Rechtsmängel. 11.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch ihre Leis- tung haftet SCHEER nur, soweit die Leistung vertragsge- mäß und insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nut- zungsumfeld eingesetzt wird. 11.2 Die nachfolgende Regelung gilt bei Unmöglichkeit und in Fällen der Gewährleistung aufgrund von Rechts- mängeln vorrangig vor Ziffer 12: Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber geltend, dass eine Leistung von XXXXXX seine Rechte verletzt, be- nachrichtigt der Auftraggeber unverzüglich schriftlich SCHEER. Werden durch eine Leistung von SCHEER Rechte Dritter verletzt, wird XXXXXX unter angemessener Berück- sichtigung der Interessen des Auftraggebers nach eigener Xxxx dem Auftraggeber das Recht zur Nutzung der Leis- tung verschaffen oder die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten. Wenn SCHEER keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann, so wird SCHEER die Leistung unter Erstattung der dafür vom Auftraggeber geleisteten Vergü- tung abzüglich einer angemessenen Entschädigung für die bis dahin durch den Auftraggeber gezogenen Nutzun- gen zurücknehmen. Hiermit sind die Rechte des Auftrag- gebers wegen Rechtsmängeln abschließend beschrieben. 11.3 Der Auftraggeber wird XXXXXX auf deren Verlangen bei der Abwehr der Ansprüche gemäß Ziffer 11.2 unter- stützen. Die dem Auftraggeber dabei entstehenden Aus- lagen und Kosten werden von SCHEER erstattet. Die Kos- ten für den Zeitaufwand des eigenen Personals trägt jeder Vertragspartner selbst. 11.4 Ansprüche des Auftraggebers wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 12.5. 11.5 Für vorgenannte Ansprüche des Auftraggebers gilt Xxxxxx 14 ergänzend.
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Samples: Agb Für Global Managed Services, Global Managed Services Agreement
Rechtsmängel. 11.1 Für Verletzungen von Rechten Die Celonis SE leistet während der Vertragslaufzeit gemäß den nachstehenden Regelungen Gewähr dafür, dass der Ausübung der an den Anwender eingeräumten Nutzungsbefugnisse gemäß Ziffer 5 keine Rechte Dritter durch ihre Leis- tung haftet SCHEER nur, soweit die Leistung vertragsge- mäß und insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nut- zungsumfeld eingesetzt wirdentgegenstehen.
11.2 Die nachfolgende Regelung gilt bei Unmöglichkeit und in Fällen der Gewährleistung aufgrund von Rechts- mängeln vorrangig vor Ziffer 12: Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber geltendAnwender Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch den Service geltend („Schutzrechtsanspruch“) und wird hierdurch die vertragsgemäße Nutzung des Celonis Service während der Vertragslaufzeit beeinträchtigt oder untersagt, dass eine Leistung von XXXXXX seine Rechte verletzt, be- nachrichtigt haftet die Celonis SE vorbehaltlich der Auftraggeber unverzüglich schriftlich SCHEERRegelungen in Ziffern 11.3 ff. Werden durch eine Leistung von SCHEER Rechte Dritter verletzt, wie folgt. Die Celonis SE wird XXXXXX unter angemessener Berück- sichtigung der Interessen des Auftraggebers nach eigener Xxxx dem Auftraggeber und auf eigene Kosten:
a. Den Service so ändern oder ersetzen, dass er das Recht zur Nutzung der Leis- tung verschaffen oder die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten. Wenn SCHEER keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kannSchutzrecht nicht verletzt, so wird SCHEER die Leistung unter Erstattung der dafür vom Auftraggeber geleisteten Vergü- tung abzüglich einer angemessenen Entschädigung aber im Wesentlichen doch den vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Anwender in zumutbarer Weise entspricht; oder
b. den Anwender von Lizenzgebühren für die bis dahin durch Nutzung des Service gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Gelingt dies der Celonis SE zu angemessenen Bedingungen nicht, wird die Celonis SE den Auftraggeber gezogenen Nutzun- gen zurücknehmenEinzelvertrag kündigen und dem Anwender die von ihm ggf. Hiermit sind vorausbezahlte Vergütung für die Rechte des Auftrag- gebers wegen Rechtsmängeln abschließend beschriebennach dem Kündigungsdatum verbleibende Vertragslaufzeit erstatten. Der Anwender ist nach Xxxx der Celonis SE verpflichtet, die begleitenden Materialien und alle Kopien entweder zu löschen oder an die Celonis SE zurückzugeben. Für Schadenersatzansprüche und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt Ziffer 12.
11.3 Der Auftraggeber Voraussetzungen für die Haftung der Celonis SE nach Ziffer 11.2 sind, dass der Anwender:
a. die Celonis SE vom Schutzrechtsanspruch unverzüglich schriftlich verständigt;
b. die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und auch nicht in Bezug hierauf einen Vergleich abschließt. Stellt der Anwender die Nutzung des Service aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, wird XXXXXX auf deren Verlangen er den Dritten darauf hinweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis des behaupteten Schutzrechtsanspruches nicht verbunden ist;
c. jegliche Auseinandersetzung, einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen, entweder der Celonis SE überlässt oder nur im Einvernehmen mit der Celonis SE führt. Die dem Anwender durch die Rechtsverteidigung entstandenen, notwendigen Gerichts- und Anwaltskosten gehen zu Lasten der Celonis SE; und
d. die Celonis SE bei der Abwehr der Ansprüche gemäß Ziffer 11.2 unter- stützen. Die oder dem Auftraggeber dabei entstehenden Aus- lagen Vergleich in Bezug auf den Schutzrechtsanspruch angemessen informiert hält und Kosten werden von SCHEER erstattet. Die Kos- ten für den Zeitaufwand des eigenen Personals trägt jeder Vertragspartner selbstunterstützt.
11.4 Soweit der Anwender die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen die Celonis SE ausge- schlossen. Dies gilt insbesondere, wenn und soweit der Schutzrechtsanspruch verursacht wurde durch die Nutzung des Auftraggebers wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 12.5Service außerhalb der Vorgaben des Cloud Service und dieser Bedingungen.
11.5 Für vorgenannte Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gilt Xxxxxx 14 ergänzendAnwenders wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen.
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Samples: Cloud Services Agreement, Celonis Services Agreement
Rechtsmängel. 11.1 Für Verletzungen von Rechten 12.1 Die Celonis SE leistet während der Vertragslaufzeit gemäß den nachstehenden Regelungen Gewähr dafür, dass der Ausübung der an den Anwender eingeräumten Nutzungsbefugnisse gemäß Ziffer 5 keine Rechte Dritter durch ihre Leis- tung haftet SCHEER nur, soweit die Leistung vertragsge- mäß und insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nut- zungsumfeld eingesetzt wirdentgegenstehen.
11.2 Die nachfolgende Regelung gilt bei Unmöglichkeit und in Fällen der Gewährleistung aufgrund von Rechts- mängeln vorrangig vor Ziffer 12: 12.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber geltendAnwender Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch den Service geltend („Schutzrechtsanspruch“) und wird hierdurch die vertragsgemäße Nutzung des Celonis Service während der Vertragslaufzeit beeinträchtigt oder untersagt, dass eine Leistung von XXXXXX seine Rechte verletzt, be- nachrichtigt haftet die Celonis SE vorbehaltlich der Auftraggeber unverzüglich schriftlich SCHEERRegelungen in Ziffern 12.3 ff. Werden durch eine Leistung von SCHEER Rechte Dritter verletzt, wie folgt. Die Celonis SE wird XXXXXX unter angemessener Berück- sichtigung der Interessen des Auftraggebers nach eigener Xxxx dem Auftraggeber und auf eigene Kosten:
12.2.1 Den Service so ändern oder ersetzen, dass er das Recht zur Nutzung der Leis- tung verschaffen oder die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten. Wenn SCHEER keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kannSchutzrecht nicht verletzt, so wird SCHEER die Leistung unter Erstattung der dafür vom Auftraggeber geleisteten Vergü- tung abzüglich einer angemessenen Entschädigung aber im Wesentlichen doch den vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Anwender in zumutbarer Weise entspricht; oder
12.2.2 den Anwender von Lizenzgebühren für die bis dahin durch Nutzung des Service gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Gelingt dies der Celonis SE zu angemessenen Bedingungen nicht, wird die Celonis SE den Auftraggeber gezogenen Nutzun- gen zurücknehmenEinzelvertrag kündigen und dem Anwender die von ihm ggf. Hiermit sind vorausbezahlte Vergütung für die Rechte des Auftrag- gebers wegen Rechtsmängeln abschließend beschriebennach dem Kündigungsdatum verbleibende Vertragslaufzeit erstatten. Der Anwender ist nach Xxxx der Celonis SE verpflichtet, die Dokumentation und alle Kopien entweder zu löschen oder an die Celonis SE zurückzugeben. Für Schadenersatzansprüche und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt Ziffer 13.
11.3 Der Auftraggeber 12.3 Voraussetzungen für die Haftung der Celonis SE nach Ziffer 12.2 sind, dass der Anwender:
12.3.1 die Celonis SE vom Schutzrechtsanspruch unverzüglich schriftlich verständigt;
12.3.2 die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und auch nicht in Bezug hierauf einen Vergleich abschließt. Stellt der Anwender die Nutzung des Service aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, wird XXXXXX auf deren Verlangen er den Dritten darauf hinweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis des behaupteten Schutzrechtsanspruches nicht verbunden ist;
12.3.3 jegliche Auseinandersetzung, einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen, entweder der Celonis SE überlässt oder nur im Einvernehmen mit der Celonis SE führt. Die dem Anwender durch die Rechtsverteidigung entstandenen, notwendigen Gerichts- und Anwaltskosten gehen zu Lasten der Celonis SE; und
12.3.4 die Celonis SE bei der Abwehr der Ansprüche gemäß Ziffer 11.2 unter- stützen. Die oder dem Auftraggeber dabei entstehenden Aus- lagen Vergleich in Bezug auf den Schutzrechtsanspruch angemessen informiert hält und Kosten werden von SCHEER erstattet. Die Kos- ten für den Zeitaufwand des eigenen Personals trägt jeder Vertragspartner selbstunterstützt.
11.4 12.4 Soweit der Anwender die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen die Celonis SE ausge- schlossen. Dies gilt insbesondere, wenn und soweit der Schutzrechtsanspruch verursacht wurde durch die Nutzung des Service außerhalb der Vorgaben der Dokumentation und dieser Bedingungen.
12.5 Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers Anwenders wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 12.5einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen.
11.5 Für vorgenannte Ansprüche des Auftraggebers gilt Xxxxxx 14 ergänzend.
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Rechtsmängel. 11.1 Für Verletzungen von Rechten 12.1 Die Celonis SE leistet während der Vertragslaufzeit gemäß den nachstehenden Regelungen Gewähr dafür, dass der Ausübung der an den Anwender eingeräumten Nutzungsbefugnisse gemäß Ziffer 5 keine Rechte Dritter durch ihre Leis- tung haftet SCHEER nur, soweit die Leistung vertragsge- mäß und insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nut- zungsumfeld eingesetzt wirdentgegenstehen.
11.2 Die nachfolgende Regelung gilt bei Unmöglichkeit und in Fällen der Gewährleistung aufgrund von Rechts- mängeln vorrangig vor Ziffer 12: 12.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber geltendAnwender Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch den Cloud Service geltend („Schutzrechtsanspruch“) und wird hierdurch die vertragsgemäße Nutzung des Celonis Service während der Vertragslaufzeit beeinträchtigt oder untersagt, dass eine Leistung von XXXXXX seine Rechte verletzt, be- nachrichtigt haftet die Celonis SE vorbehaltlich der Auftraggeber unverzüglich schriftlich SCHEERRegelungen in Ziffern 12.3 ff. Werden durch eine Leistung von SCHEER Rechte Dritter verletzt, wie folgt. Die Celonis SE wird XXXXXX unter angemessener Berück- sichtigung der Interessen des Auftraggebers nach eigener Xxxx dem Auftraggeber und auf eigene Kosten:
12.2.1 Den Cloud Service so ändern oder ersetzen, dass er das Recht zur Nutzung der Leis- tung verschaffen oder die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten. Wenn SCHEER keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kannSchutzrecht nicht verletzt, so wird SCHEER die Leistung unter Erstattung der dafür vom Auftraggeber geleisteten Vergü- tung abzüglich einer angemessenen Entschädigung aber im Wesentlichen doch den vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Anwender in zumutbarer Weise entspricht; oder
12.2.2 den Anwender von Lizenzgebühren für die bis dahin durch Nutzung des Cloud Service gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Gelingt dies der Celonis SE zu angemessenen Bedingungen nicht, wird die Celonis SE den Auftraggeber gezogenen Nutzun- gen zurücknehmenEinzelvertrag kündigen und dem Anwender die von ihm ggf. Hiermit sind vorausbezahlte Vergütung für die Rechte des Auftrag- gebers wegen Rechtsmängeln abschließend beschriebennach dem Kündigungsdatum verbleibende Vertragslaufzeit erstatten. Der Anwender ist nach Xxxx der Celonis SE verpflichtet, die Dokumentation und alle Kopien entweder zu löschen oder an die Celonis SE zurückzugeben. Für Schadenersatzansprüche und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt Ziffer 13.
11.3 Der Auftraggeber 12.3 Voraussetzungen für die Haftung der Celonis SE nach Ziffer 12.2 sind, dass der Anwender:
12.3.1 die Celonis SE vom Schutzrechtsanspruch unverzüglich schriftlich verständigt;
12.3.2 die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und auch nicht in Bezug hierauf einen Vergleich abschließt. Stellt der Anwender die Nutzung des Cloud Service aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, wird XXXXXX auf deren Verlangen er den Dritten darauf hinweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis des behaupteten Schutzrechtsanspruches nicht verbunden ist;
12.3.3 jegliche Auseinandersetzung, einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen, entweder der Celonis SE überlässt oder nur im Einvernehmen mit der Celonis SE führt. Die dem Anwender durch die Rechtsverteidigung entstandenen, notwendigen Gerichts- und Anwaltskosten gehen zu Lasten der Celonis SE; und
12.3.4 die Celonis SE bei der Abwehr der Ansprüche gemäß Ziffer 11.2 unter- stützen. Die oder dem Auftraggeber dabei entstehenden Aus- lagen Vergleich in Bezug auf den Schutzrechtsanspruch angemessen informiert hält und Kosten werden von SCHEER erstattet. Die Kos- ten für den Zeitaufwand des eigenen Personals trägt jeder Vertragspartner selbstunterstützt.
11.4 12.4 Soweit der Anwender die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen die Celonis SE ausge- schlossen. Dies gilt insbesondere, wenn und soweit der Schutzrechtsanspruch verursacht wurde durch die Nutzung des Cloud Service außerhalb der Vorgaben der Dokumentation und dieser Bedingungen.
12.5 Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers Anwenders wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 12.5einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen.
11.5 Für vorgenannte Ansprüche des Auftraggebers gilt Xxxxxx 14 ergänzend.
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Samples: Software as a Service Agreement, Software as a Service Agreement
Rechtsmängel. 11.1 Für Verletzungen 1. Soweit Rechte Dritter der vertragsgemä- ßen Nutzung der Ware entgegenstehen, hat der Käufer Pfinder unverzüglich über die Geltendmachung solcher Rechte Dritter schriftlich zu informieren und Pfinder sämt- liche Vollmachten zu erteilen und Befug- nisse einzuräumen, die erforderlich sind, um die Ware gegen die geltend gemachten Rechte Dritter auf eigene Kosten zu vertei- digen.
2. Soweit Rechte Dritter einer vertragsgemä- ßen Nutzung der Ware entgegenstehen, wird Pfinder nach eigener Xxxx durch ge- eignete Maßnahmen die Rechte Dritter oder deren Geltendmachung beseitigen, dem Käufer die Nutzungsrechte von Rechten dem Dritten auf eigene Kosten beschaffen oder die Ware ersetzen, so dass sie Rechte Dritter durch ihre Leis- tung haftet SCHEER nicht mehr verletzt, wenn und soweit dadurch die Vertragsgemäßheit der Ware nicht beeinträchtigt wird.
3. Der Käufer ist berechtigt, vom Vertrag zu- rückzutreten oder den Kaufpreis zu min- dern, wenn die Nacherfüllung gemäß XII.2. dem Kunden unzumutbar ist, von Pfinder verweigert wird oder Pfinder dem nicht in- nerhalb einer vom Kunden gesetzten an- gemessenen Frist nachkommt. Im Falle le- diglich unerheblicher Beeinträchtigung der vertragsgemäßen Nutzung der Ware ist der Rücktritt ausgeschlossen.
4. Ein Schadensersatzanspruch nach Maß- gabe der gesetzlichen Regelungen und der Regelungen in Nr. XIII. besteht nur, soweit Pfinder die Leistung vertragsge- mäß und insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nut- zungsumfeld eingesetzt wirdentgegenstehenden Rechte Dritter kannte oder hätte kennen müssen.
11.2 5. Die nachfolgende Regelung gilt bei Unmöglichkeit und in Fällen vorgenannten Ansprüche des Käufers bestehen nicht, soweit die Verletzung der Gewährleistung aufgrund von Rechts- mängeln vorrangig vor Ziffer 12: Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber geltend, dass eine Leistung von XXXXXX seine Rechte verletzt, be- nachrichtigt der Auftraggeber unverzüglich schriftlich SCHEER. Werden durch eine Leistung von SCHEER Rechte Dritter verletzt, wird XXXXXX unter angemessener Berück- sichtigung der Interessen auf Vorgaben des Auftraggebers nach eigener Xxxx dem Auftraggeber das Recht zur Nutzung der Leis- tung verschaffen Käufers beruht und Pfinder die entgegenstehenden Rechte Dritter nicht bekannt waren oder die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten. Wenn SCHEER keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann, so wird SCHEER die Leistung unter Erstattung der dafür vom Auftraggeber geleisteten Vergü- tung abzüglich einer angemessenen Entschädigung für die bis dahin durch den Auftraggeber gezogenen Nutzun- gen zurücknehmen. Hiermit sind die Rechte des Auftrag- gebers wegen Rechtsmängeln abschließend beschriebenin Folge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben sind.
