischer Spra- che sowie in zweifacher Ausführung und mit genauer Leistungsbeschreibung in englischer Sprache zu verlan- geneinen bestimmten Rech- nungszyklus (nach Abrechnungstag bzw. Rechnungsdatum) bestehtnicht. 6.86.4 Sofern der Kunde eine Online-Rechnungslegung wünscht, wird die Rechnung dem Kunden an die von ihm für diese Zwecke bekanntzugebende E-Mail-Adresse zugestellt. Bei ausdrücklich vereinbarter Reisekostenübernah- me durch mediapool hat Weiters steht dem Kunden die Abrechnung auf Nachweis und Beleg zu erfolgen und den steuerlichen Vorschrif- ten zu entsprechenOnline-Rechnung am Portal zur Verfügung. mediapool erstattet in diesem Fall economy-Tickets (Flüge) und Bahnreisen 2. Klasse – je- doch keine Taxifahrten. Bahncards werden nicht erstattet. Reisen müssen ökonomisch unter Beachtung des Wirt- schaftlichkeitsgebots durchgeführt werden. Für Fahrten mit dem PKW erstattet mediapool 0,20 € je gefahrenem Kilometer, insoweit eine Reise mit öffentlichen Verkehrs- mitteln nicht möglich oder wegen des Wirtschaftlichkeits- gebots nicht angemessen war. Reisezeiten werden nicht erstattet, es sei denn, es ist so vereinbart. Für diesen Fall werden Reisezeiten grundsätzlich hälftig als vergütungs- pflichtige Zeit angerechnet, zur anderen Hälfte als nicht vergütungspflichtige PausenzeitHierüber wird der Kunde per SMS informiert. 6.9. Rechnungen werden nur fällig, wenn sie prüffähig sind6.5 Für Wertkarten siehe insbesonders auch Punkt II.3.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechnungsstellung. 6.1(1) Rechungen erhält der Kunde monatlich auf dem elektro- nischen Postweg per E-Mail. Rechnungen müssen so gestellt werdenDer Kunde hat dann die Rech- nungsdaten regelmäßig in angemessenen Abständen abzu- rufen. Auf schriftliche Bestellung des Kunden oder sofern eine Lastschrift nicht eingelöst oder zurückgereicht wurde, dass sie bekommt der Kunde eine Rechnung in Papierform (Kosten lt. Preisliste). Der Kunde kann jederzeit die gesetzlichen Anforderungen erfüllen(Rück-)Umstellung auf ausschließliche Online-Zurverfügungstellung verlangen. Wird dem Kunden auf dessen ausdrücklichen Wunsch eine Übersicht über offene Forderungen (Kontoauszug) zugesandt, hat der Kunde diese Leistungen wie postalische Rechnungs- übersendungen zu vergüten. 6.2. Insbesondere muss jede Rechnung (2) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Rückstand, ist die nach § 14 Abs. 4 UStG vorgeschriebenen folgenden Angaben ent- halten: – den vollständigen Namen und die vollständige An- schrift des leistenden Unternehmers und des Leis- tungsempfängers, – die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundes- zentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Iden- tifikationsnummer, – das AusstellungsdatumSWA berechtigt, eine fortlaufende Num- mer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaus- steller einmalig vergeben wird (Rechnungsnum- mer), – die Menge und die Art (handelsübliche Bezeich- nung) der gelieferten Gegenstände oder den Um- fang und die Art der sonstigen Leistung, – den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leis- tung, – das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefrei- ungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus ver- einbarte Minderung des Entgelts, – sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist, den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steu- erbefreiung gilt. 6.3. Ferner ist in jeder Rechnung die Bestellnummer und/oder der Projekttitel von mediapool sowie der Pro- jektzeitraum/-zeitpunkt anzugeben, um einen zusätzli- chen Aufwand bei der Zuordnung zu vermeiden. 6.4. Die Mahnpauschale in der Rechnung aufgeführten Mengenanga- ben/Stückzahlen/Leistungen müssen mit den tatsächlich gelieferten Mengen/Stückzahlen/Leistungen und mit den diesbezüglichen Angaben im Lieferschein übereinstim- men. 6.5. Handelt es sich um eine Teilrechnung oder Ab- schlagrechnung, ist anzugeben, um die wievielte Teil- bzw. Abschlagrechnung es sich handelt. Weiterhin sind vom Auftragnehmer Angaben zur Gesamtsumme und den bisher bereits abgerechneten Teilleistungen aus der Preislis- te ersichtlichen Höhe pro Mahnung zu ma- chen. Ist die Zahlung von Teilbeträgen vor Fertigstellung vereinbart, muss der Auftragnehmer der Höhe der Teil- leistung angemessene Leistungsfortschritte nachweisen oder eine Vertragserfüllungsbürgschaft einer deutschen Großbank stellen. Die Leistungsfortschritte sind in der Regel angemessen, wenn der Umfang der Teilleistungen prozentual mindestens dem prozentualen Anteil der Ab- rechnungssumme entspricht und dies vom Auftragneh- mer nachgewiesen wird. Die Stellung einer Vertragserfül- lungsbürgschaft kann von mediapool auch dann in Bezug auf vereinbarte Teilzahlungen verlangt werden, wenn Zweifel an der Bonität des Auftragnehmers bestehen. 6.6. Die Schlussrechnung muss als solche klar gekenn- zeichnet sein und alle bis dahin bereits erfolgten Teil- bzw. Abschlagrechnungen auflisten. 6.7. Bei internationalen Projekten hat mediapool das Recht, die Ausstellung der Rechnung in englischer Spra- che sowie in zweifacher Ausführung und mit genauer Leistungsbeschreibung in englischer Sprache zu verlan- gen. 6.8. Bei ausdrücklich vereinbarter Reisekostenübernah- me durch mediapool hat die Abrechnung auf Nachweis und Beleg zu erfolgen und den steuerlichen Vorschrif- ten zu entsprechen. mediapool erstattet in diesem Fall economy-Tickets (Flüge) und Bahnreisen 2. Klasse – je- doch keine Taxifahrten. Bahncards werden nicht erstattet. Reisen müssen ökonomisch unter Beachtung des Wirt- schaftlichkeitsgebots durchgeführt werden. Für Fahrten mit dem PKW erstattet mediapool 0,20 € je gefahrenem Kilometer, insoweit eine Reise mit öffentlichen Verkehrs- mitteln nicht möglich oder wegen des Wirtschaftlichkeits- gebots nicht angemessen war. Reisezeiten werden nicht erstatteterheben, es sei denn, es ist so vereinbartder Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Für diesen Fall werden Reisezeiten grundsätzlich hälftig als vergütungs- pflichtige Zeit angerechnet, zur anderen Hälfte als nicht vergütungspflichtige PausenzeitDer Kunde hat darüber hinaus den Ersatz weitergehender Verzugsschä- den zu tragen. 6.9(3) Der Kunde kann Einwendungen gegen eine Rechnung innerhalb von acht Wochen nach deren Zugang durch eine schriftliche Anzeige vornehmen. (4) Mögliche Rückzahlungsansprüche des Kunden werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Forderung von SWA verrechnet, soweit der Kunde keine anderweitige Weisung erteilt. (5) Gegen Forderungen von SWA kann der Kunde nur mit rechtswirksam festgestellten oder unbestrittenen Forderun- gen aufrechnen. Rechnungen werden Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur fälligwegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu. (6) Der Kunde gerät spätestens in Verzug, wenn sie prüffähig sind.er nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang seiner Rechnung leistet. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist SWA berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Es bleibt SWA vorbehalten, weiteren Verzugsscha- den geltend zu machen. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Stand: Oktober 2019

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