Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (1.2 a)), zum Rücktritt (1.2 b)) und zur Kündigung (1.2 c)) stehen dem Versi- cherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (1.2 2 a)), zum Rücktritt (1.2 2 b)) und zur Kündigung (1.2 2 c)) stehen dem Versi- cherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen Fol- gen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (1.2 Nr. 2 a)), zum Rücktritt (1.2 Nr. 2 b)) und zur Kündigung (1.2 Nr. 2 c)) stehen dem Versi- cherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung Ver- letzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Rechtsfolgenhinweis. Die Rechte zur Vertragsänderung (1.2 2 a)), zum Rücktritt (1.2 2 b)) und zur Kündigung (1.2 2 c)) stehen dem Versi- cherer Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen Fol- gen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
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Samples: www.huettener-versicherungsverein.de