11.3 Der Auftraggeber wird XXXXXX auf deren Verlangen bei der Abwehr der 6. Sämtliche Ansprüche gemäß Ziffer 11.2 unter- stützenmit Ausnahme et- waiger Ansprüche nach Nr. Die dem Auftraggeber dabei entstehenden Aus- lagen und Kosten werden XIII. verjähren mit Ablauf von SCHEER erstattet. Die Kos- ten für den Zeitaufwand des eigenen Personals trägt jeder Vertragspartner selbst12 Monaten nach Lieferung.
11.4 Ansprüche des Auftraggebers wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 12.5.
11.5 Für vorgenannte Ansprüche des Auftraggebers gilt Xxxxxx 14 ergänzend.
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Rechtsmängel. 11.1 Für Verletzungen von Rechten 12.1 Die Celonis SE leistet während der Vertragslaufzeit gemäß den nachstehenden Regelungen Gewähr dafür, dass der Ausübung der an den Anwender eingeräumten Nutzungsbefugnisse gemäß Ziffer 5 keine Rechte Dritter durch ihre Leis- tung haftet SCHEER nur, soweit die Leistung vertragsge- mäß und insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nut- zungsumfeld eingesetzt wirdentgegenstehen.
11.2 Die nachfolgende Regelung gilt bei Unmöglichkeit und in Fällen der Gewährleistung aufgrund von Rechts- mängeln vorrangig vor Ziffer 12: 12.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber geltendAnwender Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch den Service geltend („Schutzrechtsanspruch“) und wird hierdurch die vertragsgemäße Nutzung des Celonis Service während der Vertragslaufzeit beeinträchtigt oder untersagt, dass eine Leistung von XXXXXX seine Rechte verletzt, be- nachrichtigt haftet die Celonis SE vorbehaltlich der Auftraggeber unverzüglich schriftlich SCHEERRegelungen in Ziffern 12.6 ff. Werden durch eine Leistung von SCHEER Rechte Dritter verletzt, wie folgt. Die Celonis SE wird XXXXXX unter angemessener Berück- sichtigung der Interessen des Auftraggebers nach eigener Xxxx dem Auftraggeber und auf eigene Kosten:
a Den Service so ändern oder ersetzen, dass er das Recht zur Nutzung der Leis- tung verschaffen oder die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten. Wenn SCHEER keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kannSchutzrecht nicht verletzt, so wird SCHEER die Leistung unter Erstattung der dafür vom Auftraggeber geleisteten Vergü- tung abzüglich einer angemessenen Entschädigung aber im Wesentlichen doch den vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Anwender in zumutbarer Weise entspricht; oder
b den Anwender von Lizenzgebühren für die bis dahin durch Nutzung des Service gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Gelingt dies der Celonis SE zu angemessenen Bedingungen nicht, wird die Celonis SE den Auftraggeber gezogenen Nutzun- gen zurücknehmenEinzelvertrag kündigen und dem Anwender die von ihm ggf. Hiermit sind vorausbezahlte Vergütung für die Rechte des Auftrag- gebers wegen Rechtsmängeln abschließend beschriebennach dem Kündigungsdatum verbleibende Vertragslaufzeit erstatten. Der Anwender ist nach Xxxx der Celonis SE verpflichtet, die begleitenden Materialien und alle Kopien entweder zu löschen oder an die Celonis SE zurückzugeben. Für Schadenersatzansprüche und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt Ziffer 13.
11.3 Der Auftraggeber wird XXXXXX auf deren Verlangen bei 12.3 Voraussetzungen für die Haftung der Abwehr Celonis SE nach Ziffer 12.2 sind, dass der Ansprüche gemäß Ziffer 11.2 unter- stützen. Die dem Auftraggeber dabei entstehenden Aus- lagen und Kosten werden von SCHEER erstattet. Die Kos- ten für den Zeitaufwand des eigenen Personals trägt jeder Vertragspartner selbst.
11.4 Ansprüche des Auftraggebers wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 12.5.
11.5 Für vorgenannte Ansprüche des Auftraggebers gilt Xxxxxx 14 ergänzend.Anwender: a die Celonis SE vom Schutzrechtsanspruch unverzüglich schriftlich verständigt;
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Samples: Cloud Services Agreement
Rechtsmängel. 11.1 13.2.1. Bezüglich der Ansprüche des Kunden bei Rechtsmängeln gelten die vorbenannten Sachmängelge- währleistungsrechte entsprechend, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen nichts Abweichendes geregelt ist.
13.2.2. Sofern und soweit im Zusammenhang mit der Nutzung der von uns erbrachten Lieferungen oder Leis- tungen im vereinbarten Umfeld und auf Basis der vereinbarten Lizenzbestimmungen durch den Kun- den Rechte Dritter verletzt werden, die entsprechende Ansprüche gegenüber dem Kunden geltend machen, oder dem Kunden die erforderlichen Rechte für die vertraglich vereinbarte Nutzung der Lie- ferungen und Leistungen nicht im vertraglichen Umfang wirksam eingeräumt sind, wird der Kunde unverzüglich nach Geltendmachung der Ansprüche durch Dritte oder Erkennen des Mangels im Sinne des § 377 HGB uns schriftlich benachrichtigen.
13.2.3. Zur Beseitigung des Mangels ermächtigt der Kunde uns, rechtliche Auseinandersetzungen sowie ggf. Vereinbarungen und Vergleichsverhandlungen mit dem Anspruch erhebenden Dritten auf eigene Kos- ten und soweit möglich unter eigener Verantwortung zu führen und verpflichtet sich, zur Schadens- minderung eigene Prozesshandlungen ausschließlich mit Zustimmung durch teccle vorzunehmen. Darüber hinaus wird der Kunde teccle jegliche zumutbare Unterstützung gewähren, um solchermaßen geltend gemachte Ansprüche abzuwehren, Rechteeinräumungen zu erzielen und sonstige Maßnah- men zu ergreifen, die zur Beseitigung von Mängeln und damit zusammenhängende Rechtsstreitigkei- ten erforderlich sind. Hierzu gehört die zur Verfügungstellung von sämtlichen Informationen und Un- terlagen sowie ggf. erforderlicher Vollmachten. Der Kunde wird sich der Beauftragung eigener Bevoll- mächtigter soweit zumutbar enthalten und ggf. Bevollmächtigte nach unserer Xxxx und, soweit wir für die dadurch entstehenden Kosten zu haften verpflichtet sind, auf unsere Kosten beauftragen.
13.2.4. Unsere Haftung ist jedoch ausgeschlossen, wenn und soweit • der Mangel auf Änderungen beruht, die durch den Kunden und/oder Dritte vorgenommen wurden • die Nutzung auf Veranlassung oder aufgrund Verschuldens des Kunden nicht vertragsgemäß oder im Einklang mit den durch Dritte zur Verfügung gestellten Lizenzbedingungen vorgenommen wurde.
13.2.5. Für Verletzungen von Rechten den Fall, das Rechte Dritter durch ihre Leis- tung haftet SCHEER nurvon Seiten teccle erstellte und/oder gelieferte Software verletzt wurde, ist teccle nach seiner Xxxx berechtigt Nacherfüllung zu leisten. In diesen Fällen wird teccle aus einer der nachfolgenden Maßnahmen wählen: • Die Lieferung eines neuen Programmstandes, dessen vertragsgemäße Nutzung keine Schutzrechte Dritter verletzt und die denselben oder einen im Wesentlichen gleichen Funktionsumfang, wie die vorherige Version enthält und zumutbar ist und für den Kunden auch nicht zu sonstigen wesentlichen Nachteilen führt. • Eine Veränderung der Software vornehmen, die dazu führt, dass diese nicht mehr gegen Rechte Dritter verstößt, soweit die Leistung vertragsge- mäß und insbesondere diese im vertraglich vorgesehenen Nut- zungsumfeld eingesetzt wirdWesentlichen fortgesetzt einen gleichen Funktionsumfang erbringt und auch ansonsten dem Kunden zumutbar ist. • Den Erwerb eines für den Kunden zum Zwecke des Vertrages ausreichenden Nutzungsrechts für die Software und/oder den Erwerb eigener Nutzungsrechte und/oder die Bewirkung der Einräumung erforderlicher Nutzungsrechte durch Dritte, oder • die Software durch eine andere Software ersetzt, die im Wesentlichen einen gleichen Funktionsumfang hat und auch ansonsten zumutbar ist und keine sonstigen wesentlichen Nachteile für den Kunden bringt.
11.2 Die nachfolgende Regelung gilt bei Unmöglichkeit und in Fällen der Gewährleistung aufgrund von Rechts- mängeln vorrangig vor 13.2.6. Für die verbleibenden gesetzlichen Ansprüche sowie im Hinblick auf die Verjährung gelten im Übrigen die Bestimmungen derr Ziffer 12: Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber geltend, dass eine Leistung von XXXXXX seine Rechte verletzt, be- nachrichtigt der Auftraggeber unverzüglich schriftlich SCHEER. Werden durch eine Leistung von SCHEER Rechte Dritter verletzt, wird XXXXXX unter angemessener Berück- sichtigung der Interessen des Auftraggebers nach eigener Xxxx dem Auftraggeber das Recht zur Nutzung der Leis- tung verschaffen oder die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten. Wenn SCHEER keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann, so wird SCHEER die Leistung unter Erstattung der dafür vom Auftraggeber geleisteten Vergü- tung abzüglich einer angemessenen Entschädigung für die bis dahin durch den Auftraggeber gezogenen Nutzun- gen zurücknehmen. Hiermit sind die Rechte des Auftrag- gebers wegen Rechtsmängeln abschließend beschrieben13.1.
11.3 Der Auftraggeber wird XXXXXX auf deren Verlangen bei der Abwehr der Ansprüche gemäß Ziffer 11.2 unter- stützen. Die dem Auftraggeber dabei entstehenden Aus- lagen und Kosten werden von SCHEER erstattet. Die Kos- ten für den Zeitaufwand des eigenen Personals trägt jeder Vertragspartner selbst.
11.4 Ansprüche des Auftraggebers wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 12.5.
11.5 Für vorgenannte Ansprüche des Auftraggebers gilt Xxxxxx 14 ergänzend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtsmängel. 11.1 Für Verletzungen a) Janz Tec gewährleistet, dass die Arbeitsergebnisse von Rechten Janz Tec nach Kenntnis von Janz Tec keine Urheberrechte Dritter verletzen, welche der vertragsgemäßen Nutzung der von Janz Tec erstellten Arbeitsergebnisse durch ihre Leis- tung haftet SCHEER nurden Kunden in Deutschland entgegenstehen würden. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten dieser Dritten geltend machen, soweit so gilt Folgendes: • Der Kunde wird Janz Tec unverzüglich von solchen Ansprüchen Dritter schriftlich unterrichten, diesem alle zur Abwehr erforderlichen und beim Kunden vorhandenen Informationen erteilen und ihm sonstige angemessene, dem Kunden zumutbare Unterstützung gewähren. • Janz Tec übernimmt auf eigene Kosten die Leistung vertragsge- mäß außergerichtliche und insbesondere gerichtliche Abwehr solcher Ansprüche. Janz Tec bleibt die Entscheidung über eine vergleichsweise Erledigung vorbehal- ten. Janz Tec erteilt dem Kunden unverzüglich Weisung zur Abwehr solcher Ansprüche. Ge- schieht dies nicht, hat der Kunde die Ansprüche nach eigenem Ermessen und nach besten Kräften abzuwehren. • Sollte rechtskräftig festgestellt werden, dass die Services Urheberrechte Dritter verletzen, wird Janz Tec auf eigene Kosten nach Xxxx von Janz Tec entweder dem Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte gewähren oder die Services so abändern, dass sie Urheberrechte Dritter nicht mehr verletzen, aber weiterhin den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Sollte Janz Tec weder in der Lage sein, die erforderlichen Nutzungsrechte zu gewähren, noch die Arbeits- ergebnisse in dem vorstehend beschriebenen Umfang abzuändern, ist der Kunde zur Kündi- gung aus wichtigem Grund berechtigt. • Janz Tec wird den Kunden von allen Schadensersatzforderungen freistellen, die im vertraglich vorgesehenen Nut- zungsumfeld eingesetzt wirdZusam- menhang mit einer rechtskräftig festgestellten Schutzrechtsverletzung entstehen. Diese Frei- stellungspflicht gilt indes nur für den Fall eines Bruchs der Zusicherung von Janz Tec nach vorstehendem Buchstaben a) dieser Ziffer D.9 und sie unterliegt den Haftungsbeschränkun- gen der Ziffer D.10.
11.2 b) Die nachfolgende Regelung gilt bei Unmöglichkeit und Freistellungsansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten ab dem Tag der Rechts- einräumung; in den Fällen der Gewährleistung aufgrund von Rechts- mängeln vorrangig vor Ziffer 12: Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber geltend, dass eine Leistung von XXXXXX seine Rechte verletzt, be- nachrichtigt der Auftraggeber unverzüglich schriftlich SCHEER. Werden durch eine Leistung von SCHEER Rechte Dritter verletzt, wird XXXXXX unter angemessener Berück- sichtigung der Interessen des Auftraggebers nach eigener Xxxx dem Auftraggeber das Recht zur Nutzung der Leis- tung verschaffen oder die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten. Wenn SCHEER keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann, so wird SCHEER die Leistung unter Erstattung der dafür vom Auftraggeber geleisteten Vergü- tung abzüglich einer angemessenen Entschädigung für die bis dahin durch den Auftraggeber gezogenen Nutzun- gen zurücknehmen. Hiermit sind die Rechte des Auftrag- gebers wegen Rechtsmängeln abschließend beschrieben.
11.3 Der Auftraggeber wird XXXXXX auf deren Verlangen Vorsatz bleibt es bei der Abwehr der Ansprüche gemäß Ziffer 11.2 unter- stützen. Die dem Auftraggeber dabei entstehenden Aus- lagen und Kosten werden von SCHEER erstattet. Die Kos- ten für den Zeitaufwand des eigenen Personals trägt jeder Vertragspartner selbstgesetzlichen Frist.
11.4 Ansprüche des Auftraggebers wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 12.5.
11.5 Für vorgenannte Ansprüche des Auftraggebers gilt Xxxxxx 14 ergänzend.
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Samples: Service Agreement
Rechtsmängel. 11.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch ihre Leis- tung haftet SCHEER nur38.Unter Vorbehalt der allgemeinen Haf- tungsbestimmungen gemäss vorste- hend, soweit die Leistung vertragsge- mäß und insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nut- zungsumfeld eingesetzt wird.
11.2 Die nachfolgende Regelung Ziff. 25 ff. gilt bei Unmöglichkeit und in Fällen der Gewährleistung aufgrund von Rechts- mängeln vorrangig vor Ziffer 12für Rechtsmängel was folgt: Macht Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Immaterial- oder Eigentumsrechten an von HOPPECKE erbrachten, ver- tragsgemäss genutzten Lieferungen An- sprüche gegen den Besteller erhebt, hat der Besteller HOPPECKE unverzüglich schriftlich und substantiiert die von Drit- ten geltend gemachten Rechte Dritter anzuzeigen (Mängelrüge). Der Besteller ist verpflichtet, die geltend gemach- ten Rechte Dritter nicht anzuerkennen und HOPPECKE alle Abwehrmass- nahmen und Vergleichsverhandlun- 39.Hat HOPPECKE gegenüber dem Auftraggeber geltend, dass eine Leistung von XXXXXX seine Rechte verletzt, be- nachrichtigt der Auftraggeber unverzüglich schriftlich SCHEER. Werden durch eine Leistung von SCHEER Rechte Dritter verletztBestel- ler für Rechtsmängel einzustehen, wird XXXXXX unter angemessener Berück- sichtigung der Interessen des Auftraggebers HOPPECKE nach eigener Xxxx dem Auftraggeber das Recht zur Nutzung der Leis- tung verschaffen oder die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten. Wenn SCHEER keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann, so wird SCHEER die Leistung unter Erstattung der dafür vom Auftraggeber geleisteten Vergü- tung abzüglich einer angemessenen Entschädigung und auf eigene Kosten für die bis dahin durch den Auftraggeber gezogenen Nutzun- gen zurücknehmenbetreffenden Lie- ferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Imma- terial- oder Eigentumsrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Hiermit Ist dies zu an- gemessenen Bedingungen nicht mög- lich, stehen dem Besteller die gesetzli- chen Rücktrittsrechte oder – im Falle ei- ner nur teilweisen Entwehrung – Minde- rungsrechte zu. 40.Ansprüche aus Rechtsmängelge- währleistung sind die Rechte des Auftrag- gebers wegen Rechtsmängeln abschließend beschrieben.
11.3 Der Auftraggeber wird XXXXXX auf deren Verlangen bei der Abwehr der Ansprüche gemäß Ziffer 11.2 unter- stützen. Die dem Auftraggeber dabei entstehenden Aus- lagen und Kosten werden von SCHEER erstattet. Die Kos- ten für den Zeitaufwand des eigenen Personals trägt jeder Vertragspartner selbst.
11.4 Ansprüche des Auftraggebers wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 12.5.
11.5 Für vorgenannte Ansprüche des Auftraggebers gilt Xxxxxx 14 ergänzend.ausgeschlossen:
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Rechtsmängel. 11.1 Für Verletzungen 10.1 Materna leistet Gewähr dafür, dass die von Rechten ihr über- lassenen Lieferungen und Leistungen frei von Rech- ten Dritter durch sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen. Hiervon ausgenommen sind han- delsübliche Eigentumsvorbehalte.
10.2 Machen Dritte solche Rechte geltend, wird Materna auf ihre Leis- tung haftet SCHEER nurKosten die Lieferungen und Leistungen ge- gen die geltend gemachten Rechte Dritter verteidi- gen, soweit sofern der Auftraggeber Materna von der Gel- tendmachung solcher Rechte Dritter unverzüglich schriftlich unterrichtet, Materna die Leistung vertragsge- mäß erforderlichen Vollmachten und insbesondere Befugnisse einräumt sowie ange- messene und ihm zumutbare Unterstützungshand- lungen erbringt. Der Auftraggeber ist nicht berech- tigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, und hat jegli- che Auseinandersetzung einschließlich etwaiger au- ßergerichtlicher Regelungen entweder Materna zu überlassen oder nur im vertraglich vorgesehenen Nut- zungsumfeld eingesetzt wirdEinvernehmen mit Materna zu führen.
11.2 10.3 Soweit Rechtsmängel bestehen, ist Materna nach ih- rer Xxxx berechtigt, die vertragsgemäße Nutzung der Lieferungen und Leistungen durch geeignete Maßnahmen gegen die Geltendmachung der Rechte Dritter zu verteidigen/ durchzusetzen oder sie in der Weise zu verändern oder zu ersetzen, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden bzw. Dritte eine Rechts- verletzung nicht geltend machen. Die nachfolgende Regelung gilt bei Unmöglichkeit vereinbarte Funktionalität der Lieferungen und in Fällen der Gewährleistung aufgrund von Rechts- mängeln vorrangig vor Ziffer 12: Macht ein Dritter gegenüber Leistungen darf durch die Verteidigungshandlungen jedoch nicht un- zumutbar beeinträchtigt werden. Materna ist ferner verpflichtet, die dem Auftraggeber geltendentstandenen not- wendigen Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten.
10.4 Scheitert die Mängelbehebung gemäß Ziffer 10.3 binnen einer vom Auftraggeber gesetzten angemes- senen Nachfrist, dass eine Leistung von XXXXXX seine Rechte verletzt, be- nachrichtigt kann der Auftraggeber unverzüglich schriftlich SCHEER. Werden durch eine Leistung von SCHEER Rechte Dritter verletztunter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Xxxx vom Vertrag zurücktreten oder mindern und Scha- densersatz, wird XXXXXX unter angemessener Berück- sichtigung im Rahmen der Interessen des Auftraggebers nach eigener Xxxx dem Auftraggeber das Recht zur Nutzung Haftungsgrenzen der Leis- tung verschaffen oder die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten. Wenn SCHEER keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kannZiffer 11, so wird SCHEER die Leistung unter Erstattung der dafür vom Auftraggeber geleisteten Vergü- tung abzüglich einer angemessenen Entschädigung für die bis dahin durch den Auftraggeber gezogenen Nutzun- gen zurücknehmen. Hiermit sind die Rechte des Auftrag- gebers wegen Rechtsmängeln abschließend beschriebenverlangen.
11.3 Der Auftraggeber wird XXXXXX auf deren Verlangen bei der Abwehr der Ansprüche gemäß Ziffer 11.2 unter- stützen. Die dem Auftraggeber dabei entstehenden Aus- lagen und Kosten werden von SCHEER erstattet. Die Kos- ten für den Zeitaufwand des eigenen Personals trägt jeder Vertragspartner selbst10.5 Im Übrigen gelten die Ziffern 9.5 bis 9.8 entspre- chend.
11.4 Ansprüche des Auftraggebers wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 12.5.
11.5 Für vorgenannte Ansprüche des Auftraggebers gilt Xxxxxx 14 ergänzend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtsmängel. 11.1 7.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch ihre Leis- tung seine Leistung haftet SCHEER der Auftragnehmer nur, soweit die Leistung vertragsge- mäß vertragsgemäß und insbesondere im insbe- sondre ein der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Nut- zungsumfeld Einsatzumgebung unver- ändert eingesetzt wird. Der Auftragnehmer haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäi- schen Union und des Europäischen Wirt- schaftsraumes sowie am Ort der vertragsge- mäßen Nutzung der Leistung.
11.2 Die nachfolgende Regelung gilt bei Unmöglichkeit und in Fällen der Gewährleistung aufgrund von Rechts- mängeln vorrangig vor Ziffer 12: 7.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Auftragge- ber geltend, dass eine Leistung von XXXXXX des Auftrag- nehmers seine Rechte verletzt, be- nachrichtigt benachrichtigt der Auftraggeber unverzüglich schriftlich SCHEERden Auftrag- nehmer. Der Auftragnehmer und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht ver- pflichtet, soweit zulässig die geltend gemach- ten Ansprüche auf deren Kosten abzuwehren. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprü- che Dritter anzuerkennen, bevor er dem Auf- tragnehmer angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.
7.3 Werden durch eine Leistung von SCHEER des Auftragneh- mers Rechte Dritter verletzt, wird XXXXXX unter angemessener Berück- sichtigung der Interessen des Auftraggebers Auftrag- xxxxxx nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten
a) dem Auftraggeber das Recht zur Nutzung der Leis- tung Leistung verschaffen oder oder
b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten. Wenn SCHEER keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann, so wird SCHEER gestalten oder die Leistung unter Erstattung der dafür vom Auftraggeber geleisteten Vergü- tung Vergütung (abzüglich einer angemessenen Entschädigung für die bis dahin durch den Auftraggeber gezogenen Nutzun- gen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Auftragnehmer kei- ne andere Abhilfe mit angemessenem Auf- wand erzielen kann. Hiermit sind die Rechte Die Interessen des Auftrag- gebers wegen Rechtsmängeln abschließend beschriebenAuftraggebers werden da- bei angemessen berücksichtigt.
11.3 Der Auftraggeber wird XXXXXX auf deren Verlangen 7.4 Die Verjährungsfrist für Rechtsmängelansprü- che beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Ver- jährungsbeginn. Dies gilt nicht bei einer vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet- zung des Auftragnehmers, bei arglistigem Ver- schweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Abwehr Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche gemäß Ziffer 11.2 unter- stützen. Die aus dem Auftraggeber dabei entstehenden Aus- lagen und Kosten werden von SCHEER erstattet. Die Kos- ten für den Zeitaufwand des eigenen Personals trägt jeder Vertragspartner selbstProdukthaftungsgesetz.
11.4 Ansprüche des Auftraggebers wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 12.5.
11.5 7.5 Für vorgenannte Ansprüche Schadensersatz- und Aufwendungsersatz- ansprüche des Auftraggebers gilt Xxxxxx 14 ergänzendZiffer 8 er- gänzend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Dienstleistungen
Rechtsmängel. 11.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch ihre Leis- tung seine Leistung haftet SCHEER Lemundo nur, soweit die Leistung vertragsge- mäß und insbesondere im in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Nut- zungsumfeld eingesetzt wirdEinsatzumgebung unverän- dert eingesetztwird.
11.2 Die nachfolgende Regelung gilt bei Unmöglichkeit Lemundo haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und in Fällen des Europäi- schen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der Gewährleistung aufgrund vertragsgemäßen Nutzung der Leistung.
11.3 Lemundo haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der von Rechts- mängeln vorrangig vor Ziffer 12: ihr erbrachten Leistungen, wenn der Auftraggeber die von ihr erbrachten Leistungen durch Freigabe als ordnungsgemäß erbracht abgenommen hat. Insofern stellt der Auftraggeber Xxxxxxx xxx Xxxxxxxxxx Dritter frei. Lemundo wird den Auftraggeber auf für einen ordentlichen Werbekaufmann erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Erachtet Lemundo für die durchzu- führenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Auftraggeber nach Abstimmung die Kosten.
11.4 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Kunden geltend, dass eine Leistung von XXXXXX Lemundo seine Rechte verletzt, be- nachrichtigt der Auftraggeber Kunde unverzüglich schriftlich SCHEERLemundo. Lemundo und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er Lemundo angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.
11.5 Werden durch eine Leistung von SCHEER Rechte Xxxxxxx Xxxxxx Dritter verletzt, wird XXXXXX unter angemessener Berück- sichtigung der Interessen des Auftraggebers Lemundo nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten
a) dem Auftraggeber Kunden das Recht zur Nutzung der Leis- tung Leistung verschaffen oder oder
b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten. Wenn SCHEER gestalten oder
c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn Lemundo keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann, so wird SCHEER die Leistung unter Erstattung der dafür vom Auftraggeber geleisteten Vergü- tung abzüglich einer angemessenen Entschädigung für die bis dahin durch den Auftraggeber gezogenen Nutzun- gen zurücknehmen. Hiermit sind die Rechte Die Interessen des Auftrag- gebers wegen Rechtsmängeln abschließend beschriebenKunden werden dabei angemessen berücksichtigt.
11.3 Der Auftraggeber wird XXXXXX auf deren Verlangen bei der Abwehr der Ansprüche gemäß Ziffer 11.2 unter- stützen. Die dem Auftraggeber dabei entstehenden Aus- lagen und Kosten werden von SCHEER erstattet. Die Kos- ten für den Zeitaufwand des eigenen Personals trägt jeder Vertragspartner selbst.
11.4 11.6 Ansprüche des Auftraggebers Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 12.510.5. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 10 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand von Lemundo gilt Ziffer 10.7 entsprechend.
11.5 Für vorgenannte Ansprüche des Auftraggebers gilt Xxxxxx 14 ergänzend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtsmängel. 11.1 Für Verletzungen Der Lieferant gewährleistet, dass die Leistungsgegenstände frei von Rechten Rechtsmängeln sind. Der Lieferant haftet vollumfänglich für sämtliche Ansprüche, die sich bei vertragsgemäßer Verwendung der Leistungsgegenstände aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, Schutzrechtsanmeldungen und Urheberrechten Dritter durch ihre Leis- tung haftet SCHEER nur, soweit die Leistung vertragsge- mäß und insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nut- zungsumfeld eingesetzt wird(nachfolgend gemeinsam "Schutzrechte" genannt) ergeben.
11.2 Die nachfolgende Regelung gilt bei Unmöglichkeit und in Fällen der Gewährleistung aufgrund von Rechts- mängeln vorrangig vor Ziffer 12: Macht Erhebt ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber geltendwegen der Verletzung von Schutzrechten durch eine vertragsgemäße Benutzung der Leistungsgegenstände durch uns oder einen unserer Kunden Ansprüche, so hat der Lieferant nach unserer Xxxx innerhalb angemessener Frist auf seine Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistungsgegenstände entweder ein Recht zur vertragsgemäßen Nutzung durch uns und unseren Kunden zu erwirken oder diese Leistungsgegenstände in für uns und unseren Kunden zumutbarer Weise derart zu modifizieren, dass eine Leistung von XXXXXX seine Rechte verletztdas Schutzrecht nicht mehr verletzt wird. Sollte beides fehlschlagen, be- nachrichtigt der Auftraggeber unverzüglich schriftlich SCHEER. Werden durch eine Leistung von SCHEER Rechte Dritter verletztuns oder unseren Kunden unzumutbar sein, wird XXXXXX unter vom Lieferanten abgelehnt werden, vom Lieferanten nicht innerhalb angemessener Berück- sichtigung der Interessen des Auftraggebers nach eigener Xxxx dem Auftraggeber Frist umgesetzt werden oder ist das Setzen einer angemessenen Frist entbehrlich, steht uns – unbeschadet möglicher Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz – das Recht zur Nutzung der Leis- tung verschaffen zu, vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten. Wenn SCHEER keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann, so wird SCHEER die Leistung unter Erstattung der dafür vom Auftraggeber geleisteten Vergü- tung abzüglich einer angemessenen Entschädigung für die bis dahin durch den Auftraggeber gezogenen Nutzun- gen zurücknehmen. Hiermit sind die Rechte des Auftrag- gebers wegen Rechtsmängeln abschließend beschriebenVergütung zu mindern.
11.3 Der Auftraggeber Darüber hinaus wird XXXXXX auf deren Verlangen bei der Abwehr Lieferant uns und unsere Kunden vollumfänglich von allen Schutzrechtsansprüchen Dritter aus der Ansprüche gemäß Ziffer 11.2 unter- stützen. Die dem Auftraggeber dabei entstehenden Aus- lagen vertragsgemäßen Benutzung der Leistungsgegenstände freistellen und Kosten werden von SCHEER erstattet. Die Kos- ten für den Zeitaufwand des eigenen Personals trägt jeder Vertragspartner selbstuns und unseren Kunden alle durch die Schutzrechtansprüche Dritter verursachten Folgeschäden, wie Produktions- und Nutzungsausfall oder entgangenen Gewinn, erstatten, es sei denn, der Lieferant hat die Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten.
11.4 Ansprüche des Auftraggebers wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 12.5Hinsichtlich der Rechtsmängel gilt eine Verjährungsfrist von 10 Jahren ab Gefahrübergang. o direito de tomar medidas preventivas a custo do fornecedor. Na medida do possível, nós informaremos o fornecedor antes da execução de medidas preventivas sobre o motivo, tipo e escopo da medida. Medidas preventivas são medidas as quais não somente se referem a produtos defeituosos isolados, mas a um grande número de produtos, em especial ações de recall e de conversão. Quando necessário, as medidas preventivas também poderão afetar toda a série.
11.5 Für vorgenannte Ansprüche des Auftraggebers gilt Xxxxxx 14 ergänzend.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen