Common use of Rechtsmängel Clause in Contracts

Rechtsmängel. 5.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird. Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 4.1 Satz 1 gilt entsprechend. 5.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Anbieter. Der Anbieter und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf deren Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren. 5.3 Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt. 5.4 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 4.2. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 6 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand des Anbieters gilt Ziffer 4.3 entsprechend.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtsmängel. 5.1 5.1. Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird. Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 4.1 Satz 1 gilt entsprechend. 5.2 5.2. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Anbieter. Der Anbieter und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf deren eigene Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren. 5.3 5.3. Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt. 5.4 5.4. Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 4.2. Für Schadensersatz- Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 6 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand des Anbieters gilt Ziffer 4.3 entsprechend.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Vertragsbedingungen

Rechtsmängel. 5.1 Für Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert unverändert eingesetzt wird. Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 4.1 Satz 1 gilt entsprechend. 5.2 Macht ein Dritter gegenüber gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich unverzüglich den Anbieter. Der Anbieter und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig zulässig die geltend gemachten Ansprüche Ansprüche auf deren Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.eigene Kosten 5.3 Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder c) die Leistung unter Erstattung der dafür dafür vom Kunden geleisteten Vergütung Vergütung (abzüglich abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmenzurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigtberücksichtigt. 5.4 Ansprüche Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 4.2. Für Schadensersatz- Für Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer Xxxxxx 6 ergänzendergänzend, für zusätzlichen für zusätzlichen Aufwand des Anbieters gilt Ziffer 4.3 entsprechend.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Endereco Adressmanagement Services, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Rechtsmängel. 5.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird. Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 4.1 Satz 1 gilt entsprechend. 5.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Anbieter. Der Anbieter und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf deren eigene Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren. 5.3 Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt. 5.4 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 4.2. Für Schadensersatz- Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 6 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand des Anbieters gilt Ziffer 4.3 entsprechend.

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Samples: Vergütungsvereinbarung, Allgemeine Vertragsbedingungen

Rechtsmängel. 5.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet 3.4.1. Werden im Zusammenhang mit der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird. Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 4.1 Satz 1 gilt entsprechend. 5.2 Macht ein Leistungen im vertraglich vereinbarten Nutzungsumfeld durch den Auftraggeber Schutzrechte Dritter verletzt und entsprechende Ansprüche von Schutzrechtsinhabern gegenüber dem Kunden geltendAuftraggeber geltend gemacht, dass eine Leistung hat der Auftraggeber nach Erhalt der Anspruchsmeldung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde Dritten hiervon dotSource unverzüglich den Anbieterschriftlich zu unterrichten. Der Anbieter und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf deren Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren. 5.3 Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, dotSource wird der Anbieter nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten a) Kosten dem Kunden Auftraggeber das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder b) oder die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder c) oder die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) Nutzungsentschädigung zum Rechnungspreis zurücknehmen. Letzteres gilt nur, wenn der Anbieter dotSource keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kannkann oder diese nicht zumutbar ist. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigtSoweit eine Abhilfe nicht möglich ist oder dotSource nicht zumutbar sein sollte, ist der Auftraggeber berechtigt, Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche, entsprechend den Bestimmungen in Ziffer 1.16 zu verlangen. 5.4 3.4.2. Im Hinblick auf die Nutzung der Leistung informiert dotSource den Auftraggeber unverzüglich, soweit ihr gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden. 3.4.3. Ansprüche des Kunden Auftraggebers wegen Rechtsmängeln eines Rechtsmangels verjähren in einem Jahr entsprechend Ziffer 4.23.3.9. 3.4.4. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 6 ergänzenddotSource haftet nicht, für zusätzlichen Aufwand des Anbieters gilt Ziffer 4.3 entsprechendwenn eine Rechtsverletzung Dritter auf einer Verwendung der überlassenen Leistungen in Verbindung mit einer anderen Software oder einer Änderung der überlassenen Leistungen durch den Auftraggeber beruht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtsmängel. 5.1 6.1. Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt einge- setzt wird. Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 4.1 5.1 Satz 1 gilt entsprechend. 5.2 6.2. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt benach- richtigt der Kunde unverzüglich den Anbieter. Der Anbieter und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf deren Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren. 5.3 6.3. Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen NutzungsentschädigungNut- zungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt. 5.4 6.4. Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 4.2. 5.2 Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche Aufwen- dungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 6 7 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand des Anbieters gilt Ziffer 4.3 entsprechend5.3 ent- sprechend.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen (Av)

Rechtsmängel. 5.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen vorgese- henen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird. Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der LeistungLeis- tung. Ziffer 4.1 Satz 1 gilt entsprechend. 5.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Anbieter. Der Anbieter und ggf. dessen des- sen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf deren eigene Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen ange- messen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren. 5.3 Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt. 5.4 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 4.2. Für Schadensersatz- Schadens- ersatz und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 6 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand des Anbieters gilt Ziffer 4.3 entsprechend.

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Samples: Software as a Service Agreement

Rechtsmängel. 5.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird. Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 4.1 Satz 1 gilt entsprechend. 5.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Anbieter. Der Anbieter und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gel- tend gemachten Ansprüche auf deren Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren. 5.3 Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt. 5.4 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 4.2. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 6 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand des Anbieters gilt Ziffer 4.3 entsprechend.

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Samples: Vergütungsvereinbarung

Rechtsmängel. 5.1 Für Verletzungen 12.1 Der Anbieter haftet dem Kunden gegenüber für eine durch seine Leistung erfolgte Verletzung von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und durch den Kunden vertragsgemäß, insbesondere in der im vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert Nutzungsumfeld eingesetzt wird. Der Anbieter haftet Die Haftung für Verletzungen die Verletzung von Rechten Dritter nur ist ferner beschränkt auf Rechte Dritter innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 4.1 Satz 1 6.3.2 gilt entsprechend. 5.2 12.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt ist der Kunde verpflichtet unverzüglich den AnbieterAnbieter zu benachrichtigen. Der Anbieter und ggf. dessen Vorlieferanten sind ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf deren seine Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren. 5.3 12.3 Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten a) : - dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder b) oder - die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder c) oder - die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt. 5.4 12.4 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 4.26.3.3. Für Schadensersatz- Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt ergänzend Ziffer 6 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand des Anbieters gilt Ziffer 4.3 entsprechend13.

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Samples: Service Agreement

Rechtsmängel. 5.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird. Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 4.1 Satz 1 gilt entsprechend. 5.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Anbieter. Der Anbieter und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf deren eigene Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren. 5.3 Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt. 5.4 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 4.2. Für Schadensersatz- Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 6 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand des Anbieters gilt Ziffer 4.3 entsprechend.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Rechtsmängel. 5.1 6.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen vorher- gesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird. Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 4.1 Satz 1 gilt entsprechend. 5.2 6.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Anbieter. Der Anbieter und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf deren Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.des- 5.3 6.3 Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener eige- ner Xxxx und auf eigene Kosten a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen an- gemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt. 5.4 6.4 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 4.25.2. Für Schadensersatz- Scha- densersatz und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 6 Xxxxxx 7 ergänzend, für zusätzlichen zusätzli- chen Aufwand des Anbieters gilt Ziffer 4.3 5.3 entsprechend.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen

Rechtsmängel. 5.1 Für Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird. Der Anbieter haftet für für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 4.1 Satz 1 gilt entsprechend. 5.2 Macht ein Dritter gegenüber gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich unverzüglich den Anbieter. Der Anbieter und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche Ansprüche auf deren eigene Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren. 5.3 Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder c) die Leistung unter Erstattung der dafür dafür vom Kunden geleisteten Vergütung Vergütung (abzüglich abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmenzurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigtberücksichtigt. 5.4 Ansprüche Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 4.2. Für Schadensersatz- Für Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 6 ergänzend, für für zusätzlichen Aufwand des Anbieters gilt Ziffer 4.3 entsprechend.

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Samples: Software as a Service Agreement

Rechtsmängel. 5.1 Für Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert unverändert eingesetzt wird. Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 4.1 Satz 1 gilt entsprechend. 5.2 Macht ein Dritter gegenüber gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich unverzüglich den Anbieter. Der Anbieter und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig zulässig die geltend gemachten Ansprüche Xxxxxẍxxx auf deren Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.eigene Kosten 5.3 Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder c) die Leistung unter Erstattung der dafür dafür vom Kunden geleisteten Vergütung Vergütung (abzüglich abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmenzurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigtberücksichtigt. 5.4 Ansprüche Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 4.2. Für Schadensersatz- Für Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer Xxxxxx 6 ergänzendergänzend, für zusätzlichen für zusätzlichen Aufwand des Anbieters gilt Ziffer 4.3 entsprechend.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Endereco Adressmanagement Services

Rechtsmängel. 5.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der im vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert Nutzungsumfeld eingesetzt wird. Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 4.1 Satz 1 gilt entsprechend. 5.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Anbieter. Der Anbieter und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf deren Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren. 5.3 Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt. 5.4 Ansprüche Ansprüchen des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 4.2. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 6 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand des Anbieters gilt Ziffer 4.3 entsprechend.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtsmängel. 5.1 Für 7.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird. Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 4.1 6.1 Satz 1 gilt entsprechend. 5.2 7.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Anbieter. Der Anbieter und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf deren eigene Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren. 5.3 7.3 Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigtberücksichtigt. 5.4 7.4 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 4.26.2. Für Schadensersatz- Für Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 6 8 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand des Anbieters gilt Ziffer 4.3 6.4 entsprechend.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtsmängel. 5.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter DV-Lösungen nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der im vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird. Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 4.1 Satz 1 gilt entsprechend.vorgesehenen 5.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters von DV-Lösungen seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den AnbieterDV-Lösungen. Der Anbieter DV-Lösungen und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf deren Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren. 5.3 Werden durch eine Leistung des Anbieters von DV-Lösungen Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter DV-Lösungen nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Anbieter DV-Lösungen keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt. 5.4 Ansprüche Ansprüchen des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 4.2. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 6 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand des Anbieters von DV-Lösungen gilt Ziffer 4.3 entsprechend.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen (Agb)

Rechtsmängel. 5.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der im vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt Nutzungsumfeld ein-­‐gesetzt wird. Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 4.1 Satz 1 gilt entsprechend. 5.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Anbieter. Der Anbieter und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf deren Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren. 5.3 Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt. 5.4 Ansprüche Ansprüchen des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 4.2. Für Schadensersatz- Schadensersatz-­‐ und Aufwendungsersatzansprüche Aufwendungsersatz-­‐ansprüche des Kunden gilt Ziffer 6 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand des Anbieters gilt Ziffer 4.3 entsprechend.

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Samples: Manufacturing Agreements

Rechtsmängel. 5.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird. Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 4.1 Satz 1 gilt entsprechend. 5.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Anbieter. Der Anbieter und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf deren Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren. 5.3 Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt. 5.4 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 4.2. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 6 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand des Anbieters gilt Ziffer 4.3 entsprechend.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Rechtsmängel. 5.1 6.1. Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird. Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 4.1 5.1 Satz 1 gilt entsprechend. 5.2 6.2. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Anbieter. Der Anbieter und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf deren eigene Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren. 5.3 6.3. Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten a) 6.3.1. dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder b) 6.3.2. die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder c) 6.3.3. die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt. 5.4 6.4. Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 4.25.2. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 6 7 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand des Anbieters gilt Ziffer 4.3 5.3 entsprechend.

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Samples: General Terms and Conditions

Rechtsmängel. 5.1 Für Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird. Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 4.1 Satz 1 gilt entsprechend. 5.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Anbieter. Der Anbieter und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf deren eigene Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren. 5.3 Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt. 5.4 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 4.2. Für Schadensersatz- Für Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 6 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand des Anbieters gilt Ziffer 4.3 entsprechend.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen